Unser Storch - Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck

 
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Unser Storch - Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
18. Jahrgang
                                                                                                                         Juni 2020
                                                                                                                   Ausgabetermin
                                                                                                                     30. Juni 2020
                                                                                                                       Nummer 6

                                                                                     Unser Storch
                                                                            Habt ihr ihn noch nicht vernommen?
                                                                               Auf dem Dache sitzt er schon.
                                                                              Unser Storch ist heimgekommen,
                                                                              Hört doch! Hört den frohen Ton!
                                                                          Klappre du, klappre du klapp klapp klapp!
                                                                                      Klapp klapp klapp!
                                                                              Klappre du, klappre du immerzu!

                                                                                 Ja, du bist nun eingetroffen
                                                                                Nach so langer Winternacht,
                                                                                  Hast erfüllet unser Hoffen
                                                                               Und den Frühling mitgebracht.
                                                                          Klappre du, klappre du klapp klapp klapp!
                                                                                      Klapp klapp klapp!
                                                                              Klappre du, klappre du immerzu!

                                                                                Ach, wie tönt in unsre Ohren
                                                                                 Doch so süß der frohe Ton:
                                                                                Ja, wir sind wie neugeboren,
                                                                               Denn der Winter ist entfloh‘n.
                                                                          Klappre du, klappre du klapp klapp klapp!
                                                                                     Klapp klapp klapp!
                                                                              Klappre du, klappre du immerzu!

                                                                         August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
                                                                                        (1798-1874)

                                                          IMPRESSUM
                      Herausgeber, Verlag, Druck und Anzeigen: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH
                 Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon: (030) 28 09 93 45, E-Mail: redaktion@heimatblatt.de
                                 Verantwortlich für den Gesamtinhalt: Ines Thomas (V. i. S. d. P.)
                               Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teils:
                       Die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, An der Zuckerfabrik 1, 39596 Goldbeck
Das Amtsblatt kann beim Verlag und der Verbandsgemeinde gegen Erstattung der Kosten einzeln und im Abonnement bezogen werden.
                             Unverlangt eingesandtes Text- und Bildmaterial wird nicht zurückgesandt.
| 2 | 30. Juni 2020                                      AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe)

                                                — Amtliche Bekanntmachungen —

                Information der Stadt Arneburg zum Sanierungsgebiet „Altstadt Arneburg“
                     in der Stadt Arneburg und der Erhebung von Ausgleichsbeträgen
Möglichkeit der vorzeitigen Ablöse                                              Bodenrichtwertkarte
Für die Eigentümerinnen und Eigentümer besteht in 2020 weiterhin die Mög-       Aus der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses vom 30.06.2015
lichkeit der vorzeitigen Ablöse des Ausgleichsbetrages. Mit einer freiwil-      können Sie den Ausgleichsbetrag für Ihr Grundstück in €/m² entnehmen.
ligen Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümer/-in und Stadt vor             Dieser Wert entspricht der Höhe für ein Normgrundstück ohne möglichen
Zugang des förmlichen Bescheides, kann der Ausgleichsbetrag vorzeitig ab-       Verfahrenszu- bzw. -abschlag.
gelöst werden. Auf diese Weise können Grundstückseigentümer/-innen die
Höhe des Betrages um einen festgelegten Prozentsatz minimieren. Spätere
Forderungen an den Eigentümer/-in sind damit ausgeschlossen.
Die ersten Phasen auf vorzeitige Ablösung bis 31.12.2019 fanden regen Zu-
spruch und es wurden bereits über 260 Vereinbarungen geschlossen.
Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 28.08.2018 wird bei vorzeitiger, frei-
williger Entrichtung von Ausgleichsbeträgen in 2020 eine Reduzierung der
Ausgleichsbeträge bis zum 31.12.2020 um 5 % gewährt.
Die Ablösevereinbarung kann formlos beim Fachdienst Gemeindeentwick-
lung der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck beantragt werden.

Vorteile der vorzeitigen Ablöse:
1. Die Grundstückseigentümer/-innen erhalten einen finanziellen Abschlag
      auf den ermittelten Ausgleichsbetrag in der oben genannten Höhe.
2. Für die Grundstückseigentümer/-innen besteht mit der vorzeitigen Ablöse
      eine rechtssichere Vereinbarung. Die Höhe der Zahlung ist endgültig.
3. Mit dem Geld aus den Ablösevereinbarungen können weitere Baumaß-
      nahmen im Sanierungsgebiet durchgeführt werden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen als Ansprechpartner Frau Fleschner
(Tel. 039321/518-21) vom Fachdienst Gemeindeentwicklung der Verbands-
gemeinde Arneburg-Goldbeck und Herr Hollemann (Tel. 03876/798912) von
der BIG Städtebau zur Verfügung.

                                   Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hohenberg-Krusemark

         Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
          Bebauungsplans „Solarpark Schwarzholz“ der Gemeinde Hohenberg-Krusemark
Der Gemeinderat Hohenberg-Krusemark hat in seiner Sitzung am 04.06.2020         Während der Auslegungsfrist wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark                 Erörterung gegeben. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufge-
Schwarzholz“ der Gemeinde Hohenberg-Krusemark beschlossen                       fordert, sich zu den Planungen zu äußern.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen            Anregungen und Stellungnahmen können von jedermann unter Angabe des
­Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik           Planverfahrens und des Absenders während der Auslegungsfrist schriftlich
 (SO PV).                                                                       zu Protokoll bzw. als förmliches Schreiben an folgende Anschrift eingereicht
 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet   werden:
 durch Auslage des Vorentwurfs der Planung
                                                                                Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
                 vom 13.07.2020 bis einschl. 14.08.2020                         An der Zuckerfabrik 1
                                                                                39596 Goldbeck
im Verwaltungsamt Goldbeck, An der Zuckerfabrik 1 in 39596 Goldbeck,            oder per E-Mail an: s.kuhlmann@arneburg-goldbeck.de
Zimmer 21 und im Rathaus Arneburg, Breite Straße 15 in 39596 Arneburg,
Zimmer 2 statt.                                                                 Der Vorentwurf der Planung ist außerdem im Internet, auf der Homepage
                                                                                der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck unter www.arneburg-goldbeck.
Jedermann kann sich während der Sprechzeiten der Verbandsgemeinde:              de/region_verwaltung/amtliche_bekanntmachungen einsehbar.
Montag                       08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Dienstag                     08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr            Hohenberg-Krusemark, den 15.06.2020
Mittwoch                     08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag                   08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag                      08.00 - 11.30 Uhr
über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswir-         Herr Kautz
kungen der Planung sowie über die sich wesentlich unterscheidenden Lösun-       Bürgermeister
gen, die für die Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, informieren.                                                           Anlage siehe Seite 3
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe)                                                            30. Juni 2020   |3|

                                                 — Amtliche Bekanntmachungen —

                                                 Lage des Sondergebietes PV

                                      Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark

                               Öffentliche Bekanntmachung – Beschluss vom 08.06.2020
                                               Freiwilliger Landtausch: Storbeck
                                               Landkreis:               Stendal
                                               Verfahrensnummer:        SDL 9/0165/07
I Beschluss                                                                     III Anmeldung von unbekannten Rechten
Hiermit wird der freiwillige Landtausch Storbeck nach § 103 c Abs. 2 i. V. m.   Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur
§ 6 Abs. 1 Satz 2 und § 86 Abs. 2 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)   Beteiligung am Verfahren berechtigen, werden aufgefordert, ihre Rechte
in der geltenden Fassung angeordnet.                                            innerhalb von 3 Monaten – gerechnet vom ersten Tag der Bekanntmachung
                                                                                dieses Beschlusses – bei dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Verfahrensgebiet                                                                Forsten Altmark anzumelden.
Dem Verfahren unterliegen folgende Flurstücke:
                                                                                Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von diesem zu
Gemarkung               Flur                          Flurstück                 setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist
Storbeck                3                             42/1; 70/11               ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.
Rochau                  14                            81
                                                                                Werden die Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet
Die Verfahrensfläche beträgt ca. 31,4 ha.                                       oder nachgewiesen, so kann das Amt die bisherigen Verhandlungen und
Die betreffenden Flurstücke sind auf den zu diesem Beschluss gehörenden         Festsetzungen gelten lassen.
Gebietskarten farbig gekennzeichnet.
                                                                                IV Rechtsbehelfsbelehrung
II Gründe                                                                       Gegen den Beschluss kann innerhalb von einem Monat nach der Bekannt-
Im Rahmen dieses Landtausches werden Flächen, die teilweise direkt von          gabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch beim Amt
der geplanten Bundesautobahn 14 betroffen sind, bevorratet.                     für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Akazienweg 25,
Der freiwillige Landtausch dient weiterhin agrarstrukturellen Interessen, da    39576 Stendal, erhoben werden.
Eigentum eines Tauschpartners wesentlich arrondiert wird.
| 4 | 30. Juni 2020                                        AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe)

                                                  — Amtliche Bekanntmachungen —

Im Auftrag                                                                 Datenschutzrechtliche Hinweise
                                                                           Aufgrund des gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungs-
                                                                           gesetz/ Flurbereinigungsgesetz werden im vorliegenden Verfahren personen-
                                                                           bezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung verarbei-
                                                                           tet. Die datenschutzrechtlichen Hinweise können im Internet unter: http://
gez. Kriese                                                                lsaurl.de/alffaltmarkds eingesehen werden oder sind beim ALFF Altmark zu
Sachgebietsleiter                                                          erhalten.

