Wittenburger Frohe Ostern! - Stadt Wittenburg

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Wittenburger Frohe Ostern! - Stadt Wittenburg
Wittenburger
                                                                                                       Nr. 03 | 13. März 2021 | 21. Jahrgang

                                    Stadt- und Landbote
09   iPads an Grundschule am
     Friedensring übergeben    10   Erfolgsraum Altstadt – Scheinwer-
                                    fer sind auf Innenstadt gerichtet   13   Amt Wittenburg: Kitas und Tafel
                                                                             mit Masken versorgt               18   50 Jahre Liedertafel – Ein
                                                                                                                    Jubiläum ohne Feier

Frohe
Ostern!
Wittenburger Frohe Ostern! - Stadt Wittenburg
Wittenburger Stadt- und Landbote                                                                                                                                                                                13. März 2021

Funktion                                                                                              Name                                               Telefon-Nummer                   E-Mail
Bürgermeister                                                                                         Christian Greger                                   038852 33-100                    greger@stadt-wittenburg.de
Büro des Bürgermeisters                                                                               Janett Frahm                                       038852 33-100                    frahm@stadt-wittenburg.de
Büro des Bürgermeisters                                                                               Christine Bauer                                    038852 33-101                    bauer@stadt-wittenburg.de
Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales
Amtsleiter                                                                                            André Bernowitz                                    038852 33-102                    bernowitz@stadt-wittenburg.de
Kassenverwalterin                                                                                     Dörte Ulma                                         038852 33-103                    ulma@stadt-wittenburg.de
Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung                                                                     Lisa Krohn                                         038852 33-104                    krohn@stadt-wittenburg.de
Steuer- und Abgabenverwaltung                                                                         Andrea Kirschner                                   038852 33-107                    kirschner@stadt-wittenburg.de
Steuer- und Abgabenverwaltung                                                                         Doreen Meier                                       038852 33-108                    meier@stadt-wittenburg.de
Vollstreckungsdienst                                                                                  Johannes Hagen                                     038852 33-113                    hagen@stadt-wittenburg.de
Schule, Kita, Sport, Soziales                                                                         Sigrid Behnke                                      038852 33-106                    behnke@stadt-wittenburg.de
Schule, Kita, Sport, Soziales                                                                         Antje Petznick                                     038852 33-105                    petznick@stadt-wittenburg.de
Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt, Veranstaltungen, Versicherungen                              Karin Owszak                                       038852 33-109                    owszak@stadt-wittenburg.de
Öffentlichkeitsarbeit                                                                                 Julia Baran                                        038852 33-119                    baran@stadt-wittenburg.de
Stadtkasse                                                                                            Nadine Tippelt                                     038852 33-120                    tippelt@stadt-wittenburg.de
Archivverwaltung                                                                                      Katrin Wulff                                       038852 33-114                    wulff@stadt-wittenburg.de
Personalverwaltung                                                                                    Beate Haase                                        038852 33-115                    haase@stadt-wittenburg.de
Datenverarbeitung                                                                                     Jan Neumann                                        038852 33-116                    neumann@stadt-wittenburg.de
Leiter Stadtbauhof (Komm.)                                                                            Daniel Bittner                                     0172 1511809                     bauhof@stadt-wittenburg.de
Finanzbuchhaltung                                                                                     Petra Kolm                                         038852 33-301                    kolm@stadt-wittenburg.de
Zentrale Dienste                                                                                      Ilona Kiesow                                       038852 33-500                    kiesow@stadt-wittenburg.de
                                                                                                      Vera Geidus                                                                         geidus@stadt-wittenburg.de
Stadtbibliothek                                                                                       Katrin Wulff                                       038852 33-404                    wulff@stadt-wittenburg.de
                                                                                                      Anke Förster                                                                        foerster@stadt-wittenburg.de
Amt für Bürgerdienste und Bauen
Amtsleiterin                                                                                          Jana Berger                                        038852 33-200                    berger@stadt-wittenburg.de
Ordnungsamt, Ruhender Verkehr, Natur- und Umweltrecht                                                 Anne Klischewski                                   038852 33-118                    klischewski@stadt-wittenburg.de
Ruhender Verkehr                                                                                      Susanne Köhler                                     038852 33-203                    koehler@stadt-wittenburg.de
Brandschutzverwaltung                                                                                 Monique Schulz                                     038852 33-204                    schulz@stadt-wittenburg.de
Bürgeramt                                                                                             Dagmar Moll                                        038852 33-205                    moll@stadt-wittenburg.de
Bürgeramt                                                                                             Claudia Gierhan                                    038852 33-206                    gierhan@stadt-wittenburg.de
Wohngeldstelle, Gewerbeamt                                                                            Roswitha Prösch                                    038852 33-207                    proesch@stadt-wittenburg.de
Standesamt                                                                                            Jessika Hachtmann                                  038852 33-208                    hachtmann@stadt-wittenburg.de
Standesamt                                                                                            Sarah Lübke                                        038852 33-208                    luebke@stadt-wittenburg.de
Allgemeine Bauverwaltung                                                                              Vivien Lau                                         038852 33-201                    lau@stadt-wittenburg.de
Allgemeine Bauverwaltung                                                                              Roswitha Wildner                                   038852 33-209                    wildner@stadt-wittenburg.de
Allgemeine Bauverwaltung                                                                              Elisa-Sophie Brünske                               038852 33-211                    brünske@stadt-wittenburg.de
Tiefbauverwaltung                                                                                     Sylke Gerstner                                     038852 33-210                   gerstner@stadt-wittenburg.de
Tiefbauverwaltung                                                                                     Dirk Schulz                                        038852 33-213                   d.schulz@stadt-wittenburg.de
Allgemeine Bauverwaltung, Hochbauverwaltung                                                           Matthias Schönfeld                                 038852 33-214                   schoenfeld@stadt-wittenburg.de
Gebäude- und Objektverwaltung                                                                         Stefanie Moß                                       038852 33-216                   moss@stadt-wittenburg.de
Liegenschaftsverwaltung                                                                               Annette Czeschla                                   038852 33-219                   czeschla@stadt-wittenburg.de
Liegenschaftsverwaltung                                                                               Anja Spangenberg                                   038852 33-220                   spangenberg@stadt-wittenburg.de
Gebäude- und Objektverwaltung                                                                         Katrin Krüger                                      038852 33-218                   krueger@stadt-wittenburg.de
Gebäude- und Objektverwaltung                                                                         Torsten Bohse                                      038852 33-215                   bohse@stadt-wittenburg.de
Gemeinde- und Wirtschaftsentwicklung                                                                  Lothar Otto                                        038852 33-300                   otto@stadt-wittenburg.de

        Polizei-Station in Wittenburg – Telefon: 038852 33-299 – Sprechstunden Dienstag: 15-18 Uhr, Donnerstag: 8-11 Uhr
                                       Sollte die Polizeistation nicht besetzt sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Hagenow. Tel.: 03883 6310

    IMPRESSUM
    Herausgeber: Der Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg, Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Telefon/Zentrale: 038852 33-500, Fax: 038852 3333, E-Mail: info@stadt-wittenburg.de
    Redaktioneller Inhalt: Amt Wittenburg, Julia Baran, Telefon: 038852 33-119, E-Mail: baran@stadt-wittenburg.de
    Satz, Anzeigen und Layout: PS. Werbung Sibylle Plust, Inh. Solveig Hamann, Zum Kirschenhof 14, 19057 Schwerin, Tel.: 0385 557517, Fax: 0385 557519, E-Mail: info@werbeagentur-plust.de
    Anzeigenberatung: Marina Hartmann, Telefon: 0385 3035955
    Druck: prima Rotationsdruck Nord, Wittenburg                Auflage: 4.500 Stück		                       Titelfoto: Jasmin Fischer – Schneeglöckchen
    Das amtliche Bekanntmachungsblatt »Wittenburger Stadt- und Landbote« erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsbereiches verteilt. Der redaktionelle Teil unterliegt der Pressefreiheit (Art.5 Abs. 1 GG). Für
    den Inhalt redaktioneller Beiträge ist der jeweilige Verfasser verantwortlich. Der Autor erklärt mit der Einsendung, dass eingereichte Materialien frei sind von Rechten Dritter. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

