Wir informieren sie kompakt, damit sie schnell eine passende antwort bekommen - informationen für arbeitgeber 2019 - Securvita

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Wir informieren sie kompakt, damit sie schnell eine passende antwort bekommen - informationen für arbeitgeber 2019 - Securvita
wir informieren sie kompakt,
damit sie schnell eine passende
antwort bekommen.
informationen für arbeitgeber 2019
Liebe Leserin, lieber Leser,
    in Ihrem Arbeitsalltag benötigen Sie aktuelle Informationen. Wir unterstützen
    Sie gerne mit Wissenswertem rund um Gesetzesvorgaben, Richtlinien und
    Veränderungen im Bereich der Sozialversicherung.

    In unserer aktuellen Arbeitgeberbroschüre haben wir alles Wichtige für Sie
    zusammengestellt – übersichtlich und kompakt. Hier erhalten Sie einen
    Überblick des Spektrums sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen für
    2019 und Themen, die immer wieder relevant sind.

    Die wichtigsten Vordrucke haben wir Ihnen im Anhang zusammengestellt.
    Dort finden Sie auch einen speziellen Überblick zu unserem umfangreichen
    Leistungsangebot – besonders interessant für Ihre Arbeitnehmer, die an einem
    Krankenkassenwechsel interessiert sind.

    Die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages aller Krankenkassen für das
    Jahr 2019 beträgt 0,9 Prozent.

    Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der SECURVITA Krankenkasse beträgt
    1,1 Prozent.

    Die SECURVITA belegt eine einzigartige Stellung unter Deutschlands
    gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist „Deutschlands beste Krankenkasse“
    in der Gesamtwertung der Euro-Vergleichstests von 2012 bis 2019.
    Die SECURVITA führt insbesondere in den für die Versicherten
    wichtigen Bereichen Naturheilverfahren, Gesundheitsförderung und
    familienfreundliche Zusatzleistungen sowie Bonus- und Vorteilsprogramme.

    Sie profitieren bei der SECURVITA von unserem speziellen E-Mail-Service für
    Arbeitgeber. Ihre Fragen beantworten wir innerhalb von 24 Stunden – das
    garantieren wir. Mit unseren Servicezeiten von 7 bis 19 Uhr sind wir täglich
    unter der Firmenservice-Hotline 040 / 33 47 -80 80 oder per E-Mail unter
    f irmenservice@securvita-bkk.de für Sie erreichbar.

    Wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf die erfolgreiche Zusammenarbeit
    mit Ihnen.

    Ihre SECURVITA Krankenkasse

2
inhalt
1     versicherungsrecht                                                                     4

1.1 	jahresarbeitsentgelt­grenze (jaeg)                                                     4
1.2 	studierende und praktikanten                                                           6

2     beitragsrecht                                                                         10

2.1   beitragssätze                                                                         10
2.2   beitragspflichtiges entgelt                                                           12
2.3   beitragsfreiheit in der ­ge­setzlichen krankenversicherung                            14
2.4   einmalig gezahltes ­arbeitsentgelt                                                    14
2.5   beitragsabführung – fälligkeit der gesamtsozial­versicherungsbeiträge (gsv)           16
2.6   beschäftigungen mit entgelten im übergangsbereich                                     17
2.7   altersteilzeit                                                                        17
2.8   mehrfachbeschäftigung                                                                 18

3     melderecht                                                                            19

3.1   arten von meldungen                                                                   19
3.2 	sv.net – ­maschinelles m
                             ­ eldeverfahren                                                20
3.3   meldefristen                                                                          21
3.4   unterbrechung der beschäftigung                                                       22

4 	entgeltfortzahlung – arbeitgeber­­versicherung                                          22

4.1 	teilnahme an der a
                       ­ rbeitgeberversicherung                                             23
4.2 	beiträge zur ­arbeitgeberversicherung                                                 24
4.3   tipps zum prozedere                                                                   25

5 	krankenkassenwahlrecht                                                                  26

anhang                                                                                      27

stichwortverzeichnis                                                                        27
arbeitgeber-grunddaten                                                                      28
leistungsangebot der securvita krankenkasse – informationen für interessierte mitarbeiter   29
securvita krankenkasse im überblick                                                         30
unsere leistungen von a bis z                                                               31
kostenerstattung von naturheilverfahren                                                     33
mitgliedschaftsantrag                                                                       34
musterschreiben kündigung der krankenkasse                                                  38
adressen unserer partner                                                                    39

                                                                                                 3
1 versicherungsrecht                                             Das aus vorherigen Beschäftigungen erzielte Entgelt ist
                                                                     unerheblich.

    1.1 	jahresarbeitsentgelt­grenze                                    fall 1
          (jaeg)                                                         Herr M nimmt zum 01.06.2019 eine Beschäftigung
                                                                         bei der Firma XY auf. Er erhält laut Vertrag 5.000
      versicherungspflicht – versicherungsfreiheit                       Euro monatlich, dazu ein vertraglich garantiertes
                                                                         Weihnachtsgeld in Höhe von 6.000 Euro.
    Krankenversicherungspflicht besteht bei Arbeitnehmern,
                                                                         Zeitraum der Beurteilung ist der 01.06.2019 bis zum
    wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) die Jahres-
                                                                         31.05.2020.
    arbeitsentgeltgrenze (JAEG) der gesetzlichen Krankenversi-
    cherung nicht überschreitet.                                         Entgeltberechnung bezogen auf ein Zeitjahr:
                                                                         12 x 5.000 Euro + 6.000 Euro = 66.000 Euro.
    Versicherungsfrei sind Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jah-
                                                                         Da das JAE von Herrn M die für 2016 geltende JAEG
    resarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
                                                                         in Höhe von 60.750 Euro überschreitet, tritt bereits
    Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die
                                                                         mit Beginn der Beschäftigung Versicherungsfreiheit
    Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie
                                                                         zur Krankenversicherung ein. Versicherungspflicht
    überschritten wird.
                                                                         zur Pflegeversicherung besteht nur, wenn eine frei-
    Die JAEG wird jährlich neu festgesetzt. Die aktuellen Werte          willige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen
    entnehmen Sie bitte der Übersicht auf Seite 5.                       Krankenkasse abgeschlossen wird.

      berechnung des regelmässigen
      jahresarbeitsentgelts ( jae )
                                                                       entgelterhöhung im laufenden kalenderjahr
    Das regelmäßige JAE ist zu berechnen:
                                                                     Gibt es in einer bisher versicherungspflichtigen Beschäfti-
       bei Beginn einer Beschäftigung,
                                                                     gung maßgebliche Änderungen, ist eine Neuberechnung
       zum Jahreswechsel oder                                        des JAE notwendig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine
       bei Veränderung des Arbeitsverhältnisses.                     Entgelterhöhung im laufenden Jahr eintritt. Dann ist das
                                                                     regelmäßige Entgelt ab dem Wirksamwerden der Erhöhung
    Anrechenbar sind alle Arten von Arbeitsentgelt, sofern die
                                                                     vorausschauend für ein Zeitjahr zu berechnen.
    Zahlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
    mindestens einmal jährlich erfolgt.                              Liegt das regelmäßige Entgelt ab diesem Zeitpunkt über
                                                                     der JAEG, wird der Arbeitnehmer allerdings erst zum Jahres-
    Berücksichtigung findet nur Entgelt aus dem Beschäfti-
                                                                     wechsel versicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass das Ent-
    gungsverhältnis. Abzuziehen sind Zuschläge, die mit
                                                                     gelt auch die JAEG des Folgejahres überschreitet.
    Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden. Sonstige
    Einkünfte, wie zum Beispiel Renten, Pensionen u. a. bleiben      Unerheblich ist, ob das tatsächlich bezogene Entgelt im
    unberücksichtigt.                                                gesamten Kalenderjahr der Entgelterhöhung unterhalb der
                                                                     JAEG liegt.

      überschreiten der jaeg bei beginn eines
      beschäftigungsverhältnisses                                        fall 2
                                                                         Herr M ist seit Jahren bei der Firma XY beschäftigt.
    Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung ist vom Arbeitgeber           Er erhält ein monatliches Entgelt in Höhe von 3.600
    eine vorausschauende Beurteilung – bezogen auf ein Zeitjahr          Euro sowie ein Weihnachtsgeld in identischer Höhe.
    ab Beschäftigungsbeginn – vorzunehmen. Es werden die Ent-
                                                                         Nach Abschluss einer Fortbildung wird Herr M ab dem
    gelte hochgerechnet, die in diesem Jahr voraussichtlich ge-
                                                                         01.09.2018 zum Abteilungsleiter befördert und erhält
    zahlt werden. Bei Einmalzahlungen ist stets zu hinterfragen,
                                                                         nun ein monatliches Gehalt von 4.700 Euro sowie ein
    ob diese mindestens einmal jährlich gezahlt werden.
                                                                         Weihnachtsgeld in identischer Höhe.
    Überschreitet das ermittelte regelmäßige JAE die zum Zeit-
    punkt der Beurteilung geltende JAEG, ist der Arbeitnehmer
    von Beginn der Beschäftigung an versicherungsfrei in der
    Krankenversicherung.

