Weisung der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Büel - Unterengstringen

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Weisung der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Büel - Unterengstringen
Gemeinde
Unterengstringen

Weisung
der Gemeindeversammlung
vom 5. Dezember 2018, 20.00 Uhr
im Gemeindesaal Büel
Weisung der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Büel - Unterengstringen
Rechtshinweise
    Akteneinsicht
    Die Anträge und Akten zu den einzelnen Geschäften sowie das Stimmregister liegen
    in der Gemeinderatskanzlei ab 5. November 2018 zur Einsicht auf. Zudem werden
    die Weisungen im Druck an die Haushaltungen verteilt. Zusätzliche Exemplare kön-
    nen, solange vorrätig, bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

    Stimmberechtigung
    An der Gemeindeversammlung sind alle in Unterengstringen wohnhaften Schweizer-
    bürgerinnen und Schweizerbürger stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zu-
    rückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Wohnnieder-
    lassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

    Anfragen
    Anfragen von allgemeinem Interesse sind im Sinne von § 17 Gemeindegesetz der
    Gemeindevorsteherschaft spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversamm-
    lung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen.

    Protokoll
    Der Schreiber der Gemeindevorsteherschaft trägt die Ergebnisse der Verhandlungen
    genau und vollständig in das Gemeindeversammlungsprotokoll ein. Der Präsident
    und die Stimmenzähler prüfen innert längstens sechs Tage nach Vorlage das Proto-
    koll auf seine Richtigkeit. Anschliessend steht das Protokoll den Stimmberechtigten
    im Gemeindehaus zur Einsichtnahme offen.

    Rechtsmittel

    Stimmrechtsrekurs
    Wegen Verletzung von Vorschriften über politische Rechte und ihre Ausübung kann
    innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse an
    gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, Rekurs erhoben wer-
    den. Eine Person, die an der Gemeindeversammlung teilgenommen hat, kann nur
    dann Stimmrechtsrekurs erheben, wenn sie die Verletzung schon in der Versamm-
    lung gerügt hat.

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Einladung
                  zur Gemeindeversammlung am

             Mittwoch, 5. Dezember 2018, 20.00 Uhr,
                   in den Gemeindesaal Büel

Anträge des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung:

Geschäfte                                                      Seite

1. Genehmigung von zwei Baukrediten für                         5 – 31
   a) den Neubau Reservoir ʺGubristʺ Weiningen in
      der Höhe von Fr. 539'250.00, brutto, sowie Zusammen-
      arbeitsvertrag
   b) und für den Anschluss der Wasserversorgung Unter-
      engstringen mit einer oberen Druckzone an das
      Reservoir ʺGubristʺ Weiningen in der Höhe von
      Fr. 1'809'000.00, brutto, Gesamtkosten = Fr. 2'348'250.00
      für den Neubau des Reservoirs ʺGubristʺ

2. Genehmigung von neuen, unbefristeten Stellen für die
   Gemeindeverwaltung                                          33 – 37
   1 Vollzeitstelle Kanzlei (100 Stellenprozente),
   1 Vollzeitstelle Finanzen (100 Stellenprozente), sowie
   zusätzliche 20 Stellenprozente (Ausgleichsbereinigung
   bei Bauamt, Sozialdienst und Bibliothek), insgesamt 2,2
   Vollzeitstellen (220 Stellenprozente)

3. Genehmigung Voranschlag 2019 für die Einheitsgemeinde       39 – 50
   und Festsetzung des Steuerfusses bei unverändert 84 %

Die Akten und das bereinigte Stimmregister der Gemeinde Untereng-
stringen liegen in der Gemeinderatskanzlei ab 19. November 2018 zur Ein-
sicht auf.

Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens
10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fra-
gesteller unterzeichnet dem Gemeinderat einzureichen.

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das
18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausge-
schlossen sind.

                                Gemeinderat Unterengstringen

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Weisung der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Büel - Unterengstringen
Weisung der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Büel - Unterengstringen
1. Genehmigung von zwei Baukrediten für
   a) den Neubau Reservoir ʺGubristʺ Weiningen in der Höhe von
      Fr. 539'250.00, brutto, sowie Zusammenarbeitsvertrag
   b) und für den Anschluss der Wasserversorgung Unterengstringen
      mit einer oberen Druckzone an das Reservoir ʺGubristʺ
      Weiningen in der Höhe von Fr. 1'809'000.00, brutto,
      Gesamtkosten = Fr. 2'348'250.00 für den Neubau des Reservoirs
     ʺGubristʺ

Referent:       Herr Gemeinderat Markus Nydegger

Bericht

a) Zustimmung zum Neubau Reservoir "Gubrist", Weiningen, inkl. sei-
   nen betriebsnotwendigen Anlagen/Ausstattungen zwecks Beliefe-
   rung der Wasserversorgungen von Weiningen und Unterengstrin-
   gen mit Trink-/Brauch-/Löschwasser und Genehmigung eines hier-
   für benötigten Kostenanteils in der Höhe von (brutto) Fr. 539‘250.00
   sowie eines Zusammenarbeitsvertrages

Ausgangslage

Um den von der kantonalen Gebäudeversicherung vorgegebenen Brand-
schutzbestimmungen zu genügen, sind die Gemeinden verpflichtet in ihrem
gesamten Wasserversorgungsnetz einen genügenden Wasserdruck sicher-
zustellen. Diese Vorgabe wird in den höher gelegenen Siedlungsgebieten
von Weiningen und Unterengstringen nicht überall ausreichend erfüllt.

Wasserversorgungsgebiete werden entsprechend ihren hydraulischen
Druckverhältnissen in Niederzonen und Hochzonen eingeteilt. Die Wasser-
versorgung Weiningen kann aufgrund fehlender geeigneter Reservoire nur
ein kleines Hochzonengebiet betreiben, obschon sich sehr viele weitere
Liegenschaften in höher gelegenen Lagen befinden. Ausserdem wird die
erwähnte kleine Hochzone Weiningen ab dem Reservoir Hasleren durch die
Wasserversorung der Gemeinde Geroldswil versorgt, welche aufgrund ei-
ner vorzunehmenden hydraulischen Neukonzeption dereinst aufgehoben
werden muss.

Gemäss dem geltenden generellen Wasserversorgungsprojekt der Grup-
penwasserversorgung Geroldswil-Oetwil-Weiningen (GOW) muss die Ge-
meinde Weiningen für die norm- und sachgerechte Versorgung ihrer höher
gelegenen Liegenschaften ein neues eigenes Reservoir für den Betrieb ei-
ner Hochzone erstellen. Der nun angestrebte Neubau soll nach den Grund-
lagen eines von der kantonalen Aufsichtsbehörde gutgeheissenen Vorpro-
jekts im Weininger Gebiet "Holeeberen"

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(Grundstück Kat.-Nr. 3307) erfolgen. Es ist vorgesehen, dieses Bauvorha-
    ben in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Unterengstringen zu realisieren,
    welche aufgrund eigener infrastruktureller Engpässe ein grosses Interesse
    an einer gemeinsamen Wasserspeicheranlage auf dem Hochgelände des
    Gubristhügels nahe der eigenen Gemeindegrenze bekundet.

    Bauvorhaben:

    Anlässlich ihrer Gemeindeversammlungen vom 7. Dezember 2017
    genehmigten die Stimmberechtigten der Gemeinden Weiningen und
    Unterengstringen einen Projektierungskredit für die planerische
    Weiterbearbeitung des gutgeheissenen Vorprojekts. Das nun vorliegende
    Bauprojekt vom 16.Juli 2018 beinhaltet den Neubau des Reservoirs
    "Gubrist" Weiningen als Wasserspeicheranlage mit einem Inhalt von total
    600 m3 (450 m3 als Brauchreserve und 150 m3 als Löschreserve). Von
    diesem Gesamtvolumen sind deren 475 m3 der Gemeinde Weiningen und
    125 m3 der Gemeinde Unterengstringen anzurechnen.

    Der Standort des neuen Reservoirs in Weiningen soll ca. 20 m neben einer
    gut ausgebauten Waldstrasse in einem Buchenwald angeordnet werden.
    Als Hauptkriterien für diese Standortwahl gelten: Wasserspiegelhöhe von
    537 m.ü.M.; möglichst kurze Distanzen zum bestehenden Netz der neuen
    Hochzone Weiningen, zum Netz der Gemeinde Unterengstringen und zum
    bestehenden Reservoir Guldiberg; geeignete geologische Bodenver-
    hältnisse; Standort ausserhalb von Schutzzonen und belasteten Böden
    usw..

