SCHÜLER*INNEN-VERTRETUNG - Alles, was IHR wissen müsst - Für Grund- und weiterführende Land Brandenburg - Landesschülerrat ...

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SCHÜLER*INNEN-VERTRETUNG - Alles, was IHR wissen müsst - Für Grund- und weiterführende Land Brandenburg - Landesschülerrat ...
SCHÜLER*INNEN-
VERTRETUNG
Alles, was IHR wissen müsst.

                           Für Grund- und
                           weiterführende
                           Schulen im
                            Land Brandenburg
SCHÜLER*INNEN-VERTRETUNG - Alles, was IHR wissen müsst - Für Grund- und weiterführende Land Brandenburg - Landesschülerrat ...
Worum geht‘s ?

     Hallo liebe Schüler*innen,

     wir freuen uns, dass die neue Auflage                eure Arbeit. Wir haben versucht, die
     dieser Broschüre den Weg zu euch                     gesetzlichen Inhalte so verständlich
     gefunden hat.                                        wie möglich zu formulieren. Vielleicht
                                                          werden in eurer Schule bestimmte
     Wir haben sie komplett neu gestal-                   Begriffe in ihrer „eigenen Sprache“ ver-
     tet und manches den aktuellen                        wendet. Das ist völlig okay. Wir nutzen
     Veränderungen im Brandenbur-                         hier aber die Wörter und Arbeitswei-
     gischen Schulgesetz angepasst.                       sen, die im Gesetz stehen.
     Außerdem ist diese Auflage auch für
     Grundschüler*innen, denn sie haben                   Außerdem f indet ihr in dieser Bro-
     durch die Änderungen im Schulgesetz                  schüre: einen Plan für eure Projekte,
     mehr Mitwirkungsrechte erhalten. Wir                 Kopiervorlagen für euer Engagement
     wollen euch Mut machen, euch noch                    und viele Tipps und Tricks.
     mehr in der Schule für eure Rechte
     stark zu machen.                                     Wir wünschen euch viel Erfolg und
                                                          Spaß bei eurer Aufgabe als Schüler-
     In der Broschüre orientieren wir uns                 vertreter* innen und hoffen, dass
     an den Grundlagen des Brandenbur-                    Mitwirkungsarbeit in eurer Schule
     gischen Schulgesetzes in der neuesten                von allen Schüler*innen, Lehrer*in-
     Fassung von Dezember 2018. Dieses                    nen und Eltern gelebt wird!
     Gesetz ist das wichtigste Gesetz für

     Gendergerechte Sprache:
     In dieser Broschüre soll sprachlich gezeigt werden, dass das soziale
     Geschlecht („Gender“) verschiedene Formen haben kann. Deshalb
     wird das Gendersternchen (*) verwendet. Damit die Broschüre
     auch für Grundschüler*innen lesbar ist, haben wir das * da genutzt,
     wo das Wort noch verstanden und gelesen werden kann.

     Euer Autor*innen-Team:
     Schülerfortbildner*innen des LISUM Berlin-Brandenburg
     Landesrat der Schüler*innen Brandenburg
     Schüler*innen aus dem Land Brandenburg

     Kinder- und Jugendbüro Potsdam (Stadtjugendring Potsdam e.V.)
     Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
     Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM)

02
SCHÜLER*INNEN-VERTRETUNG - Alles, was IHR wissen müsst - Für Grund- und weiterführende Land Brandenburg - Landesschülerrat ...
Inhaltsverzeichnis
Was ist drin?

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          SE

              1
                  4
    KAPITEL

                      Schüler*innenvertretung
                      Was ist das und was bringt das?
                                                                         ITE
                                                                     K AP L S

                                                                      2

                                                                            EI
                      Wo kannst du mitwirken?

                                                                              TE 06
                      Gremien und ihre Funktionen
            ITE 2
          SE

              3
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    KAPITEL

                      Wie wird gewählt?
                      Alles, was ihr für die Wahlen wissen solltet
                                                                         ITE
                                                                     K AP L S

                                                                     4

                                                                            EI
                      Als Klassensprecher*in oder Schüler-

                                                                              TE 26
                      sprecher*in gewählt und nun?
            ITE 3
          SE

              5
                  0
    KAPITEL

                      Wie organisiert ihr eure
                      Konferenz der Schüler*innen?
                                                                         ITE
                                                                     K AP L S
                      Projekte umsetzen
                      Von der Idee zur Wirklichkeit                   6     EI
                                                                              TE 34

            ITE 4
          SE          Tipps und Tricks

              7
                  0
    KAPITEL

                      für eine erfolgreiche
                      Schüler*innenvertretung
                                                                         ITE
                                                                     K AP L S

                                                                      8
                                                                            EI

                      Wusstet ihr schon, dass ...?
                                                                              TE 48

                      Eure Rechte & Pflichten
            ITE 5
          SE

              9
                  2
    KAPITEL

                      Hilfreiche Adressen
                      und Links

                      Anlage
                      Muster, Vorlagen und Übersichten
                                                                                56
                                                                       SEITE

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SCHÜLER*INNEN-VERTRETUNG - Alles, was IHR wissen müsst - Für Grund- und weiterführende Land Brandenburg - Landesschülerrat ...
Schüler*innenvertretung
   Was ist das und was bringt das?

        Was ist eine schulische Interessenvertretung?

        An deiner Schule entscheidet immer                  Schule werden Schüler*innen gewählt,
        die Schulleitung, ist doch klar, oder?              die mit den Lehrer*innen und Eltern
        FALSCH! Ihr Schüler * innen dürft                   Entscheidungen für die Klasse oder
        mitentscheiden! Aber wer vertritt                   die ganze Schule treffen. Hier kommst
        eigentlich deine Interessen an der                  du ins Spiel: Du kannst also deine Inte-
        Schule? Das ist im Prinzip ganz                     ressenvertretung wählen oder dich
        einfach: Du selbst! Nicht nur deine                 sogar selbst wählen lassen.
        Lehrer* innen und die Eltern sollen
        in der Schule zum Beispiel mitbe-                   Schulische Interessenver tretung
        stimmen, wann die Schule beginnt,                   bedeutet also, dass du an deiner
        wohin die Klassenfahrt geht oder wie                Schule mitbestimmen darfst.
        der Schulhof aussehen soll. An jeder

                                                                                   „Von uns bekommt
                                                                                     ihr hier einige
                                                                                    spezielle Tipps.“

 „Hallo …, toll, dass
                    ema
ihr euch für das Th
     interessiert!“

 04   Schüler*innenvertretung – Was ist das und was bringt das?
SCHÜLER*INNEN-VERTRETUNG - Alles, was IHR wissen müsst - Für Grund- und weiterführende Land Brandenburg - Landesschülerrat ...
* innen
                                                                                          er

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                                                                                      Schül

                                                                                                        rt  retu
                                                                                                        n
                                                                                                    g

Jetzt fragst du dich vielleicht:
Warum sollte ich mich wählen lassen?

Du sammelst Erfahrungen, z. B.                 Du erhältst Anerkennung und
bei der Umsetzung von Projekten.               Wertschätzung von anderen.

• Die Aufgaben einer                           • Erzähle deinen Mitschüler*innen
  Schüler*innenvertretung sind                    von euren Projekten! Ihr als
  sehr unterschiedlich, zum Beispiel              Schülervertreter*innen könnt
  kannst du Schulfeste planen                     nur begeistern, wenn eure
  oder Unterschriften für eine neue               Mitschüler*innen auch sehen, was
  Sporthalle sammeln!                             ihr tut.

• Hab keine Angst vor Fehlern, denn            • Höre deinen Mitschüler*innen
  aus ihnen kannst du nur lernen!                 zu und interessiere dich für ihre
                                                  Ideen.
• Du kannst Workshops besuchen,
  um besser mit der Schulleitung zu
  reden und Wünsche durchsetzen
  zu können, dich aber auch
  weiterbilden und für Inhalte
  wie Anti-Mobbing oder Anti-
  Rassismus stark machen.
                                                                                                             :
                                                                          hinweise       n möchten
                                                               f wir noch
Du lernst, im Team zu arbeiten.
                                                      Worau         en Sch
                                                                                ulen ist         steinige
                                                                                                           r
• In der Gruppe habt ihr die größte                    In m a n c h
                                                                               g e in langer,
                                                                             n
                                                                timmu                      leiben
  Chance, etwas an eurer Schule zu                      Mitbes                 : Dranb
                                                                    t z d  e m                    l Kraft
                                                        Weg. Tr
                                                                  o                     t oft vie
  bewegen!
                                                                         D  a s koste                en
                                                        lohnt s
                                                                 ic h  !                    sönli h
                                                                                                 c
                                                                       D  o c h  die per         le b nisse,
                                                                  it .                      lgser
• Deine Stellvertreter*innen und                         und Ze                 n d  E r fo
                                                                   ngen u                    ageme
                                                                                                      nt
  andere Klassensprecher*innen in                        Erfahru            h  d ein Eng
                                                                   d   u rc
  der Schule helfen dir. Gemeinsam                        die du                    s wert.
                                                               m   e  ls t, sind e
  könnt ihr Ideen umsetzen.                               sa m

                                      Schüler*innenvertretung – Was ist das und was bringt das?               05
SCHÜLER*INNEN-VERTRETUNG - Alles, was IHR wissen müsst - Für Grund- und weiterführende Land Brandenburg - Landesschülerrat ...
Wo kannst du mitwirken?
 Gremien und ihre Funktionen

       Innerhalb der Schule kannst du dich
       auf verschiedenen Ebenen und in ver-
       schiedenen Funktionen als Interes-
       senvertreter*in deiner Mitschüler*in-
       nen engagieren. In diesem Kapitel soll
       dir gezeigt werden, wo und wie du
       dich in den schulischen Gremien ein-
       bringen kannst.

