Vergabeunterlagen - EFG GmbH

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Vergabeunterlagen

              zum 2. Ausschreibungsverfahren

                     des Landes Berlin

    betreffend das Bund-Länder-Programm „Aufholen
       nach Corona für Kinder und Jugendliche“ /
    Verwendung des Budgets für Schulen „Stark trotz
                        Corona“
                  Säule 1 «Lernrückstände aufholen»

             zur Beschaffung von Fachkräften

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Teil dieser Vergabeunterlagen sind:

        A. Bewerbungsbedingungen ..................................................................................... 3

              I.    Gegenstand der Ausschreibung .................................................................... 3
                    1. Hintergrundinformationen ....................................................................... 3
                    2. Ausschreibungsgegenstand ................................................................... 3
                    3. Ziel der Beschaffung ............................................................................... 4
                    4. Maßnahmenzeitraum .............................................................................. 4

              II.   Weitere Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens ................................ 5
                    1. Offenes Verfahren .................................................................................. 5
                    2. Vergabeunterlagen ................................................................................. 5
                    3. Kommunikation / Rückfragen / Informationsübermittlung ........................ 5
                    4. Anforderungen an elektronische Mittel ................................................... 6
                    5. Bieterrückfragen ..................................................................................... 6
                    6. Angebote ............................................................................................... 6
                    7. Bietergemeinschaften ............................................................................. 7
                    8. Nebenangebote / Änderungsvorschläge ................................................. 7
                    9. Bindefrist ................................................................................................ 7
                    10. Unteraufträge / Eignungsleihe ................................................................ 7
                    11. Informations- und Wartepflicht ............................................................... 7
                    12. Verstoß gegen Vergabevorschriften ....................................................... 8

              III. Eignungsnachweise ...................................................................................... 9

              IV. Zuschlagskriterien / Gewichtung................................................. …………...10
                  1. Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ............................................ 10
                  2. Kriterien für den Einzelabruf ................................................................. 10

        B. Vertragsunterlagen............................................................................................. 12

              I.    Leistungsbeschreibung................................................................................ 12
                    1. Vorbemerkung ...................................................................................... 12
                    2. Vertragsgegenstand ............................................................................. 12
                    3. Vertragsabwicklung .............................................................................. 12
                    4. Einzelauftrag ........................................................................................ 13
                    5. Leistungspflichten des Vertragspartners ............................................... 13
                    6. Vergütung ............................................................................................. 14
                    7. Zahlung / Rechnungslegung / Verzug ................................................... 14
                    8. Abnahmeverpflichtung .......................................................................... 14
                    9. Nachmelden von Fachkräften und Schwerpunkten ............................... 14
                    10. Laufzeit ................................................................................................. 15
                    11. Haftung ................................................................................................. 15
                    12. Kündigung ............................................................................................ 15
                    13. Geheimhaltung ..................................................................................... 15
                    14. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte ................................................ 15
                    15. Erfüllungsort / Gerichtsstand ................................................................ 16
                    16. Schlussbestimmungen.......................................................................... 16

              II.   Vertragsbedingungen .................................................................................. 16

        C. Anlagen .............................................................................................................. 17

        D. Checkliste Angebotsunterlagen nebst Eignungsnachweisen .............................. 18

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A.
                               Bewerbungsbedingungen

I.     Gegenstand der Ausschreibung:

       1. Hintergrundinformationen

             Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zum 5. Mai 2021 das
             Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ aufgelegt, das
             in den Ländern umgesetzt wird. Berlin stehen knapp 64 Millionen Euro zur Verfügung,
             um das landeseigene Programm “Stark trotz Corona” umzusetzen, um Lernrückstände
             in Kernfächern und in Kernkompetenzen aufzuholen und die psychosoziale
             Persönlichkeitsentwicklung besonders zu fördern.
             Das Aufholprogramm „Stark trotz Corona“ soll Berliner Kindern und Jugendlichen
             helfen, mit den Folgen der Corona-Pandemie besser klarzukommen
             (https://www.berlin.de/sen/bjf/stark-trotz-corona/).    Das     Programm       beinhaltet
             insgesamt vier Säulen. Ein Großteil der Mittel (44 Millionen) soll eingesetzt werden, um
             Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, Lernrückstände aufzuholen (Säule 1).
             Die beteiligten Schulen haben für die Programmsäule 1 «Lernrückstände aufholen» ein
             eigenes Schulbudget erhalten. Die finanziellen Ressourcen aus dem Aufholprogramm
             sollen genutzt werden, um fachliche Kompetenzen sowie Selbst- und Sozialkompetenz
             in Bezug auf schulisches Lernen zu stärken sowie grundlegende soziale Kompetenzen
             zu fördern. Lernstanderhebungen, lernprozessbegleitende Feedback-Gespräche und
             Förderung bilden dabei eine Einheit.

