Nachrichten aus Mönkeberg - Amt Schrevenborn
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Nachrichten aus Mönkeberg Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn November 2017 und Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Mönkeberg ip p Veranstaltungs-T r- Kultua samst g 11.11.2017 19.30Uhr Jugendheim
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Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Tourismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Mitteilungen und Berichte der Gemeinde Mönkeberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Kindergarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Kirchengemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Vereine und Verbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Veranstaltungskalender. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Service: Öffnungzeiten, Telefonliste und Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be- kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei- ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen kön- nen zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst ar- beitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntma- chungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal- tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Öffentliche Ausschusssitzungen Unterrichtung im Sinne der Amtsordnung! Bekanntgabe der Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse Es finden voraussichtlich im Monat November keine Ausschusssitzungen statt. 1
Amt Schrevenborn Nachstehend wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2017 amt- lich bekannt gemacht. Während der Dienstzeit kann jeder in der Amtsverwaltung Einsicht in die Nachtragshaus- haltssatzung und den Nachtragsbudgetplan nehmen. 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 26.09.2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf 1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge 115.400 EUR 7.225.600 EUR 7.341.000 EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen 115.400 EUR 7.225.600 EUR 7.341.000 EUR Jahresfehlbetrag 0 EUR 0 EUR 2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 113.600 EUR 7.041.500 EUR 7.155.100 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 81.600 EUR 6.987.900 EUR 7.069.500 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der -2.700 EUR 27.500 EUR 24.800 EUR Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der 12.400 EUR 124.600 EUR 137.000 EUR Finanzierungstätigkeit §2 Es werden neu festgesetzt: 1. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 79,26 auf 79,99 §3 Die Amtsumlage wird geändert wie bisher 5.050.800 EUR 1. Der Umlagesatz nach Steuerkraft wie bisher 13,62% 2. Der Umlagesatz nach Einwohnerzahl je Einwohner wie bisher 134,27 EUR Heikendorf, 27.09.2017 Amtsdirektor gez. Ulrich Hehenkamp 2
Amt Schrevenborn Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Abschrift Niederschrift 22. Sitzung des Amtsausschusses Sitzungstermin: Dienstag, 26.09.2017 Herr Herbert Dethardt Gemeindevertreter Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr - fehlt entschuldigt - Sitzungsende: 20:45 Uhr Frau Nicola Specker Gemeindevertreterin Ort, Raum: Ratssaal Heikendorf, - fehlt entschuldigt - Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf Herr Jens Heinze Bürgermeister Anwesenheit: - fehlt entschuldigt - Frau Sigrid Moser Gemeindevertreterin Vertretung Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben für: Frau Gudrun Keck Gemeindevertreterin Vorsitz gez. Eckhard Jensen Herr Eckhard Jensen Gemeindevertreter Herr Dietmar Katzer Gemeindevertreter Protokollführung gez. Thomas Kussin Herr Dr. Olaf Bastian Gemeindevertreter Für die Richtigkeit Frau Hildegard Mersmann Gemeindevertreterin der Abschrift: gez. Kock/von Elm Herr Ernst-Peter Schütt Gemeindevertreter Tagesordnung: Vertretung für: Herrn Gerd Radisch Bürgermeister Öffentlicher Teil Herr Peter Zimprich Bürgervorsteher 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschluss- Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter fähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung Vertretung für: Herrn Andreas Bohm- Ladehof Gemeindevertreter 2 Einwohnerfragestunde Frau Stefanie Kohlmorgen Gemeindevertreterin 3 Öffentliche Mitteilungen und Anfragen Vertretung für: Herrn Herbert Dethardt 4 Hauptamts- und Ordnungsangelegenheiten Gemeindevertreter 4.1 Beratung und Beschlussfassung über die finan- Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter zielle Beteiligung des Amtes Schrevenborn an Herr Alexander Orth Bürgermeister dem zweijährigen Probebetrieb des Amtsbusses Frau Elke Wohlert Gemeindevertreterin ab dem Jahr 2018 Herr Hans-Herbert Pohl Gemeindevertreter 4.2 Beratung und Beschlussfassung der weiteren Vor- Herr Tade Peetz Gemeindevertreter gehensweise zur Schaffung einer Ladesäuleninfra- Frau Frauke Sander Gemeindevertreterin struktur für Elektrofahrzeuge und -fahrräder Frau Regina Bothur Gemeindevertreterin 4.3 Beratung und Beschlussfassung über die Stellung- Herr Thure Spitz Gemeindevertreter nahme zur überörtlichen Prüfung des Amtes Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter Schrevenborn für die Haushaltsjahre 2011-2015 Vertretung für: Frau Nicola Specker Gemeindevertreterin 5 Haushaltsangelegenheiten Herr Rainer Dröge Gemeindevertreter 5.1 Beratung und Beschluss über die 1. Nachtrags- Vertretung für: Herrn Jens Heinze haushaltssatzung mit Nachtragsbudgetplan des Bürgermeister Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2017 Frau Claudia Zempel Gemeindevertreterin 5.2 Beratung und Beschluss über den doppischen Jah- Frau Mareike Menzel - GB resabschluss des Amtes Schrevenborn zum Haus- Herr Kuhl, Amtsverwaltung haltsjahr 2016 Frau Gudrun Keck Gemeindevertreterin Nichtöffentlicher Teil - fehlt entschuldigt - 6 Kenntnisnahme der Fortschreibung des Amtsbe- Herr Gerd Radisch Bürgermeister triebshofkonzeptes - fehlt entschuldigt - Herr Andreas Bohm-Ladehof Gemeindevertreter 7 Kenntnisnahme des Flüchtlings- und Integrations- - fehlt entschuldigt - berichtes 2017 8 Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen 3
