Unser enio ennac mi a - Gemeinde Schwörstadt
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Am 3. Dezember fand wieder unsere Adventsfeier mit den Jahrgängen bis 1956 statt. Nahezu alle Stühle in der Festhalle waren am Sonntag besetzt und die Seniorinnen und Senioren genossen den Nachmittag in geselliger Runde. Die Organisatoren und Helfer freuten sich über die zahlreiche Teilnahme. Die Bürgermeisterin Mitteilungsblatt der Gemeinde begrüßte alle ganz herzlich. Unter den Gästen nahm auch der älteste männliche Bürger, der zugleich Ehrenbürger ist, Herr Wolfgang Klein teil. Freifrau Magdalena von Schönau überbrachte den ökumenischen Gruß der beiden Kirchengemeinden und erzählte zur Einstimmung in die Adventszeit eine besinnliche Geschichte. Die Zuhörerinnen und Zuhörer lauschten tief berührt, so dass es in der Festhalle mucksmäuschenstill wurde. Die festliche Dekoration der Tische hatten Kinder vom Kindergarten Dossenbach übernommen. Sie bastelten buntgeschmückte Weihnachtsbäume und Weihnachtsmänner, die die Gäste am Ende der Veranstaltung mit nach Hause nehmen konnten. Viel Beachtung fanden die ausgelegten Fotoalben 06.12.2019 Nr. 49 mit historischen Aufnahmen aus Schwörstadt, die Herr Henle zur Verfügung gestellt hatte. Ehrenamtliche Helferinnen und Gemeinderäte, sowie angestellte der Gemeinde versorgten die Gäste an den Tischen. Die Feuerwehr und das Deutsche Rote Kreuz übernahmen mit ihren Unser Seniorennachmittag Mannschaftsfahrzeugen die Beförderung jener Senioren, die weniger mobil sind. Der Am 3.Gesangverein Dossenbach Dezember fand wieder überraschte unsere Adventsfeier die Gäste mit den Jahrgängen bismit 1956gleich drei alle statt. Nahezu musikalisch Stühle in derunterschiedlichen Festhalle waren am Sonn- Gruppierungen. Von traditionellen Liedern des gemischten Chors tag besetzt und die Seniorinnen und Senioren genossen den Nachmittag in geselliger Runde.über moderne Weihnachtssongs des Pop- und Gospelchors Die Organisatoren bissich und Helfer freuten hin zum über die La Montanara zahlreiche mitDie Teilnahme. Solo von Frankbegrüßte Bürgermeisterin Fuchsalle des Männerchors, ganz der herzlich. Unter den Gästen nahm auch der älteste männliche Bürger, der zugleich Ehrenbürger ist, Herr Wolfgang Klein teil. die Gäste zum Mitsingen einlud. Die Begeisterung war so groß, dass eine Zugabe gesungen werden Freifrau Magdalena von Schönau überbrachte den ökumenischen Gruß der beiden Kirchengemeinden und erzählte zur Einstimmung musste. in die Adventszeit eine besinnliche Geschichte. Die Zuhörerinnen und Zuhörer lauschten tief berührt, so dass es in der Festhalle mucks- mäuschenstill wurde. Hingucker in der Festhalle war ein stattlicher Weihnachtsbaum, im Gegensatz zu den vergangenen Die festliche Dekoration der Tische hatten Kinder vom Kindergarten Dossenbach übernommen. Sie bastelten buntgeschmückte Weih- Jahren nachtsbäumenicht mehr und nur mit Lichtern, Weihnachtsmänner, sondern die die Gäste auch am Ende mit tollen Strohsternen der Veranstaltung geschmückt. mit nach Hause nehmen konnten. Die Viel Beachtung fan- allermeisten davon den die ausgelegten waren Fotoalben mitSpenden historischenvon zwei Einwohnerinnen, Aufnahmen dieHenle aus Schwörstadt, die Herr sie zur in großer Stückzahl Verfügung selbst gestellt hatte. gebastelt hatten. Ehrenamtliche Helferinnen und Gemeinderäte, sowie angestellte der Gemeinde versorgten die Gäste an den Tischen. Die Feuerwehr und das Deutsche Rote Kreuz übernahmen mit ihren Mannschaftsfahrzeugen die Beförderung jener Senioren, die weniger mobil sind. Zum Abschluss Der Gesangverein durfte der Dossenbach traditionelle überraschte Wurstsalat die Gäste natürlich mit gleich drei nichtfehlen. musikalisch unterschiedlichen Gruppierungen. Von traditionellen Liedern des gemischten Chors über moderne Weihnachtssongs des Pop- und Gospelchors bis hin zum La Montanara mit Solo von Frank Fuchsbedanken Wir des Männerchors, uns der die Gäste zum nochmals Mitsingenbei herzlichst einlud. Die Gästen, allen Begeisterung diewarsosozahlreich groß, dass eine derZugabe gesungen Einladung werden der musste. Gemeinde Hingucker in der Festhalle war ein stattlicher Weihnachtsbaum, im Gegensatz zu den vergangenen Jahren nicht mehr nur mit Lichtern, gefolgt sindmit sondern auch und allen tollen Beteiligten Strohsternen für das geschmückt. Diegemeinsame Gestalten allermeisten davon dieses waren Spenden vonrundum gelungenen zwei Einwohnerinnen, die sie in großer Nachmittages. Stückzahl selbst gebastelt hatten. Zum Abschluss durfte der traditionelle Wurstsalat natürlich nicht fehlen. Ihre Bürgermeisterin Wir bedanken uns nochmals herzlichst bei allen Gästen, die so zahlreich der Einladung der Gemeinde gefolgt sind und allen Beteiligten für das gemeinsame Gestalten dieses rundum gelungenen Nachmittages. Christine Trautwein-Domschat Ihre Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat
Seite 2 Freitag, 06. Dezember 2019 IST IHRE HAUSNUMMER GUT ERKENNBAR? Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein! Bereitschaftsdienst der Ärzte und Apotheken Wichtige Rufnummern Ärztlicher Bereitschaftsdienst Allgemein ärztlicher Bereitschaftsdienst Apothekennotdienste An den Wochenenden und Feiertagen sowie zu den sprechstundenfreien Zeiten stehen nie- dergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten für die Notfallversor- Samstag, 7. Dezember 2019 gung wie gewohnt zur Verfügung. Die Nummer für den ärztl. Notdienst lautet: 116 117 Bergsee-Apotheke Bad Säckingen Bahnhofplatz 1 Über die Leitstelle wird Ihnen ein Diensthabender Arzt vermittelt, sofern der eigene Hausarzt 79713 Bad Säckingen oder behandelnde Facharzt nicht erreichbar ist. Bei akut lebensbedrohlichen Notfällen bit- Tel.: 07761 7486 te weiterhin die Rufnummer Tel. 112 wählen. Hotzenwald-Apotheke Rickenbach Rettungsdienst: 112 Kirchstr. 13 Allgemeiner Notfalldienst: 116117 79736 Rickenbach Kinderärztlicher Notfalldienst: 0180 6076211 Tel.: 07765 688 Augenärztlicher Notfalldienst: 0180 6076212 Hausärztliche Bereitschaftspraxis - Notfallpraxis Bad Säckingen, Tel. 01703666868 Apotheke am Rathaus Weil Meisenhardtweg 14 (im ehemaligen Spital) Rathausplatz 3 Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 9 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr 79576 Weil am Rhein Tel.: 07621 974110 Freiwillige Feuerwehr Schwörstadt Notrufnummer: 112 Sonntag, 8. Dezember 2019 Allgemeines Hirsch-Apotheke Schopfheim Hebelstr. 9 Frauenhaus Lörrach Tel. 07621/4 93 25, Tag und Nacht erreichbar 79650 Schopfheim Tel.: 07622 7655 Frauenberatungsstelle Lörrach Beratung für Frauen und Mädchen ab dem 14. Lebensjahr bei sexualisierter, körperlicher und Zeisersche Apotheke Laufenburg psychischer Gewalt, bei Ess-Störungen und in Trennungs-und Krisensituationen. Beratung von Hauptstr. 