Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - Auf ein gutes und gesundes Neues Jahr - VGem Helmstadt
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Mitteilungsblatt
Gemeinde Uettingen
Freitag, 8. Januar 2021 Nummer 1
Auf ein gutes und gesundes
Foto: Karl Hepp
Neues Jahr.Informationen der Gemeinde Uettingen
Abfallentsorgung Gemeindliche
Bekanntmachungen
Restmüll: 5. und 19. Januar und 2. Februar
Bioabfall: 12. und 26. Januar Rathaus Uettingen (Tel. 82 18)
Gelbe Tonne: 25. Januar E-Mail: bgmuettingen@vgem-helmstadt.bayern.de
Sprechzeiten:
Blaue Papiertonne: 22. Januar
Bis auf weiteres finden im Rathaus Uettingen keine
Sprechstunden statt.
Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen, Bei wichtigen Angelegenheiten
Mittlere Stämmig 7 bitte Tel Nr 0171 - 711 10 17 anrufen.
– auch Elektroschrott
Wenn das Rathaus nicht besetzt ist, wird Ihr Anruf an die
und VGem Helmstadt weitergeleitet.
Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn Aktuelles aus der Gemeinde erfahren Sie unter
www.uettingen.de.
Dienstag von 9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch von 7:00 – 12:00 Uhr
Bauhof: 09369 9817290 |E-Mail: bauhof@uettingen.de
Donnerstag von 9:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 9:00 – 18:00 Uhr
Samstag von 9:00 – 14:00 Uhr Notariat Marktheidenfeld
nächste Sprechtage:
Donnerstag, 14. Januar
und Donnerstag, 28. Januar
von 17.00 – 18.30 Uhr
im Rathaus Uettingen.
Impressum Terminvereinbarung: 09391/98 680
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen erscheint monatlich
jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren
Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Maria Geyer (v.i.S.d.P.)
Mittlerer Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg
im Auftrag der Gemeinde Uettingen Gemeindebücherei
rei
Uettingen
Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister,
Veröffentlichungen der Vereine liegen in deren eigener Verantwortung.
Grafik, Layout und Anzeigenbetreuung: Iris & Ronja Mende,
Tel. 0176 577 209 40, E-Mail: anzeigen@mageta-verlag.de Derzeit leider geschlossen !
Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen:
VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de
Internet: www.vghelmstadt-mageta.de
Zu veröffentlichende Artikel: schicken Sie bitte per Post
(nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei
(ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt, Besuche des Bürgermeisters bei
Im Kies 8, 97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de
Geburtstags- und Ehejubilaren;
Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Infektionsschutz
Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungs-
gemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden Zum Schutz unserer älteren Mitbürger, die bei der aktuellen
Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt. Corona-Welle zu den Risikogruppen zählen, werden die Besu-
Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine che des Bürgermeisters bei Geburtstags- und Ehejubilaren bis
unter www.mageta-verlag.de auf weiteres ausgesetzt.
Wir bitten dafür um Ihr Verständnis und wünschen allen alles
Das nächste Gemeindeblatt erscheint Gute und Gesundheit, vor allem derzeit in Bezug auf Corona-
am Freitag, den 5. Februar 2021. Infektionen.
Redaktionsschluss: Mittwoch, 20. Januar 2021 Sobald die Corona-Pandemie beendet ist, werden die Besuche
natürlich in gewohnter Weise fortgeführt.
2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021Informationen der Gemeinde Uettingen
Aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 9. Dezember 2020
Öffnungszeiten der VGem Helmstadt
Im Kies 8, 97264 Helmstadt Vergabe der hoheitlichen Bestattungsaufgaben;
09369 9079-0 (Vermittlung) hier: Bekanntgabe der Angebote
poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de Für den Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung zum
01.01.2022 wurden Leistungsverzeichnisse für die hoheitli-
chen Bestattungsaufgaben, mit der Aufforderung zur Ange-
Öffnungszeiten nach Vereinbarung botsabgabe, an drei Bestatter versandt. Als Rückgabefrist war
der 31.10.2020 vorgegeben.
Montag bis Freitag 8.30 – 12.00 Uhrr
Montag und Mittwoch 13.30 – 15.30 Uhrr Ein Bestatter hat kein Angebot abgegeben.
Donnerstag: 13.30 – 18.00 Uhrr Von den anderen zwei Angeboten, wurde eines nach der Rück-
gabefrist, am 04.11.2020, zugesandt. Das Angebot ist somit
nicht wertbar, wird aber trotzdem im Preisvergleich zur Orien-
Achtung: tierung mit aufgeführt.
Terminvereinbarung z. Zt. zwingend erforderlich (s.u.) Für den Preisvergleich wurde die gängigsten Tätigkeiten, das
Öffnen und Schließen von Erdbestattungen, Urnenerdbestat-
Nutzen Sie unsere Online-Dienste im Internet. tungen und Urnengrabfächern, aufgeführt:
www.vgem-helmstadt.de (Bei den Preisangaben handelt es sich um Nettopreise.)
Öffnen/Schließen Öffnen/Schließen Öffnen/Schließen
Erdbestattung Urnen- Urnen-
erdbestattung grabfächer
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Firma A 200,00 € 100,00 € 50,00 €
die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt bietet derzeit einen Firma B 395,00 € 125,00 € 62,50 €
„kontaktarmen Dienstbetrieb“ an. In diesem Rahmen werden wir
unsere Aufgaben vollumfänglich, unter der Maßgabe einer weitge- Das Angebot wird hiermit bekannt gegeben, über eine Auf-
henden Reduzierung von persönlichen Kontakten, wahrnehmen. tragsvergabe wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden.
Sofern eine persönliche Vorsprache notwendig ist, kann dies
nur nach Vereinbarung eines Termins erfolgen. Dieser kann mit
den zuständigen Mitarbeitern telefonisch oder per Mail verein-
bart werden.
Südlink Kabeltrasse; Beteiligung als Träger
Der Zugang ins VGem-Gebäude ist nur in kontrollierter Form mög-
öffentlicher Belange am Planfeststellungsverfahren
lich, d.h. unsere Mitarbeiter werden Sie zum Zeitpunkt Ihres Termins
am Eingang abholen. Für das Projekt „Südlink“ (Höchstspannungsleitung Brunsbüt-
tel-Großgartach) wurde nach allgemeinen Vorinformationen zu
Das Betreten des VGem-Gebäudes setzt voraus, dass eine Mund-Na-
Beginn des Jahres 2019 das gesamte Genehmigungsverfahren
senbedeckung, eine sogenannte „Community-Maske“, getragen wird.
aufgenommen. Als erster Teil wurde von der Bundesnetzagen-
Ferner sind die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel tur auf Antrag der Vorhabensträger TenneT TSO GmbH und
zu desinfizieren und die vorbereitete schriftliche Erklärung zur Not- Transnet BW GmbH das entsprechende Bundesfachplanungs-
wendigkeit des Besuchs ist auszufüllen. verfahren (früher Raumordnungsverfahren) gemäß Netzaus-
baubeschleunigungsgesetz (NABEG) durchgeführt, in dem ein
Wir wollen mit diesen Maßnahmen den Gesundheits- und Arbeits-
Trassenkorridor festgelegt wurde. In diesem Zuge hat die Ge-
schutz für die Mitarbeiter, aber auch für die Besucher gewährleisten.
