Flüge und Einreisebestimmungen in Afrika
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07.08.2020 Flüge und Einreisebestimmungen in Afrika Folgend finden Sie Hinweise zu der aktuellen Situation und zu Flugangeboten in den verschiedenen Regionen Afrikas (Quelle: Auswärtiges Amt, eigene Recherchen) Hinweis: Entsprechenden Anträge auf Landegenehmigung für einige Länder werden aktuell von den Airlines vorbereitet. Es kann zu Verzögerungen im Flugablauf und bei der Erteilung der Einreisegenehmigungen kommen. Nord- und Zentralafrika Ägypten • Grenzöffnung: Internationale Flüge von und nach Ägypten sind seit dem 01.07.2020 wieder möglich. Reisende müssen sich an strenge Hygienemaßnahmen halten. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden. • Die ägyptische Regierung hat die drei touristischen Zonen Südsinai, Rotes Meer und Matrouh wieder freigegeben, nächtliche Ausgangssperren gelten dort nicht. • Reisemöglichkeiten im Land sind im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID- 19 eingeschränkt. Es finden Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden. • An öffentlichen Orten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. • Die nationale ägyptische Fluggesellschaft Egypt Air bietet ab 1. -7. Juli wieder internationale Flüge nach Sharqa, Abu Dhabi, Athen, Addis Abeba, Erbil (Irak), Amsterdam, Paris, Berlin, Brüssel, Budapest, Beirut, Toronto, Juba, Dubai, Rom, Frankfurt, Wien, London, Mailand, München, New York und Washington an. Ab 8. -14. Juli nach Baghdad, Guangzhou, Genf und Kopenhagen; und ab 15. Juli nach Barcelona, Dar es Salam und Madrid. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Ägypten: o Emirates: Ab 1. Juli nach Kairo o Lufthansa: Ab 1. Juli nach Kairo, ab 31. Juli nach Hurghada o Egypt Air: Ab Juli von/nach Berlin, Frankfurt, München o Ethiopian Airlines: täglich zwischen Addis Abeba und Kairo Algerien • Die EU hat Algerien am 30. Juli wieder von der Länderlisteliste der Drittstaaten gestrichen, die in die EU einreisen dürfen. • Die algerische Regierung hat damit begonnen, die Maßnahmen zu lockern, die sie zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 ergriffen hatte, indem sie die Wiedereröffnung weiterer Unternehmen und die Wiederaufnahme des öffentlichen Nahverkehrs in den Städten zugelassen hat. Die Grenzen sollen aber erst wieder geöffnet werden, wenn die Pandemie überstanden ist. • Der internationale Personenflugverkehr aus und nach Algerien wurde am 19. März 2020 eingestellt, der nationale am 22. März. Der Fährverkehr ist eingestellt und die Landesgrenzen sind geschlossen. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Algerien: o Air France: ab September/Oktober nach Algiers und Oran o Royal Air Maroc: ab Mitte Juli nach Algiers
07.08.2020 Burkina Faso • Am 01. August haben die beiden Hauptflughäfen in Burkina Faso den Flugbetrieb wiederaufgenommen. Inlandflüge und internationale Flüge werden wieder durchgeführt. • Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, oder bei der Einreise einen Schnelltest auf eigene Kosten durchführen. Ebenfalls wird bei Reisenden die Temperatur gemessen. • Die Landgrenzen bleiben weiterhin geschlossen. • Das Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum ist Pflicht. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Burkina Faso: o Air France: ab Ende August nach Ouagadougou o Ethiopian Airlines: ab 01. August nach Ouagadougou o Turkish Airlines ab Ende August nach Ouagadougou o Tunisair ab Ende August nach Ouagadougou o Air Burkina Faso ist wieder in Betrieb Demokratische Republik Kongo • Am 22. Juli 2020 ist der bis dahin mehrmals verlängerte Gesundheitsnotstand in der Demokratischen Republik Kongo aufgehoben worden. Die Grenzen sind momentan noch für den Personenverkehr geschlossen. • Mit der Aufhebung sind folgende Lockerungen verbunden bzw. geplant: o Seit dem 22. Juli 2020 sind Geschäfte, Banken, Restaurants, Cafés etc. wieder geöffnet. Zudem wurde das Verbot für Versammlungen gelockert und der öffentliche Nahverkehr wieder aufgenommen. o Ab dem 3. August 2020 sollen Schulen und Universitäten graduell wiedereröffnet werden, o Ab dem 15. August 2020 ebenfalls Häfen, Flughäfen und Grenzen öffnen. Auch die Einschränkungen der innerkongolesischen Bewegungsfreiheit sollen wegfallen; Kirchen, Discotheken, etc. sollen ebenfalls wieder öffnen. • Bei der Einreise in den Kongo muss ein negativer PCR-Test vorgewiesen werden, Temperaturchecks werden durchgeführt und es besteht die Möglichkeit, dass Reisende sich nach der Ankunft noch einmal testen lassen und/oder sich in Quarantäne begeben müssen • Trotz der Lockerungen muss weiterhin mit Einschränkungen vor allem beim Transport von und in die Hauptstadt gerechnet werden, solange der nationale Flugverkehr ausgesetzt ist. Seit dem 20. April 2020 ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz, der auch selbst angefertigt sein kann, im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Kinshasas verpflichtend. • Es gibt an vielen Stellen dauerhafte Blockaden und Polizeikontrollen. Außerdem gibt es sporadische Fiebertests und Polizeikontrollen abseits der festen Blockaden. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge in den Kongo: o Brussels Airlines: ab August nach Kinshasa o Air France: ab Ende August nach Kinshasa o Ethiopian Airlines ab Ende August nach Kinshasa o Delta Airlines ab Ende August von Kinshasa nach Paris Mali • Seit März 2020 waren kommerzielle Flüge ausgesetzt. Zum 25. Juli 2020 wird der kommerzielle Flugverkehr wieder zugelassen. • Die Landesgrenzen werden für den Personenverkehr voraussichtlich ab 31. Juli 2020 geöffnet. Nähere Informationen zur Umsetzung gibt es hierzu noch nicht. • Zur Einreise nach Mali sind ein gültiges Visum, ein Einreiseformular des malischen Gesundheitsministeriums und eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 3 Tage sein darf, notwendig. Legt der Reisende kein Testergebnis vor, so ist er zur Vornahme eines kostenpflichtigen COVID-19-Tests am Flughafen oder der Stelle des Grenzübertritts verpflichtet. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen Reisende eine Selbstisolierung im häuslichen Umfeld einhalten. Bei positivem Testergebnis müssen Reisende in eine verpflichtende Quarantäne in einer malischen Einrichtung. Weisen Reisende COVID- 19-Symptome auf, so kann die Einreise verweigert werden oder ein verpflichtender COVID-19- Test am Flughafen durchgeführt werden. Weitere Informationen zu den Einreisebedingungen stellen die malischen Behörden zur Verfügung.
