Wochenblatt - Gemeinde Königsbronn

 
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Wochenblatt - Gemeinde Königsbronn
Wochenblatt
 E 20142 C      Amtsblatt der Gemeinde Königsbronn                     68. Jahrgang · Donnerstag, 18. Juni 2020 · Nummer 25

      Königsbronn                         Itzelberg          Ochsenberg                               Zang

Wieder Führungen in den Königsbronner Museen
und in der Georg Elser Gedenkstätte möglich
Der Kulturverein Königsbronn darf endlich wieder sei-   So können nun mit den üblichen
ne sehenswerten historischen Museen, den Flamm-         Coronavorsichtsmaßnahmen die be-
ofen, die Feilenschleiferei und das Königsbronner       liebten Führungen aufgenommen
Kannenmuseum präsentieren. Nach den massiven            werden. Einzig der Cafébetrieb im
Einschränkungen der letzten Wochen können nun           Kannenmuseum muss noch etwas
wieder angemeldete Führungen mit begrenzter Teil-       warten. Auch Anmeldungen zu Orts-
nehmerzahl angeboten werden. Auch die Georg Elser       führungen sind wieder möglich.
Gedenkstätte ist wieder geöffnet.
                                                        Anmeldungen werden zentral unter
Während der letzten Monate wurde von den Kultur-        der Nummer 07328/9625-10 (Rat-
vereinsmitgliedern mit gebührendem Abstand in den       haus Königsbronn) ent­gegen­ge­
Museen weitergearbeitet, restauriert und ergänzt.       nommen.

                                                                Fotos: Engelbert Frey
Wochenblatt - Gemeinde Königsbronn
Seite 2   Königsbronner Wochenblatt   Donnerstag, 18. Juni 2020
Wochenblatt - Gemeinde Königsbronn
Donnerstag, 18. Juni 2020                       Königsbronner Wochenblatt                                                   Seite 3

                                                                                        Herwartstein-Apotheke,
 Allgemeiner Notruf 112                   Polizeiposten                                 Schickhardtstraße 1, Königsbronn
 Feuerwehr 112                                                                          am Samstag, 20.06.,
                                         Steinheim am Albuch, Forststr. 2
 Unfall, Überfall 110                                                                   von 8.30 – 12.30 Uhr geöffnet
                                         (Eingang Rückseite der Raiffeisenbank)
 DRK-Rettungsdienst 19222                Tel. 07329/919007                              Sonntag, 21.06.,
                                         Fax 07329/1643                                 Zentral-Apotheke,
 Störungsnummer für Strom                E-Mail: steinheim-albuch.pw@polizei.bwl.de     Eugen-Jaekle-Platz 12, Heidenheim
 07961/9336-1401
                                                                                        Montag, 22.06.,
                                          Ärzte-Notdienst                               Adler-Apotheke,
 Störungsnummer für Gas
                                         Den/Die diensthabende/n Arzt/Ärztin            Lange Straße 37, Herbrechtingen
 07321/328-111
                                         erreichen Sie an Wochenenden, Feiertagen
                                         (durchgehend 24 Stunden) sowie                 Dienstag, 23.06.,
 Störungsnummer für Wasser                                                              Schloss-Apotheke,
                                         Montag         von 18.00 bis 8.00 Uhr
 07328/6272                                                                             Kurze Straße 5, Heidenheim
                                         Dienstag       von 18.00 bis 8.00 Uhr
 07326/6470                              Mittwoch       von 12.00 bis 8.00 Uhr          Mittwoch, 24.06.,
                                         Donnerstag von 18.00 bis 8.00 Uhr              Zoeppritz-Apotheke,
                                         Freitag        von 16.00 bis 8.00 Uhr          Zoeppritzstraße 1,
 Hotline Fachbereich Gesundheit          immer unter Tel. 116117                        Heidenheim-Mergelstetten
 des Landratsamtes Heidenheim
                                         Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr:
 für alle Fragen rund um                 docdirekt – Kostenfreie Onlinesprechstunde
                                                                                        Donnerstag, 25.06.,
 COVID-19 Tel. 07321/321-2600                                                           Alb-Apotheke, Wilhelmstraße 21,
                                         von niedergelassenen Haus- und Kinder-
 Täglich von 8.00 – 18.00 Uhr.                                                          Gerstetten und Bärenapotheke,
                                         ärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter
                                                                                        Marktstraße 23, Giengen
                                         Tel. 0711/96589700 oder docdirekt.de
                                         Die ärztliche Notfallpraxis erreichen Sie
 Gemeindeverwaltung                      während deren Öffnungszeiten                    Zahnärztlicher Wochenend-
 Königsbronn                             Montag        von 19.00 bis 22.00 Uhr           und Feiertagsdienst
                                         Dienstag      von 19.00 bis 22.00 Uhr
Tel. 9625-0 · Fax 9625-27                                                               kann unter Tel. 0711/7877777
                                         Mittwoch      von 15.00 bis 22.00 Uhr
E-Mail: rathaus@koenigsbronn.de                                                         abgefragt werden.
                                         Donnerstag von 19.00 bis 22.00 Uhr
Internet: www.koenigsbronn.de
                                         Freitag       von 17.00 bis 22.00 Uhr
                                         Samstag       von 8.00 bis 22.00 Uhr
                                                                                         Tierärztlicher Wochenend-
                                         Sonntag       von 8.00 bis 22.00 Uhr            und Feiertagsdienst
 Öffnungszeiten                          Feiertags     von 8.00 bis 22.00 Uhr           Für Notfälle wenden Sie sich bitte an Ihren
                                         unter Tel. 07321/480050                        Haustierarzt.
Einwohnermeldeamt:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag,     Die ärztliche Notfallpraxis
                                         befindet sich im Eingangsbereich des Klini-
                                                                                         Mobile Dienste
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mittwoch, 14.30 Uhr – 17.30 Uhr          kums Heidenheim, Schlosshaustraße 100,         Ökumenische Sozialstation Heidenheim
Donnerstag, 7.30 Uhr – 12.00 Uhr         89522 Heidenheim (roter Eingang auf der        Tel. 07321/9866-0
14.30 – 16.00 Uhr                        linken Seite).
                                         In lebensbedrohlichen Notfällen                 Ökumenische Nachbarschafts-
Alle anderen Ämter:                      (z.B. Schlaganfall):                            hilfe Königsbronn
Montag – Freitag, 8.30 Uhr – 12.00 Uhr   Notrufnummer des DRK 112
                                                                                        Irene Dominicus, Tel. 4247
Mittwoch, 14.30 Uhr – 17.30 Uhr
                                                                                        Irmgard Hieber, Tel. 5760
Donnerstag, 14.30 Uhr – 16.00 Uhr         Dienstbereitschaft
                                          der Apotheken
                                                                                         Hospizgruppe Königsbronn
                                         (außerhalb der Öffnungszeiten)
                                                                                        (Dieser Dienst ist kostenlos)
 Notrufnummer der                        jeweils von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr.
                                                                                        So erreichen Sie uns: Tel. 0170/8481912
 Gemeindeverwaltung                      Donnerstag, 18.06.,                            Ulrike Fries, Tel. 07328/4424
                                         Herwartstein-Apotheke,                         Claudy Frey-Rathgeb, Tel. 07328/7253
In dringenden Fällen ist Bürgermeister
Michael Stütz auch außerhalb der         Schickhardtstraße 1, Königsbronn
                                                                                         Friedhofsverwaltung /
Öffnungszeiten des Rathauses unter       Freitag, 19.06.,                                Bestattungen
Tel. 0173/9873100 zu erreichen.          Hirsch-Apotheke,
                                         Brenzstraße 33, Heidenheim                     Bestattungshaus Pusch, Tel. 07328/5741

                                         Samstag, 20.06.,                                Hilfetelefon
                                         Engel-Apotheke,                                 Gewalt gegen Frauen
                                         Heidenheimer Straße 36, Giengen                Tel. 08000/11616
Wochenblatt - Gemeinde Königsbronn
Seite 4                                                            Königsbronner Wochenblatt                                            Donnerstag, 18. Juni 2020

                                                                        Schwarzes Brett

                                          Veranstaltungen                                                            Abfallkalender
                                                                                                                    Folgende Abfuhrtermine finden in
                        Es finden keine Veranstaltungen statt!                                                      Königsbronn, Itzelberg, Ochsenberg
                                                                                                                    und Zang statt.

                                                                                                                    Mittwoch, 24. Juni
 Glückwunschtafel                                                                                                   Biomüll

 Wir beglückwünschen sehr herzlich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                               Freitag, 26. Juni
 die in dieser oder der nächsten Woche ihren Geburtstag feiern können.                                              Gelber Sack

 Namentlich gratulieren wir insbesondere unseren 70 Jahre alten und älteren                                         Öffnungszeiten
 Einwohnern.                                                                                                        Wertstoff-Zentrum, Wiesenstraße:
                                                                                                                    Dienstag von 13.00 – 18.00 Uhr
 21.06. Herbert Falkenberg, Königsbronn, zum 85.                                                                    2. Samstag im Monat von 8.00 – 11.30 Uhr

 Ganz besonders beglückwünschen wir:                                                                                Die Container für Grünabfälle stehen sams-
 Herrn Bernhard Scholz und seine Ehefrau Philomina, wohnhaft in Königsbronn,                                        tags von 13.00 – 16.00 Uhr bereit.
 die am 19. Juni 2020 das Fest der goldenen Hochzeit,
 Herrn Adolf Segula und seine Ehefrau Ivanka-Majda, wohnhaft in Königsbronn
 Ortsteil Ochsenberg, die am 20. Juni 2020 das Fest der goldenen Hochzeit
 feiern können.

