Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht - Ratgeber dmz 02/2021 - muva kempten

 
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Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht - Ratgeber dmz 02/2021 - muva kempten
Ratgeber
dmz 02/2021

Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht
In Zeiten von Corona und Lockdown sind Präsenzveranstaltungen nahezu ein Ding der Unmöglichkeit.
Doch manche Themen sind so wichtig, dass man sie nicht aufschieben kann, wie das aktuelle Milch- und
Lebensmittelrecht. Die muva Kempten hat deswegen ein Online-Seminar zu eben diesem Thema abge-
halten. Die wichtigsten Inhalte des zweitägigen Seminars und worauf es dabei zu achten gilt, hat die dmz
in einer dreiteiligen Serie zusammengefasst. In Teil 1 geht es u.a. um „Farm to Fork“, Nährwertangaben
und die Neue Milchgüteverordnung.
                                                                                                            darauf hingewiesen, dass dieser Bericht
                                                                                                            nur einen groben Abriss über die an-
                                                                                                            gesprochenen Themen liefern kann, die
                                                                                                            Ausbreitung und Erläuterung von Details
                                                                                                            würde den Rahmen deutlich sprengen.

                                                                                                            Vom Hof auf den Tisch
                                                                                                            Dr. Riekes Vortrag war aufgeteilt in die
                                                                                                            Themenblöcke „Vom Hof auf den Tisch-
                                                                                                            Strategie“(„Farm to Fork“), „Bericht über
                                                                                                            die Kennzeichnung zusätzlicher Formen
                                                                                                            der Nährwertkennzeichnung“ und „Evalu-
                                                                                                            ierung der Claims-VO (Nährwertprofile)“.
                                                                                                            Die Farm to Fork-Strategy ist das Kern-
                                                                                                            stück des Europäischen „Green Deals“,
                                                                                                            sie soll eine umfassende Antwort auf die
                                                                                                            Herausforderungen nachhaltiger Lebens-
Der Bildschirm, das Tablet oder das Handy in einem Raum der eigenen Wahl ersetzen den Hörsaal.    Fotos:   mittelsysteme sein. Dadurch soll die Ver-
Sterk                                                                                                       sorgung der Menschen mit eben solchen
                                                                                                            nachhaltig hergestellten Lebensmitteln
Auch die muva kempten GmbH als Ver-                   teressant zu präsentieren. Für den Schrei-            sichergestellt sein. Die Bekämpfung des
anstalter des „Intensivkurs: Aktuelles                berling war es eine interessante Erfahrung,           Klimawandels, der Umweltschutz und der
Milch- und Lebensmittelrecht“ wurde von               einmal ein ganz anderes Seminar-Erlebnis              Erhalt von Biodiversität sollen ebenso ge-
Corona vor eine Herausforderung gestellt.             zu erfahren.                                          währleistet sein wie gerechte Einkommen
Das Virus verhinderte ein Seminar wie ge-             Begrüßt wurden die über 90 Teilnehmer,                in der Lebensmittelkette und die Auswei-
wohnt, im Hörsaal des Lehr-, Versuchs-                durch die Geschäftsführerin der mu-                   tung des ökologischen Landbaus.
und Fachzentrums für Molkereiwirtschaft               va kempten, Frau Dr. med. vet. Monika                 Um diese Ziele zu erreichen, sind 27 Maß-
in Kempten. Gut, dass die Kemptener                   Knödlseder. Das Ziel des Intensivkurses,              nahmen festgehalten, vom Vorschlag für
schon Erfahrung mit der Durchführung                  so Knödlseder, sei die Vermittlung eines              einen Rechtsrahmen für nachhaltige Le-
von Online-Veranstaltungen hatten,                    systematischen Überblicks über die neuen              bensmittelsysteme bis zum Vorschlag für
so konnte Eva Herz, Nachfolgerin von                  Entwicklungen und wesentlichen Ände-                  eine Überarbeitung der EU-Vorschriften
Bernd Ziegmann, ohne Berührungsängs-                  rungen im Milch- und Lebensmittelrecht                über die Angabe von Verbrauchs- und
te durch die Veranstaltung führen. Mit                auf nationaler, europäischer und interna-             oder Mindesthaltbarkeitsdatum. Der vo-
Dr. Jörg Rieke (MIV), Torsten Sach (MIV)              tionaler Ebene. In auch für Nichtjuristen             raussichtliche Zeitplan bewegt sich zwi-
und Dr. Carsten Oelrichs (ZENK Rechtsan-              verständlicher Weise, sollten Rechtsfragen
wälte) referierten drei kompetente Exper-             aus der Praxis ausführlich erörtert und dar-
ten für über 90 Teilnehmer, die sie nicht zu          gelegt werden.
Gesicht bekamen. Trotz einiger, kaum er-              Nach ein paar technischen Hinweisen zum
wähnenswerter, technischer „Schaltwack-               Ablauf der zweitägigen Veranstaltung
ler“, die aufzeigten, dass wir in Deutsch-            durch Eva Herz, zuständig für Seminare
land noch einen Weg zum digitalen Spit-               und Training bei der muva, eröffnete Dr.
zenstandort zurückzulegen haben, eine                 Jörg Rieke (MIV) mit dem Thema „Die
gelungene Veranstaltung. Gut moderiert,               EU-Kommission zum zukünftigen Lebens-
ist es den Referenten sehr gut gelungen,              mittel- und Kennzeichnungsrecht“ den
den trockenen Stoff für die Teilnehmer in-            Reigen der Vorträge. An dieser Stelle sei             Dr. Jörg Rieke (Bildschirmfoto)

38 deutsche-molkerei-zeitung.de
Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht - Ratgeber dmz 02/2021 - muva kempten
Ratgeber
                                                                                                                                 dmz 02/2021

