Untergliederungsanalyse UG 43-Klima, Umwelt und Energie - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 ...
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 Untergliederungsanalyse UG 43-Klima, Umwelt und Energie 9. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung: Umweltpolitische Herausforderungen und Maßnahmen.................................................. 7 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9 5 Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................12 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................12 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................13 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................17 5.4 Förderungen...........................................................................................................18 5.5 Rücklagen ..............................................................................................................19 6 Wirkungsorientierung .....................................................................................................20 6.1 Überblick ................................................................................................................20 6.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................21 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................23 2 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024) Finanzierungshaushalt UG 43 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Auszahlungen 663,4 461,2 680,6 785,5 794,3 817,7 Anteil an Gesamtauszahlungen 0,8% 0,5% 0,7% 0,9% 0,9% 0,9% jährliche Veränderung 4,1% -30,5% 47,6% 15,4% 1,1% 2,9% Einzahlungen 623,2 188,7 248,4 258,8 269,3 325,5 Anteil an Gesamteinzahlungen 0,8% 0,2% 0,3% 0,3% 0,3% 0,4% jährliche Veränderung -5,9% -69,7% 31,7% 4,2% 4,1% 20,9% Nettofinanzierungssaldo -40,2 -272,5 -432,2 -526,7 -525,0 -492,2 Ergebnishaushalt UG 43 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Aufwendungen 668,6 464,6 682,1 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 0,8% 0,4% 0,7% - - - jährliche Veränderung 2,6% -30,5% 46,8% - - - Erträge 617,3 188,7 248,4 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 0,8% 0,2% 0,3% - - - jährliche Veränderung -11,0% -69,4% 31,7% - - - Nettoergebnis -51,3 -275,9 -433,6 - - - Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 3 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz 2020 (BMG-Novelle 2020) von Aufgabenänderungen und damit auch von Budgetumschichtungen im BVA 2020 betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen jeweils die Ausgangslage ohne Anpassungen, d. h. in der Budgetstruktur 2019 mit den Erfolgszahlen für 2019 dar. Diese Zahlen sind somit nur teilweise mit den für 2020 und 2021 budgetierten Werten unmittelbar vergleichbar. Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen wird in der vorstehenden Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Die Werte des BVA 2020 und des BVA-E 2021 sind grundsätzlich vergleichbar. Eine Unschärfe entstand insofern, als die Gebarungen im Jänner 2020 noch in der Budgetstruktur von 2019 verbucht wurden. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 43-Klima, Umwelt und Energie im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 680,6 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 219,4 Mio. EUR (+47,6 %). Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung (+46,8 %). Der Anstieg resultiert vor allem aus höher budgetierten Auszahlungen für die Umweltförderung im Inland und die Sanierungsoffensive (+124,8 Mio. EUR), für den Klima- und Energiefonds (+61,5 Mio. EUR, v. a. für den Ausbau erneuerbarer Energien) sowie für die Bereiche Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz (+36,6 Mio. EUR, u. a. für Biodiversitätsfonds) und Energiepolitik (+20 Mio. EUR, v. a. für Förderungen nach dem Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz - WKLG). Die Steigerungen stehen dabei zu einem großen Teil in Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket bzw. mit der Novelle des Umweltförderungsgesetzes. Die Einzahlungen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie, die zum überwiegenden Teil aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten stammen, werden mit 248,4 Mio. EUR veranschlagt und sollen damit gegenüber dem BVA 2020 um 59,7 Mio. EUR bzw. 31,7 % ansteigen. Im Jahr 2020 kam es durch die COVID-19-Krise kurzfristig zu einem Einbruch des Emissionszertifikatepreises, der jedoch mittlerweile wieder aufgeholt wurde, sodass die budgetierten Einzahlungen laut Ressort erreicht werden sollten. 4 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie In den Jahren bis 2024 steigt die Auszahlungsobergrenze im BFRG-E 2021-2024 auf 817,7 Mio. EUR. Die Auszahlungen in der UG 43-Klima, Umwelt und Energie sollen vor allem in den Jahren 2021 und 2022 stark ansteigen. Im Jahr 2024 soll ihr Anteil an den Gesamtauszahlungen des Bundes auf 0,9 % anwachsen. Der Anstieg resultiert vor allem aus den mehrjährigen Projektlaufzeiten, durch die eine Erhöhung der Zusagerahmen (z. B. bei der Sanierungsoffensive) erst mit einer Verzögerung zur Gänze in den Auszahlungen sichtbar wird. Die Einzahlungen sollen bis 2024 auf 325,5 Mio. EUR anwachsen, wobei die tatsächliche Entwicklung der Emissionserlöse mit starker Unsicherheit behaftet ist. Das BMK hat in den Angaben zur Wirkungsorientierung des BVA-E 2021 für die UG 43-Klima, Umwelt und Energie insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, von denen eines gegenüber dem BVA 2020 geringfügig angepasst wurde. Wesentliche Kennzahlen der UG 43 sind insbesondere die Reduktion der Treibhausgase, bei der die Zielwerte entsprechend dem Energie- und Klimapaket der EU festgelegt wurden, sowie die Entwicklung des Umsatzes österreichischer Umwelt- und Energietechnologieunternehmen und die Anzahl der Umwelt- und Energiebeschäftigten, anhand derer die Forcierung der Umwelttechnologien gut dargestellt werden kann. 