Nachrichten - 05|20 - bei PKF Deutschland
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Nachrichten Corona Spezial: CARES Act, Home-Office, Aspekte aus Recht und Rechnungslegung sowie Eurobonds 05 | 20
PKF NACHRICHTEN 05 | 20 Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Diese Ausgabe steht ganz im Zeichen der Corona-Krise. mit diesem Instrument verbundenen Vor- und Nachteile In den letzten Wochen haben Sie bereits von PKF fort- dar. laufende Informationen über steuerliche Erleichterungen, Kurzarbeitergeld und KfW-Finanzierungen erhalten bzw. In der Rubrik Steuern folgen zwei Beiträge, die wir als abrufen können. In der Sonderrubrik „Corona Spezial“ Zweiteiler hier beginnen und in der nächsten Ausgabe haben wir nun für Sie Themen aufgearbeitet, die dort fortführen wollen: Dies betrifft zunächst die Neuerun- nicht so stark im Fokus standen. gen zu den Verrechnungspreisen. Im Rahmen des sog. ATAD-Umsetzungsgesetzes erfolgen umfangreiche Zunächst werfen wir einen Blick auf das zwei Billionen Änderungen zum Transfer Pricing; hier sei insbesondere USD schwere US-Hilfspaket CARES. Die unter die- auf die elektronische Abgabepflicht der Dokumentation sem Label geschnürten Programme erscheinen um- für das Erstjahr 2021 bei abgesenkten Schwellenwerten fangreicher als jede andere Form staatlicher Hilfe, dies verwiesen, die Sie schon jetzt in den Blick nehmen soll- insbesondere aufgrund nicht rückzahlungspflichtiger ten. Der zweite Beitrag behandelt wichtige Aspekte des Darlehen. Es folgen zwei Beiträge in Zusammenhang Forschungszulagengesetzes, um Ihnen die Prüfung mit dem Home-Office: Was ist absetzbar im Arbeits- einfacher zu machen, ob und inwieweit eine Förderung zimmer und besteht ein geldwerter Vorteil, obwohl der für Sie in Frage kommt. Dienstwagen nicht zur Fahrt ins Büro verwendet wird? Anschließend folgen zwei rechtliche Themen: Welche Er- Mit den illustrierenden Fotos wollen wir daran erinnern, leichterungen gibt es insbesondere bei Gesellschafter- wie wunderschön unser Land ist und Anregungen für beschlüssen und wer kann wann Mietzahlungen ver- den Fall geben, dass wir dieses Jahr – wenn überhaupt weigern? Sodann werden Corona-Auswirkungen auf – in Deutschland Urlaub machen können. Nach Thürin- die Rechnungslegung zum 31.12.2019 thematisiert: gen, Sachsen und Sachsen-Anhalt in der letzten Ausga- Obwohl das Virus sich erst danach ausgebreitet hat, ist be haben wir nachfolgend Impressionen aus der Region bereits eine Berichterstattung im sog. Nachtragsbericht Bodensee-Schwarzwald ausgewählt. und in den Risiko- und Prognoseberichten als Teil des Lageberichts erforderlich. Schließlich grenzen wir noch Geben Sie auf sich Acht! die Eurobonds von anderen Finanzierungsmaßnahmen für bonitätsschwächere Euro-Länder ab und stellen die Ihr Team von PKF 2
Corona Spezial Lindau, Bodensee CARES Act, Home-Office, Aspekte aus Recht und Rech- nungslegung sowie Eurobonds Inhalt Corona Spezial Auswirkungen der Corona-Krise auf Jahresabschluss und Lagebericht ...................................................... 10 CARES-Act: Das US-Rettungspaket ......................... 4 Eurobonds als geeignete Unterstützungsmaßnahme Vorübergehendes Home-Office: Strenge Regeln für für finanzschwache Länder in der Eurozone? .......... 12 den steuerlichen Kostenabzug .................................. 6 Steuern Home-Office und Dienstwagenbesteuerung .............. 6 Neuerungen im Bereich der Verrechnungspreise – GmbH-Gesellschafterversammlungen und Teil I: Wichtiges im Überblick ................................... 13 -Beschlüsse: Ausnahmeregelungen in 2020 .............. 8 Wichtige Aspekte des Forschungszulagengesetzes – Mietzahlungspflichten in der Krise ............................. 9 Teil I: Begünstigte FuE-Vorhaben ............................. 14 3
