Zoll- und Außenwirtschaft - Seminare 2019 www.rhein-neckar.ihk24.de/ exportseminare

 
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Zoll- und
Außenwirtschaft
Seminare 2019

www.rhein-neckar.ihk24.de/
exportseminare
Vorwort

Fit machen für das Auslandsgeschäft – mit den Seminaren der
IHK Rhein-Neckar!

Erfolg baut auf Wissen. Dies gilt auch im Exportgeschäft. Wer
international tätig ist, braucht die richtige Vorbereitung. Unsere
Seminare bereiten Ihr Unternehmen gezielt auf den Außenhandel
vor. Schaffen Sie die optimalen Voraussetzungen für den Erfolg
mit einer gezielten Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und
Führungskräfte Ihres Unternehmens. So erhalten diese das not-
wendige Know-how und profitieren von der Erfahrung anderer.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar bietet
viele Zollveranstaltungen an, in denen Sie als Ansprechpartner
der Exportabteilung Ihres Unternehmens die Informationen
erhalten, die Sie für Ihre tägliche Arbeit benötigen. Die Themen
reichen hier vom „Basiswissen Zoll“ bis hin zu „Einreihung von
Waren“ sowie „Warenbegleitpapiere im Export“.

Die vorliegende Broschüre bietet Ihnen einen Gesamtüberblick
zu den in 2019 organisierten Zollveranstaltungen an den drei
IHK-Standorten Mannheim, Heidelberg und Mosbach.

Alle Veranstaltungen können auch als Inhouse-Seminare im
Unternehmen durchgeführt werden.

Sprechen Sie uns dazu an – wir stellen Ihnen gerne Ihr indivi-
duelles Seminarangebot zusammen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Oliver Falk
Bereichsleiter Recht International
Inhalt

ZOLL IM QUADRAT
Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2018/2019.  .  .  .  .  .  .  .                                                                                           4
Akkreditive in der Praxis.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                              16
Ausfuhr.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .      18
Basiswissen Zoll.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                  30
Carnet ATA/CPD.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                    24
Der Zollbeauftragte und seine Haftung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                      10
Einfuhrabwicklung in die Schweiz – Zollfragen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                  14
Einreihung von Waren in den Zolltarif.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                   20
Import .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .      58
Incoterms® 2010 .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                     32
Incoterms® 2020.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                      66
Innerbetriebliche Vorbereitung für bevorstehende Zoll-Betriebs-
prüfungen und Auditierungen (AEO, Bekannter Versender).  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                        64
Internes Kontrollsystem für Zollprozesse: Notwendige Maßnahmen
für Unternehmen, insbesondere AEO.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                    12
Intrastat.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .       34
Kostenersparnis durch Zolllager und v­ orübergehende Verwahrung .  .  .                                                                                                36
Lieferantenerklärungen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                               6
Meldepflichten und Beschränkungen im K                                                       ­ apital- und Zahlungs-
verkehr mit dem Ausland .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                  44
Persönliche Haftungsrisiken im Auslandsgeschäft – Workshop Trade
Compliance. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .             26
Praxisworkshop – Exportkontrolle .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                              46
Produkthaftung USA.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                            62
Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden D                                                        ­ ienstleistungsverkehr.  .  .  .  .                                    54
Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden W                                                        ­ arenverkehr .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                        52
Unterlagencodierung ATLAS.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                       60
Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                             42
US-(Re-) Exportkontrollrecht – Sind Sie betroffen? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                         56
Verträge mit Partnern im Ausland .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                              50
Vertriebsverträge weltweit optimieren. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                     8
Warenbegleitpapiere im Export .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                           22
Warenursprung und Präferenzen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                              40
Warenzertifizierung für Russland und die Eurasische Wirtschafts-
union. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   68
Webinar Zolldatenbanken.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                   28
Zoll Russland und Russland-Sanktionen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                        70
Zolltechnische Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteil-
lieferungen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .           48
Zollwert – Mehr als nur Einkaufspreis und Fracht .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                     38
                                                                                                     Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019                           3
Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
2018/2019

Zielgruppe:
Informationsveranstaltung für Sachbearbeiter und Gruppenleiter
der Abteilungen Export, Verkauf und Einkauf.

Seminarinhalt:
Zum Jahreswechsel 2018/2019 stehen wie in jedem Jahr wieder
zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht an.
Dies macht es sehr schwierig, den Überblick zu behalten. Zudem
haben diese Änderungen erhebliche Auswirkungen auf die
Außenhandelspraxis der Unternehmen und bedürfen daher zu
ihrer Umsetzung einer gründlichen Aufarbeitung.

Die Veranstaltung behandelt die relevanten Neuerungen nach
Sachgebieten geordnet. Schwerpunkte bilden die Änderungen
durch den neuen Unionszollkodex (UZK), Sachstand der neuen
Freihandelsabkommen (Japan, Vietnam, Singapur), Embargoländer
im Außenwirtschaftsrecht und umsatzsteuerrechtliche Verände-
rungen. Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen
Fachgebieten werden erläutert.

Im Einzelnen werden b­ ehandelt:
„„ Statistik
   –– geänderte Warennummern
   –– Intrastat
„„ Zollrecht und Zolltarif
   –– Zollkodex der Europäischen Union (UZK)
   –– Sachstand Umstellung Bewilligung
   –– Zugelassener Ausführer
   –– Atlas
   –– Zollverfahren
   –– Auswirkungen Brexit
   –– Protektionismus durch die USA

4   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
„„ Warenursprung     und            www.rhein-neckar.ihk24.de/
   ­Präferenzen                     event/15377373
    –– neue Präferenzabkommen
       (Japan, Singapur, Vietnam)   Ort/Termin
    –– Änderungen bei Lieferan-     MANNHEIM
       tenerklärungen               9. Januar 2019
    –– Änderungen elektronisches    08:45 – 12:30 Uhr
       Ursprungszeugnis             oder
    –– Neue Vertragsstaaten         13:30 – 17:15 Uhr
       Carnet-ATA
„„ Embargos/Antiterror­             HEIDELBERG
    maßnahmen/Außenwirt-            10. Januar 2019
    schaftsrecht                    08:45 – 12:30 Uhr
    –– Änderungen Embargoländer
    –– Ankündigung Atomab-          MOSBACH
       kommen mit dem Iran          11. Januar 2019
       durch USA                    08:45 – 12:30 Uhr
    –– neues Umschlüsselungs­       oder
       verzeichnis                  13:30 – 17:15 Uhr
„„ Ausländische Vorschriften
„„ Sonstiges                        Dozent
    –– Umsatzsteuer Neurege-        Oliver Falk
       lungen
                                    Kosten
Die exakten Inhalte der             € 125 für Mitglieder
Themenblöcke stehen erst zum        € 190 für Nichtmitglieder
Jahresende 2018 fest, da sich
viele Änderungen erst kurz­
fristig ergeben.

                                    Ansprechpartnerin
                                    Andrea Förster
                                    Telefon: 0621 1709-164
                                    E-Mail: andrea.foerster@
                                    rhein-neckar.ihk24.de

                                       Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   5
Lieferantenerklärungen

Zielgruppe:
Die Informationsveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter, die
Lieferantenerklärungen ausstellen im Verkauf, Export oder auch
im Einkauf/Import eingehende Lieferantenerklärungen überprüfen
und überwachen.

Seminarinhalt:
Die Europäische Gemeinschaft/EU hat mit zahlreichen Ländern
und Ländergruppen Abkommen abgeschlossen, in denen Zollbe-
günstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Um Zollbegünsti-
gungen oder Zollbefreiungen bei der Wareneinfuhr in die
Partnerstaaten in Anspruch nehmen zu können, muss geprüft
werden, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenz-
abkommens gefertigt wurde. Man muss somit die präferenzielle
Ursprungseigenschaft der Ware feststellen.

