Verkehrsfluss 2020 Bericht über die geplanten und getroffenen Massnahmen auf dem Strassennetz BL - Baselland
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Verkehrsfluss 2020 Bericht über die geplanten und getroffenen Massnahmen auf dem Strassennetz BL Berichterstattung des Regierungsrats gemäss § 43a Abs. 3 Strassengesetz
Verkehrsfluss 2020 Impressum Bericht Verkehrsfluss, Stand per 31. Dezember 2020 (mit Nachtrag per 31. Juli 2021) Herausgegeben von der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft Internet: www.bl.ch Erscheint jährlich Redaktion: Rapp Trans AG Anne-Kathrin Bodenbender, Michael Hoser Tiefbauamt Basel-Landschaft Rheinstrasse 29, 4410 Liestal Daniel Bär Seite 2/33
Verkehrsfluss 2020 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ................................................................................................................................................. 4 1.1. Auftrag......................................................................................................................................... 4 1.2. Ziel und Abgrenzung ................................................................................................................... 4 1.3. Aufbau Bericht............................................................................................................................. 5 1.4. Beurteilungsmethodik – wann ist „Stau“ ein Stau? ..................................................................... 5 1.5. Zuständige Stellen ...................................................................................................................... 7 2. Grundlagen .............................................................................................................................................. 8 2.1. Strassennetz Kanton BL ............................................................................................................. 8 2.2. Entwicklung von Einflussfaktoren auf den Verkehrsfluss ........................................................... 9 2.2.1. Entwicklung Bevölkerung, Fahrzeugbestand und Beschäftigte in BL ........................................ 9 2.2.2. Motorfahrzeugbestand nach Gemeinde ................................................................................... 11 2.2.3. Entwicklung des durchschnittlichen täglichen Verkehrs ........................................................... 11 2.2.4. Prognostizierte Entwicklung ...................................................................................................... 12 2.3. Aktuelle Situation Verkehrsfluss und Handlungsbedarf ............................................................ 13 2.3.1. Auswertung ............................................................................................................................... 13 2.3.2. Handlungsbedarf ....................................................................................................................... 14 3. Massnahmen ......................................................................................................................................... 15 3.1. Nationalstrassen ....................................................................................................................... 15 3.2. Kantonsstrassen ....................................................................................................................... 17 3.3. ÖV-Angebotsplanung................................................................................................................ 19 3.4. Kombinierte Mobilität ................................................................................................................ 20 3.5. Nichtinfrastrukturelle Massnahmen .......................................................................................... 21 3.5.1. Verkehrsmanagement............................................................................................................... 21 3.5.2. Mobilitätsmanagement .............................................................................................................. 22 3.6. Neue Nationale Verkehrsregeln für das Jahr 2021................................................................... 22 3.7. Ereignisbewältigung .................................................................................................................. 22 3.8. Meilensteine im Jahr 2020 ........................................................................................................ 23 4. Verkehrsentwicklung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ................................................ 23 4.1. Verkehrsentwicklung 2020 ........................................................................................................ 24 4.2. Langfristige Auswirkungen auf den Berufsverkehr ................................................................... 24 Anhang 1: Übersichtsplan der VQS-Erhebungen ......................................................................................... 26 Anhang 2: Liste der erhobenen VQS-Örtlichkeiten ....................................................................................... 27 Anhang 3: Übersichtsplan der Analyse der Speed-Profiles .......................................................................... 28 Anhang 4: Liste Knoten mit beeinträchtigtem Verkehrsfluss gemäss Speed-Profiles .................................. 29 Anhang 5: Übersichtplan der verkehrsflussrelevanten Projekte ................................................................... 30 Anhang 6: Liste der realisierten verkehrsflussrelevanten Projekte ............................................................... 31 Anhang 7: Auszug aus dem kantonalen Strassengesetz.............................................................................. 33 Seite 3/33
