WORTPROTOKOLL RESOCONTO INTEGRALE

 
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XV. Legislaturperiode                         XV legislatura

         WORTPROTOKOLL                            RESOCONTO INTEGRALE
       DER LANDTAGSSITZUNG                      DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
                                                       PROVINCIALE
                        NR. 14                                     N. 14

                 vom 03.04.2014                                del 03/04/2014

Präsident                         Dr. Thomas Widmann                                Presidente
Vizepräsident                       Dr. Roberto Bizzo                           Vicepresidente
WORTPROTOKOLL                                                          RESOCONTO INTEGRALE
           DER LANDTAGSSITZUNG                                                    DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
                                                                                         PROVINCIALE
                               NR. 14                                                                            N. 14

                         vom 03.04.2014                                                                   del 03/04/2014

                      Inhaltsverzeichnis                                                                         Indice

Landesgesetzentwurf Nr. 5/14: "Bestimmungen über                               Disegno di legge provinciale n. 5/14: "Disposizioni
das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr                                per la formazione del bilancio di previsione per l’anno
2014 und für den Dreijahreszeitraum 2014-2016                                  finanziario 2014 e per il triennio 2014-2016 (Legge
(Finanzgesetz 2014)" – (Fortsetzung) . . . . . . .Seite 1                      finanziaria 2014)" – (continuazione) . . . . . . . . .pag. 1

Landesgesetzentwurf            Nr.         6/14:         "Haushalts-           Disegno di legge provinciale n. 6/14: "Bilancio di
voranschlag der Autonomen Provinz Bozen für das                                previsione della Provincia autonoma di Bolzano per
Finanzjahr 2014 und Dreijahreshaushalt 2014-2016"                              l’anno finanziario 2014 e per il triennio 2014-2016" –
– (Fortsetzung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 1        (continuazione) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 1

Tagesordnung Nr. 3 vom 27.3.2014, eingebracht                                  Ordine del giorno n. 3 del 27.3.2014, presentato dal
vom Abgeordneten Blaas, betreffend das Anrecht auf                             consigliere Blaas, riguardante le scarpe ortopediche
kostenlose orthopädische Schuhe. . . . . . . . . .Seite 1                      gratuite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 1

Tagesordnung Nr. 4 vom 27.3.2014, eingebracht                                  Ordine del giorno n. 4 del 27.3.2014, presentato dal
vom     Abgeordneten            Blaas,          betreffend          die        consigliere Blaas, riguardante il servizio skibus –
Skibusverbindungen – jährliche Wettbewerbsaus-                                 gare annuali . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 3
schreibungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 3

Tagesordnung Nr. 7 vom 31.3.2014, eingebracht von                              Ordine del giorno n. 7 del 31.3.2014, presentato
der Abgeordneten Artioli, betreffend die Standard-                             dalla consigliera Artioli, riguardante i costi standard .
kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 5

Tagesordnung Nr. 12 vom 31.3.2014, eingebracht                                 Ordine del giorno n. 12 del 31.3.2014, presentato dal
vom Abgeordneten Leitner, betreffend Amts-                                     consigliere Leitner, riguardante l’indennità di carica –
entschädigung – Politikerprivilegien . . . . . . . . Seite 7                   privilegi dei politici . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 7

Tagesordnung Nr. 13 vom 1.4.2014, eingebracht von                              Ordine del giorno n. 13 dell’1.4.2014, presentato dai
den Abgeordneten Heiss, Dello Sbarba und Foppa,                                consiglieri Heiss, Dello Sbarba e Foppa, riguardante
betreffend "Neues Wohngeld": Sozial treffsicher                                "Nuovo sussidio casa": mirato ma a tutto svantaggio
gegen unteren Mittelstand? Bewertung/Reform sind                               del ceto medio-basso? Valutazione e riforma
dringend notwendig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 10             assolutamente necessarie . . . . . . . . . . . . . . . pag. 10

Tagesordnung Nr. 16 vom 1.4.2014, eingebracht                                  Ordine del giorno n. 16 dell’1.4.2014, presentato dal
vom    Abgeordneten        Pöder,          betreffend         das              consigliere Pöder, riguardante il progetto funiviario
Seilbahnprojekt Brixen . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19              da Bressanone alla Plose . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 19
Tagesordnung Nr. 17 vom 1.4.2014, eingebracht von                                 Ordine del giorno n. 17 dell’1.4.2014, presentato dai
den Abgeordneten Klotz, Knoll und Zimmerhofer,                                    consiglieri Klotz, Knoll e Zimmerhofer, riguardante il
betreffend die Schienenverbindung ins Überetsch . . .                             collegamento su rotaia verso l’Oltradige . . . . pag. 23
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 23

Tagesordnung Nr. 18 vom 2.4.2014, eingebracht                                     Ordine del giorno n. 18 del 2.4.2014, presentato dal
vom Abgeordneten Urzì, betreffend die Bezüge des                                  consigliere Urzì, riguardante l’indennità del
Landeshauptmannes . . . . . . . . . . . . . . .. . . .Seite 30                    presidente della Provincia . . . . . . . . . . . . . . . pag. 30
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      Vorsitz des Präsidenten | Presidenza del presidente: Dr. Thomas Widmann

      Ore 10.06 Uhr

      Namensaufruf - appello nominale

       PRÄSIDENT: Die Sitzung ist eröffnet. Laut Artikel 59 Absatz 3 der Geschäftsordnung wird das Protokoll der
jeweils letzten Landtagssitzung allen Abgeordneten in Papierform zur Verfügung gestellt.
       Zum Protokoll können bis Sitzungsende beim Präsidium schriftlich Einwände vorgebracht werden. Sofern
keine Einwände nach der genannten Modalitäten erhoben werden, gilt das Protokoll ohne Abstimmung als ge-
nehmigt.
       Kopien des Protokolls stehen bei den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die mit der Abfassung des Protokolls
betraut sind, zur Verfügung.
       Wir fahren mit der Behandlung der Tagesordnung fort.

       Punkt 3 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 5/14: "Bestimmungen über das Erstellen des
Haushaltes für das Finanzjahr 2014 und für den Dreijahreszeitraum 2014-2016 (Finanzgesetz 2014)" –
(Fortsetzung).

       Punto 3) all’ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 5/14: "Disposizioni per la formazione del
bilancio di previsione per l’anno finanziario 2014 e per il triennio 2014-2016 (Legge finanziaria 2014)" –
(continuazione).

      Punkt 4 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 6/14: "Haushaltsvoranschlag der Autonomen Pro-
vinz Bozen für das Finanzjahr 2014 und Dreijahreshaushalt 2014-2016" – (Fortsetzung).

      Punto 4) all’ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 6/14: "Bilancio di previsione della Provin-
cia autonoma di Bolzano per l’anno finanziario 2014 e per il triennio 2014-2016" – (continuazione).

       Ich erinnere daran, dass die gestrige Sitzung nach der Replik von Landeshauptmann Kompatscher über die
in Behandlung stehenden Landesgesetzentwürfe geschlossen wurde.
       Vor der Abstimmung über den Übergang zur Artikeldebatte kommen wir zur Behandlung der Tagesordnun-
gen, die von den Abgeordneten gemäß Artikel 92 der Geschäftsordnung eingebracht wurden.
       Wir kommen zur Behandlung der Tagesordnung Nr. 1.
       Das Wort hat die Abgeordnete Artioli, bitte.

      ARTIOLI (Team Autonomie): Herr Präsident! Ich möchte nur die Tagesordnung Nr. 7 zur Behandlung
bringen und alle anderen Tagesordnungen zurückziehen.

      PRÄSIDENT: Somit sind die Tagesordnungen Nr. 1 und Nr. 2 zurückgezogen.

      Tagesordnung Nr. 3 vom 27.3.2014, eingebracht vom Abgeordneten Blaas, betreffend das Anrecht
auf kostenlose orthopädische Schuhe.

