ACHTUNG! innenliegend Haushaltsbefragung! - Die nächste Ausgabe erscheint am 25. November 2021 - Amt Schönberger Land
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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 24 29. Oktober 2021 Ausgabe 10/21 der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land ACHTUNG! innenliegend Haushaltsbefragung! Postwurfsendung sämtliche Haushalte Foto: pixabay.com Die nächste Ausgabe erscheint am 25. November 2021.
2 29. Oktober 2021 • Woche 43 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Telefon: 038828 330-0 Die nächste Ausgabe Fax: 038828 330-175 Uns Amtsblatt E-Mail: Web: info@schoenberger-land.de www.schoenberger-land.de Online-Dienste: https://www.schoenberger-land.de/online erscheint am Mängelmelder: https://schoenberger-land.de/mängelmelder 25. November2021. Öffnungszeiten der Verwaltung: Annahmeschluss Die Verwaltung ist zu den bekannten Öffnungszeiten wieder geöffnet. Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr u. für redaktionelle Beiträge Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr und Anzeigen ist Fr. geschlossen (Posteingang im Verlag) Persönlicher Besucherverkehr ist jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. In den Amtsgebäuden besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen bzw. FFP2-Maske. 16. November 2021. Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes nach vorheriger Terminvereinbarung: Mo., Di. und Do. 09:00 - 12:00 Uhr Di. und Do. 14:00 - 18:00 Uhr Sprechstunde der Schiedspersonen Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele- fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Impressum Telefon: 0163 5070542 / E-Mail:schiedsstelle@schoenberger-land.de Rufnummernverzeichnis: Amtskasse 330 - 1201, 1203 und 1211 Mitteilungsblatt mit öffentlichen Anlagenbuchhaltung 330 - 1206 Bekanntmachungen der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land. Anliegerbescheinigungen 330 - 1214 Bauanträge 330 - 1401 Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Bauleitplanung 330 - 1410 und 1411 Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Bürgerinformation 330 - 1107 Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Buß- und Verwarngelder 330 - 1305 E-Mail: info@wittich-sietow.de Einwohnermeldeamt 330 - 1303, 1304 und 1307 www.wittich.de Finanzverwaltung 330 - 1200 und 1208 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Fischereischeine 330 - 1305 Amt Schönberger Land Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Feuerwehren 330 - 1311 Mike Groß (V. i. S. d. P.) Gebäudemanagement 330 - 1406 unter Anschrift des Verlages. Gewerbeamt 330 - 1309 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke Gewässer 330 - 1412 unter Anschrift des Verlages. Grünanlagen/Bäume 330 - 1403 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Hochbauinvestition 330 - 1405 und 1416 Auflage: 9.800 Exemplare Informationstechnik 330 - 1106 Erscheinung: monatlich, Kindertageseinrichtungen 330 - 1109 jeweils zum letzten Freitag eines Monats Kommunale Grundstücke (Kauf/ 330 - 1408 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben Pacht) die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf- Ordnungsamt 330 - 1300 und 1310 fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un- Personalabteilung 330 - 1110 und 1111 sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Rechnungsprüfung 330 - 1601 unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt Schulverwaltung 330 - 1103 oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Spielplätze 330 - 1412 Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer- Stadtsanierung 330 - 1410 den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Standesamt 330 - 1110 und 1111 auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge- schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- Steuerabteilung 330 - 1204 und 1205 Farben bzw. Sonderfarben werden von uns Straßenbeleuchtung 330 - 1413 aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb- Straßenunterhaltung 330 - 1412 abweichungen auftreten, genauso wie bei un- Straßenverkehr (StVO) 330 - 1301 terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe Tiefbau 330 - 1402 keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Vergabestelle 330 - 1104 Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Vermietung kommunaler 330 - 1407 und 1409 Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut- Liegenschaften zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung Vollstreckung 330 - 1202 liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit Wahlen/Organisation 330 - 1101 schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Winterdienst 330 - 1301 Wohngeldstelle 330 - 1308 zentrale Dienste 330 - 1107 zentraler Sitzungsdienst 330 - 1102 und 1108
Amt Schönberger Land 29. Oktober 2021 • Woche 43 3 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Dassow Bekanntmachung der Satzung der Stadt Dassow zum Erlass einer Ver- änderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 40 für die Ortslage Rosenhagen an der „Straße des Friedens“ Satzung der Stadt Dassow zum Erlass einer Verände- Amtliche Bekanntmachungen rungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebau- ungsplan Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage Ro- der Stadt Dassow senhagen an der „Straße des Friedens“ vom 12.10.2021 Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 40 Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches der Stadt Dassow für die Ortslage Rosen- (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November hagen an der „Straße des Friedens“ 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939), sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB (KV M-V) in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 31. zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 August 2021 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über (GVOBl. M-V S. 467) hat die Stadtvertretung der Stadt Dassow am den Bebauungsplan Nr. 40 für die Ortslage Rosenhagen an der 12.10.2021 folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen: „Straße des Friedens“ gefasst. §1 Das Planungsziel besteht in der Sicherung und Entwicklung der Sicherung der Planung Dauerwohnnutzung in der Ortslage Rosenhagen. Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des in Auf- Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 40 befindet sich in stellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage Rosenhagen an der „Straße des Friedens“ wird Rosenhagen und schließt folgende Grundstücke ein: - straßenbegleitende Grundstücke an der „Straße des Frie- eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB angeordnet. dens“ vom südlichen Ortseingang mit der Hausnummer 1 bis §2 einschließlich Hausnummer 5 auf der westlichen Seite der Räumlicher Geltungsbereich Straße und mit der Hausnummer 13 bis Hausnummer 19 auf Der räumliche Geltungsbereich umfasst nachfolgende Flurstücke der östlichen Seite der „Straße des Friedens“ der Flur 2 der Gemarkung Rosenhagen: 17, 18, 19/1, 19/5, 21, 22, 24, 25, 27, 28, 135, 29, 26, 32, 155, 33, 34, 35, 36, 42, 43, 50/5, Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 ist dem 50/4, 50/3, 50/2, 50/1, 50/6, 51/1, 51/2, 52/1, 52/2, 53, 54, 55, 41, nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen. 56, 133, 57, 58, 59, 60 und ist in dem anliegenden Übersichtsplan durch Umrandung mit einer schwarzen unterbrochenen Linie ge- kennzeichnet. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Satzung. §3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderun- gen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. §4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren, vom Tage des Inkrafttre- tens gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Verän- derungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. 40 für das in § 2 genannte Gebiet in Kraft tritt. Jedermann kann die Satzung über die Veränderungssperre ein- schließlich des dazugehörigen Übersichtsplanes im Amt Schön- berger Land, im Bauamt, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 erhalten. BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Dassow, den 18.10.2021 Hinweise Auf die Vorschriften des § 18 BauGB über die fristgemäße Gel- gez. Annett Pahl tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetre- Bürgermeisterin der Stadt Dassow tene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und auf Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen die Fristen über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen mit Ablauf des 25.10.2021 bekannt gemacht. gemäß § 44 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen.
