2020 GESCHÄFTSBERICHT - Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V - VSWG
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VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren, das Geschäftsjahr 2020 war ein außergewöhnliches und sehr herausforderndes Jahr. Doch rückblickend können wir sagen, dass es uns gelungen ist, auch in den Corona-Wirren unseren Mitgliedern zur Seite zu stehen und besonders schnell wie unkompliziert Unterstützung zu leisten. Die Themen waren dabei sehr vielfältig. Das reichte von Hygienekonzepten, drohenden Mietausfällen, Umzugsmanagement, Vermietungstätigkeit, Bauge- schehen, Versammlungsabhaltung bis hin zur Sozialbetreuung oder dem Spielplatzbetrieb. Und diese Themen sind längst nicht abschließend. Es musste weitergehen, trotz Lockdown und großer Verunsicherung. Und so ist es dem Verband gelungen, eng getaktet, tagesaktuelle Mitgliederinformationen maßgeschneidert für unsere Wohnungsgenossenschaften herauszugeben – verbunden mit einer individuellen Rundumberatung für die Ver- bandsmitglieder. Das kam als Ergebnis der Mitgliederbefragung im letzten Jahr sehr gut an und zeigte, wie wichtig der Verband BERICHT DES VERBANDES in seiner Funktion als ganz persönlicher und individueller Dienstleister für unsere Mitgliedsgenossenschaften ist. Und wenn vom „Verband“ die Rede ist, bedeutet dies neben dem Vorstand auch die Kollegen in den Fach- bereichen, die diesen Dienstleistungscharakter gern und selbstverständlich leben. Darüber hinaus war unser Verband gefragter Partner als Corona-Seismograf für die Wohnungswirtschaft. Unkompliziert und auf kurzem Wege kamen die Kontakte in die Ministerien und in die Politik ins Spiel. Das war nicht selbstverständlich, da die neue Landesregierung ja auch noch in der Findungsphase war. Nun konzentrieren wir uns auf die Post-Corona-Ära. Die Wohnungsgenossenschaften stellen sich bereits lang- fristig auf die Herausforderungen im Rahmen des demographischen Wandels ein. Sie bieten ihren Mitgliedern eine attraktive Wohnform der Gegenwart und Zukunft – somit weit mehr als nur ein „Dach über dem Kopf“. Dabei sind zum einen Solidarität, Gemeinschaft und soziales Engagement und zum anderen innovative Kon- zepte und Wohnformen mit technischer Unterstützung wesentliche Aspekte. Das Quartier in der Gesamtbe- trachtung wird in Zukunft noch wichtiger werden: Mit ganzheitlichen Ansätzen und Einbindung aller Akteure wird es nicht nur durch neu gebaute Kindergärten, Spielplätze und gelungenem Wohnumfeld aufgewertet. Mobilität, Klimaschutz, eine bewohnerindividuelle Infrastruktur und attraktive Wohn- und Dienstleistungsan- gebote nehmen weiter an Wichtigkeit zu. Gutes und sicheres Wohnen muss dabei unverändert eine zukunfts- fähige Wohnqualität beinhalten und vor allem aber bezahlbar bleiben. Die sächsischen Wohnungsgenossen- schaften leben, aus ihrem Verständnis für das Gemeinwohl heraus, nicht nur die sozialen Aspekte. Die immer wichtiger werdenden Aspekte der Nachhaltigkeit nehmen gesellschaftlich und politisch an Wichtigkeit zu. Dabei darf nicht übersehen werden, dass Nachhaltigkeit übergeordnet – und damit nicht nur auf Klimaschutz bezogen – schon längst ein wesentlicher Teil der genossenschaftlichen Rechtsform ist: Wohnungsgenossen- schaften sind immobil und denken regional. Ihr Handeln ist langfristig, da lange im Voraus geplant wird, wofür Geld investiert wird, um es durch die Vermietbarkeit refinanzieren zu können. Die Genossenschaftsidee lebt davon, konkrete Antworten auf konkrete Nöte zu haben. Heute geht es weniger um die Überwindung ma- terieller Not, sondern um die Aufwertung des Lebensbereiches der Menschen. Im Mittelpunkt des Handelns steht das Mitglied. Dabei geht es um die Bedürfnisse einer Solidargemeinschaft und damit aller, gleich welchen Alters und welcher wirtschaftlicher Leistungskraft. Daher muss Nachhaltigkeit bezahlbar bleiben verbunden mit einem intelligenten Klimaschutz durch verhältnismäßige Lösungen und durch die Anpassung des Wohn- raumes an neue Lebensbedingungen. Die Wohnungsgenossenschaften als sozialer Mikrokosmos in der rauen Wirklichkeit sind wertvoller denn je und müssen sich darauf selbstbewusst wieder besinnen, wenn sie es nicht schon längst getan haben. Unsere Aufga- be als Verband und Interessenvertreter ist es daher, dies weiter zum Nutzen der Wohnungsgenossenschaften in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu vermitteln. Gehen wir es an, denn gemeinsam können wir viel bewegen. Ihre Mirjam Luserke und Ihr Prof. Dr. Klaus-Peter Hillebrand GESCHÄFTSBERICHT 2020
I N H A LT 1. TÄTIGKEIT DES VERBANDES . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.1 Prüfungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1.2 Fach- und Interessenbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2. Bericht des Verbandsrates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3. Wirtschaftliche Situation des Verbandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.1 Entwicklung des Verbandes und seiner Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.2 Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3.3 WTS – Wohnungswirtschaftliche Treuhand in Sachsen GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3.4 Beteiligungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 4. Jahresabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 4.1 Bilanz zum 31. Dezember 2020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 4.2 Gewinn- und Verlustrechnung 2020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 4.3 Vorschlag zur Ergebnisverwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 4.4 Ergebnis der Jahresabschlussprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 5. Organe, Ausschüsse, Mitgliedschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.1 Vorstand und besondere Vertreter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.2 Verbandsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.3 Fachausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 5.4 Delegierte zum Verbandstag des GdW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 5.5 Mitgliedschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 5.6 Vertretung in Gremien und Ausschüssen des GdW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 5.7 Vertretung in Fachausschüssen und Arbeitskreisen des GdW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 6. Gastmitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
