UNTERHALTUNGSAUTOMATEN-WIRTSCHAFT - LAGE 2019, ENTWICKLUNG 2020 - PERSPEKTIVEN 2021

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UNTERHALTUNGSAUTOMATEN-WIRTSCHAFT - LAGE 2019, ENTWICKLUNG 2020 - PERSPEKTIVEN 2021
UNTERHALTUNGSAUTOMATEN-
WIRTSCHAFT
LAGE 2019, ENTWICKLUNG 2020 -
PERSPEKTIVEN 2021

DR. HANS-GÜNTHER VIEWEG

ein Gutachten im Auftrag der
Deutschen Automatenwirtschaft e.V. (DAW)
UNTERHALTUNGSAUTOMATEN-WIRTSCHAFT - LAGE 2019, ENTWICKLUNG 2020 - PERSPEKTIVEN 2021
INHALT
1. Management Summary ........................................................................... 3

2. 2006: Ein die Kanalisierung des Spieltriebs fördernder
  Rechtsrahmen ............................................................................................ 4

3. 2012: Eine zunehmend restriktive Regulierung lässt das
  gewerbliche Geldspiel schrumpfen ...................................................... 5

4. Wandel in der vertikal strukturierten Branche. ............................... 7

5. 2014: Ein Rechtsrahmen, der die Kanalisierung des Spieltriebs
  behindert. ...................................................................................................10

6. 2020: Die COVID-19-Pandemie verschärft den gesetzlich
  beförderten Abschwung der Unterhaltungsautomatenwirtschaft.
   ...................................................................................................................... 12

7. Die strikte Regulierung des gewerblichen Geldspiels befördert
  eine Abwanderung zu illegalen terrestrischen Angeboten. ..........13

8. 2021: Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des
  Glücksspielwesens – Ein Lichtblick? ...................................................15

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UNTERHALTUNGSAUTOMATEN-WIRTSCHAFT - LAGE 2019, ENTWICKLUNG 2020 - PERSPEKTIVEN 2021
1. MANAGEMENT SUMMARY
Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft ist                          Online-Angebot auf eine qualitative Regu-
mit ihren Geldspielgeräten (GSG) Teil des                         lierung umzustellen. Mitte 2021, wenn der
Glücksspielmarkts, der im Zeitalter der Di-                       GlüStV 2012 ausläuft und damit keine
gitalisierung einem starken Wandel unter-                         Übergangsfristen mehr greifen, wird die
worfen ist. Die Länder setzten den 2012 in                        Zahl der Konzessionen für Spielhallen um
Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag                         etwa 60% gegenüber 2017 zurückgehen.
(GlüStV 2012) ein, um einseitig das Ange-
bot der Spielhallen in erster Linie mit ei-                       Auf Bundesebene war mit der am 11. No-
nem Mindestabstandsgebot und einem                                vember 2014 in Kraft getretenen 6. Ver-
Verbot von Mehrfachkonzessionen zurück-                           ordnung zur Novellierung der Spielverord-
schneiden zu können. Die Übergangsfris-                           nung (SpielV) die umfangreichste Ände-
ten für Bestandspielhallen liefen im We-                          rung seit dem Bestehen der Bundesrepub-
sentlichen zum 1. Juli 2017 aus und die                           lik erforderlich geworden. Mit Auslaufen
Maßnahmen der Länder zeigten die ge-                              der Übergangsfrist zum 11. November
wünschten Effekte. Sie sahen aber keine                           2018 wurde eine flächendeckende Umstel-
Notwendigkeit, das in Deutschland verbo-                          lung der GSG notwendig. Des Weiteren
tene, stark expandierende Online-Glücks-                          musste zum 11. November 2019 die Zahl,
spiel zu regulieren.                                              der je Standort in der Gastronomie aufge-
                                                                  stellten GSG von drei auf zwei reduziert
Mit dem 3. Glücksspieländerungsstaats-                            werden. Die durch die 6. Verordnung zur
vertrag (GlüÄndStV), der am 1. Januar                             Änderung der SpielV notwendigen Anpas-
2020 in Kraft trat, wurden nur die Sport-                         sungen werden zum 10. Februar 2021 ab-
wetten einer Regulierung zugeführt. Erst                          geschlossen. Dann werden nur noch tech-
mit dem Staatsvertrag zur Neuregulierung                          nisch gesicherte GSG im Markt sein, die
des Glücksspielwesens (GlüStV 2021 (E)),                          verhindern, dass parallel an mehreren Ge-
der zum 1. Juli 2021 in Kraft treten soll,                        räten gespielt werden kann.
wird das umfangreiche Angebot im Inter-
net reguliert. Mit qualitativen Vorgaben                          Die Gesetzgebung von Bund und Ländern
wird dem Schutz von Spielern1 und Ju-                             hatte schon 2018 – entgegen des Trends
gendlichen Rechnung getragen, eine                                auf dem Glücksspielmarkt – einen Rück-
quantitative Limitierung ist nicht vorgese-                       gang des Umsatzes mit GSG von mehr als
hen. Das gewerbliche Geldspiel unterliegt                         3% verursacht. Die gerätebezogenen Än-
weiter den engen quantitativen Beschrän-                          derungen kamen jedoch in vollem Umfang
kungen. Lediglich für das Verbot von                              erst 2019 mit einem Einbruch um 12%
Mehrfachkonzessionen ist im GlüStV 2021                           zum Tragen. Zu Beginn des laufenden Jah-
(E) eine Länderöffnungsklausel vorgese-                           res zeichnete sich für Spielhallen eine Sta-
hen, die eine befristete Ausnahme für bis                         bilisierung auf dem niedrigen Niveau des
zu drei Spielhallenkonzessionen je Ge-                            Vorjahres ab, während in der Gastronomie
bäude oder Gebäudekomplex ermöglicht,                             durch den Abbau des dritten Gerätes die
sofern die Spielhallen zusätzliche qualita-                       Umsätze weiter sanken. Der Lockdown in-
tive Vorgaben erfüllen, wie den durch Zer-                        folge der COVID-19-Pandemie hat auch
tifizierung gesicherten Spieler- und Ju-                          diese Branche unvermittelt getroffen. Die
gendschutz. Dies wird von der Branche po-                         Geschäftstätigkeit lief nach Ende der etwa
sitiv gewertet, kommt es doch ihrem Stre-                         zweimonatigen Schließung allmählich wie-
ben entgegen, ein ordnungsgemäßes Spiel                           der an. Besonders schwierig gestaltet sich
zu gewährleisten.                                                 die Lage in der Gastronomie, nicht nur we-
                                                                  gen des Abbaus des dritten GSG. Die Öff-
Die geltende umfassende quantitative Re-                          nung von Bars und Kneipen erfolgte erst
gulierung des gewerblichen Geldspiels                             mit Verzögerung, eine Reihe von Geschäf-
bleibt bestehen, anstatt diese wie beim                           ten ging in die Insolvenz. Insgesamt muss

1
 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Beitrag das
generische Maskulinum verwendet.
                                                                                                            3
für die Aufstellunternehmen mit einem         Für 2021 wird es aufgrund des gesetzlich
Rückgang der Umsätze um 50%, unter Be-        geforderten Kapazitätsabbaus nicht zu ei-
rücksichtigung des jüngsten Lockdowns im      nem Wiederanstieg kommen können.
November, für 2020 gerechnet werden.