Verkehrsfluss 2020 1. Einleitung 1.1. Auftrag § 43a des kantonalen Strassengesetzes (SGS, vgl. Anhang 7) verpflichtet die kantonalen Behörden, Verkehrs- staus zu verhindern bzw. solche abzubauen sowie über die getroffenen bzw. geplanten Massnahmen und den Sachstand halbjährlich zu berichten. Im Einvernehmen mit der Task-Force Anti-Stau (Entscheid / Protokoll vom 28.06.2012) wird der Bericht einmal jährlich (Stichdatum jeweils per Ende Jahr) publiziert. Ergänzend wurden einzelne Nachträge per 31. Juli 2021 erfasst. Am 27. Sept. 2020 wurde die sogenannte HLS-Initiative’ vom Volk angenommen und das kantonale Strassen- gesetz per 1. Okt. 2020 mit dem § 43e ‘Entwicklungsprogramm zum Ausbau des Hochleistungsstrassennet- zes’ ergänzt (SGS; vgl. Anhang 7). Die erforderliche Berichterstattung erfolgt im Regelfall jeweils in diesem Verkehrsfluss-Bericht; erstmalig wird dies explizit mit dem Bericht 2021 erfolgen. 1.2. Ziel und Abgrenzung Der Bericht gibt einen Überblick über das Verkehrsaufkommen und den Verkehrsfluss auf dem kantonalen Strassennetz im Kanton Basel-Landschaft. Er zeigt auf, wo grundlegende neuralgische Verkehrskapazitäts- probleme bestehen und welche verkehrsflusswirksamen Massnahmen im Rahmen von TBA- sowie ASTRA- Projekten geplant bzw. realisiert werden. Damit soll Aufschluss über den aktuellen Zustand des Verkehrsauf- kommens auf den Strassen, den diesbezüglichen Handlungsbedarf sowie geplante Massnahmen und deren Wirkungen gegeben werden. Ziel des Kantons ist es, aktuelle Verkehrsflussprobleme auf dem Strassennetz zu beheben (reaktiv) sowie bezüglich möglicher zukünftiger Überlastungsprobleme bereits heute zu agieren (proaktiv). Dabei wird der Fokus zunächst auf die ganzheitliche Betrachtung und Planung des Verkehrssystems gerichtet. Aus den stra- tegischen Ansätzen leiten sich sodann kaskadenförmig Einzelprojekte ab. Der Bericht beinhaltet nur Mass- nahmen, welche für den Verkehrsfluss förderlich sind, sowie eine gewisse Planungsstufe erreicht haben. Nicht Bestandteil dieses Berichts ist die kantonale Raumplanung insgesamt und die Darstellung der darin vorgesehen infrastrukturellen Massnahmen mit verschiedenen Wirkungsdimensionen respektive die Koordi- nation ebendieser. Hierfür bestehen bereits andere Dokumente des Kantons wie namentlich der Richtplan und das Agglomerationsprogramm. Beide Planungsinstrumente berücksichtigen bevölkerungsbedingte sowie po- litische und wirtschaftliche Entwicklungen, welche das Verkehrsverhalten ebenfalls beeinflussen und verkehr- liche Massnahmen bedingen. Sie können als zusätzliche Erläuterungen zum vorliegenden Bericht beigezogen werden. Nachfolgend werden diese beiden Instrumente kurz beschrieben. Haben Einzelmassnahmen aus dem Richtplan oder dem Agglomerationsprogramm einen direkten Einfluss auf den Verkehrsfluss und sind in der Planung entsprechend fortgeschritten, sind sie auch Bestandteil des Verkehrsflussberichts. Kantonaler Richtplan Der Kantonale Richtplan (KRIP) ist das zentrale räumliche Planungsinstrument für das gesamte Kantonsge- biet. Auf Karten und Objektblättern stellt er die angestrebte räumliche Entwicklung dar und zeigt die hierfür erforderlichen Massnahmen auf. Er ist behördenverbindlich und macht mit Planungsgrundsätzen, Planungs- anweisungen und örtlichen Festsetzungen Vorgaben für die weiteren Planungsschritte und andere raumwirk- same Tätigkeiten. Der KRIP umfasst Vorhaben mit unterschiedlichen Zeithorizonten und in verschiedenen Phasen der Projekt- entwicklung. Agglomerationsprogramm Das Agglomerationsprogramm (AP) soll gemeinde-, kantons- und landesübergreifend die Verkehrssysteme der Agglomeration Basel verbessern und die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung koordinieren. Die Träger- schaft (hier Verein Agglo Basel) legt ein Zukunftsbild für die Agglomerationsentwicklung auf Grundlage der kantonalen Richtpläne fest und erarbeitet entsprechende Strategien. Daraus leiten die Kantone die notwendi- gen Massnahmen ab und erarbeiten die entsprechenden Projekte. Mit dem AP stellt die Trägerschaft den Antrag auf Bundesbeiträge für die erarbeiteten Verkehrsinfrastrukturprojekte der Kantone bzw. der Träger- schafts-Mitglieder1. Das AP wird alle vier Jahre beim Bund eingereicht und enthält jeweils Massnahmen, die 1 vgl. Agglomerationsprogramm (ARE) Seite 4/33
Verkehrsfluss 2020 in drei sogenannte Horizonte unterteilt sind. Es sind dies der A-Horizont, in welchem Massnahmen für vier Jahre zur Mitfinanzierung beantragt werden, sowie der B- und der C-Horizont, welche einen Ausblick auf die nachfolgenden acht Jahre geben. In Umsetzung befinden sich die Agglomerationsprogramme der ersten und zweiten sowie seit 2019 auch der dritten Generation. Das Agglomerationsprogramm 4. Generation wurde dem Bund am 11. Juni 2021 eingereicht. Weitere Infos: www.aggloprogramm.org 1.3. Aufbau Bericht Der vorliegende Bericht gliedert sich in drei Hauptteile. Beginnend mit der Einleitung werden Rahmenbedin- gungen und Informationen allgemeiner Art aufgeführt. Die Basis stellt das Kapitel «Grundlagen» dar. Dieses zeigt das Strassennetz im Kanton BL, die Entwicklung von ausgewählten und verkehrsflussrelevanten Ein- flussfaktoren sowie die gegenwärtige Situation bezüglich Staustellen / Kapazitätsproblemen, sprich, wo aus Sicht des Kantons Handlungsbedarf besteht. Im darauffolgenden Kapitel werden die geplanten und getroffe- nen Massnahmen zu deren Linderung bzw. Behebung aufgezeigt sowie die Meilensteine des Jahres 2020 dargelegt. Im Anschluss an Kapitel 3 folgt für das Jahr 2020 eine spezifische Analyse der Auswirkung der Covid-19 Pandemie auf den Verkehrsfluss und die Verkehrskennzahlen. Der vorliegende Bericht setzt die Berichterstattung der letzten Jahre fort und ist zusammen mit seinen Vor- gängerversionen im Internet unter www.tba.bl.ch > Downloads > Berichte Verkehrsfluss abrufbar. 1.4. Beurteilungsmethodik – wann ist "Stau" ein Stau? Eine eindeutige, wissenschaftlich fundierte Definition von Stau existiert nicht, da Verkehr kein in sich abschlies- sendes, beständiges und somit greifbar messbares Konstrukt ist. Der Bund hat die für ihn massgebenden Begriffe wie folgt definiert: Stau ergibt sich: wenn auf Hochleistungsstrassen oder Hauptstrassen ausserorts die stark reduzierte Fahrzeuggeschwin- digkeit während mindestens einer Minute unter 10 km/h liegt und es häufig zum Stillstand kommt. wenn auf Hauptstrassen innerorts bei Knoten oder Engpässen die Verlustzeit insgesamt mehr als 5 Mi- nuten beträgt. Stockender Verkehr ergibt sich: wenn ausserorts die Fahrzeuggeschwindigkeit während mindestens einer Minute unter 30 km/h liegt und / oder es teilweise zu kurzem Stillstand kommt. Diese Definitionshilfen sind für den Bund nötig, damit einheitliche Verkehrsinformationsmeldungen herausge- geben werden können. Für den Kanton BL ist jedoch nicht der Staubegriff alleine massgebend, sondern die Qualität des Verkehrsflusses und ab wann diese so eingeschränkt ist, dass der Verkehrsfluss ungenügend ist und folglich Optimierungsmassnahmen zu prüfen sind.2 Nachfolgend werden die Beurteilungsansätze des Kantons BL vereinfacht beschrieben. Beurteilungsansätze Kanton BL Potentielle Schwachstellen im Verkehrsfluss können auf verschiedene Arten ausfindig gemacht werden. Vor dem Hintergrund von Aufwand und Ertrag sowie Verfügbarkeit und Aktualität der beziehbaren Daten, werden im Kanton Baselland zurzeit zwei grundsätzlich Herangehensweisen, die sich in den letzten Jahren bewährt haben, angewendet. Zum einen werden Daten von Navigationsgeräten ausgewertet, auf deren Basis so genannte Speed-Profiles erstellt werden. Dabei werden die erhobenen Geschwindigkeiten auf Strecken zu Zeiten freien Verkehrsflus- ses mit solchen zu Zeiten des höchsten Verkehrsaufkommens verglichen. Diese Methode ermöglicht eine annährend flächendeckende Analyse des basellandschaftlichen Verkehrsnetzes. Aus den Erkenntnissen die- ser Speed-Profiles, den Zähldaten des Kantons sowie dem Kanton bekannten Schwachstellen oder wichtigen Verkehrsknoten werden mit Hilfe der gängigen Normen die Zustände an den jeweiligen Knoten (Leistungsfä- higkeit, Rückstaulänge) ermittelt. 2 vgl. Link: Definitionen Verkehrsfluss/Stau (ASTRA) Seite 5/33
