SCHÜLER*INNEN-VERTRETUNG - Alles, was IHR wissen müsst - Für Grund- und weiterführende Land Brandenburg - Landesschülerrat ...
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SCHÜLER*INNEN- VERTRETUNG Alles, was IHR wissen müsst. Für Grund- und weiterführende Schulen im Land Brandenburg
Worum geht‘s ? Hallo liebe Schüler*innen, wir freuen uns, dass die neue Auflage eure Arbeit. Wir haben versucht, die dieser Broschüre den Weg zu euch gesetzlichen Inhalte so verständlich gefunden hat. wie möglich zu formulieren. Vielleicht werden in eurer Schule bestimmte Wir haben sie komplett neu gestal- Begriffe in ihrer „eigenen Sprache“ ver- tet und manches den aktuellen wendet. Das ist völlig okay. Wir nutzen Veränderungen im Brandenbur- hier aber die Wörter und Arbeitswei- gischen Schulgesetz angepasst. sen, die im Gesetz stehen. Außerdem ist diese Auflage auch für Grundschüler*innen, denn sie haben Außerdem f indet ihr in dieser Bro- durch die Änderungen im Schulgesetz schüre: einen Plan für eure Projekte, mehr Mitwirkungsrechte erhalten. Wir Kopiervorlagen für euer Engagement wollen euch Mut machen, euch noch und viele Tipps und Tricks. mehr in der Schule für eure Rechte stark zu machen. Wir wünschen euch viel Erfolg und Spaß bei eurer Aufgabe als Schüler- In der Broschüre orientieren wir uns vertreter* innen und hoffen, dass an den Grundlagen des Brandenbur- Mitwirkungsarbeit in eurer Schule gischen Schulgesetzes in der neuesten von allen Schüler*innen, Lehrer*in- Fassung von Dezember 2018. Dieses nen und Eltern gelebt wird! Gesetz ist das wichtigste Gesetz für Gendergerechte Sprache: In dieser Broschüre soll sprachlich gezeigt werden, dass das soziale Geschlecht („Gender“) verschiedene Formen haben kann. Deshalb wird das Gendersternchen (*) verwendet. Damit die Broschüre auch für Grundschüler*innen lesbar ist, haben wir das * da genutzt, wo das Wort noch verstanden und gelesen werden kann. Euer Autor*innen-Team: Schülerfortbildner*innen des LISUM Berlin-Brandenburg Landesrat der Schüler*innen Brandenburg Schüler*innen aus dem Land Brandenburg Kinder- und Jugendbüro Potsdam (Stadtjugendring Potsdam e.V.) Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) 02
Inhaltsverzeichnis Was ist drin? ITE 0 SE 1 4 KAPITEL Schüler*innenvertretung Was ist das und was bringt das? ITE K AP L S 2 EI Wo kannst du mitwirken? TE 06 Gremien und ihre Funktionen ITE 2 SE 3 0 KAPITEL Wie wird gewählt? Alles, was ihr für die Wahlen wissen solltet ITE K AP L S 4 EI Als Klassensprecher*in oder Schüler- TE 26 sprecher*in gewählt und nun? ITE 3 SE 5 0 KAPITEL Wie organisiert ihr eure Konferenz der Schüler*innen? ITE K AP L S Projekte umsetzen Von der Idee zur Wirklichkeit 6 EI TE 34 ITE 4 SE Tipps und Tricks 7 0 KAPITEL für eine erfolgreiche Schüler*innenvertretung ITE K AP L S 8 EI Wusstet ihr schon, dass ...? TE 48 Eure Rechte & Pflichten ITE 5 SE 9 2 KAPITEL Hilfreiche Adressen und Links Anlage Muster, Vorlagen und Übersichten 56 SEITE 03
Schüler*innenvertretung Was ist das und was bringt das? Was ist eine schulische Interessenvertretung? An deiner Schule entscheidet immer Schule werden Schüler*innen gewählt, die Schulleitung, ist doch klar, oder? die mit den Lehrer*innen und Eltern FALSCH! Ihr Schüler * innen dürft Entscheidungen für die Klasse oder mitentscheiden! Aber wer vertritt die ganze Schule treffen. Hier kommst eigentlich deine Interessen an der du ins Spiel: Du kannst also deine Inte- Schule? Das ist im Prinzip ganz ressenvertretung wählen oder dich einfach: Du selbst! Nicht nur deine sogar selbst wählen lassen. Lehrer* innen und die Eltern sollen in der Schule zum Beispiel mitbe- Schulische Interessenver tretung stimmen, wann die Schule beginnt, bedeutet also, dass du an deiner wohin die Klassenfahrt geht oder wie Schule mitbestimmen darfst. der Schulhof aussehen soll. An jeder „Von uns bekommt ihr hier einige spezielle Tipps.“ „Hallo …, toll, dass ema ihr euch für das Th interessiert!“ 04 Schüler*innenvertretung – Was ist das und was bringt das?
* innen er 1 ve Schül rt retu n g Jetzt fragst du dich vielleicht: Warum sollte ich mich wählen lassen? Du sammelst Erfahrungen, z. B. Du erhältst Anerkennung und bei der Umsetzung von Projekten. Wertschätzung von anderen. • Die Aufgaben einer • Erzähle deinen Mitschüler*innen Schüler*innenvertretung sind von euren Projekten! Ihr als sehr unterschiedlich, zum Beispiel Schülervertreter*innen könnt kannst du Schulfeste planen nur begeistern, wenn eure oder Unterschriften für eine neue Mitschüler*innen auch sehen, was Sporthalle sammeln! ihr tut. • Hab keine Angst vor Fehlern, denn • Höre deinen Mitschüler*innen aus ihnen kannst du nur lernen! zu und interessiere dich für ihre Ideen. • Du kannst Workshops besuchen, um besser mit der Schulleitung zu reden und Wünsche durchsetzen zu können, dich aber auch weiterbilden und für Inhalte wie Anti-Mobbing oder Anti- Rassismus stark machen. : hinweise n möchten f wir noch Du lernst, im Team zu arbeiten. Worau en Sch ulen ist steinige r • In der Gruppe habt ihr die größte In m a n c h g e in langer, n timmu leiben Chance, etwas an eurer Schule zu Mitbes : Dranb t z d e m l Kraft Weg. Tr o t oft vie bewegen! D a s koste en lohnt s ic h ! sönli h c D o c h die per le b nisse, it . lgser • Deine Stellvertreter*innen und und Ze n d E r fo ngen u ageme nt andere Klassensprecher*innen in Erfahru h d ein Eng d u rc der Schule helfen dir. Gemeinsam die du s wert. m e ls t, sind e könnt ihr Ideen umsetzen. sa m Schüler*innenvertretung – Was ist das und was bringt das? 05
Wo kannst du mitwirken? Gremien und ihre Funktionen Innerhalb der Schule kannst du dich auf verschiedenen Ebenen und in ver- schiedenen Funktionen als Interes- senvertreter*in deiner Mitschüler*in- nen engagieren. In diesem Kapitel soll dir gezeigt werden, wo und wie du dich in den schulischen Gremien ein- bringen kannst. Grundsätzliches zur Gremienarbeit Wer an der Schule welche Rechte hat, ist in Gesetzen und Vorschriften geregelt. Die meisten Informationen über die schulischen Gremien findest du im Branden- burgischen Schulgesetz („BbgSchulG“). In der Tabelle auf Seite 7 siehst du auf einen Blick, was wo steht: ches Was bedeutet Brandenburgis Dieses Ze da s Zeichen „§“ ? Schulgesetz kungsrechte ichen nen wir Paragrap nt man Deine Mit ert h. Ein Para ule garanti Gesetzen graph ist in der Sch c h e zu finden in enburgis zurechtzu u nd hilft, si das Brand ch u lG) im finden. Je ch tz (BbgS behande der Parag Schulgese a s g ibt dir lt einen b estimmte raph il 7 (§ 74 - § 98). D Inhalt. W Te Rechte eil nicht je n eit, deine BbgSchu de Ausga be vom die Sicherh zu nehmen. lG gleich aussieht, u ch in A n spruch Paragrap h ilft der a h als Aufz so wie hie ählungsz r die Kap eichen, itelzahlen . 06 Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen
s t du nn 2 Wo ka m itwirke n? Paragraph Hier findest du Informationen über … §§ 74-80 Grundsätze für alle Gremien § 83 Klassensprecher*innen § 84 Konferenz der Schüler*innen §§ 87-89 Fachkonferenzen, Klassenkonferenzen, Jahrgangskonferenzen §§ 90,91 Schulkonferenz § 93 Mitwirkung von Schüler*innen am Oberstufenzentrum (OSZ) § 95 Schulkonferenz am OSZ §§ 96,97 Abweichende Formen der Mitwirkung, Schulversuche §§ 136-139 Gremien auf Kreis- und Landesebene Wie kommst du in ein Gremium? • In ein Gremium musst du gewählt werden. Gremium Was ist • Gremien sollen möglichst eigentli ein Gre ch paritätisch besetzt werden, d.h. mium? Gremiu es wäre schön, wenn genauso m = ein gewählt e Grupp viele Mädchen wie Jungen in er Perso e bestimm nen mit einem Gremium sind. Beispiel: Bei ten Aufg (z. B. Sc aben der Klassensprecher*innenwahl hulkonfe renz) wäre es gut, einen Jungen und ein Mädchen zu wählen. Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen 07
s t du nn 2 m Wo ka itwirke n? Wer darf an einer Was darfst du Gremiensitzung teilnehmen? in den Gremien? • Alle gewählten Mitglieder (auch Mitwirkungsrechte werden in Beteili- beratende) eines Gremiums haben das gungs- und Entscheidungsrechte unter- Recht, teilzunehmen. Damit auch die schieden. In der Tabelle auf Seite 9 kannst stellvertretenden Mitglieder immer du sehen, was das konkret bedeutet. teilnehmen können, muss aber ein Beide Rechte sind wichtige Erfolge und Beschluss gefasst werden. Nur wenn Möglichkeiten der Schüler* innen, sich das Mitglied verhindert ist, hat das einzubringen. Als Gremienmitglied soll- stellvertretende Mitglied auf jeden Fall test du diese Rechte unbedingt nutzen. das Recht, teilzunehmen. • Es dürfen Gäste eingeladen Beratend werden, wenn die Mehrheit der e Mitgliede stimmberechtigten Mitglieder dafür In einig en Kon r Mitglie ferenze ist. der. Be n gibt nicht d ratend es bera ie Aufg e Mitglie tende zu treff abe, En der ha • Die Schulleitung darf an allen en. Sie ts cheidu b en Expert sind ab ngen schulischen Gremiensitzungen * innen e r oftmals oder vo für ein teilnehmen. n der E bestim und kö ntsche mtes T nnen d idung hema Konfer ie ande betroffe enz be ren Mit n Entsch raten u glieder eidung nd so z der Sie mü sfindu u einer ssen au ng beit guten eingela ch imm ragen. den we er rden. 08 Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen
s t du nn 2 Wo ka m itwirke n? Beteiligungsrechte Entscheidungsrechte (§ 75 Abs.3) (§ 75 Abs.3) DU DARFST DU DARFST BERATEN ABSTIMMEN! • deine Meinung zu • Dabei darfst du frei nach deinem bestimmten Themen Wissen und Gewissen abstimmen. äußern, Das bedeutet, dass du weder • Fragen stellen, an Aufträge deines Gremiums • eigene Vorschläge gebunden bist, noch darf dir einbringen. deine Klasse vorschreiben, wie du bei bestimmten Abstimmungen entscheidest. Die Gremien, in welchen du Die Gremien, in welchen du Beteiligungsrechte hast, sind Entscheidungsrechte hast, sind z. B. z. B. die Klassenkonferenz, die Konferenz der Schüler*innen die Konferenz der Lehrkräfte, und die Schulkonferenz. die Elternkonferenz und die Fachkonferenz. Welche Gremien gibt es an deiner Schule? In dem abgebildeten Schema auf Für deinen Schulalltag sind insbe- Seite 19 findest du im unteren Teil alle sondere diese Gremien in der Schule Gremien der Schule, die im Branden- wichtig: burgischen Schulgesetz benannt wer- den. Es gibt drei wichtige Personen- Alle Schüler* innen ab der 4. Klasse gruppen, ohne die die Schule nicht wählen 2 Klassensprecher* innen funktionieren würde. Das sind die und 2 Stellvertreter* innen (§ 83). Eltern, die Lehrer*innen und natürlich In den Klassen 1 bis 3 dürfen Klas- ganz wichtig – IHR, die Schüler*innen. sensprecher* innen gewählt werden, Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen 09
s t du nn 2 m Wo ka itwirke VERTRAULICH! chen werden, en, die bespro n? Manche Them t du daher h. Einiges darfs sind vertraulic n oder itschüler*inne nicht deinen M hl en . B eispiel: en erzä anderen Person über senkonferenz Wenn die Klas le r* innen berät, wenn die Schüler* innen es elner Schü Probleme einz davon wollen (§ 83 Abs. 2). Sie vertre- anderen nicht dann darfst du en dürfen ten die Interessen ihrer Mit- assenkonferenz erzählen. Bei Kl ens nur schüler*innen in den Klassen. ler* innen übrig Eltern und Schü , bei denen Das dürfen sie auch in der en teilnehmen bei den Them rsetzungen Elternversammlung (§ 81) ugnisse oder Ve es nicht um Ze geplant, dass ihrer Klasse oder in der Klas- en wird das so geht. Am best und ihr früher senkonferenz (§ 88) / Jahr- Ende kommt dieser Teil am gangskonferenz (§ 89), in der gehen könnt. alle Lehrer*innen, die in einer Klasse unterrichten, über die Entwicklung der jeweiligen Klasse beraten. Euer eigenes Gremium ist die Konferenz der Schüler*innen (§ 84). Dort treffen sich alle gewählten Klassensprecher* innen einer Schule, um die Interessen aller Schüler*innen der Schule zu vertreten sowie Probleme oder Anliegen aus einzelnen Klassen zu besprechen. In der Konferenz der Schüler*innen wird auch der oder die Schülersprecher* in aus dem Kreis aller Klassensprecher* innen gewählt. Der oder die Schülersprecher*in der Schule kann auch durch eine Direkt- wahl von allen Schüler*innen der Schule gewählt werden (§ 84 Abs. 4). Diese* r hat u. a. die Aufgabe, die Interessen aller Schüler*innen gegenüber der Schullei- r * in n e n der Schüle eigene tung und den Gremien einer Schule zu K o n f e r e n z vertreten. Das bedeutet, sie sprechen t ihre e d e S c hule ha u m ü b er über die Probleme, Ideen und Anliegen J elt, ra c h e entwick e n . D ie ihrer Klassen. Auch in den Grundschu- S p sprec h it w ir k ung zu ll e ic h t als len wird eine Konferenz der Schü- M u vie it z u n g en, die d n fe re n z“ oder ler*innen gebildet (§ 84 Abs. 1). Wenn S rko spreche nnst, „Klassen mlu n g “ ke es Vertreter*innen der Klassen 1 bis 3 rversam z der „Schüle „Kon fe re n gibt, sind diese beratende Mitglieder. offiziell egriff heißen Die s e n B Wie ihr die Konferenz organisiert, * innen“. hüre. Schüler de r B ro s c erfahrt ihr in Kapitel 5. n wir in benutze 10 Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen
s t du nn 2 Wo ka m itwirke n? Gremien an eurer Schule Die Konferenz der Eltern (§ 82) setzt In der Fachkonferenz (§ 87) bera- sich aus den 2 gewählten Elternspre- ten die Lehrkräfte eines Faches z. B. cher*innen einer jeden Klasse zusam- darüber, welche Lehrbücher benutzt men und hat die Aufgabe, die Inte- werden oder wie die Leistungsbe- ressen aller Eltern einer Schule zu wertung konkret durchgeführt wird. vertreten. Hier könnt ihr zum Beispiel In dieser Konferenz wird auch über eigene Projekte vorstellen und die Unterrichtsprojekte, die manchmal Eltern fragen, ob sie euch unterstützen fächerübergreifend sind, beraten und wollen. ihr habt die Möglichkeit selbst Vor- schläge zu machen. Die Konferenz der Lehrkräfte (§ 85) besteht aus allen Lehrkräften, dem Die Klassenkonferenz (§ 88), in der sonstigen pädagogischen Personal alle Lehrkräfte einer Klasse Mitglied sowie der Schulleitung einer Schule sind, berät über alles, was die Unter- und berät z. B. über den Stundenplan, richts- und Erziehungsarbeit in der wie viele Stunden Förderunterricht Klasse betrifft. So wird z. B. über die gegeben werden oder welche gemein- Versetzung, den Umfang der Hausauf- samen Grundsätze es für Noten gibt. gaben oder die Teilnahme am Förde- Hier könnt ihr aber auch gemeinsam runterricht beraten und entschieden. mit euren Lehrkräften Ideen für die Hier habt ihr z. B. die Möglichkeit, eure Projektwoche sammeln oder eure Gedanken über die Verteilung von Ideen aus der Konferenz der Schü- schriftlichen Klassenarbeiten einzu- ler*innen vorstellen. bringen. Wichtig: An diesen vier Konferenzen dürft ihr als beratende Mitglieder teilnehmen, wenn es nicht um einzelne Personen geht, also zum Beispiel darum, welche Noten eure Mitschüler*innen haben. „Hier ein Erklärvideo zu Gremien an der Schule.“ Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen 11
s t du nn 2 m Wo ka itwirke n? Wer wird wie von wem gewählt? Die Konferenz der *IN1 DER SCHULE aus dem SCHÜLERSPRECHER Schüler*innen wählt nen der und bis zu 3 Ste llve rtreter*innen Kreis aller Schüler*in … Schule Mitglieder für Schülersprecher*in ist SCHULKONFERENZ Klassensprecher*in ! Mitglieder sind u.a. einzügi- 5 Schüler*innen, bei r*innen gen Schulen 3 Schüle RER*INNEN 3 VERTRAUENSLEH (we rde n aus dem Kreis der der Sch ule gewählt) Lehrkräfte Kreisrat der Schüler*innen 1 Mitglied > Konferenz HÜLER*INNEN KONFERENZ DER SC der Lehrkräfte Klassen- Mitglieder sind alle > Fachkonferenzen en der Schule sprech er* inn > Elternkonferenz je Konferenz 2 beratende Mitglieder KLASSE KLASSENKONFEREN Z recher*innen en als > wählt 2 Klassensp beide Sprecher* inn ein mal im Monat > darf mi nd estens beratende Mitglieder sse nth em en sprechen über Kla Für jedes Mitglied wählt ihr 1 Stellvertreter*in. 1 Direktwahl: Die oder der Schülersprecher*in für die gesamte Schule können auch direkt aus der Mitte aller Schüler*innen gewählt werden. Die Kandidat*innen müssen in diesem Fall keine Klassensprecher*innen sein. Notwendig dafür ist ein Beschluss der Konferenz der Schüler*innen ( § 84). Die Stellvertreter*innen müssen aus dem Kreis der Konferenz der Schüler*innen gewählt werden. 12 Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen
s t du nn 2 Wo ka m itwirke n? Konferenz der Schüler*innen Die Konferenz der Schüler* innen ist An dieser Stelle wollen wir euch auf spätestens 6 Wochen nach Schuljah- die wichtige Funktion der Vertrauens- resbeginn einzuberufen (§ 82 Abs. 5). lehrer* innen hinweisen. Sie können Zur ersten Sitzung einer neu gebilde- eine gute Unterstützung für euch und ten Konferenz der Schüler*innen lädt die Interessenvertretung in der Schule die Schulleitung ein. sein. Sie sollen euch bei der Schü- ler* innen-Vertretungsarbeit beraten Neben der Beratung von wichtigen und sich auch für eure Vorhaben ein- Themen und dem Treffen von Ent- setzen! scheidungen und Beschlüssen werden viele Funktionen gewählt: • 1 Schülersprecher*in und bis zu 3 Stellvertreter*innen „Tipp: Handout zur Schülersprecher*inne n- • 5 Mitglieder für die Schul- Direktwahl“ konferenz aus dem Kreis aller Schüler*innen der Schule • 1 Mitglied für den Kreisrat der Schüler*innen aus dem Kreis aller Schüler*innen der Schule • je 2 beratende Mitglieder für die Konferenz der Eltern, die Konferenz der Lehrkräfte und die Fachkonferenzen • bis zu 3 Vertrauenslehrer*innen Bildungsser ver Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen 13
s t du nz „Die Schulkonfere nn 2 m Wo ka ist der Bundestag itwirke der Schule!“ n? Schulkonferenz Das wichtigste Gremium in der Schule ist die Schulkonferenz (§ 90). Sie ist das gemeinsame Beratungs- und Entscheidungsgremium. Hier werden die wichtigs- ten Angelegenheiten der Schule entschieden. Wer ist dabei? Worum geht es? Die Schulkonferenz besteht aus In der Schulkonferenz (§ 91) wird 1 6 s t i m m b e re c h t i g te n M i tg l i e - zum Beispiel darüber gesprochen, dern: 5 Schüler* innen, 5 Eltern und 4 Lehrer* innen sowie der oder die • wann Pausen stattfinden, Schulleiter* in. Hinzu kommt noch • wie viele Hausaufgaben 1 Vertreter*in des Schulträgers. In der verteilt werden, Schulkonferenz einer Grundschule • welche Projekte ihr machen wollt, sind die Schülervertreter* innen ab • wann in welchem Jahrgang Klasse 4 stimmberechtigte Mitglieder. Klassenfahrten gemacht werden, • welche Probleme es an Du siehst, die Schüler* innen haben der Schule gibt, genauso viele Stimmen wie die Leh- • ob es Blockunterricht oder rer*innen oder die Eltern. Als gewählte Einzelstunden gibt, Gremienmitglieder könnt ihr also an • wer an eurer Schule Essen anbietet, der höchsten Stelle in der Schule bei • wie die variablen Ferientage unterschiedlichen Themen mitent- verteilt werden, scheiden. An diesen Treffen solltet ihr • wann der Unterricht beginnt, wirklich immer teilnehmen! • was in der Hausordnung steht. Schulträger In der Regel sind die Gemeinden, die Landkreise oder die kreisfreien Städte Schulträger. Der Schulträger ist verantwortlich für alles, was mit dem Bau der Schule und den dazugehörenden Anlagen (z. B. Schulhof, Turnhalle, Sportplatz), dem Umbau oder der Auflösung von Schulen zusammenhängt. Bei all diesen Fragen geht es um Geld, über das auch der Schulträger entscheidet. Ihm unterstehen die Einrichtung der Schule, die Lehrmittel und die Personen, die keine Lehrkräfte sind (z. B. Hausmeister*in, Sekretär*in). Ebenfalls muss er für die Namensgebung sorgen. 14 Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen
s t du nn 2 Wo ka m itwirke n? Wie du erkennen kannst, ist die Mitwirkung in den schulischen Gremien sehr vielfältig. Deswegen gilt: Willst du an deiner Schule etwas verändern, dann nutze deine Möglichkeiten in den Sitzungen der schulischen Gremien! Warum solltest du unbedingt an den Sitzungen der anderen Gremien teilnehmen? Vielleicht werden auf den Treffen nicht immer Dinge besprochen, die euch persönlich interessieren. Trotzdem ist es genauso wichtig, an diesen Treffen teilzunehmen, weil es auch eure Aufgabe ist, die Interessen der anderen Schüler*innen zu vertreten. Dazu solltet ihr die Termine und die Tagesordnung der Sitzungen kennen. Bittet deshalb die Vorsitzenden, euch rechtzeitig eine Einladung mit der Tagesordnung zu geben. Wenn es nicht klappt, dann fordert Unterstützung von eurer Schulleitung. Mitwirkung auf Kreis- und Landesebene Um auch außerhalb der Schule eure Interessen und Ideen weiterzugeben und umzusetzen, sind auf der Kreisebene der Kreisrat der Schüler*innen (§ 136) und auf der Landesebene der Landesrat der Schüler*innen (§ 138) zuständig. Kreisrat der Schüler*innen (KSR) Im Kreisschülerrat treffen sich Schülervertreter* innen aus allen Schulen des Kreises bzw. der kreisfreien Städte. Jede Schule kann 1 Mitglied und 1 Stellvertre- ter*in für den Kreisrat der Schüler*innen wählen. Auch an den Grundschulen wird ein Mitglied für den Kreisrat der Schüler*innen gewählt (§ 84 Abs. 4). Die Grund- schüler*innen sind ebenfalls stimmberechtigte Mitglieder. Die Vertreter*innen der Schulen in freier Trägerschaft haben eine beratende Stimme im Gremium. Der Kreisrat der Schüler*innen wird durch eine oder einen Beratungslehrer*in auf Kreis- ebene unterstützt (§ 138 Abs. 6). Die Kreisräte beraten mindestens 2x im Jahr. Sie treten spätestens 10 Wochen nach Schuljahresbeginn erstmalig zusammen (§ 136 Abs. 5). Der KSR setzt sich kreis- bzw. stadtweit für die Schüler*inneninteressen ein, beteiligt sich politisch an der Schulplanung, vertritt in unterschiedlichen Gremien die Belange der Schü- ler*innen und fördert den Austausch sowie die Vernetzung der Schulen. Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen 15
s t du nn 2 m Wo ka itwirke schaft n? Schulen in freier Trägerlen in freier Schu Manche nennen er ch „Privatschulen“ od Trägerschaft au zu m Be ispiel äger können „freie Schulen“. Tr n se in . n oder Kirche Vereine, Stiftunge n Tr ägerschaft müsse Kreisschulbeirat (KSB) Schulen in freier lg es et ze s en des Schu sich an den Rahm g ha lte n. der Mitwirkun auch im Bereich auf ss auch bei ihnen Im Kreisschulbeirat (§ 137) treffen sich Das bedeutet, da n, El te rn Schüler*inne die gewählten Vertreter*innen der Schü- allen Ebenen für lichk eit nen die Mög ler*innen, Eltern und der Lehrer*innen, und die Lehrer*in uss. ge währleistet sein m um gemeinsam zu beraten. Jeder KSR der Mitwirkung Fo rm en sie andere wählt 8 Mitglieder in den Kreisschul- Allerdings können da s an ihrer Schule beirat. An den Sitzungen nehmen zum wählen, wie sie - und llen. In den Kreis Beispiel auch Schulrät*innen aus dem verwirklichen wo te nd e d sie bera Schulamt teil, an die man Fragen stel- Landesgremien sin len kann. Der Kreisschulbeirat soll seine Mitglieder. Meinung zu verschiedenen Themen im Kreis sagen und Vorschläge machen. Das Schulamt überlegt dann, wie diese Vorschläge umgesetzt werden können. Beispiele für Aufgaben und Themen des Kreisschulbeirates (KSB): • Schülerbeförderung: Der KSB • Schulbezirke: Der KSB darf seine spricht darüber, wie ihr besser Meinung dazu sagen, welche mit Bus und Bahn zur Schule und Schulen zu einem Schulbezirk zurück nach Hause kommt. gehören sollen, das heißt, welche Schüler*innen auf welche • Schulentwicklungsplanung: Grundschule gehen sollen. Im KSB geht es auch darum, wie viele Schüler*innen im nächsten • Änderungen von Schulen: Schuljahr neu dazukommen Bei diesem Thema geht und was genau gebraucht wird, es zum Beispiel darum, ob um sie gut zu empfangen. Schulen zusammengelegt oder geschlossen werden sollen. • Schulbau: Hier wird besprochen, ob Schulen neu gebaut werden sollen oder einen Anbau, wie zum Beispiel einen Sportplatz, bekommen sollen. Die Arbeit im Kreisschulbeirat ist sehr wichtig für den Kreisrat der Schüler*innen, weil hier die größten Entscheidungen getroffen werden. Mit 8 Mitgliedern habt ihr Schüler*innen dort auch genauso viele Stimmen wie Eltern und Lehrkräfte. 16 Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen
s t du nn 2 Wo ka m itwirke n? Landesrat der Schüler*innen Brandenburg (LSR) Je 2 Vertreter* innen aller Kreisräte in der Schule sowie für mehr der Schüler* innen des Landes Bran- Mitbestimmungsrechte der denburg werden in den Landesrat Schüler*innen ein. der Schüler*innen gewählt. Das heißt, der LSR hat insgesamt 36 Mitglieder Da Bildung Ländersache ist, ist der aus den 18 Kreisräten der Schüler*in- Landesrat der Schüler*innen das wich- nen. Er setzt sich für den Austausch tigste Schüler*innen-Mitwirkungsgre- von Schüler* innen auf Landesebene mium im Land Brandenburg, in dem ein, organisiert Veranstaltungen wie Schüler*innen wichtige bildungspoli- Regionalkonferenzen mit Workshops tische Entscheidungen mitgestalten zur Mitwirkung und vernetzt Gremien können. Außerdem könnt ihr dem LSR auf Kreis-, Länder- und Bundesebene. immer gerne mit einem Brief oder Der LSR trifft sich 3-4 Mal im Schuljahr einer E-Mail von euren Problemen und spricht auf den Sitzungen zum berichten und Fragen - vor allem zur Beispiel darüber, ob die Kreisräte der Mitwirkung - stellen. Der Landesrat der Schüler*innen gut funktionieren, wie Schüler* innen wird durch eine oder das Abitur bewertet werden soll oder einen Beratungslehrer*in auf Landese- wie die Ausbildung der Lehrkräfte ver- bene unterstützt (§ 138 Abs. 6). ändert werden soll. Der LSR setzt sich gegen Diskriminierung und Mobbing „Schaut doch einfach mal auf di e Homepage des LSR .“ www.lsr-brandenburg.de Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen 17
s t du nn 2 m Wo ka itwirke n? Landesschulbeirat (LSB) Der Landesschulbeirat (§ 139) funktio- Vorschläge machen. Oft müssen sich niert ähnlich wie der Kreisschulbeirat, das zuständige Ministerium und der nur auf Landesebene. Hier treffen LSB dann auf die Änderungen einigen. sich die drei Gruppen, also Eltern, So schaffen es manche Vorschläge von Lehrkräfte und Schüler* innen, mit Mitgliedern des LSR - also von Schü- verschiedenen Verbänden und Orga- ler* innen wie euch - in Gesetze, die nisationen. dann für das ganze Land Brandenburg gelten. Ansonsten darf der LSB (wie Beispiele für Aufgaben und Themen alle anderen Gremien) natürlich auch des Landesschulbeirates (LSB): eigene Themen setzen. • das Schulgesetz, Beschlussfähigkeit: Im Kreisschulbei- • die Rahmenlehrpläne, rat und dem Landesschulbeirat muss • die Gymnasiale Oberstufen- mindestens die Hälfte der stimmbe- verordnung (GOSTV), rechtigten Mitglieder anwesend sein, • das Gemeinsame Lernen, um Beschlüsse zu fassen. • die Lehramtsausbildung, • der Förderunterricht, Vor allen wichtigen Entscheidungen • die Mitwirkung im Land der Schulträger oder des Ministeriums Brandenburg. für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) müssen der Kreisschulbeirat oder der Für viele dieser Themen gibt es eigene Landesschulbeirat angehört werden Gesetze. Bevor ein Gesetz geändert und haben damit die Möglichkeit, auf werden soll, darf der LSB über die politische Entscheidungen Einfluss zu Änderungen abstimmen und eigene nehmen. Schulische Mitwirkung im Land Brandenburg Welche Gremien gibt es? 18 Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen
s t du nn 2 Wo ka m itwirke n? LAND § 139 Landesschulbeirat Je 8 Vertreter*innen der Landesräte; Vorsitzende*r des Bildungsausschusses des Landtages; 1 Vertreter*in der kommunalen Spitzenverbände; je 1 Vertreter*in der evangelischen u. katholischen Kirche sowie des Humanistischen Verbandes, je ein Vertreter*in der Eltern, Schüler*innen, Lehrkräfte sowie Träger von freien Schulen; je 1 Vertreter*in des DGB, des DBB; je 1 Vertreter*in der HK, der IHK, der Unterneh- merverbände; je 1 Vertreter*in des Landes-Kinder- und Jugendausschusses u. d. Frauenverbände, 1 Vertreter*in des sorbischen Rates § 138 Landesrat § 138 Landesrat § 138 Landesrat der Lehrkräfte der Schüler*innen der Eltern je 2 Vertreter*innen je 2 Vertreter*innen je 2 Vertreter*innen pro Kreis pro Kreis pro Kreis KREIS § 137 Kreisschulbeirat Je 8 Vertreter*innen der Kreisräte, Vorsitzende*r des für Bildung zuständigen Ausschusses; ggf. Vertreter*in der Sorben Kreisrat Kreisrat Kreisrat der Lehrkräfte der Schülerinnen der Eltern je 1 Vertreter*in je 1 Vertreter*in je 1 Vertreter*in pro Kreis pro Kreis pro Kreis SCHULE §§ 90, 91 Schulkonferenz Schulleiter*in, 4 Vertreter*innen der Konferenz der Lehrkräfte, 5 Vertreter*innen der Konferenz der Schüler*innen, 5 Vertreter*innen der Elternkonferenz, 1 Vertreter*in des Schulträgers Fachkonferenzen Konferenz Konferenz Konferenz Alle Lehrkräfte, der Lehrkräfte der Schüler*innen der Eltern die in einem Fach Alle Lehrkräfte der Alle Klassensprecher*in- Alle Elternsprecher*in- unterrichten Schule nen der Schule nen der Schule Klassenkonferenz Sprecher*innen Sprecher*innen Alle Lehrkräfte, die in ei- der Klassen der Eltern ner Klasse unterrichten Je 2 Vertreter*innen pro Je 2 Vertreter*innen pro Klasse Klasse LEHRKRÄFTE SCHÜLER*INNEN ELTERN Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen 19
Wie wird gewählt? Alles, was ihr für die Wahlen wissen solltet Hier erfahrt ihr alles, was ihr für Wahlen, z. B. von Klassensprecher* innen, Schüler- sprecher*innen sowie Mitgliedern in Gremien wissen solltet. Alle Wahlen werden nach der- selben Schrittfolge durchgeführt. Wir wollen euch in diesem Kapitel zeigen, wie eine Wahl durchgeführt wird. Im Anhang f indet ihr eine Checkliste zur Durchführung einer Wahl sowie eine Vorlage eines Wahl-Protokolls. Grundsätzliches zur Wahl • Die Klassensprecher*innen sowie Zeit (§ 81 Abs. 5). Spätestens nach alle weiteren Mitglieder sind in allen 6 Wochen treffen sich alle ge- schulischen Mitwirkungsgremien wählten Klassensprecher*innen Brandenburgs für 2 Schuljahre zu ihrer ersten Zusammenkunft. gewählt (§ 78 Abs. 2). Nehmt euch Zeit für die Wahl! Gerade bei neu zusammenge- • Ausnahme: Nachwahlen gelten setzten Klassen oder Gremien ist nur für die laufende Wahlperiode. es wichtig, sich erst kennenzuler- Wenn also eine*r eurer Klassenspre- nen, bevor man jemandem sein cher*innen 2020 die Schule wech- Vertrauen ausspricht. Übrigens: selt, wählt ihr nach, aber die neuen bei einer Wahl muss mehr als ein Klassensprecher*innen bleiben Drittel der Mitglieder anwesend nur bis 2021. Danach werden alle sein, damit die Wahl auch gilt! Ämter wieder für 2 Jahre gewählt. Das liegt daran, dass alle 2 Jahre die • Für jedes Amt werden auch ganze Mitwirkung in Brandenburg Stellvertreter*innen gewählt. bis zur Landesebene nacheinan- Das funktioniert so: Ihr wählt der neu aufgebaut und gewählt 2 Klassensprecher*innen. Dann wird. Deshalb sollen nach 2 Jahren wählt ihr auch 2 Stellvertreter*innen! überall neue Leute die Chance Ihr wählt 1 Mitglied für den haben, sich wählen zu lassen. Kreisrat der Schüler*innen. Dann wählt ihr auch 1 Stellvertretung! • Für die Wahl der Klas- Ihr wählt also 2 Mal: einmal z. B. sensprecher*innen habt die Klassensprecher*innen und ihr bis zu 4 Wochen beim 2. Mal die Vertreter*innen. 20 Wie wird gewählt? - Alles, was ihr für die Wahlen wissen solltet
wird ge e 3 wä Wi hl t? Wie sollten gute Klassensprecher*innen sein? Kopi e finde rvorlag t ihr en im An hang Wie wird gewählt? - Alles, was ihr für die Wahlen wissen solltet 21
ird gew w 3 äh Wie l t? „Die Schüler*innen, die kandidieren wollen, gestalten ein Wahlplakat für sich und hängen es aus!“ Wahlrecht Alle wahlberechtigten Schüler*innen, die am Wahltag anwesend sind, dür- fen wählen. Jede Klasse ab Jahrgangs- stufe 4 wählt 2 Klassensprecher* in- nen (§ 83 Abs. 1). In den Klassen 1 bis 3 dürfen Klassensprecher*innen gewählt werden, wenn die Schüler* innen es wollen (§ 83 Abs. 3). Wenn du selbst Klassensprecher*in werden möchtest, musst du deinen Mitschüler* innen Bescheid sagen, dass du Interesse an diesem Amt hast, damit dein Name auf der Liste der Kandidat*innen erscheint. Solltest du am Wahltag fehlen, kannst du trotzdem gewählt werden. Dafür musst du schriftlich erklären, dass du gewählt werden möchtest und sagen, dass du das Amt auch annimmst, wenn du gewählt wirst. Am besten schreibst du noch dazu, warum du gewählt wer- den möchtest, weil dir deine Klasse keine Fragen stellen kann, wenn du nicht da bist. Außerdem könntest du ein Wahlplakat malen, auf dem du dich vorstellst. 22 Wie wird gewählt? - Alles, was ihr für die Wahlen wissen solltet
wird ge e 3 wä Wi hl t? Wahlablauf – wie wird gewählt? 1 Vorbereitung der Wahl 2 Durchführung der Wahl Bildet eine kleine Arbeitsgruppe, die • Jede*r Schüler*in trägt sich in die die Wahl vorbereitet. Bei jüngeren Anwesenheitsliste ein. Nun wählt Schüler* innen können Lehrer* in- ihr in offener Abstimmung durch nen oder Eltern behilflich sein. Gebt euer Handzeichen eine Wahllei- das Datum, die Uhrzeit und den Ort tung. Das sind 1 Wahlleiter*in und der Wahl bekannt, am besten eine 2 Wahlhelfer*innen. Die Wahlhel- Woche vorher, damit auch genügend fer*innen kontrollieren den Ablauf Mitglieder vor Ort sein können. In der Wahl, helfen bei der Durchfüh- größeren Gremien, z. B. der Konfe- rung, der Auszählung und dem renz der Schüler*innen ist es sinnvoll, Ausfüllen des Wahlprotokolls. Einladungen an alle Mitglieder des Gremiums zu versenden. • Die oder der Wahlleiter*in stellt das zu wählende Amt Für die Wahl benötigt ihr: vor und erklärt kurz die Aufgaben in diesem Amt. • einheitliche Stimmzettel, • ein Wahlprotokoll, • Die Wahlleitung muss keine • eine Wahlurne, Lehrkraft sein. Das können • eine Anwesenheitsliste, auch alle Schüler*innen • Stifte für alle, aber keine Bleistifte. machen. Allerdings dürfen diese Schüler*innen in dem Fall nicht für ein Amt gewählt werden. Wahl e r A b l auf der n „D mie len Gre ist in al leich!“ immer g „Hier auf dem Bildungsserver findet ihr ein Video zur Durchführung einer Wahl“ Wie wird gewählt? - Alles, was ihr für die Wahlen wissen solltet 23
