2020 Geschäftsbericht - EAS Liechtenstein
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Impressum Herausgeber Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung SV (EAS) Austrasse 46 LI-9490 Vaduz +423 230 15 16 info@eas-liechtenstein.li www.eas-liechtenstein.li Gestaltung & Satz foxcom AG, Vaduz Der EAS-Geschäftsbericht erscheint elektronisch (PDF-Datei) auf Deutsch und Englisch. Massgebend ist die deutsche Fassung.
Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2 2. Facts & Figures 2020 3 3. Organisation 4 3.1 Rechtsform & Zweck 4 3.2 Struktur / Aufbau 5 3.3 Organe 6 3.4 Internationale Einbindung 7 4. Segmente (Tätigkeitsbericht nach Art. 25 Abs. 2 EAG) 8 4.1 Überblick 8 4.2 Segment Banken 9 4.3 Segmente für andere Finanzdienstleister 11 4.4 Teilnehmendenstatistik 12 5. Jahresrechnung 2020 13 5.1 Informationen zur Jahresrechnung 13 5.2 Stiftung: Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang 14 5.3 Segmentberichterstattung 18 6. Bericht der Revisionsstelle 21 EAS – Geschäftsbericht 2020 | 1
1. Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren Damit zusammenhängend wurde im Berichtsjahr das Präsidium neu besetzt. Seit August 2020 ist Ivo Klein (LGT Auch unter den erschwerten Voraussetzungen bedingt Bank AG) neuer Präsident und damit Nachfolger des durch die Corona-Pandemie hat sich der liechtensteini- langjährigen Mitglieds Siegbert Näscher (VP Bank AG). sche Finanzplatz als robust erwiesen. Seit Gründung Im Namen des EAS-Stiftungsrats sowie der Geschäfts- der EAS vor 20 Jahren musste noch kein Sicherungs- stelle bedanken wir uns bei Siegbert Näscher für seinen bzw. Entschädigungsfall abgewickelt werden. Die EAS konsequenten Einsatz zur Förderung und Weiterent- geht davon aus, dass auch in ihrem Jubiläumsjahr 2021 wicklung der Sicherungseinrichtung und damit der Fi- weiterhin nur Simulationen und Stresstests durchge- nanzstabilität. Fredy Wolfinger, Vertreter des Vereins führt werden müssen. unabhängiger Vermögensverwalter in Liechtenstein, folgt Christoph Reich (LLB AG), als Vizepräsident. Damit der operative Betrieb auch unter den staatlichen Gesundheitsauflagen ordentlich weitergeführt werden Das Volumen gedeckter Einlagen bei den angeschlos konnte, mussten sich sowohl die Finanzmarktteil senen Banken betrug Ende 2020 rund CHF 5.1 Mrd. nehmer als auch die EAS kurzfristig neu organisieren (+0.2 Mrd.). Die gedeckten Anlegerforderungen per (Homeoffice, Teamsplitting). Da der EAS-Betrieb bereits Ende 2020 bleiben stabil bei CHF 1.3 Mrd. Der Aufbau auf dezentrales Arbeiten ausgerichtet war, waren die organisatorischen «Sämtliche Tätigkeit konnten wie geplant durchgeführt werden.» Massnahmen nicht aus- serordentlich einschnei- dend. Operativ konnte die EAS die Tätigkeiten wie ge- des Einlagensicherungsfonds schreitet planmässig plant durchführen und die an sie gesetzten voran. Bei einer Zielausstattung von CHF 25 Mio. be- Anforderungen zusammen mit allen den Sicherungs trägt der Bestand per Ende des Berichtsjahres über systemen angeschlossenen Teilnehmenden jederzeit CHF 5 Mio. erfüllen. Der Dank gilt hier insbesondere den Finanz- marktteilnehmende. Die Anzahl teilnehmender Institute an den Sicherungs- systemen der EAS ist stabil. Auf dem Bankenplatz ist Zur Klarstellung der unabhängigen Beschlussfassung der ordentliche Marktaustritt der Union Bank AG (in und des Umgangs mit Interessenkonflikten wurden die Liquidation) zu verzeichnen. Die SIGMA Kreditbank AG, Statuten im Berichtsjahr punktuell angepasst. Unter an- Triesen, schloss sich dem Einlagensicherungssystem derem wurde ein Vetorecht bei Beschlüssen, die in neu an. Die Anzahl Vermögensverwaltungsgesellschaf- Zusammenhang mit einem Sicherungs- oder Entschädi- ten und Fondsverwaltungen bzw. Manager alternativer gungsfall stehen, eingeräumt. Das Vetorecht steht Investmentfonds ist leicht rückläufig. Weitere Informa- jedem Mitglied einzeln als Vertreter eines Segments zu, tionen sind in Kapitel Segmente (Kapitel 4) und in der das nicht vom Sicherungs- bzw. Entschädigungsfall Jahresrechnung (Kapitel 5) ersichtlich. betroffen ist. Ergänzend dazu wurde eine explizite Aus- standsregelung bei Geschäften bzw. Beschlüssen auf Wir wünschen bei der Lektüre des Geschäftsberichts genommen, bei denen die Interessen der Stiftungs- 2020 interessante Einblicke in unsere Sicherungs ratsmitglieder oder die Interessen einer ihnen nahe einrichtung für Bank- und Anlagekunden liechtensteini- stehenden Person oder Firma mit derjenigen der EAS scher Finanzdienstleister. kollidieren oder sehr wahrscheinlich kollidieren werden sowie die Grundsätze im Umgang mit Interessenkonflik- Ivo Klein, Präsident ten ausgebaut. Rafik Yezza, Geschäftsführer 2 | EAS – Geschäftsbericht 2020
