12/18 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

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12/18 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
12/18   25. Jahrgang
                                                                                                                              15. Dezember 2018

                                                                                  Weihnachten 2018

                                                                                                                                  Foto: Anke Kachold

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
Wieder neigt sich ein turbulentes,    genommen. Erhebliche Mittel sind        len und Museen zusichern. In den       Zwei wesentliche Errungenschaf-
ereignisreiches Jahr dem Ende zu.     außerdem in die Ausstattung un-         Brand- und Katastrophenschutz          ten jähren sich dann zum 100.
Ein großer Höhepunkt war die Er-      serer Feuerwehren geflossen. Al-        investieren wir wiederum 1,5 Milli-    Mal. Am 19. Januar 1919 durften
öffnung der Fürstlichen Erlebnis-     lein im August wurden Fahrzeuge         onen Euro für die Ausrüstung der       erstmals Frauen in unserem Land
welten auf Schloss Schwarzburg        und Fördermittel im Wert von 1,5        ehrenamtlichen Feuerwehrmänner         wählen. Für dieses Recht haben
im Mai. Seitdem haben deutlich        Millionen Euro übergeben. In Leu-       und -frauen. An dieser Stelle möch-    sie lange kämpfen müssen. Am 11.
mehr als 20.000 Besucherinnen         tenberg wurde das lang ersehnte         te ich allen ehrenamtlich Tätigen      August 1919 hat Friedrich Ebert
und Besucher die fürstliche Waf-      Feuerwehrgerätehaus in Betrieb          im Landkreis ausdrücklich für ihr      bei uns in Schwarzburg die Wei-
fensammlung im historischen           genommen.                               großartiges Engagement für unser       marer Verfassung unterzeichnet.
Zeughaus besichtigt. Wenn der         Mit dem gerade beschlossenen            Gemeinwesen danken!                    Zudem steht im November der
Zustrom so anhält, wird sich die      Haushalt werden wir auch im             Unsere Gesellschaft basiert auf die-   30. Jahrestag des Mauerfalls vor
Investition positiv auf den Touris-   nächsten Jahr wieder Millionen-         sem ehrenamtlichen Engagement,         uns. Den 100. Geburtstag feiert
mus der gesamten Region auswir-       beträge in unsere Region investie-      auch in unseren politischen Gre-       auch das in Weimar gegründete
ken.                                  ren können. Fast 7 Millionen Euro       mien. Hier wünsche ich mir für das     Bauhaus 2019. Mit dem Haus des
Investiert wurde in diesem Jahr       fließen in Kreisstraßen und Schu-       kommende Jahr, dem Superwahl-          Volkes in Probstzella haben wir
auch in erheblichem Maße in           len an reinen Investitionen. Unser      jahr, einen respektvollen Umgang       das größte Bauhausdenkmal in
Bildungseinrichtungen. Im För-        Etat für die Schulen ist mit 11,6       mit sachlichen Debatten, sowohl        Thürungen und damit Grund, das
derzentrum Jahnstraße wurde           Millionen Euro für laufende Ausga-      untereinander als auch in den so-      Jubiläum mitzufeiern.
die Sanierung der Außenhülle          ben und Werterhaltung der zweit-        zialen Netzwerken.                     Ich wünsche Ihnen und Ihrer Fa-
abgeschlossen. Am Erasmus-Rein-       größte Einzelposten im Haushalt.        Gelegenheit zur inhaltlichen Aus-      milie auch im Namen des Kreis-
hold-Gymnasium hat endlich            Mit Abstand größter Teil ist der        einandersetzung gibt es viele: Im      tages eine friedliche und besinn-
der dringend benötigte Neubau         Sozialhaushalt mit 72,6 Millionen       Frühjahr stehen die Kreistags- und     liche Weihnachtszeit und einen
der Zweifeldsporthalle begon-         Euro. Das zeigt, dass die soziale Si-   Europawahlen an, im Oktober dann       guten Start in das Neue Jahr 2019!
nen. Mehr als drei Millionen          cherung für diejenigen, die unsere      die Thüringer Landtagswahl. Eine       Ihr
Euro wurden in die Sanierung          Unterstützung benötigen, höchste        hohe Wahlbeteiligung wäre bei
von Kreisstraßen investiert. Der      Priorität hat. Daneben ist es ge-       allen Wahlen ein ermutigendes Si-
Breitbandausbau für ein schnel-       lungen, die kulturellen Errungen-       gnal für unser Gemeinwesen. Denn
les Internet hat weitere Hürden       schaften wie Theater, Musikschu-        2019 ist auch ein Demokratiejahr.

                                                                                                                                                       1
12/18 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
12/18_15. Dezember 2018

Whiteboard und interaktive Tafel statt Kreidestummel                                                               Tipps&Termine
Schulen im Landkreis bekommen neue Technik für modernen Unterricht                                                 Behindertenbeauftragter
Saalfeld. Mehr als 150.000 Euro                                                                                    Saalfeld. Der kommunale Beauf-
aus Kreis- und Landeskasse sind                                                                                    tragte für Menschen mit Behinde-
in den letzten Wochen nochmals                                                                                     rung, Christian Tschesch, führt an
in die Modernisierung der Klas-                                                                                    den folgenden Dienstagen jeweils
senräume der staatlichen Schulen                                                                                   ab 13 Uhr seinen Sprechtag im
im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt                                                                                   Saalfelder Schloss (Beratungs-
geflossen. Zum Einen wurde in die                                                                                  raum KFZ-Zulassung) durch: 8.
Jahre gekommene Technik ausge-                                                                                     und 29. Januar, 19. Februar, 12.
tauscht, andererseits wurden auch                                                                                  März, 2. April und 7. Mai.
neue Whiteboards oder interaktive                                                                                  Terminvereinbarung tel. über Fr.
Tafeln in Räume eingebaut, in                                                                                      Wunder 0 36 71/823-5 90.
denen bisher noch eine normale
Tafel hing – diese Klassenräume                                                                                    Sehbehindertenverband
wurden sozusagen von analog auf                                                                                    Landkreis. Der Blinden- und Seh-
digital aufgerüstet.                                                                                               behindertenverband in Saalfeld
Der Großteil der Investitions-         Eines der neuen Smartboards während des Einbaus an der Regel-               lädt in der Regel einmal monat-
summe, etwas mehr als 90.000           schule Königsee.                                    (Foto: an)              lich Mitglieder und Interessen-
Euro, wurde für den Austausch                                                                                      ten zu Veranstaltungen ein. Die
defekter interaktiver Tafelsysteme     ren Unterricht macht, erhalten         für 19 staatliche Schulen, darun-    nächsten Termine sind am 25. Ja-
verwendet. In elf Regelschulen,        die Lehrkräfte zur sach- und           ter auch Grundschulen, gekauft.      nuar und am 22. Februar jeweils
Gymnasien und Berufsschulen            fachgemäßen Benutzung der              Eine sofort sichtbare Veränderung    um 14 Uhr im „Pappenheimer“ in
wurden insgesamt 22 neue Ta-           neuen Tafeln ebenso eine Grund-        bringen die neuen Tafeln definitiv   Saalfeld.
felsysteme eingebaut. Diese sind,      lagenschulung, damit die jetzt         mit sich: Die weiße Oberfläche der   Zu Gast sind Landesvorsitzender
wie die klassischen Tafeln häufig      erweiterten Möglichkeiten auch         Whiteboards darf nur mit geeig-      Joachim Leibinger und Kinder-
auch, aufklappbar, verfügen aber       Anwendung im Unterricht finden         neten Stiften beschrieben werden     buchautorin Johanna Kirstein.
zusätzlich über Lautsprecher           können. „Das was für viele ange-       und in den Klassenräumen, in de-     Weitere Infos gibt im Landkreis
und ein interaktives Projektoren-      hende Lehrerinnen und Lehrer an        nen diese bereits eingebaut sind,    gerne Inge Klein unter 0 36 71/
system. Zusätzlich wurden die          den Universitäten schon Standard       herrscht striktes Kreideverbot:      64 26 88.
Klassenzimmer mit zugehörigen          ist, kommt endlich auch in den         Der feine Kreidestaub ist Gift für
Computern ausgestattet, sodass         Schulen an. Ich freue mich, dass       die empfindliche Technik.            Wintervogelzählung
die neuen Präsentationsgeräte          wir den Lehrkräften wie auch den       Auch für das kommende Jahr sind      Landkreis. Die Fachgruppe Or-
auch möglichst problemlos ver-         Schülerinnen und Schülern mit          jetzt schon weitere Modernisie-      nithologie und Artenschutz ruft
wendet werden können und sich          dieser Investition einen zeitge-       rungen vorgesehen: Die vier Re-      wieder zur Wintervogelzählung
keine     Kompatibilitätsprobleme      mäßen Unterricht ermöglichen“          gelschulen in Bad Blankenburg,       auf. Die Zählbogen und Hinwei-
mit eigenen Geräten ergeben. So        sagt Landrat Marko Wolfram zu          Neusitz, Gräfenthal, Unterwellen-    se sind unter www.kreis-slf.de
können durch eine, jetzt sowie-        der Neuausstattung. Ein Grund          born sowie die Gemeinschafts-        zu finden. Die Erfassungsbogen
so im Klassenraum vorhandene           für die Beliebtheit der Geräte ist,    schule Kaulsdorf erhalten für über   („Wintervögel am Futterhaus“
Tafel, mehrere alte Geräte ersetzt     dass sie je nach Bedarf und flexibel   50.000 Euro neue Technik für die     und „Wintervogelzählung“ kön-
werden, wie zum Beispiel die           in vielen Unterrichtsfächern ein-      PC-Kabinette, neue Servertech-       nen nach jeder Zählung zum Mo-
Kombination aus Laptop und Be-         gesetzt werden können. Darüber         nik, Software und Lizenzen sowie     natsende an Ralf Hiller unter Fax
amer, Fernseher und Videogerät         hinaus wurden für mehr als 64.500      begleitende Dienstleistungen, die    0 36 72/34 52 09 oder per mail
oder Projektor. Da neue Technik        Euro insgesamt 50 neue Beamer          für die Modernisierung notwendig     r-hiller@t-online.de übermittelt
alleine aber noch keinen besse-        inklusive dazugehöriger Laptops        sind.                                werden.

