Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht - Ratgeber dmz 02/2021 - muva kempten
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Ratgeber dmz 02/2021 Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht In Zeiten von Corona und Lockdown sind Präsenzveranstaltungen nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Doch manche Themen sind so wichtig, dass man sie nicht aufschieben kann, wie das aktuelle Milch- und Lebensmittelrecht. Die muva Kempten hat deswegen ein Online-Seminar zu eben diesem Thema abge- halten. Die wichtigsten Inhalte des zweitägigen Seminars und worauf es dabei zu achten gilt, hat die dmz in einer dreiteiligen Serie zusammengefasst. In Teil 1 geht es u.a. um „Farm to Fork“, Nährwertangaben und die Neue Milchgüteverordnung. darauf hingewiesen, dass dieser Bericht nur einen groben Abriss über die an- gesprochenen Themen liefern kann, die Ausbreitung und Erläuterung von Details würde den Rahmen deutlich sprengen. Vom Hof auf den Tisch Dr. Riekes Vortrag war aufgeteilt in die Themenblöcke „Vom Hof auf den Tisch- Strategie“(„Farm to Fork“), „Bericht über die Kennzeichnung zusätzlicher Formen der Nährwertkennzeichnung“ und „Evalu- ierung der Claims-VO (Nährwertprofile)“. Die Farm to Fork-Strategy ist das Kern- stück des Europäischen „Green Deals“, sie soll eine umfassende Antwort auf die Herausforderungen nachhaltiger Lebens- Der Bildschirm, das Tablet oder das Handy in einem Raum der eigenen Wahl ersetzen den Hörsaal. Fotos: mittelsysteme sein. Dadurch soll die Ver- Sterk sorgung der Menschen mit eben solchen nachhaltig hergestellten Lebensmitteln Auch die muva kempten GmbH als Ver- teressant zu präsentieren. Für den Schrei- sichergestellt sein. Die Bekämpfung des anstalter des „Intensivkurs: Aktuelles berling war es eine interessante Erfahrung, Klimawandels, der Umweltschutz und der Milch- und Lebensmittelrecht“ wurde von einmal ein ganz anderes Seminar-Erlebnis Erhalt von Biodiversität sollen ebenso ge- Corona vor eine Herausforderung gestellt. zu erfahren. währleistet sein wie gerechte Einkommen Das Virus verhinderte ein Seminar wie ge- Begrüßt wurden die über 90 Teilnehmer, in der Lebensmittelkette und die Auswei- wohnt, im Hörsaal des Lehr-, Versuchs- durch die Geschäftsführerin der mu- tung des ökologischen Landbaus. und Fachzentrums für Molkereiwirtschaft va kempten, Frau Dr. med. vet. Monika Um diese Ziele zu erreichen, sind 27 Maß- in Kempten. Gut, dass die Kemptener Knödlseder. Das Ziel des Intensivkurses, nahmen festgehalten, vom Vorschlag für schon Erfahrung mit der Durchführung so Knödlseder, sei die Vermittlung eines einen Rechtsrahmen für nachhaltige Le- von Online-Veranstaltungen hatten, systematischen Überblicks über die neuen bensmittelsysteme bis zum Vorschlag für so konnte Eva Herz, Nachfolgerin von Entwicklungen und wesentlichen Ände- eine Überarbeitung der EU-Vorschriften Bernd Ziegmann, ohne Berührungsängs- rungen im Milch- und Lebensmittelrecht über die Angabe von Verbrauchs- und te durch die Veranstaltung führen. Mit auf nationaler, europäischer und interna- oder Mindesthaltbarkeitsdatum. Der vo- Dr. Jörg Rieke (MIV), Torsten Sach (MIV) tionaler Ebene. In auch für Nichtjuristen raussichtliche Zeitplan bewegt sich zwi- und Dr. Carsten Oelrichs (ZENK Rechtsan- verständlicher Weise, sollten Rechtsfragen wälte) referierten drei kompetente Exper- aus der Praxis ausführlich erörtert und dar- ten für über 90 Teilnehmer, die sie nicht zu gelegt werden. Gesicht bekamen. Trotz einiger, kaum er- Nach ein paar technischen Hinweisen zum wähnenswerter, technischer „Schaltwack- Ablauf der zweitägigen Veranstaltung ler“, die aufzeigten, dass wir in Deutsch- durch Eva Herz, zuständig für Seminare land noch einen Weg zum digitalen Spit- und Training bei der muva, eröffnete Dr. zenstandort zurückzulegen haben, eine Jörg Rieke (MIV) mit dem Thema „Die gelungene Veranstaltung. Gut moderiert, EU-Kommission zum zukünftigen Lebens- ist es den Referenten sehr gut gelungen, mittel- und Kennzeichnungsrecht“ den den trockenen Stoff für die Teilnehmer in- Reigen der Vorträge. An dieser Stelle sei Dr. Jörg Rieke (Bildschirmfoto) 38 deutsche-molkerei-zeitung.de
Ratgeber dmz 02/2021 schen Q4 2020 und Q4 2023. Als offene Fragen zu diesem Thema hielt Dr. Rieke fest: Wie ist das Verhältnis von Farm to Fork zur GAP-Reform, wie sind die unterschiedlichen Ziele zu gewichten und Zielkonflikte zu lösen (Nachhaltig- keit und Versorgungssicherheit), ist eine Label-Flut zu erwarten und wann werden die notwendigen Folgenabschätzungen vorgelegt? Torsten Sach vom MIV Die Schlussfolgerungen des Rates vom referiert via Bildschirm. 