schen Q4 2020 und Q4 2023.
Als offene Fragen zu diesem Thema hielt
Dr. Rieke fest: Wie ist das Verhältnis von
Farm to Fork zur GAP-Reform, wie sind
die unterschiedlichen Ziele zu gewichten
und Zielkonflikte zu lösen (Nachhaltig-
keit und Versorgungssicherheit), ist eine
Label-Flut zu erwarten und wann werden
die notwendigen Folgenabschätzungen
vorgelegt?                                                                                                  Torsten Sach vom MIV
Die Schlussfolgerungen des Rates vom                                                                        referiert via Bildschirm.
19.10.2020 sind nachzulesen im Doc.
nr. 12099/20. Darin wird unterstützt,
die Wichtigkeit betont, mit Interesse zur       gemeinsamen harmonischen Ansatz aus,           Lebensmittelverband als koordinierende
Kenntnis genommen und festgehalten.             um, im Rahmen der Farm to Fork-Stra-           Stelle dem BMEL das Ergebnis mit, der die
Abschließend steht da, dass für ein har-        tegie, die Verbraucher besser über den         Leitlinie an die EU-Kommission weiter-
monisiertes Konzept für verpflichtende          Nährwert von Lebensmitteln zu infor-           leitet. Nach Veröffentlichung durch den
Ursprungs- oder Herkunftserklärungen            mieren. Das würde die Einführung einer         Verband tritt die Leitlinie im Februar 2021
eine Folgenabschätzung erforderlich ist,        harmonisierten, verbindlichen FOP-Nähr-        in Kraft. Die Rohmilchgüte-VO (94 Seiten
die etwa auch die Vorteile für Verbraucher      wertkennzeichnung auf EU-Ebene be-             mit Anlagen) vor deren Inkrafttreten die
und Erzeuger sowie die Auswirkungen auf         deuten. Hinsichtlich der Evaluierung der       Paragrafen 10 und 20 des Milch- und Fett-
den Binnenmarkt berücksichtigt.                 Claims-VO (Nährwertprofile) weisen wir         gesetzes noch geändert werden müssen,
                                                hin auf die Arbeitsunterlage der Kommis-       soll noch im ersten Halbjahr 2021 gültig
Kennzeichnung                                   sionsdienststellen vom 20.05.2020 – SWD        werden. Wenn man die Struktur der alten
von Nährwerten                                  (2020) 96 final.                               und neuen VO vergleicht, ist das eine ge-
                                                                                               waltige Veränderung. Beinhaltet die VO-
Beim Themenblock der Kennzeichnung              Alles was Recht ist –                          alt neun Paragrafen, weist die VO-neu
zusätzlicher Formen der Nährwertkenn-           die neue Milchgüteverordnung                   39 mit 5 Abschnitten aus. Gab es in der
zeichnung kommt der Begriff FOP (Front                                                         VO-alt keine Anlagen, finden wir in der
of Pack) ins Spiel. Details zu diesem The-      Aktuelle Rechtsentwicklungen waren das         VO-neu drei davon, und zwar:
ma sind nachzulesen im Bericht der Kom-         erste Thema von Torsten Sach (MIV),
mission an den Europäischen Rat vom             der sein Referat unter den Überschriften,      1.   Anforderungen Sachkunde Probe-
20.05.2020 (COM-2020- 207 final). Die           EU-Kontroll-VO in der Praxis, Leitlinie zur         nehmer,
politischen Zielsetzungen sind, die Bereit-     Aussetzung der Milchlieferung + Exkurs         2.   Güteuntersuchung der Proben und
stellung zusätzlicher Informationen für         Rohmilchgüte-VO, ISO-Norm „vegan –             3.   Untersuchungsverfahren Güteunter-
Verbraucher, um diesen eine gesündere           vegetarisch“, neue Fertigpackungs-VO,               suchung. Für die ISO-Norm „vegan
Lebensmittelwahl zu ermöglichen, und die        Sachstand milchrechtliche Produktverord-            – vegetarisch“ gibt es einen Ent-
Schaffung von Anreizen für Lebensmittel-        nungen, Neues aus dem Zusatzstoffrecht,             wurf – ISO/TC/WG 23 „Food suita-
unternehmen, ihre Erzeugnisse durch eine        aktuelles zum Bezeichnungsschutz und                ble for vegetarians/vegans“ (Stand:
Neuformulierung gesünder zu gestalten.          Stand der Umsetzung „SUP Directive“,                22.09.2020).
Dr. Rieke stellte Beispiele für FOP-Systeme     gegliedert hatte. Die VO (EU) 2017/625
vor, von der Referenzmengen-Kennzeich-          ist seit dem 14.12.2019 gültig, dadurch ist,   Die Struktur des Entwurfes ist in fünf
nung über Nährwertampeln, bis hin zum           unter anderem, die VO (EG) Nr. 854/2004        Punkte gegliedert: 1) Geltungsbereich,
Nutri-Score. Diese Labels sind teilweise        aufgehoben. Diese war Rechtsgrundlage          2) Normativer Verweis, 3) Bedingungen
privat, teilweise staatlich, nur in einzelnen   für § 9 Tier-LMÜV, der wiederum zum            und Begriffsbestimmungen, 4) Technische
Ländern oder Ländergruppen und EU-weit          30.06.2020 aufgehoben wurde. In der            Kriterien für Lebensmittelzusätze und Le-
im Einsatz.                                     DVO (EU) 2019/627 ist geregelt, dass           bensmittel, nutzbar für Vegetarier und
Schlussfolgerungen aus diesem Bericht           sich der Milcherzeuger, bei einer Über-        Veganer und 5) Kennzeichnung und An-
sind: Die ausgewerteten Studien bestä-          schreitung der Keimzahl von 100.000            forderungen. Torsten Sach hält eine Ver-
tigen das Potenzial von FOP-Systemen,           oder einer Keimzahl von 400.000, selbst        öffentlichung des ISO-Standards im ersten
den Verbrauchern bei einer gesundheits-         sperren muss und die zuständige Behörde        Halbjahr 2021 für realistisch.
bewussten Lebensmittelwahl zu helfen.           nur noch zertifiziert.
Farbkodierungen sind für den Verbraucher        In übersichtlichen Fließbildern stellte Sach                          ivan karl werner sterk
verständlicher und über mögliche Auswir-        das gesamte Verfahren zur Aussetzung der
kungen auf den Binnenmarkt liegen nur           Milchlieferung und zu deren Beendigung         Im zweiten Teil der Serie, der in der nächsten
begrenzte Evidenzdaten vor. Des Weite-          dar. Die Frist zur Stellungnahme der Län-      Ausgabe der dmz erscheint, wird es u.a. um
ren sprechen sich die Sachverständigen          der zu dieser Leitlinie läuft am 29.01.2021    die Verordnung zur Novellierung des Fertig-
zahlreicher EU-Mitgliedstaaten für einen        ab. Gibt es keine Einwendungen teilt der       packungsrechts und den Nutri-Score gehen.

                                                                                                     deutsche-molkerei-zeitung.de 39
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Ratgeber
dmz 03/2021

Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht
In Zeiten von Corona und Lockdown sind Präsenzveranstaltungen nahezu ein Ding der Unmöglichkeit.
Doch manche Themen sind so wichtig, dass man sie nicht aufschieben kann, wie das aktuelle Milch- und
Lebensmittelrecht. Die muva Kempten hat deswegen ein Online-Seminar zu eben diesem Thema abgehal-
ten. Die wichtigsten Inhalte des zweitägigen Seminars und worauf es dabei zu achten gilt, hat die dmz in
einer dreiteiligen Serie zusammengefasst. In Teil 2 geht es um die Verordnung zur Novellierung des Fertig-
packungsrechts und den Nutri-Score.

                                                                                                           neu in den Verkehr gebrachte Produkte
                                                                                                           erfasst werden.