meinde unter TOP 10 der öffentlichen Gemeinderatssitzung
Bitte nutzen Sie die vorhandenen Kommunikationstechniken, um vom 24.04.2019 als Träger öffentlicher Belange Stellung ge-
mit uns in Kontakt zu treten: nommen und vorgetragen, dass der Leitungsverlauf möglichst
weit östlich und damit in möglichst großem Abstand zur Ortsla-
über E-Mail poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de,
ge angeordnet werden soll. Weiter wurde das Thema unter TOP
per Telefon 09369-90 79-0 oder
8.3 der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019 behandelt.
auch über das Bürgerserviceportal auf unserer Homepage
www.vgem-helmstadt.de. Mit Schreiben vom 30.09.2020 hat die Bundesnetzagentur
über den Abschluss des Bundesfachplanungsverfahrens und
Wir bitten Sie weiterhin um Ihr Verständnis.
den hierdurch festgelegten Trassenkorridor informiert. Auf
Diese Maßgaben beziehen sich auf den gegenwärtigen dieser Grundlage erfolgte als nächster Teil des Genehmigungs-
Zeitpunkt. Sollten sich Änderungen in der Rechtsprechung ablaufs die Einreichung des Antrags auf Durchführung des
ergeben, werden die Richtlinien angepasst. Planfeststellungsverfahrens durch die Vorhabensträger.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021 3Informationen der Gemeinde Uettingen
Im Planfeststellungsverfahren wird über den konkreten Tras- Bauanträge:
senverlauf innerhalb des zuvor festgelegten Korridors ent- Umbau/Neubau Wohnanlage Wohnen am Schloss
schieden. Hierzu hat die Bundesnetzagentur nun mit Schreiben
Im Bereich des Areals am Schloss sollen die dort vorhandenen
vom 20.11.2020 wiederum die Antragsunterlagen übersandt
Gebäude als Bestandteile der zukünftigen Wohnanlage „Woh-
und Gelegenheit zur Stellungnahme als Träger öffentlicher Be-
nen am Schloss“ abgebrochen bzw. umgebaut werden.
lange bis zum 15.01. 2021 gegeben.
Hierzu hat die Wohnen in Uettingen GmbH, Würzburg, als Pro-
Aus den Antragsunterlagen ist nun der konkrete Trassenver-
jektentwickler insgesamt fünf Bauanträge für die in dem Ge-
lauf ersichtlich. Es ist festzustellen, dass sich der konkrete Tras-
samtprojekt enthaltenen Einzelmaßnahmen eingereicht. Im
senverlauf im östlichen Bereich des Korridors befindet und
Hinblick auf den Denkmalschutz wurde das Gesamtprojekt be-
insoweit der in der Sitzung vom 24.04.2019 geäußerten Inter-
reits mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Da
essenslage der Gemeinde entspricht. Insoweit sind seitens der
die baurechtlichen Abstandsflächenvorgaben nicht vollständig
Gemeinde keine neuen Gesichtspunkte vorzutragen, es kann
eingehalten werden können, wurde eine diesbezügliche Be-
stattdessen in diesem Stadium des Planfeststellungsverfah-
freiung beantragt. Im Hinblick auf den Stellplatzbedarf enthal-
rens weiter auf die Stellungnahme aus der Gemeinderatssit-
ten die Antragsunterlagen einen Nachweis von 48 Stellplätzen
zung vom 24.04.2019 verwiesen werden.
für das Gesamtprojekt.
Sofern sich im Fortgang des Verfahrens eine weitere Kon-
Der Vorhabensbereich ist insgesamt baurechtlich dem un-
kretisierung der Trasse ergibt bzw. weitere Beteiligungen im
beplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzurechnen,
Verfahren erfolgen, kann ggf. nochmals Stellung genommen
in dem Vorhaben zulässig sind, die sich nach Art und Maß
werden.
der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Beteiligung am Grundstücksfläche in die Umgebungsbebauung einfügen.
Planfeststellungsverfahren für die Kabeltrasse der Höchstspan- Dies ist im vorliegenden Fall erfüllt, die Antragsunterlagen
nungsleitung Brunsbüttel-Großgartach (Südlink) auf die in der Ge- einschließlich der Nachbarunterschriften sind vollständig,
meinderatssitzung vom 24.04.2019 abgegebene Stellungnahme sodass der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
zu verweisen, wonach die Trasse möglich weit östlich und damit nichts entgegensteht. Die im Gesamtvorhaben enthaltenen
möglichst weit entfernt von der Ortslage Uettingen angeordnet Einzelaspekte wie z.B. der Denkmalschutz, obliegen der Prü-
werden soll. fung des Landratsamtes im Rahmen des Genehmigungsver-
fahrens.
Ferner sollte darauf geachtet werden, dass eine Beweissicherung
vorher und nachher erfolgt. Die Unterführung sollte mindestens
1 Meter von der Talsohle unterquert werden.
- Haus A/Gutshaus - auf Fl.Nr. 1, Gutshof 2, Uettingen
Der in dieser Beschlussvorlage behandelte Bauantrag betrifft
den als Haus A bezeichneten Umbau und die Sanierung des
Gutshauses auf Fl.Nr. 1 Gemarkung Uettingen.
Bauantrag (isolierte Befreiung):
Aufstellung eines Ofens für Festbrennstoffe im bestehen- Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das baurechtliche
den Wochenendhaus auf Fl.Nr. 1555/1, Ostnert, Uettingen Einvernehmen gem. § 36 BauGB und die denkmalschutzrechtliche
Zustimmung gem. Art. 15 DSchG zu erteilen.
Geplant ist die Aufstellung eines Ofens für Festbrennstoffe
im bestehenden Wochenendhaus auf dem Grundstück Fl.Nr.
1555/1, im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oben am
Ostnert“ von Uettingen.
- Haus B/Scheune - auf Fl.Nr. 1/4 und 13,
Dieses Vorhaben wäre an sich gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 Bay- Gutshof und Pfarrgasse 6, Uettingen
BO verfahrensfrei. Da laut Bebauungsplan „Oben am Ostnert“
(Ziff. 8) ausschließlich die Verwendung von Flüssiggas für die Der in dieser Beschlussvorlage behandelte Bauantrag betrifft
Beleuchtung und Beheizung von Gebäuden zulässig ist, liegt den als Haus B bezeichneten Umbau/Sanierung der Scheu-
insoweit eine Abweichung vom Bebauungsplan vor, für die ne auf Fl.Nr. 1/4 und 13, Gutshof und Pfarrgasse 6, zu sieben
baurechtlich keine Genehmigung, jedoch eine Befreiung von Wohneinheiten.
dieser Festsetzung des Bebauungsplans (isolierte Befreiung)
Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das baurechtliche
erforderlich ist.
Einvernehmen gem. § 36 BauGB und die denkmalschutzrechtliche
Dieser Befreiung steht aus gemeindlicher Sicht nichts entge- Zustimmung gem. Art. 15 DSchG zu erteilen.
gen. Eine Stellungnahme des zuständigen Kaminkehrermeis-
ters ist in Anlage beigefügt.
