Vorbereitung in der IBOR-Transition sowie Reform der Referenzwerte aus Sicht der NORD/LB - Stand April 2021.
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Vorbereitung in der IBOR-Transition sowie Reform
der Referenzwerte aus Sicht der NORD/LB
Stand April 2021.
1IBOR-Transition: Informationsbroschüre.
IBOR-Transition mit der NORD/LB.
Inhaltsverzeichnis.
1 Zusammenfassung
Übersicht und Hintergrund zur aktuellen
2
Umstellung
Kernaspekte der verschiedenen IBOR-Sätze und
3
risikofreien Referenzzinssätze
4 Marktereignisse und Zeitplan
5 So bleiben Sie auf dem Laufenden
6 Häufig gestellte Fragen
21
IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2
3
IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4
Zusammenfassung. 5
6
1 Hintergrund:
Seit mehreren Jahren arbeiten die Aufsichtsbehörden und Zentralbanken an der Reform der heutigen variablen Referenzzinssätze. Die
entsprechenden Reformvorhaben finden in einer Vielzahl von Währungsräumen, u.a. dem EURO-Raum, den USA, dem Vereinigten Königreich (UK),
der Schweiz, Kanada, Japan, Hong Kong, Singapur und Australien statt. Ziel ist hierbei die Erhöhung der Verlässlichkeit und der Robustheit der
variablen Referenzzinssätze. Dies soll nach Definition der Aufsichtsorgane möglichst durch transaktionsbasierte Referenzzinssätze erfolgen.
In den einzelnen Währungsräumen gibt es lokale Referenzzinssätze. Neben dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) ist der USD LIBOR (London
Interbank Offered Rate) bzw. der GBP LIBOR der bekannteste Referenzzinssatz. Jeder der genannten Referenzzinssätze ist Grundlage für eine
Vielzahl von Finanzinstrumenten, u.a. in der Berechnung der Zinszahlungen von Derivaten, Krediten und Anleihen.
Am 5. März 2021 hat die FCA das offizielle IBOR-Ende oder die folgenden sogenannten „Index Cessation Effective Dates“ verkündet:
• sofort nach dem 31. Dezember 2021 wird die Publikation aller GBP, EUR, CHF und JPY LIBORs eingestellt sowie die Veröffentlichung des USD
LIBORs mit Laufzeiten 1 Woche und 2 Monate.
• sofort nach dem 30. Juni 2023 wird die Publikation der verbleibenden USD LIBORs eingestellt.
Weitere Informationen zur offiziellen Ankündigung der FCA über das IBOR-Ende finden Sie auf der FCA-Homepage unter:
https://www.fca.org.uk/news/press-releases/announcement
Da die meisten IBORs ab Beginn 2022 nicht länger veröffentlicht werden, müssen RFR-basierte Märkte bis dahin etabliert sein. Ausnahmen hiervon
sind der reformierte EURIBOR, der weiterhin als Referenzzins genutzt werden kann sowie einige USD LIBORs (Overnight, 1, 3, 6 und 12 Monate),
welche noch bis zum 30. Juni 2023 fortbestehen.
Für die NORD/LB ist es von großer Bedeutung, die Interessen unserer Kunden zu wahren und ihrer Verantwortung als regionale Bank und Position
im Finanzsystem gerecht zu werden. Die NORD/LB setzt erhebliche Ressourcen ein, um diese Herausforderung zu meistern. Mit Unterstützung des
Vorstands wurde ein Projekt zur Umstellung der Referenzwerte (IBOR-Transition Projekt) eingerichtet. Besonders wichtig ist es für die NORD/LB, im
Dialog mit Ihren Kunden zu bleiben und Ihnen bei allen Aspekten der Umstellung zur Seite zu stehen.
31
IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2
3
IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4
Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung. 5
6
2 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung (I/VII):
IBORs sind Zins-Benchmarks, auf die sich globale Finanzinstrumente und Verträge im Wert von mehr als 370 Billionen US-Dollar stützen. Der
Wechsel von IBORs zu alternativen, risikofreien Zinssätzen (risk-free rates; RFRs) trifft Finanzinstitute und Marktteilnehmer gleichermaßen und wird
eine intensive Kundenbetreuung, Neuverhandlungen von Verträgen und Neubewertung bestehender Verträge nach sich ziehen.
Was ändert sich?
