WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

               VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
               WEIDENBERG
    EMTMANNSBERG
                                               AUSGABE NR. 03 / 2022 VOM 28. FEBRUAR 2022

                                KIRCHENPINGARTEN              SEYBOTHENREUTH           WEIDENBERG

Einweihung Hochbehälter Kirchenpingarten 1954, Foto Archiv VG Weidenberg
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 03/2022                                                                                  Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77
Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de
Montag bis Freitag                                               von 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich                                              von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachgebiet individuelle Terminvereinbarungen möglich.

Aufgrund der momentanen coronabedingten Ausnahmesituation bitten wir derzeit grundsätzlich vorab
um Terminvereinbarung.

GRÜNGUTCONTAINER
Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich

BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG UND HALLENBAD
Die Öffnungszeiten für die Bücherei und Hallenbad finden Sie im Heft unter der Seite 26.

SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER
Emtmannsberg / Birk derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter    0170 / 2122115
Kirchenpingarten    nach telefonischer Vereinbarung unter                0175 / 8850355
Seybothenreuth      derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter    0171 / 4379244
Weidenberg          Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung
                    im Übrigen keine festen Sprechstunden                Tel. 09278 / 97733

24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE
Gemeinde                                   Wasserversorgung                                         Abwasserentsorgung
Emtmannsberg                                 0171/3758243                                               0175/2738469
Kirchenpingarten                     09278/7740600 od. 0173/8648022                              09275/7069 od. 0171/8151120
Seybothenreuth                         0171/3758243 od. 09275/238                                0160/93522506 od. 09275/238
Weidenberg                                   09278/7709999                                             09278/7743642

                           IMPRESSUM                                                  Redaktionsannahmeschluss: 18. März für April 2022

 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                    Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG
 Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                 Weidenberg; 13 Euro zzgl. 18,60 Euro Portokosten bei Postzustellung)
 erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage
 von 2350 Exemplaren.                                                                 Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme:
                                                                                      Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 4, 95466 Weidenberg
 Verantwortlich für den Inhalt:                                                       Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de
 Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,
 Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.                                     Druck:
                                                                                      Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts
 In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs-               Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de
 termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von
 Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen            Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf
 und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind.                             einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag.

 Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
 Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung.
 Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren
 Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit-
 gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller
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 seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
 Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken
 und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet.

                                                                                  2
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg       Ausg. 03/2022

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 03/2022                                                                                 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                        AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
                                                 VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
          Vollzug der Wasserhaushaltsgesetze,                                        Weidenberg, Zimmer Nr. 16, nach telefonischer Terminvereinbarung unter der
Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Birk, sowie                                Telefonnummer 09278/977-81 und in der Gemeindekanzlei im Schloßhof 10,
                                                                                     Emtmannsberg, nach telefonischer Terminvereinbarung mit Bürgermeister Herr-
Misch- und Regenwasser aus dem Entlastungsbau-                                       mannsdörfer unter der Telefonnummer 0170/ 2122115 zur Einsichtnahme aus. Es
werk Birk und der Regenwasserkanalisation Birk in den                                sind die aktuellen Coronabestimmungen einzuhalten.
     Almosbach durch die Gemeinde Emtmannsberg
                                                                                     Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber der Betroffenen
Das Landratsamt Bayreuth erteilt der Gemeinde Emtmannsberg die widerrufliche         als zugestellt.
gehobene Erlaubnis zur Benutzung des Almosbach, einem Gewässer III. Ordnung,
für die Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage Birk und Misch- und Nieder-       Weidenberg, 18. Februar 2022
schlagswasser.                                                                       Hans Wittauer
                                                                                     Verwaltungsvorsitzender
Dieser Bescheid liegt in der Zeit vom

                   07.03.2022 bis einschließlich 18.03.2022

mit den Erlaubnisunterlagen während der allgemeinen Dienststunden in der Ge-
schäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466

                                                               EMTMANNSBERG
          Vollzug der Wasserhaushaltsgesetze,
                                                                                     Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsge-
Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Birk, sowie                                meinschaft“ wird verwiesen.
Misch- und Regenwasser aus dem Entlastungsbauwerk
Birk und der Regenwasserkanalisation Birk in den Al-                                 Emtmannsberg, 18. Februar 2022
                                                                                     Gerhard Herrmannsdörfer
      mosbach durch die Gemeinde Emtmannsberg                                        Erster Bürgermeister
                                                                                     Gemeinde Emtmannsberg
Das Landratsamt Bayreuth erteilt der Gemeinde Emtmannsberg die widerrufliche
gehobene Erlaubnis zur Benutzung des Almosbach, einem Gewässer III. Ordnung,
für die Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage Birk und Misch- und Nieder-
schlagswasser.