19.10.2020 sind nachzulesen im Doc. nr. 12099/20. Darin wird unterstützt, die Wichtigkeit betont, mit Interesse zur gemeinsamen harmonischen Ansatz aus, Lebensmittelverband als koordinierende Kenntnis genommen und festgehalten. um, im Rahmen der Farm to Fork-Stra- Stelle dem BMEL das Ergebnis mit, der die Abschließend steht da, dass für ein har- tegie, die Verbraucher besser über den Leitlinie an die EU-Kommission weiter- monisiertes Konzept für verpflichtende Nährwert von Lebensmitteln zu infor- leitet. Nach Veröffentlichung durch den Ursprungs- oder Herkunftserklärungen mieren. Das würde die Einführung einer Verband tritt die Leitlinie im Februar 2021 eine Folgenabschätzung erforderlich ist, harmonisierten, verbindlichen FOP-Nähr- in Kraft. Die Rohmilchgüte-VO (94 Seiten die etwa auch die Vorteile für Verbraucher wertkennzeichnung auf EU-Ebene be- mit Anlagen) vor deren Inkrafttreten die und Erzeuger sowie die Auswirkungen auf deuten. Hinsichtlich der Evaluierung der Paragrafen 10 und 20 des Milch- und Fett- den Binnenmarkt berücksichtigt. Claims-VO (Nährwertprofile) weisen wir gesetzes noch geändert werden müssen, hin auf die Arbeitsunterlage der Kommis- soll noch im ersten Halbjahr 2021 gültig Kennzeichnung sionsdienststellen vom 20.05.2020 – SWD werden. Wenn man die Struktur der alten von Nährwerten (2020) 96 final. und neuen VO vergleicht, ist das eine ge- waltige Veränderung. Beinhaltet die VO- Beim Themenblock der Kennzeichnung Alles was Recht ist – alt neun Paragrafen, weist die VO-neu zusätzlicher Formen der Nährwertkenn- die neue Milchgüteverordnung 39 mit 5 Abschnitten aus. Gab es in der zeichnung kommt der Begriff FOP (Front VO-alt keine Anlagen, finden wir in der of Pack) ins Spiel. Details zu diesem The- Aktuelle Rechtsentwicklungen waren das VO-neu drei davon, und zwar: ma sind nachzulesen im Bericht der Kom- erste Thema von Torsten Sach (MIV), mission an den Europäischen Rat vom der sein Referat unter den Überschriften, 1. Anforderungen Sachkunde Probe- 20.05.2020 (COM-2020- 207 final). Die EU-Kontroll-VO in der Praxis, Leitlinie zur nehmer, politischen Zielsetzungen sind, die Bereit- Aussetzung der Milchlieferung + Exkurs 2. Güteuntersuchung der Proben und stellung zusätzlicher Informationen für Rohmilchgüte-VO, ISO-Norm „vegan – 3. Untersuchungsverfahren Güteunter- Verbraucher, um diesen eine gesündere vegetarisch“, neue Fertigpackungs-VO, suchung. Für die ISO-Norm „vegan Lebensmittelwahl zu ermöglichen, und die Sachstand milchrechtliche Produktverord- – vegetarisch“ gibt es einen Ent- Schaffung von Anreizen für Lebensmittel- nungen, Neues aus dem Zusatzstoffrecht, wurf – ISO/TC/WG 23 „Food suita- unternehmen, ihre Erzeugnisse durch eine aktuelles zum Bezeichnungsschutz und ble for vegetarians/vegans“ (Stand: Neuformulierung gesünder zu gestalten. Stand der Umsetzung „SUP Directive“, 22.09.2020). Dr. Rieke stellte Beispiele für FOP-Systeme gegliedert hatte. Die VO (EU) 2017/625 vor, von der Referenzmengen-Kennzeich- ist seit dem 14.12.2019 gültig, dadurch ist, Die Struktur des Entwurfes ist in fünf nung über Nährwertampeln, bis hin zum unter anderem, die VO (EG) Nr. 854/2004 Punkte gegliedert: 1) Geltungsbereich, Nutri-Score. Diese Labels sind teilweise aufgehoben. Diese war Rechtsgrundlage 2) Normativer Verweis, 3) Bedingungen privat, teilweise staatlich, nur in einzelnen für § 9 Tier-LMÜV, der wiederum zum und Begriffsbestimmungen, 4) Technische Ländern oder Ländergruppen und EU-weit 30.06.2020 aufgehoben wurde. In der Kriterien für Lebensmittelzusätze und Le- im Einsatz. DVO (EU) 2019/627 ist geregelt, dass bensmittel, nutzbar für Vegetarier und Schlussfolgerungen aus diesem Bericht sich der Milcherzeuger, bei einer Über- Veganer und 5) Kennzeichnung und An- sind: Die ausgewerteten Studien bestä- schreitung der Keimzahl von 100.000 forderungen. Torsten Sach hält eine Ver- tigen das Potenzial von FOP-Systemen, oder einer Keimzahl von 400.000, selbst öffentlichung des ISO-Standards im ersten den Verbrauchern bei einer gesundheits- sperren muss und die zuständige Behörde Halbjahr 2021 für realistisch. bewussten Lebensmittelwahl zu helfen. nur noch zertifiziert. Farbkodierungen sind für den Verbraucher In übersichtlichen Fließbildern stellte Sach ivan karl werner sterk verständlicher und über mögliche Auswir- das gesamte Verfahren zur Aussetzung der kungen auf den Binnenmarkt liegen nur Milchlieferung und zu deren Beendigung Im zweiten Teil der Serie, der in der nächsten begrenzte Evidenzdaten vor. Des Weite- dar. Die Frist zur Stellungnahme der Län- Ausgabe der dmz erscheint, wird es u.a. um ren sprechen sich die Sachverständigen der zu dieser Leitlinie läuft am 29.01.2021 die Verordnung zur Novellierung des Fertig- zahlreicher EU-Mitgliedstaaten für einen ab. Gibt es keine Einwendungen teilt der packungsrechts und den Nutri-Score gehen. deutsche-molkerei-zeitung.de 39
Ratgeber dmz 03/2021 Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht In Zeiten von Corona und Lockdown sind Präsenzveranstaltungen nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Doch manche Themen sind so wichtig, dass man sie nicht aufschieben kann, wie das aktuelle Milch- und Lebensmittelrecht. Die muva Kempten hat deswegen ein Online-Seminar zu eben diesem Thema abgehal- ten. Die wichtigsten Inhalte des zweitägigen Seminars und worauf es dabei zu achten gilt, hat die dmz in einer dreiteiligen Serie zusammengefasst. In Teil 2 geht es um die Verordnung zur Novellierung des Fertig- packungsrechts und den Nutri-Score. neu in den Verkehr gebrachte Produkte erfasst werden. Gesunde Ernährung nicht nur für Allergiker Gesundheitsorientierte Nährwertclaims beleuchtete Dr. Carsten Oelrichs, ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Ham- burg Berlin. Viele Verbraucher sind be- troffen von Allergien oder Unverträglich- keiten, weshalb sie allergene Lebensmittel vermeiden müssen. Dies wird in der Le- bensmittelkennzeichnung berücksichtigt durch eine Allergenkennzeichnung nach Art. 21 i. V. m. Anhang II zur LMIV und durch freiwillige Hinweise (kann Spuren von xy enthalten). Der Vorteil für den Ver- Der Bildschirm, das Tablet oder das Handy in einem Raum der eigenen Wahl ersetzen den Hörsaal. braucher ist, dass allergene Stoffe hervor- Fotos: Sterk