Weisung der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Büel - Unterengstringen
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Gemeinde Unterengstringen Weisung der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Büel
Rechtshinweise Akteneinsicht Die Anträge und Akten zu den einzelnen Geschäften sowie das Stimmregister liegen in der Gemeinderatskanzlei ab 5. November 2018 zur Einsicht auf. Zudem werden die Weisungen im Druck an die Haushaltungen verteilt. Zusätzliche Exemplare kön- nen, solange vorrätig, bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Stimmberechtigung An der Gemeindeversammlung sind alle in Unterengstringen wohnhaften Schweizer- bürgerinnen und Schweizerbürger stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zu- rückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Wohnnieder- lassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften. Anfragen Anfragen von allgemeinem Interesse sind im Sinne von § 17 Gemeindegesetz der Gemeindevorsteherschaft spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversamm- lung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. Protokoll Der Schreiber der Gemeindevorsteherschaft trägt die Ergebnisse der Verhandlungen genau und vollständig in das Gemeindeversammlungsprotokoll ein. Der Präsident und die Stimmenzähler prüfen innert längstens sechs Tage nach Vorlage das Proto- koll auf seine Richtigkeit. Anschliessend steht das Protokoll den Stimmberechtigten im Gemeindehaus zur Einsichtnahme offen. Rechtsmittel Stimmrechtsrekurs Wegen Verletzung von Vorschriften über politische Rechte und ihre Ausübung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, Rekurs erhoben wer- den. Eine Person, die an der Gemeindeversammlung teilgenommen hat, kann nur dann Stimmrechtsrekurs erheben, wenn sie die Verletzung schon in der Versamm- lung gerügt hat. 2
Einladung zur Gemeindeversammlung am Mittwoch, 5. Dezember 2018, 20.00 Uhr, in den Gemeindesaal Büel Anträge des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung: Geschäfte Seite 1. Genehmigung von zwei Baukrediten für 5 – 31 a) den Neubau Reservoir ʺGubristʺ Weiningen in der Höhe von Fr. 539'250.00, brutto, sowie Zusammen- arbeitsvertrag b) und für den Anschluss der Wasserversorgung Unter- engstringen mit einer oberen Druckzone an das Reservoir ʺGubristʺ Weiningen in der Höhe von Fr. 1'809'000.00, brutto, Gesamtkosten = Fr. 2'348'250.00 für den Neubau des Reservoirs ʺGubristʺ 2. Genehmigung von neuen, unbefristeten Stellen für die Gemeindeverwaltung 33 – 37 1 Vollzeitstelle Kanzlei (100 Stellenprozente), 1 Vollzeitstelle Finanzen (100 Stellenprozente), sowie zusätzliche 20 Stellenprozente (Ausgleichsbereinigung bei Bauamt, Sozialdienst und Bibliothek), insgesamt 2,2 Vollzeitstellen (220 Stellenprozente) 3. Genehmigung Voranschlag 2019 für die Einheitsgemeinde 39 – 50 und Festsetzung des Steuerfusses bei unverändert 84 % Die Akten und das bereinigte Stimmregister der Gemeinde Untereng- stringen liegen in der Gemeinderatskanzlei ab 19. November 2018 zur Ein- sicht auf. Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fra- gesteller unterzeichnet dem Gemeinderat einzureichen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausge- schlossen sind. Gemeinderat Unterengstringen 3
1. Genehmigung von zwei Baukrediten für a) den Neubau Reservoir ʺGubristʺ Weiningen in der Höhe von Fr. 539'250.00, brutto, sowie Zusammenarbeitsvertrag b) und für den Anschluss der Wasserversorgung Unterengstringen mit einer oberen Druckzone an das Reservoir ʺGubristʺ Weiningen in der Höhe von Fr. 1'809'000.00, brutto, Gesamtkosten = Fr. 2'348'250.00 für den Neubau des Reservoirs ʺGubristʺ Referent: Herr Gemeinderat Markus Nydegger Bericht a) Zustimmung zum Neubau Reservoir "Gubrist", Weiningen, inkl. sei- nen betriebsnotwendigen Anlagen/Ausstattungen zwecks Beliefe- rung der Wasserversorgungen von Weiningen und Unterengstrin- gen mit Trink-/Brauch-/Löschwasser und Genehmigung eines hier- für benötigten Kostenanteils in der Höhe von (brutto) Fr. 539‘250.00 sowie eines Zusammenarbeitsvertrages Ausgangslage Um den von der kantonalen Gebäudeversicherung vorgegebenen Brand- schutzbestimmungen zu genügen, sind die Gemeinden verpflichtet in ihrem gesamten Wasserversorgungsnetz einen genügenden Wasserdruck sicher- zustellen. Diese Vorgabe wird in den höher gelegenen Siedlungsgebieten von Weiningen und Unterengstringen nicht überall ausreichend erfüllt. Wasserversorgungsgebiete werden entsprechend ihren hydraulischen Druckverhältnissen in Niederzonen und Hochzonen eingeteilt. Die Wasser- versorgung Weiningen kann aufgrund fehlender geeigneter Reservoire nur ein kleines Hochzonengebiet betreiben, obschon sich sehr viele weitere Liegenschaften in höher gelegenen Lagen befinden. Ausserdem wird die erwähnte kleine Hochzone Weiningen ab dem Reservoir Hasleren durch die Wasserversorung der Gemeinde Geroldswil versorgt, welche aufgrund ei- ner vorzunehmenden hydraulischen Neukonzeption dereinst aufgehoben werden muss. Gemäss dem geltenden generellen Wasserversorgungsprojekt der Grup- penwasserversorgung Geroldswil-Oetwil-Weiningen (GOW) muss die Ge- meinde Weiningen für die norm- und sachgerechte Versorgung ihrer höher gelegenen Liegenschaften ein neues eigenes Reservoir für den Betrieb ei- ner Hochzone erstellen. Der nun angestrebte Neubau soll nach den Grund- lagen eines von der kantonalen Aufsichtsbehörde gutgeheissenen Vorpro- jekts im Weininger Gebiet "Holeeberen" 5
(Grundstück Kat.-Nr. 3307) erfolgen. Es ist vorgesehen, dieses Bauvorha- ben in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Unterengstringen zu realisieren, welche aufgrund eigener infrastruktureller Engpässe ein grosses Interesse an einer gemeinsamen Wasserspeicheranlage auf dem Hochgelände des Gubristhügels nahe der eigenen Gemeindegrenze bekundet. Bauvorhaben: Anlässlich ihrer Gemeindeversammlungen vom 7. Dezember 2017 genehmigten die Stimmberechtigten der Gemeinden Weiningen und Unterengstringen einen Projektierungskredit für die planerische Weiterbearbeitung des gutgeheissenen Vorprojekts. Das nun vorliegende Bauprojekt vom 16.Juli 2018 beinhaltet den Neubau des Reservoirs "Gubrist" Weiningen als Wasserspeicheranlage mit einem Inhalt von total 600 m3 (450 m3 als Brauchreserve und 150 m3 als Löschreserve). Von diesem Gesamtvolumen sind deren 475 m3 der Gemeinde Weiningen und 125 m3 der Gemeinde Unterengstringen anzurechnen. Der Standort des neuen Reservoirs in Weiningen soll ca. 20 m neben einer gut ausgebauten Waldstrasse in einem Buchenwald angeordnet werden. Als Hauptkriterien für diese Standortwahl gelten: Wasserspiegelhöhe von 537 m.