ACHTUNG! innenliegend Haushaltsbefragung! - Die nächste Ausgabe erscheint am 25. November 2021 - Amt Schönberger Land

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ACHTUNG! innenliegend Haushaltsbefragung! - Die nächste Ausgabe erscheint am 25. November 2021 - Amt Schönberger Land
Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 24
                                      29. Oktober 2021
                                      Ausgabe 10/21
                                                                                       der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf,
                                                                             Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow
                                                                                   sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land

                                                                                           ACHTUNG!
                                                                                               innenliegend
                                                                                            Haushaltsbefragung!
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                         Foto: pixabay.com

                                             Die nächste Ausgabe erscheint am 25. November 2021.
ACHTUNG! innenliegend Haushaltsbefragung! - Die nächste Ausgabe erscheint am 25. November 2021 - Amt Schönberger Land
2   29. Oktober 2021 • Woche 43 		                                                                                    Amt Schönberger Land
                                                       Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                       Verwaltung:                           Amt Schönberger Land
                                                       Anschrift:                            Am Markt 15, 23923 Schönberg
                                                       Telefon:                              038828 330-0
              Die nächste Ausgabe                      Fax:                                  038828 330-175

            Uns Amtsblatt                              E-Mail:
                                                       Web:
                                                                                             info@schoenberger-land.de
                                                                                             www.schoenberger-land.de
                                                       Online-Dienste:                       https://www.schoenberger-land.de/online
                   erscheint am                        Mängelmelder:                         https://schoenberger-land.de/mängelmelder
               25. November2021.                       Öffnungszeiten der Verwaltung:
                 Annahmeschluss                        Die Verwaltung ist zu den bekannten Öffnungszeiten wieder geöffnet.
                                                       Mo. - Do.                             09:00 - 12:00 Uhr u.
           für redaktionelle Beiträge                  Di. u. Do.                            14:00 - 18:00 Uhr
                und Anzeigen ist                       Fr.                                   geschlossen
            (Posteingang im Verlag)                    Persönlicher Besucherverkehr ist jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
                                                       In den Amtsgebäuden besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen bzw. FFP2-Maske.
               16. November 2021.                      Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes nach vorheriger Terminvereinbarung:
                                                       Mo., Di. und Do.   09:00 - 12:00 Uhr
                                                       Di. und Do.        14:00 - 18:00 Uhr

