40 Jahre - Nr. 15 - Stadt Korntal-Münchingen

 
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40 Jahre - Nr. 15 - Stadt Korntal-Münchingen
Nr. 15       Diese Ausgabe erscheint auch online

www.korntal-muenchingen.de                                           Mittwoch , 08. April 2020

                           40 J a h r e
                                MUSIKSCHULE KORNTAL-MÜNCHINGEN

                           INTERVIEW MIT SCHULLEITER PETER MEINCKE
40 Jahre - Nr. 15 - Stadt Korntal-Münchingen
2 |                                                             AMtsblAtt KorntAl-Münchingen · 08. April 2020 · nr. 15

not- unD bereitschAftsDienste
notrufe                                       online-sprechstunde von haus- und            Dienstag, 14.04.2020
notruf Polizei 110                            Kinderärzten (9-19 Uhr)                      • Wiemann‘sche Apotheke
feuer-notruf, rettungsdienst 112              0711-96589700 oder docdirekt.de                 Elsässer Str. 3, 70435 Stuttgart (
Polizei (Einbruch, Überfall, Unfall)          zahnärztlicher bereitschaftsdienst              Zuffenhausen), Tel. 0711 - 87 53 75
Polizeiposten Korntal: Tel. 0711 8399020;     Telefon 0711 7877733                         • Landern-Apotheke
bei Abwesenheit: Polizeirevier Ditzingen,                                                     Auf Landern 24, 71706 Markgröningen
                                              frauenärztlicher notdienst                      Tel. 07145 - 51 79
Tel. 07156 4352-0                             Telefon 07152 397870
Krankentransport                              Augenärztlicher notfalldienst                Mittwoch, 15.04.2020
Rettungsleitstelle Ludwigsburg,               Telefon 01806 071122                         • Apotheke Pflugfelden
                           Tel. 07141 19222                                                   Möglinger Str. 1271636 Ludwigsburg
bestattungsordner                             hno-ärztlicher notfalldienst                    (Pflugfelden), Tel. 07141 - 2 99 35 67
Stadtteil Korntal:                            Telefon 01805 003656                         • Apotheke Feuerbach-Mitte
Bernd Stellmacher, Staudtstraße 3             tierärztlicher notdienst für Kleintiere         Stuttgarter Str. 88, 70469 Stuttgart
Telefon privat 0171 7770127, Büro 833360      Landkreis Ludwigsburg: über den Haus-           (Feuerbach), Tel. 0711 - 8 06 09 99 30
Stadtteile Münchingen und Kallenberg:         tierarzt/ärztin zu erfragen. Stuttgart und
                                              Umgebung: Telefon 0711 7657477               Donnerstag, 16.04.2020
Hermann Bohm, Hauptstraße 66, Tel. 41710                                                   • Zentral-Apotheke Korntal
bestattungsunternehmen:                       KM sozialstation                               Johannes-Daur-Str. 3, 70825 Korntal-
Stellmacher, Tel. 0711 833360                 Telefon 0711 8367 1242                         Münchingen (Korntal),
Kölle, Tel. 07150 302999                                                                     Tel. 0711 - 83 32 09
Trauerhilfe GmbH, Tel. 07150 9149900          APotheKen                                    • Park-Apotheke Hemmingen
Wasserschäden (nur öffentliche Was-                                                          Münchinger Str. 2, 71282 Hemmingen
                                              Apothekennotdienste Festnetznummer
serversorgung bis Wasserzähler)                                                              Tel. 07150 - 95 95 95
                                              (kostenfrei) 0800 0022833
Tagsüber zu den Dienstzeiten der Stadt-
                                              Mobilnetz-Rufnummer (max. 69 ct/Min.)
verwaltung Korntal-Münchingen:
                                              ohne Vorwahl 22833
0172 7103252, 0711 8367-1281 oder -3512
                                              Apothekennotdienste im Internet:
Außerhalb der Dienstzeiten:                   www.aponet.de                                 sprechstunden
0172 6500445                                  24-Stunden-Notdienst von 8.30 bis 8.30        des bürgermeisters
umweltschäden                                 Uhr des Folgetages
Umweltmeldestelle der Landesregierung                                                       im rathaus Korntal
                                              Änderungen im Dienstplan sind möglich.        nach freier Vereinbarung
Baden-Württemberg, Tel. 0711 1262626
Umwelttelefon beim Landratsamt                Donnerstag, 09.04.2020                        in Münchingen
Ludwigsburg, Tel. 07141 144371                • Schiller-Apotheke Ditzingen                 nach freier Vereinbarung
netze bW störungsnummern                         Münchinger Str. 3, 71254 Ditzingen         jeweils unter Telefon 0711 8367-3911.
Strom: 0800 3629477                              Tel. 07156 - 95 96 97
Gas: 0800 3629447                             • Trauben-Apotheke Zuffenhausen
(gebührenfrei)                                   Unterländer Str. 37, 70435 Stuttgart
                                                 (Zuffenhausen), Tel. 0711 - 87 51 17       iMPressuM
Ärzte                                         freitag, 10.04.2020
Ärztliche notfallpraxis Krankenhaus           • Romeo Apotheke Tapachstraße
leonberg                                         Tapachstr. 2 A, 70437 Stuttgart (Rot)      Das Amtsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am
Rutesheimer Str. 50, 71229 Leonberg              Tel. 0711 - 84 94 92 90                    Donnerstag (an Feiertagen am vorhergehenden
Tel.: 116 117                                 • Rosenberg-Apotheke am Hölderlinplatz        Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr.
Montag, Dienstag und Donnerstag                  Schwabstr. 195, 70193 Stuttgart (West),    herausgeber: Bürgermeisteramt
von 18.00 Uhr – 22.00 Uhr                        Tel. 0711 - 22 83 23                       Korntal-Münchingen
Mittwoch                                                                                    redaktion: Angela Hammer, Eva Tilgner
ab 14.00 Uhr – 0.00 Uhr                       samstag, 11.04.2020                           Rathaus Korntal, Saalplatz 4,
                                              • Gesundhaus-Stadt-Apotheke Zuffen-           70825 Korntal-Münchingen
freitag                                                                                     Telefon 0711 8367-3912/3913
ab 16.00 Uhr – 0.00 Uhr                         hausen
                                                                                            Telefax 0711 8367-443912
samstag, sonntag und feiertags                  Unterländer Str. 55, 70435 Stuttgart        amtsblatt@korntal-muenchingen.de
7.00 Uhr - 22.00 Uhr                            (Zuffenhausen), Tel. 0711 - 87 10 84        redaktionsschluss: montags, 14.00 uhr
Am Mo, Di, Do, Sa, So und feiertags Hausbe-   • Ostertor-Apotheke Markgröningen             Druck und Anzeigen:
                                                Ostergasse 33, 71706 Markgröningen          NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt
suche ab 22.00 Uhr und Mi + Fr ab 0.00 Uhr.                                                 GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20,
                                                Tel. 07145 - 45 97
Kinderärztliche notfallpraxis                                                               71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0,
Klinikum Ludwigsburg, Posilipostraße 4,       sonntag, 12.04.2020                           Fax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de
                                              • Apotheke Dr. Beck in Korntal                Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle
71640 Ludwigsburg. Eine telefonische An-                                                    sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
meldung ist nicht erforderlich, bitte brin-      Johannes-Daur-Str. 13/1, 70825             Bürgermeister Dr. Joachim Wolf oder Vertreter
gen Sie die Versichertenkarte mit.               Korntal-Münchingen (Korntal)               im Amt, Saalplatz 4, 70825 Korntal-Münchingen
Tel.: 0180 5 011230                              Tel. 0711 - 8 39 93 10                     für „Was sonst noch interessiert“,
Montag – freitag                              • Adler-Apotheke Gerlingen                    Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20,
                                                 Kirchstr. 6, 70839 Gerlingen               71263 Weil der Stadt,
von 18.00 Uhr – 22.00 Uhr                                                                   Anzeigenannahme: Tel. 07033 525-0,
Wochenende und feiertage                         Tel. 07156 - 2 16 14
                                                                                            E-Mail: wds@nussbaum-medien.de
von 08.00 Uhr – 22.00 Uhr                     Montag, 13.04.2020                            Einzelversand nur gegen Bezahlung der ¼-jähr-
Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag      • Uhland-Apotheke Weilimdorf                  lich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
                                                 Pforzheimer Str. 314, 70499 Stuttgart      Vertrieb (Abonnement und zustellung):
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen.
                                                 (Weilimdorf ), Tel. 0711 - 8 89 46 65      G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2,
Ärztlicher bereitschaftsdienst                • Graf-Ulrich-Apotheke Leonberg               71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,
                                                                                            E-Mail: info@gsvertrieb.de,
Telefon 116117 (an Wochenenden, Feier-           Graf-Ulrich-Str. 6, 71229 Leonberg         Internet: www.gsvertrieb.de
tagen und außerhalb Sprechstunden)               Tel. 07152 - 2 44 22
40 Jahre - Nr. 15 - Stadt Korntal-Münchingen
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                                                                              Wir tragen eine gesellschaftliche Verantwortung!
