12/18 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
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12/18 25. Jahrgang 15. Dezember 2018 Weihnachten 2018 Foto: Anke Kachold Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Wieder neigt sich ein turbulentes, genommen. Erhebliche Mittel sind len und Museen zusichern. In den Zwei wesentliche Errungenschaf- ereignisreiches Jahr dem Ende zu. außerdem in die Ausstattung un- Brand- und Katastrophenschutz ten jähren sich dann zum 100. Ein großer Höhepunkt war die Er- serer Feuerwehren geflossen. Al- investieren wir wiederum 1,5 Milli- Mal. Am 19. Januar 1919 durften öffnung der Fürstlichen Erlebnis- lein im August wurden Fahrzeuge onen Euro für die Ausrüstung der erstmals Frauen in unserem Land welten auf Schloss Schwarzburg und Fördermittel im Wert von 1,5 ehrenamtlichen Feuerwehrmänner wählen. Für dieses Recht haben im Mai. Seitdem haben deutlich Millionen Euro übergeben. In Leu- und -frauen. An dieser Stelle möch- sie lange kämpfen müssen. Am 11. mehr als 20.000 Besucherinnen tenberg wurde das lang ersehnte te ich allen ehrenamtlich Tätigen August 1919 hat Friedrich Ebert und Besucher die fürstliche Waf- Feuerwehrgerätehaus in Betrieb im Landkreis ausdrücklich für ihr bei uns in Schwarzburg die Wei- fensammlung im historischen genommen. großartiges Engagement für unser marer Verfassung unterzeichnet. Zeughaus besichtigt. Wenn der Mit dem gerade beschlossenen Gemeinwesen danken! Zudem steht im November der Zustrom so anhält, wird sich die Haushalt werden wir auch im Unsere Gesellschaft basiert auf die- 30. Jahrestag des Mauerfalls vor Investition positiv auf den Touris- nächsten Jahr wieder Millionen- sem ehrenamtlichen Engagement, uns. Den 100. Geburtstag feiert mus der gesamten Region auswir- beträge in unsere Region investie- auch in unseren politischen Gre- auch das in Weimar gegründete ken. ren können. Fast 7 Millionen Euro mien. Hier wünsche ich mir für das Bauhaus 2019. Mit dem Haus des Investiert wurde in diesem Jahr fließen in Kreisstraßen und Schu- kommende Jahr, dem Superwahl- Volkes in Probstzella haben wir auch in erheblichem Maße in len an reinen Investitionen. Unser jahr, einen respektvollen Umgang das größte Bauhausdenkmal in Bildungseinrichtungen. Im För- Etat für die Schulen ist mit 11,6 mit sachlichen Debatten, sowohl Thürungen und damit Grund, das derzentrum Jahnstraße wurde Millionen Euro für laufende Ausga- untereinander als auch in den so- Jubiläum mitzufeiern. die Sanierung der Außenhülle ben und Werterhaltung der zweit- zialen Netzwerken. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Fa- abgeschlossen. Am Erasmus-Rein- größte Einzelposten im Haushalt. Gelegenheit zur inhaltlichen Aus- milie auch im Namen des Kreis- hold-Gymnasium hat endlich Mit Abstand größter Teil ist der einandersetzung gibt es viele: Im tages eine friedliche und besinn- der dringend benötigte Neubau Sozialhaushalt mit 72,6 Millionen Frühjahr stehen die Kreistags- und liche Weihnachtszeit und einen der Zweifeldsporthalle begon- Euro. Das zeigt, dass die soziale Si- Europawahlen an, im Oktober dann guten Start in das Neue Jahr 2019! nen. Mehr als drei Millionen cherung für diejenigen, die unsere die Thüringer Landtagswahl. Eine Ihr Euro wurden in die Sanierung Unterstützung benötigen, höchste hohe Wahlbeteiligung wäre bei von Kreisstraßen investiert. Der Priorität hat. Daneben ist es ge- allen Wahlen ein ermutigendes Si- Breitbandausbau für ein schnel- lungen, die kulturellen Errungen- gnal für unser Gemeinwesen. Denn les Internet hat weitere Hürden schaften wie Theater, Musikschu- 2019 ist auch ein Demokratiejahr. 1
12/18_15. Dezember 2018 Whiteboard und interaktive Tafel statt Kreidestummel Tipps&Termine Schulen im Landkreis bekommen neue Technik für modernen Unterricht Behindertenbeauftragter Saalfeld. Mehr als 150.000 Euro Saalfeld. Der kommunale Beauf- aus Kreis- und Landeskasse sind tragte für Menschen mit Behinde- in den letzten Wochen nochmals rung, Christian Tschesch, führt an in die Modernisierung der Klas- den folgenden Dienstagen jeweils senräume der staatlichen Schulen ab 13 Uhr seinen Sprechtag im im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Saalfelder Schloss (Beratungs- geflossen. Zum Einen wurde in die raum KFZ-Zulassung) durch: 8. Jahre gekommene Technik ausge- und 29. Januar, 19. Februar, 12. tauscht, andererseits wurden auch März, 2. April und 7. Mai. neue Whiteboards oder interaktive Terminvereinbarung tel. über Fr. Tafeln in Räume eingebaut, in Wunder 0 36 71/823-5 90. denen bisher noch eine normale Tafel hing – diese Klassenräume Sehbehindertenverband wurden sozusagen von analog auf Landkreis. Der Blinden- und Seh- digital aufgerüstet. behindertenverband in Saalfeld Der Großteil der Investitions- Eines der neuen Smartboards während des Einbaus an der Regel- lädt in der Regel einmal monat- summe, etwas mehr als 90.000 schule Königsee. (Foto: an) lich Mitglieder und Interessen- Euro, wurde für den Austausch ten zu Veranstaltungen ein. Die defekter interaktiver Tafelsysteme ren Unterricht macht, erhalten für 19 staatliche Schulen, darun- nächsten Termine sind am 25. Ja- verwendet. In elf Regelschulen, die Lehrkräfte zur sach- und ter auch Grundschulen, gekauft. nuar und am 22. Februar jeweils Gymnasien und Berufsschulen fachgemäßen Benutzung der Eine sofort sichtbare Veränderung um 14 Uhr im „Pappenheimer“ in wurden insgesamt 22 neue Ta- neuen Tafeln ebenso eine Grund- bringen die neuen Tafeln definitiv Saalfeld. felsysteme eingebaut. Diese sind, lagenschulung, damit die jetzt mit sich: Die weiße Oberfläche der Zu Gast sind Landesvorsitzender wie die klassischen Tafeln häufig erweiterten Möglichkeiten auch Whiteboards darf nur mit geeig- Joachim Leibinger und Kinder- auch, aufklappbar, verfügen aber Anwendung im Unterricht finden neten Stiften beschrieben werden buchautorin Johanna Kirstein. zusätzlich über Lautsprecher können. „Das was für viele ange- und in den Klassenräumen, in de- Weitere Infos gibt im Landkreis und ein interaktives Projektoren- hende Lehrerinnen und Lehrer an nen diese bereits eingebaut sind, gerne Inge Klein unter 0 36 71/ system. Zusätzlich wurden die den Universitäten schon Standard herrscht striktes Kreideverbot: 64 26 88. Klassenzimmer mit zugehörigen ist, kommt endlich auch in den Der feine Kreidestaub ist Gift für Computern ausgestattet, sodass Schulen an. Ich freue mich, dass die empfindliche Technik. Wintervogelzählung die neuen Präsentationsgeräte wir den Lehrkräften wie auch den Auch für das kommende Jahr sind Landkreis. Die Fachgruppe Or- auch möglichst problemlos ver- Schülerinnen und Schülern mit jetzt schon weitere Modernisie- nithologie und Artenschutz ruft wendet werden können und sich dieser Investition einen zeitge- rungen vorgesehen: Die vier Re- wieder zur Wintervogelzählung keine Kompatibilitätsprobleme mäßen Unterricht ermöglichen“ gelschulen in Bad Blankenburg, auf. Die Zählbogen und Hinwei- mit eigenen Geräten ergeben. So sagt Landrat Marko Wolfram zu Neusitz, Gräfenthal, Unterwellen- se sind unter www.kreis-slf.de