Wittenburger Frohe Ostern! - Stadt Wittenburg
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Wittenburger Nr. 03 | 13. März 2021 | 21. Jahrgang Stadt- und Landbote 09 iPads an Grundschule am Friedensring übergeben 10 Erfolgsraum Altstadt – Scheinwer- fer sind auf Innenstadt gerichtet 13 Amt Wittenburg: Kitas und Tafel mit Masken versorgt 18 50 Jahre Liedertafel – Ein Jubiläum ohne Feier Frohe Ostern!
Wittenburger Stadt- und Landbote 13. März 2021 Funktion Name Telefon-Nummer E-Mail Bürgermeister Christian Greger 038852 33-100 greger@stadt-wittenburg.de Büro des Bürgermeisters Janett Frahm 038852 33-100 frahm@stadt-wittenburg.de Büro des Bürgermeisters Christine Bauer 038852 33-101 bauer@stadt-wittenburg.de Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales Amtsleiter André Bernowitz 038852 33-102 bernowitz@stadt-wittenburg.de Kassenverwalterin Dörte Ulma 038852 33-103 ulma@stadt-wittenburg.de Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung Lisa Krohn 038852 33-104 krohn@stadt-wittenburg.de Steuer- und Abgabenverwaltung Andrea Kirschner 038852 33-107 kirschner@stadt-wittenburg.de Steuer- und Abgabenverwaltung Doreen Meier 038852 33-108 meier@stadt-wittenburg.de Vollstreckungsdienst Johannes Hagen 038852 33-113 hagen@stadt-wittenburg.de Schule, Kita, Sport, Soziales Sigrid Behnke 038852 33-106 behnke@stadt-wittenburg.de Schule, Kita, Sport, Soziales Antje Petznick 038852 33-105 petznick@stadt-wittenburg.de Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt, Veranstaltungen, Versicherungen Karin Owszak 038852 33-109 owszak@stadt-wittenburg.de Öffentlichkeitsarbeit Julia Baran 038852 33-119 baran@stadt-wittenburg.de Stadtkasse Nadine Tippelt 038852 33-120 tippelt@stadt-wittenburg.de Archivverwaltung Katrin Wulff 038852 33-114 wulff@stadt-wittenburg.de Personalverwaltung Beate Haase 038852 33-115 haase@stadt-wittenburg.de Datenverarbeitung Jan Neumann 038852 33-116 neumann@stadt-wittenburg.de Leiter Stadtbauhof (Komm.) Daniel Bittner 0172 1511809 bauhof@stadt-wittenburg.de Finanzbuchhaltung Petra Kolm 038852 33-301 kolm@stadt-wittenburg.de Zentrale Dienste Ilona Kiesow 038852 33-500 kiesow@stadt-wittenburg.de Vera Geidus geidus@stadt-wittenburg.de Stadtbibliothek Katrin Wulff 038852 33-404 wulff@stadt-wittenburg.de Anke Förster foerster@stadt-wittenburg.de Amt für Bürgerdienste und Bauen Amtsleiterin Jana Berger 038852 33-200 berger@stadt-wittenburg.de Ordnungsamt, Ruhender Verkehr, Natur- und Umweltrecht Anne Klischewski 038852 33-118 klischewski@stadt-wittenburg.de Ruhender Verkehr Susanne Köhler 038852 33-203 koehler@stadt-wittenburg.de Brandschutzverwaltung Monique Schulz 038852 33-204 schulz@stadt-wittenburg.de Bürgeramt Dagmar Moll 038852 33-205 moll@stadt-wittenburg.de Bürgeramt Claudia Gierhan 038852 33-206 gierhan@stadt-wittenburg.de Wohngeldstelle, Gewerbeamt Roswitha Prösch 038852 33-207 proesch@stadt-wittenburg.de Standesamt Jessika Hachtmann 038852 33-208 hachtmann@stadt-wittenburg.de Standesamt Sarah Lübke 038852 33-208 luebke@stadt-wittenburg.de Allgemeine Bauverwaltung Vivien Lau 038852 33-201 lau@stadt-wittenburg.de Allgemeine Bauverwaltung Roswitha Wildner 038852 33-209 wildner@stadt-wittenburg.de Allgemeine Bauverwaltung Elisa-Sophie Brünske 038852 33-211 brünske@stadt-wittenburg.de Tiefbauverwaltung Sylke Gerstner 038852 33-210 gerstner@stadt-wittenburg.de Tiefbauverwaltung Dirk Schulz 038852 33-213 d.schulz@stadt-wittenburg.de Allgemeine Bauverwaltung, Hochbauverwaltung Matthias Schönfeld 038852 33-214 schoenfeld@stadt-wittenburg.de Gebäude- und Objektverwaltung Stefanie Moß 038852 33-216 moss@stadt-wittenburg.de Liegenschaftsverwaltung Annette Czeschla 038852 33-219 czeschla@stadt-wittenburg.de Liegenschaftsverwaltung Anja Spangenberg 038852 33-220 spangenberg@stadt-wittenburg.de Gebäude- und Objektverwaltung Katrin Krüger 038852 33-218 krueger@stadt-wittenburg.de Gebäude- und Objektverwaltung Torsten Bohse 038852 33-215 bohse@stadt-wittenburg.de Gemeinde- und Wirtschaftsentwicklung Lothar Otto 038852 33-300 otto@stadt-wittenburg.de Polizei-Station in Wittenburg – Telefon: 038852 33-299 – Sprechstunden Dienstag: 15-18 Uhr, Donnerstag: 8-11 Uhr Sollte die Polizeistation nicht besetzt sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Hagenow. Tel.: 03883 6310 IMPRESSUM Herausgeber: Der Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg, Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Telefon/Zentrale: 038852 33-500, Fax: 038852 3333, E-Mail: info@stadt-wittenburg.de Redaktioneller Inhalt: Amt Wittenburg, Julia Baran, Telefon: 038852 33-119, E-Mail: baran@stadt-wittenburg.de Satz, Anzeigen und Layout: PS. Werbung Sibylle Plust, Inh. Solveig Hamann, Zum Kirschenhof 14, 19057 Schwerin, Tel.: 0385 557517, Fax: 0385 557519, E-Mail: info@werbeagentur-plust.de Anzeigenberatung: Marina Hartmann, Telefon: 0385 3035955 Druck: prima Rotationsdruck Nord, Wittenburg Auflage: 4.500 Stück Titelfoto: Jasmin Fischer – Schneeglöckchen Das amtliche Bekanntmachungsblatt »Wittenburger Stadt- und Landbote« erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsbereiches verteilt. Der redaktionelle Teil unterliegt der Pressefreiheit (Art.5 Abs. 1 GG). Für den Inhalt redaktioneller Beiträge ist der jeweilige Verfasser verantwortlich. Der Autor erklärt mit der Einsendung, dass eingereichte Materialien frei sind von Rechten Dritter. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die nächste Ausgabe erscheint am 10.04.2021. Redaktionsschluss ist der 22.03.2021, 10.00 Uhr. 2
13. März 2021 Wittenburger Stadt- und Landbote Öffnungszeiten Amt Wittenburg Notdienste der Apotheken – www.aponet.de ACHTUNG! Aufgrund des Corona-Virus ist die Verwaltung seit dem Kostenfreie Festnetznummer: 0800 00 22 8 33 16.03.2020 für den Besucherverkehr geschlossen Mobilnetz: 22 8 33 (max. 69 ct/Min) Bürgerinnen und Bürger mit Anliegen können sich per Telefon oder über Mail an die zuständigen Fachbereiche wenden und ihr Anliegen mitteilen sowie weitere Absprachen zur Erledigung treffen. Sitzungen Sie finden die Geschäftszeiten, Mailadressen und Telefonnummern in jeder Ausgabe des Wittenburger Stadt- und Landboten und auf unserer Internet- seite www.amt-wittenburg.de. im Amtsbereich Wittenburg Die Bekanntgabe der Sitzungstermine den Bekanntmachungskästen (nur Ge- Telefonisch erreichen Sie die Verwaltung zu den angegebenen Ge- erfolgt unter Vorbehalt. Nach Redak- meinde Wittendörp). schäftszeiten: tionsschluss können sich noch Ände- Aktuelle Informationen zu den Sit- Montag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr rungen ergeben, die hier nicht mehr zungen können Sie auch unserer In- Dienstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr berücksichtigt werden konnten. ternetseite www.amt-wittenburg.de Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Bitte beachten Sie die Aushänge in entnehmen. Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Stadt Wittenburg Tag Zeit Sitzungsort Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr Stadtvertretersitzung 31.03. 19.00 Uhr Sport- und Mehrzweckhalle, (Änderungen bei Fortschreiten der Corona-Pandemie vorbehalten) Lindenstraße 14 A, Wittenburg Nur in nicht aufzuschiebenden Fällen kann nach vorheriger Terminvereinba- Amtsausschuss 22.03. 18.00 Uhr Sport- und Mehrzweckhalle, rung die Angelegenheit persönlich geklärt werden. Lindenstraße 14 A, Wittenburg Ausschuss für Bau, Umwelt 16.03. 19.00 Uhr Sport- und Mehrzweckhalle, und Wirtschaft Lindenstraße 14 A, Wittenburg Erreichbarkeit/Sprechzeiten Gemeinde Wittendörp Tag Zeit Sitzungsort der Bürgermeister/Bürgervorsteherin/Amtsvorsteher Ausschuss für Wirtschaft, 18.03. 19.00 Uhr FFw- u. Gemeindezentrum Dodow Stadt Wittenburg – Bürgermeister, Christian Greger Bau und ländlicher Raum Dorfstraße 27 Sprechzeit: Bitte Termin erfragen unter 038852 33-100 Ausschuss für Bildung, 23.03. 19.00 Uhr FFw- u. Gemeindezentrum Dodow Kultur, Sport, Soziales und Dorfstraße 27 Gemeinde Wittendörp Gesundheit Bürgermeister, Kurt Bartels, Handy: 0173 6216627 Gemeindevertretersitzung 25.03. 19.00 Uhr FFw- u. Gemeindezentrum Dodow E-Mail: bartels@stadt-wittenburg.de Dorfstraße 27 Sprechzeit: Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, EG, Zimmer 113 Bekanntmachung der E.-M.-Arndt-Kaserne Nach Möglichkeit Termin erfragen unter angegebener Telefonnummer! Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne, Kasernenkommandant Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg 19230 Hagenow, Sieben Eichen 6 Hartwig Kolthof, Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg Tel.: 03883 625-4902, Fax: 03883 625-4990 Sprechstunde: Jeden zweiten Dienstag im Monat von 16 bis 17 Uhr, Molkereistraße 4, nach Möglichkeit Termin erfragen unter 038852 33-101 Stadt Wittenburg – Sprechstunde des Bürgervorstehers Marcel Schulz, Handy: 0172 8964392 Sperrzeiten März 2021 E-Mail: marcel.schulz@buergervorsteher-wittenburg.de Mo.: 15.03.21 07.30 – 24.00 Uhr Jeden ersten Dienstag im Monat nach vorheriger Terminvereinbarung von Di.: 16.03.21 07.30 – 24.00 Uhr 17.00 bis 18.00 im Rathaus, Zimmer 205 (2.OG), Am Markt 1, 19243 Witten- Mi.: 17.03.21 07.30 – 24.00 Uhr burg. Termine sind vorab unter angegebener Telefonnummer zu vereinbaren. Do.: 18.03.21 07.30 – 24.00 Uhr Auch außerhalb der Sprechzeiten können Termine in dringenden Fällen unter Fr.: 19.03.21 07.30 – 12.00 Uhr der genannten Telefonnummer vereinbart werden Mo.: 22.03.21 07.30 – 24.00 Uhr Sprechstunde Schiedsmann im Bereich Amt Wittenburg; Sven Moß Di.: 23.03.21 07.30 – 24.00 Uhr Jeden 2. Mittwoch im Monat von 18 bis 19 Uhr Sprechstunde im Rathaus, Mi.: 24.03.21 07.30 – 24.00 Uhr Am Markt 1, Zi. 205 (2. OG), Tel.: 038852 33-403; Termine außerhalb der Do.: 25.03.21 07.30 – 24.00 Uhr Sprechzeiten können unter 0171 6453646 vereinbart werden. Fr.: 26.03.21 07.30 – 12.00 Uhr Stadtbibliothek Wittenburg, Tel.: 038852 33-404 Mo.: 29.03.21 07.30 – 24.00 Uhr Öffnungszeiten: Mo.: 13.30-17 Uhr, Di.: 9-13 Uhr, Mi.: 13.30-15 Uhr Di.: 30.03.21 07.30 – 24.00 Uhr (Nachtschießen) Mi.: 31.03.21 07.30 – 24.00 Uhr Ärztlicher Notdienst für den Bereich Wittenburg/Zarrentin Während der benannten Zeiten findet auf dem Standortübungsplatz HAGENOW Schießen statt. Bei zusätzlichen Schießen erfolgt Informa- Telefonnummer: 116 117 tion durch Standortübungsplatz HAGENOW. Vorsicht! Blindgänger, Dienstzeiten des Bereitschaftsarztes: Übungen von Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen, unbeleuch- Montag/Dienstag/Donnerstag 19.00 – 07.00 Uhr tete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr. Der Standortäl- Mittwoch 13.00 – 07.00 Uhr teste HAGENOW weist darauf hin, dass das Betreten der Übungsplätze Freitag 16.00 – 07.00 Uhr HAGENOW und HELM auch außerhalb o.a. Sperrzeiten für Unbefugte Samstag/Sonntag/Feiertag 07.00 – 07.00 Uhr verboten ist. 3
Wittenburger Stadt- und Landbote 13. März 2021 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg • Regelung und Präzisierung der Lage von Betriebsbestandteilen der Biogas- anlage, ohne die Kapazitätsgrenzen zu ändern, Satzung über die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes • Errichtung eines Funkturms und Nr. 19 der Stadt Wittenburg zwischen der „Dreilützower Chaussee“ • Neuordnung des Recyclingbetriebes an der „Dreilützower Chaussee“. und der Straße „Zur Winterwelt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im be- hier: – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 schleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Abs. 1 Nr. 2 BauGB, Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es – Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § gemäß. § 3 Abs. 1 BauGB 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 27. Januar Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind 2021 die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung und Ergänzung des und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird. § 4c ist nicht Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Wittenburg zwischen der „Dreilützower anzuwenden. Chaussee“ und der Straße „Zur Winterwelt“ sowie den Vorentwurf der Sat- zung über die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB Stadt Wittenburg zwischen der Dreilützower Chaussee“ und der Straße „Zur ortsüblich bekannt gemacht. Winterwelt“ beschlossen. Der von der Stadtvertretung der Stadt Wittenburg in ihrer Sitzung am 27. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die 3. Änderung und Er- Januar 2021 beschlossene und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf der gänzung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Wittenburg zwischen der Satzung über die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 19 Dreilützower Chaussee“ und der Straße „Zur Winterwelt“ besteht aus 2 Teil- der Stadt Wittenburg zwischen der „Dreilützower Chaussee“ und der Straße bereichen, die wie folgt begrenzt werden: „Zur Winterwelt“, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A, dem Text - Teil B und die zugehörige Begründung liegen in der Zeit vom Teilbereich 1 • im Westen: durch die Anbindung an die Bahnhofstraße und an die Schlüter- 23. März 2021 bis einschließlich 30. April 2021 straße, durch Kleingärten und die Bahnanlagen, • im Norden: durch die Versorgungsfläche der WEMAG, durch die Gemein- bei der Stadtverwaltung Wittenburg – Amt für Bürgerdienste und Bauen, bedarfsfläche der Stadt, 19243 Wittenburg, Molkereistraße 