2. Facts & Figures 2020 124 Teilnehmende • 14 Banken • 102 Vermögensverwalter • 8 Verwaltungsgesellschaften / AIFMs Gedeckte Einlagen • CHF 5.1 Mrd. Keine Gedeckte Entschädigungsfälle Anlegerforderungen • CHF 1.3 Mrd. Maximale Entschädigung • Einleger CHF 100̕000.00 • Anleger CHF 30̕000.00 EAS – Geschäftsbericht 2020 | 3
3. Organisation 3.1 Rechtsform & Zweck Die Stiftung ist auf unbestimmte Dauer errichtet und Die Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs- privatrechtlich organisiert. Sie betreibt kein nach kauf- Stiftung SV (EAS) ist eine seit dem 6. September 2001 in männischer Art geführtes Gewerbe (Art. 552 Abs. 1 PGR) das Handelsregister eingetragene selbstständige Stiftung und ist nicht gewinnorientiert. Mit den erhobenen Ge- nach Art. 552 ff. des liechtensteinischen Personen-und bühren werden die Betriebs- und die Verwaltungskosten Gesellschaftsrechts (PGR). Sie ist in der Form einer seg- gedeckt. Die EAS ist aufgrund der ideellen Zwecksetzung mentierten Verbandsperson (SV) gemäss Art. 243 ff. PGR gestützt auf Art. 45 Abs. 2 Steuergesetz (SteG) von der ausgestaltet. Die Umwandlung in eine segmentierte Ver- Ertragssteuerpflicht befreit. bandsperson erfolgte per 1. April 2015. Stifter ist der Liechtensteinische Bankenverband (LBV). Die geltenden rechtlichen Grundlagen wie EU-Richt linien, liechtensteinische Gesetze und Verordnungen so- Die Stiftung bildet mit den Segmentteilnehmenden eine wie die EAS-Statuten sind auf der EAS-Webseite unter gesetzliche Sicherungseinrichtung nach Art. 4 Abs. 1 bzw. www.eas-liechtenstein.li aufgeführt. Art. 34 Abs. 1 Einlagensicherungs- und Anlegerentschä- digungsgesetz (EAG) und bezweckt nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Statuten die Sicherung von gedeckten Einlagen sowie die Entschädigung von ge- deckten Anlegerforderungen bei den an der Sicherungs- einrichtung teilnehmenden Banken und anderen Finanz- dienstleistern (Sicherungssystem). 4 | EAS – Geschäftsbericht 2020
3.2 Struktur / Aufbau Der Kern der Stiftung ist für den laufenden Betrieb Die Stiftung ist eine Sicherungseinrichtung für gedeckte zuständig, welcher die Stiftungsverwaltung sowie die Einlagen und Anlegerforderungen von Kunden gegen- administrative Abwicklung von Entschädigungsereig über Banken und anderen Finanzdienstleistern mit Sitz nissen im Auftrag der Segmente bezweckt. Dem Stif- in Liechtenstein. Sie hat die Verpflichtung übernom- tungskern steht das Kernvermögen zur Verfügung. men, im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkur- ses einer Bank oder eines anderen Finanzdienstleisters, Innerhalb eines einzelnen, unabhängigen Segments welche(r) in einem aufrechten Vertragsverhältnis mit wird durch Beitragsleistungen der teilnehmenden Fi- der Stiftung steht, deren Kunden bis zu einem bestimm- nanzdienstleister Vermögen angehäuft, das der Finan- ten Maximalbetrag (Deckungssumme) zu entschädigen. zierung von Entschädigungsfällen dient. Diese Vermö- Mit diesem Zweck trägt die EAS als einzige Sicherungs- genswerte werden jedem Segment ausdrücklich und einrichtung Liechtensteins wesentlich zum Gläubiger- ausschliesslich zugeordnet. Die einzelnen Segmente schutz bei und leistet einen entscheidenden Beitrag zur haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, werden je- Reputation und Stabilität des Finanzplatzes Liechten- doch getrennt geführt und verbucht. stein. Hierzu betreibt sie ein kombiniertes Sicherungs- system für Einlagen und Anlegerforderungen nach den Jedes Segment haftet jeweils für sich alleine, d. h. zwi- gesetzlichen und europarechtlichen Vorgaben. schen den Segmenten findet kein Haftungsübergriff statt. Für den Kern haftet das Kernvermögen. Für ein Die Stiftung besteht aus einem Kern und den folgenden Segment haftet das ihm zugewiesene Segmentver vier Segmenten: mögen. 1. Banken 2. Wertpapierfirmen 3. Vermögensverwalter 4. UCITS-Verwaltungsgesellschaften bzw. AIFMs LBV (Stifter) Stiftungsrat Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung SV Revisionsstelle Kern der Stiftung Segmente Geschäftsstelle Vermögens Banken Wertpapierfirmen Verw.ges./AIFMs verwalter EAS – Geschäftsbericht 2020 | 5
