KKINDER SIND EXPERTEN - Kinderbeteiligung Stuttgart

Die Seite wird erstellt Hannelore Giese
 
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K
                                 RT E    N.
                         E X P E
        E R SIND
K   IND          HE        N MIT
                                 !
          R M AC                                                       TU TT G A RT
    KINDE                                  G U N G D ER K IN D ER IN S
                         R D IE B ET EI LI
      H A N D B U C H FÜ
Impressum                                            Redaktion und Realisation:
»Kinder sind Experten – Kinder machen mit!«          Barbara Goldberg-Alber
Handbuch für die Beteiligung der Kinder              Ulrike Kieninger
in Stuttgart
                                                     Grafische Gestaltung:
Herausgeber:                                         lineaDesign – Wolfgang Steidle
Interessengemeinschaft (IG) Kinderbeteiligung
c/o Jugendamt der Landeshauptstadt                   Fotos: Garten,- Friedhofs- und Forstamt,
Stuttgart                                            Jugendamt, Spielmobil Mobifant/Region Nord
Kinderförderung und Jugendschutz
Wilhelmstraße 3                                      Texte im Methodenteil:
70182 Stuttgart                                      Mit freundlicher Genehmigung des
Telefon 0711/216-38 42                               Deutsches Kinderhilfswerks e.V. und
oder 0711/216-74 96                                  Aktion Schleswig-Holstein – Land für Kinder,
                                                     »mitreden – mitplanen – mitmachen
Konzept und Texte:                                   Kinder und Jugendliche in der Kommune«
Aytekin Celik (Stadtjugendring Stuttgart),           und
Barbara Goldberg-Alber (Jugendamt),                  Münchner Kinder- und Jugendforum
Roland Kelm                                          & Ökoprojekt – MobilSpiel e.V.,
(Haupt- und Personalamt, Jugendbeteiligung)          »Kinder-Aktions-Koffer«, Handbuch
Ulrike Kieninger (Jugendamt)
Helmut Kumpf-Kemmler                                 Publikation im Selbstverlag
(Stuttgarter Jugendhaus e.V., Spielmobil)
Claudia Peschen                                      Alle Rechte vorbehalten
(Garten,- Friedhofs- und Forstamt)
                                                     1. Auflage September 2004
                                                     Überarbeitete Fassung 7.2006

                                         I M P R E S S U M
I N H A LTS V E R Z E I C H N I S

Einleitung                                                A   3

Wir über uns: IG Kinderbeteiligung                        A   5

Kinder haben Rechte                                       A   6

Stufenleiter als ein Kriterium für die Einschätzung
von Partizipation                                     A   10

Orientierungspunkte für die Qualität
von Beteiligungsmodellen                              A   12

Projektplanung bei der Umgestaltung
einer Spielfläche                                     A   14

Kontakte – Unterstützung – Kooperation
Adressen von A bis Z                                  A   20

Finanzierungsmöglichkeiten                            A   26

Öffentlichkeitsarbeit                                 A   29

Materialien von A bis Z                               A   33

Aufsichtspflicht                                      A   36

Ausgewählte Methoden der Kinderbeteiligung                    B

Literaturhinweise                                             B

                           E I N L E I T U N G
E I N LE I T U N G

Liebe Mädchen und Jungen in Stuttgart,                 kennen ihr Umfeld, wissen, wo sie gerne und
liebe Erwachsene, die mit Kindern leben                viel spielen und wo es ihnen überhaupt nicht
und arbeiten!                                          gefällt. Sie kennen die Welt aus ihrer Augen-
Stuttgart hat sich auf den Weg gemacht, eine           höhe, und sie sieht von dort ganz anders aus
richtig kinderfreundliche Stadt zu werden.             als aus der Erwachsenenperspektive. Kindern
Dabei müssen alle Kräfte gut zusammen arbei-           fallen viele gute Ideen für einen tollen Spiel-
ten, die in der Stadt dazu beitragen können,           platz oder dazu ein, wie sie sicher zu „ihren“
die Lebensbedingungen für Kinder, Jugendli-            Orten kommen. Dabei hat sich herausgestellt,
che und ihre Familien positiv und förderlich zu        dass Kinder sehr wohl auch haushalten kön-
entwickeln. Bindeglieder in einem sich ent-            nen und kooperativ zu realisierbaren Lösun-
wickelnden Netz für eine kinderfreundliche             gen kommen. Diejenigen zu beteiligen, die „es
Stadt Stuttgart sind die Kinderbeauftragten in         angeht“, sorgt dafür, bestmögliche Ergebnisse
den Stadtbezirken und in den städtischen               zum Beispiel bei der Planung zu erreichen. Mit
Ämtern, koordiniert von Frau Roswitha Wenzl,           einem neuen Spielplatz oder Schulhof, bei
der Kinderbeauftragten der Stadt Stuttgart.            dem Kinder und Anwohner/innen mit geplant
                                                       und gebaut haben, wird in der Regel außer-
Die Interessengemeinschaft (IG) Kinderbeteili-         dem sehr sorgsam und respektvoll umgegan-
gung Stuttgart hat dieses Handbuch zusam-              gen.
mengestellt und bringt es heraus. Seit etwa
zehn Jahren arbeitet die Interessengemein-             Nicht zuletzt sind Partizipationsrechte von Kin-
schaft Träger und Ämter übergreifend daran,            dern und Jugendlichen in verschiedenen
die Mitwirkung und Beteiligung von Mädchen             gesetzlichen Grundlagen festgeschrieben, wie
und Jungen voranzubringen und zu unterstüt-            zum Beispiel in der UN-Kinderrechtskonventi-
zen. Ziel ist es, Kinder und ihre Familien             on, dem VIII. Sozialgesetzbuch oder den
grundsätzlich in die Planung und Gestaltung            Gemeindeordnungen verschiedener Bundes-
der sie betreffenden Lebensbereiche einzube-           länder.
ziehen. Hierzu zählen Platz zum Spielen, Orte
zum Treffen, Erreichbarkeit von Spielorten,            Dieses Praxishandbuch soll den Partnerinnen
Verkehrssicherheit, Naturerfahrung, Unge-              und Partnern in Beteiligungsprozessen eine
störtheit.                                             Unterstützung sein. Wir wollen Ihnen, den Mit-
                                                       arbeiter/innen in der offenen Kinderarbeit, in
„Kinder sind Experten – Kinder machen mit“             den Kinderbetreuungseinrichtungen, in Schu-
lautet der Titel dieses Handbuchs. Diese Erfah-        len, in den Bezirksämtern, in den städtischen
rung wurde wie in anderen Städten und                  Ämtern und in Verbänden usw. Mut machen,
Gemeinden auch in Stuttgart gemacht. Gute              sich in den spannenden und lohnenden Pro-
Erfahrungen und Ergebnisse wurden gewon-               zess der Partizipation mit Kindern bei Pla-
nen, wenn Kinder, Jugendliche und ihre Eltern          nungs- und Gestaltungsprojekten zu begeben.
an der Planung und Umgestaltung zum Bei-               Aber auch freiwillig engagierte Jugendliche
spiel von Spielplätzen und Kindergärten direkt         und Erwachsene zum Beispiel in Eltern-
beteiligt waren.                                       initiativen, Jugendverbänden oder der kirchli-
                                                       chen Kinder- und Jugendarbeit werden von
Kinder sind sachkundige und interessierte              dieser Arbeitshilfe profitieren. Natürlich kön-
Partner, sind Experten in eigener Sache. Sie           nen auch Kinder und Jugendliche in diesem

                                          E I N L E I T U N G
Ordner nützliche und wichtige Tipps finden,              euch auch sehr dankbar für Korrekturmeldun-
wohin sie sich mit welchem Anliegen wenden               gen, für Praxiserfahrungen und Projektberich-
können und mit welcher Aktion sie auf ihr                te, sowie für weitere Wünsche und Anregun-
Anliegen aufmerksam machen können.                       gen. Sie ist unter Telefon 216-3842 und 216-
                                                         7496 beim Jugendamt zu erreichen.
Die Informationen, Tipps, Anregungen und
Arbeitshilfen im Handbuch sollen es Ihnen                Partizipation und Zusammenarbeit mit Kindern
erleichtern, einen Partizipationsprozess zu              lohnt sich und macht Spaß!
beginnen, zu planen und durchzuführen. Wir               Ich wünsche allen viel Spaß beim Lesen und
wollen vermeiden, dass jedes Mal „das Rad                viel Erfolg bei interessanten Projekten!
neu erfunden wird“, das heißt, immer wieder
alles von neuem zusammengesucht und aus-
probiert werden muss. Das Handbuch soll Mut
machen sich auf Beteiligungsprozesse einzu-
lassen, sie zu initiieren und zu begleiten.              Bruno Pfeifle
                                                         Leiter des Jugendamts
Das Handbuch ist auf Stuttgart zugeschnitten
und dient als Orientierunghilfe bei der Suche
nach
• zuständigen Ansprechpartner/-innen in der
  Verwaltung und Politik
• möglichen Kooperationspartner/-innen für
  ein Beteiligungsprojekt
• Finanzierungsmöglichkeiten über die Regel-
  förderung hinaus
• Quellen für diverseste Materialien, die für
  Beteiligungsprojekte mit Kindern benötigt
  werden
• Materialien wie Literatur, Filme…
• kindgerechten Methoden der Beteiligung

