Wahl der Unterrichtsfächer für die Klassen 6 und 7

 
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Wahl der Unterrichtsfächer für die
Klassen 6 und 7

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                          Information für Eltern und Schüler

Gliederung des Unterrichts in den Klassen 6 und 7

   Die Schüler können die sie interessierenden Fächer bei der Auswahl der Wahl- und
    Ergänzungsfächer kombinieren. Die Lehrkräfte sind gerne bereit, helfende Auskünfte zu geben.

   Der Stundenplan des Schülers muss mindestens 31 und darf höchstens 35 Wochestunden enthalten
    (36 Wochenstunden mit Genehmigung).

   Hat der Schüler mit mindestens zwei Wahlfächern 31 Wochenstunden erreicht, so kann er auf die
    Ergänzungskurse verzichten.

   Kein Schüler darf weniger als 31 und mehr als 35 Unterrichtsstunden pro Woche belegen (im
    Ausnahmefall 36). Die Errechnung muss auf dem offiziellen für jedes Fach vorgesehenen
    Stundenplan beruhen. Eine mögliche Reduzierung des Stundenplans in kleinen Klassen darf nicht
    berücksichtigt werden (Beschluss des Inspektionsausschusses).

   Grundsätzlich kann ein Schüler zu Beginn der 6. Klasse kein Wahlfach aufnehmen, das er in der
    4. und 5. Klasse nicht schon gehabt hat. Ausnahmen können jedoch vom Direktor und den
    betreffenden Fachlehrern zugestanden werden, sofern der Schüler nachweisen kann, dass er in
    diesem Fach über ausreichende Kenntnisse verfügt, um am Unterricht in der 6. und 7. Klasse
    erfolgreich teilnehmen zu können.

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Informationen für Schüler bezüglich der Wahl der Unterrichtsfächer
für die 6. und 7. Klasse
Der Stundenplan des Schülers muss mindestens 31 und darf höchstens 35 Wochenstunden enthalten.

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Sprache I                           4 Unterrichtsstunden
Sprache II                          3 Unterrichtsstunden
Religion / Moral                    1 Unterrichtsstunde
Sport                               2 Unterrichtsstunden

Mathematik                          3 Unterrichtsstunden
oder
Mathematik                          5 Unterrichtsstunden

Gesamt                              13 Unterrichtsstunden/15 Unterrichtsstunden

              II. Pflichtfächer, wenn nicht als Wahlfächer gewählt
Naturwissenschaften (Biologie 2)    2 Unterrichtsstunden
Geschichte                          2 Unterrichtsstunden
Erdkunde                            2 Unterrichtsstunden
Philosophie                         2 Unterrichtsstunden

a)   Das Pflichtfach Naturwissenschaften (2 Unterrichtsstunden) entfällt für diejenigen Schüler, die das
     Wahlfach Biologie wählen. Naturwissenschaften „Bio 2 Stunden“ ist Pflichtfach, solange Physik oder
     Chemie nicht gewählt werden.

b) Erdkunde (2 Unterrichtsstunden), Geschichte (2 Unterrichtsstunden) und Philosophie (2 Unterrichtsstunden)
   sind Pflichtfach, wenn sie nicht als Wahlfach gewählt werden.

                                               III. Wahlfächer
Latein              4 Unterrichtsstunden               Wirtschaftskunde      4 Unterrichtsstunden
Philosophie         4 Unterrichtsstunden               Physik                4 Unterrichtsstunden
Sprache III         4 Unterrichtsstunden               Chemie                4 Unterrichtsstunden
Sprache IV          4 Unterrichtsstunden               Biologie              4 Unterrichtsstunden
Geschichte          4 Unterrichtsstunden               Kunsterziehung        4 Unterrichtsstunden
Erdkunde            4 Unterrichtsstunden               Musik                 4 Unterrichtsstunden

a)   Der Schüler muss mindestens 2 Wahlfächer belegen (ratsam sind 3 Wahlfächer, wenn möglich).

b) Um in der 6. Klasse ein Wahlfach wählen zu können, muss der Schüler bewiesen haben, dass er den
   Anforderungen dieses Faches in der 4. und 5. Klasse gewachsen war. Es wird darauf hingewiesen, dass den
   Wahlfächern eine besondere Bedeutung zukommt, sowohl bei den Versetzungskonferenzen von Klasse 6
   nach 7 als auch bei den schriftlichen Prüfungen der Reifeprüfung.

c)   Wahl der Sprachen

     Im Prinzip ist keine Änderung der Sprachen zu Beginn der 6. Klasse vorgesehen.