Amt Schrevenborn Protokoll: in einer Vereinbarung unter Beteiligung des Amtsvor- Öffentlicher Teil stehers und des Vorsitzenden des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses zwischen dem Kreis und dem Amt Zu 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Be- festzulegen. Die Amtsverwaltung wird gebeten, die schlussfähigkeit und Genehmigung der Ta- notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, dass der gesordnung Probebetrieb als besondere touristische Maßnahme Vorlage: AA/2150/2017 für den Wochenendverkehr schon zum Fahrplanwech- Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Be- sel 2018 (Frühjahr/Ostern) beginnt. Die erforderlichen schlussfähigkeit fest. Gegen die Protokollführung be- Haushaltsmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2018 ein- steht keine Bedenken. zustellen. Besondere Vorkommnisse: Beratungsergebnis: Keine Anwesend: 20 Änderung der Tagesordnung: Dafür: 17 Keine Dagegen: - Enthaltung/en: 3 Tagesordnungspunkte, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden: 6 – 8 Zu 4.2 Beratung und Beschlussfassung der weite- Beratungsergebnis: ren Vorgehensweise zur Schaffung einer La- Anwesend: 20 desäuleninfrastruktur für Elektrofahrzeuge Dafür: 20 und -fahrräder Dagegen: - Vorlage: AA/2057/2017 Enthaltung/en: - Beschluss Zu 2 Einwohnerfragestunde Die Amtsverwaltung wird beauftragt ein Konzept für Vorlage: AA/2151/2017 die Schaffung einer gemeindeübergreifenden Ladesäu- leninfrastruktur für Elektrofahrzeuge und – fahrräder Es werden keine Anfragen gestellt. im Amtsgebiet bis zur Dezember-Sitzung des Haupt-, Zu 3 Öffentliche Mitteilungen und Anfragen Finanz und Werkausschusses unter Einbeziehung der Vorlage: AA/2152/2017 Genehmigung zu erstellen. Herr AD Hehenkamp Beratungsergebnis: • informiert über den Sachstand zur Schwimmhalle Anwesend: 20 Laboe Dafür: 20 • informiert über den Sachstand zur Kooperations- Dagegen: - vereinbarung Kieler Umland. Enthaltung/en: - • bedankt sich bei den Wahlhelfer/-innen bei der Bun- Zu 4.3 Beratung und Beschlussfassung über die destagswahl. Stellungnahme zur überörtlichen Prüfung Herr Peetz teilt mit, dass er in der Grund- und Gemein- des Amtes Schrevenborn für die Haushalts- schaftsschule Heikendorf seit 4 Wochen ein Wespen- jahre 2011-2015 problem gibt. Vorlage: AA/2056/2017 Zu 4 Hauptamts- und Ordnungsangelegenheiten Beschluss Zu 4.1 Beratung und Beschlussfassung über die fi- Der Amtsausschuss erteilt die Zustimmung zur Stel- nanzielle Beteiligung des Amtes Schreven- lungnahme zum Prüfungsbericht der überörtlichen Prü- born an dem zweijährigen Probebetrieb des fung des Amtes Schrevenborn 2011- 2015. Die Amts- Amtsbusses ab dem Jahr 2018 verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Vorlage: AA/2016/2017 Amtsausschusses einen Zeitplan vorzulegen aus dem Beschluss ersichtlich ist, wann die sich aus dem Prüfungsver- merk ergebenen Arbeitsschritte erledigt werden. Der Amtsausschuss spricht sich für die Übernahme der verbindlichen Kosten von max. 19.430 EUR/Jahr Beratungsergebnis: für den zweijährigen Probebetrieb des Amtsbusses Anwesend: 20 aus. Alle Einzelheiten über das weitere Vorgehen sind Dafür: 20 4
Amt Schrevenborn Dagegen: - f) Der Stellenplan schließt ab mit 79,99 ausgewiese- Enthaltung/en: - nen Stellen. Zu 5 Haushaltsangelegenheiten g) Der Amtsumlagesatz nach Steuerkraft beträgt 13,78 %. Zu 5.1 Beratung und Beschluss über die 1. Nach- h) Der Amtsumlagesatz nach Einwohnerzahl je Ein- tragshaushaltssatzung mit Nachtragsbudget- wohner beträgt 135,84 €. plan des Amtes Schrevenborn für das Haus- Beratungsergebnis: haltsjahr 2017 Anwesend: 20 Vorlage: AA/1959/2017 Dafür: 20 Beschluss Dagegen: - Der 1. Nachtragsbudgetplan 2017 mit Nachtrags- Enthaltung/en: - haushaltssatzung wird wie vom Haupt-, Finanz- und Werkausschuss vorgelegt / mit weiteren Änderungen Zu 5.2 Beratung und Beschluss über den doppi- laut beigefügter Liste / beschlossen. schen Jahresabschluss des Amtes Schreven- born zum Haushaltsjahr 2016 a) Der Ergebnisplan schließt ab mit Vorlage: AA/1963/2017 7.341.000 € als Gesamtbetrag der Erträge, 7.341.000 € als Gesamtbetrag der Aufwendungen Beschluss und Der Amtsausschuss beschließt den Jahresabschluss 0 € als Jahresergebnis. 2016 mit folgenden Eckdaten: b) Der Finanzplan schließt ab mit Gesamtbetrag der Erträge 6.883.404,95 € 7.155.000 € als Gesamtbetrag der Einzahlungen Gesamtbetrag der Aufwendungen 7.180.895,55 € aus laufender Verwaltungstätigkeit, Jahresfehlbetrag -234.806,27 € 7.069.500 € als Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, 24.800 € als Gesamtbetrag der Einzahlungen Bilanzsumme zum 01.01.2016 8.441.689,31 € aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit, Bilanzsumme zum 31.12.2016 16.517.073,19 € 137.000 € als Gesamtbetrag der Auszahlungen Der Jahresfehlbetrag ist vorzutragen und im Ab- aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit schluss 2017 mit der Ergebnisrücklage zu verrech- c) Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen u. nen. Diese reduziert sich damit von 423.622,71 EUR Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt auf 188.816,44 EUR. 0 €. Beratungsergebnis: d) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun- Anwesend: 20 gen beträgt Dafür: 20 0 €. Dagegen: - Enthaltung/en: - e) Der Gesamtbetrag der Kassenkredite beträgt 2.000.000 €. Weiterhin Mietwohnungen für Geflüchtete gesucht Das Amt Schrevenborn benötigt weiterhin Wohnraum Bei allen, die bereits jetzt und auch zukünftig durch für Geflüchtete. Wenn Sie freien Wohnraum haben und das Bereitstellen von Wohnraum mit dafür sorgen, ihn für diesen Personenkreis zur Verfügung stellen dass die Geflüchteten im Amtsgebiet ein Dach über möchten oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich dem Kopf erhalten und nach all den traumatischen Er- bitte an folgende Mitarbeiterin der Amtsverwaltung: lebnissen, die sie hinter sich haben, ein wenig zur Frau Kirsten Kröger, Telefon: 0431 24 09 418, Email: Ruhe kommen, möchte ich mich recht herzlich bedan- kirsten.kroeger@amt-schrevenborn.de ken. Das Vertragsverhältnis wird zwischen den Vermietern Ihr und dem Amt Schrevenborn geschlossen. Die Kondi- Ulrich Hehenkamp tionen werden jeweils individuell ausgehandelt. Amtsdirektor 5