2. 2006: EIN DIE KANALISIERUNG DES SPIEL-
TRIEBS FÖRDERNDER RECHTSRAHMEN
Die      Unterhaltungsautomatenwirtschaft     der Freizeitwirtschaft neben Kinos, Cafés,
bietet ihren Kunden mit den GSG das Spiel     Bowling Centern etc. gerichtet waren. Das
um „Kleines Geld“. Aufgrund der durch die     Image der Branche wandelte sich. Neue
Gewerbeordnung (GewO) und SpielV strikt       Kundengruppen konnten erschlossen wer-
begrenzten Einsätze, Gewinn- und Ver-         den. Zunehmend prägen auch Frauen das
lustmöglichkeiten steht die Unterhaltung      in der Vergangenheit von Männern domi-
im Zentrum des Spiels. Es besteht bei den     nierte Spiel. Die Wettbewerbsfähigkeit des
legal angebotenen gewerblichen GSG im         gewerblichen Geldspiels wurde gestärkt
Gegensatz zu Fun Games, die keine in          und gleichzeitig eine Kanalisierung des na-
Deutschland erforderliche Zulassung der       türlichen Spieltriebs des Menschen hin zu
Physikalisch Technischen Bundesanstalt        einem legalen Spielangebot erreicht.
(PTB) besitzen, keine Gefahr, dass der
                                              Der Paradigmenwechsel erlaubte es,
Spieler unangemessen hohe Verluste in
                                              grundlegende Innovationen basierend auf
kurzer Zeit erleidet (§ 33e Abs. 1 S. 1
                                              dem technischen Fortschritt in der Elektro-
GewO). Glücksspiel ist in Deutschland ge-
mäß § 284 StGB generell verboten, steht       nik und bei der Digitalisierung zu realisie-
                                              ren. Während Spieleinsätze, Gewinn- und
jedoch unter einem Erlaubnisvorbehalt der
                                              Verlustmöglichkeiten weiterhin strikt be-
Länder. Andere Unterhaltungsautomaten
                                              schränkt blieben, konnte eine Vielzahl von
der Branche sind Touch-Screen-Geräte,
                                              Spielen mit unterschiedlichen Abläufen
Bildschirmspielgeräte,    Fahrsimulatoren,
                                              und Plots entwickelt werden. Diese neuen
Flipper und Internet-Terminals. Sport-
                                              GSG bieten 20 und mehr videobasierte,
spielgeräte wie Billard, Dart, Tischfußball
                                              vielfach dreidimensional animierte Spiele
und Airhockey ergänzen das Angebot. Mu-
                                              (Multigamer), aus denen der Gast sich ei-
sikautomaten spielen im multimedialen
Zeitalter kaum noch eine Rolle.               nes auswählen kann. So genannte Fea-
                                              ture-Games mit unterschiedlichen Themen
Das gewerbliche Geldspiel hatte bis zum       und Spielplänen, die Geldgewinne bei ei-
Jahr 2006 mit technisch überholten Rah-       nem erfolgreichen Spielablauf ausschüt-
menbedingungen zu kämpfen, selbst die         ten, gehören zum Sortiment.
kommunalen Einnahmen aus Vergnü-
                                              Die Attraktivität der Multigamer sowie die
gungssteuern sanken trotz steigender
Steuersätze. Der Gesetzgeber hatte die Si-    Spielmöglichkeiten am heimischen Com-
tuation erkannt und mit der fünften Ver-      puter bzw. auf der Konsole haben zu einer
                                              partiellen Substitution insbesondere von
ordnung zur Änderung der SpielV, die zum
1. Januar 2006 in Kraft getreten war, ei-     Unterhaltungsautomaten ohne Geldge-
                                              winn geführt, die sowohl technologisch als
nen Paradigmenwechsel vorgenommen,
der dem Geldspiel die Möglichkeit eröff-      auch bei Spielinnovationen an Boden ver-
                                              loren. Der Produktbereich GSG wurde zum
nete, auf Augenhöhe mit dem staatlichen
Glücksspiel und dem Spiel im Internet         vorherrschenden Angebot der Aufstellun-
konkurrieren zu können. Neben dem ver-        ternehmen mit einem Anteil von etwa 86%
                                              bei der Anzahl der 2019 aufgestellten Ge-
änderten Rechtsrahmen und den Produk-
tinnovationen waren für die dynamische        räte. Inzwischen werden 99% der
Expansion auch neue Geschäftsmodelle
verantwortlich, die auf eine stärkere In-
tegration von Spielhallen in Einrichtungen
                                                                                        4
Nettospielerlöse (NSE)2 mit GSG erwirt-                                  Kunden ansprechen sollten, wurden im
schaftet. Der Bestand an Unterhaltungs-                                  Rahmen der Verschärfung der Regulierung
automaten ohne Geldgewinn hat sich nach                                  des gewerblichen Geldspiels durch den

Übersicht 1: Unterhaltungsautomaten und Sportspielgeräte

                                            2015           2016     2017     2018                 2019
                                                                             a), b)                              c)
               Gerätetypen                                            Geräte                               Erlöse
                                                                  1000 Stück                   in %    Mill. €    in%
    Unterhaltungsautomaten
                                               25,0         20,0      18,0     17,0     16,5     6,4
    ohne Geldgewinn
      Flipper                                    2,2         2,2        2,2      2,2     2,2     0,9
      Internet–Terminals                        10,0         5,0        3,0      2,0     1,5     0,6       50          1,0
                             d)
      Punktespiele etc.                          2,4         2,4        2,4      2,4     2,4     0,9
      Bildschirmspielgeräte                     10,4        10,4       10,4     10,4    10,4     4,0
                            e)
    Sportspielgeräte                           19,7         19,7      19,7     19,7     19,7     7,7

    Geldspielgeräte                          267,0         264,0     255,0    245,0    220,0    85,9    4.950         99,0

    Gesamt                                   311,7         303,7     292,7    281,7    256,2     100    5.000    100,0
    a) Die Bestandsschätzung für alle Geräte per 31.12. basiert auf Erhebungen des VDAI und anderen
    verfügbaren empirischen Studien; - b) Enthalten sind Geräte von VDAI-Mitgliedsfirmen und anderen
    Herstellern. Neben verkauften Geräten sind auch solche auf Miet- und Leasingbasis enthalten; - c)
    Erlöse der Aufstellunternehmen aus dem Betrieb von Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinn
    und Sportspielgeräten = Kasseninhalt inkl. Wirteanteil, Mehrwertsteuer (MwSt), Vergnügungs-steuer
    etc.; - d) Touch–Screen–Geräte, Musik– und sonstige Unterhaltungsautomaten; - e) Billard, Dart,
    Tischfußball, Kegelbahnen, Bowling, Air Hockey etc.
    Quelle: Statistisches Bundesamt; VDAI; Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V.; IFH Köln GmbH; eigene
    Berechnungen.

den Rückgängen seit Mitte des letzten                                    GlüStV 2012, der zum 1. Juli 2012 in Kraft
Jahrzehnts zuletzt auf dem bestehenden                                   getreten war, in einigen Ländern – in Ver-
Niveau in etwa stabilisiert. (Übersicht 1)                               bindung mit den länderspezifischen Spiel-
                                                                         hallenregelungen – verboten. Unsicherhei-
Internet-Terminals, die bei ihrer Marktein-
                                                                         ten über ihren legalen Betrieb haben zwi-
führung im Jahr 2007 in erster Linie neue,
                                                                         schenzeitlich weitgehend zu einem Abbau
bisher nicht in Spielhallen anzutreffende                                der Terminals geführt.

3. 2012: EINE ZUNEHMEND RESTRIKTIVE REGU-
LIERUNG LÄSST DAS GEWERBLICHE GELDSPIEL
SCHRUMPFEN
Das Geldspiel ist eine gewerbliche, dem                                  Mehrfachkonzessionen) zu reduzieren.
Bundesrecht unterliegende Tätigkeit. Mit                                 Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
der Föderalismusreform von 2006 fiel das                                 mit seinen Urteilen vom 16. Dezember
Recht der Spielhallen in die Zuständigkeit                               2016 und das Bundesverfassungsgericht
der Länder. Den 2012 in Kraft getretenen                                 (BVerfG) mit seinem Beschluss vom
GlüStV setzten sie ein, um das gewerbli-                                 7. März 2017 haben zwar die Rechtmäßig-
che Geldspiel mittels quantitativer Be-                                  keit des GlüStV 2012 grundsätzlich bestä-
schränkungen (insbesondere dem Min-                                      tigt, allerdings müssen im Rahmen der
destabstandsgebot und dem Verbot von                                     Auswahlentscheidungen die verfassungs-