               Die nächste Ausgabe erscheint am 10.04.2021. Redaktionsschluss ist der 22.03.2021, 10.00 Uhr.
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Wittenburger Frohe Ostern! - Stadt Wittenburg
13. März 2021                                                                                                                 Wittenburger Stadt- und Landbote

Öffnungszeiten Amt Wittenburg                                                 Notdienste der Apotheken – www.aponet.de

ACHTUNG! Aufgrund des Corona-Virus ist die Verwaltung seit dem                Kostenfreie Festnetznummer:                                     0800 00 22 8 33
16.03.2020 für den Besucherverkehr geschlossen                                Mobilnetz:                                             22 8 33 (max. 69 ct/Min)

Bürgerinnen und Bürger mit Anliegen können sich per Telefon oder über Mail
an die zuständigen Fachbereiche wenden und ihr Anliegen mitteilen sowie
weitere Absprachen zur Erledigung treffen.
                                                                                     Sitzungen
Sie finden die Geschäftszeiten, Mailadressen und Telefonnummern in jeder
Ausgabe des Wittenburger Stadt- und Landboten und auf unserer Internet-
seite www.amt-wittenburg.de.
                                                                             im Amtsbereich Wittenburg
                                                                             Die Bekanntgabe der Sitzungstermine           den Bekanntmachungskästen (nur Ge-
Telefonisch erreichen Sie die Verwaltung zu den angegebenen Ge-              erfolgt unter Vorbehalt. Nach Redak-          meinde Wittendörp).
schäftszeiten:                                                               tionsschluss können sich noch Ände-           Aktuelle Informationen zu den Sit-
Montag:        8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr                rungen ergeben, die hier nicht mehr           zungen können Sie auch unserer In-
Dienstag:      8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr                berücksichtigt werden konnten.                ternetseite www.amt-wittenburg.de
Mittwoch:      8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr                Bitte beachten Sie die Aushänge in            entnehmen.
Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr                   Stadt Wittenburg              Tag      Zeit        Sitzungsort
Freitag:       8.30 bis 12.00 Uhr
                                                                             Stadtvertretersitzung         31.03.   19.00 Uhr Sport- und Mehrzweckhalle,
(Änderungen bei Fortschreiten der Corona-Pandemie vorbehalten)
                                                                                                                              Lindenstraße 14 A, Wittenburg

Nur in nicht aufzuschiebenden Fällen kann nach vorheriger Terminvereinba-    Amtsausschuss                 22.03.   18.00 Uhr Sport- und Mehrzweckhalle,
rung die Angelegenheit persönlich geklärt werden.                                                                             Lindenstraße 14 A, Wittenburg
                                                                             Ausschuss für Bau, Umwelt     16.03.   19.00 Uhr Sport- und Mehrzweckhalle,
                                                                             und Wirtschaft                                   Lindenstraße 14 A, Wittenburg
Erreichbarkeit/Sprechzeiten                                                  Gemeinde Wittendörp           Tag      Zeit        Sitzungsort
der Bürgermeister/Bürgervorsteherin/Amtsvorsteher                            Ausschuss für Wirtschaft,     18.03.   19.00 Uhr FFw- u. Gemeindezentrum Dodow
Stadt Wittenburg – Bürgermeister, Christian Greger                           Bau und ländlicher Raum                          Dorfstraße 27
Sprechzeit: Bitte Termin erfragen unter 038852 33-100                        Ausschuss für Bildung,        23.03.   19.00 Uhr FFw- u. Gemeindezentrum Dodow
                                                                             Kultur, Sport, Soziales und                      Dorfstraße 27
Gemeinde Wittendörp                                                          Gesundheit
Bürgermeister, Kurt Bartels, Handy: 0173 6216627                             Gemeindevertretersitzung      25.03.   19.00 Uhr FFw- u. Gemeindezentrum Dodow
E-Mail: bartels@stadt-wittenburg.de                                                                                           Dorfstraße 27
Sprechzeit: Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr
Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, EG, Zimmer 113
                                                                              Bekanntmachung der E.-M.-Arndt-Kaserne
Nach Möglichkeit Termin erfragen unter angegebener Telefonnummer!
                                                                              Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne, Kasernenkommandant
Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg
                                                                              19230 Hagenow, Sieben Eichen 6
Hartwig Kolthof, Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg           Tel.: 03883 625-4902, Fax: 03883 625-4990
Sprechstunde: Jeden zweiten Dienstag im Monat von 16 bis 17 Uhr,
Molkereistraße 4, nach Möglichkeit Termin erfragen unter 038852 33-101
Stadt Wittenburg – Sprechstunde des Bürgervorstehers
Marcel Schulz, Handy: 0172 8964392
                                                                              Sperrzeiten März 2021
E-Mail: marcel.schulz@buergervorsteher-wittenburg.de                          Mo.:        15.03.21          07.30 – 24.00 Uhr
Jeden ersten Dienstag im Monat nach vorheriger Terminvereinbarung von         Di.:        16.03.21          07.30 – 24.00 Uhr
17.00 bis 18.00 im Rathaus, Zimmer 205 (2.OG), Am Markt 1, 19243 Witten-      Mi.:        17.03.21          07.30 – 24.00 Uhr
burg. Termine sind vorab unter angegebener Telefonnummer zu vereinbaren.      Do.:        18.03.21          07.30 – 24.00 Uhr
Auch außerhalb der Sprechzeiten können Termine in dringenden Fällen unter     Fr.:        19.03.21          07.30 – 12.00 Uhr
der genannten Telefonnummer vereinbart werden
                                                                              Mo.:        22.03.21          07.30 – 24.00 Uhr
Sprechstunde Schiedsmann im Bereich Amt Wittenburg; Sven Moß                  Di.:        23.03.21          07.30 – 24.00 Uhr
Jeden 2. Mittwoch im Monat von 18 bis 19 Uhr Sprechstunde im Rathaus,         Mi.:        24.03.21          07.30 – 24.00 Uhr
Am Markt 1, Zi. 205 (2. OG), Tel.: 038852 33-403; Termine außerhalb der       Do.:        25.03.21          07.30 – 24.00 Uhr
Sprechzeiten können unter 0171 6453646 vereinbart werden.                     Fr.:        26.03.21          07.30 – 12.00 Uhr

Stadtbibliothek Wittenburg, Tel.: 038852 33-404                               Mo.:        29.03.21          07.30 – 24.00 Uhr
Öffnungszeiten: Mo.: 13.30-17 Uhr, Di.: 9-13 Uhr, Mi.: 13.30-15 Uhr           Di.:        30.03.21          07.30 – 24.00 Uhr (Nachtschießen)
                                                                              Mi.:        31.03.21          07.30 – 24.00 Uhr

Ärztlicher Notdienst für den Bereich Wittenburg/Zarrentin                     Während der benannten Zeiten findet auf dem Standortübungsplatz
                                                                              HAGENOW Schießen statt. Bei zusätzlichen Schießen erfolgt Informa-
Telefonnummer: 116 117                                                        tion durch Standortübungsplatz HAGENOW. Vorsicht! Blindgänger,
Dienstzeiten des Bereitschaftsarztes:                                         Übungen von Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen, unbeleuch-
Montag/Dienstag/Donnerstag                              19.00 – 07.00 Uhr     tete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr. Der Standortäl-
Mittwoch                                                13.00 – 07.00 Uhr     teste HAGENOW weist darauf hin, dass das Betreten der Übungsplätze
Freitag                                                 16.00 – 07.00 Uhr     HAGENOW und HELM auch außerhalb o.a. Sperrzeiten für Unbefugte
Samstag/Sonntag/Feiertag                                07.00 – 07.00 Uhr     verboten ist.