3.3 Organe Förderung und Weiterentwicklung der Sicherungsein- richtung. Ende 2020 übernahm Fredy Wolfinger die 3.3.1 Stiftungsrat Funktion des Vizepräsidenten von Christoph Reich, bei- Der Stiftungsrat ist das leitende Organ der Stiftung und des langjährige Mitglieder des Stiftungsrats. besteht aus drei bis sieben natürlichen Personen als Mitglieder, welche vom Stifter jeweils auf unbestimmte Zudem wurde David Gamper (im Juni 2020) als Vertreter Zeit bestellt und von diesem abberufen werden. Seine des Liechtensteinischen Anlagefondsverbands (LAFV) Aufgabe besteht darin, die Stiftung zu verwalten und und Roger Barmettler (im März 2021) als Vertreter der nach aussen zu vertreten. VP Bank AG neu in den Stiftungsrat gewählt. Maximal zwei Sitze stehen Vertretern der beiden Ver- Ivo Klein bände, Verein unabhängiger Vermögensverwalter in Präsident, LGT Bank AG, Mitglied seit März 2017 Liechtenstein (VuVL) und Liechtensteinischer Anlage- fondsverband (LAFV), zu, welche insbesondere die Teil- Fredy Wolfinger nehmenden im reinen Anlegerentschädigungssystem Vizepräsident, Verein unabhängiger Vermögens der EAS repräsentieren. Die restlichen Sitze des Stif- verwalter in Liechtenstein (VuVL), Mitglied seit tungsrats werden durch Vertreter aus LBV-Mitglieds- Oktober 2015 banken besetzt. Christoph Reich Zur Klarstellung der unabhängigen Beschlussfassung Liechtensteinische Landesbank AG (LLB), und des Umgangs mit Interessenkonflikten wurden die Mitglied seit März 2012 Statuten im Berichtsjahr punktuell angepasst. Im Falle der Wahl eines Präsidenten aus dem Kreis der Banken- Roland Frick vertreter darf nicht gleichzeitig ein Vizepräsident aus Bank Frick & Co. AG, Mitglied seit Oktober 2015 dem Kreis der Bankenvertreter gewählt werden. Zusätz- lich wurde ein Vetorecht bei Beschlüssen, die in Zusam- David Gamper menhang mit einem Sicherungs- oder Entschädigungs- Liechtensteinischer Anlagefondsverband (LAFV), fall stehen, eingeführt. Das Vetorecht steht jedem Mitglied seit Juni 2020 Mitglied einzeln als Vertreter eines Segments zu, das nicht vom Sicherungs- bzw. Entschädigungsfall betrof- Claudia Jehle-Ospelt fen ist. NEUE BANK AG, Mitglied seit Oktober 2016 Ergänzend dazu wurde eine explizite Ausstandsrege- Roger Barmettler lung bei Geschäften bzw. Beschlüssen aufgenommen, VP Bank AG, Mitglied seit März 2021 bei denen die Interessen der Stiftungsratsmitglieder oder die Interessen einer ihnen nahestehenden Person oder Firma mit derjenigen der EAS kollidieren oder sehr wahrscheinlich kollidieren werden sowie die Grund sätze im Umgang mit Interessenkonflikten ausgebaut. Damit einhergehend wurde im Berichtsjahr das Präsidi- um neu besetzt. Im August 2020 wurde Ivo Klein zum neuen Präsidenten gewählt. Stiftungsrat und Geschäfts- stelle bedanken sich beim langjährigen Präsidenten Siegbert Näscher für seinen konsequenten Einsatz zur 6 | EAS – Geschäftsbericht 2020
3.3.2 Revisionsstelle 3.4 Internationale Einbindung Gestützt auf Art. 25 Abs. 7 EAG bestellt die Stiftung eine nach dem liechtensteinischen Bankenrecht (Art. 37 3.4.1 European Forum of Deposit Insurers (EFDI) Bankengesetz) zugelassene Revisionsstelle, die jährlich Die EAS ist seit 2010 Mitglied beim European Forum of die Gesetzes- und Ordnungsmässigkeit der Sicherungs- Deposit Insurers (EFDI), der Europäischen Vereinigung einrichtung prüft und in einem ausführlichen Revisions- der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs- bericht Stellung dazu nimmt. einrichtungen, mit Sitz in Brüssel. Die Organisation be- zweckt zur Stabilität der Finanzsysteme beizutragen, PricewaterhouseCoopers AG indem die Rolle von Einlagensicherungs- und Anleger seit Geschäftsjahr 2001 entschädigungssysteme gestärkt und die europäische Zusammenarbeit in diesen Bereichen gefördert wird. Als Vollmitglied beteiligt sich die EAS aktiv in diversen 3.3.3 Geschäftsstelle Ausschüssen und Arbeitsgruppen, die sich insbesonde- Gestützt auf die statutarische Kompetenz hat der Stif- re mit konkreten Umsetzungsfragen europäischer Re- tungsrat im Berichtsjahr die bisherigen Sekretariats gulierung im Bereich der Einlagensicherung und Anle- aufgaben in eine ihm unterstellte, ordentliche Ge- gerentschädigung auseinandersetzen. Das Forum dient schäftsstelle mit eigenem Personal überführt, welche ausserdem als Plattform für den Erfahrungsaustausch weiterhin für sämtliche Tagesgeschäfte, die internatio- von Auszahlungsfällen sowie der gegenseitigen Unter- nale Zusammenarbeit und die administrativen Belange stützung und Kooperation in allen praktischen Frage- der EAS zuständig ist. Im Sinne der «shared office»- stellungen. Lösung nutzt die EAS dabei die Büro- und Geschäftsaus- stattung der LBV-Geschäftsstelle. 3.4.2 Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Rafik Yezza Die EBA hat im Auftrag der EU-Kommission seit 2018 Geschäftsführer eine Task Force aus Vertretern europäischer Aufsichts- behörden sowie von Einlagensicherungssystemen Silvia Heron eingesetzt, welche die für Einlagensicherungssysteme Fachassistenz & Administration relevante Regulierung weiterentwickeln und harmoni- sieren soll. Katharina Zogg Buchhaltung / Jahresabschluss Die EAS kann darin ihre praktischen Erfahrungswerte einbringen sowie in Abstimmung mit der FMA die Posi- tion Liechtensteins vertreten und damit aktiv den zu- künftigen Regulierungsrahmen mitgestalten. EAS – Geschäftsbericht 2020 | 7
