Vergabeunterlagen - EFG GmbH
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Vergabeunterlagen zum 2. Ausschreibungsverfahren des Landes Berlin betreffend das Bund-Länder-Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ / Verwendung des Budgets für Schulen „Stark trotz Corona“ Säule 1 «Lernrückstände aufholen» zur Beschaffung von Fachkräften 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 1 von 19
Teil dieser Vergabeunterlagen sind: A. Bewerbungsbedingungen ..................................................................................... 3 I. Gegenstand der Ausschreibung .................................................................... 3 1. Hintergrundinformationen ....................................................................... 3 2. Ausschreibungsgegenstand ................................................................... 3 3. Ziel der Beschaffung ............................................................................... 4 4. Maßnahmenzeitraum .............................................................................. 4 II. Weitere Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens ................................ 5 1. Offenes Verfahren .................................................................................. 5 2. Vergabeunterlagen ................................................................................. 5 3. Kommunikation / Rückfragen / Informationsübermittlung ........................ 5 4. Anforderungen an elektronische Mittel ................................................... 6 5. Bieterrückfragen ..................................................................................... 6 6. Angebote ............................................................................................... 6 7. Bietergemeinschaften ............................................................................. 7 8. Nebenangebote / Änderungsvorschläge ................................................. 7 9. Bindefrist ................................................................................................ 7 10. Unteraufträge / Eignungsleihe ................................................................ 7 11. Informations- und Wartepflicht ............................................................... 7 12. Verstoß gegen Vergabevorschriften ....................................................... 8 III. Eignungsnachweise ...................................................................................... 9 IV. Zuschlagskriterien / Gewichtung................................................. …………...10 1. Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ............................................ 10 2. Kriterien für den Einzelabruf ................................................................. 10 B. Vertragsunterlagen............................................................................................. 12 I. Leistungsbeschreibung................................................................................ 12 1. Vorbemerkung ...................................................................................... 12 2. Vertragsgegenstand ............................................................................. 12 3. Vertragsabwicklung .............................................................................. 12 4. Einzelauftrag ........................................................................................ 13 5. Leistungspflichten des Vertragspartners ............................................... 13 6. Vergütung ............................................................................................. 14 7. Zahlung / Rechnungslegung / Verzug ................................................... 14 8. Abnahmeverpflichtung .......................................................................... 14 9. Nachmelden von Fachkräften und Schwerpunkten ............................... 14 10. Laufzeit ................................................................................................. 15 11. Haftung ................................................................................................. 15 12. Kündigung ............................................................................................ 15 13. Geheimhaltung ..................................................................................... 15 14. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte ................................................ 15 15. Erfüllungsort / Gerichtsstand ................................................................ 16 16. Schlussbestimmungen.......................................................................... 16 II. Vertragsbedingungen .................................................................................. 16 C. Anlagen .............................................................................................................. 17 D. Checkliste Angebotsunterlagen nebst Eignungsnachweisen .............................. 18 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 2 von 19