Wahlleitung ird gew Jede Person – egal, ob an der w Wahl beteiligt oder nicht – darf in 3 äh Wie die Wahlleitung gewählt werden. l t? Wahlleiter*in und Wahlhelfer*innen dürfen für kein Amt gewählt werden. Wenn sie stimmberechtigt sind, dürfen sie jedoch wählen. Die oder der Wahlleiter* in sammelt danach Kandidat* innen-Vorschläge und Bewerbungen für das Amt ein, z. B.: „Wer möchte Klassensprecher*in werden?“ oder „Wen schlagt ihr für dieses Amt vor?“. Man kann sich selbst, aber auch andere Personen vorschlagen. Schreibt die vorgeschlagenen Namen für alle sichtbar auf, z. B. an die Tafel. Die oder der Wahlleiter*in fragt jede*n einzeln, ob die oder der Kandidat*in das Amt wirklich übernehmen möchte. Wenn nicht, wird diese Per- son von der Kandidat*innenliste gestrichen. Schön wäre es, wenn sich die Kandidat* innen mit einigen Worten vorstellen und erzählen, was sie in diesem Amt erreichen wollen. Zudem können die Kan- didat*innen zu ihren Wünschen und warum sie das Amt durchführen wollen, befragt werden. A Stimmabgabe B Auszählung • Wahlen finden grundsätzlich Die Auszählung soll sichtbar erfolgen. geheim statt. Nur wenn alle Am besten nutzt ihr die Kandidat*in- Stimmberechtigten es wünschen, nenliste gleich als Strichliste an der kann offen mit einfachem Tafel. Prüft beim Auszählen, ob die Handzeichen gewählt werden. Stimmzettel gültig sind. Ein Stimm- zettel ist nur gültig, wenn die richtige • Ihr wählt in zwei Durchgängen: Anzahl von Namen der zur Wahl 1. Im ersten Durchgang wählt stehenden Kandidat*innen und keine ihr das Amt, z. B. die beiden weiteren Anmerkungen oder Zeichen Klassensprecher*innen. darauf stehen. Danach könnt ihr das 2. Im zweiten Durchgang wählt offizielle Ergebnis bekannt geben. ihr die beiden Stellvertreter*innen für dieses Amt. • Für jeden Durchgang nutzt ihr ein Wahlprotokoll. (Vorlage auf S.57) Stichwahl • Für jedes zu wählende Amt Haben bei der Auszä hlung zwei darf eine Stimme abgegeben oder mehrere Kand idat*innen werden. Beispiel: Da immer die gleiche Anzahl an Stimmen, 2 Klassensprecher*innen pro so findet eine Stich wahl statt. Klasse gewählt werden, hat jede*r Wenn danach imm er noch Stim- Schüler*in der Klasse 2 Stimmen. mengleichheit beste ht, entscheidet die Wahlleitung du rch Auslosen. 24 Wie wird gewählt? - Alles, was ihr für die Wahlen wissen solltet
„Herzlichen Glückwunsc wird ge h e zur Wahl. Super, dass ihr 3 wä Wi euch engagieren wollt!“ hl t? C Annahme der Wahl Der oder die zwei Schüler* innen mit den meisten Stimmen haben die Wahl gewonnen. Die oder der Wahlleiter*in fragt, ob sie die Wahl annehmen. Damit ist der Wahlvorgang abgeschlossen. Danach geht es in die zweite Runde – die Wahl der Stellvertreter*innen. 3 Nachbereitung der Wahl • Nach beiden Wahldurchgängen füllen die Wahlhelfer*innen das Protokoll aus. Die Wahlleitung unterschreiben es. • Hebt die Stimmzettel, das Protokoll und die Anwesenheitsliste für mindestens 1 Woche auf. Wenn jemand mit dem Ablauf der Wahl nicht einverstanden ist, kann innerhalb einer Woche bei der Schulleitung schriftlich Einspruch eingereicht werden. • Nun könnt ihr das Ergebnis öffentlich bekannt geben, wenn die Mitglieder das wollen, z. B. in Form eines Aushangs oder auf der Schulhomepage. Ein Foto mit dem Namen und der Jahrgangsstufe aller Klassensprecher*innen eurer Schule zu veröffentlichen, zeigt allen, wer die gewählten Vertreter*innen sind. 4 Ab- und Nachwahlen Wenn ihr mit der Arbeit von euren Klassensprecher* innen nicht zuf rie- Manchmal kommt es vor, dass eine den seid, solltet ihr zuerst das Gespräch gewählte Person die Schule wech- suchen. Vielleicht gibt es gute Gründe selt, nicht mehr weiter Klassenspre- dafür, dass die Pläne nicht funktio- cher*in sein möchte oder dass ihr mit nieren und eure Klassensprecher* in- der Arbeit nicht zufrieden seid. Das ist nen können das gut erklären? Falls nicht schön, kommt aber vor und man ihr das im Gespräch nicht klären kann das recht einfach lösen: könnt, solltet ihr in der Klasse überle- gen, ob ihr eure Klassensprecher* in- Wenn ein*e Klassensprecher* in die nen abwählen wollt. Für eine Abwahl Schule wechselt oder zurücktritt, sollte muss mindestens die Hälfte der Mit- die ganze Klasse vorher Bescheid wissen. glieder des Gremiums (also in diesem Dann kann nachgewählt werden, das Fall die Klasse) anwesend sein. Dann heißt, die Klasse wählt nach den oben könnt ihr beschließen, dass die Person beschriebenen Schritten noch einmal abgewählt wird, wenn die Mehrheit neu. Die Person, die nachgewählt wurde, der Klasse dafür ist. Auch nach einer ist für die laufende Wahlperiode gewählt. Abwahl müsst ihr nachwählen. Wie wird gewählt? - Alles, was ihr für die Wahlen wissen solltet 25
Als Klassensprecher*in oder Schülersprecher*in gewählt und nun? Als gewählte*r Klassensprecher*in oder Schülersprecher*in der Schule kommt sehr viel Neues auf dich zu. Vielleicht fühlst du dich auch noch unsicher in dieser neuen Rolle. Doch hab keine Angst – Schüler*innen-Vertretungsarbeit ist keine Hexerei; du wächst mit deinen Aufgaben und Rechten. Damit du diese auch kennst, haben wir für dich die wichtigsten Aufgaben und Rechte aus dem Branden- burgischen Schulgesetz herausgearbeitet und leicht ver- ständlich in das folgende Kapitel gepackt! Und merke dir: Klassensprecher*innen sind die Sprecher*innen einer Klasse. Sie vertreten ihre Klasse und sprechen für ihre Mitschüler*innen, nicht für die Lehrer*innen! Sie sind weder Hilfslehrer*innen noch Aufpasser*innen! Für Klassensprecher*innen Deine Aufgaben kann, berichte davon und frage nach den Meinungen deiner Mitschüler*in- Interessen vertreten: Du vertrittst nen. Es ist wichtig, dass du deine Mit- die Mehrheit der Schüler*innen deiner schüler* innen vor deinen Terminen Klasse in all ihren Interessen, wenn es fragst, welche Meinung sie dazu haben. um Schule oder Unterricht geht (§ 83, Abs. 1). Das geht am besten, wenn du Beachten: Du solltest auch darauf ihnen zuhörst und ihre Wünsche und achten, dass alle Schüler* innen zu Probleme mit dem oder der Klassen- ihrem Recht kommen. Wenn also eine lehrer*in besprichst. Die Interessen der Lehrkraft etwas tut, was rechtlich nicht Schüler*innen deiner Klasse vertrittst in Ordnung ist, sprich es an. du auch in der Konferenz der Schü- ler*innen. Organisieren: Du solltest regelmäßige Besprechungen mit deiner Klasse orga- Berichten: Wenn du etwas Wichtiges nisieren, damit ihr euch austauschen erlebt hast, zum Beispiel die Konferenz könnt. Das sollte in der Klassenleiter*in- der Schüler* innen oder eine Fortbil- nenstunde sein, aber im Notfall könnt dung, dann erzähle deinen Mitschü- ihr auch eine Pause dafür nutzen. Wich- ler*innen davon. Auch wenn du Ideen tig ist, dass die ganze Klasse anwesend hast, wie die Schule verbessert werden ist und nicht nur dein*e Freund*innen. 26 Als Klassensprecher*in oder Schülersprecher*in gewählt - und nun?
