2019/2021 Seminarprogramm Ausbildungsjahrgang Mai 2020 - Oktober 2021 - Leverkusen - ZfsL NRW

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Zentrum für
 schulpraktische Lehrerausbildung
 Seminar für das Lehramt an
 Gymnasien und Gesamtschulen

 Leverkusen

Seminarprogramm
Ausbildungsleitfaden
Ausbildungsjahrgang Mai 2020 – Oktober 2021

2019/2021

         1
Inhalt
   1. Zielsetzungen der Ausbildung ....................................................................... 4
   2. Rechtlicher Rahmen der Ausbildung ............................................................ 4
   3. Berufsleitbild für Lehrer*innen....................................................................... 5
   4. Grundlagen der Ausbildung ........................................................................... 7
   5. Ausbildung in Kern- und Fachseminaren ................................................... 11
   6. Personenorientierung in der Ausbildung .................................................... 13
   7. Leistungskonzept .......................................................................................... 15
   8. Ausbildung an den Schulen ......................................................................... 16
   9. Organisation der Ausbildung ....................................................................... 18
   10. Evaluationskultur ........................................................................................ 20
   11. Prüfung ........................................................................................................ 21
   12. Mitwirkung im Seminar ............................................................................... 21
   13. Verwaltungs-ABC ........................................................................................ 21

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Vorbemerkung für die neuen Lehramtsanwärterinnen und -anwärter
                        sowie die Lehrkräfte in Ausbildung

Liebe Lehramtsanwärter*innen,
liebe Lehrkräfte in Ausbildung!

Wir heißen Sie zu Ihrer Ausbildung am Seminar für das Lehramt an Gymnasien und
Gesamtschulen im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Leverkusen herzlich
willkommen.
Sie haben sich mit dem Lehrer*innenberuf für einen interessanten und anspruchsvol-
len Beruf entschieden. Damit übernehmen Sie zugleich ein hohes Maß an Verantwor-
tung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Der Vorbereitungsdienst soll Sie auf Ihre spätere Arbeit an den Schulen vorbereiten.
Wir möchten Sie als eigenverantwortlich Lernende darin unterstützen, die für den Leh-
rer*innenberuf notwendigen Kompetenzen für Unterricht und Erziehung, Beurteilung,
Diagnostik, Beratung, Kooperation und Schulentwicklung zu erwerben. Dabei ist die
Ausbildung an den wissenschaftlichen sowie künstlerischen Anforderungen der Fä-
cher orientiert.
Der Vorbereitungsdienst folgt dabei der Leitlinie, dass die in den Lerngruppen gege-
bene Vielfalt in allen ihren Ausprägungen die Basis für verantwortungsvolles Lehrer*in-
nenhandeln ist. Dementsprechend kommt dem Umgang mit Vielfalt und der Fähigkeit
zur individuellen Förderung inkl. der Anforderungen der Inklusion ein besonderer Stel-
lenwert zu.
Ihre Ausbildung erfolgt am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Le-
verkusen. Zum ZfsL Leverkusen gehören drei Seminare: das Seminar für das Lehramt
an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe), das Seminar für das Lehramt an Berufs-
kollegs (BK) sowie das Seminar für die Sekundarstufe I (HRSGe). Die Seminare haben
gemeinsame Grundorientierungen für die Ausbildungsarbeit entwickelt. Darüber hin-
aus verfügt jedoch jedes Seminar über ein seminarspezifisches Ausbildungspro-
gramm.
Das vorliegende Seminarprogramm für das Seminar GyGe gibt Ihnen einen ersten
Überblick über die Ausbildung und dient Ihnen als Wegweiser für Ihren Vorbereitungs-
dienst hier in Leverkusen.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen für Ihre Aus-
bildung viel Erfolg!

Leverkusen, im April 2020

Dr. Heike Hornbruch
Seminarleiterin GyGe

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1. Zielsetzungen der Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst hat das Ziel, die Lehramtsanwärter*innen sowie die Lehr-
kräfte in Ausbildung in den verschiedenen Handlungsfeldern des Lehrberufs zu kom-
petenten Berufsanfänger*innen auszubilden.
Das heißt, wir möchten Sie als eigenverantwortlich Lernende im Rahmen einer er-
wachsenenpädagogischen Ausbildung auf Ihre spätere Unterrichts- und Erziehungstä-
tigkeit vorbereiten, Sie dabei begleiten eine professionelle Lehrer*innenpersönlichkeit
zu entwickeln, den Anforderungen Ihres Berufs gerecht zu werden und die Freude an
Ihrem Beruf auch langfristig aufrecht zu erhalten.

2. Rechtlicher Rahmen der Ausbildung
Die Ausbildung für Lehramtsanwärter*innen (LAA) bzw. Lehrkräfte in Ausbildung (LiA)
in NRW basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
•   Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schu-
    len (OVP) vom 10. April 2011, geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2018,
•   Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteiger*innen und der
    Staatsprüfung (OBAS) vom 6. Oktober 2009, geändert durch Verordnung vom
    8. Juli 2018.
Der Vorbereitungsdienst richtet sich inhaltlich an einem Kerncurriculum aus, in dem
die Kompetenzen und Standards festgelegt sind, die für eine erfolgreiche Ausbildung
maßgeblich sind.
Die Aufgabe des Vorbereitungsdienstes wird im Kerncurriculum folgendermaßen be-
schrieben:
„Der Vorbereitungsdienst bereitet Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter als
eigenverantwortlich Lernende auf die spätere berufliche Unterrichts- und Erzie-
hungstätigkeit an Schulen vor. Die Ausbildung orientiert sich an den grundlegenden
Kompetenzen für Unterricht und Erziehung, Beurteilung, Diagnostik, Beratung, Koope-
ration und Schulentwicklung sowie an den wissenschaftlichen und künstlerischen An-
forderungen der Fächer. Dabei ist Befähigung zur individuellen Förderung von Schü-
lerinnen und Schülern und Umgang mit Heterogenität unter Beachtung der Erforder-
nisse der Inklusion besonders zu berücksichtigen.“ (OVP 2011, zuletzt geändert am
8. Juli 2018, §1)
Die wissenschaftlich fundierte schulpraktische Ausbildung wird von Seminar und Aus-
bildungsschulen gemeinsam verantwortet und findet im ZfsL und in der Schule statt.

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3. Berufsleitbild für Lehrer*innen
3.1 Vorgaben des Kerncurriculums

Das Handlungsfeld „Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen“
wirkt (…) als Leitlinie Richtung weisend für das Lehrer*innenhandeln in allen Hand-
lungsfeldern, wobei der Begriff der Vielfalt alle Ausprägungen von Individualität um-
fasst. Ausgangspunkt allen verantwortlichen Lehrer*innenhandelns ist die in den Lern-
gruppen gegebene Vielfalt auch in ihren interkulturellen, genderbezogenen, bega-
bungsdifferenzierten, sozialen und behinderungsspezifischen Ausprägungen.

