Wochenblatt - Gemeinde Königsbronn
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Wochenblatt E 20142 C Amtsblatt der Gemeinde Königsbronn 68. Jahrgang · Donnerstag, 18. Juni 2020 · Nummer 25 Königsbronn Itzelberg Ochsenberg Zang Wieder Führungen in den Königsbronner Museen und in der Georg Elser Gedenkstätte möglich Der Kulturverein Königsbronn darf endlich wieder sei- So können nun mit den üblichen ne sehenswerten historischen Museen, den Flamm- Coronavorsichtsmaßnahmen die be- ofen, die Feilenschleiferei und das Königsbronner liebten Führungen aufgenommen Kannenmuseum präsentieren. Nach den massiven werden. Einzig der Cafébetrieb im Einschränkungen der letzten Wochen können nun Kannenmuseum muss noch etwas wieder angemeldete Führungen mit begrenzter Teil- warten. Auch Anmeldungen zu Orts- nehmerzahl angeboten werden. Auch die Georg Elser führungen sind wieder möglich. Gedenkstätte ist wieder geöffnet. Anmeldungen werden zentral unter Während der letzten Monate wurde von den Kultur- der Nummer 07328/9625-10 (Rat- vereinsmitgliedern mit gebührendem Abstand in den haus Königsbronn) entgegenge Museen weitergearbeitet, restauriert und ergänzt. nommen. Fotos: Engelbert Frey
Donnerstag, 18. Juni 2020 Königsbronner Wochenblatt Seite 3 Herwartstein-Apotheke, Allgemeiner Notruf 112 Polizeiposten Schickhardtstraße 1, Königsbronn Feuerwehr 112 am Samstag, 20.06., Steinheim am Albuch, Forststr. 2 Unfall, Überfall 110 von 8.30 – 12.30 Uhr geöffnet (Eingang Rückseite der Raiffeisenbank) DRK-Rettungsdienst 19222 Tel. 07329/919007 Sonntag, 21.06., Fax 07329/1643 Zentral-Apotheke, Störungsnummer für Strom E-Mail: steinheim-albuch.pw@polizei.bwl.de Eugen-Jaekle-Platz 12, Heidenheim 07961/9336-1401 Montag, 22.06., Ärzte-Notdienst Adler-Apotheke, Störungsnummer für Gas Den/Die diensthabende/n Arzt/Ärztin Lange Straße 37, Herbrechtingen 07321/328-111 erreichen Sie an Wochenenden, Feiertagen (durchgehend 24 Stunden) sowie Dienstag, 23.06., Störungsnummer für Wasser Schloss-Apotheke, Montag von 18.00 bis 8.00 Uhr 07328/6272 Kurze Straße 5, Heidenheim Dienstag von 18.00 bis 8.00 Uhr 07326/6470 Mittwoch von 12.00 bis 8.00 Uhr Mittwoch, 24.06., Donnerstag von 18.00 bis 8.00 Uhr Zoeppritz-Apotheke, Freitag von 16.00 bis 8.00 Uhr Zoeppritzstraße 1, Hotline Fachbereich Gesundheit immer unter Tel. 116117 Heidenheim-Mergelstetten des Landratsamtes Heidenheim Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: für alle Fragen rund um docdirekt – Kostenfreie Onlinesprechstunde Donnerstag, 25.06., COVID-19 Tel. 07321/321-2600 Alb-Apotheke, Wilhelmstraße 21, von niedergelassenen Haus- und Kinder- Täglich von 8.00 – 18.00 Uhr. Gerstetten und Bärenapotheke, ärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter Marktstraße 23, Giengen Tel. 0711/96589700 oder docdirekt.de Die ärztliche Notfallpraxis erreichen Sie Gemeindeverwaltung während deren Öffnungszeiten Zahnärztlicher Wochenend- Königsbronn Montag von 19.00 bis 22.00 Uhr und Feiertagsdienst Dienstag von 19.00 bis 22.00 Uhr Tel. 9625-0 · Fax 9625-27 kann unter Tel. 0711/7877777 Mittwoch von 15.00 bis 22.00 Uhr E-Mail: rathaus@koenigsbronn.de abgefragt werden. Donnerstag von 19.00 bis 22.00 Uhr Internet: www.koenigsbronn.de Freitag von 17.00 bis 22.00 Uhr Samstag von 8.00 bis 22.00 Uhr Tierärztlicher Wochenend- Sonntag von 8.00 bis 22.00 Uhr und Feiertagsdienst Öffnungszeiten Feiertags von 8.00 bis 22.00 Uhr Für Notfälle wenden Sie sich bitte an Ihren unter Tel. 07321/480050 Haustierarzt. Einwohnermeldeamt: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, Die ärztliche Notfallpraxis befindet sich im Eingangsbereich des Klini- Mobile Dienste 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Mittwoch, 14.30 Uhr – 17.30 Uhr kums Heidenheim, Schlosshaustraße 100, Ökumenische Sozialstation Heidenheim Donnerstag, 7.30 Uhr – 12.00 Uhr 89522 Heidenheim (roter Eingang auf der Tel. 07321/9866-0 14.30 – 16.00 Uhr linken Seite). In lebensbedrohlichen Notfällen Ökumenische Nachbarschafts- Alle anderen Ämter: (z.B. Schlaganfall): hilfe Königsbronn Montag – Freitag, 8.30 Uhr – 12.00 Uhr Notrufnummer des DRK 112 Irene Dominicus, Tel. 4247 Mittwoch, 14.30 Uhr – 17.30 Uhr Irmgard Hieber, Tel. 5760 Donnerstag, 14.30 Uhr – 16.00 Uhr Dienstbereitschaft der Apotheken Hospizgruppe Königsbronn (außerhalb der Öffnungszeiten) (Dieser Dienst ist kostenlos) Notrufnummer der jeweils von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr. So erreichen Sie uns: Tel. 0170/8481912 Gemeindeverwaltung Donnerstag, 18.06., Ulrike Fries, Tel. 07328/4424 Herwartstein-Apotheke, Claudy Frey-Rathgeb, Tel. 07328/7253 In dringenden Fällen ist Bürgermeister Michael Stütz auch außerhalb der Schickhardtstraße 1, Königsbronn Friedhofsverwaltung / Öffnungszeiten des Rathauses unter Freitag, 19.06., Bestattungen Tel. 0173/9873100 zu erreichen. Hirsch-Apotheke, Brenzstraße 33, Heidenheim Bestattungshaus Pusch, Tel. 07328/5741 Samstag, 20.06., Hilfetelefon Engel-Apotheke, Gewalt gegen Frauen Heidenheimer Straße 36, Giengen Tel. 08000/11616
Seite 4 Königsbronner Wochenblatt Donnerstag, 18. Juni 2020 Schwarzes Brett Veranstaltungen Abfallkalender Folgende Abfuhrtermine finden in Es finden keine Veranstaltungen statt! Königsbronn, Itzelberg, Ochsenberg und Zang statt. Mittwoch, 24. Juni Glückwunschtafel Biomüll Wir beglückwünschen sehr herzlich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, Freitag, 26. Juni die in dieser oder der nächsten Woche ihren Geburtstag feiern können. Gelber Sack Namentlich gratulieren wir insbesondere unseren 70 Jahre alten und älteren Öffnungszeiten Einwohnern. Wertstoff-Zentrum, Wiesenstraße: Dienstag von 13.00 – 18.00 Uhr 21.06. Herbert Falkenberg, Königsbronn, zum 85. 2. Samstag im Monat von 8.00 – 11.30 Uhr Ganz besonders beglückwünschen wir: Die Container für Grünabfälle stehen sams- Herrn Bernhard Scholz und seine Ehefrau Philomina, wohnhaft in Königsbronn, tags von 13.00 – 16.00 Uhr bereit. die am 19. Juni 2020 das Fest der goldenen Hochzeit, Herrn Adolf Segula und seine Ehefrau Ivanka-Majda, wohnhaft in Königsbronn Ortsteil Ochsenberg, die am 20. Juni 2020 das Fest der goldenen Hochzeit feiern können. Wer macht wann Betriebsferien Beachten Sie bitte die 22. Juni – 24. Juni 2020 Lebensmittel Bystron Mund- Weikersbergstraße 3, Zang schutz- pflicht Impressum: „Wochenblatt“ Amtsblatt der Gemeinde Königsbronn Herausgeber: Gemeinde Königsbronn, Herwartstraße 2, 89551 Königsbronn Geschäftsstelle: Manuela Kammerer, Tel. 07328/9625-12, E-Mail: amtsblatt@koenigsbronn.de Verantwortlicher Redakteur für den amtlichen Teil: Bürgermeister Michael Stütz Verantwortlicher Redakteur für den redaktionellen Teil im Sinne des Presserechts: Bürgermeister Michael Stütz oder Vertreter im Amt. Für die Beiträge im redaktionellen Teil, die nicht von der Gemeinde kommen, ist der jeweilige Verfasser/die jeweilige Verfasserin verantwortlich. Anzeigenkunden sind für den Inhalt ihrer Anzeigen verantwortlich. Satz/Druck: Druckerei Zeller, 73432 Aalen-Unterkochen Auflage: 2.300 Exemplare, Bezugspreis jährlich 30,00 Euro zuzüglich Gebühr bei Postversand. Das Wochenblatt erscheint in der Regel donnerstags. Die Inhalte der Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann dennoch keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung, insbesondere für materielle oder immaterielle Schäden oder sonstige Konsequenzen, die aus der Nutzung unseres Angebots entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Redaktion des Wochenblattes behält sich das Recht vor, zur Verfügung gestellte Manuskripte, Unterlagen, Bildmaterial usw. zu bearbeiten. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die Inhalte des Wochenblattes sind nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur nach Genehmigung mit Quellenangabe gestattet.