gehoben und dadurch leicht zu erkennen sind. Ein Problem für den Verbraucher ist allerdings, dass nicht alle allergenen Stof- In Teil 1, der in der letzten Ausgabe der Dies bedeutet einen weiteren Schritt zur fe, wie z.B. Glucose, hervorgehoben sind. dmz erschien, ging es u.a. um „Farm to Erstellung der Gemeinschaftsliste für En- Zudem kann er nur eine Negativauswahl Fork“ Nährwertangaben und die neue zyme. Was den Bezeichnungsschutz be- treffen und nicht auf Anhieb erkennen, Milchgüteverordnung. trifft, hat das Europäische Parlament am welche Produkte für ihn geeignet sind. Torsten Sach vom MIV stellte sehr ausführ- 23.10.2020 einer weiteren Stärkung zuge- Das Kennzeichnungssystem ist laut Dr. lich die Verordnung zur Novellierung des stimmt, aber es gibt keinen Bezeichnungs- Oelrichs auf die Vermeidung von Be- Fertigpackungsrechts vor. Dabei ging er schutz für Fleischerzeugnisse. Stand der schwerden und nicht auf eine gesunde vor allem auf milchrelevante Änderungen Umsetzung der „SUP Directive“ ist der, Ernährung von Personen mit Handicap ein. In einem Exkurs zum Thema Käserei- dass der Bundestag am 17.09.2020 eine ausgerichtet. fungsfolie erläuterte Sach, dass diese zum Einwegkunststoffverbotsverordnung be- Nettogewicht zählt. Dies versuchen zwar schlossen hat. Dieser Beschluss wurde am Probleme mit lactose-, einige Prüfstellen anders zu interpretieren, 06.11.2020 im Bundesrat bestätigt. Eine glutenfrei und Co. laut EU-Recht ist die Sachlage aber ein- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt deutig. Zum Thema Sachstand milchrecht- steht noch aus, das Ziel für ein Inkrafttre- Das juristische Problem dabei ist, dass Eig- liche Produktverordnungen berichtete der ten ist der 03.07.2021. Betroffen von dem nungshinweise für Verbraucher wie lac- Referent, dass es derzeit keine diskus- Verbot sind z.B. Besteck, To-Go-Lebens- tosefrei, glutenfrei und glucosefrei in der sionsfähigen Verordnungsentwürfe gibt mittelbehälter, Strohhalme, Wattestäb- Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben und und die ganze Priorität auf der Rohmilch- chen so wie alle Produkte aus sogenann- nur z. T. geregelt sind. Deshalb sind sie güte-VO liegt. Beim Zusatzstoffrecht gibt ten oxo-abbaubaren Kunststoffen. Dabei grundsätzlich verboten, weil es sich dabei es zwei Übersichtslisten von FDE (Stand ist wichtig, dass vorhandene Lagerbestän- um „positive“ nährwertbezogene Anga- November 2020) mit den Stellungnahmen de bei Händlern, ohne zeitliche Beschrän- ben handelt. Der weite Anwendungsbe- der EFSA zu Enzymen und Zusatzstoffen. kung abverkauft werden können und nur reich „nährwertbezogener Angaben“, so 38 deutsche-molkerei-zeitung.de
Ratgeber dmz 03/2021 wollen nur Frankreich (November 2017), Produkte, muss die Kennzeichnung für Belgien (April 2019), Deutschland (No- 80 % der Produkte erledigt sein, für die vember 2020), Luxemburg (in Kürze) und restlichen 20 % bleiben noch weitere die Niederlande (voraussichtlich Juni/Juli zwölf Monate. 2021) dieses Label einsetzen. Dänemark, In der Markensatzung zur Verwendung Schweden und Litauen setzen Keyhole des Logos „Nutri-Score“ (Version 21, ein, Finnland nutzt Heart Logo und in Ita- 16.06.2020) sind festgeschrieben im An- lien gibt es Nutinform Battery. Doch nun hang 1 die Einstufung des Lebensmittels zu Dr. Riekes interessanten Erklärungen. auf der 5-farbigen Nährwertskala. Anhang Gegliedert war sein Vortrag in die Über- 2 beschreibt die Darstellungsweise, in An- schriften, Nationale Verordnung, Um- hang 3 sind die Sanktionen bei Verstö- Torsten Sach vom MIV referiert via Bildschirm. setzung und Anwendungsfragen sowie ßen gegen die Satzung beschrieben und abschließend mit einem Ausblick. Wichtig im Anhang 4 findet sich ein Link zu einer war dem Referenten klarzumachen, dass Excel-Tabelle. Interessierte Unternehmen Dr. Oelrichs, ist problematisch. Sie dürfen die Nationale Verordnung (BGBl. Teil I Nr. finden unter der Adresse www.nutri-sco- eigentlich nur gemacht werden, wenn sie 49 vom 05.11.2020, S. 2266f) nicht zum re.de deutsche Übersetzungen der Mar- im Anhang zur HCVO gelistet und die Einsatz des Labels verpflichtet, sondern le- kensatzung (Fassung 16.06.2020), des dort genannten Bedingungen erfüllt sind. diglich den rechtlichen Rahmen für dessen Registrierungsformulars und Auswahllis- So ist dort z.B. genannt „zuckerfrei“ (max. Nutzung schafft. ten und das Fragen- und Antwort-Papier 0,5 g Zucker je 100 g oder 100 ml), nicht (Fassung 12.05.2020). Eine Excel-Tabelle genannt sind „fructosefrei“ und „lactose- Was gilt bei der freiwilligen zur Berechnung des Nutri-Score steht dort frei“. Verwendung? ebenfalls zum Download bereit. In der HCVO bestehen allerdings bewuss- Der Registrierungsprozess läuft in fünf te und unbewusste Regelungslücken. So Die Nutzung von Nutri-Score ist freiwil- Schritten ab. Er ist ebenfalls unter der gibt es für den Begriff „lactosefrei“ eine lig. Das Nutri-Score Kennzeichen ist, als genannten Adresse beschrieben. Bei der nationale Regelungsbefugnis während Gemeinschaftskollektivmarke, beim Amt Berechnung werden N-Punkte („nicht er- einer Übergangsphase bis zur unions- der Europäischen Union für geistiges wünschte“ Nähr- und Inhaltsstoffe) mit rechtlichen Klärung. Zu den unbewussten Eigentum eingetragen. Markeninhaber P-Punkten („erwünschte“) miteinander Regelungslücken zählt „glucosefrei“, da ist Sante publique France, eine staatliche verrechnet. N-Punkte sind z.B. Energie, der