Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien

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Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien
Verkaufsprospekt
  mit Verwaltungsreglement.
  Deka-Nachhaltigkeit Impact
  Aktien
  Ein Investmentfonds gemäß Teil I
  des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010
  über Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW).

  Ausgabe Mai 2020

Deka International S.A.                             Finanzgruppe
Verkaufsbeschränkung

Die Deka International S.A. und die in diesem Verkaufsprospekt
beschriebenen Fondsanteile sind und werden nicht gemäß dem
United States Investment Company Act von 1940 in seiner gülti-
gen Fassung registriert. Die durch diesen Verkaufsprospekt an-
gebotenen Anteile sind aufgrund US-aufsichtsrechtlicher Be-
schränkungen nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten
von Amerika (welcher Begriff auch die Bundesstaaten, Territori-
en und Besitzungen der Vereinigten Staaten sowie den District
of Columbia umfasst) oder an bzw. zugunsten von US-Personen,
wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von
1933 in der geltenden Fassung definiert, bestimmt und werden
nicht registriert.

US-Personen sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in den
Vereinigten Staaten von Amerika haben. US-Personen können
auch Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristische Personen)
sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staa-
ten von Amerika bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder
einer US-Besitzung gegründet wurden.

Dementsprechend werden Anteile in den Vereinigten Staaten
von Amerika und an oder für Rechnung von US-Personen weder
angeboten noch verkauft. Spätere Übertragungen von Anteilen
in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. an US-Personen
sind unzulässig.

Dieser Verkaufsprospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten
von Amerika oder an US-Personen verbreitet werden. Die Vertei-
lung dieses Verkaufsprospektes und das Angebot bzw. der Ver-
kauf der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen
Beschränkungen unterworfen sein.

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Inhalt

I.   Verkaufsprospekt................................................................................................................................................................................5
     1.   Der Fonds...................................................................................................................................................................................5
     2.   Verwaltungsgesellschaft .............................................................................................................................................................5
     3.   Verwahrstelle .............................................................................................................................................................................6
     4.   Anlagepolitik ..............................................................................................................................................................................8
     5.   Techniken und Instrumente ........................................................................................................................................................9
     6.   Risikohinweise ..........................................................................................................................................................................11
          6.1     Risiken einer Fondsanlage .............................................................................................................................................12
                  6.1.1        Schwankung des Fondsanteilwerts..................................................................................................................12
                  6.1.2        Änderung der Anlagepolitik oder des Verwaltungsreglements.........................................................................12
                  6.1.3        Liquidation des Fonds .....................................................................................................................................12
                  6.1.4        Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes Investmentvermögen (Verschmel-
                               zung) ..............................................................................................................................................................12
                  6.1.5        Aussetzung der Anteilrücknahme....................................................................................................................12
                  6.1.6        Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers ..................................................................................13
                  6.1.7        Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte............................................................13
          6.2     Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) ....................................................................................13
                  6.2.1        Wertveränderungsrisiken ................................................................................................................................13
                  6.2.2        Kapitalmarktrisiko ...........................................................................................................................................13
                  6.2.3        Kursänderungsrisiko von Aktien ......................................................................................................................13
                  6.2.4        Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen ..................................................................................13
                  6.2.5        Konzentrationsrisiko .......................................................................................................................................13
                  6.2.6        Risiken aus dem Anlagespektrum....................................................................................................................13
                  6.2.7        Zinsänderungsrisiko ........................................................................................................................................13
                  6.2.8        Risiko von negativen Habenzinsen...................................................................................................................14
                  6.2.9        Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften ...........................................................................................14
                  6.2.10 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten.......................................................................15
                  6.2.11 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile .................................................................15
                  6.2.12 Inflationsrisiko.................................................................................................................................................15
                  6.2.13 Währungsrisiko...............................................................................................................................................15
          6.3     Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) .........................................................15
                  6.3.1        Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände............................................................................................15
                  6.3.2        Risiko durch Kreditaufnahme ..........................................................................................................................15
                  6.3.3        Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen...................................................................................16
          6.4     Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko .............................................................................................16
                  6.4.1        Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten)......................................................16
                  6.4.2        Risiko durch zentrale Kontrahenten.................................................................................................................16
          6.5     Operationelle und sonstige Risiken des Fonds................................................................................................................16
                  6.5.1        Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen......................................................16
                  6.5.2        Länder- oder Transferrisiko..............................................................................................................................16
                  6.5.3        Rechtliche und politische Risiken .....................................................................................................................16
                  6.5.4        Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko ..............................................................17
                  6.5.5        Schlüsselpersonenrisiko...................................................................................................................................17
                  6.5.6        Verwahrrisiko..................................................................................................................................................17
                  6.5.7        Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)...............................................................17
     7.   Risikoprofil ...............................................................................................................................................................................17
     8.   Profil des typischen Anlegers ....................................................................................................................................................17
     9.   Wertentwicklung......................................................................................................................................................................17
     10. Steuern ....................................................................................................................................................................................17
     11. Kosten .....................................................................................................................................................................................18
     12. Vergütungspolitik .....................................................................................................................................................................19
     13. Berechnung des Anteilwertes ...................................................................................................................................................20
     14. Erwerb und Rückgabe sowie Umtausch von Anteilen................................................................................................................20
     15. Informationen an die Anteilinhaber ..........................................................................................................................................21
     16. Vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland..............................................................................................................................21
     17. Datenschutz .............................................................................................................................................................................22
     18. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung .....................................................................................................22
II. Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe .....................................................................................................................................23

                                                                                                                                                                                                      3
Inhalt

III. Verwaltungsreglement......................................................................................................................................................................27
     Grundreglement ...............................................................................................................................................................................27
     Sonderreglement ..............................................................................................................................................................................40
IV. Kurzangaben über deutsche Steuervorschriften.................................................................................................................................43
V. Wertentwicklung des Fonds ..............................................................................................................................................................50
VI. Anhang ............................................................................................................................................................................................51

