2019 Gemeindekurier - Blumenschmuckwettbewerb - Gemeinde Paternion

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2019 Gemeindekurier - Blumenschmuckwettbewerb - Gemeinde Paternion
Amtliche Mitteilung • Zugestellt durch Post.at
                                          Jahrgang 62, Oktober 2019 • Folge 238

          Mitteilungen der Marktgemeinde Paternion

     Gemeindekurier

Blumenschmuckwettbewerb
         2019
2019 Gemeindekurier - Blumenschmuckwettbewerb - Gemeinde Paternion
Amtliches
Verehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
Werte Freunde unserer Gemeinde, liebe Jugend!
                                  Natürlich ist es kein Geheimnis, dass unsere schöne Marktgemeinde eine wesentliche und wichtige Rolle im
                                  Unteren Drautal darstellt. Im Rahmen meiner Tätigkeiten treffe ich glücklicherweise immer wieder auf Menschen, die
                                  mir unmissverständlich mitteilen, dass sie sich hier tief verwurzelt und wahrhaft zuhause fühlen. Eine ausgesprochen gute
                                  Basis, die es mir ermöglicht, sachlich und zielorientiert an einer positiven Weiterentwicklung unserer Kommune zu arbeiten.
                                  In einem meiner ersten Bürgermeisterbriefe habe ich bereits betont, dass es für mich essenziell ist, „das Ohr“ nah an
                                  der Bevölkerung zu haben, Volksnähe zu leben. Dass ich hierbei auch mit Veränderungs- bzw. Verbesserungsvorschlägen
                                  konfrontiert werde, sehe ich als wichtigen Schritt für die bereits erwähnte Weiterentwicklung unserer Gemeinde.
                                  In den letzten Wochen wurde heftig und teilweise äußerst emotional über die neue Gestaltung unseres öffentlichen
                                  Verkehrs diskutiert. Medienberichte und zahlreiche Reklamationen waren die Folge. Hierbei darf ich festhalten, dass
                                  dieses vom Land Kärnten unterstützte Pilotprojekt auf zwei Säulen aufgebaut ist. Zum einen auf die neue Möglichkeit
                                  der Rufbusse im Unteren Drautal (RUDi), welche den Mikroverkehr innerhalb der fünf Unterdrautaler Gemeinden
                                  forcieren wird. Diesen Bereich konnten auch die betreffenden Gemeinden (Ferndorf, Fresach, Paternion, Weißenstein und
                                  Stockenboi) entsprechend mitgestalten.
Der zweite und mit Sicherheit größere Teil dieses Projektes umfasst den öffentlichen Verkehr. Dieser wurde vom Verkehrsverbund Kärnten organisiert
und kurz vor Schulbeginn umgesetzt. Diese kurzfristige Umsetzung sowie die anfänglichen Problemstellungen haben nicht nur die Fahrgäste, sondern auch
die betreffenden Gemeindevertreter intensiv beschäftigt. Obwohl ich als Bürgermeister hierfür nicht vollinhaltlich verantwortlich zeichne, sehe ich es als
Aufgabe, die mir vorgebrachten Bedenken und Anregungen mit Nachdruck an den Verkehrsverbund weiterzuleiten. Größere Änderungen sind jedoch erst
mit nächstem Fahrplanwechsel, Mitte Dezember 2019, zu erwarten. Wenn es Adaptierungen in entsprechender Form gibt, sehe ich dieses Verkehrskonzept
als Bereicherung für unsere Region.
Passend zum Thema Verkehr möchte ich auch erwähnen, dass wir im Zusammenhang mit der Baustelle unserer Draubrücke in Feistritz/Drau nun
konstruktive Gespräche mit dem Land Kärnten führen konnten. Bürgermeister Hermann Moser (Weißenstein) und ich wünschen uns klarerweise eine
zukunftsorientierte, bestmögliche Lösung für unsere Marktgemeinden. Hierbei ist es äußerst wichtig, dass die Umsetzung eines Geh- und Radweges auf
der Brücke erfolgt. Dieser gewährleistet in Folge eine gesicherte wie alternative Anbindung an den Bahnhof Paternion-Feistritz. Aus heutiger Sicht ist damit
zu rechnen, dass der Baubeginn im Frühjahr 2020 erfolgt.
Eingangs habe ich erwähnt, dass unsere Marktgemeinde ein wichtiges Element im Drautal darstellt. Die Attraktivität unserer Gemeinde und die herzliche
Art unsere Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger reicht jedoch weit über die Grenzen des Drautales hinaus. Davon konnte ich mich vor kurzem
persönlich überzeugen. Mitte September traten eine Abordnung der Gemeindevertretung sowie die Musikerinnen und Musiker der Gemeindemusikkapelle
die Reise zu unserer deutschen Partnerstadt Ladenburg an. Die örtlichen Zeitungen lobten unseren Auftritt im Rahmen des Ladenburger Altstadtfestes.
Spezialitäten aus der heimischen Kulinarik wurden am beliebten „Paternioner Stand“ angeboten. Es wurde einstimmig berichtet, dass wir gehörig Werbung
für unser schönes Kärntnerland und im speziellen für unsere Marktgemeinde Paternion gemacht haben. An dieser Stelle darf ich mich im Besonderen bei den
Musikerinnen und Musikern unserer Gemeindemusikkapelle bedanken, deren Präsenz und musikalische Darbietungen einen enormen Beitrag zur positiven
Wahrnehmung unserer Gemeinde in Ladenburg leisteten.
Rückblickend auf den ausgehenden Sommer darf ich berichten, dass unser Schwimmbad in Paternion im vergangenen Juni einen Rekord an Besucherzahlen
verzeichnen konnte. Unser Freibad erfreut sich ungebrochener Beliebtheit. Mit Sicherheit ist dies auf den ausgezeichneten Zustand unserer Anlage zurückzu-
führen. Selbstverständlich ist hierbei auch die hervorragende Führung der Bad-Gastronomie als wichtiger Bestandteil des Gesamtpaketes zu werten.
Das an unser Schwimmbad angrenzende Areal des Ochsengarten-Liftes wurde im vergangenen Sommer durch einen heftigen Sturm stark beschädigt. Eine
Vielzahl an Bäumen wurde durch die Folgen des Unwetters entwurzelt und geknickt. Gemeinsam mit der Forstdirektion Foscari-Widmann-Rezzonico sind
wir nun gefordert, das Gebiet der verschwundenen Bewaldung aufzuforsten. Die Aufgabe der Gemeinde wird es hierbei sein, den winterlichen Skibetrieb
aufrecht zu erhalten sowie mögliche Nutzungssynergien zu prüfen.
Zahlreiche weitere Projekte stehen auf unserer Tagesordnung. Über deren weiteren Verlauf darf ich Sie in den nächsten Ausgaben unseres Gemeindekuriers
informieren.
Ein hoffentlich „goldener Herbst“ lädt uns unweigerlich zur Aktivität in unserer einzigartigen Natur ein.
Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern schöne Herbsteindrücke in unserer Gemeinde.

                                                                                                              Herzliche Grüße!
                                                                                                                     Ihr (Dein)

                                                                                                               Manuel Müller
                                                                                                                  Bürgermeister

  2                   www.paternion.gv.at
2019 Gemeindekurier - Blumenschmuckwettbewerb - Gemeinde Paternion
Amtliches
Inhaltsverzeichnis
Amtliches
Aus dem Gemeinderat..............................................................................4
Heizzuschuss.................................................................................................8
eCarsharing .................................................................................................9
Todesfälle ................................................................................................... 11
                                                                                                                           REISEZEIT
Blumenschmuckwettbewerb 2019 .................................................. 12
Informationen
Veranstaltungen....................................................................................... 17
46. Ladenburger Altstadtfest .............................................................. 28
Rudi .............................................................................................................. 33
Menschenbilder........................................................................................ 38
Vereine......................................................................................................... 45
Bücherecke................................................................................................. 52           GENUSSVOLL REISEN & VIEL ENTDECKEN

