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                                       Winter 2021/2022

                                        S 2 • Weihnachtsfeier: Tatsächliche
                                              Teilnehmerzahl maßgeblich
                                        S 3 • Betriebliche Altersversorgung (BAV)
                                        S 4 • Doppelbesteuerung von Renten
© Andrew Mayovskyy /stock.adobe.com

                                        S 5 • BVerfG-Zinsbeschluss: Finanzver-
                                              waltung setzt Zinsfestsetzung ab
                                              2019 aus
                                        S 6 • Umsatzgrenze zur Festlegung der
                                              Buchführungspflicht
                                        S 7 • Haushaltsnahe Dienstleistungen
                                              und Beschäftigungsverhältnisse
                                        S 8 • Einspruchsstatistik 2020

                                                kanzlei@angele-kollegen.de
                                                 T: +49 (0) 82 45 / 96 02 - 0
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Bilanz 2021: Den
Cash Flow gezielt                      Weihnachtsfeier: Tatsächliche
verbessern                             Teilnehmerzahl maßgeblich
CashFlow                               Freibetrag                                 Teilnehmer aufzuteilen sind. Der BFH
Der Cashflow ist eine in der be-       Die Teilnahme der Arbeitnehmer an          begründet diese Ansicht u. a. damit,
trieblichen Finanzplanung wich-        einer betrieblichen Weihnachtsfeier        dass nur „insoweit …bewertender Ar-
tige Kennziffer über den Mittel-       bleibt lohnsteuerfrei, soweit die Auf-     beitslohn zugeflossen und nach den
zufluss aus dem Umsatzprozess.         wendungen pro Arbeitnehmer nicht           steuerlichen Vorschriften anzusetzen“
Der Cashflow errechnet sich im         mehr als € 110,00 betragen (Freibe-        ist, als Arbeitnehmer/Begleitpersonen
Grunde aus der Differenz aus           trag nach § 19 Abs. 1 Nr. 1a Einkom-       tatsächlich teilgenommen haben (Urt.
baren Erträgen und baren Auf-          mensteuergesetz/EStG). Wird die            v. 29.4.21 VI R 31/18).
wendungen. Banker und andere           110-Euro-Grenze überschritten, be-
Geldgeber verwenden den Cash-          steht für den Arbeitgeber die Möglich-     Aufzuteilende Aufwendungen
flow zur Analyse der Liquiditätsla-    keit, den überschießenden Betrag pau-      Aufzuteilen sind nach der BFH-Recht-
ge und der finanziellen Entwick-       schal zu versteuern. Der Lohnsteuer-       sprechung alle mit der Weihnachtsfeier
lung in einem Unternehmen. Für         satz beträgt in diesem Fall 25 % (§ 40     in unmittelbarem Zusammenhang ste-
Unternehmen mit Wirtschaftsjahr        Abs 2 Nr. 2 EStG). Im Fall der Pauschal-   henden Aufwendungen des Arbeitge-
gleich Kalenderjahr ergeben sich       versteuerung besteht keine Sozialver-      bers inklusive der Umsatzsteuer. Nach
zum Jahresende folgende Mög-           sicherungspflicht für diese Sachleis-      Auffassung des BFH besteht keine
lichkeiten, den Cashflow ihres Un-     tung (§ 1 Abs. 1 Satz 2 der Sozialver-     Rechtsgrundlage, „bestimmte einzel-
ternehmens zu erhöhen bzw. zu-         sicherungsentgeltverordnung SvEV).         ne Aufwendungen des Arbeitgebers
mindest nicht zu schmälern.                                                       aus der Bemessungsgrundlage aus-
                                       Tatsächliche Teilnehmerzahl                zuscheiden“. Unerheblich ist, ob Auf-
Kauf von Anlagevermögen                Strittig war bislang, auf wie viele Ar-    wendungen beim Arbeitnehmer einen
unbar                                  beitnehmer die Gesamtkosten einer          Vorteil begründen oder nicht.
Ein Kauf von Anlagegütern kurz         Betriebsfeier zur Berechnung des
vor Geschäftsjahresende sollte,        110-Euro-Freibetrags aufzuteilen sind.                         ©Vasyl/stock.adobe.com
                                                                                                      ©Vasyl/stock.adobe.com

sofern möglich, nicht mehr erfol-      Regelmäßig differiert die Anzahl der
gen, zumal eine gewinnmindern-         eingeladenen Arbeitnehmer von der
de Abschreibung im Regelfall           Anzahl jener Mitarbeiter, die tatsäch-
nur noch zu einem Zwölftel vor-        lich an der Weihnachtsfeier teilneh-
genommen werden kann. Soll-            men. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in
te ein Kauf unbedingt notwendig        einem Urteil entschieden, dass die Kos-
sein, sollte dieser zu Gunsten des     ten einer Betriebsveranstaltung zu glei-
Cashflows auszahlungsunwirk-           chen Teilen auf die bei der Betriebsver-
sam erfolgen, z. B. durch Kauf auf     anstaltung anwesenden und nicht auf
Darlehen oder Leasing.                 die angemeldeten bzw. geladenen

