Wettkampfreglement (WR22) Snowboard & Freeski Gültig ab 2021/22 - FEM ...

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Wettkampfreglement (WR22) Snowboard & Freeski Gültig ab 2021/22 - FEM ...
Wettkampfreglement (WR22)
Snowboard & Freeski
Gültig ab 2021/22
Wettkampfreglement (WR22) Snowboard & Freeski Gültig ab 2021/22 - FEM ...
Swiss-Ski Freestyle / WR 21                                                                           2

Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Bestimmungen
Dieses Wettkampfreglement wurde im November 2021 durch die KWO Swiss-Ski überarbeitet und durch die
Sportliche Leitung genehmigt.

Es tritt ab sofort in Kraft und ersetzt alle diesbezüglichen früheren Bestimmungen.

Als Urtext gilt die deutsche Fassung.

Schweizerischer Ski-Verband – Swiss-Ski
Muri/Bern, im November 2021
Swiss-Ski Freestyle / WR 21                                                                                  3

1. Teil Allgemeine Bestimmungen
Für die Durchführung von Wettkämpfen in der Schweiz gilt das FIS- Wettkampfreglement.
Das Zusatzreglement (WR-21) ergänzen die entsprechenden Artikel des FIS- Wettkampfreglements und ersetzen
Artikel des FIS- Wettkampfreglements für Nationale Wettkämpfe.
201 Anwendung der Wettkampf Reglemente (FIS, WR 21)
FIS ICR 202
Für die Organisation und die Durchführung von allen im Nationalen Terminkalender eingetragenen Freestyle
Wettkämpfe ist das FIS- Wettkampfreglement sowie das WR 21 massgebend. Die Sicherheitsbestimmungen und
Wertungskriterien der FIS und Swiss—Ski müssen an allen Wettkämpfen eingehalten werden.
201.1. Begriff Wettkämpfer
Der Begriff „Wettkämpfer“ bezieht sich jeweils auf Frauen und Männer, die an einem offiziellen Swiss-Ski
Wettkampf teilnehmen.
201.2. Anträge für Änderungen des WR
Anträge für Änderungen im Wettkampfreglement sind schriftlich bis jeweils am 15. Oktober an den
Vorsitzenden der KWO einzureichen.
201.3. Rechte und Verfügungen von Swiss-Ski
Alle Entscheide betreffend Auslegung des WR werden von der KWO getroffen.
201.4. Wettkampfjahr
Das Wettkampfjahr von Swiss-Ski beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des folgenden Jahres.

202 Kommission Wettkampf Organisation (KWO)
Die Swiss-Ski Kommission Wettkampf Organisation (KWO) bildet das oberste Gremium im nationalen
Snowboard/Freeski Wettkampfsport. Sie ist für sämtliche Reglements Änderungen zuständig.
Nur die KWO ist befugt, während einer laufenden Saison mittels dringlicher Beschlüsse einzelne Punkte des
Reglements zu ändern, ausser Kraft zu setzen oder neue Punkte einzufügen.
Die Änderungen müssen innert nützlicher Frist allen Betroffenen schriftlich mitgeteilt werden.
Aufgrund von triftigen Gründen, steht der KWO das Recht zu, einen Fahrer für einzelne oder mehrere Rennen zu
sperren.

203 Swiss-Ski/Snowboard Veranstaltungen
FIS ICR 201
Die einzelnen Wettkampfstufen sind Detailliert im Wettkampfsystem beschrieben.
203.1 Nationale Wettkampftour und Wettkämpfe
Die nationalen Wettkämpfe in den Disziplinen Snowboard und Freeski sind Bestandteil des Swiss-Ski/Snowboard
Veranstaltungskalenders auf Stufe National-A, National-B und National-C und müssen gemäss dem offiziellen
Swiss-Ski Reglement und den speziellen Bestimmungen von Swiss-Ski ausgerichtet werden.
203.2 Schweizer Meisterschaften
Die Schweizer Meisterschaften sind offizieller Bestandteil des Swiss-Ski Veranstaltungskalenders auf Stufe
National-A und müssen gemäss dem offiziellen Swiss-Snowboard Reglement und den speziellen Bestimmungen
von Swiss-Snowboard und der FIS ausgerichtet werden.
Es werden folgende Disziplinen durchgeführt:
Swiss-Ski Freestyle / WR 21                                                                                                           4

    •    Speed: Parallel-Giantslalom und/oder Parallel-Slalom, Snowboardcross
    •    Style: Halfpipe, Big Air und/oder Slopestyle

Titel
Folgende Titel werden für die Gewinner vergeben: Freestyle/Parallel- Riesenslalom/Snowboardcross
z.B. weibliche Tagessiegerin im Parallel-Riesenslalom:
Schweizer Meisterin PGS 20xx
z.B. männlicher Tagessieger im Snowboardcross:
Schweizer Meister SBX 20xx

Ausländische Teilnehmer können keinen Titel erringen, ausser sie sind NWF* Athleten. Schweizer mit einer
ausländischen FIS Lizenz können nicht Schweizermeister werden.

