Vorbereitung in der IBOR-Transition sowie Reform der Referenzwerte aus Sicht der NORD/LB - Stand April 2021.
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Vorbereitung in der IBOR-Transition sowie Reform der Referenzwerte aus Sicht der NORD/LB Stand April 2021. 1
IBOR-Transition: Informationsbroschüre. IBOR-Transition mit der NORD/LB. Inhaltsverzeichnis. 1 Zusammenfassung Übersicht und Hintergrund zur aktuellen 2 Umstellung Kernaspekte der verschiedenen IBOR-Sätze und 3 risikofreien Referenzzinssätze 4 Marktereignisse und Zeitplan 5 So bleiben Sie auf dem Laufenden 6 Häufig gestellte Fragen 2
1 IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2 3 IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4 Zusammenfassung. 5 6 1 Hintergrund: Seit mehreren Jahren arbeiten die Aufsichtsbehörden und Zentralbanken an der Reform der heutigen variablen Referenzzinssätze. Die entsprechenden Reformvorhaben finden in einer Vielzahl von Währungsräumen, u.a. dem EURO-Raum, den USA, dem Vereinigten Königreich (UK), der Schweiz, Kanada, Japan, Hong Kong, Singapur und Australien statt. Ziel ist hierbei die Erhöhung der Verlässlichkeit und der Robustheit der variablen Referenzzinssätze. Dies soll nach Definition der Aufsichtsorgane möglichst durch transaktionsbasierte Referenzzinssätze erfolgen. In den einzelnen Währungsräumen gibt es lokale Referenzzinssätze. Neben dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) ist der USD LIBOR (London Interbank Offered Rate) bzw. der GBP LIBOR der bekannteste Referenzzinssatz. Jeder der genannten Referenzzinssätze ist Grundlage für eine Vielzahl von Finanzinstrumenten, u.a. in der Berechnung der Zinszahlungen von Derivaten, Krediten und Anleihen. Am 5. März 2021 hat die FCA das offizielle IBOR-Ende oder die folgenden sogenannten „Index Cessation Effective Dates“ verkündet: • sofort nach dem 31. Dezember 2021 wird die Publikation aller GBP, EUR, CHF und JPY LIBORs eingestellt sowie die Veröffentlichung des USD LIBORs mit Laufzeiten 1 Woche und 2 Monate. • sofort nach dem 30. Juni 2023 wird die Publikation der verbleibenden USD LIBORs eingestellt. Weitere Informationen zur offiziellen Ankündigung der FCA über das IBOR-Ende finden Sie auf der FCA-Homepage unter: https://www.fca.org.uk/news/press-releases/announcement Da die meisten IBORs ab Beginn 2022 nicht länger veröffentlicht werden, müssen RFR-basierte Märkte bis dahin etabliert sein. Ausnahmen hiervon sind der reformierte EURIBOR, der weiterhin als Referenzzins genutzt werden kann sowie einige USD LIBORs (Overnight, 1, 3, 6 und 12 Monate), welche noch bis zum 30. Juni 2023 fortbestehen. Für die NORD/LB ist es von großer Bedeutung, die Interessen unserer Kunden zu wahren und ihrer Verantwortung als regionale Bank und Position im Finanzsystem gerecht zu werden. Die NORD/LB setzt erhebliche Ressourcen ein, um diese Herausforderung zu meistern. Mit Unterstützung des Vorstands wurde ein Projekt zur Umstellung der Referenzwerte (IBOR-Transition Projekt) eingerichtet. Besonders wichtig ist es für die NORD/LB, im Dialog mit Ihren Kunden zu bleiben und Ihnen bei allen Aspekten der Umstellung zur Seite zu stehen. 3
1 IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2 3 IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung. 5 6 2 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung (I/VII): IBORs sind Zins-Benchmarks, auf die sich globale Finanzinstrumente und Verträge im Wert von mehr als 370 Billionen US-Dollar stützen. Der Wechsel von IBORs zu alternativen, risikofreien Zinssätzen (risk-free rates; RFRs) trifft Finanzinstitute und Marktteilnehmer gleichermaßen und wird eine intensive Kundenbetreuung, Neuverhandlungen von Verträgen und Neubewertung bestehender Verträge nach sich ziehen. Was ändert sich? Rund um den Globus werden von den Aufsichtsbehörden Initiativen gefördert, um die Abhängigkeit des Finanzsystems von den Interbank Offered Rates (IBORs) zu verringern und auf alternative risikofreie Referenzzinssätze umzustellen. IBORs sind Durchschnittssätze, zu denen einige Banken