WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
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AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WEIDENBERG EMTMANNSBERG KIRCHENPINGARTEN AUSGABE NR. 06 / 2022 VOM 31. MAI 2022 SEYBOTHENREUTH WEIDENBERG Draisenfeld
Ausg. 06/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77 Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch zusätzlich von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachgebiet individuelle Terminvereinbarungen möglich. Aufgrund der momentanen coronabedingten Ausnahmesituation bitten wir derzeit grundsätzlich vorab um Terminvereinbarung. GRÜNGUTCONTAINER Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG UND HALLENBAD Die Öffnungszeiten für die Bücherei und Hallenbad finden Sie im Heft unter der Seite 26. SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER Emtmannsberg / Birk derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0170 / 2122115 Kirchenpingarten nach telefonischer Vereinbarung unter 0175 / 8850355 Seybothenreuth derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0171 / 4379244 Weidenberg Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung im Übrigen keine festen Sprechstunden Tel. 09278 / 97733 24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE Gemeinde Wasserversorgung Abwasserentsorgung Emtmannsberg 0171/3758243 0175/2738469 Kirchenpingarten 09278/7740600 od. 0173/8648022 09275/7069 od. 0171/8151120 Seybothenreuth 0171/3758243 od. 09275/238 0160/93522506 od. 09275/238 Weidenberg 09278/7709999 09278/7743642 IMPRESSUM Redaktionsannahmeschluss: 15. Juni für Juli 2022 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Weidenberg; 13 Euro zzgl. 18,60 Euro Portokosten bei Postzustellung) erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage von 2350 Exemplaren. Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme: Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 4, 95466 Weidenberg Verantwortlich für den Inhalt: Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg. Druck: Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs- Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind. einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag. Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung. Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit- gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet. 2
Ausg. 06/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KIRCHENPINGARTEN Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten der Gemeinde Kirchenpingarten (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2022 für das Haushaltsjahr 2022 Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat die Haushaltssatzung für das Rechnungs- Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Kirchenpin- jahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in garten folgende Haushaltssatzung: Kraft. Der Haushaltsplan 2022 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jah- §1 res in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466 Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht be- Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit reit. Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen festgesetzt. Er schließt Genehmigungen mit Schreiben vom 21.03.2022 Nr. 20-941/19 erteilt. im Verwaltungshaushalt Weidenberg, 20. Mai 2022 in den Einnahmen mit 2.718.885 Euro Markus Brauner in den Ausgaben mit 2.718.885 Euro Erster Bürgermeister im Vermögenshaushalt in den Einnahmen mit 3.374.000 Euro in den Ausgaben mit 3.374.000 Euro Erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung ab. von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts §2 vom 31. Mai 2022 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde- Aufgrund Art. 20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 rungs-maßnahmen wird auf 490.000 Euro festgesetzt. Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kirchen- pingarten folgende §3 Erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtli- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. chen Gemeindeverfassungsrechts §4 §1 Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest- vom 08. Mai 2020 (veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsge- gesetzt: meinschaft Weidenberg vom 03. Juni 2020, Nr. 06/2020) wird wie folgt geändert: 1. Grundsteuer § 5 Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen erhält folgende Fassung: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 370 v.H. b) für die Grundstücke (B) 370 v.H. „Der /Die zweite und dritte Bürgermeister/Bürgermeisterin ist/sind Ehrenbeamte/r.“ 2. Gewerbesteuer 380 v.H. §2 §5 Diese Satzung tritt am 01. Juni 2022 in Kraft. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Weidenberg, 31. Mai 2022 nach dem Haushaltsplan wird auf 455.000 Euro festgesetzt. Markus Brauner Erster Bürgermeister §6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Kirchenpingarten, 30. März 2022 Markus Brauner Erster Bürgermeister 4