                                                                                                                                                                                           Alle Preise pro Person im Doppelzimmer, ausgenommen Tagesfahrten. Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen von Bacher Reisen www.bacher-reisen.at
Suche, biete, tausche.............................................................................. 53                   21. bis 25. Oktober
Gratulationen                                                                                                            Prächtiges Umbrien                                  € 490,–
Alles Einser.................................................................................................. 56        25. bis 28. Oktober (Nationalfeiertag)
Geburten..................................................................................................... 59         Wellness in Portorož                                € 275,–
Hochzeiten.................................................................................................. 61
                                                                                                                         25. bis 28. Oktober
Geburtstage............................................................................................... 62
                                                                                                                         Spätsommer in Porec - 4*Hotel                       € 245,–
Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Marktgemeinde Paternion, 9711 Paternion,
Hauptstraße 83, E-Mail: paternion@ktn.gde.at. Redaktion: Marktgemeinde Paternion, Presse-                                30. Oktober bis 3. November
stelle, 9711 Paternion. Verlags- und Herstellungsort: Villach. Zulassungsnummer 15488K75U.
Für den Inhalt verantwortlich: Marktgemeinde Paternion. Anzeigen: Langer Medien
                                                                                                                         Berlin, Potsdam & Dresden                           € 635,–
Partnerin, Langer Ottilie, Oberdorfstraße 4, 9721 Kellerberg, Tel. 0664 / 92 00 659. Gestaltung                          9. bis 10. November
und Druck: Kreiner Druck, Chromstraße 8, 9500 Villach, Tel. 0 42 42 / 24 281-0.
                                                                                                                         Martiniloben am Neusiedlersee                       € 279,–
                                                                                                                         14. bis 16. November
          Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des                                                                  Oper Carmen in Brünn                                € 345,–
          Gemeindekuriers: 11. November 2019                                                                             14. bis 17. November
                                                                                                                         Opatija - Saisonabschlussfahrt                      € 389,–
                                                                                                                         28. November bis 1. Dezember
                                                                                                                         Semperoper Dresden „Nabucco“                        € 670,–
                                                                                                                         23. bis 29. Dezember
                                                                                                                         Weihnachten in Abano Terme                      ab € 640,–
                                                                                                                         28. Dezember bis 2. Jänner
                                                                                                                         Silvester auf der Donau                         ab € 950,–
    Konzertfahrten rechtzeitig buchen                                                                                    30. Dezember bis 2. Jänner
    Bacher Reisen bietet heuer ausgewählte                                                                               Silvester in Prag                                   € 680,–
    Konzertfahren an. Da die Eintrittskarten meist                                                                       11. Jänner & 15. Februar 2020
    rasch vergriffen sind, ist es gut, die Reisen                                                                        Tagesausug Wien zu „Cats“                          € 195,–
    frühzeitig zu buchen.
                                                                                                                         DIE ADVENTZEIT NAHT...
    Auf dem Programm stehen:
                                                                                                                         30. November - 1. Dezember
    Oper Brünn: CARMEN                                                                                                   Vorweihnacht Krumau             € 199,--
                                                                                                                                                                                           A

    Reisetermin: 14. bis 16. November                                                                                    1. - 2. Dezember
    Busfahrt, 4*Hotel mit HP, Opernkarte, Stadtführung in Brünn und                                                      Südtiroler Advent               € 189,--
    Olmütz sind zum Reisepreis von € 345,– pro Person im DZ buchbar.                                                     7. - 8. Dezember
                                                                                                                         Kräuter Lis im Salzburger Land € 190,--
    Semperoper Dresden: NABUCCO                                                                                          8. - 9. Dezember
    Reisetermin: 28. November bis 1. Dezember                                                                            Christkindlstadt Steyr          € 215,--
    Busfahrt, Mittelklassehotel Dresden, Opernkarte Kat. 5, Reisebegleitung
                                                                                                                         13. - 14. Dezember
    Mag. Reichmann, Stadtführung Dresden, Besuch der Porzellan-
    Manufaktur in Meißen sind zum Reisepreis von € 670,– buchbar.
                                                                                                                         Advent in der Wachau            € 219,--
                                                                                                                         14. -15. Dezember
                                                                                                                         Triest & Laibach                € 155,--
                                                                                                                                                                    Neuen Katalog
    Detailinformationen                                                                                                  + viele Tagesfahrten                       kostenlos anfordern!
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    Bacher Reisen
    Tel. 04246/3072
    buchungen@bacher-reisen.at

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                                                                                                                             buchungen@bacher-reisen.at · www.bacher-reisen.at

                                                                                                                                 Gemeindekurier 2019, Folge 238                        3
2019 Gemeindekurier - Blumenschmuckwettbewerb - Gemeinde Paternion
Amtliches
KOMMUNALES aus dem Gemeinderat
Bericht aus der 4. Gemeinderatssitzung im Jahr 2019, die am 09.07.2019 stattgefunden hat:

Nachwahl in den Ausschüssen                                             • Sportstadion Feistritz/Drau: GSt. 1781/11, 1781/13, KG Feistritz/Drau
Nach dem Ableben von GR Robert Trattnig waren Nachnominierungen         • Freizeitzentrum Feffernitz:   GSt. 333/5, KG Feistritz/Drau
vorzunehmen. Im Familien- und Sozialausschuss wurde GR Ing. Franz
Kump als neues Mitglied festgelegt und im Kontrollausschuss wurde       2.2. Die Grenzen dieser vom Campingverbot umfassten Flächen
GR Richard Reiner nachnominiert.                                        werden in den Lageplänen (Anlage 1), welche einen integrierenden
                                                                        Bestandteil dieser Verordnung bilden (gelbe Flächen), festgelegt
Bericht des Kontrollausschusses über die Sitzung
am 12.06.2019                                                                                            §3
Der Kontrollausschuss hatte sich mit der Gebarungsprüfung im            Diese Verordnung ist durch Tafeln, wie in der Anlage 2, die einen
Rahmen der Kärntner Gemeindehaushaltsordnung für den                    integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bilden, kundzumachen
Prüfungszeitraum vom 22.02.2019 bis 12.06.2019 zu beschäftigen          und tritt mit der Anbringung der Tafeln in Kraft.
und konnte dem Gemeinderat einen kritiklosen Kassenprüfungs-
bericht zur Kenntnis bringen.                                                                            §4
                                                                        Die Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Verordnung
Bericht des Infrastrukturausschusses über die Sitzung                   stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird mit einer Geldstraße
am 13.06.2019                                                           bis zu EUR 218,00 bestraft.
Der Infrastrukturausschuss befasste sich mit dem Straßenausbau-
und Asphaltierungsprogram für das Jahr 2019, das neben allgemeinen
Sanierungen mit einer Gesamtsumme von EUR 50.000,00 diverse             Änderung der Friedhofsordnung für den Kommunalfriedhof
Ausbesserungs- und Sanierungsarbeiten auf den Straßen im                Feistritz/Drau
Gemeindegebiet beinhaltet. Als große Maßnahme wurde die                 Bisher galt in der Friedhofsordnung des Kommunalfriedhofes
Sanierung der Spittaler Straße in Kamering festgelegt. Hier ist eine    Feistritz/Drau für Reihengräber im neuen Friedhofsteil die Bestimmung,
Summe von EUR 520.000,00 im Gemeindebudget vorgesehen.                  dass Einfriedungen bei den Reihengräbern unstatthaft sind.
                                                                        In der Praxis hat sich diese Bestimmung allerdings als heikel
Bericht des Familien- und Sozialausschusses über die Sitzung            umzusetzen herausgestellt, da ohne feste Einfriedung eine
am 24.06.2019                                                           Grabgestaltung teilweise schwierig ist. Da die Sinnhaftigkeit der
Einstimmig beschlossen wurde der Ankauf von Material für drei           bisherigen Festlegung nicht erkennbar war, hat der Gemeinderat
Hochbeete für den Pfarr- und Gemeindekindergarten Feistritz/Drau.       diese Festlegung aus der Friedhofsordnung entfernt. Nunmehr steht
                                                                        es den Nutzungsberechtigten frei, ob sie eine Einfriedung wie in den
Verordnung mit der das Campieren auf öffentlichen Flächen               übrigen Bereichen des Friedhofs bisher bereits üblich, vornehmen
der Marktgemeinde Paternion verboten wird                               wollen oder bei der bisherigen Regelung bleiben.
In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass
auf den öffentlichen Parkflächen der Marktgemeinde Paternion,           Dr. Harald Perz – Bestellung zum stellvertretenden
insbesondere beim Schwimmbad, Wägen und Wohnmobile für                  Totenbeschauer
mehrere Tage abgestellt wurden und somit die Parkfläche als             Seit 2015 ist Dr. Roland Rauter als Totenbeschauer festgelegt.
illegaler Campingplatz verwendet wurde. Aus diesem Grund wurde
die nachstehende Verordnung erlassen.                                   Nachfolgende Ärzte wurden zu Totenbeschauer-Stellvertretern
                                                                        bestellt:
                       VERORDNUNG                                       • Dr.in Gerhild Steiner
des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 09.07.2019,           • Dr. Christian Roll
Zahl: 140/2/2019/Eb/Mo, betreffend die Erklärung, dass auf bestimmten   • Dr.in Heidrun Kronfuß
Flächen in der Marktgemeinde Paternion das Campieren verboten ist.      • Dr. Mischa Dorfer
                                                                        • Dr. Dietmar Dremel
                             §1                                         • Dr. Bernhard Prilhofer
Im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Paternion ist das Aufstellen        • Dr. Horst Salamon
von Zelten, von PKW´s mit Wohnwägen und Wohnmobilen zum
Zwecke des Aufenthalts und des Übernachtens außerhalb von               Dr. Harald Perz, Dorfplatz 1a, 9721 Weißenstein – Nachfolger der
genehmigten Campingplätzen an im freien gelegenen öffentlichen          Kassenstelle von Dr. Gert Wiegele – hat ebenfalls seine Tätigkeit als
Orten (§2) verboten.                                                    Totenbeschauarzt angeboten. Der Gemeinderat hat dieses Angebot
                                                                        einstimmig angenommen und Dr. Harald Perz als weiteren Totenbe-
                             §2                                         schauer-Stellvertreter bestellt.
2.1. Nachfolgend angeführte Parkflächen im Eigentum der
Marktgemeinde Paternion werden vom Campingverbot umfasst:               Kunstprojekt „Grünspan“ – Beschluss über die Fortführung
                                                                        des Projektes für die Jahre 2020 bis 2022
• Parkplatz Schwimmbad Paternion: GSt. 341/2, KG Paternion              Die Gemeinden des mittleren Drautales Paternion, Weißenstein,
• Kommunalfriedhof Feistritz/Drau: GSt. 1372/3, 1372/5, 1377/4,         Ferndorf, Stockenboi und Fresach haben sich im Jahr 2008 im Rahmen
						1756, 1757/1, 1759/1,                                             einer interkommunalen Zusammenarbeit zusammengeschlossen
						KG Feistritz/Drau                                                 und das Projekt „Grünspan“ mit dem Künstler Norbert Kaltenhofer und