4
auch dann anzuwenden, wenn ein Beschäftigter den Arbeit-
   2018 ist Herr M versicherungspflichtig, da sein Ent-         geber wechselt, zeitweise nicht versichert oder versiche-
   gelt in der vorausschauenden Betrachtung zum                 rungspflichtig war. Wenden Sie bei einem Beschäftigten die
   01.01.2018 unterhalb der JAEG lag.                           besondere JAEG an, sind entsprechende Nachweise zu den
                                                                Entgeltunterlagen zu nehmen.
   Ab dem 01.09.2018 ist eine vorausschauende Be-
   trachtung für ein Zeitjahr vorzunehmen. Dieses er-
   gibt ein Gehalt von 13 x 4.700 Euro = 61.100 Euro.             unterschreiten der jaeg
                                                                  in einer laufenden beschäftigung
   Somit liegt sein Entgelt über der JAEG von 2018 in
   Höhe von 59.400 Euro.                                        Im Falle einer Absenkung des Arbeitsentgeltes (zum Beispiel
                                                                Verringerung der Arbeitszeit) tritt ab dem Zeitpunkt des
   Da das Entgelt auch oberhalb der JAEG von 2019 in
                                                                Unterschreitens Versicherungspflicht zur Krankenversiche-
   Höhe von 60.750 Euro liegt, ist er ab dem 01.01.2019
                                                                rung ein.
   versicherungsfrei in der Krankenversicherung.
                                                                Voraussetzung ist, dass es sich nicht um eine kurzfristige Ab-
                                                                senkung des Entgelts handelt. Kurzfristiges Unterschreiten
                                                                der JAEG liegt zum Beispiel dann vor, wenn Kurzarbeitergeld
  rückwirkende entgelterhöhung
                                                                bezogen wird oder eine Wiedereingliederung nach längerer
Wird das Arbeitsentgelt zum Beispiel durch eine                 Arbeitsunfähigkeit erfolgt.
Tarifanpassung erhöht, endet die Versicherungspflicht
                                                                Auch wenn dem Grunde nach Versicherungspflicht in der
frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der
                                                                Krankenversicherung eintritt, kann es doch vorkommen,
Anspruch auf das höhere Entgelt entstanden ist.
                                                                dass eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversiche-
                                                                rung nicht möglich ist.
  aufnahme einer weiteren beschäftigung
                                                                Dies betrifft Arbeitnehmer, die:
Tritt zu einer laufenden krankenversicherungspflichtigen
                                                                   das 55. Lebensjahr vollendet haben,
Beschäftigung eine weitere Beschäftigung hinzu, ist eine er-
neute Prüfung der Krankenversicherungspflicht notwendig.           in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungs-
                                                                   pflicht nicht gesetzlich versichert waren und
Die Entgelte aus beiden Beschäftigungen sind dabei zusam-
menzurechnen. Ausgenommen von der Zusammenrechnung                 mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von
ist die erste neben der Hauptbeschäftigung ausgeübte               der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich
geringfügig entlohnte Beschäftigung (sog. Minijob). Wird           selbständig waren.
die JAEG des laufenden Jahres überschritten, sind beide Be-     Der Ausschluss von der gesetzlichen Krankenversicherung gilt
schäftigungsverhältnisse zunächst versicherungspflichtig.       auch dann, wenn der Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner
Erst bei Überschreiten der JAEG auch im Folgejahr tritt Ver-    nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz diesen Voraussetzungen
sicherungsfreiheit zur Krankenversicherung in beiden Be-        unterliegt.
schäftigungen ein.
                                                                  Befreiung von der Versicherungspflicht
Übersicht der Jahresarbeitsentgeltgrenzen                       Tritt Krankenversicherungspflicht ein, besteht unter ganz
                                                                bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von der
                       „Allgemeine“
                                          „Besondere“ JAEG      Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen, wenn:
                            ­JAEG
                                          (§ 6 Abs. 7 SGB V)
                     (§ 6 Abs. 6 SGB V)                            die Versicherungspflicht durch Erhöhung der JAEG eintritt,

       2017              57.600 E             52.200 E             die Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte
                                                                   der Wochenarbeitszeit eines vergleichbaren Vollbeschäf-
       2018              59.400 E             53.100 E             tigten des gleichen Unternehmens herabgesetzt wird
                                                                   oder
      2019               60.750 E             54.450 E
                                                                   eine nicht volle Erwerbstätigkeit während oder nach
                                                                   der Elternzeit aufgenommen wird.

Die besondere JAEG gilt für alle Beschäftigten, die am          Gerne beraten wir Sie oder Ihre Beschäftigten zu diesem
31.12.2002 wegen Überschreitens der Versicherungspflicht-       Thema sowie den Vor- beziehungsweise Nachteilen, die aus
grenze versicherungsfrei und privat versichert waren. Sie ist   einer solch weitreichenden Entscheidung resultieren.

                                                                                                                                 5
1.2 	studierende ­                                               ausgeübt wird, das heißt in den Abend- oder Nachtstunden

          und praktikanten                                            oder am Wochenende.

                                                                      Das Studium stellt den Schwerpunkt der Arbeitsleistung dar,

                                                                         ie wöchentliche Arbeitszeit in der Beschäftigung nicht
      studierende                                                     wenn:
                                                                         d
    Viele Arbeitgeber setzen Studierende als flexible und
                                                                         s sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt oder
                                                                         mehr als 20 Stunden beträgt oder
    kostengünstige Arbeitskräfte ein.
                                                                         sich die Beschäftigung auf die Semesterferien beschränkt.
                                                                         e
    Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung dieser Beschäf-
    tigungen sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
                                                                      beschäftigung während der ­semester­ferien
    versicherungsfreiheit beziehungsweise -pflicht                    Wird eine Beschäftigung ausschließlich in den Semesterferien
    Beschäftigungsverhältnisse gegen Arbeitsentgelt unter-            ausgeübt, besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-,
    liegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der              Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
    Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.          Zur Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht.

    ausnahme werkstudenten
    Eine Ausnahme gilt für Werkstudenten. Dies sind Personen,
                                                                         merke:
                                                                         Eine Beschäftigung, die im Rahmen der 20-Stunden-
    die neben ihrem Studium eine Beschäftigung gegen Arbeits-
                                                                         Regelung ausgeübt wird, bleibt auch dann
    entgelt ausüben, um sich die zur Ableistung des Studiums
                                                                         ver­sicherungsfrei, wenn während der Semester-
    und zum Bestreiten ihres Lebens­unterhalts erforderlichen
                                                                         ferien diese Grenze überschritten wird.
    Mittel zu verdienen.

       merke:
                                                                      kurzfristige beschäftigung
       Werkstudenten sind grundsätzlich versicherungsfrei
                                                                      Übt ein Student eine Beschäftigung aus, die von vornherein
       in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversiche-
                                                                      auf maximal drei Monate befristet ist, ist diese
       rung, soweit das Studium im Vordergrund steht.
                                                                      versicherungs­­frei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und
                                                                      Arbeitslosenversicherung. Die Versiche­rungs­­freiheit bleibt
                                                                      auch dann bestehen, wenn mehrfach innerhalb eines
    rentenversicherung
                                                                      Kalenderjahres eine befristete Beschäf­tigung ausgeübt wird,
    In der Rentenversicherung besteht für beschäftigte Studenten
                                                                      solange die Beschäftigung nicht das Kriterium der
    grundsätzlich Versicherungspflicht. Studenten, die eine gering-
                                                                      Berufsmäßigkeit erfüllt.
    fügige Beschäftigung ausüben, sind ebenfalls rentenversiche-
    rungspflichtig, können aber gegenüber dem Arbeitgeber die
                                                                      kriterien für „berufsmässigkeit“
                                                                         Berufsmäßigkeit liegt bei Studierenden vor, wenn mehr-
    Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.