Die Entscheidung über isolierte Befreiungen wurde im Zuge
- Haus C/Pferdestall -
der letzten Vereinfachung des Baurechts auf die Gemeinden
auf Fl.Nr. 1 und 1/4, Gutshof 2, Uettingen
übertragen, sodass über den vorliegenden Antrag durch einen
Bescheid der VGem entschieden wird. Der in dieser Beschlussvorlage behandelte Bauantrag betrifft
den als Haus C bezeichneten Umbau/Sanierung des Pferde-
Der Gemeinderat beschließt, die beantragte isolierte Befreiung be- stalls auf Fl.Nr. 1 und 1/4, Gutshof 2, zu elf Wohneinheiten.
züglich der im Bebauungsplan „Oben am Ostnert“ von Uettingen
festgesetzten Art der Beheizung (Flüssiggas) für die Aufstellung ei- Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das baurechtliche
nes Ofens für Festbrennstoffe im bestehenden Wochenendhaus auf Einvernehmen gem. § 36 BauGB und die denkmalschutzrechtliche
Fl.Nr. 1555/1 zu erteilen. Zustimmung gem. Art. 15 DSchG zu erteilen.
4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021Informationen der Gemeinde Uettingen
- Haus D und E/Remise und Schweizer Haus - möglich wäre und inwieweit dies Auswirkungen auf den Un-
auf Fl.Nr. 1 und 1/5, Gutshof 2 und 2a, Uettingen tergrund bzw. allgemein auf Natur und Umwelt haben könnte,
kann von hier nicht beurteilt werden und obliegt der Prüfung
Der in dieser Beschlussvorlage behandelte Bauantrag betrifft
der Fachbehörden im Rahmen dieses Verfahrens.
den Umbau/Sanierung der als Haus D und Haus E bezeichne-
ten Remise und Schweizer Haus auf Fl.Nr. 1 und 1/5, Gutshof Der Gemeinderat beschließt, dass in Bezug auf die beantragte
2 und 2a zu zwei Wohneinheiten und einer offenen Garage. Grundwasserentnahme keine konkrete Beeinträchtigung gemeind-
licher Belange erkennbar ist und insoweit keine Bedenken bzw. Ein-
Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das baurechtliche wendungen vorgetragen werden. Die fachspezifische Beurteilung
Einvernehmen gem. § 36 BauGB und die denkmalschutzrechtliche des Vorhabens obliegt den beteiligten Behörden im Zuge des Was-
Zustimmung gem. Art. 15 DSchG zu erteilen. serrechtsverfahrens.
- Haus F/Brunnenhaus - auf Fl.Nr. 1, Gutshof 2, Uettingen
Der in dieser Beschlussvorlage behandelte Bauantrag betrifft Abwasserbeseitigung; Einleiten von Mischwasser
den als Haus F bezeichneten Um- und Anbau des Brunnenhau- aus dem URUE 4 A in den Aalbach;
ses auf Fl.Nr. 1 zum Wohnhaus.
hier: Bekanntgabe eines Wasserrechtsbescheides
Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das baurechtliche des Landratsamtes und weiteres Vorgehen
Einvernehmen gem. § 36 BauGB und die denkmalschutzrechtliche Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen
Zustimmung gem. Art. 15 DSchG zu erteilen. hatte im Jahr 2016 die Erteilung einer neuen gehobenen was-
serrechtlichen Erlaubnis für die Mischwassereinleitung aus
dessen Entlastungsbauwerken in den Aalbach und den Ziegel-
bach beantragt.
Im Zuge dieses wasserrechtlichen Verfahrens hatte sich he-
Wasserrecht; Antrag auf Grundwasserentnahme aus ei- rausgestellt, dass eines der Entlastungsbauwerke (URUE 4 A
nem Brauchwasserbrunnen auf Fl.Nr. 2396/1 Gemarkung auf Fl.Nr. 974/10 Uettingen) in der Unterhaltungslast der Ge-
Uettingen; hier: Stellungnahme als Träger öffentlicher meinde Uettingen liegt, weshalb in Ergänzung zum o.g. Antrag
Belange des Zweckverbandes ein gemeindlicher Erlaubnisantrag für
dieses Entlastungsbauwerk gestellt wurde.
Mit Schreiben des Landratsamtes vom 28.10.2020, eingegan-
gen am 29.10.2020, wird die Gemeinde Uettingen über den Auf diesen Antrag wurde nun vom Landratsamt Würzburg –
dort eingegangenen Antrag auf Grundwasserentnahme aus untere Wasserrechtsbehörde mit Bescheid vom 12.11.2020
einem Brauchwasserbrunnen auf Fl.Nr. 2396/1 zum Reinigen eine bis zum 31.12.2022 geltende beschränkte Einleitungser-
des Hofbetriebs, Pflanzenschutz, Bewässerung landwirtschaft- laubnis erteilt.
licher Nutzfläche und Tränken des Viehs informiert und erhält
Der Bescheid enthält mehrere Auflagen und Hinweise, die sich
Gelegenheit zur Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange.
sämtlich auf die technischen Aspekte der Gesamtanlage der
Dem Antrag liegt folgender Sachverhalt zugrunde: gemeindlichen Abwasserbeseitigung beziehen und zu deren
Umsetzung die entsprechende abwassertechnische und tief-
Wie im jetzigen Antrag angegeben, hat der Antragsteller mit
baufachliche Kompetenz und Anlagenkenntnis erforderlich
Bescheid des Landratsamtes Würzburg – untere Wasserrechts-
ist, die in der personellen Besetzung der nichttechnischen
behörde – vom 25.11.2015 eine beschränkte wasserrechtl. Er-
VGem-Bauverwaltung nicht gegeben ist.
laubnis für eine jährliche Grundwasserentnahme von maximal
6.000 m³ zur Versorgung eines Schweinemaststalles mit Was- Es ist deshalb unbedingt erforderlich, ein Ing.Büro einzuschal-
ser erhalten. Nach den hier vorliegenden Unterlagen war die ten, um die entsprechenden Überlegungen und Planungen zur
Gemeinde an dem damaligen Wasserrechtsverfahren nicht Umsetzung der Auflagen und Hinweise in Angriff zu nehmen.
beteiligt.
Der Wasserrechtsbescheid vom 12.11.2020 wird hiermit be-
Nun wird mit Schreiben des Antragstellers vom 16.10.2020 kannt gegeben; zum weiteren Vorgehen im Hinblick auf die im
eine Erweiterung des o.g. Bescheides auf eine Jahresentnah- Bescheid enthaltenen Auflagen und Hinweise soll mit dem Ing.
memenge von 25.000 m³ beantragt; als Nutzungszweck wird Büro BRS, das die gemeindliche Abwasseranlage seit Jahren
im Antragsschreiben „Bewässerung von Erdbeeren, Spargel, betreut und entsprechende Anlagenkenntnis besitzt, Kontakt
Heidelbeeren, Melonen und verschiedenem Gemüse“ genannt. aufgenommen werden.
Der bisherige Nutzungszweck wird somit um die Bewässerung
von Obst- und Gemüsekulturen erweitert und die hierfür be-
antragte Jahresentnahmemenge um ein Mehrfaches erhöht.