                                                                                                                                                                                                       4
I. Verkaufsprospekt

Dieser Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement,               zes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame
welches aus dem Grundreglement und dem Sonderregle-               Anlagen und erfüllt die Anforderungen der Richtlinie
ment des Fonds gebildet wird, hat im Zweifelsfalle Vor-           2009/65/EG vom 13. Juli 2009.
rang vor den wesentlichen Informationen für den Anleger.
Er ist nur gültig in Verbindung mit dem jeweils letzten           Es sind Anteile von einer Anteilklasse erhältlich. Die Anteilklasse
veröffentlichten Jahresbericht des Fonds, dessen Stichtag         trägt die Bezeichnung CF.
nicht länger als 16 Monate zurückliegen darf. Wenn der
Stichtag des Jahresberichts länger als acht Monate zurück-        Das Geschäftsjahr des Fonds endet am 31. Mai eines jeden Jah-
liegt, ist dem Erwerber zusätzlich der jüngere Halbjahres-        res. Für die Anteile ist eine Ertragsausschüttung vorgesehen.
bericht des Fonds auszuhändigen. Beide Berichte sind              Zwischenausschüttungen sind zulässig.
Bestandteil dieses Verkaufsprospektes.
                                                                  Der Jahresbericht wird von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Niemand ist ermächtigt, sich auf Angaben zu berufen,              KPMG Luxembourg Société coopérative geprüft.
welche nicht in dem Verkaufsprospekt oder in den we-
sentlichen Informationen für den Anleger oder in Unterla-         Der Fonds wird von der Deka International S.A. („Verwaltungs-
gen, auf welche der Verkaufsprospekt sich beruft und              gesellschaft“), Luxemburg, verwaltet.
welche der Öffentlichkeit zugänglich sind, enthalten sind.
                                                                  Die Vermögenswerte des Fonds verwahrt die DekaBank Deut-
Interessierten Anlegern wird geraten, diesen Verkaufsprospekt     sche Girozentrale, Frankfurt am Main, Niederlassung Luxemburg
sorgfältig und vollständig durchzulesen und sich bei ihren        („Verwahrstelle“).
Rechts-, Steuer- oder Finanzberatern über die entsprechenden
rechtlichen Erfordernisse, Devisenbestimmungen und Steuern
nach dem Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres        2.      Verwaltungsgesellschaft
gewöhnlichen Aufenthaltes oder Wohnsitzes, die sich auf den
Erwerb, den Besitz, die Veräußerung oder anderweitige Verfü-      Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 12. August 1988 als
gung der Anteile auswirken können, und über die steuerliche       Aktiengesellschaft unter luxemburgischem Recht für eine unbe-
Behandlung der Erträge zu erkundigen.                             stimmte Dauer gegründet. Sie hat ihren Sitz in Luxemburg und
                                                                  ist unter Nummer B. 28 599 im Luxemburger Handels- und
In diesem Verkaufsprospekt werden die in Artikel 1 Absatz 2 des   Gesellschaftsregister eingetragen.
Grundreglements definierten Begriffe in gleicher Weise verwen-
det.                                                              Die Satzung der Verwaltungsgesellschaft ist im Mémorial C,
                                                                  Recueil des Sociétés et Associations („Mémorial“), vom 26.
Dieser Verkaufsprospekt kann in andere Sprachen übersetzt         Oktober 1988 veröffentlicht und beim Luxemburger Handels-
werden. Im Fall etwaiger Widersprüche oder Doppeldeutigkeiten     und Gesellschaftsregister hinterlegt. Die Satzung wurde letztma-
in einer Übersetzung hat der deutsche Wortlaut Vorrang.           lig durch Gesellschafterbeschluss vom 18. September 2019
                                                                  abgeändert. Eine koordinierte Neufassung der Satzung wurde
Die Herausgabe dieses Verkaufsprospekts und das Angebot bzw.      beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegt
der Verkauf von Anteilen des Fonds kann in manchen Hoheits-       und die Satzungsänderung im Recueil électronique des sociétés
gebieten Beschränkungen unterliegen. Dieser Verkaufsprospekt      et associations ("RESA") am 9. Oktober 2019 veröffentlicht.
ist nicht als Aufforderung zum Erwerb von Anteilen zu betrach-
ten.                                                              Der Zweck der Verwaltungsgesellschaft ist die Auflegung
                                                                  und/oder Verwaltung von gemäß der Richtlinie 2009/65/EG
                                                                  zugelassenen luxemburgischen und/oder ausländischen OGAW
1.     Der Fonds                                                  und die zusätzliche Verwaltung anderer luxemburgischer
                                                                  und/oder ausländischer OGA, die nicht unter diese Richtlinie
Der im vorliegenden Verkaufsprospekt beschriebene Investment-     fallen.
fonds
                                                                  Die Tätigkeit der Verwaltung von fonds communs de placement
Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien                                 und Investmentgesellschaften umfasst insbesondere:

(im Folgenden der „Fonds“) ist ein auf Initiative der DekaBank        Die Anlageverwaltung: In diesem Zusammenhang kann die
Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, nach Luxemburger             Verwaltungsgesellschaft für Rechnung der von ihr verwalte-
Recht in der Form eines "fonds commun de placement" errich-            ten OGAW und OGA Benachrichtigungen oder Anweisun-
tetes Sondervermögen aus Wertpapieren und sonstigen Vermö-             gen betreffend zu tätigender Anlagen erteilen, Verträge ab-
genswerten. Der Fonds unterliegt Teil I des Luxemburger Geset-         schließen, alle Arten von Wertpapieren und andere Vermö-