                                                                                                           Gesunde Ernährung
                                                                                                           nicht nur für Allergiker
                                                                                                           Gesundheitsorientierte      Nährwertclaims
                                                                                                           beleuchtete Dr. Carsten Oelrichs, ZENK
                                                                                                           Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Ham-
                                                                                                           burg Berlin. Viele Verbraucher sind be-
                                                                                                           troffen von Allergien oder Unverträglich-
                                                                                                           keiten, weshalb sie allergene Lebensmittel
                                                                                                           vermeiden müssen. Dies wird in der Le-
                                                                                                           bensmittelkennzeichnung berücksichtigt
                                                                                                           durch eine Allergenkennzeichnung nach
                                                                                                           Art. 21 i. V. m. Anhang II zur LMIV und
                                                                                                           durch freiwillige Hinweise (kann Spuren
                                                                                                           von xy enthalten). Der Vorteil für den Ver-
Der Bildschirm, das Tablet oder das Handy in einem Raum der eigenen Wahl ersetzen den Hörsaal. 
                                                                                                           braucher ist, dass allergene Stoffe hervor-
                                                                                           Fotos: Sterk
                                                                                                           gehoben und dadurch leicht zu erkennen
                                                                                                           sind. Ein Problem für den Verbraucher ist
                                                                                                           allerdings, dass nicht alle allergenen Stof-
In Teil 1, der in der letzten Ausgabe der             Dies bedeutet einen weiteren Schritt zur             fe, wie z.B. Glucose, hervorgehoben sind.
dmz erschien, ging es u.a. um „Farm to                Erstellung der Gemeinschaftsliste für En-            Zudem kann er nur eine Negativauswahl
Fork“ Nährwertangaben und die neue                    zyme. Was den Bezeichnungsschutz be-                 treffen und nicht auf Anhieb erkennen,
Milchgüteverordnung.                                  trifft, hat das Europäische Parlament am             welche Produkte für ihn geeignet sind.
Torsten Sach vom MIV stellte sehr ausführ-            23.10.2020 einer weiteren Stärkung zuge-             Das Kennzeichnungssystem ist laut Dr.
lich die Verordnung zur Novellierung des              stimmt, aber es gibt keinen Bezeichnungs-            Oelrichs auf die Vermeidung von Be-
Fertigpackungsrechts vor. Dabei ging er               schutz für Fleischerzeugnisse. Stand der             schwerden und nicht auf eine gesunde
vor allem auf milchrelevante Änderungen               Umsetzung der „SUP Directive“ ist der,               Ernährung von Personen mit Handicap
ein. In einem Exkurs zum Thema Käserei-               dass der Bundestag am 17.09.2020 eine                ausgerichtet.
fungsfolie erläuterte Sach, dass diese zum            Einwegkunststoffverbotsverordnung be-
Nettogewicht zählt. Dies versuchen zwar               schlossen hat. Dieser Beschluss wurde am             Probleme mit lactose-,
einige Prüfstellen anders zu interpretieren,          06.11.2020 im Bundesrat bestätigt. Eine              glutenfrei und Co.
laut EU-Recht ist die Sachlage aber ein-              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
deutig. Zum Thema Sachstand milchrecht-               steht noch aus, das Ziel für ein Inkrafttre-         Das juristische Problem dabei ist, dass Eig-
liche Produktverordnungen berichtete der              ten ist der 03.07.2021. Betroffen von dem            nungshinweise für Verbraucher wie lac-
Referent, dass es derzeit keine diskus-               Verbot sind z.B. Besteck, To-Go-Lebens-              tosefrei, glutenfrei und glucosefrei in der
sionsfähigen Verordnungsentwürfe gibt                 mittelbehälter, Strohhalme, Wattestäb-               Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben und
und die ganze Priorität auf der Rohmilch-             chen so wie alle Produkte aus sogenann-              nur z. T. geregelt sind. Deshalb sind sie
güte-VO liegt. Beim Zusatzstoffrecht gibt             ten oxo-abbaubaren Kunststoffen. Dabei               grundsätzlich verboten, weil es sich dabei
es zwei Übersichtslisten von FDE (Stand               ist wichtig, dass vorhandene Lagerbestän-            um „positive“ nährwertbezogene Anga-
November 2020) mit den Stellungnahmen                 de bei Händlern, ohne zeitliche Beschrän-            ben handelt. Der weite Anwendungsbe-
der EFSA zu Enzymen und Zusatzstoffen.                kung abverkauft werden können und nur                reich „nährwertbezogener Angaben“, so

38 deutsche-molkerei-zeitung.de
Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht - Ratgeber dmz 02/2021 - muva kempten
Ratgeber
                                                                                                                             dmz 03/2021

