LOSHEIM AM SEE - LOSHEIM ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE LOSHEIM AM SEE 60. Jahrgang Mittwoch, 1. Juli 2020 Nr. 27/2020 Highland-Rind in Bachem Foto: Johannes Kautenburger MIt dEn OrtStEILEn: BAcHEM · BErgEn · BrIttEn · HAuSBAcH · LOSHEIM MItLOSHEIM · nIEdErLOSHEIM · rIMLIngEn rISSEntHAL · ScHEIdEn · WAHLEn und WALdHöLzBAcH im Internet: http://www.losheim.de · E-Mail-Adresse: gemeinde@losheim.de
2 Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 27/2020 Bereitschaftsdienste Wichtige Rufnummern Polizei Zahnärzte Notruf....................................................................110 04./05.07. Dr. S. Rehlinger, Hermann-Löns-Str. 4, Wadern, Polizeiposten Losheim...................................... Tel. 91501 Tel. 06871/4666 Polizeiinspektion Wadern....................... Tel. 06871 / 90010 Infos zum zahnärztlichen Notdienst im Internet unter https:// www.zahnaerzte-saarland.de. Freiwillige Feuerwehr Augenärzte Notruf und Feueralarm in allen Bundeseinheitliche Bereitschaftsdienstnummer Tel.: 116117 Ortsteilen der Gemeinde Losheim am See.................112 Gemeindewehrführer Andreas Brausch....Tel. 0170 / 4657914 HNO-Ärzte Bundeseinheitliche Bereitschaftsdienstnummer Tel.: 116117 Rettungsdienst .......................................................................Tel. 112 Kinderärzte St. Elisabeth Klinik, Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 06831/1257883 Ärztlicher Notdienst Es ist dringend notwendig vorher anzurufen, um die Wartezeit ..................................................................Tel. 116 117 für Sie so gering wie möglich zu halten. Erreichbar an Wochenenden samstags von 8.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr, an Feiertagen von morgens 8.00 Uhr bis zum nächs- ten Morgen 8.00 Uhr sowie an Werktagen von abends 18.00 Uhr bis morgens 8.00 Uhr Notdienst Tierarzt Giftnotruf Den diensthabenden Notdienst-Tierarzt in Ihrer ....................................................Tel. 0 68 41 / 1 92 40 Nähe finden Sie im Internet unter https://www.tierarzt-saar.de/Notdienste Eine telefonische Anmeldung notwendig ist. Darüberhinaus Krankenhäuser sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig rund um die Uhr St. Josef, Losheim amSee, �������������������������������� Tel. 9030 dienstbereit. Klinikum, Merzig, ��������������������������������� Tel. 06861 / 7050 Bei verletzten Wildtieren wenden Sie sich bitte an die Wild- tierauffangstation unter Tel. 0681/9712839. Apotheken-Notdienst Kindertageseinrichtungen Der Notdienst beginnt um 8:00 Uhr und endet am Bachem......................... 35 11 Bergen........................... 37 20 darauffolgenden Tag um 8:00 Uhr. Die diensthabende Apo- Britten.......................... 36 82 Losheim theke in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter Niederlosheim................ 28 45 Villa Regenbogen............. 35 45 Wahlen.......................... 35 36 Kita Sonnengarten.... 9 69 61 96 https://apothekennotdienste-saarland.de oder über die Haus Tamble............ 9 22 87 17 kostenlose Apotheken-Notdienst-Hotline 0800 00 22 8 33, Handy 22 8 33 (69 Cent / Minute) Schulen Grundschule Schule Freiw. Ganztagsschule Bachem ................................... 26 75........................... 88 70 09 Soziale Hilfen in Losheim Losheim .................................. 22 95........................... 50 54 33 Wahlen .................................... 25 56........................... 99 38 98 Peter-Dewes- Caritasverband Saar-Hochwald e.V. Gemeinschaftsschule ........... 92 19 60..........................9 21 56 37 „Förderschule Lernen“ Niederlosheim.................................. 29 92 Geschäftsstelle Merzig.............................. 06861/912070 • Caritas Sozialstation Hochwald ................. 06872/504562 Demenzberatung Kirchen • Allgemeine Sozialberatung ......................06872/5041606 Kath. Pfarrämter Britten ............................................................................22 14 Tafel / Lebensmittelausgabe Losheim ..................................................................... 99 30 66 • Schuldner- und Insolvenzberatung ............ 06861/939750 Wahlen ............................................................................23 74 Psychosoziale Beratung Dekanatsstelle Losheim-Wadern ...........................0 68 71/92 30 10 Betreuungsverein Evang. Kirchengemeinde Wadern-Losheim • Fahrbarer Mittagstisch............................ 06861/912070 Gemeindebüro Wadern ........................................... 0 68 71/20 06 Kurberatung und -vermittlung Migrationsberatung Schwangerenberatung TWL Technische Werke der Gemeinde Losheim GmbH Seniorenpatenschaften Streifstraße 1, Geschäftsstelle ...............................90 29-0 • Ambulantes Hospiz- und Erdgasberatung ................................................... 90 29 24 Palliativberatungszentrum....................... 06835/607950 Notruf Wasser/Strom/Erdgas ................................ 90 29 29