                                                                                      (vl) Die Corona-Pandemie
          Korntal-Münchingen hält zusammen -                                          stellt alle vor große Heraus-
                         auch in der Corona-Krise                                     forderungen. Besonders Se-
                                                                                      nioren oder Menschen mit
   Die Corona Krise stellt uns alle vor ganz neue Herausforderungen, die wir so       Vorerkrankungen benötigen
   noch nicht erlebt haben.                                                           jetzt Unterstützung bei alltäg-
                   Zahlreiche Menschen bieten Ihre Hilfe an                           lichen Aufgaben.
   Vor allem auch für all diejenigen, für die in dieser Zeit zuhause bleiben
                                                                                      Der in Münchingen lebende
   das Gebot der Stunde ist: Ältere, Hochbetagte, chronisch Kranke oder               Student Philipp Schaible en-
   Personen, für die häusliche Quarantäne angeordnet wurde. Es sind                   gagiert sich ehrenamtlich im
   Angebote wie einkaufen gehen, ein Gesprächsangebot am Telefon,                     Corona-Hilfsdienst der Stadt
   Botengänge, den Müll wegbringen oder Gassi gehen mit dem Hund.
                                                                                      Korntal-Münchingen. Mitmen-
          Hilfsnetz vom Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt                         schen helfen – das hat er sich
   Der Allgemeine Soziale Dienst hat ein Kontakttelefon und ein Hilfenetz, in         auf die Fahnen geschrieben,
   dem sich Kirchen, Vereine und andere Organisationen eingebracht haben,
                                                                                      denn bereits im vergangenen
   aufgebaut. Das Kontakttelefon richtet sich sowohl an Menschen die Hilfe
   benötigen, als auch an Menschen, die ihre Hilfe anbieten. Hier haben sich          Jahr war Phillipp Schaible in ei-
   bereits über dreißig Personen gemeldet, die andere unterstützen möchten.           ner Flüchtlingsunterkunft tätig
                      Danke an alle Helferinnen und Helfer                            und gab dort den Geflüchteten
   Allen, die sich in diesen Tagen engagieren, möchten wir schon jetzt von Herzen
                                                                                      Deutsch-Unterricht. Dem Amts-
   danken. Jetzt zeigt sich, dass Gemeinsinn, Solidarität und Hilfsbereitschaft       blatt berichtet er, warum er sich
   durch nichts zu ersetzen sind.                                                     auf den Aufruf im Amtsblatt
   Praktische Hilfen wie einkaufen gehen ist dabei genauso wichtig wie das            zum Hilfsdienst gemeldet hat:      Philipp Schaible beim Einkauf
   Zeichen: Ihr seid nicht allein, Ihr seid uns nicht gleichgültig, wir sind für Euch
   da.                                                                                Was   motiviert  sie  sich einzubringen?
   Wir wissen noch nicht, wie lange dieser Zustand andauern wird. Daher
                                                                                      Philipp schaible: Die Corona-Krise trifft besonders ältere Men-
   ermuntern wir Sie auch, bleiben Sie am Ball. Sprechen Sie Menschen an,             schen und als junger Mensch ohne Risikofaktoren möchte ich hel-
   die hilfebedürftig oder einsam sein könnten. Halten Sie die große Welle der        fen und sie unterstützen. Als Teil dieser Gesellschaft bin ich mir der
   Hilfsbereitschaft am Laufen.                                                       Verantwortung, die ich meinen Mitmenschen gegenüber trage,
                               Hilfebedürftig durch Corona-Krise:                     bewusst.
                                   Allgemeiner Sozialer Dienst
                                                                                      Wie läuft der hilfsdienst ab?
                                Kontakttelefon: 0711 83673213
                                                                                      Philipp schaible: Ich habe mich bei der Stadt gemeldet und wurde
                        E-Mail: fachbereich2@korntal-muenchingen.de
                                                                                      in ein Helferregister aufgenommen. Daraufhin wurde mir die Tele-
                                                                                      fonnummer von einer hilfsbedürftigen Familie übermittelt. Nach
                                                                                      einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme schicken sie mir nun
regelmäßig ihre Einkaufsliste und ich gehe für sie einkaufen. Das ist ja schnell nebenbei erledigt. Außerdem wurden meine Semester-
ferien - coronabedingt - verlängert und ich möchte die freie Zeit sinnvoll nutzen.
Warum sollten noch mehr ehrenamtliche helfer bei dieser Aktion mitmachen?
Philipp schaible: Es macht Spaß und es fühlt sich gut an, der Gesellschaft etwas zurückzugeben! Außerdem freut man sich über die
Dankbarkeit, die man als “Gegenleistung“ erhält. Ich hoffe, dass sich Helfer, aber auch Hilfsbedürftige, trauen und über diesen Hilfs-
dienst miteinander in Kontakt treten.
Wird dieses Virus unsere gesellschaft enger zusammenschweißen oder driften wir letztendlich auseinander?
Philipp schaible: Definitiv wird die Gemeinschaft in Korntal-Münchingen enger zusammenwachsen. Nach dieser Krise und dem so-
genannten „Social Distancing“ schätzt man seine sozialen Kontakte mehr und Nachbarschaftshilfe wird auch abseits von solchen Aus-
nahmesituationen wieder ein Begriff. Man wird einfach mehr aufeinander Acht geben.

                                                     Veränderungssperre für den Bebauungs-
   gemeinderat                                       plan „Zuffenhauser Straße – Solitudeallee“              Wochenmarkt in Korntal –
                                                     sowie die Erweiterung der Bürgschaftsüber-              bitte in der
                                                     nahme zu Gunsten der Energieversorgung                  Martin-luther-straße parken
Wegen corona-Virus: Anwendung                        Strohgäu GmbH & Co. KG. Die Unterlagen
des elektronischen Verfahrens für                    für die Öffentlichkeit sind im Bürgerinfor-             Zur Eindämmung der Verbreitung des
gemeinderatsbeschlüsse                               mationssystem über die Website der Stadt                Corona-Virus wird der Abstand zwi-
                                                                                                             schen den einzelnen Marktständen
zum schutz vor einer infektion mit dem               Korntal-Münchingen einsehbar. Die Frist
                                                                                                             des Wochenmarkts in Korntal vergrö-
corona-Virus wurden alle sitzungen des               für einen Widerspruch des Gemeinde-
                                                                                                             ßert. Für diese vorläufige Maßnahme
gemeinderats und seiner Ausschüsse                   rats endet am Mittwoch, den 15.04.2020.                 müssen allerdings die Kundenpark-
bis 19. April 2020 ausgesetzt. bestimm-              Die Unterlagen für die Öffentlichkeit sind im           plätze des Wochenmarkts weichen.
te Angelegenheiten können außerhalb                  Bürgerinformationssystem über die Website               Besucherinnen und Besucher des Wo-
von sitzungen beschlossen werden.                    der Stadt Korntal-Münchingen (unter ge-                 chenmarkts in Korntal werden des-
Die stadt Korntal-Münchingen macht                   meinderat/sitzungskalender) einsehbar.                  halb gebeten, in der Martin-Luther-
erneut vom elektronischen Verfahren                                                                          Straße zu parken. Diese Maßnahme
gemäß § 37 gemo gebrauch. Dabei                         Verwaltung                                           gilt für die Dauer der Corona-Krise.
erhalten alle Mitglieder des gemeinde-
                                                                                                             Die Besucherinnen und Besucher der
rats die beschlussvorlagen in elektroni-
                                                                                                             Wochenmärkte        Korntal-Münchin-
scher form und können innerhalb einer                termine Wochenmärkte                                    gens werden außerdem gebeten, die
gesetzten frist Widerspruch einlegen.                Wochenmarkt in Münchingen: Samstags,                    erforderlichen Abstandsregeln einzu-
geht kein Widerspruch ein, so ist der                8.00 – 12.30 Uhr; Ort: entlang der Markt-               halten und die allgemeinen Hygiene-
Antrag angenommen. Das Verfahren                     straße und auf dem Stiegelplatz                         maßnahmen zu beachten.
erfordert keine aktive zustimmung.                   Wochenmarkt in Korntal: Donnerstags,
Konkret geht es beim aktuellen elektroni-            8.00 – 12.30 Uhr; Ort: Parkplatz Stadthalle,            Wir bitten um Ihr Verständnis.
