Untergliederungsanalyse UG 43-Klima, Umwelt und Energie - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 ...

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BD | Budgetdienst

Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2021-2024

Untergliederungsanalyse
UG 43-Klima, Umwelt und Energie

                                      9. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5

3     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung:
      Umweltpolitische Herausforderungen und Maßnahmen.................................................. 7

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9

5     Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................12

    5.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................12

    5.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................13

    5.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................17

    5.4     Förderungen...........................................................................................................18

    5.5     Rücklagen ..............................................................................................................19

6     Wirkungsorientierung .....................................................................................................20

    6.1     Überblick ................................................................................................................20

    6.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................21

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................23

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1      Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024)

         Finanzierungshaushalt

 UG 43                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022       2023       2024
 Auszahlungen                                     663,4        461,2       680,6       785,5      794,3      817,7
 Anteil an Gesamtauszahlungen                      0,8%        0,5%        0,7%        0,9%       0,9%       0,9%
 jährliche Veränderung                             4,1%      -30,5%       47,6%       15,4%       1,1%       2,9%
 Einzahlungen                                     623,2        188,7       248,4       258,8      269,3      325,5
 Anteil an Gesamteinzahlungen                      0,8%        0,2%        0,3%        0,3%       0,3%       0,4%
 jährliche Veränderung                            -5,9%      -69,7%       31,7%        4,2%       4,1%      20,9%
               Nettofinanzierungssaldo             -40,2      -272,5      -432,2      -526,7     -525,0     -492,2
             Ergebnishaushalt
 UG 43                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022       2023       2024
 Aufwendungen                                      668,6       464,6       682,1        n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen                      0,8%        0,4%        0,7%            -          -          -
 jährliche Veränderung                             2,6%      -30,5%       46,8%            -          -          -
 Erträge                                           617,3       188,7       248,4        n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamterträgen                          0,8%        0,2%        0,3%            -          -          -
 jährliche Veränderung                           -11,0%      -69,4%       31,7%            -          -          -
                        Nettoergebnis              -51,3      -275,9      -433,6           -          -          -

Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und
werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

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Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz
2020      (BMG-Novelle 2020)     von     Aufgabenänderungen          und    damit     auch      von
Budgetumschichtungen im BVA 2020 betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen
jeweils die Ausgangslage ohne Anpassungen, d. h. in der Budgetstruktur 2019 mit den
Erfolgszahlen für 2019 dar. Diese Zahlen sind somit nur teilweise mit den für 2020 und 2021
budgetierten Werten unmittelbar vergleichbar. Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen wird in
der vorstehenden Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Die Werte
des BVA 2020 und des BVA-E 2021 sind grundsätzlich vergleichbar. Eine Unschärfe entstand
insofern, als die Gebarungen im Jänner 2020 noch in der Budgetstruktur von 2019 verbucht
wurden.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 43-Klima, Umwelt
und Energie im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 680,6 Mio. EUR vor. Im
Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 219,4 Mio. EUR (+47,6 %).
Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung (+46,8 %).

Der Anstieg resultiert vor allem aus höher budgetierten Auszahlungen für die
Umweltförderung im Inland und die Sanierungsoffensive (+124,8 Mio. EUR), für den Klima-
und Energiefonds (+61,5 Mio. EUR, v. a. für den Ausbau erneuerbarer Energien) sowie für die
Bereiche     Nachhaltiger    Natur-    und    Umweltschutz         (+36,6 Mio. EUR,    u. a.     für
Biodiversitätsfonds) und Energiepolitik (+20 Mio. EUR, v. a. für Förderungen nach dem
Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz - WKLG). Die Steigerungen stehen dabei zu einem
großen Teil in Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket bzw. mit der Novelle des
Umweltförderungsgesetzes.

Die Einzahlungen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie, die zum überwiegenden Teil aus
dem Verkauf von Emissionszertifikaten stammen, werden mit 248,4 Mio. EUR veranschlagt
und sollen damit gegenüber dem BVA 2020 um 59,7 Mio. EUR bzw. 31,7 % ansteigen. Im
Jahr 2020 kam es durch die COVID-19-Krise kurzfristig zu einem Einbruch des
Emissionszertifikatepreises, der jedoch mittlerweile wieder aufgeholt wurde, sodass die
budgetierten Einzahlungen laut Ressort erreicht werden sollten.

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In den Jahren bis 2024 steigt die Auszahlungsobergrenze im BFRG-E 2021-2024 auf
817,7 Mio. EUR. Die Auszahlungen in der UG 43-Klima, Umwelt und Energie sollen vor allem
in den Jahren 2021 und 2022 stark ansteigen. Im Jahr 2024 soll ihr Anteil an den
Gesamtauszahlungen des Bundes auf 0,9 % anwachsen. Der Anstieg resultiert vor allem aus
den mehrjährigen Projektlaufzeiten, durch die eine Erhöhung der Zusagerahmen (z. B. bei der
Sanierungsoffensive) erst mit einer Verzögerung zur Gänze in den Auszahlungen sichtbar
wird. Die Einzahlungen sollen bis 2024 auf 325,5 Mio. EUR anwachsen, wobei die tatsächliche
Entwicklung der Emissionserlöse mit starker Unsicherheit behaftet ist.

Das BMK hat in den Angaben zur Wirkungsorientierung des BVA-E 2021 für die
UG 43-Klima, Umwelt und Energie insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, von denen eines
gegenüber dem BVA 2020 geringfügig angepasst wurde. Wesentliche Kennzahlen der UG 43
sind insbesondere die Reduktion der Treibhausgase, bei der die Zielwerte entsprechend dem
Energie- und Klimapaket der EU festgelegt wurden, sowie die Entwicklung des Umsatzes
österreichischer Umwelt- und Energietechnologieunternehmen und die Anzahl der Umwelt-
und Energiebeschäftigten, anhand derer die Forcierung der Umwelttechnologien gut
dargestellt werden kann.

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die
Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:      Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

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In der ökonomischen Gliederung entfallen die für 2021 budgetierten Auszahlungen zu 78 %
auf Transfers und zu 22 % auf Betrieblichen Sachaufwand. Die Transfers werden zum
Großteil an private Haushalte und Institutionen geleistet (z. B. Investitionszuschüsse für die
Umweltförderung im Inland und für die Altlastensanierung, Sanierungsoffensive). Weitere
größere Transfers gehen an öffentliche Körperschaften (v. a. KLI.EN), Unternehmen (z. B.
Umweltbundesamt, Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH) sowie an ausländische
Körperschaften und Rechtsträger (v. a. Green Climate Fund). Die Auszahlungen für
Betrieblichen Sachaufwand betreffen überwiegend Werkleistungen, die vor allem in den
Bereichen Altlastensanierung, Umweltförderung im Inland, Abfallwirtschaft und Chemie sowie
nachhaltiger Natur- und Umweltschutz anfallen.