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 27/2020 3 Bürgerdienst- Rathaus Tel.: 6 09-0 Merziger Str. 3, 66679 Losheim am See leistungszentrum gemeinde@losheim.de Alle Infos unter: www.losheim.de Öffnungszeiten (Rathaus sowie Fachbereich 5 im Schlösschen) montags 08.30 - 13.00 Uhr; dienstags - donnerstags, 8.30 - 12.00 Uhr; donnerstags, 14.00 - 18.00 Uhr; freitags 07.30 - 12.00 Uhr; jeden 1. Samstag im Monat 09.00 - 12.00 Uhr (nur Bürgerbüro und Zentrale) Baubetriebshof (Fachbereich 6): wochentags v. 07.00 - 15.30 Uhr .......................................................... Tel.: 609-170 Ruf-/Wochenendbereitschaft ................................................................................................mobil Tel.: 0171 9730270 Eigenbetrieb Touristik, Freizeit & Kultur ............................................................................................. Tel.: 9018100 Tourist-Info: wochentags v. 10.00 - 16.00 Uhr, Sa., So. und Feiertage v. 10.00 - 15.00 Uhr Vereinsmanagement (Stabstelle 1) ..................................................................................................... Tel.: 609-119 Wertstoffzentrum (Bahnhofstr. 39) ...................................................................................................... Tel.: 5041756 Waldmanagement (Stabstelle 2) im Rathaus freitags ...............................................................................Tel.: 609138 und Revierförster Simon ......................................................................................................mobil Tel.: 0171 7324383 Wirtschaftsförderung ........................................................................................................................ Tel.: 9018112 Soziale Serviceangebote: Familienzentrum Losheim Saarbrücker Str. 37, 66679 Losheim....................................................................................................... Tel.: 5050714 E-Mail: info@familienzentrum-losheim.de - Montag 09.00 - 12.00 Uhr: telefonische Beratung und Terminvereinbarung - Donnerstag 16.30 - 18.00 Uhr: offene Sprechzeit im Familienzentrum Jugendcafe Losheim (Schulstraße 3) ................................................................................................... Tel.: 9203971 ....................................................................................................................Whatsapp / mobil Tel.: 0151/21541194 Montag – Freitag: 09.00 Uhr – 16.00 Uhr; Dienstag: offenes Café bis 19.00 Uhr Rentenanträge Deutsche Rentenversicherung in Saarbrücken.................................................................................. Tel.: 0681 3093650 Montag - Freitag 08.00 Uhr - 15.00 Uhr oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente Versichertenältester in der Gemeinde Karl-Heinz Weimar....................................................................Tel.: 06872 1277 Pflegestützpunkt Landkreis Merzig-Wadern, Bahnhofstraße 27, 66663 Merzig .................................................................Tel.: 06861 80472 b.krupke-jakob@merzig-wadern.de LAI e.V., Second-Hand-Markt und Möbelbörse (Bahnhofstr. 39) ...................................................................Tel.: 994882 Weltladen (Weiskircher Str. 24) Tel.: 993058, Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr; Samstag 10.00 - 12.00 Uhr Losheim in Bewegung Titelfoto dieser Ausgabe Das Foto auf dem Titel dieser Ausgabe stammt von Johannes Kautenburger aus Bachem. Sie möchten ebenfalls Ihr Lieblingsbild aus Losheim am See auf dem Titel unseres Amtsblattes sehen? Dann machen Sie mit beim FOTO-WETTBEWERB 2020 und senden Sie Ihren Wettbewerbsbeitrag (max. 10 Bilder pro Teilnehmer) an wettbewerb@losheim.de. Kundentermine im Rathaus nach telefonischer Absprache möglich Im Bürgerdienstleistungszentrum / Rathaus können bis Ende Juli nur nach telefonischer Absprache unter Tel. 06872 609-0 Kundentermine vereinbart werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den einzelnen Fachbereichen erreichen Sie ebenfalls telefonisch oder per E-Mail, um konkrete Anliegen persönlich zu besprechen und Termine zu ver- einbaren. Eine Telefonliste sowie aktuelle Informationen sowie aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.losheim.de.
