Voranschlag 2020 Aufgaben- und Finanzplan 2021 2023 - Waldstatt - Gemeinde Waldstatt
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Waldstatt Voranschlag 2020 Aufgaben- und Finanzplan 2021 - 2023
Inhaltsverzeichnis 1 Finanzielle Ausgangslage .................................................................................................. 4 2 Zusammenfassung............................................................................................................. 5 3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP ............................................... 6 3.1 Voranschlag ................................................................................................................ 6 3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2020 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) .............................. 6 3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2020 .............................................. 6 3.1.2.1 Antrag ............................................................................................................. 6 3.1.2.2 Abstimmungsfrage .......................................................................................... 6 3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2020 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) ........................... 6 3.2 Aufgaben- und Finanzplan ........................................................................................... 8 3.2.1 Einleitung/Ausgangslage ....................................................................................... 8 3.2.2 Legislaturziele ....................................................................................................... 8 3.2.3 Finanzpolitische Ziele ............................................................................................ 9 3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen.............................. 9 3.3 Ergebnis .................................................................................................................... 10 3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis ........................................................ 10 3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung ..................................................................... 11 3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss .......................................................................... 11 3.3.2.2 Transferertrag ............................................................................................... 12 3.3.2.3 Personalaufwand .......................................................................................... 13 3.3.2.4 Sachaufwand ................................................................................................ 13 3.3.2.5 Transferaufwand ........................................................................................... 14 3.4 Investitionen .............................................................................................................. 15 3.4.1 Investitionsrechnung ........................................................................................... 15 3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung .................................................................. 15 3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung ............................................... 16 3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung ............................................................. 17 3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung .................................................................................. 17 3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite ...................................................... 18 4 Planung der Hauptaufgaben ............................................................................................ 19 4.0 Allgemeine Verwaltung .............................................................................................. 19 4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung ..................................................... 22 4.2 Bildung ...................................................................................................................... 24 4.3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche ............................................................................... 27 4.4 Gesundheit ................................................................................................................ 29 Waldstatt Voranschlag / AFP 2
4.5 Soziale Sicherheit ...................................................................................................... 30 4.6 Verkehr ...................................................................................................................... 32 4.7 Umweltschutz und Raumordnung .............................................................................. 34 4.8 Volkswirtschaft........................................................................................................... 36 4.9 Finanzen und Steuern ............................................................................................... 37 Waldstatt Voranschlag / AFP 3
Artikel 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, bGS 612.0) sieht vor, den Bericht zum Budget und zum Finanzplan neu in einem so genannten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zusammenzufassen. Dabei wird der AFP im Sinne einer rollierenden Planung jährlich in ver- schiedenen Schritten überarbeitet. Das Ziel des AFP's ist es, die Gemeindeaufgaben mit ihren rechtlichen Grundlagen, die zum Erfüllen der Aufgaben notwendigen Leistungen sowie die aus den Leistungen angestrebten Wirkungen in einem Gesamtzusammenhang mit den Finanzen und den personellen Ressourcen zu stellen. Der AFP wird der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt den Voranschlag. Mit dem Voran- schlag werden die Leistungen des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalender- jahr festgelegt. Gemäss Artikel 15 Abs. 3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen die Stimmbürger über Voranschlag und Steuerfuss. Im vorliegenden Bericht sind sowohl Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wie auch der Voran- schlag dargestellt. Der Voranschlag 2020 wurde im Oktober noch in herkömmlicher Weise aufbereitet und den Stimmbürgern zur Abstimmung unterbreitet. 1 Finanzielle Ausgangslage Im Folgenden werden die Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung sowie die Geldflussrech- nung dargestellt. Erfolgsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Ordentlicher Aufwand 8'753 8'789 9'704 9'217 9'146 9'161 Ordentlicher Ertrag 9'704 8'795 9'074 9'355 9'240 9'243 Ordentliches Ergebnis 951 6 -630 138 94 82 Ausserordentlicher Aufwand 38 -- -- -- -- -- Ausserordentlicher Ertrag 14 -- 660 -- -- -- Entnahmen Spezialfinanzierungen und -24 39 3 -11 -1 10 Fonds Gesamtergebnis 903 45 33 127 94 92 Im Jahr 2020 ist ein Gesamtergebnis in Höhe von CHF 33'300 Franken geplant. In den Plan- jahren 2021 bis 2023 kann sowohl operativ- wie auch im Gesamtergebnis mit leicht positiven Ergebnissen gerechnet werden. Waldstatt Voranschlag / AFP 4