Rund um den Globus werden von den Aufsichtsbehörden Initiativen gefördert, um die Abhängigkeit des Finanzsystems von den Interbank Offered
Rates (IBORs) zu verringern und auf alternative risikofreie Referenzzinssätze umzustellen. IBORs sind Durchschnittssätze, zu denen einige Banken am
Interbankenmarkt für eine bestimmte, auch Tenor genannte Laufzeit unbesichert Geld verleihen. Die Zeiträume reichen von gleichtägig (overnight)
bis hin zu 12 Monaten. Jahrzehntelang nutzten die internationalen Finanzmärkte Interbanken-Angebotssätze: die London Interbank Offered Rate
(LIBOR), die Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR ) und die Tokyo Interbank Offered Rate (TIBOR). Für eine große Bandbreite von
Finanzmarktgeschäften – Derivate, Kredite, Einlagen, Anleihen und Verbriefungen mit einem Euro-Wert in Billionenhöhe – spielen IBORs als
Referenzzinssätze eine zentrale Rolle. Der Nennwert von Derivatekontrakten, die sich auf IBORs stützen, beläuft sich auf hunderte Billionen Euro.
Warum ändert sich dies?
Die fehlende Menge an Geschäften im kurzfristigen Geldmarktbereich ist weiterhin ein strukturelles Problem der heute genutzten variablen
Referenzzinssätze. Dies ist der Fall, obwohl Änderungen an der eigentlichen Ermittlung und den Vorgaben für die Erhebung der variablen
Referenzzinssätzen umgesetzt wurden. Die geringe Menge an entsprechenden Geschäften beruht auf strukturellen Änderungen in der
Refinanzierungsstrategie der Marktteilnehmer seit der globalen Finanzkrise in 2008. Hintergrund für die Änderung der Refinanzierungsstrategien ist
u.a. die starke Reduktion der unbesicherten Geldverleihung im Interbankbereich auf kurzfristiger Basis. Jedoch werden aus genau diesen geringer
werdenden Transaktionen die heutigen IBOR-Sätze ermittelt.
Der britische Regulator FCA (Financial Conduct Authority) hat aufgrund der nicht ausreichenden Liquidität in den zugrundeliegenden
Geschäftssegmenten bereits im Juli 2017 angekündigt, dass die Panel-Banken ab Ende 2021 nicht mehr zu einer Übermittlung von Daten zur
Ermittlung der LIBOR – Sätze verpflichtet sind. Diese Aussage hat die, auch unter dem Stichwort „IBOR-Transition“ bekannte Umstellung und die
entsprechenden Aktivitäten der Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und Interessensverbände ausgelöst.
41
IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2
3
IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4
Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung. 5
6
2 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung (II/VII):
Welche potenziellen Vorteile bieten alternative risikofreie Zinssätze?
Alternative risikofreie Zinssätze haben mehrere große Vorteile. Sie basieren auf soliden Märkten mit hoher Liquidität sowie auf tatsächlichen
Transaktionen statt auf „Experteneinschätzungen“. Sie gelten als besser geeignete Referenzsätze, da bei ihnen kein Risikoaufschlag zu
berücksichtigen ist, wie er in Interbanken-Angebotssätzen enthalten ist.
Wer ist betroffen?
Die Umstellung auf alternative risikofreie Zinssätze wird Einzelpersonen, Unternehmen und Institutionen betreffen, die eine Vielzahl an
Finanzdienstleistungen nutzen, die auf IBORs als Referenzzins beruhen. Einige Beispiele sind Familienunternehmen, die ihre Expansion mit auf IBORs
basierenden Krediten finanzieren, Studenten, die nach ihrem Studium langfristige Kredite mit auf einem IBOR beruhendem Zinssatz zurückzahlen
müssen, oder internationale Unternehmen, die sich mit auf IBORs bezogenen Derivaten gegen Zins- oder Wechselkursschwankungen absichern
möchten. Auch Altersvorsorgeprodukte und somit die diese Produkte nutzenden Pensionäre werden betroffen sein, da die regelmäßigen
Auszahlungsbeträge aus Anlagen mit auf einem IBOR basierender Verzinsung stammen.
Wann soll die Umstellung stattfinden?
Die Umstellung des EONIA auf €STR ist bereits erfolgreich abgeschlossen worden. Die Diskontierungsumstellung für das Clearing hat die NORD/LB
bereits abgeschlossen und widmet sich aktuell der bilateralen Umstellung und der kommenden Geschäftsumstellung.
Die Reform des EURIBORs wurde im November 2019 abgeschlossen. Dadurch kann der EURIBOR weiterhin als Referenzzins genutzt werden.
Eine Aufstellung der wesentlichen Währungen (USD, GBP, JPY und CHF), sowie entsprechende Zeitpunkte bezüglich der Einstellung der
Referenzzinssätze und Laufzeiten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
51
IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2
3
IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4
Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung. 5
6
2 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung (III/VII):
Wegfall des LIBOR?
