Afrikanischer Elefant - Hintergrundinformation
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Hintergrundinformation September 2004 Afrikanischer Elefant (Loxodonta africana) Steckbrief durchschnittlich zehn Tieren, vornehmlich weibliche Tiere mit dem Nachwuchs. Manch- Elefanten sind die grössten Landlebewesen der mal schliessen sich solche Familien zu einem Erde. Sie haben den grössten Kopf, den läng- „Clan“ mit 60 bis 70 Tieren zusammen, der sten Rüssel und das grösste Gehirn (schon bei stets von einem weiblichen Tier angeführt Geburt wiegt es über 4 kg, später dann 4,3 bis wird. Die Familienverbände der Waldelefanten 5,4 kg). Ein erwachsener Elefant frisst am Tag sind kleiner. Die Geschlechtsreife erreichen bis zu 200 kg Gras, Blätter, Wurzeln, Rinde weibliche Elefanten im Alter von etwa zehn und Früchte. Mit einer Lebenserwartung von Jahren, männliche Tiere werden erst später 60 bis 80 Jahren werden die Tiere verhältnis- sexuell aktiv. Nach einer Tragzeit von etwa 22 mässig alt. Für ihre Grösse sind Elefanten er- Monaten bringt eine Elefantenkuh normaler- staunlich schnell, da sie eine Geschwindigkeit weise ein einzelnes Kalb zur Welt. Elefanten- von bis zu 38 km/h erreichen können. Damit kühe bleiben oft bis zum 60. Lebensjahr sind sie etwa doppelt so schnell wie ein fruchtbar. Der weltweite Bestand wird in der Mensch. Der Afrikanische Elefant teilt sich in Roten Liste der IUCN als „stark gefährdet“ mindestens zwei Unterarten auf, den Savan- eingestuft. nenelefanten (Loxodonta africana africana) und den Waldelefanten (Loxodonta africana Handel und andere Bedrohungen cyclotis). Viele Wissenschaftler sprechen sogar schon von zwei getrennten Arten. Der Wald- Schon seit langer Zeit wird der Elefant wegen elefant ist kleiner und dunkler und lebt in den seines Elfenbeins gejagt. Die Stosszähne von Zentral- und westafrikanischen Tropenwäl- Elefantenbullen können zwei bis drei Meter dern. Der Savannenelefant (Schulterhöhe bis lang werden. Sie bestehen zum grössten Teil zu 2,90 Meter, Gewicht bis zu 7,5 Tonnen) aus Dentin, das auch Hauptbestandteil des kommt in verschiedenen Lebensräumen Afri- menschlichen Zahns ist. Seit Jahrtausenden ist kas vor, z. B. im Trockenwald und in der Sa- Elfenbein als Rohstoff für kunstvolle Schnitze- vanne. Er durchstreift aber auch Teile der reien, Skulpturen, Schmuck, Einlegearbeiten Halbwüsten und Wüsten des Kontinents. Der und luxuriöse Gebrauchsgegenstände begehrt. Indische oder Asiatische Elefant (Elephas Japanische und chinesische Elfenbeinschnitzer maximus) ist ein naher Verwandter der Afrika- brachten dies zu höchster Vollendung, aber nischen Elefanten und ist in den Tropenwäl- auch in der Schweiz sind Elfenbeinschnitzerei- dern Süd- und Südostasiens beheimatet. An- en bekannt. Die Nachfrage nach Elfenbein ist ders als beim Indischen Elefanten, bei dem die bis heute in Ostasien am grössten. In Japan Kühe keine Stosszähne besitzen, verfügen wird es zum Beispiel zu repräsentativen Na- beim Afrikanischen Elefanten beide Ge- menssiegeln, so genannten Hankos, verarbei- schlechter über Stosszähne. Savannenelefanten tet. Der Elfenbeinhandel war lange Zeit die leben gesellig in Familienverbänden von grösste Bedrohung für den Afrikanischen Ele- 1 TRAFFIC ist das gemeinsame Artenschutzprogramm von WWF und der Weltnaturschutzunion IUCN.