                                                                                 4
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                      Ausg. 03/2022

                                                              MARKT WEIDENBERG
    Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung
                                                                                         Weidenberg, den 16. Februar 2022
   des Flächennutzungsplans des Marktes Weidenberg                                       Hans Wittauer
  im Bereich der Fl. Nrn. 766, 767, 768 (TF), 769, 770, 771                              Erster Bürgermeister
          und 785 (TF), Gemarkung Weidenberg                                             Markt Weidenberg

Aufgrund des Ablaufs der Frist gemäß § 6 Abs. 4 BauGB gilt die Änderung des
Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nrn. 766, 767, 768 (TF), 769, 770, 771
und 785 (TF), Gemarkung Weidenberg, als genehmigt. Dies wird hiermit gemäß                 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den
§ 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser
Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
                                                                                         Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ des Marktes
                                                                                           Weidenberg im Bereich der Fl. Nrn. 767, 768, 769, 770
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusam-                       und 771, alle Gemarkung Weidenberg
menfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die
Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungs-          Der Marktgemeinderat Weidenberg hat mit Beschluss vom 14.02.2022 den Be-
plan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung               bauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ im Bereich der Fl. Nrn. 767, 768, 769,
mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten             770 und 771, alle Gemarkung Weidenberg, als Satzung beschlossen. Dieser Be-
gewählt wurde, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,              schluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich
Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden einsehen              bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

                                                                                         Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstabsgetreu)

                                                                                         Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und
                                                                                         Zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange
                                                                                         und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bebau-
                                                                                         ungsplanänderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan
                                                                                         nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Pla-
                                                                                         nungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
                                                                                         (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszei-
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung (nicht maßstabsgetreu)                   ten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-            Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des             und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.                                                     § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach                                                              Unbeachtlich werden demnach
  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort         1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
     bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften und                                         bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vor-          2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
     schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut-                     der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-
     zungsplans und                                                                           nutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,                3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
     wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennut-                und
     zungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden                  4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie
     sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist            nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans
     darzulegen.                                                                              schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sach-

                                                                                     5
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Ausg. 03/2022                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
     verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.           2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
                                                                                              der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4                  nutzungsplans,
BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den                   3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
§§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von                  und
drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile ein-             4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie
getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.                              nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans
                                                                                              schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sach-
Weidenberg, den 16. Februar 2022                                                              verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister                                                                     Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
Markt Weidenberg                                                                         BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den
                                                                                         §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von
                                                                                         drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile ein-
                                                                                         getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
   Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die
                                                                                         Weidenberg, den 15. Februar 2022
    4. Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung                                         Hans Wittauer
Altung“ des Marktes Weidenberg im Bereich der Fl. Nrn.                                   Erster Bürgermeister
 935/8, 935/57 und 935/58, alle Gemarkung Weidenberg                                     Markt Weidenberg

Der Marktgemeinderat Weidenberg hat mit Beschluss vom 14.02.2022 die
4. Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“ im Bereich der Fl. Nrn.
935/8, 935/57 und 935/58, alle Gemarkung Weidenberg, als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB)                Öffentliche Bekanntmachung über die Aufhebung der
ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des               Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 4.
Bebauungsplanes in Kraft.
                                                                                         Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“
                                                                                                             in Weidenberg
                                                                                         Der Markgemeinderat Weidenberg hat in der Sitzung am 14.02.2022 die Aufhe-
                                                                                         bung der Veränderungssperre im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplans
                                                                                         „Wohnsiedlung Altung“ beschlossen.
                                                                                         Die Aufhebungssatzung wird hiermit bekanntgegeben.

                                                                                                                    Aufhebungssatzung
                                                                                            zur Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 4. Änderung des
                                                                                                           Bebauungsplans „Wohngebiet Altung“
                                                                                                    im Bereich der Fl. Nrn. 935/8, /26 (TF), /57 und /58, alle
                                                                                                                  Gemarkung Weidenberg

                                                                                         Der Markt Weidenberg erlässt auf Grundlage der § 14 Abs.1 und 17 Abs. 4 i. V. m.
                                                                                         § 10 Baugesetzbuch (BauGB) folgende

                                                                                                                     Aufhebungssatzung

                                                                                                            § 1 Aufhebung der Veränderungssperre

                                                                                         (1) Die Satzung vom 22.07.2021, bekanntgemacht am 31.08.2022 über den Erlass
                                                                                             einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebau-
                                                                                             ungsplans „Wohnsiedlung Altung“ wird aufgehoben.
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung (nicht maßstabsgetreu)
                                                                                         (2) Die Aufhebung umfasst den kompletten Geltungsbereich der im Gebiet der Ver-
Jedermann kann die Bebauungsplanänderung mit der Begründung und Zusam-                       änderungssperre geltenden Grundstücke.
menfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die
Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bebauungsplanän-          (3) Die Lage der Grundstücke ergibt sich aus der der 4. Änderung des Bebauungs-
derung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung                 plans „Wohnsiedlung Altung“ vom 02.02.2022.
mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung,                                                § 2 Inkrafttreten
Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten einsehen und
über deren Inhalt Auskunft verlangen.                                                    (1) Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt am Tag der öffent-
                                                                                             lichen Bekanntmachung in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-                ist im beigefügten Lageplan unmaßstäblich dargestellt.
und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.                                                     (2) Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre kann während der
                                                                                             üblichen Dienststunden bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Bauver-
Unbeachtlich werden demnach                                                                  waltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, eingesehen werden. Jeder kann
  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort           über den Inhalt der Aufhebung Auskunft verlangen.
     bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

                                                                                     6
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                Ausg. 03/2022
Weidenberg, den 16. Februar 2022                                                    Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Rahmen der Nachverdichtung
Hans Wittauer                                                                       Bauflächen für Mehrfamilienwohnhäuser inklusive Nebenanlagen ausgewiesen
Erster Bürgermeister                                                                werden.
Markt Weidenberg
                                                                                    Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13 a BauGB im beschleunigten
                                                                                    Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und damit analog des verein-
                                                                                    fachten Verfahrens entsprechend § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von
                                                                                    der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der
                                                                                    Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche umweltbezogener Informationen verfügbar
                                                                                    sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a
                                                                                    Abs. 1 BauGB abgesehen.