3.2 Ausbildungsleitbild am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Le-
verkusen (ZfsL)
Die Seminare am ZfsL Leverkusen haben ein seminarübergreifendes Ausbildungsleit-
bild entwickelt.
Ziel der Ausbildung ist es, die zukünftigen Lehrer*innen bei der Entwicklung umfas-
sender professioneller Handlungskompetenzen in hoher Qualität zu unterstützen und
zu begleiten. Folgende Vereinbarungen sind für alle Seminare verbindlich: Beachtung
übergeordneter Vorgaben, Transparenz, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit. Darüber
hinaus verfügen alle Seminare über ein eigenes Seminarprogramm. Zu diesem Semi-
narprogramm gehören Konzepte zur Beratung, zur Evaluation, zur Leistungsbewer-
tung sowie ein überfachliches Ausbildungscurriculum und die Fachcurricula der Aus-
bildungsfächer.
Das Leitbild für Lehrer*innen – so wie es im Kerncurriculum formuliert ist – ist im ZfsL
Leverkusen durch die drei Seminare weiter ausgeschärft worden. Das seminarüber-
greifende Ausbildungsleitbild umfasst folgende Aspekte:

                                           5
Beruf als permanente Lern- und Entwicklungsaufgabe – Offenheit für Neue-
rungen und kritische Reflexion
Wie andere Berufe auch verlangt der Lehrberuf eine permanente Weiterqualifi-
zierung. Deshalb hat das Seminar die Aufgabe, für das „Lernen im Beruf“ zu
qualifizieren. Am Ende der Ausbildung sollen die Lehrkräfte Berufseinsteiger*in-
nen sein, die über tragfähige Kompetenzen verfügen, um in der Praxis am Ar-
beitsplatz Schule ihr bis dahin erreichtes professionelles Wissen und Können in
allen beruflichen Handlungsfeldern weiterentwickeln und kritisch reflektieren zu
können und zu wollen.

Selbstständigkeit durch Individualisierung, Selbststeuerung und Prozessorien-
tierung
Lehrkräfte sind auch in der Ausbildung selbstständig und eigenverantwortlich
handelnde Personen. Deshalb ist uns die Personenorientierung, d.h. die Förde-
rung der Selbstständigkeit durch Individualisierung, Selbststeuerung und Pro-
zessorientierung in der Ausbildung ein Anliegen und eine Verpflichtung. Refle-
xion und Evaluation des Ausbildungsprozesses werden durchgängig praktiziert.

Orientierung der Ausbildung am Schulalltag – konkret, praxisorientiert und the-
oriegestützt bzw. theoriegeleitet
Ausbildung ist auf die Anforderungen des Berufes ausgerichtet und orientiert
sich an dem, was unter den Bedingungen des Schulalltags machbar ist. Zent-
rale Maßgaben unserer Ausbildungstätigkeit lauten deshalb: konkret – praxis-
orientiert – theoriegestützt bzw. theoriegeleitet.

Didaktischer Doppeldecker als seminardidaktischer Imperativ
Das Prinzip des „didaktischen Doppeldeckers“ bezeichnet die Kongruenz von
Lerngegenstand und Lernprozessen in Lehrveranstaltungen (Beispiel: Etwas
über kooperatives Arbeiten lernen, indem man kooperativ arbeitet.). In diesem
Sinne sind wir bestrebt, die Ausbildung als Modell für das Handeln im Berufsfeld
Schule anzulegen. Das gilt für den Umgang mit Personen ebenso wie für die
Gestaltung der Ausbildung.

Erwachsenenpädagogik und Konfliktbearbeitung
Die Ausbildung am Seminar trägt erwachsenenpädagogischen Erfordernissen
Rechnung. Dazu gehören Transparenz und wertschätzende Beziehungen zwi-
schen Ausbilder*innen und Lehramtsanwärter*innen. Die Ausbildung und das
Berufsfeld Schule sind tendenziell konfliktträchtig. Auftretende Konflikte werden
nach den Prinzipien der wechselseitigen Offenheit in Bezug auf die Sache sowie
der Empathie und beiderseitigen Kompromissbereitschaft im Gespräch bear-
beitet.

Kommunikation und Kooperation
Ausbildung kann gelingen, wenn sie auf intensiver Kommunikation, vertrauens-
voller Kooperation und bewusst wahrgenommener Mitverantwortung aller an

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der Ausbildung Beteiligten gründet. In der Ausbildung legen wir Wert auf koope-
      rative berufsbezogene Arbeitsformen.

4. Grundlagen der Ausbildung
Die zentralen Kennzeichen des Vorbereitungsdienstes sind Standardorientierung,
Wissenschaftsorientierung, Handlungsfeldorientierung und Personenorientierung.
Diese Kennzeichen sind in der Ausbildung eng miteinander vernetzt.

4.1 Standardorientierung
Die Standardorientierung soll durch eine landes- und bundesweite Vergleichbarkeit die
Qualität der Lehrer*innenausbildung sichern. Die Standards und Kompetenzen sind in
der OVP und insbesondere im Kerncurriculum für die einzelnen Handlungsfelder des
Lehrer*innenberufs festgelegt. Sie bilden die Grundlage für die Ausbildung und die
Beurteilung der Referendar*innen sowie der Lehrkräfte in Ausbildung in Seminar und
Schule.

4.2 Wissenschaftsorientierung
Die Ausbildung in Seminar und Schule ist wissenschaftlich fundiert und reflektiert. Ver-
mittlungsprozesse und Lerngegenstände orientieren sich an den Erkenntnissen der
Bildungswissenschaften, der Fachwissenschaften und Fachdidaktiken sowie an den
Ergebnissen der Unterrichts- und Bildungsforschung.
Dahinter steht der Gedanke, dass Unterrichtsqualität nicht nur von dem routinierten
Einsatz erworbener Kompetenzen abhängt, sondern ebenso von einer theoriegeleite-
ten, kontinuierlichen Reflexion des eigenen professionellen Handelns.
Reflexionsanlässe bietet das eigene professionelle Handeln in der Schulpraxis und in
der Ausbildung. Hierzu gehören u.a. berufsbiografische Reflexionen ebenso wie eine
kriterienorientierte Reflexion des eigenen Unterrichts bzw. der Arbeit in außerunter-
richtlichen Bereichen.
Das Ausbildungsprogramm sieht hierfür entsprechende Instrumente vor: Dazu zählen
u.a. das Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG), das Ausbildungs- und Planungs-

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gespräch für die Lehrkräfte in Ausbildung (APG), Fachstudientage, Unterrichtsnach-
besprechungen, Gruppenhospitationen, die Arbeit in Selbstlerngruppen, kollegiale
Fallberatung sowie die Portfolioarbeit.

4.3 Handlungsfeldorientierung
Das Kerncurriculum konkretisiert den Bildungs- und Erziehungsauftrag durch das als
Leitlinie fungierende Handlungsfeld „Vielfalt als Herausforderung annehmen und als
Chance nutzen“ sowie durch fünf Handlungsfelder. Die Lehramtsanwärter*innen bzw.
die Lehrkräfte in Ausbildung erwerben in den Handlungsfeldern an Standards orien-
tierte professionelle Handlungskompetenz.
Das Kerncurriculum sieht folgende Handlungsfelder vor:
Handlungsfeld U:   Unterricht für heterogene Lerngruppen gestalten und Lernpro-
                   zesse nachhaltig anlegen
Handlungsfeld E:   Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen
Handlungsfeld L:   Lernen und Leisten herausfordern, dokumentieren, rückmelden
                   und beurteilen
Handlungsfeld B:   Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten
Handlungsfeld S:   Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zu-
                   sammenarbeiten