4, 2.OG während der Dienststunden • im Osten: durch das Regenwasserrückhaltebecken und montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags in • im Süden: durch die Straße „Zur Winterwelt“ und das Alpincenter. der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags und donnerstags zusätzlich in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung Teilbereich 2 zu anderen Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. • im Norden: durch die “Dreilützower Chaussee”, • im Osten: durch die Versorgungsfläche der WEMAG, Innerhalb dieser Auslegungsfrist können sich alle an der Planung Interessier- • im Süden: durch die Versorgungsfläche der WEMAG und ten gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie • im Westen: durch das Grundstück der Kirche. die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Von allen an der Planung Interes- Die Abgrenzung des Plangeltungsbereiches kann dem nachstehenden Über- sierten können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich, elektronisch per sichtsplan entnommen werden. E-Mail oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Wittenburg, Amt für Bürgerdienste und Bauen, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg oder schrei- ben Sie eine E-Mail an: lau@stadt-wittenburg.de. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Auf Grund der Corona-Pandemie ist dazu eine vorherige Anmeldung und die Benutzung eines Mund- und Nasenschutzes unbedingt erforderlich! Zusätzlich können während des o. g. Auslegungszeitraumes der zur Ausle- gung bestimmte Vorentwurf der Satzung über die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Wittenburg zwischen der Dreilützower Chaussee“ und der Straße „Zur Winterwelt“ und die zugehörige Begründung auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter www.amt-wittenburg.de/ bekanntmachungen eingesehen werden. Hinweise zum Datenschutz: Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Wittenburg wird ausdrücklich auf- merksam gemacht. https://www.amt-wittenburg.de/datenschutz/. Wittenburg, den 02.02.2021 Die Planungsziele der Satzung über die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Wittenburg zwischen der „Dreilützower Chaussee“ und der Straße „Zur Winterwelt“ bestehen maßgeblich in der gez. Christian Greger Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Bürgermeister • Regelung der Bahnquerung, Stadt Wittenburg 4
13. März 2021 Wittenburger Stadt- und Landbote Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg Aufgrund der Corona-Pandemie ist dazu eine vorherige Anmeldung und die Benutzung eines Mund- und Nasenschutzes unbedingt er- Satzung über die Klarstellung und Ergänzung von Teilbereichen des forderlich! im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zühr, nordwestlicher Ortsbe- reich, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB Zudem wird die rechtskräftige Satzung über die Klarstellung und Ergänzung hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. von Teilbereichen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zühr, nordwest- 3 BauGB licher Ortsbereich und dessen Begründung ergänzend auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter www.amt-wittenburg.de eingestellt. Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in der Sitzung am 27. Januar 2021 die Satzung über die Klarstellung und Ergänzung von Teilbereichen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zühr, nordwestlicher Ortsbereich, be- Hinweise: stehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB in der zurzeit gültigen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Fassung die Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formschriften sowie von Mängeln der Abwägung wie folgt geregelt ist: Der Plangeltungsbereich der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung von Teilbereichen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zühr, nordwest- Unbeachtlich werden licher Ortsbereich befindet sich im Nordwesten der Ortslage Zühr. 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, • im Nordwesten und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen der 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verlet- Flurstücke 44/12 sowie 48/6, zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des • im Süden durch die Albertinenhofer Straße sowie den dazugehörigen Fuß- Flächennutzungsplanes und weg, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs- • im Osten durch die Kütziner Straße. vorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzungen schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind dem nachfolgenden Übersichtsplan zu die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. entnehmen: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunal- verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieser Kommunalverfassung erlassen worden sind, ist nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung unbeachtlich, wenn der Verstoß nicht innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Wit- tenburg geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvor- schriften kann stets geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 Kommunalverfas- sung für das Land Mecklenburg-Vorpommern). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird ebenfalls hingewiesen. Hinweis zum Datenschutz Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Wittenburg wird ausdrücklich auf- merksam gemacht. https://www.amt-wittenburg.de/datenschutz/. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB Wittenburg, den 23.02.2021 ortsüblich bekannt gemacht. gez. Christian Greger Die Satzung über die Klarstellung und Ergänzung von Teilbereichen des im Bürgermeister Zusammenhang bebauten Ortsteils Zühr, nordwestlicher Ortsbereich, tritt mit Stadt Wittenburg Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung über die Klarstellung und Ergänzung von Teil- bereichen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zühr, nordwestlicher Ortsbereich sowie die dazugehörige Begründung in der Ab sofort neue E-Mail-Kontakte Stadtverwaltung Wittenburg, der Kitas im Amt Wittenburg Amt für Bürgerdienste und Bauen, Molkereistraße 4, „Zwergenparadies“ in Dodow: kitadodow@stadt-wittenburg.de 19243 Wittenburg, „Katz und Maus“ in Boddin: kitaboddin@stadt-wittenburg.de ! während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. „Spatzennest“ in Körchow: kitakoerchow@stadt-wittenburg.de 5