Die Auszahlungen in der UG 43-Klima, Umwelt und Energie sollen vor allem in den Jahren
2021 und 2022 stark ansteigen, wobei der größte Teil des Anstiegs auf Transfers entfällt. Im
Jahr 2024 soll ihr Anteil an den Gesamtauszahlungen des Bundes auf 0,9 % anwachsen.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamteinzahlungen. Für die
Jahre 2020 bis 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 2:      Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Die im BVA-E 2021 veranschlagten Einzahlungen der UG 43 betreffen nahezu ausschließlich
wirtschaftliche Tätigkeit und entstammen dem Emissionshandel. Weitere vergleichsweise
kleine Einzahlungen kommen aus dem Strahlenschutz-Vorsorgeentgelt für die Endlagerung.
Ausgehend von knapp unter 190 Mio. EUR im Jahr 2020 wird für die Einzahlungen der
UG 43-Klima, Umwelt und Energie bis 2024 ein Anstieg auf über 325 Mio. EUR erwartet.

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3         Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung:
          Umweltpolitische Herausforderungen und Maßnahmen
In Österreich wurden im Jahr 2019 gemäß Nahzeitprognose des Umweltbundesamtes1
Treibhausgas (THG)-Emissionen iHv 80,4 Mio. t CO2-Äquivalent ausgestoßen. Dabei wurden
44 % vom Energie- und Industriesektor, 30 % durch Verkehr und jeweils 10 % der Emissionen
durch den Gebäudesektor und die Landwirtschaft verursacht.

Grafik 3:          Treibhausgasemissionen im Jahr 2019 und im Zeitverlauf

Quelle: Umweltbundesamt, Nahzeitprognose der österreichischen Treibhausgas-Emissionen 2019

Im langfristigen Trend seit 1990 sind die THG-Emissionen um rd. 2 Mio. t CO2-Äquivalent
angestiegen, wobei dieser Anstieg nahezu ausschließlich auf deutlich höhere Emissionen im
Verkehrsbereich (+75 % ggü. 1990) zurückzuführen ist, während im Gebäudesektor (-39 %
ggü. 1990) oder in der Abfallwirtschaft (-43 % ggü. 1990) merkliche Verbesserungen erzielt
werden konnten. Die nicht vom EU-Emissionshandel umfassten Emissionen2 lagen im Jahr
2019 bei 50,7 Mio. t CO2-Äquivalent. Der Zielwert 2019 iHv 48,3 Mio. t CO2-Äquivalent für die
Erreichung          des      Europa-2020-Zieles            einer     Reduktion          der   THG-Emissionen            im
Nicht-Emissionshandelsbereich bis 2020 um 16 % gegenüber dem Jahr 2005 wurde damit wie
bereits 2017 und 2018 verfehlt. Dennoch dürfte der Zielpfad über die gesamte
Verpflichtungsperiode 2013 bis 2020 aufgrund der Übererfüllung in den Jahren 2013 bis 2016
sowie durch die aufgrund der COVID-19-Krise gedämpfte Emissionsentwicklung im Jahr 2020
eingehalten werden.

1
    Nahzeitprognose der österreichischen Treibhausgas-Emissionen für 2019 (Juli 2020)
2
  Das EU-Emissionshandelssystem umfasst die Emissionen in der Stromerzeugung und von energieintensiven Anlagen in der
verarbeitenden Industrie in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Außerdem ist der Luftverkehr zwischen diesen
Ländern erfasst. In den umfassten Wirtschaftszweigen sollen die Emissionen bis 2030 um 43 % gegenüber 2005 gesenkt werden.
Im Jahr 2019 verursachten Emissionshandelsbetriebe rd. 37 % der gesamten THG-Emissionen in Österreich.

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In der nachfolgenden Periode 2021 bis 2030 hat sich Österreich als Beitrag zum
EU-Gesamtziel einer Reduktion der THG-Emissionen um 40 % gegenüber 1990 zu einer
Reduktion der Emissionen im Nicht-Emissionshandelsbereich um 36 % gegenüber 2005
verpflichtet.3 Gemäß der WFA zum im Dezember 2019 an die EK übermittelten Nationalen
Klima- und Energieplan (NEKP) wird dieses Ziel nach derzeitigem Stand, auch unter
Einbeziehung der zusätzlichen im NEKP beschriebenen Maßnahmen, verfehlt (Reduktion um
nur 27 % gegenüber 2005), sodass für eine ausreichende Emissionsreduktion noch weitere
Maßnahmen erforderlich sind. Weitere wesentliche EU-Ziele im Rahmen der Klima- und
Energiepolitik bis 2030 betreffen die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen auf
32 % und die Steigerung der Energieeffizienz um zumindest 32,5 %. Österreich, das bei der
erneuerbaren Energie im Jahr 2018 einen Anteil von 33,4 % aufwies, hat sich für 2030 eine
Steigerung          des     Anteils     auf    46 %      bis    50 %      als    Ziel    gesetzt.   Im   Bereich     der
Primärenergieeffizienz wurde das nationale Ziel mit einer Verbesserung um 25 % bis 30 %
gegenüber 2015 festgesetzt, wobei das Ambitionsniveau dieses Ziels von der EK in ihrer
Bewertung des NEKP4 als niedrig eingeschätzt wurde.

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm 2020 – 2024 das Ziel gesetzt
Österreich zu einem Vorreiter beim Klima- und Umweltschutz zu machen und eine Reihe an
Maßnahmen zur Förderung klimarelevanter Investitionen, zum Ausbau des öffentlichen
Verkehrs und für die Schaffung von Anreizen für ein klimafreundliches Verhalten, unter
anderem durch eine ökosoziale Steuerreform und die Einführung eine CO2-Bepreisung,
angekündigt. Zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung von den gravierenden
Konsequenzen der COVID-19-Krise wurden eine Reihe an klima- und umweltschutzrelevanten
Maßnahmenpaketen in die Wege geleitet. Mit der am 23. September 2020 beschlossenen
Novelle des Umweltförderungsgesetzes wurden einige Teile dieser Maßnahmen, wie z. B.
der Ausbau der Sanierungsoffensive, bereits gesetzlich umgesetzt. Auch bei den allgemeinen
Investitionsförderungen wurden zum Teil Anreize für ökologische Investitionen gesetzt. So
kommt bei der Investitionsprämie für Unternehmensinvestitionen im Bereich der
Ökologisierung ein erhöhter Zuschuss iHv 14 % statt 7 % zur Anwendung und bestimmte
klimaschädliche Investitionen wurden von der Förderung ausgenommen. Auch die Förderung
von Gemeindeinvestitionen im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (KIG 2020)
schließt bestimmte klimaschädliche Investitionen aus, während die förderbaren Investitionen

3
 Auf EU-Ebene wird eine Erhöhung des EU-Reduktionsziels auf 50 % bzw. 55 % diskutiert, durch die auch eine Verschärfung
der nationalen Zielvorgaben notwendig werden würde. Eine Erhöhung des Ziels auf 55 % wurde etwa von der
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Rahmen ihrer Rede zur Lage der EU am 16. September 2020
vorgeschlagen.
4
    European Commission: Assessment of the final national energy and climate plan of Austria

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gegenüber dem KIG 2017 um mehrere umweltrelevante Investitionsvorhaben erweitert
wurden (z. B. Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Dachflächen,
Anlagen zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, Umstieg von
fossilen auf erneuerbare Energieträger). Förderfähig ist jedoch die Sanierung von
Gemeindestraßen, die per 30. September 2020 rd. 13 % des ausbezahlten Fördervolumens
ausmachte. Insgesamt wird ein Anteil an ökologischen Investitionen von zumindest 20 %
angestrebt.