Die Handlungsfelder sind durch das als Leitlinie fungierende Handlungsfeld „Vielfalt
als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen“ sowie untereinander eng mit-
einander vernetzt. Sie sind mit einer jeweils unterschiedlichen Gewichtung in allen
schulischen Bildungs- und Erziehungsprozessen relevant. Den Handlungsfeldern sind
praxisrelevante Handlungssituationen zugeordnet.
Erschließungsfragen helfen bei der Überprüfung, ob und in welchem Umfang Kompe-
tenzen in den jeweiligen Handlungsfeldern erworben worden sind. Die Erschließungs-
fragen dienen dementsprechend der individuellen Orientierung der Lehramtsanwär-
ter*innen bzw. der Lehrkräfte in Ausbildung im jeweiligen Handlungsfeld. Die Kompe-
tenzen werden jeweils an für den Lehrer*innenberuf bedeutsamen inhaltlichen Bezü-
gen konkretisiert.
Seminar und Schule sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass die Lehramtsanwär-
ter*innen sowie die Lehrkräfte in Ausbildung in allen Handlungsfeldern und den dazu
gehörigen Handlungssituationen ausgebildet werden und entsprechende Kompeten-
zen erwerben. Dementsprechend gibt es ein gemeinsames Ausbildungsprogramm des
Seminars und der Ausbildungsschulen.
Die Vorgaben des Kerncurriculums werden im überfachlichen Curriculum der Kernse-
minare, in den Fachcurricula der Fachseminare sowie im Ausbildungsprogramm der
Schulen konkretisiert. Dabei werden die Handlungssituationen je nach Lernort (Kern-
seminar, Fachseminar, Schule) aus der jeweiligen Perspektive erarbeitet. Hierzu fin-
den Sie auf der folgenden Seite ein Beispiel.
Darüber hinaus wird der Erwerb professioneller Handlungskompetenz in den Hand-
lungsfeldern auch durch die eigenverantwortliche Arbeit in Selbstlerngruppen ermög-
licht.

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Kerncurriculum: Auszug aus Handlungsfeld U

Unterricht für heterogene Lerngruppen ge-                          Handlungsfeld U
stalten und
Lernprozesse nachhaltig anlegen
Handlungssituationen             Erschließungsfragen               Inhaltliche Bezüge

Lehr und Lernausgangslagen       Was muss ich im Hinblick auf      Richtlinien, Referenzrahmen
wahrnehmen, Potentiale erken-    jede Schülerin/jeden Schüler      Schulqualität, Kernlehrpläne,
nen, diagnostisch erfassen und   wissen, um kompetenzorien-        Bildungspläne, schuleigene
bei der Gestaltung von Lehr-     tiert Unterricht planen zu kön-   Curricula, individuelle Förder-
und Lernprozessen berücksich-    nen?                              pläne
tigen
                                 …                                 Pädagogische Diagnostik, indi-
                                                                   viduelle Förderung
…
                                                                   …

Standards und Kompetenzen
Kompetenz 1: Lehrerinnen und Lehrer planen Unterricht unter Berücksichtigung un-
terschiedlicher Lernvoraussetzungen und Entwicklungsprozesse fach- und sachge-
recht und führen ihn sachlich und fachlich korrekt durch.
Die Absolventinnen und Absolventen
•   können aus den einschlägigen Erziehungs- und Bildungstheorien Zielperspektiven und
    Handlungsprinzipien ableiten,
•   verknüpfen fachwissenschaftliche und fachdidaktische Argumente und planen und ge-
    stalten Unterricht unter Berücksichtigung der Leistungsheterogenität,
•   wählen Inhalte und Methoden, Arbeits- und Kommunikationsformen unter Bezug auf
    Curricula und ggf. individuelle Förderpläne aus,
•   integrieren moderne Informations- und Kommunikationstechnologien didaktisch sinnvoll
    und reflektieren den eigenen Medieneinsatz und
•   überprüfen die Qualität des eigenen Lehrens und reflektieren die Passung zu den Lern-
    voraussetzungen und Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Kompetenz 2: Lehrerinnen und Lehrer unterstützen durch die Gestaltung von Lernsi-
tuationen das Lernen von Schülerinnen und Schülern. Sie motivieren Schülerinnen
und Schüler und befähigen sie, Zusammenhänge herzustellen und Gelerntes zu nut-
zen.
Die Absolventinnen und Absolventen...

Konkretisierung ausgewählter Handlungssituationen des Handlungsfeldes U

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am Beispiel des 1. Quartals (Auszug):

 Kompetenzen                         Handlungssituationen             Erschließungsfragen
 Kompetenz 1 (HF U):                 Lehr – und Lernausgangslagen     Wie überprüfe ich die Qualität
                                     wahrnehmen, Potenziale erken-    meines Unterrichts und wie leite
 Lehrerinnen und Lehrer planen
                                     nen, diagnostisch erfassen und   ich aus dem Ergebnis Konse-
 Unterricht unter Berücksichti-
                                     bei der Gestaltung von Lehr-     quenzen und Entwicklungsziele
 gung unterschiedlicher Lernvor-
                                     und Lernprozessen berücksich-    ab?
 aussetzungen und Entwick-
                                     tigen
 lungsprozesse fach- und sach-
 gerecht und führen ihn sachlich
                                                                      Wie diagnostiziere ich die Lern-
 und fachlich korrekt durch.
                                                                      und Entwicklungsstände, Bega-
 Die Absolventinnen und Absol-                                        bungen und Kompetenzen mei-
 venten                                                               ner Schülerinnen und Schüler?
 *K 1.1 können aus den ein-
 schlägigen Erziehungs- und Bil-
 dungstheorien Zielperspektiven
 und Handlungsprinzipien ablei-
 ten.
 *K 1.3 wählen Inhalte und Me-
 thoden, Arbeits- und Kommuni-
 kationsformen unter Bezug auf
 Curricula und ggf. individuelle
 Förderpläne aus.
 *K 1.4 integrieren moderne In-
 formations- und Kommunikati-
 onstechnologien        didaktisch
 sinnvoll und reflektieren den ei-
 genen Medieneinsatz.

Das gesamte gemeinsame Ausbildungsprogramm von Seminar und Schule finden Sie
auf der Homepage des Seminars GyGe.

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4.4 Personenorientierung
Personenorientierung ist ein weiteres zentrales Element des Vorbereitungsdienstes.
Sie stellt die individuelle berufliche Entwicklung in den Vordergrund und dient damit
der Professionalisierung der Lehramtsanwärter*innen bzw. der Lehrkräfte in Ausbil-
dung.
Durch eine personenorientierte Ausbildung wird gewährleistet, dass die zukünftigen
Lehrer*innen als eigenverantwortliche Lerner*innen auf der Grundlage ihrer jeweiligen
Hochschulausbildung und ggf. ihrer bisherigen Berufserfahrungen individuell unter-
stützt und gefördert werden. Die Personenorientierung im Vorbereitungsdienst wird
durch folgende Ausbildungsinstrumente gewährleistet:
•   das Eingangs- und Perspektivgespräch bzw. das Ausbildungs- und Planungsge-
    spräch,
•   die personenorientierte Beratung mit Coachingelementen,
•   die individuelle fachbezogene und überfachliche Ausbildungsberatung,
•   die Portfolio-Arbeit,
•   das selbstgesteuerte Lernen der Lehramtsanwärter*innen bzw. der Lehrkräfte in
    Ausbildung.

5. Ausbildungselemente
Die Ausbildung im Seminar findet in überfachlichen Ausbildungsgruppen, den Kernse-
minaren, und in fachbezogenen Ausbildungsgruppen, den Fachseminaren, statt. Die
Ausbildung erfolgt jeweils auf der Grundlage des Kerncurriculums. Kern- und Fachse-
minare sind – soweit möglich – inhaltlich und organisatorisch eng miteinander vernetzt.
Eine Seminarsitzung (Fachseminar und Kernseminar) kann mit obligatorischen vor-
und/oder nachbereitenden Aufträgen verbunden werden, deren Erledigung typischer-
weise höchstens insgesamt 30 Minuten in Anspruch nimmt. Was über diesen Umfang
hinausgeht, kann lediglich den Charakter von Anregungen zur Weiterarbeit haben.
Die Erteilung der Aufträge soll grundsätzlich nicht kurzfristiger als eine Woche vor der
Sitzung erfolgen, um genügend Zeit für die Bearbeitung zu gewährleisten.
Fach- und Kernseminarleitungen besuchen die Referendar*innen bzw. Lehrkräfte in
Ausbildung im Unterricht. Zu Aspekten der Leistungsbewertung bei diesen Unterrichts-
besuchen siehe Kapitel 7.3, zu organisatorischen Aspekten siehe Kapitel 9.3.