     In Ausnahmefällen gibt es jedoch folgende Möglichkeiten :

     – Möchte ein Schüler vom Fremdsprachenunterricht mit Niveau IV zum Unterricht mit Niveau III (oder
       von III zu II) überwechseln, so ist das nur möglich, wenn der Direktor dies aus verwaltungstechnischen

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         Gründen genehmigen kann und unter der Voraussetzung, dass der Schüler einen Test (schriftlich oder
         mündlich) besteht.

     – Falls ein Schüler den Unterricht einer Fremdsprache mit höherem Niveau für den Unterricht mit niedri-
       gerem Niveau tauschen möchte, (z. B. von Sprache II nach Sprache III oder von III nach IV), so wird
       die Klassenkonferenz anhand der Leistungen des Schülers darüber entscheiden.

     – Ein Schüler kann nur dann eine vorher noch nicht erlernte Fremdsprache auf dem Niveau der Sprache
       II, III oder IV wählen, wenn der Direktor dies aus verwaltungstechnischen Gründen genehmigen kann
       und wenn der Schüler einen schriftlichen oder mündlichen Test besteht.

d)   Die Verkehrssprache (langue véhiculaire) des Schülers ändert sich nicht in den Klassen 6 und 7 für die
     Fächer Erdkunde und Geschichte.

                              Vertiefungskurse
Vertiefung Sprache I                      3 Unterrichtsstunden
Vertiefung Sprache II                     3 Unterrichtsstunden
Vertiefung Mathematik                     3 Unterrichtsstunden

a)   Der Begriff „Vertiefungskurs“ bedeutet, dass der Unterricht des gewählten Faches tiefgreifender ist. Es
     handelt sich also nicht um Unterstützungsunterricht, und ein solcher Vertiefungskurs sollte daher nur von
     Schülern mit besonderem Interesse oder besonderer Begabung für das Fach gewählt werden.

b) Schüler, die an einem Vertiefungskurs in der Hauptsprache oder in Sprache II teilgenommen haben, werden
   während der mündlichen und schriftlichen Reifeprüfung zwangsläufig über den Lehrstoff des Vertiefungs-
   kurses geprüft.

c)   Der Vertiefungskurs Mathematik kann nur von Schülern, die fünfstündige Mathematik gewählt haben,
     belegt werden. Schüler, die in diesem Fach an einem Vertiefungskurs teilgenommen haben, werden während
     der Reifeprüfung darin mündlich geprüft.

d) Schüler, die ein oder mehrere Vertiefungsfächer belegen, müssen sich zusätzlich für mindestens zwei
   andere Wahlfächer entscheiden.

                                               Ergänzungsfächer
Wirtschaftswissenschaften     2 Unterrichtsstunden          Labo Physik           2 Unterrichtsstunden
Soziologie                    2 Unterrichtsstunden          Labo Biologie         2 Unterrichtsstunden
Kunsterziehung                2 Unterrichtsstunden          Informatik            2 Unterrichtsstunden
Musik                         2 Unterrichtsstunden          Labo Chemie           2 Unterrichtsstunden
Sprache V, Deutsch,        2 Unterrichtsstunden        Sport                  2 Unterrichtsstunden
Italienisch, Spanisch
Ergänzungskurse müssen belegt werden, wenn der Schüler mit Pflichtfächern und Vertiefungskursen insgesamt
keine 31 Wochenstunden erreicht.

a)   Die Ergänzungskurse werden in der Verkehrssprache des Schülers (langue véhiculaire) oder, falls dies nicht
     möglich ist, in einer anderen Verkehrssprache eingerichtet oder in der Sprache des Sitzlandes.

b) Ergänzungsfächer werden im Abitur nicht geprüft.

c)   Die Ergänzungskurse Labo Biologie, Labo Physik und Labo Chemie sind für diejenigen Schüler gedacht,
     die die entsprechenden Wahlfächer gewählt haben.

d) Kunsterziehung, Musik und Wirtschaftswissenschaften können nicht mehr belegt werden, wenn sie schon
   als Wahlfach gewählt wurden.

