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Workshop Alternative Bedienungsformen Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen – Lösungsansätze für integrierte Mobilitätsangebote im ländlichen Raum Christoph Schaaffkamp Frankfurt/Main 11.06.2013
Mobilitätsangebote der Zukunft
Was wird gebraucht?
„Ich möchte von A nach B…“
Herausforderungen
u.a. in der Fläche:
• kein/kaum ÖV
• kein Budget für ÖV
• Demographie
• Peak Oil
H
Linie
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© KCW – Frankfurt/Main 11.06.2013Mobilitätsangebote der Zukunft
Was wird gebraucht?
„Ich möchte von A nach B…“
Ansatz:
H • Mobilität findet statt
• Integration mit den
Linie Angeboten des ÖV
oder oder
Mitnahme? Taxi/Mietwagen?
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© KCW – Frankfurt/Main 11.06.2013„Integrierte Mobilitätsangebote“ der Zukunft
Wie kann das funktionieren?
An Mobilitätszentrale: Anspruchsvoll:
„Ich möchte von A nach B…“ Wie kann das
rechtlich und
Mobilitätszentrale: organisatorisch
„Sie erhalten ein Fahrtangebot mit ...“ umgesetzt werden?
ein System, ein Tarif, eine „Mobilitätszentrale“!
H oder oder
Linie Mitnahme „Ersatzbeförderung“
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© KCW – Frankfurt/Main 11.06.2013Das PBefG – eine Herausforderung bei neuen
integrierten Mobilitätsangeboten Linienverkehr
bzw. Sonderformen
des Linienverkehrs
gewerbsmäßige
Beförderung!
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© KCW – Frankfurt/Main 11.06.2013Rechtliche Herausforderungen bei neuen
Mobilitätssystemen
Rechtsstellung gegenüber regionalen Anforderungen
und lokalen ÖPNV-Aufgabenträgern, an die Beauftragung
Fahrgästen und Beförderern? (Vergaberecht …)?
„Mobilitätszentrale“ à integrierter Mobilitäts-“Anbieter“
H
Linienverkehr/
Mitnahme- Ersatzbe-
ÖPNV-Fahrplan
angebot förderung
(inkl. Rufbus)
… nur die „üblichen“ Genehmigungsrecht? Genehmigungsrecht?
Probleme bei flexiblen Steuerliche Folgen? Steuersätze?
Bedienformen … Haftung? Anzuwendender Tarif?
Anzuwendender Tarif? u Einnahmenaufteilung
u Einnahmenaufteilung u Liquiditätszuordnungen
u Liquiditätszuordnungen
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© KCW – Frankfurt/Main 11.06.2013Lösungen für neue integrierte Mobilitätsangebote
Einbindung Mitnahmeangebote
rechtliche
Lösungsansätze
Herausforderung
Gewerbliche Anbieter Anforderungen PBefG einhalten (Pkw, max. 8 Plätze)
von Fahrten à Abstimmung mit Genehmigungsbehörde!
Steuerrecht vs. Begrenzung der Höhe, Bonus für Mitnahme darf Kosten
finanzieller Anreiz für der Fahrt nicht übersteigen; “technische” Unterstützung
Mitnahme à Abstimmung mit Finanzbehörden!
einheitlicher “Tarif” für Vertriebslösungen, wo nicht Teil des Verbundtarifs
die Fahrgäste, gültig ggf. Kombiticket oder einseitige Anerkennung
im Verbund à Abstimmung mit RMV!
Ausnahmeregelung Fahrer (BOKraft) – kein P-Schein
Qualifikation,
Vertriebsgesellschaft als Beförderer oder Vermittler?
Haftung Mitnehmende
Vermeidung Gewerbeanmeldung
(Fahrer)
à Abstimmung mit zuständigen Behörden!
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© KCW – Frankfurt/Main 11.06.2013Lösungen für neue integrierte Mobilitätsangebote
Beauftragung Taxi- und Mietwagenunternehmer
rechtliche
Lösungsansätze
Herausforderung
(Linien)Genehmigungen Sonderformen des Linienverkehrs
für Ersatzbeförderung zeitliche/räumliche Unterschiede zu Linien
(Taxi/Mietwagen) à Abstimmung mit Genehmigungsbehörde!