4 29. Oktober 2021 • Woche 43 Amt Schönberger Land Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfah- Mit dem Bebauungsplan Nr. 26 beabsichtigt, die Stadt die pla- rens- und Formschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb nungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete städte- von einem Jahr seit der Bekanntmachung der Veränderungssperre bauliche Entwicklung eines Wohngebietes im Nordwesten der schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Ortslage Rosenhagen und westlich des Geltungsbereichs des Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Bebauungsplans Nr. 24 zu schaffen. schriften begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26, die dazugehörige der KV M-V oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrens- Begründung sowie der Umweltbericht liegen in der Zeit vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 5 vom 08.11.2021 bis einschließlich 08.12.2021 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes chung der Satzung gegenüber der Stadt unter Bezeichnung der Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, gemäß verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, § 3 Abs. 1 BauGB während der Dienststunden zu folgenden Zeiten geltend gemacht worden ist. Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Die Satzung über die Veränderungssperre wird hiermit ausge- Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr fertigt. zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dassow, den 18.10.2021 Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äu- gez. Annett Pahl ßerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Bürgermeisterin der Stadt Dassow Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Übersichtsplan über den Geltungsbereich der Veränderungssperre abgegeben werden. Sollte aus Gründen der COVID-19-Pandemie die Amtsverwaltung für den Besucherverkehr geschlossen sein, wird der Dienstbetrieb der Amtsverwaltung aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen trotz Einschränkungen im Dienst- betrieb möglich ist. Hierzu melden Sie sich bitte über die Klingel an der hinteren Ein- gangstür des Amtsgebäudes in der Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg bzw. telefonisch bei Frau Watermann unter Tel. 038828 330-1410 oder bei Frau Müller unter 038828 330-1411. Darüber hinaus können die Unterlagen am o. g. Ort innerhalb der Dienstzeiten auch nach vorheriger telefonischer Terminab- stimmung unter den zuvor genannten Telefonnummern oder per E-Mail unter l.watermann@schoenberger-land.de bzw. s.mueller@ schoenberger-land.de eingesehen werden. Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/ Bekanntmachungen/Auslegungen für den Zeitraum der Öffent- lichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 sowie die Durch- führung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit bekannt gemacht. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 25.10.2021 bekannt gemacht. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Dassow Bebauungsplan Nr. 26 nordwestlich der Ortslage Ro- senhagen und westlich des Bebauungsplans Nr. 24 hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öf- fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung vom 19.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 beschlos- sen. In ihrer Sitzung vom 12.10.2021 hat die Stadtvertretung den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 gebilligt.
Amt Schönberger Land 29. Oktober 2021 • Woche 43 5 Hinweise zur COVID-19-Pandemie Alle Interessierten können die Satzung den Bebauungsplan Nr. 24 Die Verwaltung bittet die Bürger, als Vorsichtsmaßnahme zur „Einzelhandel am Bahnhof“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus - sofern möglich Herrnburg die zugehörige Begründung dazu von diesem Tage - vorrangig das Angebot der kontaktlosen Einsicht- bzw. Stellung- an im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich nahme zu wählen. IV, 23923 Schönberg, während der Öffnungszeiten für den Pub- likumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweise zum Datenschutz Der in Kraft getretene Bebauungsplan und die zugehörige Begrün- Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Schönberg wird aus- dung werden ergänzend in das Internet unter der Adresse http:// drücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land. www.schoenberger-land.de sowie in das zentrale Internetportal de/Datenschutzerklärung. des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes M-V) eingestellt. Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be- kanntmachungen einsehbar. Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird auf folgendes hingewiesen: Dassow, den 18.10.2021 Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden: gez. Annett Pahl 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Bürgermeisterin der Stadt Dassow Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen schriften, mit Ablauf des 25.10.2021 bekannt gemacht. 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Amtliche Bekanntmachungen 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, der Gemeinde Lüdersdorf wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Betrifft: Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 24 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 schriftlich gegenüber „Einzelhandel am Bahnhof“ der Gemeinde der Gemeinde Lüdersdorf unter Darlegung des die Verletzung Lüdersdorf im Ortsteil Herrnburg begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß beachtlich sind. § 10 Abs. 3 BauGB Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent- öffentlichen Sitzung am 20.04.2021 den Bebauungsplan Nr. 24 schädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan „Einzelhandel am Bahnhof“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil Nr. 24 in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen Herrnburg, begrenzt: von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. - im Norden: durch die Bahnhofstraße, Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck- - im Osten: durch das vorhandene Einkaufszentrum, lenburg - Vorpommern ist eine Verletzung von Verfahrens- und - im Süden: durch die Anlagen der Deutschen Bahn AG, Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Bahnstrecke Lübeck - Bad-Kleinen-Straßburg Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegen- (Uckerm.), über der Gemeinde Lüdersdorf geltend gemacht wird. - im Westen: durch die Hauptstraße (Landesstraße 02), Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt- machungsvorschriften kann hiervon abweichend stets geltend bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemacht werden. sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB Der Plangeltungsbereich ist dem nachfolgenden Übersichtsplan im Wege der Berichtigung angepasst worden. zu entnehmen. Der berichtigte Flächennutzungsplan kann wie oben angegeben eingesehen werden; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden. Hinweise zum Datenschutz Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Schönberg wird aus- drücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land. de/Datenschutzerklärung. Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be- kanntmachungen einsehbar. Lüdersdorf, den 19.09.2021 gez. Prof. Dr. Huzel (Siegel) Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 25.10.2021 bekannt gemacht. Quelle: ALK-Auszug vom 14.12.2014, ZVG, (ohne Maßstab) Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 Die nächste Ausgabe BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 „Einzelhandel Uns Amtsblatt erscheint am am Bahnhof“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil Herrnburg tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB 25. November2021. in Kraft.
