Wunschbaum - Pleidelsheim

 
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Wunschbaum - Pleidelsheim
Nummer 45                            Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim                                   06.11.2020

                        Wunschbaum
Weihnachten steht zwar noch nicht unmittelbar vor der         Gerne können Sie einen Wunschzettel im Bürgerbüro ge-
Tür, doch möchte die Gemeindeverwaltung auch in die-          gen Vorlage Ihres aktuellen Bescheids abholen. Damit die
sem Jahr eine Weihnachtsaktion der besonderen Art             Freude auch wirklich bei den unterstützungsbedürftigen
durchführen. Bei dieser Aktion soll Pleidelsheimer Kindern    Kindern ankommt und Missbrauch verhindert wird, sind
von finanziell benachteiligten Familien bis zum 16. Le-       entsprechende Nachweise vorzulegen.
bensjahr wieder eine Freude bereitet werden.                  Der Wunschzettel wird dann anonym an den Wunsch-
Jedes Kind freut sich an Weihnachten über Geschenke.          baum gehängt. Im Rathaus können sich dann die Bürger/-
Viele Eltern können jedoch leider nicht immer alle diese      innen bzw. Gewerbetreibende oder Vereine ab Montag,
Wünsche erfüllen. Daher haben Sie nun die Möglichkeit,        16. November 2020, einen anonymen Wunschzettel pflü-
einem dieser Kinder ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern.       cken, ein Päckchen packen und es im Rathaus abgeben.
Erfüllen Sie einen dieser Wünsche, ob als Privatperson, als   Aus Datenschutzgründen werden die Geschenkkarten
Firma oder als Verein.                                        anonymisiert.
Los geht’s:                                                   Es wäre wünschenswert, wenn die eingepackten Ge-
Die Wunschzettel können im Bürgerbüro abgeholt wer-           schenke bis Freitag, 11. Dezember 2020, im Bürgerbüro
den. Füllen Sie diesen (vielleicht mit ihrem Kind) aus und    abgegeben werden könnten. Die Weihnachtsgeschenke
geben Sie ihn bis Freitag, 13. November 2020, bei der         werden den Kindern im Rathaus unter dem Weihnachts-
Gemeindeverwaltung ab. Der Wunsch sollte einen Wert           baum übergeben.
von 40 Euro nicht übersteigen. Einen Wunschzettel darf        Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen bei Rückfragen
ausfüllen, wer Arbeitslosengeld II, Wohngeld, einen Kin-      gerne unter Tel. 07144 264-10 oder unter
derzuschlag oder entsprechende Leistungen bezieht.            vorzimmer@rathaus-pleidelsheim.de zur Verfügung.
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 Absage                                                                                                    Amtliche Bekanntmachungen
 Leider müssen das

                             Kirbecafé der Landfrauen
                                                                                                        Neuverlegung Wasserleitung Bachgartenstraße
                              am Sonntag, 8.11.2020
                                                                                                        Am Montag, 9.11.2020, beginnen die Bauarbeiten zur Neuverle-
 und das                                                                                                gung der Wasserleitung in der Bachgartenstraße zwischen der
                                                                                                        Straße Im Neckarblick und dem Spielplatz Bachgartenstraße. Die
       Novembercafé des Waldkindergartens                                                               Bauarbeiten werden von der Firma Langjahr und dem Bauhof
            am Sonntag, 22.11.2020                                                                      durchgeführt. Baubeginn ist bei der Mündung Im Neckarblick.
 auf Grund der Corona-Pandemie abgesagt werden.                                                         Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis KW 51.
                                                                                                        Die Leitungserneuerung ist zur Sicherstellung der Trinkwasser-
 Weitere Informationen hier-                                                                            versorgung notwendig. Die Zufahrten zur Straße Im Neckarblick
 zu finden Sie unter den                                                                                (beengte Zufahrt) und zum Alamannenweg bleiben frei.
 Nachrichten der Landfrauen                                                                             Die betroffenen Anwohner erhalten noch ein gesondertes Anlie-
 und des Waldkindergartens.                                         Foto: Metkalova/iStock/Thinkstock
                                                                                                        gerschreiben.

                                                                                                        Altglascontainer beim Parkplatz Sportplatz
                                                                                                        Die bestehenden Altglascontainer am Parkplatz Max-Eyth-Stra-
                                                                                                        ße/Talstraße sind oft nicht ausreichend. Deshalb hat uns die AVL
                                                Apfelsaftverkauf                                        drei weitere Glascontainer zur Verfügung gestellt, die am Park-
                                                Wir bieten am                                           platz beim Sportplatz in der Blumenstraße aufgestellt wurden.
                                                 Samstag, 14. November 2020,
                                                      von 9.30 bis 12.30 Uhr
                                                 im Hirsezentrum Pleidelsheim
                                                bei Fam. Reuther, Hauptstr. 105

  nochmals unseren frisch gepressten Saft an.
  Die praktische 5-l-Box können Sie zum
  Preis von 7,50 € erwerben. Birnen- und
  Quittensaft sind schon ausverkauft!

  Wir garantieren:
  - Der Saft wird aus reifem, handverlesenem und unge-
    spritztem Obst hergestellt.
  - Unser Obst stammt ausschließlich aus Pleidelsheim,                                                  Das Altglas darf nur in der Zeit von Montag bis Samstag, 7.00 bis
    Ingersheim und Freiberg.                                                                            19.00 Uhr, eingeworfen werden. An Sonn- und Feiertagen darf
  - Der naturtrübe Saft enthält die ganze Sortenvielfalt alter                                          generell kein Glas eingeworfen werden. Um Beachtung wird ge-
    Hochstämme.                                                                                         beten.
  - Unsere Äpfel stammen aus biologischem Anbau
    (Zertifizierung durch ABCERT).                                                                      4. Rate Grundsteuer 2020 zum 15.11.2020
                    - Ein Teil des Erlöses wird für den Erhalt der
                      Streuobstwiesen verwendet, der Rest                                               Zum 15.11.2020 ist die 4. Rate für die Grundsteuer 2020 fällig.
                      fließt in die Vereinskasse.                                                       Wir bitten daher alle, die nicht am Abbuchungsverfahren teilneh-
                                                                                                        men, diesen Termin vorzumerken und die Steuer unter Angabe
                                          Probieren und genießen Sie den Saft!                          ihres Buchungszeichens an die Gemeindekasse Pleidelsheim zu
                nkstock
             Thi
                            lly/iStock/

                                          Wir freuen uns auf Ihren Besuch!                              überweisen.
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                    Jan

                                                                                                        Allen Kunden, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird
                en:

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                                          Bitte AHA-Regeln einhalten!
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                                                                                                        der Steuerbetrag zum Fälligkeitstermin abgebucht.
                                                                                                        Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Löhr unter
                                                                                                        Tel. 07144 264-61.
                                                                                                        Bürgermeisteramt
 Sie haben ein positives Testergebnis erhalten?
                                                                                                        Häckselplatz beim Fischerwörthgelände geöffnet
 Sie haben erfahren, dass Sie Kontakt zu einer infizierten                                              Öffnungszeiten:
 Person hatten?                                                                                         Mittwoch, 8.00 bis 16.00 Uhr
                                                                                                        Samstag, 9.00 bis 16.00 Uhr
 Bitte melden Sie sich umgehend bei der Gemeindever-
 waltung unter r.trettner@rathaus-pleidelsheim.de und                                                   Auf dem Gelände des Häckselplatzes der Gemeinde Ingersheim
 a.mueller@rathaus-pleidelsheim.de                                                                      dürfen nur von Bürgern der Gemeinden Ingersheim und Plei-
                                                                                                        delsheim in der Zeit ab 2. Dezember 2020 bis zum 27. Februar
 Wir nehmen dann                                                                                        2021 Baum- und Grünschnitt, Heckenschnitt und vorgehäckselte
 schnellstmöglich                                                                                       Gehölzreste bis zu 12 cm Stärke abgelagert werden. Das Grüngut
 Kontakt mit Ihnen                                                                                      muss frei von Störstoffen wie Steine, Glas, Metall, Kunststoffen
 auf.                                                                                                   usw. sein. Die Ablagerung von feuerbrandbelastetem Schnittgut,
                                                                                                        Wurzelstümpfen, dicken Ästen, Baumstämmen, Rasenschnitt,
 Vielen Dank!                                                                                           Gras, Laub, Erde, Friedhofsabfällen sowie Abfällen aller Art ist ver-
                                                                                                        boten. Anlieferung durch Gewerbebetriebe und ortsfremde Per-
                                                                                                        sonen ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45                                                                              | 3

Landesweite Maßnahmen zur
Eindämmung der Corona-Pandemie
     !               Die folgenden Maßnahmen gelten für Baden-Württemberg
                     vom 2. bis 30. November 2020. Diese Zusammenstellung ist
                     ein Auszug und umfasst die wichtigsten Regelungen für das
                     alltägliche Leben.