Amt Schrevenborn Das Amt Schrevenborn sucht für die Gemeinde Heikendorf zum 01.02.2018 für die Dauer der Mutterschutzfrist sowie der sich daran anschließenden Elternzeit (mindestens 1 Jahr, maximal 2 Jahre) der Stelleninhaberin eine Koordinatorin/einen Koordinator für die Offene Ganztagsschule an der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf (OGTS). Die Schule hat derzeit rund 760 Schülerinnen und Schüler, in der OGTS sind derzeit rund 185 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Im offenen Ganztagsschulbetrieb erleben Kinder ganzheitliches Lernen durch das Schaffen einer Tagesstruktur, die Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit, die Förderung des Sozialverhaltens, die Begleitung und Unter- stützung der Persönlichkeitsentwicklung, den selbständigen und zunehmend verantwortlichen Umgang mit den Hausaufgaben, die Förderung der Bewegung, das Anregen zum Freispiel sowie durch verschiedene Bildungs- und Freizeitangebote. Sie sind hierbei immer Teil einer Gemeinschaft. Eine gute Vernetzung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schule ist ein weiterer Schwerpunkt der Einrichtung. Das Aufgabengebiet der Koordinatorin/des Koordinators umfasst insbesondere: • die aktive Mitarbeit bei der Fortschreibung des pädagogischen Konzepts, sowohl in pädagogischen als auch in organisatorischen Fragen, • die Planung und Organisation von Angeboten, • die Planung und Regelung des Personaleinsatzes und des Einsatzes der ehrenamtlich Tätigen, • die Netzwerkarbeit mit den örtlichen Schulen, Kindertagesstätten, der offenen Jugendarbeit und der Gemein- debücherei Heikendorf sowie mit den örtlichen Vereinen und Verbänden, • das Anbieten eigener pädagogischer Betreuungsangebote sowie die Übernahme der Betreuung bei perso- nellen Engpässen, • die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Heikendorf als Trägerin der Einrichtung sowie mit der Amtsverwaltung, • die Mitwirkung bei der jährlichen Haushaltsplanung einschließlich der Budgetausführung. Vorausgesetzt werden: • eine abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen/sozialpädagogischen Bereich oder mehrjährige Erfah- rung (mindestens 2 Jahre) in mit Offenen Ganztagsschulen vergleichbaren Betreuungseinrichtungen sowie • fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrung in der pädagogischen Betreuung von Kindern und Jugendli- chen. Erwartet werden ferner: • Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit, • Flexibilität, • Organisationsgeschick und Durchsetzungsvermögen, • die Fähigkeit zur Teamarbeit und zur konstruktiven Zusammenarbeit, insbesondere mit Eltern, Lehrern und der Gemeinde sowie der Amtsverwaltung, • eine hohe Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, • die Fähigkeit zu selbständiger und kreativer Arbeit sowie zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Konzep- tion im Team, • die Bereitschaft zur Mitarbeit in den schulischen Gremien, • EDV-Grundkenntnisse in den gängigen Softwareprogrammen, insbesondere in Word und Excel sowie • die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. Die Stelle ist befristet und wird in Teilzeit mit wöchentlich 30 Stunden besetzt. Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltgruppe S 8b des TVöD. Das Amt Schrevenborn setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerber/innen bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. 6
Amt Schrevenborn Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf und Nachweisen zu den bisherigen Qualifikationen bis zum 05.11.2017 mit dem Zusatz „Koordinator/in OGTS Heikendorf“ an den Amtsdirektor des Amtes Schreven- born, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei Dateianhängen an lara.rother@amt-schreven- born.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung Schrevenborn, Frau Bertig, unter der Tele- fonnummer 0431 2409-410. Der 25.11 ist der Tag gegen Gewalt gegen Frauen Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Ob Gewalt in • 40% der Frauen in Deutschland haben seit ihrem Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Verge- 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Ge- waltigung sowie Stalking, Menschenhandel und Gewalt walt erlebt. im Rahmen von Prostitution oder Genitalverstümme- • 25% der in Deutschland lebenden Frauen haben lung. Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspart- Sie beginnt mit der alltäglichen Anmache, mit frauen- ner erlebt (häusliche Gewalt). feindlicher Sprache, Witzen und Beschimpfungen. • 13% der in Deutschland lebenden Frauen haben Auch wo Frauen in ihrer persönlichen Freiheit einge- seit dem 16. Lebensjahr strafrechtlich relevante schränkt werden, wenn sie bestimmte Orte, Wege Formen sexueller Gewalt erlebt. oder Situationen meiden müssen, um Belästigungen • 42% der in Deutschland lebenden Frauen haben oder Bedrohungen zu entgehen, handelt es sich um psychische Gewalt erlebt, z.B. Einschüchterung, eine Form von Gewalt. Direkte Erscheinungsformen Verleumdungen, Drohungen, Psychoterror. von Gewalt gegen Frauen sind beispielsweise sexuelle Belästigung, Demütigung, Beleidigung, Prügel, Bedro- • Gewalt gegen Frauen wird überwiegend durch Part- hung, soziale Kontrolle, sexuelle Nötigung, Stalking ner oder Expartner und im häuslichen Bereich ver- oder Vergewaltigung. übt. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bun- • Frauen in Trennungs- oder Scheidungssituationen desweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt sind besonders gefährdet, Opfer von Gewalt durch erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer den (Ex)Partner zu werden. 08000 116 016 und via Online-Beratung werden • Mehr als die Hälfte der von körperlicher Gewalt be- Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behin- troffenen Frauen hat körperliche Verletzungen aus derung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr bera- Übergriffen davongetragen, von diesen hat ein Drit- ten. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde so- tel deshalb medizinische Hilfe in Anspruch genom- wie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei bera- men. ten. • Je nach Gewaltform haben 56% bis 80% der Be- troffenen psychische Folgebeschwerden davonge- tragen (Schlafstörungen, Depressionen, erhöhte Ängste etc.). Besonders hoch war der Anteil bei psychischer und bei sexueller Gewalt. • Gewalt markiert im Leben der Frauen oft einen Bruch mit den gewohnten Beziehungs- und Lebens- bezügen, auch wenn der Täter nicht der Partner ist Zur Unterstützung können Sie sich aber auch an Ihre (z.B. Trennung, Wohnungswechsel, Kündigung des Gleichstellungsbeauftragte vor Ort wenden: Amt Arbeitsplatzes). Schrevenborn, Mareike Menzel, Mönkeberg, Dorf- • 37% der von körperlicher und 47% der von sexuel- straße 1, Tel.0431/ 23972-504 ler Gewalt Betroffenen haben mit niemandem dar- Gewaltbetroffenheit von Frauen über gesprochen. Die Anteile sind noch höher, Für Deutschland gibt es seit 2004 eine repräsentative wenn der Täter der aktuelle oder frühere Bezie- Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, hungspartner ist. Frauen und Jugend zum Thema Gewalt gegen Frauen Ihre Gleichstellungsbeauftragte mit folgenden Ergebnissen: Mareike Menzel 7