    20-stunden-regelung                                                  fach innerhalb eines Jahres Beschäftigungen mit einer
    Die 20-Stunden-Regelung leitet sich aus der regulären Wo­chen-       wö­chent­­lichen Arbeitszeit über 20 Stunden ausgeübt
    arbeitszeit von 40 Stunden ab. Es wird davon aus­ge­gan­gen,         wer­den und die Beschäftigungszeiten zusammengenom-
    dass bei Studierenden mit maximal 20 Stunden Arbeitszeit             men mehr als 26 Wochen (182 Kalendertage) betragen.
    in der Woche das Studium im Vordergrund steht. Bei Wochen­           Die Berufsmäßigkeit bei Studierenden ist nicht zu ver-
    ar­beits­zeiten von mehr als 20 Stunden werden Studierende           wechseln mit der Berufsmäßigkeit bei einer geringfügigen
    als Arbeit­neh­mer eingestuft. Wird die 20-Stunden-Grenze            Beschäf­tigung. Hier gelten abweichende Bestimmungen.
    überschritten, tritt mit dem Überschreiten Versicherungs-            Bei der Prüfung der Berufsmäßigkeit wird vom Ende der
    pflicht ein. Übt ein Student mehrere Beschäftigungsverhält-          zu beurteilenden Beschäftigung ein Jahr zurückgerech-
    nisse aus, ist die ­Arbeitszeit zusammenzurechnen.                   net. Berücksichtigt werden alle Beschäftigungsverhält-
                                                                         nisse, die mehr als 20 Wochenstunden ausgeübt worden
    Die Höhe des erwirtschafteten Entgelts spielt bei der
                                                                         sind. Die versicherungsrechtliche Beurteilung dieser
    20-Stun­­den-Regelung keine Rolle.
                                                                         ­Beschäftigungen ist hierbei unerheblich.
    In besonderen Ausnahmefällen bleibt Versicherungsfreiheit
    be­stehen, obwohl die Beschäftigung mehr als 20 Stunden
    in der Woche ausgeübt wird. Das kann der Fall sein, wenn die
    Be­schäf­tigung ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit

6
Prüfschema studentische Beschäftigung                                  studienbeginn während einer ­beschäftigung
                                                                       Nimmt ein Arbeitnehmer ein Studium auf, gilt die Werk­­­
 Ist die Beschäfti-              Die Beschäftigung ist versi-
                         ja                                            studen­­­tenregelung nur, wenn sich die Arbeitszeit an das
 gung geringfügig               cherungsfrei in der Kranken-,
                               Pflege- und Arbeitslosenversi-          ­Stu­dium an­passt, sich also auf maximal 20 Stunden pro
     entlohnt?
                               cherung. Von der Rentenversi-           ­Woche verringert.
                               cherungspflicht kann sich der
                                Student auf Antrag befreien            Nimmt der Arbeitnehmer ein berufsintegriertes Studium
               nein                       lassen.                      auf – zwischen dem Studium und der Beschäftigung besteht
                                                                       folglich ein prägender innerer Zusammenhang – kann eine
                                                                       Ver­­siche­­rungs­freiheit zur Kranken-, Pflege- und Arbeits­
                                  Die Beschäftigung ist ver­­­­
 Handelt es sich um     nein                                           losen­­versicherung hingegen nicht eintreten.
                                  sicherungs­pflichtig in der
 einen ­„ordentlich“
                               ­Kran­­ken-, ­P flege-, Renten- und­­
   ­Studierenden?
                                  Arbeits­­losenversicherung.
                                                                           fall:
                ja
                                                                           Eine Rechtsanwaltsfachangestellte ist bei einer An-
      Beträgt die                                                          waltskanzlei beschäftigt. Ab dem Wintersemester
                        nein
    ­wö­chent­­liche­                                                      2017/2018 wird sie von ihrem Arbeitgeber für ein
  ­Ar­beits­zeit mehr                Die Beschäftigung ist
   als 20 Stunden?                                                         Jura­studium teilweise freigestellt. Sie arbeitet 18
                                  ­ver­­sicherungsfrei in der
                                    ­Kran­ken-, ­P flege- und              Stunden wöchentlich und studiert die übrige Zeit.
                 ja
                                ­Arbeits­losenversicherung.                Arbeitgeber und Arbeitnehmerin haben vereinbart,
 Wird die Beschäf­              In der Rentenversicherung                  dass nach Abschluss des Studiums eine Übernahme
 tigung nur in den             besteht Versicherungspflicht.
                                                                           als Rechtsanwäl­tin erfolgen soll. Für die Kosten des
  Semester­ferien        ja
     ausgeübt?                                                             Studiums kommt die Kanzlei auf.

               nein                                                        fazit:
   Ist die Beschäf­                                                        Zwar wird in diesem Fall die 20-Stunden-Grenze ein-
                        nein
  tigung auf nicht                                                         gehalten, da aber das Studium in einem prägnanten
    mehr als drei                                                          inneren Zusammenhang mit der Beschäftigung steht,
 ­Monate befristet?               Die Beschäftigung ist ver­­­­            ist die Werkstudentenregelung nicht anzuwenden.
                 ja               sicherungs­pflichtig in der
                               ­Kran­­ken-, ­P flege-, Renten- und­­       Es besteht Versicherungspflicht zu allen Zweigen der
                                  Arbeits­­losenversicherung.              Sozialversicherung.
 Wird die Beschäfti-
 gung ­berufsmäßig
     ausgeübt?           ja

               nein
                                                                       ­ itgliedschaft in der kranken- und
                                                                       m
                                                                       ­pflegeversicherung
 Die Beschäftigung
  ist versicherungs-                                                   Ein Großteil der studentischen Beschäftigungen löst keine
frei in der Kranken-,                                                  ­Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung
Pflege- und Arbeits-                                                   aus. Die Formen der Weiterversicherung richten sich nach
 losenversicherung.
                                                                       dem kon­kreten Einzelfall.
  In der Rentenver-
  sicherung besteht                                                    Zum Beispiel kann ein beschäftigter Student im Rahmen
    Versicherungs-
                                                                       einer Familienversicherung, einer studentischen Pflichtver-
        pflicht.
                                                                       sicherung oder einer freiwilligen Versicherung Mitglied einer
                                                                       Kasse sein und somit im Krankheitsfall alle nöti­gen Leistun-
                                                                       gen in Anspruch nehmen.

                                                                          tipp:
                                                                          Veranlassen Sie, dass sich Ihre studentische
                                                                          Aus­hilfs­kraft mit uns in Verbin­dung setzt, um die
                                                                          Voraussetzungen für den Krankenversicherungsschutz
                                                                          zu klären.