                                                       Sprechstunde der Schiedspersonen
                                                       Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele-
                                                       fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
    Impressum                                          Telefon: 0163 5070542 / E-Mail:schiedsstelle@schoenberger-land.de
                                                       Rufnummernverzeichnis:
                                                       Amtskasse                             330 - 1201, 1203 und 1211
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen                  Anlagenbuchhaltung                    330 - 1206
    Bekanntmachungen der Gemeinden
    und Städte des Amtes Schönberger Land.
                                                       Anliegerbescheinigungen               330 - 1214
                                                       Bauanträge                            330 - 1401
    Herausgeber, Druck und Verlag:
    LINUS WITTICH Medien KG
                                                       Bauleitplanung                        330 - 1410 und 1411
    Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,                    Bürgerinformation                     330 - 1107
    Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30           Buß- und Verwarngelder                330 - 1305
    E-Mail: info@wittich-sietow.de                     Einwohnermeldeamt                     330 - 1303, 1304 und 1307
    www.wittich.de
                                                       Finanzverwaltung                      330 - 1200 und 1208
    Verantwortlich für den amtlichen Teil:             Fischereischeine                      330 - 1305
    Amt Schönberger Land
    Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:        Feuerwehren                           330 - 1311
    Mike Groß (V. i. S. d. P.)                         Gebäudemanagement                     330 - 1406
    unter Anschrift des Verlages.                      Gewerbeamt                            330 - 1309
    Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke
                                                       Gewässer                              330 - 1412
    unter Anschrift des Verlages.
                                                       Grünanlagen/Bäume                     330 - 1403
    Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
                                                       Hochbauinvestition                    330 - 1405 und 1416
    Auflage: 9.800 Exemplare                           Informationstechnik                   330 - 1106
    Erscheinung: monatlich,
                                                       Kindertageseinrichtungen              330 - 1109
    jeweils zum letzten Freitag eines Monats
                                                       Kommunale Grundstücke (Kauf/          330 - 1408
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben           Pacht)
    die Meinung des Verfassers wieder, der auch
    verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf-      Ordnungsamt                           330 - 1300 und 1310
    fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un-         Personalabteilung                     330 - 1110 und 1111
    sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und          Rechnungsprüfung                      330 - 1601
    unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht
    gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt
                                                       Schulverwaltung                       330 - 1103
    oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des        Spielplätze                           330 - 1412
    Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer-     Stadtsanierung                        330 - 1410
    den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere         Standesamt                            330 - 1110 und 1111
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge-
    schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-             Steuerabteilung                       330 - 1204 und 1205
    Farben bzw. Sonderfarben werden von uns            Straßenbeleuchtung                    330 - 1413
    aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb-      Straßenunterhaltung                   330 - 1412
    abweichungen auftreten, genauso wie bei un-
                                                       Straßenverkehr (StVO)                 330 - 1301
    terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb
    können wir für eine genaue Farbwiedergabe          Tiefbau                               330 - 1402
    keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche          Vergabestelle                         330 - 1104
    Beanstandungen verpflichten uns zu keiner          Vermietung kommunaler                 330 - 1407 und 1409
    Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut-
                                                       Liegenschaften
    zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,
    Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung        Vollstreckung                         330 - 1202
    liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit       Wahlen/Organisation                   330 - 1101
    schriftlicher Genehmigung des Urhebers.            Winterdienst                          330 - 1301
                                                       Wohngeldstelle                        330 - 1308
                                                       zentrale Dienste                      330 - 1107
                                                       zentraler Sitzungsdienst              330 - 1102 und 1108
ACHTUNG! innenliegend Haushaltsbefragung! - Die nächste Ausgabe erscheint am 25. November 2021 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                             29. Oktober 2021 • Woche 43         3
                                                                   Amtliche Bekanntmachungen
                                                                   der Stadt Dassow
                                                                   Bekanntmachung der Satzung der Stadt Dassow zum Erlass einer Ver-
                                                                   änderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan
                                                                   Nr. 40 für die Ortslage Rosenhagen an der „Straße des Friedens“
                                                                   Satzung der Stadt Dassow zum Erlass einer Verände-
Amtliche Bekanntmachungen                                          rungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebau-
                                                                   ungsplan Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage Ro-
der Stadt Dassow                                                   senhagen an der „Straße des Friedens“ vom 12.10.2021
Betrifft:     Satzung über den Bebauungsplan Nr. 40                Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches
              der Stadt Dassow für die Ortslage Rosen-             (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
              hagen an der „Straße des Friedens“                   2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
                                                                   vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939), sowie aufgrund des § 5 Abs. 1
hier:         Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß
                                                                   der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
              § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
                                                                   (KV M-V) in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777),
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 31.   zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019
August 2021 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über         (GVOBl. M-V S. 467) hat die Stadtvertretung der Stadt Dassow am
den Bebauungsplan Nr. 40 für die Ortslage Rosenhagen an der        12.10.2021 folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:
„Straße des Friedens“ gefasst.
                                                                   §1
Das Planungsziel besteht in der Sicherung und Entwicklung der      Sicherung der Planung
Dauerwohnnutzung in der Ortslage Rosenhagen.                       Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des in Auf-
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 40 befindet sich in         stellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 40 der Stadt Dassow
                                                                   für die Ortslage Rosenhagen an der „Straße des Friedens“ wird
Rosenhagen und schließt folgende Grundstücke ein:
- straßenbegleitende Grundstücke an der „Straße des Frie-          eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB angeordnet.
   dens“ vom südlichen Ortseingang mit der Hausnummer 1 bis        §2
   einschließlich Hausnummer 5 auf der westlichen Seite der        Räumlicher Geltungsbereich
   Straße und mit der Hausnummer 13 bis Hausnummer 19 auf          Der räumliche Geltungsbereich umfasst nachfolgende Flurstücke
   der östlichen Seite der „Straße des Friedens“                   der Flur 2 der Gemarkung Rosenhagen: 17, 18, 19/1, 19/5, 21, 22,
                                                                   24, 25, 27, 28, 135, 29, 26, 32, 155, 33, 34, 35, 36, 42, 43, 50/5,
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 ist dem         50/4, 50/3, 50/2, 50/1, 50/6, 51/1, 51/2, 52/1, 52/2, 53, 54, 55, 41,
nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.                         56, 133, 57, 58, 59, 60 und ist in dem anliegenden Übersichtsplan
                                                                   durch Umrandung mit einer schwarzen unterbrochenen Linie ge-
                                                                   kennzeichnet. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Satzung.
                                                                   §3
                                                                   Rechtswirkungen der Veränderungssperre
                                                                   (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen
                                                                   a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder
                                                                        bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
                                                                   b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen
                                                                        von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderun-
                                                                        gen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig
                                                                        sind, nicht vorgenommen werden.
                                                                   (2) Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen,
                                                                   kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen
                                                                   werden.
                                                                   (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre
                                                                   baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben von denen die Stadt
                                                                   nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und
                                                                   mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre
                                                                   hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und
                                                                   die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der
                                                                   Veränderungssperre nicht berührt.
                                                                   §4
                                                                   Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
                                                                   Die Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
                                                                   in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren, vom Tage des Inkrafttre-
                                                                   tens gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der
                                                                   Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach §
                                                                   15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Verän-
                                                                   derungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der
                                                                   Bebauungsplan Nr. 40 für das in § 2 genannte Gebiet in Kraft tritt.
                                                                   Jedermann kann die Satzung über die Veränderungssperre ein-
                                                                   schließlich des dazugehörigen Übersichtsplanes im Amt Schön-
                                                                   berger Land, im Bauamt, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg,
                                                                   während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2     erhalten.
BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Dassow, den 18.10.2021                                             Hinweise
                                                                   Auf die Vorschriften des § 18 BauGB über die fristgemäße Gel-
gez. Annett Pahl                                                   tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetre-
Bürgermeisterin der Stadt Dassow                                   tene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und auf
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen        die Fristen über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
mit Ablauf des 25.10.2021 bekannt gemacht.                         gemäß § 44 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen.
ACHTUNG! innenliegend Haushaltsbefragung! - Die nächste Ausgabe erscheint am 25. November 2021 - Amt Schönberger Land
4       29. Oktober 2021 • Woche 43 		                                                                         Amt Schönberger Land
Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfah-       Mit dem Bebauungsplan Nr. 26 beabsichtigt, die Stadt die pla-
rens- und Formschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb   nungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete städte-
von einem Jahr seit der Bekanntmachung der Veränderungssperre        bauliche Entwicklung eines Wohngebietes im Nordwesten der
schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der      Ortslage Rosenhagen und westlich des Geltungsbereichs des
Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-        Bebauungsplans Nr. 24 zu schaffen.
schriften begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften        Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26, die dazugehörige
der KV M-V oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrens-       Begründung sowie der Umweltbericht liegen in der Zeit
vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 5                   vom 08.11.2021 bis einschließlich 08.12.2021
Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma-    im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes
chung der Satzung gegenüber der Stadt unter Bezeichnung der          Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, gemäß
verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt,   § 3 Abs. 1 BauGB während der Dienststunden zu folgenden Zeiten
geltend gemacht worden ist.                                          Montag bis Donnerstag:          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Satzung über die Veränderungssperre wird hiermit ausge-          Dienstag und Donnerstag:        14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
fertigt.
                                                                     zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Dassow, den 18.10.2021
                                                                     Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äu-
gez. Annett Pahl                                                     ßerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit
Bürgermeisterin der Stadt Dassow
                                                                     Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift
Übersichtsplan über den Geltungsbereich der Veränderungssperre       abgegeben werden.
                                                                     Sollte aus Gründen der COVID-19-Pandemie die Amtsverwaltung
                                                                     für den Besucherverkehr geschlossen sein, wird der Dienstbetrieb
                                                                     der Amtsverwaltung aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in
                                                                     die ausgelegten Planunterlagen trotz Einschränkungen im Dienst-
                                                                     betrieb möglich ist.
                                                                     Hierzu melden Sie sich bitte über die Klingel an der hinteren Ein-
                                                                     gangstür des Amtsgebäudes in der Dassower Straße 4 in 23923
                                                                     Schönberg bzw. telefonisch bei Frau Watermann unter Tel. 038828
                                                                     330-1410 oder bei Frau Müller unter 038828 330-1411.
                                                                     Darüber hinaus können die Unterlagen am o. g. Ort innerhalb
                                                                     der Dienstzeiten auch nach vorheriger telefonischer Terminab-
                                                                     stimmung unter den zuvor genannten Telefonnummern oder per
                                                                     E-Mail unter l.watermann@schoenberger-land.de bzw. s.mueller@
                                                                     schoenberger-land.de eingesehen werden.
                                                                     Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt dieser
                                                                     ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen
                                                                     in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/
                                                                     Bekanntmachungen/Auslegungen für den Zeitraum der Öffent-
                                                                     lichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich
                                                                     gemacht.
                                                                     Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
                                                                     auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
                                                                     Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 sowie die Durch-
                                                                     führung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden
                                                                     hiermit bekannt gemacht.

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
mit Ablauf des 25.10.2021 bekannt gemacht.