ü.M.; möglichst kurze Distanzen zum bestehenden Netz der neuen Hochzone Weiningen, zum Netz der Gemeinde Unterengstringen und zum bestehenden Reservoir Guldiberg; geeignete geologische Bodenver- hältnisse; Standort ausserhalb von Schutzzonen und belasteten Böden usw.. Das Reservoir wird mit zwei Behälterkammern sowie einem Schieberhaus, in welchem die hydraulischen und technischen Einrichtungen integriert wer- den, ausgestattet. Mit Ausnahme der Eingangspartie wird das Reservoir vollständig erdüberdeckt. Für den Neubau der Reservoir Anlage und den Ausbau der Hochzone Weiningen sind zudem noch weitere umfangreiche Bauten und Anlageteile vorzusehen. (siehe Aufstellung unter dem nachste- henden Titel "Kosten / Kostenteiler") Das Bauprojekt vom 16. Juli 2018 umfasst sämtliche Vorhaben, welche es für den Neubau des Reservoirs "Gubrist" Weiningen und all seiner betriebs- notwendigen Anlagen und Ausstattungen bedarf. Ebenso sind darin auch all die erforderlichen Ausführungen enthalten, welche es für die Bereitstellung einer norm- und sachgerechten Wasserversorgung für die höher gelegenen Liegenschaften in der Gemeinde Weiningen benötigt und von dieser Ge- meinde vollumfänglich alleine finanziert werden. Nicht in diesem Bauprojekt berücksichtigt sind hingegen jene Vorhaben, welche die Gemeinde Un- terengstringen in eigener Regie und zu eigenen Lasten ausführt zwecks Anschluss ihrer Wasserversorgung an das neue Reservoir "Gubrist". 6
Kosten / Kostenteiler Die Realisierung dieses Bauvorhabens verursacht gemäss vorliegendem Kostenvoranschlag einen Investitionsaufwand von insgesamt Fr. 3‘870‘000.00 (+/- 10%, inkl. MWST). Aufgrund der aktuellen Subventionspraxis des Kantons kann für den Neu- bau des Reservoirs und für das Stufenpumpwerk Guldiberg sowie für die zugehörigen Verbindungsleitungen und steuerungstechnischen Anpassun- gen mit Subventionen im Umfang von 30% der Erstellungskosten gerechnet werden. Eine verbindliche Zusage der kantonalen Behörde wird jedoch erst nach Vorliegen der Baukreditbeschlüsse beider betroffenen Gemeinden er- folgen, womit die nachstehend für diese Aufwendungen ausgewiesenen Kosten als Bruttobeträge zu betrachten sind. Anlageteile, welche lediglich einer einzelnen Gemeinde dienen, sind nicht subventionsberechtigt. Der mit der Ausarbeitung des Bauprojekts ermittelte Preis versteht sich in- klusive Mehrwertsteuer für sämtliche Arbeiten zuzüglich aller (zum Teil be- reits getätigten) Planungen. In diesem Kostenvoranschlag hingegen nicht enthalten sind die Ausgaben für die Erstellung einer gesteuerten Anschluss- leitung an das Wasserversorgungsnetz von Unterengstringen. Diese Kosten werden ausschliesslich durch die Gemeinde Unterengstringen getragen und stellen somit keinen Bestandteil der vorliegenden Abstimmungsvorlage un- ter Punkt a dar. Ebenso wirken sie sich auch nicht auf den Kostenteiler aus. 7
Die Hauptpositionen dieses Bauvorhabens setzen sich wie folgt zusammen: Anlage / Bauteil Total in Franken Anteil Weiningen Anteil Unterengstrin- gen Neubau Reservoir 1‘720‘000 1‘361‘724 358‘276 Gubrist Stufenpumpwerk Gul- 90‘000 80‘001 9‘999 diberg Quellwasserpumpwerk 80‘000 80‘000 Forbüel Anpassung Reservoir 8‘000 8‘000 Hasleren Wassermessschlacht 60‘000 60‘000 Leitungsbauten, Reser- 430‘000 382‘227 47‘773 voir Gubrist bis Reser- voir Guldiberg Leitungsbauten, Reser- 250‘000 250‘000 voir Guldiberg bis Chalofenstrasse Leitungsbauten Druck- 360‘000 360‘000 umstellung Fernsteuerungsanlagen 207‘000 184‘781 22‘219 Nebenkosten 25‘000 22‘222 2‘778 Technische Bearbei- 360‘000 301‘795 58‘205 tung Mehrwertsteuer 7.7%./. 280‘000 240‘000 40‘000 Rundung Gesamttotal 3‘870‘000 3‘330‘750 539‘250 Die Kostentragpflicht für diese Bauwerke richtet sich an die jeweilige Nutz- niessung wie folgt: - Die Kostenanteile für den Bau des Reservoirs "Gubrist" (eigentlicher Was- serspeicher) und der diesbezüglichen Betriebsanlagen und -ausstattungen ergeben sich aus dem jeweils beanspruchten Anteil des gesamten Reservoirvolumens. Das heisst: - zulasten Weiningen (475 m3) 79.17 % - zulasten Unterengstringen (125 m3) 20.83 % 8
- Die Kostenanteile für die Erstellung der Reservoire Zu- und -ableitung (An- lagen und Ausstattungen für das Gewährleisten der Wasserlieferung an die jeweiligen Wasserversorgungen) ergeben sich aus dem jeweils bean- spruchten Anteil des im Reservoir vorgesehenen Brauchwasservolumens. Das heisst: - zulasten Weiningen (400 m3) 88.89 % - zulasten Unterengstringen (50 m3) 11.11 % Eigentums- und Nutzverhältnisse Das Reservoir "Gubrist" sowie sämtliche nach seiner Zweckbestimmung er- forderlichen betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen bilden nach Bauvollendung alleiniges Eigentum der Gemeinde Weiningen. Damit trägt sie auch die alleinige Verantwortung für die einwandfreie Wasserlieferung aus diesem Reservoir an die daran angeschlossenen Wasserversorgungen. Die Gemeinde Unterengstringen entschädigt die Gemeinde Weiningen für die Erfüllung dieser Aufgabe mit Fr. 1.20 pro durch die Wasserversorgung Unterengstringen bezogenem Kubikmeter Wasser. Diese Preisvorgabe be- rechnet sich anhand der Gesamtaufwendungen, welche es für die Auf- rechterhaltung eines ordentlichen Betriebs und des Unterhalts dieses Was- serspeichers benötigt. Zusammenarbeitsvertrag Zwecks Sicherstellung einwandfreier Regelungen über die Realisierung dieser Reservoiranlage und über deren Eigentums- und Nutzverhältnisse sowie hinsichtlich ihres zukünftigen Betriebs und Unterhalts, der an ihr vor- zunehmenden Ersatz- und Erneuerungsarbeiten, allfälliger Ergänzungen und Erweiterungen, der Entschädigungs- und Kostentragpflicht usw., haben die Gemeinderäte von Weiningen und Unterengstringen einen Zusammen- arbeitsvertrag abgeschlossen. Der Zusammenarbeitsvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Genehmigung durch die Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinden Weiningen und Unterengstringen. Der zu genehmigenden Zusammenarbeitsvertrag ist auf Seite 12–20 zu fin- den. Vorbehalt gleichlautender Beschlussfassungen Der Realisierung des von dieser Abstimmungsvorlage abhängigen Bauvor- habens sowie dem rechtsgültigen Abschluss des betreffenden Zusammen- arbeitsvertrages vorbehalten bleiben sachlich gleichlautende Beschlussfas- sungen durch die Gemeinde Unterengstringen. Kommen diese nicht zu- stande, so wird der Gemeinderat Weiningen im Anschluss daran eine neue eigenständige Lösung finden müssen für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten hinsichtlich der Bewerkstelligung einer einwandfreien Versorgung der hochgelegenen Siedlungsgebiete von Weiningen mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. 9
