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AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WEIDENBERG EMTMANNSBERG AUSGABE NR. 03 / 2022 VOM 28. FEBRUAR 2022 KIRCHENPINGARTEN SEYBOTHENREUTH WEIDENBERG Einweihung Hochbehälter Kirchenpingarten 1954, Foto Archiv VG Weidenberg
Ausg. 03/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77 Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch zusätzlich von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachgebiet individuelle Terminvereinbarungen möglich. Aufgrund der momentanen coronabedingten Ausnahmesituation bitten wir derzeit grundsätzlich vorab um Terminvereinbarung. GRÜNGUTCONTAINER Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG UND HALLENBAD Die Öffnungszeiten für die Bücherei und Hallenbad finden Sie im Heft unter der Seite 26. SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER Emtmannsberg / Birk derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0170 / 2122115 Kirchenpingarten nach telefonischer Vereinbarung unter 0175 / 8850355 Seybothenreuth derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0171 / 4379244 Weidenberg Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung im Übrigen keine festen Sprechstunden Tel. 09278 / 97733 24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE Gemeinde Wasserversorgung Abwasserentsorgung Emtmannsberg 0171/3758243 0175/2738469 Kirchenpingarten 09278/7740600 od. 0173/8648022 09275/7069 od. 0171/8151120 Seybothenreuth 0171/3758243 od. 09275/238 0160/93522506 od. 09275/238 Weidenberg 09278/7709999 09278/7743642 IMPRESSUM Redaktionsannahmeschluss: 18. März für April 2022 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Weidenberg; 13 Euro zzgl. 18,60 Euro Portokosten bei Postzustellung) erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage von 2350 Exemplaren. Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme: Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 4, 95466 Weidenberg Verantwortlich für den Inhalt: Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg. Druck: Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs- Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind. einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag. Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung. Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit- gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet. 2
Ausg. 03/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Vollzug der Wasserhaushaltsgesetze, Weidenberg, Zimmer Nr. 16, nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Birk, sowie Telefonnummer 09278/977-81 und in der Gemeindekanzlei im Schloßhof 10, Emtmannsberg, nach telefonischer Terminvereinbarung mit Bürgermeister Herr- Misch- und Regenwasser aus dem Entlastungsbau- mannsdörfer unter der Telefonnummer 0170/ 2122115 zur Einsichtnahme aus. Es werk Birk und der Regenwasserkanalisation Birk in den sind die aktuellen Coronabestimmungen einzuhalten. Almosbach durch die Gemeinde Emtmannsberg Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber der Betroffenen Das Landratsamt Bayreuth erteilt der Gemeinde Emtmannsberg die widerrufliche als zugestellt. gehobene Erlaubnis zur Benutzung des Almosbach, einem Gewässer III. Ordnung, für die Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage Birk und Misch- und Nieder- Weidenberg, 18. Februar 2022 schlagswasser. Hans Wittauer Verwaltungsvorsitzender Dieser Bescheid liegt in der Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich 18.03.2022 mit den Erlaubnisunterlagen während der allgemeinen Dienststunden in der Ge- schäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 EMTMANNSBERG Vollzug der Wasserhaushaltsgesetze, Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsge- Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Birk, sowie meinschaft“ wird verwiesen. Misch- und Regenwasser aus dem Entlastungsbauwerk Birk und der Regenwasserkanalisation Birk in den Al- Emtmannsberg, 18. Februar 2022 Gerhard Herrmannsdörfer mosbach durch die Gemeinde Emtmannsberg Erster Bürgermeister Gemeinde Emtmannsberg Das Landratsamt Bayreuth erteilt der Gemeinde Emtmannsberg die widerrufliche gehobene Erlaubnis zur Benutzung des Almosbach, einem Gewässer III. Ordnung, für die Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage Birk und Misch- und Nieder- schlagswasser. 4
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 03/2022 MARKT WEIDENBERG Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung Weidenberg, den 16. Februar 2022 des Flächennutzungsplans des Marktes Weidenberg Hans Wittauer im Bereich der Fl. Nrn. 766, 767, 768 (TF), 769, 770, 771 Erster Bürgermeister und 785 (TF), Gemarkung Weidenberg Markt Weidenberg Aufgrund des Ablaufs der Frist gemäß § 6 Abs. 4 BauGB gilt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nrn. 766, 767, 768 (TF), 769, 770, 771 und 785 (TF), Gemarkung Weidenberg, als genehmigt. Dies wird hiermit gemäß Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ des Marktes Weidenberg im Bereich der Fl. Nrn. 767, 768, 769, 770 Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusam- und 771, alle Gemarkung Weidenberg menfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungs- Der Marktgemeinderat Weidenberg hat mit Beschluss vom 14.02.2022 den Be- plan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung bauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ im Bereich der Fl. Nrn. 767, 768, 769, mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten 770 und 771, alle Gemarkung Weidenberg, als Satzung beschlossen. Dieser Be- gewählt wurde, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, schluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden einsehen bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstabsgetreu) Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bebau- ungsplanänderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Pla- nungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszei- Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung (nicht maßstabsgetreu) ten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften und bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vor- 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen- zungsplans und nutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennut- und zungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans darzulegen. schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sach- 5
Ausg. 03/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen- Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 nutzungsplans, BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von und drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile ein- 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sach- Weidenberg, den 16. Februar 2022 verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Hans Wittauer Erster Bürgermeister Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Markt Weidenberg BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile ein- getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Weidenberg, den 15. Februar 2022 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Hans Wittauer Altung“ des Marktes Weidenberg im Bereich der Fl. Nrn. Erster Bürgermeister 935/8, 935/57 und 935/58, alle Gemarkung Weidenberg Markt Weidenberg Der Marktgemeinderat Weidenberg hat mit Beschluss vom 14.02.2022 die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“ im Bereich der Fl. Nrn. 935/8, 935/57 und 935/58, alle Gemarkung Weidenberg, als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) Öffentliche Bekanntmachung über die Aufhebung der ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 4. Bebauungsplanes in Kraft. Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“ in Weidenberg Der Markgemeinderat Weidenberg hat in der Sitzung am 14.02.2022 die Aufhe- bung der Veränderungssperre im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“ beschlossen. Die Aufhebungssatzung wird hiermit bekanntgegeben. Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Altung“ im Bereich der Fl. Nrn. 935/8, /26 (TF), /57 und /58, alle Gemarkung Weidenberg Der Markt Weidenberg erlässt auf Grundlage der § 14 Abs.1 und 17 Abs. 4 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Aufhebungssatzung § 1 Aufhebung der Veränderungssperre (1) Die Satzung vom 22.07.2021, bekanntgemacht am 31.08.2022 über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebau- ungsplans „Wohnsiedlung Altung“ wird aufgehoben. Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung (nicht maßstabsgetreu) (2) Die Aufhebung umfasst den kompletten Geltungsbereich der im Gebiet der Ver- Jedermann kann die Bebauungsplanänderung mit der Begründung und Zusam- änderungssperre geltenden Grundstücke. menfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bebauungsplanän- (3) Die Lage der Grundstücke ergibt sich aus der der 4. Änderung des Bebauungs- derung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung plans „Wohnsiedlung Altung“ vom 02.02.2022. mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, § 2 Inkrafttreten Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. (1) Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt am Tag der öffent- lichen Bekanntmachung in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- ist im beigefügten Lageplan unmaßstäblich dargestellt. und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. (2) Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre kann während der üblichen Dienststunden bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Bauver- Unbeachtlich werden demnach waltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, eingesehen werden. Jeder kann 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort über den Inhalt der Aufhebung Auskunft verlangen. bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 6
