40 Jahre - Nr. 15 - Stadt Korntal-Münchingen
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Nr. 15 Diese Ausgabe erscheint auch online www.korntal-muenchingen.de Mittwoch , 08. April 2020 40 J a h r e MUSIKSCHULE KORNTAL-MÜNCHINGEN INTERVIEW MIT SCHULLEITER PETER MEINCKE
2 | AMtsblAtt KorntAl-Münchingen · 08. April 2020 · nr. 15 not- unD bereitschAftsDienste notrufe online-sprechstunde von haus- und Dienstag, 14.04.2020 notruf Polizei 110 Kinderärzten (9-19 Uhr) • Wiemann‘sche Apotheke feuer-notruf, rettungsdienst 112 0711-96589700 oder docdirekt.de Elsässer Str. 3, 70435 Stuttgart ( Polizei (Einbruch, Überfall, Unfall) zahnärztlicher bereitschaftsdienst Zuffenhausen), Tel. 0711 - 87 53 75 Polizeiposten Korntal: Tel. 0711 8399020; Telefon 0711 7877733 • Landern-Apotheke bei Abwesenheit: Polizeirevier Ditzingen, Auf Landern 24, 71706 Markgröningen frauenärztlicher notdienst Tel. 07145 - 51 79 Tel. 07156 4352-0 Telefon 07152 397870 Krankentransport Augenärztlicher notfalldienst Mittwoch, 15.04.2020 Rettungsleitstelle Ludwigsburg, Telefon 01806 071122 • Apotheke Pflugfelden Tel. 07141 19222 Möglinger Str. 1271636 Ludwigsburg bestattungsordner hno-ärztlicher notfalldienst (Pflugfelden), Tel. 07141 - 2 99 35 67 Stadtteil Korntal: Telefon 01805 003656 • Apotheke Feuerbach-Mitte Bernd Stellmacher, Staudtstraße 3 tierärztlicher notdienst für Kleintiere Stuttgarter Str. 88, 70469 Stuttgart Telefon privat 0171 7770127, Büro 833360 Landkreis Ludwigsburg: über den Haus- (Feuerbach), Tel. 0711 - 8 06 09 99 30 Stadtteile Münchingen und Kallenberg: tierarzt/ärztin zu erfragen. Stuttgart und Umgebung: Telefon 0711 7657477 Donnerstag, 16.04.2020 Hermann Bohm, Hauptstraße 66, Tel. 41710 • Zentral-Apotheke Korntal bestattungsunternehmen: KM sozialstation Johannes-Daur-Str. 3, 70825 Korntal- Stellmacher, Tel. 0711 833360 Telefon 0711 8367 1242 Münchingen (Korntal), Kölle, Tel. 07150 302999 Tel. 0711 - 83 32 09 Trauerhilfe GmbH, Tel. 07150 9149900 APotheKen • Park-Apotheke Hemmingen Wasserschäden (nur öffentliche Was- Münchinger Str. 2, 71282 Hemmingen Apothekennotdienste Festnetznummer serversorgung bis Wasserzähler) Tel. 07150 - 95 95 95 (kostenfrei) 0800 0022833 Tagsüber zu den Dienstzeiten der Stadt- Mobilnetz-Rufnummer (max. 69 ct/Min.) verwaltung Korntal-Münchingen: ohne Vorwahl 22833 0172 7103252, 0711 8367-1281 oder -3512 Apothekennotdienste im Internet: Außerhalb der Dienstzeiten: www.aponet.de sprechstunden 0172 6500445 24-Stunden-Notdienst von 8.30 bis 8.30 des bürgermeisters umweltschäden Uhr des Folgetages Umweltmeldestelle der Landesregierung im rathaus Korntal Änderungen im Dienstplan sind möglich. nach freier Vereinbarung Baden-Württemberg, Tel. 0711 1262626 Umwelttelefon beim Landratsamt Donnerstag, 09.04.2020 in Münchingen Ludwigsburg, Tel. 07141 144371 • Schiller-Apotheke Ditzingen nach freier Vereinbarung netze bW störungsnummern Münchinger Str. 3, 71254 Ditzingen jeweils unter Telefon 0711 8367-3911. Strom: 0800 3629477 Tel. 07156 - 95 96 97 Gas: 0800 3629447 • Trauben-Apotheke Zuffenhausen (gebührenfrei) Unterländer Str. 37, 70435 Stuttgart (Zuffenhausen), Tel. 0711 - 87 51 17 iMPressuM Ärzte freitag, 10.04.2020 Ärztliche notfallpraxis Krankenhaus • Romeo Apotheke Tapachstraße leonberg Tapachstr. 2 A, 70437 Stuttgart (Rot) Das Amtsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am Rutesheimer Str. 50, 71229 Leonberg Tel. 0711 - 84 94 92 90 Donnerstag (an Feiertagen am vorhergehenden Tel.: 116 117 • Rosenberg-Apotheke am Hölderlinplatz Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr. Montag, Dienstag und Donnerstag Schwabstr. 195, 70193 Stuttgart (West), herausgeber: Bürgermeisteramt von 18.00 Uhr – 22.00 Uhr Tel. 0711 - 22 83 23 Korntal-Münchingen Mittwoch redaktion: Angela Hammer, Eva Tilgner ab 14.00 Uhr – 0.00 Uhr samstag, 11.04.2020 Rathaus Korntal, Saalplatz 4, • Gesundhaus-Stadt-Apotheke Zuffen- 70825 Korntal-Münchingen freitag Telefon 0711 8367-3912/3913 ab 16.00 Uhr – 0.00 Uhr hausen Telefax 0711 8367-443912 samstag, sonntag und feiertags Unterländer Str. 55, 70435 Stuttgart amtsblatt@korntal-muenchingen.de 7.00 Uhr - 22.00 Uhr (Zuffenhausen), Tel. 0711 - 87 10 84 redaktionsschluss: montags, 14.00 uhr Am Mo, Di, Do, Sa, So und feiertags Hausbe- • Ostertor-Apotheke Markgröningen Druck und Anzeigen: Ostergasse 33, 71706 Markgröningen NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt suche ab 22.00 Uhr und Mi + Fr ab 0.00 Uhr. GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Tel. 07145 - 45 97 Kinderärztliche notfallpraxis 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Klinikum Ludwigsburg, Posilipostraße 4, sonntag, 12.04.2020 Fax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de • Apotheke Dr. Beck in Korntal Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle 71640 Ludwigsburg. Eine telefonische An- sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: meldung ist nicht erforderlich, bitte brin- Johannes-Daur-Str. 13/1, 70825 Bürgermeister Dr. Joachim Wolf oder Vertreter gen Sie die Versichertenkarte mit. Korntal-Münchingen (Korntal) im Amt, Saalplatz 4, 70825 Korntal-Münchingen Tel.: 0180 5 011230 Tel. 0711 - 8 39 93 10 für „Was sonst noch interessiert“, Montag – freitag • Adler-Apotheke Gerlingen Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Kirchstr. 6, 70839 Gerlingen 71263 Weil der Stadt, von 18.00 Uhr – 22.00 Uhr Anzeigenannahme: Tel. 07033 525-0, Wochenende und feiertage Tel. 07156 - 2 16 14 E-Mail: wds@nussbaum-medien.de von 08.00 Uhr – 22.00 Uhr Montag, 13.04.2020 Einzelversand nur gegen Bezahlung der ¼-jähr- Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag • Uhland-Apotheke Weilimdorf lich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Pforzheimer Str. 314, 70499 Stuttgart Vertrieb (Abonnement und zustellung): von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen. (Weilimdorf ), Tel. 0711 - 8 89 46 65 G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Ärztlicher bereitschaftsdienst • Graf-Ulrich-Apotheke Leonberg 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Telefon 116117 (an Wochenenden, Feier- Graf-Ulrich-Str. 6, 71229 Leonberg Internet: www.gsvertrieb.de tagen und außerhalb Sprechstunden) Tel. 07152 - 2 44 22