Donnerstag, 18. Juni 2020 Königsbronner Wochenblatt Seite 5 11. der Gemeinde Hermaringen Die vorgeschlagenen Gutachter sol- Amtliche Bekanntmachungen Karlstraße 12, 89568 Hermaringen, ver- len in der Ermittlung von Grund- treten durch Herrn Bürgermeister Jürgen stückswerten oder sonstigen Werter- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Mailänder mittlungen sachkundig und erfahren Übertragung der Aufgaben der Wert- – nachfolgend Mitgliedsgemeinden ge- sein und dürfen nicht hauptamtlich ermittlung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der nannt – mit der Verwaltung der Grundstücke Gutachterausschussverordnung und Bil- der Gebietskörperschaften, für deren dung eines „Gemeinsamen Gutachter- Präambel Bereich der Gutachterausschuss ge- ausschusses Heidenheim“ Zur Verbesserung der gesetzlichen Auf- bildet ist, befasst sein (§ 192 Abs. 3 gabenerfüllung der Gutachterausschüsse BauGB). Bei der Anzahl der Gutachter zwischen wird bei der Stadt Heidenheim ein ge- (GA) gelten folgende Höchstgrenzen: meinsamer Gutachterausschuss gemäß § bis 5.000 Einwohner (EW): 3 GA, bis 1. der Stadt Heidenheim an der Brenz 1 Absatz 1 Satz 2 Gutachterausschussver- 15.000 EW: 4 GA, bis 25.000 EW: 5 Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim an ordnung (GuAVO) für die Stadt Heidenheim GA, bis 50.000 EW und darüber: 8 der Brenz, vertreten durch Herrn Oberbür- und die dieser Vereinbarung beitretenden GA. Zusätzlich sollten mindestens germeister Bernhard Ilg Städte und Gemeinden des Landkreises 2 Gutachter als landwirtschaftliche Heidenheim (nachstehend alle „Mitglieds- Sachverständige, welche von der Ge- und gemeinden“ genannt) gebildet. Hierzu schäftsstelle vorgeschlagen werden, wird gemäß §§ 1 und 25 des Gesetzes dem Gremium angehören. Es gelten 2. der Stadt Giengen an der Brenz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), die ermittelten Einwohnerzahlen zum Marktstraße 11, 89537 Giengen an der in der derzeit gültigen Fassung, nachfol- Stichtag 30. Juni des vorangegange- Brenz, vertreten durch Herrn Oberbürger- gende öffentlich-rechtliche Vereinbarung nen Jahres im Sinne von § 143 Ge- meister Dieter Henle geschlossen: meindeordnung (GemO). Der erste Gutachterausschuss setzt sich somit 3. der Stadt Herbrechtingen § 1 Gegenstand der Vereinbarung aus folgenden Vertretern der Mit- Lange Straße 58, 89542 Herbrechtingen, (1) Die Mitgliedsgemeinden übertragen gliedsgemeinden zusammen: vertreten durch Herrn Bürgermeister Da- die Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz • Stadt Heidenheim Vorsitzender 2 niel Vogt 1 GuAVO zur Erfüllung auf die Stadt stellv. Vorsitzende 5 Gutachter Heidenheim. Mit der Übertragung • Stadt Giengen 1 stellv. Vorsitzender 4. der Gemeinde Gerstetten der Aufgabe gehen das Recht und 4 Gutachter Wilhelmstraße 31, 89547 Gerstetten, ver- die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben • Stadt Herbrechtingen 1 stellv. Vor- treten durch Herrn Bürgermeister Roland nach § 1 Absatz 1 Satz 1 GuAVO auf sitzender 3 Gutachter Polaschek die Stadt Heidenheim über. Die Stadt • Gemeinde Gerstetten 1 stellv. Vor- Heidenheim ist „übernehmende Kör- sitzender 3 Gutachter 5. der Gemeinde Steinheim am Albuch perschaft“ im Sinne von § 25 Abs. 1 • Gemeinde Steinheim 1 stellv. Vor- Hauptstraße 24, 89555 Steinheim am Al- GKZ bzw. „zuständige Stelle“ im Sinne sitzender 3 Gutachter buch, vertreten durch Herrn Bürgermeister von § 1 Abs. 1 GuAVO. Die Mitglieds- • Gemeinde Königsbronn 1 stellv. Vor- Holger Weise gemeinden sind „beteiligte Körper- sitzender 3 Gutachter schaft“ im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ. • Gemeinde Nattheim 1 stellv. Vorsit- 6. der Gemeinde Königsbronn (2) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei zender 3 Gutachter Herwartstraße 2, 89551 Königsbronn, ver- der Stadt Heidenheim ein gemein- • Gemeinde Sontheim/Brenz 1 stellv. treten durch Herrn Bürgermeister Michael samer Gutachterausschuss gebildet. Vorsitzender 3 Gutachter Stütz Der gemeinsame Gutachterausschuss • Stadt Niederstotzingen 1 stellv. Vor- trägt den Namen „Gemeinsamer Gut- sitzender 2 Gutachter 7. der Gemeinde Nattheim achterausschuss Heidenheim“. • Gemeinde Dischingen 1 stellv. Vor- Fleinheimer Straße 2, 89564 Nattheim, (3) Die Stadt Heidenheim kann im Gebiet sitzender 2 Gutachter vertreten durch Herrn Bürgermeister Nor- der Mitgliedsgemeinden alle zur Er- • Gemeinde Hermaringen 1 stellv. bert Bereska füllung der übertragenen Aufgaben Vorsitzender 2 Gutachter erforderlichen Maßnahmen treffen. • landwirtschaftliche Sachverständige 8. der Gemeinde Sontheim an der Brenz 2 Gutachter Brenzer Straße 25, 89567 Sontheim an der § 2 Zusammensetzung des gemeinsa- (3) Jede Mitgliedsgemeinde soll aus den Brenz, vertreten durch Herrn Bürgermeis- men Gutachterausschusses und Bestel- Reihen der von ihr vorgeschlagenen ter Matthias Kraut lung der Gutachter Gutachter einen stellvertretenden (1) Der gemeinsame Gutachterausschuss Vorsitzenden, welcher vorzugsweise 9. der Stadt Niederstotzingen besteht aus einem Vorsitzenden und Bediensteter der Gemeinde ist, be- Im Städtle 26, 89168 Niederstotzingen, weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. nennen. Der Vorsitzende wird vom vertreten durch Herrn Bürgermeister Mar- (2) Jede Mitgliedsgemeinde kann in ei- stellvertretenden Vorsitzenden der cus Bremer gener Verantwortung Mitglieder für Gemeinde vertreten, in deren Gebiet den „Gemeinsamen Gutachteraus- die zu beratenden Gutachten liegen. 10. der Gemeinde Dischingen schuss Heidenheim“ – nachstehend (4) Die Stadt Heidenheim stellt den Vorsit- Marktplatz 9, 89561 Dischingen, vertreten Gutachterausschuss genannt – vor- zenden des Gutachterausschusses so- durch Herrn Bürgermeister Alfons Jakl schlagen. wie zwei stellvertretende Vorsitzende.
