Vorstellung Wehrleitung VGOG - Oberes Glantal

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Vorstellung Wehrleitung VGOG - Oberes Glantal
Vorstellung Wehrleitung VGOG
Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal wurde durch eine Dreier-Fusion zum
01.01.2017 aus den ehemaligen Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler,                Wehrleiter: Heiko Dörr
Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr gegründet. Die Verbandsgemeinde               Weitere Funktionen:
die u. a. auch Träger der Feuerwehren in Ihrem Verwaltungsgebiet ist hat zur     Kreisausbilder Brandschutz,
Leitung der Feuerwehr einen Wehrleiter (Wehrleiterin) und einen oder mehrere     Schulklassenbetreuer
Stellvertreter (Stellvertreterinnen) bis spätestens 30.06.2017 zu bestellen.     Dienstgrad: Hauptbrandmeister
Diese waren vorab durch förmliche Wahl von den Wehrführern der Feuerweh-         Auszeichnungen:
reinheiten im Verwaltungsgebiet zu wählen.                                       Silbernes Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande 12/2014
                                                                                 Aktiv seit: 1993
Die förmliche Wahl fand auf fristgerechte Einladung des Bürgermeisters am        Beruf: Gemeindearbeiter
19.03.2017 im Feuerwehrhaus Schönenberg-Kübelberg statt. Aus ihr gingen          E-Mail: heiko.doerr@feuerwehr-og.de
als Wehrleiter, Heiko Dörr (Herschweiler-Pettersheim); als dessen Stellvertre-
ter Kai Schmeiser (Glan-Münchweiler), Thorsten Müller, (Frohnhofen); Stefan
Reichhart (Waldmohr) hervor.                                                     Stellvertretender Wehrleiter: Kai Schmeiser
                                                                                 Weitere Funktionen: WeFü Fw Glan-Münchweiler, Kreisjugendfeuerwehr-
Die gesamte Wehrleitung wurde abschließend in förmlicher Sitzung des VG Ra-      wart des Landkreises Kusel, Atemschutzgerätewart VG Glan-Münchwei-
tes am 09.05.2017 im Bürgerzentrum Kohlbachtal (Frohnhofen) in Ihre Ämter        ler/LK Kusel, Kreisausbilder Atemschutz/ Brandschutz, TEL-LK Kusel (S1),
bestellt. Bereits vor der Fusion hat die heutige Wehrleitung in verschiedenen    Vorstandsmitglied: Kreisfeuerwehrverband / Kreisjugendring LK Kusel,
Arbeitsgruppen die der Vorbereitung der Fusion dienten, mitgearbeitet.           Feuerwehrverein Glan-Münchweiler, Administrator Homepage (Inhalt)
                                                                                 Dienstgrad: Hauptbrandmeister
Auf der Arbeit dieser sieben Arbeitsgruppen wurde u. a. ein Organigramm mit      Auszeichnungen: Ehrenzeichen der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz
Zuständigkeiten innerhalb der Wehrleitung erstellt, der Haushalt aufgearbei-     8/13, Silbernes Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande 12/2014,
tet, ein Bekleidungskonzept erarbeitet. Diese vorbereitenden Arbeiten wurden     Silbernes Feuerwehr-Ehrenzeichen des Landes Rheinland-Pfalz 06/2015
jetzt in einer Wehrführer-Dienstbesprechung den Wehrführern der Ortsge-          Aktiv seit: 1990
meinden vorgestellt. Die Dienstbesprechung die im Beisein der Verwaltung,        Beruf: Elektrotechnikermeister | E-Mail: kai.schmeiser@feuerwehr-og.de
vertreten durch den Sachgebietsleiter Ingolf Hewer und Bürgermeister Chri-
stoph Lothschütz, in Waldmohr stattfand wurde rege genutzt um konstruktiv
über die vorgestellten Konzepte zu sprechen.

Der Wehrleiter und seine Vertreter werden gemäß dem Landgesetz für den
Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) den          Stellvertretender Wehrleiter: Thorsten Müller
Bürgermeister in Sachen Brand- und Katastrophenschutz beraten. Sie ist Bin-      Weitere Funktionen:
deglied zwischen den Feuerwehren und der Verwaltung. In Größeren Einsatzla-      WeFü Fw Frohnhofen, Kreisausbilder Brandschutz
gen übernimmt der Wehrleiter oder einer seiner Vertreter die Einsatzleitung.     Dienstgrad: Hauptbrandmeister
                                                                                 Aktiv seit: 2002
                                                                                 E-Mail: thorsten.mueller@feuerwehr-og.de

                                Bild
                                                                                 Stellvertretender Wehrleiter: Stefan Reichhart
                                                                                 Weitere Funktionen: Mitglied der Landesfacheinheit Presse- und Medien-
                                                                                 arbeit (PuMA), TEL-LK Kusel (S5)
                                                                                 Dienstgrad: Hauptbrandmeister
                                                                                 Auszeichnungen: Silbernes Feuerwehr-Ehrenzeichen 09/2004, Silber-
                                                                                 nes Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande 09/2009, Goldenes Feuerwehr-
                                                                                 Ehrenzeichen 10/2014
                                                                                 Aktiv seit: Jugendfeuerwehr 09/1978 aktive Feuerwehr 07/1983
                                                                                 Beruf: Selbständiger Kaufmann
Die Wehrleitung vor der Drehleiter Waldmohr                                      E-Mail: stefan.reichhart@feuerwehr-og.de
(v. l. n. r.: Thorsten Müller, Heiko Dörr, Stefan Reichhart, Kai Schmeiser)
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IM NOTFALL
                                                                        - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
                                          Unfall-, Rettungsdienst- und Kran-                                               Rufbereitschaft der Ver-            L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
 Feuerwehr Verbandsge-                                                             Haus der Diakonie Landstuhl                                                 und Freunde von Alkoholkranken, Kai-
                                          kentransporte (Tag und Nacht ein-
 meinde Oberes Glantal                                                             Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl          bandsgemeindewerke                  serslautern, Conradstr. 2
                                          satzbereit): DRK-Rettungswache           Tel.: 06371/2846
 - Notruf 112 -                           Schönenberg-Kübelberg, Rathaus-          Email:                                  Eigenbetrieb                        Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
 Wehrleiter Heiko Dörr                    straße 8, Telefon 112.                   slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de         Wasser | Abwasser                   19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
 Telefon: 0151/61493908                   Polizei (Raum Schönenberg-Kü-            Unsere Beratungsangebote                Bereich Wasser                      06356/1224
 Stv. Wehrleiter Kai Schmeiser            belberg / Waldmohr - Südkreis Ku-        Sozial- und Lebensberatung                                                  Aids-Hilfe-Kaiserslautern:     Pariser
                                                                                                                           (VG Oberes Glantal)
 Telefon: 0172/6938128                    sel): Polizeiwache Schönenberg-          Schwangerschafts- und Schwager-                                             Str.23, Tel. 0631/19411 (Montag +
                                                                                                                           Treten außerhalb der allgemei-
 Stv. Wehrleiter Thorsten Mü ller        Kübelberg, Herzogstraße 8, Telefon       schaftskonfliktberatung                 nen Bürozeiten Probleme bei der
                                                                                                                                                               Freitag 19.00 - 21.00 Uhr, Mittwoch
 Telefon: 0151/52611143                   06373/8220                               (staatl. anerkannt)                                                         18.00 - 20.00 Uhr)
                                                                                   Kurberatung                             Wasserversorgung (Rohrbrüche,       Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
 Stv. Wehrleiter Stefan Reichhart         Rufbereitschaft                                                                  Undichtigkeiten, Druckabfälle
 Telefon: 0171/2471311                    Entstörungsdienst:                       (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-                                           Gruppe Kusel. Weitere Information:
                                                                                   Kuren, Kinder- und Jugenderho-          usw.) auf oder erkennen Sie son-    Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie
 Stützpunkt-Feuerwehr                     Telefon-Nr. für Störungen                                                        stige Unregelmäßigkeiten an öf-
                                                                                   lungen, Familienerholungen)                                                 im Internet unter www.ilco.de
 Glan-Münchweiler                         Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl            Termine nach Vereinbarung               fentlichen Anlagen (Ausfall der     Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
 Wehrfü hrer Kai Schmeiser               Strom: Telefon 0800/7977777              Vertraulich-kostenfrei - auf            Straßenbeleuchtung, plötzliche      Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
 Telefon: 0172/6938128                    APOTHEKEN-NOTDIENST                      Wunsch anonym                           Fahrbahnänderungen usw.) so         Betreuung und Beratung für Behinder-
                                          Deutsches Festnetz:                      Haus der Diakonie Kaiserslautern
 Stützpunkt-Feuerwehr                                                                                                      rufen Sie für das Gebiet der Ver-   te sowie therapeutische Versorgung
                                          0180-5-258825-PLZ                        Interventionsstelle gegen Gewalt                                            nach Schlaganfall/Hirnverletzung.
 Schönenberg-Kübelberg                                                                                                     bandsgemeinde Oberes Glantal
 Wehrfü hrer Martin Keiper
                                          (0,14 Euro/Min.)                         in engen sozialen Beziehungen                                               66849 Landstuhl, Am Rothenborn,
                                                                                   und Stalking                            die Telefon-Nr. 0171 / 5065303
 Telefon: 0163/1812518
                                          Mobilfunknetz:                                                                                                       Tel. 06371/934275-276, Fax 06371-
                                                                                   Tel.: 0631/37108425                     an.
                                          0180-5-258825-PLZ                                                                                                    934424.
 Stützpunkt-Feuerwehr Waldmohr            (max. 0,42 Euro/Min.)                    Email: interventionsstelle.kaisers-
 Wehrfü hrer Matthias Kuntz                                                       lautern@diakonie-pfalz.de               Bereich Abwasser                    Feuerwehr Breitenbach.