  4                www.paternion.gv.at
2019 Gemeindekurier - Blumenschmuckwettbewerb - Gemeinde Paternion
Amtliches
                                 Dipl.-Ing.
                                    Dipl.-Ing.                                   Ronald
                                                                                Ronald   Humitsch
                                                                                       Humitsch
                            Vermessungsbüro
                                  Vermessungsbüro                                 9800
                                                                                9800       Spittal/Drau,
                                                                                      Spittal/Drau,        Rizzistraße
                                                                                                    Rizzistraße 1a     1a
           StaatlichStaatlich
                     befugter    und beeideter
                              befugter und beeideter                              Telefon:
                                                                                Telefon:  0 4704762/2601
                                                                                               62 / 26 01
                                       Zivilgeometer
                                 Zivilgeometer                                  Mail: office@vermessung-humitsch.at
                                                                                  office@vermessung-humitsch.at

dessen Lebensgefährtin, Frau DI Margot Fassler, ins Leben gerufen.         Betreiber der Anlage soll weiterhin die Gerlitzen Kanzelbahn Touristik
Bisher verlief die Finanzierung mit Bedarfszuweisungsmitteln               Ges.m.b.H. und Co & KG sein, die ein äußerst erfahrener Partner
außerhalb des Rahmens in Höhe von EUR 3.000,00 pro Gemeinde                in diesen Themenbereichen ist. Die vorläufigen Gesamtkosten
und Jahr und jede Gemeinde hat sich zusätzlich verpflichtet, aus           belaufen sich auf rund EUR 450.000,00, wobei die Möglichkeit einer
Gemeindemitteln jeweils EUR 1,00 pro Einwohner als Kunstförderung          EU-Förderung im Rahmen der LAG Region Villach – Umland in
zu übernehmen.                                                             Aussicht gestellt wurde. Auch das Land Kärnten wird mit einer
                                                                           Förderung von ca. EUR 100.000,00 projektunterstützend tätig werden.
Die entsprechenden Zusagen und Beschlussfassungen sind bis zum
Jahr 2019 erfolgt, so dass nun ein entsprechender Beschluss über           Der Gemeinderat hat sich einstimmig zu diesem Projekt bekannt
die Fortführung des Projektes zu fassen war. Bis auf die Gemeinde          und festgelegt, dass die finanziellen Mittel, abzüglich aller möglichen
Fresach haben sich die bisherigen Gemeinden für einen Fortbe-              Förderungen, bereitgestellt werden.
stand des Kunstprojektes „Grünspan“ ausgesprochen und auch der
Gemeinderat der Marktgemeinde Paternion hat festgelegt, weiterhin          Festlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr
EUR 1,00 pro Einwohner aus Gemeindemitteln pro Jahr bis zum Jahr           2019/2020
2022 beizusteuern.                                                         Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die Elternbeiträge für
                                                                           die Pfarr- und Gemeindekindergärten Feistritz/Drau und Feffernitz
Breitbandförderung für die Wirtschaft - Grundsatzbeschluss                 sowie für den Gemeindekindergarten Paternion nach dem
Ein funktionierendes und schnelles Internet ist heute die Voraussetzung,   durchschnittlichen Jahresindex entsprechend zu erhöhen. Der
um im nationalen und internationalen Wettbewerb mithalten zu können        Index beträgt 1,58%, demnach werden die Tarife wie folgt gerundet
und ein wichtiges Kriterium als Standort für Wirtschaftstreibende.         festgelegt und nachstehende Verordnung erlassen:
Der Bund hat im Rahmen der sogenannten „Breitbandmilliarde“
entsprechende Ziele gesetzt, um die gewerbliche Wirtschaft in dieser                             VERORDNUNG
Hinsicht zu unterstützen.                                                  des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 09.07.2019,
                                                                           Zahl 281/2019/Eb/Mo, mit der die Verordnung des Gemeinderates
Auch die Marktgemeinde Paternion ist ständig bemüht gute                   vom 14.05.2009, mit welcher eine Kindergartenordnung erlassen
Standortvoraussetzungen für die heimischen Betriebe und                    wurde, geändert wird.
zukünftige Gewerbebetriebe zu schaffen und daher hat der
Gemeinderat einstimmig beschlossen, für die Installierung von              Punkt 6 Abs. 1 hat wie folgt zu lauten:
Breitband für die Gewerbebetriebe der Marktgemeinde Paternion
50% bis max. EUR 1.000,00 der Anschlusskosten bereitzustellen.             a) Die monatlichen Kindergartenbeiträge (Elternbeiträge) inkl. Ust.
                                                                           betragen

Funpark Paternion – Umbau der Liftanlage Ochsengarten
Am derzeitigen Areal des Skiliftes Ochsengarten in Paternion sind                             Kindergartenjahr 2019/2020
Adaptierungsarbeiten notwendig, da der bestehende Skilift nicht
mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Nachdem dieses                 5 Tage/Woche - halbtägig ohne Verpflegung                 EUR   93,–
Areal in direkter Nähe zum Schwimmbad sowie dem Eis- bzw.
Rollhockeyplatz liegt, erscheint es sinnvoll, das Angebot auch auf          5 Tage/Woche - halbtägig mit Verpflegung                  EUR 131,–
die Sommermonate auszuweiten und aus dem bisherigen Skilift
einen ganzjährig betriebenen Funpark entstehen zu lassen.                   5 Tage/Woche - halbtägig mit Verpflegung bis 13.00 Uhr    EUR 135,–

Zu diesem Zweck wird der bestehende Skilift abgebaut und durch              5 Tage/Woche - ganztägig mit Verpflegung                  EUR 147,–
einen zeitgemäßen und sicherheitstechnisch hoch einzustufenden
Förderteppich ersetzt. Dieser ermöglicht in weiterer Folge, dass das
Areal ganzjährig genützt werden kann, weil durch den Förderteppich          5 Tage/Woche - halbtägig ohne Verpflegung (zweijährige)   EUR 118,–
der Hang auch ohne Schnee mit Fahrrädern und Reifen (Tubingbahn,
Kids Downhillbike) genutzt werden kann.                                     5 Tage/Woche - halbtägig mit Verpflegung (zweijährige)    EUR 156,–

Ziel des Projektes ist es, durch den ganzjährig betriebenen Funpark,        5 Tage/Woche - ganztägig mit Verpflegung (zweijährige)    EUR 162,–
eine sinnvolle Verbesserung für den Freizeitstandort in Paternion zu
erreichen.