                                                                                                                                        5
gensarten kaufen, verkaufen, tauschen und übereignen, für       Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, ge-
    Rechnung der von ihr verwalteten OGAW und OGA alle im           troffen haben und die Einhaltung dieser Anforderungen überwa-
    Zusammenhang mit Wertpapieren, die das Vermögen der             chen. Darüber hinaus stellt sie sicher, dass den Fonds bzw. Teil-
    OGAW und OGA bilden, stehenden Stimmrechte ausüben.             fonds und/oder den Anteilinhabern in keinem Fall überzogene
    Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Auflis-     Kosten in Rechnung gestellt werden.
    tung.
                                                                    Die Verwaltungsgesellschaft kann ihre Tätigkeit im In- und Aus-
   Administrative Tätigkeiten in Bezug auf OGAW und OGA.           land ausüben, Zweigniederlassungen errichten und alle sonsti-
    Hierbei handelt es sich um die Gesamtheit der in Anhang II      gen Geschäfte betreiben, die der Erreichung ihrer Zwecke för-
    des Gesetzes von 2010 aufgeführten Tätigkeiten, d.h. insbe-     derlich sind und im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes
    sondere die Bewertung der Portfolios und Preisfestsetzung       vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften und des Kapi-
    für die Aktien und/oder Anteile der OGAW und OGA, die           tels 15 des Gesetzes von 2010 bleiben.
    Ausgabe und Rücknahme von Aktien und/oder Anteilen der
    OGAW und OGA, die Registerführung für die OGAW und              Die Verwaltungsgesellschaft hat auf eigene Verantwortung,
    OGA, die Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen            Kosten und Kontrolle die Deka Investment GmbH, Frankfurt, mit
    von Transaktionen. Diese Auflistung ist nicht abschließend.     der Ausführung der täglichen Anlagepolitik des Fonds beauf-
                                                                    tragt. Der Fondsmanager ist befugt, Vermögenswerte des Fonds
   Vertrieb der Aktien und/oder Anteile von selbst- oder fremd-    anzulegen und/oder bestehende Anlagen zu liquidieren.
    verwalteten OGAW und OGA in Luxemburg und/oder im
    Ausland.                                                        Die Deka Investment GmbH ist eine Kapitalverwaltungsgesell-
                                                                    schaft (Verwaltungsgesellschaft) nach deutschem Recht. Sie ist
Die Verwaltungsgesellschaft verfügt im Einklang mit dem Gesetz      auf das Portfoliomanagement von Fonds für Privatkunden und
von 2010 und den anwendbaren Verwaltungsvorschriften der            institutionelle Anleger spezialisiert. Die von ihr verwalteten Ver-
CSSF über ausreichende und angemessene organisatorische             mögenswerte beliefen sich am 31. Dezember 2018 auf rund
Strukturen und interne Kontrollmechanismen, insbesondere            146,9 Mrd. Euro.
handelt sie im besten Interesse der Fonds bzw. Teilfonds und
stellt sicher, dass Interessenkonflikte vermieden werden und die    Des Weiteren hat die Verwaltungsgesellschaft die Fondsbuchhal-
Einhaltung von Beschlüssen und Verfahren, eine faire Behand-        tung und Fondsadministration auf die State Street Bank Interna-
lung der Inhaber von Anteilen an den verwalteten Fonds und          tional GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg ausgelagert.
Teilfonds sowie die Einhaltung der festgelegten Risikomanage-
ment-Grundsätze gewährleistet sind. Sie verfügt über eine wirk-     Mit der Abwicklung von Transaktionen für Rechnung des Fonds
same und ständige Compliance-, Innenrevisions- sowie Risiko-        wird überwiegend die Verwahrstelle, deren Tochtergesellschaft
management-Funktion, die jeweils unabhängig sind, und erhält        die Verwaltungsgesellschaft ist, beauftragt.
diese aufrecht.
                                                                    Weitere Angaben zur Verwaltungsgesellschaft enthält der An-
Die Verwaltungsgesellschaft verfügt ferner über festgelegte         hang „Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe“.
Entscheidungsprozesse, eine klare Organisationsstruktur, ange-
messene interne Kontrollmechanismen sowie eine interne Be-
richterstattung zwischen allen maßgeblichen Ebenen der Verwal-      3.     Verwahrstelle
tungsgesellschaft. Sie gewährleistet ferner, dass angemessene
und systematische Aufzeichnungen über ihre Geschäftstätigkeit       Das Gesetz von 2010 und die anwendbaren Verwaltungsvor-
und interne Organisation geführt werden. Sie ergreift alle ange-    schriften der CSSF sehen eine Trennung der Verwaltung und der
messenen Maßnahmen, um das bestmögliche Ergebnis für den            Verwahrung von OGAW vor. Für Vermögenswerte, deren Ver-
Fonds bzw. Teilfonds zu erzielen, wobei sie den Kurs, die Kos-      wahrung die Verwahrstelle selbst übernimmt, eröffnet die Ver-
ten, die Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausfüh-         wahrstelle für den OGAW ein oder mehrere Konten, in denen
rung und Abrechnung, den Umfang und die Art des Auftrages           alle Vermögenswerte erfasst werden, die Eigentum des OGAW
sowie alle sonstigen, für die Auftragsausführung relevanten         sind und für deren Verwahrung sie verantwortlich ist. Bei Ver-
Aspekte berücksichtigt (best execution). Sie sorgt für eine umge-   mögensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft
hende, redliche und zügige Ausführung der für Fonds bzw.            die Verwahrstelle, ob der Fonds Eigentum an diesen Vermögens-
Teilfonds getätigten Portfoliogeschäfte im Hinblick auf die Aus-    gegenständen erworben hat. Die Verwahrstelle muss zu jeder
führung von Handelsentscheidungen für die verwalteten Fonds         Zeit einen vollständigen Überblick über alle Vermögenswerte des
bzw. Teilfonds. Bei Auslagerung von Aufgaben an Dritte verge-       OGAW haben, einschließlich derer, die nicht Gegenstand einer
wissert sie sich, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen        Verwahrung sind. Sie überwacht, ob die Verfügungen der Ver-
zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation und Vermei-      waltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den
dung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren

                                                                                                                                          6
Vorschriften des Gesetzes von 2010 und dem Verwaltungsregle-        Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Lu-
ment entsprechen.                                                   xemburger Recht, dem Verwaltungsreglement und dem Ver-
                                                                    wahrstellenvertrag.
Die Verwahrstelle stellt sicher, dass die Geldflüsse und liquiden
Mittel des OGAW ordnungsgemäß überwacht werden. Sie ge-             Die Verwaltungsgesellschaft wird überwiegend die Verwahrstel-
währleistet, dass sämtliche von Anteilinhabern bei der Zeichnung    le, zu deren Konzern sie gehört, mit der Abwicklung von Trans-
von Anteilen des OGAW geleistete Zahlungen eingehen und             aktionen für Rechnung des Fonds beauftragen.
dass alle liquiden Mittel des OGAW auf Geldkonten verbucht
werden, die auf den Namen des OGAW oder der Verwaltungs-            Interessenkonflikte können aus Aufgaben oder Kontrollfunktio-
gesellschaft oder auf den Namen der Verwahrstelle bei einem         nen entstehen, die die Verwahrstelle für den Fonds, die Anleger
Institut gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben a), b) und c) der     oder die Verwaltungsgesellschaft erbringt.
Richtlinie 2006/73/EG oder bei einem anderen Institut der glei-
chen Art in dem entsprechenden Markt, in dem Geldkonten             Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der Ver-
vorgeschrieben sind, eröffnet wurden, solange ein solches Insti-    wahrstellenfunktion für den Fonds ergeben.
tut einer wirksamen aufsichtsrechtlichen Regulierung und Auf-
sicht unterliegt, die den Rechtsvorschriften der Europäischen       Interessenkonflikte könnten für den Fonds darüber hinaus durch
Union entsprechen und wirksam durchgesetzt werden.                  die Wahrnehmung der Funktion des Unterverwahrers innerhalb
                                                                    der Deka-Gruppe entstehen.
Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufga-
ben:                                                                Potentielle Fallgruppen innerhalb der Deka-Gruppe wurden
                                                                    identifiziert und entsprechende Vorkehrungen zu ihrer Vermei-
   Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Antei-      dung implementiert. Hierzu zählen u.a. die organisatorische
    le sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des Ge-      Trennung der Zuständigkeiten und die Einhaltung von „Best
    setzes von 2010 und dem Verwaltungsreglement des Fonds          Execution-Maßstäben“ beim Erwerb oder der Veräußerung von
    entsprechen,                                                    Vermögensgegenständen.

   Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung    Die Verwahrstelle kann die Verwahrung von verwahrfähigen
    der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb       Vermögensgegenständen an weitere Unterverwahrer übertra-
    der üblichen Fristen an den Fonds überwiesen wird,              gen. Die übertragenen Aufgaben sind:

   Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vor-          Verwahrung der Wertpapiere,
    schriften des Gesetzes von 2010 und dem Verwaltungsregle-
    ment verwendet werden,                                             Verwaltung der Wertpapiere,

   Sicherzustellen, dass die Anteilpreise ordnungsgemäß be-           Abwicklung der Wertpapierhandelsgeschäfte und Ausfüh-
    rechnet werden,                                                     rung von Wertpapierlieferungen (Ein- und Ausgänge).

   Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierleihege-       Die Verwahrung der Vermögenswerte des OGAW konzentriert
    schäfte rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind.    sich zum größten Teil auf die DekaBank Deutsche Girozentrale,
                                                                    Frankfurt am Main. Im OGAW enthaltene konzernfremde Ziel-
Für den Fonds hat die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frank-        fondsanteile werden durch die Raiffeisen Bank International AG,
furt am Main, Niederlassung Luxemburg, die Funktion der Ver-        Wien (RBI AG) verwahrt.
wahrstelle übernommen. Sie wurde am 1. Februar 1982 als
Niederlassung der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt         Als Unterverwahrer für die Verwahrstelle sind die J.P. Morgan
am Main, gegründet. Die DekaBank Deutsche Girozentrale,             AG, Frankfurt, Clearstream Banking AG, Frankfurt und die RBI
Frankfurt am Main, ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht.     AG tätig.

Die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, ist          Die Unterverwahrung der Vermögenswerte des OGAW konzen-
Mutterunternehmen und alleiniger Gesellschafter der DekaBank        triert sich zum größten Teil auf die J.P. Morgan AG, Frankfurt.
Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A. Die DekaBank Deutsche
Girozentrale Luxembourg S.A. ist Mutterunternehmen und allei-       Zudem nimmt die Verwahrstelle im Hinblick auf für den OGAW
niger Gesellschafter der Verwaltungsgesellschaft.                   erworbene Investmentanteile die Dienste von das jeweilige An-
                                                                    teilsregister führenden Transfer Agents in Anspruch, zum Teil
                                                                    indirekt über die oben genannten Unterverwahrer.

                                                                                                                                       7
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegen-        schleunigen und im Umgang mit Umweltproblemen dem Vor-
stände, die von ihr oder von einem ihrer Unterverwahrer ver-        sorgeprinzip folgen.
wahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines sol-
chen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegen-          Zusätzlich werden bei der Auswahl der Wertpapiere Unterneh-
über dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist     men nach Kriterien für Umweltmanagement (z.B. Klimaschutz),
auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle     soziale Verantwortung (z.B. Menschenrechte, Standards in der
zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö-      Lieferkette, Sicherheit und Gesundheit) und Unternehmensfüh-
gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz-      rung (z.B. Transparenz und Berichterstattung, Bestechung und
lich nur, wenn sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Verpflich-   Korruption) bewertet und im Ergebnis entweder in das investier-
tungen mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.                     bare Universum aufgenommen oder aus diesem ausgeschlossen.

Auf Verlangen übermittelt die Verwaltungsgesellschaft den           Bei dem Auswahlprozess kann sich die Verwaltungsgesellschaft
Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahr-          auch von externen Dienstleistern unterstützen lassen. Das Fonds-
stelle und deren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu         management wird durch einen Anlageausschuss beraten.
möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Tä-
tigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Eine Über-       Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Dabei
sicht der beauftragten Unterverwahrer und Lagerstellen ist unter    werden im Rahmen des Investmentprozesses, d.h. einer Gesamt-
www.deka.de erhältlich.                                             unternehmenseinschätzung, Unternehmen beurteilt, wobei in
                                                                    erster Linie Bilanzdaten und betriebswirtschaftliche Kennzahlen
Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anlegern Informatio-    wie z.B. Eigenkapitalquote und Nettoverschuldung sowie quali-
nen zu den Gründen, aus denen sie sich für die DekaBank Deut-       tative Bewertungskriterien wie z.B. die Qualität der Produkte
sche Girozentrale, Frankfurt am Main, Niederlassung Luxem-          und des Geschäftsmodells des Unternehmens analysiert werden.
burg, als Verwahrstelle des Fonds entschieden hat.                  Ergänzend wird die Markt- und Branchenattraktivität auf Basis
                                                                    volkswirtschaftlicher Daten bewertet. Im Rahmen des Investmen-
                                                                    tansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index)
4.     Anlagepolitik                                                verzichtet, da die Fondsallokation/Selektion nicht mit einem
                                                                    Index vergleichbar ist.
Das Ziel des Fonds ist es, durch die Nutzung von Chancen und
die Vermeidung von Risiken, die sich aus ökonomischen, ökolo-       Bis zu 10 % des Netto-Fondsvermögens darf in Investmentantei-
gischen und sozialen Entwicklungen ergeben, ein mittel- bis         le gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e) des Grundreglements
langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften.                    angelegt werden.

