Vorstellung Wehrleitung VGOG - Oberes Glantal
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Vorstellung Wehrleitung VGOG Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal wurde durch eine Dreier-Fusion zum 01.01.2017 aus den ehemaligen Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler, Wehrleiter: Heiko Dörr Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr gegründet. Die Verbandsgemeinde Weitere Funktionen: die u. a. auch Träger der Feuerwehren in Ihrem Verwaltungsgebiet ist hat zur Kreisausbilder Brandschutz, Leitung der Feuerwehr einen Wehrleiter (Wehrleiterin) und einen oder mehrere Schulklassenbetreuer Stellvertreter (Stellvertreterinnen) bis spätestens 30.06.2017 zu bestellen. Dienstgrad: Hauptbrandmeister Diese waren vorab durch förmliche Wahl von den Wehrführern der Feuerweh- Auszeichnungen: reinheiten im Verwaltungsgebiet zu wählen. Silbernes Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande 12/2014 Aktiv seit: 1993 Die förmliche Wahl fand auf fristgerechte Einladung des Bürgermeisters am Beruf: Gemeindearbeiter 19.03.2017 im Feuerwehrhaus Schönenberg-Kübelberg statt. Aus ihr gingen E-Mail: heiko.doerr@feuerwehr-og.de als Wehrleiter, Heiko Dörr (Herschweiler-Pettersheim); als dessen Stellvertre- ter Kai Schmeiser (Glan-Münchweiler), Thorsten Müller, (Frohnhofen); Stefan Reichhart (Waldmohr) hervor. Stellvertretender Wehrleiter: Kai Schmeiser Weitere Funktionen: WeFü Fw Glan-Münchweiler, Kreisjugendfeuerwehr- Die gesamte Wehrleitung wurde abschließend in förmlicher Sitzung des VG Ra- wart des Landkreises Kusel, Atemschutzgerätewart VG Glan-Münchwei- tes am 09.05.2017 im Bürgerzentrum Kohlbachtal (Frohnhofen) in Ihre Ämter ler/LK Kusel, Kreisausbilder Atemschutz/ Brandschutz, TEL-LK Kusel (S1), bestellt. Bereits vor der Fusion hat die heutige Wehrleitung in verschiedenen Vorstandsmitglied: Kreisfeuerwehrverband / Kreisjugendring LK Kusel, Arbeitsgruppen die der Vorbereitung der Fusion dienten, mitgearbeitet. Feuerwehrverein Glan-Münchweiler, Administrator Homepage (Inhalt) Dienstgrad: Hauptbrandmeister Auf der Arbeit dieser sieben Arbeitsgruppen wurde u. a. ein Organigramm mit Auszeichnungen: Ehrenzeichen der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz Zuständigkeiten innerhalb der Wehrleitung erstellt, der Haushalt aufgearbei- 8/13, Silbernes Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande 12/2014, tet, ein Bekleidungskonzept erarbeitet. Diese vorbereitenden Arbeiten wurden Silbernes Feuerwehr-Ehrenzeichen des Landes Rheinland-Pfalz 06/2015 jetzt in einer Wehrführer-Dienstbesprechung den Wehrführern der Ortsge- Aktiv seit: 1990 meinden vorgestellt. Die Dienstbesprechung die im Beisein der Verwaltung, Beruf: Elektrotechnikermeister | E-Mail: kai.schmeiser@feuerwehr-og.de vertreten durch den Sachgebietsleiter Ingolf Hewer und Bürgermeister Chri- stoph Lothschütz, in Waldmohr stattfand wurde rege genutzt um konstruktiv über die vorgestellten Konzepte zu sprechen. Der Wehrleiter und seine Vertreter werden gemäß dem Landgesetz für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) den Stellvertretender Wehrleiter: Thorsten Müller Bürgermeister in Sachen Brand- und Katastrophenschutz beraten. Sie ist Bin- Weitere Funktionen: deglied zwischen den Feuerwehren und der Verwaltung. In Größeren Einsatzla- WeFü Fw Frohnhofen, Kreisausbilder Brandschutz gen übernimmt der Wehrleiter oder einer seiner Vertreter die Einsatzleitung. Dienstgrad: Hauptbrandmeister Aktiv seit: 2002 E-Mail: thorsten.mueller@feuerwehr-og.de Bild Stellvertretender Wehrleiter: Stefan Reichhart Weitere Funktionen: Mitglied der Landesfacheinheit Presse- und Medien- arbeit (PuMA), TEL-LK Kusel (S5) Dienstgrad: Hauptbrandmeister Auszeichnungen: Silbernes Feuerwehr-Ehrenzeichen 09/2004, Silber- nes Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande 09/2009, Goldenes Feuerwehr- Ehrenzeichen 10/2014 Aktiv seit: Jugendfeuerwehr 09/1978 aktive Feuerwehr 07/1983 Beruf: Selbständiger Kaufmann Die Wehrleitung vor der Drehleiter Waldmohr E-Mail: stefan.reichhart@feuerwehr-og.de (v. l. n. r.: Thorsten Müller, Heiko Dörr, Stefan Reichhart, Kai Schmeiser)
IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - Unfall-, Rettungsdienst- und Kran- Rufbereitschaft der Ver- L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten Feuerwehr Verbandsge- Haus der Diakonie Landstuhl und Freunde von Alkoholkranken, Kai- kentransporte (Tag und Nacht ein- meinde Oberes Glantal Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl bandsgemeindewerke serslautern, Conradstr. 2 satzbereit): DRK-Rettungswache Tel.: 06371/2846 - Notruf 112 - Schönenberg-Kübelberg, Rathaus- Email: Eigenbetrieb Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, Wehrleiter Heiko Dörr straße 8, Telefon 112. slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de Wasser | Abwasser 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Telefon: 0151/61493908 Polizei (Raum Schönenberg-Kü- Unsere Beratungsangebote Bereich Wasser 06356/1224 Stv. Wehrleiter Kai Schmeiser belberg / Waldmohr - Südkreis Ku- Sozial- und Lebensberatung Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser (VG Oberes Glantal) Telefon: 0172/6938128 sel): Polizeiwache Schönenberg- Schwangerschafts- und Schwager- Str.23, Tel. 0631/19411 (Montag + Treten außerhalb der allgemei- Stv. Wehrleiter Thorsten Mü ller Kübelberg, Herzogstraße 8, Telefon schaftskonfliktberatung nen Bürozeiten Probleme bei der Freitag 19.00 - 21.00 Uhr, Mittwoch Telefon: 0151/52611143 06373/8220 (staatl. anerkannt) 18.00 - 20.00 Uhr) Kurberatung Wasserversorgung (Rohrbrüche, Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: Stv. Wehrleiter Stefan Reichhart Rufbereitschaft Undichtigkeiten, Druckabfälle Telefon: 0171/2471311 Entstörungsdienst: (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- Gruppe Kusel. Weitere Information: Kuren, Kinder- und Jugenderho- usw.) auf oder erkennen Sie son- Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie Stützpunkt-Feuerwehr Telefon-Nr. für Störungen stige Unregelmäßigkeiten an öf- lungen, Familienerholungen) im Internet unter www.ilco.de Glan-Münchweiler Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Termine nach Vereinbarung fentlichen Anlagen (Ausfall der Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: Wehrfü hrer Kai Schmeiser Strom: Telefon 0800/7977777 Vertraulich-kostenfrei - auf Straßenbeleuchtung, plötzliche Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Telefon: 0172/6938128 APOTHEKEN-NOTDIENST Wunsch anonym Fahrbahnänderungen usw.) so Betreuung und Beratung für Behinder- Deutsches Festnetz: Haus der Diakonie Kaiserslautern Stützpunkt-Feuerwehr rufen Sie für das Gebiet der Ver- te sowie therapeutische Versorgung 0180-5-258825-PLZ Interventionsstelle gegen Gewalt nach Schlaganfall/Hirnverletzung. Schönenberg-Kübelberg bandsgemeinde Oberes Glantal Wehrfü hrer Martin Keiper (0,14 Euro/Min.) in engen sozialen Beziehungen 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, und Stalking die Telefon-Nr. 0171 / 5065303 Telefon: 0163/1812518 Mobilfunknetz: Tel. 06371/934275-276, Fax 06371- Tel.: 0631/37108425 an. 0180-5-258825-PLZ 934424. Stützpunkt-Feuerwehr Waldmohr (max. 0,42 