Was immer 2020 bringt: Wir haben Ihre Zahlen im Blick! - HHP

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Was immer 2020 bringt: Wir haben Ihre Zahlen im Blick! - HHP
2019
Was immer 2020 bringt:
Wir haben Ihre Zahlen im Blick!
Was immer 2020 bringt: Wir haben Ihre Zahlen im Blick! - HHP
EDITORIAL
Liebe ­Klienten                                                 Inhalt
und Freunde,                                                    03 Die Zukunft hat bereits begonnen!

                                                                04 Kanzleifest
ANSNACHANS

Nein, das ist kein Gedicht von Ernst Jandl, sondern gelebte     07 Kinder, wie die Zeit vergeht!
Realität bei HHP.                                                   Jubiläen und Geburtstage bei HHP

Getreu unserem Motto, dass Steuerberatung und Wirt-             08 Fit for sports – fit for business
schaftsprüfung nichts Trockenes sind, haben wir es in die-
sem Jahr gleich mehrfach krachen lassen.
                                                                08 Der Storch war da!
Da war einmal unser Kanzleifest im Februar anlässlich
der Verabschiedung von Hans Hammerschmied, des 30               08 Familienfest
jährigen Bestandes unserer Kanzlei, des Wechsels in der
­Geschäftsführung und der Aufnahme weiterer Partner.            09 Finally Fifty

Nach diesem Raketenstart ins Geschäftsjahr 2019 hielt uns       10 Fifty Shades of Bettina
die Politik auf Trab. Die Übergangsregierung und ihr neuer
Finanzminister stellten einiges, was auf Schiene war, plötz-    11 Was doch noch von der
lich wieder in Frage. Die Steuerreform der neuen Regierung
bringt für das Jahr 2020 jede Menge Zusatzaufgaben und              Steuerreform geblieben ist
Kommunikationsaufwand mit sich.
                                                                14 WiEReG – Register der
Auch abseits der steuerlichen Herausforderungen war
2019 ein aufregendes Jahr. Zwei Partnerinnen feierten               Wirtschaftlichen Eigentümer
runde Geburtstage, HHP-Kinder erblickten das Licht der
Welt, sportliche Herausforderungen wurden bewältigt und         15 eZustellung – Haben Sie schon die
­Firmenjubiläen gefeiert. Es gab also viel zu tun. Überzeugen       Voraussetzungen dafür geschaffen?
 Sie sich selbst auf den folgenden Seiten.
                                                                15 ASVG-Werte 2020 (Vorbehaltlich der
Besonders freuen wir uns, dass Sie uns auch im Jahr 2019
treu geblieben, beziehungsweise neu zu uns gestoßen sind.           Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt)

Auf ein gemeinsames erfolgreiches Jahr 2020!
                                                                UNSER WEIHNACHTSVIDEO
                         Doris Hohenegger | Patricia Hueber    FINDEN SIE NOCH BIS
                                                                07.01.2020 ONLINE UNTER
                                                                WWW.HHP.EU ODER HIER:

                                                                Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in die-
                                                                ser Publikation zumeist auf die geschlechtsneutrale
                                                                Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe
                                                                gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätz-
                                                                lich für beide Geschlechter.
Was immer 2020 bringt: Wir haben Ihre Zahlen im Blick! - HHP
Die Zukunft hat bereits begonnen!
                             U   m am Puls der Zeit zu bleiben,
                                 muss man sich als Unternehmen
                             ständig weiterentwickeln. Auch wir
                                                                         Personalverrechnungsabteilung.
                                                                         Auch in diesem Team werden fleißig
                                                                         Ausbildungen abgeschlossen.
                                                                                                                    Aufgrund unserer im Jahr 2019 er-
                                                                                                                    worbenen umfangreichen Fähigkei-
                                                                                                                    ten, Feste und Veranstaltungen zu
                             haben uns ambitionierte Ziele gesetzt                                                  ­organisieren, fühlten wir uns zu Hö-
                             und arbeiten hart daran, diese zu ver-      Um auch die berufsrechtlichen und           herem berufen. Angesichts unserer
                             wirklichen.                                 gesetzlichen Voraussetzungen für un-        zahlreichen Referenzprojekte konnten
                                                                         seren Wirtschaftsprüfungsbetrieb zu         wir das Board von Morison KSI, einer
                             Voraussetzung für einen wachsenden          gewährleisten, haben wir uns im             Vereinigung von international tätigen
                             Steuerberatungs- und Wirtschaftsprü-        ­Oktober/November 2019 einer um-            Steuerberatern und Wirtschaftsprü-
                             fungsbetrieb ist es, über die nötigen        fangreichen Qualitätssicherungsprü-        fern, bei der wir seit 2004 Mitglied
                             fachlichen Ressourcen zu verfügen. Wir       fung gemäß Abschlussprüfer-Auf-            sind, davon überzeugen, dass die
                             freuen uns sehr darüber, dass drei weite-    sichtsgesetz erfolgreich unterzogen.       nächste internationale Konferenz im
                             re Kollegen den beschwerlichen Ausbil-       Somit sind wir auch die nächsten Jah-      September 2020 in Wien stattfinden
                             dungsweg zum Wirtschaftsprüfer auf           re berechtigt, Pflichtprüfungen durch-     und von HHP mitorganisiert wird.
                             sich genommen haben. Wir sind zuver-         zuführen.
                             sichtlich gestimmt, dass alle drei nächs-                                              Mit Morison KSI haben wir qualitativ
                             tes Jahr ihr Ziel erreichen werden und      Der Digitalisierungsprozess schreitet      hochwertige Kontakte in mehr als 80
                             wir dann sechs Wirtschaftsprüfer zu         auch in unserem Berufsstand unauf-         Ländern der Welt mit rund 150
                             unserem Team zählen dürfen.                 haltsam voran. Das papierlose Büro         ­Mitgliedern, die uns bei internationa-
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                                                                         begleitet uns bereits seit 2005. Derzeit    len Fragestellungen von Klienten
                             Weiters befinden sich vier Berufsan-        arbeiten wir intensiv an einer digita-      ­unterstützen.
                             wärter am Sprung zum Steuerberater          len Plattform und Cloudlösung, die
                             und werden bald unser HHP-Team              zukünftig die gemeinsame Kommuni-          Sie vermuten richtig, die Anlässe,
                             fachlich bereichern. Ebenso vergrößert      kation mit Ihnen vereinfachen und          auch 2020 ausgiebig zu feiern, lassen
                             sich laufend unsere Arbeitsrechts- und      beschleunigen wird.                        sich schon erahnen.               n