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2022 SEYBOTHENREUTH Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Änderung des Bebauungsplanes „Goldhügel“ der Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Verwaltungs- gemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) Gemeinde im Bereich der Fl. Nr. 221/46, 241, 242, 243, während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. 244, 246, 247, 249 (TF), 250, 251, 252 und 253, Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- alle Gemarkung Seybothenreuth und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Die Gemeinde Seybothenreuth hat mit Beschluss vom 25.05.2022 für die Ände- rung/Erweiterung des Bebauungsplanes „Goldhügel“ der Gemeinde Seybothen- Unbeachtlich werden demnach reuth im Bereich der Fl. Nr. 221/46, 241, 242, 243, 244, 246, 247, 249 (TF), 250, 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort 251, 252 und 253, alle Gemarkung Seybothenreuth beschlossen. Dieser Be- bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, schluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungs- 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der planes in Kraft. Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- plans, 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile ein- getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Seybothenreuth, den 27. Mai 2022 Reinhard Preißinger Erster Bürgermeister Gemeinde Seybothenreuth Geltungsbereich der Änderung nicht maßstabsgetreu MARKT WEIDENBERG Aufstellung des Bebauungsplans „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Markt Gemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 16.05.2022 die Auf- stellung des Bebauungsplans „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg beschlossen. Zudem wur- de der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg und somit einen Teil der Ortstraße „In der Au“ sowie die brachliegenden ehemaligen Tennisplätze. Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstabsgetreu) 5
Ausg. 06/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Wiederbenutzbarkeit der brach- Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeit- liegenden Tennisplätze für die Errichtung von Ferienhäusern ermöglicht werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13 a BauGB im beschleunigten hotel In der Au“ des Marktes Weidenberg; Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und damit analog des verein- Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses gemäß § fachten Verfahrens entsprechend § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; Bekanntmachung der Frühzeitige der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche umweltbezogener Informationen verfügbar Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 16.05.2022 die Auf- Abs. 1 BauGB abgesehen. hebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ im Bereich der Fl. Nr. 461, 461/5 (TF) und 462 (TF), alle Gemarkung Weidenberg beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung liegen in der Zeit vom Da eine Umsetzung des Bebauungsplans aus dem Jahr 1993 bisher nicht erfolgt 08.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022 ist und dies auch für die Zukunft nicht absehbar ist, erfolgt die Aufhebung des Bebauungsplans. In der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienst- stunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden. Aufgrund der ak- tuellen Situation kann es Einschränkungen des Besucherverkehrs kommen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszu- legenden Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter der Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ veröffentlicht. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundla- ge der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstabsgetreu) Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Der Entwurf der Aufhebungssatzung liegt in der Zeit vom Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauplan- verfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. 08.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022 Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion: in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abge- 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. gebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienst- BauGB) stunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden. Weidenberg, den 18. Mai 2022 Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszu- Hans Wittauer legenden Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Erster Bürgermeister der Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> Markt Weidenberg „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ veröffentlicht. Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Widmung Ortsstraße Höflas Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittei- Folgender Straßenzug wird zum 16.05.2022 zum ausgebauten Feld- u. Waldweg lung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte mit Beschilderung zum gemeinsamen Geh- und Radweg, land- u. forstwirtschaftli- dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfah- cher Verkehr frei, gewidmet: ren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Die gewidmete Straße beginnt an der Gemarkungsgrenze von Untersteinach nach Weidenberg, den 18. Mai 2022 Döhlau an der Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 665 und endet in der Einmündung in Hans Wittauer Fl.Nr. 99, Gemarkung Döhlau, beim Weiler Taubenhof. Erster Bürgermeister Markt Weidenberg Länge der Straße 0,000 km - 0,711 km Träger der Straßenbaulast ist der Markt Weidenberg. Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäfts- stelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 11, EG, eingesehen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den werden. Bebauungsplan Wohnpark Heßlacher Straße“ im Bereich der Fl. Nrn. 704 (TF) und 716, beide Weidenberg, 17. Mai 2022 Hans Wittauer Gemarkung Weidenberg Erster Bürgermeister Der Marktgemeinderat Weidenberg hat mit Beschluss vom 16.05.2022 den Be- Markt Weidenberg bauungsplan Wohnpark Heßlacher Straße“ im Bereich der Fl. Nrn. 704 (TF) und 716, beide Gemarkung Weidenberg als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt 6