Um den Nachweis der Ursprungseigenschaft zu ermöglichen,
besteht das System der Lieferantenerklärung (LE). Die LE sind als
Nachweise des präferenziellen Ursprungs oder eines bestimmten
Be- oder Verarbeitungsgrades einer Ware innerhalb der EU
geeignet und dienen als Vorpapier bei der Ausstellung von
förmlichen Präferenznachweisen. Lieferantenerklärungen gehören
zu den am häufigsten ausgestellten Dokumenten. In der prakti-
schen Handhabung ergeben sich viele Fragen, weil viele Informa-
tionen komprimiert dargestellt werden, die noch dazu häufigen
Änderungen unterliegen.

6   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden                 www.rhein-neckar.ihk24.de/
­behandelt:                         event/15369098
 „„ Überblick und Bedeutung
    aller Lieferantenerklärungen    Ort/Termin
 „„ Überblick über das Präferenz­   MANNHEIM
    ursprungsrecht der Europäi-     31. Januar 2019
    schen Gemeinschaft/Union        09:00 – 17:00 Uhr
    für Zwecke der Lieferanten­
    erklärung (Ursprungsregeln)     MANNHEIM
 „„ Formelle Anforderungen und      12. November 2019
    Wortlaut der Lieferanten­       09:00 – 17:00 Uhr
    erklärung nach VO 2015/2447
    Anhang 22-16                    MOSBACH
 „„ Überblick über die Präferenz-   26. März 2019
    länder                          09:00 – 17:00 Uhr
 „„ Kumulierungsvermerke in
    Lieferantenerklärungen
 „„ zollamtliche Überprüfung        Referentin
    einer Lieferantenerklärung      Irmtraud Bohn
    (INF 4)                         Diplom-Finanzwirtin (FH),
 „„ Beispiele und Übungen           (Buchautorin),
                                    Hauptzollamt Karlsruhe

                                    Kosten
                                    € 250 für Mitglieder
                                    € 375 für Nichtmitglieder

                                    Ansprechpartnerin
                                    Andrea Förster
                                    Telefon: 0621 1709-164
                                    E-Mail: andrea.foerster@
                                    rhein-neckar.ihk24.de

                                      Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   7
Vertriebsverträge weltweit optimieren

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Unternehmer, Exportleiter, Vertriebs-
leiter, Vertriebsmitarbeiter.

Seminarinhalt:
Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge sind auf Dauer
angelegt. Schlechte Verträge können hohe Kosten verursachen.
Entsprechend sorgfältig müssen sie formuliert und später
durchgeführt werden. Die Teilnehmer erarbeiten, worauf man bei
der Gestaltung und bei der Abwicklung von solchen Verträgen
achten muss. Zudem erhalten die Teilnehmer umfangreiche
Formulierungshilfen in deutscher und englischer Sprache.

Im Einzelnen werden b­ ehandelt:
„„ Allgemeines: Reicht ein mündlicher Vertrag? Ist teilweise
   Kündigung möglich?
„„ Vertragsprodukte/Vertragsgebiet: Wie definiere ich die
   Vertragsprodukte und das Vertragsgebiet
„„ Umfang der Vertretung: Alleinvertretung oder nicht? Kunden-
   schutz?
„„ Pflichten des Handelsvertreters/Vertragshändlers: Informa-
   tion, Werbung (Verteilung der Kosten), Wettbewerbsverbot,
   Geheimhaltung, Schulungen
„„ Pflichten des Unternehmers: Weitergabe von Material: in
   welcher Sprache?
„„ Provision: Bezirks- oder Vermittlungsprovision – Provisions-
   höhe - gesonderte Provisionen – Bemessungsgrundlage -
   Fälligkeit und Abrechnung - Überschneidungen

8   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
„„ Bedingungen    für Käufe und    www.rhein-neckar.ihk24.de/
   Weiterverkäufe beim             event/153113270
   Vertragshändler. Wichtig: der
   Vertragshändlervertrag ist      Ort/Termin
   auch ein Rahmenvertrag für      MANNHEIM
   Kaufverträge!                   12. Februar 2019
„„ Laufzeit des Vertrages:         09:00 – 17:00 Uhr
   Beginn – Kündigung –
   Vorvertrag oder Probezeit?      Referent
   Festlegung fristloser Kündi-    Volker Gerstner, Rechtsan-
   gungsgründe                     walt, Wiesloch
„„ Ausgleichsanspruch: Wann
   kann er ausgeschlossen          Kosten
   werden? Voraussetzungen         € 250 für Mitglieder
   und Berechnung. Gibt es         € 375 für Nichtmitglieder
   einen Ausgleichsanspruch des
   Vertragshändlers?
„„ Abwicklung des Vertrages
   nach Kündigung
„„ Anwendbares Recht,
   Gerichtsstand oder Schieds-
   gericht?

                                   Ansprechpartnerin
                                   Félicienne von Skerst
                                   Telefon: 0621 1709-226
                                   E-mail: Felicienne.vSkerst@
                                   rhein-neckar.ihk24.de

                                     Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   9
Der Zollbeauftragte und seine Haftung

Zielgruppe:
Die Informationsveranstaltung richtet sich an Zollbeauftragte
oder Mitarbeiter vergleichbarer Positionen, an Spediteure, aber
auch an Abteilungs- und Unternehmensleitung.

Seminarinhalt:
Zollbeauftragte, AEO-Verantwortliche und deren Teams haben ein
weites und verantwortungsvolles Aufgabenspektrum zu erfüllen.
Mitarbeiter und Geschäftsführer stellen sich dabei immer wieder
folgenden Fragen:

–– Wer übernimmt die Verantwortung im Unternehmen für Unre-
   gelmäßigkeiten, Arbeitsfehler oder Pflichtverletzungen in zoll-
   relevanten Belangen, die u. U. auch von Dritten (Zollagenten,
   Spediteuren, Dienstleistern) in Vertretung des Unternehmens
   verursacht werden?
–– Was gilt als Pflichtverletzung und welche Folgen zieht eine
   Pflichtverletzung nach sich?
–– Welche Maßnahmen sollte die Unternehmensleitung ergreifen,
   um sich vor dem Verdacht der Aufsichtspflichtverletzung zu
   schützen?

Die Teilnehmer erfahren, welche Pflichtverletzungen im Zollrecht
möglich sind. Sie erkennen, wo häufige Gefahrenpunkte liegen
und worauf sie achten sollten, um die Risiken und die persönliche
Haftung zu minimieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der
Abgrenzung der Verantwortung zwischen betriebsangehörigen
Zollbeauftragten, betriebsfremden Dritten (z. B. Speditionen) und
Unternehmensleitung.

10   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden                 www.rhein-neckar.ihk24.de/
­behandelt:                         event/15376396
 „„ Pflichten der gesetzlichen
    Vertreter des Unternehmens      Ort/Termin
    nach § 34 AO                    MANNHEIM
 „„ Berichtigung von Zollanmel-     20. Februar 2019
    dungen, die ihr Unternehmen     09:00 – 13:00 Uhr
    selbst oder durch einen
    Dritten abgibt.                 Referentin
 „„ Rechtliche Stellung des         Irmtraud Bohn
    Spediteurs, der Ihr Unter-      Diplom-Finanzwirtin (FH),
    nehmen bei der Erstellung der   (Buchautorin),
    Zollanmeldungen vertritt.       Hauptzollamt Karlsruhe
 „„ Pflichtverstöße im
    –– Zollrecht (Import)           Kosten
    –– Warenursprung und Präfe-     € 125 für Mitglieder
       renzrecht                    € 190 für Nichtmitglieder
    –– Außenwirtschaftsrecht
 „„ Abgrenzung der Verantwor-
    tung Zollbeauftragte und
    Unternehmensleitung, sowie
    Unternehmensleitung und
    Spedition
 „„ Aufsichtspflichtverletzung
    gem. § 130 OWiG
 „„ Wie wird der Zollbeauftragte
    im Unternehmen kontrolliert?
 „„ AEO und Pflichtverletzungen
 „„ Praktische Beispiele