Gesetzgeber die Glucose gar nicht auf französische Organisation zur öffentlichen Zucker, gesättigte Fettsäuren und Nat- dem Schirm hatte. Gesetzliche Regelungs- Gesundheitspflege, die dem Gesundheits- rium. P-Punkte sind z.B. Ballaststoff- und möglichkeiten von Nährwertclaims be- ministerium untersteht. Voraussetzung Eiweißgehalt, Anteile von Obst, Gemü- stehen durch einzelstaatliche Vorschriften für die Nutzung der Kennzeichnung ist, se, Nüssen und ausgewählte Öle. Durch (Art. 38ff. LMIV) und durch EU-Durchfüh- dass die erforderlichen Einwilligungen des die Subtraktion N-Punkte – P-Punkte er- rungsrechtsakte der Kommission zu frei- Markeninhabers eingeholt und die Bedin- hält man die Gesamtpunktzahl für das willig bereitgestellten Informationen nach gungen des Markeninhabers eingehalten Produkt. Je geringer diese Punktzahl ist, Art. 36 Abs. 3 und 4. Lösungsansätze zu werden. Die Kommunikation mit Sante desto höher ist die Nährwertqualität des allergenbezogenen Nährwertangaben publique france ist nur in Französisch oder Lebensmittels. Die Werte für die einzelnen wären eine Positionierung der Produkte als Englisch möglich. Für die Einwilligungen Bestandteile sind in Tabellen festgehalten. diätetische Lebensmittel oder eine Kenn- nach Absatz 3 Nummer 1 kann das Bun- Bei der Berechnung sind allerdings auch zeichnung in den Pflichtkennzeichnungs- desministerium für Ernährung und Land- ergänzende Regeln zur Verrechnung zu elementen, in der Verkehrsbezeichnung, wirtschaft Folgendes im Bundesanzeiger beachten. Zutatenliste oder Gebrauchsanleitung. veröffentlichen: 1. Musterformulare in Eine Beispielrechnung für einen Käse mit deutscher Sprache und 2. Eingabedaten in 48 % F.i.Tr. ergab einen Nutri-Score von Zur Einführung des Nutri-Score deutscher Sprache und eine E-Mail-Adres- 16, was eine Kennzeichnung mit einem se, die so eingestellt ist, dass dort einge- orangenen D in einer Skala vom dunkel- In seinem zweiten Vortrag widmete sich hende E-Mails automatisch an den Mar- grünen A bis zum roten E bedeutet. Die Dr. Jörg W. Rieke einem dieser Labels aus keninhaber weitergeleitet werden. Die Punkte kommen zustande durch folgende dem Portfolio der Nährwertkennzeichen, Anmeldung und Verwendung des Labels N-Punkte (bezogen auf 100 g): Energie dem Nutri-Score. Erinnern wir uns: Die ist kostenfrei, es fallen keine Lizenzgebüh- 1.528 kJ (4), 19,9 g gesättigte Fettsäuren Einführung eines solchen Labels soll zu ren an, allerdings müssen Informationen (10), Natrium 700 mg (7) zusammen 21 einer harmonisierten, verbindlichen FOP- über Produkte und Marken vorgelegt N-Punkte. P-Punkte gibt es für den Ei- Nährwertkennzeichnung auf EU-Ebene werden. weißgehalt 22,9 g (5). Zieht man diese 5 führen, so die Sachverständigen zahl- Nach der Zulassung einer Verwendung P von den 21 N ab, bleiben 16 Punkte. reicher EU-Mitgliedstaaten. Aus diesem ist der Hersteller verpflichtet, innerhalb Ob eine Aufklärungskampagne, die es ge- Blickwinkel hätte der Nutri-Score schlech- von zwei Jahren die Kennzeichnung auf ben soll, wirklich verhindern kann, dass für te Karten, weil 15 EU-Mitgliedstaa- allen Produkten seiner Marke anzubrin- den Verbraucher A-grün = gut und E-rot ten gegen den Nutri-Score sind. Aktuell gen. Umfasst die Marke mehr als 2.000 = schlecht ist, wage ich, ganz vorsichtig, deutsche-molkerei-zeitung.de 39
Ratgeber dmz 03/2021 zu bezweifeln. Vermutlich müssen sich die Den milchwirtschaftlichen Unternehmen Hersteller darum bemühen, der Interpre- möchte ich in diesem Fall mit Reinhard tation entgegenzutreten, dass das gute Mey zurufen: „Seid wachsam!“ Stück Käse jetzt plötzlich nicht mehr ganz so gesund ist. Ganz persönlich halte ich Tendenzen in der es da lieber mit Paracelsus. Dr. Rieke be- amtlichen Überwachung leuchtet sehr ausführlich die Handhabung von Sonderfällen, die grafischen Vorgaben Zum Abschluss des ersten Tages, berichtet und die Klassifizierung von Milcherzeug- eDr. Oelrichs über „Aktuelle Tendenzen in nissen. Wichtig ist dabei, dass gerade bei der amtlichen Überwachung“. Eingangs der Klassifizierung die französische Sicht stellte Dr. Oelrichs fest, dass die amtliche Dr. Carsten Oelrichs (ZENK Rechtsanwälte). entscheidend ist. Deshalb auch der Hin- Lebensmittel- und Veterinärüberwachung weis: „Rechtsverbindlich ist, was der Li- grundsätzlich durch die Bundesländer er- zenzgeber dem Lizenznehmer antwortet.“ folgt (§ 38 LFGB). Trotz der gegenseitigen se, die sich wiederum in Arbeitsgruppen In seinem Ausblick berichtet der Referent, Absprache und Amtshilfe liegen deshalb aufteilen, veröffentlichen ihre Beschluss- dass die am 8. Mai 2019 registrierte EU- Abweichungen in der Bewertung von le- fassungen im Journal of Consumer Protec- Bürgerinitiative „PRO-NUTRISCORE“, bensmittelrechtlichen Sachverhalten nahe. tion and Food Safety. Die Geschäftsfüh- von 7 europäischen Verbraucherschutz- Die Zusammenarbeit der amtlichen Le- rung von beiden Arbeitskreisen wird vom organisationen gestützt, am 20. April bensmittelüberwachung erfolgt vor allem Bundesamt für Verbraucherschutz und 2020 zurückgezogen wurde, weil sie statt in zwei Arbeitskreisen: ALS (Arbeitskreis Lebensmittelsicherheit wahrgenommen. der erforderlichen 1 Mio. Stimmen nur Lebensmitteltechnischer Sachverständiger Die Beschlüsse der ALS-Sitzungen im Jahr 111.475 generieren konnte. Ein inter- der Länder und des Bundesamtes für Ver- 2020 sind noch nicht veröffentlicht. Die nationales wissenschaftliches