Zoll- und Außenwirtschaft - Seminare 2019 www.rhein-neckar.ihk24.de/ exportseminare
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Vorwort Fit machen für das Auslandsgeschäft – mit den Seminaren der IHK Rhein-Neckar! Erfolg baut auf Wissen. Dies gilt auch im Exportgeschäft. Wer international tätig ist, braucht die richtige Vorbereitung. Unsere Seminare bereiten Ihr Unternehmen gezielt auf den Außenhandel vor. Schaffen Sie die optimalen Voraussetzungen für den Erfolg mit einer gezielten Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und Führungskräfte Ihres Unternehmens. So erhalten diese das not- wendige Know-how und profitieren von der Erfahrung anderer. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar bietet viele Zollveranstaltungen an, in denen Sie als Ansprechpartner der Exportabteilung Ihres Unternehmens die Informationen erhalten, die Sie für Ihre tägliche Arbeit benötigen. Die Themen reichen hier vom „Basiswissen Zoll“ bis hin zu „Einreihung von Waren“ sowie „Warenbegleitpapiere im Export“. Die vorliegende Broschüre bietet Ihnen einen Gesamtüberblick zu den in 2019 organisierten Zollveranstaltungen an den drei IHK-Standorten Mannheim, Heidelberg und Mosbach. Alle Veranstaltungen können auch als Inhouse-Seminare im Unternehmen durchgeführt werden. Sprechen Sie uns dazu an – wir stellen Ihnen gerne Ihr indivi- duelles Seminarangebot zusammen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Oliver Falk Bereichsleiter Recht International
Inhalt ZOLL IM QUADRAT Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2018/2019. . . . . . . . 4 Akkreditive in der Praxis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Ausfuhr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Basiswissen Zoll. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Carnet ATA/CPD. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Der Zollbeauftragte und seine Haftung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Einfuhrabwicklung in die Schweiz – Zollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Einreihung von Waren in den Zolltarif. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Import . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Incoterms® 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Incoterms® 2020. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Innerbetriebliche Vorbereitung für bevorstehende Zoll-Betriebs- prüfungen und Auditierungen (AEO, Bekannter Versender). . . . . . . . . 64 Internes Kontrollsystem für Zollprozesse: Notwendige Maßnahmen für Unternehmen, insbesondere AEO. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Intrastat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Kostenersparnis durch Zolllager und v orübergehende Verwahrung . . . 36 Lieferantenerklärungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Meldepflichten und Beschränkungen im K apital- und Zahlungs- verkehr mit dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Persönliche Haftungsrisiken im Auslandsgeschäft – Workshop Trade Compliance. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Praxisworkshop – Exportkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Produkthaftung USA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden D ienstleistungsverkehr. . . . . 54 Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden W arenverkehr . . . . . . . . . . . . 52 Unterlagencodierung ATLAS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 US-(Re-) Exportkontrollrecht – Sind Sie betroffen? . . . . . . . . . . . . . . . 56 Verträge mit Partnern im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Vertriebsverträge weltweit optimieren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Warenbegleitpapiere im Export . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Warenursprung und Präferenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Warenzertifizierung für Russland und die Eurasische Wirtschafts- union. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Webinar Zolldatenbanken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Zoll Russland und Russland-Sanktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Zolltechnische Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteil- lieferungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Zollwert – Mehr als nur Einkaufspreis und Fracht . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 3
Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2018/2019 Zielgruppe: Informationsveranstaltung für Sachbearbeiter und Gruppenleiter der Abteilungen Export, Verkauf und Einkauf. Seminarinhalt: Zum Jahreswechsel 2018/2019 stehen wie in jedem Jahr wieder zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht an. Dies macht es sehr schwierig, den Überblick zu behalten. Zudem haben diese Änderungen erhebliche Auswirkungen auf die Außenhandelspraxis der Unternehmen und bedürfen daher zu ihrer Umsetzung einer gründlichen Aufarbeitung. Die Veranstaltung behandelt die relevanten Neuerungen nach Sachgebieten geordnet. Schwerpunkte bilden die Änderungen durch den neuen Unionszollkodex (UZK), Sachstand der neuen Freihandelsabkommen (Japan, Vietnam, Singapur), Embargoländer im Außenwirtschaftsrecht und umsatzsteuerrechtliche Verände- rungen. Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen Fachgebieten werden erläutert. Im Einzelnen werden b ehandelt: Statistik –– geänderte Warennummern –– Intrastat Zollrecht und Zolltarif –– Zollkodex der Europäischen Union (UZK) –– Sachstand Umstellung Bewilligung –– Zugelassener Ausführer –– Atlas –– Zollverfahren –– Auswirkungen Brexit –– Protektionismus durch die USA 4 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Warenursprung und www.rhein-neckar.ihk24.de/ Präferenzen event/15377373 –– neue Präferenzabkommen (Japan, Singapur, Vietnam) Ort/Termin –– Änderungen bei Lieferan- MANNHEIM tenerklärungen 9. Januar 2019 –– Änderungen elektronisches 08:45 – 12:30 Uhr Ursprungszeugnis oder –– Neue Vertragsstaaten 13:30 – 17:15 Uhr Carnet-ATA Embargos/Antiterror HEIDELBERG maßnahmen/Außenwirt- 10. Januar 2019 schaftsrecht 08:45 – 12:30 Uhr –– Änderungen Embargoländer –– Ankündigung Atomab- MOSBACH kommen mit dem Iran 11. Januar 2019 durch USA 08:45 – 12:30 Uhr –– neues Umschlüsselungs oder verzeichnis 13:30 – 17:15 Uhr Ausländische Vorschriften Sonstiges Dozent –– Umsatzsteuer Neurege- Oliver Falk lungen Kosten Die exakten Inhalte der € 125 für Mitglieder Themenblöcke stehen erst zum € 190 für Nichtmitglieder Jahresende 2018 fest, da sich viele Änderungen erst kurz fristig ergeben. Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 5