3 | AMtsblAtt KorntAl-Münchingen · 08. April 2020 · nr. 15 Wir tragen eine gesellschaftliche Verantwortung! (vl) Die Corona-Pandemie Korntal-Münchingen hält zusammen - stellt alle vor große Heraus- auch in der Corona-Krise forderungen. Besonders Se- nioren oder Menschen mit Die Corona Krise stellt uns alle vor ganz neue Herausforderungen, die wir so Vorerkrankungen benötigen noch nicht erlebt haben. jetzt Unterstützung bei alltäg- Zahlreiche Menschen bieten Ihre Hilfe an lichen Aufgaben. Vor allem auch für all diejenigen, für die in dieser Zeit zuhause bleiben Der in Münchingen lebende das Gebot der Stunde ist: Ältere, Hochbetagte, chronisch Kranke oder Student Philipp Schaible en- Personen, für die häusliche Quarantäne angeordnet wurde. Es sind gagiert sich ehrenamtlich im Angebote wie einkaufen gehen, ein Gesprächsangebot am Telefon, Corona-Hilfsdienst der Stadt Botengänge, den Müll wegbringen oder Gassi gehen mit dem Hund. Korntal-Münchingen. Mitmen- Hilfsnetz vom Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt schen helfen – das hat er sich Der Allgemeine Soziale Dienst hat ein Kontakttelefon und ein Hilfenetz, in auf die Fahnen geschrieben, dem sich Kirchen, Vereine und andere Organisationen eingebracht haben, denn bereits im vergangenen aufgebaut. Das Kontakttelefon richtet sich sowohl an Menschen die Hilfe benötigen, als auch an Menschen, die ihre Hilfe anbieten. Hier haben sich Jahr war Phillipp Schaible in ei- bereits über dreißig Personen gemeldet, die andere unterstützen möchten. ner Flüchtlingsunterkunft tätig Danke an alle Helferinnen und Helfer und gab dort den Geflüchteten Allen, die sich in diesen Tagen engagieren, möchten wir schon jetzt von Herzen Deutsch-Unterricht. Dem Amts- danken. Jetzt zeigt sich, dass Gemeinsinn, Solidarität und Hilfsbereitschaft blatt berichtet er, warum er sich durch nichts zu ersetzen sind. auf den Aufruf im Amtsblatt Praktische Hilfen wie einkaufen gehen ist dabei genauso wichtig wie das zum Hilfsdienst gemeldet hat: Philipp Schaible beim Einkauf Zeichen: Ihr seid nicht allein, Ihr seid uns nicht gleichgültig, wir sind für Euch da. Was motiviert sie sich einzubringen? Wir wissen noch nicht, wie lange dieser Zustand andauern wird. Daher Philipp schaible: Die Corona-Krise trifft besonders ältere Men- ermuntern wir Sie auch, bleiben Sie am Ball. Sprechen Sie Menschen an, schen und als junger Mensch ohne Risikofaktoren möchte ich hel- die hilfebedürftig oder einsam sein könnten. Halten Sie die große Welle der fen und sie unterstützen. Als Teil dieser Gesellschaft bin ich mir der Hilfsbereitschaft am Laufen. Verantwortung, die ich meinen Mitmenschen gegenüber trage, Hilfebedürftig durch Corona-Krise: bewusst. Allgemeiner Sozialer Dienst Wie läuft der hilfsdienst ab? Kontakttelefon: 0711 83673213 Philipp schaible: Ich habe mich bei der Stadt gemeldet und wurde E-Mail: fachbereich2@korntal-muenchingen.de in ein Helferregister aufgenommen. Daraufhin wurde mir die Tele- fonnummer von einer hilfsbedürftigen Familie übermittelt. Nach einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme schicken sie mir nun regelmäßig ihre Einkaufsliste und ich gehe für sie einkaufen. Das ist ja schnell nebenbei erledigt. Außerdem wurden meine Semester- ferien - coronabedingt - verlängert und ich möchte die freie Zeit sinnvoll nutzen. Warum sollten noch mehr ehrenamtliche helfer bei dieser Aktion mitmachen? Philipp schaible: Es macht Spaß und es fühlt sich gut an, der Gesellschaft etwas zurückzugeben! Außerdem freut man sich über die Dankbarkeit, die man als “Gegenleistung“ erhält. Ich hoffe, dass sich Helfer, aber auch Hilfsbedürftige, trauen und über diesen Hilfs- dienst miteinander in Kontakt treten. Wird dieses Virus unsere gesellschaft enger zusammenschweißen oder driften wir letztendlich auseinander? Philipp schaible: Definitiv wird die Gemeinschaft in Korntal-Münchingen enger zusammenwachsen. Nach dieser Krise und dem so- genannten „Social Distancing“ schätzt man seine sozialen Kontakte mehr und Nachbarschaftshilfe wird auch abseits von solchen Aus- nahmesituationen wieder ein Begriff. Man wird einfach mehr aufeinander Acht geben. Veränderungssperre für den Bebauungs- gemeinderat plan „Zuffenhauser Straße – Solitudeallee“ Wochenmarkt in Korntal – sowie die Erweiterung der Bürgschaftsüber- bitte in der nahme zu Gunsten der Energieversorgung Martin-luther-straße parken Wegen corona-Virus: Anwendung Strohgäu GmbH & Co. KG. Die Unterlagen des elektronischen Verfahrens für für die Öffentlichkeit sind im Bürgerinfor- Zur Eindämmung der Verbreitung des gemeinderatsbeschlüsse mationssystem über die Website der Stadt Corona-Virus wird der Abstand zwi- schen den einzelnen Marktständen zum schutz vor einer infektion mit dem Korntal-Münchingen einsehbar. Die Frist des Wochenmarkts in Korntal vergrö- corona-Virus wurden alle sitzungen des für einen Widerspruch des Gemeinde- ßert. Für diese vorläufige Maßnahme gemeinderats und seiner Ausschüsse rats endet am Mittwoch, den 15.04.2020. müssen allerdings die Kundenpark- bis 19. April 2020 ausgesetzt. bestimm- Die Unterlagen für die Öffentlichkeit sind im plätze des Wochenmarkts weichen. te Angelegenheiten können außerhalb Bürgerinformationssystem über die Website Besucherinnen und Besucher des Wo- von sitzungen beschlossen werden. der Stadt Korntal-Münchingen (unter ge- chenmarkts in Korntal werden des- Die stadt Korntal-Münchingen macht meinderat/sitzungskalender) einsehbar. halb gebeten, in der Martin-Luther- erneut vom elektronischen Verfahren Straße zu parken. Diese Maßnahme gemäß § 37 gemo gebrauch. Dabei Verwaltung gilt für die Dauer der Corona-Krise. erhalten alle Mitglieder des gemeinde- Die Besucherinnen und Besucher der rats die beschlussvorlagen in elektroni- Wochenmärkte Korntal-Münchin- scher form und können innerhalb einer termine Wochenmärkte gens werden außerdem gebeten, die gesetzten frist Widerspruch einlegen. Wochenmarkt in Münchingen: Samstags, erforderlichen Abstandsregeln einzu- geht kein Widerspruch ein, so ist der 8.00 – 12.30 Uhr; Ort: entlang der Markt- halten und die allgemeinen Hygiene- Antrag angenommen. Das Verfahren straße und auf dem Stiegelplatz maßnahmen zu beachten. erfordert keine aktive zustimmung. Wochenmarkt in Korntal: Donnerstags, Konkret geht es beim aktuellen elektroni- 8.00 – 12.30 Uhr; Ort: Parkplatz Stadthalle, Wir bitten um Ihr Verständnis. schen Verfahren um die Verlängerung der Martin-Luther-Straße 32