Gremium, braucherschutz und Lebensmittelsicher- Hauptthemen waren: Nährstoffangaben das sich noch in der Gründungsphase be- heit) und ALTS (Arbeitskreis, der auf dem im Hauptsichtfeld, QUID-Kennzeichnung findet, soll sich u.a. mit dem Algorithmus Gebiet der Lebensmitthygiene und der bei zusammengesetzten Zutaten, Kennt- der Berechnung beschäftigen. Noch nicht Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen lichmachung von Süßungsmitteln, einheit- etabliert ist ein Lenkungsgremium, das Sachverständigen). Beide Arbeitskreise liches Schriftformat und Vegan-Hinweise sich international mit der Festlegung der sollen die Untersuchungen und Beurtei- als unzulässige Werbung mit Selbstver- Nutzungsbedingungen befassen soll. Für lungen von Erzeugnissen innerhalb der ständlichkeiten. ein internationales Registrierungsportal ist Überwachungsbehörden der 16 Bundes- Zu den Nähstoffangaben im Hauptsicht- keine Einigung in Sicht. Eine bessere Diffe- länder abstimmen. feld verwies Dr. Oelrichs auf die Vorgaben renzierbarkeit muss diskutiert werden, da Dr. Oelrichs informierte über die Zusam- zur Wiederholung von Nährwertangaben sich Weich-, Schnitt- und Hartkäse aus- mensetzung der Arbeitsgruppen und de- und zeigte verschiedene Beispiele auf. schließlich im orangenen D wiederfinden. ren Aufgabenbereiche. Beide Arbeitskrei- Ähnlich bildhaft unterstützte er seine Er- läuterungen zur QUID-Kennzeichnung. Sowohl zur Kenntnismachung von Sü- ßungsmitteln als auch zu den Schriftge- staltungen und der Werbung mit Selbst- verständlichkeiten, unterlegte er seine Ausführungen mit plakativem Bildmate- rial. Damit fand Tag eins des Intensivkur- ses einen bilderreichen Abschluss. Schön, aber das abendliche Zusammenkommen und der Austausch unter Kolleginnen und Kollegen fand eben nicht statt. Diesen Er- fahrungsaustausch können bits und bytes, Mikrofon, Kamera und Bildschirm eben nicht ersetzen, selbst wenn der Ton „Dol- by surround“ und der Bildschirm 4K-fähig ist. ivan karl werner sterk Im dritten Teil der Serie, in der nächsten dmz- Ausgabe, geht es u.a. um Beispiele aus der Praxis und aktuelle rechtliche Entscheidungen Die Referenten waren stehts „im Bild“. zum Thema Lebensmittelkennzeichnung. 40 deutsche-molkerei-zeitung.de
Ratgeber dmz 04/2021 Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht In Zeiten von Corona und Lockdown sind Präsenzveranstaltungen nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Doch manche Themen sind so wichtig, dass man sie nicht aufschieben kann, wie das aktuelle Milch- und Lebensmittelrecht. Die muva Kempten hat deswegen ein Online-Seminar zu ebendiesem Thema abgehal- ten. Die wichtigsten Inhalte des zweitägigen Seminars und worauf es dabei zu achten gilt, hat die dmz in einer dreiteiligen Serie zusammengefasst. In Teil 3 geht es u.a. um Beispiele aus der Praxis und aktuelle rechtliche Entscheidungen zum Thema Lebensmittelkennzeichnung. hinzugefügt werden darf. Auch eventuell ausgelobte „Superfood-Früchte“ gehen nicht, weil der Zusatz einfach Früchte sind und kein Superfood. Bei Fragen zu den Produktverordnungen beschäftigt sich Sach viel mit der Anrei- cherung von Milch und Milcherzeugnis- sen. Auch in diesem Umfeld stellte er mit Beispielen dar, was zulässig ist und was besser unterlassen wird. In diesem Zusam- menhang informierte Sach auch über die zur Anreicherung zugelassenen Vitami- ne. Ein Dauerbrenner im Beratungsalltag ist die thermisierte Milch ebenso wie die Bezeichnung von Milcherzeugnissen, die nicht in Produktverordnungen geregelt sind. Fragen nach mehreren Identitäts- kennzeichen, nach Deklarationsvorschrif- Der Bildschirm, das Tablet oder das Handy in einem Raum der eigenen Wahl ersetzen den Hörsaal. ten für ein Lebensmittel, das an Futtermit- Fotos: Sterk telunternehmer veräußert wird, oder die Angabe von Transfettsäuren und Natrium bei Drittlands-Lebensmitteln halten den In den ersten beiden Teilen ging es u.a. tikel 30ff) und rückte, gut bebildert, die Berater in Berlin auf Trab. um „Farm to Fork“ , Nährwertangaben, Themen Platzmangel, unerlaubte Erweite- Wichtig für die Teilnehmer war auch die die neue Milchgüteverordnung und alles rung der Nährwerttabelle und die Wieder- Information, dass im Internet veröffent- rund um den Nutri-Score. Am zweiten Tag holung von Nährwertangaben ins rechte lichte konsolidierte Fassungen eines EU- des Seminars ging es dann etwas mehr um Licht. Auch bezüglich der HCVO ist die Rechtsaktes keine Rechtsqualität haben. die praktische Anwendung. Beratung mit der Problemzone Nähwert- Für rechtssichere Entscheidungen muss deklaration stark beschäftigt. Sach stellte immer auf eine Original-VO zurückgegrif- Tag zwei: Aus der nachvollziehbar dar, was wann wiederholt fen werden. werde und wann nicht. Auf die Frage, ob Abschließend befasste sich Sach mit No- Beratungspraxis ein Hersteller über die erfolgte Zucker- vel Food, wozu er festhielt: Novel Food Den zweiten Tag eröffnete Torsten Sach reduktion informieren darf, hatte Sach Recht und Zusatzstoffrecht sind zwei un- mit einem Bericht „Aus der Beratungspra- eine klare Antwort: „Nur wenn die Re- terschiedliche Rechtsgebiete. Der Beitrag xis“. Gegliedert war der Vortrag in: FAQs duzierung des Anteils mindestens 30 % war eine höchst interessante Information zur LMIV, zur HCVO, zu den Produktver- gegenüber einem vergleichbaren Produkt für die Teilnehmer und enthielt eine gan- ordnungen und weitere Fragen. Bezüglich ausmacht.