Wahl der Unterrichtsfächer für die Klassen 6 und 7
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Frankfurt
Wahl der Unterrichtsfächer für die
Klassen 6 und 7
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Information für Eltern und Schüler
Gliederung des Unterrichts in den Klassen 6 und 7
Die Schüler können die sie interessierenden Fächer bei der Auswahl der Wahl- und
Ergänzungsfächer kombinieren. Die Lehrkräfte sind gerne bereit, helfende Auskünfte zu geben.
Der Stundenplan des Schülers muss mindestens 31 und darf höchstens 35 Wochestunden enthalten
(36 Wochenstunden mit Genehmigung).
Hat der Schüler mit mindestens zwei Wahlfächern 31 Wochenstunden erreicht, so kann er auf die
Ergänzungskurse verzichten.
Kein Schüler darf weniger als 31 und mehr als 35 Unterrichtsstunden pro Woche belegen (im
Ausnahmefall 36). Die Errechnung muss auf dem offiziellen für jedes Fach vorgesehenen
Stundenplan beruhen. Eine mögliche Reduzierung des Stundenplans in kleinen Klassen darf nicht
berücksichtigt werden (Beschluss des Inspektionsausschusses).
Grundsätzlich kann ein Schüler zu Beginn der 6. Klasse kein Wahlfach aufnehmen, das er in der
4. und 5. Klasse nicht schon gehabt hat. Ausnahmen können jedoch vom Direktor und den
betreffenden Fachlehrern zugestanden werden, sofern der Schüler nachweisen kann, dass er in
diesem Fach über ausreichende Kenntnisse verfügt, um am Unterricht in der 6. und 7. Klasse
erfolgreich teilnehmen zu können.
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Informationen für Schüler bezüglich der Wahl der Unterrichtsfächer
für die 6. und 7. Klasse
Der Stundenplan des Schülers muss mindestens 31 und darf höchstens 35 Wochenstunden enthalten.
I. Pflichtfächer
Sprache I 4 Unterrichtsstunden
Sprache II 3 Unterrichtsstunden
Religion / Moral 1 Unterrichtsstunde
Sport 2 Unterrichtsstunden
Mathematik 3 Unterrichtsstunden
oder
Mathematik 5 Unterrichtsstunden
Gesamt 13 Unterrichtsstunden/15 Unterrichtsstunden
II. Pflichtfächer, wenn nicht als Wahlfächer gewählt
Naturwissenschaften (Biologie 2) 2 Unterrichtsstunden
Geschichte 2 Unterrichtsstunden
Erdkunde 2 Unterrichtsstunden
Philosophie 2 Unterrichtsstunden
a) Das Pflichtfach Naturwissenschaften (2 Unterrichtsstunden) entfällt für diejenigen Schüler, die das
Wahlfach Biologie wählen. Naturwissenschaften „Bio 2 Stunden“ ist Pflichtfach, solange Physik oder
Chemie nicht gewählt werden.
b) Erdkunde (2 Unterrichtsstunden), Geschichte (2 Unterrichtsstunden) und Philosophie (2 Unterrichtsstunden)
sind Pflichtfach, wenn sie nicht als Wahlfach gewählt werden.
III. Wahlfächer
Latein 4 Unterrichtsstunden Wirtschaftskunde 4 Unterrichtsstunden
Philosophie 4 Unterrichtsstunden Physik 4 Unterrichtsstunden
Sprache III 4 Unterrichtsstunden Chemie 4 Unterrichtsstunden
Sprache IV 4 Unterrichtsstunden Biologie 4 Unterrichtsstunden
Geschichte 4 Unterrichtsstunden Kunsterziehung 4 Unterrichtsstunden
Erdkunde 4 Unterrichtsstunden Musik 4 Unterrichtsstunden
a) Der Schüler muss mindestens 2 Wahlfächer belegen (ratsam sind 3 Wahlfächer, wenn möglich).
b) Um in der 6. Klasse ein Wahlfach wählen zu können, muss der Schüler bewiesen haben, dass er den
Anforderungen dieses Faches in der 4. und 5. Klasse gewachsen war. Es wird darauf hingewiesen, dass den
Wahlfächern eine besondere Bedeutung zukommt, sowohl bei den Versetzungskonferenzen von Klasse 6
nach 7 als auch bei den schriftlichen Prüfungen der Reifeprüfung.
c) Wahl der Sprachen
Im Prinzip ist keine Änderung der Sprachen zu Beginn der 6. Klasse vorgesehen.