6 29. Oktober 2021 • Woche 43 Amt Schönberger Land Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund der §§ 64 Abs. 4 i. V. m. 45 ff. Kommunalverfassung des der Saldo der Ein- und Auszahlungen Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadt- aus Investitionstätigkeit auf 15.000 EUR vertretung vom 01.09.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen: d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR §1 die Auszahlungen aus Ergebnis- und Finanzhaushalt Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird der Saldo der Ein- und Auszahlungen 1. im Ergebnishaushalt aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR a) der Gesamtbetrag der ordentlichen festgesetzt. Erträge auf 31.000 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen §2 Aufwendungen auf 31.000 EUR Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Saldo der ordentlichen Erträge und Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Aufwendungen auf 0 EUR Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR. Erträge auf 0 EUR §3 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Verpflichtungsermächtigungen Aufwendungen auf 0 EUR Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Saldo der außerordentlichen Erträge wird festgesetzt auf 0 EUR und Aufwendungen auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung §4 der Rücklagen auf 0 EUR Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0 EUR §5 2. im Finanzhaushalt Eigenkapital a) die ordentlichen Einzahlungen auf 16.000 EUR Der Stand des Eigenkapitales in der die ordentlichen Auszahlungen auf 31.000 EUR Eröffnungsbilanz zum 31.12.2016 beträgt 24.847,20 EUR. der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -15.000 EUR §6 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR Weitere Vorschriften die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR entfällt der Saldo der außerordentlichen Ein- Stadt Dassow, den 01.09.2020 und Auszahlungen auf 0 EUR gez. Pahl Siegel c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Bürgermeisterin auf 15.000 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen auf 0 EUR mit Ablauf des 15.09.2021 bekannt gemacht. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dassow für die Haushaltsjahre 2021/2022 Aufgrund § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 31.08.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtrags- haushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021/2022 werden in 2021 in 2022 von bisher auf von bisher auf EUR EUR EUR EUR 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge 6.683.700 6.683.700 6.505.500 6.505.500 der Gesamtbetrag der Aufwendungen 7.542.000 7.542.000 6.946.900 6.946.900 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -858.300 -858.300 -441.400 -441.400 2. im Finanzhaushalt a) der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen 6.049.300 6.049.300 5.883.000 5.883.000 der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 7.412.800 9.920.000 6.636.500 7.256.500 der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen -1.363.500 -3.870.700 -753.500 -1.373.500 b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 2.151.200 6.439.200 1.224.000 1.844.000 der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 2.151.200 6.439.200 1.224.000 1.844.000 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 festgesetzt. ___________ 1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Amt Schönberger Land 29. Oktober 2021 • Woche 43 7 §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bestehen. §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert bestehen. §6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert. §7 Wertgrenzen Die Regelungen bleiben unverändert. §8 Bewirtschaftungsregeln Die Regelungen bleiben unverändert. Nachrichtliche Angaben: Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich in 2021 in 2022 1. zum Ergebnishaushalt das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 676.748 EUR von bisher 235.348 EUR auf voraussichtlich 676.748 EUR auf voraussichtlich 235.348 EUR 2. zum Finanzhaushalt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 4.593.793 EUR von bisher 1.478.193 EUR auf voraussichtlich 2.232.096 EUR auf voraussichtlich 858.193 EUR 3. zum Eigenkapital der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 16.925.728 EUR von bisher 16.484.328 EUR auf voraussichtlich 16.925.728 EUR auf voraussichtlich 16.484.328 EUR Dassow, den 20. September 2021 gez. Annett Pahl (Siegel) Bürgermeisterin Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 21.09.2021 bekannt gemacht. 1. Nachtragshausshaltssatzung der Stadt Schönberg für die Haushaltsjahre 2021/2022 Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird, nach Beschluss der Stadtver- tretung vom 26.08.2021 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung des Landrates des Landkreises Nordwest- mecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021/2022 werden in 2021 in 2022 von bisher auf von bisher auf EUR EUR EUR EUR 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge 6.744.300 6.760.700 6.518.500 6.520.700 der Gesamtbetrag der Aufwendungen 7.814.300 7.830.700 7.548.300 7.649.200 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 0 0 -658.400 -757.400 2. im Finanzhaushalt a) der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen 6.155.500 6.171.900 6.118.000 6.120.200 der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 7.209.900 7.226.300 7.054.200 7.183.300 der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen -1.054.400 -1.054.400 -936.200 -1.063.100