34 Bezugspersonen und Fachkräften.Tel. 07621 - 87105, E-Mail: frauenberatungsstelle@web.de 79725 Laufenburg (Baden) Haus Notruf-Zentrale Tel.: 07761/9 20 10 Tel.: 07763 7724 TelefonSeelsorge Lörrach-Waldshut Tel.: 0800/1 11 01 11 und 0800/1 11 02 22 gebührenfrei Die Apotheke im Rheincenter Nummer gegen Kummer Montag – Samstag von 14 -20 Uhr, Tel 0800/1110333 Hauptstr. 437 79576 Weil am Rhein Deutscher Kinderschutzbund - Ortsverband Schopfheim e. V. Tel.: 07621 78000 Tel. 07622 – 63929, Fax.07622 – 667 59 60, täglich 9 - 12 Uhr weitere Apothekennotdienste unter Fachdienst Kindertagespflege Täglich von 9 – 12 Uhr, Tel. 07622/667 42 62 www.aponet.de Forstverwaltung: Revierförster für Gemarkung Schwörstadt und Dossenbach Herr Thomas Hirner, Tel. 07623/79 53 68, Fax +49 7623 7416932, mobil 0172/7 60 29 49 Bezirksschornsteinfeger: Eberhard Rastetter, Tel. 07623/43 90, Fax 07623/4 61 53 DRK Servicestelle SeniorInnen: Kontakt: Lucia Woldert, Tel. 07761 920124, Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säckingen, servicestelle@drk-saeckingen.de Weitere Infos im Internet unter www.drk-saeckingen.de IMPRESSUM: Postfiliale Schwörstadt Herausgeber: Montag - Freitag 14:00 - 17:00 Uhr; Gemeindeverwaltung Samstag 18:30 - 19:30 Uhr 79739 Schwörstadt, Tel. 07762/5220-0 Verantwortlich für den redaktionellen Öffnungszeit Mülldeponie Lachengraben, Tel. 07761/8981 Teil: Bürgermeisteramt Werktags 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:30 Uhr Für den Anzeigenteil/ Druck: Samstags von 09:00 - 12:00 Uhr. Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach Gemeindeverwaltung Schwörstadt, Tel. 07762/5220-0 Telefon: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40 Öffnungszeiten: E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Montag, Mittwoch und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Homepage: www.primo-stockach.de Mittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag und Donnerstag geschlossen.
Freitag, 06. Dezember 2019 Seite 3 2.6.2 über 3 Monate bis zu 12 Monate im Ortschaftsrat beraten und be- bis zu einem Höchstbetrag von schlossen wurden, Amtliche 6.000,-- Euro; • Erklärung des Einvernehmens Bekanntmachungen über Ausnahmen von Festsetzun- 2.7 der Verzicht auf Ansprüche der gen des Bebauungsplanes (§ 31 Gemeinde und die Niederschla- BauGB) für Bauvorhaben im Orts- Gemeinde Schwörstadt gung solcher Ansprüche, die Füh- teil Dossenbach, über die im Ort- Landkreis Lörrach rung von Rechtsstreiten und den schaftsrat beraten und beschlos- Abschluss von Vergleichen, wenn sen wurden. Erste Satzung zur Änderung der Verzicht oder die Niederschla- der Hauptsatzung der gung, der Streitwert oder bei Ver- 2. § 11 Absatz 4 wird wie folgt geändert: gleichen das Zugeständnis der Gemeinde Schwörstadt vom Gemeinde im Einzelfall nicht mehr Ziffer 4. 1 erhält folgende Fassung: 24. September 2001 als 2.500,-- Euro beträgt; 4.1 Vollzug im Rahmen der für die jewei- Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung 2.8 die Veräußerung und dingliche lige Ortschaft zugewiesenen Haus- für Baden-Württemberg (GemO) in der der- Belastung, den Erwerb und den haltsmittel einschließlich Vergabe von zeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat Tausch von Grundeigentum oder Arbeiten und Lieferungen, sofern die am 29. Oktober 2019 folgende Satzung zur grundstücksgleichen Rechten, Gesamtmaßnahme im Einzelfall mehr Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde einschließlich der Ausübung von als 12.000,-- Euro, aber nicht mehr als Schwörstadt vom 24. September 2001 be- Vorkaufsrechten, im Wert bis zu 35.000,-- Euro beträgt. schlossen: 3.000,-- Euro im Einzelfall; Ziffer 4.6 erhält folgende Fassung: Artikel 1 2.9 Verträge über die Nutzung von Satzungsänderung Grundstücken oder beweglichem 4.6 die Angelegenheiten der Fisch- und Vermögen bis zu einem jährlichen Weidepacht; 1. § 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Miet- oder Pachtwert von 7.000,-- Euro; Ziffer 4.7 wird neu eingefügt wie folgt: 2) Dem Bürgermeister werden folgen- de Aufgaben zur Erledigung dauernd 2.10 die Veräußerung von bewegli- 4.7 die Angelegenheiten der Jagdpacht im übertragen, soweit es sich nicht bereits chem Vermögen bis zu einem Be- Rahmen der jeweils gültigen Satzung um Geschäfte der laufenden Verwal- trag von 5.000,-- Euro im Einzelfall; der Jagdgenossenschaft. tung handelt: 2.11 die Zuziehung sachkundiger Ein- Artikel 2 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel wohner und Sachverständiger zu Inkrafttreten nach dem Haushaltsplan bis zum den Beratungen einzelner Angele- Betrag von 12.000,-- Euro im Ein- genheiten im Gemeinderat; Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2020 in zelfall; Kraft. 2.12 die Beauftragung der Feuerwehr 2.2 die Zustimmung zu überplanmä- zur Hilfeleistung in Notlagen und Hinweis: ßigen und außerplanmäßigen mit Maßnahmen der Brandverhü- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- Ausgaben und zur Verwendung tung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feu- oder Formvorschriften der Gemeindeord- von Deckungsreserven bis zu erwehrgesetz; nung für Baden-Württemberg (GemO) oder 4.000,-- Euro im Einzelfall; von auf Grund der GemO erlassener Verfah- 2.13 die Bestellung von Bürgern zu eh- rensvorschriften beim Zustandekommen 2.3 die Anstellung, Eingruppierung renamtlicher Mitwirkung sowie dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO und Entlassung und sonstige per- die Entscheidung darüber, ob ein unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich sonalrechtliche Entscheidungen wichtiger Grund für die Ableh- innerhalb eines Jahres seit der Bekannt- von Beschäftigten bis Entgelt- nung einer solchen ehrenamtli- machung dieser Satzung gegenüber der gruppe 6 TVöD und S8 TVöD-SuE, chen Mitwirkung vorliegt; Gemeinde Schwörstadt geltend gemacht Aushilfsbeschäftigten bis zur Dau- worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- er von 5 Monaten im Jahr, Teilzeit- 2.14 der Verkauf des Holzertrages aus zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies beschäftigten bis zur Hälfte der den gemeindeeigenen Waldun- gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf- wöchentlichen Arbeitszeit, Beam- gen; fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung tenanwärtern, Auszubildenden, oder die Bekanntmachung der Satzung ver- Praktikanten und andere in Aus- 2.15 die Entscheidung über Baugesu- letzt worden sind. bildung stehenden Personen im che folgender Art und Umfangs Rahmen des Stellenplanes; ohne Vorlage vor den Gemeinde- Schwörstadt, den 6. Dezember 2019 rat: 2.4 Gewährung von unverzinslichen • Heizungseinbau, gez. Lohn- und Gehaltsvorschüssen • Öllagerungen u. Flüssiggaslage- sowie Unterstützungen und von rungen, Christine Trautwein-Domschat Arbeitgeberdarlehen im Rahmen • Bauvorhaben, die den Festsetzun- Bürgermeisterin der Richtlinien; gen eines rechtskräftig festgestell- ten Bebauungsplanes entspre- 2.5 die Bewilligung von nicht im Haus- chen, haltsplan einzeln ausgewiesenen • Bauvorhaben mit geringfügigen Freigebigkeitsleistungen bis zu Umbauten im Innern, die das Orts- 1.000,-- Euro im Einzelfall; bild nicht beeinflussen, • Erklärung des Einvernehmens 2.6 die Stundung von Forderungen im über die Zulassung von Vorhaben Einzelfall innerhalb der im Zusammenhang 2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränk- bebauten Ortsteile für Bauvorha- ter Höhe, ben im Ortsteil Dossenbach, die