Forderungen eintreiben

                                       Sonderabschreibung für Miet-
Positiv für den Cashflow wirkt
sich aus, wenn vor (Geschäfts-)

                                       wohnungsneubau
Jahresende offene Forderungen
eingetrieben werden können und
die Zahlungen noch bis 31.12.
auf dem Geschäftskonto verbucht        Sonder-AfA
werden können.                         Investitionen in den Mietwohnungsneubau sind steuerlich von einer besonders
                                       hohen Sonderabschreibung begünstigt. Während für gewöhnliche Mietimmobilien
Verbindlichkeiten in 2022 be-          im Regelfall 2 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben wer-
gleichen                               den können, können für neue Wohnungen im Jahr der Anschaffung/Herstellung
Analog steigert die Verschiebung       und den folgenden drei Jahren bis zu 5 % der Anschaffungs- und Herstellungs-
auszahlungswirksamer Zahlun-           kosten zusätzlich zur normalen Abschreibung, also insgesamt 7 %, in Anspruch
gen in das neue (Geschäfts-) Jahr      genommen werden.
den Cashflow. Ggf. lohnt es sich
hier sogar auf ein Skonto zu ver-      Stichtag 31.12.2021
zichten und Mahnungen zu riskie-       Voraussetzung ist u. a., dass der Bauantrag vor dem 1.1.2022 gestellt wird bzw.
ren.                                   noch bis 31.12.2021 mit den Baumaßnahmen begonnen worden ist. Immobili-
                                       eninvestoren sollten daher noch bis Monatsende ihre Bauanträge einreichen.

  2      STEUERNEWS Winter 2021/2022
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Betriebliche Altersversorgung (BAV)
Zweite Säule                                                      Kapitaldeckungsverfahren erhoben werden und 8 % der Bei-
Die betriebliche Altersversorgung (BAV) stellt die zweite Säule   tragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversiche-
der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rentenversiche-        rung (2022: 8 % aus € 7.050,00 = € 564,00) nicht überstei-
rung dar. Die BAV basiert auf dem „Gesetz zur Verbesserung        gen (§ 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz-EStG). Im Fall der Fi-
der betrieblichen Altersversorgung“ (Betriebsrentengesetz         nanzierung der BAV-Beiträge durch Entgeltumwandlung kann
BetrAVG). Die Begründung eines betrieblichen Altersversor-        der Arbeitnehmer eine steuerliche Förderung durch Sonder-
gungsanspruchs ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des    ausgabenabzug erreichen (§ 10a EStG, § 1a Abs. 3 BetrAVG).
Arbeitgebers. Eine Verpflichtung kann sich allerdings aus ei-     Leistungen aus der BAV unterliegen im Zeitpunkt der Aus-
nem Tarifvertrag ergeben (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a Betr- AVG). Außer-    zahlung in vollem Umfang der Einkommensteuer, sofern die
dem hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf eine          Beiträge in der Ansparphase steuerfrei waren bzw. ein Son-
betriebliche Altersversorgung, sofern dieser die Beitragszah-     derausgabenabzug geltend gemacht worden ist (sogenannte
lungen aus eigenen Mitteln (aus Entgeltumwandlung) finan-         nachgelagerte Besteuerung).
ziert.
                                                                  Sozialversicherung
Versorgungszusage                                                 Beitragszahlungen des Arbeitgebers zur BAV sind sozialver-
Eine Versorgungszusage des Arbeitgebers begründet sich            sicherungsfrei in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemes-
im Regelfall aus dem Arbeitsvertrag (Einzelzusage) oder kol-      sungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Dies gilt
lektiv über Betriebsvereinbarungen oder einem Tarifvertrag.       auch für aus Entgeltumwandlung finanzierte Beiträge (§ 1 Abs.
                                                                  1 Satz 1 Nr. 9 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV).
Durchführungswege der BAV
Insgesamt gibt es fünf Arten zum Aufbau bzw. zur Finanzie-
rung einer Anwartschaft zur BAV: zwei interne Durchführungs-      © MQ-Illustrations/stock.adobe.com

wege wie die unmittelbare Versorgungszusage durch den Ar-
beitgeber oder die Unterstützungskasse sowie drei externe
Durchführungswege wie Direktversicherung oder Pensions-
kasse bzw. der Pensionsfonds.

