VORSORGE RIESTER-RENTE FONDS - Fondsgebundene Rentenversicherung nach dem Altersvermögensgesetz

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VORSORGE RIESTER-RENTE FONDS
Fondsgebundene Rentenversicherung nach
dem Altersvermögensgesetz
VORSORGE Riester-Rente Fonds                                                                                                                             VORSORGE Lebensversicherung AG
                                                                                                                                                                                                                    Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf
                                                                                                                                                                                                                    Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Clemens Muth
                                                           Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines Versicherungs-                                                                                               Vorstand: Dr. Siegfried Nobel, Frank Wittholt
                                                           angebotes (Versicherungsanfrage) für eine fondsgebundene                                                                                                 Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht
                                                           Rentenversicherung nach dem Altersvermögensgesetz                                                                                                        Düsseldorf HRB 36405, USt-IdNr. DE 190667632

                                                           Bei     Zutreffendes bitte ankreuzen

                                                           Vertriebs-     Anfrage-Nr. (IS301)                                     Vermittler-Kunden-Leitmerkmal                                        Kunden-Nr.             Neukunde                    Vers.-Urkunde
                                                           vermerke
                                                                                                                                                                                                                                                             an Kunde
                                                                 AO1
                                                                          OE-/AD-Nummer                             OE-/AD-Nummer                              OE-/AD-Nummer                          Zugangsweg DS                      Werbehilfe          an Vermittler
                                                                 AO2                                   %                                          %                                          %

                                                           Anfragesteller            Titel, Vorname, Zuname                                                                          Geburtsdatum           Staatsangehörigkeit Telefon
                                                           (Versicherungsnehmer                                                                                                                                                                          /
                                                           = versicherte Person
                                                           = 1. VP)
                                                                                                                                                                                     Geburtsort

                                                           Anrede                                                                                                                    Postfach-PLZ           derzeitige berufliche Tätigkeit/Branche
                                                             Herr          Frau

                                                                                     Straße und Haus-Nr.                                                                             Postfach-Nr.           Sind Sie rentenversicherungspflichtig?

                                                                                                                                                                                                               ja             nein
                                                                                     PLZ                Wohnort                                                                      Ortsteil
                                                                                                                                                                                                               2 Angest.  }
                                                                                                                                                                                                               1 Arbeiter nicht im		 4 Selbstst. Handwerker
                                                                                                                                                                                                                              öffentl. Dienst		 5 Sonst. Selbstst./Freiberufler
                                                                                                                                                                                                               3 Öffentl. Dienst (Beamte,		    6 Gesellschafter/Vorstand
                                                                                                                                                                                                                  Angestellte, Arbeiter usw.)		 9 Sonstige

                                                                                                                       Ich willige darin ein, dass die VORSORGE Lebensversicherung AG meine Daten gemäß § 10 a Abs. 5 EStG
                                                            Persönliche                                                zur Inanspruchnahme eines sich evtl. ergebenden Sonderausgabenabzugs an die Zentrale Stelle (ZfA/
                                                            Identifikations-                                           Deutsche Rentenversicherung Bund) nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung
                                                            nummer                                                     übermittelt. Die vorstehende Erklärung kann ich jederzeit ohne Einfluss auf den Vertrag mit der VORSORGE
                                                            (Steuer-ID)                                                Lebensversicherung AG für die Zukunft widerrufen.
                                                                                                                       Bitte beachten Sie die Hinweise zur Einwilligung zur Datenübermittlung für den Sonderausgabenabzug.

                                                           Vertragsdaten

                                                            Tarif der Haupt­ F
                                                                              ondsgebundene Rentenversicherung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG)
                                                            versicherung        VHZ31 – Fondsgebundene Rentenversicherung nach dem AVmG
                                                                                       VHZ33 – Fondsgebundene Rentenversicherung nach dem AVmG – Beratertarif für die Honorarberatung

                                                            Vertragsdaten           Versicherungsbeginn 01.                                   Aufschubzeit bis Endalter                             Jahre           Beitragszahlungs-                              Jahre
                                                                                    (mittags 12 Uhr)                                          (Rentenbeginn)                                                        dauer bis Endalter
                                                                                                                                                – Aufschubzeit mind. 15 Jahre                                       – Beitragszahlungsdauer (BZD) kleiner oder
                                                                                                                                                – Aufschubzeit mind. bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres,         gleich Versicherungsdauer
                                                                                                                                                  max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres                      – BZD mind. 15 Jahre
                                                                                                                                                                                                                    – max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres

                                                            Renten-                     5 Jahre               10 Jahre             Rentengarantiezeit			Jahre                                         keine
                                                            garantiezeit

                                                            Gewinnsystem (ab Rentenbeginn)                       Erlebensfallbonus             Erlebensfallbonus mit Steigerungssatz                                            %     wählbar 1 % oder 2 %

                                                            Automatische                Ich wünsche die automatische                               %    – 0 %–5 % wählbar (ohne Angabe gelten 3 % als gewünscht), mindestens jedoch um den Steigerungssatz
                                                            Anpassung                   Anpassung mit jährlich                                            der Beitragsbemessungsgrenze (alte Bundesländer) in der gesetzlichen Rentenversicherung.

                                                            Beitrags-               Jährlicher Gesamtbeitrag                                                                                           Berechnungsformel für den Beitrag
                                                            berechnung
                                                                                       4 % vom rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen                        max. 2.100 Euro p. a.                         Euro –                 Euro =
                                                                                                                                                                   1)
                                                                                                                                                                                                                                                                      Euro
                                                                                      1) bzw. Besoldung/Amtsbezüge/Entgeltersatzleistung                                                                    Jährlicher                Summe                    Jahres-
                                                                                                                                                                                                             Gesamt-                 erwartete                 beitrag
                                                                                    Erwartete Zulagen2)                                                                                                      beitrag                  Zulagen
VOR005 | 500 589 67 | 7.2014 Anfrage Riester-Rente Fonds

                                                                                        Grundzulage		                                                                   154 Euro
                                                                                        Kinderzulage für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder                               185 Euro
                                                                                        Kinderzulage für ab dem 1.1.2008 geborene Kinder                                300 Euro                                                 Bitte ausfüllen!
                                                                                      2) Die Kinderzulage erhält i. d. R. bei Ehepaaren die Mutter; bei getrennt lebenden Eltern oder Lebens­
                                                                                      partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft (nachfolgend: Lebenspartner) der Elternteil, der kinder-
                                                                                      geldberechtigt ist. Bei Ehepaaren/Lebenspartnern, bei denen nur ein Partner förderberechtigt ist, sind bei
                                                                                      der Beitragsermittlung des unmittelbar förderfähigen Ehepartners/Lebenspartners die Zulagen für beide
                                                                                      Ehepartner/Lebenspartner (einschließlich Kinderzulagen) abzuziehen.