                                                                                                                                               TAXNEWS 2019 | 3
Was immer 2020 bringt: Wir haben Ihre Zahlen im Blick! - HHP
Kanzleifest
      D   as Jahr 2019 brachte einige Ände-
          rungen für unsere Kanzlei mit
      sich, über die wir Sie bereits in unserer
      taxNEWS Ausgabe 2018 ausführlich
      informiert hatten. Das wollten wir
      zum Anlass nehmen, um am
      21.02.2019 in unseren Räumlichkei-
      ten so richtig groß zu feiern. Rund
      250 Klienten und Freunde freuten
      sich mit uns.                             u

4 | TAXNEWS 2019
Was immer 2020 bringt: Wir haben Ihre Zahlen im Blick! - HHP
TAXNEWS 2019 | 5
Was immer 2020 bringt: Wir haben Ihre Zahlen im Blick! - HHP
Die HHP-Nachrichten-Sondersen-
                   dung, die die berufliche Laufbahn un-
                   seres Unternehmensgründers Hans
                   Hammerschmied auf unterhaltsame
                   Art und Weise nachzeichnete, war
                   DER Lacherfolg des Abends.

                   Bei toller Musik, hervorragenden
                   Weinen und köstlichem Essen amü-
                   sierten sich die geladenen Gäste bis
                   zur späten Stunde.               n

6 | TAXNEWS 2019
Was immer 2020 bringt: Wir haben Ihre Zahlen im Blick! - HHP
Kinder, wie die Zeit vergeht!
Jubiläen und Geburtstage bei HHP
Faktor 5 im Office                       nicht nur schon seit 25 Jahren bei        Faktor 5 in der Belegschaft
Nadine Kaiser ist seit 5 Jahren bei      HHP, sondern feierte auch ihren 50.       Auch da wurden die 5er gefeiert, wie
HHP und unterstützt gemeinsam mit        Geburtstag (siehe auch Seite 10). In      sie fielen und im Zuge eines gemütli-
Sonja Lachmayer, die wiederum schon      Worten „Fünfzig“. Ebenfalls im Fak-       chen Beisammenseins auf die Ge-
seit 10 Jahren für HHP tätig ist, tat-   tor 5 stark vertreten: Maximilian         burtstage von Sebastian Backhausen
kräftig die Geschäftsleitung.            Hammerschmied mit 30 Jahren an            (20) und Albrecht Reimer (30) an­
                                         Lebensalter. Patricia Hueber durften      gestoßen. Ebenfalls an der 5 Jahres-­
Faktor 5 bei den Partnern?               wir zu 9x5 und Doris Hohen­      egger    Marke angelangt: Michaela B­ ernecker,
Ja, aber natürlich und nicht zu knapp:   10x5 gratulieren (siehe auch Seite 09).   die seit 2014 bei HHP als Revision-
Anita Lukas hat vor 15 Jahren bei        Letztere feierte im Oktober auch ihre     sassistentin tätig ist.           n
HHP gestartet, Bettina Kirisits ist      30jährige Kanzleizugehörigkeit.

                                                                                                             TAXNEWS 2019 | 7
Was immer 2020 bringt: Wir haben Ihre Zahlen im Blick! - HHP
Fit for sports – fit for business
      V    om Wien Energie Business Run
           bis zum Vienna City Marathon.
      Auch heuer nahm wieder eine starke
      HHP Delegation am Wien Energie
      Business Run teil: Doris Hohenegger,
      Marie Michelitsch, Nadine Salgarella,
      Narcisa Basalic, Patricia Hueber,
      ­Theresa Gessl, Albrecht Reimer und
       Maximilian Hammerschmied stellten
       sich am 05.09.2019 der Aufgabe und
       bewältigten die 4,1 Kilometer in per-
       fektem Teamwork.
       Damit aber nicht genug, denn Narcisa
       Basalic, Nadine Salgarella, Markus Dirn-
       berger und Albrecht Reimer ­    nahmen
       darüber hinaus auch beim ­Vienna City
       Marathon am 07.04.2019 teil.         n

      Der Storch war da!
      A   uch heuer gab es wieder Nach-
          wuchs in der HHP Familie.