“ ze Menge Antworten auf eigene, noch gar des LMIV hielt Sach fest: Wer auf dem Vor allem für den Bereich Zucker und süß, nicht gestellte Fragen. Etikett steht ist verantwortlich für die In- wurde anhand vieler Formulierungen dar- formation in der Etikettierung. Dabei be- gestellt, was erlaubt ist und was nicht. Zu- Über Ursprungs- und steht kein zwangsläufiger Zusammenhang sammenfassend könnte man sagen: Das Herkunftsbezeichnung mit der Verantwortlichkeit für die Produkt- meiste nicht. Den Umgang mit Zusätzen qualität und Rückverfolgbarkeit. wie „Super“, stellte der Referent am Bei- Nach der ersten „Kaffeepause“ des Ta- Intensiv beleuchtete der Referent die spiel „Super-Kefir“ dar. Geht nicht, weil zu ges, die jeder Teilnehmer irgendwie nutz- Problemzone Nährwertdeklaration (Ar- einer Standardsortenbezeichnung nichts te, aber kein anderer etwas mitbekam 38 deutsche-molkerei-zeitung.de
Ratgeber dmz 04/2021 wie, befasste sich Dr. Jörg W. Rieke mit sowie die Genfer Akte zum Abkommen Letztendlich macht das Fehlen einer spe- Aktuellen Entwicklungen zur nationalen von Lissabon. Die Genfer Akte ist ein zifischen Angabe nach Art. 13 oder 14 verpflichtenden Herkunftsbezeichnung Vertrag, der von der Weltorganisation HCVO die Werbung unzulässig. und zu Gattungsbezeichnungen und Ur- für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet Dr. Oelrich stellte fünf weitere Fälle vor. sprungsbezeichnungen. wird. Sie ist am 26.02.2020 in Kraft ge- Die Beklagte stellte ein Nahrungsergän- Zur nationalen verpflichtenden Herkunfts- treten und regelt den Geltungsbereich des zungsmittel her. Auf der Vorderseite fin- bezeichnung präsentierte Dr. Rieke Vor- Lissabonner Abkommens über den Schutz det sich die Angabe: „B-Vitamine und Zink geschichte und Urteil in der Rechtssache von Ursprungsbezeichnungen auch auf für Gehirn, Nerven, Konzentration und C-485/18. Dort ist festgehalten: Die Uni- geographische Angabe. Dieser Geltungs- Gedächtnis.“ Eine Klägerin sah in der Auf- onsregelung zur Harmonisierung der ver- bereich wird durch die Akte ausgeweitet. machung Verstöße gegen die HCVO und pflichtenden Angabe des Ursprungslandes stellte beim Landgericht Düsseldorf einen oder des Herkunftsorts von Lebensmitteln, Aktuelle Rechtsprechung Antrag auf Unterlassung. Dieser wurde u.a. von Milch, steht dem Erlass nationa- zurückgewiesen. ler Vorschriften, mit denen bestimmte „Aktuelle Rechtsprechung“ war das inte- Der weitere Ablauf im Zeitraffer: OLG zusätzliche Ursprungs- oder Herkunfts- ressante Thema, das Dr. Oelrichs behan- Düsseldorf weist die Berufung der Klägerin angaben vorgeschrieben werden, nicht delte. Der erste Fall wurde am OLG Mün- zurück, Klägerin legt Revision beim BGH entgegen. Der Erlass solcher Vorschriften chen verhandelt. Stein des Anstoßes war ein, BGH legt dem EUGH zwei Fragen im ist allerdings nur dann möglich, wenn – der Werbehinweis: „Die Bekömmlichkeit Vorabentscheidungsverfahren vor, Urteil neben anderen Voraussetzungen – eine unseres Kaffees liegt dabei in der Lang- des BGH vom 25.6.2020 (I-ZR 162/16): nachweisliche Verbindung zwischen dem zeittrommelröstung bei niedriger Tem- Die Revision hat Erfolg. Es liegt ein Ver- Ursprung oder der Herkunft eines Le- peratur, was die Röstung außerdem sehr stoß gegen Art 10 Abs. 3 HCVO vor, da bensmittels und bestimmten Qualität des bekömmlich macht.“ Dagegen klagte ein ein Beifügen nicht gegeben ist. Art.10 Abs. Lebensmittels besteht. Alle Details sind Wettbewerbsverband beim Landgericht 3 ist eine Marktverhaltensregelung. Daher den Dokumentationen zu dieser EuGH- auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, begründet der verstoß einen Rechtsbruch Rechtssache C-485/18 zu entnehmen. den das Landgericht ohne mündliche Ver- nach § 3a UWG. Deshalb besteht ein Un- Dr. Rieke hat die Interpretationen und handlung durch Beschluss zurückwies, terlassungsanspruch nach § 8 UWG auch Auswirkungen aus seiner Sicht den Teil- weil sich wegen der Röstungsart keine Auskunfts- und Schadensersatzanspruch nehmern ausführlich dargestellt, diese gesundheitliche Eigenschaft im Bezug auf nach §9 UWG. Ausführungen im Bericht auszuführen das Produkt ergebe. Auf die sofortige Be- Für die restlichen Fälle nennen wir Thema würde den Rahmen allerdings sprengen. schwerde des Antragstellers hin, erließ das und Gerichtszeichen, sodass sie bei Bedarf In Fazit und Ausblick hielt Dr. Rieke fest: OLG die beantragte einstweilige Verfü- eingesehen werden können. Die EuGH-Entscheidung ergänzt die Ent- gung. Begründet wurde die Entscheidung • OLG Celle – Erforderliche Nährstoff- scheidungen, die er bereits früher gegen mit einem Verstoß gegen die Marktverhal- gehalte bei kleinen Portionen. Urteil die verpflichtende Herkunftskennzeich- tensregelung (§ 5 a UWG). vom 06.06.2019 (13 U 2/19) – Eine nung bei Lebensmitteln und zum Schutz Der Begriff „gesundheitsbezogene Anga- Auslobung mit „Gehalt an“ bzw. des EU-Binnenmerktes und des freien Wa- be“ sei weit auszulegen und auch wenn „mit hohem Gehalt an“ ist nur dann renverkehrs getroffen hat. nur die Röstungsart beschrieben wird, berechtigt, wenn eine signifikante Im weiteren Verlauf seines Vortrags infor- kann der Verbraucher davon ausgehen, Menge bzw. das Doppelte einer si- mierte Dr. Rieke über die Entwicklungen dass der beworbene Kaffee als bekömm- gnifikanten Nährstoffmenge in der bei den Gattungs- und Ursprungsbezeich- lich eingestuft wird, da eine Röstungsart Menge enthalten ist, die vernünfti- nungen für Emmentaler und Mozzarella, an sich gar nicht bekömmlich sein kann. gerweise verzehrt wird. • OLG Stuttgart – Low Carb. Beklagt wurde ein Nudelprodukt mit der Be- zeichnung Low Carb ergänzt durch die Angabe „- 60 % Carbohydra- tes“. Urteil vom 12.12.2019 (2 U 23/19), MD 2020, 237 –„Low Carb“ – Nach Ablehnung der Klage durch das Landgericht gab das OLG der Berufung des Klägers statt. Die An- gabe von „Low Carb“ begründet den verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 HCVO, weil sie nicht im Anhang zur HCVO gelistet ist. • Beim Landgericht Berlin war das Thema Reihenfolge der Nährwert- Dr. Carsten Oelrichs (ZENK Rechtsanwälte) referierte über angaben zu entscheiden. Streitpunkt die aktuelle Rechtsprechung. war die Kennzeichnung eines Süß- deutsche-molkerei-zeitung.de 39