Hierfür investiert der Fonds auf globaler Ebene in Wertpapiere      Es dürfen Bankguthaben gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f)
von Unternehmen (davon mindestens 61 % des Fondsvermö-              des Grundreglements und flüssige Mittel gemäß Artikel 5 Absatz
gens in Aktien), deren Produkte und Dienstleistungen Lösungen       3 des Grundreglements gehalten werden.
zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen
(UN) darstellen (sog. Impact Investing). Die Messung der Wir-       Es darf in Geldmarktinstrumente gemäß Artikel 5 des Grundre-
kung von Investitionen im Fonds orientiert sich an den Sustaina-    glements investiert werden.
ble Development Goals der Vereinten Nationen (UN). Die Su-
stainable Development Goals sind 17 konkrete Ziele, die zur         Die im Rahmen von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe g) des Grund-
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung geeignet sind. Dazu        reglements getätigten Techniken und Instrumente, die Wertpa-
gehören unter anderem „Maßnahmen zum Klimaschutz“, „ver-            piere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben, wer-
antwortungsvoller Konsum“, „Bekämpfung von Wasserknapp-             den auch zu anderen Zwecken als der Absicherung abgeschlos-
heit“, „Gesundheit und Wohlergehen“ sowie „Schutz der natür-        sen. Als Techniken und Instrumente gelten vor allem Derivate
lichen Ressourcen“.                                                 wie z.B. Optionen, Finanzterminkontrakte, Swaps, Credit Default
                                                                    Swaps, Devisenterminkontrakte sowie Kombinationen hieraus.
Bei der Auswahl der Wertpapiere werden Unternehmen ausge-
schlossen, die den nachhaltigen Mindestkriterien des Fonds nicht    Die Verwaltungsgesellschaft wird die vorgenannten Geschäfte
entsprechen. Diese basieren zum Beispiel auf den Prinzipien des     ausschließlich mit erstklassigen Finanzinstituten als Geschäfts-
UN Global Compact. Die zehn Prinzipien des Global Compact           partner abschließen, die auf derartige Geschäfte spezialisiert sind
umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeits-        und von einer anerkannten Ratingagentur mit der Bonitäts-
rechten, Korruption und Umweltverstößen. Unternehmen sollen         einstufung „Investment Grade“ bewertet wurden.
zum Beispiel den Schutz der internationalen Menschenrechte
achten und sicherstellen. Sie sollen unter anderem die Entwick-     Anlagegrenzen aus steuerlichen Gründen
lung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien be-            Mehr als 50 % des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermö-

                                                                                                                                      8
gens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände           übungspreis”) zu kaufen (Kauf- oder „Call”-Option) oder zu ver-
des Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Verbindlichkei-       kaufen (Verkaufs- oder „Put”-Option). Der Preis einer Call- oder
ten) des Fonds werden in solche Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2   Put-Option ist die Options-„Prämie”.
Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetzes (InvStG) ange-
legt, die nach diesem Verwaltungsreglement für den Fonds            Finanzterminkontrakte sind gegenseitige Verträge, welche die
erworben werden können. Dabei können die tatsächlichen Kapi-        Vertragsparteien berechtigen beziehungsweise verpflichten,
talbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt       einen bestimmten Vermögenswert an einem im Voraus be-
werden.                                                             stimmten Zeitpunkt zu einem im Voraus bestimmten Preis abzu-
                                                                    nehmen beziehungsweise zu liefern, wobei jeweils nur ein
Die steuerrechtlich vorgegebene Zielsetzung der „fortlaufenden      Bruchteil der jeweiligen Kontraktgröße („Einschuss“) sofort
Anlage“ in Kapitalbeteiligungen wird auch innerhalb von sechs       geleistet werden muss.
Monaten nach Neuauflage oder während der Abwicklung des
Fonds erfüllt, sofern der Fonds innerhalb dieses Zeitraums noch     Total Return Swaps sind Kreditderivate, bei denen sämtliche
nicht oder nicht mehr die vorausgesetzte tatsächliche Vermö-        Erträge und Wertschwankungen eines Basiswerts gegen eine
genszusammensetzung von mehr als 50 % des Aktivvermögens            fest vereinbarte Zinszahlung getauscht werden. Ein Vertragspart-
des Fonds in Kapitalbeteiligungen erreicht.                         ner, der Sicherungsnehmer, transferiert damit das gesamte Kre-
                                                                    dit- und Marktrisiko für die Laufzeit des Geschäftes aus dem
                                                                    Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den Sicherungsge-
5.     Techniken und Instrumente                                    ber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer bei Abschluss des
                                                                    Geschäftes eine Prämie an den Sicherungsgeber. Bei möglichen
Bei der Anlage des Fondsvermögens werden die Voraussetzun-          Kursverlusten sind am Ende des Geschäftes (Fälligstellung) Aus-
gen des Gesetzes von 2010 und der Großherzoglichen Verord-          gleichzahlungen vom Sicherungsgeber zu leisten. Statt einer
nung vom 8. Februar 2008 in Umsetzung der Richtlinie                Zinszahlung kann die Gesamtrendite eines Basiswerts auch ge-
2007/16/EG eingehalten. Darüber hinaus werden die Vorgaben          gen die Gesamtrendite eines anderen Basiswerts getauscht wer-
aus der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Meldung und              den.
Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTR)
eingehalten.                                                        Total Return Swaps werden für den Fonds getätigt, um sich
                                                                    gegen Kursverluste und Risiken aus dem Basiswert abzusichern
Zur effizienten Verwaltung des Portfolios darf der Fonds sich       bzw. an Marktentwicklungen partizipieren zu können ohne den
unter Einhaltung der durch das Gesetz von 2010 oder der von         Basiswert selbst erworben zu haben. Unter anderem können
der Luxemburger Aufsichtsbehörde festgelegten Bedingungen           Aktien, Renten und Währungen als Vermögensgegenstände des
und Grenzen der Techniken und Instrumente bedienen, die             Fonds Gegenstand von Total Return Swaps sein. Es dürfen bis zu
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand ha-             20 % des Fondsvermögens Gegenstand solcher Geschäfte sein.
ben. Zu diesen Techniken und Instrumenten gehören neben den         Dies ist ein Orientierungswert der im Einzelfall auch überschrit-
Wertpapierpensionsgeschäften gemäß Artikel 10 des Grundre-          ten werden kann. Die Verwaltungsgesellschaft erwartet aber,
glements vor allem Derivate, insbesondere Optionen, Finanzter-      dass dieser Wert im Regelfall geringer ausfällt. Den tatsächlichen
minkontrakte, Swaps, Credit Default Swaps, Total Return Swaps,      Wert der in Total Return Swaps im Fondsvermögen investiert ist,
Devisenterminkontrakte sowie Kombinationen hieraus.                 kann dem jeweils gültigen Jahres- oder Halbjahresbericht ent-
                                                                    nommen werden. Die Erträge zuzüglich evtl. vereinnahmter
Derivate, die zur Absicherung eingesetzt werden, können Verlus-     Prämien aus Total Return Swaps fließen – nach Abzug der Trans-
te für den Fonds, die sich aus der negativen Wertentwicklung        aktionskosten – vollständig dem Fonds zu.
abgesicherter Vermögenswerte ergeben, abmildern oder vermei-
den; zugleich kann die Absicherung mittels Derivaten jedoch         Die Vertragspartner für Total Return Swaps werden nach den
auch dazu führen, dass sich positive Wertentwicklungen abgesi-      Grundsätzen der Best-Execution-Policy ausgewählt und regelmä-
cherter Vermögenswerte nicht mehr in gleichem Umfang positiv        ßig überprüft. Die Vertragspartner müssen Finanzeinrichtungen
auf die Wertentwicklung des Fonds auswirken können. Derivate        erster Ordnung sein, die auf solche Transaktionen spezialisiert
können zu Investitionszwecken eingesetzt werden, um zielge-         sind, einem Rating einer anerkannten Ratingagentur unterliegen
richtet und zumeist unter geringerem Kapitaleinsatz an der          (min. Investmentgrade) und von einer Aufsichtsbehörde beauf-
Wertentwicklung von Finanzinstrumenten oder Märkten zu              sichtigt werden.
partizipieren.
                                                                    Für die Techniken und Instrumente besteht ein Collateral-Mana-
Eine Option ist das Recht, einen bestimmten Vermögenswert           gement zur Verwaltung der für diese Geschäfte zu stellenden
während einer im Voraus vereinbarten Frist („Ausübungszeit-         sowie zu erhaltenden Sicherheiten. Die Sicherheiten dienen
raum“) oder an einem im Voraus bestimmten Zeitpunkt („Aus-          dazu, das Ausfallrisiko des Vertragspartners dieser Geschäfte
übungszeitpunkt”) zu einem im Voraus bestimmten Preis („Aus-