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 03/2022 Weidenberg, den 16. Februar 2022 Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Rahmen der Nachverdichtung Hans Wittauer Bauflächen für Mehrfamilienwohnhäuser inklusive Nebenanlagen ausgewiesen Erster Bürgermeister werden. Markt Weidenberg Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und damit analog des verein- fachten Verfahrens entsprechend § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung liegen in der Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022 In der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienst- stunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden. Aufgrund der ak- tuellen Situation kann es Einschränkungen des Besucherverkehrs kommen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszu- legenden Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter der Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ veröffentlicht. Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnpark Heßlacher Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundla- Straße“ im Bereich der Fl. Nrn. 704 (TF) und 716, ge der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. beide Gemarkung Weidenberg Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauplan- § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; Bekanntmachung der verfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion: Der Markt Gemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 14.02.2022 die Auf- stellung des Bebauungsplans „Wohnpark Heßlacher Straße“ im Bereich der Fl. Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abge- Nrn. 704 (TF) und 716, beide Gemarkung Weidenberg, beschlossen. Zudem wur- gebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 de der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt. BauGB) Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 704 (TF) und 716, beide Weidenberg, den 16. Februar 2022 Gemarkung Weidenberg und somit einen Teil der Heßlacher Straße sowie das Ge- Hans Wittauer lände des ehemaligen Natursteinwerk Rieß. Erster Bürgermeister Markt Weidenberg Aufstellung des Bebauungsplans „Hammer Untersteinach“ Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Markt Gemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 14.02.2022 den Ent- wurf des Bebauungsplans „Hammer Untersteinach“ gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke im Bereich der Fl. Nrn. 78, 83, 84, 85 (TF=Teilfläche), 114 (TF), 115, 116 (TF), 119 (TF), 119/1 (TF), 119/2, 120, 120/1, 121, 122 (TF), 123/1 (TF), 123/2, 123/4, 123/5, 123/6, 123/7 und 130 (TF), 132 (TF), 133, 134 (TF), 582 (TF) und 583 (TF), alle Gemarkung Untersteinach. Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstabsgetreu) 7
Ausg. 03/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Stockau“ des Marktes Weidenberg im Bereich der Fl. Nrn. 473, 481/2, 481/3, 481/4, 481/5, 481/6, 481/7, 482, 482/1, 482/2, 482/3, 483, 484, 485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 493, 495, alle Gemarkung Lessau Der Marktgemeinderat Weidenberg hat mit Beschluss vom 14.02.2022 die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Stockau“ im Bereich der Fl. Nrn. 473, 481/2, 481/3, 481/4, 481/5, 481/6, 481/7, 482, 482/1, 482/2, 482/3, 483, 484, 485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 493, 495, alle Gemarkung Lessau, als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Bau- gesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft. Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstabsgetreu) Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll eine Fläche als Sondergebiet für die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Feuerwehren Döhlau-Görau, Untersteinach und Görschnitz ausgewiesen werden. Zudem erfolgt die städtebauliche Überplanung des bereits bestehenden Gewerbegebiets. Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung (nicht maßstabsgetreu) 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022 Jedermann kann die Bebauungsplanänderung mit der Begründung und Zusam- menfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die In der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Bauverwaltung, Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bebauungsplanän- Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich derung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung aus. mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten einsehen und • Stellungnahme Landratsamt Bayreuth, UNB vom 18.06.2021 über deren Inhalt Auskunft verlangen. • Stellungnahme Landratsamt Bayreuth vom 24.06.2021 • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Hof vom 10.06.2021 Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- • Stellungnahme Bund Naturschutz e. V. Ortsgruppe Weidenberg vom 05.06.2021 und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Unbeachtlich werden demnach Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienst- 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort stunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden. Aufgrund der ak- bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, tuellen Situation kann es Einschränkungen des Besucherverkehrs kommen. 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen- Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszu- nutzungsplans, legenden Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs der Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> und „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ veröffentlicht. 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundla- schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sach- ge der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauplan- BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den verfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile ein- Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion: getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abge- gebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Weidenberg, den 15. Februar 2022 BauGB). Hans Wittauer Erster Bürgermeister Weidenberg, den 16. Februar 2022 Markt Weidenberg Hans Wittauer Erster Bürgermeister Markt Weidenberg 8