Für Pendler und Rückkehrer                                                    Heimatheft 11/12 ist erschienen
InKontakt-Messe im Meininger Hof in Saalfeld                                  Engere Zusammenarbeit mit Stadt Rudolstadt
Saalfeld. Eine Berufsmesse spezi-      Unternehmenspräsentationen an-         Saalfeld. Rudolstädter Heimatheft    die städtische Publikationsreihe
ell für Rückkehrer, Pendler aber       geboten.                               11/12 2018 ist erschienen und        „Rudolstadt & die Jubiläen“ in
auch Zuzügler richtet die Wirt-                                               schließt den 64. Jahrgang ab. Das    die Heimathefte integriert. To-
schaftsförderagentur Saalfeld-Ru-                                             Titelbild von Anke Kachold mit       bias Zober und Manja Rabenau
dolstadt erstmals am 12. Januar                                               dem Märchendom der Saalfelder        von Historischer Bibliothek und
2019 im Meininger Hof in Saalfeld                                             Feengrotten weist bereits auf die    Stadtarchiv verstärken damit das
aus. Unter dem Motto „InKon-                                                  Titelgeschichte hin: Otto Müller     Redaktionskollegium der Heimat-
takt - Leben-Wohnen-Arbeiten“                                                 aus Eyba hat in seinem Beitrag       hefte.
können sich Interessierte von 10                                              „Der alte Bergmann und die Grot-
bis 16 Uhr über Perspektiven im                                               ten“ eine längst vergessene Per-
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in-                                             sönlichkeit aus dem Dunkel der
formieren. Dabei geht es nicht nur                                            Geschichte zurück geholt: Albert
um das Thema Arbeit, sondern                                                  Georg Nikolaus Blechschmidt,
um viele weitere Lebensbereiche                                               dem „der Ruhm des Erstentde-
wie Wohnen, Kinderbetreuung,                                                  ckers der Feengrotten gebührt“,
Altenpflege, Freizeit, Kultur, Sport                                          wie der Autor kundig ausführt.
und Vereinsleben. Zusätzlich wer-                                             Ab dem kommenden Jahr gibt es
den innerhalb des Rahmenpro-                                                  eine engere Zusammenarbeit mit
gramms spannende Vorträge und                                                 der Stadt Rudolstadt: Dann wird

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12/18 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
15. Dezember 2018_     12/18

Marko Wolfram                          Dr. Steffen Kania                     Jörg Reichl                            Mike George
Landrat                                BM Saalfeld/Saale                     BM Rudolstadt                          BM Bad Blankenburg

Liebe Leserinnen und Leser unseres gemeinsamen Amtsblattes!
mit der Dezember-Ausgabe des           nis der seit 1994 bestehenden, vor-   gerecht werden und gleichzeitig        Verbot redaktioneller Berichte in
Amtsblattes geht eine Ära zu Ende.     bildlichen kommunalen Zusam-          den Anforderungen der Thürin-          Amtsblättern kontraproduktiv. Die
Sie halten heute das letzte Mal ein    menarbeit der drei Städte und des     ger Bekanntmachungsverordnung          Bürgerinnen und Bürger verlan-
Amtsblatt in der Hand, das kosten-     Landkreises. Dank dieser guten Zu-    entsprechen. Letztere schreibt vor,    gen von uns zu Recht transparente
los an alle Haushalte in unserem       sammenarbeit und unseres eigenen      dass das Amtsblatt gedruckt und        und umfassende Informationen
Landkreis verteilt wird. Ab Januar     Qualitätsanspruchs konnten wir        kostenlos zur Verfügung gestellt       über unser Handeln. Doch diese
beschreiten wir mit dem gemein-        Ihnen über 24 Jahre ein attraktives   werden muss - die kostenlose Zu-       Informationen müssen auch bei
samen Amtsblatt des Landkreises        Amtsblatt mit wichtigen amtlichen     stellung an jeden Haushalt ist je-     Ihnen ankommen. Tageszeitungen
und der Städte Bad Blankenburg,        Bekanntmachungen, aber auch           doch nicht zwingend erforderlich.      erreichen längst nicht mehr das
Rudolstadt und Saalfeld neue           Fotos und Berichten aus der Regi-     Mit der Kombination aus Auslage,       Gros der Menschen. Der Rückgang
Wege. Künftig wird das komplette       on anbieten. Daran wird sich aller    digitalem Amtsblatt im Internet        der Abonnenten hat vielerorts zu
Amtsblatt digital auf den Inter-       Voraussicht nach auch in Zukunft      und Postversand bzw. Abosystem         einem lokalen Zeitungssterben
netseiten der drei Städte und des      nichts ändern! Vielmehr werden        bieten wir unserer Meinung nach        geführt. Eine große Studie in der
Landkreises zum Herunterladen          wir vom neuen Jahr an wieder alle     eine gute Alternative zum bishe-       Schweiz hat die Folgen des Wan-
angeboten. Wer das Amtsblatt in        14 Tage (donnerstags) erscheinen.     rigen Verfahren.                       dels bei Lokalzeitungen untersucht
gedruckter Form bevorzugt, fin-        Warum Veränderung?                    Bundesgerichtshof entscheidet          und ist zu einem erschreckenden
det es kostenlos zum Mitnehmen         Turnusgemäß haben wir im Som-         Unsere künftige nicht-amtliche         Ergebnis gekommen: je geringer
in den Verwaltungsgebäuden der         mer eine Ausschreibung für das        Berichterstattung, also Veranstal-     die Auflage der örtlichen Tageszei-
Städte, des Landratsamtes sowie        gemeinsame Amtsblatt durch-           tungsankündigungen oder Be-            tung, desto geringer ist die Wahl-
in den Rathäusern der selbstän-        geführt. Leider lag das Ergebnis      richte von wichtigen Themen aus        beteiligung bei Kommunalwahlen.
digen Gemeinden und am Sitz der        weit über den bisherigen Kosten.      der Verwaltung, steht unter dem        Der Medienwandel bedroht also die
Verwaltungsgemeinschaften. Wie         Ursache dafür sind hauptsächlich      Vorbehalt einer Entscheidung des       Demokratie vor Ort. Hier können
bisher ist auch ein - allerdings ko-   die stark angestiegenen Vertriebs-    Bundesgerichtshof (BGH), die vo-       Amtsblätter eine sinnvolle Ergän-
stenpflichtiger - Versand per Post     kosten. Aufgrund des Ausschrei-       raussichtlich in diesem Monat ge-      zung zur Lokalzeitung darstellen,
möglich. Hier können Sie ab Ja-        bungsergebnisses hätte sich eine      troffen wird. Der BGH befasst sich     ohne in Konkurrenz zu dieser zu
nuar zwischen dem Einzelversand        Verdopplung bis Verdreifachung        mit redaktioneller Berichterstat-      stehen. Wir müssen abwarten, ob
oder dem Abonnement direkt beim        der bisherigen Kosten ergeben.        tung in Amtsblättern, weil einige      der BGH uns diesen Spielraum zur
Verlag wählen. Wir haben uns           Im Sinne eines sparsamen Ein-         Zeitungsverlage dagegen geklagt        Bürgerinformation lässt.
diese Entscheidung nicht leicht        satzes unserer vorhandenen Haus-      haben, dass in Amtsblättern jour-      Wir hoffen auf Ihr Verständnis für
gemacht, denn wir wissen, dass         haltsmittel konnten wir das nicht     nalistisch berichtet wird. Dies ver-   die Veränderungen und dass Sie
für viele Menschen im Landkreis        verantworten. Wir haben deshalb       stößt nach Meinung einiger Verlage     uns als Leserin und Leser unseres
unser Amtsblatt ein wichtiges und      die Ausschreibung aufgehoben          gegen die gesetzlich vorgegebene       Amtsblattes weiterhin treu bleiben
geschätztes Informationsmedium         und nach Alternativen gesucht,        „Staatsferne“ der Presse. Für uns      - bei der digitalen oder gedruckten
ist. Das ist sicher auch das Ergeb-    die Ihrem Informationsbedürfnis       als gewählte Amtsträger wäre ein       Ausgabe!