4. Segmente (Tätigkeitsbericht nach Art. 25 Abs. 2 EAG) 4.1 Überblick • Banken (Zulassung nach dem BankG) Jedes Segment ist in sich ein eigenes Sicherungssystem • Wertpapierfirmen (Zulassung nach dem BankG) für gedeckte Einlagen (nur Banken) bzw. Anlegerforde- • Vermögensverwalter (Zulassung nach dem VVG) rungen (alle Teilnehmenden) und bezweckt die Finanzie- • Verwaltungsgesellschaften, bzw. AIFMs (Zulassung rung und Abwicklung von Entschädigungsfällen, wobei nach dem UCITSG bzw. AIFMG), welche eine Zusatz die operativen Tätigkeiten an den Stiftungskern delegiert bewilligung für die individuelle Portfolioverwaltung werden. Die EAS führte im Berichtsjahr vier Segmente halten für folgende Kategorien von Finanzdienstleistern: Wie in den Vorjahren traten im Berichtsjahr keine Ent- schädigungsfälle ein. Nachfolgende Übersicht stellt die aktuelle Dotierung und Finanzierung sowie die finanziellen Verhältnisse der Segmen- te, insbesondere die Höhe und Anlage der verfügbaren Finanzmittel 1 per 31.12.2020, dar: Segmente Banken Wertpapier- Vermögens- Verwaltungs- firmen verwalter ges./AIMFs Anzahl Teilnehmende 14 0 102 8 Zielausstattung (in %) 0.5 0.3 Berechnungsgrundlage Total gedeckte Total gedeckte Anlegerforderungen Einlagen Zielausstattung (in CHF) zu Anfang 25ʹ000ʹ000.00 0.00 550ʹ000.00 20ʹ000.00 des Berichtsjahres Aufbauphase Bis 2028 Bis 2024 Finanzierung durch Risikobasierte Beiträge Beiträge Mittelverwendung Im Berichtsjahr wurden keine Mittel nach Art. 24 EAG oder Art. 40 EAG verwendet. Verfügbare Finanzmittel – zu Beginn des Berichtsjahres 2ʹ700ʹ027.38 1ʹ027.27 302ʹ453.02 10ʹ735.70 – am Ende des Berichtsjahres 5ʹ182ʹ358.33 1ʹ030.37 369ʹ945.10 12ʹ759.82 davon Bankguthaben 3ʹ838ʹ358.33 1ʹ030.37 369ʹ945.10 12ʹ759.82 davon risikoarme Schuldtitel 2 0.00 0.00 0.00 0.00 davon Zahlungsverpflichtungen 3 1ʹ344ʹ000.00 0.00 0.00 0.00 Erfolg der Mittelanlage 5.00 3.10 4.96 4.12 Die Kosten des operativen Betriebs der Sicherungseinrichtung werden durch jährliche Gebühreneinnahmen von den Teilnehmenden getragen. Weitere Detailinformationen zu den finanziellen Verhältnissen der Sicherungseinrichtung sind dem Kapitel 5 Jahresrechnung 2020, ab Seite 13, zu entnehmen. 1 Nach Art. 2 Abs. 1 Ziff. 19 EAG 2 Nach Art. 2 Abs. 1 Ziff. 18 EAG 8 | EAS – Geschäftsbericht 2020 3 Nach Art. 2 Abs. 1 Ziff. 22 EAG
4.2 Segment Banken Auftragsverarbeiter sowie mit der für die EAS auszahlen- Während des gesamten Berichtsjahres waren alle in den Bank getestet und beurteilt. Die Resultate zeigen, Liechtenstein zugelassenen Banken Teilnehmende des dass auch unter erschwerten Bedingungen, hervorgeru- Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystems fen durch die Covid-19-Pandemie, die operationellen Ka- im Segment Banken. Dem System neu angeschlossen ist pazitäten derart ausgestaltet und implementiert sind, die SIGMA KREDITBANK AG. Die Union Bank AG hat per dass die zu erstattenden Beträge innerhalb der gesetz 11. August 2020 auf ihre Bankzulassung verzichtet und lichen Fristen zur Verfügung gestellt werden können. ist in die freiwillige Liquidation nach Art. 130 ff. PGR ge- treten. Deren Kundeneinlagen bleiben weiterhin bis zur Die routinemässige Prüfung und Analyse von Einleger vollständigen Rückführung gesichert. daten aller Banken, welche nach einheitlichen Vorgaben aufzubereiten und innerhalb von kurzer Frist der EAS zur Die Aufrechterhaltung der Bereitschaft zur Feststellung Verfügung zu stellen sind, zeigte weiteres Optimierungs- und Auszahlung von gedeckten Einlagen ist ein Kernpro- potential sowohl bezüglich des EAS-internen Prüf- und zess der Einlagensicherungsfunktion. Damit diese dau- Berichterstattungsverfahrens als auch der Datenauf ernd sichergestellt werden kann, werden regelmässig bereitung auf. Die EAS wird zusammen mit den Banken Stresstests von bestehenden Prozessen und Systemen die Wirksamkeit der implementierten Massnahmen im sowie der Aufbereitung und Qualität von Einlegerdaten Rahmen der jährlich stattfindenden Datenanalyse sowie durchgeführt. Im Berichtsjahr wurden im Sinne einer mit Vor-Ort-Kontrollen laufend beurteilen. möglichst realitätsnahen end-to-end Simulation insbe- sondere die Prozessqualität und Schnittstellen mit dem Finanzierungsinstrumente der Einlagensicherung Erhöhte Sonderbeiträge (Art. 19 Abs. 3 EAG) • Betraglich unbegrenzt • Unterliegt einem FMA-Antragsverfahren ost Ordentliche Sonderbeiträge p ex (Art. 19 Abs. 1 EAG) • Maximal 0.5 % pro Jahr • Kann durch EAS bei Banken direkt eingehoben werden Jährliche Beiträge in den Einlagensicherungsfonds bis Zielausstattung erreicht ist nte (Art. 18 Abs. 1 EAG) a • Zielausstattung: 0.5 % ex • Erweiterte Meldepflichten • Vermögensanlage Ergänzend dazu: Alternative Finanzierungsoptionen (Kreditoperationen Art. 23 EAG) EAS – Geschäftsbericht 2020 | 9