           AH A A L
                  Abstand                   Hygiene                    Alltagsmaske         Corona-App         regelmäßig
                   halten                  praktizieren                    tragen             nutzen              lüften

    Kontakte                                                                            Gesundheit & Soziales
       • Persönliche Kontakte auf ein Minimum                                            • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
         reduzieren.                                                                       Pflegeheimen, Senioren- und
       • Treffen oder Feiern im privaten oder                                              Behinderteneinrichtungen.
         öffentlichen Raum mit maximal 2 Haus-                                           • Keine Isolation der Betroffenen.
         halten oder wenn alle miteinander                                               • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
         verwandt* sind. In allen Fällen gilt:                                             SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten
         höchstens10 Personen.                                                             und Besucher.
   *verwandt bedeutet hier: Personen, die in gerader Linie verwandt sind: Großeltern,
   Eltern und Kinder sowie deren jeweiligen Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder
   Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.

                                                                                        Bildung & Betreuung
                                                                                         • Alle Bildungseinrichtungen und Kinder-
   Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.
                                                                                           gärten bleiben geöffnet.
                                                                                         • Weiterbildungseinrichtungen für
    Einzelhandel                                                                           theoretische Seminare bleiben geöffnet,
                                                                                           keine Sportkurse o.ä.
       • Bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet.
       • Maximal ein Kunde pro 10 m² Verkaufs-
         fläche, bei einer Gesamtverkaufsfläche
         von unter 10 m² ebenfalls maximal                                              Religion & Todesfälle
         ein Kunde.                                                                      • Gottesdienste und Beerdigungen
       • Gesteuerter Zutritt.                                                              unter Hygieneauflagen erlaubt.
       • Warteschlangen vermeiden.
4 |                                                      Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45

      Gastronomie                                          Dienstleistungen
       • Schank- und Speisegaststätten, Bars,                • Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios
         Shisha- und Raucherlokale, Clubs sowie                werden geschlossen.
         Kneipen aller Art werden geschlossen.               • Medizinische Behandlungen (z.B. Physio-
       • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                oder Ergotherapie, Logopädie, Podologie,
         Lieferung.                                            medizinische Fußpflege sowie Massagen)
       • Betriebskantinen unter Hygieneauflagen                möglich.
         weiterhin geöffnet.                                 • Friseursalons und Sonnenstudios unter
                                                               Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.
                                                             • Prostitutionsstätten müssen schließen.

      Kultur
       • Veranstaltungen, die der Unterhaltung             Sport
         dienen, sind nicht gestattet.
                                                             • Öffentliche und private Sportstätten werden
       • Kultur-, und Freizeiteinrichtungen
                                                               für den Publikumsverkehr geschlossen.
         werden für den Publikumsverkehr
                                                               Z.B.:
         geschlossen. Z.B.:
                                                               - Fitness- und Yogastudios
         - Theater
                                                               - Schwimm- und Spaßbäder, für Schul- und
         - Oper
                                                                 Studienbetrieb weiterhin geöffnet
         - Museen
                                                               - Thermen und Saunen
         - Konzerthäuser
                                                               - Tanzschulen
         - Clubs und Diskotheken
                                                               - Sportstätten von Vereinen jeglicher Art
         - Kinos
                                                             • Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen
         - Freizeitattraktionen drinnen oder
                                                               des eigenen Haushalts auf öffentlichen oder
           draußen
                                                               privaten Sportanlagen erlaubt.
         - Spielhallen, Spielbanken oder Wettan-
                                                             • Training und Veranstaltungen von Spitzen-
           nahmestellen
                                                               und Profisport ohne Zuschauer möglich.
       • Spielplätze im Freien dürfen genutzt
                                                             • Sport auf weitläufigen Anlagen wie Golf-
         werden.
                                                               oder Tennisplätzen oder Reitanlagen erlaubt.
                                                             • Rehasport erlaubt.

      Reisen & Beherbergung
       • Verzicht auf private Reisen sowie Besuche          Arbeiten
         von Verwandten.
       • Keine überregionalen touristischen Ausflüge.        • Home Office überall dort, wo es möglich
       • Keine Busreisen zu touristischen Zwecken.             ist.
       • Fahrgemeinschaften zur Schule oder Arbeit           • Notwendige Geschäftstreffen im Rahmen
         gestattet.                                            Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes
       • Übernachtungsangebote nicht für                       möglich.
         touristische Zwecke gestattet. Dies gilt auch       • An den Betrieb angepasste Hygiene-
         für Campingplätze.                                    auflagen.
       • Geschäftliche, notwendige Reisen und
         Übernachtungen bleiben erlaubt.

  Hilfsmaßnahmen
  • Nothilfe für betroffene Unternehmen und Betriebe wird vom Bund bereitgestellt.
  • KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.

                                                                        Ein ausführliches FAQ finden Sie auf
Stand: 03.11.2020                                                       » Baden-Württemberg.de
Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45                                                                               | 5