können durch eine, jetzt sowie- der Neuausstattung. Ein Grund born sowie die Gemeinschafts- zu finden. Die Erfassungsbogen so im Klassenraum vorhandene für die Beliebtheit der Geräte ist, schule Kaulsdorf erhalten für über („Wintervögel am Futterhaus“ Tafel, mehrere alte Geräte ersetzt dass sie je nach Bedarf und flexibel 50.000 Euro neue Technik für die und „Wintervogelzählung“ kön- werden, wie zum Beispiel die in vielen Unterrichtsfächern ein- PC-Kabinette, neue Servertech- nen nach jeder Zählung zum Mo- Kombination aus Laptop und Be- gesetzt werden können. Darüber nik, Software und Lizenzen sowie natsende an Ralf Hiller unter Fax amer, Fernseher und Videogerät hinaus wurden für mehr als 64.500 begleitende Dienstleistungen, die 0 36 72/34 52 09 oder per mail oder Projektor. Da neue Technik Euro insgesamt 50 neue Beamer für die Modernisierung notwendig r-hiller@t-online.de übermittelt alleine aber noch keinen besse- inklusive dazugehöriger Laptops sind. werden. Für Pendler und Rückkehrer Heimatheft 11/12 ist erschienen InKontakt-Messe im Meininger Hof in Saalfeld Engere Zusammenarbeit mit Stadt Rudolstadt Saalfeld. Eine Berufsmesse spezi- Unternehmenspräsentationen an- Saalfeld. Rudolstädter Heimatheft die städtische Publikationsreihe ell für Rückkehrer, Pendler aber geboten. 11/12 2018 ist erschienen und „Rudolstadt & die Jubiläen“ in auch Zuzügler richtet die Wirt- schließt den 64. Jahrgang ab. Das die Heimathefte integriert. To- schaftsförderagentur Saalfeld-Ru- Titelbild von Anke Kachold mit bias Zober und Manja Rabenau dolstadt erstmals am 12. Januar dem Märchendom der Saalfelder von Historischer Bibliothek und 2019 im Meininger Hof in Saalfeld Feengrotten weist bereits auf die Stadtarchiv verstärken damit das aus. Unter dem Motto „InKon- Titelgeschichte hin: Otto Müller Redaktionskollegium der Heimat- takt - Leben-Wohnen-Arbeiten“ aus Eyba hat in seinem Beitrag hefte. können sich Interessierte von 10 „Der alte Bergmann und die Grot- bis 16 Uhr über Perspektiven im ten“ eine längst vergessene Per- Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in- sönlichkeit aus dem Dunkel der formieren. Dabei geht es nicht nur Geschichte zurück geholt: Albert um das Thema Arbeit, sondern Georg Nikolaus Blechschmidt, um viele weitere Lebensbereiche dem „der Ruhm des Erstentde- wie Wohnen, Kinderbetreuung, ckers der Feengrotten gebührt“, Altenpflege, Freizeit, Kultur, Sport wie der Autor kundig ausführt. und Vereinsleben. Zusätzlich wer- Ab dem kommenden Jahr gibt es den innerhalb des Rahmenpro- eine engere Zusammenarbeit mit gramms spannende Vorträge und der Stadt Rudolstadt: Dann wird 2
15. Dezember 2018_ 12/18 Marko Wolfram Dr. Steffen Kania Jörg Reichl Mike George Landrat BM Saalfeld/Saale BM Rudolstadt BM Bad Blankenburg Liebe Leserinnen und Leser unseres gemeinsamen Amtsblattes! mit der Dezember-Ausgabe des nis der seit 1994 bestehenden, vor- gerecht werden und gleichzeitig Verbot redaktioneller Berichte in Amtsblattes geht eine Ära zu Ende. bildlichen kommunalen Zusam- den Anforderungen der Thürin- Amtsblättern kontraproduktiv. Die Sie halten heute das letzte Mal ein menarbeit der drei Städte und des ger Bekanntmachungsverordnung Bürgerinnen und Bürger verlan- Amtsblatt in der Hand, das kosten- Landkreises. Dank dieser guten Zu- entsprechen. Letztere schreibt vor, gen von uns zu Recht transparente los an alle Haushalte in unserem sammenarbeit und unseres eigenen dass das Amtsblatt gedruckt und und umfassende Informationen Landkreis verteilt wird. Ab Januar Qualitätsanspruchs konnten wir kostenlos zur Verfügung gestellt über unser Handeln. Doch diese beschreiten wir mit dem gemein- Ihnen über 24 Jahre ein attraktives werden muss - die kostenlose Zu- Informationen müssen auch bei samen Amtsblatt des Landkreises Amtsblatt mit wichtigen amtlichen stellung an jeden Haushalt ist je- Ihnen ankommen. Tageszeitungen und der Städte Bad Blankenburg, Bekanntmachungen, aber auch doch nicht zwingend erforderlich. erreichen längst nicht mehr das Rudolstadt und Saalfeld neue Fotos und Berichten aus der Regi- Mit der Kombination aus Auslage, Gros der Menschen. Der Rückgang Wege. Künftig wird das komplette on anbieten. Daran wird sich aller digitalem Amtsblatt im Internet der Abonnenten hat vielerorts zu Amtsblatt digital auf den Inter- Voraussicht nach auch in Zukunft und Postversand bzw. Abosystem einem lokalen Zeitungssterben netseiten der drei Städte und des nichts ändern! Vielmehr werden bieten wir unserer Meinung nach geführt. Eine große Studie in der Landkreises zum Herunterladen wir vom neuen Jahr an wieder alle eine gute Alternative zum bishe- Schweiz hat die Folgen des Wan- angeboten. Wer das Amtsblatt in 14 Tage (donnerstags) erscheinen. rigen Verfahren. dels bei Lokalzeitungen untersucht gedruckter Form bevorzugt, fin- Warum Veränderung? Bundesgerichtshof entscheidet und ist zu einem erschreckenden det es kostenlos zum Mitnehmen Turnusgemäß haben wir im Som- Unsere künftige nicht-amtliche Ergebnis gekommen: je geringer in den Verwaltungsgebäuden der mer eine Ausschreibung für das Berichterstattung, also Veranstal- die Auflage der örtlichen Tageszei- Städte, des Landratsamtes sowie gemeinsame Amtsblatt durch- tungsankündigungen oder Be- tung, desto geringer ist die Wahl- in den Rathäusern der selbstän- geführt. Leider lag das Ergebnis richte von wichtigen Themen aus beteiligung bei Kommunalwahlen. digen Gemeinden und am Sitz der weit über den bisherigen Kosten. der Verwaltung, steht unter dem Der Medienwandel bedroht also die Verwaltungsgemeinschaften. Wie Ursache dafür sind hauptsächlich Vorbehalt einer Entscheidung des Demokratie vor Ort. Hier können bisher ist auch ein - allerdings ko- die stark angestiegenen Vertriebs- Bundesgerichtshof (BGH), die vo- Amtsblätter eine sinnvolle Ergän- stenpflichtiger - Versand per Post kosten. Aufgrund des Ausschrei- raussichtlich in diesem Monat ge- zung zur Lokalzeitung darstellen, möglich. Hier können Sie ab Ja- bungsergebnisses hätte sich eine troffen wird. Der BGH befasst sich ohne in Konkurrenz zu dieser zu nuar zwischen dem Einzelversand Verdopplung bis Verdreifachung mit redaktioneller Berichterstat- stehen. Wir müssen abwarten, ob oder dem Abonnement direkt beim der bisherigen Kosten ergeben. tung in Amtsblättern, weil einige der BGH uns diesen Spielraum zur Verlag wählen. Wir haben uns Im Sinne eines sparsamen Ein- Zeitungsverlage dagegen geklagt Bürgerinformation lässt. diese Entscheidung nicht leicht satzes unserer vorhandenen Haus- haben, dass in Amtsblättern jour- Wir hoffen auf Ihr Verständnis für gemacht, denn wir wissen, dass haltsmittel konnten wir das nicht nalistisch berichtet wird. Dies ver- die Veränderungen und dass Sie für viele Menschen im Landkreis verantworten. Wir haben deshalb stößt nach Meinung einiger Verlage uns als Leserin und Leser unseres unser Amtsblatt ein wichtiges und die Ausschreibung aufgehoben gegen die gesetzlich vorgegebene Amtsblattes weiterhin treu bleiben geschätztes Informationsmedium und nach Alternativen gesucht, „Staatsferne“ der Presse. Für uns - bei der digitalen oder gedruckten ist. Das ist sicher auch das Ergeb- die Ihrem Informationsbedürfnis als gewählte Amtsträger wäre ein Ausgabe! 