       Grundsätzliches zur Gremienarbeit
       Wer an der Schule welche Rechte hat, ist in Gesetzen und Vorschriften geregelt.
       Die meisten Informationen über die schulischen Gremien findest du im Branden-
       burgischen Schulgesetz („BbgSchulG“). In der Tabelle auf Seite 7 siehst du auf
       einen Blick, was wo steht:

                                                                           ches
               Was bedeutet                                  Brandenburgis
              Dieses Ze
                              da
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                                                 ?           Schulgesetz kungsrechte
                         ichen nen                                        wir
              Paragrap              nt man                   Deine Mit                   ert
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             Gesetzen               graph ist                in der Sch                c h e
                        zu finden                in                        enburgis
             zurechtzu              u nd hilft, si            das Brand                ch  u lG) im
                        finden. Je                 ch                       tz (BbgS
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                                                raph
                                                                 il 7 (§ 74  - § 98). D
            Inhalt. W                                         Te                           Rechte
                     eil nicht je             n                               eit, deine
            BbgSchu               de Ausga
                                              be vom           die Sicherh             zu   nehmen.
                     lG gleich
                                 aussieht,                       u ch  in A n spruch
           Paragrap                        h  ilft der         a
                     h als Aufz
           so wie hie            ählungsz
                      r die Kap            eichen,
                                itelzahlen
                                            .

06   Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen
SCHÜLER*INNEN-VERTRETUNG - Alles, was IHR wissen müsst - Für Grund- und weiterführende Land Brandenburg - Landesschülerrat ...
s t du
                                                                                            nn

                                                                                             2

                                                                                    Wo ka

                                                                                                      m
                                                                                                          itwirke
                                                                                                    n?

      Paragraph               Hier findest du Informationen über …

          §§ 74-80            Grundsätze für alle Gremien

            § 83              Klassensprecher*innen

            § 84              Konferenz der Schüler*innen

          §§ 87-89            Fachkonferenzen, Klassenkonferenzen,
                              Jahrgangskonferenzen

          §§ 90,91            Schulkonferenz

            § 93              Mitwirkung von Schüler*innen
                              am Oberstufenzentrum (OSZ)

            § 95              Schulkonferenz am OSZ

          §§ 96,97            Abweichende Formen der Mitwirkung, Schulversuche

         §§ 136-139           Gremien auf Kreis- und Landesebene

                                                  Wie kommst du in ein Gremium?

                                                  • In ein Gremium musst du
                                                     gewählt werden.
  Gremium
  Was ist                                         • Gremien sollen möglichst
            eigentli
  ein Gre            ch                              paritätisch besetzt werden, d.h.
          mium?
  Gremiu                                             es wäre schön, wenn genauso
          m = ein
 gewählt          e Grupp                            viele Mädchen wie Jungen in
          er Perso        e
 bestimm           nen mit                           einem Gremium sind. Beispiel: Bei
           ten Aufg
(z. B. Sc            aben                            der Klassensprecher*innenwahl
         hulkonfe
                  renz)                              wäre es gut, einen Jungen und ein
                                                     Mädchen zu wählen.

                                            Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen             07
SCHÜLER*INNEN-VERTRETUNG - Alles, was IHR wissen müsst - Für Grund- und weiterführende Land Brandenburg - Landesschülerrat ...
s t du
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             2
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Wo ka

                      itwirke
                 n?

          Wer darf an einer                                     Was darfst du
          Gremiensitzung teilnehmen?                            in den Gremien?

          • Alle gewählten Mitglieder (auch                     Mitwirkungsrechte werden in Beteili-
               beratende) eines Gremiums haben das              gungs- und Entscheidungsrechte unter-
               Recht, teilzunehmen. Damit auch die              schieden. In der Tabelle auf Seite 9 kannst
               stellvertretenden Mitglieder immer               du sehen, was das konkret bedeutet.
               teilnehmen können, muss aber ein                 Beide Rechte sind wichtige Erfolge und
               Beschluss gefasst werden. Nur wenn               Möglichkeiten der Schüler* innen, sich
               das Mitglied verhindert ist, hat das             einzubringen. Als Gremienmitglied soll-
               stellvertretende Mitglied auf jeden Fall         test du diese Rechte unbedingt nutzen.
               das Recht, teilzunehmen.

          • Es dürfen Gäste eingeladen
                                                                Beratend
               werden, wenn die Mehrheit der                            e Mitgliede
               stimmberechtigten Mitglieder dafür
                                                             In einig
                                                                       en Kon         r
                                                            Mitglie             ferenze
               ist.                                                   der. Be             n gibt
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                                                                     ie Aufg           e  Mitglie        tende
                                                           zu treff           abe, En             der ha
          • Die Schulleitung darf an allen                          en. Sie            ts cheidu        b en
                                                           Expert            sind ab              ngen
               schulischen Gremiensitzungen                       * innen             e r oftmals
                                                          oder vo           für ein
               teilnehmen.                                         n der E           bestim
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                                                                  nnen d             idung           hema
                                                         Konfer            ie ande            betroffe
                                                                 enz be             ren Mit           n
                                                         Entsch          raten u              glieder
                                                                 eidung            nd so z            der
                                                        Sie mü            sfindu            u einer
                                                                ssen au            ng beit          guten
                                                        eingela           ch imm            ragen.
                                                                den we              er
                                                                         rden.

08      Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen
SCHÜLER*INNEN-VERTRETUNG - Alles, was IHR wissen müsst - Für Grund- und weiterführende Land Brandenburg - Landesschülerrat ...
s t du
                                                                                       nn

                                                                                        2

                                                                               Wo ka

                                                                                                 m
                                                                                                     itwirke
                                                                                               n?

   Beteiligungsrechte                      Entscheidungsrechte
   (§ 75 Abs.3)                            (§ 75 Abs.3)

   DU DARFST                               DU DARFST

   BERATEN                                 ABSTIMMEN!

   • deine Meinung zu                      • Dabei darfst du frei nach deinem
     bestimmten Themen                       Wissen und Gewissen abstimmen.
     äußern,                                 Das bedeutet, dass du weder
   • Fragen stellen,                         an Aufträge deines Gremiums
   • eigene Vorschläge                       gebunden bist, noch darf dir
     einbringen.                             deine Klasse vorschreiben, wie du
                                             bei bestimmten Abstimmungen
                                             entscheidest.

   Die Gremien, in welchen du              Die Gremien, in welchen du
   Beteiligungsrechte hast, sind           Entscheidungsrechte hast, sind z. B.
   z. B. die Klassenkonferenz,             die Konferenz der Schüler*innen
   die Konferenz der Lehrkräfte,           und die Schulkonferenz.
   die Elternkonferenz und die
   Fachkonferenz.

Welche Gremien gibt es an deiner Schule?

In dem abgebildeten Schema auf               Für deinen Schulalltag sind insbe-
Seite 19 findest du im unteren Teil alle     sondere diese Gremien in der Schule
Gremien der Schule, die im Branden-          wichtig:
burgischen Schulgesetz benannt wer-
den. Es gibt drei wichtige Personen-         Alle Schüler* innen ab der 4. Klasse
gruppen, ohne die die Schule nicht           wählen 2 Klassensprecher* innen
funktionieren würde. Das sind die            und 2 Stellvertreter* innen (§ 83).
Eltern, die Lehrer*innen und natürlich       In den Klassen 1 bis 3 dürfen Klas-
ganz wichtig – IHR, die Schüler*innen.       sensprecher* innen gewählt werden,

                                       Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen             09
SCHÜLER*INNEN-VERTRETUNG - Alles, was IHR wissen müsst - Für Grund- und weiterführende Land Brandenburg - Landesschülerrat ...
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                                                          VERTRAULICH!                       chen werden,
                                                                          en, die bespro
                  n?
                                                          Manche Them                         t du daher
                                                                          h. Einiges darfs
                                                          sind vertraulic                      n oder
                                                                           itschüler*inne
                                                          nicht deinen M              hl en . B  eispiel:
                                                                             en erzä
                                                          anderen Person                      über
                                                                           senkonferenz
                                                           Wenn die Klas                 le r* innen berät,
           wenn die Schüler* innen es                                      elner Schü
                                                           Probleme einz                          davon
           wollen (§ 83 Abs. 2). Sie vertre-                                 anderen nicht
                                                           dann darfst du                          en dürfen
           ten die Interessen ihrer Mit-                                     assenkonferenz
                                                           erzählen. Bei Kl                         ens nur
           schüler*innen in den Klassen.                                      ler* innen übrig
                                                            Eltern und Schü                     , bei denen
           Das dürfen sie auch in der                                       en teilnehmen
                                                            bei den Them                           rsetzungen
           Elternversammlung (§ 81)                                          ugnisse oder Ve
                                                            es nicht um Ze                       geplant, dass
           ihrer Klasse oder in der Klas-                                   en wird das so
                                                            geht. Am best                       und ihr früher
           senkonferenz (§ 88) / Jahr-                                       Ende kommt
                                                             dieser Teil am
           gangskonferenz (§ 89), in der
                                                             gehen könnt.
           alle Lehrer*innen, die in einer
           Klasse unterrichten, über die
           Entwicklung der jeweiligen
           Klasse beraten.