                    Gemeinde Pleidelsheim                                 b. Infizierte haben eine Liste über ihre Kontaktpersonen zu
                                                                             erstellen. Zu benennen sind alle Personen i. S. von II. Zif-
                                                                             fer 1. dieser Allgemeinverfügung, mit denen der Infizier-
                                                                             te im Zeitraum von 48 Stunden vor Auftritt der Sympto-
                                                                             me bis zum Zeitpunkt der häuslichen Absonderung bzw.
                                                                             bis zur Mitteilung des positiven Testergebnisses auf das
                                                                             Virus SARS-CoV-2 durch das Gesundheitsamt Kontakt
               Zweite Allgemeinverfügung                                     hatte. Sollten keine Symptome vorliegen, so gilt der Zeit-
                                                                             raum ab 48 Stunden vor Abnahme des Testabstrichs. Die
   über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnah-                       Liste muss soweit möglich Vor- und Nachnamen sowie
  men von Personen, die mit dem Corona-Virus (Erkrankung                     Anschrift der Kontaktperson und eine Information darü-
  COVID-19, Virusname SARS-CoV-2) infiziert sind und deren                   ber enthalten, ob die Kontaktperson durch den Infizier-
 Kontaktpersonen der Kategorie I zur Eindämmung und zum                      ten informiert werden konnte. Soweit dem Infizierten
         Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus                         bekannt, ist ferner die Erreichbarkeit der Kontaktperson
Die Gemeinde Pleidelsheim erlässt nach §§ 28 Abs. 1, 29, 30 des              anzugeben (z.B. Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse).
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) i. V. m. § 1 Abs. 6 der Verordnung
des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infek-               c. Infizierte haben die Liste mit den entsprechenden Kon-
tionsschutzgesetz (IfSGZustV) i. V. m. § 35 Satz 2 Landesverwal-             taktpersonen unverzüglich vorzulegen. Die Übersendung
tungsverfahrensgesetz (LVwVfG) i. V. m. § 1 Abs. 1 der Verordnung            erfolgt an die E-Mail-Adresse Kontaktperson-corona@
des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung                   landkreis-ludwigsburg.de, falls dies nicht möglich sein
(DVO GemO) als zuständige Ortspolizeibehörde folgende                        sollte, per Post an Landratsamt Ludwigsburg – Kontakt-
                                                                             personenmanagement – Hindenburgstraße 40, 71638
                Zweite Allgemeinverfügung                                    Ludwigsburg. Zusätzlich erfolgt die Übersendung an die
über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnahmen                        E-Mail-Adressen r.trettner@rathaus-pleidelsheim.de und
  von Personen, die mit dem Corona-Virus (Erkrankung                         a.mueller@rathaus-pleidelsheim.de, falls dies nicht mög-
   COVID-19, Virusname SARS-CoV-2) infiziert sind und                        lich ist, per Post an die Gemeinde Pleidelsheim.
 deren Kontaktpersonen der Kategorie I zur Eindämmung                        Soweit Infizierte nicht in der Lage sein sollten, ihre Kon-
  und zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus                        taktpersonen selbst zu informieren, selbst eine Liste
I. Verfügungen gegenüber Personen, die mit dem Virus                         über ihre Kontaktpersonen zu erstellen oder diese zu
SARS-CoV-2 infiziert sind                                                    übermitteln, haben sie das Landratsamt Ludwigsburg
                                                                             unverzüglich hierüber zu informieren. Sie erreichen den
1. Infizierte haben sich – unverzüglich und ohne weitere An-
                                                                             zuständigen Bereich Kontaktpersonenmanagement auch
    ordnung – zur Absonderung in häusliche Quarantäne in ihre
                                                                             telefonisch unter 07141 144-69400. Zusätzlich ist unver-
    Wohnung zu begeben, sobald sie von der Kommune, dem La-
                                                                             züglich die Gemeinde Pleidelsheim (E-Mail an r.trettner@
    bor, ihrem Arzt oder dem Gesundheitsamt Kenntnis darüber
                                                                             rathaus-pleidelsheim.de und a.mueller@rathaus-pleidels-
    erhalten haben, dass sie mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert
                                                                             heim.de) hierüber zu informieren.
    sind. Als infiziert gelten Personen, die positiv auf das Virus
    SARS-CoV-2 getestet wurden.                                        II. Verfügungen gegenüber Kontaktpersonen der Kategorie I
    Infizierten ist es während der Absonderung untersagt, ihre         1. Kontaktpersonen der Kategorie I haben sich ebenfalls – un-
    Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheits-                  verzüglich und ohne weitere Anordnung – zur Absonderung
    amtes zu verlassen. Dies gilt nicht, sofern ein Verlassen der           in häusliche Quarantäne in ihre Wohnung zu begeben, sobald
    Wohnung zum Schutz von Leben oder Gesundheit zwingend                   sie von dem Infizierten, der Kommune, der Schulleitung oder
    erforderlich ist (z.B. Hausbrand, medizinischer Notfall).               dem Gesundheitsamt Kenntnis darüber erhalten, dass sie
2. Die Absonderung gilt bei Infizierten ab Auftreten der Krank-             Kontaktperson der Kategorie I sind.
    heitssymptome; bei Verläufen ohne erkennbare Symptome                   Kontaktpersonen der Kategorie I ist es während der Abson-
    ab Abnahme des Testabstrichs. Die Absonderung dauert                    derung untersagt, ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zu-
    mindestens 10 Tage. Sofern nach 10 Tagen noch Symptome                  stimmung der Gemeinde Pleidelsheim zu verlassen. Dies
    bestehen, endet die Quarantäne erst nach 48 Stunden Symp-               gilt nicht, sofern ein Verlassen der Wohnung zum Schutz von
    tomfreiheit (nach Rücksprache mit der ärztlichen Betreuung).            Leben oder Gesundheit zwingend erforderlich ist (z.B. Haus-
    Bei ursprünglich infizierten Bewohnerinnen und Bewohnern                brand, medizinischer Notfall).
    von Altenpflegeeinrichtungen und bei ursprünglich Infizierten           Als Kontaktpersonen der Kategorie I gelten Personen, die zu
    mit besonders schweren Krankheitsverläufen mit Sauerstoffbe-            einem Infizierten gemäß I. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfü-
    dürftigkeit bedarf es vor Ende der Absonderung zusätzlich noch          gung im Zeitraum von 48 Stunden vor Auftreten der Symp-
    eines negativen PCR-Testresultats oder eines Ct-Wertes >30. Eine        tome bis 48 Stunden nach Symptomlosigkeit des Infizierten
    Abweichung von diesen Kriterien kann im Einzelfall nach Ab-             oder, sofern keine Symptome vorlagen, 48 Stunden vor Ab-
    sprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.                    nahme des Testabstrichs oder während der Absonderung des
3. Infizierten ist es für die Dauer der Absonderung untersagt, Be-          Infizierten
    such von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt                - mindestens kumulativ 15-minütigen Gesichts- ("face-to-
    angehören.                                                                face") Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs mit einem
4. Infizierte haben nach Bekanntwerden der Infektion bzw. Auf-                Infizierten, hatten. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebens-
    treten der Symptome unverzüglich ihre Kontaktpersonen ge-                 gemeinschaften im selben Haushalt.
    mäß II. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung zu ermitteln und            - direkten Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten von
    zu informieren.                                                           Infizierten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines
    a. Infizierte haben nach Bekanntwerden der Infektion bzw.                 Infizierten, wie z.B. durch Küssen, Kontakt zu Erbrochenem,
        Auftreten der Symptome soweit möglich unverzüglich                    Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen etc. hatten.
        ihre Kontaktpersonen darüber zu informieren, dass sie               - Personen, die nach Risikobewertung durch das Gesund-
        Kontaktperson der Kategorie I sind und für sie die Re-                heitsamt oder die Ortspolizeibehörde mit hoher Wahr-
        gelungen für Kontaktpersonen im Sinne dieser Allge-                   scheinlichkeit einer hohen Konzentration von infektiösen
        meinverfügung gelten. Infizierte haben ihre Kontaktper-               Aerosolen mit dem Infizierten in einem Raum für mindes-
        sonen darauf hinzuweisen, dass diese die vorliegende                  tens 30 Minuten ausgesetzt waren (z.B. bei Feiern, gemein-
        Allgemeinverfügung zu beachten haben, soweit sie ihren                samem Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne
        Wohnsitz in der Gemeinde Pleidelsheim haben.                          adäquate Lüftung).
6 |                                                                     Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45