A. Bewerbungsbedingungen I. Gegenstand der Ausschreibung: 1. Hintergrundinformationen Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zum 5. Mai 2021 das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ aufgelegt, das in den Ländern umgesetzt wird. Berlin stehen knapp 64 Millionen Euro zur Verfügung, um das landeseigene Programm “Stark trotz Corona” umzusetzen, um Lernrückstände in Kernfächern und in Kernkompetenzen aufzuholen und die psychosoziale Persönlichkeitsentwicklung besonders zu fördern. Das Aufholprogramm „Stark trotz Corona“ soll Berliner Kindern und Jugendlichen helfen, mit den Folgen der Corona-Pandemie besser klarzukommen (https://www.berlin.de/sen/bjf/stark-trotz-corona/). Das Programm beinhaltet insgesamt vier Säulen. Ein Großteil der Mittel (44 Millionen) soll eingesetzt werden, um Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, Lernrückstände aufzuholen (Säule 1). Die beteiligten Schulen haben für die Programmsäule 1 «Lernrückstände aufholen» ein eigenes Schulbudget erhalten. Die finanziellen Ressourcen aus dem Aufholprogramm sollen genutzt werden, um fachliche Kompetenzen sowie Selbst- und Sozialkompetenz in Bezug auf schulisches Lernen zu stärken sowie grundlegende soziale Kompetenzen zu fördern. Lernstanderhebungen, lernprozessbegleitende Feedback-Gespräche und Förderung bilden dabei eine Einheit. Grundlage dieser Beschaffung ist Säule 1 des Aufholprogramms „Stark trotz Corona“ und davon die Maßnahmen der Schulen mit einem Gesamtvolumen von 27.022.480 € Hierzu zählen: Abbau von Lernrückständen (https://www.berlin.de/sen/bjf/stark-trotz- corona/lernrueckstaende/) die Begleitung von Schulleitungsteams in Qualitätsentwicklungsprozessen Die Budgets, die den beteiligten Berliner Schulen zur Verfügung gestellt wurden, wurden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nach einem definierten Verteilungsschlüssel für jede Schule separat festgelegt. Im jeweiligen finanziellen Rahmen können die Schulen - unter Berücksichtigung der in der 1. Säule für die schulischen Maßnahmen definierten Aktivitäten / Maßnahmen und der Ergebnisse zur Lernstandanalyse – ihr Budget „Stark trotz Corona“ nach eigenen Prioritäten einsetzen. Um die notwendigen Personalkapazitäten für die Förderangebote zu akquirieren, soll eine Zusammenarbeit insbesondere mit Stiftungen, Vereinen, Initiativen, Volkshochschulen, kommerziellen Nachhilfeanbietern sowie freien Trägern erfolgen. Die Schulen haben zudem die Möglichkeit, pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, sozialpädagogische Fachkräfte sowie sonstige Honorarkräfte einzusetzen. 2. Gegenstand dieser im Wege des offenen Verfahrens erfolgenden 2. Ausschreibung des Landes Berlin (nachfolgend Auftraggeber) ist der Beitritt zur Rahmenvereinbarung (vgl. § 103 Abs. 5 GWB, § 21 VgV), welcher die Erbringung 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 3 von 19
von unterrichtsergänzenden Fördermaßnahmen zur Umsetzung der Säule 1 des Aufholprogramm „Stark trotz Corona“ beinhaltet. Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, beabsichtigt zu diesem Zwecke den Abschluss eines Rahmenvertrages mit den hierfür erforderlichen Fachkräften. Die beteiligten Schulen sind der Rahmenvereinbarung auf Seiten des Landes Berlin beigetreten. Die einzelnen Fördermaßnahmen sind der Handreichung 1 in Anlage 1 zu entnehmen. Die davon diesem Verfahren gegenständlichen Einzelmaßnahmen sind in der Matrix (Anlage 2) zusammengestellt und im IT-System „Eureka 5 – Stark trotz Corona“ abgebildet. 3. Ziel ist es, den Kreis an Fachkräften (= Fachkräftepool) auf Basis vorab definierter Honorare, der mit der Ausschreibung vom 02.09.2021 gebildet wurde, aufgrund der höheren Bedarfe an Fachkräften zu erweitern und den Schulen den dann erweiterten Fachkräftepool ohne größeren Verwaltungs-aufwand ab 2. Schulhalbjahr 2021/22 – beginnend am 07.02.2022 zur Verfügung zu stellen. Die Schulen sind jeweils berechtigt, aus dem Fachkräftepool eine auf den Bedarf des/r jeweiligen Schülers/in bzw. Schulleitungsteams individuell versierte Fachkraft auszuwählen und zu beauftragen. Eine Abrufverpflichtung innerhalb des Maßnahmenzeitraumes ist damit nicht verbunden. 4. Maßnahmenzeitraum Ab sofort bis einschließlich Ende 2022 nebst Verlängerungsoption 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 4 von 19