Euro/Min.) Email: interventionsstelle.kaisers- Wehrfü hrer Matthias Kuntz lautern@diakonie-pfalz.de Bereich Abwasser Feuerwehr Breitenbach. Internet: www.lak-rlp.de (Gebiet Süd und Nord): Wehrführer Andreas van Wageningen, Telefon: 0178/5667598 Der Notdienst wechselt jeweils Vertraulich-kostenfrei - auf Wunsch anonym Treten außerhalb der allgemei- Tel. 0178/5669437 morgens um 8.30 Uhr nen Bürozeiten Probleme bei der Feuerwehr Dunzweiler. Zahnärztlicher Notfalldienst: Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an Schönenberg-Kübelberger Tafel Entwässerung (Verstopfungen, Wehrführer Lars Dilk Ambulanter Pflege- und Rückstau usw.) auf oder erken- Waldstraße 5, Tel.: 0177/3183947 Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 für bedürftige Menschen in der Ver- Betreuungsdienst bandsgemeinde Oberes Glantal. nen Sie sonstige Unregelmäßig- Störungen Erdgasversorgung Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- Inhaber W. Tremmel & Stadtwerke Homburg GmbH falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ Ausgabestelle: M. Tremmel keiten in Zusammenhang mit Zum Krämel 7, 66904 Brücken der Abwasserbeseitigung oder Rufbereitschaft: 893770 St. Wendeler Straße 16, Tel.: 06841/694-0 Augenärztlicher Notfalldienst: (neben ev. Kirche) 66892 Bruchmühlbach-Miesau, an Gewässern (z.B. Gewässer- Tel. 06372/995751 Fragen zur Erdgasversorgung: zu erfragen ist der jeweilige Notdienst Öffnungszeiten: verschmutzungen, Ölspuren) so Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, Energieberatung-Stadtwerke unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 Dienstag 10:00-11:00 Uhr und rufen Sie für den Bereich der Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tel. 06373/508641 Homburg: 06841/694-220 Ärztlicher Notfalldienst Ortsgemeinden: Tierschutzverein im Landkreis Kusel Bedürftigkeit: Wir sind rund um die Uhr für Sie * Breitenbach, Dunzweiler, Zuständig ist der Bereitschafts- erreichbar. e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel dienstzentrale im Westpfalzklinikum Anträge gibt es in den Bürger- Waldmohr, Frohnhofen, Alten- Telefonnummern: büro’s der Verbandsgemeinde kirchen, Dittweiler und Schö- Kusel, I. Flur 1, Tel.: 06381/ 935 935. Sozialverband 1. Vorsitzende Christine Fauß, Wir bitten in jedem Erkrankungsfall Auskünfte z. Bedürftigkeit: nenberg-Kübelberg die Tele- Tel.: 0175/4117712 VG-Verwaltung, Herr Tobias We- VdK Rheinland-Pfalz fon-Nr. 06373 / 8290320 an um telefonische Vorankündigung Schatzmeister Jutta Keller ber, Tel.: 06373-504-240, Kreisverband Kusel (Gebiet Süd). Tel.: 0160/94838930 Dienstzeiten: t.weber@vgog.de Geschäftsstelle Lehnstraße 34, Montag 19.00 Uhr * Ohmbach, Brücken, Gries, www.tierschutz-kusel.de Konto: 66869 Kusel bis Dienstag 07.00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit: Börsborn, Glan-Münchweiler, KSK Kusel, IBAN: Beratungsstellen Dienstag 19.00 Uhr DE10 5405 1550 0050 0103 47 Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Henschtal, Herschweiler-Pet- im Haus der Diakonie bis Mittwoch 07.00 Uhr www.schoenenberg-kuebelberger- Freitags geschlossen tersheim, Hüffler, Krottelbach, Marktstr. 31 in 66869 Kusel Mittwoch 14.00 Uhr tafel.de 1. Mittwoch im Monat Service- Langenbach, Matzenbach, Tel.-Nr.: 06381/422900 bis Donnerstag 07.00 Uhr nachmittag für Arbeitnehmer von Nanzdietschweiler, Quirn- Fax-Nr.: 06381/4229099 Donnerstag 19.00 Uhr 14.00 - 17.30 Uhr bach/Pfalz, Steinbach am Deutsches Rotes Kreuz Telefon: 06381/425 044 - 0 Glan, Rehweiler und Wahnwe- Erziehungs- bis Freitag 07.00 Uhr Kreisverband Kusel e.V. und Familienberatung Freitag 16.00 Uhr Telefax: 06381/425 044 - 29 gen die Telefon-Nr. 06383 / Haushaltsassistenz: E-Mail: kv-kusel@vdk.de Email: erziehungsberatung.ku- bis Montag 07.00 Uhr 927681 an (Gebiet Nord). sel@diakonie-pfalz.de Hauswirtschaftliche Dienstleis- Termin nur nach telefonischer Sie wollen eine Störung melden? Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr tungen, Fahrdienst und Betreuungs- Suchtberatung, Jugend- und Vereinbarung Dann wählen Sie die entspre- bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr angebote für Senioren, Pflegebedürf- Drogenberatung, Angehörigen- Sprechstunden: tige und Familien, Unterstützung für chende Telefonnummer. Der Te- beratung, Prävention Kranke, Genesende, Behinderte. Mobilitas lefonanruf wird von einer Email: fachstellesucht.kus@diako- Samstag und Sonntag Hausnotrufsystem: ambulanter Pflege- und Betreuungs- Sprachbox angenommen. Bitte nie-pfalz.de von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienst Schönenberg-Kübelbg., Glan- von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- teilen Sie Ihren Namen sowie Fachdienst Glückspielsucht hinderte, Alleinstehende. str. 44., Frau Schmidt Kerstin. Die Bereitschaftsdienste der im Raum Mo - Fr 10.00 - 15.00 Uhr, Ihre Telefonnummer, unter der Email: fachstellesucht.kus@diako- Essen auf Rädern: Sie erreichbar sind, mit. Nennen nie-pfalz.de Bruchmühlbach/Miesau praktizieren- Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diät- Tel. 06373/829992 den Ärzte u. Zahnärzte können beim An- Beratung kostenlos und neutral! Sie uns den festgestellten Scha- Schwangeren- und Schwanger- kost. den (z.B. Wasser tritt aus dem schaftskonfliktberatung rufbeantworter des jeweiligen Hausarz- Sozialkaufhaus: Pflegerufbereitschaft rund um d. Uhr. tes in Erfahrung gebracht werden. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause Gehweg aus) mit Ortsbezug (staatlich anerkannt) Secondhandbekleidung und -möbel. Email: Geschäftsstelle: (Straße, Hausnummer sowie Ge- Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku- meinde). Sie werden umgehend slb.kusel@diakonie-pfalz.de Trierer Str. 39, Kusel, ANONYM-VERTRAULICH sel, Marktplatz 4: dienstags und frei- Tel. 06381/9246-20 Evangelische - Katholische (in der Regel nicht länger als 3 Sozial- und Lebensberatung tags ab 20.00 Uhr Kleiderkammer: Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr bis 10 Minuten) vom Rufbereit- Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), gebührenfrei - vertraulich schaftspersonal zurückgerufen. Kindererholung, Müttergene- für bedrohte und mißhandelte Frauen Kusel, Tel. 06381/ 425861 Tel.: 0800/111 0 111 sungs- und Mutter-Kind-Kuren und deren Kinder: 0631/17000 und 0800/111 0 222 Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Ehrenamtsbörse Pflegestützpunkt Ambulanter Hospiz- und Schuldner- und Insolvenzberatung Palliativer Beratungsdienst Ökumenische Sozialstation des Landkreises Kusel Öffentliche Beratungsstelle rund Brücken e.V. Vielseitige Dienste für hilfebedür- um das Thema Pflege Deutsches Rotes Kreuz Kusel - Ramstein - Landstuhl - Kreisverband Kusel e.V. Westrich Ambulante-Hilfe-Zentrum tige Personen Paulengrunder Straße 7a Trierer Str. 39, 66869 Kusel Beratung und Unterstützung Pflegedienst, hauswirtschaftliche Kontakte 66904 Brücken Tel.: 06386/40 40 364 Tel: 06381/964215 Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, in den Verbandsgemeinden: schwerkranker und sterbender und 06386/40 40 073 Beratung, Service warmer Mittag- Schönenberg-Kbg. 06373/6606 Menschen bei Schmerzen und stisch, Familienpflege. Paulen- Waldmohr 06373/2910 Die Beratung erfolgt kostenlos, AWO Betreuungsverein psychosozialen Problemen, neutral und vertraulich Trierer Str. 60, 66869 Kusel grunder Str. 7a, 66904 Brücken Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Schwebelstraße 8, 66869 Kusel Telefon: 06386/9219-0 Tel.: 06381/993277/78 Telefon: 06381/425769 Email: Rund um die Uhr für Sie Rettungsdienst/Krankentransport betreuungsverein-kusel@t-online.de Email: erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 Fax: 06381/993279 hospiz.kusel@caritas-speyer.de www.sozialstation-bruecken.de
Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Energietipp Das Fundamt Schönenberg- Urlaub für die Kübelberg meldet: Stromrechnung Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurde ein Schlüssel als Mit diesen Tipps macht auch Fundsache abgegeben (Fundort Schönenberg-Kübelberg). der Stromzähler mal Pause Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, melde sich bitte Bürgerbus im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde (VZ-RLP /03.07.2017) Wenn im Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210. Sommer endlich der wohlverdiente - der Anfang ist geschafft! Urlaub ansteht und die Wohnung verlassen ist, machen auch die Stromkosten zuhause mal Pause. Von Glan Münchweiler nach Nanzdietschweiler, von Schmittweiler Damit der Stromzähler aber nicht nach Waldmohr, von Dunzweiler nach Schönenberg-Kübelberg, dennoch munter weiter läuft, müs- von Steinbach nach Brücken, von Schönenberg-Kübelberg nach sen vor der Abreise wirklich alle Dittweiler, von Dittweiler nach Brücken so vielfältig waren die Das Fundamt Waldmohr Stromfresser abgestellt werden. So banal es klingt: Am wichtigsten Fahrtwünsche in der ersten Woche Bürgerbus im Oberen Glantal. Zum Einkaufen, zum Arzt, zur Tafel, nach Hause; ebenso vielfältig meldet: ist es, vor der Abreise wirklich alle elektrischen Geräte auszuschalten. waren auch die gewünschten Ziele. Lediglich Fahrten zu Zielen Im Bürgerbüro Waldmohr wurde ein Handy (Samsung Galaxy S6) Im Zweifelsfall den Stecker ziehen, außerhalb der Verbandsgemeinde, anderen Tagen als Dienstag mit einer braunen Hülle (Fundort Bereich Bürgerhaus Waldmohr) selbst wenn an der Stereoanlage im und Donnerstag und Fahrten mit Rollstühlen mussten abgelehnt als Fundsache abgegeben. Off-Zustand keine Kontrolllämp- werden. Die erste Woche Bürgerbus verlief absolut positiv. Die chen mehr leuchten. Im Stand-by- Fahrgäste waren zufrieden, die Fahrer und die Telefonistinnen Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte Modus verbrauchen elektrische konnten sich in ihr neues ehrenamtliche Tätigkeitsfeld einarbeiten. im Bürgerbüro Waldmohr der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Geräte auch ohne sichtbares Zei- Tel.: 06373/ 504-208. chen Strom - ältere Exemplare so- gar ziemlich viel. „Der Umgang mit der Technik im Bus mit W-LAN, Smartphone und Einen doppelten Energiespareffekt Bordcomputer ist noch etwas gewöhnungsbedürftig, aber das wird erzielt, wer vor dem Urlaub Kühl- noch“ so die überwiegende Meinung zu den ersten Erfahrungen. und Gefrierschrank enteist und ab- Ein hohes Maß an Kommunikation der Helferinnen untereinander taut. Zum einen wird während der Abwesenheit kein Strom für den und mit den Fahrgästen in nötig, um die Fahrten, besonders die Rückfahrten so zu koordinieren, dass alles klappt. Schließlich soll Freiwilliges soziales Jahr laufenden Betrieb benötigt, zum an- der Service pünktlich und zuverlässig sein. deren laufen die Geräte nach der - noch wenige Plätze frei Rückkehr ohne die Eisschicht effizi- Auch im Schuljahr 2017/2018 suchen wir junge Menschen zur enter. Auch wurden alle drei Buchungsmöglichkeiten genutzt. Per eMail: Auch ein Blick in den Keller lohnt Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ). buchung@buergerbus-og.de - im Internet: www.buergerbus-og.de sich immer. Hier laufen häufig un- oder telefonisch: Montag und Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr. Wir bieten FSJ-Plätze in folgenden Einrichtungen: bemerkt elektrische Geräte. Wer Bei den telefonischen Buchungen müssen sich noch die Zeiten der - Ganztagsschule der Grundschule Schönenberg-Kübelberg etwa seine Heizungsanlage auf Telefonzentrale mehr herumsprechen, so dass die vorgesehenen - Ganztagsschule der Grundschule Brücken „Sommer“ umstellt, spart viel Zeiten eher eingehalten werden. - Ganztagsschule der Grundschule Altenkirchen Strom, da dann die Heizungspum- - Gemeindekindertagesstätte Breitenbach pen abgeschaltet werden. - Gemeindekindertagessstätte Ortsgemeinde Schönenberg-Kbg., Vor der Abreise, lohnt es sich Zur besseren Information sind aktuell Plakate im Druck, die auf das OT Sand außerdem, den Stromzähler zu kon- neue Angebot aufmerksam machen. Diese werden an den bekann- - Jugendzentrum Schönenberg-Kübelberg (hier sollte der/die Frei- trollieren und den Stand zu notie- ten Info-Punkte aufgehängt, aber auch in den Geschäften, den Arzt- willige mind. 18 Jahre alt sein) ren. So lässt sich nach der Rückkehr praxen und in öffentlichen Einrichtungen. feststellen, ob tatsächlich alles aus- Ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) richtet sich an Jugendliche zwi- geschaltet war. Die Bürgerbusse im Oberen Glantal sollen das Angebot des öffent- schen 16 und 27 Jahren. Das FSJ beginnt am 01.09.2017 und dau- Bei weiteren Fragen zum Stromspa- ert in der Regel 12 Monate. Die Freiwilligen erhalten ein Taschen- ren im Haushalt und bei allen ande- lichen Personennahverkehrs ergänzen. geld und die Sozialversicherungsbeiträge werden übernommen. ren Fragen des Energiesparens hel- Ein FSJ gilt als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die beruf- fen gerne die Energieberater der Wir freuen uns über jeden Fahrgast! liche Zukunft und kann für einige Ausbildungsgänge als Praktikum Verbraucherzentrale in einem per- anerkannt werden. Auch kann es bei der Vergabe von Studienplät- sönlichen Beratungsgespräch nach zen angerechnet werden. Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal telefonischer Anmeldung. Die Bera- ist anerkannte Beschäftigungsstelle im freiwilligen sozialen Jahr ter informieren anbieterunabhängig und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, und individuell. Frauen und Jugend. Interessenten richten ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen Die Beratungsgespräche sind kos- an die tenlos. Die nächsten Sprechstun- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal den der Energieberater finden wie Fachbereich I - Zentrale Dienste/Personalwesen, folgt statt: Kindertagesstätten - Schönenberg-Kübelberg: Sams- Rathausstraße 8 tag, den 19.08.2017 von 10.00 - 66901 Schönenberg-Kübelberg 12.15 Uhr in der Verbandsgemein- oder per Email an: poststelle@vgog.de deverwaltung, Rathausstraße 8, Voranmeldung unter 0 63 73/504- Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zum FSJ unter der Tel. 105. 06373 / 504-140 (Frau Melanie Göddel) oder Tel. 06373/504-141 - Waldmohr: Samstag, den 02.09. (Frau Eva Maria Ambos). 2017 von 8.30 - 13.45 Uhr im Bür- gerhaus, Saarpfalzstraße 12, Sei- Schönenberg-Kübelberg, im Juli 2017 gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister teneingang benutzen (Feuerweh- reinfahrt). Voranmeldung unter 06373/504-123.