Amt Schrevenborn 9
Amt Schrevenborn Berichte aus dem Amt Amtsbus Schrevenborn sorgt für Querverbindungen – Amtsausschuss beschließt Finanzierung Das ÖPNV-Angebot im Amt Schrevenborn wird deutlich Kreis Plön trägt. Die VKP hat die geänderte Amtsbus- aufgewertet. Start für den zunächst zweijährigen Pro- Streckenführung (Linie 219) als Erweiterung ihrer be- bebetrieb einer neuen Amtsbuslinie wird nun aller Vor- reits bestehenden Linie 119 bei der Landeshauptstadt aussicht nach im Frühjahr/Ostern 2018 sein. Der Kiel beantragt und strebt den Einsatz eines Elektro- Amtsausschuss hat dem Finanzierungsmodell in sei- busses an. ner jüngsten Sitzung zugestimmt. Danach beteiligt Die drei amtsangehörigen Gemeinden wollen auch mit sich das Amt mit maximal 19.430 Euro im Jahr an der Blick auf den neuen möglichen E-Amtsbus gemeinsam Amtsbuslinie, die erstmals für die so wichtigen Quer- Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge und -fahrräder verbindungen im öffentlichen Nahverkehr insbeson- schaffen. Der Amtsausschuss hat die Verwaltung nun dere zwischen Heikendorf und Schönkirchen sowie zunächst beauftragt, ein Konzept für eine gemeinde- Mönkeberg sorgt. übergreifende Ladesäuleninfrastruktur zu erarbeiten, Gemäß der überarbeiteten Streckenführung fährt der das zur nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Bus vom Hafen Möltenort über den Tobringer und Werkausschusses des Amtes im Dezember vorgelegt Neuheikendorfer Weg (statt des zunächst angedach- werden soll. Dabei soll es unter anderem um Themen ten Streckenverlaufs über den Laboer Weg), weiter gehen wie Kosten, Finanzierung, Fördergelder oder über die K 52 Schrevenborn/Heikendorfer Weg nach etwa auch um die Frage welche technischen Voraus- Schönkirchen und von dort nach Mönkeberg unter Ein- setzungen notwendig sind und ob ein einheitliches Ab- bindung des Oberdorfs bis zum Mönkeberger Fähran- rechnungsverfahren möglich ist. Für Heikendorf hat leger – und wieder zurück. Vor allem aus touristischer eine dortige Arbeitsgruppe sich schon auf mögliche Sicht interessant ist neben der erstmaligen Busanbin- Standorte in ihrer Gemeinde verständigt. Parallel zur dung der Fähranleger in Mönkeberg und Möltenort der Konzepterstellung sollen nun auch von Mönkeberg und Wochenendverkehr der Amtsbuslinie in der Saison. Schönkirchen geeignete Standorte für Elektroladesäu- Dieser wird von Amtsseite finanziert, während die Ko- len benannt werden. Angestrebt wird eine Gesamtzahl sten für das Grundangebot an den Wochentagen der von sechs Ladesäulen im Amtsgebiet. (CK) Schrevenborner eigenART: November-Ausstellung im Heikendorfer Rathaus Die Malerinnen Ingrid Hendel (Heikendorf), Gudrun Lahrsen (Mönkeberg) und Doris Bajorat (Schönkir- chen) aus der Künstlergruppe Schrevenborner eigen- ART zeigen im Heikendorfer Rathaus ihre Arbeiten zum Thema Tierportraits In unterschiedlichen Techniken werden Tiere darge- stellt bzw. Tierportraits „Auf Augenhöhe“ den Besu- chern des Heikendorfer Rathauses entgegenblicken. Die Mitglieder der Künstlergruppe laden zu diesem vis-à-vis und zur Vernissage am Sonntag, den 5. November 2017, 11 Uhr ins Heikendorfer Rathaus ein. Musikalisch begleitet wird die Ausstellungseröffnung von Harfenspielerin Michaela von Karger. Die Begrü- ßung erfolgt durch Bürgermeister Alexander Orth. 10
Tourismus Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Kieler Förde 24.11.-17.12. jeweils Fr.-So. Advent, Advent... Weihnachtsmärchen „Die Schöne und das Biest“ Während der Adventszeit stimmen in den Gemeinden Aula Grundschule/Heikendorf des Amtes Schrevenborn liebefoll gestaltete Veranstaltungen auf das bevorstehende Weihnachsfest ein: 25.11. 10-18 Uhr 20. Heikendorfer Weihnachtsmarkt Mehrzweckhalle & Schulhof 30.11. 17:00 Uhr Anleuchtfest Dorfplatz/Heikendorf 30.11. 19:00 Uhr (F)rohe WEIHNACHTEN die Achte – satirische Lesung Gemeindebücherei/Heikendorf 02.12. 17-21 Uhr (mit Anleuch- ten) & 03.12. 12-17 Uhr Schönkirchener Weihnachtsmarkt Dorfteich, Hörn-Huus, Gilde- und Schmidt-Haus 10.12. 17 Uhr Kirchenkonzert: Trio Zafferano „Tausend Engel ziehen“ Marienkirche/Schönkirchen 10.12. 14-17 Uhr Weihnachtsmarkt Mönkeberg Dorfplatz/Am Eksol Geänderte Öffnungszeiten in der Tourist-Info Die Tourist-Info startet mit gekürzten Öffnungszeiten in die Herbst- und Wintersai- son. Ab dem 1. November ist das Team jeweils samstags von 14 bis 17 Uhr für Sie und Ihre Gäste in den Räumlichkeiten am Heikendorfer Hafen erreichbar. 11
Tourismus Leinwandkunst made in Schrevenborn „Tierportraits“ heißt die Ausstellung der Künstlergruppe Schrevenborner eigen- ART, die am 5.11. um 11 Uhr mit einer Vernissage im Rathaus eröffnet und an- schließend bis zum 1.12. zu sehen sein wird. Ingrid Hendel, Gudrun Lahrsen und Doris Bajorat zeigen Tierportraits. Auch das Heikendorfer Künstlermuseum widmet sich in seiner ab dem 3.12. präsentierten Ausstellung einer regionalen Künstlerin mit dem Fokus auf Natur, Landschaft und Portrait: Irmgard Nieper-Wachs (1884-1972) verbrachte einige Jahre ihres Lebens in Hei- kendorf /Kitzeberg. Bis zum 19.11. gibt es in den Ausstel- lungsräumen des Museums noch „Einblicke in eine private Gemäldesammlung“ mit besonderen Werken von Matthias Jarren (1872-1960) und weiteren Künstlern zu erhaschen. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder Kristin Reischke vom Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de) 12