                                                                             140 Jahre „Oertelschule“ Lehesten
                                                                             Schulfestwoche führt die Karl-Oertel-Grundschüler zur
                                                                             Rolandbühne und ins Saalfelder Schloss
                                                                             Lehesten. Am 29. September             nende Erkundung des Saalfelder
                                                                             1878 wurde die „Oertelschule“ in       Schlosses erlebte. Zum Ende der
                                                                             Lehesten eingeweiht, die der Un-       Festwoche überbrachte MdL Maik
                                                                             ternehmer Karl Oertel errichten        Kowalleck als Beigeordneter des
                                                                             ließ. Für die heutige Karl-Oer-        Landkreises einen Geburtstags-
                                                                             tel-Grundschule in Lehesten war        gruß von Landrat Marko Wolfram
                                                                             das Grund genug für eine ganze         in Höhe von 140 Euro. Dieser
                                                                             Schulfestwoche zum 140. Ge-            hatte die Schüler im Frühjahr
                                                                             burtstag. So kam es, dass Ende         anlässlich der Preisverleihung
                                                                             November die ganze Schule beim         des TEAG-Wettbewerbs „Ideen
                                                                             Ausflug in die Kreisstadt Saalfeld     machen Schule“ für ihr Mühlen-
Besuch der Karl-Oertel-Grundschule im Saalfelder Schloss - mit einer span-
                                                                             eine Aufführung der Roland-            projekt an seinen Dienstsitz ein-
nenden Erkundung vom Keller (im Bild) bis zum Dachgeschoss. Foto: mm
                                                                             bühne besuchte und eine span-          geladen.

                                                                                                                                                     3
12/18 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
12/18_15. Dezember 2018

Das 21. Thüringer Weltsichten Festival lädt zum Entdecken ein
Fotos, Kinderprogramm und Workshops zum Thema Fotografie vom 1. bis 3. Februar in Bad Blankenburg
Bad Blankenburg. Einzigartige          Bilder bestaunen wollen sondern
Impressionen aus allen Teilen der      selbst mit der Kamera in der Hand
Erde erleben – das ist für viele       durch die Welt gehen, bietet das
Menschen ein Traum. Ein biss-          Festival viele Möglichkeiten an.
chen erfüllt werden kann dieser        So wird am 2. Februar ab 16 Uhr
Anfang Februar in der Bad Blan-        der Workshop „Reisefotografie –
kenburger Stadthalle, wenn auf         Fotoseminar mit Tipps & Tricks“
dem 21. Thüringer Weltsichten          angeboten, in dem Martin Engel-
Festival beeindruckende Bilder         mann von seinen persönlichen
verschiedener Fotografen präsen-       Erfahrungen in der Fotografie
tiert werden.                          berichtet und Hinweise zu Tech-
Neben der Präsentation und Aus-        nik und zur Gestaltung von Fotos
stellung der Bilder stehen vom 1.      gibt, egal ob Architektur, Land-
bis zum 3. Februar aber auch an-       schaft oder Portraits. Für alle, die
dere Angebote und Workshops auf        sich mehr für die Naturfotografie
dem Programm. Parallel zu den          interessieren, wird am Sonntag,
Vorträgen der Fotografinnen und        3. Februar, ab 14 Uhr der Block
Fotografen im großen Saal gibt         mit Dieter Schonlau empfohlen.
es ein kostenloses Programm für        Der Fotograf, der für National
Kinder im kleinen Saal. Am 2. und      Geographic tätig ist, bietet ein
3. Februar gibt es eine Spiel- und     Grundlagenseminar für alle, die
Bastelecke, eine extra Fotoausstel-    gerne mit dem Fotoapparat in der
lung, einen Fotoworkshop sowie         Natur unterwegs sind. Das detail-
Vorträge für Kinder, zum Beispiel      lierte Programm kann auf www.
„Vulkanforscher“, gehalten von         weltsichten-festival.de eingesehen
der Referenten Ulla Lohmann.           werden. Auch Informationen zum
Aber auch für alle, die nicht nur      Vorverkauf finden sich hier.
Während des Thüringer Weltsichten Festivals vom 1. bis 3. Februar 2019 wer-
den viele verschiedene Bilder gezeigt – ob Landschaft, Menschen, Naturge-
walten oder Tiere. Einen kleinen Vorgeschmack auf die Vielfältigkeit bietet
diese Auswahl der Fotografinnen und Fotografen M. Engelmann, H. Beyer,
H. Thurner, U. Lohmann, L. Jäkel und N. Rosing (im Uhrzeigersinn).

4
12/18 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
15. Dezember 2018_                12/18

                                                                           weißbach/Thür. Wald befindet sich in Trägerschaft des Landkreises Saal-
                                                                           feld-Rudolstadt. Die Schulträgerschaft wurde nicht auf den Zweckverband
                                                                           übertragen. Der Bürgermeister der Gemeinde Katzhütte teilte mit Schreiben
                                                                           vom 20.08.2018 mit, dass es im o. g. am 19.07.2001 gegründeten Zweck-
                                                                           verband außer dem Beschluss der Gemeinde Katzhütte vom 29.05.2001
Auflösung des Zweckverbandes „Schulen                                      und der Verbandssatzung vom 17.07.2001 keine weiteren Aktivitäten des
Mellenbach und Katzhütte“                                                  Zweckverbandes gab. Mit übereinstimmenden Beschlüssen des Gemein-
                                                                           derates Katzhütte vom 19.09.2018 (Beschluss-Nr.: 243-40/2018) sowie
Bekanntmachung der Genehmigung, der Auflösungsbeschlüsse so-               des Gemeinderates Mellenbach-Glasbach vom 06.11.2018 (Beschluss-Nr.:
wie der Erklärung der Bürgermeister beider Gemeinden zur Auf-              199/21/2018) wurde der Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellen-
lösung des Zweckverbandes mit der Bestätigung zur Abwicklung               bach und Katzhütte“ jeweils einstimmig zugestimmt. Die o. g. Beschlüsse
gemäß § 41 Abs. 1 ThürKGG durch das Landratsamt Saalfeld-Rudol-            der Gemeinderäte wurden dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als untere
stadt als Aufsichtsbehörde gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 ThürKGG                staatliche Verwaltungsbehörde angezeigt. Mit Schreiben vom 19.11.2018
Die Gemeinden Katzhütte und Mellenbach-Glasbach haben dem Land-            wurde eine von beiden Bürgermeistern unterzeichnete und gesiegelte Er-
ratsamt Saalfeld-Rudolstadt die von den Gemeinderäten beschlossene Auf-    klärung über die Auflösung des Zweckverbandes sowie über das Ende der
lösung des Zweckverbandes sowie die Erklärung der Bürgermeister beider     Abwicklung gemäß § 41 ThürKGG zur Genehmigung vorgelegt.
Gemeinden zur Auflösung mit der Bestätigung zur Abwicklung gemäß § 41
Abs. 1 ThürKGG angezeigt.                                                                                       II.
Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt hat die Beschlüsse zur Auflösung des   1. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist für den Erlass dieses Bescheides
Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katzhütte“ nach § 40 Abs. 1         gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürKGG sachlich zuständig. Die örtliche
ThürKGG mit Bescheid vom 04.12.2018 (Az.: 093.030:31_037/054(18)1-         Zuständigkeit ergibt sich aus den §§ 91, 111 Abs. 2 und 118 Abs. 1 der
03/sege) gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des   Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in Verbindung mit §
Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)        46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürKGG.
rechtsaufsichtlich genehmigt.                                              Der Zweckverband wurde gegründet, um die Schulträgerschaft über eine
Der nachfolgende Bescheid zur Genehmigung der Auflösung des Zweckver-      gemeinsame Grundschule und eine gemeinsame Regelschule wahrzuneh-
bandes, sowie die übereinstimmenden Beschlüsse der beiden Gemeinderäte     men. Die Schulträgerschaft wurde jedoch nicht an die Gemeinden bzw. auf
und die unterzeichnete und gesiegelte Erklärung durch die beiden Bürger-   den Zweckverband übertragen und liegt nach wie vor in der Trägerschaft
meister über die Auflösung des Zweckverbandes sowie über das Ende der      des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.
Abwicklung gemäß § 41 ThürKGG werden hiermit gemäß § 42 Abs. 3 Satz        Da der Zweckverband nach Angaben des Bürgermeisters von Katzhüt-
1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht. Sie finden die Bekanntmachung auch      te nicht über die notwendigen Organe (Verbandsversammlung und Ver-
unter www.kreis-slf.de → Landratsamt → Bekanntmachungen.                   bandsvorsitzender) gemäß § 26 ThürKGG verfügt, wurde die Auflösung des
Der Beschluss zur Auflösung des Zweckverbandes nach § 40 Abs. 1 ThürKGG    Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katzhütte“ jeweils einstimmig
wird gemäß § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKGG am Tag nach der Bekanntmachung       durch übereinstimmende Beschlüsse des Gemeinderates Katzhütte sowie
wirksam.                                                                   des Gemeinderates Mellenbach-Glasbach beschlossen.
                                                                           Nach den vorgelegten Unterlagen wurden keine Verstöße gegen die §§ 35,
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt                                            36, 39 Abs. 1 ThürKO festgestellt. Laut o. g. Beschlüssen waren keine Mit-
Saalfeld/Saale, 4. Dezember 2018                                           glieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung gemäß § 38
Im Auftrag
                                                                           ThürKO ausgeschlossen.
gez. Markus Machelett                                                      Einer Genehmigung entgegenstehende Gründe sind nicht erkennbar.
Leiter Kommunalaufsicht