                                    Ansprechpartnerin
                                    Andrea Förster
                                    Telefon: 0621 1709-164
                                    E-Mail: andrea.foerster@
                                    rhein-neckar.ihk24.de

                                      Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   11
Internes Kontrollsystem für Zollprozesse: Notwendige
Maßnahmen für Unternehmen, insbesondere AEO

Seminarinhalt:
Der operative Bereich der Zollabwicklung im Unternehmen
unterliegt der Aufsicht der Unternehmensleitung. Die Aufsicht
muss im Unternehmen sinnvoll umgesetzt werden, Kontrollen und
Überwachungsprozesse eingerichtet werden. Dies ist der vorran-
gigste Grund für die Einführung von internen Kontrollsystemen im
Zollbereich des Unternehmens. Des Weiteren hat seit der Neufas-
sung der Dienstvorschrift für AEO am 02.06.2014 der Antragstel-
ler auf Erteilung des AEO-Zertifikates anzugeben, welche internen
Kontrollsysteme vorhanden sind, die eine wirksame Überwachung
und Prüfung der Warenbewegungen gewährleisten sowie
geeignet sind illegale bzw. nicht ordnungsgemäße Geschäfte zu
erkennen.

Dadurch stellen sich folgende Fragen:
–– Wie installiert man ein angemessenes und wirksames IKS im
   Zollbereich des Unternehmens?
–– Wie kann ein IKS oder Compliance-System für den Zollbereich
   eingerichtet werden, das auch die Kontrolle von Dritten, z. B.
   Spediteuren, Zollagenten, Dienstleistern, die für das Unterneh-
   men die Zollanmeldungen abgeben, mit umfasst?

Diese Themen und der Weg zur Installierung von Kontrollsyste-
men für die Zollsachbearbeitung im Betrieb werden im Seminar
besprochen.

12   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden                    www.rhein-neckar.ihk24.de/
­behandelt:                            event/15376418
 „„ Internes Kontrollsystem in
    zollrelevanten Bereichen.          Ort/Termin
    Kann das von einem Antrag-         MANNHEIM
    steller, bzw. Zertifikatsinhaber   20. Februar 2019
    AEO erwartet werden?               14:00 – 18:00 Uhr
 „„ Bestandsaufnahme zoll- und
    außenwirtschaftsrechtlich          Referentin
    maßgeblicher Vorgänge:             Irmtraud Bohn
    Welche Risiken müssen              Diplom Finanzwirtin (FH),
    bewertet und kontrolliert          Buchautorin,
    werden?                            Hauptzollamt Karlsruhe
 „„ Systematik des Risikomana-
    gements für zollrechtliche         Kosten
    Belange.                           € 125 für Mitglieder
 „„ Werden dokumentierte               € 190 für Nichtmitglieder
    Prozesse eingehalten?
    Entsprechen die Abläufe den
    gesetzlichen Vorgaben bzw.
    den dokumentierten
    Prozessen und Organisations-
    anweisungen?
 „„ Sind Änderungen erforderlich,
    wie laufen Informationen im
    Betrieb, muss der Zoll
    informiert werden (Unterrich-
    tungspflichten)?
 „„ Monitoring bei dem AEO und
    den vereinfachten Verfahren,
    wie Zugelassener Ausführer
    (ZA) durch den Zoll
 „„ Beispiele für Checklisten zur
    Steuerung der innerbetriebli-
    chen Risiken mit zollrechtli-
    chem Bezug.
                                       Ansprechpartnerin
                                       Andrea Förster
                                       Telefon: 0621 1709-164
                                       E-Mail: andrea.foerster@
                                       rhein-neckar.ihk24.de

                                         Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   13
Einfuhrabwicklung in die Schweiz – Zollfragen

Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Besonder-
heiten bei der Auftragsabwicklung in der Schweiz, insbesondere
soll auf folgende Fragen eingegangen werden:

Worauf muss man bei der Einfuhrabwicklung von Waren in die
Schweiz achten?
Wann wird ein deutsches Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig?
Wann und wie müssen die Mitarbeiter gemeldet werden, wenn
diese für einen begrenzten Zeitraum zur Durchführung von
Arbeiten in die Schweiz entsendet werden?
Welche Mindestlöhne gelten und wie müssen diese berechnet
werden? Ein zentrales Thema der Veranstaltung ist auch die
Meldepflicht von Arbeitnehmern bei vorübergehenden grenzüber-
schreitenden Einsätzen. Ein Spezialist des Sekretariats für
Wirtschaft SECO stellt die Lohn- und Arbeitsbedingungen vor
und zeigt anhand konkreter Beispiele, wie diese einzuhalten sind
und wie die Meldeverfahren abgewickelt werden müssen.

Zielgruppe:
Geschäftsführer und Leiter Vertrieb, Export und Finanzen von
Unternehmen, die bereits Waren in die Schweiz liefern bzw.
Dienstleistungen in der Schweiz erbringen oder dies zukünftig
planen.

Im Einzelnen werden behandelt:
„„ Schweizerische Zollgesetzgebung
„„ Grundsätze der Zollbehandlung
„„ Zollverfahren
„„ Abgabenerhebung
„„ Carnet ATA; elektronische Zollanmeldung e-dec web,
   ­Vormerkschein

Mehrwertsteuerpflicht im Schweiz-Geschäft
„„ Mehrwertsteuersätze
„„ Grundsätze der Steuerpflicht, Umsatzgrenze, Verzicht auf
   Befreiung von Steuerpflicht Verfahren bei Steuerpflicht:
   Registrierung, Abrechnungen, Rechnungsstellung,
   ­Vorsteuerabzug
„„ Bezugsteuer

14   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Arbeiten in der Schweiz –         www.rhein-neckar.ihk24.de/
­Meldepflichten                   event/15393089
 „„ Meldeverfahren bis zu
    90 Tagen                      Termin
    –– Meldepflicht               1. Quartal 2019
    –– Vorlauffrist
    –– 90-Tage-Kontingent
    –– Abwicklung der Meldung
    –– Nachträgliche Änderungen
 „„ Dienstleistungserbringung
    über 90 Tage
    –– Rechtliche Grundlage
    –– Bewilligungsverfahren

Arbeiten in der Schweiz –
Lohn- und Arbeitsbedingungen
„„ Allgemeinverbindliche
   ­Gesamtarbeitsverträge
„„ SECO Weisung zur Abgren-
    zung von meldepflichtigen
    und nicht meldepflichtigen
    Dienstleistungen
„„ SECO Weisung zum interna­
    tionalen Lohnvergleich
    –– Kontrollen
    –– Sanktionen

                                  Ansprechpartnerin
                                  Andrea Förster
                                  Telefon: 0621 1709-164
                                  E-Mail: andrea.foerster@
                                  rhein-neckar.ihk24.de

                                    Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   15
Akkreditive in der Praxis

Zielgruppe:
Mitarbeiter und Leiter aus den Bereichen Export, Versand, Verkauf
und Einkauf.

Hinweis: Über die Erfüllbarkeit der Akkreditivbedingungen wird
häufig während ihrer Festlegung in den Verkaufsverhandlungen
entschieden. Das Seminar richtet sich deswegen ausdrücklich
auch an Vertriebsleiterund Vertriebsmitarbeiter.

Teilnehmer sollten über Englisch-Grundkenntnisse verfügen.

Seminarinhalt:
Das Dokumenten-Akkreditiv ist ein bewährtes Zahlungssiche-
rungsinstrument und kommt zunehmend auch für Exporte in
europäische Länder zum Einsatz.