Gemeinde Mönkeberg Mitteilungen der Gemeinde Mönkeberg Öffentliche Ausschussitzungen Unterrichtung im Sinne der Gemeindeordnung Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der öffentlich tagenden Ausschüsse der Gemeindevertretung werden durch Aushang im Gemeindebüro mit dem Tag der Einladung zur Sitzung bekannt gegeben. Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Sitzungsort Montag 27.11.2017 19.00 Uhr Bildungs- und Sozialausschuss Gemeindesitzungssaal Mönkeberg Montag 04.12.2017 19.00 Uhr Bau- und Umweltausschuss Gemeindesitzungssaal Mönkeberg Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich. Abschrift Niederschrift 27. Sitzung der 17. Wahlperiode der Gemeindevertretung Mönkeberg Sitzungstermin: Donnerstag, 28.09.2017 Weitere Anwesende: Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr Herr Amtsdirektor Hehenkamp, Amt Schrevenborn Herr Scharbow, Amt Schrevenborn Sitzungsende: 20:53 Uhr Herr Kuhl, Amt Schrevenborn Ort, Raum: Grundschule An der Bake, Dorfstr. 6, Frau Seliger, Kieler Nachrichten 24248 Mönkeberg Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben Anwesenheit: Vorsitz gez. Jens Heinze Herr Dietmar Katzer Gemeindevertreter Protokollführung gez. Robert Sell - fehlt entschuldigt - Frau Tina Kühnle Gemeindevertreterin Für die Richtigkeit - fehlt entschuldigt - der Abschrift: gez. Jutta Baasch Herr Dr. Walter Voß Gemeindevertreter - fehlt entschuldigt - Tagesordnung: Herr Jens Heinze Bürgermeister Öffentlicher Teil Frau Andrea Hamann-Wilke Gemeindevertreterin 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Be- Herr Gerd Cornelsen Gemeindevertreter schlussfähigkeit und Genehmigung Tagesordnung Frau Karin Horst Gemeindevertreterin 2 Einwohnerfragestunde Herr Heiner Dreyer Gemeindevertreter 3 Mitteilungen und Anfragen Herr Rainer Dröge Gemeindevertreter Herr Fred Hentrich Gemeindevertreter 4 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 19.07.2017 gefassten Beschlüsse Frau Elisabeth Kock Gemeindevertreterin Herr Peter Lehswing - Gemeindevertreter 5 Hauptamts- und Ordnungsangelegenheiten Herr Jürgen Marth Gemeindevertreter 5.1 Beratung und Beschlussfassung über die Stellung- Frau Hildegard Mersmann Gemeindevertreterin nahme zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Frau Andrea Niebuhr Gemeindevertreterin Mönkeberg 2011 - 2015 Herr Dr. Hans Georg Schneider Gemeindevertreter 5.2 Beratung und Beschlussfassung der "Kooperati- Frau Claudia Zempel Gemeindevertreterin onsvereinbarung für die Förderregion Kiel und Um- land" 6 Kultur-, Bildungs- und Sozialangelegenheiten 13
Gemeinde Mönkeberg 6.1 Beratung und Beschlussfassung über den Umbau Protokoll: der Wohnung 3 in der Dorfstraße 6 für die Nut- Öffentlicher Teil zung im Rahmen von Kindertagespflege Zu 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Be- 6.2 Beratung und Grundsatzbeschluss zur Schaffung schlussfähigkeit und Genehmigung Tages- einer gemeindeübergreifenden Lösung für die Be- ordnung treuung von Kindern im Alter u3 Jahre bis zur Fer- Vorlage: GM/2127/2017 tigstellung der in Planung befindlichen neuen Kin- dertagesstätten im Amtsgebiet Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Be- schlussfähigkeit fest. Gegen die Protokollführung be- 6.3 Beratung und Beschlussfassung über die Neukal- stehen keine Bedenken. kulation der Elternentgelte in den örtlichen Kinder- tageseinrichtungen Besondere Vorkommnisse: 6.4 Beratung und Beschlussfassung über die 4. Ände- Zu TOP 11 Herr Lehswing verlässt zu TOP 11 gemäß rung der Entgeltordnung für den Gemeindekinder- § 22 GO die Sitzung (20:45 Uhr). garten "Die Eichhörnchen" in Mönkeberg Herr Lehswing nimmt wieder an der Sitzung teil (20:49 6.5 Beratung und Beschluss über die Fortsetzung der Uhr). Anwendung der Richtlinie des Kreises Plön zur Er- Änderung der Tagesordnung: mittlung und Durchführung des pauschalierten Ko- TOP 6.6 wird vorgezogen auf 6.1, die anderen Tages- stenausgleichs in Kindertagesstätten nach § 25a ordnungspunkte verschieben sich: KiTaG Abgesetzt: TOP 9 nichtöffentlicher Teil, 6.6 Beratung und Beschlussfassung über die Ände- TOP 11 nichtöffentlicher Teil. rung der Bezuschussung der Kindertagespflege Tagesordnungspunkte, die in nichtöffentlicher Sitzung 7 Bauangelegenheiten behandelt werden: TOP 9, 10, 11 und 12. 7.1 Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Beratungsergebnis: eingegangenen Stellungnahmen, Wiederholung Anwesend: 14 des abschließenden Beschlusses und Billigung Dafür: 14 der Begründung zur 4. Änderung des Flächennut- Dagegen: - zungsplanes Enthaltung/en: - 7.2 Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Zu 2 Einwohnerfragestunde eingegangenen Stellungnahmen, Wiederholung Vorlage: GM/2128/2017 Satzungsbeschluss und Billigung der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 27 "Vossbarg-Ost" Es liegen keine Einwohnerfragen vor. 8 Haushaltsangelegenheiten Zu 3 Mitteilungen und Anfragen 8.1 Beratung und Beschlussfassung über den 1. Vorlage: GM/2129/2017 Nachtragshaushalt 2017 Mitteilungen des Bürgermeisters 8.2 Sachstandbericht zur Neuregelung der Umsatz- Es liegen keine Mitteilungen vor. steuerpflicht gem. § 2 b UStG Nichtöffentlicher Teil Anfragen 9 Beratung und Beschlussfassung zur Anpassung Herr Cornelsen fragt den Bürgermeister: der Nebenabreden zum Vertrag über die Zusam- In letzter Zeit wird in der Öffentlichkeit vermehrt über menarbeit im Tourismusmarketing mit der Stadt zu hohe Schadstoffe in der Luft diskutiert. Kiel/dem Kiel-Marketing e.V. Speziell über die Folgen hoher Feinstaubbelastung für 10 Beratung und Beschlussfassung über die Ertei- die Gesundheit der Menschen. lung eines Bauauftrages für die Erschließungs- Ich denke da an die Kreuzfahrtschiffe und Handels- maßnahmen der Kindertagesstätte Vossbarg-Ost schiffe als Verursacher, deren Abgasfahnen bei über- 11 Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf wiegend westlichen Winden Mönkeberg belasten. von Erbbaugrundstücken Liegen Messwerte für Mönkeberg vor? 12 Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen Wenn ja, können diese veröffentlicht werden? Wenn nein, bitte ich Sie, eine Messstation zu organisieren. 14