                                                                                                                                       7
Meldungen zur Sozialversicherung – Beitrags- und Personengruppen   vorgeschriebene praktika
                                             Beitrags- Personen-       Als vorgeschrieben gilt ein Praktikum, wenn es festgelegter
             Art der Beschäftigung
                                              gruppe    gruppe         Bestandteil der Ausbildung ist. Die Verpflichtung zur
               Meldung an die                                          Ableis­tung des Praktikums ist nachzuweisen.
           gesetzliche Krankenkasse
      • Werkstudent oder Beschäfti­gung                                versicherungspflicht bei vorgeschriebenen
                                               0100        106         praktika während des studiums
        während der Semester­ferien
      • Student, jedoch steht die Arbeit-                              Solange der Student an einer Hochschule beziehungsweise
                                               1111        101
        nehmertätigkeit im Vordergrund
                                                                       Fachhochschule eingeschrieben ist, besteht Versicherungs-
                Meldung an die ­                                       freiheit zu allen Zweigen der Sozialversicherung, da er
                Minijob-Zentrale
                                                                       formal weiterhin Student bleibt.
      • Werkstudent - geringfügig
                                               6100        109         Die Dauer des Praktikums, die Arbeitszeit und die Höhe des
        entlohnte Beschäftigung
      • Werkstudent - geringfügig                                      Arbeitsentgelts sind dabei unerheblich.
        entlohnte Beschäftigung
                                               6500        109
        mit Befreiung von der                                          versicherungspflicht bei vorgeschriebenen
        Rentenversicherungspflicht
                                                                       vorpraktika
      • Werkstudent - kurzfristige
                                               0000        110
        Beschäftigung                                                  Während eines Vorpraktikums ist der Praktikant in der Regel
                                                                       nicht immatrikuliert. Es besteht grundsätzlich Versicherungs-
                                                                       pflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
      duale studiengänge
                                                                       Wird kein Entgelt gezahlt, wird zur Berechnung der Renten- und
    Duale Studiengänge bieten eine enge Verzahnung von                 Arbeitslosenversicherungsbeiträge ein fiktives Entgelt in Höhe
    theoretischer und praktischer Ausbildung.                          von 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße zugrunde gelegt.
    Seit dem 01.01.2012 sind alle Teilnehmer an dualen Studien-        Dies entspricht 2019 im Rechtskreis West 31,15 Euro und im
    gängen versicherungspflichtig in der Kranken-, Renten-,            Rechtskreis Ost 28,70 Euro. In der Kranken- und Pflegever-
    Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, sowohl in den theore-        sicherung besteht ohne Entgeltzahlung Versicherungsfreiheit.
    tischen als auch den praktischen Phasen der Ausbildung.            Wird während des Praktikums Entgelt gezahlt, besteht
    Dieser Personenkreis ist den zur Berufsausbildung Beschäf-         auch in der Kranken- und Pflegeversicherung Versiche­rungs­­
    tigten gleichgestellt.                                             pflicht. Die Höhe des Entgelts spielt hierbei keine Rolle.
                                                                       Überschreitet das monatliche Arbeitsentgelt die Geringver-
      praktikanten                                                     dienergrenze von 325 Euro nicht, zahlt der Arbeitgeber die
                                                                       Beiträge allein. Eine Abrechnung als geringfügige
    Praktikanten bilden einen besonderen Personenkreis, der
                                                                       ­Beschäftigung kommt nicht in Betracht, da es sich um eine
    sich im Hinblick auf seinen künftigen Beruf Kenntnisse,
                                                                       Beschäftigung im Rahmen einer betrieblichen Berufsbildung
    Fähig­kei­ten und Fertigkeiten in der Praxis aneignen möchte.
                                                                       handelt. Die Regelung zum Übergangsbereich ist ebenfalls
    Sofern die Beschäftigung im Rahmen einer betrieblichen
                                                                       nicht anwendbar, da sie ausdrücklich nicht für Personen gilt,
    Berufsbildung erfolgt, ist von einer Beschäftigung im Sinne
                                                                       die zu ihrer Berufs­ausbildung beschäftigt werden.
    der ­Sozialversicherung auszugehen. Praktika, die nicht im
    Rahmen einer betrieblichen Berufsbildung ausgeübt werden,          versicherungspflicht bei vorgeschriebenen
    unterliegen keinen besonde­ren Regeln.                             nachpraktika
    Das Spektrum der Praktika ist sehr umfangreich. Ebenso             Der Praktikant ist während eines Nachpraktikums in der
    verschieden sind die Anlässe für deren Ausübung. Um ein            ­Regel nicht mehr immatrikuliert. Bei der versicherungsrecht-
    Prak­tikum versicherungs- und beitragsrechtlich korrekt            lichen Beurteilung ist danach zu entscheiden, ob Arbeits­
    beurteilen zu können, müssen Zweck des Praktikums,                 entgelt bezogen wird oder nicht.
    Art und ­Um­fang sowie die daraus erzielten Einnahmen
                                                                       Erfolgt keine Vergütung ist die Abrechnung der Renten-
    gewissenhaft ermittelt werden.
                                                                       und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, ebenso wie bei
    Um ein Studium abzuschließen, schreiben einige Studien­            ­vorgeschriebenen Vorpraktika, nach dem fiktiven Entgelt
    ordnungen die Durchführung von Praktika vor. Die versiche-         vorzunehmen. In der Kranken- und Pflegeversicherung
    rungsrechtliche Beurteilung hängt davon ab, ob das Prak­           ­besteht Versicherungsfreiheit.
    tikum vor, während oder nach dem Studium ausgeübt wird.

8
Wird mit der Tätigkeit Arbeitsentgelt erzielt, besteht Ver­si­      nicht vorgeschriebene vor- und n
                                                                                                   ­ achpraktika
cherungspflicht zu allen Zweigen der Sozial­vers­iche­rung.
                                                                    Personen, die nicht vorgeschriebene Praktika gegen Arbeits­
Überschreitet das monatliche Arbeitsentgelt die Ge­ring­ver­
                                                                    entgelt ausüben, sind grundsätzlich versicherungs­pflichtig
dienergrenze von 325 Euro nicht, zahlt der ­Arbeitgeber die
                                                                    in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Beiträge allein. Eine Abrechnung als geringfügige Beschäfti-
                                                                    Auch bei den nicht vorgeschriebenen Vor- und Nachpraktika
gung kommt nicht in Betracht, da es sich um eine Beschäfti­
                                                                    müssen die Voraussetzungen einer kurzfristigen, geringfügig
gung im Rahmen einer betrieblichen Berufsbildung handelt.
                                                                    entlohnten Beschäftigung oder einer Beschäftigung im
Die Regelung zum Übergangsbereich ist ebenso nicht an-
                                                                    Übergangsbereich geprüft und danach abgerechnet werden.
wendbar, da sie ausdrücklich nicht für Personen gilt, die zu
ihrer Berufs­bil­dung beschäftigt werden.                           Versicherungspflicht bei nicht vorgeschriebenen Praktika

Versicherungspflicht bei vorgeschriebenen Vor- und Nachpraktika         Höhe         Kranken-                        Arbeitslo-
                                                                                                      Renten­
                                                                       Arbeits-     und Pflege­                     senversiche-
                Kranken-                                                                            versicherung
                                 Renten­        Arbeitslosen-          entgelt     versicherung                        rung
               und Pflege­
                               versicherung     versicherung
              versicherung                                                           versiche­       versiche­       versiche­
                                                                         0­
                                                                          E
   ohne                   versicherungs­ versicherungs­                              rungs­­­frei    rungs­­­frei    rungs­­­frei
           versicherungs­
  Entgelt­                 pflichtig als  pflichtig als
                 frei
  zahlung                 Arbeitnehmer Arbeitnehmer                                  versiche­       versiche­       versiche­
                                                                      bis 450 E
    mit    versicherungs­ versicherungs­ versicherungs­                              rungs­­­frei    rungs­­­frei    rungs­­­frei
  Entgelt­  pflichtig als  pflichtig als  pflichtig als
  zahlung Arbeitnehmer Arbeitnehmer Arbeitnehmer                                   versicherungs­ versicherungs­ versicherungs­
                                                                     ab 450,01 E    pflichtig als  pflichtig als  pflichtig als
                                                                                   Arbeitnehmer Arbeitnehmer Arbeitnehmer
nicht vorgeschriebene praktika
Ist die Ausübung des Praktikums nicht in einer Studien- oder        sonstige praktika
Prüfungsordnung vorgeschrieben, gilt es auch nicht als im
                                                                    praktika von schulabgängern
Rahmen betrieblicher Berufsbildung ausgeübt. Dies hat zur
Folge, dass die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung           Übt der Arbeitnehmer ein befristetes Praktikum zwischen
wie bei einer „normalen“ Beschäftigung erfolgen muss.               Schulentlassung und der ersten Auf­nahme einer Dauerbe-
                                                                    schäftigung oder eines Berufsausbildungsverhältnisses aus,
Wird kein Entgelt gezahlt, besteht ebenso wie bei einem ­Ent­gelt
                                                                    ist dieses Praktikum als be­rufs­mäßig anzusehen. Die Rege-
von bis zu 450 Euro Versicherungsfreiheit zu allen Zwei­gen der
                                                                    lungen einer beitragsfreien kurzfristigen Beschäf­tigung
Sozialversicherung. Bei einem höheren ­Entgelt besteht Versiche-
                                                                    kom­­men daher grundsätzlich nicht in Betracht. J­ edoch be-
rungspflicht als Arbeitnehmer. Die besonde­ren Regelungen der
                                                                    steht Versicherungsfreiheit zu allen Zweigen der Sozialversi-
Beschäftigung im Übergangsbereich sind zu berücksichtigen.
                                                                    cherung, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 450 Euro mo­
                                                                    nat­lich nicht übersteigt (Minijob-Regelung).
nicht vorgeschriebene ­zwischenpraktika
                                                                    Möchte Ihr Arbeitnehmer mit seinem Praktikum die Zeit
Das Praktikum bleibt in allen Zweigen der Sozialver­sicherung
                                                                    ­zwischen Schulentlassung und der Aufnahme des Studiums
versicherungsfrei, wenn kein oder ein Ent­gelt bis zu 450 Euro
                                                                    überbrücken, ist grundsätzlich von einer untergeordneten
erzielt wird. Die Voraussetzun­gen einer kurzfristigen Be-
                                                                    wirtschaftlichen Bedeutung der Beschäftigung auszugehen.
schäftigung sind zu prüfen.
                                                                    Die Beschäftigung gilt nicht als berufsmäßig ausgeübt.
Wird die 450-Euro-Grenze oder die Dauer einer kurz­fris­tigen
                                                                    Eine kurzfristige Beschäftigung kommt in Betracht.
Beschäftigung überschritten, tritt zunächst Versiche­rungs­
pflicht in der Rentenversicherung ein.