Aus gemeindlicher Sicht ist hierzu festzustellen: Straßenbeleuchtung; Erneuerung der Beleuchtungs-
anlagen der Bayernstraße im Zuge der Wasser- und
Die Versorgung der Gemeinde Uettingen erfolgt vollständig Kanalleitungssanierung BA 02 Teil 3
über die Fernwasserleitung des Zweckverbands Fernwasser-
versorgung Mittelmain (ZVFWM) und nicht aus eigenen Brun- Im Zuge der Sanierung der Wasser- und Kanalleitungen
nen, somit wäre die gemeindliche Versorgung durch die be- (BA 02 Teil 3) soll in der Bayernstraße auch die Straßenbe-
antragte Entnahme nicht gefährdet; weiter besteht auch kein leuchtung erneuert werden. Hierzu hat das Bayernwerk nach
entsprechendes Wasserschutzgebiet, das durch eine solche einer gemeinsamen Ortseinsicht ein Angebot über den Abbau
Entnahme beeinträchtigt werden könnte. von 3 Betonpeitschen-Masten und einen Alupeitschenmasten
und die Errichtung von 7 neuen Brennstellen vorgelegt. Dieses
Inwieweit aufgrund der Grundwassersituation in dem betref- Angebot vom 06.11.2020 weist hierfür einen Bruttogesamtbe-
fenden Bereich die beantragte Entnahmemenge überhaupt trag von 14.611,67 € aus.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021 5Informationen der Gemeinde Uettingen
Der Gemeinderat beschließt, das Bayernwerk gemäß dessen Ange- Der Gemeinderat beschließt, im Stellenplan ab dem Haushaltsjahr
bot vom 06.11.2020 mit einem Bruttogesamtbetrag von 14.611,67 € 2022 eine Stelle als Quartiermanager in Entgeltgruppe S 9 mit der
mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung der Bayernstraße zu Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit (derzeit 19,5 Std.) zu schaffen.
beauftragen.
Einführung einer Gemeinde-App als Informationsmedium;
Wasserversorgung; Erstellung eines Betriebs- Angebot Fa. P-Serv.de
und Organisationshandbuches inkl. Maßnahmenplan Aktuell wird der Bürger über die Homepage und das monat-
Die Gemeinde Uettingen ist als örtlicher Wasserversorger ver- liche Mitteilungsblatt über die örtlichen Geschehnisse infor-
pflichtet, die allgemeinen Regeln der Technik beim Betrieb des miert. In der Vergangenheit wurde immer mal wieder der
Ortsnetzes einzuhalten. Hierzu ist die Erstellung eines Betriebs- Wunsch geäußert eine Informations-App einzuführen.
und Organisationshandbuches inkl. Maßnahmenplan sinnvoll. Am Donnerstag, den 12. November 2020 hat Herr Grothe von
Besondere Bedeutung hat das BOH bei Stör- bzw. Schadensfäl- der Fa. P-Serv.de die von ihm entwickelte App den VGem-Bür-
len. Die rechtlich Verantwortlichen müssen dann belegen, dass germeistern, dem Bürgermeister aus Neubrunn vorgestellt.
sie nicht schuldhaft gehandelt haben und entsprechend nicht Die App ist nativ, d.h. keine Web-, Hybrid- oder OnBoarding-
haften. In einem BOH werden die Verantwortlichkeiten im Un- App. Sie kann kostenlos aus dem Apple-Store bzw. Play-Store
ternehmen klargestellt und Betriebsabläufe fixiert. heruntergeladen werden. Sie trägt das Gemeindewappen
Diesbezüglich wurde bei der Firma Mösslein ein entsprechen- (Identifikation) und ist variabel erweiterbar. Es können belie-
des Angebot eingeholt. big viele Kanäle angelegt werden. Der Info-Kanal zur Main-Post
sowie der Polizei Unterfranken über RSS-Feed ist verfügbar –
Das Angebot gliedert sich wie folgt: weitere Informationen können eingespielt werden, wenn eine
entsprechende Schnittstelle vorhanden ist und genutzt wer-
Erstellung BOH inkl. Maßnahmenplan
den kann/darf. Herr Grothe arbeitet aktuell an einem neuen
einmalig 1.980,00 € (netto)
Layout, welches ab dem 01.01.2021 verfügbar sein soll.
Digitale App für den Wasserwart
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr mit einer einmonatigen
Wartungspläne, Dokumentation, etc. Kündigungsfrist. Kosten für die VGem-Gemeinden zusammen
einmalig 1.190,00 € (netto) mit dem Markt Neubrunn sind 2.499,00 € netto pro Jahr. Das
Monatliche Kosten für Bereitstellung Angebot ist bis zum 31. März 2021 gültig.
der Software und Überwachung Der Gemeinderat beschließt die von Herrn Grothe entwickelte App
monatlich 190,00 € (netto) einzuführen. Der Vorsitzende wird ermächtigt, den Vertrag abzu-
Beratung Wasserwart durch Wassermeister schließen.
vorgesehen 1 x je Quartal
jährlich 2.760,00 € (netto)
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Firma Mösslein vom Richtlinie zur Förderung
19.11.2020 für die Erstellung eines Betriebs- und Organisations- des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen
handbuches und den weiteren Leistungen anzunehmen. Um künftig ggf. auch im Rahmen von Baumaßnahmen und Er-
schließungen vorhandene Förderprogramme für den Ausbau
von gigabitfähigen Breitbandnetzen nutzen zu können, fand
am Dienstag. 10.11.2020 ein gemeinsamer Besprechungster-
min mit Firma Dr. Först Consult und den VGem-Bürgermeis-
Schaffung einer Planstelle für einen Quartiermanager
tern statt.
Damit ältere Menschen so lange wie möglich in ihrem vertrau-
Herr Dr. Först informierte über den Gegenstand der Förderung
ten Umfeld wohnen bleiben können, müssen die Strukturen
der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR sowie über den
vor Ort seniorengerecht sein. Quartierskonzepte sind ein gu-
Ablauf des Verfahrens.
tes Instrument der Kommunen, um im Rahmen der Daseins-
vorsorge eine zukunftsfähige Infrastruktur aufzubauen, die an Die Teilnahme am Förderverfahren nach der Gigabitrichtlinie
die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst ist und damit al- ist für Gemeinden mit einem administrativen Aufwand ver-
len Generationen zugutekommt. bunden. So müssen die Kommunen ein vorläufiges Erschlie-
ßungsgebiet festlegen, die bereits vorhandene Versorgung mit
Für die Umsetzung eines Quartiersprojektes bedarf es einer
Breitbandanschlüssen im Erschließungsgebiet ermitteln, die
hauptverantwortlichen Person, die das Quartiersmanagement
Netzbetreiber zu ihren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen
und die damit verbundenen Aufgaben übernimmt. In der Regel
befragen etc. Mit dem „Startgeld Netz“ unterstützt der Frei-
ist das Quartiersmanagement bei der Kommune angesiedelt,
staat Bayern die Gemeinden bei der administrativen Abwick-
da hier am besten von einer neutralen und trägerübergreifen-
lung des Förderprogramms zum Aufbau von Hochgeschwin-
den Aufgabenwahrnehmung ausgegangen werden kann.
digkeitsnetzen.