                                                                                                                                                                 3
Wittenburger Frohe Ostern! - Stadt Wittenburg
Wittenburger Stadt- und Landbote                                                                                                             13. März 2021

    Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg                                  • Regelung und Präzisierung der Lage von Betriebsbestandteilen der Biogas-
                                                                                     anlage, ohne die Kapazitätsgrenzen zu ändern,
    Satzung über die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes                • Errichtung eines Funkturms und
    Nr. 19 der Stadt Wittenburg zwischen der „Dreilützower Chaussee“              • Neuordnung des Recyclingbetriebes an der „Dreilützower Chaussee“.
    und der Straße „Zur Winterwelt“ im beschleunigten Verfahren gemäß
    § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB                                               Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im be-
    hier:	
         – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2                  schleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne
            Abs. 1 Nr. 2 BauGB,                                                   Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es
         – Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung            wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §
            gemäß. § 3 Abs. 1 BauGB                                               13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von
                                                                                  dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2
    Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 27. Januar   Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind
    2021 die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung und Ergänzung des       und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird. § 4c ist nicht
    Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Wittenburg zwischen der „Dreilützower        anzuwenden.
    Chaussee“ und der Straße „Zur Winterwelt“ sowie den Vorentwurf der Sat-
    zung über die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 19 der        Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
    Stadt Wittenburg zwischen der Dreilützower Chaussee“ und der Straße „Zur      ortsüblich bekannt gemacht.
    Winterwelt“ beschlossen.
                                                                                  Der von der Stadtvertretung der Stadt Wittenburg in ihrer Sitzung am 27.
    Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die 3. Änderung und Er-        Januar 2021 beschlossene und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf der
    gänzung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Wittenburg zwischen der          Satzung über die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 19
    Dreilützower Chaussee“ und der Straße „Zur Winterwelt“ besteht aus 2 Teil-    der Stadt Wittenburg zwischen der „Dreilützower Chaussee“ und der Straße
    bereichen, die wie folgt begrenzt werden:                                     „Zur Winterwelt“, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A, dem Text - Teil
                                                                                  B und die zugehörige Begründung liegen in der Zeit vom
    Teilbereich 1
    • im Westen: durch die Anbindung an die Bahnhofstraße und an die Schlüter-               23. März 2021 bis einschließlich 30. April 2021
       straße, durch Kleingärten und die Bahnanlagen,
    • im Norden: durch die Versorgungsfläche der WEMAG, durch die Gemein-        bei der Stadtverwaltung Wittenburg – Amt für Bürgerdienste und Bauen,
       bedarfsfläche der Stadt,                                                   19243 Wittenburg, Molkereistraße 4, 2.OG während der Dienststunden
    • im Osten: durch das Regenwasserrückhaltebecken und                          montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags in
    • im Süden: durch die Straße „Zur Winterwelt“ und das Alpincenter.            der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags und donnerstags zusätzlich
                                                                                  in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung
    Teilbereich 2                                                                 zu anderen Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
    • im Norden: durch die “Dreilützower Chaussee”,
    • im Osten: durch die Versorgungsfläche der WEMAG,                            Innerhalb dieser Auslegungsfrist können sich alle an der Planung Interessier-
    • im Süden: durch die Versorgungsfläche der WEMAG und                         ten gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie
    • im Westen: durch das Grundstück der Kirche.                                 die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhalten hier
                                                                                  Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Von allen an der Planung Interes-
    Die Abgrenzung des Plangeltungsbereiches kann dem nachstehenden Über-         sierten können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich, elektronisch per
    sichtsplan entnommen werden.                                                  E-Mail oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt abgegeben werden.

                                                                                  Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Wittenburg, Amt für
                                                                                  Bürgerdienste und Bauen, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg oder schrei-
                                                                                  ben Sie eine E-Mail an: lau@stadt-wittenburg.de.

                                                                                  Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder
                                                                                  und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

                                                                                  Auf Grund der Corona-Pandemie ist dazu eine vorherige Anmeldung und die
                                                                                  Benutzung eines Mund- und Nasenschutzes unbedingt erforderlich!

                                                                                  Zusätzlich können während des o. g. Auslegungszeitraumes der zur Ausle-
                                                                                  gung bestimmte Vorentwurf der Satzung über die 3. Änderung und Ergänzung
                                                                                  des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Wittenburg zwischen der Dreilützower
                                                                                  Chaussee“ und der Straße „Zur Winterwelt“ und die zugehörige Begründung
                                                                                  auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter www.amt-wittenburg.de/
                                                                                  bekanntmachungen eingesehen werden.

                                                                                  Hinweise zum Datenschutz:
                                                                                  Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Wittenburg wird ausdrücklich auf-
                                                                                  merksam gemacht. https://www.amt-wittenburg.de/datenschutz/.

                                                                                  Wittenburg, den 02.02.2021
    Die Planungsziele der Satzung über die 3. Änderung und Ergänzung des
    Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Wittenburg zwischen der „Dreilützower
    Chaussee“ und der Straße „Zur Winterwelt“ bestehen maßgeblich in der          gez. Christian Greger
    Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die                          Bürgermeister
    • Regelung der Bahnquerung,                                                   Stadt Wittenburg

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Wittenburger Frohe Ostern! - Stadt Wittenburg
13. März 2021                                                                                                               Wittenburger Stadt- und Landbote

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg                                  Aufgrund der Corona-Pandemie ist dazu eine vorherige Anmeldung
                                                                              und die Benutzung eines Mund- und Nasenschutzes unbedingt er-
Satzung über die Klarstellung und Ergänzung von Teilbereichen des             forderlich!
im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zühr, nordwestlicher Ortsbe-
reich, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB                             Zudem wird die rechtskräftige Satzung über die Klarstellung und Ergänzung
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs.                  von Teilbereichen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zühr, nordwest-
3 BauGB                                                                       licher Ortsbereich und dessen Begründung ergänzend auf der Internetseite
                                                                              des Amtes Wittenburg unter www.amt-wittenburg.de eingestellt.
Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in der Sitzung am 27. Januar
2021 die Satzung über die Klarstellung und Ergänzung von Teilbereichen des
im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zühr, nordwestlicher Ortsbereich, be-      Hinweise:
stehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen   Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB in der zurzeit gültigen
Bauvorschriften, als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.     Fassung die Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-
                                                                              und Formschriften sowie von Mängeln der Abwägung wie folgt geregelt ist:
Der Plangeltungsbereich der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung
von Teilbereichen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zühr, nordwest-      Unbeachtlich werden
licher Ortsbereich befindet sich im Nordwesten der Ortslage Zühr.             1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:                                      der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
• im Nordwesten und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen der     2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verlet-
   Flurstücke 44/12 sowie 48/6,                                                   zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des
• im Süden durch die Albertinenhofer Straße sowie den dazugehörigen Fuß-         Flächennutzungsplanes und
   weg,                                                                       3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs-
• im Osten durch die Kütziner Straße.                                             vorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
                                                                                  dieser Satzungen schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des
Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind dem nachfolgenden Übersichtsplan zu          die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
entnehmen:
                                                                              Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunal-
                                                                              verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund
                                                                              dieser Kommunalverfassung erlassen worden sind, ist nach Ablauf eines
                                                                              Jahres seit dieser Bekanntmachung unbeachtlich, wenn der Verstoß nicht
                                                                              innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift
                                                                              und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Wit-
                                                                              tenburg geltend gemacht wird.

                                                                              Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvor-
                                                                              schriften kann stets geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 Kommunalverfas-
                                                                              sung für das Land Mecklenburg-Vorpommern).

                                                                              Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über
                                                                              die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich
                                                                              beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist sowie über die Fälligkeit
                                                                              und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird ebenfalls
                                                                              hingewiesen.