Seite 6 Königsbronner Wochenblatt Donnerstag, 18. Juni 2020 (5) Der Vorsitzende, die stellvertreten- § 3 Geschäftsstelle und Ausstattung tretenden Problemen lädt der Vorsit- den Vorsitzenden und die weiteren (1) Die Geschäftsstelle des „Gemeinsa- zende mindestens einmal im Jahr die Mitglieder des Gutachterausschusses men Gutachterausschusses Heiden- stellvertretenden Vorsitzenden aus werden nach den Vorschlägen i. S. heim“ – nachstehend Geschäftsstelle den Mitgliedsgemeinden zu einer Ar- d. Absätze 2 und 3 vom Gemeinde- genannt – wird bei der Stadt Hei- beitssitzung ein. Die Geschäftsstelle rat der Stadt Heidenheim gemäß § 2 denheim eingerichtet (§ 8 Absatz 1 berichtet über ihre Tätigkeit und die GuAVO auf vier Jahre bestellt. GuAVO). Die erforderlichen Räumlich- angefallenen Kosten. (6) Die zuständige Finanzbehörde schlägt keiten werden von der Stadt Heiden- zusätzlich einen Bediensteten sowie heim zur Verfügung gestellt. § 5 Führung der Kaufpreissammlung einen Stellvertreter dieser Behörde (2) Die zur sachgerechten Aufgabener- (1) Die Kaufverträge werden in der Ge- als ehrenamtliche Gutachter vor, die füllung erforderliche Ausstattung der schäftsstelle in einer elektronischen vom Gemeinderat der Stadt Heiden- Geschäftsstelle mit Personal, Sach- Kaufpreissammlung erfasst und so- heim auf die Dauer von vier Jahren mitteln und technischer Ausstattung weit möglich ausgewertet. bestellt werden. obliegt der Stadt Heidenheim. (2) Zur Auswertung von bebauten Grund- (7) Die Mitglieder des derzeitigen Gut- (3) Entsteht durch die Änderung der Auf- stücken, um Bodenrichtwerte und achterausschusses bei der Stadt gaben ein Mehr- oder Minderbedarf, sonstige für die Wertermittlung er- Heidenheim sind noch bis zum 15. so ist die Personalausstattung ent- forderliche Daten zu ermitteln, ist August 2021 bestellt. Sie werden ihr sprechend anzupassen. die Einsicht in Bauakten erforderlich. Amt zum 30. Juni 2020 niederlegen. Um den Aufwand möglichst gering zu Die von allen Mitgliedsgemeinden § 4 Zusammenarbeit mit den Mitglieds- halten, wird die Auswertung in den nach Abs. 2 neu vorgeschlagenen gemeinden einzelnen Mitgliedsgemeinden nach Gutachter werden vom Gemeinde- (1) Den Mitgliedsgemeinden obliegt die Absprache vor Ort stattfinden. Hierfür rat der Stadt Heidenheim zum 1. Juli Verpflichtung zur gegenseitigen Infor- sind von den Mitgliedsgemeinden ein 2020 bis zum 30. Juni 2024 in den mation und sonstiger vertragsdienli- Schreibtisch, Internetzugang und die dann „Gemeinsamen Gutachteraus- chen Unterstützung. Von wesentlichen benötigten Unterlagen, wie Bauakten schuss Heidenheim“ bestellt. Ereignissen haben sich die Mitglieds- usw. zur Verfügung zu stellen. (8) An den Sitzungen des Gutachter- gemeinden jeweils unaufgefordert (3) Die Bodenrichtwerte und sonstige ausschusses zur Beratung und Be- zu unterrichten. Zu diesem Zweck für die Wertermittlung erforderliche schlussfassung nehmen in der Regel senden die Mitgliedsgemeinden der Daten werden gemäß § 12 GuAVO der Vorsitzende und mindestens zwei Geschäftsstelle regelmäßig nach Er- alle 2 Jahre ermittelt. Jede Mitglieds- weitere Gutachter teil (Ausnahme scheinen das Mitteilungsblatt mit den gemeinde erhält eine Zusammen- Bodenrichtwertsitzung siehe Abs. amtlichen Bekanntmachungen. stellung ihrer Bodenrichtwerte zur 11). Bei Bedarf leitet die Sitzung der (2) Die Geschäftsstelle stellt ein Antrags- öffentlichen Bekanntgabe in elektro- stellv. Vorsitzende der Gemeinde in formular auf Erstattung eines Gutach- nischer Form. Jede Mitgliedsgemein- dessen Gebiet die Beratung ansteht. tens bereit. Der Antrag wird auf der de erhält die Abgrenzung der Boden- (9) Vorrangig sollen örtlich vorgeschlage- Homepage aller Mitgliedsgemeinden richtwertzonen und Bodenrichtwerte ne Gutachter eingesetzt werden. In bereitgestellt. Die Auftragserteilung in elektronischer Form zur Übernah- besonderen Fällen kann ein Gutach- kann auch direkt bei jeder Mitglieds- me in ihr Geoinformationssystem. Die ter mit speziellem Fachwissen einge- gemeinde erfolgen. Eingegangene Geschäftsstelle übermittelt die Daten setzt werden. Bei kleinen Gemeinden Aufträge sind direkt an die Geschäfts- an Boris-BW. Im Grundstücksmarktbe- kann es die Auftragslage notwendig stelle weiterzuleiten. richt werden alle Mitgliedsgemeinden machen, dass Gutachten verschie- (3) An den Gutachterausschuss gerichte- dargestellt. Er enthält Umsatzzahlen, dener Gemeinden zu einer Sitzung te Schreiben sind ungeöffnet an die Durchschnittswerte und sonstige für zusammengefasst werden müssen. Geschäftsstelle weiterzuleiten. Bei die Wertermittlung erforderliche Da- Die Sitzung soll dann mit mindestens den Mitgliedsgemeinden eingehende ten (§ 193 BauGB Abs. 5) und wird einem Gutachter je Gemeinde durch- Urkunden, welche für den Gutachter- den Mitgliedsgemeinden kostenlos geführt werden. ausschuss bestimmt sind, sind inner- für eigene Zwecke in elektronischer (10) Die Organisation der Gutachteraus- halb einer Woche in verschlossenem Form (PDF-Datei), bei Bedarf auch in schusssitzungen obliegt der gemein- Umschlag an die Geschäftsstelle wei- gedruckter Form, übermittelt. Er kann samen Geschäftsstelle. Für die Sitzun- terzuleiten. gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle gen ist von den Mitgliedsgemeinden (4) Jede der Mitgliedsgemeinden kann erworben werden. vor Ort ein Raum unentgeltlich zur für eigene Zwecke eine Verkehrs- (4) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung Verfügung zu stellen. wertermittlung (Wertauskunft) be- werden nur schriftlich gemäß § 13 (11) Zur Beschlussfassung über die Boden- antragen. Die Wertauskunft wird von GuAVO abgegeben. Mit dem Grund- richtwerte einer Mitgliedsgemeinde der Geschäftsstelle, ohne Beteiligung stücksverkehr betraute Mitarbeiter sollen alle Gutachterinnen und Gut- des Gutachterausschusses, erstattet. der Mitgliedsgemeinde erhalten die- achter der Mitgliedsgemeinde ein- Wertauskünfte werden auf Grundlage se Auskünfte kostenfrei. Bodenricht- geladen werden. Gemeinden mit der Gutachterausschussgebührensat- wertauskünfte werden mündlich oder vergleichbaren Marktverhältnissen zung bei der jährlichen Abrechnung schriftlich erteilt. Mündliche Auskünf- können zu einer Sitzung zusammen- berücksichtigt. te werden kostenfrei erteilt. Die Bür- gefasst werden. (5) Zur Förderung des Informationsaus- gerberatung erfolgt im Rahmen der tausches und zur Regelung von auf- gesetzlichen Bestimmungen.
