Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien
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Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien Ein Investmentfonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW). Ausgabe Mai 2020 Deka International S.A. Finanzgruppe
Verkaufsbeschränkung Die Deka International S.A. und die in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Fondsanteile sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gülti- gen Fassung registriert. Die durch diesen Verkaufsprospekt an- gebotenen Anteile sind aufgrund US-aufsichtsrechtlicher Be- schränkungen nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Amerika (welcher Begriff auch die Bundesstaaten, Territori- en und Besitzungen der Vereinigten Staaten sowie den District of Columbia umfasst) oder an bzw. zugunsten von US-Personen, wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung definiert, bestimmt und werden nicht registriert. US-Personen sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben. US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristische Personen) sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staa- ten von Amerika bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet wurden. Dementsprechend werden Anteile in den Vereinigten Staaten von Amerika und an oder für Rechnung von US-Personen weder angeboten noch verkauft. Spätere Übertragungen von Anteilen in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. an US-Personen sind unzulässig. Dieser Verkaufsprospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-Personen verbreitet werden. Die Vertei- lung dieses Verkaufsprospektes und das Angebot bzw. der Ver- kauf der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. 2
Inhalt I. Verkaufsprospekt................................................................................................................................................................................5 1. Der Fonds...................................................................................................................................................................................5 2. Verwaltungsgesellschaft .............................................................................................................................................................5 3. Verwahrstelle .............................................................................................................................................................................6 4. Anlagepolitik ..............................................................................................................................................................................8 5. Techniken und Instrumente ........................................................................................................................................................9 6. Risikohinweise ..........................................................................................................................................................................11 6.1 Risiken einer Fondsanlage .............................................................................................................................................12 6.1.1 Schwankung des Fondsanteilwerts..................................................................................................................12 6.1.2 Änderung der Anlagepolitik oder des Verwaltungsreglements.........................................................................12 6.1.3 Liquidation des Fonds .....................................................................................................................................12 6.1.4 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes Investmentvermögen (Verschmel- zung) ..............................................................................................................................................................12 6.1.5 Aussetzung der Anteilrücknahme....................................................................................................................12 6.1.6 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers ..................................................................................13 6.1.7 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte............................................................13 6.2 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) ....................................................................................13 6.2.1 Wertveränderungsrisiken ................................................................................................................................13 6.2.2 Kapitalmarktrisiko ...........................................................................................................................................13 6.2.3 Kursänderungsrisiko von Aktien ......................................................................................................................13 6.2.4 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen ..................................................................................13 6.2.5 Konzentrationsrisiko .......................................................................................................................................13 6.2.6 Risiken aus dem Anlagespektrum....................................................................................................................13 6.2.7 Zinsänderungsrisiko ........................................................................................................................................13 6.2.8 Risiko von negativen Habenzinsen...................................................................................................................14 6.2.9 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften ...........................................................................................14 6.2.10 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten.......................................................................15 6.2.11 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile .................................................................15 6.2.12 Inflationsrisiko.................................................................................................................................................15 6.2.13 Währungsrisiko...............................................................................................................................................15 6.3 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) .........................................................15 6.3.1 