Seite 4 Freitag, 06. Dezember 2019 Gemeinde Schwörstadt Gemeinde Schwörstadt Landkreis Lörrach Landkreis Lörrach Erste Änderungssatzung Zweite Satzung zur Änderung zur Satzung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schwörstadt über die Entschädigung für Der Gemeinderat der Gemeinde Schwörstadt hat auf Grund von § 4 Gemeindeordnung Ba- ehrenamtliche Tätigkeit den-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. September 2009 für Baden-Württemberg folgende Änderungssatzung über die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer vom 21. März 2011, am 10. Oktober 2019 beschlossen. Aufgrund von § 4 i. V. m. § 19 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) Artikel 1 in der derzeit gültigen Fassung hat der Ge- 1. Zu § 5 Steuersatz meinderat am 29.10.2019 folgende Satzung Absatz 3 wird eingefügt wie folgt: zur Änderung der Satzung über die Entschä- digung für ehrenamtliche Tätigkeit vom (3) Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtferti- 14. September 2009, zuletzt geändert am gen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. 07.11.2016, beschlossen: Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, Ameri- can Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Artikel 1 sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staf- Satzungsänderung fordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu. 1. § 1 erhält folgende Fassung: Ehemaliger Absatz 3 wird geändert in Absatz 4: §1 1) Ehrenamtlich Tätige erhalten als Ersatz (4) Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 beträgt das Zweifache des Steuer- ihrer Auslagen und ihres Verdienstaus- satzes nach Absatz 1. Werden in dem Zwinger mehr als fünf Hunde gehalten, so erhöht sich falles bei Dienstgeschäften innerhalb die Steuer für jeweils bis zu fünf weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1. des Gemeindegebietes 10,00 € je an- Absatz 5 wird eingefügt wie folgt: gefangene Stunde, jedoch höchstens 64,00 € je Tag. (5) Gebühren: 2) Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Gemeindegebiets erhalten ehrenamt- Die Steuer beträgt im Jahr lich Tätige neben der Entschädigung für den ersten Hund 120,00 Euro nach Abs. 1 eine Reisekostenvergü- für den zweiten Hund 180,00 Euro tung in entsprechender Anwen-dung und für jeden weiteren Hund 240,00 Euro der Bestimmungen nach dem Landes- Kampfhund ohne Wesensprüfung 480,00 Euro reisekostengesetz. jeder weitere Kampfhund ohne Wesensprüfung 960,00 Euro Maßgebend für die Fahrtkostenerstat- Zwingersteuer (bis 5 Hunde) 240,00 Euro tung sind die für Dienstreisende der Zwingersteuer (bis zu 5 weiteren Hunden) 480,00 Euro Besoldungsgruppen A 8 bis A 16 gel- Hundesteuer - Ersatzmarke 5,00 Euro tenden Bestimmungen. 2. eingefügt wird: §12 Übergangsbestimmung 2. § 2 Absätze 1 und 2 erhalten folgende Wer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung einen Kampfhund i. S. des § 5 Abs. Fassung: 3 im Gemeindegebiet hält, hat dies innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten dieser Sat- 1) Die Gemeinderäte erhalten als Ersatz zung der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. § 10 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. ihrer Auslagen und ihres Verdienstaus- falls für ihre Teilnahme an den Gemein- 3. Zu § 14 Inkrafttreten wird durch Artikel 2 neu geregelt. deratssitzungen eine Aufwandsent- schädigung. Artikel 2 Diese wird als Sitzungsgeld mit 40,00 € Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. je Sitzung gezahlt. 2) Die Ortschaftsräte erhalten als Ersatz Schwörstadt, den 6. Dezember 2019 ihrer Auslagen und ihres Verdienstaus- falls für ihre Teilnahme an den Ort- gez. schaftsratssitzungen eine Aufwands- Bürgermeisterin entschädigung. Frau Christine Trautwein-Domschat Diese wird als Sitzungsgeld mit 20,00 € je Sitzung gezahlt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Absatz 5 wird neu eingefügt wie folgt: Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschrif- 5) Ehrenamtliche Mitglieder des Ge- ten beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn meinderats und des Ortschaftsrats, sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen- die durch schriftliche Erklärung ge- über der Gemeinde Schwörstadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver- genüber dem Bürgermeister jeweils letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die glaubhaft machen, dass ihnen erfor- Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt derliche Aufwendungen für entgelt- worden sind. liche Betreuung von pflege- oder be- treuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehren- amtlichen Tätigkeit entstanden sind, erhalten Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 12,00 € je Stunde erstattet. Dasselbe gilt entsprechend bei anderen für die Gemeinde ehren-