Vollzug des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschafts-            Impressum
arbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Ok-
tober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli      Herausgeber: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, vertreten durch Landrat Marko Wolfram; Schloßstraße 24,
                                                                           07318 Saalfeld/Saale
2013 (GVBl. S. 194, 201)                                                   Stadt Bad Blankenburg, vertreten durch Bürgermeister Mike George, Markt 1, 07422 Bad Blankenburg
hier: Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Beschlüsse zur Auflösung des     Stadt Rudolstadt, vertreten durch Bürgermeister Jörg Reichl, Markt 7, 07407 Rudolstadt
                                                                           Stadt Saalfeld/Saale, vertreten durch Bürgermeister Dr. Steffen Kania, Markt 1, 07318 Saalfeld/Saale
       Zweckverbandes gem. § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Ge-      Auflage: 61.960 Exemplare
       setzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)             Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich. Es wird an alle erreichbaren Haushalte im Landkreis
                                                                           Saalfeld-Rudolstadt kostenlos verteilt. Im Bedarfsfall können Einzelexemplare bei der AMK Dienstleistungs
Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt erlässt folgenden                      GmbH, Ludwig-Jahn-Str. 4a, 07907 Schleiz, Tel.: 03663-425294, Fax: 03663-425295 zum Einzelpreis von
                                                                           3,50€ inkl. Porto und MwSt. bezogen werden.
                           Bescheid:                                       Verantwortliche Gesamtleitung: Manuel Metzner, Tel.: 03663-425294, Fax: 03663-425295
                                                                           info@amk-info-verlag.de
1. Die vom Gemeinderat der Gemeinde Katzhütte am 19.09.2018 und            Verantwortlicher Redakteur und Gestaltungsleitung: Manuel Metzner
   vom Gemeinderat der Gemeinde Mellenbach-Glasbach am 06.11.2018          Redaktionsschluss: In der Regel 14 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.
                                                                           Verantwortlich für den Anzeigenteil: AMK Dienstleistungs GmbH, GF: Manuel Metzner,
   beschlossene Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellen-              Tel. 03663-425294, Fax: 03663-425295
   bach und Katzhütte“ in der Ausfertigung der Verbandssatzung vom         Anzeigenberater: Dirk Gründlich, Tel. 0152/28817148, d.gruendlich@amk-info-verlag.de
   17.07.2001, bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises Saal-          Manuel Metzner, Tel. 03663/425294, info@amk-info-verlag.de
                                                                           Druck: AROPRINT Druck- und Verlagshaus GmbH, Hallesche Landstraße 111, 06406 Bernburg
   feld-Rudolstadt am 18.07.2001, in Kraft getreten am Tag nach der Be-    Verantwortlich für die kostenlose Verteilung: Allgemeiner Anzeiger GmbH, Gottstedter Landstraße 6,
   kanntmachung am 19.07.2001 wird g e n e h mi g t .                      99092 Erfurt
                                                                           Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden zeichnen diese selbst
                                                                           verantwortlich.
2. Die Entscheidung ergeht kostenfrei.                                     Für unverlangt eingereichte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung. Rücksendung nur bei
                                                                           Rückporto. Es gilt die Preisliste Nr. 2 vom 01. Januar 2017 und die Geschäftsbedingungen, die wir auf begrün-
                                                                           dete Anfrage Ihnen gern zusenden. Für Schäden, die durch Druckfehler, fehlerhafte oder unterbliebene Einträge
                              Gründe:                                      entstehen, wird nicht gehaftet. Nachdruck, Abdruck, fotomechanische Wiedergabe und jedwede elektronische
                                 I.                                        Nutzung oder Vervielfältigung ist nur mit Genehmigung gestattet. Für den Inhalt der Anzeigen sind die jewei-
                                                                           ligen Auftraggeber verantwortlich.
Der o. g. Zweckverband wurde gegründet, um die Schulträgerschaft über      Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint voraussichtlich am 24.01.2019.
eine gemeinsame Grundschule und eine gemeinsame Regelschule wahr-          Das Foto auf der Titelseite von Anke Kachold zeigt die Kirche in Hohenwarte im vergangenen Winter.
zunehmen. Die Grundschule in Katzhütte und die Regelschule in Ober-

                                                                                                                                                                                      5
12/18 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
12/18_15. Dezember 2018