In Ausnahmefällen gibt es jedoch folgende Möglichkeiten :
– Möchte ein Schüler vom Fremdsprachenunterricht mit Niveau IV zum Unterricht mit Niveau III (oder
von III zu II) überwechseln, so ist das nur möglich, wenn der Direktor dies aus verwaltungstechnischen
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Gründen genehmigen kann und unter der Voraussetzung, dass der Schüler einen Test (schriftlich oder
mündlich) besteht.
– Falls ein Schüler den Unterricht einer Fremdsprache mit höherem Niveau für den Unterricht mit niedri-
gerem Niveau tauschen möchte, (z. B. von Sprache II nach Sprache III oder von III nach IV), so wird
die Klassenkonferenz anhand der Leistungen des Schülers darüber entscheiden.
– Ein Schüler kann nur dann eine vorher noch nicht erlernte Fremdsprache auf dem Niveau der Sprache
II, III oder IV wählen, wenn der Direktor dies aus verwaltungstechnischen Gründen genehmigen kann
und wenn der Schüler einen schriftlichen oder mündlichen Test besteht.
d) Die Verkehrssprache (langue véhiculaire) des Schülers ändert sich nicht in den Klassen 6 und 7 für die
Fächer Erdkunde und Geschichte.
Vertiefungskurse
Vertiefung Sprache I 3 Unterrichtsstunden
Vertiefung Sprache II 3 Unterrichtsstunden
Vertiefung Mathematik 3 Unterrichtsstunden
a) Der Begriff „Vertiefungskurs“ bedeutet, dass der Unterricht des gewählten Faches tiefgreifender ist. Es
handelt sich also nicht um Unterstützungsunterricht, und ein solcher Vertiefungskurs sollte daher nur von
Schülern mit besonderem Interesse oder besonderer Begabung für das Fach gewählt werden.
b) Schüler, die an einem Vertiefungskurs in der Hauptsprache oder in Sprache II teilgenommen haben, werden
während der mündlichen und schriftlichen Reifeprüfung zwangsläufig über den Lehrstoff des Vertiefungs-
kurses geprüft.
c) Der Vertiefungskurs Mathematik kann nur von Schülern, die fünfstündige Mathematik gewählt haben,
belegt werden. Schüler, die in diesem Fach an einem Vertiefungskurs teilgenommen haben, werden während
der Reifeprüfung darin mündlich geprüft.
d) Schüler, die ein oder mehrere Vertiefungsfächer belegen, müssen sich zusätzlich für mindestens zwei
andere Wahlfächer entscheiden.
Ergänzungsfächer
Wirtschaftswissenschaften 2 Unterrichtsstunden Labo Physik 2 Unterrichtsstunden
Soziologie 2 Unterrichtsstunden Labo Biologie 2 Unterrichtsstunden
Kunsterziehung 2 Unterrichtsstunden Informatik 2 Unterrichtsstunden
Musik 2 Unterrichtsstunden Labo Chemie 2 Unterrichtsstunden
Sprache V, Deutsch, 2 Unterrichtsstunden Sport 2 Unterrichtsstunden
Italienisch, Spanisch
Ergänzungskurse müssen belegt werden, wenn der Schüler mit Pflichtfächern und Vertiefungskursen insgesamt
keine 31 Wochenstunden erreicht.
a) Die Ergänzungskurse werden in der Verkehrssprache des Schülers (langue véhiculaire) oder, falls dies nicht
möglich ist, in einer anderen Verkehrssprache eingerichtet oder in der Sprache des Sitzlandes.
b) Ergänzungsfächer werden im Abitur nicht geprüft.
c) Die Ergänzungskurse Labo Biologie, Labo Physik und Labo Chemie sind für diejenigen Schüler gedacht,
die die entsprechenden Wahlfächer gewählt haben.
d) Kunsterziehung, Musik und Wirtschaftswissenschaften können nicht mehr belegt werden, wenn sie schon
als Wahlfach gewählt wurden.