      Am 21.12.2018 wurde die kleine Tej
      von Gurpreet Bajwa geboren. Am
      08.06.2019 erblickte Daniel Kindl,
      der Sohn von Georgeta Kindl das
      Licht der Welt. Nur ein paar Wochen
      später am 18.07.2019 entband Julia
      Blaim (ehemals Ohrfandl) ihren zwei-
      ten Sohn mit Namen Konstantin.

      Zu Redaktionsschluss harrte das Team
      noch der Ankunft der ersten Tochter
      von Theresa Rohorzka. Aya konnten
      wir am 10.11.2019 als neue Erden-
      bürgerin willkommen heißen.       n

      Familienfest am 14.06.2019
      D   er alljährliche Familienausflug
          führte die Belegschaft heuer wie-
      der in das Thermalbad Vöslau. Traum-
      haftes Wetter, viel gute Laune und das
      hervorragende Essen der Kabane 21
      sorgten für einen unvergesslichen und
      schönen Tag mit Arbeitskollegen und
      deren Familienmitgliedern. Wir dan-
      ken unseren lieben Klienten, Andrea
      und Stephan Schmid, für ihre Gast-
      freundschaft.                      n

8 | TAXNEWS 2019
Was immer 2020 bringt: Wir haben Ihre Zahlen im Blick! - HHP
Finally Fifty
G   eheime Kommandosache war der
    runde Geburtstag unserer Partne-
rin Doris Hohenegger. Hinter ihrem
                                       "Motto am Fluss“ geladen. Freunde
                                       und langjährige Wegbegleiter mach-
                                       ten das Überraschungsfest perfekt. Bei
                                                                                chilliger Musik wurde bis in die frü-
                                                                                hen Morgenstunden gelacht, getanzt
                                                                                und gefeiert.                     n
Rücken wurde zu einem Absacker ins     einem flying dinner, guten drinks und

                                                                                                          TAXNEWS 2019 | 9
Was immer 2020 bringt: Wir haben Ihre Zahlen im Blick! - HHP
Fifty Shades of Bettina
      D   er Sommer brachte dann den
          nächsten großen Geburtstag ins
      Haus. Unsere Partnerin Bettina
      Kirisits feierte ebenfalls ihren 50er
      ­
      und HHP lud zu diesem Anlass in die
      Räumlichkeiten der Altkalksburger
      Vereinigung in die Hofburg, wo es
      sommerlich heiß herging. Passend zur
      großen Passion von Bettina, der Male-
      rei, zierte ein Selbstportrait aus dem
      Jahr 2016 die Einladung, der zahlrei-
      che Klienten, Mitarbeiter und Freun-
      de folgten.                         n

10 | TAXNEWS 2019
Was doch noch von der
Steuerreform geblieben ist
Im Laufe des heurigen Frühjahres
 wurde vom Finanzministerium eine
Reihe von Begutachtungsentwürfen
                                         Das Parlament hat am 19. und
                                         20.09.2019 noch vor der Wahl die Ini-
                                         tiativanträge zum Steuerreformgesetz
                                                                                    schlossen. Diese Gesetzesbeschlüsse
                                                                                    haben am 10.10.2019 den Bundesrat
                                                                                    passiert.
versandt. Diese Entwürfe wurden          2020, dem Finanz-Organisationsre-
dann in Anbetracht der politischen       formgesetz (FORG) und dem Abgabe-          Nachstehend finden Sie einen Über-
Turbulenzen nicht mehr als Regie-        nänderungsgesetz 2020 mit einigen          blick über die wichtigsten Änderun-
rungsvorlagen, sondern in abgeän-        Abänderungen verabschiedet. Zusätz-        gen. Bei tiefergehendem Interesse
derter Form als Initiativanträge in      lich wurde noch ein Initiativantrag für    stehen wir für Rückfragen selbstver-
den Nationalrat eingebracht.             ein Pensionsanpassungsgesetz 2020 be-      ständlich gerne zur Verfügung. n