Gemeinde Mönkeberg Antwort BGM Heinze Folgejahre einzustellen. Der Bürgermeister und die Das Land Schleswig-Holstein informiert online unter Verwaltung werden gebeten, der Überschrift „Feinstaub – Aktuelle Konzentrations- a. mit den Trägern die Frage einer Teilzeitbelegung werte“ über die aktuellen Messwerte für Feinstaub an von 8 bis 13 Uhr zu klären. den Luftmessstationen in Schleswig-Holstein. Tags- b. eine Anzeige zu schalten. über werden die Informationen aus den automatischen Diese gilt dem Aufruf nach privaten Tagesmüttern, d.h. Messungen stündlich aktualisiert: die in eigenen Räumen in Mönkeberg eine Gruppe für https://www.schleswig- U3 – Kinder einrichten. Zusätzlich zur jetzigen Förde- holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Fein- rung gewährt die Gemeinde Mönkeberg für Mönkeber- staub/Feinstaubaktuell.html ger Kinder einen Zuschuss in Höhe von 0,50 € je Kind Zuständig im Land S-H ist das Landesamt für Land- und Stunde. wirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Zu 5 Hauptamts- und Ordnungsangelegenheiten Schleswig-Holstein, Technischer Umweltschutz, in Itze- hoe. Zu 5.1 Beratung und Beschlussfassung über die Die nächstgelegene Luftmessstation in umittelbarer Stellungnahme zur überörtlichen Prüfung Nähe Mönkebergs befindet sich in Kiel im Bremers- der Gemeinde Mönkeberg 2011 - 2015 kamp. Vorlage: GM/2082/2017 Das ist in der Nähe des Botanischen Garten/Uni-Ge- Beschluss lände auf Höhe des Olaf-Palme-Damms, auf dem West- Die Gemeindevertretung, stimmt der Stellungnahme ufer. zum Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung der Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zu- Gemeinde Mönkeberg 2011 – 2015 zu. sätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weitergeleitet und von dort ge- Beratungsergebnis: meinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Eu- Anwesend: 14 ropäische Kommission gemeldet. Dafür: 14 Dagegen: - Mobile Messstationen sind auf dem Markt vorhanden, Enthaltung/en: - die diesbezüglichen Kosten jedoch unbekannt. Mitteilungen des Amtes Zu 5.2 Beratung und Beschlussfassung der "Koope- rationsvereinbarung für die Förderregion Kiel Der Amtsdirektor, Herr Hehenkamp, informierte die und Umland" Gemeindevertreter/innen Vorlage: GM/2111/2017 a. über den Sachstand „Amtsbus“, b. über die Infrastruktur, Ladesäulen (Rad/Auto) im Beschluss Amtsbereich. Die Gemeindevertretung beschließt die „Kooperations- Herr Hehenkamp sprach allen ehrenamtlichen Helferin- vereinbarung für die Förderegion Kiel und Umland“ ent- nen und Helfern, die bei der Bundestagswahl tätig wa- sprechend der beigefügten Anlage 2 mit Ergänzung ren, seinen Dank aus. unter § 3. Beratungsergebnis: Zu 4 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Anwesend: 14 Sitzung am 19.07.2017 gefassten Be- Dafür: 14 schlüsse Dagegen: - Vorlage: GM/2131/2017 Enthaltung/en: - Zu TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung von Betreuungsplätzen in Kindertages- Zu 6 Kultur-, Bildungs- und Sozialangelegenhei- pflege ten Die Gemeindevertretung hat sich für das Modell der in- Zu 6.1 Beratung und Beschlussfassung über den stitutionellen Kindertagespflege in Trägerschaft Dritter Umbau der Wohnung 3 in der Dorfstraße 6 ausgesprochen, vorrangig ist die Wohnung 3 anzubie- für die Nutzung im Rahmen von Kinderta- ten. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Nachtrags- gespflege haushaltsplan 2017 und in den Haushaltsplänen der Vorlage: GM/2101/2017 15
Gemeinde Mönkeberg Beschluss Dagegen: 6 Die Gemeindevertretung beschließt, die Wohnung 3 Enthaltung/en: - für Zwecke der Kindertagespflege für 2 Tagespflege- Zu 6.4 Beratung und Beschlussfassung über die 4. stellen zu nutzen. Änderung der Entgeltordnung für den Ge- Die dafür erforderlichen Finanzmittel sind im Nach- meindekindergarten "Die Eichhörnchen" in tragshaushaltsplan 2017 bereitzustellen. Mönkeberg Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich mit dem Vorlage: GM/1968/2017 Kreis Plön die Förderzuschüsse zu klären. Beschluss Beratungsergebnis: Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderung Anwesend: 14 der Entgeltordnung für den Gemeindekindergarten Dafür: 14 „Die Eichhörnchen“ mit Änderungen der Streichungen. Dagegen: - Beratungsergebnis: Enthaltung/en: - Anwesend: 14 Zu 6.2 Beratung und Grundsatzbeschluss zur Dafür: 8 Schaffung einer gemeindeübergreifenden Lö- Dagegen: 6 sung für die Betreuung von Kindern im Alter Enthaltung/en: - u3 Jahre bis zur Fertigstellung der in Pla- Herr Dröge beantragt, über das Getränkegeld separat nung befindlichen neuen Kindertagesstätten abzustimmen: im Amtsgebiet Beratungsergebnis: Vorlage: GM/2008/2017 Anwesend: 14 Beschluss Dafür: 14 Die Gemeindevertretung steht einer gemeindeüber- Dagegen: - greifenden Zusammenarbeit auf Amtsebene in Bezug Enthaltung/en: - auf Kita-Angelegenheiten grundsätzlich positiv gegen- Zu 6.5 Beratung und Beschluss über die Fortset- über. zung der Anwendung der Richtlinie des Krei- Der Bürgermeister wird beauftragt, vor einer verbindli- ses Plön zur Ermittlung und Durchführung chen Beschlussfassung zu der Interimslösung Fragen, des pauschalierten Kostenausgleichs in Kin- insbesondere betreffend einer gemeindescharfen Ko- dertagesstätten nach § 25a KiTaG stenbeteiligung und der vertraglichen Regelungen bei Vorlage: GM/2029/2017 Leerständen oder bei vorzeitiger Fertigstellung von Beschluss Kita-Neubauten, vorab in einem Gespräch mit den an- Die Gemeindevertretung beschließt, die Richtlinie des deren Bürgermeistern und der Verwaltung zu klären. Kreises Plön zur Ermittlung und Durchführung des pau- Beratungsergebnis: schalierten Kostenausgleichs für Kindertagesstätten Anwesend: 14 nach § 25a KitaG weiter anzuwenden. Dafür: 14 Beratungsergebnis: Dagegen: - Anwesend: 14 Enthaltung/en: - Dafür: 14 Zu 6.3 Beratung und Beschlussfassung über die Dagegen: - Neukalkulation der Elternentgelte in den ört- Enthaltung/en: - lichen Kindertageseinrichtungen Zu 6.6 Beratung und Beschlussfassung über die Än- Vorlage: GM/2017/2017 derung der Bezuschussung der Kindertages- Beschluss pflege Die Gemeindevertretung beschließt, die Elternentgelte Vorlage: GM/2054/2017 in den örtlichen Kindertageseinrichtungen zum 01.01. Beschluss 2018 anzupassen. Die Gemeindevertretung beschließt eine Anhebung Beratungsergebnis: des Fördersatzes für die Inanspruchnahme der Kinder- Anwesend: 14 Dafür: 8 16