Im Jahr 2020 sind Nettoinvestitionen in Höhe von CHF 492'000 geplant. Für den wertver- mehrenden Teil der Sanierung der Steblenstrasse sind CHF 370'000 eingeplant. Weitere CHF 80'000 sind für den Ausbau des Meteorwasserkanals beim Bahnhof vorgesehen. Der Ersatz des Pikettfahrzeuges der Feuerwehr wird Nettoausgaben von CHF 42'000 verursa- chen. In den Jahren 2021 sind CHF 210'000 für die energietechnische Sanierung der Fens- ter beim Mehrzweckgebäude resp. im Jahr 2022 Fr. 400'000 für die Sanierung der Fenster des Oberstufenschulhauses vorgesehen. Weitere CHF 750'000 sind im Jahr 2023 für die Erneuerung des Werkhofes/des Entsorgungsplatzes berücksichtigt. Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Investitionsausgaben 716 1'498 492 210 400 750 Investitionseinnahmen 383 450 -- -- -- -- Nettoinvestitionen -333 -1'048 -492 -210 -400 -750 Im Jahr 2020 wird mit einem Finanzierungsfehlbetrag in Höhe von CHF 450'000 geplant. Ab dem Jahr 2021 darf man wieder von Finanzierungsüberschüssen ausgehen. Finanzierung und Geldfluss (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 1'558 631 42 832 822 802 Cash Drain aus investiver Tätigkeit -349 -1‘048 -492 -210 -400 -750 Finanzierungs-Überschuss (+) / - 1'208 -416 -450 622 422 52 Fehlbetrag (-) Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit -1'214 416 550 -622 -422 -52 Veränderung der flüssigen Mittel -6 0 0 0 0 0 Kennzahlen VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Nettoverschuldungsquotient 28.34 37.75 43.55 32.18 26.55 25.56 Selbstfinanzierungsgrad 512.79 60.71 8.61 393.24 203.93 106.93 Zinsbelastungsanteil 0.47 0.42 0.27 0.27 0.26 0.25 2 Zusammenfassung Dank innovativer Firmen und einer wachsenden Bevölkerungszahl wuchsen die Steuererträ- ge in den letzten Jahren stetig. Auf der Ausgabenseite zeigt der vor einigen Jahren einge- schlagenen Weg der haushälterischen Ausgabenpolitik ebenfalls seine Wirkung. Die Eigen- kapitalbasis konnte durch die guten Ergebnisse der Jahresrechnungen in den letzten Jahren stetig gestärkt werden. Mit einem zweckfreien Eigenkapital von CHF 3'744'900 per 31.12.2018 verfügt die Gemeinde Waldstatt über eine Eigenkapital-Basis von rund CHF 2'000 pro Einwohner. Auch mit dem per 1.1.2019 auf 4.3 Einheiten gesenkten Steuerfuss kann mit ausgeglichenen Jahresrechnungen geplant werden. Waldstatt Voranschlag / AFP 5
Die Nettoverschuldung wird nach einem kurzfristigen Anstieg im Jahr 2020, in den die Jah- resrechnung mit hohen Sanierungskosten für die Steblenstrasse belastet wird, in den Folge- jahren weiter gesenkt werden können. 3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP 3.1 Voranschlag 3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2020 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) Das Gesamtergebnis des Voranschlages 2020 weist einen Ertragsüberschuss von CHF 33'300 aus. Aufgrund der im nächsten Jahr geplanten Sanierung der Steblenstrasse wird mit einem negativen operativen Ergebnis von CHF 630'060 gerechnet. Daher sollen in den Jah- ren 2015 bis 2017 gebildete zusätzliche Abschreibungen im Umfang von CHF 660'000 auf- gelöst werden. Diese Auflösung wird als ausserordentlicher Ertrag in der zweiten Stufe der Erfolgsrechnung verbucht. Im Jahr 2020 sind Nettoinvestitionen von CHF 492'000 geplant. 3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2020 3.1.2.1 Antrag Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2020 am 17. September 2019 genehmigt und zu- handen der Stimmbürger verabschiedet. Der Voranschlag wird in gekürzter Form anfangs November allen Haushaltungen zugestellt. Die detaillierten Unterlagen zum Voranschlag können ab diesem Zeitpunkt auf der Homepage der Gemeinde abgerufen oder kostenlos bei der Finanzverwaltung bestellt werden. Der Gemeinderat unterbreitet den Voranschlag für das Jahr 2020 mit folgendem Bericht und Antrag: Der Voranschlag der Erfolgsrechnung mit einem unveränderten Steuerfuss von 4,3 Einhei- ten für natürliche Personen für das Jahr 2020 weist einen Ertragsüberschuss von CHF 33'300 aus. Dieses Ergebnis resultiert aus einem Gesamtertrag von CHF 9'779'260 und einem Gesamtaufwand von CHF 9'745'960. 3.1.2.2 Abstimmungsfrage Der Voranschlag 2020 wird den Stimmberechtigten mit folgender Abstimmungsfrage zum Entscheid vorgelegt: Wollen Sie dem Voranschlag 2020 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 33'300 so- wie Nettoinvestitionen von CHF 492'000 und einem Steuerfuss von 4,3 Einheiten für natürliche Personen annehmen? 3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2020 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) Der Voranschlag beruht auf den Grundsätzen des Finanzhaushaltsgesetzes des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Die wesentlichen Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Waldstatt Voranschlag / AFP 6
Elemente des Voranschlages Die folgenden Elemente bilden integrierende Teile des Voranschlages: Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung und Anhang. Die Erfolgsrechnung weist die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres aus. Sie wird zweistufig erstellt. In der ersten Stufe sind die mit der ordentlichen Tätigkeit zusam- menhängenden Erträge und Aufwendungen im Vergleich mit den budgetierten Beträgen dargestellt; der Saldo dieser Stufe gibt das effektive Ergebnis wieder. Die zweite Stufe ent- hält die ausserordentlichen Erfolge sowie Bildungen und Auflösungen von Reservepositio- nen. In der Investitionsrechnung werden die kreditpflichtigen Ausgaben für Investitionen in das Verwaltungsvermögen und die mit solchen Investitionen zusammenhängenden Einnahmen ausgewiesen und den im Voranschlag dafür gesprochenen Krediten gegenübergestellt. Im Anhang sind diejenigen zusätzlichen Informationen offengelegt, die für das grundsätzli- che Verständnis des Voranschlags und den verlässlichen Überblick über die finanzielle Lage und Entwicklung notwendig sind. Die Angaben des Anhanges sind in den folgenden Kapiteln 3.2 bis 3.8 enthalten. Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze Als Ertrag gilt der gesamte Wertzuwachs innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Erträge werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Ertrag gilt als realisiert, wenn in der betreffenden Periode ein Zufluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Als Aufwand gilt der gesamte Wertverzehr innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Auf- wände werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Aufwand gilt als eingetreten, wenn in der betreffenden Periode ein Abfluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Allgemeine Bewertungsgrundsätze Es gilt für alle Positionen der Grundsatz der Einzelbewertung. Die Bewertung des Verwaltungsvermögens erfolgt zu Anschaffungswerten. Die Entwertung durch die ordentliche Nutzung wird durch planmässige Abschreibungen über die angenom- mene Nutzungsdauer berücksichtigt. Nachhaltigen Wertverminderungen bzw. Wertaufho- lungen wird durch entsprechende Wertkorrekturen auf den jeweiligen Nutzwert Rechnung getragen, sobald eine solche Wertminderung absehbar ist. Für nicht budgetierte notwendige Wertkorrekturen sind Kreditüberschreitungen möglich; sie werden mit der Abnahme der Rechnung genehmigt. Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 30'000; Anschaffungen unter diesem Betrag werden im Anschaffungsjahr der Erfolgsrechnung belastet. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Es gelten folgende Nutzungsdau- ern: Anlageklasse Nutzungsdauer in Jahren Unüberbaute Grundstücke Keine Abschreibung Gebäude, Hochbauten 50 Jahre Tiefbauten (Strassen,Brücken,Kanalbauten) 50 Jahre Schwimmbad (übrige Sachanlagen) 10 Jahre Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 10 Jahre Abwasseranlagen 15 Jahre Informatik (Hardware/Software) 3 Jahre / 5 Jahre Waldstatt Voranschlag / AFP 7
Die Anlagen des Finanzvermögens werden zu Verkehrswerten bewertet. Die Verkehrswerte werden nicht planmässig abgeschrieben, sondern periodisch an neue Gegebenheiten ange- passt. Eine Neuermittlung der Verkehrswerte wird insbesondere vorgenommen, wenn sich die Marktverhältnisse massgebend verändern. Finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. 3.2 Aufgaben- und Finanzplan 3.2.1 Einleitung/Ausgangslage Nach Art. 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG; bGS 612.0) ist der Aufgaben- und Fi- nanzplan (AFP) ein zentrales Element für die mittelfristige Steuerung der Gemeinde. Der bisherige Finanzplan wird ergänzt um die inhaltliche Darstellung der Aufgaben. Ziel des AFP ist es somit, Finanzen und Leistungen mittelfristig zu steuern. Dies bedeutet eine intensive Auseinandersetzung mit den Hauptaufgaben und den Zielen der Gemeinde. 3.2.2 Legislaturziele Der Gemeinderat hat sich im Rahmen des Legislaturprogrammes 2019 bis 2023 folgende Schwerpunkte und strategischen Ziele gegeben: • Die Einwohnerzahl der Gemeinde Waldstatt steigt auf 2'050 • Eine Verdichtung nach Innen soll aktiv unterstützt werden • Die Parzelle 680 (Tanklager Winkfeld) wird zur Baureife vorangetrieben • Die Infrastruktur fürs Militär wird so ausgebaut, dass auch in Zukunft Einheiten in Waldstatt einquartiert werden • Es werden laufend Gespräch mit den Verantwortlichen des öffentlichen Verkehrs ge- sucht mit den Ziel, dass der Bahn- und Busbetrieb optimiert wird • Ein Grossverteiler wird bei der Ansiedlung ebenso wie der Hausarzt bei der Nachfol- geregelung unterstützt • Es werden Abklärungen gemacht, auf welchen Gebäuden PV Anlagen möglich sind und wo diese Sinn machen • Der Sanierungsbedarf bei den gemeindeeigenen Gebäuden wird eruiert, die Kosten- folgen werden aufgezeigt. • Gemeindeeigene Bauten sollen, wenn es ökonomisch vertretbar ist nur im Holzbau ausgeführt werden Waldstatt Voranschlag / AFP 8
3.2.3 Finanzpolitische Ziele Gemäss Artikel 22 des Finanzhaushaltsgesetzes legt der Gemeinderat finanzpolitische Ziel- grössen für die Beurteilung der Finanzlage und eine gesunde Entwicklung des Haushaltes fest. Die finanzpolitischen Ziele per Ende 2023 werden wie folgt festgelegt: • Reduktion der Nettoverschuldung pro Einwohner auf CHF 1'000 • Die Jahresrechnungen sollen mittelfristig ausgeglichen abgeschlossen werden • Der Steuerfuss liegt unter dem Mittel der Gemeinden im Appenzeller Hinterland 3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen Die folgenden Planungsannahmen wurden in dem weiteren Bericht zur Planung herangezo- gen. Volkswirtschaftliche Referenzgrößen VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Wachstum reales Bruttoinlandprodukt (AR) -- 2.00 1.70 1.70 1.70 1.70 Generelle Teuerung -- 0.50 0.50 0.50 0.50 0.50 Gemeindespezifische Referenzgrößen VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Entwicklung Personalteuerung -- 1.00 1.00 1.00 1.00 1.00 Entwicklung Einwohnerzahl 1'873 1'890 1'910 1'980 2'030 2'050 Entwicklung Steuereinheit NP 4.50 4.30 4.30 4.30 4.30 4.30 Waldstatt Voranschlag / AFP 9
3.3 Ergebnis 3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Betrieblicher Aufwand 8'671 8'719 9'642 9'157 9'085 9'100 30 - Personalaufwand 4'032 4'141 4'191 4'312 4'405 4'420 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 1'945 1'871 2'643 2'014 1'773 1'742 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 748 590 636 652 685 677 36 - Transferaufwand 1'945 2'117 2'173 2'179 2'222 2'261 Betrieblicher Ertrag 9'568 8'674 8'933 9'215 9'100 9'103 40 - Fiskalertrag 7'119 6'446 6'620 7'026 6'921 6'985 42 - Entgelte 1'210 1'170 1'379 1'194 1'188 1'140 43 - Verschiedene Erträge 6 1 1 1 1 1 45 - Entnahmen aus Fonds und Spezialfi- 11 7 7 7 7 7 nanzierungen 46 - Transferertrag 1'222 1'051 926 987 983 971 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 897 -45 -709 58 15 3 34 - Finanzaufwand 82 70 63 61 61 61 44 - Finanzertrag 136 121 141 140 140 140 Ergebnis aus Finanzierung 54 51 79 80 80 79 Operatives Ergebnis 951 6 -630 138 94 82 38 - Ausserordentliches Aufwand 38 -- -- -- -- -- 48 - Ausserordentlicher Ertrag 14 -- 660 -- -- -- 901 - Spezialfinanzierung und Fonds Auf- -24 39 3 -11 -1 10 wand/Ertrag Ausserordentliches Ergebnis und Re- -48 39 663 -11 -1 10 serveveränderung Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 903 45 33 127 94 92 Waldstatt Voranschlag / AFP 10