Sprechzeiten in der Öffnungszeiten Büchereien Verbandsgemeinde Oberes Glantal und Museen Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Oberes Ortsgemeinde Herschweiler-Pettersheim: Gemeindebücherei Schönenberg-Kübelberg Glantal, Herr Christoph Lothschütz, ist jederzeit, Klaus Drumm, Tel.: 06384-6899 im Bürgerhaus Schönenberg ist montags von 16:00-18:00 Uhr und wenn er da ist, für Sie zu sprechen. Jedoch empfiehlt Mobil: 0178-2743819 donnerstags von 16:30-17:30 Uhr geöffnet sich eine Terminvereinbarung unter Tel.: 06373- 504105 /106 oder schicken Sie eine Ortsgemeinde Hüffler: Die katholische öffentliche Bücherei E-Mail an c.lothschuetz@vgog.de Helge Schwab, Tel.: 0172-1360660 der Pfarrei Kübelberg im Haus St. Valentin ist dienstags von 16:00- 18:00 Uhr geöffnet und donnerstags von 16:30-17:30 Uhr auch in Mo-Fr, 8:00-18:00 Uhr, nach vorheriger telefoni- den Ferienzeiten So können Sie die Ortsbürgermeister oder deren scher Vereinbarung Vertreter erreichen: Gemeindebücherei Gries Ortgemeinde Altenkirchen: Ortsgemeinde Krottelbach: im Bürger und Vereinshaus ist immer am 1. Mittwoch im Monat, Manfred Geis Karlheinz Finkbohner, Tel.: 06386-993116 oder Mo- von 16:00-17:00 Uhr geöffnet. Tel.: 0170-7190144 oder 06386-1362 bil: 0171-7324146 Sprechzeiten: Donnerstags, 19:00-20:30 Uhr, im Sprechzeiten: Montags von 18:00-19:00 Uhr im Kath. Bücherei St. Laurentius Brücken Rathaus und nach telefonischer Vereinbarung Dorfgemeinschaftshaus Die katholische öffentliche Bücherei Brücken (Nebeneingang der katholischen Kindertagesstätte) ist mittwochs von 16.00 bis 18.00 Ortsgemeinde Börsborn: Ortgemeinde Langenbach: Uhr geöffnet. Teilweise auch in den Ferienzeiten Franz Sommer Gerd Rudolph, Tel.: 06384-6668 oder 0176- Telefon: 06386/9999209 Tel.: 06383-57138 oder Mobil: 0160-95987269 76185677 E-mail: buecherei.bruecken@t-online.de Sprechzeiten: Mittwochs von 19:00-20:00 Uhr im E-Mail: gerd-rudolph-langenbach@t-online.de Büro Ortsbürgermeister im Bürgerhaus Bücherei Breitenbach Ortsgemeinde Matzenbach: Im kath. Pfarrheim im Untergeschoss, donnerstags von 16:00- Ortgemeinde Breitenbach: Werner Jung, Tel.: 06383-7705 18:00 Uhr geöffnet. Jürgen Knapp Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung Ausleihe außerhalb der Öffnungszeiten Tel.: 06386-7798 Tel.: 0170-3898389 oder 06386-999930 Sprechzeiten: Donnerstags, 18:30-19:30 Uhr, im Ortsgemeinde Nanzdietschweiler: Die Gemeindebücherei Waldmohr Dorfgemeinschaftshaus (06386-352) und nach tele- Martin Holzhauser, Tel.:06383-5332 ist Montag bis Freitag von 15:00-18:00 Uhr und zusätzlich Diens- fonischer Vereinbarung Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung tag und Donnerstag von 10:00-13:00 Uhr geöffnet Ortgemeinde Brücken: Ortsgemeinde Ohmbach: Heimatmuseum Altenkirchen Pius Klein, Tel.: 06386-5880 Jochen Mayer, Terminvereinbarung für Museumsführung mit Rudi Hettrich, Tel.: Sprechzeiten: Donnerstags, 17:00-19:00 Uhr, im Ju- Tel.: 06386-3049971, 01578-8804116, 06386-1429 gend und Vereinshaus, Hauptstr. 26, 1. Oberge- Fax: 03212-6462224, schoss jochen.mayer@ohmbach.com Bergmannsbauern-Museum Breitenbach jeden 1. Sonntag im Monat von 14:00-18:00 Uhr, jeden Mittwoch Ortgemeinde Dittweiler: Ortsgemeinde Quirnbach: von 19:00-22:00 Uhr, Sondertermine möglich, nach Rücksprache Winfried Cloß, Tel.: 06386-404747 Stefanie Körbel, Tel.: 06383-7221 oder Mobil: mit Günter Schneider, Tel. 06386-5529 Sprechzeiten: Donnerstags, 18:00-19:00 Uhr, im Ju- 0170-2854865, E-Mail: juskoerbel@t-online.de Brotbacken wie vor 100 Jahren, Termine bitte mit B. Gregor, Tel.: gendraum im Bürgerhaus Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung 06386-5529 Ortsgemeinde Dunzweiler: Ortsgemeinde Rehweiler: Diamantschleifer-Museum Brücken Volker Korst, Tel.: 06373-3365 Frank Scholz, Tel 06383-6409, 0151-17886409, Hauptstr. 47 ist dienstags von 9:30-12:00 Uhr, donnerstags und E-Mail: ob-dunzweiler@gmx.net E-Mail: scholz.rehweiler@gmail.com sonntags von 14:00-17:00 Uhr geöffnet. Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung Sprechzeiten: Donnerstags 19:00-20:00 Uhr im Sonn- und Feiertags Schleifervorführung nach Vereinbarung. Ande- Dorfgemeinschaftshaus Rehweiler und nach Verein- re Termine und Führungen nach Vereinbarung unter 06386- Ortgemeinde Frohnhofen: barung 993168, www.diamantschleifermuseum.de Thomas Weyrich, Tel.: 06386-7188, 06381-424169 oder Mobil: 0151-15676715 Ortgemeinde Schönenberg-Kübelberg: Jüdisches Museum Steinbach am Glan Sprechzeiten: keine festen Sprechzeiten, jedoch je- Josef Weis, Tel.: Rathaus 06373-504295 Öffnungszeiten jeden 1. Und 3. Sonntag im Monat von 15:00-17:00 derzeit nach vorheriger Absprache Sprechzeiten: Dienstag, 9:00-11:30 Uhr, und Don- Uhr oder nach Vereinbarung (von Dezember bis Februar nur nach nerstag 16:00-18-00 Uhr und nach Vereinbarung im Voranmeldung geöffnet) Ortsgemeinde Glan-Münchweiler: Rathaus Zimmer Nr.: S1-2.01 Fred Müller Kulturhaus Kübelberg Tel.: 06383-7557, Mobil: 0152-21696161 Ortsgemeinde Steinbach am Glan: Kirchengasse 1-3, Ortsteil Kübelberg. Die Dauerausstellung über E-Mail: ortsbuergermeister@glan-münchweiler.eu Jörg Fehrenz, Tel.: 06383-5600 die Geschichte des „Gerichts Kübelberg“ sowie die Gemäldeaus- Sprechzeiten: Donnerstags, 19:00-20:00 Uhr, im Sprechzeiten: Donnerstags von 18:00-19:00 Uhr im stellung mit Werken von Alois Metzger ist jeweils am 1. Und 3. Dorfgemeinschaftshaus oder nach tel. Vereinba- Sitzungssaal der Ortsgemeinde Sonntag im Monat von 13:00-18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung rung (Herr Haiduk, Tel.:06373-8952564) geöffnet. Ortsgemeinde Wahnwegen: Ortsgemeinde Gries: Rene Morgenstern, Mobil: 0151-26607769 oder Bierkeller, Ortsteil Schönenberg Die Bierkeller sind in der Zeit von März bis Oktober nur nach Verein- Olaf Klein, Tel.:0152-23664089 oder 06373-7217, 06384-9989082 barung (Herr Kurt Zimmer, Tel. 06386-5729) zu besichtigen. E-Mail: bgm@gries-pfalz.de Sprechzeiten: keine festen Sprechzeiten, jedoch je- Sprechzeiten: keine festen Sprechzeiten, jedoch je- derzeit nach vorheriger Absprache Der Glockenturm von Börsborn derzeit nach vorheriger Absprache Öffnungszeiten an Sonn-und feiertagen von 9:00-18:00 Uhr und Der Seniorenbeauftragte Herr Gunter Jung ist unter Ortgemeinde Waldmohr: nach Vereinbarung unter Tel.: 06383-1536 oder 0173-3884750 der Tel. Nr. 06373-9214, zu erreichen. Dr. Jürgen Schneider, Tel.: 06373-504 296 (Klaus Schillo) E-Mail: j.schneider@vgog.de Ortsgemeinde Henschtal: Die Beigeordneten Herr Falko Traudt und Herr Wer- Roger Decklar, Tel.: 06383-993181 abends ner Braun sind unter der Tel. Nr.:06373-504297 zu Von November bis Februar ist der Glockenturm geschlossen. Bei In- roger.d@t-online.de erreichen teresse einer Besichtigung während dieser Zeit nur nach Vereinba- Sprechzeiten: Donnerstags, 17:00-18:00 Uhr, im rung unter der o.g. Telefonnummer. Rathaus Waldmohr, Zi. 11
Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum 67655 Kaiserslautern, 07.07.2017 DLR Westpfalz Fischerstraße 12 Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Telefon: 0631-36740 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Wahnwegen Telefax: 0631-3674255 Aktenzeichen: 21088-HA10.3. Internet: www.dlr.rlp.de Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Wahnwegen Vorläufige Besitzeinweisung gem. § 65 FlurbG und Überleitungsbestimmungen gem. §§ 62 Abs.3 und 66 FlurbG I. Anordnung Flurbereinigungsplanes bestehen. unter www.dlr.rlp.de/... (direkt zu: Die formellen Voraussetzungen des 1. Mit Wirkung vom 01.08.2017 Deshalb dürfen - soweit in den „Bodenordnungsverfahren“) einge- § 65 FlurbG zur Anordnung der vor- werden die Beteiligten in den Besitz Überleitungsbestimmungen nichts sehen werden. läufigen Besitzeinweisung liegen Rechtsbehelfsbelehrung der neuen Grundstücke (Abfin- anderweitiges festgesetzt ist - auch vor. Gegen diese Anordnung kann inner- dungsgrundstücke) eingewiesen. weiterhin Änderungen der Nut- 3. Erläuterung der neuen Feldein- halb eines Monats nach der Be- zungsart, die über den Rahmen ei- teilung 2.2 Materielle Gründe kanntgabe Widerspruch erhoben 2. Mit den in den Überleitungsbe- nes ordnungsgemäßen Wirtschafts- Die neue Feldeinteilung wird den Das Verhältnis der Abfindungen zu werden. stimmungen