Verkehrsfluss 2020 Die Erkenntnisse aus diesen Verfahren ergänzen sich und werden zur Ermittlung des Handlungsbedarfs (siehe Kapitel 2.3.2) herbeigezogen. Die Speed-Profiles sowie die Einstufung der Verkehrsqualitätsstufe nach Norm werden nachfolgend detaillierter beschrieben. ► Verkehrsqualitätsstufen nach Norm «Verkehrsfluss» (umgangssprachlich) bzw. «Verkehrsqualität» (fachlich) ist in der Norm VSS 40 017a des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) beschrieben, welche eindeutige tech- nische Definitionen und Schwellenwerte herausgeben. Kriterium ist dabei die mittlere Wartezeit der Verkehrs- teilnehmenden. Der Verkehrsfluss wird durch die Verkehrsqualitätsstufen (VQS) A bis F beschrieben, wobei F die schlechteste Stufe darstellt. Die Schwellenwerte für die VQS sind je Knotentyp in den Normen VSS 40 022 (Kreuzung), VSS 40 024a (Kreisel), VSS 40 023a (LSA) sowie für die freie Strecke VSS 40 020a (Hauptverkehrsstrassen) definiert. Örtlichkeiten mit den Verkehrsqualitätsstufen E und F werden als mangelhaft bis völlig ungenügend und infolgedessen als solche mit Handlungsbedarf beurteilt. Örtlichkeiten mit VQS D werden als noch ausrei- chend betrachtet. Da diese jedoch bei zunehmender Verkehrsmenge in naher Zukunft ebenfalls an ihre Ka- pazitätsgrenze kommen werden, besteht auch für diese Örtlichkeiten Handlungsbedarf. Kreuzung/Einmündung Kreisel LSA Strecke Stufe (VSS Norm 40 022) (VSS Norm 40 024a) (VSS Norm 40 023a) (VSS Norm 40 020a) A …. …. …. …. B …. …. …. …. C …. …. …. …. Auslastung nahe bei der vorübergehend längere Verkehrsablauf stabil/ Verkehrsablauf ist durch verkehrstechnisch zulässi- Rückstaus, die wieder ab- Rückstaus an den Zufahr- D gen Belastung gebaut werden ten hohe Belastungen beein- trächtigt. Mittl. Wartezeit 25 - 45 Sek. Mittl. Wartezeit 30 - 45 Sek. Mittl. Wartezeit 50 - 70 Sek. Kapazität wird erreicht/ Kritischer/mangelhafter Kein Abbau der z.T. sehr Kapazität wird erreicht. Rückstau wächst Verkehrszustand langen Kolonnen Kennwerte abhängig von E Mittl. Wartezeiten > 45 Sek. Mittl. Wartezeiten > 45 Sek. Mittl. Wartezeiten < 100 Schwerverkehrsanteil, Stei- Sek (Auslastung x < 1) (Auslastung x < 1) gung und Kurvigkeit Überlastung/ Überlastung/ Der Knoten ist überlastet völlig ungenügender völlig ungenügender Mittl. Wartezeiten >100 Die Strecke ist überlastet/ F Verkehrszustand/ Verkehrszustand/ Sek. wachsende Kolonnen. wachsende Kolonnen wachsende Kolonnen (Auslastung x > 1) (Auslastung x > 1) Tabelle 1: Schwellenwerte der VQS D / E / F der verschiedenen Knotenformen und der Strecke Für eine erste Ermittlung möglicher Schwachstellen werden unterschiedliche Informationsquellen beigezogen. Diese Datengrundlagen bezüglich Stausituationen basieren auf Informationen mittels Speed-Profiles Auswer- tungen und / oder der kantonalen Zählstellen. Zusätzlich werden Aussagen über Örtlichkeiten, die von exter- nen Stellen (Gemeinden, Ingenieurbüros usw.) als leistungskritisch eingestuft werden, an das Tiefbauamt her- angetragen. Die gesammelten Informationen werden zunächst plausibilisiert und je nach Ergebnis, basierend auf den vor- genannten VSS-Normen, quantitativ erhoben, beurteilt und in der VQS-Untersuchung entsprechend berück- sichtigt. Die beschriebene Analyse bezieht sich dabei nur auf den Grundzustand; temporäre Ausnahme-Situ- ationen (z. B. Baustellen, Grossanlässe usw.) sind nicht enthalten. Allfällige Nacherhebungen der VQS-Werte finden im Rahmen der Realisierungsprojekte und Instandsetzung statt. Diese hängen davon ab, wie «gut» die erste VQS-Einstufung war (VQS = D entspricht erhöhtem Nacherhebungsbedarf), aber auch, wie sich das Umfeld bzgl. Verkehrsaufkommen entwickelt hat (z. B. neue Quartierpläne, Anschlüsse usw.). Losgelöst von dieser VQS-Betrachtung werden Örtlichkeiten (Knoten) im Rahmen von Projekten, aber auch kommunalen Planungen sowie Umweltverträglichkeitsberichte (UVB) hinsichtlich aktueller sowie zukünftiger Leistungsfähigkeit gemäss Norm geprüft bzw. die zuständigen Stellen werden zur Prüfung aufgefordert. In Seite 6/33
Verkehrsfluss 2020 den «Projektierungsrichtlinien Strassenbau» TBA BL vom 3. August 2007 (revidiert 10. Januar 2015) ist fest- gelegt, dass bei kantonalen Bauprojekten (evtl. bereits beim Vorprojekt) eine Verkehrsqualitätsbeurteilung durchzuführen ist. ► Speed-Profiles Speed-Profiles sind Geodaten des Strassennetzes, die die gemessenen Fahrgeschwindigkeiten auf Basis der Daten von TomTom-Navigationsgeräten (Applikation TomTom Live) beinhalten. Die Werte der gemessenen Fahrgeschwindigkeiten liegen für jede Stunde, gemittelt über ein Jahr, vor und werden in der Regel alle drei bis vier Jahre aktualisiert. Aktuell liegen Datengrundlagen der Messperiode Juni 2016 – Juni 2017 vor. Auf eine stärker frequentierte Aktualisierung der Messperiode wird verzichtet, da sich die Staustellen im jährlichen Vergleich nur leicht verändern. Erst nach der Einführung neuer Massnahmen oder grösseren Netzänderungen ist eine Aktualisierung der Speed-Profiles wieder sinnvoll. Die Analyse basiert auf folgenden Überlegungen: Nachts ist der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt, entspre- chend wird so schnell gefahren, wie es die Signalisation und die äusseren Umstände erlauben. Bei beein- trächtigtem Verkehrsfluss (namentlich zu Spitzenstunden) wird langsamer gefahren. Entsprechend geben (prozentuale) Differenzen zwischen der Geschwindigkeit einer Nachtstunde und der Geschwindigkeit einer Spitzenstunde (oder einer anderen beeinträchtigten Tageszeit) einen Hinweis auf einen beeinträchtigten Ver- kehrsfluss. Tritt dies sowohl zur Morgen- als auch zur Abendspitzenstunde auf, wird von einer Beeinträchtigung des Ver- kehrsflusses ausgegangen. Für eine geeignete Auswertung werden die richtungsabhängig vorliegenden Analyse-Resultate auf einzelne Knoten heruntergebrochen. Fachlicher Hintergrund dieser Auswertung ist, dass der Ursprung einer Verkehrs- flussbeeinträchtigung nicht auf offener Strecke, sondern an Knoten und Verzweigungen gründet. Die Knoten werden verkehrstechnisch plausibilisiert und jene Örtlichkeiten, die potentiell eine Staustelle auf der Kantons- strasse sein könnten, werden in den Verkehrsflussbericht aufgenommen (vgl. Anhang 3) und sofern noch nicht vorhanden, die Verkehrsqualität bestimmt. 