Zudem wird ein Überblick gegeben über
• die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die zu
  berücksichtigen sind
• Qualitätskriterien von Beteiligungsprozessen
• Öffentlichkeitsarbeit

Dieses Handbuch soll eine aktuelle Arbeitshil-
fe sein, d. h. sie wird laufend aktualisiert, und
die Ergänzungen werden gegen Ende 2004 im
Internet unter www.stuttgart.de veröffentlicht.
Deshalb ist die IG Kinderbeteiligung Ihnen und

                                            E I N L E I T U N G
IG KINDERBETEILIGUNG
ST U T TG A RT

Interessengemeinschaft (IG)                             einem Handlungsprinzip bei der Planung und
Kinderbeteiligung Stuttgart                             Gestaltung öffentlicher Einrichtungen, Dienste
                                                        und Angebote für Kinder und Jugendliche. Dies
Entstehung und Beteiligte                               voranzubringen und strukturell abzusichern,
                                                        wird dann gelingen, wenn die Verantwortli-
Ausgangslage für die Gründung der IG Kinder-            chen in allen gesellschaftlichen Bereichen die-
beteiligung war die Diskussion um ein Stutt-            sen Perspektivenwechsel mit vollziehen.
garter Kinderbüro und dem damit entstande-
nen Bewußtsein, die Interessen von Kindern              Die IG versteht sich als Fachvertretung für Kin-
institutionell zu vertreten und neue Formen             derbeteiligung und kooperiert mit der Kinder-
der Beteiligung von Kindern an Planungen und            beauftragten der Stadt und den Kinderbeauf-
Gestaltungen im Stadtteil auszuprobieren.               tragten aus den Ämtern und Stadtbezirken für
                                                        eine kinderfreundliche Stadt Stuttgart.
Die IG Kinderbeteiligung wurde im Januar 1995
auf Initiative des Jugendamtes gegründet, das           Aufgaben der IG Kinderbeteiligung :
auch die Geschäftsführung übernommen hat,               • Beratung, Begleitung, Mitwirkung bei
nachdem sich im Gemeinderat keine Mehrheit                Beteiligungsprojekten mit Kindern
für die Umsetzung der eingebrachten Kinder-             • Initiierung von ausgewählten Pilotprojekten
bürokonzeption fand. Zunächst trafen sich                 mit Kinderbeteiligung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschie-          • Qualitätszirkel für Kinderbeteiligung
denen Jugendhilfebereichen, Jugendverbän-               • Information, Austausch und Sammlung
den und Vereinen. Daneben engagieren sich                 von Projektberichten und -erfahrungen zur
jetzt auch Interessierte aus nichtpädagogi-               Kinderbeteiligung
schen Bereichen, insbesondere aus der Stadt-            • Fachliche Weiterbildung
verwaltung und den Bezirksämtern. Außerdem              • Öffentlichkeitsarbeit und Lobby für die
arbeiten verschiedene Fachleute als Einzelper-            Projekte und das Thema Kinderbeteiligung
sonen mit. Die IG Kinderbeteiligung versteht            • Durchführung von Veranstaltungen zum
sich als jugendamtsunabhängige Arbeitsge-                 Thema Kinderbeteiligung
meinschaft.
                                                        Interessengemeinschaft Kinderbeteiligung
Aufgabenstellung                                        c/o Jugendamt Stuttgart
                                                        Dienststelle Kinderförderung
Kinder und Jugendliche haben eigene Rechte              und Jugendschutz
und Vorstellungen. Ihre Bedürfnisse müssen in           Wilhelmstraße 3, 70182 Stuttgart
allen Lebensbereichen weit mehr als bisher              Fax: 0711/216-15 85
berücksichtigt werden. Wenn wir die jungen              Barbara Goldberg-Alber
Menschen an der Planung und Ausgestaltung               Telefon: 0711/216-38 42
ihrer Lebenswelt ernsthaft beteiligen, werden           E-mail: Barbara.Goldberg-Alber@stuttgart.de
sie ihr Expertentum und ihre Perspektive ein-           Ulrike Kieninger
bringen. Im Miteinander der Generationen                Telefon: 0711/216-74 96
wird so auch ein Interessenausgleich möglich.           E-mail: Ulrike.Kieninger@stuttgart.de

Partizipation wird damit zu einer Aufgabe und

                                I G   K I N D E R B E T E I L I G U N G
DIE RECHTE DES KINDES

„Partizipation ist ein selbstverständliches Recht
von Kindern und keines, das ‚zugestanden‘ oder
‚zugeteilt‘ werden müsste. Dies zu akzeptieren
heißt, wahrzunehmen (= als wahr zu nehmen!),
dass Kinder eigene Gedanken, Entscheidungen,
Deutungen und ein Verhalten entwickeln, das zwar
sehr konkret von ihrer Person ausgeht, sich aber
doch mit lebendigem Interesse auf soziale Zusam-
menhänge bezieht. Um in dieser umfassenden
Weise als Subjekte tätig sein zu können, brauchen
Kinder Partizipationsmöglichkeiten, die ihre Auto-
nomie selbstverständlich stärken, ihre Kompeten-
zen herausfordern und ihnen eingreifendes Han-
deln in Selbstbestimmung zugestehen.“
Aus: Erika Kazemi-Veisari, Partizipation – Hier entscheiden Kinder mit, S. 109

                                  K I N D E R R E C H T E
G E S E T Z L I C H E G RU N D L AG E N
FÜR KINDERBETEILIGUNG

Die Partizipation der jungen Menschen an der Gestaltung und Planung ihrer Lebensverhältnisse
hat rechtliche Legitimation in zahlreichen Gesetzen gefunden. Wir stellen die wichtigsten hier vor.

1. Übereinkommen der Vereinten Nationen                 2. Sozialgesetzbuch VIII
über die Rechte des Kindes vom 20. Novem-               Das Achte Sozialgesetzbuch, das Kinder- und
ber 1989 (kurz: UN-Kinderrechtskonvention)              Jugendhilfegesetz, sieht eine Beteiligung von
                                                        Kindern und Jugendlichen ausdrücklich vor.
Es wurde 1992 auch von der Bundesrepublik               Auch hier sind keine unmittelbaren Rechtsan-
ratifiziert und in Kraft gesetzt. Die UN-Kinder-        sprüche ableitbar.
rechtskonvention spannt einen großen Bogen
über die Rechte des Kindes. Dort machen die             § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung,
Partizipationsrechte neben Überlebens-, Ent-            Jugendhilfe
wicklungs- und Schutzrechten einen ganzen               (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des
Rechtsbereich aus. Besonders deutlich wird              Rechts „jede(s) junge(n) Menschen auf Förde-
das im Artikel 12: „Die Vertragsstaaten sichern         rung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu
dem Kind, das fähig ist, sich eine Meinung zu           einer eigenverantwortlichen und gemein-
bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen            schaftsfähigen Persönlichkeit“ nach Absatz 1
das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu            insbesondere
äußern, und berücksichtigen die Meinung des             4. dazu beitragen, positive Lebensbedingun-
Kindes angemessen und entsprechend seinem               gen für junge Menschen und ihre Familien
Alter und seiner Reife.“                                sowie eine kinder- und familienfreundliche
                                                        Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. (Einmi-
In den darauf folgenden Artikeln (insbesonde-           schungsfunktion der Jugendhilfe)
re §§ 12, 13, 14, 15, 17) werden dem Kind
Grundrechte zugesprochen wie Meinungsfrei-              § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
heit und rechtliches Gehör, aber auch Ge-               (1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend
danken-, Informations-, Versammlungs-,                  ihrem Entwicklungsstand an allen sie betref-
Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das              fenden Entscheidungen der öffentlichen
Recht auf Privatsphäre (Artikel 14 enthält              Jugendhilfe zu beteiligen....
einen Hinweis auf die Rechte der Eltern).               (unmittelbare Erwähnung des Begriffs der
                                                        Beteiligung)
Individuell einklagbar sind die Rechte der UN-
Kinderrechtskonvention nicht, wohl aber                 § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichbe-
besteht Handlungsbedarf für jede Regierung,             rechtigung von Mädchen und Jungen
die dieses Abkommen unterzeichnet hat (fast             Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der
alle Staaten dieser Erde), die nationalen Rech-         Erfüllung der Aufgaben sind…
te der UN-Konvention anzupassen.                        2. die wachsende Fähigkeit und das wachsen-
Vergleiche: Auf die Perspektive kommt es an!            de Bedürfnis des Kindes oder des Jugendli-
Münchner Kinder mischen mit. Kinder-Aktions-            chen zu selbständigem, verantwortungsbe-
Handbuch, Seite 18f                                     wußtem Handeln sowie die jeweiligen beson-
                                                        deren sozialen und kulturellen Bedürfnisse