     - Personen, die sich für mindestens 30 Minuten in beengter        7. Kontaktpersonen der Kategorie I sind verpflichtet, den Beauf-
       Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsitu-           tragten des Gesundheitsamtes für die Zeit der Absonderung
       ation mit dem Infizierten befanden (z.B. Schulklassen, Grup-       gemäß II. Ziffer 2. dieser Allgemeinverfügung zum Zwecke
       penveranstaltungen), unabhängig von der individuellen Ri-          der Befragung oder der Untersuchung Zutritt zu ihrer Woh-
       sikoermittlung.                                                    nung zu gestatten.
     - als medizinisches Personal zum Infizierten im Rahmen von        8. Bis zum Ende der Absonderung gemäß II. Ziffer 2. dieser All-
       Pflege oder medizinischer Untersuchung mit weniger als 1,5         gemeinverfügung müssen Kontaktpersonen der Kategorie I
       Meter Abstand Kontakt hatte, ohne dabei adäquate Schutz-           a. zweimal täglich ihre Körpertemperatur messen;
       ausrüstung zu tragen. Dasselbe gilt für medizinisches Perso-       b. täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertemperatur,
       nal in einem Raum mit hoher Konzentration infektiöser Ae-              allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Per-
       rosole (z.B. Intubation oder Bronchoskopie) ohne adäquate              sonen führen.
       Schutzausrüstung.
                                                                       III. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
     Die Einschätzung, ob eine Person als Kontaktperson der Ka-        Diese Allgemeinverfügung tritt ab dem auf die Bekanntmachung
     tegorie I im Sinne dieser Verordnung gilt, erfolgt durch das      folgenden Tag in Kraft.
     Gesundheitsamt oder die Ortspolizeibehörde.
                                                                       Aufgrund der sich dynamisch entwickelnden Lage bei Covid-
2.   Die Absonderung gilt bei Kontaktpersonen der Kategorie I ab       19-Erkrankungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abge-
     dem letzten Kontakt zu der infizierten Person. Die Absonde-       schätzt werden, wann diese Verordnung nicht mehr erforderlich
     rung dauert mindestens 14 Tage.                                   sein wird. Bei einer entsprechenden Risikoeinschätzung wird die
     Sofern die Kontaktperson der Kategorie I während der Abson-       Allgemeinverfügung aufgehoben.
     derung nachweislich erkrankt oder Symptome zeigt, beginnt         IV. Sofortige Vollziehung
     die Quarantäne für diese erneut. Es gelten dann aber die Be-      Diese Allgemeinverfügung stellt gem. §§ 28 Abs. 1, Abs. 3, 30 Absatz
     stimmungen für Infizierte gemäß Ziffer I. dieser Verordnung.      1 Satz 2, 16 Abs. 8 IfSG eine mit ihrer Bekanntgabe sofort vollziehba-
     Bei Kontaktpersonen der Kategorie I, die mit einem Infizier-      re Anordnung dar. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese
     ten in einer Haushaltsgemeinschaft leben, ist bezüglich des       Allgemeinverfügung haben keine aufschiebende Wirkung.
     Beginns der Quarantäne hingegen auf den ersten Kontakt
     nach Auftreten der ersten Symptome bei dem infizierten            V. Zuwiderhandlungen
     Haushaltsmitglied abzustellen. Die Kontaktperson der Kate-        Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG ist die vorsätzliche oder fahr-
     gorie I hat sich auch in diesem Fall für mindestens 14 Tage       lässige Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung nach
     abzusondern. Sofern eine weitere Kontaktperson der Kate-          §§ 28 Abs. 1 S. 1, 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG ordnungswidrig und
     gorie I der Haushaltsgemeinschaft in dieser Zeit nachweis-        kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro
     lich erkrankt oder Symptome zeigt, beginnt die Quarantäne         (25.000 €) geahndet werden.
     für diese erneut. Es gelten dann aber die Bestimmungen für        VI. Allgemeine Hinweise
     Infizierte gemäß Ziffer I. dieser Verordnung. Für bisher nicht    - Infizierte haben im Haushalt nach Möglichkeit eine zeitliche
     infizierte Mitglieder derselben Haushaltsgemeinschaft en-             und räumliche Trennung von den anderen Haushaltsmitglie-
     det die Pflicht zur Absonderung als Kontaktperson der Ka-             dern einzuhalten. Eine zeitliche Trennung kann z.B. dadurch
     tegorie I in diesem Fall nach Ablauf der regulären mindes-            erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nach-
     tens 14-tägigen Absonderung. Eine erneute Verlängerung                einander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung
     erfolgt im Regelfall nicht.                                           kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Infizierten sich in einem
     Gemeinschaftsunterkünfte jeglicher Art gelten nicht als Haus-         anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhalten.
     haltsgemeinschaft in diesem Sinne. Dasselbe gilt für Einrich-     - Sollten Sie Symptome entwickeln, kontaktieren Sie unverzüg-
     tungen nach dem Gesetz für unterstützende Wohnformen,                 lich das Gesundheitsamt oder Ihren Hausarzt.
     Teilhabe und Pflege (WTPG). Hier erfolgt eine individuelle Ein-   - Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, informieren Sie vorab
     schätzung durch das Gesundheitsamt oder die Ortspolizeibe-            und beim Kontakt mit medizinischem Personal die jeweilige
     hörde, ob sich im Falle des Auftretens weiterer Infektionsfälle       Person, dass Sie positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet
     die Quarantäne der übrigen Bewohner (Kontaktperson der                wurden bzw. eine Kontaktperson einer Person sind, die mit
     Kategorie I) um weitere 14 Tage verlängert.                           dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert ist.
3.   Kontaktpersonen der Kategorie I ist es für die Dauer der Ab-      - Ist ein persönlicher Kontakt mit anderen Personen unum-
     sonderung untersagt, Besuch von Personen zu empfangen,                gänglich, beispielsweise aufgrund eines medizinischen Not-
     die nicht ihrem Haushalt angehören.                                   falls, haben Infizierte und Kontaktpersonen der Kategorie I
4.   Für dringend benötigte Beschäftigte der kritischen Infra-             die anderen Personen vorab ausdrücklich über das (mögli-
     struktur können vom Gesundheitsamt auf Antrag schriftlich             che) Vorliegen einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 zu
     Ausnahmen für Kontaktpersonen der Kategorie I von der An-             informieren. Bei einem unumgänglichen persönlichen Kon-
     ordnung der häuslichen Quarantäne nach pflichtgemäßem                 takt mit anderen Personen haben Infizierte sofern möglich
     Ermessen gestattet werden.                                            einen Mund-Nasen-Schutz (Mindeststandard FFP1, ohne Aus-
5.   Für die Zeit der Absonderung gemäß II. Ziffer 2. dieser Allge-        atemventil) enganliegend zu tragen. Ist ein solcher nicht ver-
     meinverfügung unterliegen Kontaktpersonen der Kategorie               fügbar, hat der Infizierte die Mund-Nasen-Partie mit Stoff (z.B.
     I ab Beginn der Absonderung der Beobachtung gemäß § 29                einem Schal oder einem Halstuch) abzudecken. Zusätzlich
     IfSG. Während der Zeit der Absonderung haben Kontaktper-              sollte, sofern möglich, ein Mindestabstand von zwei Metern
     sonen der Kategorie I die erforderlichen Untersuchungen               zu der anderen Person gewahrt werden.
     und Entnahmen von Untersuchungsmaterial durch die Be-             - Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Per-
     auftragten des Gesundheitsamtes an sich vornehmen zu las-             sonen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor
     sen, insbesondere erforderliche äußerliche Untersuchungen,            Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das sie
     Abstriche von Haut und Schleimhäuten, Blutentnahmen und               anschließend sofort entsorgen. Waschen Sie sich regelmäßig
     Röntgenuntersuchungen, sowie das erforderliche Untersu-               die Hände gründlich mit Wasser und Seife und vermeiden Sie
     chungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen.                         das Berühren von Augen, Nase und Mund.
6.   Kontaktpersonen der Kategorie I sind ferner verpflichtet, für     - Nachweislich infizierte Personen, welche sich bereits min-
     die Zeit der Absonderung gemäß II. Ziffer 2. dieser Allge-            destens 14 Tage in Quarantäne befanden und mindestens
     meinverfügung den Beauftragten des Gesundheitsamtes auf               48 Stunden symptomfrei waren, müssen im weiteren Verlauf
     Verlangen über alle ihren Gesundheitszustand betreffenden             nicht erneut in Quarantäne, auch wenn die Voraussetzungen
     Umstände Auskunft zu geben.                                           dieser Allgemeinverfügung vorliegen.
Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45                                                                                | 7