Amtliche Bekanntmachungen
der Stadt Dassow
Bebauungsplan Nr. 26 nordwestlich der Ortslage Ro-
senhagen und westlich des Bebauungsplans Nr. 24
hier:   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2
        Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öf-
        fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung vom
19.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 beschlos-
sen. In ihrer Sitzung vom 12.10.2021 hat die Stadtvertretung den
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 gebilligt.
ACHTUNG! innenliegend Haushaltsbefragung! - Die nächste Ausgabe erscheint am 25. November 2021 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                           29. Oktober 2021 • Woche 43       5
Hinweise zur COVID-19-Pandemie                                      Alle Interessierten können die Satzung den Bebauungsplan Nr. 24
Die Verwaltung bittet die Bürger, als Vorsichtsmaßnahme zur         „Einzelhandel am Bahnhof“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil
Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus - sofern möglich        Herrnburg die zugehörige Begründung dazu von diesem Tage
- vorrangig das Angebot der kontaktlosen Einsicht- bzw. Stellung-   an im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich
nahme zu wählen.                                                    IV, 23923 Schönberg, während der Öffnungszeiten für den Pub-
                                                                    likumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise zum Datenschutz
                                                                    Der in Kraft getretene Bebauungsplan und die zugehörige Begrün-
Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Schönberg wird aus-
                                                                    dung werden ergänzend in das Internet unter der Adresse http://
drücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.          www.schoenberger-land.de sowie in das zentrale Internetportal
de/Datenschutzerklärung.                                            des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes       M-V) eingestellt.
Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be-
kanntmachungen einsehbar.                                           Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird auf folgendes
                                                                    hingewiesen:
Dassow, den 18.10.2021                                              Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden:
gez. Annett Pahl                                                    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
Bürgermeisterin der Stadt Dassow                                        Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen             schriften,
mit Ablauf des 25.10.2021 bekannt gemacht.                          2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be-
                                                                        achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
                                                                        Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
Amtliche Bekanntmachungen                                           3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
                                                                        Abwägungsvorgangs,
der Gemeinde Lüdersdorf
                                                                    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der
Betrifft: Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 24                   Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 schriftlich gegenüber
          „Einzelhandel am Bahnhof“ der Gemeinde                    der Gemeinde Lüdersdorf unter Darlegung des die Verletzung
          Lüdersdorf im Ortsteil Herrnburg                          begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz
                                                                    1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB
hier:      Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß             beachtlich sind.
           § 10 Abs. 3 BauGB
                                                                    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer         4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent-
öffentlichen Sitzung am 20.04.2021 den Bebauungsplan Nr. 24         schädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan
„Einzelhandel am Bahnhof“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil       Nr. 24 in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen
Herrnburg, begrenzt:                                                von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
- im Norden: durch die Bahnhofstraße,                               Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck-
- im Osten:       durch das vorhandene Einkaufszentrum,             lenburg - Vorpommern ist eine Verletzung von Verfahrens- und
- im Süden: durch die Anlagen der Deutschen Bahn AG,                Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines
                  Bahnstrecke Lübeck - Bad-Kleinen-Straßburg        Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegen-
                  (Uckerm.),                                        über der Gemeinde Lüdersdorf geltend gemacht wird.
- im Westen: durch die Hauptstraße (Landesstraße 02),               Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt-
                                                                    machungsvorschriften kann hiervon abweichend stets geltend
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)
                                                                    gemacht werden.
sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen.
Die Begründung wurde gebilligt.                                     Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Der Plangeltungsbereich ist dem nachfolgenden Übersichtsplan        im Wege der Berichtigung angepasst worden.
zu entnehmen.                                                       Der berichtigte Flächennutzungsplan kann wie oben angegeben
                                                                    eingesehen werden; ebenso können Auskünfte über den Inhalt
                                                                    gegeben werden.
                                                                    Hinweise zum Datenschutz
                                                                    Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Schönberg wird aus-
                                                                    drücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.
                                                                    de/Datenschutzerklärung.
                                                                    Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes
                                                                    Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be-
                                                                    kanntmachungen einsehbar.
                                                                    Lüdersdorf, den 19.09.2021
                                                                    gez. Prof. Dr. Huzel             (Siegel)
                                                                    Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf
                                                                    Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
                                                                    mit Ablauf des 25.10.2021 bekannt gemacht.

        Quelle: ALK-Auszug vom 14.12.2014, ZVG, (ohne Maßstab)
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1                 Die nächste Ausgabe
BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 „Einzelhandel                   Uns Amtsblatt erscheint am
am Bahnhof“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil Herrnburg tritt
mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB                     25. November2021.
in Kraft.
ACHTUNG! innenliegend Haushaltsbefragung! - Die nächste Ausgabe erscheint am 25. November 2021 - Amt Schönberger Land
6       29. Oktober 2021 • Woche 43 		                                                                                                                      Amt Schönberger Land

Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 64 Abs. 4 i. V. m. 45 ff. Kommunalverfassung des                                                   der Saldo der Ein- und Auszahlungen
Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadt-                                                       aus Investitionstätigkeit auf                       15.000 EUR
vertretung vom 01.09.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:                                                   d) die Einzahlungen aus
                                                                                                                   Finanzierungstätigkeit auf                                  0 EUR
§1                                                                                                                 die Auszahlungen aus
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                                                                       Finanzierungstätigkeit auf                                  0 EUR
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird                                                                  der Saldo der Ein- und Auszahlungen
1. im Ergebnishaushalt                                                                                             aus Finanzierungstätigkeit auf                              0 EUR
   a) der Gesamtbetrag der ordentlichen                                                                     festgesetzt.
      Erträge auf                                  31.000 EUR
      der Gesamtbetrag der ordentlichen                                                                     §2
      Aufwendungen auf                             31.000 EUR                                               Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
      der Saldo der ordentlichen Erträge und                                                                Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
      Aufwendungen auf                                  0 EUR                                               Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
   b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen                                                                (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                0 EUR.
      Erträge auf                                       0 EUR                                               §3
      der Gesamtbetrag der außerordentlichen                                                                Verpflichtungsermächtigungen
      Aufwendungen auf                                  0 EUR
                                                                                                            Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
      der Saldo der außerordentlichen Erträge
                                                                                                            wird festgesetzt auf                                              0 EUR
      und Aufwendungen auf                              0 EUR
   c) das Jahresergebnis vor Veränderung                                                                    §4
      der Rücklagen auf                                 0 EUR                                               Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
      die Einstellung in Rücklagen auf                  0 EUR                                               Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der
      die Entnahmen aus Rücklagen auf                   0 EUR                                               Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf                            0 EUR
      das Jahresergebnis nach Veränderung
      der Rücklagen auf                                 0 EUR                                               §5
2. im Finanzhaushalt                                                                                        Eigenkapital
   a) die ordentlichen Einzahlungen auf            16.000 EUR                                               Der Stand des Eigenkapitales in der
      die ordentlichen Auszahlungen auf            31.000 EUR                                               Eröffnungsbilanz zum 31.12.2016 beträgt                24.847,20 EUR.
      der Saldo der ordentlichen Ein- und
      Auszahlungen auf                            -15.000 EUR                                               §6
   b) die außerordentlichen Einzahlungen auf            0 EUR                                               Weitere Vorschriften
      die außerordentlichen Auszahlungen auf            0 EUR                                               entfällt
      der Saldo der außerordentlichen Ein-                                                                  Stadt Dassow, den 01.09.2020
      und Auszahlungen auf                              0 EUR
                                                                                                            gez. Pahl                           Siegel
   c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
                                                                                                            Bürgermeisterin
      auf                                          15.000 EUR
      die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                            Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
      auf                                               0 EUR                                               mit Ablauf des 15.09.2021 bekannt gemacht.