      Ordine del giorno n. 3 del 27.3.2014, presentato dal consigliere Blaas, riguardante le scarpe ortope-
diche gratuite.

      Laut derzeit geltenden Bestimmungen haben Personen mit ärztlich attestierter starker Gehbehinde-
      rung Anrecht auf ein kostenloses Paar orthopädische Schuhe im Jahr. Wie sicherlich jeder nach-
      empfinden kann, ist es äußerst unbequem und schwierig mit lediglich einem Paar Schuhe pro Jahr
      auszukommen, zumal der Abnutzungsgrad dieser Sonderanfertigungen besonders für genannte
      Kategorien sehr groß ist. Daher
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                                                     verpflichtet
                                               der Südtiroler Landtag
                                                die Landesregierung,
      sämtliche verwaltungstechnischen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit starker Gehbehinde-
      rung, welche bisher Anrecht auf jährlich ein Paar orthopädische Schuhe haben, zukünftig ein zweites
      Paar zuzugestehen.
                                                       ----------
      Secondo le norme attualmente in vigore le persone con gravi difficoltà di deambulazione certificate
      da un medico hanno diritto ad avere gratuitamente un paio di scarpe ortopediche all'anno. Come si-
      curamente tutti possono capire, è estremamente scomodo e difficile farsi bastare un solo paio di
      scarpe all'anno, anche perché il grado di usura di queste calzature appositamente confezionate è
      particolarmente alto. Per questo motivo,
                                            il Consiglio della Provincia
                                                autonoma di Bolzano
                                                      impegna
                                                la Giunta provinciale
      ad adottare le misure amministrative necessarie affinché alle persone con gravi difficoltà di
      deambuazione, che sinora avevano diritto a un paio di scarpe ortopediche all'anno, in futuro venga
      fornito un secondo paio di calzature.

      Abgeordneter Blaas, ich möchte Sie daran erinnern, dass Ihnen als Einbringer 10 Minuten und jeweils ei-
nem Mitglied jeder Fraktion 5 Minuten Redezeit zur Verfügung stehen. Der Regierung steht eine Redezeit von 5
Minuten zu.
      Das Wort hat der Abgeordnete Blaas.

      BLAAS (Die Freiheitlichen): Eine Frage, Herr Präsident. Ist dies mit dem Verlesen des Beschlussantrages
verbunden?

      PRÄSIDENT: Sie können den Beschlussantrag erläutern, verlesen oder auch nur verlesen.

        BLAAS (Die Freiheitlichen): "Laut derzeit geltenden Bestimmungen haben Personen mit ärztlich attes-
tierter starker Gehbehinderung Anrecht auf ein kostenloses Paar orthopädische Schuhe im Jahr. Wie sicherlich
jeder nachempfinden kann, ist es äußerst unbequem und schwierig mit lediglich einem Paar Schuhe pro Jahr
auszukommen, zumal der Abnutzungsgrad dieser Sonderanfertigungen besonders für genannte Kategorien sehr
groß ist. Daher verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, sämtliche verwaltungstechnischen Maß-
nahmen zu ergreifen, um Menschen mit starker Gehbehinderung, welche bisher Anrecht auf jährlich ein Paar or-
thopädische Schuhe hatten, zukünftig ein zweites Paar zuzugestehen."
        Dieses Anliegen wurde mehrmals den zuständigen Mitgliedern der Landesregierung, darunter auch dem
ehemaligen Landesrat Saurer und all seinen Nachfolgern, unterbreitet. Man hat auch Zusicherungen gegeben.
Leider ist es bisher verabsäumt worden, dies dann in die Tat umzusetzen. Daher ist es, glaube ich, für jedermann
nachvollziehbar, dass es besonders bei schlechtem Wetter, im Winter oder auch im Sommer mit einem Paar or-
thopädische Schuhe - das sind alles Maßanfertigungen - nicht getan ist. Daher bitte ich Sie, diese Tagesordnung
anzunehmen.

       STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Dieser Antrag ist nicht an alle Nachfolger von Landesrat
Saurer herangetragen worden, aber Sie bringen dieses Ersuchen hier im Landtag ein. Es ist so, wie Sie gesagt
haben. Laut den staatlichen Vorgaben gibt es die Möglichkeit und somit auch die Verpflichtung, jedes Jahr für den
jeweiligen Träger ein Paar angepasste orthopädische Schuhe vorzusehen. Bei dringender Notwendigkeit und
wenn es von den zuständigen Ärzten auch nachgewiesen wird und die Notwendigkeit tatsächlich besteht, gibt es
die Möglichkeit, ein weiteres Paar Schuhe zu bekommen, aber nicht automatisch. Ich denke, wir sollten bei den
Vorgaben bleiben, dass der Grundsatz gilt, nämlich ein Paar Schuhe pro Jahr, aber dass bei nachgewiesener
Notwendigkeit, bei unbedingter Voraussetzung, die jemand erbringen muss, auch die Möglichkeit besteht, ein
zweites Paar Schuhe zu bekommen, aber das muss natürlich entsprechend nachgewiesen werden. Ich würde bei
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dieser Vorgangsweise und bei dieser Unterstützung bleiben und nicht von der bisherigen abweichen. In dem
Sinne spricht sich die Landesregierung gegen diese Tagesordnung aus.

      PRÄSIDENT: Wir stimmen über die Tagesordnung Nr. 3 ab. Ich eröffne die Abstimmung: mit 13 Ja-Stim-
men, 17 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltungen abgelehnt.

      Tagesordnung Nr. 4 vom 27.3.2014, eingebracht vom Abgeordneten Blaas, betreffend die Skibus-
verbindungen – jährliche Wettbewerbsausschreibungen.

      Ordine del giorno n. 4 del 27.3.2014, presentato dal consigliere Blaas, riguardante il servizio skibus
– gare annuali.

      In vielen Südtiroler Skigebieten werden Skibusse eingesetzt. Eine sinnvolle Maßnahme welche den
      Individualverkehr einschränkt und von Einheimischen und Gästen gern angenommen wird. Obwohl
      mit öffentlichen Mitteln gefördert, wird dieser Dienst nur selten öffentlich ausgeschrieben, ein Um-
      stand der nicht nachvollziehbar und wenig transparent erscheint. Deshalb
                                                        verpflichtet
                                                  der Südtiroler Landtag
                                                   die Landesregierung,
      sämtliche verwaltungstechnischen Maßnahmen zu ergreifen, um landesweit alle Skibusverbindun-
      gen, welche mit öffentlichen Geldern bezuschusst werden, jährlich neu mittels Wettbewerb ver-
      pflichtend auszuschreiben.
                                                          ----------
      Numerose aree sciistiche dell'Alto Adige utilizzano un servizio navetta. Si tratta di una misura sen-
      sata che limita il traffico individuale e che viene apprezzato sia dai residenti, sia dai turisti. Sebbene
      questo servizio sia incentivato con mezzi pubblici, raramente è oggetto di gare pubbliche, e questo è
      di difficile comprensione oltre che poco trasparente. Pertanto,
                                               il Consiglio della Provincia
                                                   autonoma di Bolzano
                                                         impegna
                                                   la Giunta provinciale
      ad adottare i provvedimenti amministrativi necessari affinché i servizi navetta utilizzati nelle zone
      sciistiche e incentivati con mezzi pubblici vengano assegnati solo mediante gara pubblica da indirsi
      ogni anno.

      Das Wort hat der Abgeordnete Blaas.