Die FCA (Financial Conduct Authority) als Regulator des Administrators der LIBOR-Referenzzinssätze hat am 05.03.2021 offiziell bekanntgegeben,
dass die derzeit noch in vielen Verträgen und Prozessen verwendeten LIBOR - Referenzzinssätze für die 5 Währungen USD, GBP, CHF, JPY und EUR
(EUR LIBOR, dies betrifft nicht EURIBOR!) zukünftig nicht mehr auf Basis der heutigen Methodik veröffentlicht werden. Dadurch wurde für alle
LIBOR-Referenzwerte das sogenannte Spread Adjustment unter dem ISDA-Fallback Mechanismus fixiert.
Mit Ausnahme der USD-Laufzeitbänder O/N, 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate und 12 Monate wird die Veröffentlichung aller LIBOR-Referenzzinssätze
zum 31.12.2021 eingestellt bzw. werden diese als nicht mehr repräsentativ eingestuft. Für die per 31.12.2021 nicht eingestellten USD LIBOR-
Referenzzinssätze erfolgt die Einstellung zum 30.06.2023. Eine genaue Aufstellung der Währungen, Laufzeiten sowie entsprechender Zeitpunkte
bezüglich der Einstellung finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Die FCA wird über die Veröffentlichung eines sogenannten synthetischen LIBORs für die Währungen GBP, USD und JPY in den Laufzeiten 1M, 3M
und 6M beratschlagen. Es ist davon auszugehen, dass die Verwendung dieses synthetischen LIBORs im Rahmen von Neugeschäft untersagt und für
Bestandsgeschäft stark eingeschränkt wird (sogenanntes Tough Legacy).
Diese Veröffentlichung folgt den Ergebnissen einer vorangegangenen Konsultation der IBA (ICE Benchmark Administration), dem Administrator der
LIBOR –Referenzzinssätze.
Weitere Details zu den einzelnen Referenzzinssätzen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
61
IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2
3
IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4
Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung. 5
6
2 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung (IV/VII):
Referenzzinssätze Letztes Datum der Veröffentlichung auf Basis von Überlegungen zur Veröffentlichung eines nicht-
und Laufzeiten: Panel-Banken / Verlust der Repräsentativität: repräsentativen, synthetischen LIBORs
Hauptlaufzeiten:
Ab dem 01.01.2022.
1 Monats GBP LIBOR
31. Dezember 2021 Aktuell kein Enddatum bekannt,
3 Monats GBP LIBOR
jedoch max. 10 Jahre, d.h. 31.12.2031.
6 Monats GBP LIBOR
GBP
LIBOR Weitere Laufzeiten:
Overnight GBP LIBOR
1 Woche GBP LIBOR 31. Dezember 2021 Nicht geplant gem. FCA
2 Monats GBP LIBOR
12 Monats GBP LIBOR
Hauptlaufzeiten:
Ab dem 01.07.2023.
1 Monats USD LIBOR
30. Juni 2023 Aktuell kein Enddatum bekannt,
3 Monats USD LIBOR
jedoch max. 10 Jahre, d.h. 30.06.2033.
6 Monats USD LIBOR
USD Weitere Laufzeiten:
LIBOR 1 Woche USD LIBOR 31. Dezember 2021 Nicht geplant gem. FCA
2 Monats USD LIBOR
Weitere Laufzeiten:
Overnight USD LIBOR 30. Juni 2023 Nicht geplant gem. FCA
12 Monats USD LIBOR
Quelle: FCA am 05.03.2021 - https://www.fca.org.uk/publication/documents/future-cessation-loss-representativeness-libor-benchmarks.pdf
71
IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2
3
IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4
Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung. 5
6
2 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung (V/VII):
Referenzzinssätze Letztes Datum der Veröffentlichung auf Basis von Überlegungen zur Veröffentlichung eines nicht-
und Laufzeiten: Panel-Banken / Verlust der Repräsentativität: repräsentativen, synthetischen LIBORs
Alle CHF LIBOR Laufzeiten. 31. Dezember 2021 Nicht geplant gem. FCA.
CHF
LIBOR
Alle EUR LIBOR Laufzeiten. 31. Dezember 2021 Nicht geplant gem. FCA.