Auch hier gilt: Das Studium muss im Vordergrund stehen.
Wird die 20-Stunden-Grenze überschritten, überwiegt die
­Ar­beitnehmertätigkeit. Der Studierende ist als Ar­­beit­­nehmer
abzurechnen. Bei einem Entgelt von 450,01 Euro bis 1.300 Euro
sind die Regelungen zum Übergangsbereich anzuwenden.

                                                                                                                                    9
volontariat
                                                                        2 beitragsrecht
     Volontär nennt man einen Mitarbeiter, wenn er zu Aus­bil­
     dungs­zwecken unentgeltlich beschäftigt wird. Der Aus­bil­
                                                                        2.1 beitragssätze
     dungsbetrieb ermöglicht dem Volontär, Kenntnisse und
     ­Fä­­higkeiten zu erlangen, die für den ausgewählten Beruf wich-   Die Beitragssätze zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und
     tig sind. Volontäre werden versicherungsrechtlich den Prakti-      Pflegeversicherung werden bundeseinheitlich festgelegt.
     kanten gleichgestellt. Da ein Volontär kein Arbeitsentgelt
     erhält, besteht in der Kranken- und Pflegeversicherung               beitragssätze zur krankenversicherung:
     Versiche­rungs­freiheit. In der Renten- und Arbeitslosen­
                                                                        Allgemeiner Beitragssatz:                              14,6 %
     versicherung sind Beiträge auf der Grundlage von einem
                                                                        Ermäßigter Beitragssatz:                               14,0 %
     Prozent der monatlichen ­Bezugsgröße zu berechnen. Diese
                                                                        Kassenindividueller Zusatzbeitrag:                         1,1 %
     Beiträge trägt der Arbeitge­ber allein, weil das Entgelt unter
     der Geringverdienergrenze von 325 Euro monatlich liegt.            der allgemeine beitragssatz
                                                                        Bei der Beitragsberechnung für Beschäftigte ist im Regelfall
     schüler von fach- und ­berufsfach­schulen
                                                                        der allgemeine Beitragssatz anzuwenden. Maßgebend ist
     Die Beurteilung erfolgt auf derselben Grundlage wie im Ab-         der Anspruch auf Krankengeld. Hierbei spielt es keine Rolle,
     schnitt „Praktika“ im Zusammenhang mit einem Studium               ob der Arbeitnehmer versicherungspflichtig oder freiwillig
     oder einer Ausbildung.                                             versichert ist.

     freiwilliges praktikum zur berufsorientierung                      der ermässigte beitragssatz

     Personen, die nicht vorgeschriebene Praktika gegen Ar­beits­­      Hat ein Beschäftigter keinen Anspruch auf Krankengeld,
     entgelt ausüben, sind grundsätzlich sozialversiche­rungs­pflich­   wird der ermäßigte Beitragssatz angewendet. Er gilt für:
     tig. Jedoch kann Versicherungsfreiheit zu allen vier Zweigen           beschäftigte Vorruhestandsgeldempfänger,
     der Sozialversicherung in Betracht kommen, wenn es sich um             beschäftigte Bezieher einer vollen Erwerbs-
     ­eine kurzfristige oder geringfügig entlohnte Beschäftigung            minderungsrente,
     handelt.                                                               beschäftigte Altersrentner,
                                                                            unständig Beschäftigte,
     vergütung in form von sachbezügen                                      Beschäftigungsverhältnisse, die im Voraus auf weniger
     Erhalten Praktikanten statt Entgelt Sachbezüge, unterliegen            als 10 Wochen befristet sind und
     diese der Beitragspflicht.                                             Heimarbeiter mit Anspruch auf einen Zuschlag zum
                                                                            Arbeitsentgelt lt. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
     umlagepflicht für praktikanten                                     Im Rahmen der Freistellungsphase der Altersteilzeit findet
     Handelt es sich bei einem Praktikum um ein vorgeschriebe-          ebenfalls der ermäßigte Beitragssatz Anwendung.
     nes Praktikum während des Studiums, besteht grundsätzlich
                                                                        der zusatzbeitrag
     Versicherungsfreiheit in allen Zweigen der Sozialversiche-
     rung, unabhängig von der Entgelthöhe und der wöchentli-            Zum 01.01.2015 wurden die Beitragssätze in der Krankenver-
     chen Arbeitszeit.                                                  sicherung um 0,9 Prozent gesenkt.
                                                                        Damit die durch die Beitragssenkung reduzierten Beitrags-
     Wird Entgelt gezahlt, besteht allerdings Umlagepflicht             einnahmen bei weiterhin steigenden Leistungsausgaben
     zur U1 (Umlage bei Krankheit) und zur U2 (Umlage bei               entstehende Finanzierungslücke ausgeglichen werden kann,
     Mutterschaft).                                                     hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, einen Zu-
                                                                        satzbeitrag zu erheben. Dieser wird von den Krankenkassen
                                                                        individuell festgelegt.
                                                                        Der Zusatzbeitrag ist Bestandteil des Krankenversicherungs-
                                                                        beitrages. Daher sind hierfür die für die sonstigen Beiträge
                                                                        maßgeblichen beitragsrechtlichen Regelungen einschließlich
                                                                        der Beitragsfreiheit anzuwenden. Soweit der Zusatzbeitrag
                                                                        im Arbeitgeberverfahren abgeführt wird, gilt er als Teil des
                                                                        Gesamtversicherungsbeitrages und ist daher vom Arbeitge-
                                                                        ber abzuführen.

10
beitragstragung in der krankenversicherung                          bankverbindung
Mit Umsetzung der neuen Regelungen zum 01.01.2015 wurde           Commerzbank AG
der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent und der ermäßig-     IBAN: DE61 2004 0000 0648 8084 00
te Beitragssatz auf 14,0 Prozent herabgesetzt. Arbeitgeber        BIC: COBADEFFXXX
und Arbeitnehmer tragen davon jeweils die Hälfte.                 Hamburger Sparkasse
Durch das Versichertenentlastungsgesetz wird der Zusatz-          IBAN: DE79 2005 0550 1002 2457 75
beitrag ab dem 01.01.2019 wieder zu gleichen Teilen vom           BIC: HASPDEHHXXX
Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
                                                                    pauschalbeiträge bei geringfügiger
  beitragssatz zur pflegeversicherung                               beschäftigung

Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung: 3,05 %       Übt ein Arbeitnehmer eine geringfügige Beschäftigung
zzgl. 0,25 Prozent Zuschlag für kinderlose Versicherte: 3,3 %     aus, sind vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge an die Minijob-
                                                                  Zentrale abzuführen.
zuschlag für kinderlose versicherte in höhe
von 0,25 prozent                                                  pauschalbeitrag zur krankenversicherung:
Grundsätzlich hat jeder Versicherte diesen Zuschlag zu            Allgemein:                                           13,0 %
zahlen. Ausgenommen sind:                                         Für Beschäftigte in Privathaushalten:                  5,0 %
   Versicherte, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet
   haben,                                                         pauschalbeitrag zur rentenversicherung:
   Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren worden sind        Allgemein:                                           15,0 %
   und                                                            Für Beschäftigte in Privathaushalten:                  5,0 %
   Versicherte mit leiblichen, Adoptiv-, Stief- oder Pflege-
   kindern, die ihre so genannte Elterneigenschaft nachge-        Ebenfalls abzuführen ist eine Pauschalsteuer
   wiesen haben.                                                  in Höhe von                                            2,0 %
nachweis der elterneigenschaft
Die Elterneigenschaft ist immer der beitragsabführenden
Stelle nachzuweisen. Bei Arbeitnehmern ist das grundsätz-
lich der Arbeitgeber.
Ist der Arbeitnehmer aufgrund seiner Einkommenshöhe frei-
willig versichert und zahlt seine Beiträge selbst an die zu-
ständige Krankenkasse, ist der Nachweis der Elterneigen-
schaft der Krankenkasse gegenüber zu erbringen. Ein
spezieller Nachweis ist nicht vorgeschrieben. Die Eintragung
von Kindern auf der Lohnsteuerkarte oder eine Kopie der
Geburts- oder Adoptionsurkunde reicht aus.