Wittenburger Stadt- und Landbote 13. März 2021 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg Zudem wird die rechtskräftige Satzung über die Ergänzung von Teilbereichen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Körchow, südöstlicher Ortsbereich Satzung über die Ergänzung von Teilbereichen des im Zusammen- und dessen Begründung ergänzend auf der Internetseite des Amtes Witten- hang bebauten Ortsteils Körchow, südöstlicher Ortsbereich, gemäß § burg unter www.amt-wittenburg.de eingestellt. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. Hinweise: 3 BauGB Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung die Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 24. Februar und Formschriften sowie von Mängeln der Abwägung wie folgt geregelt ist: 2021 die Satzung über die Ergänzung von Teilbereichen des im Zusammen- hang bebauten Ortsteils Körchow, südöstlicher Ortsbereich, bestehend aus Unbeachtlich werden der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschrif- 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung ten, als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver- Der Geltungsbereich der Satzung wird wie folgt begrenzt: letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des • im Norden durch das Flurstück 68/3, Flächennutzungsplanes und • im Osten und Nordosten durch Teilflächen der Flurstücke 68/6 und 63/2, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor- • im Süden und Südosten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen der Flur- ganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser stücke 62 und 55/9 und Satzungen schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Ver- • im Westen durch die „Setziner Straße“ (K12). letzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Die Plangeltungsbereichsgrenzen können dem nachstehenden Übersichts- Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunal- plan entnommen werden. verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieser Kommunalverfassung erlassen worden sind, ist nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung unbeachtlich, wenn der Verstoß nicht innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Wit- tenburg geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvor- schriften kann stets geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 Kommunalverfas- sung für das Land Mecklenburg-Vorpommern). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird ebenfalls hingewiesen. Hinweise zum Datenschutz Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Wittenburg wird ausdrücklich auf- merksam gemacht, https://www.amt-wittenburg.de/datenschutz/. Wittenburg, den 01.03.2021 Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB gez. Christian Greger ortsüblich bekannt gemacht. Bürgermeister Stadt Wittenburg Die Satzung über die Ergänzung von Teilbereichen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Körchow, südöstlicher Ortsbereich, tritt mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg Jedermann kann die Satzung über die Klarstellung und Ergänzung von Teil- Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 der bereichen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zühr, nordwestlicher Stadt Wittenburg für das Gebiet westlich der Straße „Vor dem Ortsbereich sowie die dazugehörige Begründung in der Steintor“, südlich der Straße „Wasserstraße“ bzw. der Straße „Am Wall“, nördlich der privaten Gartenanlage und östlich der „Kasta- Stadtverwaltung Wittenburg, nienallee“ Amt für Bürgerdienste und Bauen, hier: Öffentliche Auslegung des erneuten Entwurfs gemäß § 3 Abs. Molkereistraße 4, 2 BauGB, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent- 19243 Wittenburg, licher Belange zu dem erneuten Entwurf nach § 4 Abs. 2 BauGB während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Die Planunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, dem Text- Auskunft verlangen. Teil B und der zugehörigen Begründung haben nach § 3 Abs. 2 BauGB bereits in der Zeit vom 19. Juni 2019 bis zum 19. Juli 2019 öffentlich aus- Aufgrund der Corona-Pandemie ist dazu eine vorherige Anmeldung gelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden und die Benutzung eines Mund- und Nasenschutzes unbedingt er- mit Schreiben vom 13. Juni 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme bis forderlich! zum 30. Juli 2019 aufgefordert. 6
13. März 2021 Wittenburger Stadt- und Landbote Die eingegangenen Stellungnahmen und die vorgebrachten Einwen- Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teil- dungen wurden geprüft. Im Zuge der Abwägung wurden eine lärmtech- weise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls nische Untersuchung, eine faunistische Potenzialanalyse und eine Arten- öffentlich aus: schutzprüfung erstellt. Durch das Büro „d+p dänekamp und Partner“ aus Lärmtechnische Untersuchung mit Aussagen zu den Schutzgütern: Ver- Pinneberg erfolgte eine Nachrechnung für den Regenwasserkanal mit kehrslärm und Gewerbelärm mit und ohne Lärmschutz; Faunistische Po- einem 3-jährigen Regenereignis. tenzialanalyse mit Artenschutzprüfung mit Aussagen zu den Schutzgütern: Gehölzvögel, Bodenbrüter, Fledermäuse unter Beachtung der Fällung von Die Ergebnisse der Gutachten wurden bei den Abwägungsvorschlägen Gehölzen und Abriss von Gebäuden und Fledermäuse unter Berücksichti- berücksichtigt und in die Planunterlagen eingearbeitet. gung der Staubbildung und Lichteinwirkungen benachbarter Flächen; die weiteren wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 24. Fe- von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den bruar 2021 den erneuten Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Themen: Gesundheit (Lärmschutz), Immissionsschutz (Abfallwirtschaft), Bebauungsplanes Nr. 10.1 der Stadt Wittenburg für das Gebiet westlich Naturschutz (Veränderung der Bodenoberfläche, Einzelbaumschutz, Al- der Straße „Vor dem Steintor“, südlich der Straße „Wasserstraße“ bzw. leenschutz, Naturdenkmale, Biotopschutz, Gewässerschutzstreifen und der Straße „Am Wall“, nördlich der privaten Gartenanlage und östlich der Artenschutz), Wasser- und Bodenschutz und Grundwasser. „Kastanienallee“, beschlossen und den erneuten Entwurf der Begründung gebilligt. Der erneute Entwurf der Satzung und der Begründung sowie die Innerhalb dieser Auslegungsfrist können sich alle an der Planung In- faunistische Potenzialanalyse mit Artenschutzprüfung, die lärmtechnische teressierten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Untersuchung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen wurden zur Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Von allen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 an der Planung Interessierten können Stellungnahmen und Anregungen BauGB bestimmt. schriftlich, elektronisch per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift abge- geben werden. Die Aufstellung erfolgt als Verfahren nach § 13a BauGB – Bebauungsplä- ne der Innenentwicklung - ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Wittenburg, Amt § 2 (4) BauGB. für Bürgerdienste und Bauen, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg oder schreiben Sie eine E-Mail an: wildner@stadt-wittenburg.de. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen: Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Öffentlichkeitsbeteili- gung vorgenommen. Zusätzlich können der zur Auslegung bestimmte erneute Entwurf der Sat- zung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 der Stadt Wit- tenburg für das Gebiet westlich der Straße „Vor dem Steintor“, südlich der Straße „Wasserstraße“ bzw. der Straße „Am Wall“, nördlich der privaten Gartenanlage und östlich der „Kastanienallee“, und der erneute Entwurf der Begründung sowie die faunistische Potenzialanalyse mit Artenschutz- prüfung, die lärmtechnische Untersuchung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter www. amt-wittenburg.de/bekanntmachungen eingesehen werden. Der von der Stadtvertretung der Stadt Wittenburg in ihrer Sitzung am 24. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben wer- Februar 2021 beschlossene und zur Auslegung bestimmte erneute Ent- den. Hinweise zu Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umwelt- wurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 belange können vorgetragen werden (§ 2 Abs. 4 BauGB). Es wird darauf der Stadt Wittenburg für das Gebiet westlich der Straße „Vor dem Stein- hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 tor“, südlich der Straße „Wasserstraße“ bzw. der Straße „Am Wall“, nörd- BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss- lich der privaten Gartenanlage und östlich der „Kastanienallee“, bestehend fassung über die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes aus der Planzeichnung – Teil A, dem Text - Teil B, der erneute Entwurf Nr. 10.1 der Stadt Wittenburg für das Gebiet westlich der Straße „Vor der Begründung sowie die faunistische Potenzialanalyse mit Artenschutz- dem Steintor“, südlich der Straße „Wasserstraße“ bzw. der Straße „Am prüfung, die lärmtechnische Untersuchung sowie die umweltbezogenen Wall“, nördlich der privaten Gartenanlage und östlich der „Kastanienallee“, Stellungnahmen liegen in der Zeit vom unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Wittenburg deren In- halt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die 23. März 2021 bis einschließlich 30. April 2021 Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. bei der Stadtverwaltung Wittenburg – Amt für Bürgerdienste und Bauen, Hinweise zum Datenschutz: 19243 Wittenburg, Molkereistraße 4, 2.OG während der Dienststunden Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Wittenburg wird ausdrücklich auf- montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, frei- merksam gemacht. https://www.amt-wittenburg.de/datenschutz/. tags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags und donnerstags zusätzlich in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Wittenburg, den 01.03.2021 Aufgrund der Corona-Pandemie ist dazu eine vorherige Anmeldung gez. Christian Greger und die Benutzung eines Mund- und Nasenschutzes unbedingt er- Bürgermeister forderlich! Stadt Wittenburg 7
Wittenburger Stadt- und Landbote 13. März 2021 Stellenausschreibung der Stadt Wittenburg Bekanntmachung des Amtes Wittenburg Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Witten- für die Gemeinde Wittendörp über den Neubau eines Radweges an burg in der Metropolregion Hamburg, stellt zum Ausbildungsbeginn 1. Okto- der L 05 von Wittendörp/Püttelkow bis Wittendörp/Boddin gemäß § ber 2021 47 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenbur-Vorpom- mern (StrWg - MV) eine/-n Auszubildende/-n Das Straßenbauamt Schwerin plant den Neubau eines Radweges an der Landesstraße 05 von Wittendörp/Püttelkow bis Wittendörp/Boddin an der für den Ausbildungsberuf östlichen Straßenseite. Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt (w/m/d) Im Zeitraum vom 01.04.2021 bis 31.05.2021 werden in dem vorstehend (Stadtverwaltungssekretäranwärterin/Stadtverwaltungssekretäranwärter) benannten Bereich durch das Büro GEO.TECH Ingenieure & Geologen, in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung ein. Hopfenbruchweg 4, 19059 Schwerin Baugrunduntersuchungen durchge- führt. Für Anfragen oder Informationen steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Die Ausbildung orientiert sich stark an der Praxis der öffentlichen Verwaltung Pittmann unter der Telefonnummer 0385-6401174 zur Verfügung. und umfasst einen Umfang von zwei Jahren. Drei theoretische (Lehrgänge Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben etwaige Vorarbeiten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege gemäß § 47 StrWg M-V zu dulden. in Güstrow) und drei praktische Abschnitte (Fachämter der Stadtverwaltung Wittenburg) wechseln sich innerhalb der zweijährigen Ausbildungszeit ab. Wittenburg, 02. März 2021 In der Ausbildungspraxis werden Sie unter anderem allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten kennenlernen, Verwaltungsverfahren bearbeiten und i.A. Jana Berger Schriftgut sowie andere Informationsträger sichten, bewerten und archivie- Leiterin des Amtes für Bürgerdienste und Bauen ren. Am PC-Arbeitsplatz bearbeiten Sie anhand von Gesetzen und Rechts- vorschriften Vorgänge aus allen Lebensbereichen. Gesucht werden Bewer- berinnen / Bewerber, die Freude am Umgang mit Menschen sowie Interesse an modernen Kommunikationstechniken haben und sich mit persönlichem Engagement im Beruf einsetzten. 1. Änderung zur Friedhofsordnung vom 26. April 2017 Bewerberinnen / Bewerber sollten mindestens die mittlere Reife oder die Be- der Friedhöfe Körchow, Camin und Marsow rufsreife und eine für die Laufbahn förderliche, abgeschlossene Berufsausbil- Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch- dung oder die Berufsreife und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Lutherischen Kirche in Norddeutschland erlässt der Kirchengemeinderat Ausbildungsverhältnis oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand die nachstehende zu veröffentlichte 1. Änderung der Friedhofsordnung für besitzen und zum Ausbildungsbeginn höchstens 34 Jahre alt sein. Darüber hinaus sollten Sie über eine gute Allgemeinbildung verfügen sowie gute Noten die Friedhöfe Körchow, Camin und Marsow/Ev.