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2022 gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Verwaltungs- gemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen- nutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sach- verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile ein- getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Weidenberg, den 18. Mai 2022 Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstabsgetreu) Hans Wittauer Erster Bürgermeister Markt Weidenberg AUS DEN SITZUNGEN EMTMANNSBERG Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 04.05.2022 Bauantrag Fl. Nr. 61/1. Gemarkung Schamelsberg; Bauantrag Fl. Nr. 680, Gemarkung Birk; Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle KIRCHENPINGARTEN Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 02.05.2022 rechtliche Erlaubnis der Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Stockäcker“ beim Landratsamt Bayreuth zu beantragen. Antrag auf Vorbescheid, Errichtung Einfamilienwohnhaus mit Garage, Fl. Nr. 561/1, Gemarkung Tressau Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 04.04.2022 Wasserrecht; Beantragung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für Es wird der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben: die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Stockäcker“ 10.1: Erweiterung der Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten – Vergabe von über ein Regenrückhaltebecken Bauleistungen Beschluss: Gemäß den erstellten Unterlagen des Ingenieurbüro Koch, Kemnath, ist das was- serrechtliche Erlaubnisverfahren in die Wege zu leiten und die gehobene wasser- 7
Ausg. 06/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg SEYBOTHENREUTH Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth am 11.05.2022 Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandantenstell- vertreters der FF Seybothenreuth nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Haushalt 2022; Änderungen Feuerwehrgesetz) Beschluss 1: Beschluss: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 werden in der vorgelegten Fassung Der in der Dienstversammlung der FF Seybothenreuth am 01.05.22 gewählte Jan- beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem nis Hornfeck wird zum Kommandanten der FF Seybothenreuth bestellt. Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeit- Die erforderlichen Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ und „Zugführer“ sind in- raum 2021 bis 2025 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt. nerhalb eines Jahres an einer Staatlichen Feuerwehrschule zu besuchen und der Beschluss 2: Gemeinde Seybothenreuth nachzuweisen. Der Beschluss zum Haushalt 2022 vom 29.03.2022 wird hiermit aufgehoben. Der in der Dienstversammlung der FF Seybothenreuth am 01.05.22 wiedergewähl- te Christian Pöhnl wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Seybothenreuth Fortführung Haushaltskonsolidierung; Bekanntgabe bestellt. Beschluss: Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Der Beschluss zur Fortführung der Haushaltskonsolidierung vom 29.03.2022 bleibt bestehen. MARKT WEIDENBERG Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandantenstell- am 02.05.2022 vertreters der FF Untersteinach nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz) Bauantrag Fl. Nr. 48, Gemarkung Lessau; Beschluss: Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle Der in der Dienstversammlung der FF Untersteinach am 09.04.22 gewählte Philipp Minier wird zum Kommandanten der FF Untersteinach bestellt. Der in der Dienst- Bauantrag Fl. Nr. 65, Gemarkung Neunkirchen am Main; versammlung der FF Untersteinach am 09.04.22 gewählte Michael Raps wird zum Erweiterung Einfamilienhaus und Neubau Carport Kommandanten-Stellvertreter der FF Untersteinach bestellt. Die Bestellungen zu Notkommandanten verlieren für beide Personen ihre Wirksamkeit. Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandantenstell- vertreters der FF Lehen nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehr- Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg gesetz) am 02.05.2022 Beschluss: Der in der Dienstversammlung der FF Lehen am 10.04.22 gewählte Markus Pasie- Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus ka wird zum Kommandant der FF Lehen bestellt. Der in der Dienstversammlung nichtöffentlichen Sitzungen der FF Lehen am 10.04.22 gewählte Mathias Bezold wird unter der Auflage zum Aus nichtöffentlicher Sitzung am 28.03.2022 wurden die folgenden Tagesord- Kommandanten-Stellvertreter bestellt, dass innerhalb eines Jahres die Lehrgänge nungspunkte freigegeben: „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ an einer staatlichen Feuerwehrschu- le besucht werden. Die Lehrgangsnachweise sind vorzulegen, da die Bestätigung Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2013-2017 des Marktes Weidenberg sonst ihre Wirksamkeit verliert. durch den BKPV; Erledigung der Prüfungsfeststellungen Beschluss: Angliederung der FF Döhlau-Görau als Löschgruppe an die FF Untersteinach Der Marktgemeinderat nimmt die Erledigung der Prüfungsfeststellungen zur Beschluss: Kenntnis und erhebt keine Einwände. Die verbleibenden Aktiven der ehemaligen FF Döhlau-Görau werden als Teil der gemeindlichen Einrichtung „Feuerwehr“ organisatorisch als Löschgruppe der FF Grundstücksangelegenheit; Grundstück Fl. Nr. 453, Untersteinach angegliedert. Die Einsatzmittel der bisherigen Feuerwehr bleiben im Gemarkung Weidenberg (In der Au) Bestand der FF Untersteinach und werden durch die Löschgruppe Döhlau-Görau Beschluss: weiterbenutzt. Die Grob-Konzepte werden zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben ist weiter zu verfolgen. Nach Sicherung des Grundstücks durch einen Interessenten ist es dem Marktge- meinderat zur Entscheidung über die Aufstellung eines Bebauungsplans vorzule- gen. Ein Anspruch auf Baureifmachung besteht nicht. Die westlich gelegene Flä- che des angrenzenden Gewerbebetriebs ist in die Planungen mit einzubeziehen. 8