                                                 wollen nur Frankreich (November 2017),         Produkte, muss die Kennzeichnung für
                                                 Belgien (April 2019), Deutschland (No-         80 % der Produkte erledigt sein, für die
                                                 vember 2020), Luxemburg (in Kürze) und         restlichen 20 % bleiben noch weitere
                                                 die Niederlande (voraussichtlich Juni/Juli     zwölf Monate.
                                                 2021) dieses Label einsetzen. Dänemark,        In der Markensatzung zur Verwendung
                                                 Schweden und Litauen setzen Keyhole            des Logos „Nutri-Score“ (Version 21,
                                                 ein, Finnland nutzt Heart Logo und in Ita-     16.06.2020) sind festgeschrieben im An-
                                                 lien gibt es Nutinform Battery. Doch nun       hang 1 die Einstufung des Lebensmittels
                                                 zu Dr. Riekes interessanten Erklärungen.       auf der 5-farbigen Nährwertskala. Anhang
                                                 Gegliedert war sein Vortrag in die Über-       2 beschreibt die Darstellungsweise, in An-
                                                 schriften, Nationale Verordnung, Um-           hang 3 sind die Sanktionen bei Verstö-
Torsten Sach vom MIV referiert via Bildschirm.
                                                 setzung und Anwendungsfragen sowie             ßen gegen die Satzung beschrieben und
                                                 abschließend mit einem Ausblick. Wichtig       im Anhang 4 findet sich ein Link zu einer
                                                 war dem Referenten klarzumachen, dass          Excel-Tabelle. Interessierte Unternehmen
Dr. Oelrichs, ist problematisch. Sie dürfen      die Nationale Verordnung (BGBl. Teil I Nr.     finden unter der Adresse www.nutri-sco-
eigentlich nur gemacht werden, wenn sie          49 vom 05.11.2020, S. 2266f) nicht zum         re.de deutsche Übersetzungen der Mar-
im Anhang zur HCVO gelistet und die              Einsatz des Labels verpflichtet, sondern le-   kensatzung (Fassung 16.06.2020), des
dort genannten Bedingungen erfüllt sind.         diglich den rechtlichen Rahmen für dessen      Registrierungsformulars und Auswahllis-
So ist dort z.B. genannt „zuckerfrei“ (max.      Nutzung schafft.                               ten und das Fragen- und Antwort-Papier
0,5 g Zucker je 100 g oder 100 ml), nicht                                                       (Fassung 12.05.2020). Eine Excel-Tabelle
genannt sind „fructosefrei“ und „lactose-        Was gilt bei der freiwilligen                  zur Berechnung des Nutri-Score steht dort
frei“.                                           Verwendung?                                    ebenfalls zum Download bereit.
In der HCVO bestehen allerdings bewuss-                                                         Der Registrierungsprozess läuft in fünf
te und unbewusste Regelungslücken. So            Die Nutzung von Nutri-Score ist freiwil-       Schritten ab. Er ist ebenfalls unter der
gibt es für den Begriff „lactosefrei“ eine       lig. Das Nutri-Score Kennzeichen ist, als      genannten Adresse beschrieben. Bei der
nationale Regelungsbefugnis während              Gemeinschaftskollektivmarke, beim Amt          Berechnung werden N-Punkte („nicht er-
einer Übergangsphase bis zur unions-             der Europäischen Union für geistiges           wünschte“ Nähr- und Inhaltsstoffe) mit
rechtlichen Klärung. Zu den unbewussten          Eigentum eingetragen. Markeninhaber            P-Punkten („erwünschte“) miteinander
Regelungslücken zählt „glucosefrei“, da          ist Sante publique France, eine staatliche     verrechnet. N-Punkte sind z.B. Energie,
der Gesetzgeber die Glucose gar nicht auf        französische Organisation zur öffentlichen     Zucker, gesättigte Fettsäuren und Nat-
dem Schirm hatte. Gesetzliche Regelungs-         Gesundheitspflege, die dem Gesundheits-        rium. P-Punkte sind z.B. Ballaststoff- und
möglichkeiten von Nährwertclaims be-             ministerium untersteht. Voraussetzung          Eiweißgehalt, Anteile von Obst, Gemü-
stehen durch einzelstaatliche Vorschriften       für die Nutzung der Kennzeichnung ist,         se, Nüssen und ausgewählte Öle. Durch
(Art. 38ff. LMIV) und durch EU-Durchfüh-         dass die erforderlichen Einwilligungen des     die Subtraktion N-Punkte – P-Punkte er-
rungsrechtsakte der Kommission zu frei-          Markeninhabers eingeholt und die Bedin-        hält man die Gesamtpunktzahl für das
willig bereitgestellten Informationen nach       gungen des Markeninhabers eingehalten          Produkt. Je geringer diese Punktzahl ist,
Art. 36 Abs. 3 und 4. Lösungsansätze zu          werden. Die Kommunikation mit Sante            desto höher ist die Nährwertqualität des
allergenbezogenen         Nährwertangaben        publique france ist nur in Französisch oder    Lebensmittels. Die Werte für die einzelnen
wären eine Positionierung der Produkte als       Englisch möglich. Für die Einwilligungen       Bestandteile sind in Tabellen festgehalten.
diätetische Lebensmittel oder eine Kenn-         nach Absatz 3 Nummer 1 kann das Bun-           Bei der Berechnung sind allerdings auch
zeichnung in den Pflichtkennzeichnungs-          desministerium für Ernährung und Land-         ergänzende Regeln zur Verrechnung zu
elementen, in der Verkehrsbezeichnung,           wirtschaft Folgendes im Bundesanzeiger         beachten.
Zutatenliste oder Gebrauchsanleitung.            veröffentlichen: 1. Musterformulare in         Eine Beispielrechnung für einen Käse mit
                                                 deutscher Sprache und 2. Eingabedaten in       48 % F.i.Tr. ergab einen Nutri-Score von
Zur Einführung des Nutri-Score                   deutscher Sprache und eine E-Mail-Adres-       16, was eine Kennzeichnung mit einem
                                                 se, die so eingestellt ist, dass dort einge-   orangenen D in einer Skala vom dunkel-
In seinem zweiten Vortrag widmete sich           hende E-Mails automatisch an den Mar-          grünen A bis zum roten E bedeutet. Die
Dr. Jörg W. Rieke einem dieser Labels aus        keninhaber weitergeleitet werden. Die          Punkte kommen zustande durch folgende
dem Portfolio der Nährwertkennzeichen,           Anmeldung und Verwendung des Labels            N-Punkte (bezogen auf 100 g): Energie
dem Nutri-Score. Erinnern wir uns: Die           ist kostenfrei, es fallen keine Lizenzgebüh-   1.528 kJ (4), 19,9 g gesättigte Fettsäuren
Einführung eines solchen Labels soll zu          ren an, allerdings müssen Informationen        (10), Natrium 700 mg (7) zusammen 21
einer harmonisierten, verbindlichen FOP-         über Produkte und Marken vorgelegt             N-Punkte. P-Punkte gibt es für den Ei-
Nährwertkennzeichnung auf EU-Ebene               werden.                                        weißgehalt 22,9 g (5). Zieht man diese 5
führen, so die Sachverständigen zahl-            Nach der Zulassung einer Verwendung            P von den 21 N ab, bleiben 16 Punkte.
reicher EU-Mitgliedstaaten. Aus diesem           ist der Hersteller verpflichtet, innerhalb     Ob eine Aufklärungskampagne, die es ge-
Blickwinkel hätte der Nutri-Score schlech-       von zwei Jahren die Kennzeichnung auf          ben soll, wirklich verhindern kann, dass für
te Karten, weil 15 EU-Mitgliedstaa-              allen Produkten seiner Marke anzubrin-         den Verbraucher A-grün = gut und E-rot
ten gegen den Nutri-Score sind. Aktuell          gen. Umfasst die Marke mehr als 2.000          = schlecht ist, wage ich, ganz vorsichtig,

                                                                                                     deutsche-molkerei-zeitung.de 39
Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht - Ratgeber dmz 02/2021 - muva kempten
Ratgeber
dmz 03/2021