Sachverhalt                                                              Die unter I. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung genannten an
Am 21.3.2020 wurde bei einer Person in der Gemeinde Pleidels-            COVID-19 erkrankten Personen (Infizierte) sind Kranke i. S. v. §
heim das neuartige Corona-Virus (Erkrankung COVID-19, Virus-             2 Nr. 4 IfSG. Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu
name SARS-CoV-2) nachgewiesen. Seitdem sind die Fallzahlen in            verhindern, müssen Infektionsketten so schnell wie möglich
der Gemeinde stark angestiegen. Nach derzeitigem Stand gibt es           unterbrochen werden. Hierzu ist die Anordnung der häuslichen
in der Gemeinde 8 Erkrankte. Es ist davon auszugehen, dass die           Quarantäne von erkrankten Personen erforderlich und geeignet.
Zahl der Erkrankten weiterhin exponentiell ansteigen wird.               Aufgrund der hohen Übertragbarkeit des Corona-Virus und der
Das Robert-Koch-Institut (RKI) als konzeptionierende Stelle im Sin-      häufig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe gibt es
ne von § 4 IfSG empfiehlt als geeignete Gegenmaßnahmen allem             keine milderen Mittel, um eine weitere Ausbreitung zu unter-
voran die Einhaltung geeigneter Hygienemaßnahmen, Kontakt-               binden. Normale Schutzkleidung würde im Alltag keinen ver-
reduktion und den Schutz besonders vulnerabler Personengrup-             gleichbaren Schutz gewährleisten. Nur durch die Quarantäne
pen (vor allem ältere oder vorerkrankte Personen). Gemäß den             kann sichergestellt werden, dass der Kontakt zu anderen, bisher
Richtlinien des RKI stellt aber auch die häusliche Absonderung ein       nicht infizierten Personen weitestgehend reduziert bzw. ausge-
adäquates und erforderliches Mittel dar, um im Sinne des Infekti-        schlossen wird. Die Anordnung der häuslichen Quarantäne ist
onsschutzes eine Weiterverbreitung des Corona-Virus frühzeitig           auch angemessen. Die sich aus der Absonderung ergebenden
zu verhindern. Dieser fachlichen Bewertung schließt sich das Ge-         Einschränkungen stehen nicht außer Verhältnis zu dem Ziel, eine
sundheitsamt Ludwigsburg und die Gemeinde Pleidelsheim an.               Weiterverbreitung dieses Krankheitserregers in der Bevölkerung
Das RKI gibt derzeit als hauptsächlichen Übertragungsweg des             zu verhindern. Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem
Corona-Virus (SARS-CoV-2) in der Bevölkerung die Tröpfcheninfek-         neuartigen Erreger aufgrund seiner recht hohen Übertragbarkeit
tion an. Auch Schmierinfektionen und eine Ansteckung über die            und der häufig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe
Bindehaut der Augen sind möglich. Die maximale Inkubations-              für andere Menschen ausgeht, muss das Interesse von infizierten
zeit beträgt laut RKI (nach derzeitigem Kenntnisstand) 14 Tage.          Personen an einer ungehinderten Bewegungsfreiheit gegenüber
Die bisher bekannten Krankheitsverläufe lassen darauf schließen,         den hohen Rechtsgütern des Lebens und der Gesundheit bisher
dass insbesondere immungeschwächte Patienten und Patienten               nicht erkrankter Personen zurückstehen. Dies gilt insbesondere
ab einem Lebensalter von 50 bis 60 Jahren besonders von schwe-           im Hinblick auf die begrenzte Dauer der Quarantäne.
ren und zum Teil tödlichen Verläufen der Krankheit betroffen sind,       Zu Ziffer 2:
während bei vormals gesunden Personen teilweise nur milde oder           Die Dauer der Quarantäne (14 Tage) basiert auf den Empfeh-
gar symptomlose Verläufe auftreten. Es gibt daher Fälle, in welchen      lungen des RKI. Demnach ist eine 14-tägige Quarantäne nach
die betreffende Person (insbesondere bei Kindern) mangels Sym-           Auftreten der ersten Krankheitssymptome erforderlich, um eine
ptomen keine Kenntnis von ihrer Erkrankung hat. Um die Verbrei-          Weiterverbreitung des Corona-Virus auszuschließen (Dauer der
tung der Infektionskrankheit wirkungsvoll zu verhindern, muss das        Inkubationszeit). Bei Verläufen ohne erkennbare Symptome ist
Ansteckungsrisiko daher möglichst minimiert werden. Andernfalls          auf den Zeitpunkt der Abnahme des Testabstrichs abzustellen.
droht die Gefahr, dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung          Sollten nach der 14-tägigen Quarantäne weiterhin Krankheits-
durch den gleichzeitigen starken Anstieg an Patienten mit ähnli-         symptome bestehen, muss die Quarantäne zur Verhinderung
chem Behandlungsbedarf überlastet werden. Eine solche Überlas-           einer Verbreitung fortgesetzt werden, bis 48 Stunden Symptom-
tung muss dringend vermieden werden.                                     freiheit vorliegt. Erst dann kann nach den Empfehlungen des RKI
Begründung                                                               davon ausgegangen werden, dass eine Weiterverbreitung ausge-
Rechtsgrundlage für diese Allgemeinverfügung ist § 28 Abs. 1 i. V.       schlossen ist.
m. § 29 Abs. 1 und 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Danach trifft die zuständi-    Zu Ziffer 3:
ge Behörde im Falle der Feststellung von Erkrankten bzw. Anste-          Die rechtliche Grundlage für das angeordnete Besuchsverbot
ckungsverdächtigen die insbesondere in den §§ 29 bis 31 IfSG ge-         von Infizierten ist § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG. Werden Kranke, Krank-
nannten, notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange                 heitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider
es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten            festgestellt, so trifft die zuständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1
erforderlich ist. Die Grundrechte der Freiheit der Person nach Art. 2    Satz 1 IfSG die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere
Abs. 2 Grundgesetz (GG), der Versammlungsfreiheit nach Art. 8            die in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten, soweit und solange es zur
GG und die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1             Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erfor-
GG werden insoweit eingeschränkt. Die Gemeinde Pleidelsheim
                                                                         derlich ist.
ist gemäß § 1 Abs. 6 IfSGZustV als Ortspolizeibehörde zuständig
für den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung.                  Wie unter I. zu Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung dargestellt,
                                                                         sind an COVID-19 erkrankte Personen (Infizierte) Kranke i. S. v.
Von der Anhörung wird gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG aufgrund
                                                                         § 2 Nr. 4 IfSG. Da das Corona-Virus SARS-CoV-2 von Mensch zu
des Erlasses dieser Allgemeinverfügung abgesehen.
                                                                         Mensch übertragen wird und der Hauptübertragungsweg die
I. Verfügungen gegenüber Personen, die mit dem Virus                     Tröpfcheninfektion ist, ist bei Kranken der Kontakt mit anderen
SARS-CoV-2 infiziert sind                                                Personen, die nicht im selben Haushalt leben, nicht gestattet, um
Zu Ziffer 1:                                                             eine Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden.
Die rechtliche Grundlage für die häusliche Absonderung von Infi-         Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern,
zierten ist §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Werden Kranke,   müssen Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrochen
Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausschei-             werden. Hierzu ist die Anordnung eines Besuchsverbots er-
der festgestellt, so trifft die zuständige Behörde gemäß § 28 Abs.       forderlich und geeignet. Aufgrund der hohen Übertragbarkeit
1 Satz 1 IfSG die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere              des Corona-Virus und der häufig schweren bis hin zu tödlichen
die in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten, soweit und solange es            Krankheitsverläufe gibt es keine milderen Mittel, um eine weite-
zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten er-           re Ausbreitung zu unterbinden. Normale Schutzkleidung wür-
forderlich ist. Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann bei sonstigen         de bei Besuchen keinen vergleichbaren Schutz gewährleisten.
Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächti-              Nur durch die häusliche Quarantäne in Verbindung mit einem
gen und Ausscheidern angeordnet werden, dass sie in geeigne-             Besuchsverbot kann sichergestellt werden, dass der Kontakt zu
ter Weise abgesondert werden. Demnach können Erkrankte bzw.              anderen, bisher nicht infizierten Personen weitestgehend redu-
Ansteckungsverdächtige in einer geeigneten Weise abgesondert             ziert bzw. ausgeschlossen wird. Die Anordnung des Besuchs-
werden, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung           verbots ist auch angemessen. Die sich aus dem Besuchsverbot
der übertragbaren Krankheit erforderlich ist. Gemäß den Richtli-         ergebenden Einschränkungen stehen nicht außer Verhältnis
nien des RKI stellt die häusliche Absonderung ein adäquates und          zu dem Ziel, eine Weiterverbreitung dieses Krankheitserregers
erforderliches Mittel dar, um im Sinne des Infektionsschutzes eine       in der Bevölkerung zu verhindern. Aufgrund der besonderen
Weiterverbreitung des Corona-Virus frühzeitig zu verhindern.             Gefahr, die von dem neuartigen Erreger aufgrund seiner recht
8 |                                                                     Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45