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Fächerwahl
1. Die Schüler müssen vor Beginn der Februarferien ihre endgültige Fächerwahl getroffen haben, damit die
Schule die Kurse für das nächste Schuljahr einrichten kann.
2. Aus stundenplantechnischen oder finanziellen Gründen wird es vielleicht nicht möglich sein, alle
Wahlfachkurse in allen Sprachbereichen einzurichten.
Sollte es nicht möglich sein, einen Wahlfachkurs in der Hauptsprache einer Sprachabteilung einzurichten, so
versucht man, den Kurs in einer der Verkehrssprachen anzubieten.
Beim Einrichten eines Kurses wird den Wahlfächern Vorrang gegeben.
a) Sollte es vorkommen, dass die Wahlfachkurse Geschichte und Erdkunde nicht in der Verkehrssprache
eines Schülers eingerichtet werden können, so kann der Schüler die Kurse in einer anderen Verkehrs-
sprache belegen. Diese andere Sprache darf jedoch nicht die Hauptsprache des Schülers sein (Oberster
Rat, April 1993).
b) Falls die Zahl der Schüler, die Wirtschaftswissenschaften gewählt haben, nicht ausreicht, um einen Kurs
in ihrer Verkehrssprache einzurichten, so kann der Kurs in der Sprache des Landes, in dem die Schule
den Sitz hat, eingerichtet werden (Oberster Rat, April 1993).
Schüler, die die 6. Klasse wiederholen
a) Ein Schüler, der die 6. Klasse wiederholt, befindet sich in der gleichen Lage wie der Schüler, der in die
6. Klasse kommt, d.h. er muss sich nach dem bestehenden Fächerangebot richten. Die Schule ist nicht
verpflichtet, einen Kurs einzurichten, den der Schüler im abgelaufenen Schuljahr gewählt hatte, wenn die
Schülerzahl für die Einrichtung des Faches nicht ausreicht.
b) Ein Schüler, der die 6. Klasse wiederholt und die Schule wechselt, muss sich dem Fächerangebot in der
neuen 6. Klasse anpassen.
Schüler, die die 7. Klasse wiederholen
a) Die Schule muss Schülern, die die Abiturprüfung nicht bestanden haben, die Wahlfächer anbieten, die sie im
Vorjahr gewählt hatten.
b) Ein Schüler, der die Abiturprüfung nicht bestanden hat, darf ein anderes Ergänzungsfach wählen, wenn das
Fach, das er gewählt hatte, in seiner neuen Klasse nicht mehr eingerichtet ist.
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Änderung der Optionsfächer
In der Folge wird ausführlich dargelegt, unter welchen Voraussetzungen Optionen geändert werden können.
Einschränkung: Sollte eine Änderung einer Option das Zustandekommen oder das Wegfallen eines Kurses, oder
eine Erhöhung oder eine Verminderung der Wochenstundenzahl einer entsandten Lehrkraft, oder aber weitrei-
chende verwaltungstechnische Konsequenzen nach sich ziehen, so kann eine solche Optionsänderung von der
Direktion nicht akzeptiert werden.
1. Änderung der Sprache
1.1 Im Prinzip ist keinerlei Änderung in der Wahl der Sprachen vorgesehen, mit Ausnahme zu Beginn der
6.Klasse, wenn die folgenden Änderungen möglich sind:
- Änderung der Sprache II
- Wechsel von einem niedrigeren zu einem höheren Niveau
(zum Beispiel Wechsel von Sprache IV zu Sprache III);
- Wechsel von einem höheren zu einem niedrigeren Niveau
(zum Beispiel Wechsel von Sprache II zu Sprache III).