                                         K I N D E R R E C H T E
und Eigenarten junger Menschen und ihrer               Hierzu muss die Gemeinde ... geeignete Ver-
Familien zu berücksichtigen,                           fahren entwickeln.“ (§ 47f, Absatz 1 und 2 der
3. die unterschiedlichen Lebenslagen von               schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung).
Mädchen und Jungen zu berücksichtigen,
Benachteiligungen abzubauen und die Gleich-
berechtigung von Mädchen und Jungen zu för-
dern.
(Aussagen zur Ausgestaltung von Beteiligung)

§ 11 Jugendarbeit
(1) ... Angebote der Jugendarbeit…“ sollen an
den Interessen junger Menschen anknüpfen
und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet
werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen
und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung
und zu sozialem Engagement hinführen“.

§ 80 Jugendhilfeplanung
(1) 2. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
sind aufgefordert, „den Bedarf unter Berück-
sichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und
Interessen der jungen Menschen und der Per-
sonensorgeberechtigten für einen mittelfristi-
gen Zeitraum zu ermitteln...“
(4) und sie sollen „… darauf hinwirken, daß die
Jugendhilfeplanung und andere örtliche und
überörtliche Planungen aufeinander abge-
stimmt werden und die Planungen insgesamt
den Bedürfnissen und Interessen der junger
Menschen (…) Rechnung tragen“.

3. Ausführungsgesetze der Länder
Das Land Schleswig-Holstein hat – ähnlich wie
Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Nord-
rhein-Westfalen – noch klarere Interpretatio-
nen der Partizipationsrechte von Kindern und
Jugendlichen im Jugendförderungsgesetz und
in der Gemeindeordnung festgeschrieben. In
Schleswig-Holstein muss die Gemeinde „bei
Planungen und Vorhaben, die die Interessen
von Kindern und Jugendlichen berühren, diese
in angemessener Weise beteiligen.

                                        K I N D E R R E C H T E
ST U F E N D E R B E T E I L I G U N G
Stufenleiter als ein Kriterium für die Einschätzung
von Partizipationsmodellen

„Partizipation bedeutet nicht, ‚Kinder an die Macht‘
zu lassen oder ‚Kindern das Kommando zu geben‘.
Partizipation heisst, Entscheidungen, die das eigene
Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen,
zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu
finden. Kinder sind dabei nicht kreativer, demo-
kratischer oder offener als Erwachsene, sie sind nur
anders und bringen aus diesem Grunde andere,
neue Aspekte und Perspektiven in die Entscheidungs-
prozesse hinein.“
(Schröder, 1995, S. 14)

                               S T U F E N   D E R    B E T E I L I G U N G
Es ist nicht immer Beteiligung drin, wo Beteiligung drauf steht...Richard Schröder unterscheidet neun
Stufen der Beteiligung, wobei die ersten drei Stufen keine wirkliche Partizipation darstellen, die
neunte jedoch weit über eine Beteiligung hinausgeht. Die Stufen vier bis acht sind graduell unter-
schiedliche Beteiligungsformen, die je nach den Bedingungen eines Projekts gerechtfertigt und
sinnvoll sein können. Wichtig ist, sich über die Stufe klar zu werden, auf der sich das Projekt bewegt,
um den Verlauf und die Ergebnisse eines Beteiligungsprozesses verantwortungsbewusst einschätzen
zu können.

                                                               9. Selbstverwaltung
                                                               Selbstorganisation und Entscheidungs-
                                                               freiheit der Beteiligten

                                                        8. Selbstbestimmung
                                                        Initiierung des Projektes durch die Beteiligten
                                                        selbst, evtl. Unterstützung durch Erwachsene,
                                                        Entscheidungen fällen die Beteiligten.

                                                7. Mitbestimmung
                                                Die Idee des Projekts kommt von den Erwach-
                                                senen, alle Entscheidungen werden aber
                                                gemeinsam mit den Kindern getroffen

                                         6. Mitwirkung
                                         Indirekte Einflußnahme durch Abfrage von Einstel-
                                         lungen und Meinungen der Kinder. Auf konkrete
                                         Planung und Umsetzung haben sie keinen Einfluß

                                  5. Zugewiesen, informiert
                                  Vorbereitung durch pädagogische Leitung, Teil-
                                  nahme gut informierter Beteiligter mit klarer
                                  Zielvorgabe für das Ergebnis.

                           4. Teilhabe
                           Statt bloßer Teilnahme auch sporadisches
                           Engagement der Kinder

                    3. Alibi-Teilhabe
                    Scheinbare Stimmberechtigung, aber Entscheidung der
                    Beteiligten über ihre Teilnahme an diesen Angeboten.

            2. Dekoration
            Beteiligte Personen sind dekoratives Element
            ohne Kenntnis der Zusammenhänge.

1. Fremdbestimmung
Inhalte, Arbeitsweisen und Ergebnisse                Nach Roger Hart (1992), Wolfgang Gernert (1993)
eines Projekts sind fremdbestimmt.                   bei Richard Schröder „Kinder reden mit“, Seite 16 f

                               S T U F E N   D E R   B E T E I L I G U N G
O R I E N T I E RU N G S P U N K T E F Ü R D I E
Q UA L I T Ä T VO N B E T E I L I G U N G S M O D E LLE N

Beteiligung ist nicht gleich Beteiligung. Die unten genannten Qualitätsebenen machen deutlich, dass
ernst gemeinte Kinderbeteiligung wohl durchdacht, gut strukturiert und gründlich vorbereitet werden
sollte. Die folgenden Qualitätskriterien sollen Ihnen als kleine Orientierungshilfe dienen.

Die verschiedenen Arten von Beteiligungsfor-              • Angemessene Beteiligung unterschiedlicher
men, wie z.B. Kinder- und Jugendparlamente,                 Altersgruppen.
Kinder- und Jugendforen, Zukunftswerkstätten              • Möglichst paritätische Beteiligung von
und andere projektorientierte Formen sind                   Jungen und Mädchen.
nicht als Alternativen zu verstehen. Sie stehen           • Berücksichtigung geschlechtsspezifischer
nicht in Konkurrenz zu einander, sondern sie                Unterschiede.
ergänzen sich und sind je nach Situation und              • Ausgewogene multikulturelle Beteiligung
Erfordernissen einsetzbar.                                  unabhängig von nationaler und ethnischer
                                                            Zugehörigkeit.
Die Fachöffentlichkeit (Deutscher Bundes-                 • Altersangemessene Formen der Ansprache.
jugendring, 1995; Landesjugendring Baden-                 • Informationen über Beteiligungsmöglich-
Württemberg, 1997; Möller, 1999; und andere)                keiten in kinder- und jugendgemäßer Form.
hat inzwischen einige grundlegende Kriterien,             • Angemessene Zeitperspektive des Projektes
Prinzipien und Qualitätsmerkmale ausgearbei-                unter Berücksichtigung der relativ kurz-
tet. Sie stellen einen Gradmesser für die Serio-            fristigen Denkweise der Kinder- und Jugend-
sität der Modelle und ihrer Durchführung aus                lichen.
fachpädagogischer und kinder- und jugend-                 • Beteiligungsmodelle müssen dem Politik-
politischer Sicht dar.                                      verständnis von Kindern und Jugendlichen
                                                            gerecht werden, d.h. unkonventionelles
Kurt Möller unterscheidet dabei fünf Qualitäts-             Engagement wird zugelassen, auf Reglemen-
ebenen für Partizipationsmodelle aus pädago-                tierung und Formalisierung wird weitest-
gischer Sicht, die folgendermaßen zusammen-                 gehend verzichtet.
gefasst werden können:                                    • Beteiligungsverfahren sind möglichst früh-
                                                            zeitig in möglichst vielen Lebensbereichen
• Zugangskriterien und -regelungen für Kinder               der Kinder und Jugendlichen durchzuführen.
  und Jugendliche
• Die Gegenstände und Inhalte der Beteiligung             Die Gegenstände und Inhalte der Beteiligung
  und die Rolle der Erwachsenen                           und die Rolle der Erwachsenen
• Die Arbeitsformen                                       • Sie müssen von Kindern und Jugendlichen
• Die Wirksamkeit von Beteiligung                           selbst bestimmt werden.
• Die Qualitätssicherung der Beteiligung                  • Erwachsene dürfen das Themenspektrum
                                                            der Kinder nicht durch eigene Bestimmung
Zugangskriterien, -regelungen                               überfrachten.
• Möglichst viele Kinder und Jugendliche sind             • Auswahl lebensweltnaher Themen.
  zu erreichen.
• Kinder und Jugendliche aus unterschied-
  lichen sozio-ökonomischen Schichten und
  Bildungsmilieus sind zu finden.