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 03/2022 AUS DEN SITZUNGEN KIRCHENPINGARTEN Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 17.01.2022 Kirmsees und Langengefäll zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten. Haushaltsvorberatung 2022 Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Bauantrag, Neubau Geräte- und Lagergebäude als Erweiterung, Fl. Nr. 128, Kirchenpingarten für das Jahr 2020 Gemarkung Kirchenpingarten Beschluss: Der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Kirchenpingarten wird wie folgt festge- Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus stellt: nichtöffentlicher Sitzung am 13.12.2021 Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 1.604.652,01 Euro Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben: Jahresverlust 49.737,37 Euro TOP 10 - Anschaffung Entsorgungs-/Mulchgreiferschaufel für neuen Lader Bauhof Der Jahresverlust 2020 wird auf neue Rechnung vorgetragen. TOP 11 - Erneuerung eines Druckluftkompressors im PW Lienlas Antrag auf Vorbescheid, Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle, TOP 12 - Bau eines überdachten Klärschlammlagerplatzes Fl. Nr. 257, Gemarkung Kirchenpingarten Antrag auf Vorbescheid, Neubau einer Lagerhalle, Fl. Nr. 123/1, Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten Gemarkung Kirchenpingarten am 07.02.2022 Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 17.01.2022 Bürgerantrag, Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen Es wird der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben: in Kirmsees TOP 10 – Unterhaltsarbeiten GV-Straße Tressau-Fischbach und Befestigung Beschluss: Bauhofzufahrt mit Nebenfläche Der Gemeinderat stimmt dem Bürgerantrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb der Ortschaften SEYBOTHENREUTH Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Wallenbrunn in den Laimbach einzureichen und die Durchführung des Wasserrechtsverfahren zu be- am 19.01.2022 antragen. 1. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Seybothenreuth-Süd“ im Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Bereich der Fl. Nr. 1294/5, Gemarkung Seybothenreuth; Seybothenreuth Aufstellungsbeschluss a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Beschluss: Behandlung der Niederschriften Der Gemeinderat Seybothenreuth beschließt die Änderung/Erweiterung des Be- Beschluss zu a): bauungsplans „Seybothenreuth-Süd“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfah- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die ren einzuleiten und die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Benachrichtigung Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. nicht erhoben. b) Feststellung der Jahresrechnung Wasserrecht; Beantragung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis Beschluss zu b): für die Einleitung von Mischwasser aus Mischwasserbehandlungsanlagen Die Jahresrechnung der Gemeinde Seybothenreuth für das Jahr 2020 wird gemäß und Regenwasser aus Regenwasserkanälen in verschiedene Gewässer aus Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen dem Einzugsgebiet der Kläranlage Seybothenreuth in verschiedene Gewässer festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch bei- Beschluss: geheftet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen beim Landratsamt Bayreuth für Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und die Durchführung des Wasserrechtsverfahrens zur beschränkten Erlaubnis für die Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird Einleitungen von Misch- und Oberflächenwasser im Einzugsgebiet der Kläranlage hingewiesen. Seybothenreuth in verschiedene Gewässer einzureichen und das Wasserrechts- c) Entlastung verfahren zu beantragen. Beschluss zu c): Die Jahresrechnung für das Jahr 2020 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. Wasserrecht; Beantragung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt. für die Einleitung von geklärtem Abwasser aus der Kläranlage Wallenbrunn Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2020 erteilt. in den Laimbach Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen beim Landratsamt Bayreuth für die Durchführung des Wasserrechtsverfahrens zur beschränkten Erlaubnis für 9