Der Exporteur versendet die Ware erst, nachdem das Akkreditiv
eröffnet worden ist und ein selbständiges, vom Grundgeschäft
losgelöstes Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs
vorliegt. Den Akkreditivbetrag erhält er bei entsprechender
Ausgestaltung des Akkreditivs bereits vor Eintreffen der Ware
beim Käufer. Der Importeur kann seinerseits sicher sein, dass die
Zahlung nur erfolgt, wenn gewährleistet ist, dass der Exporteur
die Erfüllung aller Akkreditivbedingungen anhand von Dokumen-
ten nachgewiesen hat. Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis
lernen die Teilnehmer, wie sie Akkreditiv-Geschäfte sicher
abwickeln und Formfehler vermeiden können.

16   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden                   www.rhein-neckar.ihk24.de/
­behandelt:                           event/15376056
 „„ Das Dokumenten-Akkreditiv
    unter Vertriebsgesichts­          Ort/Termin
    punkten – Teil 1                  MANNHEIM
    –– Risiken im Außenhandel         März 2019
    –– Interessenlage und             09:00 – 16:00 Uhr
       Lösungswege
    –– Wesen des Akkreditivs          Dozent
    –– Beteiligte und Ablauf          N.N.
    –– Arten (unbestätigt, bestä-
       tigt, still bestätigt)         Kosten
    –– Benutzbarkeit                  € 250 für Mitglieder
    –– Einheitliche Richtlinien und   € 375 für Nichtmitglieder
       Gebräuche für Dokumente-
       nakkreditiv (ERA 600)
 „„ Das Dokumenten-Akkreditiv
    unter Vertriebsgesichts­
    punkten – Teil 2
    –– Dokumente und deren
       Funktion (Handelsrechnung,
       Transportdokumente etc.)
    –– Dokumentenstrenge
    –– „Joker Clause“ – strapa-
       ziertes Akkreditiv
    –– Checkliste
    –– Vor- und Nachteile des
       Akkreditivs
 „„ Ursprungszeugnisse als
    Akkreditiv-dokumente –
    Was ist zu beachten?
 „„ Länderinformationen,
    Fallbeispiele und Praxistipps
 „„ Das Dokumenten-Akkreditiv
    als Finanzierungsinstrument       Ansprechpartnerin
    –– Forfaitierung/Ankauf von       Heide Schmidt
       Akkreditivforderungen          Enterprise Europe Network
                                      Telefon: 0621 1709-147
                                      Telefax: 0621 1709-5147
                                      E-Mail: heide.schmidt@
                                      rhein-neckar.ihk24.de

                                        Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   17
Ausfuhr

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Zoll-, Vertriebs-, und
Exportabteilungen in Unternehmen, Speditionen und sonstigen
Dienstleistern. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich.

Seminarinhalt:
Im Seminar werden die Vorschriften zum Ausfuhrverfahren
vorgestellt und die Abläufe beim Ausfuhrverfahren erläutert. Die
Vereinfachungen bei der Ausfuhranmeldung (vormals zugelassene
Ausführer) werden behandelt. Dabei wird auch auf die Bewilli-
gungsvoraussetzungen eingegangen werden. Abgerundet wird das
Seminar durch ein gemeinsames Erstellen einer Ausfuhranmel-
dung online.

Thematisiert werden auch die Prüfungsmöglichkeiten bezüglich
Dual-Use-Verordnung und deren Codierung in der Zollanmeldung.
Dabei zeigt der Referent, wie Sie anhand der für jedermann
verfügbaren Datenbanken der Zollverwaltung erkennen können,
welche exportkontrollpolitischen Codierungen in der Ausfuhran-
meldung erforderlich sind und wie Sie die einschlägigen Rechts-
vorschriften schnell und zuverlässig aufrufen können. Damit
erhalten Sie das erforderliche Rüstzeug, sich über Exportbe-
schränkungen zu informieren, denen Ihre Ausfuhrwaren unter-
worfen sein können. Ein sinnvoller Beitrag zur Vermeidung von
Rechtsverstößen, die sonst ggf. straf- oder bußgeldrechtliche
Sanktionen nach sich ziehen können.

Das Seminar macht die Teilnehmer (auch mit geringen Vorkennt-
nissen) mit diesen Vorschriften vertraut und gibt dabei wichtige
Hilfestellungen für die Praxis.

18   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden                 www.rhein-neckar.ihk24.de/
­behandelt:                         event/15379177
 „„ Begriffsbestimmungen,
    Rechtsgrundlagen, beteiligte    Ort/Termin
    Personen                        MANNHEIM
    –– Standardverfahren            12. März 2019
       Anmeldung zum Ausfuhr-       09:00 – 17:00 Uhr
       verfahren (ATLAS-Ausfuhr
       – AES/ECS einschließlich     Referent
       Internet-Ausfuhranmeldung    Harald Jung
       IAA-Plus; Notfallverfahren   Dipl.-Finanzwirt und
       mittels Einheitspapier)      Betriebswirt (VWA)
 „„ Verfahren bei der Ausfuhr-
    zollstelle (Fristen für die
    Vorab-Anmeldung)                Kosten
 „„ Überwachung des Ausfuhr-        € 250 für Mitglieder
    verfahrens (Verfahren bei der   € 375 für Nichtmitglieder
    Ausgangszollstelle)
 „„ Erledigung des Ausfuhrver-
    fahrens (Fristen; Nachfor-
    schungsverfahren)
 „„ Ausfuhrnachweise für
    Umsatzsteuerzwecke einschl.
    Alternativnachweise)
    –– Vereinfachte Ausfuhran-
       meldung (vormals Zugelas-
       sener Ausführer)
       Bewilligungsvorausset-
       zungen
 „„ Abläufe

                                    Ansprechpartnerin
                                    Andrea Förster
                                    Telefon: 0621 1709-164
                                    E-Mail: andrea.foerster@
                                    rhein-neckar.ihk24.de

                                      Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   19
Einreihung von Waren in den Zolltarif

Zielgruppe:
Die Informationsveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter in den
Abteilungen Export, Verkauf und Einkauf. Sie ist geeignet für
Sachbearbeiter und Gruppenleiter dieser Abteilungen.

Seminarinhalt:
Wie ermittle ich die richtige Zolltarifnummer?

Kenntnisse im Umgang mit dem Zolltarif sind für jedermann, der
im Zollbereich tätig ist von elementarer Bedeutung. Sowohl beim
Import, als auch beim Export, sogar bei der Ausstellung von
Lieferantenerklärungen kommt man nicht an der Warennummer,
wie die Zolltarifnummer auch genannt wird, vorbei.

Dieses eintägige Seminar wird Sie in die Lage versetzen, feste
Prüfungsschemata bei der Einreihung von Waren einzuhalten und
Sie mit der Systematik des Zolltarifs vertraut machen. Zahlreiche
Praxisbeispiele veranschaulichen den vermittelten Stoff.

20   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden                www.rhein-neckar.ihk24.de/
­behandelt:                        event/15372107
 „„ Aufbau und Gliederung des
    Zolltarifs                     Ort/Termin
 „„ Allgemeine Vorschriften AV 1   MANNHEIM
    bis AV 6                       19. März 2019
 „„ Anmerkungen zu 7               09:00 – 17:00 Uhr
    Abschnitten und Kapiteln
 „„ Erläuterungen zum Zolltarif    Referent
 „„ Schwerpunkte im Bereich des    ZAR
    Abschnitts XVI und des         Matthias Hink,
    Kapitels 90                    Bildungs- und
 „„ Der Elektronische Zolltarif    Wirtschaftszentrum
 „„ Verbindliche Zolltarifaus-     der BFV-Dienstsitz Karlsruhe
    künfte
                                   Kosten
                                   € 250 für Mitglieder
                                   € 375 für Nichtmitglieder

                                   Ansprechpartnerin
                                   Andrea Förster
                                   Telefon: 0621 1709-164
                                   E-Mail: andrea.foerster@
                                   rhein-neckar.ihk24.de

                                     Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   21
Warenbegleitpapiere im Export

Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen, die sich als Neueinsteiger mit dem Ausfüllen
und der Abfertigung von Exportdokumenten zu befassen haben.
Es werden keine Grundkenntnisse vorausgesetzt.