EUR
LIBOR
Hauptlaufzeiten:
1 Monats JPY LIBOR
31. Dezember 2021 01.01.2022 – 31.12.2022
3 Monats JPY LIBOR
6 Monats JPY LIBOR
JPY
LIBOR
Weitere Laufzeiten:
Spot Next JPY LIBOR
1 Woche JPY LIBOR 31. Dezember 2021 Nicht geplant gem. FCA.
2 Monats JPY LIBOR
12 Monats JPY LIBOR
Quelle: FCA am 05.03.2021 - https://www.fca.org.uk/publication/documents/future-cessation-loss-representativeness-libor-benchmarks.pdf
81
IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2
3
IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4
Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung. 5
6
2 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung (VI/VII):
Welche Herausforderungen gibt es?
Die Ablösung der heutigen variablen Referenzzinssätze ist komplex. Die aktuell geplanten Ansätze unterscheiden sich zwischen den einzelnen
Jurisdiktionen erheblich und haben individuelle Umsetzungsfahrpläne und potenziell unterschiedliche Ergebnisse.
Basierend auf dem aktuellen Stand der Umstellung wird es keine global einheitliche und konsistente Lösung geben. Die Umstellung wird sowohl
neue als auch bereits bestehende Produkte, welche sich auf die variablen Referenzzinssätze beziehen, in unterschiedlicher Art und Weise betreffen.
Die weiteren Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf Finanzinstrumente sind zu beobachten.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die ökonomischen Auswirkungen, welche mit der Ablösung der heutigen Referenzzinssätze einhergehen, noch nicht
absehbar. Aktuell arbeiten daher die Aufsichtsbehörden und Zentralbanken zusammen mit Industrievertretern daran, möglichen Auswirkungen zu
identifizieren und Maßnahmen zu definieren.
91
IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2
3
IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4
Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung. 5
6
2 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung (VII/VII):
Die NORD/LB wird ihren Teil zur Umstellung beitragen
Die bestehenden variablen Referenzzinssätze werden in einer Vielzahl von Finanzprodukten verwendet, sodass ein Ende der Veröffentlichung von
Zinsfixings einen erheblichen Einfluss auf operative Abläufe sowie finanzielle Auswirkungen haben kann. Daher ist es wichtig, dass die
Marktteilnehmer die Auswirkungen analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen. Dies können u.a. – aber nicht ausschließlich – die folgenden
Maßnahmen sein.
• Identifikation von Produkten, welche die variablen Referenzzinssätze verwenden.
• Identifikation des betroffenen Nominalvolumens, inkl. des Fälligkeitsprofils.
• Prüfung und ggf. Anpassung der bestehenden rechtlichen Produktdokumentation zur Sicherstellung, dass bei Wegfall eines Referenzzinssatzes
geeignete robuste Maßnahmen zum Ersatz des Referenzzinssatzes bestehen.
• Sicherstellung, dass die entsprechenden Risiken aus dem Wegfall der Referenzzinssätze bekannt und adressiert sind.
• Prüfung, ob bei neuen Produkten bereits bekannte Alternativen zu den heutigen variablen Referenzzinssätzen verwendet werden können oder
ob eine ausreichend robuste Regelung über das Vorgehen beim kurz- sowie langfristigen Wegfall des variablen Referenzzinssatzes vorhanden ist.
• Ermittlung der betroffenen IT Applikationen, welche durch den Wegfall der heutigen variablen Referenzzinssätze betroffen sind und Definition
von Maßnahmen zur Umsetzung der notwendigen Anpassungen.
Die NORD/LB hat bei der Umsetzung dieser Reform eine aktive Rolle und beantwortet gerne Ihre Fragen. Die NORD/LB empfiehlt, dass Ihre Kunden
und andere Marktteilnehmer sich aktiv mit den kommenden Änderungen auseinandersetzen und evaluieren, wie diese Änderungen auf die jeweilige
Organisation und die betroffenen Produkte wirken. Hierzu kann es ggf. notwendig sein, auch Hilfe durch Dritte in Anspruch zu nehmen. Weiterhin
empfiehlt die NORD/LB, dass eventuell aufkommende Fragen und Einschätzungen mit den relevanten Interessensverbänden auf nationaler und
internationaler Ebene geteilt werden. Dies beinhaltet ausdrücklich auch die Teilnahme an entsprechenden öffentlichen Konsultationen.