PKF NACHRICHTEN 05 | 20 CORONA SPEZIAL WP/StB Daniel Scheffbuch / WP/StB/RA/CPA Ralf Rüdenburg (NYC) CARES-Act: Das US-Rettungspaket Die USA haben am 27.3.2020 den „Coronavirus Aid, 1.2 Erstattung von Steuerguthaben Relief and Economic Security Act“ (CARES-Act) auf den Weg gebracht. Das Hilfspaket umfasst ein Volu- Unternehmen mit Guthaben aus der Mindestbesteuerung men von ca. zwei Billionen USD (mittlerweile ergänzt vor der Steuerreform können sich dieses direkt auf die um weitere 500 Mrd. USD) und soll die wirtschaftli- Steuern für in 2018 und 2019 beginnende Veranlagungs- chen Folgen der Corona-Krise abfedern. Nachfol- zeiträume anrechnen lassen. Übersteigt das Guthaben gend erhalten Sie einen Überblick über im CARES- aus der Mindestbesteuerung die Steuerschuld, wird Act verankerte allgemeine Steueränderungen und der entsprechende Betrag von den Steuerbehörden auf spezifische Erleichterungen für Arbeitgeber. Antrag ausgezahlt. 1. Allgemeine steuerliche Änderungsvorschriften 1.3 Erhöhung der Zinsschranke 1.1 Weitreichender Verlustrücktrag Die Schranke für den abzugsfähigen Betrag der Zinsauf- Die Begrenzung der Verlustverrechnung wird vorüberge- wendungen wird für die in 2019 und 2020 beginnenden hend aufgehoben. Verluste aus Veranlagungszeiträumen, Veranlagungszeiträume von 30% des EBITDA auf 50% die nach dem 31.12.2017 und vor dem 1.1.2020 begin- erhöht. Außerdem sieht die Regelung ein Wahlrecht vor, nen, können fünf Jahre zurückgetragen werden. Damit das im Jahr 2019 zugrunde gelegte EBITDA auch für Ver- können Steuerzahlungen aus der Zeit vor der Steuerre- anlagungszeiträume zur Berechnung der Zinsschranke form erstattet werden, denen ein deutlich höherer Steuer- anzuwenden, die in 2020 beginnen. satz zugrunde gelegen hat. Insel Mainau, Bodensee 4
Hinweis: Dieses Wahlrecht wird der voraussichtlich dite fortzahlen zu können. Die genaue Höhe des Darlehens hohen Anzahl von Unternehmen zugutekommen, die in hängt insbesondere von der Summe der Lohnkosten ab. 2020 ein niedrigeres EBITDA haben werden als in 2019. Das Besondere an den Darlehen besteht darin, dass sie 1.4 Erhöhter Spendenabzug unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden kön- nen, u.a. wenn Angestellte bis mindestens Ende Juni ohne Für Kapitalgesellschaften wird die Begrenzung des Spen- größere Gehaltskürzungen weiterbeschäftigt bzw. bezahlt denabzugs von 10% des Einkommens auf 25% erhöht, werden. Darlehen, die nicht erlassen werden können, sind bei Privatpersonen von 50% auf 100% des in einer über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren bei reduzierten Nebenrechnung zu ermittelnden angepassten Einkom- Zinsen zurückzuzahlen. Erlassene Darlehensbeträge sind mens (Adjusted Gross Income). bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht in die Berechnung einzubeziehen. Die korrespon- 1.5 Vorzeitige Auszahlungen aus bestehenden dierenden Aufwendungen dürften nach den geltenden Renten- und Pensionsvorsorgesparplänen Regeln steuerlich dann aber auch nicht abzugsfähig sein. Für Entnahmen von bis zu 100.000 USD entfällt die Hinweis: Zu der Frage, inwieweit von der Anwendung der sonst übliche zehnprozentige Strafe. Außerdem kann die Regeln zum Abzug der korrespondierenden Aufwendun- auf solche Auszahlungen entfallende Einkommensteuer gen aufgrund der augenblicklichen Situation Ausnahmen wahlweise über einen Dreijahreszeitraum versteuert wer- gemacht werden, liegt gegenwärtig noch keine Stellung- den. Soweit die entnommenen Beträge in den nächsten nahme der Steuerbehörden vor. drei Jahren wieder eingezahlt werden, erfolgt keine Ver- steuerung der vorgenommenen Auszahlungen. 2.2 Lohnsteuergutschriften (Employment Retention Credit, ERP) Hinweis: Gelockerte Regelungen gelten auch für Darle- hen aus bestimmten Rentensparplänen. Arbeitgeber, deren Betrieb im Zuge der Corona-Krise vollständig oder teilweise aufgrund einer behördlichen 1.6 Maßnahmen für Einzelpersonen Anordnung eingestellt wurde und die auf die Entlassung von Mitarbeitern verzichtet haben, erhalten eine rück- Neben der Anhebung der abzugsfähigen Spendenbe- erstattungsfähige Lohnsteuergutschrift i.H. von 50% träge sowie analogen Erleichterungen der Verlustverrech- der Löhne und Gehälter, die während der Corona-Krise nungsbeschränkungen sind einmalige Direktzahlungen an diese Mitarbeiter gezahlt wurden. Die Gutschrift wird vorgesehen. US-Bürger, die eine Sozialversicherungs- max. für Lohnzahlungen i.H. von 10.000 USD pro Mit- nummer besitzen, erhalten eine Einmalzahlung von arbeiter gewährt. 1.200 USD bei Einzel- bzw. 2.400 USD bei Zusammen- veranlagung. Außerdem besteht ein Anspruch auf eine Hinweis: Dieses Programm steht nicht zur Verfügung, wenn zusätzliche Zahlung i.H. von 500 USD pro Kind. das Unternehmen von einem PPP-Darlehen (s.u. Abschn. 2.1) Gebrauch macht und das Darlehen erlassen wird. Hinweis: Die Einmalzahlung reduziert sich bzw. entfällt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten wer- 2.3 Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen den. (Payroll Tax Deferral, PTD) 2. Spezifische Erleichterungen für Arbeitgeber Die PTD-Regelungen erlauben es Arbeitgebern, die zwi- 2.1 Paycheck Protection Program schen dem 27.3.2020 und dem 31.12.2020 fällig werdenden Sozialversicherungsbeiträge später abzuführen. 