Änderungen für Unternehmer
Einkommensteuer                          aus unselbständiger Tätigkeit aus (z.B.    Mittelstandsfinanzierungs­
                                         bei Arbeitsmittel wie Laptop u.ä.).        gesellschaften
Pauschalierung für                                                                  Die Europäische Kommission hat die
­Kleinunternehmer                        Senkung des Kranken­                       bereits mit dem Mittelstandsfinanzie-
Für (Klein-)Unternehmer bis zu ei-       versicherungsbeitrages                     rungsgesellschaften-Gesetz 2017 be-
nem Jahresumsatz von € 35.000            Der Krankenversicherungsbeitrag für        schlossenen Steuerbegünstigungen für
(ohne Umsatzsteuer) gibt es ab der       Selbständige wird ab 01.01.2020 –          Mittelstandsfinanzierungsgesellschaf-
Veranlagung 2020 eine neue Pau-          unabhängig vom Einkommen – um              ten nicht untersagt, aber einige
schalierungsmöglichkeit. Damit soll      0,85 % auf 6,8 % gesenkt.                  ­Anpassungen vorgeschlagen, die nun-
zukünftig gewährleistet werden, dass                                                 mehr umgesetzt wurden. Die Rege-
von diesen Unternehmen weder eine        Körperschaftsteuer                          lungen treten insgesamt ab dem
Umsatzsteuer- noch eine vollständige                                                 01.10.2019 in Kraft.
Einkommensteuererklärung abgege-         Neue Sonderbestimmungen für
ben werden muss. Die Pauschalie-         hybride Gestaltungen                       Abzugsverbot für Zinsen
rung steht Steuerpflichtigen offen,      Die neu geschaffene Sonderbestim-          und Lizenzgebühren
die Einkünfte aus selbständiger          mung des § 14 KStG regelt, wie soge-       Das Abzugsverbot für Zinsen und Li-
­Arbeit oder gewerbliche Einkünfte       nannte „Steuerdiskrepanzen“, die           zenzgebühren kommt dann nicht zur
 erzielen (ausgenommen sind aber         aus einer hybriden Gestaltung re­          Anwendung, wenn die zahlende Kör-
 Gesellschafter-Geschäftsführer, Auf-    sultieren, steuerlich wieder zu neutra-    perschaft nachweisen kann, dass die
 sichtsratsmitglieder und Stiftungs-     lisieren sind. Steuerdiskrepanzen          Zinsen oder Lizenzgebühren auf
 vorstände).                             ­können sich daraus ergeben, wenn          Grund der Hinzurechnungsbesteue-
 Diese Kleinunternehmer können die        zA  ufwendungen in einem Staat           rung entweder bei ihr selbst oder bei
 Betriebsausgaben pauschal mit 45 %         ­abzugsfähig sind und die korrespon-    einem inländischen Gesellschafter der
 bzw bei Dienstleistungsbetrieben mit        dierenden Erträge in keinem anderen    empfangenden Körperschaft einer aus-
 20 % des Nettoumsatzes ansetzen. Da-        Staat steuerlich erfasst werden oder   reichenden Besteuerung unterlagen.
 neben können nur mehr Sozialversiche-    zd  ieselben Aufwendungen in mehr
 rungsbeiträge abgezogen werden. Der         als einem Staat doppelt abzugsfähig    Umsatzsteuer
 Gewinngrundfreibetrag steht ebenfalls       sind.
 zu. Eine einmalige Überschreitung der                                              Anhebung der Umsatzgrenze
 Umsatzgrenze bis höchstens € 40.000,    Eine derartige Steuerdiskrepanz soll       für Kleinunternehmerbefreiung
 alle zwei Jahre, wird toleriert.        aber nur dann zu steuerlichen Konse-       Die Umsatzgrenze für die Anwen-
                                         quenzen führen, wenn die hybride           dung der sogenannten Kleinunter-
Erhöhung Grenze für gering­              Gestaltung zwischen verbundenen            nehmerbefreiung wird ab 2020 von
wertige Wirtschaftsgüter                 Unternehmen bzw in Verbindung              derzeit € 30.000 auf € 35.000 aus­
Mit 01.01.2020 wird die Grenze für       mit Betriebsstätten eingesetzt wird        geweitet.
geringwertige Wirtschaftsgüter als       oder es liegt eine strukturierte Gestal-
­sofort absetzbare Betriebsausgabe von   tung zwischen fremden Unternehmen          Vorsteuerabzug für
 € 400 auf € 800 angehoben. Die          vor, bei der – vereinfacht ausgedrückt     ­Elektrofahrräder
 Erhöhung wirkt sich auch bei den
 ­                                       – die beteiligten Gesellschaften am        Für     unternehmerisch genutzte
 Werbungskosten bei den Einkünften       Steuervorteil beteiligt werden.            Krafträder mit einem CO2-Emissi-