                                                            Beitrags-                                                                                                                                   Beitrag gem.
                                                                                        monatlich             vierteljährlich               halbjährlich                   jährlich                                                                                   Euro
                                                            zahlung                                                                                                                                     Zahlungsweise

                                                            Zuzahlung                  Zur Erlangung der vollen Zulage möchte ich zum Versicherungsbeginn eine
                                                                                                                                                                                                        Zuzahlung                                                     Euro
                                                                                       Zuzahlung vornehmen. Die Höhe der Zuzahlung errechnet sich aus der Differenz
                                                                                       des ermittelten Jahres­beitrags und der im laufenden Kalenderjahr noch zu zah-
                                                                                       lenden Beiträge gemäß Zahlungs­weise. Ziehen Sie den Zuzahlungsbetrag bitte
                                                                                       von meinem Konto ein.
Weitere Angaben

 Fondsanlage              Ich wünsche das Garantiefondskonzept DWS FlexPension.

 Bezugsrecht              Bezugsberechtigt für die          Bezugsberechtigt für die Ver-                Ehegatte/Lebenspartner zum Zeitpunkt des Todes
                          Versicherungsleistungen           sicherungsleistungen bei Tod                 Sonstige Person(en): Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Anschrift
                          soll bei Ablauf (im Erle-         der versicherten Person sollen
                          bensfall) der Versiche-           die Erben des Versicherungs-
                          rungsnehmer sein.                 nehmers (VN= VP) sein.

       SEPA               Für den Abruf der Beiträge ist dieser Anfrage ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat beizufügen.

 Erklärung nach           Schließt der Anfragesteller den Vertrag auf Veranlassung eines anderen?                        nein     ja, für wen? (bitte nachfolgend eintragen)
 dem Geld­                Vorname, Zuname                                            Straße, Haus-Nr.                              PLZ, Wohnort
 wäschegesetz
      (neu: zwingend
       erforderlich)
                          IBAN                                                                                                                  BIC

                          Name und Ort des Geldinstituts

 Ausgewiesen              Identifizierung des Anfragestellers
                             Personalausweis-Nr.*            Reisepass-Nr.*           gültig bis        Geburtsort                Geburtsland                   Ausstellende Behörde
 durch
 (* Fotokopie beifügen,
 soweit möglich)

                          Ist eine am Vertrag beteiligte Person eine politisch exponierte Person?                    nein       ja (nähere Erläuterungen siehe Rückseite)

                          Welche Person?

                          Welcher Art ist die Beziehung
                          zum Amtsträger?
                          Welches Amt übt/übte der Amts­
                          träger von wann bis wann aus?

 Erklärung                Besitzen Sie als Anfragesteller auch die US-amerikanische                         Haben Sie als Anfragesteller einen Wohnsitz in den USA,
 nach FATCA               Staatsbürgerschaft als erste oder weitere Staatsangehörigkeit?                    dort Ihren ständigen Aufenthalt oder besitzen Sie eine
 (nähere Erläuterun-
 gen siehe Rückseite)        nein    ja                                                                     Green Card?     nein   ja
                          US-amerikanische Steueridentifikationsnummer
                          Zwingend erforderlich, wenn eine der beiden vorangegangenen Fragen
                          mit „Ja“ beantwortet wurde.

Schlusserklärungen

Pflicht zur Vollständigkeit: Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in dieser Anfrage auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie
Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der umseitig
abgedruckten Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 VVG. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

Vertragsabschluss/Bindefrist/Widerrufsrecht: Aufgrund dieser Versicherungsanfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, werden wir Ihnen ein
Angebot auf Abschluss eines Versicherungsvertrages (Versicherungsurkunde) unterbreiten. An dieses Angebot halten wir uns, ab dem Tage der
Angebotserstellung, 30 Tage gebunden. Es besteht ein Widerrufsrecht von 30 Tagen. Über Ihr Widerrufsrecht und die weiteren Einzelheiten infor-
mieren wir Sie in der Annahmeerklärung gesondert. Die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen stellen wir Ihnen mit dem Vertragsangebot
(Versicherungsurkunde) zur Verfügung.

Ort, Datum                              Anfragesteller                                         Gesetzliche/r Vertreter                      Vermittler

                                        8                                                      8                                            8

     Eine Durchschrift der Versicherungsanfrage ist dem Anfragesteller nach der Unterzeichnung auszuhändigen.
Schweigepflichtentbindungserklärung zur Ver-                                         2. Datenweitergabe an Rückversicherungen
  wendung von Daten, die dem Schutz des § 203
                                                                                       Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rück-
  StGB unterliegen.*                                                                   versicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise
                                                                                       übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversiche-
                                                                                       rungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls
  Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre                            Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein
  Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch                             eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen
  geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen                 kann, ist es möglich, dass wir Ihren Versicherungsantrag oder
  besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler, IT-                  Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegen. Das ist insbe-
  Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten zu dürfen.                     sondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders
                                                                                       hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko
  Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für                         handelt.
  die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder
  Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der VORSORGE                              Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die
  Lebensversicherung AG unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht                         VORSORGE Lebensversicherung AG aufgrund ihrer besonderen
  abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht                         Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der
  möglich sein.                                                                        Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.

  Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB                       Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos über-
  geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der                        nommen, können sie kontrollieren, ob die VORSORGE Lebens-
  VORSORGE Lebensversicherung AG.                                                      versicherung AG das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig
                                                                                       eingeschätzt hat.
  Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen
  Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Ein-                     Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und
  willigung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen                         Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen wei-
  abgeben können.                                                                      tergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher
                                                                                       Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung
  Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an Stellen                        von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über
  außerhalb der VORSORGE Lebensversicherung AG                                         Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergege-
                                                                                       ben werden.
  Die VORSORGE Lebensversicherung AG verpflichtet die nach-
  folgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften                    Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisier-
  über den Datenschutz und die Datensicherheit.                                        te bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene
                                                                                       Angaben verwendet.
  1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen
      oder Personen)                                                                   Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversiche-
                                                                                       rungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die
  Die VORSORGE Lebensversicherung AG führt bestimmte Auf-                              Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversiche-
  gaben, wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die                        rungen werden Sie durch uns unterrichtet.
  telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung,
  Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten                              Ich willige ein, dass die VORSORGE Lebensversicherung AG
  kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledi-                       meine nach § 203 StGB geschützten Daten – soweit erforderlich
  gung einer anderen Gesellschaft der ERGO Versicherungsgruppe                         – an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den
  oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB                       genannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ich
  geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweige-                        die für die VORSORGE Lebensversicherung AG tätigen Personen
  pflichtentbindung für uns und soweit erforderlich für die anderen                    von ihrer Schweigepflicht.
  Stellen.
                                                                                       3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
  Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Dienstleisterliste über
  die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsge-                         Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß
  mäß personenbezogene Daten für uns erheben, verarbeiten                              § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versiche-
  oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die                              rungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.
  zurzeit gültige Dienstleisterliste ist als Anlage der Einwilligungs-
  erklärung angefügt. Eine aktuelle Dienstleisterliste kann auch                       Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich
  im Internet unter www.vorsorge-leben.de eingesehen oder bei                          ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber
  der VORSORGE Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a,                             erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag
  40476 Düsseldorf und auch unter E-Mail-Adresse info@vorsorge-                        angenommen werden kann.
  leben.de angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer nach § 203
  StGB geschützten Daten an und die Verwendung durch die in der                        Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und
  Dienstleisterliste genannten Stellen benötigen wir Ihre Schweige­                    mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde.
  pflichtentbindungserklärung.
                                                                                       Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen
  Ich willige ein, dass die VORSORGE Lebensversicherung AG
                                                                                       anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten
  meine nach § 203 StGB geschützten Daten an die in der oben
                                                                                       an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel
  erwähnten Dienstleisterliste genannten Stellen übermittelt, und
                                                                                       des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor
  entbinde die Mitarbeiter der VORSORGE Lebensversicherung AG
                                                                                       der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert
  insoweit von ihrer Schweigepflicht.
                                                                                       sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

                                                                                       Ich willige ein, dass die VORSORGE Lebensversicherung AG
                                                                                       meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genann-
                                                                                       ten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen
                                                                                       selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt, und ent-
 *	Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung         binde die Mitarbeiter der VORSORGE Lebensversicherung AG
   für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzauf-
   sichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurde.                                         insoweit von ihrer Schweigepflicht.

Ort, Datum                       Anfragesteller                                  Gesetzliche/r Vertreter

                                 8                                               8
Anlage zu Ziffer 1 der Schweigepflichtentbindungserklärung:

 Konzerngesellschaften, die in gemeinsamen Datenbanken ihre Stammdaten verarbeiten
 und die gemeinsame Datenverarbeitungs-Verfahren nutzen
 DKV Deutsche Krankenversicherung AG
 D.A.S. Rechtschutz Versicherung AG
 ERGO Lebensversicherung AG
 ERGO Pensionsfonds AG
 ERGO Pensionskasse AG
 ERGO Versicherung AG
 Hamburg-Mannheimer Pensionskasse AG
 Victoria Lebensversicherung AG
 VORSORGE Lebensversicherung AG
 VORSORGE Luxemburg Lebensversicherung S.A.
 VORSORGE Service GmbH

 Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags
                            Dienstleister                                              Gegenstand/Zweck der Beauftragung
 Augsburger Aktienbank AG                                           Übertragung Fondsanteile
 COR&FJA AG                                                         IT-Dienstleister
 ERGO Beratung und Vertrieb AG                                      Vertrieb und Vermittlung von Versicherungen und anderen
                                                                    Finanzdienstleistungen
 ERGO Lebensversicherung AG                                         Antrags- und Leistungsbearbeitung
 ERGO Versicherungsgruppe AG                                        Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten
                                                                    zur Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Versiche-
                                                                    rungsverhältnisses (z. B. Bearbeitung eines Antrags, zur Beurtei-
                                                                    lung des zu versichernden Risikos, Verwaltung von Versicherungs-
                                                                    verträgen, zur Prüfung einer Leistungspflicht)
 ITERGO Informationstechnologie GmbH                                IT-Dienstleister
 Longial GmbH                                                       Verwaltung von Versorgungsverträgen
 Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG                        Risikoprüfung von Altersversorgung
 T-Systems                                                          Netzwerk- und Telefoniebetreiber

 Kategorien von Dienstleistern, bei denen Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten
 kein Hauptgegenstand des Auftrages ist und Auftragnehmer, die nur einmal tätig werden
                       Dienstleisterkategorie                                          Gegenstand/Zweck der Beauftragung
 Adressermittler                                                    Adressprüfung
 Call-Center                                                        In- und Outboundtelefonie
 IT- und Telekommunikationsdienstleister                            IT-, Netzwerk- und Telefoniebetreiber
 Marktforschungsunternehmen                                         Marktforschung
 Marketingagenturen/-provider                                       Marketingaktionen
 Lettershops/Druckereien                                            Druck und Versand von Postsendungen
 IT-Wartungsdienstleister                                           Wartung von Systemen/Anwendungen
 Inkassounternehmen                                                 Forderungseinzug
 Entsorger                                                          Vernichtung von vertraulichen Unterlagen auf Papier
                                                                    und Datenträgern
Hinweise zur Einwilligung zur Datenübermittlung für den Son-                                            Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen
derausgabenabzug                                                                                        von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Beiträge nicht als Vorsorgeaufwendungen und damit nicht als            Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sonderausgaben im Sinne des § 10 a Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt werden,                  wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.
wenn diese Einwilligung nicht oder nur eingeschränkt erteilt wird oder wenn nach Erteilung
der Einwilligung vom Recht Gebrauch gemacht wird, die Einwilligung ganz oder teilweise zu               Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von Belegen
widerrufen.                                                                                             Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen
                                                                                                        nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß und fristgerecht
Nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz werden gemäß §10 a Abs. 5 EStG folgende Daten an                jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer
die zentrale Stelle (ZfA/Deutsche Rentenversicherung Bund) zur Weiterleitung an die Finanzbe-           Leistungspflicht erforderlich ist, und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht
hörden übermittelt:                                                                                     insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen.
                                                                                                        Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen
•   Höhe der im jeweiligen Beitragsjahr zu berücksichtigen den Altersvorsorgebeiträge,                  zugemutet werden kann.
•   Angabe der Vertragsdaten,
•   Datum der Einwilligung,                                                                             Leistungsfreiheit
•   Identifikationsnummer (§139 b der Abgabenordnung)                                                   Verstoßen Sie vorsätzlich gegen die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von
•   Zulage- und Versicherungsnummer nach §147 SGB VI                                                    Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob
                                                                                                        fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, können wir unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere
Wegen der Einzelheiten zum Verfahren der Datenübermittlung sowie zur Einwilligung                       Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständigen Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt
und zum Widerrufsrecht dürfen wir auf § 10 a EStG Bezug nehmen.                                         nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz
                                                                                                        Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen bleiben wir
Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 VVG über                                       jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob
                                                                                                        fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für
die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht                                             die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzen Sie die
                                                                                                        Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen arglistig, werden wir in jedem
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
                                                                                                        Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass
Sie die gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche
                                                                                                        Hinweis:
Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht
                                                                                                        Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch
gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar
                                                                                                        dieser zur Auskunft, Aufklärung und Vorlage von Belegen verpflichtet.
gegenüber der VORSORGE Lebensversicherung AG (Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf) schrift-
lich nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder
unvollständige Angaben machen.
                                                                                                        Hinweise und Erläuterungen
Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachste-           Wann handeln Sie auf Veranlassung eines anderen?
henden Information entnehmen.                                                                           Sie handeln auf Veranlassung eines anderen, wenn der Vertragsschluss für einen anderen
                                                                                                        wirtschaftlich Berechtigten als den Versicherungsnehmer durchgeführt wird. Wirtschaftlich
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                                                      Berechtigter ist jede natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Ver-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheb-         tragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion
lichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig               letztlich durchgeführt wird oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird (z. B. abwei-
anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach            chender Beitragszahler, Vereinbarung von Rechten Dritter, z. B. unwiderrrufliches Bezugsrecht,
gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.                    Abtretung oder Verpfändung).