                                                                                                                                     9
ganz oder teilweise zu reduzieren. Diese werden täglich neu be-      Ausfallrisiko des jeweiligen Vertragspartners 5 % des Wertes des
rechnet und entsprechend angepasst.                                  Fonds nicht überschreitet. Ist der Vertragspartner ein Kreditinsti-
                                                                     tut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen
Für OTC-Derivate, die über eine zentrale Gegenpartei abgewi-         Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder in einem
ckelt werden und für börsengehandelte Derivate, die über ein         Drittstaat, in dem gleichwertige Aufsichtsbestimmungen gelten,
standardisiertes System abgeschlossen werden, richtet sich die       so darf der Anrechnungsbetrag für das Ausfallrisiko 10 % des
Besicherung nach den Regeln der zentralen Gegenpartei, der           Wertes des Fonds betragen.
Börse bzw. des Systembetreibers.
                                                                     Die Besicherung kann auch vollständig durch Wertpapiere oder
Für OTC-Derivate, die nicht über eine zentrale Gegenpartei ab-       Geldmarktinstrumente eines einzigen Emittenten gemäß Artikel
gewickelt werden, vereinbart die Verwaltungsgesellschaft mit         6 Absatz 3 des Grundreglements erfolgen; in dem Fall müssen
den Kontrahenten Regelungen zur Besicherung der Forderungen          die Sicherheiten mindestens 6 verschiedene Emissionen umfas-
des Fonds. Die grundsätzlichen Anforderungen an die Sicherhei-       sen und keine Emission darf 30 % des Netto-Fondsvermögens
ten hat die Verwaltungsgesellschaft in einer Collateral Policy,      übersteigen.
unter Berücksichtigung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen
Anforderungen, u.a. der Verordnung 10-4 der CSSF, dem Rund-          Von den Sicherheiten werden Wertabschläge (Haircuts) abgezo-
schreiben CSSF 11/512, dem Rundschreiben CSSF 08/356, den            gen, die je nach Art der Wertpapiere, der Bonität der Emittenten
CESR Guidelines on Risk Measurement and Calculation of Global        sowie ggf. nach Restlaufzeit variieren. Die Haircuts fallen für die
Exposure and Counterparty Risk for UCITS (CESR/10-788), sowie        aufgeführten Wertpapierkategorien wie folgt aus:
dem Rundschreiben CSSF 14/592 in Verbindung mit den ESMA
Leitlinien zu börsengehandelten Indexfonds (Exchange-Traded             Bankguthaben 0%
Funds, ETF) und anderen OGAW-Themen (ESMA/2014/937),
festgelegt.                                                             Aktien 5% - 40%