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 5 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie In der ökonomischen Gliederung entfallen die für 2021 budgetierten Auszahlungen zu 78 % auf Transfers und zu 22 % auf Betrieblichen Sachaufwand. Die Transfers werden zum Großteil an private Haushalte und Institutionen geleistet (z. B. Investitionszuschüsse für die Umweltförderung im Inland und für die Altlastensanierung, Sanierungsoffensive). Weitere größere Transfers gehen an öffentliche Körperschaften (v. a. KLI.EN), Unternehmen (z. B. Umweltbundesamt, Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH) sowie an ausländische Körperschaften und Rechtsträger (v. a. Green Climate Fund). Die Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand betreffen überwiegend Werkleistungen, die vor allem in den Bereichen Altlastensanierung, Umweltförderung im Inland, Abfallwirtschaft und Chemie sowie nachhaltiger Natur- und Umweltschutz anfallen. Die Auszahlungen in der UG 43-Klima, Umwelt und Energie sollen vor allem in den Jahren 2021 und 2022 stark ansteigen, wobei der größte Teil des Anstiegs auf Transfers entfällt. Im Jahr 2024 soll ihr Anteil an den Gesamtauszahlungen des Bundes auf 0,9 % anwachsen. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamteinzahlungen. Für die Jahre 2020 bis 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 2: Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Die im BVA-E 2021 veranschlagten Einzahlungen der UG 43 betreffen nahezu ausschließlich wirtschaftliche Tätigkeit und entstammen dem Emissionshandel. Weitere vergleichsweise kleine Einzahlungen kommen aus dem Strahlenschutz-Vorsorgeentgelt für die Endlagerung. Ausgehend von knapp unter 190 Mio. EUR im Jahr 2020 wird für die Einzahlungen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie bis 2024 ein Anstieg auf über 325 Mio. EUR erwartet. 6 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung: Umweltpolitische Herausforderungen und Maßnahmen In Österreich wurden im Jahr 2019 gemäß Nahzeitprognose des Umweltbundesamtes1 Treibhausgas (THG)-Emissionen iHv 80,4 Mio. t CO2-Äquivalent ausgestoßen. Dabei wurden 44 % vom Energie- und Industriesektor, 30 % durch Verkehr und jeweils 10 % der Emissionen durch den Gebäudesektor und die Landwirtschaft verursacht. Grafik 3: Treibhausgasemissionen im Jahr 2019 und im Zeitverlauf Quelle: Umweltbundesamt, Nahzeitprognose der österreichischen Treibhausgas-Emissionen 2019 Im langfristigen Trend seit 1990 sind die THG-Emissionen um rd. 2 Mio. t CO2-Äquivalent angestiegen, wobei dieser Anstieg nahezu ausschließlich auf deutlich höhere Emissionen im Verkehrsbereich (+75 % ggü. 1990) zurückzuführen ist, während im Gebäudesektor (-39 % ggü. 1990) oder in der Abfallwirtschaft (-43 % ggü. 1990) merkliche Verbesserungen erzielt werden konnten. Die nicht vom EU-Emissionshandel umfassten Emissionen2 lagen im Jahr 2019 bei 50,7 Mio. t CO2-Äquivalent. Der Zielwert 2019 iHv 48,3 Mio. t CO2-Äquivalent für die Erreichung des Europa-2020-Zieles einer Reduktion der THG-Emissionen im Nicht-Emissionshandelsbereich bis 2020 um 16 % gegenüber dem Jahr 2005 wurde damit wie bereits 2017 und 2018 verfehlt. Dennoch dürfte der Zielpfad über die gesamte Verpflichtungsperiode 2013 bis 2020 aufgrund der Übererfüllung in den Jahren 2013 bis 2016 sowie durch die aufgrund der COVID-19-Krise gedämpfte Emissionsentwicklung im Jahr 2020 eingehalten werden. 1 Nahzeitprognose der österreichischen Treibhausgas-Emissionen für 2019 (Juli 2020) 2 Das EU-Emissionshandelssystem umfasst die Emissionen in der Stromerzeugung und von energieintensiven Anlagen in der verarbeitenden Industrie in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Außerdem ist der Luftverkehr zwischen diesen Ländern erfasst. In den umfassten Wirtschaftszweigen sollen die Emissionen bis 2030 um 43 % gegenüber 2005 gesenkt werden. Im Jahr 2019 verursachten Emissionshandelsbetriebe rd. 37 % der gesamten THG-Emissionen in Österreich. 7 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie In der nachfolgenden Periode 2021 bis 2030 hat sich Österreich als Beitrag zum EU-Gesamtziel einer Reduktion der THG-Emissionen um 40 % gegenüber 1990 zu einer Reduktion der Emissionen im Nicht-Emissionshandelsbereich um 36 % gegenüber 2005 verpflichtet.3 Gemäß der WFA zum im Dezember 2019 an die EK übermittelten Nationalen Klima- und Energieplan (NEKP) wird dieses Ziel nach derzeitigem Stand, auch unter Einbeziehung der zusätzlichen im NEKP beschriebenen Maßnahmen, verfehlt (Reduktion um nur 27 % gegenüber 2005), sodass für eine ausreichende Emissionsreduktion noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Weitere wesentliche EU-Ziele im Rahmen der Klima- und Energiepolitik bis 2030 betreffen die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen auf 32 % und die Steigerung der Energieeffizienz um zumindest 32,5 %. Österreich, das bei der erneuerbaren Energie im Jahr 2018 einen Anteil von 33,4 % aufwies, hat sich für 2030 eine Steigerung des Anteils auf 46 % bis 50 % als Ziel gesetzt. Im Bereich der Primärenergieeffizienz wurde das nationale Ziel mit einer Verbesserung um 25 % bis 30 % gegenüber 2015 festgesetzt, wobei das Ambitionsniveau dieses Ziels von der EK in ihrer Bewertung des NEKP4 als niedrig eingeschätzt wurde. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm 2020 – 2024 das Ziel gesetzt Österreich zu einem Vorreiter beim Klima- und Umweltschutz zu machen und eine Reihe an Maßnahmen zur Förderung klimarelevanter Investitionen, zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs und für die Schaffung von Anreizen für ein klimafreundliches Verhalten, unter anderem durch eine ökosoziale Steuerreform und die Einführung eine CO2-Bepreisung, angekündigt. Zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung von den gravierenden Konsequenzen der COVID-19-Krise wurden eine Reihe an klima- und umweltschutzrelevanten Maßnahmenpaketen in die Wege geleitet. Mit der am 23. September 2020 beschlossenen Novelle des Umweltförderungsgesetzes wurden einige Teile dieser Maßnahmen, wie z. B. der Ausbau der Sanierungsoffensive, bereits gesetzlich umgesetzt. Auch bei den allgemeinen Investitionsförderungen wurden zum Teil Anreize für ökologische Investitionen gesetzt. So kommt bei der Investitionsprämie für Unternehmensinvestitionen im Bereich der Ökologisierung ein erhöhter Zuschuss iHv 14 % statt 7 % zur Anwendung und bestimmte klimaschädliche Investitionen wurden von der Förderung ausgenommen. Auch die Förderung von Gemeindeinvestitionen im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (KIG 2020) schließt bestimmte klimaschädliche Investitionen aus, während die förderbaren Investitionen 3 Auf EU-Ebene wird eine Erhöhung des EU-Reduktionsziels auf 50 % bzw. 55 % diskutiert, durch die auch eine Verschärfung der nationalen Zielvorgaben notwendig werden würde. Eine Erhöhung des Ziels auf 55 % wurde etwa von der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Rahmen ihrer Rede zur Lage der EU am 16. September 2020 vorgeschlagen. 4 European Commission: Assessment of the final national energy and climate plan of Austria 8 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie gegenüber dem KIG 2017 um mehrere umweltrelevante Investitionsvorhaben erweitert wurden (z. B. Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Dachflächen, Anlagen zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger). Förderfähig ist jedoch die Sanierung von Gemeindestraßen, die per 30. September 2020 rd. 13 % des ausbezahlten Fördervolumens ausmachte. Insgesamt wird ein Anteil an ökologischen Investitionen von zumindest 20 % angestrebt. Neben der UG 43-Klima, Umwelt und Energie leistet der Bund auch aus einigen anderen Untergliederungen (z. B. UG 41-Mobilität, UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) klima- und umweltrelevante Auszahlungen. Die Budgetanalyse 2021 des Budgetdienstes5 enthält in Pkt. 10.3 einen Überblick über diese Auszahlungen. 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Weiterentwicklung und Umsetzung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) in Hinblick auf Ziel der Klimaneutralität 2040 durch Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energie; Weiterentwicklung von klima- und energierelevanten Rechtsrahmen (z. B. Umsetzung europäische Energieeffizienzrichtlinie, Novelle Klimaschutzgesetz und Bundesgesetz für eine auf Erneuerbaren Energien beruhende Wärmeversorgung. Weiterentwicklung von Förderungen, Impulsprogrammen und Anreizsystemen (insbesondere Unterstützung einkommensschwacher Haushalte) Reform der Ökostromförderung durch Erstellung des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes, Umsetzung des EU-Strommarktdesign (RL und VO), Erstellung des integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans (ÖNIP) sowie einer österreichischen Wasserstoffstrategie Erstellung eines Nationales Luftreinhalteprogramms, Projekte zur Stärkung der Rolle der Frau in den Bereichen Klima, Umwelt und Energie und Weiterentwicklung des Maßnahmenpakets Naturschutz/biologische Vielfalt insbesondere der Nationalpark- und Biodiversitätsstrategie 2030 zur Erreichung der Biodiversitäts-Ziele 5 Budgetanalyse 2021 des Budgetdienstes 9 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Erarbeitung einer umfassenden Kreislaufwirtschaftsstrategie und verstärkte Überprüfungen betreffend das Inverkehrbringen gefährlicher chemischer Produkte Neue Rahmenbedingungen für wirksames und effizientes Management von historisch kontaminierten Standorten (u. a. Verknüpfung von Altlastensanierung und Flächenrecycling als Beitrag zur Reduktion des Flächenverbrauches, Umsetzung des Masterplans green jobs/Umwelttechnologie, Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für nachhaltige öffentliche Beschaffung) Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 unter anderem wegen der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket sowie neuer Schwerpunktsetzungen wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023 UG 43-Klima, Umwelt und Energie 2021 2022 2023 2024 in Mio. EUR BFRG 2020-2023 493,7 505,9 493,1 BFRG 2021-2024 680,6 785,5 794,3 817,7 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023 186,9 279,6 301,2 - Konjunkturpaket 166,3 244,0 300,6 325,1 Ausbau erneuerbarer Energien - KLI.EN 61,5 41,5 40,0 40,0 Ausbau erneuerbarer Energien - Energiepolitik (WKLG) 20,0 20,0 20,0 20,0 Umweltförderung im Inland und Sanierungsoffensive 84,8 182,5 240,6 265,1 Schwerpunkte 25,0 35,0 0,0 0,0 Umweltschutz allg. - DB Nachhaltiger Natur- u. Umweltsch. 23,5 33,5 Umweltschutz allg. - DB Abfallwirtschaft und Chemie 1,5 1,5 Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024 Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 in den Jahren 2021 bis 2023 um insgesamt 768 Mio. EUR an. Gemeinsam mit den für 2024 bereitgestellten Mitteln stehen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie damit in der Finanzrahmenperiode insgesamt zusätzliche Mittel iHv knapp unter 1,1 Mrd. EUR aus dem Konjunkturpaket und neuen Schwerpunktsetzungen zur Verfügung. Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets: Für den Ausbau erneuerbarer Energien6 sind im BFRG-E 2021-2024 zusätzliche Mittel iHv 81,5 Mio. EUR im Jahr 2021 vorgesehen, die sich in den Folgejahren auf 6 Der Ministerratsvortrag (MRV 25/22 vom 24. Juni 2020) sah bereits im Jahr 2020 Förderungen für erneuerbare Energien iHv 76,5 Mio. EUR vor, die aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt werden sollten. Davon entfallen 36,5 Mio. EUR auf den KLI.EN, eine entsprechende Auszahlung wurde jedoch bisher nicht getätigt. Der verbleibende Teilbetrag iHv 40,0 Mio. EUR soll nunmehr nicht aus dem Krisenbewältigungsfonds finanziert werden. Die Erhöhung des Rahmens für Umweltförderungen im Jahr 2020 um 20 Mio. EUR wurde bereits mit der UFG-Novelle 2020 beschlossen. Die Förderung gemäß Wärme-und Kälteleitungsausbaugesetz iHv 20 Mio. EUR soll nach Beschluss der geplanten Novelle des Erneuerbaren-Ausbau- Gesetzespakets (EAG-Pakets) bereitgestellt werden. Im BVA-E 2021 sind hierfür entsprechende Auszahlungen budgetiert. 10 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie rd. 60 Mio. EUR pro Jahr reduzieren. Davon entfallen 20 Mio. EUR jährlich auf Auszahlungen im Bereich Energiepolitik (v. a. Ausbau und die Dekarbonisierung der Nah- und Fernwärme). Für Maßnahmen des Klima- und Energiefonds (KLI.EN) stehen im Jahr 2021 zusätzliche 61,5 Mio. EUR zur Verfügung. Die Reduktion ab dem Jahr 2022 resultiert vor allem aus dem Auslaufen von Photovoltaikförderungen. In den Jahren 2021 und 2022 sind jeweils 1,5 Mio. EUR für ein Beratungsprogramm im Bereich des Kleinwasserkraft-Ausbaus vorgesehen. Mit der Novelle zum Umweltförderungsgesetz 2020 (UFG-Novelle 2020) wurde der Zusagerahmen stark aufgestockt und beträgt nun in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 650 Mio. EUR. Weitere 100 Mio. EUR sollen zur Abdeckung der mit thermischen Sanierungsmaßnahmen bzw. mit dem Heizungstausch verbundenen Kosten einkommensschwacher Haushalte eingesetzt werden. Gleichzeitig wurde mit der UFG-Novelle 2020 der Zusagerahmen für die reguläre Umweltförderung im Inland im Jahr 2020 um 20 Mio. EUR auf bis zu 110,2 Mio. EUR erhöht. Auch für die Jahre 2021 und 2022 ist ein Rahmen in dieser Höhe vorgesehen. Diese deutlich höheren Zusagerahmen führen auch zu einem Anstieg der im Finanzrahmen vorgesehenen Auszahlungen (+773 Mio. EUR im Zeitraum 2021 bis 2024), der jedoch aufgrund der mehrjährigen Projektlaufzeiten erst verzögert auftritt. Maßnahmen im Rahmen neuer Schwerpunktsetzungen: Im Rahmen neuer Schwerpunktsetzungen stehen in den Jahren 2021 und 2022 im DB 43.01.05-„Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz“ zusätzliche 23,5 Mio. EUR (2021) bzw. 33,5 Mio. EUR (2022) für diverse Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung. Diese sollen unter anderem zur angekündigten Einrichtung eines Biodiversitätsfonds verwendet werden. Außerdem sind für die Jahre 2021 und 2022 jeweils 1,5 Mio. EUR im Bereich der Abfallwirtschaft vorgesehen. 11 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie 5 Bundesvoranschlag 2021 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf, welche sich unter anderem durch im Jahr 2020 nicht budgetierte Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket sowie durch neue Schwerpunktsetzungen begründen: Tabelle 3: Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020 UG 43 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Auszahlungen 663,4 461,2 680,6 219,4 47,6% Konjunkturpaket Ausbau Erneuerbarer Energien 81,5 81,5 - Umweltförderung im Inland und Sanierungsoffensive 84,8 84,8 - Neue Schwerpunktsetzungen 2021 Umweltschutz allgemein 25,0 25,0 - Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen 663,4 461,2 489,3 28,1 6,1% davon Umweltförderung im Inland und Sanierungsoffensive (Rest) 112,6 183,3 226,6 43,3 23,6% Altlastensanierung 65,4 90,0 65,0 -25,0 -27,8% Einzahlungen 623,2 188,7 248,4 59,7 31,7% davon Emissionshandel 183,8 184,6 244,0 59,4 32,2% Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021 Die in der UG 43-Klima, Umwelt und Energie vorgesehenen Auszahlungen steigen im BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020 um 219,4 Mio. EUR bzw. 47,6 % an. Ein Großteil dieser Steigerung resultiert aus zusätzlichen Mitteln im Rahmen des Konjunkturpakets (+166,3 Mio. EUR) und im Rahmen neuer Schwerpunktsetzungen (+25,0 Mio. EUR). Diese Maßnahmen werden in Pkt. 4 erläutert. Abgesehen von den zusätzlichen 84,8 Mio. EUR aus dem Konjunkturpaket steigen die Auszahlungen im Bereich der Umweltförderungen im Inland (inkl. Sanierungsoffensive) um weitere 43,3 Mio. EUR, wobei diese Auszahlungssteigerung vor allem Verpflichtungen aus in den Vorjahren zugesagten Förderungen betreffen dürfte. Zu einem Rückgang um 25,0 Mio. EUR kommt es hingegen bei der Altlastensanierung, v. a. weil eine 2020 budgetierte Rücklagenentnahme iHv 20 Mio. EUR wegfällt. Der deutlich Rückgang des BVA 2020 gegenüber dem Erfolg 2019 resultiert aus Kompetenz- verschiebungen aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2020 (Verschiebung der Angelegenheiten des Bergwesens, der Siedlungswasserwirtschaft und der Gewässerökologie sowie des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds in die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus). Bei den Einzahlungen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie, die fast zur Gänze aus dem Emissionshandel stammen, ist für 2021 gegenüber dem BVA 2020 ein kräftiger Anstieg um 59,7 Mio. EUR veranschlagt. 