                                          Internet: www.lak-rlp.de                                                         (Gebiet Süd und Nord):              Wehrführer Andreas van Wageningen,
 Telefon: 0178/5667598                    Der Notdienst wechselt jeweils           Vertraulich-kostenfrei -
                                                                                   auf Wunsch anonym                       Treten außerhalb der allgemei-      Tel. 0178/5669437
                                          morgens um 8.30 Uhr                                                              nen Bürozeiten Probleme bei der     Feuerwehr Dunzweiler.
Zahnärztlicher Notfalldienst:
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an         Schönenberg-Kübelberger Tafel                                                    Entwässerung (Verstopfungen,        Wehrführer Lars Dilk
                                                                                   Ambulanter Pflege- und                  Rückstau usw.) auf oder erken-      Waldstraße 5, Tel.: 0177/3183947
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00      für bedürftige Menschen in der Ver-      Betreuungsdienst
                                          bandsgemeinde Oberes Glantal.                                                    nen Sie sonstige Unregelmäßig-      Störungen Erdgasversorgung
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-                                            Inhaber W. Tremmel &                                                        Stadtwerke Homburg GmbH
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/      Ausgabestelle:                           M. Tremmel                              keiten in Zusammenhang mit
                                          Zum Krämel 7, 66904 Brücken                                                      der Abwasserbeseitigung oder        Rufbereitschaft:
893770                                                                             St. Wendeler Straße 16,                                                     Tel.: 06841/694-0
Augenärztlicher Notfalldienst:            (neben ev. Kirche)                       66892 Bruchmühlbach-Miesau,             an Gewässern (z.B. Gewässer-
                                                                                   Tel. 06372/995751                                                           Fragen zur Erdgasversorgung:
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst   Öffnungszeiten:                                                                  verschmutzungen, Ölspuren) so
                                                                                   Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,                                              Energieberatung-Stadtwerke
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929         Dienstag 10:00-11:00 Uhr und                                                     rufen Sie für den Bereich der
                                          Donnerstag 16:00-17:00 Uhr               Tel. 06373/508641                                                           Homburg: 06841/694-220
Ärztlicher Notfalldienst                                                                                                   Ortsgemeinden:                      Tierschutzverein im Landkreis Kusel
                                          Bedürftigkeit:                           Wir sind rund um die Uhr für Sie        * Breitenbach,       Dunzweiler,
Zuständig ist der Bereitschafts-                                                   erreichbar.                                                                 e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
dienstzentrale im Westpfalzklinikum       Anträge gibt es in den Bürger-                                                     Waldmohr, Frohnhofen, Alten-      Telefonnummern:
                                          büro’s der Verbandsgemeinde                                                        kirchen, Dittweiler und Schö-
Kusel, I. Flur 1, Tel.: 06381/ 935 935.                                            Sozialverband                                                               1. Vorsitzende Christine Fauß,
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall       Auskünfte z. Bedürftigkeit:                                                        nenberg-Kübelberg die Tele-       Tel.: 0175/4117712
                                          VG-Verwaltung, Herr Tobias We-           VdK Rheinland-Pfalz                       fon-Nr. 06373 / 8290320 an
um telefonische Vorankündigung                                                                                                                                 Schatzmeister Jutta Keller
                                          ber, Tel.: 06373-504-240,                Kreisverband Kusel                        (Gebiet Süd).                     Tel.: 0160/94838930
Dienstzeiten:                             t.weber@vgog.de                          Geschäftsstelle Lehnstraße 34,
Montag                        19.00 Uhr                                                                                    * Ohmbach, Brücken, Gries,          www.tierschutz-kusel.de
                                          Konto:                                   66869 Kusel
bis Dienstag                  07.00 Uhr                                            Telefonische Erreichbarkeit:              Börsborn, Glan-Münchweiler,
                                          KSK Kusel, IBAN:                                                                                                     Beratungsstellen
Dienstag                      19.00 Uhr   DE10 5405 1550 0050 0103 47              Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr          Henschtal, Herschweiler-Pet-
                                                                                                                                                               im Haus der Diakonie
bis Mittwoch                  07.00 Uhr   www.schoenenberg-kuebelberger-           Freitags geschlossen                      tersheim, Hüffler, Krottelbach,   Marktstr. 31 in 66869 Kusel
Mittwoch                      14.00 Uhr   tafel.de                                 1. Mittwoch im Monat Service-             Langenbach,       Matzenbach,     Tel.-Nr.: 06381/422900
bis Donnerstag                07.00 Uhr                                            nachmittag für Arbeitnehmer von           Nanzdietschweiler,       Quirn-   Fax-Nr.: 06381/4229099
Donnerstag                    19.00 Uhr                                            14.00 - 17.30 Uhr                         bach/Pfalz, Steinbach am
                                           Deutsches Rotes Kreuz                   Telefon: 06381/425 044 - 0                Glan, Rehweiler und Wahnwe-       Erziehungs-
bis Freitag                   07.00 Uhr    Kreisverband Kusel e.V.                                                                                             und Familienberatung
Freitag                       16.00 Uhr                                            Telefax: 06381/425 044 - 29               gen die Telefon-Nr. 06383 /
                                           Haushaltsassistenz:                     E-Mail: kv-kusel@vdk.de                                                     Email: erziehungsberatung.ku-
bis Montag                    07.00 Uhr                                                                                      927681 an (Gebiet Nord).          sel@diakonie-pfalz.de
                                           Hauswirtschaftliche       Dienstleis-   Termin nur nach telefonischer           Sie wollen eine Störung melden?
Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr          tungen, Fahrdienst und Betreuungs-                                                                                  Suchtberatung, Jugend- und
                                                                                   Vereinbarung                            Dann wählen Sie die entspre-
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr         angebote für Senioren, Pflegebedürf-                                                                                Drogenberatung, Angehörigen-
Sprechstunden:                             tige und Familien, Unterstützung für                                            chende Telefonnummer. Der Te-       beratung, Prävention
                                           Kranke, Genesende, Behinderte.          Mobilitas                               lefonanruf wird von einer           Email: fachstellesucht.kus@diako-
Samstag und Sonntag
                                           Hausnotrufsystem:                       ambulanter Pflege- und Betreuungs-      Sprachbox angenommen. Bitte         nie-pfalz.de
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    dienst Schönenberg-Kübelbg., Glan-
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-                                            teilen Sie Ihren Namen sowie        Fachdienst Glückspielsucht
                                           hinderte, Alleinstehende.               str. 44., Frau Schmidt Kerstin.
Die Bereitschaftsdienste der im Raum                                               Mo - Fr 10.00 - 15.00 Uhr,
                                                                                                                           Ihre Telefonnummer, unter der       Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                           Essen auf Rädern:                                                               Sie erreichbar sind, mit. Nennen    nie-pfalz.de
Bruchmühlbach/Miesau praktizieren-         Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diät-       Tel. 06373/829992
den Ärzte u. Zahnärzte können beim An-                                             Beratung kostenlos und neutral!         Sie uns den festgestellten Scha-    Schwangeren- und Schwanger-
                                           kost.                                                                           den (z.B. Wasser tritt aus dem      schaftskonfliktberatung
rufbeantworter des jeweiligen Hausarz-     Sozialkaufhaus:                         Pflegerufbereitschaft rund um d. Uhr.
tes in Erfahrung gebracht werden.                                                  Wir pflegen bei Ihnen zu Hause          Gehweg aus) mit Ortsbezug           (staatlich anerkannt)
                                           Secondhandbekleidung und -möbel.                                                                                    Email:
                                           Geschäftsstelle:                                                                (Straße, Hausnummer sowie Ge-
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku-                                                                                       meinde). Sie werden umgehend        slb.kusel@diakonie-pfalz.de
                                           Trierer Str. 39, Kusel,                 ANONYM-VERTRAULICH
sel, Marktplatz 4: dienstags und frei-     Tel. 06381/9246-20                      Evangelische - Katholische              (in der Regel nicht länger als 3    Sozial- und Lebensberatung
tags ab 20.00 Uhr                          Kleiderkammer:                          Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr        bis 10 Minuten) vom Rufbereit-      Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),       gebührenfrei - vertraulich              schaftspersonal zurückgerufen.      Kindererholung, Müttergene-
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Kusel, Tel. 06381/ 425861               Tel.: 0800/111 0 111                                                        sungs- und Mutter-Kind-Kuren
und deren Kinder: 0631/17000                                                       und 0800/111 0 222                                                          Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Ehrenamtsbörse                             Pflegestützpunkt                                                                Ambulanter Hospiz- und
                                                                                   Schuldner- und Insolvenzberatung        Palliativer Beratungsdienst         Ökumenische Sozialstation
des Landkreises Kusel                      Öffentliche Beratungsstelle rund                                                                                    Brücken e.V.