schen Verfahren um die Verlängerung der              Martin-Luther-Straße 32
40 Jahre - Nr. 15 - Stadt Korntal-Münchingen
4 |                                                               AMtsblAtt KorntAl-Münchingen · 08. April 2020 · nr. 15

corona-Verordnung:
ordnungsamt kontrolliert auch über die osterfeiertage                                           Absage hobafäschd 2020
(mb) Über die Osterfeiertage sind die Po-      um neue Infektionen und Bußgelder zu             Das alljährliche, beliebte Ho-
lizeibehörde und der Bürgerinformations-       vermeiden. An einzelne uneinsichtige Per-        baFäschd im Stadtteil Münchingen
dienst verstärkt im Einsatz. Denn gerade                                                        am 23./24. Mai muss aufgrund der
                                               sonen mussten bereits Bußgeldbescheide
                                                                                                aktuellen Situation im Zusammen-
wenn das Wetter schön ist und alle frei        in Höhe von 250 Euro verschickt werden.          hang mit dem Corona-Virus leider
haben, zieht es viele Bürgerinnen und
                                                                                                entfallen. So sehr wir dies bedauern,
Bürger nach draußen. Damit dennoch das
                                                                                                haben wir in Abstimmung mit dem
Infektionsrisiko nicht weiter steigt, infor-                                                    Bund der Selbständigen Münchin-
mieren die städtischen Mitarbeiterinnen                                                         gen entschieden, dass eine größere
und Mitarbeiter weiterhin die Bevölke-                                                          Veranstaltung wie das HobaFäschd
rung über die Corona-Verordnung. Die                                                            derzeit nicht durchführbar sein wird
wichtigste Regel ist: Mindestens 1,5 Meter                                                      und wir dieses zur Sicherheit aller
Abstand halten! Der Aufenthalt im öffent-                                                       Aussteller, Teilnehmer und Besucher
lichen Raum für mehr als zwei Personen,                                                         absagen.
die nicht in einem Haushalt zusammenle-
                                                                                                Wir möchten allen Beteiligten für
ben, ist verboten. Die öffentlichen Spiel-                                                      ihr bisheriges Engagement danken
und Bolzplätze sind geschlossen und                                                             und hoffen auf eine erfolgreiche
dürfen nicht benutzt werden. Gaststätten                                                        Fortsetzung des HobaFäschds im
bleiben geschlossen, nur Liefer- und Ab-                                                        kommenden Jahr.
holservice ist erlaubt. Der Einzelhandel für
                                                                                                Aktuelle Informationen zum Coro-
Lebensmittel, Getränke und weitere vom
                                                                                                na-Virus erhalten Sie weiterhin über
Wirtschaftsministerium freigegebene Ver-
                                                                                                unsere Homepage www.korntal-
kaufsstellen bleiben geöffnet, alle ande-
                                                                                                muenchingen.de
ren Geschäfte müssen ihre Verkaufsräume
schließen.                                                                                      Bleiben Sie gesund.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die                                                     Ihre Stadtverwaltung
Schutzvorschriften weiterhin zu beachten,

 schließung öffentlicher einrichtungen zum schutz vor dem corona-Virus
 Zur Eindämmung des Corona-Virus hat           die Einsichtnahme von Unterlagen im           4. Das Heimatmuseum Münchingen
 die Stadt Korntal-Münchingen Sicher-          Zusammenhang mit Angrenzerhörungen                bleibt vorübergehend geschlossen.
 heitsvorkehrungen zum Schutz der              geöffnet. Bitte melden Sie sich hierzu so-    5. Alle Bürgertreffeinrichtungen blei-
 Bürgerinnen und Bürger sowie Mitar-           wohl im Rathaus Korntal als auch im Tech-         ben vorübergehend geschlossen.
 beiterinnen und Mitarbeiter ab Montag,        nischen Rathaus vorher telefonisch an.
                                                                                             6. Alle Veranstaltungsstätten wie zum
 16. März 2020, getroffen. Es bleiben fol-             telefonische sprechzeiten                 Bespiel die Stadthalle, der Widdum-
 gende städtische Einrichtungen (nach            der stadtverwaltung bis 19.04.2020              hof und die Albert-Buddenberg-Halle
 Stand von Amtsblatt-Redaktionsschluss               mittwochs und donnerstags                   bleiben vorübergehend geschlossen.
 06.04.2020) vorläufig bis 19.04.2020 ge-                 geänderte uhrzeiten
 schlossen bzw. eingeschränkt erreich-                                                       7. Der Kartenschalter der Stadthalle ist
 bar:                                          Die Erreichbarkeit der Dienststellen der          ebenfalls geschlossen, der Kauf von
                                               Stadtverwaltung Korntal-Münchingen per            Tickets ist aber online und per Tele-
 Die rathäuser Korntal-Münchingen              Telefon und E-Mail ist ab sofort - zunächst       fon möglich.
 und der bürgerservice Korntal-Mün-            bis 19. April - auch an den „langen Nach-
                                                                                             8. Auch der Betrieb des Bürgerbusses
 chingen bleiben vorübergehend für             mittagen“ auf die übliche Dienstzeit (bis
                                                                                                 wird vorerst bis zum 19. April 2020
 den besucherverkehr geschlossen.              16 uhr) reduziert. Dies betrifft in Korntal
                                                                                                 zum Schutz unserer ehrenamtlichen
 Nur in dringenden Fällen und nach             den Mittwochnachmittag und in Mün-
                                                                                                 Fahrerinnen und Fahrer wie auch
 vorheriger telefonischer Vereinbarung         chingen den Donnerstagnachmittag.
                                                                                                 unserer Fahrgäste ausgesetzt.
 eines Termins können Besuche bei der          Die Stadtverwaltung bittet die Bevölke-
                                                                                             9. Ab Montag, den 23.03.2020, sind
 Stadtverwaltung Korntal-Münchingen            rung um Verständnis für diese außerge-
                                                                                                 Beerdigungen nur noch im engs-
 stattfinde                                    wöhnlichen Maßnahmen, die zur Eindäm-
                                               mung des Pandemieverlaufs notwendig               ten Familienkreis mit maximal fünf
  Die telefonnummern für die termin-           sind.                                             Personen abzuhalten. Die Ausseg-
         vereinbarungen lauten:                                                                  nungshallen werden ab Montag,
       Rathaus Korntal: 0711 8367-0            Weitere einrichtungen mit neuen                   den 23.03.2020 geschlossen. Es wird
   Rathaus Münchingen: 07150 9207-0            regelungen zum schutz vor dem                     auch empfohlen, auf Kondolenzbe-
    Technisches Rathaus: 0711 8367-0           corona-Virus:                                     kundungen am Grab zu verzichten.
  Bürgerservice Korntal: 0711 8367-3010        1. Die Stadtbüchereien in Korntal und         10. Das Jugendhaus Korntal und der
    Bürgerservice Münchingen: 07150               Münchingen bleiben geschlossen. Die            Jugendtreff Münchingen sind ge-
                9207-3010                         Ausleihfristen werden verlängert. Me-          schlossen. Die Jugendarbeit im Kal-
 Im Rathaus Korntal ist nur die Einsicht-         dien können in den Rückgabekästen              lypso Kallenberg findet bis auf Wei-
 nahme von Unterlagen im Rahmen der               in Korntal und Münchingen abgege-              teres nicht statt..
 Öffentlichkeitsbeteiligung (Planfeststel-        ben werden.
                                                                                             11. Die Nutzung sämtlicher Bolz- und
 lungs- und Bebauungsplanverfahren)            2. Das Freizeitbad Münchingen bleibt              Spielplätze sowie aller öffentliche Ein-
 im 4. OG möglich.                                vorübergehend geschlossen.                     richtungen für Spiel und Sport sind
 Das Technische Rathaus ist lediglich für      3. Alle Sporthallen bleiben vorüberge-            vorübergehend nicht erlaubt. Die Ein-
 das Einreichen von Baugesuchen und               hend geschlossen.                              richtungen werden geschlossen.
40 Jahre - Nr. 15 - Stadt Korntal-Münchingen
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umleitungsbeschilderung                        •   Solitudeallee                               nen und Schüler im öffentlichen Nahver-
ergänzt                                            09.03.2020, 09.55-10.55 Uhr                 kehr zu finden. Die konkrete Lösung hängt
                                                   Zulässige Höchstgeschwindigkeit:            auch davon ab, wie lange die Schließung
Derzeit ist die Kornwestheimer Straße im           30 km/h                                     der Schulen noch andauert. Sie brauchen
Bereich der B 10-Unterführung aufgrund             Anzahl KFZ: 24                              selbst nichts zu veranlassen. Wir kommen
der Gas- und Wasserleitungsarbeiten der            Anzahl Überschreitungen: 2                  automatisch auf Sie zu.
Stadt vollgesperrt. Die Vollsperrung ist bis       Höchste Geschwindigkeit: 55 km/h
voraussichtlich 22.05.2020 geplant. An der     •   Talstraße                                                 baustellenkalender
Ausfahrt Münchingen wurde nun ein zu-              16.03.2020, 06.15-07.15 Uhr                             In folgenden Straßen kann
sätzliches Umleitungsschild auf der B 10           Zulässige Höchstgeschwindigkeit:                        es wegen Bauarbeiten zu
aufgestellt. Damit soll verhindert werden,         30 km/h                                                 Verkehrsbehinderungen
dass Verkehrsteilnehmer irrtümlich vor             Anzahl KFZ: 57                                          kommen.
der gesperrten Unterführung landen.                Anzahl Überschreitungen: 26                             Fragen zum Baustellenka-
                                                   Höchste Geschwindigkeit: 56 km/h                        lender beantwortet Ihnen
                                               •   Mirander Straße                                         Frau Sabine Urbahn (Ord-
                                                   16.03.2020, 10.50-11.50 Uhr                             nungsamt, Rathaus Mün-
                                                   Zulässige Höchstgeschwindigkeit:        Baustellenkalender
                                                                                              chingen, Rathausgasse 2) unter der Tele-
                                                   30 km/h                                    fonnummer 07150 92 07-3131.
