WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

        VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
        WEIDENBERG
EMTMANNSBERG     KIRCHENPINGARTEN
                                    AUSGABE NR. 06 / 2022 VOM 31. MAI 2022

                                            SEYBOTHENREUTH              WEIDENBERG

                                                                               Draisenfeld
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 06/2022                                                                                  Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77
Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de
Montag bis Freitag                                               von 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich                                              von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachgebiet individuelle Terminvereinbarungen möglich.

Aufgrund der momentanen coronabedingten Ausnahmesituation bitten wir derzeit grundsätzlich vorab
um Terminvereinbarung.

GRÜNGUTCONTAINER
Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich

BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG UND HALLENBAD
Die Öffnungszeiten für die Bücherei und Hallenbad finden Sie im Heft unter der Seite 26.

SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER
Emtmannsberg / Birk derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter    0170 / 2122115
Kirchenpingarten    nach telefonischer Vereinbarung unter                0175 / 8850355
Seybothenreuth      derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter    0171 / 4379244
Weidenberg          Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung
                    im Übrigen keine festen Sprechstunden                Tel. 09278 / 97733

24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE
Gemeinde                                   Wasserversorgung                                         Abwasserentsorgung
Emtmannsberg                                 0171/3758243                                               0175/2738469
Kirchenpingarten                     09278/7740600 od. 0173/8648022                              09275/7069 od. 0171/8151120
Seybothenreuth                         0171/3758243 od. 09275/238                                0160/93522506 od. 09275/238
Weidenberg                                   09278/7709999                                             09278/7743642

                           IMPRESSUM                                                  Redaktionsannahmeschluss: 15. Juni für Juli 2022

 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                    Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG
 Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                 Weidenberg; 13 Euro zzgl. 18,60 Euro Portokosten bei Postzustellung)
 erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage
 von 2350 Exemplaren.                                                                 Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme:
                                                                                      Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 4, 95466 Weidenberg
 Verantwortlich für den Inhalt:                                                       Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de
 Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,
 Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.                                     Druck:
                                                                                      Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts
 In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs-               Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de
 termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von
 Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen            Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf
 und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind.                             einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag.

 Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
 Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung.
 Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren
 Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit-
 gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller
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 seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
 Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken
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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg       Ausg. 06/2022

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Ausg. 06/2022                                                                                    Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                      AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
                                                              KIRCHENPINGARTEN
                  Haushaltssatzung                                                         Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten
  der Gemeinde Kirchenpingarten (Landkreis Bayreuth)                                                  für das Haushaltsjahr 2022
             für das Haushaltsjahr 2022
                                                                                       Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat die Haushaltssatzung für das Rechnungs-
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Kirchenpin-       jahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in
garten folgende Haushaltssatzung:                                                      Kraft. Der Haushaltsplan 2022 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser
                                                                                       Bekanntmachung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jah-
                                        §1                                             res in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5,
                                                                                       95466 Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht be-
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit        reit. Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen
festgesetzt. Er schließt                                                               Genehmigungen mit Schreiben vom 21.03.2022 Nr. 20-941/19 erteilt.

im Verwaltungshaushalt                                                                 Weidenberg, 20. Mai 2022
      in den Einnahmen mit        2.718.885 Euro                                       Markus Brauner
      in den Ausgaben mit         2.718.885 Euro                                       Erster Bürgermeister

im Vermögenshaushalt
      in den Einnahmen mit        3.374.000 Euro
      in den Ausgaben mit         3.374.000 Euro                                       Erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung
ab.
                                                                                        von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
                                        §2
                                                                                       vom 31. Mai 2022
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-
                                                                                       Aufgrund Art. 20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1
rungs-maßnahmen wird auf 490.000 Euro festgesetzt.
                                                                                       Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kirchen-
                                                                                       pingarten folgende
                                        §3
                                                                                       Erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtli-
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
                                                                                       chen Gemeindeverfassungsrechts
                                        §4
                                                                                                                             §1
                                                                                       Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest-
                                                                                       vom 08. Mai 2020 (veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsge-
gesetzt:
                                                                                       meinschaft Weidenberg vom 03. Juni 2020, Nr. 06/2020) wird wie folgt geändert:
1. Grundsteuer
                                                                                       § 5 Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen erhält folgende Fassung:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)         370 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                      370 v.H.
                                                                                       „Der /Die zweite und dritte Bürgermeister/Bürgermeisterin ist/sind Ehrenbeamte/r.“
2. Gewerbesteuer                                                380 v.H.
                                                                                                                               §2
                                        §5
                                                                                       Diese Satzung tritt am 01. Juni 2022 in Kraft.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
                                                                                       Weidenberg, 31. Mai 2022
nach dem Haushaltsplan wird auf 455.000 Euro festgesetzt.
                                                                                       Markus Brauner
                                                                                       Erster Bürgermeister
                                        §6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Kirchenpingarten, 30. März 2022
Markus Brauner
Erster Bürgermeister

                                                                                   4
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                   Ausg. 06/2022

                                                                 SEYBOTHENREUTH
  Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die
   Änderung des Bebauungsplanes „Goldhügel“ der                                         Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Verwaltungs-
                                                                                        gemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg)
  Gemeinde im Bereich der Fl. Nr. 221/46, 241, 242, 243,
                                                                                        während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
     244, 246, 247, 249 (TF), 250, 251, 252 und 253,                                    Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-
           alle Gemarkung Seybothenreuth                                                und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des
                                                                                        § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Die Gemeinde Seybothenreuth hat mit Beschluss vom 25.05.2022 für die Ände-
rung/Erweiterung des Bebauungsplanes „Goldhügel“ der Gemeinde Seybothen-                Unbeachtlich werden demnach
reuth im Bereich der Fl. Nr. 221/46, 241, 242, 243, 244, 246, 247, 249 (TF), 250,       1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
251, 252 und 253, alle Gemarkung Seybothenreuth beschlossen. Dieser Be-                 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
schluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich
bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungs-            2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
planes in Kraft.                                                                        Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs-
                                                                                        plans,

                                                                                        3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

                                                                                        4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie
                                                                                        nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich
                                                                                        gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die
                                                                                        Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

                                                                                        Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
                                                                                        BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den
                                                                                        §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von
                                                                                        drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile ein-
                                                                                        getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

                                                                                        Seybothenreuth, den 27. Mai 2022
                                                                                        Reinhard Preißinger
                                                                                        Erster Bürgermeister
                                                                                        Gemeinde Seybothenreuth