Der Quartiersmanager /in ist Türöffner und Ansprechperson
Gegenstand des „Startgeld Netz“ ist der den Kommunen im
für alle Beteiligten. Er hat eine Vielzahl von planerischen, steu-
Rahmen der bayerischen Gigabitförderung entstehende ad-
ernden und operativen Aufgaben zu bewältigen. Eine entspre-
ministrative Aufwand. Hierzu zählt die Beauftragung externer
chende Qualifikation ist daher erforderlich. Auch sind Erfah-
Planungsbüros ebenso wie der Personal- und Sachaufwand
rungen in der Gemeinwesenarbeit erforderlich.
in der Kommune. Empfänger des „Startgeld Netz“ sind Kom-
Die Einrichtung wird mit 80 000 Euro für 4 Jahre gefördert. munen, die beabsichtigen, für sich bzw. als Mitglied eines Zu-
6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021Informationen der Gemeinde Uettingen
sammenschlusses von Gemeinden (interkommunale Zusam- baldmöglichst durchgeführt werden sollte. Deshalb wurde der
menarbeit) oder eines Gemeindeverbands eine Förderung im Firma Dr. Först Consult der Auftrag für die Vorbereitung und
Rahmen der bayerischen Hochgeschwindigkeitsförderung zu Durchführung des Verfahrens erteilt.
beantragen. Voraussetzung für die Beantragung des „Startgeld
Netz“ ist, dass die Gemeinde eine Markterkundung (ggf. inter-
kommunal) über das zentrale Onlineportal des bayerischen
Breitbandzentrums veröffentlicht hat.
Das „Startgeld Netz“ wird als feste Verwaltungspauschale (Fest-
betrag) geleistet. Es beträgt einmalig 5.000 Euro pro Kommu-
ne. Das „Startgeld Netz“ wird auf eine Förderung im Rahmen Der Schulverband Helmstadt sucht zum nächstmöglichen
der bayerischen Gigabitförderung angerechnet. Ein einmal Zeitpunkt für das Schulhaus in Helmstadt
bewilligtes „Startgeld Netz“ muss nicht zurückgezahlt werden,
wenn es nicht zu einer Förderung nach der Breitbandrichtlinie
kommt, z.B., weil ein Netzbetreiber im Rahmen der Markter-
eine Reinigungskraft (m/w/d).
kundung einen eigenwirtschaftlichen Ausbau ankündigt. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit
beträgt 12,5 Stunden. Möglich ist auch eine stunden-
Der Gemeinderat entscheidet erst nach der Markterkundung bzw. tageweise Beschäftigung.
und nach der Auswertung und Festlegung des Erschließungs-
gebiets über den Einstieg in ein Förderverfahren. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Vorschriften des
Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Die Firma Dr. Först Consult hat den Bürgermeistern der VGem- Anwendung.
Mitgliedsgemeinden im Rahmen des Besprechungstermins
angeboten, das Markterkundungsverfahren für Pauschalho- Bewerbungen bitten wir an den Schulverband Helmstadt,
norar von 1.500,00 € netto/Mitgliedsgemeinde durchzuführen Im Kies 8, 97264 Helmstadt zu richten.
und den Antrag für die einzelnen Mitgliedsgemeinden für das Für weitere Auskünfte stehen Ihnen der Schulhausmeister
„Startgeld Netz“ beim örtlich zuständigen Amt für Digitalisie- Herr Gabel unter 0151-18 04 73 20
rung, Breitband und Vermessung einzureichen.
oder Frau Kempf von der VGem Helmstadt
Die VGem-Bürgermeister waren sich darüber einig, dass das unter 09369- 90 79-32 zur Verfügung.
Markterkundungsverfahren für das gesamte VGem-Gebiet
Polizeipräsidium
Unterfranken
TIPPS IHRER POLIZEI:
Fenster und Türen bei jedem
Verlassen komplett schließen.
Beleuchtung im Innen- und Außen-
bereich verschreckt Einbrecher.
Auch bei Abwesenheit den Eindruck
vermitteln, es sei jemand zu Hause.
Erstellen Sie eine Wertsachenliste
für den möglichen Schadensfall.
SCHÜTZEN SIE N SIE
GEBEECHERN
R
EINBKEINE
Schwachstellen der Sicherung
beseitigen.
IHR ZUHAUSE CHAN
CE!
Bei verdächtigen Wahrnehmungen:
Merken Sie sich wichtige Details wie
Die dunkle Jahreszeit nutzen Einbrecher verstärkt, Autokennzeichen oder Personenbe-
um in Häuser und Wohnungen einzusteigen. Neben schreibungen – am besten notieren!
finanziellen Schäden bleibt bei Einbruchsopfern oft Bringen Sie sich nicht selbst in
über lange Zeit ein beklemmendes Gefühl, weil Gefahr und rufen Sie die Polizei!
fremde Menschen in den privaten Wohnraum ein-
gedrungen sind. Herausgeber: Polizeipräsidium Unterfranken
Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg, Telefon 0931/ 457-0
POLIZEINOTRUF 110 www.polizei.bayern.de/unterfranken
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021 7WIR WÜNSCHEN EINEN GUTEN START
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Aktuelles aus der Abfallwirtschaft finden Sie
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8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Amt für Ernährung, Landwirtschaft Öko-Modellregion
und Forsten Würzbug
mit Landwirtschaftsschule Waldsassengau
Bildungsprogramm Wald (BiWa) Die Öko-Modellregion Waldsassengau ist ein Projekt des
Fortbildungsreihe für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer Gemeindeverbundes „Allianz Waldsassengau.
Im Rahmen des bayernweiten Bildungsprogramms Wald Das Ziel ist die Stärkung des Öko-Landbaus in der Region mit
(BiWa) lädt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Hilfe von Info-Veranstaltungen, Vernetzung und Öffentlich-
Würzburg zu einer Fortbildungsreihe für Waldbesitzerinnen keitsarbeit. Wir wollen u.a. die Direktvermarktung fördern,
und Waldbesitzer in der VG Helmstadt ein. denn aus unserer Sicht ist „bio + regional = optimal“.
In vier Abendveranstaltungen und anschließenden Praxista- Besuchen Sie unsere Homepage
gen wird den Teilnehmern das nötige Fachwissen vermittelt,
um selbständig richtige Entscheidungen für den Wald treffen www.oekomodellregionen.bayern
zu können.
und erfahren Sie mehr über unsere aktuellen Projekte und
In Vorträgen von Försterinnen und Förster des Amtes zu aktu- Veranstaltungen!
ellen Themen aus der praktischen Waldbewirtschaftung wer-
den die wichtigsten Themen präsentiert. Auf der Homepage der Allianz www.allianz-waldsassengau.de
finden Sie weitere interessante Artikel zu den ökologischen
Die Reihe beginnt ab dem 23. Februar 2021 und findet jeweils Themen der Region.
dienstags von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr statt.
Neben der Vermittlung von Fachwissen ermöglicht die Veran-
staltungsreihe auch den Erfahrungsaustausch zwischen den
Waldbesitzenden aus der Region.
Die konkreten Themen sowie Ort und Ablauf der Veranstal-
tung werden noch bekannt gegeben.
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Eine Vormerkung ist bereits ab sofort am Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Würzburg, Abteilung Forsten per
Mail (elisabeth.heitel@aelf-wu.bayern.de), oder postalisch unter
Angabe Ihres Namens und einer Adresse (Mail oder Post) möglich.