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände............................................................................................15 6.3.2 Risiko durch Kreditaufnahme ..........................................................................................................................15 6.3.3 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen...................................................................................16 6.4 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko .............................................................................................16 6.4.1 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten)......................................................16 6.4.2 Risiko durch zentrale Kontrahenten.................................................................................................................16 6.5 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds................................................................................................................16 6.5.1 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen......................................................16 6.5.2 Länder- oder Transferrisiko..............................................................................................................................16 6.5.3 Rechtliche und politische Risiken .....................................................................................................................16 6.5.4 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko ..............................................................17 6.5.5 Schlüsselpersonenrisiko...................................................................................................................................17 6.5.6 Verwahrrisiko..................................................................................................................................................17 6.5.7 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)...............................................................17 7. Risikoprofil ...............................................................................................................................................................................17 8. Profil des typischen Anlegers ....................................................................................................................................................17 9. Wertentwicklung......................................................................................................................................................................17 10. Steuern ....................................................................................................................................................................................17 11. Kosten .....................................................................................................................................................................................18 12. Vergütungspolitik .....................................................................................................................................................................19 13. Berechnung des Anteilwertes ...................................................................................................................................................20 14. Erwerb und Rückgabe sowie Umtausch von Anteilen................................................................................................................20 15. Informationen an die Anteilinhaber ..........................................................................................................................................21 16. Vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland..............................................................................................................................21 17. Datenschutz .............................................................................................................................................................................22 18. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung .....................................................................................................22 II. Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe .....................................................................................................................................23 3
Inhalt III. Verwaltungsreglement......................................................................................................................................................................27 Grundreglement ...............................................................................................................................................................................27 Sonderreglement ..............................................................................................................................................................................40 IV. Kurzangaben über deutsche Steuervorschriften.................................................................................................................................43 V. Wertentwicklung des Fonds ..............................................................................................................................................................50 VI. Anhang ............................................................................................................................................................................................51 4
I. Verkaufsprospekt Dieser Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement, zes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame welches aus dem Grundreglement und dem Sonderregle- Anlagen und erfüllt die Anforderungen der Richtlinie ment des Fonds gebildet wird, hat im Zweifelsfalle Vor- 2009/65/EG vom 13. Juli 2009. rang vor den wesentlichen Informationen für den Anleger. Er ist nur gültig in Verbindung mit dem jeweils letzten Es sind Anteile von einer Anteilklasse erhältlich. Die Anteilklasse veröffentlichten Jahresbericht des Fonds, dessen Stichtag trägt die Bezeichnung CF. nicht länger als 16 Monate zurückliegen darf. Wenn der Stichtag des Jahresberichts länger als acht Monate zurück- Das Geschäftsjahr des Fonds endet am 31. Mai eines jeden Jah- liegt, ist dem Erwerber zusätzlich der jüngere Halbjahres- res. Für die Anteile ist eine Ertragsausschüttung vorgesehen. bericht des Fonds auszuhändigen. Beide Berichte sind Zwischenausschüttungen sind zulässig. Bestandteil dieses Verkaufsprospektes. Der Jahresbericht wird von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niemand ist ermächtigt, sich auf Angaben zu berufen, KPMG Luxembourg Société coopérative geprüft. welche