3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung 3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss Fiskalertrag (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 40 - Fiskalertrag 7'119 6'446 6'620 7'026 6'921 6'985 400 - Direkte Steuern natürliche Personen 5'548 5'225 5'339 5'527 5'665 5'721 401 - Direkte Steuern juristische Personen 847 700 735 742 750 757 402 - übrige Direkte Steuern 696 495 520 730 480 480 4022 - davon Grundstückgewinnsteuern 133 190 230 190 190 190 4023 - davon Handänderungssteuern 346 215 200 450 200 200 4024 - davon Erbschaftssteuern 217 90 90 90 90 90 403 - Besitz und Aufwandsteuern 27 26 27 27 27 27 Kennzahlen Steuerertrag VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Wachstum Steuern NP in % 5.40 -5.83 2.17 3.54 2.48 0.99 Wachstum Steuern JP in % -14.12 -17.35 5.00 1.01 1.01 1.00 Erläuterungen zum Voranschlag Im Jahr 2020 ist ein Fiskalertrag in Höhe von 6'620'100 Franken geplant. Bei den Steuerein- nahmen von den natürlichen Personen wird auf Basis der Hochrechnung 2019 mit einem Steuerwachstum von 2,0% gerechnet. Beim Steuerertrag von den juristischen Personen wird gegenüber dem Voranschlag 2019 ein leicht höherer Ertrag erwartet. Bei den Erträgen aus Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer und Erbschaftssteuern wurde der Me- dianwert der letzten fünf Jahren eingesetzt. Erläuterungen zum Steuerfuss Für den Voranschlag 2020 bildet der per 1. Januar 2019 gesenkte Steuerfuss von 4,3 Ein- heiten die Grundlage. Erläuterungen zum AFP Basis für die Planung der Steuererträge der natürlichen Personen der Jahre 2021 bis 2023 bildet ein unveränderter Steuerfuss von 4,3 Einheiten. Ebenfalls berücksichtigt ist eine Zu- nahme der Einwohnerzahl von 1'910 auf 2'050 Einwohner bis Ende 2023 aufgrund von di- versen Bauprojekten. Beim ordentlichen Steuerwachstum wird mit einer jährlichen Zuwachs- rate von 1,0% geplant. Die Auswirkungen des neuen Steuergesetzes (Minderertrag ) sind im Planjahr 2020 ebenfalls berücksichtigt. Die dazugehörigen Abfederungsmassnahmen des Waldstatt Voranschlag / AFP 11
Kantons wurden in den Jahren 2021 bis 2023 eingerechnet. Im Jahr 2020 wird aufgrund des Bezuges der Wohnungen in der Überbauung Ochsenwies mit einem einmalig höheren Er- trag aus Handänderungssteuern von CHF 450'000 gerechnet. 3.3.2.2 Transferertrag Transferertrag (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 46 - Transferertrag 1'222 1'051 926 987 983 971 460 - Ertragsanteile 181 175 188 188 190 191 461 - Entschädigungen von öffentlichen 35 35 35 35 35 35 Gemeinwesen 462 - Finanz- und Lastenausgleich 197 210 120 165 148 132 463 - Beträge von öffentlichen Gemeinwe- 804 628 581 596 608 610 sen und Dritten 469 - Verschiedener Transferertrag 5 3 3 3 3 3 Erläuterungen zum Voranschlag Im Jahr 2020 ist ein Transferertrag in Höhe von CHF 926'300 geplant. Der Minderertrag ge- genüber dem Vorjahr resultiert aus dem tieferen Leistungsanspruch aus dem Kantonalen Finanzausgleich sowie dem aufgrund der gesunkenen Schülerzahl tiefer ausfallenden Schulkostenbeitrag des Kantons. Erläuterungen zum AFP Der Schulkostenbeitrag des Kantons wird in den Jahren 2021 bis 2023 aufgrund der wieder steigenden Schülerzahlen leicht zunehmen. Der Anspruch aus dem Kantonalen Finanzaus- gleich wird auf tiefem Niveau stabil bleiben. Als Abfederungsmassnahme für die Auswirkun- gen der Revision des Steuergesetzes sind in den Jahren 2021 bis 2023 Ausgleichszahlun- gen des Kantons vorgesehen. Waldstatt Voranschlag / AFP 12
3.3.2.3 Personalaufwand Personalaufwand (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 30 - Personalaufwand 4'032 4'141 4'191 4'312 4'405 4'420 300 - Behörden, Kommissionen und Richter 146 176 170 178 178 178 301 - Löhne des Verwaltungs- und Be- 1'167 1'249 1'153 1'163 1'172 1'180 triebspersonals 302 - Löhne der Lehrpersonen 2'031 2'035 2'110 2'225 2'280 2'268 303 - Temporäre Arbeitskräfte 61 12 60 61 61 62 305 - Arbeitgeberbeiträge 589 612 650 637 665 683 309 - Übriger Personalaufwand 39 56 48 48 48 48 Erläuterungen zum Voranschlag Stellenaufstockungen im Bereich Infrastruktur sowie sowie eine steigende Anzahl Schüler, welche die Unterstützung von Schulischen Heilpädagogen benötigen führen zu leicht stei- genden Personalkosten. Erläuterungen zum AFP Aufgrund der wieder steigenden Schülerzahl ab dem Jahr 2021 muss auch mit höheren Per- sonalkosten im Bereich der Schule geplant werden. 3.3.2.4 Sachaufwand Sachaufwand (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 1'945 1'871 2'643 2'014 1'773 1'742 310 - Material und Warenaufwand 226 240 256 247 248 243 311 - Nicht aktivierbare Anlagen 53 73 73 69 69 69 312 - Ver- und Entsorgung Liegenschaften 184 184 182 183 183 183 VV 313 - Dienstleistungen und Honorare 694 616 619 587 589 590 314 - Baulicher und betrieblicher Unterhalt 516 504 1'210 652 412 397 315 - Unterhalt Mobilien und immaterielle 96 119 142 116 116 97 Anlagen 316 - Mieten, Leasing, Pachten, Benüt- 81 59 62 62 63 63 zungsgebühren 317 - Spesenentschädigung 61 46 60 67 62 67 318 - Wertberichtigungen auf Forderungen -4 -- -- -- -- -- 319 - Verschiedener Betriebsaufwand 38 30 38 32 33 32 Waldstatt Voranschlag / AFP 13
Erläuterungen zum Voranschlag Die Mehrkosten in dieser Aufwandkategorie im Vergleich zum Voranschlag 2019 und zum Jahr 2018 resultieren aus den einmaligen, hohen Sanierungskosten der Steblenstrasse, des Gemeindeanteils an der Neugestaltung der Zufahrt Ochsenwies und dem Unterhalt des Ab- wasserkanal-Leitungsnetzes im Zusammenhang mit diesen Strassensanierungen Erläuterungen zum AFP Im Planjahr 2021 sind CHF 220'000 für die Sanierung des Parkplatzes beim Mehrzweckge- bäude vorgesehen. 3.3.2.5 Transferaufwand Transferaufwand (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 36 - Transferaufwand 1'945 2'117 2'173 2'179 2'222 2'261 361 - Entschädigungen an öffentliche Ge- 136 204 226 227 229 230 meinwesen 363 - Beiträge an öffentliche Gemeinwesen 1'766 1'868 1'904 1'910 1'950 1'988 und Dritte 366 - Abschreibungen Investitionsbeiträge 43 46 43 43 43 43 369 - Verschiedener Transferaufwand 0 -- -- -- -- -- Erläuterungen zum Voranschlag Die Hauptgründe für die Kostensteigerung im Jahr 2020 liegen bei einem höheren Kosten- anteil der Gemeinde Waldstatt an der Beratungsstelle für Flüchtlinge in Herisau und einem höheren Aufwand für Fremdplatzierungen von Kindern im Bereich der Sozialhilfe Waldstatt Voranschlag / AFP 14