50% der Die für viele Unternehmen und auch Selbständige interes- Beiträge für diesen Zeitraum sind am 31.12.2021 fällig. Der santeste staatliche Hilfe dürfte das sog. Paycheck Protec- Restbetrag muss bis zum 31.12.2022 bezahlt werden. Ein tion Program (PPP) sein. Damit sollen Lohnfortzahlungen Nachweis, dass das Unternehmen direkt von der Corona- sichergestellt sowie letztlich Massenentlassungen und Pandemie betroffen ist, muss nicht erbracht werden. Insolvenzen vermieden werden. Im Rahmen dieser Maß- nahme können Unternehmen unter bestimmten Voraus- Hinweis: Auch dieses Programm steht nicht zur Verfü- setzungen Darlehen von bis zu 10 Mio. USD beantragen, gung, wenn das Unternehmen von einem PPP-Darlehen um ihre Gehälter, Krankenversicherungen, Immobilienfinan- (s.u. Abschn. 2.1) Gebrauch macht und das Darlehen zierungen, Mieten, Nebenkosten und Zinsen anderer Kre- erlassen wird. 5
PKF NACHRICHTEN 05 | 20 StBin Anna-Marie Ruesch Vorübergehendes Home-Office: Strenge Regeln für den steuerlichen Kostenabzug Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiten viele neuer- Weiterhin trifft den Steuerpflichtigen die Beweislast, dass dings derzeit von zu Hause aus (Home-Office). Es stellt das Arbeitszimmer ausschließlich oder nahezu aus- sich die Frage, inwieweit sie die Kosten für den dafür schließlich zu betrieblichen bzw. beruflichen Zwecken in Anspruch genommenen Raum (sog. häusliches genutzt wurde. Ein Zimmer, welches zwar büromäßig Arbeitszimmer) in Form von anteiliger Miete, Energie eingerichtet ist, das aber in nennenswertem Umfang etc. einkommensteuerlich geltend machen können. auch anderen Zwecken (z.B. als Bügelzimmer) dient, ist nach Auffassung der Rechtsprechung kein Arbeits- 1. Grundsätze zimmer. Eine private Mitbenutzung von unter 10% bleibt aber unschädlich. Sofern für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können die Um entsprechenden Streitigkeiten mit dem Finanz- Aufwendungen für ein Arbeitszimmer bis zur Höhe von amt aus dem Weg zu gehen, ist es daher ggf. ratsam, 1.250 € als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben den Raum gänzlich um- bzw. auszuräumen und dies steuerlich geltend gemacht werden. Bildet das Arbeits- entsprechend mit Fotos zu Beginn und zum Ende der zimmer den beruflichen Mittelpunkt, so entfällt sogar die Nutzung als Home-Office zu dokumentieren und eine Beschränkung auf diesen Betrag. anderweitige Nutzung des Raums auszuschließen. Um steuerlich berücksichtigt werden zu können, muss das Arbeitszimmer von den Räumlichkeiten des übrigen Wohn- bereichs abgetrennt sein. Der Ansatz etwa der anteiligen Miete für eine „Arbeitsecke“ ist damit ausgeschlossen. Empfehlung 2. Einfluss der Corona-Krise Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer kön- nen unter den erwähnten Voraussetzungen in In der Corona-Pandemie haben viele Unternehmer ihre der Steuererklärung geltend gemacht werden. Arbeitnehmer ins Home-Office geschickt; auch Selbstän- Sofern das Finanzamt die Kosten aufgrund eines dige und Kleinunternehmer verlagern ihre berufliche Tätig- fehlenden Nachweises der betrieblichen bzw. keit zunehmend in die eigene Wohnung. Steht Arbeit- beruflichen Nutzung nicht berücksichtigt, sollten nehmern daher (zumindest vorübergehend) kein anderer Sie erwägen, unter Verweis auf die außergewöhn- Arbeitsplatz zur Verfügung, ist der o.g. Kostenabzug mög- lichen Umstände während der Corona-Pandemie lich. Allerdings muss das Fehlen eines anderen Arbeits- Rechtsbehelf einzulegen und ggf. eine Billigkeits- platzes konkret gegenüber dem Finanzamt dargelegt wer- maßnahme zu beantragen. den, z.B. anhand einer Bescheinigung des Arbeitgebers. RAin Maha Steinfeld Home-Office und Dienstwagenbesteuerung Während der Home-Office-Tätigkeit werden in der 1. Anwendung der 0,03%-Regelung derzeitigen Situation i.d.R. keine regelmäßigen Fahr- ten zum Sitz des Betriebs des Arbeitgebers durchge- Grundsätzlich wird die Ermittlung des zu versteuernden führt. Die Anwendung der pauschalen 0,03%-Rege- Werts der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätig- lung für Fahrten zwischen Wohnung und erster keitsstätte kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenprei- Tätigkeitsstätte kann in diesem Fall für den Arbeit- ses für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung nehmer ungünstig sein. Daher stellt sich die Frage: und erster Tätigkeitsstätte vorgenommen (§ 8 Abs. 2 Satz Gibt es „bessere“ Alternativen? 3 EStG); nach dieser Alternative werden pauschal 15 Tage 6