2
    Nettospielerlöse = Bruttospielerlöse abzüglich MwSt.
                                                                                                                             5
rechtlich gewährten Grundrechte der Auf-                           wesentlich engere Grenzen. Der Einsatz
stellunternehmer gewährleistet werden                              für die Mindestspieldauer beträgt nach wie
(Stichwort: bestmögliche Ausschöpfung                              vor maximal 0,20 € und der Gewinn
der Standortkapazität). Die Übergangsfrist                         höchstens 2 € (§ 13 Nr. 2 SpielV). Im Ver-
zur Anwendung der Vorschriften auch für                            lauf einer Stunde dürfen gemäß § 13 Nr. 5
Bestandsspielhallen ist weitgehend zum                             SpielV nicht mehr als 400 € (bisher 500 €)
1. Juli 2017 abgelaufen. Binnen eines hal-                         Gewinnsumme abzüglich der Einsätze
ben Jahres sank die Zahl der aufgestellten                         möglich sein. Die Summe der Verluste im
GSG um rund 4%, das entspricht 10.000                              Verlauf einer Stunde darf gemäß § 13 Nr.
Geräten.                                                           4 SpielV 60 € (bisher 80 €) nicht überstei-
                                                                   gen. Bei langfristiger Betrachtung darf ge-
Lange Zeit hatte sich die Zahl der in der
                                                                   mäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 SpielV kein höherer
Gastronomie aufgestellten GSG aufgrund                             Betrag als 20 € (bisher 33 €) je Stunde als
des Strukturwandels in diesem Marktseg-
                                                                   Kasseninhalt verbleiben. Die nach einer
ment reduziert. Im Verlauf des letzten                             Stunde Spielbetrieb erforderliche fünf-
Jahrzehnts kehrte sich der Trend um.
                                                                   minütige Spielpause (§ 13 Nr. 6 SpielV) ist
Neue, attraktive Standorte an Verkehrs-
                                                                   gegenüber der bis dahin gültigen SpielV
knotenpunkten, Raststätten, Bahnhöfen,                             durch ein Verbot von Spielvorgängen, ein-
Flughäfen etc. wurden für das gewerbliche
                                                                   satz- und gewinnfreien Probe- und De-
Geldspiel erschlossen. Bis zum 10. No-                             monstrationsspielen und sonstigen Anima-
vember 2019 durften bis zu drei GSG auf-
                                                                   tionen innerhalb der Pause zur „Abkühlung
gestellt werden. Gemäß geltendem § 3
                                                                   des Spielers“ nochmals verschärft worden.
Abs. 1 SpielV sind seitdem nur noch zwei
GSG je Standort in der Gastronomie zuläs-                          Als besonders gravierend und die Attrakti-
sig. Entsprechend mussten an 20% der                               vität der GSG für Spieler mindernd haben
Standorte, bei denen die Kapazität voll                            sich folgende Vorschriften der SpielV her-
ausgeschöpft worden war, je ein GSG ab-                            ausgestellt: Die neu eingeführte Spielun-
gebaut werden. Von den insgesamt etwa                              terbrechung nach drei Stunden Spielbe-
87.000 Gastronomiegeräten sind rund                                trieb (Ruhezustand von mindestens 5 Mi-
10.000 GSG entfernt worden. Parallel dazu                          nuten), bei der die Geldspeicher zu entlee-
setzt sich die Desinvestition in den Spiel-                        ren und alle Anzeigeelemente eines GSG
hallen fort. Es muss von einem Minus von                           auf die vordefinierten Anfangswerte zu
15.000     GSG    ausgegangen      werden.                         setzen sind (Nullstellung des Gerätes, § 13
Summa Summarum ist zum Stichtag                                    Nr. 6a SpielV), führt unabhängig von der
31. Dezember 2019 von einem Bestand                                Spielsituation zu einem zwangsweisen
von 220.000 GSG auszugehen, das ent-                               Spielabbruch. Hinzu kommt, dass jeder
spricht einem Minus von 10%.                                       Geldeinsatz pro fünf Sekunden Spiel nur
Das Auslaufen der Übergangsfrist in § 20                           unmittelbar vom Spieler selbst ausgelöst
Abs. 2 SpielV gemäß der 6. Verordnung                              werden darf (Verbot der „Automatiktaste“,
zur Änderung der SpielV zum 11. Novem-                             § 13 Nr. 7 S. 3 u. 4 SpielV), um das gleich-
ber 2018 erforderte eine flächendeckende                           zeitige Bespielen mehrerer Spielgeräte zu
Umstellung der GSG. Es handelte sich um                            unterbinden, und dem Spieler vor jedem
die mit Abstand größte gerätespezifische                           Geldeinsatz eine bewusste Entscheidung
Umstellung in der Geschichte der deut-                             abzuverlangen. 4
schen        Unterhaltungsautomatenwirt-
                                                                   Das umständliche Handling der neuen
schaft.3 Hinsichtlich der Gewinn- und Ver-
                                                                   GSG sowie das gerätegebundene perso-
lustmöglichkeiten sowie der Regulierung
                                                                   nenungebundene     Identifikationsmittel
der Spielpausen setzt die SpielV seitdem
                                                                   stießen bei den Spielern auf wenig

3                                                                  4
  Jörg Bewersdorff; Neues aus der Automatenwirtschaft, in: Zeit-     Für GSG mit einer Bauartzulassung ab dem 10. Februar 2016 be-
schrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG) 5/18, S. 357.        steht die zusätzliche Vorschrift, dass eine Freischaltung des Gerä-
http://www.bewersdorff-online.de/zfwg/Bewers-                      tes nur mit einem gerätegebundenen, personenungebundenen
dorff_Neues%20von%20der%20Automatenindustrie_zfwg-05-              Identifikationsmittel möglich ist. Die Übergangsfrist für die Umset-
2018.pdf (1.10.2020)                                               zung dieser Vorschrift bei GSG endete am 11. November 2018.
                                                                                                                                    6
Akzeptanz. Informationen, Erklärungen                                         Umsatz „nur“ um 3% gesunken, da die
und Einweisungen der Kunden in den Be-                                        neuen GSG erst ab dem 4. Quartal in grö-
trieb der neuen GSG wurden notwendig.                                         ßerem Umfang in Betrieb genommen wor-
Umfangreiche und aufwendige Schulungen                                        den waren. 2019 schrumpften die Um-
des Personals bis weit in das Jahr 2019                                       sätze um 12% stärker. (Übersicht 2)
wurden durchgeführt. 2018 war der

Übersicht 2: Struktur und Umsätze der Unterhaltungsautomatenwirtschaft

                                                 2015            2016             2017      2018               2019
Branchenebene
                                                                                 Mill. €                              in%

Summe                                             6.180           6.540           6.690      6.640     5.850          100,0

Upstream-Umsatz gesamt a)                           830                860          840        960       850           14,5

                          b)
Industrieproduktion                                 580                550          400      1.100       350

                                       c)
                                                  5.350           5.680           5.850      5.680     5.000           85,5
    Aufstellerbereich, gesamt
                                                  6.365               6.760        6.960     6.760      5.960
                    d)
Geldspielgeräte                                   6.300               6.700        6.900     6.700      5.900

Unterhaltungsautomaten,
                                                      65                60            60        60        60
Sportspielgeräte d)
a) Umsatz von Herstellern, Großhandel und anderen branchenspezifischen Dienstleistern mit
Aufstellunternehmen (Absatz von GSG bzw. Spielpaketen, anderen Unterhaltungsautomaten und
Sportspielgeräten über Kauf, Miete und Leasing sowie Finanzierung, Beratung und sonstige Dienstleistungen; -
b) Herstellkosten für GSG, andere Unterhaltungsautomaten und Sportspielgeräte auf Basis der
Produktionsmeldungen an das Statistische Bundesamt unter Hinzuschätzung der aufgrund von Geheimhaltung
nicht ausgewiesenen Positionen; - c) Erlöse der Aufstellunternehmen aus dem Betrieb von
Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinn und Sportspielgeräten = Kasseninhalt inkl. Wirteanteil, MwSt,
Vergnügungs-steuer etc. (untere Zeile ohne MwSt); - d) 2015 - 2018 auf Basis der Statistik
„Umsatzsteuervoranmeldungen“ des Statistischen Bundesamts, 2019 auf Grundlage der
Vergnügungssteuerstatistik und von Unternehmensangaben vorausgeschätzt.

Quelle: Statistisches Bundesamt; VDAI; IFH Köln GmbH; eigene Berechnungen.