                                                                              Hinweis zum Datenschutz
                                                                              Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Wittenburg wird ausdrücklich auf-
                                                                              merksam gemacht. https://www.amt-wittenburg.de/datenschutz/.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB             Wittenburg, den 23.02.2021
ortsüblich bekannt gemacht.
                                                                              gez. Christian Greger
Die Satzung über die Klarstellung und Ergänzung von Teilbereichen des im      Bürgermeister
Zusammenhang bebauten Ortsteils Zühr, nordwestlicher Ortsbereich, tritt mit   Stadt Wittenburg
Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung über die Klarstellung und Ergänzung von Teil-
bereichen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zühr, nordwestlicher
Ortsbereich sowie die dazugehörige Begründung in der                          Ab sofort neue E-Mail-Kontakte
         Stadtverwaltung Wittenburg,
                                                                              der Kitas im Amt Wittenburg
         Amt für Bürgerdienste und Bauen,
         Molkereistraße 4,                                                    „Zwergenparadies“ in Dodow:           kitadodow@stadt-wittenburg.de
         19243 Wittenburg,
                                                                              „Katz und Maus“ in Boddin:            kitaboddin@stadt-wittenburg.de
                                                                                                                                                         !

während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt
Auskunft verlangen.                                                           „Spatzennest“ in Körchow:             kitakoerchow@stadt-wittenburg.de

                                                                                                                                                                  5
Wittenburger Frohe Ostern! - Stadt Wittenburg
Wittenburger Stadt- und Landbote                                                                                                                 13. März 2021

    Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg                                    Zudem wird die rechtskräftige Satzung über die Ergänzung von Teilbereichen
                                                                                    des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Körchow, südöstlicher Ortsbereich
    Satzung über die Ergänzung von Teilbereichen des im Zusammen-                   und dessen Begründung ergänzend auf der Internetseite des Amtes Witten-
    hang bebauten Ortsteils Körchow, südöstlicher Ortsbereich, gemäß §              burg unter www.amt-wittenburg.de eingestellt.
    34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB
    hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs.                    Hinweise:
    3 BauGB                                                                         Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB in der zurzeit gültigen
                                                                                    Fassung die Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-
    Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 24. Februar    und Formschriften sowie von Mängeln der Abwägung wie folgt geregelt ist:
    2021 die Satzung über die Ergänzung von Teilbereichen des im Zusammen-
    hang bebauten Ortsteils Körchow, südöstlicher Ortsbereich, bestehend aus        Unbeachtlich werden
    der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschrif-   1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
    ten, als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.                   der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
                                                                                    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver-
    Der Geltungsbereich der Satzung wird wie folgt begrenzt:                        letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des
    • im Norden durch das Flurstück 68/3,                                           Flächennutzungsplanes und
    • im Osten und Nordosten durch Teilflächen der Flurstücke 68/6 und 63/2,        3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor-
    • im Süden und Südosten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen der Flur-    ganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser
       stücke 62 und 55/9 und                                                       Satzungen schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Ver-
    • im Westen durch die „Setziner Straße“ (K12).                                  letzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

    Die Plangeltungsbereichsgrenzen können dem nachstehenden Übersichts-            Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunal-
    plan entnommen werden.                                                          verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund
                                                                                    dieser Kommunalverfassung erlassen worden sind, ist nach Ablauf eines
                                                                                    Jahres seit dieser Bekanntmachung unbeachtlich, wenn der Verstoß nicht
                                                                                    innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift
                                                                                    und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Wit-
                                                                                    tenburg geltend gemacht wird.

                                                                                    Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvor-
                                                                                    schriften kann stets geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 Kommunalverfas-
                                                                                    sung für das Land Mecklenburg-Vorpommern).

                                                                                    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über
                                                                                    die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich
                                                                                    beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist sowie über die Fälligkeit
                                                                                    und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird ebenfalls
                                                                                    hingewiesen.

                                                                                    Hinweise zum Datenschutz
                                                                                    Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Wittenburg wird ausdrücklich auf-
                                                                                    merksam gemacht, https://www.amt-wittenburg.de/datenschutz/.

                                                                                    Wittenburg, den 01.03.2021

    Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB               gez. Christian Greger
    ortsüblich bekannt gemacht.                                                     Bürgermeister
                                                                                    Stadt Wittenburg
    Die Satzung über die Ergänzung von Teilbereichen des im Zusammenhang
    bebauten Ortsteils Körchow, südöstlicher Ortsbereich, tritt mit Ablauf des
    Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
                                                                                    Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg
    Jedermann kann die Satzung über die Klarstellung und Ergänzung von Teil-        Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 der
    bereichen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zühr, nordwestlicher           Stadt Wittenburg für das Gebiet westlich der Straße „Vor dem
    Ortsbereich sowie die dazugehörige Begründung in der                            Steintor“, südlich der Straße „Wasserstraße“ bzw. der Straße „Am
                                                                                    Wall“, nördlich der privaten Gartenanlage und östlich der „Kasta-
             Stadtverwaltung Wittenburg,                                            nienallee“
             Amt für Bürgerdienste und Bauen,                                       hier: Öffentliche Auslegung des erneuten Entwurfs gemäß § 3 Abs.
             Molkereistraße 4,                                                      2 BauGB, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent-
             19243 Wittenburg,                                                      licher Belange zu dem erneuten Entwurf nach § 4 Abs. 2 BauGB

    während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt           Die Planunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, dem Text-
    Auskunft verlangen.                                                             Teil B und der zugehörigen Begründung haben nach § 3 Abs. 2 BauGB
                                                                                    bereits in der Zeit vom 19. Juni 2019 bis zum 19. Juli 2019 öffentlich aus-
    Aufgrund der Corona-Pandemie ist dazu eine vorherige Anmeldung                  gelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
    und die Benutzung eines Mund- und Nasenschutzes unbedingt er-                   mit Schreiben vom 13. Juni 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme bis
    forderlich!                                                                     zum 30. Juli 2019 aufgefordert.

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Wittenburger Frohe Ostern! - Stadt Wittenburg
13. März 2021                                                                                                           Wittenburger Stadt- und Landbote

Die eingegangenen Stellungnahmen und die vorgebrachten Einwen-               Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teil-
dungen wurden geprüft. Im Zuge der Abwägung wurden eine lärmtech-            weise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls
nische Untersuchung, eine faunistische Potenzialanalyse und eine Arten-      öffentlich aus:
schutzprüfung erstellt. Durch das Büro „d+p dänekamp und Partner“ aus        Lärmtechnische Untersuchung mit Aussagen zu den Schutzgütern: Ver-
Pinneberg erfolgte eine Nachrechnung für den Regenwasserkanal mit            kehrslärm und Gewerbelärm mit und ohne Lärmschutz; Faunistische Po-
einem 3-jährigen Regenereignis.                                              tenzialanalyse mit Artenschutzprüfung mit Aussagen zu den Schutzgütern:
                                                                             Gehölzvögel, Bodenbrüter, Fledermäuse unter Beachtung der Fällung von
Die Ergebnisse der Gutachten wurden bei den Abwägungsvorschlägen             Gehölzen und Abriss von Gebäuden und Fledermäuse unter Berücksichti-
berücksichtigt und in die Planunterlagen eingearbeitet.                      gung der Staubbildung und Lichteinwirkungen benachbarter Flächen; die
                                                                             weiteren wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 24. Fe-     von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den
bruar 2021 den erneuten Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des         Themen: Gesundheit (Lärmschutz), Immissionsschutz (Abfallwirtschaft),
Bebauungsplanes Nr. 10.1 der Stadt Wittenburg für das Gebiet westlich        Naturschutz (Veränderung der Bodenoberfläche, Einzelbaumschutz, Al-
der Straße „Vor dem Steintor“, südlich der Straße „Wasserstraße“ bzw.        leenschutz, Naturdenkmale, Biotopschutz, Gewässerschutzstreifen und
der Straße „Am Wall“, nördlich der privaten Gartenanlage und östlich der     Artenschutz), Wasser- und Bodenschutz und Grundwasser.
„Kastanienallee“, beschlossen und den erneuten Entwurf der Begründung
gebilligt. Der erneute Entwurf der Satzung und der Begründung sowie die      Innerhalb dieser Auslegungsfrist können sich alle an der Planung In-
faunistische Potenzialanalyse mit Artenschutzprüfung, die lärmtechnische     teressierten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und
Untersuchung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen wurden zur             Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der         und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Von allen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2           an der Planung Interessierten können Stellungnahmen und Anregungen
BauGB bestimmt.                                                              schriftlich, elektronisch per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift abge-
                                                                             geben werden.
Die Aufstellung erfolgt als Verfahren nach § 13a BauGB – Bebauungsplä-
ne der Innenentwicklung - ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach         Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Wittenburg, Amt
§ 2 (4) BauGB.                                                               für Bürgerdienste und Bauen, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg oder
                                                                             schreiben Sie eine E-Mail an: wildner@stadt-wittenburg.de.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 ist
dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen:                               Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch
                                                                             Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

                                                                             Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
                                                                             Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Öffentlichkeitsbeteili-
                                                                             gung vorgenommen.

