2019 Gemeindekurier - Blumenschmuckwettbewerb - Gemeinde Paternion
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Amtliche Mitteilung • Zugestellt durch Post.at
Jahrgang 62, Oktober 2019 • Folge 238
Mitteilungen der Marktgemeinde Paternion
Gemeindekurier
Blumenschmuckwettbewerb
2019Amtliches
Verehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
Werte Freunde unserer Gemeinde, liebe Jugend!
Natürlich ist es kein Geheimnis, dass unsere schöne Marktgemeinde eine wesentliche und wichtige Rolle im
Unteren Drautal darstellt. Im Rahmen meiner Tätigkeiten treffe ich glücklicherweise immer wieder auf Menschen, die
mir unmissverständlich mitteilen, dass sie sich hier tief verwurzelt und wahrhaft zuhause fühlen. Eine ausgesprochen gute
Basis, die es mir ermöglicht, sachlich und zielorientiert an einer positiven Weiterentwicklung unserer Kommune zu arbeiten.
In einem meiner ersten Bürgermeisterbriefe habe ich bereits betont, dass es für mich essenziell ist, „das Ohr“ nah an
der Bevölkerung zu haben, Volksnähe zu leben. Dass ich hierbei auch mit Veränderungs- bzw. Verbesserungsvorschlägen
konfrontiert werde, sehe ich als wichtigen Schritt für die bereits erwähnte Weiterentwicklung unserer Gemeinde.
In den letzten Wochen wurde heftig und teilweise äußerst emotional über die neue Gestaltung unseres öffentlichen
Verkehrs diskutiert. Medienberichte und zahlreiche Reklamationen waren die Folge. Hierbei darf ich festhalten, dass
dieses vom Land Kärnten unterstützte Pilotprojekt auf zwei Säulen aufgebaut ist. Zum einen auf die neue Möglichkeit
der Rufbusse im Unteren Drautal (RUDi), welche den Mikroverkehr innerhalb der fünf Unterdrautaler Gemeinden
forcieren wird. Diesen Bereich konnten auch die betreffenden Gemeinden (Ferndorf, Fresach, Paternion, Weißenstein und
Stockenboi) entsprechend mitgestalten.
Der zweite und mit Sicherheit größere Teil dieses Projektes umfasst den öffentlichen Verkehr. Dieser wurde vom Verkehrsverbund Kärnten organisiert
und kurz vor Schulbeginn umgesetzt. Diese kurzfristige Umsetzung sowie die anfänglichen Problemstellungen haben nicht nur die Fahrgäste, sondern auch
die betreffenden Gemeindevertreter intensiv beschäftigt. Obwohl ich als Bürgermeister hierfür nicht vollinhaltlich verantwortlich zeichne, sehe ich es als
Aufgabe, die mir vorgebrachten Bedenken und Anregungen mit Nachdruck an den Verkehrsverbund weiterzuleiten. Größere Änderungen sind jedoch erst
mit nächstem Fahrplanwechsel, Mitte Dezember 2019, zu erwarten. Wenn es Adaptierungen in entsprechender Form gibt, sehe ich dieses Verkehrskonzept
als Bereicherung für unsere Region.
Passend zum Thema Verkehr möchte ich auch erwähnen, dass wir im Zusammenhang mit der Baustelle unserer Draubrücke in Feistritz/Drau nun
konstruktive Gespräche mit dem Land Kärnten führen konnten. Bürgermeister Hermann Moser (Weißenstein) und ich wünschen uns klarerweise eine
zukunftsorientierte, bestmögliche Lösung für unsere Marktgemeinden. Hierbei ist es äußerst wichtig, dass die Umsetzung eines Geh- und Radweges auf
der Brücke erfolgt. Dieser gewährleistet in Folge eine gesicherte wie alternative Anbindung an den Bahnhof Paternion-Feistritz. Aus heutiger Sicht ist damit
zu rechnen, dass der Baubeginn im Frühjahr 2020 erfolgt.
Eingangs habe ich erwähnt, dass unsere Marktgemeinde ein wichtiges Element im Drautal darstellt. Die Attraktivität unserer Gemeinde und die herzliche
Art unsere Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger reicht jedoch weit über die Grenzen des Drautales hinaus. Davon konnte ich mich vor kurzem
persönlich überzeugen. Mitte September traten eine Abordnung der Gemeindevertretung sowie die Musikerinnen und Musiker der Gemeindemusikkapelle
die Reise zu unserer deutschen Partnerstadt Ladenburg an. Die örtlichen Zeitungen lobten unseren Auftritt im Rahmen des Ladenburger Altstadtfestes.
Spezialitäten aus der heimischen Kulinarik wurden am beliebten „Paternioner Stand“ angeboten. Es wurde einstimmig berichtet, dass wir gehörig Werbung
für unser schönes Kärntnerland und im speziellen für unsere Marktgemeinde Paternion gemacht haben. An dieser Stelle darf ich mich im Besonderen bei den
Musikerinnen und Musikern unserer Gemeindemusikkapelle bedanken, deren Präsenz und musikalische Darbietungen einen enormen Beitrag zur positiven
Wahrnehmung unserer Gemeinde in Ladenburg leisteten.
Rückblickend auf den ausgehenden Sommer darf ich berichten, dass unser Schwimmbad in Paternion im vergangenen Juni einen Rekord an Besucherzahlen
verzeichnen konnte. Unser Freibad erfreut sich ungebrochener Beliebtheit. Mit Sicherheit ist dies auf den ausgezeichneten Zustand unserer Anlage zurückzu-
führen. Selbstverständlich ist hierbei auch die hervorragende Führung der Bad-Gastronomie als wichtiger Bestandteil des Gesamtpaketes zu werten.
Das an unser Schwimmbad angrenzende Areal des Ochsengarten-Liftes wurde im vergangenen Sommer durch einen heftigen Sturm stark beschädigt. Eine
Vielzahl an Bäumen wurde durch die Folgen des Unwetters entwurzelt und geknickt. Gemeinsam mit der Forstdirektion Foscari-Widmann-Rezzonico sind
wir nun gefordert, das Gebiet der verschwundenen Bewaldung aufzuforsten. Die Aufgabe der Gemeinde wird es hierbei sein, den winterlichen Skibetrieb
aufrecht zu erhalten sowie mögliche Nutzungssynergien zu prüfen.
Zahlreiche weitere Projekte stehen auf unserer Tagesordnung. Über deren weiteren Verlauf darf ich Sie in den nächsten Ausgaben unseres Gemeindekuriers
informieren.
Ein hoffentlich „goldener Herbst“ lädt uns unweigerlich zur Aktivität in unserer einzigartigen Natur ein.
Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern schöne Herbsteindrücke in unserer Gemeinde.
Herzliche Grüße!