Ausg. 03/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg MARKT WEIDENBERG Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über am 14.02.2022 den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten Veränderungssperre für den Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplans aus nichtöffentlichen Sitzungen „Wohnsiedlung Altung“; Aufhebungsbeschluss Aus nichtöffentlicher Sitzung am 29.11.2021 wurden die folgenden Beschluss: Tagesordnungspunkte freigegeben: Mit Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“ wird die Veränderungssperre für den selbigen Geltungsbereich aufgehoben. Anschluss an die AWA Bayreuth, Neubau Pumpwerk, Vergabe Fliesenarbeiten Beschluss: Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Straße“ im Bereich der Fl. Nr. 704 (TF) Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Fliesen Hübner aus und 716, beide Gemarkung Weidenberg, im beschleunigten Verfahren nach Bayreuth, vergeben. § 13 a BauGB; Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss Beschluss: Anschluss an die AWA Bayreuth, Neubau Pumpwerk, Vergabe Zimmerer-, Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungs- Dachdeck- und Spenglerarbeiten plans „Wohnpark Heßlacher Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Beschluss: Baugesetzbuch. Der Entwurf des Bebauungsplans vom 08.02.2022 wird gebilligt. Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Zimmerei Harald Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu Biohlawek aus Bayreuth, vergeben. machen und das Verfahren einzuleiten. Anschluss an die AWA Bayreuth, Neubau Pumpwerk, Vergabe Maler, 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Stockau“; Putz und WDVS Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss Beschluss: Abwägungsbeschluss: Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Näther aus Thurnau, Die während der öffentlichen Auslegung zur 4. Änderung des Bebauungsplans vergeben. „Wohngebiet Stockau“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat Anschluss an die AWA Bayreuth, Neubau Pumpwerk, Schlosser- und geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Er- Metallbauarbeiten gebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht ab- Beschluss: gewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwal- Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten tung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger Bieter zu vergeben. öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Kreditaufnahme Satzungsbeschluss: Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohn- Der Marktgemeinderat beschließt die Aufnahme von zwei Krediten bei der gebiet Stockau“ in der Fassung vom 11.02.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Sparkasse Bayreuth zu folgenden Konditionen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt Kreditbetrag jeweils 450.000,- Euro zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung Auszahlung 100 % und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und Sollzinssatz 0,30 % fest für 12 Monate, danach Neuvereinbarung über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zins- und Tilgungszahlung vierteljährlich nachträglich zum 30.03. / 30.06. / 30.09. / 30.12 Flurneuordnung Lessau-Lankendorf II, Bau von drei Erosionschutzbecken; Vierteljährliche Tilgungsrate jeweils 3.750,00 Euro Vereinbarung über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anla- gen mit Übernahme des Eigenleistungsanteils Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Beschluss: Der Markt Weidenberg übernimmt den Eigenleistungsanteil in Höhe von 15% der Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“, Gesamtsumme, das sind 87.552,00 Euro. Die Vereinbarung mit TG Lessau-Lan- Billigungs- und Auslegungsbeschluss kendorf II ist abzuschließen. Der Eigenanteil ist im Haushalt einzustellen. Beschluss: Der Entwurf des Bebauungsplans vom 09.02.2022 sowie die Begründung mit Um- Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Weidenberg für weltbericht werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der das Jahr 2020 Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Anhörung der Träger Beschluss: öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen. Der Jahresabschluss 2020 des Marktes Weidenberg wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 5.113.354,93 Euro 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“ im Bereich der Fl. Jahresverlust 62.367,27 Euro Nrn. 935/8, 935/57 und 935/58, alle Gemarkung Weidenberg; Abwägungsbe- Der Jahresverlust 2020 wird auf neue Rechnung vorgetragen. schluss und Satzungsbeschluss Abwägungsbeschluss: Die während der öffentlichen Auslegung zur. 4.Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Er- am 14.02.2022 gebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht ab- gewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwal- Bauantrag Fl. Nr. 1377, Gemarkung Weidenberg; Neubau Geräte- und tung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger Lagerhalle an der Wasseraufbereitungsanlage Schafhof öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Satzungsbeschluss: Der Marktgemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohn- siedlung Altung“ in der Fassung vom 02.02.2022 gemäß § 10 BauGB als Sat- zung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und 10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 03/2022 mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die am 24.01.2022 Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonsti- Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus gen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem nichtöffentlichen Sitzungen Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Aus nichtöffentlicher Sitzung am 08.11.2021 wurden der folgende Tagesordnungs- Satzungsbeschluss: punkt freigegeben: Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ Beschaffung von 2 baugleichen Einsatzleitwägen für die FF Weidenberg und die in der Fassung vom 20.01.