                                                                                                            TAXNEWS 2019 | 11
onswert von 0 Gramm pro Kilometer          Neue Regelungen für Platt­                Digitalsteuergesetz
      (z.B. Motorfahrräder, Motorräder           formen (Online-Marktplätze)               Die Digitalsteuer erfasst „Onlinewer-
      mit Beiwagen, Quads, Elektrofahr-          Der Großteil der Fernverkäufe von Ge-     beleistungen“ im Inland gegen Ent-
      räder und Selbstbalance-Roller mit         genständen – insbesondere aus Dritt-      gelt. Nach dem Digitalsteuergesetz
      ausschließlich elektrischem oder elek-     staaten – wird durch die ­Nutzung von     sind dies u.a. Werbeeinschaltungen
      trohydraulischem Antrieb) kann ab          Plattformen (Online-­Marktplätze) er-     auf einer digitalen Schnittstelle, insbe-
      2020 ein Vorsteuerabzug geltend            möglicht, wobei diese Plattformen bei     sondere Bannerwerbung, Suchma-
      ­gemacht werden.                           Fernverkäufen aus Drittländern derzeit    schinenwerbung und vergleichbare
                                                 nicht als S­teuerschuldner gelten. Ab     Werbeleistungen.
      Ermäßigter Steuersatz                      2021 werden daher Online-Plattfor-        Die Digitalsteuer erfasst Unterneh-
      für E-Books und E-Papers                   men (Online-Marktplätze) für Zwecke       men mit einem weltweiten Umsatz
      Der ermäßigte Steuersatz von 10 %          der Umsatzsteuer bei grenzüberschrei-     von zumindest € 750 Mio und einem
      ist ab 2020 auch für elektronische         tenden Lieferungen aus Drittstaaten an    inländischen Umsatz von zumindest €
      Druckwerke (wie bspw E-Books und           Private (Endkunden) als Lieferer und      25 Mio aus der Durchführung von
      E-Papers) und Hörbücher anwendbar,         Steuerschuldner eingestuft. On-           Onlinewerbeleistungen. Bei multina-
      sofern diese nicht vollständig oder im     line-Buchungsplattformen sind ab          tionalen Gruppen ist auf den Grup-
      Wesentlichen aus Video- oder Musik-        2020 zur Aufzeichnung und elektro-        penumsatz abzustellen.
      inhalten bestehen bzw Werbezwecken         nischen Übermittlung von für die          Der Steuersatz beträgt 5 % vom Ent-
      dienen. Elektronische Druckwerke           Abgabenerhebung relevanten Infor-         gelt. Die Digitalsteuer ist als Selbstbe-
      sind nur dann begünstigt, wenn sie –       mationen verpflichtet.                    messungsabgabe ausgestaltet und bis
      wären sie auf Papier gedruckt – in der                                               zum 15. des zweitfolgenden Monats
      herkömmlichen Form dem ermäßig-            Ausweitung des One-Stop-Shops             nach Entstehen des Steueranspruchs
      ten Steuersatz unterliegen würden.         Ab 01.01.2021 kann das umsatzsteu-        zu entrichten. Die neue Digitalsteuer
                                                 erliche One-Stop-Shop-Portal, das         ist auf Onlinewerbeleistungen anzu-
      Steuerfreiheit                             bislang nur für elektronisch erbrachte    wenden, die nach dem 31.12.2019
      von ig Lieferungen                         Dienstleistungen, Rundfunk-, Fern-        erbracht werden.
      Ab 2020 werden die materiell-rechtli-      seh- und Telekommunikationsdienst-
      chen Voraussetzungen bezüglich Steu-       leistungen an Nicht-Unternehmer in        EU-Meldepflichtgesetz
      erfreiheit von innergemeinschaftlichen     Anspruch genommen werden konnte,          Das EU-MPfG wird mit 01.07.2020
      Lieferungen ausgeweitet: Für die Steu-     für alle B2C-Dienstleistungen und         in Kraft treten und enthält eine Pflicht
      erbefreiung von innergemeinschaftli-       Versandhandelsumsätze aus dem             zur Meldung von bestimmten grenz­
      chen Lieferungen soll es neben den         übrigen Gemeinschaftsgebiet sowie
                                                 ­                                         überschreitenden Gestaltungen an
      bisherigen Voraussetzungen zusätz-         beim Einfuhrversandhandel (IOSS           die österreichischen Finanzbehör-
      lich notwendig sein, dass dem Lieferer     – Import-One-Stop-Shop) genutzt           den, und zwar von Gestaltungen, die
      die Umsatzsteuer-Identifikations-          werden. Mit dem One-Stop-Shop-            zumindest zwei EU-Mitgliedstaaten
      nummer (UID) des Abnehmers, die            Portal wird erreicht, dass sich der Un-   oder einen EU-Mitgliedstaat und ein
      von einem anderen Mitgliedstaat ­erteilt   ternehmer nicht in jedem Mitglied-        Drittland umfassen und auf ein Risiko
      wurde, mitgeteilt wurde und der Liefe-     staat registrieren lassen muss.           der Steuervermeidung, der Umgehung
      rer seiner Verpflichtung zur Abgabe                                                  des gemeinsamen Meldestandard-­
      ­einer Zusammenfassenden Meldung           Neue Regelungen für                       Gesetzes oder der Verhinderung der
       (ZM) nachgekommen ist.                    den Versandhandel                         Identifizierung des wirtschaftlichen
                                                 Unternehmer aus anderen Mitglied-         ­Eigentümers hindeuten.
      Reihengeschäfte                            staaten, die an österreichische
      Für die Beurteilung von Reihenge-          ­Privatpersonen Waren versenden,          Finanzstrafgesetz
      schäften bzw Zuordnung der beweg-           werden ab 2021 sofort in Österreich
      ten Lieferung ist ab 2020 eine EU-          umsatzsteuerpflichtig, da die Liefer-    Umsatzsteuer-Karussellbetrug
      weit einheitliche Regelung vorgesehen.      schwelle von € 35.000 entfällt. Sie      Im Rahmen sogenannter „Karussell-­
      Für die Frage, wer die Gegenstände          können aber zur Verringerung des         Geschäfte“ kommt es immer wieder
      versendet oder befördert, ist in uni-       Verwaltungsaufwandes den One-Stop-       zum Missbrauch der innergemein-
      onsrechtskonformer Interpretation           Shop in Anspruch nehmen (siehe           schaftlichen     Umsatzsteuerbefreiung.
      grundsätzlich darauf abzustellen, auf       oben). Für Kleinstunternehmer mit        Für den grenzüberschreitenden Um-
      wessen Rechnung die Versendung              einem Gesamtumsatz an Nichtunter-        satzsteuerbetrug mit einem Einnah-
      oder Beförderung passiert. Beauf-           nehmer aus innergemeinschaftlichem       menausfall im Gemeinschaftsgebiet von
      tragt allerdings ein Unternehmer eine       Versandhandel, elektronisch erbrach-     mindestens € 10 Mio gibt es eine Frei-
      andere Person in der Reihe, die             ten Dienstleistungen, Rundfunk-,         heitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren
      ­Gegenstände auf Rechnung des Un-           Fernseh- und Telekommunikati­            bzw die Kombination einer Freiheits-
       ternehmers zu befördern oder zu            onsdienstleistungen von maximal €        strafe von weniger als 8 Jahren mit einer
       ­versenden, ist die Beförderung oder       10.000 kann abweichend davon die         Geldstrafe von bis zu € 2,5 Mio. Weiters
        Versendung der beauftragten Person        Besteuerung am Unternehmerort,           kann der grenzüberschreitende Um-
        zuzuschreiben.                            somit im Ansässigkeitsstaat, erfolgen.   satzsteuerbetrug, s­ofern ein Inlands-