Ihr (Dein)
Manuel Müller
Bürgermeister
2 www.paternion.gv.atAmtliches
Inhaltsverzeichnis
Amtliches
Aus dem Gemeinderat..............................................................................4
Heizzuschuss.................................................................................................8
eCarsharing .................................................................................................9
Todesfälle ................................................................................................... 11
REISEZEIT
Blumenschmuckwettbewerb 2019 .................................................. 12
Informationen
Veranstaltungen....................................................................................... 17
46. Ladenburger Altstadtfest .............................................................. 28
Rudi .............................................................................................................. 33
Menschenbilder........................................................................................ 38
Vereine......................................................................................................... 45
Bücherecke................................................................................................. 52 GENUSSVOLL REISEN & VIEL ENTDECKEN
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Geburten..................................................................................................... 59 Wellness in Portorož € 275,–
Hochzeiten.................................................................................................. 61
25. bis 28. Oktober
Geburtstage............................................................................................... 62
Spätsommer in Porec - 4*Hotel € 245,–
Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Marktgemeinde Paternion, 9711 Paternion,
Hauptstraße 83, E-Mail: paternion@ktn.gde.at. Redaktion: Marktgemeinde Paternion, Presse- 30. Oktober bis 3. November
stelle, 9711 Paternion. Verlags- und Herstellungsort: Villach. Zulassungsnummer 15488K75U.
Für den Inhalt verantwortlich: Marktgemeinde Paternion. Anzeigen: Langer Medien
Berlin, Potsdam & Dresden € 635,–
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14. bis 16. November
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Gemeindekuriers: 11. November 2019 14. bis 17. November
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28. November bis 1. Dezember
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23. bis 29. Dezember
Weihnachten in Abano Terme ab € 640,–
28. Dezember bis 2. Jänner
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Gemeindekurier 2019, Folge 238 3Amtliches
KOMMUNALES aus dem Gemeinderat
Bericht aus der 4. Gemeinderatssitzung im Jahr 2019, die am 09.07.2019 stattgefunden hat:
Nachwahl in den Ausschüssen • Sportstadion Feistritz/Drau: GSt. 1781/11, 1781/13, KG Feistritz/Drau
Nach dem Ableben von GR Robert Trattnig waren Nachnominierungen • Freizeitzentrum Feffernitz: GSt. 333/5, KG Feistritz/Drau
vorzunehmen. Im Familien- und Sozialausschuss wurde GR Ing. Franz
Kump als neues Mitglied festgelegt und im Kontrollausschuss wurde 2.2. Die Grenzen dieser vom Campingverbot umfassten Flächen
GR Richard Reiner nachnominiert. werden in den Lageplänen (Anlage 1), welche einen integrierenden
Bestandteil dieser Verordnung bilden (gelbe Flächen), festgelegt
Bericht des Kontrollausschusses über die Sitzung
am 12.06.2019 §3
Der Kontrollausschuss hatte sich mit der Gebarungsprüfung im Diese Verordnung ist durch Tafeln, wie in der Anlage 2, die einen
Rahmen der Kärntner Gemeindehaushaltsordnung für den integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bilden, kundzumachen
Prüfungszeitraum vom 22.02.2019 bis 12.06.2019 zu beschäftigen und tritt mit der Anbringung der Tafeln in Kraft.
und konnte dem Gemeinderat einen kritiklosen Kassenprüfungs-
bericht zur Kenntnis bringen. §4
Die Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Verordnung
Bericht des Infrastrukturausschusses über die Sitzung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird mit einer Geldstraße
am 13.06.2019 bis zu EUR 218,00 bestraft.
Der Infrastrukturausschuss befasste sich mit dem Straßenausbau-
und Asphaltierungsprogram für das Jahr 2019, das neben allgemeinen
Sanierungen mit einer Gesamtsumme von EUR 50.000,00 diverse Änderung der Friedhofsordnung für den Kommunalfriedhof
Ausbesserungs- und Sanierungsarbeiten auf den Straßen im Feistritz/Drau
Gemeindegebiet beinhaltet. Als große Maßnahme wurde die Bisher galt in der Friedhofsordnung des Kommunalfriedhofes
Sanierung der Spittaler Straße in Kamering festgelegt. Hier ist eine Feistritz/Drau für Reihengräber im neuen Friedhofsteil die Bestimmung,
Summe von EUR 520.000,00 im Gemeindebudget vorgesehen. dass Einfriedungen bei den Reihengräbern unstatthaft sind.
In der Praxis hat sich diese Bestimmung allerdings als heikel
Bericht des Familien- und Sozialausschusses über die Sitzung umzusetzen herausgestellt, da ohne feste Einfriedung eine
am 24.06.2019 Grabgestaltung teilweise schwierig ist. Da die Sinnhaftigkeit der
Einstimmig beschlossen wurde der Ankauf von Material für drei bisherigen Festlegung nicht erkennbar war, hat der Gemeinderat
Hochbeete für den Pfarr- und Gemeindekindergarten Feistritz/Drau. diese Festlegung aus der Friedhofsordnung entfernt. Nunmehr steht
es den Nutzungsberechtigten frei, ob sie eine Einfriedung wie in den
Verordnung mit der das Campieren auf öffentlichen Flächen übrigen Bereichen des Friedhofs bisher bereits üblich, vornehmen
der Marktgemeinde Paternion verboten wird wollen oder bei der bisherigen Regelung bleiben.
In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass
auf den öffentlichen Parkflächen der Marktgemeinde Paternion, Dr. Harald Perz – Bestellung zum stellvertretenden
insbesondere beim Schwimmbad, Wägen und Wohnmobile für Totenbeschauer
mehrere Tage abgestellt wurden und somit die Parkfläche als Seit 2015 ist Dr. Roland Rauter als Totenbeschauer festgelegt.
illegaler Campingplatz verwendet wurde. Aus diesem Grund wurde
die nachstehende Verordnung erlassen. Nachfolgende Ärzte wurden zu Totenbeschauer-Stellvertretern
bestellt:
VERORDNUNG • Dr.in Gerhild Steiner
des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 09.07.2019, • Dr. Christian Roll
Zahl: 140/2/2019/Eb/Mo, betreffend die Erklärung, dass auf bestimmten • Dr.in Heidrun Kronfuß
Flächen in der Marktgemeinde Paternion das Campieren verboten ist. • Dr. Mischa Dorfer
• Dr. Dietmar Dremel
§1 • Dr. Bernhard Prilhofer
Im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Paternion ist das Aufstellen • Dr. Horst Salamon
von Zelten, von PKW´s mit Wohnwägen und Wohnmobilen zum
Zwecke des Aufenthalts und des Übernachtens außerhalb von Dr. Harald Perz, Dorfplatz 1a, 9721 Weißenstein – Nachfolger der
genehmigten Campingplätzen an im freien gelegenen öffentlichen Kassenstelle von Dr. Gert Wiegele – hat ebenfalls seine Tätigkeit als
Orten (§2) verboten. Totenbeschauarzt angeboten. Der Gemeinderat hat dieses Angebot
einstimmig angenommen und Dr. Harald Perz als weiteren Totenbe-
§2 schauer-Stellvertreter bestellt.