Seminarinhalte:
Die Abwicklung von Exportgeschäften erfordert die Kenntnis einer
Vielzahl von Dokumenten. Nach einer Einführung in die Export-
systematik werden die allgemein notwendigen Exportdokumente
vorgestellt und teilweise ausgefüllt. Gleichzeitig werden wichtige
Hilfsmittel (Ausfüllanleitungen, Konsulats- und Mustervorschrif-
ten, einfache Programme für die Dokumentenerstellung etc.)
präsentiert. Den Teilnehmern wird das notwendige Rüstzeug im
Wesentlichen an Hand praktischer Übungen vermittelt.

22   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden               www.rhein-neckar.ihk24.de/
­behandelt:                       event/15372459
 „„ Harmonisiertes System und
    Bedeutung der Waren­          Ort/Termin
    nummern                       MANNHEIM
 „„ Ausfuhrverfahren, Ausfuhr­    21. März 2019
    anmeldung, Internet-          09:00 – 17:00 Uhr
    Zollanmeldung Plus IAA +
 „„ Einfuhrvorschriften der       Referent
    Bestimmungsländer             Ass. Oliver Falk,
    (Market Access Database)      Leiter Recht International,
 „„ Ursprungszeugnis (IHK)        IHK Rhein-Neckar, Mannheim
 „„ Legalisierungsbestimmungen
    anderer Länder                Kosten
 „„ Vorübergehende Verwendung     € 250 für Mitglieder
    mit Carnet ATA                € 375 für Nichtmitglieder
 „„ Lieferantenerklärungen
 „„ Warenverkehrsbescheinigung
    EUR.1/ EUR-Med / Ursprungs-
    erklärungen
 „„ Warenverkehrsbescheinigung
    A.TR

                                  Ansprechpartnerin
                                  Andrea Förster
                                  Telefon: 0621 1709-164
                                  E-Mail: andrea.foerster@
                                  rhein-neckar.ihk24.de

                                    Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   23
Carnet ATA/CPD

Zielgruppe:
Die Carnet-Schulung richtet sich an Mitarbeiter in den Abteilun-
gen Versand, Verkauf und Einkauf. Sie ist geeignet für Sachbear-
beiter und Gruppenleiter dieser Abteilungen.

Seminarinhalt:
Wer Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut oder Waren-
muster vorübergehend in Länder außerhalb der Europäischen
Union einführt, muss diese Ware sowohl beim EU-Zoll als auch
beim Zoll im Drittland anmelden.

Zeit und Geld können Unternehmen sparen, wenn sie hierfür das
von den Industrie- und Handelskammern ausgestellte Carnet ATA/
CPD nutzen. Das Carnet ATA/CPD ist ein Zollpassierscheinheft, das
von derzeit 76 Abkommensländern akzeptiert wird und den
Unternehmen weitere Formalitäten und Abgaben an der Grenze
erspart.

Die reibungslose Zollabwicklung mit dem Carnet ATA/CPD in den
bereisten Ländern setzt die Beachtung besonderer Antrags- und
Abwicklungsmodalitäten voraus. Das Seminar gibt hierzu einen
umfassenden Überblick.

24   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden                 www.rhein-neckar.ihk24.de/
­behandelt:                         event/15393605
 „„ Grundlagen
 „„ Was ist ein Carnet A.T.A?       Ort/Termin
 „„ Anwendungsbereiche in der       MANNHEIM
    Praxis                          27. März 2019
 „„ In welchen Ländern kann man     09:00 – 13:00 Uhr
    Carnets A.T.A. nutzen?
 „„ Anleitung zum korrekten         Referent
    Ausfüllen der Formulare         Ass. Oliver Falk,
 „„ Behandlung der Einlege-         Leiter Recht International,
    blätter durch den Zoll          IHK Rhein-Neckar, Mannheim
 „„ Die richtige Beendigung des
    Verfahrens                      Kosten
 „„ Vermeidung von Unregelmä-       € 125 für Mitglieder
    ßigkeiten im Verfahrensablauf   € 190 für Nichtmitglieder
 „„ Fallbeispiele aus der Praxis
 „„ Praktische Tipps

                                    Ansprechpartnerin
                                    Andrea Förster
                                    Telefon: 0621 1709-164
                                    E-Mail: andrea.foerster@
                                    rhein-neckar.ihk24.de

                                      Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   25
Persönliche Haftungsrisiken im Auslandsgeschäft –
Workshop Trade Compliance

Zielgruppe:
Der Workshop richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände,
Ausfuhrverantwortliche und Trade Compliance Führungskräfte,
insbesondere Exportkontrollbeauftragte, Zollbeauftragte, Heads of
Trade Compliance, Heads of Customs, Heads of Export Control
und Chief Compliance Officers.

Seminarinhalt:
Bei einem Verstoß gegen Außenhandelsvorschriften stehen häufig
die Geschäftsführung und die verantwortlichen Trade Compliance
Führungskräfte im Fokus der Ermittlungsbehörden.

Vorschriften im Außenhandel ergeben sich aus: Außenwirt-
schaftsrecht, Zollrecht, Exportkontrolle, Embargos, Finanzsanktio-
nen und aus dem Meldewesen im internationalen Kapital- und
Zahlungsverkehr.

Der Vorwurf gegen die Geschäftsführung und die Führungskräfte
ist dann häufig eine unterlassene Organisation und Aufsicht der
Import und Export Arbeitsabläufe, wodurch der Verstoß – aus
Sicht der Ermittlungsbehörden – erst ermöglicht wurde.

Der Workshop beschreibt anhand von Fallbeispielen die gesetzli-
chen und behördlichen Anforderungen an ein Trade Compliance
Management System und wie diese Anforderungen von der
Geschäftsführung und den Trade Compliance Führungskräften
maßgeschneidert im Unternehmen umgesetzt werden können.

Im Einzelnen werden b­ ehandelt:
„„ Persönliche Haftungsrisiken
   –– Geschäftsführung und Trade Compliance Führungskräfte im
      Fokus der Ermittlungsbehörden
   –– Typischer Gang einer Ermittlung durch Hauptzollamt, Zoll-
      fahndung und Staatsanwaltschaft
   –– Worst-Case Vorwurf und Szenario für Geschäftsführung und
      Trade Compliance Führungskräfte

26   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
„„ Strategien   gegen die persön­    www.rhein-neckar.ihk24.de/
   lichen Haftungsrisiken            event/153107237
   –– Aufbau, Verbesserung und
      Überwachung einer effi-        Ort/Termin
      zienten Trade Compliance       MANNHEIM
      Organisation                   28. März 2019
   –– Pflicht und Recht zur          15:00 – 18:00 Uhr
      Organisation, Delegation,
      Anweisung und Kontrolle        Referent
   –– Typische Inhalte einer Trade   Dirk Hagemann
      Compliance Organisation
   –– Trade Compliance Mitar-        Kosten
      beiter als Berater des         € 125 für Mitglieder
      Unternehmens, nicht als        € 190 für Nichtmitglieder
      „Umsatz-Verhinderer“
„„ Bei Verstoß: Trade Compli-
   ance Organisation als
   „Haftpflichtversicherung“
   –– Erfüllung der Trade
      Compliance Organisati-
      onsund Aufsichtspflichten
      befreit von persönlichen
      Haftungsund Reputations-
      risiken
   –– Ziel bei einem Verstoß:
      Geldbuße nur gegen das
      Unternehmen
   –– Best-Case: Völlige Straf-
      freiheit durch Selbstanzeige
      und Nachweis einer effi-
      zienten Trade Compliance
      Organisation

                                     Ansprechpartnerin
                                     Andrea Förster
                                     Telefon: 0621 1709-164
                                     E-Mail: andrea.foerster@
                                     rhein-neckar.ihk24.de

                                       Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   27
Webinar Zolldatenbanken

Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen, die die
kostenfreie Datenbanken im Internet nutzen möchten.