1. TÄTIGKEIT DES VERBANDES Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) hat als gesetzlicher Prüfungsverband die Aufgabe, die gesetzliche Pflichtprüfung seiner Mitglieder auf der Grundlage des Genossenschaftsgesetzes, § 53, durchzuführen. BERICHT DES VERBANDES Gleichzeitig wirkt er als Fach- und Interessenverband. Er berät seine Mitglieder zu allen wohnungswirtschaftlich relevanten Fragen und unterstützt die Aus- und Weiterbildung der Vorstände, Aufsichtsräte und Mitarbeiter der Genossenschaften. Der Verband vertritt die wohnungswirtschaftlichen und wohnungspolitischen Interessen seiner Mitglieder in allen relevanten Bereichen von Politik und Wirtschaft. Dies kommt durch Mitwirkung in Arbeitskreisen auch auf ministerieller Ebene sowie eine aktive Öffentlichkeits- und Pressearbeit zum Ausdruck. GESCHÄFTSBERICHT 2020 5
1.1 PRÜFUNGSBEREICH GENOSSENSCHAFTLICHE PFLICHTPRÜFUNG: BEWÄHRT UND FUNDIERT Als genossenschaftlicher Prüfungsverband obliegt uns die Durchführung der nach § 53 GenG gesetzlich vor- geschriebenen Pflichtprüfungen. Im Geschäftsjahr 2020 betrug das Prüfungssoll (Zahl der fällig gewordenen Prüfungen) insgesamt 207. Davon wurden 193 Prüfungen im Jahr 2020 abgeschlossen und sechs weitere Prü- fungen begonnen. Im Zeitraum November und Dezember 2020 haben wir zudem bei insgesamt 15 größeren Genossenschaften mit der Prüfung in Form einer sogenannten Vorprüfung begonnen. Diese Prüfungen betref- fen das Prüfungssoll des Jahres 2021. DIGITALISIERUNG IN DER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG Die Digitalisierung der Prüfung wurde weiter fortgeführt. Kernpunkt der Digitalisierung ist die bereits 2019 eingeführte Prüfungssoftware Audit Template. Diese speziell auf die Wohnungswirtschaft zugeschnittene Soft- ware unterstützt uns bei der fachgerechten Durchführung und Dokumentation der Prüfungen. Die Prüfungs- software bietet neben einer stringenteren Umsetzung einer skalierten Prüfungsdurchführung insbesondere eine bessere Einbindung des gesamten Prüfungsteams bis hin zur Berichtskritik und der auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer. In 2020 haben wir zudem für einen gesicherten elektronischen Datenaustausch mit den zu prüfenden Unternehmen eine Cloud-Lösung installiert und die Möglichkeit der Erstellung qualifiziert elektro- nisch signierter Berichte geschaffen. Mit der Digitalisierungsstrategie verfolgen wir das Ziel der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Prüfungsdurchführung sowie deren Dokumentation und schaffen zudem die Vo- raussetzungen zur Reduzierung der reisebedingten Belastungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als positiven Nebeneffekt konnten wir verzeichnen, dass trotz der zeitweise bestehenden Beschränkungen durch die Corona-Pandemie wir unseren gesetzlichen Prüfungsauftrag uneingeschränkt nachkommen konnten. Die Digitalisierung der Prüfung ist damit nicht abgeschlossen – der VSWG wird in den kommenden Geschäfts- jahren weitere Anstrengungen in diese Richtung unternehmen. GRÜNDUNGSBERATUNG UND GRÜNDUNGSPRÜFUNG Das spezielle Unterstützungsprogramm des VSWG für junge Genossenschaften konnte auch 2020 sehr erfolg- reich weitergeführt werden. Teile dieses Pakets sind eine kostenlose Erstberatung und später in der Anfangs- phase Beratungs- und Prüfungsleistungen zu günstigen Pauschalpreisen. Dies umfasst auch die gutachtliche Stellungnahme im Sinne von § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG. 6 1 TÄTIGKEIT DES VERBANDES
BERICHT DES VERBANDES ST E L LV E RT RE T E N D F Ü R DE N P R ÜF U NG S B E R E I CH BERATUNG IM ZUSAMMENHANG MIT VERSCHMELZUNGEN UND GUTACHTLICHE STELLUNGNAHMEN Die Vorbereitung und Durchführung von Verschmelzungen werden von uns beratend und vorbereitend beglei- tet sowie die nach § 81 Abs. 1 UmwG erforderlichen gutachtlichen Stellungsnahmen erstellt. GRUNDSTEUERREFORMPROZESS Den langfristigen Reformprozess haben wir im Interesse unserer Mitglieder zusammen mit dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. sowohl auf Bundes- wie auch Landesebene begleitet. Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 ein Urteil zur Einheitsbewertung bei der Grundsteuer er- lassen und die Erhebung der Grundsteuer in der geltenden Form als verfassungswidrig und gegen den Gleich- heitssatz des Grundgesetzes verstoßend qualifiziert. Bis zum 31. Dezember 2019 musste der Gesetzgeber eine Neuregelung beschließen, die bis zum 31. Dezember 2024 umzusetzen ist. Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG) wurde Anfang Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – es enthält für die Bundesländer eine Öffnungsklausel zur Anwendung abweichender Bewertungsverfahren. Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform bis zum 1. Januar 2025 macht Sachsen zwar vom Bundesmodell Gebrauch, regelt aber in Anwendung der Länderöffnungsklausel landesspezi- fisch die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. GESCHÄFTSBERICHT 2020 7
1.2 FACH- UND INTERESSENBEREICH Der Fach- und Interessenbereich umfasst die Referate Recht, Betriebswirtschaft, Veranstaltungen und Weiter- bildung, Soziales und Regionalentwicklung, IT sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Arbeit des Interessenbereiches lag coronabedingt 2020 auf der Reaktion des Verbandes auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder mit maßgeschneiderten Mitgliederinformationen, was in der Corona-Krise zu beachten und weiterhin erlaubt war. Bis zum Ende des Jahres wurden so insgesamt 43 Mitgliederinformationen erstellt, die inhaltlich beispielsweise die Lockerungen der Beschränkungen im öffentlichen Leben, Kurzarbeitergeld und Sonderprogramme, die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen und der Flexibilisierung von Arbeitszeiten oder dem Gesetz zur Abmilderung der Pandemiefolgen beinhalteten. Sekundiert wurde diese inhaltliche Arbeit durch den intensiven und unkomplizierten Kontakt zu den politischen Vertretern innerhalb und außerhalb der Ministerien. Die in den letzten Monaten wiederaufgenommenen Antrittsbesuche des Vorstandsmitglieds für den Interes- senbereich bei Vertretern der Politik und Wirtschaft in Sachsen sind durch den coronabedingten Zeitablauf in regelmäßige inhaltsreiche Fachgespräche zu Themen der Herausforderungen für die Wohnungsgenossen- schaften mutiert, die mitunter auch aufgrund der Hygieneauflagen digital stattfanden. Der jährlich gemeinsam mit dem vdw Sachsen geplante Parlamentarische Abend musste im Geschäftsjahr 2020 pandemiebedingt ausfallen. So fanden zahlreiche bilaterale Gespräche mit sächsischen Bundestagsabge- ordneten, den wohnungspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen, Abgeordneten und Ansprechpartnern