             Euer eigenes Gremium ist die Konferenz der Schüler*innen (§ 84). Dort treffen
             sich alle gewählten Klassensprecher* innen einer Schule, um die Interessen
             aller Schüler*innen der Schule zu vertreten sowie Probleme oder Anliegen aus
             einzelnen Klassen zu besprechen. In der Konferenz der Schüler*innen wird auch
             der oder die Schülersprecher* in aus dem Kreis aller Klassensprecher* innen
                                                         gewählt. Der oder die Schülersprecher*in
                                                         der Schule kann auch durch eine Direkt-
                                                         wahl von allen Schüler*innen der Schule
                                                          gewählt werden (§ 84 Abs. 4). Diese* r
                                                          hat u. a. die Aufgabe, die Interessen aller
                                                          Schüler*innen gegenüber der Schullei-
                                  r * in n   e n
                   der Schüle eigene
                                                           tung und den Gremien einer Schule zu
K o n  f e r e n z                                          vertreten. Das bedeutet, sie sprechen
                         t ihre
  e d  e   S c hule ha            u m      ü  b er          über die Probleme, Ideen und Anliegen
J                            elt,
      ra  c h  e  entwick             e  n  . D  ie          ihrer Klassen. Auch in den Grundschu-
 S p                      sprec    h
     it w  ir k ung zu               ll e ic  h t als         len wird eine Konferenz der Schü-
 M                           u vie
    it z u  n  g en, die d         n  fe  re   n z“ oder      ler*innen gebildet (§ 84 Abs. 1). Wenn
  S                           rko
                   spreche                        nnst,
  „Klassen                   mlu    n  g  “   ke               es Vertreter*innen der Klassen 1 bis 3
                  rversam                       z  der
   „Schüle                   „Kon    fe  re   n                gibt, sind diese beratende Mitglieder.
                   offiziell                     egriff
    heißen                     Die   s e n    B                 Wie ihr die Konferenz organisiert,
                   * innen“.                       hüre.
     Schüler                   de   r   B  ro  s c              erfahrt ihr in Kapitel 5.
                     n wir in
      benutze

10       Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen
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                                                                                      nn

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Gremien an eurer Schule

Die Konferenz der Eltern (§ 82) setzt      In der Fachkonferenz (§ 87) bera-
sich aus den 2 gewählten Elternspre-       ten die Lehrkräfte eines Faches z. B.
cher*innen einer jeden Klasse zusam-       darüber, welche Lehrbücher benutzt
men und hat die Aufgabe, die Inte-         werden oder wie die Leistungsbe-
ressen aller Eltern einer Schule zu        wertung konkret durchgeführt wird.
vertreten. Hier könnt ihr zum Beispiel     In dieser Konferenz wird auch über
eigene Projekte vorstellen und die         Unterrichtsprojekte, die manchmal
Eltern fragen, ob sie euch unterstützen    fächerübergreifend sind, beraten und
wollen.                                    ihr habt die Möglichkeit selbst Vor-
                                           schläge zu machen.
Die Konferenz der Lehrkräfte (§ 85)
besteht aus allen Lehrkräften, dem         Die Klassenkonferenz (§ 88), in der
sonstigen pädagogischen Personal           alle Lehrkräfte einer Klasse Mitglied
sowie der Schulleitung einer Schule        sind, berät über alles, was die Unter-
und berät z. B. über den Stundenplan,      richts- und Erziehungsarbeit in der
wie viele Stunden Förderunterricht         Klasse betrifft. So wird z. B. über die
gegeben werden oder welche gemein-         Versetzung, den Umfang der Hausauf-
samen Grundsätze es für Noten gibt.        gaben oder die Teilnahme am Förde-
Hier könnt ihr aber auch gemeinsam         runterricht beraten und entschieden.
mit euren Lehrkräften Ideen für die        Hier habt ihr z. B. die Möglichkeit, eure
Projektwoche sammeln oder eure             Gedanken über die Verteilung von
Ideen aus der Konferenz der Schü-          schriftlichen Klassenarbeiten einzu-
ler*innen vorstellen.                      bringen.

Wichtig: An diesen vier Konferenzen dürft ihr als beratende Mitglieder
teilnehmen, wenn es nicht um einzelne Personen geht, also zum
Beispiel darum, welche Noten eure Mitschüler*innen haben.

                           „Hier ein Erklärvideo zu
                           Gremien an der Schule.“

                                      Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen              11
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          Wer wird wie von wem gewählt?

                                                              Die Konferenz der
                       *IN1 DER SCHULE                                         aus dem
SCHÜLERSPRECHER                                         Schüler*innen wählt
                                                                                nen der
   und bis zu 3 Ste llve rtreter*innen                   Kreis aller Schüler*in
                                                                                   …
                                                            Schule Mitglieder für

          Schülersprecher*in
                             ist                              SCHULKONFERENZ
           Klassensprecher*in
                              !                                Mitglieder sind u.a.
                                                                               einzügi-
                                                          5 Schüler*innen, bei
                                                                                r*innen
                                                          gen Schulen 3 Schüle
                                       RER*INNEN
                 3 VERTRAUENSLEH
                    (we rde n aus dem  Kreis der
                              der Sch ule gewählt)
                  Lehrkräfte                                          Kreisrat der
                                                                     Schüler*innen
                                                                       1 Mitglied

                                                                 > Konferenz
                             HÜLER*INNEN
        KONFERENZ DER SC                                           der Lehrkräfte
                                Klassen-
           Mitglieder sind alle                                  > Fachkonferenzen
                          en der Schule
           sprech er* inn                                        > Elternkonferenz
                                                                      je Konferenz 2
                                                                   beratende Mitglieder

                          KLASSE                               KLASSENKONFEREN
                                                                                     Z
                              recher*innen                                        en als
         > wählt 2 Klassensp                                  beide Sprecher* inn
                             ein mal im Monat
         > darf mi nd estens                                    beratende Mitglieder
                    sse nth em en sprechen
           über Kla

          Für jedes Mitglied wählt ihr 1 Stellvertreter*in.

          1 Direktwahl: Die oder der Schülersprecher*in für die gesamte Schule können auch direkt aus der Mitte aller
          Schüler*innen gewählt werden. Die Kandidat*innen müssen in diesem Fall keine Klassensprecher*innen
          sein. Notwendig dafür ist ein Beschluss der Konferenz der Schüler*innen ( § 84). Die Stellvertreter*innen
          müssen aus dem Kreis der Konferenz der Schüler*innen gewählt werden.

12      Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen
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                                                                                    nn

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Konferenz der Schüler*innen

Die Konferenz der Schüler* innen ist     An dieser Stelle wollen wir euch auf
spätestens 6 Wochen nach Schuljah-       die wichtige Funktion der Vertrauens-
resbeginn einzuberufen (§ 82 Abs. 5).    lehrer* innen hinweisen. Sie können
Zur ersten Sitzung einer neu gebilde-    eine gute Unterstützung für euch und
ten Konferenz der Schüler*innen lädt     die Interessenvertretung in der Schule
die Schulleitung ein.                    sein. Sie sollen euch bei der Schü-
                                         ler* innen-Vertretungsarbeit beraten
Neben der Beratung von wichtigen         und sich auch für eure Vorhaben ein-
Themen und dem Treffen von Ent-          setzen!
scheidungen und Beschlüssen werden
viele Funktionen gewählt:

• 1 Schülersprecher*in und bis zu
  3 Stellvertreter*innen                                           „Tipp: Handout zur
                                                                Schülersprecher*inne
                                                                                      n-
• 5 Mitglieder für die Schul-                                        Direktwahl“
  konferenz aus dem Kreis aller
  Schüler*innen der Schule

• 1 Mitglied für den Kreisrat der
  Schüler*innen aus dem Kreis
  aller Schüler*innen der Schule

• je 2 beratende Mitglieder
  für die Konferenz der Eltern,
  die Konferenz der Lehrkräfte
  und die Fachkonferenzen

• bis zu 3 Vertrauenslehrer*innen
                                                                 Bildungsser
                                                                                ver

                                    Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen              13
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                                                            „Die Schulkonfere
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                                                             ist der Bundestag
                       itwirke                                   der Schule!“
                  n?

           Schulkonferenz

           Das wichtigste Gremium in der Schule ist die Schulkonferenz (§ 90). Sie ist das
           gemeinsame Beratungs- und Entscheidungsgremium. Hier werden die wichtigs-
           ten Angelegenheiten der Schule entschieden.

           Wer ist dabei?                                       Worum geht es?