4 Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 27/2020 Verabschiedung in den Ruhestand Am 24. Juni 2020 verabschiedete Bürgermeister Helmut Harth sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Losheim am See offiziell in den Ruhestand. Zusammengerechnet rund 170 Dienstjahre waren die sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gemeinde Losheim am See tätig. Jetzt hieß es, Abschied nehmen von ehemaligen Kolleginnen und Kollegen und dem vertrauten Arbeitsumfeld, um sich neuen Aufgaben im privaten Lebensbereich zu widmen und den wohlverdienten Ruhestand zu genießen. Manche Mitarbeiter machten bereits ihre Ausbildung bei der Gemeinde Losheim am See, qualifizierten sich im Laufe ihres Berufslebens in der Verwaltung durch Lehrgänge weiter, wechselten in andere Fachbereiche oder blieben ihrer Abteilung bis zuletzt verbunden. Andere stießen erst später ins Rathaus-Team dazu, absolvierten zuvor eine Ausbildung oder ein Studium und brachten ihre Kennt- nisse in die kommunale Verwaltung ein. Die zwei Mitarbeiterinnen und vier Mitarbeiter waren sich beim letzten gemeinsamen Treffen jedoch alle einig, dass sie gerne für die Gemeinde gearbeitet haben und neue wie langjährige Kolleginnen und Kollegen stets zu schätzen wussten. Bei einem Umtrunk im kleinen Kreis mit Bürgermeister Helmut Harth und den jeweiligen Fachbereichsleitern ließen sie ihre Tätigkeit bei der Gemeinde Revue passieren, erzählten die ein oder andere humorvol- le Anekdote aus vielen spannenden wie fordernden Berufsjahren und berichteten auch, was nun als nächstes auf der Ruhestands-Agenda steht. Bürgermeister Helmut Harth richtete an die ehemaligen Beschäftigten bei der Verabschiedung per- sönliche Worte und überreichte Dankespräsente im Namen der Gemeinde. „Für den persönlichen Einsatz und die Loyalität, teilweise über Jahrzehnte hinweg, möchte ich mich ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die nun in Rente gehen oder in die Alterseilzeit wech- seln. Ich hoffe, sie hatten viele schöne und gute Jahre hier bei der Gemeinde Losheim am See, denn wir alle verbringen schließlich viel Lebenszeit bei der Arbeit. Da geht es nicht nur darum, verlässlich zu sein und gute Leistung zu erbringen, sondern ist es mindestens so wichtig, dass die Tätigkeit Freude bereitet und das Arbeitsklima stimmt. Derzeit erleben wir im Losheimer Rathaus einen echten Generationenwechsel. Ich freue mich aber, dass die neuen Kolleginnen und Kollegen noch von dem Wissen und der Erfahrung unserer langjährigen Mitarbeiter profitieren konnten. Ich wünsche unseren Ruheständlern nun eine gute und vor allem gesunde Zeit und viele schöne Erlebnisse mit Familie und Freunden.“ vlnr: Margret Wollscheid, Ruth Burgard, Peter Müller, Rainer Meiers, Konrad Schmittberger, Bürgermeister Helmut Harth und Hermann Kerber bei der Verabschiedung im Sitzungssaal des Losheimer Rathauses. Foto: M. Priesnitz
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 27/2020 5 Naturpark-Wildkräuterküche im Sommer Spitzwegerich (Plantago lanceolata) Der Spitzwegerich ist eine alte Heilpflanze, der sogar bei Kinder bekannt ist für seine juck- stillende Wirkung bei Insektenstichen und als Hustensaft. Die Wildpflanze gilt als Zeiger- pflanze für nährstoffreichen Boden. “Rich” heißt König, daher wird der Spitzwegerich und seine zwei Brüder, der mittlere und breite auch „König der Wege“ genannt. Spitzwegerich kulinarisch Die gesamte Pflanze von Wurzel bis Blütenknospe ist essbar. Die Blätter eignen sich für Salate, Suppen, Spinat- und Gemüsegerichte sowie Tee und Kräuterlimonade. Die Blüten- knospen