         *Als NWF-Athleten werden Teilnehmer bezeichnet die in einem Nachwuchs Fördergefäss von Swiss-Ski/-Snowboard erfasst sind. NWF
         Athleten ohne Schweizer Staatsbürgerschaft werden gleichberechtigt erfasst. Sämtliche NWF-Athleten müssen in einem offiziellen
         Swiss-Ski/-Snowboard Club registriert sein.

Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahmeberechtigung ist im Wettkampfsystem definiert.
Wildcard
Wildcards können von Swiss-Snowboard vergeben werden.
203.3 Junioren Schweizer Meisterschaften
Die Junioren Schweizermeisterschaften sind offizieller Bestandteil des Swiss-Ski Veranstaltungskalenders auf
Stufe National-B und müssen gemäss dem offiziellen Swiss-Ski Reglement und den speziellen Bestimmungen von
Swiss-Ski und der FIS ausgerichtet werden.
Es werden folgende Disziplinen durchgeführt:
    •    Speed: Parallel Giant Slalom und/oder Parallel Slalom, Snowboardcross
    •    Style: Halfpipe, Big Air und/oder Slopestyle

Titel
Die Siegerin und der Sieger der JSM darf sich «Swiss-Snowboard Junioren Schweizer Meister
(Halfpipe/Slopestyle/Big Air/Parallel Giant Slalom und/oder Parallel Slalom/Snowboardcross) 20xx» nennen.

Ausländische Teilnehmer können keinen Titel erringen, ausser sie sind NWF* Athleten. Schweizer mit einer
ausländischen FIS Lizenz können nicht Schweizermeister werden.

         *Als NWF-Athleten werden Teilnehmer bezeichnet die in einem Nachwuchs Fördergefäss von Swiss-Ski/-Snowboard erfasst sind. NWF
         Athleten ohne Schweizer Staatsbürgerschaft werden gleichberechtigt erfasst. Sämtliche NWF-Athleten müssen in einem offiziellen
         Swiss-Ski/-Snowboard Club registriert sein.

Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahmeberechtigung ist im Wettkampfsystem definiert.
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203.4 Regionale Wettkampftour und Wettkämpfe
Die Wettkampf Interregionen organisieren die Wettkämpfe auf Stufe Lokal und Regional. Diese werden von
Swiss-Ski anerkannt. Die Art der Durchführung liegt in der Verantwortung der Interregionen.
203.5 Kontrolle
Alle im Nationalen Terminkalender ausgeschriebenen Wettkämpfe müssen durch einen Technischen Delegierten
von Swiss-Ski überwacht werden.
204 Wettkampfformen
FIS ICR 201.6.3
Sportarten sind im ICR als Disziplinen bezeichnet. Unsere Nationalen Disziplinen werden im ICR als Events
Bezeichnet.
Es werden die im ICR 201.6.4 & Freeski (ICR 201.6.3) definierten Disziplinen durchgeführt

Riesenslalom GS, Slalom SL Siehe ICR 6000 (Single Spezifikationen Strecke 6102.1, 6104.2, Format 6501,
Kurssetzen 6605.6)
Parallel-Riesenslalom, PGS Siehe ICR 6000 (Parallel Spezifikationen Strecke 6102.2, 6104.3, Format 6504 oder
6503, Kurssetzen 6505.5
Parallel-Slalom, PSL Siehe ICR 6000 (Parallel Spezifikationen Strecke 6102.2, 6104.3, Format 6504 oder 6503,
Kurssetzen 6505.5

Snowboardcross, SBX Siehe ICR 5000

Halfpipe, HP Siehe ICR 3000 (Spezifikationen Wettkampfanlage 3102.2)
Big Air, BA Siehe ICR 3000 (Spezifikationen Wettkampfanlage 3102.4)
Slope Style, SS Siehe ICR 3000 (Spezifikationen Wettkampfanlage 3102.3)

Zusätzlich zu den im ICR definierten Disziplinen werden folgende Wettkampfformen an Open Rennen
angewendet
Banked Slalom, BSL (Siehe WR 6100)
Flow Race (Siehe WR 6200)
Style Race (Siehe WR 6200)

Andere Wettkampfformen können auf der Wettkampfstufe LOK durchgeführt werden, auf der Stufe REG
müssen andere Wettkampfformen im Vorfeld von der KWO Snowboard als Testevent genehmigt werden.