1.5. Zuständige Stellen Eine möglichst «staufreie» bzw. verträgliche Verkehrsabwicklung basierend auf der bestehenden Strasseninf- rastruktur anzubieten, stellt aufgrund des zunehmenden Verkehrsaufkommens (IV und ÖV) sowie der erhöh- ten Anforderungen an die Sicherheit, den Lärm- und den Umweltschutz eine grosse Herausforderung dar. Da der Verkehr und die ihn beeinflussenden Faktoren sehr komplex und facettenreich sind und die Verantwortung beim Strassen- und Schienenverkehr zunehmend auf verschiedenen Ebenen (Bund, Kanton sowie teilweise Gemeinden) liegt, bedarf es zudem zahlreicher Fachabteilungen, die bei der Planung und Realisierung von Optimierungsmassnahmen involviert sind. Nachfolgend sind die Wichtigsten, welche v. a. für den vorliegenden Bericht relevant sind, aufgeführt. Dazu gehört – sozusagen federführend – das Tiefbauamt (TBA) mit folgenden Fachbereichen: Gesamtverkehrsplanung (GV) (strategische, planerische Ebene) Verkehrstechnik (VT) (punktuelle, technische, kleinräumige Ebene) Projektmanagement (PM) (Projektierungs- und Realisierungsebene) Aber auch die Mitarbeit weiterer Stellen wie: Abteilung ÖV (ARP) BUD (Planung des Systems öffentlicher Verkehr, des- sen Angebot und Infrastruktur) Polizei Basel-Landschaft (Ausnahmezustände wie Baustellen, Unfälle, Grossanlässe) Bundesamt für Strassen (ASTRA) (Bewirtschaftung der Nationalstrassen/Anschlüsse) Task-Force Anti-Stau (TFAS) (Sicherstellung Mitwirkung der Verkehrs- und Wirtschaftsverbände) Seite 7/33
Verkehrsfluss 2020 2. Grundlagen 2.1. Strassennetz Kanton BL Nachfolgende Abbildung 1 zeigt das Strassennetz BL, unterteilt in sechs Strassenkategorien sowie die sechs funktionalen Handlungsräume (gemäss kantonalem Richtplan – KRIP). Die Struktur des Strassennetzes ist im Strassengesetz BL beschrieben. Dieses unterscheidet zwischen National-, Kantons- und Gemeindestrassen, wobei die Kantonsstrassen ihrerseits in Hochleistungsstrassen, Hauptverkehrsstrassen und übrige Kantons- strassen unterteilt werden. Auch bei den Nationalstrassen gibt es im Kanton Baselland zwei unterschiedliche Kategorien. Diese werden in Hochleistungsstrassen und Hauptverkehrsstrassen unterteilt. Abbildung 1: Übersicht der National- und Kantonsstrassen sowie Handlungsräume BL Das Strassengesetz des Kantons Basellandschaft beschreibt die Funktionen der Kantonsstrassen wie folgt: „Die Hochleistungsstrassen dienen vorwiegend dem überregionalen Durchgangsverkehr; sie stellen die Ver- bindung mit Nationalstrassen oder wichtigen Strassen des benachbarten Auslandes und der angrenzenden Kantone her. Die Hauptverkehrsstrassen nehmen vorwiegend den regionalen Verkehr auf; sie stellen in der Regel die Verbindung zu Nationalstrassen oder kantonalen Hochleistungsstrassen her. Die übrigen Kantons- strassen verbinden einzelne Ortschaften untereinander; sie stellen in der Regel die Verbindung zu den kanto- nalen Hauptverkehrsstrassen her.“ Diese Funktionsdefinition bzw. die daraus resultierende Verkehrsbelastung bestimmt unter anderem die erforderlichen Leistungsfähigkeiten und damit die notwendigen Ausbaustandards der Strassen. Der Kanton BL ist für insgesamt 440 Kilometer Kantonsstrassennetz verantwortlich. Neben den Kantonsstras- sen verlaufen auch vier übergeordnete nationale Hochleistungsstrassen (A2, A3, A18, A22), sowie eine nati- onale Hauptverkehrsstrasse (N18), die in der Verantwortung des ASTRA stehen, durch den Kanton. Als Folge der Zustimmung zum NAF (Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds) im Februar 2017 wurde der neue Netzbeschluss per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Deshalb sind seit 2020 auch die beiden Hochleis- tungsstrassen A22 und A18 sowie die N18 (vom Anschluss Angenstein in Duggingen bis zur Kantonsgrenze BL/JU) in der ausschliesslichen Kompetenz und Verantwortung des Bundes. Seite 8/33
Verkehrsfluss 2020 Anhand der funktionalen Handlungsräume gemäss Raumkonzept BL (noch nicht rechtskräftige Richtplanan- passung) lassen sich die wesentlichen Charakteristika des Strassennetzes BL wie folgt beschreiben: In den ländlichen Räumen des oberen Baselbiets hat der MIV eine besonders zentrale Bedeutung. Die über- geordneten Strassen sind, den topographischen Gegebenheiten folgend, hauptsächlich entlang der Talachsen angeordnet. Verknüpfungspunkte mit anderen Verkehrsarten finden sich vornehmlich in den Zentren. Die ebenfalls durch den Handlungsraum verlaufende A2 leistet auch einen gewissen Erschliessungsbeitrag, ihre Hauptfunktionalität ist jedoch auf den Transitverkehr ausgerichtet. Ähnlich stellt sich die Lage für die südlichen Teile des Raums Liestal / Frenkentäler dar. Dieser verfügt im nördlichen Bereich zusätzlich über eine «eigene» Hochleistungsstrasse (A22), welche mit dem umgebenden Kantonsstrassennetz verknüpft ist. Der Raum Rheintal-Hülften bildet ein Scharnier zwischen dem oberen und dem unteren Kantonsteil. Das Strassennetz wird geprägt von den Nationalstrassen (A2/A3) und zwei parallel verlaufenden Kantonsstras- senachsen in Ost-West-Richtung. Die dichten Nutzungen im Handlungsraum selbst, die angesprochene Scharnierfunktion sowie grossräumige Verkehrsströme erzeugen eine sehr hohe Nachfrage nach Strassen- kapazität. Das Strassennetz im Birstal ist massgeblich von der A18 geprägt. Westlich sowie östlich der A18 verläuft neben deren Zubringern jeweils eine Kantonsstrasse durch die Siedlungsgebiete. In der Verbindung des Birstals mit dem Leimental sowie in diesem selbst spielen – aufgrund von Topographie und Siedlungsstruktur – radial verlaufende Verkehrsströme eine grössere Rolle als in anderen Kantonsteilen. Besondere Herausforderungen stellen sich an ihren Schnittstellen mit den tangentialen Achsen – das sind im Leimental vor allem die beiden parallel verlaufenden Kantonsstrassen zwischen Therwil und Basel, da keine Hochleistungsstrasse vorhanden ist. Im Laufental ist die zentrale Rolle der Talachse (N18) besonders ausgeprägt. Diese stellt die einzige Haupt- strassenverbindung an den übrigen Kanton dar und hat auch innerhalb des Laufentals eine bedeutende Er- schliessungswirkung. Die weiteren Kantonsstrassen übernehmen die Anbindung an diese Hauptachse und stellen teils untergeordnete Verbindungen zu Nachbar-Gebietskörperschaften dar. 2.2. Entwicklung von Einflussfaktoren auf den Verkehrsfluss Der Verkehrsfluss bzw. die Qualität des sich auf den Strassen bewegenden Verkehrs