       BLAAS (Die Freiheitlichen): "In vielen Südtiroler Skigebieten werden Skibusse eingesetzt. Eine sinnvolle
Maßnahme welche den Individualverkehr einschränkt und von Einheimischen und Gästen gern angenommen
wird. Obwohl mit öffentlichen Mitteln gefördert, wird dieser Dienst nur selten öffentlich ausgeschrieben, ein Um-
stand der nicht nachvollziehbar und wenig transparent erscheint. Deshalb verpflichtet der Südtiroler Landtag die
Landesregierung, sämtliche verwaltungstechnischen Maßnahmen zu ergreifen, um landesweit alle Skibusverbin-
dungen, welche mit öffentlichen Geldern bezuschusst werden, jährlich neu mittels Wettbewerb verpflichtend aus-
zuschreiben."
       Natürlich ist es angebracht, gewisse Kriterien bei der Ausschreibung einzubringen. Man kann darüber dis-
kutieren, ob der Dienst jährlich ausgeschrieben werden muss oder für die Ausschreibung ein überschaubarer Zeit-
raum gelten sollte. Allerdings ist es, finde ich, durchaus richtig, dass wir auch diesbezüglich transparent handeln
und die Dienste öffentlich ausschreiben, zumal auch öffentliches Geld verwendet wird. Danke!

       STEGER (SVP): Wir sehen diese Tagesordnung durchaus als nützlich und geeignet an. Auch wir glauben,
dass es in Zukunft bei diesen Diensten noch transparenter zugehen muss und dass eine Ausschreibung auf jeden
Fall zu befürworten ist. Wir unterstützen somit im Kern die Tagesordnung des Abgeordneten Blaas. Wir würden
aber im beschließenden Teil zwei Änderungen vornehmen. Es ist bereits vom Kollegen Blaas kurz angedeutet
worden, und zwar was die Ausschreibungsmodalitäten oder, anders ausgedrückt, die Zeiträume der Ausschrei-
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bung anbelangt. Um bei kleinen Ausschreibungen nicht zu bürokratisch und zu aufwendig zu werden, würden wir
es lieber sehen, wenn man anstatt der jährlichen Ausschreibung mittels Wettbewerb eine dreijährliche Ausschrei-
bung mittels Wettbewerb vorsehen könnte. Diesbezüglich wäre die Transparenz und Klarheit garantiert und es
wäre gerade für kleinere Unternehmen abwickelbar, die sich an dieser Ausschreibung beteiligen würden.
        Der zweite Punkt betrifft einen Qualitätsaspekt. Wir glauben, dass beim Wettbewerb ganz bestimmte Qua-
litätskriterien Berücksichtigung finden müssen. Wir schlagen deshalb im beschließenden Teil vor, dass nach dem
Wort "Wettbewerb" die Worte "unter Berücksichtigung von Qualitätskriterien" eingefügt werden. Es geht vor allem
darum, dass in erster Linie der Fuhrpark modern ist, der zum Einsatz kommt, und dass auch umwelttechnisch sehr
moderne Fahrzeuge zum Einsatz kommen, um nur ein Beispiel zu nennen. Es geht um die Qualität dieses Wett-
bewerbs und um die Qualität bei der Abwicklung des Dienstes. Wenn Sie mit diesen zwei Änderungsvorschlägen,
und zwar anstatt dem Wort "jährlich" das Wort "dreijährlich" zu verwenden, und mit der Einfügung der Worte "unter
Berücksichtigung von Qualitätskriterien" einverstanden sind, dann würden wir als Südtiroler Volkspartei Ihre Ta-
gesordnung unterstützen und dafür stimmen.

        PRÄSIDENT: Sind Sie, Kollege Blaas, mit den Änderungen einverstanden?

       BLAAS (Die Freiheitlichen): Ich kann diesem Vorschlag durchaus etwas abgewinnen. Der Zeitraum von
drei Jahren geht in Ordnung. Zum einen ist es ein überschaubarer Zeitraum, zum anderen bin auch ich dafür, dass
gewisse Kriterien eingehalten werden. Deshalb bin ich mit den Änderungsanträgen des Kollegen Steger durchaus
einverstanden.

        STEGER (SVP): Ich möchte den Wortlaut verlesen: Der verpflichtende Teil wird folgendermaßen ersetzt:
"verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, sämtliche verwaltungstechnischen Maßnahmen zu er-
greifen, um landesweit alle Skibusverbindungen, welche mit öffentlichen Geldern bezuschusst werden, alle drei
Jahre neu mittels Wettbewerb unter Berücksichtigung von Qualitätskriterien verpflichtend auszuschreiben."

      PRÄSIDENT: Ich nehme zur Kenntnis, dass die Landesregierung dem vom Abgeordneten Steger vorge-
schlagenen Änderungsantrag zustimmt. Somit gilt die Tagesordnung als genehmigt.
      Bevor wir zur Behandlung der nächsten Tagesordnung kommen, möchte ich die Schülerinnen und Schüler
der Landesberufsschule Schlanders Verkäufer mit Prof. Folie begrüßen und im Landtag willkommen heißen.
      Der Abgeordnete Leitner hat das Wort zum Fortgang der Arbeiten.

      LEITNER (Die Freiheitlichen): Eine Verständigungsfrage. Wieso muss über die Tagesordnung Nr. 4, auch
wenn die Landesregierung damit einverstanden ist, nicht abgestimmt werden?

      PRÄSIDENT: Wenn die Landesregierung, wie in diesem Fall, der Tagesordnung zustimmt, dann entfällt die
Abstimmung.

        LEITNER (Die Freiheitlichen): Die restlichen Kolleginnen und Kollegen stimmen … Diese zählen nicht
oder?

       PRÄSIDENT: Artikel 92 Absatz 6 der Geschäftsordnung besagt Folgendes: "Die Diskussion einer Tages-
ordnung erübrigt sich, wenn der Landeshauptmann/die Landeshauptfrau bzw. der/die zuständige Landes-
rat/Landesrätin nach dem Aufruf zur Behandlung derselben erklärt, dass die Landesregierung die Tagesordnung
annimmt. Ist die Annahme der Tagesordnung an die Bedingung einer Abänderung derselben geknüpft, steht es
dem Einbringer/der Einbringerin frei, dieser zuzustimmen." Ich habe zwar Landeshauptmann Kompatscher und
Landesrat Mussner nicht das Wort erteilt, aber beide haben mit dem Kopf genickt. Somit habe ich dies als Zu-
stimmung gewertet. Wenn die Landesregierung hingegen der Tagesordnung nicht zustimmt, dann gibt es eine
Diskussion und dann wird darüber abgestimmt.
       Das Wort hat der Abgeordnete Urzì zum Fortgang der Arbeiten.

       URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Lei ha contribuito con il Suo ultimo intervento a chiarire la situazione, an-
che perché si era venuta a determinare una condizione che sembrava anomala, nel senso che nel dibattito era
intervenuto solamente il capogruppo della SVP, e mi chiedevo se parlasse a pieno titolo anche per il gruppo del
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Partito Democratico, cosa che nei fatti è, e lo sappiamo. Però io volevo che ci fosse una formalizzazione da parte
della Giunta provinciale, non della Volkspartei, rispetto all'intesa. Lei ha detto che c'è stato un cenno di assenso.
Forse varrebbe la pena che ci fosse una dichiarazione ufficiale da parte della Giunta provinciale all'aula, in modo
da sgombrare l'equivoco per cui il presidente del gruppo Steger parli anche a nome del Partito Democratico, cosa
che è nei fatti ma rispettiamo per lo meno le forme.

       PRÄSIDENT: Kollege Urzì, Sie haben vollkommen Recht. Ich werde die richtige Vorgangsweise von nun
an einhalten, wobei ich zur Richtigstellung noch sagen möchte, dass Kollege Steger gesagt hat, dass seine Frak-
tion diese Änderungen vorgeschlagen habe. Dann hat die Landesregierung mit einem Nicken zugestimmt. Danke
schön für den Hinweis.
       Wir kommen nun zur Behandlung der Tagesordnung Nr. 5.
       Das Wort hat der Abgeordnete Leitner, bitte.

      LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich ziehe die Tagesordnungen Nr. 5 und Nr. 6 zurück.

      PRÄSIDENT: Wir kommen zur Behandlung der Tagesordnung Nr. 7 vom 31.3.2014, eingebracht von
der Abgeordneten Artioli, betreffend die Standardkosten.