4 | AMtsblAtt KorntAl-Münchingen · 08. April 2020 · nr. 15 corona-Verordnung: ordnungsamt kontrolliert auch über die osterfeiertage Absage hobafäschd 2020 (mb) Über die Osterfeiertage sind die Po- um neue Infektionen und Bußgelder zu Das alljährliche, beliebte Ho- lizeibehörde und der Bürgerinformations- vermeiden. An einzelne uneinsichtige Per- baFäschd im Stadtteil Münchingen dienst verstärkt im Einsatz. Denn gerade am 23./24. Mai muss aufgrund der sonen mussten bereits Bußgeldbescheide aktuellen Situation im Zusammen- wenn das Wetter schön ist und alle frei in Höhe von 250 Euro verschickt werden. hang mit dem Corona-Virus leider haben, zieht es viele Bürgerinnen und entfallen. So sehr wir dies bedauern, Bürger nach draußen. Damit dennoch das haben wir in Abstimmung mit dem Infektionsrisiko nicht weiter steigt, infor- Bund der Selbständigen Münchin- mieren die städtischen Mitarbeiterinnen gen entschieden, dass eine größere und Mitarbeiter weiterhin die Bevölke- Veranstaltung wie das HobaFäschd rung über die Corona-Verordnung. Die derzeit nicht durchführbar sein wird wichtigste Regel ist: Mindestens 1,5 Meter und wir dieses zur Sicherheit aller Abstand halten! Der Aufenthalt im öffent- Aussteller, Teilnehmer und Besucher lichen Raum für mehr als zwei Personen, absagen. die nicht in einem Haushalt zusammenle- Wir möchten allen Beteiligten für ben, ist verboten. Die öffentlichen Spiel- ihr bisheriges Engagement danken und Bolzplätze sind geschlossen und und hoffen auf eine erfolgreiche dürfen nicht benutzt werden. Gaststätten Fortsetzung des HobaFäschds im bleiben geschlossen, nur Liefer- und Ab- kommenden Jahr. holservice ist erlaubt. Der Einzelhandel für Aktuelle Informationen zum Coro- Lebensmittel, Getränke und weitere vom na-Virus erhalten Sie weiterhin über Wirtschaftsministerium freigegebene Ver- unsere Homepage www.korntal- kaufsstellen bleiben geöffnet, alle ande- muenchingen.de ren Geschäfte müssen ihre Verkaufsräume schließen. Bleiben Sie gesund. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Stadtverwaltung Schutzvorschriften weiterhin zu beachten, schließung öffentlicher einrichtungen zum schutz vor dem corona-Virus Zur Eindämmung des Corona-Virus hat die Einsichtnahme von Unterlagen im 4. Das Heimatmuseum Münchingen die Stadt Korntal-Münchingen Sicher- Zusammenhang mit Angrenzerhörungen bleibt vorübergehend geschlossen. heitsvorkehrungen zum Schutz der geöffnet. Bitte melden Sie sich hierzu so- 5. Alle Bürgertreffeinrichtungen blei- Bürgerinnen und Bürger sowie Mitar- wohl im Rathaus Korntal als auch im Tech- ben vorübergehend geschlossen. beiterinnen und Mitarbeiter ab Montag, nischen Rathaus vorher telefonisch an. 6. Alle Veranstaltungsstätten wie zum 16. März 2020, getroffen. Es bleiben fol- telefonische sprechzeiten Bespiel die Stadthalle, der Widdum- gende städtische Einrichtungen (nach der stadtverwaltung bis 19.04.2020 hof und die Albert-Buddenberg-Halle Stand von Amtsblatt-Redaktionsschluss mittwochs und donnerstags bleiben vorübergehend geschlossen. 06.04.2020) vorläufig bis 19.04.2020 ge- geänderte uhrzeiten schlossen bzw. eingeschränkt erreich- 7. Der Kartenschalter der Stadthalle ist bar: Die Erreichbarkeit der Dienststellen der ebenfalls geschlossen, der Kauf von Stadtverwaltung Korntal-Münchingen per Tickets ist aber online und per Tele- Die rathäuser Korntal-Münchingen Telefon und E-Mail ist ab sofort - zunächst fon möglich. und der bürgerservice Korntal-Mün- bis 19. April - auch an den „langen Nach- 8. Auch der Betrieb des Bürgerbusses chingen bleiben vorübergehend für mittagen“ auf die übliche Dienstzeit (bis wird vorerst bis zum 19. April 2020 den besucherverkehr geschlossen. 16 uhr) reduziert. Dies betrifft in Korntal zum Schutz unserer ehrenamtlichen Nur in dringenden Fällen und nach den Mittwochnachmittag und in Mün- Fahrerinnen und Fahrer wie auch vorheriger telefonischer Vereinbarung chingen den Donnerstagnachmittag. unserer Fahrgäste ausgesetzt. eines Termins können Besuche bei der Die Stadtverwaltung bittet die Bevölke- 9. Ab Montag, den 23.03.2020, sind Stadtverwaltung Korntal-Münchingen rung um Verständnis für diese außerge- Beerdigungen nur noch im engs- stattfinde wöhnlichen Maßnahmen, die zur Eindäm- mung des Pandemieverlaufs notwendig ten Familienkreis mit maximal fünf Die telefonnummern für die termin- sind. Personen abzuhalten. Die Ausseg- vereinbarungen lauten: nungshallen werden ab Montag, Rathaus Korntal: 0711 8367-0 Weitere einrichtungen mit neuen den 23.03.2020 geschlossen. Es wird Rathaus Münchingen: 07150 9207-0 regelungen zum schutz vor dem auch empfohlen, auf Kondolenzbe- Technisches Rathaus: 0711 8367-0 corona-Virus: kundungen am Grab zu verzichten. Bürgerservice Korntal: 0711 8367-3010 1. Die Stadtbüchereien in Korntal und 10. Das Jugendhaus Korntal und der Bürgerservice Münchingen: 07150 Münchingen bleiben geschlossen. Die Jugendtreff Münchingen sind ge- 9207-3010 Ausleihfristen werden verlängert. Me- schlossen. Die Jugendarbeit im Kal- Im Rathaus Korntal ist nur die Einsicht- dien können in den Rückgabekästen lypso Kallenberg findet bis auf Wei- nahme von Unterlagen im Rahmen der in Korntal und Münchingen abgege- teres nicht statt.. Öffentlichkeitsbeteiligung (Planfeststel- ben werden. 11. Die Nutzung sämtlicher Bolz- und lungs- und Bebauungsplanverfahren) 2. Das Freizeitbad Münchingen bleibt Spielplätze sowie aller öffentliche Ein- im 4. OG möglich. vorübergehend geschlossen. richtungen für Spiel und Sport sind Das Technische Rathaus ist lediglich für 3. Alle Sporthallen bleiben vorüberge- vorübergehend nicht erlaubt. Die Ein- das Einreichen von Baugesuchen und hend geschlossen. richtungen werden geschlossen.