kann nicht isoliert be- trachtet werden, sondern ist Teil eines Systems, das durch diverse Faktoren mehr oder weniger direkt beein- flusst wird. 2.2.1. Entwicklung Bevölkerung, Fahrzeugbestand und Beschäftigte in BL In nachstehender Tabelle 2 sowie in Abbildung 2 sind drei Einflussgrössen, die unter anderem das Verkehrs- geschehen stark prägen, aufgelistet und grafisch dargestellt. Dies sind zum einen die Anzahl Beschäftigte, zum anderen die Zahl der Bevölkerung sowie jene der Motorfahrzeuge3. In der untersten Zeile des betreffen- den Tabellenteils (Entwicklung Bevölkerung und Motorfahrzeuge) ist aus den beiden letzteren zusätzlich der Motorisierungsgrad (Motorfahrzeugbestand pro 100 Einwohnerinnen und Einwohner) des Kantons als Ver- gleichswert ausgewiesen. Die Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft hat im Jahr 2020 die Kategorisierung der registrierten Fahrzeuge geändert. Die Fahrzeugzusammensetzung der Vorjahre kann somit nicht mehr identisch reproduziert werden. Dies führt beim Motorfahrzeugbestand wie auch beim Motorfahrzeugbestand pro 100 Einwohnerinnen und Einwohner ab diesem Bericht für die gesamte Zeitreihe (2000 – 2020) zu verän- derten absoluten und relativen Werten. In den vier Spalten rechts werden ausgewählte Jahresperioden (5- bzw. 3-Jahres-Abschnitte) miteinander prozentual verglichen. Bemerkungen zu Tabelle 2: Zwecks Übersichtlichkeit beinhaltet die Tabelle lediglich periodisch ausgewählte Jahre. In der Grafik (Ab- bildung 2) sind die Jahre 2000 bis 2020 wiedergegeben. Die 5-Jahres-Schritte sind mit violetter Farbe in den Tabellenspalten und in der Grafik mittels der Füllung der Symbole hervorgehoben. 3 Als Motorfahrzeugbestand werden alle registrierten Fahrzeuge abzüglich Anhänger summiert. Seite 9/33
Verkehrsfluss 2020 Bei der Angabe des Mfz-Bestands hat die Motorfahrzeugkontrolle bis 2005 jeweils den höchsten Monats- wert und ab 2006 jeweils den Bestand per Ende September ausgewertet. Bei der Angabe des Mfz-Bestands hat die Motorfahrzeugkontrolle für 2020 die Erhebungsmethodik ge- ändert und neu nach anderen Fahrzeugtypen ausgewertet. Um dies zu reproduzieren, mussten auch die vorherigen Werte ab dem Jahr 2000 angepasst werden. Es kommt somit zu leichten Abweichungen im Vergleich zu den in den Vorjahren publizierten Zahlen. Bezüglich beschäftigter Personen hat das statistische Amt die Erhebungsmethodik ab 2016 geändert, daher sind rückwirkend nur einzelne Jahre umgerechnet worden, wobei die Jahre 2005 und 2008 lediglich rückwirkend geschätzt wurden. Die Zahlen von 2019 und 2020 sind noch nicht ausgewertet. Tabelle 2: Tabellarische Darstellung der Entwicklung Einwohnerinnen und Einwohner, Motorfahrzeuge und Beschäftigte in BL Abbildung 2: Entwicklung Bevölkerung, Motorfahrzeuge und Beschäftigte in BL grafisch dargestellt Basierend auf den oben aufgeführten Angaben ist ersichtlich, dass die Bevölkerung im Kanton BL seit 2000 kontinuierlich zugenommen hat. Auch der Motorfahrzeugbestand4 stieg an. Diese generelle Zunahme der Be- völkerung und des Fahrzeugbestands ist auch für das Jahr 2020 ersichtlich. Der Motorisierungsgrad (Motor- fahrzeugbestand pro 100 Einwohnerinnen und Einwohner) nahm zwischen 2000 und 2005 stark zu (6.7 Pro- zent), seit 2005 lag die Zunahme innerhalb der fünf Jahresschritte zwischen 2.1 und 2.5 Prozent. Die Anzahl Beschäftigte im Kanton Basel-Landschaft nimmt seit der Stagnation bis 2012 (weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise) kontinuierlich zu. Die neusten Daten für das Jahr 2018 zeigen, dass das Beschäftigten- wachstum mit +1.1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bereits ähnlich hoch ist, wie in der letzten drei-Jahres- 4 Quelle: Mfk Basel-Landschaft Seite 10/33
Verkehrsfluss 2020 Periode (2014 bis 2017). Es entspricht einer absoluten Zunahme von rund 1'640 Beschäftigten gegenüber dem Vorjahr.5 2.2.2. Motorfahrzeugbestand nach Gemeinde In der folgenden Grafik (Abbildung 3) ist die Entwicklung des Motorfahrzeugbestandes zwischen 2012 und 2020 sowie der Fahrzeugbestand auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner (Motorisierungsgrad) pro Ge- meinde dargestellt. Je dunkler die Einfärbung, umso stärker ist die Zunahme des Fahrzeugbestands in der entsprechenden Gemeinde. Grün dargestellt ist der Motorisierungsgrad. Hier gilt: je grösser der Kreis, umso grösser der Fahrzeugbestand pro 100 Einwohnerinnen und Einwohner. In Abbildung 3 auf der folgenden Seite ist gut ersichtlich, dass sowohl der Motorisierungsgrad als auch die Fahrzeugzunahme in urban geprägten Gemeinden eher tief sind. Ebenfalls zeigt sich, dass Gemeinden mit einem guten Bahnanschluss einen tieferen Motorisierungsgrad aufweisen als Gemeinden, die weniger gut an den öffentlichen Verkehr angeschlossen sind. So ist der Motorisierungsgrad in den Regionalzentren Gelter- kinden, Sissach und Liestal aber auch in weiteren Gemeinden wie Tecknau oder Frenkendorf im Vergleich zu ihren Nachbarsgemeinden eher tief. Abbildung 3 Motorfahrzeugbestandszunahme und Motorisierungsgrad pro Gemeinde des Kantons Baselland 2.2.3. Entwicklung des durchschnittlichen täglichen Verkehrs Ein weiterer Aspekt zur Beschreibung der Ausgangslage ist das gemessene Verkehrsaufkommen. Dabei ist zu bedenken, dass dieses einerseits durch die Nachfrage und anderseits durch das Angebot (Kapazität) be- einflusst wird. Die Betrachtung der Verkehrsentwicklung an ausgewählten Zählstellen im gesamten Kanton zeigt, dass sich das MIV-Aufkommen nicht flächendeckend einheitlich linear zur Entwicklung der Einwohner- zahl, der Beschäftigten oder des Motorfahrzeugbestandes verhalten hat. Vielmehr sind deutliche lokale Un- terschiede auszumachen. 5 Quelle: Statistisches Amt BL Seite 11/33