Die Finanzierung von Sicherungsfällen erfolgt kombiniert Der Fonds wird jährlich von allen dem Segment ange- aus vor- und nachgelagerten Beiträgen. Die Grafik auf schlossenen Banken durch Vereinnahmung risikobasier- Seite 9 zeigt die der EAS gesetzlich zur Verfügung stehen- ter Beiträge alimentiert. Dabei hat jeder Segmentteilneh- den Finanzierungsinstrumente der Einlagensicherung. mende einen Mindestbeitrag von jährlich CHF 5'000.00 zu leisten, unabhängig davon, ob der Teilnehmende ge- Der Einlagensicherungsfonds soll bis Ende 2028 die ge- deckte Einlagen hat oder nicht. setzliche Zielausstattung von 0.5 % der gedeckten Einla- gen aller Teilnehmenden erreichen. Die angewendete Beitragsberechnungsmethode ent- spricht den EBA-Leitlinien zu den Methoden für die Be- Diese Zielausstattung wurde erstmals auf Basis der von rechnung von Beiträgen an Einlagensicherungssysteme4 den Teilnehmenden eingereichten Meldungen der ge- und berücksichtigt die individuellen Risikopositionen der deckten Einlagen per 31. Dezember 2018 festgelegt. Die Banken anhand von acht Risikoindikatoren, welche mit Angemessenheit der erstmalig festgelegten Zielausstat- unterschiedlicher Gewichtung zur einem aggregierten tung wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Gesamtrisikowert verdichtet werden. Die jährlich zu ver- Per Ende des Berichtsjahres beträgt die Zielausstattung einnahmende Zielsumme wird dann anhand der Summe des Einlagensicherungsfonds weiterhin CHF 25 Mio. der gedeckten Einlagen multipliziert mit der individuel- 8000000000 len Gesamtrisikoposition unter Verwendung auf einer li- 7000000000 nearen Gleitskala beruhenden Methode auf die Banken 6000000000 aufgeteilt. 5000000000 4000000000 3000000000 2000000000 Entwicklung 1000000000 der gedeckten Einlagen (in 0 Milliarden CHF) 8 7 6 5 4 3 2 1 0 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 10 | EAS – Geschäftsbericht 2020 4 EBA/GL/2015/10
Ergänzend dazu bestehen ex post Sonderbeiträgen im derungen sämtlicher Segmentteilnehmender wesentlich Sicherungsfall. Die Bemessung der Sonderbeiträge er- verändern (+ 20 % / - 30 %), wird die Angemessenheit der folgt ebenfalls risikobasiert nach dem oben beschriebe- Zielausstattungshöhe neu beurteilt und gegebenenfalls nen Verfahren. Die Zahlungsbereitschaft der Banken wird eine neue Zielausstattung festgelegt. Es werden solange durch die Verpflichtung sichergestellt, dauernd freie Beiträge erhoben, bis das Segmentvermögen die Zielaus- liquide Mittel im Umfang des grösstmöglichen poten- ziellen Sicherungsfalls zu «Regelmässige Stresstests stellen Auszahlungsfunktion sicher.» halten. Basis zur Ermittlung der individuellen Sonderbei- träge ist die Meldung von gedeckten Einlagen und Anle- stattung erreicht oder überschritten hat. Die Beitragser- gerforderungen, welche zu einer gewichteten Siche- hebung ruht solange, bis das tatsächliche Segmentver- rungssumme verdichtet und anhand einer Matrix quotal mögen die Zielausstattung um 10 % unterschritten hat. auf die Teilnehmenden verteilt wird. Die Zielausstattung des Segmentvermögens wird durch die jährliche Vereinnahmung der Beiträge über einen Zeitraum von zehn Jahren durch alle Segmentteilneh- 4.3 Segmente für andere Finanzdienstleister menden alimentiert. Dabei hat jeder Segmentteilneh- Alle in Liechtenstein zugelassenen Wertpapierfirmen mende mindestens den Sockelbeitrag von jährlich und Vermögensverwaltungsgesellschaften sowie UCITS- CHF 250.00 zu leisten, unabhängig davon, ob der Teil- Verwaltungsgesellschaften bzw. AIFMs mit einer Zusatz- nehmende gedeckte Anlegerforderungen hat oder nicht. bewilligung für die individuelle Portfolioverwaltung wa- Neu aufgenommene Segmentteilnehmende haben im ren während des Berichtsjahres aktive Teilnehmende des Aufnahmejahr nur den Sockelbeitrag zu leisten. Anlegerentschädigungssystems in den jeweiligen Seg- menten. Vor allem bei den über 100 Vermögensverwal- tungsgesellschaften waren durch Rückgabe von beste- henden Zulassungen sowie Neueintritten Bewegungen zu verzeichnen. Die einzelnen