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bezug besteht, nunmehr auch in Ös-         Person in den Betrug involviert ist.      können, wurde bei Abgabenhinterzie-
                                  terreich bestraft werden, auch wenn                                                  hung, Schmuggel oder Abgabenheh-
                                  die Umsatzsteuerverkürzung in einem        Strafverschärfung bei                     lerei von mehr als € 100.000 neben
                                  anderen EU-Mitgliedstaat eingetreten       Steuer- und Zolldelikten                  einer Geldstrafe die maximal mögli-
                                  ist. Ein Inlandsbezug besteht beispiels-   Um groben Steuer- und Zolldelikten        che Freiheitsstrafe von zwei auf vier
                                  weise, wenn eine in Österreich ansässige   künftig effektiver entgegentreten zu      Jahre verdoppelt.                 n

                                  Änderungen für Arbeitgeber
                                  und Mitarbeiter/Pensionisten
                                  Zuschlag zum Verkehrs­                     kehrsabsetzbetrag zusteht, erhalten       Lohnsteuerabzug
                                  absetzbetrag und erhöhte                   künftig eine um bis zu € 300 höhere       ­(ausländischer) Arbeitgeber
                                  Rückerstattung von Sozial­                 Negativsteuer gutgeschrieben. Die be-      ohne Betriebsstätte in
                                  versicherungsbeiträgen                     reits bisher anzuwendenden Beschrän-       Österreich
                                  Die ursprünglich für Kleinverdiener        kungen, dass die auf Grund von            Wenn ausländische Arbeitgeber im
                                  geplante direkte Rückerstattung von        Absetzbeträgen errechnete negative
                                                                             ­                                         Inland keine lohnsteuerliche Betriebs-
                                  Sozialversicherungsbeiträgen wurde         Einkommensteuer bis maximal 50%           stätte haben, sind sie derzeit nicht ver-
                                  nunmehr indirekt über die Erhö-            der einbehaltenen Sozialversiche-         pflichtet, Lohnsteuer von den Arbeits-
                                  hung von Absetzbeträgen und damit          rungsbeiträge rückerstattet wird, blei-   löhnen einzubehalten, die Mitarbeiter
                                  verbunden einer Erhöhung der rück-         ben dabei unverändert bestehen.           müssen vielmehr die Gehaltseinkünf-
                                  erstattbaren sogenannten „Negativ-         Pensionisten werden – statt bisher €      te im Rahmen der Einkommensteuer-
                                  steuer“ umgesetzt. Die Neuregelung         110 – künftig maximal € 300               veranlagung versteuern. Ab dem Ka-
                                  tritt zwar 2020 in Kraft, in den Ge-       SV-Rückerstattung (Negativsteuer)         lenderjahr 2020 müssen auch
                                  nuss der Steuergutschrift werden die       erhalten, wobei die Gutschrift aber       (ausländische) Arbeitgeber ohne Be-
                                  Kleinverdiener aber erst im Jahr 2021      mit maximal 75% der Sozialversiche-       triebsstätte in Österreich Lohnsteuer
                                  kommen, da die erhöhten Absetzbe-          rungsbeiträge beschränkt ist.             bei der Beschäftigung unbeschränkt
                                  träge erst im Rahmen der Arbeitneh-                                                  steuerpflichtiger Arbeitnehmer ein-
                                  merveranlagung berücksichtigt wer-                                                   behalten. Sind die Arbeitnehmer in
                                  den.                                       Elektronische Übermittlung                Österreich nur beschränkt steuer-
                                  Bis zu bestimmten Einkommensgren-          von Formularen an                         pflichtig kann, der Lohnsteuerabzug
                                  zen wird der Verkehrsabsetzbetrag er-      Arbeitgeber erlaubt                       freiwillig vorgenommen werden. n
                                  höht. Diese Erhöhung ist als Zuschlag      Der Nachweis zur Berücksichtigung
                                  ausgestaltet. Sowohl der Verkehrsab-       des Pendlerpauschales/Pendlereuro,
                                  setzbetrag als auch der erhöhte Ver-       das Formular zur Berücksichtigung
                                  kehrsabsetzbetrag wird maximal um          des Familienbonus Plus bzw. des Al-
                                  bis zu € 300 angehoben. Bis zu einem       leinverdiener- oder Alleinerzieherab-
                                  Einkommen von € 15.500 im Kalen-           setzbetrag kann künftig auch elektro-
                                  derjahr wirkt sich der Zuschlag zur        nisch beim Arbeitgeber abgegeben
                                  Gänze aus. Bei einem Einkommen             werden.
                                  zwischen € 15.500 und € 21.500 wird
                                  der Zuschlag gleichmäßig eingeschlif-      Pflichtveranlagung
                                  fen, sodass dieser bei einem Einkom-       beschränkt Steuerpflichtiger
                                  men ab € 21.500 nicht mehr zusteht.        Beschränkt steuerpflichtige Personen,
                                  Für Pensionisten wird sowohl der           die in Österreich mehr als ein Dienst-
                                  Pensionistenabsetzbetrag als auch der      verhältnis haben, unterliegen – anders
                                  erhöhte Pensionistenabsetzbetrag           als unbeschränkt Steuerpflichtige –
                                  im Rahmen der bestehenden Grenzen          nicht der Pflichtveranlagung und
                                  jeweils um € 200 erhöht und beträgt        konnten damit die niedrigeren Pro-
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                                  künftig € 600 bzw € 964.                   gressionsstufen doppelt ausnutzen.
                                  Gleichzeitig mit den Erhöhungen            Um diese Ungleichmäßigkeit der
                                  dieser Absetzbeträge wird auch die
                                  ­                                          ­Besteuerung zu beseitigen, ist künftig
                                  maximale Rückerstattung der Sozial­         für beschränkt steuerpflichtige Per-
                                  versicherungsbeiträge      (sogenannte      sonen eine Pflichtveranlagung bei
                                  Negativsteuer) erweitert. Arbeitneh-        Vorliegen mehrerer Dienstverhält-
                                  mer, denen der Zuschlag zum Ver-            nisse vorgesehen.