2.1. Nachfolgend angeführte Parkflächen im Eigentum der
Marktgemeinde Paternion werden vom Campingverbot umfasst: Kunstprojekt „Grünspan“ – Beschluss über die Fortführung
des Projektes für die Jahre 2020 bis 2022
• Parkplatz Schwimmbad Paternion: GSt. 341/2, KG Paternion Die Gemeinden des mittleren Drautales Paternion, Weißenstein,
• Kommunalfriedhof Feistritz/Drau: GSt. 1372/3, 1372/5, 1377/4, Ferndorf, Stockenboi und Fresach haben sich im Jahr 2008 im Rahmen
1756, 1757/1, 1759/1, einer interkommunalen Zusammenarbeit zusammengeschlossen
KG Feistritz/Drau und das Projekt „Grünspan“ mit dem Künstler Norbert Kaltenhofer und
4 www.paternion.gv.atAmtliches
Dipl.-Ing.
Dipl.-Ing. Ronald
Ronald Humitsch
Humitsch
Vermessungsbüro
Vermessungsbüro 9800
9800 Spittal/Drau,
Spittal/Drau, Rizzistraße
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dessen Lebensgefährtin, Frau DI Margot Fassler, ins Leben gerufen. Betreiber der Anlage soll weiterhin die Gerlitzen Kanzelbahn Touristik
Bisher verlief die Finanzierung mit Bedarfszuweisungsmitteln Ges.m.b.H. und Co & KG sein, die ein äußerst erfahrener Partner
außerhalb des Rahmens in Höhe von EUR 3.000,00 pro Gemeinde in diesen Themenbereichen ist. Die vorläufigen Gesamtkosten
und Jahr und jede Gemeinde hat sich zusätzlich verpflichtet, aus belaufen sich auf rund EUR 450.000,00, wobei die Möglichkeit einer
Gemeindemitteln jeweils EUR 1,00 pro Einwohner als Kunstförderung EU-Förderung im Rahmen der LAG Region Villach – Umland in
zu übernehmen. Aussicht gestellt wurde. Auch das Land Kärnten wird mit einer
Förderung von ca. EUR 100.000,00 projektunterstützend tätig werden.
Die entsprechenden Zusagen und Beschlussfassungen sind bis zum
Jahr 2019 erfolgt, so dass nun ein entsprechender Beschluss über Der Gemeinderat hat sich einstimmig zu diesem Projekt bekannt
die Fortführung des Projektes zu fassen war. Bis auf die Gemeinde und festgelegt, dass die finanziellen Mittel, abzüglich aller möglichen
Fresach haben sich die bisherigen Gemeinden für einen Fortbe- Förderungen, bereitgestellt werden.
stand des Kunstprojektes „Grünspan“ ausgesprochen und auch der
Gemeinderat der Marktgemeinde Paternion hat festgelegt, weiterhin Festlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr
EUR 1,00 pro Einwohner aus Gemeindemitteln pro Jahr bis zum Jahr 2019/2020
2022 beizusteuern. Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die Elternbeiträge für
die Pfarr- und Gemeindekindergärten Feistritz/Drau und Feffernitz
Breitbandförderung für die Wirtschaft - Grundsatzbeschluss sowie für den Gemeindekindergarten Paternion nach dem
Ein funktionierendes und schnelles Internet ist heute die Voraussetzung, durchschnittlichen Jahresindex entsprechend zu erhöhen. Der
um im nationalen und internationalen Wettbewerb mithalten zu können Index beträgt 1,58%, demnach werden die Tarife wie folgt gerundet
und ein wichtiges Kriterium als Standort für Wirtschaftstreibende. festgelegt und nachstehende Verordnung erlassen:
Der Bund hat im Rahmen der sogenannten „Breitbandmilliarde“
entsprechende Ziele gesetzt, um die gewerbliche Wirtschaft in dieser VERORDNUNG
Hinsicht zu unterstützen. des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 09.07.2019,
Zahl 281/2019/Eb/Mo, mit der die Verordnung des Gemeinderates
Auch die Marktgemeinde Paternion ist ständig bemüht gute vom 14.05.2009, mit welcher eine Kindergartenordnung erlassen
Standortvoraussetzungen für die heimischen Betriebe und wurde, geändert wird.
zukünftige Gewerbebetriebe zu schaffen und daher hat der
Gemeinderat einstimmig beschlossen, für die Installierung von Punkt 6 Abs. 1 hat wie folgt zu lauten:
Breitband für die Gewerbebetriebe der Marktgemeinde Paternion
50% bis max. EUR 1.000,00 der Anschlusskosten bereitzustellen. a) Die monatlichen Kindergartenbeiträge (Elternbeiträge) inkl. Ust.
betragen
Funpark Paternion – Umbau der Liftanlage Ochsengarten
Am derzeitigen Areal des Skiliftes Ochsengarten in Paternion sind Kindergartenjahr 2019/2020
Adaptierungsarbeiten notwendig, da der bestehende Skilift nicht
mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Nachdem dieses 5 Tage/Woche - halbtägig ohne Verpflegung EUR 93,–
Areal in direkter Nähe zum Schwimmbad sowie dem Eis- bzw.
Rollhockeyplatz liegt, erscheint es sinnvoll, das Angebot auch auf 5 Tage/Woche - halbtägig mit Verpflegung EUR 131,–
die Sommermonate auszuweiten und aus dem bisherigen Skilift
einen ganzjährig betriebenen Funpark entstehen zu lassen. 5 Tage/Woche - halbtägig mit Verpflegung bis 13.00 Uhr EUR 135,–
Zu diesem Zweck wird der bestehende Skilift abgebaut und durch 5 Tage/Woche - ganztägig mit Verpflegung EUR 147,–
einen zeitgemäßen und sicherheitstechnisch hoch einzustufenden
Förderteppich ersetzt. Dieser ermöglicht in weiterer Folge, dass das
Areal ganzjährig genützt werden kann, weil durch den Förderteppich 5 Tage/Woche - halbtägig ohne Verpflegung (zweijährige) EUR 118,–
der Hang auch ohne Schnee mit Fahrrädern und Reifen (Tubingbahn,
Kids Downhillbike) genutzt werden kann. 5 Tage/Woche - halbtägig mit Verpflegung (zweijährige) EUR 156,–
Ziel des Projektes ist es, durch den ganzjährig betriebenen Funpark, 5 Tage/Woche - ganztägig mit Verpflegung (zweijährige) EUR 162,–
eine sinnvolle Verbesserung für den Freizeitstandort in Paternion zu
erreichen.
Gemeindekurier 2019, Folge 238 5Amtliches
(3) Für die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalisationsanlage
3 Tage/Woche - halbtägig ohne Verpflegung (zweijährige) EUR 90,– des Wasserverbandes Unteres Drautal ist eine Benützungs-
gebühr zu entrichten.
3 Tage/Woche - halbtägig mit Verpflegung (zweijährige) EUR 116,–
(4) Der Entsorgungsbereich für die Gemeindekanalisationsanlage
3 Tage/Woche - ganztägig mit Verpflegung (zweijährige) EUR 127,– der Marktgemeinde Paternion ist mit gesonderter Verordnung
festgelegt.