4. WANDEL IN DER VERTIKAL STRUKTURIERTEN
BRANCHE
Die    Unterhaltungsautomatenwirtschaft                                       (Übersicht 2). Diese Dreiteilung ist seit
umfasst neben den Aufstellunternehmen                                         2006 einem von den Herstellern forcierten
auch die Hersteller der GSG, Sportspielge-                                    Wandel ausgesetzt. Sie haben den Direkt-
räte und Unterhaltungsautomaten ohne                                          vertrieb ausgebaut und den Verkauf ihrer
Geldgewinn sowie den Großhandel. Insge-                                       Produkte zugunsten von Miete und Leasing
samt setzten die Unternehmen der Bran-                                        zurückgefahren. Der traditionell als Binde-
che 5.850 Mill. € im Jahr 2019 um, 85,5%                                      glied zwischen den geräteproduzierenden
davon      die      Aufstellunternehmen.5                                     Herstellern und den Aufstellunternehmen
                                                                              stehende Großhandel hat sich gewandelt.

5
 Die Zeitreihe für den gesamten Umsatz des Wirtschaftszweigs in
Übersicht 2 ist nur mit den Zahlen im Bericht von 2019 aber nicht
mit früher veröffentlichten Statistiken unmittelbar zu vergleichen,
da für die Summierung die NSE der Aufstellunternehmen und
nicht mehr die BSE, die die Mehrwertsteuer enthalten, verwendet
werden.
                                                                                                                              7
Die vormals primär im Bereich der Waren-       Das gewerbliche Geldspiel ist traditionell
distribution tätigen Firmen erbringen zu-      strikt reguliert. Einem GSG ist gemäß
meist Dienstleistungen, entwickeln Ge-         § 33e GewO die Bauartzulassung und die
schäftsmodelle, Marketingkonzepte, ge-         Unbedenklichkeitsbescheinigung zu versa-
stalten Spielhallen, erarbeiten Finanzie-      gen, wenn die Gefahr besteht, dass der
rungspläne etc. Die Umsätze der produzie-      Spieler unangemessen hohe Verluste in-
renden Industrieunternehmen und des            kurzer Zeit erleiden kann. Das „Recht der
Großhandels sind in ihren Funktionen nicht     Geldspielgeräte“, das auch nach der Föde-
mehr klar zu trennen. Sie werden als Up-       ralismusreform in der Zuständigkeit des
stream-Sektor zusammengefasst ausge-           Bundes verblieb, ist nicht nur mit Blick auf
wiesen, der den Aufstellunternehmen in         einen noch höheren und effektiveren Ju-
der Wertschöpfungskette vorgelagert ist.       gend- und Spielerschutz weiterentwickelt
                                               worden, sondern auch hinsichtlich der Si-
Die statistische Basis der industriellen Ak-
                                               cherheit vor Manipulationen der Geräte.
tivitäten bilden die Herstellkosten, die von   Bevor die Bauartzulassung für ein neu ent-
den Produzenten unter der Position „Spiele
                                               wickeltes GSG bei der PTB beantragt wer-
mit Münzen oder Spielmarken“ an das Sta-
                                               den kann, muss seit dem 10. Mai 2015 ein
tistische Bundesamt gemeldet werden. Die       von einer unabhängigen Prüforganisation
Herstellkosten als Maß für die Produktion
                                               erstelltes Gutachten zur Manipulationssi-
sind in Übersicht 2, die im Wesentlichen       cherheit vorgelegt werden (§ 12 Abs. 3
der Darstellung der Entwicklung der Um-
                                               SpielV). Dementsprechend benötigen die
sätze dient, kursiv geschrieben. Die Bezie-
                                               Gerätehersteller einen beträchtlichen Vor-
hung zwischen den Umsätzen und der Pro-
                                               lauf, rechtliche Änderungen in ihren Pro-
duktion von GSG, Unterhaltungsautoma-          dukten zu berücksichtigen, um die Zertifi-
ten ohne Geldgewinn und Sportspielgerä-
                                               zierung der Manipulationssicherheit sowie
ten hat sich seit Mitte des letzten Jahr-
                                               die Bauartzulassung zu erhalten. Erst da-
zehnts aufgrund der veränderten Ge-
                                               nach sind sie in der Lage, neue Produkte
schäftspolitiken weitgehend aufgelöst. Der
                                               in den Markt einzuführen.
Absatz der Hersteller von GSG, der bei
weitem wichtigsten Produktgruppe, erfolgt      Dieser notwendige Vorlauf wird von Seiten
inzwischen zu etwa 85% über Miete und          des Gesetzgebers nicht immer beachtet.
Leasing.                                       Dramatisch wurde die Situation für die

Übersicht 3: Produktion und Abrufe von Geldspielgeräten

                                                                                         8
Hersteller am 5. Juli 2013, als die Länder                          gespielt werden kann, was in der Vergan-
ihre Zustimmung zum Entwurf der 6. Ver-                             genheit immer wieder Kritik ausgelöst
ordnung zur Änderung der SpielV davon                               hatte. Um die Möglichkeit zum gleichzeiti-
abhängig gemacht hatten, dass sie ohne                              gen Spielen zu unterbinden, waren in der
Übergangsfristen gemäß § 20 Abs. 2 Satz                             Vergangenheit Vorschriften eingeführt
2 SpielV in Kraft treten sollte.6 Dies hätte                        worden, die die Aufstellung und den
alle vorhandene Bauartzulassungen für                               Raumbedarf für die GSG betrafen.8 Diesen
GSG unmittelbar entwertet. Neue, den ge-                            Vorschriften wird durch die flächende-
änderten Vorschriften entsprechende GSG                             ckende Einführung der GSG (TR 5.0 Ver-
zu entwickeln, sie zertifizieren zu lassen                          sion 2) die sachliche Begründung entzo-
und eine Bauartzulassung bei der PTB zu                             gen. Sie könnten entfallen.
erlangen, hätte einen Zeitraum von rund                             Eine Vielzahl von GSG müssen bis zum
zwei Jahren bedeutet, in dem keine GSG                              Stichtag ausgetauscht bzw. umgestellt
auf den Markt hätten gebracht werden                                werden. Unter normalen wirtschaftlichen
können. Die Hersteller reagierten im zwei-                          Bedingungen würden die Hersteller ihre
ten Halbjahr 2013 auf diese Bedrohung                               Produktion jetzt hochfahren. Es bestehen
mit einem massiven Abruf von Zulassun-                              jedoch nicht nur Pandemie bedingte Eng-
gen für GSG, die noch auf Bauartzulassun-                           pässe in den Wertschöpfungsketten. Es
gen entsprechend der 5. Verordnung zur                              wird auch befürchtet, dass Standorte ins-
Änderung der SpielV basierten. In den                               besondere in der Gastronomie aufgrund
Folgejahren wurden GSG entsprechend                                 einer dauerhaften Schließung von Betrie-
der novellierten SpielV entwickelt. Erst                            ben wegfallen bzw. notwendige Ersatzin-
nach der erteilten Bauartzulassung konn-                            vestitionen aufgrund fehlender Wirtschaft-
ten die Hersteller Zulassungen für die                              lichkeit unterlassen werden. Die Hersteller
Markteinführung abrufen. Die Produktion                             sind bei ihren Expansionsplänen für die
stieg 2018 stark an, um den flächende-                              Produktion zurückhaltend.
ckenden Austausch und die Umstellung
der Geräte rechtzeitig abschließen zu kön-
nen. (Übersicht 3)

Zum 10 Februar 2021 müssen GSG basie-
rend auf der Technischen Richtlinie (TR)
5.0 (Version 1)7 aus dem Markt genom-
men werden. Dann sind nur noch GSG (TR
5.0 Version 2) zulässig, die mit einem Fis-
kaldatenspeicher ausgestattet sind und die
von der Kontrolleinrichtung erfassten Da-
ten manipulationssicher und vollständig
aufzeichnen. Sie können nur unter Ver-
wendung eines gerätegebundenen perso-
nenungebundenen Identifikationsmittels
in Betrieb genommen werden.

