Wettermeldungen für die Luftfahrt - DWD
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Wettermeldungen für die Luftfahrt Wettermeldungen für die Luftfahrt Handbuch zur Richtlinie Flugwetterdienste 1 - Band Obs Stand: 13.06.2018 Version 2.0 Erstellt: Geprüft: Freigabe: Michael Eckert, WV21 Dr. Adam Wollny, WV22 Günter Rosemann, PB14 Dr. Christoph Leifeld, WV22 Kai Jellinghaus, WV22 Tony Jäckel, AutoMETAR Datum: 15.06.2018 1 http://www.baf.bund.de/DE/Themen/Flugsicherungsorga/Flugmeteorologie/Flugmeteorologie_node.html Seite 1/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt Änderungsdokumentation Revision Geänderte Kapitel/Seiten/ Datum Bearbeiter Dienststelle Änderungsgrund 001 Versionszähler auf 1.0 16.02.2015 Jellinghaus WV22 002 Festlegung eingefügt, welche 18.05.2016 Wollny, Jellinghaus WV22 Wolkenschichten mindestens zu melden sind. (1.3.9) 002 Meldung von SH bei 18.05.2016, Bartels, Jellinghaus AutoMETAR, vollautomatischem 13.09.2016, WV22 Wetterbeobachtungs- und 12.12.2017 Wettermeldedienst mit AWOS ohne Erkennung konvektiver Wolken nicht erlaubt (1.3.8) 002 (CC) = Kennzeichnung von 18.05.2016 Jellinghaus WV22 CB/TCU auch in Tabellen eingefügt (1.2, 1.3.9) 002 Windrichtung stets 27.05.2016, Wetter, Jellinghaus WV22 rechtweisend auf geografisch 06.06.2017 Nord bezogen (1.3.5, 2.4, 3.5.1) 002 Hinweis auf Wegfall des 27.05.2016 Jellinghaus WV22 Pistenzustandes im METAR/SPECI(?) zum 05.11.2020 (1.2, 1.3.13.3, 5.5) 002 Voraussetzung „Bei 13.09.2016 Helfrich, Jellinghaus WV22 wolkenlosem Himmel“ für NSC entfernt (diese war durch Wegfall von SKC bedingt und als Hinweis auf NSC als Ersatz gedacht) (1.3.9) 002 Umgang mit per Sensor 13.09.2016, Bartels, Rosemann, WV2 Ost, festgestelltem w´w´ (1.3.8) 12.12.2017 Wollny, Jellinghaus PB14, WV22 002 UP nur bei 13.09.2016, Bartels, Jäckel, AutoMETAR, vollautomatischem 12.12.2017 Wollny, Jellinghaus WV22 Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst gestattet (1.3.8, 1.3.13.1) 002 Formulierung zur 13.09.2016, Bartels, Rosemann, PB14, Verwendung von 12.12.2017 Wollny, Jellinghaus AutoMETAR, Schlüsselwort AUTO in WV22 METAR/SPECI angepasst (1.3.4) 002 Formulierung zur 13.09.2016 Jellinghaus WV22 Verwendung von NCD angepasst (1.3.9) 002 Meldungsbedingung für 27.10.2016, Jellinghaus WV22 Sandsturm sowie 12.06.2018 zugehörige Intensitätsstufen eingefügt (1.3.8) 002 Genauere Regelungen zur 27.10.2016, Jäckel, Helfrich, AutoMETAR, Meldung von vergangenem 03.03.2017, Wollny, Jellinghaus WV22 signifikanten Wetter 01.06.2017, REw´w´ (1.3.13.1) 15.01.2018, 20.04.2018 002 Formulierung zum 27.10.2016 Jellinghaus WV22 Abweichen von Seite 2/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt Meldeterminen bei Notfällen entfernt, da an anderer Stelle (bei Regionalflugplätzen: Vereinbarungen mit ATS- Providern und/oder neue Verträge mit Flugplatzunternehmern) geregelt (1.1) 002 Nennung des 27.10.2016, Wollny, Jellinghaus WV22 automatischen 10.10.2017 Kontrollverfahrens inkl. Korrekturaufforderung per FAX/E-Mail bei formalen Fehlern im METAR (1.1) 002 Abschnitt zu RMK eingefügt 27.10.2016, Wollny, Jellinghaus WV22 (1.3.13.5) 12.07.2017, 10.10.2017 002 TREND und RMK in 27.10.2016 Jellinghaus WV22 METAR-Template (1.2) aufgenommen 002 Als Quellen WMO-Nr.8 und 23.11.2016 Wetter, Jellinghaus WV22 ICAO-DOC 9377, ICAO- 14.03.2017 EUR Doc 013 aufgenommen (Allgemeines) 002 Anpassung der TAF- 23.11.2016 Eckert, Jellinghaus WV21, WV22 Zuständigkeiten und 13.03.2017 Gültigkeitslängen (5.8) 002 CAVOK in MET REPORT / 03.03.2017 Wollny, Jellinghaus WV22 SPECIAL (2.7) 002 Abschnitt zur 30.03.2017 Wollny, Jellinghaus WV22 Windscherung (1.3.13.2) umformuliert, Kennung L/C/R bei parallelen Pisten ergänzt, Mehrfachnennung der Gruppe entfernt 002 „Disclaimer“ zur 30.03.2017 Jellinghaus WV22 Interpretation von Wettermeldungen gemäß ICAO Annex 3 Chapter 2 2.2.7 unter „Allgemeines“ eingefügt 002 Gemäß ICAO Annex 3 APP 17.05.2017 Projekt AutoMETAR, AutoMETAR, 3-27 und 28(Ranges) sind Jellinghaus WV22 Wolkenuntergrenzen bis 10000ft zu melden (1.3.9) 002 Meldung der 06.06.2017 Helfrich, Wollny, WV22 Intensitätsstufe bei GR/GS Jellinghaus alleine entfernt, da GR/GS immer mit SH/TS auftreten und zu melden sind (1.3.8) 002 Erläuterungen zu SPECI- 06.06.2017, Wollny, Jellinghaus WV22 Kriterien für RVR und 28.06.2017, Ceiling angepasst: Beruhen 15.09.2017, auf Vereinbarung DWD- 13.12.2017 DFS, lokale Abweichungen gemäß ICAO Annex 3 u. Seite 3/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt ICAO EUR Doc 013 grundsätzlich möglich (1.4.1, 5.10) 002 Kriterien zur Bestimmung 06.06.2017 Rudersdorf, TI21, WV22 von –PL,PL,+PL anhand Jellinghaus Flüssigwasseräquivalent eingefügt, Fußnote zur Vorläufigkeit der Tabelle entfernt (5.2) 002 Fußnote zu RVR-SPECI 28.06.2017 Krecht, Salzinger, TI23, WV22 Schwellenwerten 75 m und Jellinghaus 125 m umformuliert (1.4.1, 5.10) 002 Verwendung von CLRD 28.06.2017, von Bargen, Wollny, AutoMETAR, bei Meldung des 30.05.2018 Jellinghaus WV22 Pistenzustandes eingefügt (5.5) 002 Formulierung zu NSC und 11.07.2017, Rosemann, Wollny, PB14, WV22 zur Meldung von 16.-19.01.2018 Jellinghaus signifikanten Wolken angepasst (1.3.9) 002 Abschnitt „Kriterien für die 22.09.2017 Jellinghaus WV22 Ausgabe von Sonderwettermeldungen (SPECIAL)“ eingefügt (2.10) 002 Überarbeitung der 04.10.2017, Wollny, Jellinghaus WV22 Abschnitte zu MET 10.-12.10.2017 REPORT / SPECIAL (2), 13.12.2017, z.T. entsprechende kleinere 15.- Anpassungen des 19.01.2018, Abschnittes METAR (1) 20.04.2018, 12.06.2018 002 Hinweis auf Einführung 12.12.2017, Bartels, Jäckel, AutoMETAR, ASDUV/AWOS_Auto- 26.04.2018 Wollny, Jellinghaus WV22 Klassen, Definition von teil- und vollautomatisch (Allgemeines) 002 Einfügen von Beispielen für 12.12.2017 Rosemann, Wollny, PB14, WV22 die Verschlüsselung des Jellinghaus Bodenwindes (1.3.5) 002 Umgang mit per Sensor 12.12.2017 Jäckel, Wollny, AutoMETAR, festgestellter Sichtweite Jellinghaus WV22 (1.3.6) 002 SPECI-Kriterium 12.12.2017 Rosemann, Wollny, PB14, WV22 TS-VCTS eingefügt (1.4.1) Jellinghaus 002 Konkretisierung zur 13.12.2017 Bartels, Wollny, AutoMETAR, Meldung der Bewölkung bei Jellinghaus WV22 Verwendung von AUTOMETAR-Systemen (1.3.9) 002 Konkretisierung zur 13.12.2017 Rosemann, Wollny, PB14, WV22 Meldung der Vertikalsicht Jellinghaus (1.3.9) 002 Korrektur REw´w´= 13.12.2017 Bartels, Rosemann, AutoMETAR, „vergangene signifikante Wollny, Jellinghaus PB14, WV22 Wettererscheinungen seit der letzten METAR- Seite 4/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt Meldung“ (1.3.13) 002 Meldung von Vulkanasche 13.12.2017 Bartels, Wollny, AutoMETAR, (VA) entsprechend DWD- Jellinghaus WV22 internem Vermerk (WV2/45.10) gestrichen (1.3.8, 1.3.13.1, 2.2.8, 5.1, 5.3) 002 In Tabelle TAF- 13.12.2017 Eckert, Jellinghaus WV21, WV22 Zuständigkeiten und Gültigkeitslängen (5.8) Spalte „Anzahl pro Tag“ gestrichen, da hohe Fluktuation bei den Regionalflugplätzen 002 SPECI-Kriterien für 13.12.2017 Rosemann, Wollny, PB14, WV22 Vertikalsicht analog 5.10 in Jellinghaus 1.4.1 eingefügt, in 5.10 1500 FT nur für Ceiling 002 Umgang mit per Sensor 14.12.2017 Jellinghaus WV22 festgestelltem Bedeckungsgrad und Wolkenuntergrenze (1.3.9) 002 Stufen bei Meldung von 14.12.2017 Wollny, Jellinghaus WV22 Ceiling und Vertikalsicht im MET REPORT eingefügt (2.2.5) 002 SPECI-Kriterien Tabelle 20.12.2017 Helfrich, Wollny, WV22 (5.10) wieder auf Jellinghaus Hochformat umgestellt 002 Bezeichnung des TREND 20.12.2017 Eckert, Wollny, WV21, WV22 einheitlich wie DVO(EU) Jellinghaus 2017/373: „Wettervorhersage für die Landung“ (1.3, 1.3.1, 1.3.13.4, 2.2, 2.2.10) 002 Beschreibung der 08.01.2018 Rosemann, PB14, WV22 Bedingungen für die Jellinghaus Meldung der Windrichtungsschwankung direkt im Anschluss an VRB-Bedingungen, kürzerer Mittelungszeitraum bei markanter Windänderung eingefügt (1.3.5) 002 Korrektur: Meldung von 08.01.2018 Rosemann, Wollny, PB14, WV22 Windböen auch bei Jellinghaus markanter Windänderung immer mit Bezug auf den gesamten 10-Min. Zeitraum (1.3.5) 002 Formulierung eingefügt 16.01.2018 Bartels, Wollny, AutoMETAR, zum optionalen Wegfall von Jellinghaus WV22 VCTS bei gleichzeitiger Meldung eines Gewitters bei w´w´ (1.3.8) 002 Formulierung zur SPECI- 16.01.2018 Wollny, Jellinghaus WV22 Auslösung bei Böen überarbeitet (1.4.1) Seite 5/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt 002 Erwähnung von METAR 16.01.2018 Wollny, Jellinghaus WV22 COR verschoben bzw. überarbeitet (1.2, 1.3.1, 1.3.4) 002 Hinweis auf Basis- 19.01.2018 Wollny, Jellinghaus WV22 Dokument DVO (EU) 2017/373 eingefügt (Allgemeines) 002 Sichtweite: 20.04.2018 Jäckel, Wollny, AutoMETAR, Erläuterungen zum Jellinghaus WV22 manuellen/automatischen Betrieb, Neustrukturierung des Abschnittes (1.3.6) 002 Abschnitt zum 20.04.2018 Jäckel, Wollny, AutoMETAR, gegenwärtigen Wetter Jellinghaus WV22 nahezu komplett überarbeitet wg. Anforderungen durch AutoMETAR (1.3.8) 002 Ergänzungen zur 20.04.2018 Jäckel, Wollny, AutoMETAR, Wolkengattung bei Jellinghaus WV22 Sensorbestimmung u. im vollautomatischen Betrieb (1.3.9) 002 Anpassungen REw´w´ wg. 20.04.2018 Jäckel, Wollny, AutoMETAR, Anforderungen durch Jellinghaus WV22 AutoMETAR (1.3.13.1) 002 Abschnitt TAF weitgehend 20.04.2018 Jäckel, Wollny, AutoMETAR, gestrichen, da keine Jellinghaus WV22 Wettermeldung, sondern Wettervorhersage (3, 5.7, 5.8, 5.9) 002 w´w´ in Tabelle 5.2 an neue 20.04.2018 Jäckel, Wollny, AutoMETAR, Regelungen angepasst Jellinghaus WV22 002 SPECI-Kriterien an neue 20.04.2018 Jäckel, Wollny, AutoMETAR, w´w´-Regelungen Jellinghaus WV22 angepasst 002 Umsetzungsfrist zur 20.04.2018 Wollny, Jellinghaus WV22 Erstellung von MET REPORT / SPECIAL eingefügt (2.1) 002 SPECI / SPECIAL COR 26.04.2018 Wollny, Jellinghaus WV22 nicht zulässig + Streichen SPECI-Kriterium „Bei außergewöhnlichem Vorfall / Flugunfall“ (1.4, 5.10) 002 SPECI bei Verbesserung 26.04.2018 Wollny, Jellinghaus WV22 nur bei 10 Min. Anhalten der Verbesserung – gemäß jourfixe WV2-AutoMETAR 15.12.2016 (1.4.1) 002 Diverse Korrekturen nach 23.05.- Rosemann, Jäckel, PB14, abschließender Prüfung 13.06.2018 Wollny, Jellinghaus AutoMETAR, WV22 002 Versionszähler auf 2.0 13.06.2018 Wollny, Jellinghaus WV22 Seite 6/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt Inhaltsverzeichnis Allgemeines ................................................................................................................................. 9 1. METAR / SPECI .............................................................................................................11 1.1 Allgemeine Bemerkungen.............................................................................................11 1.2 Aufbau .........................................................................................................................11 1.3 Schlüsselgruppen .........................................................................................................14 1.3.1 Schlüsselname METAR, SPECI...................................................................................14 1.3.2 Internationale Buchstabenortskennung der ICAO (CCCC) ..........................................14 1.3.3 Monatstag der Beobachtung und Beobachtungszeit (YYGGggZ) ................................15 1.3.4 Kenngruppen COR, NIL und AUTO ............................................................................15 1.3.5 Bodenwind (dddffGfmfmKT dndndnVdxdxdx ) ................................................................15 1.3.6 Sichtweite (VVVV VNVNVNVNDV) ................................................................................18 1.3.7 Pistensichtweite RVR (RDRDR[L,C,R]/VRVRVRVRi) ........................................................20 1.3.8 Gegenwärtiges Wetter (w´w´) ..................................................................................21 1.3.9 Bewölkung (NsNsNshshshs (CC) oder VVhshshs oder NSC oder NCD) .............................27 1.3.10 CAVOK ....................................................................................................................30 1.3.11 Luft- und Taupunkttemperatur (T'T'/Td'Td') .............................................................30 1.3.12 Luftdruck (QPHPHPHPH) .............................................................................................30 1.3.13 Ergänzende Informationen ......................................................................................31 1.3.13.1 Vergangenes signifikantes Wetter (REw´w´) ............................................................... 31 1.3.13.2 Angaben über Windscherung (WS RDRDR oder WS ALL RWY) .................................... 34 1.3.13.3 Pistenzustand (RDRDR/ERCReReRBRBR) ........................................................................... 34 1.3.13.4 Wettervorhersage für die Landung Entwicklungsvorhersage (TREND) ...................... 34 1.3.13.5 Bemerkung (RMK) ....................................................................................................... 