besitzen ein leichtes Pilzaroma. Entweder roh angebraten oder in Öl eingelegt, verfeinern die Knospen deftige Gerichte. Die Samen sind in Müsli oder Salate gestreut, eine nahrhafte Bereicherung und von Oktober bis April ergeben die Wurzeln zusammen mit an- deren Wurzelgemüsen ein herzhaftes Gericht. Spitzwegerich nahrhaft und heilwirksam Spitzwegerich ist in der Naturheilkunde insbesondere wegen seiner antibakteriellen Eigen- schaften für die positive Wirkung auf Atemwege, Mundschleimhaut und die Anwendung auf Wunden bekannt. Die enthaltene Kieselsäure fördert die Lunge und die Schleimstoffe des Spitzwegerichblüte Wegerichs lindern Husten. Spitzwegerich, Zucker und Zitrone ergeben einen wirksamen Hus- Foto: Naturpark/vdn/ tensirup, der auch bei Bronchitis, Asthma und anderen Lungenkrankheiten hilft. Auch bei Anke Schwarz Entzündungen der Mundschleimhaut, Reizdarm und Harnwegserkrankungen hilft der Spitz- wegerich. Der Saft der zerriebenen Blätter lindert Insektenstiche. Auch als Aufguss, Lotion, Ölauszug und Tee ist Spitzwegerich anwendbar. Wertvolle Inhaltsstoffe der Pflanze sind Aucubin, Bitterstoffe, Gerbstoffe, Germanium, Harz, Kalium, Kieselsäure, Labenzym, Schleimstoffe, Vitamin B, Vitamin C, Zink und Zirkon. Boden, Standort und Ernte Häufig wächst der Spitzwegerich, zu erkennen an den lanzettlich spitz zulaufenden Blättern, auf nährstoffreichen Standorten in Wiesen und Wegen. Da das Wildkraut ganzjährig gesammelt werden kann, muss es nicht haltbar gemacht werden. Im eige- nen Garten, lässt sich der Spitzwegerich auf sonnigen, nährstoffreichen Böden durch Aussaat von März bis April ansiedeln. Weitere Infos z. B. unter https://www.kostbarenatur.net/anwendung-und-inhaltsstoffe/spitzwegerich/. Informationen über den Naturpark erhalten Sie bei der Naturpark-Geschäftsstelle Hermeskeil, Telefon 06503/9214-0 und info@naturpark.org. Redaktionsschluss nächste Amtsblattausgabe Der Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes der Gemeinde Losheim am See ist am Montag, den 6. Juli, um 9.00 Uhr. Ausgenommen davon sind die Sportergebnisse des vorherigen Wochenendes. Diese können montags bis spätestens 11.00 Uhr per E-Mail an amtsblatt@losheim.de nachgereicht werden. Bei Vorverlegungen aufgrund gesetzlicher Feiertage informieren wir rechtzeitig über den geänderten Redaktionsschluss. Wir bitten um Beachtung und weisen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Texte, die per E-Mail oder nach Redaktionsschluss im Redaktionssystem unseres Verlages Linus Wittich eingehen, nicht berücksichtigt werden. Baustelleninformation Rimlingen energis informiert Die energis GmbH erweitert Ihr Erdkabel Stromnetz in Rimlingen. Die Verlegung verläuft von der Turmstation „Im Wiesengrund“ über den Verbindungsweg bis zur Straße „Am Hügel“. Von hier erfolgt die Verlegung in den Straßen „Am Hügel“, „Im Dell“ und „Gangolfswald“ überwiegend im Gehweg. Die Baumaßnahme beginnt in der Kalenderwoche 27 und wird voraussichtlich bis KW 44 fertig gestellt sein. Die Ar- beiten werden von dem Unternehmen Hoffmann Bau GmbH ausgeführt. Bei Fragen steht Ihnen bei der energis-netzgesellschaft mbH, Herrn Dirk Hürter, Telefon 0681-4030-2328 und Techn. Ausführungsplanung, Herr Ruben Penth, Telefon 0681-4030-2388 zur Verfügung. Aufgrund der Baumaßnahme kann es zu Beeinträchtigungen im Verkehrsbereich kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Energis GmbH Marktstände Losheim jeden Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr am Schneckenbrunnen. Wahlen Jeden Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Hallenvorplatz in Wahlen.