Seminarinhalt:
In diesem Seminar gewinnen Sie einen umfassenden Überblick,
welche Datenbanken für die Export- und Importabwicklung im
Internet kostenfrei zur Verfügung stehen und wie Sie diese
effizient nutzen. Anhand praktischer Beispiele erfahren Sie, wie
Sie ausländische Zollsätze und länderspezifische Einfuhrvorschrif-
ten abrufen, wie Sie die richtige Zolltarifnummer finden, welche
Präferenzabkommen bestehen, unter welchen Bedingungen Sie
von Zollvergünstigungen profitieren können, etc.

28   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden                 www.rhein-neckar.ihk24.de/
­behandelt:                         event/153120303
 „„ Ausländische Zollsätze, vom
    Einfuhrland vorgeschriebene     Termin
    Dokumente, Handelshemm-         25. März 2019
    nisse, etc.                     10:00 – 11:00 Uhr
 „„ die Market Access Database
    der EU                          Referent
 „„ Zollsätze der EU und Codie-     Ass. Oliver Falk,
    rungen für ATLAS – Elektroni-   Leiter Recht International,
    scher Zolltarif für die         IHK Rhein-Neckar, Mannheim
    Ein- und Ausfuhr
 „„ Ursprungsregeln für Zoll­       Kosten
    vergünstigungen –               € 60 für Mitglieder
    (WuP-Datenbank – Waren­         € 90 für Nichtmitglieder
    ursprung und Präferenzen)
 „„ Zolltarifnummern/Waren-
    nummern recherchieren –
    Datenbank für verbindliche
    Zolltarifauskünfte ( VZTA)

                                    Ansprechpartnerin
                                    Andrea Förster
                                    Telefon: 0621 1709-164
                                    E-Mail: andrea.foerster@
                                    rhein-neckar.ihk24.de

                                      Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   29
Basiswissen Zoll

Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen, die sich als Neueinsteiger mit dem Ausfüllen
und der Abfertigung von Exportdokumenten zu befassen haben.
Es werden keine Grundkenntnisse vorausgesetzt.

Seminarinhalt:
Das Einsteiger-Seminar dient als erster Einstieg in die Praxis der
Zollabwicklung.

Häufig werden Mitarbeiter im Unternehmen „ins kalte Wasser“
geworfen und arbeiten mit „Vorlagen“ alter Zollvorgänge, die im
Unternehmen bereits durchgeführt wurden ohne die Änderungen
zu berücksichtigen, die regelmäßig im Zoll- und Außenwirt-
schaftsrecht erfolgen. Hinzu kommen viele neue Begriffe aus dem
Zollbereich, die einen Mitarbeiter schnell überfordern können.

Das Seminar führt schrittweise an die schwierige Terminologie
des Zolls heran. Dabei werden zolltechnische Begriffe und
Zollverfahren systematisch erläutert.

Die Teilnehmer erhalten einen Einblick in die Auskunftsanwen-
dung des Elektronischen Zolltarifs (Teilbereich Ausfuhr) zur
Einreihung von Waren, zur Ein- und Ausfuhrabwicklung. Die
unterschiedlichen Ursprungsbegriffe werden erläutert, Dokumente
für den Export vorgestellt. Zusammenhänge zwischen den
einzelnen Themengebieten werden anhand von Beispielen
erläutert. Informationsquellen aus dem Internet, welche die
Arbeit erleichtern, werden vorgestellt

30   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden                 www.rhein-neckar.ihk24.de/
­behandelt:                         event/15381613
 „„ Grundlagen des Zollrechts
    –– Zollunion und Binnenmarkt    Ort/Termin
    –– Zoll – Begrifflichkeiten     MANNHEIM
    –– Rechtsgrundlagen             2. April 2019
    –– Warentarifnummern            09:00 – 13:00 Uhr
    –– Incoterms 2010
 „„ Einfuhrabwicklung/Import        MANNHEIM
    –– Abläufe, Dokumente,          24. Oktober 2019
       ­Erforderliche Angaben       09:00 – 13:00 Uhr
 „„ Ausfuhrabwicklung/Export
    –– Abläufe, ATLAS Ausfuhr,      MOSBACH
        Dokumente, Elektronischer   7. November 2019
        Zolltarif                   09:00 – 13:00 Uhr
 „„ Sonstige Zollverfahren
 „„ Carnet ATA                      Referent
 „„ Warenursprung, Präferenz-       Ass. Oliver Falk,
    recht                           Leiter Recht International,
    –– Nicht-präferenzielles        IHK Rhein-Neckar, Mannheim
        Ursprungsrecht –
        Ursprungszeugnis            Kosten
    –– Präferentieller Ursprung –   € 125 für Mitglieder
        Präferenznachweise (EUR1,   € 190 für Nichtmitglieder
        EUR MED, Lieferantener-
        klärung)
 „„ Exportkontrolle
 „„ Umsatzsteuer
 „„ Überblick: Datenbanken und
    Informationsquellen, u.a.
    Marktzutrittsdatenbank der
    Europäischen Kommission

                                    Ansprechpartnerin
                                    Andrea Förster
                                    Telefon: 0621 1709-164
                                    E-Mail: andrea.foerster@
                                    rhein-neckar.ihk24.de

                                      Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   31
Incoterms® 2010

Zielgruppe:
Mitarbeiter und Leiter aus den Bereichen Export/Import, Einkauf
und Verkauf.

Seminarinhalt:
Die INCOTERMS®-Regeln 2010 (International Commercial Terms)
der Internationalen Handelskammer (ICC) sollten fester Bestand-
teil für Angebote und Vertragsabschlüsse im internationalen
Geschäftsverkehr sein. Gleichzeitig beeinflussen sie entscheidend
die Kalkulation eines Exportgeschäftes. Unsere tägliche Praxis
zeigt uns, dass Exporteure wie Importeure die INCOTERMS® 2010
mit deren Regelwerk oftmals nicht kennen oder aufgrund
mangelhafter Kenntnisse falsch anwenden. Überflüssige, unange-
nehme Streitigkeiten der Käufer- bzw. Verkäuferseite und im
Extremfall daraus resultierende kostspielige Zahlungen sind die
Folge einer falschen Anwendung der INCOTERMS® 2010.

Die Veranstaltung behandelt ausführlich die einzelnen Klauseln
der Incoterms® 2010. Ziel ist die Vermittlung der korrekten
Anwendung der neuen Incoterms®-Regeln.

32   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden                  www.rhein-neckar.ihk24.de/
­behandelt:                          event/15376394
 „„ Einführung Incoterms®
    –– Hintergrund                   Ort/Termin
    –– Bedeutung                     MANNHEIM
    –– Anwendungsbereich             11. April 2019
 „„ Darstellung der Verände-         09:00 – 12:00 Uhr
    rungen und Neuheiten
 „„ Incoterms® 2010                  Referent
    –– Erläuterung der einzelnen     Ass. Oliver Falk,
       Incoterms®-Klauseln nach      Leiter Recht International
       Gruppen und Transportart      IHK Rhein-Neckar, Mannheim
       im Detail                     Durch die ICC Deutschland
    –– Pflichten Käufer/Verkäufer    akkredidierter Incoterms®
       (hinsichtlich Transportver-   2010 Trainer
       trag und -versicherung,
       Zollabfertigung, Zahlung      Kosten
       von Einfuhrabgaben, Ein-/     € 125 für Mitglieder
       Ausfuhrgenehmigung,           € 190 für Nichtmitglieder
       Dokumentenerstellung)
 „„ Praktische Anwendungs­
    hinweise

                                     Ansprechpartnerin
                                     Andrea Förster
                                     Telefon: 0621 1709-164
                                     E-Mail: andrea.foerster@
                                     rhein-neckar.ihk24.de

                                       Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   33
Intrastat

Zielgruppe:
Die Informationsveranstaltung richtet sich an Leiter und Mitar-
beiter der Abteilungen Vertrieb, Import/Export, Rechnungswesen
und (Steuer-) Buchhaltung.