Neben der UG 43-Klima, Umwelt und Energie leistet der Bund auch aus einigen anderen
Untergliederungen (z. B. UG 41-Mobilität, UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus)
klima- und umweltrelevante Auszahlungen. Die Budgetanalyse 2021 des Budgetdienstes5
enthält in Pkt. 10.3 einen Überblick über diese Auszahlungen.

4         Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

          Weiterentwicklung und Umsetzung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) in
           Hinblick auf Ziel der Klimaneutralität 2040 durch Maßnahmen im Bereich Klimaschutz
           und Energie; Weiterentwicklung von klima- und energierelevanten Rechtsrahmen (z. B.
           Umsetzung europäische Energieeffizienzrichtlinie, Novelle Klimaschutzgesetz und
           Bundesgesetz für eine auf Erneuerbaren Energien beruhende Wärmeversorgung.
           Weiterentwicklung von Förderungen, Impulsprogrammen und Anreizsystemen
           (insbesondere Unterstützung einkommensschwacher Haushalte)

          Reform der Ökostromförderung durch Erstellung des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes,
           Umsetzung des EU-Strommarktdesign (RL und VO), Erstellung des integrierten
           österreichischen        Netzinfrastrukturplans   (ÖNIP)   sowie   einer   österreichischen
           Wasserstoffstrategie

          Erstellung eines Nationales Luftreinhalteprogramms, Projekte zur Stärkung der Rolle
           der Frau in den Bereichen Klima, Umwelt und Energie und Weiterentwicklung des
           Maßnahmenpakets Naturschutz/biologische Vielfalt insbesondere der Nationalpark-
           und Biodiversitätsstrategie 2030 zur Erreichung der Biodiversitäts-Ziele

5
    Budgetanalyse 2021 des Budgetdienstes

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            Erarbeitung        einer     umfassenden          Kreislaufwirtschaftsstrategie       und      verstärkte
             Überprüfungen betreffend das Inverkehrbringen gefährlicher chemischer Produkte

            Neue Rahmenbedingungen für wirksames und effizientes Management von historisch
             kontaminierten        Standorten        (u. a.    Verknüpfung        von    Altlastensanierung          und
             Flächenrecycling als Beitrag zur Reduktion des Flächenverbrauches, Umsetzung des
             Masterplans green jobs/Umwelttechnologie, Umsetzung des Nationalen Aktionsplans
             für nachhaltige öffentliche Beschaffung)

Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 unter anderem wegen der
Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket sowie neuer Schwerpunktsetzungen wie folgt
geändert:

Tabelle 2:          Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023

    UG 43-Klima, Umwelt und Energie                                     2021        2022         2023         2024
                                                          in Mio. EUR
    BFRG 2020-2023                                                        493,7         505,9       493,1
    BFRG 2021-2024                                                        680,6         785,5       794,3         817,7
    Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023                  186,9         279,6       301,2             -
        Konjunkturpaket                                                   166,3         244,0       300,6         325,1
       Ausbau erneuerbarer Energien - KLI.EN                               61,5          41,5        40,0         40,0
       Ausbau erneuerbarer Energien - Energiepolitik (WKLG)                20,0          20,0        20,0         20,0
       Umweltförderung im Inland und Sanierungsoffensive                   84,8         182,5       240,6        265,1
      Schwerpunkte                                                         25,0          35,0         0,0          0,0
          Umweltschutz allg. - DB Nachhaltiger Natur- u. Umweltsch.        23,5          33,5
          Umweltschutz allg. - DB Abfallwirtschaft und Chemie               1,5           1,5
Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2021-2024 in den Jahren 2021 bis 2023 um insgesamt 768 Mio. EUR an.
Gemeinsam mit den für 2024 bereitgestellten Mitteln stehen der UG 43-Klima, Umwelt und
Energie damit in der Finanzrahmenperiode insgesamt zusätzliche Mittel iHv knapp unter
1,1 Mrd. EUR aus dem Konjunkturpaket und neuen Schwerpunktsetzungen zur Verfügung.

Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets:

            Für den Ausbau erneuerbarer Energien6 sind im BFRG-E 2021-2024 zusätzliche
             Mittel iHv 81,5 Mio. EUR im Jahr 2021 vorgesehen, die sich in den Folgejahren auf

6
  Der Ministerratsvortrag (MRV 25/22 vom 24. Juni 2020) sah bereits im Jahr 2020 Förderungen für erneuerbare Energien
iHv 76,5 Mio. EUR vor, die aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt werden sollten. Davon entfallen 36,5 Mio. EUR
auf den KLI.EN, eine entsprechende Auszahlung wurde jedoch bisher nicht getätigt. Der verbleibende Teilbetrag
iHv 40,0 Mio. EUR soll nunmehr nicht aus dem Krisenbewältigungsfonds finanziert werden. Die Erhöhung des Rahmens für
Umweltförderungen im Jahr 2020 um 20 Mio. EUR wurde bereits mit der UFG-Novelle 2020 beschlossen. Die Förderung gemäß
Wärme-und Kälteleitungsausbaugesetz iHv 20 Mio. EUR soll nach Beschluss der geplanten Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-
Gesetzespakets (EAG-Pakets) bereitgestellt werden. Im BVA-E 2021 sind hierfür entsprechende Auszahlungen budgetiert.

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       rd. 60 Mio. EUR pro Jahr reduzieren. Davon entfallen 20 Mio. EUR jährlich auf
       Auszahlungen im Bereich Energiepolitik (v. a. Ausbau und die Dekarbonisierung der
       Nah- und Fernwärme). Für Maßnahmen des Klima- und Energiefonds (KLI.EN) stehen
       im Jahr 2021 zusätzliche 61,5 Mio. EUR zur Verfügung. Die Reduktion ab dem Jahr
       2022 resultiert vor allem aus dem Auslaufen von Photovoltaikförderungen. In den
       Jahren 2021 und 2022 sind jeweils 1,5 Mio. EUR für ein Beratungsprogramm im
       Bereich des Kleinwasserkraft-Ausbaus vorgesehen.