205 Offizielle Kategorien
Die Kategorien sämtlicher Wettkampfstufen entsprechen denjenigen des ICR 2014.
205.1 Zusammenlegen von Kategorien
Bei kleiner Teilnehmerzahl in einer Kategorie können diese zusammengelegt werden, dies muss spätestens am
TC Meeting bekanntgegeben werden. Bei zusammengelegten Kategorien werden die Ranglisten mittels
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Ranglistenauszug der Jahrgänge ermittelt. Preisverleihung werden in allen Kategorien geführt. Im Cross oder
Parallel soll wenn möglich in jeder Kategorie ein Finale ausgefahren werden.
Im Freestyle werden bei FIS Rennen Elite & U15 zusammen gewertet. U15 besteht aus einem Ranglistenauszug.
Bei FIS Events (ohne EC) wird das Finale mit bis maximal 4 U15 Athleten aufgestockt. Die nachgezogenen U15
Athleten starten nur für die U15 Wertung und ihr Final-Score zählt nicht für die FIS Wertung. Die bereits im FIS
Wettkampf qualifizierten U15 Athleten werden mit den nachgezogenen U15 Athleten für die Tour Wertung
verglichen.
An den kombinierten Schweizer Meisterschaften mit Junioren Schweizer Meisterschaften wird mit den U15
Athleten ein separates Finale gefahren, unabhängig von der Gesamtwertung und FIS-Punktewertung.

206 Swiss-Ski Veranstaltungs-Kalender Terminkalender
FIS ICR 202
206.1. Internationaler Terminkalender
Es gelten die Bestimmungen der FIS. Alle Anmeldungen von internationalen Wettkämpfen sind Swiss-Ski
zuzustellen und werden nach deren Koordination an die FIS durch Swiss-Ski weitergeleitet.
206.2 Vergabe von Nationalen Veranstaltungen
Alle Anmeldungen von nationalen Wettkämpfen sind Swiss-Ski Sekretariat zuzustellen.
Der Swiss-Ski Veranstaltungs-Kalender wird von Swiss-Ski veröffentlicht
Ausschliesslich Swiss-Ski ist berechtigt offizielle Swiss-Ski Veranstaltungen zu vergeben.
Swiss-Ski kann die Ausrichtung von einzelnen Veranstaltungen oder Rennserien widerruflich an Dritte abgeben.
206.3 Vergabe von Interregionalen Veranstaltungen
Die Wettkämpfe der Stufen Regional und Lokal werden von den jeweiligen Wettkampf Interregionen vergeben.
Die Daten müssen Swiss Ski durch den Verantwortlichen der Interregionalen Touren gemeldet werden für die
Koordination der Termine den Prioritäten entsprechend (siehe WR 206.7.)
206.4 Kalendersitzung
Die Kalendersitzung wird während dem KWO Herbstmeeting durchgeführt.
206.5 Swiss-Ski Meldetermine
Die Organisatoren melden ihre Wettkämpfe bis zum 15. Oktober Swiss-Ski.
206.6 Kalendergebühren
Die Kalendergebühren beinhalten die Bearbeitungskosten, sowie die Veranstalter-Haftpflichtversicherung. Die
Kalendergebühren sind detailliert im Wettkampfsystem aufgeführt. Swiss-Ski stellt dem Veranstalter die Kosten
für die Kalendergebühren, sofern nicht anders vereinbart, in Rechnung.
Bei nicht Durchführung eines Wettkampfes wird keine Kalendergebühr zurückerstattet.
206.7 Prioritäten der Veranstaltungen
Höhere Wettkampftypen haben bei der Terminsetzung gegenüber den niederen Wettkämpfen Vorrang. Es