                                                                                          Gemeindekurier 2019, Folge 238                     5
2019 Gemeindekurier - Blumenschmuckwettbewerb - Gemeinde Paternion
Amtliches
                                                                           (3) Für die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalisationsanlage
 3 Tage/Woche - halbtägig ohne Verpflegung (zweijährige)   EUR   90,–      		 des Wasserverbandes Unteres Drautal ist eine Benützungs-
                                                                           		 gebühr zu entrichten.
 3 Tage/Woche - halbtägig mit Verpflegung (zweijährige)    EUR 116,–
                                                                           (4) Der Entsorgungsbereich für die Gemeindekanalisationsanlage
 3 Tage/Woche - ganztägig mit Verpflegung (zweijährige)    EUR 127,–       		 der Marktgemeinde Paternion ist mit gesonderter Verordnung
                                                                           		 festgelegt.

 Essensbeitrag                                             EUR   38,–                                      §3
                                                                                                Bereitstellungsgebühr
b) Für jene Kinder, die im vorletzten Jahr vor Beginn ihrer Schulpflicht   (1) Die Bereitstellungsgebühr ist für jene Gebäude oder befestigte
einen Kindergarten in der Marktgemeinde Paternion besuchen,                		 Flächen zu entrichten, für die die Anschlusspflicht oder ein
werden die Tarife um EUR 1,00 reduziert und lauten wie folgt:              		 Anschlussrecht eingeräumt wurde.

                   Kindergartenjahr 2019/2020                              (2) Die Höhe der Bereitstellungsgebühr ergibt sich aus der Verviel-
                                                                           		 fachung der Summe der Bewertungseinheiten (im Sinne
                                                                           		 der Anlage zum Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz) für
 5 Tage/Woche - halbtägig ohne Verpflegung                 EUR   92,–
                                                                           		 das Gebäude oder die befestigte Fläche mit dem jeweiligen
                                                                           		 Gebührensatz.
 5 Tage/Woche - halbtägig mit Verpflegung                  EUR 130,–
                                                                                                           §4
 5 Tage/Woche - halbtägig mit Verpflegung bis 13.00 Uhr    EUR 134,–                       Höhe der Bereitstellungsgebühr
                                                                           Der jährliche Gebührensatz beträgt pro Bewertungseinheit inklusive
 5 Tage/Woche - ganztägig mit Verpflegung                  EUR 146,–       der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:

Diese Verordnung tritt mit 10.07.2019 in Kraft.                                   a)    ab dem 1. August 2019:               EUR 166,66
                                                                                  b)    ab dem 1. August 2020:               EUR 161,66
Anpassung der Kanalbenützungsgebühr sowie der                                     c)    ab dem 1. August 2021:               EUR 156,81
Kanalbereitstellungsgebühr                                                        d)    ab dem 1. August 2022:               EUR 152,10
Auf Grund detaillierter Berechnungen über die laufenden- und
Folgekosten beim Wasserverband Unteres Drautal ergibt sich die                                         §5
Notwendigkeit, die Kanalgebühren entsprechend anzupassen, so                                   Benützungsgebühr
dass ab 1. August 2019 folgende Verordnung erlassen wurde:                 (1) Die Höhe der Benützungsgebühr ergibt sich aus der Verviel-
                                                                           		 fachung des mittels Wasserzähler (geeignete Messanlage)
                     VERORDNUNG                                            		 ermittelten Gebührenmesszahl (Abwassermenge) der an den
des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 09. Juli 2019,           		 Kanal angeschlossenen Gebäude und befestigten Flächen mit
Zahl 851-1/2019/Eb/Mo, mit der Kanalgebühren (Kanalgebührenver-            		 dem Gebührensatz gemäß §6 dieser Verordnung.
ordnung) ausgeschrieben werden.
                                                                           (2) Die Gebührenmesszahl ist 1 m3 bezogenes Wasser, das heißt,
Gemäß §§ 16 und 17 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 – FAG                 		 dass 1 m3 bezogenes Trink- und Nutzwasser, welches in den
2017, BGBl. I Nr. 116/2016, zuletzt in der Fassung des Gesetzes BGBl. I    		 Kanal abgeleitet wird, 1 m3 Abwasser gleichgestellt wird.
Nr. 106/2018, § 13 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung –
K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr.    (3) Auf Antrag des Gebührenpflichtigen sind verbrauchte Wasser-
71/2018, und gemäß §§ 24 und 25 des Kärntner Gemeindekanalisa-             		 mengen, die im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht in die
tionsgesetzes – K-GKG, LGBl. Nr. 62/1999, zuletzt in der Fassung des       		öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht werden, bei
Gesetzes LGBl. Nr. 85/2013, wird verordnet:                                		 der Berechnung der Benützungsgebühr in Abzug zu bringen.
                                                                           		 Die Gemeinde hat, soweit ein Nachweis auf andere Weise nicht
                                 §1                                        		 erbracht wird, den Nachweis an den Einbau und den Betrieb
                          Ausschreibung                                    		 einer geeigneten Messanlage zur Feststellung einer Abwasser-
Für die Bereitstellung, für die Möglichkeit der Benützung und die          		 menge zu binden.
tatsächliche Inanspruchnahme der Gemeindekanalisationsanlage
des Wasserverbandes Unteres Drautal werden von der Marktgemeinde           (4)   Kann der Wasserverbrauch nicht mittels Wasserzähler (geeignete
Paternion Kanalgebühren ausgeschrieben.                                    		    Messanlage) ermittelt oder berechnet werden, so ist der
                                                                           		    Wasserverbrauch zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu
                             §2                                            		    berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind (§ 184
                  Gegenstand der Abgabe                                    		    Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, in der
(1) Die Kanalgebühren werden als Bereitstellungs- und als Benüt-           		    geltenden Fassung).
		 zungsgebühr ausgeschrieben.

(2) Für die Bereitstellung der Gemeindekanalisationsanlage und
		 für die Möglichkeit der Benützung der Kanalisationsanlage des
    Wasserverbandes Unteres Drautal ist eine Bereitstellungsgebühr
		 zu entrichten.

  6                 www.paternion.gv.at
2019 Gemeindekurier - Blumenschmuckwettbewerb - Gemeinde Paternion
Amtliches
                              §6                                        des Finanzjahres durch außer- oder überplanmäßige Ausgaben,
                 Höhe der Benützungsgebühr                              durch Mehreinnahmen oder Mindereinnahmen in seiner Aussagekraft
Der Gebührensatz beträgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer        wesentlich beeinflusst wird oder durch außer- oder überplanmäßige
von derzeit 10%:                                                        Ausgaben oder Mindereinnahmen, die Störung des Haushaltsgleich-
                                                                        gewichtes droht.
       a)   ab dem 1. August 2019:                  EUR 1,81
       b)   ab dem 1. August 2020:                  EUR 1,92            Nachdem die Voraussetzungen für eine Nachtragsvoranschlagserstellung
       c)   ab dem 1. August 2021:                  EUR 2,04            vorliegen, war die Feststellung des 2. ordentlichen Nachtragsvoran-
       d)   ab dem 1. August 2022:                  EUR 2,16            schlages 2019 mit folgender Verordnung notwendig:

                             §7                                                                 VERORDNUNG
                     Abgabenschuldner                                   des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 09.07.2019,
Zur Entrichtung der Kanalgebühren sind die Eigentümer der an            Zl. 902/2019/Kö, über die Feststellung des 2. ordentlichen Nachtrags-
die Gemeindekanalisationsanlage der Marktgemeinde Paternion             voranschlages 2019:
angeschlossenen Gebäude oder befestigten Flächen verpflichtet.          Gemäß § 88 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO
                                                                        - LGBl. Nr. 66/1998, idF. LGBl.Nr. 71/2018, wird der Voranschlag der
                              §8                                        Gemeinde, nach der Verordnung des Gemeinderates vom 13.03.2019,
           Festsetzung und Fälligkeit der Abgabe                        Zl. 901/2019/Kö, im Sinne der Anlagen abgeändert.
(1) Die Kanalgebühren sind jährlich mittels Abgabenbescheid
		 festzusetzen und sind mit Ablauf eines Monats nach Bekannt-          Der § 1 (Gesamtsummen) der Voranschlagsverordnung enthält
		 gabe des Abgabenbescheides fällig.                                   folgende Fassung:

(2)   Für die Ermittlung der Benützungsgebühren ist der Wasserver-
                                                                         a) ORDENTLICHER VORANSCHLAG
		    brauch, jeweils zufolge einer Wasserzählerablesung (geeignete
		    Messanlage) eines jeden Jahres heranzuziehen (Ablesestichtag:                               bisherige
                                                                                                                erweitert um     Ges.Summen
		    31. Juli jeden Kalenderjahres).                                                          Gesamtsummen

                                                                         Summe der Ausgaben    € 11.158.000,–   €   950.000,–    € 12.108.000,–
(3) Die gemäß §9 dieser Verordnung geleisteten Teilzahlungen sind
		 bei der bescheidmäßigen Festsetzung in Abzug zu bringen.              Summe der Einnahmen   € 11.158.000,–   €   950.000,–    € 12.108.000,–

                                                                         Abgang                €          0,–   €          0,–   €          0,–
                                  §9
                           Teilzahlungen
(1)   Für die Kanalgebühren sind dreimal jährlich Teilzahlungen
                                                                         b) AUSSERORDENTLICHER VORANSCHLAG
		    vorzuschreiben. Die Vorschreibung erfolgt mittels Lastschrift-
		    anzeige jeweils im Februar, Mai und August; sie sind mit Ablauf
                                                                                    HAIRSTYLING
                                                                                                  bisherige
                                                                                                                erweitert um     Ges.Summen
		    eines Monats nach Bekanntgabe der Lastschriftanzeige fällig.                             Gesamtsummen

                                                                         Summe der Ausgaben    €   1.209.000–   €          0,–   € 1.209.000,–
(2) Der Teilzahlungsbetrag für die Bereitstellungsgebühr beträgt
		 ein Viertel der jährlichen Bereitstellungsgebühr.                                 BARBARA
                                                                         Summe der Einnahmen   €   1.209.000–   €          0,–   € 1.209.000,–

                                                                         Abgang                €          0,–   €          0,–   €          0,–
(3)   Der Teilzahlungsbetrag für die Benützungsgebühr beträgt ein
		    Viertel der im Vorjahr verbrauchten Wassermenge, vervielfacht
		    mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Vorschreibung geltenden
                                                                         c) Gesamtzusammenstellung in EUR:
		    Gebührensatz.
                                                                                                  bisherige
                                                                                                                erweitert um     Ges.Summen
(4)   Bei den erstmaligen Teilzahlungen (Neuanschlüsse), bei denen                             Gesamtsummen
		    kein Wert auf Grund einer Vorschreibung vorhanden ist, erfolgt
                                                                         Summe der Ausgaben    € 12.367.000,–   €   950.000,–    € 13.317.000,–
		    die Vorschreibung der Teilzahlugnen aufgrund einer Schätzung
		    (§184 Abs.1 Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961         Summe der Einnahmen   € 12.367.000,–   €   950.000,–    € 13.317.000,–
		    in der geltenden Fassung).
                                                                         Abgang                €          0,–   €          0,–   €          0,–

                                §10
                           Inkrafttreten                                  Di 8-18, Mi 8-20, Do 8-14, Fr 8-20, Sa 7-15 Uhr
(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft.

(2) Mit Inkraftreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des
		 Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 28. Juni 2018,
    Zahl 851-1/2018/Eb/Mo, mit welcher Kanalgebühren ausgeschrieben
		 werden, außer Kraft.

Zweiter ordentlicher Nachtragsvoranschlag 2019
Gemäß § 14 der Kärntner Gemeindehaushaltsordnung – K-GHO
– LGBl.Nr. 2/1999 idF. LGBl.Nr. 3/2015, hat der Gemeinderat einen
Nachtragsvoranschlag zu erstellen, wenn der Voranschlag während

                                                                                       Gemeindekurier 2019, Folge 238                     7
2019 Gemeindekurier - Blumenschmuckwettbewerb - Gemeinde Paternion
Amtliches
Information zum Bezug des Heizzuschusses 2019/2020
Zweck der Förderung
Die Gewährung eines Heizzuschusses für die folgende Heizperiode                                                                 Einkommens-
                                                                                                                                   grenze
                                                                         Heizzuschuss in Höhe von € 110,00                       (monatlich)
Höhe des Einkommens
Die Einkommensgrenzen (inkl. Pensionsanpassung im Jänner 2020)
                                                                         bei Alleinstehenden / Alleinerziehern                 €     1.099,24
betragen für den
                                                                         bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen
                                                         Einkommens-
                                                                         (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil      €     1.511,45
                                                            grenze
                                                                         mit volljährigem Kind)
 Heizzuschuss in Höhe von € 180,00                        (monatlich)
                                                                         Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haus-
 bei Alleinstehenden / Alleinerziehern                  €     885,47                                                           €      136,63
                                                                         halt lebende Person (auch Minderjährige)

 bei alleinstehenden PensionistInnen                                    ACHTUNG NEU!!!
 (gilt nicht für Witwen/Witwer) die mindestens 360                      Ebenfalls verpflichtend ist die Vorlage eines Nachweises der Bank-
 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund        €     995,09    verbindung, aus dem der Kontoinhaber ersichtlich ist.
 einer Erwerbstätigkeit erworben haben
                                                                        Festzuhalten ist, dass die Kärntner Gemeinden, wie bereits in den Vor-
                                                                        jahren, die Kosten für die zur Auszahlung gelangenden Heizzuschüsse
 bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen
 (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit   €    1.327,62   mit 50 % zu finanzieren haben werden. Für die Abrechnungsperiode
 volljährigem Kind)                                                     2018/2019 hat sich dies mit einem budgetären Aufwand für die Markt-
                                                                        gemeinde Paternion in Höhe von 16.730 Euro niedergeschlagen.
 Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haus-
                                                        €     136,63       Antragstellung ab 01. Oktober 2019 bis 28. Februar 2020
 halt lebende Person (auch Minderjährige)
                                                                                   beim Gemeindeamt Paternion, Zimmer 9.
                                                                         Nähere Informationen unter der Tel.Nr.: 04245/2888-12 oder 11

Gästeehrung 2019
Mit großer Freude konnte die Marktgemeinde Paternion zu einem
Urlaubsaufenthalt begrüßen:

Zum 70-jährigen Urlaubsaufenthalt:
Herr Arnold Heymann, bei Familie Luise u. Josef Laber,
Paternion, Unterer Bichlweg 61

Wir danken unseren Gästen für die durch den oftmaligen Urlaubs-
aufenthalt bewiesene Verbundenheit zur Marktgemeinde Paternion,
bitten, uns auch weiterhin die Treue zu halten und bei den nächsten
Urlaubsentscheidungen wiederum einen Ort der Gemeinde
Paternion zu wählen.

Wir danken auch den Beherbergungsbetrieben, die durch die gute
Betreuung der Gäste die Voraussetzungen für die Urlaubsjubiläen
geschaffen haben.

                                                           Ihr verlässlicher Partner für Neubau
                                                          und Renovierung auch kleinerer
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  8                www.paternion.gv.at
2019 Gemeindekurier - Blumenschmuckwettbewerb - Gemeinde Paternion
Amtliches

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eCarsharing – wir bieten günstige, nachhaltige
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Das elektrische Carsharing Fahrzeug – ein Renault ZOE – kann          5.   Gültige B-Führerschein-Kopie, Nutzungsvereinbarung & SEPA-
jederzeit online gebucht werden!                                           Lastschriftmandat unterschrieben per Post oder E-Mail senden an
Unsere Gemeinde stellt allen Einwohnern ein eCarsharing Fahrzeug           ecarsharing@familyofpower.com senden.
zur Verfügung. Das Fahrzeug wurde im Rahmen der ARGE Unteres          6.   Einschulungstermin mit dem eCarsharing Betreuer vereinbaren,
Drautal angeschafft und wird von der LEADER Region Villach Land und        der die persönliche FAMILY Card übergibt
vom Land Kärnten gefördert.                                           7.   LOS GEHT’s

Die Förderungen ermöglichen sensationell günstige Sondertarife für    Weitere Informationen finden Sie auf www.familyofpower.com.
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PLUS Tarif 		      mit € 3,84 pro Stunde / € 38,40 pro Tag
JUGEND &                                                              Marktgemeinde Paternion
JUNGFAMILIEN Tarif mit € 2,88 pro Stunde / € 28,80 pro Tag            Frau DI (FH) Tanja Cwioro, Tel. 04245 2888-15
			                (für Nutzer unter 30 Jahren)                       E-Mail: tanja.cwioro@ktn.gde.at
			                ¼-Stunden genaue Buchung bei freien
			Kilometern.                                                        Wir wünschen eine gute Fahrt!
Die Preise inkludieren Ökostrom, Versicherung, Vignette und die
Wartung. Mit günstiger, grüner Mobilität setzen wir einen großen
Schritt vorwärts im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit.