Geltungsbereich der Änderung nicht maßstabsgetreu

                                                             MARKT WEIDENBERG
Aufstellung des Bebauungsplans „Ferienhausgebiet In
der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF),
              beide Gemarkung Weidenberg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß §
2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; Bekanntmachung der Öffentlichen
           Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Markt Gemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 16.05.2022 die Auf-
stellung des Bebauungsplans „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn.
461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg beschlossen. Zudem wur-
de der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF),
beide Gemarkung Weidenberg und somit einen Teil der Ortstraße „In der Au“ sowie
die brachliegenden ehemaligen Tennisplätze.
                                                                                        Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstabsgetreu)

                                                                                    5
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 06/2022                                                                                   Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Wiederbenutzbarkeit der brach-         Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeit-
liegenden Tennisplätze für die Errichtung von Ferienhäusern ermöglicht werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13 a BauGB im beschleunigten
                                                                                               hotel In der Au“ des Marktes Weidenberg;
Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und damit analog des verein-            Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses gemäß §
fachten Verfahrens entsprechend § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von           2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; Bekanntmachung der Frühzeitige
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der
Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche umweltbezogener Informationen verfügbar
                                                                                               Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a
                                                                                       Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 16.05.2022 die Auf-
Abs. 1 BauGB abgesehen.
                                                                                       hebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ im Bereich der
                                                                                       Fl. Nr. 461, 461/5 (TF) und 462 (TF), alle Gemarkung Weidenberg beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung liegen in der Zeit vom
                                                                                       Da eine Umsetzung des Bebauungsplans aus dem Jahr 1993 bisher nicht erfolgt
                   08.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022
                                                                                       ist und dies auch für die Zukunft nicht absehbar ist, erfolgt die Aufhebung des
                                                                                       Bebauungsplans.
In der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Bauverwaltung,
Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich
aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienst-
stunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden. Aufgrund der ak-
tuellen Situation kann es Einschränkungen des Besucherverkehrs kommen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszu-
legenden Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter
der Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ -->
„Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ veröffentlicht.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundla-
ge der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG.
                                                                                       Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstabsgetreu)
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie
keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen
                                                                                       Der Entwurf der Aufhebungssatzung liegt in der Zeit vom
Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauplan-
verfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
                                                                                                          08.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022
Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
                                                                                       in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2,
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abge-
                                                                                       95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
gebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2
                                                                                       Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienst-
BauGB)
                                                                                       stunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.
Weidenberg, den 18. Mai 2022
                                                                                       Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszu-
Hans Wittauer
                                                                                       legenden Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter
Erster Bürgermeister
                                                                                       der Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ -->
Markt Weidenberg
                                                                                       „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ veröffentlicht.

                                                                                       Hinweis zum Datenschutz:
                                                                                       Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6
                    Widmung Ortsstraße Höflas                                          Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie
                                                                                       Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittei-
Folgender Straßenzug wird zum 16.05.2022 zum ausgebauten Feld- u. Waldweg              lung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte
mit Beschilderung zum gemeinsamen Geh- und Radweg, land- u. forstwirtschaftli-         dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfah-
cher Verkehr frei, gewidmet:                                                           ren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Die gewidmete Straße beginnt an der Gemarkungsgrenze von Untersteinach nach            Weidenberg, den 18. Mai 2022
Döhlau an der Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 665 und endet in der Einmündung in          Hans Wittauer
Fl.Nr. 99, Gemarkung Döhlau, beim Weiler Taubenhof.                                    Erster Bürgermeister
                                                                                       Markt Weidenberg
Länge der Straße 0,000 km - 0,711 km
Träger der Straßenbaulast ist der Markt Weidenberg.

Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäfts-
stelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 11, EG, eingesehen
                                                                                          Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den
werden.                                                                                    Bebauungsplan Wohnpark Heßlacher Straße“ im
                                                                                              Bereich der Fl. Nrn. 704 (TF) und 716, beide
Weidenberg, 17. Mai 2022
Hans Wittauer
                                                                                                       Gemarkung Weidenberg
Erster Bürgermeister
                                                                                       Der Marktgemeinderat Weidenberg hat mit Beschluss vom 16.05.2022 den Be-
Markt Weidenberg
                                                                                       bauungsplan Wohnpark Heßlacher Straße“ im Bereich der Fl. Nrn. 704 (TF) und
                                                                                       716, beide Gemarkung Weidenberg als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss
                                                                                       wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt

                                                                                   6
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                   Ausg. 06/2022
gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.                  Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Verwaltungs-
                                                                                      gemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg)
                                                                                      während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

                                                                                      Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-
                                                                                      und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des
                                                                                      § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

                                                                                      Unbeachtlich werden demnach
                                                                                        1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
                                                                                        bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
                                                                                        2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
                                                                                           der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-
                                                                                           nutzungsplans,
                                                                                        3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
                                                                                           und
                                                                                        4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie
                                                                                           nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans
                                                                                           schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sach-
                                                                                           verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

                                                                                      Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
                                                                                      BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den
                                                                                      §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von
                                                                                      drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile ein-
                                                                                      getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

                                                                                      Weidenberg, den 18. Mai 2022
Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstabsgetreu)                             Hans Wittauer
                                                                                      Erster Bürgermeister
                                                                                      Markt Weidenberg

                                                      AUS DEN SITZUNGEN
                                                                EMTMANNSBERG
             Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg
                       am 04.05.2022
Bauantrag Fl. Nr. 61/1. Gemarkung Schamelsberg;                                       Bauantrag Fl. Nr. 680, Gemarkung Birk;
Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen                                         Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle

                                                            KIRCHENPINGARTEN
            Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten
                       am 02.05.2022                                                  rechtliche Erlaubnis der Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet
                                                                                      „Stockäcker“ beim Landratsamt Bayreuth zu beantragen.
Antrag auf Vorbescheid, Errichtung Einfamilienwohnhaus mit Garage,
Fl. Nr. 561/1, Gemarkung Tressau                                                      Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher
                                                                                      Sitzung am 04.04.2022
Wasserrecht; Beantragung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für              Es wird der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Stockäcker“                 10.1: Erweiterung der Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten – Vergabe von
über ein Regenrückhaltebecken                                                         Bauleistungen
Beschluss:
Gemäß den erstellten Unterlagen des Ingenieurbüro Koch, Kemnath, ist das was-
serrechtliche Erlaubnisverfahren in die Wege zu leiten und die gehobene wasser-