                                                                             Zusätzlich können der zur Auslegung bestimmte erneute Entwurf der Sat-
                                                                             zung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 der Stadt Wit-
                                                                             tenburg für das Gebiet westlich der Straße „Vor dem Steintor“, südlich der
                                                                             Straße „Wasserstraße“ bzw. der Straße „Am Wall“, nördlich der privaten
                                                                             Gartenanlage und östlich der „Kastanienallee“, und der erneute Entwurf
                                                                             der Begründung sowie die faunistische Potenzialanalyse mit Artenschutz-
                                                                             prüfung, die lärmtechnische Untersuchung sowie die umweltbezogenen
                                                                             Stellungnahmen auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter www.
                                                                             amt-wittenburg.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Der von der Stadtvertretung der Stadt Wittenburg in ihrer Sitzung am 24.     Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben wer-
Februar 2021 beschlossene und zur Auslegung bestimmte erneute Ent-           den. Hinweise zu Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umwelt-
wurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1           belange können vorgetragen werden (§ 2 Abs. 4 BauGB). Es wird darauf
der Stadt Wittenburg für das Gebiet westlich der Straße „Vor dem Stein-      hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6
tor“, südlich der Straße „Wasserstraße“ bzw. der Straße „Am Wall“, nörd-     BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-
lich der privaten Gartenanlage und östlich der „Kastanienallee“, bestehend   fassung über die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes
aus der Planzeichnung – Teil A, dem Text - Teil B, der erneute Entwurf       Nr. 10.1 der Stadt Wittenburg für das Gebiet westlich der Straße „Vor
der Begründung sowie die faunistische Potenzialanalyse mit Artenschutz-      dem Steintor“, südlich der Straße „Wasserstraße“ bzw. der Straße „Am
prüfung, die lärmtechnische Untersuchung sowie die umweltbezogenen           Wall“, nördlich der privaten Gartenanlage und östlich der „Kastanienallee“,
Stellungnahmen liegen in der Zeit vom                                        unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Wittenburg deren In-
                                                                             halt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
           23. März 2021 bis einschließlich 30. April 2021                   Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

bei der Stadtverwaltung Wittenburg – Amt für Bürgerdienste und Bauen,        Hinweise zum Datenschutz:
19243 Wittenburg, Molkereistraße 4, 2.OG während der Dienststunden           Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Wittenburg wird ausdrücklich auf-
montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, frei-       merksam gemacht. https://www.amt-wittenburg.de/datenschutz/.
tags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags und donnerstags
zusätzlich in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie nach vorheriger
Vereinbarung zu anderen Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.             Wittenburg, den 01.03.2021

Aufgrund der Corona-Pandemie ist dazu eine vorherige Anmeldung               gez. Christian Greger
und die Benutzung eines Mund- und Nasenschutzes unbedingt er-                Bürgermeister
forderlich!                                                                  Stadt Wittenburg

                                                                                                                                                           7
Wittenburger Frohe Ostern! - Stadt Wittenburg
Wittenburger Stadt- und Landbote                                                                                                              13. März 2021

    Stellenausschreibung der Stadt Wittenburg                                        Bekanntmachung des Amtes Wittenburg
    Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Witten-           für die Gemeinde Wittendörp über den Neubau eines Radweges an
    burg in der Metropolregion Hamburg, stellt zum Ausbildungsbeginn 1. Okto-        der L 05 von Wittendörp/Püttelkow bis Wittendörp/Boddin gemäß §
    ber 2021                                                                         47 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenbur-Vorpom-
                                                                                     mern (StrWg - MV)
                  eine/-n Auszubildende/-n                                           Das Straßenbauamt Schwerin plant den Neubau eines Radweges an der
                                                                                     Landesstraße 05 von Wittendörp/Püttelkow bis Wittendörp/Boddin an der
                            für den Ausbildungsberuf
                                                                                     östlichen Straßenseite.
    Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt (w/m/d)
                                                                                     Im Zeitraum vom 01.04.2021 bis 31.05.2021 werden in dem vorstehend
      (Stadtverwaltungssekretäranwärterin/Stadtverwaltungssekretäranwärter)
                                                                                     benannten Bereich durch das Büro GEO.TECH Ingenieure & Geologen,
                  in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung ein.
                                                                                     Hopfenbruchweg 4, 19059 Schwerin Baugrunduntersuchungen durchge-
                                                                                     führt. Für Anfragen oder Informationen steht Ihnen als Ansprechpartner Herr
    Die Ausbildung orientiert sich stark an der Praxis der öffentlichen Verwaltung
                                                                                     Pittmann unter der Telefonnummer 0385-6401174 zur Verfügung.
    und umfasst einen Umfang von zwei Jahren. Drei theoretische (Lehrgänge
                                                                                     Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben etwaige Vorarbeiten
    an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege
                                                                                     gemäß § 47 StrWg M-V zu dulden.
    in Güstrow) und drei praktische Abschnitte (Fachämter der Stadtverwaltung
    Wittenburg) wechseln sich innerhalb der zweijährigen Ausbildungszeit ab.
                                                                                     Wittenburg, 02. März 2021
    In der Ausbildungspraxis werden Sie unter anderem allgemeine Büro- und
    Verwaltungsarbeiten kennenlernen, Verwaltungsverfahren bearbeiten und
                                                                                     i.A. Jana Berger
    Schriftgut sowie andere Informationsträger sichten, bewerten und archivie-
                                                                                     Leiterin des Amtes für Bürgerdienste und Bauen
    ren. Am PC-Arbeitsplatz bearbeiten Sie anhand von Gesetzen und Rechts-
    vorschriften Vorgänge aus allen Lebensbereichen. Gesucht werden Bewer-
    berinnen / Bewerber, die Freude am Umgang mit Menschen sowie Interesse
    an modernen Kommunikationstechniken haben und sich mit persönlichem
    Engagement im Beruf einsetzten.                                                  1. Änderung zur Friedhofsordnung vom 26. April 2017
    Bewerberinnen / Bewerber sollten mindestens die mittlere Reife oder die Be-      der Friedhöfe Körchow, Camin und Marsow
    rufsreife und eine für die Laufbahn förderliche, abgeschlossene Berufsausbil-
                                                                                     Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-
    dung oder die Berufsreife und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen
                                                                                     Lutherischen Kirche in Norddeutschland erlässt der Kirchengemeinderat
    Ausbildungsverhältnis oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
                                                                                     die nachstehende zu veröffentlichte 1. Änderung der Friedhofsordnung für
    besitzen und zum Ausbildungsbeginn höchstens 34 Jahre alt sein. Darüber
    hinaus sollten Sie über eine gute Allgemeinbildung verfügen sowie gute Noten     die Friedhöfe Körchow, Camin und Marsow/Ev.-Luth. Kirchengemeinde
    in den Fächern Mathematik und Deutsch (v.a. sichere Rechtschreibkennt-           Körchow-Camin.
    nisse, angemessenes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen)
    mitbringen. Es werden gute Umgangsformen, Teamfähigkeit, logisches               Dieser Beschluss bedarf der krichenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Ar-
    Denkvermögen und Interesse am öffentlichen Leben unserer Stadt und des           tikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen
    Amtes vorausgesetzt.                                                             Kirche in Norddeutschland.

    Erwartet werden von Ihnen ferner Flexibilität, Organisationsfähigkeit, Verant-                                       §1
    wortungsbewusstsein und Zielstrebigkeit.                                                                    Inhalt der Änderung

    Wenn Ihnen der Ausbildungsberuf zusagt, dann bewerben Sie sich bitte bis               geändert wird: §4 Trauerfeiern, Totengedenkfeiern Abs. 3:
    zum 30. April 2021 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bei der
                                                                                     (3) Eine für regelmäßige Gottesdienste geweihte Kirche kann für weltliche
              Stadt Wittenburg                                                       Trauerfeirn zur Verfügung gestellt werden.
              Der Bürgermeister
              Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales                                                              Inkraftreten
              Personalverwaltung
              Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg                                     (1) Diese 1. Änderung der Friedhofsordnung tritt am Tage nach ihrer öffent-
                                                                                     lichen Bekanntmachung in Kraft. Sie kann jedeerzeit ergänzt und abgeändert
    Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Herr Bernowitz unter        werden.
    der Telefonnummer 038852 33-102 gern zur Verfügung.
                                                                                     (2) Mit Inkrafttreten dieser 1. Änderung behalten die nicht geänderten Be-
    Besondere Hinweise:                                                              stimmungen der gültigen Friedhofsordnung ihre Rechtskraft.
    Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei
    gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Auswahlverfahren
    bevorzugt berücksichtigt.                                                        Der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Körchow-Camin
    Bewerberinnen oder Bewerber, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl aus-          am: 04.02.2021
    üben - z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr oder kulturellen sowie sozialen
    Vereinen und Verbänden im Amtsgebiet als einem Bereich der kommunalen
    Gefahrenabwehr oder Kultur-, Sozial- und Sportförderung - können bei
    ansonsten gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt         Pastor A. Prüfer                                 Christiane Hausmann
    berücksichtigt werden.                                                           Vorsitzender oder stellvertretendes              weiteres Mitglied des
                                                                                     vorsitzendes Mitglied des                        Kirchengemeinderates
    Wittenburg, den 01. März                                                         Kirchengemeinderates

    gez. Christian Greger                                                            Der Beschluss über die 1. Änderung wurde vom Evangelisch-Lutherischen
    Bürgermeister                                                                    Kirchenkreis Mecklenburg genehmigt am 17.02.2021