                                     Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

 Offenlegung gemäß § 12 Abs. 3 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt in
      der jeweils geltenden Fassung (siehe Landesrecht unter www.sachsen-anhalt.de)
Für die                                                                    Flurnummern, Flurstücksnummern, Flurstücksgrenzen, Grenzpunkte
                                                                           und Gebäudegrundrisse) in dem oben genannten Bereich in das Lie-
Gemarkung Werben,                                                          genschaftsbuch und die Liegen­schaftskarte übernommen.
Flur 8, 9, 11, 12, 13, 14, 16 (teilweise) und Flur 17 und 18               Das Gebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte gekennzeichnet.
in der Hansestadt Werben (Elbe)                                             Allen beteiligten Eigentümern, Erbbauberechtigten und Nutzungsberech-
                                                                            tigten werden diese Veränderungen des Liegenschaftskatasters durch die
wurden die Nachweise des Liegenschaftskatasters hinsichtlich der Flur-      Offenlegung bekannt gemacht.
stücke und Gebäude aus Anlass der Übernahme der Ergebnisse eines            Die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch werden in der Zeit
öffentlich-rechtlichen Verfahrens verändert. Das Landesamt für Ver-
messung und Geoinformation Sachsen-Anhalt hat die für das Liegen-                               vom 14.07.2020 bis 14.08.2020
schaftskataster relevanten Ergebnisse eines (Gemarkungsnamen,
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe)                                                             30. Juni 2020   |5|

                                               — Amtliche Bekanntmachungen —

in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinforma-            schriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten
tion Sachsen-Anhalt, Scharnhorststraße 89, 39576 Stendal, während der         können. Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elekt-
Besuchszeiten, Mo - Fr 8.00 - 13.00 Uhr und zusätzlich Di 13.00 - 18.00 Uhr   ronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach
zur Einsicht ausgelegt. Bei Fragen oder Anregungen wird um eine vorheri-      dem ­Signaturgesetz zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle
ge telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03931-2520         des Verwaltungsgerichts Magdeburg über die auf der Internetseite www.
gebeten.                                                                      justiz.sachsen-anhalt.de/erv bezeichneten Kommunikationswege einzurei-
                                                                              chen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen
Rechtsbehelfsbelehrung                                                        Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar.
Gegen die Veränderungen im Liegenschaftsbuch und in der Liegenschafts-
karte, die durch die Übernahme der für das Liegenschaftskataster relevanten   Stendal, 15.06.2020
Ergebnisse eines Bodenordnungsverfahrens entstanden sind, kann innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Magde-         Im Auftrag
burg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg schriftlich, in elektronischer     gez. Dieter Samol
Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die-
ses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten         Auskunft und Beratung
und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen be-          Telefon:                        0391 567-8585
stimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und         Fax:                            0391 567-8686
Beweismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage schriftlich oder zur    E-Mail:                         service.lvermgeo@sachsen-anhalt.de
Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Ab-       Internet:                       www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de

Die Vervielfältigung ist nur für eigene, nicht gewerbliche Zwecke gestattet (§ 13 Abs. 5, § 22 Abs.1 Nr. 7 des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes
Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.09.2004 GVBl. LSA S. 716)
| 6 | 30. Juni 2020                                      AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe)

                                                — Amtliche Bekanntmachungen —

               Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hohenberg-Krusemark
                    über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans
                   „Photovoltaikfreiflächenanlage Altenzaun“ mit integriertem
        Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat Hohenberg-Krusemark hat auf seiner Sitzung am                   Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
09.04.2020 aufgrund von § 2(1) BauGB den Aufstellungsbeschluss 30/021/20        Gemäß § 4b BauGB wird das Planungsbüro g8 mit Sitz in Dortmund und Pots-
für den o. g. Bebauungsplan gefasst.                                            dam mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beauftragt und wird
                                                                                die frühzeitige Beteiligung parallel zur frühzeitigen Offenlage durchführen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovol-
taikfreiflächenanlage (PV) Altenzaun“ mit integriertem Vorhaben- und Er-
schließungsplan liegt östlich der Yorkstraße auf dem Flurstück 416, Flur 1,
Gemarkung Altenzaun. Die PV-Anlage wird nur auf dem südlichen Teil der
insgesamt vorhandenen Grundstücksfläche errichtet. Der Geltungsbereich
umfasst 1,6 ha und wird wie folgt begrenzt:
– Im Norden durch eine gedachte Linie zwischen dem mittleren Flur-
     stücksgrenzpunkt und senkrecht auf die Yorkstraße zulaufenden durch        Dirk Kautz
     das Flurstück 416                                                          Bürgermeister
– Im Westen durch die Yorkstraße bzw. die östliche Grenze des Flurstücks
     361/35
– Im Süden durch ein angrenzendes Flurstück bzw. die nördliche Flur-
     stücksgrenze des Flurstücks 436                                            Für den Planbereich ist der Planausschnitt, Stand März 2020, maßgebend:
– Im Osten durch zwei angrenzende Flurstücke bzw. die westlichen Gren-
     zen der Flurstücke 414 und 413

Ziel und Zweck der Planung
Es ist die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik-Freiflächenanlage
vorgesehen. Die geplante Nutzungsänderung im Zuge der Aufstellung eines
Bebauungsplans dient in erster Linie der Nutzung der Fläche zur regenerati-
ven Energiegewinnung. Die PV-Anlagen benötigen nur einen Teil der insge-
samt vorhandenen Grundstücksfläche.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele der Planung liegen die Planungsunter-
lagen in der Zeit vom 08. Juli 2020 bis zum 10. August 2020 öffentlich in der
Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck in 39596 Goldbeck,
An der Zuckerfabrik 1, sowie im Rathaus Arneburg in 39596 Arneburg,
Breite Straße 15 (Bauamt) während der Dienststunden

Montag:                              von 7:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:                            von 7:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch:                            von 7:30 bis 15:00 Uhr
Donnerstag:                          von 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag:                             von 7:30 bis 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.

Die vollständigen Planungsunterlagen können auf der Homepage der Ver-
bandsgemeinde Arneburg-Goldbeck www.arneburg-goldbeck.de, Menü-
Punkt „amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe)                                                              30. Juni 2020   |7|

                                               — Amtliche Bekanntmachungen —

                        Satzung der Gemeinde Hassel über die Entschädigung für den
                     ehrenamtlich tätigen Bürgermeister und ehrenamtlich tätige Bürger
Auf Grund § 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-An-             die pauschale Aufwandsentschädigung für jeden Tag, an dem kein An-
halts (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA             spruch besteht, um ein Dreißigstel gekürzt.
Nr. 12/2014 S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, sowie der Verordnung    (2) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als 3 Monate nicht ausgeübt,
über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen               entfällt der Anspruch auf die Zahlung einer pauschalen Aufwandsent-
(Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) vom 29.05.2019 (GVBl.                schädigung. Die pauschale Aufwandsentschädigung entfällt für die
LSA 2019, 116) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hassel in seiner Sitzung          Gemeinderatsmitglieder dann, wenn außerhalb der Teilnahme von Ge-
am 07.05.2020 folgende Satzung beschlossen:                                       meinderatssitzungen die ehrenamtliche Tätigkeit nicht erkennbar ist.

                                    §1                                                                              §6
                              Allgemeines                                                         Höhe der Aufwandsentschädigung
(1) Ehrenamtlich tätige Bürgermeister und Bürger haben Anspruch auf eine      (1)   ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderates
    angemessene Aufwandsentschädigung, auf Ersatz ihrer Auslagen und                Als Aufwandsentschädigung für die Gemeinderäte wird ein monatlicher
    ihres Verdienstausfalls.                                                        Pauschalbetrag in Höhe von 26,00 Euro und ein Sitzungsgeld für Sitzun-
(2) Maßgebend ist für den Zeitraum einer regulären Wahlperiode des Ge-              gen des Gemeinderates sowie eines Ausschusses, denen der Gemein-
    meinderates die Einwohnerzahl, die das Statistische Landesamt Sach-             derat angehört, in Höhe von 15,00 Euro gezahlt.
    sen-Anhalt zum Stichtag für die Gemeinde Hassel ermittelt hat. Stichtag   (2)   Fraktionsmitglieder
    für die Bestimmung der zu berücksichtigenden Einwohnerzahl ist der 30.          Ehrenamtliche Mitgliedes des Gemeinderates, die einer Fraktion an-
    Juni des dem Jahr des Beginns der jeweiligen regulären Wahlperiode              gehören, wird zusätzlich zu Absatz 1 ein Sitzungsgeld in Höhe von
    vorangegangenen Jahres.                                                         10,00 Euro je Fraktionssitzung und Tag gezahlt. Die Zahlung dieses Sit-
                                                                                    zungsgeldes ist im Kalenderjahr höchstens 5 Mal.
                              ABSCHNITT I                                     (3)   Sachkundige Einwohner
                                                                                    Sachkundigen Einwohnern, die zu Mitgliedern beratender Ausschüsse
                                  §2                                                bestellt wurden, wird abweichend von den vorstehenden Regelungen
    Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister                           Aufwandsentschädigung ausschließlich in Form von Sitzungsgeld in
(1) Als Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlich tätigen Bürgermeis-              Höhe von 10,00 Euro gezahlt.
    ter wird ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von 700,00 Euro ge-       (4)   Höchsbetrag von Sitzungsgeldern
    zahlt.                                                                          Finden an einem Tag mehrere Sitzungen statt, darf der Gesamtbetrag
(2) Die Aufwandsentschädigung wird zum ersten eines Monats im Voraus                an Sitzungsgeldern je Anspruchsberechtigten das 2,5-fache des nach
    gezahlt.                                                                        Absatz 1 gewährten Sitzungsgeldes je Tag nicht überschreiten.