aus den sächsischen Ministerien statt. Der Umgang mit der Krise war bei den Mitgliedsunternehmen grundsätzlich unaufgeregt. Die Angebote des Verbandes zur individuellen Beratung wurden nicht nur von kleinen Genossenschaften intensiv und zahlreich angenommen. Der Geschäftsbetrieb bei den Mitgliedern konnte nach deren Auskunft mit kreativen Mitteln auf- rechterhalten werden. Grundsätzlich gab es keine schwerwiegenden Auswirkungen auf das Vermietungs- geschäft und die Bautätigkeit. Zu befürchtende Mietausfälle hielten sich in Grenzen. Im Juni waren lediglich Zahlungsausfälle von 0,34 Prozent zu verzeichnen. Die Verlängerung des „Pandemiegesetzes“ bis zum Ende 2021, welches bereits in 2020 erhebliche ge- nossenschaftsrechtliche Erleichterungen bezüglich der Abhaltung von Versammlungen und Fassung wichtiger Beschlüsse brachte, entspannte die Situation. Die meisten der 209 Mitgliedsgenossenschaften hatten sich in 2020 für das Umlaufverfahren entschieden. Die Anzahl der Genossenschaften, die eine Präsenzversammlung abhielten, war recht übersichtlich. Der Verband bietet auch weiterhin bei der Vorbereitung eine intensive Unter- stützung an – sei es bei der Gestaltung eines Umlaufverfahrens oder auch bei der Abhaltung von erforderlichen Präsenzversammlungen. Der Verband bietet hierbei gezielt Unterstützung durch verschiedene Packages an. Dies reicht von punktueller Unterstützung bis zu einem „Rundumsorglos“-Paket mit Erstellung der erforder- lichen Unterlagen und Begleitung des Umsetzungsprozesses. Eine durchweg positive Resonanz kann der VSWG für das gesamte Jahr 2020 für die Wahrnehmung in der Presse ziehen. Der Kontakt zu den Vertretern der Medien erfolgte kontinuierlich durch zehn Pressemitteilun- gen, ein Jahresauftaktpressegespräch, drei Pressekonferenzen und eine Vielzahl individueller Pressegespräche, Interviews und Statements. 8 1 TÄTIGKEIT DES VERBANDES
BERICHT DES VERBANDES ST E L LV E RT RE T E N D F Ü R DE N FA C H- U ND I N T ERESSEN BEREI CH Das Jahr 2020 war von der anstehenden Zäsur in der Wohnraumförderung des Freistaates Sachsen geprägt. Durch die Änderung des Grundgesetzes und der damit verbundenen Erweiterung der Kompetenzen des Bundes im Bereich der sozialen Wohnraumförderung soll und muss die sächsische Wohnraumförderung ab 2021 auf neue Füße gestellt werden. Die bisherigen Programme für den seniorengerechten Umbau etc. werden durch ein zentrales Programm unter dem Titel „preisgünstiger Mietwohnraum“, das alle Regionen außerhalb der zwei Großstädte Dresden und Leipzig adressiert, ersetzt. Durch die Pflicht zur Erfüllung des Wohnraumfördergesetzes (WoFG) unterliegen die Mittel künftig einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Während eine Mietpreisbindung in der Regel unproblematisch ist, weil die Mietpotenziale in den vor allem ländlichen Regionen faktisch sowie- so gedeckelt sind, ist eine Belegungsbindung in Märkten mit deutlichem Überangebot an Wohnungen und Mietniveaus von deutlich unter fünf Euro pro Quadratmeter sehr fraglich. Da es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, die Förderung insgesamt von der Bindung freizustellen, lag der Fokus der Verbandsarbeit darauf, den Rahmen gemeinsam mit dem zuständigen Sächsischen Ministerium für Regionalentwicklung (SMR) so zu gestalten, dass die dringend benötigten Mittel anwendbar sind. Dazu zählen u. a. eine Erhöhung der Einkom- mensgrenzen, damit möglichst viele Interessenten einen Wohnberechtigungsschein erhalten können und nicht „weggeschickt“ werden müssen oder die Öffnung der Richtlinie für indirekte Bindungen. Der Verband wird sich bei der Entwicklung der Förderprogrammatik für Sachsen weiter intensiv einbringen. Hier gilt es, perspektivisch eine nachhaltige und vielfältige Quartiersförderung zu entwickeln, die allen Akteu- ren in den Quartieren zugute kommt – und das sowohl in den urbanen als auch in den ländlichen Räumen. Keine leichte, aber eine wichtige Aufgabe. Dieses Erfordernis hat das Jahr 2020 einmal mehr gezeigt durch die Entwicklung zwischen dem ländlichen und dem urbanen Raum, die diametral auseinanderläuft. Während sich die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz sehr stabil entwickeln – wenngleich sich keine signifikanten Leer- standsrückgänge mehr verzeichnen lassen – steigen die Leerstände in vielen Regionen mit steigender Dynamik wieder an. So liegt der Leerstand außerhalb der drei Städte bereits bei rund 11 Prozent. Jedes 14. Unternehmen, das im VSWG organisiert ist, wies zum Jahresende 2020 sogar einen Leerstand von über 20 Prozent aus. GESCHÄFTSBERICHT 2020 9
Die Entwicklung im ländlichen Raum erfordert insgesamt eine besondere Beobachtung. Neben dem ge- schilderten Leerstandsanstieg bestehen nur sehr geringe Mietsteigerungspotenziale – sowohl im laufenden Nutzungsverhältnis, als auch bei Modernisierungen. Gleichzeitig stehen die Bestände vor dem nächsten Sanie- rungszyklus, der neben regelmäßigen optischen Arbeiten auch verstärkt Investitionen in Heizungen oder Fenster erfasst. Gepaart mit signifikanten Baupreissteigerungen entsteht hier eine schwierige Ausgangslage. Die Entwicklung des ländlichen Raums bleibt angesichts der Herausforderungen ein wichtiges Thema der Ver- bandsausrichtung für die nächsten Jahre. Ansätze für die Vertiefung des Themas wurden bereits verwirklicht. Das Ministerium für Regionalentwicklung (SMR) begreift die Entwicklung des ländlichen Raums als zentrale Aufgabe. Die diesbezüglichen Anliegen der Wohnungsgenossenschaften wurden auf ministerieller Ebene platziert und werden auf Arbeitsebene inhaltlich verstetigt. Der Entwicklung der Bedarfe geschuldet widmet sich auch Frau Brylok als Referentin „Soziales und Regionalentwicklung“ dem Thema verstärkt. Inhaltliche Zielstellung ist dabei die Erhöhung der Attraktivität des ländlichen Raums durch Erschließung neuer Handlungsfelder (z. B. neue Wohn- und Arbeitsformen etc.), eingebettet in weitere Projekte im ländlichen Raum und gleichzeitig auch das Thema Marketing. Der VSWG arbeitet daher intensiver mit dem Marketingverbund der Wohnungsgenossen- schaften in Sachsen zusammen, um gemeinsam Marketingstrategien für den ländlichen Raum zu entwickeln. Im Jahr 2020 hat der VSWG eine Mitgliederbefragung über die AktivBo GmbH veranlasst. Die Ergebnispräsen- tation erfolgte im September. Zielstellung der Befragung war neben den Impulsen für die strategische Ausrich- tung des Verbandes auch die Optimierung der Kommunikation der Inhalte in die Mitgliedschaft. Die Spannbrei- te der hierzu laufenden Konzeptionen reicht von den klassischen Fachinformationen, Best-Practise-Beispielen, Berichten