vom 26.06.2017 be- betriebes hinausgehen (z.B. Besei- Beteiligten in einem Termin in der dem von jedem Beteiligten Einge- stimmten Zeitpunkten werden der tigung bzw. Neuanlage von Obst- Zeit vom 08.08.2017 bis 10.08. brachten steht fest. Der Widerspruch ist schriftlich oder Besitz, die Verwaltung und die Nut- baumanlagen, Errichtung oder Ver- 2017 im Evangelischen Gemein- Durch die vorläufige Besitzeinwei- zur Niederschrift beim zung der neuen Grundstücke änderung von Bauwerken und dehaus in 66909 Wahnwegen, sung soll den Beteiligten die Mög- Dienstleistungszentrum Ländlicher tatsächlich auf den in der neuen Einfriedungen sowie Beseitigung Friedhofstraße 8a, lichkeit gegeben werden, ihre neu- Raum Feldeinteilung benannten Empfäng- von Bäumen, Beerensträuchern, am Dienstag, den 08.08.2017 en Grundstücke schnellstmöglich in DLR Westpfalz er übergeleitet. Hecken usw.) nur mit Zustimmung von 9.00 - 12.00 Uhr und von Besitz, Nutzung und Verwaltung zu Fischerstraße 12 Die Überleitungsbestimmungen der Flurbereinigungsbehörde vor- 13.30 - 16.00 Uhr für die Ord- übernehmen. Ein Nutzungswechsel 67655 Kaiserslautern sind Bestandteil dieser Anordnung. genommen werden. nungsnummern 10.00 bis 150.06 ist nur entsprechend dem jahres- Die rechtlichen Wirkungen dieser zeitlichen Bewirtschaftungsablauf oder II. Anordnung der sofortigen Voll- vorläufigen Besitzeinweisung en- am Mittwoch, den 09.08.2017 möglich. Der vorgesehene Zeit- Dienstleistungszentrum Ländlicher ziehung den mit der Ausführung des Flurbe- von 9.00 - 12.00 Uhr und von punkt bietet die letzte Möglichkeit, Raum Die sofortige Vollziehung der vor- reinigungsplanes. 13.30 - 16.00 Uhr für die Ord- die Bewirtschaftung bereits auf den DLR Westpfalz läufigen Besitzeinweisung und der Durch die vorläufige Besitzeinwei- nungsnummern 151.01 bis neuen Grundstücken vorzunehmen. Neumühle 8 Überleitungsbestimmungen nach sung wird Widersprüchen, die von 300.02 Im Übrigen haben sich die Beteilig- 67728 Münchweiler/A § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwal- den Beteiligten bei der Vorlage des ten in betriebswirtschaftlicher Hin- tungsgerichtsordnung (VwGO) in Flurbereinigungsplanes bzw. des- am Donnerstag, den 10.08.2017 sicht bereits auf den Besitzüber- oder wahlweise bei der der Fassung vom 19.03.1991 sen Nachträge, insbesondere ge- von 9.00 - 12.00 Uhr und von gang in diesem Jahr eingestellt. Aufsichts- und Dienstleistungsdi- (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert gen die zugeteilten Abfindungs- 13.30 - 16.00 Uhr für die Ord- Die materiellen Voraussetzungen rektion, durch Art. 5 des Gesetzes vom grundstücke, erhoben worden sind nungsnummern 301.01 bis des § 65 FlurbG zur Anordnung der - Obere Flurbereinigungsbehörde - 29.05.2017 (BGBl. I Nr. 32 S. 1298), oder werden, nicht vorgegriffen. Än- 396.02 vorläufigen Besitzeinweisung lie- Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier wird angeordnet mit der Folge, dass derungen des Flurbereinigungspla- erläutert. gen vor. einzulegen. Rechtsbehelfe gegen sie keine auf- nes sind unbeschadet dieser Anord- Die sofortige Vollziehung dieser An- schiebende Wirkung haben. nung nach wie vor möglich. Anträge auf örtliche Einweisung ordnung einschließlich der Überlei- Bei schriftlicher Einlegung des Wi- Für die im Nachweis des Neuen Be- können bis zu diesem Zeitpunkt tungsbestimmungen liegt im über- derspruches ist die Widerspruchs- III. Hinweise standes aufgeführten Abfindungs- schriftlich beim DLR Westpfalz oder wiegenden Interesse der Beteilig- frist nur gewahrt, wenn der Wider- 1. Allgemeine Hinweise grundstücke mit der Nutzungsart in dem Termin gestellt werden. ten des Verfahrens. Die aufschie- spruch noch vor dem Ablauf der Die Erzeugnisse der neuen Grund- „Grünland“ oder dem Hinweis zum bende Wirkung des Rechtsbehelfs Frist bei einer der oben genannten stücke treten in rechtlicher Bezie- Flurstück „Dauergrünland“ gekenn- hätte bei der örtlichen Verflechtung Behörden eingegangen ist. hung an die Stelle der Erzeugnisse zeichneten Flächen besteht eine Begründung zahlreicher Altparzellen und Abfin- Die Schriftform kann durch die elek- der alten Grundstücke. Soweit an Veränderungssperre gemäß § 34 dungsgrundstücke zur Folge, dass tronische Form ersetzt werden. In Erzeugnissen oder sonstigen Be- Abs. 1 Nr. 1 FlurbG. Der Umbruch 1. Sachverhalt viele Beteiligte ihre Landabfindung diesem Fall ist das elektronische standteilen besondere Rechtsver- von Grünlandflächen bedarf zuvor Die Grenzen der von der vorläufigen zu den in den Überleitungsbestim- Dokument mit einer qualifizierten hältnisse bestehen können, gilt der der ausdrücklichen Zustimmung Besitzeinweisung erfassten Grund- mungen vorgesehenen Zeitpunkten elektronischen Signatur nach dem Empfänger als Eigentümer der neu- und Genehmigung der Flurbereini- stücke (Abfindungsgrundstücke) nicht in Besitz nehmen könnten. Sie Signaturgesetz zu versehen. en Grundstücke. gungsbehörde. sind, soweit sie von einer Vermes- sollten möglichst bald die Vorteile Bei der Erhebung des Widerspruchs Anträge auf Beteiligung von Bei einem ungenehmigten Umbruch sung betroffen sind, in die Örtlich- der Besitzzusammenlegung aus- durch elektronische Form bei dem Nießbrauchern an den dem Eigentü- von Grünlandflächen wird gemäß § keit übertragen. nutzen und die erforderlichen be- DLR sind besondere technische mer zur Last fallenden Beiträgen, 137 FlurbG eine Wiederherstellung Endgültige Nachweise für Fläche trieblichen Umstellungen einleiten Rahmenbedingungen zu beachten, auf Erhöhung oder Minderung des des früheren Zustands angeordnet. und Wert der neuen Grundstücke können. Die Verzögerung der Be- die im Internet auf der Seite Pachtzinses oder auf Regelung des liegen vor. sitzübernahme hätte deshalb er- www.dlr.rlp.de unter Elektronische Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70 2. Auslegung der vorläufigen Be- Der Vorstand der Teilnehmerge- hebliche Nachteile für die Beteilig- Kommunikation ausgeführt sind. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in sitzeinweisung und der Über- meinschaft wurde gemäß § 62 ten zur Folge. Bei der Erhebung des Widerspruchs der Fassung der Bekanntmachung leitungsbestimmungen Abs. 2 FlurbG zu den Überleitungs- Die sofortige Vollziehung liegt aber durch elektronische Form bei der vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), Ein Abdruck dieser vorläufigen Be- bestimmungen sowie zu dieser An- auch im öffentlichen Interesse, da ADD sind besondere technische zuletzt geändert durch Artikel 17 sitzeinweisung mit Gründen und ein ordnung gehört (§ 25 Abs. 2 der Allgemeinheit im Hinblick auf Rahmenbedingungen zu beachten, des Gesetzes vom 19.12.2008 Abdruck der Überleitungsbestim- FlurbG). die Verbesserung der Wettbewerbs- die im Internet auf der Seite (BGBl. I Seite 2794)) sind - soweit mungen liegen vom ersten Tag der fähigkeit der landwirtschaftlichen www.add.rlp.de/Elektronische- sich die Beteiligten nicht einigen Bekanntgabe an gerechnet, einen 2. Gründe Betriebe und wegen der in die Ver- Kommunikation/ ausgeführt sind. können - gemäß § 71 FlurbG spätes- Monat lang bei der Verbandsge- 2.1 Formelle Gründe einfachte Flurbereinigung investier- tens 3 Monate nach Erlass dieser meindeverwaltung Oberes Glantal Diese Anordnung wird vom Dienst- ten erheblichen öffentlichen Mittel Im Auftrag Anordnung beim Dienstleistungs- sowie der Verbandsgemeindever- leistungszentrum Ländlicher Raum daran gelegen ist, die Ziele des Ver- Knut Bauer zentrum Ländlicher Raum DLR West- waltung Kusel während der Dienst- DLR Westpfalz als zuständige Flur- fahrens möglichst bald herbeizu- pfalz zu stellen. stunden zur Einsichtnahme für die bereinigungsbehörde erlassen. führen. Die nach §§ 34 und 85 Nr. 5 FlurbG Beteiligten aus. Rechtsgrundlage sind die §§ 62, Die Voraussetzungen des § 80 festgesetzten zeitweiligen Ein- Die vorläufige Besitzeinweisung 63, 65 und 66 FlurbG. Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO in der Das - schränkungen des Eigentums blei- und die Überleitungsbestimmun- Die Anhörung des Vorstandes der gültigen Fassung sind damit gege- an alle - für alle ben bis zur Unanfechtbarkeit des gen können ebenfalls im Internet Teilnehmergemeinschaft ist erfolgt. ben.
Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum 67655 Kaiserslautern, 26.06.2017 DLR Westpfalz Fischerstraße 12 Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Telefon: 0631-36740 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Wahnwegen Telefax: 0631-3674255 Aktenzeichen: 21088-HA10.3. Internet: www.dlr.rlp.de Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Wahnwegen Überleitungsbestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen findung bisherigen Eigentümer zu. Sie muss gesetzlich erforderlichen Abstand dabfindung über. Für den Schutz II. Besitzübergang der Landabfin- 1. Unbeschadet der Widersprüche, aber am 30.11.2017 beendet sein. haben, können bis zur Abgängigkeit der Kultur- und Naturdenkmäler gel- dung die gegen den Flurbereinigungs- Nach diesem Zeitpunkt geht, soweit stehen bleiben. In diesen Fällen hat ten die Bestimmungen des Denk- III. Übernahme der Obstbäume plan bzw. seine Nachträge inner- zwischen den Beteiligten keine an- der Nachbar etwaige Beeinträchti- malschutzgesetz (DSchG) vom und Beerensträucher halb der Widerspruchsfristen (§ 59 derweitige Einigung vereinbart wur- gungen entschädigungslos zu dul- 23.03.1978 (GVBl. S. 159), zuletzt IV. Bestimmungen über Waldbe- Abs. 2 und 5 FlurbG) vorgebracht de, das noch nicht geerntete Obst den. geändert durch Artikel 3 des Geset- stände werden, verlieren die Beteiligten ohne Entschädigung auf den neuen zes vom 03.12.2014 (GVBI. S.245) V. Übernahme von Bodenaltertü- den Besitz, die Verwaltung und die Eigentümer über. IV. Bestimmungen über Waldbe- und des Bundesnaturschutzgesetz mern, Kulturdenkmalen sowie Nutzung ihrer Einlagegrundstücke, stände (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. Bäumen außerhalb des Wal- sobald die darauf stehenden Früch- 3. Für die Bäume und Sträucher 1. Der Besitz des Holzbestandes I S. 2542), zuletzt geändert durch des, Feldgehölzen, Hecken und te abgeerntet bzw. die Grundstücke wird der bisherige Eigentümer auf geht zusammen mit den Grund- Art. 4 des Gesetzes vom Sträuchern geräumt sind. Antrag in Geld abgefunden, stücken auf den Empfänger der Lan- 29.05.2017 (BGBl. I Nr. 32 S. VI. Bestimmungen über Weinberge während der Empfänger der Land- dabfindung über, soweit im Folgen- 12988). und andere Sonderkulturen 2. Als spätester Zeitpunkt für die abfindung eine angemessene Ent- den nichts anderes bestimmt ist. Für die vorgenannten Holzpflanzen VII. Bauliche Anlagen, Einfriedun- Aberntung oder Räumung der schädigung zu zahlen hat. Der An- wird - soweit sie einen wirtschaftli- gen, Stroh- und Steinhaufen Grundstücke werden folgende Ter- trag auf Geldentschädigung ist vom 2. Der bisherige Eigentümer wird für chen Wert haben - der bisherige Ei- u.s.w. mine bestimmt: bisherigen Eigentümer bis spätes- die abzugebenden Holzwerte auf gentümer auf Antrag in Geld abge- VIII. Düngungszustand, Klee und - für Ackerland und tens 31.12.2017 beim DLR West- Antrag in Geld abgefunden, funden, während der Empfänger der Zwischenfrüchte, Flächenstill- Feldfutterbau 20.08.2017 pfalz zu stellen. Bäume und Sträu- während der Empfänger eine ange- Landabfindung eine angemessene legung - für Hackfrüchte, cher, für die nach Ablauf dieser Frist messene Entschädigung zu zahlen Entschädigung zu zahlen hat. Der IX. Übernahme von Grünland und u.a. Mais 31.10.2017 keine Entschädigung beantragt hat. Der Antrag auf Geldentschädi- Antrag auf Geldentschädigung ist Dauergrünland - für Wiesen worden ist, gehen ohne Entschädi- gung ist vom bisherigen Eigentümer vom bisherigen Eigentümer bis spä- X. Einziehung der alten Wege und und Weiden 31.12.2017 gung auf die Empfänger der neuen bis spätestens 31.12.2017 beim testens 31.12.2017 beim DLR West- Gräben - für Ölsaaten, Grundstücke über. DLR Westpfalz zu stellen. Holzbe- pfalz zu stellen. XI. Ausbau der neuen gemein- u.a. Raps 20.08.2017 Die Geldausgleiche für die Obstbäu- stände, für die nach Ablauf dieser schaftlichen Anlagen - für Garten- und me werden in einem Nachtrag zum Frist keine Entschädigung bean- 2. Es wird insbesondere darauf hin- XII. Wasseraufnahme Hofraumflächen 31.12.2017 Flurbereinigungsplan bekannt ge- tragt worden ist, gehen ohne Ent- gewiesen, dass es gemäß § 39 Abs. XIII. Zeitweilige Einschränkungen - für Waldgrundstücke geben, der dem weiteren Verfahren schädigung auf die Empfänger der 5 Nr. 2 des BNatschG verboten ist, des Eigentums 28.02.2018 vorbehalten bleibt. neuen Grundstücke über. zum Schutz von Pflanzen und Tieren (soweit in Abschnitt III nichts ande- Über den Ausgleich für die Obstbäu- Die Festsetzung der Ausgleiche für im Außenbereich in der Zeit vom 01. res bestimmt ist) me und Beerensträucher können Holzbestände erfolgt, soweit erfor- März bis zum 30. September Bäu- I. Allgemeine Bestimmungen sich die Beteiligten auch anderwei- derlich, aufgrund der Wertermitt- me, Hecken, lebende Zäune, Gebü- Die nachstehenden Überleitungs- 3. Die Aberntung bzw. Räumung der tig einigen. lung eines Forstsachverständigen sche und andere Gehölze abzu- bestimmungen regeln die tatsächli- Grundstücke muss am Abend der durch einen besonderen Nachtrag schneiden oder auf den Stock zu che Überleitung in den neuen Zu- vorgenannten Termine beendet 4. Für unfruchtbare, unveredelte, zum Flurbereinigungsplan, der dem setzen. stand, namentlich den neuen Über- sein, soweit unter den nachfolgen- noch verpflanzbare oder abgängige weiteren Verfahren vorbehalten gang des Besitzes und der Nutzung den Ziffern, insbesondere Ziffern V. Obstbäume, sowie für verpflanzba- bleibt. Zwischen der Bekanntgabe VI. Bestimmungen über Weinber- der neuen Grundstücke. Sie sind bis VIII. keine besondere Regelung re oder abgängige Beerensträucher des Flurbereinigungsbeschlusses ge und andere Sonderkultu- Bestandteil der vorläufigen Besit- getroffen ist. An dem darauf folgen- wird - sofern nicht Abschnitt V Nr. 1 und der Ausführungsanordnung ren zeinweisung vom 01.08.2017 nach den Tage kann der Empfänger der gilt - keine Geldabfindung gegeben. darf ohne Zustimmung der Flurbe- 1. Grundstücksflächen, die von Pla- § 65 Flurbereinigungsgesetz Flächen mit deren Bestellung begin- Sie gehen ohne Entschädigung in reinigungsbehörde kein Holz ge- nierungsmaßnahmen betroffen (FlurbG) in der Fassung der Be- nen. Die Flurbereinigungsbehörde das Eigentum der Empfänger der schlagen werden. sind, werden vorab örtlich gekenn- kanntmachung vom 16.03.1976 kann auf Antrag nach entsprechen- neuen Grundstücke über. Über die Entschädigung können zeichnet und sind vor der Planie- (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert der Androhung die noch nicht ab- sich die Beteiligten auch unterein- rung von den Planempfängern zu durch Artikel 17 des Gesetzes vom geräumten Reste der Ernte auf Ge- 5. Obstbäume können vom bisheri- ander einigen ohne die Teilnehmer- räumen. 