      Ordine del giorno n. 7 del 31.3.2014, presentato dalla consigliera Artioli, riguardante i costi standard.

      Eines der vorrangigen Ziele dieses Landes ist der Bürokratieabbau durch die südtirolweite Einfüh-
      rung des Standardkostenmodells.
      Bürokratiekosten entstehen durch komplexe Verfahren sowie das Erfordernis, Formulare auszufüllen
      oder Voraussetzungen nachzuweisen, also durch all jene Obliegenheiten, bei denen Schreibereien
      anfallen. Seit geraumer Zeit beschäftigt das Thema des Bürokratieabbaus die Bürger und die Unter-
      nehmen, denn die Bürokratiekosten sind nur schwer nachvollziehbar und oft untragbar. Zur Senkung
      dieser Kosten haben die Landesbehörden in den letzten Jahren versucht, über Pilotprojekte das
      Standardkostenmodell einzuführen. Besonders das Finanzressort hat diesbezüglich große Anstren-
      gungen unternommen, aber es bleibt noch viel zu erledigen.
      Nach Auskunft der Südtiroler Unternehmen ist es bis jetzt nur zum Teil gelungen, die Bürokratiekos-
      ten im Land abzubauen, wie teilweise auch aus verschiedenen Umfragen hervorgeht. Würden die
      Landesbehörden das Standardkostenmodell systematisch in ganz Südtirol anwenden, würden die
      Kosten für Wirtschaftstreibende und Bürger merklich zurückgehen.
      Das Standardkostenmodell ist ein Verfahren zur Ermittlung der Bürokratiekosten, die die Bevölke-
      rung und die Wirtschaft aufgrund der gesetzlichen Informationspflichten belasten. Das Ziel des Stan-
      dardkostenmodells ist die Entlastung der Bürger und Unternehmen von unnötigen Bürokratiekosten
      durch eine effizientere Gestaltung der Verwaltungsverfahren und eine Beschränkung der Ausgaben
      auf ein Mindestmaß. Dabei wird ermittelt, welche Verfahren kostenaufwändig, veraltet, sich wieder-
      holend oder übermäßig sind, um sie dann schlanker zu gestalten oder gar abzuschaffen. Dank die-
      ser Rationalisierungen können Zeit und Geld eingespart werden. Die Zusammenlegung von Ge-
      meinden ist ein weiterer Weg zur Verbesserung dieser Reorganisation und zu mehr Einsparungen.
      Aus diesen Gründen
                                                          fordert
                                                  der Südtiroler Landtag
                                                 die Landesregierung auf,
      konkrete Zielsetzungen und genaue Fristen zur Bewertung der normativen, organisatorischen und
      technologischen Maßnahmen zu setzen, die einem Abbau der Bürokratiekosten dienlich sind. Dies
      soll unter anderem auch durch eine stärker verbreitete Anwendung des Standardkostenmodells und
      eine Zusammenlegung von Gemeinden erfolgen.
                                                         ----------
      Uno degli obiettivi primari di questa Provincia è abbattere la burocrazia con l'introduzione del metodo
      dei costi standard su tutto il territorio.
      I costi della burocrazia derivano da iter complessi, dalla compilazione di modelli o dalla certificazione
      di requisiti, ovvero da tutte quelle attività che comportano “scartoffie”. Da tempo l'abbattimento della
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       burocrazia è un tema che preoccupa i cittadini e le imprese in quanto gli oneri burocratici risultano
       difficilmente comprensibili e spesso insostenibili. Per abbattere il carico burocratico, l'amministrazi-
       one provinciale ha cercato negli ultimi anni di introdurre attraverso progetti pilota il metodo dei costi
       standard. In particolare il Dipartimento all'economia si è impegnato, ma c'e ancora molto da fare.
       Secondo le imprese altoatesine al momento si è riusciti solo in parte a ridurre gli oneri burocratici in
       Alto Adige, come emerge anche da vari sondaggi. Con un'applicazione sistematica da parte
       dell'amministrazione provinciale del metodo dei costi standard su tutto il territorio si potrebbe ridurre
       sensibilmente l'onere a carico degli operatori economici e dei cittadini.
       Il metodo dei costi standard è una procedura per rilevare i costi della burocrazia che pesano sulla
       popolazione e sull'economia a causa delle normative sull'informazione. L'obiettivo del metodo dei
       costi standard è liberare cittadini e imprese da inutili oneri burocratici, gestendo in modo più efficiente
       le procedure amministrative e riducendo al minimo gli oneri. A tal fine vengono rilevate le procedure
       dispendiose, obsolete, ripetitive o eccessive per poi ridurle o addirittura eliminarle. Queste razionaliz-
       zazioni permettono di risparmiare tempo e denaro. L'accorpamento dei Comuni è un ulteriore mezzo
       per migliorare la riorganizzazione e il risparmio.
       Tutto ciò premesso,
                                               Il Consiglio della provincia
                                                  autonoma di Bolzano
                                                           invita
                                                   la Giunta provinciale
       a fissare obiettivi concreti e scadenze precise per la valutazione delle misure normative, organizza-
       tive e tecnologiche finalizzate alla riduzione del carico burocratico anche attraverso una maggiore
       implementazione del metodo dei costi standard e dell'accorpamento dei Comuni.

       Die Abgeordnete Artioli hat das Wort, bitte.

        ARTIOLI (Team Autonomie): "Uno degli obiettivi primari di questa Provincia è abbattere la burocrazia con
l'introduzione del metodo dei costi standard su tutto il territorio.
        I costi della burocrazia derivano da iter complessi, dalla compilazione di modelli o dalla certificazione di re-
quisiti, ovvero da tutte quelle attività che comportano “scartoffie”. Da tempo l'abbattimento della burocrazia è un
tema che preoccupa i cittadini e le imprese in quanto gli oneri burocratici risultano difficilmente comprensibili e
spesso insostenibili. Per abbattere il carico burocratico, l'amministrazione provinciale ha cercato negli ultimi anni di
introdurre attraverso progetti pilota il metodo dei costi standard. In particolare il Dipartimento all'economia si è
impegnato, ma c'e ancora molto da fare.
        Secondo le imprese altoatesine al momento si è riusciti solo in parte a ridurre gli oneri burocratici in Alto
Adige, come emerge anche da vari sondaggi. Con un'applicazione sistematica da parte dell'amministrazione pro-
vinciale del metodo dei costi standard su tutto il territorio si potrebbe ridurre sensibilmente l'onere a carico degli
operatori economici e dei cittadini.
        Il metodo dei costi standard è una procedura per rilevare i costi della burocrazia che pesano sulla popola-
zione e sull'economia a causa delle normative sull'informazione. L'obiettivo del metodo dei costi standard è libe-
rare cittadini e imprese da inutili oneri burocratici, gestendo in modo più efficiente le procedure amministrative e
riducendo al minimo gli oneri. A tal fine vengono rilevate le procedure dispendiose, obsolete, ripetitive o eccessive
per poi ridurle o addirittura eliminarle. Queste razionalizzazioni permettono di risparmiare tempo e denaro. L'ac-
corpamento dei Comuni è un ulteriore mezzo per migliorare la riorganizzazione e il risparmio.
        Tutto     ciò    premesso,      Il   Consiglio     della     provincia   autonoma      di    Bolzano      invita
la Giunta provinciale a fissare obiettivi concreti e scadenze precise per la valutazione delle misure normative, or-
ganizzative e tecnologiche finalizzate alla riduzione del carico burocratico anche attraverso una maggiore imple-
mentazione del metodo dei costi standard e dell'accorpamento dei Comuni."