und Ergebnissen erfolgreicher Projektarbeit, Handlungs- und Arbeitshilfen bis hin zur Aufbereitung der Themen in speziellen Thementagen und Veranstaltungen für alle Mitglieder. Eng damit verbunden ist die Arbeit der Fachausschüsse des VSWG. Deren Arbeit ist unerlässlich wichtig für die Mitglieder und den Aus- tausch zum Verbandsvorstand. In einem Leitbild der Arbeit der Fachausschüsse und Arbeitskreise wurden die intensivere Einbindung und die Definition ihres Selbstverständnisses erstellt. Auch über die Fachausschüsse soll die Kooperation mit den mitteldeutschen wohnungswirtschaftlichen Verbänden weiter ausgebaut werden. Hierzu wird auch der Mitteldeutsche Immobilienkongress (MIK) weiter entwickelt – als Plattform zur Kommuni- kation vieler gemeinsamer Schnittmengen in die mitteldeutsche Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Um den ländlichen Raum zu stärken, wurden durch den VSWG e. V. in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern neue Ansätze unter dem Fokus relevanter Zukunftsthemen konzipiert und gestartet. Wieder haben Wohnungsgenossenschaften in und nach Krisenzeiten gezeigt, dass hinsichtlich Zukunftsthemen des attraktiven Wohnens ein gewaltiges Potential vorhanden ist, das es zu nutzen gilt. Dies betrifft Themen wie Entwicklung neuer Wohn- und Arbeitsformen, Nachhaltigkeit oder die Aufstellung als attraktiver und familien- freundlicher Vermieter. Erprobt werden diese Ansätze u. a. durch die Projekte, welche der Verband begleitet: Zusammen mit der AWO Lausitz Pflege- und Betreuungs gGmbH und der TU Dresden mit dem Medienzentrum sowie der Fakultät für Softwaretechnologie wurde das WIR Bündnis „ZukunfTAlter“: „Zukunftstechnolo- gien für gelingendes Alter(n) im ländlichen Raum – ein Bündnis in und für die Oberlausitz“ ins Leben gerufen. Dieses wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Ziel ist der Aufbau eines breiten, vielfältigen WIR!-Bündnisses mit starken Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Hierzu wurden viele Informationsveranstaltungen durchgeführt sowie der Strategieansatz und ein Innovations- konzept definiert, das auf regionalen Kompetenzen aufbaut und auf das Engagement der Menschen vor Ort setzt. Ein weiteres Ziel ist, die Oberlausitz als Modellregion für die Bereiche Wohnen, Versorgung, Wohnumfeld als Innovationsträger im Bereich technisch-digitaler Lösungen zu entwickeln sowie ein großes Bündnis aus zahl- reichen Partnern aus unterschiedlichen Branchen zu etablieren. Mit dem FI Freiberg Institut für vernetzte Energieautarkie GmbH, der Wohnungsgenossenschaft „Glück auf“ Ehrenfriedersdorf eG, der ioki GmbH sowie der BSMRG GmbH (carlundcarla.de) wurde das Projekt „Shuttle im Quartier“ (SHIQ) initiiert. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Gerade im ländlichen Raum ist eine gut funktionierende ÖPNV-Anbindung an die notwendige Infrastruktur 10 1 TÄTIGKEIT DES VERBANDES
BERICHT DES VERBANDES sowie weiterführende Verkehrsknoten wichtig. Die Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger Mobilitätsdienste für diesen Raum kann nachhaltig eine angespannte Situation in Ballungszentren entspannen. Ziel des Projektes ist, ein E-Shuttle im Quartier der WG „Glück auf“ Ehrenfriedersdorf eG zu etablieren und soziale Assistenzdienst- leistungen, welche durch einen Kümmerer erbracht werden, mit On-Demand Mobilität zu verbinden, die bis zur Haustür genau routen kann. Durch die individuelle Berücksichtigung von nutzerabhängigen Haltezeiten soll ebenfalls eine hohe Pünktlichkeit erreicht werden. Der Betrieb des Shuttles setzt zudem Anreize für ein geän- dertes Mobilitätsverhalten und verhilft dem ländlichen Raum zu steigender Wohnraum-Attraktivität. Ferner wurde im Bereich der Lösungsstrategien für die Stadt-Land-Problematik im Projekt InterKo2 unter der Federführung des Leibniz-Instituts für Länderkunde (IfL) mit dem Landkreis Leipzig, der Stadt Leipzig sowie dem Lehrstuhl für Wirtschaftsgeographie der Friedrich-Schiller-Universität Jena an einem integrierten Wohnflä- chenkonzept für das Umland der Städte Leipzig und Halle (Saale) weitergearbeitet. Hier konnten erste Variablen erarbeitet werden, die den Aufbau einer interkommunalen Gesamtdatenbank unterstützen. Zusätzlich steigt der Druck aller Wohnungsunternehmen, Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen. Das gro- ße übergeordnete Ziel der „Klimaneutralität“ bis 2050 ist nicht unbedingt eine Frage des Willens, sondern des wirtschaftlichen Könnens. Hier ist eine differenzierte Betrachtungsweise gefordert, da zwischen der Gebäude- hülle, die bestenfalls Auswirkungen auf Verbrauchswerte hat, und dem Energieträger sowie der Anlagentechnik zu unterscheiden ist, die entscheidend für den CO2-Anteil des eingesetzten Energieträgers sind. Die Bestände der sächsischen Wohnungsgenossenschaften sind zu rund drei viertel mit Fernwärme und weitere 20 Prozent über Gas versorgt. Insbesondere bei den fernwärmeversorgten Beständen besteht eine hohe Abhängigkeit von den Wärmelieferanten. Hier bedarf es gemeinsamer Anstrengungen und Bemühungen sowie einer fairen Ver- teilung der Investitionskosten auf alle Partner hin zur grünen Versorgung. GESCHÄFTSBERICHT 2020 11
Das Jahr 2020 war auch das Vorbereitungsjahr für die Einführung der CO2-Bepreisung auf Energieträger, die durch den nationalen Emissionshandel (nEH) ab 2021 greift. Beginnend bei 25 Euro je Tonne CO2 stieg der Betrag zunächst in einem festgelegten Pfad auf 65 Euro je Tonne. Ab 2026 wird der Markt über die Preise ent- scheiden. Dabei gelten auch Kosten von 100 Euro und mehr je Tonne als nicht unwahrscheinlich. Neben den Fragen des Ausweises der CO2-Bepreisung durch die Stadtwerke und Wärmelieferanten stellt sich vor allem die Frage nach der Umlagefähigkeit dieser (Mehr-)Kosten. Eine Beschneidung der Umlagefähigkeit der CO2-Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung hätte dabei gravierende wirtschaftliche Folgen auf alle Mitglieds- unternehmen. Aufgrund der geschilderten Gemengelage zwischen sich teilweise verschlechternden Marktbedingungen, an- stehenden Investitionszyklen und den hohen Anforderungen zur Reduktion von Treibhausgasen hat der VSWG im Jahr 2020 gemeinsam mit dem vdw Sachsen eine Studie in Auftrag gegeben. Unter dem Titel „Nach- haltige Gebäudemodernisierung in Sachsen – zwischen Willen und Wirtschaftlichkeit“ wurde Prof. Raschper von der IWB in Braunschweig beauftragt, den Lebenszyklus von zwei repräsentativen Wohngebäuden aus dem Bestand der sächsischen Wohnungsgenossenschaften über den Zeitraum der nächsten 20 Jahre zu