1.2 Entscheidung über Änderungsanträge, unabhängig vom Alter des Schülers oder vom beantragten Niveau,
obliegen ausschließlich der Direktion und können nur unter den folgenden Bedingungen in Betracht
gezogen werden:
- Vorliegen eines begründeten Änderungsantrags, entweder von Seiten der Eltern des betroffenen
Schülers, den Lehrern oder des Schülers selbst, falls er das achtzehnte Lebensjahr bereits überschritten
hat;
- Beratung und Vorschlag der Klassenkonferenz;
- Formelle Beweise von Seiten der Schule, die Auskunft darüber geben, ob der Schüler theoretisch in der
Lage wäre, dem gewünschten Kurs zu folgen. Im Falle der Änderung der Sprache II, muss die
Bedeutung der Sprache II in Bezug auf den Unterricht anderer Fächers in dieser Sprache in den
Entscheidungsprozess unbedingt einbezogen werden. Falls eine Änderung der Sprache II in den Jahren
vor dem sechsten Schuljahr erfolgt, wird die neue Sprache II zur Unterrichtssprache in den Fächern
Geschichte, Geografie und Wirtschaftswissenschaften. Im Falle einer Änderung der Sprache II mit dem
Eintritt in die sechste Klasse, bleibt die ehemalige Sprache II die Unterrichtssprache für die Fächer
Geschichte, Geografie und Wirtschaftswissenschaften;
- Keinerlei schwerwiegende verwaltungstechnische Gründe, die gegen die gewünschte Änderung stehen.
2. Änderung von Mathematik 3 und Mathematik 5
Schüler der sechsten Klasse, die in die siebte Klasse versetzt werden, können von fünf-stündiger
Mathematik zu drei-stündiger Mathematik wechseln (aber Einschränkung beachten!)
3. Schülern der sechsten Klassen, die in die siebte Klasse versetzt werden, ist es ebenfalls erlaubt ein
Wahlfach (vierstündig) durch ein Pflichtfach (zweistündig) des selben Faches zu ersetzen (unter der
Voraussetzung, dass die Mindestwochenstundenzahl von 31 Unterrichtstunden nicht unterschritten wird).
Im Umkehrfall ist dies nur möglich, wenn der Schüler einen entsprechenden Test für dieses Fach bestanden
hat und die Maximalstundenzahl von 36 Wochenstunden nicht überschritten wird.
Es versteht sich von selbst, dass eine Änderung der gewählten Fächer stets eine Ausnahme bleiben sollte.
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SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN IN KLASSE 6
A. Zwei Serien mehrstündiger Prüfungen
1. Eine Serie vor den Weihnachtsferien
2. Eine Serie am Ende des Schuljahres, für die nachfolgenden Fächer:
a) Pflichtfächer
Sprache I 4 Unterrichtstunden
Vertiefung Sprache I 4 Unterrichtstunden
Sprache II 4 Unterrichtstunden
Vertiefung Sprache II 4 Unterrichtstunden
Mathematik (3 Std.) 3 Unterrichtstunden
Mathematik (5 Std.) 3 Unterrichtstunden
b) Wahlfächer
Latein
Philosophie 4 Std.
Sprache III
Sprache IV
Geschichte 4Std.
Erdkunde 4 Std.
Wirtschaftswissenschaften 3 Unterrichtstunden
Physik
Chemie
Biologie
Kunsterziehung
Musik
B. Für alle anderen Fächer:
In Philosophie (2 Wochenstunden) und in Mathematik Vertiefungskurs wird zu Ende eines jeden Semesters
eine schriftliche Prüfung während der Schulwoche organisiert. Die Dauer dieser Prüfung entspricht zwei
aufeinanderfolgenden Unterrichtsstunden.
In den Fächern Biologie, Geschichte und Erdkunde (jeweils zwei Wochenstunden) werden im Rahmen des
normalen Stundenplans zu Ende eines jeden Semesters zwei schriftliche Prüfungen von jeweils einer
Unterrichtstunde organisiert.
Für die obengenanten Fächer entspricht die End-B-Note dem arithmetischen Mittel der beiden B-Semester-
Noten.
In den Ergänzungsfächern wird eine schriftliche Prüfung von einer Unterrichtstunde am Ende eines jeden
Semesters organisiert.
Für weitere Informationen benutzen Sie den Link: www.eursc.org
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