                                                                                    Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung liegen in der Zeit vom

                                                                                                       07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022

                                                                                    In der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Bauverwaltung,
                                                                                    Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich
                                                                                    aus.

                                                                                    Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienst-
                                                                                    stunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden. Aufgrund der ak-
                                                                                    tuellen Situation kann es Einschränkungen des Besucherverkehrs kommen.

                                                                                    Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszu-
                                                                                    legenden Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter
                                                                                    der Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ -->
                                                                                    „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ veröffentlicht.
Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnpark Heßlacher
                                                                                    Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundla-
   Straße“ im Bereich der Fl. Nrn. 704 (TF) und 716,                                ge der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG.
             beide Gemarkung Weidenberg                                             Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß                                    keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen
                                                                                    Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauplan-
    § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; Bekanntmachung der                                     verfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
   Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
                                                                                    Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Der Markt Gemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 14.02.2022 die Auf-
stellung des Bebauungsplans „Wohnpark Heßlacher Straße“ im Bereich der Fl.          Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abge-
Nrn. 704 (TF) und 716, beide Gemarkung Weidenberg, beschlossen. Zudem wur-          gebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2
de der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.                                        BauGB)

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 704 (TF) und 716, beide        Weidenberg, den 16. Februar 2022
Gemarkung Weidenberg und somit einen Teil der Heßlacher Straße sowie das Ge-        Hans Wittauer
lände des ehemaligen Natursteinwerk Rieß.                                           Erster Bürgermeister
                                                                                    Markt Weidenberg

                                                                                                 Aufstellung des Bebauungsplans
                                                                                                     „Hammer Untersteinach“
                                                                                            Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
                                                                                                     gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
                                                                                    Der Markt Gemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 14.02.2022 den Ent-
                                                                                    wurf des Bebauungsplans „Hammer Untersteinach“ gebilligt.

                                                                                    Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke im Bereich der Fl. Nrn. 78, 83, 84,
                                                                                    85 (TF=Teilfläche), 114 (TF), 115, 116 (TF), 119 (TF), 119/1 (TF), 119/2, 120,
                                                                                    120/1, 121, 122 (TF), 123/1 (TF), 123/2, 123/4, 123/5, 123/6, 123/7 und 130 (TF),
                                                                                    132 (TF), 133, 134 (TF), 582 (TF) und 583 (TF), alle Gemarkung Untersteinach.

Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstabsgetreu)

                                                                                7
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 03/2022                                                                                   Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                                        Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 4.
                                                                                       Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Stockau“
                                                                                       des Marktes Weidenberg im Bereich der Fl. Nrn. 473,
                                                                                       481/2, 481/3, 481/4, 481/5, 481/6, 481/7, 482, 482/1, 482/2,
                                                                                       482/3, 483, 484, 485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 493,
                                                                                                      495, alle Gemarkung Lessau
                                                                                       Der Marktgemeinderat Weidenberg hat mit Beschluss vom 14.02.2022 die
                                                                                       4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Stockau“ im Bereich der Fl. Nrn.
                                                                                       473, 481/2, 481/3, 481/4, 481/5, 481/6, 481/7, 482, 482/1, 482/2, 482/3, 483, 484,
                                                                                       485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 493, 495, alle Gemarkung Lessau, als
                                                                                       Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Bau-
                                                                                       gesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung
                                                                                       tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.

Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstabsgetreu)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll eine Fläche als Sondergebiet für
die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Feuerwehren
Döhlau-Görau, Untersteinach und Görschnitz ausgewiesen werden. Zudem erfolgt
die städtebauliche Überplanung des bereits bestehenden Gewerbegebiets.

Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht liegen
in der Zeit vom                                                                        Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung (nicht maßstabsgetreu)

                   07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022                            Jedermann kann die Bebauungsplanänderung mit der Begründung und Zusam-
                                                                                       menfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die
In der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Bauverwaltung,          Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bebauungsplanän-
Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich          derung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung
aus.                                                                                   mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
                                                                                       gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung,
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:                                Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten einsehen und
  • Stellungnahme Landratsamt Bayreuth, UNB vom 18.06.2021                             über deren Inhalt Auskunft verlangen.
  • Stellungnahme Landratsamt Bayreuth vom 24.06.2021
  • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Hof vom 10.06.2021                              Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-
  • Stellungnahme Bund Naturschutz e. V. Ortsgruppe Weidenberg vom 05.06.2021          und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des
                                                                                       § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
                                                                                       Unbeachtlich werden demnach
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienst-          1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
stunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden. Aufgrund der ak-            bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
tuellen Situation kann es Einschränkungen des Besucherverkehrs kommen.                   2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
                                                                                            der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszu-                  nutzungsplans,
legenden Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter               3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
der Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ -->                 und
„Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ veröffentlicht.                          4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie
                                                                                            nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundla-              schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sach-
ge der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG.                verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie
keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen        Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauplan-       BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den
verfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.                                          §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von
                                                                                       drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile ein-
Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:                             getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abge-
gebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2           Weidenberg, den 15. Februar 2022
BauGB).                                                                                Hans Wittauer
                                                                                       Erster Bürgermeister
Weidenberg, den 16. Februar 2022                                                       Markt Weidenberg
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg

                                                                                   8
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                 Ausg. 03/2022

                                                      AUS DEN SITZUNGEN
                                                             KIRCHENPINGARTEN
            Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten
                       am 17.01.2022                                                   Kirmsees und Langengefäll zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen
                                                                                       Schritte einzuleiten.
Haushaltsvorberatung 2022
                                                                                       Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung
Bauantrag, Neubau Geräte- und Lagergebäude als Erweiterung, Fl. Nr. 128,               Kirchenpingarten für das Jahr 2020
Gemarkung Kirchenpingarten                                                             Beschluss:
                                                                                       Der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Kirchenpingarten wird wie folgt festge-
Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus                                                stellt:
nichtöffentlicher Sitzung am 13.12.2021                                                Bilanzsumme in Aktiva und Passiva:                  1.604.652,01 Euro
Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:                                    Jahresverlust                                          49.737,37 Euro
TOP 10 - Anschaffung Entsorgungs-/Mulchgreiferschaufel für neuen Lader Bauhof          Der Jahresverlust 2020 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
TOP 11 - Erneuerung eines Druckluftkompressors im PW Lienlas                           Antrag auf Vorbescheid, Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle,
TOP 12 - Bau eines überdachten Klärschlammlagerplatzes                                 Fl. Nr. 257, Gemarkung Kirchenpingarten

                                                                                       Antrag auf Vorbescheid, Neubau einer Lagerhalle, Fl. Nr. 123/1,
            Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten                                       Gemarkung Kirchenpingarten

                       am 07.02.2022                                                   Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus
                                                                                       nichtöffentlicher Sitzung am 17.01.2022
Bürgerantrag, Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen                             Es wird der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
in Kirmsees                                                                            TOP 10 – Unterhaltsarbeiten GV-Straße Tressau-Fischbach und Befestigung
Beschluss:                                                                             Bauhofzufahrt mit Nebenfläche
Der Gemeinderat stimmt dem Bürgerantrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung
auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb der Ortschaften

                                                                SEYBOTHENREUTH
             Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth                                        die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Wallenbrunn in den
                                                                                       Laimbach einzureichen und die Durchführung des Wasserrechtsverfahren zu be-
                       am 19.01.2022                                                   antragen.
1. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Seybothenreuth-Süd“ im                     Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde
Bereich der Fl. Nr. 1294/5, Gemarkung Seybothenreuth;                                  Seybothenreuth
Aufstellungsbeschluss                                                                  a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und
Beschluss:                                                                             Behandlung der Niederschriften
Der Gemeinderat Seybothenreuth beschließt die Änderung/Erweiterung des Be-             Beschluss zu a):
bauungsplans „Seybothenreuth-Süd“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfah-         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die
ren einzuleiten und die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Benachrichtigung       Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden
der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.                             nicht erhoben.
                                                                                       b) Feststellung der Jahresrechnung
Wasserrecht; Beantragung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis                Beschluss zu b):
für die Einleitung von Mischwasser aus Mischwasserbehandlungsanlagen                   Die Jahresrechnung der Gemeinde Seybothenreuth für das Jahr 2020 wird gemäß
und Regenwasser aus Regenwasserkanälen in verschiedene Gewässer aus                    Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen
dem Einzugsgebiet der Kläranlage Seybothenreuth in verschiedene Gewässer               festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch bei-
Beschluss:                                                                             geheftet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen beim Landratsamt Bayreuth für           Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und
die Durchführung des Wasserrechtsverfahrens zur beschränkten Erlaubnis für die         Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird
Einleitungen von Misch- und Oberflächenwasser im Einzugsgebiet der Kläranlage          hingewiesen.
Seybothenreuth in verschiedene Gewässer einzureichen und das Wasserrechts-             c) Entlastung
verfahren zu beantragen.                                                               Beschluss zu c):
                                                                                       Die Jahresrechnung für das Jahr 2020 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs.
Wasserrecht; Beantragung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis                3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
für die Einleitung von geklärtem Abwasser aus der Kläranlage Wallenbrunn               Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2020 erteilt.
in den Laimbach
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen beim Landratsamt Bayreuth für
die Durchführung des Wasserrechtsverfahrens zur beschränkten Erlaubnis für

                                                                                   9
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 03/2022                                                                                       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                               MARKT WEIDENBERG
             Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg
                                                                                           zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über
                        am 14.02.2022                                                      den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten                                         Veränderungssperre für den Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplans
aus nichtöffentlichen Sitzungen                                                            „Wohnsiedlung Altung“; Aufhebungsbeschluss
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 29.11.2021 wurden die folgenden                           Beschluss:
Tagesordnungspunkte freigegeben:                                                           Mit Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“ wird
                                                                                           die Veränderungssperre für den selbigen Geltungsbereich aufgehoben.
Anschluss an die AWA Bayreuth, Neubau Pumpwerk, Vergabe Fliesenarbeiten
Beschluss:                                                                                 Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Straße“ im Bereich der Fl. Nr. 704 (TF)
Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Fliesen Hübner aus            und 716, beide Gemarkung Weidenberg, im beschleunigten Verfahren nach
Bayreuth, vergeben.                                                                        § 13 a BauGB; Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss
                                                                                           Beschluss:
Anschluss an die AWA Bayreuth, Neubau Pumpwerk, Vergabe Zimmerer-,                         Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungs-
Dachdeck- und Spenglerarbeiten                                                             plans „Wohnpark Heßlacher Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a
Beschluss:                                                                                 Baugesetzbuch. Der Entwurf des Bebauungsplans vom 08.02.2022 wird gebilligt.
Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Zimmerei Harald               Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu
Biohlawek aus Bayreuth, vergeben.                                                          machen und das Verfahren einzuleiten.