3.4 Investitionen 3.4.1 Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Investitionsausgaben 716 1'498 492 210 400 750 50 - Sachanlagen 682 1'487 492 210 400 750 56 - Eigene Investitionsbeiträge 35 11 -- -- -- -- Investitionseinnahmen 383 450 -- -- -- -- 61 - Rückerstattungen -- 450 -- -- -- -- 63 - Investitionsbeiträge für eigene Rech- 383 -- -- -- -- -- nung Saldo Investitionsrechnung -333 -1'048 -492 -210 -400 -750 3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung Im Jahr 2020 sind CHF 370'000 für den wertvermehrenden Teil der Sanierung der Ste- blenstrasse, CHF 80'000 für den Ausbau des Meteorwasserkanals beim Bahnhof und CHF 42'000 als Nettoausgaben für den Ersatz des Pikettfahrzeuges der Feuerwehr vorgesehen. Im Jahr 2021 sind Ausgaben von CHF 210'000 für die energietechnische Sanierung der Fenster der West- und Südfassade des Mehrzweckgebäudes geplant. Im Jahr 2022 sollen die Fenster/Fassaden des Oberstufenschulhauses für CHF 400'000 energietechnisch sa- niert werden. Weitere CHF 750'000 sind im Jahr 2023 für die Erneuerung des Werkho- fes/des Entsorgungsplatzes berücksichtigt. Waldstatt Voranschlag / AFP 15
3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung (+) 903 45 33 127 94 92 Gewinn / (-) Reinverlust Geldfluss aus operativer Tätigkeit (+) 1'558 631 42 832 822 802 Cash Flow / (-) Cash Drain Liquiditätswirksame Einnahmen der Investi- 383 -- -- -- -- -- tionsrechnung Liquiditätswirksame Ausgaben der Investiti- -716 -1'048 -492 -210 -400 -750 onsrechnung Geldfluss aus Investitionstätigkeit ins -333 -1'048 -492 -210 -400 -750 Verwaltungsvermögen Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins Finanz- -16 0 0 0 0 0 vermögen Geldfluss aus Investitions- und Anlagen- -349 -1‘048 -492 -210 -400 -750 tätigkeit Finanzierungs-Überschuss (+) / - 1'208 -416 -450 622 422 52 Fehlbetrag (-) Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit -1'214 416 450 -622 -422 -52 Veränderung der flüssigen Mittel -6 0 0 0 0 0 Die Geldflussrechnung zeigt die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel auf und wird unterteilt in Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzie- rungstätigkeit. In den Jahren 2019 und 2020 muss aufgrund hoher Investitionstätigkeit (ARA-Erweiterung) und hoher Sanierungskosten für die Steblenstrasse im Jahr 2020 von einem Finanzierungs- fehlbetrag ausgegangen werden. Ab dem Jahr 2021 sollten wieder Finanzierungsüber- schüsse resultieren, die zur Amortisation von Festkrediten genutzt werden können. Waldstatt Voranschlag / AFP 16
3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung Nettoschulden I + II (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Nettoschuld I 2'017 2'434 2'884 2'261 1‘838 1'786 Fremdkapital 9'727 10'143 10'593 9'970 9'548 9'496 Finanzvermögen 7'709 7'709 7'709 7'709 7'709 7'709 Nettoschuld II 1'977 2'394 2'844 2'221 1'798 1'746 Verwaltungsvermögen 8'197 8'618 9'098 8'613 8'285 8'315 Darlehen und Beteiligungen 40 40 40 40 40 40 Eigenkapital 6'180 6'185 6'214 6'352 6'447 6'529 davon Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 3'745 3'790 3'824 3'950 4'044 4'136 Die Nettoschulden I zeigen, welcher Teil des Fremdkapitals nicht durch das Finanzvermö- gen gedeckt ist. Ab dem Jahr 2021 sollte die Nettoverschuldung wieder reduziert werden können. Die Nettoschulden II zeigen denjenigen Teil des abzuschreibenden Verwaltungsvermögens, der nicht durch das Eigenkapital gedeckt ist. 3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung Kennzahlen erster Priorität VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Nettoverschuldungsquotient 28.34 37.75 43.55 32.18 26.55 25.56 Selbstfinanzierungsgrad 512.79 60.71 8.61 393.24 203.93 106.93 Zinsbelastungsanteil 0.47 0.42 0.27 0.27 0.26 0.25 Nach einem Anstieg im Planjahr 2020 sollte sich der Nettoverschuldungsquotient aufgrund der Finanzüberschüsse in den Jahren 2021 bis 2023 wieder positiv entwickeln. Kennzahlen zweiter Priorität VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Nettoschulden I in Franken pro Einwohner 1'077 1'287 1'510 1'142 906 871 Selbstfinanzierungsanteil 17.58 7.23 0.47 8.83 8.83 8.61 Kapitaldienstanteil 8.61 7.65 7.76 7.70 8.15 8.07 Bruttoverschuldungsanteil 94.13 108.75 110.94 103.91 102.68 95.75 Investitionsanteil 8.21 15.52 5.17 2.40 4.54 8.19 Waldstatt Voranschlag / AFP 17
In den Jahren 2019 und 2020 werden sich die Nettoverschuldung und der Bruttoverschul- dungsanteil aufgrund der hohen Investitionstätigkeit und hohen Ausgaben für Strassensanie- rungen leicht verschlechtern. Ab dem Jahr 2021 sollte die Verschuldung wieder reduziert werden können und das Finanzpolitische Ziel einer Nettoverschuldung je Einwohner von unter CHF 1'000 erreicht werden können. 3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite Für die Erweiterung der ARA besteht ein Verpflichtungskredit von netto CHF 850'000, für den per 31.10.2019 Kosten von Fr. 820‘300 beansprucht wurden. Gebundene Ausgaben fallen gemäss Art. 88 Kantonsverfassung und Art. 19 Gemeindege- setz immer in die Kompetenz der Exekutive. Ein Verpflichtungskredit kann nur für neue Aus- gaben gesprochen werden. Waldstatt Voranschlag / AFP 18
4 Planung der Hauptaufgaben Überblick über die Hauptaufgaben (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG -897 -967 -1'051 -1'040 -1'047 -1'050 1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SI- -75 -77 -77 -79 -79 -79 CHERHEIT, VERTEIDIGUNG 2 - BILDUNG -3'107 -3'159 -3'266 -3'321 -3'421 -3'427 3 - KULTUR, SPORT UND FREIZEIT, -621 -506 90 -770 -544 -546 KIRCHE 4 - GESUNDHEIT -415 -433 -397 -422 -437 -452 5 - SOZIALE SICHERHEIT -961 -1'102 -1'101 -1'111 -1'134 -1'156 6 - VERKEHR -212 -293 -940 -278 -279 -281 7 - UMWELTSCHUTZ UND RAUMORD- -77 -58 32 -56 -46 -46 NUNG 8 - VOLKSWIRTSCHAFT -37 -29 -35 -28 -29 -28 9 - FINANZEN UND STEUERN 7'306 6'668 6'780 7'233 7'110 7'158 Summe: Gesamthaushalt 903 45 33 127 94 92 4.0 Allgemeine Verwaltung Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 30 - Personalaufwand 703 788 838 851 857 863 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 366 323 329 331 333 332 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 58 57 57 57 57 57 36 - Transferaufwand 17 20 43 19 19 19 42 - Entgelte 153 124 120 121 122 123 43 - Verschiedene Erträge 4 1 1 1 1 1 44 - Finanzertrag 5 3 3 3 3 3 46 - Transferertrag 72 82 82 82 83 83 49 - Interne Verrechnungen 13 13 11 11 11 11 Nettoergebnis -897 -967 -1'051 -1'040 -1'047 -1'050 Waldstatt Voranschlag / AFP 19