             Grundlage dieser Beschaffung ist Säule 1 des Aufholprogramms „Stark trotz Corona“
             und davon die Maßnahmen der Schulen mit einem Gesamtvolumen von 27.022.480 €

             Hierzu zählen:
                 Abbau       von    Lernrückständen  (https://www.berlin.de/sen/bjf/stark-trotz-
                    corona/lernrueckstaende/)
                 die Begleitung von Schulleitungsteams in Qualitätsentwicklungsprozessen

             Die Budgets, die den beteiligten Berliner Schulen zur Verfügung gestellt wurden,
             wurden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nach einem
             definierten Verteilungsschlüssel für jede Schule separat festgelegt. Im jeweiligen
             finanziellen Rahmen können die Schulen - unter Berücksichtigung der in der 1. Säule
             für die schulischen Maßnahmen definierten Aktivitäten / Maßnahmen und der
             Ergebnisse zur Lernstandanalyse – ihr Budget „Stark trotz Corona“ nach eigenen
             Prioritäten einsetzen.

             Um die notwendigen Personalkapazitäten für die Förderangebote zu akquirieren, soll
             eine Zusammenarbeit insbesondere mit Stiftungen, Vereinen, Initiativen,
             Volkshochschulen, kommerziellen Nachhilfeanbietern sowie freien Trägern
             erfolgen. Die Schulen haben zudem die Möglichkeit, pensionierte Lehrkräfte,
             Lehramtsstudierende, sozialpädagogische Fachkräfte sowie sonstige
             Honorarkräfte einzusetzen.

       2.    Gegenstand dieser im Wege des offenen Verfahrens erfolgenden 2. Ausschreibung
             des Landes Berlin (nachfolgend        Auftraggeber) ist der Beitritt zur
             Rahmenvereinbarung (vgl. § 103 Abs. 5 GWB, § 21 VgV), welcher die Erbringung

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von unterrichtsergänzenden Fördermaßnahmen zur Umsetzung der Säule 1 des
             Aufholprogramm „Stark trotz Corona“ beinhaltet.

             Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
             Familie, beabsichtigt zu diesem Zwecke den Abschluss eines Rahmenvertrages mit
             den hierfür erforderlichen Fachkräften. Die beteiligten Schulen sind der
             Rahmenvereinbarung auf Seiten des Landes Berlin beigetreten.

             Die einzelnen Fördermaßnahmen sind der Handreichung 1 in Anlage 1 zu entnehmen.
             Die davon diesem Verfahren gegenständlichen Einzelmaßnahmen sind in der Matrix
             (Anlage 2) zusammengestellt und im IT-System „Eureka 5 – Stark trotz Corona“
             abgebildet.

       3.    Ziel ist es, den Kreis an Fachkräften (= Fachkräftepool) auf Basis vorab definierter
             Honorare, der mit der Ausschreibung vom 02.09.2021 gebildet wurde, aufgrund der
             höheren Bedarfe an Fachkräften zu erweitern und den Schulen den dann erweiterten
             Fachkräftepool ohne größeren Verwaltungs-aufwand ab 2. Schulhalbjahr 2021/22 –
             beginnend am 07.02.2022 zur Verfügung zu stellen.

             Die Schulen sind jeweils berechtigt, aus dem Fachkräftepool eine auf den Bedarf des/r
             jeweiligen Schülers/in bzw. Schulleitungsteams individuell versierte Fachkraft
             auszuwählen und zu beauftragen.

             Eine Abrufverpflichtung innerhalb des Maßnahmenzeitraumes ist damit nicht
             verbunden.

       4.    Maßnahmenzeitraum

             Ab sofort bis einschließlich Ende 2022 nebst Verlängerungsoption

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II.    Weitere Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens

       1. Offenes Verfahren

             Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte
             Anzahl von Bietern öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte
             Unternehmen kann ein Angebot abgeben.

             Der öffentliche Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot
             oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der
             Angebote oder Preise, sind unzulässig.

             Die zu beschaffende Leistung ist nicht in Lose unterteilt.

             Europäisches Fördermanagement GmbH (EFG) handelt als Vergabestelle für das
             Land Berlin.

             Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Anbieter / Fachkräfte erfolgt im
             Ausschreibungsverfahren sowie der Auftragsdurchführung durch EFG im Auftrag des
             Landes Berlin (Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung DSGVO – Auftragsverarbeiter).

       2. Vergabeunterlagen

             Diese Vergabeunterlagen beinhalten die Beschreibung der Einzelheiten der
             Durchführung des Verfahrens (Bewerbungsbedingungen), einschließlich der Angabe
             der Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Vertragsunterlagen, die aus der
             Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen bestehen, § 29 Abs. 1 VgV.

             Diesen Vergabeunterlagen sind die unter nachfolgend C. genannten Anlagen
             beigefügt. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.

             Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes und ggf. zur
             Erfüllung des Auftrages verwendet werden. Jede Nutzung für andere Zwecke ist
             untersagt. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher
             schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Wird kein Angebot abgegeben,
             so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.