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dassow für die Haushaltsjahre 2021/2022
Aufgrund § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung
vom 31.08.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtrags-
haushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021/2022 werden
                                                                                                                                    in 2021                      in 2022
                                                                                                                             von bisher             auf    von bisher            auf
                                                                                                                                  EUR              EUR          EUR             EUR
1. im Ergebnishaushalt
       der Gesamtbetrag der Erträge                                                                                          6.683.700        6.683.700    6.505.500       6.505.500
       der Gesamtbetrag der Aufwendungen                                                                                     7.542.000        7.542.000    6.946.900       6.946.900
       das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von                                                                  -858.300         -858.300     -441.400        -441.400
2. im Finanzhaushalt
   a) der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen                                                                             6.049.300        6.049.300   5.883.000        5.883.000
       der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1                                                                           7.412.800        9.920.000   6.636.500        7.256.500
       der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen                                                          -1.363.500       -3.870.700    -753.500       -1.373.500
   b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                         2.151.200        6.439.200   1.224.000        1.844.000
       der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                        2.151.200        6.439.200   1.224.000        1.844.000
       der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                                  0                0           0                0
festgesetzt.
___________

1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
ACHTUNG! innenliegend Haushaltsbefragung! - Die nächste Ausgabe erscheint am 25. November 2021 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                              29. Oktober 2021 • Woche 43       7
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bestehen.
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert bestehen.
§6
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.
§7
Wertgrenzen
Die Regelungen bleiben unverändert.
§8
Bewirtschaftungsregeln
Die Regelungen bleiben unverändert.
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
                                                                  in 2021                                       in 2022
1. zum Ergebnishaushalt
   das Ergebnis zum 31. Dezember
   des Haushaltsjahres                     von bisher                        676.748 EUR         von bisher                235.348 EUR
                                           auf voraussichtlich               676.748 EUR         auf voraussichtlich       235.348 EUR
2. zum Finanzhaushalt
   der Saldo der laufenden Ein- und
   Auszahlungen zum 31. Dezember
   des Haushaltsjahres                     von bisher                   4.593.793 EUR            von bisher               1.478.193 EUR
                                           auf voraussichtlich          2.232.096 EUR            auf voraussichtlich        858.193 EUR
3. zum Eigenkapital
   der Stand des Eigenkapitals zum
   31. Dezember des Haushaltsjahres        von bisher                  16.925.728 EUR            von bisher            16.484.328 EUR
                                           auf voraussichtlich         16.925.728 EUR            auf voraussichtlich   16.484.328 EUR

Dassow, den 20. September 2021

gez. Annett Pahl           (Siegel)
Bürgermeisterin

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 21.09.2021 bekannt gemacht.

1. Nachtragshausshaltssatzung der Stadt Schönberg für die Haushaltsjahre 2021/2022
Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird, nach Beschluss der Stadtver-
tretung vom 26.08.2021 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung des Landrates des Landkreises Nordwest-
mecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021/2022 werden
                                                                                   in 2021                        in 2022
                                                                            von bisher             auf       von bisher             auf
                                                                                 EUR              EUR             EUR              EUR
1. im Ergebnishaushalt
      der Gesamtbetrag der Erträge                                          6.744.300        6.760.700        6.518.500       6.520.700
      der Gesamtbetrag der Aufwendungen                                     7.814.300        7.830.700        7.548.300       7.649.200
      das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von                         0                0         -658.400         -757.400
2. im Finanzhaushalt
   a) der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen                           6.155.500        6.171.900        6.118.000       6.120.200
      der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1                          7.209.900        7.226.300        7.054.200       7.183.300
      der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und
      Auszahlungen                                                          -1.054.400       -1.054.400       -936.200        -1.063.100
ACHTUNG! innenliegend Haushaltsbefragung! - Die nächste Ausgabe erscheint am 25. November 2021 - Amt Schönberger Land
8       29. Oktober 2021 • Woche 43 		                                                                                                                    Amt Schönberger Land
    b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
       Investitionstätigkeit                                                                                            4.452.700      4.254.900         4.510.200      5.254.800
       der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
       Investitionstätigkeit                                                                                            5.230.100       5.380.100        5.963.500       8.231.400
       der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                     -777.400      -1.125.200       -1.453.300      -2.976.600
festgesetzt.
_______________

1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                                                                             in 2021                         in 2022
                                                                                                                       von bisher            auf        von bisher            auf
                                                                                                                            EUR             EUR               EUR            EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenenKreditaufnahmen ohne Um-
schuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf:                                                                       777.400   1.125.200        1.453.300       2.976.600
§3
Verpflichtungsermächtigungen
                                                                                                                             in 2021                         in 2022
                                                                                                                       von bisher            auf        von bisher            auf
                                                                                                                            EUR             EUR               EUR            EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt                                                              0              0         1.747.000      3.009.100
§4
Kassenkredite
                                                                                                                                          in 2021                          in 2022
                                                                                                                       von bisher             auf       von bisher              auf
                                                                                                                            EUR              EUR             EUR              EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt                                                                    1.000.000       1.000.000        1.000.000       2.000.000

§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
§6
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.
§7
Wertgrenzen
Die Regelungen bleiben unverändert.
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
                                                                                                                    in 2021                                  in 2022
1. Zum Ergebnishaushalt
   das Ergebnis zum 31. Dezember des
   Haushaltsjahres                                                                      von bisher                      1.902.135 EUR          von bisher          1.243.735 EUR
                                                                                        auf voraussichtl.               1.902.135 EUR          auf voraussichtl.   1.145.035 EUR
2. zum Finanzhaushalt
   der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
   zum 31. Dezember des Haushaltsjahres                                                 von bisher                           551.039 EUR       von bisher            -385.160 EUR
                                                                                        auf voraussichtl.                    551.039 EUR       auf voraussichtl.     -957.059 EUR
3. zum Eigenkapital
   der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember
   des Haushaltsjahres                                                                  von bisher        22.011.071 EUR                       von bisher        22.011.071 EUR
                                                                                        auf voraussichtl. 22.011.071 EUR                       auf voraussichtl. 21.912.371 EUR

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 27.09.2021 erteilt.
Schönberg, den 06.10.2021

gez. Korn
Bürgermeister                                                  (Siegel)

Hinweis:
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Nordwestmeck-
lenburg zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 27.09.2021 bekanntgegeben worden. Die vorstehende Nachtrags-
haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit
öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Amtsgebäude in Dassow,
Grevesmühlener Straße 17 b, zu den Sprechzeiten öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme einen Termin.
gez. Lenschow
Amtsvorsteher
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 11. Oktober 2021 bekannt gemacht.
ACHTUNG! innenliegend Haushaltsbefragung! - Die nächste Ausgabe erscheint am 25. November 2021 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                                  29. Oktober 2021 • Woche 43       9
Jahresabschluss der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2019
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer              öffentlich aus. Zur Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung
Sitzung am 31.08.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde Lü-               unter der Telefonnummer 038828-330 1200 erforderlich.
dersdorf zum 31. Dezember 2019 per Beschluss festgestellt. Die
Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und               Lüdersdorf, den 20.09.2021
über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich         gez. Prof. Dr. Huzel
bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließen-              Bürgermeister
de Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur
Einsichtnahme für sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt              Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
Schönberger Land, Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow,             mit Ablauf des 20.09.2021 bekannt gemacht.