5 | AMtsblAtt KorntAl-Münchingen · 08. April 2020 · nr. 15 umleitungsbeschilderung • Solitudeallee nen und Schüler im öffentlichen Nahver- ergänzt 09.03.2020, 09.55-10.55 Uhr kehr zu finden. Die konkrete Lösung hängt Zulässige Höchstgeschwindigkeit: auch davon ab, wie lange die Schließung Derzeit ist die Kornwestheimer Straße im 30 km/h der Schulen noch andauert. Sie brauchen Bereich der B 10-Unterführung aufgrund Anzahl KFZ: 24 selbst nichts zu veranlassen. Wir kommen der Gas- und Wasserleitungsarbeiten der Anzahl Überschreitungen: 2 automatisch auf Sie zu. Stadt vollgesperrt. Die Vollsperrung ist bis Höchste Geschwindigkeit: 55 km/h voraussichtlich 22.05.2020 geplant. An der • Talstraße baustellenkalender Ausfahrt Münchingen wurde nun ein zu- 16.03.2020, 06.15-07.15 Uhr In folgenden Straßen kann sätzliches Umleitungsschild auf der B 10 Zulässige Höchstgeschwindigkeit: es wegen Bauarbeiten zu aufgestellt. Damit soll verhindert werden, 30 km/h Verkehrsbehinderungen dass Verkehrsteilnehmer irrtümlich vor Anzahl KFZ: 57 kommen. der gesperrten Unterführung landen. Anzahl Überschreitungen: 26 Fragen zum Baustellenka- Höchste Geschwindigkeit: 56 km/h lender beantwortet Ihnen • Mirander Straße Frau Sabine Urbahn (Ord- 16.03.2020, 10.50-11.50 Uhr nungsamt, Rathaus Mün- Zulässige Höchstgeschwindigkeit: Baustellenkalender chingen, Rathausgasse 2) unter der Tele- 30 km/h fonnummer 07150 92 07-3131. Anzahl KFZ: 58 Anzahl Überschreitungen: 9 Stadtteil Korntal Höchste Geschwindigkeit: 49 km/h • Immanuel-Kant-Str. 8 wegen Strom- • Christophstraße anschluss Fahrbahnvollsperrung und 19.03.2020, 08.30-09.30 Uh Gehwegsperrung bis voraussichtlich Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 24.04.2020 7 km/h • Neuhaldenstr. 17, wegen Neubau Anzahl KFZ: 4 Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage Anzahl Überschreitungen: 0 halbseitige Fahrbahnsperrung und • Entenwiesenstraße Gehwegsperrung weiterhin bis vor- 19.03.2020, 09.45-10.45 Uhr aussichtlich 17.07.2020 Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h Stadtteil Münchingen Anzahl KFZ: 55 • Kornwestheimer Str. 47, wegen Neu- Anzahl Überschreitungen: 3 verlegung von Telekommunikati- Höchste Geschwindigkeit: 44 km/h onsleitungen halbseitige Fahrbahn- • Zuffenhauser Straße sperrung und Gehwegsperrung bis Kommunale geschwindigkeits- 19.03.2020, 11.15-12.15 Uhr voraussichtlich 09.05.2020 messungen durch das landrats- Zulässige Höchstgeschwindigkeit: • Siebenmorgenstr. 13, wegen Verset- 50 km/h amt ludwigsburg Anzahl KFZ: 382 zen eines Fertighauses Fahrbahnvoll- sperrung in der Zeit von 21.04.2020 • Goerdeler Straße Anzahl Überschreitungen: 2 bis 24.04.2020 02.03.2020, 13.20-14.20 Uhr Höchste Geschwindigkeit: 63 km/h Zulässige Höchstgeschwindigkeit: • Kronenstraße Stadtteil Kallenberg 30 km/h 26.03.2020, 06.40-07.40 Uhr • Kallenbergstr. 66, wegen Neubau Anzahl KFZ: 62 Zulässige Höchstgeschwindigkeit: Einfamilienhaus halbseitige Fahr- Anzahl Überschreitungen: 0 30 km/h bahnsperrung bis voraussichtlich • Charlottenstraße Anzahl KFZ: 27 30.04.2020 02.03.2020, 14.30-15.30 Uhr Anzahl Überschreitungen: 0 • B.-Kayser-Straße • Schwieberdinger Straße, Withaustraße Zulässige Höchstgeschwindigkeit: und Daimlerstraße wegen Glasfaser- 26.03.2020, 08.00-09.00 Uhr 30 km/h bau Gehwegsperrung und halbseitige Zulässige Höchstgeschwindigkeit: Anzahl KFZ: 81 Fahrbahnsperrung bis voraussichtlich 7 km/h Anzahl Überschreitungen: 4 31.05.2020. Anzahl KFZ: 5 Höchste Geschwindigkeit: 46 km/h Anzahl Überschreitungen: 0 Die Kornwestheimer straße, im bereich • Ludwigsburger Straße 02.03.2020, 15.50-16.50 unterführung b 10, ist wegen Gas- und Zulässige Höchstgeschwindigkeit: scool-Abo bitte nicht kündigen Wasserleitungsarbeiten bis voraussicht- 30 km/h lich 22.05.2020 gesperrt. An alle Eltern bzw. Schülerinnen und Schü- Umleitungen sind ausgeschildert. Anzahl KFZ: 18 ler, die ein Scool-Abo des VVS haben: Anzahl Überschreitungen: 0 Die Schulen sind derzeit bis Ende der Os- Allgemeine Hinweise: • Stuttgarter Straße terferien geschlossen. Falls sie ab 20. April bei fahrbahnvollsperrungen werden 03.03.2020, 08.35-09.35 Uhr wieder öffnen, sollten die Schülerinnen die Anwohner gebeten, ihre Müllbehälter Zulässige Höchstgeschwindigkeit: und Schüler wieder mit den Bahnen und an der nächsten anfahrbaren Einmün- 50 km/h Bussen zur Schule fahren können. In die- dung zur Leerung bereit zu stellen. Anzahl KFZ: 212 sen Tagen wird – wie überall im Land – Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass Anzahl Überschreitungen: 18 auch im VVS die monatliche Rate für das die im Zusammenhang mit den oben ge- Höchste Geschwindigkeit: 72 km/h Scool-Abo für den Monat April abgebucht. nannten Maßnahmen aufgestellten Halt- • Saalplatz Wir bitten Sie, Ihr Scool-Abo nicht zu kün- verbote zu beachten sind. 09.03.2020, 08.35-09.35 Uhr digen und der Bankabbuchung für den Ansonsten müssen ordnungsrechtliche Zulässige Höchstgeschwindigkeit: April nicht zu widersprechen. Das Land, Maßnahmen (Verwarnungen, kosten- 7 km/h die Städte und Landkreise sowie die Ver- pflichtige Standortveränderungen) ergrif- Anzahl KFZ: 38 kehrsverbünde und Verkehrsunterneh- fen werden. Anzahl Überschreitungen: 11 men sind im Gespräch, um eine kulante Wir bitten um Verständnis für die Ver- Höchste Geschwindigkeit: 27 km/h Lösung für die Fahrtkosten der Schülerin- kehrsbehinderungen.
6 | AMtsblAtt KorntAl-Münchingen · 08. April 2020 · nr. 15 Allgemeinverfügung b. Infizierte haben eine Liste über erschließungsarbeiten im ihre Kontaktpersonen zu erstellen. neubaugebiet Korntal-West über die häusliche Absonderung und Zu benennen sind alle Personen Im Rahmen der Erschließungsarbei- weiteren Maßnahmen von Personen, i.S. von II. Ziffer 1. dieser Allgemein- ten werden in der Zeit bis 17.04.2020 die mit dem corona-Virus (erkrankung verfügung, mit denen der Infizierte Fahrten zur Humusumlagerung mit coViD-19; Virusname sArs-coV-2) infi- im Zeitraum von 48 Stunden vor landwirtschaftlichen Fahrzeugen aus- ziert sind und deren Kontaktpersonen Auftritt der Symptome bis zum geführt. der Kategorie i zur eindämmung und Zeitpunkt der häuslichen Abson- Diese starten Am Lotterberg über Neu- zum schutz vor der Verbreitung des derung bzw. bis zur Mitteilung des halden-, Charlotten-, Kernerstraße, corona-Virus positiven Testergebnisses auf das Isolde-Kurz-Weg, Feldwegenetz, und Virus SARS-CoV-2 durch das Ge- fahren nördlich der Bahnlinie entlang i. Verfügungen gegenüber Perso- sundheitsamt Kontakt hatte. Soll- zurück über Isolde-Kurz-Weg, Her- nen, die mit dem Virus sArs-coV-2 ten keine Symptome vorliegen, so mann-Hesse-Straße, Am Lotterberg. infiziert sind gilt der Zeitraum ab 48 Stunden Es ist mit Baustellenverkehr und ver- 1. Infizierte haben sich - unverzüglich vor Abnahme des Testabstrichs. kehrlichen Einschränkungen (und und ohne weitere Anordnung - zur Die Liste muss soweit möglich Vor- teilweise Halteverboten) in folgenden Absonderung in häusliche Quaran- und Nachnamen sowie Anschrift Straßen zu rechnen: täne in ihre Wohnung zu begeben, der Kontaktperson und eine In- Charlottenstr., Wilhelmstr., Neuhalden- sobald sie von der Stadt Korntal- formation darüber enthalten, ob str., Am Lotterberg, Hermann-Hesse- Münchingen, dem