Essensbeitrag EUR 38,– §3
Bereitstellungsgebühr
b) Für jene Kinder, die im vorletzten Jahr vor Beginn ihrer Schulpflicht (1) Die Bereitstellungsgebühr ist für jene Gebäude oder befestigte
einen Kindergarten in der Marktgemeinde Paternion besuchen, Flächen zu entrichten, für die die Anschlusspflicht oder ein
werden die Tarife um EUR 1,00 reduziert und lauten wie folgt: Anschlussrecht eingeräumt wurde.
Kindergartenjahr 2019/2020 (2) Die Höhe der Bereitstellungsgebühr ergibt sich aus der Verviel-
fachung der Summe der Bewertungseinheiten (im Sinne
der Anlage zum Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz) für
5 Tage/Woche - halbtägig ohne Verpflegung EUR 92,–
das Gebäude oder die befestigte Fläche mit dem jeweiligen
Gebührensatz.
5 Tage/Woche - halbtägig mit Verpflegung EUR 130,–
§4
5 Tage/Woche - halbtägig mit Verpflegung bis 13.00 Uhr EUR 134,– Höhe der Bereitstellungsgebühr
Der jährliche Gebührensatz beträgt pro Bewertungseinheit inklusive
5 Tage/Woche - ganztägig mit Verpflegung EUR 146,– der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:
Diese Verordnung tritt mit 10.07.2019 in Kraft. a) ab dem 1. August 2019: EUR 166,66
b) ab dem 1. August 2020: EUR 161,66
Anpassung der Kanalbenützungsgebühr sowie der c) ab dem 1. August 2021: EUR 156,81
Kanalbereitstellungsgebühr d) ab dem 1. August 2022: EUR 152,10
Auf Grund detaillierter Berechnungen über die laufenden- und
Folgekosten beim Wasserverband Unteres Drautal ergibt sich die §5
Notwendigkeit, die Kanalgebühren entsprechend anzupassen, so Benützungsgebühr
dass ab 1. August 2019 folgende Verordnung erlassen wurde: (1) Die Höhe der Benützungsgebühr ergibt sich aus der Verviel-
fachung des mittels Wasserzähler (geeignete Messanlage)
VERORDNUNG ermittelten Gebührenmesszahl (Abwassermenge) der an den
des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 09. Juli 2019, Kanal angeschlossenen Gebäude und befestigten Flächen mit
Zahl 851-1/2019/Eb/Mo, mit der Kanalgebühren (Kanalgebührenver- dem Gebührensatz gemäß §6 dieser Verordnung.
ordnung) ausgeschrieben werden.
(2) Die Gebührenmesszahl ist 1 m3 bezogenes Wasser, das heißt,
Gemäß §§ 16 und 17 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 – FAG dass 1 m3 bezogenes Trink- und Nutzwasser, welches in den
2017, BGBl. I Nr. 116/2016, zuletzt in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Kanal abgeleitet wird, 1 m3 Abwasser gleichgestellt wird.
Nr. 106/2018, § 13 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung –
K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. (3) Auf Antrag des Gebührenpflichtigen sind verbrauchte Wasser-
71/2018, und gemäß §§ 24 und 25 des Kärntner Gemeindekanalisa- mengen, die im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht in die
tionsgesetzes – K-GKG, LGBl. Nr. 62/1999, zuletzt in der Fassung des öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht werden, bei
Gesetzes LGBl. Nr. 85/2013, wird verordnet: der Berechnung der Benützungsgebühr in Abzug zu bringen.
Die Gemeinde hat, soweit ein Nachweis auf andere Weise nicht
§1 erbracht wird, den Nachweis an den Einbau und den Betrieb
Ausschreibung einer geeigneten Messanlage zur Feststellung einer Abwasser-
Für die Bereitstellung, für die Möglichkeit der Benützung und die menge zu binden.
tatsächliche Inanspruchnahme der Gemeindekanalisationsanlage
des Wasserverbandes Unteres Drautal werden von der Marktgemeinde (4) Kann der Wasserverbrauch nicht mittels Wasserzähler (geeignete
Paternion Kanalgebühren ausgeschrieben. Messanlage) ermittelt oder berechnet werden, so ist der
Wasserverbrauch zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu
§2 berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind (§ 184
Gegenstand der Abgabe Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, in der
(1) Die Kanalgebühren werden als Bereitstellungs- und als Benüt- geltenden Fassung).
zungsgebühr ausgeschrieben.
(2) Für die Bereitstellung der Gemeindekanalisationsanlage und
für die Möglichkeit der Benützung der Kanalisationsanlage des
Wasserverbandes Unteres Drautal ist eine Bereitstellungsgebühr
zu entrichten.
6 www.paternion.gv.atAmtliches
§6 des Finanzjahres durch außer- oder überplanmäßige Ausgaben,
Höhe der Benützungsgebühr durch Mehreinnahmen oder Mindereinnahmen in seiner Aussagekraft
Der Gebührensatz beträgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer wesentlich beeinflusst wird oder durch außer- oder überplanmäßige
von derzeit 10%: Ausgaben oder Mindereinnahmen, die Störung des Haushaltsgleich-
gewichtes droht.
a) ab dem 1. August 2019: EUR 1,81
b) ab dem 1. August 2020: EUR 1,92 Nachdem die Voraussetzungen für eine Nachtragsvoranschlagserstellung
c) ab dem 1. August 2021: EUR 2,04 vorliegen, war die Feststellung des 2. ordentlichen Nachtragsvoran-
d) ab dem 1. August 2022: EUR 2,16 schlages 2019 mit folgender Verordnung notwendig:
§7 VERORDNUNG
Abgabenschuldner des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 09.07.2019,
Zur Entrichtung der Kanalgebühren sind die Eigentümer der an Zl. 902/2019/Kö, über die Feststellung des 2. ordentlichen Nachtrags-
die Gemeindekanalisationsanlage der Marktgemeinde Paternion voranschlages 2019:
angeschlossenen Gebäude oder befestigten Flächen verpflichtet. Gemäß § 88 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO
- LGBl. Nr. 66/1998, idF. LGBl.Nr. 71/2018, wird der Voranschlag der
§8 Gemeinde, nach der Verordnung des Gemeinderates vom 13.03.2019,
Festsetzung und Fälligkeit der Abgabe Zl. 901/2019/Kö, im Sinne der Anlagen abgeändert.