             Die Bereitstellung bzw. Übersendung der Vergabeunterlagen ist kostenfrei. Für die
             Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet, §
             77 Abs. 1 VgV.

             Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV.

       3. Kommunikation / Rückfragen / Informationsübermittlung

             Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt in deutscher Sprache unter Einsatz
             von Geräten und Programmen für die elektronische Datenübermittlung (elektronische
             Mittel, § 9 Abs. 1 VgV), hier über die E-Mail-Adresse efg@efg-berlin.eu.

             Die Abgabe der Angebote erfolgt digital über das IT-System „Eureka 5 – Stark trotz
             Corona“ https://bln.eureka5.de/Eureka2020/ (Zugangsbeschreibung / „Schritt für
             Schritt zur Angebotsabgabe“ unter Anlage 1a).

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Eine    mündliche    Kommunikation      im     Vergabeverfahren    betreffend   die
             Vergabeunterlagen, Interessensbestätigungen und Angebote ist nicht gestattet, § 9
             Abs. 2 VgV. Auch darüber hinaus bittet der Auftraggeber, von mündlichen Nachfragen
             Abstand zu nehmen.

       4. Anforderungen an elektronische Mittel (§§ 10 ff. VgV, 11aEU VOB/-EU)

             Als elektronisches Mittel ist im Vergabeverfahren ausschließlich die vorgenannte
             Ausschreibungsplattform zu verwenden.

             Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren kommen nicht zur Anwendung.

       5. Bieterrückfragen

             5.1    Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bieteranfragen bis spätestens 6 Tage vor
                    Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten (vgl. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Frist
                    ist vom Auftraggeber nur zu wahren, wenn die Bieteranfragen rechtzeitig beim
                    Auftraggeber eingehen.

                    Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich zudem die rechtzeitige
                    Klärung von Bieterfragen betreffend den Eingang der Teilnahmeanträge.

                    Frist für den Eingang etwaiger Bieteranfragen beim Auftraggeber hinsichtlich
                    sämtlicher mit dem Angebot einzureichender Unterlagen ist

                                           Donnerstag, der 20.01.2022
             5.2    Antworten auf Bieterfragen werden allen Bewerbern in gleicher Weise durch
                    Veröffentlichung einer fortlaufenden Bieterfragenliste auf der Webseite unter
                    https://www.efg-berlin.eu/bieterinformationen/ zur Verfügung gestellt.

       6. Angebote

             Die Angebote sind digital über das IT-System „Eureka 5 – Stark trotz Corona“ innerhalb
             der Angebotsabgabefrist einzureichen, § 53 Abs. 5, 6 VgV.

             Die Angebotsabgabefrist ist

                                        Freitag, der 28.01.2022
             Die Angebotsabgabe hat auf Basis des in Anlage 3 beigefügten Formulars zu erfolgen.

             Der Bieter hat sich zudem darüber zu erklären, in welchem Maßnahmenschwerpunkt
             er beabsichtigt, tätig zu werden. Die Erklärung erfolgt durch Anklicken der Maßnahmen
             im IT-System. Die vollständige Maßnahmenmatrix wird zu Informationszwecken als
             Anlage 2 veröffentlicht.

             Eine Auflistung der einzelnen Angebotsbestandteile entnehmen Sie der Checkliste
             unter nachfolgend D (Seite 18 dieser Vergabeunterlagen).

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7. Bietergemeinschaften

             Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen.

             Bietergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als
             bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu
             benennen, § 53 Abs. 9 VgV. Dies erfolgt mittels des Formulars in Anlage 4 (Wirt-238
             P - Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft)

       8. Nebenangebote / Änderungsvorschläge

             Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

       9. Bindefrist

             Der Bieter ist an sein Angebot bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
             Bindefrist gebunden.

       10. Unteraufträge / Eignungsleihe

             Soweit ein Bieter beabsichtigt, den Auftrag nicht alleine durchzuführen, sondern sich
             zur Leistungserbringung Dritter (Unterauftragsvergabe) bedient, ist das in Anlage 5
             beigefügte Formular (Wirt-235 P - Unteraufträge, Eignungsleihe) dem Angebot
             ausgefüllt beizufügen sowie das in Anlage 6 beigefügte Formular (Wirt-236 P -
             Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer) auf Verlangen nachzureichen.

             Hinsichtlich der Eignungsleihe wird auf § 47 Vergabeverordnung (VgV) verwiesen. Mit
             einer Eignungsleihe nimmt ein Bewerber/Bieter die Hilfe einer Drittpartei zum Nachweis
             seiner Eignung in Anspruch.

       11. Informations- und Wartepflicht

             Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
             sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.

             Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten
             Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information
             durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen
             Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf
             elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10
             Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB.

             Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.

             Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde;
             ausgenommen, es handelt sich um einen Fall des § 135 GWB.

             Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der
             öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne
             vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
             Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
             Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit
             kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

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Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
             öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
             sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
             die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
             Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
             der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

       12. Verstoß gegen Vergabevorschriften

             Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden
             Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber
             dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs.3
             Satz 1 Nr. 1 GWB).

             Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund
             der ex-ante-Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der ex-ante
             Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle
             gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB).

             Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
             Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Angebotsabgabefrist bei
             der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

             Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen
             nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
             Nachprüfungsantrag bei der in der Bekanntmachung genannten Vergabekammer zu
             stellen (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

             Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß
             § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig.

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III. Eignungsnachweise
       Mit dem Angebot vorzulegen sind die nachfolgend genannten Eignungsnacheise.
       Eignungsnachweise, die durch Präqualifikationsverfahren erworben wurden, sind nicht
       zugelassen.
       Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen,
       so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer,
       vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.

       1. Eignungsnachweis gemäß § 44 VgV (Befähigung und Erlaubnis zur
          Berufsausübung)

                keine

       2. Eignungsnachweis gemäß § 45 VgV (wirtschaftliche und finanzielle
          Leistungsfähigkeit)

                keine

       3. Eignungsnachweis gemäß               §       46    VgV   (technische     und berufliche
          Leistungsfähigkeit)

                Namentliche Benennung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Fachkraft
                 nebst Angabe der Qualifikation für die geplante Tätigkeit unter Verwendung des
                 Formulars in Anlage 7 (Datenerhebungsbogen zur Fachkraft).
                 (Die Vorlage einer entsprechenden Qualifikationsurkunde vor Zuschlagserteilung
                 bleibt vorbehalten.)
                 Mindestanforderung an Eignung für alle Maßnahmen, ausgenommen Maßnahme
                 B 1 - AB:
                 Fachkräfte müssen mindestens über die allgemeine Hochschulreife verfügen und
                 soweit noch kein abgeschlossenes Hochschulstudium vorliegt, als Student
                 immatrikuliert sein oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

                Bei Unterauftragsvergabe: Angaben zum Umfang von Unteraufträgen unter
                 Verwendung des in Anlage 5 beigefügten Formulars (Wirt-235 P - Unteraufträge,
                 Eignungsleihe)

       4. Eignungsnachweis   gemäß                 §        48     VgV     (Nichtvorliegens      von
          Ausschlussgründen)

                Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen unter Verwendung des
                 Formulars in Anlage 8 (Wirt-124 EU P - Eigenerklärung zur Eignung - EU)

       5. Eignungsnachweis gemäß                   §    49       VgV     (Qualitätssicherung    und
          Umweltmanagement)

                keine

       6. Nachweise nach Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlLVG)

                Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung durch Ausfüllen des
                 Formblattes in Anlage 9 (Wirt-2141 P - Besondere Vertragsbedingungen und
                 Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung)
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IV. Zuschlagskriterien / Gewichtung
       1. Zuschlagskriterien und deren Gewichtung

             Mit der Ausschreibung sollen potentielle Fachkräfte ermittelt werden, die vom Land
             Berlin für die einzelnen Berliner Schulen beauftragt werden können, wobei das Entgelt
             sowie formale Auftragsbedingungen in der Rahmenvereinbarung vorab festgelegt sind,
             so dass die Schulen den externen Leistungserbringer nur noch anhand der für den/die
             jeweiligen Schüler/innen bzw. Schülergruppen erforderlichen Qualifikationen,
             Erfahrung der Personen und Einsatzgebiet auswählen müssen.

             Vor diesem Hintergrund sollen alle interessierten, die Eignungsanforderungen
             erfüllenden Anbieter, die ein form- und fristgerechtes Angebot einreichen, einen
             Zuschlag im hiesigen Verfahren (Abschluss Rahmenvertrag) erhalten.

             Einziges Zuschlagskriterium für den Abschluss des Rahmenvertrages ist, dass der
             Anbieter während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung generell bereit ist, zur
             Leistungserbringung zur Verfügung zu stehen. Dies bestätigt er bereits mit Einreichung
             seines Angebotes.

             Der Abschluss des jeweiligen Einzelauftrages erfolgt auf Basis der nachfolgend
             genannten Bedingungen.

       2. Kriterien für den Einzelabruf

             Die Vergabe von Einzelaufträgen, die auf einer mit mehreren Unternehmen
             geschlossenen Rahmenvereinbarung beruhen, erfolgt nach den Bedingungen der
             Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1
             VgV).

             Auf einer Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden nach folgenden
             Kriterien vergeben:

                 Die Einzelauftragsvergabe erfolgt ausschließlich zwischen den Parteien des
                  Rahmenvertrages (§ 21 Abs. 2 S. 2 VgV).

                 Bei der Einzelauftragsvergabe werden keine wesentlichen Änderungen an den
                  Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen (§ 21 Abs. 2 S. 3 VgV).