II. Weitere Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens 1. Offenes Verfahren Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Bietern öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Der öffentliche Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig. Die zu beschaffende Leistung ist nicht in Lose unterteilt. Europäisches Fördermanagement GmbH (EFG) handelt als Vergabestelle für das Land Berlin. Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Anbieter / Fachkräfte erfolgt im Ausschreibungsverfahren sowie der Auftragsdurchführung durch EFG im Auftrag des Landes Berlin (Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung DSGVO – Auftragsverarbeiter). 2. Vergabeunterlagen Diese Vergabeunterlagen beinhalten die Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens (Bewerbungsbedingungen), einschließlich der Angabe der Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Vertragsunterlagen, die aus der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen bestehen, § 29 Abs. 1 VgV. Diesen Vergabeunterlagen sind die unter nachfolgend C. genannten Anlagen beigefügt. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes und ggf. zur Erfüllung des Auftrages verwendet werden. Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten. Die Bereitstellung bzw. Übersendung der Vergabeunterlagen ist kostenfrei. Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet, § 77 Abs. 1 VgV. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV. 3. Kommunikation / Rückfragen / Informationsübermittlung Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt in deutscher Sprache unter Einsatz von Geräten und Programmen für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Mittel, § 9 Abs. 1 VgV), hier über die E-Mail-Adresse efg@efg-berlin.eu. Die Abgabe der Angebote erfolgt digital über das IT-System „Eureka 5 – Stark trotz Corona“ https://bln.eureka5.de/Eureka2020/ (Zugangsbeschreibung / „Schritt für Schritt zur Angebotsabgabe“ unter Anlage 1a). 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 5 von 19
Eine mündliche Kommunikation im Vergabeverfahren betreffend die Vergabeunterlagen, Interessensbestätigungen und Angebote ist nicht gestattet, § 9 Abs. 2 VgV. Auch darüber hinaus bittet der Auftraggeber, von mündlichen Nachfragen Abstand zu nehmen. 4. Anforderungen an elektronische Mittel (§§ 10 ff. VgV, 11aEU VOB/-EU) Als elektronisches Mittel ist im Vergabeverfahren ausschließlich die vorgenannte Ausschreibungsplattform zu verwenden. Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren kommen nicht zur Anwendung. 5. Bieterrückfragen 5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bieteranfragen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten (vgl. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Frist ist vom Auftraggeber nur zu wahren, wenn die Bieteranfragen rechtzeitig beim Auftraggeber eingehen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich zudem die rechtzeitige Klärung von Bieterfragen betreffend den Eingang der Teilnahmeanträge. Frist für den Eingang etwaiger Bieteranfragen beim Auftraggeber hinsichtlich sämtlicher mit dem Angebot einzureichender Unterlagen ist Donnerstag, der 20.01.2022 5.2 Antworten auf Bieterfragen werden allen Bewerbern in gleicher Weise durch Veröffentlichung einer fortlaufenden Bieterfragenliste auf der Webseite unter https://www.efg-berlin.eu/bieterinformationen/ zur Verfügung gestellt. 6. Angebote Die Angebote sind digital über das IT-System „Eureka 5 – Stark trotz Corona“ innerhalb der Angebotsabgabefrist einzureichen, § 53 Abs. 5, 6 VgV. Die Angebotsabgabefrist ist Freitag, der 28.01.2022 Die Angebotsabgabe hat auf Basis des in Anlage 3 beigefügten Formulars zu erfolgen. Der Bieter hat sich zudem darüber zu erklären, in welchem Maßnahmenschwerpunkt er beabsichtigt, tätig zu werden. Die Erklärung erfolgt durch Anklicken der Maßnahmen im IT-System. Die vollständige Maßnahmenmatrix wird zu Informationszwecken als Anlage 2 veröffentlicht. Eine Auflistung der einzelnen Angebotsbestandteile entnehmen Sie der Checkliste unter nachfolgend D (Seite 18 dieser Vergabeunterlagen). 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 6 von 19
7. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen. Bietergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen, § 53 Abs. 9 VgV. Dies erfolgt mittels des Formulars in Anlage 4 (Wirt-238 P - Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft) 8. Nebenangebote / Änderungsvorschläge Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. 9. Bindefrist Der Bieter ist an sein Angebot bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bindefrist gebunden. 10. Unteraufträge / Eignungsleihe Soweit ein Bieter beabsichtigt, den Auftrag nicht alleine durchzuführen, sondern sich zur Leistungserbringung Dritter (Unterauftragsvergabe) bedient, ist das in Anlage 5 beigefügte Formular (Wirt-235 P - Unteraufträge, Eignungsleihe) dem Angebot ausgefüllt beizufügen sowie das in Anlage 6 beigefügte Formular (Wirt-236 P - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer) auf Verlangen nachzureichen. Hinsichtlich der Eignungsleihe wird auf § 47 Vergabeverordnung (VgV) verwiesen. Mit einer Eignungsleihe nimmt ein Bewerber/Bieter die Hilfe einer Drittpartei zum Nachweis seiner Eignung in Anspruch. 11. Informations- und Wartepflicht Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde; ausgenommen, es handelt sich um einen Fall des § 135 GWB. Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 7 von 19
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 12. Verstoß gegen Vergabevorschriften Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der ex-ante-Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der ex-ante Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Angebotsabgabefrist bei der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der in der Bekanntmachung genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig. 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 8 von 19
III. Eignungsnachweise Mit dem Angebot vorzulegen sind die nachfolgend genannten Eignungsnacheise. Eignungsnachweise, die durch Präqualifikationsverfahren erworben wurden, sind nicht zugelassen. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen. 1. Eignungsnachweis gemäß § 44 VgV (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) keine 2. Eignungsnachweis gemäß § 45 VgV (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) keine 3. Eignungsnachweis gemäß § 46 VgV (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) Namentliche Benennung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Fachkraft nebst Angabe der Qualifikation für die geplante Tätigkeit unter Verwendung des Formulars in Anlage 7 (Datenerhebungsbogen zur Fachkraft). (Die Vorlage einer entsprechenden Qualifikationsurkunde vor Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten.) Mindestanforderung an Eignung für alle Maßnahmen, ausgenommen Maßnahme B 1 - AB: Fachkräfte müssen mindestens über die allgemeine Hochschulreife verfügen und soweit noch kein abgeschlossenes Hochschulstudium vorliegt, als Student immatrikuliert sein oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Bei Unterauftragsvergabe: Angaben zum Umfang von Unteraufträgen unter Verwendung des in Anlage 5 beigefügten Formulars (Wirt-235 P - Unteraufträge, Eignungsleihe) 4. Eignungsnachweis gemäß § 48 VgV (Nichtvorliegens von Ausschlussgründen) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen unter Verwendung des Formulars in Anlage 8 (Wirt-124 EU P - Eigenerklärung zur Eignung - EU) 5. Eignungsnachweis gemäß § 49 VgV (Qualitätssicherung und Umweltmanagement) keine 6. Nachweise nach Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlLVG) Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung durch Ausfüllen des Formblattes in Anlage 9 (Wirt-2141 P - Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung) 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 9 von 19
IV. Zuschlagskriterien / Gewichtung 1. Zuschlagskriterien und deren Gewichtung Mit der Ausschreibung sollen potentielle Fachkräfte ermittelt werden, die vom Land Berlin für die einzelnen Berliner Schulen beauftragt werden können, wobei das Entgelt sowie formale Auftragsbedingungen in der Rahmenvereinbarung vorab festgelegt sind, so dass die Schulen den externen Leistungserbringer nur noch anhand der für den/die jeweiligen Schüler/innen bzw. Schülergruppen erforderlichen Qualifikationen, Erfahrung der Personen und Einsatzgebiet auswählen müssen. Vor diesem Hintergrund sollen alle interessierten, die Eignungsanforderungen erfüllenden Anbieter, die ein form- und fristgerechtes Angebot einreichen, einen Zuschlag im hiesigen Verfahren (Abschluss Rahmenvertrag) erhalten. Einziges Zuschlagskriterium für den Abschluss des Rahmenvertrages ist, dass der Anbieter während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung generell bereit ist, zur Leistungserbringung zur Verfügung zu stehen. Dies bestätigt er bereits mit Einreichung seines Angebotes. Der Abschluss des jeweiligen Einzelauftrages erfolgt auf Basis der nachfolgend genannten Bedingungen. 