Lieferantenerklärungen Zielgruppe: Die Informationsveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter, die Lieferantenerklärungen ausstellen im Verkauf, Export oder auch im Einkauf/Import eingehende Lieferantenerklärungen überprüfen und überwachen. Seminarinhalt: Die Europäische Gemeinschaft/EU hat mit zahlreichen Ländern und Ländergruppen Abkommen abgeschlossen, in denen Zollbe- günstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Um Zollbegünsti- gungen oder Zollbefreiungen bei der Wareneinfuhr in die Partnerstaaten in Anspruch nehmen zu können, muss geprüft werden, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenz- abkommens gefertigt wurde. Man muss somit die präferenzielle Ursprungseigenschaft der Ware feststellen. Um den Nachweis der Ursprungseigenschaft zu ermöglichen, besteht das System der Lieferantenerklärung (LE). Die LE sind als Nachweise des präferenziellen Ursprungs oder eines bestimmten Be- oder Verarbeitungsgrades einer Ware innerhalb der EU geeignet und dienen als Vorpapier bei der Ausstellung von förmlichen Präferenznachweisen. Lieferantenerklärungen gehören zu den am häufigsten ausgestellten Dokumenten. In der prakti- schen Handhabung ergeben sich viele Fragen, weil viele Informa- tionen komprimiert dargestellt werden, die noch dazu häufigen Änderungen unterliegen. 6 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden www.rhein-neckar.ihk24.de/ behandelt: event/15369098 Überblick und Bedeutung aller Lieferantenerklärungen Ort/Termin Überblick über das Präferenz MANNHEIM ursprungsrecht der Europäi- 31. Januar 2019 schen Gemeinschaft/Union 09:00 – 17:00 Uhr für Zwecke der Lieferanten erklärung (Ursprungsregeln) MANNHEIM Formelle Anforderungen und 12. November 2019 Wortlaut der Lieferanten 09:00 – 17:00 Uhr erklärung nach VO 2015/2447 Anhang 22-16 MOSBACH Überblick über die Präferenz- 26. März 2019 länder 09:00 – 17:00 Uhr Kumulierungsvermerke in Lieferantenerklärungen zollamtliche Überprüfung Referentin einer Lieferantenerklärung Irmtraud Bohn (INF 4) Diplom-Finanzwirtin (FH), Beispiele und Übungen (Buchautorin), Hauptzollamt Karlsruhe Kosten € 250 für Mitglieder € 375 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 7
Vertriebsverträge weltweit optimieren Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Unternehmer, Exportleiter, Vertriebs- leiter, Vertriebsmitarbeiter. Seminarinhalt: Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge sind auf Dauer angelegt. Schlechte Verträge können hohe Kosten verursachen. Entsprechend sorgfältig müssen sie formuliert und später durchgeführt werden. Die Teilnehmer erarbeiten, worauf man bei der Gestaltung und bei der Abwicklung von solchen Verträgen achten muss. Zudem erhalten die Teilnehmer umfangreiche Formulierungshilfen in deutscher und englischer Sprache. Im Einzelnen werden b ehandelt: Allgemeines: Reicht ein mündlicher Vertrag? Ist teilweise Kündigung möglich? Vertragsprodukte/Vertragsgebiet: Wie definiere ich die Vertragsprodukte und das Vertragsgebiet Umfang der Vertretung: Alleinvertretung oder nicht? Kunden- schutz? Pflichten des Handelsvertreters/Vertragshändlers: Informa- tion, Werbung (Verteilung der Kosten), Wettbewerbsverbot, Geheimhaltung, Schulungen Pflichten des Unternehmers: Weitergabe von Material: in welcher Sprache? Provision: Bezirks- oder Vermittlungsprovision – Provisions- höhe - gesonderte Provisionen – Bemessungsgrundlage - Fälligkeit und Abrechnung - Überschneidungen 8 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Bedingungen für Käufe und www.rhein-neckar.ihk24.de/ Weiterverkäufe beim event/153113270 Vertragshändler. Wichtig: der Vertragshändlervertrag ist Ort/Termin auch ein Rahmenvertrag für MANNHEIM Kaufverträge! 12. Februar 2019 Laufzeit des Vertrages: 09:00 – 17:00 Uhr Beginn – Kündigung – Vorvertrag oder Probezeit? Referent Festlegung fristloser Kündi- Volker Gerstner, Rechtsan- gungsgründe walt, Wiesloch Ausgleichsanspruch: Wann kann er ausgeschlossen Kosten werden? Voraussetzungen € 250 für Mitglieder und Berechnung. Gibt es € 375 für Nichtmitglieder einen Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers? Abwicklung des Vertrages nach Kündigung Anwendbares Recht, Gerichtsstand oder Schieds- gericht? Ansprechpartnerin Félicienne von Skerst Telefon: 0621 1709-226 E-mail: Felicienne.vSkerst@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 9
Der Zollbeauftragte und seine Haftung Zielgruppe: Die Informationsveranstaltung richtet sich an Zollbeauftragte oder Mitarbeiter vergleichbarer Positionen, an Spediteure, aber auch an Abteilungs- und Unternehmensleitung. Seminarinhalt: Zollbeauftragte, AEO-Verantwortliche und deren Teams haben ein weites und verantwortungsvolles Aufgabenspektrum zu erfüllen. Mitarbeiter und Geschäftsführer stellen sich dabei immer wieder folgenden Fragen: –– Wer übernimmt die Verantwortung im Unternehmen für Unre- gelmäßigkeiten, Arbeitsfehler oder Pflichtverletzungen in zoll- relevanten Belangen, die u. U. auch von Dritten (Zollagenten, Spediteuren, Dienstleistern) in Vertretung des Unternehmens verursacht werden? –– Was gilt als Pflichtverletzung und welche Folgen zieht eine Pflichtverletzung nach sich? –– Welche Maßnahmen sollte die Unternehmensleitung ergreifen, um sich vor dem Verdacht der Aufsichtspflichtverletzung zu schützen? Die Teilnehmer erfahren, welche Pflichtverletzungen im Zollrecht möglich sind. Sie erkennen, wo häufige Gefahrenpunkte liegen und worauf sie achten sollten, um die Risiken und die persönliche Haftung zu minimieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung der Verantwortung zwischen betriebsangehörigen Zollbeauftragten, betriebsfremden Dritten (z. B. Speditionen) und Unternehmensleitung. 