Wunschbaum - Pleidelsheim
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Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim 06.11.2020 Wunschbaum Weihnachten steht zwar noch nicht unmittelbar vor der Gerne können Sie einen Wunschzettel im Bürgerbüro ge- Tür, doch möchte die Gemeindeverwaltung auch in die- gen Vorlage Ihres aktuellen Bescheids abholen. Damit die sem Jahr eine Weihnachtsaktion der besonderen Art Freude auch wirklich bei den unterstützungsbedürftigen durchführen. Bei dieser Aktion soll Pleidelsheimer Kindern Kindern ankommt und Missbrauch verhindert wird, sind von finanziell benachteiligten Familien bis zum 16. Le- entsprechende Nachweise vorzulegen. bensjahr wieder eine Freude bereitet werden. Der Wunschzettel wird dann anonym an den Wunsch- Jedes Kind freut sich an Weihnachten über Geschenke. baum gehängt. Im Rathaus können sich dann die Bürger/- Viele Eltern können jedoch leider nicht immer alle diese innen bzw. Gewerbetreibende oder Vereine ab Montag, Wünsche erfüllen. Daher haben Sie nun die Möglichkeit, 16. November 2020, einen anonymen Wunschzettel pflü- einem dieser Kinder ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. cken, ein Päckchen packen und es im Rathaus abgeben. Erfüllen Sie einen dieser Wünsche, ob als Privatperson, als Aus Datenschutzgründen werden die Geschenkkarten Firma oder als Verein. anonymisiert. Los geht’s: Es wäre wünschenswert, wenn die eingepackten Ge- Die Wunschzettel können im Bürgerbüro abgeholt wer- schenke bis Freitag, 11. Dezember 2020, im Bürgerbüro den. Füllen Sie diesen (vielleicht mit ihrem Kind) aus und abgegeben werden könnten. Die Weihnachtsgeschenke geben Sie ihn bis Freitag, 13. November 2020, bei der werden den Kindern im Rathaus unter dem Weihnachts- Gemeindeverwaltung ab. Der Wunsch sollte einen Wert baum übergeben. von 40 Euro nicht übersteigen. Einen Wunschzettel darf Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen bei Rückfragen ausfüllen, wer Arbeitslosengeld II, Wohngeld, einen Kin- gerne unter Tel. 07144 264-10 oder unter derzuschlag oder entsprechende Leistungen bezieht. vorzimmer@rathaus-pleidelsheim.de zur Verfügung.
2 | Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45 Absage Amtliche Bekanntmachungen Leider müssen das Kirbecafé der Landfrauen Neuverlegung Wasserleitung Bachgartenstraße am Sonntag, 8.11.2020 Am Montag, 9.11.2020, beginnen die Bauarbeiten zur Neuverle- und das gung der Wasserleitung in der Bachgartenstraße zwischen der Straße Im Neckarblick und dem Spielplatz Bachgartenstraße. Die Novembercafé des Waldkindergartens Bauarbeiten werden von der Firma Langjahr und dem Bauhof am Sonntag, 22.11.2020 durchgeführt. Baubeginn ist bei der Mündung Im Neckarblick. auf Grund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis KW 51. Die Leitungserneuerung ist zur Sicherstellung der Trinkwasser- Weitere Informationen hier- versorgung notwendig. Die Zufahrten zur Straße Im Neckarblick zu finden Sie unter den (beengte Zufahrt) und zum Alamannenweg bleiben frei. Nachrichten der Landfrauen Die betroffenen Anwohner erhalten noch ein gesondertes Anlie- und des Waldkindergartens. Foto: Metkalova/iStock/Thinkstock gerschreiben. Altglascontainer beim Parkplatz Sportplatz Die bestehenden Altglascontainer am Parkplatz Max-Eyth-Stra- ße/Talstraße sind oft nicht ausreichend. Deshalb hat uns die AVL Apfelsaftverkauf drei weitere Glascontainer zur Verfügung gestellt, die am Park- Wir bieten am platz beim Sportplatz in der Blumenstraße aufgestellt wurden. Samstag, 14. November 2020, von 9.30 bis 12.30 Uhr im Hirsezentrum Pleidelsheim bei Fam. Reuther, Hauptstr. 105 nochmals unseren frisch gepressten Saft an. Die praktische 5-l-Box können Sie zum Preis von 7,50 € erwerben. Birnen- und Quittensaft sind schon ausverkauft! Wir garantieren: - Der Saft wird aus reifem, handverlesenem und unge- spritztem Obst hergestellt. - Unser Obst stammt ausschließlich aus Pleidelsheim, Das Altglas darf nur in der Zeit von Montag bis Samstag, 7.00 bis Ingersheim und Freiberg. 19.00 Uhr, eingeworfen werden. An Sonn- und Feiertagen darf - Der naturtrübe Saft enthält die ganze Sortenvielfalt alter generell kein Glas eingeworfen werden. Um Beachtung wird ge- Hochstämme. beten. - Unsere Äpfel stammen aus biologischem Anbau (Zertifizierung durch ABCERT). 4. Rate Grundsteuer 2020 zum 15.11.2020 - Ein Teil des Erlöses wird für den Erhalt der Streuobstwiesen verwendet, der Rest Zum 15.11.2020 ist die 4. Rate für die Grundsteuer 2020 fällig. fließt in die Vereinskasse. Wir bitten daher alle, die nicht am Abbuchungsverfahren teilneh- men, diesen Termin vorzumerken und die Steuer unter Angabe Probieren und genießen Sie den Saft! ihres Buchungszeichens an die Gemeindekasse Pleidelsheim zu nkstock Thi lly/iStock/ Wir freuen uns auf Ihren Besuch! überweisen. e_Ke Jan Allen Kunden, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird en: Gra Bitte AHA-Regeln einhalten! fk der Steuerbetrag zum Fälligkeitstermin abgebucht. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Löhr unter Tel. 07144 264-61. Bürgermeisteramt Sie haben ein positives Testergebnis erhalten? Häckselplatz beim Fischerwörthgelände geöffnet Sie haben erfahren, dass Sie Kontakt zu einer infizierten Öffnungszeiten: Person hatten? Mittwoch, 8.00 bis 16.00 Uhr Samstag, 9.00 bis 16.00 Uhr Bitte melden Sie sich umgehend bei der Gemeindever- waltung unter r.trettner@rathaus-pleidelsheim.de und Auf dem Gelände des Häckselplatzes der Gemeinde Ingersheim a.mueller@rathaus-pleidelsheim.de dürfen nur von Bürgern der Gemeinden Ingersheim und Plei- delsheim in der Zeit ab 2. Dezember 2020 bis zum 27. Februar Wir nehmen dann 2021 Baum- und Grünschnitt, Heckenschnitt und vorgehäckselte schnellstmöglich Gehölzreste bis zu 12 cm Stärke abgelagert werden. Das Grüngut Kontakt mit Ihnen muss frei von Störstoffen wie Steine, Glas, Metall, Kunststoffen auf. usw. sein. Die Ablagerung von feuerbrandbelastetem Schnittgut, Wurzelstümpfen, dicken Ästen, Baumstämmen, Rasenschnitt, Vielen Dank! Gras, Laub, Erde, Friedhofsabfällen sowie Abfällen aller Art ist ver- boten. Anlieferung durch Gewerbebetriebe und ortsfremde Per- sonen ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45 | 3 Landesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ! Die folgenden Maßnahmen gelten für Baden-Württemberg vom 2. bis 30. November 2020. Diese Zusammenstellung ist ein Auszug und umfasst die wichtigsten Regelungen für das alltägliche Leben. AH A A L Abstand Hygiene Alltagsmaske Corona-App regelmäßig halten praktizieren tragen nutzen lüften Kontakte Gesundheit & Soziales • Persönliche Kontakte auf ein Minimum • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, reduzieren. Pflegeheimen, Senioren- und • Treffen oder Feiern im privaten oder Behinderteneinrichtungen. öffentlichen Raum mit maximal 2 Haus- • Keine Isolation der Betroffenen. halten oder wenn alle miteinander • Übernahme der Kosten von regelmäßigen verwandt* sind. In allen Fällen gilt: SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten höchstens10 Personen. und Besucher. *verwandt bedeutet hier: Personen, die in gerader Linie verwandt sind: Großeltern, Eltern und Kinder sowie deren jeweiligen Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. Bildung & Betreuung • Alle Bildungseinrichtungen und Kinder- Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. gärten bleiben geöffnet. • Weiterbildungseinrichtungen für Einzelhandel theoretische Seminare bleiben geöffnet, keine Sportkurse o.ä. • Bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet. • Maximal ein Kunde pro 10 m² Verkaufs- fläche, bei einer Gesamtverkaufsfläche von unter 10 m² ebenfalls maximal Religion & Todesfälle ein Kunde. • Gottesdienste und Beerdigungen • Gesteuerter Zutritt. unter Hygieneauflagen erlaubt. • Warteschlangen vermeiden.