2. Die Kostenfreiheit folgt aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Verwaltungskosten-                                           Der Gemeinderat der Gemeinde Katzhütte beschließt gem. § 40 (1) Thür-
gesetz (ThürVwKostG).                                                                                                   KGG die Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katz-
                                                                                                                        hütte“ in der Ausfertigung der Verbandssatzung vom 17.07.2001, bekannt
Rechtsbehelfsbelehrung:                                                                                                 gemacht im Amtsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt am 18.07.2001,
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Kla-                                                    in Kraft getreten am Tag nach der Bekanntmachung am 19.07.2001
ge beim Verwaltungsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1 in 07545 Gera,
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle                                               Begründung:
des Gerichtes erhoben werden.                                                                                           Mit Schreiben vom 01.08.2018 bat uns die Kommunalaufsicht des Land-
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Thüringen) und den                                                  ratsamtes (siehe Anlage) um Mitteilung, ob der o. g. , im Jahr 2001 ge-
Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten An-                                                  gründete Zweckverband noch besteht. Nach Prüfung stellten wir fest, dass
trag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel                                                 dieser Zweckverband nicht mehr existent ist. Nach einer beschlossenen und
sollen angegeben werden.                                                                                                veröffentlichten Satzung nahm der Zweckverband keine weiteren Aufgaben
Der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer-                                            mehr wahr.
den. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen drei Abschriften für die übrigen                                          Gem. § 40 (1) des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschafts-
Beteiligten beigefügt werden.                                                                                           arbeit (ThürKGG) ist der Zweckverband aufzulösen, wenn „Gründe des öf-
                                                                                                                        fentlichen Wohls dies erfordern, insbesondere wenn er seine Aufgaben nicht
Mit freundlichen Grüßen                                                                                                 dauerhaft wirtschaftlich wahrnimmt“.
Im Auftrag                                                                                                              Abstimmungsergebnis:
                                                                                                          (Siegel)
gez. Machelett                                                                                                          Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:		 13
Leiter Kommunalaufsicht                                                                                                 Zahl der Abstimmungsberechtigten:		  11
.....................................................................................................................   Ja-Stimmen:				11
Verwaltungsgemeinschaft „Mittleres Schwarzatal“                                                                         Nein-Stimmen:				0
Gemeinde Mellenbach-Glasbach
                                                                                                                        Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
Einreicher:		                                    Bürgermeisterin                  Frau Kräupner                         Enthaltungen:				0
Federführendes Amt:		                            Hauptamt
                                                                                                                        Katzhütte, den 25.09.2018
                    Beschlussvorlage / Beschluss
 des Gemeinderates der Gemeinde Mellenbach-Glasbach vom 06.11.2018                                                      gez. Machold                                                                                     (Dienstsiegel)
                                                                                                                        Bürgermeister
                      Auflösung des Zweckverbandes                                                                      .....................................................................................................................
            „Schulen Mellenbach und Katzhütte“ vom 17.07.2001                                                                                                    Gemeinde Katzhütte
                                                                                                                                                       Gemeinde Mellenbach-Glasbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Mellenbach-Glasbach beschließt gemäß §                                                         Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katzhütte“
40 (1) ThürKGG die Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach                                                                    Bestätigung der Abwicklung gem. § 41 (1)ThürKGG
und Katzhütte“ in der Ausfertigung der Verbandssatzung vom 17.07.2001,
bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt                                                        Der Zweckverband „Schulen Mellenbach und Katzhütte“ wurde mit Be-
am 18.07.2001, in Kraft getreten am Tag nach der Bekanntmachung am                                                      schluss des Gemeinderates der Gemeinde Katzhütte Nr. 243-40/2018
19.07.2001.                                                                                                             vom 19.09.2018 und Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Mellen-
                                                                                                                        bach-Glasbach Nr. 199/21/2018 vom 06.11.2018 aufgelöst.
Von der Abstimmung wurde(n) 0 Gemeinderatsmitglied(er) ausgeschlossen                                                   Der Zweckverband hat keine laufenden Geschäfte im Sinne des § 41 Thür-
(§ 38 ThürKO).                                                                                                          KGG getätigt. Es gibt kein Vermögen, das aufzuteilen ist.
                                                                                                                        Eine direkte Abwicklung gem. § 41 (1) ThürKGG i. v. m. § 13 der Verbands-
Der Gemeinderat besteht aus 8 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürger-                                                   satzung vom 17.07.2001 kann demzufolge nicht erfolgen.
meister.                                                                                                                Das Ende der Abwicklung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und
                                                                                                                        Katzhütte“wird hiermit bestätigt.
Anwesend:        7 Gemeinderatsmitglieder
				             1 Bürgermeister                                                                                        Gemeinde Katzhütte                                        Gemeinde Mellenbach-Glasbach
Stimmberechtigt: 8         davon: 8 Ja-Stimmen                                                                          Katzhütte, 16.11.2018                                     Mellenbach-Glasbach, 19.11.2018
						 0 Nein-Stimmen
						 0 Enthaltung(en)                                                                                                 gez. Machold  - Siegel -                                  gez. Kräupner                           - Siegel -
                                                                                                                        Bürgermeister		                                           Bürgermeisterin
Die Beschlussvorlage wurde als Beschluss mit der Beschluss-Nr. 199/21/2018
bestätigt.
                                                                                                                        Rechtsverordnung zum Offenhalten von
gez. Kräupner                                                                                                           Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
Bürgermeisterin                                                                                             Siegel      gemäß § 8 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (Thür-
.....................................................................................................................
Beschluss-Nr. 243-40/2018                                                         Vorlagen-Nr. 2018/041
                                                                                                                        LadÖffG) für Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wall-
                                                                                      Aktenzeichen: 022.3               fahrtsorte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
40. Sitzung des Gemeinderates der                                                                                       vom 1. November 2018
Gemeinde Katzhütte                                                             am 19.09.2018 TOP 10
                                                                                                    -öffentlich-        Aufgrund des § 8 Abs. 2 ThürLadÖffG vom 24. November 2006, zuletzt ge-
Beschluss zur Auflösung des „Zweckverbandes Schulen Mellenbach                                                          ändert am 21. Dezember 2011, bestimmt der Landkreis im übertragenen
und Katzhütte“ vom 17.07.2001                                                                                           Wirkungskreis folgende Wallfahrts- und Ausflugsorte gemäß § 8 Abs. 1

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12/18 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
15. Dezember 2018_     12/18

ThürLadÖffG, welche Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer   Sitzendorf
von sechs zusammenhängenden Stunden im Zeitraum zwischen 11:00 Uhr          Uhlstädt-Kirchhasel mit den Ortsteilen
und 20:00 Uhr ausschließlich zum Verkauf von Reisebedarf, Devotionalien         Großkochberg
sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, offen halten dürfen:        Partschefeld
                                                                                Rückersdorf
Altenbeuthen                                                                    Uhlstädt
Bad Blankenburg (Stadt) mit den Ortsteilen                                      Weißen
    Böhlscheiben                                                            Unterwellenborn nur mit dem Ortsteil
    Cordobang                                                                   Goßwitz
    Fröbitz                                                                 Unterweißbach
    Großgölitz                                                              Wittgendorf
    Kleingölitz
    Oberwirbach                                                             Von der Öffnung ausgenommen sind der Karfreitag, der Volkstrauertag und
    Watzdorf                                                                der Totensonntag. Fallen der 24. und der 31. Dezember auf einen Sonntag,
    Zeigerheim                                                              dürfen die Verkaufsstellen nur bis 14:00 Uhr geöffnet sein.
Cursdorf                                                                    Verkaufsstellen im Sinne dieses Gesetzes sind Ladengeschäfte aller Art,
Döschnitz                                                                   Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen an Bahnhöfen, Flughäfen und
Dröbischau mit dem Ortsteil		                                               Schiffsanlegestellen, sonstige Verkaufsstellen, Kioske und Basare. Dort
    Egelsdorf                                                               dürfen als Reisebedarf folgende Gegenstände verkauft werden: Zeitungen,
Drognitz mit den Ortsteilen 		                                              Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien,
    Lothra                                                                  Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Träger für Bild- und Ton-
    Neidenberga                                                             aufnahmen, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug ge-
    Reitzengeschenda                                                        ringeren Wertes sowie Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen und
Gräfenthal mit den Ortsteilen		                                             ausländische Geldsorten.
    Buchbach                                                                Gemäß § 12 Abs. 2 ThürLadÖffG finden für die Beschäftigung von Arbeit-
    Creunitz                                                                nehmern an Sonn- und Feiertagen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes
    Gebersdorf                                                              entsprechend Anwendung. Eine Beschäftigung des einzelnen Arbeitneh-
    Großneundorf                                                            mers ist jährlich an höchstens 22 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erlaubt.
    Lichtenhain                                                             Diese Rechtsverordnung tritt am Tage ihrer Bekanntgabe in Kraft. Gleichzei-
    Lippelsdorf                                                             tig tritt die Festsetzung zum Ladenschluss in Kur-, Ausflugs- und Erholungs-
    Sommersdorf                                                             orten des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt vom 26. September 2005
Hohenwarte                                                                  außer Kraft.
Katzhütte                                                                   Gebietsrechtliche Änderungen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung
Königsee-Rottenbach (Stadt) mit den Ortsteilen                              eintreten und Zuordnung zu vorgenannter Aufzählung finden, sind hiermit
    Hengelbach                                                              umfasst. Einer diesbezüglichen Änderung dieser Verordnung bedarf es nicht.
    Leutnitz                                                                Im Einzelfall können auf Antrag Ausnahmeentscheidungen gemäß § 11 Abs.
    Milbitz                                                                 1 und 2 ThürLadÖffG durch das Landratsamt getroffen werden, sofern diese
    Paulinzella                                                             für das öffentliche Interesse notwendig sind.
    Quittelsdorf
    Rottenbach                                                              Saalfeld, den 1. November 2018
    Solsdorf
    Storchsdorf                                                             Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
    Thälendorf                                                              Der Landrat
Lehesten mit den Ortsteilen
    Brennersgrün
    Röttersdorf
                                                                            Aufruf an alle ehemaligen Pflegefamilien
    Schmiedebach                                                            und bereits verrentete Adoptivfamilien
    Wetzstein                                                               Das Jugendamt informiert über die gesetzlichen
Leutenberg
Lichte
                                                                            Veränderungen bezüglich der Erziehungszeiten
Mellenbach-Glasbach                                                         und der sog. Mütterrente
Meura
Meuselbach-Schwarzmühle                                                     Aufruf an Pflege- und Adoptiveltern: Klären Sie ihr
Oberhain mit den Ortsteilen
    Barigau                                                                 Rentenkonto!
    Mankenbach
    Unterhain                                                               Nach § 56 Abs. 2 Satz 6 SGB VI ist eine Anrechnung von Kindererziehungs-
Oberweißbach mit dem Ortsteil		                                             und Berücksichtigungszeiten (bei Pflege- und Adoptiveltern) ausgeschlos-
    Lichtenhain/Bergbahn                                                    sen, wenn für Andere (z.B. die leiblichen Eltern) unter Berücksichtigung
Reichmannsdorf                                                              dieser Zeiten bereits eine Leistung bindend festgestellt oder ein Versor-
Rohrbach                                                                    gungsausgleich oder ein Rentensplitting durchgeführt wurde.
Rudolstadt (Stadt) mit dem Ortsteil                                         Der PFAD Bundesverband (Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien)
    Mörla                                                                   ruft deshalb alle Pflege- und Adoptiveltern, die ein Kind vor Vollendung des
Saalfeld (Stadt)                                                            10. Lebensjahres angenommen haben, auf, unverzüglich mit dem Pflegever-
Schmiedefeld                                                                trag oder einer Bescheinigung des Jugendamtes eine Kontenklärung beim
Schwarzburg                                                                 zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen.