Nachgelagerte Besteuerung
Beitragszahlungen durch den Arbeitgeber stellen zwar
grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die Zah-
lungen sind allerdings steuerfrei, soweit die Beiträge im

Corona-Hilfen richtig bilanzieren
Corona-Hilfen                                                     sen. Der Unternehmer muss die Corona-Hilfen in der Bilanz
Unternehmer, die in 2020 und 2021 Corona-Beihilfen                2020 aktivieren. Erhält der Unternehmer den Bescheid
erhalten haben, müssen diese als steuerpflichtige Betriebs-       oder eine in anderer Weise verbindliche Zusage hingegen
einnahmen versteuern. Nach Auffassung des Instituts der           erst 2021, sind die Leistungen in 2021 zu berücksichtigen.
Wirtschaftsprüfer (IDW Life 2020, S. 316) sind staatliche
Unterstützungsmaßnahmen erst dann bilanziell zu erfas-            Erhalt von Teilabschlagszahlungen
sen, wenn sie ausreichend konkretisiert sind. Letzteres ist       Liegt bis zur Bilanzabschlusserstellung noch keine ver-
zu dem Zeitpunkt der Fall, zu dem eine als verbindlich zu         bindlich zu wertende Zusage vor, wurden jedoch im lau-
wertende Zusage vorliegt.                                         fenden Bilanzierungsjahr Teilvorauszahlungen geleistet,
                                                                  gilt grundsätzlich das „Realisationsprinzip“ (§ 252 Abs. 1
Verbindlich zu wertende Zusage                                    Nr. 4 Handelsgesetzbuch/HGB).
Es gibt keine Definition dafür, wann eine Zusage als ver-
bindlich zu werten ist. Im Grunde kann jede positive Äuße-        November- und Dezemberhilfen
rung der Bewilligungsbehörde als solche angesehen wer-            Gemäß der Auffassung des Bundesfinanzministeriums
den, also etwa auch Zusagen vor Erlass des Bewilligungs-          (BMF, Fragen und Antworten zur Novemberhilfe und
bescheides.                                                       Dezemberhilfe, Abschnitt 4.7) können Unternehmer diese
                                                                  Hilfen bilanzrechtlich dem Jahr 2020 zuordnen. Nach Auf-
Beispiel                                                          fassung des BMF reicht es für die Bilanzierung 2020 aus,
Ein Unternehmer stellt in 2020 einen Antrag auf Corona-           dass der Steuerpflichtige bei der Beantragung mit einer
Hilfen. Der Bewilligungsbescheid wurde noch 2020 erlas-           antragsgemäßen Bescheidung rechnen kann.

                                                                                                       www.angele-kollegen.de   3
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Versteuerung der
Gewinne bei GmbH-                      Doppelbesteuerung von
Verkauf                                Renten
Gewinnausschüttungen nach              Einkommensteuerpflichtige Rent-          jetzt entschieden, auf jedem Ein-
Verkauf                                ner                                      kommensteuerbescheid für Veran-
Veräußern Gesellschafter ihre          Der durchschnittliche Besteuerungs-      lagungszeiträume ab 2005 einen
GmbH, gehen die bisher ange-           anteil der Rentenleistungen betrug       Vorläufigkeitsvermerk anzubringen.
fallenen und nicht bereits vor         in 2020 nach Angaben des Statisti-       Steuern auf Renteneinkünfte werden
der Veräußerung ausgeschütte-          schen Bundesamtes 64 %. Die steu-        daher vorläufig festgesetzt, und zwar
ten Gewinne auf den Käufer über.       erpflichtigen Einkünfte beliefen sich    so lange bis die Verfassungsmäßig-
Wollen die Altgesellschafter, dass     auf € 217 Mrd. Der durchschnittli-       keit der Steuerberechnungen ab-
die angefallenen Gewinne noch          che Besteuerungsanteil stieg seit        schließend geklärt worden ist (BMF-
an sie ausgeschüttet werden, er-       2015 um mehr als 8 Prozentpunkte.        Schreiben vom 30.8.2021, IV A 3 - S
gibt sich regelmäßig das Problem,      In 2017 mussten 32 % oder 6,8 Mio.       0338/19/10006 :001).
dass ein wirksamer Gewinnvertei-       von insgesamt 21,4. Mio. Renten-
lungsbeschluss erst dann gefasst       empfänger Einkommensteuern auf
werden kann, wenn der Jahres-          ihre Renteneinkünfte zahlen (Presse-