140 Jahre „Oertelschule“ Lehesten Schulfestwoche führt die Karl-Oertel-Grundschüler zur Rolandbühne und ins Saalfelder Schloss Lehesten. Am 29. September nende Erkundung des Saalfelder 1878 wurde die „Oertelschule“ in Schlosses erlebte. Zum Ende der Lehesten eingeweiht, die der Un- Festwoche überbrachte MdL Maik ternehmer Karl Oertel errichten Kowalleck als Beigeordneter des ließ. Für die heutige Karl-Oer- Landkreises einen Geburtstags- tel-Grundschule in Lehesten war gruß von Landrat Marko Wolfram das Grund genug für eine ganze in Höhe von 140 Euro. Dieser Schulfestwoche zum 140. Ge- hatte die Schüler im Frühjahr burtstag. So kam es, dass Ende anlässlich der Preisverleihung November die ganze Schule beim des TEAG-Wettbewerbs „Ideen Ausflug in die Kreisstadt Saalfeld machen Schule“ für ihr Mühlen- Besuch der Karl-Oertel-Grundschule im Saalfelder Schloss - mit einer span- eine Aufführung der Roland- projekt an seinen Dienstsitz ein- nenden Erkundung vom Keller (im Bild) bis zum Dachgeschoss. Foto: mm bühne besuchte und eine span- geladen. 3
12/18_15. Dezember 2018 Das 21. Thüringer Weltsichten Festival lädt zum Entdecken ein Fotos, Kinderprogramm und Workshops zum Thema Fotografie vom 1. bis 3. Februar in Bad Blankenburg Bad Blankenburg. Einzigartige Bilder bestaunen wollen sondern Impressionen aus allen Teilen der selbst mit der Kamera in der Hand Erde erleben – das ist für viele durch die Welt gehen, bietet das Menschen ein Traum. Ein biss- Festival viele Möglichkeiten an. chen erfüllt werden kann dieser So wird am 2. Februar ab 16 Uhr Anfang Februar in der Bad Blan- der Workshop „Reisefotografie – kenburger Stadthalle, wenn auf Fotoseminar mit Tipps & Tricks“ dem 21. Thüringer Weltsichten angeboten, in dem Martin Engel- Festival beeindruckende Bilder mann von seinen persönlichen verschiedener Fotografen präsen- Erfahrungen in der Fotografie tiert werden. berichtet und Hinweise zu Tech- Neben der Präsentation und Aus- nik und zur Gestaltung von Fotos stellung der Bilder stehen vom 1. gibt, egal ob Architektur, Land- bis zum 3. Februar aber auch an- schaft oder Portraits. Für alle, die dere Angebote und Workshops auf sich mehr für die Naturfotografie dem Programm. Parallel zu den interessieren, wird am Sonntag, Vorträgen der Fotografinnen und 3. Februar, ab 14 Uhr der Block Fotografen im großen Saal gibt mit Dieter Schonlau empfohlen. es ein kostenloses Programm für Der Fotograf, der für National Kinder im kleinen Saal. Am 2. und Geographic tätig ist, bietet ein 3. Februar gibt es eine Spiel- und Grundlagenseminar für alle, die Bastelecke, eine extra Fotoausstel- gerne mit dem Fotoapparat in der lung, einen Fotoworkshop sowie Natur unterwegs sind. Das detail- Vorträge für Kinder, zum Beispiel lierte Programm kann auf www. „Vulkanforscher“, gehalten von weltsichten-festival.de eingesehen der Referenten Ulla Lohmann. werden. Auch Informationen zum Aber auch für alle, die nicht nur Vorverkauf finden sich hier. Während des Thüringer Weltsichten Festivals vom 1. bis 3. Februar 2019 wer- den viele verschiedene Bilder gezeigt – ob Landschaft, Menschen, Naturge- walten oder Tiere. Einen kleinen Vorgeschmack auf die Vielfältigkeit bietet diese Auswahl der Fotografinnen und Fotografen M. Engelmann, H. Beyer, H. Thurner, U. Lohmann, L. Jäkel und N. Rosing (im Uhrzeigersinn). 4
15. Dezember 2018_ 12/18 weißbach/Thür. Wald befindet sich in Trägerschaft des Landkreises Saal- feld-Rudolstadt. Die Schulträgerschaft wurde nicht auf den Zweckverband übertragen. Der Bürgermeister der Gemeinde Katzhütte teilte mit Schreiben vom 20.08.2018 mit, dass es im o. g. am 19.07.2001 gegründeten Zweck- verband außer dem Beschluss der Gemeinde Katzhütte vom 29.05.2001 Auflösung des Zweckverbandes „Schulen und der Verbandssatzung vom 17.07.2001 keine weiteren Aktivitäten des Mellenbach und Katzhütte“ Zweckverbandes gab. Mit übereinstimmenden Beschlüssen des Gemein- derates Katzhütte vom 19.09.2018 (Beschluss-Nr.: 243-40/2018) sowie Bekanntmachung der Genehmigung, der Auflösungsbeschlüsse so- des Gemeinderates Mellenbach-Glasbach vom 06.11.2018 (Beschluss-Nr.: wie der Erklärung der Bürgermeister beider Gemeinden zur Auf- 199/21/2018) wurde der Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellen- lösung des Zweckverbandes mit der Bestätigung zur Abwicklung bach und Katzhütte“ jeweils einstimmig zugestimmt. Die o. g. Beschlüsse gemäß § 41 Abs. 1 ThürKGG durch das Landratsamt Saalfeld-Rudol- der Gemeinderäte wurden dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als untere stadt als Aufsichtsbehörde gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 ThürKGG staatliche Verwaltungsbehörde angezeigt. Mit Schreiben vom 19.11.2018 Die Gemeinden Katzhütte und Mellenbach-Glasbach haben dem Land- wurde eine von beiden Bürgermeistern unterzeichnete und gesiegelte Er- ratsamt Saalfeld-Rudolstadt die von den Gemeinderäten beschlossene Auf- klärung über die Auflösung des Zweckverbandes sowie über das Ende der lösung des Zweckverbandes sowie die Erklärung der Bürgermeister beider Abwicklung gemäß § 41 ThürKGG zur Genehmigung vorgelegt. Gemeinden zur Auflösung mit der Bestätigung zur Abwicklung gemäß § 41 Abs. 1 ThürKGG angezeigt. II. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt hat die Beschlüsse zur Auflösung des 1. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist für den Erlass dieses Bescheides Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katzhütte“ nach § 40 Abs. 1 gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürKGG sachlich zuständig. Die örtliche ThürKGG mit Bescheid vom 04.12.2018 (Az.: 093.030:31_037/054(18)1- Zuständigkeit ergibt sich aus den §§ 91, 111 Abs. 2 und 118 Abs. 1 der 03/sege) gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in Verbindung mit § Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürKGG. rechtsaufsichtlich genehmigt. Der Zweckverband wurde gegründet, um die Schulträgerschaft über eine Der nachfolgende Bescheid zur Genehmigung der Auflösung des Zweckver- gemeinsame Grundschule und eine gemeinsame Regelschule wahrzuneh- bandes, sowie die übereinstimmenden Beschlüsse der beiden Gemeinderäte men. Die Schulträgerschaft wurde jedoch nicht an die Gemeinden bzw. auf und die unterzeichnete und gesiegelte Erklärung durch die beiden Bürger- den Zweckverband übertragen und liegt nach wie vor in der Trägerschaft meister über die Auflösung des Zweckverbandes sowie über das Ende der des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Abwicklung gemäß § 41 ThürKGG werden hiermit gemäß § 42 Abs. 3 Satz Da der Zweckverband nach Angaben des Bürgermeisters von Katzhüt- 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht. Sie finden die Bekanntmachung auch te nicht über die notwendigen Organe (Verbandsversammlung und Ver- unter www.kreis-slf.de → Landratsamt → Bekanntmachungen. bandsvorsitzender) gemäß § 26 ThürKGG verfügt, wurde die Auflösung des Der Beschluss zur Auflösung des Zweckverbandes nach § 40 Abs. 