Diese technische Einrichtung verhindert,
dass an mehreren GSG gleichzeitig

6                                                                   8
  Hans-Günther Vieweg; Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungs-          Je 12 Quadratmeter Grundfläche darf höchstens ein GSG aufge-
automaten 2013 und Ausblick 2014, München; Januar 2014, S. 9f.      stellt und die Gesamtzahl darf zwölf Geräte je Spielhalle nicht
7                                                                   übersteigen. Der Aufsteller hat die GSG einzeln oder in einer
 Bauarten, die zwischen dem 11. November 2014 und 10. Februar
                                                                    Gruppe mit jeweils höchstens zwei Geräten in einem Abstand von
2016 zugelassen wurden, dürfen gem. §§ 11 Abs. 2 Satz 1, 16 Abs.
                                                                    mindestens 1 Meter aufzustellen. (§ 3 Abs. 1 SpielV)
1 Nr. 7 SpielV spätestens ab dem 11. Februar 2021 nicht mehr auf-
gestellt werden.
                                                                                                                                 9
5. 2014: EIN RECHTSRAHMEN, DER DIE
KANALISIERUNG DES SPIELTRIEBS BEHINDERT
Die bereits dargestellte zeitgemäße An-                       Die Übersicht 4 visualisiert die Phasen der
passung der Rahmenbedingungen für das                         Branche im Zeitverlauf, die Stagnation bis
gewerbliche Geldspiel ab dem Jahr 2006                        2005 und die Dynamik in den Jahren bis
hatte damals zu einer dynamischen Ent-                        2017. Bemerkenswert sind die Zuwachs-
wicklung der Unterhaltungsautomaten-                          raten der Vergnügungssteuer in den Jah-
wirtschaft geführt. Bis 2017 expandierte                      ren 2008, 2011 bis 2013, die zwei bis drei-
sie mit einer durchschnittlichen jährlichen                   mal so hoch wie die Zuwächse der NSE wa-
Rate von 9,4%. Mit ihren rund 70.000 Be-                      ren.10 Seit 2018 sind die NSE rückläufig,
schäftigten hat sie sich in dieser Zeit zu ei-                die Vergnügungssteuer erst seit 2019. Ein
nem wichtigen Zahler von Steuern und Ab-                      Vergleich der Veränderungsraten zeigt an,
gaben entwickelt. Hierfür war vor allem die                   dass auch in dieser schwierigen Phase bis
Vergnügungssteuer verantwortlich, die                         zuletzt die Steuersätze immer weiter er-
mit einer durchschnittlichen jährlichen                       höht wurden. Die Kommunen versuchen,
Rate von 13,8% überproportional zulegte.                      die durch rückläufige NSE verursachten
Neben der damaligen Attraktivitätssteige-                     Einnahmeausfälle zumindest teilweise zu
rung der GSG waren die (sukzessive) Her-                      kompensieren. 2018 erreichten die Ver-
anziehung des Wirklichkeitsmaßstabs für                       gnügungssteuereinnahmen mit 1.072 Mill.
die Steuerbemessung sowie drastische                          € den bisherigen Höchststand, 2019 wur-
Anhebungen der Vergnügungssteuersätze                         den 75 Mill. € weniger eingenommen.
in zahlreichen Kommunen hierfür verant-
wortlich.9

Übersicht 4: Entwicklung von Nettospielerlösen und kommunaler
Vergnügungssteuer

9                                                             10
  Zum Systemwechsel bei der Vergnügungssteuer siehe: Hans-       Die Jahre bis 2014 waren geprägt durch eine Umstellung der
Günther Vieweg; Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautoma-   Erhebungsbasis für die Vergnügungssteuer auf den Wirklichkeits-
ten 2009 und Ausblick 2010, München; Januar 2010, S. 36f.     maßstab, die zum Anlass für deutliche Erhöhungen der Steuerlast
                                                              genommen worden waren.
                                                                                                                         10
In Übersicht 5 wird die Belastung der zu-                              Zum zweiten hat die 6. Verordnung zur
meist mittelständisch organisierten Auf-                               Änderung der SpielV einen Verlust an At-
stellunternehmen vor Abzug der betriebli-                              traktivität der GSG im Vergleich zu ande-
chen Ertragssteuern und den Steuern und                                ren Angeboten des Glücksspielmarkts be-
Abgaben der Arbeitnehmer in Prozent der                                wirkt. Das umständliche Handling der Ge-
BSE ermittelt. Die Summe der tarifären                                 räte, die verschärften Regelungen zum
Belastungen der Aufstellunternehmen                                    Geldeinsatz, aber auch die zusätzliche
durch die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer 11                               Spielpause (Ruhezustand nach drei Stun-
und Vergnügungssteuer ist zwischen 2016                                den Spielbetrieb) sind Erschwernisse, die
und 2019 deutlich von 32,1% auf 34,0%                                  für das zukünftig wahrscheinlich regulierte
gestiegen. Insgesamt vereinnahmte der                                  Online-Glücksspiel (zu Recht) nicht exis-
Fiskus 2.030 Mill. € im Jahr 2019.                                     tieren. Die Unterhaltungsautomatenwirt-
                                                                       schaft befindet sich wieder in einer Phase
Für die Aufstellunternehmen hat sich die                               mangelnder Wettbewerbsfähigkeit gegen-
wirtschaftliche Lage seit 2018 verschlech-                             über anderen Segmenten des Glücksspiel-
tert. Hier ist zum einen das Verbot von                                markts.
Mehrfachkonzessionen verantwortlich, das
einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb be-
hindert.

Übersicht 5: Umsatz und steuerliche Belastung der Aufstellunternehmen

                     Indikator                                2016           2017         2018          2019
                                                                                   Mio. €
Umsatz, brutto a)                                                   6.760       6.960        6.760         5.960
              b)
Umsatz, netto                                                       5.680       5.850        5.680         5.000
                                                                         in % des Bruttoumsatzes d)
Umsatzsteuer,in Rechnung gestellt                                  15,8         15,8        15,8          15,8
Vergnügungssteuer c)                                               14,6         15,1        15,8          16,7
               d)
Gewerbesteuer                                                        1,7         1,7          1,6          1,5
Steuerliche Belastung                                              32,1        32,6         33,2          34,0
a) Erlöse der Aufstellunternehmen aus dem Betrieb von Unterhaltungsautomaten mit
und ohne Gewinn und Sportspielgeräten = Kasseninhalt inkl. Wirteanteil, MwSt.,
Vergnügungssteuer etc.; - b) exkl. MwSt.; - c) Statistisches Bundesamt; - d) Ausgehend
vom Steuermeßbetrag, der für 2015 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wurde,
prognostiziert für die folgenden Jahre mit der vom IFH Köln GmbH erhobenen
Ertragslage der Aufstellunternehmen bis 2018, für 2019 geschätzt.
Quelle: Statistisches Bundesamt; IFH Köln GmbH; eigenen Berechnungen.

11
   Das Statistische Bundesamt weist für die Gewerbesteuer der
Aufstellunternehmen für 2015 gegenüber 2014 einen stark ange-
stiegen Steuermessbetrag aus. Dementsprechend errechnet sich
für die Folgejahre eine höhere Belastung als im Bericht des Vor-
jahres. Siehe: Hans-Günther Vieweg; Die Unterhaltungsautoma-
tenwirtschaft im Abschwung – entgegen dem Trend im Glücks-
und Gewinnspielmarkt, in: ifo Schnelldienst 17/2019, München,
September 2019, S. 54.
                                                                                                               11
6. 2020: DIE COVID-19-PANDEMIE VERSCHÄRFT
DEN GESETZLICH BEFÖRDERTEN ABSCHWUNG
DER UNTERHALTUNGSAUTOMATENWIRTSCHAFT