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794). fahr und Kosten des bisherigen Ei- gen Eigentümer unter Beachtung gemeinschaft oder das DLR in An- gentümers entfernen lassen. der Eingriffsregelung nach dem spruch zu nehmen. 2. Für die Grenzabstände von Reben Diese Bestimmungen können, so- Bundesnaturschutzgesetz und mit und Rebanlagen gelten die Bestim- weit sie nicht auf zwingenden Ge- 4. Der Planempfänger darf alte We- Zustimmung der Flurbereinigungs- V. Übernahme von Bodenaltertü- mungen des Landesnachbarrechts- setzesbestimmungen beruhen oder geflächen erst dann in Kultur brin- behörde bis zum 28.02.2018 ent- mern, Kulturdenkmalen, Bäu- gesetzes. bestimmte Fristen für die Einrei- gen, wenn entsprechende Er- fernt werden, wenn Belange des Na- men außerhalb des Waldes, chung von Anträgen an das DLR an- satzwege geschaffen sind. turschutzes und der Landespflege Feldgehölzen, Hecken und 3. Die jeweiligen Eigentümer von gegeben sind, durch abweichende nicht beeinträchtigt werden. Anträ- Sträuchern Weinbergsgrundstücken, die auf Vereinbarungen unter den Beteilig- III. Übernahme der Obstbäume ge sind bis 31.12.2017 an das DLR 1. Der Besitz an sonstigen wesentli- Wegemauern aufstoßen, haben zu ten ersetzt werden. Diese Vereinba- und der Beerensträucher zu richten. chen Bestandteilen wie Bodenalter- dulden, dass die Nutzungsberech- rungen sind der Flurbereinigungs- 1. Der Besitz an den Obstbäumen tümern, Kulturdenkmalen sowie tigten der Nachbargrundstücke den behörde anzuzeigen. In besonderen und Beerensträuchern geht zusam- 6. Für die Grenzabstände von Bäu- Bäumen, Feldgehölzen, Hecken und Abstandsstreifen von 1,0 m als Fällen können von Amtswegen oder men mit den Grundstücken, auf de- men und Sträuchern gelten die Be- Sträuchern, deren Erhaltung wegen Gehweg bis zur nächsten Treppe auf Antrag Ausnahmen von den nen sie stehen, auf den Empfänger stimmungen des Landesnachbar- des Vogel-, Natur- und Umwelt- nutzen. Überleitungsbestimmungen ange- der Landabfindung über. rechtsgesetz vom 15.06.1970 schutzes, wegen des Landschafts- ordnet, namentlich die darin festge- (GVBl. S. 198), zuletzt geändert bildes oder aus anderen Gründen 4. Der Besitz an Sonderkulturen wie setzten Fristen abgeändert werden. 2. Die Ernte von sämtlichen Obst- durch Artikel 1 des Gesetzes vom geboten ist, geht zusammen mit Weinreben, Spargel, Erdbeeren, bäumen und Beerensträuchern 21.07.2003 (GVBI. S. 209). Bäume, den Grundstücken, auf denen sie Hopfen, Rhabarber usw. geht - so- II. Besitzübergang der Landab- steht für das Jahr 2017 noch dem die von neuen Grenzen nicht den stehen, auf den Empfänger der Lan- weit in Abschnitt II keine andere Re-
gelung getroffen ist - mit den Grund- nigungsplan vorgesehenen Wege- schaftliche Anlagen neu ausgewie- den. dass derjenige, der das Holz gefällt stücken, auf denen sie sich befin- anlagen fertig gestellt sind. sen werden, bleiben bis zur Überga- hat, die abgeholzte Fläche wieder den, auf den Empfänger der Land- be an den im Flurbereinigungsplan 2. Sind Eingriffe entgegen der Vor- ordnungsmäßig aufzuforsten hat. abfindung über. 2. Die bisherigen Wasserläufe und benannten Eigentümer im Besitz schrift Nr. XIII. 1.3 vorgenommen Abzugsgräben müssen offen gehal- der Teilnehmergemeinschaft, ver- worden, so muss die Flurbereini- 5. Zuwiderhandlungen gegen die VII. Bauliche Anlagen, Einfrie- ten werden, bis die neuen angelegt treten durch den Vorsitzenden des gungsbehörde Ersatzpflanzungen Vorschriften Nrn. XIII. 1.2, XIII. 1.3 dungen, Stroh- und Stein- sind. Vorstandes. Davon ausgenommen anordnen. und XIII. 1.4 sind Ordnungswidrig- haufen usw. sind die Flächen der Anlagen, die keiten, die mit Geldbußen geahndet 1. Bauliche Anlagen (z.B. Schup- 3. Die entbehrlich gewordenen unverändert geblieben und daher lt. 3. Sind entgegen den Vorschriften werden können (§ 154 FlurbG). Die pen, Gartenhäuschen) und Einfrie- Wege werden auf Kosten der Teil- Flurbereinigungsplan beim Altei- zu Nrn. XIII. 1.1 und XIII. 1.2 Ände- Bußgeldbestimmungen des Lan- dungen (als solche auch Mauern) nehmergemeinschaft aufgerissen gentümer verblieben sind. rungen vorgenommen oder Anlagen desforstgesetzes, des Bundesna- gehen in den Besitz des Empfäng- und beseitigt, es sei denn, die Teil- hergestellt oder beseitigt worden, turschutzgesetzes und des Landes- ers der Landabfindung über. Die Be- nehmer beseitigen die wegfallen- 5. Die Grundstückseigentümer/-be- so können sie im Vereinfachten naturschutzgesetzes bleiben un- stimmungen über die zeitweiligen den Wege selbst. Eine Entschädi- sitzer haben innerhalb der ihnen Flurbereinigungsverfahren unbe- berührt. Einschränkungen des Eigentums gung wird in diesem Falle nicht ge- neu zugewiesenen Grundstücke rücksichtigt bleiben. Die Flurberei- (§ 34 FlurbG) bleiben unberührt. währt. Bei befestigten alten Wegen (z.B. durch Einsaat, Wasserrückhal- nigungsbehörde kann den früheren 6. Die Bestandskraft des Flurberei- wird das Befestigungsmaterial ent- tung) dafür zu sorgen, dass keine Zustand nach § 137 FlurbG wieder- nigungsplanes wird, wenn die Aus- 2. Sofern Weidezäune nicht bis zum fernt und durch Boden ersetzt. Schäden an fremden Grundstücken herstellen lassen, wenn dies der führungsanordnung nach § 61 28.02.2018 entfernt sind, gehen (z.B. an gemeinschaftlichen Anla- Vereinfachten Flurbereinigung FlurbG nicht erlassen wird, öffent- sie in Besitz und Nutzung des Em- XI. Ausbau der neuen gemein- gen) herbeigeführt werden. dienlich ist. lich bekannt gemacht. pfängers der Landabfindung über. schaftlichen Anlagen 1. Die gemeinschaftlichen Anlagen XII. Wasseraufnahme 4. Sind Holzeinschläge entgegen Kaiserslautern, 26.06.2017 3. Der bisherige Eigentümer wird für werden nach Maßgabe des vom DLR Die Empfänger der neuen Flurstücke der Vorschrift zu Nr. XIII. 1.4 vorge- Im Auftrag die abgegebenen Einfriedungen aufgestellten und von der Oberen sind verpflichtet, das auf den We- nommen worden, so kann die Flur- Knut Bauer und baulichen Anlagen, soweit sie Flurbereinigungsbehörde geneh- gen und in ihren Nebenanlagen sich bereinigungsbehörde anordnen, weiterverwendet werden können, migten planes, sowie den Festset- sammelnde Wasser auf ihren Abfin- auf Antrag in Geld abgefunden, zungen im Flurbereinigungsplan dungen ohne Entschädigung aufzu- während der Flurstücksempfänger durch den Verband der Teilnehmer- nehmen und möglichst schadlos eine angemessene Entschädigung gemeinschaften - VTG - (Bauleitung) weiterzuführen, wenn dieses Was- zu zahlen hat. Die Regelung wird im unter Aufsicht des DLR (behördliche ser nicht oder nur