12 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 4: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets Finanzierungshaushalt UG 43 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 Erf 2019 BVA 2020 43 Auszahlungen 663,4 461,2 680,6 2,6% 47,6% 43.01 Klima, Energie- und Umweltpolitik 244,5 356,2 599,1 145,0% 68,2% 43.01.01 JI/CDM - Programm - - 43.01.02 Umweltförderung im Inland 112,6 183,3 308,1 173,7% 68,1% 43.01.03 Klima- und Energiefonds 35,3 52,3 113,8 222,1% 117,6% 43.01.04 Emissionshandel 0,0 0,0 0,0 48,9% 0,0% 43.01.05 Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz 79,6 97,8 134,4 68,8% 37,4% 43.01.06 Strahlenschutz 14,9 19,2 19,2 28,5% 0,2% 43.01.07 Energiepolitik 2,1 3,6 23,6 1028,6% 555,6% 43.02 Abfallwirtschaft und Chemie 418,9 105,0 81,6 -80,5% -22,4% 43.02.01 Abfallwirtschaft und Chemie 15,5 14,8 16,6 7,0% 11,8% 43.02.02 Altlastensanierung 65,4 90,0 65,0 -0,6% -27,8% 43.02.03 Siedlungswasserwirtschaft 338,0 0,2 -100,0% -100,0% 43 Einzahlungen 623,2 188,7 248,4 -60,1% 31,7% 43.01 Klima, Energie- und Umweltpolitik 282,4 187,2 246,6 -12,7% 31,7% davon 43.01.04 Emissionshandel 183,8 184,6 244,0 32,7% 32,2% 43.01.06 Strahlenschutz 2,4 2,4 2,4 1,2% 0,0% 43.02 Abfallwirtschaft und Chemie 340,8 1,5 1,9 -99,5% 24,3% davon 43.02.01 Abfallwirtschaft und Chemie 2,8 1,3 1,9 -34,3% 47,4% 43.02.03 Siedlungswasserwirtschaft 337,9 0,2 -100,0% -100,0% Nettofinanzierungssaldo -40,2 -272,5 -432,2 - - Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 43.01-„Klima, Energie- und Umweltpolitik“ Das DB 43.01.02-„Umweltförderung im Inland“ (UFI) bildet mit budgetierten Auszahlungen iHv 308,1 Mio. EUR den größten Auszahlungsposten des Globalbudgets. Davon sind im Jahr 2021 Auszahlungen iHv 216,7 Mio. EUR für die Sanierungsoffensive vorgesehen. Der deutliche budgetierte Anstieg der Detailbudgetauszahlungen gegenüber dem BVA 2020 um 124,8 Mio. EUR ist unter anderem auf die zusätzlich aus dem Konjunkturpaket zur Verfügung gestellten Mittel iHv 84,8 Mio. EUR (siehe Pkt. 4) sowie auf Verpflichtungen aus Förderzusagen vergangener Jahre zurückzuführen. Die Veranschlagung erfolgt dabei anhand einer Bedarfsschätzung der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) und weicht aufgrund mehrjähriger Projektlaufzeiten in der Regel von den jeweiligen Zusagerahmen ab. Im Jahr 2020 stand für Projekte der thermischen Sanierung bzw. für die Förderaktion „raus aus dem Öl“ ein Zusagerahmen iHv 142,7 Mio. EUR zur Verfügung, der jedoch nicht 13 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie vollständig ausgeschöpft werden dürfte. Mit Stand 2. November 2020 stehen aus diesen Mitteln noch 61 Mio. EUR zur Verfügung. In den Jahren 2021 und 2022 wird der Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive auf insgesamt 650 Mio. EUR erhöht. Zusätzlich stehen 100 Mio. EUR für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei Sanierungsmaßnahmen bzw. Heizungstausch zur Verfügung. Der Zusagerahmen für die reguläre Umweltförderung im Inland wurde mit der UFG-Novelle 2020 von 90,2 Mio. EUR auf 110,2 Mio. EUR pro Jahr erhöht, wobei diese Erhöhung auch bereits für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Die Finanzierung des Klima- und Energiefonds (KLI.EN, DB 43.01.03) erfolgt wie bereits in den Vorjahren über zwei Untergliederungen. Im BVA-E 2021 sind hier insgesamt Mittel iHv 160,8 Mio. EUR veranschlagt, von denen 113,8 Mio. EUR auf die UG 43-Klima, Umwelt und Energie und 47,0 Mio. EUR auf die UG 41-Mobilität entfallen. Die deutliche Steigerung bei der in der UG 43 veranschlagten Zahlung um 61,5 Mio. EUR resultiert aus zusätzlichen im Rahmen des Konjunkturprogramms bereitgestellten Mitteln (siehe Pkt. 4). Im DB 43.01.05-„Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz“ (UG 43-Klima, Umwelt und Energie), aus dem unter anderem die Basiszuwendung für das Umweltbundesamt, Förderungen für Nationalparks und Zahlungen im Bereich der internationalen Klimafinanzierung erfolgen, sieht der BVA-E 2021 einen Auszahlungsanstieg iHv 36,6 Mio. EUR vor. Davon entfallen 23,5 Mio. EUR auf zusätzliche Mittel aus neuen Schwerpunktsetzungen (siehe Pkt. 4). Der verbleibende Anstieg betrifft unter anderem für die Übersiedlung des Umweltbundesamts vorgesehene Mittel. Für den Green Climate Fund sollen im Zeitraum 2019 bis 2023 insgesamt 130 Mio. EUR bereitgestellt werden. Im Jahr 2019 wurden bereits 30 Mio. EUR ausbezahlt. Ab dem Jahr 2020 wird ein Beitrag iHv 25 Mio. EUR pro Jahr an den Green Climate Fund geleistet. Weitere 5 Mio. EUR pro Jahr sollen, zusätzlich zu bestehenden Förderungen, für sonstige internationale Klimaprogramme verwendet werden. Die Auszahlungen im DB 43.01.06-„Strahlenschutz“ bleiben im BVA-E 2021 mit 19,2 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020 nahezu unverändert. Die Unterschreitung des Voranschlags im Jahr 2019 ist, wie bereits in den Vorjahren, u. a. darauf zurückzuführen, dass keine Auszahlungen im Zusammenhang mit den zweckgebundenen Einzahlungen aus dem Strahlenschutz-Vorsorgeentgelt für die Endlagerung (2019: 2,4 Mio. EUR) erfolgten und die Mittel der Rücklage zugeführt wurden (Stand Ende 2019: 32,6 Mio. EUR). 14 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Der im DB 43.01.07-„Energiepolitik“ budgetierte Auszahlungsanstieg um 20 Mio. EUR resultiert aus zusätzlichen im Rahmen des Konjunkturpakets bereitgestellten Mitteln (siehe Pkt. 4). Im Jahr 2020 gingen in diesem Detailbudget außerdem bereits (nicht budgetierte) Einzahlungen der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG iHv 13,7 Mio. EUR für Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen ein, die vom Ressort insbesondere für Zwecke der Förderung des Leitungsausbaus gemäß den Bestimmungen des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes einzusetzen sind. In den Jahren 2018 und 2019 erfolgten aus dieser Position bereits Einzahlungen iHv 12,0 Mio. EUR bzw. 9,3 Mio. EUR. Im GB 43.01-„Klima, Energie- und Umweltpolitik“ werden auch die Einzahlungen aus dem Emissionshandel (DB 43.01.04) vereinnahmt, die gemäß Emissionszertifikategesetz 2011 dem Bund zufließen und für Klimaschutzmaßnahmen gemäß UFG 1993 zu verwenden sind. Der BVA-E 2021 sieht Einzahlungen iHv 244,0 Mio. EUR vor, die damit gegenüber dem BVA 2020 deutlich um 59,4 Mio. EUR bzw. 32 % ansteigen sollen. Wie bereits in