Erläuterung zur Erfolgsrechnung Konto Begründung 30 Steigende Personalkosten aufgrund von Stellenneubesetzungen und abgeschlossenen Weiterbildungen von Verwaltungsangestellten verbunden mit der Übernahme von neuen Aufgaben. 36 Im Jahr 2020 einmalig leicht höhere Kosten aufgrund eines Unterstützungsbeitrages an die Musikge- sellschaft Waldstatt Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Bezug zum Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Der Gemeinderat und die Verwaltung erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung und die ansässigen Unternehmen bedürfnisgerecht und in hoher Qualität. Sie sorgen für transparente, sichere und schnelle Abläufe. Hauptaufgaben Bereich Beschreibung 011 Legislative Durchführen von Abstimmungen und Wahlen 012 Executive Aufgaben und Kompetenzen gemäss Gemeindeordnung 022 Verwaltung Gemeindekanzlei, Grundbuchamt, Einwohneramt, Erbschaftsamt und Finanzverwaltung erbringen Ihre Dienstleistungen effizient und bürgerfreundlich. Die Bauverwaltung ist ausge- lagert. Die Sozialen Dienste werden durch eine externe Firma sehr professionell geführt. Aufgabenbereich (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 01 - Legislative und Exekutive -228 -258 -278 -263 -265 -263 011 - Legislative -36 -36 -37 -38 -38 -38 012 - Exekutive -191 -221 -241 -225 -227 -225 02 - Allgemeine Dienste -670 -709 -773 -777 -782 -787 022 - Übrige allgemeine Dienste -568 -605 -672 -676 -681 -686 029 - Übrige Verwaltungsliegenschaften -102 -104 -101 -101 -101 -101 Summe: 0 - ALLGEMEINE VERWAL- -897 -967 -1'051 -1'040 -1'047 -1'050 TUNG Erläuterungen zu den Finanzen Bereich Begründung 012 im Jahr 2020 einmalig leicht höhere Kosten aufgrund eines Unterstützungsbeitrages an die Musikge- sellschaft Waldstatt. 022 Steigende Personalkosten aufgrund von Stellenneubesetzungen und abgeschlossenen Weiterbildun- gen von Verwaltungsangestellten verbunden mit der Übernahme von neuen Aufgaben Waldstatt Voranschlag / AFP 20
Zielsetzungen RE VA VA FP FP Bereich Zielsetzung Indikator FP 2023 2018 2019 2020 2021 2022 zeitnahe Information Der Gemeinderat in- im "Waldstätter" und formiert die Bevölke- 012 mittels Medienmittei- rung proaktiv über lungen oder über aktuelle Themen Newsletter Jahresabschluss wird in Prüfbericht ohne Ein- 022 einwandfreier Qualität erfüllt schränkungen erstellt hohe Arbeitszufrie- Die Gemeinde Wald- denheit der Mitarbeiter 022 statt ist ein attraktiver / tiefe Personalfluktua- Arbeitgeber tion Lagebeurteilung Bereich Beurteilung / Einschätzung 022 Die Rekrutierung von qualifiziertem Verwaltungspersonal wird immer schwieriger. Ein den letzten Jahren spürt man, dass immer mehr gutes Personal von andern Arbeitgebern abgeworben wird. Massnahmen Bereich Massnahmen 022 Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter wird unterstützt, mindestens jährliche Mitarbeitergespräche, flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice, Leistungsumfang RE VA VA FP FP Bereich Leistung FP 2023 2018 2019 2020 2021 2022 Anzahl Abstimmungsvorlagen / Wahlen (Kt. + 011 5 5 5 5 5 5 Gde.) 011 Anzahl Stimmberechtigte 1'306 1'308 1'320 1'370 1'400 1'410 012 Anzahl GR-Sitzungen 17 17 17 17 17 17 012 Anzahl GR-Geschäfte 182 193 195 195 195 195 Waldstatt Voranschlag / AFP 21
4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 30 - Personalaufwand 46 62 53 53 53 53 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 126 81 103 81 81 81 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 4 4 8 8 8 8 36 - Transferaufwand 78 84 82 84 84 84 39 - Interne Verrechnungen 2 2 2 2 2 2 42 - Entgelte 152 146 147 147 147 147 45 - Entnahmen aus Fonds und Spezialfi- 2 -- -- -- -- -- nanzierungen 46 - Transferertrag 19 18 18 18 18 18 49 - Interne Verrechnungen 3 3 3 3 3 3 901 - Abschluss Erfolgsrechnung - Ab- schluss Spezialfinanzierungen und Fonds 5 -11 2 -20 -20 -20 im EK Nettoergebnis -75 -77 -77 -79 -79 -79 Erläuterung zur Erfolgsrechnung Veränderung Die Nettoausgaben bewegen sich in den nächsten Jahren auf dem gewöhnten Niveau. Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Nettoinvestitionen -- -- -42 -- -- -- Erläuterungen zur Investitionsrechnung Bereich Veränderung 15 Im Jahr 2020 sind netto TCHF 42 für den Ersatz des Pikettfahrzeuges eingeplant. Hauptaufgaben Bereich Beschreibung 15 Die Kernaufgabe der Feuerwehr ist die Intervention bei Bränden, Naturereignissen, Explosionen, Einstürzen, Unfällen und ABC-Ereignissen zum Schutz von Mensch und Tier, Umwelt und Sachwerten. Der Feuerwehr obliegt die Aufgabe des unverzüglichen, befristeten Ersteinsatzes in Kooperation mit Polizei und Sanität. Das Kommando ist angehalten die Feuerwehr wirtschaftlich zu betreiben. Die Einsatzerfahrenheit der Mannschaft muss mit nötigen Massnahmen möglichst hoch gehalten wer- den Waldstatt Voranschlag / AFP 22
Aufgabenbereich (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 14 – Allgemeines Rechtswesen -54 -51 -52 -52 -52 -52 140 – Allgemeines Rechtswesen -54 -51 -52 -52 -52 -52 15 – Feuerwehr -2 -3 -3 -3 -3 -3 150 – Feuerwehr -2 -3 -3 -3 -3 -3 16 – Verteidigung -19 -23 -23 -25 -25 -25 162 – Zivile Verteidigung -19 -23 -23 -25 -25 -25 Summe: 1 – ÖFFENTLICHE ORDNUNG -75 -77 -77 -79 -79 -79 UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG Zielsetzungen RE VA VA FP FP FP Bereich Zielsetzung Indikator 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Es gelingt der Feuer- wehr stetig neue moti- vierte Mitglieder zu Personalbestand der 15 akquirieren und den Feuerwehr Waldstatt Personalbestand kon- stant zu halten Anzahl Einsätze 15 Einsatzerfahrenheit Brand Anzahl Einsätze 15 Einsatzerfahrenheit Brand / Nachbarge- meinden Lagebeurteilung Bereich Beurteilung / Einschätzung 15 Die Rekrutierung neuer AdF gestaltet sich immer schwieriger Massnahmen Bereich Massnahmen 15 Die Rekrutierung neuer AdF muss regional gemacht werden. Durch Neuorganisation der Feuerwehren kann diesem Umstand Rechnung getragen werden. . 15 Das Kommando führt Gespräche mit Arbeitgebern, damit diese die AdF positiv unterstützen. Waldstatt Voranschlag / AFP 23
4.2 Bildung Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 2 - BILDUNG (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 30 - Personalaufwand 2'753 2'774 2'889 2'993 3'077 3'083 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 325 381 400 378 364 365 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 252 174 174 174 208 208 36 - Transferaufwand 222 279 251 253 254 255 38 - Ausserordentlicher Aufwand 38 -- -- -- -- -- 42 - Entgelte 4 4 11 11 4 4 46 - Transferertrag 475 444 437 466 477 480 49 - Interne Verrechnungen 4 1 -- -- -- -- Nettoergebnis -3'107 -3'159 -3'266 -3'321 -3'421 -3'427 Erläuterung zur Erfolgsrechnung Konto Veränderung 30 Aufgrund der steigenden Schülerzahl in den nächsten Jahre muss mit höheren Personalkosten geplant werden Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Nettoinvestitionen -- -37 -- -- -400 -- Erläuterungen zur Investitionsrechnung Bereich Veränderung 217 Im Jahr 2022 soll die Fassade/die Fenster des Oberstufenschulhauses für TCHF 400 enegietechnisch saniert werden. Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Die Gemeinde Waldstatt verfügt über qualitativ hochstehende Bildungsangebote vom Kindergarten bis zur Oberstufe. Kinder und Jugendliche sind gemäss Lehrplan und individuellen Voraussetzungen zu fördern und in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Im Anschluss an die Schulpflicht sollen sie befähigt sein, eine Berufsausbildung anzutreten oder eine wei- terführende Schule zu besuchen. Waldstatt Voranschlag / AFP 24