                                                   Anzahl KFZ: 58
                                                   Anzahl Überschreitungen: 9                  Stadtteil Korntal
                                                   Höchste Geschwindigkeit: 49 km/h            • Immanuel-Kant-Str. 8 wegen Strom-
                                               •   Christophstraße                                anschluss Fahrbahnvollsperrung und
                                                   19.03.2020, 08.30-09.30 Uh                     Gehwegsperrung bis voraussichtlich
                                                   Zulässige Höchstgeschwindigkeit:               24.04.2020
                                                   7 km/h                                      • Neuhaldenstr. 17, wegen Neubau
                                                   Anzahl KFZ: 4                                  Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage
                                                   Anzahl Überschreitungen: 0                     halbseitige Fahrbahnsperrung und
                                               •   Entenwiesenstraße                              Gehwegsperrung weiterhin bis vor-
                                                   19.03.2020, 09.45-10.45 Uhr                    aussichtlich 17.07.2020
                                                   Zulässige Höchstgeschwindigkeit:
                                                   30 km/h                                     Stadtteil Münchingen
                                                   Anzahl KFZ: 55                              • Kornwestheimer Str. 47, wegen Neu-
                                                   Anzahl Überschreitungen: 3                     verlegung von Telekommunikati-
                                                   Höchste Geschwindigkeit: 44 km/h               onsleitungen halbseitige Fahrbahn-
                                               •   Zuffenhauser Straße                            sperrung und Gehwegsperrung bis
Kommunale geschwindigkeits-                        19.03.2020, 11.15-12.15 Uhr                    voraussichtlich 09.05.2020
messungen durch das landrats-                      Zulässige Höchstgeschwindigkeit:
                                                                                               • Siebenmorgenstr. 13, wegen Verset-
                                                   50 km/h
amt ludwigsburg                                    Anzahl KFZ: 382
                                                                                                  zen eines Fertighauses Fahrbahnvoll-
                                                                                                  sperrung in der Zeit von 21.04.2020
•   Goerdeler Straße                               Anzahl Überschreitungen: 2
                                                                                                  bis 24.04.2020
    02.03.2020, 13.20-14.20 Uhr                    Höchste Geschwindigkeit: 63 km/h
    Zulässige Höchstgeschwindigkeit:           •   Kronenstraße                                Stadtteil Kallenberg
    30 km/h                                        26.03.2020, 06.40-07.40 Uhr                 • Kallenbergstr. 66, wegen Neubau
    Anzahl KFZ: 62                                 Zulässige Höchstgeschwindigkeit:               Einfamilienhaus halbseitige Fahr-
    Anzahl Überschreitungen: 0                     30 km/h                                        bahnsperrung bis voraussichtlich
•   Charlottenstraße                               Anzahl KFZ: 27                                 30.04.2020
    02.03.2020, 14.30-15.30 Uhr                    Anzahl Überschreitungen: 0
                                               •   B.-Kayser-Straße                            • Schwieberdinger Straße, Withaustraße
    Zulässige Höchstgeschwindigkeit:                                                              und Daimlerstraße wegen Glasfaser-
                                                   26.03.2020, 08.00-09.00 Uhr
    30 km/h                                                                                       bau Gehwegsperrung und halbseitige
                                                   Zulässige Höchstgeschwindigkeit:
    Anzahl KFZ: 81                                                                                Fahrbahnsperrung bis voraussichtlich
                                                   7 km/h
    Anzahl Überschreitungen: 4                                                                    31.05.2020.
                                                   Anzahl KFZ: 5
    Höchste Geschwindigkeit: 46 km/h
                                                   Anzahl Überschreitungen: 0                  Die Kornwestheimer straße, im bereich
•   Ludwigsburger Straße
    02.03.2020, 15.50-16.50                                                                    unterführung b 10, ist wegen Gas- und
    Zulässige Höchstgeschwindigkeit:           scool-Abo bitte nicht kündigen                  Wasserleitungsarbeiten bis voraussicht-
    30 km/h                                                                                    lich 22.05.2020 gesperrt.
                                               An alle Eltern bzw. Schülerinnen und Schü-      Umleitungen sind ausgeschildert.
    Anzahl KFZ: 18                             ler, die ein Scool-Abo des VVS haben:
    Anzahl Überschreitungen: 0                 Die Schulen sind derzeit bis Ende der Os-       Allgemeine Hinweise:
•   Stuttgarter Straße                         terferien geschlossen. Falls sie ab 20. April   bei fahrbahnvollsperrungen werden
    03.03.2020, 08.35-09.35 Uhr                wieder öffnen, sollten die Schülerinnen         die Anwohner gebeten, ihre Müllbehälter
    Zulässige Höchstgeschwindigkeit:           und Schüler wieder mit den Bahnen und           an der nächsten anfahrbaren Einmün-
    50 km/h                                    Bussen zur Schule fahren können. In die-        dung zur Leerung bereit zu stellen.
    Anzahl KFZ: 212                            sen Tagen wird – wie überall im Land –          Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass
    Anzahl Überschreitungen: 18                auch im VVS die monatliche Rate für das         die im Zusammenhang mit den oben ge-
    Höchste Geschwindigkeit: 72 km/h           Scool-Abo für den Monat April abgebucht.        nannten Maßnahmen aufgestellten Halt-
•   Saalplatz                                  Wir bitten Sie, Ihr Scool-Abo nicht zu kün-     verbote zu beachten sind.
    09.03.2020, 08.35-09.35 Uhr                digen und der Bankabbuchung für den             Ansonsten müssen ordnungsrechtliche
    Zulässige Höchstgeschwindigkeit:           April nicht zu widersprechen. Das Land,         Maßnahmen (Verwarnungen, kosten-
    7 km/h                                     die Städte und Landkreise sowie die Ver-        pflichtige Standortveränderungen) ergrif-
    Anzahl KFZ: 38                             kehrsverbünde und Verkehrsunterneh-             fen werden.
    Anzahl Überschreitungen: 11                men sind im Gespräch, um eine kulante           Wir bitten um Verständnis für die Ver-
    Höchste Geschwindigkeit: 27 km/h           Lösung für die Fahrtkosten der Schülerin-       kehrsbehinderungen.
40 Jahre - Nr. 15 - Stadt Korntal-Münchingen
6 |                                                              AMtsblAtt KorntAl-Münchingen · 08. April 2020 · nr. 15

                                                      Allgemeinverfügung                            b. Infizierte haben eine Liste über
 erschließungsarbeiten im                                                                              ihre Kontaktpersonen zu erstellen.
 neubaugebiet Korntal-West                    über die häusliche Absonderung und                       Zu benennen sind alle Personen
 Im Rahmen der Erschließungsarbei-            weiteren Maßnahmen von Personen,                         i.S. von II. Ziffer 1. dieser Allgemein-
 ten werden in der Zeit bis 17.04.2020        die mit dem corona-Virus (erkrankung                     verfügung, mit denen der Infizierte
 Fahrten zur Humusumlagerung mit              coViD-19; Virusname sArs-coV-2) infi-                    im Zeitraum von 48 Stunden vor
 landwirtschaftlichen Fahrzeugen aus-         ziert sind und deren Kontaktpersonen                     Auftritt der Symptome bis zum
 geführt.                                     der Kategorie i zur eindämmung und                       Zeitpunkt der häuslichen Abson-
 Diese starten Am Lotterberg über Neu-        zum schutz vor der Verbreitung des                       derung bzw. bis zur Mitteilung des
 halden-, Charlotten-, Kernerstraße,          corona-Virus                                             positiven Testergebnisses auf das
 Isolde-Kurz-Weg, Feldwegenetz, und                                                                    Virus SARS-CoV-2 durch das Ge-
 fahren nördlich der Bahnlinie entlang        i.   Verfügungen gegenüber Perso-                        sundheitsamt Kontakt hatte. Soll-
 zurück über Isolde-Kurz-Weg, Her-                 nen, die mit dem Virus sArs-coV-2                   ten keine Symptome vorliegen, so
 mann-Hesse-Straße, Am Lotterberg.                 infiziert sind                                      gilt der Zeitraum ab 48 Stunden
 Es ist mit Baustellenverkehr und ver-        1.   Infizierte haben sich - unverzüglich                vor Abnahme des Testabstrichs.
 kehrlichen Einschränkungen (und                   und ohne weitere Anordnung - zur                    Die Liste muss soweit möglich Vor-
 teilweise Halteverboten) in folgenden             Absonderung in häusliche Quaran-                    und Nachnamen sowie Anschrift
 Straßen zu rechnen:                               täne in ihre Wohnung zu begeben,                    der Kontaktperson und eine In-
 Charlottenstr., Wilhelmstr., Neuhalden-           sobald sie von der Stadt Korntal-                   formation darüber enthalten, ob
 str., Am Lotterberg, Hermann-Hesse-               Münchingen, dem Labor, ihrem Arzt                   die Kontaktperson durch den Infi-
 Str. und Isolde-Kurz-Weg inkl. dem Hal-           oder dem Gesundheitsamt Kenntnis                    zierten informiert werden konnte.