                                                                                                                  ©bilderstoeckchen/stock.adobe.comm
abschluss aufgestellt ist. Zu die-     mitteilung Nr. 380 vom 12.8.2021).
sem Zeitpunkt ist die GmbH aber
oftmals bereits verkauft. Es stellt    Vorläufigkeitsvermerk
sich dann die Frage, ob die Käu-       Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im
fer oder die Verkäufer den Ge-         Urteil vom 19.5.2021 (X R 33/19) die
winn versteuern müssen. Grund-         gegenwärtige Rentenbesteuerungs-
sätzlich versteuert derjenige den      praxis zwar als verfassungskonform
Ausschüttungsgewinn, der im            bestätigt. Gegen dieses Urteil wurde
Zeitpunkt der Ausschüttung Ge-         allerdings Verfassungsbeschwerde
sellschafter ist. Wann die Gewin-      vor dem Bundesverfassungsgericht/
ne erwirtschaftet wurden, ist un-      BVerfG eingelegt (Az. 2 BvR 1143/21
erheblich.                             und 2 BvR 1140/21). Um der erwar-
                                       teten Flut an Einsprüchen entgegen-
Einstimmiger Gewinnvertei-             zuwirken, hat die Finanzverwaltung
lungsbeschluss
Rein rechtlich gehen „alte“ Ge-
winne auf die Käufer über. Eine
Ausschüttung der Gewinne auf
die Altgesellschafter lässt sich
im Regelfall nur mit einem von
                                       Kurzarbeitergeldregelung bis
allen beteiligten Gesellschaftern
einstimmig gefassten vorwegge-
                                       Jahresende verlängert
nommenen Gewinnverteilungs-            Kurzarbeitergeldverordnung
beschluss erreichen. In diesem         Die Bundesregierung hat vor Kurzem die „Vierte Verordnung zur Änderung
Fall ist der vorbehaltene Gewinn-      der Kurzarbeitergeldverordnung“ verabschiedet. Darin wurde festgelegt, dass
ausschüttungsanspruch bei den          folgende Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld noch bis zum
Veräußerern zu aktivieren und          31.12.2021 fortgelten: Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall be-
diese müssen den Gewinn auch           troffen sein müssen, bleibt für diese Betriebe von mindestens einem Drittel auf
versteuern (BFH vom 2.10.2018          mindestens 10 % abgesenkt. Darüber hinaus verzichten die Arbeitsagenturen
IV R 24/15).                           bis Jahresende auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden. Den erleichter-
                                       ten Zugang können alle Betriebe in Anspruch nehmen, unabhängig vom Zeit-
Vorherige Ausschüttungen               punkt der Einführung der Kurzarbeit. Das heißt, auch Betriebe, die nach dem
Wollen die Veräußerer die ange-        30.9.2021 Kurzarbeit eingeführt haben, können diese Sonderregelung in An-
fallenen Altgewinne vereinnah-         spruch nehmen.
men bzw. will der Käufer diese
nicht versteuern, empfiehlt sich       Sozialversicherungsbeiträge
eine Ausschüttung aller Gewinne        Ebenfalls verlängert wurden die Regelungen zur vollen Erstattung der Sozial-
vor dem Übergang der GmbH auf          versicherungsbeiträge bis zum 31.12.2021. Arbeitgebern werden die Sozial-
die Käufer.                            versicherungsbeiträge auch dann erstattet, wenn mit der Kurzarbeit erst nach
                                       dem 30.9.2021 begonnen worden ist.

  4      STEUERNEWS Winter 2021/2022
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BVerfG-Zinsbeschluss:
Finanzverwaltung setzt Zinsfestsetzung ab 2019 aus
BVerfG-Zinsbeschluss                                            Ausgesetzte Verzinsung wird nachgeholt
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss         Für Steuerpflichtige bedeutet die Anwendungssperre aller-
vom 8.7.2021 (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) zwar die         dings nicht, dass Verzinsungszeiträume ab 2019 zur Gänze
derzeitigen Zinsfestsetzungen der Finanzämter im Interesse      zinsfrei bleiben. Sobald der Gesetzgeber eine Neuregelung
der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung          geschaffen hat, ist mit einer Nachforderung der ausgesetz-
von Wettbewerbsverzerrungen dem Grunde nach bestätigt.          ten Zinsen nach Maßgabe der rückwirkend getroffenen Ge-
Die Verfassungsrichter haben allerdings den Zinssatz von 0,5    setzesänderung zu rechnen.
% pro Monat, das entspricht einem Zinssatz von 6 % pro Jahr,
angesichts des seit Jahren vorherrschenden Nullzinsniveaus
beanstandet. Das BVerfG hat den Gesetzgeber aufgefordert        ©vegefox.com/stock.adobe.com

bis zum 31.7.2022 eine Neuregelung zu schaffen.

BMF-Schreiben
Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 17.9.2021 (Az.
IV A 3 - S 0338/19/10004 :005) die Art und Weise der prakti-
schen Umsetzung dieses Zinsbeschlusses bekannt gegeben.
Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums gilt für
Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 eine Anwendungssper-
re. Das heißt, dass die Finanzämter keine Nachzahlungszin-
sen auf Steuerforderungen festsetzen. Im Gegenzug werden
auch keine Erstattungszinsen auf Steuerguthaben gezahlt.