                                                                                                                                                      7
12/18 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
12/18_15. Dezember 2018

Damit können die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten im eige-     ung für die Überschreitung der Baugrenze des Bebauungsplanes Industrie-
nen Konto vermerkt und damit ausgeschlossen werden, dass diese Zeiten       gebiet Kamsdorf um
widerrechtlich einer anderen Person gutgeschrieben werden.                  ca. 15,60 m zu

Aufruf an bereits verrentete Pflege- und Adoptiv-                           Ja-Stimmen:		                  100 %
eltern                                                                      gez. Wende
                                                                            Verbandsvorsitzende
Der PFAD Bundesverband fordert alle Rentner und Rentnerinnen, denen
bisher Zuschläge für Kindererziehungszeiten verweigert wurden, weil die
Erziehung erst nach dem 12. Lebensmonat begonnen hat, auf, unverzüg-
                                                                            Bekanntmachung
lich einen schriftlichen Antrag bei ihrem Rentenversicherungsträger nach    des Zweckverbandes Wasserversorgung und Ab-
§ 307d Abs. 5 SGB VI in der Fassung des RV-Leistungsverbesserungs- und      wasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des
Stabilisierungsgesetzes einzureichen (http://dip21.bundestag.de/dip21/      Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
btd/19/046/1904668.pdf).
Der PFAD hat einen entsprechenden Musterantrag ausgearbeitet, den Sie       Beschlüsse der 2. Verbandsversammlung 2018
unter www.pfad-bv.de > Aktuelles herunterladen können
                                                                            am 28.11.2018
PZV MHU Unterwellenborn                                                     Öffentlicher Teil

Bekanntmachungen des Planungszweckverbandes                                                                                               Beschluss-Nr.:
Maxhütte Unterwellenborn                                                    Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit,
                                                                            Bestätigung der Tagesordnung der 2. Verbandsversamm-
                                                                            lung 2018                                                   VV-Ö-1-02/2018
Beschlüsse der 83. öffentlichen Sitzung des PZV                             Protokollbestätigung zum öffentlichen Teil der
Maxhütte Unterwellenborn vom 12. April 2018                                 1. Verbandsversammlung 2018                                 VV-Ö-2-02/2018
                                                                            Beschluss des Jahresabschlussberichtes für das
PZV-MHU 489/01/18                                                           Wirtschaftsjahr 2017                                       VV-Ö-3.1-02/2018
Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen (Lage der Werbe-             Beschluss zur Entlastung des Verbandsvorsitzenden für
tafel) im Bebauungsplan Nr. 7, Industrie- und Gewerbegebiet „Nord-          das Wirtschaftsjahr 2017                                   VV-Ö-3.2-02/2018
Ost“ für die GE-Fläche GE 7, Flurstück-Nr. 357/454, Gemarkung Un-           Beschluss zur Entlastung des Verbandsausschusses für
terwellenborn                                                               das Wirtschaftsjahr 2017                                   VV-Ö-3.3-02/2018
                                                                            Beschluss zur Entlastung des Geschäftsleiters und
Der Planungszweckverband stimmt dem Antrag auf Zulassung einer Be-          seiner Stellvertreter für das Wirtschaftsjahr 2017         VV-Ö-3.4-02/2018
freiung für die Aufstellung der Werbetafel für die vorhandene Geschäfts-    Beschluss zur Aktualisierung des Investitionsprogrammes
stelle der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt sowie Bäcker/Fleischer und    2018                                                        VV-Ö-4-02/2018
Tedi-Markt im Bebauungsplan Nr. 7, Industrie- und Gewerbegebiet „Nord-      Beschluss der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes
Ost“, Maxhütte Unterwellenborn, für die GE-Fläche GE 7, Flurstück-Nr.       für das Wirtschaftsjahr 2019                               VV-Ö-5.1-02/2018
357/454, Gemarkung Unterwellenborn, zu. Die Höhe der Anlage wird bei        Beschluss der Finanzpläne Trinkwasserversorgung und Ab-
einer vorhandenen Geländehöhe mit 276 m über HN eingehalten und ist         wasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2019             VV-Ö-5.2-02/2018
nicht zu überschreiten.                                                     Beschluss zur Bildung eines Verbraucherbeirates des ZWA
                                                                            Saalfeld-Rudolstadt                                         VV-Ö-6-02/2018
Ja-Stimmen:		                 100 %                                         Beschluss einer Absichtserklärung zur Aufnahme des Orts-
                                                                            teiles Wittgendorf der Stadt Saalfeld in den ZWA Saal-
PZV-MHU 490/01/18                                                           feld-Rudolstadt                                             VV-Ö-7-02/2018
Bestätigung der Jahresrechnung für 2016 und Haushaltsentlastung
der Verbandsvorsitzenden des PZV-MHU für das Haushaltsjahr 2016             Saalfeld, 29.11.2018

Der Planungszweckverband Maxhütte Unterwellenborn stellte auf der           gez. Marten                                                   -Dienstsiegel-
Grundlage des Prüfberichtes vom Rechnungsamt des Landratsamtes Saal-        Verbandsvorsitzender des ZWA Saalfeld-Rudolstadt
feld-Rudolstadt gemäß § 80 Abs. 3 der Thür. KO die Jahresrechnung für das
Haushaltsjahr 2016 fest und entlastet die Vorsitzende des PZV-MHU für das   Bekanntmachung
Haushaltsjahr 2016.                                                         zur Feststellung des Jahresabschlusses zum
                                                                            31. Dezember 2017 des Zweckverbandes
Ja-Stimmen:		                 100 %                                         Wasserversorgung und Abwasserbeseiti-
                                                                            gung für Städte und Gemeinden des Land-
Beschlüsse der 84. öffentlichen Sitzung des PZV                             kreises Saalfeld-Rudolstadt gemäß § 25 (4)
                                                                            ThürEBV
Maxhütte Unterwellenborn vom 29. Oktober 2018
                                                                            1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und
PZV-MHU 492/02/18                                                              Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saal-
Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen (Überschreitung                 feld-Rudolstadt hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 des
der Baugrenze) im Bebauungsplan 5.1, „Industriegebiet Kamsdorf“,               Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte
Flurstück-Nr. 15/14, Gemarkung Großkamsdorf                                    und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt mit Beschluss-Nr.
                                                                               VV-Ö-3.1-02/2018 vom 28.11.2018 in öffentlicher Sitzung festgestellt.
Der Planungszweckverband stimmt dem Antrag auf Zulassung einer Befrei-         Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Wasserversorgung und Ab-