                              Q U A L I T Ä T   V O N   B E T E I L I G U N G
Erwachsene beraten Kinder und Jugendliche                   tution wie nötig, soviel Information wie mög-
sorgfältig und zurückhaltend dahingehend,                   lich.
sich folgende Kriterien für die Ziele zu setzen:          • Beteiligungsmodelle müssen eine direkte
• Realisierbarkeit der Ziele                                Rückkoppelung zu Politik und Verwaltung
• Überschaubarkeit bei der aktiven Verfolgung               sicherstellen.
  dieser Ziele                                            • Der enge Zeithorizont von Kindern und
• möglichst ermutigende Erfahrungen zu                      Jugendlichen ist zu berücksichtigen.
  machen                                                  • Politik hat eine Rechenschaftspflicht
• kurzfristige Rückmeldungen                                gegenüber beteiligten Kindern und Jugend-
• möglichst Erfolge bzw. Teilerfolge zu                     lichen (Ernst nehmen und Verbindlichkeit).
  erlangen                                                • Kinder- und Jugendbeteiligung ist mit einem
                                                            angemessenen materiellen und personellen
Kriterien für die Arbeitsformen                             Rahmen auszustatten.
• Altersangemessene Arbeitsformen, die einen
  großen Spielraum an Spontaneität, Offenheit             Beteiligung ist
  und Flexibilität beinhalten.                            • Kein bloßes Einüben oder Simulieren her-
• Arbeitsformen sollen dem Zeitverständnis                  kömmlicher demokratischer Verfahren.
  von Kindern und Jugendlichen angemessen                 • Kein bloßes Betreuen, Beschäftigen oder
  sein.                                                     Bewahren von Kindern und Jugendlichen.
• Arbeitsformen sollen der sozialen Vielfalt,
  dem Entwicklungsstand und dem Bildungs-                 Qualitätssicherung der Beteiligung
  niveau der Kinder gerecht werden. Neben                 • Alle Modelle bedürfen einer pädagogischen
  verbalen muss genügend Platz für kreative                 Begleitung, die die Einhaltung fachlicher
  Formen der Artikulation und des Engage-                   Standards sicherstellt.
  ments sein.                                             • Kinder und Jugendliche dürfen trotz Über-
• Berücksichtigung geschlechtsspezifischer                  tragung von Verantwortung in Beteiligungs-
  Unterschiede in den Arbeitsformen.                        modellen nicht alleingelassen werden.
                                                          • Die pädagogische Begleitung muss unter
Wirksamkeitskriterien                                       anderem für die Unterstützung, Kontinuität
• Leitidee von Beteiligungsmodellen ist die                 und Qualifizierung der Arbeit der beteiligten
  Expertenschaft von Kindern und Jugendli-                  Kinder und Jugendlichen sorgen, Öffentlich-
  chen für ihre eigenen Belange und die Not-                keit für Beteiligungsmodelle herstellen, Hin-
  wendigkeit, Erwachsene in kommunalpoliti-                 dernisse und Barrieren aus Politik, Verwal-
  schen Fragen zu beraten.                                  tung, Bürgerschaft bearbeiten und möglichst
• Wo Kinder und Jugendliche mitwirken,                      aus dem Weg räumen.
  müssen tatsächliche Einflussmöglichkeiten
  gegeben sein.                                           Aus: Möller, K., In: neue praxis, Heft 4/2000,
• Beteiligungsmodelle haben Kindern und                   Seite 379 - 396
  Jugendlichen Befugnisse und kommunalpoli-
  tische bedeutende Rechte zu übertragen.
• Wo allerdings Rechte übertragen werden,
  kann von einer Institutionalisierung nicht
  abgesehen werden. Es gilt hier: Soviel Insti-

                              Q U A L I T Ä T   V O N   B E T E I L I G U N G
P RO J E K T P L A N U N G B E I D E R
U M G E S TA LT U N G E I N E R S PI E L F L Ä C H E

Wie muss ich es anpacken, wenn ich ein Gelände umgestalten möchte. Was ist zu beachten?
Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Schritte der Projekt-
planung, welche Sicherheitsaspekte zu beachten und welche Stellen einzubeziehen sind.

Projektplanung bei der Umgestaltung                       der Planung Beteiligten über die Genehmi-
einer Spielfläche                                         gungsfähigkeit der Planung

Zu Beginn einer Umgestaltung ist der Kontakt            Genehmigungsplanung
zum „Bauherrn“ der Fläche herzustellen. Dies            Prüfen der Planung auf notwendige Genehmi-
ist bei öffentlichen Spielplätzen das Garten-,          gungen, Einholen von Zustimmungen und
Friedhofs- und Forstamt, bei Schulen das Schul-         Genehmigungen
verwaltungsamt und bei Kindertageseinrich-
tungen das Jugendamt. Der Bauherr entschei-             Ausführungsplanung
det, ob auf seinem Gelände eine Umgestaltung            Zeichnerische Ausarbeitung des Entwurfs mit
vorgenommen werden kann und wie die Finan-              allen notwendigen Einzelangaben, wie Detail-
zierungsmöglichkeiten aussehen. Die Planung             und Konstruktionszeichnungen, Angaben zu
sollte in jedem Fall von einem Fachplaner be-           Pflanzen, Materialien, usw.
gleitet oder durchgeführt werden. In der Pla-
nung werden folgende Phasen durchlaufen:

Grundlagenermittlung
• Bestandsaufnahme des Geländes,
  Zusammentragen aller Unterlagen
  (Pläne, übergeordnete Planungen)
• Erste Gespräche mit den an der Planung
  Beteiligten (Bauherr, Ämter, Initiativen)

Vorplanung
• Erstellen eines Vorentwurfs mit Kosten-               Nachdem die Planung abgeschlossen ist wer-
  schätzung (Darstellen der grundsätzlichen             den die Bauleistungen in Form einer Aus-
  planerischen Ideen) auf der Grundlagen                schreibung an eine Fachfirma vergeben. In
  von Gesprächen, Beteiligungen, Workshops,             Absprache mit dem Bauherrn können auch
  etc. …                                                Teile der Leistungen oder die ganze Leistung
• Darstellen von Alternativen                           im Eigenbau hergestellt werden. Bei der
• Vorverhandlung mit Behörden und anderen               Durchführung von Bautagen mit den beteilig-
  an der Planung Beteiligten über die                   ten Kindern und/oder Erwachsenen ist im Vor-
  Genehmigungsfähigkeit der Planung                     feld der genaue Umfang der Leistungen, die
                                                        Materialbeschaffung, die Werkzeugbeschaf-
Entwurfsplanung                                         fung und die verbindliche Einteilung der Helfer
• Konkretisierung des Vorentwurfs in Form des           zu organisieren. Sollen Spielgeräte selbst
  Entwurfs mit Kostenberechnung                         gebaut werden ist die Ausführung auf jeden
• Darstellung von Detaillösungen                        Fall mit dem TÜV abzustimmen.
• Verhandlung mit Behörden und anderen an