       PRÄSIDENT: Danke, Kollegin Artioli. Noch einmal zur Richtigstellung, was in der Geschäftsordnung steht.
Jetzt müsste, falls es gewünschte Änderungen von der Landesregierung gibt, die Landesregierung diese erläutern
und ihnen zustimmen. Wenn diesen zugestimmt wird, dann braucht der Einbringer nicht mehr zu replizieren, son-
dern nur mehr bestätigen, dass er mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden ist. Wenn die Landesre-
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gierung nicht einverstanden ist, dann gibt es die Erläuterung und jeder Fraktion steht noch einmal die entspre-
chende Redezeit zur Verfügung.
      Das Wort hat Landeshauptmann Kompatscher.

      KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Die Landesregierung stimmt der Tagesordnung zu.

     PRÄSIDENT: Die Tagesordnungen Nr. 8, Nr. 9, Nr. 10, eingebracht von der Abgeordneten Artioli, und die
Tagesordnung Nr. 11, eingebracht vom Abgeordneten Leitner, sind zurückgezogen.

     Tagesordnung Nr. 12 vom 31.3.2014, eingebracht vom Abgeordneten Leitner, betreffend Amtsent-
schädigung – Politikerprivilegien.

      Ordine del giorno n. 12 del 31.3.2014, presentato dal consigliere Leitner, riguardante l’indennità di
carica – privilegi dei politici.

      Während die Löhne für die arbeitende Bevölkerung seit Jahren auf dem gleichen Stand blieben, real
      teilweise sogar sanken, schnellten die Lebenserhaltungskosten in die Höhe. Ein Absinken der Mittel-
      schicht und steigende finanzielle Sozialhilfe sind Folgen dieser Entwicklung. Gleichzeitig wächst die
      Kritik gegenüber den Politikern, die "sich selber bedienen können und fernab jeglicher Realität agie-
      ren". Dabei muss aber festgestellt werden, dass infolge der Sparpakete italienischer Regierungen
      und entsprechender Maßnahmen durch den Regionalrat Trentino/Südtirol spürbare Kürzungen vor-
      genommen wurden.
      Erstmals wurden am 26. Oktober 2003 die Abgeordneten zum Südtiroler Landtag als Landtagsabge-
      ordnete und nicht mehr als Regionalratsabgeordnete gewählt. Daher wäre es nur folgerichtig, dass
      der Landtag seine Abgeordneten selber bezahlt und die entsprechende Kompetenz endlich wahr-
      nimmt. Diese Notwendigkeit kann auch von zwei Rechtsgutachten abgeleitet werden, die vom Präsi-
      dium des Regionalrates in Auftrag gegeben wurden. Eines wurde von Prof. RA Giandomenico Fal-
      con am 6. Februar 2001 im Hinblick auf die damalige Verfassungsänderung erstellt, das andere von
      der Anwaltskanzlei "Studio Legale ROVERSI MONACO – MORELLO – PITTALIS" am 19. Juli 2001
      über den juridischen Status der Landtagsabgeordneten der Autonomen Provinzen Bozen und Trient
      sowie der Regionalratsabgeordneten von Trentino/Südtirol aufgrund des Artikels 4 des Verfassungs-
      gesetzes Nr. 2/2001.
      Dies vorausgeschickt,
                                                        verpflichtet
                                                  der Südtiroler Landtag
                                                      das Präsidium,
      die Zuständigkeit für die juridisch-ökonomische Behandlung der Landtagsabgeordneten durch den
      Landtag selbst wahrzunehmen und eine entsprechende Regelung innerhalb der laufenden Legisla-
      turperiode umzusetzen, damit sie für die nächste Legislaturperiode wirksam wird .
                                                         ----------
      Mentre i salari dei lavoratori sono ormai invariati da anni, e anzi in termini reali sono addirittura dimi-
      nuiti, abbiamo assistito a una vera impennata del costo della vita. Ne è conseguito un impoverimento
      del ceto medio e l'aumento della spesa per l'assistenza economica sociale. Nel contempo aumen-
      tano le critiche nei confronti dei politici che agiscono nel proprio interesse e senza tenere conto della
      realtà delle cose. Va tuttavia detto che in seguito alle ripetute manovre dei vari Governi italiani, e alle
      misure adottate di conseguenza dal Consiglio della Regione Trentino-Alto Adige, sono stati introdotti
      tagli significativi.
      Il 26 ottobre 2003, per la prima volta, i consiglieri del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
      sono stati eletti come consiglieri provinciali e non più come consiglieri regionali. Pertanto sembre-
      rebbe logico che fossero anche stipendiati dal Consiglio provinciale, il quale così facendo esercite-
      rebbe finalmente la relativa competenza. Tale necessità può essere desunta anche da due pareri
      che erano stati commissionati dall'ufficio di presidenza del Consiglio regionale. Uno è stato redatto
      dal prof. avv. Giandomenico Falcon il 6 febbraio 2001 in vista della modifica costituzionale, l'altro
      dallo Studio Legale ROVERSI MONACO – MORELLO – PITTALIS il 19 luglio 2001 sullo status giuri-
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      dico dei consiglieri provinciali delle Province autonome di Trento e di Bolzano nonché dei consiglieri
      regionali della Regione Trentino-Alto Adige sulla base dell'articolo 4 della legge costituzionale n.
      2/2001.
      Ciò premesso,
                                              il Consiglio della Provincia
                                                  autonoma di Bolzano
                                                          impegna
                                                  l'ufficio di presidenza
      a provvedere affinché la competenza per il trattamento giuridico-economico dei consiglieri provinciali
      sia assunta dallo stesso Consiglio provinciale, e a varare la relativa regolamentazione entro la legi-
      slatura in corso in modo che possa essere applicata a partire dalla prossima legislatura.

      Der Abgeordnete Leitner hat das Wort.

        LEITNER (Die Freiheitlichen): Nachdem anlässlich der Haushaltsdebatte zur aktuellen Thematik Politiker-
privilegien, Rentenvorschüsse usw. sehr viel gesprochen worden ist, möchte ich ein weiteres Mal den Antrag ein-
bringen, den meine Fraktion schon mehrmals hier zur Diskussion gestellt hat, und zwar die Zuständigkeit für die
juridisch-ökonomische Behandlung der Abgeordneten wahrzunehmen. Ich habe zwei Gutachten zitiert, die im
Jahre 2001 anlässlich der Verfassungsänderung, als auch das Autonomiestatut überarbeitet worden ist, vom da-
maligen Regionalratspräsidenten Mauro Leveghi in Auftrag gegeben worden sind. Ein Gutachten stammt von Prof.
Falcon und das andere vom Studio legale Roversi-Monaco-Morello-Pittalis. Beide Gutachten kommen eindeutig
zum Schluss, dass die Zuständigkeit für die ökonomisch-juridische Behandlung der Abgeordneten nicht mehr beim
Regionalrat liegt, weil wir mit der Verfassungsänderung 2003 erstmals als Landtagsabgeordnete gewählt worden
sind und nicht mehr als Regionalratsabgeordnete. Infolgedessen nehmen wir seit Jahren eine Kompetenz nicht
wahr, die uns eigentlich zusteht. Ich verstehe auch die Volkspartei nicht, die von Vollautonomie spricht und dann
gerade diesen Bereich nicht übernehmen will. Ich wage zu behaupten, dass, wenn diese letzte Regelung im
Landtag gemacht worden wäre, sie wahrscheinlich näher beim Volk diskutiert worden wäre und wir uns vielleicht
einiges hätten ersparen können. Aber was wäre wenn, Politik hilft nichts, wird für die Zukunft, aber ich glaube, wir
tun gut daran, hier auch wirklich diese ureigene Kompetenz wahrzunehmen. Wenn jemand die Gutachten, die
auch beim Landtagspräsidium verfügbar sind, noch einmal lesen möchte, … Sie sind eindeutig, wobei beide Gut-
achten zum Schluss kommen, dass der Landtag hierfür zuständig ist und nicht mehr der Regionalrat. Ich möchte
erreichen, dass im Laufe dieser Legislaturperiode die Zuständigkeit wirklich wahrgenommen wird.
        Ich habe im Vorfeld mit dem Fraktionssprecher der Volkspartei kurz darüber diskutiert, dass man mit dem
Regionalratspräsidium in Kontakt treten muss dahingehend, wie man es abwickelt, das ist schon klar, aber wir
müssen uns die Zeit geben - ich möchte keine Hau-Ruck-Aktion -, dass wir den Gutachten und auch der Verfas-
sung Genüge tun. Die Gutachten bestätigen nur das, was mit der Änderung des Statutes im Jahr 2001 geändert
worden ist. Früher waren wir in erster Linie als Regionalratsabgeordnete gewählt und erst in zweiter Linie als
Landtagsabgeordnete. Jetzt wurde dies umgekehrt, weil die autonomen Provinzen gegenüber der Region aufge-
wertet worden sind, und das gilt auch für die Abgeordneten selber. Deshalb heißt es im verpflichtenden Teil fol-
gendermaßen: "Der Landtag verpflichtet das Präsidium, die Zuständigkeit für die juridisch-ökonomische Behand-
lung der Landtagsabgeordneten durch den Landtag selbst wahrzunehmen und eine entsprechende Regelung
innerhalb der laufenden Legislaturperiode umzusetzen, damit sie für die nächste Legislaturperiode wirksam wird."
Dies auch deshalb, weil wir jetzt immer wieder den Vorwurf bekommen haben, wir entscheiden wie auch über
andere, die dann eine Situation vorfinden, in der sie selber so hineinwachsen wie es halt ist. Es braucht immer ein
Datum, ab wann etwas gilt. Das ist jetzt nach vorne geschaut und nicht nach rückwärts. Deshalb ersuche ich die
Kolleginnen und Kollegen, diesem Antrag zuzustimmen.

       HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Wir werden dem Antrag der Freiheitlichen gerne
zustimmen, denn er ermöglicht es, in diesem wichtigen Bereich die Zuständigkeiten auf die jeweiligen Länder hin
zu verlagern. Das ist ein Schritt hin zu mehr Transparenz, das muss man sagen. Dieser sogenannte Rentenskan-
dal wäre sicherlich anders gehändelt worden, wenn er auf der Ebene der jeweiligen Länder verhandelt worden
wäre, natürlich in Abstimmung miteinander, keine Frage, aber dadurch wäre auch die bessere Übersicht über die
Fonds ermöglicht worden. Auch die Öffentlichkeit hätte das Ganze mit größerem Interesse und mit größerer Auf-
merksamkeit verfolgt. Die Auslagerung gewissermaßen an eine dritte, natürlich historisch ältere und zuständige
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Gebietskörperschaft wie die Region hat wesentlich dazu beigetragen, diese Situation zu verschärfen, ohne unsere
Verantwortung deshalb vom Tisch nehmen zu wollen, das ist keine Frage, aber diese institutionelle Anlage, diese
institutionelle Situation ist auf jeden Fall nicht dazu geeignet gewesen, die Transparenz entsprechend zu erhöhen.
Aus diesem Grund und auch weil der Antrag bereits von Seiten der Freiheitlichen öfters wiederholt und auch von
uns mitgetragen worden ist, wären wir sehr dafür, dass dieser Antrag akzeptiert wird.

      STEGER (SVP): Auch die Südtiroler Volkspartei ist der Meinung, dass die Verlagerung der Zuständigkeiten
nach Bozen zu machen ist. Ich würde diesem Antrag auch zustimmen, wenn im beschließenden Teil die eine und
andere Änderung gemacht würde, die dann Landeshauptmann Kompatscher vorschlagen wird.

       KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Die Bewegung Südtiroler Freiheit hat dies bereits in der letzten Legis-
latur mehrfach gefordert, vor allem im Regionalrat selber. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir den Antrag
unterstützen, weil auch wir dies von jeher verlangen.

        URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): In linea astratta si può affermare che la richiesta di un'assunzione di una
competenza da parte del Consiglio provinciale possa essere ragionevole. Scendendo poi nella valutazione sulle
conseguenze, bisognerebbe valutare quelle che potrebbero essere le conseguenze di applicazione di un criterio di
ragionevolezza che potrebbe risiedere anche nei trattamenti differenziati fra consiglieri regionali che operano nel
medesimo Consiglio regionale a seconda del loro luogo di residenza. Purtroppo nel passato una differenziazione
c'è già stata per quanto riguarda gli oneri accessori. Pensiamo per esempio proprio ai trattamenti di sostegno dei
Consigli provinciali per quanto riguarda l'attività dei gruppi consiliari. Ricordiamo che un tema che è stato dibattuto
tantissimo in questi ultimi anni riguarda il personale a Trento assunto a suo tempo, oggi non più, dal Consiglio
provinciale in misura doppia o tripla rispetto a quella del Consiglio provinciale come dotazione, quando però in
Consiglio provinciale erano i gruppi chiamati ad assumere il personale. La stessa cosa riguardava il riconosci-
mento delle risorse ai gruppi. Questo ha posto dei problemi che poi si sono riverberati anche nel dibattito che ha
toccato argomenti diversi, e temo anche quello dei vitalizi. Per lo meno tutto ciò ha influito sulle sensibilità degli
attori delle decisioni.
        Concludo questo ragionamento dicendo che forse va valutato un sistema di armonizzazione su base regio-
nale, perché pensiamo semplicemente a cosa potrebbe accadere in termini di risvolti politici se domani, approvata
la norma, ci trovassimo in Consiglio regionale di fronte ai colleghi eletti in Trentino con un trattamento anche in-
dennitario totalmente diverso, sproporzionato in positivo o in negativo rispetto ai consiglieri di Bolzano. Questo
porrebbe un problema politico estremamente grave. A ciò bisogna porre rimedio con una riforma capace di far
coincidere le diverse esigenze. Per questa ragione, per la necessità di armonizzare questo trattamento su base
regionale, non escludendo ma incentivando un processo di riforma, voterò contro la proposta.

        KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass es richtig ist,
wenn wir diese Zuständigkeiten hier im Südtiroler Landtag wahrnehmen. Im Gegensatz zu Ihnen, Kollege Urzì,
befürchte ich nicht, dass wir hier diese Zuständigkeit nicht verantwortungsvoll wahrnehmen können und irgend-
welche Beschlüsse fassen, die dann nicht vertretbar sind, auch weil eine gesamtstaatliche Regelung den Rahmen
inzwischen vorgibt. Ich habe es bereits gestern gesagt. Es gibt Urteile des Verfassungsgerichtshofes, die bestäti-
gen, dass die grundsätzlichen Regelungen ausdrücklich auf die Regionen mit Sonderstatut und genauso auf die
autonomen Provinzen Anwendung finden. Somit ist der Ermessensspielraum ohnehin eingeschränkt, sodass wir in
der Lage sein dürften, und davon gehe ich aus, dass dieses Hohe Haus – ich verwende diesen Begriff noch ein-
mal – eine solche Regelung verantwortungsvoll treffen kann.
        Ich hätte einen Vorschlag, mehr zur Präzisierung als zur Abänderung. Kollege Leitner hat es selbst voraus-
geschickt. Wir müssen zunächst einmal die Regelung mit Regionalgesetz reformieren, die jetzt zu den Diskussio-
nen geführt hat. Wir können dies nicht mit Landesgesetz machen, denn es wäre rechtlich nicht möglich. Zunächst
muss dies gemacht werden und dann können wir die Zuständigkeiten wahrnehmen. Deshalb schlage ich vor, den
Antrag in folgender Form abzuändern: Der beschließende Teil wird folgendermaßen ersetzt: "verpflichtet der Süd-
tiroler Landtag das Präsidium, unmittelbar nach der anstehenden erneuten Reform der Rentenregelung mit dem
Regionalratspräsidium die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten, um die Zuständigkeit für die juridisch-öko-
nomische Behandlung der Landtagsabgeordneten durch den Landtag selbst wahrzunehmen und eine entspre-
chende Regelung innerhalb der laufenden Legislaturperiode umzusetzen, damit sie für die nächste Legislaturperi-
ode wirksam wird." Warum die "notwendigen" Arbeiten? Es sind dann noch eine Reihe anderer Fragen zu klären.
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Das schmälert nicht den Antrag, sondern ist nur eine Präzisierung, denn die ganze Angelegenheit muss sauber
übergehen, wenn dies von der Vergangenheit noch bei der Region bleiben würde. Die Präzisierung mit dem Prä-
sidium deshalb, um die Zuständigkeit wahrzunehmen. Es bleibt dabei, nur müssen die Arbeiten mit dem Regional-
ratspräsidium abgestimmt werden. Das ist mein Wunsch.

       LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich bin mit dem Vorschlag selbstverständlich einverstanden. Wie die Ab-
wicklung zu erfolgen hat, ist selbstverständlich in Absprache mit dem Regionalratspräsidium zu klären. Mir ist es
wichtig, dass im Laufe dieser Legislatur die Zuständigkeit wahrgenommen wird. Wie man dazu kommt, dass die
entsprechenden Schritte nach und nach zu setzen sind, ist für mich sekundär und wahrscheinlich notwendig. So-
mit bin ich damit einverstanden.

     PRÄSIDENT: Ich schlage vor, die Behandlung des Änderungsantrages bis zum Eintreffen der entspre-
chenden Übersetzung auszusetzen.
     Das Wort hat der Abgeordnete Urzì.

       URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Chiedo solo che, a seguito dell'intervento del presidente che ha dato delle
indicazioni molto precise modificando l'argomento del dibattito, ci possa essere la possibilità di un nuovo inter-
vento. Se cambia il testo su cui si deve votare, forse è legittimo pensare che possa essere riaperto il dibattito.

       KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Zum Fortgang der Arbeiten! Mir kommt die Interpretation der Ge-
schäftsordnung etwas seltsam vor. Zuerst haben Sie gesagt, dass es, wenn die Landesregierung mit den Ände-
rungen einverstanden ist, keine Diskussion und auch keine Abstimmung braucht. Vorher hatten wir eine andere
Formulierung, bei der dies genau zugetroffen ist. Jetzt wird wieder eine Änderung vorgeschlagen und plötzlich soll
doch eine Abstimmung erfolgen. Es soll eine Abstimmung über die Tagesordnungen mit den Änderungen gemacht
werden, die der Landeshauptmann, so wie in der Geschäftsordnung vorgesehen, erläutert hat. Wenn der Einbrin-
ger damit einverstanden ist, dann frage ich mich, wieso jetzt darüber abgestimmt werden muss.

       PRÄSIDENT: Wenn Sie es in der Geschäftsordnung genau durchlesen, dann sehen Sie, dass es ein textli-
cher Fehler ist, weil nicht das Wort "Diskussion", sondern das Wort "Behandlung" hineingeschrieben werden sollte.
Das wäre klar und logisch. Die Geschäftsordnung hat den Sinn gehabt, die Zeiten möglichst zu verkürzen. Nor-
malerweise kommt zu einem solchen Antrag kein Änderungsantrag. Wenn es keinen Änderungsantrag gibt, ist die
Diskussion und Behandlung mit der Zustimmung der Regierung erledigt, weil man damit im Prinzip das Verfahren
verkürzen will. Wenn Sie eine Tagesordnung zum Beispiel einbringen und die Regierung damit einverstanden ist,
dann kommt zwar keiner Ihrer Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten zu Wort, um sich dafür oder dagegen aus-
zusprechen - das ist durch die Geschäftsordnung beschnitten worden -, aber der Antrag ist damit angenommen.
       Da es zu dieser Tagesordnung Änderungsvorschläge gibt und am Anfang die Regierung sofort gesagt hat,
dass man die Tagesordnung mit den entsprechenden Änderungen annehme, und der Einbringer damit einver-
standen ist, wäre dies in Ordnung. In der Zwischenzeit haben sich aber mehrere Abgeordnete zu Wort gemeldet.
Deshalb müssen wir den geänderten Text zur Abstimmung bringen. Wenn es hingegen der Einbringer und die
Landesregierung untereinander ausmachen, dann braucht darüber nicht abgestimmt werden. Vorher gab es meh-
rere Wortmeldungen dazu. Somit sind wir schon im zweiten Moment des Verfahrens, dass wir, falls es nicht ein
bilaterales Zustimmen gibt, über die Tagesordnung abstimmen. Wenn Sie wollen, können wir die Sitzung unter-
brechen, um dies zu klären.
       Wer möchte die Sitzung unterbrechen? Niemand. Dann fahren wir mit der Behandlung der nächsten Ta-
gesordnung fort.

      Tagesordnung Nr. 13 vom 1.4.2014, eingebracht von den Abgeordneten Heiss, Dello Sbarba und
Foppa, betreffend "Neues Wohngeld": Sozial treffsicher gegen unteren Mittelstand? Bewertung/Reform
sind dringend notwendig.