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
                                                                                                        Wer ist eine politisch exponierte Person?
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                                                      Eine politisch exponierte Person im Sinne des § 6 Abs. 2 Ziffer 1 GWG ist eine Person, die ein
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt        wichtiges öffentliches Amt ausübt/ausgeübt hat, ein unmittelbares Familienmitglied dieser
nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahr-       Person oder eine ihr bekanntermaßen nahestehende Person.
lässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch
bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen              Wichtige öffentliche Ämter sind
hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Ein-   •   Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre
tritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen,      •   Parlamentsmitglieder
dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand                                                    •   Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen
                                                                                                            Institutionen der Justiz
•    weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles                               •   Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken
•    noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.                 •   Botschafter, Geschäftsträger (Diplomaten) und hochrangige Offiziere der Streitkräfte
                                                                                                        •   Führungsorgane staatlicher Unternehmen
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der           Umittelbares Familienmitglied dieser Person ist
Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die         •    Ehepartner
Auszahlung eines ggf. vorhandenen Rückkaufswertes.                                                      •    Lebenspartner
                                                                                                        •    Kinder und deren Ehepartner oder Lebenspartner
2. Kündigung                                                                                            •    Eltern
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich
einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer         Bekanntermaßen nahestehende Person dieser Person ist
Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherungsvertrag wandelt sich dann in eine beitrags-            •   jede natürliche Person, die bekanntermaßen gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin
freie Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird.             von Rechtspersonen und Rechtsvereinbarungen ist oder sonstige enge Geschäftsbezie-
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht                  hungen zu dieser Person unterhält.
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.                             •   jede natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentümerin einer Rechtsperson oder
                                                                                                            Rechtsvereinbarung ist, die bekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen der Person errichtet
3. Vertragsänderung                                                                                         wurde.
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten,                       Was bedeutet FATCA?
werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzei-            Das Gesetz Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) verpflichtet Finanzdienstleister zur
gepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil.          Übermittlung diverser steuerrelevanter Daten über US-Personen an die US-Steuerbehörden.
Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der             US-Personen sind US-amerikanische Staatsbürger (unabhängig von ihrem Wohnsitz), in den
laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung              USA lebende Residenten, Green Card Besitzer, Personen mit ständigem Aufenthalt in den USA
der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht ange-               sowie nach US-Recht organisierte Personengesellschaften, Stiftungen und Körperschaften.
zeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in              Welche außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren stehen Ihnen offen?
unserer Mitteilung hinweisen.                                                                           Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Sie können damit
                                                                                                        das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren bis zu einem Beschwerdewert
4. Ausübung unserer Rechte                                                                              von 80.000 € in Anspruch nehmen:
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb           Versicherungsombudsmann e.V.
eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von            Postfach 08 06 32
der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis           10006 Berlin
erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere          Tel.: 0800/3696000, Fax: 0800/3699000
Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für            E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur     Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrum-
stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und        Der Ombudsmann behandelt Fälle, in denen ein Beschwerdeführer vertragliche Ansprüche
zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für     gegen sein Versicherungsunternehmen geltend macht. Beschwerden, bei denen zurzeit ein
Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn    Verfahren vor Gericht oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anhängig ist,
Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.                                       behandelt der Ombudsmann nicht. Nach Beendigung des BaFin-Verfahrens kann das Ombuds-
                                                                                                        mannverfahren wieder aufgenommen werden.