    Das Reservoir wird mit zwei Behälterkammern sowie einem Schieberhaus,
    in welchem die hydraulischen und technischen Einrichtungen integriert wer-
    den, ausgestattet. Mit Ausnahme der Eingangspartie wird das Reservoir
    vollständig erdüberdeckt. Für den Neubau der Reservoir Anlage und den
    Ausbau der Hochzone Weiningen sind zudem noch weitere umfangreiche
    Bauten und Anlageteile vorzusehen. (siehe Aufstellung unter dem nachste-
    henden Titel "Kosten / Kostenteiler")

    Das Bauprojekt vom 16. Juli 2018 umfasst sämtliche Vorhaben, welche es
    für den Neubau des Reservoirs "Gubrist" Weiningen und all seiner betriebs-
    notwendigen Anlagen und Ausstattungen bedarf. Ebenso sind darin auch all
    die erforderlichen Ausführungen enthalten, welche es für die Bereitstellung
    einer norm- und sachgerechten Wasserversorgung für die höher gelegenen
    Liegenschaften in der Gemeinde Weiningen benötigt und von dieser Ge-
    meinde vollumfänglich alleine finanziert werden. Nicht in diesem Bauprojekt
    berücksichtigt sind hingegen jene Vorhaben, welche die Gemeinde Un-
    terengstringen in eigener Regie und zu eigenen Lasten ausführt zwecks
    Anschluss ihrer Wasserversorgung an das neue Reservoir "Gubrist".

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Kosten / Kostenteiler
Die Realisierung dieses Bauvorhabens verursacht gemäss vorliegendem
Kostenvoranschlag einen Investitionsaufwand von insgesamt
Fr. 3‘870‘000.00 (+/- 10%, inkl. MWST).

Aufgrund der aktuellen Subventionspraxis des Kantons kann für den Neu-
bau des Reservoirs und für das Stufenpumpwerk Guldiberg sowie für die
zugehörigen Verbindungsleitungen und steuerungstechnischen Anpassun-
gen mit Subventionen im Umfang von 30% der Erstellungskosten gerechnet
werden. Eine verbindliche Zusage der kantonalen Behörde wird jedoch erst
nach Vorliegen der Baukreditbeschlüsse beider betroffenen Gemeinden er-
folgen, womit die nachstehend für diese Aufwendungen ausgewiesenen
Kosten als Bruttobeträge zu betrachten sind. Anlageteile, welche lediglich
einer einzelnen Gemeinde dienen, sind nicht subventionsberechtigt.

Der mit der Ausarbeitung des Bauprojekts ermittelte Preis versteht sich in-
klusive Mehrwertsteuer für sämtliche Arbeiten zuzüglich aller (zum Teil be-
reits getätigten) Planungen. In diesem Kostenvoranschlag hingegen nicht
enthalten sind die Ausgaben für die Erstellung einer gesteuerten Anschluss-
leitung an das Wasserversorgungsnetz von Unterengstringen. Diese Kosten
werden ausschliesslich durch die Gemeinde Unterengstringen getragen und
stellen somit keinen Bestandteil der vorliegenden Abstimmungsvorlage un-
ter Punkt a dar. Ebenso wirken sie sich auch nicht auf den Kostenteiler aus.

                                                                               7
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Die Hauptpositionen dieses Bauvorhabens setzen sich wie folgt zusammen:

    Anlage / Bauteil          Total in Franken   Anteil Weiningen   Anteil Unterengstrin-
                                                                    gen
    Neubau Reservoir                 1‘720‘000          1‘361‘724                 358‘276
    Gubrist
    Stufenpumpwerk Gul-                 90‘000             80‘001                   9‘999
    diberg
    Quellwasserpumpwerk                 80‘000             80‘000
    Forbüel
    Anpassung Reservoir                  8‘000              8‘000
    Hasleren
    Wassermessschlacht                  60‘000             60‘000
    Leitungsbauten, Reser-             430‘000           382‘227                   47‘773
    voir Gubrist bis Reser-
    voir Guldiberg
    Leitungsbauten, Reser-             250‘000           250‘000
    voir Guldiberg bis
    Chalofenstrasse
    Leitungsbauten Druck-              360‘000           360‘000
    umstellung
    Fernsteuerungsanlagen              207‘000           184‘781                   22‘219
    Nebenkosten                         25‘000             22‘222                   2‘778
    Technische Bearbei-                360‘000           301‘795                   58‘205
    tung
    Mehrwertsteuer 7.7%./.             280‘000           240‘000                   40‘000
    Rundung
    Gesamttotal                      3‘870‘000          3‘330‘750                 539‘250

     Die Kostentragpflicht für diese Bauwerke richtet sich an die jeweilige Nutz-
     niessung wie folgt:

     - Die Kostenanteile für den Bau des Reservoirs "Gubrist" (eigentlicher Was-
       serspeicher) und der diesbezüglichen Betriebsanlagen
       und -ausstattungen ergeben sich aus dem jeweils beanspruchten Anteil
       des gesamten Reservoirvolumens. Das heisst:
       - zulasten Weiningen       (475 m3)       79.17 %
       - zulasten Unterengstringen (125 m3)      20.83 %

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- Die Kostenanteile für die Erstellung der Reservoire Zu- und -ableitung (An-
  lagen und Ausstattungen für das Gewährleisten der Wasserlieferung an
  die jeweiligen Wasserversorgungen) ergeben sich aus dem jeweils bean-
  spruchten Anteil des im Reservoir vorgesehenen Brauchwasservolumens.
  Das heisst:
  - zulasten Weiningen        (400 m3)       88.89 %
  - zulasten Unterengstringen (50 m3)        11.11 %

Eigentums- und Nutzverhältnisse
Das Reservoir "Gubrist" sowie sämtliche nach seiner Zweckbestimmung er-
forderlichen betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen bilden nach
Bauvollendung alleiniges Eigentum der Gemeinde Weiningen. Damit trägt
sie auch die alleinige Verantwortung für die einwandfreie Wasserlieferung
aus diesem Reservoir an die daran angeschlossenen Wasserversorgungen.

Die Gemeinde Unterengstringen entschädigt die Gemeinde Weiningen für
die Erfüllung dieser Aufgabe mit Fr. 1.20 pro durch die Wasserversorgung
Unterengstringen bezogenem Kubikmeter Wasser. Diese Preisvorgabe be-
rechnet sich anhand der Gesamtaufwendungen, welche es für die Auf-
rechterhaltung eines ordentlichen Betriebs und des Unterhalts dieses Was-
serspeichers benötigt.

Zusammenarbeitsvertrag
Zwecks Sicherstellung einwandfreier Regelungen über die Realisierung
dieser Reservoiranlage und über deren Eigentums- und Nutzverhältnisse
sowie hinsichtlich ihres zukünftigen Betriebs und Unterhalts, der an ihr vor-
zunehmenden Ersatz- und Erneuerungsarbeiten, allfälliger Ergänzungen
und Erweiterungen, der Entschädigungs- und Kostentragpflicht usw., haben
die Gemeinderäte von Weiningen und Unterengstringen einen Zusammen-
arbeitsvertrag abgeschlossen.
Der Zusammenarbeitsvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Genehmigung
durch die Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinden Weiningen und
Unterengstringen.

Der zu genehmigenden Zusammenarbeitsvertrag ist auf Seite 12–20 zu fin-
den.

Vorbehalt gleichlautender Beschlussfassungen
Der Realisierung des von dieser Abstimmungsvorlage abhängigen Bauvor-
habens sowie dem rechtsgültigen Abschluss des betreffenden Zusammen-
arbeitsvertrages vorbehalten bleiben sachlich gleichlautende Beschlussfas-
sungen durch die Gemeinde Unterengstringen. Kommen diese nicht zu-
stande, so wird der Gemeinderat Weiningen im Anschluss daran eine neue
eigenständige Lösung finden müssen für die Erfüllung der gesetzlichen
Pflichten hinsichtlich der Bewerkstelligung einer einwandfreien Versorgung
der hochgelegenen Siedlungsgebiete von Weiningen mit Trink-, Brauch-
und Löschwasser.