durchleuchten und Aussagen zur Wirtschaftlichkeit anhand verschiedener Investitionsstrategien zu treffen. Der Abschlussbericht wird im 2. Quartal 2021 erwartet und soll als Grundlage dienen, mit der Landesregierung über Strategien und Zuschüsse für die erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Modernisierung einschließlich der Klimaschutzinvestitionen ins Gespräch zu kommen. Ferner soll es nach innen gerichtet den Mitgliedsunterneh- men Tendenzen und Grenzbereiche von Investitionen an verschiedenen Gebäudetypen aufzeigen. Besonderes Augenmerk wird seitens des Verbandes ab dem Jahr 2020 auch auf das Thema Strukturwandel in den Kohleausstiegsrevieren in Sachsen gerichtet. Dies betrifft das Revier Lausitz und das mitteldeutsche Re- vier. Die dort belegenen Wohnungsgenossenschaften sollen hier mit Verbandsunterstützung unmittelbar oder mittelbar vom Entwicklungspotential durch das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen und die entsprechen- den Richtlinien profitieren. Der Verband ist inzwischen – als einziger Vertreter der Wohnungswirtschaft – Mit- glied in den ministeriell angebundenen Begleitausschüssen der regionalen Reviere. Um einen regelmäßigen Informationsaustausch zum Thema Kohleausstieg zwischen den Wohnungsgenossenschaften in den Revieren und dem Verband zu gewährleisten, wurde ein entsprechender Arbeitskreis initiiert. 12 1 TÄTIGKEIT DES VERBANDES
Im sächsischen Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 ist verankert, den Holzbau in Sachsen zu stärken. Unter Feder- führung des SMR wurde deshalb die Holzbauinitiative Sachsen gegründet und am 13.10.2020 mit einer ersten Auftaktsitzung gestartet. Staatsminister Schmidt ist dabei wichtig, in den Prozess der Errichtung den Sachverstand von externen Experten einzubinden und sich persönlich beraten zu lassen. Für die sächsischen Wohnungsgenossenschaften wurde deshalb VSWG-Vorstand Mirjam Luserke in den Beraterkreis der Zukunfts- initiative simul+kompakt „Holzbau in Sachsen“ berufen. Der VSWG bündelt und prüft jetzt somit auch in Sach- sen den Baustoff Holz als ergänzendes Modul zu anderen Baustoffen. Um die sozialen Aspekte in den sächsischen Wohnungsgenossenschaften zu unterstützen, wurden durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Geschäftsjahr 2020 er- neut die „Sozialen Kümmerer“ gefördert. Mit der Zuschussförderung wurden 21 Kümmerer in 18 Wohnungs- genossenschaften in ganz Sachsen unterstützt. Parallel erfolgte die Weiterbildungsmaßnahme und Betreuung der „Sozialen Kümmerer“ durch den VSWG in inhaltlich relevanten Themen. BERICHT DES VERBANDES Im Rahmen der Fachkräftesicherung ist der VSWG seit dem 28. September 2020 neu berufenes Mitglied der Fachkräfteallianz Sachsen. Die Gewinnung von Fachkräften für den sächsischen Arbeitsmarkt wird künftig noch mehr Anstrengungen erfordern, um im Wettbewerb mit anderen Regionen, die konkurrenzfähige, faire, sichere und gut bezahlte Arbeitsplätze bieten, bestehen zu können. Mit der Fachkräfteallianz Sachsen hat der Freistaat eine sachsenweite Plattform für die zukünftige Fachkräftesicherung geschaffen. Sie umfasst neben Vertretern der sächsischen Wirtschaft und Wirtschaftsverbänden auch die sächsischen Industrie- und Handelskammern, die sächsischen Handwerkskammern sowie die Gewerkschaften, die kommunalen Spitzenverbände, die Bun- desagentur für Arbeit und die Sächsische Staatsregierung. Sie gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Fach- kräftepotentials in Sachsen und initiiert konkrete Maßnahmen zur Fachkräftesicherung im Freistaat. Der VSWG führte auch 2020 zahlreiche Seminare, Online-Seminare und Inhouseseminare zu verschiedenen Themen aus den Bereichen Betriebswirtschaft/Rechnungswesen/Steuern, Recht/Bestandsmanagement, Technik/ Bauen/Energie, EDV, Marketing/Kommunikation und Führung/Ausbildung/Personal durch. Durch die coronabe- dingten Einschränkungen wurden zwar einige Seminare verschoben, jedoch konnte ab Herbst 2020 das neue Seminarkonzept der Online-Seminare angeboten werden, welches gut angenommen wurde. Die 51 Weiter- bildungsveranstaltungen (Seminare, Online- und Inhouseseminare) wurden von rund 682 Personen besucht. Die für das Jahr 2020 geplanten Fachtagungen – Konferenz der Aufsichtsräte, 28. Tag Sächsischer Wohnungs- genossenschaften und der Thementag „Neubau“ – mussten coronabedingt abgesagt werden. Die Rechtsver- anstaltung „GenossenschaftsRECHT abwechslungsreich“ wurde in Kooperation mit dem BBU Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. online durchgeführt. In 34 Wohnungsgenossenschaften wurden insgesamt 75 Auszubildende überwiegend zum/zur Immobilien- kaufmann/-frau ausgebildet sowie vier Praktikanten/Umschüler betreut. Insgesamt acht Wohnungsgenossen- schaften begleiten 23 Studenten als Praxispartner in den Studiengängen Bachelor of Art – Studienrichtung Im- mobilienwirtschaft und Bachelor of Engineering – Studienrichtung Service Engineering. Der VSWG bildet selbst eine Auszubildende zur Kauffrau für Büromanagement aus. Auch 2020 waren der VSWG und der vdw Sachsen mit einem gemeinsamen Messeauftritt auf den Ausbil- dungsmessen in Dresden, Leipzig und Chemnitz vertreten. Die Ausbildungsmessen wurden sehr gut be- sucht und fanden großes Interesse bei Schülern und Eltern. Gleichzeitig bieten die Messen auch Quer- und Wiedereinsteigern sowie Berufsstartern vielfältige Gesprächs-, Kontakt- und Informationsmöglichkeiten. Die Ausbilder und Auszubildende aus Wohnungsgenossenschaften/-unternehmen standen den Messebesuchern bei der KarriereStart 2020 vom 24. bis 26. Januar 2020 in Dresden, der Messe „Mach was“ vom 29. Februar bis 1. März 2020 in Chemnitz und der Stuzubi Messe am 7. März 2020 in Leipzig wieder Rede und Antwort. GESCHÄFTSBERICHT 2020 13