Hintergrundinformation Afrikanischer Elefant September 2004 fanten. In den 1970er und 80er Jahren gingen Elfenbeinhandel von Simbabwe, Namibia und die Bestände drastisch zurück, von etwa Botswana wurden zurückgezogen. Auf der 1,3 Millionen auf weniger als 400.000 Tiere. 12. CITES-Konferenz in Santiago de Chile 1989 wurde der kommerzielle Elfenbeinhandel wurden die Bedingungen verabschiedet, unter international verboten. Seitdem ist es vor allem denen die Länder Botswana, Namibia und der Verlust der Lebensräume durch die Aus- Südafrika (aber nicht Simbabwe) eine weitere breitung landwirtschaftlicher Flächen, der den einmalige Ausfuhr ihrer vorhandenen Elfen- Bestand der Elefanten bedroht. Dort wo beinbestände durchführen können. Diese Be- Mensch und Elefant in enger Nachbarschaft dingungen definieren die Herkunft, Grösse der leben, entstehen Konflikte, wenn Elefanten Elfenbeinprodukte und Grösse der Handels- Felder und Ernten zerstören. Dehnen sich quote für das jeweilige Land, die Vorausset- Land- und Viehwirtschaft weiter aus oder wird zungen im Zielland, den Zeitpunkt eines Han- die Elefantenpopulation wieder grösser, neh- dels, einschliesslich weiterer Beschlüsse ande- men die Konflikte weiter zu. rer CITES-Gremien, die vorliegen müssen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten des CITES-Anträge CITES-Sekretariats und des Ständigen Aus- schusses für die Freigabe dieser Handels- Seit 1989 ist der Afrikanische Elefant auf dem transaktionen genau definiert. Die Vorschläge Anhang I von CITES gelistet. Der Indische Botswanas, Namibias, Südafrikas und Sim- Elefant wurde schon 1975 in den Anhang I babwes, jährliche Elfenbeinhandelsquoten aufgenommen. Auf der 10. Vertragsstaaten- einzuführen, wurden zurückgezogen. Botswa- konferenz von CITES in Harare im Juni 1997 na und Namibia wurde zudem zugestanden, wurden die Populationen von Simbabwe, Na- mit Elefantenlederprodukten zu nicht kommer- mibia und Botswana auf den Anhang II herab- ziellen Zwecken zu handeln, sowie mit Elefan- gestuft, um diesen Ländern die Möglichkeit zu tenhäuten. Seitdem die Elefantenpopulationen geben, einmalig ihre Elfenbeinvorräte, die vom einzelner Staaten auf den Anhang II herabge- staatlichen Management und von natürlich stuft wurden, brauchen die exportierenden verstorbenen Tieren stammten, zu veräussern. Länder für alle Elefantenprodukte eine Export- Diese Verkäufe waren genau geregelt, die genehmigung von CITES, für die Einführung Menge und die legale Herkunft des Elfenbeins in die Länder der EU wird ausserdem eine war im Detail bekannt und registriert. Das Importgenehmigung verlangt. Elfenbein wurde unter der Überwachung des Auf der 13. Vertragsstaatenkonferenz von CITES-Sekretariats nur nach Japan exportiert. CITES in Bangkok liegen zwei Anträge zum Japan verpflichtete sich, das Elfenbein im Afrikanischen Elefanten zur Abstimmung vor: Land zu verarbeiten und nicht wieder auszu- - Namibia beantragt die Änderung der Anmer- führen. Die erzielten Gewinne aus den Verkäu- kung zu seiner in Anhang II gelisteten Popula- fen wurden in Projekte zum Schutz der Elefan- tion, um jährlich mit einer Exportquote von ten investiert. Bei der 11. CITES-Konferenz in 2.000 kg Rohelfenbein (aus Elefanten- Nairobi im April 2000 wurde auch die Elefan- Management und natürlich gestorbenen Tie- tenpopulation von Südafrika auf den Anhang II ren) zu handeln, und um den kommerziellen herabgestuft, der Handel mit rohem Elfenbein Handel mit verarbeiteten Elfenbeinprodukten blieb jedoch verboten. Weitere Anträge zum 2 TRAFFIC ist das gemeinsame Artenschutzprogramm von WWF und der Weltnaturschutzunion IUCN.