 tepunkt WEG „Gymnasium“.                          darüber erhalten haben, dass sie mit                Soweit dem Infizierten bekannt, ist
 Wir bitten die Anwohner, Anlieger und             dem Virus SARS-CoV-2 infiziert sind.                ferner die Erreichbarkeit der Kon-
 Besucher die örtliche Beschilderung               Als infiziert gelten Personen, die posi-            taktperson anzugeben (z.B. Tele-
 und Wegeführung, auch für Fußgän-                 tiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet               fonnummer bzw. E-Mail-Adresse).
 ger, aus Sicherheitsgründen zu beach-             wurden.                                          c. Infizierte haben die Liste mit den
 ten.                                              Infizierten ist es während der Ab-                  entsprechenden            Kontaktperso-
 Auf den Feldwegen der Gschnaidtwie-               sonderung untersagt, ihre Wohnung                   nen unverzüglich vorzulegen. Die
 sen (Isolde-Kurz-Weg) und Am Lotter-              ohne ausdrückliche Zustimmung                       Übersendung erfolgt an die E-Mail-
 berg ist mit erheblichen Baustellen-              des Gesundheitsamtes zu verlassen.                  Adresse kontaktperson-corona@
 verkehr zu rechnen, so dass auch der              Dies gilt nicht, sofern ein Verlassen               korntal-muenchingen.de, falls dies
 Freizeitverkehr mit Einschränkungen               der Wohnung zum Schutz von Leben                    nicht möglich ist per Post an die
 rechnen muss.                                     oder Gesundheit zwingend erforder-                  Stadt Korntal-Münchingen.
 Für Ihre Fragen stehen Ihnen das Tief-            lich ist (z.B. Hausbrand, medizinischer
 bauamt wie auch das Ordnungsamt                                                                       Soweit Infizierte nicht in der Lage
                                                   Notfall).                                           sein sollten, ihre Kontaktpersonen
 zur Verfügung.
                                              2.   Die Absonderung gilt bei Infizierten                selbst zu informieren, selbst eine
                                                   ab Auftreten der Krankheitssympto-                  Liste über ihre Kontaktpersonen
 Vollsperrung der bahnbrücke                       me; bei Verläufen ohne erkennbare                   zu erstellen oder diese zu übermit-
 Weilimdorfer straße wegen                         Symptome ab Abnahme des Test-                       teln, haben sie unverzüglich die
 sanierung                                         abstrichs. Die Absonderung dauert                   Stadt Korntal-Münchingen hierü-
                                                   mindestens 14 Tage. Sofern nach 14                  ber zu informieren.
 Wegen Sanierungsarbeiten wird die
 Bahnbrücke im Bereich nach Einmün-                Tagen noch Symptome bestehen,
 dung Charlottenstraße bis nach Ein-               endet die Quarantäne erst nach 48          ii.   Verfügungen gegenüber Kontakt-
 mündung Karlsbader Straße in der Zeit             Stunden Symptomfreiheit (nach                    personen der Kategorie i
 ab 14.04.2020 bis voraussichtlich No-             Rücksprache mit der ärztlichen Be-               Kontaktpersonen der Kategorie I ha-
 vember 2020 vollgesperrt.                         treuung).                                        ben sich ebenfalls - unverzüglich und
 Der Verkehr wird über die „Alte“ Wei-        3.   Infizierten ist es für die Dauer der             ohne weitere Anordnung - zur Abson-
 limdorfer Straße und die Südstraße                Absonderung untersagt, Besuch von                derung in häusliche Quarantäne in
 umgeleitet.                                       Personen zu empfangen, die nicht ih-             ihre Wohnung zu begeben, sobald sie
 Die Umleitungen sind ausgeschildert.              rem Haushalt angehören.                          von dem Infizierten, der Stadt Korntal-
 Um Verständnis wird gebeten.                                                                       Münchingen oder dem Gesundheits-
                                              4.   Infizierte haben nach Bekanntwer-                amt Kenntnis darüber erhalten, dass
                                                   den der Infektion bzw. Auftreten der             sie Kontaktperson der Kategorie I sind.
                                                   Symptome unverzüglich ihre Kon-
                                                                                                    Kontaktpersonen der Kategorie I ist
                                                   taktpersonen gemäß II. Ziffer 1. die-
  Amtliches                                                                                         es während der Absonderung unter-
                                                   ser Allgemeinverfügung zu ermitteln
                                                                                                    sagt, ihre Wohnung ohne ausdrück-
                                                   und zu informieren.
                                                                                                    liche Zustimmung des Gesundheits-
                                                   a. Infizierte haben nach Bekanntwer-             amtes zu verlassen. Dies gilt nicht,
Amtliche bekanntmachung der
                                                      den der Infektion bzw. Auftreten              sofern ein Verlassen der Wohnung
stadt Korntal-Münchingen                              der Symptome soweit möglich                   zum Schutz von Leben oder Gesund-
Die Stadt Korntal-Münchingen erlässt                  unverzüglich ihre Kontaktperso-               heit zwingend erforderlich ist (z.B.
nach §§ 28 Abs. 1, 29, 30 des Infektions-             nen darüber zu informieren, dass              Hausbrand, medizinischer Notfall).
schutzgesetzes (IfSG) i.V.m. § 1 Abs. 6 der           sie Kontaktperson der Kategorie               Als Kontaktpersonen der Kategorie
Verordnung des Sozialministeriums über                I sind und für sie die Regelungen             I gelten Personen, die zu einem Infi-
                                                      für Kontaktperson im Sinne dieser             zierten gemäß I. Ziffer 1. dieser Allge-
Zuständigkeiten nach dem Infektions-
                                                      Allgemeinverfügung gelten. Infi-              meinverfügung im Zeitraum von 48
schutzgesetz (IfSGZustV) i.V.m. § 35 Satz 2           zierte haben ihre Kontaktpersonen             Stunden vor Auftreten der Symptome
Landesverwaltungsverfahrensgesetz                     darauf hinzuweisen, dass diese die            bis 48 Stunden nach Symptomlosig-
(LVwVfG) i.V.m. § 1 Abs. 5 der Verordnung             vorliegende Allgemeinverfügung                keit des Infizierten oder sofern keine
des Innenministeriums zur Durchführung                zu beachten haben, soweit sie ih-             Symptome vorlagen, 48 Stunden vor
der Gemeindeordnung (DVO GemO) als                    ren Wohnsitz in Korntal-Münchin-              Abnahme des Testabstrichs oder wäh-
zuständige Ortspolizeibehörde folgende                gen haben.                                    rend der Absonderung des Infizierten:
7 |                                                                AMtsblAtt KorntAl-Münchingen · 08. April 2020 · nr. 15

      -   mindestens kumulativ 15-minü-         5.   Für die Zeit der Absonderung gemäß        •   Sollten Sie Symptome entwickeln,
          tigen Gesichts- ("face-to-face")           II. Ziffer 2. dieser Allgemeinverfügung       kontaktieren Sie unverzüglich das Ge-
          Kontakt, z.B. im Rahmen eines              unterliegen Kontaktpersonen der               sundheitsamt oder Ihren Hausarzt.
          Gesprächs mit einem Infizierten            Kategorie I ab Beginn der Absonde-        •   Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen,
          hatten. Dazu gehören z.B. Perso-           rung der Beobachtung gemäß § 29               informieren Sie vorab und beim Kon-
          nen aus Lebensgemeinschaften               IfSG. Während der Zeit der Abson-             takt mit medizinischem Personal die
          im selben Haushalt.                        derung haben Kontaktpersonen der              jeweilige Person, dass Sie positiv auf
      -   direkten Kontakt zu Sekreten oder          Kategorie I die erforderlichen Un-            das Virus SARS-CoV-2 getestet wurden
          Körperflüssigkeiten von Infizier-          tersuchungen und Entnahmen von                bzw. eine Kontaktperson einer Person
          ten, insbesondere zu respiratori-          Untersuchungsmaterial durch die Be-           sind, die mit dem Corona-Virus SARS-
          schen Sekreten eines Infizierten,          auftragten des Gesundheitsamtes an            CoV-2 infiziert ist.