Keine Aussetzung von Hinterziehungszinsen
Die Anwendungssperre gilt nur für Vollverzinsungsfälle, nicht
auch für Stundungs-, Hinterziehungs- und Aussetzungszin-
sen. Als Begründung führt das BMF an, dass es sich bei die-
sen Zinsen zulasten der Steuerpflichtigen um andere Verzin-
sungstatbestände handelt. Diese sind auf einen Antrag der
Steuerpflichtigen zurückzuführen bzw. werden bezogen auf
Hinterziehungszinsen von den Steuerpflichtigen bewusst in
Kauf genommen.

Homeoffice-Pauschale
Homeoffice-Pauschale                                            gen für die Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers müssen für
Arbeitnehmer können für corona- bedingtes Arbeiten              die Homeoffice-Pauschale nicht vorliegen.
von zu Hause aus noch bis Jahresende eine Homeoffice-
Pauschale in Höhe von € 5,00 pro Arbeitstag, höchstens          Sonstige Nebenkosten
€ 600,00 als Werbungskosten absetzen. Die Pauschale gilt        Gemäß BMF-Schreiben sind weitere Kosten für Arbeits-
als Teil der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer in        mittel (z. B. Schreibtisch) sowie Telefon- und Internetkos-
Höhe von € 1.000,00.                                            ten nicht durch die Homeoffice-Pauschale abgegolten. Sie
                                                                können also gesondert geltend gemacht werden.
Neues BMF-Schreiben
Das Bundesfinanzministerium (BMF) widmet sich im Schrei-        Monats- und Jahrestickets
ben vom 9.7.2021 (IV C 6 - S 2145/19/10006 :013) diver-         Viele Arbeitnehmer kauften im Voraus Fahrkarten für öffent-
sen Zweifelsfragen zum Werbungskostenabzug in Zusam-            liche Verkehrsmittel, konnten diese dann wegen der ange-
menhang mit einem Homeoffice. Für Arbeitnehmer vorteil-         ordneten Lockdowns aber nicht nutzen. Die Finanzverwal-
haft ist dabei, dass die Finanzverwaltung hinsichtlich des      tung lässt hier einen Werbungskostenabzug neben der
Nachweises über die Nutzung von Privaträumen als Home-          Homeoffice-Pauschale zu. Dabei ist keine Aufteilung der
office vergleichsweise niedrige Hürden setzt. Nach dem          Fahrtkosten auf die einzelnen Arbeitstage im Homeoffice
BMF-Schreiben sind in der Regel schon „schlüssige Anga-         und im Betrieb vorzunehmen.
ben des Arbeitnehmers“ ausreichend. Die Voraussetzun-