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Wasserversorgungen
                                 der Gemeinden

                  Weiningen              und        Unterengstringen

                       Zusammenarbeitsvertrag

                                       zwischen

     Gemeinde Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen
                                        vertreten durch den Gemeinderat Weiningen

                                         und

     Gemeinde Unterengstringen, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen
                                  vertreten durch den Gemeinderat Unterengstringen

                                      betreffend

     Neubau und anschliessender Betrieb des Reservoirs „Gubrist“,
     Weiningen, mit Abgabe von Trink-, Brauch- und Löschwasser aus
     diesem Reservoir in die Leitungsnetze der Wasserversorgungen
     von Weiningen und Unterengstringen

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I.                 Vorbemerkungen
      Zwecks Bewerkstelligung einer einwandfreien Versorgung der hochgelegenen
      Siedlungsgebiete von Weiningen mit Trink-, Brauch- und Löschwasser, plant die
      Gemeinde Weiningen die Realisierung eines neuen Reservoirs auf dem Hügel-
      zug des Gubrists im Gebiet „Holeeberen“, Weiningen. Es ist vorgesehen, dieses
      Bauvorhaben zusammen mit der Gemeinde Unterengstringen zu realisieren, wel-
      che aufgrund eigener infrastruktureller Engpässe ein grosses Interesse an einer
      gemeinsamen Wasserspeicheranlage auf dem Hochgelände des Gurbristhügels
      nahe der eigenen Gemeindegrenze bekundet.

      Die tatsächliche Realisierung dieses Bauvorhabens erfolgt vorbehältlich dem Vor-
      liegen der rechtsgültigen Kredit- und Baugenehmigungen durch die jeweils zu-
      ständigen Organen und Behörden. Nach Bauvollendung geht das Reservoir
      „Gubrist“ in das Eigentum der Gemeinde Weiningen über, welche hernach unwi-
      derruflich verpflichtet ist die Gemeinde Unterengstringen dauernd mit Wasser aus
      diesem Reservoir zu beliefern. Die Parteien einigen sich mit diesem Vertrag über
      die diesbezüglichen Bedingungen.

II.                Neubau Reservoir „Gubrist“

1.                 Zweckbestimmung

      Der angestrebte Neubau des Reservoirs „Gubrist“ bezweckt die einwandfreie
      Versorgung der Hochzone Weiningen sowie der oberen Druckzone Unterengst-
      ringen mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. Hierfür bedarf es nebst dem Bau
      und Betrieb des eigentlichen Wasserspeichers auch noch der Realisierung und
      des Unterhalts diverser Anlagen und Ausstattungen.

      Das für den vorliegenden Vertrag massgebende Ausmass der unter Abs. 1 dieser
      Ziffer festgesetzten Zweckbestimmung geht jedoch keinesfalls über die im Bau-
      projekt vom 16. Juli 2018 geplanten Dimensionen hinaus. Dieses Bauprojekt
      (Beilage 1) bildet einen integralen Bestandteil dieses Vertrags.

2.                 Erstellungspflicht

      Nach Vorliegen aller erforderlichen rechtsgültigen Kredit- und Baugenehmigun-
      gen verpflichten sich die Vertragsparteien, im Gebiet „Holeeberen“, Weiningen
      (Grundstück Kat.-Nr. 3307 [alt Kat.-Nr. 2675]), gemeinsam das Reservoir
      „Gubrist“ und sämtliche nach seiner Zweckbestimmung erforderlichen betriebs-
      notwendigen Anlagen und Ausstattungen zu realisieren sowie diese in Zukunft zu
      unterhalten und soweit erforderlich zu erneuern bzw. zu ersetzen. Diese Ver-
      pflichtung kann nur im gegenseitigen Einverständnis aufgehoben werden.

                                                                                         13
Das Bauvorhaben wird entsprechend dem Bauprojekt vom 16. Juli 2018, welcher
          anlässlich der kommunalen Urnenabstimmung der Gemeinde Weiningen vom
          25. November 2018 verabschiedet wird, nach gemeinsamer detaillierter Festle-
          gung des Ausführungsprojekts in Auftrag gegeben. Aus Gründen der Verfahrens-
          vereinfachung tritt die Gemeinde Weiningen nach aussen im Baubewilligungs-
          und Submissionsverfahren oder dergleichen als alleinige Bauherrschaft auf.

     3.                 Kostentragpflicht

          Die Kostentragpflicht für diese Bauwerke bestimmt sich entsprechend der jeweili-
          gen Nutzniessung wie folgt:

          Ø             Die Kostenanteile für den Bau des Reservoirs „Gubrist“ (eigentli-
              cher Wasserspeicher) und der diesbezüglichen Betriebsanlagen und -
              ausstattungen ergeben sich aus dem jeweils beanspruchten Anteil des ge-
              samten Reservoirvolumens (siehe Ziff. 8). Das heisst
              - zulasten Weiningen (475 m3)               79.17 %
              - zulasten Unterengstringen (125 m3)        20.83 %

          Ø             Die Kostenanteile für die Erstellung der Reservoirzu- und -
              ableitung (Anlagen und Ausstattungen für das Gewährleisten der Wasserlie-
              ferung an die jeweiligen Wasserversorgungen) ergeben sich aus dem jeweils
              beanspruchten Anteil des im Reservoir vorgesehenen Brauchwasservolu-
              mens (siehe Ziff. 8). Das heisst
              - zulasten Weiningen (400 m3)              88.89 %
              - zulasten Unterengstringen (50 m3)        11.11 %

          Erläuternde Angaben betreffend Definierung der Kostenanteile sind im techni-
          schen Bericht des Bauprojekts vom 16. Juli 2018 sowie aus der Auflistung nach
          Anhang 1 zu diesem Vertrag zu entnehmen.

     4.                 Aufteilung von Staatsbeiträgen

          Die nach Ziff. 3 dieses Vertrags festgesetzten Verteilschlüssel für die jeweiligen
          Bau- und Erstellungskosten gelten auch für die Aufteilung von in deren Zusam-
          menhang zustehenden Staatsbeiträgen.

     5.                 Abnahme und Bauabrechnung

          Die Gemeinderäte der Vertragsgemeinden nehmen die vollendeten Bauwerke
          zusammen mit den beteiligten Unternehmen gemeinsam ab.

          Nach der Bauabnahme erstellt der Gemeinderat Weiningen die Bauabrechnung.
          Diese bildet die Basis für die Verteilung der Erstellungskosten.

14
6.                   Eigentums- und Nutzverhältnisse

     Das Reservoir „Gubrist“ sowie sämtliche nach seiner Zweckbestimmung erforder-
     lichen betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen (siehe Ziff. 7) bilden
     nach Bauvollendung alleiniges Eigentum der Gemeinde Weiningen. Das Nut-
     zungsrecht dieser Bauwerke bestimmt sich gemäss den nachfolgenden Bestim-
     mungen dieses Vertrags.

               i.    Ausmass des Reservoirs und seinen betriebsnotwendige Anlagen
                    und Ausstattungen

     Als betriebsnotwendige Anlagen und Ausstattungen des Reservoirs „Gubrist“ gel-
     ten alle dazugehörende Rohrinstallationen und Armaturen, sämtliche Steue-
     rungsanlagen und elektrische Installationen, Entwässerungsanlagen, Be- und
     Entlüftungsleitungen, Luftentfeuchter, Luftfilter und dergleichen. Ebenso sämtli-
     che Zu- und Ableitungen zwischen dem Reservoir „Gubrist“ und dem Stufen-
     pumpwerk im Reservoir „Guldiberg“. Und letztlich auch das Stufenpumpwerk im
     Reservoir „Guldiberg“, bestehend aus Pumpen, Rohrinstallationen, Armaturen
     sowie die dazugehörigen elektrischen Installationen und Steuerungselementen.

     Folgende Pläne des Bauprojekts vom 16. Juli 2018 verdeutlichen das Ausmass
     des Reservoirs „Gubrist“ und seinen betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstat-
     tungen:
     - Plan Nr. 2018/101-107;        Neubau Reservoir „Gubrist“ - Situation 1:500
     - Plan Nr. 2018/101-110;        Neubau Reservoir „Gubrist“ - Grundrisse 1:50
     - Plan Nr. 2018/101-111;        Neubau Reservoir „Gubrist“ - Schnitte 1:50
     - Plan Nr. 2018/101-114;        Ausbau Reservoir „Guldiberg“ - Grundrisse 1:20
     - Plan Nr. 2018/101-115;        Ausbau Reservoir „Guldiberg“ - Schnitte 1:20

                                                                                         15
III.                 Dimensionierung / Wasserbezug / Wasserlieferung

     7.                   Fassungsvermögen

            Der Wasserspeicher des Reservoirs „Gubrist“ wird in folgender Volumetrie reali-
            siert:
                                Total            zu Gunsten            zu Gunsten
                                                 Weiningen             Unterengstringen
            Brauchwasser          450 m3             400 m3               50 m3
            Löschwasserreserve 150 m3                75 m3                75 m3
            Reservoirvolumen      600 m3             475 m3               125 m3

     8.                   Wasserbezug

            Die Vertragsparteien sind berechtigt, zugunsten ihrer Gemeinde im Umfang der
            unter Ziff. 8 dieses Vertrags dargestellten Volumetrie Wasser aus dem Reservoir
            „Gubrist“ zu beziehen. In begründeten Einzelfällen sind kurzfristige Überschrei-
            tungen der jeweiligen maximalen Wasserbezugsmengen zulässig.