34 1.4 Sonderwettermeldungen SPECI ....................................................................................35 1.4.1 Kriterien für die Ausgabe .........................................................................................35 2. MET REPORT / SPECIAL.................................................................................................38 2.1 Allgemeine Bemerkungen.............................................................................................38 2.2 Aufbau .........................................................................................................................38 2.3 Schlüsselgruppen .........................................................................................................41 2.3.1 Schlüsselname - ICAO-Ortskennung - Datum / Zeitgruppe - AUTO .............................41 2.3.2 Bodenwind ..............................................................................................................41 2.3.3 Horizontale Sichtweite am Boden ............................................................................42 2.3.4 RVR, Gegenwärtiges Wetter.....................................................................................43 2.3.5 Bewölkung, Ersatzgruppe CAVOK ............................................................................44 2.3.6 Luft- und Taupunkttemperatur ................................................................................45 2.3.7 Luftdruck.................................................................................................................46 2.3.8 Ergänzende Informationen ......................................................................................46 2.3.8.1 Signifikante Wettererscheinung .................................................................................. 47 2.3.8.2 Vergangenes signifikantes Wetter (REw´w´) ............................................................... 48 2.3.8.3 Wettervorhersage für die Landung (TREND) .............................................................. 48 Seite 7/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt 2.4 Kriterien für die Ausgabe von SPECIAL ..........................................................................48 3. TAF ..............................................................................................................................49 3.1 Allgemeine Bemerkungen.............................................................................................49 3.2 Zuständigkeiten ...........................................................................................................49 3.3 Gültigkeit und Ausgabezeiten .......................................................................................49 3.4 Aufbau .........................................................................................................................50 3.5 Schlüsselgruppen .........................................................................................................51 3.5.1 Bodenwind ..............................................................................................................51 3.5.2 Sichtweite ...............................................................................................................51 3.5.3 Wettererscheinungen ..............................................................................................52 3.5.4 Bewölkung ..............................................................................................................52 3.5.5 Vertikalsicht ............................................................................................................53 3.5.6 Änderungsgruppen ..................................................................................................53 3.5.6.1 Zeitkenngruppen, Grundzustand, Änderungsgruppen ............................................... 54 3.5.6.2 Wahrscheinlichkeitsaussage PROBC2C2 TEMPO YYGG/YeYeGeGe ................................ 55 3.5.7 Berichtigung (COR, AMD) .........................................................................................55 4. Besonderheiten an internationalen Verkehrsflughäfen .................................................56 5. Anlagen .......................................................................................................................57 5.1 WMO - Tabelle 4678 "Luftfahrtrelevante Wettererscheinungen" ...................................58 5.1 Tabelle 4678_DWD mit REw`w` "Luftfahrtrelevante Wettererscheinungen" ..................59 5.2 Kriterien zur Bestimmung der Intensitätsstufe fallender Niederschläge .........................61 5.3 Kombinationsmöglichkeiten der w´w´- Gruppen ENTFÄLLT ......................................65 5.4 Umrechnung der Luftdruckwerte von Hektopascal (hPa) in Zoll Quecksilbersäule (inHg) 67 5.5 Pistenzustand (Schlüsselgruppe: RDRDR/ERCReReRBRBR) ...................................................72 5.6 Formblatt für METAR / SPECI-Beobachtungen ...............................................................77 5.7 TAF- Kriterien ENTFÄLLT ...................................................................................78 5.8 TAF- Zuständigkeiten und Gültigkeitslängen ENTFÄLLT ..................................................79 5.9 TAF- Vermittlungszeit, Gültigkeitszeitraum und -dauer ENTFÄLLT ..................................80 5.10 Übersicht über die SPECI-Kriterien in Deutschland ........................................................81 5.11 Vergleich zwischen METAR / SPECI – MET REPORT / SPECIAL .........................................83 Seite 8/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt Der vorliegende Band mit der Versionsnummer 2.0 tritt zum 01.10.2018 in Kraft und ersetzt die Vorgängerversion 1.0. Inhaltliche Änderungen gegenüber der Vorgängerversion sind gelb markiert, Änderungen redaktioneller Art sind aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht kenntlich gemacht. Der Abschnitt 2 zu MET REPORT / SPECIAL wurde komplett überarbeitet, daher wurde innerhalb dieses Abschnitts auf die gelbe Markierung einzelner geänderter Passagen verzichtet. Per E-Mail an luftfahrt@dwd.de können die Herausgeber kontaktiert werden. Allgemeines Die Kenntnis über die Wetterbedingungen an einem Flugplatz trägt wesentlich dazu bei, Starts und Landungen sicher durchführen zu können. Messung und Beobachtung von Wetterelementen und - parametern erfolgen so weit wie möglich innerhalb der für die jeweiligen Phasen des Flugbetriebs maßgeblichen Bereiche. Die Inhalte der Meldungen orientieren sich am Verwendungszweck. Die aus der