Donnerstag, 18. Juni 2020 Königsbronner Wochenblatt Seite 7 (5) Die Geschäftsstelle übermittelt die munalen Gemeinschaftsstelle für Ver- fotos soweit vorhanden. Dies um- erhobenen Daten regelmäßig an waltungsmanagement (KGSt) über fasst auch die Unterlagen und Daten datenerhebende Stellen des Landes, die Kosten eines Arbeitsplatzes (excl. der bisher bei den Geschäftsstellen des Bundes und der Europäischen Fortbildungskosten), wobei ein Ge- der Mitgliedsgemeinden geführten Union. meinkostenzuschlag in Höhe von 20 Kaufpreissammlungen und Boden- % angesetzt wird. Die Personalkosten richtwertkarten. Die bisher bei den § 6 Gebührenerhebung, Gebührensat- des Vorsitzenden und der stellvertre- Mitgliedsgemeinden erstellten Gut- zung und Ausdehnung der Satzungsbe- tenden Vorsitzenden, soweit sie Be- achten sind bei der jeweiligen Mit- fugnis dienstete der Gemeinden sind, tra- gliedsgemeinde zu archivieren. An (1) Die Stadt Heidenheim kann im Rah- gen die Mitgliedsgemeinden selbst. die gemeinsame Geschäftsstelle ist men der ihr übertragenen Aufgaben (2) Soweit die Kosten nach Absatz 1 nicht eine Liste der in den letzten 10 Jahren eine Satzung erlassen, die für das ge- durch Gebühren oder sonstige Ein- erstellten Gutachten mit Objektanga- samte Gebiet der Stadt Heidenheim nahmen des Gutachterausschusses be und ermitteltem Verkehrswert zu und die jeweiligen Gebiete der Mit- gedeckt sind, werden sie nach dem übergeben. Bei Bedarf sind die Gut- gliedsgemeinden gelten (§ 26 Abs. 1 Verhältnis der Einwohnerzahlen auf achten der Geschäftsstelle zur Verfü- GKZ). Dies ist: die Mitgliedsgemeinden verteilt und gung zu stellen. • die Satzung über die Erhebung von von diesen erstattet. Es gelten die (2) Werden die Geodatenbestände bei Gebühren für die Tätigkeit des Gut- ermittelten Einwohnerzahlen zum einer Mitgliedsgemeinde aktualisiert, achterausschusses und seiner Ge- Stichtag 30. Juni des vorangegange- übergibt die Mitgliedsgemeinde das schäftsstelle (Gutachterausschuss- nen Jahres im Sinne von § 143 GemO. entsprechende Update oder den ak- gebührensatzung) (3) Die Abrechnungen werden jährlich tualisierten Datenbestand spätestens soweit dies zur Erfüllung der übertra- von der Geschäftsstelle erstellt und nach zwei Wochen an die Stadt Hei- genen Aufgaben erforderlich ist. den Mitgliedsgemeinden übersandt. denheim. (2) Die Gutachterausschussgebührensat- Im Zuge der Abrechnungen erhält (3) Die Mitgliedsgemeinden stellen der zung wird nach Anhörung der Mit- jede Mitgliedsgemeinde den Ge- Geschäftsstelle die Aufteilungspläne gliedsgemeinden vom Gemeinderat schäftsbericht mit folgendem Inhalt: von Wohnungs- und Teileigentum zur der Stadt Heidenheim beschlossen • Anzahl der eingegangenen Kaufver- Anlegung in der Datenbank auf An- und ist in allen Mitgliedsgemeinden träge pro Gemeinde forderung zur Verfügung. amtlich bekannt zu machen. • Anzahl der erstellten Gutachten pro (4) Zur Bearbeitung von Anträgen auf (3) Die Stadt Heidenheim kann im Gel- Gemeinde Erstattung eines Gutachtens sind tungsbereich der Satzung alle zur • Anzahl der schriftlichen Auskünfte auf Anforderung der Geschäftsstelle Durchführung erforderlichen Maß- aus der Kaufpreissammlung die komplette Bauakte im Original nahmen wie im eigenen Gebiet tref- • Anzahl der Bodenrichtwertbeschei- sowie Auskünfte zu Bebauungsplä- fen (§ 26 Abs. 2 GKZ). Die Mitglieds- nigungen nen (zeichnerischer Teil) oder alten gemeinden sind sich einig, dass die • Übersicht über Einnahmen und Aus- Ortsbauplänen, Baulasten, Altlasten, Stadt Heidenheim dieses Recht durch gaben Auskunft über die ausstehende Ab- Erlass einer Erstreckungssatzung (4) Die Stadt Heidenheim ist berechtigt, rechnung von Erschließungskosten, wahrnimmt. unterjährig zum 30. Juni eines jeden Daten zu Ver- und Entsorgungsleitun- (4) Die Mitgliedsgemeinden verpflichten Jahres von den Mitgliedsgemeinden gen (Wasser, Abwasser etc.), Daten sich, ihre jeweiligen Gutachteraus- eine angemessene Vorauszahlung zum Denkmalschutz, Daten zu Bo- schussgebührensatzungen sowie die auf den zu leistenden Kostenersatz denordnungsmaßnahmen (freiwillige das Gutachterausschusswesen be- zu erheben. Die Vorauszahlung ist Bodenordnungsmaßnahmen, Umle- treffenden Regelungen in ihren Ver- zeitgleich mit der nach Abs. 3 vorzu- gungen, Flurbereinigungen), Daten zu waltungsgebührensatzungen aufzu- legenden Abrechnung abzurechnen. städtebaulichen Sanierungs- und Ent- heben. Eine Erstattung wird mit der Voraus- wicklungsmaßnahmen, Daten zu Ver- zahlung verrechnet. fügungs- und Veränderungssperren § 7 Kosten und Kostenerstattung und Einwohnermeldedaten innerhalb (1) Sämtliche bei der Stadt Heidenheim § 8 Überlassung erforderlicher Unterla- von 2 Wochen in elektronischer Form, bei sparsamer und wirtschaftlicher gen und Daten ersatzweise in Papierform, zu liefern. Haushaltsführung anfallenden Kos- (1) Die Mitgliedsgemeinden stellen der (5) Liegen die Daten bereits elektronisch ten, die unmittelbar mit der Erfüllung Geschäftsstelle mit Inkrafttreten die- vor und ist es möglich, der Geschäfts- der übertragenen Aufgabe verbun- ser Vereinbarung kostenfrei ihren stelle einen Zugriff einzurichten, so den sind (insbesondere Personalkos- digitalen Geodatenbestand zur Er- erhebt die Geschäftsstelle die Daten ten, Sachkosten, Kosten für Software- füllung der Aufgabe zur Verfügung. selbst. lizenzen, Fortbildungskosten sowie Hierzu gehören unter anderem die (6) Die Geschäftsstelle ist berechtigt und die Entschädigungen der Gutachter), Daten des amtlichen Liegenschafts- bevollmächtigt, im Namen der Mit- werden mit den Gebühren oder sons- katasterinformationssystems (ALKIS) gliedsgemeinden zur Aufgabenerfül- tigen Einnahmen verrechnet. Die Kos- in Form von Original-NAS-Dateien mit lung erforderliche Daten (bspw. GEO- ten bemessen sich nach den tatsäch- Eigentümerangaben vom Landesamt Daten, Grundbuchdaten, Daten aus lichen Personalkosten zuzüglich der für Geoinformation und Landentwick- Bauakten etc.) bei Dritten einzuholen. Sach- und Gemeinkosten nach dem lung (LGL), Bodenrichtwertkarten, (7) Die Mitgliedsgemeinden benennen jeweils aktuellen Bericht der Kom- Flächennutzungspläne und Ortho- jeweils eine Ansprechperson für die