5.1 Überfachliche Ausbildung in den Kernseminaren
Die überfachliche Ausbildung findet in den Kernseminaren statt. Schwerpunkt ist die
theoriegestützte reflexive Auseinandersetzung mit Praxissituationen unter allgemein-
didaktischen, lernpsychologischen und pädagogischen Aspekten. Das überfachliche
Curriculum ist auf der Homepage veröffentlicht.
Die Kernseminarleitungen bereiten die Kernseminararbeit in kleinen Teams gemein-
sam vor. Die Teams stimmen sich eng untereinander ab und verwenden identische
Basismaterialien, die als Reader ausgeteilt werden. Diese Kooperation ermöglicht ein
hohes Maß an Transparenz im Hinblick auf die Gestaltung der Ausbildung und erlaubt

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eine Verzahnung mit der Fachseminararbeit. Die kooperative Arbeitsform hat darüber
hinaus Vorbildfunktion für die Arbeit der zukünftigen Lehrer*innen.
Die Leitungen der Kernseminare führen eine personenorientierte Beratung mit
Coachingelementen durch.
Kernseminarleitungen sind während der gesamten Ausbildung nicht an der Benotung
der Lehramtsanwärter*innen beteiligt. Zu ihrer Rolle bei Unterrichtsbesuchen vgl. Ka-
pitel 9.3.

5.2 Fachliche Ausbildung in den Fachseminaren
Die fachbezogene Ausbildung findet in den Fachseminaren statt. Im Mittelpunkt steht
die Ausbildung von Kompetenzen zur professionellen und damit lernförderlichen Ge-
staltung des Fachunterrichts. Das heißt, dass die Handlungsfelder und Handlungssi-
tuationen des Kerncurriculums vornehmlich unter fachdidaktischer Perspektive be-
trachtet werden. Die fachlichen Curricula sind ebenfalls auf der Homepage veröffent-
licht.
Über die regulären Seminarsitzungen hinaus nehmen die Fachgruppen in eigener Re-
gie (in Abstimmung mit den Ausbildungsschulen und der Seminarleitung) weitere Ge-
legenheiten wahr, um – etwa bei Exkursionen, selbst organisierten Gruppenhospitati-
onen oder dem Besuch interessanter Veranstaltungen – ihre Lernangebote zu ergän-
zen. Das geschieht in Abstimmung mit dem Seminar und den Ausbildungsschulen.
Das Seminar GyGe macht in folgenden Fächern Ausbildungsangebote:
 Biologie                          Italienisch
 Chemie                            Katholische Religionslehre
 Deutsch                           Kunst
 Englisch                          Latein
 Erziehungswissenschaft            Mathematik
 Evangelische Religionslehre       Musik
 Französisch                       Philosophie/Praktische Philosophie
 Geographie                        Physik
 Geographie (bilingual Englisch)   Sozialwissenschaften
 Geschichte                        Spanisch
 Islamische Religionslehre         Sport
 Türkisch

5.3 Bilinguale Ausbildung
Im Seminar GyGe Leverkusen sind in diesem Ausbildungsjahrgang bilinguale Ausbil-
dungsmöglichkeiten in den Fächern Geographie bilingual (deutsch-englisch) und Ge-
schichte bilingual (deutsch-französisch) gegeben.

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5.4 Tage der Vielfalt
Das Seminar GyGe bietet ergänzend zu den Seminarveranstaltungen folgende semi-
narübergreifende Veranstaltungen an. (Die genauen Termine entnehmen Sie bitte
dem Terminplan.)
•   Wahlkurstag „Facetten der Vielfalt“. Dieser Tag mit seinen sehr unterschiedlichen
    Programmangeboten bildet die Vielfalt des Arbeitsplatzes Schule ab. Die Work-
    shops werden sowohl von externen Referent*innen als auch von Seminarausbil-
    der*innen durchgeführt. Die Teilnehmer*innen erhalten eine entsprechende Be-
    scheinigung.
•   Hospitationstag „Vielfalt“. An diesem Tag erfolgt ein Besuch an einer anderen
    Schulform, und zwar an Schulen mit inklusivem Schwerpunkt. Die Lehramtsanwär-
    ter*innen sowie die Lehrkräfte in Ausbildung können auf diese Weise Einsicht in
    Aufgaben und Probleme einer anderen Schulform oder Schulstufe nehmen. Die
    Teilnehmer*innen erhalten eine entsprechende Bescheinigung.

5.5 Ausbildung für das Lernen in der digitalen Welt
Die Ausbildung in den Kern- und Fachseminaren trägt dazu bei, Kompetenzen von
Lehrkräften, die für das Lernen in der digitalen Welt besonders relevant sind, zu för-
dern und weiter zu entwickeln. Dazu stehen den Auszubildenden individuelle Nutzer-
konten von Office365 zur Verfügung. Die damit verbundenen Email-Adressen werden
für die dienstliche Kommunikation am Seminar genutzt. Ressourcen von Office365 so-
wie die ebenfalls im Rahmen der Ausbildung verwendete Lernplattform Moodle dienen
außerdem der Bereitstellung von Informationen und der Zusammenarbeit aller an der
Seminarausbildung beteiligten Gruppen. Die im Zusammenhang mit dem Ausbildungs-
ziel des lernförderlichen Einsatzes von digitalen Medien sowie der Medienerziehung
verbundenen Aspekte werden in den Seminarsitzungen sowie entsprechend der Vor-
gabe der OVP im Rahmen der Unterrichtbesuche thematisiert.

6. Personenorientierung in der Ausbildung
6.1 Personenorientierte Ausbildung mit Coachingelementen
Die personenorientierte Beratung mit Coachingelementen ist ein verpflichtendes Ele-
ment in der zweiten Phase der Lehrer*innenausbildung. Sie zielt darauf ab, den/die
Lehramtsanwärter*in bzw. die Lehrkraft in Ausbildung bei der Aneignung der Lehrer*in-
nenrolle und bei der Entwicklung ihrer Berufspersönlichkeit individuell zu begleiten und
zu unterstützen. Dadurch sollen die professionellen Perspektiven erweitert und ggf.
eine Veränderung des professionellen Handelns angeregt werden. Ziel ist es, eine
bestmögliche Entfaltung aller Potenziale zu erreichen. Personenorientierte Beratung
bedeutet nicht vorrangig Krisenintervention, sondern hat vielmehr zum Ziel, zukünftige
Lehrer*innen bei der Bewältigung ihrer beruflichen Aufgaben zu unterstützen und mit
ihnen entsprechende Handlungsansätze zu entwickeln.
Coaching-Anlässe ergeben sich aus den Ausbildungsprinzipien einer personenorien-
tierten Ausbildung. Sie resultieren aus Unterrichtsbesuchen, der überfachlichen und
fachlichen Ausbildung und den professionsbezogenen individuellen Bedarfen der LAA.
Die Beratung kann z.B. bei der Bewältigung des komplexen Berufsalltags helfen, die
persönliche professionsgebundene Standortbestimmung unterstützen, der Analyse

                                          13
und Weiterentwicklung des eigenen Lehrer*innenhandelns dienen, Positionsbestim-
mungen in Entscheidungssituationen begleiten etc.
Voraussetzung für erfolgreiche Beratungsgespräche ist die absolute Verschwiegen-
heit.