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Wasserversorgungen der Gemeinden Weiningen und Unterengstringen Zusammenarbeitsvertrag zwischen Gemeinde Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen vertreten durch den Gemeinderat Weiningen und Gemeinde Unterengstringen, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen vertreten durch den Gemeinderat Unterengstringen betreffend Neubau und anschliessender Betrieb des Reservoirs „Gubrist“, Weiningen, mit Abgabe von Trink-, Brauch- und Löschwasser aus diesem Reservoir in die Leitungsnetze der Wasserversorgungen von Weiningen und Unterengstringen 12
I. Vorbemerkungen Zwecks Bewerkstelligung einer einwandfreien Versorgung der hochgelegenen Siedlungsgebiete von Weiningen mit Trink-, Brauch- und Löschwasser, plant die Gemeinde Weiningen die Realisierung eines neuen Reservoirs auf dem Hügel- zug des Gubrists im Gebiet „Holeeberen“, Weiningen. Es ist vorgesehen, dieses Bauvorhaben zusammen mit der Gemeinde Unterengstringen zu realisieren, wel- che aufgrund eigener infrastruktureller Engpässe ein grosses Interesse an einer gemeinsamen Wasserspeicheranlage auf dem Hochgelände des Gurbristhügels nahe der eigenen Gemeindegrenze bekundet. Die tatsächliche Realisierung dieses Bauvorhabens erfolgt vorbehältlich dem Vor- liegen der rechtsgültigen Kredit- und Baugenehmigungen durch die jeweils zu- ständigen Organen und Behörden. Nach Bauvollendung geht das Reservoir „Gubrist“ in das Eigentum der Gemeinde Weiningen über, welche hernach unwi- derruflich verpflichtet ist die Gemeinde Unterengstringen dauernd mit Wasser aus diesem Reservoir zu beliefern. Die Parteien einigen sich mit diesem Vertrag über die diesbezüglichen Bedingungen. II. Neubau Reservoir „Gubrist“ 1. Zweckbestimmung Der angestrebte Neubau des Reservoirs „Gubrist“ bezweckt die einwandfreie Versorgung der Hochzone Weiningen sowie der oberen Druckzone Unterengst- ringen mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. Hierfür bedarf es nebst dem Bau und Betrieb des eigentlichen Wasserspeichers auch noch der Realisierung und des Unterhalts diverser Anlagen und Ausstattungen. Das für den vorliegenden Vertrag massgebende Ausmass der unter Abs. 1 dieser Ziffer festgesetzten Zweckbestimmung geht jedoch keinesfalls über die im Bau- projekt vom 16. Juli 2018 geplanten Dimensionen hinaus. Dieses Bauprojekt (Beilage 1) bildet einen integralen Bestandteil dieses Vertrags. 2. Erstellungspflicht Nach Vorliegen aller erforderlichen rechtsgültigen Kredit- und Baugenehmigun- gen verpflichten sich die Vertragsparteien, im Gebiet „Holeeberen“, Weiningen (Grundstück Kat.-Nr. 3307 [alt Kat.-Nr. 2675]), gemeinsam das Reservoir „Gubrist“ und sämtliche nach seiner Zweckbestimmung erforderlichen betriebs- notwendigen Anlagen und Ausstattungen zu realisieren sowie diese in Zukunft zu unterhalten und soweit erforderlich zu erneuern bzw. zu ersetzen. Diese Ver- pflichtung kann nur im gegenseitigen Einverständnis aufgehoben werden. 13
Das Bauvorhaben wird entsprechend dem Bauprojekt vom 16. Juli 2018, welcher anlässlich der kommunalen Urnenabstimmung der Gemeinde Weiningen vom 25. November 2018 verabschiedet wird, nach gemeinsamer detaillierter Festle- gung des Ausführungsprojekts in Auftrag gegeben. Aus Gründen der Verfahrens- vereinfachung tritt die Gemeinde Weiningen nach aussen im Baubewilligungs- und Submissionsverfahren oder dergleichen als alleinige Bauherrschaft auf. 3. Kostentragpflicht Die Kostentragpflicht für diese Bauwerke bestimmt sich entsprechend der jeweili- gen Nutzniessung wie folgt: Ø Die Kostenanteile für den Bau des Reservoirs „Gubrist“ (eigentli- cher Wasserspeicher) und der diesbezüglichen Betriebsanlagen und - ausstattungen ergeben sich aus dem jeweils beanspruchten Anteil des ge- samten Reservoirvolumens (siehe Ziff. 8). Das heisst - zulasten Weiningen (475 m3) 79.17 % - zulasten Unterengstringen (125 m3) 20.83 % Ø Die Kostenanteile für die Erstellung der Reservoirzu- und - ableitung (Anlagen und Ausstattungen für das Gewährleisten der Wasserlie- ferung an die jeweiligen Wasserversorgungen) ergeben sich aus dem jeweils beanspruchten Anteil des im Reservoir vorgesehenen Brauchwasservolu- mens (siehe Ziff. 8). Das heisst - zulasten Weiningen (400 m3) 88.89 % - zulasten Unterengstringen (50 m3) 11.11 % Erläuternde Angaben betreffend Definierung der Kostenanteile sind im techni- schen Bericht des Bauprojekts vom 16. Juli 2018 sowie aus der Auflistung nach Anhang 1 zu diesem Vertrag zu entnehmen. 4. Aufteilung von Staatsbeiträgen Die nach Ziff. 3 dieses Vertrags festgesetzten Verteilschlüssel für die jeweiligen Bau- und Erstellungskosten gelten auch für die Aufteilung von in deren Zusam- menhang zustehenden Staatsbeiträgen. 5. Abnahme und Bauabrechnung Die Gemeinderäte der Vertragsgemeinden nehmen die vollendeten Bauwerke zusammen mit den beteiligten Unternehmen gemeinsam ab. Nach der Bauabnahme erstellt der Gemeinderat Weiningen die Bauabrechnung. Diese bildet die Basis für die Verteilung der Erstellungskosten. 14
6. Eigentums- und Nutzverhältnisse Das Reservoir „Gubrist“ sowie sämtliche nach seiner Zweckbestimmung erforder- lichen betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen (siehe Ziff. 7) bilden nach Bauvollendung alleiniges Eigentum der Gemeinde Weiningen. Das Nut- zungsrecht dieser Bauwerke bestimmt sich gemäss den nachfolgenden Bestim- mungen dieses Vertrags. i. Ausmass des Reservoirs und seinen betriebsnotwendige Anlagen und Ausstattungen Als betriebsnotwendige Anlagen und Ausstattungen des Reservoirs „Gubrist“ gel- ten alle dazugehörende Rohrinstallationen und Armaturen, sämtliche Steue- rungsanlagen und elektrische Installationen, Entwässerungsanlagen, Be- und Entlüftungsleitungen, Luftentfeuchter, Luftfilter und dergleichen. Ebenso sämtli- che Zu- und Ableitungen zwischen dem Reservoir „Gubrist“ und dem Stufen- pumpwerk im Reservoir „Guldiberg“. Und letztlich auch das Stufenpumpwerk im Reservoir „Guldiberg“, bestehend aus Pumpen, Rohrinstallationen, Armaturen sowie die dazugehörigen elektrischen Installationen und Steuerungselementen. Folgende Pläne des Bauprojekts vom 16. Juli 2018 verdeutlichen das Ausmass des Reservoirs „Gubrist“ und seinen betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstat- tungen: - Plan Nr. 2018/101-107; Neubau Reservoir „Gubrist“ - Situation 1:500 - Plan Nr. 2018/101-110; Neubau Reservoir „Gubrist“ - Grundrisse 1:50 - Plan Nr. 2018/101-111; Neubau Reservoir „Gubrist“ - Schnitte 1:50 - Plan Nr. 2018/101-114; Ausbau Reservoir „Guldiberg“ - Grundrisse 1:20 - Plan Nr. 2018/101-115; Ausbau Reservoir „Guldiberg“ - Schnitte 1:20 15