8 29. Oktober 2021 • Woche 43 Amt Schönberger Land b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 4.452.700 4.254.900 4.510.200 5.254.800 der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 5.230.100 5.380.100 5.963.500 8.231.400 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -777.400 -1.125.200 -1.453.300 -2.976.600 festgesetzt. _______________ 1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in 2021 in 2022 von bisher auf von bisher auf EUR EUR EUR EUR Der Gesamtbetrag der vorgesehenenKreditaufnahmen ohne Um- schuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf: 777.400 1.125.200 1.453.300 2.976.600 §3 Verpflichtungsermächtigungen in 2021 in 2022 von bisher auf von bisher auf EUR EUR EUR EUR Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt 0 0 1.747.000 3.009.100 §4 Kassenkredite in 2021 in 2022 von bisher auf von bisher auf EUR EUR EUR EUR Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt 1.000.000 1.000.000 1.000.000 2.000.000 §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert. §6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert. §7 Wertgrenzen Die Regelungen bleiben unverändert. Nachrichtliche Angaben: Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich in 2021 in 2022 1. Zum Ergebnishaushalt das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 1.902.135 EUR von bisher 1.243.735 EUR auf voraussichtl. 1.902.135 EUR auf voraussichtl. 1.145.035 EUR 2. zum Finanzhaushalt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 551.039 EUR von bisher -385.160 EUR auf voraussichtl. 551.039 EUR auf voraussichtl. -957.059 EUR 3. zum Eigenkapital der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 22.011.071 EUR von bisher 22.011.071 EUR auf voraussichtl. 22.011.071 EUR auf voraussichtl. 21.912.371 EUR Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 27.09.2021 erteilt. Schönberg, den 06.10.2021 gez. Korn Bürgermeister (Siegel) Hinweis: Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Nordwestmeck- lenburg zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 27.09.2021 bekanntgegeben worden. Die vorstehende Nachtrags- haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b, zu den Sprechzeiten öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme einen Termin. gez. Lenschow Amtsvorsteher Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 11. Oktober 2021 bekannt gemacht.
Amt Schönberger Land 29. Oktober 2021 • Woche 43 9 Jahresabschluss der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2019 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer öffentlich aus. Zur Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung Sitzung am 31.08.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde Lü- unter der Telefonnummer 038828-330 1200 erforderlich. dersdorf zum 31. Dezember 2019 per Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und Lüdersdorf, den 20.09.2021 über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich gez. Prof. Dr. Huzel bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließen- Bürgermeister de Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme für sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Schönberger Land, Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow, mit Ablauf des 20.09.2021 bekannt gemacht. Stellenausschreibung Gemeinde Lüdersdorf Gemeinde Lüdersdorf Der Bürgermeister Bei der Gemeinde Lüdersdorf ist ab 01. Januar 2022 die Stelle eines/einer Gemeindearbeiters/Gemeindearbeiterin (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Der Aufgabenbereich umfasst die Erfüllung kommunaler Aufgaben (wie z. B. Grünflächenpflege, Straßen- und Wegereinigung, Streu- und Räumdienst sowie die technische Betreuung von gemeindeeigenen Gebäuden). Von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern wird erwartet: • eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise im handwerklichen und/oder gärtnerischen Bereich • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Teamfähigkeit • Führerschein Klassen B, C und oder C1 Der Besitz des Berechtigungsscheines zum Führen von Motorsägen wäre wünschenswert. Weiterhin sollte die Bereitschaft zur Nutzung des privateigenen PKW vorhanden sein. Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD (EG 5). Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden/Woche. Bei Bedarf kann sich die Arbeitszeit auch auf die Abendstunden, Wochenenden sowie Sonn- und Feiertage verlagern. Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung berücksichtigt. Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Tätigkeitsnachweis, Zeugniskopien) sind bis zum 19. November 2021 an den Fachbereich I - Zentrale Dienste - zu senden. Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Bewerbun- gen per E-Mail bitte ausschließlich Anhänge im pdf-Format einreichen. Andere Office-Dokumente können nicht verarbeitet werden. Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu übersenden, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, bitte darauf hinweisen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Kontakt: Amt Schönberger Land, Fachbereich I Am Markt 15 in 23923 Schönberg Tel.-Nr.: 038828 330-1110 oder 1111 E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Informationen zur Freiwilligkeit und zum Datenschutz Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und begründet keinerlei Daten ist durch die Stadt Schönberg und die Gemeinde Selms- weitere Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen. dorf die Trigenius GmbH, Lübsche Str. 10, 23966 Wismar, betraut. Zweck der Befragung: Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Der Datenschutz wird in allen Arbeitsschritten durch geeignete nachhaltigen Energieversorgung technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Die Information zu Betroffenenrechten: Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Erstellung der Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Daten- Machbarkeitsstudie sowie zur ggf. erforderlichen Nachweisfüh- übertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbei- rung gegenüber Dritten (z.B. Fördermittelgeber) erforderlich ist. teten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle Anschließend werden sie vollständig gelöscht / vernichtet. Dieser ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis Zeitraum beträgt maximal 10 Jahre. 21 DS-GVO. Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten Einwilligung in die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für a) in Verbindung mit Art. 7 DSGVO: Der Teilnehmer die Zukunft widerrufen. Sie haben das Recht, Beschwerden beim stimmt der Datenverarbeitung bei der Umfrage ausdrücklich zu, Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit indem er den ausgefüllten Fragebogen abgibt / zusendet Mecklenburg-Vorpommern zu erheben: Postanschrift: Schloss bzw. an der Online-Befragung teilnimmt. Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin, Tel.: 0385 / 59494-0 oder E-Mail: info@datenschutz-mv.de. Verbleib und Aufbewahrung der Daten: Die erhobenen Daten wer- den vertraulich und ausschließlich zum genannten Zweck ver- wendet. Die Befragung erfolgt durch die Stadt Schönberg und die Gemeinde Selmsdorf. Mit der Auswertung der gesammelten
10 29. Oktober 2021 • Woche 43 Amt Schönberger Land Stadt Schönberg und Gemeinde Selmsdorf im Amt Schönberger Land Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schönberg und der Gemeinde Selmsdorf wir alle erleben derzeit einen Wandel. Während wir in der Corona-Pandemie viele Herausforderungen bereits gemeinsam gemeistert haben, fordert der Klimawandel auch weiterhin unsere Aufmerksamkeit. Starkregenereignisse, Trockenheit und ausgedehnte Waldbrände führen uns vor Augen: Es ist höchste Zeit umzusteuern! Auch die Politik hat darauf reagiert und die Anstrengungen zum Schutz des Klimas verstärkt. So soll Haushaltsbefragung in den nächsten Jahren klimaschädlich erzeugte Energie Machbarkeitsstudie Nachhaltige Energieversorgung aus Kohle, Öl und Erdgas durch die Einführung eines Preises für Treibhausgase deutlich teurer werden. Termin: bis 14.11.2021 Angesichts dessen wird zunehmend klar, dass wir vor Rückgabe & Kontakt einer grundlegenden Umgestaltung unserer Trigenius GmbH Energieversorgung stehen. Lübsche Str. 10, 23966 Wismar E-Mail: b.materne@trigenius-gmbh.de Als Stadt und Gemeinde sind wir entschlossen, die mit Tel.: 0 38 41 / 22 731 17 den notwendigen Veränderungen verbundenen Chancen Fax: 0 38 41 / 22 731 12 für unsere Region bestmöglich zu nutzen. Unser Anspruch ist es, aus dem anstehenden Wandel noch Infos & Fragebogen attraktiver für Bürger, Gäste und Unternehmen schoenberg.trigenius-gmbh.de selmsdorf.trigenius-gmbh.de hervorzugehen. Mit diesem Ziel haben wir eine Studie in Auftrag gegeben, Online teilnehmen www.umfrageonline.com/s/snb_sld in der Möglichkeiten für eine zukünftige Versorgung unserer Orte aus regional gewonnenen, erneuerbaren Energien untersucht werden sollen. Damit wollen wir die Grundlage für eine zukunftsfähige Energieversorgung legen. Ziel ist es, langfristig Kosten zu sparen, die lokale Wirtschaft zu stärken und gleichzeitig einen Beitrag zum Schutz des Klimas zu leisten. Dazu benötigen wir Ihre Unterstützung! Um den Energieverbrauch in unseren Ortsteilen realistisch einschätzen zu können, haben wir den beiliegenden Fragebogen entwickelt. Wir bitten Sie, diesen Fragebogen bis zum 14.11.2021 auszufüllen und zurückzusenden oder online an der Befragung teilzunehmen. Sollten Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich an die Mitarbeiter der von uns beauftragten Trigenius GmbH wenden. Diese helfen Ihnen gern weiter. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und unverbindlich. Informationen zum Datenschutz finden Sie umseitig. Bereits im Vorab bedanken wir uns für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Stephan Korn und Marcus Kreft Bürgermeister der Stadt Schönberg Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf
Amt Schönberger Land 29. Oktober 2021 • Woche 43 11 Stadt Schönberg und Gemeinde Selmsdorf im Amt Schönberger Land Haushaltsbefragung zur Energiebedarfsermittlung im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Nachhaltige Energieversorgung“ 1. Gebäudeanschrift 1.1 PLZ, Ort 1.2 Straße, Hausnummer 1.3 Ggf. Adresszusatz z.B. Nebengebäude… 1.4 Gemeindezugehörigkeit Stadt Schönberg Gemeinde Selmsdorf 2. Interessenlagen 2.1 Ich bin an der Nutzung von erneuerbaren interessiert Energien im Haushalt: nicht interessiert interessiert, unter folgenden Bedingungen: 3. Gebäude und Nutzung 3.1 Gebäudetyp: z.B. Einfamilien-, Doppel-, Reihenhaus… 3.2 Wohn- / Nutzfläche: m² davon beheizt m² beheizbare Bereiche 3.3 Etagen: beheizbare Bereiche 3.4 Baujahr: 3.5 Dämmmaßnahmen: Fenster: Bitte Art, Umfang und Fassade: Jahr der Maßnahmen Dach: angeben. Sonstiges: 3.6 Nutzungsart: z.B. Wohnen, Gewerbe, Büro… 3.7 Bewohner / Nutzer: Personen 3.8 Besonderheiten: z.B. Saisonale Nutzung, Leerstand... 3.9 Die Angaben beziehen sich auf: das gesamte Gebäude den von mir genutzten Gebäudeteil z.B. Mietwohnung… Für Rückfragen stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartner gern zur Verfügung: Bearbeiter Trigenius GmbH: Herr Materne, E-Mail: b.materne@trigenius-gmbh.de Tel: 0 384 1 – 22 731 17, Alle Angaben sind freiwillig und werden vertraulich behandelt. Seite | 1
12 29. Oktober 2021 • Woche 43 Amt Schönberger Land Stadt Schönberg und Gemeinde Selmsdorf im Amt Schönberger Land 4. Heizung und Warmwasser 4.1 Wärmeerzeugung: Energieträger: (Heizkessel, Therme…) Bei mehreren Wärme- Heizöl Holz erzeugern, bitte jeden einzeln, ggf. auf einem Erdgas Strom extra Blatt, aufführen. Flüssiggas Sonstiges: Nennleistung: kW z.B. laut Typenschild Baujahr: z.B. laut Typenschild 4.2 Wärmeverteilung: Gebäudezentralheizung Etagenheizung Einzelraumheizung 4.3 Wärmeabgabe: Fußboden- / Flächenheizung: % Bitte ungefähre Heizkörper: % Aufteilung nach Nutzfläche angeben. Sonstiges: …………………… % 4.4 Nachtbetrieb: normale reduzierte keine Beheizung 4.5 Kamine, Kaminöfen… gelegentlich betrieben: Stück regelmäßig Betrieben: Stück 4.6 Warmwasser- bereitung: zentral, durch beschriebenen Wärmeerzeuger zentral, durch ein separates Heizgerät dezentral (z.B. Boiler, Durchlauferhitzer…) 4.7 Zentrale nicht gemeint sind WC- Lüftungsanlage: nicht vorhanden vorhanden Lüfter, Dunstabzugs- hauben… 5. Energieverbrauch 5.1 Brennstoffverbrauch: 2018: Bei mehreren Energie- trägen (siehe 4.1), bitte 2019: einzeln aufführen! Bitte Einheit angeben 2020: (z.B. kWh, l, m³,kg) durchschnittlich pro Jahr: Laut Abrechnung 5.2 Zusätzlich Holz für Bitte Einheit angeben Kaminöfen… durchschnittlich pro Jahr: (z.B. kg, fm, rm) 5.3 Stromverbrauch: durchschnittlich pro Jahr: kWh Laut Abrechnung 6. Solarenergienutzung 6.1 Solarthermieanlage: (Solarwärme) nicht vorhanden vorhanden, zur Warmwasserbereitung vorhanden, zur Heizungsunterstützung 6.2 Photovoltaikanlage: (Solarstrom) nicht vorhanden vorhanden Nennleistung: kWp Baujahr: Seite | 2
Amt Schönberger Land 29. Oktober 2021 • Woche 43 13 Bericht des Bürgermeisters und ein Grundstück nach dem anderen ‚in Beschlag‘ genommen wird und etwas entsteht. Meine ersten Gespräche dort mit neuen der Gemeinde Lüdersdorf Grundstückseigentümern brachten dementsprechend zufriedene Liebe Bürgerinnenund Bürger, Reaktionen. Bald schon dürfte beim ersten Neubau Richtfest seit meinenletzten Grüßen an dieser Stelle sind schon etliche Wo- gefeiert werden. chenvergangen. So kann ich mit einigen Themen hier fortsetzen. Leider gibt es auch wieder Fälle von Beschädigungen und Van- Dies betrifft zunächst den Hortbauin Herrnburg. Die Innenarbeiten dalismus zu berichten. So ist in Herrnburg ein Ortseingangsschild sind weit fortgeschritten; Restarbeiten stehen noch aus. Ich freue komplett entfernt worden; die Straßenmeisterei ist wegen Ersat- mich sehr auf die Inbetriebnahme der neuen Räumlichkeiten - zes unmittelbar eingeschaltet. Zwischen Duvennest und Schattin hoffentlich noch in 2021, nach den letzten Verzögerungen wie ist ein Tempo 30 km/h Schild abmontiert, in Lenschow/Ortsteil Diebstahl von Bodenfliesen. Zugleich bin ich froh, dass das Deut- Schattin die von privat errichtete Informationstafel am Gedenkstein sche Rote Kreuz als Träger der Einrichtung hier in allen Belangen spurlos verschwunden, geklaut worden. Und in Herrnburg wurden mitgezogen und auch die erforderliche Geduld von der Planung die Baustellenhinweise am Aldi-Neubau großflächig besprüht, bis zur Umsetzung aufgebracht hat. Betonen möchte ich an dieser verunstaltet. Zudem fanden unsere Gemeindearbeiter in der Wald- Stelle auch, dass der gesamte Weg stets in Abstimmung mit der durchfahrt Herrnburg nach Duvennest wieder etliche unerlaubt Jugendhilfeplanung des Landkreises erfolgt ist, insbesondere entsorgte Autoreifen sowie weiteren Unrat, schlicht entladen am was Größe und Anzahl an Betreuungsplätzen betrifft. Das kürzlich Wegesrand. Offensichtlich fehlt den entsprechenden Verursa- beschlossene (Bundes-)Gesetz über den Rechtsanspruch auf chern jegliches Unrechtsgefühl. Für solches Verhalten kann man Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026 konnte dabei kein Verständnis haben. So werden die Taten durchweg auch zur naturgemäß noch nicht berücksichtigt werden und wird künftig Anzeige gebracht. Wer aber zur Sauberkeit in der Gemeinde und neue Herausforderungen bringen. Insofern erreichen wir nun doch unserer Umgebung in der Natur beitragen möchte, wie schon nur einen - wenn auch sehr erfreulichen - Zwischenschritt zur einige Nachfragen deutlich machten, kann sich