          wie z.B. durch Küssen, Kontakt zu          sich vornehmen zu lassen, insbeson-       •   Ist ein persönlicher Kontakt mit an-
          Erbrochenem, Mund-zu-Mund Be-              dere erforderliche äußerliche Unter-          deren Personen unumgänglich, bei-
          atmung, Anhusten, Anniesen, etc.           suchungen, Abstriche von Haut und             spielsweise aufgrund eines medizini-
          hatten.                                    Schleimhäuten, Blutentnahmen und              schen Notfalls, haben Infizierte und
                                                     Röntgenuntersuchungen, sowie das              Kontaktpersonen der Kategorie I die
      -   als medizinisches Personal zu ei-
                                                     erforderliche Untersuchungsmaterial           anderen Personen vorab ausdrücklich
          nem Infizierten im Rahmen von
                                                     auf Verlangen bereitzustellen.                über das (mögliche) Vorliegen einer
          Pflege oder medizinischer Un-
          tersuchung mit weniger als zwei       6.   Kontaktpersonen der Kategorie I sind          Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2
          Meter Abstand Kontakt hatte,               ferner verpflichtet, für die Zeit der         zu informieren. Bei einem unumgäng-
          ohne dabei Schutzausrüstung zu             Absonderung gemäß II. Ziffer 2. die-          lichen persönlichen Kontakt mit ande-
          tragen.                                    ser Allgemeinverfügung den Beauf-             ren Personen haben Infizierte sofern
                                                     tragten des Gesundheitsamtes auf              möglich einen Mund-Nasen-Schutz
2.    Die Absonderung gilt bei Kontakt-              Verlangen über alle ihren Gesund-             (Mindeststandard FFP1) enganliegend
      personen der Kategorie I ab dem                heitszustand betreffenden Umstände            zu tragen. Ist ein solcher nicht verfüg-
      letzten Kontakt zu der infizierten             Auskunft zu geben.                            bar, hat der Infizierte die Mund-Nasen-
      Person. Die Absonderung dauert                                                               Partie mit Stoff (z.B. einem Schal oder
      mindestens 14 Tage. Sofern nach 14        7.   Kontaktpersonen der Kategorie I               einem Halstuch) abzudecken. Zusätz-
      Tagen noch Symptome bestehen,                  sind verpflichtet, den Beauftragten           lich sollte sofern möglich ein Mindest-
      endet die Quarantäne erst nach 48              des Gesundheitsamtes für die Zeit             abstand von zwei Metern zu der ande-
      Stunden Symptomfreiheit (nach                  der Absonderung gemäß II. Ziffer
                                                                                                   ren Person gewahrt werden.
      Rücksprache mit der ärztlichen Be-             2. dieser Allgemeinverfügung zum
                                                                                               •   Halten Sie beim Husten und Niesen
      treuung).                                      Zwecke der Befragung oder der Un-
                                                                                                   Abstand zu anderen Personen und
                                                     tersuchung Zutritt zu ihrer Wohnung
      Bei Kontaktpersonen der Katego-                                                              drehen Sie sich weg; halten Sie die
                                                     zu gestatten.
      rie I, die mit dem Infizierten in ei-                                                        Armbeuge vor Mund und Nase oder
      ner Haushaltsgemeinschaft leben,          8.   Bis zum Ende der Absonderung ge-              benutzen Sie ein Taschentuch, das sie
      bestimmt sich die Berechnung der               mäß II. Ziffer 2. dieser Allgemeinver-        anschließend sofort entsorgen. Wa-
      Quarantänedauer abweichend nach                fügung müssen Kontaktpersonen der             schen Sie sich regelmäßig die Hände
      den Vorgaben für den Infizierten               Kategorie I:                                  gründlich mit Wasser und Seife und
      gemäß I. Ziffer 2. dieser Allgemein-           a. zweimal täglich ihre Körpertem-            vermeiden Sie das Berühren von Au-
      verfügung. Demnach gilt für die                   peratur messen;                            gen, Nase und Mund.
      gesamte      Haushaltsgemeinschaft             b. täglich ein Tagebuch zu Sympto-        •   Nachweislich infizierte Personen, wel-
      (Infizierte und Kontaktpersonen)                  men, Körpertemperatur, allgemei-           che sich bereits mindestens 14 Tage
      eine gemeinsame 14-tägige Qua-                    nen Aktivitäten und Kontakten zu           in Quarantäne befanden und mindes-
      rantäne. Sofern eine weitere Person               weiteren Personen führen.                  tens 48 Stunden symptomfrei waren,
      der Haushaltsgemeinschaft in die-                                                            müssen im weiteren Verlauf nicht er-
                                                iii. inkrafttreten
      ser Zeit nachweislich erkrankt oder                                                          neut in Quarantäne, auch wenn die
                                                Diese Allgemeinverfügung tritt ab dem
      Symptome zeigt, verlängert sich die                                                          Voraussetzungen dieser Allgemein-
                                                auf die Bekanntmachung folgenden Tag
      Quarantäne von diesem Zeitpunkt                                                              verfügung vorliegen.
                                                in Kraft.
      an für die bisher nicht infizierten
      Mitglieder der Haushaltsgemein-           iV. sofortige Vollziehung                      sachverhalt
      schaft einschließlich der neu er-         Widerspruch und Anfechtungsklage ge-           Am 07.03.2020 wurde bei einer Person in
      krankten Person um weitere 14 Tage        gen diese Allgemeinverfügung haben kei-        Korntal-Münchingen das neuartige Coro-
      und endet erst nach 48 Stunden            ne aufschiebende Wirkung.                      na-Virus (Erkrankung COVID-19; Virusna-
      Symptomfreiheit.                                                                         me SARS-CoV-2) nachgewiesen. Seitdem
                                                V. zuwiderhandlungen                           sind die Fallzahlen in Korntal-Münchin-
3.    Kontaktpersonen der Kategorie I ist       Auf die Strafbarkeit bei einem Verstoß ge-     gen stark angestiegen. Nach derzeitigem
      es für die Dauer der Absonderung          gen die Anordnung der Quarantäne gemäß         Stand gibt es in Korntal-Münchingen 35
      untersagt, Besuch von Personen zu         § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird hingewiesen.       Erkrankte. Es ist davon auszugehen, dass
      empfangen, die nicht ihrem Haushalt                                                      die Zahl der Erkrankten weiterhin expo-
      angehören.                                Vi. Allgemeine hinweise
                                                • Infizierte haben im Haushalt nach            nentiell ansteigen wird.
4.    Für dringend benötigte Beschäftigte           Möglichkeit eine zeitliche und räumli-     Das Robert-Koch-Institut (RKI) als konzep-
      der kritischen Infrastruktur können           che Trennung von den anderen Haus-         tionierende Stelle im Sinne von § 4 IfSG
      vom Gesundheitsamt auf Antrag                 haltsmitgliedern einzuhalten. Eine         empfiehlt als geeignete Gegenmaßnah-
      Ausnahmen für Kontaktpersonen der             zeitliche Trennung kann z.B. dadurch       men allem voran die Einhaltung geeigne-
      Kategorie I von der Anordnung der             erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht ge-    ter Hygienemaßnahmen, Kontaktredukti-
      häuslichen Quarantäne nach pflicht-           meinsam, sondern nacheinander ein-         on und den Schutz besonders vulnerabler
      gemäßem Ermessen gestattet wer-               genommen werden. Eine räumliche            Personengruppen (vor allem ältere oder
      den. Als kritische Infrastruktur gelten       Trennung kann z.B. dadurch erfolgen,       vorerkrankte Personen). Gemäß den Richt-
      die in § 1 Abs. 6 Corona-Verordnung           dass die Infizierten sich in einem ande-   linien des RKI stellt aber auch die häusliche
      BW (aktuellste Fassung) festgelegten          ren Raum als die anderen Haushalts-        Absonderung ein adäquates und erfor-
      Bereiche.                                     mitglieder aufhalten.                      derliches Mittel dar, um im Sinne des In-
8 |                                                               AMtsblAtt KorntAl-Münchingen · 08. April 2020 · nr. 15

fektionsschutzes eine Weiterverbreitung        der Verbreitung übertragbarer Krankhei-         freiheit vorliegt. Erst dann kann nach den
des Corona-Virus frühzeitig zu verhindern.     ten erforderlich ist. Gemäß § 30 Abs. 1 Satz    Empfehlungen des RKI davon ausgegan-
Dieser fachlichen Bewertung schließt sich      2 IfSG kann bei sonstigen Kranken sowie         gen werden, dass eine Weiterverbreitung
das Gesundheitsamt Ludwigsburg und             Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsver-         ausgeschlossen ist.
die Stadt Korntal-Münchingen an. Das RKI       dächtigen und Ausscheidern angeord-
gibt derzeit als hauptsächlichen Übertra-      net werden, dass sie in geeigneter Weise        zu ziffer 3:
gungsweg des Corona-Virus (SARS-CoV-2)         abgesondert werden. Demnach können              Die rechtliche Grundlage für das angeord-
die Tröpfcheninfektion an. Auch Schmie-        Erkrankte bzw. Ansteckungsverdächtige           nete Besuchsverbot von Infizierten ist § 28
rinfektionen sind möglich. Die maximale        in einer geeigneten Weise abgesondert           Abs. 1 Satz 1 IfSG. Werden Kranke, Krank-
Inkubationszeit beträgt laut RKI (nach         werden, soweit und solange es zur Ver-          heitsverdächtige, Ansteckungsverdächti-
derzeitigem Kenntnisstand) 14 Tage. Die        hinderung der Verbreitung der übertrag-         ge oder Ausscheider festgestellt, so trifft
bisher bekannten Krankheitsverläufe las-       baren Krankheit erforderlich ist. Gemäß         die zuständige Behörde gemäß § 28 Abs.