                                    §3                                                                      ABSCHNITT III
    Aufwandsentschädigung für den Verhinderungsvertreter des
                    ehrenamtlichen Bürgermeisters                                                                  §7
(1) Im Fall der Verhinderung des ehrenamtlichen Bürgermeisters für einen          Grundsatz für den Ersatz des Verdienstausfalls (Neufassung)
    zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einem Monat wird seinem           (1) Erwerbstätigen Personen wird auf Antrag der durch die ehrenamtliche
    Stellvertreter für die über einem Monat hinausgehende Zeit eine Auf-          Tätigkeit tatsächlich entstandene und nachgewiesene entgangene
    wandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des Vertretenen gewährt.           Arbeitsverdienst ersetzt. Selbständigen wird auf Antrag der durch die
(2) Die Aufwandsentschädigung wird, unter Anrechnung der Aufwandent-              ehrenamtliche Tätigkeit entstandene und glaubhaft gemachte Ver-
    schädigungen nach § 6, nachträglich zum ersten Tag des folgenden Mo-          dienstausfall ersetzt. Der Ersatz des Verdienstausfalls nach den Sätzen
    nats gezahlt.                                                                 1 und 2 wird mit einem Höchstbetrag von 35,00 Euro Bruttostundenlohn
                                                                                  begrenzt.
                                   §4                                         (2) Der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberan-
         Zahlung und Wegfall der Aufwandsentschädigung                            teil zur Sozialversicherung wird erstattet, soweit dieser zu Lasten des
(1) Übt der ehrenamtliche Bürgermeister seine Tätigkeit länger als einen          Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abge-
    Monat ununterbrochen nicht aus, entfällt der Anspruch auf Zahlung der         führt wird. An Stelle eines Ersatzes kann privaten Arbeitgebern das
    Aufwandsentschädigung.                                                        weitergewährte Arbeitsentgelt unmittelbar erstattet werden.
(2) Dem ehrenamtlichen Bürgermeister wird keine Aufwandsentschädigung
    gezahlt, solange ihm die Führung der Dienstgeschäfte verboten ist.                                           §8
(3) Entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird die Auf-                               Verdienstausfallpauschale
    wandsentschädigung für jeden Tag, an dem kein Anspruch besteht, um        (1) Erwerbstätigen Personen und Selbständigen, die die Höhe des Ver-
    ein Dreißigstel gekürzt.                                                      dienstausfalls nicht nachweisen oder glaubhaft machen können, wird
                                                                                  auf Antrag Verdienstausfall abweichend von § 7 in Form eines pau-
                             ABSCHNITT II                                         schalen Stundensatzes ersetzt (Verdienstausfallpauschale). Die Ver-
                                                                                  dienstausfallpauschale beträgt 10,00 Euro.
                                    §5                                        (2) Personen, die keinen Verdienst haben, denen aber durch die für die eh-
       Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger                       renamtliche Tätigkeit aufgewendete Zeit ein Nachteil entsteht, wird auf
(1) Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger wird                 Antrag eine angemessene Pauschale in der Form eines Stundensatzes
    als monatlicher Pauschalbetrag und als Sitzungsgeld gewährt. Der              gewährt. Dieser Stundensatz beträgt 10,00 Euro.
    ­Pauschalbetrag wird zum ersten eines Monats im Voraus gezahlt. Ent-
     steht oder entfällt der Anspruch während des Kalendermonats, wird
| 8 | 30. Juni 2020                                    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe)

                                               — Amtliche Bekanntmachungen —

                                    §9                                       a) 0 bis 49 Cent sind auf volle Euro nach unten abzurunden,
                         Reisekostenvergütung                                b) 50 bis 99 Cent sind auf volle Euro nach oben aufzurunden.
(1) Die Reisekostenvergütung erfolgt nach den für hauptamtliche Beam-
    te des Landes geltenden Grundsätzen. Dienstreisen am Dienst- oder                                         §12
    Wohnort sind grundsätzlich mit der Zahlung der Aufwandsentschädi-                             Sprachliche Gleichstellung
    gung abgegolten.                                                         Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in
(2) In ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlichen Tätigkeit Berufene      weiblicher und männlicher Form.
    haben Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlichen entstandenen und nach-
    gewiesenen Fahrkosten zum Sitzungsort, höchstens jedoch in Höhe der                                          § 14
    Kosten der Fahrt von der Wohnung zum Sitzungsort und zurück.                                   Inkrafttreten/Außerkrafttreten
(3) Sonstige Dienstreisen, die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen        (1) Die Satzung der Gemeinde Hassel über die Entschädigung für den eh-
    Tätigkeit stehen, bedürfen der vorherigen Genehmigung des Vorsitzen-         renamtlich tätigen Bürgermeister und ehrenamtlich tätigen Bürgern tritt
    den des Gemeinderates oder eines Ausschusses.                                zum 01.06.2020 in Kraft.
                                                                             (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Hassel über die Entschä-
                                     § 10                                        digung für den ehrenamtlich tätigen Bürgermeister und ehrenamtlich
                         Steuerliche Behandlung                                  tätigen Bürger vom 03.05.2016 außer Kraft.
Der Erlass des Ministeriums für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt über
die steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen
Mitgliedern kommunaler Vertretungen gewährt werden (Erl. Des MF vom          Hassel, den 07.05.2020
09.11.2010, Mbl. LSA S. 638, geändert durch Erl. vom 16.10.2013, Mbl. LSA
S. 608), findet in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Die steuerli-
che und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der nach dieser Satzung
gezahlten Beträge ist Sache des Empfängers. Zu diesem Zweck erhält jeder
Vertreter nach Abschluss eines Kalenderjahres eine Bescheinigung.

                               § 11
                       Rundungsvorschrift                                    Diedrich
Beträge hinter dem Komma werden wie folgt gerundet:                          Bürgermeister

                        1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Goldbeck
Aufgrund der §§ 8 und 10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sach-              Vorsitzender des Gemeinderates“.
sen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl.       (3) Jeder Stellvertreter kann mit der Mehrheit der Mitglieder abgewählt
LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2019 (GVBl. LSA S.          werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.
66), hat der Gemeinderat der Gemeinde Goldbeck in seiner Sitzung am
25.06.2020 folgende 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde
Goldbeck beschlossen:                                                                                         Artikel 2
                                                                                                            Inkrafttreten
                                Artikel 1                                    Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Goldbeck tritt am
                              Änderungen                                     Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Hauptsatzung der Gemeinde Goldbeck vom 01.07.2019 wird im § 3 Ab-
sätze 2 und 3 geändert und erhält nunmehr folgenden Wortlaut:
                                                                             Goldbeck, den 25.06.2020
                                    §3
                        Vorsitz im Gemeinderat
(2) Der Gemeinderat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus seiner Mitte
    in der konstituierenden Sitzung zwei Stellvertreter für den Verhinde-
    rungsfall, die den Bürgermeister auch beim Vorsitz im Gemeinderat
    vertreten. Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge der Vertre-    Dobberkau
    tungsbefugnis die Bezeichnung „Erster“ bzw. „Zweiter stellvertretender   Bürgermeister

                                      — Ende der amtlichen Bekanntmachungen —
HALLO NACHBARN | 30. Juni 2020 | Ausgabe 6         |9|