  Stellenausschreibung Gemeinde Lüdersdorf
  Gemeinde Lüdersdorf
  Der Bürgermeister
  Bei der Gemeinde Lüdersdorf ist ab 01. Januar 2022 die Stelle eines/einer
                                        Gemeindearbeiters/Gemeindearbeiterin (m/w/d)
  in Vollzeit zu besetzen.
  Der Aufgabenbereich umfasst die Erfüllung kommunaler Aufgaben (wie z. B. Grünflächenpflege, Straßen- und Wegereinigung,
  Streu- und Räumdienst sowie die technische Betreuung von gemeindeeigenen Gebäuden).
  Von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern wird erwartet:
  •   eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise im handwerklichen und/oder gärtnerischen Bereich
  •   Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Teamfähigkeit
  •   Führerschein Klassen B, C und oder C1
  Der Besitz des Berechtigungsscheines zum Führen von Motorsägen wäre wünschenswert. Weiterhin sollte die Bereitschaft zur
  Nutzung des privateigenen PKW vorhanden sein.
  Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD (EG 5). Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden/Woche. Bei Bedarf kann sich die Arbeitszeit auch
  auf die Abendstunden, Wochenenden sowie Sonn- und Feiertage verlagern.
  Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher
  Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung berücksichtigt.
  Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Tätigkeitsnachweis, Zeugniskopien) sind bis zum 19. November
  2021 an den Fachbereich I - Zentrale Dienste - zu senden. Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Bewerbun-
  gen per E-Mail bitte ausschließlich Anhänge im pdf-Format einreichen. Andere Office-Dokumente können nicht verarbeitet werden.
  Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu übersenden, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden.
  Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, bitte darauf hinweisen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
  Kontakt:
  Amt Schönberger Land, Fachbereich I
  Am Markt 15 in 23923 Schönberg
  Tel.-Nr.: 038828 330-1110 oder 1111
  E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de
  Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
  im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu.

 Informationen zur Freiwilligkeit und zum Datenschutz
 Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und begründet keinerlei   Daten ist durch die Stadt Schönberg und die Gemeinde Selms-
 weitere Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen.                         dorf die Trigenius GmbH, Lübsche Str. 10, 23966 Wismar, betraut.
 Zweck der Befragung: Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur            Der Datenschutz wird in allen Arbeitsschritten durch geeignete
 nachhaltigen Energieversorgung                                          technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Die
 Information zu Betroffenenrechten: Auf Ihre Rechte zu Auskunft,         Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Erstellung der
 Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Daten-          Machbarkeitsstudie sowie zur ggf. erforderlichen Nachweisfüh-
 übertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbei-         rung gegenüber Dritten (z.B. Fördermittelgeber) erforderlich ist.
 teten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle           Anschließend werden sie vollständig gelöscht / vernichtet. Dieser
 ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis         Zeitraum beträgt maximal 10 Jahre.
 21 DS-GVO. Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten              Einwilligung in die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe
 auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für      a) in Verbindung mit Art. 7 DSGVO: Der Teilnehmer
 die Zukunft widerrufen. Sie haben das Recht, Beschwerden beim           stimmt der Datenverarbeitung bei der Umfrage ausdrücklich zu,
 Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit             indem er den ausgefüllten Fragebogen abgibt / zusendet
 Mecklenburg-Vorpommern zu erheben: Postanschrift: Schloss               bzw. an der Online-Befragung teilnimmt.
 Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin, Tel.: 0385 / 59494-0
 oder E-Mail: info@datenschutz-mv.de.
 Verbleib und Aufbewahrung der Daten: Die erhobenen Daten wer-
 den vertraulich und ausschließlich zum genannten Zweck ver-
 wendet. Die Befragung erfolgt durch die Stadt Schönberg und
 die Gemeinde Selmsdorf. Mit der Auswertung der gesammelten
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                   Stadt Schönberg und Gemeinde Selmsdorf
                                            im Amt Schönberger Land

     Liebe Bürgerinnen und Bürger
     der Stadt Schönberg und der Gemeinde Selmsdorf
     wir alle erleben derzeit einen Wandel.
     Während wir in der Corona-Pandemie viele Herausforderungen bereits gemeinsam gemeistert haben,
     fordert der Klimawandel auch weiterhin unsere Aufmerksamkeit. Starkregenereignisse, Trockenheit
     und ausgedehnte Waldbrände führen uns vor Augen: Es ist höchste Zeit umzusteuern!
     Auch die Politik hat darauf reagiert und die
     Anstrengungen zum Schutz des Klimas verstärkt. So soll          Haushaltsbefragung
     in den nächsten Jahren klimaschädlich erzeugte Energie          Machbarkeitsstudie Nachhaltige Energieversorgung
     aus Kohle, Öl und Erdgas durch die Einführung eines
     Preises für Treibhausgase deutlich teurer werden.
                                                                     Termin: bis 14.11.2021
     Angesichts dessen wird zunehmend klar, dass wir vor             Rückgabe & Kontakt
     einer    grundlegenden      Umgestaltung      unserer           Trigenius GmbH
     Energieversorgung stehen.                                       Lübsche Str. 10, 23966 Wismar
                                                                     E-Mail: b.materne@trigenius-gmbh.de
     Als Stadt und Gemeinde sind wir entschlossen, die mit           Tel.:   0 38 41 / 22 731 17
     den notwendigen Veränderungen verbundenen Chancen               Fax:    0 38 41 / 22 731 12
     für unsere Region bestmöglich zu nutzen. Unser
     Anspruch ist es, aus dem anstehenden Wandel noch                Infos & Fragebogen
     attraktiver für Bürger, Gäste und Unternehmen                   schoenberg.trigenius-gmbh.de
                                                                     selmsdorf.trigenius-gmbh.de
     hervorzugehen.
     Mit diesem Ziel haben wir eine Studie in Auftrag gegeben,       Online teilnehmen
                                                                     www.umfrageonline.com/s/snb_sld
     in der Möglichkeiten für eine zukünftige Versorgung
     unserer Orte aus regional gewonnenen, erneuerbaren
     Energien untersucht werden sollen. Damit wollen wir die
     Grundlage für eine zukunftsfähige Energieversorgung
     legen. Ziel ist es, langfristig Kosten zu sparen, die lokale
     Wirtschaft zu stärken und gleichzeitig einen Beitrag zum
     Schutz des Klimas zu leisten.
                              Dazu benötigen wir Ihre Unterstützung!
     Um den Energieverbrauch in unseren Ortsteilen realistisch einschätzen zu können, haben wir den
     beiliegenden Fragebogen entwickelt.
        Wir bitten Sie, diesen Fragebogen bis zum 14.11.2021 auszufüllen und zurückzusenden oder
                                   online an der Befragung teilzunehmen.
     Sollten Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich an die Mitarbeiter der von uns beauftragten
     Trigenius GmbH wenden. Diese helfen Ihnen gern weiter. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig
     und unverbindlich. Informationen zum Datenschutz finden Sie umseitig.
     Bereits im Vorab bedanken wir uns für Ihre Unterstützung.