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2022 Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 16.05.2022 Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus Abwägungsbeschluss: nichtöffentlichen Sitzungen Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Hammer Unter- Aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.04.2022 wurden die folgenden Tagesord- steinach“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden nungspunkte freigegeben: und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach Entschädigungen für Kommandanten und andere Feuerwehrdienstleistende vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die (Gerätewarte u.a.) - Art. 11 Bayerisches Feuerwehrgesetz Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonsti- Es wird als Entschädigung für die Gerätewarte ein Stundensatz in Höhe von 10,45 gen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Euro festgelegt. Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die Aufwandsentschädigung für Gerätewarte wird nur für Tätigkeiten gezahlt, die Satzungsbeschluss: alternativ durch gewerbliche Unternehmen erbracht werden müssten. Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“ in Es wird keine pauschale Entschädigung für die Tätigkeiten der Gerätewarte ge- der Fassung vom 16.05.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. währt. Die Arbeitsstunden müssen angeordnet, auf einem Stundenberichtsformu- Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der be- lar dokumentiert und vom Kommandanten oder seinem Stellvertreter freigegeben reits beschlossenen Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu ma- werden. chen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und Die Entschädigung wird nur im Rahmen der jeweils geltenden Ehrenamtspauscha- zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über le gewährt. Die höhere Übungsleiterpauschale kann für Geräte- und Zeugwarte den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. nicht gewährt werden. Diese Entschädigungszahlung wird für die Dauer von 12 Monaten befristet. Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 Nach dem Jahr soll eine objektive Prüfung durch das Ordnungsamt und die Feuer- (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg; Aufstellungsbeschluss und wehr Weidenberg erfolgen, ob sich dieses Verfahren bewährt hat. Im positiven Fall Billigungsbeschluss der Prüfung wird die Entschädigung ohne erneuten Beschluss zur Weitergewäh- Beschluss: rung freigegeben. Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungs- Dem Gemeinderat wird im Anschluss berichtet. plans „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Nachtrag zum Aufbau eines Prozessleitsystems auf der Kläranlage Weidenberg Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung vom 10.05.2022 wird gebilligt. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten. Die Firma Richter R+W aus Ahorntal erhält den Auftrag zur Erfassung und Einbin- dung von Daten der Kläranlage Weidenberg in das Prozessleitsystem der Kläran- Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ lage Weidenberg. Beschluss: Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufhebung des Bebauungs- Sanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen; plans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabe von Bauleistungen Aufhebungsverfahren einzuleiten. Beschluss: Der Auftrag für das Gewerk Erdarbeiten wird an die Firma MFK Service aus Bay- Widmung neu gebauter Weg zwischen Untersteinach und Döhlau (Tauben- reuth zum Angebotspreis vergeben. hof) auf Fl. Nrn. 103/2, 105/3, 103/3,108 (TFl.),109/2,110/1, alle Gemarkung Döhlau, zum gemeinsamer Geh- u. Radweg (Teilbereich) Beschluss: Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Straße“, Die Weiterführung des bestehenden ausgebauten öffentlichen Feld-u. Waldweges, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss Fl. Nr. 665, Gemarkung Untersteinach, auf neu vermessenen Fl. Nrn. 103/2, 105/3, Abwägungsbeschluss: 103/3,108 (TFl.),109/2,110/1, alle Gemarkung Döhlau, wird zum ausgebauten Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Wohnpark Heßla- Feld-u. Waldweg mit Beschilderung zum gemeinsamen Geh- und Radweg zzgl. cher Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden Verkehrsfreigabe für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet. und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und Die neu zu widmende Teilstrecke beträgt 0,711 km. mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach Träger der Straßenbaulast auf der gesamten Fläche ist der Markt Weidenberg. vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Bestätigungsverfahren des Kommandanten-Stellvertreters der FF Lanken- Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonsti- dorf-Ützdorf nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz) gen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Beschluss: Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der in der Mitgliederversammlung der FF Lankendorf-Ützdorf am 09.05.22 wie- Satzungsbeschluss: dergewählte Christoph Dörfler wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Stra- Lankendorf-Ützdorf bestätigt. ße“ in der Fassung vom 16.05.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Notbestellung vom 29.03.2021 durch den Marktgemeinderat wird somit auf- Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu ma- gehoben. chen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist zu vollziehen. Änderung des Bebauungsplans „Görschnitz II“ mit gleichzeitiger Ände- rung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 200/1, Gemarkung Görschnitz; Sachstand und weiteres Vorgehen Beschluss: Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Görschnitz II“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 200/1, Gemarkung Görschnitz, wird eingestellt. 9