            Bezüglich Erstellung und Betrieb der für den Wasserbezug erforderlichen Leitun-
            gen, Anlagen und Ausstattungen zeichnet sich jede Gemeinde selbstständig ver-
            antwortlich und kostenpflichtig.

     9.                   Wasserlieferung

            In ihrer Eigenschaft als Eigentümerin des Reservoirs „Gubrist" ist die Gemeinde
            Weiningen gegenüber den Wasserversorgungen Weiningen und Unterengstrin-
            gen für die einwandfreie Wasserlieferung aus diesem Reservoir zuständig. Somit
            trägt sie hierfür die alleinige Verantwortung für den Betrieb und Unterhalt dieses
            Wasserspeichers und sämtlichen nach seiner Zweckbestimmung erforderlichen
            betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen.

     10.                  Wasserlieferpreis

            Die Gemeinde Unterengstringen entschädigt die Gemeinde Weiningen für die Er-
            füllung des nach Ziff. 10 dieses Vertrags vorgeschriebenen Aufgabenvollzugs mit
            Fr. 1.20 pro durch Unterengstringen bezogenem Kubikmeter Wasser. Diese
            Preisvorgabe bestimmt sich gemäss Berechnung nach Anhang 2 zu diesem Ver-
            trag und beinhaltet die Entschädigung für den Betrieb und Unterhalt (inkl. Admi-
            nistration) von bestehenden gemeinsam erstellten Bauten, Anlagen und Ausstat-
            tungen.

            Ausdrücklich nicht in die Bestimmung nach Abs. 1 dieser Ziffer fallen Regelungen

16
für die Entschädigung von Ausgaben, welche im Zusammenhang mit notwendi-
      gen Ersatz- und Erneuerungsarbeiten an bestehenden gemeinsam erstellten
      Bauten, Anlagen und Ausstattungen stehen oder sogar Ergänzungen und Erwei-
      terungen an solchen vorsehen. Hierfür gelangen die Ziffern 13+14 dieses Ver-
      trags zur Anwendung.

IV.                 Weitere Bestimmungen

      Bestimmungen zu Unterhalt und Ersatz/Erneuerung von gemeinsam erstellten
      Bauten, Anlagen und Ausstattungen sowie über Ergänzungen/Erweiterungen an
      solchen

11.                 Betriebsunterhalt für die Wasserlieferung

      In ihrer Eigenschaft als Eigentümerin des Reservoirs „Gubrist" und sämtlichen
      nach seiner Zweckbestimmung erforderlichen betriebsnotwendigen Anlagen und
      Ausstattungen, zeichnet sich ausschliesslich die Gemeinde Weiningen zuständig
      für die Anordnung und den Vollzug von Unterhaltsarbeiten an den gemeinsam
      erstellten Bauten und Anlagen. Sofern dieser Betriebsunterhalt Änderungen am
      bestehenden Wasserbezugssystem verursachen, so haben die zuständigen An-
      ordnungs- und Vollzugsorgane der Gemeinde Weiningen diejenigen der Gemein-
      de Unterengstringen über diese Arbeiten im Voraus in Kenntnis zu setzen und
      soweit erforderlich anzuhören. Allfällige Einwendungen sind vor Beginn der Arbei-
      ten zu bereinigen.

      Der Umfang des ordentlichen Betriebsunterhalts bestimmt sich gemäss der Auf-
      listung nach Anhang 2 zu diesem Vertrag.

12.                Ersatz und Erneuerung von gemeinsam erstellten Bauten, Anlagen
      und Ausstattungen

      Für die Anordnung und den Vollzug von Ersatz- und Erneuerungsarbeiten am
      Reservoir „Gubrist" sowie an sämtlichen nach seiner Zweckbestimmung erforder-
      lichen betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen, welche keine grundsätz-
      liche Änderung an deren Bestand bzw. an der Betriebsführung verursachen,
      zeichnen sich beide Vertragsparteien gemeinsam zuständig und kostenpflichtig.
      Hierfür gelten die gleichen Bestimmungen wie unter Titel II. dieses Vertrags mit
      dem Zusatz, dass eine durch die Ersatz- und Erneuerungsarbeiten bedingte Ab-
      weichung vom Bauprojekt vom 16. Juli 2018 zulässig ist, soweit das unter Ziff. 1
      Abs. 1 dieses Vertrags festgesetzte Ausmass der Zweckbestimmung eingehalten
      wird.

      Eine aus einem solchen Vollzug erforderliche Änderung von Ziff. 7 dieses Ver-
      trags ist als schriftliche Ergänzung zum Vertrag festzuhalten. Eine solche Ergän-
      zung erfolgt durch die Gemeinderäte der Vertragsparteien in eigener Kompetenz.

                                                                                          17
13.                 Ergänzungen und Erweiterungen

           Für Ergänzungen und Erweiterungen, welche über die unter Ziff. 1 Abs. 1+2 die-
           ses Vertrags festgesetzte Zweckbestimmung hinausgehen, bedarf es einer Neu-
           beurteilung hinsichtlich deren Planungs-, Bau- und Kostentragpflicht. Wenn sol-
           che Ergänzungen und Erweiterungen ausschliesslich einer Gemeinde dienen, so
           hat die andere Gemeinde entsprechende Realisierungsabsichten sowohl als Ei-
           gentümerin wie auch als Nutzniesserin der bisherigen gemeinsam erstellten Bau-
           ten, Anlagen und Ausstattungen zu dulden bzw. zu gestatten, soweit diese dem
           zweckbestimmungsgerechten Betrieb nach Ziff. 1 Abs. 1 dieses Vertrags nicht
           zuwiderläuft. Die Eigentums- und Nutzverhältnisse für Ergänzungen und Erweite-
           rungen sind separat zu regeln.

           Vor Inangriffnahme solcher Vorhaben sind unter den Vertragsparteien die ent-
           sprechenden Rahmenbedingungen mittels eines ergänzenden Vertrags festzule-
           gen. Für diese Festlegung gelten die zum gegebenen Zeitpunkt massgebenden
           Kompetenzregelungen gemäss den Gemeindeordnungen der jeweiligen Ver-
           tragsparteien. Ziff. 16 Abs. 2 dieses Vertrags ist zu beachten.

           Allgemeine Bestimmungen

     14.                 Vertragsabschluss / Inkrafttreten

           Dieser Vertrag wird unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Stimmberechtig-
           ten der einzelnen Vertragsgemeinden durch die Gemeinderäte der Vertragspar-
           teien abgeschlossen. Er tritt in Kraft, sobald alle erforderlichen Kredit- und Bau-
           genehmigungen für den Neubau des Reservoirs ʺGubristʺ und sämtliche nach
           seiner Zweckbestimmung erforderlichen betriebsnotwendigen Anlagen und Aus-
           stattungen rechtskräftig vorliegen.

     15.                 Überprüfung von Vertragsbedingungen

           Bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse werden folgende Ziffern dieses
           Vertrags durch die Gemeinderäte der Vertragsgemeinden geprüft und gegebe-
           nenfalls durch sie in eigener Kompetenz angepasst:
           - Ziff. 11 bezüglich der Höhe des Wasserlieferpreises (Anhang 2);
           - Ziff. 12 Abs. 2 bezüglich des festgelegten Umfangs des ordentlichen Betriebs-
             unterhalts (Anhang 2);
           - Ziff. 13 hinsichtlich des anzuwendenden Kostenverteilschlüssels bei Vornahme
             von Ersatz- und Erneuerungsarbeiten

           Eine nach Ziff. 14 vorgenommene Ergänzung oder Erweiterung der bestehenden
           gemeinsam erstellten Bauten, Anlagen und Ausstattungen verursacht in jedem
           Fall eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse, womit Abs. 1 dieser Ziffer
           zur Anwendung gelangt.

18
Auch ohne wesentliche Veränderung der Verhältnisse kann jeder Gemeinderat
      einer Vertragsgemeinde frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags
      bzw. fünf Jahre nach der letztmaligen Anwendung dieser Ziffer eine Überprüfung
      gemäss Abs. 1 verlangen.