Hauptaufgaben Bereich Beschreibung 211 Im Kindergarten werden die Kinder in ihren Entwicklungsschritten unterstützt und gefördert sowie auf den Eintritt in die Primarschule vorbereitet. 212 Die Primarstufe umfasst sechs Schuljahre. Sie führt die Kinder in die Grundfertigkeiten Lesen, Schrei- ben sowie Rechnen ein und erweitert die Fähigkeiten im sprachlichen, musischen, handwerklichen und sportlichen Bereich. Die Sozialkompetenz, eine positive Arbeitshaltung, Leistungsbereitschaft und zunehmende Selbständigkeit werden gezielt gefördert. 213 Die Oberstufe umfasst in der Regel drei Schuljahre. Der Unterricht ist darauf ausgerichtet, die Jugend- lichen auf den Eintritt in die berufliche Ausbildung, auf weiterführende Schulen und die zunehmende Selbstverantwortung und Selbständigkeit vorzubereiten Aufgabenbereich (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 21 - Obligatorische Schule -2'936 -2'943 -3'067 -3'121 -3'221 -3'227 211 - Eingangsstufe -274 -298 -320 -310 -318 -341 212 - Primarstufe -1'083 -1'022 -1'175 -1'099 -1'128 -1'118 213 - Oberstufe -877 -868 -868 -1'017 -1'054 -1'043 214 - Musikschulen -51 -63 -52 -53 -54 -55 217 - Schulliegenschaften -445 -468 -421 -412 -436 -438 219 - Übrige obligatorische Schule -206 -225 -232 -230 -231 -232 22 - Sonderschulen -171 -216 -199 -200 -200 -200 220 - Sonderschulen -171 -216 -199 -200 -200 -200 Summe: 2 - BILDUNG -3'107 -3'159 -3'266 -3'321 -3'421 -3'427 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung Bereich Begründung 213 Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in der Oberstufe ist in den Jahren 2021 bis 2023 mit höheren Personalkosten zu rechnen. Zielsetzungen RE VA VA FP FP FP Bereich Zielsetzung Indikator 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Schüler finden für Quote der Schüler mit direkter sich eine angemes- 213 Anschlusslösung nach der 3. > 95% >95% > 95% > 95% sene Anschlusslö- Oberstufe (%) sung Die Schule zeichnet sich durch gute Fluktuationsrate (ohne Pensio- 219 < 5% < 5% < 5% < 5% Arbeitsbedingungen nierungen/Mutterschaften) aus Waldstatt Voranschlag / AFP 25
Lagebeurteilung Bereich Beurteilung / Einschätzung 213 Durch die enge Begleitung durch die Klassenlehrpersonen und SHP sowie der aktuellen Lehrstellensi- tuation finden die Schulabgänger-/innen in der Regel eine Anschlusslösung. 219 Die Schule Waldstatt wird als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen. Die Arbeitszufriedenheit der Lehrerschaft ist hoch und es herrscht ein gutes Arbeitsklima. Massnahmen Bereich Massnahmen 213 Ab der zweiten Oberstufe werden die Jugendlichen bei der beruflichen Orientierung gezielt mit mehre- ren Coaching-Gesprächen unterstützt. 219 Es besteht eine respektvolle Feedbackkultur. Mit den Lehrpersonen wird jährlich ein MAG geführt. Leistungsumfang RE VA VA FP FP Bereich Leistung FP 2023 2018 2019 2020 2021 2022 211 Anzahl Schüler Kindergarten 39 41 34 43 44 38 212 Anzahl Schüler Primarschule 129 121 128 115 113 115 213 Anzahl Schüler Oberstufe 54 47 45 61 65 68 Total Schüler 222 209 207 219 222 221 Waldstatt Voranschlag / AFP 26
4.3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 3 - KULTUR, SPORT UND FREIZEIT, KIRCHE (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 30 - Personalaufwand 309 303 312 315 317 319 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 350 301 372 521 293 293 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 352 252 247 263 263 263 36 - Transferaufwand 18 2 2 4 4 4 42 - Entgelte 400 345 356 326 327 327 43 - Verschiedene Erträge 2 -- -- -- -- -- 48 - Ausserordentlicher Ertrag -- -- 660 -- -- -- 49 - Interne Verrechnungen 7 7 7 7 7 7 Nettoergebnis -621 -506 90 -770 -544 -546 Erläuterung zur Erfolgsrechnung Konto Veränderung 48 Im Jahr 2020 werden auf dem Mehrzweckgebäude zusätzlich getätigte Abschreibungen im Umfang von TCHF 660 wieder aufgelöst. Diese Auflösung wird als ausserordentlicher Ertrag in der zweiten Stufe der Erfolgsrechnung verbucht 31 Im Jahr 2021 sind TCHF 220 für die Sanierung des Parkplatzes beim Mehrzweckgebäude eingeplant. Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 Nettoinvestitionen -7 -- -- -210 -- -- Erläuterungen zur Investitionsrechnung Im Jahr 2021 sind TCHF 210 für die energietechnische Sanierung der Fenster der West- und Südseite des Mehrzweckgebäudes vorgesehen. Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Bezug zum Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Der Gemeinderat setzt sich zum Ziel, die Infrastruktur so auszubauen und zu unterhalten, dass auch in Zukunft Einheiten der Armee in Waldstatt stationiert werden. Zudem soll das MZG der Schule und den verschiedenen Vereinen dazu die- nen sportliche Anlässe durchzuführen. Auch für gesellschaftliche und kulturelle Anlässe sollen die Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Das Freibad soll im Sommer ein Begegnungsort für alle Generationen sein und insbesondere den Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung bieten. Waldstatt Voranschlag / AFP 27
Hauptaufgaben Bereich Beschreibung 341 Betrieb eines familienfreundlichen und sicheren Freibades. 342 Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt des Mehrzweckgebäudes und der Sportanlage für verschiedene Anspruchsgruppen. Aufgabenbereich (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 31 - Kulturerbe -16 -- -- -3 -3 -3 312 - Denkmalpflege und Heimatschutz -16 -- -- -3 -3 -3 32 - Übrige Kultur 0 -- -- -- -- -- 329 - übrige Kultur 0 -- -- -- -- -- 33 - Medien -6 -14 -16 -21 -21 -21 332 - Massenmedien -6 -14 -16 -21 -21 -21 34 - Sport und Freizeit -598 -492 105 -747 -521 -523 341 - Sport -260 -117 -160 -121 -122 -122 342 - Freizeit -338 -374 265 -626 -399 -400 Summe: 3 - KULTUR, SPORT UND FREI- -621 -506 90 -770 -544 -546 ZEIT, KIRCHE Erläuterungen zu den Finanzen Bereich Begründung 342 Im Jahr 2020 werden zusätzliche Abschreibungen von TCHF 660 wieder aufgelöst 342 Im Jahr 2021 soll der Parkplatz beim MZG für TCHF 220 saniert werden Zielsetzungen RE VA VA FP FP FP Bereich Zielsetzung Indikator 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Die Infrastruktur der Militärunterkunft ist in Ertrag aus Einquartie- einem guten Zustand TCHF TCHF TCHF TCHF TCHF TCHF 342 rungen von Militärein- um weiterhin ein attrak- 80 80 80 80 80 80 heiten tiver Standort für die Armee zu sein Lagebeurteilung Bereich Beurteilung / Einschätzung 341 Auf die Saison 2018 hin wurde das Bassin des Freibades saniert. 342 Im Jahr 2017 wurde der Aussensportplatz saniert und befindet sich nun wieder in einen gutem Zu- stand. Beim Mehrzweckgebäude wurden die notwendigen, laufenden Unterhaltsarbeiten regelmässig vorgenommen. 342 Ein Raumkonzept für den Neubau Werkhof soll nach Möglichkeit auch Räume enthalten, welche für die Sparte Freizeit genutzt werden können. Waldstatt Voranschlag / AFP 28