           Die Schulkonferenz besteht aus                       In der Schulkonferenz (§ 91) wird
           1 6 s t i m m b e re c h t i g te n M i tg l i e -   zum Beispiel darüber gesprochen,
           dern: 5 Schüler* innen, 5 Eltern und
           4 Lehrer* innen sowie der oder die                   • wann Pausen stattfinden,
           Schulleiter* in. Hinzu kommt noch                    • wie viele Hausaufgaben
           1 Vertreter*in des Schulträgers. In der                verteilt werden,
           Schulkonferenz einer Grundschule                     • welche Projekte ihr machen wollt,
           sind die Schülervertreter* innen ab                  • wann in welchem Jahrgang
           Klasse 4 stimmberechtigte Mitglieder.                  Klassenfahrten gemacht werden,
                                                                • welche Probleme es an
           Du siehst, die Schüler* innen haben                    der Schule gibt,
           genauso viele Stimmen wie die Leh-                   • ob es Blockunterricht oder
           rer*innen oder die Eltern. Als gewählte                Einzelstunden gibt,
           Gremienmitglieder könnt ihr also an                  • wer an eurer Schule Essen anbietet,
           der höchsten Stelle in der Schule bei                • wie die variablen Ferientage
           unterschiedlichen Themen mitent-                       verteilt werden,
           scheiden. An diesen Treffen solltet ihr              • wann der Unterricht beginnt,
           wirklich immer teilnehmen!                           • was in der Hausordnung steht.

Schulträger
In der Regel sind die Gemeinden, die Landkreise oder die kreisfreien Städte
Schulträger. Der Schulträger ist verantwortlich für alles, was mit dem Bau der Schule
und den dazugehörenden Anlagen (z. B. Schulhof, Turnhalle, Sportplatz), dem
Umbau oder der Auflösung von Schulen zusammenhängt. Bei all diesen Fragen
geht es um Geld, über das auch der Schulträger entscheidet. Ihm unterstehen die
Einrichtung der Schule, die Lehrmittel und die Personen, die keine Lehrkräfte sind
(z. B. Hausmeister*in, Sekretär*in). Ebenfalls muss er für die Namensgebung sorgen.

14       Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen
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                                                                                       nn

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Wie du erkennen kannst, ist die Mitwirkung in den schulischen Gremien sehr
vielfältig. Deswegen gilt: Willst du an deiner Schule etwas verändern, dann nutze
deine Möglichkeiten in den Sitzungen der schulischen Gremien!

Warum solltest du unbedingt an den
Sitzungen der anderen Gremien teilnehmen?

Vielleicht werden auf den Treffen nicht immer Dinge besprochen, die euch persönlich
interessieren. Trotzdem ist es genauso wichtig, an diesen Treffen teilzunehmen, weil
es auch eure Aufgabe ist, die Interessen der anderen Schüler*innen zu vertreten.
Dazu solltet ihr die Termine und die Tagesordnung der Sitzungen kennen. Bittet
deshalb die Vorsitzenden, euch rechtzeitig eine Einladung mit der Tagesordnung
zu geben. Wenn es nicht klappt, dann fordert Unterstützung von eurer Schulleitung.

Mitwirkung auf Kreis- und Landesebene

Um auch außerhalb der Schule eure Interessen und Ideen
weiterzugeben und umzusetzen, sind auf der Kreisebene der
Kreisrat der Schüler*innen (§ 136) und auf der Landesebene der
Landesrat der Schüler*innen (§ 138) zuständig.

Kreisrat der Schüler*innen (KSR)

Im Kreisschülerrat treffen sich Schülervertreter* innen aus allen Schulen des
Kreises bzw. der kreisfreien Städte. Jede Schule kann 1 Mitglied und 1 Stellvertre-
ter*in für den Kreisrat der Schüler*innen wählen. Auch an den Grundschulen wird
ein Mitglied für den Kreisrat der Schüler*innen gewählt (§ 84 Abs. 4). Die Grund-
schüler*innen sind ebenfalls stimmberechtigte Mitglieder. Die Vertreter*innen der
Schulen in freier Trägerschaft haben eine beratende Stimme im Gremium. Der
Kreisrat der Schüler*innen wird durch eine oder einen Beratungslehrer*in auf Kreis-
ebene unterstützt (§ 138 Abs. 6).

Die Kreisräte beraten mindestens 2x im Jahr. Sie treten spätestens 10 Wochen
nach Schuljahresbeginn erstmalig zusammen (§ 136 Abs. 5). Der KSR setzt sich
kreis- bzw. stadtweit für die Schüler*inneninteressen ein, beteiligt sich politisch
an der Schulplanung, vertritt in unterschiedlichen Gremien die Belange der Schü-
ler*innen und fördert den Austausch sowie die Vernetzung der Schulen.

                                       Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen              15
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                                                                 Schulen in freier Trägerlen in freier
                                                                                   Schu
                                                                 Manche nennen                                er
                                                                                  ch  „Privatschulen“ od
                                                                 Trägerschaft au                     zu  m   Be  ispiel
                                                                                    äger können
                                                                 „freie Schulen“. Tr                  n  se in .
                                                                                     n oder Kirche
                                                                 Vereine, Stiftunge                           n
                                                                                    Tr ägerschaft müsse
          Kreisschulbeirat (KSB)                                 Schulen in freier                  lg  es et ze  s
                                                                                      en des Schu
                                                                  sich an den Rahm                     g  ha lte n.
                                                                                     der Mitwirkun
                                                                  auch im Bereich                            auf
                                                                                     ss auch bei ihnen
          Im Kreisschulbeirat (§ 137) treffen sich                Das bedeutet, da                   n,  El te rn
                                                                                     Schüler*inne
          die gewählten Vertreter*innen der Schü-                  allen Ebenen für                   lichk  eit
                                                                                      nen die Mög
          ler*innen, Eltern und der Lehrer*innen,                  und die Lehrer*in                             uss.
                                                                                    ge  währleistet sein m
          um gemeinsam zu beraten. Jeder KSR                       der Mitwirkung                    Fo   rm  en
                                                                                         sie andere
          wählt 8 Mitglieder in den Kreisschul-                    Allerdings können
                                                                                    da  s an ihrer Schule
          beirat. An den Sitzungen nehmen zum                       wählen, wie sie                        - und
                                                                                      llen. In den Kreis
          Beispiel auch Schulrät*innen aus dem                      verwirklichen wo                 te nd  e
                                                                                          d sie bera
          Schulamt teil, an die man Fragen stel-                    Landesgremien sin
          len kann. Der Kreisschulbeirat soll seine                 Mitglieder.
          Meinung zu verschiedenen Themen im
          Kreis sagen und Vorschläge machen.
          Das Schulamt überlegt dann, wie diese
          Vorschläge umgesetzt werden können.

          Beispiele für Aufgaben und Themen des Kreisschulbeirates (KSB):

          • Schülerbeförderung: Der KSB                     • Schulbezirke: Der KSB darf seine
               spricht darüber, wie ihr besser                  Meinung dazu sagen, welche
               mit Bus und Bahn zur Schule und                  Schulen zu einem Schulbezirk
               zurück nach Hause kommt.                         gehören sollen, das heißt, welche
                                                                Schüler*innen auf welche
          • Schulentwicklungsplanung:                           Grundschule gehen sollen.
               Im KSB geht es auch darum, wie
               viele Schüler*innen im nächsten              • Änderungen von Schulen:
               Schuljahr neu dazukommen                         Bei diesem Thema geht
               und was genau gebraucht wird,                    es zum Beispiel darum, ob
               um sie gut zu empfangen.                         Schulen zusammengelegt oder
                                                                geschlossen werden sollen.
          • Schulbau: Hier wird besprochen, ob
               Schulen neu gebaut werden sollen
               oder einen Anbau, wie zum Beispiel
               einen Sportplatz, bekommen sollen.

             Die Arbeit im Kreisschulbeirat ist sehr wichtig für den Kreisrat der Schüler*innen,
             weil hier die größten Entscheidungen getroffen werden. Mit 8 Mitgliedern habt
             ihr Schüler*innen dort auch genauso viele Stimmen wie Eltern und Lehrkräfte.

16      Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen
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                                                                               Wo ka

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                                                                                                     itwirke
                                                                                               n?

Landesrat der Schüler*innen Brandenburg (LSR)

Je 2 Vertreter* innen aller Kreisräte       in der Schule sowie für mehr
der Schüler* innen des Landes Bran-         Mitbestimmungsrechte der
denburg werden in den Landesrat             Schüler*innen ein.
der Schüler*innen gewählt. Das heißt,
der LSR hat insgesamt 36 Mitglieder         Da Bildung Ländersache ist, ist der
aus den 18 Kreisräten der Schüler*in-       Landesrat der Schüler*innen das wich-
nen. Er setzt sich für den Austausch        tigste Schüler*innen-Mitwirkungsgre-
von Schüler* innen auf Landesebene          mium im Land Brandenburg, in dem
ein, organisiert Veranstaltungen wie        Schüler*innen wichtige bildungspoli-
Regionalkonferenzen mit Workshops           tische Entscheidungen mitgestalten
zur Mitwirkung und vernetzt Gremien         können. Außerdem könnt ihr dem LSR
auf Kreis-, Länder- und Bundesebene.        immer gerne mit einem Brief oder
Der LSR trifft sich 3-4 Mal im Schuljahr    einer E-Mail von euren Problemen
und spricht auf den Sitzungen zum           berichten und Fragen - vor allem zur
Beispiel darüber, ob die Kreisräte der      Mitwirkung - stellen. Der Landesrat der
Schüler*innen gut funktionieren, wie        Schüler* innen wird durch eine oder
das Abitur bewertet werden soll oder        einen Beratungslehrer*in auf Landese-
wie die Ausbildung der Lehrkräfte ver-      bene unterstützt (§ 138 Abs. 6).
ändert werden soll. Der LSR setzt sich
gegen Diskriminierung und Mobbing

                                       „Schaut doch
                                    einfach mal auf di
                                                      e
                                    Homepage des LSR
                                                     .“

                                                        www.lsr-brandenburg.de

                                       Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen              17
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                 n?