8
Wittenburger Frohe Ostern! - Stadt Wittenburg
13. März 2021                                                                                                                        Wittenburger Stadt- und Landbote

            43 iPads für die Grundschule am Friedensring
Die Welt wird digitaler. Diese Wand-
lung macht auch vor Schulen kein Halt.
Im Gegenteil: Die Corona Pandemie
hat gezeigt, wie wichtig eine digitale
Ausstattung an Schulen ist, um den Un-
terricht auch in Distanz fortzuführen.
Die Stadt Wittenburg arbeitet deswe-
gen mit Hochdruck daran, die in ihrer
Trägerschaft befindende Grundschule
fortlaufend digitaler auszurichten. So
übergab nun am 11. Februar 2021
KSM-Mitarbeiter Enrico Epkes (zustän-
dig für die Schul-IT) gemeinsam mit
Bürgermeister Christian Greger der stell-
vertretenden Schuldirektorin Simone
Schubert die ersten 43 iPads. Weitere 7
Endgeräte, entsprechende Schutzhüllen
und Tastaturen werden noch folgen.
Die digitalen Helfer stehen Schüle-
rinnen und Schülern vor allem für den
Distanzunterricht zur Verfügung. Sie
werden aber auch in die IT-Struktur der
Grundschule integriert und im Unter-
richt verwendet. „Dafür wurden eigene        Am 11. Februar 2021 übergab KSM-Mitarbeiter Enrico Epkes (zuständig für die Schul-IT) gemeinsam mit Bürgermeister
Ziele für jede Klasse erarbeitet. Die zu     Christian Greger und IT-Administrator der Stadt Wittenburg, Jan Neumann, der stellvertretenden Schuldirektorin Simone
erwerbende Medienkompetenz in der            Schubert die iPads.                                                                                Foto: Julia Baran
ersten Klasse ist natürlich eine andere,
als in der vierten Klasse“, erklärte Simo-   keiten, Bildungsinhalte spielerisch zu      sierung eingestellt. Von dieser Summe    ist die Bereitstellung eines schnellen
ne Schubert.                                 vermitteln“. Mit den iPads kann künftig     stehen Mecklenburg-Vorpommern 10         Internetanschlusses über die Wemag.
Bürgermeister Christian Greger ist über      nahezu jeder Klassenraum zu einem           Millionen Euro zu. Die Landesregierung   Zudem wurde die Grundschule von
den digitalen Fortschritt an der Schule      Computerkabinett werden.                    ergänzt das Paket aus dem MV-Schutz-     der Stadt mit einem „Smart Boards“
sichtlich erfreut: „In einer zunehmend       Die Tablets im Wert von ca. 20.100          fonds um eine weitere Million Euro.      und zwei „Whiteboards“ ausgestattet“,
digitalen Welt ist es wichtig, dass Kin-     Euro werden über das „Sofortprogramm        „Über diese Fördermittel wird in einem   erklärt Jan Neumann, IT Administrator
der bereits im frühkindlichen Alter          für Endgeräte“ im Rahmen des Digi-          nächsten Schritt die Infrastruktur des   der Stadt, abschließend.
an Medien herangeführt werden, um            talPakts finanziert. Im DigitalPakt hat     gesamten Gebäudes ertüchtigt, um die
sich in dieser Welt zurecht zu finden.       der Bund 500 Millionen Euro für alle        WLan Nutzung in jedem Raum zu ge-        Julia Baran
Außerdem ergeben sich tolle Möglich-         Schulen in Deutschland zur Digitali-        währleisten. Grundvoraussetzung dafür    Öffentlichkeitsarbeit

                                       Neues aus der Stadtbibliothek
Der Frühling steht vor der Tür. Die Tage                                                                                          garantiert jedem ein kleines Lächeln ins
werden langsam länger, die ersten Früh-                                                                                           Gesicht zaubert.
blüher zeigen sich vorsichtig, die Luft                                                                                           Für unsere kleinen Leser sind in diesem
wird wärmer…                                                                                                                      Monat die Bücher von Sven Nordqvist
In der Stadtbibliothek warten viele                                                                                               empfehlenswert. Geht mit Petterson
schöne Ostergeschichten auf gespannte                                                                                             und Findus auf Entdeckungsreise durch
Leser. Außerdem halten inspirierende                                                                                              den Hühnerstall oder begleitet Mama
Bastelbücher Ideen bereit, um mit                                                                                                 Muh auf ihre neuesten Abenteuer. Auch
passenden Dekorationen Frühlingsstim-                                                                                             unsere Tonies wollen die Bibliothek mal
mung aufkommen zu lassen. Stöbern                                                                                                 wieder verlassen und warten auf eine
Sie gerne in unserem Onlinekatalog                                                                                                kleine Reise zu unseren Lesern.
nach Ihrem passenden Buch. Hier steht                                                                                             Wir freuen uns auf Ihre Medienbestel-
Ihnen eine breite Palette der schönsten                                                                                           lungen für die kontaktlose Ausleihe!
Geschichten und spannendsten Aben-                                                                                                Wählen Sie einfach die gewünschten
teuer bereit. Und dank der kontaktlosen                                                                                           Medien aus und kontaktieren Sie uns.
Ausleihe, müssen Sie auch nicht mehr                                                                                              Wir vereinbaren anschließend einen
auf Ihre Medien aus der Bibliothek ver-      Omi“? Unter diesem Titel schreibt           ihrer ganz persönlichen Sicht. In dem    Termin, zu dem Sie ihre Medien abho-
zichten. Vereinbaren Sie einfach einen       Renate Bergmann seit vielen Jahren          aktuellen Werk „Dann bleiben wir eben    len können. Sie erreichen die Stadtbibli-
Termin.                                      heitere Geschichten aus dem Leben ei-       zu Hause“ trifft auch die sonst so taffe othek telefonisch unter 098852-33404
Unser Tisch des Monats steht dieses          ner rüstigen Rentnerin. Mit viel Humor,     Rentnerin der Lockdown, doch Renate      oder 038852-33114, gerne können Sie
Mal ganz unter dem Thema „Mit einem          aber auch der einen oder anderen ernst      Bergmann wäre nicht Renate Bergmann,     uns aber auch eine Mail schicken an
Lachen lebt es sich leichter!“. Wir prä-     zu nehmenden Moral schildert sie das        wenn sie nicht auch aus dieser besonde-  wulff@stadt-wittenburg.de.
sentieren Ihnen viele Geschichten zum        Leben in der heutigen schnelllebigen, di-   ren Situation das Beste machen würde.
Schmunzeln. Kennen Sie „Die Online-          gitalen und oft sehr anonymen Welt aus      Freuen Sie sich auf leichte Literatur, die Text/Foto: Katrin Wulff
                                                                                                                                                                         9
Wittenburger Frohe Ostern! - Stadt Wittenburg
Wittenburger Stadt- und Landbote                                                                                                                    13. März 2021