                                                                                  7
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 06/2022                                                                                  Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                               SEYBOTHENREUTH
             Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth
                       am 11.05.2022                                                  Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandantenstell-
                                                                                      vertreters der FF Seybothenreuth nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches
Haushalt 2022; Änderungen                                                             Feuerwehrgesetz)
Beschluss 1:                                                                          Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 werden in der vorgelegten Fassung             Der in der Dienstversammlung der FF Seybothenreuth am 01.05.22 gewählte Jan-
beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem        nis Hornfeck wird zum Kommandanten der FF Seybothenreuth bestellt.
Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeit-          Die erforderlichen Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ und „Zugführer“ sind in-
raum 2021 bis 2025 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.                  nerhalb eines Jahres an einer Staatlichen Feuerwehrschule zu besuchen und der
Beschluss 2:                                                                          Gemeinde Seybothenreuth nachzuweisen.
Der Beschluss zum Haushalt 2022 vom 29.03.2022 wird hiermit aufgehoben.               Der in der Dienstversammlung der FF Seybothenreuth am 01.05.22 wiedergewähl-
                                                                                      te Christian Pöhnl wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Seybothenreuth
Fortführung Haushaltskonsolidierung; Bekanntgabe                                      bestellt.
Beschluss:
Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Der Beschluss zur Fortführung der Haushaltskonsolidierung vom 29.03.2022 bleibt
bestehen.

                                                            MARKT WEIDENBERG
 Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg                                    Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandantenstell-
                   am 02.05.2022                                                      vertreters der FF Untersteinach nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches
                                                                                      Feuerwehrgesetz)
Bauantrag Fl. Nr. 48, Gemarkung Lessau;                                               Beschluss:
Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle                                      Der in der Dienstversammlung der FF Untersteinach am 09.04.22 gewählte Philipp
                                                                                      Minier wird zum Kommandanten der FF Untersteinach bestellt. Der in der Dienst-
Bauantrag Fl. Nr. 65, Gemarkung Neunkirchen am Main;                                  versammlung der FF Untersteinach am 09.04.22 gewählte Michael Raps wird zum
Erweiterung Einfamilienhaus und Neubau Carport                                        Kommandanten-Stellvertreter der FF Untersteinach bestellt. Die Bestellungen zu
                                                                                      Notkommandanten verlieren für beide Personen ihre Wirksamkeit.

                                                                                      Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandantenstell-
                                                                                      vertreters der FF Lehen nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehr-
            Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg                                       gesetz)
                       am 02.05.2022                                                  Beschluss:
                                                                                      Der in der Dienstversammlung der FF Lehen am 10.04.22 gewählte Markus Pasie-
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus                                ka wird zum Kommandant der FF Lehen bestellt. Der in der Dienstversammlung
nichtöffentlichen Sitzungen                                                           der FF Lehen am 10.04.22 gewählte Mathias Bezold wird unter der Auflage zum
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 28.03.2022 wurden die folgenden Tagesord-            Kommandanten-Stellvertreter bestellt, dass innerhalb eines Jahres die Lehrgänge
nungspunkte freigegeben:                                                              „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ an einer staatlichen Feuerwehrschu-
                                                                                      le besucht werden. Die Lehrgangsnachweise sind vorzulegen, da die Bestätigung
Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2013-2017 des Marktes Weidenberg            sonst ihre Wirksamkeit verliert.
durch den BKPV; Erledigung der Prüfungsfeststellungen
Beschluss:                                                                            Angliederung der FF Döhlau-Görau als Löschgruppe an die FF Untersteinach
Der Marktgemeinderat nimmt die Erledigung der Prüfungsfeststellungen zur              Beschluss:
Kenntnis und erhebt keine Einwände.                                                   Die verbleibenden Aktiven der ehemaligen FF Döhlau-Görau werden als Teil der
                                                                                      gemeindlichen Einrichtung „Feuerwehr“ organisatorisch als Löschgruppe der FF
Grundstücksangelegenheit; Grundstück Fl. Nr. 453,                                     Untersteinach angegliedert. Die Einsatzmittel der bisherigen Feuerwehr bleiben im
Gemarkung Weidenberg (In der Au)                                                      Bestand der FF Untersteinach und werden durch die Löschgruppe Döhlau-Görau
Beschluss:                                                                            weiterbenutzt.
Die Grob-Konzepte werden zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben ist weiter zu
verfolgen.
Nach Sicherung des Grundstücks durch einen Interessenten ist es dem Marktge-
meinderat zur Entscheidung über die Aufstellung eines Bebauungsplans vorzule-
gen. Ein Anspruch auf Baureifmachung besteht nicht. Die westlich gelegene Flä-
che des angrenzenden Gewerbebetriebs ist in die Planungen mit einzubeziehen.

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                      Ausg. 06/2022

             Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg
                        am 16.05.2022                                                   Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“, Abwägungsbeschluss und
                                                                                        Satzungsbeschluss
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus                                  Abwägungsbeschluss:
nichtöffentlichen Sitzungen                                                             Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Hammer Unter-
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.04.2022 wurden die folgenden Tagesord-              steinach“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden
nungspunkte freigegeben:                                                                und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und
                                                                                        mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach
Entschädigungen für Kommandanten und andere Feuerwehrdienstleistende                    vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die
(Gerätewarte u.a.) - Art. 11 Bayerisches Feuerwehrgesetz                                Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Beschluss:                                                                              Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonsti-
Es wird als Entschädigung für die Gerätewarte ein Stundensatz in Höhe von 10,45         gen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem
Euro festgelegt.                                                                        Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Die Aufwandsentschädigung für Gerätewarte wird nur für Tätigkeiten gezahlt, die         Satzungsbeschluss:
alternativ durch gewerbliche Unternehmen erbracht werden müssten.                       Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“ in
Es wird keine pauschale Entschädigung für die Tätigkeiten der Gerätewarte ge-           der Fassung vom 16.05.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
währt. Die Arbeitsstunden müssen angeordnet, auf einem Stundenberichtsformu-            Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der be-
lar dokumentiert und vom Kommandanten oder seinem Stellvertreter freigegeben            reits beschlossenen Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu ma-
werden.                                                                                 chen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und
Die Entschädigung wird nur im Rahmen der jeweils geltenden Ehrenamtspauscha-            zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über
le gewährt. Die höhere Übungsleiterpauschale kann für Geräte- und Zeugwarte             den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
nicht gewährt werden.
Diese Entschädigungszahlung wird für die Dauer von 12 Monaten befristet.                Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5
Nach dem Jahr soll eine objektive Prüfung durch das Ordnungsamt und die Feuer-          (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg; Aufstellungsbeschluss und
wehr Weidenberg erfolgen, ob sich dieses Verfahren bewährt hat. Im positiven Fall       Billigungsbeschluss
der Prüfung wird die Entschädigung ohne erneuten Beschluss zur Weitergewäh-             Beschluss:
rung freigegeben.                                                                       Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungs-
Dem Gemeinderat wird im Anschluss berichtet.                                            plans „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF),
                                                                                        beide Gemarkung Weidenberg, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Nachtrag zum Aufbau eines Prozessleitsystems auf der Kläranlage Weidenberg              Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung vom 10.05.2022 wird gebilligt.
Beschluss:                                                                              Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.
Die Firma Richter R+W aus Ahorntal erhält den Auftrag zur Erfassung und Einbin-
dung von Daten der Kläranlage Weidenberg in das Prozessleitsystem der Kläran-           Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“
lage Weidenberg.                                                                        Beschluss:
                                                                                        Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufhebung des Bebauungs-
Sanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen;                    plans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Vergabe von Bauleistungen                                                               Aufhebungsverfahren einzuleiten.
Beschluss:
Der Auftrag für das Gewerk Erdarbeiten wird an die Firma MFK Service aus Bay-           Widmung neu gebauter Weg zwischen Untersteinach und Döhlau (Tauben-
reuth zum Angebotspreis vergeben.                                                       hof) auf Fl. Nrn. 103/2, 105/3, 103/3,108 (TFl.),109/2,110/1, alle Gemarkung
                                                                                        Döhlau, zum gemeinsamer Geh- u. Radweg (Teilbereich)
                                                                                        Beschluss:
Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Straße“,                                              Die Weiterführung des bestehenden ausgebauten öffentlichen Feld-u. Waldweges,
Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss                                                Fl. Nr. 665, Gemarkung Untersteinach, auf neu vermessenen Fl. Nrn. 103/2, 105/3,
Abwägungsbeschluss:                                                                     103/3,108 (TFl.),109/2,110/1, alle Gemarkung Döhlau, wird zum ausgebauten
Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Wohnpark Heßla-               Feld-u. Waldweg mit Beschilderung zum gemeinsamen Geh- und Radweg zzgl.
cher Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden         Verkehrsfreigabe für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.
und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und           Die neu zu widmende Teilstrecke beträgt 0,711 km.
mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach             Träger der Straßenbaulast auf der gesamten Fläche ist der Markt Weidenberg.
vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die
Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.                                 Bestätigungsverfahren des Kommandanten-Stellvertreters der FF Lanken-
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonsti-       dorf-Ützdorf nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)
gen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem           Beschluss:
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.                                   Der in der Mitgliederversammlung der FF Lankendorf-Ützdorf am 09.05.22 wie-
Satzungsbeschluss:                                                                      dergewählte Christoph Dörfler wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Stra-             Lankendorf-Ützdorf bestätigt.
ße“ in der Fassung vom 16.05.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung.                         Die Notbestellung vom 29.03.2021 durch den Marktgemeinderat wird somit auf-
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu ma-             gehoben.
chen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während
der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist zu vollziehen.

Änderung des Bebauungsplans „Görschnitz II“ mit gleichzeitiger Ände-
rung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 200/1, Gemarkung
Görschnitz; Sachstand und weiteres Vorgehen
Beschluss:
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Görschnitz II“ mit gleichzeitiger
Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 200/1, Gemarkung
Görschnitz, wird eingestellt.

                                                                                    9
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 06/2022                                                                                   Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                      AKTUELLES
                                                   VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

      Neue Mitarbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft                                                               Kellernacht 2022
                                                                                      Im Jahr 2022 findet keine Kellernacht statt.

                                                                                      Die nächste Kellernacht wird im Zusammenhang mit der 800-Jahrfeier des Mark-
                                                                                      tes Weidenberg im Juli 2024 stattfinden.

                                                                                              Problemmülltermine in der Vgem. Weidenberg
                                                                                      Gemeinde Emtmannsberg
                                                                                      Sa., 04.06.22 09:45 - 10:00 Uhr       Birk, Ortsmitte
                                                                                      Sa., 04.06.20 10:15 - 10:30 Uhr       Emtmannsberg, Weidacker, (Straßenende)

                                                                                      Gemeinde Kirchenpingarten
                                                                                      Sa., 18.06.20 11:45 - 12:05 Uhr       Kirchenpingarten, Wertstoffhof (Schulstraße)
                                                                                      Sa., 18.06.20 12:20 - 12:35 Uhr       Tressau, Feuerwehrgerätehaus (Nähe Hs. Nr. 4)

                                                                                      Gemeinde Seybothenreuth
                                                                                      Sa., 04.06.20 10:45 - 11:15 Uhr       Seybothenreuth, Lindenstraße
Gemeinschaftsvorsitzender Hans Wittauer und Geschäftsstellenleiter Klaus Bauer                                              (Feuerwehrgerätehaus)
begrüßten Verwaltungsfachangestellte Sabine Schober, die seit 1. April unter ande-
rem im Bereich der Liegenschaftsverwaltung das Team der Bauabteilung verstärkt.       Markt Weidenberg
                                                                                      Sa., 18.06.20 08:00 - 08:15           Görschnitz, Feuerwehrhaus (bei Hs. Nr. 56)
                                                                                      Sa., 18.06.20 11:10 - 11:25           Sophienthal, Parkplatz (Altglascontainer)

                                                                                      SiSoNetz informiert
                                                                                      Einladung zur Vernissage
                                                                                      Am 10.06.2022 veranstaltet das SiSoNetz eine Vernissage mit Bildern aus dem
                                                                                      Kunstkurs des SiSoNetzes. Die Veranstaltung beginnt um 17:00 Uhr im Schloss im
                                                                                      Garten, Alte Bayreuther Str. 5 in Weidenberg.
                                                                                      Über zahlreiches Erscheinen und Interesse an den Werken würden wir uns freuen.
                                                                                      Ihre Kunstgruppe

                                                                                      Hier eine kleine Kostprobe der Werke.

                                                                                 10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                    Ausg. 06/2022

                                                                                                        Der Sommer(s)pass ist wieder da
                                                                                        Auch im Jahr 2022 haben wir wieder den beliebten Sommer(s)pass für Euch zu-
                                                                                        sammengestellt. Ein kinder- und familienfreundliches Gemeinschaftsprojekt vom
                                                                                        Kreis- und Stadtjugendring Bayreuth sowie den Jugendämtern in der Region Bay-
                                                                                        reuth.

                                                                                        Der Sommer(s)pass beinhaltet zahlreiche Angebote und Vergünstigungen aus der
                                                                                        gesamten Region Bayreuth und darüber hinaus, die Ihr nun den ganzen Sommer
                                                                                        hinweg nutzen könnt! Es lohnt sich, den Sommer(s)pass komplett durchzuschau-
                                                                                        en, denn es sind wieder neue Einrichtungen dabei! Mit dem Pass gibt es wieder
                                                                                        viel zu entdecken und zu erleben, sodass Euch nicht langweilig werden wird!