                                                                                                                     Wer macht wann Betriebsferien
                               Beachten Sie bitte die
                                                                                                                    22. Juni – 24. Juni 2020
                                                                                                                    Lebensmittel Bystron
                                            Mund-                                                                   Weikersbergstraße 3, Zang

                                            schutz-
                                            pflicht
                                                                             Impressum:
                                                         „Wochenblatt“ Amtsblatt der Gemeinde Königsbronn
                                              Herausgeber: Gemeinde Königsbronn, Herwartstraße 2, 89551 Königsbronn
                                     Geschäftsstelle: Manuela Kammerer, Tel. 07328/9625-12, E-Mail: amtsblatt@koenigsbronn.de
                                           Verantwortlicher Redakteur für den amtlichen Teil: Bürgermeister Michael Stütz
                 Verantwortlicher Redakteur für den redaktionellen Teil im Sinne des Presserechts: Bürgermeister Michael Stütz oder Vertreter im Amt.
           Für die Beiträge im redaktionellen Teil, die nicht von der Gemeinde kommen, ist der jeweilige Verfasser/die jeweilige Verfasserin verantwortlich.
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                                                        Satz/Druck: Druckerei Zeller, 73432 Aalen-Unterkochen
                                     Auflage: 2.300 Exemplare, Bezugspreis jährlich 30,00 Euro zuzüglich Gebühr bei Postversand.
   Das Wochenblatt erscheint in der Regel donnerstags. Die Inhalte der Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität
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Wochenblatt - Gemeinde Königsbronn
Donnerstag, 18. Juni 2020                          Königsbronner Wochenblatt                                                   Seite 5

                                            11. der Gemeinde Hermaringen                  	Die vorgeschlagenen Gutachter sol-
 Amtliche Bekanntmachungen                  Karlstraße 12, 89568 Hermaringen, ver-             len in der Ermittlung von Grund-
                                            treten durch Herrn Bürgermeister Jürgen            stückswerten oder sonstigen Werter-
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur      Mailänder                                          mittlungen sachkundig und erfahren
Übertragung der Aufgaben der Wert-          – nachfolgend Mitgliedsgemeinden ge-               sein und dürfen nicht hauptamtlich
ermittlung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der     nannt –                                            mit der Verwaltung der Grundstücke
Gutachterausschussverordnung und Bil-                                                          der Gebietskörperschaften, für deren
dung eines „Gemeinsamen Gutachter-          Präambel                                           Bereich der Gutachterausschuss ge-
ausschusses Heidenheim“                     Zur Verbesserung der gesetzlichen Auf-             bildet ist, befasst sein (§ 192 Abs. 3
                                            gabenerfüllung der Gutachterausschüsse             BauGB). Bei der Anzahl der Gutachter
zwischen                                    wird bei der Stadt Heidenheim ein ge-              (GA) gelten folgende Höchstgrenzen:
                                            meinsamer Gutachterausschuss gemäß §               bis 5.000 Einwohner (EW): 3 GA, bis
1. der Stadt Heidenheim an der Brenz        1 Absatz 1 Satz 2 Gutachterausschussver-           15.000 EW: 4 GA, bis 25.000 EW: 5
Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim an        ordnung (GuAVO) für die Stadt Heidenheim           GA, bis 50.000 EW und darüber: 8
der Brenz, vertreten durch Herrn Oberbür-   und die dieser Vereinbarung beitretenden           GA. Zusätzlich sollten mindestens
germeister Bernhard Ilg                     Städte und Gemeinden des Landkreises               2 Gutachter als landwirtschaftliche
                                            Heidenheim (nachstehend alle „Mitglieds-           Sachverständige, welche von der Ge-
und                                         gemeinden“ genannt) gebildet. Hierzu               schäftsstelle vorgeschlagen werden,
                                            wird gemäß §§ 1 und 25 des Gesetzes                dem Gremium angehören. Es gelten
2. der Stadt Giengen an der Brenz           über kommunale Zusammenarbeit (GKZ),               die ermittelten Einwohnerzahlen zum
Marktstraße 11, 89537 Giengen an der        in der derzeit gültigen Fassung, nachfol-          Stichtag 30. Juni des vorangegange-
Brenz, vertreten durch Herrn Oberbürger-    gende öffentlich-rechtliche Vereinbarung           nen Jahres im Sinne von § 143 Ge-
meister Dieter Henle                        geschlossen:                                       meindeordnung (GemO). Der erste
                                                                                               Gutachterausschuss setzt sich somit
3. der Stadt Herbrechtingen                 § 1 Gegenstand der Vereinbarung                    aus folgenden Vertretern der Mit-
Lange Straße 58, 89542 Herbrechtingen,      (1)	Die Mitgliedsgemeinden übertragen             gliedsgemeinden zusammen:
vertreten durch Herrn Bürgermeister Da-          die Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz            • Stadt Heidenheim Vorsitzender 2
niel Vogt                                        1 GuAVO zur Erfüllung auf die Stadt              stellv. Vorsitzende 5 Gutachter
                                                 Heidenheim. Mit der Übertragung               • Stadt Giengen 1 stellv. Vorsitzender
4. der Gemeinde Gerstetten                       der Aufgabe gehen das Recht und                  4 Gutachter
Wilhelmstraße 31, 89547 Gerstetten, ver-         die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben        • Stadt Herbrechtingen 1 stellv. Vor-
treten durch Herrn Bürgermeister Roland          nach § 1 Absatz 1 Satz 1 GuAVO auf               sitzender 3 Gutachter
Polaschek                                        die Stadt Heidenheim über. Die Stadt          • Gemeinde Gerstetten 1 stellv. Vor-
                                                 Heidenheim ist „übernehmende Kör-                sitzender 3 Gutachter
5. der Gemeinde Steinheim am Albuch              perschaft“ im Sinne von § 25 Abs. 1           • Gemeinde Steinheim 1 stellv. Vor-
Hauptstraße 24, 89555 Steinheim am Al-           GKZ bzw. „zuständige Stelle“ im Sinne            sitzender 3 Gutachter
buch, vertreten durch Herrn Bürgermeister        von § 1 Abs. 1 GuAVO. Die Mitglieds-          • Gemeinde Königsbronn 1 stellv. Vor-
Holger Weise                                     gemeinden sind „beteiligte Körper-               sitzender 3 Gutachter
                                                 schaft“ im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ.         • Gemeinde Nattheim 1 stellv. Vorsit-
6. der Gemeinde Königsbronn                 (2)	Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei               zender 3 Gutachter
Herwartstraße 2, 89551 Königsbronn, ver-         der Stadt Heidenheim ein gemein-              • Gemeinde Sontheim/Brenz 1 stellv.
treten durch Herrn Bürgermeister Michael         samer Gutachterausschuss gebildet.               Vorsitzender 3 Gutachter
Stütz                                            Der gemeinsame Gutachterausschuss             • Stadt Niederstotzingen 1 stellv. Vor-
                                                 trägt den Namen „Gemeinsamer Gut-                sitzender 2 Gutachter
7. der Gemeinde Nattheim                         achterausschuss Heidenheim“.                  • Gemeinde Dischingen 1 stellv. Vor-
Fleinheimer Straße 2, 89564 Nattheim,       (3)	Die Stadt Heidenheim kann im Gebiet              sitzender 2 Gutachter
vertreten durch Herrn Bürgermeister Nor-         der Mitgliedsgemeinden alle zur Er-           • Gemeinde Hermaringen 1 stellv.
bert Bereska                                     füllung der übertragenen Aufgaben                Vorsitzender 2 Gutachter
                                                 erforderlichen Maßnahmen treffen.             • landwirtschaftliche Sachverständige
8. der Gemeinde Sontheim an der Brenz                                                             2 Gutachter
Brenzer Straße 25, 89567 Sontheim an der    § 2 Zusammensetzung des gemeinsa-             (3)	Jede Mitgliedsgemeinde soll aus den
Brenz, vertreten durch Herrn Bürgermeis-    men Gutachterausschusses und Bestel-               Reihen der von ihr vorgeschlagenen
ter Matthias Kraut                          lung der Gutachter                                 Gutachter einen stellvertretenden
                                            (1)	Der gemeinsame Gutachterausschuss             Vorsitzenden, welcher vorzugsweise
9. der Stadt Niederstotzingen                    besteht aus einem Vorsitzenden und            Bediensteter der Gemeinde ist, be-
Im Städtle 26, 89168 Niederstotzingen,           weiteren ehrenamtlichen Gutachtern.           nennen. Der Vorsitzende wird vom
vertreten durch Herrn Bürgermeister Mar-    (2)	Jede Mitgliedsgemeinde kann in ei-            stellvertretenden Vorsitzenden der
cus Bremer                                       gener Verantwortung Mitglieder für            Gemeinde vertreten, in deren Gebiet
                                                 den „Gemeinsamen Gutachteraus-                die zu beratenden Gutachten liegen.
10. der Gemeinde Dischingen                      schuss Heidenheim“ – nachstehend         (4)	Die Stadt Heidenheim stellt den Vorsit-
Marktplatz 9, 89561 Dischingen, vertreten        Gutachterausschuss genannt – vor-             zenden des Gutachterausschusses so-
durch Herrn Bürgermeister Alfons Jakl            schlagen.                                     wie zwei stellvertretende Vorsitzende.
Wochenblatt - Gemeinde Königsbronn
Seite 6                                              Königsbronner Wochenblatt                                Donnerstag, 18. Juni 2020