                                                                                                                                                  TAXNEWS 2019 | 13
Änderungen für alle Steuerpflichtigen
      Einkommensteuer                           rung gilt auch bereits für das Kalen-    01.07.2020 zwei Abgabenbehörden
                                                derjahr 2019.                            mit bundesweiter Zuständigkeit tre-
      Familienbonus Plus                                                                 ten – das "­Finanzamt Österreich"
      Im Zusammenhang mit dem Famili-           Änderungen bei Pensionen                 sowie das "Finanzamt für Großbe-
      enbonus Plus wurde gesetzlich veran-      Personen mit zumindest 45 Arbeits-       triebe". Die neun bestehenden Zol-
      kert, dass in bestimmten Fällen die       jahren können künftig abschlagsfrei      lämter werden ebenfalls zu einer bun-
      Lebensgemeinschaft – als Vorausset-       in Pension gehen, wobei bis zu 60        desweit zuständigen Abgabenbehörde,
      zung für den Familienbonus Plus –         Versicherungsmonate der Kinderer-        dem "Zollamt Österreich" zusam-
      nicht mehr als sechs Monate im Ka-        ziehung als Beitragsmonate berück-       mengeführt. Für die Aufgaben der
      lenderjahr bestehen muss. Trennen         sichtigt werden.                         Finanzpolizei, der Steuerfahndung
      sich beispielsweise nicht verheiratete    Auch das Sonderruhegeld für Nacht-       sowie der Finanzstrafbehörde wird
      Eltern in den ersten sechs Monaten        schwerarbeiter soll in Hinkunft          das "Amt für Betrugsbekämpfung"
      eines Jahres, wäre diese Voraussetzung    ­abschlagsfrei ausbezahlt werden. Die    eingerichtet. Ebenso wird es einen
      nicht erfüllt und jener Elternteil, der    einjährige Wartefrist auf die erste     „Prüfdienst für lohnabhängige Ab-
      zwar nicht die Familienbeihilfe be-        Pensionserhöhung soll künftig ent-      gaben und Beiträge“ geben, der in
      zieht, dem aber ein Unterhaltsabsetz-      fallen.                                 dieser Form bereits ab 01.01.2020
      betrag zusteht, würde in diesem Fall                                               aktiv werden soll. Somit bleiben von
      rückwirkend den Anspruch auf den          Organisationsreform                      den dem Finanzministerium unter-
      Familienbonus Plus verlieren. Diese       der Finanzverwaltung                     stellten Dienststellen künftig fünf
      Folge soll jedoch nicht eintreten und     Durch die Reform werden an die           Ämter. Die bisherigen Finanzämter
      wurde daher geändert. Diese Ände-         Stelle der 40 Finanzämter ab             werden zu Dienststellen.          n

      WiEReG – Register der
      Wirtschaftlichen Eigentümer
      D   as am 22.07.2019 beschlossene
          EU-Finanz-Anpassungsgesetz
      2019 bringt für das Wirtschaftliche
                                                ­ m­fassende Neuerungen, welche mit
                                                u
                                                10.01.2020,     10.11.2020
                                                10.03.2020 in Kraft treten.
                                                                               bzw.
                                                                                          händer) und Behörden Einsicht
                                                                                          nehmen.

      Ei­gentümer Registergesetz (WiEReG)                                                	Bei Meldung durch einen berufsmä-
                                                z J ährliche Meldepflicht ab              ßigen Parteienvertreter ist ab
                                                  10.01.2020                               10.11.2020 anzugeben, ob die wirt-
                                                	Die vom WiEReG umfassten                 schaftlichen Eigentümer durch den
                                                  Rechtsträger müssen derzeit ihre ge-     berufsmäßigen Parteienverkehr fest-
                                                  meldeten Daten nur laufend intern        gestellt und überprüft worden sind.
                                                  prüfen. Künftig müssen melde-            Der Wechsel des Parteienvertreters
                                                  pflichtige Rechtsträger binnen vier      ist ab 10.03.2021 nur mittels Antrag
                                                  Wochen nach Fälligkeit der jährli-       an die WiEReG Registerbehörde
                                                  chen Überprüfung der wirtschaftli-       durch den neuen Parteienvertreter
                                                  chen Eigentümer die bei der Über-        unter Bezugnahme auf die erteilte
                                                  prüfung festgestellten Änderungen        Vollmacht möglich.
                                                  melden. Unveränderte Daten sind
                                                  mittels neuerlicher Meldung zu be-     zC ompliance Package
                                                  stätigen.                              	Das WiEReG-Register soll zukünf-
                                                                                           tig zentrale Speicherstelle für alle
                                                                                                                                  © Ralf Geithe – istockphoto.com