Vielseitige Dienste für hilfebedür-        um das Thema Pflege                     Deutsches Rotes Kreuz                   Kusel - Ramstein - Landstuhl -
                                                                                   Kreisverband Kusel e.V.                 Westrich                            Ambulante-Hilfe-Zentrum
tige Personen                              Paulengrunder Straße 7a
                                                                                   Trierer Str. 39, 66869 Kusel            Beratung und Unterstützung          Pflegedienst, hauswirtschaftliche
Kontakte                                   66904 Brücken
                                           Tel.: 06386/40 40 364                   Tel: 06381/964215                                                           Hilfe, Tagesbegegnungsstätte,
in den Verbandsgemeinden:                                                                                                  schwerkranker und sterbender
                                           und 06386/40 40 073                                                                                                 Beratung, Service warmer Mittag-
Schönenberg-Kbg. 06373/6606                                                                                                Menschen bei Schmerzen und          stisch, Familienpflege. Paulen-
Waldmohr              06373/2910           Die Beratung erfolgt kostenlos,         AWO Betreuungsverein                    psychosozialen Problemen,
                                           neutral und vertraulich                 Trierer Str. 60, 66869 Kusel                                                grunder Str. 7a, 66904 Brücken
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel                                                                                    Schwebelstraße 8, 66869 Kusel       Telefon: 06386/9219-0
                                                                                   Tel.: 06381/993277/78                   Telefon: 06381/425769
                                                                                   Email:                                                                      Rund um die Uhr für Sie
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   betreuungsverein-kusel@t-online.de
                                                                                                                           Email:                              erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                       Telefon 112         Fax: 06381/993279                       hospiz.kusel@caritas-speyer.de      www.sozialstation-bruecken.de
Vorstellung Wehrleitung VGOG - Oberes Glantal
Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                       Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

                                                                                                                                              Energietipp
                                                                      Das Fundamt Schönenberg-                                                Urlaub für die
                                                                      Kübelberg meldet:                                                       Stromrechnung
                                                                      Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurde ein Schlüssel als             Mit diesen Tipps macht auch
                                                                      Fundsache abgegeben (Fundort Schönenberg-Kübelberg).                    der Stromzähler mal Pause
                                                                      Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, melde sich bitte
Bürgerbus                                                             im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde                (VZ-RLP /03.07.2017) Wenn im
                                                                      Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210.                                     Sommer endlich der wohlverdiente
- der Anfang ist geschafft!                                                                                                                   Urlaub ansteht und die Wohnung
                                                                                                                                              verlassen ist, machen auch die
                                                                                                                                              Stromkosten zuhause mal Pause.
Von Glan Münchweiler nach Nanzdietschweiler, von Schmittweiler                                                                                Damit der Stromzähler aber nicht
nach Waldmohr, von Dunzweiler nach Schönenberg-Kübelberg,                                                                                     dennoch munter weiter läuft, müs-
von Steinbach nach Brücken, von Schönenberg-Kübelberg nach                                                                                    sen vor der Abreise wirklich alle
Dittweiler, von Dittweiler nach Brücken so vielfältig waren die       Das Fundamt Waldmohr                                                    Stromfresser abgestellt werden.
                                                                                                                                              So banal es klingt: Am wichtigsten
Fahrtwünsche in der ersten Woche Bürgerbus im Oberen Glantal.
Zum Einkaufen, zum Arzt, zur Tafel, nach Hause; ebenso vielfältig
                                                                      meldet:                                                                 ist es, vor der Abreise wirklich alle
                                                                                                                                              elektrischen Geräte auszuschalten.
waren auch die gewünschten Ziele. Lediglich Fahrten zu Zielen         Im Bürgerbüro Waldmohr wurde ein Handy (Samsung Galaxy S6)              Im Zweifelsfall den Stecker ziehen,
außerhalb der Verbandsgemeinde, anderen Tagen als Dienstag            mit einer braunen Hülle (Fundort Bereich Bürgerhaus Waldmohr)           selbst wenn an der Stereoanlage im
und Donnerstag und Fahrten mit Rollstühlen mussten abgelehnt          als Fundsache abgegeben.                                                Off-Zustand keine Kontrolllämp-
werden. Die erste Woche Bürgerbus verlief absolut positiv. Die                                                                                chen mehr leuchten. Im Stand-by-
Fahrgäste waren zufrieden, die Fahrer und die Telefonistinnen         Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte           Modus verbrauchen elektrische
konnten sich in ihr neues ehrenamtliche Tätigkeitsfeld einarbeiten.   im Bürgerbüro Waldmohr der Verbandsgemeinde Oberes Glantal,             Geräte auch ohne sichtbares Zei-
                                                                      Tel.: 06373/ 504-208.                                                   chen Strom - ältere Exemplare so-
                                                                                                                                              gar ziemlich viel.
„Der Umgang mit der Technik im Bus mit W-LAN, Smartphone und
                                                                                                                                              Einen doppelten Energiespareffekt
Bordcomputer ist noch etwas gewöhnungsbedürftig, aber das wird                                                                                erzielt, wer vor dem Urlaub Kühl-
noch“ so die überwiegende Meinung zu den ersten Erfahrungen.                                                                                  und Gefrierschrank enteist und ab-
Ein hohes Maß an Kommunikation der Helferinnen untereinander                                                                                  taut. Zum einen wird während der
                                                                                                                                              Abwesenheit kein Strom für den
und mit den Fahrgästen in nötig, um die Fahrten, besonders die
Rückfahrten so zu koordinieren, dass alles klappt. Schließlich soll
                                                                      Freiwilliges soziales Jahr                                              laufenden Betrieb benötigt, zum an-
der Service pünktlich und zuverlässig sein.                                                                                                   deren laufen die Geräte nach der
                                                                      - noch wenige Plätze frei                                               Rückkehr ohne die Eisschicht effizi-
                                                                      Auch im Schuljahr 2017/2018 suchen wir junge Menschen zur               enter.
Auch wurden alle drei Buchungsmöglichkeiten genutzt. Per eMail:                                                                               Auch ein Blick in den Keller lohnt
                                                                      Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ).
buchung@buergerbus-og.de - im Internet: www.buergerbus-og.de                                                                                  sich immer. Hier laufen häufig un-
oder telefonisch: Montag und Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr.        Wir bieten FSJ-Plätze in folgenden Einrichtungen:                       bemerkt elektrische Geräte. Wer
Bei den telefonischen Buchungen müssen sich noch die Zeiten der       - Ganztagsschule der Grundschule Schönenberg-Kübelberg                  etwa seine Heizungsanlage auf
Telefonzentrale mehr herumsprechen, so dass die vorgesehenen          - Ganztagsschule der Grundschule Brücken                                „Sommer“ umstellt, spart viel
Zeiten eher eingehalten werden.                                       - Ganztagsschule der Grundschule Altenkirchen                           Strom, da dann die Heizungspum-
                                                                      - Gemeindekindertagesstätte Breitenbach                                 pen abgeschaltet werden.
                                                                      - Gemeindekindertagessstätte Ortsgemeinde Schönenberg-Kbg.,             Vor der Abreise, lohnt es sich
Zur besseren Information sind aktuell Plakate im Druck, die auf das
                                                                        OT Sand                                                               außerdem, den Stromzähler zu kon-
neue Angebot aufmerksam machen. Diese werden an den bekann-           - Jugendzentrum Schönenberg-Kübelberg (hier sollte der/die Frei-        trollieren und den Stand zu notie-
ten Info-Punkte aufgehängt, aber auch in den Geschäften, den Arzt-      willige mind. 18 Jahre alt sein)                                      ren. So lässt sich nach der Rückkehr
praxen und in öffentlichen Einrichtungen.                                                                                                     feststellen, ob tatsächlich alles aus-
                                                                      Ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) richtet sich an Jugendliche zwi-   geschaltet war.
Die Bürgerbusse im Oberen Glantal sollen das Angebot des öffent-      schen 16 und 27 Jahren. Das FSJ beginnt am 01.09.2017 und dau-          Bei weiteren Fragen zum Stromspa-
                                                                      ert in der Regel 12 Monate. Die Freiwilligen erhalten ein Taschen-      ren im Haushalt und bei allen ande-
lichen Personennahverkehrs ergänzen.
                                                                      geld und die Sozialversicherungsbeiträge werden übernommen.             ren Fragen des Energiesparens hel-
                                                                      Ein FSJ gilt als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die beruf-   fen gerne die Energieberater der
Wir freuen uns über jeden Fahrgast!                                   liche Zukunft und kann für einige Ausbildungsgänge als Praktikum        Verbraucherzentrale in einem per-
                                                                      anerkannt werden. Auch kann es bei der Vergabe von Studienplät-         sönlichen Beratungsgespräch nach
                                                                      zen angerechnet werden. Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal             telefonischer Anmeldung. Die Bera-
                                                                      ist anerkannte Beschäftigungsstelle im freiwilligen sozialen Jahr       ter informieren anbieterunabhängig
                                                                      und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren,         und individuell.
                                                                      Frauen und Jugend.
                                                                      Interessenten richten ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen        Die Beratungsgespräche sind kos-
                                                                      an die                                                                  tenlos. Die nächsten Sprechstun-
                                                                      Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal                               den der Energieberater finden wie
                                                                      Fachbereich I - Zentrale Dienste/Personalwesen,                         folgt statt:
                                                                      Kindertagesstätten                                                      - Schönenberg-Kübelberg: Sams-
                                                                      Rathausstraße 8                                                           tag, den 19.08.2017 von 10.00 -
                                                                      66901 Schönenberg-Kübelberg                                               12.15 Uhr in der Verbandsgemein-
                                                                      oder per Email an: poststelle@vgog.de                                     deverwaltung, Rathausstraße 8,
                                                                                                                                                Voranmeldung unter 0 63 73/504-
                                                                      Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zum FSJ unter der Tel.         105.
                                                                      06373 / 504-140 (Frau Melanie Göddel) oder Tel. 06373/504-141           - Waldmohr: Samstag, den 02.09.
                                                                      (Frau Eva Maria Ambos).                                                   2017 von 8.30 - 13.45 Uhr im Bür-
                                                                                                                                                gerhaus, Saarpfalzstraße 12, Sei-
                                                                      Schönenberg-Kübelberg, im Juli 2017
                                                                      gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister                                  teneingang benutzen (Feuerweh-
                                                                                                                                                reinfahrt). Voranmeldung unter
                                                                                                                                                06373/504-123.