16.                Vertragsdauer / Kündigung

      Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann durch überein-
      stimmende Beschlüsse der Vertragsparteien abgeändert, aufgehoben oder ge-
      kündigt werden. Hierfür gelten die zum gegebenen Zeitpunkt massgebenden
      Kompetenzregelungen gemäss Gemeindeordnung der jeweiligen Vertragspartei.

      Gegen den Willen der anderen Vertragspartei kann eine Gemeinde diesen Ver-
      trag nur kündigen, wenn der Zweck, für den die gemeinsam erstellten Bauten,
      Anlagen und Ausstattungen erstellt wurden, in der Hauptsache dahinfallen sollte.
      Eine solche Kündigung des Vertrags ist jedoch nur auf das Ende eines Kalender-
      jahres und unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Jahren zulässig. Die
      vertragsgemässe Auflösung erfolgt allseitig entschädigungslos.

17.                Streitbeilegung

      Bei vorliegendem Vertrag handelt es sich um eine verwaltungsrechtliche Über-
      einkunft. Streitigkeiten aus dieser entscheidet das zürcherische Verwaltungs-
      gericht auf Klage (§ 81 VRG). Das Gericht darf erst angerufen werden, wenn eine
      unter der Leitung der kantonalen Baudirektion durchgeführte Einigungsverhand-
      lung ergebnislos verlaufen ist.

18.                Pflicht zur Weiterüberbindung

      Die Parteien sind verpflichtet, diesen Vertrag jedem Rechtsnachfolger im Eigen-
      tum zu überbinden, mit der Pflicht zur fortlaufenden Weiterüberbindung. In einem
      solchen Fall tritt das Exekutivorgan des Rechtsnachfolgers in die Rolle des in
      diesem Vertrag ihn betreffenden Gemeinderates; Und anstelle der in diesem Ver-
      trag ihn betreffenden Gemeindeordnung gelten die in seinem Organisationsstatut
      verankerten Kompetenzregelungen.

19.                Anhänge / Beilagen

      Anhang 1: Erläuternde Angaben betreffend Definierung der Kostenanteile ge-
                mäss Bauprojekt vom 16. Juli 2018 sowie Auflistung des Verteilers
                nach Objekten gemäss Normpositionen-Katalog (NPK).

      Anhang 2: Auflistung über den Umfang des ordentlichen Betriebsunterhalts beim
                Reservoir „Gubrist“ und sämtliche nach seiner Zweckbestimmung er-
                forderlichen betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen; Sowie
                Berechnung über die Höhe des durch die Gemeinde Unterengstrin-

                                                                                         19
diesem Vertrag ihn betreffenden Gemeinderates; Und anstelle der in diesem Ver-
           trag ihn betreffenden Gemeindeordnung gelten die in seinem Organisationsstatut
           verankerten Kompetenzregelungen.

     19.                Anhänge / Beilagen

           Anhang 1: Erläuternde Angaben betreffend Definierung der Kostenanteile ge-
                     mäss Bauprojekt vom 16. Juli 2018 sowie Auflistung des Verteilers
                     nach Objekten gemäss Normpositionen-Katalog (NPK).

           Anhang 2: Auflistung über den Umfang des ordentlichen Betriebsunterhalts beim
                     Reservoir „Gubrist“ und sämtliche nach seiner Zweckbestimmung er-
                     forderlichen betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen; Sowie
                     Berechnung über die Höhe des durch die Gemeinde Unterengstrin-
                     gen an die Gemeinde Weiningen geschuldeten Wasserlieferpreises.
                     gen an die Gemeinde Weiningen geschuldeten Wasserlieferpreises.

           Beilagen:
           Beilagen:
           1) Bauprojekt vom 16. Juli 2018 (verabschiedet anlässlich der kommunalen Ur-
           1) Bauprojekt vom 16. Juli 2018 (verabschiedet anlässlich der kommunalen Ur-
               nenabstimmung der Gemeinde Weiningen vom 25. November 2018)
               nenabstimmung der Gemeinde Weiningen vom 25. November 2018)

     20.                Rechtsgültige Unterschriften
     20.                Rechtsgültige Unterschriften
           Weiningen, __________                       Unterengstringen, __________
           Weiningen, __________                       Unterengstringen, __________
           Namens des Gemeinderates                    Namens des Gemeinderates
           Namens des Gemeinderates                    Namens des Gemeinderates
           Weiningen                                   Unterengstringen
           Weiningen                                   Unterengstringen

           Genehmigungsvermerke:
           Genehmigungsvermerke:
           Durch die Gemeindeversammlung               Durch die Gemeindeversammlung
           Durch die Gemeindeversammlung               Durch die Gemeindeversammlung
           Weiningen genehmigt am                      Unterengstringen genehmigt am
           Weiningen genehmigt am                      Unterengstringen genehmigt am
           __________                                  __________
           __________                                  __________

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Bericht

         b) die Zustimmung zum Neubau einer oberen Druckzone, mit allen da-
            zugehörenden Komponenten und Bauten, für den Anschluss der
            Wasserversorgung Unterengstringen an das Reservoir "Gubrist"
            Weiningen von Fr. 1‘809‘000.00

         Ausgangslage:
         Die Gemeinde Unterengstringen benötigt laut GWP in der Hochdruckzone
         Ischlag mittelfristig zusätzliches Reservoirvolumen. In einer Variantenstudie
         für den Ausbau der oberen Druckzone Unterengstringen wurde als Bestva-
         riante der Anschluss der oberen Druckzone an das vorgesehene Reservoir
         Gubrist der Gemeinde Weiningen bestimmt.

         Das neue Reservoir "Gubrist" wurde entsprechend den Vorgaben des ge-
         nerellen Wasserversorgungsprojekts GWP 2010 der GOW geplant. Für den
         Bedarf der oberen Druckzone der Gemeinde Unterengstringen wurden
         150m3 Löschreserve (zusammen mit Hochzone Weiningen) und 50m3
         Brauchreserve in der Planung mitberücksichtigt.

         Mit dem Anschluss an das Reservoir Gubrist mit einer neuen oberen
         Druckzone werden folgende Verbesserungen für die Gemeinde Unterengst-
         ringen erzielt:
     -   Verbesserung der Druckverhältnisse in den Liegenschaften der Sparren-
         bergstrasse, insbesondere Gewährleistung einer zonenkonformen Lösch-
         wasserversorgung.
     -   Anschluss des Gutes Sparrenberg und des Gutes Sonneberg, die derzeit
         über private Wasserversorgungen versorgt werden, an die öffentliche Was-
         serversorgung
     -   Erstellung einer zweiten Einspeisung in das Reservoir Ischlag und damit
         Gewährleistung der Versorgungssicherheit dieser Zone.

         Bauvorhaben
         Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2017 genehmig-
         ten die Stimmberechtigten der Gemeinde Unterengstringen einen Projektie-
         rungskredit für die planerische Weiterbearbeitung des gutgeheissenen Vor-
         projekts. Das nun vorliegende Bauprojekt vom 16. Juli 2018 beinhaltet im
         Zusammenhang mit dem Neubau des Reservoirs Gubrist eine neue Reser-
         voirableitung ab Reservoir Gubrist bis zum Gut Sonnenberg (L=
         ca.1‘200m). An die Hauptversorgungsleitung werden die Güter Sparrenberg
         und Sonnenberg sowie die Liegenschaften an der Sparrenbergstrasse an-
         geschlossen. Im Projekt ist vorgesehen, einen Abgabeschacht mit Wasser-
         zähler für die einzelnen Ferienhäuser zu erstellen.
         Die Löschwasserreserve der oberen Druckzone Unterengstringen wird neu
         im Reservoir Gubrist ausgeschieden. Somit verfügt das Reservoir Ischlag
         neu über eine Brauchreserve von 500m3 (350m3 + 150m3). Parallel zur
         neuen Reservoirzuleitung wird die bestehende Reservoir Zu- und Entnah-
         meleitung aus dem Jahr 1936 ins Reservoire Ischlag ersetzt.

26
Im Zusammenhang mit dem Anschluss des Gutes Sparrenberg und des
Gutes Sonnenberg an die Hauptversorgungsleitung können die beiden pri-
vaten Quellen für die öffentliche Wasserversorgung genutzt werden. Sie
werden neu zum Reservoir Ischlag geführt. Oberhalb des Reservoires
Ischlag wird eine neue Sammelbrunnenstube gebaut, in dem die erwähnten
Quellen Sparrenberg und Sonnenrain sowie die eigenen Quellen Moss,
Chuebrünneli und Ob Tannen gesammelt und in das Reservoir
Ischlag geleitet wird. Zurzeit werden Verhandlungen zwischen der Gemein-
de Unterengstringen und den Eigentümern der privaten Quellen Sparren-
berg und Sonnenberg über eine mögliche Übernahme der Quellen geführt.