2. Kriterien für den Einzelabruf Die Vergabe von Einzelaufträgen, die auf einer mit mehreren Unternehmen geschlossenen Rahmenvereinbarung beruhen, erfolgt nach den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV). Auf einer Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden nach folgenden Kriterien vergeben: Die Einzelauftragsvergabe erfolgt ausschließlich zwischen den Parteien des Rahmenvertrages (§ 21 Abs. 2 S. 2 VgV). Bei der Einzelauftragsvergabe werden keine wesentlichen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen (§ 21 Abs. 2 S. 3 VgV). Objektive Bedingung für die Auswahl der Unternehmen im Sinne des § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV ist: Der Einzelabruf erfolgt durch die Schulleitung der für den/die jeweilige/n Schüler/in bzw. Schulleitungsteams zuständigen Berliner Schule, welcher der/die Schüler/in bzw. das Schulleitungsteam angehört. Der Einzelabruf erfolgt im Falle der nachgefragten Lehrtätigkeit auf Basis der schülerbezogenen Lernstandsabfrage anhand der für den/die jeweiligen Schüler/innen bzw. Schülergruppen erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen der Fachkraft innerhalb des ermittelten Einsatzgebietes. Der Einzelabruf erfolgt im Falle der Prozessbegleitung auf Basis der für den jeweiligen Bedarf erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen der Fachkraft innerhalb des ermittelten Einsatzgebietes. Der Schulleitung der für den/die jeweilige/n Schüler/in bzw. Schulleitungsteams zuständigen Schule kommt insofern eine verantwortliche Rolle zu, weil nur diese 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 10 von 19
kraft ihrer Fachkunde und Einschätzungsprärogative die im Einzelfall für den Maßnahmenerfolg in Betracht kommenden Umstände und Gesichtspunkte zu gewichtigen und zu würdigen versteht. Die zur Anwendung kommenden berufsrechtlichen Vorschriften sind transparent und diskriminierungsfrei und bedürfen lediglich der pflichtgemäßen Anwendung durch die zuständige Schulleitung auf den Einzelfall. 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 11 von 19
B. Vertragsunterlagen I. Leistungsbeschreibung 1. Vorbemerkung Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit den für die Umsetzung der Maßnahme „Stark trotz Corona“ Säule 1 Abbau von Lernrückständen erforderlichen Fachkräften. Die beteiligten Berliner Schulen sind der Rahmenvereinbarung auf Seiten des Landes Berlin beigetreten. Der im Ergebnis der Ausschreibung vom 02.09.2021 gebildete Fachkräftepool soll mit der gegenständlichen Ausschreibung erweitert werden. Es ist insofern beabsichtigt, mit allen Bietern des Beschaffungsverfahrens, die ein form- und fristgerechtes sowie wirtschaftliches Angebot abgegeben haben, jeweils Rahmenverträge zu schließen. Eine Exklusivität sowie eine Verpflichtung zum Leistungsabruf bestehen insofern nicht. Vielmehr ist Umfang und Anzahl der Einzelaufträge maßgeblich von der Anzahl der betroffenen Schüler/-innen sowie Inhalt und Umfang ihrer coronabedingten Lernrückstände abhängig. Das den Berliner Schulen zur Verfügung stehende Budget zur Umsetzung der Maßnahme wird treuhänderisch verwaltet durch die EFG Europäisches Fördermanagement GmbH, Bernburger Str. 27, D-10963 Berlin, welcher insbesondere die finanzielle Abwicklung der Einzelaufträge sowie diverse Prüfpflichten im Rahmen des Treuhandauftrages obliegen. 2. Vertragsgegenstand Gegenstand dieses abzuschließenden Rahmenvertrages ist die Erbringung von Leistungen entsprechend der Maßnahmenmatrix aus Anlage 2 für den/die von der jeweils abrufenden Schule benannten Schüler/in bzw. Schülergruppe sowie die Begleitung von Schulleitungsteams in Qualitätsentwicklungsprozessen und zwar auf Basis separat zu erteilender Einzelaufträge. 3. Vertragsabwicklung 3.1. Die Vertragsabwicklung erfolgt im Wesentlichen digital unter Verwendung der Datenbank „Eureka 5 – Stark trotz Corona“ sowie unter Mitwirkung der EFG Europäisches Fördermanagement GmbH, Bernburger Str. 27, D-10963 Berlin (nachfolgend Treuhänder genannt). 3.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten sowie die zur Kontrolle einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Daten und Informationen dem Treuhänder zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören auch die Daten der Fachkräfte. 3.3. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass seine im hiesigen Verfahren übermittelten Daten im Auftrag des Auftraggebers von EFG verarbeitet werden. Inhalt und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Datenschutzerklärung (Anlage 20) zu entnehmen. 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 12 von 19