Vorstellung Wehrleitung VGOG - Oberes Glantal
Sprechzeiten in der                                                                                        Öffnungszeiten Büchereien
Verbandsgemeinde Oberes Glantal                                                                            und Museen
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Oberes           Ortsgemeinde Herschweiler-Pettersheim:             Gemeindebücherei Schönenberg-Kübelberg
Glantal, Herr Christoph Lothschütz, ist jederzeit,      Klaus Drumm, Tel.: 06384-6899                      im Bürgerhaus Schönenberg ist montags von 16:00-18:00 Uhr und
wenn er da ist, für Sie zu sprechen. Jedoch empfiehlt   Mobil: 0178-2743819                                donnerstags von 16:30-17:30 Uhr geöffnet
sich eine Terminvereinbarung unter Tel.: 06373-
504105 /106 oder schicken Sie eine             Ortsgemeinde Hüffler:                                       Die katholische öffentliche Bücherei
E-Mail an c.lothschuetz@vgog.de                Helge Schwab, Tel.: 0172-1360660                            der Pfarrei Kübelberg im Haus St. Valentin ist dienstags von 16:00-
                                                                                                           18:00 Uhr geöffnet und donnerstags von 16:30-17:30 Uhr auch in
                                               Mo-Fr, 8:00-18:00 Uhr, nach vorheriger telefoni-
                                                                                                           den Ferienzeiten
So können Sie die Ortsbürgermeister oder deren scher Vereinbarung
Vertreter erreichen:
                                                                                                           Gemeindebücherei Gries
Ortgemeinde Altenkirchen:                      Ortsgemeinde Krottelbach:
                                                                                                           im Bürger und Vereinshaus ist immer am 1. Mittwoch im Monat,
Manfred Geis                                   Karlheinz Finkbohner, Tel.: 06386-993116 oder Mo-
                                                                                                           von 16:00-17:00 Uhr geöffnet.
Tel.: 0170-7190144 oder 06386-1362             bil: 0171-7324146
Sprechzeiten: Donnerstags, 19:00-20:30 Uhr, im Sprechzeiten: Montags von 18:00-19:00 Uhr im
                                                                                                           Kath. Bücherei St. Laurentius Brücken
Rathaus und nach telefonischer Vereinbarung    Dorfgemeinschaftshaus
                                                                                                           Die katholische öffentliche Bücherei Brücken (Nebeneingang der
                                                                                                           katholischen Kindertagesstätte) ist mittwochs von 16.00 bis 18.00
Ortsgemeinde Börsborn:                                  Ortgemeinde Langenbach:                            Uhr geöffnet. Teilweise auch in den Ferienzeiten
Franz Sommer                                            Gerd Rudolph, Tel.: 06384-6668 oder 0176-          Telefon: 06386/9999209
Tel.: 06383-57138 oder Mobil: 0160-95987269             76185677                                           E-mail: buecherei.bruecken@t-online.de
Sprechzeiten: Mittwochs von 19:00-20:00 Uhr im          E-Mail: gerd-rudolph-langenbach@t-online.de
Büro Ortsbürgermeister im Bürgerhaus                                                                       Bücherei Breitenbach
                                                        Ortsgemeinde Matzenbach:                           Im kath. Pfarrheim im Untergeschoss, donnerstags von 16:00-
Ortgemeinde Breitenbach:                                Werner Jung, Tel.: 06383-7705                      18:00 Uhr geöffnet.
Jürgen Knapp                                            Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung      Ausleihe außerhalb der Öffnungszeiten Tel.: 06386-7798
Tel.: 0170-3898389 oder 06386-999930
Sprechzeiten: Donnerstags, 18:30-19:30 Uhr, im Ortsgemeinde Nanzdietschweiler:                             Die Gemeindebücherei Waldmohr
Dorfgemeinschaftshaus (06386-352) und nach tele- Martin Holzhauser, Tel.:06383-5332                        ist Montag bis Freitag von 15:00-18:00 Uhr und zusätzlich Diens-
fonischer Vereinbarung                           Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung             tag und Donnerstag von 10:00-13:00 Uhr geöffnet

Ortgemeinde Brücken:                                    Ortsgemeinde Ohmbach:                              Heimatmuseum Altenkirchen
Pius Klein, Tel.: 06386-5880                            Jochen Mayer,                                      Terminvereinbarung für Museumsführung mit Rudi Hettrich, Tel.:
Sprechzeiten: Donnerstags, 17:00-19:00 Uhr, im Ju-      Tel.: 06386-3049971, 01578-8804116,                06386-1429
gend und Vereinshaus, Hauptstr. 26, 1. Oberge-          Fax: 03212-6462224,
schoss                                                  jochen.mayer@ohmbach.com                           Bergmannsbauern-Museum Breitenbach
                                                                                                           jeden 1. Sonntag im Monat von 14:00-18:00 Uhr, jeden Mittwoch
Ortgemeinde Dittweiler:                                 Ortsgemeinde Quirnbach:                            von 19:00-22:00 Uhr, Sondertermine möglich, nach Rücksprache
Winfried Cloß, Tel.: 06386-404747                       Stefanie Körbel, Tel.: 06383-7221 oder Mobil:      mit Günter Schneider, Tel. 06386-5529
Sprechzeiten: Donnerstags, 18:00-19:00 Uhr, im Ju-      0170-2854865, E-Mail: juskoerbel@t-online.de       Brotbacken wie vor 100 Jahren, Termine bitte mit B. Gregor, Tel.:
gendraum im Bürgerhaus                                  Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung      06386-5529

Ortsgemeinde Dunzweiler:                                Ortsgemeinde Rehweiler:                            Diamantschleifer-Museum Brücken
Volker Korst, Tel.: 06373-3365                          Frank Scholz, Tel 06383-6409, 0151-17886409,       Hauptstr. 47 ist dienstags von 9:30-12:00 Uhr, donnerstags und
E-Mail: ob-dunzweiler@gmx.net                           E-Mail: scholz.rehweiler@gmail.com                 sonntags von 14:00-17:00 Uhr geöffnet.
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung           Sprechzeiten: Donnerstags 19:00-20:00 Uhr im       Sonn- und Feiertags Schleifervorführung nach Vereinbarung. Ande-
                                                        Dorfgemeinschaftshaus Rehweiler und nach Verein-   re Termine und Führungen nach Vereinbarung unter 06386-
Ortgemeinde Frohnhofen:                                 barung                                             993168, www.diamantschleifermuseum.de
Thomas Weyrich, Tel.: 06386-7188, 06381-424169
oder Mobil: 0151-15676715                           Ortgemeinde Schönenberg-Kübelberg:                     Jüdisches Museum Steinbach am Glan
Sprechzeiten: keine festen Sprechzeiten, jedoch je- Josef Weis, Tel.: Rathaus 06373-504295                 Öffnungszeiten jeden 1. Und 3. Sonntag im Monat von 15:00-17:00
derzeit nach vorheriger Absprache                   Sprechzeiten: Dienstag, 9:00-11:30 Uhr, und Don-       Uhr oder nach Vereinbarung (von Dezember bis Februar nur nach
                                                    nerstag 16:00-18-00 Uhr und nach Vereinbarung im       Voranmeldung geöffnet)
Ortsgemeinde Glan-Münchweiler:                      Rathaus Zimmer Nr.: S1-2.01
Fred Müller                                                                                                Kulturhaus Kübelberg
Tel.: 06383-7557, Mobil: 0152-21696161              Ortsgemeinde Steinbach am Glan:                        Kirchengasse 1-3, Ortsteil Kübelberg. Die Dauerausstellung über
E-Mail: ortsbuergermeister@glan-münchweiler.eu Jörg Fehrenz, Tel.: 06383-5600                              die Geschichte des „Gerichts Kübelberg“ sowie die Gemäldeaus-
Sprechzeiten: Donnerstags, 19:00-20:00 Uhr, im Sprechzeiten: Donnerstags von 18:00-19:00 Uhr im            stellung mit Werken von Alois Metzger ist jeweils am 1. Und 3.
Dorfgemeinschaftshaus oder nach tel. Vereinba- Sitzungssaal der Ortsgemeinde                               Sonntag im Monat von 13:00-18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
rung                                                                                                       (Herr Haiduk, Tel.:06373-8952564) geöffnet.
                                                    Ortsgemeinde Wahnwegen:
Ortsgemeinde Gries:                                 Rene Morgenstern, Mobil: 0151-26607769 oder            Bierkeller, Ortsteil Schönenberg
                                                                                                           Die Bierkeller sind in der Zeit von März bis Oktober nur nach Verein-
Olaf Klein, Tel.:0152-23664089 oder 06373-7217, 06384-9989082
                                                                                                           barung (Herr Kurt Zimmer, Tel. 06386-5729) zu besichtigen.
E-Mail: bgm@gries-pfalz.de                          Sprechzeiten: keine festen Sprechzeiten, jedoch je-
Sprechzeiten: keine festen Sprechzeiten, jedoch je- derzeit nach vorheriger Absprache
                                                                                                           Der Glockenturm von Börsborn
derzeit nach vorheriger Absprache
                                                                                                           Öffnungszeiten an Sonn-und feiertagen von 9:00-18:00 Uhr und
Der Seniorenbeauftragte Herr Gunter Jung ist unter Ortgemeinde Waldmohr:
                                                                                                           nach Vereinbarung unter Tel.: 06383-1536 oder 0173-3884750
der Tel. Nr. 06373-9214, zu erreichen.              Dr. Jürgen Schneider, Tel.: 06373-504 296
                                                                                                           (Klaus Schillo)
                                                    E-Mail: j.schneider@vgog.de
Ortsgemeinde Henschtal:                             Die Beigeordneten Herr Falko Traudt und Herr Wer-
Roger Decklar, Tel.: 06383-993181 abends            ner Braun sind unter der Tel. Nr.:06373-504297 zu      Von November bis Februar ist der Glockenturm geschlossen. Bei In-
roger.d@t-online.de                                 erreichen                                              teresse einer Besichtigung während dieser Zeit nur nach Vereinba-
                                                    Sprechzeiten: Donnerstags, 17:00-18:00 Uhr, im         rung unter der o.g. Telefonnummer.