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. FF Untersteinach; Vergabe des Lieferauftrages Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu ma- Beschluss: chen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und a) Der Auftrag zur Lieferung von 2 baugleichen Einsatzleitwägen für Los 1 und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über 2 geht an die Fa. Compoint GmbH&Co.KG zum Angebotspreis. den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. b) Der Auftrag zur Lieferung von 2 feuerwehrtechnischen Beladungen – Los 3 – geht an die Fa. Feuerschutz Ludwig GmbH, Bindlach, zum Angebots- Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fl. Nr. 461/5, preis. Gemarkung Weidenberg (In der Au) Beschluss: Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Hammer Untersteinach“; Das Vorhaben wird grundsätzlich befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, in Billigungs- und Auslegungsbeschluss Zusammenarbeit mit dem Antragsteller die Aufstellung eines Bebauungsplans Beschluss: mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufhebung des Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 19.012022 sowie die Begrün- Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ vorzubereiten und dem dung werden gebilligt. Marktgemeinderat zur Einleitung der Verfahren vorzulegen. Die anfallenden Kosten Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung ge- für die Planung sowie die spätere Erschließung hat der Antragsteller zu tragen. mäß § 3 Abs.2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen. Bergrecht: Errichtung von zwei Bogendachhallen sowie Betrieb eines Zwischenlagers für die Stadt Bayreuth in der Tongrube Würnsreuth, Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“, Gemarkung Lessau Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss Abwägungsbeschluss: Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Wohngebiet Ahorn- straße“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und AKTUELLES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Sommerzeit widmen wir uns dem Labyrinth als eine Ausdrucksform des Lebenswegs. Inspiriert durch die Kunstwerke greifen auch wir zu Leinwand und Pinsel und wer- Die Mitteleuropäische Sommerzeit beginnt am 27. März 2022. Die Stundenzäh- den Bilder zum Thema Leben – Lebensweg malen. Ihr Lebensweg ist es Wert, lung wird an diesem Tag um eine Stunde von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. dass dargestellt wird – egal ob er in stets den buntesten Farben schillert oder auch dunkle Phasen hatte. Welchen Malstil, ob realistisch oder abstrakt, spielt keine Rolle. Den Künstler in sich können sie nur aktiv entdecken - bekanntlich geht Probieren über Studieren. So Mancher war erstaunt, was Farbe alles aussagt. An vier Nachmittagen sollen Kunstwerke entstehen, die wir im Anschluss ausstellen möchten und im Rahmen unserer 10 Jahresfeier versteigern möchten. SiSoNetz informiert Leben – Kunst – Lebenskunst Hoffentlich zieht im März wieder Leben ins Schloss im Garten ein. Nach langer pandemie-bedingter Pause möchte SiSoNetz – sicher und sozial – Bürger helfen Bürgern e.V. im März seine Veranstaltungen wiederbeleben. Neben den bekannten und beliebten Spiele- und Filmnachmittagen sowie dem Tabletkurs bieten wir eine neue Veranstaltungsreihe an. In dieser neuen Veranstaltungsreihe werden wir uns mit unterschiedlichen Kunst- stilen und Künstlern der Moderne befassen. An drei Veranstaltungen werden kurze Wir planen Termine an folgenden Freitagen Einblicke in Impressionismus, Jugendstil, Expressionismus, Kubismus und Surre- von 16:00 - 17:30 Uhr. 18.03.2022, 25.03.2022, alismus anhand einzelner Kunstwerke vermittelt. In einer weiteren Veranstaltung 01.04.2022, 22.04.2022, 29.04.2022, 06.05.2022, 11
Ausg. 03/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg 20.05.2022, 03.06.2022. Die Beratungs- und Unterstützungsangebote vor Ort: Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob die Veranstaltungen pandemiebedingt zu • AOK Pflegeberatung Marco Gräbner den geplanten Terminen stattfinden. • Aufsuchende Seniorenberatung Landkreis Bayreuth Bei Interesse oder Fragen rufen Sie uns an unter 09278 31330-25 oder 09278 • EUTB® Bayreuth 31330-26 oder schreiben Sie eine Mail an info@sisonetz.de. • Fachstelle für pflegende Angehörige • Mobile Seniorenberatung der Stadt Bayreuth Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige • Präventiver Hausbesuch der Stadt Bayreuth • SiSoNETZ Weidenberg Online-Veranstaltung 7. April 2022 18:00 bis 19:30 Uhr • VdK Bayreuth • Wohnberatung Landkreis Bayreuth SiSoNetz und einige andere Organisationen in der Stadt und dem Landkreis Bay- • Das Servicetelefon Pflege des Medizinischen Dienstes Bayern Inhalte reuth bieten Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. Über