          Landesschulbeirat (LSB)

          Der Landesschulbeirat (§ 139) funktio-            Vorschläge machen. Oft müssen sich
          niert ähnlich wie der Kreisschulbeirat,           das zuständige Ministerium und der
          nur auf Landesebene. Hier treffen                 LSB dann auf die Änderungen einigen.
          sich die drei Gruppen, also Eltern,               So schaffen es manche Vorschläge von
          Lehrkräfte und Schüler* innen, mit                Mitgliedern des LSR - also von Schü-
          verschiedenen Verbänden und Orga-                 ler* innen wie euch - in Gesetze, die
          nisationen.                                       dann für das ganze Land Brandenburg
                                                            gelten. Ansonsten darf der LSB (wie
          Beispiele für Aufgaben und Themen                 alle anderen Gremien) natürlich auch
          des Landesschulbeirates (LSB):                    eigene Themen setzen.

          • das Schulgesetz,                                Beschlussfähigkeit: Im Kreisschulbei-
          • die Rahmenlehrpläne,                            rat und dem Landesschulbeirat muss
          • die Gymnasiale Oberstufen-                      mindestens die Hälfte der stimmbe-
               verordnung (GOSTV),                          rechtigten Mitglieder anwesend sein,
          •    das Gemeinsame Lernen,                       um Beschlüsse zu fassen.
          •    die Lehramtsausbildung,
          •    der Förderunterricht,                        Vor allen wichtigen Entscheidungen
          •    die Mitwirkung im Land                       der Schulträger oder des Ministeriums
               Brandenburg.                                 für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
                                                            müssen der Kreisschulbeirat oder der
          Für viele dieser Themen gibt es eigene            Landesschulbeirat angehört werden
          Gesetze. Bevor ein Gesetz geändert                und haben damit die Möglichkeit, auf
          werden soll, darf der LSB über die                politische Entscheidungen Einfluss zu
          Änderungen abstimmen und eigene                   nehmen.

             Schulische Mitwirkung im Land Brandenburg
                                Welche Gremien gibt es?

18      Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen
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                                                                                                   nn

                                                                                                    2

                                                                                           Wo ka

                                                                                                             m
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                                                                                                           n?

LAND                                              § 139 Landesschulbeirat
                      Je 8 Vertreter*innen der Landesräte; Vorsitzende*r des Bildungsausschusses des
                      Landtages; 1 Vertreter*in der kommunalen Spitzenverbände; je 1 Vertreter*in der
                     evangelischen u. katholischen Kirche sowie des Humanistischen Verbandes, je ein
                     Vertreter*in der Eltern, Schüler*innen, Lehrkräfte sowie Träger von freien Schulen;
                     je 1 Vertreter*in des DGB, des DBB; je 1 Vertreter*in der HK, der IHK, der Unterneh-
                      merverbände; je 1 Vertreter*in des Landes-Kinder- und Jugendausschusses u. d.
                                      Frauenverbände, 1 Vertreter*in des sorbischen Rates

                        § 138 Landesrat                 § 138 Landesrat              § 138 Landesrat
                         der Lehrkräfte              der Schüler*innen                  der Eltern
                      je 2 Vertreter*innen           je 2 Vertreter*innen         je 2 Vertreter*innen
                            pro Kreis                       pro Kreis                    pro Kreis

KREIS                                             § 137 Kreisschulbeirat
                       Je 8 Vertreter*innen der Kreisräte, Vorsitzende*r des für Bildung zuständigen
                                         Ausschusses; ggf. Vertreter*in der Sorben

                              Kreisrat                      Kreisrat                     Kreisrat
                         der Lehrkräfte               der Schülerinnen                 der Eltern
                         je 1 Vertreter*in             je 1 Vertreter*in            je 1 Vertreter*in
                             pro Kreis                     pro Kreis                    pro Kreis

SCHULE                                             §§ 90, 91 Schulkonferenz
                    Schulleiter*in, 4 Vertreter*innen der Konferenz der Lehrkräfte, 5 Vertreter*innen der
                     Konferenz der Schüler*innen, 5 Vertreter*innen der Elternkonferenz, 1 Vertreter*in
                                                       des Schulträgers

Fachkonferenzen            Konferenz                       Konferenz                    Konferenz
 Alle Lehrkräfte,       der Lehrkräfte                der Schüler*innen                 der Eltern
die in einem Fach     Alle Lehrkräfte der          Alle Klassensprecher*in-      Alle Elternsprecher*in-
   unterrichten             Schule                      nen der Schule               nen der Schule

                       Klassenkonferenz                Sprecher*innen               Sprecher*innen
                    Alle Lehrkräfte, die in ei-          der Klassen                   der Eltern
                    ner Klasse unterrichten        Je 2 Vertreter*innen pro     Je 2 Vertreter*innen pro
                                                            Klasse                       Klasse

                          LEHRKRÄFTE                   SCHÜLER*INNEN                    ELTERN

                                                  Wo kannst du mitwirken? - Gremien und ihre Funktionen              19
Wie wird gewählt?
 Alles, was ihr für die Wahlen wissen solltet

                                                 Hier erfahrt ihr alles, was ihr für Wahlen,
                                                 z. B. von Klassensprecher* innen, Schüler-
                                                 sprecher*innen sowie Mitgliedern in Gremien
                                                 wissen solltet. Alle Wahlen werden nach der-
                                                 selben Schrittfolge durchgeführt. Wir wollen
                                                 euch in diesem Kapitel zeigen, wie eine Wahl
                                                 durchgeführt wird. Im Anhang f indet ihr
                                                 eine Checkliste zur Durchführung einer Wahl
                                                 sowie eine Vorlage eines Wahl-Protokolls.

       Grundsätzliches zur Wahl

       • Die Klassensprecher*innen sowie                          Zeit (§ 81 Abs. 5). Spätestens nach
          alle weiteren Mitglieder sind in allen                  6 Wochen treffen sich alle ge-
          schulischen Mitwirkungsgremien                          wählten Klassensprecher*innen
          Brandenburgs für 2 Schuljahre                           zu ihrer ersten Zusammenkunft.
          gewählt (§ 78 Abs. 2).                                  Nehmt euch Zeit für die Wahl!
                                                                  Gerade bei neu zusammenge-
       • Ausnahme: Nachwahlen gelten                              setzten Klassen oder Gremien ist
          nur für die laufende Wahlperiode.                       es wichtig, sich erst kennenzuler-
          Wenn also eine*r eurer Klassenspre-                     nen, bevor man jemandem sein
          cher*innen 2020 die Schule wech-                        Vertrauen ausspricht. Übrigens:
          selt, wählt ihr nach, aber die neuen                    bei einer Wahl muss mehr als ein
          Klassensprecher*innen bleiben                           Drittel der Mitglieder anwesend
          nur bis 2021. Danach werden alle                        sein, damit die Wahl auch gilt!
          Ämter wieder für 2 Jahre gewählt.
          Das liegt daran, dass alle 2 Jahre die              • Für jedes Amt werden auch
          ganze Mitwirkung in Brandenburg                         Stellvertreter*innen gewählt.
          bis zur Landesebene nacheinan-                          Das funktioniert so: Ihr wählt
          der neu aufgebaut und gewählt                           2 Klassensprecher*innen. Dann
          wird. Deshalb sollen nach 2 Jahren                      wählt ihr auch 2 Stellvertreter*innen!
          überall neue Leute die Chance                           Ihr wählt 1 Mitglied für den
          haben, sich wählen zu lassen.                           Kreisrat der Schüler*innen. Dann
                                                                  wählt ihr auch 1 Stellvertretung!
       • Für die Wahl der Klas-                                   Ihr wählt also 2 Mal: einmal z. B.
          sensprecher*innen habt                                  die Klassensprecher*innen und
          ihr bis zu 4 Wochen                                     beim 2. Mal die Vertreter*innen.

20   Wie wird gewählt? - Alles, was ihr für die Wahlen wissen solltet
wird ge
                                                                             e

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                                                                                          hl t?
                        Wie sollten gute
                        Klassensprecher*innen sein?

 Kopi
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                                                                  kandidieren wollen, gestalten
                                                                   ein Wahlplakat für sich und
                                                                         hängen es aus!“

          Wahlrecht

          Alle wahlberechtigten Schüler*innen,
          die am Wahltag anwesend sind, dür-
          fen wählen. Jede Klasse ab Jahrgangs-
          stufe 4 wählt 2 Klassensprecher* in-
          nen (§ 83 Abs. 1). In den Klassen 1 bis 3
          dürfen Klassensprecher*innen gewählt
          werden, wenn die Schüler* innen es
          wollen (§ 83 Abs. 3). Wenn du selbst
          Klassensprecher*in werden möchtest,
          musst du deinen Mitschüler* innen
          Bescheid sagen, dass du Interesse an
          diesem Amt hast, damit dein Name auf
          der Liste der Kandidat*innen erscheint.
          Solltest du am Wahltag fehlen, kannst
          du trotzdem gewählt werden. Dafür
          musst du schriftlich erklären, dass du
          gewählt werden möchtest und sagen,
          dass du das Amt auch annimmst, wenn
          du gewählt wirst. Am besten schreibst
          du noch dazu, warum du gewählt wer-
          den möchtest, weil dir deine Klasse
          keine Fragen stellen kann, wenn du
          nicht da bist. Außerdem könntest du
          ein Wahlplakat malen, auf dem du dich
          vorstellst.