                 Objektive Bedingung für die Auswahl der Unternehmen im Sinne des § 21 Abs. 4
                  Nr. 1 VgV ist:

                  Der Einzelabruf erfolgt durch die Schulleitung der für den/die jeweilige/n
                  Schüler/in bzw. Schulleitungsteams zuständigen Berliner Schule, welcher der/die
                  Schüler/in bzw. das Schulleitungsteam angehört.
                  Der Einzelabruf erfolgt im Falle der nachgefragten Lehrtätigkeit auf Basis der
                  schülerbezogenen Lernstandsabfrage anhand der für den/die jeweiligen
                  Schüler/innen bzw. Schülergruppen erforderlichen Qualifikationen und
                  Erfahrungen der Fachkraft innerhalb des ermittelten Einsatzgebietes.

                  Der Einzelabruf erfolgt im Falle der Prozessbegleitung auf Basis der für den
                  jeweiligen Bedarf erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen der Fachkraft
                  innerhalb des ermittelten Einsatzgebietes.

                  Der Schulleitung der für den/die jeweilige/n Schüler/in bzw. Schulleitungsteams
                  zuständigen Schule kommt insofern eine verantwortliche Rolle zu, weil nur diese

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kraft ihrer Fachkunde und Einschätzungsprärogative die im Einzelfall für den
             Maßnahmenerfolg in Betracht kommenden Umstände und Gesichtspunkte zu
             gewichtigen und zu würdigen versteht. Die zur Anwendung kommenden
             berufsrechtlichen Vorschriften sind transparent und diskriminierungsfrei und
             bedürfen lediglich der pflichtgemäßen Anwendung durch die zuständige
             Schulleitung auf den Einzelfall.

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B.
                                     Vertragsunterlagen

I.     Leistungsbeschreibung
       1. Vorbemerkung

              Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
              Familie, beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit den für die
              Umsetzung der Maßnahme „Stark trotz Corona“ Säule 1 Abbau von Lernrückständen
              erforderlichen Fachkräften. Die beteiligten Berliner Schulen sind der
              Rahmenvereinbarung auf Seiten des Landes Berlin beigetreten. Der im Ergebnis der
              Ausschreibung vom 02.09.2021 gebildete Fachkräftepool soll mit der gegenständlichen
              Ausschreibung erweitert werden.

              Es ist insofern beabsichtigt, mit allen Bietern des Beschaffungsverfahrens, die ein form-
              und fristgerechtes sowie wirtschaftliches Angebot abgegeben haben, jeweils
              Rahmenverträge zu schließen. Eine Exklusivität sowie eine Verpflichtung zum
              Leistungsabruf bestehen insofern nicht. Vielmehr ist Umfang und Anzahl der
              Einzelaufträge maßgeblich von der Anzahl der betroffenen Schüler/-innen sowie Inhalt
              und Umfang ihrer coronabedingten Lernrückstände abhängig.

              Das den Berliner Schulen zur Verfügung stehende Budget zur Umsetzung der
              Maßnahme wird treuhänderisch verwaltet durch die EFG Europäisches
              Fördermanagement GmbH, Bernburger Str. 27, D-10963 Berlin, welcher insbesondere
              die finanzielle Abwicklung der Einzelaufträge sowie diverse Prüfpflichten im Rahmen
              des Treuhandauftrages obliegen.

       2. Vertragsgegenstand

              Gegenstand dieses abzuschließenden Rahmenvertrages ist die Erbringung von
              Leistungen entsprechend der Maßnahmenmatrix aus Anlage 2 für den/die von der
              jeweils abrufenden Schule benannten Schüler/in bzw. Schülergruppe sowie die
              Begleitung von Schulleitungsteams in Qualitätsentwicklungsprozessen und zwar auf
              Basis separat zu erteilender Einzelaufträge.

       3. Vertragsabwicklung

       3.1.      Die Vertragsabwicklung erfolgt im Wesentlichen digital unter Verwendung der
                 Datenbank „Eureka 5 – Stark trotz Corona“ sowie unter Mitwirkung der EFG
                 Europäisches Fördermanagement GmbH, Bernburger Str. 27, D-10963 Berlin
                 (nachfolgend Treuhänder genannt).

       3.2.      Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten
                 sowie die zur Kontrolle einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen
                 Daten und Informationen dem Treuhänder zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören
                 auch die Daten der Fachkräfte.

       3.3.      Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass seine im hiesigen Verfahren
                 übermittelten Daten im Auftrag des Auftraggebers von EFG verarbeitet werden.
                 Inhalt und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten ist der
                 Datenschutzerklärung (Anlage 20) zu entnehmen.

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3.4.   Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die dem Auftraggeber
              benannten Daten zu Fachkräften von diesen zur Datenverarbeitung durch EFG
              ausreichend legitimiert wurden.

              Für etwaige sich aus einer fehlenden Legitimierung ergebenden Rechtsnachteile
              haftet der Auftraggeber nicht.