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Fächerwahl

1.   Die Schüler müssen vor Beginn der Februarferien ihre endgültige Fächerwahl getroffen haben, damit die
     Schule die Kurse für das nächste Schuljahr einrichten kann.

2.   Aus stundenplantechnischen oder finanziellen Gründen wird es vielleicht nicht möglich sein, alle
     Wahlfachkurse in allen Sprachbereichen einzurichten.

     Sollte es nicht möglich sein, einen Wahlfachkurs in der Hauptsprache einer Sprachabteilung einzurichten, so
     versucht man, den Kurs in einer der Verkehrssprachen anzubieten.

     Beim Einrichten eines Kurses wird den Wahlfächern Vorrang gegeben.

     a) Sollte es vorkommen, dass die Wahlfachkurse Geschichte und Erdkunde nicht in der Verkehrssprache
        eines Schülers eingerichtet werden können, so kann der Schüler die Kurse in einer anderen Verkehrs-
        sprache belegen. Diese andere Sprache darf jedoch nicht die Hauptsprache des Schülers sein (Oberster
        Rat, April 1993).

     b) Falls die Zahl der Schüler, die Wirtschaftswissenschaften gewählt haben, nicht ausreicht, um einen Kurs
        in ihrer Verkehrssprache einzurichten, so kann der Kurs in der Sprache des Landes, in dem die Schule
        den Sitz hat, eingerichtet werden (Oberster Rat, April 1993).

Schüler, die die 6. Klasse wiederholen
a) Ein Schüler, der die 6. Klasse wiederholt, befindet sich in der gleichen Lage wie der Schüler, der in die
   6. Klasse kommt, d.h. er muss sich nach dem bestehenden Fächerangebot richten. Die Schule ist nicht
   verpflichtet, einen Kurs einzurichten, den der Schüler im abgelaufenen Schuljahr gewählt hatte, wenn die
   Schülerzahl für die Einrichtung des Faches nicht ausreicht.
b) Ein Schüler, der die 6. Klasse wiederholt und die Schule wechselt, muss sich dem Fächerangebot in der
   neuen 6. Klasse anpassen.

Schüler, die die 7. Klasse wiederholen
a) Die Schule muss Schülern, die die Abiturprüfung nicht bestanden haben, die Wahlfächer anbieten, die sie im
   Vorjahr gewählt hatten.
b) Ein Schüler, der die Abiturprüfung nicht bestanden hat, darf ein anderes Ergänzungsfach wählen, wenn das
   Fach, das er gewählt hatte, in seiner neuen Klasse nicht mehr eingerichtet ist.

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Änderung der Optionsfächer

In der Folge wird ausführlich dargelegt, unter welchen Voraussetzungen Optionen geändert werden können.
Einschränkung: Sollte eine Änderung einer Option das Zustandekommen oder das Wegfallen eines Kurses, oder
eine Erhöhung oder eine Verminderung der Wochenstundenzahl einer entsandten Lehrkraft, oder aber weitrei-
chende verwaltungstechnische Konsequenzen nach sich ziehen, so kann eine solche Optionsänderung von der
Direktion nicht akzeptiert werden.

1. Änderung der Sprache
1.1 Im Prinzip ist keinerlei Änderung in der Wahl der Sprachen vorgesehen, mit Ausnahme zu Beginn der
    6.Klasse, wenn die folgenden Änderungen möglich sind:

    -   Änderung der Sprache II
    -   Wechsel von einem niedrigeren zu einem höheren Niveau
        (zum Beispiel Wechsel von Sprache IV zu Sprache III);
    -   Wechsel von einem höheren zu einem niedrigeren Niveau
        (zum Beispiel Wechsel von Sprache II zu Sprache III).