(5)	Der Vorsitzende, die stellvertreten-     § 3 Geschäftsstelle und Ausstattung                 tretenden Problemen lädt der Vorsit-
     den Vorsitzenden und die weiteren        (1)	Die Geschäftsstelle des „Gemeinsa-             zende mindestens einmal im Jahr die
     Mitglieder des Gutachterausschusses           men Gutachterausschusses Heiden-               stellvertretenden Vorsitzenden aus
     werden nach den Vorschlägen i. S.             heim“ – nachstehend Geschäftsstelle            den Mitgliedsgemeinden zu einer Ar-
     d. Absätze 2 und 3 vom Gemeinde-              genannt – wird bei der Stadt Hei-              beitssitzung ein. Die Geschäftsstelle
     rat der Stadt Heidenheim gemäß § 2            denheim eingerichtet (§ 8 Absatz 1             berichtet über ihre Tätigkeit und die
     GuAVO auf vier Jahre bestellt.                GuAVO). Die erforderlichen Räumlich-           angefallenen Kosten.
(6)	Die zuständige Finanzbehörde schlägt          keiten werden von der Stadt Heiden-
     zusätzlich einen Bediensteten sowie           heim zur Verfügung gestellt.              § 5 Führung der Kaufpreissammlung
     einen Stellvertreter dieser Behörde      (2)	Die zur sachgerechten Aufgabener-         (1)	Die Kaufverträge werden in der Ge-
     als ehrenamtliche Gutachter vor, die          füllung erforderliche Ausstattung der          schäftsstelle in einer elektronischen
     vom Gemeinderat der Stadt Heiden-             Geschäftsstelle mit Personal, Sach-            Kaufpreissammlung erfasst und so-
     heim auf die Dauer von vier Jahren            mitteln und technischer Ausstattung            weit möglich ausgewertet.
     bestellt werden.                              obliegt der Stadt Heidenheim.             (2)	Zur Auswertung von bebauten Grund-
(7)	Die Mitglieder des derzeitigen Gut-      (3)	Entsteht durch die Änderung der Auf-           stücken, um Bodenrichtwerte und
     achterausschusses bei der Stadt               gaben ein Mehr- oder Minderbedarf,             sonstige für die Wertermittlung er-
     Heidenheim sind noch bis zum 15.              so ist die Personalausstattung ent-            forderliche Daten zu ermitteln, ist
     August 2021 bestellt. Sie werden ihr          sprechend anzupassen.                          die Einsicht in Bauakten erforderlich.
     Amt zum 30. Juni 2020 niederlegen.                                                           Um den Aufwand möglichst gering zu
     Die von allen Mitgliedsgemeinden         § 4 Zusammenarbeit mit den Mitglieds-               halten, wird die Auswertung in den
     nach Abs. 2 neu vorgeschlagenen          gemeinden                                           einzelnen Mitgliedsgemeinden nach
     Gutachter werden vom Gemeinde-           (1)	Den Mitgliedsgemeinden obliegt die             Absprache vor Ort stattfinden. Hierfür
     rat der Stadt Heidenheim zum 1. Juli          Verpflichtung zur gegenseitigen Infor-         sind von den Mitgliedsgemeinden ein
     2020 bis zum 30. Juni 2024 in den             mation und sonstiger vertragsdienli-           Schreibtisch, Internetzugang und die
     dann „Gemeinsamen Gutachteraus-               chen Unterstützung. Von wesentlichen           benötigten Unterlagen, wie Bauakten
     schuss Heidenheim“ bestellt.                  Ereignissen haben sich die Mitglieds-          usw. zur Verfügung zu stellen.
(8)	An den Sitzungen des Gutachter-               gemeinden jeweils unaufgefordert          (3)	Die Bodenrichtwerte und sonstige
     ausschusses zur Beratung und Be-              zu unterrichten. Zu diesem Zweck               für die Wertermittlung erforderliche
     schlussfassung nehmen in der Regel            senden die Mitgliedsgemeinden der              Daten werden gemäß § 12 GuAVO
     der Vorsitzende und mindestens zwei           Geschäftsstelle regelmäßig nach Er-            alle 2 Jahre ermittelt. Jede Mitglieds-
     weitere Gutachter teil (Ausnahme              scheinen das Mitteilungsblatt mit den          gemeinde erhält eine Zusammen-
     Bodenrichtwertsitzung siehe Abs.              amtlichen Bekanntmachungen.                    stellung ihrer Bodenrichtwerte zur
     11). Bei Bedarf leitet die Sitzung der   (2)	Die Geschäftsstelle stellt ein Antrags-        öffentlichen Bekanntgabe in elektro-
     stellv. Vorsitzende der Gemeinde in           formular auf Erstattung eines Gutach-          nischer Form. Jede Mitgliedsgemein-
     dessen Gebiet die Beratung ansteht.           tens bereit. Der Antrag wird auf der           de erhält die Abgrenzung der Boden-
(9)	Vorrangig sollen örtlich vorgeschlage-        Homepage aller Mitgliedsgemeinden              richtwertzonen und Bodenrichtwerte
     ne Gutachter eingesetzt werden. In            bereitgestellt. Die Auftragserteilung          in elektronischer Form zur Übernah-
     besonderen Fällen kann ein Gutach-            kann auch direkt bei jeder Mitglieds-          me in ihr Geoinformationssystem. Die
     ter mit speziellem Fachwissen einge-          gemeinde erfolgen. Eingegangene                Geschäftsstelle übermittelt die Daten
     setzt werden. Bei kleinen Gemeinden           Aufträge sind direkt an die Geschäfts-         an Boris-BW. Im Grundstücksmarktbe-
     kann es die Auftragslage notwendig            stelle weiterzuleiten.                         richt werden alle Mitgliedsgemeinden
     machen, dass Gutachten verschie-         (3)	An den Gutachterausschuss gerichte-            dargestellt. Er enthält Umsatzzahlen,
     dener Gemeinden zu einer Sitzung              te Schreiben sind ungeöffnet an die            Durchschnittswerte und sonstige für
     zusammengefasst werden müssen.                Geschäftsstelle weiterzuleiten. Bei            die Wertermittlung erforderliche Da-
     Die Sitzung soll dann mit mindestens          den Mitgliedsgemeinden eingehende              ten (§ 193 BauGB Abs. 5) und wird
     einem Gutachter je Gemeinde durch-            Urkunden, welche für den Gutachter-            den Mitgliedsgemeinden kostenlos
     geführt werden.                               ausschuss bestimmt sind, sind inner-           für eigene Zwecke in elektronischer
(10)	Die Organisation der Gutachteraus-           halb einer Woche in verschlossenem             Form (PDF-Datei), bei Bedarf auch in
     schusssitzungen obliegt der gemein-           Umschlag an die Geschäftsstelle wei-           gedruckter Form, übermittelt. Er kann
     samen Geschäftsstelle. Für die Sitzun-        terzuleiten.                                   gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle
     gen ist von den Mitgliedsgemeinden       (4)	Jede der Mitgliedsgemeinden kann               erworben werden.
     vor Ort ein Raum unentgeltlich zur            für eigene Zwecke eine Verkehrs-          (4)	Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
     Verfügung zu stellen.                         wertermittlung (Wertauskunft) be-              werden nur schriftlich gemäß § 13
(11)	Zur Beschlussfassung über die Boden-         antragen. Die Wertauskunft wird von            GuAVO abgegeben. Mit dem Grund-
     richtwerte einer Mitgliedsgemeinde            der Geschäftsstelle, ohne Beteiligung          stücksverkehr betraute Mitarbeiter
     sollen alle Gutachterinnen und Gut-           des Gutachterausschusses, erstattet.           der Mitgliedsgemeinde erhalten die-
     achter der Mitgliedsgemeinde ein-             Wertauskünfte werden auf Grundlage             se Auskünfte kostenfrei. Bodenricht-
     geladen werden. Gemeinden mit                 der Gutachterausschussgebührensat-             wertauskünfte werden mündlich oder
     vergleichbaren Marktverhältnissen             zung bei der jährlichen Abrechnung             schriftlich erteilt. Mündliche Auskünf-
     können zu einer Sitzung zusammen-             berücksichtigt.                                te werden kostenfrei erteilt. Die Bür-
     gefasst werden.                          (5)	Zur Förderung des Informationsaus-             gerberatung erfolgt im Rahmen der
                                                   tausches und zur Regelung von auf-             gesetzlichen Bestimmungen.
Wochenblatt - Gemeinde Königsbronn
Donnerstag, 18. Juni 2020                            Königsbronner Wochenblatt                                                  Seite 7