6 Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 27/2020 i Die Tourist-Info informiert Im Hochwald hoch hinaus - Kletterabenteuer in unserer Region Wer auf der Suche nach Adrenalinschüben und Natur pur, das Grundwissen und die Techniken des Klettersports. Der ist findet im Hochwald ein abwechslungsreiches Kletteran- Eingangsbereich der Halle ist als gemütlicher Aufenthalts- gebot. Ob indoor oder outdoor, für jeden steht ein Kletter- raum ausgestattet und erlaubt Zuschauern, die sportlichen abenteuer bereit. Aktivitäten zu beobachten. Spektakuläre Felsformation unmittelbar an den Premium- Hoch hinaus geht es auch im Natur-Kletterpark in der Ge- wegen Felsenweg, Zwei-Täler-Weg und dem Saar-Hunsrück- meinde Weiskirchen. Der Kletterpark wurde in einen leben- Steig findet man in Waldhölzbach am Teufelsfelsen. Weite den Baumbestand inmitten des Wild- und Wanderparks Aussichten über den Hochwald und das Saarland garantie- integriert. Fünf große Parcours mit etwa 50 abwechslungs- ren hier ein tolles Klettererlebnis. Seit 20 Jahren wird der reichen Übungen bieten Euch unterschiedliche Schwierig- Teufelsfelsen von der DAV-Sektion Hochwald als Kletterfel- keitsgrade. Über Seile, Brücken und Netze klettert ihr von sen für Kurse und Klettertraining genutzt. Es sind ca. 10 Plattform zum Plattform. Spezielle Attraktionen wie Riesen- verschiedene Kletterrouten und eine Abseilroute eingerich- Seilbahnen und der Tarzansprung bieten noch einen zusätz- tet. Die DAV-Sektion Hochwald hat die Patenschaft für den lichen Spaß und Nervenkitzel. Bei der Benutzung des Felsen und dessen Umfeld übernommen und achtet akribisch Kletterwaldes ist weder spezielle körperliche Fitness noch auf Sicherheit und Umweltschutz. Somit erwartet euch ein besondere Erfahrung erforderlich. Vielmehr stehen Spaß spannender Aufstieg in toller Naturkulisse. und Aktivität inmitten der Natur im Vordergrund. Kinder ab Der DAV betreibt auch das neue Kletterzentrum in Wadern. einer Körpergröße von 1,30 m können bereits klettern! Eine Kletterfläche von 687 m² bietet sowohl indoor als auch Mindestalter ist ca. 5 Jahre, allerdings steht die Körpergrö- outdoor an einer Außenwand viele unterschiedliche Klet- ße der Kletterer im Vordergrund. Der Eintritt in den Wild- und terrouten für Adrenalinsuchende. Die Kletterhalle steht Wanderpark Weiskirchen ist kostenfrei. Vom Eingang des nicht nur Vereinsmitgliedern zur Verfügung, sondern ist Parks führt Euch der Weg an den Gehegen vorbei direkt ins offen für alle, die selbständig klettern können und über Naturabenteuer. Alle Informationen zu Öffnungszeiten und das Grundwissen des Klettersports verfügen. Die gut aus- Ansprechpartnern der beschriebenen Klettermöglichkeiten gebildeten Trainer vermitteln aber gerne auch Anfängern sind unter wwww.saarschleifenland.de zu finden.
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 27/2020 7 Jugendinfo Alternatives Ferienprogramm „Musik-, Sport- und Kultur-Aktionstage“ Kulturforum Merzig – alternatives Ferienprogramm Merzig (6. bis 31. Juli 2020) Aktionstag mit jeweils 2 Programmbausteinen: jeweils 8 bis 17 Uhr 3 Altersgruppen: 6 bis 9 Jahre / 10 bis 12 Jahre / 13 bis 15 Jahre Orte: TC Merzig (In den Saarwiesen, gegenüber Brauerei und neues Hotel) / CEB Hilbringen (Industriestraße 6-8) FSV Hilbringen (Sportanlage neben CEB Hilbringen, Industriestraße) Kulturzentrum Villa Fuchs Merzig (Bahnhofstraße 25, gegenüber Landratsamt) Evangelisches Gemeindehaus Merzig (Am Gaswerk 7, neben Finanzamt Merzig) Datum Altersgruppe Ort Programm Dienstag, 7.7. 6 - 9 Jahre TC Merzig Tanz-Workshop (la danse) & Tennis Donnerstag, 9.7. 6 – 9 Jahre Villa Fuchs Merzig Welt der Clowns (Villa Fuchs) & Instrumentenbau Freitag, 10.7. 