6.2 Individuelle fachbezogene und überfachliche Ausbildungsberatung
Fachbezogene und überfachliche Ausbildungsberatung sind grundlegende Pfeiler der
Ausbildung in Seminar und Schule. Sie erfolgt im Zusammenhang mit dem Unterricht
unter Anleitung bzw. mit dem Unterricht, der von den Lehramtsanwärter*innen bzw.
den Lehrkräften in Ausbildung selbstständig erteilt wird. Individuelle Beratung ist
selbstverständlicher Bestandteil jeder Unterrichtsnachbesprechung.
Zur Ausbildungsberatung in der fachlichen Ausbildung gehört auch, dass die Lehr-
amtsanwärter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung jederzeit eine an den Ausbil-
dungsstandards orientierte Rückmeldung zum Ausbildungsstand erhalten können.
Die Beratung erfolgt standardorientiert und kriterienorientiert. Sie orientiert sich an den
Kriterien für guten Unterricht bzw. den vom Kerncurriculum geforderten Kompetenzen
und Standards. Die Seminarausbilder setzen in diesem Zusammenhang ein Kompe-
tenztableau ein.
Die Lehramtsanwärter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung erhalten dabei Hin-
weise über den jeweils erreichten individuellen Ausbildungsstand. Die Beratungser-
gebnisse werden von den Lehramtsanwärter*innen bzw. von den Lehrkräften in Aus-
bildung im Portfolio dokumentiert. Weitere Beratungsanlässe können sich aus allen
Handlungsfeldern ergeben.

6.3 Portfolio-Arbeit
Das „Portfolio Praxiselemente“ soll langfristig die gesamte Lehrer*innenausbildung
vom Eignungspraktikum bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes begleiten. Die Port-
folio-Arbeit ist verpflichtender Bestandteil der Seminararbeit. Die Lehramtsanwärter*in-
nen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung dokumentieren und reflektieren hier den syste-
matischen Aufbau berufsbezogener Kompetenzen in den einzelnen Praxisphasen. Auf
der Homepage finden Sie Hinweise zum Umgang mit dem Portfolio.

6.4 Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) / Ausbildungs- und Planungsge-
spräch (APG)
Das Eingangs- und Perspektivgespräch soll in den ersten sechs Wochen der Ausbil-
dung stattfinden. Es hat zum Ziel, bereits erworbene berufsbezogene Kompetenzen
v.a. aus dem Praxissemester deutlich zu machen und weitere Perspektiven zu entwi-
ckeln. Ausgangspunkt ist eine von dem/der Lehramtsanwärterin*in gehaltene Unter-
richtsstunde. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Unterrichtsbesuch im klas-
sischen Sinne. Planung und Durchführung der Stunde bieten vielmehr den Referenz-
rahmen für das Eingangs- und Perspektivgespräch.
Lehrkräfte in Ausbildung führen während der Einführungsphase ein Ausbildungs- und
Planungsgespräch (APG). Vor dem Ablauf des ersten Ausbildungsjahres findet ein
zweites Ausbildungsplanungsgespräch statt.

                                            14
6.5 Selbstgesteuertes Lernen in Selbstlerngruppen
Die Arbeit in festen Lerngemeinschaften fördert nachhaltig den Kompetenzaufbau zu-
künftiger Lehrer*innen. Die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen mit glei-
chen beruflichen Anliegen und Herausforderungen stellt eine Hilfe zur systematischen
Unterrichtsentwicklung dar und fördert die Unterrichtsqualität im Arbeitsalltag. Darüber
hinaus dient sie auch der Arbeitsentlastung. Das Seminar unterstützt die Referen-
dar*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung bei Aufbau und Durchführung von stabilen
Lerngemeinschaften. Dabei handelt es sich sowohl um Schulgruppen als auch um
Fachgruppen.

7. Leistungskonzept
7.1 Grundsätze
Ausbildungs- und Leistungskonzept bilden für uns eine Einheit. Dementsprechend sind
die im Kerncurriculum genannten Kompetenzen und Standards Leitlinien für unser
Ausbildungs- und Leistungskonzept. Leistungen können grundsätzlich in allen Hand-
lungsfeldern erbracht werden.
Eine kriterienorientierte und transparente Leistungsbewertung ist ein zentraler Grund-
pfeiler unseres Leistungskonzeptes, das mit Hilfe eines Kompetenztableaus für alle
Beteiligten sichtbar gemacht wird.

7.2 Unterrichtsbesuche
(Zu organisatorischen Aspekten von Unterrichtsbesuchen und Nachbesprechungen
vgl. auch Kapitel 9.3.)
Die Unterrichtsbesuche dienen gemäß OVP der Anleitung, Beratung, Unterstützung
und Beurteilung. Sie sind die Basis für die Beurteilungsbeiträge der Fachleitungen am
Ende der Ausbildung.
Nach jedem Unterrichtsbesuch erfolgt eine Bewertung des Ausbildungsstands in der
Form, dass individuelle Kompetenzentwicklungen herausgestellt und in Bezug zu den
Standards gemäß Anlage 1 zu OVP gesetzt werden.
Ab dem 3. Unterrichtsbesuch beinhaltet dies immer die Nennung eines Notenbereichs.
Dafür ist der in der bisherigen Ausbildung wahrgenommene Grad der Kompetenzent-
wicklung in Relation zum jeweiligen Ausbildungsstand maßgeblich („bis-heute-Note“,
aktueller Leistungsstand).
Zusätzlich möglich ist die Benotung des einzelnen Unterrichtsbesuchs, wenn der/die
Referendar*in dies ausdrücklich wünscht, und zwar als orientierende Rückmeldung zu
Prüfungsstandards („In der UPP wäre mein Notenvorschlag…, weil…“). Dies kann hel-
fen, den verbleibenden Ausbildungsbedarf für Referendar*innen transparenter zu ma-
chen. Da die konkreten UPP-Bedingungen aber von zahlreichen Faktoren abhängen,
sollte mit einer solchen Prognose vorsichtig umgegangen werden.
Die vorgelegte schriftliche Planung wird nicht gesondert benotet, aber die in Planung,
Stunde und UNB erkennbare Planungs- und Reflexionskompetenz finden gemäß An-
lage 1 zur OVP Eingang in die Gesamtbewertung.

                                          15
7.3 Fachseminararbeit
In den Kontext der Fachseminararbeit werden Leistungssituationen der drei Katego-
rien Praxissituationen, Praxismaterialien und Lernprodukte eingebettet, die insbeson-
dere dazu dienen, eine Beurteilung in allen Handlungsfeldern zu ermöglichen. Sie be-
ziehen sich auf Kompetenzen und Standards des Kerncurriculums. Jede Fachgruppe
hat hierzu Konkretisierungen vereinbart, die zu Beginn der Ausbildung transparent ge-
macht werden. Auch im Verlauf der Ausbildung wird klar kenntlich gemacht, wenn es
sich um eine der o.g. Leistungs-situation handelt. Wann immer Fachseminararbeit
nicht als Leistungssituation gekennzeichnet ist, so handelt es sich um Lernsituationen
im bewertungsfreien Raum.