(5)	Die Geschäftsstelle übermittelt die           munalen Gemeinschaftsstelle für Ver-          fotos soweit vorhanden. Dies um-
     erhobenen Daten regelmäßig an                 waltungsmanagement (KGSt) über                fasst auch die Unterlagen und Daten
     datenerhebende Stellen des Landes,            die Kosten eines Arbeitsplatzes (excl.        der bisher bei den Geschäftsstellen
     des Bundes und der Europäischen               Fortbildungskosten), wobei ein Ge-            der Mitgliedsgemeinden geführten
     Union.                                        meinkostenzuschlag in Höhe von 20             Kaufpreissammlungen und Boden-
                                                   % angesetzt wird. Die Personalkosten          richtwertkarten. Die bisher bei den
§ 6 Gebührenerhebung, Gebührensat-                 des Vorsitzenden und der stellvertre-         Mitgliedsgemeinden erstellten Gut-
zung und Ausdehnung der Satzungsbe-                tenden Vorsitzenden, soweit sie Be-           achten sind bei der jeweiligen Mit-
fugnis                                             dienstete der Gemeinden sind, tra-            gliedsgemeinde zu archivieren. An
(1)	Die Stadt Heidenheim kann im Rah-             gen die Mitgliedsgemeinden selbst.            die gemeinsame Geschäftsstelle ist
     men der ihr übertragenen Aufgaben        (2)	Soweit die Kosten nach Absatz 1 nicht         eine Liste der in den letzten 10 Jahren
     eine Satzung erlassen, die für das ge-        durch Gebühren oder sonstige Ein-             erstellten Gutachten mit Objektanga-
     samte Gebiet der Stadt Heidenheim             nahmen des Gutachterausschusses               be und ermitteltem Verkehrswert zu
     und die jeweiligen Gebiete der Mit-           gedeckt sind, werden sie nach dem             übergeben. Bei Bedarf sind die Gut-
     gliedsgemeinden gelten (§ 26 Abs. 1           Verhältnis der Einwohnerzahlen auf            achten der Geschäftsstelle zur Verfü-
     GKZ). Dies ist:                               die Mitgliedsgemeinden verteilt und           gung zu stellen.
     • die Satzung über die Erhebung von          von diesen erstattet. Es gelten die      (2)	Werden die Geodatenbestände bei
        Gebühren für die Tätigkeit des Gut-        ermittelten Einwohnerzahlen zum               einer Mitgliedsgemeinde aktualisiert,
        achterausschusses und seiner Ge-           Stichtag 30. Juni des vorangegange-           übergibt die Mitgliedsgemeinde das
        schäftsstelle (Gutachterausschuss-         nen Jahres im Sinne von § 143 GemO.           entsprechende Update oder den ak-
        gebührensatzung)                      (3)	Die Abrechnungen werden jährlich              tualisierten Datenbestand spätestens
	soweit dies zur Erfüllung der übertra-           von der Geschäftsstelle erstellt und          nach zwei Wochen an die Stadt Hei-
     genen Aufgaben erforderlich ist.              den Mitgliedsgemeinden übersandt.             denheim.
(2)	Die Gutachterausschussgebührensat-            Im Zuge der Abrechnungen erhält          (3)	Die Mitgliedsgemeinden stellen der
     zung wird nach Anhörung der Mit-              jede Mitgliedsgemeinde den Ge-                Geschäftsstelle die Aufteilungspläne
     gliedsgemeinden vom Gemeinderat               schäftsbericht mit folgendem Inhalt:          von Wohnungs- und Teileigentum zur
     der Stadt Heidenheim beschlossen              • Anzahl der eingegangenen Kaufver-          Anlegung in der Datenbank auf An-
     und ist in allen Mitgliedsgemeinden              träge pro Gemeinde                         forderung zur Verfügung.
     amtlich bekannt zu machen.                    • Anzahl der erstellten Gutachten pro   (4)	Zur Bearbeitung von Anträgen auf
(3)	Die Stadt Heidenheim kann im Gel-                Gemeinde                                   Erstattung eines Gutachtens sind
     tungsbereich der Satzung alle zur             • Anzahl der schriftlichen Auskünfte         auf Anforderung der Geschäftsstelle
     Durchführung erforderlichen Maß-                 aus der Kaufpreissammlung                  die komplette Bauakte im Original
     nahmen wie im eigenen Gebiet tref-            • Anzahl der Bodenrichtwertbeschei-          sowie Auskünfte zu Bebauungsplä-
     fen (§ 26 Abs. 2 GKZ). Die Mitglieds-            nigungen                                   nen (zeichnerischer Teil) oder alten
     gemeinden sind sich einig, dass die           • Übersicht über Einnahmen und Aus-          Ortsbauplänen, Baulasten, Altlasten,
     Stadt Heidenheim dieses Recht durch              gaben                                      Auskunft über die ausstehende Ab-
     Erlass einer Erstreckungssatzung         (4)	Die Stadt Heidenheim ist berechtigt,          rechnung von Erschließungskosten,
     wahrnimmt.                                    unterjährig zum 30. Juni eines jeden          Daten zu Ver- und Entsorgungsleitun-
(4)	Die Mitgliedsgemeinden verpflichten           Jahres von den Mitgliedsgemeinden             gen (Wasser, Abwasser etc.), Daten
     sich, ihre jeweiligen Gutachteraus-           eine angemessene Vorauszahlung                zum Denkmalschutz, Daten zu Bo-
     schussgebührensatzungen sowie die             auf den zu leistenden Kostenersatz            denordnungsmaßnahmen (freiwillige
     das Gutachterausschusswesen be-               zu erheben. Die Vorauszahlung ist             Bodenordnungsmaßnahmen, Umle-
     treffenden Regelungen in ihren Ver-           zeitgleich mit der nach Abs. 3 vorzu-         gungen, Flurbereinigungen), Daten zu
     waltungsgebührensatzungen aufzu-              legenden Abrechnung abzurechnen.              städtebaulichen Sanierungs- und Ent-
     heben.                                        Eine Erstattung wird mit der Voraus-          wicklungsmaßnahmen, Daten zu Ver-
                                                   zahlung verrechnet.                           fügungs- und Veränderungssperren
§ 7 Kosten und Kostenerstattung                                                                  und Einwohnermeldedaten innerhalb
(1)	Sämtliche bei der Stadt Heidenheim       § 8 Überlassung erforderlicher Unterla-            von 2 Wochen in elektronischer Form,
     bei sparsamer und wirtschaftlicher       gen und Daten                                      ersatzweise in Papierform, zu liefern.
     Haushaltsführung anfallenden Kos-        (1)	Die Mitgliedsgemeinden stellen der       (5)	Liegen die Daten bereits elektronisch
     ten, die unmittelbar mit der Erfüllung        Geschäftsstelle mit Inkrafttreten die-        vor und ist es möglich, der Geschäfts-
     der übertragenen Aufgabe verbun-              ser Vereinbarung kostenfrei ihren             stelle einen Zugriff einzurichten, so
     den sind (insbesondere Personalkos-           digitalen Geodatenbestand zur Er-             erhebt die Geschäftsstelle die Daten
     ten, Sachkosten, Kosten für Software-         füllung der Aufgabe zur Verfügung.            selbst.
     lizenzen, Fortbildungskosten sowie            Hierzu gehören unter anderem die         (6)	Die Geschäftsstelle ist berechtigt und
     die Entschädigungen der Gutachter),           Daten des amtlichen Liegenschafts-            bevollmächtigt, im Namen der Mit-
     werden mit den Gebühren oder sons-            katasterinformationssystems (ALKIS)           gliedsgemeinden zur Aufgabenerfül-
     tigen Einnahmen verrechnet. Die Kos-          in Form von Original-NAS-Dateien mit          lung erforderliche Daten (bspw. GEO-
     ten bemessen sich nach den tatsäch-           Eigentümerangaben vom Landesamt               Daten, Grundbuchdaten, Daten aus
     lichen Personalkosten zuzüglich der           für Geoinformation und Landentwick-           Bauakten etc.) bei Dritten einzuholen.
     Sach- und Gemeinkosten nach dem               lung (LGL), Bodenrichtwertkarten,        (7)	Die Mitgliedsgemeinden benennen
     jeweils aktuellen Bericht der Kom-            Flächennutzungspläne und Ortho-               jeweils eine Ansprechperson für die
Wochenblatt - Gemeinde Königsbronn
Seite 8                                               Königsbronner Wochenblatt                               Donnerstag, 18. Juni 2020

