Verhandlungsspiegel MEDIENSTELLE
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-2- In diesem Zeitraum werden an folgenden Tagen Hauptverhandlungen abgehalten: von – bis: VS: Richter/in: Tatbestand Schöffen Geschw. ER Montag, 18.04.2022: Feiertag – keine Verhandlungen Dienstag, 19.04.2022: 1. 13:00-14:00 481/IV Mag. Matthias Körperverletzung, gefährliche x Polak Drohung Mittwoch, 20.04.2022: 2. 08:30-09:00 225/II Maga. Michaela Gefährliche Drohung x Sanin 3. 09:00-09:30 225/II Maga. Michaela Vorenthalten von x Sanin Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung 4. 09:30-11:00 225/II Maga. Michaela Vorsätzliche Gefährdung von x Sanin Menschen durch übertragbare Krankheiten 5. 11:00-12:00 225/II Maga. Michaela Gewerbsmäßiger Betrug x Sanin 6. 08:45-10:00 283/II Mag. Oliver Diebstahl, gefährliche Drohung x Kriz, LL.M. 7. 10:00-10:30 283/II Mag. Oliver Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 1 x Kriz, LL.M. WaffG 8. 10:30-12:15 283/II Mag. Oliver Versuchte absichtlich x Kriz, LL.M. Körperverletzung 9. 13:45-14:15 283/II Mag. Oliver Gefährliche Drohung x Kriz, LL.M. Abberaumt 10. 09:00-12:00 209/II Maga. Ute Schwerer Betrug, x Lambauer Veruntreuung, Fälschung besonders geschützter Urkunden 11. 09:00-10:30 129/I Mag. Manfred Diebstahl, Entfremdung x Herrnhofer unbarer Zahlungsmittel, falsche Beweisaussage, Verleumdung 12. 09:30-11:30 207/II Mag. Dietmar Betrügerischer x Wassertheurer Datenverarbeitungs- missbrauch 13. 11:30-13:30 209/II Mag. Uwe Sexueller Missbrauch von x Dumpelnik Unmündigen
-3- von – bis: VS: Richter/in: Tatbestand Schöffen Geschw. ER 13a 14:00-14:30 211/II Maga. Ute Schwerer Betrug, Betrug x Lambauer Donnerstag, 21.04.2022: 14. 09:00-12:00 29/P Maga. Ute Sachbeschädigung, schwere x Lambauer Körperverletzung, versuchte schwere Körperverletzung, Körperverletzung, 15. 13:30-14:00 238/II Maga. Ute Üble Nachrede x Lambauer 16. 14:00-15:00 238/II Maga. Ute Körperverletzung, Nötigung x Lambauer 17. 15:00-15:30 238/II Maga. Ute Teils durch Einbruch x Lambauer begangener Diebstahl 18. 15:15-16:15 238/II Maga. Ute Gefährliche Drohung, x Lambauer Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundenunterdrückung 19. 09:30-10:30 207/II Mag. Dietmar Gefährliche Drohung x Wassertheurer 20. 10:30-11:30 207/II Mag. Dietmar Gewerbsmäßiger Diebstahl x Wassertheurer 21. 11:30-12:00 207/II Mag. Dietmar Fälschung besonders x Wassertheurer geschützter Urkunden 22. 13:00-13:30 207/II Mag. Dietmar Falsche Beweisaussage, x Wassertheurer Verleumdung 23. 13:00-18:00 283/II Mag. Matthias Suchtgifthandel, Vorbereitung x Polak zum Suchtgifthandel Freitag, 22.04.2022: 24. 09:00-12:00 283/II Mag. Gernot Unzucht mit Unmündigen x Kugi Im Folgenden werden jene Strafverhandlungen hervorgehoben, die von besonderem Interesse für die Öffentlichkeit sein könnten: 4. Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, in Velden am Wörthersee, trotz Kenntnis seiner nachweislich mittels PCR-Test festgestellten Covid-19 Erkrankung und aufrechter behördlicher Absonderung beim von der BH Villach Land durchgeführten Contact-Tracing falsche Angaben gemacht zu haben, indem er unter anderem verschwiegen haben soll, an einer „Corona-Demo“ am 18.12.2021 in Klagenfurt teilgenommen zu haben.