Seite 8 Königsbronner Wochenblatt Donnerstag, 18. Juni 2020 Zulieferung der notwendigen Unterla- abgebenden Mitgliedsgemeinden Für die Stadt Giengen an der Brenz gen und Daten (z. B. Bauakten, Bau- werden zum in Absatz 1 Satz 1 be- Giengen, 30.03.2020 lasten, Kartenwerke). nannten Zeitpunkt aufgelöst. Vor- Dieter Henle, Oberbürgermeister (8) Die Bauakten werden nach Auftrags- handene Dienstsiegel sind zu diesem erledigung sofort zurückgegeben. Zeitpunkt zu entwerten. Für die Stadt Herbrechtingen (4) Die bisher bei den Geschäftsstellen Herbrechtingen, 06.04.2020 § 9 Vertraulichkeit der Daten der Gutachterausschüsse aller Mit- Daniel Vogt, Bürgermeister (1) Die Kaufpreissammlung steht nur gliedsgemeinden nach dem 31. März den Mitgliedern des Gutachteraus- 2020 eingegangenen und noch nicht Für die Gemeinde Gerstetten schusses und den Bediensteten der fertig gestellten Verkehrswertgut- Gerstetten, 08.04.2020 Geschäftsstelle in dem zur Erfüllung achten gehen auf den gemeinsamen Roland Polaschek, Bürgermeister ihrer Aufgaben erforderlichen Um- Gutachterausschuss über. fang zur Verfügung (§ 11 Absatz 5 (5) Für die übergegangenen Anträge gel- Für die Gemeinde Steinheim am Albuch GuAVO und § 195 Absatz 2 BauGB). ten die Gebührensatzungen, welche Steinheim, 14.04.2020 (2) Der Geschäftsstelle ist es untersagt, zum Zeitpunkt der Antragstellung Holger Weise, Bürgermeister personenbezogene Daten unbefugt Gültigkeit hatten. zu anderen als den zur Aufgaben- Für die Gemeinde Königsbronn erfüllung erforderlichen Zwecken zu § 11 Sonstige Bestimmungen Königsbronn, 21.04.2020 erheben, zu verarbeiten, Dritten be- Änderungen der vorliegenden Vereinba- Michael Stütz, Bürgermeister kannt zu geben oder zugänglich zu rung sowie Nebenabreden bedürfen zu machen. ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte Für die Gemeinde Nattheim (3) Die Geschäftsstelle behandelt die ihr eine Bestimmung dieser Vereinbarung un- Nattheim, 23.04.2020 im Rahmen der Aufgabenerfüllung wirksam sein oder werden, so wird hier- Norbert Bereska, Bürgermeister bekannt werdenden Informationen von die Wirksamkeit der Vereinbarung im und Daten vertraulich. Vertrauliche Übrigen nicht berührt. Die Mitgliedsge- Für die Gemeinde Sontheim an der Brenz Informationen und Daten im Sinne meinden verpflichten sich, die unwirksa- Sontheim an der Brenz, 27.04.2020 dieser Erklärung sind solche, die der me Bestimmung durch eine rechtlich zu- Matthias Kraut, Bürgermeister Geschäftsstelle übermittelt werden lässige Bestimmung zu ersetzen, die der und sich aus Unterlagen (Kaufverträ- unwirksamen Bestimmung in Interessen- Für die Stadt Niederstotzingen ge, Grundbuchakten etc.) ergeben. lage und Zweck am nächsten kommt. Ent- Niederstotzingen, 29.04.2020 (4) Bedient sich die Geschäftsstelle drit- sprechendes gilt für den Fall, dass sich bei Marcus Bremer, Bürgermeister ter Personen als Erfüllungsgehilfen, der Durchführung der Vereinbarung eine werden diese von der Geschäftsstel- nicht beabsichtigte Regelungslücke ergibt. Für die Gemeinde Dischingen le schriftlich auf das Datengeheimnis Dischingen, 11.05.2020 und zur Vertraulichkeit verpflichtet. § 12 Inkrafttreten, Geltungsdauer und Alfons Jakl, Bürgermeister Kündigung § 10 Übergangsbestimmungen (1) Die Vereinbarung ist mit der Geneh- Für die Gemeinde Hermaringen (1) Die Bildung des gemeinsamen Gut- migung der Rechtsaufsichtsbehörde Hermaringen, 06.05.2020 achterausschusses und die Einrich- nach § 28 Absatz 2 Nr. 2 GKZ (Regie- Jürgen Mailänder, Bürgermeister tung der Geschäftsstelle erfolgt zum rungspräsidium Stuttgart) von den 1. Juli 2020. Die erforderlichen Vorbe- Beteiligten öffentlich bekanntzuma- reitungsmaßnahmen zur Einrichtung chen. Sie tritt gemäß § 25 Abs. 6 S. 2 der Geschäftsstelle beginnen, sobald GKZ am 1. Juli 2020 in Kraft. die Beschlüsse aus den Gemeinden (2) Die Vereinbarung endet mit Ablauf Satzung der Stadt Heidenheim über die vorliegen. Die Zusammenführung der des 30. Juni 2024. Danach verlängert Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit automatisierten Kaufpreissammlun- sie sich fortwährend um weitere 4 des Gutachterausschusses und seiner gen erfolgt im 2. Quartal 2020. Ab Jahre, wenn sie nicht spätestens 1 Geschäftsstelle (Gutachterausschussge- der Zusammenführung müssen die Jahr vor Ablauf der Geltungsdauer ge- bührensatzung) vom 26. Mai 2020 Kaufverträge dann von der Geschäfts- kündigt wird. Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung stelle erfasst werden. Die Geschäfts- (3) Die Kündigung bedarf der Schriftform. für Baden-Württemberg in Verbindung mit stelle informiert die umliegenden den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalab- Notare über die Änderungen in der § 13 Ausfertigung gabengesetzes hat der Gemeinderat der Zuständigkeit. Diese Vereinbarung ist 12-fach auszufer- Stadt Heidenheim am 26.05.2020 folgen- (2) In der Übergangsphase entstehende tigen. Jede Mitgliedsgemeinde sowie die de Satzung beschlossen: Kosten werden gemäß dem in § 7 Rechtsaufsichtsbehörde erhalten je eine Absatz 2 festgelegten Verteilerschlüs- Ausfertigung. § 1 Gebührenpflicht sel auf die Mitgliedsgemeinden ver- (1) Die Stadt Heidenheim erhebt für die teilt und erstattet. Die Vorauszahlung Erstattung von Gutachten durch den gemäß § 7 Absatz 4 erfolgt erstmalig Für die Stadt Heidenheim an der Brenz Gutachterausschuss gemäß § 193 zum 30. September 2020. Heidenheim, 25.03.2020 Baugesetzbuch und für Leistungen (3) Die bisherigen Gutachterausschüsse Bernhard Ilg, Oberbürgermeister der Geschäftsstelle des Gutachteraus- und deren Geschäftsstellen bei den schusses Gebühren.
Donnerstag, 18. Juni 2020 Königsbronner Wochenblatt Seite 9 (2) Werden Gutachten dem Gericht oder (4) Wird der Wert eines Miteigentums- se geändert haben, ermäßigt sich die der Staatsanwaltschaft zu Beweis- anteils ermittelt, der nicht mit Son- Gebühr um 40 %. zwecken erstattet, bestimmt sich dereigentum nach dem Wohnungs- (4) Sind im Rahmen eines Wertermitt- die Entschädigung des Gutachteraus- eigentumsgesetz verbunden ist, so lungsauftrags in einem Gebäude schusses nach dem Justizvergütungs- wird die Gebühr aus dem Wert des mehrere Eigentumswohnungen zu und -entschädigungsgesetz (JVEG). gesamten Grundstücks berechnet. bewerten, so wird für die Eigentums- (5) Für die Ermittlung besonderer Boden- wohnung mit dem höchsten Ver- § 2 Gebührenschuldner, Haftung richtwerte (§196 Abs. 1 Satz 7 BauGB) kehrswert nach § 3 Abs. 1 die volle (1) Gebührenschuldner ist, wer die Leis- und für die Erstattung von Gutachten Gebühr erhoben. Für jede weitere tung veranlasst oder in wessen Inter- nach § 5 Abs. 2 des Bundeskleingar- Wertermittlung ermäßigt sich die Ge- resse sie vorgenommen wird. tengesetzes vom 28.02.1983 werden bühr um 50 %. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften Gebühren analog zum Justizvergü- (5) Ist das Gutachten auf Antrag entspre- als Gesamtschuldner. tungs- und -entschädigungsgesetz chend § 6 Abs. 3 Satz 3 Gutachteraus- (3) Neben dem Gebührenschuldner haf- (JVEG) erhoben. schussverordnung unter besonderer tet, wer die Gebührenschuld durch (6) Bei Wertermittlungen für Umlegungs- Würdigung der Vergleichspreise und schriftliche Erklärung gegenüber dem verfahren auf Antrag der Umlegungs- Darlegung der angewandten Metho- Gutachterausschuss übernommen stelle bildet der Wert der Verteilungs- den auszuarbeiten, erhöht sich die hat; dies gilt auch für denjenigen, der masse die Bemessungsgrundlage. Gebühr um 50 %. für die Gebührenschuld eines ande- (7) Für die Ermittlung des Ausgleichs- (6) Für Wertauskünfte, die von den Mit- ren kraft Gesetzes haftet. betrags sanierungsbedingter Boden- gliedsgemeinden des Gemeinsamen werterhöhungen wird die Gebühr aus Gutachterausschusses Heidenheim § 3 Gebührenmaßstab dem ermittelten Endwert (§ 154 Abs. beantragt werden, wird die Gebühr (1) Die Gebühren für Wertermittlungen 2 BauGB) erhoben. nach