Wasserburg am Bodensee pro Kalendermonat zugrunde gelegt. Das gilt auch dann, 3. Einzelbewertung (0,002%-Regelung) wenn dem Arbeitnehmer das Kfz tatsächlich nur gelegent- lich überlassen wird. Dies kann im Falle der Home-Office- Sofern eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, die aber nicht Tätigkeit dazu führen, dass der Zuschlag für 15 Tage/ arbeitstäglich angefahren wird, kann anhand von Auf- Monat zu versteuern ist, obwohl wenige oder gar keine zeichnungen eine Einzelbewertung nur für die tatsächli- Fahrten zum Sitz des Arbeitgebers erfolgen. chen Arbeitstage am Sitz des Arbeitgebers angewendet werden. 2. Lösungsmöglichkeit: Keine erste Tätigkeitsstätte Eine Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung Bei der ersten Tätigkeitsstätte handelt es sich um die und erster Tätigkeitsstätte mit 0,002 % des Listenprei- ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines ses je Entfernungskilometer für höchstens 180 Tage pro verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitge- Kalenderjahr ist möglich, sofern insbesondere folgende ber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft Voraussetzungen erfüllt sind: zugeordnet ist (vgl. § 9 Abs. 4 EStG). Sofern » Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber » weder eine dienst- oder arbeitsrechtliche Zuordnung kalendermonatlich fahrzeugbezogen schriftlich zu einer ersten Tätigkeitsstätte vorliegt und erklären, an welchen Tagen (mit Datumsangabe) er » zudem keine der vom Arbeitnehmer aufgesuchten das betriebliche Kfz tatsächlich für Fahrten zwischen ortsfesten betrieblichen Einrichtungen die gesetzli- Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt hat. chen Kriterien der ersten Tätigkeitsstätte erfüllt, » Diese Erklärungen des Arbeitnehmers hat der Arbeit- hat der Arbeitnehmer keine solche erste Tätigkeitsstätte. In geber als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren. diesem Fall entfällt die Anwendung der 0,03-%-Regelung und der Arbeitnehmer hat den Zuschlag nicht zu versteuern. Die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die Hinweise diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt. Die Methode darf während des Kalenderjahres Hinweise: Etwa vorhandene arbeitsvertragliche Festlegun- nicht gewechselt werden. Im Rahmen seiner Ein- gen, die für die Zeit einer Home-Office-Tätigkeit nicht gel- kommensteuerveranlagung ist der Arbeitnehmer ten sollen, sollten entsprechend geändert und angepasst aber nicht an die im Lohnsteuerabzugsverfahren werden. Nach den gesetzlichen Kriterien handelt es sich angewandte 0,03%-Regelung gebunden und kann jedoch auch ohne vertragliche Zuordnung um eine erste für das gesamte Kalenderjahr zur Einzelbewertung Tätigkeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer während des wechseln (zur Rechtslage bei der lohnsteuerlichen Home-Office-Einsatzes je Arbeitswoche (mindestens) zwei Behandlung der Überlassung eines betrieblichen volle Arbeitstage oder mindestens zu einem Drittel seiner Kfz an Arbeitnehmer vgl. das BMF-Schreiben vom vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit an einer betriebli- 4.4.2018, Az.: IV C 5 – S 2334/18/10001). chen Einrichtung des Arbeitgebers tätig werden soll. 7
PKF NACHRICHTEN 05 | 20 RA Sven Hoischen GmbH-Gesellschafterversammlungen und -Beschlüsse: Ausnahmeregelungen in 2020 Das im Rahmen der Corona-Krise am 27.3.2020 neu 2. Erleichterungen gem. Covid-19-Abmilderungsgesetz eingeführte Covid-19-Abmilderungsgesetz enthält Erleichterungen zur Durchführung von Gesellschaf- (1) Beschlussfassungen: Auf der Basis der gesetzlichen terversammlungen und zu Beschlussfassungen, die Neuregelung können Beschlüsse der Gesellschafter in für eine GmbH im Jahr 2020 erfolgen. Textform oder durch schriftliche Abgabe der Stimmen auch ohne Einverständnis sämtlicher Gesellschafter gefasst wer- 1. Ausgangslage: Bisherige Rechtsgrundsätze den. Demzufolge entfällt das gesetzliche Zustimmungs- erfordernis sämtlicher Gesellschafter zu einer schriftlichen Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH werden in Beschlussfassung. Dies gilt sowohl für die schriftliche Versammlungen gefasst. Die körperliche Anwesenheit ist Stimmabgabe als auch für einen Beschluss in Textform. grundsätzlich erforderlich. Nach dem GmbHG müssen