III. Dimensionierung / Wasserbezug / Wasserlieferung 7. Fassungsvermögen Der Wasserspeicher des Reservoirs „Gubrist“ wird in folgender Volumetrie reali- siert: Total zu Gunsten zu Gunsten Weiningen Unterengstringen Brauchwasser 450 m3 400 m3 50 m3 Löschwasserreserve 150 m3 75 m3 75 m3 Reservoirvolumen 600 m3 475 m3 125 m3 8. Wasserbezug Die Vertragsparteien sind berechtigt, zugunsten ihrer Gemeinde im Umfang der unter Ziff. 8 dieses Vertrags dargestellten Volumetrie Wasser aus dem Reservoir „Gubrist“ zu beziehen. In begründeten Einzelfällen sind kurzfristige Überschrei- tungen der jeweiligen maximalen Wasserbezugsmengen zulässig. Bezüglich Erstellung und Betrieb der für den Wasserbezug erforderlichen Leitun- gen, Anlagen und Ausstattungen zeichnet sich jede Gemeinde selbstständig ver- antwortlich und kostenpflichtig. 9. Wasserlieferung In ihrer Eigenschaft als Eigentümerin des Reservoirs „Gubrist" ist die Gemeinde Weiningen gegenüber den Wasserversorgungen Weiningen und Unterengstrin- gen für die einwandfreie Wasserlieferung aus diesem Reservoir zuständig. Somit trägt sie hierfür die alleinige Verantwortung für den Betrieb und Unterhalt dieses Wasserspeichers und sämtlichen nach seiner Zweckbestimmung erforderlichen betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen. 10. Wasserlieferpreis Die Gemeinde Unterengstringen entschädigt die Gemeinde Weiningen für die Er- füllung des nach Ziff. 10 dieses Vertrags vorgeschriebenen Aufgabenvollzugs mit Fr. 1.20 pro durch Unterengstringen bezogenem Kubikmeter Wasser. Diese Preisvorgabe bestimmt sich gemäss Berechnung nach Anhang 2 zu diesem Ver- trag und beinhaltet die Entschädigung für den Betrieb und Unterhalt (inkl. Admi- nistration) von bestehenden gemeinsam erstellten Bauten, Anlagen und Ausstat- tungen. Ausdrücklich nicht in die Bestimmung nach Abs. 1 dieser Ziffer fallen Regelungen 16
für die Entschädigung von Ausgaben, welche im Zusammenhang mit notwendi- gen Ersatz- und Erneuerungsarbeiten an bestehenden gemeinsam erstellten Bauten, Anlagen und Ausstattungen stehen oder sogar Ergänzungen und Erwei- terungen an solchen vorsehen. Hierfür gelangen die Ziffern 13+14 dieses Ver- trags zur Anwendung. IV. Weitere Bestimmungen Bestimmungen zu Unterhalt und Ersatz/Erneuerung von gemeinsam erstellten Bauten, Anlagen und Ausstattungen sowie über Ergänzungen/Erweiterungen an solchen 11. Betriebsunterhalt für die Wasserlieferung In ihrer Eigenschaft als Eigentümerin des Reservoirs „Gubrist" und sämtlichen nach seiner Zweckbestimmung erforderlichen betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen, zeichnet sich ausschliesslich die Gemeinde Weiningen zuständig für die Anordnung und den Vollzug von Unterhaltsarbeiten an den gemeinsam erstellten Bauten und Anlagen. Sofern dieser Betriebsunterhalt Änderungen am bestehenden Wasserbezugssystem verursachen, so haben die zuständigen An- ordnungs- und Vollzugsorgane der Gemeinde Weiningen diejenigen der Gemein- de Unterengstringen über diese Arbeiten im Voraus in Kenntnis zu setzen und soweit erforderlich anzuhören. Allfällige Einwendungen sind vor Beginn der Arbei- ten zu bereinigen. Der Umfang des ordentlichen Betriebsunterhalts bestimmt sich gemäss der Auf- listung nach Anhang 2 zu diesem Vertrag. 12. Ersatz und Erneuerung von gemeinsam erstellten Bauten, Anlagen und Ausstattungen Für die Anordnung und den Vollzug von Ersatz- und Erneuerungsarbeiten am Reservoir „Gubrist" sowie an sämtlichen nach seiner Zweckbestimmung erforder- lichen betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen, welche keine grundsätz- liche Änderung an deren Bestand bzw. an der Betriebsführung verursachen, zeichnen sich beide Vertragsparteien gemeinsam zuständig und kostenpflichtig. Hierfür gelten die gleichen Bestimmungen wie unter Titel II. dieses Vertrags mit dem Zusatz, dass eine durch die Ersatz- und Erneuerungsarbeiten bedingte Ab- weichung vom Bauprojekt vom 16. Juli 2018 zulässig ist, soweit das unter Ziff. 1 Abs. 1 dieses Vertrags festgesetzte Ausmass der Zweckbestimmung eingehalten wird. Eine aus einem solchen Vollzug erforderliche Änderung von Ziff. 7 dieses Ver- trags ist als schriftliche Ergänzung zum Vertrag festzuhalten. Eine solche Ergän- zung erfolgt durch die Gemeinderäte der Vertragsparteien in eigener Kompetenz. 17
13. Ergänzungen und Erweiterungen Für Ergänzungen und Erweiterungen, welche über die unter Ziff. 1 Abs. 1+2 die- ses Vertrags festgesetzte Zweckbestimmung hinausgehen, bedarf es einer Neu- beurteilung hinsichtlich deren Planungs-, Bau- und Kostentragpflicht. Wenn sol- che Ergänzungen und Erweiterungen ausschliesslich einer Gemeinde dienen, so hat die andere Gemeinde entsprechende Realisierungsabsichten sowohl als Ei- gentümerin wie auch als Nutzniesserin der bisherigen gemeinsam erstellten Bau- ten, Anlagen und Ausstattungen zu dulden bzw. zu gestatten, soweit diese dem zweckbestimmungsgerechten Betrieb nach Ziff. 1 Abs. 1 dieses Vertrags nicht zuwiderläuft. Die Eigentums- und Nutzverhältnisse für Ergänzungen und Erweite- rungen sind separat zu regeln. Vor Inangriffnahme solcher Vorhaben sind unter den Vertragsparteien die ent- sprechenden Rahmenbedingungen mittels eines ergänzenden Vertrags festzule- gen. Für diese Festlegung gelten die zum gegebenen Zeitpunkt massgebenden Kompetenzregelungen gemäss den Gemeindeordnungen der jeweiligen Ver- tragsparteien. Ziff. 16 Abs. 2 dieses Vertrags ist zu beachten. Allgemeine Bestimmungen 14. Vertragsabschluss / Inkrafttreten Dieser Vertrag wird unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Stimmberechtig- ten der einzelnen Vertragsgemeinden durch die Gemeinderäte der Vertragspar- teien abgeschlossen. Er tritt in Kraft, sobald alle erforderlichen Kredit- und Bau- genehmigungen für den Neubau des Reservoirs ʺGubristʺ und sämtliche nach seiner Zweckbestimmung erforderlichen betriebsnotwendigen Anlagen und Aus- stattungen rechtskräftig vorliegen. 15. Überprüfung von Vertragsbedingungen Bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse werden folgende Ziffern dieses Vertrags durch die Gemeinderäte der Vertragsgemeinden geprüft und gegebe- nenfalls durch sie in eigener Kompetenz angepasst: - Ziff. 11 bezüglich der Höhe des Wasserlieferpreises (Anhang 2); - Ziff. 12 Abs. 2 bezüglich des festgelegten Umfangs des ordentlichen Betriebs- unterhalts (Anhang 2); - Ziff. 13 hinsichtlich des anzuwendenden Kostenverteilschlüssels bei Vornahme von Ersatz- und Erneuerungsarbeiten Eine nach Ziff. 14 vorgenommene Ergänzung oder Erweiterung der bestehenden gemeinsam erstellten Bauten, Anlagen und Ausstattungen verursacht in jedem Fall eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse, womit Abs. 1 dieser Ziffer zur Anwendung gelangt. 18