                                                                                        Der Sommer(s)pass kann ab sofort in der Geschäftsstelle der VG Weidenberg,
                                                                                        Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, gegen eine Schutzgebühr von 1,00 Euro er-
                                                                                        worben werden.

                                                                                        Wir wünschen Euch tolle Sommermonate 2022 mit vielen spannenden Abenteu-
                                                                                        ern und Erlebnissen mit Euren Freundinnen und Freunden und der ganzen Familie!

                                                                                        Weidenberg, 17. Mai 2022
                                                                                        Hans Wittauer
                                                                                        Gemeinschaftsvorsitzender

                                                                                           Informationsveranstaltung des Finanzamts Bayreuth
                                                                                                         zur Grundsteuerreform
                                                                                        Eine Informationsveranstaltung für alle Steuerbürger zur Grundsteuerreform findet
                                                                                        am Mittwoch, 22.06.2022 ab 18:00 Uhr in der Oberfrankenhalle in Bayreuth statt.
                                                                                        Einlass ist ab 17:00 Uhr.

                                                                                        Themen:
                                                                                        - Allgemeines zur Grundsteuerreform
                                                                                        - Inhalt des Bayerischen Grundsteuergesetzes mit Beispielen
                                                                                        - Daten des Liegenschaftskatasters; Bayern-Atlas
                                                                                        - Abgabe der Grundsteuererklärung
Auch im Juni veranstaltet SiSoNetz wieder einen Spielenachmittag.                       - ELSTER Registrierung und ELSTER Abgabemodalitäten, soweit Bedarf besteht
Am Dienstag, 28.06.2022 um 14:00 Uhr findet bei SiSoNetz, in der Alten Bay-             – Informationsmöglichkeiten des Steuerbürgers
reuther Str. 5 in Weidenberg, unser nächster Spielenachmittag statt.
Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung für Teilnahme und benötigten Fahrdienst un-        Hinsichtlich der Corona-Schutzmaßnahmen wird bei der o.g. Informationsveran-
ter den Telefonnummern 09278-3133025 oder 09209-221256.                                 staltung zeitnah vor dem Termin auf der Basis der geltenden Rechtslage und der
                                                                                        Infektionsgefährdungslage entschieden.

              SiSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern
                          Tel.: 09278 313 30 25
            Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: info@sisonetz.de

                                                                                   11
Ausg. 06/2022                                                                                       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

  Betreten von Wald und Wiesen - wann ist das erlaubt?                                                        Jagdgenossenschaft Lienlas
Der Frühling/Sommer hat Einzug gehalten. Was gibt es da Schöneres als ein                  Am Samstag, 25.06.2022 findet um 19:30 Uhr in der Gaststätte Deubzer in Fuch-
Spaziergang über Wald und Wiesen? Doch das Betreten von Wiesen ist nicht                   sendorf das Jagdessen mit anschließender Jahreshauptversammlung mit folgen-
zu jeder Zeit zulässig. Was genau erlaubt ist, regelt in Bayern das Bayerische             den Tagesordnungspunkten statt:
Naturschutzgesetz.                                                                         Tagesordnung
                                                                                           1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers
In Bayern gilt ein allgemeines Betretungsrecht zum Genuss der Naturschönhei-               2. Bericht der Jagdpächter der Jagdbögen Nord und Süd
ten und Erholung in der freien Natur. Dieses Recht ist sowohl in der Bayerischen           3. Bericht des Kassiers und Kassenprüfers mit Entlastung der Vorstandschaft
Verfassung, als auch im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert und ermöglicht             4. Beschlussfassung über
den Bürgern insbesondere Wald, Bergweide, Brachflächen, Uferstreifen und land-                • die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung
wirtschaftlich genutzte Flächen unentgeltlich zu betreten. Oberstes Gebot während             • die Handhabung des Wildschadens
des Aufenthalts in der freien Natur ist dabei stets der pflegliche Umgang mit Natur           • die Bestimmung eines Wegebeauftragten
und Landschaft.                                                                            5. Anregungen, Anträge und Sonstiges

Trotz des allgemeinen Betretungsrechts sind Landwirte gerade in diesen Monaten             Fuchsendorf, 15.05.2022
nicht erfreut, Spaziergänger über ihre Felder oder Wiesen gehen zu sehen. Denn             Jagdvorsteher
das Betretungsrecht gilt zeitlich beschränkt:                                              Alois Krockauer

Während der sogenannten Nutzzeit dürfen landwirtschaftliche Flächen nur auf vor-
handenen Wegen betreten werden.
                                                                                                              Jagdgenossenschaft
Unter Nutzzeit versteht man bei Äckern die Zeit zwischen Saat oder Bestellung
und Ernte, bei Grünland (also Wiesen) die Zeit des Aufwuchses. Das häufige Be-                       Seybothenreuth-Döberschütz-Fenkensees
treten der Wiesen durch Spaziergänger schädigt den Aufwuchs erheblich.
                                                                                           Am Mittwoch, 15. Juni 2022 um 19:30 Uhr findet im Vereinsheim des Obst- und
Gras wird in der ersten Aufwuchsphase durch Trittschäden im Wachstum gehemmt.              Gartenbauvereins Seybothenreuth die diesjährige Jahresversammlung der Jagd-
Kurz vor der Ernte kann das Gras von Spaziergängern niedergedrückt und so nicht            genossenschaft statt.
vollständig abgemäht werden.
                                                                                           Tagesordnung
Daher ist das Betreten landwirtschaftlicher Flächen (besonders Wiesen und                  1. Eröffnung und Begrüßung
Äcker) während der Vegetationszeit, das heißt etwa von März bis September,                 2. Bericht des Schriftführers
in jedem Fall zu vermeiden.                                                                3. Bericht des Jagdvorstehers
                                                                                           4. Bericht des Kassiers
Das gilt ganz besonders auch für Spaziergänger mit Hunden, die durch ihren Kot             5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung
schwerwiegende Krankheiten an Nutztiere der Landwirtschaft übertragen können               6. Bericht der Jagdpächter
und den Wiesenschnitt und wertvolle Kräuter unbrauchbar für Nutztiere machen.              7. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung
Wir bitten deshalb insbesondere die Hundehalter, ausschließlich befestigte Wege            8. Neuwahlen der Vorstandschaft
zu benutzen.                                                                               9. Wünsche und Anträge