101
IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2
3
IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4
Kernaspekte der verschiedenen IBOR-Sätze und risikofreien Referenzzinssätze. 5
6
3 Kernaspekte der verschiedenen IBOR-Sätze und risikofreien Referenzzinssätze:
Zuständigkeit
IBOR EONIA, EURIBOR, Euro LIBOR USD LIBOR GBP LIBOR CHF LIBOR JPY LIBOR, JPY TIBOR,
EUROYENTIBOR
Alternative Euro Short-Term Rate (€STR) Secured Overnight Financing Rate Reformed Sterling Overnight Index Swiss Average Rate Overnight Tokyo Overnight Average Rate
Reference Rate (SOFR) Average (SONIA) (SARON) (TONA)
Beschreibung - Umfasst institutionelle Übernacht- - O/N, beinahe risikofreier Zins, der - O/N, beinahe risikofreier Zins - Wurde bereits 2009 eingeführt - Transaktionsbasiert
Einlagengeschäfte eng mit anderen - Basiert vollständig auf real - Interbanken Referenzzins für O/N - Umfasst den Tagesgeldmarkt
Geldmarktzinssätzen korreliert getätigten Transaktionen Repo Geschäfte
- Basiert vollständig auf real - Deckt institutionelle Übernacht- - Zeigt die auf Interbank-Overnight
getätigten Transaktionen Einlagengeschäfte ab Repo gezahlten Zinsen
- Deckt mehrere Marktsegmente für
Repo-Märkte ab
Zusammenfassung - EONIA wird seit 2. Okt 2019 - SOFR bereits verfügbar und in - SONIA bereits verfügbar und in - SARON bereits verfügbar und in - TONA als alternative
ersetzt durch €STR + 8.5 bp Nutzung (Futures, Derivate & Nutzung (Futures, Derivate & Nutzung (Futures & Derivate) Nachfolgereferenz identifiziert
Spread, wird bis Anfang 2022 Wertpapiere) Wertpapiere) - CHF LIBOR wird ersetzt durch - TIBOR als unbesicherter
veröffentlicht und entfällt - USD LIBOR wird ersetzt durch - GBP LIBOR wird ersetzt durch SARON ohne Termstruktur Tagesgeldsatz wird nach heutigem
anschließend. SOFR SONIA Stand ebenfalls erhalten bleiben
- EURIBOR bleibt bestehen.
Merkmale Unbesichert & Übernacht Besichert & Übernacht Unbesichert & Übernacht Besichert & Übernacht Unbesichert & Übernacht
Arbeitsgruppe Working Group on Euro Risk-Free The Alternative Reference Rates Working Group on Sterlin Risk-Free The National Working Group on Cross-Industry Committee on
Rates Committee (ARRC) Rates Swiss Franc Reference Rates (SNB) Japanese Yen Interest Rate
Benchmarks
Zinsverwaltung/ Europäische Zentralbank Federal Reserve Bank of New York Bank of England SIX Schweizer Börse Bank of Japan
ARR Administrator
Verfügbar seit 02. Oktober 2019 03. April 2018 23. April 2018 25. August 2009 01. November 1997
Details zu Term Es wird eine Forward-Looking Term Man arbeitet an Indicative Forward Term SONIA Reference Rate (TSRR) Keine Forrward-Looking Term Rates Planung laufen für eine Term Rate
Rates Struktur geben. 4 Anbieter (EMMI, Looking SOFR Term Rates, welche wurde im August 2020 publiziert. geplant; Verwendung eines basierend auf TONA und TIBOR.
ICE IBA, Refinitiv, FTSE Russell) haben aber erst in 2021 veröffentlicht Backward-Looking Compounded Prototypen werden bereits von
Methodiken vorgestellt; erste Tests werden sollen. SARON. Laufzeiten 1W, 2W, 3W, 1M, Quick Corp. veröffentlicht. Finale
werden Anfang 2021 erwartet 2M, 3M, 6M, 9M, 12M werden Entwicklung wird bis Mitte 2021
bereits von SIX Group veröffentlicht. erwartet.
111
IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2
3
IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4
Marktereignisse und Zeitplan. 5
6
4 Marktereignisse und Zeitplan:
Mitte 2021 01.01.2022 30.06.2023
Okt. 2019 Erwartung - TONA Erwartung - Abkündigung
Quotation Q2 2020 Term Rate (forward Implementier- verbliebener
€STR. Veröffentlichung looking) ist ung synthe- USD LIBOR
Q2 2020 Term Rates
SOFR Compoun- verfügbar. tischer LIBOR
ding Methode. Start SORA (O/N, 1, 3, 6
für individuelle
Derivate. Währungs- und und 12
Laufzeitenkom- Monate).
binationen.
2019 2020 2021 2022 2023
Q1 2020 05.03.2021 31.12.2021 31.12.2021
Initiale Ankündigung Abkündigung Abkündigung
Veröffent- LIBOR- LIBOR für CHF, für 1w, 2m
lichung Term Abkündigung EUR, GBP und JPY- USD LIBOR
SONIA. durch ICE Fixing. Term Rates
Q2 2020 Benchmark (exkl. USD-
Veröffent- Administration. LIBOR für O/N,
lichung 1, 3, 6 und 12
modifizierter Monate).