Labor, ihrem Arzt die Kontaktperson durch den Infi- Str. und Isolde-Kurz-Weg inkl. dem Hal- oder dem Gesundheitsamt Kenntnis zierten informiert werden konnte. tepunkt WEG „Gymnasium“. darüber erhalten haben, dass sie mit Soweit dem Infizierten bekannt, ist Wir bitten die Anwohner, Anlieger und dem Virus SARS-CoV-2 infiziert sind. ferner die Erreichbarkeit der Kon- Besucher die örtliche Beschilderung Als infiziert gelten Personen, die posi- taktperson anzugeben (z.B. Tele- und Wegeführung, auch für Fußgän- tiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet fonnummer bzw. E-Mail-Adresse). ger, aus Sicherheitsgründen zu beach- wurden. c. Infizierte haben die Liste mit den ten. Infizierten ist es während der Ab- entsprechenden Kontaktperso- Auf den Feldwegen der Gschnaidtwie- sonderung untersagt, ihre Wohnung nen unverzüglich vorzulegen. Die sen (Isolde-Kurz-Weg) und Am Lotter- ohne ausdrückliche Zustimmung Übersendung erfolgt an die E-Mail- berg ist mit erheblichen Baustellen- des Gesundheitsamtes zu verlassen. Adresse kontaktperson-corona@ verkehr zu rechnen, so dass auch der Dies gilt nicht, sofern ein Verlassen korntal-muenchingen.de, falls dies Freizeitverkehr mit Einschränkungen der Wohnung zum Schutz von Leben nicht möglich ist per Post an die rechnen muss. oder Gesundheit zwingend erforder- Stadt Korntal-Münchingen. Für Ihre Fragen stehen Ihnen das Tief- lich ist (z.B. Hausbrand, medizinischer bauamt wie auch das Ordnungsamt Soweit Infizierte nicht in der Lage Notfall). sein sollten, ihre Kontaktpersonen zur Verfügung. 2. Die Absonderung gilt bei Infizierten selbst zu informieren, selbst eine ab Auftreten der Krankheitssympto- Liste über ihre Kontaktpersonen Vollsperrung der bahnbrücke me; bei Verläufen ohne erkennbare zu erstellen oder diese zu übermit- Weilimdorfer straße wegen Symptome ab Abnahme des Test- teln, haben sie unverzüglich die sanierung abstrichs. Die Absonderung dauert Stadt Korntal-Münchingen hierü- mindestens 14 Tage. Sofern nach 14 ber zu informieren. Wegen Sanierungsarbeiten wird die Bahnbrücke im Bereich nach Einmün- Tagen noch Symptome bestehen, dung Charlottenstraße bis nach Ein- endet die Quarantäne erst nach 48 ii. Verfügungen gegenüber Kontakt- mündung Karlsbader Straße in der Zeit Stunden Symptomfreiheit (nach personen der Kategorie i ab 14.04.2020 bis voraussichtlich No- Rücksprache mit der ärztlichen Be- Kontaktpersonen der Kategorie I ha- vember 2020 vollgesperrt. treuung). ben sich ebenfalls - unverzüglich und Der Verkehr wird über die „Alte“ Wei- 3. Infizierten ist es für die Dauer der ohne weitere Anordnung - zur Abson- limdorfer Straße und die Südstraße Absonderung untersagt, Besuch von derung in häusliche Quarantäne in umgeleitet. Personen zu empfangen, die nicht ih- ihre Wohnung zu begeben, sobald sie Die Umleitungen sind ausgeschildert. rem Haushalt angehören. von dem Infizierten, der Stadt Korntal- Um Verständnis wird gebeten. Münchingen oder dem Gesundheits- 4. Infizierte haben nach Bekanntwer- amt Kenntnis darüber erhalten, dass den der Infektion bzw. Auftreten der sie Kontaktperson der Kategorie I sind. Symptome unverzüglich ihre Kon- Kontaktpersonen der Kategorie I ist taktpersonen gemäß II. Ziffer 1. die- Amtliches es während der Absonderung unter- ser Allgemeinverfügung zu ermitteln sagt, ihre Wohnung ohne ausdrück- und zu informieren. liche Zustimmung des Gesundheits- a. Infizierte haben nach Bekanntwer- amtes zu verlassen. Dies gilt nicht, Amtliche bekanntmachung der den der Infektion bzw. Auftreten sofern ein Verlassen der Wohnung stadt Korntal-Münchingen der Symptome soweit möglich zum Schutz von Leben oder Gesund- Die Stadt Korntal-Münchingen erlässt unverzüglich ihre Kontaktperso- heit zwingend erforderlich ist (z.B. nach §§ 28 Abs. 1, 29, 30 des Infektions- nen darüber zu informieren, dass Hausbrand, medizinischer Notfall). schutzgesetzes (IfSG) i.V.m. § 1 Abs. 6 der sie Kontaktperson der Kategorie Als Kontaktpersonen der Kategorie Verordnung des Sozialministeriums über I sind und für sie die Regelungen I gelten Personen, die zu einem Infi- für Kontaktperson im Sinne dieser zierten gemäß I. Ziffer 1. dieser Allge- Zuständigkeiten nach dem Infektions- Allgemeinverfügung gelten. Infi- meinverfügung im Zeitraum von 48 schutzgesetz (IfSGZustV) i.V.m. § 35 Satz 2 zierte haben ihre Kontaktpersonen Stunden vor Auftreten der Symptome Landesverwaltungsverfahrensgesetz darauf hinzuweisen, dass diese die bis 48 Stunden nach Symptomlosig- (LVwVfG) i.V.m. § 1 Abs. 5 der Verordnung vorliegende Allgemeinverfügung keit des Infizierten oder sofern keine des Innenministeriums zur Durchführung zu beachten haben, soweit sie ih- Symptome vorlagen, 48 Stunden vor der Gemeindeordnung (DVO GemO) als ren Wohnsitz in Korntal-Münchin- Abnahme des Testabstrichs oder wäh- zuständige Ortspolizeibehörde folgende gen haben. rend der Absonderung des Infizierten:
7 | AMtsblAtt KorntAl-Münchingen · 08. April 2020 · nr. 15 - mindestens kumulativ 15-minü- 5. Für die Zeit der Absonderung gemäß • Sollten Sie Symptome entwickeln, tigen Gesichts- ("face-to-face") II. Ziffer 2. dieser Allgemeinverfügung kontaktieren Sie unverzüglich das Ge- Kontakt, z.B. im Rahmen eines unterliegen Kontaktpersonen der sundheitsamt oder Ihren Hausarzt. Gesprächs mit einem Infizierten Kategorie I ab Beginn der Absonde- • Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, hatten. Dazu gehören z.B. Perso- rung der Beobachtung gemäß § 29 informieren Sie vorab und beim Kon- nen aus Lebensgemeinschaften IfSG. Während der Zeit der Abson- takt mit medizinischem Personal die im selben Haushalt. derung haben Kontaktpersonen der jeweilige Person, dass Sie positiv auf - direkten Kontakt zu Sekreten oder Kategorie I die erforderlichen Un- das Virus SARS-CoV-2 getestet wurden Körperflüssigkeiten von Infizier- tersuchungen und Entnahmen von bzw. eine Kontaktperson einer Person ten, insbesondere zu respiratori- Untersuchungsmaterial durch die Be- sind, die mit dem Corona-Virus SARS- schen Sekreten eines Infizierten, auftragten des Gesundheitsamtes an CoV-2 infiziert ist. wie z.B. durch Küssen, Kontakt zu sich vornehmen zu lassen, insbeson- • Ist ein persönlicher Kontakt mit an- Erbrochenem, Mund-zu-Mund Be- dere erforderliche äußerliche Unter- deren Personen unumgänglich, bei- atmung, Anhusten, Anniesen, etc. suchungen, Abstriche von Haut und spielsweise aufgrund eines medizini- hatten. Schleimhäuten, Blutentnahmen und schen Notfalls, haben Infizierte und Röntgenuntersuchungen, sowie das Kontaktpersonen der Kategorie I die - als medizinisches Personal zu ei- erforderliche Untersuchungsmaterial anderen Personen vorab ausdrücklich nem Infizierten im Rahmen von auf Verlangen bereitzustellen. über das (mögliche) Vorliegen einer Pflege oder medizinischer Un- tersuchung mit weniger als zwei 6. Kontaktpersonen der Kategorie I sind Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 Meter Abstand Kontakt hatte, ferner verpflichtet, für die Zeit der zu informieren. Bei einem unumgäng- ohne dabei Schutzausrüstung zu Absonderung gemäß II. Ziffer 2. die- lichen persönlichen Kontakt mit ande- tragen. ser Allgemeinverfügung den Beauf- ren Personen haben Infizierte sofern tragten des