bereits auf die Verbesserung der Betreuungssituation der Kinder an unserer gemeinsame Müllsammelaktion im Frühjahr 2022 einstellen – Grundschule. Zum Thema Schule gehört auch die Umsetzung vorausgesetzt, die Corona-Bedingungen schränken uns nicht des ‚Digitalpakts Schule‘ in Form des Medienentwicklungsplanes. auch dann noch ein. Die Schulkonferenz hatte dazu bereits das sogenannte Medie- In der Hoffnung auf noch ein paar schöne Herbsttage grüße ich nentwicklungskonzept beschlossen, nun folgt die Gemeinde mit Sie ganz herzlich, bleiben Sie gesund, dem darauf aufbauenden Medienentwicklungsplan. Hier geht Ihr es auch um die baulichen Voraussetzungen (Verkabelung aller Erhard Huzel Klassenräume im Grundschul - wie im Regionalschulbereich, also Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf beiden Schulgebäuden in Herrnburg und in Wahrsow). Wesent- licher Aspekt für die Digitalisierung der Schule ist daneben die Ausstattung der Unterrichtsräume mit smart boards (‚DigitaleTa- feln‘) und die Beschaffung von Klassensätzen an i-Pads für die Das Amt Schönberger Land teilt mit: Schülerinnen und Schüler, um nur einige Aspekte zu nennen. Ab 1. November 2021 können die Anträge auf Ausstellung Hervorheben möchte ich hier insbesondere die gute Vorbereitung eines Jahresparkausweises für die Parkplätze in Rosenhagen der möglichen Bedarfe jeweils durch die Schule, namentlich den und Barendorf (Seestern) für 2022 nach der Parkgebührenord- Schulleiter Herrn Klöpfel - bezogen auf die einzelnen Klassenräu- nung der Stadt Dassow gestellt werden. Die Anträge können me und Schüler sowie das Lehrpersonal. Die Bereitstellung der von der Homepage des Amtes Schönberger Land https:// erforderlichen Haushaltsmittel soll mit entsprechender Beschluss- www.schoenberger-land.de/media/custom/2618_1522_1. fassung in den Haushalt 2022 eingestellt werden; der noch 2021 PDF?1605177312 heruntergeladen werden und sind schrift- einzureichende Fördermittelantrag (zum Programm ‚Digitalpakt- lich (bitte nur als PDF-Datei) an folgende Anschrift zu senden: Schule‘) wird amtsseitig vorbereitet. Schon jetzt ist klar, dass die mögliche Fördersumme bei weitem nicht die Gesamtkosten der Amt Schönberger Land Maßnahme abdecken wird. Keine Frage ist dabei für mich, dass Fachbereich III die Gemeinde diesen Weg der ‚Digitalisierung der Schule‘ gehen Am Markt 15 sollte. Von den Planungsvorhaben in der Gemeinde gibt es zu 23923 Schönberg berichten, dass sowohlder Bebauungsplan 21 (Lüdersdorf, ehem. Technikstützpunkt) wie auch der B-Plan 10, Ortsmitte Schattin, jeweils in Form des Abwägungsbeschlusses einen weiteren Schritt vorangekommen sind. Dabei betrifft das ‚Vorhaben Schattin‘ auch Landkreis Nordwestmecklenburg den Teilbereich, auf dem sehnlichst erwartete Feuerwehrgerä- Impfstützpunkt tehaus entstehen soll. Zudem hat die Gemeindevertretung mit einem Grundsatzbeschluss den Gerätehausbau für die Ortswehr Tourenplan mobiles Impfteam - Palingen auf den Weg gebracht; bei dem dort geplanten Gebäude handelt es sich um ein sogenanntes KfW-40 Gebäude, was die November 2021 besonders günstigen Energiewerte angeht. In Herrnburg geht Impfungen von 14:00 - 18:00 Uhr es mit dem Aldi-Neubau an der Hauptstraße am Bahnübergang deutlich sichtbar voran. Im Gebäude des Einkaufszentrums selbst KW 44 hat inzwischen der Edeka-Markt mit einem Ausverkauf den Betrieb 01.11. - Amt Schönberger Land - eingestellt. Die umfänglichen Umbauarbeiten sind im Erdgeschoss Palmberghalle, Rudolf-Hartmann-Str. 2a, 23923 Schönberg nun in vollem Gange. Erfreulich ist dabei, dass der Blumenladen KW 45 ‚Vergissmeinnicht‘ bereits in schöne größere Räumlichkeiten auf 08.11. - Amt Schönberger Land - der Seite gegenüber des jetzigen Aldi-Marktes einziehen konnte. Palmberghalle Rudolf-Hartmann-Str. 2a, 23923 Schönberg Daneben hat auch die Postfiliale – für die Bauphase im anderen Teil des Einkaufszentrums - Platz gefunden. Da es einige entsprechen- KW 46 de Nachfragen gab, möchte ich auch hier nochmals erwähnen, 15.11. - Amt Schönberger Land - dass von den Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss der Betrieb Palmberghalle Rudolf-Hartmann-Str. 2a, 23923 Schönberg der Praxen sowie des Friseurgeschäfts im Obergeschoß wie auch KW 47 der Apotheke nicht betroffen sind. 22.11. - Amt Schönberger Land - In Wahrsow im Baugebiet ‚Auf dem Sand‘ entstehen die ersten Palmberghalle Rudolf-Hartmann-Str. 2a, 23923 Schönberg Häuser. Man kann fast zusehen, wie sich von Tag zu Tag was tut
14 29. Oktober 2021 • Woche 43 Amt Schönberger Land „E.DIS-Mitarbeiter packen an!