  beitragssätze zur renten- und
  arbeitslosenversicherung

Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung: 18,6 %
Beitragssatz in der gesetzlichen Arbeitslosen-
versicherung: 		                                          2,5 %

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte.

  insolvenzgeldumlage

Damit Arbeitnehmer im Fall einer Insolvenz abgesichert sind,
entrichten Arbeitgeber die so genannte Insolvenzgeldumlage.
Beitragssatz: 		                                        0,06 %

                                                                                                                                 11
2.2 beitragspflichtiges entgelt                                       variable entgeltbestandteile

                                                                         Arbeitsentgelt ist grundsätzlich dem Abrechnungszeitraum
     Grundlage der Beitragsberechnung ist das beitragspflichtige
                                                                         zuzuordnen, in dem es erarbeitet wurde.
     Entgelt. Grundsätzlich ist Entgelt, das steuerpflichtig ist, auch
     beitragspflichtig.                                                  Wird laufendes Arbeitsentgelt zum Beispiel als Überstun-
                                                                         denvergütung nachgezahlt, hat dies zur Folge, dass grund-
       arbeitsentgelt                                                    sätzlich eine rückwirkende Korrektur der Beitragsberech-
                                                                         nung zu erfolgen hat.
     Das Arbeitsentgelt ist die Grundlage, auf der Sie als Arbeit-
     geber die Beiträge berechnen. Unter Arbeitsentgelt versteht         Um dies zu vermeiden, können Überstundenvergütungen
     man alle laufenden und einmaligen Einnahmen, die im                 jeweils dem Entgelt des nächsten oder übernächsten Ab-
     Rahmen einer Beschäftigung erzielt werden. Laufende Ein-            rechnungszeitraumes zugerechnet werden. Eine rückwir-
     nahmen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie monatlich              kende Neuberechnung entfällt somit.
     gezahlt werden, zum Beispiel Löhne oder Gehälter.

     Einmalzahlungen sind Zuwendungen, die nicht für die Arbeit            beitragsbemessungsgrenze 2019
     in einem einzelnen Abrechnungszeitraum gezahlt werden.
     Sie werden dem Monat zugeordnet, in dem sie ausgezahlt
                                                                                           Rechtskreis    jährlich     monatlich
     werden. Zu den Einmalzahlungen gehören insbesondere
     Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Beihilfen aus besonderem
                                                                            Kranken-
     Anlass, wie zum Beispiel Heirats- oder Geburtsbeihilfen.
                                                                               und           West
                                                                                                          54.450 €      4.537,50 €
     Es gibt Bestandteile des Arbeitsentgelts, die nicht beitrags-          Pflege­­ver­    und Ost
                                                                            sicherung
     pflichtig sind. Voraussetzung ist, dass diese Bestandteile
     des Arbeitsentgelts zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern ge-
                                                                             Renten-
     zahlt werden und lohnsteuerfrei sind.                                                    West        80.400 €       6.700 €
                                                                                und
                                                                            Arbeits­lo­
                                                                               sen­
       einkünfte nach dem ­altersvermögensgesetz                           versicherung
                                                                                                 Ost      73.800 €       6.150 €

     Entgeltbestandteile, die im Rahmen einer betrieblichen
     Alters­vorsorge umgewandelt werden, sind bis zu einer Höhe
     von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Renten-
     versicherung beitragsfrei. Im Jahr 2019 entspricht das 3.216
     Euro im Rechtskreis West und 2.952 Euro im Rechtskreis Ost
     beziehungsweise monatlich 268 Euro im Rechtskreis West
     und 246 Euro im Rechtskreis Ost.

     Beispiele für Entgeltumwandlungen zur b
                                           ­ etrieblichen Alters-
     vorsorge sind:

        Pensionszusagen oder Direktzusagen des Arbeitgebers,
        Unterstützungskassen,
        Pensionskassen oder
        Pensionsfonds.

12
pauschal versteuerte bezüge                                              sachbezüge

Grundsätzlich unterliegen auch pauschal versteuerte Bezüge               Auch Sachbezugswerte, die ein Arbeitgeber seinem Beschäf-
der Beitragspflicht. Es gibt jedoch Ausnahmen.                           tigten zur Verfügung stellt, gelten als beitragspflichtiges
                                                                         Entgelt, sobald sie einen geldwerten Vorteil darstellen (zum
Nicht beitragspflichtig sind:
                                                                         Beispiel private PKW-Nutzung).
   Einkünfte nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG (sonstige Bezüge
                                                                         Sachbezugswerte müssen bei der Ermittlung des beitrags-
   vom Arbeitgeber, wenn es sich dabei nicht um Einmalzah-
                                                                         pflichtigen Arbeitsentgelts berücksichtigt werden.
   lungen handelt),

   Einkünfte nach § 40 Abs. 2 EStG (verbilligte PCs, die für
   geschuldetes Arbeitsentgelt überlassen werden, Ver­gü-
   tungen für Verpflegungsmehraufwendungen) und

   Zuwendungen zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten
   betrieblichen Altersversorgung an eine Pensionskasse.

Freie Verpflegung

                                                   Frühstück mtl.              Mittagessen mtl.              Abendessen mtl.
             Personenkreis
                                                         €                            €                            €

       volljährige Arbeitnehmer                        53,00                         99,00                         99,00

    Jugendliche und Auszubildende                      53,00                         99,00                         99,00

Freie Unterkunft

                                                                                   Unterkunft             Aufnahme im Arbeitge-
                                Sachverhalt                                      allgemein mtl.              berhaushalt mtl.
                                                                                       €                            €
                        Unterkunft belegt mit

                                                  1 Arbeitnehmer                     231,00                        196,35

            bei volljährigen                      2 Arbeitnehmern                    138,60                        103,95
            Arbeitnehmern                         3 Arbeitnehmern                    115,50                        80,85

                                              mehr als 3 Arbeitnehmern               92,40                          57,75

                                                  1 Beschäftigten                    196,35                        161,70

          bei Jugendlichen                        2 Beschäftigten                    103,95                        69,30
         und Auszubildenden                       3 Beschäftigten                    80,85                         46,20

                                              mehr als 3 Beschäftigten                57,75                        23,10

                                                                                                                                        13
2.3 	beitragsfreiheit in                                        2.4 	einmalig gezahltes
           der ­ge­setzlichen                                               ­arbeitsentgelt
           ­krankenversicherung
                                                                      Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte sind alle Bezüge, die in
     Grundsätzlich besteht für jeden Tag der Mitgliedschaft auch      größeren Zeitabständen gezahlt werden und kein laufendes
     Beitragspflicht. Es gibt jedoch auch so genannte bei­trags­      Arbeitsentgelt darstellen.
     freie Zeiten. Dies sind Zeiträume, in denen die Mitglied­
                                                                      Der Begriff bezieht sich auf Be­züge, die nicht einer einzelnen
     schaft weiterhin andauert, ohne dass die Krankenkasse aus
                                                                      Arbeitsleistung zeitbezogen zugeordnet werden können, son-
     der Beschäftigung einen Beitragsanspruch gegenüber dem
                                                                      dern für deren Zahlung ­häufig ein besonderer Anlass besteht.
     Arbeitgeber geltend machen kann.
                                                                      Es handelt sich beispielsweise um Weihnachts- und Urlaubs-
     gründe für eine beitragsfreie zeit                               gelder, Tantiemen und Gratifikationen.