Ruhezeiten                                                             Leinenpflicht für Hunde
Aus gegebenen Anlass infor-                insbesondere Rasenmä-       Information des Fachdienstes            Bezirks Ausnahmen von
miert der Fachdienst Bürger-               her,                        Bürgerdienste an alle Hunde-            Satz 2 zulassen; die Regelun-
dienste über die aktuell gelten-       3. das Ausklopfen von           halter in der Verbandsgemeinde          gen des Achten Teils des
den Ruhezeiten in der VerbGem              Teppichen, Polstermöbeln    Arneburg-Goldbeck                       Gesetzes über die öffentliche
Arneburg-Goldbeck, festge-                 und Matratzen, auch auf                                             Sicherheit und Ordnung des
schrieben in der Gefahrenab-               offenen Balkonen und bei                    § 28                    Landes Sachsen-Anhalt
wehrverordnung:                            geöffneten Fenstern und           Gefährdung der Freien             finden entsprechend An-
                                       4. der Betrieb, das Abspielen    Landschaft – Waldgesetz LSA            wendung.
                 §3                        oder Spielen von Beschal-   (2) Es ist verboten, Hunde in der
       Ruhestörender Lärm                  lungsanlagen, Tonwieder-        freien Landschaft einschließ-    Wir möchten alle Hundehalte-
(1) Soweit § 117 des Gesetzes              gabegeräten und Musik-          lich angrenzender öffentli-      rinnen und Hundehalter der
    über Ordnungswidrigkeiten              instrumenten.                   cher Straßen unbeaufsichtigt     VerbGem Arneburg-Goldbeck
    keine Anwendung findet,        (3) Das Verbot des Absatzes 2           laufen zu lassen. Hunde sind     bitten, sich an die Leinenpflicht
    sind die folgenden Ruhezei-        gilt nicht                          in der Zeit vom 1. März bis      zu halten.
    ten zur Vermeidung von             1. für Tätigkeiten, die der         15. Juli anzuleinen. Die Sätze   Besonders in der Brut- und
    Belästigungen nicht nur                Verhütung oder Beseiti-         1 und 2 gelten nicht für         Setzzeit ist es für die freileben-
    unerheblicher Art und von              gung einer Gefahr für           Jagd-, Hüte-, Blinden-,          den Tiere auf unseren Wiesen
    Beeinträchtigungen der                 höherwertige Rechtsgüter        Polizei- oder sonstige           und in unseren Wäldern sehr
    Gesundheit und der Erho-               dienen, und                     Diensthunde während ihres        wichtig, in Ruhe leben zu
    lung zu beachten:                  2. für Arbeiten landwirt-           bestimmungsgemäßen               können.
    1. Sonn- und Feiertage                 schaftlicher oder gewerb-       Einsatzes. Gemeinden und         Bei Fragen zu Thema Hunde
       ganztags sowie                      licher Betriebe, wenn           Verbandsgemeinden können         und zur Leinenpflicht steht
    2. an anderen Tagen in der             diese Arbeiten üblich           durch Gefahrenabwehrver-         Ihnen das Team Bürgerdienste
       Zeit von                            sind.                           ordnung für Teile ihres          sehr gern zur Seite.
       a) Mittagsruhe von 12:00    (4) Innerhalb geschlossener
           Uhr bis 14:00 Uhr           Ortschaften hat in den
       b) Nachtruhe von 22:00          Fällen, in denen das Straßen-
           bis 6:00 Uhr                verkehrsrecht und die           Wohnungen zu vermieten
       c) für Geräte und Maschi-       Rechtsvorschriften über
           nen nach 32. BImSchV        Garagen und Einstellplätze      in der Gemeinde Iden                 1-Raum-Whg.: 30,45 m²,
           – Geräte- und Maschi-       keine Anwendung finden,         Iden, Neue Straße                    Grundmiete: 4,35 €/m²,
           nenlärmschutzverord-        bei der Benutzung und dem       1-Raum-Whg.: 29,73 m²,               Erdgasheizung
           nung von 20:00 Uhr          Betrieb von Fahrzeugen          Grundmiete: 4,20 €/m²,               Hindenburg, Werbener Straße 5
           bis 07:00 Uhr               jedes nach den Umständen        Fernwärme                            3-Raum-Whg.: 77,78 m²,
(2) Während der Ruhezeiten             vermeidbare Geräusch zu         2-Raum-Whg.: 45,47 m²,               Grundmiete: 4,00 €/m²,
    sind alle Tätigkeiten und          unterbleiben. Insbesondere      Grundmiete: 4,09 €/m²,               Erdgasheizung
    Veranstaltungen verboten,          ist die Abgabe von Schallzei-   Fernwärme                            Osterholz, Am Deich 8
    die die Ruhe unbeteiligter         chen sowie das Ausproben        3-Raum-Whg.: 59,98 m²,               4-Raum-Whg.: 70,44 m²,
    Personen wesentlich stören.        und geräuschvolle Laufenlas-    Grundmiete: 4,09 €/m²,               Grundmiete: 4,30 €/m²,
    Zu den Störungen zählen            sen von Motoren verboten.       Fernwärme                            Flüssiggasheizung
    insbesondere                   (5) Der Gebrauch von Werkssire-     Iden, Schmiedeweg 3
    1. der Betrieb von motorbe-        nen und anderen akusti-         2-Raum-Whg.: 44,80 m²,               In der Gemeinde Hohen-
       triebenen Handwerksge-          schen Signalgeräten, deren      Grundmiete: 4,02 €/m²,               berg-Krusemark ist eine
       räten, insbesondere von         Schall außerhalb des Werks-     Fernwärme                            Mietkaution in Höhe von zwei
       Sägen, Bohr- und Schleif-       geländes unbeteiligte           3-Raum-Whg.: 54,70 m²,               Monatsgrundmieten zu
       maschinen sowie Pum-            Personen stört, ist verboten.   Grundmiete: 4,09 €/m²,               hinterlegen.
       pen,                            Das Verbot gilt nicht für die   Fernwärme
    2. der Betrieb motorbetrie-        Abgabe von Warn- und            Iden, An der Feldbreite 8 – 11       Bitte informieren Sie sich
       bener Garten- und               Alarmzeichen einschließlich     2-Raum-Whg.: 39,05 m²,               telefonisch oder kommen Sie
       Sportplatzpflegegeräte,         Probebetrieb.                   Grundmiete: 2,81 €/m²,               zu einem persönlichem
                                                                       Fernwärme                            Gespräch in mein Büro.
                                                                       3-Raum-Whg.: 55,68 m²,               Kaufmännische
                                                                       Grundmiete: 2,81 €/m²,               Dienstleistungen
                                                                       Fernwärme                            Franka Seehaus
                                                                       Iden OT Rohrbeck,                    Lindenstraße 11, 39606 Iden
                                                                       Walslebener Str. 5                   Telefon: 039390 / 917 321
                                                                       3-Raum-Whg.: 55,80 m²,               E-Mail:
                                                                       Grundmiete: 3,39 €/m²,               franka_seehaus@gmx.de
                                                                       Erdgasheizung
                                                                                                            Sprechzeiten:
                                                                       in der Gemeinde                      Dienstag und Donnerstag
                                                                       Hohenberg-Krusemark                  8.00 – 14.00 Uhr
                                                                       Hohenberg-Krusemark,                 und nach telefonischer Verein-
                                                                       Hauptstraße 33                       barung
| 10 | HALLO NACHBARN | 30. Juni 2020 | Ausgabe 6

Infrastrukturbetrieb (Eigenbetrieb) der Stadt Arneburg             Luxus der Leere –
Wohnungen zu vergeben                                              Ihre Immobilie steht leer?