(1) Die Kanalgebühren sind jährlich mittels Abgabenbescheid
festzusetzen und sind mit Ablauf eines Monats nach Bekannt- Der § 1 (Gesamtsummen) der Voranschlagsverordnung enthält
gabe des Abgabenbescheides fällig. folgende Fassung:
(2) Für die Ermittlung der Benützungsgebühren ist der Wasserver-
a) ORDENTLICHER VORANSCHLAG
brauch, jeweils zufolge einer Wasserzählerablesung (geeignete
Messanlage) eines jeden Jahres heranzuziehen (Ablesestichtag: bisherige
erweitert um Ges.Summen
31. Juli jeden Kalenderjahres). Gesamtsummen
Summe der Ausgaben € 11.158.000,– € 950.000,– € 12.108.000,–
(3) Die gemäß §9 dieser Verordnung geleisteten Teilzahlungen sind
bei der bescheidmäßigen Festsetzung in Abzug zu bringen. Summe der Einnahmen € 11.158.000,– € 950.000,– € 12.108.000,–
Abgang € 0,– € 0,– € 0,–
§9
Teilzahlungen
(1) Für die Kanalgebühren sind dreimal jährlich Teilzahlungen
b) AUSSERORDENTLICHER VORANSCHLAG
vorzuschreiben. Die Vorschreibung erfolgt mittels Lastschrift-
anzeige jeweils im Februar, Mai und August; sie sind mit Ablauf
HAIRSTYLING
bisherige
erweitert um Ges.Summen
eines Monats nach Bekanntgabe der Lastschriftanzeige fällig. Gesamtsummen
Summe der Ausgaben € 1.209.000– € 0,– € 1.209.000,–
(2) Der Teilzahlungsbetrag für die Bereitstellungsgebühr beträgt
ein Viertel der jährlichen Bereitstellungsgebühr. BARBARA
Summe der Einnahmen € 1.209.000– € 0,– € 1.209.000,–
Abgang € 0,– € 0,– € 0,–
(3) Der Teilzahlungsbetrag für die Benützungsgebühr beträgt ein
Viertel der im Vorjahr verbrauchten Wassermenge, vervielfacht
mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Vorschreibung geltenden
c) Gesamtzusammenstellung in EUR:
Gebührensatz.
bisherige
erweitert um Ges.Summen
(4) Bei den erstmaligen Teilzahlungen (Neuanschlüsse), bei denen Gesamtsummen
kein Wert auf Grund einer Vorschreibung vorhanden ist, erfolgt
Summe der Ausgaben € 12.367.000,– € 950.000,– € 13.317.000,–
die Vorschreibung der Teilzahlugnen aufgrund einer Schätzung
(§184 Abs.1 Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961 Summe der Einnahmen € 12.367.000,– € 950.000,– € 13.317.000,–
in der geltenden Fassung).
Abgang € 0,– € 0,– € 0,–
§10
Inkrafttreten Di 8-18, Mi 8-20, Do 8-14, Fr 8-20, Sa 7-15 Uhr
(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft.
(2) Mit Inkraftreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des
Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 28. Juni 2018,
Zahl 851-1/2018/Eb/Mo, mit welcher Kanalgebühren ausgeschrieben
werden, außer Kraft.
Zweiter ordentlicher Nachtragsvoranschlag 2019
Gemäß § 14 der Kärntner Gemeindehaushaltsordnung – K-GHO
– LGBl.Nr. 2/1999 idF. LGBl.Nr. 3/2015, hat der Gemeinderat einen
Nachtragsvoranschlag zu erstellen, wenn der Voranschlag während
Gemeindekurier 2019, Folge 238 7Amtliches
Information zum Bezug des Heizzuschusses 2019/2020
Zweck der Förderung
Die Gewährung eines Heizzuschusses für die folgende Heizperiode Einkommens-
grenze
Heizzuschuss in Höhe von € 110,00 (monatlich)
Höhe des Einkommens
Die Einkommensgrenzen (inkl. Pensionsanpassung im Jänner 2020)
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern € 1.099,24
betragen für den
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen
Einkommens-
(z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil € 1.511,45
grenze
mit volljährigem Kind)
Heizzuschuss in Höhe von € 180,00 (monatlich)
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haus-
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern € 885,47 € 136,63
halt lebende Person (auch Minderjährige)
bei alleinstehenden PensionistInnen ACHTUNG NEU!!!
(gilt nicht für Witwen/Witwer) die mindestens 360 Ebenfalls verpflichtend ist die Vorlage eines Nachweises der Bank-
Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund € 995,09 verbindung, aus dem der Kontoinhaber ersichtlich ist.
einer Erwerbstätigkeit erworben haben
Festzuhalten ist, dass die Kärntner Gemeinden, wie bereits in den Vor-
jahren, die Kosten für die zur Auszahlung gelangenden Heizzuschüsse
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen
(z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit € 1.327,62 mit 50 % zu finanzieren haben werden. Für die Abrechnungsperiode
volljährigem Kind) 2018/2019 hat sich dies mit einem budgetären Aufwand für die Markt-
gemeinde Paternion in Höhe von 16.730 Euro niedergeschlagen.
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haus-
€ 136,63 Antragstellung ab 01. Oktober 2019 bis 28. Februar 2020
halt lebende Person (auch Minderjährige)
beim Gemeindeamt Paternion, Zimmer 9.
Nähere Informationen unter der Tel.Nr.: 04245/2888-12 oder 11
Gästeehrung 2019
Mit großer Freude konnte die Marktgemeinde Paternion zu einem
Urlaubsaufenthalt begrüßen:
Zum 70-jährigen Urlaubsaufenthalt:
Herr Arnold Heymann, bei Familie Luise u. Josef Laber,
Paternion, Unterer Bichlweg 61
Wir danken unseren Gästen für die durch den oftmaligen Urlaubs-
aufenthalt bewiesene Verbundenheit zur Marktgemeinde Paternion,
bitten, uns auch weiterhin die Treue zu halten und bei den nächsten
Urlaubsentscheidungen wiederum einen Ort der Gemeinde
Paternion zu wählen.
Wir danken auch den Beherbergungsbetrieben, die durch die gute
Betreuung der Gäste die Voraussetzungen für die Urlaubsjubiläen
geschaffen haben.
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und Renovierung auch kleinerer
Feistritz an der Drau
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Das elektrische Carsharing Fahrzeug – ein Renault ZOE – kann 5. Gültige B-Führerschein-Kopie, Nutzungsvereinbarung & SEPA-
jederzeit online gebucht werden! Lastschriftmandat unterschrieben per Post oder E-Mail senden an
Unsere Gemeinde stellt allen Einwohnern ein eCarsharing Fahrzeug ecarsharing@familyofpower.com senden.
zur Verfügung. Das Fahrzeug wurde im Rahmen der ARGE Unteres 6. Einschulungstermin mit dem eCarsharing Betreuer vereinbaren,
Drautal angeschafft und wird von der LEADER Region Villach Land und der die persönliche FAMILY Card übergibt
vom Land Kärnten gefördert. 7. LOS GEHT’s
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Batterie) und wird mit Ökostrom in ca. 2 Stunden wieder vollgeladen
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Kärnten kann leicht ohne Zwischenladen erreicht werden.
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einmalig € 120,- für einen PRIVATE- oder BUSINESS-Geschäfts-
anteil und sind damit FAMILY OF POWER Mitglied.
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und Schließen des Fahrzeuges dient.
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herunterladen Feuerwehrrüsthaus Feistritz/Drau!
4. Nutzungsvereinbarung ausfüllen: Marktgemeinde
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Gemeindekurier 2019, Folge 238 9Amtliches
Nachruf sondern auch mit viel Sinn für das Gemeinschaftsleben in seiner
Gemeinderat a.D. Heimatgemeinde, unserer Marktgemeinde Paternion, ausgestattet.