Freitag, 06. Dezember 2019 Seite 5 amtlich Tätigen. Erstattungsfähig sind Nach § 58b des Soldatengesetzes können den sechs der Wahl oder Abstimmung vo- angemessene Kosten für eine geeigne- sich Frauen und Männer, die Deutsche im rangehenden Monaten Auskunft aus dem te Betreuungskraft. Der Bürgermeister Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz kann von den Er-stattungsempfängern freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen den Nachweis des Vorliegens der Er- hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Über- von Wahlberechtigten erteilen, soweit für stattungsvoraussetzungen fordern. sendung von Informationsmaterial übermit- deren Zusammensetzung das Lebensal- Angehörige im Sinne des Satzes 1 sind teln die Meldebehörden dem Bundesamt ter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der die in § 20 Abs. 5 des Verwaltungsver- für das Personalmanagement der Bundes- Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitge- fahrensgeset-zes für Baden-Württem- wehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldaten- teilt werden. Die Person oder Stelle, der die berg (LVwVfG) genannten Personen. gesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten übermittelt werden, darf diese nur für Daten zu Personen mit deutscher Staatsan- die Werbung bei einer Wahl oder Abstim- Absatz 6 wird neu eingefügt wie folgt: gehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig mung verwenden und hat sie spätestens ei- 6) Das Sitzungsgeld nach Abs. 1 und 2 werden: nen Monat nach der Wahl oder Abstimmung wird halbjährlich jeweils zum 30.06. 1. Familienname zu löschen oder zu vernichten. und 31.12. des Jahres rückwirkend aus- 2. Vornamen Bei einem Widerspruch werden die Daten bezahlt. 3. gegenwärtige Anschrift. nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei Bei einem Widerspruch werden die Daten der Meldebehörde der alleinigen Wohnung 3. § 4 erhält folgende Fassung: nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt der Meldebehörde der alleinigen Wohnung bis zu seinem Widerruf. §4 oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt Der ehrenamtliche Stellvertreter des Bürger- bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von meisters erhält während der Verhinderung Daten aus Anlass der Alters- oder Ehe- des Bürger-meisters (Urlaub, Krankheit etc.) Widerspruch gegen die Übermittlung jubiläen an Mandatsträger, Presse oder eine Aufwandsentschädigung in Höhe von von Daten an eine öffentlich-rechtliche Rundfunk und gegen die Datenübermitt- 20,00 € pro angefan-gene Arbeitsstunde, je- Religionsgesellschaft durch den Fami- lung an das Staatsministerium doch höchstens 100,00 € je Tag. lienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft Gemäß § 50 Absatz 5 BMG besteht das 4. § 5 wird wie folgt neu eingefügt: Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Ab- Gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG besteht das satz 2 BMG zu widersprechen. §5 Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Ab- Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rund- Diese Satzung findet keine Anwendung auf satz 2 BMG zu widersprechen. funk Auskunft aus dem Melderegister über ehrenamtlich bestellte Wahlhelfer. Haben Mitglieder einer öffentlich-recht- Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, lichen Religionsgesellschaft Familienan- darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Artikel 2 gehörige, die nicht derselben oder keiner BMG Auskunft erteilen über Inkrafttreten öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft 1. Familienname, Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2020 in angehören, darf die Meldebehörde gemäß 2. Vornamen, Kraft. § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familienan- 3. Doktorgrad, gehörigen folgende Daten übermitteln: 4. Anschrift sowie Hinweis: 1. Vor- und Familiennamen, 5. Datum und Art des Jubiläums. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- 2. Geburtsdatum und Geburtsort, Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, je- oder Formvorschriften der Gemeindeord- 3. Geschlecht, der fünfte weitere Geburtstag und ab dem nung für Baden-Württemberg (GemO) oder 4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtli- 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; von auf Grund der GemO erlassener Verfah- chen Religionsgesellschaft, Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende rensvorschriften beim Zu-standekommen 5. derzeitige Anschriften, Ehejubiläum. dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO 6. Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie Die Meldebehörde übermittelt darüber hin- unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich 7. Sterbedatum. aus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem innerhalb eines Jahres seit der Bekannt- Der Widerspruch gegen die Datenübermitt- Staatsministerium zur Ehrung von Alters- machung dieser Satzung gegenüber der lung verhindert nicht die Übermittlung von und Ehejubilaren durch den Ministerpräsi- Gemeinde Schwörstadt geltend gemacht Daten für Zwecke des Steuererhebungs- denten Daten der Jubilarinnen und Jubilare worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- rechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies Religionsgesellschaft. Diese Zweckbindung zum Beispiel der Familienname, Vornamen, gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf- wird dem Empfänger bei der Übermittlung Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie fentlichkeit der Sitzung, die Genehmi-gung mitgeteilt. das Datum und die Art des Jubiläums. oder die Bekanntmachung der Satzung ver- Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde Bei einem Widerspruch werden die Daten letzt worden sind. der alleinigen Wohnung oder der Haupt- nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei wohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem allen Meldebehörden, bei denen die betrof- Schwörstadt, den 6. Dezember 2019 Widerruf. fene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. gez. Widerspruch gegen die Übermittlung Christine Trautwein-Domschat von Daten an Parteien, Wählergruppen Widerspruch gegen die Übermittlung Bürgermeisterin u.a. bei Wahlen und Abstimmungen von Daten an Adressbuchverlage Gemäß § 50 Absatz 5 BMG besteht das Gemäß § 50 Absatz 5 BMG besteht das Ortsübliche Bekanntmachung Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Ab- Recht, der Datenübermittlung nach § 50 satz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und Absatz 3 BMG an Adressbuchverlage wider- der Gemeinde Schwörstadt anderen Trägern von Wahlvorschlägen im sprechen zu können. Widerspruch gegen die Übermittlung Zusammenhang mit Wahlen und Abstim- Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz von Daten an das Bundesamt für das Per- mungen auf staatlicher und kommunaler 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Ein- sonalmanagement der Bundeswehr Ebene zu widersprechen. wohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 haben, Auskunft erteilen über Gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG besteht BMG Parteien, Wählergruppen und anderen 1. Familienname, das Recht, der Datenübermittlung nach § Trägern von Wahlvorschlägen im Zusam- 2. Vornamen, 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes zu wi- menhang mit Wahlen und Abstimmungen 3. Doktorgrad und dersprechen: auf staatlicher und kommunaler Ebene in 4. derzeitige Anschriften.