10 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden www.rhein-neckar.ihk24.de/ behandelt: event/15376396 Pflichten der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens Ort/Termin nach § 34 AO MANNHEIM Berichtigung von Zollanmel- 20. Februar 2019 dungen, die ihr Unternehmen 09:00 – 13:00 Uhr selbst oder durch einen Dritten abgibt. Referentin Rechtliche Stellung des Irmtraud Bohn Spediteurs, der Ihr Unter- Diplom-Finanzwirtin (FH), nehmen bei der Erstellung der (Buchautorin), Zollanmeldungen vertritt. Hauptzollamt Karlsruhe Pflichtverstöße im –– Zollrecht (Import) Kosten –– Warenursprung und Präfe- € 125 für Mitglieder renzrecht € 190 für Nichtmitglieder –– Außenwirtschaftsrecht Abgrenzung der Verantwor- tung Zollbeauftragte und Unternehmensleitung, sowie Unternehmensleitung und Spedition Aufsichtspflichtverletzung gem. § 130 OWiG Wie wird der Zollbeauftragte im Unternehmen kontrolliert? AEO und Pflichtverletzungen Praktische Beispiele Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 11
Internes Kontrollsystem für Zollprozesse: Notwendige Maßnahmen für Unternehmen, insbesondere AEO Seminarinhalt: Der operative Bereich der Zollabwicklung im Unternehmen unterliegt der Aufsicht der Unternehmensleitung. Die Aufsicht muss im Unternehmen sinnvoll umgesetzt werden, Kontrollen und Überwachungsprozesse eingerichtet werden. Dies ist der vorran- gigste Grund für die Einführung von internen Kontrollsystemen im Zollbereich des Unternehmens. Des Weiteren hat seit der Neufas- sung der Dienstvorschrift für AEO am 02.06.2014 der Antragstel- ler auf Erteilung des AEO-Zertifikates anzugeben, welche internen Kontrollsysteme vorhanden sind, die eine wirksame Überwachung und Prüfung der Warenbewegungen gewährleisten sowie geeignet sind illegale bzw. nicht ordnungsgemäße Geschäfte zu erkennen. Dadurch stellen sich folgende Fragen: –– Wie installiert man ein angemessenes und wirksames IKS im Zollbereich des Unternehmens? –– Wie kann ein IKS oder Compliance-System für den Zollbereich eingerichtet werden, das auch die Kontrolle von Dritten, z. B. Spediteuren, Zollagenten, Dienstleistern, die für das Unterneh- men die Zollanmeldungen abgeben, mit umfasst? Diese Themen und der Weg zur Installierung von Kontrollsyste- men für die Zollsachbearbeitung im Betrieb werden im Seminar besprochen. 12 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden www.rhein-neckar.ihk24.de/ behandelt: event/15376418 Internes Kontrollsystem in zollrelevanten Bereichen. Ort/Termin Kann das von einem Antrag- MANNHEIM steller, bzw. Zertifikatsinhaber 20. Februar 2019 AEO erwartet werden? 14:00 – 18:00 Uhr Bestandsaufnahme zoll- und außenwirtschaftsrechtlich Referentin maßgeblicher Vorgänge: Irmtraud Bohn Welche Risiken müssen Diplom Finanzwirtin (FH), bewertet und kontrolliert Buchautorin, werden? Hauptzollamt Karlsruhe Systematik des Risikomana- gements für zollrechtliche Kosten Belange. € 125 für Mitglieder Werden dokumentierte € 190 für Nichtmitglieder Prozesse eingehalten? Entsprechen die Abläufe den gesetzlichen Vorgaben bzw. den dokumentierten Prozessen und Organisations- anweisungen? Sind Änderungen erforderlich, wie laufen Informationen im Betrieb, muss der Zoll informiert werden (Unterrich- tungspflichten)? Monitoring bei dem AEO und den vereinfachten Verfahren, wie Zugelassener Ausführer (ZA) durch den Zoll Beispiele für Checklisten zur Steuerung der innerbetriebli- chen Risiken mit zollrechtli- chem Bezug. Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 13
Einfuhrabwicklung in die Schweiz – Zollfragen Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Besonder- heiten bei der Auftragsabwicklung in der Schweiz, insbesondere soll auf folgende Fragen eingegangen werden: Worauf muss man bei der Einfuhrabwicklung von Waren in die Schweiz achten? Wann wird ein deutsches Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig? Wann und wie müssen die Mitarbeiter gemeldet werden, wenn diese für einen begrenzten Zeitraum zur Durchführung von Arbeiten in die Schweiz entsendet werden? Welche Mindestlöhne gelten und wie müssen diese berechnet werden? Ein zentrales Thema der Veranstaltung ist auch die Meldepflicht von Arbeitnehmern bei vorübergehenden grenzüber- schreitenden Einsätzen. Ein Spezialist des Sekretariats für Wirtschaft SECO stellt die Lohn- und Arbeitsbedingungen vor und zeigt anhand konkreter Beispiele, wie diese einzuhalten sind und wie die Meldeverfahren abgewickelt werden müssen. Zielgruppe: Geschäftsführer und Leiter Vertrieb, Export und Finanzen von Unternehmen, die bereits Waren in die Schweiz liefern bzw. Dienstleistungen in der Schweiz erbringen oder dies zukünftig planen. Im Einzelnen werden behandelt: Schweizerische Zollgesetzgebung Grundsätze der Zollbehandlung Zollverfahren Abgabenerhebung Carnet ATA; elektronische Zollanmeldung e-dec web, Vormerkschein Mehrwertsteuerpflicht im Schweiz-Geschäft Mehrwertsteuersätze Grundsätze der Steuerpflicht, Umsatzgrenze, Verzicht auf Befreiung von Steuerpflicht Verfahren bei Steuerpflicht: Registrierung, Abrechnungen, Rechnungsstellung, Vorsteuerabzug Bezugsteuer 14 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Arbeiten in der Schweiz – www.rhein-neckar.ihk24.de/ Meldepflichten event/15393089 Meldeverfahren bis zu 90 Tagen Termin –– Meldepflicht 1. Quartal 2019 –– Vorlauffrist –– 90-Tage-Kontingent –– Abwicklung der Meldung –– Nachträgliche Änderungen Dienstleistungserbringung über 90 Tage –– Rechtliche Grundlage –– Bewilligungsverfahren Arbeiten in der Schweiz – Lohn- und Arbeitsbedingungen Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge SECO Weisung zur Abgren- zung von meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Dienstleistungen SECO Weisung zum interna tionalen Lohnvergleich –– Kontrollen –– Sanktionen Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 15