STADT ARNEBURG                   GEMEINDE ROCHAU
Breite Straße 1                  Eichenweg 1
sanierte 3-R.-Whg. ca. 91 m²     3-R.-Whg.; ca. 58m²; OG,
(auf Anfrage)                    (auf Anfrage)
Breite Straße 59                 Eichenweg 3
sanierte 1-R.-Whg. ca. 34 m²     eine 3-R.-Whg.; ca. 58 m², EG,
(auf Anfrage)                    (auf Anfrage)
sanierte 3-R.-Whg. ca. 76 m²     Eichenweg 5
(auf Anfrage)                    2-R.-Whg.; ca. 46 m²,
                                 (auf Anfrage)
                                 Eichenweg 7
GEMEINDE HASSEL                  4-R.-Whg.; ca. 70 m², EG links
Dorfstr. 19                      (auf Anfrage)
Gewerberäume auf Anfrage
                                 Alle Wohnungen in Rochau
                                 haben, durch den Nahwärme-
HANSESTADT WERBEN (ELBE)         anschluss, günstige Heizkosten.
Behrendorfer Str. 15 –
Erdgasheizung                    In allen Gemeinden ist jeweils
sanierte 3-R.-Whg.; ca. 58 m²,   Mietkaution in Höhe von zwei
(auf Anfrage)                    Grundmonatsmieten zu
Räbelsche Straße 26              hinterlegen. Die Wohnungen
Sanierte 2-R.-Whg. 48 m²         werden vor Bezug renoviert.
(auf Anfrage)
Marktplatz 1                     Sprechzeiten Wohnungswesen:
Verpachtung Gaststätte „Rats-    Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und
keller“ Hansestadt Werben        13.00 – 15.00 Uhr
(Elbe)                           Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
Gewerberäume auf Anfrage
                                 Sprechzeit in der Hansestadt
OT BEHRENDORF                    Werben (Elbe) im Rathaus der
im sanierten Wohnblock,          Stadt                             Präsentieren Sie Ihre Immobilie   notwendigen Informationen
Werbener Str. 11                 Zur Zeit können auf Grund der     auf unserer Plattform – kosten-   sowie Unterstützung erhalten
sanierte 2-R.-Whg.; ca. 46 m²,   Corona-Krise keine Sprechstun-    los – und finden Sie ganz         interessierte Bürger bei unse-
(auf Anfrage)                    den stattfinden.                  einfach einen Interessenten.      rem interkommunalen Bra-
sanierte 3-R.-Whg.; ca. 57 m²,   Nähere Angaben zu den             Ihre Kommune unterstützt Sie      chen- und Leerstandsmanage-
(auf Anfrage)                    Wohnungen können Sie im           dabei!                            ment, welches telefonisch unter
beide WE mit Erdgasheizung       Infrastrukturbetrieb (Eigenbe-    Die interkommunale Initiative     03931 681 0 oder per E-Mail
sanierte 1-R.-Whg.; ca. 38 m²    trieb) der Stadt Arneburg,        LUXUS DER LEERE bietet            unter luxusderleere@bic-alt-
(auf Anfrage)                    Wohnungswesen, 39596              Eigentümern von Immobilien        mark.de kontaktiert werden
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(auf Anfrage)                    erhalten.                         lie zu präsentieren. Hierfür      luxusderleere.de befindet sich
mit Erdgasheizung                Herr Lindemann                    wurde online eine Plattform       die kostenlose Immobilienplatt-
                                  039321 547811 –                 eingerichtet, welches von         form sowie Unterstützungsan-
                                 Betriebsleiter                    Leerstand betroffene Objekte      gebote für Immobilieneigentü-
OT GIESENSLAGE,                  Frau Klas                         präsentieren soll. Alle dafür     mer. Vorbei schauen lohnt sich!
Dorfstr. 22                       039321 547813 –
sanierte 1-R.-Whg.; ca. 30 m²,   SB Wohnungswesen
EG, Dusche ebenerdig, sofort     Frau Calließ
bezugsfertig                      039321 547810 –
sanierte 1-R.-Whg.; ca. 31 m²,   Sekretariat
mit Erdgasheizung                Fax: 039321 547818
sanierte 2-R-Whg.; ca. 45m²,     E-Mail:
(auf Anfrage)                    eigenbetrieb@isb-arneburg.de
HALLO NACHBARN | 30. Juni 2020 | Ausgabe 6             | 11 |

Freibad der Hansestadt Werben –
so macht der Sommer noch mehr Spaß!
Der perfekte Sommertag sieht        ausreichend Sitzgelegenheiten      gesinnten“ geknüpft und über          teilweise in den letzten Jah-
für jeden anders aus – die einen    an schattigen Plätzen und          Jahre aufrecht erhalten. Am           ren liebevoll restauriert wur-
sind am liebsten sportlich in       Möglichkeiten zum Entspannen       Stadtrand gelegen bietet der          den, damit der mittelalterliche
der Natur unterwegs, die            inmitten grüner Natur.             Campingplatz für Familien und         Flair erhalten bleibt.
anderen relaxen auf der             Wer etwas Action braucht, kann     junge Leute in naturnaher Um-         Genießen sie Ihren Sommertag,
Sonnenliege. Einig sind sich alle   sich gern auf dem Beachballfeld    gebung ausreichend Platz zum          das Wochenende oder auch die
darin, dass bei schönem Wetter      betätigen, während die „Minis“     Erholen. Park- und Grillplätze        Ferien in unserem Schwimm-
die Couch tabu ist.                 im Sandkasten Burgen bauen         sind vorhanden. Die Sanitäran-        bad mit angrenzendem Cam-
Warum nicht einfach ab ins          oder sich auf dem Spielplatz       lagen sind neu modernisert und        pingplatz inmitten der Altmark
Schwimmbad nach Werben –            austoben können.                   stets sauber.                         – einer einzigartigen Natur-
in die kleinste Hansestadt der      Für das leibliche Wohl sorgt das   Sehenswert ist ebenso die histo-      landschaft. Wir freuen uns sehr
Welt?!                              Bistro mit Eis, Kaffee und         rische Altstadt, mit jahrhunder-      darauf, Sie hier schon ganz bald
Im Schwimmbad Werben gibt           Kuchen, Bratwurst, Pommes          tealten Gebäuden, welche              begrüßen zu dürfen.
es ein großes Becken, welches       oder anderen Leckereien.
in Schwimmer- und Nicht-            Somit steht doch einem perfek-
schwimmerbereich unterteilt         ten Sommertag nichts mehr           Die Öffnungszeiten gelten von Mai bis Anfang September:
ist und ein Planschbecken für       entgegen!                           Montag:                      13:00 bis 20:00 Uhr
die kleinen Gäste. Auch ei-         Gleich nebenan befindet sich        Dienstag:                    13:00 bis 20:00 Uhr
ne Wasserrutsche fehlt nicht.       der Campingplatz. Langzeit-         Mittwoch:                    13:00 bis 20:00 Uhr
Zwei große Reifen zum Spielen       und Kurzzeitcamper können           Donnerstag:                  13:00 bis 20:00 Uhr
lassen die Herzen der kleinen       hier ihren Urlaub im eigenen        Freitag:                     13:00 bis 20:00 Uhr
und großen „Wasserratten“           Wohnwagen oder Wohnmobil            Samstag:                     11:00 bis 20:00 Uhr
höher schlagen.                     verbringen und nicht selten         Sonntag:                     11:00 bis 20:00 Uhr
Das Schwimmbad bietet               werden Kontakte unter „Gleich-      In den Sommerferien vom 20.07.2020 - 28.08.2020 geht es schon ab
                                                                        10:00 Uhr los.

                                                                        Die Eintrittspreise für das Schwimmbad pro Tag und Person:
                                                                        Erwachsene:                     bis 17 Uhr 3,50 € / p. P. und Tag
                                                                        Ermäßigung:                     ab 17 Uhr 2,00 € / p. P. und Tag
                                                                        Kinder:                         1,50 € / p. P. und Tag
                                                                        Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Jugend- bzw. Kinderfeu-
                                                                        erwehren der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck genießen mit
                                                                        Vorlage des Dienstausweises kostenlosen Eintritt.

                                                                        Die Eintrittspreise für den Campingplatz pro Tag und pro Person:
                                                                        Erwachsene:                    5,50 € / p. P. und Tag
                                                                        Kinder:                        5,50 € / p. P. und Tag
                                                                        Standgebühr Zelt:              6,00 € / p. Z. und Tag
                                                                        Standgebühr Wohnwagen: 7,00 € / p. W. und Tag
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HALLO NACHBARN | 30. Juni 2020 | Ausgabe 6        | 13 |

  SERVICE
                                                                           Bürgerdienste Einwohnermeldeamt
                                                                           (nur zu den Sprechzeiten besetzt):
                                                                           Frau Beust                                            039321/518-30
                                                                           Tourismusbüro:
                                                                           Frau Jordan, tourismus@arneburg-goldbeck.de           039321/518-17
               Kontakte und Sprechzeiten

                                                                           Erreichbarkeit und Zuständigkeit
Sprechzeiten in der Verbandsgemeinde                                       im Verwaltungsamt in Goldbeck