Auch ohne wesentliche Veränderung der Verhältnisse kann jeder Gemeinderat einer Vertragsgemeinde frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags bzw. fünf Jahre nach der letztmaligen Anwendung dieser Ziffer eine Überprüfung gemäss Abs. 1 verlangen. 16. Vertragsdauer / Kündigung Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann durch überein- stimmende Beschlüsse der Vertragsparteien abgeändert, aufgehoben oder ge- kündigt werden. Hierfür gelten die zum gegebenen Zeitpunkt massgebenden Kompetenzregelungen gemäss Gemeindeordnung der jeweiligen Vertragspartei. Gegen den Willen der anderen Vertragspartei kann eine Gemeinde diesen Ver- trag nur kündigen, wenn der Zweck, für den die gemeinsam erstellten Bauten, Anlagen und Ausstattungen erstellt wurden, in der Hauptsache dahinfallen sollte. Eine solche Kündigung des Vertrags ist jedoch nur auf das Ende eines Kalender- jahres und unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Jahren zulässig. Die vertragsgemässe Auflösung erfolgt allseitig entschädigungslos. 17. Streitbeilegung Bei vorliegendem Vertrag handelt es sich um eine verwaltungsrechtliche Über- einkunft. Streitigkeiten aus dieser entscheidet das zürcherische Verwaltungs- gericht auf Klage (§ 81 VRG). Das Gericht darf erst angerufen werden, wenn eine unter der Leitung der kantonalen Baudirektion durchgeführte Einigungsverhand- lung ergebnislos verlaufen ist. 18. Pflicht zur Weiterüberbindung Die Parteien sind verpflichtet, diesen Vertrag jedem Rechtsnachfolger im Eigen- tum zu überbinden, mit der Pflicht zur fortlaufenden Weiterüberbindung. In einem solchen Fall tritt das Exekutivorgan des Rechtsnachfolgers in die Rolle des in diesem Vertrag ihn betreffenden Gemeinderates; Und anstelle der in diesem Ver- trag ihn betreffenden Gemeindeordnung gelten die in seinem Organisationsstatut verankerten Kompetenzregelungen. 19. Anhänge / Beilagen Anhang 1: Erläuternde Angaben betreffend Definierung der Kostenanteile ge- mäss Bauprojekt vom 16. Juli 2018 sowie Auflistung des Verteilers nach Objekten gemäss Normpositionen-Katalog (NPK). Anhang 2: Auflistung über den Umfang des ordentlichen Betriebsunterhalts beim Reservoir „Gubrist“ und sämtliche nach seiner Zweckbestimmung er- forderlichen betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen; Sowie Berechnung über die Höhe des durch die Gemeinde Unterengstrin- 19
diesem Vertrag ihn betreffenden Gemeinderates; Und anstelle der in diesem Ver- trag ihn betreffenden Gemeindeordnung gelten die in seinem Organisationsstatut verankerten Kompetenzregelungen. 19. Anhänge / Beilagen Anhang 1: Erläuternde Angaben betreffend Definierung der Kostenanteile ge- mäss Bauprojekt vom 16. Juli 2018 sowie Auflistung des Verteilers nach Objekten gemäss Normpositionen-Katalog (NPK). Anhang 2: Auflistung über den Umfang des ordentlichen Betriebsunterhalts beim Reservoir „Gubrist“ und sämtliche nach seiner Zweckbestimmung er- forderlichen betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen; Sowie Berechnung über die Höhe des durch die Gemeinde Unterengstrin- gen an die Gemeinde Weiningen geschuldeten Wasserlieferpreises. gen an die Gemeinde Weiningen geschuldeten Wasserlieferpreises. Beilagen: Beilagen: 1) Bauprojekt vom 16. Juli 2018 (verabschiedet anlässlich der kommunalen Ur- 1) Bauprojekt vom 16. Juli 2018 (verabschiedet anlässlich der kommunalen Ur- nenabstimmung der Gemeinde Weiningen vom 25. November 2018) nenabstimmung der Gemeinde Weiningen vom 25. November 2018) 20. Rechtsgültige Unterschriften 20. Rechtsgültige Unterschriften Weiningen, __________ Unterengstringen, __________ Weiningen, __________ Unterengstringen, __________ Namens des Gemeinderates Namens des Gemeinderates Namens des Gemeinderates Namens des Gemeinderates Weiningen Unterengstringen Weiningen Unterengstringen Genehmigungsvermerke: Genehmigungsvermerke: Durch die Gemeindeversammlung Durch die Gemeindeversammlung Durch die Gemeindeversammlung Durch die Gemeindeversammlung Weiningen genehmigt am Unterengstringen genehmigt am Weiningen genehmigt am Unterengstringen genehmigt am __________ __________ __________ __________ 20
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Bericht b) die Zustimmung zum Neubau einer oberen Druckzone, mit allen da- zugehörenden Komponenten und Bauten, für den Anschluss der Wasserversorgung Unterengstringen an das Reservoir "Gubrist" Weiningen von Fr. 1‘809‘000.00 Ausgangslage: Die Gemeinde Unterengstringen benötigt laut GWP in der Hochdruckzone Ischlag mittelfristig zusätzliches Reservoirvolumen. In einer Variantenstudie für den Ausbau der oberen Druckzone Unterengstringen wurde als Bestva- riante der Anschluss der oberen Druckzone an das vorgesehene Reservoir Gubrist der Gemeinde Weiningen bestimmt. Das neue Reservoir "Gubrist" wurde entsprechend den Vorgaben des ge- nerellen Wasserversorgungsprojekts GWP 2010 der GOW geplant. Für den Bedarf der oberen Druckzone der Gemeinde Unterengstringen wurden 150m3 Löschreserve (zusammen mit Hochzone Weiningen) und 50m3 Brauchreserve in der Planung mitberücksichtigt. Mit dem Anschluss an das Reservoir Gubrist mit einer neuen oberen Druckzone werden folgende Verbesserungen für die Gemeinde Unterengst- ringen erzielt: - Verbesserung der Druckverhältnisse in den Liegenschaften der Sparren- bergstrasse, insbesondere Gewährleistung einer zonenkonformen Lösch- wasserversorgung. - Anschluss des Gutes Sparrenberg und des Gutes Sonneberg, die derzeit über private Wasserversorgungen versorgt werden, an die öffentliche Was- serversorgung - Erstellung einer zweiten Einspeisung in das Reservoir Ischlag und damit Gewährleistung der Versorgungssicherheit dieser Zone. Bauvorhaben Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2017 genehmig- ten die Stimmberechtigten der Gemeinde Unterengstringen einen Projektie- rungskredit für die planerische Weiterbearbeitung des gutgeheissenen Vor- projekts. Das nun vorliegende Bauprojekt vom 16. Juli 2018 beinhaltet im Zusammenhang mit dem Neubau des Reservoirs Gubrist eine neue Reser- voirableitung ab Reservoir Gubrist bis zum Gut Sonnenberg (L= ca.1‘200m). An die Hauptversorgungsleitung werden die Güter Sparrenberg und Sonnenberg sowie die Liegenschaften an der Sparrenbergstrasse an- geschlossen. Im Projekt ist vorgesehen, einen Abgabeschacht mit Wasser- zähler für die einzelnen Ferienhäuser zu erstellen. Die Löschwasserreserve der oberen Druckzone Unterengstringen wird neu im Reservoir Gubrist ausgeschieden. Somit verfügt das Reservoir Ischlag neu über eine Brauchreserve von 500m3 (350m3 + 150m3). Parallel zur neuen Reservoirzuleitung wird die bestehende Reservoir Zu- und Entnah- meleitung aus dem Jahr 1936 ins Reservoire Ischlag ersetzt. 26