Verkehrsfluss 2020 Das Verkehrsaufkommen im Jahr 2020 wurde durch die Covid-19-Massnahmen (Shutdown, Homeoffice etc.) stark beeinflusst. Auf die Zahlen des vergangenen Jahres wird hier nicht weiter eingegangen. Die Auswirkun- gen der Covid-19-Massnahmen sind in Kapitel 4 beschrieben. Tabelle 3 enthält Angaben zum durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) auf den Autobahnen und Auto- strassen im Kantonsgebiet. Tabelle 3: Entwicklung des DTV 2000-2020 der Zählstellen auf Autobahnen / -strassen in BL Anhand der Zählstellen zeigt sich bis etwa 2015 ein deutliches Wachstum des Verkehrsaufkommens auf den Hochleistungsstrassen, welches in den letzten Jahren tendenziell abflacht. Es ist offen, wie sehr diese Trend- entwicklung davon geprägt wird, dass die Verkehrsmenge auf den Hochleistungsstrassen in den Spitzenzeiten vielfach die Kapazitätsgrenze erreicht und deshalb teilweise ein Ausweichen auf das untergeordnete Stras- sennetz stattfindet. Jedenfalls ist dem Verkehrsfluss auf den Hochleistungsstrassen besondere Beachtung zu schenken. Entsprechende Massnahmen werden in Kapitel 3.1 beschrieben. Kapazitätsengpässe auf den Hochleistungsstrassen führen zu Ausweichverkehr auf untergeordnete Achsen, was wiederum eine Ver- schlechterung des Verkehrsflusses auf ebendiesen bedeutet und zu unerwünschten Belastungen der unmit- telbar angrenzenden Gebiete (z. B. Siedlungen) führt. Auf dem übrigen Netz sind die Entwicklungen uneinheitlich: So ist insbesondere auf radialen Achsen teilweise eine Stagnation oder sogar eine leichte Rückläufigkeit des Verkehrsaufkommens zu beobachten. Weil sich auf dem Kantonsstrassennetz vielfach regionale Trends sowie Auswirkungen lokaler Entwicklungen wie länger dauernde Baustellen, Sperrungen, Umleitungen, Neu-/ und Umbauten im Strassennetz, aber auch punktuell intensive Siedlungsentwicklungen wie z. B. Quartierpläne oder Neubauten von Grossfirmen überla- gern, sind diesbezüglich gesicherte Aussagen nur bedingt möglich. Weitere Informationen und Zahlen zu Verkehrserhebungen auf dem kantonalen Strassennetz sind auf der TBA-Homepage 6 zu finden. Angaben zu den eidgenössischen Zählstellen sind auf der Homepage des ASTRA7 publiziert. 2.2.4. Prognostizierte Entwicklung Um proaktives Handeln zu ermöglichen, muss der Blick nicht nur auf die bisherigen und gegenwärtigen Ent- wicklungen, sondern auch auf die Zukunft gerichtet werden. Wichtigstes Werkzeug hierzu auf gesamtkanto- naler- sowie auf Agglomerations-Ebene ist das Gesamtverkehrsmodell Region Basel (GVM). Dieses bildet das Verkehrsgeschehen bzw. das Mobilitätsverhalten in der Region Basel ab, basierend auf generalisierten Inputdaten und Annahmen. Darauf aufbauend ermöglicht das GVM, Prognosen zu künftigen Zuständen in Form von Szenarien abzubilden. 6 vgl. Link: TBA-Homepage > Statistik 7 vgl. Link: Homepage ASTRA Seite 12/33
Verkehrsfluss 2020 Abbildung 5: Verkehrsentwicklung auf dem Strassennetz mit seiner Verbindungsbedeutung für einen Prognosehorizont 2040 (Grafik: Hahn+Zimmermann) Insgesamt lassen die Untersuchungen ein deutliches Nachfragewachstum auf den Hochleistungsstrassen er- warten. Auf Kantonsstrassen wird lediglich auf einigen spezifischen Abschnitten eine eher grosse Zunahme der Nachfrage erwartet. Bei grossen Teilen des Kantonsstrassennetzes sind die erwarteten Nachfrageverän- derungen von eher kleinem Ausmass. Grössere Rückgänge der Nachfrage werden nur für wenige Netzab- schnitte prognostiziert, bei welchen auf Parallelachsen zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Bei all diesen Betrachtungen ist zu beachten, dass auch zwischen dem ÖV und dem MIV sowie teils auch dem Veloverkehr eine starke Wechselwirkung – insbesondere beim Pendelverkehr – besteht. Ein starker Nachfrageüberhang bei einem System führt stets zu einem Wechsel hin zum anderen System, sofern dort noch Kapazitäten vorhanden sind und somit eine abschätzbare Fahrzeit erwartet werden kann. Welche Auswirkungen die Covid-19-Pandemie wie z.B. eine allfällige Zunahme von Home-Office auf das Ver- kehrsgeschehen hat, ist in dieser Betrachtung noch nicht berücksichtigt (siehe dazu Kap. 4). 2.3. Aktuelle Situation Verkehrsfluss und Handlungsbedarf 2.3.1. Auswertung Für 41 Örtlichkeiten sind Verkehrsqualitätsbestimmungen erfolgt. Die Situation per Dezember 2020 sieht wie folgt aus: 16 x Verkehrsqualitätsstufe A/B/C = genügend (grüne Punkte) 8 x Verkehrsqualitätsstufe D = ausreichend (gelbe Punkte) 11 x Verkehrsqualitätsstufe D*/E = mangelhaft (orange Punkte) 6 x Verkehrsqualitätsstufe F = ungenügend (rote Punkte) D* (zusätzliche Bewertung TBA-BL) = Knoten mit Busverkehr ohne Bevorzugung Neu wurde folgender Knoten beurteilt und in die Liste aufgenommen: Ettingen, Hauptstr. / Aeschstr. (Einmündung) (S 41) = VQS D Seite 13/33
Verkehrsfluss 2020 Als zu erhebende Stauverdachtsstellen müssen auf Basis der Auswertung der Speed-Profiles sowie internen und externen Hinweisen folgende drei Örtlichkeiten eine VQS-Beurteilung erhalten: Hölstein, Hauptstr. / Bennwilerstr. (Einmündung) (S 42) Binningen, Kreisel Kronenplatz (S 43) Münchenstein, Kreisel Zollweiden (S 44) Die Knoten Nummer 1 Hauptstr. / A18 Anschluss Aesch (LSA) und Nummer 2 Hauptstr. / Arlesheimerstr. (LSA) beide in Aesch wurden im Mai 2020 mit der Massnahme P8 «Pfeffingerring» angepasst. Nacherhebun- gen sind vorgesehen. Detailliertere Informationen zu den einzelnen Örtlichkeiten (Ortsbezeichnung, Qualitätsstufen) sind in der Liste (Anhang 2) sowie im Übersichtsplan (Anhang 1) dargestellt. Für eine grobe Übersicht sind nachfolgend (Abbildung 5) die mittels VQS-Erhebung sowie per Speed-Profiles ermittelten Knoten mit beeinträchtigtem Verkehrsfluss kartografisch aufgeführt. 2.3.2. Handlungsbedarf Die Analyse der Speed-Profiles und der VQS-Erhebungen (Details siehe Kapitel 2.3.1 sowie Anhang 5) zeigt, dass Verkehrsflussprobleme auf Kantonsstrassen in den «inneren» Korridoren wesentlich häufiger auftreten als auf den ländlichen Entwicklungsachsen, wo keine massgeblichen Defizite zu verzeichnen sind. Gleichzeitig sind die inneren Korridore auch jene Bereiche, in denen das grösste Siedlungswachstum erwartet wird und erwünscht ist. Besonderes Augenmerk ist auf jene Projekte zu legen, die den Verkehrsfluss an Knoten in den inneren Korri- doren optimieren, da dies die zielführendsten Auswirkungen verspricht. Dies jedoch stets mit Blick darauf, dass die Stauwurzel nicht einfach auf den Nachbarsknoten bzw. die Nachbarsknoten verschoben wird, wodurch letztendlich kein Mehrwert geschaffen würde. Seite 14/33
Verkehrsfluss 2020 Durch die Analyse wird sichtbar, dass grossräumige Aussagen in Bezug auf den Verkehrsfluss nur von be- schränkter Genauigkeit sein können. In Räumen mit Verkehrsflussproblemen sind bei Weitem nicht alle grös- seren Knoten betroffen und umgekehrt können lokale Verhältnisse und Entwicklungen auch in grundsätzlich wenig belasteten Räumen zu Verkehrsfluss-Herausforderungen an spezifischen Knoten führen. Demzufolge ist eine Einzelfallbetrachtung unabdingbar, wie sie projektbezogen regelmässig erfolgt und in Kapitel 3.2 über- sichtsmässig dargestellt ist. Neben den Betrachtungen auf dem Kantonsstrassennetz ist die Situation auf den Nationalstrassen zwingend zu beachten. Insbesondere die Engpässe im Raum Osttangente / Hagnau bis Augst, die sich nicht zuletzt aus dem erheblichen Wachstum des Verkehrs ergeben. Überlastungen auf den Nationalstrassen führen fast im- mer zu Ausweichverkehr auf das untergeordnete Netz. Da dieses untergeordnete Strassennetz bereits selbst stark ausgelastet ist, können daraus weitere unerwünschte Nebeneffekte resultieren, wie ein weiteres Aus- weichen über untergeordnete, siedlungsorientierte Strassen und damit Belastung der dortigen Wohnbevölke- rung oder auch der Erholungsgebiete. Dieser «Schneeballeffekt» macht deutlich, weshalb Massnahmen auf den Nationalstrassen besonders dringlich und daher zeitnah voranzutreiben sind (vgl. Kapitel 3.1). 