5. Stellvertretung durch eine andere Person
                                                                                                        Vom Versicherungsombudsmannverfahren unberührt bleibt Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind                 zu beschreiten.
bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der
Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters          Bei welcher Aufsichtsbehörde können Sie sich beschweren?
als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die          Beschwerden können Sie an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Bereich
Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder      Versicherungen –, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn richten.
                                                                                                        E-Mail: poststelle@bafin.de
Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
                                                                                                        Internet: www.bafin.de
Versicherungsleistungen                                                                             Person lebt, zum jeweils Ersten eines Monats. Dazu wird zum Beginn
                                                                                                    der Rentenzahlung Ihr gesamtes Deckungskapital in unserem übrigen
Tarif-­und Leistungsbeschreibung (Stand 03/2013)
                                                                                                    Vermögen angelegt.
Nachstehende Beschreibungen geben eine Übersicht über den Leis-
tungsumfang. Einzelheiten, insbesondere auch Ausschlüsse, entneh-                                   Die Höhe der Rente können wir vor Beginn der Rentenzahlung nicht
men Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.                                                           bestimmen, da sie vom Wert der Ihrer Versicherung insge­samt gut-
                                                                                                    geschriebenen Anteilseinheiten (Fondsguthaben) zum Rentenbeginn
1. Fondsgebundene                Rentenversicherung            nach     dem Altersver­              abhängig ist. Zum vereinbarten Rentenbeginn wird die von da an
mögensgesetz                                                                                        garantierte Rente berechnet, indem der durch 10.000 Euro geteilte Wert
                                                                                                    des Fondsguthabens mit dem in der Versicherungsurkunde genannten
Risikoträger: VORSORGE Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a,                                  Rentenfaktor multipliziert wird.
40476 Düsseldorf
                                                                                                    Höchstrentenbeginnalter
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die fonds­                                   Das Höchstrentenbeginnalter beträgt 72 Jahre.
gebundene Rentenversicherung nach dem Altersvermö­      gensgesetz
nach den Tarifen VHZ31 und VHZ33. Des Weiteren gelten die besonde-                                  Vorzeitiger Rentenbeginn (Abrufrente)
ren Bedingungen für Garantiefonds.                                                                  Sie können ab dem 5. Versicherungsjahr schriftlich verlangen, dass
                                                                                                    der Beginn der Rentenzahlung unter Herabsetzung des Rentenfaktors
Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der Ren-                                    vorverlegt wird. Voraussetzung für eine Vorverlegung des Beginns der
tenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter un­   mittelbarer                               Rentenzahlung ist, dass die versicherte Person zum vorgezogenen
Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sonder­vermögens (Anlage-                                  Rentenbeginn das 62. Lebensjahr vollendet hat und dass das dann
stock). Der Anlagestock wird gesondert von unserem übrigen Vermö-                                   vorhandene Deckungskapital mindestens die notwendige Höhe für die
gen auch in Anteilen von Garantiefonds und ggf. zusätzlich in Anteilen                              Bei­tragserhaltungsgarantie erreicht.
der von Ihnen ausgewählten Fonds angelegt (freie Fondsauswahl). Zur
Sicherstellung der gesetzlich geforderten Beitragserhaltungsgarantie                                Verlängerungsphase
werden Beitragsteile in unserem übrigen Vermögen angelegt.                                          Sie können bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Termin
                                                                                                    des Rentenbeginns schriftlich verlangen, dass die Auf­schubzeit Ihrer
Ihre Versicherungsleistungen sind somit vom Wert des Deckungskapi-                                  Versicherung maximal bis zum Höchstrentenbeginnalter der versi-
tals, d. h. der insgesamt gutgeschriebenen Anteil­seinheiten zuzüglich                              cherten Person von 72 Jahren beitragsfrei verlängert wird.
des ggf. auf Ihren Vertrag entfallenden Anteils am übrigen Vermögen,
abhängig. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der Wertpa-                                    Rentengarantiezeit
piere des Anlagestocks einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kursrück-                                 Stirbt die versicherte Person nach dem Rentenbeginn, so wird – sofern
gang tragen Sie das Risi­ko der Wertminderung.                                                      vereinbart – die Altersrente bis zum Ablauf der unab­   hängig vom
                                                                                                    Erleben garantierten Mindestdauer der Renten­zahlung (Rentengaran-
Mit der Beitragserhaltungsgarantie sorgen wir aber dafür, dass                                      tiezeit) weitergezahlt. In Abhängigkeit vom vereinbarten Rentenbe­
zum vereinbarten Rentenbeginn Ihr Deckungskapital mindes­tens der                                   ginnalter kann eine Mindestdauer der Rentenzahlung zwischen 5 und
Summe Ihrer gezahlten Beiträge, Zuzahlungen und den Ihrem Vertrag                                   25 Jahren liegen.
zugeflossenen Altersvorsorgezulagen entspricht.
                                                                                                    Überschussbeteiligung bei Rentenbezug
1.1 Aufschubzeit                                                                                    Während der Rentenbezugszeit werden Sie zusätzlich zur ga­rantierten
Die Aufschubzeit ist die Zeitspanne, die zwischen dem Versicherungs-                                Rente an den von uns erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Diese
beginn und dem Beginn der Rentenzahlung liegt.                                                      Überschussbeteiligung wird Ihnen in Form einer zusätzlichen lebens-
                                                                                                    langen, bei gleichbleibenden Gewinnanteilsätzen konstanten Rente
Beitragszahlung                                                                                     (Erlebensfallbonus) mit oder ohne Steigerungssatz ausgezahlt.
Ihre Beiträge entrichten Sie in der Aufschubzeit bis zum Ablauf der
vereinbarten Beitragszahlungsdauer. Nach dem Tod der versicherten                                   1.3 Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn
Person und in einer Verlängerungsphase werden keine weiteren Bei-                                   Das Kapitalwahlrecht zu dieser Versicherung ist ausgeschlos­sen. Sie
träge gezahlt.                                                                                      können beantragen, dass Ihnen zum vereinbarten Rentenbeginn
                                                                                                    außerhalb der monatlichen Leistungen bis zu 30 % des zu diesem
Mindestbeiträge                                                                                     Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals als einmalige Teilkapital-
Summe der Beiträge eines Versicherungsjahres: mindestens 240 Euro                                   auszahlung ausgezahlt werden. Dies führt zu einer Verringerung der
p. a. (ohne Altersvorsorgezulagen).                                                                 Rentenleistung.

Mindestdauern                                                                                       2. Automatische Anpassung
• Dauer der Versicherung/Aufschubzeit: mindestens 15 Jahre und                                      Es gelten die Bedingungen für die automatische Anpassung der
   mindestens bis zum Alter 62 Jahre1) der versicherten Person, maxi-                               ­Beiträge und Versicherungsleistungen für die fondsgebundene Ren-
   mal bis Endalter 72 Jahre                                                                         tenversicherung nach dem Altersvermögensgesetz.

•     Dauer der Beitragszahlung: mindestens 15 Jahre, maximal bis                                   Sie können eine automatische Anpassung zum Jahrestag des Versi-
      Endalter 72 Jahre                                                                             cherungsbeginns (Hauptfälligkeit) um einen vereinbarten Prozentsatz,
                                                                                                    mindestens jedoch um den Steigerungssatz der Beitragsbemessungs-
Eintrittsalter                                                                                      grenze (alte Bundesländer) in der gesetz­lichen Rentenversicherung,
Versicherte Person: mindestens 15 Jahre, maximal 57 Jahre.                                          vereinbaren.

Leistungen bei Tod vor Rentenbeginn
Im Falle des Todes der versicherten Person vor dem Rentenbeginn
zahlen wir das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Deckungs­kapital (ggf.
mindert sich der Betrag, den wir an Sie auszahlen, um die staatlichen
Förderbeträge)2).

1.2 Rentenbezugzeit
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, zahlen wir eine unab-
hängig vom Geschlecht berechnete Rente, solange die versicherte

1) Beziehen Sie vor Vollendung des 62. Lebensjahres Leistungen aus einem gesetzli­chen Alters-
    sicherungssystem, können Sie Ihren Rentenbeginn auch früher wählen.