Gesundheitsamtes auf möglich einen Mund-Nasen-Schutz 2. Die Absonderung gilt bei Kontakt- Verlangen über alle ihren Gesund- (Mindeststandard FFP1) enganliegend personen der Kategorie I ab dem heitszustand betreffenden Umstände zu tragen. Ist ein solcher nicht verfüg- letzten Kontakt zu der infizierten Auskunft zu geben. bar, hat der Infizierte die Mund-Nasen- Person. Die Absonderung dauert Partie mit Stoff (z.B. einem Schal oder mindestens 14 Tage. Sofern nach 14 7. Kontaktpersonen der Kategorie I einem Halstuch) abzudecken. Zusätz- Tagen noch Symptome bestehen, sind verpflichtet, den Beauftragten lich sollte sofern möglich ein Mindest- endet die Quarantäne erst nach 48 des Gesundheitsamtes für die Zeit abstand von zwei Metern zu der ande- Stunden Symptomfreiheit (nach der Absonderung gemäß II. Ziffer ren Person gewahrt werden. Rücksprache mit der ärztlichen Be- 2. dieser Allgemeinverfügung zum • Halten Sie beim Husten und Niesen treuung). Zwecke der Befragung oder der Un- Abstand zu anderen Personen und tersuchung Zutritt zu ihrer Wohnung Bei Kontaktpersonen der Katego- drehen Sie sich weg; halten Sie die zu gestatten. rie I, die mit dem Infizierten in ei- Armbeuge vor Mund und Nase oder ner Haushaltsgemeinschaft leben, 8. Bis zum Ende der Absonderung ge- benutzen Sie ein Taschentuch, das sie bestimmt sich die Berechnung der mäß II. Ziffer 2. dieser Allgemeinver- anschließend sofort entsorgen. Wa- Quarantänedauer abweichend nach fügung müssen Kontaktpersonen der schen Sie sich regelmäßig die Hände den Vorgaben für den Infizierten Kategorie I: gründlich mit Wasser und Seife und gemäß I. Ziffer 2. dieser Allgemein- a. zweimal täglich ihre Körpertem- vermeiden Sie das Berühren von Au- verfügung. Demnach gilt für die peratur messen; gen, Nase und Mund. gesamte Haushaltsgemeinschaft b. täglich ein Tagebuch zu Sympto- • Nachweislich infizierte Personen, wel- (Infizierte und Kontaktpersonen) men, Körpertemperatur, allgemei- che sich bereits mindestens 14 Tage eine gemeinsame 14-tägige Qua- nen Aktivitäten und Kontakten zu in Quarantäne befanden und mindes- rantäne. Sofern eine weitere Person weiteren Personen führen. tens 48 Stunden symptomfrei waren, der Haushaltsgemeinschaft in die- müssen im weiteren Verlauf nicht er- iii. inkrafttreten ser Zeit nachweislich erkrankt oder neut in Quarantäne, auch wenn die Diese Allgemeinverfügung tritt ab dem Symptome zeigt, verlängert sich die Voraussetzungen dieser Allgemein- auf die Bekanntmachung folgenden Tag Quarantäne von diesem Zeitpunkt verfügung vorliegen. in Kraft. an für die bisher nicht infizierten Mitglieder der Haushaltsgemein- iV. sofortige Vollziehung sachverhalt schaft einschließlich der neu er- Widerspruch und Anfechtungsklage ge- Am 07.03.2020 wurde bei einer Person in krankten Person um weitere 14 Tage gen diese Allgemeinverfügung haben kei- Korntal-Münchingen das neuartige Coro- und endet erst nach 48 Stunden ne aufschiebende Wirkung. na-Virus (Erkrankung COVID-19; Virusna- Symptomfreiheit. me SARS-CoV-2) nachgewiesen. Seitdem V. zuwiderhandlungen sind die Fallzahlen in Korntal-Münchin- 3. Kontaktpersonen der Kategorie I ist Auf die Strafbarkeit bei einem Verstoß ge- gen stark angestiegen. Nach derzeitigem es für die Dauer der Absonderung gen die Anordnung der Quarantäne gemäß Stand gibt es in Korntal-Münchingen 35 untersagt, Besuch von Personen zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird hingewiesen. Erkrankte. Es ist davon auszugehen, dass empfangen, die nicht ihrem Haushalt die Zahl der Erkrankten weiterhin expo- angehören. Vi. Allgemeine hinweise • Infizierte haben im Haushalt nach nentiell ansteigen wird. 4. Für dringend benötigte Beschäftigte Möglichkeit eine zeitliche und räumli- Das Robert-Koch-Institut (RKI) als konzep- der kritischen Infrastruktur können che Trennung von den anderen Haus- tionierende Stelle im Sinne von § 4 IfSG vom Gesundheitsamt auf Antrag haltsmitgliedern einzuhalten. Eine empfiehlt als geeignete Gegenmaßnah- Ausnahmen für Kontaktpersonen der zeitliche Trennung kann z.B. dadurch men allem voran die Einhaltung geeigne- Kategorie I von der Anordnung der erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht ge- ter Hygienemaßnahmen, Kontaktredukti- häuslichen Quarantäne nach pflicht- meinsam, sondern nacheinander ein- on und den Schutz besonders vulnerabler gemäßem Ermessen gestattet wer- genommen werden. Eine räumliche Personengruppen (vor allem ältere oder den. Als kritische Infrastruktur gelten Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, vorerkrankte Personen). Gemäß den Richt- die in § 1 Abs. 6 Corona-Verordnung dass die Infizierten sich in einem ande- linien des RKI stellt aber auch die häusliche BW (aktuellste Fassung) festgelegten ren Raum als die anderen Haushalts- Absonderung ein adäquates und erfor- Bereiche. mitglieder aufhalten. derliches Mittel dar, um im Sinne des In-
8 | AMtsblAtt KorntAl-Münchingen · 08. April 2020 · nr. 15 fektionsschutzes eine Weiterverbreitung der Verbreitung übertragbarer Krankhei- freiheit vorliegt. Erst dann kann nach den des Corona-Virus frühzeitig zu verhindern. ten erforderlich ist. Gemäß § 30 Abs. 1 Satz Empfehlungen des RKI davon ausgegan- Dieser fachlichen Bewertung schließt sich 2 IfSG kann bei sonstigen Kranken sowie gen werden, dass eine Weiterverbreitung das Gesundheitsamt Ludwigsburg und Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsver- ausgeschlossen ist. die Stadt Korntal-Münchingen an. Das RKI dächtigen und Ausscheidern angeord- gibt derzeit als hauptsächlichen Übertra- net werden, dass sie in geeigneter Weise zu ziffer 3: gungsweg des Corona-Virus (SARS-CoV-2) abgesondert werden. Demnach können Die rechtliche Grundlage für das angeord- die Tröpfcheninfektion an. Auch Schmie- Erkrankte bzw. Ansteckungsverdächtige nete Besuchsverbot von Infizierten ist § 28 rinfektionen sind möglich. Die maximale in einer geeigneten Weise abgesondert Abs. 1 Satz 1 IfSG. Werden Kranke, Krank- Inkubationszeit beträgt laut RKI (nach werden, soweit und solange es zur Ver- heitsverdächtige, Ansteckungsverdächti- derzeitigem Kenntnisstand) 14 Tage. Die hinderung der Verbreitung der übertrag- ge oder Ausscheider festgestellt, so trifft bisher bekannten Krankheitsverläufe las- baren Krankheit erforderlich ist. Gemäß die zuständige Behörde gemäß § 28 Abs. sen darauf schließen, dass insbesondere den Richtlinien des RKI stellt die häusliche 1 Satz 1 IfSG die notwendigen Schutzmaß- immungeschwächte Patienten und Pati- Absonderung ein adäquates und erfor- nahmen, insbesondere die in den §§ 29 enten ab einem Lebensalter von 60 Jah- derliches Mittel dar, um im Sinne des In- bis 31 IfSG genannten, soweit und solange ren besonders von schweren und zum Teil fektionsschutzes eine Weiterverbreitung es zur Verhinderung der Verbreitung über- tödlichen Verläufen der Krankheit betrof- des Corona-Virus frühzeitig zu verhindern. tragbarer Krankheiten erforderlich ist. fen sind, während bei vormals gesunden Die unter I. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfü- Wie unter I. zu Ziffer 1. dieser Allgemein- Personen teilweise nur milde oder gar gung genannten an COVID-19 erkrankten verfügung dargestellt, sind an COVID-19 symptomlose Verläufe auftreten. Es gibt Personen (Infizierte) sind Kranke i.S.v. § 2 erkrankte Personen (Infizierte) Kranke i.S.v. daher Fälle, in welchen die betreffende Nr. 4 IfSG. Um eine weitere Ausbreitung § 2 Nr. 4 IfSG. Da das Corona-Virus SARS- Person (insbesondere bei Kindern) man- des Corona-Virus zu verhindern, müssen CoV-2 von Mensch zu Mensch übertragen gels Symptomen keine Kenntnis von ihrer Infektionsketten so schnell wie möglich wird und der Hauptübertragungsweg die Erkrankung hat. Um die Verbreitung der unterbrochen werden. Hierzu ist die An- Tröpfcheninfektion ist, ist bei Kranken der Infektionskrankheit wirkungsvoll zu ver- ordnung der häuslichen Quarantäne von Kontakt mit anderen Personen, die nicht hindern, muss das Ansteckungsrisiko da- erkrankten Personen erforderlich und im selben Haushalt leben, nicht gestattet, her möglichst minimiert werden. Andern- geeignet. Aufgrund der hohen Übertrag- um eine Weiterverbreitung des Virus zu falls droht die Gefahr, dass die Strukturen barkeit des Corona-Virus und der häufig vermeiden. der Gesundheitsversorgung durch den schweren bis hin zu tödlichen Krankheits- Um eine weitere Ausbreitung des Corona- gleichzeitigen starken Anstieg an Patien- verläufe gibt es keine milderen Mittel, um Virus zu verhindern, müssen Infektionsket- ten mit ähnlichem Behandlungsbedarf eine weitere Ausbreitung zu unterbinden. ten so schnell wie möglich unterbrochen überlastet werden. Eine solche Überlas- Normale Schutzkleidung würde im Alltag werden. Hierzu ist die Anordnung eines tung muss dringend vermieden werden. keinen vergleichbaren Schutz gewähr- Besuchsverbots erforderlich und geeig- leisten. Nur durch die Quarantäne kann net. Aufgrund der hohen Übertragbarkeit begründung sichergestellt werden, dass der Kontakt des Corona-Virus und der häufig schwe- Rechtsgrundlage für diese Allgemeinver- zu anderen, bisher nicht infizierten Perso- ren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläu- fügung ist § 28 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 1 nen, weitestgehend reduziert bzw. ausge- fe gibt es keine milderen Mittel, um eine und 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Danach trifft die schlossen wird. Die Anordnung der häus- weitere Ausbreitung zu unterbinden. Nor- zuständige Behörde im Falle der Feststel- lichen Quarantäne ist auch angemessen. male Schutzkleidung würde bei Besuchen lung von Erkrankten bzw. Ansteckungs- Die sich aus der Absonderung ergeben- keinen vergleichbaren Schutz gewährleis- verdächtigen die insbesondere in den §§ den Einschränkungen stehen nicht außer ten. Nur durch die häusliche Quarantäne 29 bis 31 IfSG genannten, notwendigen Verhältnis zu dem Ziel, eine Weiterver- in Verbindung mit einem Besuchsverbot Schutzmaßnahmen soweit und solange breitung dieses Krankheitserregers in der kann sichergestellt werden, dass der Kon- es zur Verhinderung der Verbreitung über- Bevölkerung zu verhindern. Aufgrund der takt zu anderen, bisher nicht infizierten tragbarer Krankheiten erforderlich ist. Die besonderen Gefahr, die von dem neuarti- Personen, weitestgehend reduziert bzw. Grundrechte der Freiheit der Person nach gen Erreger aufgrund seiner recht hohen ausgeschlossen wird. Die Anordnung des Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz (GG), der Ver- Übertragbarkeit und der häufig schweren Besuchsverbots ist auch angemessen. Die sammlungsfreiheit nach Art. 8 GG und bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe sich aus dem Besuchsverbot ergeben- die Unverletzlichkeit der Wohnung nach für andere Menschen ausgeht, muss das den Einschränkungen stehen nicht außer Art. 13 Abs. 1 GG werden insoweit einge- Interesse von infizierten Personen an ei- Verhältnis zu dem Ziel, eine Weiterver- schränkt. Die Stadt Korntal-Münchingen ner ungehinderten Bewegungsfreiheit breitung dieses Krankheitserregers in der ist gemäß § 1 Abs. 6 IfSGZustV als Ortspo- gegenüber den hohen Rechtsgütern des Bevölkerung zu verhindern. Aufgrund der lizeibehörde zuständig für den Erlass einer Lebens und der Gesundheit bisher nicht besonderen Gefahr, die von dem neuarti- entsprechenden Allgemeinverfügung. erkrankter Personen zurückstehen. Dies gen Erreger aufgrund seiner recht hohen Von der Anhörung wird gemäß § 28 Abs. 2 gilt insbesondere im Hinblick auf die be- Übertragbarkeit und der häufig schweren Nr. 4 LVwVfG aufgrund des Erlasses dieser grenzte Dauer der Quarantäne. bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe für Allgemeinverfügung abgesehen. andere Menschen ausgeht, muss das In- teresse von infizierten Personen an Besu- zu ziffer 2: chen gegenüber den hohen Rechtsgütern i. Verfügungen gegenüber Personen, Die Dauer der Quarantäne (14 Tage) ba- des Lebens und der Gesundheit bisher die mit dem Virus sArs-coV-2 infiziert siert auf den Empfehlungen des RKI. Dem- nicht erkrankter Personen zurückstehen. sind nach ist eine 14-tägige Quarantäne nach Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die zu ziffer 1 Auftreten der ersten Krankheitssymptome begrenzte Dauer des Besuchsverbots. Die Die rechtliche Grundlage für die häusli- erforderlich, um eine Weiterverbreitung Dauer des Besuchsverbots bestimmt sich che Absonderung von Infizierten ist §§ 28 des Corona-Virus auszuschließen (Dauer nach der Dauer der Quarantäne. Es gelten Abs. 1 Satz 1, 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Werden der Inkubationszeit). Bei Verläufen ohne insoweit die Ausführungen unter I. zu Zif- Kranke, Krankheitsverdächtige, Anste- erkennbare Symptome ist auf den Zeit- fer 2. dieser Allgemeinverfügung. ckungsverdächtige oder Ausscheider fest- punkt der Abnahme des Testabstrichs gestellt, so trifft die zuständige Behörde abzustellen. Sollten nach der 14-tägigen zu ziffer 4: gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die notwen- Quarantäne weiterhin Krankheitssymp- Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, digen Schutzmaßnahmen, insbesondere tome bestehen, muss die Quarantäne zur Ansteckungsverdächtige oder Ausschei- die in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten, Verhinderung einer Verbreitung fortge- der festgestellt, so trifft die zuständige soweit und solange es zur Verhinderung setzt werden, bis 48 Stunden Symptom- Behörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die