     Zulieferung der notwendigen Unterla-           abgebenden        Mitgliedsgemeinden      Für die Stadt Giengen an der Brenz
     gen und Daten (z. B. Bauakten, Bau-            werden zum in Absatz 1 Satz 1 be-         Giengen, 30.03.2020
     lasten, Kartenwerke).                          nannten Zeitpunkt aufgelöst. Vor-         Dieter Henle, Oberbürgermeister
(8)	Die Bauakten werden nach Auftrags-             handene Dienstsiegel sind zu diesem
     erledigung sofort zurückgegeben.               Zeitpunkt zu entwerten.                   Für die Stadt Herbrechtingen
                                               (4)	Die bisher bei den Geschäftsstellen       Herbrechtingen, 06.04.2020
§ 9 Vertraulichkeit der Daten                       der Gutachterausschüsse aller Mit-        Daniel Vogt, Bürgermeister
(1)	Die Kaufpreissammlung steht nur                gliedsgemeinden nach dem 31. März
     den Mitgliedern des Gutachteraus-              2020 eingegangenen und noch nicht         Für die Gemeinde Gerstetten
     schusses und den Bediensteten der              fertig gestellten Verkehrswertgut-        Gerstetten, 08.04.2020
     Geschäftsstelle in dem zur Erfüllung           achten gehen auf den gemeinsamen          Roland Polaschek, Bürgermeister
     ihrer Aufgaben erforderlichen Um-              Gutachterausschuss über.
     fang zur Verfügung (§ 11 Absatz 5         (5)	Für die übergegangenen Anträge gel-       Für die Gemeinde Steinheim am Albuch
     GuAVO und § 195 Absatz 2 BauGB).               ten die Gebührensatzungen, welche         Steinheim, 14.04.2020
(2)	Der Geschäftsstelle ist es untersagt,          zum Zeitpunkt der Antragstellung          Holger Weise, Bürgermeister
     personenbezogene Daten unbefugt                Gültigkeit hatten.
     zu anderen als den zur Aufgaben-                                                         Für die Gemeinde Königsbronn
     erfüllung erforderlichen Zwecken zu       § 11 Sonstige Bestimmungen                     Königsbronn, 21.04.2020
     erheben, zu verarbeiten, Dritten be-      Änderungen der vorliegenden Vereinba-          Michael Stütz, Bürgermeister
     kannt zu geben oder zugänglich zu         rung sowie Nebenabreden bedürfen zu
     machen.                                   ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte      Für die Gemeinde Nattheim
(3)	Die Geschäftsstelle behandelt die ihr     eine Bestimmung dieser Vereinbarung un-        Nattheim, 23.04.2020
     im Rahmen der Aufgabenerfüllung           wirksam sein oder werden, so wird hier-        Norbert Bereska, Bürgermeister
     bekannt werdenden Informationen           von die Wirksamkeit der Vereinbarung im
     und Daten vertraulich. Vertrauliche       Übrigen nicht berührt. Die Mitgliedsge-        Für die Gemeinde Sontheim an der Brenz
     Informationen und Daten im Sinne          meinden verpflichten sich, die unwirksa-       Sontheim an der Brenz, 27.04.2020
     dieser Erklärung sind solche, die der     me Bestimmung durch eine rechtlich zu-         Matthias Kraut, Bürgermeister
     Geschäftsstelle übermittelt werden        lässige Bestimmung zu ersetzen, die der
     und sich aus Unterlagen (Kaufverträ-      unwirksamen Bestimmung in Interessen-          Für die Stadt Niederstotzingen
     ge, Grundbuchakten etc.) ergeben.         lage und Zweck am nächsten kommt. Ent-         Niederstotzingen, 29.04.2020
(4)	Bedient sich die Geschäftsstelle drit-    sprechendes gilt für den Fall, dass sich bei   Marcus Bremer, Bürgermeister
     ter Personen als Erfüllungsgehilfen,      der Durchführung der Vereinbarung eine
     werden diese von der Geschäftsstel-       nicht beabsichtigte Regelungslücke ergibt.     Für die Gemeinde Dischingen
     le schriftlich auf das Datengeheimnis                                                    Dischingen, 11.05.2020
     und zur Vertraulichkeit verpflichtet.     § 12 Inkrafttreten, Geltungsdauer und          Alfons Jakl, Bürgermeister
                                               Kündigung
§ 10 Übergangsbestimmungen                     (1)	Die Vereinbarung ist mit der Geneh-       Für die Gemeinde Hermaringen
(1)	Die Bildung des gemeinsamen Gut-               migung der Rechtsaufsichtsbehörde         Hermaringen, 06.05.2020
     achterausschusses und die Einrich-             nach § 28 Absatz 2 Nr. 2 GKZ (Regie-      Jürgen Mailänder, Bürgermeister
     tung der Geschäftsstelle erfolgt zum           rungspräsidium Stuttgart) von den
     1. Juli 2020. Die erforderlichen Vorbe-        Beteiligten öffentlich bekanntzuma-
     reitungsmaßnahmen zur Einrichtung              chen. Sie tritt gemäß § 25 Abs. 6 S. 2
     der Geschäftsstelle beginnen, sobald           GKZ am 1. Juli 2020 in Kraft.
     die Beschlüsse aus den Gemeinden          (2)	Die Vereinbarung endet mit Ablauf         Satzung der Stadt Heidenheim über die
     vorliegen. Die Zusammenführung der             des 30. Juni 2024. Danach verlängert      Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit
     automatisierten Kaufpreissammlun-              sie sich fortwährend um weitere 4         des Gutachterausschusses und seiner
     gen erfolgt im 2. Quartal 2020. Ab             Jahre, wenn sie nicht spätestens 1        Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-
     der Zusammenführung müssen die                 Jahr vor Ablauf der Geltungsdauer ge-     bührensatzung) vom 26. Mai 2020
     Kaufverträge dann von der Geschäfts-           kündigt wird.                             Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung
     stelle erfasst werden. Die Geschäfts-     (3)	Die Kündigung bedarf der Schriftform.     für Baden-Württemberg in Verbindung mit
     stelle informiert die umliegenden                                                        den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalab-
     Notare über die Änderungen in der         § 13 Ausfertigung                              gabengesetzes hat der Gemeinderat der
     Zuständigkeit.                            Diese Vereinbarung ist 12-fach auszufer-       Stadt Heidenheim am 26.05.2020 folgen-
(2)	In der Übergangsphase entstehende         tigen. Jede Mitgliedsgemeinde sowie die        de Satzung beschlossen:
     Kosten werden gemäß dem in § 7            Rechtsaufsichtsbehörde erhalten je eine
     Absatz 2 festgelegten Verteilerschlüs-    Ausfertigung.                                  § 1 Gebührenpflicht
     sel auf die Mitgliedsgemeinden ver-                                                      (1)	Die Stadt Heidenheim erhebt für die
     teilt und erstattet. Die Vorauszahlung                                                        Erstattung von Gutachten durch den
     gemäß § 7 Absatz 4 erfolgt erstmalig      Für die Stadt Heidenheim an der Brenz               Gutachterausschuss gemäß § 193
     zum 30. September 2020.                   Heidenheim, 25.03.2020                              Baugesetzbuch und für Leistungen
(3)	Die bisherigen Gutachterausschüsse        Bernhard Ilg, Oberbürgermeister                     der Geschäftsstelle des Gutachteraus-
     und deren Geschäftsstellen bei den                                                            schusses Gebühren.
Wochenblatt - Gemeinde Königsbronn
Donnerstag, 18. Juni 2020                             Königsbronner Wochenblatt                                                    Seite 9