den Vorjahren bleiben Mindereinzahlungen aus dem Emissionshandel für die Rücklagengebarung der UG 43-Klima, Umwelt und Energie aufgrund einer im BFG-E 2021 vorgesehenen Ausnahmebestimmung ohne Konsequenz. In den vergangenen Jahren ist der Preis der Emissionszertifikate, unter anderem aufgrund der Konjunkturentwicklung und in Folge des Inkrafttretens einer neuen Emissionshandelsrichtlinie, durch die es zu einer stärkeren Reduktion der gehandelten Zertifikate kommt (unter anderem durch die Einspeisung von Zertifikaten in eine Marktstabilitätsreserve), deutlich angestiegen. Im Jahr 2020 war in Folge der COVID-19-Krise ein kurzfristiger Einbruch der Zertifikatepreise zu verzeichnen, der jedoch relativ schnell wieder aufgeholt wurde. Die im BVA 2020 budgetierten Einzahlungen dürften laut Ressort trotz dieses kurzfristigen Preisverfalls erreicht werden. Per 6. November 2020 betrug der Zertifikatepreis 25,2 EUR. Bei der Erstellung des BVA-E 2021 wurde ein Preis iHv rd. 26 EUR angenommen, die Preis- und Nachfrageentwicklung ist jedoch weiterhin mit Unsicherheit behaftet. In der nachfolgenden Grafik, die die Zertifikatepreisentwicklung seit 2016 darstellt, ist der 16. März 2020 durch eine senkrechte Linie markiert. 15 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Grafik 4: Entwicklung des Emissionszertifikatepreises Quelle: EEX GB 43.02-„Abfallwirtschaft und Chemie“ Auf das DB 43.02.01-„Abfallwirtschaft und Chemie“ entfallen im BVA-E 2021 Auszahlungen iHv 16,6 Mio. EUR, die zum überwiegenden Teil für Werkleistungen durch Dritte vorgesehen sind. Gegenüber dem BVA 2020 steigen die budgetierten Auszahlungen um 1,8 Mio. EUR an, was vor allem aus zusätzlichen Mitteln im Rahmen der neuen Schwerpunktsetzungen resultiert (siehe Pkt. 4). Die Auszahlungen im DB 43.02.02-„Altlastensanierung“ werden grundsätzlich in gleicher Höhe veranschlagt wie die in der UG 16-Öffentliche Abgaben (DB 16.01.01-„Bruttosteuern“) verbuchten zweckgebundenen Einzahlungen aus dem Altlastenbeitrag, aus dem die Finanzierung der Altlastensanierung erfolgt. Hier sind für 2021 Einzahlungen iHv 65 Mio. EUR vorgesehen. Der Rückgang gegenüber dem BVA 2020 um 25 Mio. EUR ist insbesondere auf den Entfall einer budgetierten Rücklagenentnahme iHv 20 Mio. EUR zurückzuführen. Im Jahr 2020 dürfte der Voranschlag laut Ressort insgesamt um etwa 30 Mio. EUR unterschritten werden, wobei nicht benötigte Mittel der Rücklage zugeführt werden. Das Ausmaß der im Vollzug getätigten Auszahlungen hängt stark vom Umfang und den Zahlungsfälligkeiten der jeweils umgesetzten Altlastensanierungsprojekte ab, sodass es häufig zu Abweichungen gegenüber dem Voranschlag kommt. 16 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2021 auf: Tabelle 5: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 43 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 461,0 680,4 219,5 47,6% 464,4 681,9 217,5 46,8% 1,5 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 93,1 146,6 53,5 57,5% 96,6 148,1 51,6 53,4% 1,5 davon Aufwand für Werk leistungen 90,0 143,5 53,5 59,5% 93,4 145,0 51,6 55,2% 1,5 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 367,9 533,8 165,9 45,1% 367,9 533,8 165,9 45,1% 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 55,5 117,0 61,5 110,7% 55,5 117,0 61,5 110,7% 0,0 an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger 37,1 37,1 - 37,1 37,1 - 0,0 an Unternehmen 33,8 51,9 18,1 53,6% 33,8 51,9 18,1 53,6% 0,0 an private Haushalte/Institutionen 241,4 327,7 86,3 35,8% 241,4 327,7 86,3 35,8% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 0,2 0,1 0,0 -10,3% 0,1 Abschreibungen auf Vermögenswerte 0,2 0,1 0,0 -10,3% 0,1 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,2 0,2 0,0 -6,4% -0,2 Sachanlagen 0,2 0,2 0,0 -6,4% -0,2 Darlehen und Vorschüsse 0,0 0,0 - 0,0 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 461,2 680,6 219,4 47,6% 464,6 682,1 217,5 46,8% 1,4 Einzahlungen / Erträge insgesamt 188,7 248,4 59,7 31,7% 188,7 248,4 59,7 31,7% 0,0 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -272,5 -432,2 -159,7 - -275,9 -433,6 -157,8 - -1,4 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnishaushalt (Aufwendungen) sind vergleichsweise gering und auf Periodenabgrenzungen bei den Werkleistungen durch Dritte in den Bereichen Abfallwirtschaft und Chemie (DB 43.02.01) sowie Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz (DB 43.01.05) zurückzuführen. Einzahlungsseitig besteht kein Unterschied in der Budgetierung der beiden Haushalte. 17 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie 5.4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 6: Direkte Förderungen UG 43 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Förderungen 542,5 336,4 502,7 166,3 49,4% davon Investitionsförderungen Siedlungswasserwirtschaft 336,1 0,2 -0,2 -100,0% Umweltförderung im Inland (ohne Thermische Sanierung) 65,3 66,5 78,3 11,8 17,8% Umweltförderung im Inland - Thermische Sanierung 36,6 103,7 216,7 113,0 108,9% Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz 42,7 48,5 48,5 0,0 0,0% Altlastensanierung 27,5 63,5 25,3 -38,3 -60,2% Klima- und Energiefonds 34,0 52,3 113,8 61,5 117,6% Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021 Die im BVA-E 2021 budgetierten Auszahlungen fallen zu rd. 74 % unter den Förderungsbegriff gemäß Förderungsbericht des BMF. Details zu den einzelnen Positionen sind Pkt. 5.2 zu entnehmen. 18 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie 5.5 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020 und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Im Jahr 2020 wurden bereits Rücklagen entnommen. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen. Tabelle 7: Rücklagengebarung Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021 Die UG 43-Klima, Umwelt und Energie verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 662,2 Mio. EUR, wovon 302,5 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die v. a. den Bereich der Altlastensanierung und – in weitaus geringerem Ausmaß – den Strahlenschutz betreffen. Bis 30. September 2020 reduzierte sich der Rücklagenstand um 20,1 Mio. EUR auf 642,1 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf eine im BVA 2020 budgetierte Rücklagenentnahme im Bereich der Altlastensanierung zurückzuführen. Diese Mittel dürften jedoch 2020 aufgrund von Projektverzögerungen nicht mehr zur Auszahlung gelangen und werden daher wieder der Rücklage zugeführt. Zu einer Rücklagenentnahme iHv rd. 1,2 Mio. EUR wird es im Jahr 2020 laut Ressort voraussichtlich im Bereich Abfallwirtschaft und Chemie für Auszahlungen in Zusammenhang mit dem Biozidproduktegesetz kommen. Im BVA-E 2021 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert. 19 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie 6 Wirkungsorientierung 6.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziel- Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2021 inkl. Landkarte Vergleich zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen Landkarte des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich SDG-Landkarte7 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs8 COVID-19- COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen Einfluss-Landkarte mit COVID-19-Bezug Green Budgeting- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2021 mit Landkarte9 Bezug zum Klima- und Umweltschutz Das BMK hat im BVA-E 2021 für die UG 43-Klima, Umwelt und Energie insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, von denen eines gegenüber dem BVA 2020 geringfügig angepasst wurde. Wesentliche Kennzahlen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie sind insbesondere die Reduktion der Treibhausgase (Kennzahl 43.2.1), bei der die Zielwerte entsprechend dem Energie- und Klimapaket der EU festgelegt wurden, sowie die Entwicklung des Umsatzes österreichischer Umwelt- und Energietechnologieunternehmen (Kennzahl 43.1.1) und die 7 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 8 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat. 9 Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm 2020 – 2024 das Ziel gesetzt, Österreich zu einem Vorreiter beim Klima- und Umweltschutz zu machen. Beim Klima- und Umweltschutz handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, die von den Maßnahmen mehrerer Untergliederungen beeinflusst wird. 20 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Anzahl der Umwelt- und Energiebeschäftigten (Kennzahl 43.1.2), anhand derer die Forcierung der Umwelttechnologien gut dargestellt werden kann. 6.2 Einzelfeststellungen Das Wirkungsziel 1 „Stärkung der innovativen Umwelt- und Energietechnologien, green jobs (Arbeitsplätze im Sektor Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz) und der ökologischen (öffentlichen) Beschaffung zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Produktion, Dienstleistung und Konsum“ wurde im Bericht zur Wirkungsorientierung 2019 als „überwiegend erreicht“ eingestuft, wobei die Unterschreitung des Zielwerts für die Kennzahl 43.1.2 (Umwelt- und Energiebeschäftigte) auf einen Strukturbruch zurückgehen dürfte, durch den Ziel- und Istwerte bis 2019 nicht vergleichbar sind. Der Zielzustand dieser Kennzahl wurde für 2021 aufgrund der konjunkturellen Lage auf dem für 2020 angestrebten Wert von 185.000 Beschäftigten belassen. Der Zielzustand für das Jahr 2030 (200.000 VZÄ) scheint im Hinblick auf die geplanten bzw. beschlossenen Maßnahmen und die wachsenden Herausforderungen in diesem Bereich wenig ambitioniert. Wirkungsziel 2 („Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie“) ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung. Mit den Kennzahlen zu den Treibhausgasemissionen im Nicht-Emissionshandelsbereich, zum Anteil erneuerbarer Energieträger am Bruttoendenergieverbrauch sowie zur Steigerung der Energieeffizienz sind diesem Wirkungsziel mehrere für den Klimaschutz zentrale Indikatoren zugeordnet, die auch Teil der Europa 2020-Ziele und der Europa 2030-Ziele sind (siehe auch Pkt. 3). Außerdem weist das Wirkungsziel Überschneidungen zu mehreren UN-Nachhaltigkeitszielen (SDG) auf. Dieses Wirkungsziel wird stark durch die COVID-19-Krise beeinflusst, wobei die Auswirkungen teilweise in unterschiedliche Richtungen gehen dürften, weil in der Krise zwar weniger Treibhausgase ausgestoßen werden, es aber bei den Projekten zur Erneuerung des Energiesystems zu Verzögerungen kommen kann. 21 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Das Wirkungsziel 3 („Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität und der biologischen Vielfalt einschließlich der ökosystemaren Leistungen, die die Natur für Menschen und Gesellschaft erbringt, für die Erhaltung der Lebensqualität sowie Schutz vor ionisierender Strahlung“) wurde gegenüber dem BVA 2020 leicht umformuliert. Die Kennzahlen zu diesem Wirkungsziel betreffen Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub, den Anteil geschützter Flächen sowie die von über dem Schwellenwert liegendem Verkehrslärm betroffenen EinwohnerInnen. Im Jahr 2019 dürfte nach vorläufigen Daten bei keiner Messstelle eine Feinstaub-Grenzwertüberschreitung (Kennzahl 43.3.1) aufgetreten sein. Dementsprechend wurde der Zielzustand ab 2021 auf einen Anteil der Messstellen mit Überschreitungen von 0 % abgesenkt. Das Wirkungsziel 4 („Nachhaltige Nutzung von Ressourcen, Forcierung der Kreislaufwirtschaft, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum“) wird anhand fünf unterschiedlicher Kennzahlen gemessen, sodass hier eine Straffung möglich scheint. Der Budgetdienst tritt grundsätzlich dafür ein, sich auf wenige und aussagekräftige Indikatoren zu konzentrieren. Das Ziel der Ressourcenproduktivität (Kennzahl 43.4.1), das das Verhältnis zwischen Wirtschaftsleistung (BIP) und Tonne Inlandsmaterialverbrauch misst, konnte 2018 laut einer Schätzung der BOKU mit 2.211 EUR pro Tonne deutlich übererfüllt werden. Der Zielwert für 2022 iHv 2.380 EUR pro Tonne entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung dieses Wertes um 1,9 % in den Jahren 2019 bis 2022. 