Ratgeber dmz 04/2021 warenproduktes mit zwei Tabellen. aber auch diesen Termin schon infrage. Eine Tabelle enthielt eine Vielzahl Die Hauptthemen gliedern sich in: von Vitaminen, die in signifikanter 1. Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfs- Menge enthalten waren, eine Tabel- stoffe le rechts daneben zeigte die Anga- 2. Nichtökologische landwirtschaftliche be der „Big7“ pro 100 g. Die Klage Zutaten eines Wettbewerbsverbandes, nach 3. Reinigungs- und Desinfektionsmittel erfolgloser Abmahnung, beim Land- 4. Verarbeitungstechnologien gericht Berlin. Dieses gab der Unter- 5. Aromen lassungsklage statt. Die im Anhang 6. Import, Handel und Kontrolle und XV zur LMIV genannte Reihenfolge, 7. Sonstiges. nach der zuerst die Pflichtangaben Für Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfs- und nachrangig die Vitaminangaben stoffe gilt zum Stand 07.01.2020 die DVO erfolgen müssen, sei zwingend. Das 2019)2164, ebenso gilt weiter der Anhang Eva Herz, zuständig für Seminare und Schulungen Kammergericht bestätigte das ange- VIII Abschnitte A+B VO 889/2009 bis En- bei der muva kempten, moderierte den Intensivkurs. fochtene Verbot und wies die Beru- de 2022. fung der Beklagten zurück. Beschluss Stand Anfang Oktober 2020 liegt der ers- v. 9.12.2019 – (5 U 2/29). te überarbeitete Entwurf zu Anhang VIII ist die Position der EFFA, dass auch Aro- • Der letzte vorgestellte Fall beschäftigt (neu Annex V) vor. Im Teil A 2 sind weni- men, die Art. 16 Abs. 5 und Abs. 6 VO sich mit der Wiederholung von Nähr- ger Verarbeitungshilfsstoffe geregelt. Der 1334/2008 entsprechen, gemäß EU-Öko- wertangaben zu Mischportionen. Es MIV beantragt beim BMEL die Wiederauf- VO 2018/848 in Öko- Lebensmittel zu- geht um Knuspermüsli als unverpack- nahme für Zitronensäure, Calciumchlorit lässig sind. tes Lebensmittel. Streiten tun sich der als Koagulationsmittel für alle tierischen Für Import Handel und Kontrolle liegen Verbraucherzentrale Bundesverband Lebensmittel und Salzsäure im Salzbad für Entwürfe zu Rechtsakten vor. Was die und ein namhafter Hersteller. Dem alle Käse. Der EDA-Antrag an die EU ist Tierhaltung betrifft, ist Anbindung und Kläger fehlt die Angabe des Brenn- deckungsgleich. Isolierung, wenn nicht tierärztlich gerecht- wertes pro 100 g des nicht zubereite- Die EU-Kommission plant, zukünftig viele fertigt und zeitlich begrenzt, untersagt. ten Produktes. Über das Landgericht Zusatzstoffe nur noch in Bio-Qualität zu- Behörden können allerdings genehmigen, Bielefeld, das der Unterlassungskla- zulassen. Dazu sind keine detaillierteren dass Rinder in Betrieben mit max. 50 Tie- ge stattgab, das Oberlandesgericht Informationen verfügbar. Bei den Reini- ren, ausgenommen Jungtieren, angebun- Hamm, welches die Entscheidung gungs- und Desinfektionsmitteln geht der den werden, sofern die Tiere während der des Landgerichtes aufhob und die Art. 24 von einer Positivliste aus. Die Er- Weidezeit Zugang zu Weideland haben. Klage abwies, ist das Verfahren auf stellung dieser Liste ist, bis auf Weiteres Alles kommt, aber eben später. dem Weg der Revision beim BGH ausgesetzt. Alle bisherigen Regelungen gelandet. Das BGH legte dem EUGH gelten weiter. Seit September 2020 liegt Fazit zum Online-Seminar zur Vorabentscheidung zwei Fragen der EGTOP (Expert Group for Technical vor. Die sind noch nicht beantwortet. Advice on Organic Production) draft re- Zum Abschluss der zwei Tage beantwor- Nicht nur Dr. Oelrich, wahrscheinlich port vor. Darin wird die Positivliste explizit teten die Referenten direkt online ge- auch der eine oder andere Teilnehmer befürwortet. Bei Reinigungs- und Desin- stellte oder vorab per E-Mail eingereichte sind auf den Ausgang der Geschichte fektionsmitteln wird ein verantwortungs- Fragen. Dr. Maximilian Moravek bedankte gespannt (BGH Beschl. V. 23.7.2020 voller und ökologischer Ansatz gefordert. sich bei Referenten und Teilnehmern für -I ZR 143/19) Desinfektionsmittel sollen nur noch ein- die zwei interessanten Tage und brach- gesetzt werden, wenn andere Metho- te die Hoffnung zum Ausdruck, dass der Die neue EU-Öko-Verordnung den unwirksam sind. Substanzen, die zu nächste Intensivkurs wieder Aug in Aug Rückständen in Lebensmitteln führen, stattfinden wird. Für mich war es die erste Nach der letzten, individuell gestalteten sollen vermieden werden. Die Positivlis- online-Veranstaltung; zusammenfassend Kaffeepause durfte noch einmal Torsten te soll unterscheiden zwischen allgemein kann ich mein Erlebnis so beschreiben: In- Sach vor Kamera und Mikrofon. Sein The- verwendbaren und Stoffen nur für be- teressant was heute alles möglich ist, aber ma, wenn man ein bisschen ketzerisch ist, stimmte Anwendungszwecke. QAV und der Blickkontakt zum Referenten und zu vielleicht EU-typisch, zumindest aber hat Hypochlorid sollen nicht mehr einsetzbar den anderen teilnehmenden Menschen der Syndikusrechtsanwalt seine Über- sein, Chlor und Chlor freisetzende Stof- hat gefehlt. Noch mehr haben gefehlt das schrift so gestaltet: „Die neue EU-Öko- fe sind unerwünscht. EGTOP draft hat gemeinsame Gespräch und erstes Reflek- VO 2018/848 kommt (dann, farblich ab- keine Rechtsqualität, aber: Was die Ver- tieren in den Pausen und vielleicht am al- gesetzt) später!