Ausg. 06/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AKTUELLES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Neue Mitarbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Kellernacht 2022 Im Jahr 2022 findet keine Kellernacht statt. Die nächste Kellernacht wird im Zusammenhang mit der 800-Jahrfeier des Mark- tes Weidenberg im Juli 2024 stattfinden. Problemmülltermine in der Vgem. Weidenberg Gemeinde Emtmannsberg Sa., 04.06.22 09:45 - 10:00 Uhr Birk, Ortsmitte Sa., 04.06.20 10:15 - 10:30 Uhr Emtmannsberg, Weidacker, (Straßenende) Gemeinde Kirchenpingarten Sa., 18.06.20 11:45 - 12:05 Uhr Kirchenpingarten, Wertstoffhof (Schulstraße) Sa., 18.06.20 12:20 - 12:35 Uhr Tressau, Feuerwehrgerätehaus (Nähe Hs. Nr. 4) Gemeinde Seybothenreuth Sa., 04.06.20 10:45 - 11:15 Uhr Seybothenreuth, Lindenstraße Gemeinschaftsvorsitzender Hans Wittauer und Geschäftsstellenleiter Klaus Bauer (Feuerwehrgerätehaus) begrüßten Verwaltungsfachangestellte Sabine Schober, die seit 1. April unter ande- rem im Bereich der Liegenschaftsverwaltung das Team der Bauabteilung verstärkt. Markt Weidenberg Sa., 18.06.20 08:00 - 08:15 Görschnitz, Feuerwehrhaus (bei Hs. Nr. 56) Sa., 18.06.20 11:10 - 11:25 Sophienthal, Parkplatz (Altglascontainer) SiSoNetz informiert Einladung zur Vernissage Am 10.06.2022 veranstaltet das SiSoNetz eine Vernissage mit Bildern aus dem Kunstkurs des SiSoNetzes. Die Veranstaltung beginnt um 17:00 Uhr im Schloss im Garten, Alte Bayreuther Str. 5 in Weidenberg. Über zahlreiches Erscheinen und Interesse an den Werken würden wir uns freuen. Ihre Kunstgruppe Hier eine kleine Kostprobe der Werke. 10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2022 Der Sommer(s)pass ist wieder da Auch im Jahr 2022 haben wir wieder den beliebten Sommer(s)pass für Euch zu- sammengestellt. Ein kinder- und familienfreundliches Gemeinschaftsprojekt vom Kreis- und Stadtjugendring Bayreuth sowie den Jugendämtern in der Region Bay- reuth. Der Sommer(s)pass beinhaltet zahlreiche Angebote und Vergünstigungen aus der gesamten Region Bayreuth und darüber hinaus, die Ihr nun den ganzen Sommer hinweg nutzen könnt! Es lohnt sich, den Sommer(s)pass komplett durchzuschau- en, denn es sind wieder neue Einrichtungen dabei! Mit dem Pass gibt es wieder viel zu entdecken und zu erleben, sodass Euch nicht langweilig werden wird! Der Sommer(s)pass kann ab sofort in der Geschäftsstelle der VG Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, gegen eine Schutzgebühr von 1,00 Euro er- worben werden. Wir wünschen Euch tolle Sommermonate 2022 mit vielen spannenden Abenteu- ern und Erlebnissen mit Euren Freundinnen und Freunden und der ganzen Familie! Weidenberg, 17. Mai 2022 Hans Wittauer Gemeinschaftsvorsitzender Informationsveranstaltung des Finanzamts Bayreuth zur Grundsteuerreform Eine Informationsveranstaltung für alle Steuerbürger zur Grundsteuerreform findet am Mittwoch, 22.06.2022 ab 18:00 Uhr in der Oberfrankenhalle in Bayreuth statt. Einlass ist ab 17:00 Uhr. Themen: - Allgemeines zur Grundsteuerreform - Inhalt des Bayerischen Grundsteuergesetzes mit Beispielen - Daten des Liegenschaftskatasters; Bayern-Atlas - Abgabe der Grundsteuererklärung Auch im Juni veranstaltet SiSoNetz wieder einen Spielenachmittag. - ELSTER Registrierung und ELSTER Abgabemodalitäten, soweit Bedarf besteht Am Dienstag, 28.06.2022 um 14:00 Uhr findet bei SiSoNetz, in der Alten Bay- – Informationsmöglichkeiten des Steuerbürgers reuther Str. 5 in Weidenberg, unser nächster Spielenachmittag statt. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung für Teilnahme und benötigten Fahrdienst un- Hinsichtlich der Corona-Schutzmaßnahmen wird bei der o.g. Informationsveran- ter den Telefonnummern 09278-3133025 oder 09209-221256. staltung zeitnah vor dem Termin auf der Basis der geltenden Rechtslage und der Infektionsgefährdungslage entschieden. SiSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern Tel.: 09278 313 30 25 Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: info@sisonetz.de 11
Ausg. 06/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Betreten von Wald und Wiesen - wann ist das erlaubt? Jagdgenossenschaft Lienlas Der Frühling/Sommer hat Einzug gehalten. Was gibt es da Schöneres als ein Am Samstag, 25.06.2022 findet um 19:30 Uhr in der Gaststätte Deubzer in Fuch- Spaziergang über Wald und Wiesen? Doch das Betreten von Wiesen ist nicht sendorf das Jagdessen mit anschließender Jahreshauptversammlung mit folgen- zu jeder Zeit zulässig. Was genau erlaubt ist, regelt in Bayern das Bayerische den Tagesordnungspunkten statt: Naturschutzgesetz. Tagesordnung 1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers In Bayern gilt ein allgemeines Betretungsrecht zum Genuss der Naturschönhei- 2. Bericht der Jagdpächter der Jagdbögen Nord und Süd ten und Erholung in der freien Natur. Dieses Recht ist sowohl in der Bayerischen 3. Bericht des Kassiers und Kassenprüfers mit Entlastung der Vorstandschaft Verfassung, als auch im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert und ermöglicht 4. Beschlussfassung über den Bürgern insbesondere Wald, Bergweide, Brachflächen, Uferstreifen und land- • die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung wirtschaftlich genutzte Flächen unentgeltlich zu betreten. Oberstes Gebot während • die Handhabung des Wildschadens des Aufenthalts in der freien Natur ist dabei stets der pflegliche Umgang mit Natur • die Bestimmung eines Wegebeauftragten und Landschaft. 