                                       P R O J E K T P L A N U N G
Projektplanung am Beispiel der Um-                     wendig, werden auch Alternativideen darge-
gestaltung der Außenanlage einer Schule                stellt. Die Lösungen werden mit den Behörden
                                                       diskutiert, bevor der Vorentwurf mit der Schul-
Am Beginn der Umgestaltung steht der                   gemeinde angeschaut und diskutiert wird.
Wunsch seitens der Schulgemeinde oder des              Zum Vorentwurf erstellt der Planer eine
Bauherren (Schulverwaltungsamt) nach einer             Kostenschätzung. Hier soll dann auch schon
Veränderung der Außenanlagen. Das Garten-,             ersichtlich sein, welche Maßnahmen von Fir-
Friedhofs- und Forstamt wird vom Schulver-             men und welche von der Schulgemeinde
waltungsamt mit der Planung der Umgestal-              gebaut werden. Spätestens an dieser Stelle ist
tung beauftragt. Dargestellt wird hier ein mög-        der genaue finanzielle Rahmen zu klären. Bes-
licher Projektverlauf bei dem das Garten-,             ser ist es, wenn er schon bei Projektbeginn
Friedhofs- und Forstamt einen Landschaftsar-           festliegt.
chitekten mit der Planung und Durchführung
beauftragt. Idealerweise wird hier die gesamte         Entwurfsplanung
Schulgemeinde (Eltern, Schüler, Lehrer, Haus-          Der Vorentwurf wird mit der Schulgemeinde
meister) beteiligt.                                    und den Behörden besprochen. Änderungen
                                                       werden eingearbeitet, die Planung wird kon-
Grundlagenermittlung                                   kretisiert, genauere Angaben zu Materialen,
Der Architekt stellt alle wichtigen Unterlagen         Bepflanzung und Ausstattung werden einge-
zusammen: Bestandspläne mit Belägen, Lei-              zeichnet. In der Kostenberechnung werden die
tungen, Bewuchs, Gebäude, Unterkellerungen,            notwendigen finanziellen Mittel konkret
Einfriedungen, Einbauten, etc. Er prüft, welche        benannt. Die Unterlagen werden vom Garten-,
Auflagen zu beachten sind, zum Beispiel                Friedhofs- und Forstamt und dem Schulverwal-
Denkmalschutz, Abstandsregelungen usw. und             tungsamt geprüft.
gibt notwendige Gutachten in Auftrag, bei-
spielweise Untersuchungen zu Altlasten und             Genehmigungsplanung
Baugrund.                                              Der Planer prüft, ob die Planung genehmigt
Die Ergebnisse werden in Plänen und Texten             werden muss, zum Beispiel durch Genehmi-
zusammengefasst.                                       gungen der Denkmalschutzbehörde, der Feu-
                                                       erwehr, des Baurechtsamtes, etc. Er erstellt
Vorplanung                                             die notwendigen Unterlagen und holt die
Im Rahmen eines Workshops werden die                   Genehmigungen ein.
Gestaltungsideen der Schulgemeinde erarbei-
tet (S. auch Methodenteil in diesem Hand-              Ausführungsplanung
buch). Hier kann nach einer Ortsbegehung ein           Der Planer macht einen Ausführungsplan, in
Modell mit der Darstellung der Wünsche von             dem alle für den Bau notwendigen Angaben
jeder Klasse erarbeitet werden. Jede Klasse            dargestellt werden: alle Details, Maße und
benennt die wichtigsten Elemente. Die Model-           Materialien. Auch hier sollten die Details mit
le und Ergebnisse werden der Schulgemeinde,            der Schulgemeinde abgestimmt werden. Das
dem Planer und den Behörden vorgestellt. Der           Schulverwaltungsamt und das Garten-, Fried-
Planer erstellt nun einen Vorentwurf, in den           hofs- und Forstamt prüft die Ausführungspla-
die Ergebnisse einfließen. Er bringt darin die         nung.
grundsätzlichen Ideen aufs Papier. Falls not-

                                      P R O J E K T P L A N U N G
Weiteres Vorgehen                                     Sicherheitsaspekte bei der Umgestaltung
Nachdem geklärt ist, welche Arbeiten in Eigen-        von Außenanlagen
leistung erbracht werden sollen, werden die
Arbeitseinsätze mit der Schulgemeinde und             1. Rechtliche Grundlagen
dem Planer festgelegt. Firmenleistungen wer-          • Unfallverhütungsvorschriften der Unfall-
den öffentlich ausgeschrieben und durch den             kassen
Planer beaufsichtigt. Welche Arbeiten selbst          • Außenspielflächen und Spielplatzgeräte
geleistet werden, wird mit dem Garten-, Fried-          GUV 26.14
hofs- und Forstamt und dem Planer bespro-             • Richtlinien für Kindergärten, Bau und
chen. Diese Arbeiten werden ebenfalls durch             Ausrüstung GUV 16.4
den Planer fachlich beaufsichtigt. Werden zum         • Giftpflanzen GUV 29.15
Beispiel Spielgeräte selbst gebaut, sollte die        • Naturnahe Spielräume GUV 20.57, auch
Ausführung auf jeden Fall mit dem TÜV abge-             anzuwenden bei temporären Spielplätzen
stimmt werden. Sollten Spendengelder bean-            • Sicher nach oben… Klettern in der Schule
tragt werden, kann die Zusammenstellung der             GUV 20.54
hierzu notwendigen Unterlagen ebenfalls               • Unser Schulhof – Probleme einer kindgerech-
durch den Planer erfolgen, der hierzu beauf-            ten und sicheren Gestaltung GUV 57.1.11
tragt werden muss. Der Planer hat auch die            • DIN Normen
Aufgabe, während der Bauphase die Kosten-             • DIN EN Normen
entwicklung zu kontrollieren und zu korrigie-         • Gesetze (BGB, Bundesbaugesetz, Geräte-
ren.                                                    sicherheitsgesetz).
                                                      Die DIN Normen sind über den Beuth Verlag,
Nach Fertigstellung der Umgestaltung wird die         die GUV Vorschriften über Württembergische
Maßnahme durch die Fachämter geprüft und              Unfallkasse, 70324 Stuttgart, Telefon 0711-
abgenommen (Garten-, Friedhofs- und Forst-            93210, Fax 0711-9321500 zu beziehen.
amt, Baurechtsamt, TÜV).
                                                      Unabhängig von den Normen ist die Sicherheit
Bei umfangreicheren Maßnahmen ist auf                 von Spielplatzgeräten in Deutschland generell
jeden Fall genügend Zeit einzuplanen. Müssen          durch das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) gere-
zum Beispiel Firmenleistungen öffentlich aus-         gelt. Hier wird festgelegt, dass jeder, der in
geschrieben werden, so dauert es in der Regel         Deutschland Spielplatzgeräte herstellt oder
von Ausschreibung bis zum Beginn der Bauar-           vertreibt sicher zu stellen hat, dass diese den
beiten mindestens 6-8 Wochen.                         Regeln der Technik entsprechen. Dies wird
                                                      garantiert durch das GS Zeichen (TÜV).
Ein gemeinsames Fest zur Einweihung des neu
gestalteten Schulhofes mit allen Verantwortli-        Auch nach Einführung der neuen Normen hat
chen, Helfern und Beteiligten rundet das Pro-         der Betreiber von Spielgeräten Bestands-
jekt ab und mit der Übergabe an die Kinder            schutz für alle Spielgeräte, die nach alter DIN
beginnt als neues Projekt die Pflege und              7926 geprüft wurden. Lediglich neue Spiel-
Instandhaltung des neuen Geländes.                    geräte sowie Erweiterungen und Änderungen
                                                      an Altgeräten müssen gemäß neuer DIN EN
                                                      erfolgen.
                                                      Die genannten Rechtsunterlagen können beim

                                     P R O J E K T P L A N U N G
Garten-, Friedhofs- und Forstamt bei den                der, hat nicht nur die Aufgabe, ein die Phanta-
zuständigen Planer/-innen im Bezirk eingese-            sie anregendes, schöpferisches Spiel zu
hen werden.                                             ermöglichen. Auch Freude am Abenteuer und
                                                        am Bestehen eines Risikos sollen vermittelt
Auf jeden Fall sollten Umgestaltungen von Spiel-        werden, damit Kinder frühzeitig mit den Gefah-
flächen mit dem TÜV, dem GUV, dem Garten-,              ren des täglichen Lebens vertraut werden und
Friedhofs- und Forstamt bei öffentlichen Spiel-         lernen, Risiken einzugehen, aber auch zu
flächen und den jeweiligen Trägern (Schulver-           beherrschen. Dieser Zweck würde vereitelt,
waltungsamt bei Schulhöfen, Jugendamt bei               wenn nur altersbedingt ohnehin zu beherr-
Kindertageseinrichtungen) abgestimmt werden.            schende Wagnisse in Form herkömmlicher
                                                        Geräte aufgestellt würden. Maßstab für das
                                                        Wagnis sind die Grundsätze sportlicher Betäti-
                                                        gung, bei der von vornherein zu erkennende
                                                        Gefahren in Kauf genommen werden. Die
                                                        Gefahren müssen allerdings begrenzt und
                                                        bewußt gemacht werden.“
                                                        Kinder können sich selbst schützen, sie sind
                                                        zu einem gewissen, vom Alter und der inneren
                                                        Reife abhängigem Grad selbst sicherungs-
                                                        fähig.
                                                        Um spezifische, unnötige und nicht erkennba-
                                                        re Gefahren zu verhindern bzw. zu minimieren
                                                        hat man konkrete, technisch relevante und
                                                        überprüfbare Sicherheitsanforderungen, die
                                                        DIN Normen entwickelt. Darin sind Sicher-
                                                        heitsanforderungen an die Platz- und Gerätesi-
                                                        cherheit formuliert.
2. Zulässigkeit von sportlich-spielerischen
Risiken                                                 Auf Grund der Normen und der Rechtspre-
DIN 18034: „Freude am Abenteuer und Beste-              chung sind bestimmte Gefahren nicht zugelas-
hen eines Risikos als Bestandteil des Spiel-            sen:
wertes sind im Rahmen kalkulierter spielerisch          Zum Beispiel Gefahren,
sportlicher Betätigung erwünscht. Für Kinder            • die Kinder vor Spielbeginn nicht erkennen
nicht erkennbare Gefahren sind zu vermei-                 und einschätzen können,
den.“                                                   • die unnötig sind, weil sie nichts für den
Diese Grundsätze werden auch von der Recht-               Spielwert bringen und aufgrund mangelhaf-
sprechung der Gerichte bei Unfällen auf Spiel-            ter technischer Lösungen, falscher Konstruk-
plätzen angewandt. In einem Grundsatzurteil               tionen oder ungenügender bzw. fehlerhafter
zur Versicherungspflicht von Gemeinden hat                Wartung passieren,
der Bundesgerichtshof am 25.04.1978 ein                 • deren Risikovolumen nach dem Einstieg auf
gewisses Maß an sportlichem spielerischem                 vorher nicht erkennbare Weise nicht mehr
Risiko für zulässig erklärt. Dort heißt es: “Ein          selbst bestimmt oder geregelt werden kann.
Spielplatz, insbesondere einer für ältere Kin-