am Interbankenmarkt für eine bestimmte, auch Tenor genannte Laufzeit unbesichert Geld verleihen. Die Zeiträume reichen von gleichtägig (overnight) bis hin zu 12 Monaten. Jahrzehntelang nutzten die internationalen Finanzmärkte Interbanken-Angebotssätze: die London Interbank Offered Rate (LIBOR), die Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR ) und die Tokyo Interbank Offered Rate (TIBOR). Für eine große Bandbreite von Finanzmarktgeschäften – Derivate, Kredite, Einlagen, Anleihen und Verbriefungen mit einem Euro-Wert in Billionenhöhe – spielen IBORs als Referenzzinssätze eine zentrale Rolle. Der Nennwert von Derivatekontrakten, die sich auf IBORs stützen, beläuft sich auf hunderte Billionen Euro. Warum ändert sich dies? Die fehlende Menge an Geschäften im kurzfristigen Geldmarktbereich ist weiterhin ein strukturelles Problem der heute genutzten variablen Referenzzinssätze. Dies ist der Fall, obwohl Änderungen an der eigentlichen Ermittlung und den Vorgaben für die Erhebung der variablen Referenzzinssätzen umgesetzt wurden. Die geringe Menge an entsprechenden Geschäften beruht auf strukturellen Änderungen in der Refinanzierungsstrategie der Marktteilnehmer seit der globalen Finanzkrise in 2008. Hintergrund für die Änderung der Refinanzierungsstrategien ist u.a. die starke Reduktion der unbesicherten Geldverleihung im Interbankbereich auf kurzfristiger Basis. Jedoch werden aus genau diesen geringer werdenden Transaktionen die heutigen IBOR-Sätze ermittelt. Der britische Regulator FCA (Financial Conduct Authority) hat aufgrund der nicht ausreichenden Liquidität in den zugrundeliegenden Geschäftssegmenten bereits im Juli 2017 angekündigt, dass die Panel-Banken ab Ende 2021 nicht mehr zu einer Übermittlung von Daten zur Ermittlung der LIBOR – Sätze verpflichtet sind. Diese Aussage hat die, auch unter dem Stichwort „IBOR-Transition“ bekannte Umstellung und die entsprechenden Aktivitäten der Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und Interessensverbände ausgelöst. 4
1 IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2 3 IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung. 5 6 2 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung (II/VII): Welche potenziellen Vorteile bieten alternative risikofreie Zinssätze? Alternative risikofreie Zinssätze haben mehrere große Vorteile. Sie basieren auf soliden Märkten mit hoher Liquidität sowie auf tatsächlichen Transaktionen statt auf „Experteneinschätzungen“. Sie gelten als besser geeignete Referenzsätze, da bei ihnen kein Risikoaufschlag zu berücksichtigen ist, wie er in Interbanken-Angebotssätzen enthalten ist. Wer ist betroffen? Die Umstellung auf alternative risikofreie Zinssätze wird Einzelpersonen, Unternehmen und Institutionen betreffen, die eine Vielzahl an Finanzdienstleistungen nutzen, die auf IBORs als Referenzzins beruhen. Einige Beispiele sind Familienunternehmen, die ihre Expansion mit auf IBORs basierenden Krediten finanzieren, Studenten, die nach ihrem Studium langfristige Kredite mit auf einem IBOR beruhendem Zinssatz zurückzahlen müssen, oder internationale Unternehmen, die sich mit auf IBORs bezogenen Derivaten gegen Zins- oder Wechselkursschwankungen absichern möchten. Auch Altersvorsorgeprodukte und somit die diese Produkte nutzenden Pensionäre werden betroffen sein, da die regelmäßigen Auszahlungsbeträge aus Anlagen mit auf einem IBOR basierender Verzinsung stammen. Wann soll die Umstellung stattfinden? Die Umstellung des EONIA auf €STR ist bereits erfolgreich abgeschlossen worden. Die Diskontierungsumstellung für das Clearing hat die NORD/LB bereits abgeschlossen und widmet sich aktuell der bilateralen Umstellung und der kommenden Geschäftsumstellung. Die Reform des EURIBORs wurde im November 2019 abgeschlossen. Dadurch kann der EURIBOR weiterhin als Referenzzins genutzt werden. Eine Aufstellung der wesentlichen Währungen (USD, GBP, JPY und CHF), sowie entsprechende Zeitpunkte bezüglich der Einstellung der Referenzzinssätze und Laufzeiten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. 5