2) Weitere Informationen zum Todesfall können Sie dem in den Verbraucherinformationen beige-
    fügten Merkblatt zur steuerlichen Behandlung von Beiträgen und Leistungen aus Altersvorsorge-
    versicherungen entnehmen.
Vorname, Name des Versicherungsnehmers, Versicherungsnummer
(wird vom Vermittler ausgefüllt)

SEPA-Basislastschriftmandat für wiederkehrende Zahlung

Zahlungsempfänger                                                                               Gläubiger-ID
VORSORGE Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf                           DE73DUE00000021741
VORSORGE Luxemburg Lebensversicherung S.A., 6, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach            DE57LUX00000054136
ERGO Lebensversicherung AG, Überseering 45, 22297 Hamburg                                       DE75ZZZ00000012102

Das Mandat wird nur dem Zahlungsempfänger erteilt, mit dem ein Vertrag geschlossen wird/besteht. Der Konto-
inhaber erteilt je Vertrag ein Mandat.

Mandatsreferenznummer: Ihre Mandatsreferenznummer erhalten Sie nachträglich.

Ich/Wir ermächtige/n die Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von den Zahlungsempfängern auf mein/unser
Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich/Wir kann/können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Der Lastschrifteinzug wird mir/uns spätestens fünf Kalendertage im Voraus unter Angabe der weiteren
Fälligkeitstermine angekündigt.

 Kontoinhaber

       Frau      Herr       Firma
                                    Vorname

                                                                                                       ja    nein
 Name, Firma                                                                                     Ich bin Versicherungsnehmer

 Straße, Hausnummer

 PLZ, Wohnort

  D E
 IBAN

                   D E
 BIC

 Name des Kreditinstituts

 ✘                                                                    ✘
 Ort, Datum                                                           Unterschrift des Kontoinhabers

                                                                                                                     12.2013
Fondsgebundene Rentenversicherung                                                                                                     VORSORGE Lebensversicherung AG
                                                                                                                                                                                                          Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf

                                                                    nach dem Altersvermögensgesetz
                                                                                                                                                                                                          Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Clemens Muth
                                                                                                                                                                                                          Vorstand: Dr. Siegfried Nobel, Frank Wittholt
                                                                                                                                                                                                          Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht
                                                                    Erklärung zum Dauerzulageverfahren                                                                                                    Düsseldorf HRB 36405, USt-IdNr. DE 190667632
                                                                      zum Antrag/zur Anfrage vom ______________________
                                                                      zum Vertrag Nummer ____________________________
                                                                      bei der VORSORGE Lebensversicherung AG oder bei der ERGO Lebensversicherung AG

                                                                     Vorwort            Bitte beachten Sie beim Ausfüllen der nachfolgenden Felder, dass wir diese Daten zur Kommunikation mit Behörden nutzen. Achten Sie deshalb
                                                                                        besonders auf die richtige Schreibweise und nutzen Sie die Daten, die bereits bei der Behörde bekannt sind, wie z. B. die Daten aus dem
                                                                                        Personalausweis.
                                                                                        Achtung bei der richtigen Schreibweise! Beispiel beim Vornamen: „Sascha-Sebastian“ oder „Sascha Sebastian“

                                                                     Hinweise und       Auf dieser Erklärung finden Sie an verschiedenen Stellen eingekreiste Zahlen (–).
                                                                     Ausfüllhilfe      Diese Zahlen verweisen auf einen entsprechenden Abschnitt auf der Rückseite dieses Dokuments. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise
                                                                                        und Tipps beim Ausfüllen dieser Erklärung.

                                                                    Vollmacht          Ich bevollmächtige hiermit die VORSORGE Lebensversicherung AG bzw. die ERGO Lebensversicherung AG widerruflich, für mich die Altersvorsorge­
                                                                                        zulage zu beantragen und meine Daten zur Inanspruchnahme eines sich eventuell ergebenden Sonderausgabenabzugs an die zentrale Stelle
                                                                                        (ZfA/Deutsche Rentenversicherung Bund) elektronisch zu übermitteln. Die ZfA wird die einkommensabhängigen Daten bei den Rentenversicherungs­
                                                                                        trägern einholen.

                                                                                           Die Vollmacht soll mit den gleichen Daten auch auf alle sich in der Antragsfrist befindlichen Vorjahre verwendet werden.

                                                                    Art der             Ich bin unmittelbar zulagenberechtigt (z. B. Angestellter, Arbeiter, Beamter, Person in der Kindererziehungszeit) 
                                                                    Zulage-             		         Ich gehöre zum Personenkreis der Angestellten, Angestellten im öffentlichen Dienst, Arbeiter
                                                                    berechtigung        		         Ich gehöre zum Personenkreis der Beamten 
                                                                                        oder    mittelbar zulagenberechtigt (z. B. Hausfrauen/-männer, Selbstständige) 

                                                                    Daten des           Vorname, Zuname                                                      Geburtsdatum          Namenszusatz             Titel                    Vorsatzwort
                                                                                                                                                                                   (z. B. Gräfin/Baron)                              (z. B. von, auf der)
                                                                    Antrag-/
                                                                    Anfragestellers     Sozialversicherungs-/Zulagen-Nr. (12-stellig)                       Geburtsort (lt. Personalausweis)               Geburtsname

                                                                                        Finanzamt und Steuernummer                                                                                         Steueridentifikations-Nr. (11-stellig) 

                                                                                        Straße und Haus-Nr.                                                  PLZ/Wohnort

                                                                    Daten des Ehe­      Vorname, Zuname                                                      Geburtsdatum          Namenszusatz             Titel                    Vorsatzwort
                                                                                                                                                                                   (z. B. Gräfin/Baron)                              (z. B. von, auf der)
                                                                    gatten/Lebens­
                                                                    partners           Sozialversicherungs-/Zulagen-Nr. (12-stellig)                       Geburtsort (lt. Personalausweis)               Geburtsname

                                                                                                                                                                                                           Steueridentifikations-Nr. (11-stellig) 

                                                                    Kinderzulage        Ich beantrage Kinderzulage für ___________ Kinder 

                                                                                        Kindergeldberechtigter ist     Antrag-/Anfragesteller oder    Ehegatte

                                                                               Kind 1   Vorname, Zuname                                                      Geburtsdatum          Vorsatzwort              Namenszusatz

                                                                                        Familienkasse und Aktenzeichen                                                                                     Steueridentifikations-Nr. (11-stellig) 

                                                                               Kind 2   Vorname, Zuname                                                      Geburtsdatum          Vorsatzwort              Namenszusatz