Zu- bzw. Abgänge sind der Teilnehmendenstatistik in Kapitel 4.4 zu entnehmen. Gestützt auf die Statuten sowie die jeweiligen Segment- reglemente und Teilnahmeverträge wird das für einen durchschnittlichen Entschädigungsfall notwendige Seg- mentvermögen durch die Vereinnahmung von Beiträgen vorfinanziert (sog. ex ante-Finanzierung). Die Zielausstat- tung der Segmentvermögen beträgt 0.3 % der Summe der gedeckten Anlegerforderungen sämtlicher Teilneh- menden eines Segments. Diese Zielausstattung wurde erstmals auf Basis der von den Teilnehmenden einge- reichten Meldungen der gedeckten Anlegerforderungen per 30. Juni 2015 festgelegt. Die Angemessenheit der erstmalig festgelegten Zielaus- stattung wird anhand der jährlichen Meldungen über- prüft. Sollte sich die Summe der gedeckten Anlegerfor- EAS – Geschäftsbericht 2020 | 11
4.4 Teilnehmendenstatistik Nachfolgende Aufstellung zeigt die Entwicklung der Segmentteilnehmenden im Berichtsjahr: Berichtsjahr 2020 Anzahl Teilnehmende pro Segment Banken Wertpapier- Vermögens- UCITS-Ver. / TOTAL firmen verwalter AIFMs 01.01. 13 0 106 8 127 Neueintritte 1 0 3 0 4 Bewilligungsrückgabe 0 0 -7 0 -7 Austritte 0 0 0 0 0 Segmentwechsel 0 0 0 0 0 31.12. 14 0 102 8 124 Zu- / Abgänge +1 0 -4 0 -3 Die Liste der aktiven Segmentteilnehmenden wird auf der EAS-Webseite unter www.eas-liechtenstein.li publiziert. 12 | EAS – Geschäftsbericht 2020
5. Jahresrechnung 2020 Die Jahresrechnung der Stiftung beinhaltet gemäss den Das Geschäftsjahr 2020 schliesst mit einem Einnahmen- PGR-Bestimmungen sowohl die Finanzinformationen überschuss von CHF 3ʹ529.23 ab. Der Bilanzgewinn, des Kerns (Betrieb der Einrichtung) als auch der Seg- unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages von mente, welche einzig der Finanzierung allfälliger Ent- CHF 36ʹ568.69 aus dem Vorjahr, beträgt somit schädigungsfälle dienen. Für alle Teilbereiche werden CHF 40ʹ097.92. Die Bilanzsumme per 31. Dezember 2020 separate Buchhaltungen geführt. Diese Trennung er- beläuft sich auf CHF 6ʹ289ʹ249.91. Der Ertrag aus Teil- laubt jederzeit die eindeutige Identifizierbarkeit der nehmendengebühren beträgt CHF 682ʹ000.00, wobei einzelnen Vermögenswerte nach Art. 243e Abs. 4 PGR. CHF 121ʹ000.00 aus der Vereinnahmung von Eintritts gebühren resultieren. Unter anderem hervorgerufen durch diese Neueintritte konnten im Umfang von 5.1 Informationen zur Jahresrechnung CHF 100ʹ000.00 zusätzliche sonstige Rückstellungen ge- Die Bilanzierung erfolgt nach den allgemeinen PGR-Vor- bildet werden. Die sonstigen Rückstellungen betragen schriften. Der Jahresabschluss wird unter Berücksichti- per Ende 2020 somit CHF 285ʹ000.00, welche vom Stif- gung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Grundsät- tungsrat für zukünftige Projektaufwendungen und zur ze ordnungsgemässer Rechnungslegung erstellt. Bei finanziellen Entlastung der Teilnehmenden genutzt der Bewertung wird von der Fortführung der Stiftung werden können. ausgegangen. Die Buchführung erfolgt in Schweizer Franken. Für die Umrechnung der Fremdwährungen Da keine Entschädigungsfälle bestehen, beinhaltet die am Bilanzstichtag in Schweizer Franken wird der Steuer- Segmentberichterstattung (Kapitel 5.3) nur Positionen kurs verwendet. Abweichungen von den allgemeinen zur ordentlichen Vorfinanzierung gemäss Aufbauplan. Bewertungsgrundsätzen, Bilanzierungsmethoden und Rechnungslegungsvorschriften gemäss PGR bestehen Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanz- keine. stichtag, die zusätzliche Angaben oder eine Korrektur der Jahresrechnung 2020 erfordern würden. EAS – Geschäftsbericht 2020 | 13
5.2 Stiftung: Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang Bilanz (in CHF) Anmerkungen 31.12.2020 31.12.2019 Aktiven CHF CHF Forderungen 1ʹ344ʹ250.00 695ʹ000.00 davon besicherte Zahlungsverpflichtungen 1, SB 1ʹ344ʹ000.00 695ʹ000.00 davon übrige Forderungen 250.00 0.00 Aktive Rechnungsabgrenzungen 9ʹ295.00 0.00 Guthaben bei Banken und Kassenbestand 2 4ʹ935ʹ704.91 2ʹ915ʹ015.36 TOTAL AKTIVEN 6’289’249.91 3’610’015.36 Passiven Stiftungskapital 30ʹ000.00 30ʹ000.00 Reserven 3 190ʹ000.00 190ʹ000.00 Gewinnvortrag 36ʹ568.69 35ʹ903.70 Jahresgewinn 3ʹ529.23 664.99 Total Eigenkapital 260’097.92 256’568.69 Rückstellungen 4 5ʹ851ʹ178.54 3ʹ199ʹ095.47 Verbindlichkeiten 101ʹ239.70 70ʹ284.00 Passive Rechnungsabgrenzungen 76ʹ733.75 84ʹ067.20 Total Fremdkapital 6’029’151.99 3’353’446.67 TOTAL PASSIVEN 6’289’249.91 3’610’015.36 14 | EAS – Geschäftsbericht 2020