2 . B E R I C H T D E S V E R B A N D S R AT E S In einem sehr außergewöhnlichen Geschäftsjahr 2020 führte der Verbandsrat seine satzungsmäßige Arbeit im geplanten Umfang fort. Er traf sich zu insgesamt vier Sitzungen, von denen coronabedingt zwei in Form einer Videokonferenz ab- gehalten wurden. Das Präsidium des Verbandsrates tagte daneben in zwei Sitzungen, die in Präsenz stattfanden. Auf Einladung des Verbandsrates nahm der Vorstand an allen Sitzungen teil. Die regelmäßige Berichterstattung des Vorstandes zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Verbandsarbeit im Interessenbereich wurde stets durch eine umfangreiche und zeitnahe Zuarbeit an die Verbandsratsmitglieder ergänzt. Im Mittelpunkt der Sitzungen standen wiederkehrend die folgenden Beratungsthemen: » Auswertung der Jahresabschlussprüfung und Anhörung des Berichts des Prüfungsausschusses sowie Fassen der erforderlichen Beschlüsse » quartalsweise Auswertung des Jahreswirtschaftsplans » Beratung und Beschluss zur mittelfristigen Wirtschaftsplanung » Abstimmung zu Inhalten und zur Form des Verbandstages Weitere wesentliche Themenschwerpunkte in den Sitzungen waren: » Auswirkungen der Pandemie auf die im VSWG organisierten Genossenschaften und Handlungsempfehlungen » Entgegennahme von Berichten zur Organisation der Verbandsarbeit unter Corona-Einschränkungen » Positionierung zur Durchführung von Verbandsveranstaltungen unter Pandemiebedingungen » Berichterstattung des Vorstandes zur laufenden Projektarbeit Im Jahr 2020 sah sich der Verbandsrat in seiner Tätigkeit in einer bisher nie dagewesenen Situation. Die Aus- wirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft, Politik und die Gesellschaft veränderten Arbeits- und Lebens- gewohnheiten und trugen maßgeblich zur Verunsicherung breiter Kreise der Gesellschaft bei. Unsere Branche ist wirtschaftlich bislang wenig betroffen. Doch unsere Arbeitsinhalte veränderten sich und ebenso die Art unserer Zusammenarbeit. Thematisch war folgerichtig auch die Arbeit des Verbandsrates in einem nicht unwesentlichen Umfang von der Pandemie bestimmt. Das erforderte in der Zusammenarbeit zwi- schen Vorstand und Verbandsrat regelmäßig ein reaktionsschnelles und flexibles Handeln in Vorbereitung, in- haltlicher Ausgestaltung und Durchführung der Sitzungen. Dem konnte der Verbandsrat gerecht werden. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Vorstandstätigkeit von Herrn Dr. Viehweger auf Frau Luserke im Januar 2020 kam es zu einem regelmäßigen Austausch zwischen der Verbandsdirektorin und der Verbandsratsvorsitzenden in Bezug auf die Unternehmensorganisation, zu bearbeitende fachliche Inhalte sowie deren Kommunikation in die Mitgliedschaft. Mit Beginn der Pandemie wurde der Verbandsrat regelmäßig über das Pandemiekonzept des Verbandes nach innen und nach außen informiert. Er schätzte die immer enge Abstimmung zwischen beiden Vorständen sowie den zeitnahen Informationsfluss samt klarer Handlungsempfehlungen an die Mitgliedschaft. Im Prüfungsbereich musste wegen einzuhaltender Kontaktbeschränkungen innerhalb kürzester Zeit der Prü- fungsablauf neu organisiert werden. Hier wirkte die Pandemie mit der bereits für große Teile unserer Mitglieds- genossenschaften eingeführten cloudbasierten Prüfung zukunftsorientiert als Digitalisierungstreiber. 14 2 B E R I C H T D E S V E R B A N D S R AT E S
Für die Organisation eines nahezu reibungslosen Prüfungsablaufs im Geschäftsjahr 2020 dankt der Verbandsrat dem Vorstand ausdrücklich. Mit der Veränderung der politischen Landschaft in Sachsen einher ging nach der Landtagswahl eine personelle Neu- und Umbesetzung in den für unsere Arbeit zuständigen Ministerien. Dies erforderte eine Neupositionie- BERICHT DES VERBANDES rung unserer wohnungswirtschaftlichen Forderungen bei der Landespolitik. Der Verbandsrat begrüßte deshalb die zeitnahe und intensive Kontaktaufnahme zu maßgeblichen Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft durch den neuen Verbandsvorstand. Die erforderliche Lobbyarbeit war dabei vielfach geprägt von einer offenen Zusammenarbeit mit dem vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. Der Verbandsrat schätzt die auf sachlicher Ba- sis fortgesetzte Kooperation der beiden sächsischen Verbände. Sie gewährleistet es, gegenüber der Politik mit einer gemeinsamen starken Stimme aufzutreten. Die Verbände gehen aber weiterhin getrennte Wege, wenn es unsere genossenschaftlichen Spezifika erfordern. Unter eben diesem Blickwinkel fand auch die bereits im Vorjahr begonnene Individualisierung der Fachausschuss- arbeit ihren Fortgang. In der Arbeit nach innen unterstützte der Verbandsrat die Entscheidung des Vorstandes zu einer organisatorisch neuen und teilweise auch inhaltlich neuen Ausgestaltung der Fachausschussarbeit. Sie setzt einerseits stärker auf unseren genossenschaftlichen Fokus, andererseits kann partiell eine bewährte ge- meinsame Arbeit mit dem vdw Sachsen ihre Fortsetzung finden. Zum Jahresabschluss 2020: Trotz eines von außergewöhnlichen Rahmenbedingungen geprägten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeldes blickt der Verband auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Dem Verbandstag liegt mit der Bilanz und GuV ein Jahresabschluss vor, der die in den letzten Jahren erreichte stabile wirtschaftliche Entwicklung des Verbandes fortschreibt. Während das Beitragsaufkommen im Interessenbereich nahezu konstant blieb, verzeichnete der Prüfungsbe- reich leicht gestiegene Umsatzerlöse. Die Spartenrechnung weist für alle Bereiche ein positives Ergebnis auf. Förderlich auf das Gesamtergebnis wirkten sich zudem der Rückgang der Aufwendungen für bezogene Leistun- gen, der Personalaufwendungen und der sonstigen Aufwendungen aus. Im Ergebnis stellt der Verbandsrat fest, dass der Vorstand im Berichtszeitraum seinen Mitgliederauftrag erfüllte. Der Verbandsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern des Verbandes für das hohe Engagement im Ge- schäftsjahr 2020. Dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt. Der Ver- bandsrat empfiehlt dem Verbandstag, den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 91,0 T€ in die Gewinnrücklagen und in Höhe von 110,0 T€ in die Haftungsrücklage einzustellen sowie dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen. GESCHÄFTSBERICHT 2020 15
3 . W I R T S C H A F T L I C H E S I T U AT I O N DES VERBANDES 3.1 ENTWICKLUNG DES VERBANDES UND SEINER MITGLIEDER Zum 31.12.2020 zählte der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. insgesamt 242 Mitglieder (Vorjahr: 242 Mitglieder). Neben den 209 Wohnungsgenossenschaften in Sachsen und angrenzenden Regionen außerhalb der Landesgrenze (Vorjahr: 208) vertritt der VSWG seit 2020 auch ein Wohnungsunternehmen in Rechtsform einer Stiftung sowie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Im abgeschlossenen Geschäftsjahr waren innerhalb der Mitglieder zwei Zugänge sowie ein Abgang zu verzeichnen. Neben den ordentlichen Mit- gliedern hatte der Verband zum Stichtag 31 Gastmitglieder (Vorjahr: 32). Die rund 302.000 (Vorjahr: 302.000) Genossenschaftsmitglieder sind mit einem Geschäftsguthaben von ca. 363 Mio. Euro (Vorjahr: 360 Mio. Euro) an ihren Wohnungsgenossenschaften beteiligt. Somit ist das Verhältnis zwischen der Mitgliederzahl und der Zahl der Wohnungseinheiten relativ ausgeglichen. Die leicht höhere Zahl an Mitgliedern im Vergleich zum Wohnungsbestand