nicht in dem Verkaufsprospekt oder in den we- sentlichen Informationen für den Anleger oder in Unterla- Der Fonds wird von der Deka International S.A. („Verwaltungs- gen, auf welche der Verkaufsprospekt sich beruft und gesellschaft“), Luxemburg, verwaltet. welche der Öffentlichkeit zugänglich sind, enthalten sind. Die Vermögenswerte des Fonds verwahrt die DekaBank Deut- Interessierten Anlegern wird geraten, diesen Verkaufsprospekt sche Girozentrale, Frankfurt am Main, Niederlassung Luxemburg sorgfältig und vollständig durchzulesen und sich bei ihren („Verwahrstelle“). Rechts-, Steuer- oder Finanzberatern über die entsprechenden rechtlichen Erfordernisse, Devisenbestimmungen und Steuern nach dem Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres 2. Verwaltungsgesellschaft gewöhnlichen Aufenthaltes oder Wohnsitzes, die sich auf den Erwerb, den Besitz, die Veräußerung oder anderweitige Verfü- Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 12. August 1988 als gung der Anteile auswirken können, und über die steuerliche Aktiengesellschaft unter luxemburgischem Recht für eine unbe- Behandlung der Erträge zu erkundigen. stimmte Dauer gegründet. Sie hat ihren Sitz in Luxemburg und ist unter Nummer B. 28 599 im Luxemburger Handels- und In diesem Verkaufsprospekt werden die in Artikel 1 Absatz 2 des Gesellschaftsregister eingetragen. Grundreglements definierten Begriffe in gleicher Weise verwen- det. Die Satzung der Verwaltungsgesellschaft ist im Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations („Mémorial“), vom 26. Dieser Verkaufsprospekt kann in andere Sprachen übersetzt Oktober 1988 veröffentlicht und beim Luxemburger Handels- werden. Im Fall etwaiger Widersprüche oder Doppeldeutigkeiten und Gesellschaftsregister hinterlegt. Die Satzung wurde letztma- in einer Übersetzung hat der deutsche Wortlaut Vorrang. lig durch Gesellschafterbeschluss vom 18. September 2019 abgeändert. Eine koordinierte Neufassung der Satzung wurde Die Herausgabe dieses Verkaufsprospekts und das Angebot bzw. beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegt der Verkauf von Anteilen des Fonds kann in manchen Hoheits- und die Satzungsänderung im Recueil électronique des sociétés gebieten Beschränkungen unterliegen. Dieser Verkaufsprospekt et associations ("RESA") am 9. Oktober 2019 veröffentlicht. ist nicht als Aufforderung zum Erwerb von Anteilen zu betrach- ten. Der Zweck der Verwaltungsgesellschaft ist die Auflegung und/oder Verwaltung von gemäß der Richtlinie 2009/65/EG zugelassenen luxemburgischen und/oder ausländischen OGAW 1. Der Fonds und die zusätzliche Verwaltung anderer luxemburgischer und/oder ausländischer OGA, die nicht unter diese Richtlinie Der im vorliegenden Verkaufsprospekt beschriebene Investment- fallen. fonds Die Tätigkeit der Verwaltung von fonds communs de placement Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien und Investmentgesellschaften umfasst insbesondere: (im Folgenden der „Fonds“) ist ein auf Initiative der DekaBank Die Anlageverwaltung: In diesem Zusammenhang kann die Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, nach Luxemburger Verwaltungsgesellschaft für Rechnung der von ihr verwalte- Recht in der Form eines "fonds commun de placement" errich- ten OGAW und OGA Benachrichtigungen oder Anweisun- tetes Sondervermögen aus Wertpapieren und sonstigen Vermö- gen betreffend zu tätigender Anlagen erteilen, Verträge ab- genswerten. Der Fonds unterliegt Teil I des Luxemburger Geset- schließen, alle Arten von Wertpapieren und andere Vermö- 5
gensarten kaufen, verkaufen, tauschen und übereignen, für Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, ge- Rechnung der von ihr verwalteten OGAW und OGA alle im troffen haben und die Einhaltung dieser Anforderungen überwa- Zusammenhang mit Wertpapieren, die das Vermögen der chen. Darüber hinaus stellt sie sicher, dass den Fonds bzw. Teil- OGAW und OGA bilden, stehenden Stimmrechte ausüben. fonds und/oder den Anteilinhabern in keinem Fall überzogene Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Auflis- Kosten in Rechnung gestellt werden. tung. Die Verwaltungsgesellschaft kann ihre Tätigkeit im In- und Aus- Administrative Tätigkeiten in Bezug auf OGAW und OGA. land ausüben, Zweigniederlassungen errichten und alle sonsti- Hierbei handelt es sich um die Gesamtheit der in Anhang II gen Geschäfte betreiben, die der Erreichung ihrer Zwecke för- des Gesetzes von 2010 aufgeführten Tätigkeiten, d.h. insbe- derlich sind und im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes sondere die Bewertung der Portfolios und Preisfestsetzung vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften und des Kapi- für die Aktien und/oder Anteile der OGAW und OGA, die tels 15 des Gesetzes von 2010 bleiben. Ausgabe und Rücknahme von Aktien und/oder Anteilen der OGAW und OGA, die Registerführung für die OGAW und Die Verwaltungsgesellschaft hat auf eigene Verantwortung, OGA, die Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen Kosten und Kontrolle die Deka Investment GmbH, Frankfurt, mit von Transaktionen. Diese Auflistung ist nicht abschließend. der Ausführung der täglichen Anlagepolitik des Fonds beauf- tragt. Der Fondsmanager ist befugt, Vermögenswerte des Fonds Vertrieb der Aktien und/oder Anteile von selbst- oder fremd- anzulegen und/oder bestehende Anlagen zu liquidieren. verwalteten OGAW und OGA in Luxemburg und/oder im Ausland. Die Deka Investment GmbH ist eine Kapitalverwaltungsgesell- schaft (Verwaltungsgesellschaft) nach deutschem Recht. Sie ist Die Verwaltungsgesellschaft verfügt im Einklang mit dem Gesetz auf das Portfoliomanagement von Fonds für Privatkunden und von 2010 und den anwendbaren Verwaltungsvorschriften der institutionelle Anleger spezialisiert. Die von ihr verwalteten Ver- CSSF über ausreichende und angemessene organisatorische mögenswerte beliefen sich am 31. Dezember 2018 auf rund Strukturen und interne Kontrollmechanismen, insbesondere 146,9 Mrd. Euro. handelt sie im besten Interesse der Fonds bzw. Teilfonds und stellt sicher, dass Interessenkonflikte vermieden werden und die Des Weiteren hat die Verwaltungsgesellschaft die Fondsbuchhal- Einhaltung von Beschlüssen und Verfahren, eine faire Behand- tung und Fondsadministration auf die State Street Bank Interna- lung der Inhaber von Anteilen an den verwalteten Fonds und tional GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg ausgelagert. Teilfonds sowie die Einhaltung der festgelegten Risikomanage- ment-Grundsätze gewährleistet sind. Sie verfügt über eine wirk- Mit der Abwicklung von Transaktionen für Rechnung des Fonds same und ständige Compliance-, Innenrevisions- sowie Risiko- wird überwiegend die Verwahrstelle, deren Tochtergesellschaft management-Funktion, die jeweils unabhängig sind, und erhält die Verwaltungsgesellschaft