Gemeinde Mönkeberg tagespflege durch Personensorgeberechtigte auf Wiederholung Satzungsbeschluss und Billi- 1,30 € ab dem 01.01.2018. gung der Begründung zum Bebauungsplan Beratungsergebnis: Nr. 27 "Vossbarg-Ost" Anwesend: 14 Vorlage: GM/1994/2017 Dafür: 14 Beschluss Dagegen: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs Enthaltung/en: - des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen Zu 7 Bauangelegenheiten der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange wurden mit folgendem Ergeb- Zu 7.1 Erneute Beratung und Beschlussfassung nis geprüft: über die eingegangenen Stellungnahmen, Dem ausgearbeiteten Abwägungsvorschlag wird ge- Wiederholung des abschließenden Beschlus- folgt. ses und Billigung der Begründung zur 4. Än- Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die derung des Flächennutzungsplanes eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Er- Vorlage: GM/1993/2017 gebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Beschluss Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) so- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs wie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellung- Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 27 “Voss- nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und son- barg-Ost“ für das Gebiet "östlich der Straße Vossbarg", stigen Träger öffentlicher Belange wurden mit folgen- Flurstück 713/23 sowie die nördlichen Teile der Flur- dem Ergebnis geprüft: stücke 22/10 und 124/15 (als Fläche für die Zuwe- Dem ausgearbeiteten Abwägungsvorschlag wird ge- gung) der Gemeinde Mönkeberg, bestehend aus der folgt. Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Sat- Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die zung. eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Er- Die Begründung wird gebilligt. gebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ge- Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei meindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer (BauGB) öffentlich bekannt zu machen. In der Bekannt- Stellungnahme beizufügen. machung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung Die Gemeindevertretung fasst den abschließenden Be- und zusammenfassender Erklärung während der schluss zum Verfahren zur 4. Änderung des Flächen- Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Aus- nutzungsplanes der Gemeinde Schönkirchen. kunft verlangt werden kann. Die Begründung wird gebilligt. Beratungsergebnis: Der Bürgermeister wird beauftragt, die 4. Änderung Anwesend: 14 des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium zur Dafür: 13 Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Dagegen: - Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich be- Enthaltung/en: 1 kannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzuge- ben, wo der Plan mit der Begründung und der zusam- menfassenden Erklärung während der Sprechstunden Zu 8 Haushaltsangelegenheiten eingesehen werden kann. Zu 8.1 Beratung und Beschlussfassung über den 1. Beratungsergebnis: Nachtragshaushalt 2017 Anwesend: 14 Vorlage: GM/2118/2017 Dafür: 14 Beschluss Dagegen: - Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit Nach- Enthaltung/en: - tragsproduktplan wird in der vom Finanz- und Steue- Zu 7.2 Erneute Beratung und Beschlussfassung rungsausschuss vorgelegten Fassung / mit weiteren über die eingegangenen Stellungnahmen, Änderungen laut beigefügter Listen beschlossen. 17
Gemeinde Mönkeberg a) Der Ergebnisplan schließt ab mit Es ist in diesem Fall insbesondere zu berücksichtigen, 5.617.200 € als Gesamtbetrag der Erträge, dass bei einem vorzeitigen Umstieg alle Leistungen, 6.512.600 € als Gesamtbetrag der Aufwendungen die dem § 2 b UStG unterliegen, vor- bzw. umsatz- und steuerpflichtig werden. Ein Teilumstieg für einzelne Lei- stungen ist ausgeschlossen. Weiterhin gäbe es dann - 895.400 € als Jahresfehlbetrag. dazu nicht mehr die Möglichkeit, wieder auf das bishe- b) Der Finanzplan schließt ab mit rige Recht umzusteigen. 5.471.800 € als Gesamtbetrag der Einzahlungen Handelt eine jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage aus laufender Verwaltungstätigkeit, durch Vertrag, kommt es nach der geltenden Recht- 6.084.700 € als Gesamtbetrag der Auszahlungen sprechung für ihre Unternehmereigenschaft auf wei- aus laufender Verwaltungstätigkeit, tere Voraussetzungen nicht an. In diesem Fall greift die 1.798.800 € als Gesamtbetrag der Einzahlungen allgemeine Regel des § 2 UStG. Anders formuliert aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit braucht gar nicht erst geprüft zu werden, ob die Vor- 1.883.800 € als Gesamtbetrag der Auszahlungen aussetzungen des § 2b UStG vorliegen. aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Sämtliche bestehende Verträge wurden bereits von c) Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und der Verwaltung erfasst und vorgeprüft. Die weitere Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt Prüfung, ob gegebenenfalls inhaltliche Änderungen er- forderlich sind (Umsatzsteuervermeidung), erfolgt der- 1.692.800 €. zeit durch einen Wirtschaftsprüfer. d) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun- Der vorzeitige Umstieg sollte nur dann erfolgen, so- gen beträgt 3.485.000 €. fern sich für die Gemeinde ein erheblicher, wirtschaftli- e) Der Stellenplan schließt ab mit 12,64 ausgewiese- cher Vorteil ergibt. Anhaltspunkte für eine Wirtschaft- nen Stellen. lichkeit sind mögliche Vorsteuerabzugspotenziale. Beratungsergebnis: Diese haben insbesondere bei Investitionsmaßnahmen Anwesend: 14 eine gewichtige Bedeutung. Daher wurden die geplan- Dafür: 14 ten Investitionsmaßnahmen aus der Haushaltsplanung Dagegen: - 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung 2018 - Enthaltung/en: - 2020 im Hinblick auf Vorsteuerabzugsmöglichkeiten geprüft. Die Ergebnisse wurden anschließend mit ei- nem Wirtschaftsprüfer abgestimmt. Dabei sind wie- Zu 8.2 Sachstandbericht zur Neuregelung der Um- derum nur die Investitionsmaßnahmen zu berücksichti- satzsteuerpflicht gem. § 2 b UStG gen, bei denen das Amt auf privatrechtlicher Grund- Vorlage: GM/2072/2017 lage nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) tätig Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes wird. (UStG) und der Einführung des § 2 b UStG, wurde die generelle Steuerpflicht der juristischen Personen des Bei der Prüfung haben sich keine Maßnahmen erge- öffentlichen Rechts (jPdöR) neu geregelt. Ämter und ben, die der Gemeinde einen wirtschaftlichen Vorteil Kommunen sind grundsätzlich seit dem 01.01.2017 durch mögliche Vorsteuerabzüge einbringen könnten. verpflichtet, die Änderungen aus § 2 b UStG umzuset- Aus diesem Grunde wird der Gemeinde empfohlen, auf zen, sofern sie keine Optionserklärung zur Anwendung eine vorzeitige Anwendung des neuen Umsatzsteuer- des bisherigen Rechts bei dem zuständigen Finanzamt rechts vor dem 01.01.2021 zu verzichten und weiter- abgegeben haben. In der Sitzung des Gemeindever- hin dem Beschluss vom 05.12.2016 zu folgen. tretung am 05.12.2016 wurde die Abgabe der Opti- onserklärung beschlossen (VO GM/1043/2016), wo- durch sich eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 ergibt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Anwendung des § 2 b UStG verpflichtend. Weiterhin besteht jedoch die Möglichkeit, die abgegebene Erklärung jeweils zum 01.01. eines Jahres zu widerrufen. 18