7.4 Beurteilungsbeiträge und Langzeitbeurteilung
Die Lehramtsanwärter*innen erhalten von den Seminarausbilder*innen vor der Prü-
fung Beurteilungsbeiträge. Hier wird dargelegt, inwieweit die vom Kerncurriculum ge-
forderten Kompetenzen erreicht sind. Dabei sind sowohl die fachlichen als auch die
überfachlichen Kompetenzen in ihrer Gesamtheit zu bewerten.
Bewertungsrelevant ist der gesamte Ausbildungszeitraum. Die Beurteilungsbeiträge
der Fachleitungen müssen wie die Langzeitbeurteilung die während des gesamten
Vorbereitungsdienstes gezeigte Leistung bewerten. Sie dürfen sich im Sinne des Cha-
rakters einer Langzeitbeurteilung nicht nur auf die letzten und vermeintlich leistungs-
stärksten Monate der Ausbildung beziehen.
Die Lehramtsanwärter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung können von den Semi-
narausbilder*innen jederzeit Auskunft über ihren Ausbildungsstand erhalten (OVP
2011 in der Fassung von 2018 §10,5).
Auf der Grundlage der Beurteilungsbeiträge wird die Langzeitbeurteilung des Zent-
rums für schulpraktische Lehrer*innenausbildung erstellt. Sie besteht aus den Beurtei-
lungsbeiträgen und endet mit den aus den beiden zuletzt angefertigten Beurteilungs-
beiträgen übernommenen Noten in den Fächern sowie mit einer Endnote und deren
Begründung.
Wenn die erreichten Kompetenzen in einem Fach den Anforderungen nicht genügen,
muss die Langzeitbeurteilung insgesamt mit der Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“
abschließen (vgl. OVP 2011 in der Fassung von 2018, §16).

8. Ausbildung an den Schulen
8.1 Allgemeines
Das Seminar GyGe am ZfsL Leverkusen und die Ausbildungsschulen unserer Region
arbeiten traditionsgemäß sehr eng zusammen. Der regelmäßige Austausch über Aus-
bildungsqualität und andere Ausbildungsbelange ist selbstverständlich. Wir erwarten,
dass Lehramtsanwärter*innen bzw. Lehrkräfte in Ausbildung die Zusammenarbeit zwi-
schen Seminar und Schule nach ihren Möglichkeiten unterstützen.
Die Schulen haben mit dem Seminar auf der Grundlage des Kerncurriculums ein ge-
meinsames Ausbildungsprogramm entwickelt (s. Homepage).

                                          16
Die Ausbildung in den Schulen umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht. Zum
Ausbildungsunterricht gehören Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unter-
richt. Beim Unterricht unter Anleitung werden die Lehramtsanwärter*innen von einer
Lehrkraft begleitet und unterstützt. Der selbstständige Unterricht erfolgt eigenverant-
wortlich. Die Lehramtsanwärter*innen nehmen hier die Aufgaben einer ausgebildeten
Lehrkraft wahr.
Die Ausbildung an den Schulen umfasst während der gesamten Ausbildung 14 Wo-
chenstunden. Davon entfallen in der Regel auf zwei aufeinander folgende Halbjahre
jeweils neun Stunden selbstständiger Unterricht.
Die Lehramtsanwärter*innen sowie die Lehrkräfte in Ausbildung nehmen darüber hin-
aus am schulischen Ausbildungsprogramm teil, das gemeinsam mit dem Seminar ent-
wickelt und abgestimmt worden ist. Die Lehramtsanwärter*innen können während der
Ausbildung an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teilnehmen (Klassenfahrt, Kurs-
fahrt, Austausch etc.). Dafür ist die Genehmigung durch das Seminar erforderlich.
Für die Lehrkräfte in Ausbildung steht pro Fach eine Wochenstunde für die Ausbildung
zur Verfügung. Sie werden durch eine*n Mentor*in in ihrem jeweiligen Fach unterstützt.
Weitere Regelungen werden in Absprache mit den Schulen getroffen.

8.2 Ausbildungsbeauftragte
Die Ausbildungsbeauftragten der Schulen unterstützen und beraten die Referendar*in-
nen bei der Organisation und Gestaltung ihrer Ausbildung. Sie nehmen – soweit sie es
mit anderen schulischen Verpflichtungen vereinbaren können – auch an den Unter-
richtsbesuchen teil. Sie organisieren Schulgruppensitzungen und führen diese durch.
Regelmäßige Treffen mit den Ausbildungsbeauftragten der Schulen dienen dazu, die
Ausbildung an beiden Lernorten gezielt aufeinander abzustimmen.
Die Ausbildungsbeauftragten erhalten im Rahmen der Erstellung der Langzeitbeurtei-
lungen durch die Schulen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gesamtergebnis
der/des jeweiligen Auszubildenden.

8.3 Ausbildungslehrer*innen
Ausbildungslehrer*innen unterstützen und beraten die Referendar*innen im Unterricht
unter Anleitung. Nach Möglichkeit nehmen sie an den Unterrichtsbesuchen und den
Nachbesprechungen teil. Sie erstellen für die Referendar*innen Beurteilungsbeiträge.
Die Beurteilungsbeiträge sind eine der Grundlagen für die Langzeitbeurteilung der
Schulleitungen. Die Beurteilungsbeiträge orientieren sich an den im Kerncurriculum
benannten Kompetenzen und Standards. Dabei werden sowohl fachliche als auch
überfachliche Kompetenzen angeführt (vgl. OVP 2011 in der Fassung von 2018, §16).

8.4 Schulleitungen
Die Schulleitungen tragen die Verantwortung für den Unterricht der Lehramtsanwär-
ter*innen. bzw. der Lehrkräfte in Ausbildung.
Die Schulleitungen erstellen auf der Basis der Beurteilungsbeiträge der Ausbildungs-
lehrer*innen die Langzeitbeurteilung.

                                          17
9. Organisation der Ausbildung
9.1 Einstieg in die Ausbildung
Die Ausbildung beginnt mit Kompakttagen der Kernseminare im Umfang von drei Ta-
gen. In diesen Tagen geht es darum, den zukünftigen Lehrer*innen eine erste Orien-
tierung in ihrem Ausbildungsfeld zu ermöglichen und sie auf ihr neues Arbeitsfeld vor-
zubereiten.
Darüber hinaus erhalten die Lehramtsanwärter*innen innerhalb der ersten Woche des
Vorbereitungsdienstes Gelegenheit, sich an den Ausbildungsschulen vorzustellen.

9.2 Regelmäßige Seminarveranstaltungen
Der Seminartag für das Seminar GyGe im ZfsL Leverkusen ist in der Regel der Mitt-
woch. Fach- und Kernseminare werden im Wechsel von 14 Tagen jeweils dreistündig
durchgeführt.
Jedem Fachseminar stehen im 1. Ausbildungsquartal zwei Fachstudientage zur Ver-
fügung. Die Fachstudientage dienen dazu, vor Ort gemeinsam Einblick in den Unter-
richt zu nehmen und diesen zu reflektieren. Dazu zählen sowohl der Unterricht der
Fachleitungen als auch Gruppenhospitationen in Verbindung mit Unterrichtsvorbe-
sprechungen.
Den genauen Termin- und Raumplan finden Sie auf der Homepage bzw. bei Moodle.