Flugwetterbeobachtung resultierenden meteorologischen Daten informieren Luftfahrzeugführer, Flugsicherung und andere Nutzer über den Wetterzustand an einem Flugplatz. Sie dienen in erster Linie der Sicherheit des Luftverkehrs bei Start und Landung. Die Flugwetterbeobachtung wird zur meteorologischen Sicherung der Luftfahrt an einem Flugplatz und dessen unmittelbarer Umgebung durchgeführt. Sie ist eine Dienstleistung, deren Erkenntnisse unmittelbar in die Bereitstellung aktueller meteorologischer Informationen und in die Erstellung von Produkten für die Luftfahrt einfließen. Die Mess- und Beobachtungsergebnisse sind Grundlage • für die Entscheidung über die Anfliegbarkeit eines Flugplatzes, • für die Anwendung verschiedener Flugverfahren und für die Durchführung des Flugbetriebes, • für die FVK (Flugverkehrskontrolle) bei der Festlegung der zu benutzenden Piste sowie der Start- und Anflugrichtung, • für den Luftfahrzeugführer zur Berechnung der Endanfluggeschwindigkeit und der Rollstrecke beim Start, • für die Ermittlung der Crosswindkomponente, und ob diese für den jeweiligen Flugzeugtyp noch im zulässigen Bereich liegt, • für die Erstellung von Vorhersagen und Warnungen durch den Flugwetterberatungsdienst, • für die Erstellung von Flugunfallgutachten. Der vorliegende Handbuchband entstand auf Basis folgender Dokumente: • die internationalen Standards und Empfehlungen des ICAO Annex 3, • ICAO Doc 9377 – Manual on Coordination between Air Traffic Services, Aeronautical Information Services and Aeronautical Meteorological Services, ICAO EUR Doc 013 – European Guidance Material on All Weather Operations at Aerodromes, • Guide on Meteorological Observations and Information Distribution Systems at Aerodromes (WMO-No. 731), • Guide to Meteorological Instruments and Methods of Observation (WMO-No. 8), • Manual on Codes WMO No. 306, • das Wetterschlüsselhandbuch des DWD (VuB Nr. 2, Band D), • das Beobachterhandbuch für Wettermeldestellen des synoptisch-klimatologischen Mess- und Beobachtungsnetzes des DWD (VuB Nr. 3). • DVO (EU) 2017/373 Seite 9/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt Aus der Flugwetterbeobachtung resultieren folgende Produkte: • Routinewettermeldungen (METAR und MET REPORT), • Sonderwettermeldungen (SPECI und SPECIAL), • Sonderwettermeldungen bei außergewöhnlichen Vorfällen. Die Wettermeldungen bestehen aus codierten aktuellen Beobachtungen und Messwerten. Die Messwerte werden durch automatische Systeme zur Datenerfassung und -verbreitung bereitgestellt. Erfolgt der Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst unter der Verantwortung eines Flugwetterbeobachters, so handelt es sich um einen teilautomatischen Betrieb. Die Einführung eines automatischen Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienstes findet sowohl an den internationalen Verkehrsflughäfen (MET I), als auch an den Regionalflugplätzen (MET II, MET III) stufenweise statt. Dabei werden – je nach dem realisierten Umfang der Automatisierung – die ASDUV_Auto-Klassen an internationalen Verkehrsflughäfen und die AWOS_Auto-Klassen an Regionalflugplätzen unterschieden: - ASDUV/AWOS_AUTO-Klasse 3 ist vorgesehen für den Einsatz außerhalb der Betriebszeiten. Im Modus ASDUV/AWOS_AUTO-Klasse 3 werden unvollständige, vollautomatische Flugplatzwettermeldungen ohne Wettererscheinungen, Wolkengattungen (TCU/CB) und ergänzende Informationen erstellt. - ASDUV_AUTO-Klasse 2P+ bzw. AWOS_AUTO-Klasse 2 ist vorgesehen für den Einsatz während der Betriebszeiten. Im Modus AWOS_AUTO-Klasse 2 bzw. ASDUV_AUTO-Klasse 2P+ werden vollständige, teilautomatische Flugplatzwettermeldungen, mit ggf. manuellen Ergänzungen durch Wetterbeobachter zu Wettererscheinungen, Wolkengattungen und ergänzenden Informationen erstellt. - Im ASDUV/AWOS_AUTO-Klasse 1-Modus werden im 24/7-Einsatz vollständige, vollautomatische Flugplatzwettermeldungen erstellt. Wegen der hohen räumlichen und zeitlichen Variabilität der einzelnen Wetterparameter und auf Grund der technischen Grenzen bei deren Erfassung, sollte man sich bei der Interpretation von Wettermeldungen stets bewusst sein, dass es sich bei den angegebenen Werten nur um eine bestmögliche Annäherung der tatsächlichen Bedingungen zur Zeit der Beobachtung handelt. Seite 10/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt 1. METAR / SPECI 1.1 Allgemeine Bemerkungen Routinewettermeldungen METAR sind halbstündlich zu den Beobachtungs-terminen H (volle Stunde) + 20 Minuten und H + 50 Minuten zu erstellen und bei Bedarf durch Sonderwettermeldungen SPECI zu ergänzen. Sonderwettermeldungen SPECI sind dann zu erstellen, wenn definierte Schwellenwerte der einzelnen Wetterelemente seit der letzten Wettermeldung (letzte planmäßige Routinewettermeldung oder Sonderwettermeldung) bei einer Verschlechterung durch- oder unterschritten oder bei einer Besserung erreicht oder durchschritten werden. Die Einhaltung von Meldeterminen für die Routinewettermeldungen METAR sowie die Abgabe von Sonderwettermeldungen SPECI aufgrund besonderer Wetterbedingungen werden durch automatische Systeme zur Datenerfassung und -verbreitung unterstützt. Sollte sich auf Grund der gleichzeitigen Wahrnehmung anderer Flugsicherungsaufgaben durch den Wetterbeobachter ein Notfall ergeben, sodass ein Meldetermin nicht eingehalten werden kann, so kann zunächst die Erbringung der Flugwetterbetriebsdienste per Übermittlung von aktuellen Wetterdaten an die im Anflug befindlichen Luftfahrzeugführer sichergestellt werden, bevor anschließend die Wettermeldung schnellstmöglich nachzusenden ist. Offensichtlich falsche meteorologische Parameter dürfen nicht in die Meldungen METAR und SPECI eingehen und dürfen in keiner Weise verbreitet und verwendet werden. Werden im zuletzt erstellten METAR Fehler (inhaltlicher oder formeller Art) erkannt, so ist die entsprechend korrigierte Meldung unter Verwendung von COR (siehe 1.3.1) erneut zu verbreiten. Bei formalen Fehlern im zuletzt übermittelten METAR wird das im Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst eingesetzte Personal von einem automatischen Kontrollverfahren per E-Mail2 zur Korrektur aufgefordert. Auch bei verspätetem oder nicht eingegangenem METAR während der für den jeweiligen Flugplatz hinterlegten Betriebszeiten werden entsprechende Aufforderungen verschickt. 