3.4. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die dem Auftraggeber benannten Daten zu Fachkräften von diesen zur Datenverarbeitung durch EFG ausreichend legitimiert wurden. Für etwaige sich aus einer fehlenden Legitimierung ergebenden Rechtsnachteile haftet der Auftraggeber nicht. 4. Einzelauftrag 4.1. Die Einzelbeauftragungen erfolgen über EurekaPlus in Form der Übermittlung eines Einzelauftrages und Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmer. 4.2. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch vom Auftragnehmer unterzeichnete Rückleitung des Vertrages direkt an die abrufende Schule. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Arbeitstagen zur Annahme des Einzelauftrages zu äußern. Erfolgt keine Rückäußerung innerhalb von zwei Arbeitstagen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Einzelauftrag anderweitig zu vergeben; das Angebot zur Einzelbeauftragung erlischt insoweit. 4.3. Der jeweilige Einzelauftrag wird erstellt auf Basis der in Anlage 10 bzw. in Anlage 11 beigefügten Muster und definiert die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien des Einzelauftrages. Darüber hinaus liegen allen Einzelaufträgen jeweils die Konditionen dieses Rahmenvertrages zugrunde. Insofern legt dieser Rahmenvertrag die Bedingungen für die Einzelaufträge, die während der Vertragslaufzeit vergeben werden sollen, fest, insbesondere den in Aussicht genommenen Einheitspreis. 5. Leistungspflichten des Vertragspartners 5.1 Im Falle der Angebotsabgabe im Bereich der Allgemeinbildung sowie Berufsbildung verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Erbringung von Lehrtätigkeiten oder andere in der Maßnahmenmatrix benannten Tätigkeiten für die von der jeweils abrufenden Schule benannten Schüler/-innen bzw. Schülergruppen gemäß Muster in Anlage 10. 5.2 Im Falle der Angebotsabgabe im Bereich Prozessbegleitung verpflichtet sich der Auftragnehmer zur beratenden Begleitung von Schulleitungsteams in Qualitätsentwicklungsprozessen gemäß Muster in Anlage 11. 5.3 Die Inhalte der abgegebenen Eignungsnachweise sind verpflichtender Leistungsbestandteil. 5.4 Die Fachkraft ist verpflichtet, nach Erteilung des Einzelauftrages gegenüber der Schulleitung der abrufenden Schule zwingend folgende Nachweise zu führen: - Nachweis fehlender kindeswohlgefährdender Vorstrafen durch Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses (gilt für alle Fachkräfte, auch Schülerinnen und Schüler gem. § 30 a, § 30 Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz) - Nachweis eines bestehenden Impfschutzes gegen Masern - Nachweis der Unbedenklichkeit hinsichtlich der Technologie von L. Ron Hubbard durch Eigenerklärung gemäß Muster Einzelauftrag 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 13 von 19
Der Auftragnehmer hat für die Einhaltung dieser Verpflichtung zu sorgen. Im Falle fehlender Nachweisführung ist die Fachkraft von der Berechtigung zur Leistungserbringung ausgeschlossen. Eine Qualifizierung als betrieblicher Ersthelfer ist erwünscht, deren Fehlen hindert die Leistungserbringung jedoch nicht. 6. Vergütung Die Vergütung bemisst sich nach der jeweils einschlägigen Preisstaffel gemäß Preisliste in Anlage 12 zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer. 7. Zahlung / Rechnungslegung / Verzug 7.1 Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach vollständiger Leistungserbringung (Abschluss der Einzelmaßnahme) und Rechnungsstellung bargeldlos über den Treuhänder. Soweit der Maßnahmenzeitraum der Einzelmaßnahme zwei Monate überschreitet, ist der Auftragnehmer berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. Leistungszeitraum der Zwischenrechnung darf 2 Monate nicht überschreiten. 7.2 Die Rechnungen sind auf Basis des in Anlage 13 beigefügten Musters zu erstellen und direkt an die abrufende Schule zu übermitteln. 7.3 Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass die in der Rechnung anzugebende Anzahl der Teilnehmerstunden sachlich geprüft wird durch die jeweilig betroffene Schule, welche die sachliche Richtigkeit als Voraussetzung einer Auszahlung gegenüber dem Treuhänder zu bestätigen hat. Dem Auftragnehmer obliegt es eigenständig, zum Nachweis seiner Leistungserbringung entsprechende Bestätigungen der jeweiligen Schule einzuholen. 