Akkreditive in der Praxis Zielgruppe: Mitarbeiter und Leiter aus den Bereichen Export, Versand, Verkauf und Einkauf. Hinweis: Über die Erfüllbarkeit der Akkreditivbedingungen wird häufig während ihrer Festlegung in den Verkaufsverhandlungen entschieden. Das Seminar richtet sich deswegen ausdrücklich auch an Vertriebsleiterund Vertriebsmitarbeiter. Teilnehmer sollten über Englisch-Grundkenntnisse verfügen. Seminarinhalt: Das Dokumenten-Akkreditiv ist ein bewährtes Zahlungssiche- rungsinstrument und kommt zunehmend auch für Exporte in europäische Länder zum Einsatz. Der Exporteur versendet die Ware erst, nachdem das Akkreditiv eröffnet worden ist und ein selbständiges, vom Grundgeschäft losgelöstes Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs vorliegt. Den Akkreditivbetrag erhält er bei entsprechender Ausgestaltung des Akkreditivs bereits vor Eintreffen der Ware beim Käufer. Der Importeur kann seinerseits sicher sein, dass die Zahlung nur erfolgt, wenn gewährleistet ist, dass der Exporteur die Erfüllung aller Akkreditivbedingungen anhand von Dokumen- ten nachgewiesen hat. Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis lernen die Teilnehmer, wie sie Akkreditiv-Geschäfte sicher abwickeln und Formfehler vermeiden können. 16 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden www.rhein-neckar.ihk24.de/ behandelt: event/15376056 Das Dokumenten-Akkreditiv unter Vertriebsgesichts Ort/Termin punkten – Teil 1 MANNHEIM –– Risiken im Außenhandel März 2019 –– Interessenlage und 09:00 – 16:00 Uhr Lösungswege –– Wesen des Akkreditivs Dozent –– Beteiligte und Ablauf N.N. –– Arten (unbestätigt, bestä- tigt, still bestätigt) Kosten –– Benutzbarkeit € 250 für Mitglieder –– Einheitliche Richtlinien und € 375 für Nichtmitglieder Gebräuche für Dokumente- nakkreditiv (ERA 600) Das Dokumenten-Akkreditiv unter Vertriebsgesichts punkten – Teil 2 –– Dokumente und deren Funktion (Handelsrechnung, Transportdokumente etc.) –– Dokumentenstrenge –– „Joker Clause“ – strapa- ziertes Akkreditiv –– Checkliste –– Vor- und Nachteile des Akkreditivs Ursprungszeugnisse als Akkreditiv-dokumente – Was ist zu beachten? Länderinformationen, Fallbeispiele und Praxistipps Das Dokumenten-Akkreditiv als Finanzierungsinstrument Ansprechpartnerin –– Forfaitierung/Ankauf von Heide Schmidt Akkreditivforderungen Enterprise Europe Network Telefon: 0621 1709-147 Telefax: 0621 1709-5147 E-Mail: heide.schmidt@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 17
Ausfuhr Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Zoll-, Vertriebs-, und Exportabteilungen in Unternehmen, Speditionen und sonstigen Dienstleistern. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Seminarinhalt: Im Seminar werden die Vorschriften zum Ausfuhrverfahren vorgestellt und die Abläufe beim Ausfuhrverfahren erläutert. Die Vereinfachungen bei der Ausfuhranmeldung (vormals zugelassene Ausführer) werden behandelt. Dabei wird auch auf die Bewilli- gungsvoraussetzungen eingegangen werden. Abgerundet wird das Seminar durch ein gemeinsames Erstellen einer Ausfuhranmel- dung online. Thematisiert werden auch die Prüfungsmöglichkeiten bezüglich Dual-Use-Verordnung und deren Codierung in der Zollanmeldung. Dabei zeigt der Referent, wie Sie anhand der für jedermann verfügbaren Datenbanken der Zollverwaltung erkennen können, welche exportkontrollpolitischen Codierungen in der Ausfuhran- meldung erforderlich sind und wie Sie die einschlägigen Rechts- vorschriften schnell und zuverlässig aufrufen können. Damit erhalten Sie das erforderliche Rüstzeug, sich über Exportbe- schränkungen zu informieren, denen Ihre Ausfuhrwaren unter- worfen sein können. Ein sinnvoller Beitrag zur Vermeidung von Rechtsverstößen, die sonst ggf. straf- oder bußgeldrechtliche Sanktionen nach sich ziehen können. Das Seminar macht die Teilnehmer (auch mit geringen Vorkennt- nissen) mit diesen Vorschriften vertraut und gibt dabei wichtige Hilfestellungen für die Praxis. 18 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden www.rhein-neckar.ihk24.de/ behandelt: event/15379177 Begriffsbestimmungen, Rechtsgrundlagen, beteiligte Ort/Termin Personen MANNHEIM –– Standardverfahren 12. März 2019 Anmeldung zum Ausfuhr- 09:00 – 17:00 Uhr verfahren (ATLAS-Ausfuhr – AES/ECS einschließlich Referent Internet-Ausfuhranmeldung Harald Jung IAA-Plus; Notfallverfahren Dipl.-Finanzwirt und mittels Einheitspapier) Betriebswirt (VWA) Verfahren bei der Ausfuhr- zollstelle (Fristen für die Vorab-Anmeldung) Kosten Überwachung des Ausfuhr- € 250 für Mitglieder verfahrens (Verfahren bei der € 375 für Nichtmitglieder Ausgangszollstelle) Erledigung des Ausfuhrver- fahrens (Fristen; Nachfor- schungsverfahren) Ausfuhrnachweise für Umsatzsteuerzwecke einschl. Alternativnachweise) –– Vereinfachte Ausfuhran- meldung (vormals Zugelas- sener Ausführer) Bewilligungsvorausset- zungen Abläufe Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 19
Einreihung von Waren in den Zolltarif Zielgruppe: Die Informationsveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter in den Abteilungen Export, Verkauf und Einkauf. Sie ist geeignet für Sachbearbeiter und Gruppenleiter dieser Abteilungen. Seminarinhalt: Wie ermittle ich die richtige Zolltarifnummer? Kenntnisse im Umgang mit dem Zolltarif sind für jedermann, der im Zollbereich tätig ist von elementarer Bedeutung. Sowohl beim Import, als auch beim Export, sogar bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen kommt man nicht an der Warennummer, wie die Zolltarifnummer auch genannt wird, vorbei. Dieses eintägige Seminar wird Sie in die Lage versetzen, feste Prüfungsschemata bei der Einreihung von Waren einzuhalten und Sie mit der Systematik des Zolltarifs vertraut machen. Zahlreiche Praxisbeispiele veranschaulichen den vermittelten Stoff. 20 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden www.rhein-neckar.ihk24.de/ behandelt: event/15372107 Aufbau und Gliederung des Zolltarifs Ort/Termin Allgemeine Vorschriften AV 1 MANNHEIM bis AV 6 19. März 2019 Anmerkungen zu 7 09:00 – 17:00 Uhr Abschnitten und Kapiteln Erläuterungen zum Zolltarif Referent Schwerpunkte im Bereich des ZAR Abschnitts XVI und des Matthias Hink, Kapitels 90 Bildungs- und Der Elektronische Zolltarif Wirtschaftszentrum Verbindliche Zolltarifaus- der BFV-Dienstsitz Karlsruhe künfte Kosten € 250 für Mitglieder € 375 für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 21