4 | Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45 Gastronomie Dienstleistungen • Schank- und Speisegaststätten, Bars, • Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios Shisha- und Raucherlokale, Clubs sowie werden geschlossen. Kneipen aller Art werden geschlossen. • Medizinische Behandlungen (z.B. Physio- • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder oder Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Lieferung. medizinische Fußpflege sowie Massagen) • Betriebskantinen unter Hygieneauflagen möglich. weiterhin geöffnet. • Friseursalons und Sonnenstudios unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet. • Prostitutionsstätten müssen schließen. Kultur • Veranstaltungen, die der Unterhaltung Sport dienen, sind nicht gestattet. • Öffentliche und private Sportstätten werden • Kultur-, und Freizeiteinrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen. werden für den Publikumsverkehr Z.B.: geschlossen. Z.B.: - Fitness- und Yogastudios - Theater - Schwimm- und Spaßbäder, für Schul- und - Oper Studienbetrieb weiterhin geöffnet - Museen - Thermen und Saunen - Konzerthäuser - Tanzschulen - Clubs und Diskotheken - Sportstätten von Vereinen jeglicher Art - Kinos • Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen - Freizeitattraktionen drinnen oder des eigenen Haushalts auf öffentlichen oder draußen privaten Sportanlagen erlaubt. - Spielhallen, Spielbanken oder Wettan- • Training und Veranstaltungen von Spitzen- nahmestellen und Profisport ohne Zuschauer möglich. • Spielplätze im Freien dürfen genutzt • Sport auf weitläufigen Anlagen wie Golf- werden. oder Tennisplätzen oder Reitanlagen erlaubt. • Rehasport erlaubt. Reisen & Beherbergung • Verzicht auf private Reisen sowie Besuche Arbeiten von Verwandten. • Keine überregionalen touristischen Ausflüge. • Home Office überall dort, wo es möglich • Keine Busreisen zu touristischen Zwecken. ist. • Fahrgemeinschaften zur Schule oder Arbeit • Notwendige Geschäftstreffen im Rahmen gestattet. Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes • Übernachtungsangebote nicht für möglich. touristische Zwecke gestattet. Dies gilt auch • An den Betrieb angepasste Hygiene- für Campingplätze. auflagen. • Geschäftliche, notwendige Reisen und Übernachtungen bleiben erlaubt. Hilfsmaßnahmen • Nothilfe für betroffene Unternehmen und Betriebe wird vom Bund bereitgestellt. • KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. Ein ausführliches FAQ finden Sie auf Stand: 03.11.2020 » Baden-Württemberg.de
Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45 | 5 Gemeinde Pleidelsheim b. Infizierte haben eine Liste über ihre Kontaktpersonen zu erstellen. Zu benennen sind alle Personen i. S. von II. Zif- fer 1. dieser Allgemeinverfügung, mit denen der Infizier- te im Zeitraum von 48 Stunden vor Auftritt der Sympto- me bis zum Zeitpunkt der häuslichen Absonderung bzw. bis zur Mitteilung des positiven Testergebnisses auf das Virus SARS-CoV-2 durch das Gesundheitsamt Kontakt Zweite Allgemeinverfügung hatte. Sollten keine Symptome vorliegen, so gilt der Zeit- raum ab 48 Stunden vor Abnahme des Testabstrichs. Die über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnah- Liste muss soweit möglich Vor- und Nachnamen sowie men von Personen, die mit dem Corona-Virus (Erkrankung Anschrift der Kontaktperson und eine Information darü- COVID-19, Virusname SARS-CoV-2) infiziert sind und deren ber enthalten, ob die Kontaktperson durch den Infizier- Kontaktpersonen der Kategorie I zur Eindämmung und zum ten informiert werden konnte. Soweit dem Infizierten Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus bekannt, ist ferner die Erreichbarkeit der Kontaktperson Die Gemeinde Pleidelsheim erlässt nach §§ 28 Abs. 1, 29, 30 des anzugeben (z.B. Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse). Infektionsschutzgesetzes (IfSG) i. V. m. § 1 Abs. 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infek- c. Infizierte haben die Liste mit den entsprechenden Kon- tionsschutzgesetz (IfSGZustV) i. V. m. § 35 Satz 2 Landesverwal- taktpersonen unverzüglich vorzulegen. Die Übersendung tungsverfahrensgesetz (LVwVfG) i. V. m. § 1 Abs. 1 der Verordnung erfolgt an die E-Mail-Adresse Kontaktperson-corona@ des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung landkreis-ludwigsburg.de, falls dies nicht möglich sein (DVO GemO) als zuständige Ortspolizeibehörde folgende sollte, per Post an Landratsamt Ludwigsburg – Kontakt- personenmanagement – Hindenburgstraße 40, 71638 Zweite Allgemeinverfügung Ludwigsburg. Zusätzlich erfolgt die Übersendung an die über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnahmen E-Mail-Adressen r.trettner@rathaus-pleidelsheim.de und von Personen, die mit dem Corona-Virus (Erkrankung a.mueller@rathaus-pleidelsheim.de, falls dies nicht mög- COVID-19, Virusname SARS-CoV-2) infiziert sind und lich ist, per Post an die Gemeinde Pleidelsheim. deren Kontaktpersonen der Kategorie I zur Eindämmung Soweit Infizierte nicht in der Lage sein sollten, ihre Kon- und zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus taktpersonen selbst zu informieren, selbst eine Liste I. Verfügungen gegenüber Personen, die mit dem Virus über ihre Kontaktpersonen zu erstellen oder diese zu SARS-CoV-2 infiziert sind übermitteln, haben sie das Landratsamt Ludwigsburg unverzüglich hierüber zu informieren. Sie erreichen den 1. Infizierte haben sich – unverzüglich und ohne weitere An- zuständigen Bereich Kontaktpersonenmanagement auch ordnung – zur Absonderung in häusliche Quarantäne in ihre telefonisch unter 07141 144-69400. Zusätzlich ist unver- Wohnung zu begeben, sobald sie von der Kommune, dem La- züglich die Gemeinde Pleidelsheim (E-Mail an r.trettner@ bor, ihrem Arzt oder dem Gesundheitsamt Kenntnis darüber rathaus-pleidelsheim.de und a.mueller@rathaus-pleidels- erhalten haben, dass sie mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert heim.de) hierüber zu informieren. sind. Als infiziert gelten Personen, die positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet wurden. II. Verfügungen gegenüber Kontaktpersonen der Kategorie I Infizierten ist es während der Absonderung untersagt, ihre 1. Kontaktpersonen der Kategorie I haben sich ebenfalls – un- Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheits- verzüglich und ohne weitere Anordnung – zur Absonderung amtes zu verlassen. Dies gilt nicht, sofern ein Verlassen der in häusliche Quarantäne in ihre Wohnung zu begeben, sobald Wohnung zum Schutz von Leben oder Gesundheit zwingend sie von dem Infizierten, der Kommune, der Schulleitung oder erforderlich ist (z.B. Hausbrand, medizinischer Notfall). dem Gesundheitsamt Kenntnis darüber erhalten, dass sie 2. Die Absonderung gilt bei Infizierten ab Auftreten der Krank- Kontaktperson der Kategorie I sind. heitssymptome; bei Verläufen ohne erkennbare Symptome Kontaktpersonen der Kategorie I ist es während der Abson- ab Abnahme des Testabstrichs. Die Absonderung dauert derung untersagt, ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zu- mindestens 10 Tage. Sofern nach 10 Tagen noch Symptome stimmung der Gemeinde Pleidelsheim zu verlassen. Dies bestehen, endet die Quarantäne erst nach 48 Stunden Symp- gilt nicht, sofern ein Verlassen der Wohnung zum Schutz von tomfreiheit (nach Rücksprache mit der ärztlichen Betreuung). Leben oder Gesundheit zwingend erforderlich ist (z.B. Haus- Bei ursprünglich infizierten Bewohnerinnen und Bewohnern brand, medizinischer Notfall). von Altenpflegeeinrichtungen und bei ursprünglich Infizierten Als Kontaktpersonen der Kategorie I gelten Personen, die zu mit besonders schweren Krankheitsverläufen mit Sauerstoffbe- einem Infizierten gemäß I. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfü- dürftigkeit bedarf es vor Ende der Absonderung zusätzlich noch gung im Zeitraum von 48 Stunden vor Auftreten der Symp- eines negativen PCR-Testresultats oder eines Ct-Wertes >30. Eine tome bis 48 Stunden nach Symptomlosigkeit des Infizierten Abweichung von diesen Kriterien kann im Einzelfall nach Ab- oder, sofern keine Symptome vorlagen, 48 Stunden vor Ab- sprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen. nahme des Testabstrichs oder während der Absonderung des 3. Infizierten ist es für die Dauer der Absonderung untersagt, Be- Infizierten such von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt - mindestens kumulativ 15-minütigen Gesichts- ("face-to- angehören. face") Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs mit einem 4. Infizierte haben nach Bekanntwerden der Infektion bzw. Auf- Infizierten, hatten. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebens- treten der Symptome unverzüglich ihre Kontaktpersonen ge- gemeinschaften im selben Haushalt. mäß II. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung zu ermitteln und - direkten Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten von zu informieren. Infizierten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines a. Infizierte haben nach Bekanntwerden der Infektion bzw. Infizierten, wie z.B. durch Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Auftreten der Symptome soweit möglich unverzüglich Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen etc. hatten. ihre Kontaktpersonen darüber zu informieren, dass sie - Personen, die nach Risikobewertung durch das Gesund- Kontaktperson der Kategorie I sind und für sie die Re- heitsamt oder die Ortspolizeibehörde mit hoher Wahr- gelungen für Kontaktpersonen im Sinne dieser Allge- scheinlichkeit einer hohen Konzentration von infektiösen meinverfügung gelten. Infizierte haben ihre Kontaktper- Aerosolen mit dem Infizierten in einem Raum für mindes- sonen darauf hinzuweisen, dass diese die vorliegende tens 30 Minuten ausgesetzt waren (z.B. bei Feiern, gemein- Allgemeinverfügung zu beachten haben, soweit sie ihren samem Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne Wohnsitz in der Gemeinde Pleidelsheim haben. adäquate Lüftung).
6 | Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45 - Personen, die sich für mindestens 30 Minuten in beengter 7. Kontaktpersonen der Kategorie I sind verpflichtet, den Beauf- Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsitu- tragten des Gesundheitsamtes für die Zeit der Absonderung ation mit dem Infizierten befanden (z.B. Schulklassen, Grup- gemäß II. Ziffer 2. dieser Allgemeinverfügung zum Zwecke penveranstaltungen), unabhängig von der individuellen Ri- der Befragung oder der Untersuchung Zutritt zu ihrer Woh- sikoermittlung. nung zu gestatten. - als medizinisches Personal zum Infizierten im Rahmen von 8. Bis zum Ende der Absonderung gemäß II. Ziffer 2. dieser All- Pflege oder medizinischer Untersuchung mit weniger als 1,5 gemeinverfügung müssen Kontaktpersonen der Kategorie I Meter Abstand Kontakt hatte, ohne dabei adäquate Schutz- a. zweimal täglich ihre Körpertemperatur messen; ausrüstung zu tragen. Dasselbe gilt für medizinisches Perso- b. täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertemperatur, nal in einem Raum mit hoher Konzentration infektiöser Ae- allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Per- rosole (z.B. Intubation oder Bronchoskopie) ohne adäquate sonen führen. Schutzausrüstung. III. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Die Einschätzung, ob eine Person als Kontaktperson der Ka- Diese Allgemeinverfügung tritt ab dem auf die Bekanntmachung tegorie I im Sinne dieser Verordnung gilt, erfolgt durch das folgenden Tag in Kraft. Gesundheitsamt oder die Ortspolizeibehörde. Aufgrund der sich dynamisch entwickelnden Lage bei Covid- 2. Die Absonderung gilt bei Kontaktpersonen der Kategorie I ab 19-Erkrankungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abge- dem letzten Kontakt zu der infizierten Person. Die Absonde- schätzt werden, wann diese Verordnung nicht mehr erforderlich rung dauert mindestens 14 Tage. sein wird. Bei einer entsprechenden Risikoeinschätzung wird die Sofern die Kontaktperson der Kategorie I während der Abson- Allgemeinverfügung aufgehoben. derung nachweislich erkrankt oder Symptome zeigt, beginnt IV. Sofortige Vollziehung die Quarantäne für diese erneut. Es gelten dann aber die Be- Diese Allgemeinverfügung stellt gem. §§ 28 Abs. 1, Abs. 3, 30 Absatz stimmungen für Infizierte gemäß Ziffer I. dieser Verordnung. 1 Satz 2, 16 Abs. 8 IfSG eine mit ihrer Bekanntgabe sofort vollziehba- Bei Kontaktpersonen der Kategorie I, die mit einem Infizier- re Anordnung dar. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese ten in einer Haushaltsgemeinschaft leben, ist bezüglich des Allgemeinverfügung haben keine aufschiebende Wirkung. Beginns der Quarantäne hingegen auf den ersten Kontakt nach Auftreten der ersten Symptome bei dem infizierten V. Zuwiderhandlungen Haushaltsmitglied abzustellen. Die Kontaktperson der Kate- Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG ist die vorsätzliche oder fahr- gorie I hat sich auch in diesem Fall für mindestens 14 Tage lässige Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung nach abzusondern. Sofern eine weitere Kontaktperson der Kate- §§ 28 Abs. 1 S. 1, 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG ordnungswidrig und gorie I der Haushaltsgemeinschaft in dieser Zeit nachweis- kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro lich erkrankt oder Symptome zeigt, beginnt die Quarantäne (25.000 €) geahndet werden. für diese erneut. Es gelten dann aber die Bestimmungen für VI. Allgemeine Hinweise Infizierte gemäß Ziffer I. dieser Verordnung. Für bisher nicht - Infizierte haben im Haushalt nach Möglichkeit eine zeitliche infizierte Mitglieder derselben Haushaltsgemeinschaft en- und räumliche Trennung von den anderen Haushaltsmitglie- det die Pflicht zur Absonderung als Kontaktperson der Ka- dern einzuhalten. Eine