Erfolgsrechnung (in CHF) Anmerkungen 2020 2019 Ertrag aus Teilnehmendengebühren 5 682ʹ000.00 263ʹ500.00 Betriebsaufwand 6 -578ʹ079.61 -567ʹ555.07 Bildung (-) / Auflösung (+) sonstige Rückstellungen 4 -100ʹ000.00 305ʹ000.00 Finanzerfolg aus Stiftungsbetrieb -408.34 -295.23 Ergebnis aus gewöhnlichem Betrieb 3’512.05 649.70 Ertrag aus Segmentbeiträgen SB 2ʹ552ʹ083.07 2ʹ770ʹ038.34 Bildung (-) / Auflösung (+) Rückstellungen 4, SB -2ʹ552ʹ083.07 -2ʹ770ʹ038.34 Entschädigungsfälle Finanzerfolg Segmentvermögen SB 17.18 15.29 Segmentergebnis SB 17.18 15.29 Jahresgewinn 3’529.23 664.99 SB = Segmentberichterstattung EAS – Geschäftsbericht 2020 | 15
Anhang zur Jahresrechnung 2020 Allgemeine Hinweise Die Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung SV (EAS) ist eine in das Handelsregister eingetrage- ne selbstständige Stiftung nach Art. 552 ff. des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR). Die Stiftung ist in der Form einer segmentierten Verbandsperson (SV) gemäss Art. 243 ff. PGR ausgestaltet und be- treibt kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe (Art. 107 PGR). Die EAS ist aufgrund der ideellen Zweck- setzung von der Ertragssteuerpflicht befreit. Bilanzierungs- und Bewertungsmethode Die Bilanzierung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR). Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Grundsätze ordnungsge- mässer Rechnungslegung erstellt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Stiftung ausgegangen. Die Buchführung erfolgt in Schweizer Franken. Für die Umrechnung der Fremdwährungen am Bilanzstichtag in Schweizer Franken wird der Steuerkurs verwendet. Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsät- zen, Bilanzierungsmethoden und Rechnungslegungsvorschriften gemäss PGR bestehen keine. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Pos- ten wird durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schweben- den Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Darin enthalten sind Rückstellungen für potenzielle Entschädigungsforderungen von Ein- und Anlegern, welche aus den Segmentbeiträgen gebildet werden, sowie sonstige Rückstellungen, welche vom Stiftungsrat für zukünftige Projektaufwendungen und zur finanziellen Entlastung der Teilnehmenden genutzt werden können. Als nicht gewinnorientierte Stiftung hat die EAS das Ziel, das ordentliche Jahresbudget durch stabile Verwaltungs gebühren decken zu können. Fallen Mehrerträge aufgrund von Neueintritten oder Minderaufwendungen an, werden Rücklagen gebildet. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 16 | EAS – Geschäftsbericht 2020
Anmerkungen zur Bilanz 1. Forderungen aus Zahlungsverpflichtungen (CHF) Forderungen aus Zahlungsverpflichtungen basieren auf der regulatorischen Grundlage von Art. 18 Abs. 3 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAG). Optional können Banken die jährlichen Beiträge in einem begrenzten Umfang durch Begründung von vollständig besicherten Zahlungsverpflichtungen begleichen. Die der EAS explizit zugewiesenen Sicherheiten werden durch eine Drittpartei separat verwahrt. 31.12.2020 31.12.2019 Bruttomarktwert der hinterlegten Sicherheiten 1ʹ380ʹ162.50 714ʹ820.00 2. Guthaben bei Banken und Kassenbestand (CHF) Segmentbestand SB 4ʹ342ʹ093.62 2ʹ439ʹ243.37 Kern 593ʹ611.29 475ʹ771.99 TOTAL GUTHABEN BEI BANKEN UND KASSENBESTAND 4’935’704.91 2’915’015.36 3. Reserven (CHF) Segmentreserven SB 120ʹ000.00 120ʹ000.00 Kapitalreserven 70ʹ000.00 70ʹ000.00 TOTAL RESERVEN 190’000.00 190’000.00 4. Rückstellungen (CHF) Rückstellungen für Entschädigungsfälle SB 5ʹ566ʹ178.54 3ʹ014ʹ095.47 Sonstige Rückstellungen 285ʹ000.00 185ʹ000.00 TOTAL RÜCKSTELLUNGEN 5’851’178.54 3’199’095.47 Stand per 1. Januar 3ʹ199ʹ095.47 734ʹ057.13 Zweckkonforme Verwendung 0.00 0.00 Neubildung zu Lasten der Erfolgsrechnung 2ʹ652ʹ083.07 2ʹ770ʹ038.34 Auflösung zu Gunsten der Erfolgsrechnung 0.00 -305ʹ000.00 STAND PER 31. DEZEMBER 5’851’178.54 3’199’095.47 EAS – Geschäftsbericht 2020 | 17
Anmerkungen zur Erfolgsrechnung 2020 2019 5. Ertrag aus Teilnahmegebühren (CHF) Ertrag aus Eintrittsgebühren 121ʹ000.00 14ʹ000.00 Ertrag aus Verwaltungsgebühren 561ʹ000.00 249ʹ500.00 TOTAL TEILNEHMENDENGEBÜHREN 682’000.00 263’500.00 6. Betriebsaufwand (CHF) Verwaltungsaufwand 550ʹ729.72 517ʹ468.47 Öffentlichkeitsarbeit/Interessenvertretung 27ʹ349.89 50ʹ086.60 TOTAL BETRIEBSAUFWAND 578’079.61 567’555.07 Zusätzliche Anhangsangaben Weder per 31. Dezember 2019 noch per 31. Dezember 2020 bestehen Bürgschaften, Garantieverpflichtungen, Pfandbestel- lungen sowie allfällige weitere Eventualverbindlichkeiten. 18 | EAS – Geschäftsbericht 2020