Seite 6 Freitag, 06. Dezember 2019 Die übermittelten Daten dürfen nur für die welches mit dem Meldebogen verschickt Herausgabe von Adressbüchern (Adressen- wird. Das Informationsblatt finden Sie verzeichnisse in Buchform) verwendet wer- auch auf un-serer Homepage unter den. www.tsk-bw.de. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei Es wird noch auf die Meldepflicht von Bie- Bekanntmachung allen Meldebehörden, bei denenderdie Tierseuchenkasse betrof- Bekanntmachung (TSK) Baden-Württemberg der - Anstalt des öffentlichen Rechts - nenvölkern hingewiesen. Die Völkermel- fene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt Tierseuchenkasse Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart (TSK) dungen der Imker an ihren örtlichen Im- bis zu seinem Widerruf. kerverein werden von diesem an einen der Baden-Württemberg Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2020 ist der 01.01.2020 beiden Landesverbände weiter gemeldet. Verfahren: - Anstalt des öffentlichen Rechts - Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2019 versandt. Ihren Sollten Widerspruch bzw. Antrag Sie bis zum 01.01.2020 auf Eintra- keinen Meldebogen erhaltenHohenzollernstr. 10,an. haben, rufen Sie uns bitte 70178 Stuttgart Ihre Pflicht zur Mel- Verein, der keinem der beiden Landesver- gung einer sich dung begründet Übermittlungssperre auf § 31 des Gesetzes zur können Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Meldestichtag zur Veranlagung zum bände angeschlossen ist, müssen die Völker Beitragssatzung. Sie persönlich oder schriftlich beim Einwoh- bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Tierseuchenkassenbeitrag 2020 ist der nermeldeamt der Gemeinde Viehhändler (Vieheinkaufs- Schwörstadt, 01.01.2020 und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2020 meldepflichtig. Auf unserer Homepage erhalten Sie weite- Hauptstraße Die uns bekannten 107,Viehhändler, 79739 Schwörstadt, ein- Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar Die Meldebögen werden Mitte Dezember re Informationen zur Melde- und Beitrags- 2020 einen Meldebogen. reichen. pflicht, Leistungen der Tier-seuchenkasse 2019 versandt. Wir bitten umTiere Meldepflichtige Verständnis, sind: dass eine telefo- Pferde Sollten Sie bis zum 01.01.2020 keinen Mel- sowie über die einzelnen Tiergesundheits- nische Beantragung nichtSchweine möglich ist. Die debogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte dienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Übermittlungssperren behalten solange Schafe Tierbesit-zer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Bienenvölker (sofern nichtan. überIhre einenPflicht zur Mel-dung Landesverband gemeldet)begründet sich ihre Gültigkeit, bis sie zurückgenommenHühner auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einse- werden oder durch Wegzug oder Tod ge- Truthühner/Puten Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit hen. genstandslos geworden sind der Beitragssatzung. Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten Viehhändler werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts-(Vieheinkaufs- und Viehverwer- und Informationssystem für Tiere) Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 Unterlagen: herangezogen. tungsgenossenschaften) sind zum 1. Febru- – 710, E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, Internet: NichtÜberprüfung Zur meldepflichtig sind Ihreru.a.Identität Gefangengehaltene benötigenWildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, www.tsk-bw.de Gänse und Enten ar 2020 meldepflichtig. wir ein gültiges Ausweisdokument (Perso- Die uns bekannten Viehhändler, Viehein- nalausweis, Werden bis zu Reisepass). Bei Einreichung 49 Hühner und/oder Truthühner undauf keine anderen kaufs- meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, ent- und Viehverwertungsgenossenschaf- fällt die dem Melde- und Postweg Beitragspflicht genügt hiervon für die eineHühner und /oder Truthühner. Kopie. ten erhalten Mitte Januar 2020 einen Melde- Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einembogen. landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Kosten: Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Abfuhrtermine Für die Eintragung des Widerspruchs ins Meldepflichtige Tiere Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei demsind: für SiePferde zuständigen Melderegister Veterinäramt gemeldetfallen keine Kosten oder Ge- werden. Schweine bühren an. Schafe ABFUHRTERMINE Gemeinde Schwörstadt Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchen- Bienenvölker (sofern nicht über einen Lan- Restmülltonne kasse BW, bis 15.01.2020 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung -Einwohnermeldeamt- an HIT zu übernehmen. Die Voraussetzungen und nähere desverband Informationen gemeldet) erhalten Sie über das Informa- Dienstag, 10. Dezember 2019 tionsblatt welches mit dem Meldebogen verschickt wird.Hühner Das Informationsblatt finden Sie auch auf un- serer Homepage unter www.tsk-bw.de. Truthühner/Puten Papiertonne Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren Mittwoch, 11. Dezember 2019 örtlichen Imkerverein werden von diesem an einen der beiden Nicht zu melden Landesverbände sind: weiter Rinder gemeldet. einschließ- Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. lich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Öffnungszeit Mülldeponie Die Daten werden aus der HIT Datenbank Lachengraben, Tel. 07761/8981 Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur (Herkunfts- und Informationssystem Melde- und Beitragspflicht, für Tie- Leistungen der Tier- Montag - Freitag seuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesit- re) herangezogen. zer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen. 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr Abfallkalender für 2020 wird Lörrach, 03.12.2019 Samstag 9:00 - 12:00 Uhr Nicht meldepflichtig Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710, E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, sind u.a. Gefangen- Internet: www.tsk-bw.de ab Freitag, 06.12., verteilt gehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wild- Landkreis Lörrach Der Abfallkalender für schweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten wird ab Freitag, 2020 wird06.12., verteilt ab Freitag, 06.12., an alle Haushal- te im Landkreis Lörrach verteilt. Zeitgleich Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthüh- er für 2020 wird ab Freitag, 06.12., an alle Haushalte im ner und keine anderen meldepflichtigen ist auch der Online-Abfallkalender st auch der Online-Abfallkalender für das für das kommende Jahr kommende Jahr auf der Homepage t ab Freitag verfügbar. der Ab- Tiere (s.o.) gehalten, ent-fällt die Melde- und fallwirtschaft ab Freitag verfügbar. Beitragspflicht für die Hühner und /oder kmeldungen zur Neugestaltung aus dem