10- 12 Jahre FSV Hilbringen Fußball & Musikschule (Cajons, Songs & Bodypercussion) Dienstag, 14.7. 10-12 Jahre TC Merzig Handball & Musikschule (Cajons, Songs & Bodypercussion) Mittwoch, 15.7. 6 - 9 Jahre CEB Hilbringen Tanz-Workshop (la danse) & Kreativ-Werkstatt (CEB) Freitag, 17.7. 13-15 Jahre evangel.Gemeindehaus Theaterpädagogik (Villa Fuchs) & Leichtathletik Montag, 20.7. 13 – 15 Jahre CEB Hilbringen Werkstattarbeit mit Holz (CEB) & Fußball Donnerstag, 23.7. 10-12 Jahre Villa Fuchs Welt der Clowns (Villa Fuchs) & Leichtathletik Freitag, 24.7. 6 – 9 Jahre evangel.Gemeindehaus Instrumentenbau & Tanz-Workshop (la danse) Dienstag, 28.7. 10 – 12 Jahre TC Merzig Tennis & Musikschule (Trommeln, Klangschale und Songs) Donnerstag, 30.7. 6 – 9 Jahre FSV Hilbringen Fußball & Kreativ-Werkstatt (CEB) Freitag, 31.7. 6 – 9 Jahre TC Merzig Handball & Tanz-Workshop (la danse) Die Angebote beginnen am 7. Juli und gehen bis 31. Juli. Die Ferienfreizeit wird unter anderem von der Kinderhilfe e.v. Saar finanziell unterstützt. Es geht den Verantwortlichen vor allem darum die Ferien in- teressant zu gestalten sowie Bildung, Kultur und Sport zu einer Einheit zusammenzuführen, die auch nach der Ferienzeit nachhaltig bei den Teilnehmern wirkt. Die Kreisstadt Merzig hat sich bereit erklärt die Anmeldungen zu organisieren. Zahlreiche Vereine stellen ihre Sportstätten zur Verfügung. Andere ihren Veranstaltungsort. Eine Rundumbetreuung der Kinder und Jugendlichen ist von 8 Uhr bis 17 Uhr, inklusive Mittagessen, sichergestellt. Das alternative Ferienprogramm „Musik-, Sport- und Kultur- Aktionstage“ richtet sich an Kinder ab sechs Jahren. Jedoch wird darauf geachtet, dass sich die Angebote an unterschied- liche Altersgruppen richten. Die Einteilung sieht vor, dass Spannende Aktionstage für Kinder ab 6 Jahren Kinder von sechs bis neun, zehn bis zwölf und 13 bis 15 in den Sommerferien Jahre vorgenommen wird. Damit ist niemand unter- bzw. In diesem Jahr ist im Sommer vieles anders. Freibäder sind überfordert. An zwölf Aktionstagen werden jeweils zwei Pro- nur begrenzt nutzbar und Urlaub mit der Familie in den klas- grammbausteine an unterschiedlichen Orten angeboten. Mit sischen Urlaubsgebieten ist nur unter erschwerten Bedingun- dabei sind: Tennisplatz des TC Merzig, Kleinkunstbühne der gen zu realisieren. Somit wirkt sich die derzeitige Krise gra- Villa Fuchs, Fußballplatz, Musikschule Merzig-Wadern, Tanz- vierend auf das Freizeitverhalten der allermeisten Familien schule La Danse, Werkstatt der Christlichen Erwachsenenbildung, aus. Deshalb hat sich das Kulturforum, bestehend aus Kreis- evangelisches Gemeindehaus und eine Handballhalle. kulturzentrum Villa Fuchs, Kreismusikschule Merzig-Wadern, Die Teilnahmegebühr beträgt pro Aktionstag 10 Euro/ Tanzschule La Danse, die Christliche Erwachsenenbildung und Teilnehmer (inklusive Mittagessen). Anmeldeschluss ist das Vereinsforum Merzig, zusammengetan und eine Ferienfrei- der 2. Juli. Das genaue Ferienprogramm und ein Anmelde- zeit entwickelt, in der Kindern und Jugendlichen ein abwechs- formular findet man unter www.merzig.de/merzig-macht- lungsreiches und interessantes Programm geboten bekommen. mut/besondere-angebote-von-und-fuer-vereine/ In den Bereichen Kultur, Sport, Tanz und diversen Werkstat- Bitte füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und tangebote erhalten die Teilnehmer von kreativen und gut senden dieses an: ferienprogramm@merzig.de. ausgebildeten Regisseuren, Trainern, Tanzlehrern, Künstlern Alternativ kann die Anmeldung auch auf dem Postweg erfolgen: und Handwerkermeistern eine Einsicht in die unterschiedlichen Kreisstadt Merzig, Fachbereich Sport z.H. Björn Becker, Post- Themengebiete, können sich selbst versuchen und mitwirken. straße 12, 66663 Merzig; Telefon: 0 68 61-8 53 31.