Der Renault ZOE hat im Sommer ca. 250 km echte Reichweite (41kWh
Batterie) und wird mit Ökostrom in ca. 2 Stunden wieder vollgeladen
(22kW Schnellladung). Im Winter sind es ca. 200 km und jeder Ort in                                              Marktgemeinde
                                                                                                                  PATERNION

Kärnten kann leicht ohne Zwischenladen erreicht werden.

Anmelden und los fahren! So funktioniert's:
1. Registrierung auf www.familyofpower.com
2. Sie bezahlen als Privater einmalig € 12,- oder als Unternehmer
   einmalig € 120,- für einen PRIVATE- oder BUSINESS-Geschäfts-
   anteil und sind damit FAMILY OF POWER Mitglied.
   Mit € 12,- erwerben Sie noch die FAMILY Card, die zum Öffnen
   und Schließen des Fahrzeuges dient.
3. eCarsharing Nutzungsvereinbarung & SEPA-Lastschriftmandat                ACHTUNG neuer Standort –
   herunterladen                                                            Feuerwehrrüsthaus Feistritz/Drau!
4. Nutzungsvereinbarung ausfüllen:                                                               Marktgemeinde
                                                                                                  PATERNION

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                                                                                  Gemeindekurier 2019, Folge 238                  9
2019 Gemeindekurier - Blumenschmuckwettbewerb - Gemeinde Paternion
Amtliches
                                  Nachruf                                sondern auch mit viel Sinn für das Gemeinschaftsleben in seiner
                                  Gemeinderat a.D.                       Heimatgemeinde, unserer Marktgemeinde Paternion, ausgestattet.

                                  Gunter Höher                           Er war von 20.11.2001 bis 26.03.2015 als Gemeinderat für die Freiheit-
                                                                         liche Fraktion tätig und es war ihm immer wichtig, das Gemeinsame
                                  Die Nachricht, dass Steinmetzmeister   vor das Trennende zu stellen. Konstruktive Diskussionen waren sein
                                  Gunter Höher am 12.08.2019, im         Markenzeichen und Lösungen zu erarbeiten, sein erklärtes Ziel.
                                  Alter von 60 Jahren, nach kurzer
                                  schwerer Krankheit verstorben ist,     Sein Lebensmittelpunkt war bis zum Schluss seine Familie, Gattin Helga
                                  traf uns völlig unerwartet.            und Sohn Christopher, denen auch unser aufrichtiges Mitgefühl gilt.

                                  Gunter Höher war nicht nur             Bürgermeister Manuel Müller
                                  ein tüchtiger Geschäftsmann,

PFARRCARITAS FEISTRITZ
Der Herbst ist ins Land gezogen und seit September hat die                Aus platztechnischen Gründen bitte wir Sie, Altkleider die NICHT
Pfarrcaritas wieder geöffnet.                                             für die Pfarrcaritas bestimmt sind, über die öffentlichen Altkleider-
Da wir immer wieder Anfragen zu den Sachspenden bekommen,                 container in der Gemeinde zu entsorgen.
hier eine kurze Information:
                                                                          Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Wir übernehmen gerne am jeweiligen Donnerstag in der Zeit von
08.00 Uhr bis 17.00 Uhr unbeschädigte und saubere Kleidung,               Öffnungszeiten:
sowie alle anderen Dinge, die im Haushalt und in der Freizeit             Donnerstag 12. und Freitag 11. Oktober 2019
nicht mehr benötigt werden. Aus Platzgründen können wir leider            Donnerstag 07. und Freitag 08. November 2019
keine Möbel übernehmen. Die Bekleidung wird von uns sortiert. Für         Donnerstag 05. und Freitag 06. Dezember 2019
ausrangierte Bekleidung hat uns die ASA einen Altkleidercontainer zur
Verfügung gestellt. Wir haben zu diesem Container KEINEN ZUGANG.                                                                     Heidi Klösch

Aktion „Schulobst“
Seit einigen Jahren beteiligt sich das Land Kärnten und auch die
Gesunde Gemeinde Paternion an der von der Europäischen Union
geförderten Aktion „Schulobst“, bei der den Schülerinnen und
Schülern sowie den Kindergartenkindern wöchentlich eine Portion
Obst oder Gemüse zur Verfügung gestellt wird. Die Landwirtschafts-
kammer Kärnten übernimmt die Verrechnung mit den Lieferanten
und die Belieferung der Schulen und Kindergärten erfolgt direkt
durch die Kärntner Gemüseproduzenten.

         keller - rohbauten - zubauten - umbauten
         schlüsselfertige wohnhäuser - altbausanierung                                      hauptstraße 39          -   9711 paternion
         vollwärmeschutz - trockenausbauten                                                 tel 04245-2102          -   fax 04245-62205
         generalunternehmerleistungen - gewerbeobjekte                                      office@rohr-bau.at      -   www.rohr-bau.at

  10               www.paternion.gv.at
Amtliches

 Verstorben sind:

Margarete Irmgart Kempf, 95 Jahre Viktor Franz Oman, 62 Jahre
9711 Paternion                    9711 Paternion
(20.07.2019)                      (24.08.2019)

Anna Elisabeth Taschwer, 83 Jahre       Elisabeth Kucher, 85 Jahre
9710 Feistritz an der Drau              9710 Neu-Feffernitz
(31.07.2019)                            (04.09.2019)

Gertrud Lewitschnig, 85 Jahre           Gottfried Kuchler, 75 Jahre
9710 Neu-Feffernitz                     9711 Paternion
(07.08.2019)

Johann Alois Mössler, 95 Jahre
                                        (16.09.2019)

                                        Liselotte Josefine Wiedergut, 82 Jahre
                                                                                 GRABSTÄTTEN
9711 Kreuzen                            9710 Feistritz/Drau
(14.08.2019)                            (16.09.2019)

Julia Anna Heide, 32 Jahre
9710 Neu-Feffernitz
(17.08.2019)

                                            IHRE ZU-
                                            FRIEDEN-
                                            HEIT IHR VER-
                                                   TRAUEN
                                                 UND IHR
                                                 ERFOLG ...
    ... sind mir wichtig! Daher stehe ich Ihnen gerne zur Seite bei der
     Organisation, Gestaltung und Einschaltung Ihrer Werbung
         im Gemeindekurier der Marktgemeinde Paternion.

                Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch!

                      Ottilie Langer, Ihre Medienpartnerin

    Langer Medien Partnerin | A. Oberdorfstraße 4 | 9721 Kellerberg
             T. 0664 92 00 659 | M. office@ottilielanger.at

                                                                                  Gemeindekurier 2019, Folge 238   11
Amtliches
 Blumenschmuckw
Etwas das nie aus der Mode kommt ist unser Blumenschmuck-
wettbewerb!

In den Bemühungen, sich gegenseitig beim Gestalten der Gärten,
Blumenrabatte und Balkonkästen zu übertreffen, erschaffen unsere
Gemeindebürgerinnen und –bürger bunte und vielfältige Kreationen.
Die Schönsten versucht die Jury beim Blumenschmuckwettbewerb zu
finden und diese Entscheidung fällt nicht immer leicht – so groß ist
die Auswahl.

Die heurigen Gewinnerinnen und Gewinner sehen sie nachfolgend
abgebildet.

              MUSTERHAFT

         Drussnitzer Stefanie, Feffernitz, Drautalstraße 41
                                                                                      Mag. Nigerl Isabella, Pobersach 30
    1. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde)
         Kategorie „Privathäuser mit Balkon und Garten“                     2. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde)
                                                                                Kategorie „Privathäuser mit Balkon und Garten“

                                           Marktgemeinde Paternion, Paternion, Hauptstraße 83

  12               www.paternion.gv.at
Amtliches
w e t t b e w e r b 2019

    Brugger Elisabeth, Kamering, Egelmoosweg 34
  2. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde)    Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau, Villacher Straße 250
      Kategorie „Privathäuser mit Balkon und Garten“   1. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde)
                                                                   Kategorie „Öffentliche Gebäude“

   Gfrerer Karin, Paternion, St.-Paternianus-Weg 118
      3. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb
    Kategorie „Privathäuser mit Balkon und Garten“

                                                              Kircher Ingrid, Nikelsdorf, Römerweg 107

               Frank Maria, Pobersach 17                         B i t te u m b lät te r n R

                                                              Gemeindekurier 2019, Folge 238                    13
Amtliches
                                                                                             SEHR GUT
                                                                          Schwimmbad Paternion, Paternion, Badstraße 194
                                                                          2. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde)
                                                                          Kategorie „Öffentliche Gebäude“

                                                                          Frank Christian Jakob, Pobersach 42

                                                                          Göschl Edith, Pobersach 32

                                                                          Gratzer Ingrid, Paternion, Hauptstraße 189/1
                                                                          2. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde)
                                                                          Kategorie „Fenster- und Blumenschmuck“
           Krainer Johann, Duel, Weißenbachweg 17/5
                                                                          Stauder Herbert, Paternion, Hauptstraße 166/1
                                                                          3. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde)
                                                                          Kategorie „Fenster- und Blumenschmuck“

                                                                                             Die Preisverleihung
                                                                                                wird zu einem
                                                                                             späteren Zeitpunkt
                                                                                                 stattfinden.