7.4 Zahlungen auf Rechnungen erfolgen nach Bestätigung der abgerechneten Teilnehmerstunden durch die jeweilige Schule innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung. Die Regelungen des Verzuges gemäß § 286 BGB bleiben hiervon unberührt. 8. Abnahmeverpflichtung Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen besteht auf Seiten des Auftraggebers keine Abnahmeverpflichtung dahingehend, während der Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer Lehr- bzw. Prozessbegleitungstätigkeiten in einem bestimmten Umfang abzunehmen. Dem Auftraggeber bleibt es darüber hinaus unbenommen, während der Vertragslaufzeit Lehr- bzw. Prozessbegleitungstätigkeiten auch von Dritten zu beschaffen. Dem Auftragnehmer steht es frei, während der Vertragslaufzeit anderweitigen Lehr- bzw. Coachingtätigkeiten nachzugehen. 9. Nachmelden von Fachkräften und Schwerpunkten Dem Auftragnehmer ist es gestattet, während der Vertragslaufzeit Fachkräfte gegen Fachkräfte gleicher Qualifikation auszutauschen sowie zusätzliche geeignete Fachkräfte zum Fachkräftepool nachzumelden. Gleichermaßen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Maßnahmenschwerpunkte zu erweitern, insbesondere in Fällen, in 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 14 von 19
denen Fachkräfte im Laufe der Vertragslaufzeit weitergehende Qualifikationen erlangen. 10. Laufzeit 10.1. Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und wird für die Dauer des Maßnahmenzeitraumes (bis Ende 2022) geschlossen. 10.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils ein weiteres Schuljahr zu verlangen, soweit das Verlangen dem Auftragnehmer in Textform spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf zugeht. Die Vertragsverlängerungsoption ist auf eine Vertragslaufzeit des Vertrages von insgesamt maximal 5 Schuljahren beschränkt. 11. Haftung Die Haftung der Parteien für Schadensersatzansprüche der jeweils anderen Partei richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 12. Kündigung Jede Partei hat das Recht, den Rahmenvertrag aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch Erklärung in Textform gegenüber der anderen Partei zu kündigen. Gleiches gilt für den jeweiligen Einzelauftrag unabhängig vom Fortbestehen des Rahmenvertrages. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Einzelauftrages ist insbesondere dann gegeben, wenn die Nachweise gemäß vorstehender Ziffer 5.4 durch die Fachkraft nicht unverzüglich beigebracht werden. 13. Geheimhaltung Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, gegenüber Dritten über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden schülerbezogenen Vorgänge, insbesondere persönliche Daten des/der Schüler/in, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben und/oder in irgendeiner Weise zu verwerten, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Tatsachen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Hinsichtlich der Geheimhaltungsverpflichtung gelten Mitarbeiter jeder Partei jeweils als deren Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB; jede Partei hat insoweit für das Verschulden ihrer Mitarbeiter einzustehen. Werden Dritte von einer Vertragspartei zur Erfüllung der eigenen Verpflichtungen unter diesem Vertrag eingesetzt, hat die jeweilige Partei mit diesem Dritten, auch für dessen Mitarbeiter, eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung zu treffen. 14. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 15 von 19
Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin - Amtsgericht Mitte. 16. Schlussbestimmungen 16.1. Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. 16.2. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. II. Vertragsbedingungen Im Falle des Zuschlages werden folgende Vertragsbedingungen ergänzend zur Leistungsbeschreibung einschließlich der darin benannten Anlagen Vertragsbestandteil: - Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) nebst Besondere Vertragsbedingungen (BVB), Anlage 14 (Wirt-215 P - Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB) - Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen, Anlage 15 (Wirt-2142 P - BVB -Schutzklausel) - Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt , Anlage 16 (Wirt- 214 P - BVB zum Mindeststundenentgelt – Teil A) - Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, Anlage 17 (Wirt-2140 P - BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen) - Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung, Anlage 9 (Wirt-2141 P - Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung) – soweit Anwendungsbereich eröffnet – - Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen, Anlage 18 (Wirt-2143 P - BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen) - Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), Anlage 19 (Wirt-2144 P - BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 16 von 19