Vielen Dank für Ihr Verständnis.                                                           Es ergeht herzliche Einladung an alle Jagdgenossinnen und -genossen.
Ordnungsamt VGem. Weidenberg
                                                                                           Der Jagdvorsteher
                                                                                           Reinhard Preißinger

                                                                                      12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                   Ausg. 06/2022

                    Jagdgenossenschaft                                                 Straße 7 informieren. Auch Anfragen für Unterrichtstätigkeiten sind willkommen.
                                                                                       Das DEB bietet neben Bayreuth u.a. auch in Bamberg Kurse für Geflüchtete an.
             Würnsreuth-Draisenfeld-Wallenbrunn
                                                                                       Weitere Informationen unter
Am Freitag, 10. Juni 2022 findet um 19.30 Uhr in Würnsreuth bei Familie Roder
                                                                                       DEUTSCHES ERWACHSENEN-BILDUNGSWERK gemeinnützige GmbH
eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Würnsreuth-Draisen-
                                                                                       Richard-Wagner-Straße 7 • 95444 Bayreuth • Tel.: +49(0)921|79319-600
feld-Wallenbrunn statt. Alle Jagdgenossen werden hiermit zu dieser Versammlung
                                                                                       Mail: bayreuth@deb-gruppe.org • Web: www.deb.de • FB: www.deb.de/facebook
eingeladen.

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
2. Verlesen der Niederschriften über die Jagdversammlung vom 16. Juli 2021                            Sprechtag der Versichertenberaterin
3. Bericht des Jagdvorstehers                                                                               (Versichertenältesten)
4. Bericht des Kassenverwalters und der Kassenprüfer und Entlastung
5. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung               Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet
6. Wünsche und Anträge                                                                                 am Mittwoch, 1. Juni von 14:00 bis 17:00 Uhr
7. Auszahlung des Jagdpachtgeldes                                                               im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses
                                                                                                                    in Weidenberg, statt.
Alle Jagdgenossen, die an der Versammlung nicht teilnehmen, können bis spätes-
tens 10. Juli 2022 ihr Jagdpachtgeld beim Kassier, Herrn Helmut Schindler, nach        Nächster Termin: Mittwoch, 6. Juli
telefonischer Vereinbarung (Tel. 09209/751) abholen. Nach diesem Termin fließt
das Jagdpachtgeld wieder in die Kasse zurück.                                          Die Versichertenberaterin gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan-
                                                                                       gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei
Die Jagdgenossen werden um pünktliches Erscheinen gebeten.                             der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der
                                                                                       Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche-
Draisenfeld, 18.05.2022                                                                rung der Rentner durch.
gez. Karl-Heinz Probst
Jagdvorsteher                                                                          Die persönliche Beratung durch die Versichertenberaterin kann zurzeit ausschließ-
                                                                                       lich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 09209 /
                                                                                       608 erfolgen. Spontanberatungen können aufgrund der aktuellen Situation nicht
                                                                                       durchgeführt werden. In Anlehnung an die Entscheidung der Staatsregierung bit-
         Kursangebot für geflüchtete aus der Ukraine                                   ten wir die Besucher, ihre Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und den nötigen
                                                                                       Abstand einzuhalten.
Bayreuth - Das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) in Bayreuth bietet              Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, wenn bei Ihnen Erkältungssymptome oder
Sprachkurse für Geflüchtete aus der Ukraine an, die den Einstieg in Deutschland        erhöhte Temperatur auftreten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
erleichtern. Die für die Teilnehmenden kostenlosen Kurse werden u.a. durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.

Interessierte können sich telefonisch unter +49(0)921|79319-600, per Mail an
bayreuth@deb-gruppe.org und vor Ort beim DEB Bayreuth in der Richard-Wagner-

     x    SiehabenFreudeamUmgangmitMenschen,besonders
          mitKindern?
     x    Siesindaufgeschlossen,kontaktfreudigundeinfühlsam?
     x    SiehabenZeitzuverschenkenundmöchtendiesesinnvoll
          einsetzen?

WirsuchenfürdieStadtunddenLandkreisBayreuthehrenamtliche
                                 
                FamilienpatinnenundͲpaten
                                   
die einmal wöchentlich für 2 bis 3 Stunden Familien im Alltag
entlastenundunterstützen.
Der nächste 6Ͳtägige Vorbereitungskurs findet voraussichtlich im
Herbst2022statt.

NähereInformationenerhaltenSieunter:
www.kinderschutzbundͲbayreuth.deoderbei
UlrikeThomaͲKorn,Koordinatorin„Familienpaten“
EͲMail:thomaͲkorn@kinderschutzbundͲbayreuth.de
Telefon:0921/511699

                                                                                  13
Ausg. 06/2022                                                                                   Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                EMTMANNSBERG
                             Dreck-weg-Tag                                             Die Bürgermeister Christian Porsch, Speichersdorf, und Gerhard Herrmannsdör-
                                                                                       fer, Emtmannsberg, dankten der Familie Nydegger und ihren Helfern für den rund-
                                                                                       um gelungenen Nachmittag.

Am 23.04. fand der zweite „Dreck-weg-Tag“ in Emtmannsberg statt. Danke an alle
Helfer und dem OGV und der VHS Emtmannsberg für die Organisation. Erster Bür-
germeister Gerhard Herrmannsdörfer bedankte sich bei dem OGV-Vorsitzenden
Wolfgang Schneider und der VHS-Vorsitzenden Petra Holl sowie Christine Fritz-
sche.

                   Unbeschwerter Nachmittag
                 auf dem Ponyparadies Gottelhof
Auf Einladung der Familie Nydegger und der Gemeinde Emtmannsberg besuchten
am 15. Mai knapp 40 geflüchtete Frauen und Kinder aus der Ukraine, die in den
Gemeinden Speichersdorf, Emtmannsberg und Seybothenreuth Zuflucht gefun-                 Pfingstferien Kindertageseinrichtung Emtmannsberg
den haben, das Ponyparadies Gottelhof bei Troschenreuth.
Bei der geführten Wanderung auf und mit dem Pony oder beim Spielen auf dem             Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt von Samstag,
weitläufigen Areal bei schönstem Wetter waren viele strahlende Gesichter zu se-        4. Juni 2022 bis einschließlich Sonntag, 19. Juni 2022 geschlossen.
hen. Zum Abschluss gab es noch selbst gebackene Kuchen von Reto Nydegger,
Gerlinde Ströbel und Familie Herrmannsdörfer.