      Mit der Novelle zum Umweltförderungsgesetz 2020 (UFG-Novelle 2020) wurde der
       Zusagerahmen stark aufgestockt und beträgt nun in den Jahren 2021 und 2022
       insgesamt 650 Mio. EUR. Weitere 100 Mio. EUR sollen zur Abdeckung der mit
       thermischen Sanierungsmaßnahmen bzw. mit dem Heizungstausch verbundenen
       Kosten einkommensschwacher Haushalte eingesetzt werden. Gleichzeitig wurde mit
       der UFG-Novelle 2020 der Zusagerahmen für die reguläre Umweltförderung im
       Inland im Jahr 2020 um 20 Mio. EUR auf bis zu 110,2 Mio. EUR erhöht. Auch für die
       Jahre 2021 und 2022 ist ein Rahmen in dieser Höhe vorgesehen. Diese deutlich
       höheren Zusagerahmen führen auch zu einem Anstieg der im Finanzrahmen
       vorgesehenen Auszahlungen (+773 Mio. EUR im Zeitraum 2021 bis 2024), der jedoch
       aufgrund der mehrjährigen Projektlaufzeiten erst verzögert auftritt.

Maßnahmen im Rahmen neuer Schwerpunktsetzungen:

      Im Rahmen neuer Schwerpunktsetzungen stehen in den Jahren 2021 und 2022 im
       DB 43.01.05-„Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz“ zusätzliche 23,5 Mio. EUR
       (2021) bzw. 33,5 Mio. EUR (2022) für diverse Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung.
       Diese sollen unter anderem zur angekündigten Einrichtung eines Biodiversitätsfonds
       verwendet werden.

      Außerdem sind für die Jahre 2021 und 2022 jeweils 1,5 Mio. EUR im Bereich der
       Abfallwirtschaft vorgesehen.

                                                                                   11 / 28
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5        Bundesvoranschlag 2021
5.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf,
welche sich unter anderem durch im Jahr 2020 nicht budgetierte Maßnahmen aus dem
Konjunkturpaket sowie durch neue Schwerpunktsetzungen begründen:

Tabelle 3:      Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020

 UG 43                                                            Erfolg     BVA       BVA-E     Diff. BVA-E 2021 -
                                                    in Mio. EUR    2019      2020       2021          BVA 2020
 Auszahlungen                                                        663,4     461,2     680,6      219,4    47,6%
 Konjunkturpaket
   Ausbau Erneuerbarer Energien                                                           81,5       81,5         -
   Umweltförderung im Inland und Sanierungsoffensive                                      84,8       84,8         -
 Neue Schwerpunktsetzungen 2021
   Umweltschutz allgemein                                                                 25,0       25,0         -
 Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen                                 663,4     461,2     489,3       28,1     6,1%
 davon
   Umweltförderung im Inland und Sanierungsoffensive (Rest)          112,6     183,3     226,6       43,3    23,6%
   Altlastensanierung                                                 65,4      90,0      65,0      -25,0   -27,8%
 Einzahlungen                                                        623,2     188,7     248,4       59,7    31,7%
 davon
   Emissionshandel                                                   183,8     184,6     244,0       59,4    32,2%
Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021

Die in der UG 43-Klima, Umwelt und Energie vorgesehenen Auszahlungen steigen im
BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020 um 219,4 Mio. EUR bzw. 47,6 % an. Ein Großteil
dieser Steigerung resultiert aus zusätzlichen Mitteln im Rahmen des Konjunkturpakets
(+166,3 Mio. EUR) und im Rahmen neuer Schwerpunktsetzungen (+25,0 Mio. EUR). Diese
Maßnahmen werden in Pkt. 4 erläutert. Abgesehen von den zusätzlichen 84,8 Mio. EUR aus
dem Konjunkturpaket steigen die Auszahlungen im Bereich der Umweltförderungen im Inland
(inkl. Sanierungsoffensive) um weitere 43,3 Mio. EUR, wobei diese Auszahlungssteigerung
vor allem Verpflichtungen aus in den Vorjahren zugesagten Förderungen betreffen dürfte. Zu
einem Rückgang um 25,0 Mio. EUR kommt es hingegen bei der Altlastensanierung, v. a. weil
eine 2020 budgetierte Rücklagenentnahme iHv 20 Mio. EUR wegfällt.

Der deutlich Rückgang des BVA 2020 gegenüber dem Erfolg 2019 resultiert aus Kompetenz-
verschiebungen aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2020 (Verschiebung der
Angelegenheiten des Bergwesens, der Siedlungswasserwirtschaft und der Gewässerökologie
sowie des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds in die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und
Tourismus).

Bei den Einzahlungen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie, die fast zur Gänze aus dem
Emissionshandel stammen, ist für 2021 gegenüber dem BVA 2020 ein kräftiger Anstieg um
59,7 Mio. EUR veranschlagt.

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5.2      Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 4:         Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

                                                                    Finanzierungshaushalt

 UG 43                                                                Erfolg     BVA         BVA-E         Diff. BVA-E 2021 -
                                                      in Mio. EUR      2019      2020         2021       Erf 2019     BVA 2020
 43            Auszahlungen                                              663,4      461,2      680,6          2,6%        47,6%
 43.01         Klima, Energie- und Umweltpolitik                         244,5      356,2      599,1       145,0%         68,2%
 43.01.01      JI/CDM - Programm                                                                                  -            -
 43.01.02      Umweltförderung im Inland                                 112,6      183,3      308,1       173,7%        68,1%
 43.01.03      Klima- und Energiefonds                                    35,3       52,3      113,8       222,1%       117,6%
 43.01.04      Emissionshandel                                             0,0        0,0        0,0         48,9%         0,0%
 43.01.05      Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz                       79,6       97,8      134,4         68,8%       37,4%
 43.01.06      Strahlenschutz                                             14,9       19,2       19,2         28,5%         0,2%
 43.01.07      Energiepolitik                                              2,1        3,6       23,6      1028,6%       555,6%
 43.02         Abfallwirtschaft und Chemie                               418,9      105,0       81,6        -80,5%       -22,4%
 43.02.01      Abfallwirtschaft und Chemie                                15,5       14,8       16,6          7,0%       11,8%
 43.02.02      Altlastensanierung                                         65,4       90,0       65,0         -0,6%      -27,8%
 43.02.03      Siedlungswasserwirtschaft                                 338,0        0,2                 -100,0%      -100,0%
 43            Einzahlungen                                              623,2      188,7      248,4        -60,1%        31,7%
 43.01         Klima, Energie- und Umweltpolitik                         282,4      187,2      246,6        -12,7%        31,7%
 davon
    43.01.04   Emissionshandel                                           183,8      184,6      244,0        32,7%         32,2%
    43.01.06   Strahlenschutz                                              2,4        2,4        2,4         1,2%          0,0%
 43.02         Abfallwirtschaft und Chemie                               340,8        1,5        1,9       -99,5%         24,3%
 davon
    43.02.01   Abfallwirtschaft und Chemie                                 2,8         1,3       1,9       -34,3%         47,4%
    43.02.03   Siedlungswasserwirtschaft                                 337,9         0,2                -100,0%       -100,0%
                                      Nettofinanzierungssaldo            -40,2      -272,5     -432,2            -             -

Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in
dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 43.01-„Klima, Energie- und Umweltpolitik“

Das DB 43.01.02-„Umweltförderung im Inland“ (UFI) bildet mit budgetierten Auszahlungen
iHv 308,1 Mio. EUR den größten Auszahlungsposten des Globalbudgets. Davon sind im Jahr
2021 Auszahlungen iHv 216,7 Mio. EUR für die Sanierungsoffensive vorgesehen. Der
deutliche budgetierte Anstieg der Detailbudgetauszahlungen gegenüber dem BVA 2020 um
124,8 Mio. EUR ist unter anderem auf die zusätzlich aus dem Konjunkturpaket zur Verfügung
gestellten        Mittel    iHv 84,8 Mio. EUR               (siehe        Pkt. 4)    sowie     auf      Verpflichtungen         aus
Förderzusagen vergangener Jahre zurückzuführen. Die Veranschlagung erfolgt dabei anhand
einer Bedarfsschätzung der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) und weicht
aufgrund mehrjähriger Projektlaufzeiten in der Regel von den jeweiligen Zusagerahmen ab.
Im Jahr 2020 stand für Projekte der thermischen Sanierung bzw. für die Förderaktion „raus
aus dem Öl“ ein Zusagerahmen iHv 142,7 Mio. EUR zur Verfügung, der jedoch nicht

                                                                                                                           13 / 28
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vollständig ausgeschöpft werden dürfte. Mit Stand 2. November 2020 stehen aus diesen
Mitteln noch 61 Mio. EUR zur Verfügung. In den Jahren 2021 und 2022 wird der
Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive auf insgesamt 650 Mio. EUR erhöht. Zusätzlich
stehen 100 Mio. EUR für die Unterstützung            einkommensschwacher            Haushalte   bei
Sanierungsmaßnahmen bzw. Heizungstausch zur Verfügung. Der Zusagerahmen für die
reguläre Umweltförderung im Inland wurde mit der UFG-Novelle 2020 von 90,2 Mio. EUR auf
110,2 Mio. EUR pro Jahr erhöht, wobei diese Erhöhung auch bereits für das Jahr 2020
beschlossen wurde.

Die Finanzierung des Klima- und Energiefonds (KLI.EN, DB 43.01.03) erfolgt wie bereits in
den Vorjahren über zwei Untergliederungen. Im BVA-E 2021 sind hier insgesamt Mittel
iHv 160,8 Mio. EUR veranschlagt, von denen 113,8 Mio. EUR auf die UG 43-Klima, Umwelt
und Energie und 47,0 Mio. EUR auf die UG 41-Mobilität entfallen. Die deutliche Steigerung bei
der in der UG 43 veranschlagten Zahlung um 61,5 Mio. EUR resultiert aus zusätzlichen im
Rahmen des Konjunkturprogramms bereitgestellten Mitteln (siehe Pkt. 4).

Im DB 43.01.05-„Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz“ (UG 43-Klima, Umwelt und
Energie), aus dem unter anderem die Basiszuwendung für das Umweltbundesamt,
Förderungen     für   Nationalparks   und    Zahlungen     im      Bereich    der   internationalen
Klimafinanzierung     erfolgen,   sieht     der   BVA-E 2021        einen     Auszahlungsanstieg
iHv 36,6 Mio. EUR vor. Davon entfallen 23,5 Mio. EUR auf zusätzliche Mittel aus neuen
Schwerpunktsetzungen (siehe Pkt. 4). Der verbleibende Anstieg betrifft unter anderem für die
Übersiedlung des Umweltbundesamts vorgesehene Mittel. Für den Green Climate Fund sollen
im Zeitraum 2019 bis 2023 insgesamt 130 Mio. EUR bereitgestellt werden. Im Jahr 2019
wurden bereits 30 Mio. EUR ausbezahlt. Ab dem Jahr 2020 wird ein Beitrag iHv 25 Mio. EUR
pro Jahr an den Green Climate Fund geleistet. Weitere 5 Mio. EUR pro Jahr sollen, zusätzlich
zu bestehenden Förderungen, für sonstige internationale Klimaprogramme verwendet werden.

Die   Auszahlungen     im   DB 43.01.06-„Strahlenschutz“        bleiben      im   BVA-E 2021 mit
19,2 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020 nahezu unverändert. Die Unterschreitung des
Voranschlags im Jahr 2019 ist, wie bereits in den Vorjahren, u. a. darauf zurückzuführen, dass
keine Auszahlungen im Zusammenhang mit den zweckgebundenen Einzahlungen aus dem
Strahlenschutz-Vorsorgeentgelt für die Endlagerung (2019: 2,4 Mio. EUR) erfolgten und die
Mittel der Rücklage zugeführt wurden (Stand Ende 2019: 32,6 Mio. EUR).

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Der im DB 43.01.07-„Energiepolitik“ budgetierte Auszahlungsanstieg um 20 Mio. EUR
resultiert aus zusätzlichen im Rahmen des Konjunkturpakets bereitgestellten Mitteln (siehe
Pkt. 4). Im Jahr 2020 gingen in diesem Detailbudget außerdem bereits (nicht budgetierte)
Einzahlungen der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG iHv 13,7 Mio. EUR für Kraft-Wärme-
Kopplungsanlagen ein, die vom Ressort insbesondere für Zwecke der Förderung des
Leitungsausbaus gemäß den Bestimmungen des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes
einzusetzen sind. In den Jahren 2018 und 2019 erfolgten aus dieser Position bereits
Einzahlungen iHv 12,0 Mio. EUR bzw. 9,3 Mio. EUR.

Im GB 43.01-„Klima, Energie- und Umweltpolitik“ werden auch die Einzahlungen aus dem
Emissionshandel (DB 43.01.04) vereinnahmt, die gemäß Emissionszertifikategesetz 2011
dem Bund zufließen und für Klimaschutzmaßnahmen gemäß UFG 1993 zu verwenden sind.
Der BVA-E 2021 sieht Einzahlungen iHv 244,0 Mio. EUR vor, die damit gegenüber dem
BVA 2020 deutlich um 59,4 Mio. EUR bzw. 32 % ansteigen sollen. Wie bereits in den
Vorjahren bleiben Mindereinzahlungen aus dem Emissionshandel für die Rücklagengebarung
der UG 43-Klima, Umwelt und Energie aufgrund einer im BFG-E 2021 vorgesehenen
Ausnahmebestimmung ohne Konsequenz. In den vergangenen Jahren ist der Preis der
Emissionszertifikate, unter anderem aufgrund der Konjunkturentwicklung und in Folge des
Inkrafttretens einer neuen Emissionshandelsrichtlinie, durch die es zu einer stärkeren
Reduktion der gehandelten Zertifikate kommt (unter anderem durch die Einspeisung von
Zertifikaten in eine Marktstabilitätsreserve), deutlich angestiegen. Im Jahr 2020 war in Folge
der COVID-19-Krise ein kurzfristiger Einbruch der Zertifikatepreise zu verzeichnen, der jedoch
relativ schnell wieder aufgeholt wurde. Die im BVA 2020 budgetierten Einzahlungen dürften
laut Ressort trotz dieses kurzfristigen Preisverfalls erreicht werden. Per 6. November 2020
betrug der Zertifikatepreis 25,2 EUR. Bei der Erstellung des BVA-E 2021 wurde ein Preis
iHv rd. 26 EUR angenommen, die Preis- und Nachfrageentwicklung ist jedoch weiterhin mit
Unsicherheit behaftet. In der nachfolgenden Grafik, die die Zertifikatepreisentwicklung seit
2016 darstellt, ist der 16. März 2020 durch eine senkrechte Linie markiert.