                                                                                        Familienkasse und Aktenzeichen                                                                                     Steueridentifikations-Nr. (11-stellig) 

                                                                               Kind 3   Vorname, Zuname                                                      Geburtsdatum          Vorsatzwort              Namenszusatz

                                                                                        Familienkasse und Aktenzeichen                                                                                     Steueridentifikations-Nr. (11-stellig) 

                                                                               Kind 4   Vorname, Zuname                                                      Geburtsdatum          Vorsatzwort              Namenszusatz

                                                                                        Familienkasse und Aktenzeichen                                                                                     Steueridentifikations-Nr. (11-stellig) 

                                                                               Kind 5   Vorname, Zuname                                                      Geburtsdatum          Vorsatzwort              Namenszusatz
VOR020 | 6.2014 VORSORGE Riester-Rente Fonds (Dauerzulagenantrag)

                                                                                        Familienkasse und Aktenzeichen                                                                                     Steueridentifikations-Nr. (11-stellig) 

                                                                    Unterschrift        Die vorstehenden Fragen habe ich nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet und nichts verschwiegen.
                                                                                        Eine Durchschrift dieser Erklärung erhalte ich sofort nach der Unterzeichnung.

                                                                                        Datum    Unterschrift des Antragstellers            Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreters

                                                                    Zustimmung          (nur bei Übertragung der Kinderzulage auf den Ehemann erforderlich)
                                                                    der Ehefrau
                                                                                        Ich stimme zu, dass mein von mir im Jahr der Antragsstellung nicht dauernd getrennt lebender Ehemann für das oben genannte:
                                                                                            Kind 1       Kind 2           Kind 3       Kind 4          Kind 5
                                                                                        die Kinderzulage erhält. Die Zustimmung kann für das aktuelle Beitragsjahr nicht zurückgenommen werden. Die Zustimmung gilt bis auf Widerruf
                                                                                        auch für die Folgejahre, wenn mein Ehemann seinem Anbieter eine Vollmacht zur formlosen Antragstellung erteilt. Der Widerruf muss spätestens
                                                                                        am 31. Dezember des Beitragsjahres, für das die Zustimmung nicht mehr gelten soll, beim Anbieter des Ehemannes vorliegen.