Warenbegleitpapiere im Export Zielgruppe: Mitarbeiter/innen, die sich als Neueinsteiger mit dem Ausfüllen und der Abfertigung von Exportdokumenten zu befassen haben. Es werden keine Grundkenntnisse vorausgesetzt. Seminarinhalte: Die Abwicklung von Exportgeschäften erfordert die Kenntnis einer Vielzahl von Dokumenten. Nach einer Einführung in die Export- systematik werden die allgemein notwendigen Exportdokumente vorgestellt und teilweise ausgefüllt. Gleichzeitig werden wichtige Hilfsmittel (Ausfüllanleitungen, Konsulats- und Mustervorschrif- ten, einfache Programme für die Dokumentenerstellung etc.) präsentiert. Den Teilnehmern wird das notwendige Rüstzeug im Wesentlichen an Hand praktischer Übungen vermittelt. 22 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden www.rhein-neckar.ihk24.de/ behandelt: event/15372459 Harmonisiertes System und Bedeutung der Waren Ort/Termin nummern MANNHEIM Ausfuhrverfahren, Ausfuhr 21. März 2019 anmeldung, Internet- 09:00 – 17:00 Uhr Zollanmeldung Plus IAA + Einfuhrvorschriften der Referent Bestimmungsländer Ass. Oliver Falk, (Market Access Database) Leiter Recht International, Ursprungszeugnis (IHK) IHK Rhein-Neckar, Mannheim Legalisierungsbestimmungen anderer Länder Kosten Vorübergehende Verwendung € 250 für Mitglieder mit Carnet ATA € 375 für Nichtmitglieder Lieferantenerklärungen Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/ EUR-Med / Ursprungs- erklärungen Warenverkehrsbescheinigung A.TR Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 23
Carnet ATA/CPD Zielgruppe: Die Carnet-Schulung richtet sich an Mitarbeiter in den Abteilun- gen Versand, Verkauf und Einkauf. Sie ist geeignet für Sachbear- beiter und Gruppenleiter dieser Abteilungen. Seminarinhalt: Wer Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut oder Waren- muster vorübergehend in Länder außerhalb der Europäischen Union einführt, muss diese Ware sowohl beim EU-Zoll als auch beim Zoll im Drittland anmelden. Zeit und Geld können Unternehmen sparen, wenn sie hierfür das von den Industrie- und Handelskammern ausgestellte Carnet ATA/ CPD nutzen. Das Carnet ATA/CPD ist ein Zollpassierscheinheft, das von derzeit 76 Abkommensländern akzeptiert wird und den Unternehmen weitere Formalitäten und Abgaben an der Grenze erspart. Die reibungslose Zollabwicklung mit dem Carnet ATA/CPD in den bereisten Ländern setzt die Beachtung besonderer Antrags- und Abwicklungsmodalitäten voraus. Das Seminar gibt hierzu einen umfassenden Überblick. 24 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden www.rhein-neckar.ihk24.de/ behandelt: event/15393605 Grundlagen Was ist ein Carnet A.T.A? Ort/Termin Anwendungsbereiche in der MANNHEIM Praxis 27. März 2019 In welchen Ländern kann man 09:00 – 13:00 Uhr Carnets A.T.A. nutzen? Anleitung zum korrekten Referent Ausfüllen der Formulare Ass. Oliver Falk, Behandlung der Einlege- Leiter Recht International, blätter durch den Zoll IHK Rhein-Neckar, Mannheim Die richtige Beendigung des Verfahrens Kosten Vermeidung von Unregelmä- € 125 für Mitglieder ßigkeiten im Verfahrensablauf € 190 für Nichtmitglieder Fallbeispiele aus der Praxis Praktische Tipps Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 25
Persönliche Haftungsrisiken im Auslandsgeschäft – Workshop Trade Compliance Zielgruppe: Der Workshop richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände, Ausfuhrverantwortliche und Trade Compliance Führungskräfte, insbesondere Exportkontrollbeauftragte, Zollbeauftragte, Heads of Trade Compliance, Heads of Customs, Heads of Export Control und Chief Compliance Officers. Seminarinhalt: Bei einem Verstoß gegen Außenhandelsvorschriften stehen häufig die Geschäftsführung und die verantwortlichen Trade Compliance Führungskräfte im Fokus der Ermittlungsbehörden. Vorschriften im Außenhandel ergeben sich aus: Außenwirt- schaftsrecht, Zollrecht, Exportkontrolle, Embargos, Finanzsanktio- nen und aus dem Meldewesen im internationalen Kapital- und Zahlungsverkehr. Der Vorwurf gegen die Geschäftsführung und die Führungskräfte ist dann häufig eine unterlassene Organisation und Aufsicht der Import und Export Arbeitsabläufe, wodurch der Verstoß – aus Sicht der Ermittlungsbehörden – erst ermöglicht wurde. Der Workshop beschreibt anhand von Fallbeispielen die gesetzli- chen und behördlichen Anforderungen an ein Trade Compliance Management System und wie diese Anforderungen von der Geschäftsführung und den Trade Compliance Führungskräften maßgeschneidert im Unternehmen umgesetzt werden können. Im Einzelnen werden b ehandelt: Persönliche Haftungsrisiken –– Geschäftsführung und Trade Compliance Führungskräfte im Fokus der Ermittlungsbehörden –– Typischer Gang einer Ermittlung durch Hauptzollamt, Zoll- fahndung und Staatsanwaltschaft –– Worst-Case Vorwurf und Szenario für Geschäftsführung und Trade Compliance Führungskräfte 26 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Strategien gegen die persön www.rhein-neckar.ihk24.de/ lichen Haftungsrisiken event/153107237 –– Aufbau, Verbesserung und Überwachung einer effi- Ort/Termin zienten Trade Compliance MANNHEIM Organisation 28. März 2019 –– Pflicht und Recht zur 15:00 – 18:00 Uhr Organisation, Delegation, Anweisung und Kontrolle Referent –– Typische Inhalte einer Trade Dirk Hagemann Compliance Organisation –– Trade Compliance Mitar- Kosten beiter als Berater des € 125 für Mitglieder Unternehmens, nicht als € 190 für Nichtmitglieder „Umsatz-Verhinderer“ Bei Verstoß: Trade Compli- ance Organisation als „Haftpflichtversicherung“ –– Erfüllung der Trade Compliance Organisati- onsund Aufsichtspflichten befreit von persönlichen Haftungsund Reputations- risiken –– Ziel bei einem Verstoß: Geldbuße nur gegen das Unternehmen –– Best-Case: Völlige Straf- freiheit durch Selbstanzeige und Nachweis einer effi- zienten Trade Compliance Organisation Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 27