ist, beauftragt. diese aufrecht. Weitere Angaben zur Verwaltungsgesellschaft enthält der An- Die Verwaltungsgesellschaft verfügt ferner über festgelegte hang „Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe“. Entscheidungsprozesse, eine klare Organisationsstruktur, ange- messene interne Kontrollmechanismen sowie eine interne Be- richterstattung zwischen allen maßgeblichen Ebenen der Verwal- 3. Verwahrstelle tungsgesellschaft. Sie gewährleistet ferner, dass angemessene und systematische Aufzeichnungen über ihre Geschäftstätigkeit Das Gesetz von 2010 und die anwendbaren Verwaltungsvor- und interne Organisation geführt werden. Sie ergreift alle ange- schriften der CSSF sehen eine Trennung der Verwaltung und der messenen Maßnahmen, um das bestmögliche Ergebnis für den Verwahrung von OGAW vor. Für Vermögenswerte, deren Ver- Fonds bzw. Teilfonds zu erzielen, wobei sie den Kurs, die Kos- wahrung die Verwahrstelle selbst übernimmt, eröffnet die Ver- ten, die Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausfüh- wahrstelle für den OGAW ein oder mehrere Konten, in denen rung und Abrechnung, den Umfang und die Art des Auftrages alle Vermögenswerte erfasst werden, die Eigentum des OGAW sowie alle sonstigen, für die Auftragsausführung relevanten sind und für deren Verwahrung sie verantwortlich ist. Bei Ver- Aspekte berücksichtigt (best execution). Sie sorgt für eine umge- mögensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft hende, redliche und zügige Ausführung der für Fonds bzw. die Verwahrstelle, ob der Fonds Eigentum an diesen Vermögens- Teilfonds getätigten Portfoliogeschäfte im Hinblick auf die Aus- gegenständen erworben hat. Die Verwahrstelle muss zu jeder führung von Handelsentscheidungen für die verwalteten Fonds Zeit einen vollständigen Überblick über alle Vermögenswerte des bzw. Teilfonds. Bei Auslagerung von Aufgaben an Dritte verge- OGAW haben, einschließlich derer, die nicht Gegenstand einer wissert sie sich, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen Verwahrung sind. Sie überwacht, ob die Verfügungen der Ver- zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation und Vermei- waltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den dung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren 6
Vorschriften des Gesetzes von 2010 und dem Verwaltungsregle- Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Lu- ment entsprechen. xemburger Recht, dem Verwaltungsreglement und dem Ver- wahrstellenvertrag. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass die Geldflüsse und liquiden Mittel des OGAW ordnungsgemäß überwacht werden. Sie ge- Die Verwaltungsgesellschaft wird überwiegend die Verwahrstel- währleistet, dass sämtliche von Anteilinhabern bei der Zeichnung le, zu deren Konzern sie gehört, mit der Abwicklung von Trans- von Anteilen des OGAW geleistete Zahlungen eingehen und aktionen für Rechnung des Fonds beauftragen. dass alle liquiden Mittel des OGAW auf Geldkonten verbucht werden, die auf den Namen des OGAW oder der Verwaltungs- Interessenkonflikte können aus Aufgaben oder Kontrollfunktio- gesellschaft oder auf den Namen der Verwahrstelle bei einem nen entstehen, die die Verwahrstelle für den Fonds, die Anleger Institut gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben a), b) und c) der oder die Verwaltungsgesellschaft erbringt. Richtlinie 2006/73/EG oder bei einem anderen Institut der glei- chen Art in dem entsprechenden Markt, in dem Geldkonten Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der Ver- vorgeschrieben sind, eröffnet wurden, solange ein solches Insti- wahrstellenfunktion für den Fonds ergeben. tut einer wirksamen aufsichtsrechtlichen Regulierung und Auf- sicht unterliegt, die den Rechtsvorschriften der Europäischen Interessenkonflikte könnten für den Fonds darüber hinaus durch Union entsprechen und wirksam durchgesetzt werden. die Wahrnehmung der Funktion des Unterverwahrers innerhalb der Deka-Gruppe entstehen. Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufga- ben: Potentielle Fallgruppen innerhalb der Deka-Gruppe wurden identifiziert und entsprechende Vorkehrungen zu ihrer Vermei- Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Antei- dung implementiert. Hierzu zählen u.a. die organisatorische le sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des Ge- Trennung der Zuständigkeiten und die Einhaltung von „Best setzes von 2010 und dem Verwaltungsreglement des Fonds Execution-Maßstäben“ beim Erwerb oder der Veräußerung von entsprechen, Vermögensgegenständen. Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung Die Verwahrstelle kann die Verwahrung von verwahrfähigen der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb Vermögensgegenständen an weitere Unterverwahrer übertra- der üblichen Fristen an den Fonds überwiesen wird, gen. Die übertragenen Aufgaben sind: Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vor- Verwahrung der Wertpapiere, schriften des Gesetzes von 2010 und dem Verwaltungsregle- ment verwendet werden, Verwaltung der Wertpapiere, Sicherzustellen, dass die Anteilpreise ordnungsgemäß be- Abwicklung der Wertpapierhandelsgeschäfte und Ausfüh- rechnet werden, rung von Wertpapierlieferungen (Ein- und Ausgänge). Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierleihege- Die Verwahrung der Vermögenswerte des OGAW konzentriert schäfte rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind. sich zum größten Teil auf die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Im OGAW enthaltene konzernfremde Ziel- Für den Fonds hat die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frank- fondsanteile werden durch die Raiffeisen Bank International AG, furt am Main, Niederlassung Luxemburg, die Funktion der Ver- Wien (RBI AG) verwahrt. wahrstelle übernommen. Sie wurde am 1. Februar 1982 als Niederlassung der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt Als Unterverwahrer für die Verwahrstelle sind die J.P. Morgan am Main, gegründet. Die DekaBank Deutsche Girozentrale, AG, Frankfurt, Clearstream Banking AG, Frankfurt und die RBI Frankfurt am Main, ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. AG tätig. Die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, ist Die Unterverwahrung der Vermögenswerte des OGAW konzen- Mutterunternehmen und alleiniger Gesellschafter der DekaBank triert sich zum größten Teil auf die J.P. Morgan AG, Frankfurt. Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A. Die DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A. ist Mutterunternehmen und allei- Zudem nimmt die Verwahrstelle im Hinblick auf für den OGAW niger Gesellschafter der Verwaltungsgesellschaft. erworbene Investmentanteile die Dienste von das jeweilige An- teilsregister führenden Transfer Agents in Anspruch, zum Teil indirekt über die oben genannten Unterverwahrer. 7