                                                                                                www.angele-kollegen.de   5
www.angele-kollegen.de - Winter 2021/2022 - Angele & Kollegen ...
Unterlagen, die am
31.12.2021 vernichtet                  Umsatzgrenze zur Festlegung
werden können                          der Buchführungspflicht
Aufbewahrungsfristen                   Buchführungspflichten                      Neues BMF-Schreiben
Gewerbetreibende, bilanzie-            Grundsätzlich besteht für Gewerbe-         Das Bundesfinanzministerium hat zur An-
rungspflichtige Unternehmer oder       treibende eine steuerrechtliche Buch-      wendung der neuen Umsatzberechnung
selbstständig Tätige müssen u. a.      führungspflicht immer dann, wenn           ein aktuelles Schreiben (vom 5.7.2021
Bücher, Bilanzen, Inventare, Jah-      sich eine solche auch nach dem Han-        IV A 4) herausgegeben. Danach ist
resabschlüsse, Lageberichte, Bu-       delsgesetzbuch (HGB) ergibt (§ 140         die Neuregelung erstmalig auf Umsät-
chungsbelege mindestens zehn           Abgabenordnung/AO). Darüber hin-           ze im Kalenderjahr 2021 bzw. auf Um-
Jahre aufbewahren. Empfangene          aus müssen gewerbliche Unterneh-           sätze der Kalenderjahre, die nach dem
und abgesendete Handels- und           mer auch dann eine Steuerbilanz er-        31.12.2020 beginnen, anzuwenden.
Geschäftsbriefe sowie sonstige         stellen, wenn sie nach handelsrecht-       Die Finanzverwaltung stellt den Eintritt
Unterlagen, soweit sie steuerlich      lichen Vorschriften zwar nicht dazu        der Buchführungspflicht im Rahmen ei-
von Bedeutung sind, müssen min-        verpflichtet wären, jedoch die Um-         nes Verwaltungsaktes fest und teilt dies
destens sechs Jahre aufbewahrt         satzgrenze von € 600.000,00 über-          dem Steuerpflichtigen mit.
werden. Die Aufbewahrungsfrist         schreiten oder der Gewinn mehr als
beginnt jeweils mit dem Schluss        € 60.000,00 beträgt (§ 141 AO).                  Fazit
des Kalenderjahres, in dem die                                                    Die neue maßgebliche Berechnungsme-
letzte Eintragung im Buch ge-          Neudefinition der Umsatzgrenze             thode für die Umsatzgrenze zur Ist-Be-
macht worden ist oder der Han-         Mit dem Abzugsteuerentlastungsmo-          steuerung nimmt mehr steuerfreie Um-
dels- oder Geschäftsbrief emp-         dernisierungsgesetz (BGBl 2021 I S.        sätze aus. Die neue Berechnungsmetho-
fangen oder abgesandt worden           1259) wurde die Berechnungsweise           de steht damit effektiv einer Erhöhung der
ist oder - bei Bilanzen- mit Ablauf    für die Umsatzgrenze zur Festlegung        Grenze für die Buchführungspflicht gleich.
des Kalenderjahres, in dem der         der Buchführungspflicht nach § 141         Gewerbliche Unternehmer, die bislang
Jahresabschluss fest- bzw. auf-        Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO an die für die      ausschließlich wegen Überschreiten der
gestellt wurde (§ 147 Abs. 4 der       Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer       Umsatzgrenze buchführungspflichtig wa-
Abgabenordnung).                       maßgeblichen Berechnung (§ 20 Satz         ren, sollten ihre Buchführungspflichten un-
                                       1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz/UStG) an-       ter Verwendung der neuen Berechnungs-
Ablauf der Aufbewahrungsfrist          gepasst. Bislang waren die Umsatz-         methode prüfen. Die Rechtsänderung
zum 31.12.2021                         grenzen zwar betragsmäßig gleich (in       führt allgemein zu einem Rückgang der
Zum Jahreswechsel können Han-          beiden Fällen gilt eine Betragsgrenze      Anzahl der zur Buchführung Verpflichte-
delsbücher, Inventare, Bilanzen        von € 600.000,00). Die Grenzen wur-        ten. Für den Fall, dass die Umsatzgrenze
und sämtliche Buchungsbelege           den aber unterschiedlich berechnet,        nach neuer Berechnung einmalig über-
aus dem Jahr 2011 vernichtet           sodass sie im Ergebnis nicht deckungs-     schritten wird, gewährt die Finanzverwal-
werden. Voraussetzung ist, dass        gleich waren.                              tung auf Antrag eine Befreiung (AEAO zu
in diesen Dokumenten der letz-                                                    § 141 Ziff. 4 Satz 5 AO).
te Eintrag im Jahr 2011 erfolgt
ist. Handels- oder Geschäftsbrie-
fe, die in 2015 empfangen oder
abgesandt wurden sowie andere
                                       Fahrten zwischen Wohnung
aufbewahrungspflichtige Unterla-
gen aus dem Jahr 2015 und frü-
                                       und Arbeit
her können ebenfalls vernichtet        Pauschalmethode
werden.                                Wird kein Fahrtenbuch geführt, ist die Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs
                                       für die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung
Ausnahme                               und regelmäßiger Arbeitsstätte gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz
Eine allgemeine Aufbewahrungs-         (EStG) kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenpreises zwischen Wohnung und ers-
pflicht besteht, unabhängig vom        ter Tätigkeitsstätte (Arbeitsstätte) zurückgelegten Kilometer vorzunehmen.
Verstreichen der Aufbewahrungs-
frist, wenn die Dokumente für die      Kürzeste Strecke zählt
Besteuerung weiterhin von Be-          Für die Berechnung der Vorteilspauschale lässt die Finanzverwaltung stets nur die
deutung sind. Lieferscheine müs-       kürzeste Strecke zu. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer täglich eine länge-
sen nur dann aufbewahrt werden,        re, weil schnellere, Strecke zurücklegt. Gemäß Ziffer 2.3 des BMF-Schreibens vom
wenn sie einen Buchungsbeleg           4.4.2018 (IV C 5 - S 2334/18/10001 BStBl 2018 I S. 592) ist der pauschale Nut-
oder Rechnungsbestandteil dar-         zungswert auch dann nicht zu erhöhen, wenn der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug
stellen.                               an einem Arbeitstag mehrmals zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt.