hohen Übertragbarkeit und der häufig schweren bis hin zu töd-          Zu Ziffer 4:
lichen Krankheitsverläufe für andere Menschen ausgeht, muss            Um weiterhin die Grundversorgung, insbesondere die medizini-
das Interesse von infizierten Personen an Besuchen gegenüber           sche Versorgung, aufrechtzuerhalten, können für dringend benö-
den hohen Rechtsgütern des Lebens und der Gesundheit bisher            tigte Beschäftigte der kritischen Infrastruktur vom Gesundheits-
nicht erkrankter Personen zurückstehen. Dies gilt insbesondere         amt Ludwigsburg auf Antrag Ausnahmen für Kontaktpersonen der
im Hinblick auf die begrenzte Dauer des Besuchsverbots. Die            Kategorie I von der Anordnung der häuslichen Quarantäne nach
Dauer des Besuchsverbots bestimmt sich nach der Dauer der              pflichtgemäßem Ermessen gestattet werden. Als kritische Infra-
Quarantäne. Es gelten insoweit die Ausführungen unter I. zu Zif-       struktur gelten die in § 1 Abs. 6 Corona-Verordnung BW (aktuellste
fer 2. dieser Allgemeinverfügung.                                      Fassung) festgelegten Bereiche. Im Falle einer Ausnahme ist durch
                                                                       geeignete Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass hierdurch An-
Zu Ziffer 4:                                                           steckungsgefahren für Dritte weitestgehend minimiert werden.
Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdäch-
tige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Be-       Zu Ziffer 5 bis 8:
hörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die notwendigen Schutz-            Kontaktpersonen der Kategorie I sind als Ansteckungsverdächtige
maßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der                  gemäß § 2 Abs. 7 IfSG zu qualifizieren. Es steht demnach bei Kon-
Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich. Um Infek-          taktpersonen noch nicht fest, ob sich diese ebenfalls mit dem Co-
tionsketten wirksam und schnell unterbrechen zu können ist es          rona-Virus SARS-CoV-2 infiziert haben. Um eine mögliche Infektion
notwendig, schnellstmöglich die Kontaktpersonen von Infizier-          schnellstmöglich zu erkennen und gegebenenfalls weitere Schutz-
ten zu ermitteln, um diesen gegenüber ebenfalls die häusliche          maßnahmen einzuleiten, bedarf es daher der Anordnung der
Quarantäne anzuordnen. Da nur der Infizierte Auskunft über             Beobachtung gemäß § 29 Abs. 1 IfSG durch das Gesundheitsamt
seine Kontaktpersonen erteilen kann, ist die Verpflichtung zur         und bei Bedarf einer entsprechenden Auskunftserteilung gegen-
unverzüglichen Erstellung und Übersendung von Kontaktlisten            über dem Gesundheitsamt nach § 29 Abs. 2 IfSG. Werden Kranke,
                                                                       Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider
sowie die entsprechende Information an die Kontaktpersonen
                                                                       festgestellt, so trifft die zuständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz
erforderlich und geeignet, eine Weiterverbreitung des Corona-
                                                                       1 IfSG die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange
Virus zu verhindern.
                                                                       es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten
II. Verfügungen gegenüber Kontaktpersonen der Kategorie I              erforderlich ist. Durch die Anordnung, zweimal am Tag Fieber zu
                                                                       messen und täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertempe-
Zu Ziffer 1 bis 3:                                                     ratur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Perso-
Es gelten die Ausführungen zu Infizierten unter I. zu Ziffer 1 bis 3   nen zu führen, wird sichergestellt, dass eine mögliche Infektion
dieser Allgemeinverfügung entsprechend.                                schnellstmöglich erkannt wird und gegebenenfalls weitere erfor-
Aufgrund des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten        derliche Schutzmaßnahmen angeordnet werden können.
Person sind Kontaktpersonen der Kategorie I als ansteckungsver-
                                                                       III. Bekanntmachung und Inkrafttreten
dächtig anzusehen. Ansteckungsverdächtig ist gemäß § 2 Nr. 7
                                                                       Diese Allgemeinverfügung der Gemeinde Pleidelsheim über die
IfSG eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitser-
                                                                       häusliche Absonderung und weiteren Maßnahmen von Perso-
reger aufgenommen hat, auch ohne krank, krankheitsverdächtig
                                                                       nen, die mit dem Corona-Virus (Erkrankung COVID-19, Virusname
oder Ausscheider zu sein. Die Aufnahme von Krankheitserregern
                                                                       SARS-CoV-2) infiziert sind und deren Kontaktpersonen der Ka-
ist anzunehmen, wenn die betroffene Person mit hinreichender           tegorie I zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung
Wahrscheinlichkeit Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Für      des Corona-Virus wird im Internet auf der Homepage (www.plei-
die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckungs-         delsheim.de) der Gemeinde Pleidelsheim gem. § 1 Abs. 5 Satz 1
gefahr gilt dabei kein strikter, alle möglichen Fälle gleichermaßen    der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der
erfassender Maßstab. Vielmehr ist der geltende Grundsatz heran-        Gemeindeordnung (DVO GemO) vom 11. Dezember 2000 not-
zuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts         bekanntgemacht. Das bedeutet, dass diese Allgemeinverfügung
umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und            am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Internet als bekannt
folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl.        gegeben gilt, wenn dies in der Verfügung so bestimmt wurde.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 22.3.2012, Az. 3 C 16/11).         Diese Notbekanntmachung ist zwingend notwendig, da die Sat-
Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Er-             zung der Gemeinde Pleidelsheim über die öffentliche Bekannt-
reger SARS-CoV-2 aufgrund seiner recht hohen Übertragbarkeit           machung in § 1 nur eine Veröffentlichung im Amtsblatt vorsieht.
und der häufig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe        Dieses erscheint aber nur einmal wöchentlich. Da die Verbreitung
für die öffentliche Gesundheit in Deutschland und weltweit aus-        des Virus nach epidemiologischen Erkenntnissen des RKI expo-
geht, sind an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung eher ge-         nentiell erfolgt und daher jeder Tag ohne entsprechende Maß-
ringe Anforderungen zu stellen, so dass hier das Übertragungs-         nahmen ein weiteres hohes Verbreitungsrisiko nach sich zieht, ist
risiko aufgrund der besonderen Nähe zu der infizierten Person          diese Notbekanntmachung erforderlich.
ausreicht.                                                             Die Bekanntmachung wird gem. § 1 Abs. 5 S. 2 DVO GemO in
Die Aufnahme von Krankheitserregern ist anzunehmen, wenn               der durch die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Plei-
die betroffene Person mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Kon-        delsheim vorgegebenen Form wiederholt, sobald die Umstände
takt zu einer infizierten Person als Kontaktperson der Kategorie I     es zulassen.
hatte.                                                                 Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG tritt diese Allgemeinverfügung
Dies ist nach Einschätzung des RKI der Fall,                           einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Internet in Kraft.
- bei kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- ("face-              IV. Sofortige Vollziehung
     to-face") Kontakt zu einem Infizierten, z.B. im Rahmen eines      Diese Allgemeinverfügung stellt eine Maßnahme nach § 28 Abs. 1
     Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemein-           IfSG dar und ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort
     schaften im selben Haushalt.                                      vollziehbar. Widerspruch und Anfechtungsklage haben daher
- bei direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten            keine aufschiebende Wirkung.
     von Infizierten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten        V. Zuwiderhandlungen
     eines Infizierten, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem,       Nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
     Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen etc.                    Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer vollziehbaren An-
- bei medizinischem Personal, soweit Kontakt zu einem Infizier-        ordnung nach § 30 Abs. 1 IfSG (Quarantäne) zuwiderhandelt. Die
     ten im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung          Anordnungen unter I. Ziffer 1. und unter II. Ziffer 1. dieser Allge-
     mit weniger als 2 Meter Abstand bestand, ohne dabei Schutz-       meinverfügung stellen mit ihrer Bekanntgabe eine solche voll-
     ausrüstung zu tragen.                                             ziehbare Anordnung dar.
Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45                                                                                     | 9