zu bezweifeln. Vermutlich müssen sich die      Den milchwirtschaftlichen Unternehmen
Hersteller darum bemühen, der Interpre-        möchte ich in diesem Fall mit Reinhard
tation entgegenzutreten, dass das gute         Mey zurufen: „Seid wachsam!“
Stück Käse jetzt plötzlich nicht mehr ganz
so gesund ist. Ganz persönlich halte ich       Tendenzen in der
es da lieber mit Paracelsus. Dr. Rieke be-     amtlichen Überwachung
leuchtet sehr ausführlich die Handhabung
von Sonderfällen, die grafischen Vorgaben      Zum Abschluss des ersten Tages, berichtet
und die Klassifizierung von Milcherzeug-       eDr. Oelrichs über „Aktuelle Tendenzen in
nissen. Wichtig ist dabei, dass gerade bei     der amtlichen Überwachung“. Eingangs
der Klassifizierung die französische Sicht     stellte Dr. Oelrichs fest, dass die amtliche   Dr. Carsten Oelrichs (ZENK Rechtsanwälte).
entscheidend ist. Deshalb auch der Hin-        Lebensmittel- und Veterinärüberwachung
weis: „Rechtsverbindlich ist, was der Li-      grundsätzlich durch die Bundesländer er-
zenzgeber dem Lizenznehmer antwortet.“         folgt (§ 38 LFGB). Trotz der gegenseitigen     se, die sich wiederum in Arbeitsgruppen
In seinem Ausblick berichtet der Referent,     Absprache und Amtshilfe liegen deshalb         aufteilen, veröffentlichen ihre Beschluss-
dass die am 8. Mai 2019 registrierte EU-       Abweichungen in der Bewertung von le-          fassungen im Journal of Consumer Protec-
Bürgerinitiative     „PRO-NUTRISCORE“,         bensmittelrechtlichen Sachverhalten nahe.      tion and Food Safety. Die Geschäftsfüh-
von 7 europäischen Verbraucherschutz-          Die Zusammenarbeit der amtlichen Le-           rung von beiden Arbeitskreisen wird vom
organisationen gestützt, am 20. April          bensmittelüberwachung erfolgt vor allem        Bundesamt für Verbraucherschutz und
2020 zurückgezogen wurde, weil sie statt       in zwei Arbeitskreisen: ALS (Arbeitskreis      Lebensmittelsicherheit wahrgenommen.
der erforderlichen 1 Mio. Stimmen nur          Lebensmitteltechnischer Sachverständiger       Die Beschlüsse der ALS-Sitzungen im Jahr
111.475 generieren konnte. Ein inter-          der Länder und des Bundesamtes für Ver-        2020 sind noch nicht veröffentlicht. Die
nationales wissenschaftliches Gremium,         braucherschutz und Lebensmittelsicher-         Hauptthemen waren: Nährstoffangaben
das sich noch in der Gründungsphase be-        heit) und ALTS (Arbeitskreis, der auf dem      im Hauptsichtfeld, QUID-Kennzeichnung
findet, soll sich u.a. mit dem Algorithmus     Gebiet der Lebensmitthygiene und der           bei zusammengesetzten Zutaten, Kennt-
der Berechnung beschäftigen. Noch nicht        Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen       lichmachung von Süßungsmitteln, einheit-
etabliert ist ein Lenkungsgremium, das         Sachverständigen). Beide Arbeitskreise         liches Schriftformat und Vegan-Hinweise
sich international mit der Festlegung der      sollen die Untersuchungen und Beurtei-         als unzulässige Werbung mit Selbstver-
Nutzungsbedingungen befassen soll. Für         lungen von Erzeugnissen innerhalb der          ständlichkeiten.
ein internationales Registrierungsportal ist   Überwachungsbehörden der 16 Bundes-            Zu den Nähstoffangaben im Hauptsicht-
keine Einigung in Sicht. Eine bessere Diffe-   länder abstimmen.                              feld verwies Dr. Oelrichs auf die Vorgaben
renzierbarkeit muss diskutiert werden, da      Dr. Oelrichs informierte über die Zusam-       zur Wiederholung von Nährwertangaben
sich Weich-, Schnitt- und Hartkäse aus-        mensetzung der Arbeitsgruppen und de-          und zeigte verschiedene Beispiele auf.
schließlich im orangenen D wiederfinden.       ren Aufgabenbereiche. Beide Arbeitskrei-       Ähnlich bildhaft unterstützte er seine Er-
                                                                                              läuterungen zur QUID-Kennzeichnung.
                                                                                              Sowohl zur Kenntnismachung von Sü-
                                                                                              ßungsmitteln als auch zu den Schriftge-
                                                                                              staltungen und der Werbung mit Selbst-
                                                                                              verständlichkeiten, unterlegte er seine
                                                                                              Ausführungen mit plakativem Bildmate-
                                                                                              rial. Damit fand Tag eins des Intensivkur-
                                                                                              ses einen bilderreichen Abschluss. Schön,
                                                                                              aber das abendliche Zusammenkommen
                                                                                              und der Austausch unter Kolleginnen und
                                                                                              Kollegen fand eben nicht statt. Diesen Er-
                                                                                              fahrungsaustausch können bits und bytes,
                                                                                              Mikrofon, Kamera und Bildschirm eben
                                                                                              nicht ersetzen, selbst wenn der Ton „Dol-
                                                                                              by surround“ und der Bildschirm 4K-fähig
                                                                                              ist.

                                                                                                                      ivan karl werner sterk

                                                                                              Im dritten Teil der Serie, in der nächsten dmz-
                                                                                              Ausgabe, geht es u.a. um Beispiele aus der
                                                                                              Praxis und aktuelle rechtliche Entscheidungen
Die Referenten waren stehts „im Bild“.
                                                                                              zum Thema Lebensmittelkennzeichnung.

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Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht - Ratgeber dmz 02/2021 - muva kempten
Ratgeber
dmz 04/2021

Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht
In Zeiten von Corona und Lockdown sind Präsenzveranstaltungen nahezu ein Ding der Unmöglichkeit.
Doch manche Themen sind so wichtig, dass man sie nicht aufschieben kann, wie das aktuelle Milch- und
Lebensmittelrecht. Die muva Kempten hat deswegen ein Online-Seminar zu ebendiesem Thema abgehal-
ten. Die wichtigsten Inhalte des zweitägigen Seminars und worauf es dabei zu achten gilt, hat die dmz in
einer dreiteiligen Serie zusammengefasst. In Teil 3 geht es u.a. um Beispiele aus der Praxis und aktuelle
rechtliche Entscheidungen zum Thema Lebensmittelkennzeichnung.

                                                                                                     hinzugefügt werden darf. Auch eventuell
                                                                                                     ausgelobte „Superfood-Früchte“ gehen
                                                                                                     nicht, weil der Zusatz einfach Früchte sind
                                                                                                     und kein Superfood.
                                                                                                     Bei Fragen zu den Produktverordnungen
                                                                                                     beschäftigt sich Sach viel mit der Anrei-
                                                                                                     cherung von Milch und Milcherzeugnis-
                                                                                                     sen. Auch in diesem Umfeld stellte er mit
                                                                                                     Beispielen dar, was zulässig ist und was
                                                                                                     besser unterlassen wird. In diesem Zusam-
                                                                                                     menhang informierte Sach auch über die
                                                                                                     zur Anreicherung zugelassenen Vitami-
                                                                                                     ne. Ein Dauerbrenner im Beratungsalltag
                                                                                                     ist die thermisierte Milch ebenso wie die
                                                                                                     Bezeichnung von Milcherzeugnissen, die
                                                                                                     nicht in Produktverordnungen geregelt
                                                                                                     sind. Fragen nach mehreren Identitäts-
                                                                                                     kennzeichen, nach Deklarationsvorschrif-
Der Bildschirm, das Tablet oder das Handy in einem Raum der eigenen Wahl ersetzen den Hörsaal.      ten für ein Lebensmittel, das an Futtermit-
Fotos: Sterk                                                                                         telunternehmer veräußert wird, oder die
                                                                                                     Angabe von Transfettsäuren und Natrium
                                                                                                     bei Drittlands-Lebensmitteln halten den
In den ersten beiden Teilen ging es u.a.              tikel 30ff) und rückte, gut bebildert, die     Berater in Berlin auf Trab.
um „Farm to Fork“ , Nährwertangaben,                  Themen Platzmangel, unerlaubte Erweite-        Wichtig für die Teilnehmer war auch die
die neue Milchgüteverordnung und alles                rung der Nährwerttabelle und die Wieder-       Information, dass im Internet veröffent-
rund um den Nutri-Score. Am zweiten Tag               holung von Nährwertangaben ins rechte          lichte konsolidierte Fassungen eines EU-
des Seminars ging es dann etwas mehr um               Licht. Auch bezüglich der HCVO ist die         Rechtsaktes keine Rechtsqualität haben.
die praktische Anwendung.                             Beratung mit der Problemzone Nähwert-          Für rechtssichere Entscheidungen muss
                                                      deklaration stark beschäftigt. Sach stellte    immer auf eine Original-VO zurückgegrif-
Tag zwei: Aus der                                     nachvollziehbar dar, was wann wiederholt       fen werden.
                                                      werde und wann nicht. Auf die Frage, ob        Abschließend befasste sich Sach mit No-
Beratungspraxis
                                                      ein Hersteller über die erfolgte Zucker-       vel Food, wozu er festhielt: Novel Food
Den zweiten Tag eröffnete Torsten Sach                reduktion informieren darf, hatte Sach         Recht und Zusatzstoffrecht sind zwei un-
mit einem Bericht „Aus der Beratungspra-              eine klare Antwort: „Nur wenn die Re-          terschiedliche Rechtsgebiete. Der Beitrag
xis“. Gegliedert war der Vortrag in: FAQs             duzierung des Anteils mindestens 30 %          war eine höchst interessante Information
zur LMIV, zur HCVO, zu den Produktver-                gegenüber einem vergleichbaren Produkt         für die Teilnehmer und enthielt eine gan-
ordnungen und weitere Fragen. Bezüglich               ausmacht.“                                     ze Menge Antworten auf eigene, noch gar
des LMIV hielt Sach fest: Wer auf dem                 Vor allem für den Bereich Zucker und süß,      nicht gestellte Fragen.
Etikett steht ist verantwortlich für die In-          wurde anhand vieler Formulierungen dar-
formation in der Etikettierung. Dabei be-             gestellt, was erlaubt ist und was nicht. Zu-   Über Ursprungs- und
steht kein zwangsläufiger Zusammenhang                sammenfassend könnte man sagen: Das            Herkunftsbezeichnung
mit der Verantwortlichkeit für die Produkt-           meiste nicht. Den Umgang mit Zusätzen
qualität und Rückverfolgbarkeit.                      wie „Super“, stellte der Referent am Bei-      Nach der ersten „Kaffeepause“ des Ta-
Intensiv beleuchtete der Referent die                 spiel „Super-Kefir“ dar. Geht nicht, weil zu   ges, die jeder Teilnehmer irgendwie nutz-
Problemzone Nährwertdeklaration (Ar-                  einer Standardsortenbezeichnung nichts         te, aber kein anderer etwas mitbekam