  6      STEUERNEWS Winter 2021/2022
Haushaltsnahe Dienstleistungen und
Beschäftigungsverhältnisse
Steuererstattung                                                 Begründung führt die Finanzverwaltung an, dass es „insoweit
Der Steuergesetzgeber gewährt für Aufwendungen für               an einem räumlich-funktionalen Zusammenhang der Hand-
haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe          werkerleistungen mit dem Haushalt des einzelnen Grund-
Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eine Steuerer-         stückseigentümers“ fehlt.
mäßigung in Form einer echten Steuererstattung. Das heißt,
die Aufwendungen mindern nicht nur das zu versteuernde           Maßnahmen auf Fahrbahn/Gehweg
Einkommen, sondern werden zu 100 Prozent von der zu              Nicht begünstigt sind nach dem neuen BMF-Schreiben haus-
zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Voraussetzung ist           haltsnahe Dienstleistungen, die die Fahrbahn vor dem Grund-
u. a., dass die Leistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen     stück eines Steuerpflichtigen betreffen. Begünstigt bleiben
erbracht werden (§ 35a Einkommensteuergesetz/EStG). Die          allerdings Maßnahmen wie Straßenreinigung oder Winter-
Steuererstattung wird nur auf Antrag gewährt. Vorausset-         dienst für die Gehwege (vgl. aktualisierte Fassung Anlage 1
zung ist u. a., dass die Aufwendungen unbar per Überwei-         „Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstig-
sung an den Leistungserbringer gezahlt werden.                   ter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistun-
                                                                 gen“, BMF-Schreiben vom 1.9.2021).
Umfang der haushaltsnahen
Dienstleistungen
Der Katalog der berücksichtigungsfähigen Dienstleistungen         ©SkyLine/stock.adobe.com

wurde durch die Rechtsprechung ständig erweitert, zuletzt
durch die Begünstigung der Aufwendungen für einen Kla-
vierstimmer, einen Hausnotruf, für die Tierpflege oder für ei-
nen Hunde-Gassi-Service usw.

Neues BMF-Schreiben
Mit Schreiben vom 1.9.2021, (IV C 8 - S 2296-b/21/10002
:001) schränkt die Finanzverwaltung jetzt allerdings den Steu-
erabzug für Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand ein.
Aufwendungen für Maßnahmen der öffentlichen Hand, „die
nicht nur einzelnen Haushalten, sondern allen an den Maß-
nahmen der öffentlichen Hand beteiligten Haushalten zugu-
tekommen“, werden von der Finanzverwaltung nicht mehr
anerkannt. Hierzu gehören u. a. der Ausbau des allgemeinen
Versorgungsnetzes oder die Erschließung einer Straße. Als

Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber
Aufladen eines privaten E-Autos in der Firma                     Aufladen eines E-Autos in der Garage des Arbeitnehmers
Das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder eines          Lädt der Arbeitnehmer ein betrieblich genutztes E-Auto bei
Hybridelektrofahrzeugs beim Arbeitgeber ist grundsätzlich        sich zu Hause auf, ist das ebenfalls steuerfrei, und zwar in
steuerfrei, soweit der Arbeitgeber diese Leistung zusätzlich     unbegrenztem Umfang, wenn der Ladestrom mit einem Zäh-
zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellt        ler protokolliert wird. Zur Vereinfachung können für den Zeit-
und das Aufladen an einer ortsfesten betrieblichen Einrich-      raum vom 1.1.2021 bis 31.12.2030 auch Pauschbeträge steu-
tung des Arbeitgebers bzw. eines verbundenen Unterneh-           erfrei verwendet werden (BMF-Schreiben vom 29.9.2020, IV
mens erfolgt. Steuerfrei ist auch eine zur privaten Nutzung      C 5 - S 2334/19/10009 :004 BStBl 2020 I S. 972 Rd Nr. 23).
überlassene betriebliche Ladevorrichtung (§ 3 Nr. 46 Einkom-     Diese Pauschalbeträge belaufen sich auf € 30,00 für Elekt-
mensteuergesetz/EStG).                                           rofahrzeuge und € 15,00 für Hybridelektrofahrzeuge, wenn
                                                                 der Arbeitgeber eine zusätzliche Lademöglichkeit zur Verfü-
Aufladen eines E-Firmenwagens                                    gung stellt, oder € 70,00 für Elektrofahrzeuge und € 35,00
Ebenfalls steuerfrei, allerdings nach § 3 Nr. 50 EStG ist ein    für Hybridelektrofahrzeuge, wenn sich keine Lademöglichkeit
Aufladen eines E-Firmenwagens, den der Arbeitnehmer              beim Arbeitgeber befindet.
betrieblich nutzt. Denn hier handelt es sich um einen steuer-
freien Auslagenersatz.