Vertriebsgesellschaft (auch) als Genehmigungsinhaber?
Genehmigungsinhaber Linienverkehr i.S.d. PBefG?
à Abstimmung mit Genehmigungsbehörde!
einheitlicher “Tarif” für Vertriebslösung! Vereinfachung für Fahrgäste.
die Fahrgäste, gültig RMV: Kombiticket, Zuschlag, einseitige Anerkennung?
im Verbund à Abstimmung mit RMV!
Abschluss von Rahmenverträgen
Beauftragung nach
à Konditionen machbar für vorhandenes
Vergaberecht
Taxengewerbe!
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© KCW – Frankfurt/Main 11.06.2013Lösungen für ein neue integrierte Mobilitätsangebote
Mögliche Organisation: „Vertriebsgesellschaft“
Neue integrierte Mobilitätsangebote
" Rechtliche und organisatorische Komplexität kann auf Ebene einer
Vertriebsgesellschaft gebündelt und dort gelöst werden.
" Diese ist Ansprechpartnerin für die Fahrgäste. Als Vertriebszentrale sichert
sie für diese die „integrierte Mobilität“. (one face to the customer)
" Sie handelt gegenüber den Fahrgästen einheitlich (d.h. die Rechtsnatur der
Bestellung und der Tarife sind kaum spürbar).
" Sie selbst kann dafür – rechtlich betrachtet – in unterschiedlichen Rollen auf-
treten: (für Linienverkehr ggf. lediglich) Vertriebsstelle / Beförderer mit
Nachauftragnehmern (z.B. bei privater Mitnahme) / Vermittlerin (alternativ
für Mitfahrten) / Mietwagen-Unternehmer/Genehmigungsinhaber
(Ersatzbeförderung) / Organisatorin (Landkreis/ LNO).
Sie hält ggf. erforderliche Genehmigungen.
" Achtung: auch hier rechtliche Herausforderungen (z.B. Haftung, KVP, VergR).
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© KCW – Frankfurt/Main 11.06.2013Lösungen für ein neue integrierte Mobilitätsangebote
Organisatorische Umsetzung Vertriebsgesellschaft
AT (Kommune)
RMV
(Verkehrsverbund)
LNO
kommunal
„Vertriebsgesellschaft“
H
Linienverkehr/
Mitnahme- Ersatzbe-
ÖPNV-Fahrplan
angebot förderung
(inkl. Rufbus)
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© KCW – Frankfurt/Main 11.06.2013Anmerkungen
Der Weg ist damit noch nicht am Ende!
Weitere Chancen:
" Einbeziehung weiterer (quasi-) öffentlicher Verkehrsangebote
und Erschließung von Synergien (Auszubildende, Behinderte,
Krankenbeförderung)
à Zusammenführung der Finanzierungstöpfe!
à abgestimmte Planung!
" Nutzung der technischen Möglichkeiten, v.a. bei Vertrieb und
Kommunikation
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© KCW – Frankfurt/Main 11.06.2013Fazit
Die Umsetzung neuer integrierter
Mobilitätsangebote ist möglich!
" Unvermeidbar: umfassende Auseinandersetzung mit den
rechtlichen Rahmenbedingungen.
" Neuland erfordert Pragmatismus – und Abstimmungen!
" Einfache Nutzeroberfläche!
Komplexität von den Fahrgästen fernhalten.
" Langer Atem ist erforderlich!
" Rechtliche/organisatorische Lösungen
" Überzeugungsarbeit bei den Akteuren (Linien- und
Taxigewerbe)
" Bündeln und disponieren (Person mit Schlüsselrolle)
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© KCW – Frankfurt/Main 11.06.2013Vielen Dank! Haben Sie Fragen? 14 © KCW – Frankfurt/Main 11.06.2013
Kontakt
Christoph Schaaffkamp Karen Wanner
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