                                                                                  14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                     Ausg. 06/2022

                   Kindergarten Emtmannsberg                                                            Förderverein KIGA Emtmannsberg
Im Mai stand Muttertag und Vatertag für unsere Kinder im Fokus.                         Am 27. April lud der Förderverein KIGA Emtmannsberg e.V. zur Jahreshaupt-
Dieses Jahr durften die Kinder für Mama und Papa selbst Seife herstellen. Da            versammlung in der Gaststätte Castello im Emtmannsberger Schloss ein.
war eine mittelgroße Sauerei in den Gruppenräumen natürlich vorprogrammiert,            Die Vorsitzende Ilona Ponfick begrüßte alle Anwesenden, darunter auch der
denn die Seife musste gerieben, gefärbt und anschließend in eine Form gedrückt          1. Bürgermeister Gerhard Herrmannsdörfer, 2. Bürgermeister Norbert Jäger und
werden.                                                                                 3. Bürgermeisterin Karin Benker. Sie ließ die letzen beiden Jahre Revue passie-
                                                                                        ren. Aufgrund von Corona konnte der Verein seine Vorhaben nicht alle in die Tat
                                                                                        umsetzen, aber trotzdem wurden für den Kindergarten bei der Apfelgrips-Aktion
                                                                                        des Landschaftspflegeverbands Weidenberg fleißig mit den Kindern Äpfel bei Fam.
                                                                                        Benker und Fam. Geier gesammelt und auch Motorikwände von der Vorstandschaft
                                                                                        des Fördervereins entworfen und gebaut. Auch weiterhin übernahm der Verein die
                                                                                        Kosten für die Küchenhilfe.
                                                                                        Leider musste aber auch 2 Jahre lang das Weinfest ausfallen, wodurch natürlich
                                                                                        eine Einnahmelücke entstand. Aber untätig blieb der Verein nicht, sondern küm-
                                                                                        merte sich um eine Alternative. Es wurde die Idee der „Sau to go“ geboren. In
                                                                                        Troschenreuth wurde im Juli 2021 eine gegrillte Sau mit Beilagen verkauft. Die
                                                                                        Nachfrage war enorm und somit gingen ca. 200 Portionen über die Theke. Die Vor-
                                                                                        ständin bedankte sich bei ihrer Vorstandschaft, ohne deren Hilfe solche Aktionen
                                                                                        nicht stattfinden könnten. Auch der 1. Bürgermeister Gerhard Herrmannsdörfer
                                                                                        würdigte das Engagement des Vereins und freut sich auf eine weiterhin positive
                                                                                        Zusammenarbeit. Die Wahl einer neuen Vorstandschaft stand ebenfalls auf der
                                                                                        Tagesordnung. Der 2. Vorstand Alexander Scherz scheidet leider aus und somit
                                                                                        wurde neu gewählt. Die neue Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen: 1.
                                                                                        Vorsitzende Ilona Ponfick, 2. Vorsitzende Angela Heintke, Kassier Bettina Dres-
                                                                                        sendörfer, Beisitzer Matthias Meyer, Daniela Strömsdörfer, Helen Opel und Zvonko
                                                                                        Vejnovic. Die Vorsitzende Ilona Ponfick freut auf eine gute und kreative Zusammen-
                                                                                        arbeit in den nächsten Jahren.

Spaß hat es den Kindern definitiv gemacht, auch wenn sich das ein oder andere
Kind sehr schwer tat, dieses kleine Geheimnis vor der Mama zu bewahren! Am
Muttertag konnte jedes Kind dann stolz sein hübsches Tütchen mit einer persönli-
chen Widmung überreichen.

Auch der beliebte Waldtag startete im Mai für die größeren Kindergartenkinder
wieder nach der Winterpause. Mit Brotzeit und Sitzkissen ausgestattet machten
sich die Sonnen- und Sternenkinder zusammen auf den Weg zu ihrem Platz im
Wald, wo es wieder so viel zu entdecken und erleben gab. Gleich beim ersten
Waldgang wurde gemeinsam ein Tipi aus Ästen und Stöcken gebaut. Auch ein klei-
nes Wichtelhaus wurde entdeckt und aufgehübscht. Die Kinder ließen sich gerne
durch Erzählungen und ihre Phantasie mit in die Welt der kleinen Wesen entführen.

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Ausg. 06/2022                                                                                Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                          KIRCHENPINGARTEN
                           Fahrzeugweihe                                            In seiner Rede begrüßte Bürgermeister Markus Brauner die Ehrengäste, Kreis-
                                                                                    brandinspektorin Kerstin Schmidt, Kreisbrandmeister Kristijan Pauthner, Pfarrer
                        in Kirchenpingarten                                         Forster, Pfarrer Daum, Altbürgermeister Klaus Wagner, die Gemeinderäte und
                                                                                    Feuerwehren aus der Nachbarschaft. Er übergab das Fahrzeug an die Feuerwehr
                                                                                    Kirchenpingarten. Der erste Kommandant Josef „Felix“ Scherm erhielt als symbo-
                                                                                    lisches Zeichen einen übergroßen Schlüssel. Zur Überraschung und Freude des
                                                                                    Kommandanten bekam das Feuerwehrauto den Namen Felix.

                                                                                    Das neue Fahrzeug dient als Ersatz für das alte HLF8 Baujahr 1994, welches an
                                                                                    die Feuerwehr Lienlas als Ersatzfahrzeug geht.
                                                                                    Die Gesamtauftragssumme für dieses Fahrzeug beläuft sich auf 337.522 Euro,
                                                                                    nach Abzug der Förderungen von Regierung und Landkreis bleibt für die Gemein-
                                                                                    de Kirchenpingarten ein Eigenanteil von 162.622 Euro.
                                                                                    Danach zog die Festgesellschaft in das Feuerwehrhaus ein. Das Feuerwehrfest
                                                                                    wurde durch die Blasmusikanten von den Original Oberfranken in einem würdigen
                                                                                    Rahmen unterhalten.

                                                                                     Pfingstferien Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten
                                                                                    Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt von Samstag,
                                                                                    11. Juni 2022 bis einschließlich Sonntag, 19. Juni 2022 geschlossen.

                                                                                           KiTa Kirchenpingarten – der Osterhase war da
                                                                                    Die Kinder der KiTa Kirchenpingarten beschäftigen sich aktuell mit dem Thema
                                                                                    Tiere. Beginnend mit Hund und Katze über Schafe und Elefanten hin zu Schild-
                                                                                    kröten und Frosch.
                                                                                    Der Lebensraum und alles, was man zu den Tieren wissen muss, wird genau un-
Die Fahrzeugweihe des neuen HLF 20 begann am 07. Mai 2022 um 18:30 Uhr              tersucht und besprochen. Die Kinder sind sehr interessiert und bringen viele Dinge
beim Feuerwehrhaus mit einem Vorabendgottesdienst mit anschließender Fahr-          aus dem täglichen Leben mit ein. Was fressen die Tiere, wo leben die Tiere und
zeugweihe. Pfarrer Forster und Pfarrer Daum segneten gemeinsam das neue Hil-        was machen sie eigentlich den ganzen Tag? Diese Fragen werden geklärt. Pas-
feleistungslöschgruppenfahrzeug 20.                                                 send zum Thema wird gemalt, gebastelt und allerlei Kreatives angeboten.