         Kollmitzer Helga, Paternion, Hauptstraße 165/1
    1. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde)
            Kategorie „Fenster- und Blumenschmuck“

Natur im Garten
In den letzten Jahrzehnten ist der Großteil der Wildblumen aus unserer    ständiges Mähen und Gießen entfallen. Nach dem Verblühen wird
Landschaft verschwunden. Gleichzeitig belegen wissenschaftliche Studien   mit der Sense oder dem hochgestellten Rasenmäher abgemäht,
den Rückgang der Biomasse an Insekten um 80 %. Das ist nicht zuletzt      insgesamt reicht es, zwei- bis dreimal pro Saison zu mähen.
deshalb so bedrohlich, weil 80 % aller Wildpflanzen weltweit von der
Bestäubung durch Insekten abhängig sind, 60 % aller Vögel dienen          Naturgärten sind Gärten für Genießer!
Insekten als Nahrungsgrundlage, daher ein Minus von 42 % der              Ein Wettbewerb für naturnahes Gärtnern, parallel zu Blumenschmuck-
Feldvögelbestände in den letzten 20 Jahren! Somit belegt der Verlust      wettbewerb, könnte diesem Thema mehr Aufmerksamkeit verschaffen.
der Artenvielfalt in der Skala der Gefährlichkeit der Umweltprobleme      Gleichzeitig könnten interessierte GemeindebürgerInnen die
Platz 1, der Klimawandel, bei aller Dramatik, nur Platz 4. Wenn wir       Patenschaft für ein Fleckchen öffentliches Grün übernehmen und
bedenken, dass die Summe unserer privaten Flächen gleich groß ist,        ausprobieren, was sich hier an heimischen Wildblumen wieder
wie die Ausdehnung all unserer Nationalparks, dann haben wir ein          vermehren ließe. Helfen wir zusammen, auf dass unsere Bienen,
riesengroßes Potenzial, gemeinsam einen Verbund von Naturräumen           Schmetterlinge, Käfer und andere Insekten eine Reise von Garten
entstehen zu lassen. In dem wir der Natur ihre Ursprünglichkeit           zu Garten in unserem wunderschönen Lebensraum unternehmen
zurückgeben, werden wir gleichzeitig selber reich beschenkt mit einer     können, uns und unseren Kindern und Enkelkindern zuliebe.
Überfülle an bunten Blumen, dem Summen, Brummen und Zwitschern
und der reichen Ernte durch die vielen Bestäuber. Noch dazu wird viel     Für Interessierte wird am Freitag, dem 25. Oktober 2019 um 19.00 Uhr
Energie, Lärm, Geld und vor allem Zeit gespart. Der Gestaltungsspiel-     im Götz Stadel in Paternion ein Stammtisch mit Frau Mag. Marianne
raum durch das Kurzmähen von Gartenwohnräumen und Wegen durch             Gütler, Expertin für die Anlage von Blühflächen, organisiert.
eine Blumenwiese ist riesengroß.
                                                                          Anmeldungen bitte bis 23. Oktober 2019 unter T: 04245/2888 -17
Blumenwiesen entstehen durch das Sammeln und Säen von heimischen          bzw. -18 oder E: paternion@ktn.gde.at
Wildblumen, umackern des Boden´s ist nicht notwendig, ein wenig
auflockern förderlich. Alle Aktivitäten wie Vertikutieren, Düngen,                                                             Melitta Nackler

  14                www.paternion.gv.at
von Montag, den 14. Oktober 2019
                   bis Freitag, den 18. Oktober 2019

Die Marktgemeinde Paternion organisiert in Zusammenarbeit mit der Firma Peter Seppele
auch im Herbst eine Strauchschnittabholung, an der alle Interessenten (Ein- und
Mehrfamilienwohnhaus) zum Betrag von EUR 15,00 pro 5 m³ Material teilnehmen
können.

Jeder, der die Strauchschnittabholung bei seiner Liegenschaft wünscht, möge bis
Freitag, den 11. Oktober 2019, den Pauschalbetrag in Höhe von EUR 15,00 entweder:
    auf das Konto der Marktgemeinde Paternion bei der UniCredit Bank Austria AG,
      IBAN AT67 1200 0004 0450 0704, Verwendungszweck: „Strauchschnittabholung“
     oder bei der Gemeindekassa
einzahlen.
Die erfolgte Einzahlung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Strauchschnittabholung!

Ein genauer Zeitpunkt der       Abholung    kann   aus   organisatorischen         Gründen   nicht
bekanntgegeben werden.

Bitte deponieren Sie Ihren Strauchschnitt unbedingt außerhalb von Stromleitungen und
neben der Hauszufahrt, damit der Abtransport reibungslos erfolgen kann!

Wir bitten um Verständnis, dass Garten- und Blumenabfälle nicht als Strauchschnitt
bewertet werden können und daher von dieser Aktion ausgeschlossen sind.
Steine, Wurzelstöcke, Stämme über 30 cm Durchmesser und Müll werden nicht
übernommen!

Alle verspäteten Anmeldungen müssen leider unberücksichtigt bleiben und wir dürfen
deshalb empfehlen, unmittelbar nach Erhalt dieser Information Ihren Wunsch auf
Strauchschnittabholung durch Einzahlung des entsprechenden Betrages bekanntzugeben.

                                       Herzlichst Ihr

Manuel Müller                                                     Vbgm. Dieter Nagelschmied
Bürgermeister                                                     Umweltreferent

                                                          Gemeindekurier 2019, Folge 238        15
Herzliche Einladung zum

                am Samstag, dem 26. Oktober 2019

                                       Treffpunkt:
                              Rastplatz Mögere - 09.00 Uhr
     Die Tour führt uns von der Mögere über den Rundwanderweg Rubland zum Gasthaus
     Kohlmeister nach Ebenwald.

     Nach der Wanderung besteht die Möglichkeit beim Gasthaus Kohlmeister eines von drei
     zur Auswahl stehenden Mittagsmenüs - gegen Bezahlung - bei einem gemütlichen
     Beisammensein einzunehmen.

     Wir hoffen, mit dieser Route wieder Ihren Geschmack getroffen zu haben und freuen
     uns auf eine sicherlich schöne Wanderung und zahlreiche Beteiligung.

     Wandern Sie mit uns und genießen Sie unser schönes Gemeindegebiet.

     Manuel Müller                                     Vbgm.in Cornelia Pesentheiner
     Bürgermeister                                     Familien- und Sozialreferentin

                        Bei Regenwetter entfällt die Wanderung!