                                                                                       15 / 28
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Grafik 4:     Entwicklung des Emissionszertifikatepreises

Quelle: EEX

GB 43.02-„Abfallwirtschaft und Chemie“

Auf    das    DB 43.02.01-„Abfallwirtschaft    und    Chemie“      entfallen   im   BVA-E 2021
Auszahlungen iHv 16,6 Mio. EUR, die zum überwiegenden Teil für Werkleistungen durch
Dritte vorgesehen sind. Gegenüber dem BVA 2020 steigen die budgetierten Auszahlungen um
1,8 Mio. EUR an, was vor allem aus zusätzlichen Mitteln im Rahmen der neuen
Schwerpunktsetzungen resultiert (siehe Pkt. 4).

Die Auszahlungen im DB 43.02.02-„Altlastensanierung“ werden grundsätzlich in gleicher
Höhe veranschlagt wie die in der UG 16-Öffentliche Abgaben (DB 16.01.01-„Bruttosteuern“)
verbuchten zweckgebundenen Einzahlungen aus dem Altlastenbeitrag, aus dem die
Finanzierung der Altlastensanierung erfolgt. Hier sind für 2021 Einzahlungen iHv 65 Mio. EUR
vorgesehen. Der Rückgang gegenüber dem BVA 2020 um 25 Mio. EUR ist insbesondere auf
den Entfall einer budgetierten Rücklagenentnahme iHv 20 Mio. EUR zurückzuführen. Im Jahr
2020 dürfte der Voranschlag laut Ressort insgesamt um etwa 30 Mio. EUR unterschritten
werden, wobei nicht benötigte Mittel der Rücklage zugeführt werden. Das Ausmaß der im
Vollzug getätigten Auszahlungen hängt stark vom Umfang und den Zahlungsfälligkeiten der
jeweils umgesetzten Altlastensanierungsprojekte ab, sodass es häufig zu Abweichungen
gegenüber dem Voranschlag kommt.

                                                                                        16 / 28
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5.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                  des       Finanzierungs-              und          des
Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2021 auf:

Tabelle 5:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 43                                                          FinHH - Ausz.                                 ErgHH - Aufw.                     Diff. EH-FH
                                                       BVA       BVA-E       Diff. BVA-E 2021        BVA       BVA-E     Diff. BVA-E 2021         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2020       2021          - BVA 2020           2020       2021        - BVA 2020             2021
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                        461,0       680,4      219,5    47,6%         464,4      681,9     217,5      46,8%             1,5
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand      93,1       146,6       53,5    57,5%          96,6      148,1        51,6    53,4%             1,5
   davon
     Aufwand für Werk leistungen                         90,0       143,5       53,5    59,5%          93,4      145,0      51,6      55,2%             1,5
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                  367,9       533,8      165,9    45,1%         367,9      533,8     165,9      45,1%             0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger         55,5       117,0       61,5   110,7%          55,5      117,0        61,5   110,7%             0,0
     an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger         37,1        37,1                    -         37,1       37,1                      -           0,0
     an Unternehmen                                      33,8        51,9       18,1    53,6%          33,8       51,9        18,1    53,6%             0,0
     an private Haushalte/Institutionen                 241,4       327,7       86,3    35,8%         241,4      327,7        86,3    35,8%             0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                               0,2        0,1         0,0    -10,3%            0,1
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                    0,2        0,1         0,0    -10,3%            0,1
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit               0,2         0,2        0,0    -6,4%                                                          -0,2
   Sachanlagen                                            0,2         0,2        0,0    -6,4%                                                          -0,2
 Darlehen und Vorschüsse                                  0,0         0,0                    -                                                          0,0
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt         461,2       680,6      219,4    47,6%         464,6      682,1     217,5      46,8%             1,4

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt       188,7       248,4       59,7    31,7%         188,7      248,4        59,7    31,7%             0,0

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis      -272,5       -432,2    -159,7            -    -275,9     -433,6    -157,8            -          -1,4

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die      Unterschiede          zwischen           dem         Finanzierungshaushalt                         (Auszahlungen)                und         dem
Ergebnishaushalt                (Aufwendungen)                      sind         vergleichsweise                       gering           und            auf
Periodenabgrenzungen bei den Werkleistungen durch Dritte in den Bereichen Abfallwirtschaft
und Chemie (DB 43.02.01) sowie Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz (DB 43.01.05)
zurückzuführen. Einzahlungsseitig besteht kein Unterschied in der Budgetierung der beiden
Haushalte.

                                                                                                                                                   17 / 28
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5.4      Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 6:      Direkte Förderungen

 UG 43                                                           Erfolg     BVA       BVA-E     Diff. BVA-E 2021 -
                                                   in Mio. EUR    2019      2020       2021          BVA 2020
 Förderungen                                                        542,5     336,4     502,7      166,3    49,4%
 davon
   Investitionsförderungen Siedlungswasserwirtschaft                336,1       0,2                 -0,2 -100,0%
   Umweltförderung im Inland (ohne Thermische Sanierung)             65,3      66,5      78,3       11,8   17,8%
   Umweltförderung im Inland - Thermische Sanierung                  36,6     103,7     216,7      113,0 108,9%
   Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz                              42,7      48,5      48,5        0,0    0,0%
   Altlastensanierung                                                27,5      63,5      25,3      -38,3 -60,2%
   Klima- und Energiefonds                                           34,0      52,3     113,8       61,5 117,6%

Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021

Die im BVA-E 2021 budgetierten Auszahlungen fallen zu rd. 74 % unter den Förderungsbegriff
gemäß Förderungsbericht des BMF. Details zu den einzelnen Positionen sind Pkt. 5.2 zu
entnehmen.

                                                                                                             18 / 28
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5.5      Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020
und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Im Jahr 2020
wurden bereits Rücklagen entnommen. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen
verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht
erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da
auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen.