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                       Ausg. 06/2022
Natürlich hat uns auch schon ein Tier besucht. Unsere Patricia brachte ihren Pudel
„Hermine“ mit. So konnten die Kinder aus nächster Nähe einen echten Hund erle-
ben. Hermine hat es auch gefallen in der KiTa in Kirchenpingarten.

Um das Thema Frosch richtig erklären zu können, gingen die Vorschulkinder mit
Eimern bewaffnet zum Dorfweiher, um dort Kaulquappen zu fangen. Diese werden
jetzt in der KiTa beim Wachsen beobachtet. Sie verändern sich täglich und irgend-
wann haben wir kleine Frösche, die natürlich wieder in ihren natürlichen Lebens-
raum zurückdürfen.

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Ausg. 06/2022                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                    SEYBOTHENREUTH
                       Bürgerversammlung 2022                                                                     Kita Wichtelstübchen
Am Mittwoch, 29. Juni 2022 findet um 19:30 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle              In den letzten Tagen konnten wir beim Spielen im Garten schon die warmen Son-
Seybothenreuth die Bürgerversammlung der Gemeinde Seybothenreuth statt.                 nenstrahlen genießen. Der Frühling ist da und wir heißen ihn willkommen. In der
                                                                                        Wiese entdeckten die Kinder die ersten Frühlingsblumen. Gänseblümchen, Löwen-
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:                                                   zahn und Winterlinge konnten wir auf unserem Spielplatz finden. Schnell stellte
                                                                                        sich bei den Kindern die Frage, wie sie wachsen. Einige unserer Kindergartenkin-
1. Sachbericht über die gemeindliche Entwicklung.                                       der wussten ganz genau, was die Pflanzen alles zum Wachsen benötigen. Um es
2. Aussprache, Anregungen, Empfehlungen.                                                zu veranschaulichen, legten wir mit ihnen einen Legekreis mit den Symbolen für
                                                                                        Erde, Wasser, Luft und Licht. Wir sangen Frühlingslieder, malten Frühlingsbilder
Das Wort in der Bürgerversammlung können grundsätzlich nur Gemeindeangehö-              und betrachteten Bilderbücher zu diesem Thema.
rige erhalten. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bürgerversammlung nicht Privat- oder            Zum Muttertag führten wir das Thema säen und pflanzen weiter und die Mamas
Einzelfälle, sondern nur Angelegenheiten von allgemeinem und öffentlichem Inte-         bekamen einen bemalten Blumentopf mit angesäten Sonnenblumen. Voller Freude
resse behandelt werden.                                                                 lernten die Kinder noch ein Muttertagslied und ein Gedicht. Wir sind schon sehr
                                                                                        gespannt auf die Sonnenblumen.
Anträge aus der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Mona-
ten vom Gemeinderat behandelt werden.                                                   Die Krippenkinder entdeckten bei ihren Spaziergängen ebenso den Löwenzahn. Er
                                                                                        wurde betrachtet und seine Bestandteile wie Stängel, Blüten und Blätter wurden
Seybothenreuth, 18. Mai 2022                                                            benannt. Wir lauschten dem Wasser im Bach und dem Gesang der Vögel. Die Vö-
Reinhard Preißinger                                                                     gel sind noch immer Thema im Morgenkreis.
Erster Bürgermeister
                                                                                        Zum Muttertag gestalteten die Kinder einen liebevoll geschmückten Anhänger und
                                                                                        sangen ein Muttertagslied. Für die Väter wird auch schon gebaltelt. Ist aber noch
                                                                                        geheim.
   Pfingstferien und Schließtag Kindertageseinrichtung
                                                                                        Ende April fand unser Flohmarkt statt. Wir freuten uns sehr über die vielen fleißigen
                     Seybothenreuth                                                     Helfer. Sei es bei der Durchführung des Flohmarktes, beim Kuchen backen oder
                                                                                        durch Sachspenden. Vielen herzlichen Dank im Namen des Elternbeirates, des
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth bleibt von Samstag,              Teams und der Kinder.
4. Juni 2022 bis einschließlich Sonntag, 12. Juni 2022 geschlossen.
Zusätzlich bleibt die Einrichtung am Freitag, 17. Juni 2022 ganztägig geschlossen.      In den nächsten Wochen wollen wir zusammen mit dem Elternbeirat viel in un-
                                                                                        serem Garten arbeiten. Wir wünschen uns ein Hochbeet, einen Weidengang mit
                                                                                        einem Weidentippie und Matschküchen für die Kinder. Die Ideen sind schon da
                                                                                        und nun wollen wir sie zusammen umsetzen. Wir freuen uns sehr, dass wir einen
                                                                                        so engagierten Elternbeirat haben, der uns auch bei diesem Vorhaben unterstützt.
                                                                                        Im Mai war auch die Fotografin wieder bei uns im Haus. Es entstanden wieder
                                                                                        schöne Erinnerungsbilder aus der Zeit der Kindergartentage.

                                                                                        Anfan Juni kommt der Verkehrspolizist zu unseren Vorschulkindern und übt mit
                                                                                        ihnen den Weg zur Bushaltestelle ein. So langsam wird uns bewusst, dass wir uns
                                                                                        bald von den „Großen“ verabschieden müssen.

             ELEKTRO HAUTSCH
                                                                                        Am 22. Juli feiern wir unser Einweihungsfest und möchten schon jetzt alle Interes-
                                                                                        sierte zu einem Tag der offenen Tür einladen. Wir hoffen auf viele Besucher.
            Meisterbetrieb der Innung
                                                           45
                              ienst
                  4h-Störungsd
                                                            Jahre

             -2

    - Elektroinstallation                  - Antennenanlagen
    - Elektroheizungen                     - Zentralstaubsaugeranlagen
    - Beleuchtungssysteme                  - Haushaltsgeräteverkauf
    - Blitzschutzanlagen                   - Haushaltsgeräteservice
    - Überspannungsschutz                  - EIB
    - Telefonanlagen                       - SPS
    - Netzwerktechnik                      - E-Check
    - Satellitenanlagen                    - Projektierung und Planung

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