                                       P R O J E K T P L A N U N G
Spielbereiche sollten in etwa die gleiche              4. Giftpflanzen
Sicherheit und das gleiche Risiko enthalten            Unbestritten ist es sinnvoll, Kinderspielberei-
wie Lebensbereiche, in denen sich die Spielen-         che von den giftigsten der sogenannten Gift-
den üblicherweise bewegen. Es kann nicht               pflanzen freizuhalten. Gegen ein vollkomme-
darum gehen, für Spielbereiche ein Sicher-             nes Verbannen aller gefährdenden Pflanzen
heits-Ausnahmeklima zu schaffen.                       haben sich insbesondere die Ständige Konfe-
Die Normen können kreativ genutzt werden               renz der Gartenbauamtsleiter beim deutschen
und so sind diese auch gedacht und angelegt.           Städtetag sowie der Bundesverband Garten-,
Deshalb können risikoreiche Spielangebote              Landschafts- und Sportplatzbau ausgespro-
zugelassen werden, wenn die Gefahren ganz              chen, da mit einem solchen Vorgehen pädago-
offensichtlich sind oder vollkommen augen-             gische und ökologische Ziele außer acht gelas-
scheinlich gemacht worden sind.                        sen werden. Sie plädieren dafür gemäß DIN
                                                       18034 nur vier wegen ihrer Früchte besonders
Die Einhaltung der gültigen Bestimmungen               auffallende Gehölzarten nicht in Spielberei-
obliegt dem Planer. Mit der Einhaltung der             chen anzupflanzen:
technischen Vorschriften bei der Gestaltung            • den Goldregen,
der Außenanlagen wird ein sicheres Spiel für           • das Pfaffenhütchen,
die Kinder weitgehend gewährleistet. Wichtig           • die Stechpalme und
ist aber auch, dass diese vorhandene Sicher-           • den Seidelbast.
heit im Rahmen der Instandhaltung und War-             Um potenzielle Gefahrensituationen gar nicht
tung der Außenanlagen beibehalten wird. Mit            erst aufkommen zu lassen, sollte man
der neuen Norm DIN EN 1176, Teil 7 „Anleitung          grundsätzlich auch die nächsten Verwandten
für Installation, Inspektion, Wartung und              dieser Arten nicht pflanzen.
Betrieb“ wurde hier eine Regel der Technik in          Schon Kindergartenkindern kann man beibrin-
Europa erstellt.                                       gen, daß sie nur das in den Mund stecken oder
                                                       gar essen dürfen, was sie kennen. Alle ande-
3. Kontrolle und Wartung                               ren Blätter oder Früchte sind tabu. Eine
Die DIN 18034 gibt als notwendige Leistung vor:        pädagogische Aufgabe ist es auch, Kinder im
„Die Spielbereiche bedürfen einer regelmäßi-           Umgang mit der Pflanzenwelt zu schulen. Um
gen Wartung und Kontrolle. Diese soll sich auf         Verwechslungen und Missgriffen vorzubeugen
Sauberkeit von Spielbereichen, Spieleinrich-           sollten ungenießbare oder giftigen Arten nicht
tungen und sonstigen Anlagen, Funktionstüch-           in direkter Nachbarschaft zu essbaren Pflan-
tigkeit und Sicherheit der Spielgeräte, sonsti-        zen eingeplant werden.
ger Spieleinrichtungen und Böden, Zustand
von Einfriedungen, Zugängen usw. erstrecken“.          Eine detaillierte Literaturliste zur Spielplatz-
Die Verpflichtung zur regelmäßigen Wartung             planung finden Sie am Schluss des Handbuchs
ergibt sich auch aus der Verkehrssicherungs-
pflicht nach § 823 des BGB. Die Verkehrssiche-
rungspflicht liegt für die Kindertageseinrich-
tungen beim Jugendamt, für Spielplätze beim
Garten-, Friedhofs- und Forstamt, für Schul-
höfe beim Schulverwaltungsamt und ist nicht
übertragbar.

                                      P R O J E K T P L A N U N G
A D R E S S E N VO N A – Z
Wo bekomme ich welche Information und wer erteilt welche Genehmigung?
Mit der folgenden Aufstellung wollen wir Ihnen durch den „Ämterdschungel“
und bei der Suche nach Kooperationspartner/innen helfen.

S T Ä DT I S C H E Ä MTE R                                                               TE LE F O N ( 2 1 6 - ) /
O R G A N I S AT I O N / A MT   ANLIEGEN/DIENST                                          A N S P R E C H PA RT N E R / I N

Abfallwirtschaft Stuttgart/     • Straßenreinigung bei großen Veranstaltungen            -71 79 Auskunft, -40 59
Eigenbetrieb                    • Müllbehälter für kurzzeitige Nutzung

Amt für Liegenschaften und      • Revierförsterstellen                                   -36 26 Auskunft
Wohnen                          • Holzverkauf

Amt für öffentliche Ordnung     • Genehmigung für Veranstaltungen z.B. Bürgerservice -15 30
                                  Veranstaltungen, dort ist der „Leitfaden für die
                                  Organisation von Veranstaltungen“ erhältlich

Amt für Stadtplanung und        • Übergeordnete Planungen: v.a. Flächennutzung,          -27 41 Auskunft
Stadterneuerung                   Bebauung, Verkehr, Radwege, Grünordnung, Stadt-        -27 07
                                  entwicklung
                                • Spielflächenleitplanung                                -23 12 Herr Börner

Amt für Umweltschutz            • Umweltberatung                                         -66 00
                                                                                         -77 11 Frau Schiller

Garten- und Friedhofs-          • Genehmigung für Veranstaltungen auf Spiel- und     -52 02
und Forstamt                      Grünflächen
                                • Grünes Telefon                                     -53 21
                                • Planung, Bau und Pflege von Spiel- und Grünflächen -71 60 Auskunft (bitte regionale
                                                                                         Zuständigkeit erfragen)

Gesundheitsamt                  • Gesundheitsförderung,                                  -55 56 Auskunft
                                  Forum Gesunde Stadt e.V.                               -55 17 Herr Ohm
                                • Praxisbüro Gesunder Kindergarten,                      -83 05 Auskunft
                                  Gesunde Schule                                         -22 49 Frau van Ackern

Haupt- und Personalamt          • Koordinationsstelle für die Beteiligung Jugendlicher   -20 00 Herr Kelm
                                  am kommunalen Geschehen

Jugendamt                                                                                -51 00 Auskunft
                                • Jugendhilfeplanung                                     -74 08 Auskunft
                                  (Planung, Gemeinwesenarbeit, Projektmittelfonds
                                  Zukunft der Jugend, Geschäftsführung der
                                  Regionalen Trägerkoordination)
                                • Kinderförderung und Jugendschutz (Kinderbeteili-       -31 95 Auskunft
                                  gung und –interessenvertretung, Cumulus-
                                  Kinderkultur, Hallo Kinder, Jugendschutz)
                                • Planung, Bau und Unterhaltung von Jugendhilfe-         -75 30 Auskunft
                                  einrichtungen z.B. bei Umgestaltung von Kita-
                                  Außengelände)

Kulturamt                                                                                -28 50 Auskunft
                                • Stadtbüchereien                                        -57 45 Auskunft