-Luth. Kirchengemeinde in den Fächern Mathematik und Deutsch (v.a. sichere Rechtschreibkennt- Körchow-Camin. nisse, angemessenes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen) mitbringen. Es werden gute Umgangsformen, Teamfähigkeit, logisches Dieser Beschluss bedarf der krichenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Ar- Denkvermögen und Interesse am öffentlichen Leben unserer Stadt und des tikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Amtes vorausgesetzt. Kirche in Norddeutschland. Erwartet werden von Ihnen ferner Flexibilität, Organisationsfähigkeit, Verant- §1 wortungsbewusstsein und Zielstrebigkeit. Inhalt der Änderung Wenn Ihnen der Ausbildungsberuf zusagt, dann bewerben Sie sich bitte bis geändert wird: §4 Trauerfeiern, Totengedenkfeiern Abs. 3: zum 30. April 2021 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bei der (3) Eine für regelmäßige Gottesdienste geweihte Kirche kann für weltliche Stadt Wittenburg Trauerfeirn zur Verfügung gestellt werden. Der Bürgermeister Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales Inkraftreten Personalverwaltung Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg (1) Diese 1. Änderung der Friedhofsordnung tritt am Tage nach ihrer öffent- lichen Bekanntmachung in Kraft. Sie kann jedeerzeit ergänzt und abgeändert Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Herr Bernowitz unter werden. der Telefonnummer 038852 33-102 gern zur Verfügung. (2) Mit Inkrafttreten dieser 1. Änderung behalten die nicht geänderten Be- Besondere Hinweise: stimmungen der gültigen Friedhofsordnung ihre Rechtskraft. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Körchow-Camin Bewerberinnen oder Bewerber, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl aus- am: 04.02.2021 üben - z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr oder kulturellen sowie sozialen Vereinen und Verbänden im Amtsgebiet als einem Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr oder Kultur-, Sozial- und Sportförderung - können bei ansonsten gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt Pastor A. Prüfer Christiane Hausmann berücksichtigt werden. Vorsitzender oder stellvertretendes weiteres Mitglied des vorsitzendes Mitglied des Kirchengemeinderates Wittenburg, den 01. März Kirchengemeinderates gez. Christian Greger Der Beschluss über die 1. Änderung wurde vom Evangelisch-Lutherischen Bürgermeister Kirchenkreis Mecklenburg genehmigt am 17.02.2021 8
13. März 2021 Wittenburger Stadt- und Landbote 43 iPads für die Grundschule am Friedensring Die Welt wird digitaler. Diese Wand- lung macht auch vor Schulen kein Halt. Im Gegenteil: Die Corona Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine digitale Ausstattung an Schulen ist, um den Un- terricht auch in Distanz fortzuführen. Die Stadt Wittenburg arbeitet deswe- gen mit Hochdruck daran, die in ihrer Trägerschaft befindende Grundschule fortlaufend digitaler auszurichten. So übergab nun am 11. Februar 2021 KSM-Mitarbeiter Enrico Epkes (zustän- dig für die Schul-IT) gemeinsam mit Bürgermeister Christian Greger der stell- vertretenden Schuldirektorin Simone Schubert die ersten 43 iPads. Weitere 7 Endgeräte, entsprechende Schutzhüllen und Tastaturen werden noch folgen. Die digitalen Helfer stehen Schüle- rinnen und Schülern vor allem für den Distanzunterricht zur Verfügung. Sie werden aber auch in die IT-Struktur der Grundschule integriert und im Unter- richt verwendet. „Dafür wurden eigene Am 11. Februar 2021 übergab KSM-Mitarbeiter Enrico Epkes (zuständig für die Schul-IT) gemeinsam mit Bürgermeister Ziele für jede Klasse erarbeitet. Die zu Christian Greger und IT-Administrator der Stadt Wittenburg, Jan Neumann, der stellvertretenden Schuldirektorin Simone erwerbende Medienkompetenz in der Schubert die iPads. Foto: Julia Baran ersten Klasse ist natürlich eine andere, als in der vierten Klasse“, erklärte Simo- keiten, Bildungsinhalte spielerisch zu sierung eingestellt. Von dieser Summe ist die Bereitstellung eines schnellen ne Schubert. vermitteln“. Mit den iPads kann künftig stehen Mecklenburg-Vorpommern 10 Internetanschlusses über die Wemag. Bürgermeister Christian Greger ist über nahezu jeder Klassenraum zu einem Millionen Euro zu. Die Landesregierung Zudem wurde die Grundschule von den digitalen Fortschritt an der Schule Computerkabinett werden. ergänzt das Paket aus dem MV-Schutz- der Stadt mit einem „Smart Boards“ sichtlich erfreut: „In einer zunehmend Die Tablets im Wert von ca. 20.100 fonds um eine weitere Million Euro. und zwei „Whiteboards“ ausgestattet“, digitalen Welt ist es wichtig, dass Kin- Euro werden über das „Sofortprogramm „Über diese Fördermittel wird in einem erklärt Jan Neumann, IT Administrator der bereits im frühkindlichen Alter für Endgeräte“ im Rahmen des Digi- nächsten Schritt die Infrastruktur des der Stadt, abschließend. an Medien herangeführt werden, um talPakts finanziert. Im DigitalPakt hat gesamten Gebäudes ertüchtigt, um die sich in dieser Welt zurecht zu finden. der Bund 500 Millionen Euro für alle WLan Nutzung in jedem Raum zu ge- Julia Baran Außerdem ergeben sich tolle Möglich- Schulen in Deutschland zur Digitali- währleisten. Grundvoraussetzung dafür Öffentlichkeitsarbeit Neues aus der Stadtbibliothek Der Frühling steht vor der Tür. Die Tage garantiert jedem ein kleines Lächeln ins werden langsam länger, die ersten Früh- Gesicht zaubert. blüher zeigen sich vorsichtig, die Luft Für unsere kleinen Leser sind in diesem wird wärmer… Monat die Bücher von Sven Nordqvist In der Stadtbibliothek warten viele empfehlenswert. Geht mit Petterson schöne Ostergeschichten auf gespannte und Findus auf Entdeckungsreise durch Leser. Außerdem halten inspirierende den Hühnerstall oder begleitet Mama Bastelbücher Ideen bereit, um mit Muh auf ihre neuesten Abenteuer. Auch passenden Dekorationen Frühlingsstim- unsere Tonies wollen die Bibliothek mal mung aufkommen zu lassen. Stöbern wieder verlassen und warten auf eine Sie gerne in unserem Onlinekatalog kleine Reise zu unseren Lesern. nach Ihrem passenden Buch. Hier steht Wir freuen uns auf Ihre Medienbestel- Ihnen eine breite Palette der schönsten lungen für die kontaktlose Ausleihe! Geschichten und spannendsten Aben- Wählen Sie einfach die gewünschten teuer bereit. Und dank der kontaktlosen Medien aus und kontaktieren Sie uns. Ausleihe, müssen Sie auch nicht mehr Wir vereinbaren anschließend einen auf Ihre Medien aus der Bibliothek ver- Omi“? Unter diesem Titel schreibt ihrer ganz persönlichen Sicht. In dem Termin, zu dem Sie ihre Medien abho- zichten. Vereinbaren Sie einfach einen Renate Bergmann seit vielen Jahren aktuellen Werk „Dann bleiben wir eben len können. Sie erreichen die Stadtbibli- Termin. heitere Geschichten aus dem Leben ei- zu Hause“ trifft auch die sonst so taffe othek telefonisch unter 098852-33404 Unser Tisch des Monats steht dieses ner rüstigen Rentnerin. Mit viel Humor, Rentnerin der Lockdown, doch Renate oder 038852-33114, gerne können Sie Mal ganz unter dem Thema „Mit einem aber auch der einen oder anderen ernst Bergmann wäre nicht Renate Bergmann, uns aber auch eine Mail schicken an Lachen lebt es sich leichter!“. Wir prä- zu nehmenden Moral schildert sie das wenn sie nicht auch aus dieser besonde- wulff@stadt-wittenburg.de. sentieren Ihnen viele Geschichten zum Leben in der heutigen schnelllebigen, di- ren Situation das Beste machen würde. Schmunzeln. Kennen Sie „Die Online- gitalen und oft sehr anonymen Welt aus Freuen Sie sich auf leichte Literatur, die Text/Foto: Katrin Wulff 9