22    Wie wird gewählt? - Alles, was ihr für die Wahlen wissen solltet
wird ge
                                                                                                 e

                                                                                                      3

                                                                                                           wä
                                                                                             Wi

                                                                                                              hl t?
    Wahlablauf – wie wird gewählt?

1   Vorbereitung der Wahl                           2   Durchführung der Wahl

    Bildet eine kleine Arbeitsgruppe, die               • Jede*r Schüler*in trägt sich in die
    die Wahl vorbereitet. Bei jüngeren                      Anwesenheitsliste ein. Nun wählt
    Schüler* innen können Lehrer* in-                       ihr in offener Abstimmung durch
    nen oder Eltern behilflich sein. Gebt                   euer Handzeichen eine Wahllei-
    das Datum, die Uhrzeit und den Ort                      tung. Das sind 1 Wahlleiter*in und
    der Wahl bekannt, am besten eine                        2 Wahlhelfer*innen. Die Wahlhel-
    Woche vorher, damit auch genügend                       fer*innen kontrollieren den Ablauf
    Mitglieder vor Ort sein können. In                      der Wahl, helfen bei der Durchfüh-
    größeren Gremien, z. B. der Konfe-                      rung, der Auszählung und dem
    renz der Schüler*innen ist es sinnvoll,                 Ausfüllen des Wahlprotokolls.
    Einladungen an alle Mitglieder des
    Gremiums zu versenden.                              • Die oder der Wahlleiter*in
                                                            stellt das zu wählende Amt
    Für die Wahl benötigt ihr:                              vor und erklärt kurz die
                                                            Aufgaben in diesem Amt.
    •   einheitliche Stimmzettel,
    •   ein Wahlprotokoll,                              • Die Wahlleitung muss keine
    •   eine Wahlurne,                                      Lehrkraft sein. Das können
    •   eine Anwesenheitsliste,                             auch alle Schüler*innen
    •   Stifte für alle, aber keine Bleistifte.             machen. Allerdings dürfen diese
                                                            Schüler*innen in dem Fall nicht
                                                            für ein Amt gewählt werden.

                                                                                  Wahl
                                                                e r A b l auf der n
                                                             „D                   mie
                                                                          len Gre
                                                              ist in al leich!“
                                                                   immer g

    „Hier auf dem Bildungsserver findet ihr
    ein Video zur Durchführung einer Wahl“

                                            Wie wird gewählt? - Alles, was ihr für die Wahlen wissen solltet    23
Wahlleitung
          ird gew                                        Jede Person – egal, ob an der
      w
                                                         Wahl beteiligt oder nicht – darf in
           3
                äh
Wie

                                                         die Wahlleitung gewählt werden.

                    l t?
                                                         Wahlleiter*in und Wahlhelfer*innen
                                                         dürfen für kein Amt gewählt
                                                         werden. Wenn sie stimmberechtigt
                                                         sind, dürfen sie jedoch wählen.

          Die oder der Wahlleiter* in sammelt danach Kandidat* innen-Vorschläge und
          Bewerbungen für das Amt ein, z. B.: „Wer möchte Klassensprecher*in werden?“
          oder „Wen schlagt ihr für dieses Amt vor?“. Man kann sich selbst, aber auch andere
          Personen vorschlagen. Schreibt die vorgeschlagenen Namen für alle sichtbar auf,
          z. B. an die Tafel. Die oder der Wahlleiter*in fragt jede*n einzeln, ob die oder der
          Kandidat*in das Amt wirklich übernehmen möchte. Wenn nicht, wird diese Per-
          son von der Kandidat*innenliste gestrichen.

          Schön wäre es, wenn sich die Kandidat* innen mit einigen Worten vorstellen
          und erzählen, was sie in diesem Amt erreichen wollen. Zudem können die Kan-
          didat*innen zu ihren Wünschen und warum sie das Amt durchführen wollen,
          befragt werden.

 A        Stimmabgabe                                        B Auszählung

          • Wahlen finden grundsätzlich                          Die Auszählung soll sichtbar erfolgen.
             geheim statt. Nur wenn alle                         Am besten nutzt ihr die Kandidat*in-
             Stimmberechtigten es wünschen,                      nenliste gleich als Strichliste an der
             kann offen mit einfachem                            Tafel. Prüft beim Auszählen, ob die
             Handzeichen gewählt werden.                         Stimmzettel gültig sind. Ein Stimm-
                                                                 zettel ist nur gültig, wenn die richtige
          • Ihr wählt in zwei Durchgängen:                       Anzahl von Namen der zur Wahl
             1. Im ersten Durchgang wählt                        stehenden Kandidat*innen und keine
             ihr das Amt, z. B. die beiden                       weiteren Anmerkungen oder Zeichen
             Klassensprecher*innen.                              darauf stehen. Danach könnt ihr das
             2. Im zweiten Durchgang wählt                       offizielle Ergebnis bekannt geben.
             ihr die beiden Stellvertreter*innen
             für dieses Amt.

          • Für jeden Durchgang nutzt ihr ein
             Wahlprotokoll. (Vorlage auf S.57)
                                                                          Stichwahl
          • Für jedes zu wählende Amt                                     Haben bei der Auszä
                                                                                                 hlung zwei
             darf eine Stimme abgegeben                                   oder mehrere Kand
                                                                                               idat*innen
             werden. Beispiel: Da immer                                  die gleiche Anzahl an
                                                                                                  Stimmen,
             2 Klassensprecher*innen pro                                 so findet eine Stich
                                                                                              wahl statt.
             Klasse gewählt werden, hat jede*r                           Wenn danach imm
                                                                                              er noch Stim-
             Schüler*in der Klasse 2 Stimmen.                            mengleichheit beste
                                                                                                ht, entscheidet
                                                                         die Wahlleitung du
                                                                                             rch Auslosen.

24    Wie wird gewählt? - Alles, was ihr für die Wahlen wissen solltet
„Herzlichen Glückwunsc                     wird ge
                                                                              h             e
                                                     zur Wahl. Super, dass ihr
                                                                                                 3

                                                                                                      wä
                                                                                        Wi
                                                     euch engagieren wollt!“

                                                                                                         hl t?
C   Annahme der Wahl

    Der oder die zwei Schüler* innen mit den meisten Stimmen haben die Wahl
    gewonnen. Die oder der Wahlleiter*in fragt, ob sie die Wahl annehmen. Damit ist
    der Wahlvorgang abgeschlossen. Danach geht es in die zweite Runde – die Wahl
    der Stellvertreter*innen.

3   Nachbereitung der Wahl

    • Nach beiden Wahldurchgängen füllen die Wahlhelfer*innen
      das Protokoll aus. Die Wahlleitung unterschreiben es.

    • Hebt die Stimmzettel, das Protokoll und die Anwesenheitsliste
      für mindestens 1 Woche auf. Wenn jemand mit dem Ablauf der
      Wahl nicht einverstanden ist, kann innerhalb einer Woche bei
      der Schulleitung schriftlich Einspruch eingereicht werden.

    • Nun könnt ihr das Ergebnis öffentlich bekannt geben, wenn die Mitglieder das
      wollen, z. B. in Form eines Aushangs oder auf der Schulhomepage. Ein Foto
      mit dem Namen und der Jahrgangsstufe aller Klassensprecher*innen eurer
      Schule zu veröffentlichen, zeigt allen, wer die gewählten Vertreter*innen sind.

4   Ab- und Nachwahlen                           Wenn ihr mit der Arbeit von euren
                                                 Klassensprecher* innen nicht zuf rie-
    Manchmal kommt es vor, dass eine             den seid, solltet ihr zuerst das Gespräch
    gewählte Person die Schule wech-             suchen. Vielleicht gibt es gute Gründe
    selt, nicht mehr weiter Klassenspre-         dafür, dass die Pläne nicht funktio-
    cher*in sein möchte oder dass ihr mit        nieren und eure Klassensprecher* in-
    der Arbeit nicht zufrieden seid. Das ist     nen können das gut erklären? Falls
    nicht schön, kommt aber vor und man          ihr das im Gespräch nicht klären
    kann das recht einfach lösen:                könnt, solltet ihr in der Klasse überle-
                                                 gen, ob ihr eure Klassensprecher* in-
    Wenn ein*e Klassensprecher* in die           nen abwählen wollt. Für eine Abwahl
    Schule wechselt oder zurücktritt, sollte     muss mindestens die Hälfte der Mit-
    die ganze Klasse vorher Bescheid wissen.     glieder des Gremiums (also in diesem
    Dann kann nachgewählt werden, das            Fall die Klasse) anwesend sein. Dann
    heißt, die Klasse wählt nach den oben        könnt ihr beschließen, dass die Person
    beschriebenen Schritten noch einmal          abgewählt wird, wenn die Mehrheit
    neu. Die Person, die nachgewählt wurde,      der Klasse dafür ist. Auch nach einer
    ist für die laufende Wahlperiode gewählt.    Abwahl müsst ihr nachwählen.