1 IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2 3 IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung. 5 6 2 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung (III/VII): Wegfall des LIBOR? Die FCA (Financial Conduct Authority) als Regulator des Administrators der LIBOR-Referenzzinssätze hat am 05.03.2021 offiziell bekanntgegeben, dass die derzeit noch in vielen Verträgen und Prozessen verwendeten LIBOR - Referenzzinssätze für die 5 Währungen USD, GBP, CHF, JPY und EUR (EUR LIBOR, dies betrifft nicht EURIBOR!) zukünftig nicht mehr auf Basis der heutigen Methodik veröffentlicht werden. Dadurch wurde für alle LIBOR-Referenzwerte das sogenannte Spread Adjustment unter dem ISDA-Fallback Mechanismus fixiert. Mit Ausnahme der USD-Laufzeitbänder O/N, 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate und 12 Monate wird die Veröffentlichung aller LIBOR-Referenzzinssätze zum 31.12.2021 eingestellt bzw. werden diese als nicht mehr repräsentativ eingestuft. Für die per 31.12.2021 nicht eingestellten USD LIBOR- Referenzzinssätze erfolgt die Einstellung zum 30.06.2023. Eine genaue Aufstellung der Währungen, Laufzeiten sowie entsprechender Zeitpunkte bezüglich der Einstellung finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Die FCA wird über die Veröffentlichung eines sogenannten synthetischen LIBORs für die Währungen GBP, USD und JPY in den Laufzeiten 1M, 3M und 6M beratschlagen. Es ist davon auszugehen, dass die Verwendung dieses synthetischen LIBORs im Rahmen von Neugeschäft untersagt und für Bestandsgeschäft stark eingeschränkt wird (sogenanntes Tough Legacy). Diese Veröffentlichung folgt den Ergebnissen einer vorangegangenen Konsultation der IBA (ICE Benchmark Administration), dem Administrator der LIBOR –Referenzzinssätze. Weitere Details zu den einzelnen Referenzzinssätzen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. 6
1 IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2 3 IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung. 5 6 2 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung (IV/VII): Referenzzinssätze Letztes Datum der Veröffentlichung auf Basis von Überlegungen zur Veröffentlichung eines nicht- und Laufzeiten: Panel-Banken / Verlust der Repräsentativität: repräsentativen, synthetischen LIBORs Hauptlaufzeiten: Ab dem 01.01.2022. 1 Monats GBP LIBOR 31. Dezember 2021 Aktuell kein Enddatum bekannt, 3 Monats GBP LIBOR jedoch max. 10 Jahre, d.h. 31.12.2031. 6 Monats GBP LIBOR GBP LIBOR Weitere Laufzeiten: Overnight GBP LIBOR 1 Woche GBP LIBOR 31. Dezember 2021 Nicht geplant gem. FCA 2 Monats GBP LIBOR 12 Monats GBP LIBOR Hauptlaufzeiten: Ab dem 01.07.2023. 1 Monats USD LIBOR 30. Juni 2023 Aktuell kein Enddatum bekannt, 3 Monats USD LIBOR jedoch max. 10 Jahre, d.h. 30.06.2033. 6 Monats USD LIBOR USD Weitere Laufzeiten: LIBOR 1 Woche USD LIBOR 31. Dezember 2021 Nicht geplant gem. FCA 2 Monats USD LIBOR Weitere Laufzeiten: Overnight USD LIBOR 30. Juni 2023 Nicht geplant gem. FCA 12 Monats USD LIBOR Quelle: FCA am 05.03.2021 - https://www.fca.org.uk/publication/documents/future-cessation-loss-representativeness-libor-benchmarks.pdf 7
1 IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2 3 IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung. 5 6 2 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung (V/VII): Referenzzinssätze Letztes Datum der Veröffentlichung auf Basis von Überlegungen zur Veröffentlichung eines nicht- und Laufzeiten: Panel-Banken / Verlust der Repräsentativität: repräsentativen, synthetischen LIBORs Alle CHF LIBOR Laufzeiten. 31. Dezember 2021 Nicht geplant gem. FCA. CHF LIBOR Alle EUR LIBOR Laufzeiten. 31. Dezember 2021 Nicht geplant gem. FCA. EUR LIBOR Hauptlaufzeiten: 1 Monats JPY LIBOR 31. Dezember 2021 01.01.2022 – 31.12.2022 3 Monats JPY LIBOR 6 Monats JPY LIBOR JPY LIBOR Weitere Laufzeiten: Spot Next JPY LIBOR 1 Woche JPY LIBOR 31. Dezember 2021 Nicht geplant gem. FCA. 2 Monats JPY LIBOR 12 Monats JPY LIBOR Quelle: FCA am 05.03.2021 - https://www.fca.org.uk/publication/documents/future-cessation-loss-representativeness-libor-benchmarks.pdf 8