sen darauf schließen, dass insbesondere        den Richtlinien des RKI stellt die häusliche    1 Satz 1 IfSG die notwendigen Schutzmaß-
immungeschwächte Patienten und Pati-           Absonderung ein adäquates und erfor-            nahmen, insbesondere die in den §§ 29
enten ab einem Lebensalter von 60 Jah-         derliches Mittel dar, um im Sinne des In-       bis 31 IfSG genannten, soweit und solange
ren besonders von schweren und zum Teil        fektionsschutzes eine Weiterverbreitung         es zur Verhinderung der Verbreitung über-
tödlichen Verläufen der Krankheit betrof-      des Corona-Virus frühzeitig zu verhindern.      tragbarer Krankheiten erforderlich ist.
fen sind, während bei vormals gesunden         Die unter I. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfü-   Wie unter I. zu Ziffer 1. dieser Allgemein-
Personen teilweise nur milde oder gar          gung genannten an COVID-19 erkrankten           verfügung dargestellt, sind an COVID-19
symptomlose Verläufe auftreten. Es gibt        Personen (Infizierte) sind Kranke i.S.v. § 2    erkrankte Personen (Infizierte) Kranke i.S.v.
daher Fälle, in welchen die betreffende        Nr. 4 IfSG. Um eine weitere Ausbreitung         § 2 Nr. 4 IfSG. Da das Corona-Virus SARS-
Person (insbesondere bei Kindern) man-         des Corona-Virus zu verhindern, müssen          CoV-2 von Mensch zu Mensch übertragen
gels Symptomen keine Kenntnis von ihrer        Infektionsketten so schnell wie möglich         wird und der Hauptübertragungsweg die
Erkrankung hat. Um die Verbreitung der         unterbrochen werden. Hierzu ist die An-         Tröpfcheninfektion ist, ist bei Kranken der
Infektionskrankheit wirkungsvoll zu ver-       ordnung der häuslichen Quarantäne von           Kontakt mit anderen Personen, die nicht
hindern, muss das Ansteckungsrisiko da-        erkrankten Personen erforderlich und            im selben Haushalt leben, nicht gestattet,
her möglichst minimiert werden. Andern-        geeignet. Aufgrund der hohen Übertrag-          um eine Weiterverbreitung des Virus zu
falls droht die Gefahr, dass die Strukturen    barkeit des Corona-Virus und der häufig         vermeiden.
der Gesundheitsversorgung durch den            schweren bis hin zu tödlichen Krankheits-       Um eine weitere Ausbreitung des Corona-
gleichzeitigen starken Anstieg an Patien-      verläufe gibt es keine milderen Mittel, um      Virus zu verhindern, müssen Infektionsket-
ten mit ähnlichem Behandlungsbedarf            eine weitere Ausbreitung zu unterbinden.        ten so schnell wie möglich unterbrochen
überlastet werden. Eine solche Überlas-        Normale Schutzkleidung würde im Alltag          werden. Hierzu ist die Anordnung eines
tung muss dringend vermieden werden.           keinen vergleichbaren Schutz gewähr-            Besuchsverbots erforderlich und geeig-
                                               leisten. Nur durch die Quarantäne kann          net. Aufgrund der hohen Übertragbarkeit
begründung                                     sichergestellt werden, dass der Kontakt         des Corona-Virus und der häufig schwe-
Rechtsgrundlage für diese Allgemeinver-        zu anderen, bisher nicht infizierten Perso-     ren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläu-
fügung ist § 28 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 1      nen, weitestgehend reduziert bzw. ausge-        fe gibt es keine milderen Mittel, um eine
und 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Danach trifft die   schlossen wird. Die Anordnung der häus-         weitere Ausbreitung zu unterbinden. Nor-
zuständige Behörde im Falle der Feststel-      lichen Quarantäne ist auch angemessen.          male Schutzkleidung würde bei Besuchen
lung von Erkrankten bzw. Ansteckungs-          Die sich aus der Absonderung ergeben-           keinen vergleichbaren Schutz gewährleis-
verdächtigen die insbesondere in den §§        den Einschränkungen stehen nicht außer          ten. Nur durch die häusliche Quarantäne
29 bis 31 IfSG genannten, notwendigen          Verhältnis zu dem Ziel, eine Weiterver-         in Verbindung mit einem Besuchsverbot
Schutzmaßnahmen soweit und solange             breitung dieses Krankheitserregers in der       kann sichergestellt werden, dass der Kon-
es zur Verhinderung der Verbreitung über-      Bevölkerung zu verhindern. Aufgrund der         takt zu anderen, bisher nicht infizierten
tragbarer Krankheiten erforderlich ist. Die    besonderen Gefahr, die von dem neuarti-         Personen, weitestgehend reduziert bzw.
Grundrechte der Freiheit der Person nach       gen Erreger aufgrund seiner recht hohen         ausgeschlossen wird. Die Anordnung des
Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz (GG), der Ver-       Übertragbarkeit und der häufig schweren         Besuchsverbots ist auch angemessen. Die
sammlungsfreiheit nach Art. 8 GG und           bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe         sich aus dem Besuchsverbot ergeben-
die Unverletzlichkeit der Wohnung nach         für andere Menschen ausgeht, muss das           den Einschränkungen stehen nicht außer
Art. 13 Abs. 1 GG werden insoweit einge-       Interesse von infizierten Personen an ei-       Verhältnis zu dem Ziel, eine Weiterver-
schränkt. Die Stadt Korntal-Münchingen         ner ungehinderten Bewegungsfreiheit             breitung dieses Krankheitserregers in der
ist gemäß § 1 Abs. 6 IfSGZustV als Ortspo-     gegenüber den hohen Rechtsgütern des            Bevölkerung zu verhindern. Aufgrund der
lizeibehörde zuständig für den Erlass einer    Lebens und der Gesundheit bisher nicht          besonderen Gefahr, die von dem neuarti-
entsprechenden Allgemeinverfügung.             erkrankter Personen zurückstehen. Dies          gen Erreger aufgrund seiner recht hohen
Von der Anhörung wird gemäß § 28 Abs. 2        gilt insbesondere im Hinblick auf die be-       Übertragbarkeit und der häufig schweren
Nr. 4 LVwVfG aufgrund des Erlasses dieser      grenzte Dauer der Quarantäne.                   bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe für
Allgemeinverfügung abgesehen.                                                                  andere Menschen ausgeht, muss das In-
                                                                                               teresse von infizierten Personen an Besu-
                                               zu ziffer 2:                                    chen gegenüber den hohen Rechtsgütern
i. Verfügungen gegenüber Personen,
                                               Die Dauer der Quarantäne (14 Tage) ba-          des Lebens und der Gesundheit bisher
die mit dem Virus sArs-coV-2 infiziert
                                               siert auf den Empfehlungen des RKI. Dem-        nicht erkrankter Personen zurückstehen.
sind
                                               nach ist eine 14-tägige Quarantäne nach         Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die
zu ziffer 1                                    Auftreten der ersten Krankheitssymptome         begrenzte Dauer des Besuchsverbots. Die
Die rechtliche Grundlage für die häusli-       erforderlich, um eine Weiterverbreitung         Dauer des Besuchsverbots bestimmt sich
che Absonderung von Infizierten ist §§ 28      des Corona-Virus auszuschließen (Dauer          nach der Dauer der Quarantäne. Es gelten
Abs. 1 Satz 1, 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Werden   der Inkubationszeit). Bei Verläufen ohne        insoweit die Ausführungen unter I. zu Zif-
Kranke, Krankheitsverdächtige, Anste-          erkennbare Symptome ist auf den Zeit-           fer 2. dieser Allgemeinverfügung.
ckungsverdächtige oder Ausscheider fest-       punkt der Abnahme des Testabstrichs
gestellt, so trifft die zuständige Behörde     abzustellen. Sollten nach der 14-tägigen        zu ziffer 4:
gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die notwen-      Quarantäne weiterhin Krankheitssymp-            Werden Kranke, Krankheitsverdächtige,
digen Schutzmaßnahmen, insbesondere            tome bestehen, muss die Quarantäne zur          Ansteckungsverdächtige oder Ausschei-
die in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten,        Verhinderung einer Verbreitung fortge-          der festgestellt, so trifft die zuständige
soweit und solange es zur Verhinderung         setzt werden, bis 48 Stunden Symptom-           Behörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die
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notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit            •   bei direktem Kontakt zu Sekreten          und zum Schutz vor der Verbreitung des
und solange es zur Verhinderung der Ver-           oder Körperflüssigkeiten von Infi-        Corona-Virus wird im Internet auf der
breitung übertragbarer Krankheiten erfor-          zierten, insbesondere zu respiratori-     Homepage (www.korntal-muenchingen.
derlich ist. Um Infektionsketten wirksam           schen Sekreten eines Infizierten, wie     de) der Stadt Korntal-Münchingen gem.