Hintergrundinformation Afrikanischer Elefant September 2004 sowie den kommerziellen Handel mit Elefan- Information System), einem Informationssy- tenleder und Haarerzeugnissen zu erlauben. stem zum Handel mit Elefantenprodukten, als - Südafrika beantragt die Änderung der An- internationales Langzeit-Überwachungssystem merkung zu seiner in Anhang II gelisteten auf der 10. CITES-Vertragsstaatenkonferenz Population zur Erlaubnis von kommerziellem entwickelt und eingesetzt. Im Gegensatz zu Handel mit Elefantenlederwaren. ETIS ist MIKE bis heute aber noch nicht voll- ständig im gesamten asiatischen und afrikani- WWF und TRAFFIC zum CITES- schem Raum funktionsfähig. Antrag - Der Handel mit Elfenbeinprodukten sollte auf die traditionellen Handwerksarbeiten der bei- Der WWF und TRAFFIC empfehlen, den An- den ethnischen Gruppen Owambo und Ovi- trag, von Namibia wie folgt zu entscheiden: himba, so genannte „Ekipas-Produkte“, be- - Ablehnung einer jährlichen Exportquote für schränkt und dies ausdrücklich festgelegt wer- Rohelfenbein. den. Dieser Handel sollte nicht kommerziell, - Annahme des Handels mit verarbeitetem sondern nur für den persönlichen Gebrauch Elfenbein für leicht identifizierbare, traditio- freigegeben werden. Der WWF schlägt in die- nell geschnitzte Elfenbeinarbeiten der ethni- sem Sinne folgenden Antragstext vor: „Handel schen Gruppen Owambo und Ovi-himba, so mit verarbeiteten Elfenbeinprodukten - be- genannte „Ekipas-Produkte“, auf nicht- kannt als ‚Ekipa’, einzigartige Kunstwerke der kommerzielle Zwecke beschränkt und unter ethnischen Gruppen Owambo und Ovi-himba, der Voraussetzung, dass Namibia sicherstellt, nur für nicht-kommerzielle Zwecke (bis zu dass ein ausreichendes Kontrollsystem für zehn ‚Ekipa’ pro Person).“ einen solchen Handel der „Ekipas-Produkte“ - Alle verfügbaren Informationen legen nahe, vorhanden ist. dass die Wilderei von Elefanten nicht für die - Annahme des Handels mit Elefantenleder Nutzung ihres Elefantenleders und ihrer Haar- und Haaren für kommerzielle Zwecke. erzeugnisse hervorgerufen wird. Ausserdem Die Begründungen hierfür sind: bestehen funktionierende Vollzugskontrollsy- - Die Elefanten-Populationen von Namibia steme für diese Artikel. wachsen sowohl in ihrer Anzahl als auch in ihrem Platzbedarf. Wilderei sowie illegaler Des weiteren empfehlen der WWF und Handel spielen nur eine kleine Rolle. Aller- TRAFFIC, den Antrag, von Südafrika, den dings erscheint eine Festlegung einer jährli- Handel mit Lederwaren seiner Elefanten- chen Exportquote für Rohelfenbein als ver- Populationen für kommerzielle Zwecke zu früht. Zum einen liegt die von Namibia bean- erlauben, anzunehmen. Dieser Antrag dient tragte Menge weit über der jährlich anfallen- dazu, einen Ausdrucksfehler im Anmerkungs- den Menge Rohelfenbein aus Elefanten- text, wie er auf der 12. Vertragsstaatenkonfe- Management und natürlich gestorbenen Tieren. renz für die Anhang II-Listung der Elefanten- Zum anderen muss das Kontrollsystem zur Population von Südafrika verabschiedet wurde, Überwachung der Wilderei von Elefanten zu korrigieren. In diesem Anmerkungstext (MIKE = Monitoring the Illegal Killing of wurde unbeabsichtigt der Handel mit Leder- Elephants) erst effektiv einsatzbereit sein. MI- waren auf nicht-kommerzielle beschränkt. KE wurde zusammen mit ETIS (Elefant Trade Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Hinweise 3 TRAFFIC ist das gemeinsame Artenschutzprogramm von WWF und der Weltnaturschutzunion IUCN.
Hintergrundinformation Afrikanischer Elefant September 2004 vor, dass der Handel mit Elefantenlederwaren Weitere Informationen: die Wilderei auf Elefanten fördern würde. Monica Borner, Internationale Projekte, WWF Schweiz: Tel. +41 (0) 1 297 22 32; WWF- und TRAFFIC-Projekte E-Mail: monica.borner@wwf.ch Richard Lehner, Kommunikation, TRAFFIC entwickelte ETIS (Elefant Trade WWF Schweiz, Tel. +41 (0) 1 297 22 24; Information System) ein Informationssystem E-Mail: richard.lehner@wwf.ch zum weltweiten Handel mit Elefantenproduk- Richard Lehner ist an der Cites-Konferenz ten, als internationales Langzeit-Überwa- in Bangkok vom 5. bis 15. Oktober 2004 chungssystem. TRAFFIC untersuchte den anwesend und über die folgende Nummer Handel mit Elfenbein und anderen Elefanten- erreichbar: +41 (0) 79 239 14 34 (Mobile). produkten in zahlreichen Staaten Asiens (Chi- na, Japan, Indien, Myanmar) sowie in West- Diese und weitere Hintergrundinformationen finden afrika (Elfenbeinküste, Senegal, Nigeria). Sie im Internet unter: www.wwf.ch/cites04. Weitere Infos gibt es unter www.traffic.org. Zwischen 1995 und 2001 hat der WWF 61 Projekte zum Schutz des Afrikanischen Elefanten unterstützt. Dafür wurden fast 44,7 Millionen Euro ausgegeben. Bei den Projekten handelt es sich um: Unterstützung und Unter- haltung von Reservaten und Nationalparks, Schutzgebiets-Management, Ausbildung und Finanzierung von Wildhütern und Anti- Wilderer-Einheiten, Zählung und Überwa- chung der Elefantenbestände, Entschädigung der lokalen Bevölkerung für von Elefanten zerstörte Felder, Unterstützung von TRAFFIC zur Kontrolle des Handels mit Elefantenpro- dukten. 4 TRAFFIC ist das gemeinsame Artenschutzprogramm von WWF und der Weltnaturschutzunion IUCN.