sollen wenn möglich keine Überschneidungen zwischen NC und REG/LOC in der entsprechenden Region sowie
zwischen JSM und REG/LOC Veranstaltungen der ganzen Schweiz stattfinden.
Folgende Prioritäten gelten in dieser Reihenfolge WC, EC, NA (inkl. SM), NB (inkl. JSM), NC, REG, LOC
206.8 Einsprache
Einsprachen gegen den Terminkalender sind innert 10 Tagen nach Veröffentlichung bei Swiss-Ski einzureichen.
206.9 Änderungen
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Verschiebungen, Absagen oder Programmänderungen von Swiss-Freeski/Snowboard Veranstaltungen müssen
dem Wettkampfverantwortlichen von Swiss-Ski oder dem Wettkampfverantwortlichen der Nationalen Tour und
dem Swiss-Freeski/Snowboard TD-Chef sofort schriftlich (E-Mail) mitgeteilt werden.
207 Swiss-Ski Lizenzen
FIS ICR 203
207.1. Lizenzbeantragung
Die FIS Lizenz ist jährlich beim Swiss-Ski Sekretariat Leistungssport zu beantragen. Für die Teilnahme an Open
Wettkämpfen ist keine Lizenz erforderlich.
Jedes über einen Club gemeldete Swiss-Ski Mitglied kann eine FIS Lizenz beantragen.
207.2. Gültigkeit
Die FIS Lizenz hat nur Gültigkeit für die Dauer eines Wettkampfjahres.
207.3 Berechtigung
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine FIS-Rennlizenz über Swiss-Ski erwerben zu können:
- Mitglied bei Swiss-Ski (Clubmitgliedschaft)
- Schweizer Nationalität
- Mindestalter 15 Jahre Speed, Mindestalter Park & Pipe 13 Jahre
- Unterzeichnen der Athleten-Erklärung der FIS
- Unterzeichnen der Antidoping Richtlinien
208 Versicherungen & Haftung
208.1 Haftpflichtversicherung für Veranstalter/Organisatoren
FIS ICR 212
Für die im Nationalen Terminkalender eingetragenen Wettkämpfe und Veranstaltungen hat Swiss-Ski eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung gilt für die Mitglieder des Organisationskomitees,
Funktionäre und Angestellte von Swiss-Ski während deren Einsatz.
Die Deckungssumme beträgt CHF 5 Mio. pro Schadenfall. Der Selbstbehalt beträgt pro Ereignis CHF 5'000.- für
Sachschäden und Schadenverhütungskosten. Der Betrieb von Gaststätten, Clubhütten und Tribünen ist von der
Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind der Fahrzeugpark, sowie Ansprüche der
Wettkämpfer untereinander.
Von dieser Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind Volksskiwettkämpfe und Veranstaltungen, welche nicht
von einem TD Swiss-Ski oder TD Swiss-Ski Kandidaten überwacht werden oder dessen angeordnete
Sicherheitsmassnahmen und Weisungen nicht befolgt werden
208.2 Versicherungen Teilnehmer
Alle Athleten, die an Swiss-Ski Bewerben teilnehmen, müssen über eine ausreichende Unfallversicherung
verfügen, durch die in angemessenem Ausmass Unfall-, Berge- und Transportkosten unter Einschluss des
Rennrisikos gedeckt sind. Der Athlet, resp. bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter ist für den
Versicherungsschutz verantwortlich.
Die jeweilige Versicherungsdeckung muss ein Club oder dessen Athlet auf Verlangen von Swiss-Ski oder eines
ihrer Vertreter bzw. des jeweiligen Organisationskomitees jederzeit nachweisen können.