Im Reservoir Ischlag wird nebst diversen Armatureneinbauten auch die be-
stehende UV-Anlage durch eine neue Anlage Aquafides AF300T ersetzt,
damit die Anforderungen an die Trinkwasserversorgungsanlage wieder auf
den neusten Stand der Technik gebracht wird und den heutigen Anforde-
rungen entspricht.

Entlang der neuen Reservoirableitung vom Reservoir Gubrist bis zum Gut
Sonnenberg werden 6 neue Hydranten für die Löschwasserversorgung vor-
gesehen.

Die Hauptpositionen dieses Bauvorhabens setzen sich wie folgt zusammen:
Kostengenauigkeit +/- 10%
Kostenbasis Unternehmersubmissionen Mai/Juni 2018

 Anlage / Bauteil                                Total in Franken
 Leitungsbau obere Druckzone                                  1‘170‘000
 Reservoir Ischlag                                               94‘000
 Sammelbrunnenstube                                             108‘000
 Quellensanierung Sparrenberg                                    55‘000
 Fernsteuerungsanlagen                                           77‘000
 Nebenkosten                                                     25‘000
 Technische Bearbeitung                                         150‘000
 Mehrwertsteuer 7.7% / Rundung                                  130‘000
 Gesamttotal                                                  1‘809‘000

Die Kosten des Bauprojektes der Gemeinde Unterengstringen von
Fr. 1‘809‘000.00 inkl. MWST fallen vollumfänglich zu Lasten der Gemeinde
Unterengstringen.

Die Aufteilung der Baukosten gemäss Bauprojekt vom 16.Juli 2018 der
Firma Hetzer, Jäckli und Partner AG in Uster stellen sich wie folgt
zusammen:

- Neubau Reservoir Gubrist                 Fr. 539‘250.00 inkl. MWST
- Neubau Hochzone Unterengstringen         Fr. 1‘809‘000.00 inkl. MWST
Total                                      Fr. 2‘348‘250.00 inkl. MWST

Diese Kosten gehen zu Lasten der Wasserversorgung Unterengstringen und
werden für das Jahr 2019 / 2020 budgetiert.

                                                                           27
28
Anträge

Der Gemeinderat stellt der Gemeindeversammlung die

                                Anträge:

a) die Zustimmung zum Neubau Reservoir "Gubrist", Weiningen, inkl.
   seinen betriebsnotwendigen Anlagen/Ausstattungen zwecks Belie-
   ferung der Wasserversorgungen von Weiningen und Unterengstrin-
   gen mit Trink-/Brauch-/Löschwasser und Genehmigung eines hier-
   für benötigten Kostenanteils in der Höhe von (brutto) Fr. 539‘250.00
   sowie eines Zusammenarbeitsvertrages

1.   Zwecks Bewerkstelligung einer einwandfreien Versorgung der hochge-
     legenen Siedlungsgebiete von Weiningen und einem Teilgebiet von
     Unterengstringen mit Trink-, Brauch- und Löschwasser, wird nach den
     Vorgaben des hierfür erstellten Bauprojekts vom 16. Juli 2018 auf dem
     Hügelzug des Gubrists im Gebiet "Holeeberen" (Grundstück Kat.-Nr.
     3307 [alt Kat.-Nr. 2675]), Weiningen, ein neues Reservoir inklusive
     seiner betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen realisiert.

2.   Von den für die Umsetzung von Ziff. 1 resultierenden Ausgaben im
     Umfang von insgesamt Fr. 3‘870‘000.00 wird Kenntnis genommen.
     Die Summe der diesbezüglich zu genehmigenden Kredite erhöht oder
     ermässigt sich entsprechend der Entwicklung der Teuerung nach
     Baupreisindex zwischen Juli 2018 (Baupreisindex Hochbau 98.9 /
     Baupreisindex Tiefbau 99.7 [Oktober 2015 = 100]) und der effektiven
     Ausführung der Bauarbeiten.

3.   Unter Vorbehalt einer sachlich gleichlautenden Beschlussfassung
     durch die Gemeinde Weiningen, genehmigt die Gemeinde Unterengst-
     ringen für die Umsetzung von Ziff. 1 einen Kostenanteil von Fr.
     539‘250.00 zulasten der Investitionsrechnung der Gemeinde Un-
     terengstringen. Hierbei handelt es sich um einen Bruttobetrag, das
     heisst ohne Abzug allfälliger Staatsbeiträge.

4.   Der unter den Gemeinderäten Weiningen und Unterengstringen abge-
     schlossene Zusammenarbeitsvertrag betreffend "Neubau und an-
     schliessender Betrieb des Reservoirs Gubrist, Weiningen, mit Abgabe
     von Trink-, Brauch- und Löschwasser aus diesem Reservoir in die Lei-
     tungsnetze der Wasserversorgungen von Weiningen und Unterengst-
     ringen", wird genehmigt.

                                                                             29
b) Anschluss der Wasserversorgung Unterengstringen mit einer
        oberen Druckzone an das neue Reservoir "Gubrist" Weiningen,
        Projektierungskredit

     1. Für den Anschluss der oberen Druckzone Unterengstringen an das neue
        Reservoir "Gubrist" in Weiningen, die neue Reservoirzuleitung bis ins
        Reservoir Ischlag inkl. Ersatz der Zu- und Entnahmeleitung aus dem Jah-
        re 1936, die Sammelbrunnstube, Quellenfassungen und Sanierung der
        Quelle Sparrenberg und Fernsteuerungsanlagen wird unter Vorbehalt der
        Genehmigung des Baukredites der Gemeinde Weiningen für den Neu-
        bau Reservoir "Gubrist", Weiningen, ein Investitionskredit von
        Fr. 1‘809‘000.00. genehmigt. Die beiden Vorlagen a) und b) zusammen
        ergeben somit einen Baukredit von Fr. 2‘348‘250.00.

     Unterengstringen, 17.September 2018

                                     NAMENS DES GEMEINDERATES

                                     Der Präsident:         Der Schreiber:
                                     Simon Wirth            Jürg Engeli

30
Rechnungsprüfungskommission RPK
8103 Unterengstringen

Antrag des Gemeinderates W1.12.15.15 an die Gemeindeversammlung:

   a) die Zustimmung zum Neubau Reservoir „Gubrist“, Weiningen, inkl. seinen betriebs-
      notwendigen Anlagen/Ausstattungen zwecks Belieferung der Wasserversorgungen
      von Weiningen und Unterengstringen mit Trink-/Brauch-/Löschwasser und Genehmi-
      gung eines hierfür benötigten Kostenanteils in der Höhe von (brutto) Fr. 539‘250.00
      sowie eines Zusammenarbeitsvertrages

      und

   b) die Zustimmung zum Neubau einer oberen Druckzone, mit allen dazugehörenden
      Komponenten und Bauten, für den Anschluss der Wasserversorgung Unterengstrin-
      gen an das Reservoir „Gubrist“, Weiningen, von Fr. 1‘809‘000.00 (Gesamtkosten =
      Fr. 2‘348‘250.00)

Abschied der Rechnungsprüfungskommission

Die RPK hat den vorliegenden Antrag des Gemeinderates geprüft.

Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass der Antrag

   • finanzrechtlich zulässig,
   • rechnerisch richtig,
   • finanziell angemessen ist.

Die RPK empfiehlt der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018 das Gesamt-
budget von Fr. 2‘348‘250.00 für den Neubau Reservoir und den Neubau einer oberen
Druckzone anzunehmen.

Der Präsident                     Der Aktuar

Ricardo Zimmermann                Urs Attinger

Unterengstringen, 31. Oktober 2018

                                                                                            31
2. Genehmigung von neuen, unbefristeten Stellen für die Gemeinde-
   verwaltung
   1 Vollzeitstelle Kanzlei (100 Stellenprozente), 1 Vollzeitstelle Fi-
   nanzen (100 Stellenprozente), sowie zusätzliche 20 Stellenprozente
   (Ausgleichsbereinigung bei Bauamt, Sozialdienst und Bibliothek),
   insgesamt 2,2 Vollzeitstellen (220 Stellenprozente)

Referent:         Herr Gemeindepräsident Simon Wirth

Bericht

Genehmigung von neuen, unbefristeten Stellen für die Gemeindever-
waltung

Ausgangslage

Die Verwaltung der Gemeinde Unterengstringen funktioniert nicht optimal.
Die Analyse der Situation zeigt, dass vor allem in zwei Abteilungen, der
Kanzlei und der Finanzabteilung personelle Engpässe bestehen, welche
durch die anstehende vorzeitige Pensionierung des Gemeindeschreibers
und die Einführung von neuen Finanzrichtlinien (HRM2) verstärkt werden.
Der Arbeitsaufwand kann gegenwärtig nur mit Überstunden bewältigt wer-
den, wo möglich sind Springer eingesetzt worden. Springerlösungen sind
teuer und die eingesetzten Personen stehen nicht für längere Zeit zur Ver-
fügung.