Seminarinhalt:
Zweck der Intrahandelsstatistik ist die Erfassung des gegenseiti-
gen tatsächlichen Warenverkehrs zwischen Deutschland und den
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Meldepflichtig
zurzeit sind alle Unternehmen, deren Warenumsätze mit anderen
Mitgliedstaaten, bezogen auf die jeweilige Verkehrsrichtung z. Zt.
500.000 Euro im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr überschreiten.
Das Seminar soll auf folgende Fragen Antworten geben:

–– Was muss gemeldet werden?
–– Gibt es Vereinfachungen?
–– Wer ist in Sonderfällen meldepflichtig (z. B. Reihengeschäfte,
   Dreiecksgeschäfte, Werklieferungen)?
–– Welche Formen der Meldung gibt es (elektronische Verfahren)?

Das Seminar soll die Möglichkeiten aufzeigen, die statistischen
Meldungen korrekt und effizient durchzuführen.

34   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden                  www.rhein-neckar.ihk24.de/
­behandelt:                          event/15377507
 „„ Gegenstand der Außen- und
    Intrahandelsstatistik            Ort/Termin
 „„ Auskunftspflicht im Intrastat-   MANNHEIM
    Erhebungsverfahren               7. Mai 2019
 „„ Intrahandelsstatistik und        09:00 – 13:00 Uhr
    Umsatzsteuerrecht
 „„ Abgabetermine, Berichti-         Referent
    gungen, Befreiungen,             Jürgen Elberskirch
    Vereinfachungen und              Dipl.-Finanzwirt,
    Schwellenregelungen              Deutsche Bundesbank,
 „„ Vorstellung der Meldewege        Frankfurt/Main
    (u. a. Datenlieferungen via
    Internet)                        Kosten
 „„ Behandlung ausgesuchter          € 125 für Mitglieder
    Warenbewegungen anhand           € 190 für Nichtmitglieder
    von Beispielen (Dreiecksge-
    schäfte, Reihengeschäfte,
    Konsignationslager, Lohnver-
    edlung)

                                     Ansprechpartnerin
                                     Andrea Förster
                                     Telefon: 0621 1709-164
                                     E-Mail: andrea.foerster@
                                     rhein-neckar.ihk24.de

                                       Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   35
Kostenersparnis durch Zolllager und
­vorübergehende Verwahrung

Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der EU entstehen
grundsätzlich Einfuhrabgaben; die Abgabenentstehung kann aber
durch die Überführung der Waren in ein Zolllagerverfahren auf
unbestimmte Zeit aufgeschoben oder – bei anschließender
Wiederausfuhr oder aktiver Veredelung – gänzlich vermieden
werden. Die Kenntnis des Zolllagerverfahrens kann daher zu
erheblichen Einsparpotentialen führen.

Im Zolllagerverfahren können an bestimmten zugelassenen Orten
oder in Lagereinrichtungen im Zollgebiet der Union Waren
grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gelagert werden, ohne dass für
diese Waren Einfuhrabgaben erhoben oder bestimmte handelspo-
litische Maßnahmen angewendet werden. Bei Zolllagern handelt
es sich um von den Zollbehörden zugelassene Räumlichkeiten im
Unternehmen. Zudem besteht seit der UZK-Einführung nun die
Möglichkeit, bis zu 90 Tage die Waren in der vorübergehenden
Verwahrung zu lagern. Damit stellt sich für die Wirtschaftsbetei-
ligten die Frage, welches Verfahren zur Lagerung im Unternehmen
genutzt werden soll.

In diesem Praxisseminar erhalten die Teilnehmer einen Überblick
über die Vorschriften des Zolllagerverfahrens, deren Anwendungs-
bereich und praktische Handhabung. Detailliert aufgezeigt werden
die einzelnen Verfahrensschritte (Bewilligung, Überführung in das
Verfahren, Aufzeichnungen, Beendigung des Verfahrens).

Ziel des Seminars:
Das Seminar vermittelt Ihnen komprimiert das gesamte Zolllager-
recht sowie die vorübergehende Verwahrung unter Berücksichti-
gung der rechtlichen Änderungen des Unionszollkodex.
Seminarinhalte im Einzelnen:
–– Grundsätze und Funktion des Zolllagerverfahrens als beson-
   deres Verfahren sowie der vorübergehenden Verwahrung nach
   dem Unionszollkodex
–– Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Auswirkungen des
   Zolllagerverfahrens
–– Verfahren zur Erteilung von Bewilligungen
–– Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren
–– Normales und vereinfachte Verfahren
–– Lagerung von Waren mit unterschiedlichem zollrechtlichen
   Status

36   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
–– Das Handling im Zolllager vs.    www.rhein-neckar.ihk24.de/
   vorübergehende Verwahrung:       event/153106891
   Verantwortlichkeiten
–– Bestandsaufzeichnungen           Ort/Termin
–– Übliche Behandlungen             MANNHEIM
–– Vorübergehendes Entfernen        15. Mai 2019
   (auch zwischen verschiede-       09:00 – 13:00 Uhr
   nen Lagern)
–– Beendigung des Zolllagerver-     Referentin:
   fahrens                          Irmtraud Bohn
–– Benutzung eines Zolllagers       Diplom Finanzwirtin (FH),
   ohne Überführung der Waren       Buchautorin,
   in das Zolllagerverfahren        Hauptzollamt Karlsruhe
–– Besonderheiten bei Bewilli-
   gungen für grenzüberschrei-      Kosten
   tende Zolllagerverfahren (sog.   € 125 für IHK-Mitglieder
   Einzige Bewilligungen).          € 190 für Nicht-Mitglieder

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an
Wirtschaftsbeteiligte, die die
Vorteile des Zolllagerverfahrens
und der vorübergehenden
Verwahrung nutzen oder nutzen
wollen und sich über die
Änderungen angesichts des UZK
sowie über die Möglichkeiten
der Überführung von Waren in
das Verfahren informieren
möchten.

                                    Ansprechpartnerin
                                    Andrea Förster
                                    Telefon: 0621 1709-164
                                    E-Mail: andrea.foerster@
                                    rhein-neckar.ihk24.de

                                      Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   37
Zollwert – Mehr als nur Einkaufspreis
und Fracht

Wieviel Einfuhrabgaben bei der Einfuhr erhoben werden, richtet
sich neben der Anmeldung der richtigen „Zolltarifnummer“ auch
nach dem Zollwert. Was aber ist der Zollwert, aus welchen
Bestandteilen setzt er sich zusammen? Muss zum Einkaufspreis
nicht nur noch die Fracht hinzugerechnet werden und davon die
Abgaben entrichtet werden? Kann der Spediteur den Zollwert
nicht der Einkaufsrechnung und den Beförderungsunterlagen
entnehmen? Gibt es auch Abzugsbeträge?

Die Ermittlung des Zollwertes ist komplizierter als oftmals
vermutet. Nicht selten kommt es zur Anmeldung zu hoher
Zollwerte, weil Abzugsbeträge (z. B. Beförderungskosten in der
Union, Montagekosten oder Einkaufsprovisionen), Rabatte und
Skonti nicht geltend gemacht oder Erstattungsansprüche bei
schadhaften Waren und Verlusten nicht wahrgenommen werden.
Andererseits wird bei Zollprüfungen aber auch häufig festgestellt,
dass Zollwerte fehlerhaft ermittelt wurden, weil der Wert von
Vorleistungen des Einführers (wie z. B. Werkzeug- und Entwick-
lungskosten), die zur Produktion der Einfuhrwaren benötigt
werden, nicht oder nicht richtig berücksichtigt wurde. Gleiches
gilt für weitere Kosten, die beim Einführer anfallen und im
Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung der Waren
stehen, wie z. B. Qualitätskontroll- und Analysekosten, Werbe­
kosten, Beförderungs- und Versicherungskosten oder Lizenzge-
bühren.