Haftpflichtversicherung
Jeder Athlet, sowohl lizenziert wie nicht lizenziert, muss obligatorisch gegen Haftpflichtansprüche Dritter
versichert sein.
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Garantiesumme der Haftpflichtversicherung für alle Athleten, pro Schadenereignis: CHF 5'000'000.-
Alle lizenzierten Athleten werden durch Swiss-Ski zusätzlich gegen Haftpflichtansprüche Dritter subsidiär
versichert. Deckungssumme CHF 10'000'000.-. Basis bildet jedoch die eigene Berufs- bzw.
Privathaftpflichtversicherung.

Haftpflichtansprüche gegenüber Organisatoren
Bei formeller Richtigkeit der Lizenz können gegen Organisatoren von Wettkämpfen keine Haftpflichtansprüche
wegen mangelnder Versicherungsdeckung geltend gemacht werden.

209 Auflagen für Teilnehmer
Alle Teilnehmer von Swiss-Ski Veranstaltungen müssen
– sich mit den Regeln von der FIS sowie Swiss-Ski der entsprechenden Disziplin/Event vertraut machen und diese
einhalten
– den Instruktionen der autorisierten Offiziellen folgen
– möglichst Unfälle verhindern und sich lt. Regel WR 208.2 angemessen versichern
– sich höflich und zuvorkommend verhalten
– Sponsoren und Medien respektieren
- Weitere Auflagen und Rechte siehe ICR 205
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2. Teil Organisation
2000 Organisation
FIS ICR 2000
2001 Organisator
FIS ICR 2001
Organisator eines Freestyle Wettkampfes ist diejenige Person oder Personengemeinschaft, die den Wettkampf
am Ort selbst unmittelbar vorbereitet und durchführt.
2002 Organisationskomitee
FIS ICR 2002
Organisator eines Wettkampfes ist diejenige Person oder Personengemeinschaft, die den Wettkampf am Ort
selbst unmittelbar vorbereitet und durchführt. Das Organisation Komitee besteht aus Mitgliedern (physischen
oder juristischen Personen), die vom Organisator und von Swiss-Ski bestimmt werden. Es ist Träger der Rechte
und Pflichten des Organisators.
2002.1 Ernennungen TD und Judges durch Swiss-Ski
Swiss-Ski ernennt den Technischen Delegierten für alle nationalen und internationalen Wettkämpfe, sofern
dieser nicht durch die FIS bestimmt ist. Die Judges für einen Wettkampf bestehen aus einer Gruppe von
qualifizierten Personen. Für die nationalen Wettkämpfe wird der Head-Judge und die Judges durch den Swiss-
Ski/Snowboard Judge Koordinator, auf Grund der persönlichen Bewerbungen ernannt. Bei internationalen
Wettkämpfen werden die Judges durch die FIS ernannt. Durch diese Ernennungen sind die oben erwähnten
Personen Mitglieder des Organisation Komitees.
2003 Das Wettkampf Komitee & Wettkampf Offizielle
2003.1 Das Wettkampf Komitee
ICR 2004
Ernennungen durch den Organisator:
 Chef Wettkampf (Rennleiter)
 Streckenchef:
 Chef Zeitmessung
 Chef Auswertung
 Wettkampf Sekretariat
 Chef Verpflegung
 Chef Sanität
 Chef Material
 Pressechef