Anschluss an die AWA Bayreuth, Neubau Pumpwerk, Vergabe Maler,                             4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Stockau“;
Putz und WDVS                                                                              Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Beschluss:                                                                                 Abwägungsbeschluss:
Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Näther aus Thurnau,           Die während der öffentlichen Auslegung zur 4. Änderung des Bebauungsplans
vergeben.                                                                                  „Wohngebiet Stockau“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie
                                                                                           der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat
Anschluss an die AWA Bayreuth, Neubau Pumpwerk, Schlosser- und                             geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Er-
Metallbauarbeiten                                                                          gebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht ab-
Beschluss:                                                                                 gewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwal-
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten             tung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger
Bieter zu vergeben.                                                                        öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis
                                                                                           mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Kreditaufnahme                                                                             Satzungsbeschluss:
Beschluss:                                                                                 Der Marktgemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohn-
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufnahme von zwei Krediten bei der                     gebiet Stockau“ in der Fassung vom 11.02.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Sparkasse Bayreuth zu folgenden Konditionen:                                               Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt
Kreditbetrag jeweils 450.000,- Euro                                                        zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung
Auszahlung 100 %                                                                           und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und
Sollzinssatz 0,30 % fest für 12 Monate, danach Neuvereinbarung                             über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zins- und Tilgungszahlung vierteljährlich nachträglich zum 30.03. / 30.06. / 30.09.
/ 30.12                                                                                    Flurneuordnung Lessau-Lankendorf II, Bau von drei Erosionschutzbecken;
Vierteljährliche Tilgungsrate jeweils 3.750,00 Euro                                        Vereinbarung über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anla-
                                                                                           gen mit Übernahme des Eigenleistungsanteils
Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.                                  Beschluss:
                                                                                           Der Markt Weidenberg übernimmt den Eigenleistungsanteil in Höhe von 15% der
Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“,                                                      Gesamtsumme, das sind 87.552,00 Euro. Die Vereinbarung mit TG Lessau-Lan-
Billigungs- und Auslegungsbeschluss                                                        kendorf II ist abzuschließen. Der Eigenanteil ist im Haushalt einzustellen.
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplans vom 09.02.2022 sowie die Begründung mit Um-                 Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Weidenberg für
weltbericht werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der        das Jahr 2020
Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Anhörung der Träger                   Beschluss:
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.                                  Der Jahresabschluss 2020 des Marktes Weidenberg wird wie folgt festgestellt:
                                                                                           Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 5.113.354,93 Euro
4. Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“ im Bereich der Fl.                    Jahresverlust 62.367,27 Euro
Nrn. 935/8, 935/57 und 935/58, alle Gemarkung Weidenberg; Abwägungsbe-                     Der Jahresverlust 2020 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
schluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur. 4.Änderung des Bebauungsplans
„Wohnsiedlung Altung“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat              Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg
geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Er-                                 am 14.02.2022
gebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht ab-
gewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwal-           Bauantrag Fl. Nr. 1377, Gemarkung Weidenberg; Neubau Geräte- und
tung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger
                                                                                           Lagerhalle an der Wasseraufbereitungsanlage Schafhof
öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis
mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohn-
siedlung Altung“ in der Fassung vom 02.02.2022 gemäß § 10 BauGB als Sat-
zung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu
machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und

                                                                                      10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                      Ausg. 03/2022

                                                                                        mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach
            Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg                                         vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die
                       am 24.01.2022                                                    Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
                                                                                        Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonsti-
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus                                  gen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem
nichtöffentlichen Sitzungen                                                             Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 08.11.2021 wurden der folgende Tagesordnungs-          Satzungsbeschluss:
punkt freigegeben:                                                                      Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“
Beschaffung von 2 baugleichen Einsatzleitwägen für die FF Weidenberg und die            in der Fassung vom 20.01.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
FF Untersteinach; Vergabe des Lieferauftrages                                           Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu ma-
Beschluss:                                                                              chen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und
  a) Der Auftrag zur Lieferung von 2 baugleichen Einsatzleitwägen für Los 1 und         zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über
      2 geht an die Fa. Compoint GmbH&Co.KG zum Angebotspreis.                          den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  b) Der Auftrag zur Lieferung von 2 feuerwehrtechnischen Beladungen – Los
      3 – geht an die Fa. Feuerschutz Ludwig GmbH, Bindlach, zum Angebots-              Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fl. Nr. 461/5,
      preis.                                                                            Gemarkung Weidenberg (In der Au)
                                                                                        Beschluss:
Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Hammer Untersteinach“;                    Das Vorhaben wird grundsätzlich befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, in
Billigungs- und Auslegungsbeschluss                                                     Zusammenarbeit mit dem Antragsteller die Aufstellung eines Bebauungsplans
Beschluss:                                                                              mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufhebung des
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 19.012022 sowie die Begrün-             Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ vorzubereiten und dem
dung werden gebilligt.                                                                  Marktgemeinderat zur Einleitung der Verfahren vorzulegen. Die anfallenden Kosten
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung ge-        für die Planung sowie die spätere Erschließung hat der Antragsteller zu tragen.
mäß § 3 Abs.2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.                                                            Bergrecht: Errichtung von zwei Bogendachhallen sowie Betrieb eines
                                                                                        Zwischenlagers für die Stadt Bayreuth in der Tongrube Würnsreuth,
Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“,                                                 Gemarkung Lessau
Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Wohngebiet Ahorn-
straße“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und