5. Anregungen, Anträge und Sonstiges Trotz des allgemeinen Betretungsrechts sind Landwirte gerade in diesen Monaten Fuchsendorf, 15.05.2022 nicht erfreut, Spaziergänger über ihre Felder oder Wiesen gehen zu sehen. Denn Jagdvorsteher das Betretungsrecht gilt zeitlich beschränkt: Alois Krockauer Während der sogenannten Nutzzeit dürfen landwirtschaftliche Flächen nur auf vor- handenen Wegen betreten werden. Jagdgenossenschaft Unter Nutzzeit versteht man bei Äckern die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland (also Wiesen) die Zeit des Aufwuchses. Das häufige Be- Seybothenreuth-Döberschütz-Fenkensees treten der Wiesen durch Spaziergänger schädigt den Aufwuchs erheblich. Am Mittwoch, 15. Juni 2022 um 19:30 Uhr findet im Vereinsheim des Obst- und Gras wird in der ersten Aufwuchsphase durch Trittschäden im Wachstum gehemmt. Gartenbauvereins Seybothenreuth die diesjährige Jahresversammlung der Jagd- Kurz vor der Ernte kann das Gras von Spaziergängern niedergedrückt und so nicht genossenschaft statt. vollständig abgemäht werden. Tagesordnung Daher ist das Betreten landwirtschaftlicher Flächen (besonders Wiesen und 1. Eröffnung und Begrüßung Äcker) während der Vegetationszeit, das heißt etwa von März bis September, 2. Bericht des Schriftführers in jedem Fall zu vermeiden. 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Bericht des Kassiers Das gilt ganz besonders auch für Spaziergänger mit Hunden, die durch ihren Kot 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung schwerwiegende Krankheiten an Nutztiere der Landwirtschaft übertragen können 6. Bericht der Jagdpächter und den Wiesenschnitt und wertvolle Kräuter unbrauchbar für Nutztiere machen. 7. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung Wir bitten deshalb insbesondere die Hundehalter, ausschließlich befestigte Wege 8. Neuwahlen der Vorstandschaft zu benutzen. 9. Wünsche und Anträge Vielen Dank für Ihr Verständnis. Es ergeht herzliche Einladung an alle Jagdgenossinnen und -genossen. Ordnungsamt VGem. Weidenberg Der Jagdvorsteher Reinhard Preißinger 12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2022 Jagdgenossenschaft Straße 7 informieren. Auch Anfragen für Unterrichtstätigkeiten sind willkommen. Das DEB bietet neben Bayreuth u.a. auch in Bamberg Kurse für Geflüchtete an. Würnsreuth-Draisenfeld-Wallenbrunn Weitere Informationen unter Am Freitag, 10. Juni 2022 findet um 19.30 Uhr in Würnsreuth bei Familie Roder DEUTSCHES ERWACHSENEN-BILDUNGSWERK gemeinnützige GmbH eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Würnsreuth-Draisen- Richard-Wagner-Straße 7 • 95444 Bayreuth • Tel.: +49(0)921|79319-600 feld-Wallenbrunn statt. Alle Jagdgenossen werden hiermit zu dieser Versammlung Mail: bayreuth@deb-gruppe.org • Web: www.deb.de • FB: www.deb.de/facebook eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher 2. Verlesen der Niederschriften über die Jagdversammlung vom 16. Juli 2021 Sprechtag der Versichertenberaterin 3. Bericht des Jagdvorstehers (Versichertenältesten) 4. Bericht des Kassenverwalters und der Kassenprüfer und Entlastung 5. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet 6. Wünsche und Anträge am Mittwoch, 1. Juni von 14:00 bis 17:00 Uhr 7. Auszahlung des Jagdpachtgeldes im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses in Weidenberg, statt. Alle Jagdgenossen, die an der Versammlung nicht teilnehmen, können bis spätes- tens 10. Juli 2022 ihr Jagdpachtgeld beim Kassier, Herrn Helmut Schindler, nach Nächster Termin: Mittwoch, 6. Juli telefonischer Vereinbarung (Tel. 09209/751) abholen. Nach diesem Termin fließt das Jagdpachtgeld wieder in die Kasse zurück. Die Versichertenberaterin gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan- gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei Die Jagdgenossen werden um pünktliches Erscheinen gebeten. der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche- Draisenfeld, 18.05.2022 rung der Rentner durch. gez. Karl-Heinz Probst Jagdvorsteher Die persönliche Beratung durch die Versichertenberaterin kann zurzeit ausschließ- lich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 09209 / 608 erfolgen. Spontanberatungen können aufgrund der aktuellen Situation nicht durchgeführt werden. In Anlehnung an die Entscheidung der Staatsregierung bit- Kursangebot für geflüchtete aus der Ukraine ten wir die Besucher, ihre Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und den nötigen Abstand einzuhalten. Bayreuth - Das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) in Bayreuth bietet Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, wenn bei Ihnen Erkältungssymptome oder Sprachkurse für Geflüchtete aus der Ukraine an, die den Einstieg in Deutschland erhöhte Temperatur auftreten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. erleichtern. Die für die Teilnehmenden kostenlosen Kurse werden u.a. durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert. Interessierte können sich telefonisch unter +49(0)921|79319-600, per Mail an bayreuth@deb-gruppe.org und vor Ort beim DEB Bayreuth in der Richard-Wagner- x SiehabenFreudeamUmgangmitMenschen,besonders mitKindern? x Siesindaufgeschlossen,kontaktfreudigundeinfühlsam? x SiehabenZeitzuverschenkenundmöchtendiesesinnvoll einsetzen? WirsuchenfürdieStadtunddenLandkreisBayreuthehrenamtliche FamilienpatinnenundͲpaten die einmal wöchentlich für 2 bis 3 Stunden Familien im Alltag entlastenundunterstützen. Der nächste 6Ͳtägige Vorbereitungskurs findet voraussichtlich im Herbst2022statt. NähereInformationenerhaltenSieunter: www.kinderschutzbundͲbayreuth.deoderbei UlrikeThomaͲKorn,Koordinatorin„Familienpaten“ EͲMail:thomaͲkorn@kinderschutzbundͲbayreuth.de Telefon:0921/511699 13