     Mit freundlichen Grüßen

     Ihr   Stephan Korn                        und         Marcus Kreft
           Bürgermeister der Stadt Schönberg               Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf
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                        Stadt Schönberg und Gemeinde Selmsdorf
                                                   im Amt Schönberger Land

                             Haushaltsbefragung zur Energiebedarfsermittlung
                  im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Nachhaltige Energieversorgung“

  1. Gebäudeanschrift
  1.1    PLZ, Ort

  1.2    Straße, Hausnummer

  1.3    Ggf. Adresszusatz
                                                                                                         z.B. Nebengebäude…

  1.4    Gemeindezugehörigkeit
                                             Stadt Schönberg
                                             Gemeinde Selmsdorf

  2. Interessenlagen
  2.1    Ich bin an der Nutzung
         von erneuerbaren
                                             interessiert
         Energien im Haushalt:               nicht interessiert
                                             interessiert, unter folgenden Bedingungen:

  3. Gebäude und Nutzung
  3.1    Gebäudetyp:                                                                                     z.B.       Einfamilien-,
                                                                                                          Doppel-, Reihenhaus…
  3.2    Wohn- / Nutzfläche:
                                                             m² davon beheizt                       m²  beheizbare Bereiche

  3.3    Etagen:
                                                                                                         beheizbare Bereiche

  3.4    Baujahr:

  3.5    Dämmmaßnahmen:
                                             Fenster:
                                                                                                         Bitte Art, Umfang und
                                             Fassade:
                                                                                                          Jahr der Maßnahmen
                                             Dach:                                                       angeben.

                                             Sonstiges:
  3.6    Nutzungsart:                                                                                    z.B. Wohnen, Gewerbe,
                                                                                                          Büro…
  3.7    Bewohner / Nutzer:
                                                                                         Personen

  3.8    Besonderheiten:                                                                                 z.B. Saisonale Nutzung,
                                                                                                          Leerstand...
  3.9    Die Angaben beziehen
         sich auf:
                                             das gesamte Gebäude
                                             den von mir genutzten Gebäudeteil                          z.B. Mietwohnung…

  Für Rückfragen stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartner gern zur Verfügung:
  Bearbeiter Trigenius GmbH:              Herr Materne,       E-Mail: b.materne@trigenius-gmbh.de     Tel: 0 384 1 – 22 731 17,
  Alle Angaben sind freiwillig und werden vertraulich behandelt.
                                                                   Seite | 1
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                           Stadt Schönberg und Gemeinde Selmsdorf
                                            im Amt Schönberger Land

      4. Heizung und Warmwasser
      4.1   Wärmeerzeugung:         Energieträger:
            (Heizkessel, Therme…)                                                        Bei mehreren Wärme-
                                     Heizöl             Holz                            erzeugern, bitte jeden
                                                                                          einzeln, ggf. auf einem
                                     Erdgas             Strom                           extra Blatt, aufführen.
                                     Flüssiggas         Sonstiges:
                                    Nennleistung:                                  kW    z.B. laut Typenschild

                                    Baujahr:                                             z.B. laut Typenschild

      4.2   Wärmeverteilung:
                                       Gebäudezentralheizung
                                       Etagenheizung
                                       Einzelraumheizung
      4.3   Wärmeabgabe:
                                       Fußboden- / Flächenheizung:                 %    Bitte ungefähre
                                       Heizkörper:                                 %     Aufteilung nach
                                                                                          Nutzfläche angeben.
                                       Sonstiges: ……………………                         %
      4.4   Nachtbetrieb:
                                     normale  reduzierte  keine Beheizung
      4.5   Kamine, Kaminöfen…
                                     gelegentlich betrieben:                   Stück
                                     regelmäßig Betrieben:                     Stück
      4.6   Warmwasser-
            bereitung:
                                     zentral, durch beschriebenen Wärmeerzeuger
                                     zentral, durch ein separates Heizgerät
                                     dezentral (z.B. Boiler, Durchlauferhitzer…)
      4.7   Zentrale                                                                     nicht gemeint sind WC-
            Lüftungsanlage:            nicht vorhanden              vorhanden           Lüfter, Dunstabzugs-
                                                                                          hauben…

      5. Energieverbrauch
      5.1   Brennstoffverbrauch:
                                       2018:                                            Bei mehreren Energie-
                                                                                          trägen (siehe 4.1), bitte
                                       2019:                                             einzeln aufführen!
                                                                                         Bitte Einheit angeben
                                       2020:                                             (z.B. kWh, l, m³,kg)
                                       durchschnittlich pro Jahr:                       Laut Abrechnung

      5.2   Zusätzlich Holz für                                                          Bitte Einheit angeben
            Kaminöfen…                  durchschnittlich pro Jahr:                        (z.B. kg, fm, rm)
      5.3   Stromverbrauch:
                                        durchschnittlich pro Jahr:                kWh  Laut Abrechnung

      6. Solarenergienutzung
      6.1   Solarthermieanlage:
            (Solarwärme)               nicht vorhanden
                                       vorhanden, zur Warmwasserbereitung
                                       vorhanden, zur Heizungsunterstützung
      6.2   Photovoltaikanlage:
            (Solarstrom)               nicht vorhanden
                                       vorhanden
                                        Nennleistung:                             kWp
                                        Baujahr:

                                                        Seite | 2
Amt Schönberger Land		                                                                              29. Oktober 2021 • Woche 43        13