1 ThürKGG Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katzhütte“ jeweils einstimmig wird gemäß § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKGG am Tag nach der Bekanntmachung durch übereinstimmende Beschlüsse des Gemeinderates Katzhütte sowie wirksam. des Gemeinderates Mellenbach-Glasbach beschlossen. Nach den vorgelegten Unterlagen wurden keine Verstöße gegen die §§ 35, Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt 36, 39 Abs. 1 ThürKO festgestellt. Laut o. g. Beschlüssen waren keine Mit- Saalfeld/Saale, 4. Dezember 2018 glieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung gemäß § 38 Im Auftrag ThürKO ausgeschlossen. gez. Markus Machelett Einer Genehmigung entgegenstehende Gründe sind nicht erkennbar. Leiter Kommunalaufsicht Vollzug des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschafts- Impressum arbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Ok- tober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli Herausgeber: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, vertreten durch Landrat Marko Wolfram; Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld/Saale 2013 (GVBl. S. 194, 201) Stadt Bad Blankenburg, vertreten durch Bürgermeister Mike George, Markt 1, 07422 Bad Blankenburg hier: Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Beschlüsse zur Auflösung des Stadt Rudolstadt, vertreten durch Bürgermeister Jörg Reichl, Markt 7, 07407 Rudolstadt Stadt Saalfeld/Saale, vertreten durch Bürgermeister Dr. Steffen Kania, Markt 1, 07318 Saalfeld/Saale Zweckverbandes gem. § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Ge- Auflage: 61.960 Exemplare setzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich. Es wird an alle erreichbaren Haushalte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt kostenlos verteilt. Im Bedarfsfall können Einzelexemplare bei der AMK Dienstleistungs Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt erlässt folgenden GmbH, Ludwig-Jahn-Str. 4a, 07907 Schleiz, Tel.: 03663-425294, Fax: 03663-425295 zum Einzelpreis von 3,50€ inkl. Porto und MwSt. bezogen werden. Bescheid: Verantwortliche Gesamtleitung: Manuel Metzner, Tel.: 03663-425294, Fax: 03663-425295 info@amk-info-verlag.de 1. Die vom Gemeinderat der Gemeinde Katzhütte am 19.09.2018 und Verantwortlicher Redakteur und Gestaltungsleitung: Manuel Metzner vom Gemeinderat der Gemeinde Mellenbach-Glasbach am 06.11.2018 Redaktionsschluss: In der Regel 14 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Verantwortlich für den Anzeigenteil: AMK Dienstleistungs GmbH, GF: Manuel Metzner, beschlossene Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellen- Tel. 03663-425294, Fax: 03663-425295 bach und Katzhütte“ in der Ausfertigung der Verbandssatzung vom Anzeigenberater: Dirk Gründlich, Tel. 0152/28817148, d.gruendlich@amk-info-verlag.de 17.07.2001, bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises Saal- Manuel Metzner, Tel. 03663/425294, info@amk-info-verlag.de Druck: AROPRINT Druck- und Verlagshaus GmbH, Hallesche Landstraße 111, 06406 Bernburg feld-Rudolstadt am 18.07.2001, in Kraft getreten am Tag nach der Be- Verantwortlich für die kostenlose Verteilung: Allgemeiner Anzeiger GmbH, Gottstedter Landstraße 6, kanntmachung am 19.07.2001 wird g e n e h mi g t . 99092 Erfurt Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden zeichnen diese selbst verantwortlich. 2. Die Entscheidung ergeht kostenfrei. Für unverlangt eingereichte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung. Rücksendung nur bei Rückporto. Es gilt die Preisliste Nr. 2 vom 01. Januar 2017 und die Geschäftsbedingungen, die wir auf begrün- dete Anfrage Ihnen gern zusenden. Für Schäden, die durch Druckfehler, fehlerhafte oder unterbliebene Einträge Gründe: entstehen, wird nicht gehaftet. Nachdruck, Abdruck, fotomechanische Wiedergabe und jedwede elektronische I. Nutzung oder Vervielfältigung ist nur mit Genehmigung gestattet. Für den Inhalt der Anzeigen sind die jewei- ligen Auftraggeber verantwortlich. Der o. g. Zweckverband wurde gegründet, um die Schulträgerschaft über Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint voraussichtlich am 24.01.2019. eine gemeinsame Grundschule und eine gemeinsame Regelschule wahr- Das Foto auf der Titelseite von Anke Kachold zeigt die Kirche in Hohenwarte im vergangenen Winter. zunehmen. Die Grundschule in Katzhütte und die Regelschule in Ober- 5
12/18_15. Dezember 2018 2. Die Kostenfreiheit folgt aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Verwaltungskosten- Der Gemeinderat der Gemeinde Katzhütte beschließt gem. § 40 (1) Thür- gesetz (ThürVwKostG). KGG die Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katz- hütte“ in der Ausfertigung der Verbandssatzung vom 17.07.2001, bekannt Rechtsbehelfsbelehrung: gemacht im Amtsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt am 18.07.2001, Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Kla- in Kraft getreten am Tag nach der Bekanntmachung am 19.07.2001 ge beim Verwaltungsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1 in 07545 Gera, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Begründung: des Gerichtes erhoben werden. Mit Schreiben vom 01.08.2018 bat uns die Kommunalaufsicht des Land- Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Thüringen) und den ratsamtes (siehe Anlage) um Mitteilung, ob der o. g. , im Jahr 2001 ge- Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten An- gründete Zweckverband noch besteht. Nach Prüfung stellten wir fest, dass trag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel dieser Zweckverband nicht mehr existent ist. Nach einer beschlossenen und sollen angegeben werden. veröffentlichten Satzung nahm der Zweckverband keine weiteren Aufgaben Der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer- mehr wahr. den. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen drei Abschriften für die übrigen Gem. § 40 (1) des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschafts- Beteiligten beigefügt werden. arbeit (ThürKGG) ist der Zweckverband aufzulösen, wenn „Gründe des öf- fentlichen Wohls dies erfordern, insbesondere wenn er seine Aufgaben nicht Mit freundlichen Grüßen dauerhaft wirtschaftlich wahrnimmt“. Im Auftrag Abstimmungsergebnis: (Siegel) gez. Machelett Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13 Leiter Kommunalaufsicht Zahl der Abstimmungsberechtigten: 11 ..................................................................................................................... Ja-Stimmen: 11 Verwaltungsgemeinschaft „Mittleres Schwarzatal“ Nein-Stimmen: 0 Gemeinde Mellenbach-Glasbach Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0 Einreicher: Bürgermeisterin Frau Kräupner Enthaltungen: 0 Federführendes Amt: Hauptamt Katzhütte, den 25.09.2018 Beschlussvorlage / Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Mellenbach-Glasbach vom 06.11.2018 gez. Machold (Dienstsiegel) Bürgermeister Auflösung des Zweckverbandes ..................................................................................................................... „Schulen