Massnahmen Bereich Massnahmen 341 diverse Unterhaltsarbeiten wie Ersatz Pumpen, Wasseraufbereitung, Ersatz Filter, Sanierung Gardero- ben, Neugestaltung Kiosk, Eingangsbereich stehen in den kommenden Jahren an. 342 Sanierung des Parkplatzes beim MZG im Jahr 2021 4.4 Gesundheit Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 4 - GESUNDHEIT (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 36 - Transferaufwand 416 433 397 422 437 452 46 - Transferertrag 1 -- -- -- -- -- Nettoergebnis -415 -433 -397 -422 -437 -452 Erläuterung zur Erfolgsrechnung Konto Veränderung 36 Im nächsten Jahr kann mit tieferen Kosten für die Spitex geplant werden. Grundsätzlich hängt die Kos- tenentwicklung in der Pflegefinanzierung von der Anzahl Heimbewohner und deren Pflegestufen ab und unterliegt daher starken Schwankungen. Hauptaufgaben Bereich Beschreibung 412 Im Rahmen der Pflegefinanzierung bezahlt die Gemeinde ab der Pflegestufe "BESA" 3 entsprechende Beiträge. Die Tarife für die Pflegefinanzierung werden vom Kanton festgelegt. Die Kosten werden von der Krankenkasse, vom Bewohner und von der Wohngemeine getragen. 421 Die Gemeinde Waldstatt beteiligt sich an der Kosten der Spitex Appenzellerland. Aufgabenbereich (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 41 - Spitäler, Kranken- und Pflegeheime -322 -320 -310 -330 -340 -350 412 - Spitäler, Kranken- und Pflegeheime -322 -320 -310 -330 -340 -350 42 - Ambulante Krankenpflege -91 -108 -83 -88 -93 -98 421 - Ambulante Krankenkpflege -91 -108 -83 -88 -93 -98 43 - Gesundheitsprävention -3 -5 -4 -4 -4 -4 433 - Schulgesundheitsdienst -3 -5 -4 -4 -4 -4 Summe: 4 - GESUNDHEIT -415 -433 -397 -422 -437 -452 Waldstatt Voranschlag / AFP 29
Erläuterungen zu den Finanzen Bereich Begründung 412 / 421 Auch aufgrund der demografischen Entwicklung muss in diesem Bereich mit steigenden Kosten ge- rechnet werden. Die Gemeinde Waldstatt kann jedoch aktiv keinen Einfluss auf die Kostenentwicklung nehmen. Leistungsumfang RE VA VA FP FP Bereich Leistung FP 2023 2018 2019 2020 2021 2022 412 Anzahl Personen in den BESA-Stufen 3 - 12 16 15 15 15 15 15 4.5 Soziale Sicherheit Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 5 - SOZIALE SICHERHEIT (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 30 - Personalaufwand 181 176 60 61 61 62 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 142 29 10 10 10 10 36 - Transferaufwand 887 992 1'084 1'084 1'106 1'127 39 - Interne Verrechnungen 5 5 3 3 3 3 46 - Transferertrag 254 101 56 46 46 46 Nettoergebnis -961 -1'102 -1'101 -1'111 -1'134 -1'156 Erläuterung zur Erfolgsrechnung Konto Veränderung 36 Höherer Kostenanteil an der Beratungsstelle für Flüchtlinge, steigende Ausgaben für Alimentenbevor- schussungen sowie Kosten für Fremdplatzierungen von Kindern/Jugendlichen Hauptaufgaben Bereich Beschreibung 52/53 Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen richtet sich nach dem Bundesgesetz über Ergänzungsleistun- gen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Nach Abzug der Bundesbeiträge werden die verbleibenden Aufwände je zur Hälfte vom Kanton und den Gemeinden getragen. 544 Die Regionale Berufsbeistandschaft Hinterland in Herisau ist zuständig für die Führung von Massnah- men im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenbereich sowie die Beratung und Begleitung privater Man- datsträger. 572 Die Sozialhilfe umfasst die Existenzsicherung und die persönliche Hilfe in Notlagen. Die Leistungen werden gemäss Sozialhilfegesetz und den SKOS-Richtlinien erbracht. 573 Betreuung und Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlingen mit dem Ziel der persönlichen und finanziellen Unabhängigkeit. 579 Führung der Sozialen Dienste für die Gemeinden Waldstatt und Hundwil. Ab dem Jahr 2020 werden die Gemeinden Schwellbrunn und Schönengrund die Sozialen Dienste wieder in eigener Regie führen. Waldstatt Voranschlag / AFP 30
Aufgabenbereich (in Tausend CHF) VA VA RE 2018 FP 2021 FP 2022 FP 2023 2019 2020 52 - Invalidität -150 -153 -138 -140 -145 -150 522 - Invalidität -150 -153 -138 -140 -145 -150 53 - Alter und Hinterlassene -208 -217 -235 -237 -247 -257 531 - Total Alters- und Hinterlassenenversi- -6 -6 -7 -7 -7 -7 cherung 532 - Ergänzungsleistungen AHV -197 -206 -224 -225 -235 -245 535 - Leistungen an Alter -5 -5 -5 -5 -5 -5 54 - Familie und Jugend -94 -170 -179 -184 -190 -194 543 - Alimentenbevorschussung und - 27 -40 -50 -51 -51 -51 inkasso 544 - Jugendschutz -108 -116 -115 -120 -125 -130 545 - Leistungen an Familien -13 -14 -14 -14 -14 -14 57 - Sozialhilfe und Asylwesen -509 -563 -548 -550 -553 -555 572 - Wirtschaftliche Sozialhilfe -230 -306 -342 -342 -342 -342 573 - Asylwesen -191 -140 -162 -164 -165 -167 579 - Übrige Fürsorge -88 -117 -44 -45 -46 -46 Summe: 5 - SOZIALE SICHERHEIT -961 -1'102 -1'101 -1'111 -1'134 -1'156 Erläuterungen zu den Finanzen Bereich Begründung 532 tendenziell steigende Kosten für die Ergänzungsleistungen zur AHV auch aufgrund der demografi- schen Entwicklung 572 steigende Kosten aufgrund einer zunehmenden Anzahl von Kinder und Jugendlichen die fremdplatziert werden müssen. 573 höherer Kostenanteil an der Beratungsstelle für Flüchtlinge in Herisau 579 tieferer Nettokosten ab dem Jahr 2020 weil die Dienstleistung nicht mehr für die Gemeinden Schwell- brunn und Schönengrund erbracht werden kann Zielsetzungen RE VA VA FP FP Aufgabe Zielsetzung Indikator FP 2023 2018 2019 2020 2021 2022 Möglichst schnelle Wie- 572 dereingliederung in den Anzahl Personen Arbeitsmarkt Lagebeurteilung Aufgabe Beurteilung / Einschätzung 572 Die Anzahl nicht vermittelbarer Klienten ist in einem normalen Mass, Die Gemeinde Waldstatt zahlt noch immer in den Sozialausgleichsfonds Waldstatt Voranschlag / AFP 31
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