und schnell unterbrechen zu können ist             z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem,      § 1 Abs. 5 Satz 1 Verordnung des Innen-
es notwendig, schnellstmöglich die Kon-            Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten,          ministeriums zur Durchführung der Ge-
taktpersonen von Infizierten zu ermitteln,         Anniesen, etc                             meindeordnung (DVO GemO) vom 11.
um diesen gegenüber ebenfalls die häus-        •   bei medizinischem Personal soweit         Dezember 2000 notbekanntgemacht. Das
liche Quarantäne anzuordnen. Da nur der            Kontakt zu einem Infizierten im Rah-      bedeutet, dass diese Allgemeinverfügung
Infizierte Auskunft über seine Kontakt-            men von Pflege oder medizinischer         am Tage nach ihrer Veröffentlichung im
personen erteilen kann, ist die Verpflich-         Untersuchung mit weniger als 2 Meter      Internet als bekannt gegeben gilt, wenn
tung zur unverzüglichen Erstellung und             Abstand bestand, ohne dabei Schutz-       dies in der Verfügung so bestimmt wur-
Übersendung von Kontaktlisten sowie die            ausrüstung zu tragen.                     de. Diese Notbekanntmachung ist zwin-
entsprechende Information an die Kon-                                                        gend notwendig, da die Satzung der Stadt
taktpersonen erforderlich und geeignet,        zu ziffer 4:                                  Korntal-Münchingen über die öffentliche
eine Weiterverbreitung des Corona-Virus        Um weiterhin die Grundversorgung, ins-        Bekanntmachung nur eine Veröffentli-
zu verhindern.                                 besondere die medizinische Versorgung,        chung im Amtsblatt vorsieht. D i e s e s
                                               aufrechtzuerhalten, können für dringend       erscheint aber nur einmal wöchentlich.
ii. Verfügungen gegenüber Kontakt-             benötigte Beschäftigte der kritischen         Da die Verbreitung des Virus nach epide-
personen der Kategorie i                       Infrastruktur vom Gesundheitsamt Lud-         miologischen Erkenntnissen des RKI expo-
                                               wigsburg auf Antrag Ausnahmen für Kon-        nentiell erfolgt und daher jeder Tag ohne
zu ziffer 1-3:                                 taktpersonen der Kategorie I von der An-      entsprechende Maßnahmen ein weiteres
Es gelten die Ausführungen zu Infizierten      ordnung der häuslichen Quarantäne nach        hohes Verbreitungsrisiko nach sich zieht,
unter I. zu Ziffer 1-3 dieser Allgemeinver-    pflichtgemäßem Ermessen gestattet wer-        ist diese Notbekanntmachung erforder-
fügung entsprechend.                           den. Als kritische Infrastruktur gelten die   lich.
Aufgrund des engen Kontakts zu einer           in § 1 Abs. 6 Corona-Verordnung BW (ak-       Die Bekanntmachung wird gem. § 1 Abs. 5
mit SARS-CoV-2 infizierten Person sind         tuellste Fassung) festgelegten Bereiche.      S. 2 DVO GemO in der durch die Bekannt-
Kontaktpersonen der Kategorie I als an-        Im Falle einer Ausnahme ist durch geeig-      machungssatzung der Stadt Korntal-Mün-
steckungsverdächtig anzusehen. Anste-          nete Schutzmaßnahmen sicherzustellen,         chingen vorgegebenen Form wiederholt,
ckungsverdächtig ist gemäß § 2 Nr. 7 IfSG      dass hierdurch Ansteckungsgefahren für        in dem die Allgemeinverfügung im Amts-
eine Person, von der anzunehmen ist, dass      Dritte weitestgehend minimiert werden.        blatt vom 09.04.2020 veröffentlicht wird.
sie Krankheitserreger aufgenommen hat,                                                       Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG tritt die-
                                               zu ziffer 5-8:                                se Allgemeinverfügung einen Tag nach ih-
auch ohne krank, krankheitsverdächtig
                                               Kontaktpersonen der Kategorie I sind als      rer Bekanntmachung im Internet in Kraft.
oder Ausscheider zu sein. Die Aufnahme
                                               Ansteckungsverdächtige gemäß § 2 Abs.7
von Krankheitserregern ist anzunehmen,
                                               IfSG zu qualifizieren. Es steht demnach       iV. sofortige Vollziehung
wenn die betroffene Person mit hinrei-
                                               bei Kontaktpersonen noch nicht fest, ob       Diese Allgemeinverfügung stellt eine
chender Wahrscheinlichkeit Kontakt zu ei-
                                               sich diese ebenfalls mit dem Corona-Virus     Maßnahme nach § 28 Abs. 1 IfSG dar und
ner infizierten Person hatte. Für die Anfor-
                                               SARS-CoV-2 infiziert haben. Um eine mög-      ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8
derungen an die Wahrscheinlichkeit einer       liche Infektion schnellstmöglich zu erken-    IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und
Ansteckungsgefahr gilt dabei kein strikter,    nen und gegebenenfalls weitere Schutz-        Anfechtungsklage haben daher keine auf-
alle möglichen Fälle gleichermaßen erfas-      maßnahmen einzuleiten, bedarf es daher        schiebende Wirkung.
sender Maßstab. Vielmehr ist der gelten-       der Anordnung der Beobachtung gemäß
de Grundsatz heranzuziehen, dass an die        § 29 Abs. 1 IfSG durch das Gesundheits-       V. zuwiderhandlungen
Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts       amt und bei Bedarf einer entsprechen-         Nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird mit Frei-
umso geringere Anforderungen zu stellen        den Auskunftserteilung gegenüber dem          heitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
sind, je größer und folgenschwerer der         Gesundheitsamt nach § 29 Abs. 2 IfSG.         Geldstrafe bestraft, wer einer vollzieh-
möglicherweise eintretende Schaden ist         Werden Kranke, Krankheitsverdächtige,         baren Anordnung nach § 30 Abs. 1 IfSG
(vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v.      Ansteckungsverdächtige oder Ausschei-         (Quarantäne) zuwiderhandelt. Die Anord-
22.03.2012, Az. 3 C 16/11). Aufgrund der       der festgestellt, so trifft die zuständige    nungen unter I. Ziffer 1. und unter II. Ziffer
besonderen Gefahr, die von dem neu-            Behörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die     1. dieser Allgemeinverfügung stellen mit
artigen Erreger SARS-CoV-2 aufgrund            notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit           ihrer Bekanntgabe eine solche vollziehba-
seiner recht hohen Übertragbarkeit und         und solange es zur Verhinderung der Ver-      re Anordnung dar.
der häufig schweren bis hin zu tödlichen       breitung übertragbarer Krankheiten erfor-     Im Falle einer Nichtbeachtung der die Ab-
Krankheitsverläufe für die öffentliche Ge-     derlich ist. Durch die Anordnung zweimal      sonderung betreffenden Anordnungen
sundheit in Deutschland und weltweit           am Tag Fieber zu messen und täglich ein       droht die zwangsweise Absonderung ge-
ausgeht, sind an die Wahrscheinlichkeit        Tagebuch zu Symptomen, Körpertempe-           mäß § 30 Abs. 2 IfSG durch Unterbringung
einer Ansteckung eher geringe Anforde-         ratur, allgemeinen Aktivitäten und Kon-       in einer geeigneten abgeschlossenen Ein-
rungen zu stellen, so dass hier das Über-      takten zu weiteren Personen zu führen         richtung. Das Grundrecht der Freiheit der
tragungsrisiko aufgrund der besonderen         wird sichergestellt, dass eine mögliche       Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) kann insoweit
Nähe zu der infizierten Person ausreicht.      Infektion schnellstmöglich erkannt wird       eingeschränkt werden.
Die Aufnahme von Krankheitserregern ist        und gegebenenfalls weitere erforderliche
anzunehmen, wenn die betroffene Per-                                                         rechtsbehelfsbelehrung
                                               Schutzmaßnahmen angeordnet werden
son mit hinreichender Wahrscheinlichkeit                                                     Gegen diese Allgemeinverfügung kann
                                               können.
Kontakt zu einer infizierten Person als                                                      innerhalb eines Monates nach Bekannt-
Kontaktperson der Kategorie I hatte. Dies      iii. bekanntmachung und inkrafttreten         gabe Widerspruch bei der Stadt Korntal-
ist nach Einschätzung des RKI der Fall,        Diese Allgemeinverfügung der Stadt            Münchingen mit Sitz in Korntal-Münchin-
• bei mindestens 15-minütigem Ge-              Korntal-Münchingen über die häusliche         gen erhoben werden.
     sichts- ("face-to-face") Kontakt zu ei-   Absonderung und weiteren Maßnahmen            03.04.2020
     nem Infizierten, z.B. im Rahmen eines     von Personen, die mit dem Corona-Virus
                                                                                             gez.
     Gesprächs. Dazu gehören z.B. Perso-       (Erkrankung COVID-19; Virusname SARS-
     nen aus Lebensgemeinschaften im           CoV-2) infiziert sind und deren Kontakt-      Dr. Joachim Wolf
     selben Haushalt.                          personen der Kategorie I zur Eindämmung       Bürgermeister
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