       4. Einzelauftrag

       4.1.   Die Einzelbeauftragungen erfolgen über EurekaPlus in Form der Übermittlung eines
              Einzelauftrages und Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmer.

       4.2.   Die Auftragsbestätigung erfolgt durch vom Auftragnehmer             unterzeichnete
              Rückleitung des Vertrages direkt an die abrufende Schule.

              Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Arbeitstagen zur
              Annahme des Einzelauftrages zu äußern. Erfolgt keine Rückäußerung innerhalb
              von zwei Arbeitstagen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Einzelauftrag
              anderweitig zu vergeben; das Angebot zur Einzelbeauftragung erlischt insoweit.

       4.3.   Der jeweilige Einzelauftrag wird erstellt auf Basis der in Anlage 10 bzw. in Anlage
              11 beigefügten Muster und definiert die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
              des Einzelauftrages. Darüber hinaus liegen allen Einzelaufträgen jeweils die
              Konditionen dieses Rahmenvertrages zugrunde.

              Insofern legt dieser Rahmenvertrag die Bedingungen für die Einzelaufträge, die
              während der Vertragslaufzeit vergeben werden sollen, fest, insbesondere den in
              Aussicht genommenen Einheitspreis.

       5. Leistungspflichten des Vertragspartners

       5.1    Im Falle der Angebotsabgabe im Bereich der Allgemeinbildung sowie Berufsbildung
              verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Erbringung von Lehrtätigkeiten oder andere
              in der Maßnahmenmatrix benannten Tätigkeiten für die von der jeweils abrufenden
              Schule benannten Schüler/-innen bzw. Schülergruppen gemäß Muster in Anlage
              10.

       5.2    Im Falle der Angebotsabgabe im Bereich Prozessbegleitung verpflichtet sich der
              Auftragnehmer zur beratenden Begleitung von Schulleitungsteams in
              Qualitätsentwicklungsprozessen gemäß Muster in Anlage 11.

       5.3    Die Inhalte der abgegebenen             Eignungsnachweise    sind   verpflichtender
              Leistungsbestandteil.

       5.4    Die Fachkraft ist verpflichtet, nach Erteilung des Einzelauftrages gegenüber der
              Schulleitung der abrufenden Schule zwingend folgende Nachweise zu führen:

              -   Nachweis fehlender kindeswohlgefährdender Vorstrafen durch Vorlage eines
                  Erweiterten Führungszeugnisses (gilt für alle Fachkräfte, auch Schülerinnen und
                  Schüler gem. § 30 a, § 30 Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz)
              -   Nachweis eines bestehenden Impfschutzes gegen Masern
              -   Nachweis der Unbedenklichkeit hinsichtlich der Technologie von L. Ron
                  Hubbard durch Eigenerklärung gemäß Muster Einzelauftrag

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Der Auftragnehmer hat für die Einhaltung dieser Verpflichtung zu sorgen. Im Falle
               fehlender Nachweisführung ist die Fachkraft von der Berechtigung zur
               Leistungserbringung ausgeschlossen.

               Eine Qualifizierung als betrieblicher Ersthelfer ist erwünscht, deren Fehlen hindert
               die Leistungserbringung jedoch nicht.

       6. Vergütung

             Die Vergütung bemisst sich nach der jeweils einschlägigen Preisstaffel gemäß
             Preisliste in Anlage 12 zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.

       7. Zahlung / Rechnungslegung / Verzug

       7.1     Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach vollständiger Leistungserbringung
               (Abschluss der Einzelmaßnahme) und Rechnungsstellung bargeldlos über den
               Treuhänder. Soweit der Maßnahmenzeitraum der Einzelmaßnahme zwei Monate
               überschreitet, ist der Auftragnehmer berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen.
               Leistungszeitraum der Zwischenrechnung darf 2 Monate nicht überschreiten.

       7.2     Die Rechnungen sind auf Basis des in Anlage 13 beigefügten Musters zu erstellen
               und direkt an die abrufende Schule zu übermitteln.

       7.3     Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass die in der Rechnung
               anzugebende Anzahl der Teilnehmerstunden sachlich geprüft wird durch die jeweilig
               betroffene Schule, welche die sachliche Richtigkeit als Voraussetzung einer
               Auszahlung gegenüber dem Treuhänder zu bestätigen hat. Dem Auftragnehmer
               obliegt es eigenständig, zum Nachweis seiner Leistungserbringung entsprechende
               Bestätigungen der jeweiligen Schule einzuholen.

       7.4     Zahlungen auf Rechnungen erfolgen nach Bestätigung der abgerechneten
               Teilnehmerstunden durch die jeweilige Schule innerhalb von 30 Tagen ab Zugang
               der Rechnung. Die Regelungen des Verzuges gemäß § 286 BGB bleiben hiervon
               unberührt.