Zulässige Sicherheiten sind u.a. Barsicherheiten, Aktien, Staats-       Renten 0,5% - 30%
anleihen, Anleihen anderer Gebietskörperschaften und suprana-
tionaler Organisationen, Unternehmensanleihen sowie deutsche            Aktien oder Anteile an UCITS 10% – 50%
öffentliche oder Hypothekenpfandbriefe. Weitere Restriktionen
hinsichtlich zulässiger Währungen, Ratinganforderungen an            Darüber hinaus kann für Sicherheiten in einer anderen Währung
Emission bzw. Emittent sowie Zugehörigkeit zu ausgewählten           als der Fondswährung ein zusätzlicher Wertabschlag von bis zu
Indizes (bei Aktien) stellen weiterhin sicher, dass ausschließlich   10%-Punkten angewandt werden. In besonderen Marktsituatio-
Sicherheiten hoher Qualität Verwendung finden. Hierbei werden        nen (z.B. Marktturbulenzen) kann die Verwaltungsgesellschaft
nur Sicherheiten akzeptiert, die von Emittenten mit einer hohen      von den genannten Werten abweichen.
Kreditqualität und Bonität begeben worden sind. Sollte nicht das
höchste Kreditratingband vorliegen, werden weitere Sicherheits-      Barsicherheiten in Form von Bankguthaben dürfen auf Sperrkon-
margenabschläge vorgenommen.                                         ten bei der Verwahrstelle des Fonds oder mit ihrer Zustimmung
                                                                     bei einem anderen Kreditinstitut gehalten werden. Barmittel, die
Alle entgegen genommenen Sicherheiten, die keine Barsicher-          der Fonds als Sicherheiten gestellt bekommt, können unter
heiten sind, sollen liquide sein und an einem liquiden Markt mit     Einhaltung der Vorgaben des Rundschreibens CSSF 08/356 und
transparenten Preisfeststellungen gehandelt werden. Ziel ist es      des Rundschreibens CSSF 11/512 reinvestiert werden. Die Wie-
eine kurzfristige Veräußerung garantieren zu können, zu einem        deranlage darf nur in Staatsanleihen von hoher Qualität oder in
Preis der nahe an der vor dem Verkauf festgestellten Bewertung       Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur erfolgen. Zudem
liegt.                                                               können Barsicherheiten im Wege eines umgekehrten Pensions-
                                                                     geschäfts mit einem Kreditinstitut angelegt werden, wenn die
Die Sicherheiten sollen mindestens börsentäglich bewertet wer-       Rückforderung des aufgelaufenen Guthabens jederzeit gewähr-
den können. Es findet eine tägliche Marktbewertung und ein           leistet ist.
täglicher Marginausgleich statt. Vermögensgegenstände, die
eine hohe Preisvolatilität aufweisen, werden nur dann als Sicher-    Die Verwaltungsgesellschaft kann für Rechnung des Fonds im
heit akzeptiert, wenn geeignete konservative Bewertungsab-           Rahmen von Derivategeschäften Wertpapiere als Sicherheit
schläge (Haircuts) angewandt werden können. Die erhaltenen           entgegennehmen. Wenn diese Wertpapiere als Sicherheit über-
unbaren Sicherheiten werden nicht veräußert, neu angelegt oder       tragen wurden, müssen sie bei der Verwahrstelle verwahrt wer-
verpfändet.                                                          den. Hat die Verwaltungsgesellschaft die Wertpapiere als Sicher-
                                                                     heit verpfändet erhalten, können sie auch bei einer anderen
Im Übrigen müssen Derivategeschäfte in einem Umfang besi-            Stelle verwahrt werden, die einer wirksamen öffentlichen Auf-
chert sein, der sicherstellt, dass der Anrechnungsbetrag für das     sicht unterliegt und vom Sicherungsgeber unabhängig ist.

                                                                                                                                      10
Der Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instru-                       Anteilinhaber sollten beachten, dass Derivate für verschiedene
menten soll vorwiegend im Hinblick auf eine Steigerung der                          Zwecke eingesetzt werden können, insbesondere für Absiche-
Wertentwicklung erfolgen, ohne dass dadurch von den im                              rungs- und Investmentzwecke. Die Berechnung der erwarteten
Grund- oder Sonderreglement bzw. im Verkaufsprospekt ge-                            Hebelwirkung nach Bruttomethode unterscheidet nicht zwischen
nannten Anlagezielen des Fonds abgewichen oder der grundle-                         den unterschiedlichen Zielsetzungen des Derivateeinsatzes und
gende Charakter der Anlagepolitik des Fonds verändert wird.                         liefert daher keine Indikation über den Risikogehalt des Fonds.
                                                                                    Die Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass die aus dem Einsatz
Der Fonds darf als Teil seiner Anlagestrategie innerhalb der in                     von Derivaten resultierende Hebelwirkung (Leverage) des Fonds
Artikel 6 Absatz 5 und 6 des Grundreglements festgelegten                           nach Bruttomethode grundsätzlich 3,0 nicht überschreiten wird.
Grenzen Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko                       Eine Indikation des Risikogehaltes des Fonds wird dagegen durch
der Basiswerte die Anlagegrenzen des Artikels 6 nicht über-                         die Nettomethode gegeben, da sie auch den Einsatz von Deriva-
schreitet. Anlagen des Fonds in indexbasierten Derivaten müssen                     ten zu Absicherungszwecken angemessen berücksichtigt. Die
bei den Anlagegrenzen des Artikels 6 Absatz 1 bis 6 nicht be-                       Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass die Hebelwirkung (Lever-
rücksichtigt werden. Wenn ein Derivat in ein Wertpapier oder                        age) des Fonds nach Nettomethode grundsätzlich 2,0 nicht
ein Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss es hinsichtlich der                   überschreiten wird. In besonderen Ausnahmefällen kann es
Einhaltung der Vorschriften dieses Artikels mit berücksichtigt                      vorkommen, dass die Hebelwirkung auch höher liegt.
werden.
                                                                                    Angaben zum Risikoprofil des Fonds, welches im Einklang mit
Die Verwaltungsgesellschaft verfügt für den Fonds über ein                          den oben genannten Techniken und Instrumenten steht, können
Risikomanagementverfahren im Einklang mit dem Gesetz von                            auch den wesentlichen Informationen für den Anleger entnom-
2010 und den anwendbaren Verwaltungsvorschriften der Lu-                            men werden.
xemburger Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du
Secteur Financier ("CSSF"), insbesondere dem Rundschreiben                          Informationen zum aktuellen Einsatz der Techniken und Instru-
CSSF 11/512 vom 30. Mai 2011.                                                       mente sind bei der Verwaltungsgesellschaft unter (+3 52) 3409-
                                                                                    2739 und bei der DekaBank Deutsche Girozentrale von montags
Im Rahmen des Risikomanagementverfahrens wird das Gesam-                            bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der
trisiko des Fonds im Hinblick auf die Positionen in derivativen                     Rufnummer +49 (0) 69 / 7147-652 erhältlich.
Finanzinstrumenten im Wege des Ansatzes über die Verbindlich-
keiten („Commitment Approach“) gemessen und kontrolliert.
                                                                                    6.     Risikohinweise
Bei dem Commitment-Approach werden Positionen in derivati-
ven Finanzinstrumenten in entsprechende Positionen in den zu                        Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds
Grunde liegenden Basiswerten umgerechnet. Die vollständigen                         sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit
Verbindlichkeiten in derivativen Finanzinstrumenten bemessen                        den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informa-
sich dann als Summe aller einzelnen Verbindlichkeiten nach                          tionen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung
Aufrechnung eventueller Gegenforderungen (Netting) und De-                          berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken
ckungsposten (Hedging).                                                             kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umstän-
                                                                                    den die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehalte-
Für Zwecke der Risikobegrenzung darf die Summe aller einzel-                        nen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich
nen Verbindlichkeiten den Nettoinventarwert des Fonds nicht                         damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.
überschreiten.
                                                                                    Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeit-
Die Verwaltungsgesellschaft berechnet die Hebelwirkung (Eng-                        punkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermö-
lisch „leverage“) des Fonds im Einklang mit den Verwaltungsvor-                     gensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler-
schriften der zuständigen Aufsichtsbehörden unter Anwendung                         werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds inves-
des Ansatzes der Summe der Nominalen („Bruttomethode“)                              tierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger
sowie zusätzlich unter Anwendung des Commitment-Ansatzes                            könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder sogar
(„Nettomethode“).1)                                                                 ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden.
                                                                                    Das Risiko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt.
                                                                                    Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital
                                                                                    hinaus besteht nicht.