                                                    Rathaus Waldmohr, Zi. 11
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Öffentliche Bekanntmachung
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum                                                                                                                    67655 Kaiserslautern, 07.07.2017
DLR Westpfalz                                                                                                                                             Fischerstraße 12
Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde                                                                                                                    Telefon: 0631-36740
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Wahnwegen                                                                                                         Telefax: 0631-3674255
Aktenzeichen: 21088-HA10.3.                                                                                                                               Internet: www.dlr.rlp.de

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
Wahnwegen
Vorläufige Besitzeinweisung gem. § 65 FlurbG und
Überleitungsbestimmungen gem. §§ 62 Abs.3 und 66 FlurbG
I. Anordnung                           Flurbereinigungsplanes bestehen.       unter www.dlr.rlp.de/... (direkt zu: Die formellen Voraussetzungen des
1. Mit Wirkung vom 01.08.2017          Deshalb dürfen - soweit in den         „Bodenordnungsverfahren“) einge- § 65 FlurbG zur Anordnung der vor-
werden die Beteiligten in den Besitz   Überleitungsbestimmungen nichts        sehen werden.                        läufigen Besitzeinweisung liegen       Rechtsbehelfsbelehrung
der neuen Grundstücke (Abfin-          anderweitiges festgesetzt ist - auch                                        vor.                                   Gegen diese Anordnung kann inner-
dungsgrundstücke) eingewiesen.         weiterhin Änderungen der Nut-          3. Erläuterung der neuen Feldein-                                           halb eines Monats nach der Be-
                                       zungsart, die über den Rahmen ei-         teilung                           2.2 Materielle Gründe                  kanntgabe Widerspruch erhoben
2. Mit den in den Überleitungsbe-      nes ordnungsgemäßen Wirtschafts-       Die neue Feldeinteilung wird den Das Verhältnis der Abfindungen zu          werden.
stimmungen vom 26.06.2017 be-          betriebes hinausgehen (z.B. Besei-     Beteiligten in einem Termin in der dem von jedem Beteiligten Einge-
stimmten Zeitpunkten werden der        tigung bzw. Neuanlage von Obst-        Zeit vom 08.08.2017 bis 10.08. brachten steht fest.                         Der Widerspruch ist schriftlich oder
Besitz, die Verwaltung und die Nut-    baumanlagen, Errichtung oder Ver-      2017 im Evangelischen Gemein- Durch die vorläufige Besitzeinwei-            zur Niederschrift beim
zung der neuen Grundstücke             änderung von Bauwerken und             dehaus in 66909 Wahnwegen, sung soll den Beteiligten die Mög-               Dienstleistungszentrum Ländlicher
tatsächlich auf den in der neuen       Einfriedungen sowie Beseitigung        Friedhofstraße 8a,                   lichkeit gegeben werden, ihre neu-     Raum
Feldeinteilung benannten Empfäng-      von Bäumen, Beerensträuchern,          am Dienstag, den 08.08.2017 en Grundstücke schnellstmöglich in              DLR Westpfalz
er übergeleitet.                       Hecken usw.) nur mit Zustimmung        von 9.00 - 12.00 Uhr und von Besitz, Nutzung und Verwaltung zu              Fischerstraße 12
Die     Überleitungsbestimmungen       der Flurbereinigungsbehörde vor-       13.30 - 16.00 Uhr für die Ord- übernehmen. Ein Nutzungswechsel              67655 Kaiserslautern
sind Bestandteil dieser Anordnung.     genommen werden.                       nungsnummern 10.00 bis 150.06 ist nur entsprechend dem jahres-
                                       Die rechtlichen Wirkungen dieser                                            zeitlichen Bewirtschaftungsablauf      oder
II. Anordnung der sofortigen Voll-     vorläufigen Besitzeinweisung en-       am Mittwoch, den 09.08.2017 möglich. Der vorgesehene Zeit-                  Dienstleistungszentrum Ländlicher
    ziehung                            den mit der Ausführung des Flurbe-     von 9.00 - 12.00 Uhr und von punkt bietet die letzte Möglichkeit,           Raum
Die sofortige Vollziehung der vor-     reinigungsplanes.                      13.30 - 16.00 Uhr für die Ord- die Bewirtschaftung bereits auf den          DLR Westpfalz
läufigen Besitzeinweisung und der      Durch die vorläufige Besitzeinwei-     nungsnummern 151.01 bis neuen Grundstücken vorzunehmen.                     Neumühle 8
Überleitungsbestimmungen nach          sung wird Widersprüchen, die von       300.02                               Im Übrigen haben sich die Beteilig-    67728 Münchweiler/A
§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwal-   den Beteiligten bei der Vorlage des                                         ten in betriebswirtschaftlicher Hin-
tungsgerichtsordnung (VwGO) in         Flurbereinigungsplanes bzw. des-       am Donnerstag, den 10.08.2017 sicht bereits auf den Besitzüber-             oder wahlweise bei der
der Fassung vom 19.03.1991             sen Nachträge, insbesondere ge-        von 9.00 - 12.00 Uhr und von gang in diesem Jahr eingestellt.               Aufsichts- und Dienstleistungsdi-
(BGBl. I S. 686), zuletzt geändert     gen die zugeteilten Abfindungs-        13.30 - 16.00 Uhr für die Ord- Die materiellen Voraussetzungen              rektion,
durch Art. 5 des Gesetzes vom          grundstücke, erhoben worden sind       nungsnummern 301.01 bis des § 65 FlurbG zur Anordnung der                   - Obere Flurbereinigungsbehörde -
29.05.2017 (BGBl. I Nr. 32 S. 1298),   oder werden, nicht vorgegriffen. Än-   396.02                               vorläufigen Besitzeinweisung lie-      Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
wird angeordnet mit der Folge, dass    derungen des Flurbereinigungspla-      erläutert.                           gen vor.                               einzulegen.
Rechtsbehelfe gegen sie keine auf-     nes sind unbeschadet dieser Anord-                                          Die sofortige Vollziehung dieser An-
schiebende Wirkung haben.              nung nach wie vor möglich.             Anträge auf örtliche Einweisung ordnung einschließlich der Überlei-         Bei schriftlicher Einlegung des Wi-
                                       Für die im Nachweis des Neuen Be-      können bis zu diesem Zeitpunkt tungsbestimmungen liegt im über-             derspruches ist die Widerspruchs-
III. Hinweise                          standes aufgeführten Abfindungs-       schriftlich beim DLR Westpfalz oder wiegenden Interesse der Beteilig-       frist nur gewahrt, wenn der Wider-
1. Allgemeine Hinweise                 grundstücke mit der Nutzungsart        in dem Termin gestellt werden.       ten des Verfahrens. Die aufschie-      spruch noch vor dem Ablauf der
Die Erzeugnisse der neuen Grund-       „Grünland“ oder dem Hinweis zum                                             bende Wirkung des Rechtsbehelfs        Frist bei einer der oben genannten
stücke treten in rechtlicher Bezie-    Flurstück „Dauergrünland“ gekenn-                                           hätte bei der örtlichen Verflechtung   Behörden eingegangen ist.
hung an die Stelle der Erzeugnisse     zeichneten Flächen besteht eine        Begründung                           zahlreicher Altparzellen und Abfin-    Die Schriftform kann durch die elek-
der alten Grundstücke. Soweit an       Veränderungssperre gemäß § 34                                               dungsgrundstücke zur Folge, dass       tronische Form ersetzt werden. In
Erzeugnissen oder sonstigen Be-        Abs. 1 Nr. 1 FlurbG. Der Umbruch       1. Sachverhalt                       viele Beteiligte ihre Landabfindung    diesem Fall ist das elektronische
standteilen besondere Rechtsver-       von Grünlandflächen bedarf zuvor       Die Grenzen der von der vorläufigen zu den in den Überleitungsbestim-       Dokument mit einer qualifizierten
hältnisse bestehen können, gilt der    der ausdrücklichen Zustimmung          Besitzeinweisung erfassten Grund- mungen vorgesehenen Zeitpunkten           elektronischen Signatur nach dem
Empfänger als Eigentümer der neu-      und Genehmigung der Flurbereini-       stücke (Abfindungsgrundstücke) nicht in Besitz nehmen könnten. Sie          Signaturgesetz zu versehen.
en Grundstücke.                        gungsbehörde.                          sind, soweit sie von einer Vermes- sollten möglichst bald die Vorteile      Bei der Erhebung des Widerspruchs
Anträge auf Beteiligung von            Bei einem ungenehmigten Umbruch        sung betroffen sind, in die Örtlich- der Besitzzusammenlegung aus-          durch elektronische Form bei dem
Nießbrauchern an den dem Eigentü-      von Grünlandflächen wird gemäß §       keit übertragen.                     nutzen und die erforderlichen be-      DLR sind besondere technische
mer zur Last fallenden Beiträgen,      137 FlurbG eine Wiederherstellung      Endgültige Nachweise für Fläche trieblichen Umstellungen einleiten          Rahmenbedingungen zu beachten,
auf Erhöhung oder Minderung des        des früheren Zustands angeordnet.      und Wert der neuen Grundstücke können. Die Verzögerung der Be-              die im Internet auf der Seite
Pachtzinses oder auf Regelung des                                             liegen vor.                          sitzübernahme hätte deshalb er-        www.dlr.rlp.de unter Elektronische
Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70       2. Auslegung der vorläufigen Be-       Der Vorstand der Teilnehmerge- hebliche Nachteile für die Beteilig-         Kommunikation ausgeführt sind.