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Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht - Ratgeber dmz 02/2021 - muva kempten
Ratgeber
                                                                                                                            dmz 04/2021

wie, befasste sich Dr. Jörg W. Rieke mit      sowie die Genfer Akte zum Abkommen               Letztendlich macht das Fehlen einer spe-
Aktuellen Entwicklungen zur nationalen        von Lissabon. Die Genfer Akte ist ein            zifischen Angabe nach Art. 13 oder 14
verpflichtenden     Herkunftsbezeichnung      Vertrag, der von der Weltorganisation            HCVO die Werbung unzulässig.
und zu Gattungsbezeichnungen und Ur-          für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet          Dr. Oelrich stellte fünf weitere Fälle vor.
sprungsbezeichnungen.                         wird. Sie ist am 26.02.2020 in Kraft ge-         Die Beklagte stellte ein Nahrungsergän-
Zur nationalen verpflichtenden Herkunfts-     treten und regelt den Geltungsbereich des        zungsmittel her. Auf der Vorderseite fin-
bezeichnung präsentierte Dr. Rieke Vor-       Lissabonner Abkommens über den Schutz            det sich die Angabe: „B-Vitamine und Zink
geschichte und Urteil in der Rechtssache      von Ursprungsbezeichnungen auch auf              für Gehirn, Nerven, Konzentration und
C-485/18. Dort ist festgehalten: Die Uni-     geographische Angabe. Dieser Geltungs-           Gedächtnis.“ Eine Klägerin sah in der Auf-
onsregelung zur Harmonisierung der ver-       bereich wird durch die Akte ausgeweitet.         machung Verstöße gegen die HCVO und
pflichtenden Angabe des Ursprungslandes                                                        stellte beim Landgericht Düsseldorf einen
oder des Herkunftsorts von Lebensmitteln,     Aktuelle Rechtsprechung                          Antrag auf Unterlassung. Dieser wurde
u.a. von Milch, steht dem Erlass nationa-                                                      zurückgewiesen.
ler Vorschriften, mit denen bestimmte         „Aktuelle Rechtsprechung“ war das inte-          Der weitere Ablauf im Zeitraffer: OLG
zusätzliche Ursprungs- oder Herkunfts-        ressante Thema, das Dr. Oelrichs behan-          Düsseldorf weist die Berufung der Klägerin
angaben vorgeschrieben werden, nicht          delte. Der erste Fall wurde am OLG Mün-          zurück, Klägerin legt Revision beim BGH
entgegen. Der Erlass solcher Vorschriften     chen verhandelt. Stein des Anstoßes war          ein, BGH legt dem EUGH zwei Fragen im
ist allerdings nur dann möglich, wenn –       der Werbehinweis: „Die Bekömmlichkeit            Vorabentscheidungsverfahren vor, Urteil
neben anderen Voraussetzungen – eine          unseres Kaffees liegt dabei in der Lang-         des BGH vom 25.6.2020 (I-ZR 162/16):
nachweisliche Verbindung zwischen dem         zeittrommelröstung bei niedriger Tem-            Die Revision hat Erfolg. Es liegt ein Ver-
Ursprung oder der Herkunft eines Le-          peratur, was die Röstung außerdem sehr           stoß gegen Art 10 Abs. 3 HCVO vor, da
bensmittels und bestimmten Qualität des       bekömmlich macht.“ Dagegen klagte ein            ein Beifügen nicht gegeben ist. Art.10 Abs.
Lebensmittels besteht. Alle Details sind      Wettbewerbsverband beim Landgericht              3 ist eine Marktverhaltensregelung. Daher
den Dokumentationen zu dieser EuGH-           auf Erlass einer einstweiligen Verfügung,        begründet der verstoß einen Rechtsbruch
Rechtssache C-485/18 zu entnehmen.            den das Landgericht ohne mündliche Ver-          nach § 3a UWG. Deshalb besteht ein Un-
Dr. Rieke hat die Interpretationen und        handlung durch Beschluss zurückwies,             terlassungsanspruch nach § 8 UWG auch
Auswirkungen aus seiner Sicht den Teil-       weil sich wegen der Röstungsart keine            Auskunfts- und Schadensersatzanspruch
nehmern ausführlich dargestellt, diese        gesundheitliche Eigenschaft im Bezug auf         nach §9 UWG.
Ausführungen im Bericht auszuführen           das Produkt ergebe. Auf die sofortige Be-        Für die restlichen Fälle nennen wir Thema
würde den Rahmen allerdings sprengen.         schwerde des Antragstellers hin, erließ das      und Gerichtszeichen, sodass sie bei Bedarf
In Fazit und Ausblick hielt Dr. Rieke fest:   OLG die beantragte einstweilige Verfü-           eingesehen werden können.
Die EuGH-Entscheidung ergänzt die Ent-        gung. Begründet wurde die Entscheidung           •     OLG Celle – Erforderliche Nährstoff-
scheidungen, die er bereits früher gegen      mit einem Verstoß gegen die Marktverhal-               gehalte bei kleinen Portionen. Urteil
die verpflichtende Herkunftskennzeich-        tensregelung (§ 5 a UWG).                              vom 06.06.2019 (13 U 2/19) – Eine
nung bei Lebensmitteln und zum Schutz         Der Begriff „gesundheitsbezogene Anga-                 Auslobung mit „Gehalt an“ bzw.
des EU-Binnenmerktes und des freien Wa-       be“ sei weit auszulegen und auch wenn                  „mit hohem Gehalt an“ ist nur dann
renverkehrs getroffen hat.                    nur die Röstungsart beschrieben wird,                  berechtigt, wenn eine signifikante
Im weiteren Verlauf seines Vortrags infor-    kann der Verbraucher davon ausgehen,                   Menge bzw. das Doppelte einer si-
mierte Dr. Rieke über die Entwicklungen       dass der beworbene Kaffee als bekömm-                  gnifikanten Nährstoffmenge in der
bei den Gattungs- und Ursprungsbezeich-       lich eingestuft wird, da eine Röstungsart              Menge enthalten ist, die vernünfti-
nungen für Emmentaler und Mozzarella,         an sich gar nicht bekömmlich sein kann.                gerweise verzehrt wird.
                                                                                               •     OLG Stuttgart – Low Carb. Beklagt
                                                                                                     wurde ein Nudelprodukt mit der Be-
                                                                                                     zeichnung Low Carb ergänzt durch
                                                                                                     die Angabe „- 60 % Carbohydra-
                                                                                                     tes“. Urteil vom 12.12.2019 (2 U
                                                                                                     23/19), MD 2020, 237 –„Low Carb“
                                                                                                     – Nach Ablehnung der Klage durch
                                                                                                     das Landgericht gab das OLG der
                                                                                                     Berufung des Klägers statt. Die An-
                                                                                                     gabe von „Low Carb“ begründet den
                                                                                                     verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 HCVO,
                                                                                                     weil sie nicht im Anhang zur HCVO
                                                                                                     gelistet ist.
                                                                                               •     Beim Landgericht Berlin war das
                                                                                                     Thema Reihenfolge der Nährwert-
                                                              Dr. Carsten Oelrichs (ZENK
                                                              Rechtsanwälte) referierte über         angaben zu entscheiden. Streitpunkt
                                                              die aktuelle Rechtsprechung.           war die Kennzeichnung eines Süß-