Wittenburger Stadt- und Landbote 13. März 2021 Erfolgsraum Altstadt – Scheinwerfer sind auf die Innenstadt gerichtet Seit einigen Abenden erstrahlen die fen, möchten wir den Markt weiter Geschäftsräume der Großen Straße 12 beleben und Veranstaltungen in die (ehemals Dejas Spielwarengeschäft) Innenstädte verlagern, Besucherverkehr mit einer besonderen Lichtinstallation. auf diese Weise anlocken, damit sie auf Unter dem Motto: „Vielfalt gemeinsam die Geschäfte aufmerksam werden. Das erhalten!“ soll auf diese Weise – mit viel wird ein Kraftakt, aber Wittenburgs Ein- Licht und einer Videoprojektion – auf zelhandelskonzept und das Integrierte die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stadtentwicklungskonzept haben Poten- Bedeutung der Innenstädte aufmerksam ziale unserer Innenstadt aufgezeigt. Es gemacht werden. Initiator ist dabei die liegt nun an uns, wie wir diese Poten- IHK zu Schwerin: „Es geht vor allem ziale nutzen. Dienstleistungen werden darum, Perspektiven zu schaffen, Zu- dabei eine entscheidende Rolle spielen, versicht zu vermitteln und Hoffnung zu um Besucher in die Altstadt Wittenburgs geben. Die bewegten Bilder sind „Eye- zu locken“, so Bürgermeister Christian catcher“. Unter einem künstlerischen Greger. Aspekt möchten wir die Unternehmer- Auch der langjährige Geschäftsinhaber schaft einbinden und zeigen, dass wir Bürgermeister Christian Greger (m.) gemeinsam mit Geschäftsinhaber Hans- Hans-Joachim Deja, der in der Großen die Innenstädte als soziale, politische, Joachim Deja (r.) und IHK Hauptgeschäftsführer Siegbert Eisenach im Gespräch Straße 12 über 28 Jahre ein Spielwa- kulturelle, gesellschaftliche und wirt- rengeschäft betrieb, kennt genau die schaftliche Zentren erhalten wollen“, Herausforderungen der Selbstständigen. erklärt Siegbert Eisenach, Hauptge- Zu „Spitzenzeiten“ habe er in seinem schäftsführer der IHK zu Schwerin. 65 m² großen Räumlichkeiten ein Die Installation und Videoprojektion Umsatz von rund einer halben Million von Mediaartist Christian Rieckhoff Euro erwirtschaftet. Das sei aber stetig wird insgesamt drei Monate zu sehen abgeflacht. Mit 63 hat er schließlich sein und symbolisiert den Wandel der Rente beantragt, war aber noch fast 7 Innenstädte. Jahre weiter in seinem Geschäft tätig. Vor allem durch die coronabedingten Gelohnt habe sich das finanziell nicht Schließungen der Geschäfte bangen mehr, aber er hatte immer Freude an viele Geschäftsinhaber um ihre wirt- seinem Beruf. Nun wurde es zuneh- schaftliche Existenz, denn Kunden er- mend schwerer noch kostendeckend zu kennen vermehrt die Vorteile des beque- sein. „Viele gehen spazieren und wollen men Onlineshoppings. Umso wichtiger schöne Schaufenster sehen, aber kaum ist es nun, den Fokus wieder auf die jemand betritt den Laden. Dann wird Innenstädte zu lenken. Genau darauf lediglich beklagt, dass ein weiteres Haus baut die Idee des „Erfolgsraum Altstadt“ Bei einem gemeinsamen Rundgang konnte sich der IHK Hauptgeschäftsführer in der Innenstadt leer stünde. Aber schö- auf. Die Leerstandinszenierung soll selbst ein Bild von Wittenburgs Leerstand machen ne Altstädte erzeugen die Menschen daran erinnern, wie wichtig die Ortsteil- selbst“, erklärt Hans-Joachim Deja, der zentren von Städten sind – nicht nur für erst Anfang des Jahres die Türen seines die Geschäftsinhaber selbst. Auch der Geschäftes schloss. Tourismus ist von belebten Innenstäd- Bei einem gemeinsamen Rundgang ten abhängig, ebenso wie Einheimische durch die Innenstadt konnte sich Sieg- selbst, die sich in „toten“ Städten ebenso bert Eisenach selbst ein Bild vom Wit- unwohl fühlen, wie Gäste aus Nah und tenburger Leerstand machen. „Attrak- Fern. tivität lässt sich nur durch individuelle, „Die Belebung der Innenstädte ist von innovative, kreative Ideen schaffen. Um einem Umdenken der Gesellschaft Kunden anzulocken, ist es wichtig, sich abhängig. Nur mit der bewussten Ent- vom „Mainstream“ abzuheben und et- scheidung den Einzelhandel vor Ort zu was anzubieten, was an anderer Stelle – unterstützen und statt eines einfachen auch online – nicht zu finden ist“, ist der Klicks im Internet, sich an den Kunden- IHK-Hauptgeschäftsführer überzeugt. service und der Kundenberatung vor Im Anschluss an die Lichtinszenierung Ort zu erfreuen, wird es gelingen, die wird deswegen der Wettbewerb „Er- Innenstädte wieder mit Leben zu füllen. folgsraum Altstadt“ ab April starten. Gerade Corona hat verdeutlicht, wie Das Plakat „Vielfalt gemeinsam erhalten“ der IHK. Fotos: Julia Baran/IHK Gesucht und prämiert werden dann still, einsam und grau die Altstädte ohne neue Geschäftskonzepte, interessante geöffnete Geschäfte, Kultur und sozialen machen, damit sie auch künftig für die entwickelt. Wir haben in Wittenburg Neugründungen (der letzten 5 Jahre) Leben sind“, erklärt Siegbert Eisenach Kunden attraktiv seien, heißt es weiter. und gelungene Geschäftsentwicklungen fast 50 % Leerstand in der Innenstadt. weiter. „Wir machen sehr gerne bei dieser Der Einzelhandel hat es schwer sich für und aus den Innenstädten. Die gemeinsame Zukunftsaufgabe be- Aktion mit und sind Herrn Deja dank- gegen Online Anbieter durchzusetzen. stünde also darin, die Innenstädte wie- bar, dass er seine Geschäftsräume zur Dienstleistungen und qualifizierte Bera- der zu “Erfolgsräumen” für Gründer, Verfügung stellt. Die Krise des Einzel- tungen werden dabei immer wichtiger. Julia Baran junge und gestandene Unternehmen zu handels hat sich nicht erst mit Corona Um neue Anziehungspunkte zu schaf- Öffentlichkeitsarbeit 10