9.3 Unterrichtsbesuche und Unterrichtsnachbesprechungen
(Zu Aspekten der Bewertung von Unterrichtsbesuchen vgl. Kapitel 7.2.)
Die vorgesehenen fünf Unterrichtsbesuche pro Fach sollen – soweit möglich – in un-
terschiedlichen Jahrgangstufen und Schulstufen und können auch im selbständigen
Unterricht erfolgen. Jeweils mindestens zwei Unterrichtsbesuche pro Fach sollen in
der Sekundarstufe II stattfinden. Ein Unterrichtsbesuch im Leistungskurs kann, muss
aber nicht erfolgen. Hier gilt es die schulischen Bedingungen zu berücksichtigen.
Die überfachlichen Ausbilder*innen (Kernseminar) besuchen die Lehramtsanwär-
ter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung mindestens zweimal im Unterricht. Diese
Besuche können mit den Besuchen der Fachleiter*innen kombiniert werden, es sei
denn der/die Lehramtsanwärter*in bzw. die Lehrkraft in Ausbildung wünscht ausdrück-
lich, dass die Besuche getrennt stattfinden.
Die Lehramtsanwärter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung legen zu den Unter-
richtsstunden eine kurzgefasste schriftliche Planung vor, die sie auf der Grundlage des
„Leitfadens zur schriftlichen Unterrichtsplanung“ (s. Moodle) verfassen. Dieser Leitfa-
den wird auch in den Fachseminaren thematisiert.
Ein Unterrichtsbesuch pro Fach „bezieht in besonderer Weise Fragen der Medienkom-
petenz und des lernfördernden Einsatzes von modernen Informations- und Kommuni-
kationstechniken ein“ (§11 OVP). Die Ausgestaltung dieser Vorgabe ist Gegenstand
der Fachseminare, gemeinsame Verabredungen wurden von der Seminarkonferenz
verabschiedet (“Medienkompetenz-UB”).
Das Seminar GyGe Leverkusen hat einen Gesprächsleitfaden entwickelt, mit dessen
Hilfe die Unterrichtsnachbesprechungen sowohl adressaten- und sachorientiert als

                                          18
auch transparent und strukturiert durchgeführt werden können. Der Gesprächsleitfa-
den, der auch Anregungen zur Gestaltung eines Statements nach einem Unterrichts-
besuch bzw. nach einer unterrichtspraktischen Prüfung enthält, findet sich ebenfalls
bei Moodle.
Bei der Planung der insgesamt zehn Unterrichtsbesuche in den beiden Fächern soll
der folgende zeitliche Rahmen berücksichtigt werden:
1. Quartal: EPG und 1-2 Unterrichtsbesuche
2. Quartal bis ca. Mitte des 5. Quartals: restliche 8-9 Unterrichtsbesuche, also ca. 2
pro Quartal
Eine langfristige Planung der Termine ist auf jeden Fall dringend zu empfehlen. Eine
verbindliche Terminübersicht des Prüfungsamtes für den jeweils laufenden Jahrgang
gibt die entsprechenden Eckdaten vor (s. Homepage des Prüfungsamts).

9.4 Personenorientierte Beratung mit Coachingelementen durch die Kernsemi-
narleitungen
Die Lehramtsanwärter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung werden in den Kernse-
minaren im ersten Quartal in das Ausbildungskonzept „personenorientierte Beratung
mit Coachingelementen“ eingeführt. Für jede*n Lehramtsanwärter*in ist die Teilnahme
an zwei Beratungsgesprächen mit Coachingelementen im Verlauf der Ausbildung ver-
pflichtend. Weitere Beratungsgespräche mit Coachingelementen erfolgen auf Initiative
der Lehramtsanwärter*innen bzw. der Lehrkräfte in Ausbildung. Sie können jedoch von
allen an der Ausbildung beteiligten Personen angeregt werden. Die personenorien-
tierte Beratung kann sich aus allen Ausbildungszusammenhängen ergeben. Die Bera-
tungsgespräche können u.U. Einblick in den Unterricht erforderlich machen. Der Ein-
blick in den Unterricht beruht auf einem konkreten Auftrag durch den/die Lehramtsan-
wärter*in. Es kann auch nur ein Ausschnitt der Stunde beobachtet werden. Fragt
der/die Lehramtsanwärter*in bzw. die Lehrkraft in Ausbildung während der Ausbildung
kein zweites Beratungsgespräch mit Coachingelementen an, erfolgt zum Ende der
Ausbildung ein Abschlussgespräch. In diesem Gespräch wird die individuelle profes-
sionelle Entwicklung reflektiert.
Die Kernseminarleitungen garantieren absolute Vertraulichkeit über die Inhalte der Ge-
spräche auch gegenüber den Fachkolleg*innen. Die Kernseminarleitungen dokumen-
tieren ausschließlich, dass die Coachinggespräche stattgefunden haben.
Die Beratungsgespräche mit Coachingelementen beginnen nach der allgemeinen In-
formation in den Kernseminaren und nach der Durchführung der EPGs.

9.5 Das Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG)
Das Eingangs- und Perspektivgespräch findet in der Regel in den ersten sechs Wo-
chen der Ausbildung statt. An dem Gespräch sind ein*e Seminarausbilder*in und ein*e
Schulvertreter*in beteiligt. Im Seminar GyGe Leverkusen nehmen in der Regel die
Kernseminarleiter*innen als Seminarvertretungen an diesen Gesprächen teil.
Das Gespräch dauert in der Regel 45-60 Minuten. Die Organisation übernimmt der/die
Lehramtsanwärter*in. Er/Sie ist auch dafür verantwortlich, dass dokumentiert wird,
dass das EPG stattgefunden hat (Formulare bei Moodle).
Inhaltliche Ergebnisse des Gesprächs werden nicht veröffentlicht, sie sind Bestandteil
der Portfolioarbeit. Dadurch werden Entwicklungsstand und Entwicklungsvorhaben für

                                         19
den/die Lehramtsanwärter*in transparent und langfristig nutzbar gemacht. Die hier be-
gonnene Dokumentation und Reflexion wird im Verlauf der Ausbildung im Rahmen der
Portfolioarbeit fortgesetzt. Lehrkräfte in Ausbildung führen während der Einführungs-
phase ein Ausbildungs- und Planungsgespräch (APG). Vor dem Ablauf des ersten
Ausbildungsjahres findet ein zweites Ausbildungsplanungsgespräch statt.

9.6 Gestaltung und Organisation der Ausbildung in der Schule
Die Lehramtsanwärter*innen klären in Absprache mit der Schule ihren konkreten Un-
terrichtseinsatz. Dieser umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden (von jeweils 45
Minuten). Selbständiger Unterricht im Umfang von jeweils bis zu neun Wochenstunden
wird in zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren der Ausbildung erteilt – in der Re-
gel im 2. bis 4. Quartal. In Schulen, die mit anderen Zeiteinheiten für die Unterrichts-
tunden arbeiten, wird der Einsatz entsprechend umgerechnet.
Alle Lehramtsanwärter*innen übermitteln ihren Kern- und Fachseminarleitungen ein-
mal pro Quartal ihren jeweils gültigen Stundenplan.

9.7 Arbeit in Selbstlerngruppen
Die Kernseminarleitungen unterstützen die Lehramtsanwärter*innen bei der Bildung
von Selbstlerngruppen. Die Arbeit in den Selbstlerngruppen liegt in der Verantwortung
der Lehramtsanwärter*innen bzw. der Lehrkräfte in Ausbildung. Es wird empfohlen,
sich bei der Zusammensetzung der Selbstlerngruppen an den Schulgruppen zu orien-
tieren. Größe und Zusammensetzung bestimmen die Referendar*innen bzw. die Lehr-
kräfte in Ausbildung selbst; ein Rahmen von 3-6 Mitgliedern ist sinnvoll.
Wir bieten den Referendar*innen zur inhaltlichen Gestaltung und Organisation der Ar-
beit in den Selbstlerngruppen unterstützende Materialien an (in der Lernplattform
Moodle). Dazu gehören neben allgemeinen Informationen auch Leitfäden für die
Durchführung einer Selbstlerngruppensitzung und einer Gruppenhospitation sowie
Hinweise dazu, wie die Arbeit in den Selbstlerngruppen dokumentiert werden kann.
Darüber hinaus werden die angehenden Lehrer*innen in der Ausbildung der Kernse-
minare mit dem Instrument der kollegialen Fallberatung bekannt gemacht, welches sie
in der Arbeit der Selbstlerngruppen eigenverantwortlich nutzen können.