1 IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2 3 IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung. 5 6 2 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung (VI/VII): Welche Herausforderungen gibt es? Die Ablösung der heutigen variablen Referenzzinssätze ist komplex. Die aktuell geplanten Ansätze unterscheiden sich zwischen den einzelnen Jurisdiktionen erheblich und haben individuelle Umsetzungsfahrpläne und potenziell unterschiedliche Ergebnisse. Basierend auf dem aktuellen Stand der Umstellung wird es keine global einheitliche und konsistente Lösung geben. Die Umstellung wird sowohl neue als auch bereits bestehende Produkte, welche sich auf die variablen Referenzzinssätze beziehen, in unterschiedlicher Art und Weise betreffen. Die weiteren Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf Finanzinstrumente sind zu beobachten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die ökonomischen Auswirkungen, welche mit der Ablösung der heutigen Referenzzinssätze einhergehen, noch nicht absehbar. Aktuell arbeiten daher die Aufsichtsbehörden und Zentralbanken zusammen mit Industrievertretern daran, möglichen Auswirkungen zu identifizieren und Maßnahmen zu definieren. 9
1 IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2 3 IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung. 5 6 2 Übersicht und Hintergrund zur aktuellen Umstellung (VII/VII): Die NORD/LB wird ihren Teil zur Umstellung beitragen Die bestehenden variablen Referenzzinssätze werden in einer Vielzahl von Finanzprodukten verwendet, sodass ein Ende der Veröffentlichung von Zinsfixings einen erheblichen Einfluss auf operative Abläufe sowie finanzielle Auswirkungen haben kann. Daher ist es wichtig, dass die Marktteilnehmer die Auswirkungen analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen. Dies können u.a. – aber nicht ausschließlich – die folgenden Maßnahmen sein. • Identifikation von Produkten, welche die variablen Referenzzinssätze verwenden. • Identifikation des betroffenen Nominalvolumens, inkl. des Fälligkeitsprofils. • Prüfung und ggf. Anpassung der bestehenden rechtlichen Produktdokumentation zur Sicherstellung, dass bei Wegfall eines Referenzzinssatzes geeignete robuste Maßnahmen zum Ersatz des Referenzzinssatzes bestehen. • Sicherstellung, dass die entsprechenden Risiken aus dem Wegfall der Referenzzinssätze bekannt und adressiert sind. • Prüfung, ob bei neuen Produkten bereits bekannte Alternativen zu den heutigen variablen Referenzzinssätzen verwendet werden können oder ob eine ausreichend robuste Regelung über das Vorgehen beim kurz- sowie langfristigen Wegfall des variablen Referenzzinssatzes vorhanden ist. • Ermittlung der betroffenen IT Applikationen, welche durch den Wegfall der heutigen variablen Referenzzinssätze betroffen sind und Definition von Maßnahmen zur Umsetzung der notwendigen Anpassungen. Die NORD/LB hat bei der Umsetzung dieser Reform eine aktive Rolle und beantwortet gerne Ihre Fragen. Die NORD/LB empfiehlt, dass Ihre Kunden und andere Marktteilnehmer sich aktiv mit den kommenden Änderungen auseinandersetzen und evaluieren, wie diese Änderungen auf die jeweilige Organisation und die betroffenen Produkte wirken. Hierzu kann es ggf. notwendig sein, auch Hilfe durch Dritte in Anspruch zu nehmen. Weiterhin empfiehlt die NORD/LB, dass eventuell aufkommende Fragen und Einschätzungen mit den relevanten Interessensverbänden auf nationaler und internationaler Ebene geteilt werden. Dies beinhaltet ausdrücklich auch die Teilnahme an entsprechenden öffentlichen Konsultationen. 10