                       Erfolgsraum Altstadt –
            Scheinwerfer sind auf die Innenstadt gerichtet
Seit einigen Abenden erstrahlen die                                                                                         fen, möchten wir den Markt weiter
Geschäftsräume der Großen Straße 12                                                                                         beleben und Veranstaltungen in die
(ehemals Dejas Spielwarengeschäft)                                                                                          Innenstädte verlagern, Besucherverkehr
mit einer besonderen Lichtinstallation.                                                                                     auf diese Weise anlocken, damit sie auf
Unter dem Motto: „Vielfalt gemeinsam                                                                                        die Geschäfte aufmerksam werden. Das
erhalten!“ soll auf diese Weise – mit viel                                                                                  wird ein Kraftakt, aber Wittenburgs Ein-
Licht und einer Videoprojektion – auf                                                                                       zelhandelskonzept und das Integrierte
die wirtschaftliche und gesellschaftliche                                                                                   Stadtentwicklungskonzept haben Poten-
Bedeutung der Innenstädte aufmerksam                                                                                        ziale unserer Innenstadt aufgezeigt. Es
gemacht werden. Initiator ist dabei die                                                                                     liegt nun an uns, wie wir diese Poten-
IHK zu Schwerin: „Es geht vor allem                                                                                         ziale nutzen. Dienstleistungen werden
darum, Perspektiven zu schaffen, Zu-                                                                                        dabei eine entscheidende Rolle spielen,
versicht zu vermitteln und Hoffnung zu                                                                                      um Besucher in die Altstadt Wittenburgs
geben. Die bewegten Bilder sind „Eye-                                                                                       zu locken“, so Bürgermeister Christian
catcher“. Unter einem künstlerischen                                                                                        Greger.
Aspekt möchten wir die Unternehmer-                                                                                         Auch der langjährige Geschäftsinhaber
schaft einbinden und zeigen, dass wir        Bürgermeister Christian Greger (m.) gemeinsam mit Geschäftsinhaber Hans-       Hans-Joachim Deja, der in der Großen
die Innenstädte als soziale, politische,     Joachim Deja (r.) und IHK Hauptgeschäftsführer Siegbert Eisenach im Gespräch   Straße 12 über 28 Jahre ein Spielwa-
kulturelle, gesellschaftliche und wirt-                                                                                     rengeschäft betrieb, kennt genau die
schaftliche Zentren erhalten wollen“,                                                                                       Herausforderungen der Selbstständigen.
erklärt Siegbert Eisenach, Hauptge-                                                                                         Zu „Spitzenzeiten“ habe er in seinem
schäftsführer der IHK zu Schwerin.                                                                                          65 m² großen Räumlichkeiten ein
Die Installation und Videoprojektion                                                                                        Umsatz von rund einer halben Million
von Mediaartist Christian Rieckhoff                                                                                         Euro erwirtschaftet. Das sei aber stetig
wird insgesamt drei Monate zu sehen                                                                                         abgeflacht. Mit 63 hat er schließlich
sein und symbolisiert den Wandel der                                                                                        Rente beantragt, war aber noch fast 7
Innenstädte.                                                                                                                Jahre weiter in seinem Geschäft tätig.
Vor allem durch die coronabedingten                                                                                         Gelohnt habe sich das finanziell nicht
Schließungen der Geschäfte bangen                                                                                           mehr, aber er hatte immer Freude an
viele Geschäftsinhaber um ihre wirt-                                                                                        seinem Beruf. Nun wurde es zuneh-
schaftliche Existenz, denn Kunden er-                                                                                       mend schwerer noch kostendeckend zu
kennen vermehrt die Vorteile des beque-                                                                                     sein. „Viele gehen spazieren und wollen
men Onlineshoppings. Umso wichtiger                                                                                         schöne Schaufenster sehen, aber kaum
ist es nun, den Fokus wieder auf die                                                                                        jemand betritt den Laden. Dann wird
Innenstädte zu lenken. Genau darauf                                                                                         lediglich beklagt, dass ein weiteres Haus
baut die Idee des „Erfolgsraum Altstadt“     Bei einem gemeinsamen Rundgang konnte sich der IHK Hauptgeschäftsführer        in der Innenstadt leer stünde. Aber schö-
auf. Die Leerstandinszenierung soll          selbst ein Bild von Wittenburgs Leerstand machen                               ne Altstädte erzeugen die Menschen
daran erinnern, wie wichtig die Ortsteil-                                                                                   selbst“, erklärt Hans-Joachim Deja, der
zentren von Städten sind – nicht nur für                                                                                    erst Anfang des Jahres die Türen seines
die Geschäftsinhaber selbst. Auch der                                                                                       Geschäftes schloss.
Tourismus ist von belebten Innenstäd-                                                                                       Bei einem gemeinsamen Rundgang
ten abhängig, ebenso wie Einheimische                                                                                       durch die Innenstadt konnte sich Sieg-
selbst, die sich in „toten“ Städten ebenso                                                                                  bert Eisenach selbst ein Bild vom Wit-
unwohl fühlen, wie Gäste aus Nah und                                                                                        tenburger Leerstand machen. „Attrak-
Fern.                                                                                                                       tivität lässt sich nur durch individuelle,
„Die Belebung der Innenstädte ist von                                                                                       innovative, kreative Ideen schaffen. Um
einem Umdenken der Gesellschaft                                                                                             Kunden anzulocken, ist es wichtig, sich
abhängig. Nur mit der bewussten Ent-                                                                                        vom „Mainstream“ abzuheben und et-
scheidung den Einzelhandel vor Ort zu                                                                                       was anzubieten, was an anderer Stelle –
unterstützen und statt eines einfachen                                                                                      auch online – nicht zu finden ist“, ist der
Klicks im Internet, sich an den Kunden-                                                                                     IHK-Hauptgeschäftsführer überzeugt.
service und der Kundenberatung vor                                                                                          Im Anschluss an die Lichtinszenierung
Ort zu erfreuen, wird es gelingen, die                                                                                      wird deswegen der Wettbewerb „Er-
Innenstädte wieder mit Leben zu füllen.                                                                                     folgsraum Altstadt“ ab April starten.
Gerade Corona hat verdeutlicht, wie          Das Plakat „Vielfalt gemeinsam erhalten“ der IHK.     Fotos: Julia Baran/IHK   Gesucht und prämiert werden dann
still, einsam und grau die Altstädte ohne                                                                                   neue Geschäftskonzepte, interessante
geöffnete Geschäfte, Kultur und sozialen     machen, damit sie auch künftig für die     entwickelt. Wir haben in Wittenburg Neugründungen (der letzten 5 Jahre)
Leben sind“, erklärt Siegbert Eisenach       Kunden attraktiv seien, heißt es weiter.                                       und gelungene Geschäftsentwicklungen
                                                                                        fast 50 % Leerstand in der Innenstadt.
weiter.                                      „Wir machen sehr gerne bei dieser          Der Einzelhandel hat es schwer sich für und aus den Innenstädten.
Die gemeinsame Zukunftsaufgabe be-           Aktion mit und sind Herrn Deja dank-       gegen Online Anbieter durchzusetzen.
stünde also darin, die Innenstädte wie-      bar, dass er seine Geschäftsräume zur      Dienstleistungen und qualifizierte Bera-
der zu “Erfolgsräumen” für Gründer,          Verfügung stellt. Die Krise des Einzel-    tungen werden dabei immer wichtiger. Julia Baran
junge und gestandene Unternehmen zu          handels hat sich nicht erst mit Corona     Um neue Anziehungspunkte zu schaf- Öffentlichkeitsarbeit
10
13. März 2021                                                                                                                       Wittenburger Stadt- und Landbote