(2)	Werden Gutachten dem Gericht oder         (4)	Wird der Wert eines Miteigentums-              se geändert haben, ermäßigt sich die
     der Staatsanwaltschaft zu Beweis-              anteils ermittelt, der nicht mit Son-          Gebühr um 40 %.
     zwecken erstattet, bestimmt sich               dereigentum nach dem Wohnungs-            (4)	Sind im Rahmen eines Wertermitt-
     die Entschädigung des Gutachteraus-            eigentumsgesetz verbunden ist, so              lungsauftrags in einem Gebäude
     schusses nach dem Justizvergütungs-            wird die Gebühr aus dem Wert des               mehrere Eigentumswohnungen zu
     und -entschädigungsgesetz (JVEG).              gesamten Grundstücks berechnet.                bewerten, so wird für die Eigentums-
                                               (5)	Für die Ermittlung besonderer Boden-           wohnung mit dem höchsten Ver-
§ 2 Gebührenschuldner, Haftung                      richtwerte (§196 Abs. 1 Satz 7 BauGB)          kehrswert nach § 3 Abs. 1 die volle
(1)	Gebührenschuldner ist, wer die Leis-           und für die Erstattung von Gutachten           Gebühr erhoben. Für jede weitere
     tung veranlasst oder in wessen Inter-          nach § 5 Abs. 2 des Bundeskleingar-            Wertermittlung ermäßigt sich die Ge-
     resse sie vorgenommen wird.                    tengesetzes vom 28.02.1983 werden              bühr um 50 %.
(2)	Mehrere Gebührenschuldner haften               Gebühren analog zum Justizvergü-          (5)	Ist das Gutachten auf Antrag entspre-
     als Gesamtschuldner.                           tungs- und -entschädigungsgesetz               chend § 6 Abs. 3 Satz 3 Gutachteraus-
(3)	Neben dem Gebührenschuldner haf-               (JVEG) erhoben.                                schussverordnung unter besonderer
     tet, wer die Gebührenschuld durch         (6)	Bei Wertermittlungen für Umlegungs-            Würdigung der Vergleichspreise und
     schriftliche Erklärung gegenüber dem           verfahren auf Antrag der Umlegungs-            Darlegung der angewandten Metho-
     Gutachterausschuss        übernommen           stelle bildet der Wert der Verteilungs-        den auszuarbeiten, erhöht sich die
     hat; dies gilt auch für denjenigen, der        masse die Bemessungsgrundlage.                 Gebühr um 50 %.
     für die Gebührenschuld eines ande-        (7)	Für die Ermittlung des Ausgleichs-        (6)	Für Wertauskünfte, die von den Mit-
     ren kraft Gesetzes haftet.                     betrags sanierungsbedingter Boden-             gliedsgemeinden des Gemeinsamen
                                                    werterhöhungen wird die Gebühr aus             Gutachterausschusses Heidenheim
§ 3 Gebührenmaßstab                                 dem ermittelten Endwert (§ 154 Abs.            beantragt werden, wird die Gebühr
(1)	Die Gebühren für Wertermittlungen              2 BauGB) erhoben.                              nach Absatz 1 jeweils um die nicht in
     des Gutachterausschusses werden           (8)	Für zusätzlichen Aufwand (wie z. B.            Anspruch genommenen Aufwendun-
     für jedes Grundstück gesondert nach            zusätzliche Besprechungen oder zu-             gen des Gutachterausschusses redu-
     dem ermittelten Wert der Sachen und            sätzliche Ausarbeitung auf Veranlas-           ziert.
     Rechte, bezogen auf den Zeitpunkt              sung des Antragstellers, zusätzlicher     (7)	In den Gebühren ist eine Ausfertigung
     des Abschlusses der Wertermittlung,            Ortstermin) werden Gebühren analog             des Gutachtens und eine weitere für
     erhoben.                                       zum Justizvergütungs- und -entschä-            den Eigentümer enthalten, soweit
(2)	Sind im Rahmen einer Wertermitt-               digungsgesetz (JVEG) erhoben.                  dieser nicht Antragsteller ist; für jede
     lung mehrere Sachen oder Rech-                                                                weitere Ausfertigung bzw. jeden wei-
     te, die sich auf ein Grundstück, auf      § 4 Gebührenhöhe                                    teren Auszug aus der Wertermittlung,
     mehrere gleichartig nebeneinander         (1)	Bei der Wertermittlung von Sachen              auch aufgrund gesetzlicher Vorschrif-
     liegende Grundstücke, auf Grundstü-            und Rechten beträgt die Gebühr bei             ten, werden Gebühren in Höhe von
     cke, die eine wirtschaftliche Einheit          einem Wert                                     0,50 Euro je Seite berechnet.
     bilden, oder auf ein grundstücksglei-          • bis 25.000,00 Euro      500,00 Euro    (8)	Gebühr für schriftliche Auskunft aus
     ches Recht beziehen, zu bewerten,              • 50.000,00 Euro          700,00 Euro         der Kaufpreissammlung
     so ist die Gebühr aus der Summe der            • 100.000,00 Euro         900,00 Euro    	Grundgebühr mit bis zu
     Werte der einzelnen Gegenstände                • 200.000,00 Euro       1.300,00 Euro         5 Datensätzen               63,00 Euro
     zu berechnen. Gleiches gilt, wenn              • 300.000,00 Euro       1.700,00 Euro           jeder weitere Datensatz 10,00 Euro
     Wertminderungen (wie z. B. Ab-                 • 400.000,00 Euro       1.900,00 Euro    	Erweiterte Auswertungen
     bruchkosten, Altlasten, Bauschäden             • 500.000,00 Euro       2.100,00 Euro         auf Antrag        100 Euro – 300 Euro
     und Baumängel) zu berücksichtigen,             • 1 Mio. Euro           2.700,00 Euro    (9)	Gebühr für Bodenrichtwertauskünfte
     Wertunterschiede auf der Grundlage             • 5 Mio. Euro           6.700,00 Euro         mündliche Auskunft           kostenfrei
     unterschiedlicher Grundstückseigen-            • über 5 Mio. Euro      6.700,00 Euro         schriftliche Auskunft       20,00 Euro
     schaften zu ermitteln oder mehrere             • zuzüglich 500,00 Euro je weiterer      	Erweiterte schriftliche Auskunft über
     gleichartige unbebaute Grundstücke                Mio.                                        Bodenwerte        100 Euro – 300 Euro
     zu bewerten sind.                         	Zwischenwerte sind linear zu inter-          (10)	Gebühr Bodenrichtwertkarte und
(3)	Sind Wertermittlungen für Sachen               polieren und auf volle Euro-Beträge            Grundstücksmarktbericht
     oder Rechte auf unterschiedliche               aufzurunden.                              	Bodenrichtwertkarte analog
     Stichtage durchzuführen, ohne dass        (2)	Bei unbebauten Grundstücken oder               im Format A 4 bis A 0
     sich die Zustandsmerkmale (§ 3 Abs.            Rechten an solchen Grundstücken                           je 5,00 Euro bis 25,00 Euro
     2 WertV) wesentlich geändert haben,            beträgt die Gebühr 60 % der Gebühr                         Mindestgebühr 20,00 Euro
     so ist für den höchsten Verkehrswert           nach Absatz 1.                            	Grundstücksmarktbericht digital
     nach Abs. 1 der volle Wert und für je-    (3)	Bei geringem Aufwand (Kleinbauten,             als PDF-Dokument            40,00 Euro
     den weiteren Stichtag der halbe Wert           z. B. Garagen oder Gartenhäuser;               Grundstücksmarktbericht
     zu Grunde zu legen. Sind die tatsäch-          Berechnung des Herstellungswertes              analog gebunden             50,00 Euro
     lichen und rechtlichen Verhältnisse            baulicher Anlagen nach vorhandenen        	Auszug aus Grundstücksmarktbericht
     antragsgemäß unverändert, ist für je-          Unterlagen) oder wenn dieselben Sa-            je Seite                    15,00 Euro
     den weiteren Stichtag ein Viertel des          chen oder Rechte innerhalb von drei       (11)	Für sonstige Leistungen der Ge-
     Wertes zu Grunde zu legen.                     Jahren erneut zu bewerten sind, ohne           schäftsstelle werden Gebühren ana-
                                                    dass sich die tatsächlichen Verhältnis-        log zum Justizvergütungs- und -ent-
Wochenblatt - Gemeinde Königsbronn
Seite 10                                               Königsbronner Wochenblatt                              Donnerstag, 18. Juni 2020

     schädigungsgesetz (JVEG) erhoben.          Erstreckungssatzung
     Im Übrigen treten die Gebührentat-                                                        Standesamt und Ordnungsamt
     bestände der Verwaltungsgebüh-             der Stadt Heidenheim                           geschlossen
     rensatzung in der Fassung vom 17.
     Dezember 2015, die für den Gutach-         auf das Gebiet                                 Wegen einer Fortbildung sind am
     terausschuss bisher relevant waren,                                                       24. Juni 2020 das Standesamt und das
     außer Kraft.                               der Stadt Giengen an der Brenz, der            Ordnungsamt geschlossen.
(12)	Soweit die Leistungen nach dieser         Stadt Herbrechtingen, der Gemeinde
     Satzung umsatzsteuerpflichtig sind,        Gerstetten, der Gemeinde Steinheim             Wir bitten um Beachtung.
     wird zu der Gebühr die Umsatzsteuer        am Albuch, der Gemeinde Königsbronn,
     in der jeweiligen gesetzlichen Höhe        der Gemeinde Nattheim, der Gemeinde
     hinzugerechnet.                            Sontheim an der Brenz, der Stadt Nie-
                                                derstotzingen, der Gemeinde Dischin-
§ 5 Rücknahme eines Antrages                    gen und der Gemeinde Hermaringen              Sprechstunde der Integrations-
Wird ein Antrag auf Erstattung eines Gut-       (Erstreckungssatzung „Gutachteraus-           manager
achtens zurückgenommen, bevor der Gut-          schussgebührensatzung“)
achterausschuss einen Beschluss über den                                                      Herr Günther und Frau Selcuk bieten jeden
Wert des Gegenstandes gefasst hat, so           Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für          Montag von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr, eine
wird eine Gebühr nach dem Bearbeitungs-         Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli         Sprechstunde für Geflüchtete und Ehren-
stand, von bis zu 90 % der vollen Gebühr        2000 in der je­weils gültigen Fassung, in     amtliche des Flüchtlingskreises im Rathaus
erhoben. Abgerechnet wird der Aufwand           Verbindung mit § 26 des Gesetzes über         Königsbronn, Erdgeschoss, Besprechungs-
der Geschäftsstelle analog zum Justiz-          kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom            zimmer, an.
vergütungs- und –entschädigungsgesetz           16. September 1974 in der jeweils gülti-
(JVEG).                                         gen Fassung sowie in Verbindung mit §         Außerhalb der Sprechzeiten sind die Inte-
                                                2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)           grationsmanager von Montag bis Freitag
§ 6 Besondere Sachverständige, erhöh-           vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen     unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar:
te Auslagen                                     Fassung hat der Ge­meinderat der Stadt
(1)	Werden mit Zustimmung des Antrag-          Heidenheim am 26.05.2020 folgende Sat-        integration@heidenheim.de
     stellers besondere Sachverständige         zung beschlossen:
     bei der Wertermittlung zugezogen, so
     hat der Gebührenschuldner die hier-        § 1 Erstreckung
     durch entstehenden Auslagen neben          Die Satzung der Stadt Heidenheim über         Altpapiersammlung
     den Gebühren nach dieser Satzung zu        die Erhebung von Gebühren für die Tätig-
     entrichten.                                keit des Gutachterausschusses und sei-        Die nächste Altpapiersammlung findet am
(2)	Soweit die sonstigen Auslagen das          ner Geschäftsstelle (Gut­achter­aus­schuss­   Samstag, 27. Juni 2020, in Königsbronn,
     übliche Maß übersteigen, sind sie ne-      gebühren­satzung) erstreckt sich auf das      Itzelberg, Ochsenberg und Zang statt.
     ben der Gebühr nach § 4 zu ersetzen.       Gemeindegebiet der Stadt Giengen an
(3)	Für die Erstattung von Auslagen sind       der Brenz, der Stadt Herbrechtingen, der      Gesammelt wird in Königsbronn und It-
     die für die Gebühren geltenden Vor-        Gemeinde Gerstetten, der Gemeinde             zelberg von der Ringerabteilung, in Zang
     schriften entsprechend anzuwenden.         Steinheim am Albuch, der Gemeinde Kö-         von SV Zang und in Ochsenberg wird die
                                                nigsbronn, der Gemeinde Nattheim, der         Sammlung vom Deutschen Roten Kreuz
§ 7 Entstehung und Fälligkeit                   Gemeinde Sontheim an der Brenz, der           und der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung
Die Gebühr entsteht mit der Beendigung          Stadt Niederstotzingen, der Gemeinde Di-      Ochsenberg durchgeführt.
der Wertermittlung, in den Fällen des § 5       schingen und der Gemeinde Hermaringen.
mit der Bekanntgabe der Gebührenfest-                                                         Denken Sie bitte daran, dass die Pakete
setzung. Die Gebühr wird einen Monat            § 2 Inkrafttreten und Gültigkeit              nicht zu schwer werden. Zeitungen, Illus-
nach Bekanntgabe des Gebührenbeschei-           Diese Satzung tritt am 01.07.2020 in Kraft.   trierte, Kataloge, Kartons müssen bis spä-
des fällig.                                     Sie ist an die Dauer der Öffentlich-recht-    testens 8.00 Uhr am Straßenrand handlich
                                                lichen Verein­barung zur Übertragung der      gebündelt bereitgelegt werden.
§ 8 Übergangsbestimmungen                       Aufgaben der Wertermittlung nach § 1
Für Leistungen, die vor Inkrafttreten dieser    Absatz 1 Satz 1 der Gut­achter­aus­schuss­    Im Juli findet keine Sammlung der Verei-
Satzung beantragt wurden, gilt die bis­         verordnung und Bildung eines „Gemeinsa-       ne statt, da seit diesem Jahr nur noch 11
herige Gebührensatzung.                         men Gutachterausschusses Heidenheim“          Sammlungen pro Jahr stattfinden.
                                                ge­bunden.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft;   Heindenheim, 15. Juni 2020
gleichzeitig tritt die Gutachterausschussge-    Bernhard llg
bührensatzung vom 25. März 1999 außer           Oberbürgermeister                                         Wertstoffrecycling –
Kraft.                                                                                                    mach mit!