Absatz 1 jeweils um die nicht in des Gutachterausschusses werden (8) Für zusätzlichen Aufwand (wie z. B. Anspruch genommenen Aufwendun- für jedes Grundstück gesondert nach zusätzliche Besprechungen oder zu- gen des Gutachterausschusses redu- dem ermittelten Wert der Sachen und sätzliche Ausarbeitung auf Veranlas- ziert. Rechte, bezogen auf den Zeitpunkt sung des Antragstellers, zusätzlicher (7) In den Gebühren ist eine Ausfertigung des Abschlusses der Wertermittlung, Ortstermin) werden Gebühren analog des Gutachtens und eine weitere für erhoben. zum Justizvergütungs- und -entschä- den Eigentümer enthalten, soweit (2) Sind im Rahmen einer Wertermitt- digungsgesetz (JVEG) erhoben. dieser nicht Antragsteller ist; für jede lung mehrere Sachen oder Rech- weitere Ausfertigung bzw. jeden wei- te, die sich auf ein Grundstück, auf § 4 Gebührenhöhe teren Auszug aus der Wertermittlung, mehrere gleichartig nebeneinander (1) Bei der Wertermittlung von Sachen auch aufgrund gesetzlicher Vorschrif- liegende Grundstücke, auf Grundstü- und Rechten beträgt die Gebühr bei ten, werden Gebühren in Höhe von cke, die eine wirtschaftliche Einheit einem Wert 0,50 Euro je Seite berechnet. bilden, oder auf ein grundstücksglei- • bis 25.000,00 Euro 500,00 Euro (8) Gebühr für schriftliche Auskunft aus ches Recht beziehen, zu bewerten, • 50.000,00 Euro 700,00 Euro der Kaufpreissammlung so ist die Gebühr aus der Summe der • 100.000,00 Euro 900,00 Euro Grundgebühr mit bis zu Werte der einzelnen Gegenstände • 200.000,00 Euro 1.300,00 Euro 5 Datensätzen 63,00 Euro zu berechnen. Gleiches gilt, wenn • 300.000,00 Euro 1.700,00 Euro jeder weitere Datensatz 10,00 Euro Wertminderungen (wie z. B. Ab- • 400.000,00 Euro 1.900,00 Euro Erweiterte Auswertungen bruchkosten, Altlasten, Bauschäden • 500.000,00 Euro 2.100,00 Euro auf Antrag 100 Euro – 300 Euro und Baumängel) zu berücksichtigen, • 1 Mio. Euro 2.700,00 Euro (9) Gebühr für Bodenrichtwertauskünfte Wertunterschiede auf der Grundlage • 5 Mio. Euro 6.700,00 Euro mündliche Auskunft kostenfrei unterschiedlicher Grundstückseigen- • über 5 Mio. Euro 6.700,00 Euro schriftliche Auskunft 20,00 Euro schaften zu ermitteln oder mehrere • zuzüglich 500,00 Euro je weiterer Erweiterte schriftliche Auskunft über gleichartige unbebaute Grundstücke Mio. Bodenwerte 100 Euro – 300 Euro zu bewerten sind. Zwischenwerte sind linear zu inter- (10) Gebühr Bodenrichtwertkarte und (3) Sind Wertermittlungen für Sachen polieren und auf volle Euro-Beträge Grundstücksmarktbericht oder Rechte auf unterschiedliche aufzurunden. Bodenrichtwertkarte analog Stichtage durchzuführen, ohne dass (2) Bei unbebauten Grundstücken oder im Format A 4 bis A 0 sich die Zustandsmerkmale (§ 3 Abs. Rechten an solchen Grundstücken je 5,00 Euro bis 25,00 Euro 2 WertV) wesentlich geändert haben, beträgt die Gebühr 60 % der Gebühr Mindestgebühr 20,00 Euro so ist für den höchsten Verkehrswert nach Absatz 1. Grundstücksmarktbericht digital nach Abs. 1 der volle Wert und für je- (3) Bei geringem Aufwand (Kleinbauten, als PDF-Dokument 40,00 Euro den weiteren Stichtag der halbe Wert z. B. Garagen oder Gartenhäuser; Grundstücksmarktbericht zu Grunde zu legen. Sind die tatsäch- Berechnung des Herstellungswertes analog gebunden 50,00 Euro lichen und rechtlichen Verhältnisse baulicher Anlagen nach vorhandenen Auszug aus Grundstücksmarktbericht antragsgemäß unverändert, ist für je- Unterlagen) oder wenn dieselben Sa- je Seite 15,00 Euro den weiteren Stichtag ein Viertel des chen oder Rechte innerhalb von drei (11) Für sonstige Leistungen der Ge- Wertes zu Grunde zu legen. Jahren erneut zu bewerten sind, ohne schäftsstelle werden Gebühren ana- dass sich die tatsächlichen Verhältnis- log zum Justizvergütungs- und -ent-
Seite 10 Königsbronner Wochenblatt Donnerstag, 18. Juni 2020 schädigungsgesetz (JVEG) erhoben. Erstreckungssatzung Im Übrigen treten die Gebührentat- Standesamt und Ordnungsamt bestände der Verwaltungsgebüh- der Stadt Heidenheim geschlossen rensatzung in der Fassung vom 17. Dezember 2015, die für den Gutach- auf das Gebiet Wegen einer Fortbildung sind am terausschuss bisher relevant waren, 24. Juni 2020 das Standesamt und das außer Kraft. der Stadt Giengen an der Brenz, der Ordnungsamt geschlossen. (12) Soweit die Leistungen nach dieser Stadt Herbrechtingen, der Gemeinde Satzung umsatzsteuerpflichtig sind, Gerstetten, der Gemeinde Steinheim Wir bitten um Beachtung. wird zu der Gebühr die Umsatzsteuer am Albuch, der Gemeinde Königsbronn, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe der Gemeinde Nattheim, der Gemeinde hinzugerechnet. Sontheim an der Brenz, der Stadt Nie- derstotzingen, der Gemeinde Dischin- § 5 Rücknahme eines Antrages gen und der Gemeinde Hermaringen Sprechstunde der Integrations- Wird ein Antrag auf Erstattung eines Gut- (Erstreckungssatzung „Gutachteraus- manager achtens zurückgenommen, bevor der Gut- schussgebührensatzung“) achterausschuss einen Beschluss über den Herr Günther und Frau Selcuk bieten jeden Wert des Gegenstandes gefasst hat, so Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Montag von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr, eine wird eine Gebühr nach dem Bearbeitungs- Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli Sprechstunde für Geflüchtete und Ehren- stand, von bis zu 90 % der vollen Gebühr 2000 in der jeweils gültigen Fassung, in amtliche des Flüchtlingskreises im Rathaus erhoben. Abgerechnet wird der Aufwand Verbindung mit § 26 des Gesetzes über Königsbronn, Erdgeschoss, Besprechungs- der Geschäftsstelle analog zum Justiz- kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom zimmer, an. vergütungs- und –entschädigungsgesetz 16. September 1974 in der jeweils gülti- (JVEG). gen Fassung sowie in Verbindung mit § Außerhalb der Sprechzeiten sind die Inte- 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) grationsmanager von Montag bis Freitag § 6 Besondere Sachverständige, erhöh- vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: te Auslagen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt (1) Werden mit Zustimmung des Antrag- Heidenheim am 26.05.2020 folgende Sat- integration@heidenheim.de stellers besondere Sachverständige zung beschlossen: bei der Wertermittlung zugezogen, so hat der Gebührenschuldner die hier- § 1 Erstreckung durch entstehenden Auslagen neben Die Satzung der Stadt Heidenheim über Altpapiersammlung den Gebühren nach dieser Satzung zu die Erhebung von Gebühren für die Tätig- entrichten. keit des Gutachterausschusses und sei- Die nächste Altpapiersammlung findet am (2) Soweit die sonstigen Auslagen das ner Geschäftsstelle (Gutachterausschuss Samstag, 27. Juni 2020, in Königsbronn, übliche Maß übersteigen, sind sie ne- gebührensatzung) erstreckt sich auf das Itzelberg, Ochsenberg und Zang statt. ben der Gebühr nach § 4 zu ersetzen. Gemeindegebiet der Stadt Giengen an (3) Für die Erstattung von Auslagen sind der Brenz, der Stadt Herbrechtingen, der Gesammelt wird in Königsbronn und It- die für die Gebühren geltenden