Ausg. 06/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg EMTMANNSBERG Dreck-weg-Tag Die Bürgermeister Christian Porsch, Speichersdorf, und Gerhard Herrmannsdör- fer, Emtmannsberg, dankten der Familie Nydegger und ihren Helfern für den rund- um gelungenen Nachmittag. Am 23.04. fand der zweite „Dreck-weg-Tag“ in Emtmannsberg statt. Danke an alle Helfer und dem OGV und der VHS Emtmannsberg für die Organisation. Erster Bür- germeister Gerhard Herrmannsdörfer bedankte sich bei dem OGV-Vorsitzenden Wolfgang Schneider und der VHS-Vorsitzenden Petra Holl sowie Christine Fritz- sche. Unbeschwerter Nachmittag auf dem Ponyparadies Gottelhof Auf Einladung der Familie Nydegger und der Gemeinde Emtmannsberg besuchten am 15. Mai knapp 40 geflüchtete Frauen und Kinder aus der Ukraine, die in den Gemeinden Speichersdorf, Emtmannsberg und Seybothenreuth Zuflucht gefun- Pfingstferien Kindertageseinrichtung Emtmannsberg den haben, das Ponyparadies Gottelhof bei Troschenreuth. Bei der geführten Wanderung auf und mit dem Pony oder beim Spielen auf dem Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt von Samstag, weitläufigen Areal bei schönstem Wetter waren viele strahlende Gesichter zu se- 4. Juni 2022 bis einschließlich Sonntag, 19. Juni 2022 geschlossen. hen. Zum Abschluss gab es noch selbst gebackene Kuchen von Reto Nydegger, Gerlinde Ströbel und Familie Herrmannsdörfer. 14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2022 Kindergarten Emtmannsberg Förderverein KIGA Emtmannsberg Im Mai stand Muttertag und Vatertag für unsere Kinder im Fokus. Am 27. April lud der Förderverein KIGA Emtmannsberg e.V. zur Jahreshaupt- Dieses Jahr durften die Kinder für Mama und Papa selbst Seife herstellen. Da versammlung in der Gaststätte Castello im Emtmannsberger Schloss ein. war eine mittelgroße Sauerei in den Gruppenräumen natürlich vorprogrammiert, Die Vorsitzende Ilona Ponfick begrüßte alle Anwesenden, darunter auch der denn die Seife musste gerieben, gefärbt und anschließend in eine Form gedrückt 1. Bürgermeister Gerhard Herrmannsdörfer, 2. Bürgermeister Norbert Jäger und werden. 3. Bürgermeisterin Karin Benker. Sie ließ die letzen beiden Jahre Revue passie- ren. Aufgrund von Corona konnte der Verein seine Vorhaben nicht alle in die Tat umsetzen, aber trotzdem wurden für den Kindergarten bei der Apfelgrips-Aktion des Landschaftspflegeverbands Weidenberg fleißig mit den Kindern Äpfel bei Fam. Benker und Fam. Geier gesammelt und auch Motorikwände von der Vorstandschaft des Fördervereins entworfen und gebaut. Auch weiterhin übernahm der Verein die Kosten für die Küchenhilfe. Leider musste aber auch 2 Jahre lang das Weinfest ausfallen, wodurch natürlich eine Einnahmelücke entstand. Aber untätig blieb der Verein nicht, sondern küm- merte sich um eine Alternative. Es wurde die Idee der „Sau to go“ geboren. In Troschenreuth wurde im Juli 2021 eine gegrillte Sau mit Beilagen verkauft. Die Nachfrage war enorm und somit gingen ca. 200 Portionen über die Theke. Die Vor- ständin bedankte sich bei ihrer Vorstandschaft, ohne deren Hilfe solche Aktionen nicht stattfinden könnten. Auch der 1. Bürgermeister Gerhard Herrmannsdörfer würdigte das Engagement des Vereins und freut sich auf eine weiterhin positive Zusammenarbeit. Die Wahl einer neuen Vorstandschaft stand ebenfalls auf der Tagesordnung. Der 2. Vorstand Alexander Scherz scheidet leider aus und somit wurde neu gewählt. Die neue Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen: 1. Vorsitzende Ilona Ponfick, 2. Vorsitzende Angela Heintke, Kassier Bettina Dres- sendörfer, Beisitzer Matthias Meyer, Daniela Strömsdörfer, Helen Opel und Zvonko Vejnovic. Die Vorsitzende Ilona Ponfick freut auf eine gute und kreative Zusammen- arbeit in den nächsten Jahren. Spaß hat es den Kindern definitiv gemacht, auch wenn sich das ein oder andere Kind sehr schwer tat, dieses kleine Geheimnis vor der Mama zu bewahren! Am Muttertag konnte jedes Kind dann stolz sein hübsches Tütchen mit einer persönli- chen Widmung überreichen. Auch der beliebte Waldtag startete im Mai für die größeren Kindergartenkinder wieder nach der Winterpause. Mit Brotzeit und Sitzkissen ausgestattet machten sich die Sonnen- und Sternenkinder zusammen auf den Weg zu ihrem Platz im Wald, wo es wieder so viel zu entdecken und erleben gab. Gleich beim ersten Waldgang wurde gemeinsam ein Tipi aus Ästen und Stöcken gebaut. Auch ein klei- nes Wichtelhaus wurde entdeckt und aufgehübscht. Die Kinder ließen sich gerne durch Erzählungen und ihre Phantasie mit in die Welt der kleinen Wesen entführen. 15
Ausg. 06/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg KIRCHENPINGARTEN Fahrzeugweihe In seiner Rede begrüßte Bürgermeister Markus Brauner die Ehrengäste, Kreis- brandinspektorin Kerstin Schmidt, Kreisbrandmeister Kristijan Pauthner, Pfarrer in Kirchenpingarten Forster, Pfarrer Daum, Altbürgermeister Klaus Wagner, die Gemeinderäte und Feuerwehren aus der Nachbarschaft. Er übergab das Fahrzeug an die Feuerwehr Kirchenpingarten. Der erste Kommandant Josef „Felix“ Scherm erhielt als symbo- lisches Zeichen einen übergroßen Schlüssel. Zur Überraschung und Freude des Kommandanten bekam das Feuerwehrauto den Namen Felix. Das neue Fahrzeug dient als Ersatz für das alte HLF8 Baujahr 1994, welches an die Feuerwehr Lienlas als Ersatzfahrzeug geht. Die Gesamtauftragssumme für dieses Fahrzeug beläuft sich auf 337.522 Euro, nach Abzug der Förderungen von Regierung und Landkreis bleibt für die Gemein- de Kirchenpingarten ein Eigenanteil von 162.622 Euro. Danach zog die Festgesellschaft in das Feuerwehrhaus ein. Das Feuerwehrfest wurde durch die Blasmusikanten von den Original Oberfranken in einem würdigen Rahmen unterhalten. Pfingstferien Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt von Samstag, 11. Juni 2022 bis einschließlich Sonntag, 19. Juni 2022 geschlossen. KiTa Kirchenpingarten – der Osterhase war da Die Kinder der KiTa Kirchenpingarten beschäftigen sich aktuell mit dem Thema Tiere. Beginnend mit Hund und Katze über Schafe und Elefanten hin zu Schild- kröten und Frosch. Der Lebensraum und alles, was man zu den Tieren wissen muss, wird genau un- Die Fahrzeugweihe des neuen HLF 20 begann am 07. Mai 2022 um 18:30 Uhr tersucht und besprochen. Die Kinder sind sehr interessiert und bringen viele Dinge beim Feuerwehrhaus mit einem Vorabendgottesdienst mit anschließender Fahr- aus dem täglichen Leben mit ein. Was fressen die Tiere, wo leben die Tiere und zeugweihe. Pfarrer Forster und Pfarrer Daum segneten gemeinsam das neue Hil- was machen sie eigentlich den ganzen Tag? Diese Fragen werden geklärt. Pas- feleistungslöschgruppenfahrzeug 20. send zum Thema wird gemalt, gebastelt und allerlei Kreatives angeboten. 16