körperliche Versammlungen nicht stattfinden, sofern sich Zwischenergebnis: Beschlussfassungen sind nun auch sämtliche Gesellschafter in Textform mit der zu treffenden ohne Zustimmung aller Gesellschafter und ohne entspre- Bestimmung oder mit der schriftlichen Abgabe der Stim- chende Satzungsregelung im Umlaufverfahren oder per men einverstanden erklären. Der Gesellschaftsvertrag E-Mail möglich, sofern eine einfache oder sonst nach der einer GmbH kann von der gesetzlichen Regelung abwei- Satzung vorgesehene Mehrheit zustimmt. chen und Voraussetzungen für das Tagen und Beschlie- ßen in Gesellschafterversammlungen außerhalb einer Sit- (2) Beurkundungspflichtige Beschlussfassungen zung mit körperlich anwesenden Personen treffen. ausgenommen: Für beurkundungspflichtige Beschlüsse Kaiserstuhl im Breisgau 8
gilt die vorbeschriebene Erleichterung nicht. Solche Beschlüsse sind in einer Präsenzversammlung vor dem Notar oder mittels separat notariell beurkundeter Stimm- Hinweise abgaben zu fassen. Unabhängig von der Regelung des Covid-19-Ab- milderungsgesetzes gelten die weiteren Erforder- (3) Sonderregelung für Anmeldungen von Umwand- nisse zur Beschlussmehrheit – wie etwa in der lungen: Für Verschmelzungen und Umwandlungen im Satzung vorgesehene Bestimmungen über die Jahr 2020 gilt, dass die Erstellung der Schlussbilanz des Einladungsfrist und die Beschlussfähigkeit – fort. übertragenden Rechtsträgers auf einen zwölf Monate vor Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur Durch- der Anmeldung zum Registergericht liegenden Stichtag führung von Gesellschafterversammlungen und ausreichend ist. (Re-)Strukturierungen können infolge der Beschlussfassungen. Verlängerung der in § 17 Abs. 2 UmwG vorgesehenen Frist von acht auf zwölf Monate später im Jahr 2020 erfolgen. RA Philipp Ortmann Mietzahlungspflichten in der Krise Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat der 2. Kündigungsschutz für Mieter Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen zur Unter- stützung von mit Liquiditätsengpässen belasteten Auch wenn die Rechtslage bisher noch nicht gerichtlich Unternehmen getroffen. Eine davon ist der vorüber- geklärt ist und im Einzelfall wegen bestimmter Vereinba- gehende Kündigungsausschluss in Bezug auf Miet- rungen im Mietvertrag ggf. Besonderheiten zu beachten verträge für den Fall, dass der Mieter die Miete nicht sind, scheint der Gesetzgeber auch im Rahmen der Neu- zahlen kann. Neben Wohnungsmietern entlastet der regelung davon auszugehen, dass die Mietzahlungspflicht Gesetzgeber auch gewerbliche Mieter. Dem Liquidi- fortbesteht. Um Mieter – einschließlich gewerblicher Mie- tätszuwachs beim Mieter steht allerdings der Liqui- ter – davor zu schützen, wegen der COVID-19-Pandemie ditätsausfall beim Vermieter gegenüber. Das Zurück- ihre Mieträume zu verlieren, hat der Gesetzgeber einen halten der Miete ist aber auch für den Mieter nicht einstweiligen Kündigungsausschluss für Vermieter gere- ohne Risiko. gelt. 1. Grundsätzlich fortbestehende Mietzahlungs- Nach der gesetzlichen Regelung kann der Vermieter pflicht das Mietverhältnis nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter in den Monaten April bis Juni 2020 keine Für viele Unternehmen stellen monatliche Mietzahlungen Mietzahlungen leistet. Voraussetzung ist aber, dass der einen bedeutenden Anteil an den Fixkosten dar. Zugleich Mieter Zahlungsschwierigkeiten hat und diese gerade sind Vermieter u.U. auf die monatlichen Zahlungsein- auf der COVID-19-Pandemie beruhen. Diese Umstände gänge angewiesen, um ihrerseits laufende Kosten zu muss der Mieter dem Vermieter ggf. glaubhaft machen decken oder ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Es stellt können. sich die Frage, ob Mieter in der Corona-Krise überhaupt noch zur Zahlung der Miete verpflichtet sind. Empfehlungen: Mieter sollten daher die Auswirkungen der Pandemie auf ihren Betrieb gut dokumentieren. Ver- Grundsätzlich gilt, dass der Mieter das Risiko trägt, die mieter sollten im Zweifel Nachweise über die Zahlungs- Mieträume gewinnbringend verwenden zu können. Der schwierigkeiten des Mieters und über die Auswirkungen Vermieter trägt hingegen das Risiko, dass die Mieträume der COVID-19-Pandemie auf den Betrieb des Mieters gebrauchstauglich sind. Nach dieser gesetzlichen Grund- anfordern. entscheidung wird es vielfach so sein, dass der Mieter trotz Corona-Krise die Miete weiterzahlen muss. Teilweise 3. Mietzahlungspflicht löst Verzugszinsen aus wird die Auffassung vertreten, dass Mieter aufgrund der besonderen Situation dennoch berechtigt sind, die Miete Den Mietparteien sollte darüber hinaus klar sein, dass die zu mindern oder gar komplett einzubehalten. Mietzahlungspflicht nach dem neuen Gesetz nicht weg- 9