1.2 Aufbau Die Schlüsselform METAR (meteorological aerodrome routine report) dient der Verschlüsselung von Flugplatz-Routinewettermeldungen (in der Regel halbstündlich). Die Schlüsselform SPECI (special report) dient der Verschlüsselung von Flugplatz-Sonderwettermeldungen über für die Luftfahrt bedeutsame Wettererscheinungen an Flugplätzen. Sowohl METAR als auch SPECI setzen sich zusammen aus definierten Schlüsselgruppen für die Meldung der meteorologischen Parameter. Inhalt und Reihenfolge sind international verbindlich und wie folgt festgelegt: 2 Die teilweise noch verwendete Übermittlung per FAX soll künftig entfallen. Seite 11/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt Kennworte, die in der Meldung unverändert angegeben werden, sind im Schema und Text fett gedruckt. Optionale Kenngruppen sind durch […] markiert3. METAR [COR] oder SPECI Internationale Buchstabenortskennung (Location Indicator) Monatstag der Beobachtung und Beobachtungszeit [NIL oder AUTO] Bodenwind Vorherrschende horizontale Sichtweite am Boden3 [Minimale horizontale Sichtweite am Boden]3 [Pistensichtweite]3 [Gegenwärtiges Wetter]3 Bewölkungsverhältnisse3 CAVOK3 Luft- und Taupunkttemperatur Luftdruck [Vergangenes signifikantes Wetter] [Windscherung] [Pistenzustand4] [TREND] 3 Gemäß 1.3.10 sind CAVOK oder vorherrschende horizontale Sichtweite mit Bewölkungsverhältnissen und ggf. minimale horizontale Sichtweite am Boden, Pistensichtweite und gegenwärtiges Wetter zu melden. 4 Gemäß Amendment No.77-B zu ICAO Annex 3 entfällt zum 05.11.2020 die Übermittlung des Pistenzustandes als Bestandteil der Flugplatzwettermeldungen METAR / SPECI. Seite 12/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt Verschlüsselung von METAR / SPECI Meldungen (FM 15 / FM 16) Die folgende Schnellübersicht soll den Einstieg in die Verschlüsselung erleichtern. Kennbuchstaben und Kennworte, die in der Meldung unverändert angegeben werden, sind im Schema und Text fett gedruckt. Optionale Kenngruppen sind durch […] markiert3. 1. ICAO-Ortskennung - Datum/Zeitgruppe - Bodenwind/Schwankungsbreite Schlüsselname ICAO-Ortskennung Datum / Zeitgruppe Kenngruppe Bodenwind Schwankungsbreite dddffKT oder METAR [COR] [NIL dddffGfmfmKT CCCC YYGGggZ [dndndnVdxdxdx] oder SPECI oder AUTO] oder VRBffKT oder VRBffGfmfmKT 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 2. Bodensichtweite/minimale Bodensichtweite - Pistensichtweite - Wettererscheinungen - Bewölkungsverhältnisse/Vertikalsicht - CAVOK Vorherrschende Minimale Sichtweite3 Pistensichtweite3 Gegenwärtiges Wetter3 Bewölkungsverhältnisse3 Ersatzgruppe3 Sichtweite3 NSNSNshshshs[CC] VVVV [VNVNVNVNDV] [RDRDR[L,C,R]/VRVRVRVRi] [w´w´] oder VVhshshs CAVOK oder NSC oder NCD 1.3.6 1.3.7 1.3.8 1.3.9 1.3.10 3. Temperatur/Taupunkt - Luftdruck - Ergänzende Informationen Luft-/Taupunkttemperatur Luftdruck Ergänzende Informationen [RDRDR/ERCReReRBRBR [WS RDRDR[L,C,R] T´T´/T´dT´d QPHPHPHPH [REw´w´] oder RDRDR/CLRD// [TREND] [RMK] oder WS ALL RWY] oder R/SNOCLO] 1.3.11 1.3.12 1.3.13.1 1.3.13.2 1.3.13.3 1.3.13.4 1.3.13.5 Seite 13/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt 1.3 Schlüsselgruppen Die Anzahl von Zeichen je Schlüsselgruppe ist unterschiedlich. Tritt ein Element oder eine Wettererscheinung nicht auf, entfällt die entsprechende Gruppe bzw. die entsprechende Erweiterung der Gruppe. Die Meldung der in Klammern gesetzten Schlüsselgruppen unterliegt regionaler bzw. nationaler Entscheidung. Ggf. können Schlüsselgruppen wiederholt werden. Wenn ein oder mehrere Wetterparameter nicht erfasst werden können, wird in den betroffenen Schlüsselgruppen die entsprechende Anzahl von Schrägstrichen (/) gemeldet. Beispiel: Nicht erfasstes gegenwärtiges Wetter wird als // und fehlender Bodenwind wird als /////KT verschlüsselt. METAR- und SPECI-Meldungen können eine Wettervorhersage für die Landung (TREND) Entwicklungsvorhersage für die der Beobachtung folgenden 2 Stunden beinhalten. Die Kriterien für die Herausgabe von SPECI-Meldungen in Deutschland sind in Kapitel 1.4.1 festgelegt. Kennbuchstaben und Kennworte, die in der Meldung unverändert angegeben werden, sind im Schema und Text fett gedruckt. 1.3.1 Schlüsselname METAR, SPECI METAR [COR] Schlüsselname für die Flugplatz-Routinewettermeldung (mit oder ohne Wettervorhersage für die Landung Entwicklungsvorhersage) COR wird für korrigierte Meldungen verwendet. SPECI Schlüsselname für die Flugplatz-Sonderwettermeldung (mit oder ohne Wettervorhersage für die Landung Entwicklungsvorhersage) Der Schlüsselname METAR, METAR COR oder SPECI steht am Anfang jeder Einzelmeldung. 1.3.2 Internationale Buchstabenortskennung der ICAO (CCCC) CCCC Internationale Buchstabenortskennung der ICAO Die internationale Buchstabenortskennung (Location Indicator) CCCC dient der Erkennung der meldenden Station einer jeden Einzelmeldung. Sie ist festgelegt in der ICAO-Veröffentlichung Doc 7910/93 (Location Indicators). Seite 14/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt 1.3.3 Monatstag der Beobachtung und Beobachtungszeit (YYGGggZ) YY Monatstag des Beobachtungstermins in UTC GG Beobachtungszeit Std. UTC gg Min. Z Kennbuchstabe zur Kennzeichnung von UTC Als Zeitpunkt der Beobachtung werden der Monatstag und die offizielle Beobachtungszeit in UTC angegeben. Weicht die tatsächliche Beobachtungszeit mehr als 10 Minuten von der offiziellen Beobachtungszeit ab, wird die tatsächliche Beobachtungszeit gemeldet. Der Buchstabe "Z" dient der Kennzeichnung von UTC. 1.3.4 Kenngruppen COR, NIL und AUTO Das Schlüsselwort COR bzw. NIL wird für eine fehlende METAR Meldungen verwendet. NIL beendet die Meldung, es folgen keine weiteren Kenngruppen. Das Schlüsselwort AUTO wird verwendet, wenn die METAR / SPECI-Meldung in Zeiten erstellt wird, in denen ein automatischer Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst erfolgt und kein Eingriff eines Wetterbeobachters in die Erstellung der Meldung stattfand. 