Gunter Höher Er war von 20.11.2001 bis 26.03.2015 als Gemeinderat für die Freiheit-
liche Fraktion tätig und es war ihm immer wichtig, das Gemeinsame
Die Nachricht, dass Steinmetzmeister vor das Trennende zu stellen. Konstruktive Diskussionen waren sein
Gunter Höher am 12.08.2019, im Markenzeichen und Lösungen zu erarbeiten, sein erklärtes Ziel.
Alter von 60 Jahren, nach kurzer
schwerer Krankheit verstorben ist, Sein Lebensmittelpunkt war bis zum Schluss seine Familie, Gattin Helga
traf uns völlig unerwartet. und Sohn Christopher, denen auch unser aufrichtiges Mitgefühl gilt.
Gunter Höher war nicht nur Bürgermeister Manuel Müller
ein tüchtiger Geschäftsmann,
PFARRCARITAS FEISTRITZ
Der Herbst ist ins Land gezogen und seit September hat die Aus platztechnischen Gründen bitte wir Sie, Altkleider die NICHT
Pfarrcaritas wieder geöffnet. für die Pfarrcaritas bestimmt sind, über die öffentlichen Altkleider-
Da wir immer wieder Anfragen zu den Sachspenden bekommen, container in der Gemeinde zu entsorgen.
hier eine kurze Information:
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Wir übernehmen gerne am jeweiligen Donnerstag in der Zeit von
08.00 Uhr bis 17.00 Uhr unbeschädigte und saubere Kleidung, Öffnungszeiten:
sowie alle anderen Dinge, die im Haushalt und in der Freizeit Donnerstag 12. und Freitag 11. Oktober 2019
nicht mehr benötigt werden. Aus Platzgründen können wir leider Donnerstag 07. und Freitag 08. November 2019
keine Möbel übernehmen. Die Bekleidung wird von uns sortiert. Für Donnerstag 05. und Freitag 06. Dezember 2019
ausrangierte Bekleidung hat uns die ASA einen Altkleidercontainer zur
Verfügung gestellt. Wir haben zu diesem Container KEINEN ZUGANG. Heidi Klösch
Aktion „Schulobst“
Seit einigen Jahren beteiligt sich das Land Kärnten und auch die
Gesunde Gemeinde Paternion an der von der Europäischen Union
geförderten Aktion „Schulobst“, bei der den Schülerinnen und
Schülern sowie den Kindergartenkindern wöchentlich eine Portion
Obst oder Gemüse zur Verfügung gestellt wird. Die Landwirtschafts-
kammer Kärnten übernimmt die Verrechnung mit den Lieferanten
und die Belieferung der Schulen und Kindergärten erfolgt direkt
durch die Kärntner Gemüseproduzenten.
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10 www.paternion.gv.atAmtliches
Verstorben sind:
Margarete Irmgart Kempf, 95 Jahre Viktor Franz Oman, 62 Jahre
9711 Paternion 9711 Paternion
(20.07.2019) (24.08.2019)
Anna Elisabeth Taschwer, 83 Jahre Elisabeth Kucher, 85 Jahre
9710 Feistritz an der Drau 9710 Neu-Feffernitz
(31.07.2019) (04.09.2019)
Gertrud Lewitschnig, 85 Jahre Gottfried Kuchler, 75 Jahre
9710 Neu-Feffernitz 9711 Paternion
(07.08.2019)
Johann Alois Mössler, 95 Jahre
(16.09.2019)
Liselotte Josefine Wiedergut, 82 Jahre
GRABSTÄTTEN
9711 Kreuzen 9710 Feistritz/Drau
(14.08.2019) (16.09.2019)
Julia Anna Heide, 32 Jahre
9710 Neu-Feffernitz
(17.08.2019)
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... sind mir wichtig! Daher stehe ich Ihnen gerne zur Seite bei der
Organisation, Gestaltung und Einschaltung Ihrer Werbung
im Gemeindekurier der Marktgemeinde Paternion.
Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch!
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Gemeindekurier 2019, Folge 238 11Amtliches
Blumenschmuckw
Etwas das nie aus der Mode kommt ist unser Blumenschmuck-
wettbewerb!
In den Bemühungen, sich gegenseitig beim Gestalten der Gärten,
Blumenrabatte und Balkonkästen zu übertreffen, erschaffen unsere
Gemeindebürgerinnen und –bürger bunte und vielfältige Kreationen.
Die Schönsten versucht die Jury beim Blumenschmuckwettbewerb zu
finden und diese Entscheidung fällt nicht immer leicht – so groß ist
die Auswahl.
Die heurigen Gewinnerinnen und Gewinner sehen sie nachfolgend
abgebildet.
MUSTERHAFT
Drussnitzer Stefanie, Feffernitz, Drautalstraße 41
Mag. Nigerl Isabella, Pobersach 30
1. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde)
Kategorie „Privathäuser mit Balkon und Garten“ 2. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde)
Kategorie „Privathäuser mit Balkon und Garten“
Marktgemeinde Paternion, Paternion, Hauptstraße 83
12 www.paternion.gv.atAmtliches
w e t t b e w e r b 2019
Brugger Elisabeth, Kamering, Egelmoosweg 34
2. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde) Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau, Villacher Straße 250
Kategorie „Privathäuser mit Balkon und Garten“ 1. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde)
Kategorie „Öffentliche Gebäude“
Gfrerer Karin, Paternion, St.-Paternianus-Weg 118
3. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb
Kategorie „Privathäuser mit Balkon und Garten“
Kircher Ingrid, Nikelsdorf, Römerweg 107
Frank Maria, Pobersach 17 B i t te u m b lät te r n R
Gemeindekurier 2019, Folge 238 13Amtliches
SEHR GUT
Schwimmbad Paternion, Paternion, Badstraße 194
2. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde)
Kategorie „Öffentliche Gebäude“
Frank Christian Jakob, Pobersach 42
Göschl Edith, Pobersach 32
Gratzer Ingrid, Paternion, Hauptstraße 189/1
2. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde)
Kategorie „Fenster- und Blumenschmuck“
Krainer Johann, Duel, Weißenbachweg 17/5
Stauder Herbert, Paternion, Hauptstraße 166/1
3. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde)
Kategorie „Fenster- und Blumenschmuck“
Die Preisverleihung
wird zu einem
späteren Zeitpunkt
stattfinden.
Kollmitzer Helga, Paternion, Hauptstraße 165/1
1. Platz Landesblumenschmuckwettbewerb (Gemeinde)
Kategorie „Fenster- und Blumenschmuck“
Natur im Garten
In den letzten Jahrzehnten ist der Großteil der Wildblumen aus unserer ständiges Mähen und Gießen entfallen. Nach dem Verblühen wird
Landschaft verschwunden. Gleichzeitig belegen wissenschaftliche Studien mit der Sense oder dem hochgestellten Rasenmäher abgemäht,
den Rückgang der Biomasse an Insekten um 80 %. Das ist nicht zuletzt insgesamt reicht es, zwei- bis dreimal pro Saison zu mähen.
deshalb so bedrohlich, weil 80 % aller Wildpflanzen weltweit von der
Bestäubung durch Insekten abhängig sind, 60 % aller Vögel dienen Naturgärten sind Gärten für Genießer!