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in        sitzeinweisung und der Über-        meinschaft wurde gemäß § 62 ten zur Folge.                                  Bei der Erhebung des Widerspruchs
der Fassung der Bekanntmachung            leitungsbestimmungen                Abs. 2 FlurbG zu den Überleitungs- Die sofortige Vollziehung liegt aber     durch elektronische Form bei der
vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546),    Ein Abdruck dieser vorläufigen Be-     bestimmungen sowie zu dieser An- auch im öffentlichen Interesse, da         ADD sind besondere technische
zuletzt geändert durch Artikel 17      sitzeinweisung mit Gründen und ein     ordnung gehört (§ 25 Abs. 2 der Allgemeinheit im Hinblick auf               Rahmenbedingungen zu beachten,
des Gesetzes vom 19.12.2008            Abdruck der Überleitungsbestim-        FlurbG).                             die Verbesserung der Wettbewerbs-      die im Internet auf der Seite
(BGBl. I Seite 2794)) sind - soweit    mungen liegen vom ersten Tag der                                            fähigkeit der landwirtschaftlichen     www.add.rlp.de/Elektronische-
sich die Beteiligten nicht einigen     Bekanntgabe an gerechnet, einen        2. Gründe                            Betriebe und wegen der in die Ver-     Kommunikation/ ausgeführt sind.
können - gemäß § 71 FlurbG spätes-     Monat lang bei der Verbandsge-         2.1 Formelle Gründe                  einfachte Flurbereinigung investier-
tens 3 Monate nach Erlass dieser       meindeverwaltung Oberes Glantal        Diese Anordnung wird vom Dienst- ten erheblichen öffentlichen Mittel        Im Auftrag
Anordnung beim Dienstleistungs-        sowie der Verbandsgemeindever-         leistungszentrum Ländlicher Raum daran gelegen ist, die Ziele des Ver-      Knut Bauer
zentrum Ländlicher Raum DLR West-      waltung Kusel während der Dienst-      DLR Westpfalz als zuständige Flur- fahrens möglichst bald herbeizu-
pfalz zu stellen.                      stunden zur Einsichtnahme für die      bereinigungsbehörde erlassen.        führen.
Die nach §§ 34 und 85 Nr. 5 FlurbG     Beteiligten aus.                       Rechtsgrundlage sind die §§ 62, Die Voraussetzungen des § 80
festgesetzten zeitweiligen Ein-        Die vorläufige Besitzeinweisung        63, 65 und 66 FlurbG.                Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO in der     Das                  -
schränkungen des Eigentums blei-       und die Überleitungsbestimmun-         Die Anhörung des Vorstandes der gültigen Fassung sind damit gege-              an alle - für alle
ben bis zur Unanfechtbarkeit des       gen können ebenfalls im Internet       Teilnehmergemeinschaft ist erfolgt. ben.
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Öffentliche Bekanntmachung
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum                                                                                                                          67655 Kaiserslautern, 26.06.2017
DLR Westpfalz                                                                                                                                                   Fischerstraße 12
Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde                                                                                                                          Telefon: 0631-36740
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Wahnwegen                                                                                                               Telefax: 0631-3674255
Aktenzeichen: 21088-HA10.3.                                                                                                                                     Internet: www.dlr.rlp.de

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
Wahnwegen
Überleitungsbestimmungen
I. Allgemeine Bestimmungen                 findung                              bisherigen Eigentümer zu. Sie muss       gesetzlich erforderlichen Abstand      dabfindung über. Für den Schutz
II. Besitzübergang der Landabfin-       1. Unbeschadet der Widersprüche,        aber am 30.11.2017 beendet sein.         haben, können bis zur Abgängigkeit     der Kultur- und Naturdenkmäler gel-
      dung                              die gegen den Flurbereinigungs-         Nach diesem Zeitpunkt geht, soweit       stehen bleiben. In diesen Fällen hat   ten die Bestimmungen des Denk-
III. Übernahme der Obstbäume            plan bzw. seine Nachträge inner-        zwischen den Beteiligten keine an-       der Nachbar etwaige Beeinträchti-      malschutzgesetz (DSchG) vom
     und Beerensträucher                halb der Widerspruchsfristen (§ 59      derweitige Einigung vereinbart wur-      gungen entschädigungslos zu dul-       23.03.1978 (GVBl. S. 159), zuletzt
IV. Bestimmungen über Waldbe-           Abs. 2 und 5 FlurbG) vorgebracht        de, das noch nicht geerntete Obst        den.                                   geändert durch Artikel 3 des Geset-
      stände                            werden, verlieren die Beteiligten       ohne Entschädigung auf den neuen                                                zes vom 03.12.2014 (GVBI. S.245)
V. Übernahme von Bodenaltertü-          den Besitz, die Verwaltung und die      Eigentümer über.                         IV. Bestimmungen über Waldbe-          und des Bundesnaturschutzgesetz
      mern, Kulturdenkmalen sowie       Nutzung ihrer Einlagegrundstücke,                                                    stände                             (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl.
      Bäumen außerhalb des Wal-         sobald die darauf stehenden Früch-      3. Für die Bäume und Sträucher           1. Der Besitz des Holzbestandes        I S. 2542), zuletzt geändert durch
      des, Feldgehölzen, Hecken und     te abgeerntet bzw. die Grundstücke      wird der bisherige Eigentümer auf        geht zusammen mit den Grund-           Art. 4 des Gesetzes vom
      Sträuchern                        geräumt sind.                           Antrag in Geld abgefunden,               stücken auf den Empfänger der Lan-     29.05.2017 (BGBl. I Nr. 32 S.
VI. Bestimmungen über Weinberge                                                 während der Empfänger der Land-          dabfindung über, soweit im Folgen-     12988).
      und andere Sonderkulturen         2. Als spätester Zeitpunkt für die      abfindung eine angemessene Ent-          den nichts anderes bestimmt ist.       Für die vorgenannten Holzpflanzen
VII. Bauliche Anlagen, Einfriedun-      Aberntung oder Räumung der              schädigung zu zahlen hat. Der An-                                               wird - soweit sie einen wirtschaftli-
      gen, Stroh- und Steinhaufen       Grundstücke werden folgende Ter-        trag auf Geldentschädigung ist vom       2. Der bisherige Eigentümer wird für   chen Wert haben - der bisherige Ei-
      u.s.w.                            mine bestimmt:                          bisherigen Eigentümer bis spätes-        die abzugebenden Holzwerte auf         gentümer auf Antrag in Geld abge-
VIII. Düngungszustand, Klee und         - für Ackerland und                     tens 31.12.2017 beim DLR West-           Antrag in Geld abgefunden,             funden, während der Empfänger der
      Zwischenfrüchte, Flächenstill-      Feldfutterbau          20.08.2017     pfalz zu stellen. Bäume und Sträu-       während der Empfänger eine ange-       Landabfindung eine angemessene
      legung                            - für Hackfrüchte,                      cher, für die nach Ablauf dieser Frist   messene Entschädigung zu zahlen        Entschädigung zu zahlen hat. Der
IX. Übernahme von Grünland und            u.a. Mais              31.10.2017     keine Entschädigung beantragt            hat. Der Antrag auf Geldentschädi-     Antrag auf Geldentschädigung ist
      Dauergrünland                     - für Wiesen                            worden ist, gehen ohne Entschädi-        gung ist vom bisherigen Eigentümer     vom bisherigen Eigentümer bis spä-
X. Einziehung der alten Wege und          und Weiden             31.12.2017     gung auf die Empfänger der neuen         bis spätestens 31.12.2017 beim         testens 31.12.2017 beim DLR West-
      Gräben                            - für Ölsaaten,                         Grundstücke über.                        DLR Westpfalz zu stellen. Holzbe-      pfalz zu stellen.
XI. Ausbau der neuen gemein-              u.a. Raps              20.08.2017     Die Geldausgleiche für die Obstbäu-      stände, für die nach Ablauf dieser
      schaftlichen Anlagen              - für Garten- und                       me werden in einem Nachtrag zum          Frist keine Entschädigung bean-        2. Es wird insbesondere darauf hin-
XII. Wasseraufnahme                       Hofraumflächen         31.12.2017     Flurbereinigungsplan bekannt ge-         tragt worden ist, gehen ohne Ent-      gewiesen, dass es gemäß § 39 Abs.
XIII. Zeitweilige Einschränkungen       - für Waldgrundstücke                   geben, der dem weiteren Verfahren        schädigung auf die Empfänger der       5 Nr. 2 des BNatschG verboten ist,
      des Eigentums                                              28.02.2018     vorbehalten bleibt.                      neuen Grundstücke über.                zum Schutz von Pflanzen und Tieren
                                        (soweit in Abschnitt III nichts ande-   Über den Ausgleich für die Obstbäu-      Die Festsetzung der Ausgleiche für     im Außenbereich in der Zeit vom 01.