Webinar Zolldatenbanken Zielgruppe: Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen, die die kostenfreie Datenbanken im Internet nutzen möchten. Seminarinhalt: In diesem Seminar gewinnen Sie einen umfassenden Überblick, welche Datenbanken für die Export- und Importabwicklung im Internet kostenfrei zur Verfügung stehen und wie Sie diese effizient nutzen. Anhand praktischer Beispiele erfahren Sie, wie Sie ausländische Zollsätze und länderspezifische Einfuhrvorschrif- ten abrufen, wie Sie die richtige Zolltarifnummer finden, welche Präferenzabkommen bestehen, unter welchen Bedingungen Sie von Zollvergünstigungen profitieren können, etc. 28 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden www.rhein-neckar.ihk24.de/ behandelt: event/153120303 Ausländische Zollsätze, vom Einfuhrland vorgeschriebene Termin Dokumente, Handelshemm- 25. März 2019 nisse, etc. 10:00 – 11:00 Uhr die Market Access Database der EU Referent Zollsätze der EU und Codie- Ass. Oliver Falk, rungen für ATLAS – Elektroni- Leiter Recht International, scher Zolltarif für die IHK Rhein-Neckar, Mannheim Ein- und Ausfuhr Ursprungsregeln für Zoll Kosten vergünstigungen – € 60 für Mitglieder (WuP-Datenbank – Waren € 90 für Nichtmitglieder ursprung und Präferenzen) Zolltarifnummern/Waren- nummern recherchieren – Datenbank für verbindliche Zolltarifauskünfte ( VZTA) Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 29
Basiswissen Zoll Zielgruppe: Mitarbeiter/innen, die sich als Neueinsteiger mit dem Ausfüllen und der Abfertigung von Exportdokumenten zu befassen haben. Es werden keine Grundkenntnisse vorausgesetzt. Seminarinhalt: Das Einsteiger-Seminar dient als erster Einstieg in die Praxis der Zollabwicklung. Häufig werden Mitarbeiter im Unternehmen „ins kalte Wasser“ geworfen und arbeiten mit „Vorlagen“ alter Zollvorgänge, die im Unternehmen bereits durchgeführt wurden ohne die Änderungen zu berücksichtigen, die regelmäßig im Zoll- und Außenwirt- schaftsrecht erfolgen. Hinzu kommen viele neue Begriffe aus dem Zollbereich, die einen Mitarbeiter schnell überfordern können. Das Seminar führt schrittweise an die schwierige Terminologie des Zolls heran. Dabei werden zolltechnische Begriffe und Zollverfahren systematisch erläutert. Die Teilnehmer erhalten einen Einblick in die Auskunftsanwen- dung des Elektronischen Zolltarifs (Teilbereich Ausfuhr) zur Einreihung von Waren, zur Ein- und Ausfuhrabwicklung. Die unterschiedlichen Ursprungsbegriffe werden erläutert, Dokumente für den Export vorgestellt. Zusammenhänge zwischen den einzelnen Themengebieten werden anhand von Beispielen erläutert. Informationsquellen aus dem Internet, welche die Arbeit erleichtern, werden vorgestellt 30 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden www.rhein-neckar.ihk24.de/ behandelt: event/15381613 Grundlagen des Zollrechts –– Zollunion und Binnenmarkt Ort/Termin –– Zoll – Begrifflichkeiten MANNHEIM –– Rechtsgrundlagen 2. April 2019 –– Warentarifnummern 09:00 – 13:00 Uhr –– Incoterms 2010 Einfuhrabwicklung/Import MANNHEIM –– Abläufe, Dokumente, 24. Oktober 2019 Erforderliche Angaben 09:00 – 13:00 Uhr Ausfuhrabwicklung/Export –– Abläufe, ATLAS Ausfuhr, MOSBACH Dokumente, Elektronischer 7. November 2019 Zolltarif 09:00 – 13:00 Uhr Sonstige Zollverfahren Carnet ATA Referent Warenursprung, Präferenz- Ass. Oliver Falk, recht Leiter Recht International, –– Nicht-präferenzielles IHK Rhein-Neckar, Mannheim Ursprungsrecht – Ursprungszeugnis Kosten –– Präferentieller Ursprung – € 125 für Mitglieder Präferenznachweise (EUR1, € 190 für Nichtmitglieder EUR MED, Lieferantener- klärung) Exportkontrolle Umsatzsteuer Überblick: Datenbanken und Informationsquellen, u.a. Marktzutrittsdatenbank der Europäischen Kommission Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 31
Incoterms® 2010 Zielgruppe: Mitarbeiter und Leiter aus den Bereichen Export/Import, Einkauf und Verkauf. Seminarinhalt: Die INCOTERMS®-Regeln 2010 (International Commercial Terms) der Internationalen Handelskammer (ICC) sollten fester Bestand- teil für Angebote und Vertragsabschlüsse im internationalen Geschäftsverkehr sein. Gleichzeitig beeinflussen sie entscheidend die Kalkulation eines Exportgeschäftes. Unsere tägliche Praxis zeigt uns, dass Exporteure wie Importeure die INCOTERMS® 2010 mit deren Regelwerk oftmals nicht kennen oder aufgrund mangelhafter Kenntnisse falsch anwenden. Überflüssige, unange- nehme Streitigkeiten der Käufer- bzw. Verkäuferseite und im Extremfall daraus resultierende kostspielige Zahlungen sind die Folge einer falschen Anwendung der INCOTERMS® 2010. Die Veranstaltung behandelt ausführlich die einzelnen Klauseln der Incoterms® 2010. Ziel ist die Vermittlung der korrekten Anwendung der neuen Incoterms®-Regeln. 32 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden www.rhein-neckar.ihk24.de/ behandelt: event/15376394 Einführung Incoterms® –– Hintergrund Ort/Termin –– Bedeutung MANNHEIM –– Anwendungsbereich 11. April 2019 Darstellung der Verände- 09:00 – 12:00 Uhr rungen und Neuheiten Incoterms® 2010 Referent –– Erläuterung der einzelnen Ass. Oliver Falk, Incoterms®-Klauseln nach Leiter Recht International Gruppen und Transportart IHK Rhein-Neckar, Mannheim im Detail Durch die ICC Deutschland –– Pflichten Käufer/Verkäufer akkredidierter Incoterms® (hinsichtlich Transportver- 2010 Trainer trag und -versicherung, Zollabfertigung, Zahlung Kosten von Einfuhrabgaben, Ein-/ € 125 für Mitglieder Ausfuhrgenehmigung, € 190 für Nichtmitglieder Dokumentenerstellung) Praktische Anwendungs hinweise Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 33