“ Der Sachstand der Um- arbeitungstechnologien anbelangt, ist im lermeisten das gemeinsame Glas Wein am setzung ist: Es gibt eine neue Ausgangsla- EGTOP Vorschlag aus dem Oktober 2018 Abend. In diesem Sinne, bleiben Sie alle ge seit dem 04.09.2020. Die EU-Kommis- vorgesehen, grundsätzlich alle Technolo- gesund und auf Wiedersehen. sion schlägt vor, den Geltungsbeginn auf gien zuzulassen. Die Diskussion ist in vol- 01.01.2022 zu verschieben. Insider stellen lem Gange. Was die Aromen anbelangt, ivan karl werner sterk 40 deutsche-molkerei-zeitung.de
Editorial dmz 02/2021 Gedanken, die einem beim Online-Seminar kommen Aktuelles Brexit lässt Exporte schrumpfen4 Käsemanufaktur nimmt Form an 6 Die muva kempten GmbH hat am 26. und 27. November zum Intensivkurs „Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht“ auf- gerufen (siehe auch Beitrag auf Seite 38). Diesem Intensivkurs DairyInside und auch den Referenten eilt schließlich ein sehr guter Ruf Entwicklungen auf dem nationalen voraus. Wirklich gekommen ist allerdings niemand, die über 90 und internationalen Milchmarkt8 Teilnehmer saßen, in Österreich, der Schweiz und Deutschland verteilt, zuhause oder im Büro. Die Kommunikation erfolgte Politik & Wirtschaft online – dem Virus mit einem Biernamen geschuldet. Nach Nutri-Score kommt Eco-Score11 Die Veranstaltung wurde ihrem Ruf rundum gerecht, zumin- Kritik an Butterpreissenkung12 Ivan Karl Werner Sterk dest was die fachliche Wissensvermittlung und die technische Journalist Interview Julia Klöckner 14 Abwicklung anbelangt. Allerdings, man hat ja Zeit zu grübeln, weil man die eingeplanten Kaffeepausen ganz allein vor zwei Technik & Wissenschaft Bildschirmen verbringen muss, da haben die Gedanken Platz und Zeit, einem durch den Kopf zu gehen. Wie oft habe ich in dieser Zeit gedacht: Ich weiß gar nicht, was die Schü- Risiken in der Versorgungskette ler mit dem Online-Unterricht für ein Problem haben. Einfach gut, was heute technisch kostengünstig minimieren17 möglich ist. Schon nach einer Stunde habe ich die Probleme verstanden. Die Menschen, BlueMilk: Neue Wege die mit mir gemeinsam im Hörsaal sitzen, der Blickkontakt zu ihnen und zum Referen- zur Energiewende 18 ten, ein kurzes, zustimmendes Lächeln, eine kritisch hochgezogene Augenbraue und das gemeinsame Pausengespräch, alles weg. Da hilft der beste 4k auflösende Bildschirm und Neues aus Unternehmen auch der Ton in Dolby Surround nichts. Die sozialen Kontakte sind nicht ersetzbar. Ganz abgesehen vom Duft des Kaffees, den ich jetzt, will ich ihn genießen, selbst machen muss. Chance für deutsche Unternehmen20 Wie das allen anderen Teilnehmern ergangen ist, weiß ich nicht, man sieht sich ja nicht, Gesichts-, Temperatur- und aber ganz großen Respekt vor den Referenten. Ihnen hat man schon angesehen, dass Mundschutz-Check22 sie in der Linse der Kamera das eine oder andere Augenpaar gesucht haben. Sie haben mit ihrer Art des Vortrags vermittelt, dass wir, da irgendwo hinter der Kamera, ihnen so Industrie & Handel 24 wichtig sind, dass sie, allein, umgeben von technischen Geräten, uns ihre Themen präsen- Groß- & Einzelhandel25 tieren. Der Auftritt – Chapeau! Dieses Erlebnis löst bei mir die Bitte an Euch alle aus, lassen Sie uns dieses Virus ernst nehmen und unser Verhalten darauf einrichten, damit wir bald Märkte & Notierungen 32 den Namen nur noch aussprechen müssen, wenn wir uns mexikanisches Bier bestellen, Termine 37 das wir dann hoffentlich wieder gemeinsam trinken können. Ganz kurz möchte ich noch einen anderen Gedanken erwähnen. Wenn man den Referen- Ratgeber ten zwei Tage aufmerksam zuhört, muss man interessante Fakten zur Kenntnis nehmen. Milch- und Lebensmittelrecht Teil 1 38 Zum Beispiel wird der Satz „das ist keine sachbezogene, sondern eine politische Entschei- Viele Akteure – viele Risiken 40 dung“, zum geflügelten Wort. Oder man realisiert, wer alles wo nicht mitmachen will, es grundsätzlich anders möchte oder generell dagegen ist. Da fällt mir der Spruch ein: „Jeder MilchLeben macht was er will, keiner was er soll, aber alle machen mit“ – das wiederum führt zu der Etwas näher nachgefragt....42 Frage: „Quo vadis Europa?“ – Nun ist das ja nicht so, dass diese Frage für uns alle so neu ist, nur bei so einem Online-Seminar haben die Gedanken halt Zeit hochzukommen. Inserentenverzeichnis Mohn GmbH Titelseite PHT Umschlag 2 Hinweis in eigener Sache: MMS Umschlag 3 AKK Umschlag 4 Aufgrund der aktuellen Lage kann es derzeit zu Problemen mit der Auslieferung kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen. Sollten Sie sterilAir5 keine Exemplare der letzten Ausgaben der dmz bekommen haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Abonnenten-Abteilung. Ballistol6 Gerne sind wir für Sie da! bioMérieux7 abo@ava-verlag.de oder Tel.: 0831/57142-11 abo-Magyar11 Bezugsquellen & Verkäufe 26 deutsche-molkerei-zeitung.de 3
Sie können auch lesen