die Vielfalt dieser Angebote können Sie sich auf einer gemeinsamen Online-Veranstaltung Teilnahme und Anmeldung der Gesundheitsregionplus Landkreis Bayreuth und des Medizinischen Dienstes Für die Online-Veranstaltung melden Sie sich bitte bis zum 4. April 2022 hier an: Bayern informieren. www.md-bayern.de/anmeldung oder melden Sie sich für eine Streamingveran- staltung in Emtmannsberg oder Weidenberg beim SiSoNetz (Tel.: 09278 3133025 Die Pflege ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und oft werden oder info@sisonetz.de) an. Angehörige von einem Tag auf den anderen mit diesem Thema konfrontiert. Wir möchten Ihnen in dieser Veranstaltung wichtige Unterstützungs- und Beratungs- iSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern möglichkeiten im Landkreis Bayreuth vorstellen und Ihre Fragen rund um die Pfle- Tel.: 09278 313 30 25 ge im Landkreis Bayreuth beantworten. Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: sisonetz@weidenberg.de Der Medizinische Dienst Bayern informiert über die Pflegebegutachtung, gibt wich- tige Tipps zur richtigen Vorbereitung und stellt das Servicetelefon Pflege vor, das alle Ihre Fragen rund um die Begutachtung und das eigene Gutachten beantwortet. Fundsachen Im Anschluss stehen Ihnen unsere Referentinnen und Referenten für Fragen zur Verfügung und vereinbaren gerne einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen. Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden. Programm (Freischaltung der Online-Sitzung ab 17:30 Uhr, Beginn 18:00 Uhr) Begrüßung durch die Gesundheitsregionplus Landkreis Bayreuth und den Medizi- Fundsachen Weidenberg: nischen Dienst Bayern. Grußwort --> Landrat Florian Wiedemann 1 Schlüsselband, „Aida“ mit 2 Schlüssel, Fundort Straße nach Seybothenreuth 1 Armband, Leder, Fundort Neue Mitte-Weidenberg 1 Haustürschlüssel mit Anhänger (Leder) Sprechtag der Versichertenberaterin (Versichertenältesten) Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet am Mittwoch, 2. März von 14:00 bis 17:00 Uhr im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses in Weidenberg, statt. Nächster Termin: Mittwoch, 6. April, Mittwoch, 4. Mai Die Versichertenberaterin gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan- gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche- rung der Rentner durch. 12
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Ausg. 03/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Jagdgenossenschaft Döhlau–Görau Die persönliche Beratung durch die Versichertenberaterin kann zurzeit ausschließ- lich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 09209 / Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft Döhlau–Görau am Samstag, 608 erfolgen. Spontanberatungen können aufgrund der aktuellen Situation nicht den 19.03.2022 um 19:30 Uhr im Gasthaus Raps, Görau durchgeführt werden. In Anlehnung an die Entscheidung der Staatsregierung bit- Tagesordnung: ten wir die Besucher, ihre Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und den nötigen 1. Begrüßung Abstand einzuhalten. 2. Protokoll Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, wenn bei Ihnen Erkältungssymptome oder 3. Bericht des Jagdvorstehers erhöhte Temperatur auftreten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 4. Kassenbericht und Entlastung der Vorstandschaft 5. Bericht der Jagdpächter 6. Neuwahlen 7. Jagdpachtverlängerung Zensus 2022 im Landkreis Bayreuth: 8. Wünsche, Anträge, Sonstiges Erhebungsbeauftragte gesucht gez.: Heinrich Wunderlich Jagdvorsteher In diesem Jahr wird ein Teil der Bevölkerung im Bayreuther Landkreis für den Zensus 2022 befragt werden. Für diese bundesweit zeitgleich stattfindende statistische Erhebung ist das Bayerische Landesamt für Statistik (LfStat) auf die Mithilfe von Interviewerinnen und Interviewern, sogenannten Erhebungs- beauftragten, angewiesen. Gesucht werden für diese Tätigkeit volljährige Jagdgenossenschaft Lessau - Stockau Personen in der Region, die sich durch Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit, Genauigkeit sowie zeitliche Flexibilität und Mobilität auszeichnen. Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft am 31. März 2022 um 20:00 Uhr im Gasthaus Schamel in Lessau wird herzlich eingeladen. Startschuss für den Zensus 2022 ist der 15. Mai 2022. Bis Mitte August 2022 wer- Tagesordnung: den dann stichprobenartig Personen in Haushalten und Wohnheimen befragt. Ziel 1. Begrüßung und Jahresbericht der Jagdvorsteher ist es, die Melderegisterdaten, die beim letzten Zensus 2011 erhoben wurden, zu 2. Verlesung der Niederschrift 2020 validieren und zu korrigieren, indem die seitdem erfolgten Veränderungen erfasst 3. Kassen- und Prüfbericht werden. Mit dem Zensus setzt Deutschland eine EU-Verordnung um, wonach die 4. Bericht der Jäger Mitgliedstaaten seit 2008 verpflichtet sind, im zehnjährigen Turnus aktuelle Bevöl- 5. Beschluss über die Verwendung des Kassenreinertrages aus der Jagdnutzung kerungszahlen zu erheben. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter: 6. Verlängerung der Jagdpacht www.zensus2022.de. 7. Diskussion und Abstimmung über Satzungsänderung 8. Wünsche und Anträge Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Erhebungsbeauftragte bis zu sechs Euro je persönlichem Interview. Wünscht eine auskunftspflichtige Person keine Befra- Alle Jagdgenossen werden hiermit herzlich eingeladen. gung durch den Erhebungsbeauftragten, darf sie den Fragebogen selbst ausfüllen Es gelten die zu dieser Zeit geltenden Corona-Regeln. Änderungen werden recht- und der Erhebungsstelle zusenden. In diesem Fall erhalten Erhebungsbeauftragte zeitig/kurzfristig bekannt gegeben. zwei Euro pro Interview. Hinzu kommen verschiedene Pauschalen sowie die Weg- streckenentschädigung je nach zurückgelegten Kilometern. Die Aufwandsentschä- Stockau, 15. Februar 2022 digungen der Erhebungsbeauftragten unterliegen nicht der Besteuerung nach dem gez. Jagdvorsteher Einkommensteuergesetz. Die Interviews dauern im Schnitt zwischen fünf und 15 Rainer Raab Minuten pro befragte Person. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Zensus-Team des Landkreises Bay- reuth: Landratsamt Bayreuth, Erhebungsstelle Zensus, E-Mail: zensus@lra- bt.bayern.de, Tel.: 0921/728-699 (Alexander Roßbach). 14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 03/2022 Jagdgenossenschaft Untersteinach Am Dienstag, 29.03.2022 findet um 20:00 Uhr im Gasthaus Neuner in Unter- steinach die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossen statt: Tagesordnung: 1. Bericht des Jagdvorstehers 2. Bericht des Kassiers 3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft 4. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung 5. Auszahlung des Jagdpachtgeldes 6. Bericht der Jagdpächter 7. Wünsche und Anträge Jagdgenossen, die an der Versammlung nicht teilnehmen, müssen ihr Jagdpacht- geld bis spätestens 30.04.2022 beim Kassier schriftlich beantragen und abholen. Danach fließt das Jagdpachtgeld in die Kasse zurück. Untersteinach, 17.02.2022 gez. Werner Raps Jagdvorsteher Kolping-Bildungswerk im Erzbistum Bamberg e. V. Das Kolping-Bildungswerk im Erzbistum Bamberg e. V. setzt in diesem Jahr die Qualifizierung im Bereich frühkindliche Bildung fort und leistet einen wichtigen Beitrag den Fachkräftemangel zu beheben. Dies betrifft die Ausbildung „Vorberei- tungskurs auf die Externenprüfung staatl. gepr. Kinderpfleger/in“ und die Weiterbil- dung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen. Eine Förderung ist im Einzelfall in Absprache mit der Agentur für Arbeit über das Qualifizierungschancengesetz oder über Bildungsgutschein möglich. Die Interessierten können dazu mit dem Team der Kolping-Akademie Kontakt auf- nehmen (Telefon: 0951/519470, Mail: akademie@kolpingbildung.de oder Internet: www.kolpingbildung.de). 15
Ausg. 03/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg EMTMANNSBERG Bürgerversammlung der Gemeinde Emtmannsberg Die Gemeinde Emtmannsberg und der Am Donnerstag, 31. März 2022, findet um 19:00 Uhr im Gemeinschaftshaus Seniorenbeauftragte der Gemeinde laden ein Birk die Bürgerversammlung der Gemeinde Emtmannsberg statt. zur Onlineveranstaltung: Für die Teilnehmer gilt die 3G-Regelung (geimpft/genesen/getestet). Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige Aktuelle Änderungen bezüglich der Zugangsregelung werden gegebenenfalls Die Pflege ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und oft werden auch kurzfristig auf der Webseite der Gemeinde Emtmannsberg, www.emtmanns- Angehörige von einem Tag auf den anderen mit diesem Thema konfrontiert. Wir berg.de, bekannt gemacht. möchten Ihnen in dieser Veranstaltung wichtige Unterstützungs- und Beratungs- möglichkeiten im Landkreis Bayreuth vorstellen und Ihre Fragen rund um die Pfle- Einlass beginnt um 18:30 Uhr, die 3G-Nachweise werden an der Eingangstür ge im Landkreis Bayreuth beantworten. überprüft. Eine Maskenpflicht gilt nur auf dem Weg zum Sitzplatz. Kann dort der Mindestabstand von 1,5 m zu haushaltsfremden Personen eingehalten werden, Online-Veranstaltung am 7. April 2022 von 18:00 bis 19:30 Uhr im Bürgersaal kann die Maske abgenommen werden. der Gemeinde Emtmannsberg Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: Anmeldungen für die Streamingveranstaltung in Emtmannsberg erbeten bei Wolf- 1. Sachbericht über die gemeindliche Entwicklung gang Zwing (Tel.: 09209-221256) oder beim SiSoNetz (Tel.: 09278 3133025 oder 2. Aussprache, Anregungen, Empfehlungen. info@sisonetz.de) an. Das Wort in der Bürgerversammlung können grundsätzlich nur Gemeindeangehö- Für eine Teilnahme von zu Hause können Sie sich bis zum 4. April 2022 unter: rige erhalten. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen. www.md-bayern.de/anmeldung anmelden. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf: www.sisonetz.de/Gesundheitsnetz- Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bürgerversammlung nicht Privat- oder werk Einzelfälle, sondern nur Angelegenheiten von allgemeinem und öffentlichem Inte- resse behandelt werden. Wolfgang Zwing Gerhard Herrmannsdörfer Seniorenbeauftragter Erster Bürgermeister Anträge aus der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Mona- ten vom Gemeinderat behandelt werden. Emtmannsberg, 18. Februar 2022 Gerhard Herrmannsdörfer Erster Bürgermeister 16
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