“ feld mit umlaufender Bande und Netz für Volleyball, Basketball und Fußball, einem Gehwegbereich in Betonsteinpflaster, Strom- und und verschönern Selmsdorfs Spielplatz Wasseranschluss und einem Lagerraum für Sportutensilien der im Dorfpark Schulen ausgestattet. Am 14.10.2021 engagierten sich die Mitarbeiter des Energiever- Die Wemacom teilte auf einer Informationsveranstaltung mit, dass sorgers E.DIS tatkräftig für die Selmsdorfer Familien und Kinder die Tiefbauarbeiten im gesamten Landkreis größtenteils abge- im Rahmen ihres gemeinnützigen Projektes „E.DIS - Mitarbei- schlossen sind und bis auf anstehende Nacharbeiten und Kor- ter packen an“ auf dem Spielplatz im Dorfpark. Geplant waren rekturen über 50 % der Anschlüsse erfolgt sind. Zum 31.03.2022 Malerarbeiten an den durch die Rehnaer Tischlerei Eigenstetter sollen alle Kunden in Nordwestmecklenburg an das neue Netz frisch restaurierten Burganlagen, wofür die E.DIS nicht nur ihre angeschlossen werden. Für Kunden-nachmeldungen wird der Arbeitsleistung, sondern auch das benötigte Equipment, wie zum Anschluss allerdings erst später erfolgen können. Beispiel Farben und Pinsel großzügig sponserte. Auf Grund des Das beliebte Seniorenkaffee findet ab sofort an jedem zweiten anhaltenden Nieselregens fiel diese Aktion jedoch buchstäblich Mittwoch eines Monats in der Palmberg-Halle von 15.00-17.00 ins Wasser. Kurzerhand wurde umdisponiert und so setzten die Uhr statt. Seihen Sie recht herzlich eingeladen, bei Kaffee und E.DIS-Mitarbeiter gemeinsam mit den Selmsdorfer Gemeinde- Kuchen zusammen zu kommen, abwechslungsreiche Gespräche arbeitern Fundamente und Pfosten für 2 neue Hängematten und zu führen und gesellig beisammen zu sein. eine Slackline. Besonderen Spaß brachte den Elektroexperten Beisammen wollen wir auch auf dem Weihnachtmarkt sein und und Kaufleuten das Bedienen der Technik, wie den gemeindlichen planen, unseren herzlichen und gemütlichen Weihnachtsmarkt Radlader und den 2-Takt-Erdbohrer. Aber auch Muskelkraft war in diesem Jahr wieder durchzuführen. gefragt mit Spaten und Schaufel und viel Präzisionsarbeit. Darüber Für den Martensmann feiern wir auf einem nichtöffentlichen Fest- hinaus entfernten sie den Bewuchs von den Gehwegen und reinig- akt die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe des Landes ten die Parkflächen. Zusätzlich wurden auch noch 2 Insektenho- Mecklenburg-Vorpommern. Der ehemalige Ministerpräsident tels und 4 Nistkästen gebaut und der Gemeinde übergeben. Der von Schleswig-Holstein, Björn Engholm, wird dazu ein Grußwort Bürgermeister, Herr Kreft, bedankt sich bei allen fleißigen Helfern, halten. Nach über 100 Jahren ist dieser Brauch, dass ein Bote die aus den E.DIS Standorten Upahl und Neubukow anreisten, ein Fass Rotwein von Lübeck zu den Herzögen von Mecklenburg für diese tolle freiwillige Aktion und die super Zusammenarbeit nach Schwerin bringt, 1991 wiederbelebt worden. Jeweils im No- mit den Gemeindearbeitern. Die E.DIS ist seit vielen Jahren ein vember finden dazu Umzüge und Feste in Schönberg, Rehna und guter Partner und es hat uns sehr gefreut, dass sie nun auch in Schwerin statt. unserer Gemeinde selbst mit angepackt und unseren Spielplatz 100 Jahre feierten auch die Rassekaninchenzüchter, zu der ich verschönert hat. als Vertreter der Stadt eingeladen wurde. Zu dem außergewöhn- lichem Jubiläum gratuliere ich als Bürgermeister auch im Namen der Stadtvertretung auf das Herzlichste. Seit 100 Jahren berei- chern sie das Freizeitangebot unserer Stadt und leisten damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. All dies ist nur durch großes ehrenamtliches Engagement der Mitglieder, Helfer, Gönner und Sponsoren zu bewerkstelligen, denen ich an dieser SteIle Respekt und Anerkennung zum Ausdruck bringen möchte. Eingeladen wurde ich auch zum 30. Jubiläum der Sozialstation des Diakoniewerkes. Mit ihren Angeboten im Bereich der mobilen Pflege und Beratungen bieten sie eine wertvolle Bereicherung für viele Plege- und Hilfsbedürftigen. Namentlich der gesamten Stadtvertretung gratuliere ich herzlich und wünsche weiterhin viel Erfolg. Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren, ich wünsche lhnen eine gute und gesunde Zeit. Ihr Bürgermeister Stephan Korn Foto: (v.l.n.r.): Frank Harnack, Jan Polte, Dirk Schneider, Daniel Ziebart, Maik Kleidt, Marcel Beer, Frederic Hartig, Enrico Behn- ke, Christian Drückhamer, Laura Kniesche, Frank Mertens.Foto: E.DIS Marcel Beer Bericht des Bürgermeisters Termine und Veranstaltungen - vorbehaltlich der aktuellen Pandemielage! der Stadt Schönberg Liebe Bürgerinnen und Bürger! Veranstaltungskalender der Stadt Schönberg Nahezu auf unserem gesamten Straßennetz wurden Schadstellen November 2021 ausgebessert. lch bedanke mich für Ihr Verständnis, dass mit diesen und den noch folgenden Arbeiten verkehrliche Behinde- Datum Veranstaltung Veranstalter rungen auftreten können. 04.11.2021 Vortrag im Museum - Volkskundemuseum Sanieren können wir nun auch unser Palmbergstadion. Bei einem 19:00 Uhr Vertellers up Platt Schönberg kürzlichen Besuch des lnnenministers und der Landtagspräsi- mit Kurt Stamer dentin, durfte ich einen Fördermittelbescheid für unsere Stadt 05.11.2021 Festakt: Der Martens- Volkskundemuseum entgegennehmen. Damit ist das schon lange geplante Projekt mann als immaterielles Schönberg ausfinanziert. Je nach Witterungsbedingungen beginnen die Kulturerbe Baumaßnahmen im ersten Quartal des kommenden Jahres und 10.11.2021 Seniorencafé in der Stadt Schönberg dauern etwa acht Monate an. In dieser Zeit wird die Laufbahn als 15:00 Uhr Palmberghalle Korbbogenbahn mit vier Bahnen, einer Hochsprunganlage, einer 18.11.2021 Leseabend im Museum - Volkskundemuseum Kugelstoßanlage mit 3 Ringen, wovon einer behindertengerecht 19:00 Uhr ausgedacht und Schönberg ausgestattet sein wird, einer Weit- und Dreisprunganlage, einem aufgeschrieben von Mehrzweckbereich mit Fitnessgeräten, einem Multifunktionsspiel- Karin Liersch
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