        Bezug von Elterngeld/Elternzeit                               Werden Einmal­zah­lun­gen auf das Jahr verteilt monatlich
        Bezug von Krankengeld                                         ausgezahlt, gelten sie nicht als Einmalzahlung, sondern zäh-
        Bezug von Mutterschaftsgeld                                   len zum laufenden A
                                                                                        ­ rbeitsentgelt.
        Bezug von Übergangs- oder Verletztengeld während
        medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen oder                     beitragsberechnung
        Bezug von Versorgungskrankengeld
                                                                      schritt 1
     Die Beitragsfreiheit erstreckt sich hierbei nur auf die oben
                                                                      Sofern feststeht, dass es sich um eine Einmalzahlung
     genannten Sozialleistungen. Werden zusätzlich zu diesen
                                                                      ­handelt, ist die Einmalzahlung einem bestimmten
     Leistungen Entgeltbestandteile weitergezahlt, gibt es hier
                                                                      Entgeltab­rechnungszeitraum zuzuordnen.
     unterschiedliche beitragsrechtliche Beurteilungen.
                                                                      Grundsätzlich ist dies der Entgeltabrechnungszeitraum, in
     Für freiwillig versicherte Arbeitnehmer gelten während des
                                                                      dem die Einmalzahlung geleistet wird.
     Bezuges von Elterngeld oder Inanspruchnahme von Eltern-
     zeit besondere Regelungen. Es sind zwar keine Beiträge aus       Werden vom 01.01. bis zum 31.03. eines Jahres Einmalzah­lun­
     der Beschäftigung zu entrichten, unter Umständen sind aber       gen erbracht, kommt die so genannte „März-Klausel“ zur An-
     freiwillige Krankenversicherungsbeiträge vom Mitglied an         wendung.
     die Krankenkasse abzuführen. Veranlassen Sie bitte, dass         Bei bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmern ist das einma­lig
     sich diese Personen mit uns in Verbindung setzen, um die         gezahlte Arbeitsentgelt dem letzten Entgelt­ab­rech­nungs­
     weitere Versicherung zu klären.                                  zeitraum im laufenden Kalenderjahr zuzuordnen. Dies ist der
                                                                      Zeitraum, in dem das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich
     die folgenden zahlungen / entgeltbestandteile
                                                                      endete.
     des arbeitgebers sind beitragsfrei:
     Zuschüsse des Arbeitgebers zum
                                                                         achtung!
        Mutterschaftsgeld,
                                                                         Wurde das Arbeitsverhältnis bereits im Vorjahr be-
        Kranken- oder Verletztengeld, beziehungsweise
                                                                         endet, ist die Einmalzahlung beitragsfrei, wenn sie
        Übergangsgeld oder
                                                                         nach dem 31.03. des Folgejahres gezahlt wird.
        sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung, die für die
        Zeit des Bezuges einer der genannten Leistungen oder             Eine Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen so-
        während des Elterngeldbezuges weiter erteilt werden,             wie die Meldung zur Sozialversicherung entfällt somit.
        gelten nicht als beitragspflichtiges Entgelt, wenn die Ein-
        nahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen
        das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 Euro über-
        steigen.

        achtung!
        Übt jedoch ein Arbeitnehmer beispielsweise neben
        dem ­Bezug von Elterngeld eine Beschäftigung von bis
        zu 30 Wochenstunden aus, ist das Entgelt, sofern
        es die Grenzen der geringfügig entlohnten Beschäfti-
        gung übersteigt, grundsätzlich beitragspflichtig.

14
schritt 2                                                         Gründe für eine gesonderte Meldung:
Nun ist die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze                 Eine Meldung für das Kalenderjahr, dem das Arbeitsent-
zu bilden.                                                           gelt zugeordnet wurde, erfolgt nicht mehr.
Für die Berechnung ist die Dauer des Beschäftigungsver­­hält­        Während des Kalenderjahres wurde bisher kein beitrags-
nis­ses im laufenden Kalenderjahr bis zum Ablauf des Ent­gelt­       pflichtiges laufendes Arbeitsentgelt gemeldet.
ab­rechnungszeitraumes zugrunde zu legen. Für diesen Zeit-           Das laufende Arbeitsentgelt und das einmalig gezahlte
raum sind die Beitragsbemessungsgrenzen zur Kran­ken-,               Ar­beitsentgelt enthalten unterschiedliche Beitrags-
Pflege-, Renten- und Arbeitslosenver­sicherung an­teilig zu          gruppen.
bilden.                                                           Der betreffende Meldegrund lautet „54“. Der Meldezeit-

schritt 3                                                         raum entspricht dem ersten bis letzten Tag des Monats, dem

Der beitragspflichtige Anteil des einmalig gezahlten Ar­beits­­   die Einmalzahlung zugeordnet wurde.

entgelts wird wie folgt berechnet:
                                                                    sonderfall „märz-klausel“
    formel                                                        Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das in der Zeit vom
    anteilige Beitragsbemessungsgrenzen                           01.01. bis 31.03. eines Kalenderjahres gezahlt wird, ist unter
    – bisher beitragspflichtiges Arbeitsentgelt                  bestimmten Voraussetzungen dem letzten Entgeltabrech-
          (01.01. des Jahres bis Ende Entgeltabrechnungs­         nungszeitraum des Vorjahres zuzurechnen (in der Regel
          zeitraum der Einmalzahlung)                             dem Monat Dezember).
    =     beitragspflichtiger Anteil der Einmalzahlung
                                                                  Voraussetzung ist, dass ein durchgehendes Beschäftigungs-
                                                                  verhältnis über den Jahreswechsel vorliegt. Außerdem ist
    achtung:
                                                                  zu prüfen, ob die anteilige Beitragsbemessungsgrenze für
    Beitragspflichtig ist maximal der Anteil, der sich aus
                                                                  die Monate Januar bis März des aktuellen Jahres durch das
    der Differenz zwischen den anteiligen Jahresbei-
                                                                  Gehalt plus die Einmalzahlung überschritten wird. Sollte
    tragsbemessungsgrenzen und dem bisher beitrags-
                                                                  dies der Fall sein, wird die Einmalzahlung dem Monat
    pflichtigen Entgelt ergibt.
                                                                  Dezember des Vorjahres zugerechnet.

    Der Beitragsanspruch aus einmalig gezahltem                   Bei Anwendung der März-Klausel gelten für die Einmalzah-
    Arbeitsentgelt entsteht mit Auszahlung an den                 lung die SV-Sätze und Beitragsbemessungsgrenzen aus
    Mitar­beiter. Die Beiträge dürfen im laufenden                dem Vorjahr. Es ist das Gesamtarbeitsentgelt des Vorjahres
    Beitragsnachweis ausgewiesen werden. Auch die                 zu errechnen. Die Differenz vom Arbeitsentgelt bis zu Bei-
    Abführung der berechneten Beiträge erfolgt, wie               tragsbemessungsgrenze ist beitragspflichtig.
    üblich, zum drittletzten Bankarbeitstag.

  meldung eines einmalig gezahlten
  ­arbeitsentgelts

Grundsätzlich ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt mit dem
laufend gezahlten Arbeitsentgelt in der Meldung zur Sozial-
versicherung anzugeben.

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt kann gesondert gemel­det
werden, wenn die Auszahlung während einer Unterbrechung
der Beschäftigung (zum Beispiel Mutterschutz oder Kran-
kengeldbezug) erfolgt.

Eine gesonderte Meldung hat immer nur dann zu er­folgen,
wenn das Arbeitsentgelt nicht Bestandteil einer anderen
Meldung ist.

                                                                                                                                   15
2.5 	beitragsabführung –                                         ermittlung der voraussichtlichen
           fälligkeit der gesamtsozial­                                ­beitragsschuld
           versicherungsbeiträge (gsv)                               Da den Arbeitgebern nicht immer alle relevanten Fakten zur
                                                                     Beitragsbemessung bekannt sind, zum Beispiel wegen
     Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessen sind,
     sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens       variabler Entgeltbestandteile,
     am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die       unvorhergesehener Mehrarbeitsstunden,
     Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das ­Arbeitsentgelt          Fehlzeiten oder
     erzielt wird, ausgeübt worden ist.                                 der Änderung der Beschäftigtenzahl

     Ein eventuell verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten   kann die Ermittlung der voraussichtlichen Höhe der Beitrags-
     Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.                          schuld häufig nicht exakt durchgeführt werden.
                                                                     Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, die voraussichtliche

        achtung: drittletzter bankarbeitstag                         Beitragsschuld so genau wie möglich zu ermitteln.