ähl t - u w 4 nd Ge nun? „Als Kl a solltet ssensprecher ihr unb *innen zusamm edingt als Tea enarbe m iten.“ „Hier erfahrt ihr mehr über eure Rechte!“ (Video) Deine Rechte Freistellung: Du darfst dich 2 Schul- Zeugnis: Wenn du es willst, muss stunden im Monat für die Vorberei- deine Tätigkeit in der Mitwirkung auf tung von und für die Teilnahme an dem Zeugnis vermerkt werden. Das Gremiensitzungen f reistellen lassen steht in der Verwaltungsvorschrift (§ 83 Abs. 2). Für den Austausch in der Zeugnisse, Abschnitt 5, Absatz 2. Klasse habt ihr mindestens 1 Schul- stunde pro Monat Zeit (§ 83 Abs. 2). Fristen: Die Wahlen für die Klas- Diese solltet ihr unbedingt nutzen! sensprecher* innen sollen spätestens 4 Wochen nach Schuljahresbeginn Konferenz der Schüler* innen: Eine stattfinden (§ 81 Abs. 5). Die erste Kon- Konferenz der Schüler* innen muss ferenz der Schüler*innen soll spätes- mindestens 3 Mal im Jahr stattfinden tens 6 Wochen nach Schuljahresbe- (§ 84 Abs. 5). Dort wählt ihr zum Bei- ginn stattfinden (§ 84 Abs. 5). spiel die oder den Schülersprecher*in. Wie ihr eine Konferenz der Schüler*in- nen plant, durchführt und nachberei- „Nutze deine Rechte! tet, erfahrt ihr in Kapitel 5. Misch dich ein!“ Verwaltungsvorschrift Eine Verwaltungsvorschrift – oder kurz: VV – ist ein rechtlicher Text, an den sich die Schulen halten müssen. Neben dem Schulgesetz, das die Grundlagen behandelt, gibt es Verwaltungsvorschriften, die genauer sind und den Schulen im konkreten Alltag helfen. Zum Beispiel schreibt die VV-Schulbetrieb eurer Schule vor, wie viele Pausen ihr am Tag haben sollt. Oder die VV-Schulfahrten regelt, wie eine Klassenfahrt abläuft. Als Klassensprecher*in oder Schülersprecher*in gewählt - und nun? 27
lt - un äh 4 d G ew nun? Für Schülersprecher*innen der Schule Deine Aufgaben Deine Rechte Interessen vertreten: Deine Haupt- Veranstaltungen: Ihr dürft mit der aufgabe ist, die Interessen aller Schü- Konferenz der Schüler*innen Veranstal- ler* innen deiner Schule zu vertreten tungen planen, wenn ihr vorher mit der (§ 84, Abs. 3). Dazu musst du mit der Schulkonferenz darüber gesprochen Schulleitung, den Lehrer* innen, den habt. Die Schulkonferenz entscheidet Eltern und ganz wichtig: deinem nämlich über Veranstaltungen außer- Team aus Stellvertreter*innen und den halb des Unterrichts (§ 91 Abs. 1). Mitschüler*innen sprechen. Vollversammlung der Schüler*innen: Berichten: Wenn ihr mit der Schul- 2 Mal im Halbjahr dürft ihr für 1-2 leitung, den Lehrer* innen und den Unterrichtsstunden alle Schüler*innen Eltern oder anderen Personen zum zu einer Versammlung einladen Beispiel über ein Projekt sprecht, ist es (§ 84 Abs. 7). Das ist noch ziemlich wichtig, dass ihr eure Mitschüler*innen unbekannt und sollte unbedingt gut über die Ergebnisse informiert. genutzt werden, wenn ihr Themen Das könnt ihr auf der Konferenz der (wie zum Beispiel ein Handyverbot), Schüler*innen, in den Sozialen Medien die für alle wichtig sind, zu besprechen oder an einem Infobrett tun. habt. Alternativ könntet ihr auch eine Online-Umf rage machen. Vergesst Beachten: Ihr sorgt dafür, dass in der aber nicht, euren Mitschüler*innen von Konferenz der Schüler*innen aus dem den Ergebnissen zu berichten! Kreis aller Schüler*innen eurer Schule die 5 Vertreter*innen für die Schulkon- ferenz und das Mitglied für den Kreisrat der Schüler* innen gewählt werden Freistellun (§ 84 Abs. 4). Ihr fragt außerdem nach, Für Term g ob Vertrauenslehrer* innen gewählt ine auß werden sollen (§ 84 Abs. 6). (zum B erhalb d eispiel fü er Schu Kreisrat r Sitzun le s der Sc gen des Mitglied hüler* inn Organisieren: Ihr plant und leitet bist, od en, wen wenn d er für Fo n du die Konferenz der Schüler* innen. Ihr u Schüle rtbildun wirst du rsprech g en, müsst sie mindestens 3 Mal im Jahr im notw er* in bis f reigeste endigen t) einladen (§ 84 Abs. 5). Hier könnt ihr llt (§ 84 Umfang aber nic Abs. 9). euch z. B. Hilfe bei den Vertrauensleh- ht auto Das pas einen A matisch siert rer* innen oder den Schulsozialarbei- ntrag ste : Du mu llen. sst ter*innen suchen. 28 Als Klassensprecher*in oder Schülersprecher*in gewählt - und nun?