letzten Jahr Truthühner. hmals optimiert. So wurden die Symbole in Form und Die Abfallwirtschaft esser voneinander unterscheiden lassen.hat diekonnte Auch vielen Rückmel- tet werden, was der Übersichtlichkeit dungen stark zugutekommt. zur Neugestaltung aus dem letzten Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die eutlich, dass nicht alle Anregungen aufgrund technischer Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb gesetzt werdenJahr aufgenommen können. Natürlich ist dieund den Kalender noch- Abfallwirtschaft mals optimiert. serungen vorzunehmen So wurden – sofern diese durch die Symbole in stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu mel- gen oder Weiterentwicklung Form und Farbe der elektronischen überarbeitet, sodass sie sich den ist immer der gemeinsam gehaltene besser voneinander unterscheiden lassen. Gesamttierbestand je Standort. Auch konnte insgesamt auf sechs Symbole verzichtet werden, was der Übersichtlichkeit Unabhängig von der Meldepflicht an die stark zugutekommt. Leider wurde bei der Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei Überarbeitung deutlich, dass nicht alle An- dem für Sie zuständigen Veterinäramt ge- regungen aufgrund technischer und finan- meldet werden. zieller Einschränkungen umgesetzt werden sarbeit können. Natürlich ist die Abfallwirtschaft Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen weiterhin bestrebt, fortlaufend Verbesse- sind, unabhängig von der Stichtagsmel- rungen vorzunehmen – sofern diese durch dung an die Tierseuchen-kasse BW, bis REDAKTIONSSCHLUSS 15.01.2020 an HIT zu melden. Die Tierseu- loerrach-landkreis.de Veränderungen der Rahmenbedingungen chenkasse BW bietet an, die Stichtags- BEACHTEN s.de oder Weiterentwicklung der elektronischen Bitte denken Sie an die rechtzeitige Datenverarbeitung möglich werden. Es in- meldung an HIT zu übernehmen. Die Vor- aussetzungen und nähere Informationen Übermittlung Ihrer Textbeiträge. formierte Sie: erhalten Sie über das Informa-tionsblatt
Freitag, 06. Dezember 2019 Seite 7 Veranstaltungskalender 2 0 2 0 Januar Tag Wochentag Uhrzeit Info Veranstalter und Veranstaltungsort 1 Mittwoch Neujahr 4 Samstag Abteilungsversammlung Feuerwehr Abtl. Dossenbach Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt 6 Montag eilige Drei Könige 10 Freitag Abteilungsversammlung Feuerwehr Abtl. Schwörstadt 20:00 Uhr Generalversammlung Schützenverein 11 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt Generalversammlung Gesangverein Dossenbach Bürgersaal 8:00 Uhr Christbaumsammlung Feuerwehr Schwörstadt 12 Sonntag 17:00 Uhr Bürgertreff zum Neujahr Ortsvorsteher Dossenbach Herr Schönauer, Wo ? 17 Freitag Private Veranstaltung Foyer 18 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt Generalversammlung Musikverein Schwörstadt im Proberaum 24 Freitag Generalversammlung Narrenzunftim Monte D‘oro 25 Samstag Neujahrsempfang - Aufbau Gemeinde Schwörstadt Turn- und Festhalle 26 Sonntag 17:00 Uhr Neujahrsempfang Gemeinde Schwörstadt Turn- und Festhalle Februar Tag Wochentag Uhrzeit Info Veranstalter und Veranstaltungsort 1 Samstag 9:00 Uhr Hallendeko Narrenzunft Turn- und Festhalle 3 Montag 19:00 Uhr Probe / Aufbau - Zunftabend Narrenzunft Turn- und Festhalle 4 Dienstag 19:00 Uhr Probe / Aufbau - Zunftabend Narrenzunft Turn- und Festhalle 5 Mittwoch 19:00 Uhr Probe / Aufbau - Zunftabend Narrenzunft Turn- und Festhalle 6 Donnerstag 16:00 Uhr 1. Faiße - Machtübernahme, Narrenzunft Foyer Narrenbaumstellen 7 Freitag 18:00 Uhr Probe - Zunftabend Narrenzunft Turn- und Festhalle 8 Samstag 20:11 Uhr Zunftabend Narrenzunft Öffnung: 19:00 Uhr Aufbau ab 9:00 Uhr Turn- und Festhalle 10 Montag 17:00 Uhr Küche putzen Narrenzunft Turn- und Festhalle 12 Mittwoch 17:00 Uhr Aufbau Guggemusik Waieblätzer Sommerfesthalle Dossenbach 13 Donnerstag 2. Faiße - Hemdglunki, Guggemusik Waieblätzer Narrenbaumstellen Sommerfesthalle Dossenbach 14 Freitag Abbau Guggemusik Waieblätzer Sommerfesthalle Dossenbach 15 Samstag Dekotag Gesangverein Dossenbach Bürgersaal Dossenbach 17 Montag Schnitzelbanksingen - Aufbau Gesangverein Dossenbach Bürgersaal Dossenbach 18 Dienstag Schnitzelbanksingen - Aufbau Gesangverein Dossenbach Bürgersaal Dossenbach 19 Mittwoch Schnitzelbanksingen - Aufbau Gesangverein Dossenbach Bürgersaal Dossenbach 20 Donnerstag Schnitzelbanksingen - Aufbau Gesangverein Dossenbach Bürgersaal Dossenbach
Seite 8 Freitag, 06. Dezember 2019 21 Freitag 20:11 Uhr Schneckenball Narrenzunft Turn- und Festhalle Öffnung: 19:30 Uhr 22 Samstag Schnitzelbanksingen Gesangverein Dossenbach Bürgersaal Dossen- bach 23 Sonntag Abbau Gesangverein Dossenbach Bürgersaal Dossen- bach 24 Montag 8:00 Uhr Rosenmontag - Kinderball Musikverein Schwörstadt Turn- und Festhalle 11:00 Uhr Rosenmontag - Kinderumzug/ Guggemusik Waieblätzer Bürgersaal Kinderball 25 Dienstag 11:00 - 19:00 Uhr 40 Jahre - Ping-Pong-Klause Turnverein - Tischtennis Turn- und Festhalle Straßenfasnacht Wassersportverein im Vereinsheim Straßenfasnacht Narrenzunft 19:00 Uhr Fasnachtsverbrennung ? Narrenzunft Treffpunkt Turn- und Festhalle 26 Mittwoch Hallen - Großputz Gemeinde Schwörstadt Turn- und Festhalle 18:00 Uhr Hallendekoration - Abbau Narrenzunft Turn- und Festhalle 27 Donnerstag Hallen - Großputz Gemeinde Schwörstadt Turn- und Festhalle 28 Freitag Hallen - Großputz Gemeinde Schwörstadt Turn- und Festhalle 29 Samstag Hallen - Großputz Gemeinde Schwörstadt Turn- und Festhalle März Tag Wochentag Uhrzeit Info Veranstalter und Veranstaltungsort 1 Sonntag Hallen - Großputz Gemeinde Schwörstadt Turn- und Festhalle 6 Freitag Mitgliederversammlung Turnverein Wo ? 7 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt Scheibenfeuer Feuerwehr Abtl. Dossenbach Generalversammlung Schwarzwaldverein im Wassersportverein 14 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt Hauptversammlung Feuerwehr Schwörstadt 18 Mittwoch Blutspende DRK Turn- und Festhalle: kleiner Saal 21 Samstag Kinderkleiderbörse Dinkelberger LandfrauenTurn- und Festhalle Generalversammlung Guggemusik Waieblätzer Bürgersaal Dossenbach 22 Sonntag 11:00 - 17:00 Uhr Oster-Hobbymarkt Turnverein - Tischtennis Turn- und Festhalle 23 Montag Probe Musikverein Schwörstadt Turn- und Festhalle 27 Freitag Probe Musikverein Schwörstadt Turn- und Festhalle 20:00 Uhr Generalversammlung Musikverein Dossenbach Gasthaus Hirschen oder Bürgersaal in Dossenbach 28 Samstag Konzert Musikverein Schwörstadt Turn- und Festhalle 29 Sonntag Abbau Musikverein Schwörstadt Turn- und Festhalle April Tag Wochentag Uhrzeit Info Veranstalter und Veranstaltungsort 4 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt 8:00 Uhr Altmetallsammlung Feuerwehr Schwörstadt Boote rein Hochrheinsegler Schwörstadt