                                        res bestimmt ist)                       me und Beerensträucher können            Holzbestände erfolgt, soweit erfor-    März bis zum 30. September Bäu-
I. Allgemeine Bestimmungen                                                      sich die Beteiligten auch anderwei-      derlich, aufgrund der Wertermitt-      me, Hecken, lebende Zäune, Gebü-
Die nachstehenden Überleitungs-         3. Die Aberntung bzw. Räumung der       tig einigen.                             lung eines Forstsachverständigen       sche und andere Gehölze abzu-
bestimmungen regeln die tatsächli-      Grundstücke muss am Abend der                                                    durch einen besonderen Nachtrag        schneiden oder auf den Stock zu
che Überleitung in den neuen Zu-        vorgenannten Termine beendet            4. Für unfruchtbare, unveredelte,        zum Flurbereinigungsplan, der dem      setzen.
stand, namentlich den neuen Über-       sein, soweit unter den nachfolgen-      noch verpflanzbare oder abgängige        weiteren Verfahren vorbehalten
gang des Besitzes und der Nutzung       den Ziffern, insbesondere Ziffern V.    Obstbäume, sowie für verpflanzba-        bleibt. Zwischen der Bekanntgabe       VI. Bestimmungen über Weinber-
der neuen Grundstücke. Sie sind         bis VIII. keine besondere Regelung      re oder abgängige Beerensträucher        des Flurbereinigungsbeschlusses            ge und andere Sonderkultu-
Bestandteil der vorläufigen Besit-      getroffen ist. An dem darauf folgen-    wird - sofern nicht Abschnitt V Nr. 1    und der Ausführungsanordnung               ren
zeinweisung vom 01.08.2017 nach         den Tage kann der Empfänger der         gilt - keine Geldabfindung gegeben.      darf ohne Zustimmung der Flurbe-       1. Grundstücksflächen, die von Pla-
§     65     Flurbereinigungsgesetz     Flächen mit deren Bestellung begin-     Sie gehen ohne Entschädigung in          reinigungsbehörde kein Holz ge-        nierungsmaßnahmen         betroffen
(FlurbG) in der Fassung der Be-         nen. Die Flurbereinigungsbehörde        das Eigentum der Empfänger der           schlagen werden.                       sind, werden vorab örtlich gekenn-
kanntmachung vom 16.03.1976             kann auf Antrag nach entsprechen-       neuen Grundstücke über.                  Über die Entschädigung können          zeichnet und sind vor der Planie-
(BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert   der Androhung die noch nicht ab-                                                 sich die Beteiligten auch unterein-    rung von den Planempfängern zu
durch Artikel 17 des Gesetzes vom       geräumten Reste der Ernte auf Ge-       5. Obstbäume können vom bisheri-         ander einigen ohne die Teilnehmer-     räumen.
19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794).        fahr und Kosten des bisherigen Ei-      gen Eigentümer unter Beachtung           gemeinschaft oder das DLR in An-
                                        gentümers entfernen lassen.             der Eingriffsregelung nach dem           spruch zu nehmen.                      2. Für die Grenzabstände von Reben
Diese Bestimmungen können, so-                                                  Bundesnaturschutzgesetz und mit                                                 und Rebanlagen gelten die Bestim-
weit sie nicht auf zwingenden Ge-       4. Der Planempfänger darf alte We-      Zustimmung der Flurbereinigungs- V. Übernahme von Bodenaltertü-                 mungen des Landesnachbarrechts-
setzesbestimmungen beruhen oder         geflächen erst dann in Kultur brin-     behörde bis zum 28.02.2018 ent-       mern, Kulturdenkmalen, Bäu-               gesetzes.
bestimmte Fristen für die Einrei-       gen, wenn entsprechende Er-             fernt werden, wenn Belange des Na-    men außerhalb des Waldes,
chung von Anträgen an das DLR an-       satzwege geschaffen sind.               turschutzes und der Landespflege      Feldgehölzen, Hecken und                  3. Die jeweiligen Eigentümer von
gegeben sind, durch abweichende                                                 nicht beeinträchtigt werden. Anträ-   Sträuchern                                Weinbergsgrundstücken, die auf
Vereinbarungen unter den Beteilig-      III. Übernahme der Obstbäume            ge sind bis 31.12.2017 an das DLR 1. Der Besitz an sonstigen wesentli-          Wegemauern aufstoßen, haben zu
ten ersetzt werden. Diese Vereinba-          und der Beerensträucher            zu richten.                         chen Bestandteilen wie Bodenalter-          dulden, dass die Nutzungsberech-
rungen sind der Flurbereinigungs-       1. Der Besitz an den Obstbäumen                                             tümern, Kulturdenkmalen sowie               tigten der Nachbargrundstücke den
behörde anzuzeigen. In besonderen       und Beerensträuchern geht zusam-        6. Für die Grenzabstände von Bäu- Bäumen, Feldgehölzen, Hecken und              Abstandsstreifen von 1,0 m als
Fällen können von Amtswegen oder        men mit den Grundstücken, auf de-       men und Sträuchern gelten die Be- Sträuchern, deren Erhaltung wegen             Gehweg bis zur nächsten Treppe
auf Antrag Ausnahmen von den            nen sie stehen, auf den Empfänger       stimmungen des Landesnachbar- des Vogel-, Natur- und Umwelt-                    nutzen.
Überleitungsbestimmungen ange-          der Landabfindung über.                 rechtsgesetz vom 15.06.1970 schutzes, wegen des Landschafts-
ordnet, namentlich die darin festge-                                            (GVBl. S. 198), zuletzt geändert bildes oder aus anderen Gründen                4. Der Besitz an Sonderkulturen wie
setzten Fristen abgeändert werden.
                               2. Die Ernte von sämtlichen Obst-                durch Artikel 1 des Gesetzes vom geboten ist, geht zusammen mit                 Weinreben, Spargel, Erdbeeren,
                               bäumen und Beerensträuchern                      21.07.2003 (GVBI. S. 209). Bäume, den Grundstücken, auf denen sie               Hopfen, Rhabarber usw. geht - so-
II. Besitzübergang der Landab- steht für das Jahr 2017 noch dem                 die von neuen Grenzen nicht den stehen, auf den Empfänger der Lan-              weit in Abschnitt II keine andere Re-
Vorstellung Wehrleitung VGOG - Oberes Glantal
gelung getroffen ist - mit den Grund- nigungsplan vorgesehenen Wege-          schaftliche Anlagen neu ausgewie-       den.                                  dass derjenige, der das Holz gefällt
stücken, auf denen sie sich befin- anlagen fertig gestellt sind.              sen werden, bleiben bis zur Überga-                                           hat, die abgeholzte Fläche wieder
den, auf den Empfänger der Land-                                              be an den im Flurbereinigungsplan       2. Sind Eingriffe entgegen der Vor- ordnungsmäßig aufzuforsten hat.
abfindung über.                        2. Die bisherigen Wasserläufe und      benannten Eigentümer im Besitz          schrift Nr. XIII. 1.3 vorgenommen
                                       Abzugsgräben müssen offen gehal-       der Teilnehmergemeinschaft, ver-        worden, so muss die Flurbereini- 5. Zuwiderhandlungen gegen die
VII. Bauliche Anlagen, Einfrie- ten werden, bis die neuen angelegt            treten durch den Vorsitzenden des       gungsbehörde Ersatzpflanzungen Vorschriften Nrn. XIII. 1.2, XIII. 1.3
     dungen, Stroh- und Stein- sind.                                          Vorstandes. Davon ausgenommen           anordnen.                             und XIII. 1.4 sind Ordnungswidrig-
     haufen usw.                                                              sind die Flächen der Anlagen, die                                             keiten, die mit Geldbußen geahndet
1. Bauliche Anlagen (z.B. Schup- 3. Die entbehrlich gewordenen                unverändert geblieben und daher lt.     3. Sind entgegen den Vorschriften werden können (§ 154 FlurbG). Die
pen, Gartenhäuschen) und Einfrie- Wege werden auf Kosten der Teil-            Flurbereinigungsplan beim Altei-        zu Nrn. XIII. 1.1 und XIII. 1.2 Ände- Bußgeldbestimmungen des Lan-
dungen (als solche auch Mauern) nehmergemeinschaft aufgerissen                gentümer verblieben sind.               rungen vorgenommen oder Anlagen desforstgesetzes, des Bundesna-
gehen in den Besitz des Empfäng- und beseitigt, es sei denn, die Teil-                                                hergestellt oder beseitigt worden, turschutzgesetzes und des Landes-
ers der Landabfindung über. Die Be- nehmer beseitigen die wegfallen-          5. Die Grundstückseigentümer/-be-       so können sie im Vereinfachten naturschutzgesetzes bleiben un-
stimmungen über die zeitweiligen den Wege selbst. Eine Entschädi-             sitzer haben innerhalb der ihnen        Flurbereinigungsverfahren unbe- berührt.
Einschränkungen des Eigentums gung wird in diesem Falle nicht ge-             neu zugewiesenen Grundstücke            rücksichtigt bleiben. Die Flurberei-
(§ 34 FlurbG) bleiben unberührt.       währt. Bei befestigten alten Wegen     (z.B. durch Einsaat, Wasserrückhal-     nigungsbehörde kann den früheren 6. Die Bestandskraft des Flurberei-
                                       wird das Befestigungsmaterial ent-     tung) dafür zu sorgen, dass keine       Zustand nach § 137 FlurbG wieder- nigungsplanes wird, wenn die Aus-
2. Sofern Weidezäune nicht bis zum fernt und durch Boden ersetzt.             Schäden an fremden Grundstücken         herstellen lassen, wenn dies der führungsanordnung nach § 61
28.02.2018 entfernt sind, gehen                                               (z.B. an gemeinschaftlichen Anla-       Vereinfachten        Flurbereinigung FlurbG nicht erlassen wird, öffent-
sie in Besitz und Nutzung des Em- XI. Ausbau der neuen gemein-                gen) herbeigeführt werden.              dienlich ist.                         lich bekannt gemacht.