        Bei der Feststellung des drittletzten Bankarbeits-
        tages ist zu be­achten, dass sowohl der 24.12.                 beitragsnachweise
        als auch der 31.12. eines Jahres nicht als bankübliche
                                                                     Mit der Übermittlung der Beitragsnachweise wird die vo­r­
        Arbeitstage gelten.
                                                                     aussichtliche Beitragsschuld des laufenden Monats sowie
                                                                     der gege­benenfalls verbleibende Restbetrag des Vormonats
     Feiertage sind nicht bundeseinheitlich. Achten Sie bitte        gemeldet.
     darauf, dass der drittletzte Bankarbeitstag durch den Haupt-    Das Erstellen von Korrekturbeitragsnachweisen für den
     sitz der Einzugsstelle definiert wird.                          ­Vormonat entfällt. Der Beitragsnachweis muss der Kranken-
     Hinsichtlich der Beitragsfälligkeit bei der SECURVITA Kran­     kasse am fünftletzten Bankarbeitstag um null Uhr vorlie-
     kenkasse ist die Feiertagsregelung im Bundesland Ham­burg       gen. Um sicherstellen zu können, dass keine Beitrags-
     maßgebend.                                                      schätzung erfolgt, ist es erforderlich, den Beitragsnachweis
                                                                     spätestens am Vortag abzuschicken.
     Fälligkeitstermine
                                                                       fälligkeit für selbstzahlerbeiträge
                                                Fälligkeit
           2019       Beitragsnachweis                               Für freiwillig Versicherte mit einem Entgelt über der Jahres-
                                               der Beträge
                                                                     arbeitsentgeltgrenze sind die Beiträge zur Renten- und
          Januar             25.01.               29.01.             Arbeitslosenver­sicherung zum drittletzten Bankarbeitstag
                                                                     fällig, der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag (KV- und
         Februar            22.02.                26.02.             PV-Beitrag) jedoch erst zum 15. des Folgemonats. Fällt
          März               25.03.                27.03.            dieser auf einen Sonn- oder Feiertag, ist der Beitrag bis zum
                                                                     ersten Bankarbeits­tag nach dem Fälligkeitstag zu zahlen.
           April            24.04.                26.04.             Hierbei ist es unerheblich, ob der Beitrag zur KV und PV
                                                                     direkt vom Mitglied oder durch den Arbeitgeber
           Mai              24.05.                28.05.
                                                                     abgeführt wird.
           Juni             24.06.                26.06.
                                                                     einmalzahlungen
           Juli              25.07.               29.07.             Für die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung sind
                                                                     Einmalzahlungen grundsätzlich dem Abrechnungszeitraum
         August             26.08.                28.08.
                                                                     zu­zuordnen, in dem sie ausgezahlt werden. Aus Gründen der
       September            24.09.                26.09.             Vereinfachung können sie beitragsrechtlich dem vorherge-
                                                                     henden Abrechnungszeitraum zugeordnet werden, wenn
         Oktober             24.10.               28.10.
                                                                     dieser Abrechnungszeitraum zum Zeitpunkt der Auszahlung
       November              25.11.                27.11.            der Einmal­zahlung noch nicht abgerechnet ist.

        Dezember             19.12.                23.12.

16
2.6 	beschäftigungen                                            2.7 altersteilzeit
     im übergangsbereich
                                                                 Häufig entscheiden sich ältere Arbeitnehmer über 55 Jahren
Beschäftigte mit einem regelmäßigen Monatseinkommen              für Altersteilzeit als gleitenden Übergang in den Ruhestand.
von 450,01 Euro bis 1.300 Euro sind versicherungspflichtig.      Dabei hat sich das so genannte „Blockmodell“ als Form der
Im Übergangsbereich wird das beitragspflichtige Arbeitsent-      flexiblen Altersteilzeit bewährt.
gelt nicht vom tatsächlichen Einkommen, sondern von
                                                                 Grundlage für Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber
einem geringeren Betrag berechnet, um somit die Arbeit-
                                                                 und Arbeitnehmer ist das Altersteilzeitgesetz (AltTZG).
nehmer zu entlasten. Diese Beiträge steigen bis zum oberen
Ende des Übergangsbereichs langsam progressiv an. Die
Regelung gilt für alle Arbeitnehmer inklusive versicherungs-
                                                                   modelle der altersteilzeit
pflichtiger Aushilfen, Studenten, Schüler und Rentner, nicht
aber für Auszubildende.
                                                                 kontinuierliches arbeitszeitmodell
                                                                 Hierbei wird die Beschäftigung als Halbtagsbeschäftigung
beitragsberechnung innerhalb                                     weitergeführt oder es erfolgt eine degressive Verminderung
des übergangsbereiches                                           der täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit.
Für die Berechnung der Arbeitnehmerbeiträge im Über-
                                                                 Klassische Altersteilzeit – Halbtagsbeschäftigung für
gangsbereich (Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und
                                                                 die ­gesamte Dauer der Altersteilzeit:
1.300 Euro) gilt ab dem 01.07.2019 eine sehr komplexe
Formel:
                                                                    Arbeitszeit
F x 450 + ([1300/(1300-450)] - [450/(1300-450)] x F) x (Ar-         8 Std.
beitsentgelt - 450)

Die Formel der bis zum 30.06.2019 gültigen Gleitzone lautet:
F x 450 + ([850/(850-450)] - [450/(850-450)] x F) x (AE - 450)

F wird errechnet, indem der Wert 30 durch den durchschnitt-
lichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz des jewei-
ligen Kalenderjahres dividiert wird. Im Jahr 2019 lautet die                                                 Dauer der
Rechnung: 30 : 39,65 = 0,7566 = F                                            1          2            3       ­Altersteilzeit

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben
die Berechnung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts für       Degressive Arbeitszeitverteilung –
das Jahr 2019 vereinfacht:                                       kontinuierliche Senkung der Arbeitszeit:
Formel ab 01.07.2019:
1,12885882352941 x Arbeitsentgelt - 167,516470588235                 Arbeitszeit
                                                                     8 Std.
= beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in Euro

Formel bis 30.06.2019:
1,273825 x Arbeitsentgelt - 232,75125
= beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in Euro

Das Ergebnis ist auf zwei Dezimalstellen zu runden.

Bei Beschäftigungsverhältnissen mit Entgelten innerhalb des                                                  Dauer der
Übergangsbereiches (zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro)                      1         2            3       ­Altersteilzeit
gibt es einige Besonderheiten bei der Beitragsberechnung.
Dabei kann Ihnen der Übergangsbereichsrechner helfen.
Diesen finden Sie auf unserer Website unter
www.securvita.de.

                                                                                                                                17
blockmodell                                                      2.8 mehrfachbeschäftigung
     Hierbei werden zwei gleiche Zeitblöcke gebildet (eine
     Arbeits­phase sowie eine anschließende Freistellungsphase).      Besonderheiten gibt es immer dann, wenn ein Arbeitnehmer
     Der Vorteil des Blockmodells ist, dass der Arbeitnehmer in der   mehrere Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig ausübt.
     Arbeitsphase weiter im bisherigen Umfang arbeitet, um das        ­Eine Mehrfachbeschäftigung kann nur bei verschiedenen
     für die Freizeitphase notwendige Zeitguthaben aufzubauen.        Arbeitgebern vorliegen.

     Aufteilung der Altersteilzeit in Arbeitsphase                      versicherungsrechtliche beurteilung
     und ­Freistellungsphase:
                                                                      Krankenversicherungspflicht besteht für Arbeitnehmer dann,
        Arbeitszeit                                                   wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE) die gel-
        8 Std.                                                        tende JAEG im laufenden Jahr nicht übersteigt. Die JAEG in
                                                                      der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 60.750 Euro
                                                                      für das Jahr 2019.

                                                                      Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen gleichzeitig
                                                                      aus, erfolgt die Beurteilung der Versicherungspflicht bezie-
                                                                      hungsweise -freiheit nicht für jedes Beschäftigungsverhältnis
                                                                      einzeln, son­dern einheitlich nach dem gesamten erwirtschaf-
                                                    Dauer der
                                                    ­Altersteilzeit   teten Entgelt des laufenden Jahres.
                         1      2

                                                                         ausnahme minijob:
       beiträge und beitragssätze                                        Übt ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer zusätz­
                                                                         lich ­eine geringfügige Beschäftigung aus, werden
     Maßgebend für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-,
                                                                         die Entgelte aus beiden Beschäftigungen nicht zu-
     Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die
                                                                         sammengerechnet. Die geringfügige Beschäftigung
     Altersteilzeitarbeit fällige Arbeitsentgelt.
                                                                         bleibt versicherungsfrei.
     Die auf das Arbeitsentgelt entfallenden Beiträge sind von
     Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen, wobei der Arbeit-
     nehmer den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung allein          ende der versicherungspflicht
     zu tragen hat. Während der Arbeitsphase gilt der allgemei-       Überschreitet ein Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres mit
     ne Beitragssatz zur Krankenversicherung, in der Freistel-        seinem Entgelt die JAEG, endet die Versicherungspflicht mit
     lungsphase gilt der ermäßigte Beitragssatz zur Kranken-          Ablauf des Kalenderjahres, wenn im folgenden Kalenderjahr
     versicherung.                                                    ebenfalls die geltende JAEG überschritten wird.

     Der vom Arbeitgeber gezahlte Aufstockungsbetrag zur              Dies gilt auch, wenn ein versicherungspflichtiger Arbeitneh-
     ­Ren­­ten­­ver­sicherung bleibt bei der Beitragsberechnung       mer eine weitere, mehr als geringfügige Beschäftigung
     unberücksichtigt.                                                ­aufnimmt und mit der Summe der Entgelte die JAEG über-
                                                                      schreitet.

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