07.08.2020 • Im öffentlichen Raum ist es verpflichtend Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Versammlungen und Zusammenkünfte, auch privater Art, sind untersagt. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Mali: o Air France: ab Ende August nach Bamako o Ethiopian Airlines: 3-mal wöchentlich nach Bamako o Turkish Airlines ab Ende September nach Bamako Marokko • Eine Ausreise aus Marokko ist mit Sonderflügen von Royal Air Maroc und Air Arabia sowie mit Sonderfähren der Reederei GNV möglich. Einzelheiten dazu finden Sie in den Newstickern auf der Website der deutschen Botschaft in Rabat. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen kommen. Die Sonderregelungen gelten vorerst bis 10. August 2020. • Ab dem 20. Juli dürfen Hotels ihre Kapazitäten wieder voll auslasten, während Verkehrsunternehmen 75 Prozent ihrer Kapazitäten wiederaufnehmen dürfen. Reisen zwischen den Städten ist möglich, Bürger werden aber gebeten so wenig wie möglich zu reisen, besonders während des Opferfestes, das Ende Juli gefeiert wird. • Nachdem die Infektionsrate am 27.Juli erneut gestiegen ist, wurden weitere Maßnahmen erlassen, wonach die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tetpuan, Fès, Mèknes, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakesch nur mit besonderer Genehmigung der (lokalen) Behörden möglich ist. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. • Ab dem 1. Juli hebt die EU die Reisebeschränkungen für Marokko auf, Deutschland hat die Einreisebeschränkungen für Marokko aber noch nicht aufgehoben, da das RKI Marokko noch als Risikogebiet einstuft • Die spanischen Behörden haben am 22. März 2020, Mitternacht die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla im Rahmen des Kampfes gegen das Coronavirus geschlossen. • In Marokko gilt ab dem 20. März 2020 landesweit eine Ausgangssperre, der Ausnahmezustand wurde ausgerufen. • Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. • Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt. Mauretanien • Die mauretanischen Flughäfen werden mit Ablauf des 10. Juli 2020 wieder für nationale Flüge geöffnet. Die Landesgrenzen und der Luftraum Mauretaniens sind jedoch weiterhin geschlossen. • Die landesweite nächtliche Ausgangssperre begann am 23. Mai 2020 und endete mit Ablauf des 10. Juli 2020. Die Grenzen zwischen den Regionen sollen wieder geöffnet werden. • Im öffentlichen Raum wird das Tragen von Gesichtsmasken mehr und mehr Usus, ist aber nicht überall Pflicht. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Mauretanien: o Air France: ab September nach Nouakchott o Royal Air Maroc: ab Mitte Juli nach Nouakchott Niger • Der internationale Flughafen Niamey ist seit dem 1. August 2020 für reguläre internationale Flugverbindungen von und nach Niger wieder geöffnet. Die bisher gültigen Quarantänevorschriften für Einreisende bleiben bestehen. • Bei Einreise ist ein COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden ist; bei Verdachtssymptomen oder erhöhter Körpertemperatur wird noch bei Einreise am Flughafen ein COVID-19 Schnelltest durchgeführt. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung an einen von der Regierung bestimmten Aufenthaltsort für die weitere Isolierung. Eine Quarantäne von 14 Tagen wird seitens der nigrischen Behörden empfohlen, auch wenn der vorgelegte COVID-19-Test ein negatives Ergebnis aufweist; die Quarantäne kann in der
07.08.2020 eigenen Wohnung oder an einem vom Reisenden selbst zu bestimmenden Ort absolviert werden. • Bei der Ausreise haben Passagiere einen negativen COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden und auf eigene Kosten vorzunehmen ist. • Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und in den Flugzeugen selbst zu tragen. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Niger: o Air France: ab September nach Niamey o Ethiopian Airlines: ab 01. August nach Niamey o Ab Ende August Turkish Airlines Tschad • Die tschadische Regierung hat entsprechende Maßnahmen erlassen; alle Personen, die in den Tschad einreisen, werden von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Gegenwärtig sind alle Grenzübergänge geschlossen. • Der kommerzielle Flugbetrieb am Flughafen N’Djamena, der seit dem 19. März 2020 geschlossen ist, wurde am 1. August 2020 wiederaufgenommen. Air France plant dann wöchentlich je einen Flug von bzw. nach Paris. • Die tschadische Regierung hat am 14. Juli 2020 festgelegt, dass für die Einreise ausländischer Staatsangehöriger das Prinzip der Gegenseitigkeit angewandt wird. Damit wird der Tschad – außer für die Inhaber offizieller Pässe oder für Personen, die mit Genehmigung der Regierung einreisen – die Einreise nur solchen Staatsangehörigen erlauben, in deren Heimatstaat auch tschadische Staatsangehörige einreisen können. Dabei muss bei der Einreise ein negativer COVID 19-Test (PCR) vorgewiesen werden, der vor längstens 72 Stunden durchgeführt wurde. Für deutsche Staatsangehörige ist somit eine Einreise grundsätzlich weiterhin nicht möglich. • Quarantäneregelungen unterscheiden sich ab dem 1. August 2020 je nach Aufenthaltsdauer: o Bei Aufenthalt von sieben Tagen und mehr muss der Reisende seinen Reisepass in Verwahrung geben und sich selbst in häusliche Quarantäne begeben. Dort muss er die üblichen Hygieneregeln einhalten (Gesichtsmaske, Hände waschen und Abstandsregel) und nach sieben Tagen in einer der autorisierten Einrichtungen in N’Djamena einen neuerlichen Test durchführen lassen. Dieser kostet 15.000,00 XAF (ca. 22,50 Euro). Bei Vorlage der Quittung wird der Reisepass ausgehändigt. o Bei Aufenthalten bis zu sieben Tagen muss der Reisende seine Kontaktdaten (Hotel oder Wohnung, Arbeitsplatz) für eine eventuelle epidemiologische Untersuchung mitteilen. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Tschad: o Air France: ab 01. August einmal wöchentlich nach N’Djamena o Ethiopian Airlines: ab 02. August 4-mal wöchentlich nach N’Djamena o Egypt Air ab 01. August Tunesien • Seit dem 27. Juni 2020 wird der internationale Flug- und Fährverkehr von und nach Tunesien wiederaufgenommen. Einreisende aus Ländern mit niedrigem Infektionsrisiko „Liste verte“, darunter Deutschland, müssen Tbei Einreise keinen PCR-Test vorlegen und sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Die aktuelle Länderliste veröffentlicht das tunesische Gesundheitsministerium. • Ab dem 1. Juli hebt die EU die Reisebeschränkungen für Tunesien auf, Deutschland schließt sich der Empfehlung der EU an und hebt die Einreisebeschränkung für Tunesien ebenfalls auf. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Tunesien: o Emirates: Ab 1. Juli nach Tunis o Air France: Ab Juli nach Tunis o Qatar Airways: Ab Juli nach Tunis o Royal Air Maroc: ab Mitte Juli nach Tunis o Tunisair ab 01. Juli