3. Massnahmen Auf den dargelegten Handlungsbedarf wird mit einer Reihe von Massnahmen reagiert, die je nach Umfang bis zu ihrer Wirkung sehr unterschiedliche Zeitdauern in Anspruch nehmen. Ein typisches infrastrukturelles Projekt durchläuft (orientiert an Normen und Projektierungsrichtlinien) verschie- dene Projektphasen. Auf die strategische Planung, in der die grundsätzlichen Lösungsansätze definiert wer- den, folgt die Phase der Vorstudien. Aufbauend auf deren Resultaten wird ein Vorprojekt erarbeitet, das in der nächsten Phase zum Bauprojekt weiterentwickelt wird. Es folgt das Ausführungsprojekt, das der Realisierung zugrunde liegt. Während bei kleineren Vorhaben einzelne Phasen innerhalb einiger Monate durchgeführt wer- den können, beanspruchen grössere Projekte teils mehrere Jahre pro Phase. Parallel zur bzw. im Wechsel mit der Planung und Projektierung sind eine oder mehrere Ausgabenbewilligungen einzuholen und die erfor- derlichen externen Leistungen auszuschreiben. Sowohl die einzelnen Bauprojekte als auch die notwendigen Beschaffungen sind mit jeweiligen Beschwerderisiken und entsprechender potentieller Verzögerung behaftet. Darüber hinaus erfordern grössere Projekte raumplanerische Grundlagen (z. B. Eintrag im kantonalen Richt- plan) und Bewilligungsverfahren (inkl. Planauflage). In der Summe führen diese Verfahren, die die Berück- sichtigung der gesellschaftlichen Ansprüche sicherstellen, dazu, dass ein Grossprojekt selbst im Idealfall kaum weniger als zehn Jahre für die Realisierung benötigt. Entsprechend ist eine ausgewogene Mischung aus Grossprojekten und kurzfristig realisierbaren Massnahmen erforderlich. 3.1. Nationalstrassen Nachfolgend (Tabelle 4) sind die für den Verkehrsfluss im Kanton Basel-Landschaft besonders relevanten Bundesprojekte aufgeführt. Der Kanton ist bei der Planung dieser Projekte miteinbezogen; der Entscheidungs- träger ist jedoch das ASTRA als Eigentümer. Wie in Kapitel 2.2.3 sowie 2.2.4 aufgezeigt, sind gerade die Hochleistungsstrassen für den Verkehrsfluss von entscheidender Bedeutung. Die Bedeutung der Nationalstrassen im Kanton BL ist seit dem 01.01.2020 noch verstärkt, da fast alle Hochleistungsstrassen des Kantons BL sowie die H18 an den Bund übergingen und damit zu Nationalstrassen wurden (NEB-Strecken BL). Seit diesem Zeitpunkt werden alle Verkehrsmanage- ment-Massnahmen vom ASTRA geplant. Neben den kantonseigenen Massnahmen (siehe Kapitel 3.2) ist ein verstärkter Einsatz für die Realisierung der Bundesprojekte unabdingbar. Ohne sie besteht die Gefahr, dass das umliegende Kantonsstrassennetz durch ausweichenden Verkehr überlastet wird bzw. sämtliche Bemü- hungen auf dem umliegenden Kantonsstrassennetz durch ausweichenden Verkehr zunichtegemacht werden. Der Kanton muss in diesem Sinne auf verschiedenen Ebenen aktiv sein, um seine Interessen einzubringen: einerseits sind politische Weichenstellungen erforderlich und andererseits muss die kantonale Sicht auch auf technischer Ebene in den Gremien der einzelnen Projekte eingebracht werden. Analog ist die Situation bei der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs; so ist zum Beispiel auch die Realisie- rung des Herzstücks eine Bundesaufgabe und für die Bewältigung des zusätzlich erwarteten Verkehrsaufkom- mens elementar. Seite 15/33
Verkehrsfluss 2020 Hinweise zu Tabelle 4 und Tabelle 5: Spalte Stand: Bei Veränderungen wird der Stand des Vorjahres in Klammen kursiv dargestellt z. B. (Vor- projekt). Projekte / Einzelmassnahmen, welche im Berichtsjahr fertiggestellt worden sind, enthalten die Bezeichnung «realisiert» und werden im Folgejahr nicht mehr aufgeführt. Spalte Wirkung: Falls vorhanden, werden von der Wirkung zusätzlich profitierende Knoten mit beeinträch- tigtem Verkehrsfluss mittels Nummerierung aufgeführt z. B. Auswirkung auf S2, SP8. Bereits realisierte (daraufhin gestrichene) Projekte sind in Tabelle 9 (Anhang 6) zwecks Nachvollziehbar- keit aufgeführt. Bei den Agglomerationsprogramm-Projekten ist jeweils die entsprechende Projektnummer aus dem Ag- glomerationsprogramm angegeben. Es sind bewusst nur diejenigen Projekte / Nummern angegeben, welche bewilligt sind, sprich eine gesicherte Finanzierung haben, das heisst jene aus den A-Listen (Bei- spiel: A1, M3 bedeutet Agglomerationsprogramm 1. Generation, Massnahme 3). Bei Massnahmen mit der Bezeichnung «[A4]» ist vorgesehen, diese im Juni 2021 im Rahmen des Agglomerationsprogramms 4. Generation einzureichen. Weitere allgemeine Infos unter: www.aggloprogramm.org Nr. Strasse, Objekt Massnahme Wirkung Stand Verzweigung Die bestehenden Kapazitäts- PUN für die Abschnitte Einfahrt Pratteln – Augst - Anschluss A2 / A3 Pratteln - engpässe in den Verkehrsspit- Verzweigung Augst (Fahrtrichtung Chiasso) Rheinfelden West P1 Rheinfelden West zen verringern sowie den Ver- und Verzweigung Augst - Anschluss Rhein- aufgrund Einspra- Pannenstreifenum- kehrsfluss optimieren. felden West (beide Fahrtrichtungen). che Projekt nun nutzung (PUN) Positive Auswirkungen auf die UVP-pflichtig, Siehe ASTRA-Projekt PUN Örtlichkeiten S7, S31. Realisierung offen Die bestehende Nationalstrasse wird vom Verkehr von und nach Frankreich sowie Basel Kan- nenfeld und Allschwil entlastet. Neue Tunnelverbindung zwischen Birsfel- Die Funktionsfähigkeit des Nati- den und der Nordtangente / Verzweigung onalstrassennetzes wird so auf Vom Bundesrat Wiese. Der neue Rheintunnel ist beim Zu- diesem Abschnitt langfristig ge- genehmigtes Pro- P2 A2 / A3 (BL / BS) bringer Birsfelden angeschlossen, wo die jekt, Projektauf- währleistet. Entfaltet für BL volle Rheintunnel Strasse in einen Tunnel führt. Die Anbin- Wirkung, sofern auch 8-Spur- lage 2022, Ge- dung im Norden erfolgt bei der heutigen Ausbau Hagnau-Augst realisiert planter Baubeginn Ausfahrt Klybeck und der Rampenbrücke wird. 2029 Wiese. Entlastung der Örtlichkeiten S7, S10, S11, S12/SP15, S27/SP11, S28, S31, SP12 und SP13. Kapazitätssteigerung des beste- henden Netzes, um die Funkti- onsfähigkeit der Nationalstrasse Generelles Projekt und ihre Entlastungswirkung auf bis 2022, Zusätzlicher Fahrstreifen pro Richtung zwi- das untergeordnete Strassen- Frühester mögli- P3 A2, Hagnau-Augst schen den Verzweigungen Hagnau und netz aufrechterhalten zu kön- cher Baubeginn 8-Spurausbau Augst. nen. 2034; Inbetrieb- Entlastung der Örtlichkeiten S7, nahme zeitgleich S10, S11, S12/SP15, mit Rheintunnel S27/SP11, S28, S31, SP12 und SP 13. Sanierung des Tunnels Belchen mittels drit- Erhaltung der Kapazität der A2 Ausführung dritte P4 A2, Tunnel Belchen ter Röhre. während der Bauphase, Sanie- Röhre 2014-2021 Siehe ASTRA-Projekt Tunnel Belchen rung der bestehenden Röhren Tabelle 4: Projekte auf Nationalstrassen mit Verkehrsfluss-Relevanz für BL Seite 16/33