1.3.5 Bodenwind (dddffGfmfmKT dndndnVdxdxdx ) Richtung in Grad, aus der der Wind kommt (rechtweisend, d.h. auf auf 10-er Grad ddd geografisch Nord bezogen) gerundet Kennbuchstaben, wenn keine eindeutige Windrichtung festgestellt VRB werden kann Mittlere Windgeschwindigkeit der letzten 10 Minuten ff KT oder eines kürzeren Zeitraums nach einer markanten Änderung G Kennbuchstabe zur Kennzeichnung von Böen fmfm höchste Bö im 10-Minuten-Zeitraum vor der Beobachtung KT KT Kennbuchstaben zur Kennzeichnung der verwendeten Maßeinheit des Windes auf 10-er Grad dndndn Extremer Wert der Windrichtung entgegen dem Uhrzeigersinn gerundet V Kennbuchstabe zur Kennzeichnung der Schwankung der Windrichtung auf 10-er Grad dxdxdx Extremer Wert der Windrichtung im Uhrzeigersinn gerundet Seite 15/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt Der Bodenwind wird grundsätzlich in 10 m ± 1 m über Grund gemessen. Die Messwerte sind repräsentativ für den Höhenbereich von 6 bis 10 m über der Piste, bei mehreren Pisten für den entsprechenden Höhenbereich über dem gesamten Pisten-System. Bei Flugplätzen mit mehreren Bahnen wird ein Referenzwindmessgerät für die Meldung im METAR / SPECI festgelegt. Gemeldet werden die Windrichtung, die Windgeschwindigkeit, sowie bei bestimmten Bedingungen (siehe unten) die Windböen und die Schwankung der Windrichtung. Mit ddd und ff werden die mittlere Windrichtung und die mittlere Windgeschwindigkeit der letzten 10 Minuten vor der Beobachtung gemeldet. Tritt in diesem Zeitraum eine markante, plötzliche Änderung dieser Elemente ein, sind die entsprechenden Mittelwerte, die Bö und ggf. die Windrichtungs- schwankung nach dieser Veränderung zu melden (d. h. für einen entsprechend kleineren Mittellungszeitraum von < 10 Minuten). Es gelten als markante Änderung für die Windrichtung: ± 30 Grad bei einer Windgeschwindigkeit von 10 KT vor und/oder nach der Änderung, mindestens 2 Minuten anhaltend für die Windgeschwindigkeit: ± 10 KT, mindestens 2 Minuten anhaltend. Die Angabe der mittleren Windrichtung erfolgt rechtweisend. Sie wird bestimmt nach dem Polarwinkel (Azimut) und angegeben in Grad, d.h. alle Richtungsangaben sind rechtweisend, d.h. auf geografisch Nord bezogen (rechtweisend ist im Sinne von "richtig weisend" - TRUE - zu verstehen). Bei allen Angaben wird eine Abweichung von ca. 2 Grad zwischen magnetisch und geografisch Nord in Mitteleuropa akzeptiert, d.h. alle Beobachtungen und Vorhersagen der Windrichtung werden auf geographisch Nord bezogen herausgegeben. Gemeldet wird grundsätzlich dreistellig auf volle Zehnergrad gerundet. Kommt der Wind aus einer Richtung
Wettermeldungen für die Luftfahrt Bei Windstille (Windgeschwindigkeit < 1 KT) wird dddff = 00000 gemeldet, gefolgt von der Angabe der Maßeinheit KT. Die mittlere Windgeschwindigkeit wird in ganzen Knoten (KT) zweistellig gemeldet. Die Abkürzung für die verwendete Einheit folgt unmittelbar dem Zahlenwert, sofern keine Bö gemeldet wird. Abweichungen von der mittleren Windgeschwindigkeit (Böen) sind durch ein vorangestelltes "G" gekennzeichnet, die Angabe erfolgt wie bei der mittleren Windgeschwindigkeit. Böen (Gfmfm ) werden gemeldet, wenn im Zeitraum 10 Minuten vor der Beobachtung die höchste Windspitze (es wird empfohlen, dafür das 3-Sekunden-Mittel der Windgeschwindigkeit zu verwenden) um 10 KT von der mittleren gemeldeten Windgeschwindigkeit ff abweicht. Gfmfm schließt sich ohne Zwischenraum an dddff an. Ist die Bedingung nicht erfüllt, wird Gfmfm nicht gemeldet. Hat im 10- Minutenzeitraum eine markante Windänderung (s.o.) stattgefunden, wird auch Gfmfm nur auf den Zeitraum nach der Windänderung bezogen. Die Angabe der Maßeinheit KT schließt sich ohne Zwischenraum an dddff bzw. dddffGfmfm an. Bei Windgeschwindigkeiten 100 KT ist P99KT zu melden. Beispiele: vorangestellte 0 bei Windrichtung < 100 Grad ddd = 020 z.B. 02016KT Windrichtungsschwankung 60 Grad, dddff = VRB02KT Windgeschwindigkeit < 3 KT Windrichtungsschwankung 180 Grad dddff = VRB07KT Windstille dddff = 00000KT Bö dddffGfmfm = 24015G35KT Böen 100 Knoten dddffGfmfm = 24055GP99KT Wind schwankt zwischen 140 und 220 Grad dndndnVdxdxdx = 140V220 Wind schwankt zwischen 300 Grad und 060 Grad dndndnVdxdxdx = 300V060 Aus den o.g. Verschlüsselungsvorschriften können z.B. folgende Meldungen der Schlüsselgruppe Bodenwind resultieren: 18005KT 140V220 21010G21KT 170V230 VRB04G18KT Seite 17/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt 1.3.6 Sichtweite (VVVV VNVNVNVNDV) VVVV Vorherrschende horizontale Sichtweite am Boden m VNVNVNVN Minimale horizontale Sichtweite am Boden m 8-teilige Himmelsrichtungsskala (N, NE, E, SE ...) Richtung, in der VNVNVNVN beobachtet wird DV 22,5 Grad bis 67,4 Grad = NE 67,5 Grad bis 112,5 Grad = E ... Die Angabe der Sichtweite erfolgt in Metern wie folgt: bis 800 m abgerundet auf die nächste 50-m-Stufe über 800 bis 5000 m abgerundet auf die nächste 100-m-Stufe über 5000 bis 9999 m abgerundet auf die nächste 1000-m-Stufe 10 km und darüber VVVV = 9999 Richtungsangaben werden unter „Dv“ (ein oder zwei Buchstaben nach der achtteiligen Kompassrose gemeldet). Bei Erfüllung der Voraussetzungen für CAVOK (siehe 1.3.10) wird keine Sichtweite gemeldet. Vorherrschende horizontale Sichtweite am Boden (VVVV) Mit VVVV wird die vorherrschende horizontale Sichtweite5 (Prevailing Visibility) gemeldet. Wenn die Voraussetzungen zur Meldung der minimalen horizontalen Bodensicht gegeben sind, wird diese immer zusätzlich unter VNVNVNVNDV gemeldet. Automatische Bestimmung Die Bestimmung der vorherrschenden horizontalen Sichtweite am Boden mittels Sensoren ist im Handbuch zur Richtlinie Flugwetterdienste, Band Tech geregelt. Manuelle Bestimmung Zur Bestimmung dienen dem Flugwetterbeobachter Sichtmarken. Die vorherrschende horizontale Sichtweite am Boden beschreibt in Übereinstimmung mit der Sichtweitendefinition diejenige horizontale Sichtweite am Boden, die mindestens in der Hälfte des Horizontkreises oder innerhalb der Beobachtungsbezugsfläche (≤ 8km ARP, Aerodrome Reference Point) erreicht oder überschritten wird. Diese Bereiche können zusammenhängende oder nicht zusammenhängende Himmelsrichtungssektoren enthalten. 5 Die vorherrschende Sichtweite dient in der Regel u.a. zur Einstufung des Kontrollzonenstatus (VMC / IMC). Seite 18/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt Wenn Sensoren zur Bestimmung der horizontalen Sichtweite am Boden verwendet werden und kein vollautomatischer Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst erfolgt, dann ist der von den Sensoren generierte Wert für die horizontale Sichtweite am Boden zwingend durch den Wetterbeobachter mit seiner Beobachtung abzugleichen und gegebenenfalls zu korrigieren, bevor die horizontale Sichtweite am Boden per Flugplatzwettermeldung verbreitet wird. Minimale horizontale Sichtweite am Boden / Markanter richtungsabhängiger Sichtweitenunterschied (VNVNVNVNDV ) Ein zu meldender markanter richtungsabhängiger Sichtweitenunterschied liegt dann vor, wenn die geringste Sichtweite von der im METAR / SPECI gemeldeten vorherrschenden Sichtweite abweicht und weniger als 1500 m oder weniger als 50 % der im METAR / SPECI gemeldeten vorherrschenden Sichtweite und weniger als 5 km beträgt. Manuelle Bestimmung VNVNVNVNDV wird immer dann zusätzlich zur vorherrschenden horizontalen Sichtweite am Boden gemeldet, wenn ein markanter richtungsabhängiger