                                                                    AKTUELLES
                                                  VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
                               Sommerzeit                                               widmen wir uns dem Labyrinth als eine Ausdrucksform des Lebenswegs.
                                                                                        Inspiriert durch die Kunstwerke greifen auch wir zu Leinwand und Pinsel und wer-
Die Mitteleuropäische Sommerzeit beginnt am 27. März 2022. Die Stundenzäh-              den Bilder zum Thema Leben – Lebensweg malen. Ihr Lebensweg ist es Wert,
lung wird an diesem Tag um eine Stunde von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt.           dass dargestellt wird – egal ob er in stets den buntesten Farben schillert oder auch
                                                                                        dunkle Phasen hatte.
                                                                                        Welchen Malstil, ob realistisch oder abstrakt, spielt keine Rolle. Den Künstler in
                                                                                        sich können sie nur aktiv entdecken - bekanntlich geht Probieren über Studieren.
                                                                                        So Mancher war erstaunt, was Farbe alles aussagt. An vier Nachmittagen sollen
                                                                                        Kunstwerke entstehen, die wir im Anschluss ausstellen möchten und im Rahmen
                                                                                        unserer 10 Jahresfeier versteigern möchten.

SiSoNetz informiert

Leben – Kunst – Lebenskunst
Hoffentlich zieht im März wieder Leben ins Schloss im Garten ein. Nach langer
pandemie-bedingter Pause möchte SiSoNetz – sicher und sozial – Bürger helfen
Bürgern e.V. im März seine Veranstaltungen wiederbeleben. Neben den bekannten
und beliebten Spiele- und Filmnachmittagen sowie dem Tabletkurs bieten wir eine
neue Veranstaltungsreihe an.
In dieser neuen Veranstaltungsreihe werden wir uns mit unterschiedlichen Kunst-
stilen und Künstlern der Moderne befassen. An drei Veranstaltungen werden kurze                                    Wir planen Termine an folgenden Freitagen
Einblicke in Impressionismus, Jugendstil, Expressionismus, Kubismus und Surre-                                     von 16:00 - 17:30 Uhr. 18.03.2022, 25.03.2022,
alismus anhand einzelner Kunstwerke vermittelt. In einer weiteren Veranstaltung                                    01.04.2022, 22.04.2022, 29.04.2022, 06.05.2022,

                                                                                   11
Ausg. 03/2022                                                                                      Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
20.05.2022, 03.06.2022.                                                                  Die Beratungs- und Unterstützungsangebote vor Ort:
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob die Veranstaltungen pandemiebedingt zu         • AOK Pflegeberatung Marco Gräbner
den geplanten Terminen stattfinden.                                                      • Aufsuchende Seniorenberatung Landkreis Bayreuth
Bei Interesse oder Fragen rufen Sie uns an unter 09278 31330-25 oder 09278               • EUTB® Bayreuth
31330-26 oder schreiben Sie eine Mail an info@sisonetz.de.                               • Fachstelle für pflegende Angehörige
                                                                                         • Mobile Seniorenberatung der Stadt Bayreuth
Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige                                        • Präventiver Hausbesuch der Stadt Bayreuth
                                                                                         • SiSoNETZ Weidenberg
Online-Veranstaltung 7. April 2022 18:00 bis 19:30 Uhr                                   • VdK Bayreuth
                                                                                         • Wohnberatung Landkreis Bayreuth
SiSoNetz und einige andere Organisationen in der Stadt und dem Landkreis Bay-            • Das Servicetelefon Pflege des Medizinischen Dienstes Bayern Inhalte
reuth bieten Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. Über die Vielfalt
dieser Angebote können Sie sich auf einer gemeinsamen Online-Veranstaltung               Teilnahme und Anmeldung
der Gesundheitsregionplus Landkreis Bayreuth und des Medizinischen Dienstes              Für die Online-Veranstaltung melden Sie sich bitte bis zum 4. April 2022 hier an:
Bayern informieren.                                                                      www.md-bayern.de/anmeldung oder melden Sie sich für eine Streamingveran-
                                                                                         staltung in Emtmannsberg oder Weidenberg beim SiSoNetz (Tel.: 09278 3133025
Die Pflege ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und oft werden            oder info@sisonetz.de) an.
Angehörige von einem Tag auf den anderen mit diesem Thema konfrontiert. Wir
möchten Ihnen in dieser Veranstaltung wichtige Unterstützungs- und Beratungs-                           iSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern
möglichkeiten im Landkreis Bayreuth vorstellen und Ihre Fragen rund um die Pfle-                                    Tel.: 09278 313 30 25
ge im Landkreis Bayreuth beantworten.                                                             Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: sisonetz@weidenberg.de