Intrastat Zielgruppe: Die Informationsveranstaltung richtet sich an Leiter und Mitar- beiter der Abteilungen Vertrieb, Import/Export, Rechnungswesen und (Steuer-) Buchhaltung. Seminarinhalt: Zweck der Intrahandelsstatistik ist die Erfassung des gegenseiti- gen tatsächlichen Warenverkehrs zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Meldepflichtig zurzeit sind alle Unternehmen, deren Warenumsätze mit anderen Mitgliedstaaten, bezogen auf die jeweilige Verkehrsrichtung z. Zt. 500.000 Euro im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr überschreiten. Das Seminar soll auf folgende Fragen Antworten geben: –– Was muss gemeldet werden? –– Gibt es Vereinfachungen? –– Wer ist in Sonderfällen meldepflichtig (z. B. Reihengeschäfte, Dreiecksgeschäfte, Werklieferungen)? –– Welche Formen der Meldung gibt es (elektronische Verfahren)? Das Seminar soll die Möglichkeiten aufzeigen, die statistischen Meldungen korrekt und effizient durchzuführen. 34 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden www.rhein-neckar.ihk24.de/ behandelt: event/15377507 Gegenstand der Außen- und Intrahandelsstatistik Ort/Termin Auskunftspflicht im Intrastat- MANNHEIM Erhebungsverfahren 7. Mai 2019 Intrahandelsstatistik und 09:00 – 13:00 Uhr Umsatzsteuerrecht Abgabetermine, Berichti- Referent gungen, Befreiungen, Jürgen Elberskirch Vereinfachungen und Dipl.-Finanzwirt, Schwellenregelungen Deutsche Bundesbank, Vorstellung der Meldewege Frankfurt/Main (u. a. Datenlieferungen via Internet) Kosten Behandlung ausgesuchter € 125 für Mitglieder Warenbewegungen anhand € 190 für Nichtmitglieder von Beispielen (Dreiecksge- schäfte, Reihengeschäfte, Konsignationslager, Lohnver- edlung) Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 35
Kostenersparnis durch Zolllager und vorübergehende Verwahrung Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der EU entstehen grundsätzlich Einfuhrabgaben; die Abgabenentstehung kann aber durch die Überführung der Waren in ein Zolllagerverfahren auf unbestimmte Zeit aufgeschoben oder – bei anschließender Wiederausfuhr oder aktiver Veredelung – gänzlich vermieden werden. Die Kenntnis des Zolllagerverfahrens kann daher zu erheblichen Einsparpotentialen führen. Im Zolllagerverfahren können an bestimmten zugelassenen Orten oder in Lagereinrichtungen im Zollgebiet der Union Waren grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gelagert werden, ohne dass für diese Waren Einfuhrabgaben erhoben oder bestimmte handelspo- litische Maßnahmen angewendet werden. Bei Zolllagern handelt es sich um von den Zollbehörden zugelassene Räumlichkeiten im Unternehmen. Zudem besteht seit der UZK-Einführung nun die Möglichkeit, bis zu 90 Tage die Waren in der vorübergehenden Verwahrung zu lagern. Damit stellt sich für die Wirtschaftsbetei- ligten die Frage, welches Verfahren zur Lagerung im Unternehmen genutzt werden soll. In diesem Praxisseminar erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die Vorschriften des Zolllagerverfahrens, deren Anwendungs- bereich und praktische Handhabung. Detailliert aufgezeigt werden die einzelnen Verfahrensschritte (Bewilligung, Überführung in das Verfahren, Aufzeichnungen, Beendigung des Verfahrens). Ziel des Seminars: Das Seminar vermittelt Ihnen komprimiert das gesamte Zolllager- recht sowie die vorübergehende Verwahrung unter Berücksichti- gung der rechtlichen Änderungen des Unionszollkodex. Seminarinhalte im Einzelnen: –– Grundsätze und Funktion des Zolllagerverfahrens als beson- deres Verfahren sowie der vorübergehenden Verwahrung nach dem Unionszollkodex –– Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Auswirkungen des Zolllagerverfahrens –– Verfahren zur Erteilung von Bewilligungen –– Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren –– Normales und vereinfachte Verfahren –– Lagerung von Waren mit unterschiedlichem zollrechtlichen Status 36 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
–– Das Handling im Zolllager vs. www.rhein-neckar.ihk24.de/ vorübergehende Verwahrung: event/153106891 Verantwortlichkeiten –– Bestandsaufzeichnungen Ort/Termin –– Übliche Behandlungen MANNHEIM –– Vorübergehendes Entfernen 15. Mai 2019 (auch zwischen verschiede- 09:00 – 13:00 Uhr nen Lagern) –– Beendigung des Zolllagerver- Referentin: fahrens Irmtraud Bohn –– Benutzung eines Zolllagers Diplom Finanzwirtin (FH), ohne Überführung der Waren Buchautorin, in das Zolllagerverfahren Hauptzollamt Karlsruhe –– Besonderheiten bei Bewilli- gungen für grenzüberschrei- Kosten tende Zolllagerverfahren (sog. € 125 für IHK-Mitglieder Einzige Bewilligungen). € 190 für Nicht-Mitglieder Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Wirtschaftsbeteiligte, die die Vorteile des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwahrung nutzen oder nutzen wollen und sich über die Änderungen angesichts des UZK sowie über die Möglichkeiten der Überführung von Waren in das Verfahren informieren möchten. Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 37
Zollwert – Mehr als nur Einkaufspreis und Fracht Wieviel Einfuhrabgaben bei der Einfuhr erhoben werden, richtet sich neben der Anmeldung der richtigen „Zolltarifnummer“ auch nach dem Zollwert. Was aber ist der Zollwert, aus welchen Bestandteilen setzt er sich zusammen? Muss zum Einkaufspreis nicht nur noch die Fracht hinzugerechnet werden und davon die Abgaben entrichtet werden? Kann der Spediteur den Zollwert nicht der Einkaufsrechnung und den Beförderungsunterlagen entnehmen? Gibt es auch Abzugsbeträge? Die Ermittlung des Zollwertes ist komplizierter als oftmals vermutet. Nicht selten kommt es zur Anmeldung zu hoher Zollwerte, weil Abzugsbeträge (z. B. Beförderungskosten in der Union, Montagekosten oder Einkaufsprovisionen), Rabatte und Skonti nicht geltend gemacht oder Erstattungsansprüche bei schadhaften Waren und Verlusten nicht wahrgenommen werden. Andererseits wird bei Zollprüfungen aber auch häufig festgestellt, dass Zollwerte fehlerhaft ermittelt wurden, weil der Wert von Vorleistungen des Einführers (wie z. B. Werkzeug- und Entwick- lungskosten), die zur Produktion der Einfuhrwaren benötigt werden, nicht oder nicht richtig berücksichtigt wurde. Gleiches gilt für weitere Kosten, die beim Einführer anfallen und im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung der Waren stehen, wie z. B. Qualitätskontroll- und Analysekosten, Werbe kosten, Beförderungs- und Versicherungskosten oder Lizenzge- bühren. Wie wird der Zollwert ermittelt, wenn der Einfuhr der Waren kein Kauf zugrunde liegt? Hierzu zählen vor allem Entwicklungsmuster, Prototypen, Verkaufsmuster und zur Reparatur eingeführte, sowie kostenlos gelieferte Waren. Ziel des Seminars: Im Seminar lernen Sie den Zollwert eingeführter Waren korrekt zu ermitteln und dadurch Beanstandungen bei Zollprüfungen sowie die Einleitung von Bußgeld- und Strafverfahren zu vermeiden. Außerdem erfahren Sie, wie Verträge aus zollwertrechtlicher Sicht optimal zu gestalten sind und wie Sie die zur Zollwertermittlung notwendigen Informationen aus anderen Unternehmensbereichen erkennen. Durch Ihr Wissen können Sie die Erhebung von zu hohen Einfuhrabgaben vermeiden. 