zeitliche Trennung kann z.B. dadurch tegorie I in diesem Fall nach Ablauf der regulären mindes- erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nach- tens 14-tägigen Absonderung. Eine erneute Verlängerung einander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung erfolgt im Regelfall nicht. kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Infizierten sich in einem Gemeinschaftsunterkünfte jeglicher Art gelten nicht als Haus- anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhalten. haltsgemeinschaft in diesem Sinne. Dasselbe gilt für Einrich- - Sollten Sie Symptome entwickeln, kontaktieren Sie unverzüg- tungen nach dem Gesetz für unterstützende Wohnformen, lich das Gesundheitsamt oder Ihren Hausarzt. Teilhabe und Pflege (WTPG). Hier erfolgt eine individuelle Ein- - Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, informieren Sie vorab schätzung durch das Gesundheitsamt oder die Ortspolizeibe- und beim Kontakt mit medizinischem Personal die jeweilige hörde, ob sich im Falle des Auftretens weiterer Infektionsfälle Person, dass Sie positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet die Quarantäne der übrigen Bewohner (Kontaktperson der wurden bzw. eine Kontaktperson einer Person sind, die mit Kategorie I) um weitere 14 Tage verlängert. dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert ist. 3. Kontaktpersonen der Kategorie I ist es für die Dauer der Ab- - Ist ein persönlicher Kontakt mit anderen Personen unum- sonderung untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, gänglich, beispielsweise aufgrund eines medizinischen Not- die nicht ihrem Haushalt angehören. falls, haben Infizierte und Kontaktpersonen der Kategorie I 4. Für dringend benötigte Beschäftigte der kritischen Infra- die anderen Personen vorab ausdrücklich über das (mögli- struktur können vom Gesundheitsamt auf Antrag schriftlich che) Vorliegen einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 zu Ausnahmen für Kontaktpersonen der Kategorie I von der An- informieren. Bei einem unumgänglichen persönlichen Kon- ordnung der häuslichen Quarantäne nach pflichtgemäßem takt mit anderen Personen haben Infizierte sofern möglich Ermessen gestattet werden. einen Mund-Nasen-Schutz (Mindeststandard FFP1, ohne Aus- 5. Für die Zeit der Absonderung gemäß II. Ziffer 2. dieser Allge- atemventil) enganliegend zu tragen. Ist ein solcher nicht ver- meinverfügung unterliegen Kontaktpersonen der Kategorie fügbar, hat der Infizierte die Mund-Nasen-Partie mit Stoff (z.B. I ab Beginn der Absonderung der Beobachtung gemäß § 29 einem Schal oder einem Halstuch) abzudecken. Zusätzlich IfSG. Während der Zeit der Absonderung haben Kontaktper- sollte, sofern möglich, ein Mindestabstand von zwei Metern sonen der Kategorie I die erforderlichen Untersuchungen zu der anderen Person gewahrt werden. und Entnahmen von Untersuchungsmaterial durch die Be- - Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Per- auftragten des Gesundheitsamtes an sich vornehmen zu las- sonen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor sen, insbesondere erforderliche äußerliche Untersuchungen, Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das sie Abstriche von Haut und Schleimhäuten, Blutentnahmen und anschließend sofort entsorgen. Waschen Sie sich regelmäßig Röntgenuntersuchungen, sowie das erforderliche Untersu- die Hände gründlich mit Wasser und Seife und vermeiden Sie chungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen. das Berühren von Augen, Nase und Mund. 6. Kontaktpersonen der Kategorie I sind ferner verpflichtet, für - Nachweislich infizierte Personen, welche sich bereits min- die Zeit der Absonderung gemäß II. Ziffer 2. dieser Allge- destens 14 Tage in Quarantäne befanden und mindestens meinverfügung den Beauftragten des Gesundheitsamtes auf 48 Stunden symptomfrei waren, müssen im weiteren Verlauf Verlangen über alle ihren Gesundheitszustand betreffenden nicht erneut in Quarantäne, auch wenn die Voraussetzungen Umstände Auskunft zu geben. dieser Allgemeinverfügung vorliegen.
Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45 | 7 Sachverhalt Die unter I. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung genannten an Am 21.3.2020 wurde bei einer Person in der Gemeinde Pleidels- COVID-19 erkrankten Personen (Infizierte) sind Kranke i. S. v. § heim das neuartige Corona-Virus (Erkrankung COVID-19, Virus- 2 Nr. 4 IfSG. Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu name SARS-CoV-2) nachgewiesen. Seitdem sind die Fallzahlen in verhindern, müssen Infektionsketten so schnell wie möglich der Gemeinde stark angestiegen. Nach derzeitigem Stand gibt es unterbrochen werden. Hierzu ist die Anordnung der häuslichen in der Gemeinde 8 Erkrankte. Es ist davon auszugehen, dass die Quarantäne von erkrankten Personen erforderlich und geeignet. Zahl der Erkrankten weiterhin exponentiell ansteigen wird. Aufgrund der hohen Übertragbarkeit des Corona-Virus und der Das Robert-Koch-Institut (RKI) als konzeptionierende Stelle im Sin- häufig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe gibt es ne von § 4 IfSG empfiehlt als geeignete Gegenmaßnahmen allem keine milderen Mittel, um eine weitere Ausbreitung zu unter- voran die Einhaltung geeigneter Hygienemaßnahmen, Kontakt- binden. Normale Schutzkleidung würde im Alltag keinen ver- reduktion und den Schutz besonders vulnerabler Personengrup- gleichbaren Schutz gewährleisten. Nur durch die Quarantäne pen (vor allem ältere oder vorerkrankte Personen). Gemäß den kann sichergestellt werden, dass der Kontakt zu anderen, bisher Richtlinien des RKI stellt aber auch die häusliche Absonderung ein nicht infizierten Personen weitestgehend reduziert bzw. ausge- adäquates und erforderliches Mittel dar, um im Sinne des Infekti- schlossen wird. Die Anordnung der häuslichen Quarantäne ist onsschutzes eine Weiterverbreitung des Corona-Virus frühzeitig auch angemessen. Die sich aus der Absonderung ergebenden zu verhindern. Dieser fachlichen Bewertung schließt sich das Ge- Einschränkungen stehen nicht außer Verhältnis zu dem Ziel, eine sundheitsamt Ludwigsburg und die Gemeinde Pleidelsheim an. Weiterverbreitung dieses Krankheitserregers in der Bevölkerung Das RKI gibt derzeit als hauptsächlichen Übertragungsweg des zu verhindern. Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) in der Bevölkerung die Tröpfcheninfek- neuartigen Erreger aufgrund seiner recht hohen Übertragbarkeit tion an. Auch Schmierinfektionen und eine Ansteckung über die und der häufig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe Bindehaut der Augen sind möglich. Die maximale Inkubations- für andere Menschen ausgeht, muss das Interesse von infizierten zeit beträgt laut RKI (nach derzeitigem Kenntnisstand) 14 Tage. Personen an einer ungehinderten Bewegungsfreiheit gegenüber Die bisher bekannten Krankheitsverläufe lassen darauf schließen, den hohen Rechtsgütern des Lebens und der Gesundheit bisher dass insbesondere immungeschwächte Patienten und Patienten nicht erkrankter Personen zurückstehen. Dies gilt insbesondere ab einem Lebensalter von 50 bis 60 Jahren besonders von schwe- im Hinblick auf die begrenzte Dauer der Quarantäne. ren und zum Teil tödlichen Verläufen der Krankheit betroffen sind, Zu Ziffer 2: während bei vormals gesunden Personen teilweise nur milde oder Die Dauer der Quarantäne (14 Tage) basiert auf den Empfeh- gar symptomlose Verläufe auftreten. Es gibt daher Fälle, in welchen lungen des RKI. Demnach ist eine 14-tägige Quarantäne nach die betreffende Person (insbesondere bei Kindern) mangels Sym- Auftreten der ersten Krankheitssymptome erforderlich, um eine ptomen keine Kenntnis von ihrer Erkrankung hat. Um die Verbrei- Weiterverbreitung des Corona-Virus auszuschließen (Dauer der tung der Infektionskrankheit wirkungsvoll zu verhindern, muss das Inkubationszeit). Bei Verläufen ohne erkennbare Symptome ist Ansteckungsrisiko daher möglichst minimiert werden. Andernfalls auf den Zeitpunkt der Abnahme des Testabstrichs abzustellen. droht die Gefahr, dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung Sollten nach der 14-tägigen Quarantäne weiterhin Krankheits- durch den gleichzeitigen starken Anstieg an Patienten mit ähnli- symptome bestehen, muss die Quarantäne zur Verhinderung chem Behandlungsbedarf überlastet werden. Eine solche Überlas- einer Verbreitung fortgesetzt werden, bis 48 Stunden Symptom- tung muss dringend vermieden werden. freiheit vorliegt. Erst dann kann nach den Empfehlungen des RKI Begründung davon ausgegangen werden, dass eine Weiterverbreitung ausge- Rechtsgrundlage für diese Allgemeinverfügung ist § 28 Abs. 1 i. V. schlossen ist. m. § 29 Abs. 1 und 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Danach trifft die zuständi- Zu Ziffer 3: ge Behörde im Falle der Feststellung von Erkrankten bzw. Anste- Die rechtliche Grundlage für das angeordnete Besuchsverbot ckungsverdächtigen die insbesondere in den §§ 29 bis 31 IfSG ge- von Infizierten ist § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG. Werden Kranke, Krank- nannten, notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange heitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten festgestellt, so trifft die zuständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 erforderlich ist. Die Grundrechte der Freiheit der Person nach Art. 2 Satz 1 IfSG die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere Abs. 2 Grundgesetz (GG), der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 die in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten, soweit und solange es zur GG und die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erfor- GG werden insoweit eingeschränkt. Die Gemeinde Pleidelsheim derlich ist. ist gemäß § 1 Abs. 6 IfSGZustV als Ortspolizeibehörde zuständig für den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung. Wie unter I. zu Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung dargestellt, sind an COVID-19 erkrankte Personen (Infizierte) Kranke i. S. v. Von der Anhörung wird gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG aufgrund § 2 Nr. 4 IfSG. Da das Corona-Virus SARS-CoV-2 von Mensch zu des Erlasses dieser Allgemeinverfügung abgesehen. Mensch übertragen wird und der Hauptübertragungsweg die I. Verfügungen gegenüber Personen, die mit dem Virus Tröpfcheninfektion ist, ist bei Kranken der Kontakt mit anderen SARS-CoV-2 infiziert sind Personen, die nicht im selben Haushalt leben, nicht gestattet, um Zu Ziffer 1: eine Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden. Die rechtliche Grundlage für die häusliche Absonderung von Infi- Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, zierten ist §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Werden Kranke, müssen Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrochen Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausschei- werden. Hierzu ist die Anordnung eines Besuchsverbots er- der festgestellt, so trifft die zuständige Behörde gemäß § 28 Abs. forderlich und geeignet. Aufgrund der hohen Übertragbarkeit 1 Satz 1 IfSG die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere des Corona-Virus und der häufig schweren bis hin zu tödlichen die in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten, soweit und solange es Krankheitsverläufe gibt es keine milderen Mittel, um eine weite- zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten er- re Ausbreitung zu unterbinden. Normale Schutzkleidung wür- forderlich ist. Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann bei sonstigen de bei Besuchen keinen vergleichbaren Schutz gewährleisten. Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächti- Nur durch die häusliche Quarantäne in Verbindung mit einem gen und Ausscheidern angeordnet werden, dass sie in geeigne- Besuchsverbot kann sichergestellt werden, dass der Kontakt zu ter Weise abgesondert werden. Demnach können Erkrankte bzw. anderen, bisher nicht infizierten Personen weitestgehend redu- Ansteckungsverdächtige in einer geeigneten Weise abgesondert ziert bzw. ausgeschlossen wird. Die Anordnung des Besuchs- werden, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung verbots ist auch angemessen. Die sich aus dem Besuchsverbot der übertragbaren Krankheit erforderlich ist. Gemäß den Richtli- ergebenden Einschränkungen stehen nicht außer Verhältnis nien des RKI stellt die häusliche Absonderung ein adäquates und zu dem Ziel, eine Weiterverbreitung dieses Krankheitserregers erforderliches Mittel dar, um im Sinne des Infektionsschutzes eine in der Bevölkerung zu verhindern. Aufgrund der besonderen Weiterverbreitung des Corona-Virus frühzeitig zu verhindern. Gefahr, die von dem neuartigen Erreger aufgrund seiner recht
8 | Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45 hohen Übertragbarkeit und der häufig schweren bis hin zu töd- Zu Ziffer 4: lichen Krankheitsverläufe für andere Menschen ausgeht, muss Um weiterhin die Grundversorgung, insbesondere die medizini- das Interesse von infizierten Personen an Besuchen gegenüber sche Versorgung, aufrechtzuerhalten, können für dringend benö- den hohen Rechtsgütern des Lebens und der Gesundheit bisher tigte Beschäftigte der kritischen Infrastruktur vom Gesundheits- nicht erkrankter Personen zurückstehen. Dies gilt insbesondere amt Ludwigsburg auf Antrag Ausnahmen für Kontaktpersonen der im Hinblick auf die begrenzte Dauer des Besuchsverbots. Die Kategorie I von der Anordnung der häuslichen Quarantäne nach Dauer des Besuchsverbots bestimmt sich nach der Dauer der pflichtgemäßem Ermessen gestattet werden. Als kritische Infra- Quarantäne. Es gelten insoweit die Ausführungen unter I. zu Zif- struktur gelten die in § 1 Abs. 6 Corona-Verordnung BW (aktuellste fer 2. dieser Allgemeinverfügung. Fassung) festgelegten Bereiche. Im Falle einer Ausnahme ist durch geeignete Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass hierdurch An- Zu Ziffer 4: steckungsgefahren für Dritte weitestgehend minimiert werden. Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdäch- tige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Be- Zu Ziffer 5 bis 8: hörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die notwendigen Schutz- Kontaktpersonen der Kategorie I sind als Ansteckungsverdächtige maßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der gemäß § 2 Abs. 7 IfSG zu qualifizieren. Es steht demnach bei Kon- Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich. Um Infek- taktpersonen noch nicht fest, ob sich diese ebenfalls mit dem Co- tionsketten wirksam und schnell unterbrechen zu können ist es rona-Virus SARS-CoV-2 infiziert haben. Um eine mögliche Infektion notwendig, schnellstmöglich die Kontaktpersonen von Infizier- schnellstmöglich zu erkennen und gegebenenfalls weitere Schutz- ten zu ermitteln, um diesen gegenüber ebenfalls die häusliche maßnahmen einzuleiten, bedarf es daher der Anordnung der Quarantäne anzuordnen. Da nur der Infizierte Auskunft über Beobachtung gemäß § 29 Abs. 1 IfSG durch das Gesundheitsamt seine Kontaktpersonen erteilen kann, ist die Verpflichtung zur und bei Bedarf einer entsprechenden Auskunftserteilung gegen- unverzüglichen Erstellung und Übersendung von Kontaktlisten über dem Gesundheitsamt nach § 29 Abs. 2 IfSG. Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider sowie die entsprechende Information an die Kontaktpersonen festgestellt, so trifft die zuständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz erforderlich und geeignet, eine Weiterverbreitung des Corona- 1 IfSG die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange Virus zu verhindern. es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten II. Verfügungen gegenüber Kontaktpersonen der Kategorie I erforderlich ist. Durch die Anordnung, zweimal am Tag Fieber zu messen und täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertempe- Zu Ziffer 1 bis 3: ratur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Perso- Es gelten die Ausführungen zu Infizierten unter I. zu Ziffer 1 bis 3 nen zu führen, wird sichergestellt, dass eine mögliche Infektion dieser Allgemeinverfügung entsprechend. schnellstmöglich erkannt wird und gegebenenfalls weitere erfor- Aufgrund des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten derliche Schutzmaßnahmen angeordnet werden können. Person sind Kontaktpersonen der Kategorie I als ansteckungsver- III. Bekanntmachung und Inkrafttreten dächtig anzusehen. Ansteckungsverdächtig ist gemäß § 2 Nr. 7 Diese Allgemeinverfügung der Gemeinde Pleidelsheim über die IfSG eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitser- häusliche Absonderung und weiteren Maßnahmen von Perso- reger aufgenommen hat, auch ohne krank, krankheitsverdächtig nen, die mit dem Corona-Virus (Erkrankung COVID-19, Virusname oder Ausscheider zu sein. Die Aufnahme von Krankheitserregern SARS-CoV-2) infiziert sind und deren Kontaktpersonen der Ka- ist anzunehmen, wenn die betroffene Person mit hinreichender tegorie I zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung Wahrscheinlichkeit Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Für des Corona-Virus wird im Internet auf der Homepage (www.plei- die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckungs- delsheim.de) der Gemeinde Pleidelsheim gem. § 1 Abs. 5 Satz 1 gefahr gilt dabei kein strikter, alle möglichen Fälle gleichermaßen der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der erfassender Maßstab. Vielmehr ist der geltende Grundsatz heran- Gemeindeordnung (DVO GemO) vom 11. Dezember 2000 not- zuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bekanntgemacht. Das bedeutet, dass diese Allgemeinverfügung umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Internet als bekannt folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. gegeben gilt, wenn dies in der Verfügung so bestimmt wurde. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 22.3.2012, Az. 3 C 16/11). Diese Notbekanntmachung ist zwingend notwendig, da die Sat- Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Er- zung der Gemeinde Pleidelsheim über die öffentliche Bekannt- reger SARS-CoV-2 aufgrund seiner recht hohen Übertragbarkeit machung in § 1 nur eine Veröffentlichung im Amtsblatt vorsieht. und der häufig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe Dieses erscheint aber nur einmal wöchentlich. Da die Verbreitung für die öffentliche Gesundheit in Deutschland und weltweit aus- des Virus nach epidemiologischen Erkenntnissen des RKI expo- geht, sind an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung eher ge- nentiell erfolgt und daher jeder Tag ohne entsprechende Maß- ringe Anforderungen zu stellen, so dass hier das Übertragungs- nahmen ein weiteres hohes Verbreitungsrisiko nach sich zieht, ist risiko aufgrund der besonderen Nähe zu der infizierten Person diese Notbekanntmachung erforderlich. ausreicht. Die Bekanntmachung wird gem. § 1 Abs. 5 S. 2 DVO GemO in Die Aufnahme von Krankheitserregern ist anzunehmen, wenn der durch die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Plei- die betroffene Person mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Kon- delsheim vorgegebenen Form wiederholt, sobald die Umstände takt zu einer infizierten Person als Kontaktperson der Kategorie I es zulassen. hatte. Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG tritt diese Allgemeinverfügung Dies ist nach Einschätzung des RKI der Fall, einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Internet in Kraft. - bei kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- ("face- IV. Sofortige Vollziehung to-face") Kontakt zu einem Infizierten, z.B. im Rahmen eines Diese Allgemeinverfügung stellt eine Maßnahme nach § 28 Abs. 1 Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemein- IfSG dar und ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort schaften im selben Haushalt. vollziehbar. Widerspruch und Anfechtungsklage haben daher - bei direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten keine aufschiebende Wirkung. von Infizierten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten V. Zuwiderhandlungen eines Infizierten, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen etc. Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer vollziehbaren An- - bei medizinischem Personal, soweit Kontakt zu einem Infizier- ordnung nach § 30 Abs. 1 IfSG (Quarantäne) zuwiderhandelt. Die ten im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung Anordnungen unter I. Ziffer 1. und unter II. Ziffer 1. dieser Allge- mit weniger als 2 Meter Abstand bestand, ohne dabei Schutz- meinverfügung stellen mit ihrer Bekanntgabe eine solche voll- ausrüstung zu tragen. ziehbare Anordnung dar.
Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45 | 9 Im Falle einer Nichtbeachtung der die Absonderung betreffen- den Anordnungen droht die zwangsweise Absonderung gemäß § 30 Abs. 2 IfSG durch Unterbringung in einer geeigneten abge- Notfalldienste schlossenen Einrichtung. Das Grundrecht der Freiheit der Person Notfallpraxis (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) kann insoweit eingeschränkt werden. nördlicher Landkreis Ludwigsburg e.V.: Riedstr. 12, 74321 Bietigheim-Bissingen Rechtsbehelfsbelehrung Zentraler ärztlicher Notdienst Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates Öffnungszeiten: nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Pleidelsheim Mo - Do 18.00 Uhr - 07.00 Uhr erhoben werden. Fr - Mo 16.00 Uhr - 07.00 Uhr durchgehend Pleidelsheim, 6. November 2020 Feiertage durchgehend gez. Ralf Trettner Telefonische Anmeldung erbeten unter: 116 117 Bürgermeister Gehfähige Patienten werden gebeten, in die Praxis zu kommen. Kinderärzte Bekanntmachungen anderer Behörden Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, Verwaltungsgericht Stuttgart 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 18.00 Uhr, Corona-Krise: Verwaltungsgericht Stuttgart weist Antrag ei- bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an nes Gastronomen gegen verlängerte Sperrstunde für Gast- Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um stätten im Landkreis Ludwigsburg ab 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, Ludwigsburg/Stuttgart. Gegen die verlängerte Sperrstunde für bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis Gaststätten im Landkreis Ludwigsburg hatte ein Gastronom beim ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen. Verwaltungsgericht Stuttgart im Eilverfahren die Anordnung der Zahnärzte aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs beantragt. Das zu erfragen über Telefon 0711 7877733 Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 30. Oktober den Antrag des Gastronomen als "nicht begründet" abgewiesen. Tierärzte Die Sperrstunde für Gaststätten zwischen 23.00 und 6.00 Uhr Der tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des im Landkreis Ludwigsburg war mit der zweiten Allgemeinverfü- Haustierarztes/der Haustierärztin zu erfragen. gung des Landkreises am 21. Oktober in Kraft getreten und galt Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken bis zum Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung des Landes Marbach und Umgebung am 2. November. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes schreibt eine nahezu komplette Schließung aller Gastronomie- Freitag, 6.11.2020 betriebe vor. Der Landkreis hat seine dritte, seit 3. November gel- Apotheke Palm, 71672 Marbach, Marktstr. 22 tende Allgemeinverfügung entsprechend angepasst. Sie enthält Tel. 07144 5360 nunmehr im Wesentlichen nur noch Ermächtigungsgrundlagen Samstag, 7.11.2020 zur Ausweisung von Verdichtungszonen und Alkoholkonsumver- Römer-Apotheke, 71726 Benningen, Studionstr. 7 botszonen durch die Städte und Gemeinden. Tel. 07144 14693 Sonntag, 8.11.2020 Apotheke Kirchberg, 71737 Kirchberg, Kirchplatz 1 Die AVL informiert Tel. 07144 36726 Montag, 9.11.2020 AVL-Facebook-Seite: Biomüll ohne Plastik Neckar-Apotheke, 74379 Ingersheim, Tiefengasse 19 Für alle AVL-Facebook-Fans gibt es seit Kurzem eine eigene Face- Tel. 07142 20280 book-Seite: Auf "Heile Welt - Biomüll ohne Plastik" finden sich viele Dienstag, 10.11.2020 Tipps, wie man die Biotonne sauber halten kann. Ganz wichtig ist Apotheke am Bahnhof, 71672 Marbach, Rielingshäuser Str. 1 auch, was in die Biotonne reindarf - und was besser in der schwarzen Tel. 07144 4073 Restmülltonne entsorgt wird. Kreative Pins zu Obst, Gemüse und Co. Mittwoch, 11.11.2020 ergänzen das Angebot. Wer hätte gedacht, dass sich aus Rotkraut, Palm‘sche Apotheke, 71691 Freiberg, Marktplatz 10 Gurken oder Karotten derart fantasievolle Tiere schnitzen lassen? Tel. 07141 707677 Die Expert*innen der Abfallverwertungsgesellschaft des Land- kreises Ludwigsburg haben noch viel mehr Wissenswertes rund Donnerstag, 12.11.2020 um das Thema Biomüll zusammengetragen. Selbstverständlich Stadt-Apotheke, 71723 Großbottwar, Bei der Stadtmauer 1 sind auch eigene Posts der User willkommen. Reinschauen lohnt Tel. 07148 / 922273 sich unter www.facebook.com/AVLHeileWelt. Wechsel des Notdienstes täglich um 8.30 Uhr. Wasserversorgung Notdienst abends und am Wochenende 0151 26449324 IMPRESSUM Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen Herausgeber: und Mitteilungen: Sozialstation Pleidelsheim Gemeinde Pleidelsheim Bürgermeister Ralf Trettner, Träger der Sozialstation ist die Gemeinde Pleidelsheim. Druck und Verlag: Nussbaum Medien 74385 Pleidelsheim, Marbacher Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Straße 5, oder sein Vertreter im Amt. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: 71263 Weil der Stadt, Verantwortlich für „Was sonst noch Sozialstation - Telefon 07144 264-59 Merklinger Str. 20, interessiert“ und den Anzeigenteil: (im Haus der Seniorenwohnanlage - Marbacher Straße 7) Telefon 07033 525-0, Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, Sprechzeiten im Büro der Sozialstation www.nussbaum-medien.de 68789 St. Leon-Rot Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr. INFORMATIONEN Tel.: 07033 6924-0, Außerhalb dieser Sprechzeiten steht eine 24-Std.-Rufbereit- E-Mail: info@gsvertrieb.de schaft auch am Wochenende und an Feiertagen zur Verfügung. Vertrieb (Abonnement und Internet: www.gsvertrieb.de Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Mittwochstreff Demenzgruppe - 07144 264-59 Josef-Beyerle-Str. 2, Anzeigenverkauf: Hospizgruppe Pleidelsheim - 07144 264-59 wds@nussbaum-medien.de 71263 Weil der Stadt, Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.
10 | Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45 Zu verschenken Wege für Radverkehr Esstisch und 6 Stühle Tisch: 140 x 95 cm, Eiche hell, sehr guter Zustand, mit zwei Verlängerungsböden á 50 cm Stühle: Eiche hell, 2 Stühle mit Armlehne, Kunstlederbezug Couch 2,5 Sitzer, Velourstoff, Farbe Terracotta, sehr gut erhalten. Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte auf dem Bürger- sicher meisteramt, Frau Rothkopf, Telefon 264-19. 52% 48% Wir geben die Kontaktdaten weiter. unsicher Die Antworten bezüglich dem Sicherheitsgefühl sind relativ aus- geglichen. 48 % fühlen sich auf den Straßen sicher und 52 % füh- len sich unsicher. Hier wäre eine differenzierte Antwortmöglich- keit die bessere Wahl gewesen, da sich die meisten nicht zu 100 % sicher oder unsicher fühlen. Dies wurde deutlich, da einerseits die sich sicher fühlenden Radler*innen Gefahrenstellen nannten und andererseits viele sich unsicher fühlende Radler*innen haupt- sächlich mit dem Fahrrad fortbewegen. Wissenswertes aus der Gemeinde Die Gründe für die Unsicherheit liegen an folgenden Punkten: 1. Ungeeignete Querungen über die viel befahrenen Durchgangsstraßen (78 %) 2. Wege zu schmal und kein Radweg vorhanden (39 %) Pleidelsheimer 3. Unzureichende oder keine Markierung der Wege (33 %) Ökologiekonzept 4. Fahren auf Durchgangsstraßen gefährlich (22 %) Wunsch nach besserer Radwegeinfrastruktur Wir sind Pleidelsheimer Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel, 17% nachhaltiges ökologisches Leben zu fördern. Informieren. Mitmachen. Gestalten. ja Ergebnisse der Umfrage zum innerörtlichen Radverkehr nein Im Sommer hat die AG “Öko-logisch mobil in Pleidelsheim“ einen Fragebogen für Fahrradfahrer*innen veröffentlicht. Vielen Dank 83% für die vielen Rückmeldungen! Die teilnehmenden Radler*innen gaben an, dass sie im Schnitt die Wege im Ort mit folgendem Verkehrsmittel zurücklegen: Bei der Frage, ob sie häufiger innerorts mit dem Fahrrad fahren Verkehrsmittelwahl in % würden, wenn die Infrastruktur für Fahrradfahrer*innen besser wäre, waren sich dann fast alle einig. 83 % wünschen sich eine verbesserte Radwegeinfrastruktur. Die restlichen 17 % sind zu- Fahrrad frieden und legen schon heute über 90 % der innerörtlichen Wege ohne PKW zurück. Zu Fuß In der AG “Öko-logisch mobil in Pleidelsheim“ wird ein örtliches Mobilitäts-Konzept erarbeitet, so dass Fußgänger, Fahrrad- und Rollerfahrer, ob jung oder alt, sich einfach und sicher im Ort fort- PKW bewegen können. Ziel wäre, ein Hauptrouten-Netz im Ort zu markieren, um hier allen im Verkehr den notwendigen Raum zu 0 20 40 60 80 bieten. Alle Interessierte sind herzlich eingeladen, bei der AG mitzuwir- 48 % fühlen sich auf Straßen und Wegen sicher, wenn sie mit dem ken! Alle Treffen sind öffentlich. Jede und jeder ist jederzeit Fahrrad unterwegs sind. willkommen!
Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45 | 11 Kostenlose Beratung Landwirtschaftliche Mitteilungen "Bauen und Energie" Seit 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz Ernährungszentrum Mittlerer Neckar Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Das Babyprogramm geht online. Kraft getreten. Es führt die Energieeinsparverordnung, das Ener- Alles Wissenswerte rund um Essen und Trinken von Säuglingen gieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und Kleinkindern können Sie auch online direkt bei Ihnen zuhau- zusammen und stimmt die Regeln zur Energieeffizienz von Ge- se erfahren. bäuden und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinan- der ab. Die Energieagentur im Kreis Ludwigsburg stellt die wich- Online Vortrag tigsten Änderungen vor. Essen für zwei? Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit am 9. November 2020 von 15.30 bis 17.00 Uhr. Folgende fünf Regelungen sollten Verbraucher kennen: Online Vortrag Erneuerbare Energien zum Heizen von Neubauten verpflichtend Babys erster Brei - Ernährung im ersten Lebensjahr Das GEG verpflichtet Bauherrn dazu, mindestens eine Form der am 29. Oktober 2020 von 10.00 bis 11.30 Uhr. erneuerbaren Energien zum Heizen zu nutzen. Diese Verpflich- tung kann auf mehreren Wegen erfüllt werden: Neben Energie aus Online Workshop Photovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Babys erster Brei - Ernährung im ersten Lebensjahr erfüllen auch erneuerbare Fern- und Abwärme diese Anforderung. am 5. November 2020 von 10.00 bis 11.30 Uhr. Ab 1. November 2020 kann außerdem ein größerer Anteil des Stroms aus eigener Produktion, zum Beispiel aus der eigenen Pho- Online Vortrag tovoltaik-Anlage, angerechnet werden. Alle erneuerbaren Energi- Essen wie die Großen - Kindgerechte Kost nach dem ersten Le- en müssen einen Mindestanteil des Wärmebedarfs abdecken. bensjahr am 12. November 2020 von 10.00 bis 11.30 Uhr. Ineffiziente Heizungen sind nicht mehr zulässig Anmeldung unter ernaehrung@landkreis-ludwigsburg.de. Ab dem Jahr 2026 dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, neue, mit Heizöl betriebene Kessel, nur noch in Kombination mit erneuer- Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie alle weiteren Informationen baren Energiequellen betrieben werden. Das Gleiche gilt auch für per Mail. Heizkessel, die mit Kohle betrieben werden. Kessel, die 30 Jahre oder älter sind, müssen außer Betrieb genommen werden. Kostenlose Energieberatung wird Pflicht Ortsbücherei Pleidelsheim Beim Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Käufer, nachdem sie den Energieausweis erhalten haben, ein Beratungs- Öffnungszeiten gespräch führen. Auch bei der Sanierung von Ein- und Zweifa- Dienstag 15.00 - 19.00 Uhr milienhäusern wird eine kostenlose Energieberatung für Ver- Mittwoch 15.00 -18.00 Uhr braucher Pflicht, wenn im Zuge der Sanierung Berechnungen zur Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr Energiebilanzierung angestellt werden. Freitag 15.00 - 18.00 Uhr Unternehmen, die im Rahmen einer Sanierung ein Angebot ab- Tel. 07144 264-64, Fax 07144 264-65 geben, müssen bereits im Angebot schriftlich auf die Pflicht zur E-Mail: buecherei@pleidelsheim.de Energieberatung hinweisen. Die Pflicht gilt, wenn die Energiebe- Internet: www.buecherei.pleidelsheim.de ratung kostenlos angeboten wird. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württem- Montag und Samstag geschlossen! berg und die Energieagentur Kreis Ludwigsburg bieten diese kostenlosen Beratungen für Verbraucher an. Ladies Night abgesagt Wie schon fast zu erwarten, kann unsere geplante "Ladies Night" Ergänzende Vorschriften zu Energieausweisen am 27. November nicht stattfinden. Wir hoffen, diese Veranstal- Die Pflicht, bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses tung nächstes Jahr nachholen zu können. einen Energieausweis vorzulegen sowie die diesbezüglichen In den Weihnachtsferien ist die Bücherei vom 22. Dezember Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, gilt nun auch für Immo- 2020 bis zum 11. Januar 2021 geschlossen. bilienmakler. Aussteller von Energieausweisen müssen bestehen- de Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um Buchtipps von Bettina Schwegler: passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. CO2- Heather Webb, Hazel Gaynor: Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden. Miss Kelly und der Zauber von Monaco. Blanvalet 2020 Staatliche Förderung für erneuerbare Energien und effizien- (Liebe, Biografie) te Energienutzung sind nun gesetzlich verankert. Vor dem Hintergrund von Grace Kel- Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, effiziente Neubauten und lys unvergesslicher Hochzeit in Mo- die energetische Verbesserung von Bestandsgebäuden sowie die naco entspinnt sich die Geschichte Nutzung erneuerbarer Energien finanziell zu fördern. Der Staat einer tiefen Freundschaft und einer unterstützt, indem er bis zu 45 Prozent der Investitionen für kli- großen, dramatischen Liebe. Som- mafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung übernimmt. mer 1955: Filmstars und Paparazzi Alternativ können steuerliche Vergünstigungen in Anspruch ge- strömen zum glamourösen Filmfest nommen werden, die über drei Jahre verteilt werden können. nach Cannes, doch der größte Star Gut zu wissen: Für alle Bauvorhaben, für die vor dem 1. Novem- von allen, Grace Kelly, will nichts ber 2020 beantragt oder angezeigt wurden, gelten die bisheri- mehr, als dem Blitzlicht zu entkom- gen Regelungen. men. Auf der Flucht vor dem hartnä- Kostenlose Beratungstermine können bei der Energieagentur Kreis ckigen britischen Fotografen James Ludwigsburg unter der Tel.-Nr. 07141 688 93-0 vereinbart werden. Henderson stolpert sie in die Bou- Weiterführende Informationen gibt es auf www.lea-lb.de. Die tique der Parfümeurin Sophie Duval, Beratungen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden- die sie im Hinterzimmer versteckt - Württemberg werden vom Bundesministerium für Wirtschaft der Beginn einer tiefen Freundschaft und Energie gefördert. Foto: Amazon zwischen den beiden Frauen.
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