Der Anmeldeschluss ist der 20.02.2021. Gutschein
für eine kostenlose und unverbindliche
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10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021Kinder und Familie
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Realschule Höchberg
Herzliche Einladung
Am Donnerstag, den 25. Februar 2021
laden wir alle GrundschülerInnen der 4. Klasse und alle Haupt-
schülerInnen der 5. Klasse sowie deren Eltern ein zu einem
„Schnuppernachmittag“ .
Dieser findet von 15.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr statt.
Während die Schülerinnen und Schüler ein abwechslungs-
reiches Programm mit verschiedenen Stationen/Workshops
durchlaufen, gewinnen sie einen ersten Eindruck von unserer
Schule.
In der Zwischenzeit werden die Eltern vom Elternbeirat mit Kaf-
fee und Kuchen bewirtet und können dabei im ungezwunge-
nen Gespräch Kontakt mit der Schulleitung, mit Lehrern oder
mit anderen Eltern aufnehmen.
Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass am
Montag, 21. März, um 19:00 Uhr
ein Informationsabend für Eltern
in der Aula der Schule stattfindet.
Wir hoffen sehr, dass das Infektionsgeschehen das Schnup-
pern zulässt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir Sie
rechtzeitig über alternative Angebote zum Kennenlernen un-
serer Schule informieren, u.a. über unsere Homepage
www.realschule-hoechberg.de.
Ganz normal anders - wohnen, arbeiten, lernen - leben!
Wir assistieren und begleiten Menschen mit Behinderung im Alltag,
um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Für unsere
Wohngruppen in Eisingen und Umgebung suchen wir zum 1. Januar
2021 oder später in Teilzeit mit 15 - 30 Wochenstunden
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Kinderpfleger oder vergleichbar m/w/d,
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12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021Kinder und Familie
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an die FOS ermöglicht? Die Städtische angebot am Nachmittag, und das völlig https://wirtschaftsschule.dv-schulen.de
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sehr gute Möglichkeit, den mittleren
Aktuell können wir leider keinen Infor-
Schulabschluss nach fünf (Eintritt in die info@wirtschaftsschule-wuerzburg.de
mationsabend oder einen Tag der offe-
Klasse 6), vier (vierstufig von der Klas-
nen Schultüren planen. Sobald wir diese
se 7 – 10) oder zwei Jahren (zweistufig
wieder durchführen können, erfahren
von der Klasse 10 - 11) zu erlangen. Ein Telefon: 0931 2004711
Sie dies auf unserer Homepage.
Wechsel von der Mittelschule, der Real-
schule oder dem Gymnasium ist unter Für eine persönliche Beratung stehen wir
Wir freuen uns auf Sie!
bestimmten Voraussetzungen in nahe- gerne zur Verfügung.
zu jede Jahrgangsstufe möglich.
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Unsere Schule, eine berufsvorbereiten-
de Schule mit Vollzeitunterricht, bietet
einerseits ein breites Spektrum an allge-
meinbildenden Fächern (Physik, Chemie
oder Latein werden an der Wirtschafts-
schule nicht unterrichtet) und vermittelt
andererseits eine fundierte wirtschaft-
liche Grundbildung. Das Anforderungs-
niveau liegt zwischen dem der Mittel-
schule und des Gymnasiums. Die an der
Wirtschaftsschule erworbenen theoreti-
schen und praktischen Kenntnisse, zum
Beispiel im Fach Übungsunternehmen,
machen unsere Absolventinnen und
Absolventen zu gern gesehenen Aus-
zubildenden in sämtlichen kaufmänni-
schen Berufen oder im Verwaltungssek-
tor. Darüber hinaus stehen alle anderen
Ausbildungsberufe oder Berufsfach-
schulen offen, die den mittleren Schul-
abschluss voraussetzen. Sehr beliebt ist
nach dem Abschluss an unserer Schule
auch der Übertritt an die Fachoberschu-
le (FOS), der Eintritt in das Gymnasium
kann über den Besuch einer Eintritts-
klasse erfolgen.
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14 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021Aus Vereinen und Verbänden
Büroarbeit während Die KLEINE GARAGE
der Corona-Pandemie Uettingen n.e.V
Ansteckungsgefahr durch regelmäßiges
Lüften minimieren
Regelmäßiges Lüften geschlossener Innenräume ist unerläss-
lich, um sich vor einer erhöhten Ansteckungsgefahr mit dem
Virus SARS-CoV-2 zu schützen. Darauf weist die Sozialversiche-
rung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hin.
Informationen zu dieser Schutzmaßnahme stellt die SVLFG on-
line unter www.svlfg.de/corona-lueften zur Verfügung.
„Je häufiger und effizienter Sie für Luftaustausch sorgen, desto
geringer ist die Aerosolkonzentration im geschlossenen Raum.
Damit senken Sie gezielt die Infektionsgefahr“, erklärt Arnd
Spahn, Vorstandsvorsitzender der SVLFG. Aerosole sind als
Übertragungsweg des Virus SARS-CoV-2 besonders tückisch:
Es handelt sich um feinste, frei schwebende Partikel.
Sie können sich in geschlossenen Räumen über die Luft schnell
ausbreiten. Auf die Gefahr einer Übertragung durch Tröpfchen
hat das Lüften keinen Einfluss. Arbeiten Personen aus meh-
reren Haushalten in einem Raum, müssen die bekannten Ab-
stands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Zum Schutz
vor einer Infektion über Tröpfchen ist zum Beispiel ein auf dem Anzeige
Tisch installierter Spuckschutz geeignet.
Regelmäßig die Fenster öffnen: Stoßlüftung ist die effizientes-
te Methode Bei der freien Lüftung ist die Stoßlüftung mit weit
geöffnetem Fenster die effizienteste Methode. Mittels Durch-
zug durch zusätzlich geöffnete Türen wird für optimalen Luft-
austausch gesorgt. Die Kipplüftung kann das Vorgehen sinn-
voll ergänzen.
Gelüftet werden sollte vor Beginn der Tätigkeit und in den Pau-
sen. Darüber hinaus wird empfohlen, jede Stunde über die ge-
samte Fensterfläche zwischen drei Minuten im Winter sowie
zehn Minuten im Sommer zu lüften. Arbeiten mehrere Perso-
nen in einem Raum, wird mindestens alle 20 Minuten zu einem
Luftaustausch angeraten.
Mit regelmäßigem Lüften reduzieren Sie die Infektionsgefahr im Büro
Foto: SVLFG
Weitere Informationen auf der Homepage der SVLFG
Hinweise auf Methoden der technischen Lüftung und moder-
ne Hilfsmittel, die an regelmäßiges Lüften erinnern, sowie er-
gänzende Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus
stellt die SVLFG auf ihrer Internetseite bereit unter
www.svlfg.de/corona-lueften sowie
www.svlfg.de/corona-uebersicht.