38 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Seminarschwerpunkte: www.rhein-neckar.ihk24.de/ Systematik der Zollwerter- event/153106907 mittlung bei der Einfuhr von Waren in die EU Ort/Termin Zollwertrechtliche Behand- MANNHEIM lung von Qualitätskontroll- 15. Mai 2019 und Analysekosten 14:00 – 18:00 Uhr Zollwertrechtliche Behand- lung von Referentin –– Rabatten, Skonti, Fehl- Irmtraud Bohn mengen, Beschädigungen Diplom Finanzwirtin (FH), und schadhaften Waren Buchautorin, –– Werkzeug- und Entwick- Hauptzollamt Karlsruhe lungskosten –– Lizenzgebühren Kosten –– Umschließungskosten, € 125 für IHK-Mitglieder Beförderungs- und Versi- € 190 für Nicht-Mitglieder cherungskosten Vornahme von Abzügen, wie z. B. Beförderungskosten in der Union und Einkaufsprovi- sionen Zollanmeldung und Zollan- melder; Vereinbarungen mit der Zollverwaltung Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter von Importabteilungen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für die zutreffende Ermittlung des Zollwertes der Importwaren verantwortlich sind oder den Spediteuren und Dienstleistern bei der Einfuhrabfertigung den Zollwert mitteilen müssen. Ansprechpartnerin Vorkenntnisse im Zollwertrecht Andrea Förster sind nicht erforderlich. Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 39
Warenursprung und Präferenzen Zielgruppe: Das Seminar bietet Einsteigern eine gute Basis zum Aufbau praktischen Wissens – Fortgeschrittene können hier ihr Wissen aktualisieren und systematisieren. Insbesondere erhalten Mitar- beiter, die im Unternehmen mit der Anforderung oder Ausstellung von Lieferantenerklärungen befasst sind oder Ursprungsnachweise ausstellen das entsprechende Rüstzeug. Seminarinhalt: Wer Präferenzen im Drittland in Anspruch nehmen kann, hat Kostenvorteile gegenüber seinen Mitbewerbern. Wichtig ist daher zu wissen, wann und bei welchen Lieferungen ins Drittland mein Produkt zollbegünstigt ist. Nicht nur die vollständige Beantragung notwendiger Dokumente, wie z. B. eine EUR-1, bereitet im Präferenzrecht dagegen immer wieder Schwie- rigkeiten. Auch die Ursprungsprüfung, wann mein Produkt präferenzberechtigt ist, welche Nachweise und Dokumentation erforderlich sind, ist schwierig. Der inhaltliche Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der formalen Prüfung, dem korrekten Nachweis der Präferenzberechtigung und der internen erforderli- chen Dokumentation. Behandelt wird sowohl der Umgang mit formalen Nachweisen, als auch mit Vereinfachungen, die ohne oder auch nur mit vorheriger zollamtlicher Bewilligung genutzt werden können. Umfangreiche praktische Übungen helfen dabei das Tagesgeschäft erfolgreich zu bewältigen. Sinnvolle Hinweise auf Datenbanken der Zollverwaltung und der Europäischen Union runden das Seminar ab. 40 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
Im Einzelnen werden www.rhein-neckar.ihk24.de/ behandelt: event/15376274 Der Ursprungsbegriff im internationalen Handel Ort/Termin –– Nichtpräferenzieller MANNHEIM Ursprung/Präferenzieller 23. Mai 2019 Ursprung 09:00 – 17:00 Uhr –– Herkunftsbezeichnung „Made in…“ Referent –– Unterscheidung Ursprungs- Ass. Oliver Falk, und Freiverkehrspräfe- Leiter Recht International, renzen IHK Rhein-Neckar Räumlicher Anwendungsbe- reich und materieller Rechts- Kosten rahmen der Präferenz- € 250 für Mitglieder regelungen der EU € 375 für Nichtmitglieder (Ursprungsregeln) Prüfung und Nachweis der Präferenzregelung –– Bilaterale und diagonale Kumulierung –– Kumulierung im Freihan- delsraum Pan-Euro-Med und SAP-Zone –– Formale Nachweise EUR-1, EUR-Med –– Vereinfachte Ursprungs- nachweise (Ursprungser- klärung) –– Besonderheiten im Rahmen der Zollunion mit der Türkei A.TR Lieferantenerklärungen –– Form und Inhalt –– Die zollamtliche Bestäti- gung der Lieferantenerklä- rung mit Auskunftsblatt Ansprechpartnerin INF.4 Andrea Förster –– Praktische Übungen Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2019 41
Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen Zielgruppe: Die Informationsveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter in den Abteilungen Versand, Verkauf und Einkauf. Sie ist geeignet für Sachbearbeiter und Gruppenleiter dieser Abteilungen. Seminarinhalt: In vielen Ländern werden Ursprungszeugnisse zum Nachweis des handelspolitischen Ursprungs verlangt, sie dienen damit zur Umsetzung handelspolitischer Maßnahmen im Empfangsland. Ursprungszeugnisse sind im Gegensatz zu Warenverkehrsbeschei- nigungen Pflichtdokumente, sie werden aber auch zunehmend als zahlungsauslösendes Dokument bei Akkreditiven eingesetzt. Die Industrie- und Handelskammern stellen Ursprungszeugnisse auf Basis des europäischen Zollrechts und im Rahmen ihres Satzungs- rechts aus. Das Seminar befasst sich ausführlich mit den Regeln hierzu, dem Ausstellen und den entsprechenden Nachweisen. Die unterschiedlichen und parallel existierenden Ursprungsbegriffe werden ebenfalls erläutert. Häufig fordern internationale Kunden entsprechend den ausländischen Bestimmungen eine besondere Aufmachung der Exportfaktura oder Zusatzzertifikate. Für diesen länderspezifischen Bescheinigungsdienst erhalten die Seminar- teilnehmer ebenfalls Hinweise. 42 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2. Hj. 2019
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