C. Anlagen Anlage 1 Handreichung 1 mit Auflistung der einzelnen Fördermaßnahmen für das Programm „Stark trotz Corona“ Anlage 1a Schritt für Schritt zur Angebotsabgabe Anlage 2 Maßnahmenmatrix – wird auch im IT-System „Eureka 5 – Stark trotz Corona“ abgebildet Anlage 3 Formular Angebotsabgabe Anlage 4 Formular Wirt-238 P - Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft Anlage 5 Formular Wirt-235 P - Unteraufträge, Eignungsleihe Anlage 6 Formular Wirt-236 P - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer Anlage 7 Datenerhebungsbogen zur Fachkraft – wird auch im IT-System „Eureka 5 – Stark trotz Corona“ abgebildet Anlage 8 Formular Wirt-124 EU P - Eigenerklärung zur Eignung - EU – wird auch im IT- System „Eureka 5 – Stark trotz Corona“ abgebildet Anlage 9 Formular Wirt-2141 P - Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung Anlage 10 Muster Einzelauftrag im Bereich allgemeine Bildung und Berufsbildung Anlage 11 Muster Einzelauftrag im Bereich Coaching Schulleitungsteams Anlage 12 Preisliste Anlage 13 Muster Rechnung Anlage 14 Formular Wirt-215 P - Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB Anlage 15 Formular Wirt-2142 P - BVB -Schutzklausel Anlage 16 Formular Wirt-214 P - BVB zum Mindeststundenentgelt – Teil A Anlage 17 Formular Wirt-2140 P - BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Anlage 18 Formular Wirt-2143 P - BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen Anlage 19 Formular Wirt-2144 P - BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG Anlage 20 Datenschutzhinweise für das Vergabeverfahren 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 17 von 19
D. Checkliste Angebotsunterlagen nebst Eignungsnachweisen A) Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und sind im Vergabeverfahren zu beachten: Dokument Vergabeunterlagen, dort Bewerbungsbedingungen Anlage 1 Handreichung 1 mit Auflistung der einzelnen Fördermaßnahmen für das Programm „Stark trotz Corona“ Anlage 1a „Schritt für Schritt zur Angebotsabgabe“ B) Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und werden Vertragsbestandteil: Dokument Vergabeunterlagen, dort Vertragsunterlagen Anlage 10 Muster Einzelauftrag im Bereich allgemeine Bildung und Berufsbildung Anlage 11 Muster Einzelauftrag im Bereich Coaching Schulleitungsteams Anlage 12 Preisliste Anlage 13 Muster Rechnung Anlage 14 Formular Wirt-215 P - Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB Anlage 15 Formular Wirt-2142 P - BVB -Schutzklausel Anlage 16 Formular Wirt-214 P - BVB zum Mindeststundenentgelt – Teil A Anlage 17 Formular Wirt-2140 P - BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Anlage 18 Formular Wirt-2143 P - BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen Anlage 19 Formular Wirt-2144 P - BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG Anlage 20 Datenschutzhinweise für das Vergabeverfahren C) Folgende Informationen sind – soweit erforderlich – im IT-System auszufüllen bzw. hochzuladen (Upload). Dies erfolgt durch Ausfüllen direkt im IT-System „Eureka 5 – Stark trotz Corona“ bzw. Hochladen (Upload). Für Einzelpersonen und Projektträger Anlage 3 Formular Angebotsabgabe – direkt im IT – System auszufüllen Anlage 2 Maßnahmenmatrix – im IT-System auszufüllen Anlage 7 Datenerhebungsbogen zur Fachkraft (je Fachkraft beizufügen) – direkt im IT- System auszufüllen Anlage 8 Formular Wirt-124 EU P – Eigenerklärung zur Eignung - EU – direkt im IT-System auszufüllen Zusätzliche Formulare für nur Träger Anlage 9 Formular Wirt-2141 P, dort die Eigenerklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung – direkt im IT – System auszufüllen für Träger Zusätzliche Formulare nur für Bietergemeinschaften / Eignungsanleihen Anlage 4 Formular Wirt-238 P – Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft (soweit einschlägig, z.B. ggf. für Projektträger) – Upload bei Bietergemeinschaften 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 18 von 19
Anlage 5 Formular Wirt-235 P - Unteraufträge, Eignungsleihe (soweit einschlägig, z.B. ggf. für Projektträger) – Upload bei Eignungsanleihe Anlage 6 Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe - Upload bei Eignungsanleihe 20.12.2021 Vergabeunterlagen Seite 19 von 19
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