8 Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 27/2020 Sport- und Spielangebot des Landkreises in Zusammenarbeit mit dem Landessportverband und dem Verein für Prävention und Gesundheit im Saarland Die Sportförderung des Landkreises bietet, in Zusammenarbeit 15.07.-16.07. Beckingen mit dem Landessportverband für das Saarland, dem Projekt Friedrich-Bernhard-Karcher-Schule Beckingen „Miteinander Leben Lernen“ und dem Verein für Prävention Hindenburgstraße 19 und Gesundheit im Saarland (PuGiS e.V.) ein Sport- und Spie- 66701 Beckingen langebot für Kinder der zweiten bis vierten Klassen an. 20.07.-21.07. Losheim Die Freizeitmaßnahmen der Sportförderung des Landkreises Peter-Dewes-Gemeinschaftsschule Losheim am See sind kostenlos. Weiskirchener Straße 18 66679 Losheim am See Den Link zur Anmeldung zu den Freizeitmaßnahmen der Sport- 22.07.-23.07. Wadern förderung finden Eltern/ Erziehungsberechtigte auf der Inter- Graf-Anton-Schule Wadern netseite (Startseite) des Landkreises unter https://veranstal- Gemeinschaftsschule des Landkreises Merzig-Wadern tungen.merzig-wadern.de/ Gartenfeldstraße 23 66687 Wadern 06.07.-07.07. Merzig 27.07.-28.07. Weiskirchen Gymnasium am Stefansberg Eichenlaubschule Weiskirchen Waldstraße 48 Gemeinschaftsschule des Landkreises Merzig-Wadern 66663 Merzig Am Marktplatz 1 08.07.-09.07. Perl 66709 Weiskirchen Deutsch-Luxemburgisches Schengen-Lyzeum Perl 29.07.-30.07. Merzig Auf dem Sabel 2 Christian-Kretzschmar-Schule 66706 Perl Von-Boch-Straße 75 13.07.-14.07. Mettlach 66663 Merzig Gemeinschaftsschule an der Saarschleife Mettlach-Orscholz Weitere Informationen und Kontakt: Schule des Landkreises Merzig-Wadern Landkreis Merzig-Wadern Saarbrücker Straße 17 Herr Dean Schacht 66693 Mettlach-Orscholz Tel.: 06861/ 80-265 E-Mail: veranstaltungen@merzig-wadern.de Aus unserer Gemeinde in Wort und Bild . . . Musikalische Unterhaltung am Haus Weiherberg und an der Residenz Losheim am 20. Juni 2020 Fotos: Maximilian Doll Mit einem Potpourri aus Volks- und Unterhaltungsmusik Der Reservistenmusikzug Saarland wollte den in kleinen sorgte das Saxophon Quintett des Reservistenmusikzugs Formationen agierenden Musikkorps der Bundeswehr in Saarland am 20. Juni 2020 bei den Bewohnerinnen und Nichts nachstehen und griff das Motto „Musik gegen Bewohnern der Seniorenheime Haus Weiherberg und Einsamkeit“ auf, um somit die Corona-Isolation zu ver- Residenz Losheim in der Gemeinde für einen Augenblick kürzen. der Entspannung und Kurzweile. Bürgermeister Helmut Harth bedankt sich bei Organisa- Der 1. Vorsitzende des Reservistenverbandes Landesgruppe toren und Musikern für das ehrenamtliche Engagement, Saarland StFW d.R Rudi Herrmann moderierte, während die mit dem sie sowohl Bewohner* innen als auch Mitarbei- Musiker für ihre Musikstücke neues Notenmaterial auflegten. ter* innen eine große Freude gemacht haben.
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 27/2020 9 Amtliche Bekanntmachungen Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Eigen- betriebes Touristik, Freizeit und Kultur der Gemeinde Losheim am See: Der Gemeinderat der Gemeinde Losheim hat am 17.09.2019 den Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2018 von 16.523.373,95 € mit Erträgen von insgesamt 1.701.722,47 € mit Aufwendungen von insgesamt 2.671.530,75 € mit einem Jahresverlust von 969.808,28 € festgestellt und beschlossen, den Jahresverlust mit dem Vortrag des Vorjahres und der Ertragszuweisung aus dem Gemeindehaushalt zu verrechnen und den verbleibenden Überschuss an den Gemeindehaushalt zurückzuführen. Der Abschlussprüfer hat folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An den Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur der Gemeinde Losheim am See, Losheim am See: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Touristik, Freizeit und Kultur der Gemeinde Losheim am See, Losheim am See, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Touristik, Freizeit und Kultur der Gemeinde Losheim am See, Losheim am See, für das Wirtschaftsjahr vom 1.Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) Saarland i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) Saarland i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs.3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Werkleitung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Werkleitung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) Saarland i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner ist die Werkleitung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Werkleitung dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Werkleitung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) Saarland i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapital- gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Werkleitung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) Saarland i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
10 Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 27/2020 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der §§ 19 ff. EigVO entspricht und die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB, § 24 Abs. 2 EigVO und § 124 KSVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Saarbrücken, den 04.11.2019 W+ST PUBLICA REVISIONSGESELLSCHAFT MBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Richard Boßlet ppa. Frank Stutz Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss mit Lagebericht liegt vom 01.07.2020 bis 09.07.2020 in der Geschäftsstelle der TWL öffentlich aus. Helmut Harth Bürgermeister