Sichtweitenunterschied vorliegt. In diesen Fällen ist die geringste Sichtweite VNVNVNVN und deren Himmelsrichtung DV in Bezug auf den Flughafenbezugspunkt gemäß der achtteiligen Himmelsrichtungsskala zusätzlich zu melden. Falls die geringste Sichtweite in mehr als einer Himmelsrichtung auftritt, ist die für den Flugbetrieb bedeutendste Himmelsrichtung anzugeben. Automatische Bestimmung Bei einer vollautomatischen Bestimmung kann die Richtungsangabe DV entfallen. Treten keine markanten himmelsrichtungsabhängigen Unterschiede der horizontalen Sichtweite am Boden auf, so entfällt die Gruppe VNVNVNVNDV. Verschlüsselungsbeispiele (bei manueller Bestimmung): Beobachtung Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4 Beispiel 5 Beispiel 6 Sektor (VIS in m) (VIS in m) (VIS in m) (VIS in m) (VIS in m) (VIS in m) 1 (E) 3000 8000 2000 2500 25000 11000 2 (SE) 3500 6000 1300 3300 18000 15000 3 (S) 4000 7000 2000 4400 18000 15000 4 (SW) 2900 5000 1900 2800 19000 7000 5 (W) 2500 9000 2500 1600 25000 9000 6 (NW) 2000 8000 1600 3500 30000 15000 7 (N) 2000 6000 1800 4000 25000 8000 8 (NE) 2600 6000 1600 2900 9000 4800 Sichtmeldung 2900 7000 1900 1300SE 3300 1600W 9999 9999 4800NE Seite 19/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt 1.3.7 Pistensichtweite RVR (RDRDR[L,C,R]/VRVRVRVRi) RDRDR[L, C, R] Start- und Landebahn, Left, Center, Right VRVRVRVR Pistensichtweite RVR, ggf. wird M oder P vorangestellt m i Tendenz der Pistensichtweite = U, D, N Die RVR (Runway Visual Range) ist die Sichtweite über die Entfernung, bis zu welcher der Pilot eines Flugzeuges auf der Mittellinie der Piste aus einer Höhe von 5 m über der Piste die Pistenmarkierungen oder die Rand- bzw. Mittellinienfeuer dieser Piste erkennen kann. Die RVR wird instrumentell bestimmt. Die Messhöhe beträgt in der Regel 2,5 m über Pistenniveau. Die unter VRVRVRVR verbreitete RVR ist ein Mittelwert, der sich auf die letzten 10 Minuten vor dem Beobachtungszeitpunkt bezieht. Tritt in diesem Zeitraum eine markante Änderung (z.B. durch Nebeleinbruch, Durchzug von Schneeschauern) ein, werden die entsprechenden Werte nach dieser Veränderung (d.h. für einen kürzeren Mittelungszeitraum) gemeldet. Eine markante Änderung der Pistensichtweite liegt dann vor, wenn diese Änderung mindestens 2 Minuten anhält und die Ausgabe einer Sonderwettermeldung (SPECI) erfordert. Die RVR-Gruppe ist unter Beachtung der folgenden Regelungen zu melden, wenn die vorherrschende horizontale Sichtweite VVVV (s. 3.2.6) und/oder die minimale horizontale Sichtweite VNVNVNVN und/oder die Pistensichtweite VRVRVRVR auf einer oder mehreren Landebahnen < 1500 m ist. Die RVR- Gruppe ist mehrfach (max. 4-mal) zu melden, wenn für mehrere Landebahnen die RVR bestimmt wird. Mit RDRDR wird die Schwellenbezeichnung der Start- und Landebahn angegeben, für die die RVR gemeldet wird. Parallele Landebahnen werden durch die Buchstaben L (für Left), C (für Center) und R (für Right) gekennzeichnet, die unmittelbar zwischen DRDR und VRVRVRVR einzufügen sind. Beispiel: R25L/0450U Die gemeldete RVR soll für den Aufsetzpunkt der jeweiligen aktiven Landebahn repräsentativ sein. VRVRVRVR wird von 050 bis 400 m in Stufen von 25 m über 400 bis 800 m in Stufen von 50 m über 800 bis 2000 m in Stufen von 100 m gemeldet. Stimmt ein gemessener/beobachteter Wert von RVR nicht mit dem Wert einer dieser Stufen überein, ist auf die nächsttiefere Stufe abzurunden. Beispiel: RVR = 470 m: VRVRVRVR = 0450 Mit i wird die RVR-Tendenz gemeldet. Zeigt die RVR im 10-Minuten-Mittelungszeitraum vor der Beobachtung eine deutliche Tendenz zur Verbesserung oder Verschlechterung (wenn das Mittel des ersten 5-Minuten-Abschnittes um 100 m und mehr vom Mittel des zweiten 5-Minutenabschnittes abweicht) ist das mit i (= U bzw. D) zu melden; sonst ist i = N zu melden. Seite 20/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt i = U bei Verbesserung der RVR (upward) i = D bei Verschlechterung der RVR (downward) i = N keine deutliche Änderung der RVR (no distinct tendency) Wenn die RVR-Tendenz nicht bestimmt werden kann, entfällt i. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Auswertung nicht über einen Rechner vorgenommen wird. Liegen die aktuellen RVR-Werte außerhalb des Messbereiches des benutzten RVR-Messsystems, ist wie folgt zu verfahren: a) Wenn die RVR größer ist als der größte mit dem Messsystem zu erfassende Wert, ist zwischen / und VRVRVRVR ein P einzufügen. Beispiel: max. Wert 2000, Kodierung: R27/P2000 Mit VRVRVRVR wird dabei die maximale mit dem Gerät zu erfassende RVR gemeldet. b) Wenn die RVR kleiner ist als der kleinste mit dem Messsystem zu erfassende Wert, ist zwischen / und VRVRVRVR ein M einzufügen. Beispiele: a) min. Wert 50, Kodierung: R27/M0050 b) min. Wert 125, Kodierung: R27/M0125 Mit VRVRVRVR wird dabei die niedrigste mit dem Gerät zu erfassende RVR gemeldet. 1.3.8 Gegenwärtiges Wetter (w´w´) WMO-Tab. 4678 w´w´ Gegenwärtiges Wetter in Anlage Tabelle 5.1 Das bestimmte und gemeldete gegenwärtige Wetter (w´w´) muss repräsentativ für den Flugplatz und dessen unmittelbare Umgebung sein. Es wird nur das gegenwärtige Wetter angegeben, das zum Zeitpunkt der Beobachtung auftritt. Die Angabe erfolgt entsprechend der WMO-Tabelle 4678 (siehe Anlage 5.1). Kombinationsmöglichkeiten der w´w´- Gruppen und ihre Bedeutung sind in Anlage 5.3 aufgelistet. Die Bestimmung von w´w´ erfolgt vom Beobachterstand in einem Radius von 8 bzw. 16 km um den Flughafenbezugspunkt (ARP). Mit einer oder zwei mehreren, jedoch maximal drei w´w´-Gruppen wird das gegenwärtige Wetter gemeldet. Dabei sollte möglichst der vorherrschende Wetterzustand genau abgebildet werden. Um alle wichtigen Informationen zu melden, sollte bei Bedarf die maximal mögliche Anzahl von Gruppen ausgenutzt werden. Die Gruppe w´w´ besteht in nachstehender Reihenfolge aus einer Kombination von Zeichen und Buchstaben für: Seite 21/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt - die Intensität oder die Nähe der Wettererscheinung - einen Deskriptor - die Wettererscheinungen • Niederschlag • Trübungserscheinungen • andere. Die Zeichen/Buchstaben sind zu melden, sofern sie zutreffen. Damit besteht eine w´w´-Gruppe aus mindestens 2 und höchstens 79 Zeichen/Buchstaben. Automatische Bestimmung Es gilt Tabelle 5.1, welche alle zu verwendenden Kombinationen von w´w´-Gruppen enthält und deren Priorität festlegt. Manuelle Bestimmung Es gilt Tabelle 5.1, welche alle zu verwendenden Kombinationen von w´w´-Gruppen enthält und deren Priorität festlegt. Nur das beobachtete Wetter, das