07.08.2020 o TUIfly ab Mitte Juli o Luxair ab Juli Zentralafrikanische Republik • Die Zentralafrikanische Republik hat als Reaktion auf die weltweite Pandemie ihren Luftraum und ihre Grenzen gesperrt. Aktuell gibt es keine eingehenden oder ausgehenden Flüge. Es wurden diverse Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erlassen. Reisen im Inneren des Landes sind nicht möglich, Hygienemaßnahmen und Ausgangseinschränkungen sind unbedingt zu befolgen. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge in die Zentralafrikanische Republik: o Air France: ab September/Oktober nach Bangui Ostafrika Äthiopien • Alle am Flughafen Bole International (Addis Abeba) einreisenden Passagiere, die ein negatives PCR Covid-19 Testergebnis vorlegen können, müssen sich in eine 14-tägige Heimquarantäne begeben, sofern sie über eine private Unterkunft in Äthiopien verfügen. Das vorgelegte Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden alt sein, relevant ist der Zeitpunkt der Testung (nicht des Testergebnisses). Zudem wird bei Einreise ein weiterer COVID-19 Test durchgeführt. Über dessen Ergebnis sollen Reisende telefonisch unterrichtet werden. • Alle am Flughafen Bole International (Addis Abeba) ankommenden Passagiere, die keine COVID-19 Negativbescheinigung vorlegen können, oder die über keine private Unterkunft in Äthiopien verfügen, müssen für 7 Tage in eine von der äthiopischen Regierung vorgegebene Quarantäneeinrichtung (z.B. Hotelunterkunft auf Selbstkostenbasis). Bei Einreise erfolgt ein COVID-19 Test. Nach der 7-tägigen Hotelquarantäne müssen die Reisenden, die über eine private Unterkunft verfügen, in eine zusätzliche 7-tägige Heimquarantäne. Diejenigen, die über keine private Unterkunft verfügen, müssen weitere 7 Tage in Hotelquarantäne verbringen. • Personen mit Covid-19 Verdacht oder positiv auf Covid-19 getestete Personen mit milden oder keinen Erkrankungssymptomen können sich bis zur Genesung zu Hause isolieren, sofern sie über eine private Unterkunft sowie ausreichende Ressourcen und Unterstützung für die Heimquarantäne verfügen Ansonsten werden sie in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern bis zur Genesung isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur beschränkt möglich. • Transitpassagiere werden für die Zeit ihres Transits bis zu ihrem Weiterflug ebenfalls auf eigene Kosten in einem von der Regierung bestimmtes Hotel zur Quarantäne untergebracht. • Seit dem 23. März 2020 sind nach Verlautbarung der äthiopischen Regierung Einreisen auf dem Landweg bis auf weiteres nicht mehr möglich. • Lufthansa hat ab 18. März 2020 alle Flugverbindungen von Addis Abeba nach Frankfurt gestrichen. Ethiopian Airlines fliegt Frankfurt mittlerweile wieder täglich an. • Ethiopian Airlines hat den bisherigen Flugplan ausgedünnt, nimmt aber mit zunehmenden Grenzöffnungen wieder mehr Flüge auf. Der Flugbetrieb nach Europa ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingestellt. Aktuell fliegt Ethiopian Airlines 40 Ziele an, darunter tägliche Flüge nach Frankfurt. Innerhalb Afrikas operiert Ethiopian aktuell Flüge nach/zwischen Sambia, Simbabwe, Gabun, Äquatorialguinea, Togo, Somaliland, Tansania, Sansibar, Südsudan und viele weitere. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Äthiopien: o Egypt Air: ab Juli nach Addis Abeba o Ethiopian Airlines: täglich von/nach Frankfurt o Emirates: ab 1. August nach Addis Abeba o Qatar Airways: ab Juli nach Addis Abeba o Air France ab August nach Addis Abeba
07.08.2020 Burundi • Seit dem 22. März 2020 ist der Flughafen Bujumbura für den internationalen Flugverkehr bis auf weiteres geschlossen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Frachtflüge, sowie humanitäre und diplomatische Flüge mit Einzelfallgenehmigungen. • Die Grenzen zu Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) sind geschlossen (außer für den Warentransportverkehr innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft). • Für alle Einreisenden gilt eine verpflichtende und kostenpflichtige 14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen. Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten Covid-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des burundischen Gesundheitssystems äußerst begrenzt. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Burundi: o Brussels Airlines: ab August nach Bujumbura o Ethiopean Airlines ab August nach Bujumbara Dschibuti • Die Luft-, Land- und Seegrenzen von Dschibuti sind seit 17. Juli 2020 wieder geöffnet. Reisende sind verpflichtet, sich bei Einreise einem kostenpflichtigen COVID-19-Schnelltest mit Speichelprobe zu unterziehen. Die Kosten sind vom Reisenden zu tragen und belaufen sich auf 25 US-Dollar oder 5.000 DJF. Reisende mit positivem Testergebnis müssen sich zur weiteren medizinischen Betreuung in dafür eingerichtete lokale Behandlungszentren begeben. • Restaurants, Hotels und Freizeiteinrichtungen sowie Moscheen und nicht-essentielle Geschäfte sind wieder geöffnet. Bars, Nachtclubs, Konferenzsäle und Kinos sollen voraussichtlich ab 1. September 2020 wieder öffnen. • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen und privaten Raum ist Pflicht, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. • Ethiopian Airlines will dann den regulären Flugverkehr nach Dschibuti wiederaufnehmen. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Dschibuti o Ethiopian Airlines: Ab dem 17.Juli nach Dschibuti o Qatar Airways: Ab Juli nach Dschibuti o Air France: Ab September/Oktober nach Dschibuti Eritrea • Die eritreischen Behörden haben Einreisebeschränkungen für Reisende aus Ländern erlassen, in denen Fälle von COVID-19 bestätigt wurden, auch für deutsche Reisende. Visaanträge werden abgelehnt und bereits erteilte Visa unter Umständen für ungültig erklärt. Einreisende müssen damit rechnen, unter Quarantäne gestellt zu werden, wenn sie Symptome aufweisen. Genehmigungen für Reisen innerhalb Eritreas werden Ausländern nicht mehr erteilt. • Nach dem Auftreten des ersten bestätigten COVID-19-Falles in Eritrea am 21. März 2020 hat die Regierung neue Beschränkungen erlassen, unter anderem ein Verbot von öffentlichen Versammlungen und gesellschaftlichen Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen. Nach dem Auftreten weiterer COVID-19-Fälle gilt seit dem 26. März bis auf Weiteres ein Verbot aller Passagierflüge von und nach Eritrea. Solange das Verbot gilt, ist eine legale Ein- oder Ausreise nicht möglich. Kenia • Seit dem 1. August 2020 sind die kenianischen Flughäfen wieder für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Für die Einreise nach Kenia ist zwingend ein negativer PCR-Test für COVID-19 erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Bei Einreise darf die Körpertemperatur nicht über 37,5 Grad Celsius liegen, es darf keinen andauernden Husten, Atemschwierigkeiten oder andere grippeähnliche Symptome geben. Kenia sieht grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise vor, die jedoch für Personen, die ihren gewöhnlichen
07.08.2020 Aufenthalt in Staaten auf der kenianischen Positivliste haben, nicht nötig ist. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Positivliste, die täglich überprüft wird. • Es gilt weiterhin eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr, die unbedingt zu beachten ist. Für ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, gilt eine Ausnahme davon. Die Tatsache, dass man internationaler Passagier oder Abholer ist, muss durch geeignete Unterlagen, also z. B. Flugticket und/oder Boarding Passes, belegt werden. • Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein. • Kenya Airways plant ab Mitte Juli wieder Inlandsflüge und ab Anfang August internationale Flüge, auch nach London, Amsterdam, Paris, Brüssel. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Kenia: o Air France: ab 06. August nach Nairobi o KLM: ab 03. August nach Nairobi o British Airways: ab 01. August nach Nairobi o Qatar Airways: ab August nach Nairobi o Emirates: ab 02. August nach Nairobi Ruanda • Ruanda hat am 1. August die Flughäfen wieder für geplante kommerzielle Flüge geöffnet. • Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der bei Abreise nach Ruanda nicht älter als 72 Stunden sein darf. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19- Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel, wo ein zweiter COVID-19-Test erfolgt. Reisende dürfen das Hotel bis zur Vorlage des Testergebnisses nicht verlassen. Ist das Testergebnis positiv, findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung statt. • Für die Ausreise auf dem Luftweg können Reisende einen COVID-19-Test bei ruandischen Stellen vorbuchen. Die Kosten von 50 US-Dollar oder 47.200 FRW trägt der Reisende. Für den Transfer zum Flughafen muss eine Fahrerlaubnis beantragt werden entweder online oder telefonisch unter *127#. • Die Landesgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres geschlossen, Güterverkehr ist davon ausgenommen. • Seit dem 1. Juli hebt die EU die Reisebeschränkungen für Ruanda auf, Deutschland hat die Einreisebeschränkungen für Ruanda aber noch nicht aufgehoben, da das RKI Ruanda noch als Risikogebiet einstuft • RwandAir hat ab 1. August wieder Flüge aufgenommen. Zuerst sollen die afrikanischen Routen wiederaufgenommen werden, darunter Lusaka, Libreville, Nairobi, Kilimanjaro, Dar es Salaam, Douala and Cotonou. International ist RwandAir als erstes wieder nach Dubai geflogen. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Ruanda: o Qatar Airways: ab August nach Kigali o Brussels Airlines: ab August nach Kigali o KLM: ab August nach Kigali o Kenya Airways: ab August nach Kigali o Ethiopian Airlines: ab August nach Kigali o Turkish Airways: ab August nach Kigali Seychellen • Ab dem 1. August 2020 wird die Einreise aus Ländern mit niedrigem und mittleren COVID-19- Risiko, zu denen auch Deutschland zählt, von seychellischen Behörden wieder zugelassen. Von allen Reisenden wird ein negativer PCR- COVID-19-Test verlangt, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Urlauber müssen einen Unterkunftsnachweis über maximal zwei verschiedene, zugelassene Unterkünfte für den gesamten Aufenthalt sowie eine Reisekrankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt, vorweisen. Das Negativzertifikat und die Flug- und Hotelbuchungen müssen den Gesundheitsbehörden vorab an visitor@health.gov.sc übersandt werden.
07.08.2020 • Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt. Im Flughafen besteht Maskenpflicht. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen sind Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. • Alle Arbeitserlaubnisse (Gainful Occupation Permits, GOP) ausländischer Arbeitnehmer, die sich aktuell im Ausland befinden, wurden am 3. August 2020 mit sofortiger Wirkung ungültig. Ausgenommen sind u.a. die Medizin-, Landwirtschafts- und Fischereibranchen, die Finanz- und Offshore-Wirtschaft sowie das Versicherungswesen. Bei Bedarf muss der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis neu beantragen. Wird sie bewilligt, muss sich der Inhaber nach Einreise 14 Tage in Heimquarantäne begeben. • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Seychellen, die sich mindestens 14 Tage in einem Land mit niedrigem oder mittlerem COVID-19-Risiko aufgehalten haben, dürfen ebenfalls zurückreisen, müssen sich jedoch 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Passagiere, die auf Flughäfen in Hochrisikogebieten umgestiegen sind, müssen sich in eine kostenpflichtige, 14- tägige Zwangsquarantäne begeben. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge auf die Seychellen: o Emirates: ab 1. August nach Mahé (5-mal wöchentlich) o Etihad Airways: ab August nach Mahé (2-mal wöchentlich) o Ethiopian Airlines: ab August nach Mahé (2-mal wöchentlich) Somalia • Die somalische Regierung hat am 18. März 2020 den gesamten Flugverkehr nach und aus Somalia komplett eingestellt (einschließlich UN- und EU-Flüge). Lediglich medizinische Evakuierungsflüge (Medevacs) sollen auf Einzelfallbasis möglich bleiben. Flüge aus „Somaliland“ über den internationalen Flughafen von Hargeisa sind derzeit nicht betroffen, doch auch dort könnte es rasch zu einer ähnlichen Regelung kommen. Sudan • Die Sperrung des Flughafens Khartum wurde am 13. Juli 2020 teilweise aufgehoben. Wenige ausgewählte Fluggesellschaften haben den Flugverkehr wiederaufgenommen. Sudan erlaubt nur Flüge aus der Türkei, Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Alle anderen Flüge wurden bis 10. Oktober suspendiert. • Die Einreise ist nur gegen Vorlage eines negativen Covid-19-Tests möglich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Es ist unklar, ob trotz eines solchen Nachweises zusätzliche medizinische Untersuchungen wie Fiebermessung bei der Einreise durchgeführt werden. • Im Bundesstaat Khartum wurde die Ausgangssperre einerseits gelockert und andererseits auf unbestimmte Zeit verlängert. Eine Ausgangssperre gilt von 18-5 Uhr, in diesem Zeitraum ist ein Passieren der Brücken nur mit einer Genehmigung erlaubt. Aktuelle Lockerungen basieren nicht auf einer Verbesserung der Gesundheitssituation, sondern auch auf politischen und wirtschaftlichen Erwägungen. Reisen zwischen den Bundesstaaten sind verboten. In den anderen Bundesstaaten gelten zum Teil andere Ausgangssperren. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge in den Sudan: o Emirates ab 3. Juli nach Khartoum o Ethiopian Airlines: 3-mal wöchentlich nach Khartoum Südsudan • Der internationale Flughafen wurde für kommerzielle Passagierflüge mit Wirkung zum 12. Mai 2020 wieder geöffnet. Ab dem 1. Juni 2020 bietet Ethiopian Airlines wieder reguläre Flüge nach Addis Abeba an. Damit sind Ausreisen wieder regulär möglich. Auch Einreisen sind bei Vorlage einer Bescheinigung über einen negativen COVID19-Test für Personen möglich, die über ein gültiges Visum verfügen und einen triftigen Reisegrund haben. Allerdings mussten die Tickets für Einreiseflüge bisher beim Büro der Fluggesellschaft in Juba erworben werden und setzten ein Genehmigungsverfahren bei den hiesigen Behörden voraus. Es ist derzeit nicht bekannt, ob dieses Verfahren vereinfacht wird. Nach Einreise ist eine verpflichtende 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten. Die Gesundheitsbehörden können auch eine Unterbringung in einem Hotel oder einer staatlichen Einrichtung auf Kosten des Reisenden anordnen.
07.08.2020 • Auch Inlandspassagierflüge und Inlandsreisen sind wieder unter Auflagen möglich. Die Flugpläne sind jedoch derzeit noch reduziert. Bei Inlandsreisen muss vorab ein COVID19-Test durchgeführt werden. • Die seit 25. März 2020 geltende, landesweite nächtliche Ausgangssperre wurde mit Wirkung vom 9. Mai 2020 wieder gelockert und gilt nun von 22 bis 6 Uhr. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Südsudan: o Egypt Air: Ab Juli nach Juba o Ethiopian Airlines: seit Juni zwischen Juba und Addis Abeba Tansania • Der internationale Flugverkehr mit Tansania läuft seit 1. Juni 2020 allmählich wieder an. • Alle Reisenden, deren Fluggesellschaft oder Abflugland ein negatives COVID-19-Testergebnis als Bedingung für den Reiseantritt verlangen, müssen dieses auch bei Einreise in Tansania vorweisen. Reisende aus anderen Ländern, die COVID-19-Symptome aufweisen, werden einer erweiterten Untersuchung und ggf. einem PCR-Test unterzogen. Eine Quarantäne-Pflicht besteht nicht mehr. • Alle Personen sollen Abstands- und Hygieneregeln einhalten und Gesichtsmasken tragen. • Folgende Fluggesellschaften bieten Flüge nach Tansania an: o Lufthansa: Lufthansa fliegt regelmäßig nach Dar es Salam o Qatar Airlines: fliegt seit dem 15. Juni wieder nach Dar es Salam, Sansibar und Kilimanjaro o Egypt Air: ab 15. Juli nach Dar es Salam o Ethiopian Airlines: Flüge nach Dar es Salam, Kilimanjaro und Sansibar o Emirates: ab 1. August nach Dar es Salam o Weitere Fluggesellschaften: Turkish Airlines, Flydubai Uganda • Tourismusattraktionen in Uganda sind seit diesem Monat wieder geöffnet, allerdings nur für Reisende, die sich schon im Land befinden. Die Grenzen bleiben weiterhin geschlossen. • Es besteht ein generelles Ein- und Ausreiseverbot für alle Staatsangehörigen von und nach Uganda. Mit einer zeitnahen Öffnung des Flughafens und der Grenzen ist nicht zu rechnen. • Der reguläre Passagierflugverkehr am internationalen Flughafen in Entebbe wurde am 22. März eingestellt. Ausgenommen sind lediglich Frachtlieferungen, UN Flüge und Notfallflüge. Auch die Ein- und Ausreise an den Landgrenzen ist derzeit nicht möglich. • Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19 Uhr – 6:30 Uhr. In der Öffentlichkeit, auch im Bus oder Auto, besteht Maskenpflicht. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Uganda: o Brussels Airlines: ab August nach Entebbe Südliches Afrika Angola • Alle internationalen Flüge von und nach Angola wurden seit 20. März 2020 bis auf weiteres eingestellt. Land- und Seegrenzen sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen. • Der seit 27. März geltende Ausnahmezustand wurde bis zum 24. Juni in abgeschwächter Form verlängert. Eine erneute Verlängerung ist möglich. Während des Ausnahmezustands ist es verboten, die nationalen Grenzen zu übertreten. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist vom Provinzverkehr ausgeschlossen. Ferner ist zurzeit jeglicher nationale und internationale Flugverkehr suspendiert. • Die Regierung hat bis jetzt noch keine Pläne vorgestellt, die eine Öffnung des Landes vorsehen, aber Air France plant Luanda ab September/Oktober wieder anzufliegen, soweit die Grenzen und Flughäfen wieder geöffnet sind.