ähl t - u w 4 nd Ge ch? Wie oft trefft ihr eurundlage ist nun? he G Eure gesetzlic lG. d Abs. 9 BbgSchu § 84 Abs. 5 un s Re ch t, n ist u. a. da Darin enthalte Ja hr ens 3 Mal im euch mindest lich er wenn ihr wirk zu treffen. Ab itg es talten r Schule m etwas an eure ch öf ter det ihr eu wollt, dann wer ih r da zu 2 onat dürft treffen. Pro M en (§ 83 Abs. 2). nden nutz Unterrichtsstu lung aller Um die Freistel zu he r* innen dafür Klassensprec , am Anfang ist es ratsam ermöglichen, ine für es bereits Term des Schuljahr un d diese stzulegen eure Treffen fe n ng mitzuteile der Schulleitu Eure Rechte als Mitglieder in Gremien • Ihr müsst zu den Sitzungen eingeladen und informiert werden. • Ihr vertretet die Meinung der Mehrheit der Schüler*innen und solltet deshalb ernst genommen werden. • Wenn ihr stimmberechtigte Mitglieder seid, dürft ihr immer mit abstimmen. Eure Stimme darf nicht übersehen werden. Als Klassensprecher*in oder Schülersprecher*in gewählt - und nun? 29
Wie organisiert ihr eure Konferenz der Schüler*innen? Für euch ist es wichtig, dass sich alle Klassenspre- cher*innen eurer Schule regelmäßig treffen. Wäh- rend der Konferenz habt ihr die Möglichkeit, über Sorgen und Wünsche bezüglich eurer Schule zu sprechen, euch einen gemeinsamen Standpunkt zu bestimmten Themen zu erarbeiten und gemeinsam Projekte zu entwickeln. Die Treffen der Klassenspre- cher*innen sind deshalb die Grundlage für eine gute Schüler*innen-Mitwirkung an eurer Schule. Die Organisation einer Konferenz der Schüler*innen ist eine Herausforderung. n Mat erialie aum / s Wenn ihr dabei Unterstützung braucht, mus R ns i t z u ngen erden, nw holt euch Hilfe, z. B. von Klassenleh- emie ngelade . rer*innen, Vertrauenslehrer*innen, der e n Gr e i r Zu d lied liede • s Mitg e Mitg e Schulleitung oder gegebenenfalls von jed e e ra ten d fe n Räum den Schulsozialarbeiter* innen. Keine b f auch r Tre r f ü r eue raucht, Angst, Herausforderungen sind dazu h b ie nn i lien . B. d da, sie zu meistern! Hier erhaltet ihr • We r Materia ule euch z r zur ode Sch ame nützliche Hinweise, die zwar nicht im s die inen Be mus e 80). Schulgesetz stehen, euch aber dabei l a o der e l l e n (§ Au g st helfen können, die Konferenz der gun Verfü Schüler*innen zu organisieren. 30 Wie organisiert ihr eure Konferenz der Schüler*innen?
Einladung nferenz eine neu gebildete Ko z der Die Schulleitung muss ch en na ch Beginn en testens 6 Wo der Schüler*innen spä 5 r Sc Konfe htu ng : Pla nen und rufen. Aber Ac hüler * des Schuljahres einbe . Lehr- erste Konferenz selbst leiten sollt ihr auch die len eu ch aber nicht bei helfen, sol in kräfte können euch da en n ladungen . Für alle weiteren Ein die Arbeit abnehmen ns üb ern immt ortlich. Meiste seid ihr selbst verantw Schu le die Einla- echer* in de r die oder der Schülerspr n Ko nfe ren zen . der restliche dung und Moderation Vorbereitung Um ein gutes Treffen vorzubereiten, denkt an folgende Punkte: Raum: Einladung: • Fragt zuerst im Sekretariat nach, • Verschickt die Einladung an welchen Terminen in eurer mindestens 1-2 Wochen vorher an Schule ein geeigneter Raum für jedes Mitglied. Das könnt ihr zum eure Konferenz frei ist und überlegt, Beispiel per Mail oder über die welcher Termin am besten für alle Klassenlehrer*innen machen. Mitglieder passt. • Wer soll die Einladung noch Inhalt: bekommen? Wollt ihr z. B. etwas mit dem oder der Elternsprecher*in • Denkt darüber nach, über welche abklären? Sind Gäste geplant? Themen ihr sprechen wollt. Gab es eine Information, z. B. aus der • Die Einladung sollte Folgendes Schulkonferenz, die für alle wichtig enthalten: Datum, Zeit (von – bis), ist? Schaut nochmal ins Protokoll Ort / Raum, Tagesordnung mit den der letzten Sitzung: Vielleicht sind Themen, die besprochen werden. Themen vorgeschlagen worden oder zu kurz gekommen? Kurz vor der Sitzung: • Legt fest, wer die Sitzung • Bereitet Material vor, um alle moderiert. Es ist wichtig, dass diese Ergebnisse festzuhalten (z. B. Stifte, Person gut dafür sorgen kann, dass Plakate, Flipchart). ihr den roten Faden nicht verliert. • Schafft eine angenehme Situation, • Legt auch fest, wer das Protokoll z. B. durch ein Willkommensplakat, schreibt. Am besten wechselt ihr Getränke oder Obst. euch von Sitzung zu Sitzung ab. Ein Protokoll muss immer geschrieben • Macht eine Ausschilderung, damit werden (§ 76 Abs. 4). alle den Raum finden. • Bereitet eine Anwesenheitsliste vor. Wie organisiert ihr eure Konferenz der Schüler*innen? 31
z der en 5 r Sc Konfe hüler * in en n So könnt ihr eure Konferenz durchführen: Beginn der Sitzung: Inhaltliche Arbeit: • Der oder die Schülersprecher*in • Die Tagesordnungspunkte werden bzw. Moderator*in begrüßt alle. nun besprochen. • Ein*e Protokollant*in wird bestimmt • Eventuell wird über Themen (wenn sie oder er im Vorfeld nicht abgestimmt. schon festgelegt wurde). • Die Aufgaben, die während der • Ein*e Zeitwächter*in wird Sitzung anfallen, werden verteilt. bestimmt. Aufgaben können zum Beispiel sein, mit der Schulleitung zu • Die Anwesenheitsliste wird erstellt. sprechen, nach einem Raum zu fragen, ein Projekttreffen • Wenn Beschlüsse gefasst werden zu vereinbaren, den Klassen zu sollen, muss vorher geklärt sein, berichten, was in der Sitzung los ob ihr beschlussfähig seid. Ihr seid war, einen Aushang ans Schwarze beschlussfähig, wenn mehr als ein Brett zu machen und so weiter. Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. • Überlegt gemeinsam, über welche Themen und wie ihr eure • Überprüft die Tagesordnung in der Mitschüler*innen informieren wollt Einladung und ergänzt diese, wenn (z. B. Schulhomepage, Schwarzes es erforderlich ist. Es ist günstig, die Brett, Klassenleiterstunde). Tagesordnung an der Tafel oder auf einen Papierbogen für alle sichtbar • Die nächsten Termine werden zu machen. Damit seht ihr immer, festgelegt. wie weit ihr in eurer Beratung seid. Beschlussfähigkeit (§ 77 Abs. 3) Ein Gremium an der Schule ist beschlussfähig, wenn mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Ausnahme: In der Schulkonferenz muss mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. 32 Wie organisiert ihr eure Konferenz der Schüler*innen?
z der „Teilt euch die Arbeit auf, en dann geht 5 r Sc es schneller und die Vera Konfe ntwortung hüler * ist auf mehrere Schulte rn verteilt.“ en in n Ausblick geben Nach dem Treffen ist es noch wichtig, dass ... • Was soll bis zur nächsten Sitzung bearbeitet werden? Was muss in • ein guter Weg gefunden wird, um der nächsten Sitzung gemacht und miteinander in Kontakt zu bleiben besprochen werden? Sollen Gäste und Informationen weiterzuleiten eingeladen werden? (z. B. E-Mail-Verteiler, Messenger), • Wann und wo wird die nächste • jede*r das Protokoll bekommt sowie Konferenz der Schüler*innen sein? eins in der Schule sichtbar für alle ausgehängt wird. Ende der Sitzung: • Die Moderation bedankt sich bei den anwesenden Schüler*innen, verabschiedet alle und schließt die Konferenz. eine f i n d et ihr der hang enz "Im An zur Konfer list e und Check hüler*innen otokoll Sc Pr l a g e für ein z" r n eine Vo er Konfere d Alle Vorlagen findet ihr auf dem Bildungsserver Wie organisiert ihr eure Konferenz der Schüler*innen? 33
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