Tabelle 7:      Rücklagengebarung

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021

Die UG 43-Klima, Umwelt und Energie verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv
662,2 Mio. EUR,         wovon 302,5 Mio. EUR auf                 zweckgebundene Einzahlungsrücklagen
entfallen, die v. a. den Bereich der Altlastensanierung und – in weitaus geringerem Ausmaß –
den Strahlenschutz betreffen. Bis 30. September 2020 reduzierte sich der Rücklagenstand um
20,1 Mio. EUR auf 642,1 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf eine im BVA 2020 budgetierte
Rücklagenentnahme im Bereich der Altlastensanierung zurückzuführen. Diese Mittel dürften
jedoch 2020 aufgrund von Projektverzögerungen nicht mehr zur Auszahlung gelangen und
werden       daher     wieder      der     Rücklage        zugeführt.      Zu     einer     Rücklagenentnahme
iHv rd. 1,2 Mio. EUR wird es im Jahr 2020 laut Ressort voraussichtlich im Bereich
Abfallwirtschaft       und     Chemie        für    Auszahlungen          in     Zusammenhang            mit     dem
Biozidproduktegesetz kommen. Im BVA-E 2021 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert.

                                                                                                               19 / 28
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6       Wirkungsorientierung

6.1      Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der
Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                Inhalt
    Wirkungsziel-            Wirkungsziele         aller    Untergliederungen          des     BVA-E 2021          inkl.
    Landkarte                Vergleich zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen
    Landkarte                des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich
    SDG-Landkarte7           Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung
                             der SDGs8
    COVID-19-                COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen
    Einfluss-Landkarte       mit COVID-19-Bezug
    Green Budgeting-         Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2021 mit
    Landkarte9               Bezug zum Klima- und Umweltschutz

Das BMK hat im BVA-E 2021 für die UG 43-Klima, Umwelt und Energie insgesamt vier
Wirkungsziele festgelegt, von denen eines gegenüber dem BVA 2020 geringfügig angepasst
wurde. Wesentliche Kennzahlen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie sind insbesondere die
Reduktion der Treibhausgase (Kennzahl 43.2.1), bei der die Zielwerte entsprechend dem
Energie- und Klimapaket der EU festgelegt wurden, sowie die Entwicklung des Umsatzes
österreichischer Umwelt- und Energietechnologieunternehmen (Kennzahl 43.1.1) und die

7
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
8
  Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat
aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem
Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat.
9
 Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm 2020 – 2024 das Ziel gesetzt, Österreich zu einem Vorreiter beim
Klima- und Umweltschutz zu machen. Beim Klima- und Umweltschutz handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, die von den
Maßnahmen mehrerer Untergliederungen beeinflusst wird.

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Anzahl der Umwelt- und Energiebeschäftigten (Kennzahl 43.1.2), anhand derer die Forcierung
der Umwelttechnologien gut dargestellt werden kann.

6.2    Einzelfeststellungen

Das Wirkungsziel 1 „Stärkung der innovativen Umwelt- und Energietechnologien, green jobs
(Arbeitsplätze im Sektor Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz) und der ökologischen
(öffentlichen) Beschaffung zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Produktion, Dienstleistung und
Konsum“ wurde im Bericht zur Wirkungsorientierung 2019 als „überwiegend erreicht“
eingestuft, wobei die Unterschreitung des Zielwerts für die Kennzahl 43.1.2 (Umwelt- und
Energiebeschäftigte) auf einen Strukturbruch zurückgehen dürfte, durch den Ziel- und Istwerte
bis 2019 nicht vergleichbar sind. Der Zielzustand dieser Kennzahl wurde für 2021 aufgrund
der konjunkturellen Lage auf dem für 2020 angestrebten Wert von 185.000 Beschäftigten
belassen. Der Zielzustand für das Jahr 2030 (200.000 VZÄ) scheint im Hinblick auf die
geplanten bzw. beschlossenen Maßnahmen und die wachsenden Herausforderungen in
diesem Bereich wenig ambitioniert.

Wirkungsziel    2   („Reduktion    der   Treibhausgasemissionen    und   Realisierung   eines
nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von
Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der
Versorgungssicherheit und Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im
Bereich Energie“) ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung. Mit den Kennzahlen zu den
Treibhausgasemissionen im Nicht-Emissionshandelsbereich, zum Anteil erneuerbarer
Energieträger am Bruttoendenergieverbrauch sowie zur Steigerung der Energieeffizienz sind
diesem Wirkungsziel mehrere für den Klimaschutz zentrale Indikatoren zugeordnet, die auch
Teil der Europa 2020-Ziele und der Europa 2030-Ziele sind (siehe auch Pkt. 3). Außerdem
weist das Wirkungsziel Überschneidungen zu mehreren UN-Nachhaltigkeitszielen (SDG) auf.
Dieses Wirkungsziel wird stark durch die COVID-19-Krise beeinflusst, wobei die Auswirkungen
teilweise in unterschiedliche Richtungen gehen dürften, weil in der Krise zwar weniger
Treibhausgase ausgestoßen werden, es aber bei den Projekten zur Erneuerung des
Energiesystems zu Verzögerungen kommen kann.

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Das Wirkungsziel 3 („Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität und der biologischen
Vielfalt einschließlich der ökosystemaren Leistungen, die die Natur für Menschen und
Gesellschaft erbringt, für die Erhaltung der Lebensqualität sowie Schutz vor ionisierender
Strahlung“) wurde gegenüber dem BVA 2020 leicht umformuliert. Die Kennzahlen zu diesem
Wirkungsziel betreffen Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub, den Anteil geschützter
Flächen sowie die von über dem Schwellenwert liegendem Verkehrslärm betroffenen
EinwohnerInnen. Im Jahr 2019 dürfte nach vorläufigen Daten bei keiner Messstelle eine
Feinstaub-Grenzwertüberschreitung (Kennzahl 43.3.1) aufgetreten sein. Dementsprechend
wurde der Zielzustand ab 2021 auf einen Anteil der Messstellen mit Überschreitungen von 0 %
abgesenkt.

Das    Wirkungsziel 4     („Nachhaltige     Nutzung    von      Ressourcen,    Forcierung        der
Kreislaufwirtschaft,   Entkoppelung   des   Anteils   an   zu      beseitigenden   Abfällen     vom
Wirtschaftswachstum“) wird anhand fünf unterschiedlicher Kennzahlen gemessen, sodass hier
eine Straffung möglich scheint. Der Budgetdienst tritt grundsätzlich dafür ein, sich auf wenige
und aussagekräftige Indikatoren zu konzentrieren. Das Ziel der Ressourcenproduktivität
(Kennzahl 43.4.1), das das Verhältnis zwischen Wirtschaftsleistung (BIP) und Tonne
Inlandsmaterialverbrauch misst, konnte 2018 laut einer Schätzung der BOKU mit 2.211 EUR
pro Tonne deutlich übererfüllt werden. Der Zielwert für 2022 iHv 2.380 EUR pro Tonne
entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung dieses Wertes um 1,9 % in den
Jahren 2019 bis 2022.