2004 Technischer Delegierter (TD )
ICR 2008
2004.1 Zulassung
Nur Technische Delegierte, die im Besitz einer gültigen Swiss-Snowboard- oder FIS-TD-Lizenz sind, werden bei
Swiss-Snowboard Veranstaltungen zugelassen.
2004.2 Nominierung des Technischen Delegierten an Nationalen / Regionalen Wettkämpfen
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Swiss-Snowboard/Freeski ist für die Nominierung eines Technischen Delegierten für jeden Wettkampf auf
Nationaler oder Regionaler Stufe verantwortlich. Die Einteilung der Technischen Delegierten erfolgt anlässlich
der jährlichen zentralen Weiterbildung für Technische Delegierte.
2004.3 Kosten
Der TD wird (falls nicht anders vereinbart) vom Veranstalter direkt entschädigt.
Unterkunft mit Vollpension und Liftticket muss für die volle Dauer der Zeit, in der der TD für die Veranstaltung
arbeitet, vom Veranstalter gewährleistet sein.
2004.4 Ausbildung von Technischen Delegierten
Technische Delegierte werden durch Swiss-Ski ausgebildet.
TD-Anwärter durchlaufen eine zweistufige Ausbildung. Als Vorbereitung muss der TD-Einführungskurs (2 Tage)
besucht werden. Im Anwärterjahr müssen Sie je nach Qualifikation mindestens einen Azubi-Einsatz bei einer
Swiss-Snowboard/Freeski Veranstaltung, die von einem A-TD von Swiss-Snowboard/Freeski geleitet wird, leisten.
Beim Azubi-Einsatz fungiert der Anwärter als Assistent des ausbildenden TDs. Er wird an allen
Entscheidungsprozessen beteiligt, besitzt jedoch selbst kein Stimmrecht.
Der Anwärter erstellt selbständig einen Bericht über die Veranstaltung, welchen der ausbildende TD mit ihm
bespricht.
Der theoretische Teil der Ausbildung findet zeitgleich mit der jährlichen TD-Weiterbildung statt, wobei die TD-
Anwärter in der Theorie unterwiesen werden. Wir unterscheiden zwischen folgenden Ausbildungsstufen von
TDs:
    -    A-TD für regionale und nationale Einsätze (hat bereits mehrjährige Erfahrung)
    –    B-TD für regionale Einsätze (hat weniger Erfahrung)
Für die Empfehlung zur FIS TD-Ausbildung wird eine mehrjährige Erfahrung als A-TD vorausgesetzt.
2004.5 Weiterbildung
Alle Technischen Delegierten unterstehen einer jährlichen Weiterbildungspflicht.
Technische Delegierte die ihrer jährlichen Weiterbildungspflicht nicht nachkommen, werden bei
Veranstaltungen nicht eingesetzt. Technische Delegierte die ihrer jährlichen Weiterbildungspflicht zweimal in
Folge nicht nachgekommen sind, fallen in einen passiven Status und müssen für die Reaktivierung der TD Lizenz
in der nachfolgenden Saison einen Azubi-Einsatz bei einem Wettkampf der Audi Snowboard Series leisten.
Dieser Azubi-Einsatz muss vor einem regulären TD Einsatz liegen.
Die TD Lizenz verfällt, wenn ein Technischer Delegierter dreimal in Folge seiner jährlichen Weiterbildungspflicht
nicht nachkommt, und dazwischen keinen Azubi-Einsatz leistet.
Die jährliche Weiterbildung findet als Zentralveranstaltung im Herbst jedes Jahres, nach Veröffentlichung des
aktuellen Reglements und des aktuellen Rennkalenders statt.
2004.6 TD Zuteilung
Der Veranstalter bietet die Judges auf, welche durch den nationalen Freeski/Snowboard TD-Director bestimmt
werden.
Bei allen Wettkämpfen auf den Stufe NC, NB, NA, REG dürfen nur Swiss-Ski nominierte TD‘s eingesetzt werden.
2004.7 Einsätze an internationalen Grossanlässen
Damit die Schweiz an Grossanlässen (Weltmeisterschaften, Olympische Spiele) vertreten werden kann werden
die folgenden Richtlinien für den Antrag an die FIS durch Swiss-Ski erlassen:
1. Die FIS Lizenz ist massgebend
2. Die Nomination erfolgt auf Antrag des Swiss-Ski TD-Directors in Absprache mit der KWO
2004.8 Entschädigung der Ausbildungskosten (Clinics und Assists)
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Schweizer TD‘s mit einer Int. FIS Lizenz müssen an mind. 2 nationalen Anlässen eingesetzt werden können,
damit sie von einer Kostenbeteiligung an den Int. Clinic‘s und Assists profitieren zu können.
Gesuche für Ausnahmen können schriftlich an die KWO eingereicht werden.
Das Swiss-Ski Spesenreglement gilt als Basis.
2005 Swiss-Snowboard Judges
2005.1 Ausbildung
Die Grundausbildung zur C-Lizenz besteht aus einem Nationalen Judge Einführungskurs.
Nach erfolgreicher und genügender Judge Praxis wird ein Judge durch den Nationalen Judgedirector in
Absprache mit der KWO für die FIS Ausbildung empfohlen entsprechend ICR3311.4/6
2005.2 Weiterbildung
Alle Judges und Head-Judges unterstehen einer jährlichen Weiterbildungspflicht.
Judges und Head-Judges die ihrer jährlichen Weiterbildungspflicht nachkommen werden priorisiert eingeteilt.
Judges und Head-Judges die ihrer jährlichen Weiterbildungspflicht zwei Mal in Folge nicht nachgekommen sind,
werden bei Veranstaltungen nicht eingesetzt.
2005.3 Anzahl
An jedem Freestyle-Wettbewerb der Audi Snowboard Series müssen zwischen 2-3 nationale Judges und 1 Head-
Judge anwesend sein.
Die Funktion der Judges darf nur von einem offiziellen Swiss-Snowboard, WSF oder FIS-lizenzierten Judge
besetzt sein.
Für die Wettkampfstufen NB & NC werden die Judges von Swiss-Ski/Snowboard nominiert. Bei NA events
werden die Judges durch die FIS nominiert. Die Judges müssen für die gesamte Dauer der Veranstaltung zur
Verfügung stehen.
Anzahl Judges pro Wettkampfstufe im Single Panel Judging.
NA: 1HJ + 3J (mindestens ein Judge aus einer anderen Nation)
NB: 1HJ + 2-3J (bei 2 Judsges ist der HJ ein scoring Judge)
NC: 1 scoring HJ + 2J
REG: 1HJ + 2J oder dem Wettkampfformat angepasst
LOC: Dem Wettkampfformat angepasst