Im Branchenbericht des vergangenen Jah-        Bei den Spielhallen verlief die Entwicklung
res wurde – unter Berücksichtigung der         etwas besser. Der durch die SpielV vorge-
belastenden Vorschriften des GlüStV und        schriebene Raumbedarf für das Aufstellen
der 6. Verordnung zur Änderung der             von GSG sowie die zwischen den GSG ein-
SpielV – nach einem zweistelligen Minus in     zuhaltenden Abstände (§ 3 Abs. 2 SpielV)
2019 auch für 2020 von einem Umsatz-           ermöglichen die Entwicklung, überzeugen-
rückgang ausgegangen12. Bis März 2020          der Hygienekonzepte. Ähnlich wie in allen
entwickelte sich das Geschäft der Aufstel-     Branchen sind getrennte Zu- und Ab-
lunternehmen erwartungsgemäß. In der           gangswege zu definieren, Geräte nach Ge-
Gastronomie war aufgrund des notwendi-         brauch zu desinfizieren und Namen sowie
gen Abbaus des dritten GSG der Rückgang        Kontaktdaten der Gäste zu dokumentieren
stärker ausgeprägt als bei den Spielhallen.    und für einen Monat aufzubewahren. Den-
Der Mitte März verhängte Lockdown been-        noch kamen die Gäste erst nach und nach
dete jegliche Geschäftstätigkeit für die       wieder. Die Gründe sind vielfältig und nicht
Dauer von rund zwei Monaten. Der Zeit-         im Einzelnen zu quantifizieren. Ältere und
raum entspricht in der statischen Betrach-     Kunden mit gesundheitlichen Risiken war-
tung einem Minus von 17% der Jahreska-         teten länger ab und sind teils noch nicht
pazität. In einigen Ländern wurde die all-     wiedererschienen. Andere sind während
gemeine Schließung der Geschäfte zudem         des Lockdowns ins Internet ausgewichen
erst sehr spät beendet, als letztes in Meck-   und werden u.U. nicht in voller Zahl wieder
lenburg-Vorpommern am 15.6.2020.               zurückkehren. Eine weitere Erklärung liegt
                                               in der notwendigen Dokumentation der
Die Wiederöffnung in der Gastronomie
                                               persönlichen Daten, da es erfahrungsge-
verlief noch schleppender. Einige Gast-
                                               mäß Gäste gibt, die die Preisgabe ihres
stätten konnten sich mit Lieferdiensten
                                               Namens ablehnen.
über Wasser halten, zögerten aber mit der
Öffnung der personalintensiven Bewir-          Die Hochrechnung des Umsatzes der Auf-
tung, da sie aufgrund der Abstandsregeln       stellunternehmen für das laufende Jahr ist
ihre Kapazitäten nur partiell auslasten        mit Unwägbarkeiten behaftet. Folgende
konnten. Kneipen und Bars, die keine Lie-      Annahmen lagen der Vorhersage von Sep-
ferdienste anbieten konnten, waren             tember 2020 zugrunde: Es wird keinen
schwerer betroffen. Sie haben aufgrund         zweiten, flächendeckenden Lockdown ge-
ihres begrenzten Raum- und oftmals feh-        ben, und das Aufflammen von COVID-19-
lenden Sitzplatzangebotes Schwierigkei-        Infektionen lässt sich auf Hotspots be-
ten, Hygienevorschriften einzuhalten, vor      schränken. Ab Herbst wird die Normalisie-
allem an der Theke, die üblicherweise das      rung der Umsatzentwicklung aufgrund von
Zentrum der Kommunikation und des Kon-         lokal notwendigen Beschränkungen zur
sums ist. Dementsprechend startete auch        Eindämmung des Virus zumindest ge-
das Geschäft mit den GSG nur langsam           bremst. In diesem Umfeld ist mit einem
und blieb bis ins dritte Quartal 2020          Umsatzeinbruch von rund 40% für 2020
schwach.                                       gegenüber dem Vorjahr zu rechnen.13

12                                             13
     Vieweg (2019), S. 56.                        Diese Prognose basierte auf Berechnungen von September
                                               2020. Unter Einbeziehung des Lockdowns für November 2020
                                               muss mit einem Umsatzeinbruch von bis zu 50% gerechnet wer-
                                               den.
                                                                                                      12
7. DIE STRIKTE REGULIERUNG DES GEWERBLI-
CHEN GELDSPIELS BEFÖRDERT EINE ABWANDE-
RUNG ZU ILLEGALEN TERRESTRISCHEN
ANGEBOTEN

Die Verschärfung der Vorschriften für das      Scheingastronomie in diesem Geflecht der
gewerbliche Geldspiel durch den GlüStV         Akquise spielt.
2012 und die 6. Verordnung zur Änderung
                                               Um der so genannten Scheingastronomie
der SpielV haben der Branche 2018 und
                                               den Boden zu entziehen, hatte der Bund
2019 Umsatzrückgänge beschert. Die
                                               mit der 6. Verordnung zur Änderung der
Kunden wandten sich anderen Angeboten
                                               SpielV, die zum 11. November 2014 in
zu, dem „Kleinen“ Spiel in den staatlichen
                                               Kraft getreten war, die rechtliche Basis ge-
und staatlich-konzessionierten Spielban-
ken, den in Deutschland noch verbotenen        schaffen, um gegen den Wildwuchs vorzu-
                                               gehen. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4. SpielV ist
Online-Casinos und einer illegalen Konkur-
                                               die Aufstellung von GSG in der erlaubnis-
renz im terrestrischen Bereich. Im letzten
                                               freien Gastronomie (§ 2 Abs. 2 GastG)
Fall handelt es sich meist um Scheingast-
                                               verboten. Auch gastronomische Betriebe
ronomie, deren eigentliches Betätigungs-
                                               mit einer Erlaubnis dürfen gemäß § 1 Abs.
feld der Betrieb von Geld- und Glücksspiel-
                                               2 Nr. 2. SpielV keine GSG aufstellen, wenn
geräten ist. Diese illegalen Spielorte fir-
                                               die Verabreichung von Speisen oder Ge-
mieren meist als Café-Casinos, Sport-
                                               tränken nur eine untergeordnete Rolle
Bars, ethnische Kulturvereine etc.
                                               spielt.
Im Gegensatz zum gewerblichen Geldspiel
                                               Um dem Problem der Scheingastronomie
existieren dort Gefahren für den Spieler,
die er nicht erkennen kann. Hier sind viel-    zu begegnen, bedarf es daher keiner wei-
                                               teren rechtlichen Vorschriften, es besteht