1 IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2 3 IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4 Kernaspekte der verschiedenen IBOR-Sätze und risikofreien Referenzzinssätze. 5 6 3 Kernaspekte der verschiedenen IBOR-Sätze und risikofreien Referenzzinssätze: Zuständigkeit IBOR EONIA, EURIBOR, Euro LIBOR USD LIBOR GBP LIBOR CHF LIBOR JPY LIBOR, JPY TIBOR, EUROYENTIBOR Alternative Euro Short-Term Rate (€STR) Secured Overnight Financing Rate Reformed Sterling Overnight Index Swiss Average Rate Overnight Tokyo Overnight Average Rate Reference Rate (SOFR) Average (SONIA) (SARON) (TONA) Beschreibung - Umfasst institutionelle Übernacht- - O/N, beinahe risikofreier Zins, der - O/N, beinahe risikofreier Zins - Wurde bereits 2009 eingeführt - Transaktionsbasiert Einlagengeschäfte eng mit anderen - Basiert vollständig auf real - Interbanken Referenzzins für O/N - Umfasst den Tagesgeldmarkt Geldmarktzinssätzen korreliert getätigten Transaktionen Repo Geschäfte - Basiert vollständig auf real - Deckt institutionelle Übernacht- - Zeigt die auf Interbank-Overnight getätigten Transaktionen Einlagengeschäfte ab Repo gezahlten Zinsen - Deckt mehrere Marktsegmente für Repo-Märkte ab Zusammenfassung - EONIA wird seit 2. Okt 2019 - SOFR bereits verfügbar und in - SONIA bereits verfügbar und in - SARON bereits verfügbar und in - TONA als alternative ersetzt durch €STR + 8.5 bp Nutzung (Futures, Derivate & Nutzung (Futures, Derivate & Nutzung (Futures & Derivate) Nachfolgereferenz identifiziert Spread, wird bis Anfang 2022 Wertpapiere) Wertpapiere) - CHF LIBOR wird ersetzt durch - TIBOR als unbesicherter veröffentlicht und entfällt - USD LIBOR wird ersetzt durch - GBP LIBOR wird ersetzt durch SARON ohne Termstruktur Tagesgeldsatz wird nach heutigem anschließend. SOFR SONIA Stand ebenfalls erhalten bleiben - EURIBOR bleibt bestehen. Merkmale Unbesichert & Übernacht Besichert & Übernacht Unbesichert & Übernacht Besichert & Übernacht Unbesichert & Übernacht Arbeitsgruppe Working Group on Euro Risk-Free The Alternative Reference Rates Working Group on Sterlin Risk-Free The National Working Group on Cross-Industry Committee on Rates Committee (ARRC) Rates Swiss Franc Reference Rates (SNB) Japanese Yen Interest Rate Benchmarks Zinsverwaltung/ Europäische Zentralbank Federal Reserve Bank of New York Bank of England SIX Schweizer Börse Bank of Japan ARR Administrator Verfügbar seit 02. Oktober 2019 03. April 2018 23. April 2018 25. August 2009 01. November 1997 Details zu Term Es wird eine Forward-Looking Term Man arbeitet an Indicative Forward Term SONIA Reference Rate (TSRR) Keine Forrward-Looking Term Rates Planung laufen für eine Term Rate Rates Struktur geben. 4 Anbieter (EMMI, Looking SOFR Term Rates, welche wurde im August 2020 publiziert. geplant; Verwendung eines basierend auf TONA und TIBOR. ICE IBA, Refinitiv, FTSE Russell) haben aber erst in 2021 veröffentlicht Backward-Looking Compounded Prototypen werden bereits von Methodiken vorgestellt; erste Tests werden sollen. SARON. Laufzeiten 1W, 2W, 3W, 1M, Quick Corp. veröffentlicht. Finale werden Anfang 2021 erwartet 2M, 3M, 6M, 9M, 12M werden Entwicklung wird bis Mitte 2021 bereits von SIX Group veröffentlicht. erwartet. 11
1 IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2 3 IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4 Marktereignisse und Zeitplan. 5 6 4 Marktereignisse und Zeitplan: Mitte 2021 01.01.2022 30.06.2023 Okt. 2019 Erwartung - TONA Erwartung - Abkündigung Quotation Q2 2020 Term Rate (forward Implementier- verbliebener €STR. Veröffentlichung looking) ist ung synthe- USD LIBOR Q2 2020 Term Rates SOFR Compoun- verfügbar. tischer LIBOR ding Methode. Start SORA (O/N, 1, 3, 6 für individuelle Derivate. Währungs- und und 12 Laufzeitenkom- Monate). binationen. 2019 2020 2021 2022 2023 Q1 2020 05.03.2021 31.12.2021 31.12.2021 Initiale Ankündigung Abkündigung Abkündigung Veröffent- LIBOR- LIBOR für CHF, für 1w, 2m lichung Term Abkündigung EUR, GBP und JPY- USD LIBOR SONIA. durch ICE Fixing. Term Rates Q2 2020 Benchmark (exkl. USD- Veröffent- Administration. LIBOR für O/N, lichung 1, 3, 6 und 12 modifizierter Monate). CORRA. Jul. 2019 EURIBOR kann weiterhin Nov. 2019 verwendet Compounded SARON werden. ist verfügbar. Abkürzungen: Financial Conduct Authority (FCA), Bank of England (BOE), Benchmark-Verordnung (BMV), Secured Overnight Financing Rate (SOFR), Sterling Overnight Interbank Average (SONIA), International Organization of Securities Commissions (IOSCO), Euro Short-Term Rate (€STR), Euro OverNight Index Average (EONIA). 12