Anzahl Judges pro Wettkampfstufe im double Up Panel Judging.
NA: 2 scoring HJ + 2x 2J (mindestens ein Judge aus einer anderen Nation)
NB: 2 scoring HJ + 2x 2J
NC: 2 scoring HJ + 2x 2J
REG: 2HJ + 2x 2J oder dem Wettkampfformat angepasst
LOC: Dem Wettkampfformat angepasst

2005.4 Kosten
Die Judges und der Head-Judge werden (falls nicht anders vereinbart) direkt vom Veranstalter entschädigt.
Unterkunft mit Vollpension und Liftticket muss für die volle Dauer der Zeit, in der die Judges und der Head-Judge
für die Veranstaltung arbeiten, vom Veranstalter gewährleistet sein.
2005.5 Judges Zuteilung
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Der Veranstalter bietet die Judges auf, welche durch den nationalen Freeski/Snowboard Judgedirector bestimmt
werden.
Bei allen Wettkämpfen auf nationaler Stufe (NC, NB, NA) dürfen nur Swiss-Ski nominierte Judges eingesetzt
werden.
Auf der Stufe REG muss mindestens der Head Judge ein offizieller Swiss Ski/FIS Judge sein.
2005.6 Einsätze an internationalen Grossanlässen
Damit die Schweiz an Grossanlässen (Weltmeisterschaften, Olympische Spiele) vertreten werden kann werden
die folgenden Richtlinien für den Antrag an die FIS durch Swiss-Ski erlassen:
1. Die FIS Lizenz ist massgebend
2. Die Nomination erfolgt auf Antrag des Swiss-Ski Judgedirectors in Absprache mit der KWO
2005.7 Entschädigung der Ausbildungskosten (Clinics und Assists)
Schweizer Judges mit einer Int. FIS Lizenz müssen an mind. 2 nationalen Anlässen eingesetzt werden können,
damit sie von einer Kostenbeteiligung an den Int. Clinic‘s und Assists profitieren zu können.
Gesuche für Ausnahmen können schriftlich an die KWO eingereicht werden.
Das Swiss-Ski Spesenreglement gilt als Basis.
2006 Medizinische Versorgung
Der Chef des medizinischen Personals und des Rettungsdienstes ist für einen hinreichenden Rettungsdienst und
medizinische Versorgung während der offiziellen Trainingszeiten und des Wettkampfes verantwortlich.
Während der Trainings und des Wettkampfes muss der Chef des medizinischen Personals und des
Rettungsdienstes mit seinen Hilfskräften mit Telefon oder Funk in Verbindung stehen. Vor dem Training hat er
mit dem Rennleiter seine Einsätze zu koordinieren.
2007 Technische Installationen
Die Zeitmessung und Auswertung erfolgt anhand der Spezifikationen beschrieben im ICR in folgenden
Abschnitten pro Disziplin:
Park & Pipe: ICR 3405
Cross: ICR 5201.2 und das FIS Timing booklet
Snowboard Alpin: ICR 6204 und das FIS Timing booklet
Für den Ranglistenupload muss ein Excel File erstellt werden. Es wird empfohlen eine Software zu verwenden
welche automatisch ein solches Excel Ranglistenfile erstellen kann.
2008 Startnummern
Der Veranstalter ist (sofern nicht anders vereinbart) für die Startnummern verantwortlich. Der Schnitt und die
Grösse der Startnummern sollten den disziplinspezifischen Anforderungen entsprechen.
2009 Veröffentlichungen
2009.1 Form
Alle Veröffentlichungen und die entsprechenden Dokumente (Ausschreibung, Startliste, Rangliste etc.) müssen
die Titel entsprechend den Regeln im ICR sowie das Logo von Swiss-Ski/Swiss-Snowboard enthalten.
2010 Offizielle Ranglisten
2010.1 Verteilung
Offizielle Ranglisten sollten am Ende jeder Swiss-Snowboard/Freeski Veranstaltung publiziert werden. Die
Rangliste muss so schnell wie möglich und nicht später als innert 24 Std. an den Swiss-Snowboard/Freeski
Kalender Verantwortlichen gemailt werden.
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Das Original mit der Unterschrift des TD‘s muss ebenfalls an den Kalenderverantwortlichen gesendet werden.
2010.2 Inhalt
Zusätzlich zum definierten Inhalt im ICR (Park & Pipe ICR 3701, Cross ICR 5701, Snowboard Alpin ICR 6701)
müssen die Start und Ranglisten das Swiss-Ski/Swiss Snowboard Logo und das Logo der entsprechenden
Nationale/Regionalen Tour enthalten.
2011 Weiterleiten der offiziellen Dokumente
Folgende Unterlagen müssen mit allen notwendigen Unterschriften versehen, unmittelbar nach dem Rennen
vom Technischen Delegierten an Swiss-Ski zur Auswertung und Punkteberechnung geschickt werden.
– Startliste
– Ergebnisliste ausgedruckt und unterschrieben sowie als Excel File oder XML

Folgende Unterlagen müssen mit allen notwendigen Unterschriften versehen, unmittelbar nach dem Rennen
vom Technischen Delegierten an Swiss-Ski zur Auswertung geschickt werden:
– alle Protesteingaben
– alle Protest- und Juryentscheidungen
– den Bericht des Technischen Delegierten
2012 Preise
FIS ICR 219
Der Organisator kann nach seinem Ermessen Preise abgeben.
Wettkämpfer, die der Preisverteilung unentschuldigt fernbleiben, ist der Preis nicht nachzusenden. Sie verlieren
das Anrecht auf einen Preis.
2013 Kommunikation vor und während dem Wettkampf
Es ist darauf zu achten, dass an Open Rennen kommuniziert wird über Programm und Wettkampfformat sowie
Verschiebungen. Folgende Kommunikationsmittel sollen angewendet werden:
    –    Ausschreibung / Eventinfo
    –    TC oder Fahrer Meeting Physisch / Online
    –    Notice Infoboard Board oder Online (App, website oder andere)
    –    Speaker
2014 Proteste
FIS ICR 2032
Beschwerden gegen Entscheidungen der Wettkampfjury müssen bei der Beschwerden Kommission (KWO
SB/SX/FK) innerhalb 48 Stunden nach Bekanntgabe eingereicht werden.
2015 Nichtdurchführung von Wettkämpfen
FIS ICR 2026
Wenn ein Wettkampf infolge höherer Gewalt und ohne Einwirken des Veranstalters nicht durchgeführt werden
kann, liegt eine Rückerstattung der Einschreibegebühr entsprechend der Vereinbarung zwischen Swiss Ski und
Veranstalter. Wenn keine solche Vereinbarung getroffen wurde, liegt die Rückerstattung im Ermessen des
Veranstaltes.
2016 Zeitplan, Training, Startreihenfolge
FIS ICR 213
Swiss-Ski Freestyle / WR 21                                                                                    14