Im Falle einer Nichtbeachtung der die Absonderung betreffen-
den Anordnungen droht die zwangsweise Absonderung gemäß
§ 30 Abs. 2 IfSG durch Unterbringung in einer geeigneten abge-
                                                                             Notfalldienste
schlossenen Einrichtung. Das Grundrecht der Freiheit der Person              Notfallpraxis
(Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) kann insoweit eingeschränkt werden.                  nördlicher Landkreis Ludwigsburg e.V.:
                                                                             Riedstr. 12, 74321 Bietigheim-Bissingen
Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                             Zentraler ärztlicher Notdienst
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates
                                                                             Öffnungszeiten:
nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Pleidelsheim
                                                                             Mo - Do 18.00 Uhr - 07.00 Uhr
erhoben werden.
                                                                             Fr - Mo 16.00 Uhr - 07.00 Uhr durchgehend
Pleidelsheim, 6. November 2020                                               Feiertage durchgehend
gez. Ralf Trettner                                                           Telefonische Anmeldung erbeten unter: 116 117
Bürgermeister                                                                Gehfähige Patienten werden gebeten, in die Praxis zu kommen.
                                                                             Kinderärzte
Bekanntmachungen anderer Behörden                                            Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für
                                                                             Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4,
Verwaltungsgericht Stuttgart                                                 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 18.00 Uhr,
Corona-Krise: Verwaltungsgericht Stuttgart weist Antrag ei-                  bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an
nes Gastronomen gegen verlängerte Sperrstunde für Gast-                      Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um
stätten im Landkreis Ludwigsburg ab                                          8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich,
Ludwigsburg/Stuttgart. Gegen die verlängerte Sperrstunde für                 bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis
Gaststätten im Landkreis Ludwigsburg hatte ein Gastronom beim                ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen.
Verwaltungsgericht Stuttgart im Eilverfahren die Anordnung der               Zahnärzte
aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs beantragt. Das                    zu erfragen über Telefon 0711 7877733
Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 30. Oktober den Antrag des
Gastronomen als "nicht begründet" abgewiesen.                                Tierärzte
Die Sperrstunde für Gaststätten zwischen 23.00 und 6.00 Uhr                  Der tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des
im Landkreis Ludwigsburg war mit der zweiten Allgemeinverfü-                 Haustierarztes/der Haustierärztin zu erfragen.
gung des Landkreises am 21. Oktober in Kraft getreten und galt               Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken
bis zum Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung des Landes
                                                                             Marbach und Umgebung
am 2. November. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes
schreibt eine nahezu komplette Schließung aller Gastronomie-                 Freitag, 6.11.2020
betriebe vor. Der Landkreis hat seine dritte, seit 3. November gel-          Apotheke Palm, 71672 Marbach, Marktstr. 22
tende Allgemeinverfügung entsprechend angepasst. Sie enthält                 Tel. 07144 5360
nunmehr im Wesentlichen nur noch Ermächtigungsgrundlagen                     Samstag, 7.11.2020
zur Ausweisung von Verdichtungszonen und Alkoholkonsumver-                   Römer-Apotheke, 71726 Benningen, Studionstr. 7
botszonen durch die Städte und Gemeinden.                                    Tel. 07144 14693
                                                                             Sonntag, 8.11.2020
                                                                             Apotheke Kirchberg, 71737 Kirchberg, Kirchplatz 1
Die AVL informiert                                                           Tel. 07144 36726
                                                                             Montag, 9.11.2020
AVL-Facebook-Seite: Biomüll ohne Plastik                                     Neckar-Apotheke, 74379 Ingersheim, Tiefengasse 19
Für alle AVL-Facebook-Fans gibt es seit Kurzem eine eigene Face-             Tel. 07142 20280
book-Seite: Auf "Heile Welt - Biomüll ohne Plastik" finden sich viele        Dienstag, 10.11.2020
Tipps, wie man die Biotonne sauber halten kann. Ganz wichtig ist             Apotheke am Bahnhof, 71672 Marbach, Rielingshäuser Str. 1
auch, was in die Biotonne reindarf - und was besser in der schwarzen         Tel. 07144 4073
Restmülltonne entsorgt wird. Kreative Pins zu Obst, Gemüse und Co.           Mittwoch, 11.11.2020
ergänzen das Angebot. Wer hätte gedacht, dass sich aus Rotkraut,             Palm‘sche Apotheke, 71691 Freiberg, Marktplatz 10
Gurken oder Karotten derart fantasievolle Tiere schnitzen lassen?            Tel. 07141 707677
Die Expert*innen der Abfallverwertungsgesellschaft des Land-
kreises Ludwigsburg haben noch viel mehr Wissenswertes rund                  Donnerstag, 12.11.2020
um das Thema Biomüll zusammengetragen. Selbstverständlich                    Stadt-Apotheke, 71723 Großbottwar, Bei der Stadtmauer 1
sind auch eigene Posts der User willkommen. Reinschauen lohnt                Tel. 07148 / 922273
sich unter www.facebook.com/AVLHeileWelt.                                    Wechsel des Notdienstes täglich um 8.30 Uhr.
                                                                             Wasserversorgung Notdienst
                                                                             abends und am Wochenende 0151 26449324

 IMPRESSUM                           Verantwortlich für den amtlichen
                                     Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
 Herausgeber:                        und Mitteilungen:                       Sozialstation Pleidelsheim
 Gemeinde Pleidelsheim               Bürgermeister Ralf Trettner,            Träger der Sozialstation ist die Gemeinde Pleidelsheim.
 Druck und Verlag: Nussbaum Medien   74385 Pleidelsheim, Marbacher
 Weil der Stadt GmbH & Co. KG,       Straße 5, oder sein Vertreter im Amt.   Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
 71263 Weil der Stadt,               Verantwortlich für „Was sonst noch
                                                                             Sozialstation - Telefon 07144 264-59
 Merklinger Str. 20,                 interessiert“ und den Anzeigenteil:     (im Haus der Seniorenwohnanlage - Marbacher Straße 7)
 Telefon 07033 525-0,                Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,          Sprechzeiten im Büro der Sozialstation
 www.nussbaum-medien.de              68789 St. Leon-Rot                      Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr.
 INFORMATIONEN                       Tel.: 07033 6924-0,
                                                                             Außerhalb dieser Sprechzeiten steht eine 24-Std.-Rufbereit-
                                     E-Mail: info@gsvertrieb.de              schaft auch am Wochenende und an Feiertagen zur Verfügung.
 Vertrieb (Abonnement und            Internet: www.gsvertrieb.de
 Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,                                           Mittwochstreff Demenzgruppe - 07144 264-59
 Josef-Beyerle-Str. 2,               Anzeigenverkauf:                        Hospizgruppe Pleidelsheim - 07144 264-59
                                     wds@nussbaum-medien.de
 71263 Weil der Stadt,                                                       Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.
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   Zu verschenken
                                                                                Wege für Radverkehr
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meisteramt, Frau Rothkopf, Telefon 264-19.                                       52%                   48%
Wir geben die Kontaktdaten weiter.                                                                                          unsicher

                                                                     Die Antworten bezüglich dem Sicherheitsgefühl sind relativ aus-
                                                                     geglichen. 48 % fühlen sich auf den Straßen sicher und 52 % füh-
                                                                     len sich unsicher. Hier wäre eine differenzierte Antwortmöglich-
                                                                     keit die bessere Wahl gewesen, da sich die meisten nicht zu 100 %
                                                                     sicher oder unsicher fühlen. Dies wurde deutlich, da einerseits die
                                                                     sich sicher fühlenden Radler*innen Gefahrenstellen nannten und
                                                                     andererseits viele sich unsicher fühlende Radler*innen haupt-
                                                                     sächlich mit dem Fahrrad fortbewegen.
   Wissenswertes aus der Gemeinde                                    Die Gründe für die Unsicherheit liegen an folgenden Punkten:
                                                                     1. Ungeeignete Querungen über die viel befahrenen
                                                                        Durchgangsstraßen (78 %)
                                                                     2. Wege zu schmal und kein Radweg vorhanden (39 %)
Pleidelsheimer                                                       3. Unzureichende oder keine Markierung der Wege (33 %)
Ökologiekonzept                                                      4. Fahren auf Durchgangsstraßen gefährlich (22 %)

                                                                               Wunsch nach besserer
                                                                               Radwegeinfrastruktur

Wir sind Pleidelsheimer Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel,                             17%
nachhaltiges ökologisches Leben zu fördern.
Informieren. Mitmachen. Gestalten.
                                                                                                                                ja
Ergebnisse der Umfrage zum innerörtlichen Radverkehr                                                                            nein
Im Sommer hat die AG “Öko-logisch mobil in Pleidelsheim“ einen
Fragebogen für Fahrradfahrer*innen veröffentlicht. Vielen Dank                                    83%
für die vielen Rückmeldungen!
Die teilnehmenden Radler*innen gaben an, dass sie im Schnitt
die Wege im Ort mit folgendem Verkehrsmittel zurücklegen:

                                                                     Bei der Frage, ob sie häufiger innerorts mit dem Fahrrad fahren
           Verkehrsmittelwahl in %                                   würden, wenn die Infrastruktur für Fahrradfahrer*innen besser
                                                                     wäre, waren sich dann fast alle einig. 83 % wünschen sich eine
                                                                     verbesserte Radwegeinfrastruktur. Die restlichen 17 % sind zu-
  Fahrrad                                                            frieden und legen schon heute über 90 % der innerörtlichen
                                                                     Wege ohne PKW zurück.
    Zu Fuß                                                           In der AG “Öko-logisch mobil in Pleidelsheim“ wird ein örtliches
                                                                     Mobilitäts-Konzept erarbeitet, so dass Fußgänger, Fahrrad- und
                                                                     Rollerfahrer, ob jung oder alt, sich einfach und sicher im Ort fort-
       PKW                                                           bewegen können. Ziel wäre, ein Hauptrouten-Netz im Ort zu
                                                                     markieren, um hier allen im Verkehr den notwendigen Raum zu
              0           20          40          60            80   bieten.
                                                                     Alle Interessierte sind herzlich eingeladen, bei der AG mitzuwir-
48 % fühlen sich auf Straßen und Wegen sicher, wenn sie mit dem      ken! Alle Treffen sind öffentlich. Jede und jeder ist jederzeit
Fahrrad unterwegs sind.                                              willkommen!
Pleidelsheimer Nachrichten · 06. November 2020 · Nr. 45                                                                           | 11

Kostenlose Beratung                                                    Landwirtschaftliche Mitteilungen
"Bauen und Energie"

Seit 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz             Ernährungszentrum Mittlerer Neckar
Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in            Das Babyprogramm geht online.
Kraft getreten. Es führt die Energieeinsparverordnung, das Ener-     Alles Wissenswerte rund um Essen und Trinken von Säuglingen
gieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz            und Kleinkindern können Sie auch online direkt bei Ihnen zuhau-
zusammen und stimmt die Regeln zur Energieeffizienz von Ge-          se erfahren.
bäuden und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinan-
der ab. Die Energieagentur im Kreis Ludwigsburg stellt die wich-     Online Vortrag
tigsten Änderungen vor.                                              Essen für zwei? Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit
                                                                     am 9. November 2020 von 15.30 bis 17.00 Uhr.
Folgende fünf Regelungen sollten Verbraucher kennen:
                                                                     Online Vortrag
Erneuerbare Energien zum Heizen von Neubauten verpflichtend
                                                                     Babys erster Brei - Ernährung im ersten Lebensjahr
Das GEG verpflichtet Bauherrn dazu, mindestens eine Form der
                                                                     am 29. Oktober 2020 von 10.00 bis 11.30 Uhr.
erneuerbaren Energien zum Heizen zu nutzen. Diese Verpflich-
tung kann auf mehreren Wegen erfüllt werden: Neben Energie aus       Online Workshop
Photovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen          Babys erster Brei - Ernährung im ersten Lebensjahr
erfüllen auch erneuerbare Fern- und Abwärme diese Anforderung.       am 5. November 2020 von 10.00 bis 11.30 Uhr.
Ab 1. November 2020 kann außerdem ein größerer Anteil des
Stroms aus eigener Produktion, zum Beispiel aus der eigenen Pho-     Online Vortrag
tovoltaik-Anlage, angerechnet werden. Alle erneuerbaren Energi-      Essen wie die Großen - Kindgerechte Kost nach dem ersten Le-
en müssen einen Mindestanteil des Wärmebedarfs abdecken.             bensjahr
                                                                     am 12. November 2020 von 10.00 bis 11.30 Uhr.
Ineffiziente Heizungen sind nicht mehr zulässig                      Anmeldung unter ernaehrung@landkreis-ludwigsburg.de.
Ab dem Jahr 2026 dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, neue, mit
Heizöl betriebene Kessel, nur noch in Kombination mit erneuer-       Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie alle weiteren Informationen
baren Energiequellen betrieben werden. Das Gleiche gilt auch für     per Mail.
Heizkessel, die mit Kohle betrieben werden. Kessel, die 30 Jahre
oder älter sind, müssen außer Betrieb genommen werden.
Kostenlose Energieberatung wird Pflicht
                                                                       Ortsbücherei Pleidelsheim
Beim Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Käufer,
nachdem sie den Energieausweis erhalten haben, ein Beratungs-        Öffnungszeiten
gespräch führen. Auch bei der Sanierung von Ein- und Zweifa-         Dienstag            15.00 - 19.00 Uhr
milienhäusern wird eine kostenlose Energieberatung für Ver-          Mittwoch            15.00 -18.00 Uhr
braucher Pflicht, wenn im Zuge der Sanierung Berechnungen zur        Donnerstag          10.00 - 12.00 Uhr
Energiebilanzierung angestellt werden.                               Freitag             15.00 - 18.00 Uhr
Unternehmen, die im Rahmen einer Sanierung ein Angebot ab-           Tel. 07144 264-64, Fax 07144 264-65
geben, müssen bereits im Angebot schriftlich auf die Pflicht zur     E-Mail: buecherei@pleidelsheim.de
Energieberatung hinweisen. Die Pflicht gilt, wenn die Energiebe-     Internet: www.buecherei.pleidelsheim.de
ratung kostenlos angeboten wird.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württem-           Montag und Samstag geschlossen!
berg und die Energieagentur Kreis Ludwigsburg bieten diese
kostenlosen Beratungen für Verbraucher an.
                                                                     Ladies Night abgesagt
                                                                     Wie schon fast zu erwarten, kann unsere geplante "Ladies Night"
Ergänzende Vorschriften zu Energieausweisen                          am 27. November nicht stattfinden. Wir hoffen, diese Veranstal-
Die Pflicht, bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses       tung nächstes Jahr nachholen zu können.
einen Energieausweis vorzulegen sowie die diesbezüglichen            In den Weihnachtsferien ist die Bücherei vom 22. Dezember
Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, gilt nun auch für Immo-        2020 bis zum 11. Januar 2021 geschlossen.
bilienmakler. Aussteller von Energieausweisen müssen bestehen-
de Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um         Buchtipps von Bettina Schwegler:
passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. CO2-             Heather Webb, Hazel Gaynor:
Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden.                  Miss Kelly und der Zauber von Monaco. Blanvalet 2020
Staatliche Förderung für erneuerbare Energien und effizien-          (Liebe, Biografie)
te Energienutzung sind nun gesetzlich verankert.                                                Vor dem Hintergrund von Grace Kel-
Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, effiziente Neubauten und                                    lys unvergesslicher Hochzeit in Mo-
die energetische Verbesserung von Bestandsgebäuden sowie die                                    naco entspinnt sich die Geschichte
Nutzung erneuerbarer Energien finanziell zu fördern. Der Staat                                  einer tiefen Freundschaft und einer
unterstützt, indem er bis zu 45 Prozent der Investitionen für kli-                              großen, dramatischen Liebe. Som-
mafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung übernimmt.                                          mer 1955: Filmstars und Paparazzi
Alternativ können steuerliche Vergünstigungen in Anspruch ge-                                   strömen zum glamourösen Filmfest
nommen werden, die über drei Jahre verteilt werden können.                                      nach Cannes, doch der größte Star
Gut zu wissen: Für alle Bauvorhaben, für die vor dem 1. Novem-                                  von allen, Grace Kelly, will nichts
ber 2020 beantragt oder angezeigt wurden, gelten die bisheri-                                   mehr, als dem Blitzlicht zu entkom-
gen Regelungen.                                                                                 men. Auf der Flucht vor dem hartnä-
Kostenlose Beratungstermine können bei der Energieagentur Kreis                                 ckigen britischen Fotografen James
Ludwigsburg unter der Tel.-Nr. 07141 688 93-0 vereinbart werden.                                Henderson stolpert sie in die Bou-
Weiterführende Informationen gibt es auf www.lea-lb.de. Die                                     tique der Parfümeurin Sophie Duval,
Beratungen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-                                    die sie im Hinterzimmer versteckt -
Württemberg werden vom Bundesministerium für Wirtschaft                                         der Beginn einer tiefen Freundschaft
und Energie gefördert.                                                             Foto: Amazon zwischen den beiden Frauen.
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