Der Medizinische Dienst Bayern informiert über die Pflegebegutachtung, gibt wich-
tige Tipps zur richtigen Vorbereitung und stellt das Servicetelefon Pflege vor, das
alle Ihre Fragen rund um die Begutachtung und das eigene Gutachten beantwortet.                                           Fundsachen
Im Anschluss stehen Ihnen unsere Referentinnen und Referenten für Fragen zur
Verfügung und vereinbaren gerne einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen.            Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der
                                                                                         Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden.
Programm (Freischaltung der Online-Sitzung ab 17:30 Uhr, Beginn 18:00 Uhr)
Begrüßung durch die Gesundheitsregionplus Landkreis Bayreuth und den Medizi-             Fundsachen Weidenberg:
nischen Dienst Bayern. Grußwort --> Landrat Florian Wiedemann                            1 Schlüsselband, „Aida“ mit 2 Schlüssel, Fundort Straße nach Seybothenreuth
                                                                                         1 Armband, Leder, Fundort Neue Mitte-Weidenberg
                                                                                         1 Haustürschlüssel mit Anhänger (Leder)

                                                                                                        Sprechtag der Versichertenberaterin
                                                                                                              (Versichertenältesten)
                                                                                         Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet
                                                                                                                      am Mittwoch, 2. März
                                                                                                                    von 14:00 bis 17:00 Uhr
                                                                                                  im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses
                                                                                                                        in Weidenberg,
                                                                                                                             statt.

                                                                                         Nächster Termin:
                                                                                         Mittwoch, 6. April, Mittwoch, 4. Mai

                                                                                         Die Versichertenberaterin gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan-
                                                                                         gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei
                                                                                         der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der
                                                                                         Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche-
                                                                                         rung der Rentner durch.

                                                                                    12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg        Ausg. 03/2022

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Ausg. 03/2022                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                                                       Jagdgenossenschaft Döhlau–Görau
Die persönliche Beratung durch die Versichertenberaterin kann zurzeit ausschließ-
lich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 09209 /         Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft Döhlau–Görau am Samstag,
608 erfolgen. Spontanberatungen können aufgrund der aktuellen Situation nicht            den 19.03.2022 um 19:30 Uhr im Gasthaus Raps, Görau
durchgeführt werden. In Anlehnung an die Entscheidung der Staatsregierung bit-           Tagesordnung:
ten wir die Besucher, ihre Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und den nötigen             1. Begrüßung
Abstand einzuhalten.                                                                     2. Protokoll
Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, wenn bei Ihnen Erkältungssymptome oder              3. Bericht des Jagdvorstehers
erhöhte Temperatur auftreten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.                           4. Kassenbericht und Entlastung der Vorstandschaft
                                                                                         5. Bericht der Jagdpächter
                                                                                         6. Neuwahlen
                                                                                         7. Jagdpachtverlängerung
              Zensus 2022 im Landkreis Bayreuth:                                         8. Wünsche, Anträge, Sonstiges
                Erhebungsbeauftragte gesucht                                             gez.: Heinrich Wunderlich
                                                                                         Jagdvorsteher
In diesem Jahr wird ein Teil der Bevölkerung im Bayreuther Landkreis für den
Zensus 2022 befragt werden. Für diese bundesweit zeitgleich stattfindende
statistische Erhebung ist das Bayerische Landesamt für Statistik (LfStat) auf
die Mithilfe von Interviewerinnen und Interviewern, sogenannten Erhebungs-
beauftragten, angewiesen. Gesucht werden für diese Tätigkeit volljährige                             Jagdgenossenschaft Lessau - Stockau
Personen in der Region, die sich durch Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit,
Genauigkeit sowie zeitliche Flexibilität und Mobilität auszeichnen.                      Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft am 31. März 2022 um 20:00 Uhr
                                                                                         im Gasthaus Schamel in Lessau wird herzlich eingeladen.
Startschuss für den Zensus 2022 ist der 15. Mai 2022. Bis Mitte August 2022 wer-         Tagesordnung:
den dann stichprobenartig Personen in Haushalten und Wohnheimen befragt. Ziel            1. Begrüßung und Jahresbericht der Jagdvorsteher
ist es, die Melderegisterdaten, die beim letzten Zensus 2011 erhoben wurden, zu          2. Verlesung der Niederschrift 2020
validieren und zu korrigieren, indem die seitdem erfolgten Veränderungen erfasst         3. Kassen- und Prüfbericht
werden. Mit dem Zensus setzt Deutschland eine EU-Verordnung um, wonach die               4. Bericht der Jäger
Mitgliedstaaten seit 2008 verpflichtet sind, im zehnjährigen Turnus aktuelle Bevöl-      5. Beschluss über die Verwendung des Kassenreinertrages aus der Jagdnutzung
kerungszahlen zu erheben. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter:             6. Verlängerung der Jagdpacht
www.zensus2022.de.                                                                       7. Diskussion und Abstimmung über Satzungsänderung
                                                                                         8. Wünsche und Anträge
Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Erhebungsbeauftragte bis zu sechs Euro
je persönlichem Interview. Wünscht eine auskunftspflichtige Person keine Befra-          Alle Jagdgenossen werden hiermit herzlich eingeladen.
gung durch den Erhebungsbeauftragten, darf sie den Fragebogen selbst ausfüllen           Es gelten die zu dieser Zeit geltenden Corona-Regeln. Änderungen werden recht-
und der Erhebungsstelle zusenden. In diesem Fall erhalten Erhebungsbeauftragte           zeitig/kurzfristig bekannt gegeben.
zwei Euro pro Interview. Hinzu kommen verschiedene Pauschalen sowie die Weg-
streckenentschädigung je nach zurückgelegten Kilometern. Die Aufwandsentschä-            Stockau, 15. Februar 2022
digungen der Erhebungsbeauftragten unterliegen nicht der Besteuerung nach dem            gez. Jagdvorsteher
Einkommensteuergesetz. Die Interviews dauern im Schnitt zwischen fünf und 15             Rainer Raab
Minuten pro befragte Person.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Zensus-Team des Landkreises Bay-
reuth: Landratsamt Bayreuth, Erhebungsstelle Zensus, E-Mail: zensus@lra-
bt.bayern.de, Tel.: 0921/728-699 (Alexander Roßbach).