13. März 2021 Wittenburger Stadt- und Landbote „Was macht eigentlich…?“ Die Stadtverwaltung Wittenburg – wer Tätigkeitsfeld? Was gehört in Ihr Abschließend dokumentiere ich die antwortungsbewusstsein voraus. genau ist das eigentlich? Um dieser Aufgabengebiet? Eingänge und lege die Belege für eine Wie gehen Sie sicher, dass Sie Frage auf den Grund zu gehen, werden Zu meinem Aufgabengebiet gehören spätere Archivierung gesondert ab. genau und korrekt arbeiten? an dieser Stelle nach und nach die Mit- u. a. die Durchführung der Kreditoren- Durch prüfen. Alle Angaben werden arbeiterinnen und Mitarbeiter der Ver- und Debitorenbuchhaltung, Vollstre- Nun klingt „Finanzbuchhaltung“ sowohl vor als auch nach Eintragung waltung vorgestellt. Auf diese Weise ckungshandlungen, die Anlagenbuch- für viele Menschen etwas „mono- mit dem Originalbeleg abgeglichen. Die kann ein Einblick in die verschiedenen haltung sowie die Prüfung auf sachliche ton“. Sie würden wahrscheinlich Fachämter prüfen anschließend eben- Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder und rechnerische Richtigkeit von das Gegenteil behaupten? Was falls nochmals alle Angaben und halten gewonnen werden. Eingangs- und Ausgangsrechnungen genau macht den Job attraktiv für Rücksprache mit mir, falls doch noch- sowie die anschließende Kontierung Sie? Was motiviert Sie auch mo- mal etwas verändert werden muss. Seit fast einem dreiviertel Jahr ist Jo- eben dieser. Ich unterstütze zudem die notone Aufgaben zu erledigen? hannes Hagen Sachbearbeiter in der Kasse bei Bareinnahmen und Baraus- Abwechslung ist durchaus gegeben, Wie wichtig ist die Dokumentation Finanzbuchhaltung. Mit der Beschrei- zahlungen. besonders durch die verschiedenen zu für die Buchhaltung? bung seines Tätigkeitsfeldes und den bearbeitenden Belege. So kann die He- Sehr wichtig. Bereits das Eingangsda- damit zusammenhängenden Heraus- Vor welchen Herausforderungen rangehensweise bei jeder Rechnungen tum wird durch einen Eingangsstempel forderungen wird deutlich, welche steht ein Finanzbuchalter? unterschiedlich ausfallen. Natürlich auf dem Beleg dokumentiert. Durch Aufgaben Johannes Hagen im Alltag Schwer zu sagen. Ich denke, ein Fi- gibt es auch monotone Tätigkeiten. das Software-System werden alle meistern muss. nanzbuchhalter steht vor allem vor der Aber auch diese müssen nun mal erle- Geschäftsvorfälle zeitgleich mit dem Herausforderung stets die korrekten digt werden. Erfassen der Rechnungsbelege auch Herr Hagen, Sie haben erst im Datenerfassungen zu tätigen, so dass dokumentiert. Zur zusätzlichen Absi- Juli 2020 in der Verwaltung als spätere Transaktionen richtig ge- und Was glauben Sie, welche Eigen- cherung wird eine Datei mit genauen Sachbearbeiter in der Finanzbuch- verbucht werden können und es nicht schaften und Voraussetzungen Eingangsdaten und Rechnungsangaben haltung angefangen. Was hat Sie zu Problemen kommt. muss man für diesen Beruf mit- geführt. dazu bewogen, sich zu bewerben? bringen? Aufgrund der Corona bedingten Re- Wie sieht ein Routinetag bei Ihnen Sorgfalt und Organisationstalent sind Das Wort zum Ende: Was gefällt zession im letzten Frühjahr konnte ich aus? sehr wichtig, um den Überblick nicht Ihnen an Wittenburg? in meinem vorherigen Arbeitsverhält- Ich starte meinen Tag damit, die elek- zu verlieren. Eine gute Konzentrations- Mir persönlich gefällt, dass Wittenburg nis nicht weiter beschäftigt werden, tronischen Rechnungseingänge per gabe ist ebenso von Bedeutung. viel zu bieten hat, wesentlich mehr dadurch musste ich mich nach einer Mail zu prüfen. Dies ist notwendig, da Kaufmännische Fähigkeiten und Kennt- als Orte vergleichbarer Größe. Beson- neuen Anstellung umschauen. Als ich ein Teil der Rechnungen via Mail zuge- nisse sind auf jeden Fall von Vorteil. ders gut finde ich die Skihalle, da Sie auf eine freie Stelle in der Stadtverwal- sandt wird. Diese Rechnungen werden neben der Möglichkeit das Ski- oder tung Wittenburg aufmerksam wurde, dann zur Vorbereitung abgezeichnet Mit den Methoden der Buchfüh- Snowboardfahrens zu erlernen und weckte diese sofort mein Interesse. und anschließend zusammen mit den rung werden alle Vorgänge, die auszuüben, auch als Eventlocation im Ich habe eine neue Herausforderung per Post eingegangenen bzw. reinge- sich in Zahlenwerten ausdrücken Umland bekannt ist, zumindest vor gesucht, den Versuch gewagt und mich reichten Rechnungen gescannt und in lassen – also alle Einnahmen Corona. beworben. den „Rechnungsworkflow“ gebracht. und Ausgaben – sachlich, zeitlich Wittenburg ist ein attraktiver Wohn- Dort kontiere ich die Rechnungen chronologisch und systematisch und Wirtschaftsstandort. Nun sind Sie seit fast einem drei- und tätige alle notwendigen Angaben. festgehalten, auf Konten gebucht viertel Jahr in der Verwaltung tätig. Anschließend gebe ich diese zur weite- und gleichzeitig dokumentiert. Julia Baran Wie genau beschreiben Sie Ihr ren Bearbeitung an die Fachämter frei. Das setzt ein hohes Maß an Ver- Öffentlichkeitsarbeit Gute Chancen für patente Ideen – Fördermittel jetzt beantragen! Förderung von Kleinprojekten über die LEADER- LAG Mecklenburger Schaalseeregion - Biosphärenreservatsregion Eine Badeplattform, Bänke an Wan- aktuell mit einem zusätzlichen Regio- derung von Kleinprojekten im Rahmen 2021 (Posteingang) bei der LEADER- derwegen, ein Trimm-Dich-Pfad, nalbudget von jeweils bis zu 200.000 eines GAK-Regionalbudgets (GAK-RB- Geschäftsstelle gestellt werden. Elektro-Ladestationen, Schutzhütten Euro jährlich ausgestattet. Die Regio- FöRL M-V) die am 15.02.2021 durch oder Verkaufsautomaten für regionale nalbudgets werden zu 90 Prozent aus das Ministerium für Landwirtschaft Kontakt: Produkte - Das Land Mecklenburg- Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe und Umwelt M-V veröffentlicht wird. Regionalmanagement der Vorpommern unterstützt die engagier- „Verbesserung der Agrarstruktur und Förderanträge, Fördergegenstand und LAG Mecklenburger Schaalseeregion – te und aktive eigenverantwortliche des Küstenschützes“ (GAK) und zu 10 weitere Informationen erhalten Sie Biosphärenreservatsregion ländliche Entwicklung und stärkt die Prozent durch die Landkreise geför- über die Geschäftsstelle des Regional- Karin Homann / Sybille Lorenz regionale Identität durch die Bereit- dert. Damit können Kleinprojekte mit managements der LAG MSR und über stellung eines Regionalbudgets für höchstens 20.000 Euro Gesamtausga- deren Homepage. Das Regionalma- Amt Rehna Kleinprojekte. ben mitfinanziert werden. Diese wählt nagement empfiehlt, im Vorfeld Kon- Freiheitsplatz 1 die jeweilige Lokale Aktionsgruppe auf takt mit der Geschäftsstelle der LAG 19217 Rehna Dafür werden die Lokalen Aktions- der Grundlage ihrer Entwicklungsstra- MSR aufzunehmen. Tel: 038872 929-120 gruppen (LAGn) in Mecklenburg- tegie aus. Maximal 80 Prozent, höch- Vorpommern, und so auch die LAG stens 16.000 Euro, können je Projekt Anträge auf Gewährung einer Zuwen- Fax: 038872 929-22 Mecklenburger Schaalseeregion – Bi- als Zuschuss gefördert werden. dung für Kleinprojekte können für Mail: k.homann@rehna.de osphärenreservatsregion (LAG MSR), Grundlage ist die Richtlinie für die För- dieses Haushaltsjahr bis zum 31. März Web: www.LEADER-Schaalsee.de 11
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