resultiert aus ausziehenden Mietern bzw. Mieterinnen, die ihre Anteile behalten. Ferner liegt die Zahl der Mitglieder bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtun- gen regelmäßig über der Wohnungszahl. Insgesamt verfügen die sächsischen Wohnungsgenossenschaften über eine Bilanzsumme von rund 9,5 Mrd. Euro. Mit Umsatzerlösen in Höhe von 1,36 Mrd. Euro erwirtschaften sie einen Anteil von 1,1 Prozent am sächsischen Bruttoinlandsprodukt (128,1 Mrd. Euro1). Zum Jahresende 2020 verwalteten die sächsischen Wohnungsgenossenschaften einen Bestand von 297.724 Wohneinheiten (WE). Der deutliche Zugang ist zunächst auf Zugänge in der Mitgliedschaft zum 01.01.2020 mit einem Bestand von knapp 18.000 WE zurückzuführen. Weiterhin reduzierte sich der Bestand im abgeschlossenen Kalenderjahr operativ um 643 Wohneinheiten. Dabei standen 673 Zugänge aus Neubau (411 WE), Erwerb (256 WE) und sonstigen Gründen (6 WE) insgesamt 1.316 Abgängen aus Veräußerungen (96 WE), Rückbaumaß- nahmen (501) und Wohnungszusammenlegungen, Stilllegungen oder sonstigen Gründen (719 WE) gegenüber. Mit ihrem selbstverwalteten Wohnungsbestand bewirtschaften die sächsischen Wohnungsgenossenschaften 20,5 Prozent aller Mietwohnungen im Freistaat2 und sind aufgrund ihres hohen Marktanteils integraler Bestand- teil des Wohnungsmarktes insgesamt. Wohnungsbestand zum 31.12.2019 286.584 Bestandsveränderung durch Mitgliederveränderung + 11.783 Bereinigter Wohnungsbestand zum 31.12.2019 298.367 + Zugänge 2020 + 673 davon: Neubau 411 davon: Erwerb 256 davon: Sonstige Gründe 6 - Abgänge 2020 - 1316 davon: Verkauf von Wohnungen 96 davon: Rückbau 501 davon: Wohnungszusammenlegungen und sonstige Gründe 719 Wohnungsbestand zum 31.12.2020 297.724 Gruppiert man die sächsischen Wohnungsgenossenschaften nach der Anzahl der Wohneinheiten, zeigt sich, dass etwas mehr als die Hälfte der Genossenschaften (106 Unternehmen) eher klein sind (bis 500 WE). Diese 1 vgl. Statistisches Landesamt, Kamenz: online abgerufen am 17.03.2021 unter https://www.statistik.sachsen.de/html/bruttoinlandsprodukt-bruttowertschoepfung.html 2 Wohnungsbestand Sachsen 1.407.000 WE, vgl. https://www.statistik.sachsen.de/download/private-haushalte-wohnen/tab_statistik-sachsen_o-II_zr_wohnsituation.xlsx 16 3 W I R T S C H A F T L I C H E S I T U AT I O N D E S V E R B A N D E S
Genossenschaftsgrößenklassen Genossenschaftsgrößenklassen nach Anzahl der Unternehmen nach Anzahl der Wohnungen 70 140.000 63 129.414 60 120.000 50 100.000 37 40 72.072 40 80.000 29 57.582 30 60.000 22 20 40.000 14 21.752 6 14.888 10 20.000 2.016 0 0 1– 101– 501– 1.001– 2.001– über 1– 101– 501– 1.001– 2.001– über 0 WE 100 WE 500 WE 1.000 WE 2.000 WE 5.000 WE 5.000 WE 0 WE 100 WE 500 WE 1.000 WE 2.000 WE 5.000 WE 5.000 WE III III III IV V VI VII III III III IV V VI VII verwalten 5,7 Prozent des Gesamtbestandes (16.904 WE). Mehr als 43 Prozent der Wohnungen (129.414 WE) werden von den 14 großen Wohnungsgenossenschaften (über 5.000 WE) verwaltet. BERICHT DES VERBANDES 3.2 ORGANISATION Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (ohne Vorstand) betrug im Geschäftsjahr 2020 13 im Interessenbereich, 17 im Prüfungsbereich, 2 im Schulungsbereich sowie eine Auszubildende. Der Organisationsstruktur des Verbandes lagen für das Jahr 2020 ein Organigramm und Stellenbeschreibungen zu- grunde, in denen die Zuordnung der Mitarbeiter zu den Verantwortungsbereichen und ihre Aufgaben geregelt sind. 3.3 WTS – WOHNUNGSWIRTSCHAFTLICHE TREUHAND IN SACHSEN GMBH Die WTS Wohnungswirtschaftliche Treuhand in Sachsen GmbH ist die Treuhandstelle des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. Für die Mitglieder des Verbandes erbrachte die WTS Leistungen auf den Gebieten der Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen, der Steuerberatung und der steuerlichen Begutachtung von Einzelsachverhalten, der all- gemeinen betriebswirtschaftlichen Beratung bis hin zur Übernahme der kompletten kaufmännischen Geschäfts- besorgung sowie der Innenrevision. Die Leistungen wurden im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs, in Begleitung von Neugründungen, Ver- schmelzungen und Liquidationen sowie bei der Sanierung von Unternehmen erbracht. Einen umfassenden Über- blick über das gesamte Tätigkeitsfeld der WTS gibt der Leistungskatalog, der im Internet (www.wts-dresden.de) veröffentlicht ist. Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter der WTS vermittelten ihre Kenntnisse und Erfahrungen in Seminaren, u. a. zu Buchhaltung und Aufstellung von Jahresabschlüssen, zu ausgewählten steuerlichen Themen, in Work- shops, auf Tagungen und Informationsveranstaltungen. 3.4 BETEILIGUNGEN Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. ist alleiniger Gesellschafter der WTS Wohnungs- wirtschaftliche Treuhand in Sachsen GmbH sowie mit 16,66 Prozent an der DOMUS Consult GmbH beteiligt. Darüber hinaus besitzt der Verband Genussscheinkapital i. H. v. 100.000 Euro an der DOMUS AG Wirtschafts- prüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. GESCHÄFTSBERICHT 2020 17
4. JAHRESABSCHLUSS 4.1 BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020 AKTIVA 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene immaterielle 27.765,10 48.876,71 Vermögensgegenstände II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäftsbauten 311.427,19 311.629,19 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 140.119,25 147.508,05 3. Geleistete Anzahlungen 0,00 451.546,44 13.447,08 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 363.192,08 363.192,08 2. Beteiligungen 70.617,33 70.617,33 3. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.090.280,00 1.090.280,00 4. Andere Finanzanlagen 670,00 1.524.759,41 670,00 Anlagevermögen insgesamt 2.004.070,95 2.046.220,44 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 1. Unfertige Leistungen 127.946,74 268.813,09 2. Andere Vorräte 28.266,47 156.213,21 29.405,46 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 276.382,40 119.296,06 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.270,68 987,35 3. Sonstige Vermögensgegenstände 382.713,23 667.366,31 457.163,46 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.089.402,07 1.050.990,49 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 10.481,18 14.367,41 Bilanzsumme 3.927.533,72 3.987.243,76 18 4 JAHRESABSCHLUSS