MO          keine Sprechzeit                                               www.arneburg-goldbeck.de,  039388/971-0, Fax: 039388/971-69
DI          09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
MI/FR       09:00 – 12:00 Uhr                                              Verbandsgemeindebürgermeister:
DO          09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr                        Herr Schernikau, r.schernikau@arneburg-goldbeck.de  039388/971-10
EINWOHNERMELDEAMT                                                          Sekretariat: Sitzungsdienst
MO/MI/FR keine Sprechzeit                                                  Frau Fricke/Frau Fehniger, kontakt@arneburg-goldbeck.de  039388/971-11
DI          09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr                        Frau Seide		                                             039388/971-50
DO          09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
STADTBÜRO WERBEN
 039393/217, Nächste Sprechzeit: Montag, den 06.07.2020                   STEUERUNGSUNTERSTÜTZUNG
MO 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr im Einwohnermeldeamt            Steuerungsunterstützung Teamleiter:
Wohnungsverwaltung immer am 1. Mittwoch im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr        Herr Gabel, r.gabel@arneburg-goldbeck.de           039388/971-30
 039393/217, Fax 039393/219                                               Allgemeine Verwaltung, Sitzungsdienst:
SCHIEDSSTELLE ARNEBURG-GOLDBECK                                            Frau A. Konert		                                   039388/971-23
Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle der Verbandsgemeinde Arne-      Sitzungsdienst, Wahlen, Satzungsrecht, Amtsblatt:
burg-Goldbeck findet am Dienstag, 07.07.2020 von 17:00 bis 18:00 Uhr im    Frau A. Sommer, amtsblatt@arneburg-goldbeck.de     039388/971-32
Verwaltungsamt Arneburg statt.                                             Personal/Lohn/AGH:
Ansprechpartner der Schiedsstelle ist Frau Angelika Wichmann, außerhalb    Frau K. Stamm, Frau Ehrenberg                      039388/971-40
der Sprechzeit unter Tel.: 039390-81359 oder 01520-7163623 zu erreichen.   Bürgerdienste – Einwohnermeldeamt/Friedhof/Standesamt:
ERREICHBARKEIT DER POLIZEISTATION                                          Frau Aßmuß		                                       039388/971-33
Sitz: Arneburg, Breite Str. 15                                             Bürgerdienste – Standesamt/Fundbüro:
 039321/518-23, Fax 039321/518-18                                         Frau Benke		                                       039388/971-31
PHM Behrend  0151/74307100,
PHM Treu  0151-74307099
                                                                           ZENTRALE DIENSTE UND FINANZEN
                                                                           Fachbereichsleiterin:
                                                                           Frau Hoedt, d.hoedt@arneburg-goldbeck.de              039388/971-20
Erreichbarkeit und Zuständigkeit im Rathaus Arneburg                       Teamleiterin Finanzen/Kassenleiterin:
                                                                           Frau Dähnrich, a.daehnrich@arneburg-goldbeck.de       039388/971-21
GEMEINDEENTWICKLUNG UND BÜRGERDIENSTE                                      Vollstreckung:
Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bürgerdienste                          Frau Dietrich		                                       039388-971-60
Fachbereichsleiterin – Planung, Stadtsanierung, Hochbau/Tiefbau:           Kasse:
Frau Kuhlmann, s.kuhlmann@arneburg-goldbeck.de         039321/518-40      Frau Sandel		                                         039388-971-22
Sekretariat/Bürgerdienste + Gemeindeentwicklung                            Steuern/Datenschutz:
Frau Schild                                            039321/518-11      Frau Drechsel		                                       039388/971-12
GEMEINDEENTWICKLUNG                                                        Allgemeine Finanzen/Kalkulation:
Teamleiterin Gemeindeentwicklung/Beitragserhebung:                         Herr Sanftleben		                                     039388/971-24
Frau Fleschner, k.fleschner@arneburg-goldbeck.de       039321/518-21
Hochbau/Tiefbau, Dorferneuerung
Herr Ulbrich                                           039321-518-43      ZENTRALE DIENSTE
Vergabestelle                                                              Liegenschaften/Kommunalvermögen:
Herr Bethge                                            039321-518-33      Frau Lindau		                                        039388/971-41
Allgemeine Bauverwaltung, Fähren, Sportboothafen                           Schwimmbad/Campingplatz/Systemadministrator:
Frau Bösner                                            039321-518-41      Herr Sommer		                                        039388-971-26
Allgemeine Bauverwaltung, Friedhof, Archiv:                                Gebäudemanagement/Schwimmbad/Campingplatz:
Herr Nix                                               039321-518-41      Frau Zander 		                                       039388-971-34
BÜRGERDIENSTE                                                              Allgemeine Verwaltung, Schulen/Versicherungen, Beschaffung
Teamleiter Bürgerdienste:                                                  Frau Schauer   		                                    039388-971-34
Herr Deutsch, d.deutsch@arneburg-goldbeck.de           039321-518-46
Bürgerdienste – Ordnungsbehördliche Aufgaben,
Gewerbe/Märkte, Fundbüro, Anmeldung Kitas und Horte, Feuerwehren,
Veranstaltungen:
Frau Gruber                                            039321/518-45
Frau Hack                                              039321/518-47
Frau J. Stamm                                          039321/518-22
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Aufruf zum 11. Kreiswettbewerb                                        Aufruf zur Teilnahme am
2020/2021 „Unser Dorf hat Zukunft“                                    Wettbewerb „Pro Engagement“ 2020
Achtung: Auf Grund der             Grundlage der Bewertung ist        Die Landesregierung hat den          Unternehmen mit Ideenreich-
Corona-Pandemie wurden             die ganzheitliche Betrachtung      Preis „Pro Engagement – Aus-         tum und Phantasie?
Termine um ein Jahr verscho-       der Entwicklung des Dorfes, vor    zeichnung für Unternehmen in
ben.                               dem Hintergrund der unter-         Sachsen-Anhalt mit besonde-         Ihr Engagement ist nicht
                                   schiedlichen Ausgangslage und      rem Engagement für Menschen         selbstverständlich und sollte
Das Ministerium für Umwelt,        der bestehenden Potentiale.        mit Behinderungen 2020“             der Öffentlichkeit bekannt
Landwirtschaft und Energie         Auch die Entwicklungen             ausgelobt. Dieser Preis wird alle   werden!
Sachsen-Anhalt hat, unter der      vorangegangener Wettbe-            zwei Jahre in drei Kategorien       Bewerben Sie sich bis zum 25.
Leitung von Ministerin Frau        werbsteilnahmen werden             jeweils an ein Unternehmen          September 2020 für den Preis
Prof. Dr. Claudia Dalbert, zum     berücksichtigt. Es soll deutlich   verliehen.                          „Pro Engagement 2020 “ des
11. Landeswettbewerb               werden, welche Ziele sich die      • Sie beschäftigen in Ihrem         Landes Sachsen-Anhalt!
2020/2021 „Unser Dorf hat          Bewohner und Bewohnerinnen           Unternehmen Menschen mit          Teilnehmen können private
Zukunft“ aufgerufen. Damit ist     für die Gestaltung ihres Dorfes      Schwerbehinderung?                beschäftigungspflichtige,
der Startschuss für den            gesetzt haben und was in           • Sie engagieren sich als           private nicht beschäftigungs-
11. Kreiswettbewerb 2020/2021      bürgerschaftlicher Eigenverant-      Arbeitgeber und Arbeitgebe-       pflichtige sowie öffentliche
des Landkreises Stendal, unter     wortung getan wurde, um die          rin für die berufliche Teilhabe   Arbeitgeberinnen und Arbeit-
der Schirmherrschaft des           Ziele zu erreichen.                  von Menschen mit Schwerbe-        geber. Die Ausschreibungs- und
Landrates, gefallen.               Teilnahmeberechtigt sind             hinderung in Ihrem Unterneh-      Bewerbungsunterlagen finden
Aufgerufen sind Dorfgemein-        räumlich geschlossene Orte,          men?                              Sie unter: http://www.pro-en-
schaften, die zeigen, was die      Ortschaften oder Ortsteile         • Sie gestalten die Inklusion im    gagement.sachsen-anhalt.de.
Entwicklung und das Zusam-         (Dörfer) mit überwiegend
menleben im Dorf auszeichnet.      dörflichem Charakter oder
Im Einzelnen gilt es, das Ge-      einander angrenzende Dörfer
meinschaftsleben mit seinen        mit bis zu dreitausend Einwoh-
vielfältigen sozialen, kulturel-   nerinnen und Einwohnern.
len, wirtschaftlichen und          Die Bewerbung zur Teilnahme        Demografiepreis Sachsen-Anhalt 2020
ökologischen Aspekten im Dorf      kann bis zum 30.04.2020
                                                                      Bewerbungen sind ab sofort möglich
zu stärken und gleichzeitig die    schriftlich erklärt werden.
Eigenverantwortung für die         Kontakt für Auskünfte/Bewer-       Gesucht werden Menschen, die        re Heimat aktiv gestalten und
Gestaltung des Lebensumfeldes      bungsanschrift:                    anpacken, aufbauen und              hat den Demografiepreis 2020
zu fördern.                        Landkreis Stendal, Wirtschafts-    bewegen. Engagierte Personen,       in drei Kategorien ausgeschrie-
Mit dem Motto „Unser Dorf hat      förderung und Projektmanage-       Vereine und Institutionen mit       ben:
Zukunft“ soll zum Ausdruck         ment, Arneburger Straße 24,        Projekten, Ideen und Aktivitä-      1. Bewegen – Perspektiven für
gebracht werden, dass die          39576 Hansestadt Stendal,          ten zum Thema demografischer            Jung & Alt
Verbesserung der Zukunftspers-     Telefon: 03931 60 -7884            Wandel bei uns im Lande             2. Aufbauen – Nachwuchs
pektiven in den Dörfern, die       E-Mail: wirtschaftsfoerde-         können sich ab sofort für den           fördern & Fachkräfte sichern
Steigerung der Lebensqualität      rung@landkreis-stendal.de          Demografiepreis Sachsen-An-         3. Anpacken – Lebensfreude in
und die Stärkung der regiona-      Weitere Informationen finden       halt 2020 bewerben. Die                 Stadt & Land
len Identität im Wettbewerb        Sie unter: https://www.            Landesregierung hat diesen           Erfolgreich umgesetzte Ideen
besondere Berücksichtigung         landkreis-stendal.de/de/news/      Wettbewerb zum 8. Mal ausge-        sind ebenso gesucht wie erst
finden.                            unser-dorf.html                    schrieben.                          kürzlich gestartete Projekte.
                                                                      Wer sich für ein sportliches,       Neben der Auszeichnung wird
                                                                      kulturelles, soziales oder          das Engagement mit einem
                                                                      kommunales Vorhaben enga-           Preisgeld honoriert.
                                                                      giert, das dem Leben und dem        Außerdem werden auch zwei
                                                                      Zusammenleben der Generatio-        Sonderpreise vergeben. Den
                                                                      nen in Sachsen-Anhalt nützt,        Sonderpreis Gesundheit stellt
                                                                      kann sich ganz einfach den          die Techniker Krankenkasse für
                                                                      Bewerberbogen auf www.              Initiativen und Projekte zur
                                                                      demografie.sachsen-anhalt.de        Verfügung, die dazu beitragen,
                                                                      herunterladen, das Projekt kurz     die Lebensqualität und die
                                                                      beschreiben und zurückschi-         Gesundheit im Land nachhaltig
                                                                      cken. Die Bewerbungsfrist           zu verbessern. Mit dem Sonder-
                                                                      endet am 8. September 2020.         preis Zukunft unterstützt die
                                                                      Demografischer Wandel               Investitionsbank Sachsen-An-
                                                                      bedeutet immer Veränderung.         halt innovative und nachhaltige
                                                                      Die Landesregierung sieht ihn       Projekte.
                                                                      aber zugleich als Chance,
                                                                      nachhaltige Impulse für das         Weitere Informationen erhalten
                                                                      Zusammenleben in Gegenwart          Sie auf dem Demografieportal
                                                                      und Zukunft zu setzen. Deshalb      des Landes Sachsen-Anhalt
                                                                      unterstützt das Land Sach-          unter www.demografie.
                                                                      sen-Anhalt Initiativen, die unse-   sachsen-anhalt.de.
HALLO NACHBARN | 30. Juni 2020 | Ausgabe 6      | 15 |