Gemeinde Mönkeberg Vollsperrung Fuchsbergredder für Fußgänger und Radfahrer wegen Kita Neubau Vossbarg-Ost ab 16.10.2017 Der Fuchsbergredder wird in dem Bereich der neuen Wohngebiet „Am Grün“ zum Heikendorfer Weg zu ge- Kindertagesstätte Vossbarg-Ost zu einer neuen Straße langen. ausgebaut. Während der Bauzeit kann der Fuchsber- In der Zeit vom 15.01. bis 16.03.2018 ist dort jedoch gredder nicht von Fußgängern und Radfahrern benutzt auch wegen der Herstellung einer Schmutzwasserlei- werden. Die Sperrung wird in Höhe der Abzweigung tung gesperrt, so dass dann leider nur der Umweg zum Wanderweg in Richtung „Am Grün“ mit einer Be- durch das Dorf möglich ist. schilderung angekündigt und in Höhe des Wendeham- Das Amt Schrevenborn bittet für diese Maßnahme um mers „Grüne Kante“ durch eine entsprechende Be- Verständnis und Beachtung. schilderung gesperrt. Der Weg wird von vielen Schülern benutzt, um vom Amt Schrevenborn Gemeindebüro Mönkeberg Oberdorf nach Heikendorf zur Schule zu fahren. Es be- Der Amtsdirektor Ordnungswesen steht die Möglichkeit über den Wanderweg in Richtung Geplante Knick- und Gehölzpflege sowie Baumfällungen in gemeindeeigenen Grünanlagen Auch während des Winterhalbjahres 2017 / 2018 wer- heisst größere Einzelbäume, sollen auch in diesen Be- den die Mitarbeiter des Amtsbetriebshofes wieder die reichen stehenbleiben. Zum Teil stehen die Bäume und öffentlichen Grünanlagen, Knicks und Bäume durchfor- Sträucher viel zu eng. Der Bestand ist daher auszu- sten bzw. auslichten. lichten um den verbleibenden Gehölzen Platz zur art- Die Gehölze müssen in einigen Anlagen auf den Stock gerechten Entwicklung zu geben. Abgestorbene gesetzt werden, da einerseits Vergreisungs- und Ver- Bäume sind zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- kahlungstendenzen erkennbar sind und andererseits heit zu entfernen und die gesunden Bäume freizustel- die Verkehrssicherheit entlang von Wegen zu erhalten len. Überhängende Äste, die ebenfalls die Verkehrssi- ist. Ein lediglich „gerades Abschneiden“ der Zweige cherheit beeinträchtigen, müssen zurückgeschnitten mit der Heckenschere würde am Problem des Überal- oder entfernt werden. Bisher sind folgende Pflegeak- terns nichts ändern und ist aus gestalterischen und äs- tionen geplant: thetischen Gründen abzulehnen. Überhälter, dass lfd. Nr. Ort / Straße Maßnahmen 1 Straßenbäume allgemein, Lichtraumprofil herstellen, Baumpflege, bei Bedarf untere Astkränze entfernen 2 Heikendorfer Weg, ehemaliges Weiden am Teich direkt an der Grenze zum Kleingartengrundstück Nachbargrundstück auf den Stock setzen 3 Buchenrade, Eiche, Baumpflege Totholz entfernen, Brombeeren westl. Wendehammer zurückschneiden 4 Heikendorfer Weg zwischen leichter Rückschnitt der freiwachsenden Hecke Alten- u. Pflegeheim und dem Teich bei Edeka 5 Teich bei Edeka Gehölze an der Uferseite zum Edeka-Gebäude zurückschneiden – wachsen an das Gebäude, verdecken die Sicht auf das Werbeschild 6 Tennisplätze beim Sportplatz Knick als Pflegemaßnahme auf den Stock setzen 7 Bolzplatz beim Sportplatz Weiden in Richtung NSG Mönkeberger See zurückschneiden 8 Dorfstraße (Zugang zum NSG Weiden entlang des Wanderweges auf den Stock setzen Mönkeberger See) (Maßnahme ist mit der UNB abgestimmt) 19
Gemeinde Mönkeberg 9 Am Königsmoor Gehölzstreifen entlang der Zufahrt zum Grundstück Nr. 19 zurückschneiden, wächst in die Fahrbahn hinein 10 Bogenschießplatz Rückschnitt einiger Gehölze wegen Zaunbau 11 Schönbrehm, Einmündung in Sträucher im Sichtdreieck zurückschneiden Verkehrssicherungs- den Heikendorfer Weg pflicht, insbesondere der Fahrradweg ist schlecht einsehbar 12 Germaniakoppel Hang zum Fördewanderweg (Sichtachsen) freischneiden 13 Strandweg Gehölze (selbst ausgesamt) zurückschneiden, wachsen in den Zaun hinein sowie auf Bitten der Anlieger 14 Ölpier Rückschnitt einiger Gehölze wegen notwendiger Bodenuntersuchung 15 Fördewanderweg, Gehölze neben dem Weg zurückschneiden, bei den Bänken in Richtung Kiel (Sicht auf die Förde) 16 Ölberg, Rohlfweg (Fahrweg) Pappeln und Gehölze zurückschneiden 17 Kitzeberger Weg Alle Bäume: bei Bedarf Totholz entfernen und leichte Kronenpflege 18 An den Eichen Alle Bäume: bei Bedarf Totholz entfernen und leichte Kronenpflege 19 Kattenbek, Fußweg zum Rückschnitt der Gehölze die in den Weg wachsen, sofern nicht Heikendorfer Weg schon durch Nachbar (Privat) geschehen Baumfällungen: 1 Vossbarg Buche auf dem Wall an der Zufahrt zum geplanten Kindergarten fällen, Baum gem. Gutachten nicht mehr standsicher 2 Heikendorfer Weg zwischen 1 Robinie fällen, krank, viel Totholz, große Faulstelle im Bereich Alten- u. Pflegeheim und Teich des Kronenansatzes bei Edeka 3 Stubenrauchstraße 1 Feldahorn und 1 Linde fällen, wegen Ausbau Buswendeschleife Amtsbus 4 Stubenrauchstraße 18 Fällung Linde, Befall mit Brandkrustenpilz, Baum nicht mehr standsicher, Verkehrssicherungspflicht (Stand der vorstehenden Liste: 10.10.2017. Aufgrund weiterer Meldungen von Bürgern und eigenen Erkenntnis- sen kommen ggf. noch weitere Pflegemaßnahmen hinzu.) SFK „Winterfahrplan extra“ Das SFK-Fahrgastschiff läuft in den Wintermonaten, ab Montag den 23. Oktober 2017 bis Freitag den 18. März 2018, morgens den Fähranleger in Mönkeberg an. ab Mönkeberg . . . . .08:08 Uhr an Reventlou . . . . . .08:20 Uhr an Hauptbahnhof . . .08:35 Uhr Heinze -Bürgermeister- 20
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