In der Finanzabteilung, welche zurzeit mit einer Vollstelle (entsprechend
100 Stellenprozenten) dotiert ist, besteht bei völliger Überlastung keine
Stellvertretungsmöglichkeit. Zudem kommt der gegenwärtige Stelleninhaber
in den nächsten Jahren ins Pensionsalter.

In drei weiteren Abteilungen (Bau, Sozialdienst und Bibliothek) stehen mar-
ginale Änderungen an, bzw. wurden durch teilweise Kompensation vollzo-
gen.

Um die wachsende Zahl der Berufsbeistandschaften für die Stadt Schlieren,
gegenwärtig rund 100 Fälle, zu bewältigen, wurde durch interne Zuweisung
die Anzahl Vollzeitstellen für Schlieren von 3.1.auf 3.2 Vollzeitstellen erhöht.
Die Berufsbeistandschaften werden von der Stadt Schlieren so vergütet,
dass sich der Aufwand – neben den unseren, rund 20 Fällen für Unterengst-
ringen – lohnt und so die 3.2 Vollzeitstellen über die Vergütung auch bezahlt
sind. Von 3.8 Vollzeitstellen für Berufsbeistandschaften werden 0.6 Vollzeit-
stellen für die eigenen Fälle benötigt.

                                                                                   33
Damit wieder ein normal funktionierender, effizienter Verwaltungsbetrieb
     gewährleistet werden kann, sind aus heutiger Sicht folgende Massnahmen
     gegenüber dem bewilligten Stellenplan notwendig:

                                                 Stellenprozente
                                                 bisher                     neu

     Kanzlei, inkl. Gemeindeschreiber            200           +100         300

     Bauamt                                      80            +20          100

     Einwohnerkontrolle                          160           +10          170

     Finanzen                                    100           +100         200

     Steuerverwaltung                            250                        250

     Verwaltung Allg.                            230           -10          220

     Sozialdienst/Beistandschaft, total          550           -10          540

      davon:
      Beistandschaft Schlieren                   310                         320
      Beistandschaft Unterengstringen             60                          60
      Total                                      370                         380

     Werkdienst                                  400                        400

     Bibliothek                                  170           +7.5        177.5

     TOTAL                                       2'140         +217.5    2’357.5
     Vollstellen                                 21.4          + 2.2        23.6

     Es ist uns klar, dass die Schaffung von zusätzlichen Stellen in der Verwal-
     tung nicht ohne gründliche Abklärungen beantragt werden sollen. Der Ge-
     meinderat setzt sich das Ziel einer effizienten und gut funktionierende Ge-
     meindeverwaltung mit einem Team von motivierten Mitarbeitern. Um dies
     zu erreichen, soll nur die Anzahl Stellen zur Verfügung stehen, welche zur
     Zielerreichung notwendig sind.

     Nach eingehender Analyse sieht der Gemeinderat die Notwendigkeit, zu-
     sätzliche 2,2 Vollstellen (entsprechend 220 Stellenprozenten) zu schaffen,
     um das gesetzte Ziel zu erreichen.

34
Innerhalb der nächsten zwei Jahre wird der Gemeinderat der Gemeinde-
versammlung darüber Rechenschaft ablegen, ob das Ziel erreicht wurde,
ob allenfalls auch auf Stellenprozente durch Abgänge verzichtet werden
konnte, oder ob durch heute nicht abschätzbare Aufgaben eine zusätzliche
Erhöhung beantragt werden muss.

Ein Vergleich mit Verwaltungen umliegender Gemeinden sieht folgender-
massen aus:

                                                 Stellenprozente   Einwohner

Weiningen                                        2'090             4’800

Geroldswil                                       2'600             4’900

Oberengstringen                                  3'750             6’200

Uitikon                                          2'520             4’250

Unterengstringen                                 1'660             3’820
(ohne Beistandschaft Schlieren und Bibliothek)

Bezogen auf die Kanzlei:

                                                 Stellenprozente

Weiningen                                        230

Geroldswil                                       300

Oberengstringen                                  355

Uitikon                                          260

Unterengstringen                                 200

Quervergleiche bei der Kanzlei sind schwierig, weil jede Gemeinde-
verwaltung in diesem Bereich individuell strukturiert ist.

Seit mindestens 1998 ist die Kanzlei in Unterengstringen neben dem Ge-
meindeschreiber mit einem Mitarbeitenden besetzt (entsprechend 200 Stel-
lenprozenten). Die Gemeinde ist seit dieser Zeit gewachsen, nämlich von
2'640 Einwohner auf demnächst 4'000 Einwohner. Zudem bewältigt unsere
Kanzlei das Sekretariat für das Polizeiwesen, das Gesundheitswesen mit
zunehmendem Aufwand für die Pflegefinanzierung, das Einbürgerungswe-
sen und die Ausbildung der Lernenden.

                                                                               35
Bezogen auf die Finanzabteilung:

                                          Stellenprozente

     Weiningen                            280

     Geroldswil                           350

     Oberengstringen                      280

     Uitikon                              200

     Unterengstringen                     100

     Seit 1986 haben wir in der Finanzabteilung unverändert eine einzige Voll-
     zeitstelle mit unserem langjährigen Finanzverwalter. Auch in diesem Be-
     reich hat der Arbeitsaufwand stark zugenommen. Vergleichbare Gemein-
     den verfügen in der Finanzabteilung längstens über 2 oder mehr Mitarbei-
     ter. Die Umstellung auf das neue Rechnungslegungsmodell HRM2 konnte
     nur mit teuren Springern gelöst werden. Die Stelle ist stark überlastet und
     eine Stellvertretung fehlt.

     Zudem muss in absehbarer Zeit eine Nachfolgeregelung in Betracht gezo-
     gen werden, weil der jetzige Stelleninhaber in das Pensionsalter kommt.

     Antrag

     Der Gemeinderat stellt der Gemeindeversammlung den

                                        Antrag:

     1. Die neuen Stellen, nämlich 1 Vollzeitstelle (100 Stellenprozent) für die
        Kanzlei und 1 Vollzeitstelle für die Finanzverwaltung (100 Stellenpro-
        zente), sowie zusätzliche 20 Stellenprozente (Ausgleichsbereinigung
        bei Bauamt, Sozialdienst und Bibliothek), insgesamt 2,2 Vollzeitstellen
        (220 Stellenprozente) zu genehmigen.

     Unterengstringen, 01. Oktober 2018

                                          NAMENS DES GEMEINDERATES

                                          Der Präsident:       Der Schreiber:

                                          Simon Wirth          Jürg Engeli

36
Rechnungsprüfungskommission RPK
8103 Unterengstringen

Antrag des Gemeinderates P1.15.11 an die Gemeindeversammlung:

   Die neuen Stellen, nämlich 1 Vollzeitstelle (100 Stellenprozente) für die Kanzlei
   und 1 Vollzeitstelle für die Finanzverwaltung (100 Stellenprozente), sowie
   zusätzlich 20 Stellenprozente (Ausgleichsbereinigung bei Bauamt, Sozialdienst und Bib-
   liothek),
   insgesamt 2.2 Vollzeitstellen (220 Stellenprozente) zu genehmigen.

Abschied der Rechnungsprüfungskommission

Die RPK hat den vorliegenden Antrag des Gemeinderates geprüft.

Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass der Antrag

   • finanzrechtlich zulässig,
   • rechnerisch richtig,
   • finanziell angemessen ist.

Die RPK empfiehlt der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018 die Erhöhung
des Personalbestands der Gemeindeverwaltung um 2.2 Vollzeitstellen (220 Stellen-
prozente) anzunehmen.

Der Präsident                     Der Aktuar

Ricardo Zimmermann                Urs Attinger

Unterengstringen, 31. Oktober 2018

                                                                                            37
3.   Genehmigung Voranschlag 2019 für die Einheitsgemeinde und
     Festsetzung des Steuerfusses bei unverändert 84 %

Referent:       Herr Gemeinderat Marcel Balmer

Bericht

Genehmigung des Budgets 2019 der Politischen Gemeinde Un-
terengstringen und Festsetzung des Steuerfusses bei unverändert
84 %.