Bericht des Bürgermeisters                                             und ein Grundstück nach dem anderen ‚in Beschlag‘ genommen
                                                                       wird und etwas entsteht. Meine ersten Gespräche dort mit neuen
der Gemeinde Lüdersdorf                                                Grundstückseigentümern brachten dementsprechend zufriedene
Liebe Bürgerinnenund Bürger,                                           Reaktionen. Bald schon dürfte beim ersten Neubau Richtfest
seit meinenletzten Grüßen an dieser Stelle sind schon etliche Wo-      gefeiert werden.
chenvergangen. So kann ich mit einigen Themen hier fortsetzen.         Leider gibt es auch wieder Fälle von Beschädigungen und Van-
Dies betrifft zunächst den Hortbauin Herrnburg. Die Innenarbeiten      dalismus zu berichten. So ist in Herrnburg ein Ortseingangsschild
sind weit fortgeschritten; Restarbeiten stehen noch aus. Ich freue     komplett entfernt worden; die Straßenmeisterei ist wegen Ersat-
mich sehr auf die Inbetriebnahme der neuen Räumlichkeiten -            zes unmittelbar eingeschaltet. Zwischen Duvennest und Schattin
hoffentlich noch in 2021, nach den letzten Verzögerungen wie           ist ein Tempo 30 km/h Schild abmontiert, in Lenschow/Ortsteil
Diebstahl von Bodenfliesen. Zugleich bin ich froh, dass das Deut-      Schattin die von privat errichtete Informationstafel am Gedenkstein
sche Rote Kreuz als Träger der Einrichtung hier in allen Belangen      spurlos verschwunden, geklaut worden. Und in Herrnburg wurden
mitgezogen und auch die erforderliche Geduld von der Planung           die Baustellenhinweise am Aldi-Neubau großflächig besprüht,
bis zur Umsetzung aufgebracht hat. Betonen möchte ich an dieser        verunstaltet. Zudem fanden unsere Gemeindearbeiter in der Wald-
Stelle auch, dass der gesamte Weg stets in Abstimmung mit der          durchfahrt Herrnburg nach Duvennest wieder etliche unerlaubt
Jugendhilfeplanung des Landkreises erfolgt ist, insbesondere           entsorgte Autoreifen sowie weiteren Unrat, schlicht entladen am
was Größe und Anzahl an Betreuungsplätzen betrifft. Das kürzlich       Wegesrand. Offensichtlich fehlt den entsprechenden Verursa-
beschlossene (Bundes-)Gesetz über den Rechtsanspruch auf               chern jegliches Unrechtsgefühl. Für solches Verhalten kann man
Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026 konnte dabei              kein Verständnis haben. So werden die Taten durchweg auch zur
naturgemäß noch nicht berücksichtigt werden und wird künftig           Anzeige gebracht. Wer aber zur Sauberkeit in der Gemeinde und
neue Herausforderungen bringen. Insofern erreichen wir nun doch        unserer Umgebung in der Natur beitragen möchte, wie schon
nur einen - wenn auch sehr erfreulichen - Zwischenschritt zur          einige Nachfragen deutlich machten, kann sich bereits auf die
Verbesserung der Betreuungssituation der Kinder an unserer             gemeinsame Müllsammelaktion im Frühjahr 2022 einstellen –
Grundschule. Zum Thema Schule gehört auch die Umsetzung                vorausgesetzt, die Corona-Bedingungen schränken uns nicht
des ‚Digitalpakts Schule‘ in Form des Medienentwicklungsplanes.        auch dann noch ein.
Die Schulkonferenz hatte dazu bereits das sogenannte Medie-            In der Hoffnung auf noch ein paar schöne Herbsttage grüße ich
nentwicklungskonzept beschlossen, nun folgt die Gemeinde mit           Sie ganz herzlich, bleiben Sie gesund,
dem darauf aufbauenden Medienentwicklungsplan. Hier geht               Ihr
es auch um die baulichen Voraussetzungen (Verkabelung aller            Erhard Huzel
Klassenräume im Grundschul - wie im Regionalschulbereich, also         Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf
beiden Schulgebäuden in Herrnburg und in Wahrsow). Wesent-
licher Aspekt für die Digitalisierung der Schule ist daneben die
Ausstattung der Unterrichtsräume mit smart boards (‚DigitaleTa-
feln‘) und die Beschaffung von Klassensätzen an i-Pads für die           Das Amt Schönberger Land teilt mit:
Schülerinnen und Schüler, um nur einige Aspekte zu nennen.
                                                                         Ab 1. November 2021 können die Anträge auf Ausstellung
Hervorheben möchte ich hier insbesondere die gute Vorbereitung
                                                                         eines Jahresparkausweises für die Parkplätze in Rosenhagen
der möglichen Bedarfe jeweils durch die Schule, namentlich den
                                                                         und Barendorf (Seestern) für 2022 nach der Parkgebührenord-
Schulleiter Herrn Klöpfel - bezogen auf die einzelnen Klassenräu-
                                                                         nung der Stadt Dassow gestellt werden. Die Anträge können
me und Schüler sowie das Lehrpersonal. Die Bereitstellung der
                                                                         von der Homepage des Amtes Schönberger Land https://
erforderlichen Haushaltsmittel soll mit entsprechender Beschluss-
                                                                         www.schoenberger-land.de/media/custom/2618_1522_1.
fassung in den Haushalt 2022 eingestellt werden; der noch 2021
                                                                         PDF?1605177312 heruntergeladen werden und sind schrift-
einzureichende Fördermittelantrag (zum Programm ‚Digitalpakt-
                                                                         lich (bitte nur als PDF-Datei) an folgende Anschrift zu senden:
Schule‘) wird amtsseitig vorbereitet. Schon jetzt ist klar, dass die
mögliche Fördersumme bei weitem nicht die Gesamtkosten der               Amt Schönberger Land
Maßnahme abdecken wird. Keine Frage ist dabei für mich, dass             Fachbereich III
die Gemeinde diesen Weg der ‚Digitalisierung der Schule‘ gehen           Am Markt 15
sollte. Von den Planungsvorhaben in der Gemeinde gibt es zu              23923 Schönberg
berichten, dass sowohlder Bebauungsplan 21 (Lüdersdorf, ehem.
Technikstützpunkt) wie auch der B-Plan 10, Ortsmitte Schattin,
jeweils in Form des Abwägungsbeschlusses einen weiteren Schritt
vorangekommen sind. Dabei betrifft das ‚Vorhaben Schattin‘ auch         Landkreis Nordwestmecklenburg
den Teilbereich, auf dem sehnlichst erwartete Feuerwehrgerä-            Impfstützpunkt
tehaus entstehen soll. Zudem hat die Gemeindevertretung mit
einem Grundsatzbeschluss den Gerätehausbau für die Ortswehr             Tourenplan mobiles Impfteam -
Palingen auf den Weg gebracht; bei dem dort geplanten Gebäude
handelt es sich um ein sogenanntes KfW-40 Gebäude, was die
                                                                        November 2021
besonders günstigen Energiewerte angeht. In Herrnburg geht              Impfungen von 14:00 - 18:00 Uhr
es mit dem Aldi-Neubau an der Hauptstraße am Bahnübergang
deutlich sichtbar voran. Im Gebäude des Einkaufszentrums selbst         KW 44
hat inzwischen der Edeka-Markt mit einem Ausverkauf den Betrieb         01.11. - Amt Schönberger Land -
eingestellt. Die umfänglichen Umbauarbeiten sind im Erdgeschoss         Palmberghalle, Rudolf-Hartmann-Str. 2a, 23923 Schönberg
nun in vollem Gange. Erfreulich ist dabei, dass der Blumenladen         KW 45
‚Vergissmeinnicht‘ bereits in schöne größere Räumlichkeiten auf         08.11. - Amt Schönberger Land -
der Seite gegenüber des jetzigen Aldi-Marktes einziehen konnte.         Palmberghalle Rudolf-Hartmann-Str. 2a, 23923 Schönberg
Daneben hat auch die Postfiliale – für die Bauphase im anderen Teil
des Einkaufszentrums - Platz gefunden. Da es einige entsprechen-        KW 46
de Nachfragen gab, möchte ich auch hier nochmals erwähnen,              15.11. - Amt Schönberger Land -
dass von den Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss der Betrieb                  Palmberghalle Rudolf-Hartmann-Str. 2a, 23923 Schönberg
der Praxen sowie des Friseurgeschäfts im Obergeschoß wie auch           KW 47
der Apotheke nicht betroffen sind.                                      22.11. - Amt Schönberger Land -
In Wahrsow im Baugebiet ‚Auf dem Sand‘ entstehen die ersten             Palmberghalle Rudolf-Hartmann-Str. 2a, 23923 Schönberg
Häuser. Man kann fast zusehen, wie sich von Tag zu Tag was tut
14    29. Oktober 2021 • Woche 43 		                                                                             Amt Schönberger Land
„E.DIS-Mitarbeiter packen an!“                                         feld mit umlaufender Bande und Netz für Volleyball, Basketball und
                                                                       Fußball, einem Gehwegbereich in Betonsteinpflaster, Strom- und
und verschönern Selmsdorfs Spielplatz                                  Wasseranschluss und einem Lagerraum für Sportutensilien der
im Dorfpark                                                            Schulen ausgestattet.
Am 14.10.2021 engagierten sich die Mitarbeiter des Energiever-         Die Wemacom teilte auf einer Informationsveranstaltung mit, dass
sorgers E.DIS tatkräftig für die Selmsdorfer Familien und Kinder       die Tiefbauarbeiten im gesamten Landkreis größtenteils abge-
im Rahmen ihres gemeinnützigen Projektes „E.DIS - Mitarbei-            schlossen sind und bis auf anstehende Nacharbeiten und Kor-
ter packen an“ auf dem Spielplatz im Dorfpark. Geplant waren           rekturen über 50 % der Anschlüsse erfolgt sind. Zum 31.03.2022
Malerarbeiten an den durch die Rehnaer Tischlerei Eigenstetter         sollen alle Kunden in Nordwestmecklenburg an das neue Netz
frisch restaurierten Burganlagen, wofür die E.DIS nicht nur ihre       angeschlossen werden. Für Kunden-nachmeldungen wird der
Arbeitsleistung, sondern auch das benötigte Equipment, wie zum         Anschluss allerdings erst später erfolgen können.
Beispiel Farben und Pinsel großzügig sponserte. Auf Grund des          Das beliebte Seniorenkaffee findet ab sofort an jedem zweiten
anhaltenden Nieselregens fiel diese Aktion jedoch buchstäblich         Mittwoch eines Monats in der Palmberg-Halle von 15.00-17.00
ins Wasser. Kurzerhand wurde umdisponiert und so setzten die           Uhr statt. Seihen Sie recht herzlich eingeladen, bei Kaffee und
E.DIS-Mitarbeiter gemeinsam mit den Selmsdorfer Gemeinde-              Kuchen zusammen zu kommen, abwechslungsreiche Gespräche
arbeitern Fundamente und Pfosten für 2 neue Hängematten und            zu führen und gesellig beisammen zu sein.
eine Slackline. Besonderen Spaß brachte den Elektroexperten            Beisammen wollen wir auch auf dem Weihnachtmarkt sein und
und Kaufleuten das Bedienen der Technik, wie den gemeindlichen         planen, unseren herzlichen und gemütlichen Weihnachtsmarkt
Radlader und den 2-Takt-Erdbohrer. Aber auch Muskelkraft war           in diesem Jahr wieder durchzuführen.
gefragt mit Spaten und Schaufel und viel Präzisionsarbeit. Darüber     Für den Martensmann feiern wir auf einem nichtöffentlichen Fest-
hinaus entfernten sie den Bewuchs von den Gehwegen und reinig-         akt die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe des Landes
ten die Parkflächen. Zusätzlich wurden auch noch 2 Insektenho-         Mecklenburg-Vorpommern. Der ehemalige Ministerpräsident
tels und 4 Nistkästen gebaut und der Gemeinde übergeben. Der           von Schleswig-Holstein, Björn Engholm, wird dazu ein Grußwort
Bürgermeister, Herr Kreft, bedankt sich bei allen fleißigen Helfern,   halten. Nach über 100 Jahren ist dieser Brauch, dass ein Bote
die aus den E.DIS Standorten Upahl und Neubukow anreisten,             ein Fass Rotwein von Lübeck zu den Herzögen von Mecklenburg
für diese tolle freiwillige Aktion und die super Zusammenarbeit        nach Schwerin bringt, 1991 wiederbelebt worden. Jeweils im No-
mit den Gemeindearbeitern. Die E.DIS ist seit vielen Jahren ein        vember finden dazu Umzüge und Feste in Schönberg, Rehna und
guter Partner und es hat uns sehr gefreut, dass sie nun auch in        Schwerin statt.
unserer Gemeinde selbst mit angepackt und unseren Spielplatz           100 Jahre feierten auch die Rassekaninchenzüchter, zu der ich
verschönert hat.                                                       als Vertreter der Stadt eingeladen wurde. Zu dem außergewöhn-
                                                                       lichem Jubiläum gratuliere ich als Bürgermeister auch im Namen
                                                                       der Stadtvertretung auf das Herzlichste. Seit 100 Jahren berei-
                                                                       chern sie das Freizeitangebot unserer Stadt und leisten damit
                                                                       einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. All dies ist nur
                                                                       durch großes ehrenamtliches Engagement der Mitglieder, Helfer,
                                                                       Gönner und Sponsoren zu bewerkstelligen, denen ich an dieser
                                                                       SteIle Respekt und Anerkennung zum Ausdruck bringen möchte.
                                                                       Eingeladen wurde ich auch zum 30. Jubiläum der Sozialstation
                                                                       des Diakoniewerkes. Mit ihren Angeboten im Bereich der mobilen
                                                                       Pflege und Beratungen bieten sie eine wertvolle Bereicherung
                                                                       für viele Plege- und Hilfsbedürftigen. Namentlich der gesamten
                                                                       Stadtvertretung gratuliere ich herzlich und wünsche weiterhin
                                                                       viel Erfolg.
                                                                       Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren, ich wünsche lhnen
                                                                       eine gute und gesunde Zeit.
                                                                       Ihr Bürgermeister Stephan Korn