07.08.2020 Botsuana • Botsuana hat am 16. März 2020 ein Einreiseverbot für Reisende unter anderem aus Deutschland verhängt. Für botsuanische Staatsangehörige und Rückkehrer mit gültigem Aufenthaltstitel gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht. Eswatini • Die Regierung von Eswatini hat am 17. März 2020 den Notstand erklärt. Seit dem 27. März 2020 gelten ein grundsätzliches Ein- und Ausreiseverbot u.a. für Ausländer ohne Daueraufenthalt in Eswatini und eine eingeschränkte Ausgangssperre. Ins Land Zurückkehrende werden einer 14-tägigen Quarantäne oder Selbstisolation unterzogen. Inzwischen sind einige Lockerungen in Kraft getreten, und bestimmte Wirtschaftszweige dürfen wieder arbeiten. Lesotho • Die Landesgrenzen von Lesotho sind für den Personenverkehr grundsätzlich geschlossen. Die Ende März 2020 verhängte Ausgangssperre wurde am 20. Juli 2020 verschärft. Auch der Verkehr zwischen den Provinzen ist eingeschränkt. Malawi • Seit 1. April 2020 hat die Regierung alle regulären internationalen Flüge eingestellt. • Deutschland wird durch die malawischen Behörden neben zahlreichen anderen Ländern in die Kategorie der sog. „High Risk Countries“ eingestuft. Seit Eintritt des am 20. März 2020 für Malawi erklärten Katastrophenfalls wird Reisenden aus Deutschland die Einreise nur noch gestattet, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis für Malawi besitzen und nach Malawi zurückkehren. • Bei allen Einreisenden wird ein Corona-Test durchgeführt, dessen Ergebnis im Zweifel bis zu 48 Stunden in einer staatlichen Quarantäne-Einrichtung abgewartet werden muss. Im Anschluss werden Einreisende ggf. in eine 14 tägige Selbstquarantäne nach Hause entlassen. Diese Regelung kann sich auch kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung ändern. Madagaskar • Alle nationalen und internationalen Flughäfen Madagaskars sind für Passagiermaschinen gesperrt, Kreuzfahrtschiffe dürfen nicht in Madagaskar anlegen. Es wurde eine landesweite Ausgangssperre in der Zeit von 20.00 bis 4.00 Uhr verhängt. Nur noch Apotheken und Verkaufsstellen mit lebensnotwendigen Gütern dürfen von 6.00 bis 12.00 Uhr öffnen. Taxifahrten sind ausschließlich zum Krankentransport ins Krankenhaus erlaubt. • Es kommt verstärkt zu Kontrollen durch lokale Sicherheitskräfte, da nur noch Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Einkaufen sowie Arztbesuche offiziell erlaubt sind. Mauritius • Lufthansa plant bis Oktober 2020 den Flugverkehr nach Mauritius wiederaufzunehmen. • Mauritius hat alle Einreisen bis auf weiteres untersagt. Der Flughafen ist für den regulären Reiseverkehr geschlossen, Air Mauritius führt jedoch vereinzelt Rückkehrflüge nach Paris durch. • Die Ende März 2020 verhängte Ausgangssperre ist seit Anfang Juni 2020 wieder aufgehoben. Mosambik • Der seit März 2020 geltende Ausnahmezustand ist am 29. Juli 2020 ausgelaufen, die Bevölkerung bleibt gleichwohl aufgefordert die bisherigen Vorsichtsmaßnahmen weiterhin einzuhalten.
07.08.2020 • Seit 12. Mai 2020 ist der reguläre internationale Passagierflugverkehr von und nach Mosambik ausgesetzt. Es gibt einzelne Sonderflüge, die sich derzeit dynamisch entwickeln. Der deutschen Botschaft Maputo bekannte Sonderflüge sind auf der Website der Botschaft veröffentlicht. • Alle Einreisenden müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Diese Pflichtquarantäne gilt ebenfalls, wenn direkter Kontakt zu Covid-19-Infizierten bestand. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Umwandlung in eine institutionelle Quarantäne führen. • Die mosambikanischen Behörden empfehlen, die individuellen Bewegungen im öffentlichen Raum auf ein Minimum zu reduzieren. Das Tragen von Atemschutzmasken wird bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sowie in öffentlichen Transportmitteln, wie auch in Motorrikschas (örtlich „Txopelas“) vorausgesetzt. • Das Tragen einer Maske im öffentlichen Raum ist Pflicht. Namibia • In Namibia gilt ein generelles Einreiseverbot für Staatsangehörige aller Länder weltweit. Die Einreise von Ausländern ist im Einzelfall nur unter besonderen Umständen und nach vorheriger Genehmigung der zuständigen namibischen Behörden zulässig. • Für namibische Staatsangehörige und Ausländer mit Daueraufenthalt („permanent residence“) gilt grundsätzlich ein Ausreiseverbot. Ausreisen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Ministry of Home Affairs möglich. • Air Namibia hat den innernamibischen Flugverkehr wiederaufgenommen, jedoch regionale und internationale Flüge bis Ende August 2020 ausgesetzt. • Der seit dem 17. März 2020 für bis zu sechs Monate geltende nationale Notstand hat weiterhin bis 17. September Bestand, Lockerungen in 4 Phasen sind beschlossen. • Für die Region Erongo wurde die Phase 3 bis zum 31. August verlängert. Ausgenommen sind die Städte Walvis Bay, Swakopmund und Arandis, für die weiterhin Reisebeschränkungen und weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens gelten. • Die übrigen 13 Regionen des Landes befinden sich seit 30. Juni bis voraussichtlich 17. September 2020 in Phase 4. Es gilt ebenfalls Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, und die Bevölkerung wird zur Einhaltung von Abstandsregeln angehalten. Ab 4. August wird die Zahl der Teilnehmer an Versammlungen von 250 auf 100 Personen reduziert. • Die Landesgrenzen bleiben auch in dieser Phase weiterhin für den Personenverkehr grundsätzlich geschlossen; Einreisen sind nur für namibische Staatsangehörige, Ausländer mit Daueraufenthaltstitel oder bestimmten Arbeitsvisa erlaubt. Alle Einreisenden müssen vor Ort einen COVID-19-Test durchführen lassen und sich auf eigene Kosten für 14 Tage in staatlich überwachte Quarantäneeinrichtungen begeben. Einreisende Ausländer müssen zudem einen vor der Einreise durchgeführten, für 72 h gültigen, negativen COVID-19-Test vorlegen sowie mindestens zwei Wochen vor Abreise die zuständige namibische Botschaft informieren. • Vom 15. Juli bis 15. August will Namibia die Grenzen für Touristen aus ausgewählten Ländern öffnen, im Rahmen einer Pilotphase. Reisende müssen bei Ankunft eine Zertifikat vorlegen, das ihre Gesundheit bescheinigt und sich in eine zweiwöchige Quarantäne auf eigene Kosten begeben. Der internationale Flughafen in Windhuk bereitet sich auf die ersten internationalen Flüge vor. • Ab 18. September 2020 soll voraussichtlich eine zusätzliche Phase 5 gelten, in der (noch ohne Details) die Grenzen teilweise geöffnet und der reguläre Flugverkehr wiederaufgenommen werden soll. • Folgende Airlines planen Flüge nach Namibia: o Lufthansa: ab Ende September nach Windhuk (Durchgeführt von Brussels Airlines) Sambia • Die Einreise ist derzeit nur einem eingeschränkten Personenkreis gestattet. Die Erteilung von Besucher- und Tourismusvisa (auch visa on arrival) ist derzeit ausgesetzt, jedoch haben die sambischen Behörden Lockerungen für Geschäftsreisende angekündigt. Alle Reisenden müssen einen negativen SARSCoV-2-PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 14