Insekten als Nahrungsgrundlage, daher ein Minus von 42 % der Ein Wettbewerb für naturnahes Gärtnern, parallel zu Blumenschmuck-
Feldvögelbestände in den letzten 20 Jahren! Somit belegt der Verlust wettbewerb, könnte diesem Thema mehr Aufmerksamkeit verschaffen.
der Artenvielfalt in der Skala der Gefährlichkeit der Umweltprobleme Gleichzeitig könnten interessierte GemeindebürgerInnen die
Platz 1, der Klimawandel, bei aller Dramatik, nur Platz 4. Wenn wir Patenschaft für ein Fleckchen öffentliches Grün übernehmen und
bedenken, dass die Summe unserer privaten Flächen gleich groß ist, ausprobieren, was sich hier an heimischen Wildblumen wieder
wie die Ausdehnung all unserer Nationalparks, dann haben wir ein vermehren ließe. Helfen wir zusammen, auf dass unsere Bienen,
riesengroßes Potenzial, gemeinsam einen Verbund von Naturräumen Schmetterlinge, Käfer und andere Insekten eine Reise von Garten
entstehen zu lassen. In dem wir der Natur ihre Ursprünglichkeit zu Garten in unserem wunderschönen Lebensraum unternehmen
zurückgeben, werden wir gleichzeitig selber reich beschenkt mit einer können, uns und unseren Kindern und Enkelkindern zuliebe.
Überfülle an bunten Blumen, dem Summen, Brummen und Zwitschern
und der reichen Ernte durch die vielen Bestäuber. Noch dazu wird viel Für Interessierte wird am Freitag, dem 25. Oktober 2019 um 19.00 Uhr
Energie, Lärm, Geld und vor allem Zeit gespart. Der Gestaltungsspiel- im Götz Stadel in Paternion ein Stammtisch mit Frau Mag. Marianne
raum durch das Kurzmähen von Gartenwohnräumen und Wegen durch Gütler, Expertin für die Anlage von Blühflächen, organisiert.
eine Blumenwiese ist riesengroß.
Anmeldungen bitte bis 23. Oktober 2019 unter T: 04245/2888 -17
Blumenwiesen entstehen durch das Sammeln und Säen von heimischen bzw. -18 oder E: paternion@ktn.gde.at
Wildblumen, umackern des Boden´s ist nicht notwendig, ein wenig
auflockern förderlich. Alle Aktivitäten wie Vertikutieren, Düngen, Melitta Nackler
14 www.paternion.gv.atvon Montag, den 14. Oktober 2019
bis Freitag, den 18. Oktober 2019
Die Marktgemeinde Paternion organisiert in Zusammenarbeit mit der Firma Peter Seppele
auch im Herbst eine Strauchschnittabholung, an der alle Interessenten (Ein- und
Mehrfamilienwohnhaus) zum Betrag von EUR 15,00 pro 5 m³ Material teilnehmen
können.
Jeder, der die Strauchschnittabholung bei seiner Liegenschaft wünscht, möge bis
Freitag, den 11. Oktober 2019, den Pauschalbetrag in Höhe von EUR 15,00 entweder:
auf das Konto der Marktgemeinde Paternion bei der UniCredit Bank Austria AG,
IBAN AT67 1200 0004 0450 0704, Verwendungszweck: „Strauchschnittabholung“
oder bei der Gemeindekassa
einzahlen.
Die erfolgte Einzahlung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Strauchschnittabholung!
Ein genauer Zeitpunkt der Abholung kann aus organisatorischen Gründen nicht
bekanntgegeben werden.
Bitte deponieren Sie Ihren Strauchschnitt unbedingt außerhalb von Stromleitungen und
neben der Hauszufahrt, damit der Abtransport reibungslos erfolgen kann!
Wir bitten um Verständnis, dass Garten- und Blumenabfälle nicht als Strauchschnitt
bewertet werden können und daher von dieser Aktion ausgeschlossen sind.
Steine, Wurzelstöcke, Stämme über 30 cm Durchmesser und Müll werden nicht
übernommen!
Alle verspäteten Anmeldungen müssen leider unberücksichtigt bleiben und wir dürfen
deshalb empfehlen, unmittelbar nach Erhalt dieser Information Ihren Wunsch auf
Strauchschnittabholung durch Einzahlung des entsprechenden Betrages bekanntzugeben.
Herzlichst Ihr
Manuel Müller Vbgm. Dieter Nagelschmied
Bürgermeister Umweltreferent
Gemeindekurier 2019, Folge 238 15Herzliche Einladung zum
am Samstag, dem 26. Oktober 2019
Treffpunkt:
Rastplatz Mögere - 09.00 Uhr
Die Tour führt uns von der Mögere über den Rundwanderweg Rubland zum Gasthaus
Kohlmeister nach Ebenwald.
Nach der Wanderung besteht die Möglichkeit beim Gasthaus Kohlmeister eines von drei
zur Auswahl stehenden Mittagsmenüs - gegen Bezahlung - bei einem gemütlichen
Beisammensein einzunehmen.
Wir hoffen, mit dieser Route wieder Ihren Geschmack getroffen zu haben und freuen
uns auf eine sicherlich schöne Wanderung und zahlreiche Beteiligung.
Wandern Sie mit uns und genießen Sie unser schönes Gemeindegebiet.
Manuel Müller Vbgm.in Cornelia Pesentheiner
Bürgermeister Familien- und Sozialreferentin
Bei Regenwetter entfällt die Wanderung!
16 www.paternion.gv.at2019
Information
Marktg em ein de Paternion
VERANSTALTUNGEN
bis Dezember 2019
i
Den Jahres-Veranstaltungskalender finden Sie unter: www.paternion.gv.at/veranstaltungen
Sport Sport
Kärntner Stub´n – Landhotel-Natur-Restauran in Aifersdorf Radfahren
täglich Kärntner Küche, frische Fische, Hausjausen etc. auf vielen gekennzeichneten Radfahrwegen und entlang der Drau
Oktober-April: Donnerstag und Freitag Ruhetag
Betriebsurlaub: 10. – 30. November 2019 Kegelbahn
21. – 24. Dezember 2019 Freizeitzentrum Feffernitz, Mühlboden, Mühlenweg 32
Tel. Nr.: 04245/2085 – email: info@kaerntnerstubn-hotel.at Auf Vorbestellung immer Mo, Mi-Sa von 14.00 Uhr bis 23.00 Uhr sowie Di von
17.00 Uhr bis 23.00 Uhr Tel.Nr. 0676/432 29 10
Gasthof Tell in Paternion
• besondere kulinarische und musikalische „Feinheiten“ werden FETZ – Feistritzer Tenniszentrum, Feistritz/Drau, Kreuzner Straße 380
gesondert angekündigt Tel.Nr. 04245/4746
• eigene Landwirtschaft
• jeden 1. Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr Bergsteigerstammtisch Götz Stadel in Paternion
des Österreichischen Alpenvereins, Ortsgruppe Unteres Drautal Ihre Adresse für Feiern aller Art – Weihnachtsfeier, Familienfeiern,
• Tel. Nr.: 04245/2931 – Homepage: www.gasthof-tell.at Geburtstage, Hochzeiten etc. - Kontakt: Walter Jörg – Tel.Nr. 0664/523 07 99
email: michorl@gasthof-tell.at
Seniorenwanderungen
Fischerkarten für die Drau ab April jeden Dienstag – Anfragen beim Österreichischen Alpenverein –
Im Gemeindeamt Paternion, Zimmer Nr. 5 erhältlich Ortsgruppe Unteres Drautal Herrn Sepp Muchitsch - Tel.Nr. 0676/596 84 29
Tel. Nr. 04245/2888-14
Tageskarte: EUR 20,00 ohne Huchen Österreichischen Alpenvereines – Ortsgruppe Unteres Drautal
EUR 30,00 mit Huchen Stammtische finden jeden ersten Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr im
Wochenkarte: EUR 60,00 ohne Huchen Gasthof Tell, Paternion statt.