Im Zusammenhang mit dem Anschluss des Gutes Sparrenberg und des Gutes Sonnenberg an die Hauptversorgungsleitung können die beiden pri- vaten Quellen für die öffentliche Wasserversorgung genutzt werden. Sie werden neu zum Reservoir Ischlag geführt. Oberhalb des Reservoires Ischlag wird eine neue Sammelbrunnenstube gebaut, in dem die erwähnten Quellen Sparrenberg und Sonnenrain sowie die eigenen Quellen Moss, Chuebrünneli und Ob Tannen gesammelt und in das Reservoir Ischlag geleitet wird. Zurzeit werden Verhandlungen zwischen der Gemein- de Unterengstringen und den Eigentümern der privaten Quellen Sparren- berg und Sonnenberg über eine mögliche Übernahme der Quellen geführt. Im Reservoir Ischlag wird nebst diversen Armatureneinbauten auch die be- stehende UV-Anlage durch eine neue Anlage Aquafides AF300T ersetzt, damit die Anforderungen an die Trinkwasserversorgungsanlage wieder auf den neusten Stand der Technik gebracht wird und den heutigen Anforde- rungen entspricht. Entlang der neuen Reservoirableitung vom Reservoir Gubrist bis zum Gut Sonnenberg werden 6 neue Hydranten für die Löschwasserversorgung vor- gesehen. Die Hauptpositionen dieses Bauvorhabens setzen sich wie folgt zusammen: Kostengenauigkeit +/- 10% Kostenbasis Unternehmersubmissionen Mai/Juni 2018 Anlage / Bauteil Total in Franken Leitungsbau obere Druckzone 1‘170‘000 Reservoir Ischlag 94‘000 Sammelbrunnenstube 108‘000 Quellensanierung Sparrenberg 55‘000 Fernsteuerungsanlagen 77‘000 Nebenkosten 25‘000 Technische Bearbeitung 150‘000 Mehrwertsteuer 7.7% / Rundung 130‘000 Gesamttotal 1‘809‘000 Die Kosten des Bauprojektes der Gemeinde Unterengstringen von Fr. 1‘809‘000.00 inkl. MWST fallen vollumfänglich zu Lasten der Gemeinde Unterengstringen. Die Aufteilung der Baukosten gemäss Bauprojekt vom 16.Juli 2018 der Firma Hetzer, Jäckli und Partner AG in Uster stellen sich wie folgt zusammen: - Neubau Reservoir Gubrist Fr. 539‘250.00 inkl. MWST - Neubau Hochzone Unterengstringen Fr. 1‘809‘000.00 inkl. MWST Total Fr. 2‘348‘250.00 inkl. MWST Diese Kosten gehen zu Lasten der Wasserversorgung Unterengstringen und werden für das Jahr 2019 / 2020 budgetiert. 27
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Anträge Der Gemeinderat stellt der Gemeindeversammlung die Anträge: a) die Zustimmung zum Neubau Reservoir "Gubrist", Weiningen, inkl. seinen betriebsnotwendigen Anlagen/Ausstattungen zwecks Belie- ferung der Wasserversorgungen von Weiningen und Unterengstrin- gen mit Trink-/Brauch-/Löschwasser und Genehmigung eines hier- für benötigten Kostenanteils in der Höhe von (brutto) Fr. 539‘250.00 sowie eines Zusammenarbeitsvertrages 1. Zwecks Bewerkstelligung einer einwandfreien Versorgung der hochge- legenen Siedlungsgebiete von Weiningen und einem Teilgebiet von Unterengstringen mit Trink-, Brauch- und Löschwasser, wird nach den Vorgaben des hierfür erstellten Bauprojekts vom 16. Juli 2018 auf dem Hügelzug des Gubrists im Gebiet "Holeeberen" (Grundstück Kat.-Nr. 3307 [alt Kat.-Nr. 2675]), Weiningen, ein neues Reservoir inklusive seiner betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen realisiert. 2. Von den für die Umsetzung von Ziff. 1 resultierenden Ausgaben im Umfang von insgesamt Fr. 3‘870‘000.00 wird Kenntnis genommen. Die Summe der diesbezüglich zu genehmigenden Kredite erhöht oder ermässigt sich entsprechend der Entwicklung der Teuerung nach Baupreisindex zwischen Juli 2018 (Baupreisindex Hochbau 98.9 / Baupreisindex Tiefbau 99.7 [Oktober 2015 = 100]) und der effektiven Ausführung der Bauarbeiten. 3. Unter Vorbehalt einer sachlich gleichlautenden Beschlussfassung durch die Gemeinde Weiningen, genehmigt die Gemeinde Unterengst- ringen für die Umsetzung von Ziff. 1 einen Kostenanteil von Fr. 539‘250.00 zulasten der Investitionsrechnung der Gemeinde Un- terengstringen. Hierbei handelt es sich um einen Bruttobetrag, das heisst ohne Abzug allfälliger Staatsbeiträge. 4. Der unter den Gemeinderäten Weiningen und Unterengstringen abge- schlossene Zusammenarbeitsvertrag betreffend "Neubau und an- schliessender Betrieb des Reservoirs Gubrist, Weiningen, mit Abgabe von Trink-, Brauch- und Löschwasser aus diesem Reservoir in die Lei- tungsnetze der Wasserversorgungen von Weiningen und Unterengst- ringen", wird genehmigt. 29
b) Anschluss der Wasserversorgung Unterengstringen mit einer oberen Druckzone an das neue Reservoir "Gubrist" Weiningen, Projektierungskredit 1. Für den Anschluss der oberen Druckzone Unterengstringen an das neue Reservoir "Gubrist" in Weiningen, die neue Reservoirzuleitung bis ins Reservoir Ischlag inkl. Ersatz der Zu- und Entnahmeleitung aus dem Jah- re 1936, die Sammelbrunnstube, Quellenfassungen und Sanierung der Quelle Sparrenberg und Fernsteuerungsanlagen wird unter Vorbehalt der Genehmigung des Baukredites der Gemeinde Weiningen für den Neu- bau Reservoir "Gubrist", Weiningen, ein Investitionskredit von Fr. 1‘809‘000.00. genehmigt. Die beiden Vorlagen a) und b) zusammen ergeben somit einen Baukredit von Fr. 2‘348‘250.00. Unterengstringen, 17.September 2018 NAMENS DES GEMEINDERATES Der Präsident: Der Schreiber: Simon Wirth Jürg Engeli 30
Rechnungsprüfungskommission RPK 8103 Unterengstringen Antrag des Gemeinderates W1.12.15.15 an die Gemeindeversammlung: a) die Zustimmung zum Neubau Reservoir „Gubrist“, Weiningen, inkl. seinen betriebs- notwendigen Anlagen/Ausstattungen zwecks Belieferung der Wasserversorgungen von Weiningen und Unterengstringen mit Trink-/Brauch-/Löschwasser und Genehmi- gung eines hierfür benötigten Kostenanteils in der Höhe von (brutto) Fr. 539‘250.00 sowie eines Zusammenarbeitsvertrages und b) die Zustimmung zum Neubau einer oberen Druckzone, mit allen dazugehörenden Komponenten und Bauten, für den Anschluss der Wasserversorgung Unterengstrin- gen an das Reservoir „Gubrist“, Weiningen, von Fr. 1‘809‘000.00 (Gesamtkosten = Fr. 2‘348‘250.00) Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die RPK hat den vorliegenden Antrag des Gemeinderates geprüft. Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass der Antrag • finanzrechtlich zulässig, • rechnerisch richtig, • finanziell angemessen ist. Die RPK empfiehlt der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018 das Gesamt- budget von Fr. 2‘348‘250.00 für den Neubau Reservoir und den Neubau einer oberen Druckzone anzunehmen. Der Präsident Der Aktuar Ricardo Zimmermann Urs Attinger Unterengstringen, 31. Oktober 2018 31