22 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Legende Umformulierung (zusätzlicher oder entfallener Geringfügige Umformulierung (z. B. textliche Neu inhaltlicher Aspekt) Änderung, Änderung Ist- oder Zielzustände) Wirkungsziel 1: Stärkung der innovativen Umwelt- und Energietechnologien, green jobs (Arbeitsplätze im Sektor Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz) und der ökologischen (öffentlichen) Beschaffung zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Produktion, Dienstleistung und Konsum Maßnahme Förderung und Unterstützung green jobs/Umwelt- und Energietechnologie und des nationalen Aktionsplans für nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) Indikatoren Kennzahl 43.1.1 Umsatz österreichischer Umwelt- und Energietechnologieunternehmen Hochschätzung des im Kalenderjahr erzielten Gesamtumsatzes der österreichischen Wirtschaft im Bereich Umwelt- Berechnungsmethode und Energietechnologie-Sachgüter Datenquelle WIFO, Industriewissenschaftliches Institut Messgrößenangabe Mrd. EUR 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 8,8 10,6 11 11,8 11,5 11,5 Istzustand 10,3 11,4 11,3 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Anmerkung zu den Istzuständen 2016 - 2019: Die letzte Vollerhebung fand für das Jahr 2015 statt, die nächste Vollerhebung erfolgt für 2020, dazwischen liegen nur Abschätzungen vor. Kennzahl 43.1.2 Umwelt- und Energiebeschäftigte Gesamtzahl der gemäß der statistischen Erhebung im Sektor Umweltgüter und -dienstleistungen beschäftigten Berechnungsmethode Personen in Österreich Datenquelle Umweltstatistik, Statistik Austria Messgrößenangabe VZÄ 2017 2018 2019 2020 2021 2030 Zielzustand 192.000 195.000 196.000 185.000 185.000 200.000 Istzustand 183.000 184.000 183.000 Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand Seit 2015 ist eine schwankende Entwicklung im Bereich der Beschäftigten zu beobachten, wobei dieser Umstand einerseits auf die wirtschaftliche Situation zurückzuführen und andererseits durch Änderungen in der Statistik selbst begründet ist. Aufgrund der jüngsten (pandemiebedingten) Entwicklungen wird für 2021 derselbe Zielzustand wie für 2020 gewählt. 23 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Kennzahl 43.1.3 Export von Umwelt- und Energietechnologien Hochschätzung des im Kalenderjahr erzielten Exportvolumens der österreichischen Wirtschaft im Bereich Umwelt- und Berechnungsmethode Energietechnologie-Sachgüter Datenquelle WIFO, Industriewissenschaftliches Institut Messgrößenangabe Mrd. EUR 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 6,4 7,5 7,7 7,8 8 8 Istzustand 7,3 7,5 7,5 Zielerreichung über Zielzustand = Zielzustand unter Zielzustand Anmerkung zu den Istzuständen 2016 - 2019: Die letzte Vollerhebung fand für das Jahr 2015 statt, die nächste Vollerhebung erfolgt für 2020, dazwischen liegen nur Abschätzungen vor. Anteil der Verträge der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), in denen die Anforderungen des Aktionsplans für Kennzahl 43.1.4 nachhaltige öffentliche Beschaffung vollständig umgesetzt sind Verhältnis der Zahl der von der BBG abgeschlossenen Verträge, in denen die Anforderungen des naBe-Aktionsplans Berechnungsmethode vollständig umgesetzt sind zur Gesamtzahl der von der BBG abgeschlossenen naBe-relevanten Verträge Datenquelle Bundesbeschaffung GmbH (BBG) Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 94 95 97 98 98,5 98,5 Istzustand 94,8 93,7 97 Zielerreichung über Zielzustand unter Zielzustand = Zielzustand Die BBG wird mittelfristig eine neue, aussagekräftigere Kennzahl entwickeln. Wirkungsziel 2: Gleichstellungsziel Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie Maßnahmen Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energie; Weiterentwicklung von klima- und energierelevanten Förderungen, Impulsprogrammen und Anreizsystemen; Umsetzung von Projekten zur Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie; Umsetzung der Ergebnisse der Ökostromgesetz-Novelle 2019; Indikatoren Kennzahl 43.2.1 Treibhausgase (THG) gemäß THG-Emissionsinventur für den Nicht-Emissionshandelsbereich THG-Emissionen ohne LULUCF (Land Use, Land Use Change and Forestry – Landnutzung, Landnutzungsänderung Berechnungsmethode und Waldwirtschaft) abzüglich Emissionen der Emissionshandels-Sektoren (die ab 2013 geltende Aufteilung EH / Nicht-EH) wird auch für die Auswertung der Jahre vor 2013 herangezogen) Datenquelle THG-Emissionsinventur der Umweltbundesamt-GmbH, jährlicher Klimaschutzbericht Messgrößenangabe Mio.t CO2-Äquivalent 2017 2018 2019 2020 2021 2025 Zielzustand ≤ 49,5 ≤ 48,9 ≤ 48,3 ≤ 47,8 ≤ 47 ≤ 43,1 Istzustand 51,7 50,5 50,7 Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand Im Zielzeitraum 2013-2020 ist ein Zielpfad einzuhalten, welcher EU-rechtlich vorgegeben ist. Die Angaben zur Entwicklung entsprechen der neuen THG-Emissionsinventur gemäß den Regeln der IPCC Reporting Guidelines 2006, die ab 2013 verpflichtend anzuwenden sind. Der Istzustand 2019 ist eine vorläufige Zahl auf Basis des Nowcast der UBA GmbH. Die Angabe zum Zielzustand 2020 entspricht dem auf Grund der neuen Inventurregeln angepassten Zielwert des Klimaschutzgesetzes gemäß den EK-Entscheidungen 2013/162/EU und 2013/634/EU. 24 / 28
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