PKF NACHRICHTEN 05 | 20 fällt. Mieter müssen die Miete zu einem späteren Zeit- punkt an den Vermieter zahlen. Erfolgt eine Nachzahlung nicht bis zum 30.6.2022, kann der Vermieter dem Mieter Empfehlung u.U. kündigen. Vor dem Hintergrund der unklaren Rechtslage Eine weitere Folge der weiter bestehenden Zahlungs- und im Interesse eines weiterhin unbelasteten pflicht ist, dass der Mieter trotz des Kündigungsaus- Mieter/Vermieter-Verhältnisses ist den Vertrags- schlusses mit seinen Mietzahlungen in Verzug gerät. parteien anzuraten, eine einvernehmliche Lösung Insofern dürfte der Vermieter einen Anspruch auf Zah- zu suchen, die die Interessen beider Parteien lung von Verzugszinsen in Höhe von 8,12 % pro Jahr berücksichtigt. haben. WP/StB Daniel Scheffbuch Auswirkungen der Corona-Krise auf Jahres- abschluss und Lagebericht Neben den noch nicht abschätzbaren Auswirkun- Teil 1 vom 4.3.2020). Aufgrund der rein stichtagsbezoge- gen auf die Wirtschaft stellt sich die Frage, welche nen Betrachtung in der Bilanz sind die sich ergebenden Bedeutung die Corona-Krise für die Rechnungs- bilanziellen Auswirkungen (z.B. Wertberichtigungen von legung hat: Welche Konsequenzen ergeben sich Beteiligungen oder Forderungen) erst in Abschlüssen mit schon jetzt bei der Aufstellung von Jahresabschluss Stichtag nach dem 31.12.2019 darzustellen. und Lagebericht? Die nachfolgenden Ausführungen gelten für den Konzernjahresabschluss und für den … auf den Anhang Konzernlagebericht analog. Der Anhang übernimmt als Teil des Jahresabschlusses eine 1. Auswirkungen auf Bilanz und GuV sowie … Vielzahl von Funktionen. Er dient der Entlastung, der Inter- pretation, der Ergänzung und der Korrektur von Bilanz und Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Auswirkungen GuV. Der Korrekturfunktion erfolgt durch die sog. Nach- der Corona-Krise bilanziell bereits in den zum 31.12.2019 tragsberichterstattung gem. § 285 Nr. 33 HGB: „Vorgänge aufzustellenden handelsrechtlichen Jahres- bzw. Kon- von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des zernabschlüssen darzustellen sind. Dies hängt davon ab, Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und ob die Ursachen der Ausbreitung des Virus bereits vor Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, dem Stichtag oder erst danach vorlagen. Lag die Ursa- unter Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen.“ che vor dem Stichtag, wären sämtliche wirtschaftliche Folgen im Sinne einer Wertaufhellung in der Bilanz zum Im Rahmen der Nachtragsberichterstattung sind grund- 31.12.2019 zu berücksichtigen. Wenn die Ursache im sätzlich die Art und die finanziellen Auswirkungen des Jahr 2020 liegt, liegt die Wertbegründung erst im Jahr Ereignisses zu erläutern. Dabei sind die Corona-Krise 2020 und in den Bilanzen für 2019 sind keinerlei Konse- und deren Bedeutung für das Unternehmen darzustellen. quenzen zu treffen. Sofern die Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen noch nicht möglich ist, reichen eine verbale Darstellung China hat kurz vor dem Jahreswechsel die WHO über erste und die Anmerkung, dass eine Einschätzung der finan- Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus informiert. ziellen Auswirkungen noch nicht möglich ist. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt in Europa noch nicht von einem Ausbruch der Pandemie im heute sichtbaren 2. Schnittstelle Anhang / Lagebericht Umfang auszugehen. Erst die Ausbreitung im Jahr 2020 hat zu den aktuellen wirtschaftlichen Auswirkungen geführt. Grundsätzlich kann sich aufgrund ähnlich gelagerter Aus diesem Grund ist der Ausbruch der Corona-Krise erst Inhalte eine Berichterstattungspflicht sowohl im Anhang in 2020 als wertbegründend anzusehen (so auch das IDW als auch im Lagebericht ergeben. Um Wiederholungen zu in seinem Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der vermeiden und die Transparenz zukunftsbezogener Infor- Ausbreitung des Corona-Virus auf die Rechnungslegung, mationen zu erhöhen, können die Auswirkungen zentral 10