16             www.paternion.gv.at
2019
                                                                                          Information
Marktg em ein de Paternion
VERANSTALTUNGEN
bis Dezember 2019
                                                                                                                                                            i
                Den Jahres-Veranstaltungskalender finden Sie unter: www.paternion.gv.at/veranstaltungen

                               Sport                                                                                 Sport
 Kärntner Stub´n – Landhotel-Natur-Restauran in Aifersdorf                   Radfahren
 täglich Kärntner Küche, frische Fische, Hausjausen etc.                     auf vielen gekennzeichneten Radfahrwegen und entlang der Drau
 Oktober-April: Donnerstag und Freitag Ruhetag
 Betriebsurlaub:          10. – 30. November 2019                            Kegelbahn
 			                      21. – 24. Dezember 2019                            Freizeitzentrum Feffernitz, Mühlboden, Mühlenweg 32
 Tel. Nr.: 04245/2085 – email: info@kaerntnerstubn-hotel.at                  Auf Vorbestellung immer Mo, Mi-Sa von 14.00 Uhr bis 23.00 Uhr sowie Di von
                                                                             17.00 Uhr bis 23.00 Uhr Tel.Nr. 0676/432 29 10
 Gasthof Tell in Paternion
 • besondere kulinarische und musikalische „Feinheiten“ werden               FETZ – Feistritzer Tenniszentrum, Feistritz/Drau, Kreuzner Straße 380
    gesondert angekündigt                                                    Tel.Nr. 04245/4746
 • eigene Landwirtschaft
 • jeden 1. Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr Bergsteigerstammtisch           Götz Stadel in Paternion
    des Österreichischen Alpenvereins, Ortsgruppe Unteres Drautal            Ihre Adresse für Feiern aller Art – Weihnachtsfeier, Familienfeiern,
 • Tel. Nr.: 04245/2931 – Homepage: www.gasthof-tell.at                      Geburtstage, Hochzeiten etc. - Kontakt: Walter Jörg – Tel.Nr. 0664/523 07 99
    email: michorl@gasthof-tell.at
                                                                             Seniorenwanderungen
 Fischerkarten für die Drau                                                  ab April jeden Dienstag – Anfragen beim Österreichischen Alpenverein –
 Im Gemeindeamt Paternion, Zimmer Nr. 5 erhältlich                           Ortsgruppe Unteres Drautal Herrn Sepp Muchitsch - Tel.Nr. 0676/596 84 29
 Tel. Nr. 04245/2888-14
 Tageskarte:		           EUR 20,00 ohne Huchen                               Österreichischen Alpenvereines – Ortsgruppe Unteres Drautal
 			                     EUR 30,00 mit Huchen                                Stammtische finden jeden ersten Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr im
 Wochenkarte:            EUR 60,00 ohne Huchen                               Gasthof Tell, Paternion statt.
 			                     EUR 90,00 mit Huchen                                Nähere Informationen zum Verein und zu den einzelnen Wanderungen sowie
 Zu diesen Kosten der Fischereierlaubnis werden noch die Gebühren für die    den genauen Tourenplan für das Jahr 2019 finden Sie auf der Homepage:
 amtliche Fischerkarte hinzugerechnet. Auskünfte erteilt Obmann Ing. Franz   www.alpenverein.at/spittal-drau/ortsgruppen/unteres-drautal
 Kump – Tel.Nr. 0660/ 124 50 01
                                                                             Stammtische des Pensionistenverbandes Österreich
 Modellflug
 Auskünfte erteilt Herr Edmund Campidell, unter der Tel.Nr. 0650/709 18 53   Ortsgruppe Paternion
                                                                             Oktober bis Mai – jeden Donnerstag im Götz Stadel 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
 Tennis                                                                      Obmann Georg Eder – Tel.Nr. 0650/377 26 40
 Feistritz/Drau, Schulstraße
 Tel.Nr. 0680/313 36 80                                                      Ortsgruppe Feistritz/Drau
                                                                             Jeden Mittwoch im Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau ab 14.00 Uhr
 Feffernitz, Tennisplatz Tennisklub Rapid Feffernitz                         Obmann Siegfried Pfeiffer – Tel.Nr. 0650/683 47 13
 Tel.Nr. 0680/307 53 00
                                                                             Ortsgruppe Feffernitz
 Feffernitz, Tennisplatz Tennisklub Feffernitz-Mühlboden                     Jeden Dienstag im Freizeitzentrum Feffernitz ab 13.30 Uhr
 Tel.Nr. 0650/912 33 00                                                      Obmann Walter Eder –Tel.Nr. 0699/106 057 24

 FETZ – Feistritzer Tenniszentrum, Feistritz/Drau
 Kreuzner Straße 380 – Tel.Nr. 04245/4746

                                                                                         Gemeindekurier 2019, Folge 238                               17
Kultur, Brauchtum und Unterhaltung                                     Kultur, Brauchtum und Unterhaltung

 Sa 05. Oktober | 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr                               Mi 18. Dezember | 14.00 Uhr
 Flohmarkt                                                              Weihnachtsfeier
 Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau                                       Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau
 Veranstalter: Kinderfreunde – Ortsgruppe Paternion                     Veranstalter: Pensionistenverband Österreich -
                                                                        Ortsgruppe Feistritz/Drau
 Sa 05. Oktober | 09.00 Uhr
 Flohmarkt                                                              Do 19. Dezember | 12.00 Uhr
 Modellflugplatz Paternion-Feistritz/Drau                               Weihnachtsfeier
 Veranstalter: Modellfluggruppe Feistritz/Drau                          Götz Stadel
                                                                        Veranstalter: Pensionistenverband Österreich -
 Sa 12. Oktober | 18.00 Uhr                                             Ortsgruppe Paternion
 3. FF-Preiswatten
 Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau                                       Fr 20. Dezember | 10.00 Uhr
 Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Feistritz/Drau                     Weihnachtsfeier
                                                                        Götz Stadel Paternion
 Sa 26. Oktober | 20.00 Uhr                                             Veranstalter: Volksschule Paternion
 Chorkonzert
 Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau                                       Do 26. Dezember | 19.30 Uhr
 Veranstalter: Singgemeinschaft Kamering                                Stefani-Liedertafel 2019
                                                                        Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau
 So 27. Oktober und Mo 28. Oktober | ganztägig                          Veranstalter: MGV Paternion
 Kirchtag
 Gasthof Steiner - Nikelsdorf
 Veranstalter: Barbara Steiner

 Mo 04. November | 06.00 Uhr
 Herbstmarkt
 Paternion
 Veranstalter: Marktgemeinde Paternion

 Sa 09. November und So 10. November | 10.00 Uhr bis
 19.00 Uhr bzw. 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
 Kunst-und Kunsthandwerksausstellung                                    Pfarrkirche in Feistritz/Drau
 Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau                                       – Jeden Sonntag um 10.00 Uhr Hl. Messe
 Veranstalter: J. P. Karner                                             – Jeden 3. Samstag im Monat Vorabendmesse um 18.00 Uhr
                                                                        – Jeden Donnerstag, außer an Hochfesten,
 Fr 22. November und Sa 23. November | 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr             um 10.00 Uhr Heilige Messe im Seniorenwohnheim Drautal
                                                                        – 1 x im Monat Hl. Messe um 18.00 Uhr - vor der Messe Anbetung
 Adventkranzbinden                                                         und Beichtgelegenheit (Bitte beachten Sie die
 Gnaht & Gmoln Feistritz/Drau                                              Gottesdienstordnung)
 Veranstalter: Astrid Rassi und Christina Hofer
                                                                        Kirche in Neu-Feffernitz
 So 01. Dezember | 15.00 Uhr                                            – Jeden 3. Sonntag im Monat um 10.00 Uhr Hl. Messe
                                                                            (ansonsten jeden Samstag um 19.00 Uhr)
 Ein Brunnen wird zum Adventkranz                                       – Jeden Mittwoch Gottesdienst um 8.00 Uhr
 Anna-Plazotta-Platz in Paternion                                       – 1 x im Monat Hl. Messe um 18.00 Uhr - vor der Messe
 Veranstalter: Hutclub Paternion – Die Hiatla                               Anbetung und Beichtgelegenheit

 Mi 04. Dezember | 15.00 Uhr                                            Gottesdienste in Kreuzen und Rubland
                                                                        Die Gottesdienste in Kreuzen und Rubland finden im Wechsel
 Adventkonzert                                                          um 8.30 Uhr am Sonntag statt (lt. Gottesdienstordnung im
 Seniorenwohnheim Feistritz/Drau                                        Pfarrblatt)
 Veranstalter: Musikschule Feistritz/Drau Weißenstein
                                                                        Pfarrkirche in Paternion
 Fr 06. Dezember | 17.00 Uhr                                            Jeden Sonntag um 9.00 Uhr Pfarrgottesdienst
 Nikolausfeier                                                          Evang. Pfarrgemeinde Feffernitz
 Kreuzen/Eben                                                           Gottesdienst jeden Sonntag um 9.30 Uhr in der Pfarrkirche in
 Veranstalter: Kreuzen aktiv                                            Feffernitz (außer am letzten Sonntag im Monat)

 Fr 13. Dezember | 14.00 Uhr                                            So 06. Oktober | 09.00 Uhr
 Weihnachtsfeier                                                        Erntedankfest
 Freizeitzentrum Feffernitz                                             Pfarrkirche Paternion
                                                                        Veranstalter: Pfarre Paternion
 Veranstalter: Pensionistenverband Österreich - Ortsgruppe Feffernitz
 Mitwirkende: Kinder der VS Feistritz/Drau

18                www.paternion.gv.at
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