mit Hilfe der Tabelle 5.1 verschlüsselt werden kann, wird gemeldet. Z.B. wird Rauch (FU) nicht gemeldet und bei Auftreten von Schneegriesel (SG) wird Schnee (SN) verschlüsselt. Treten mehrere gegenwärtige Wettererscheinungen auf, sind entsprechend der Priorität der Wettererscheinungen nach Tabelle 5.1 die zwei w´w´-Gruppen mit der höchsten Priorität zu melden. Beispiel: TSRA SQ Treten mehrere Niederschlagsarten auf, so sind diese in einer w´w´-Gruppe nach Tabelle 5.1 zu kombinieren, dabei spielt die Intensität der einzelnen Niederschlagsarten keine Rolle.wobei die vorherrschende Niederschlagsart zuerst genannt und als Intensität die Gesamtintensität des Niederschlages gemeldet wird; es dürfen maximal 3 Niederschlagsarten zusammengefasst werden. Beispiel: +SNRA auch bei starkem Regen mit einzelnen Schneeflocken Wenn Sensoren zur Bestimmung des gegenwärtigen Wetters (w´w´) verwendet werden und kein vollautomatischer Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst erfolgt, dann ist der von den Sensoren generierte Wert für w´w´ zwingend durch den Wetterbeobachter mit seiner Beobachtung und Einschätzung des w´w´ (inkl. Bewölkung) abzugleichen und gegebenenfalls zu korrigieren, bevor w´w´ per Flugplatzwettermeldung verbreitet wird. Nur wenn ein vollautomatischer Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst erfolgt, und die Niederschlagsart vom verwendeten AWOS nicht erkannt wird, dann wird die Buchstabenabkürzung UP für diesen Niederschlag verwendet. UP kann nötigenfalls mit einem der folgenden Deskriptoren kombiniert werden: FZ, SH und TS. UP ist bei Anwesenheit eines Wetterbeobachters durch eine oder mehrere konkrete Niederschlagsart(en) zu ersetzen. Die Intensität ( - , , + ) der Wettererscheinung zur Zeit der Beobachtung ist nur zu melden bei Niederschlag (DZ, RA, SN, SG, PL, GR, GS) Niederschlag (RA, SN, GR, GS) in Verbindung mit Schauer (SH..) oder Gewitter (TS..) Staub- oder Sandsturm (DS, SS) Wolkenschlauch (FC) Seite 22/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt - = geringe Intensität = mäßige Intensität (kein Zeichen) + = starke Intensität Die Kriterien zur Bestimmung der Intensitätsstufe fallender Niederschläge sind Anlage 5.2 zu entnehmen. Die Intensitätsstufe bei Sandsturm (SS) wird anhand der horizontalen Sichtweite festgelegt: Geringe Intensität (-): Die horizontale Sichtweite beträgt mindestens 500 m und weniger als 1000 m. Mäßige Intensität: Die horizontale Sichtweite beträgt mindestens 200 m und weniger als 500 m. Starke Intensität (+): Die horizontale Sichtweite beträgt weniger als 200 m. Gemäß DWD-Vorgabe werden Kleintromben (PO) immer mit dem Zeichen "+" gemeldet. Tornados (+FC) werden gemeldet, wenn der Wolkenschlauch den Boden erreicht. Wenn der Wolkenschlauch den Boden nicht erreicht, wird FC gemeldet. –FC ist nicht zulässig. Die Buchstabenabkürzung VC (in der Umgebung) ist zu melden bei Tornado (FC) Gewitter (TS) Schauer (SH) Nebel (FG) Kleintrombe (PO) Staub-, Sand- und Schneetreiben (BLDU, BLSA, BLSN) Sandsturm (SS), Staubsturm (DS) Vulkanasche (VA) wenn diese Erscheinungen innerhalb einer Entfernung von 8 km bis 16 km vom Flughafenbezugspunkt (ARP) auftreten. Treten mehrere der o.g. Wettererscheinungen in der Umgebung auf, ist nur die Wettererscheinung mit der höchsten Priorität gemäß Tabelle 5.1 zu melden. In der Schlüsselgruppe gegenwärtiges Wetter wird w´w´ innerhalb des 8 km- Radius vor VCw´w´ (8 bis 16 km) gemeldet. Beispiel: -SHRA VCTS In jeder w´w´-Gruppe ist nur ein Deskriptor zu melden. Der Die Deskriptoren MI (flach), BC (-schwaden) und PR (Teil der Bezugsfläche bedeckt) sind ist nur bei Auftreten von Nebelschwaden zu verwenden: BCFG. Der Die Deskriptoren DR (-fegen) und BL (-treiben) ist sind nur für Staub (DU), bei Auftreten von Schnee- oder Sandtreiben, d.h. die Teilchen werden 2 m über Grund und darüber aufgewirbelt, zu verwenden: BLSN, BLSA. Wenn Schneetreiben zusammen mit Schneefall beobachtet wird, und kein weiteres w´w´ mit höherer Priorität auftritt, sind beide Erscheinungen zu melden (in zwei w´w´-Gruppen). Beispiel: SN BLSN Wenn wegen zu starken Schneetreibens nicht erkannt werden kann, ob gleichzeitig Schneefall auftritt, ist nur BLSN zu melden. Seite 23/83
Wettermeldungen für die Luftfahrt Der Deskriptor SH ist zu melden, wenn der Niederschlag Schauercharakter hat. SH kann ggf. mit mehreren Buchstabenabkürzungen für Niederschlag verbunden werden. Beispiel: +SHSNRA SH wird nur in Verbindung mit RA, SN, GS und GR gemeldet. Tritt ein Schauer in der Umgebung (VC) auf, werden Intensität und Niederschlagsart nicht gemeldet. Beispiel: VCSH Der Deskriptor TS ist zu melden, wenn im 10-Minuten-Zeitraum vor der Beobachtungszeit ein Donner hörbar war oder ein Blitz in einer Entfernung < 8 km vom Flughafenbezugspunkt beobachtet wurde. a) Tritt in diesem Zusammenhang kein Niederschlag auf, ist TS ohne weitere Buchstabenabkürzung zu melden. Beispiel: TS b) Tritt gleichzeitig Niederschlag auf, ist TS in Verbindung mit einer oder ggf. mehreren der Buchstabenabkürzungen RA, SN, GS, GR zu melden. Beispiel: -TSSNRA (Gewitter mit leichtem Schneeregen) Intensitätsangaben bei Gewitter mit Niederschlag beziehen sich immer auf den Niederschlag. c) Tritt ein Gewitter in einer Entfernung von 8 bis 16 km vom Flughafenbezugspunkt auf, ist VCTS zu melden. Wird bereits ein Gewitter mit oder ohne Niederschlag gemeldet, kann die Meldung eines Gewitters in der Umgebung (VCTS) entfallen. Beim Übergang von TS zu VCTS und umgekehrt von VCTS zu TS muss ein SPECI abgesetzt werden (siehe Kriterien für die Ausgabe 1.4.1). Wird das gegenwärtige Wetter mittels Sensoren ermittelt, und liegt im AWOS kein Verfahren zur Detektion von konvektiven Erscheinungen vor, darf der Deskriptor SH oder TS nicht verwendet werden. SH und TS sind ggf. durch den Flugwetterbeobachter zu ergänzen. Der Deskriptor FZ ist zu melden: a) bei Nebel, der vorwiegend aus Wassertröpfchen besteht, bei Temperaturen unter 0° C, unabhängig davon, ob gleichzeitig Nebelfrostablagerungen beobachtet werden. Beispiel: FZFG b) bei unterkühltem Niederschlag (nur Sprühregen und Regen). Beispiel: FZRA Unterkühlter Sprühregen/Regen wird gemeldet, wenn Sprühregen/Regen durch eine bodennahe Kaltluft mit Temperaturen < 0 °C fällt und dieser als unterkühlter Sprühregen/Regen an Gegenständen gefriert. Sprühregen/Regen mit Temperatur der Tropfen über 0 °C, der nur aufgrund negativer Erdbodentemperaturen gefriert, wird nicht als unterkühlter Sprühregen/Regen gemeldet. Seite 24/83
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