Weinberg im Breisgau dargestellt werden. Das IDW stellt in seinem Fachlichen und Finanzplanung erfolgen, die sich mindestens bis zum Hinweis (Teil 3 vom 8.4.2020) klar, dass es zulässig ist, Ende des neuen Geschäftsjahrs erstreckt. In diese Pla- im Nachtragsbericht auf die Darstellungen im Lagebericht nung sind die steuerlichen Liquiditätshilfen und mögliche zu verweisen. Voraussetzung ist, dass identische Angaben KfW-Kredite einzubeziehen. an beiden Stellen aufzunehmen wären und im Nachtrags- bericht ein eindeutiger Verweis auf den Lagebericht erfolgt. 3.2 Prognosebericht Die Ausführungen im Nachtrags- bzw. Lagebericht haben Im Prognosebericht hat die Geschäftsführung mindes- die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage hinreichend tens für das erste Jahr nach dem Bilanzstichtag Aussa- darzustellen. Der Zeitraum, für welchen die Auswirkun- gen über die voraussichtliche (d.h. die geplante) Umsatz- gen darzustellen sind, reicht bis zum Datum der Aufstel- und Ergebnisentwicklung zu machen. In der Corona-Krise lung des Jahresabschlusses, das bei prüfungspflichtigen dürfte die Prognosefähigkeit von den betroffenen Unter- Gesellschaften regelmäßig das Testatsdatum ist. nehmen erheblich beeinträchtigt sein. Vor diesem Hinter- grund reichen qualifiziert-komparative Prognosen aus wie 3. Besondere Auswirkungen auf den Lagebericht z.B.: „... im Geschäftsjahr 2020 erwarten wir aufgrund der Corona-Krise einen deutlich niedrigeren Umsatz … Der Lagebericht ergänzt bei mittelgroßen und großen ein stark negatives EBIT…“. Unternehmen die vergangenheitsbezogenen Aussagen des Jahresabschlusses. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB „ist Fazit im Lagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern“. Zu unterscheiden sind hier Berichtspflichten im Risikobericht einerseits und im Prognosebericht andererseits. In der Bilanz und GuV zum 31.12.2019 ist eine Berücksichtigung der Corona-Krise weder gebo- 3.1 Risikobericht ten noch möglich. Allerdings ist im Anhang im sog. Nachtragsbericht sowie im Lagebericht über die Im Risikobericht sind insbesondere die folgenden Risiko- Auswirkungen der Corona-Krise zu berichten. Die kategorien berichtspflichtig: größere Herausforderung dürfte die Erstellung des » bestandsgefährdende Risiken, wie z.B. drohende Zah- Risikoberichts sein, in dem Aussagen dazu zu tref- lungsunfähigkeit oder drohende Überschuldung, sowie fen sind, ob unter Aggregation sämtlicher Risiken » Risiken mit einem wesentlichen Einfluss auf die Ver- die Risikotragfähigkeit gegeben ist und inwieweit mögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. eine bestandsgefährdende Entwicklung besteht. Im Zuge der Corona-Krise sind besonders das Liquidi- Dies kann z.B. die Darstellung einer jahresbezoge- tätsrisiko bzw. das Risiko der Zahlungsunfähigkeit zu nen Liquiditäts- und Finanzplanung erfordern. dokumentieren. Dies kann z.B. durch eine Liquiditäts- 11
PKF NACHRICHTEN 05 | 20 Hornberg im Schwarzwald WPin Julia Rösger Eurobonds als Unterstützungsmaßnahme für finanzschwache Länder in der Eurozone geeignet? Aktuell wird die Einführung sog. Eurobonds stark dis- das bestehende Ungleichgewicht zwischen verschiede- kutiert (teilweise unter dem Begriff „Coronabonds“). nen EU-Mitgliedstaaten ausgeglichen werden. Anstelle Eurobonds wurden bislang nicht aufgelegt, sondern der Ausgabe einer Staatsanleihe durch ein einzelnes Land bestehen derzeit nur als Lösungsvorschlag. Außer- gibt die EU gemeinschaftlich eine Anleihe aus. In die Boni- dem ist die Ausgestaltung aufgrund zahlreicher poli- tätsbeurteilung würden dann sowohl die stark als auch tischer, volkswirtschaftlicher und auch rechtlicher die weniger stark verschuldeten Länder einfließen. Daraus Streitfragen weiterhin offen. ergäbe sich ein mittlerer Zinssatz, der die stark verschul- deten Länder entlastet. Es kommt zur Vergemeinschaf- 1. Finanzierung von Staatsausgaben durch Staats- tung von Schulden, weil die Gläubiger auf die gute Bonität anleihen der geringer verschuldeten Länder vertrauen. Zur Finanzierung ihrer Staatshaushalte geben Länder Hinweis: Der Begriff Eurobonds wird auch für Euromarkt- regelmäßig Staatsanleihen aus. Sie verschaffen sich Anleihen verwendet, bei denen ein Unternehmen Anlei- damit langfristig Liquidität und vergüten den Käufer dieser hen in mehreren Ländern anbietet. Diese Art von Euro- Anleihen mit einem festgelegten Zins. Der Zins ist dabei bonds soll hier nicht betrachtet werden. vor allem von der Bonität des jeweiligen Landes abhän- gig. Länder mit einer hohen Staatsverschuldung müssen 3. Der Europäische Stabilitätsmechanismus als einen höheren Zins zahlen als Länder mit einer