Foto: (v.l.n.r.): Frank Harnack, Jan Polte, Dirk Schneider, Daniel
Ziebart, Maik Kleidt, Marcel Beer, Frederic Hartig, Enrico Behn-
ke, Christian Drückhamer, Laura Kniesche, Frank Mertens.Foto:
E.DIS Marcel Beer

Bericht des Bürgermeisters                                             Termine und Veranstaltungen -
                                                                       vorbehaltlich der aktuellen Pandemielage!
der Stadt Schönberg
Liebe Bürgerinnen und Bürger!                                          Veranstaltungskalender der Stadt Schönberg
Nahezu auf unserem gesamten Straßennetz wurden Schadstellen            November 2021
ausgebessert. lch bedanke mich für Ihr Verständnis, dass mit
diesen und den noch folgenden Arbeiten verkehrliche Behinde-           Datum        Veranstaltung               Veranstalter
rungen auftreten können.                                               04.11.2021   Vortrag im Museum -         Volkskundemuseum
Sanieren können wir nun auch unser Palmbergstadion. Bei einem          19:00 Uhr    Vertellers up Platt         Schönberg
kürzlichen Besuch des lnnenministers und der Landtagspräsi-                         mit Kurt Stamer
dentin, durfte ich einen Fördermittelbescheid für unsere Stadt         05.11.2021   Festakt: Der Martens-       Volkskundemuseum
entgegennehmen. Damit ist das schon lange geplante Projekt                          mann als immaterielles      Schönberg
ausfinanziert. Je nach Witterungsbedingungen beginnen die                           Kulturerbe
Baumaßnahmen im ersten Quartal des kommenden Jahres und                10.11.2021   Seniorencafé in der         Stadt Schönberg
dauern etwa acht Monate an. In dieser Zeit wird die Laufbahn als       15:00 Uhr    Palmberghalle
Korbbogenbahn mit vier Bahnen, einer Hochsprunganlage, einer           18.11.2021   Leseabend im Museum -       Volkskundemuseum
Kugelstoßanlage mit 3 Ringen, wovon einer behindertengerecht           19:00 Uhr    ausgedacht und              Schönberg
ausgestattet sein wird, einer Weit- und Dreisprunganlage, einem                     aufgeschrieben von
Mehrzweckbereich mit Fitnessgeräten, einem Multifunktionsspiel-                     Karin Liersch
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