CORRA.
Jul. 2019
EURIBOR kann
weiterhin Nov. 2019
verwendet Compounded SARON
werden. ist verfügbar.
Abkürzungen: Financial Conduct Authority (FCA), Bank of England (BOE), Benchmark-Verordnung (BMV), Secured Overnight Financing Rate (SOFR), Sterling Overnight Interbank
Average (SONIA), International Organization of Securities Commissions (IOSCO), Euro Short-Term Rate (€STR), Euro OverNight Index Average (EONIA).
121
IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2
3
IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4
So bleiben Sie auf dem Laufenden. 5
6
5 So bleiben Sie auf dem laufenden:
Die NORD/LB beabsichtigt, auf dieser Seite regelmäßig und zeitnah
über Marktentwicklungen und branchenbezogene Ankündigungen zu
berichten. Allgemeine Hinweise zum IBOR-Übergang entnehmen Sie ECB
bitte den von Aufsichtsbehörden, Arbeitsgruppen und anderen Europa
Branchenorganisationen publizierten Informationen. Eine Auswahl
der wichtigsten Websites finden Sie in der nebenstehenden Tabelle.
Weitere Informationen zu spezifischen Produkten und FRBNY/ARRC
Dienstleistungen der NORD/LB, einschließlich solcher, die Sie Vereinigte Staaten
möglicherweise betreffen können, erhalten Sie zu gegebener Zeit von
Ihrem Ansprechpartner respektive Kundenberater.
BOE
FCA
Vereinigtes Königreich
SNB
Schweiz
ISDA
IBA
LMA
LSTA
Weltweit
Abkürzungen: Financial Conduct Authority (FCA), Bank of England (BOE),European Central Bank (ECB), Alternative Reference Rates Committee (ARRC), Federal Reserve Bank of
New York (FRBNY), Schweizerische Nationalbank (SNB), International Swaps and Derivatives Association (ISDA), ICE Benchmark Administration (IBA), Loan Market Association
(LMA), Loan Syndications and Trading Association (LSTA).
131
IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2
3
IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4
Häufig gestellte Fragen. 5
6
6 Häufig gestellte Fragen (I/II):
Was ist der LIBOR und wie sieht seine Zukunft aus?
LIBOR steht für London Interbank Offered Rate, einen Durchschnittszinssatz, der auf Basis gemeldeter Schätzungen von ausgewählten Banken in
London berechnet wird. LIBOR Sätze werden für fünf Währungen und sieben verschiedene Laufzeiten (von gleichtägig (overnight) bis hin zu zwölf
Monaten) berechnet, von der ICE Benchmark Administration (IBA) verwaltet und unterliegen der Kontrolle durch die britische Financial Conduct
Authority (FCA).
Andrew Bailey, CEO der FCA, wies 2017 in einer Rede auf die Risiken eines dauerhaften Wegfalls des LIBOR hin und erklärte, die FCA werde die
Panel-Banken nach 2021 nicht länger zu LIBOR-Meldungen verpflichten.
Weltweit haben sich Aufsichtsbehörden, Arbeitsgruppen und Ausschüsse mit der Auswahl alternativer Referenzzinssätze befasst, die auf
Transaktionsdaten anstelle von Meldungen basieren. Aufsichtsbehörden, Banken, Branchenorganisationen und Handelsverbände arbeiten
zusammen, um die Interbanken-Referenzzinssätze durch risikofreie Alternativen zu ersetzen. Wann und in welcher der fünf Hauptwährung es zum
Wegfall des LIBOR kommt, können Sie der Seite 7 und 8 dieses Dokumentes entnehmen.
Was ist der EURIBOR und wie sieht seine Zukunft aus?
Beim Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR) handelt es sich um einen täglich berechneten Referenzzinssatz, der auf Basis der Meldungen eines
Panels ausgewählter Banken berechnet wird. Er wird vom European Money Markets Institute (EMMI) administriert und basiert auf den
Durchschnittszinsen, zu denen sich Banken in der Eurozone gegenseitig unbesicherte Kredite am Interbankenmarkt zur Verfügung stellen.