       8. Abnahmeverpflichtung

             Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen besteht auf Seiten des Auftraggebers
             keine Abnahmeverpflichtung dahingehend, während der Vertragslaufzeit beim
             Auftragnehmer Lehr- bzw. Prozessbegleitungstätigkeiten in einem bestimmten Umfang
             abzunehmen.

             Dem Auftraggeber bleibt es darüber hinaus unbenommen, während der
             Vertragslaufzeit Lehr- bzw. Prozessbegleitungstätigkeiten auch von Dritten zu
             beschaffen. Dem Auftragnehmer steht es frei, während der Vertragslaufzeit
             anderweitigen Lehr- bzw. Coachingtätigkeiten nachzugehen.

       9. Nachmelden von Fachkräften und Schwerpunkten

             Dem Auftragnehmer ist es gestattet, während der Vertragslaufzeit Fachkräfte gegen
             Fachkräfte gleicher Qualifikation auszutauschen sowie zusätzliche geeignete
             Fachkräfte zum Fachkräftepool nachzumelden. Gleichermaßen ist der Auftragnehmer
             berechtigt, die Maßnahmenschwerpunkte zu erweitern, insbesondere in Fällen, in

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denen Fachkräfte im Laufe der Vertragslaufzeit weitergehende Qualifikationen
             erlangen.

       10. Laufzeit

       10.1. Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und wird für die Dauer des
             Maßnahmenzeitraumes (bis Ende 2022) geschlossen.

       10.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Verlängerung des Rahmenvertrages um
             jeweils ein weiteres Schuljahr zu verlangen, soweit das Verlangen dem
             Auftragnehmer in Textform spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf zugeht. Die
             Vertragsverlängerungsoption ist auf eine Vertragslaufzeit des Vertrages von
             insgesamt maximal 5 Schuljahren beschränkt.

       11. Haftung

             Die Haftung der Parteien für Schadensersatzansprüche der jeweils anderen Partei
             richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

       12. Kündigung

             Jede Partei hat das Recht, den Rahmenvertrag aus wichtigen Gründen ohne
             Einhaltung einer Kündigungsfrist durch Erklärung in Textform gegenüber der anderen
             Partei zu kündigen. Gleiches gilt für den jeweiligen Einzelauftrag unabhängig vom
             Fortbestehen des Rahmenvertrages.

             Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Einzelauftrages ist insbesondere dann
             gegeben, wenn die Nachweise gemäß vorstehender Ziffer 5.4 durch die Fachkraft nicht
             unverzüglich beigebracht werden.

       13. Geheimhaltung

             Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, gegenüber Dritten über alle ihnen im
             Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden schülerbezogenen
             Vorgänge, insbesondere persönliche Daten des/der Schüler/in, absolutes
             Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben und/oder in
             irgendeiner Weise zu verwerten, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte
             Tatsachen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des
             Vertrages fort.

             Hinsichtlich der Geheimhaltungsverpflichtung gelten Mitarbeiter jeder Partei jeweils als
             deren Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB; jede Partei hat insoweit für das
             Verschulden ihrer Mitarbeiter einzustehen.

             Werden Dritte von einer Vertragspartei zur Erfüllung der eigenen Verpflichtungen unter
             diesem Vertrag eingesetzt, hat die jeweilige Partei mit diesem Dritten, auch für dessen
             Mitarbeiter, eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung zu treffen.

       14. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

             Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
             Forderungen aufrechnen.

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Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners ist ausgeschlossen, soweit es nicht
             auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

       15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

             Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin - Amtsgericht Mitte.

       16. Schlussbestimmungen

       16.1. Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
             Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend
             aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

       16.2. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
             berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

II. Vertragsbedingungen
      Im Falle des Zuschlages werden folgende Vertragsbedingungen ergänzend zur
      Leistungsbeschreibung einschließlich der darin benannten Anlagen Vertragsbestandteil:

      -      Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) nebst Besondere Vertragsbedingungen
             (BVB), Anlage 14 (Wirt-215 P - Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB/ Besondere
             Vertragsbedingungen - BVB)

      -      Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs-
             und Schulungsunternehmen, Anlage 15 (Wirt-2142 P - BVB -Schutzklausel)

      -      Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt , Anlage 16 (Wirt-
             214 P - BVB zum Mindeststundenentgelt – Teil A)

      -      Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
             Anlage 17 (Wirt-2140 P - BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen)

      -      Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung, Anlage 9 (Wirt-2141 P
             - Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der
             Frauenförderverordnung) – soweit Anwendungsbereich eröffnet –

      -      Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen,
             Anlage 18 (Wirt-2143 P - BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen)

      -      Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem
             Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), Anlage 19 (Wirt-2144 P -
             BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

      -      Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei
             Vertragsschluss geltenden Fassung

20.12.2021                                 Vergabeunterlagen                        Seite 16 von 19
C.
                                      Anlagen
Anlage 1     Handreichung 1 mit Auflistung der einzelnen Fördermaßnahmen für das
             Programm „Stark trotz Corona“