1) Die Berechnung unter Anwendung des Commitment-Ansatzes erfolgt nach den          Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufspro-
  von der European Securities and Markets Authority (ESMA), früher Committee of     spekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wert-
  European Securities Regulators (CESR), veröffentlichten Guidelines vom 28. Juli
  2010 (CESR 10-788).
                                                                                    entwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und

                                                                                                                                                    11
Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt    behalten mit der Folge, dass er Anleger des übernehmenden
sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufge-     OGAW wird, (iii) oder gegen Anteile an einem offenen Publi-
führt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahrschein-      kums-Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsät-
lichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung   zen umtauschen, sofern die Verwaltungsgesellschaft oder ein
bei Eintritt einzelner Risiken.                                    mit ihr verbundenes Unternehmen ein solches Investmentvermö-
                                                                   gen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet. Dies gilt
6.1     Risiken einer Fondsanlage                                  gleichermaßen, wenn die Verwaltungsgesellschaft sämtliche
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anla-   Vermögensgegenstände eines anderen offenen Publikums-In-
ge in einen Fonds typischerweise verbunden sind. Diese Risiken     vestmentvermögen auf den Fonds überträgt. Der Anleger muss
können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger     daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine erneute Inves-
investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedau-   titionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile
er der Fondsanlage auswirken.                                      können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile
                                                                   in Anteile an einem Investmentvermögen mit vergleichbaren
6.1.1 Schwankung des Fondsanteilwerts                              Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet wer-
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds,         den, etwa, wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist als
geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile.     der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der Anschaffung.
Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte
aller Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der          6.1.5 Aussetzung der Anteilrücknahme
Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der        Die Verwaltungsgesellschaft darf die Rücknahme der Anteile
Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehalte-       zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorlie-
nen Vermögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkei-          gen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen
ten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensge-         der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche
genstände oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt     Umstände in diesem Sinne können z.B. wirtschaftliche oder
der Fondsanteilwert.                                               politische Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem
                                                                   Umfang sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Han-
6.1.2 Änderung der Anlagepolitik oder des Verwaltungs-             delsbeschränkungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung
        reglements                                                 des Anteilwerts beeinträchtigen, sein. Auch im Fall einer Ausset-
Die Verwaltungsgesellschaft kann den Verkaufsprospekt ein-         zung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken, z.B.
schließlich des Verwaltungsreglements mit Genehmigung der          wenn die Verwaltungsgesellschaft gezwungen ist, Vermögens-
CSSF ändern. Durch eine Änderung des Verkaufsprospekts kön-        gegenstände während der Aussetzung der Anteilrücknahme
nen auch den Anleger betreffende Regelungen geändert wer-          unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wieder-
den. Die Verwaltungsgesellschaft kann etwa durch eine Ände-        aufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen, als derje-
rung des Verkaufsprospekts einschließlich des Verwaltungsregle-    nige vor Aussetzung der Rücknahme.
ments die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie kann die dem
Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Verwaltungsgesell-        Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der
schaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich       Rücknahme der Anteile direkt eine Auflösung des Fonds folgen.
und nach dem Verkaufsprospekt einschließlich des Verwaltungs-      Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm
reglements zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Ände-         geplante Haltedauer nicht realisieren kann und ihm wesentliche
rung des Verkaufsprospekts und dessen Genehmigung durch die        Teile des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur
CSSF ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbunde-       Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen.
ne Risiko verändern.
                                                                   6.1.6 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anle-
6.1.3 Liquidation des Fonds                                                gers
Der Verwaltungsgesellschaft steht das Recht zu, den Fonds unter    Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen ge-
angemessener Berücksichtigung der Interessen der Anteileigner      wünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann
aufzulösen. Eine Auflösung erfolgt zwingend in den gesetzlich      fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Eine bei Erwerb
vorgesehenen Fällen. Für den Anleger besteht daher das Risiko,     von Anteilen entrichtete Verkaufsprovision bzw. ein bei Veräu-
dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann.    ßerung von Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann
                                                                   zudem, insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer, den Erfolg
6.1.4 Übertragung aller Vermögensgegenstände des                   einer Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. Anleger könnten
       Fonds auf ein anderes Investmentvermögen (Ver-              einen niedrigeren als den ursprünglich angelegten Betrag zurück
       schmelzung)                                                 erhalten.
Die Verwaltungsgesellschaft kann sämtliche Vermögensgegen-
stände des Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der            6.1.7 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch
Anleger kann seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii)          steuerliche Aspekte

                                                                                                                                  12
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