       Ordine del giorno n. 13 dell’1.4.2014, presentato dai consiglieri Heiss, Dello Sbarba e Foppa, riguar-
dante "Nuovo sussidio casa": mirato ma a tutto svantaggio del ceto medio-basso? Valutazione e riforma
assolutamente necessarie.
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Anfang 2013 wurden das Wohngeld und der Mietbeitrag des Landes, zwei bisher getrennte
Förderungen zugunsten von Mietern, zu einem einzigen Beitrag des Landes zusammen gelegt. Die
zwei Unterstützungsformen wurden bis 2013 durch
a) das Wohnbauinstitut (WOBI) ausbezahlt, welches das "Wohngeld" erlegte, während
b) der Sozialsprengel des Landes den sog. "Mietbeitrag" zuwies.
Ab 1. Jänner 2013 wurden beide Beiträge zu einer einzigen neuen Leistung, dem "Beitrag für Miete
und Wohnnebenkosten", unter Regie des Sozialsprengels, zusammen geführt. Das Wohngeld in der
bisherigen Form ist hingegen ein Auslaufmodell, da es nur mehr für die Dauer laufender Mietverträge
ausbezahlt wird.
Was sich auf den ersten Blick als sinnvolle Rationalisierung ausnimmt, hat bei näherer Betrachtung
bedenkliche Folgen. Mit Einführung des "Neuen Wohngelds" wurden auch die Kriterien drastisch ver-
schärft, sodass sich nach einem Jahr die soziale Härte der Maßnahme deutlich zeigt: Die neuen Bei-
träge kommen nur mehr Menschen mit Einkommen nahe an oder unter der Armutsgrenze zugute,
während Lohn- und Gehaltsempfänger mit bescheidenen Ersparnissen anders als bisher nicht mehr
zum Zuge kommen. Landesrat Theiner hat dies in einer Beantwortung einer Freiheitlichen-Anfrage
so umschrieben: Es wurde "darauf geachtet, dass vor allem einkommensschwache Personen oder
Familien weiterhin eine angemessene Unterstützung erhalten, bei Einkommensstärkeren können
sich natürlich, je nach Einkommen, Vermögen und Höhe der Miete, Unterschiede zum bisher oftmals
als ‚großzügig’ zu bewertenden Wohngeld ergeben."
Fazit: Die untere Mittelschicht der Südtiroler, die noch bis Ende 2012 auf das "Alte Wohngeld" bauen
konnte, fällt mit der neuen Regelung nun zunehmend "durch den Rost" - mit gravierenden Auswir-
kungen.
Der Kern des Problems liegt darin, dass die Einkommensgrenzen für den Bezug des "Neuen Wohn-
gelds" einschneidend nach unten verschoben wurden. Zur Gewährung des Mietbeitrags muss die
Einkommens- und Vermögenssituation der Familiengemeinschaft oder der Einzelperson den sog.
"Faktor Wirtschaftliche Lage" (FWL) einhalten, der eine harte Obergrenze aufweist:
- Eine Person darf eine Einkommensgrenze von 1.328,40 € im Monat nicht überschreiten, entspre-
chend einem Jahreseinkommen von 15.940 €;
- Zwei Personen stoßen an eine monatliche Einkommensgrenze von 1.737,99 €, im Jahr 20.855 €;
- Drei Personen dürfen monatlich maximal 2.258, 28 € im Monat (jährlich 27.099 €);
- Vier Personen 2.723, 22 € in Monat (jährlich 32.678, 63) € erreichen.
Die konkreten Folgen dieser scharf gezogenen Grenzen sind klar: Ein Einkommen einer dreiköpfigen
Familie mit 2300 €, bei dessen Erreichen der Mietbeitrag bereits entfällt, bedeutet für eine Familie mit
drei Personen nach heutigem Stand keinesfalls ein Leben in Wohlstand, sondern in Bedürftigkeit. Bei
einer Miete von geschätzten 600-800 € bleiben nur mehr 1700-1500 € für Lebensunterhalt, Kleidung,
Bildung, Gesundheit, Mobilität und Freizeit, sodass knappes Haushalten erforderlich ist. Die Bildung
von Rücklagen und Ersparnissen, etwa für Zusatzrenten oder das soeben verabschiedete Bauspa-
ren, bleibt unter solchen Bedingungen ein schöner Traum.
Unter die Schere dieser Einkommensgrenzen fallen vor allem Facharbeiter und mittlere Angestellte,
die annähernd 1.500 € verdienen und deren Frauen einem Teilzeiterwerb nachgehen. Sie alle finden
sich rasch jenseits der scharf gezogenen Grenzen und fern jeder Möglichkeit, das "Neue Wohngeld"
zu beantragen.
Verschärfend kommt hinzu, dass neben dem Einkommen der Gesuchsteller auch das Vermögen in
der EEVE erfasst und zur Berechnung des "Neuen Wohngelds" heran gezogen wird. Bei der Be-
wertung des Vermögens wird Einzelpersonen ein Freibetrag von 10.000 € zugestanden, Familien-
gemeinschaften mit zwei oder mehreren Personen 20.000 €. Die ersten 50.000 € über den Freibe-
trag hinaus werden zu 20 % in Rechnung gestellt, das weitere, über dieser Schwelle liegende Ver-
mögen zu 50 %. Für "unsere", oben genannte Drei-Personen-Familie heisst dies:
Wenn sich die Familie 50.000 € erspart hat, die (schlecht verzinst) auf der Bank liegen, so kann sie
hiervon 20.000 € als Freibetrag abziehen, sodass noch 30.000 € zur Vermögensbewertung heran
gezogen werden. Davon sind 20 % 6.000 €, die den jährlichen Einkommen hinzu geschlagen wer-
den, also pro Monat 500 €. Dadurch werden Löhne und Gehälter für das "Neue Wohngeld" noch hö-
her bewertet und die Möglichkeit zur Erlangung eines Beitrags wird weiter geschmälert.
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Damit wird deutlich: Der neue Beitrag für "Miete und Wohnnebenkosten" kommt vor allem Gering-
verdienern mit kleinen Einkommen zugute, während Südtiroler 'Normalverdiener’ kaum mehr zum
Zuge kommen. Das Ziel der Landesregierung ist klar: Radikale Einsparungen beim Wohngeld (2011:
31,8 Mio. €) und beim Mietgeld (2011: 11,1 Mio. €), aber ausgerechnet in einer Phase, in der die Ar-
beitsplatzsicherheit bedroht ist und Reallöhne stagnieren. Damit wirkt das Versprechen der Landes-
regierung, eine ausgewogene Sozialpolitik anzustreben wenig glaubwürdig: Die ab Anfang 2014 zu-
gesagte Erhöhung des Landeskindergeldes wird durch Einsparungen beim Wohngeld wieder ge-
kürzt.
Notwendig ist daher, nach Abschluss des ersten Jahres der Anwendung, eine rasche und genaue
Überprüfung der Auswirkungen des "Neuen Wohngelds" und die Öffnung der Kriterien zugunsten der
mittleren Einkommensbezieher.
Daher
                                                     beauftragt
                                              der Südtiroler Landtag
                                               die Landesregierung:
- Die Auswirkungen des "Neuen Wohngelds" nach über einem Jahr eingehend zu prüfen, die davon
begünstigten Einkommensgruppen und die nunmehr ausgeschlossenen Gruppen zu vergleichen und
die erzielten "Spareffekte" offen zu legen.
- Die Kriterien für das "Neue Wohngeld" in der Weise neu zu definieren, dass mittlere Einkommens-
bezieher verstärkt zum Zuge kommen, ohne den finanziellen Rahmen der Förderung übermäßig
auszuweiten.
                                                      ----------
All'inizio del 2013 il sussidio casa e il contributo provinciale alle spese d'affitto – due agevolazioni agli
inquilini finora separate – sono state unificate in un unico contributo provinciale. Fino al 2013 en-
trambe le agevolazioni sono state
a) versate dall'Istituto per l'edilizia sociale (IPES), che pagava direttamente il sussidio casa, mentre
b) il distretto sociale provinciale pagava il cosiddetto contributo alle spese d'affitto.
Dal 1° gennaio 2013 le due agevolazioni sono state riunite in un'unica "prestazione locazione e
spese accessorie", gestita dal distretto sociale. Il sussidio casa esistito finora va ad esaurimento,
cioè verrà pagato solo per la durata dei contratti d'affitto ancora vigenti.
Ma quella che a prima vista appare un'opportuna razionalizzazione, analizzata nel dettaglio mostra
conseguenze preoccupanti. Infatti con l'istituzione del "nuovo sussidio casa" sono stati resi molto più
restrittivi i criteri, cosicché a un anno di distanza si vede chiaramente la durezza sociale del provvedi-
mento. I nuovi contributi vanno solo a persone con un reddito vicino o inferiore alla soglia di povertà
e, diversamente da quanto accaduto finora, ne sono esclusi i salariati o stipendiati con modesti ri-
sparmi. In risposta a un'interrogazione dei Freiheitlichen, l'ass. Theiner ha descritto così la situa-
zione: si è fatto in modo "che soprattutto persone e famiglie a basso reddito continuino ad avere
agevolazioni adeguate; naturalmente per chi ha un reddito maggiore possono esserci – secondo il li-
vello, il patrimonio e l'entità dell'affitto – delle differenze rispetto al sussidio casa finora percepito, che
spesso è stato generoso."
Conclusione: il ceto medio-basso altoatesino, che fino alla fine del 2012 poteva contare sul vecchio
sussidio casa, col nuovo sistema ne è progressivamente escluso, con gravi conseguenze.
Il nodo del problema è che le soglie di reddito per l'accesso al "nuovo sussidio casa" sono state forte-
mente abbassate. Per avere il contributo all'affitto, la situazione reddituale e patrimoniale del nucleo
familiare o della persona singola deve rientrare nel cosiddetto valore della situazione economica
(VSE), un indicatore con un tetto severo:
- non può essere superato il reddito di 1.328,40 euro mensili a persona, corrispondente a un reddito
annuo di 15.940 euro;
- per due persone il tetto reddituale è di 1.737,99 euro, cioè 20.855 euro l'anno;
- tre persone possono avere un reddito massimo mensile di 2.258,28 euro (27.099 euro l'anno);
- per quattro persone il massimo mensile è di 2.723,22 euro (32.678,63 euro l'anno).
Le conseguenze concrete di limiti talmente severi sono chiare. Al momento attuale, per una famiglia
di tre persone un reddito di 2.300 euro – raggiunto il quale già si perde il contributo all'affitto – non
significa affatto vivere nel benessere ma nelle ristrettezze. Stimando l'affitto fra i 600 e gli 800 euro,
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