07.08.2020 Tage sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer erhöhten Körpertemperatur von 38° C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende. • Sambische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung (residents) ohne COVID-19-Symptome müssen sich nach Ankunft in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die sambischen Gesundheitsbehörden behalten sich vor, die häuslichen Gegebenheiten vorher zu inspizieren. Sollten die sambischen Behörden die Quarantäneumstände als nicht geeignet bewerten, müssen Reisende für die 14-tägige Quarantäne in eine staatliche Einrichtung. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende. • Derzeit besteht etwa fünf Mal pro Woche eine Flugverbindung nach Deutschland (Frankfurt) mit Ethiopian Airlines via Harare und Addis Abeba. Die Airline empfiehlt Reisenden, den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitzuführen, der bei Einreise in Sambia nicht älter als 4 Tage sein darf. Andernfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ethiopian Airlines die Beförderung verweigert. Bestehende Quarantäneregelungen sind davon unberührt. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen. Andere Airlines fliegen Sambia/Lusaka derzeit nicht an. • Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Sambia: o Ethiopian Airlines: zwischen Addis Abeba und Lusaka via Harare, 2-mal wöchentlich nach Ndola Simbabwe • Seit dem 30. März 2020 gilt eine Ausgangssperre. Nur essentielle Berufsgruppen dürfen noch zur Arbeit gehen. • Die Bezahlung mit ausländischen Kreditkarten und das Abheben von Bargeld an Geldautomaten sind derzeit nicht landesweit sichergestellt. • Ethiopian Airlines bietet wieder Flüge nach Addis Abeba mit Weiterflugmöglichkeiten nach Europa an. Die Flüge finden vier- bis fünfmal pro Woche statt, unterliegen aber ggf. auch kurzfristigen Änderungen. Der Flugbetrieb kann sehr kurzfristig eingestellt bzw. Flüge können kurzfristig gestrichen werden. • Die Einreise von Ausländern bleibt eingeschränkt möglich. Ausländer, deren Aufenthaltstitel in den kommenden drei Wochen ablaufen, erhalten eine automatische Verlängerung. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Simbabwe: o Ethiopian Airlines: zwischen Addis Abeba und Harare Südafrika • Mittlerweile hat Südafrika zwar elf Flughäfen offiziell wieder geöffnet, Urlaubsreisen sind aber weiter verboten bis die Fünf-Phasen-Sperrung vollständig aufgehoben ist. Aktuell befindet sich Südafrika auf Stufe drei. • Der reguläre internationale Flugverkehr findet nicht statt. Davon ausdrücklich ausgenommen sind Rückkehrflüge. Der Binnenflugverkehr zu geschäftlichen Zwecken ist zwischen einigen wenigen Flughäfen erlaubt. • Seit dem 27. März 2020 gilt in Südafrika eine landesweite Ausgangssperre zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19. Alle Landesgrenzen sind geschlossen und derzeit grundsätzlich keine Ein- oder Ausreise nach Südafrika möglich. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Südafrika: o Emirates: Emirates bietet Rückholflüge aus Südafrika an o Air France: ab September/Oktober nach Johannesburg o Lufthansa: Lufthansa hat am 16. Juli einen Flug nach Johannesburg durchgeführt. Die Passagiere unterstützen dort Unternehmen, die ihren Betrieb wieder hochfahren. Weitere solche Flüge sollen folgen.
07.08.2020 Westafrika • Ab dem 21. Juli finden innerhalb der ECOWAS Region wieder Flüge statt Äquatorialguinea • Seit dem 15. März sind die Grenzen Äquatorialguineas geschlossen, sowie alle internationalen Flüge ausgesetzt. Die Ein- und Ausreise aus und nach Äquatorialguinea ist damit zurzeit bis auf weiteres nicht möglich. • Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus in Äquatorialguinea ist eine Lockerung der Schutzmaßnahmen derzeit nicht absehbar. • Die Ausstellung von Visa für die Einreise nach Äquatorialguinea wurde bis auf weiteres eingestellt. • Seit dem 15. Juni finden in Äquatorialguinea wieder Inlandsflüge statt. Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Äquatorialguinea o Ethiopian Airlines: fliegt 1-mal wöchentlich nach Malabo o Air France: ab September/Oktober nach Malabo Benin • Reisende, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden direkt nach Ankunft einem COVID-19- Schnelltest unterzogen. Gleichzeitig wird ein Rachenabstrich (PCR-Test) genommen. Bei negativem Schnelltest können Reisende einreisen, müssen sich jedoch nach 48 Stunden zur Entgegennahme der Ergebnisse des Abstrichs erneut einfinden und 15 Tage nach Einreise einem weiteren Test unterziehen. Die Kosten für die drei Tests betragen CFA 100.000,- bzw. EURO 153,- und müssen beim Einchecken für den Flug nach Cotonou vorgewiesen werden. Die Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. • Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken. Versammlungen von mehr als 50 Personen sind untersagt. • Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin ist eingeschränkt • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Benin: o Air France: ab 1. Juli nach Cotonou o Brussels Airlines: ab August nach Cotonou o Ethiopian Airlines: 3-mal wöchentlich zwischen Addis Abeba und Cotonou o Tunis Air führt gelegentlich Flüge durch o Turkish Airlines ab August Cabo Verde • Kap Verde hat die Seegrenzen wieder für den notwendigen Verkehr mit Passagierfähren geöffnet. Internationale Flüge sind noch nicht wiederaufgenommen worden, sollen aber Anfang August wiederaufgenommen werden. • Die kapverdische Regierung hat für alle Inseln den Ausnahmezustand aufgehoben, Geschäfte, Hotels, Restaurants und Bars können wieder öffnen. Es gilt weiter eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen mit mehreren Personen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Côte d´Ivoire • Nach einer dreimonatigen Suspendierung wegen der Pandemie wurden die Inlandsflüge am 26. Juni wiederaufgenommen, und internationale Flüge am 1. Juli. • Alle Passagiere, die mit Flügen ankommen, werden während ihres Aufenthalts in Côte d'Ivoire Gesundheitskontrollen und systematischen Nachuntersuchungen unterzogen. Ebenfalls muss bei der Ein- und Ausreise ein Formular ausgefüllt werden.