EUR 90,00 mit Huchen Nähere Informationen zum Verein und zu den einzelnen Wanderungen sowie
Zu diesen Kosten der Fischereierlaubnis werden noch die Gebühren für die den genauen Tourenplan für das Jahr 2019 finden Sie auf der Homepage:
amtliche Fischerkarte hinzugerechnet. Auskünfte erteilt Obmann Ing. Franz www.alpenverein.at/spittal-drau/ortsgruppen/unteres-drautal
Kump – Tel.Nr. 0660/ 124 50 01
Stammtische des Pensionistenverbandes Österreich
Modellflug
Auskünfte erteilt Herr Edmund Campidell, unter der Tel.Nr. 0650/709 18 53 Ortsgruppe Paternion
Oktober bis Mai – jeden Donnerstag im Götz Stadel 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Tennis Obmann Georg Eder – Tel.Nr. 0650/377 26 40
Feistritz/Drau, Schulstraße
Tel.Nr. 0680/313 36 80 Ortsgruppe Feistritz/Drau
Jeden Mittwoch im Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau ab 14.00 Uhr
Feffernitz, Tennisplatz Tennisklub Rapid Feffernitz Obmann Siegfried Pfeiffer – Tel.Nr. 0650/683 47 13
Tel.Nr. 0680/307 53 00
Ortsgruppe Feffernitz
Feffernitz, Tennisplatz Tennisklub Feffernitz-Mühlboden Jeden Dienstag im Freizeitzentrum Feffernitz ab 13.30 Uhr
Tel.Nr. 0650/912 33 00 Obmann Walter Eder –Tel.Nr. 0699/106 057 24
FETZ – Feistritzer Tenniszentrum, Feistritz/Drau
Kreuzner Straße 380 – Tel.Nr. 04245/4746
Gemeindekurier 2019, Folge 238 17Kultur, Brauchtum und Unterhaltung Kultur, Brauchtum und Unterhaltung
Sa 05. Oktober | 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mi 18. Dezember | 14.00 Uhr
Flohmarkt Weihnachtsfeier
Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau
Veranstalter: Kinderfreunde – Ortsgruppe Paternion Veranstalter: Pensionistenverband Österreich -
Ortsgruppe Feistritz/Drau
Sa 05. Oktober | 09.00 Uhr
Flohmarkt Do 19. Dezember | 12.00 Uhr
Modellflugplatz Paternion-Feistritz/Drau Weihnachtsfeier
Veranstalter: Modellfluggruppe Feistritz/Drau Götz Stadel
Veranstalter: Pensionistenverband Österreich -
Sa 12. Oktober | 18.00 Uhr Ortsgruppe Paternion
3. FF-Preiswatten
Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau Fr 20. Dezember | 10.00 Uhr
Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Feistritz/Drau Weihnachtsfeier
Götz Stadel Paternion
Sa 26. Oktober | 20.00 Uhr Veranstalter: Volksschule Paternion
Chorkonzert
Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau Do 26. Dezember | 19.30 Uhr
Veranstalter: Singgemeinschaft Kamering Stefani-Liedertafel 2019
Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau
So 27. Oktober und Mo 28. Oktober | ganztägig Veranstalter: MGV Paternion
Kirchtag
Gasthof Steiner - Nikelsdorf
Veranstalter: Barbara Steiner
Mo 04. November | 06.00 Uhr
Herbstmarkt
Paternion
Veranstalter: Marktgemeinde Paternion
Sa 09. November und So 10. November | 10.00 Uhr bis
19.00 Uhr bzw. 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kunst-und Kunsthandwerksausstellung Pfarrkirche in Feistritz/Drau
Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau – Jeden Sonntag um 10.00 Uhr Hl. Messe
Veranstalter: J. P. Karner – Jeden 3. Samstag im Monat Vorabendmesse um 18.00 Uhr
– Jeden Donnerstag, außer an Hochfesten,
Fr 22. November und Sa 23. November | 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr um 10.00 Uhr Heilige Messe im Seniorenwohnheim Drautal
– 1 x im Monat Hl. Messe um 18.00 Uhr - vor der Messe Anbetung
Adventkranzbinden und Beichtgelegenheit (Bitte beachten Sie die
Gnaht & Gmoln Feistritz/Drau Gottesdienstordnung)
Veranstalter: Astrid Rassi und Christina Hofer
Kirche in Neu-Feffernitz
So 01. Dezember | 15.00 Uhr – Jeden 3. Sonntag im Monat um 10.00 Uhr Hl. Messe
(ansonsten jeden Samstag um 19.00 Uhr)
Ein Brunnen wird zum Adventkranz – Jeden Mittwoch Gottesdienst um 8.00 Uhr
Anna-Plazotta-Platz in Paternion – 1 x im Monat Hl. Messe um 18.00 Uhr - vor der Messe
Veranstalter: Hutclub Paternion – Die Hiatla Anbetung und Beichtgelegenheit
Mi 04. Dezember | 15.00 Uhr Gottesdienste in Kreuzen und Rubland
Die Gottesdienste in Kreuzen und Rubland finden im Wechsel
Adventkonzert um 8.30 Uhr am Sonntag statt (lt. Gottesdienstordnung im
Seniorenwohnheim Feistritz/Drau Pfarrblatt)
Veranstalter: Musikschule Feistritz/Drau Weißenstein
Pfarrkirche in Paternion
Fr 06. Dezember | 17.00 Uhr Jeden Sonntag um 9.00 Uhr Pfarrgottesdienst
Nikolausfeier Evang. Pfarrgemeinde Feffernitz
Kreuzen/Eben Gottesdienst jeden Sonntag um 9.30 Uhr in der Pfarrkirche in
Veranstalter: Kreuzen aktiv Feffernitz (außer am letzten Sonntag im Monat)
Fr 13. Dezember | 14.00 Uhr So 06. Oktober | 09.00 Uhr
Weihnachtsfeier Erntedankfest
Freizeitzentrum Feffernitz Pfarrkirche Paternion
Veranstalter: Pfarre Paternion
Veranstalter: Pensionistenverband Österreich - Ortsgruppe Feffernitz
Mitwirkende: Kinder der VS Feistritz/Drau
18 www.paternion.gv.atSie können auch lesen