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 27/2020 11 Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Abwasserwerkes der Gemeinde Losheim am See: Der Gemeinderat der Gemeinde Losheim am See hat am 06.02.2020 den Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2018 von 27.266.569,33 € mit Erträgen von insgesamt 3.957.008,93 € mit Aufwendungen von insgesamt 3.899.736,82 € mit einem Jahresgewinn von 57.272,11 € festgestellt und beschlossen, das der Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen ist. Der Abschlussprüfer hat folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Gemeinde Losheim am See Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserwerk der Gemeinde Losheim am See – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Abwasserwerk der Gemeinde Losheim am See für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der §§ 19 ff. der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes (EigVO) in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 23 der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs.3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB, § 124 KSVG und § 24 Abs. 2 EigVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der §§ 19 ff. EigVO in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des § 23 EigVO entspricht und die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des § 23 EigVO zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
12 Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 27/2020 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten- falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) Saarland i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebes abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von der Werkleitung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Werkleitung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Werkleitung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver- pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes. führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Werkleitung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Werkleitung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Saarbrücken, 19. Juli 2019 DORNBACH GMBH NIEDERLASSUNG SAARBRÜCKEN Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Prof. Hell Müller Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss mit Lagebericht liegt vom 01.07.2020 bis 09.07.2020 in der Geschäftsstelle der TWL öffentlich aus. Helmut Harth Bürgermeister
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 27/2020 13 Stellenausschreibung Die Gemeinde Losheim am See stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Hilfspolizisten/innen (m/w/d) in Vollzeit (39 Wochenstunden) ein. Das Aufgabengebiet umfasst die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs in der Gemeinde Losheim am See. Wir erwarten • eine selbstständige, verantwortliche Arbeitsweise sowie Durchsetzungsvermögen • die Bereitschaft, den Dienst in der Sommersaison verstärkt auch an Wochenenden zu verrichten • eine abgeschlossene Berufsausbildung • den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Führerscheinklasse B) • bereits absolvierte Fortbildungslehrgänge für den ruhenden und fließenden Verkehr (von Vorteil) Wir bieten • ein interessantes, verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabenfeld • die Teilnahme an den Fortbildungen zur Ausübung der Tätigkeit einer/eines Hilfspolizistin/en • eine Vergütung nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst in EG 5 • eine betriebliche Altersversorgung • sowie die Zusammenarbeit in einem aufgeschlossenen und motivierten Team einer modernen Verwaltung Es handelt sich um ein vorerst auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis. Die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungs- verhältnis wird bei Bewährung in Aussicht gestellt. Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisab- schriften, Nachweis bisheriger Tätigkeiten) bis zum 10. Juli 2020 an den Bürgermeister der Gemeinde Losheim am See, Merziger Str. 3, 66679 Losheim am See oder per Mail an mjakobs@losheim.de. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten sind erwünscht. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß der EUDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu. Bitte beachten Sie die Infor- mationen zur Erhebung personenbezogener Daten im Bewerbungsverfahren gemäß Art. 13 DSGVO. Helmut Harth, Bürgermeister Sitzung des Gemeinderates Nichtöffentliche Sitzung: 10. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für Arbeiten im Am Donnerstag, 02.07.2020 findet um 18:00 Uhr, findet eine Ruheforst Losheim 8. Sitzung des Gemeinderates im Saalbau Losheim statt. 11. Bau- und Befreiungsanträge 12. Grundstücksangelegenheiten Tagesordnung: 13. Personalangelegenheiten Öffentliche Sitzung: 1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung 2. Vergabe von Aufträgen 3. Antrag nach § 41 KSVG der Grün Alternativen Liste Losheim /GALL zum Thema „Maßnahmen zur Verbesserung der Biodi- versität in der Gemeinde Losheim“ DATENSCHUTZ GEHT UNS ALLE AN... 4. Resolution zur Sanierung der ehemaligen MBE-Bahnstrecke zur Aufrechterhaltung des Bahnverkehrs zwischen Merzig Hbf und Niederlosheim-Anschluss Homanit Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu 5. Vergabe der Planungsaufträge zur Neugestaltung der Trep- folgenden Themen: penanlage zur Pfarrkirche St. Helena im Ortsteil Wahlen und zur Neugestaltung des Vorplatzes an der Kirche St. Wendali- • Datenschutz im Verein nach der DSGVO nus im Ortsteil Britten • Datenschutzrichtlinie 6. Vergabe eines Planungsauftrages zum Neubau des oberen Schulgebäudes an der Grundschule Wahlen • Auftragsverarbeitung 7. Beratung über die Anpassung der Gebühren und die 4. Än- • Was dürfen wir denn mit den Daten unserer derung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Mitglieder machen? Gemeinde Losheim am See zum 01.08.2020 8. Teilnahme und Umsetzung des DigitalPaktes Schule Saarland • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans (2019-2024) in der Gemeinde Losheim am See „Schwarze Brett“ oder in die Vereinszeitung? 9. Änderung des § 10 der Geschäftsordnung für den Gemeinde- rat der Gemeinde Losheim am See
Sie können auch lesen