-4- 5. Einem Erwachsenen und selbständigen PR-Berater wird zur Last gelegt, im Sommer 2021 in Feldkirchen durch die Vorspiegelung seiner Lieferfähigkeit und –willigkeit in 24 Fällen Überweisungen von kleineren Beträgen in einer Gesamtsumme von EUR 2.654,00 herausgelockt und die diesbezüglichen potentiellen Käufer geschädigt zu haben. 8. Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, am 21. August in Villach gegen zwei Personen eine schwere Körperverletzung absichtlich zugefügt zu haben, indem er gegen eine Person einen Stich gegen dessen rechten vorderen Brustbereich setzte, der eine Eröffnung der Brusthöhle, aber ohne Verletzung der inneren Organe, zur Folge gehabt haben soll. Gegenstand der Tathandlung war der Bahnhofsbereich in Villach, wo das letztliche Ersuchen um Erhalt einer Zigarette zu einem Streit und dann der von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angeführten inkriminierten Tathandlungen geführt haben soll. 12. Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, in der Zeit von Oktober 2005 bis 2021 gewerbsmäßig die Pensionsversicherungsanstalt in einem Betrag von EUR 1,348.159,83 geschädigt zu haben, indem er in wiederholten Angriffen das Ergebnis automationsunterstützten Datenverarbeitung durch Eingaben und Veränderung von Daten beeinflusst haben soll. Der bei einer Pensionsversicherungsanstalt zuletzt als Abteilungsleiter tätige Angeklagte soll durch Schaffung fiktiver Personen Anspruchsberechtigungen auf Ausgleichszulagen generiert und sich dadurch zu seinem laufenden Lebensunterhalt ein Zusatzeinkommen in dem oben angeführten Ausmaß verschafft zu haben. Zu diesem Zweck soll er fiktive Namen im EDV-System generiert und mit diesen fingierten Pensionen weitere fingierte Pensionsakte geschaffen und somit die rechtswidrigen Sonderzahlungen an sich ausbezahlt haben, wobei letztlich ein Betrag von EUR 1,348.159,83 vom Angeklagten lukriert worden sein soll. Laut Anklageschrift sei ein Betrag von über EUR 600.000,00 sichergestellt und beschlagnahmt worden. 14. Fünf Angeklagten wird zur Last gelegt, in verschiedenen Täterschaftsformen die Verbrechen der (versuchten) schweren Körperverletzung am 10. Oktober 2021 in Klagenfurt verantworten zu müssen. 15. Ein weiterer Fall, in dem die Staatsanwaltschaft Klagenfurt das Vergehen der üblen Nachrede gegen eine deutsche Staatsangehörige angeklagt hat, der zur Last gelegt wird, am 23.02.2021 von ihrem Wohnsitz aus in Deutschland einen in Kärnten wohnhaften Polizeibeamten im Internet in der öffentlichen Meinung verächtlich und fälschlich eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt haben soll, indem er bei einer Demonstration in Innsbruck einen 82-jährigen Mann zu Boden gerissen, verhaftet und stundenlang verhört haben soll, wobei diese Anschuldigungen nicht den Tatsachen entsprechen würden. 19. Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, am 10. Februar 2022 in Mühldorf seine Lebensgefährtin gefährlich bedroht zu haben, indem er sie unter anderem damit in Furcht und Unruhe versetzte, indem er angab, ihren „Stamm“ auszurotten, um damit seine „Blutlinie“ zu beenden.
-5- 23. Drei Erwachsenen wird zur Last gelegt, in verschiedenen Täterschaftsformen zumindest 1.584 Gramm Heroin sowie Kokain und Cannabiskraut von Slowenien nach Kärnten eingeführt und in zahlreichen hauptsächlich entgeltlichen und gewinnbringenden Einzelverkäufen an Dritte in Klagenfurt, Ferlach und anderen Orten verkauft zu haben. 24. Einem Erwachsenen und ehemaligen Lehrer wird zur Last gelegt, die Nichte seiner Lebensgefährtin im Alter von acht Jahren im Zeitraum 1995 bis 1998 sexuell missbraucht zu haben. Aufgrund des Tatzeitraumes ist das Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs 1 StGB in der Fassung BGBl 1974/60 anzuwenden (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren). Der Vollständigkeit halber wird ausgeführt, dass durch das Strafrechtsänderungsgesetz 1998 in das Strafgesetzbuch mit § 58 Abs 3 Z 3 StGB eine Verlängerung der Verjährungsfrist durch Nichtanrechnung der Zeit bis zur Erreichung der Volljährigkeit des (minderjährigen) Opfers unter anderem auch bei einer strafbaren Handlung nach den §§ 206 und 207 StGB eingefügt wurde. In Bezug auf die Tathandlungen sei - laut Anklageschrift - daher die Verjährung noch nicht eingetreten. Klagenfurt, am 14.4.22 Dr. Christian Liebhauser-Karl Mediensprecher
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