07.08.2020 • Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes eingeschränkt und es gelten Kontaktbeschränkungsmaßnahmen. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden. • Air Côte d’Ivoire nimmt ab dem 15. Juli wieder Regionalflüge innerhalb Afrikas auf. o Ab dem 15. Juli werden Dakar (Senegal), Libreville (Gabun) und Cotonou (Benin) angeflogen. o Ab dem 21. Juli werden Flüge nach Lomé (Togo) und Niamey (Niger) aufgenommen o Ab 1. August plant Air Côte d’Ivoire folgende Ziele anzufliegen: Accra (Ghana), Lagos (Nigeria), Kinshasa (DR Kongo), Ouagadougou (Burkina Faso), Monrovia (Liberia), Freetown (Sierra Leone), Brazzaville + Pointe-Noire (Republik Kongo), Yaoundé + Douala (Kamerun), Bamako (Mali) und Conakry (Guinea) • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Côte d’Ivoire: o Brussels Airlines: ab August nach Abidjan o Air France: ab September/Oktober nach Abidjan o Ethiopian Airlines: seit dem 23. Juli nach Abidjan (3-mal wöchentlich) o Emirates: seit 13. Juli nach Abidjan o Royal Air Maroc: ab Mitte Juli nach Abidjan Gabun • Gabun hat alle Touristenvisa annulliert und die Landgrenzen komplett geschlossen. Eine Einreise ist derzeit nicht möglich. • Touristen- und Besuchsvisa für deutsche Staatsangehörige werden derzeit nicht erteilt. • Die internationalen Flugverbindungen wurden durch Air France, Turkish Airlines und Ethiopian Airlines mit je 2 Flügen pro Woche seit Juli 2020 wiederaufgenommen. • Versammlungen von mehr als 10 Personen sind verboten. Nationale sportliche und kulturelle Veranstaltungen wurden abgesagt. In der Öffentlichkeit ist das Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung Pflicht. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Gabun: o Air France: ab Juli nach Libreville o Ethiopian Airlines: ab Juli nach Libreville Gambia • Am 24. März 2020 hat die gambische Regierung seine Landgrenze zum Senegal sowie den Luftraum für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen bestehen für Flüge mit Sondergenehmigungen. • Der Präsident hat erneut den Ausnahmezustand erklärt. Die Luft-, See- und Landgrenzen bleiben für den Personenverkehr geschlossen; Ausnahmen bestehen für medizinische Notfälle und humanitäre Flüge. Gestattet ist die Einreise nur zurückkehrenden Gambiern, humanitären Helfern und Diplomaten. Bei Einreise ist ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzulegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Nach Einreise besteht eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht in einer staatlichen Quarantäne-Einrichtung, dies gilt auch für Einreisende aus Deutschland. Die Quarantänekosten können den Einreisenden auferlegt werden. • Es besteht eine Maskenpflicht für den öffentlichen Raum. Weitere Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 können durch das Gesundheitsministerium angeordnet werden. Ghana • Der internationale Flugverkehr am Kotoka International Airport Accra ist seit Ende März 2020 eingestellt, die Grenzen bleiben weiterhin geschlossen. Ausnahmen gibt es lediglich für Notfall- , Rettungs- und Frachtflüge. Der innerghanaische Flugverkehr findet seit Anfang Mai 2020 wieder statt. • Das derzeitige internationale Reiseverbot läuft am 31. Juli aus. Offiziell wurde es noch nicht aufgehoben oder verlängert. • Reisen innerhalb des Landes sind uneingeschränkt möglich. Es besteht Maskenpflicht. • Die Zahl der mit Covid-19 infizierten Personen in Ghana steigt jedoch nach wie vor an. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Ghana:
07.08.2020 o Brussels Airlines: ab August nach Accra o Air France: ab August nach Accra o Emirates ab August nach Accra Guinea • Der internationale Flugverkehr wird seit 15. Juli 2020 allmählich wiederaufgenommen. Reisende müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 7 Tage alt sein darf, und sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Diese wird von den Gesundheitsbehörden kontrolliert. Weisen Reisende bei Einreise COVID-19-Symptome auf, so erfolgt ein weiterer COVID-19-Test am Flughafen. Bei positivem Testergebnis werden Reisende in einem Krankenhaus untergebracht. Bei Einreise werden zudem die Kontaktdaten aller Reisenden erhoben. Bei Ausreise muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden. • Am 21. Juli 2020 wurde durch die Regierung offiziell erklärt, dass EU-Bürgern im Rahmen der Reziprozität die Einreise nach Guinea verwehrt werde. Ausgenommen von dieser Regelung seien Reisende mit einer gültigen guineischen Aufenthaltsgenehmigung. • Im Land gilt seit 27. März 2020 der Ausnahmezustand mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Guinea: o Air France: ab 1. September nach Conakry o Ethiopian Airlines ab August Guinea-Bissau • Am 26. Mai 2020 hat Guinea-Bissau beschlossen, die Grenzen des Landes wieder für den Personenverkehr zu öffnen. Bedingung für die Einreise ist der Nachweis eines negativen COVID-19 Testergebnisses, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder eine 14-tägige Quarantäne. • In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Maske. Des weiteren gilt eine Kontaktsperre (Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen; Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen). • Der internationale Flughafen wird derzeit von Atlantic Airways angeflogen. Kamerun • Die Einreise nach Kamerun ist derzeit nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Sejour“) gestattet. Bei der Einreise muss ein negativer COVID19-Test, der nicht älter als 3 Tage sein darf, vorgelegt werden. Anschließend müssen Einreisende sich für 14 Tage in Selbstquarantäne in ihre Wohnung begeben (nicht in einem Hotel). Diese Anweisung gilt - trotz vieler anderslautender Falschinformationen - unverändert fort. • Visa für die Einreise nach Kamerun werden bis auf Weiteres nicht mehr erteilt. Reisen innerhalb des Landes werden durch die Maßnahmen der kamerunischen Regierung weitgehend untersagt. • Am 18.3.2020 hat Kamerun seine Landesgrenzen geschlossen. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist seit dem 18.3. nicht mehr möglich sein, Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern. Seit letztem Monat wurde AirFrance erlaubt Flüge von und nach Kamerun durchzuführen. Die Regierung bereitet gerade Protokolle vor, um den internationalen Flugverkehr wiederaufzunehmen. • In der Öffentlichkeit bestehen weiterhin Schutzmaßnahmen wie Soziale Distanz und Maskenpflicht. • Einzelne Fluggesellschaften haben Ausnahmegenehmigungen erhalten, ihre Passagiere an den Ausgangspunkt ihrer Reise zurückzubefördern. • Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Kamerun: o Air France: ab 5. Juli nach Youndé, ab 6. Juli nach Douala o Brussels Airlines: ab August nach Douala und Yaoundé o Ethiopian Airlines: ab 13. Juli zwischen Addis Abeba-Yaoundé-Duala
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