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„Manchmal mag man einfach nicht für eine Person aufwändig kochen,
oder man hat schlichtweg keine Zeit, das geht vielen unserer Kunden so“,
berichtet einer der Fahrer des regionalen Lieferservice „Für Sie das
Beste“, während er eine voll gepackte Kiste mit Linsengerichten,
Bohneneintopf und Ratatouille in sein Liefer-Auto lädt. Auf seiner
Liefertour durch den Spessart hat der gelernte Bäcker nicht nur
Fertiggerichte und Salate fix- und fertig im Glas mit dabei, sondern
viel frisches Brot und Gemüse aus eigenem Anbau und eigener Bä-
ckerei, sowie Brotaufstriche, Nudeln, Suppen, Soßen, Tees und Ge-
bäck aus eigener Naturproduktion. Der noch junge Lieferservice lie-
fert im Umkreis von 100 Kilometern um Marktheidenfeld, um den
Menschen in der Region den Einkauf guter, schmackhafter und na-
türlich hergestellter Lebensmittel zu ermöglichen. „Selbst gemacht
– das schmeckt man einfach“, sagt der Fahrer mit Überzeugung,
und klappt die Ladetüre zu: „Jetzt fahre ich noch im vegetarischen ita-
lienischen Restaurant in Altfeld vorbei, denn wir bieten unseren Kunden
auch den Service an, ihnen zusätzlich zu ihrer Lebensmittel-Lieferung
die dort angebotenen Fertiggerichte und Pizzas mitzubringen – eine
Möglichkeit, die gerade von älteren Menschen und von Berufstätigen in
Zeiten von Home-Office sehr gern genutzt wird.“
Probier- und Kennenlern-Pakete gibt es beim Lieferservice
„Für Sie das Beste“ unter der Gratis-Nummer 0800/25 90 000.
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16 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021Aus Vereinen und Verbänden
Freiwillige Feuerwehr Uettingen e. V.
Aktuelles:
Die Feuerwehr Uettingen bedankt sich für den reibungslosen
Ablauf des diesjährigen Christbaumverkaufs! Trotz der allge-
meinen Umstände und den Hygieneregeln konnte der Baum-
verkauf, dank Ihrer Mithilfe, geordnet ablaufen. Besonders die
Jugendgruppe bedankt sich bei allen Spendern, die den Liefer-
service in Anspruch genommen haben!
Wir wünschen allen Bürgern
einen gesunden Start ins neue Jahr!
Alle Termine auch unter: www.ff-uettingen.de/termine/
Da das Gemeindeblatt immer erst am ersten Freitag im neu-
en Monat erscheint, bitten wir euch, die Vorschau zu beachten
(erste Woche im neuen Monat)!
TERMINE IN KÜRZE
Die Veranstaltungstermine
wurden aufgrund der aktuellen Lage
abgesagt bzw. verschoben.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021 17Anzeigen 18 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021
Kirchliche Nachrichten
Evangelische Gottesdienste
Fr. 01. Januar Neujahr
Kirchengemeinde 17.00 Uhr Betschinske
Uettingen So. 03. Januar 1. Sonntag nach Weihnachten
Kein Gottesdienst
Kirchplatz 1 am Milchhäusle, 97292 Uettingen,
Tel. 09369 2391; E-Mail: pfarramt.uettingen@elkb.de Mi. 6. Januar Epiphanias
www.evangelische-kirchengemeinde-uettingen.de 10.30 Uhr Betschinske
Das Pfarramt ist jetzt im „Milchhäusle“ am Kirchplatz So. 10. Januar 1. Sonntag nach Epiphanias
10.30 Uhr Krönert
Öffnungszeiten wie folgt:
Mi. + Do. von 09.00 bis 11.30 Uhr So. 17 Januar 2. Sonntag nach Epiphanias
10.30 Uhr Betschinske
Vakanz - Vertretung haben übernommen: So. 24. Januar 3. Sonntag nach Epiphanias
für Pfarramtsführungs- und Verwaltungsangelegenheiten: 10.30 Uhr Bless
Pfarrer Tilman Schneider, Thüngen
So. 31. Januar letzter Sonntag nach Epiphanias
Tel.: 09360 / 99 137 // tilman.schneider@elkb.de
10.30 Uhr Krönert
für Kasualien (Beerdigungen, Taufen, Trauungen) :
Pfarrerin Gudrun Mirlein, Remlingen So. 07. Februar Sexagesimae
Tel.: 09369 / 23 56 // pfarramt.remlingen@elkb.de 10.30 Uhr Eisele
für Gottesdienste:
Pfarrer Klaus Betschinske, Billingshausen
Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Staatsregierung
Tel.: 09398 / 281 // pfarramt.billingshausen@elkb.de
für Konfirmandenarbeit:
Pfarrerin Astrid Männer, Oberaltertheim
Tel.: 09307 / 294 // pfarramt.oberaltertheim@elkb.de Termine:
Für Kinder: Krabbelgruppe ENTFÄLLT bis auf weiteres
– findet in Zukunft im katholischen Pfarrhaus
Unsere Gottesdienste in der Bartholomäuskirche: statt (Bayernstraße 2 97292 Uettingen)
Wegen der aktuellen Situation bitte beachten: Für Senioren: Club 60 – macht Pause
- bitte mit Mund-Nasen-Schutz kommen
bitte Desinfektionsmöglichkeiten nutzen
Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Homepage,
- bitte Abstand halten dort werden Neuigkeiten und aktuelle Informationen
- bitte auf die gekennzeichneten Plätze setzen veröffentlicht
- bitte bei Krankheit & Unwohlsein Zuhause bleiben
- wegen der Bestimmungen können wir nur www.evangelische-kirchengemeinde-uettingen.de
eine begrenzte Anzahl an Plätzen anbieten Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Uettingen
Der Ökum. Seniorentreff
Club 60 kann leider derzeit
Uettingen noch nicht wieder statt finden.
Aufgrund der aktuellen Situation in der
Pandemie können leider die monatlichen Anzeige
Treffen nicht weitergeführt werden.
Sobald sich die Lage verbessert sind wir
wieder für Sie da.
Wir werden Sie rechtzeitig informieren!
Euer Club 60 Team
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021 19Anzeigen
Unsere liebe Heike
hat uns nach einem
langen Leiden verlassen.
„Das Schönste,
was ein Mensch
hinterlassen kann,
ist ein Lächeln
im Gesicht derjenigen,
die an ihn denken.“
h Heike Riek
Dein Hans-Jürgen
Sylvia und Karl
geb. Bauer
Patrizia,
Carla und Lorenz *1.4.1950 t 7.12.2020
Die Trauerfeier fand bereits im engsten Kreis statt. Ihre letzte Ruhestätte ist in ihrer
Wahlheimat Nürnberg. Heike wurde über ein Jahr lang im Hospiz in Walldürn
liebevoll und mit Würde betreut. Die Einrichtung freut sich über jede Spende.
Empfänger: Odenwaldhospiz · IBAN: DE81 6746 1424 0011 9192 00
20 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021Kirchliche Nachrichten
Katholische
Pfarrgemeinde
Uettingen
Katholisches Pfarramt in Helmstadt:
St.-Martin-Str. 16, 97264 Helmstadt, Tel. 09369-23 62
Das Pfarrbüro Helmstadt ist telefonisch erreichbar:
Mo– Do 09:30 – 16:30 Uhr, Fr 09:30 – 12:00 Uhr
oder per mail: pfarrei.helmstadt@bistum-wuerzburg.de
Homepage der Pfarreiengemeinschaft: www.pg-hlb.de
Gottesdienstplanung für Januar 2021
Die nachfolgenden Gottesdiensttermine gelten unter Vorbe-
halt und soweit sich die Auflagen für Gottesdienste nicht än-
dern.