                                       Wie wird gewählt? - Alles, was ihr für die Wahlen wissen solltet    25
Als Klassensprecher*in oder
 Schülersprecher*in gewählt
 und nun?

       Als gewählte*r Klassensprecher*in oder Schülersprecher*in
       der Schule kommt sehr viel Neues auf dich zu. Vielleicht
       fühlst du dich auch noch unsicher in dieser neuen Rolle.
       Doch hab keine Angst – Schüler*innen-Vertretungsarbeit
       ist keine Hexerei; du wächst mit deinen Aufgaben und
       Rechten. Damit du diese auch kennst, haben wir für dich
       die wichtigsten Aufgaben und Rechte aus dem Branden-
       burgischen Schulgesetz herausgearbeitet und leicht ver-
       ständlich in das folgende Kapitel gepackt!

       Und merke dir: Klassensprecher*innen sind die Sprecher*innen
       einer Klasse. Sie vertreten ihre Klasse und sprechen für ihre Mitschüler*innen,
       nicht für die Lehrer*innen! Sie sind weder Hilfslehrer*innen noch Aufpasser*innen!

       Für Klassensprecher*innen

         Deine Aufgaben                                    kann, berichte davon und frage nach
                                                           den Meinungen deiner Mitschüler*in-
       Interessen vertreten: Du vertrittst                 nen. Es ist wichtig, dass du deine Mit-
       die Mehrheit der Schüler*innen deiner               schüler* innen vor deinen Terminen
       Klasse in all ihren Interessen, wenn es             fragst, welche Meinung sie dazu haben.
       um Schule oder Unterricht geht (§ 83,
       Abs. 1). Das geht am besten, wenn du                Beachten: Du solltest auch darauf
       ihnen zuhörst und ihre Wünsche und                  achten, dass alle Schüler* innen zu
       Probleme mit dem oder der Klassen-                  ihrem Recht kommen. Wenn also eine
       lehrer*in besprichst. Die Interessen der            Lehrkraft etwas tut, was rechtlich nicht
       Schüler*innen deiner Klasse vertrittst              in Ordnung ist, sprich es an.
       du auch in der Konferenz der Schü-
       ler*innen.                                          Organisieren: Du solltest regelmäßige
                                                           Besprechungen mit deiner Klasse orga-
       Berichten: Wenn du etwas Wichtiges                  nisieren, damit ihr euch austauschen
       erlebt hast, zum Beispiel die Konferenz             könnt. Das sollte in der Klassenleiter*in-
       der Schüler* innen oder eine Fortbil-               nenstunde sein, aber im Notfall könnt
       dung, dann erzähle deinen Mitschü-                  ihr auch eine Pause dafür nutzen. Wich-
       ler*innen davon. Auch wenn du Ideen                 tig ist, dass die ganze Klasse anwesend
       hast, wie die Schule verbessert werden              ist und nicht nur dein*e Freund*innen.

26   Als Klassensprecher*in oder Schülersprecher*in gewählt - und nun?
ähl t - u
                                                                                        w

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                                                                                                    nd
                                                                                   Ge

                                                                                                        nun?
        „Als Kl
                a
       solltet ssensprecher
              ihr unb          *innen
           zusamm edingt als Tea
                   enarbe           m
                          iten.“

                                                                                „Hier erfahrt ihr
                                                                                mehr über eure
                                                                                Rechte!“ (Video)

 Deine Rechte

Freistellung: Du darfst dich 2 Schul-          Zeugnis: Wenn du es willst, muss
stunden im Monat für die Vorberei-             deine Tätigkeit in der Mitwirkung auf
tung von und für die Teilnahme an              dem Zeugnis vermerkt werden. Das
Gremiensitzungen f reistellen lassen           steht in der Verwaltungsvorschrift
(§ 83 Abs. 2). Für den Austausch in der        Zeugnisse, Abschnitt 5, Absatz 2.
Klasse habt ihr mindestens 1 Schul-
stunde pro Monat Zeit (§ 83 Abs. 2).           Fristen: Die Wahlen für die Klas-
Diese solltet ihr unbedingt nutzen!            sensprecher* innen sollen spätestens
                                               4 Wochen nach Schuljahresbeginn
Konferenz der Schüler* innen: Eine             stattfinden (§ 81 Abs. 5). Die erste Kon-
Konferenz der Schüler* innen muss              ferenz der Schüler*innen soll spätes-
mindestens 3 Mal im Jahr stattfinden           tens 6 Wochen nach Schuljahresbe-
(§ 84 Abs. 5). Dort wählt ihr zum Bei-         ginn stattfinden (§ 84 Abs. 5).
spiel die oder den Schülersprecher*in.
Wie ihr eine Konferenz der Schüler*in-
nen plant, durchführt und nachberei-                                            „Nutze deine Rechte!
tet, erfahrt ihr in Kapitel 5.                                                   Misch dich ein!“

Verwaltungsvorschrift
Eine Verwaltungsvorschrift – oder kurz: VV – ist ein rechtlicher Text, an den sich die
Schulen halten müssen. Neben dem Schulgesetz, das die Grundlagen behandelt, gibt
es Verwaltungsvorschriften, die genauer sind und den Schulen im konkreten Alltag
helfen. Zum Beispiel schreibt die VV-Schulbetrieb eurer Schule vor, wie viele Pausen ihr
am Tag haben sollt. Oder die VV-Schulfahrten regelt, wie eine Klassenfahrt abläuft.

                                Als Klassensprecher*in oder Schülersprecher*in gewählt - und nun?         27
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                      nun?

          Für Schülersprecher*innen der Schule

               Deine Aufgaben                                  Deine Rechte

          Interessen vertreten: Deine Haupt-                 Veranstaltungen: Ihr dürft mit der
          aufgabe ist, die Interessen aller Schü-            Konferenz der Schüler*innen Veranstal-
          ler* innen deiner Schule zu vertreten              tungen planen, wenn ihr vorher mit der
          (§ 84, Abs. 3). Dazu musst du mit der              Schulkonferenz darüber gesprochen
          Schulleitung, den Lehrer* innen, den               habt. Die Schulkonferenz entscheidet
          Eltern und ganz wichtig: deinem                    nämlich über Veranstaltungen außer-
          Team aus Stellvertreter*innen und den              halb des Unterrichts (§ 91 Abs. 1).
          Mitschüler*innen sprechen.
                                                             Vollversammlung der Schüler*innen:
          Berichten: Wenn ihr mit der Schul-                 2 Mal im Halbjahr dürft ihr für 1-2
          leitung, den Lehrer* innen und den                 Unterrichtsstunden alle Schüler*innen
          Eltern oder anderen Personen zum                   zu einer Versammlung einladen
          Beispiel über ein Projekt sprecht, ist es          (§ 84 Abs. 7). Das ist noch ziemlich
          wichtig, dass ihr eure Mitschüler*innen            unbekannt und sollte unbedingt
          gut über die Ergebnisse informiert.                genutzt werden, wenn ihr Themen
          Das könnt ihr auf der Konferenz der                (wie zum Beispiel ein Handyverbot),
          Schüler*innen, in den Sozialen Medien              die für alle wichtig sind, zu besprechen
          oder an einem Infobrett tun.                       habt. Alternativ könntet ihr auch eine
                                                             Online-Umf rage machen. Vergesst
          Beachten: Ihr sorgt dafür, dass in der             aber nicht, euren Mitschüler*innen von
          Konferenz der Schüler*innen aus dem                den Ergebnissen zu berichten!
          Kreis aller Schüler*innen eurer Schule
          die 5 Vertreter*innen für die Schulkon-
          ferenz und das Mitglied für den Kreisrat
          der Schüler* innen gewählt werden
                                                                           Freistellun
          (§ 84 Abs. 4). Ihr fragt außerdem nach,
                                                                         Für Term
                                                                                      g
          ob Vertrauenslehrer* innen gewählt                                        ine auß
          werden sollen (§ 84 Abs. 6).                                  (zum B               erhalb d
                                                                                 eispiel fü            er Schu
                                                                        Kreisrat            r Sitzun             le
                                                                                 s der Sc            gen des
                                                                       Mitglied            hüler* inn
          Organisieren: Ihr plant und leitet                                      bist, od            en, wen
                                                                       wenn d              er für Fo            n du
          die Konferenz der Schüler* innen. Ihr                                u Schüle              rtbildun
                                                                      wirst du             rsprech             g en,
          müsst sie mindestens 3 Mal im Jahr                                    im notw             er* in bis
                                                                     f reigeste            endigen            t)
          einladen (§ 84 Abs. 5). Hier könnt ihr                                llt (§ 84             Umfang
                                                                    aber nic              Abs. 9).
          euch z. B. Hilfe bei den Vertrauensleh-                              ht auto              Das pas
                                                                    einen A             matisch              siert
          rer* innen oder den Schulsozialarbei-                               ntrag ste           : Du mu
                                                                                         llen.              sst
          ter*innen suchen.