mit unverhältnis- Schulbuchausleihe Flurbereinigungsplan getroffen. Bauaufsicht) ausgebaut. mäßig hohen Kosten auf den Wegen Information zur Schulbuchausleihe fü r das Schuljahr 2017/2018 Über die Entschädigung können selbst abgeleitet werden kann. Die sich die Beteiligten anderweitig ei- 2. Während des Ausbaues sind die Anlegung von Erdwällen, die einen nigen. Sie haben dies der Flurberei- Empfänger der neuen Flurstücke in Wasserabfluss in die unterliegen- Aus organisatorischen Grü nden findet die diesjährige Ausgabe der nigungsbehörde bis zum 31.12. der Ausnutzung ihrer Abfindung fol- den Flurstücke verhindern, ist un- Schulbuchpakete wie folgt statt: 2017 schriftlich anzuzeigen. genden Einschränkungen unterwor- tersagt. Am Donnerstag, den 10. August 2017, von 13.30 Uhr bis fen und zu folgenden Leistungen 17.00 Uhr können in der Grundschule Schönenberg-Kü bel- 4. Ablagerungen auf Grundstücken verpflichtet: XIII. Zeitweilige Einschränkun- berg, Pestalozzistraße 14, 66901 Schönenberg-Kü belberg, wie z.B. Stroh-, Getreide-, Kompost- 2.1 Beim Bau von Wegen, Gräben, gen des Eigentums die Schulbuchpakete der Grundschulen Altenkirchen, Breitenbach, haufen und Rübenmieten sowie Dränagen, Brücken und dergl. dür- 1. Bis zur Unanfechtbarkeit des Brü cken, Schönenberg-Kü belberg und Waldmohr abgeholt wer- Schnitzel- und andere Silagegruben fen die angrenzenden Flurstücke Flurbereinigungsplanes (§ 61 den. sind von dem Vorbesitzer spätes- zur Ablagerung von Erde, Geröll, FlurbG) gelten auch noch nach Er- Am Mittwoch, den 9. August 2017, von 13.30 Uhr bis 16.00 tens bis zum 31.12.2017 wegzuräu- Wurzelstöcken, Sträuchern und lass der vorläufigen Besitzeinwei- Uhr können in der Glantalschule Glan-Mü nchweiler, Glan- men bzw. zu beseitigen. Baustoffen sowie Anlegung von sung (§ 65 FlurbG) oder der vorzeiti- straße 9, 66907 Glan-Mü nchweiler, die Pakete der Grundschu- Notwegen, Notgräben, Notbrücken gen Ausführungsanordnung (§ 63 len Glan-Mü nchweiler, Herschweiler-Pettersheim und Nanz- VIII. Düngungszustand, Klee und und dergl. benutzt werden. Die Bau- FlurbG) weiterhin folgende Ein- dietschweiler abgeholt werden. Zwischenfrüchte, Flächen- leitung veranlasst soweit möglich schränkungen, sofern in diesen stilllegung die Wiederherstellung des früheren Überleitungsbestimmungen nichts Fü r die Schü ler der Realschule plus (Standort Glan-Mü nchweiler) 1. Für die Düngung von Flächen wird Zustandes. anderes festgesetzt ist: ist es wie in den vergangenen Jahren geregelt, dass die Schü lerin- keine Entschädigung gegeben. Die 2.2 Während und nach der Herstel- 1.1 In der Nutzungsart der Grund- nen und Schü ler die Schulbuchpakete (nur mit Abholschein) in mit Klee, Luzerne und dergl. bestan- lung können die Wege vorüberge- stücke dürfen ohne Zustimmung Ihrem Klassenzimmer vom/von der jeweiligen Klassenlehrer/in er- denen Flächen gehen ohne Entschä- hend gesperrt werden. der Flurbereinigungsbehörde nur halten. digung auf den Flurstücksempfäng- 2.3 Die Teilnehmer dürfen auf ge- Änderungen vorgenommen werden, er über. meinschaftlichen Anlagen weder wenn sie zum ordnungsgemäßen Fü r Rü ckfragen stehen Ihnen Gegenstände und Materialien (z.B. Wirtschaftsbetrieb gehören. Auch Herr Tobias Weber Tel.: 0 63 73 - 504 240 oder 2. Die im Zuge von Flächenstillle- Steine, Baumstämme, Wurzel- die Rodung von Rebland und Frau Diana Eckes Tel.: 0 63 73- 504 242 gerne zur Verfü gung. gungsmaßnahmen mit Wildkräu- stöcke und dergl.) lagern noch die Neuanpflanzung von Rebstöcken tern oder Gründüngungspflanzen Bauarbeiten anderweitig beein- sowie der Umbruch von Grün- Die Schulabteilung bestandenen Flächen sind vom Al- trächtigen. flächen nach Nr. IX bedürfen der Zu- der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal teigentümer spätestens bis zum 2.4 Zur Herstellung der gemein- stimmung der Flurbereinigungs- 20.08.2017 abzumähen bzw. abzu- schaftlichen Anlagen können einge- behörde. mulchen. Darüber hinaus besteht friedete Grundstücke (z.B. Hof- und 1.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, für den Alteigentümer keine weitere Gartengrundstücke) verändert wer- Einfriedungen, Hangterrassen und Pflegeverpflichtung an den Stillle- den. Der Eigentümer wird vorher in- gungsflächen. formiert. Die vorherige Bekanntga- ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zu- stimmung der Flurbereinigungs- Einladung Dauergrünland be des Flurbereinigungsplanes er- IX. Übernahme von Grünland und setzt diese Information. Bei der Be- seitigung anderer baulicher Anla- behörde errichtet, hergestellt, we- sentlich verändert oder beseitigt werden. zum Sommerfest 1. Die mit der Nutzungsart Grünland gen ist sinngemäß zu verfahren. 1.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Die IGBCE Ortsgruppe Krottelbach, gesorgt mit: Kaffee und Kuchen, oder dem Hinweis „Dauergrünland“ Feld- und Ufergehölze, Hecken, mit den Orten, Krottelbach, Ohm- warmes Büfett und Getränke alles bestehenden Flächen gehen auf die 3. Dränungen können auch nach Obstbäume, Rebstöcke und Bee- bach, Brücken, Breitenbach, Alten- frei. Ihr braucht auser Gute Laune Empfänger der neuen Grundstücke der Planausführung durch neue rensträucher dürfen nur in Ausnah- kirchen, Frohnhofen und Dittweiler nichts mitzubringern. Auch Ehrun- über. Grundstücke geführt werden, wenn mefällen, so weit landeskulturelle läd zum Sommerfest alle Mitglieder gen sind vorgesehen. dies zur Erreichung eines Vorfluters Belange, insbesondere des Natur- mit Partner/in recht herzlich ein. Anmeldungen 2. Der Umbruch von Flächen nach oder Dränsystems notwendig ist. schutzes und der Landschaftspfle- Termin 10. August 2017 um 15.00 bitte bis 31. Juli bei Kassenwart Nummer 1 bedarf der schriftlichen Schadensersatz wird nicht gewährt. ge, nicht beeinträchtigt werden, mit Uhr im Sportheim Ohmbach. Helmut Heinz Zustimmung der Flurbereinigungs- In Ausnahmefällen ist auf Antrag Zustimmung der Flurbereinigungs- Für das leibliche Wohl ist bestens Tel. 06386/6658 behörde. Härteausgleich möglich. Bäume, behörde beseitigt werden. Sträucher und andere tiefwurzelnde 1.4 Holzeinschläge, die den Rah- X. Einziehung der alten Wege und Pflanzen dürfen nicht so nah an die men einer ordnungsgemäßen Be- Gräben Dränleitung gepflanzt werden, dass wirtschaftung übersteigen, bedür- 1. Die noch vorhandenen bisheri- ein Einwachsen der Wurzeln zu be- fen der Zustimmung der Flurbereini- gen Wege können benutzt werden fürchten ist. und die alten Überfahrtsrechte blei- gungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der ... weil Erfolg kein Zufall ist ! ben bestehen, bis die im Flurberei- 4. Die Flächen, die für gemein- Forstaufsichtsbehörde erteilt wer-
Sie können auch lesen