                                                                                                   www.angele-kollegen.de   7
Zahlungstermine

Januar 2022
   10.    Umsatzsteuer mtl. für Dezember bzw.
          November mit Dauerfristverlänge-
          rung bei Sondervorauszahlung (1/11 Ab-
          schlag)
          Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,
          Kirchenlohnsteuer für Dezember
                                                        Einspruchsstatistik 2020
   13.    Ablauf der Zahlungsschonfrist für Um-         Über 3,3 Mio. Einsprüche
          satzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteu-
          er sowie Solidaritätszuschlag
                                                        Das Bundesfinanzministerium hat im zweiten Halbjahr 2021 die Statistik über die
                                                        Einspruchsbearbeitungen in den Finanzämtern im Jahr 2020 veröffentlicht. Insge-
  25.     Zusammenfassende Meldung
                                                        samt haben 3.336.237 Steuerzahler Einsprüche gegen Verwaltungsakte eingelegt.
          Sozialversicherungsbeiträge Januar
          (Abgabe des Beitragsnachweises)

   27.    Sozialversicherungsbeiträge Januar            66 Prozent durch Abhilfe erledigt
          (Zahlung)                                     Von den über 3 Mio. Einsprüchen wurden mehr als 2 Mio. (entspricht 66 %) durch
                                                        Abhilfe erledigt. Das heißt, dass knapp zwei Drittel der Einsprüche auf Fehlern der
                                                        Finanzverwaltung basierten und deshalb begründet waren. Knapp 20 % der Einsprü-
Februar 2022
                                                        che (genau 628.524 Fälle) wurden zurückgenommen. Nur 13 % aller Fälle (genau
   10.    Umsatzsteuer mtl. für Januar bzw. De-         409.261 Fälle) gingen an die Rechtsbehelfsstelle und endeten mit einer Entschei-
          zember mit Dauerfristverlängerung bei
          Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag)           dung oder Teilentscheidung.
          Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag
          und Kirchenlohnsteuer für Januar              Über 2,7 Mio. Einsprüche sind unerledigt oder ruhen
  14.*    Ablauf der Zahlungsschonfrist für Um-         Zum Jahresende 2020 belief sich die Zahl der unerledigten und ruhenden Einsprü-
          satzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteu-
          er, Solidaritätszuschlag                      che auf über 2,7 Mio. Fälle. Die Anzahl der Steuerzahler, die nach einem abgelehn-
                                                        ten Einspruch Klage erhoben, belief sich lediglich auf 59.774 Fälle oder auf 1,9 %
   15.    Gewerbesteuer-Vorauszahlung, Grund-
                                                        der insgesamt erledigten Einsprüche.
          steuer (vierteljährliche Fälligkeit)

   18.    Ablauf der Zahlungsschonfrist für

  22.
          Gewerbesteuer, Grundsteuer
          Sozialversicherungsbeiträge Februar
                                                        Welche Forderungen zum
  24.
          (Abgabe des Beitragsnachweises)
          Sozialversicherungsbeiträge Februar
                                                        Jahreswechsel verjähren
          (Fälligkeit)
                                                        Regelmäßige Verjährungsfrist
  25.     Zusammenfassende Meldung                      Die regelmäßige Verjährungsfrist, unter die im Regelfall alle Forderungen aus Kauf-
                                                        und Werkverträgen fallen, beträgt drei Jahre (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).
                                                        Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
März 2022                                               ist. Der Anspruch ist entstanden, wenn die Leistungen vollständig erbracht worden
   10.    Umsatzsteuer mtl. für Februar bzw.            sind. Auf das Datum der Rechnungsstellung kommt es nicht an.
          Januar mit Dauerfristverlängerung bei
          Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag)
          Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer für          Forderungen aus 2018 sichern
          Februar                                       Zum Jahreswechsel verjähren Forderungen aus dem Jahr 2018. Die Versendung
          Einkommensteuer, Kirchensteuer,               von Mahnungen zum Jahreswechsel ändern an der Verjährung nichts. Verhindert
          Körperschaftsteuer sowie der jeweilige
          Solidaritätszuschlag                          werden kann der Verjährungsablauf nur durch den Antrag auf ein gerichtliches Mahn-
                                                        verfahren, sofern der Antrag vollständig und der Mahnbescheid noch bis 31.12.2021
  14.*    Ablauf der Zahlungsschonfrist für Um-
          satzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteu-        dem Schuldner zugestellt wird (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Kann der Schuldner vor Jah-
          er, Einkommensteuer, Körperschaft-            resende wenigstens zur Zahlung einer Rate bewegt werden, hat dies den Vorteil,
          steuer, Solidaritätszuschlag
                                                        dass die Verjährungsfrist unterbrochen wird und ab dem Tag der Zahlung erneut drei
  25.     Sozialversicherungsbeiträge März
                                                        Jahre läuft (Neubeginn der Verjährung § 212 Abs. 1 BGB).
          (Abgabe des Beitragsnachweises)
          Zusammenfassende Meldung
                                                                                                                                                    Stand: 3.11.2021
  29.     Sozialversicherungsbeiträge März
          (Fälligkeit)
                                                             Impressum
* Verschiebung dieses Termins wegen Wochenende /             Medieninhaber und Herausgeber: Angele & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co.KG,
  Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO)                                 Irsinger Strasse 3, D-86842 Türkheim, Telefon: +49 (0) 82 45 / 96 02 - 0, Telefax: +49 (0) 82 45 / 96
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