9.8. Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen
Die Lehramtsanwärter*innen können Einsicht in Aufgaben und Probleme einer ande-
ren Schulform oder Schulstufe nehmen (OVP 2011 in der Fassung von 2018, §12).
Dies geschieht im Seminar GyGe im Rahmen eines verbindlichen Hospitationstages
unter dem Gesichtspunkt der Vielfalt. Darüber hinaus können sie nach der unterrichts-
praktischen Prüfung über einen längeren Zeitraum an einer anderen Schulform hospi-
tieren.

10. Evaluationskultur
Die Evaluationskultur hat im Seminar GyGe in Leverkusen einen hohen Stellenwert.
Interne Evaluationen auf Fach- und Kernseminarebene werden regelmäßig durchge-

                                          20
führt. Die Ergebnisse werden in den lebendigen Diskussionsprozess mit den Auszubil-
denden zurückgeführt und dienen hier der Prozesssteuerung und -optimierung und
damit der Steigerung der Ausbildungsqualität.
Das Evaluationskonzept beruht auf zwei Säulen: Zum einen findet Evaluation in allen
Kern- und Fachseminaren statt („prozessbegleitende Evaluation“, in der Mitte und am
Ende der Ausbildung). Die Ergebnisse werden in den Seminaren thematisiert mit Ziel,
die Qualität der Ausbildung zu sichern und auszubauen. Zum anderen gibt es am Ende
der Ausbildung eine Evaluation auf der Ebene des gesamten Seminars („systemische
Evaluation“). Hierbei geht es darum, die Ausbildungsangebote des Seminars GyGe im
Zfsl Leverkusen als System zu überprüfen und zu optimieren.
Außerdem findet zum Abschluss der Ausbildung ein Evaluationsgespräch zwischen
den Sprecher*innen der Kernseminare, Vertreter*innen des Fachleiter*innenkollegi-
ums und der Seminarleitung statt.

11. Prüfung
Informationen zur Staatsprüfung finden sich auf der Homepage des Landesprüfungs-
amtes für Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (www.pruefungsamt.nrw.de).
Darüber hinaus werden die Referendar*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung in ge-
sonderten Seminarveranstaltungen über die zentralen Aspekte der Prüfung informiert.

12. Mitwirkung im Seminar
Die Beteiligung an den Entscheidungs- und Beratungsprozessen im Seminar legt die
Geschäftsordnung für Studienseminare vom 07.04.2004 fest. „Die Konferenz der Aus-
zubildenden“, d.h. alle Auszubildenden eines Seminars, wählt zu Beginn des Vorbe-
reitungsdienstes einen Sprecherrat. Drei Vertreter*innen des Sprecher*innenrates
nehmen stimmberechtigt an den Seminarkonferenzen des Seminars GyGe teil. Dar-
über hinaus finden in unregelmäßigen Abständen Gespräche zu Ausbildungsbelangen
zwischen der Seminarleitung und dem Sprecher*rat statt.
Der Sprecher*innenrat entsendet drei Mitglieder in die seminarübergreifende Konfe-
renz des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung. Darüber hinaus legen die
Seminarausbilder*innen des Seminars GyGe Leverkusen Wert darauf, Referendar*in-
nen bzw. Lehrkräfte in Ausbildung in die Arbeit ausbildungsbezogener Arbeitsgruppen
aktiv mit einzubeziehen.
Auf Wunsch des Kollegiums wurde im Seminar GyGe eine in der Geschäftsordnung
nicht vorgesehene „Konferenz der Fachleiter*innen“ eingerichtet, in der zwei Spre-
cher*innen des Kollegiums gewählt werden. Diese sind zugleich Mitglieder der Konfe-
renz des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung.

13. Verwaltungs-Abc
Um den Lehramtsanwärter*innen bzw. den Lehrkräften in Ausbildung den Weg durch
den „Verwaltungsdschungel“ zu erleichtern, haben wir ein Verwaltungs-Abc zusam-
mengestellt, das diesem Dokument als Anhang beigefügt ist.

                                        21
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
                                     Leverkusen

                                                        Verwaltungs-Abc
                                                               Seminar GyGe
                                                                (Stand 01.05.2020)

Stichwortverzeichnis
                                                                                          Personenstands- und Adressenänderung
Abkürzungen ................................................... 22                        ............................................................................. 28

Allgemeines ..................................................... 23                      Raumbuchung ................................................. 28

Ausbildung am Seminar GyGe ................... 24                                         Schwangerschaft ............................................ 28

BASS ................................................................. 24                 Schwerbehindertenvertretung .................... 29

BdU .................................................................... 24               Seminarveranstaltungen /
                                                                                          Schulveranstaltungen ................................... 29
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
............................................................................. 24          Stundenpläne .................................................. 29

Beihilfe .............................................................. 24                Unterrichtsverpflichtungen nach dem
                                                                                          Examen ............................................................. 29
BEM (Betriebliches
Eingliederungsmanagement) ...................... 25                                       Verkürzung der Ausbildungszeit ................ 30

Bescheinigungen ........................................... 25                            Verlängerung der Ausbildungszeit ............ 30

Bezirksregierung Köln .................................. 25
Dienstbefreiung / Sonderurlaub ................. 25                                     Abkürzungen
Dienststelle und Dienstort ........................... 25                               a.d.D.
                                                                                             Auf dem Dienstweg
                                                                                        ADO  Allgemeine Dienstordnung
Dienstverhältnis.............................................. 25                       ABB  Ausbildungsbeauftragte*r
Dienstvorgesetzte .......................................... 25                         BAD  Betriebsärztlicher Dienst
                                                                                        BASS Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvor-
Dienstunfall ...................................................... 25                       schriften
                                                                                        BdU  Bedarfsdeckender Unterricht (selbstständiger
Dienstweg......................................................... 26
                                                                                             Unterricht)
Fahrtkostenerstattung / Verbilligte                                                     BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement
Fahrscheine ..................................................... 26                    BR   Bezirksregierung
                                                                                        FL   Fachleiter*in
Formulare ......................................................... 26                  KSL  Kernseminarleiter*in
Gleichstellungsfragen................................... 26                             MSB Ministerium für Schule und Bildung
                                                                                        LiA  Lehrkräfte in Ausbildung (bei Ausbildung nach
Homepage / Internetzugang ........................ 27                                        OBAS)
                                                                                        LAA  Lehramtsanwärter*innen
Klassen-/Kursfahrten .................................... 27                            LBV  Landesamt für Besoldung und Versorgung
Konferenz der Auszubildenden .................. 27                                      LPA  Landesprüfungsamt Dortmund
                                                                                        OBAS Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung
Kopieren ........................................................... 27                      von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinstei-
Krankmeldung / Verhinderung ................... 27                                           gern und der Staatsprüfung
                                                                                        OVP Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der
Nebentätigkeit ................................................. 28                          Zweiten Staatsprüfung
                                                                                        VD   Vorbereitungsdienst
OVP .................................................................... 28             ZfsL Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
Parken ............................................................... 28
Personalratsvertretungen ............................ 28

                                                                                   22
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