Anlage 1a    Schritt für Schritt zur Angebotsabgabe

Anlage 2     Maßnahmenmatrix – wird auch im IT-System „Eureka 5 – Stark trotz Corona“
             abgebildet

Anlage 3     Formular Angebotsabgabe

Anlage 4     Formular Wirt-238 P - Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft

Anlage 5     Formular Wirt-235 P - Unteraufträge, Eignungsleihe

Anlage 6     Formular Wirt-236 P - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer

Anlage 7     Datenerhebungsbogen zur Fachkraft – wird auch im IT-System „Eureka 5 – Stark
             trotz Corona“ abgebildet

Anlage 8     Formular Wirt-124 EU P - Eigenerklärung zur Eignung - EU – wird auch im IT-
             System „Eureka 5 – Stark trotz Corona“ abgebildet

Anlage 9     Formular Wirt-2141 P - Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. §
             1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung

Anlage 10    Muster Einzelauftrag im Bereich allgemeine Bildung und Berufsbildung

Anlage 11    Muster Einzelauftrag im Bereich Coaching Schulleitungsteams

Anlage 12    Preisliste

Anlage 13    Muster Rechnung

Anlage 14    Formular Wirt-215 P - Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB/ Besondere
             Vertragsbedingungen - BVB

Anlage 15    Formular Wirt-2142 P - BVB -Schutzklausel

Anlage 16    Formular Wirt-214 P - BVB zum Mindeststundenentgelt – Teil A

Anlage 17    Formular Wirt-2140 P - BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen

Anlage 18    Formular Wirt-2143 P - BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen

Anlage 19    Formular Wirt-2144 P - BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG

Anlage 20    Datenschutzhinweise für das Vergabeverfahren

20.12.2021                          Vergabeunterlagen                            Seite 17 von 19
D.
                         Checkliste Angebotsunterlagen
                          nebst Eignungsnachweisen
A)     Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und sind im Vergabeverfahren zu beachten:

                         Dokument Vergabeunterlagen, dort Bewerbungsbedingungen
             Anlage 1    Handreichung 1 mit Auflistung der einzelnen Fördermaßnahmen für das
                         Programm „Stark trotz Corona“
             Anlage 1a   „Schritt für Schritt zur Angebotsabgabe“

B)     Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und werden Vertragsbestandteil:

                         Dokument Vergabeunterlagen, dort Vertragsunterlagen
             Anlage 10   Muster Einzelauftrag im Bereich allgemeine Bildung und Berufsbildung
             Anlage 11   Muster Einzelauftrag im Bereich Coaching Schulleitungsteams
             Anlage 12   Preisliste
             Anlage 13   Muster Rechnung
             Anlage 14   Formular Wirt-215 P - Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB/
                         Besondere Vertragsbedingungen - BVB
             Anlage 15   Formular Wirt-2142 P - BVB -Schutzklausel
             Anlage 16   Formular Wirt-214 P - BVB zum Mindeststundenentgelt – Teil A
             Anlage 17   Formular Wirt-2140 P - BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
             Anlage 18   Formular Wirt-2143 P - BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen
             Anlage 19   Formular Wirt-2144 P - BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem
                         BerlAVG
             Anlage 20   Datenschutzhinweise für das Vergabeverfahren

C)     Folgende Informationen sind – soweit erforderlich – im IT-System auszufüllen bzw.
       hochzuladen (Upload). Dies erfolgt durch Ausfüllen direkt im IT-System „Eureka 5 – Stark
       trotz Corona“ bzw. Hochladen (Upload).

       Für Einzelpersonen und Projektträger

             Anlage 3    Formular Angebotsabgabe – direkt im IT – System auszufüllen
             Anlage 2    Maßnahmenmatrix – im IT-System auszufüllen
             Anlage 7    Datenerhebungsbogen zur Fachkraft (je Fachkraft beizufügen) – direkt im IT-
                         System auszufüllen
             Anlage 8    Formular Wirt-124 EU P – Eigenerklärung zur Eignung - EU – direkt im
                         IT-System auszufüllen

       Zusätzliche Formulare für nur Träger
          Anlage 9       Formular Wirt-2141 P, dort die Eigenerklärung gem. § 1 Abs. 2 der
                         Frauenförderverordnung – direkt im IT – System auszufüllen für Träger

       Zusätzliche Formulare nur für Bietergemeinschaften / Eignungsanleihen

             Anlage 4    Formular Wirt-238 P – Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft
                         (soweit einschlägig, z.B. ggf. für Projektträger) – Upload bei Bietergemeinschaften

20.12.2021                                Vergabeunterlagen                                   Seite 18 von 19
Anlage 5   Formular Wirt-235 P - Unteraufträge, Eignungsleihe (soweit einschlägig, z.B.
                        ggf. für Projektträger) – Upload bei Eignungsanleihe
             Anlage 6   Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe -
                        Upload bei Eignungsanleihe

20.12.2021                             Vergabeunterlagen                               Seite 19 von 19
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