8
12/18 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
15. Dezember 2018_     12/18

  wasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saal-           nung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
  feld-Rudolstadt wurde von                                                  Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
		 Ebner Stolz GmbH & Co. KG                                                 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht steht
		 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                           in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
		 Steuerberatungsgesellschaft                                               Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der
		 Richard-Wagner-Straße 1                                                   zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
		 04109 Leipzig
                                                                             Leipzig, 19. September 2018
   geprüft.                                                                         Ebner Stolz GmbH & Co. KG
   Danach schließt die Bilanz zum 31. Dezember 2017 auf der Aktiv- und              Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
   der Passivseite mit einer Bilanzsumme von 280.275.867,80 € ab und                gez. Gerhard Schroeder		           gez. Hartmut Pfleiderer
   weist in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresgewinn von                  Wirtschaftsprüfer		 Wirtschaftsprüfer“
   1.220.070,61 € aus.
   Der Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht wurde in der Ver-          4. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 mit Bilanz, Gewinn- und
   bandsversammlung am 28.11.2018 vorgelegt und beraten.                        Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht vom 31.12.2017 liegt
2. Die Verbandsversammlung beschloss in öffentlicher Sitzung am
   28.11.2018, dass der ausgewiesene Jahresüberschuss im Bereich Trink-                          vom 07.01.2019 bis 18.01.2019
   wasserversorgung in Höhe von 417.659,61 € und der ausgewiesene Jah-
   resüberschuss im Bereich Abwasserbeseitigung in Höhe von 802.411,00       während der Dienstzeiten im Sekretariat des Geschäftsleiters des Zweck-
   € auf neue Rechnung vorzutragen ist.                                      verbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Ge-
3. Der Bestätigungsvermerk der zum Wirtschaftsprüfer berufenen Gesell-       meinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt in der Remschützer Straße 50,
   schaft Ebner Stolz GmbH Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steu-    07318 Saalfeld, aus.
   erberatungsgesellschaft, Richard-Wagner-Straße 1 in 04109 Leipzig, für
   den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 lautet:                         Saalfeld, den 29.11.2018

               „G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks                       gez.
Zu dem als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember      Marten                                                       -Dienstsiegel-
2017 sowie zum Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 (Anlage 5) haben     Verbandsvorsitzender des ZWA Saalfeld-Rudolstadt
wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und
den Lagebericht des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbe-
seitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt,
Saalfeld, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 ge-
prüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lage-     Information des Zweckverbandes
bericht nach den Vorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung, den     Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (WAVI) zur Einreichung von
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften    Fördermittelanträgen zur Förderung des Ersatzneubaus oder der
(in der am 1. Januar 2015 geltenden Fassung) und den ergänzenden Bestim-     Nachrüstung von Kleinkläranlagen
mungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen
Vertreter des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von    Die Amtliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Ilm-Kreises vom 29.
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss un-     Januar 2019.
ter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beach-          Der Zweckverband gibt für seinen abwasserseitigen Wirkungskreis hiermit
tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen   öffentlich bekannt, dass eine neue Richtlinie zur Förderung von Kleinkläran-
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach              lagen im Freistaat Thüringen am 13.08.2018 veröffentlicht wurde (Thüringer
ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und     Staatsanzeiger Nr. 33/2018, Seite 1035-1039).
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss un-     Die Grundlage zur Feststellung der Förderfähigkeit bildet das bestehende
ter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch           Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes (im Amtsblatt des Ilm-
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-     Kreises Nr. 15/2014 vom 02.12.2014 öffentlich bekannt gemacht).
lage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.      Zuwendungsfähig sind Ausgaben für dem Stand der Technik entsprechende
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über         Kleinkläranlagen im Sinne § 2 Nummer 10 Thüringer Wassergesetz (Thür-
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld    WG):
des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungs-           a) für den Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kleinkläranlagen für ein
bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in           oder mehrere Grundstücke, die gemäß Abwasserbeseitigungskonzept
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis          nie an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden (Di-
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der ange-        rekteinleiter).
wandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen          b) für den Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kleinkläranlagen für ein
des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung           oder mehrere Grundstücke, die an einen kommunalen Kanal ange-
des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass       schlossen sind, gemäß Abwasserbeseitigungskonzept, jedoch nie an
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung        eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen werden
bildet.                                                                         (Teilortskanalkunden). Dazu gehört auch die erstmalige Errichtung einer
  Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.                            Kleinkläranlage, wenn das vom Grundstück stammende Abwasser bis-
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er-            her ohne Vorreinigung eingeleitet wurde.
kenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften      c) für den Neubau von Kleinkläranlagen im Rahmen der kommunalen Ab-
sowie den ergänzenden Regelungen der Thüringer Eigenbetriebsverord-             wasserbeseitigung.

                                                                                                                                                       9
12/18 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
12/18_15. Dezember 2018

Eine wesentliche Änderung ist die Erhöhung der Festbeträge:                     teten Sohlgleiten ist die Fischpassierbarkeit entsprechend heute gültigen
- für Ersatzneubau 2.500,00 € (4 EW Anlage) + 250,00 € je weiterem EW           Standards nicht gewährleistet. Im Auftrag des Freistaates Thüringen als Ei-
- für Nachrüstung 1.250,00 € (4 EW Anlage) + 125,00 € je weiterem EW            gentümer dieser Anlagen soll daher eine Sanierung erfolgen. Die Betreuung
                                                                                der Maßnahme erfolgt durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und
Der betreffende Personenkreis wird hiermit aufgefordert, für die Kleinkläran-   Geologie. Dabei ist für alle drei Standorte die Errichtung einer jeweils deut-
lagen, die 2019 durch einen Ersatzneubau erneuert oder nachgerüstet wer-        lich flacher als bisher geneigten Riegelgleite mit kanupassierbarer Niedrig-
den sollen, beim Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau, Naumannstraße            wasserrinne geplant. Die Baumaßnahme wird sich über 3 Jahre hinziehen,
21 die Fördermittelanträge einzureichen (bis spätestens 30.09.2019).            wobei auf Grund des Schutzes der Fisch- und Wasservögelpopulationen die
Bei Direkteinleitern ist dem Antrag gemäß Punkt 7.1.2 der Richtlinie eine       Arbeiten hauptsächlich im Winterhalbjahr stattfinden werden.
Kopie der wasserrechtlichen Entscheidung beizufügen. Es können nur voll-        Die Saale wird in den Bereichen der geplanten Gleiten für den Bau mittels
ständige und fehlerfreie Antragsunterlagen an die bewilligende Stelle wei-      einer Spundwand längsgeteilt und der Baufortschritt jeweils halbseitig re-
tergereicht werden.                                                             alisiert.
Die Anträge sind im Kundenzentrum Bereich Abwasser des WAVI Ilmenau             Beginnen sollen die Arbeiten Anfang 2019 mit für die Baumaßnahme not-
(Hüttengrund 8, 98693 Ilmenau) während der Dienstzeiten erhältlich. Die         wendigen Baumfällungen.
Antragsformulare zum Download und weitere Informationen sind im Inter-          13.09.2018
net unter www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderung-von-Klein-
klaeranlagen-KKA-im-Freistaat-Thueringen verfügbar.                             Dr.-Ing. Ralph Witter
Der Zweckverband weist ausdrücklich darauf hin, dass mit dem Ersatz-            Gebietsingenieur Saale
neubau oder der Nachrüstung von Kleinkläranlagen erst dann begonnen
werden darf, wenn die Förderung durch die Thüringer Aufbaubank bewilligt
worden ist bzw. die Zustimmung zu einem vorzeitigen Vorhabensbeginn
                                                                                Landesamt für Vermessung und Geoinfor-
vorliegt.                                                                       mation
Der Maßnahme- bzw. Vorhabensbeginn ist der Zeitpunkt der Auftragsver-           Schließung am 27. und 28. Dezember 2018
gabe. Planung, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des
Grundstückes gelten nicht als Beginn des Vorhabens.                             Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation bleibt am 27. und 28.
                                                                                Dezember 2018 geschlossen. Ab dem 2. Januar 2019 stehen Ihnen unsere
Zweckverband Wasser- und                 Dienstzeiten:                          Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Servicestelle wieder zu den ge-
Abwasser- Verband Ilmenau                Mo. bis Do. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr     wohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
Naumannstraße 21                         und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
98693 Ilmenau                            Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr         Alfred Christian Schäfer
                                                                                Leiter des Katasterbereichs Saalfeld
Ilmenau, 20.11.2018
Seeber
Verbandsvorsitzender

Schließtage des Wasser- und Abwasser-Ver-
band Ilmenau
Die Geschäftsstellen des Wasser- und Abwasser-Verbandes Ilmenau blei-
ben im Zeitraum 27. bis 28.12.2018 geschlossen. Bei technischen Notfäl-
len steht ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Die Kontaktdaten hierzu
finden Sie unter https://www.wavi-ilmenau.de. Darüber hinaus erfolgt an
den Schließtagen unter der Rufnummer 03677 6485-0 eine automatische
Weiterleitung zum Bereitschaftsdienst.
Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau
Jürgen Thurmann
Geschäftsleiter