Ausgangslage

Der Voranschlag 2019 der Politischen Gemeinde Unterengstringen (Ein-
heitsgemeinde) präsentiert sich bei einem Aufwand von
CHF 21‘299’900 und einem Ertrag von CHF 9'707’900 zuzüglich Anteil or-
dentliche Steuern von CHF 10‘752‘000 mit einem Aufwandüberschuss von
CHF 840’000 (Vorjahr: Ertragsüberschuss von CHF 366‘400). Der 100 %
Steuerertrag wird mit CHF 12'800'000 (Vorjahr: CHF 12‘300‘000 Mio.) bud-
getiert.
Die Investitionsrechnung sieht im Verwaltungsvermögen bei Ausgaben von
CHF 3‘647‘700 und Einnahmen von CHF 250'000 Nettoinvestitionen von
insgesamt CHF 3‘397‘700 vor. Im Finanzvermögen sind keine Investitionen
vorgesehen.
Es wird auf die ausführlichen Erläuterungen im Anhang zum Voranschlag
2019 verwiesen.

Antrag

Der Gemeinderat stellt der Gemeindeversammlung den

                                Antrag:

1. Der Voranschlag 2019 der Politischen Gemeinde Unterengstringen
   (Einheitsgemeinde) wird unter Festsetzung des Steuerfusses bei un-
   verändert 84 % genehmigt.

                                                                           39
Politische Gemeinde Unterengstringen

     Budget 2019 - Erläuterungen
     Kurzinformationen zum Traktandum
     Am 1. Januar 2018 traten das neue kantonale Gemeindegesetz und die dazuge-
     hörende Gemeindeverordnung in Kraft. Gemäss den Schlussbestimmungen zum
     Gemeindegesetz haben die Gemeinden auf den 1. Januar des auf die Inkraftsetzung
     des Gesetzes folgenden Jahres eine Eingangsbilanz zu erstellen und die Rech-
     nungslegung gemäss HRM2 einzuführen. Dies ist somit der 1. Januar 2019.

     Die neue Gemeindegesetzgebung schafft die Grundlage, dass Gemeinden ihre Or-
     ganisation und Haushaltsführung zeitgemäss ausgestalten können. Dabei werden
     unter anderem auch die Rechnungslegungsvorschriften an schweizweit geltende
     Standards für öffentliche Gemeinwesen angepasst.

     Im 2018 erfolgt die Budgetierung des Voranschlages 2019 erstmalig nach den
     Grundsätzen der neuen Rechnungslegung. Zudem muss die Nachführung des Vor-
     anschlages 2018 nach der neuen Rechnungslegung sichergestellt sein, damit die
     geforderte Vergleichbarkeit zum Vorjahr gegeben ist.

     1     GESAMTERGEBNIS                 BUDGET 2019                BUDGET 2018

           Gesamtaufwand                  CHF     21'299'900         CHF     20'339'000
           Gesamtertrag                   CHF     20'459'900         CHF     20'705’400
           Aufwandüberschuss              CHF        840’000
           Ertragsüberschuss                                         CHF        366’400

     2     ENTWICKLUNG EIGENKAPITAL

           Stand 1.1.2018         CHF  9'471’000
           Ergebnis Rechnung 2018 CHF + 400'000                      (gemäss Hochrechnung)
           Finanzausgleich 2019   CHF + 693'000                      (Abgrenzungen via Eigen-
                                                                     kapital)
           Ergebnis Budget 2019      CHF - 840’000
           Stand 31.12.2019/1.1.2020 CHF  9’724’000

           Dabei gilt
                  giltes
                       eszuzubeachten,
                               beachten,dass es es
                                          dass   sich hierhier
                                                    sich   um um
                                                               lediglich eine eine
                                                                   lediglich  «rein«rein
                                                                                   rechnerische»
                                                                                         rechneri-
           Grösse  handelt.
           sche» Grösse       Die im nächsten
                            handelt.     Die imJahr   vorzunehmende
                                                   nächsten               Bilanzanpassung
                                                               Jahr vorzunehmende            bringt
                                                                                         Bilanzan-
           verschiedene
           passung bringtUmschichtungen      innerhalb des Verwaltungsvermögens,
                             verschiedene Umschichtungen               innerhalb des eine     Neu­
                                                                                           Verwal-
           bewertung    der  Liegenschaften   im  Finanzvermögen
           tungsvermögens, eine Neubewertung der Liegenschaften im    sowie  Rückstellungen   oder
                                                                                     Finanzver-
           Abgrenzungen.      All diese Faktoren
           mögen sowie Rückstellungen        oderwerden    sich auf die
                                                    Abgrenzungen.     All Höhe
                                                                          diese des Eigenkapitals
                                                                                 Faktoren  werden
           auswirken.
           sich auf die Höhe des Eigenkapitals auswirken.

40
HRM2 - die wichtigsten Änderungen
Bis Jahresrechnung 2018                          Ab Budget 2019
Abschreibungen                                   Abschreibungen
Degressiv (10 % oder 20 % vom Restbuchwert)      Linear (Anschaffungswert geteilt durch Anzahl
Abschreibungsdauer meistens kürzer als die       der definierten Nutzungsjahre)
Nutzungsdauer = Bildung von «stillen» Reserven   Je nach Anlagekategorie bewegt sich die Nut-
im Verwaltungsvermögen.                          zungsdauer zwischen 4 Jahren (z. B. Informatik-
                                                 anlagen) und 50 Jahren (Wasserleitungen/
                                                 Kanäle).
Abschreibungen (Verbuchung)                      Abschreibungen (Verbuchung)
Gesamthaft in einer eigenen Funktion.            Aufgeteilt auf die Funktionen aufgrund dem Anla-
                                                 ge-bzw. Buchwert. Dadurch erhöht sich der Auf-
                                                 wand in den betreffenden Funktionen teilweise
                                                 beträchtlich.
Finanz- und Lastenausgleich                      Finanz- und Lastenausgleich
Ohne Periodenabgrenzung. Die Auszahlung oder     Mit Periodenabgrenzung. Die erfolgswirksame
Abschöpfung wird im Auszahlungsjahr erfolgs-     Verbuchung erfolgt in demjenigen Rechnungs-
wirksam verbucht.                                jahr, wo auch die entsprechenden Steuerzahlen
                                                 aus Grundlage herstammen. Folge: Schwer ver-
                                                 ständliche und kaum nachvollziehbare Ergebnis-
                                                 verzerrungen.
Eigenkapital                                     Eigenkapital
Nur zweckfrei.                                   Zweckfrei und zweckgebunden. Einlagen z.B. in
                                                 eine finanzpolitische Reserve sind zulässig, so-
                                                 lange das Budget kein Defizit aufweist.
Verwaltungsvermögen                              Verwaltungsvermögen
Ohne Anlagenbuchhaltung.                         Mit Anlagenbuchhaltung. Daraus werden unter
                                                 anderem künftig die Abschreibungen definiert und
                                                 berechnet.
Hauptaufgabenbereich Finanzen und Steuern        Hauptaufgabenbereich Finanzen und Steuern
Enthält den Steuer- und Immobilienbereich mit    Enthält den reinen Steuer- und Immobilienbe-
Verwaltungsaufwand.                              reich ohne Verwaltungsaufwand.

Gemeindeverwaltung                               Allgemeinde Dienste
Enthält: Gemeindeschreiberei, Kanzlei, Bauver-   Aufgeteilt in Finanz- und Steuerverwaltung sowie
waltung, Finanzverwaltung, Steueramt.            übrige allgemeine Dienste.

Der Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission empfehlen die Zustim-
mung zum Budget 2019 und Festsetzung des Steuerfusses unverändert auf 84 %
(Vorjahr 84 %).

3      ANTRAG

Das Budget der Politischen Gemeinde Unterengstringen wird genehmigt und der
Steuerfuss für das Jahr 2019 auf 84 % festgesetzt.

4      WEISUNG

4.1    Die wirtschaftliche Lage der Gemeinde und ihre mutmassliche Entwick-
       lung kurz zusammengefasst
       Der Finanzhaushalt der Politischen Gemeinde ist gesund. Die Rechnungen
       der beiden letzten Jahre 2016 und 2017 sowie auch das laufende Kalender-
       jahr werden mit einem Ertragsüberschuss abschliessen. Die Attraktivität der
       Gemeinde für eine gut durchmischte Bevölkerung mit guten Steuerzahlern soll
       weiterhin im Zentrum unserer Bestrebungen stehen. Ein räumliches Entwick-
       lungskonzept dient als strategisches Instrument und Entscheidungshilfe für die

                                                                                                    41
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