2. Genehmigung von neuen, unbefristeten Stellen für die Gemeinde- verwaltung 1 Vollzeitstelle Kanzlei (100 Stellenprozente), 1 Vollzeitstelle Fi- nanzen (100 Stellenprozente), sowie zusätzliche 20 Stellenprozente (Ausgleichsbereinigung bei Bauamt, Sozialdienst und Bibliothek), insgesamt 2,2 Vollzeitstellen (220 Stellenprozente) Referent: Herr Gemeindepräsident Simon Wirth Bericht Genehmigung von neuen, unbefristeten Stellen für die Gemeindever- waltung Ausgangslage Die Verwaltung der Gemeinde Unterengstringen funktioniert nicht optimal. Die Analyse der Situation zeigt, dass vor allem in zwei Abteilungen, der Kanzlei und der Finanzabteilung personelle Engpässe bestehen, welche durch die anstehende vorzeitige Pensionierung des Gemeindeschreibers und die Einführung von neuen Finanzrichtlinien (HRM2) verstärkt werden. Der Arbeitsaufwand kann gegenwärtig nur mit Überstunden bewältigt wer- den, wo möglich sind Springer eingesetzt worden. Springerlösungen sind teuer und die eingesetzten Personen stehen nicht für längere Zeit zur Ver- fügung. In der Finanzabteilung, welche zurzeit mit einer Vollstelle (entsprechend 100 Stellenprozenten) dotiert ist, besteht bei völliger Überlastung keine Stellvertretungsmöglichkeit. Zudem kommt der gegenwärtige Stelleninhaber in den nächsten Jahren ins Pensionsalter. In drei weiteren Abteilungen (Bau, Sozialdienst und Bibliothek) stehen mar- ginale Änderungen an, bzw. wurden durch teilweise Kompensation vollzo- gen. Um die wachsende Zahl der Berufsbeistandschaften für die Stadt Schlieren, gegenwärtig rund 100 Fälle, zu bewältigen, wurde durch interne Zuweisung die Anzahl Vollzeitstellen für Schlieren von 3.1.auf 3.2 Vollzeitstellen erhöht. Die Berufsbeistandschaften werden von der Stadt Schlieren so vergütet, dass sich der Aufwand – neben den unseren, rund 20 Fällen für Unterengst- ringen – lohnt und so die 3.2 Vollzeitstellen über die Vergütung auch bezahlt sind. Von 3.8 Vollzeitstellen für Berufsbeistandschaften werden 0.6 Vollzeit- stellen für die eigenen Fälle benötigt. 33
Damit wieder ein normal funktionierender, effizienter Verwaltungsbetrieb gewährleistet werden kann, sind aus heutiger Sicht folgende Massnahmen gegenüber dem bewilligten Stellenplan notwendig: Stellenprozente bisher neu Kanzlei, inkl. Gemeindeschreiber 200 +100 300 Bauamt 80 +20 100 Einwohnerkontrolle 160 +10 170 Finanzen 100 +100 200 Steuerverwaltung 250 250 Verwaltung Allg. 230 -10 220 Sozialdienst/Beistandschaft, total 550 -10 540 davon: Beistandschaft Schlieren 310 320 Beistandschaft Unterengstringen 60 60 Total 370 380 Werkdienst 400 400 Bibliothek 170 +7.5 177.5 TOTAL 2'140 +217.5 2’357.5 Vollstellen 21.4 + 2.2 23.6 Es ist uns klar, dass die Schaffung von zusätzlichen Stellen in der Verwal- tung nicht ohne gründliche Abklärungen beantragt werden sollen. Der Ge- meinderat setzt sich das Ziel einer effizienten und gut funktionierende Ge- meindeverwaltung mit einem Team von motivierten Mitarbeitern. Um dies zu erreichen, soll nur die Anzahl Stellen zur Verfügung stehen, welche zur Zielerreichung notwendig sind. Nach eingehender Analyse sieht der Gemeinderat die Notwendigkeit, zu- sätzliche 2,2 Vollstellen (entsprechend 220 Stellenprozenten) zu schaffen, um das gesetzte Ziel zu erreichen. 34
Innerhalb der nächsten zwei Jahre wird der Gemeinderat der Gemeinde- versammlung darüber Rechenschaft ablegen, ob das Ziel erreicht wurde, ob allenfalls auch auf Stellenprozente durch Abgänge verzichtet werden konnte, oder ob durch heute nicht abschätzbare Aufgaben eine zusätzliche Erhöhung beantragt werden muss. Ein Vergleich mit Verwaltungen umliegender Gemeinden sieht folgender- massen aus: Stellenprozente Einwohner Weiningen 2'090 4’800 Geroldswil 2'600 4’900 Oberengstringen 3'750 6’200 Uitikon 2'520 4’250 Unterengstringen 1'660 3’820 (ohne Beistandschaft Schlieren und Bibliothek) Bezogen auf die Kanzlei: Stellenprozente Weiningen 230 Geroldswil 300 Oberengstringen 355 Uitikon 260 Unterengstringen 200 Quervergleiche bei der Kanzlei sind schwierig, weil jede Gemeinde- verwaltung in diesem Bereich individuell strukturiert ist. Seit mindestens 1998 ist die Kanzlei in Unterengstringen neben dem Ge- meindeschreiber mit einem Mitarbeitenden besetzt (entsprechend 200 Stel- lenprozenten). Die Gemeinde ist seit dieser Zeit gewachsen, nämlich von 2'640 Einwohner auf demnächst 4'000 Einwohner. Zudem bewältigt unsere Kanzlei das Sekretariat für das Polizeiwesen, das Gesundheitswesen mit zunehmendem Aufwand für die Pflegefinanzierung, das Einbürgerungswe- sen und die Ausbildung der Lernenden. 35
Bezogen auf die Finanzabteilung: Stellenprozente Weiningen 280 Geroldswil 350 Oberengstringen 280 Uitikon 200 Unterengstringen 100 Seit 1986 haben wir in der Finanzabteilung unverändert eine einzige Voll- zeitstelle mit unserem langjährigen Finanzverwalter. Auch in diesem Be- reich hat der Arbeitsaufwand stark zugenommen. Vergleichbare Gemein- den verfügen in der Finanzabteilung längstens über 2 oder mehr Mitarbei- ter. Die Umstellung auf das neue Rechnungslegungsmodell HRM2 konnte nur mit teuren Springern gelöst werden. Die Stelle ist stark überlastet und eine Stellvertretung fehlt. Zudem muss in absehbarer Zeit eine Nachfolgeregelung in Betracht gezo- gen werden, weil der jetzige Stelleninhaber in das Pensionsalter kommt. Antrag Der Gemeinderat stellt der Gemeindeversammlung den Antrag: 1. Die neuen Stellen, nämlich 1 Vollzeitstelle (100 Stellenprozent) für die Kanzlei und 1 Vollzeitstelle für die Finanzverwaltung (100 Stellenpro- zente), sowie zusätzliche 20 Stellenprozente (Ausgleichsbereinigung bei Bauamt, Sozialdienst und Bibliothek), insgesamt 2,2 Vollzeitstellen (220 Stellenprozente) zu genehmigen. Unterengstringen, 01. Oktober 2018 NAMENS DES GEMEINDERATES Der Präsident: Der Schreiber: Simon Wirth Jürg Engeli 36
Rechnungsprüfungskommission RPK 8103 Unterengstringen Antrag des Gemeinderates P1.15.11 an die Gemeindeversammlung: Die neuen Stellen, nämlich 1 Vollzeitstelle (100 Stellenprozente) für die Kanzlei und 1 Vollzeitstelle für die Finanzverwaltung (100 Stellenprozente), sowie zusätzlich 20 Stellenprozente (Ausgleichsbereinigung bei Bauamt, Sozialdienst und Bib- liothek), insgesamt 2.2 Vollzeitstellen (220 Stellenprozente) zu genehmigen. Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die RPK hat den vorliegenden Antrag des Gemeinderates geprüft. Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass der Antrag • finanzrechtlich zulässig, • rechnerisch richtig, • finanziell angemessen ist. Die RPK empfiehlt der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018 die Erhöhung des Personalbestands der Gemeindeverwaltung um 2.2 Vollzeitstellen (220 Stellen- prozente) anzunehmen. Der Präsident Der Aktuar Ricardo Zimmermann Urs Attinger Unterengstringen, 31. Oktober 2018 37