Information der TLUG
Sanierung der Saalesohlgleiten in Volkstedt
und Saalfeld
Im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
werden in den nächsten 3 Jahren die Volkstedter Rampe und die
Sohlgleiten des ehemaligen Zeisswehrs und des ehemaligen Teile-
wehrs in Saalfeld saniert.
Die von Deutschland umzusetzende EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert für
wichtige Wehrstandorte die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit
(Fischpassierbarkeit). Davon sind auch die Wehre in der Saale betroffen.
Bei der schadhaften Volkstedter Rampe und den beiden in den 1990er Jah-
ren in Saalfeld am ehemaligen Zeisswehr und ehemaligen Teilewehr errich-

10
15. Dezember 2018_   12/18

                          Weihnachts- und Neujahrsbotschaft des Bürgermeisters
       Liebe Saalfelderinnen und Saalfelder, verehrte Gäste und Ehemalige, liebe Freunde unserer Stadt,
der Kinderbuchautor Horst Rehmann hat es gut auf den Punkt ge-            Ich danke allen Aktiven, die Saalfelds kulturelle Vielfalt Jahr für
bracht und uns mit seinen „Vier Kerzen im Advent“ wortreich vor           Jahr unterstreichen und gedeihen lassen. Ein großes Dankeschön
Augen geführt, für was Advent, Weihnachten und Jahreswechsel in           ebenso allen Ehrenamtlern im Katastrophenschutz sowie im sozi-
den Augen vieler stehen. Es sind Bedürfnisse, Wünsche und Vorstel-        alen, grünen und caritativen Bereich für ihr nicht selbstverständ-
lungen wie Stille, Hoffnung, Frieden, Anstand und Liebe, die wir          liches Engagement in 2018.
mit den besinnlichsten Wochen eines jeden Jahres verbinden. Oft
höre ich die Frage: „Warum stehen diese Dinge des Lebens nicht            Liebe Saalfelderinnen und Saalfelder,
das ganze Jahr über im Mittelpunkt?“ Doch, wenn wir ehrlich sind,         im kommenden Jahr begehen wir 30 Jahre Mauerfall. Im Fokus der
können wir „Weihnachtsgefühle“ und „Weihnachtswunder“ das                 deutschlandweiten Feierlichkeiten stehen das Zusammenrücken
ganze Jahr über erleben. Nämlich immer dann, wenn wir genau               der Deutschen und das Zusammengehörigkeitsgefühl nach dem
hinschauen, unsere Stadt mit offenen Au-                                                         glücklichsten Moment in unserer jüngeren
gen sehen, auf andere Menschen zugehen                 Vier Kerzen im Advent                     Geschichte. Wir befinden uns in diesen
und die aufgestachelte Welt der sozialen                        Horst Rehmann                    Punkten gewiss erst an einer Zwischenstati-
Medien verlassen.                                                                                on eines langen Weges und es liegt noch ein
Seit fast einem halben Jahr bin ich Bür-                                                         gutes Stück vor uns. Doch wir alle wissen,
germeister der Feengrotten- und Kurstadt               Die erste Kerze brennt für Stille,        dass sich dieser Weg lohnt, gelohnt hat und
Saalfeld/Saale. Ich war seit meinem Amts-               für Ruhe und Gemütlichkeit,              weiter lohnen wird.
antritt viel in der Stadt und auf dem Land         für Herzlichkeit und für den Willen,          Zusammenrücken und Zusammengehörig-
unterwegs und lernte bei vielerlei Terminen               zu leben in Behaglichkeit.             keit gelingen nur dann, wenn alle Generati-
meine Heimatstadt teils neu und teils an-                                                        onen die Möglichkeit haben, sich mit ihren
ders kennen. In jedem Fall ist sie mir noch       Die zweite Kerze brennt für Hoffnung, Ideen, ihrer Kreativität und ihrem Können
mehr ans Herz gewachsen. Besonders das                                                           in unser Gemeinwesen einzubringen. Im
                                                     für die Kraft und für den Glauben,
ehrenamtliche Engagement der Saalfelder-                                                         Fokus stehen für Saalfeld eine qualifizierte
innen und Saalfelder und die wertschöpfen-            für Vernunft und für die Achtung,          Bürgerbeteiligung, ein gelingender Spagat
de Aktivität von Handwerkern, Händlern,            und für die weißen Friedenstauben.            zwischen Perspektive für junge Menschen
Unternehmern und Gastronomen haben es                                                            und Familien sowie seniorenfreundlicher
mir angetan und hinterließen einen nach-           Die dritte Kerze brennt für Anstand,          Stadt, der Ausbau von Tourismus und Be-
haltigen Eindruck. Ich bin stolz und dank-             für Respekt und auch für Güte,            wahrung kultureller Vielfalt, eine moderne
bar, erster Diener unserer wunderbaren, le-         für Gerechtigkeit und für Verstand,          Verwaltung sowie ein starker, infrastruk-
bens- und liebenswerten Stadt zu sein.                                                           turell angebundener Wirtschaftsstandort.
Am Ende des Jahres 2018 blicken wir auf
                                                           und für's eigene Gemüte.              Mit Sicherheit werden wir diese Aufgaben
zwölf Monate Saalfelder Geschichte zurück,                                                       nicht alle in 2019 lösen, aber wir können sie
die reich an prägenden Ereignissen, Erleb-            Die vierte Kerze brennt für Liebe,         annehmen, mit Nachdruck beginnen und
nissen und Emotionen waren.                          für das Wichtigste auf dieser Welt,         Stück für Stück unsere blühende Stadt wei-
Saalfeld ist mit der Eingemeindung der              es gäbe nichts das uns noch bliebe,          ter formen und prägen. Saalfeld als Stern
Saalfelder Höhe und von Wittgendorf deut- wär nicht sie, an Nummer Eins gestellt. des Südens muss weiterhin für eine chan-
lich größer und ländlicher geworden und                                                          cenorientierte Entwicklung stehen und sei-
wird im kommenden Jahr mit Schmiedefeld                                                          ne Verantwortung für den Landkreis und
und Reichmannsdorf weiter wachsen. Unsere neuen Höhendörfer               die Region wahrnehmen – sei es wirtschaftlich, strukturell oder
sind Chance und Herausforderung zugleich. Gemeinsam ist es je-            kulturell.
doch jede Anstrengung wert, dass Stadt und Land zu einem Saalfeld
zusammenwachsen, gelebte Traditionen bewahrt werden und das               Liebe Saalfelderinnen und Saalfelder,
Heimatgefühl im ländlichen Raum wie in der Stadt erhalten wird.           ich wünsche Ihnen im Namen des Saalfelder Stadtrates sowie al-
Unsere Kreisstadt ist finanziell solide unterwegs, was zu einem           ler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Saalfeld/Saale und
hohen Maß auf nachhaltigen und verantwortungsbewussten Ent-               ganz persönlich eine gesegnete, friedliche und besinnliche Advents-
scheidungen in Rat und Verwaltung fußt. Vollendete Investitionen          zeit, frohe Weihnachten sowie alles Gute, Gesundheit und Gottes
wie ein neuer Kunstrasen im Stadion, die restaurierte Saalfelder          Segen für 2019. Geben wir aufeinander Acht und gehen wir mitei-
Orangerie, der Bankzeit-Weg in Arnsgereuth sowie das fortzu-              nander in ein gutes neues Jahr.
schreibende Stadtentwicklungskonzept und die Nachhaltigkeits-
strategie unterstreichen dieses, für Saalfeld typische Agieren.           Gesegnete und frohe Weihnachten.
2018 war wieder ein kultur- und veranstaltungsreiches Jahr, das
u. a. mit Marktfest, Jazztagen, Abendmotetten, Ausstellungen,
Festempfängen anlässlich 30 Jahre Städtepartnerschaft Saal-
feld-Kulmbach und 150 Jahre Kreisstadt Saalfeld/Saale, Tag des of-
fenen Denkmals, Feen-, Frühlings-, Herbst- und Volksfesten, Weih-
nachts- und Eiszauber sowie vielen weiteren Veranstaltungen im            Ihr Dr. Steffen Kania
klassischen und subkulturellen Bereich in Erinnerung bleiben wird.        Bürgermeister der Stadt Saalfeld/Saale

                                                                                                                                            11
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