pfängers der Landabfindung über.           schaftlichen Anlagen
                                       1. Die gemeinschaftlichen Anlagen      XII. Wasseraufnahme                     4. Sind Holzeinschläge entgegen Kaiserslautern, 26.06.2017
3. Der bisherige Eigentümer wird für werden nach Maßgabe des vom DLR          Die Empfänger der neuen Flurstücke      der Vorschrift zu Nr. XIII. 1.4 vorge- Im Auftrag
die abgegebenen Einfriedungen aufgestellten und von der Oberen                sind verpflichtet, das auf den We-      nommen worden, so kann die Flur- Knut Bauer
und baulichen Anlagen, soweit sie Flurbereinigungsbehörde geneh-              gen und in ihren Nebenanlagen sich      bereinigungsbehörde anordnen,
weiterverwendet werden können, migten planes, sowie den Festset-              sammelnde Wasser auf ihren Abfin-
auf Antrag in Geld abgefunden, zungen im Flurbereinigungsplan                 dungen ohne Entschädigung aufzu-
während der Flurstücksempfänger durch den Verband der Teilnehmer-             nehmen und möglichst schadlos
eine angemessene Entschädigung gemeinschaften - VTG - (Bauleitung)            weiterzuführen, wenn dieses Was-
zu zahlen hat. Die Regelung wird im unter Aufsicht des DLR (behördliche       ser nicht oder nur mit unverhältnis-       Schulbuchausleihe
Flurbereinigungsplan        getroffen. Bauaufsicht) ausgebaut.                mäßig hohen Kosten auf den Wegen
                                                                                                                         Information zur Schulbuchausleihe
                                                                                                                         fü r das Schuljahr 2017/2018
Über die Entschädigung können                                                 selbst abgeleitet werden kann. Die
sich die Beteiligten anderweitig ei- 2. Während des Ausbaues sind die         Anlegung von Erdwällen, die einen
nigen. Sie haben dies der Flurberei- Empfänger der neuen Flurstücke in        Wasserabfluss in die unterliegen-          Aus organisatorischen Grü nden findet die diesjährige Ausgabe der
nigungsbehörde bis zum 31.12. der Ausnutzung ihrer Abfindung fol-             den Flurstücke verhindern, ist un-         Schulbuchpakete wie folgt statt:
2017 schriftlich anzuzeigen.           genden Einschränkungen unterwor-       tersagt.                                   Am Donnerstag, den 10. August 2017, von 13.30 Uhr bis
                                       fen und zu folgenden Leistungen                                                   17.00 Uhr können in der Grundschule Schönenberg-Kü bel-
4. Ablagerungen auf Grundstücken verpflichtet:                                XIII. Zeitweilige Einschränkun-            berg, Pestalozzistraße 14, 66901 Schönenberg-Kü belberg,
wie z.B. Stroh-, Getreide-, Kompost- 2.1 Beim Bau von Wegen, Gräben,                gen des Eigentums                    die Schulbuchpakete der Grundschulen Altenkirchen, Breitenbach,
haufen und Rübenmieten sowie Dränagen, Brücken und dergl. dür-                1. Bis zur Unanfechtbarkeit des            Brü cken, Schönenberg-Kü belberg und Waldmohr abgeholt wer-
Schnitzel- und andere Silagegruben fen die angrenzenden Flurstücke            Flurbereinigungsplanes (§ 61               den.
sind von dem Vorbesitzer spätes- zur Ablagerung von Erde, Geröll,             FlurbG) gelten auch noch nach Er-          Am Mittwoch, den 9. August 2017, von 13.30 Uhr bis 16.00
tens bis zum 31.12.2017 wegzuräu- Wurzelstöcken, Sträuchern und               lass der vorläufigen Besitzeinwei-         Uhr können in der Glantalschule Glan-Mü nchweiler, Glan-
men bzw. zu beseitigen.                Baustoffen sowie Anlegung von          sung (§ 65 FlurbG) oder der vorzeiti-      straße 9, 66907 Glan-Mü nchweiler, die Pakete der Grundschu-
                                       Notwegen, Notgräben, Notbrücken        gen Ausführungsanordnung (§ 63             len Glan-Mü nchweiler, Herschweiler-Pettersheim und Nanz-
VIII. Düngungszustand, Klee und und dergl. benutzt werden. Die Bau-           FlurbG) weiterhin folgende Ein-            dietschweiler abgeholt werden.
      Zwischenfrüchte, Flächen- leitung veranlasst soweit möglich             schränkungen, sofern in diesen
      stilllegung                      die Wiederherstellung des früheren     Überleitungsbestimmungen nichts            Fü r die Schü ler der Realschule plus (Standort Glan-Mü nchweiler)
1. Für die Düngung von Flächen wird Zustandes.                                anderes festgesetzt ist:                   ist es wie in den vergangenen Jahren geregelt, dass die Schü lerin-
keine Entschädigung gegeben. Die 2.2 Während und nach der Herstel-            1.1 In der Nutzungsart der Grund-          nen und Schü ler die Schulbuchpakete (nur mit Abholschein) in
mit Klee, Luzerne und dergl. bestan- lung können die Wege vorüberge-          stücke dürfen ohne Zustimmung              Ihrem Klassenzimmer vom/von der jeweiligen Klassenlehrer/in er-
denen Flächen gehen ohne Entschä- hend gesperrt werden.                       der Flurbereinigungsbehörde nur            halten.
digung auf den Flurstücksempfäng- 2.3 Die Teilnehmer dürfen auf ge-           Änderungen vorgenommen werden,
er über.                               meinschaftlichen Anlagen weder         wenn sie zum ordnungsgemäßen               Fü r Rü ckfragen stehen Ihnen
                                       Gegenstände und Materialien (z.B.      Wirtschaftsbetrieb gehören. Auch           Herr Tobias Weber Tel.: 0 63 73 - 504 240 oder
2. Die im Zuge von Flächenstillle- Steine, Baumstämme, Wurzel-                die Rodung von Rebland und                 Frau Diana Eckes Tel.: 0 63 73- 504 242 gerne zur Verfü gung.
gungsmaßnahmen mit Wildkräu- stöcke und dergl.) lagern noch die               Neuanpflanzung von Rebstöcken
tern oder Gründüngungspflanzen Bauarbeiten anderweitig beein-                 sowie der Umbruch von Grün-                Die Schulabteilung
bestandenen Flächen sind vom Al- trächtigen.                                  flächen nach Nr. IX bedürfen der Zu-       der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
teigentümer spätestens bis zum 2.4 Zur Herstellung der gemein-                stimmung der Flurbereinigungs-
20.08.2017 abzumähen bzw. abzu- schaftlichen Anlagen können einge-            behörde.
mulchen. Darüber hinaus besteht friedete Grundstücke (z.B. Hof- und           1.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben,
für den Alteigentümer keine weitere Gartengrundstücke) verändert wer-         Einfriedungen, Hangterrassen und
Pflegeverpflichtung an den Stillle- den. Der Eigentümer wird vorher in-
gungsflächen.                          formiert. Die vorherige Bekanntga-
                                                                              ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zu-
                                                                              stimmung der Flurbereinigungs-          Einladung
    Dauergrünland
                                       be des Flurbereinigungsplanes er-
IX. Übernahme von Grünland und setzt diese Information. Bei der Be-
                                       seitigung anderer baulicher Anla-
                                                                              behörde errichtet, hergestellt, we-
                                                                              sentlich verändert oder beseitigt
                                                                              werden.
                                                                                                                      zum Sommerfest
1. Die mit der Nutzungsart Grünland gen ist sinngemäß zu verfahren.           1.3 Baumgruppen, einzelne Bäume,        Die IGBCE Ortsgruppe Krottelbach,     gesorgt mit: Kaffee und Kuchen,
oder dem Hinweis „Dauergrünland“                                              Feld- und Ufergehölze, Hecken,          mit den Orten, Krottelbach, Ohm-      warmes Büfett und Getränke alles
bestehenden Flächen gehen auf die 3. Dränungen können auch nach               Obstbäume, Rebstöcke und Bee-           bach, Brücken, Breitenbach, Alten-    frei. Ihr braucht auser Gute Laune
Empfänger der neuen Grundstücke der Planausführung durch neue                 rensträucher dürfen nur in Ausnah-      kirchen, Frohnhofen und Dittweiler    nichts mitzubringern. Auch Ehrun-
über.                                  Grundstücke geführt werden, wenn       mefällen, so weit landeskulturelle      läd zum Sommerfest alle Mitglieder    gen sind vorgesehen.
                                       dies zur Erreichung eines Vorfluters   Belange, insbesondere des Natur-        mit Partner/in recht herzlich ein.    Anmeldungen
2. Der Umbruch von Flächen nach oder Dränsystems notwendig ist.               schutzes und der Landschaftspfle-       Termin 10. August 2017 um 15.00       bitte bis 31. Juli bei Kassenwart
Nummer 1 bedarf der schriftlichen Schadensersatz wird nicht gewährt.          ge, nicht beeinträchtigt werden, mit    Uhr im Sportheim Ohmbach.             Helmut Heinz
Zustimmung der Flurbereinigungs- In Ausnahmefällen ist auf Antrag             Zustimmung der Flurbereinigungs-        Für das leibliche Wohl ist bestens    Tel. 06386/6658
behörde.                               Härteausgleich möglich. Bäume,         behörde beseitigt werden.
                                       Sträucher und andere tiefwurzelnde     1.4 Holzeinschläge, die den Rah-
X. Einziehung der alten Wege und Pflanzen dürfen nicht so nah an die          men einer ordnungsgemäßen Be-
   Gräben                              Dränleitung gepflanzt werden, dass     wirtschaftung übersteigen, bedür-
1. Die noch vorhandenen bisheri- ein Einwachsen der Wurzeln zu be-            fen der Zustimmung der Flurbereini-
gen Wege können benutzt werden fürchten ist.
und die alten Überfahrtsrechte blei-
                                                                              gungsbehörde. Die Zustimmung
                                                                              darf nur im Einvernehmen mit der          ... weil Erfolg kein Zufall ist !
ben bestehen, bis die im Flurberei- 4. Die Flächen, die für gemein-           Forstaufsichtsbehörde erteilt wer-
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