Freitag, 06. Dezember 2019 Seite 9 9 Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr Forellenverkauf Fischerverein Fischerhaus 10 Freitag 10:00 - 12:00 Uhr Karfreitag - Fischerverein Forellenverkauf Fischerhaus 11 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt 12 Sonntag Ostersonntag 13 Montag Ostermontag 18 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt 19 Sonntag Herwegh-Fest Bürgersaal Dossenbach 25 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt 26 Sonntag Private Veranstaltung Foyer 30 Donnerstag Maibaumstellen Feuerwehr Abtl. Dossenbach Mai Tag Wochentag Uhrzeit Info Veranstalter und Veranstaltungsort 1 Freitag Maiwecken Musikverein Schwörstadt Maihock Fischerverein Fischerhaus 07:30 Uhr Maiwecken Musikverein Dossenbach Sommerfesthalle Dossenbach 11:00 Uhr Maischänke Musikverein Dossenbach Sommerfesthalle Dossenbach 2 Samstag 20:00 Uhr Musikfest Musikverein Dossenbach Sommerfesthalle Dossenbach 3 Sonntag 11:00 Uhr Musikfest Musikverein Dossenbach Sommerfesthalle Dossenbach 15 Freitag 20:00 Uhr Generalversammlung Dossenbacher Bachradde Im Gasthaus Hirschen Probe Musikverein Schwörstadt Schule: Räume möglich? Und Turn- und Festhalle Probe Musikverein Schwörstadt Schule: Räume möglich? Und Turn- und Festhalle 17 Sonntag Konzert 1 1 1 Musikverein Schwörstadt Turn- und Festhalle 20 Mittwoch Vatertagshock - Aufbau Sportverein Schwörstadt im Festschopf Schwörstadt Vatertagsschenke - Aufbau Guggemusik Waieblätzer Sommerfesthalle Dossenbach 21 Donnerstag Vatertagshock Sportverein Schwörstadt im Festschopf Schwörstadt Vatertagsschenke Guggemusik Waieblätzer Sommerfesthalle Dossenbach Vatertagshock Fischerverein Fischerhaus Vatertag - Rettichfest Schützenverein Schützenhaus Schwörstadt 22 Freitag Vatertagshock - Abbau Sportverein Schwörstadt im Festschopf Schwörstadt Vatertagsschenke - Abbau Guggemusik Waieblätzer Sommerfesthalle Dossenbach 31 Sonntag Pfingstsonntag
Seite 10 Freitag, 06. Dezember 2019 Juni Tag Wochentag Uhrzeit Info Veranstalter und Veranstaltungsort 1 Montag Pfingstmontag Festschopf Private Veranstaltung 2 Dienstag Private Veranstaltung Festschopf 3 Mittwoch Private Veranstaltung Festschopf 11 Donnerstag Fronleichnam 20 Samstag Private Veranstaltung Festschopf 26 Freitag 17:00 - 20:00 Uhr Abendsportfest Turnverein LA am Sportplatz / Gerätehaus 27 Samstag Private Veranstaltung Festschopf 30 Dienstag Gartenfest - Aufbau Musikverein Schwörstadt im Festschopf in Schwörstadt Juli Tag Wochentag Uhrzeit Info Veranstalter und Veranstaltungsort 3 Freitag Gartenfest - Aufbau Musikverein Schwörstadt im Festschopf in Schwörstadt 20:00 Uhr Generalversammlung Sportverein Schwörstadt Sportheim 4 Samstag Gartenfest Musikverein Schwörstadt im Festschopf in Schwörstadt 5 Sonntag Gartenfest Musikverein Schwörstadt im Festschopf in Schwörstadt 6 Montag Gartenfest Musikverein Schwörstadt im Festschopf in Schwörstadt 7 Dienstag Gartenfest - Abbau Musikverein Schwörstadt im Festschopf in Schwörstadt 11 Samstag Drachenbootrennen Wassersportverein 12 Sonntag Drachenbootrennen Wassersportverein 20 Montag Jugendcup - Aufbau Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf 21 Dienstag Jugendcup - Aufbau Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf 22 Mittwoch Jugendcup - Aufbau Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf 23 Donnerstag Jugendcup - Aufbau Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf 24 Freitag Jugendcup - Aufbau Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf Platzkonzert Musikverein Dossenbach Sommerfesthalle Dossenbach 25 Samstag Jugendcup - Aufbau Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf 26 Sonntag Jugendcup - Aufbau Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf 27 Montag Jugendcup - Aufbau Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf 28 Dienstag Jugendcup - Aufbau Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf 29 Mittwoch Jugendcup - Aufbau Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf 30 Donnerstag Jugendcup Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf
Freitag, 06. Dezember 2019 Seite 11 31 Freitag Jugendcup Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf August Tag Wochentag Uhrzeit Info Veranstalter und Veranstaltungsort 1 Samstag Jugendcup Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf 2 Sonntag Jugendcup Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf 3 Montag Jugendcup - Abbau Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf 4 Dienstag Jugendcup - Abbau Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf 5 Mittwoch Jugendcup - Abbau Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf 6 Donnerstag Jugendcup - Abbau Sportverein Schwörstadt Sportplatz / Festschopf September Tag Wochentag Uhrzeit Info Veranstalter und Veranstaltungsort 4 Freitag Erlebniswochenende Gemeinde Schwörstadt Rheinuferrundweg extended 5 Samstag Erlebniswochenende Gemeinde Schwörstadt Rheinuferrundweg extended Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt 6 Sonntag Erlebniswochenende Gemeinde Schwörstadt Rheinuferrundweg extended 12 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt 17 Donnerstag 10:30 Uhr Einschulungsfeier der neuen Grundschule Schwörstadt Erstklässler 2020/2021 18 Freitag Oktoberfest - Aufbau Narrenzunft Festschopf Schwörstadt 19 Samstag Kinderkleiderbörse Dinkelberger Landfrauen Turn- und Festhalle Oktoberfest Narrenzunft Festschopf Schwörstadt 20 Sonntag Oktoberfest - Abbau Narrenzunft Festschopf Schwörstadt 26 Samstag 9:00 - 14:00 Uhr Dorfmeisterschaften Turnverein Schwörstadt am Sportplatz / Gerätehaus Herbstfest - Aufbau Harmonika-Orchester Festschopf Schwörstadt Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt 27 Sonntag Herbstfest Harmonika-Orchester Festschopf Schwörstadt Oktober Tag Wochentag Uhrzeit Info Veranstalter und Veranstaltungsort 3 Samstag Tag der Deutschen Einheit 10 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt
Seite 12 Freitag, 06. Dezember 2019 8:00 Uhr Altmetallsammlung Feuerwehr Schwörstadt 13 Dienstag 18:00 Uhr Vereinsparlament Sitzungssaal Schwörstadt 17 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt 24 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt 31 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt November Tag Wochentag Uhrzeit Info Veranstalter und Veranstaltungsort 1 Sonntag Allerheiligen Hochrheinsegler Schwörstadt Boote raus 4 Mittwoch Blutspende DRK Turn- und Festhalle: kleiner Saal 7 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt 14 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt 21 Samstag Jahresfeier Sportverein Turn- und Festhalle 28 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt 29 Sonntag 1. Advent Seniorennachmittag Dezember Tag Wochentag Uhrzeit Info Veranstalter und Veranstaltungsort 4 Freitag Jahreskonzert - Aufbau Harmonika-Orchester Turn- und Festhalle Schwörstadt 5 Samstag Jahreskonzert Harmonika-Orchester Turn- und Festhalle Schwörstadt 6 Sonntag Jahreskonzert - Abbau Harmonika-Orchester Turn- und Festhalle Schwörstadt 7 Montag Jahreskonzert - Probe / Musikverein Schwörstadt Aufbau Turn- und Festhalle Schwörstadt 11 Freitag Jahreskonzert - Probe / Musikverein Schwörstadt Aufbau Turn- und Festhalle Schwörstadt 12 Samstag Jahreskonzert Musikverein Schwörstadt Turn- und Festhalle Schwörstadt 13 Sonntag Jahreskonzert - Abbau Musikverein Schwörstadt Turn- und Festhalle Schwörstadt 19 Samstag Spielbetrieb Turnverein Turn- und Festhalle Schwörstadt 23 Mittwoch Forellenverkauf Fischerverein Fischerhaus 24 Donnerstag Heilig Abend 25 Freitag 1. Weihnachtstag 26 Samstag 2. Weihnachtstag 31 Donnerstag Silvester