Wie wird der Zollwert ermittelt, wenn der Einfuhr der Waren kein
Kauf zugrunde liegt? Hierzu zählen vor allem Entwicklungsmuster,
Prototypen, Verkaufsmuster und zur Reparatur eingeführte, sowie
kostenlos gelieferte Waren.

Ziel des Seminars:
Im Seminar lernen Sie den Zollwert eingeführter Waren korrekt zu
ermitteln und dadurch Beanstandungen bei Zollprüfungen sowie
die Einleitung von Bußgeld- und Strafverfahren zu vermeiden.
Außerdem erfahren Sie, wie Verträge aus zollwertrechtlicher Sicht
optimal zu gestalten sind und wie Sie die zur Zollwertermittlung
notwendigen Informationen aus anderen Unternehmensbereichen
erkennen. Durch Ihr Wissen können Sie die Erhebung von zu
hohen Einfuhrabgaben vermeiden.

38   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Seminarschwerpunkte:              www.rhein-neckar.ihk24.de/
„„ Systematik der Zollwerter-     event/153106907
   mittlung bei der Einfuhr von
   Waren in die EU                Ort/Termin
„„ Zollwertrechtliche Behand-     MANNHEIM
   lung von Qualitätskontroll-    15. Mai 2019
   und Analysekosten              14:00 – 18:00 Uhr
„„ Zollwertrechtliche Behand-
   lung von                       Referentin
   –– Rabatten, Skonti, Fehl-     Irmtraud Bohn
      mengen, Beschädigungen      Diplom Finanzwirtin (FH),
      und schadhaften Waren       Buchautorin,
   –– Werkzeug- und Entwick-      Hauptzollamt Karlsruhe
      lungskosten
   –– Lizenz­gebühren             Kosten
   –– Umschließungskosten,        € 125 für IHK-Mitglieder
      Beförderungs- und Versi-    € 190 für Nicht-Mitglieder
      cherungskosten
„„ Vornahme von Abzügen, wie
   z. B. Beförderungskosten in
   der Union und Einkaufsprovi-
   sionen
„„ Zollanmeldung und Zollan-
   melder; Vereinbarungen mit
   der Zollverwaltung

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an
Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter von Importabteilungen, die
im Rahmen ihrer Tätigkeit für
die zutreffende Ermittlung des
Zollwertes der Importwaren
verantwortlich sind oder den
Spediteuren und Dienstleistern
bei der Einfuhrabfertigung den
Zollwert mitteilen müssen.        Ansprechpartnerin
Vorkenntnisse im Zollwertrecht    Andrea Förster
sind nicht erforderlich.          Telefon: 0621 1709-164
                                  E-Mail: andrea.foerster@
                                  rhein-neckar.ihk24.de

                                    Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   39
Warenursprung und Präferenzen

Zielgruppe:
Das Seminar bietet Einsteigern eine gute Basis zum Aufbau
praktischen Wissens – Fortgeschrittene können hier ihr Wissen
aktualisieren und systematisieren. Insbesondere erhalten Mitar-
beiter, die im Unternehmen mit der Anforderung oder Ausstellung
von Lieferantenerklärungen befasst sind oder Ursprungsnachweise
ausstellen das entsprechende Rüstzeug.

Seminarinhalt:
Wer Präferenzen im Drittland in Anspruch nehmen kann, hat
Kostenvorteile gegenüber seinen Mitbewerbern.
Wichtig ist daher zu wissen, wann und bei welchen Lieferungen
ins Drittland mein Produkt zollbegünstigt ist. Nicht nur die
vollständige Beantragung notwendiger Dokumente, wie z. B. eine
EUR-1, bereitet im Präferenzrecht dagegen immer wieder Schwie-
rigkeiten. Auch die Ursprungsprüfung, wann mein Produkt
präferenzberechtigt ist, welche Nachweise und Dokumentation
erforderlich sind, ist schwierig. Der inhaltliche Schwerpunkt der
Veranstaltung liegt auf der formalen Prüfung, dem korrekten
Nachweis der Präferenzberechtigung und der internen erforderli-
chen Dokumentation. Behandelt wird sowohl der Umgang mit
formalen Nachweisen, als auch mit Vereinfachungen, die ohne
oder auch nur mit vorheriger zollamtlicher Bewilligung genutzt
werden können. Umfangreiche praktische Übungen helfen dabei
das Tagesgeschäft erfolgreich zu bewältigen. Sinnvolle Hinweise
auf Datenbanken der Zollverwaltung und der Europäischen Union
runden das Seminar ab.

40   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden                   www.rhein-neckar.ihk24.de/
­behandelt:                           event/15376274
 „„ Der Ursprungsbegriff im
    internationalen Handel            Ort/Termin
    –– Nichtpräferenzieller           MANNHEIM
       Ursprung/Präferenzieller       23. Mai 2019
       Ursprung                       09:00 – 17:00 Uhr
    –– Herkunftsbezeichnung
       „Made in…“                     Referent
    –– Unterscheidung Ursprungs-      Ass. Oliver Falk,
       und Freiverkehrspräfe-         Leiter Recht International,
       renzen                         IHK Rhein-Neckar
 „„ Räumlicher Anwendungsbe-
    reich und materieller Rechts-     Kosten
    rahmen der Präferenz-             € 250 für Mitglieder
    regelungen der EU                 € 375 für Nichtmitglieder
    (Ursprungsregeln)
 „„ Prüfung und Nachweis der
    Präferenzregelung
    –– Bilaterale und diagonale
       Kumulierung
    –– Kumulierung im Freihan-
       delsraum Pan-Euro-Med
       und SAP-Zone
    –– Formale Nachweise EUR-1,
       EUR-Med
    –– Vereinfachte Ursprungs-
       nachweise (Ursprungser-
       klärung)
    –– Besonderheiten im Rahmen
       der Zollunion mit der Türkei
       A.TR
 „„ Lieferantenerklärungen
    –– Form und Inhalt
    –– Die zollamtliche Bestäti-
       gung der Lieferantenerklä-
       rung mit Auskunftsblatt        Ansprechpartnerin
       INF.4                          Andrea Förster
    –– Praktische Übungen             Telefon: 0621 1709-164
                                      E-Mail: andrea.foerster@
                                      rhein-neckar.ihk24.de

                                        Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019   41
Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen

Zielgruppe:
Die Informationsveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter in den
Abteilungen Versand, Verkauf und Einkauf. Sie ist geeignet für
Sachbearbeiter und Gruppenleiter dieser Abteilungen.

Seminarinhalt:
In vielen Ländern werden Ursprungszeugnisse zum Nachweis des
handelspolitischen Ursprungs verlangt, sie dienen damit zur
Umsetzung handelspolitischer Maßnahmen im Empfangsland.
Ursprungszeugnisse sind im Gegensatz zu Warenverkehrsbeschei-
nigungen Pflichtdokumente, sie werden aber auch zunehmend als
zahlungsauslösendes Dokument bei Akkreditiven eingesetzt. Die
Industrie- und Handelskammern stellen Ursprungszeugnisse auf
Basis des europäischen Zollrechts und im Rahmen ihres Satzungs-
rechts aus. Das Seminar befasst sich ausführlich mit den Regeln
hierzu, dem Ausstellen und den entsprechenden Nachweisen. Die
unterschiedlichen und parallel existierenden Ursprungsbegriffe
werden ebenfalls erläutert. Häufig fordern internationale Kunden
entsprechend den ausländischen Bestimmungen eine besondere
Aufmachung der Exportfaktura oder Zusatzzertifikate. Für diesen
länderspezifischen Bescheinigungsdienst erhalten die Seminar-
teilnehmer ebenfalls Hinweise.

42   Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
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