1 IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2 3 IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4 So bleiben Sie auf dem Laufenden. 5 6 5 So bleiben Sie auf dem laufenden: Die NORD/LB beabsichtigt, auf dieser Seite regelmäßig und zeitnah über Marktentwicklungen und branchenbezogene Ankündigungen zu berichten. Allgemeine Hinweise zum IBOR-Übergang entnehmen Sie ECB bitte den von Aufsichtsbehörden, Arbeitsgruppen und anderen Europa Branchenorganisationen publizierten Informationen. Eine Auswahl der wichtigsten Websites finden Sie in der nebenstehenden Tabelle. Weitere Informationen zu spezifischen Produkten und FRBNY/ARRC Dienstleistungen der NORD/LB, einschließlich solcher, die Sie Vereinigte Staaten möglicherweise betreffen können, erhalten Sie zu gegebener Zeit von Ihrem Ansprechpartner respektive Kundenberater. BOE FCA Vereinigtes Königreich SNB Schweiz ISDA IBA LMA LSTA Weltweit Abkürzungen: Financial Conduct Authority (FCA), Bank of England (BOE),European Central Bank (ECB), Alternative Reference Rates Committee (ARRC), Federal Reserve Bank of New York (FRBNY), Schweizerische Nationalbank (SNB), International Swaps and Derivatives Association (ISDA), ICE Benchmark Administration (IBA), Loan Market Association (LMA), Loan Syndications and Trading Association (LSTA). 13
1 IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2 3 IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4 Häufig gestellte Fragen. 5 6 6 Häufig gestellte Fragen (I/II): Was ist der LIBOR und wie sieht seine Zukunft aus? LIBOR steht für London Interbank Offered Rate, einen Durchschnittszinssatz, der auf Basis gemeldeter Schätzungen von ausgewählten Banken in London berechnet wird. LIBOR Sätze werden für fünf Währungen und sieben verschiedene Laufzeiten (von gleichtägig (overnight) bis hin zu zwölf Monaten) berechnet, von der ICE Benchmark Administration (IBA) verwaltet und unterliegen der Kontrolle durch die britische Financial Conduct Authority (FCA). Andrew Bailey, CEO der FCA, wies 2017 in einer Rede auf die Risiken eines dauerhaften Wegfalls des LIBOR hin und erklärte, die FCA werde die Panel-Banken nach 2021 nicht länger zu LIBOR-Meldungen verpflichten. Weltweit haben sich Aufsichtsbehörden, Arbeitsgruppen und Ausschüsse mit der Auswahl alternativer Referenzzinssätze befasst, die auf Transaktionsdaten anstelle von Meldungen basieren. Aufsichtsbehörden, Banken, Branchenorganisationen und Handelsverbände arbeiten zusammen, um die Interbanken-Referenzzinssätze durch risikofreie Alternativen zu ersetzen. Wann und in welcher der fünf Hauptwährung es zum Wegfall des LIBOR kommt, können Sie der Seite 7 und 8 dieses Dokumentes entnehmen. Was ist der EURIBOR und wie sieht seine Zukunft aus? Beim Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR) handelt es sich um einen täglich berechneten Referenzzinssatz, der auf Basis der Meldungen eines Panels ausgewählter Banken berechnet wird. Er wird vom European Money Markets Institute (EMMI) administriert und basiert auf den Durchschnittszinsen, zu denen sich Banken in der Eurozone gegenseitig unbesicherte Kredite am Interbankenmarkt zur Verfügung stellen. Die EMMI hat in 2019 den EURIBOR erfolgreich reformiert. Die neue hybride Methodik basiert auf einem hierarchischen Ansatz, der drei Ebenen umfasst. Dabei basiert die erste Ebene auf Transaktionen, die am vorherigen TARGET Tag ausgeführt wurden. Die zweite Ebene basiert auf Transaktionen aus einem weiteren Laufzeitspektrum des Geldmarktes unter Verwendung von durch die EMMI bereitgestellten Formeln. Die dritte Ebene basiert auf Transaktionen aus einer Reihe von Märkten und/oder anderen Daten, die eng mit dem unbesicherten Euro-Geldmarkt verbunden sind, unter Verwendung einer Kombination von Modellierungstechniken und/oder des Urteils der Panel-Bank. Ebene zwei und drei finden nur hierarchisch schrittweise Anwendung, wenn für die jeweils vorherige/n Ebene/n nicht auszureichend Transaktionen vorhanden sind. 14