                                                                                        Datum    Unterschrift der Ehefrau
                                                                                                                                           GST                                          Agt
Hinweise und Ausfüllhilfe:
 Vollmacht:
                                                                               Mittelbar Zulagenberechtigte:
Durch die Bevollmächtigung wird die Zulage in den Folgejahren solange
                                                                              Ist nur ein Ehegatte/Lebenspartner unmittelbar zulagenberechtigt, ist
in Ihrem Namen von der VORSORGE Lebensversicherung AG bzw. ERGO
                                                                              der andere Ehegatte/Lebenspartner mittelbar zulagenberechtigt, wenn
Lebensversicherung AG bei der ZfA beantragt, bis Sie Ihre Vollmacht
                                                                              beide Ehegatten/Lebenspartner im Jahr – zumindest zeitweise – ihren
­widerrufen. Sie verpflichten sich, uns unverzüglich zu benachrichtigen,
                                                                              Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU
 wenn eine Änderung der Verhältnisse eintritt, die zu einer Minderung
                                                                              oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, gemeinsam steuerlich
 oder zum Wegfall des Zulageanspruchs führt (z. B. Fortfall der Pflichtver­
                                                                              veranlagt sind, nicht während des gesamten Jahres dauernd getrennt
 sicherung in einem inländischen Alterssicherungssystem, Änderung der
                                                                              gelebt haben und beide jeweils einen auf ihren Namen lautenden, nach § 5
 beitragspflichtigen Einnahmen – nur wenn Angaben gemacht wurden/
                                                                              des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifizierten Vertrag
 des tatsächlichen Arbeitsentgelts/der Entgeltersatzleistung/Beendigung
                                                                              (z. B. die VORSORGE Riester-Rente Fonds oder die AktivRente Riester)
 der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis (siehe auch Hinweise
                                                                              abgeschlossen haben.
  und ), Familienstand, Wegfall des Kindergeldes, Anzahl der Kinder,
                                                                              Unter obiger Voraussetzung gehören zu den mittelbar Zulagenberechtigten
 Zuordnung der Kinder, Zuordnung bei mehreren Verträgen).
                                                                              insbesondere:
 Landwirte und Pflegepersonen müssen der VORSORGE Lebensversiche­
                                                                              • Hausfrauen/-männer ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen,
 rung AG bzw. ERGO Lebensversicherung AG trotz Dauerzulageverfahren
                                                                              • Selbstständige ohne Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetz-
 jedes Jahr die Höhe ihres Einkommens/Entgeltes mitteilen (ggf. 0,00
                                                                                  lichen Rentenversicherung,
 Euro). Anderenfalls müssen sie eine Kürzung der staatlichen Zulagen in
                                                                              • geringfügig Beschäftigte, für die nur der pauschale Arbeitgeberbeitrag
 Kauf nehmen oder einen höheren Mindesteigenbeitrag zahlen, da die
                                                                                  zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird,
 Rentenversicherungsträger derzeit nicht die tatsächlichen Einkommen/
                                                                              • Pflichtversicherte einer berufsständischen Versorgungseinrichtung,
 Entgelte liefern können. Zur Abgabe dieser Angaben stellen wir Ihnen
                                                                              • freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte,
 jedes Jahr – zusammen mit den gesetzlichen Informationen zu Ihrer
                                                                              • Sozialgeldempfänger,
 Riesterrente – ein Datenblatt zur Verfügung, mit dem Sie uns diese Ände­
                                                                              • Altersrentner, Rentner sowie
 rungen mitteilen können.
                                                                              • Studenten.
 Unmittelbar Zulagenberechtigte:
                                                                               Beamte:
Unmittelbar zulagenberechtigt sind Personen, die im Jahr – zumindest
                                                                              Empfänger von inländischer Besoldung bzw. inländischen Amtsbezügen
zeitweise – in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert
                                                                              und diesen gleichgestellte Personen (z. B. Beamte, Richter, Berufs- und
waren.
                                                                              Zeitsoldaten usw.) gehören nur dann zum Kreis der unmittelbar zulagebe­
Zu den unmittelbar Zulagenberechtigten gehören insbesondere:
                                                                              günstigten Personen, wenn sie gegenüber ihrem Dienstherrn ihr
• Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsver-
                                                                              Einverständnis erklären, dass die für den maschinellen Abgleich erforder-
   hältnis,
                                                                              lichen Daten (z. B. Vorjahresbesoldung) vom Dienstherrn an die Zentrale
• Selbstständige (z. B. Lehrer, Hebammen, Künstler, Handwerker
                                                                              Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weitergegeben werden dürfen.
   und Hausgewerbetreibende sowie Selbstständige mit einem Auftrag-
                                                                              Wenn ein Angehöriger des genannten Personenkreises keine
   geber) bei Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Ren-
                                                                              Zulagenummer oder Sozialversicherungsnummer hat (evtl. vorhan-
   tenversicherung (dies hat Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger
                                                                              den aus einer früheren Beschäftigung), muss außerdem über seinen
   mitgeteilt),
                                                                              Dienstherrn eine Zulagenummer bei der ZfA beantragt werden.
• Kindererziehende für die ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat
   der Geburt (sog. Kindererziehungszeiten [KEZ]), werden gleichzeitig
                                                                              Einverständnis und Beantragung der Zulagenummer kann formlos beim
   mehrere Kinder unter drei Jahren erzogen, verlängert sich die KEZ um
                                                                              Dienstherrn geschehen.
   die Überschneidungszeiten,
• Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigs-
                                                                               Sozialversicherungsnummer:
   tens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen
                                                                              Die Sozialversicherungsnummer können Sie Ihrem Sozialversicherungs­
   (sog. Pflegepersonen),
                                                                              ausweis oder Ihrem Nachweis zur Sozialversicherung entnehmen (Ihr
• Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absol-
                                                                              Arbeitgeber kann Ihnen hierüber nähere Auskünfte erteilen). Haben Sie
   vieren,
                                                                              keine Sozialversicherungsnummer und gehören Sie auch nicht zum
• Bezieher von Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken-, Arbeitslosengeld)
                                                                              rentenversicherungspflichtigen Personenkreis, gilt Folgendes:
   oder Arbeitslosengeld II,
                                                                              • Beamte und ihnen gleichgestellte Personen beantragen eine Zulage-
• Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbs-
                                                                                 nummer über ihren Dienstherrn bzw. Arbeitgeber (siehe auch Hinweis ).
   unfähigkeit,
                                                                              • Alle anderen Personen erhalten von der ZfA aufgrund ihrer persönli-
• geringfügig beschäftigte Personen, die auf die Versicherungsfreiheit
                                                                                 chen Antragsdaten eine Zulagenummer.
   verzichtet haben (der Verzicht führt dazu, dass der pauschale Arbeit-
   geberbeitrag zur Rentenversicherung durch eigene Beitragsleistung
                                                                               Daten des Ehegatten/Lebenspartners:
   auf den vollen Satz aufgestockt wird).
                                                                              Die Daten des Ehegatten oder Lebenspartners einer eingetragenen
                                                                              Lebensgemeinschaft (nachfolgend: Lebenspartner), sind immer erfor-
Zu den unmittelbar Zulagenberechtigten gehören auch:
                                                                              derlich, wenn Sie als Antragsteller zum Personenkreis der mittelbar
• Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der
                                                                              Zulagenberechtigten gehören. Außerdem, sofern Kinderzulagen geltend
  Landwirte,
                                                                              gemacht werden sollen, auch wenn der Lebenspartner keinen eigenen
• Arbeitslose, die bei einer Arbeitsagentur als Arbeitsuchende gemel-
                                                                              Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
  det sind und wegen des zu berücksichtigenden Vermögens oder
  Einkommens keine Entgeltersatzleistung oder Arbeitslosengeld II erhal-
                                                                               Kinderzulage für mehr als fünf Kinder:
  ten, sowie
                                                                              Möchten Sie mehr als fünf Kinderzulagen beantragen, teilen Sie uns die
• Beamte, Richter und Berufssoldaten (siehe auch Hinweis ),
                                                                              Daten bitte auf einem gesonderten Blatt mit. Erforderlich sind alle Daten,
• sonstige Beschäftigte, die wegen gewährleisteter Versorgungsan-
                                                                              die bereits auf der Vorderseite zu den Kindern aufgeführt sind. Die
  wartschaften den Beamten gleichgestellt sind und damit in der
                                                                              Zustimmung (zur Gewährung der Kinderzulage) gilt bis auf Widerruf auch
  gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Ver-
                                                                              für die Folgejahre, wenn der Ehemann seinem Anbieter eine Vollmacht
  sicherungspflicht befreit sind,
                                                                              zur formlosen Antragstellung erteilt hat. Der Widerruf muss spätestens
• beurlaubte Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit für
                                                                              am 31. Dezember des Beitragsjahres, für das die Zustimmung nicht mehr
  die Zeit einer Beschäftigung, wenn sich der Anspruch auf Versorgung
                                                                              gelten soll, beim Anbieter des Ehemannes vorliegen.
  während der Beurlaubung auf diese Beschäftigung erstreckt, wenn sie
  eine Einwilligung fristgemäß gegenüber der zuständigen Stelle
                                                                               Familienkasse und Aktenzeichen:
  (z. B. Dienstherrn) abgegeben haben (siehe auch Hinweis ).
                                                                              Die zuständige Familienkasse ist üblicherweise die örtliche Arbeitsagentur.
                                                                              Das Aktenzeichen finden Sie auf Ihrem Kontoauszug zu der jeweiligen
Nicht zum Kreis der unmittelbar Zulagenberechtigten gehören u. a.:
                                                                              Kindergeldzahlung der Familienkasse. Wird das Kindergeld über die
• Hausfrauen/-männer ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen,
                                                                              Besoldungsstelle oder den Arbeitgeber gezahlt, so ist bei der Familienkasse
• Selbstständige ohne Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetz-
                                                                              die Besoldungsstelle bzw. der Arbeitgeber einzutragen. Als Aktenzeichen
   lichen Rentenversicherung,
                                                                              ist die Personalnummer des Beamten bzw. Arbeitnehmers anzugeben.
• geringfügig Beschäftigte, für die nur der pauschale Arbeitgeberbeitrag
   zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird,
                                                                               Steueridentifikationsnummer:
• Pflichtversicherte einer berufsständischen Versorgungseinrichtung,
                                                                              Die Steueridentifikationsnummer wurde vom Bundeszentralamt für
• freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte,
                                                                              Steuern 2008 an alle Bürger übermittelt. Sie finden diese in der Regel auch
• Sozialgeldempfänger,
                                                                              auf Ihrer Lohnsteuerkarte oder in Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.
• Altersrentner, Rentner sowie
• Studenten.
Diese Personen können ggf. zum Personenkreis der mittelbar Zulagenbe­
rechtigten gehören (siehe auch Hinweis ).
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