Die EMMI hat in 2019 den EURIBOR erfolgreich reformiert. Die neue hybride Methodik basiert auf einem hierarchischen Ansatz, der drei Ebenen
umfasst. Dabei basiert die erste Ebene auf Transaktionen, die am vorherigen TARGET Tag ausgeführt wurden. Die zweite Ebene basiert auf
Transaktionen aus einem weiteren Laufzeitspektrum des Geldmarktes unter Verwendung von durch die EMMI bereitgestellten Formeln. Die dritte
Ebene basiert auf Transaktionen aus einer Reihe von Märkten und/oder anderen Daten, die eng mit dem unbesicherten Euro-Geldmarkt verbunden
sind, unter Verwendung einer Kombination von Modellierungstechniken und/oder des Urteils der Panel-Bank. Ebene zwei und drei finden nur
hierarchisch schrittweise Anwendung, wenn für die jeweils vorherige/n Ebene/n nicht auszureichend Transaktionen vorhanden sind.
141
IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2
3
IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4
Häufig gestellte Fragen. 5
6
6 Häufig gestellte Fragen (II/II):
Was ist der EONIA und wie sieht seine Zukunft aus?
Der aktuelle risikofreie Referenzzinssatz der Eurozone ist der EONIA, bei dem es sich um den täglichen gewichteten Durchschnitt der Overnight-
Sätze für unbesicherte Kredite am Interbankenmarkt der Eurozone handelt. Der EONIA wurde mit einem festen Spread (8,5 BP) an den neu
eingeführten Satz €STR (Euro Short-Term Rate) gekoppelt. Der EONIA darf bis Ende 2021 verwendet werden, so dass bis dahin alle EONIA
denominierten Verträge auf den €STR umgestellt werden müssen.
2018 hat die Euro-Arbeitsgruppe die Euro Short-Term Rate (€STR) als risikofreie Alternative und Ersatz für den EONIA eingeführt. Dieser Zinssatz
wird von der EZB verwaltet und wurde im Oktober 2019 erstmalig veröffentlicht.
Was ist das ISDA Benchmarks Supplement?
Das ISDA Benchmarks Supplement ermöglicht es Parteien, ihre ISDA-Rahmenverträge anzupassen und bei auf Referenzwerte bezogenen
Transaktionen (OTC-Derivaten) bestimmte Trigger-Ereignisse und allgemeine Fallback Klauseln in den Vertrag aufzunehmen. Das Supplement wurde
vor dem Hintergrund der EU-Referenzwerte-VO (Artikel 28(2)) verfasst, wonach in allen Verträgen mit Referenzwerten als Bezugsgrundlage robuste
Fallback-Regelungen aufzunehmen sind.
Welchen Ansatz verfolgt die NORD/LB bei den ISDA Benchmark Supplement‘s?
Die NORD/LB hat sich der Geltung des ISDA Benchmark Supplements Protocol unterstellt, mit Präferenz für die Anwendung auf bestehende und
neue Transaktionen.
Wie sieht es bei nicht im Rahmen eines ISDA-Rahmenvertrags durchgeführten Transaktionen aus?
Auch nicht ISDA-konforme Vereinbarungen und Verträge müssen, ähnlich wie die ISDA-Rahmenverträge, durch tragfähigere Fallback-Regelungen
ergänzt werden, allerdings kann hier ein stärker an den individuellen Anforderungen ausgerichteter Ansatz verfolgt werden.
Die NORD/LB wird zu gegebener Zeit an ihre Kunden herantreten, um das Verfahren für die Anpassung der Vereinbarungen und Verträge in die
Wege zu leiten. Kunden, die ihre Verträge besprechen möchten, können sich auch per E-Mail an ibortransition@nordlb.de an die NORD/LB wenden.
15IBOR-Transition: Informationsbroschüre.
IBOR-Transition mit der NORD/LB.
Disclaimer.
Dieses Informationsschreiben ist erstellt worden von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE („NORD/LB“). Die für die NORD/LB zuständigen Aufsichtsbehörden sind die Europäische
Zentralbank, Kaiserstraße 29, D-60311 Frankfurt am Main, und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, D-53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, D-60439
Frankfurt am Main. Eine Überprüfung oder Billigung dieses Informationsschreibens oder der hierin beschriebenen Produkte oder Dienstleistungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde ist
grundsätzlich nicht erfolgt. Dieses Informationsschreiben richtet sich ausschließlich an Empfänger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die hierin mitgeteilten Informationen über
Finanzprodukte und Geschäftsmodelle dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen weder ausdrücklich noch stillschweigend ein An- oder Verkaufsangebot, noch eine Einladung oder
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes der NORD/LB und/oder mit ihr verbundener Unternehmen dar.