                                                                                                    deutsche-molkerei-zeitung.de 39
Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht - Ratgeber dmz 02/2021 - muva kempten
Ratgeber
dmz 04/2021

    warenproduktes mit zwei Tabellen.          aber auch diesen Termin schon infrage.
    Eine Tabelle enthielt eine Vielzahl        Die Hauptthemen gliedern sich in:
    von Vitaminen, die in signifikanter        1. Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfs-
    Menge enthalten waren, eine Tabel-               stoffe
    le rechts daneben zeigte die Anga-         2. Nichtökologische landwirtschaftliche
    be der „Big7“ pro 100 g. Die Klage               Zutaten
    eines Wettbewerbsverbandes, nach           3. Reinigungs- und Desinfektionsmittel
    erfolgloser Abmahnung, beim Land-          4. Verarbeitungstechnologien
    gericht Berlin. Dieses gab der Unter-      5. Aromen
    lassungsklage statt. Die im Anhang         6. Import, Handel und Kontrolle und
    XV zur LMIV genannte Reihenfolge,          7. Sonstiges.
    nach der zuerst die Pflichtangaben         Für Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfs-
    und nachrangig die Vitaminangaben          stoffe gilt zum Stand 07.01.2020 die DVO
    erfolgen müssen, sei zwingend. Das         2019)2164, ebenso gilt weiter der Anhang         Eva Herz, zuständig für Seminare und Schulungen
    Kammergericht bestätigte das ange-         VIII Abschnitte A+B VO 889/2009 bis En-          bei der muva kempten, moderierte den Intensivkurs.

    fochtene Verbot und wies die Beru-         de 2022.
    fung der Beklagten zurück. Beschluss       Stand Anfang Oktober 2020 liegt der ers-
    v. 9.12.2019 – (5 U 2/29).                 te überarbeitete Entwurf zu Anhang VIII          ist die Position der EFFA, dass auch Aro-
•   Der letzte vorgestellte Fall beschäftigt   (neu Annex V) vor. Im Teil A 2 sind weni-        men, die Art. 16 Abs. 5 und Abs. 6 VO
    sich mit der Wiederholung von Nähr-        ger Verarbeitungshilfsstoffe geregelt. Der       1334/2008 entsprechen, gemäß EU-Öko-
    wertangaben zu Mischportionen. Es          MIV beantragt beim BMEL die Wiederauf-           VO 2018/848 in Öko- Lebensmittel zu-
    geht um Knuspermüsli als unverpack-        nahme für Zitronensäure, Calciumchlorit          lässig sind.
    tes Lebensmittel. Streiten tun sich der    als Koagulationsmittel für alle tierischen       Für Import Handel und Kontrolle liegen
    Verbraucherzentrale Bundesverband          Lebensmittel und Salzsäure im Salzbad für        Entwürfe zu Rechtsakten vor. Was die
    und ein namhafter Hersteller. Dem          alle Käse. Der EDA-Antrag an die EU ist          Tierhaltung betrifft, ist Anbindung und
    Kläger fehlt die Angabe des Brenn-         deckungsgleich.                                  Isolierung, wenn nicht tierärztlich gerecht-
    wertes pro 100 g des nicht zubereite-      Die EU-Kommission plant, zukünftig viele         fertigt und zeitlich begrenzt, untersagt.
    ten Produktes. Über das Landgericht        Zusatzstoffe nur noch in Bio-Qualität zu-        Behörden können allerdings genehmigen,
    Bielefeld, das der Unterlassungskla-       zulassen. Dazu sind keine detaillierteren        dass Rinder in Betrieben mit max. 50 Tie-
    ge stattgab, das Oberlandesgericht         Informationen verfügbar. Bei den Reini-          ren, ausgenommen Jungtieren, angebun-
    Hamm, welches die Entscheidung             gungs- und Desinfektionsmitteln geht der         den werden, sofern die Tiere während der
    des Landgerichtes aufhob und die           Art. 24 von einer Positivliste aus. Die Er-      Weidezeit Zugang zu Weideland haben.
    Klage abwies, ist das Verfahren auf        stellung dieser Liste ist, bis auf Weiteres      Alles kommt, aber eben später.
    dem Weg der Revision beim BGH              ausgesetzt. Alle bisherigen Regelungen
    gelandet. Das BGH legte dem EUGH           gelten weiter. Seit September 2020 liegt         Fazit zum Online-Seminar
    zur Vorabentscheidung zwei Fragen          der EGTOP (Expert Group for Technical
    vor. Die sind noch nicht beantwortet.      Advice on Organic Production) draft re-          Zum Abschluss der zwei Tage beantwor-
    Nicht nur Dr. Oelrich, wahrscheinlich      port vor. Darin wird die Positivliste explizit   teten die Referenten direkt online ge-
    auch der eine oder andere Teilnehmer       befürwortet. Bei Reinigungs- und Desin-          stellte oder vorab per E-Mail eingereichte
    sind auf den Ausgang der Geschichte        fektionsmitteln wird ein verantwortungs-         Fragen. Dr. Maximilian Moravek bedankte
    gespannt (BGH Beschl. V. 23.7.2020         voller und ökologischer Ansatz gefordert.        sich bei Referenten und Teilnehmern für
    -I ZR 143/19)                              Desinfektionsmittel sollen nur noch ein-         die zwei interessanten Tage und brach-
                                               gesetzt werden, wenn andere Metho-               te die Hoffnung zum Ausdruck, dass der
Die neue EU-Öko-Verordnung                     den unwirksam sind. Substanzen, die zu           nächste Intensivkurs wieder Aug in Aug
                                               Rückständen in Lebensmitteln führen,             stattfinden wird. Für mich war es die erste
Nach der letzten, individuell gestalteten      sollen vermieden werden. Die Positivlis-         online-Veranstaltung; zusammenfassend
Kaffeepause durfte noch einmal Torsten         te soll unterscheiden zwischen allgemein         kann ich mein Erlebnis so beschreiben: In-
Sach vor Kamera und Mikrofon. Sein The-        verwendbaren und Stoffen nur für be-             teressant was heute alles möglich ist, aber
ma, wenn man ein bisschen ketzerisch ist,      stimmte Anwendungszwecke. QAV und                der Blickkontakt zum Referenten und zu
vielleicht EU-typisch, zumindest aber hat      Hypochlorid sollen nicht mehr einsetzbar         den anderen teilnehmenden Menschen
der Syndikusrechtsanwalt seine Über-           sein, Chlor und Chlor freisetzende Stof-         hat gefehlt. Noch mehr haben gefehlt das
schrift so gestaltet: „Die neue EU-Öko-        fe sind unerwünscht. EGTOP draft hat             gemeinsame Gespräch und erstes Reflek-
VO 2018/848 kommt (dann, farblich ab-          keine Rechtsqualität, aber: Was die Ver-         tieren in den Pausen und vielleicht am al-
gesetzt) später!“ Der Sachstand der Um-        arbeitungstechnologien anbelangt, ist im         lermeisten das gemeinsame Glas Wein am
setzung ist: Es gibt eine neue Ausgangsla-     EGTOP Vorschlag aus dem Oktober 2018             Abend. In diesem Sinne, bleiben Sie alle
ge seit dem 04.09.2020. Die EU-Kommis-         vorgesehen, grundsätzlich alle Technolo-         gesund und auf Wiedersehen.
sion schlägt vor, den Geltungsbeginn auf       gien zuzulassen. Die Diskussion ist in vol-
01.01.2022 zu verschieben. Insider stellen     lem Gange. Was die Aromen anbelangt,                                     ivan karl werner sterk