3. Genehmigung Voranschlag 2019 für die Einheitsgemeinde und Festsetzung des Steuerfusses bei unverändert 84 % Referent: Herr Gemeinderat Marcel Balmer Bericht Genehmigung des Budgets 2019 der Politischen Gemeinde Un- terengstringen und Festsetzung des Steuerfusses bei unverändert 84 %. Ausgangslage Der Voranschlag 2019 der Politischen Gemeinde Unterengstringen (Ein- heitsgemeinde) präsentiert sich bei einem Aufwand von CHF 21‘299’900 und einem Ertrag von CHF 9'707’900 zuzüglich Anteil or- dentliche Steuern von CHF 10‘752‘000 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 840’000 (Vorjahr: Ertragsüberschuss von CHF 366‘400). Der 100 % Steuerertrag wird mit CHF 12'800'000 (Vorjahr: CHF 12‘300‘000 Mio.) bud- getiert. Die Investitionsrechnung sieht im Verwaltungsvermögen bei Ausgaben von CHF 3‘647‘700 und Einnahmen von CHF 250'000 Nettoinvestitionen von insgesamt CHF 3‘397‘700 vor. Im Finanzvermögen sind keine Investitionen vorgesehen. Es wird auf die ausführlichen Erläuterungen im Anhang zum Voranschlag 2019 verwiesen. Antrag Der Gemeinderat stellt der Gemeindeversammlung den Antrag: 1. Der Voranschlag 2019 der Politischen Gemeinde Unterengstringen (Einheitsgemeinde) wird unter Festsetzung des Steuerfusses bei un- verändert 84 % genehmigt. 39
Politische Gemeinde Unterengstringen Budget 2019 - Erläuterungen Kurzinformationen zum Traktandum Am 1. Januar 2018 traten das neue kantonale Gemeindegesetz und die dazuge- hörende Gemeindeverordnung in Kraft. Gemäss den Schlussbestimmungen zum Gemeindegesetz haben die Gemeinden auf den 1. Januar des auf die Inkraftsetzung des Gesetzes folgenden Jahres eine Eingangsbilanz zu erstellen und die Rech- nungslegung gemäss HRM2 einzuführen. Dies ist somit der 1. Januar 2019. Die neue Gemeindegesetzgebung schafft die Grundlage, dass Gemeinden ihre Or- ganisation und Haushaltsführung zeitgemäss ausgestalten können. Dabei werden unter anderem auch die Rechnungslegungsvorschriften an schweizweit geltende Standards für öffentliche Gemeinwesen angepasst. Im 2018 erfolgt die Budgetierung des Voranschlages 2019 erstmalig nach den Grundsätzen der neuen Rechnungslegung. Zudem muss die Nachführung des Vor- anschlages 2018 nach der neuen Rechnungslegung sichergestellt sein, damit die geforderte Vergleichbarkeit zum Vorjahr gegeben ist. 1 GESAMTERGEBNIS BUDGET 2019 BUDGET 2018 Gesamtaufwand CHF 21'299'900 CHF 20'339'000 Gesamtertrag CHF 20'459'900 CHF 20'705’400 Aufwandüberschuss CHF 840’000 Ertragsüberschuss CHF 366’400 2 ENTWICKLUNG EIGENKAPITAL Stand 1.1.2018 CHF 9'471’000 Ergebnis Rechnung 2018 CHF + 400'000 (gemäss Hochrechnung) Finanzausgleich 2019 CHF + 693'000 (Abgrenzungen via Eigen- kapital) Ergebnis Budget 2019 CHF - 840’000 Stand 31.12.2019/1.1.2020 CHF 9’724’000 Dabei gilt giltes eszuzubeachten, beachten,dass es es dass sich hierhier sich um um lediglich eine eine lediglich «rein«rein rechnerische» rechneri- Grösse handelt. sche» Grösse Die im nächsten handelt. Die imJahr vorzunehmende nächsten Bilanzanpassung Jahr vorzunehmende bringt Bilanzan- verschiedene passung bringtUmschichtungen innerhalb des Verwaltungsvermögens, verschiedene Umschichtungen innerhalb des eine Neu Verwal- bewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen tungsvermögens, eine Neubewertung der Liegenschaften im sowie Rückstellungen oder Finanzver- Abgrenzungen. All diese Faktoren mögen sowie Rückstellungen oderwerden sich auf die Abgrenzungen. All Höhe diese des Eigenkapitals Faktoren werden auswirken. sich auf die Höhe des Eigenkapitals auswirken. 40
HRM2 - die wichtigsten Änderungen Bis Jahresrechnung 2018 Ab Budget 2019 Abschreibungen Abschreibungen Degressiv (10 % oder 20 % vom Restbuchwert) Linear (Anschaffungswert geteilt durch Anzahl Abschreibungsdauer meistens kürzer als die der definierten Nutzungsjahre) Nutzungsdauer = Bildung von «stillen» Reserven Je nach Anlagekategorie bewegt sich die Nut- im Verwaltungsvermögen. zungsdauer zwischen 4 Jahren (z. B. Informatik- anlagen) und 50 Jahren (Wasserleitungen/ Kanäle). Abschreibungen (Verbuchung) Abschreibungen (Verbuchung) Gesamthaft in einer eigenen Funktion. Aufgeteilt auf die Funktionen aufgrund dem Anla- ge-bzw. Buchwert. Dadurch erhöht sich der Auf- wand in den betreffenden Funktionen teilweise beträchtlich. Finanz- und Lastenausgleich Finanz- und Lastenausgleich Ohne Periodenabgrenzung. Die Auszahlung oder Mit Periodenabgrenzung. Die erfolgswirksame Abschöpfung wird im Auszahlungsjahr erfolgs- Verbuchung erfolgt in demjenigen Rechnungs- wirksam verbucht. jahr, wo auch die entsprechenden Steuerzahlen aus Grundlage herstammen. Folge: Schwer ver- ständliche und kaum nachvollziehbare Ergebnis- verzerrungen. Eigenkapital Eigenkapital Nur zweckfrei. Zweckfrei und zweckgebunden. Einlagen z.B. in eine finanzpolitische Reserve sind zulässig, so- lange das Budget kein Defizit aufweist. Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen Ohne Anlagenbuchhaltung. Mit Anlagenbuchhaltung. Daraus werden unter anderem künftig die Abschreibungen definiert und berechnet. Hauptaufgabenbereich Finanzen und Steuern Hauptaufgabenbereich Finanzen und Steuern Enthält den Steuer- und Immobilienbereich mit Enthält den reinen Steuer- und Immobilienbe- Verwaltungsaufwand. reich ohne Verwaltungsaufwand. Gemeindeverwaltung Allgemeinde Dienste Enthält: Gemeindeschreiberei, Kanzlei, Bauver- Aufgeteilt in Finanz- und Steuerverwaltung sowie waltung, Finanzverwaltung, Steueramt. übrige allgemeine Dienste. Der Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission empfehlen die Zustim- mung zum Budget 2019 und Festsetzung des Steuerfusses unverändert auf 84 % (Vorjahr 84 %). 3 ANTRAG Das Budget der Politischen Gemeinde Unterengstringen wird genehmigt und der Steuerfuss für das Jahr 2019 auf 84 % festgesetzt. 4 WEISUNG 4.1 Die wirtschaftliche Lage der Gemeinde und ihre mutmassliche Entwick- lung kurz zusammengefasst Der Finanzhaushalt der Politischen Gemeinde ist gesund. Die Rechnungen der beiden letzten Jahre 2016 und 2017 sowie auch das laufende Kalender- jahr werden mit einem Ertragsüberschuss abschliessen. Die Attraktivität der Gemeinde für eine gut durchmischte Bevölkerung mit guten Steuerzahlern soll weiterhin im Zentrum unserer Bestrebungen stehen. Ein räumliches Entwick- lungskonzept dient als strategisches Instrument und Entscheidungshilfe für die 41
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