KBB Kur- und Bäderbetriebe      • Veranstaltungen in städtischen Bädern                  -46 60 Auskunft

                    K O N T A K T E   –   U N T E R S T Ü T Z U N G       –   K O O P E R A T I O N
S T Ä DT I S C H E Ä MTE R                                                              TE LE F O N ( 2 1 6 - ) /
O R G A N I S AT I O N / A MT   ANLIEGEN/DIENST                                         A N S P R E C H PA RT N E R / I N

Oberbürgermeister               Kinderbeauftragte Roswitha Wenzl                        -61 11
(Stabstelle)                    (Näheres an anderer Stelle in diesem Kapitel)

Polizei                         • Jugendsachbearbeiter (regional zuständig)             89 90-11 Auskunft,
                                                                                        Vermittlung

Rathaus                         • Infothek                                              -67 36

Referat Umwelt, Sicherheit      • Lokale Agenda                                         -69 52 Herr Launer
und Ordnung                                                                             -86 70 Frau Schiller-Ruland

Referat                         • Ehrenamtsbeauftragte                                  -15 88 Frau Schütz
Kultur, Bildung und Sport       • Freiwilligenagentur                                   -19 19

Schulverwaltungsamt             • Veranstaltungen im Schulgelände                       -68 25 Auskunft
                                • Schulhofumgestaltung in Kooperation mit Stadt-
                                  planungsamt und Garten- Friedhofs- und Forstamt

Sportamt                        • Nutzung von Sportstätten                              -79 49, -65 65 Auskunft

Stadtmessungsamt                • Z. B. Stadtplanausschnitte, -kopien                   -69 84 Auskunft
                                  (i. a. gegen Bezahlung)

Statistisches Amt                                                                       -34 40 Auskunft

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KO O P E R AT I O N S PA RT N E R I N N E N
U N D - PA RT N E R
FÜR KINDERBETEILIGUNG

Interessengemeinschaft (IG)                              • UNICEF, Arbeitsgruppe Stuttgart
Kinderbeteiligung Stuttgart:                               70469 Stuttgart, Grazer Straße 34,
Kontakt über Jugendamt, Dienststelle Kinder-               Telefon 89 66 40-0, Fax 8 56 89 36
förderung und Jugendschutz, Barbara Gold-
berg-Alber, Telefon: 2 16-38 42 und Ulrike Kie-          Verbände der Kinder- und Jugendarbeit im
ninger, Telefon 2 16-74 96                               Stadtjugendring Stuttgart e.V.,
Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der                      Junghansstraße 5, 70469 Stuttgart,
Kinderbüros Baden-Württemberg:                           Telefon 2 37 26-61, Fax: 2 37 26 90
Kontakt über Jugendamt, Dienststelle Kinder-             E-mail: info@sjr-stuttgart.de
förderung und Jugendschutz, Barbara Gold-                Aytekin Celik,
berg-Alber, Telefon 216-3842 und Ulrike Kie-             E-mail:aytekin.celik@sjr-stuttgart.de
ninger, Telefon 2 16-74 96
                                                         Kindergärten, Kindertageseinrichtungen
Freie Träger der offenen Kinder- und Jugend-             Info Kinderbetreuung beim Jugendamt,
arbeit in Stuttgart                                      Telefon 216-7488
• Abenteuerspielplätze und Jugendfarmen
  Infoflyer mit Adressen beim Stuttgarter
  Jugendhausverein, Telefon 2 37 28-0                    Kinderfreundliches Stuttgart
• Kinder- und Jugendhäuser, Kindertreffs
  Infoflyer mit Adressen beim Stuttgarter                Die Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt
  Jugendhausverein, Telefon 2 37 28-0, Fax: 2            Stuttgart
  37 28-10, E-mail: info@jugendhaus.net                  Frau Roswitha Wenzl
• Spielmobil Mobifant, Region Neckar, Telefon            Rathaus
  33 65 23 40, Region Nord, Telefon 8 26 20              Marktplatz 1
  82, Region Neckar-Filder, Telefon 68 87 27 33          70173 Stuttgart
                                                         Raum 141
Weitere Kooperationspartner/-innen                       Telefon 216-61 11
in Stuttgart                                             Fax: 216-61 05
• Evangelisches Jugendwerk Stuttgart (ejs)               E-mail: Roswitha.Wenzl@stuttgart.de
  Fritz-Elsas-Straße 44, Telefon 18 77 10,
  Fax: 1 97 71-99
• Evangelisches Jugendwerk Bad Cannstatt
  Wilhelmstraße 10, 70372 Stuttgart,
  Telefon 52 08 91 71, Fax: 52 08 91 77
• Kinderschutzbund (DKSB)
  70178 Stuttgart, Christophstr. 8,
  Telefon 24 44 24
• terre des hommes,
  70195 Stuttgart, Himmerreichstraße 45,
  Telefon 6 99 09 45
• Treffpunkt Kinder im Treffpunkt Rotebühl-
  platz, Telefon 18 73-881, -880, Fax 18 73-899

                K O N T A K T E   –   U N T E R S T Ü T Z U N G   –   K O O P E R A T I O N
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I N D E N Ä MT E R N

D I E K I N D E R B E AU F T R A G TE N I N D E N Ä MTE R             TE LE F O N 2 1 6 -
                                                                      DURCH-
A MT                                   NAME                           WA H L          FA X        E-MAIL

Abfallwirtschaft Stuttgart             Herr Bernd Horn                80 65           90 34       bernd.horn@stuttgart.de
Amt für Liegenschaften und Wohnen      Frau Sybille Kirschbaum        34 06           76 83       sybille.kirschbaum@stuttgart.de
Amt für öffentliche Ordnung            Frau Ariane Hennemann          20 32           81 53       ariane.hennemann@stuttgart.de
Amt für Umweltschutz                   Frau Elisabeth Schiller        77 11           85 68       elisabeth.schiller@stuttgart.de
Baurechtsamt                           Herr Rainer Grund              79 27           78 55       rainer.grund@stuttgart.de
Garten-, Friedhofs- und Forstamt       Frau Martina Laun              54 97           77 21       martina.laun@stuttgart.de
Gesundheitsamt                         Herr Heinz-Peter Ohm           55 17           95 55 17    heinz-peter.ohm@stuttgart.de
Haupt- und Personalamt                 Herr Siegfried Berger          22 09           30 88       siegfried.berger@stuttgart.de
Hochbauamt                             Herr Ludwig Krinn              39 30           77 36       ludwig.krinn@stuttgart.de
Jugendamt                              Frau Dr. Marie-Luise Stiefel   74 22           47 53       marie-luise.stiefel@stuttgart.de
Kulturamt                              Herr Karl-Heinz Lampmann       71 49           76 28       karlheinz.lampmann@stuttgart.de
Kur- und Bäderbetriebe                 Frau Susanne Konrad            4226                        susanne.konrad@stuttgart.de
Schulverwaltungsamt                    Frau Natascha Schuld           46 81           33 57       natascha.schuld@stuttgart.de
Sozialamt                              Frau Isolde Faller             62 76           56 26       isolde.faller@stuttgart.de
Sportamt                               Herr Markus Rieger             8589            3397        markus.rieger@stuttgart.de
Stabsabteilung Kommunikation           Frau Bettina Ries              75 89           77 05       bettina.ries@stuttgart.de
Stadtmessungsamt                       Herr Joachim Oberdorfer        86 58           66 42       joachim.oberdorfer@stuttgart.de
Amt für Stadtplanung u. -erneuerung    Herr Winfried Börner           23 12           31 71       winfried.boerner@stuttgart.de
Tiefbauamt                             Herr Nicolaus Welker           31 24           87 45       nicolaus.welker@stuttgart.de
Märkte Stuttgart GmbH & Co. KG         Herr Thomas Heibel             48041-302       48041-373   thomas.heibel@vms-stuttgart.de
Rechtsamt                              Frau Lore Mauch                43 37           39 66       lore.mauch@stuttgart.de
Polizeipräsidium Stuttgart/
Stabsstelle des Oberbürgermeisters     Herr Edgar Hemmerich           61 15           61 05       edgar.hemmerich@stuttgart.de
Stadtbücherei,
Bereich Kinderabteilung                Frau Karin Rösler              57 60           57 07       karin.roesler@stuttgart.de
Krankenhaus Olgahospital               Frau Nicole Noppel             992-2050        992-2010    n.noppel@klinikum-stuttgart.de
Stuttgart-Marketing GmbH               Frau Andrea Gehrlach           2228-252        2228-217    andrea.gehrlach
                                                                                                  @stuttgart-tourist.de
vhs-Stuttgart                          Frau Iris Loos                 1873-880                    iris.loos@vhs-stuttgart.de
Mieterbeirat SWSG                      Frau Bärbel Siebert            25 71 725       25 35 345   Baerbel.Siebert@t-online.de
SWSG AG                                Frau Simone Hasenack           9320-438                    simone.hasenack@swsg.de