Bei der Startnummernausgabe ist jedem Wettkämpfer der genaue Zeitplan des Wettkampfablaufes bekannt zu
geben.
2017 Die Startreihenfolge
2017.1 Reihenfolge & Heat Einteilung
Für alle Swiss-Snowboard/Freeski Veranstaltungen gelten die Regeln definiert in den einzelnen event sections
des ICR. Bei nicht FIS Punkterennen werden folgende Kriterien für die seeding List gewählt:
Park & Pipe:
    1. WSPL Punkte (nur Snowboard)
    2. Tour Punkte Nationale Tour
    3. Regionale Tour
    4. Athleten die zu keiner Tour Punkte aufweisen werden zuhinterst angehängt und ausgelost.
Alpin & Cross:
    1. Tour Punkte Nationale Tour
    2. Regionale Tour
    3. Athleten die zu keiner Tour Punkte aufweisen werden zuhinterst angehängt und ausgelost.
Wenn es das erste Rennen der Saison ist zählen die Tour Punkte vom Vorjahr, wobei die neuen Jahrgänge den
bestehenden Athleten innerhalb der Kategorie hinten angehängt werden anhand der Reihenfolge ihrer Tour
Punkte in der jüngeren Kategorie vom Vorjahr.
2017.2 Gruppen/Heats
Die Kategorien können in Gruppen/Heats zusammengefasst werden. Die Gruppen mit den Jüngste Kategorien
starten zuerst.
Beispiel:
1. Gruppe: Damen U13
2. Gruppe: Damen U15 & Damen Elite
3. Gruppe: Herren U13
4. Gruppe: Herren U15 & Herren Elite
Für die Zusammenlegung von kleinen Kategorien siehe 205.1
Swiss-Ski Freestyle / WR 21                                                                                   15

3. Teil Spezielle Bestimmungen zu den Disziplinen
3000 Park & Pipe (SS)
FIS: International Competition Rules (ICR) Freestyle Ski / Freeski / Snowboard
ICR 3000 3rd section (Park and Pipe Events)

5000 Cross
FIS: International Competition Rules (ICR) Freestyle Ski / Freeski / Snowboard
ICR 5000 10th section (Cross Events)

6000 Snowboard Alpin & Speed Wettkampfformen
FIS: International Competition Rules (ICR) Freestyle Ski / Freeski / Snowboard
ICR 6000 11th section (Snowboard Alpine Events)
6000.1 Homologierung
Nationale Wettkämpfe welche nicht im FIS Kalender sind können auch auf Strecken stattfinden welche
nicht FIS Homologiert sind. Es gelten die Strecken Spezifikationen nach ICR 6100. Die Strecke wird von der
Jury abgenommen entsprechend ICR 2007.6.1.
6001 Wettkampfformate National
6001.1 Best y of x
Die Jury definiert wie viele Läufe gefahren werden und wie viele daraus zählen. Es werden die schnellsten Zeiten
der definierten Anzahl Läufe die zählen zusammengezählt.
Beispiel: Es zählen die besten 2 Läufe von total 3 gefahrenen Läufen.
Bei der Definition der Anzahl Läufe werden folgende Kriterien in Betracht gezogen:
    -    Zeitfenster / Wetterfenster für den Wettkampf
    -    Anzahl Teilnehmer
    -    Zustand der Piste und Temperaturen. Wie viele Läufe total wird die Piste halten

6100 Banked Slalom BSL
Es gelten die Banked Slalom Guidelines der WSF.

6200 Style Race / Flow Race
Für Strecke und Streckenbau gelten die Regeln ICR 5001-5004
Für den Wettkampfablauf gelten die Regeln Snowboard Alpin Regeln ICR 6000. Die Anzahl Tore
(Richtungsänderungen) ist frei geregelt. Das Format wird nach Regel WR 6001.1 angewendet.
Zusätzlich kann ein Zeitbonus für Tricks oder Style eingeführt werden (Style Race) Der Bereich für den Bonus in
Sekunden wird von der Jury bestimmt. Judges bewerten den Style oder die Sprünge. Es können auf den
Wettkampfstufen LOC, REG & NC (Stufenbeschreibung siehe Wettkampfsystem) Laien-Judges eingesetzt werden
für die Bewertung.
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