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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

                                                                  Legende

                                                Umformulierung (zusätzlicher oder entfallener    Geringfügige Umformulierung (z. B. textliche
                  Neu
                                                            inhaltlicher Aspekt)                 Änderung, Änderung Ist- oder Zielzustände)

Wirkungsziel 1:

Stärkung der innovativen Umwelt- und Energietechnologien, green jobs (Arbeitsplätze im
Sektor Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz) und der ökologischen (öffentlichen)
Beschaffung zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Produktion, Dienstleistung und Konsum

Maßnahme

       Förderung und Unterstützung green jobs/Umwelt- und Energietechnologie und des
        nationalen Aktionsplans für nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe)

Indikatoren

Kennzahl 43.1.1         Umsatz österreichischer Umwelt- und Energietechnologieunternehmen
                        Hochschätzung des im Kalenderjahr erzielten Gesamtumsatzes der österreichischen Wirtschaft im Bereich Umwelt-
 Berechnungsmethode
                        und Energietechnologie-Sachgüter
        Datenquelle     WIFO, Industriewissenschaftliches Institut
  Messgrößenangabe      Mrd. EUR
                               2017                2018               2019               2020              2021                 2022
          Zielzustand                  8,8                10,6                  11              11,8              11,5               11,5
           Istzustand                 10,3                11,4                11,3
       Zielerreichung    über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                        Anmerkung zu den Istzuständen 2016 - 2019: Die letzte Vollerhebung fand für das Jahr 2015 statt, die nächste
                        Vollerhebung erfolgt für 2020, dazwischen liegen nur Abschätzungen vor.

Kennzahl 43.1.2         Umwelt- und Energiebeschäftigte
                        Gesamtzahl der gemäß der statistischen Erhebung im Sektor Umweltgüter und -dienstleistungen beschäftigten
 Berechnungsmethode
                        Personen in Österreich
        Datenquelle     Umweltstatistik, Statistik Austria
  Messgrößenangabe      VZÄ
                               2017                 2018                 2019               2020               2021                 2030
          Zielzustand              192.000               195.000             196.000            185.000            185.000              200.000
           Istzustand              183.000               184.000             183.000
       Zielerreichung    unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand
                        Seit 2015 ist eine schwankende Entwicklung im Bereich der Beschäftigten zu beobachten, wobei dieser Umstand
                        einerseits auf die wirtschaftliche Situation zurückzuführen und andererseits durch Änderungen in der Statistik selbst
                        begründet ist. Aufgrund der jüngsten (pandemiebedingten) Entwicklungen wird für 2021 derselbe Zielzustand wie für
                        2020 gewählt.

                                                                                                                                      23 / 28
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Kennzahl 43.1.3         Export von Umwelt- und Energietechnologien
                        Hochschätzung des im Kalenderjahr erzielten Exportvolumens der österreichischen Wirtschaft im Bereich Umwelt- und
 Berechnungsmethode
                        Energietechnologie-Sachgüter
        Datenquelle     WIFO, Industriewissenschaftliches Institut
  Messgrößenangabe      Mrd. EUR
                               2017                2018                2019              2020              2021                 2022
          Zielzustand                  6,4                  7,5                 7,7              7,8                  8                  8
           Istzustand                  7,3                  7,5                 7,5
       Zielerreichung    über Zielzustand      = Zielzustand     unter Zielzustand
                        Anmerkung zu den Istzuständen 2016 - 2019: Die letzte Vollerhebung fand für das Jahr 2015 statt, die nächste
                        Vollerhebung erfolgt für 2020, dazwischen liegen nur Abschätzungen vor.

                        Anteil der Verträge der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), in denen die Anforderungen des Aktionsplans für
Kennzahl 43.1.4
                        nachhaltige öffentliche Beschaffung vollständig umgesetzt sind
                        Verhältnis der Zahl der von der BBG abgeschlossenen Verträge, in denen die Anforderungen des naBe-Aktionsplans
 Berechnungsmethode
                        vollständig umgesetzt sind zur Gesamtzahl der von der BBG abgeschlossenen naBe-relevanten Verträge
        Datenquelle     Bundesbeschaffung GmbH (BBG)
  Messgrößenangabe      %
                                2017                2018               2019               2020             2021             2022
          Zielzustand                    94                  95                  97                98            98,5               98,5
           Istzustand                  94,8                93,7                  97
       Zielerreichung    über Zielzustand unter Zielzustand        = Zielzustand
                        Die BBG wird mittelfristig eine neue, aussagekräftigere Kennzahl entwickeln.

Wirkungsziel 2:

Gleichstellungsziel
Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen
wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren
Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der
Versorgungssicherheit und Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im
Bereich Energie

Maßnahmen

       Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energie; Weiterentwicklung
        von klima- und energierelevanten Förderungen, Impulsprogrammen und
        Anreizsystemen;
       Umsetzung von Projekten zur Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz
        sowie im Bereich Energie;
       Umsetzung der Ergebnisse der Ökostromgesetz-Novelle 2019;

Indikatoren

Kennzahl 43.2.1         Treibhausgase (THG) gemäß THG-Emissionsinventur für den Nicht-Emissionshandelsbereich
                        THG-Emissionen ohne LULUCF (Land Use, Land Use Change and Forestry – Landnutzung, Landnutzungsänderung
 Berechnungsmethode     und Waldwirtschaft) abzüglich Emissionen der Emissionshandels-Sektoren (die ab 2013 geltende Aufteilung EH /
                        Nicht-EH) wird auch für die Auswertung der Jahre vor 2013 herangezogen)
        Datenquelle     THG-Emissionsinventur der Umweltbundesamt-GmbH, jährlicher Klimaschutzbericht
  Messgrößenangabe      Mio.t CO2-Äquivalent
                               2017                2018                2019               2020                2021               2025
          Zielzustand                ≤ 49,5             ≤ 48,9               ≤ 48,3             ≤ 47,8                ≤ 47            ≤ 43,1
           Istzustand                  51,7               50,5                 50,7
       Zielerreichung    unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand
                        Im Zielzeitraum 2013-2020 ist ein Zielpfad einzuhalten, welcher EU-rechtlich vorgegeben ist. Die Angaben zur
                        Entwicklung entsprechen der neuen THG-Emissionsinventur gemäß den Regeln der IPCC Reporting Guidelines 2006,
                        die ab 2013 verpflichtend anzuwenden sind. Der Istzustand 2019 ist eine vorläufige Zahl auf Basis des Nowcast der
                        UBA GmbH. Die Angabe zum Zielzustand 2020 entspricht dem auf Grund der neuen Inventurregeln angepassten
                        Zielwert des Klimaschutzgesetzes gemäß den EK-Entscheidungen 2013/162/EU und 2013/634/EU.

                                                                                                                                   24 / 28
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