Hintergrundinformation Afrikanischer Elefant September 2004 Tab.1: Gegenwärtiger und für die COP 13 beantragter Handel mit Elfenbein und anderen Elefan- tenprodukten. An- An- Gegenwärtiger Status Antrag auf Änderung des Status trags- tragsteller Nr. 7 Namibia 1. Handel mit Jagdtrophäen zu nicht- 1. gleichlautend; kommerziellen Zwecken; 2. gleichlautend; 2. Handel mit lebenden Tieren für Schutzmassnah- 3. gleichlautend; men in der Wildnis; 4. Handel mit Elefantenleder und - 3. Handel mit Häuten; Haarerzeugnissen für kommerzielle Zwe- 4. Handel mit Lederwaren für nicht-kommerzielle cke Zwecke; 5. gleichlautend und Handel verarbeiteter 5. Einmaliger Handel mit höchstens 10.000 kg Elfenbeinprodukte für kommerzielle Rohelfenbein aus registrierten Beständen an ein Zwecke sowie eine jährliche Exportquote zuvor bestimmtes sicheres Abnehmerland (unter für 2.000 kg Rohelfenbein (gewonnen bestimmten Bedingungen, nicht vor Mai 2004) von natürlich gestorbenen und durch Ma- nagement gewonnenen Exemplaren) 8 Südafrika 1. Handel mit Jagdtrophäen zu nicht- 1. gleichlautend; kommerziellen Zwecken; 2. gleichlautend; 2. Handel mit lebenden Tieren für Schutzmassnah- 3. gleichlautend; men in der Wildnis; 4. Handel mit Lederwaren für kommerzielle 3. Handel mit Häuten; Zwecke; 4. Handel mit Lederwaren für nicht-kommerzielle 5. gleichlautend Zwecke; 5. Einmaliger Handel mit höchstens 30.000 kg Rohelfenbein aus registrierten Beständen an ein zuvor bestimmtes sicheres Abnehmerland (unter bestimmten Bedingungen, nicht vor Mai 2004) Originaltext Annotation für Namibia und Südafrika: For the exclusive purpose of allowing: 1) trade in hunting trophies for non-commercial purposes; 2) trade in live animals for in situ conservation programmes; 3) trade in hides; 4) trade in leather goods for non-commercial purposes; 5) trade in registered raw ivory (for Namibia, whole tusks and pieces; for South Africa, whole tusks and cut pieces of ivory that are both 20 cm or more in length and one kilogramme or more in weight) subject to the following: i) only registered government-owned stocks, originating in the State (excluding seized ivory and ivory of unknown origin) and, in the case of South Africa, only ivory origi- nating from the Kruger National Park); ii) only to trading partners that have been verified by the Secretariat, in consultation with the Standing Committee, to have sufficient national legislation and domestic trade controls to ensure that the imported ivory will not be re-exported and will be managed in accordance with all requirements of Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP12) concerning domestic manufacturing and trade; iii) not before May 2004, and in any event not before the Secretariat has veri- fied the prospective importing countries, and the MIKE programme has reported to the Secretariat on the baseline information (e.g. elephant population numbers, incidence of illegal killing); iv) a maximum of 10,000 kg (Namibia) and 30,000 kg (South Africa) of ivory may be traded, and despatched in a single shipment under strict supervision of the Secretariat; v) the proceeds of the trade are used exclusively for elephant conservation and community conservation and development programmes within or adjacent to the elephant range; vi) only after the Standing Committee has agreed that the above conditions have been met. On a proposal from the Secretariat, the Standing Committee can decide to cause this trade to cease partially or completely in the event of non- compliance by exporting or importing countries, or in the case of proven detrimental impacts of the trade on other elephant populations. All other specimens shall be deemed to be specimens of species included in Appendix I and the trade in them shall be regulated accordingly. 5 TRAFFIC ist das gemeinsame Artenschutzprogramm von WWF und der Weltnaturschutzunion IUCN.
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