Vor- Gemeinde Gerstetten, der Gemeinde zelberg von der Ringerabteilung, in Zang schriften entsprechend anzuwenden. Steinheim am Albuch, der Gemeinde Kö- von SV Zang und in Ochsenberg wird die nigsbronn, der Gemeinde Nattheim, der Sammlung vom Deutschen Roten Kreuz § 7 Entstehung und Fälligkeit Gemeinde Sontheim an der Brenz, der und der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Die Gebühr entsteht mit der Beendigung Stadt Niederstotzingen, der Gemeinde Di- Ochsenberg durchgeführt. der Wertermittlung, in den Fällen des § 5 schingen und der Gemeinde Hermaringen. mit der Bekanntgabe der Gebührenfest- Denken Sie bitte daran, dass die Pakete setzung. Die Gebühr wird einen Monat § 2 Inkrafttreten und Gültigkeit nicht zu schwer werden. Zeitungen, Illus- nach Bekanntgabe des Gebührenbeschei- Diese Satzung tritt am 01.07.2020 in Kraft. trierte, Kataloge, Kartons müssen bis spä- des fällig. Sie ist an die Dauer der Öffentlich-recht- testens 8.00 Uhr am Straßenrand handlich lichen Vereinbarung zur Übertragung der gebündelt bereitgelegt werden. § 8 Übergangsbestimmungen Aufgaben der Wertermittlung nach § 1 Für Leistungen, die vor Inkrafttreten dieser Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschuss Im Juli findet keine Sammlung der Verei- Satzung beantragt wurden, gilt die bis verordnung und Bildung eines „Gemeinsa- ne statt, da seit diesem Jahr nur noch 11 herige Gebührensatzung. men Gutachterausschusses Heidenheim“ Sammlungen pro Jahr stattfinden. gebunden. § 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft; Heindenheim, 15. Juni 2020 gleichzeitig tritt die Gutachterausschussge- Bernhard llg bührensatzung vom 25. März 1999 außer Oberbürgermeister Wertstoffrecycling – Kraft. mach mit! RECYCLING
Donnerstag, 18. Juni 2020 Königsbronner Wochenblatt Seite 11 K Ö N I G S B R O N N E R H E I M AT G E S C H I C H T E Nr. 82 b Revolutionsjahr 1848: beten habe, und das Gesprochene als unbegründet, hier Ereignisse in Königsbronn, Itzelberg, mit öffentlich zurücknehme. (28. Juli 1849 Georg Bak) Ochsenberg und Zang von 1847 bis 1850 von Reiner Hahn In Württemberg verläuft die Revolution relativ friedlich in Gegensatz zur Situation im Großherzogtum Baden. Ge- walttätige Auseinandersetzungen zwischen badischem Auch beschweren sich Bürger aus Itzelberg, dass in Itzel Militär und Revolutionären eskalieren. Preußisches Mi- berg das ganze Jahre kein Regierungsblatt publiziert wor litär greift ein und schlägt den „Aufstand“ blutig nieder. den sei: Gefangene Revolutionäre werden in der Festung Rastatt erschossen oder unter fürchterlichen Bedingungen ge- Am verflossenen Sonntag ließ unser Herr Anwalt durch fangen gehalten. So bedankt sich ein Bürger aus Zang: seinen sehr tüchtigen Amtsdiener mit der Schelle be Herzlichen Dank sage ich meinen demokratischen Freun kannt machen, dass wenn Gänse Schadenlaufen ohne den für den liebevollen Empfang bei meiner Rückkehr aus Ausnahme jeder berechtigt sei, sie totzuschlagen oder den Kasematten zu Rastatt. Große Schmach und viele totzuschießen, dabei habe derselbe die Gänse als Eigen Leiden vermochten dennoch nicht mich von der Demo tum anzusprechen, und der rechtmäßige Besitzer müsse kratie zu trennen; nein, nur umso besser lernte ich an mei an denselben doch fünfzehn Kreuzer pro Stück als Strafe nen Vorsätzen festhalten, und stets werde ich der Demo zahlen. kratie mit Leib und Seele zugetan sein. (G. U. Junginger) Indem bei uns das ganze Jahr kein Regierungsblatt pub Damit es in Württemberg nicht zu solchen Ausschreitun- liziert wird, …, so sind wir auf diese Art sehr unwissend, gen kommt, nimmt man, dass im Lande Ruhe und Ord- und Fragen deswegen, ob wir für wirklich schon russi nung herrsche, die örtliche Obrigkeit und Bürger in Haf- sche, oder noch württembergische Gesetze haben. Wenn tung: …, dass in allen Orten, in welchem militärische Hilfe bei unserer Anzahl von Gänse ein Mann fleißig ist, so kann zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlich wird, die derselbe alle Gasthäuser in Heidenheim mit Gänsevierteln Absendung und Verpflegung der Truppen sowie die den beschlagen. (Mehrere Bürger) Offizieren hierbei zu leistenden Commandozulagen le diglich auf Kosten der betreffenden Gemeinden erfolgen werde, der besser gesinnte Theil der Bürgerschaft somit Infolge der Revolution von 1848/49 wird schließlich die umso dringend aufgefordert werde, durch kräftiges Ent Amtszeit auf sechs Jahre beschränkt und das Wahlrecht gegentreten gegen jede Störung der Ruhe und Ordnung auf alle erwachsenen männlichen „Gemeindegenossen“ die Abordnung des Militär=Kommandos zu verhindern. ausgeweitet. Neben Forderungen rechtlicher, wirtschaftlicher oder poli- So erfahren wir aus den Wahlakten des Rathauses Och- tischer Art geht es auch um die Einheit von Schule und senberg: Am 19. August 1849 findet die erste in den Ak Kirche, d.h. die Aufsicht der Kirche über die Schulen, wie ten belegte Wahl von 9 Gemeinderäten unter der Leitung dem folgenden Leserbrief aus Itzelberg zu entnehmen des Ortsvorstehers Prinzing, des Gemeinderaths Härle ist: und des Obmanns für den Bürgerausschuss, Friedr. Steck, statt. Zur Stimmenauszählung wird außerdem Rathschrei Im Gegensatz zu der von der Pietistensekte ausgehen- ber Schade zugezogen. den Forderung nach der Einheit von Schule und Kirche, richteten sie eine öffentliche Adresse an die Nationalver- Das Verzeichnis „der hiesigen Stimmberechtigten Bürger sammlung, in der sie ihre Vorstellung formulierten. Sie zur Gemeineraths-Wahl am 19. August 1849 umfasst 53 wünschen keine absolute Trennung der Kirche und Schu Wahlmänner.“ Gewählt wurden: Ferdinand Bulling, Chris- le. Der Geistliche soll wie bisher den Religionsunterricht tof Härle, Matth. Stegmaier, Conrad Scheerer, Ferdinand in der Schule erteilen, und der Lehrer sein Hauptwerk in Holz. der christlichen Erziehung seiner Schüler finden, dagegen sollen die Geistlichen nicht mehr von Amts wegen, Auf Im gesamten Königreich finden Wahlversammlungen seher und Vormünder der Schule sein. Und verwahren statt. So werden in Itzelberg von G. Böhm aus Auftrag sich gegen heillose Verleumdung, als ob die Partei des zunächst die Wähler von hier und der nächsten Umge Fortschritts damit umgienge, Bibel, Gesangbuch, Kinder bung zu einer Besprechung über die bevorstehende Wahl lehre aus der Schule zu verbannen, dagegen wünschen in das Gasthaus zur Rose hier auf den nächsten Sonntag wir allerdings den 29. des Monats ein. (25. Juli 1849) · dass das Memorieren und Behandeln des religiösen Dabei werden auch Grenzen überschritten wie folgende Stoffs, das seither fast 2/3 der Schulzeit wegnahm, auf öffentliche Entschuldigung im Brenztalboten zeigt: Der ein billiges Maß zurückgeführt werde, damit unsere Leh Unterzeichnete erklärt hiemit, dass er wegen der gegen rer Zeit gewinnen, eine reifere Jugend in Geografie, Ge die Bürgerausschusswahlkommissare von hier, ausge schichte, Gesetzes- und Verfassungskunde des engeren sprochene Ehrenkränkung, dieselben um Verzeihung ge und weiteren Vaterlandes zu unterrichten.