                                                zÖ
                                                  ffentliche Einsicht                     mit der Feststellung und Überprü-
                                                	
                                                 Ab 10.01.2020 kann jedermann              fung der wirtschaftlichen Eigentü-
                                                 über die Homepage des BMF einen           mer erforderlichen Dokumente wer-
                                                 kostenpflichtigen Registerauszug          den. Diese sind dann elektronisch
                                                 anfordern. Bisher konnten nur be-         für alle Geldwäscheprüfungen ab-
                                                 stimmte Personengruppen (Notare,          rufbar und müssen nicht mehr beim
                                                 Rechtsanwälte,     Wirtschaftstreu-       Unternehmen eingeholt werden. n

14 | TAXNEWS 2019
eZustellung – Haben Sie schon die
                                Voraussetzungen dafür geschaffen?
                                M    it 01.01.2020 tritt das Recht auf z Handy-Signatur: zur Nutzung der
                                     elektronischen Verkehr mit Be-       elektronischen Zustellung wird die
                                hörden gemäß § 11 E-Goverment-­ Verwendung der Handy-Signatur
                                                                                                                können, muss über das elektroni-
                                                                                                                sche Postfach „MeinPostkorb“ im
                                                                                                                Unternehmensserviceportal        eine
                                Gesetz in Kraft. Unternehmen sind         (siehe www.handy-signatur.at) emp-    Registrierung am Teilnehmerver-
                                mit 01.01.2020 zur Teilnahme an der       fohlen. Sie können aber auch über das zeichnis der elektronischen Zustel-
                                elektronischen Zustellung gemäß           Unternehmensserviceportal mit den     lung vorgenommen werden.
                                §1b E-Goverment-Gesetz verpflichtet       USP-Benutzerkennungen einsteigen. z Abholung der elektronischen
                                und müssen alle Voraussetzungen z USP (Unternehmensservicepor-                 ­­ ustellungen: Die Abholung er-
                                                                                                                Z
                                geschaffen haben, um elektronische
                                ­                                         tal)-Konto und Postbevollmäch-        folgt über das elektronische Postfach
                                Zustellungen empfangen zu können.         tigter: zur Nutzung des elektroni-    „MeinPostkorb“ unter usp.gv.at. n
                                Ausgenommen sind Unternehmen, die         schen Postfachs „MeinPostkorb“
                                wegen Unterschreiten der Umsatzgren-      muss das Unternehmen über ein
                                ze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-     Konto im Unternehmensservice­
                                voranmeldungen verpflichtet sind.         portal (usp.gv.at) und zumindest
                                                                          ­eine/n USP-Anwenderin bzw. USP-­
                                Voraussetzungen für                        Anwenderin mit der Rolle „Post­
                                die Teilnahme                              bevollmächtigter“ verfügen.
                                Um als Unternehmer an der eZustel- z Registrierung zur eZustellung: Um
                                lung teilnehmen zu können, müssen          als Unternehmen an der elektroni-
                                folgende Schritte gesetzt werden:          schen Zustellung teilnehmen zu

                                ASVG-Werte 2020 (Vorbehaltlich der
                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt)
                                D   ie Geringfügigkeitsgrenze und die
                                    Höchstbeitragsgrundlage werden
                                jedes Jahr mit der aktuell gültigen
                                                                                      Aufwertzahl neu errechnet. Sie beträgt
                                                                                      für das Jahr 2020: 1,031           n

                                ASVG-Werte (vorbehaltlich)

                                Geringfügigkeitsgrenze monatlich                                                                             € 460,66

                                Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe                                                                € 690,99

                                Höchstbeitragsgrundlage

                                täglich                                                                                                      € 179,00

                                monatlich                                                                                                   € 5.370,00

                                jährlich für Sonderzahlungen                                                                               € 10.740,00
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                                Höchstbeitragsgrundlage

                                monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung                                                         € 6.265,00

                                                                                                                                        TAXNEWS 2019 | 15
Weihnachtsöffnungszeiten

                                                 Unsere Öffnungszeiten während der Feiertage sind:

                                                 23. Dezember 2019
                                                 08:00 bis 15:00 Uhr

                                                 24. Dezember 2019 bis 01. Jänner 2020
                                                 Betriebsurlaub / Geschlossen
                                                 In dringenden Fällen sind HHP-Partner unter der Emailadresse
                                                 dringend2019@hhp.eu auch an diesen Tagen erreichbar

                                                 02. und 03. Jänner 2020
                                                 Donnerstag und Freitag 08:00 bis 15:00 Uhr

                                                 Ab dem 07. Jänner 2020 gelten wieder
                                                 unsere ­üblichen Öffnungszeiten
                                                 Montag bis Donnerstag    08:00 bis 18:30 Uhr
                                                 Freitag                  08:00 bis 17:00 Uhr

Medieninhaber und Herausgeber: HHP Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
Am Heumarkt 13 | 1030 Wien | Telefon: +43 (1) 717 63-0 | Fax: +43 (1) 717 63-50
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Redaktion: Doris Hohenegger, Patricia Hueber, Nadine Kaiser
Lektorat: Judith Spiegl
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Coverbild: © iStockphoto.com
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