28     Als Klassensprecher*in oder Schülersprecher*in gewählt - und nun?
ähl t - u
                                                                                            w

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                                                                                                        nd
                                                                                       Ge
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 Wie oft trefft ihr eurundlage ist

                                                                                                            nun?
                 he G
 Eure gesetzlic                           lG.
                d  Abs. 9 BbgSchu
 § 84 Abs. 5 un                  s Re   ch  t,
                  n ist u. a. da
 Darin enthalte                   Ja  hr
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                    lung aller
   Um die Freistel                        zu
                  he  r* innen dafür
    Klassensprec                    , am    Anfang
                   ist es ratsam
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                   es bereits Term
    des Schuljahr                 un   d   diese
                     stzulegen
    eure Treffen fe                    n
                    ng mitzuteile
     der Schulleitu

Eure Rechte als
Mitglieder in Gremien

• Ihr müsst zu den
  Sitzungen eingeladen
  und informiert werden.

• Ihr vertretet die
  Meinung der Mehrheit
  der Schüler*innen und
  solltet deshalb ernst
  genommen werden.

• Wenn ihr stimmberechtigte
  Mitglieder seid, dürft ihr
  immer mit abstimmen.
  Eure Stimme darf nicht
  übersehen werden.

                                    Als Klassensprecher*in oder Schülersprecher*in gewählt - und nun?         29
Wie organisiert ihr
        eure Konferenz
        der Schüler*innen?

              Für euch ist es wichtig, dass sich alle Klassenspre-
              cher*innen eurer Schule regelmäßig treffen. Wäh-
              rend der Konferenz habt ihr die Möglichkeit, über
              Sorgen und Wünsche bezüglich eurer Schule zu
              sprechen, euch einen gemeinsamen Standpunkt zu
              bestimmten Themen zu erarbeiten und gemeinsam
              Projekte zu entwickeln. Die Treffen der Klassenspre-
              cher*innen sind deshalb die Grundlage für eine gute
              Schüler*innen-Mitwirkung an eurer Schule.

                                                                     Die Organisation einer
                                                                     Konferenz der Schüler*innen
                                                                     ist eine Herausforderung.
                              n
       Mat          erialie
 aum /
                                                            s        Wenn ihr dabei Unterstützung braucht,
                                                      mus
R                             ns   i t z u  ngen erden,
                                                     nw
                                                                     holt euch Hilfe, z. B. von Klassenleh-
                      emie ngelade .                                 rer*innen, Vertrauenslehrer*innen, der
              e n Gr           e i                     r
        Zu  d          lied                    liede
    •          s Mitg           e   Mitg                         e   Schulleitung oder gegebenenfalls von
         jed e
                   e ra ten   d
                                                   fe n  Räum        den Schulsozialarbeiter* innen. Keine
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                       r f ü r eue raucht,                           Angst, Herausforderungen sind dazu
                     h                    b                   ie
                nn i           lien                    . B. d        da, sie zu meistern! Hier erhaltet ihr
        • We r Materia ule euch z r zur
           ode             Sch                   ame                 nützliche Hinweise, die zwar nicht im
                   s die inen Be
            mus               e                      80).            Schulgesetz stehen, euch aber dabei
                 l a o der           e  l l e n (§
              Au             g st                                    helfen können, die Konferenz der
                       gun
               Verfü                                                 Schüler*innen zu organisieren.

    30     Wie organisiert ihr eure Konferenz der Schüler*innen?
Einladung                                             nferenz
                              eine neu gebildete Ko                                                 z der
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                              erste Konferenz selbst
    leiten sollt ihr auch die                 len eu  ch   aber nicht
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    die Arbeit abnehmen                       ns  üb ern   immt
                              ortlich. Meiste
     seid ihr selbst verantw                   Schu le   die  Einla-
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                               der restliche
     dung und Moderation

Vorbereitung

Um ein gutes Treffen vorzubereiten, denkt an folgende Punkte:

Raum:                                            Einladung:

• Fragt zuerst im Sekretariat nach,              • Verschickt die Einladung
  an welchen Terminen in eurer                      mindestens 1-2 Wochen vorher an
  Schule ein geeigneter Raum für                    jedes Mitglied. Das könnt ihr zum
  eure Konferenz frei ist und überlegt,             Beispiel per Mail oder über die
  welcher Termin am besten für alle                 Klassenlehrer*innen machen.
  Mitglieder passt.
                                                 • Wer soll die Einladung noch
Inhalt:                                             bekommen? Wollt ihr z. B. etwas
                                                    mit dem oder der Elternsprecher*in
• Denkt darüber nach, über welche                   abklären? Sind Gäste geplant?
  Themen ihr sprechen wollt. Gab
  es eine Information, z. B. aus der             • Die Einladung sollte Folgendes
  Schulkonferenz, die für alle wichtig              enthalten: Datum, Zeit (von – bis),
  ist? Schaut nochmal ins Protokoll                 Ort / Raum, Tagesordnung mit den
  der letzten Sitzung: Vielleicht sind              Themen, die besprochen werden.
  Themen vorgeschlagen worden
  oder zu kurz gekommen?                         Kurz vor der Sitzung:

• Legt fest, wer die Sitzung                     • Bereitet Material vor, um alle
  moderiert. Es ist wichtig, dass diese             Ergebnisse festzuhalten (z. B. Stifte,
  Person gut dafür sorgen kann, dass                Plakate, Flipchart).
  ihr den roten Faden nicht verliert.
                                                 • Schafft eine angenehme Situation,
• Legt auch fest, wer das Protokoll                 z. B. durch ein Willkommensplakat,
  schreibt. Am besten wechselt ihr                  Getränke oder Obst.
  euch von Sitzung zu Sitzung ab. Ein
  Protokoll muss immer geschrieben               • Macht eine Ausschilderung, damit
  werden (§ 76 Abs. 4).                             alle den Raum finden.

• Bereitet eine Anwesenheitsliste vor.

                                               Wie organisiert ihr eure Konferenz der Schüler*innen?           31
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           So könnt ihr eure Konferenz durchführen:

           Beginn der Sitzung:                                Inhaltliche Arbeit:

           • Der oder die Schülersprecher*in                  • Die Tagesordnungspunkte werden
                bzw. Moderator*in begrüßt alle.                 nun besprochen.

           • Ein*e Protokollant*in wird bestimmt              • Eventuell wird über Themen
                (wenn sie oder er im Vorfeld nicht              abgestimmt.
                schon festgelegt wurde).
                                                              • Die Aufgaben, die während der
           • Ein*e Zeitwächter*in wird                          Sitzung anfallen, werden verteilt.
                bestimmt.                                       Aufgaben können zum Beispiel
                                                                sein, mit der Schulleitung zu
           • Die Anwesenheitsliste wird erstellt.               sprechen, nach einem Raum
                                                                zu fragen, ein Projekttreffen
           • Wenn Beschlüsse gefasst werden                     zu vereinbaren, den Klassen zu
                sollen, muss vorher geklärt sein,               berichten, was in der Sitzung los
                ob ihr beschlussfähig seid. Ihr seid            war, einen Aushang ans Schwarze
                beschlussfähig, wenn mehr als ein               Brett zu machen und so weiter.
                Drittel aller stimmberechtigten
                Mitglieder anwesend sind.                     • Überlegt gemeinsam, über
                                                                welche Themen und wie ihr eure
           • Überprüft die Tagesordnung in der                  Mitschüler*innen informieren wollt
                Einladung und ergänzt diese, wenn               (z. B. Schulhomepage, Schwarzes
                es erforderlich ist. Es ist günstig, die        Brett, Klassenleiterstunde).
                Tagesordnung an der Tafel oder auf
                einen Papierbogen für alle sichtbar           • Die nächsten Termine werden
                zu machen. Damit seht ihr immer,                festgelegt.
                wie weit ihr in eurer Beratung seid.

Beschlussfähigkeit (§ 77 Abs. 3) Ein Gremium an der
Schule ist beschlussfähig, wenn mehr als ein Drittel
der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Ausnahme: In der Schulkonferenz muss mindestens die
Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein.

32    Wie organisiert ihr eure Konferenz der Schüler*innen?
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                              „Teilt euch die Arbeit auf,                                                en
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       Ausblick geben                                      Nach dem Treffen ist es noch
                                                           wichtig, dass ...
       • Was soll bis zur nächsten Sitzung
          bearbeitet werden? Was muss in                   • ein guter Weg gefunden wird, um
          der nächsten Sitzung gemacht und                    miteinander in Kontakt zu bleiben
          besprochen werden? Sollen Gäste                     und Informationen weiterzuleiten
          eingeladen werden?                                  (z. B. E-Mail-Verteiler, Messenger),

       • Wann und wo wird die nächste                      • jede*r das Protokoll bekommt sowie
          Konferenz der Schüler*innen sein?                   eins in der Schule sichtbar für alle
                                                              ausgehängt wird.
       Ende der Sitzung:

       • Die Moderation bedankt sich bei
          den anwesenden Schüler*innen,
          verabschiedet alle und schließt die
          Konferenz.

                                 eine
                  f i n d et ihr der
        hang                    enz
 "Im An zur Konfer
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Check hüler*innen otokoll
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 eine Vo er Konfere
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            Alle Vorlagen findet ihr
            auf dem Bildungsserver

                                                         Wie organisiert ihr eure Konferenz der Schüler*innen?           33
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