                                                                                                     RECYCLING
Donnerstag, 18. Juni 2020                       Königsbronner Wochenblatt                                         Seite 11

   K Ö N I G S B R O N N E R H E I M AT G E S C H I C H T E                                                    Nr. 82 b

  Revolutionsjahr 1848:                                        beten habe, und das Gesprochene als unbegründet, hier­
  Ereignisse in Königsbronn, Itzelberg,                        mit öffentlich zurücknehme. (28. Juli 1849 Georg Bak)
  Ochsenberg und Zang von 1847 bis 1850
  von Reiner Hahn                                              In Württemberg verläuft die Revolution relativ friedlich in
                                                               Gegensatz zur Situation im Großherzogtum Baden. Ge-
                                                               walttätige Auseinandersetzungen zwischen badischem
  Auch beschweren sich Bürger aus Itzelberg, dass in Itzel­    Militär und Revolutionären eskalieren. Preußisches Mi-
  berg das ganze Jahre kein Regierungsblatt publiziert wor­    litär greift ein und schlägt den „Aufstand“ blutig nieder.
  den sei:                                                     Gefangene Revolutionäre werden in der Festung Rastatt
                                                               erschossen oder unter fürchterlichen Bedingungen ge-
  Am verflossenen Sonntag ließ unser Herr Anwalt durch         fangen gehalten. So bedankt sich ein Bürger aus Zang:
  seinen sehr tüchtigen Amtsdiener mit der Schelle be­         Herzlichen Dank sage ich meinen demokratischen Freun­
  kannt machen, dass wenn Gänse Schadenlaufen ohne             den für den liebevollen Empfang bei meiner Rückkehr aus
  Ausnahme jeder berechtigt sei, sie totzuschlagen oder        den Kasematten zu Rastatt. Große Schmach und viele
  totzuschießen, dabei habe derselbe die Gänse als Eigen­      Leiden vermochten dennoch nicht mich von der Demo­
  tum anzusprechen, und der rechtmäßige Besitzer müsse         kratie zu trennen; nein, nur umso besser lernte ich an mei­
  an denselben doch fünfzehn Kreuzer pro Stück als Strafe      nen Vorsätzen festhalten, und stets werde ich der Demo­
  zahlen.                                                      kratie mit Leib und Seele zugetan sein. (G. U. Junginger)

  Indem bei uns das ganze Jahr kein Regierungsblatt pub­       Damit es in Württemberg nicht zu solchen Ausschreitun-
  liziert wird, …, so sind wir auf diese Art sehr unwissend,   gen kommt, nimmt man, dass im Lande Ruhe und Ord-
  und Fragen deswegen, ob wir für wirklich schon russi­        nung herrsche, die örtliche Obrigkeit und Bürger in Haf-
  sche, oder noch württembergische Gesetze haben. Wenn         tung: …, dass in allen Orten, in welchem militärische Hilfe
  bei unserer Anzahl von Gänse ein Mann fleißig ist, so kann   zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlich wird, die
  derselbe alle Gasthäuser in Heidenheim mit Gänsevierteln     Absendung und Verpflegung der Truppen sowie die den
  beschlagen. (Mehrere Bürger)                                 Offizieren hierbei zu leistenden Commandozulagen le­
                                                               diglich auf Kosten der betreffenden Gemeinden erfolgen
                                                               werde, der besser gesinnte Theil der Bürgerschaft somit
  Infolge der Revolution von 1848/49 wird schließlich die      umso dringend aufgefordert werde, durch kräftiges Ent­
  Amtszeit auf sechs Jahre beschränkt und das Wahlrecht        gegentreten gegen jede Störung der Ruhe und Ordnung
  auf alle erwachsenen männlichen „Gemeindegenossen“           die Abordnung des Militär=Kommandos zu verhindern.
  ausgeweitet.
                                                               Neben Forderungen rechtlicher, wirtschaftlicher oder poli-
  So erfahren wir aus den Wahlakten des Rathauses Och-         tischer Art geht es auch um die Einheit von Schule und
  senberg: Am 19. August 1849 findet die erste in den Ak­      Kirche, d.h. die Aufsicht der Kirche über die Schulen, wie
  ten belegte Wahl von 9 Gemeinderäten unter der Leitung       dem folgenden Leserbrief aus Itzelberg zu entnehmen
  des Ortsvorstehers Prinzing, des Gemeinderaths Härle         ist:
  und des Obmanns für den Bürgerausschuss, Friedr. Steck,
  statt. Zur Stimmenauszählung wird außerdem Rathschrei­       Im Gegensatz zu der von der Pietistensekte ausgehen-
  ber Schade zugezogen.                                        den Forderung nach der Einheit von Schule und Kirche,
                                                               richteten sie eine öffentliche Adresse an die Nationalver-
  Das Verzeichnis „der hiesigen Stimmberechtigten Bürger       sammlung, in der sie ihre Vorstellung formulierten. Sie
  zur Gemeineraths-Wahl am 19. August 1849 umfasst 53          wünschen keine absolute Trennung der Kirche und Schu­
  Wahlmänner.“ Gewählt wurden: Ferdinand Bulling, Chris-       le. Der Geistliche soll wie bisher den Religionsunterricht
  tof Härle, Matth. Stegmaier, Conrad Scheerer, Ferdinand      in der Schule erteilen, und der Lehrer sein Hauptwerk in
  Holz.                                                        der christlichen Erziehung seiner Schüler finden, dagegen
                                                               sollen die Geistlichen nicht mehr von Amts wegen, Auf­
  Im gesamten Königreich finden Wahlversammlungen              seher und Vormünder der Schule sein. Und verwahren
  statt. So werden in Itzelberg von G. Böhm aus Auftrag        sich gegen heillose Verleumdung, als ob die Partei des
  zunächst die Wähler von hier und der nächsten Umge­          Fortschritts damit umgienge, Bibel, Gesangbuch, Kinder­
  bung zu einer Besprechung über die bevorstehende Wahl        lehre aus der Schule zu verbannen, dagegen wünschen
  in das Gasthaus zur Rose hier auf den nächsten Sonntag       wir allerdings
  den 29. des Monats ein. (25. Juli 1849)
                                                               ·
                                                                dass das Memorieren und Behandeln des religiösen
  Dabei werden auch Grenzen überschritten wie folgende          Stoffs, das seither fast 2/3 der Schulzeit wegnahm, auf
  öffentliche Entschuldigung im Brenztalboten zeigt: Der        ein billiges Maß zurückgeführt werde, damit unsere Leh­
  Unterzeichnete erklärt hiemit, dass er wegen der gegen        rer Zeit gewinnen, eine reifere Jugend in Geografie, Ge­
  die Bürgerausschusswahlkommissare von hier, ausge­            schichte, Gesetzes- und Verfassungskunde des engeren
  sprochene Ehrenkränkung, dieselben um Verzeihung ge­          und weiteren Vaterlandes zu unterrichten.
Seite 12                                          Königsbronner Wochenblatt                         Donnerstag, 18. Juni 2020

  Nr. 82 b                                        K Ö N I G S B R O N N E R H E I M AT G E S C H I C H T E
· die ohnehin schon so sehr belasteten Gemeinden, kön­        Wandel:
   nen, so nötig ist auch wäre, für bessere Besoldung ihrer
   Lehrer nichts mehr thun, daher wünschen wir,                Dem Protokoll der Amtsversammlung ist zu entnehmen,
                                                               dass in Folge einer schon früher vor der Gemeinde Itzel-
· dass der Staat die Schule zu Staatsanstalten erhebe, und    berg angebrachte Beschwerde über zu hohe Steuerein­
   die Lehrer, nicht nur, wie bisher, anstelle, sondern auch   schätzung, welche zwar Anno 1841 auf erfolgte Belehrung
   anständig bezahle.                                          wieder zurück genommen, jetzt aber erneut worden, wur­
                                                               de zu Beruhigung dieser Gemeinde eine Untersuchungs­
                                                               kommission, bestehend aus … bestellt.