Verkehrsfluss 2020 3.2. Kantonsstrassen Gemäss den «Standards Verkehrsinfrastruktur» (RRB Nr. 1385 vom 5. September 2007) ist der Aspekt Ver- kehrsfluss eines von drei Kriterien bei der technischen Priorisierung von grösseren Projekten. In terminlicher Hinsicht sind unter anderem die finanziellen und personellen Ressourcen massgebend. In nachfolgender Tabelle (Tabelle 5) sind die laufenden Projekte mit massgebender Relevanz für den Ver- kehrsfluss aufgelistet und in die jeweiligen regionalen Handlungsräume (gemäss kantonalem Richtplan) un- terteilt. Aufgeführt werden nur jene Projekte, bei welchen die Massnahmen bereits konsolidiert und deren Wirkungen beurteilt sind. Den in Kapitel 2.3 dargestellten Erkenntnissen entsprechend liegen die Handlungs- schwerpunkte im Birstal und im Leimental. Nr. Gemeinde, Objekt Massnahme Wirkung Stand Laufental Ziele gemäss LRV (Nr. 2016-057): Sofortmassnahme (SOMA): Unter- Verkehrsfluss am Knoten soll ver- bindung Linkseinbiegen vom "Birs- Duggingen, bessert sowie auf die vor- und SOMA wurden 2019 Brüggli" Richtung Laufental sowie nachgelagerten Knoten bzgl. Ka- realisiert Baselstr. / Hauptstr. / breitere Aufstellfläche (Lichtraum- pazität abgestimmt werden. P5 A18 Anschluss Angen- profil) für die Linksabbieger von BS stein in Richtung "Brüggli". Längerfristige Mass- Längerfristige Massnahme: Prü- Verbesserung aufgrund Kapazi- nahmen in Arbeit (Kreuzung) fung Machbarkeit Muggenbergtun- tätsausbaus für S16 sowie positi- nel ven Einfluss auf den Verkehrsfluss auf der H18. Birstal Ziele: Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Anschluss Aesch, Der bestehende Halbanschluss Schaffen einer neuen Querver- Aesch, bindung zwischen dem Gewer- A18 Anschluss Aesch wird mit einem Grosskreisel zu ei- nem Vollanschluss ausgebaut. Der begebiet Aesch-Nord und dem Spatenstich am Kreisel nimmt sämtliche Ein- und östlich der A18 gelegenen Ge- 9.12.2019 erfolgt. P7 «Vollanschluss Aesch» Ausfahrten von und zur A18 auf. biet «Weiden», [A3, M1] Inbetriebnahme Entlasten der Ortsdurchfahrt Siehe Projekt Vollanschluss Aesch 2023 vorgesehen. Aesch Entlastung der Örtlichkeiten S16, S32 / SP3 und S35 / SP4 sowie teilweise auch S34 / SP5. Entlastung der bestehenden LSA- Der Zubringer Pfeffingerring ist Knoten durch eine direkte Verbin- eine neue Verbindungsstrasse zwi- dung der Gewerbegebiete an die schen der Kantonsstrasse Pfeffin- A18. Aesch, gerring und dem Anschluss der Projektabschluss im Pfeffingerring A18. Die Auslastung der LSA-Örtlichkeit S1 reduziert sich von 85% auf 57% Jahr 2020 P8 (bisher VQS = C, neu VQS = B) (Ausführung No- «Zubringer Pfeffinger- Der Hauptverkehr wird unter der Die Auslastung von der LSA S2 vember 2017 bis ring» Hauptstrasse mittels eines Unter- bzw. SP9 reduziert sich von 100% Mitte 2020) führungsbauwerks kreuzungsfrei auf 77% (bisher VQS = E, neu an den Butthollenkreisel angebun- VQS = C). den. Entlastung der Örtlichkeit S1, S2 / SP2 und SP1. Aesch, Kein Rückstau auf der Haupt- Hauptstrasse Separater Linksabbieger auf der strasse aufgrund wartender Links- Entwurf Betriebs- & P20 Hauptstrasse in die Ettin- abbieger mehr. Gestaltungskonzept «Betriebs- & Gestal- gerstrasse. tungskonzept Zentrum» Entlastung der Örtlichkeit SP1. Seite 17/33
Verkehrsfluss 2020 Aesch/Dornach, Direkte und hochwertige Anbin- Hochwertiger Zugang zur Hoch- Vorprojekt abge- dung des Wohn- und Gewerbeare- leistungsstrasse und Entlastung schlossen P9 «Zubringer Dornach» als Aesch / Dornach «Öpfelsee» an des Raums Dornachbrugg und der die Hochleistungsstrasse A18 Örtlichkeiten S32 / SP3 und Wiedererwägung Li- [A3, M2] durch neue Strassenverbindung. S35 / SP4. nienführung läuft Durch die Knotenregelung mit ei- ner LSA kann die VQS = F für den Münchenstein, Machbarkeitsstudie Linksabbieger von Basel in Rich- P10 Umbau Knoten in eine LSA wurde ans ASTRA Anschluss Reinach- tung Arlesheim auf eine VQS = C übergeben Nord verbessert werden, massgebende Verbesserung für S26. Münchenstein, (Machbarkeitsprü- Leistungsfähigere Erschliessung Bruderholzstr. / fung 2020 erfolgt) Echter Bypass Zufahrt Bruderholz- des Dreispitzareals sowie Kapazi- P21 Reinacherstr. Kompatibilität mit strasse Ost von der A18 tätserhöhung der Örtlichkeit anderen Projekten (Kreisel MFP) S25 / SP7. in Prüfung Leistungssteigerung auf der Bruggstr.; zudem können die Ver- kehrsteilnehmer auf der Dorna- (Fertigstellung Vor- Reinach, cherstr. durch den unechten By- projekt) Bruggstr. / Dorna- Unechter Bypass auf Zufahrt pass auf der Bruggstr. früher er- P22 cherstr. Bruggstrasse Richtung Aesch (Dor- kennen, ob in den Kreisel gefahren Bauprojekt nacherstrasse) werden kann > Reduktion der (Kreisel Dornachbrugg) Rückstaus auf beiden Strassen- Inbetriebnahme frü- achsen. hestens 2026 Besserer Abfluss bei der Örtlichkeit S35 / SP4. Leimental Allschwil, Im Vergleich zur bisherigen LSA Grabenring / kann mit dem Kreisel die Verkehrs- Baubeginn 2021 Hegenheimermattweg Umbau Knoten in einen Kreisel. qualitätsstufe von VQS = F auf VQS = D verbessert werden. (im Jan. 2021 er- P13 (LSA) siehe Allschwil, Hegenheimermatt- folgt) weg/Grabenring Umbau zu Kreisel Kapazitätsausbau S4 / SP1 redu- ziert den Rückstau in die Örtlich- [A2, M13] keiten S4 und S5. (Wiederaufnahme Die Wirkung kann nach Festlegung Projektierung ca. Allschwil, 2022) Optimierungsmassnahmen in Prü- der Knotenform beschrieben wer- P14 Baslerstr. / Binningerstr. fung, Knotenform noch offen. den. Neues Vorprojekt (Kreuzung) Verbesserung für Örtlichkeit S3 2023 geplant Leistungsfähige Erschliessung des Allschwil, Neubau Kantonsstrasse Bachgra- Arbeitsplatzgebietes Bachgraben (Vorprojekt abge- Zubringer Bachgraben - ben – Nordtangente sowie allgemeine Entlastung des schlossen) P16 Allschwil Strassennetzes in diesem Gebiet, Start Bauprojekt insbesondere im Wohngebiet. 2022 vorgesehen [A4] Entlastung von S4 und S5. Liestal / Frenkentäler Rechtsabbieger nach Bubendorf Bubendorf, Verlängerung Rechtsabbiegestrei- wird nicht mehr überstaut und da- Kantonsstr. / Hauen- fen inkl. Optimierung LSA-Steue- mit der Geradeausverkehr nicht Ausführung P19 mehr behindert. steinstr. rung im Rahmen Projekt «Zukunft 2021/2022 (LSA Bad Bubendorf) WB». Kapazitätserhöhung der Örtlichkeit S15. Tabelle 5: Verkehrsflussrelevante kantonale Projekte Seite 18/33
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