Ein Abstand von 1,50 m ist auf jeden Fall einzuhalten.
Familien dürfen natürlich beieinander stehen.
Während des gesamten Gottesdienstes ist ein Mund-Na-
sen-Schutz zu tragen.
Gemeindegesang ist untersagt!
Diese Regelungen gelten in der Kirche wie auch im Freien!
Die nächsten Gottesdienste:
Fr. 01.01. 18.30 Uhr Gottesdienst zum Jahresanfang
mit Pfr. Grönert
So. 03.01. 18.30 Uhr Messfeier mit Pfr. Grönert
Mi. 06.01. 10.30 Uhr Gottesdienst zur Sternsingeraktion
mit H. Zöller
anschl. siehe eigenen Bericht zur
Sternsingeraktion
So. 10.01. 18.30 Uhr Messfeier mit P. Thomas Einladung zum ökumenischen
So. 17.01. 18.30 Uhr Messfeier mit Pfr. Grönert
Taizé-Gebet
So. 24.01. 18.30 Uhr Taizégebet
in die katholische Kirche Uettingen
So. 31.01. 18.30 Uhr Messfeier mit Pfr. Grönert
Sonntag, 24. Januar 18:30 Uhr
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Gebet mit meditativen Gesängen und Texten aus Taizé
Unser weiterer Termin ist:
28. Februar 2021
Einige Änderungen bei den nächsten Taizé-Gebeten:
• Wir sitzen in der ganzen Kirche verteilt! Nicht wie sonst, alle im mittleren Teil!
Am jeweiligen Platz brennt eine Kerze.
• Wir tragen unseren Mund- und Nase-Schutz während des gesamten Gebetes.
• Einen Teil der Lieder singen wir selbst. Andere spielen wir ein.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021 21Ärzte und Apotheken
Do. 14.01. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2, 09369/99199
Notruf 112 für Feuerwehr & Rettungsdienst Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34, 0931/48444
Die Notruf-Nr. 112 hat folgende Vorteile: gebührenfrei
wählbar auch mit Handys ohne Guthaben und vorwahlfrei Fr. 15.01. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim, 09342/21999
sowohl im Festnetz wie auch in den Mobilfunknetzen. Dr. Beyer´s Schloss-Apotheke, Hauptstr. 28, Sommerhausen, 09333/243
Sa. 16.01. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5, 09391/98190
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19, 09306/1224
Der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst So. 17.01. Triefenstein-Apotheke, Lengfurt, Homburger Str. 11c, 09395/251
Apotheke Kleinrinderfeld, Jahnstr. 1, 09366/9801103
ist erreichbar unter der Rufnummer 116117.
Unter dieser Rufnummer erreichen sie den Hausbesuchs- Mo. 18.01. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21, 09391/98630
dienst und bekommen Informationen, wenn sie nicht wissen St. Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280
an wen und wohin sie sich wenden sollen. Di. 19.01. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a, 09391/9088844
Eine Anmeldung in einer der Bereitschaftspraxen ist nicht nötig. St. Michaels-Apotheke, Würzburger Str. 2, Kirchheim, 09366/6933
Bereitschaftspraxis im Juliusspital in Würzburg Mi. 20.01. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5, 09394/718
– neben der Notaufnahme in der Koellikerstraße: Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030
Samstag, Sonntag und Feiertag: 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr Do. 21.01. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A, 09342/1830
Mittwoch und Freitag: 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6, 09369/2755
Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr Fr. 22.01. Schäfer’s Apotheke, Bahnhofstr. 23, Wertheim, 09342/9177300
Chirurgen und Orthopäden sind weiter in der bisherigen Florian-Geyer-Apotheke, Marktplatz 11, Giebelstadt, 09334/99917
Bereitschaftspraxis an der Theresienklinik, Domerschulstr. 1.
Sa. 23.01. Bären-Apotheke, Wertheim-Bestenheid, Leonhard-Karl-Str. 3, 09342/5100
Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst: Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125
Tel. 0700 35070035 So. 24.01. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31, 09391/98990
Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020
Notdienst der Apotheken Mo. 25.01. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2, 09369/99199
Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34, 0931/48444
Notdienst jeweils von 8:00 Uhr
bis 8:00 Uhr des Folgetages Di. 26.01. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim, 09342/21999
Dr. Beyer´s Schloss-Apotheke, Hauptstr. 28, Sommerhausen, 09333/243
Tel. 0800 00 22 833 Mi. 27.01. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5, 09391/98190
Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19, 09306/1224
Hinweis: Die Termine können sich kurzfristig ändern;
es wird empfohlen, jeweils vorher anzurufen. Do. 28.01. Triefenstein-Apotheke, Lengfurt, Homburger Str. 11c, 09395/251
Apotheke Kleinrinderfeld, Jahnstr. 1, 09366/9801103
Fr. 29.01. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21, 09391/98630
Fr. 01.01. Bären-Apotheke, Wertheim-Bestenheid, Leonhard-Karl-Str. 3, 09342/5100 St. Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280
Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125 Sa. 30.01. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a, 09391/9088844
Sa. 02.01. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31, 09391/98990 St. Michaels-Apotheke, Würzburger Str. 2, Kirchheim, 09366/6933
Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020 So. 31.01. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5, 09394/718
So. 03.01. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2, 09369/99199 Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030
Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34, 0931/48444
Mo. 04.01. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim, 09342/21999 Mo. 01.02. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A, 09342/1830
Dr. Beyer´s Schloss-Apotheke, Hauptstr. 28, Sommerhausen, 09333/243 Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6, 09369/2755
Di. 05.01. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5, 09391/98190 Di. 02.02. Schäfer’s Apotheke, Bahnhofstr. 23, Wertheim, 09342/9177300
Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19, 09306/1224 Florian-Geyer-Apotheke, Marktplatz 11, Giebelstadt, 09334/99917
Mi. 06.01. Triefenstein-Apotheke, Lengfurt, Homburger Str. 11c, 09395/251 Mi. 03.02. Bären-Apotheke, Wertheim-Bestenheid, Leonhard-Karl-Str. 3, 09342/5100
Apotheke Kleinrinderfeld, Jahnstr. 1, 09366/9801103 Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125
Do. 07.01. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21, 09391/98630 Do. 04.02. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31, 09391/98990
St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280 Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020
Fr. 08.01. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a, 09391/9088844
St. Michaels-Apotheke, Würzburger Str. 2, Kirchheim, 09366/6933
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Sa. 09.01. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5, 09394/718
Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030
So. 10.01. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A, 09342/1830
Praxis Dr. Jochen Schmelz
Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6, 09369/2755 Wir machen Urlaub vom 25.01.- 29.01.2021
Mo. 11.01. Schäfer’s Apotheke, Bahnhofstr. 23, Wertheim, 09342/9177300
Florian-Geyer-Apotheke, Marktplatz 11, Giebelstadt, 09334/99917 Vertretung übernimmt freundlicherweise
Di. 12.01. Bären-Apotheke, Wertheim-Bestenheid, Leonhard-Karl-Str. 3, 09342/5100
Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125 Frau Rieck, Hauptstr. 15, 97277 Neubrunn
Mi. 13.01. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31, 09391/98990 Tel.: 09307-98 84 40
Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020
22 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Januar 2021Sie können auch lesen