                     K O N T A K T E     –   U N T E R S T Ü T Z U N G            –   K O O P E R A T I O N
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I N D E N S TA DT B E Z I R K E N

D I E K I N D E R B E AU F T R A G TE N I N D E N S TA DT B E Z I R K E N
BEZIRK                           NAME                                        TE LE F O N        FA X    E-MAIL

Bezirk                           Name                                        Tel                Fax     E-Mail
Bad Cannstatt                    Joachim Kübler                              4652               46 07   joachim.kuebler@stuttgart.de
Botnang                          Herr Bezirksvorsteher Wolfgang Stierle      35 82              78 70   wolfgang.stierle@stuttgart.de
                                 Vertretung: Herr Alberto Company –
                                 Leiter d. Kinder- u. Jugendtreffs Botnang   692923                     ktbotnang@t-online.de
Degerloch                        Frau Bezirksvorsteherin                                                brigitte.kunath-scheffolde
                                 Brigitte Kunath-Scheffold                   49 60              49 26   @stuttgart.de
Feuerbach                        Herr Bezirksvorsteher                       52 41              52 43
                                 Helmut Wiedemann
                                 Vertretung: Frau Susanne Ramp               5370                       susanne.ramp@stuttgart.de
Hedelfingen                      Herr Bezirksvorsteher Hans-Peter Seiler     50 73              50 16   hans-peter.seiler@stuttgart.de
(mit Lederberg, Rohracker)
Möhringen                        Frau Iska Dürr                              44 79              49 68   iska.duerr@stuttgart.de
(mit Fasanenhof, Sonnenberg)
Mühlhausen                       Frau Bezirksvorsteherin Ursula Keck         45 98              42 20   bernd-marcel.loeffler@stuttgart.de
(mit Mönchfeld, Hofen,           Vertretung: Herr Bernd-Marcel Löffler       4579
Neugereut; Freiberg)
Münster                          Frau Bezirksvorsteherin Renate Schilling    75 36              42 15   andreas.schad@stuttgart.de
                                 Vertretung: Herr Andreas Schad              7548
Obertürkheim (mit Uhlbach)       Herr Bezirksvorsteher Peter Beier           50 30              50 62   peter.beier@stuttgart.de
Plieningen-Birkach               Herr Bezirksvorsteher                       49 67              49 43   gerhard.schumacher@stuttgart.de
(mit Asemwald, Chausseefeld,     Gerhard Schumacher
Hohenheim, Steckfeld,
Schönberg)
Sillenbuch                       Herr Bezirksvorsteher                       49 78              42 70   andrea.lindel@stuttgart.de
(mit Heumaden, Riedenberg)       Peter-Alexander Schreck
                                 Vertretung: Frau Andrea Lindel              4907
Stammheim                        Herr Bezirksvorsteher Rainer Böhm           53 65              54 99   gabi.bounin@stuttgart.de
                                 Vertretung: Frau Gabi Bounin                5204
Untertürkheim                    Herr Bezirksvorsteher Klaus Eggert          50 95              50 46   klaus.eggert@stuttgart.de
(mit Luginsland, Rotenberg)
Vaihingen                        Herr Bezirksvorsteher                       48 40              48 31   wolfgang.meinhardt@stuttgart.de
(mit Rohr, Büsnau, Dürrlewang)   Wolfgang Meinhardt
Wangen                           Herr Bezirksvorsteher Werner Klein          50 10              50 94   werner.klein@stuttgart.de
Weilimdorf                       Frau Bezirksvorsteherin Ulrike Zich         54 61              53 23   ulrike.zich@stuttgart.de
(mit Bergheim, Giebel,
Hausen, Wolfbusch)
Zuffenhausen                     Herr Bezirksvorsteher Wolfgang Meyle        54 08              53 97   wolfgang.meyle@stuttgart.de
(mit Neuwirtshaus,
Rot, Zazenhausen)
Süd                              Herr Bezirksvorsteher                       62 64              75 37   karl-friedrich.jedtke@stuttgart.de
                                 Karl-Friedrich Jedtke
Mitte                            Frau Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle    68 35              75 37   veronika.kienzle@stuttgart.de

                         K O N T A K T E          –   U N T E R S T Ü T Z U N G            –   K O O P E R A T I O N
Internetadressen zu Beteiligung

www.bdja.org/al.htm                  (Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze)

www.jugendhaus.net                   (Stuttgarter Jugendhaus e.V.)

www.jugendrat-stuttgart.de           (Jugendbeteiligung Stuttgart)

www.kinderpolitik.de                 (Infostelle Kinderpolitik beim Deutschen Kinderhilfswerk Berlin)

www.sjr-stuttgart.de                 (Stadtjugendring Stuttgart)

www.spiellandschaft.de               (Spiellandschaft Stadt, München)

www.stuttgart.de                     (Information der Stadt Stuttgart)

www.kindersache.de                   (Deutsches Kinderhilfswerk)

www.kinderrechte.de                  (Verein Kinder haben Rechte e.V.)

www.kinderhabenrechte.at             (Österreich)

www.unicef.de/botschafter            (unicef )

www.elternimnetz.de

www.tdh.de                           (terre des hommes)

www.dksb.de                          (Deutscher Kinderschutzbund)

www.toolbox-bildung.de

www.kinderbeteiligung-stuttgart.de

www.mitwirkung.net

               K O N T A K T E   –    U N T E R S T Ü T Z U N G    –   K O O P E R A T I O N
Rathaus-Infothek                                        Hilfe bei der Durchführung
In der Infothek im Rathaus, aber auch in den            von Veranstaltungen
Bezirksämtern liegen zahlreiche Broschüren,             Kinderkultur
Sonderdrucke, Flyer aus, die nützliche aktuelle         Tipps bei der Auswahl von Künstlern:
Informationen bieten, z. B. über:                       Cumulus Kinderkultur, Dienststelle Kinder-
• Mitglieder des Gemeinderates und der                  förderung und Jugendschutz beim Jugendamt,
  Ausschüsse                                            Telefon 2 16-67 94 oder -75 03
• Bezirksvorsteher, Bezirksbeiräte,
  Bezirksämter                                          Know How für Kinderveranstaltungen:
• Bürgerbüros, Bürgertelefone                           HALLO KINDER
• Statistische Sonderhefte                              Dienststelle Kinderförderung
                                                        und Jugendschutz beim Jugendamt,
                                                        Telefon 216-31 95

                                             K A P I T E L
Spielanimation:                                         Aktionen im umweltpädagogischen Bereich
• Stuttgarter Jugendhaus e.V., Spielmobile              Informationen und Adressen beim Amt für
  Mobifant, Stuttgart                                   Umweltschutz, Umweltberatung,
                                                        Elisabeth Schiller, Telefon 2 16-77 11,
Region Mitte/Filder,                                    E-mail: Elisabeth.Schiller@stuttgart.de
Telefon 6 87 27 33, Fax 68 19 25
E-mail: mobifant-mitte-filder@t-online.de               Moderatorinnen und Moderatoren für
                                                        Beteiligungsprojekte
Region Neckar                                           können nachgefragt werden beim
Telefon 33 65 23 40, Fax 33 65 23 44                    Jugendamt Stuttgart,
E-mail: Mobifant-neckar@t-online.de                     Wilhelmstraße 3, 70182 Stuttgart,
                                                        Dienststelle Kinderförderung
Region Nord                                             und Jugendschutz, Barbara Goldberg-Alber
Telefon 8 26 20 82, fax 8 26 20 81,                     Telefon 0711/216-3842
E-mail: mobifant-nord@t-online.de                       Ulrike Kieninger, Telefon 0711/216-7496
• Spiel-o-Top, Telefon und Fax 56 38 15                 Fax 0711/216-1585
  E-mail: info@spiel-o-top.de                           E-mail: ulrike.kieninger@stuttgart.de
  www.spiel-o-top.de                                    und barbara.goldberg-alber@stuttgart.de
• Thomas Hahn-Klinger, Blumenstraße 24,
  71263 Weil der Stadt                                  Sowie beim
  Telefon 07033/69 36 82                                Stadtjugendring Stuttgart e.V.,
  E-mail hahn-klinger@web.de                            Junghansstraße 5, 70469 Stuttgart,
  auch Erfahrung im Bereich Holzwerkstatt               Telefon 2 37 26 61, Fax: 2 37 26 90,
                                                        E-mail: aytekin.celik@sjr-stuttgart.de

                                             K A P I T E L
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