fach keine GSG mit einer deutschen Zulas-
                                               ausschließlich ein Vollzugsdefizit in den
sung der PTB aufgestellt, sondern Glücks-
                                               Ländern und Kommunen ob die Erlaubnis
spielautomaten ohne die gesetzlich vorge-
                                               zum Betrieb einer Gastronomie gemäß § 2
schriebene enge Begrenzung von Einsät-
                                               Abs. 1 GastG zurecht erteilt wurde oder
zen, Gewinnen und Verlusten. In diesen
Einrichtungen fehlt zudem zwangsläufig         werden kann, ist mit einer Vor-Ort-Kon-
das in Spielhallen obligatorische, für den     trolle festzustellen. Bestehen die Voraus-
                                               setzungen für eine Erlaubnis nicht, kann
Jugend- und Spielerschutz entsprechend
geschulte Personal. Der Zugang zu den          sie nicht erteilt oder sind sie zwischenzeit-
                                               lich entfallen, muss sie entzogen werden.
Geräten wird nicht kontrolliert und bei
                                               Es entfällt die Grundlage für die Geeig-
problematischem Spielverhalten nicht ein-
                                               netheitsbescheinigung zur Aufstellung von
gegriffen. Darüber hinaus stellt der Schritt
von der illegalen Scheingastronomie zum        GSG gemäß § 33c Abs. 3 GewO i.V.m. § 1
offen illegalen Spielangebot im „Hinter-       Abs. 1 SpielV.
zimmer“ keine große Hürde mehr dar. Zu-        Statt also das rechtliche vorhandene In-
nehmend werden auch angemietete Woh-           strumentarium zu nutzen, um gegen das
nungen für illegales Glücksspiel genutzt,      illegale Glücksspiel vorzugehen, wird wei-
die nur über eine Sicherheitsschleuse be-      terhin massiv versucht, das legale Ange-
treten werden können. „Mundpropaganda“         bot in den gewerblichen Spielhallen zu-
ist das Medium der Wahl zur Akquisition        rückzudrängen. Hierdurch werden die in
von Kunden. Es ist eine bisher nicht beant-    § 1 GlüStV 2012 formulierten Ziele, den
wortete     Frage,   welche     Rolle   die    natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in
                                                                                         13
geordnete und überwachte Bahnen zu len-                           veröffentlichten Statistiken einfach ne-
ken sowie der Entwicklung und Ausbrei-                            giert.
tung von unerlaubten Glücksspielen in
                                                                  Es wird auch nicht die Frage diskutiert, wo
Schwarzmärkten entgegenzuwirken, kon-
                                                                  die Vielzahl der Spieler hingeht, wenn drei
terkariert.
                                                                  Viertel des legal betriebenen, terrestri-
Dieses Vollzugsdefizit verhindert einen ef-                       schen Angebots, das dem Spieler- und Ju-
fektiven Jugend- und Spielerschutz.                               gendschutz verpflichtet ist, vom Markt ge-
Gleichzeitig wird die Automatenwirtschaft                         nommen wird. Berlin hat ein fast schon
in der öffentlichen Wahrnehmung diskre-                           historisches Problem mit der Scheingast-
ditiert, die sich mit ihren Qualitätsinitiati-                    ronomie, Café-Casinos, Sport-Bars, ethni-
ven für ein legales, kontrolliertes und                           schen Kulturvereinen und dem illegalen
strikt dem Spieler- und Jugendschutz ver-                         Glücksspiel. Ursächlich hierfür ist ein Voll-
pflichtetes Angebot einsetzt.                                     zugsdefizit. Die Schwierigkeiten der Stadt
                                                                  liegen nicht im legalen gewerblichen Geld-
Die Dringlichkeit zur Lösung des Problems                         spielangebot, sondern in der Banden- und
unterscheidet sich von Bundesland zu
                                                                  Clan-Kriminalität, für die illegales Glücks-
Bundesland, wobei es eine Rolle spielt, wie                       spiel nur ein Betätigungsfeld unter vielen
strikt die Rückschneidung des gewerbli-
                                                                  ist.15
chen Geldspiels vorangetrieben wird und
die Vollzugsbehörden in der Lage und Wil-                         Leider kann insgesamt nicht quantifiziert
lens sind, Ausweichbewegungen zu ver-                             werden, inwieweit die Regulierung zu Aus-
hindern. Bundesländer mit einer effektiven                        weichbewegungen geführt hat. Die An-
Rechtsdurchsetzung, zu der auch ein funk-                         nahme, dass eine große Zahl von Spielern
tionierender Außendienst gehört, setzen                           generell das Spiel um Geld und nicht nur
auf Kontrollen. Rheinland-Pfalz setzt dies-                       das Spiel an GSG aufgegeben hat, er-
bezüglich mit seiner „Allgemeinen Dienst-                         scheint jedoch weltfremd. Die staatlichen
leistungsdirektion“ auf die landeseinheitli-                      und staatlich-konzessionierten Spielban-
che Zentralisierung des Vollzugs. Andere                          ken melden seit 2017 ein zunehmendes
Bundesländer bauen mehr auf die für die                           Geschäft, insbesondere beim Kleinen Spiel
Rechtsdurchsetzung hilfreichen Kennt-                             in den Automatensälen. Über das Abwan-
nisse der örtlichen Gegebenheiten der lo-                         dern in die Scheingastronomie, die häufig
kalen Vollzugsbehörden.                                           noch den Anschein der Legalität vermit-
                                                                  telt, und das offensichtlich illegale Angebot
Ein Gegenbeispiel liefert Berlin, das dem                         existieren nur die Pressemeldungen über
legalen gewerblichen Geldspiel den Kampf
                                                                  Razzien, eine Hochrechnung ist nicht mög-
angesagt hat und stolz auf seine führende
                                                                  lich.
Rolle in Deutschland ist. Die Zahl der zum
31. Dezember 2011 betriebenen legalen
584 Spielhallen soll gemäß dem zuständi-
gen Stadtentwicklungsreferenten auf nur
noch 120 verringert werden.14 Es sei ein
Erfolg des Berliner Spielhallengesetzes
(SpielhG Bln) i.V.m. dem Mindestab-
standsumsetzungsgesetzes         (MindAbs-
tUmsG Bln). Offensichtlich vorhandene il-
legale Spielorte in Berlin werden in den