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                         Ausg. 03/2022

               Jagdgenossenschaft Untersteinach
Am Dienstag, 29.03.2022 findet um 20:00 Uhr im Gasthaus Neuner in Unter-
steinach die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossen statt:
Tagesordnung:
1. Bericht des Jagdvorstehers
2. Bericht des Kassiers
3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
4. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung
5. Auszahlung des Jagdpachtgeldes
6. Bericht der Jagdpächter
7. Wünsche und Anträge
Jagdgenossen, die an der Versammlung nicht teilnehmen, müssen ihr Jagdpacht-
geld bis spätestens 30.04.2022 beim Kassier schriftlich beantragen und abholen.
Danach fließt das Jagdpachtgeld in die Kasse zurück.

Untersteinach, 17.02.2022
gez. Werner Raps
Jagdvorsteher

     Kolping-Bildungswerk im Erzbistum Bamberg e. V.
Das Kolping-Bildungswerk im Erzbistum Bamberg e. V. setzt in diesem Jahr die
Qualifizierung im Bereich frühkindliche Bildung fort und leistet einen wichtigen
Beitrag den Fachkräftemangel zu beheben. Dies betrifft die Ausbildung „Vorberei-
tungskurs auf die Externenprüfung staatl. gepr. Kinderpfleger/in“ und die Weiterbil-
dung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen.

Eine Förderung ist im Einzelfall in Absprache mit der Agentur für Arbeit über das
Qualifizierungschancengesetz oder über Bildungsgutschein möglich.

Die Interessierten können dazu mit dem Team der Kolping-Akademie Kontakt auf-
nehmen (Telefon: 0951/519470, Mail: akademie@kolpingbildung.de oder Internet:
www.kolpingbildung.de).

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Ausg. 03/2022                                                                                   Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                EMTMANNSBERG
    Bürgerversammlung der Gemeinde Emtmannsberg                                                   Die Gemeinde Emtmannsberg und der
Am Donnerstag, 31. März 2022, findet um 19:00 Uhr im Gemeinschaftshaus
                                                                                               Seniorenbeauftragte der Gemeinde laden ein
Birk die Bürgerversammlung der Gemeinde Emtmannsberg statt.                                             zur Onlineveranstaltung:
Für die Teilnehmer gilt die 3G-Regelung (geimpft/genesen/getestet).                    Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Aktuelle Änderungen bezüglich der Zugangsregelung werden gegebenenfalls                Die Pflege ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und oft werden
auch kurzfristig auf der Webseite der Gemeinde Emtmannsberg, www.emtmanns-             Angehörige von einem Tag auf den anderen mit diesem Thema konfrontiert. Wir
berg.de, bekannt gemacht.                                                              möchten Ihnen in dieser Veranstaltung wichtige Unterstützungs- und Beratungs-
                                                                                       möglichkeiten im Landkreis Bayreuth vorstellen und Ihre Fragen rund um die Pfle-
Einlass beginnt um 18:30 Uhr, die 3G-Nachweise werden an der Eingangstür               ge im Landkreis Bayreuth beantworten.
überprüft. Eine Maskenpflicht gilt nur auf dem Weg zum Sitzplatz. Kann dort der
Mindestabstand von 1,5 m zu haushaltsfremden Personen eingehalten werden,              Online-Veranstaltung am 7. April 2022 von 18:00 bis 19:30 Uhr im Bürgersaal
kann die Maske abgenommen werden.                                                      der Gemeinde Emtmannsberg

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:                                                  Anmeldungen für die Streamingveranstaltung in Emtmannsberg erbeten bei Wolf-
1. Sachbericht über die gemeindliche Entwicklung                                       gang Zwing (Tel.: 09209-221256) oder beim SiSoNetz (Tel.: 09278 3133025 oder
2. Aussprache, Anregungen, Empfehlungen.                                               info@sisonetz.de) an.

Das Wort in der Bürgerversammlung können grundsätzlich nur Gemeindeangehö-             Für eine Teilnahme von zu Hause können Sie sich bis zum 4. April 2022 unter:
rige erhalten. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen.                       www.md-bayern.de/anmeldung anmelden.
                                                                                       Nähere Informationen erhalten Sie auch auf: www.sisonetz.de/Gesundheitsnetz-
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bürgerversammlung nicht Privat- oder           werk
Einzelfälle, sondern nur Angelegenheiten von allgemeinem und öffentlichem Inte-
resse behandelt werden.                                                                Wolfgang Zwing           Gerhard Herrmannsdörfer
                                                                                       Seniorenbeauftragter     Erster Bürgermeister
Anträge aus der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Mona-
ten vom Gemeinderat behandelt werden.

Emtmannsberg, 18. Februar 2022
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister

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