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegen- schleunigen und im Umgang mit Umweltproblemen dem Vor- stände, die von ihr oder von einem ihrer Unterverwahrer ver- sorgeprinzip folgen. wahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines sol- chen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegen- Zusätzlich werden bei der Auswahl der Wertpapiere Unterneh- über dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist men nach Kriterien für Umweltmanagement (z.B. Klimaschutz), auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle soziale Verantwortung (z.B. Menschenrechte, Standards in der zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö- Lieferkette, Sicherheit und Gesundheit) und Unternehmensfüh- gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz- rung (z.B. Transparenz und Berichterstattung, Bestechung und lich nur, wenn sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Verpflich- Korruption) bewertet und im Ergebnis entweder in das investier- tungen mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. bare Universum aufgenommen oder aus diesem ausgeschlossen. Auf Verlangen übermittelt die Verwaltungsgesellschaft den Bei dem Auswahlprozess kann sich die Verwaltungsgesellschaft Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahr- auch von externen Dienstleistern unterstützen lassen. Das Fonds- stelle und deren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu management wird durch einen Anlageausschuss beraten. möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Tä- tigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Eine Über- Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Dabei sicht der beauftragten Unterverwahrer und Lagerstellen ist unter werden im Rahmen des Investmentprozesses, d.h. einer Gesamt- www.deka.de erhältlich. unternehmenseinschätzung, Unternehmen beurteilt, wobei in erster Linie Bilanzdaten und betriebswirtschaftliche Kennzahlen Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anlegern Informatio- wie z.B. Eigenkapitalquote und Nettoverschuldung sowie quali- nen zu den Gründen, aus denen sie sich für die DekaBank Deut- tative Bewertungskriterien wie z.B. die Qualität der Produkte sche Girozentrale, Frankfurt am Main, Niederlassung Luxem- und des Geschäftsmodells des Unternehmens analysiert werden. burg, als Verwahrstelle des Fonds entschieden hat. Ergänzend wird die Markt- und Branchenattraktivität auf Basis volkswirtschaftlicher Daten bewertet. Im Rahmen des Investmen- tansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) 4. Anlagepolitik verzichtet, da die Fondsallokation/Selektion nicht mit einem Index vergleichbar ist. Das Ziel des Fonds ist es, durch die Nutzung von Chancen und die Vermeidung von Risiken, die sich aus ökonomischen, ökolo- Bis zu 10 % des Netto-Fondsvermögens darf in Investmentantei- gischen und sozialen Entwicklungen ergeben, ein mittel- bis le gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e) des Grundreglements langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. angelegt werden. Hierfür investiert der Fonds auf globaler Ebene in Wertpapiere Es dürfen Bankguthaben gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f) von Unternehmen (davon mindestens 61 % des Fondsvermö- des Grundreglements und flüssige Mittel gemäß Artikel 5 Absatz gens in Aktien), deren Produkte und Dienstleistungen Lösungen 3 des Grundreglements gehalten werden. zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN) darstellen (sog. Impact Investing). Die Messung der Wir- Es darf in Geldmarktinstrumente gemäß Artikel 5 des Grundre- kung von Investitionen im Fonds orientiert sich an den Sustaina- glements investiert werden. ble Development Goals der Vereinten Nationen (UN). Die Su- stainable Development Goals sind 17 konkrete Ziele, die zur Die im Rahmen von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe g) des Grund- Förderung einer nachhaltigen Entwicklung geeignet sind. Dazu reglements getätigten Techniken und Instrumente, die Wertpa- gehören unter anderem „Maßnahmen zum Klimaschutz“, „ver- piere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben, wer- antwortungsvoller Konsum“, „Bekämpfung von Wasserknapp- den auch zu anderen Zwecken als der Absicherung abgeschlos- heit“, „Gesundheit und Wohlergehen“ sowie „Schutz der natür- sen. Als Techniken und Instrumente gelten vor allem Derivate lichen Ressourcen“. wie z.B. Optionen, Finanzterminkontrakte, Swaps, Credit Default Swaps, Devisenterminkontrakte sowie Kombinationen hieraus. Bei der Auswahl der Wertpapiere werden Unternehmen ausge- schlossen, die den nachhaltigen Mindestkriterien des Fonds nicht Die Verwaltungsgesellschaft wird die vorgenannten Geschäfte entsprechen. Diese basieren zum Beispiel auf den Prinzipien des ausschließlich mit erstklassigen Finanzinstituten als Geschäfts- UN Global Compact. Die zehn Prinzipien des Global Compact partner abschließen, die auf derartige Geschäfte spezialisiert sind umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeits- und von einer anerkannten Ratingagentur mit der Bonitäts- rechten, Korruption und Umweltverstößen. Unternehmen sollen einstufung „Investment Grade“ bewertet wurden. zum Beispiel den Schutz der internationalen Menschenrechte achten und sicherstellen. Sie sollen unter anderem die Entwick- Anlagegrenzen aus steuerlichen Gründen lung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien be- Mehr als 50 % des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermö- 8
gens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände übungspreis”) zu kaufen (Kauf- oder „Call”-Option) oder zu ver- des Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Verbindlichkei- kaufen (Verkaufs- oder „Put”-Option). Der Preis einer Call- oder ten) des Fonds werden in solche Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Put-Option ist die Options-„Prämie”. Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetzes (InvStG) ange- legt, die nach diesem Verwaltungsreglement für den Fonds Finanzterminkontrakte sind gegenseitige Verträge, welche die erworben werden können. Dabei können die tatsächlichen Kapi- Vertragsparteien berechtigen beziehungsweise verpflichten, talbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt einen bestimmten Vermögenswert an einem im Voraus be- werden. stimmten Zeitpunkt zu einem im Voraus bestimmten Preis abzu- nehmen beziehungsweise zu liefern, wobei jeweils nur ein Die steuerrechtlich vorgegebene Zielsetzung der „fortlaufenden Bruchteil der jeweiligen Kontraktgröße („Einschuss“) sofort Anlage“ in Kapitalbeteiligungen wird auch innerhalb von sechs geleistet werden muss. Monaten nach Neuauflage oder während der Abwicklung des Fonds erfüllt, sofern der Fonds innerhalb dieses Zeitraums noch Total Return Swaps sind Kreditderivate, bei denen sämtliche nicht oder nicht mehr die vorausgesetzte tatsächliche Vermö- Erträge und Wertschwankungen eines Basiswerts gegen eine genszusammensetzung von mehr als 50 % des Aktivvermögens fest vereinbarte Zinszahlung getauscht werden. Ein Vertragspart- des Fonds in Kapitalbeteiligungen erreicht. ner, der Sicherungsnehmer, transferiert damit das gesamte Kre- dit- und Marktrisiko für die Laufzeit des Geschäftes aus dem Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den Sicherungsge- 5. Techniken und Instrumente ber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer bei Abschluss des Geschäftes eine Prämie an den Sicherungsgeber. Bei möglichen Bei der Anlage des Fondsvermögens werden die Voraussetzun- Kursverlusten sind am Ende des Geschäftes (Fälligstellung) Aus- gen des Gesetzes von 2010 und der Großherzoglichen Verord- gleichzahlungen vom Sicherungsgeber zu leisten. Statt einer nung vom 8. Februar 2008 in Umsetzung der Richtlinie Zinszahlung kann die Gesamtrendite eines Basiswerts auch ge- 2007/16/EG eingehalten. Darüber hinaus werden die Vorgaben gen die Gesamtrendite eines anderen Basiswerts getauscht wer- aus der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Meldung und den. Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTR) eingehalten. Total Return Swaps werden für den Fonds getätigt, um sich gegen Kursverluste und Risiken aus dem Basiswert abzusichern Zur effizienten Verwaltung des Portfolios darf der Fonds sich bzw. an Marktentwicklungen partizipieren zu können ohne den unter Einhaltung der durch das Gesetz von 2010 oder der von Basiswert selbst erworben zu haben. Unter anderem können der Luxemburger Aufsichtsbehörde festgelegten Bedingungen Aktien, Renten und Währungen als Vermögensgegenstände des und Grenzen der Techniken und Instrumente bedienen, die Fonds Gegenstand von Total Return Swaps sein. Es dürfen bis zu Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand ha- 20 % des Fondsvermögens Gegenstand solcher Geschäfte sein. ben. Zu diesen Techniken und Instrumenten gehören neben den Dies ist ein Orientierungswert der im Einzelfall auch überschrit- Wertpapierpensionsgeschäften gemäß Artikel 10 des Grundre- ten werden kann. Die Verwaltungsgesellschaft erwartet aber, glements vor allem Derivate, insbesondere Optionen, Finanzter- dass dieser Wert im Regelfall geringer ausfällt. Den tatsächlichen minkontrakte, Swaps, Credit Default Swaps, Total Return Swaps, Wert der in Total Return Swaps im Fondsvermögen investiert ist, Devisenterminkontrakte sowie Kombinationen hieraus. kann dem jeweils gültigen Jahres- oder Halbjahresbericht ent- nommen werden. Die Erträge zuzüglich evtl. vereinnahmter Derivate, die zur Absicherung eingesetzt werden, können Verlus- Prämien aus Total Return Swaps fließen – nach Abzug der Trans- te für den Fonds, die sich aus der negativen Wertentwicklung aktionskosten – vollständig dem Fonds zu. abgesicherter Vermögenswerte ergeben, abmildern oder vermei- den; zugleich kann die Absicherung mittels Derivaten jedoch Die Vertragspartner für Total Return Swaps werden nach den auch dazu führen, dass sich positive Wertentwicklungen abgesi- Grundsätzen der Best-Execution-Policy ausgewählt und regelmä- cherter Vermögenswerte nicht mehr in gleichem Umfang positiv ßig überprüft. Die Vertragspartner müssen Finanzeinrichtungen auf die Wertentwicklung des Fonds auswirken können. Derivate erster Ordnung sein, die auf solche Transaktionen spezialisiert können zu Investitionszwecken eingesetzt werden, um zielge- sind, einem Rating einer anerkannten Ratingagentur unterliegen richtet und zumeist unter geringerem Kapitaleinsatz an der (min. Investmentgrade) und von einer Aufsichtsbehörde beauf- Wertentwicklung von Finanzinstrumenten oder Märkten zu sichtigt werden. partizipieren. Für die Techniken und Instrumente besteht ein Collateral-Mana- Eine Option ist das Recht, einen bestimmten Vermögenswert gement zur Verwaltung der für diese Geschäfte zu stellenden während einer im Voraus vereinbarten Frist („Ausübungszeit- sowie zu erhaltenden Sicherheiten. Die Sicherheiten dienen raum“) oder an einem im Voraus bestimmten Zeitpunkt („Aus- dazu, das Ausfallrisiko des Vertragspartners dieser Geschäfte übungszeitpunkt”) zu einem im Voraus bestimmten Preis („Aus- 9
ganz oder teilweise zu reduzieren. Diese werden täglich neu be- Ausfallrisiko des jeweiligen Vertragspartners 5 % des Wertes des rechnet und entsprechend angepasst. Fonds nicht überschreitet. Ist der Vertragspartner ein Kreditinsti- tut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Für OTC-Derivate, die über eine zentrale Gegenpartei abgewi- Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder in einem ckelt werden und für börsengehandelte Derivate, die über ein Drittstaat, in dem gleichwertige Aufsichtsbestimmungen gelten, standardisiertes System abgeschlossen werden, richtet sich die so darf der Anrechnungsbetrag für das Ausfallrisiko 10 % des Besicherung nach den Regeln der zentralen Gegenpartei, der Wertes des Fonds betragen. Börse bzw. des Systembetreibers. Die Besicherung kann auch vollständig durch Wertpapiere oder Für OTC-Derivate, die nicht über eine zentrale Gegenpartei ab- Geldmarktinstrumente eines einzigen Emittenten gemäß Artikel gewickelt werden, vereinbart die Verwaltungsgesellschaft mit 6 Absatz 3 des Grundreglements erfolgen; in dem Fall müssen den Kontrahenten Regelungen zur Besicherung der Forderungen die Sicherheiten mindestens 6 verschiedene Emissionen umfas- des Fonds. Die grundsätzlichen Anforderungen an die Sicherhei- sen und keine Emission darf 30 % des Netto-Fondsvermögens ten hat die Verwaltungsgesellschaft in einer Collateral Policy, übersteigen. unter Berücksichtigung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen, u.a. der Verordnung 10-4 der CSSF, dem Rund- Von den Sicherheiten werden Wertabschläge (Haircuts) abgezo- schreiben CSSF 11/512, dem Rundschreiben CSSF 08/356, den gen, die je nach Art der Wertpapiere, der Bonität der Emittenten CESR Guidelines on Risk Measurement and Calculation of Global sowie ggf. nach Restlaufzeit variieren. Die Haircuts fallen für die Exposure and Counterparty Risk for UCITS (CESR/10-788), sowie aufgeführten Wertpapierkategorien wie folgt aus: dem Rundschreiben CSSF 14/592 in Verbindung mit den ESMA Leitlinien zu börsengehandelten Indexfonds (Exchange-Traded Bankguthaben 0% Funds, ETF) und anderen OGAW-Themen (ESMA/2014/937), festgelegt. Aktien 5% - 40% Zulässige Sicherheiten sind u.a. Barsicherheiten, Aktien, Staats- Renten 0,5% - 30% anleihen, Anleihen anderer Gebietskörperschaften und suprana- tionaler Organisationen, Unternehmensanleihen sowie deutsche Aktien oder Anteile an UCITS 10% – 50% öffentliche oder Hypothekenpfandbriefe. Weitere Restriktionen hinsichtlich