14                                                                15
  http://daniel-buchholz.de/stadtentwicklung/spielhallengesetz-      Bild; Razzia gegen kriminelle Clans – Munition in Lokal ent-
deutliche-verschaerfung-und-sperrdatei (2020/09/02)               deckt, 22. August 2020; https://www.bild.de/regional/ber-
                                                                  lin/berlin-aktuell/razzia-gegen-berliner-clankriminalitaet-muni-
                                                                  tion-in-lokal-entdeckt-72520498.bild.htm (2020/09/01)
                                                                  Der Tagesspiegel; Spielautomaten, 10.000 Euro und ein Klum-
                                                                  pen Kokain, 10. September 2019; https://www.tagesspie-
                                                                  gel.de/berlin/clan-razzia-in-neukoelln-spielautomaten-10-000-
                                                                  euro-und-ein-klumpen-kokain/24997116.html (2020/09/01)
                                                                                                                                14
8. 2021: DER STAATSVERTRAG ZUR NEUREGULIE-
RUNG DES GLÜCKSSPIELWESENS – EIN LICHT-
BLICK?

Seit mehr als zehn Jahren erfreut sich das        im Internet sind z.B. Pflicht zur Einrichtung
Glücksspiel im Internet einer wachsenden          anbieterbezogener Spielkonten, Erfassung
Beliebtheit, obwohl es in Deutschland ver-        der Ein- und Auszahlungen Selbstlimitie-
boten war und zum großen Teil noch ist.           rung der anbieterübergreifenden monatli-
Die Länder taten sich immer schwer, eine          chen Einzahlungen auf im Regelfall
europarechtskonforme Lösung zu finden.            1.000 €, Informationspflichten des Anbie-
Erst zum 1. Januar 2020 wurden mit dem            ters, Gewährleistung von IT-Sicherheits-
Inkrafttreten des dritten GlüÄndStV die           konzepten, Beachtung des Datenschutzes
Sportwetten reguliert und bis auf Live-           sowie Pflicht zur Verhinderung des paral-
Wetten legalisiert. Online-Casinos, die ein       lelen Spiels durch sog. Aktivschaltungs-
dem gewerblichen Geldspiel vergleichba-           Dateien (§§ 6a - 6j GlüStV 2021 (E)). Die
res, allerdings bisher in keiner Weise regu-      Anbieter werden verpflichtet ein auf Algo-
liertes Angebot bieten, stehen dem Spieler        rithmen basierendes, auf wissenschaftli-
weiter unkontrolliert zur Verfügung. Ihre         chen Anforderungen beruhendes automa-
Attraktivität hat sich in den vergangenen         tisiertes Spielsuchtfrüherkennungssystem
Jahren in hohen Zuwachsraten manifes-             einzurichten und eine Schaltfläche überall
tiert. Es ist davon auszugehen, dass es           dort anzubringen, wo eine Spielteilnahme
auch vom Kapazitätsabbau beim gewerbli-           möglich ist (§ 6i Abs. 1, 3 GlüStV 2021
chen Geldspiel profitiert hat und Spieler         (E)). Quantitative Beschränkungen des
abwanderten. Bemerkenswert ist die Ent-           Angebots sind nicht vorgesehen.
wicklung während der COVID-19-Pande-
                                                  Die in besonderem Maße das Angebot des
mie im Laufe des Jahres 2020. Zusätzlich
hat der Lockdown den Online-Casinos ei-           gewerblichen Geldspiels einschränkenden
                                                  Vorschriften des GlüStV 2012, das Min-
nen weiteren Impuls gegeben.
                                                  destabstandsgebot zwischen Spielhallen
Der GlüStV 2021 (E), der am 1. Juli 2021          sowie das Verbot von Mehrfachkonzessio-
in Kraft treten soll, dient in erster Linie der   nen, wurden in § 25 Abs. 1, 2 GlüStV 2021
                                                  (E) übernommen und verlangen einen
Regulierung des Online-Casino-Angebots.
Im Fokus steht die Zuverlässigkeit und            weiteren Abbau von GSG. Erwähnt sei an
                                                  dieser Stelle zudem die Erweiterung des
Leistungsfähigkeit des Anbieters, die
Transparenz und Sicherheit des angebote-          staatsvertraglichen    Mindestabstandsge-
                                                  bots zwischen Spielhallen in einigen län-
nen Glücksspiels sowie die Sicherstellung
                                                  derbezogenen Spielhallenregelungen auf
von Maßnahmen zur Gewährleistung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der          eine Pflicht zur Einhaltung eines Mindest-
                                                  abstandes von Spielhallen auch zu Kinder-
IT- und der Datensicherheit. Ein Sozial-
                                                  und Jugendeinrichtungen. Hier besteht
konzept einschließlich der Maßnahmen zur
                                                  weiterhin ein regulatorischer Nachteil ge-
Sicherstellung des Ausschlusses minder-
jähriger und gesperrter Spieler ist vorzu-        genüber der Konkurrenz aus dem Inter-
                                                  net. Erschwerend kommt hinzu, dass auch
legen (§ 6 GlüStV 2021 (E)). Detaillierte
                                                  weiterhin gilt, dass von der äußeren Ge-
Vorschriften für die Gestaltung der Spiele
zur Beschränkung von Einsatz-, Gewinn-            staltung der Spielhalle keine Werbung für
                                                  den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle
und Verlustmöglichkeiten wie beim ge-
                                                  angebotenen Spiele ausgehen darf (§ 26
werblichen Geldspiel, damit es nicht zu
                                                  Abs. 1 GlüStV 2021 (E)), was für das An-
Vermögensverschiebungen in kurzer Zeit
kommen kann, existieren nicht. Spezielle          sprechen eines überwiegend lokalen Kun-
                                                  denkreises aber wichtig wäre. Diese
Spielerschutzvorschriften für Glücksspiele
                                                                                            15
Beibehaltung der speziellen Beschränkung                             Bei stringenter Umsetzung des Mindestab-
für das gewerbliche Geldspiel steht mit                              standsgebots (§ 25 Abs. 1 GlüStV 2021
Blickauf einen fairen Wettbewerb im Wi-                               (E)) wird ein Rückgang der Zahl der
derspruch zu § 5 GlüStV 2021 (E), der pra-                           Standorte um ein Drittel gegenüber dem
xisgerecht den Werbemarkt für legale                                 Stand zum 1. Juli 2017 erfolgen. In Ver-
Glücksspiele öffnet, insbesondere im Fern-                           bindung mit dem Verbot von Mehrfachkon-
sehen, im Internet, Sportstadien und auf                             zessionen wird deren Zahl 2021 um etwa
Trikots u.ä.                                                         60% schrumpfen.17 Ein solch massiver Ka-
                                                                     pazitätsabbau beschränkt das Marktpoten-
Die über die Sportwetten hinausgehende
                                                                     tial des gewerblichen Geldspiels auf einem
Legalisierung des Internet-Angebots wird                             Niveau, mit dem nur Umsätze generiert
den Wettbewerbsdruck auf das gewerbli-
                                                                     werden können, die in der Größenordnung
che Geldspiel weiter erhöhen. Hinzu                                  von 2020 liegen, einem Jahr, in dem Pan-
kommt, dass die Unsicherheit über die
                                                                     demie und ein zweifacher Lockdown sowie
wirtschaftliche Zukunft der Branche mit                              ein zögerlicher Wiederanstieg des Ge-
dem Näherrücken des Zeitpunkts für das
                                                                     schäfts einen Umsatzrückgang von etwa
Auslaufen des GlüStV 2012 und dessen
                                                                     50% gegenüber 2019 verursachen wer-
Übergangsregelungen für Bestandsspiel-                               den. Der Beitrag, den das gewerbliche
hallen zunimmt. Eine nicht zu vernachläs-
                                                                     Geldspiel zur Kanalisierung des natürli-
sigende Anzahl der aktuell betriebenen                               chen Spieltriebs des Menschen hin zu ei-
Spielhallen erfüllen nicht die Vorschriften
                                                                     nem legalen Angebot gemäß § 1 GlüStV
des § 25 Abs. 1, 2 GlüStV 2012. Ihr Be-
                                                                     2021 (E) leisten kann, geht weiter zurück.
trieb basiert auf fehlenden Auswahlent-
scheidungen seitens der Kommunen, Dul-                               Der GlüStV 2021 (E) enthält erstmals qua-
dungen oder Härtefallregelungen, die an                              litative Elemente zur Regulierung des ge-
die Laufzeit des GlüStV 2012 gekoppelt                               werblichen Geldspiels. Die Möglichkeit ab-
sind. Mit seinem Auslaufen zum 30. Juni                              weichend von § 25 Abs. 2 GlüStV 2021 (E)
2021 müssen diese Spielhallen geschlos-                              eine befristete Erlaubnis zu erteilen in § 29
sen werden.                                                          Abs. 4 GlüStV 2021 (E) nennt als kumula-
                                                                     tive Voraussetzungen, dass mindestens
§ 29 Abs. 4 GlüStV 2021 (E) enthält eine
                                                                     alle Spielhallen von einer akkreditierten
Öffnungsklausel, so dass die Länder in ih-
                                                                     Prüforganisation zertifiziert worden sind
ren Ausführungsbestimmungen vorsehen
                                                                     und die Zertifizierung in regelmäßigen Ab-
können, dass für am 1. Januar 2020 be-                               ständen – mindestens alle zwei Jahre –,
stehende Spielhallen, die in einem bauli-                            wiederholt wird. Zusätzlich müssen die Be-
chen Verbund mit weiteren Spielhallen
                                                                     treiber über einen Sachkundenachweis
stehen, für bis zu drei Spielhallen je Ge-                           verfügen, den sie aufgrund einer Unter-
bäude oder Gebäudekomplex auf gemein-
                                                                     richtung mit Prüfung erworbenen haben.
samen Antrag der Betreiber - abweichend
                                                                     Zudem ist das Personal der Spielhallen be-
von § 25 Absatz 2 GlüStV 2021 (E) - eine
                                                                     sonders zu schulen.
befristete Erlaubnis erteilt werden kann. 16
Gegenwärtig zeichnet sich ab, dass nur ei-                           Diese qualitativen Voraussetzungen wer-
nige Länder von dieser Option Gebrauch                               den von Seiten der Branche begrüßt, da
machen wollen, beispielsweise Bayern,                                sie ihrem Streben entgegenkommen, den
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und                             Jugend- und Spielerschutz weiterzuentwi-
Sachsen-Anhalt.                                                      ckeln und diesbezüglich die Qualität des
                                                                     Angebots kontinuierlich anzuheben. Diese

16                                                                   17
   Zu beachten ist, dass unabhängig von dieser Option insbeson-        Hans-Günther Vieweg; Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungs-
dere aufgrund des Mindestabstandsgebots (§ 25 Abs. 1 GlüStV          automaten 2012 und Ausblick 2013, München; März 2013, S.
2021 (E)) in zentralen, städtischen Lagen viele Spielhallen werden   56ff.
schließen müssen. Beispielhaft wurden für Stuttgart und Berlin
die zu erwartenden Effekte berechnet. Siehe:
Hans-Günther Vieweg; Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsau-
tomaten 2014 und Ausblick 2015, München; Februar 2015, S.
54f.
                                                                                                                             16
Vorschriften könnten auch als ein erster
Schritt verstanden werden, das gewerbli-
che Geldspiel zukünftig mittels qualitativer
Kriterien und nicht mit starren quantitati-
ven Vorgaben zu regulieren, wie dies auch
in anderen Marktsegmenten der Fall ist.

Mit dem GlüStV 2021 (E) verbleibt das An-
gebot an GSG im Markt strikt unterhalb
seines Marktpotentials beschränkt, was zu
unerwünschten Ausweichbewegungen ge-
führt hat und weiterhin führen wird, die
den Zielen in § 1 GlüStV 2021 (E) zuwider-
laufen. Angesichts dieser Entwicklung
kann in keiner Weise von einer spielform-
übergreifend kohärenten Regulierung ge-
sprochen werden, die in adäquater Weise
einen fairen Wettbewerb der legalen
Glücksspielanbieter gewährleistet.

                                               17
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