5.3 Segmentberichterstattung Segmentbilanzen per 31. Dezember 2020 (in CHF) Wertpapier- Vermögens- Verwaltungs- Segmente Banken TOTAL firmen verwalter ges. / AIFMs Aktiven Forderungen aus 1ʹ344ʹ000.00 0.00 0.00 0.00 1ʹ344ʹ000.00 Zahlungsverpflichtungen Übrige Forderungen 0.00 0.00 250.00 0.00 250.00 Guthaben bei Banken / 3ʹ868ʹ358.33 31ʹ030.37 399ʹ945.10 42ʹ759.82 4ʹ342ʹ093.62 Kassenbestand TOTAL AKTIVEN 5’212’358.33 31’030.37 400’195.10 42’759.82 5’686’343.62 Passiven Rückstellungen für 5ʹ182ʹ325.90 1ʹ000.00 370ʹ126.64 12ʹ726.00 5ʹ566ʹ178.54 Entschädigungsfälle Segmentreserven 30ʹ000.00 30ʹ000.00 30ʹ000.00 30ʹ000.00 120ʹ000.00 Gewinnvortrag 27.43 27.27 63.50 29.70 147.90 Segmentergebnis 5.00 3.10 4.96 4.12 17.18 TOTAL PASSIVEN 5’212’358.33 31’030.37 400’195.10 42’759.82 5’686’343.62 Segmentbilanzen per 31. Dezember 2019 (in CHF) Wertpapier- Vermögens- Verwaltungs- Segmente Banken TOTAL firmen verwalter ges. / AIFMs Aktiven Forderungen aus 695’000.00 0.00 0.00 0.00 695’000.00 Zahlungsverpflichtungen Übrige Forderungen 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 Guthaben bei Banken / 2’035’027.38 31’027.27 332’453.02 40’735.70 2’439’243.37 Kassenbestand TOTAL AKTIVEN 2’730’027.38 31’027.27 332’453.02 40’735.70 3’134’243.37 Passiven Rückstellungen für 2’699’999.95 1’000.00 302’389.52 10’706.00 3’014’095.47 Entschädigungsfälle Segmentreserven 30’000.00 30’000.00 30’000.00 30’000.00 120’000.00 Gewinnvortrag 23.94 24.17 58.58 25.92 132.61 Segmentergebnis 3.49 3.10 4.92 3.78 15.29 TOTAL PASSIVEN 2’730’027.38 31’027.27 332’453.02 40’735.70 3’134’243.37 EAS – Geschäftsbericht 2020 | 19
Segmenterfolgsrechnungen 2020 (in CHF) Wertpapier- Vermögens- Verwaltungs- Segmente Banken TOTAL firmen verwalter ges. / AIFMs Ertrag aus Segmentbeiträgen 2ʹ482ʹ325.95 0.00 67ʹ737.12 2ʹ020.00 2ʹ552ʹ083.07 Bildung Rückstellungen für -2ʹ482ʹ325.95 0.00 -67ʹ737.12 -2ʹ020.00 -2ʹ552ʹ083.07 Entschädigungsfälle Ergebnis vor Finanzerfolg 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 Finanzerfolg 5.00 3.10 4.96 4.12 17.18 Segmentergebnis 5.00 3.10 4.96 4.12 17.18 Segmenterfolgsrechnungen 2019 (in CHF) Wertpapier- Vermögens- Verwaltungs- Segmente Banken TOTAL firmen verwalter ges. / AIFMs Ertrag aus Segmentbeiträgen 2ʹ699ʹ999.95 0.00 68ʹ288.39 1ʹ750.00 2ʹ770ʹ038.34 Bildung Rückstellungen für -2ʹ699ʹ999.95 0.00 -68ʹ288.39 -1ʹ750.00 -2ʹ770ʹ038.34 Entschädigungsfälle Ergebnis vor Finanzerfolg 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 Finanzerfolg 3.49 3.10 4.92 3.78 15.29 Segmentergebnis 3.49 3.10 4.92 3.78 15.29 20 | EAS – Geschäftsbericht 2020
Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung SV Vaduz Als Revisionsstelle haben wir den Geschäftsbericht bestehend aus dem Tätigkeitsbericht und aus der Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang und Segmentberichterstattung) der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs- Stiftung SV für das am 31. Dezember 2020 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Für den Geschäftsbericht ist der Stiftungsrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diesen zu prüfen und zu beurteilen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Befähigung und Unabhängigkeit erfüllen. Unsere Prüfung erfolgte nach den Grundsätzen des liechtensteinischen Berufsstandes, wonach eine Prüfung so zu pla- nen und durchzuführen ist, dass wesentliche Fehlaussagen im Geschäftsbericht mit angemessener Sicherheit erkannt werden. Wir prüften die Posten und Angaben der Jahresrechnung mittels Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die Anwendung der massgebenden Rechnungslegungsgrundsätze, die wesentlichen Bewertungsentscheide sowie die Darstellung der Jahresrechnung als Ganzes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. Gemäss unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung (Seiten 13 bis 20) dem liechtensteinischen Gesetz und den Statuten. Der Tätigkeitsbericht (Seiten 8 bis 12) zum 31. Dezember 2020 entspricht dem liechtensteinischen Gesetz und den Sta- tuten. Der Tätigkeitsbericht steht im Einklang mit der Jahresrechnung und enthält gemäss unserer Beurteilung keine wesentlichen fehlerhaften Angaben. Wir empfehlen, den vorliegenden Geschäftsbericht zu genehmigen. PricewaterhouseCoopers AG Beat Rütsche Ilario Monti Liechtensteinischer Wirtschaftsprüfer Leitender Revisor St. Gallen, 7. Juli 2021 Beilage: Geschäftsbericht 2020 PricewaterhouseCoopers AG, Vadianstrasse 25a/Neumarkt 5, Postfach, 9001 St. Gallen Telefon: +41 58 792 72 00, Telefax: +41 58 792 72 10, www.pwc.ch PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied eines globalen Netzwerks von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften. EAS – Geschäftsbericht 2020 | 21
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