zulässiger Währungen, Ratinganforderungen an Darüber hinaus kann für Sicherheiten in einer anderen Währung Emission bzw. Emittent sowie Zugehörigkeit zu ausgewählten als der Fondswährung ein zusätzlicher Wertabschlag von bis zu Indizes (bei Aktien) stellen weiterhin sicher, dass ausschließlich 10%-Punkten angewandt werden. In besonderen Marktsituatio- Sicherheiten hoher Qualität Verwendung finden. Hierbei werden nen (z.B. Marktturbulenzen) kann die Verwaltungsgesellschaft nur Sicherheiten akzeptiert, die von Emittenten mit einer hohen von den genannten Werten abweichen. Kreditqualität und Bonität begeben worden sind. Sollte nicht das höchste Kreditratingband vorliegen, werden weitere Sicherheits- Barsicherheiten in Form von Bankguthaben dürfen auf Sperrkon- margenabschläge vorgenommen. ten bei der Verwahrstelle des Fonds oder mit ihrer Zustimmung bei einem anderen Kreditinstitut gehalten werden. Barmittel, die Alle entgegen genommenen Sicherheiten, die keine Barsicher- der Fonds als Sicherheiten gestellt bekommt, können unter heiten sind, sollen liquide sein und an einem liquiden Markt mit Einhaltung der Vorgaben des Rundschreibens CSSF 08/356 und transparenten Preisfeststellungen gehandelt werden. Ziel ist es des Rundschreibens CSSF 11/512 reinvestiert werden. Die Wie- eine kurzfristige Veräußerung garantieren zu können, zu einem deranlage darf nur in Staatsanleihen von hoher Qualität oder in Preis der nahe an der vor dem Verkauf festgestellten Bewertung Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur erfolgen. Zudem liegt. können Barsicherheiten im Wege eines umgekehrten Pensions- geschäfts mit einem Kreditinstitut angelegt werden, wenn die Die Sicherheiten sollen mindestens börsentäglich bewertet wer- Rückforderung des aufgelaufenen Guthabens jederzeit gewähr- den können. Es findet eine tägliche Marktbewertung und ein leistet ist. täglicher Marginausgleich statt. Vermögensgegenstände, die eine hohe Preisvolatilität aufweisen, werden nur dann als Sicher- Die Verwaltungsgesellschaft kann für Rechnung des Fonds im heit akzeptiert, wenn geeignete konservative Bewertungsab- Rahmen von Derivategeschäften Wertpapiere als Sicherheit schläge (Haircuts) angewandt werden können. Die erhaltenen entgegennehmen. Wenn diese Wertpapiere als Sicherheit über- unbaren Sicherheiten werden nicht veräußert, neu angelegt oder tragen wurden, müssen sie bei der Verwahrstelle verwahrt wer- verpfändet. den. Hat die Verwaltungsgesellschaft die Wertpapiere als Sicher- heit verpfändet erhalten, können sie auch bei einer anderen Im Übrigen müssen Derivategeschäfte in einem Umfang besi- Stelle verwahrt werden, die einer wirksamen öffentlichen Auf- chert sein, der sicherstellt, dass der Anrechnungsbetrag für das sicht unterliegt und vom Sicherungsgeber unabhängig ist. 10
Der Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instru- Anteilinhaber sollten beachten, dass Derivate für verschiedene menten soll vorwiegend im Hinblick auf eine Steigerung der Zwecke eingesetzt werden können, insbesondere für Absiche- Wertentwicklung erfolgen, ohne dass dadurch von den im rungs- und Investmentzwecke. Die Berechnung der erwarteten Grund- oder Sonderreglement bzw. im Verkaufsprospekt ge- Hebelwirkung nach Bruttomethode unterscheidet nicht zwischen nannten Anlagezielen des Fonds abgewichen oder der grundle- den unterschiedlichen Zielsetzungen des Derivateeinsatzes und gende Charakter der Anlagepolitik des Fonds verändert wird. liefert daher keine Indikation über den Risikogehalt des Fonds. Die Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass die aus dem Einsatz Der Fonds darf als Teil seiner Anlagestrategie innerhalb der in von Derivaten resultierende Hebelwirkung (Leverage) des Fonds Artikel 6 Absatz 5 und 6 des Grundreglements festgelegten nach Bruttomethode grundsätzlich 3,0 nicht überschreiten wird. Grenzen Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko Eine Indikation des Risikogehaltes des Fonds wird dagegen durch der Basiswerte die Anlagegrenzen des Artikels 6 nicht über- die Nettomethode gegeben, da sie auch den Einsatz von Deriva- schreitet. Anlagen des Fonds in indexbasierten Derivaten müssen ten zu Absicherungszwecken angemessen berücksichtigt. Die bei den Anlagegrenzen des Artikels 6 Absatz 1 bis 6 nicht be- Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass die Hebelwirkung (Lever- rücksichtigt werden. Wenn ein Derivat in ein Wertpapier oder age) des Fonds nach Nettomethode grundsätzlich 2,0 nicht ein Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss es hinsichtlich der überschreiten wird. In besonderen Ausnahmefällen kann es Einhaltung der Vorschriften dieses Artikels mit berücksichtigt vorkommen, dass die Hebelwirkung auch höher liegt. werden. Angaben zum Risikoprofil des Fonds, welches im Einklang mit Die Verwaltungsgesellschaft verfügt für den Fonds über ein den oben genannten Techniken und Instrumenten steht, können Risikomanagementverfahren im Einklang mit dem Gesetz von auch den wesentlichen Informationen für den Anleger entnom- 2010 und den anwendbaren Verwaltungsvorschriften der Lu- men werden. xemburger Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier ("CSSF"), insbesondere dem Rundschreiben Informationen zum aktuellen Einsatz der Techniken und Instru- CSSF 11/512 vom 30. Mai 2011. mente sind bei der Verwaltungsgesellschaft unter (+3 52) 3409- 2739 und bei der DekaBank Deutsche Girozentrale von montags Im Rahmen des Risikomanagementverfahrens wird das Gesam- bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der trisiko des Fonds im Hinblick auf die Positionen in derivativen Rufnummer +49 (0) 69 / 7147-652 erhältlich. Finanzinstrumenten im Wege des Ansatzes über die Verbindlich- keiten („Commitment Approach“) gemessen und kontrolliert. 6. Risikohinweise Bei dem Commitment-Approach werden Positionen in derivati- ven Finanzinstrumenten in entsprechende Positionen in den zu Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds Grunde liegenden Basiswerten umgerechnet. Die vollständigen sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit Verbindlichkeiten in derivativen Finanzinstrumenten bemessen den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informa- sich dann als Summe aller einzelnen Verbindlichkeiten nach tionen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung Aufrechnung eventueller Gegenforderungen (Netting) und De- berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken ckungsposten (Hedging). kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umstän- den die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehalte- Für Zwecke der Risikobegrenzung darf die Summe aller einzel- nen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich nen Verbindlichkeiten den Nettoinventarwert des Fonds nicht damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken. überschreiten. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeit- Die Verwaltungsgesellschaft berechnet die Hebelwirkung (Eng- punkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermö- lisch „leverage“) des Fonds im Einklang mit den Verwaltungsvor- gensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- schriften der zuständigen Aufsichtsbehörden unter Anwendung werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds inves- des Ansatzes der Summe der Nominalen („Bruttomethode“) tierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger sowie zusätzlich unter Anwendung des Commitment-Ansatzes könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder sogar („Nettomethode“).1) ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. 1) Die Berechnung unter Anwendung des Commitment-Ansatzes erfolgt nach den Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufspro- von der European Securities and Markets Authority (ESMA), früher Committee of spekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wert- European Securities Regulators (CESR), veröffentlichten Guidelines vom 28. Juli 2010 (CESR 10-788). entwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und 11
Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt behalten mit der Folge, dass er Anleger des übernehmenden sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufge- OGAW wird, (iii) oder gegen Anteile an einem offenen Publi- führt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahrschein- kums-Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsät- lichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung zen umtauschen, sofern die Verwaltungsgesellschaft oder ein bei Eintritt einzelner Risiken. mit ihr verbundenes Unternehmen ein solches Investmentvermö- gen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet. Dies gilt 6.1 Risiken einer Fondsanlage gleichermaßen, wenn die Verwaltungsgesellschaft sämtliche Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anla- Vermögensgegenstände eines anderen offenen Publikums-In- ge in einen Fonds typischerweise verbunden sind. Diese Risiken vestmentvermögen auf den Fonds überträgt. Der Anleger muss können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine erneute Inves- investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedau- titionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile er der Fondsanlage auswirken. können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in Anteile an einem Investmentvermögen mit vergleichbaren 6.1.1 Schwankung des Fondsanteilwerts Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet wer- Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, den, etwa, wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist als geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der Anschaffung. Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte aller Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der 6.1.5 Aussetzung der Anteilrücknahme Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Die Verwaltungsgesellschaft darf die Rücknahme der Anteile Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehalte- zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorlie- nen Vermögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkei- gen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen ten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensge- der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche genstände oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt Umstände in diesem Sinne können z.B. wirtschaftliche oder der Fondsanteilwert. politische Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Han- 6.1.2 Änderung der Anlagepolitik oder des Verwaltungs- delsbeschränkungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung reglements des Anteilwerts beeinträchtigen, sein. Auch im Fall einer Ausset- Die Verwaltungsgesellschaft kann den Verkaufsprospekt ein- zung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken, z.B. schließlich des Verwaltungsreglements mit Genehmigung der wenn die Verwaltungsgesellschaft gezwungen ist, Vermögens- CSSF ändern. Durch eine Änderung des Verkaufsprospekts kön- gegenstände während der Aussetzung der Anteilrücknahme nen auch den Anleger betreffende Regelungen geändert wer- unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wieder- den. Die Verwaltungsgesellschaft kann etwa durch eine Ände- aufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen, als derje- rung des Verkaufsprospekts einschließlich des Verwaltungsregle- nige vor Aussetzung der Rücknahme. ments die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Verwaltungsgesell- Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der schaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich Rücknahme der Anteile direkt eine Auflösung des Fonds folgen. und nach dem Verkaufsprospekt einschließlich des Verwaltungs- Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm reglements zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Ände- geplante Haltedauer nicht realisieren kann und ihm wesentliche rung des Verkaufsprospekts und dessen Genehmigung durch die Teile des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur CSSF ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbunde- Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen. ne Risiko verändern. 6.1.6 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anle- 6.1.3 Liquidation des Fonds gers Der Verwaltungsgesellschaft steht das Recht zu, den Fonds unter Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen ge- angemessener Berücksichtigung der Interessen der Anteileigner wünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann aufzulösen. Eine Auflösung erfolgt zwingend in den gesetzlich fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Eine bei Erwerb vorgesehenen Fällen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, von Anteilen entrichtete Verkaufsprovision bzw. ein bei Veräu- dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. ßerung von Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem, insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer, den Erfolg 6.1.4 Übertragung aller Vermögensgegenstände des einer Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. Anleger könnten Fonds auf ein anderes Investmentvermögen (Ver- einen niedrigeren als den ursprünglich angelegten Betrag zurück schmelzung) erhalten. Die Verwaltungsgesellschaft kann sämtliche Vermögensgegen- stände des Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der 6.1.7 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch Anleger kann seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) steuerliche Aspekte 12
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