Mellenbach und Katzhütte“ vom 17.07.2001 Gemeinde Katzhütte Gemeinde Mellenbach-Glasbach Der Gemeinderat der Gemeinde Mellenbach-Glasbach beschließt gemäß § Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katzhütte“ 40 (1) ThürKGG die Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach Bestätigung der Abwicklung gem. § 41 (1)ThürKGG und Katzhütte“ in der Ausfertigung der Verbandssatzung vom 17.07.2001, bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Der Zweckverband „Schulen Mellenbach und Katzhütte“ wurde mit Be- am 18.07.2001, in Kraft getreten am Tag nach der Bekanntmachung am schluss des Gemeinderates der Gemeinde Katzhütte Nr. 243-40/2018 19.07.2001. vom 19.09.2018 und Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Mellen- bach-Glasbach Nr. 199/21/2018 vom 06.11.2018 aufgelöst. Von der Abstimmung wurde(n) 0 Gemeinderatsmitglied(er) ausgeschlossen Der Zweckverband hat keine laufenden Geschäfte im Sinne des § 41 Thür- (§ 38 ThürKO). KGG getätigt. Es gibt kein Vermögen, das aufzuteilen ist. Eine direkte Abwicklung gem. § 41 (1) ThürKGG i. v. m. § 13 der Verbands- Der Gemeinderat besteht aus 8 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürger- satzung vom 17.07.2001 kann demzufolge nicht erfolgen. meister. Das Ende der Abwicklung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katzhütte“wird hiermit bestätigt. Anwesend: 7 Gemeinderatsmitglieder 1 Bürgermeister Gemeinde Katzhütte Gemeinde Mellenbach-Glasbach Stimmberechtigt: 8 davon: 8 Ja-Stimmen Katzhütte, 16.11.2018 Mellenbach-Glasbach, 19.11.2018 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltung(en) gez. Machold - Siegel - gez. Kräupner - Siegel - Bürgermeister Bürgermeisterin Die Beschlussvorlage wurde als Beschluss mit der Beschluss-Nr. 199/21/2018 bestätigt. Rechtsverordnung zum Offenhalten von gez. Kräupner Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen Bürgermeisterin Siegel gemäß § 8 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (Thür- ..................................................................................................................... Beschluss-Nr. 243-40/2018 Vorlagen-Nr. 2018/041 LadÖffG) für Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wall- Aktenzeichen: 022.3 fahrtsorte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 40. Sitzung des Gemeinderates der vom 1. November 2018 Gemeinde Katzhütte am 19.09.2018 TOP 10 -öffentlich- Aufgrund des § 8 Abs. 2 ThürLadÖffG vom 24. November 2006, zuletzt ge- Beschluss zur Auflösung des „Zweckverbandes Schulen Mellenbach ändert am 21. Dezember 2011, bestimmt der Landkreis im übertragenen und Katzhütte“ vom 17.07.2001 Wirkungskreis folgende Wallfahrts- und Ausflugsorte gemäß § 8 Abs. 1 6
15. Dezember 2018_ 12/18 ThürLadÖffG, welche Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer Sitzendorf von sechs zusammenhängenden Stunden im Zeitraum zwischen 11:00 Uhr Uhlstädt-Kirchhasel mit den Ortsteilen und 20:00 Uhr ausschließlich zum Verkauf von Reisebedarf, Devotionalien Großkochberg sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, offen halten dürfen: Partschefeld Rückersdorf Altenbeuthen Uhlstädt Bad Blankenburg (Stadt) mit den Ortsteilen Weißen Böhlscheiben Unterwellenborn nur mit dem Ortsteil Cordobang Goßwitz Fröbitz Unterweißbach Großgölitz Wittgendorf Kleingölitz Oberwirbach Von der Öffnung ausgenommen sind der Karfreitag, der Volkstrauertag und Watzdorf der Totensonntag. Fallen der 24. und der 31. Dezember auf einen Sonntag, Zeigerheim dürfen die Verkaufsstellen nur bis 14:00 Uhr geöffnet sein. Cursdorf Verkaufsstellen im Sinne dieses Gesetzes sind Ladengeschäfte aller Art, Döschnitz Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen an Bahnhöfen, Flughäfen und Dröbischau mit dem Ortsteil Schiffsanlegestellen, sonstige Verkaufsstellen, Kioske und Basare. Dort Egelsdorf dürfen als Reisebedarf folgende Gegenstände verkauft werden: Zeitungen, Drognitz mit den Ortsteilen Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Lothra Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Träger für Bild- und Ton- Neidenberga aufnahmen, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug ge- Reitzengeschenda ringeren Wertes sowie Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen und Gräfenthal mit den Ortsteilen ausländische Geldsorten. Buchbach Gemäß § 12 Abs. 2 ThürLadÖffG finden für die Beschäftigung von Arbeit- Creunitz nehmern an Sonn- und Feiertagen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes Gebersdorf entsprechend Anwendung. Eine Beschäftigung des einzelnen Arbeitneh- Großneundorf mers ist jährlich an höchstens 22 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erlaubt. Lichtenhain Diese Rechtsverordnung tritt am Tage ihrer Bekanntgabe in Kraft. Gleichzei- Lippelsdorf tig tritt die Festsetzung zum Ladenschluss in Kur-, Ausflugs- und Erholungs- Sommersdorf orten des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt vom 26. September 2005 Hohenwarte außer Kraft. Katzhütte Gebietsrechtliche Änderungen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung Königsee-Rottenbach (Stadt) mit den Ortsteilen eintreten und Zuordnung zu vorgenannter Aufzählung finden, sind hiermit Hengelbach umfasst. Einer diesbezüglichen Änderung dieser Verordnung bedarf es nicht. Leutnitz Im Einzelfall können auf Antrag Ausnahmeentscheidungen gemäß § 11 Abs. Milbitz 1 und 2 ThürLadÖffG durch das Landratsamt getroffen werden, sofern diese Paulinzella für das öffentliche Interesse notwendig sind. Quittelsdorf Rottenbach Saalfeld, den 1. November 2018 Solsdorf Storchsdorf Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Thälendorf Der Landrat Lehesten mit den Ortsteilen Brennersgrün Röttersdorf Aufruf an alle ehemaligen Pflegefamilien Schmiedebach und bereits verrentete Adoptivfamilien Wetzstein Das Jugendamt informiert über die gesetzlichen Leutenberg Lichte Veränderungen bezüglich der Erziehungszeiten Mellenbach-Glasbach und der sog. Mütterrente Meura Meuselbach-Schwarzmühle Aufruf an Pflege- und Adoptiveltern: Klären Sie ihr Oberhain mit den Ortsteilen Barigau Rentenkonto! Mankenbach Unterhain Nach § 56 Abs. 2 Satz 6 SGB VI ist eine Anrechnung von Kindererziehungs- Oberweißbach mit dem Ortsteil und Berücksichtigungszeiten (bei Pflege- und Adoptiveltern) ausgeschlos- Lichtenhain/Bergbahn sen, wenn für Andere (z.B. die leiblichen Eltern) unter Berücksichtigung Reichmannsdorf dieser Zeiten bereits eine Leistung bindend festgestellt oder ein Versor- Rohrbach gungsausgleich oder ein Rentensplitting durchgeführt wurde. Rudolstadt (Stadt) mit dem Ortsteil Der PFAD Bundesverband (Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien) Mörla ruft deshalb alle Pflege- und Adoptiveltern, die ein Kind vor Vollendung des Saalfeld (Stadt) 10. Lebensjahres angenommen haben, auf, unverzüglich mit dem Pflegever- Schmiedefeld trag oder einer Bescheinigung des Jugendamtes eine Kontenklärung beim Schwarzburg zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen. 7