1 IBOR-Transition: Informationsbroschüre. 2 3 IBOR-Transition mit der NORD/LB. 4 Häufig gestellte Fragen. 5 6 6 Häufig gestellte Fragen (II/II): Was ist der EONIA und wie sieht seine Zukunft aus? Der aktuelle risikofreie Referenzzinssatz der Eurozone ist der EONIA, bei dem es sich um den täglichen gewichteten Durchschnitt der Overnight- Sätze für unbesicherte Kredite am Interbankenmarkt der Eurozone handelt. Der EONIA wurde mit einem festen Spread (8,5 BP) an den neu eingeführten Satz €STR (Euro Short-Term Rate) gekoppelt. Der EONIA darf bis Ende 2021 verwendet werden, so dass bis dahin alle EONIA denominierten Verträge auf den €STR umgestellt werden müssen. 2018 hat die Euro-Arbeitsgruppe die Euro Short-Term Rate (€STR) als risikofreie Alternative und Ersatz für den EONIA eingeführt. Dieser Zinssatz wird von der EZB verwaltet und wurde im Oktober 2019 erstmalig veröffentlicht. Was ist das ISDA Benchmarks Supplement? Das ISDA Benchmarks Supplement ermöglicht es Parteien, ihre ISDA-Rahmenverträge anzupassen und bei auf Referenzwerte bezogenen Transaktionen (OTC-Derivaten) bestimmte Trigger-Ereignisse und allgemeine Fallback Klauseln in den Vertrag aufzunehmen. Das Supplement wurde vor dem Hintergrund der EU-Referenzwerte-VO (Artikel 28(2)) verfasst, wonach in allen Verträgen mit Referenzwerten als Bezugsgrundlage robuste Fallback-Regelungen aufzunehmen sind. Welchen Ansatz verfolgt die NORD/LB bei den ISDA Benchmark Supplement‘s? Die NORD/LB hat sich der Geltung des ISDA Benchmark Supplements Protocol unterstellt, mit Präferenz für die Anwendung auf bestehende und neue Transaktionen. Wie sieht es bei nicht im Rahmen eines ISDA-Rahmenvertrags durchgeführten Transaktionen aus? Auch nicht ISDA-konforme Vereinbarungen und Verträge müssen, ähnlich wie die ISDA-Rahmenverträge, durch tragfähigere Fallback-Regelungen ergänzt werden, allerdings kann hier ein stärker an den individuellen Anforderungen ausgerichteter Ansatz verfolgt werden. Die NORD/LB wird zu gegebener Zeit an ihre Kunden herantreten, um das Verfahren für die Anpassung der Vereinbarungen und Verträge in die Wege zu leiten. Kunden, die ihre Verträge besprechen möchten, können sich auch per E-Mail an ibortransition@nordlb.de an die NORD/LB wenden. 15
IBOR-Transition: Informationsbroschüre. IBOR-Transition mit der NORD/LB. Disclaimer. Dieses Informationsschreiben ist erstellt worden von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE („NORD/LB“). Die für die NORD/LB zuständigen Aufsichtsbehörden sind die Europäische Zentralbank, Kaiserstraße 29, D-60311 Frankfurt am Main, und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, D-53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, D-60439 Frankfurt am Main. Eine Überprüfung oder Billigung dieses Informationsschreibens oder der hierin beschriebenen Produkte oder Dienstleistungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde ist grundsätzlich nicht erfolgt. Dieses Informationsschreiben richtet sich ausschließlich an Empfänger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die hierin mitgeteilten Informationen über Finanzprodukte und Geschäftsmodelle dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen weder ausdrücklich noch stillschweigend ein An- oder Verkaufsangebot, noch eine Einladung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes der NORD/LB und/oder mit ihr verbundener Unternehmen dar. Alle Informationen und sonstigen Angaben, die hierin enthalten sind, beziehen sich ausschließlich auf den angegebenen Stichtag. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit und Angemessenheit kann nicht gegeben werden. Vielmehr unterliegen insbesondere die Angaben zu Kursen, Preisen oder sonstigen Konditionen dem Vorbehalt jederzeitiger Änderung ohne vorherige Ankündigung oder Mitteilung. Soweit in diesem Informationsschreiben Preisindikationen oder Bedingungen einzelner Finanzprodukte oder Geschäftsmodelle dargestellt werden, handelt es sich lediglich um indikative Preise, Kurse bzw. Konditionen. Zudem sind in diesem Informationsschreiben nicht alle Bedingungen der dargestellten Produkte wiedergegeben. Maßgeblich für einen späteren Geschäftsabschluss sind daher allein die im Rahmen dieses Abschlusses zugrunde gelegten Geschäftsunterlagen und -dokumente. Ein Anspruch auf Erwerb oder Veräußerung der dargestellten Finanzprodukte und Einzelgeschäfte zu den mitgeteilten Kursen, Preisen oder sonstigen Konditionen besteht insofern nicht. Den angegebenen Kursen, Preisen und Konditionen liegen - bezogen auf den Stichtag - aktuelle Marktdaten zugrunde. Diese sind ihrerseits Handels- oder sonstigen Informationsdiensten oder anderen Quellen entnommen, die wir als zuverlässig beurteilen. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen worden ist, können wir keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Basisdaten und der daraus resultierenden Kurse, Preise und Konditionen übernehmen. Soweit im Rahmen dieses Informationsschreibens zu Vergleichszwecken Preis- oder Kursangaben ohne ausdrückliche Quellenangaben enthalten sind, handelt es sich um von der NORD/LB indikativ gestellte Konditionen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Informationsschreibens. Die Bewertung einzelner Finanzinstrumente aufgrund der historischen Entwicklung lässt sich nicht zwingend auf die zukünftige Entwicklung übertragen. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind daher kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Bei Preis-, Kurs- oder Renditeangaben oder ähnliche Informationen, die in einer anderen Währung als Euro angegeben sind, weisen wir hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Rendite einzelner Finanzinstrumente aufgrund von Währungskursschwankungen steigen oder fallen kann. Die hierin enthaltenen Aussagen und Informationen haben lediglich einen unverbindlichen Charakter und stellen insbesondere keine Anlageberatung, Anlageempfehlung oder Rechts- oder Steuerberatung dar. Vielmehr weisen wir darauf hin, dass insbesondere die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Weder die NORD/LB noch ihre Angestellten übernehmen daher eine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Verluste aufgrund einer Nutzung der in diesem Informationsschreiben enthaltenen Aussagen oder Inhalte. Soweit Sie weitergehende Informationen oder eine anleger- und objektgerechte Beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, eine/n unserer Anlageberater/ -innen aufzusuchen. Ferner stellt dieses Informationsschreiben keine Finanzanalyse dar, sondern eine lediglich Ihrer allgemeinen Information dienende Werbemitteilung im Sinne des § 31 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes. Aus diesem Grund ist dieses Informationsschreiben nicht unter Berücksichtigung aller besonderen gesetzlichen Anforderungen an die Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen erstellt worden. Ebenso wenig unterliegt dieses Informationsschreiben dem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung, wie dies für Finanzanalysen gilt. Die Nord/LB und mit ihr verbundene Unternehmen können an Geschäften mit dem Basiswert für eigene oder fremde Rechnung beteiligt sein, weitere Finanzinstrumente ausgeben, die gleiche oder ähnliche Ausstattungsmerkmale wie die hier beschriebenen Finanzinstrumente aufweisen sowie Absicherungsgeschäfte zur Absicherung ihrer Positionen vornehmen. Diese Maßnahmen können den Preis der Wertpapiere beeinflussen. Nähere Informationen zu etwaigen Provisionszahlungen, die im Verkaufspreis enthalten sein können, finden Sie in der Broschüre „Kundeninformation zum Wertpapiergeschäft“. die unter www.nordlb.de abrufbar ist. Die Weitergabe dieses Informationsschreibens an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion des Inhalts oder von Teilen dieses Informationsschreibens ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung zulässig. Eine Annahme und Nutzung der im anliegenden Schreiben zur Verfügung gestellten Informationen ist nur bei Akzeptanz der vorstehenden Bedingungen zulässig. 16
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