Schiedsstelle der Verbandsgemeinde –                                  Fortschreibung des Kreisentwicklungs-
Weg, Streit einvernehmlich beizulegen                                 konzeptes wird erarbeitet
Seit dem 1. Juli 2001 ist in       lung des Landes Sachsen-An-        Der Landkreis Stendal hat die       Im Zeitraum vom 8. Juni bis
Sachsen-Anhalt das außerge-        halt.                              Erstfassung des Kreisentwick-       zum 10. August besteht nun die
richtliche Schlichtungsverfah-     Das Faltblatt „Schlichten statt    lungskonzeptes, welches am          Möglichkeit, Anregungen,
ren in einem Teil der bürgerli-    Richten“ informiert Sie über das   28. April 2016 im Kreistag          Hinweise und Bedenken zum
chen Rechtsstreitigkeiten          Schlichtungsverfahren. Hier        beschlossen wurde, in Eigenre-      ersten Entwurf der Fortschrei-
obligatorisch vorgesehen.          können Sie erfahren, bei           gie fortgeschrieben. Der            bung des Kreisentwicklungs-
Auf Antrag führen Schiedsper-      welchen Streitigkeiten Sie eine    ­„REGIONAL-MONITOR 2019“            konzeptes 2030 abzugeben.
sonen sog. Schlichtungsver-        Schlichtungsstelle aufsuchen        bildete dabei die analytische      Bitte richten Sie diese an das
fahren im Bereich ziviler          müssen, welche Schlichtungs-        Basis.                             Bauordnungsamt – Aufgaben-
Rechtsstreitigkeiten (z. B. bei    stellen vorhanden sind, wie ein     Die Fortschreibung soll den        bereich Kreisplanung schriftlich
Nachbarschaftsstreitigkeiten)      Schlichtungsverfahren läuft         strategischen Handlungsrah-        oder per E-Mail (bauamt@
oder im Strafrecht (z. B. bei      und welche Kosten auf Sie           men des Landkreises Stendal        landkreis-stendal.de).
Hausfriedensbruch, Beleidi-        zukommen können.                    für die nächsten zehn Jahre,       Wir hoffen auf eine rege
gung, Verletzung des Briefge-      Unsere örtliche Schiedsstelle       also bis zum Jahr 2030, darstel-   Beteiligung und interessante
heimnisses, Körperverletzung       befindet sich in der Verwaltung     len.                               Anregungen.
und Sachbeschädigung) durch.       in Arneburg. Die Vorsitzende        Der erste Entwurf der Fort-        Weitere Informationen finden
Zuständig ist die Schiedsstelle,   der Schiedsstelle ist Frau          schreibung des Kreisentwick-       Sie unter: https://www.
in deren Gemeinde der An-          Angelika Wichmann. Weitere          lungskonzeptes liegt nun vor       landkreis-stendal.de/de/news/
tragsgegner oder die Antrags-      Mitglieder sind Herr Wilfried       und dieser soll jetzt mit der      die-fortschreibung-des-krei-
gegnerin wohnhaft ist. Das         Raup und Frau Ingrid Dybski.        Öffentlichkeit diskutiert          sentwicklungskonzep-
Schlichtungsverfahren soll die     Die Schiedsstelle bietet jeden      werden.                            tes-wird-derzeit-erarbeitet.html
Gerichte entlasten und dazu        ersten Dienstag eines Monats
führen, dass die streitenden       von 17 Uhr bis 18 Uhr (Raum
Parteien zu einem einver-          Fachbereichsleitung) eine
nehmlichen Ergebnis kom-           Sprechstunde für die Schlich-      Neuer Wehrführer für die
men.                               tungsangelegenheiten der
                                                                      Wasserwehr der Verbandsgemeinde
Weitere Informationen zur          Bürgerinnen und Bürger an.
Arbeit der Schiedsstellen im       Sie erreichen die Schiedsstelle    Die Wasserwehr der Verbands-        Wach- und Hilfdienstes war.
Schlichtungsverfahren finden       außerhalb der Sprechzeiten         gemeinde Arneburg-Goldbeck          Besonders im Falle von Hoch-
Sie auf der Seite des Ministeri-   über das Sekretariat der Verwal-   hat seit dem 20. Juni mit Herrn     wassergefahren soll die Wasser-
ums für Justiz und Gleichstel-     tung unter 039388 - 97110          Bodo Fleischhauer einen neuen       wehr die freiwilligen Helferin-
                                                                      Hauptverantwortlichen für das       nen und Helfer koordinieren
                                                                      Domizil in der Bahnhofstraße        und anleiten.
                                                                      in Arneburg.                        Die Wasserwehr der VerbGem
                                                                      Der Arneburger tritt die Nach-      Arnburg-Goldbeck hat ihr
                                                                      folge des langjährigen Wasser-      Gerätehaus in der Bahnhofstra-
Stellenausschreibung                                                  wehrführers Herrn Rebitzer an,      ße in Arneburg und trifft sich
                                                                      welcher zum Ende Mai sein           monatlich mindestens einmal.
Die Verbandsgemeinde Arne-         aussagefähige Bewerbung mit        Amt niederlegte. Auch an dieser     Sollte auch Ihrerseits Interesse
burg-Goldbeck sucht zum            tabellarischem Lebenslauf,         Stelle nochmals herzlichen          an einer Mitgliedschaft in der
01.08.2021 eine/einen Auszu-       Kopie der letzten zwei Schul-      Dank für die gute und vertrau-      Wasserwehr bestehen, steht
bildende/n für den Ausbil-         zeugnisse und Beurteilungen        ensvolle Zusammenarbeit.            Ihnen der Fachdienst Bürger-
dungsberuf                         bis zum 31.08.2020 an die          Die Wasserwehren in Sach-           dienste gern für Fragen zur
                                                                      sen-Anhalt nehmen gem. des          Seite.
 Verwaltungsfachangestellter             Verbandsgemeinde             Wassergesetzes Aufgaben des
          (m/w/d)                        Arneburg-Goldbeck
        Fachrichtung                        Personalamt
   Kommunalverwaltung.                  An der Zuckerfabrik 1
                                          39596 Goldbeck.
Nähere Informationen zur
Ausschreibung unter www.           Die Bewerbungsunterlagen
arneburg-goldbeck.de .             werden nach dem Abschluss
                                   des Auswahlverfahrens für
Bewerbungen von schwerbe-          einen Zeitraum von zwei
hinderten Menschen sind            Monaten in der Stadtverwal-
erwünscht.                         tung zur Abholung aufbewahrt.
                                   Bewerbungsunterlagen mit
Bewerbungskosten sowie             frankiertem Rückumschlag
Kosten die durch An- und           werden dem Bewerber zurück-
Abreise entstehen, werden          gesandt.
nicht erstattet.
                                                  René Schernikau
Bei Interesse richten Sie Ihre      Verbandsgemeindebürgermeister
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Grundschuld versus Hypothek
Die Eigentumsgarantie ist ein      1154). Für A. wäre es deshalb       dadurch wehren, dass er die           und
elementares Grundrecht, sie        wichtig, im notariellen Vertrag     ihm zustehenden gesetzlichen        • alle Gesellschafter in der
enthält eine Wertentscheidung      mit der Bank über die Bestel-       Einwendungen (§§ 104,119,177)         Urkunde über die Bestellung
… von besonderer Bedeutung,        lung der Grundschuld zu             oder Einreden (§§ 821, 853,           der Grundschuld benannt sind
BVerfGE 14 S.277; Art. 14 GG.      vereinbaren, dass diese die         273) vorträgt.                        (4).
                                   Grundschuld nicht an Dritte         Damit die Zwangsversteigerung       Die Grundschuld ist immer eine
Herr A. möchte ein Eigenheim       überträgt (§§ 399, 413). Die        Erfolg haben kann, vereinbart       Verkehrsgrundschuld, die ohne