9 | AMtsblAtt KorntAl-Münchingen · 08. April 2020 · nr. 15 notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit • bei direktem Kontakt zu Sekreten und zum Schutz vor der Verbreitung des und solange es zur Verhinderung der Ver- oder Körperflüssigkeiten von Infi- Corona-Virus wird im Internet auf der breitung übertragbarer Krankheiten erfor- zierten, insbesondere zu respiratori- Homepage (www.korntal-muenchingen. derlich ist. Um Infektionsketten wirksam schen Sekreten eines Infizierten, wie de) der Stadt Korntal-Münchingen gem. und schnell unterbrechen zu können ist z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, § 1 Abs. 5 Satz 1 Verordnung des Innen- es notwendig, schnellstmöglich die Kon- Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, ministeriums zur Durchführung der Ge- taktpersonen von Infizierten zu ermitteln, Anniesen, etc meindeordnung (DVO GemO) vom 11. um diesen gegenüber ebenfalls die häus- • bei medizinischem Personal soweit Dezember 2000 notbekanntgemacht. Das liche Quarantäne anzuordnen. Da nur der Kontakt zu einem Infizierten im Rah- bedeutet, dass diese Allgemeinverfügung Infizierte Auskunft über seine Kontakt- men von Pflege oder medizinischer am Tage nach ihrer Veröffentlichung im personen erteilen kann, ist die Verpflich- Untersuchung mit weniger als 2 Meter Internet als bekannt gegeben gilt, wenn tung zur unverzüglichen Erstellung und Abstand bestand, ohne dabei Schutz- dies in der Verfügung so bestimmt wur- Übersendung von Kontaktlisten sowie die ausrüstung zu tragen. de. Diese Notbekanntmachung ist zwin- entsprechende Information an die Kon- gend notwendig, da die Satzung der Stadt taktpersonen erforderlich und geeignet, zu ziffer 4: Korntal-Münchingen über die öffentliche eine Weiterverbreitung des Corona-Virus Um weiterhin die Grundversorgung, ins- Bekanntmachung nur eine Veröffentli- zu verhindern. besondere die medizinische Versorgung, chung im Amtsblatt vorsieht. D i e s e s aufrechtzuerhalten, können für dringend erscheint aber nur einmal wöchentlich. ii. Verfügungen gegenüber Kontakt- benötigte Beschäftigte der kritischen Da die Verbreitung des Virus nach epide- personen der Kategorie i Infrastruktur vom Gesundheitsamt Lud- miologischen Erkenntnissen des RKI expo- wigsburg auf Antrag Ausnahmen für Kon- nentiell erfolgt und daher jeder Tag ohne zu ziffer 1-3: taktpersonen der Kategorie I von der An- entsprechende Maßnahmen ein weiteres Es gelten die Ausführungen zu Infizierten ordnung der häuslichen Quarantäne nach hohes Verbreitungsrisiko nach sich zieht, unter I. zu Ziffer 1-3 dieser Allgemeinver- pflichtgemäßem Ermessen gestattet wer- ist diese Notbekanntmachung erforder- fügung entsprechend. den. Als kritische Infrastruktur gelten die lich. Aufgrund des engen Kontakts zu einer in § 1 Abs. 6 Corona-Verordnung BW (ak- Die Bekanntmachung wird gem. § 1 Abs. 5 mit SARS-CoV-2 infizierten Person sind tuellste Fassung) festgelegten Bereiche. S. 2 DVO GemO in der durch die Bekannt- Kontaktpersonen der Kategorie I als an- Im Falle einer Ausnahme ist durch geeig- machungssatzung der Stadt Korntal-Mün- steckungsverdächtig anzusehen. Anste- nete Schutzmaßnahmen sicherzustellen, chingen vorgegebenen Form wiederholt, ckungsverdächtig ist gemäß § 2 Nr. 7 IfSG dass hierdurch Ansteckungsgefahren für in dem die Allgemeinverfügung im Amts- eine Person, von der anzunehmen ist, dass Dritte weitestgehend minimiert werden. blatt vom 09.04.2020 veröffentlicht wird. sie Krankheitserreger aufgenommen hat, Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG tritt die- zu ziffer 5-8: se Allgemeinverfügung einen Tag nach ih- auch ohne krank, krankheitsverdächtig Kontaktpersonen der Kategorie I sind als rer Bekanntmachung im Internet in Kraft. oder Ausscheider zu sein. Die Aufnahme Ansteckungsverdächtige gemäß § 2 Abs.7 von Krankheitserregern ist anzunehmen, IfSG zu qualifizieren. Es steht demnach iV. sofortige Vollziehung wenn die betroffene Person mit hinrei- bei Kontaktpersonen noch nicht fest, ob Diese Allgemeinverfügung stellt eine chender Wahrscheinlichkeit Kontakt zu ei- sich diese ebenfalls mit dem Corona-Virus Maßnahme nach § 28 Abs. 1 IfSG dar und ner infizierten Person hatte. Für die Anfor- SARS-CoV-2 infiziert haben. Um eine mög- ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 derungen an die Wahrscheinlichkeit einer liche Infektion schnellstmöglich zu erken- IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und Ansteckungsgefahr gilt dabei kein strikter, nen und gegebenenfalls weitere Schutz- Anfechtungsklage haben daher keine auf- alle möglichen Fälle gleichermaßen erfas- maßnahmen einzuleiten, bedarf es daher schiebende Wirkung. sender Maßstab. Vielmehr ist der gelten- der Anordnung der Beobachtung gemäß de Grundsatz heranzuziehen, dass an die § 29 Abs. 1 IfSG durch das Gesundheits- V. zuwiderhandlungen Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts amt und bei Bedarf einer entsprechen- Nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird mit Frei- umso geringere Anforderungen zu stellen den Auskunftserteilung gegenüber dem heitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit sind, je größer und folgenschwerer der Gesundheitsamt nach § 29 Abs. 2 IfSG. Geldstrafe bestraft, wer einer vollzieh- möglicherweise eintretende Schaden ist Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, baren Anordnung nach § 30 Abs. 1 IfSG (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. Ansteckungsverdächtige oder Ausschei- (Quarantäne) zuwiderhandelt. Die Anord- 22.03.2012, Az. 3 C 16/11). Aufgrund der der festgestellt, so trifft die zuständige nungen unter I. Ziffer 1. und unter II. Ziffer besonderen Gefahr, die von dem neu- Behörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die 1. dieser Allgemeinverfügung stellen mit artigen Erreger SARS-CoV-2 aufgrund notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit ihrer Bekanntgabe eine solche vollziehba- seiner recht hohen Übertragbarkeit und und solange es zur Verhinderung der Ver- re Anordnung dar. der häufig schweren bis hin zu tödlichen breitung übertragbarer Krankheiten erfor- Im Falle einer Nichtbeachtung der die Ab- Krankheitsverläufe für die öffentliche Ge- derlich ist. Durch die Anordnung zweimal sonderung betreffenden Anordnungen sundheit in Deutschland und weltweit am Tag Fieber zu messen und täglich ein droht die zwangsweise Absonderung ge- ausgeht, sind an die Wahrscheinlichkeit Tagebuch zu Symptomen, Körpertempe- mäß § 30 Abs. 2 IfSG durch Unterbringung einer Ansteckung eher geringe Anforde- ratur, allgemeinen Aktivitäten und Kon- in einer geeigneten abgeschlossenen Ein- rungen zu stellen, so dass hier das Über- takten zu weiteren Personen zu führen richtung. Das Grundrecht der Freiheit der tragungsrisiko aufgrund der besonderen wird sichergestellt, dass eine mögliche Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) kann insoweit Nähe zu der infizierten Person ausreicht. Infektion schnellstmöglich erkannt wird eingeschränkt werden. Die Aufnahme von Krankheitserregern ist und gegebenenfalls weitere erforderliche anzunehmen, wenn die betroffene Per- rechtsbehelfsbelehrung Schutzmaßnahmen angeordnet werden son mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Gegen diese Allgemeinverfügung kann können. Kontakt zu einer infizierten Person als innerhalb eines Monates nach Bekannt- Kontaktperson der Kategorie I hatte. Dies iii. bekanntmachung und inkrafttreten gabe Widerspruch bei der Stadt Korntal- ist nach Einschätzung des RKI der Fall, Diese Allgemeinverfügung der Stadt Münchingen mit Sitz in Korntal-Münchin- • bei mindestens 15-minütigem Ge- Korntal-Münchingen über die häusliche gen erhoben werden. sichts- ("face-to-face") Kontakt zu ei- Absonderung und weiteren Maßnahmen 03.04.2020 nem Infizierten, z.B. im Rahmen eines von Personen, die mit dem Corona-Virus gez. Gesprächs. Dazu gehören z.B. Perso- (Erkrankung COVID-19; Virusname SARS- nen aus Lebensgemeinschaften im CoV-2) infiziert sind und deren Kontakt- Dr. Joachim Wolf selben Haushalt. personen der Kategorie I zur Eindämmung Bürgermeister
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