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 06/2022 Natürlich hat uns auch schon ein Tier besucht. Unsere Patricia brachte ihren Pudel „Hermine“ mit. So konnten die Kinder aus nächster Nähe einen echten Hund erle- ben. Hermine hat es auch gefallen in der KiTa in Kirchenpingarten. Um das Thema Frosch richtig erklären zu können, gingen die Vorschulkinder mit Eimern bewaffnet zum Dorfweiher, um dort Kaulquappen zu fangen. Diese werden jetzt in der KiTa beim Wachsen beobachtet. Sie verändern sich täglich und irgend- wann haben wir kleine Frösche, die natürlich wieder in ihren natürlichen Lebens- raum zurückdürfen. 17
Ausg. 06/2022 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg SEYBOTHENREUTH Bürgerversammlung 2022 Kita Wichtelstübchen Am Mittwoch, 29. Juni 2022 findet um 19:30 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle In den letzten Tagen konnten wir beim Spielen im Garten schon die warmen Son- Seybothenreuth die Bürgerversammlung der Gemeinde Seybothenreuth statt. nenstrahlen genießen. Der Frühling ist da und wir heißen ihn willkommen. In der Wiese entdeckten die Kinder die ersten Frühlingsblumen. Gänseblümchen, Löwen- Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: zahn und Winterlinge konnten wir auf unserem Spielplatz finden. Schnell stellte sich bei den Kindern die Frage, wie sie wachsen. Einige unserer Kindergartenkin- 1. Sachbericht über die gemeindliche Entwicklung. der wussten ganz genau, was die Pflanzen alles zum Wachsen benötigen. Um es 2. Aussprache, Anregungen, Empfehlungen. zu veranschaulichen, legten wir mit ihnen einen Legekreis mit den Symbolen für Erde, Wasser, Luft und Licht. Wir sangen Frühlingslieder, malten Frühlingsbilder Das Wort in der Bürgerversammlung können grundsätzlich nur Gemeindeangehö- und betrachteten Bilderbücher zu diesem Thema. rige erhalten. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bürgerversammlung nicht Privat- oder Zum Muttertag führten wir das Thema säen und pflanzen weiter und die Mamas Einzelfälle, sondern nur Angelegenheiten von allgemeinem und öffentlichem Inte- bekamen einen bemalten Blumentopf mit angesäten Sonnenblumen. Voller Freude resse behandelt werden. lernten die Kinder noch ein Muttertagslied und ein Gedicht. Wir sind schon sehr gespannt auf die Sonnenblumen. Anträge aus der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Mona- ten vom Gemeinderat behandelt werden. Die Krippenkinder entdeckten bei ihren Spaziergängen ebenso den Löwenzahn. Er wurde betrachtet und seine Bestandteile wie Stängel, Blüten und Blätter wurden Seybothenreuth, 18. Mai 2022 benannt. Wir lauschten dem Wasser im Bach und dem Gesang der Vögel. Die Vö- Reinhard Preißinger gel sind noch immer Thema im Morgenkreis. Erster Bürgermeister Zum Muttertag gestalteten die Kinder einen liebevoll geschmückten Anhänger und sangen ein Muttertagslied. Für die Väter wird auch schon gebaltelt. Ist aber noch geheim. Pfingstferien und Schließtag Kindertageseinrichtung Ende April fand unser Flohmarkt statt. Wir freuten uns sehr über die vielen fleißigen Seybothenreuth Helfer. Sei es bei der Durchführung des Flohmarktes, beim Kuchen backen oder durch Sachspenden. Vielen herzlichen Dank im Namen des Elternbeirates, des Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth bleibt von Samstag, Teams und der Kinder. 4. Juni 2022 bis einschließlich Sonntag, 12. Juni 2022 geschlossen. Zusätzlich bleibt die Einrichtung am Freitag, 17. Juni 2022 ganztägig geschlossen. In den nächsten Wochen wollen wir zusammen mit dem Elternbeirat viel in un- serem Garten arbeiten. Wir wünschen uns ein Hochbeet, einen Weidengang mit einem Weidentippie und Matschküchen für die Kinder. Die Ideen sind schon da und nun wollen wir sie zusammen umsetzen. Wir freuen uns sehr, dass wir einen so engagierten Elternbeirat haben, der uns auch bei diesem Vorhaben unterstützt. Im Mai war auch die Fotografin wieder bei uns im Haus. Es entstanden wieder schöne Erinnerungsbilder aus der Zeit der Kindergartentage. Anfan Juni kommt der Verkehrspolizist zu unseren Vorschulkindern und übt mit ihnen den Weg zur Bushaltestelle ein. So langsam wird uns bewusst, dass wir uns bald von den „Großen“ verabschieden müssen. ELEKTRO HAUTSCH Am 22. Juli feiern wir unser Einweihungsfest und möchten schon jetzt alle Interes- sierte zu einem Tag der offenen Tür einladen. Wir hoffen auf viele Besucher. Meisterbetrieb der Innung 45 ienst 4h-Störungsd Jahre -2 - Elektroinstallation - Antennenanlagen - Elektroheizungen - Zentralstaubsaugeranlagen - Beleuchtungssysteme - Haushaltsgeräteverkauf - Blitzschutzanlagen - Haushaltsgeräteservice - Überspannungsschutz - EIB - Telefonanlagen - SPS - Netzwerktechnik - E-Check - Satellitenanlagen - Projektierung und Planung Industriestrasse 22 http://www.hautsch.de 95466 Weidenberg e-mail: elektro@hautsch.de 18
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