bauen. Dafür benötigt er neben     Vorschriften über die Hypothek      die Bank mit A., dass die           Rücksicht auf die Forderung
seinem Eigenkapital von ca.        finden nach Maßgabe des             Grundschuld an „erster              abgetreten werden kann
30 % der vorgesehenen Bau-         § 1192 auch Anwendung auf           Rangstelle“ unter Abt. III im       (§§ 1154 I, 1192 I) – es sei denn,
summe einen Baukredit z. B.        die Grundschuld. Dabei wird         Grundbuch (§10 I Nr.1 ZVG)          die Abtretung ist vertraglich
von der Sparkasse. Deshalb ist     zwischen der Buchgrundschuld        eingetragen wird, denn das          ausgeschlossen. Mit dem
das Grundstück mit einem           und der Briefgrundschuld            Grundstück kann mit mehreren        Ausschluss soll u. a. verhindert
Grundpfandrecht (§§ 1113 ff        unterschieden. Die Sparkasse        Grundpfandrechten bzw.              werden, dass die Bank ohne
BGB) zu belasten. Grundp-          verwendet für die Buchgrund-        zusätzlich mit Dienstbarkeiten      Wissen und Wollen des Eigen-
fandrechte gewähren dem            schuld vorformulierte Zwecker-      belastet werden, die nach ihrer     tümers A. den (notleidenden)
Kreditgeber dingliche Verwer-      klärungen, die notariell als        Rangfolge bedient werden. In        Kredit nebst Grundschuld an
tungsrechte am Grundstück des      vollsteckbare Ausfertigung          der Praxis sollte folgendes         Dritte (z. B. an Kreditabwick-
A. Dingliche Nutzungsrechte        erstellt und im Grundbuch von       beachtet werden: Oft besteht        lungs-GmbH) überträgt, die
sind der Nießbrauch (§§ 1030)      … Blatt … des Sicherungsgebers      Grundeigentum aus mehreren          dann den Kredit fällig stellen
und die Dienstbarkeit (§§ 1018).   A. eingetragen wird. Der            Flurstücken, die nicht alle         und ggf. die Zwangsversteige-
In der Regel entscheidet die       zwischen Bürger und Bank            bebaut werden sollen. Der           rung betreiben. Der neue
Bank, ob eine Hypothek (§§         vorherrschende Modus zur            Grundstückseigentümer A.            Gläubiger braucht sich Einreden
1113), eine Grundschuld (§§        Bestellung eines Grundp-            sollte deshalb nur die Flurstücke   aus dem Sicherungsvertrag …
1191) oder eine Rentenschuld       fandrechtes ist die Buchgrund-      belasten (lassen), die innerhalb    nur entgegenhalten zu lassen,
(§§ 1199) bestellt wird. An        schuld – ihre Voraussetzung ist:    der Beleihungsgrenze liegen         wenn er bösgläubig war (5).
beweglichen Sachen – z. B. PKW     • Einigung über die Bestellung      bzw. notwendig sind. Für ein        Grundschuld und Darle-
– können Grundpfandrechte            der Grundschuld (Verfügungs-      500 qm Eigenheim bedarf es          hens-Forderung können
nicht bestellt werden – wohl         geschäft) § 873 I – das ist ein   keiner Grundschuld an mehre-        getrennt und an verschiedene
aber Pfandrechte (§§ 1204).          formfreier Sicherungsvertrag      ren ha – LN – zumal die Belei-      Personen übertragen werden.
Grundpfandrechte können auch         (§ 488). Diesen Vertrag können    hungsgrenze für erstrangige         Die Forderung wird nach § 398
als Sicherheitsleistung (§§ 232,     Bruchteilseigentümer nur          Grundpfandrechte i. d R. bei 60     formfrei vertraglich abgetreten,
238 ) dienen.                        gemeinsam abschließen und         % des Grundstückswertes liegt       wobei der Schuldner wegen
                                     ändern (1). Außerdem ist die      (§§ 14,16 PfandBG). Daneben         § 404 vor doppelter Inanspruch-
I. Grundschuld:                      Grundschuld nur durch die         trägt der Grundstückseigentü-       nahme geschützt ist. 2008
                                     Sicherungsvereinbarung            mer die Versicherungspflicht        wurden zum Schutz des Schuld-
Ein Grundstück kann in der           zwischen A. und der Bank          für das Grundstücks-Gebäude         ners (Grundstückseigentümers)
Weise belastet werden, dass an       vertraglich „festgezurrt“;        und die Beleihungsdauer bis zur     die neuen §§ 1192 Ia, 1193 II 2
denjenigen, zu dessen Gunsten      • Ausschluss der Erteilung eines    Höhe des Bauwertes des              als Sicherungsgrundschuld im
die Belastung erfolgt, eine          Grundschuldbriefes (§§ 1192 I,    Objektes (§15 a. a. O.)             BGB normiert (6). Diese Grund-
bestimmte Geldsumme „aus“            1116 II);                         Besteht wegen der Zwangsver-        schuld hat mit der forderungs-
dem Grundstück zu zahlen ist.      • Eintragung im Grundbuch (§§       steigerung Suizidgefahr des         unabhängigen Sicherungshypo-
Ein Wegfall der Forderung            1192 I, 1115, §11 GBV),           Schuldners, kann die Versteige-     thek des § 1184 nichts zu tun!
(Kreditsumme) berührt den          • Nachweis des Bestellers A. als    rung unter Auflagen und Zeit        Die Grundschuld kann als
Bestand der Grundschuld nicht,       Eigentümer.                       eingestellt werden (2). Hinzu-      Einzel- oder Gesamtgrund-
d. h. sie besteht unabhängig       In der vollstreckbar ausgefertig-   weisen ist darauf, dass die         schuld vereinbart und bestellt
von der Forderung. Allerdings      ten Urkunde unterwirft sich A.      Vereitelung der Zwangsvollstre-     werden (§ 1132). Letztere
hätte A. nach Abzahlung des        wegen des Grundschuldkapitals       ckung zur Verhinderung der          bezieht sich auf die Haftung
Kredites gegen die Gläubi-         nebst Zinsen und sonstigen          Gläubigerbefriedigung strafbar      mehrerer Grundstücke, die als
ger-Bank einen Anspruch auf        Nebenleistungen (§ 1120) der        ist (§ 288 StGB).                   solche im Grundbuch Abt. III zu
ihre Löschung im Grundbuch         sofortigen Zwangsvollstreckung      Auch eine grundbuchfähige           bezeichnen und einzutragen
(§ 27 GBO) oder deren Übertra-     (§ 800 ZPO) in das belastete        GbR (§ 705) kann Kreditnehmer       sind – das ist eine Art gesamt-
gung auf sich (Eigentü-            Grundstück (§§ 864 ZPO). Dieser     sein, wenn                          schuldnerische Haftung (§§ 421,
mer-Grundschuld, § 1163 I S.2).    Tatbestand ist im Grundbuch         • ihre Gesellschafter unter der     2058; § 64 ZVG) aus der sich der
Die Eigentümer-Grundschuld         einzutragen (§ 44 II GBO). Ohne       GbR im Grundbuch eingetra-        Darlehensgeber wahlweise
kann er im Grundbuch stehen        eine vollstreckbare Ausferti-         gen sind,                         befriedigen kann.
lassen, um evtl. ein neues         gung der Grundschuld hätte die      • das zu belastende, als Sachein-   Mit einer Einzelgrundschuld
Darlehen aufzunehmen. Eine         Bank erst eine Duldungsklage          lage eingebrachte Grundstück      kann gemäß §§ 1191 I, 1114 nur
weitere Besonderheit der           (§ 1147, § 253 II ZPO) mit dem        (Gesamthands-) Eigentum der       ein Grundstück oder ein
Grundschuld besteht darin, dass    Ziel der Erlangung eines              GbR ist,                          Miteigentums-Bruchteil an
sie und die gesicherte Forde-      dinglichen Vollstreckungstitels     • alle Gesellschafter der Kredit-   einem Grundstück (§§ 1008)
rung getrennt voneinander an       gegen den Schuldner A. zu             aufnahme und der Bestellung       belastet werden. Das heißt, ein
verschiedene Personen übertra-     erheben. Der Schuldner kann           eines Grundpfandrechtes           Gesamthandsanteil eines GbR/
gen werden kann (§§ 1192 I,        sich gegen die Klage der Bank         zugestimmt haben (§ 709; 3)       KG-Gesellschafters oder an
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