Seite 12 Königsbronner Wochenblatt Donnerstag, 18. Juni 2020 Nr. 82 b K Ö N I G S B R O N N E R H E I M AT G E S C H I C H T E · die ohnehin schon so sehr belasteten Gemeinden, kön Wandel: nen, so nötig ist auch wäre, für bessere Besoldung ihrer Lehrer nichts mehr thun, daher wünschen wir, Dem Protokoll der Amtsversammlung ist zu entnehmen, dass in Folge einer schon früher vor der Gemeinde Itzel- · dass der Staat die Schule zu Staatsanstalten erhebe, und berg angebrachte Beschwerde über zu hohe Steuerein die Lehrer, nicht nur, wie bisher, anstelle, sondern auch schätzung, welche zwar Anno 1841 auf erfolgte Belehrung anständig bezahle. wieder zurück genommen, jetzt aber erneut worden, wur de zu Beruhigung dieser Gemeinde eine Untersuchungs kommission, bestehend aus … bestellt. Auf das Referat der in vorige Amtsversammlung zu Un tersuchung der von Itzelberg vorgebrachten Steuerbe schwerde ernannten Kommission wurde auf den Grund der durch dieselbe statt der fehlerhaft erfundenen Er tragsklasseneinteilung gemachten neuen Berechnung der Gemeinde Itzelberg an dem Grundsteuerkataster 201 Gulden 58 Kreuzer abzuschreiben beschlossen. Das Wahlergebnis zur Wahl eines Abgeordneten zur ver- fassungrevidierenden Versammlung … hat folgendes Re sultat geliefert: Königsbronn: Zahl der Wahlmänner 420 · abgestimmt haben 277 Aus dem Gemeindratsprotokoll 1848 : We · Stimmen erhielten Friedrich Winter von Heidenheim 228, gen der Trennung der Gemeinden Itzelberg darunter 5 zweifelhafte und Ochsenberg von der Gemeinde Kö nigsbronn wird auch die Zahl der Gemein deraths Mitglieder ... verändert. · Doktor Mebold in Heidenheim 45, darunter 2 zweifelhafte Schultheis Scheerer in Königsbronn 1 Und noch ein Leserbrief aus Königsbronn: Gott und König 1 Frage? Wie kommt es, daß man einem Presser (Gerichts leere Zettel fanden sich 2 vollzieher) von Heidenheim einen Gulden 3 Groschen Taggeld aussetzt, während einem von Königsbronn nach Heidenheim gesandten Extrabote nur 30 Kreuzer bezahlt Aber schon Ende 1851 ist es mit vielen Freiheiten wieder werden? 2) Was gehört einem Presser, welcher von Hei vorbei. Wenn auch manche bestehen bleiben, von heuti- denheim aus hierher gesandt wird nach Verhältnis dann gen Freiheiten ist man weit entfernt. Lohn, wenn ein hiesiger Polizeidiener, bei einem kaum fünfzig Schritte von des Herrn Schultheißen Wohnung entfernt wohnenden Bürger 12 Kreuzer Press Geld ver langt? Wird gefragt, ob der Polizeidiener in Königsbronn auch als Presser angestellt sei? (E. Widmann)
Donnerstag, 18. Juni 2020 Königsbronner Wochenblatt Seite 13 12.00 Uhr, im 3. Stock der Stadtbiblio- der Wunsch, auch mit Pflegebedarf zu thek Giengen, Kirchplatz 2 (Grabenschule), Hause bleiben zu können. Eine Entlastung 89537 Giengen, richtig. Bitte bringen Sie der Angehörigen ist dabei ebenso wichtig. Ihre Bewerbungsunterlagen und ggf. Stel- Die Beratungen finden zurzeit in erster lenausschreibung mit. Bei der Beratung Linie telefonisch statt. Allerdings können erhalten Sie Tipps für ein ansprechendes bei besonderem Hilfebedarf auch wieder Jugendhaus wieder geöffnet Erscheinungsbild und ein Gefühl dafür, persönliche Beratungen im Landratsamt welche Bereiche Sie gut und welche Sie sowie in besonderen Situationen auch Das Jugendhaus Königsbronn öffnet end- noch besser ausarbeiten könnten. Um vor- Hausbesuche angeboten werden. Dafür ist lich wieder seine Türen. Die aktuellen Öff- herige kurze Anmeldung in der Bibliothek jedoch eine vorherige telefonische Termin- nungszeiten sind: wird gebeten. vereinbarung notwendig. Selbstverständ- Die Abstands- und Hygienevorgaben wer- lich werden bei persönlichen Terminen die Montag 14.00 – 16.30 Uhr den während der persönlichen Beratung Hygiene- und Abstandsregelungen beach- Dienstag 10.00 – 16.00 Uhr eingehalten. Bitte kommen Sie mit Mund- tet. Seit dem 1. Mai ist Veronika Bruckner Donnerstag 10.00 – 16.00 Uhr Nasen-Schutz. wieder Mitarbeiterin im Pflegestützpunkt. Für weitere Informationen steht die Bruckner leitete zuletzt das Wohnstift Han- Wichtig: Bitte meldet euch für euren Be- Kontaktstelle Frau und Beruf (Telefon segisreute. Zuvor war sie bereits sieben such an den am Jugendhaus ausgehäng- 07321/321-2558 oder E-Mail frau-und-be- Jahre lang im Pflegestützpunkt tätig und ten Listen an. ruf@landkreis-heidenheim.de) gerne zur unterstützt nun wieder das bestehende Verfügung. Team von Christel Krell und Eleonore Fli- Wir freuen uns auf Euch! ckinger. Pflegestützpunkt des Landkrei- Die Beraterinnen sind telefonisch unter ses Heidenheim: Auch in Corona- 07321/321-2424 und per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim. Zeiten erreichbar de zu erreichen. Neben den regulären Öff- Auch in der gegenwärtigen Sondersitu- nungszeiten des Landratsamtes können ation ist der Pflegestützpunkt des Land- auch Termine außerhalb der Sprechzeiten kreises Heidenheim als Beratungsstelle vereinbart werden. Weitere Infos auf der zu allen Fragen rund um die Pflege wei- Webseite unter www.landkreis-heiden- Das Forstrevier Zang informiert: terhin für Sie da. Pflege in Anspruch zu heim.de. nehmen oder Angehörige zu pflegen, ist Aufgrund einer Verkehrssicherungsmaß- oftmals eine Herausforderung. Seit März nahme wird im Revier Zang der Grenzweg stellen sich zusätzlich ganz neue Fragen. von Dienstag, 23.06.2020, bis einschließ- Pflegende können ihre Angehörigen weni- lich Donnerstag, 25.06.2020, zu Ihrer ger besuchen, für sie einkaufen oder beim Sicherheit gesperrt. Haare waschen helfen. Tagespflegen sind Volkshochschule Um Beachtung wird gebeten. geschlossen und verschiedene Unterstüt- zungs- und Gruppenangebote finden nicht statt. „Auch Nachfragen nach nachbar- Liebe Freunde der VHS, schaftlichen Hilfen, Haushaltsdiensten, Un- terstützungsangeboten bei Krankenhaus- leider können die letzte Woche bereits be- entlassungen oder zur Pflegeeinstufung worbene Kurse von Frau Nebel nicht statt- durch den MDK erreichen uns vermehrt“, finden. Wir hoffen sehr, dass wir nach den so Christel Krell vom Pflegestützpunkt im Sommerferien wieder mit dem Programm Landratsamt. Wer plötzlich mit Pflegebe- von Frau Nebel beginnen können. Beratungsangebot – Beruf, Be- dürftigkeit in der Familie konfrontiert ist, werbung, Umorientierung braucht Antworten auf viele Fragen. „Bei Durch die sehr schwierige Situation in beginnender Pflegebedürftigkeit sind vie- den vergangenen Wochen, werden die Die Kontaktstelle Frau und Beruf Heiden- le zunächst überfordert, da ist es wichtig, bereits geplanten Veranstaltungen (Wald- heim bietet in Kooperation mit der Stadt Unterstützung zu bekommen“, erklärt Ele- rundfahrt, Besuch der Opernfestspiele und bibliothek Giengen eine kostenlose Orien- onore Flickinger. Die Mitarbeiterinnen des Steak-Tasting) leider nicht stattfinden kön- tierungsberatung sowie einen kostenlosen Pflegestützpunktes bieten eine kostenlose nen. Wir werden diese selbstverständlich, Bewerbungsmappencheck an. Sie möch- und neutrale Beratung zu allen Themen sobald es wieder möglich ist, nachholen ten sich beruflich umorientieren, wissen der Pflege an. Sie vermitteln und unter- und freuen uns dann auf Ihre Anmeldung! aber nicht wohin und wie? Sie wollen sich stützen bei Bedarf bei der Organisation für eine Stelle bewerben, sind sich aber von allen notwendigen Hilfs- und Unter- Bleiben Sie gesund! nicht sicher, ob Ihre Bewerbungsunter- stützungsangeboten, zugeschnitten auf lagen inhaltlich und optisch überzeugen? die individuellen Bedürfnisse des Ratsu- Ihr Team der VHS Königsbronn Dann sind Sie beim Beratungsangebot chenden und bieten Informationen rund – Beruf, Bewerbung, Umorientierung am um gesetzliche und kommunale Leistun- Donnerstag, 2. Juli 2020, von 10.00 bis gen. Im Mittelpunkt steht dabei meistens
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