PASSIVA 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR EUR A. EIGENKAPITAL I. Vereinskapital 1.404.335,62 1.404.335,62 II. Rücklage 1. Haftungsrücklage 1.044.109,07 1.044.109,07 JAHRESABSCHLUSS » davon aus Jahresüberschuss Vorjahr eingestellt (0,00) (40.515,55) 2. Gewinnrücklage 149.802,03 163.310,89 » davon für Jahresfehlbetrag Vorjahr entnommen (-13.508,86) 1.193.911,10 (0,00) III. Ergebnisvortrag 200.950,95 -13.508,86 Eigenkapital insgesamt 2.799.197,67 2.598.246,72 B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen 672.674,00 709.477,00 2. Steuerrückstellungen 0,00 33.719,69 3. Sonstige Rückstellungen 200.012,00 872.686,00 142.544,00 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Erhaltene Anzahlungen 26.052,81 42.436,97 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 196.943,97 368.836,23 3. Sonstige Verbindlichkeiten 26.319,94 91.983,15 » davon aus Steuern (19.292,80) (81.332,63) » davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (1.634,15) 249.316,72 (3.517,64) D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 6.333,33 0,00 Bilanzsumme 3.927.533,72 3.987.243,76 GESCHÄFTSBERICHT 2020 19
4.2 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2020 01.01. bis 31.12.2020 Vorjahr EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse » aus Verbandsbeiträgen 1.335.088,24 1.288.083,89 » aus Prüfungsleistungen 2.536.586,88 2.186.764,90 » aus Schulungen 151.657,62 159.525,60 » aus Veranstaltungen 5.452,80 300.922,80 » aus sonstigen Projekten 21.840,00 377.144,77 » aus sonstigen Leistungen 71.604,76 4.122.230,30 83.622,22 2. Erhöhung des Bestandes an fertigen -140.866,35 -95.475,84 und unfertigen Leistungen 3. Sonstige betriebliche Erträge 113.191,56 88.280,39 4. Materialaufwand » Aufwendungen für bezogene Leistungen -731.931,92 -1.032.591,16 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -1.457.833,81 -1.510.876,66 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für -321.887,66 -349.672,86 Altersversorgung und für Unterstützung » davon für Altersversorgung (-57.655,88) -1.779.721,47 (-78.675,01) 6. Abschreibungen » auf immaterielle Vermögensgegenstände -79.876,86 -91.749,54 » des Anlagevermögens und Sachanlagen 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.406.286,30 -1.482.688,40 8. Erträge aus Beteiligungen 100.000,00 100.000,00 » davon aus verbundenen Unternehmen (100.000,00) (100.000,00) 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und 24.875,53 25.129,10 Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.239,33 1.318,36 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -17.833,44 -21.552,63 » davon aus Auf- /Abzinsung (-17.833,44) (-21.552,63) 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.395,02 -33.891,02 13. Ergebnis nach Steuern 206.415,40 -7.706,08 14. Sonstige Steuern -5.464,45 -5.802,78 15. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 200.950,95 -13.508,86 16. Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr -13.508,86 40.515,55 17. Entnahmen aus bzw. Einstellung in Rücklagen 13.508,86 -40.515,55 18. Ergebnisvortrag 200.950,95 -13.508,86 20 4 JAHRESABSCHLUSS
4.3 VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 200.950,95 wie folgt in die Rücklagen einzustellen: 1. Einstellung in die Gewinnrücklage in Höhe von EUR 91.023,78 2. Einstellung in die Haftungsrücklage in Höhe von EUR 109.927,17 4.4 ERGEBNIS DER JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG Prüfungsurteil Ich habe den Jahresabschluss des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. – bestehend aus JAHRESABSCHLUSS der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinnund Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie den Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Be- wertungsmethoden – geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrecht- lichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Gemäß § 322 III 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Ich fasse das Ergebnis meiner Prüfung nach § 316 HGB wie folgt zusammen. Im Rahmen des mir erteilten Auftrags habe ich gemäß § 317 HGB die Buchführung und den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – auf die Ein- haltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft. Die maßgebenden Rechnungslegungsvorschriften für meine Prüfung des Jahresabschlusses waren die Rech- nungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB. Der Verband hat als Nichtkapitalgesellschaft auf die Aufstellung eines Lageberichtes nach § 264 I 1 HGB verzichtet. Mein Prüfungsvorgehen ist risikoorientiert. Ich beurteile das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Ver- bandes, seine Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken anhand kritischer Erfolgsfaktoren und entwickele darauf aufbauend eine Prüfungsstrategie. GESCHÄFTSBERICHT 2020 21
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes ver- mittelt. Der Verbandsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Verbandes zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Grundsätzliche Feststellungen Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab- schluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Feststellungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2020 Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften. Die aus weiteren Unterlagen entnommenen Informationen haben zu einer ord- nungsmäßigen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss geführt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes sind geordnet. Der Anteil des langfristigen Kapitals am Gesamtkapital (Bilanzvolumen) stieg von 84,2 % auf 89,2 %, der Anteil der mittel- und kurzfristigen Finanzierung sank von 15,8 % auf 10,8 %. Die Eigenkapitalquote beträgt 71,2 % (Vorjahr: 65,2 %). Zum 31. Dezember 2020 hatte der Verband liquide Mittel in Höhe von T€ 1.089,4. Der VSWG konnte im Be- richtszeitraum seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Die Quote der flüssigen Mittel beträgt 27,9 % (Vorjahr: 26,6 %). Das Betriebsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 175,7 auf T€ 91,3 erhöht. Ursächlich hierfür ist insbesondere der Rückgang der Aufwendungen für bezogene Leistungen, der Personalaufwendungen sowie der sonstigen Aufwendungen. Das Finanzergebnis beträgt nach T€ 104,8 im Vorjahr T€ 108,3. Das Jahresergebnis 2020 hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 214,5 auf einen Jahresüberschuss von T€ 201,0 erhöht. Aufgrund der Planrechnung für 2021 rechnet der Verband mit einem Ergebnis von T€ 140,2 bei jeweils einem anteiligen Jahresergebnis von T€ 21,6 im Interessenbereich, T€ 17,2 im Prüfungsbereich, T€ 116,4 im Rahmen der Vermögensverwaltung, T€ 3,9 für Projekte sowie von T€ -19,0 im Bereich des sonstigen Geschäftsbetriebes. 22 4 JAHRESABSCHLUSS
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