                                  „Was macht eigentlich…?“
 Die Stadtverwaltung Wittenburg – wer      Tätigkeitsfeld? Was gehört in Ihr           Abschließend dokumentiere ich die antwortungsbewusstsein voraus.
 genau ist das eigentlich? Um dieser       Aufgabengebiet?                             Eingänge und lege die Belege für eine Wie gehen Sie sicher, dass Sie
 Frage auf den Grund zu gehen, werden      Zu meinem Aufgabengebiet gehören            spätere Archivierung gesondert ab.      genau und korrekt arbeiten?
 an dieser Stelle nach und nach die Mit-   u. a. die Durchführung der Kreditoren-                                              Durch prüfen. Alle Angaben werden
 arbeiterinnen und Mitarbeiter der Ver-    und Debitorenbuchhaltung, Vollstre-         Nun klingt „Finanzbuchhaltung“ sowohl vor als auch nach Eintragung
 waltung vorgestellt. Auf diese Weise      ckungshandlungen, die Anlagenbuch-          für viele Menschen etwas „mono- mit dem Originalbeleg abgeglichen. Die
 kann ein Einblick in die verschiedenen    haltung sowie die Prüfung auf sachliche     ton“. Sie würden wahrscheinlich Fachämter prüfen anschließend eben-
 Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder     und rechnerische Richtigkeit von            das Gegenteil behaupten? Was falls nochmals alle Angaben und halten
 gewonnen werden.                          Eingangs- und Ausgangsrechnungen            genau macht den Job attraktiv für Rücksprache mit mir, falls doch noch-
                                           sowie die anschließende Kontierung          Sie? Was motiviert Sie auch mo- mal etwas verändert werden muss.
 Seit fast einem dreiviertel Jahr ist Jo- eben dieser. Ich unterstütze zudem die       notone Aufgaben zu erledigen?
 hannes Hagen Sachbearbeiter in der Kasse bei Bareinnahmen und Baraus-                 Abwechslung ist durchaus gegeben, Wie wichtig ist die Dokumentation
 Finanzbuchhaltung. Mit der Beschrei- zahlungen.                                       besonders durch die verschiedenen zu für die Buchhaltung?
 bung seines Tätigkeitsfeldes und den                                                  bearbeitenden Belege. So kann die He- Sehr wichtig. Bereits das Eingangsda-
 damit zusammenhängenden Heraus- Vor welchen Herausforderungen                         rangehensweise bei jeder Rechnungen tum wird durch einen Eingangsstempel
 forderungen wird deutlich, welche steht ein Finanzbuchalter?                          unterschiedlich ausfallen. Natürlich auf dem Beleg dokumentiert. Durch
 Aufgaben Johannes Hagen im Alltag Schwer zu sagen. Ich denke, ein Fi-                 gibt es auch monotone Tätigkeiten. das Software-System werden alle
 meistern muss.                            nanzbuchhalter steht vor allem vor der      Aber auch diese müssen nun mal erle- Geschäftsvorfälle zeitgleich mit dem
                                           Herausforderung stets die korrekten         digt werden.                            Erfassen der Rechnungsbelege auch
 Herr Hagen, Sie haben erst im Datenerfassungen zu tätigen, so dass                                                            dokumentiert. Zur zusätzlichen Absi-
 Juli 2020 in der Verwaltung als spätere Transaktionen richtig ge- und                 Was glauben Sie, welche Eigen- cherung wird eine Datei mit genauen
 Sachbearbeiter in der Finanzbuch- verbucht werden können und es nicht                 schaften und Voraussetzungen Eingangsdaten und Rechnungsangaben
 haltung angefangen. Was hat Sie zu Problemen kommt.                                   muss man für diesen Beruf mit- geführt.
 dazu bewogen, sich zu bewerben?                                                       bringen?
 Aufgrund der Corona bedingten Re- Wie sieht ein Routinetag bei Ihnen                  Sorgfalt und Organisationstalent sind Das Wort zum Ende: Was gefällt
 zession im letzten Frühjahr konnte ich aus?                                           sehr wichtig, um den Überblick nicht Ihnen an Wittenburg?
 in meinem vorherigen Arbeitsverhält- Ich starte meinen Tag damit, die elek-           zu verlieren. Eine gute Konzentrations- Mir persönlich gefällt, dass Wittenburg
 nis nicht weiter beschäftigt werden, tronischen Rechnungseingänge per                 gabe ist ebenso von Bedeutung.          viel zu bieten hat, wesentlich mehr
 dadurch musste ich mich nach einer Mail zu prüfen. Dies ist notwendig, da             Kaufmännische Fähigkeiten und Kennt- als Orte vergleichbarer Größe. Beson-
 neuen Anstellung umschauen. Als ich ein Teil der Rechnungen via Mail zuge-            nisse sind auf jeden Fall von Vorteil.  ders gut finde ich die Skihalle, da Sie
 auf eine freie Stelle in der Stadtverwal- sandt wird. Diese Rechnungen werden                                                 neben der Möglichkeit das Ski- oder
 tung Wittenburg aufmerksam wurde, dann zur Vorbereitung abgezeichnet                  Mit den Methoden der Buchfüh- Snowboardfahrens zu erlernen und
 weckte diese sofort mein Interesse. und anschließend zusammen mit den                 rung werden alle Vorgänge, die auszuüben, auch als Eventlocation im
 Ich habe eine neue Herausforderung per Post eingegangenen bzw. reinge-                sich in Zahlenwerten ausdrücken Umland bekannt ist, zumindest vor
 gesucht, den Versuch gewagt und mich reichten Rechnungen gescannt und in              lassen – also alle Einnahmen Corona.
 beworben.                                 den „Rechnungsworkflow“ gebracht.           und Ausgaben – sachlich, zeitlich Wittenburg ist ein attraktiver Wohn-
                                           Dort kontiere ich die Rechnungen            chronologisch und systematisch und Wirtschaftsstandort.
 Nun sind Sie seit fast einem drei- und tätige alle notwendigen Angaben.               festgehalten, auf Konten gebucht
 viertel Jahr in der Verwaltung tätig. Anschließend gebe ich diese zur weite-          und gleichzeitig dokumentiert. Julia Baran
 Wie genau beschreiben Sie Ihr ren Bearbeitung an die Fachämter frei.                  Das setzt ein hohes Maß an Ver- Öffentlichkeitsarbeit

Gute Chancen für patente Ideen – Fördermittel jetzt beantragen!
    Förderung von Kleinprojekten über die LEADER- LAG Mecklenburger Schaalseeregion - Biosphärenreservatsregion
Eine Badeplattform, Bänke an Wan-          aktuell mit einem zusätzlichen Regio-       derung von Kleinprojekten im Rahmen      2021 (Posteingang) bei der LEADER-
derwegen, ein Trimm-Dich-Pfad,             nalbudget von jeweils bis zu 200.000        eines GAK-Regionalbudgets (GAK-RB-       Geschäftsstelle gestellt werden.
Elektro-Ladestationen, Schutzhütten        Euro jährlich ausgestattet. Die Regio-      FöRL M-V) die am 15.02.2021 durch
oder Verkaufsautomaten für regionale       nalbudgets werden zu 90 Prozent aus         das Ministerium für Landwirtschaft       Kontakt:
Produkte - Das Land Mecklenburg-           Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe            und Umwelt M-V veröffentlicht wird.      Regionalmanagement der
Vorpommern unterstützt die engagier-       „Verbesserung der Agrarstruktur und         Förderanträge, Fördergegenstand und      LAG Mecklenburger Schaalseeregion –
te und aktive eigenverantwortliche         des Küstenschützes“ (GAK) und zu 10         weitere Informationen erhalten Sie       Biosphärenreservatsregion
ländliche Entwicklung und stärkt die       Prozent durch die Landkreise geför-         über die Geschäftsstelle des Regional-   Karin Homann / Sybille Lorenz
regionale Identität durch die Bereit-      dert. Damit können Kleinprojekte mit        managements der LAG MSR und über
stellung eines Regionalbudgets für         höchstens 20.000 Euro Gesamtausga-          deren Homepage. Das Regionalma-          Amt Rehna
Kleinprojekte.                             ben mitfinanziert werden. Diese wählt       nagement empfiehlt, im Vorfeld Kon-      Freiheitsplatz 1
                                           die jeweilige Lokale Aktionsgruppe auf      takt mit der Geschäftsstelle der LAG     19217 Rehna
Dafür werden die Lokalen Aktions-          der Grundlage ihrer Entwicklungsstra-       MSR aufzunehmen.                         Tel: 038872 929-120
gruppen (LAGn) in Mecklenburg-             tegie aus. Maximal 80 Prozent, höch-
Vorpommern, und so auch die LAG            stens 16.000 Euro, können je Projekt        Anträge auf Gewährung einer Zuwen- Fax: 038872 929-22
Mecklenburger Schaalseeregion – Bi-        als Zuschuss gefördert werden.              dung für Kleinprojekte können für Mail: k.homann@rehna.de
osphärenreservatsregion (LAG MSR),         Grundlage ist die Richtlinie für die För-   dieses Haushaltsjahr bis zum 31. März Web: www.LEADER-Schaalsee.de
                                                                                                                                                                    11
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