12/18_15. Dezember 2018 Damit können die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten im eige- ung für die Überschreitung der Baugrenze des Bebauungsplanes Industrie- nen Konto vermerkt und damit ausgeschlossen werden, dass diese Zeiten gebiet Kamsdorf um widerrechtlich einer anderen Person gutgeschrieben werden. ca. 15,60 m zu Aufruf an bereits verrentete Pflege- und Adoptiv- Ja-Stimmen: 100 % eltern gez. Wende Verbandsvorsitzende Der PFAD Bundesverband fordert alle Rentner und Rentnerinnen, denen bisher Zuschläge für Kindererziehungszeiten verweigert wurden, weil die Erziehung erst nach dem 12. Lebensmonat begonnen hat, auf, unverzüg- Bekanntmachung lich einen schriftlichen Antrag bei ihrem Rentenversicherungsträger nach des Zweckverbandes Wasserversorgung und Ab- § 307d Abs. 5 SGB VI in der Fassung des RV-Leistungsverbesserungs- und wasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Stabilisierungsgesetzes einzureichen (http://dip21.bundestag.de/dip21/ Landkreises Saalfeld-Rudolstadt btd/19/046/1904668.pdf). Der PFAD hat einen entsprechenden Musterantrag ausgearbeitet, den Sie Beschlüsse der 2. Verbandsversammlung 2018 unter www.pfad-bv.de > Aktuelles herunterladen können am 28.11.2018 PZV MHU Unterwellenborn Öffentlicher Teil Bekanntmachungen des Planungszweckverbandes Beschluss-Nr.: Maxhütte Unterwellenborn Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung der 2. Verbandsversamm- lung 2018 VV-Ö-1-02/2018 Beschlüsse der 83. öffentlichen Sitzung des PZV Protokollbestätigung zum öffentlichen Teil der Maxhütte Unterwellenborn vom 12. April 2018 1. Verbandsversammlung 2018 VV-Ö-2-02/2018 Beschluss des Jahresabschlussberichtes für das PZV-MHU 489/01/18 Wirtschaftsjahr 2017 VV-Ö-3.1-02/2018 Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen (Lage der Werbe- Beschluss zur Entlastung des Verbandsvorsitzenden für tafel) im Bebauungsplan Nr. 7, Industrie- und Gewerbegebiet „Nord- das Wirtschaftsjahr 2017 VV-Ö-3.2-02/2018 Ost“ für die GE-Fläche GE 7, Flurstück-Nr. 357/454, Gemarkung Un- Beschluss zur Entlastung des Verbandsausschusses für terwellenborn das Wirtschaftsjahr 2017 VV-Ö-3.3-02/2018 Beschluss zur Entlastung des Geschäftsleiters und Der Planungszweckverband stimmt dem Antrag auf Zulassung einer Be- seiner Stellvertreter für das Wirtschaftsjahr 2017 VV-Ö-3.4-02/2018 freiung für die Aufstellung der Werbetafel für die vorhandene Geschäfts- Beschluss zur Aktualisierung des Investitionsprogrammes stelle der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt sowie Bäcker/Fleischer und 2018 VV-Ö-4-02/2018 Tedi-Markt im Bebauungsplan Nr. 7, Industrie- und Gewerbegebiet „Nord- Beschluss der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes Ost“, Maxhütte Unterwellenborn, für die GE-Fläche GE 7, Flurstück-Nr. für das Wirtschaftsjahr 2019 VV-Ö-5.1-02/2018 357/454, Gemarkung Unterwellenborn, zu. Die Höhe der Anlage wird bei Beschluss der Finanzpläne Trinkwasserversorgung und Ab- einer vorhandenen Geländehöhe mit 276 m über HN eingehalten und ist wasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2019 VV-Ö-5.2-02/2018 nicht zu überschreiten. Beschluss zur Bildung eines Verbraucherbeirates des ZWA Saalfeld-Rudolstadt VV-Ö-6-02/2018 Ja-Stimmen: 100 % Beschluss einer Absichtserklärung zur Aufnahme des Orts- teiles Wittgendorf der Stadt Saalfeld in den ZWA Saal- PZV-MHU 490/01/18 feld-Rudolstadt VV-Ö-7-02/2018 Bestätigung der Jahresrechnung für 2016 und Haushaltsentlastung der Verbandsvorsitzenden des PZV-MHU für das Haushaltsjahr 2016 Saalfeld, 29.11.2018 Der Planungszweckverband Maxhütte Unterwellenborn stellte auf der gez. Marten -Dienstsiegel- Grundlage des Prüfberichtes vom Rechnungsamt des Landratsamtes Saal- Verbandsvorsitzender des ZWA Saalfeld-Rudolstadt feld-Rudolstadt gemäß § 80 Abs. 3 der Thür. KO die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 fest und entlastet die Vorsitzende des PZV-MHU für das Bekanntmachung Haushaltsjahr 2016. zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 des Zweckverbandes Ja-Stimmen: 100 % Wasserversorgung und Abwasserbeseiti- gung für Städte und Gemeinden des Land- Beschlüsse der 84. öffentlichen Sitzung des PZV kreises Saalfeld-Rudolstadt gemäß § 25 (4) ThürEBV Maxhütte Unterwellenborn vom 29. Oktober 2018 1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und PZV-MHU 492/02/18 Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saal- Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen (Überschreitung feld-Rudolstadt hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 des der Baugrenze) im Bebauungsplan 5.1, „Industriegebiet Kamsdorf“, Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte Flurstück-Nr. 15/14, Gemarkung Großkamsdorf und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt mit Beschluss-Nr. VV-Ö-3.1-02/2018 vom 28.11.2018 in öffentlicher Sitzung festgestellt. Der Planungszweckverband stimmt dem Antrag auf Zulassung einer Befrei- Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Wasserversorgung und Ab- 8
15. Dezember 2018_ 12/18 wasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saal- nung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger feld-Rudolstadt wurde von Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht steht Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Steuerberatungsgesellschaft Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der Richard-Wagner-Straße 1 zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 04109 Leipzig Leipzig, 19. September 2018 geprüft. Ebner Stolz GmbH & Co. KG Danach schließt die Bilanz zum 31. Dezember 2017 auf der Aktiv- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft der Passivseite mit einer Bilanzsumme von 280.275.867,80 € ab und gez. Gerhard Schroeder gez. Hartmut Pfleiderer weist in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresgewinn von Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“ 1.220.070,61 € aus. Der Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht wurde in der Ver- 4. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 mit Bilanz, Gewinn- und bandsversammlung am 28.11.2018 vorgelegt und beraten. Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht vom 31.12.2017 liegt 2. Die Verbandsversammlung beschloss in öffentlicher Sitzung am 28.11.2018, dass der ausgewiesene Jahresüberschuss im Bereich Trink- vom 07.01.2019 bis 18.01.2019 wasserversorgung in Höhe von 417.659,61 € und der ausgewiesene Jah- resüberschuss im Bereich Abwasserbeseitigung in Höhe von 802.411,00 während der Dienstzeiten im Sekretariat des Geschäftsleiters des Zweck- € auf neue Rechnung vorzutragen ist. verbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Ge- 3. Der Bestätigungsvermerk der zum Wirtschaftsprüfer berufenen Gesell- meinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt in der Remschützer Straße 50, schaft Ebner Stolz GmbH Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steu- 07318 Saalfeld, aus. erberatungsgesellschaft, Richard-Wagner-Straße 1 in 04109 Leipzig, für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 lautet: Saalfeld, den 29.11.2018 „G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks gez. Zu dem als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember Marten -Dienstsiegel- 2017 sowie zum Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 (Anlage 5) haben Verbandsvorsitzender des ZWA Saalfeld-Rudolstadt wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbe- seitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, Saalfeld, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 ge- prüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lage- Information des Zweckverbandes bericht nach den Vorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung, den Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (WAVI) zur Einreichung von deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften Fördermittelanträgen zur Förderung des Ersatzneubaus oder der (in der am 1. Januar 2015 geltenden Fassung) und den ergänzenden Bestim- Nachrüstung von Kleinkläranlagen mungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreter des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von Die Amtliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Ilm-Kreises vom 29. uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss un- Januar 2019. ter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beach- Der Zweckverband gibt für seinen abwasserseitigen Wirkungskreis hiermit tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen öffentlich bekannt, dass eine neue Richtlinie zur Förderung von Kleinkläran- Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach lagen im Freistaat Thüringen am 13.08.2018 veröffentlicht wurde (Thüringer ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Staatsanzeiger Nr. 33/2018, Seite 1035-1039). Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss un- Die Grundlage zur Feststellung der Förderfähigkeit bildet das bestehende ter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes (im Amtsblatt des Ilm- den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- Kreises Nr. 15/2014 vom 02.12.2014 öffentlich bekannt gemacht). lage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für dem Stand der Technik entsprechende Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über Kleinkläranlagen im Sinne § 2 Nummer 10 Thüringer Wassergesetz (Thür- die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld WG): des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungs- a) für den Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kleinkläranlagen für ein bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in oder mehrere Grundstücke, die gemäß Abwasserbeseitigungskonzept Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis nie an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden (Di- von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der ange- rekteinleiter). wandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen b) für den Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kleinkläranlagen für ein des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung oder mehrere Grundstücke, die an einen kommunalen Kanal ange- des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass schlossen sind, gemäß Abwasserbeseitigungskonzept, jedoch nie an unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen werden bildet. (Teilortskanalkunden). Dazu gehört auch die erstmalige Errichtung einer Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Kleinkläranlage, wenn das vom Grundstück stammende Abwasser bis- Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er- her ohne Vorreinigung eingeleitet wurde. kenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften c) für den Neubau von Kleinkläranlagen im Rahmen der kommunalen Ab- sowie den ergänzenden Regelungen der Thüringer Eigenbetriebsverord- wasserbeseitigung. 9
12/18_15. Dezember 2018 Eine wesentliche Änderung ist die Erhöhung der Festbeträge: teten Sohlgleiten ist die Fischpassierbarkeit entsprechend heute gültigen - für Ersatzneubau 2.500,00 € (4 EW Anlage) + 250,00 € je weiterem EW Standards nicht gewährleistet. Im Auftrag des Freistaates Thüringen als Ei- - für Nachrüstung 1.250,00 € (4 EW Anlage) + 125,00 € je weiterem EW gentümer dieser Anlagen soll daher eine Sanierung erfolgen. Die Betreuung der Maßnahme erfolgt durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Der betreffende Personenkreis wird hiermit aufgefordert, für die Kleinkläran- Geologie. Dabei ist für alle drei Standorte die Errichtung einer jeweils deut- lagen, die 2019 durch einen Ersatzneubau erneuert oder nachgerüstet wer- lich flacher als bisher geneigten Riegelgleite mit kanupassierbarer Niedrig- den sollen, beim Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau, Naumannstraße wasserrinne geplant. Die Baumaßnahme wird sich über 3 Jahre hinziehen, 21 die Fördermittelanträge einzureichen (bis spätestens 30.09.2019). wobei auf Grund des Schutzes der Fisch- und Wasservögelpopulationen die Bei Direkteinleitern ist dem Antrag gemäß Punkt 7.1.2 der Richtlinie eine Arbeiten hauptsächlich im Winterhalbjahr stattfinden werden. Kopie der wasserrechtlichen Entscheidung beizufügen. Es können nur voll- Die Saale wird in den Bereichen der geplanten Gleiten für den Bau mittels ständige und fehlerfreie Antragsunterlagen an die bewilligende Stelle wei- einer Spundwand längsgeteilt und der Baufortschritt jeweils halbseitig re- tergereicht werden. alisiert. Die Anträge sind im Kundenzentrum Bereich Abwasser des WAVI Ilmenau Beginnen sollen die Arbeiten Anfang 2019 mit für die Baumaßnahme not- (Hüttengrund 8, 98693 Ilmenau) während der Dienstzeiten erhältlich. Die wendigen Baumfällungen. Antragsformulare zum Download und weitere Informationen sind im Inter- 13.09.2018 net unter www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderung-von-Klein- klaeranlagen-KKA-im-Freistaat-Thueringen verfügbar. Dr.-Ing. Ralph Witter Der Zweckverband weist ausdrücklich darauf hin, dass mit dem Ersatz- Gebietsingenieur Saale neubau oder der Nachrüstung von Kleinkläranlagen erst dann begonnen werden darf, wenn die Förderung durch die Thüringer Aufbaubank bewilligt worden ist bzw. die Zustimmung zu einem vorzeitigen Vorhabensbeginn Landesamt für Vermessung und Geoinfor- vorliegt. mation Der Maßnahme- bzw. Vorhabensbeginn ist der Zeitpunkt der Auftragsver- Schließung am 27. und 28. Dezember 2018 gabe. Planung, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstückes gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation bleibt am 27. und 28. Dezember 2018 geschlossen. Ab dem 2. Januar 2019 stehen Ihnen unsere Zweckverband Wasser- und Dienstzeiten: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Servicestelle wieder zu den ge- Abwasser- Verband Ilmenau Mo. bis Do. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr wohnten Öffnungszeiten zur Verfügung. Naumannstraße 21 und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr 98693 Ilmenau Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Alfred Christian Schäfer Leiter des Katasterbereichs Saalfeld Ilmenau, 20.11.2018 Seeber Verbandsvorsitzender Schließtage des Wasser- und Abwasser-Ver- band Ilmenau Die Geschäftsstellen des Wasser- und Abwasser-Verbandes Ilmenau blei- ben im Zeitraum 27. bis 28.12.2018 geschlossen. Bei technischen Notfäl- len steht ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie unter https://www.wavi-ilmenau.de. Darüber hinaus erfolgt an den Schließtagen unter der Rufnummer 03677 6485-0 eine automatische Weiterleitung zum Bereitschaftsdienst. Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau Jürgen Thurmann Geschäftsleiter Information der TLUG Sanierung der Saalesohlgleiten in Volkstedt und Saalfeld Im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie werden in den nächsten 3 Jahren die Volkstedter Rampe und die Sohlgleiten des ehemaligen Zeisswehrs und des ehemaligen Teile- wehrs in Saalfeld saniert. Die von Deutschland umzusetzende EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert für wichtige Wehrstandorte die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit (Fischpassierbarkeit). Davon sind auch die Wehre in der Saale betroffen. Bei der schadhaften Volkstedter Rampe und den beiden in den 1990er Jah- ren in Saalfeld am ehemaligen Zeisswehr und ehemaligen Teilewehr errich- 10
15. Dezember 2018_ 12/18 Weihnachts- und Neujahrsbotschaft des Bürgermeisters Liebe Saalfelderinnen und Saalfelder, verehrte Gäste und Ehemalige, liebe Freunde unserer Stadt, der Kinderbuchautor Horst Rehmann hat es gut auf den Punkt ge- Ich danke allen Aktiven, die Saalfelds kulturelle Vielfalt Jahr für bracht und uns mit seinen „Vier Kerzen im Advent“ wortreich vor Jahr unterstreichen und gedeihen lassen. Ein großes Dankeschön Augen geführt, für was Advent, Weihnachten und Jahreswechsel in ebenso allen Ehrenamtlern im Katastrophenschutz sowie im sozi- den Augen vieler stehen. Es sind Bedürfnisse, Wünsche und Vorstel- alen, grünen und caritativen Bereich für ihr nicht selbstverständ- lungen wie Stille, Hoffnung, Frieden, Anstand und Liebe, die wir liches Engagement in 2018. mit den besinnlichsten Wochen eines jeden Jahres verbinden. Oft höre ich die Frage: „Warum stehen diese Dinge des Lebens nicht Liebe Saalfelderinnen und Saalfelder, das ganze Jahr über im Mittelpunkt?“ Doch, wenn wir ehrlich sind, im kommenden Jahr begehen wir 30 Jahre Mauerfall. Im Fokus der können wir „Weihnachtsgefühle“ und „Weihnachtswunder“ das deutschlandweiten Feierlichkeiten stehen das Zusammenrücken ganze Jahr über erleben. Nämlich immer dann, wenn wir genau der Deutschen und das Zusammengehörigkeitsgefühl nach dem hinschauen, unsere Stadt mit offenen Au- glücklichsten Moment in unserer jüngeren gen sehen, auf andere Menschen zugehen Vier Kerzen im Advent Geschichte. Wir befinden uns in diesen und die aufgestachelte Welt der sozialen Horst Rehmann Punkten gewiss erst an einer Zwischenstati- Medien verlassen. on eines langen Weges und es liegt noch ein Seit fast einem halben Jahr bin ich Bür- gutes Stück vor uns. Doch wir alle wissen, germeister der Feengrotten- und Kurstadt Die erste Kerze brennt für Stille, dass sich dieser Weg lohnt, gelohnt hat und Saalfeld/Saale. Ich war seit meinem Amts- für Ruhe und Gemütlichkeit, weiter lohnen wird. antritt viel in der Stadt und auf dem Land für Herzlichkeit und für den Willen, Zusammenrücken und Zusammengehörig- unterwegs und lernte bei vielerlei Terminen zu leben in Behaglichkeit. keit gelingen nur dann, wenn alle Generati- meine Heimatstadt teils neu und teils an- onen die Möglichkeit haben, sich mit ihren ders kennen. In jedem Fall ist sie mir noch Die zweite Kerze brennt für Hoffnung, Ideen, ihrer Kreativität und ihrem Können mehr ans Herz gewachsen. Besonders das in unser Gemeinwesen einzubringen. Im für die Kraft und für den Glauben, ehrenamtliche Engagement der Saalfelder- Fokus stehen für Saalfeld eine qualifizierte innen und Saalfelder und die wertschöpfen- für Vernunft und für die Achtung, Bürgerbeteiligung, ein gelingender Spagat de Aktivität von Handwerkern, Händlern, und für die weißen Friedenstauben. zwischen Perspektive für junge Menschen Unternehmern und Gastronomen haben es und Familien sowie seniorenfreundlicher mir angetan und hinterließen einen nach- Die dritte Kerze brennt für Anstand, Stadt, der Ausbau von Tourismus und Be- haltigen Eindruck. Ich bin stolz und dank- für Respekt und auch für Güte, wahrung kultureller Vielfalt, eine moderne bar, erster Diener unserer wunderbaren, le- für Gerechtigkeit und für Verstand, Verwaltung sowie ein starker, infrastruk- bens- und liebenswerten Stadt zu sein. turell angebundener Wirtschaftsstandort. Am Ende des Jahres 2018 blicken wir auf und für's eigene Gemüte. Mit Sicherheit werden wir diese Aufgaben zwölf Monate Saalfelder Geschichte zurück, nicht alle in 2019 lösen, aber wir können sie die reich an prägenden Ereignissen, Erleb- Die vierte Kerze brennt für Liebe, annehmen, mit Nachdruck beginnen und nissen und Emotionen waren. für das Wichtigste auf dieser Welt, Stück für Stück unsere blühende Stadt wei- Saalfeld ist mit der Eingemeindung der es gäbe nichts das uns noch bliebe, ter formen und prägen. Saalfeld als Stern Saalfelder Höhe und von Wittgendorf deut- wär nicht sie, an Nummer Eins gestellt. des Südens muss weiterhin für eine chan- lich größer und ländlicher geworden und cenorientierte Entwicklung stehen und sei- wird im kommenden Jahr mit Schmiedefeld ne Verantwortung für den Landkreis und und Reichmannsdorf weiter wachsen. Unsere neuen Höhendörfer die Region wahrnehmen – sei es wirtschaftlich, strukturell oder sind Chance und Herausforderung zugleich. Gemeinsam ist es je- kulturell. doch jede Anstrengung wert, dass Stadt und Land zu einem Saalfeld zusammenwachsen, gelebte Traditionen bewahrt werden und das Liebe Saalfelderinnen und Saalfelder, Heimatgefühl im ländlichen Raum wie in der Stadt erhalten wird. ich wünsche Ihnen im Namen des Saalfelder Stadtrates sowie al- Unsere Kreisstadt ist finanziell solide unterwegs, was zu einem ler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Saalfeld/Saale und hohen Maß auf nachhaltigen und verantwortungsbewussten Ent- ganz persönlich eine gesegnete, friedliche und besinnliche Advents- scheidungen in Rat und Verwaltung fußt. Vollendete Investitionen zeit, frohe Weihnachten sowie alles Gute, Gesundheit und Gottes wie ein neuer Kunstrasen im Stadion, die restaurierte Saalfelder Segen für 2019. Geben wir aufeinander Acht und gehen wir mitei- Orangerie, der Bankzeit-Weg in Arnsgereuth sowie das fortzu- nander in ein gutes neues Jahr. schreibende Stadtentwicklungskonzept und die Nachhaltigkeits- strategie unterstreichen dieses, für Saalfeld typische Agieren. Gesegnete und frohe Weihnachten. 2018 war wieder ein kultur- und veranstaltungsreiches Jahr, das u. a. mit Marktfest, Jazztagen, Abendmotetten, Ausstellungen, Festempfängen anlässlich 30 Jahre Städtepartnerschaft Saal- feld-Kulmbach und 150 Jahre Kreisstadt Saalfeld/Saale, Tag des of- fenen Denkmals, Feen-, Frühlings-, Herbst- und Volksfesten, Weih- nachts- und Eiszauber sowie vielen weiteren Veranstaltungen im Ihr Dr. Steffen Kania klassischen und subkulturellen Bereich in Erinnerung bleiben wird. Bürgermeister der Stadt Saalfeld/Saale 11
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