Freitag, 06. Dezember 2019 Seite 13 Donnerstag, 12. Dezember 2019 „Segen bringen, Segen sein. Frieden! Im S 16.-18.00 Uhr Eucharistische Anbetung Libanon und weltweit“ heißt das Leitwort Kirchliche S 18.00 Uhr Eucharistiefeier der 62. Aktion Dreikönigssingen, das Bei- Nachrichten spielland ist der Libanon. 1959 wurde die Freitag, 13. Dezember 2019 – Hl. Luzia Aktion erstmals gestartet. Inzwischen ist das W 18.00 Uhr St. Josefskapelle: Roratem- Dreikönigssingen die weltweit größte Soli- Kath. Kirchengemeinde Wehr/ esse daritätsaktion, bei der sich Kinder für Kinder Öflingen/Schwörstadt in Not engagieren. Die Aktion wird getragen Samstag, 14. Dezember 2019 – Hl. Johan- vom Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ Öffnungszeiten Pfarrbüro Schwörstadt: nes vom Kreuz und vom Bund der Deutschen Katholischen Die. 9.30 – 11.00 Uhr, Do. 9.30 – 11.00 Uhr S 14.00 Uhr Tauffeier mit Taufen der Jugend (BDKJ). Rheinstrasse 1, Tel. 07762/8501. e-mail: Kinder Samuele Lapone, schwoerstadt@seelsorgeeinheit-wehr.de Lynn Helena Schlachter Wie jedes Jahr werden noch junge Helfe- W 18.00 Uhr Eucharistiefeier rinnen und Helfer gesucht, die bei der Sprechstunden Pfarrer: Vor und nach den Sternsinger-Aktion in Schwörstadt mitma- Gottesdiensten oder nach Vereinbarung Tel. Sonntag, 15. Dezember 2019 – Dritter Ad- chen wollen. Alle interessierten Jungen und 52210 ventssonntag, Gaudete Mädchen treffen sich am Donnerstag, den Ö 9.00 Uhr Eucharistiefeier 12.12.2019 um 16 Uhr im Pfarrkeller(Pfarr- Sprechstunden Gemeindeassistentin: S 10.30 Uhr Eucharistiefeier im Geden- haus) neben der Kirche. Ein weiteres Treffen Dienstag von 8.30 – 9.30 Uhr Pfarrhaus ken an Reinhold Hollmeier findet dann am Freitag, den 03.01.2020 um Schwörstadt und verstorbene Angehöri- 15 Uhr statt. ge Gedanken für Adventszeit Anmeldungen können erfolgen an: In jenen Tagen trat Johannes der Täufer auf Mitteilungen für die Pfarrgemeinde: schwoerstadt@seelsorgeeinheit-wehr.de. und verkündete in der Wüste von Judäa: Oder telefonisch an die unten genannten Kehrt um! Denn das Himmelreich ist nahe. Noch eine wichtige Mitteilung – Wenn Ansprechpartner. Weitere Informationen (Mt 3.1-2) Seelenamt, keine Abendmesse: zur Aktion Dreikönigssingen 2020 finden Nur wenn wir umkehren, wenn wir heraus- Wenn am Nachmittag ein Seelenamt mit Be- Sie auf der Webseite der Seelsorgeeinheit finden aus unseren Sackgassen, wird es Erlö- erdigung stattfindet, entfällt die Abendmes- Wehr: www.seelsorgeeinheit-wehr.de oder sung geben in unserem Leben, werden wir se an diesem Tag. Diese Regelung betrifft auf www.sternsinger.de Glück und Erfüllung finden. die ganze SE. Kontakt: Gabriele Böhler, Tel. 07762/2868 Eine ruhige und besinnliche neue Advents- oder Bärbel Zumkeller, Tel. 07762/2333 woche wünscht Ihnen herzlichst Kirchenchor St. Martin Wehr - Musik im Ihr Pfarrer Matthias Kirner Advent zum Hören und Mitsingen Wintermantel vertauscht?!: Bei der Mar- Am 2. Adventssonntag, 08.12.2019 um 17 tinifeier am Sonntag, 10.11.2019 wurde im Gottesdienstzeiten: Uhr lädt der Kirchenchor St. Martin zu einem Pfarrzentrum Wehr ein dunkelblauer, neu- Abkürzungen: W = Wehr Ö = Öflingen adventlichen Innehalten in unsere Martins- wertiger Damenmantel vertauscht. Sollten S = Schwörstadt SE = Seelsorgeeinheit kirche ein. Eintritt frei. Körbchenkollekte Sie den Irrtum bemerkt haben, bitte im Pfarrbüro Wehr Tel. 07762 52210 oder Pfarr- Samstag, 07. Dezember 2019 – Vorabend Hausgebet im Advent: Die christlichen büro Schwörstadt Tel. 07762/8501 melden. zum zweiten Advent Kirchen in Baden-Württemberg laden am Ö 18.00 Uhr Eucharistiefeier zum zwei- Montag, 09.12.2019 um 19.30 Uhr mit Glo- ten Adventssonntag ckengeläut zum ökumenischen Hausgebet im Advent. Evangelisches Pfarramt Sonntag, 08. Dezember 2019 – Zweiter Adventssonntag Erstkommunionvorbereitung - Weggot- Dossenbach S 9.00 Uhr Eucharistiefeier tesdienst am 11.12.2019 in Wehr Evang. Pfarramt Dossenbach W 10.30 Uhr Eucharistiefeier Zum Weggottesdienst am Mittwoch, Schopfheimer Str. 13 SE 15.00 Uhr Gedenkfeier für Sternen- 11.12.2019 um 17 Uhr in St. Martin Wehr 79739 Schwörstadt kinder an der Gedenkstätte sind alle Erstkommunionkindern mit ihren Tel.: 07762 8846 Fax: 07762 7770 Friedhof Wehr Eltern herzlich eingeladen. Bitte denkt an E-mail: dossenbach@kbz.ekiba.de SE 17.00 Uhr Adventssingen mit dem Eure Kerze, die ihr immer mitbringen dürft, Kirchenchor Wehr, St. Mar- wenn wir Gottesdienst feiern. Pfarrer Clemens Ickelheimer tinskirche Wehr Die Dekanatsfrauenseelsorge lädt zu einer Beratung und Hilfe in familiären, psychischen Montag, 09. Dezember 2019 Veranstaltung ein: „Der andere Abend“ im und finanziellen Problemen bieten die Mitar- SE 19.30 Uhr Ökumenisches Hausgebet Advent findet am Mittwoch, 11.12.2019 um beiter des Diakonischen Werks Schopfheim, im Advent 19.30 Uhr in der Pfarrkirche in Schwörstadt Hauptstraße 94, (Tel.: 07622 6975960) an. statt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit Dienstag, 10. Dezember 2019 zum gemütlichen Beisammensein im Pfarr- Gottesdienste und Veranstaltungen Ö 18.00 Uhr Pfeilhofkapelle: Eucharis- keller. tiefeier Samstag, 07. Dezember 2019 Sternsinger aus Schwörstadt sind ein Se- 9.30 Uhr Konfi-Tag in Dossenbach Mittwoch, 11. Dezember 2019 gen S 17.00 Uhr Rosenkranz in der Antoni- Die Sternsinger kommen! Am 04. und 05. 18.00 Uhr Musikalische Abendandacht in uskapelle Januar 2020 sind die kleinen und gro- Dossenbach mit Johannes Fankhauser SE 17.00 Uhr Weggottesdienst für alle ßen Könige wieder in den Straßen von an der Merklin-Orgel Erstkommunionkinder der Schwörstadt unterwegs. Mit dem Kreidezei- SE mit ihren Eltern in der St. chen „20*C+M+B+20“ bringen die Mädchen Sonntag, 08. Dezember 2019 - 2. Advent - Martinskirche Wehr und Jungen in der Nachfolge der Heiligen 9.15 Uhr Visitations-Gottesdienst in Hasel W 18.00 Uhr Eucharistiefeier Drei Könige den Segen „Christus segne die- SE 19.30 Uhr Besinnliche Auszeit im ses Haus“ zu den Menschen, sammeln für Sonntag, 15. Dezember 2019 - 3. Advent Advent in der Pfarrkirche benachteiligte Kinder in aller Welt und wer- 9.15 Uhr Gottesdienst in Nordschwaben Schwörstadt den damit selbst zu einem wahren Segen. 10.30 Uhr Gottesdienst in Hasel mit Taufe
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