1.2 Entscheidung über Änderungsanträge, unabhängig vom Alter des Schülers oder vom beantragten Niveau,
    obliegen ausschließlich der Direktion und können nur unter den folgenden Bedingungen in Betracht
    gezogen werden:

    -   Vorliegen eines begründeten Änderungsantrags, entweder von Seiten der Eltern des betroffenen
        Schülers, den Lehrern oder des Schülers selbst, falls er das achtzehnte Lebensjahr bereits überschritten
        hat;
    -   Beratung und Vorschlag der Klassenkonferenz;
    -   Formelle Beweise von Seiten der Schule, die Auskunft darüber geben, ob der Schüler theoretisch in der
        Lage wäre, dem gewünschten Kurs zu folgen. Im Falle der Änderung der Sprache II, muss die
        Bedeutung der Sprache II in Bezug auf den Unterricht anderer Fächers in dieser Sprache in den
        Entscheidungsprozess unbedingt einbezogen werden. Falls eine Änderung der Sprache II in den Jahren
        vor dem sechsten Schuljahr erfolgt, wird die neue Sprache II zur Unterrichtssprache in den Fächern
        Geschichte, Geografie und Wirtschaftswissenschaften. Im Falle einer Änderung der Sprache II mit dem
        Eintritt in die sechste Klasse, bleibt die ehemalige Sprache II die Unterrichtssprache für die Fächer
        Geschichte, Geografie und Wirtschaftswissenschaften;
    -   Keinerlei schwerwiegende verwaltungstechnische Gründe, die gegen die gewünschte Änderung stehen.

    2. Änderung von Mathematik 3 und Mathematik 5
    Schüler der sechsten Klasse, die in die siebte Klasse versetzt werden, können von fünf-stündiger
    Mathematik zu drei-stündiger Mathematik wechseln (aber Einschränkung beachten!)

    3. Schülern der sechsten Klassen, die in die siebte Klasse versetzt werden, ist es ebenfalls erlaubt ein
    Wahlfach (vierstündig) durch ein Pflichtfach (zweistündig) des selben Faches zu ersetzen (unter der
    Voraussetzung, dass die Mindestwochenstundenzahl von 31 Unterrichtstunden nicht unterschritten wird).
    Im Umkehrfall ist dies nur möglich, wenn der Schüler einen entsprechenden Test für dieses Fach bestanden
    hat und die Maximalstundenzahl von 36 Wochenstunden nicht überschritten wird.

    Es versteht sich von selbst, dass eine Änderung der gewählten Fächer stets eine Ausnahme bleiben sollte.

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SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN IN KLASSE 6

  A. Zwei Serien mehrstündiger Prüfungen

  1.   Eine Serie vor den Weihnachtsferien
  2.   Eine Serie am Ende des Schuljahres, für die nachfolgenden Fächer:

  a)   Pflichtfächer

  Sprache I                                 4 Unterrichtstunden
  Vertiefung Sprache I                      4 Unterrichtstunden
  Sprache II                                4 Unterrichtstunden
  Vertiefung Sprache II                     4 Unterrichtstunden
  Mathematik (3 Std.)                       3 Unterrichtstunden
  Mathematik (5 Std.)                       3 Unterrichtstunden

  b) Wahlfächer

  Latein
  Philosophie 4 Std.
  Sprache III
  Sprache IV
  Geschichte 4Std.
  Erdkunde 4 Std.
  Wirtschaftswissenschaften                 3 Unterrichtstunden
  Physik
  Chemie
  Biologie
  Kunsterziehung
  Musik

  B. Für alle anderen Fächer:
  In Philosophie (2 Wochenstunden) und in Mathematik Vertiefungskurs wird zu Ende eines jeden Semesters
  eine schriftliche Prüfung während der Schulwoche organisiert. Die Dauer dieser Prüfung entspricht zwei
  aufeinanderfolgenden Unterrichtsstunden.

  In den Fächern Biologie, Geschichte und Erdkunde (jeweils zwei Wochenstunden) werden im Rahmen des
  normalen Stundenplans zu Ende eines jeden Semesters zwei schriftliche Prüfungen von jeweils einer
  Unterrichtstunde organisiert.

  Für die obengenanten Fächer entspricht die End-B-Note dem arithmetischen Mittel der beiden B-Semester-
  Noten.

  In den Ergänzungsfächern wird eine schriftliche Prüfung von einer Unterrichtstunde am Ende eines jeden
  Semesters organisiert.

  Für weitere Informationen benutzen Sie den Link: www.eursc.org

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