40 deutsche-molkerei-zeitung.de
Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht - Ratgeber dmz 02/2021 - muva kempten
Editorial
dmz 02/2021

Gedanken, die einem beim
Online-Seminar kommen                                                                             Aktuelles
                                                                                                  Brexit lässt Exporte schrumpfen4
                                                                                                  Käsemanufaktur nimmt Form an           6
                              Die muva kempten GmbH hat am 26. und 27. November zum
                              Intensivkurs „Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht“ auf-
                              gerufen (siehe auch Beitrag auf Seite 38). Diesem Intensivkurs      DairyInside
                              und auch den Referenten eilt schließlich ein sehr guter Ruf         Entwicklungen auf dem nationalen
                              voraus. Wirklich gekommen ist allerdings niemand, die über 90       und internationalen Milchmarkt8
                              Teilnehmer saßen, in Österreich, der Schweiz und Deutschland
                              verteilt, zuhause oder im Büro. Die Kommunikation erfolgte          Politik & Wirtschaft
                              online – dem Virus mit einem Biernamen geschuldet.
                                                                                                  Nach Nutri-Score kommt Eco-Score11
                              Die Veranstaltung wurde ihrem Ruf rundum gerecht, zumin-            Kritik an Butterpreissenkung12
Ivan Karl Werner Sterk
                              dest was die fachliche Wissensvermittlung und die technische
Journalist                                                                                        Interview Julia Klöckner              14
                              Abwicklung anbelangt. Allerdings, man hat ja Zeit zu grübeln,
                              weil man die eingeplanten Kaffeepausen ganz allein vor zwei
                                                                                                  Technik & Wissenschaft
Bildschirmen verbringen muss, da haben die Gedanken Platz und Zeit, einem durch den
Kopf zu gehen. Wie oft habe ich in dieser Zeit gedacht: Ich weiß gar nicht, was die Schü-         Risiken in der Versorgungskette
ler mit dem Online-Unterricht für ein Problem haben. Einfach gut, was heute technisch             kostengünstig minimieren17
möglich ist. Schon nach einer Stunde habe ich die Probleme verstanden. Die Menschen,              BlueMilk: Neue Wege
die mit mir gemeinsam im Hörsaal sitzen, der Blickkontakt zu ihnen und zum Referen-               zur Energiewende                      18
ten, ein kurzes, zustimmendes Lächeln, eine kritisch hochgezogene Augenbraue und das
gemeinsame Pausengespräch, alles weg. Da hilft der beste 4k auflösende Bildschirm und
                                                                                                  Neues aus Unternehmen
auch der Ton in Dolby Surround nichts. Die sozialen Kontakte sind nicht ersetzbar. Ganz
abgesehen vom Duft des Kaffees, den ich jetzt, will ich ihn genießen, selbst machen muss.         Chance für deutsche Unternehmen20
Wie das allen anderen Teilnehmern ergangen ist, weiß ich nicht, man sieht sich ja nicht,          Gesichts-, Temperatur- und
aber ganz großen Respekt vor den Referenten. Ihnen hat man schon angesehen, dass                  Mundschutz-Check22
sie in der Linse der Kamera das eine oder andere Augenpaar gesucht haben. Sie haben
mit ihrer Art des Vortrags vermittelt, dass wir, da irgendwo hinter der Kamera, ihnen so          Industrie & Handel  24
wichtig sind, dass sie, allein, umgeben von technischen Geräten, uns ihre Themen präsen-          Groß- & Einzelhandel25
tieren. Der Auftritt – Chapeau! Dieses Erlebnis löst bei mir die Bitte an Euch alle aus, lassen
Sie uns dieses Virus ernst nehmen und unser Verhalten darauf einrichten, damit wir bald           Märkte & Notierungen                  32
den Namen nur noch aussprechen müssen, wenn wir uns mexikanisches Bier bestellen,
                                                                                                  Termine                               37
das wir dann hoffentlich wieder gemeinsam trinken können.

Ganz kurz möchte ich noch einen anderen Gedanken erwähnen. Wenn man den Referen-                  Ratgeber
ten zwei Tage aufmerksam zuhört, muss man interessante Fakten zur Kenntnis nehmen.                Milch- und Lebensmittelrecht Teil 1   38
Zum Beispiel wird der Satz „das ist keine sachbezogene, sondern eine politische Entschei-         Viele Akteure – viele Risiken         40
dung“, zum geflügelten Wort. Oder man realisiert, wer alles wo nicht mitmachen will, es
grundsätzlich anders möchte oder generell dagegen ist. Da fällt mir der Spruch ein: „Jeder        MilchLeben
macht was er will, keiner was er soll, aber alle machen mit“ – das wiederum führt zu der
                                                                                                  Etwas näher nachgefragt....42
Frage: „Quo vadis Europa?“ – Nun ist das ja nicht so, dass diese Frage für uns alle so neu
ist, nur bei so einem Online-Seminar haben die Gedanken halt Zeit hochzukommen.

                                                                                                  Inserentenverzeichnis
                                                                                                  Mohn GmbH Titelseite
                                                                                                  PHT                         Umschlag 2
Hinweis in eigener Sache:                                                                         MMS                         Umschlag 3
                                                                                                  AKK                         Umschlag 4
Aufgrund der aktuellen Lage kann es derzeit zu Problemen mit der
Auslieferung kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen. Sollten Sie                                sterilAir5
keine Exemplare der letzten Ausgaben der dmz bekommen haben,
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Aktuelles Milch- und Lebensmittelrecht - Ratgeber dmz 02/2021 - muva kempten
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