                                                               Auf das Referat der in vorige Amtsversammlung zu Un­
                                                               tersuchung der von Itzelberg vorgebrachten Steuerbe­
                                                               schwerde ernannten Kommission wurde auf den Grund
                                                               der durch dieselbe statt der fehlerhaft erfundenen Er­
                                                               tragsklasseneinteilung gemachten neuen Berechnung der
                                                               Gemeinde Itzelberg an dem Grundsteuerkataster 201
                                                               Gulden 58 Kreuzer abzuschreiben beschlossen.

                                                               Das Wahlergebnis zur Wahl eines Abgeordneten zur ver-
                                                               fassungrevidierenden Versammlung … hat folgendes Re­
                                                               sultat geliefert:

                                                               Königsbronn: Zahl der Wahlmänner 420

                                                               · abgestimmt haben 277

Aus dem Gemeindratsprotokoll 1848 : We­                        · Stimmen erhielten Friedrich Winter von Heidenheim 228,
gen der Trennung der Gemeinden Itzelberg                          darunter 5 zweifelhafte
und Ochsenberg von der Gemeinde Kö­
nigsbronn wird auch die Zahl der Gemein­
deraths Mitglieder ... verändert.
                                                               · Doktor Mebold in Heidenheim 45, darunter 2 zweifelhafte

                                                               Schultheis Scheerer in Königsbronn 1

Und noch ein Leserbrief aus Königsbronn:                       Gott und König 1

Frage? Wie kommt es, daß man einem Presser (Gerichts­          leere Zettel fanden sich 2
vollzieher) von Heidenheim einen Gulden 3 Groschen
Taggeld aussetzt, während einem von Königsbronn nach
Heidenheim gesandten Extrabote nur 30 Kreuzer bezahlt          Aber schon Ende 1851 ist es mit vielen Freiheiten wieder
werden? 2) Was gehört einem Presser, welcher von Hei­          vorbei. Wenn auch manche bestehen bleiben, von heuti-
denheim aus hierher gesandt wird nach Verhältnis dann          gen Freiheiten ist man weit entfernt.
Lohn, wenn ein hiesiger Polizeidiener, bei einem kaum
fünfzig Schritte von des Herrn Schultheißen Wohnung
entfernt wohnenden Bürger 12 Kreuzer Press Geld ver­
langt? Wird gefragt, ob der Polizeidiener in Königsbronn
auch als Presser angestellt sei? (E. Widmann)
Donnerstag, 18. Juni 2020                            Königsbronner Wochenblatt                                                  Seite 13

                                              12.00 Uhr, im 3. Stock der Stadtbiblio-        der Wunsch, auch mit Pflegebedarf zu
                                              thek Giengen, Kirchplatz 2 (Grabenschule),     Hause bleiben zu können. Eine Entlastung
                                              89537 Giengen, richtig. Bitte bringen Sie      der Angehörigen ist dabei ebenso wichtig.
                                              Ihre Bewerbungsunterlagen und ggf. Stel-       Die Beratungen finden zurzeit in erster
                                              lenausschreibung mit. Bei der Beratung         Linie telefonisch statt. Allerdings können
                                              erhalten Sie Tipps für ein ansprechendes       bei besonderem Hilfebedarf auch wieder
Jugendhaus wieder geöffnet                    Erscheinungsbild und ein Gefühl dafür,         persönliche Beratungen im Landratsamt
                                              welche Bereiche Sie gut und welche Sie         sowie in besonderen Situationen auch
Das Jugendhaus Königsbronn öffnet end-        noch besser ausarbeiten könnten. Um vor-       Hausbesuche angeboten werden. Dafür ist
lich wieder seine Türen. Die aktuellen Öff-   herige kurze Anmeldung in der Bibliothek       jedoch eine vorherige telefonische Termin-
nungszeiten sind:                             wird gebeten.                                  vereinbarung notwendig. Selbstverständ-
                                              Die Abstands- und Hygienevorgaben wer-         lich werden bei persönlichen Terminen die
Montag		          14.00 – 16.30 Uhr           den während der persönlichen Beratung          Hygiene- und Abstandsregelungen beach-
Dienstag		        10.00 – 16.00 Uhr           eingehalten. Bitte kommen Sie mit Mund-        tet. Seit dem 1. Mai ist Veronika Bruckner
Donnerstag        10.00 – 16.00 Uhr           Nasen-Schutz.                                  wieder Mitarbeiterin im Pflegestützpunkt.
                                              Für weitere Informationen steht die            Bruckner leitete zuletzt das Wohnstift Han-
Wichtig: Bitte meldet euch für euren Be-      Kontaktstelle Frau und Beruf (Telefon          segisreute. Zuvor war sie bereits sieben
such an den am Jugendhaus ausgehäng-          07321/321-2558 oder E-Mail frau-und-be-        Jahre lang im Pflegestützpunkt tätig und
ten Listen an.                                ruf@landkreis-heidenheim.de) gerne zur         unterstützt nun wieder das bestehende
                                              Verfügung.                                     Team von Christel Krell und Eleonore Fli-
Wir freuen uns auf Euch!                                                                     ckinger.

                                              Pflegestützpunkt des Landkrei-                 Die Beraterinnen sind telefonisch unter
                                              ses Heidenheim: Auch in Corona-                07321/321-2424 und per E-Mail unter
                                                                                             pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.
                                              Zeiten erreichbar                              de zu erreichen. Neben den regulären Öff-
                                              Auch in der gegenwärtigen Sondersitu-          nungszeiten des Landratsamtes können
                                              ation ist der Pflegestützpunkt des Land-       auch Termine außerhalb der Sprechzeiten
                                              kreises Heidenheim als Beratungsstelle         vereinbart werden. Weitere Infos auf der
                                              zu allen Fragen rund um die Pflege wei-        Webseite unter www.landkreis-heiden-
Das Forstrevier Zang informiert:              terhin für Sie da. Pflege in Anspruch zu       heim.de.
                                              nehmen oder Angehörige zu pflegen, ist
Aufgrund einer Verkehrssicherungsmaß-         oftmals eine Herausforderung. Seit März
nahme wird im Revier Zang der Grenzweg        stellen sich zusätzlich ganz neue Fragen.
von Dienstag, 23.06.2020, bis einschließ-     Pflegende können ihre Angehörigen weni-
lich Donnerstag, 25.06.2020, zu Ihrer         ger besuchen, für sie einkaufen oder beim
Sicher­heit gesperrt.                         Haare waschen helfen. Tagespflegen sind         Volkshochschule
Um Beachtung wird gebeten.                    geschlossen und verschiedene Unterstüt-
                                              zungs- und Gruppenangebote finden nicht
                                              statt. „Auch Nachfragen nach nachbar-          Liebe Freunde der VHS,
                                              schaftlichen Hilfen, Haushaltsdiensten, Un-
                                              terstützungsangeboten bei Krankenhaus-         leider können die letzte Woche bereits be-
                                              entlassungen oder zur Pflegeeinstufung         worbene Kurse von Frau Nebel nicht statt-
                                              durch den MDK erreichen uns vermehrt“,         finden. Wir hoffen sehr, dass wir nach den
                                              so Christel Krell vom Pflegestützpunkt im      Sommerferien wieder mit dem Programm
                                              Landratsamt. Wer plötzlich mit Pflegebe-       von Frau Nebel beginnen können.
Beratungsangebot – Beruf, Be-                 dürftigkeit in der Familie konfrontiert ist,
werbung, Umorientierung                       braucht Antworten auf viele Fragen. „Bei       Durch die sehr schwierige Situation in
                                              beginnender Pflegebedürftigkeit sind vie-      den vergangenen Wochen, werden die
Die Kontaktstelle Frau und Beruf Heiden-      le zunächst überfordert, da ist es wichtig,    bereits geplanten Veranstaltungen (Wald-
heim bietet in Kooperation mit der Stadt­     Unterstützung zu bekommen“, erklärt Ele-       rundfahrt, Besuch der Opernfestspiele und
bibliothek Giengen eine kostenlose Orien-     onore Flickinger. Die Mitarbeiterinnen des     Steak-Tasting) leider nicht stattfinden kön-
tierungsberatung sowie einen kostenlosen      Pflegestützpunktes bieten eine kostenlose      nen. Wir werden diese selbstverständlich,
Bewerbungsmappencheck an. Sie möch-           und neutrale Beratung zu allen Themen          sobald es wieder möglich ist, nachholen
ten sich beruflich umorientieren, wissen      der Pflege an. Sie vermitteln und unter-       und freuen uns dann auf Ihre Anmeldung!
aber nicht wohin und wie? Sie wollen sich     stützen bei Bedarf bei der Organisation
für eine Stelle bewerben, sind sich aber      von allen notwendigen Hilfs- und Unter-        Bleiben Sie gesund!
nicht sicher, ob Ihre Bewerbungsunter-        stützungsangeboten, zugeschnitten auf
lagen inhaltlich und optisch überzeugen?      die individuellen Bedürfnisse des Ratsu-       Ihr Team der VHS Königsbronn
Dann sind Sie beim Beratungsangebot           chenden und bieten Informationen rund
– Beruf, Bewerbung, Umorientierung am         um gesetzliche und kommunale Leistun-
Donnerstag, 2. Juli 2020, von 10.00 bis       gen. Im Mittelpunkt steht dabei meistens
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