Alle Informationen und sonstigen Angaben, die hierin enthalten sind, beziehen sich ausschließlich auf den angegebenen Stichtag. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit und
Angemessenheit kann nicht gegeben werden. Vielmehr unterliegen insbesondere die Angaben zu Kursen, Preisen oder sonstigen Konditionen dem Vorbehalt jederzeitiger Änderung ohne
vorherige Ankündigung oder Mitteilung. Soweit in diesem Informationsschreiben Preisindikationen oder Bedingungen einzelner Finanzprodukte oder Geschäftsmodelle dargestellt werden,
handelt es sich lediglich um indikative Preise, Kurse bzw. Konditionen. Zudem sind in diesem Informationsschreiben nicht alle Bedingungen der dargestellten Produkte wiedergegeben.
Maßgeblich für einen späteren Geschäftsabschluss sind daher allein die im Rahmen dieses Abschlusses zugrunde gelegten Geschäftsunterlagen und -dokumente. Ein Anspruch auf Erwerb oder
Veräußerung der dargestellten Finanzprodukte und Einzelgeschäfte zu den mitgeteilten Kursen, Preisen oder sonstigen Konditionen besteht insofern nicht.
Den angegebenen Kursen, Preisen und Konditionen liegen - bezogen auf den Stichtag - aktuelle Marktdaten zugrunde. Diese sind ihrerseits Handels- oder sonstigen Informationsdiensten oder
anderen Quellen entnommen, die wir als zuverlässig beurteilen. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen worden ist, können wir keine Gewähr oder
Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Basisdaten und der daraus resultierenden Kurse, Preise und Konditionen übernehmen. Soweit im Rahmen dieses
Informationsschreibens zu Vergleichszwecken Preis- oder Kursangaben ohne ausdrückliche Quellenangaben enthalten sind, handelt es sich um von der NORD/LB indikativ gestellte Konditionen
zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Informationsschreibens.
Die Bewertung einzelner Finanzinstrumente aufgrund der historischen Entwicklung lässt sich nicht zwingend auf die zukünftige Entwicklung übertragen. Frühere Wertentwicklungen,
Simulationen oder Prognosen sind daher kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Bei Preis-, Kurs- oder Renditeangaben oder ähnliche Informationen, die in einer anderen
Währung als Euro angegeben sind, weisen wir hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Rendite einzelner Finanzinstrumente aufgrund von Währungskursschwankungen steigen oder fallen kann.
Die hierin enthaltenen Aussagen und Informationen haben lediglich einen unverbindlichen Charakter und stellen insbesondere keine Anlageberatung, Anlageempfehlung oder Rechts- oder
Steuerberatung dar. Vielmehr weisen wir darauf hin, dass insbesondere die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängt und künftig Änderungen
unterworfen sein kann. Weder die NORD/LB noch ihre Angestellten übernehmen daher eine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Verluste aufgrund einer Nutzung der in diesem
Informationsschreiben enthaltenen Aussagen oder Inhalte. Soweit Sie weitergehende Informationen oder eine anleger- und objektgerechte Beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, eine/n
unserer Anlageberater/ -innen aufzusuchen.
Ferner stellt dieses Informationsschreiben keine Finanzanalyse dar, sondern eine lediglich Ihrer allgemeinen Information dienende Werbemitteilung im Sinne des § 31 Abs. 2 des
Wertpapierhandelsgesetzes. Aus diesem Grund ist dieses Informationsschreiben nicht unter Berücksichtigung aller besonderen gesetzlichen Anforderungen an die Gewährleistung der
Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen erstellt worden. Ebenso wenig unterliegt dieses Informationsschreiben dem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung, wie dies für
Finanzanalysen gilt. Die Nord/LB und mit ihr verbundene Unternehmen können an Geschäften mit dem Basiswert für eigene oder fremde Rechnung beteiligt sein, weitere Finanzinstrumente
ausgeben, die gleiche oder ähnliche Ausstattungsmerkmale wie die hier beschriebenen Finanzinstrumente aufweisen sowie Absicherungsgeschäfte zur Absicherung ihrer Positionen vornehmen.
Diese Maßnahmen können den Preis der Wertpapiere beeinflussen. Nähere Informationen zu etwaigen Provisionszahlungen, die im Verkaufspreis enthalten sein können, finden Sie in der
Broschüre „Kundeninformation zum Wertpapiergeschäft“. die unter www.nordlb.de abrufbar ist.
Die Weitergabe dieses Informationsschreibens an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion des Inhalts oder von Teilen dieses Informationsschreibens ist
nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung zulässig.
Eine Annahme und Nutzung der im anliegenden Schreiben zur Verfügung gestellten Informationen ist nur bei Akzeptanz der vorstehenden Bedingungen zulässig.
16Sie können auch lesen