geringe- Alternative ren Staatsverschuldung. Länder mit einer hohen Staats- verschuldung und einem hohen Ausfallrisiko stehen vor Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), der zur der Herausforderung, dass sie sich nur gegen Zahlung Bewältigung der Euro-Schuldenkrise 2008/2009 einge- hoher Zinsen neues Kapital am Markt beschaffen können. führt wurde, hat die Europäische Finanzstabilisierungs- Die hohe Zinsverpflichtung belastet den Haushalt dann fazilität (EFSF) abgelöst. Um die Zahlungsfähigkeit über- zusätzlich. Während sich Deutschland derzeit quasi zins- schuldeter Staaten der Eurozone zu sichern, gibt der ESM frei Kapital beschaffen kann, müssen Länder wie Italien Kredite oder Bürgschaften aus. Diese Maßnahmen sind deutlich höhere Zinsen garantieren. jeweils an wirtschaftspolitische Reformbedingungen der Empfängerstaaten geknüpft und werden durch den ESM 2. Das Konzept der Eurobonds überwacht. Der ESM verfügt über ein Stammkapital von mehr als 700 Mrd. €, wovon nach den Hilfsmaßnahmen Mit Eurobonds soll dieser Herausforderung begegnet und für Länder wie Griechenland, Portugal und Irland seit der 12
Gründung noch etwa 410 Mrd. € zur Verfügung stehen. (2) Finanzstarke Länder – u.a. auch Deutschland – sehen Deutschland finanziert etwa 27% des ESM-Volumens. Eurobonds auch deshalb kritisch, weil die Funktionsweise auf ihrer guten Bonität aufbaut und die Gläubiger auf ihre 4. Abwägung der Vorteile … Stärke im Haftungsverbund beim Ausfall eines oder meh- rerer Staaten vertrauen. Für Eurobonds spricht vor allem die Möglichkeit der Schuldenfinanzierung zu darstellbaren Zinsverpflichtun- (3) Rechtlich spricht vor allem die im Vertrag von Lissabon gen dank der Bonitätsteilung finanzstarker Mitgliedstaa- (Art. 125 AEUV) festgeschriebene „No-Bailout-Klausel“ ten. Eurobonds könnten grundsätzlich ein Mittel sein, um dagegen. Danach ist eine Haftung der EU für die Verbind- Eurostaaten mit geringer Bonität zu einer finanzierbaren lichkeiten einzelner Mitgliedstaaten ausgeschlossen. Liquidität zu verhelfen und so den Staatsbankrott einzel- ner Mitgliedstaaten zu vermeiden. Die Auswirkungen des Staatsbankrotts einer großen europäischen Wirtschafts- nation und die Folgen für die anderen Mitgliedstaaten sind nicht absehbar und sollten deshalb vermieden werden. Fazit Als Ergänzung zu dem teilweise verbrauchten Volumen Aufgrund der Tatsache, dass die rechtliche und des ESM könnten Eurobonds mit bis zu einem Emissions- organisatorische Ausgestaltung noch nicht einmal volumen von einer Billion € einen großen finanziellen Bei- grundlegend verhandelt bzw. konzipiert ist, dürfte trag leisten. eine kurzfristige Ausgabe von Eurobonds unwahr- scheinlich sein. Letztlich wird die Beschlussfas- … mit den Nachteilen der Eurobonds sung über die Einführung von Eurobonds eine poli- tische Entscheidung sein und stark vom Ausmaß (1) Während der ESM seine Hilfsmaßnahmen an wirt- der Staatsverschuldung einzelner Länder und der schaftspolitische Reformbedingungen knüpft, müssen Geschwindigkeit der wirtschaftlichen Rehabilitation finanzschwache Länder bei Eurobonds keine Verpflich- abhängen. tung zur Verbesserung der Haushaltssituation eingehen. STEUERN StB Ulrich Creydt Neuerungen im Bereich der Verrechnungspreise – Teil I: Wichtiges im Überblick Zusammen mit einem Referentenentwurf zur Umset- 1. Überarbeitung des § 1 AStG zung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) wesent- § 1 AStG, der grundsätzliche Vorgaben zur Verrech- liche Neuerungen im Bereich der Verrechnungs- nungspreisermittlung enthält, wird neu gefasst und an preise vorgelegt. Nach einer Überarbeitung vom internationale Standards angepasst. Insbesondere sollen 24.3.2020, welche sich ausschließlich auf die ATAD- die Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD umgesetzt Umsetzung bezieht, soll der Referentenentwurf werden. Künftig sollen nur noch die tatsächlichen Verhält- gemäß Beschluss des Koalitionsausschusses vom nisse einer Geschäftsbeziehung betrachtet werden; die 8.4.2020 zügig umgesetzt werden. Die neuen Rege- vertraglichen Beziehungen bilden allenfalls noch den Aus- lungen finden voraussichtlich Anwendung für Wirt- gangspunkt einer Verrechnungspreisermittlung. Auch die schaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen. Definition der „nahestehenden Person“ als Kriterium für Im Folgenden wird ein Überblick über die geplanten die Verbundenheit zwischen Steuerpflichtigen wird erwei- Neuerungen im Bereich Verrechnungspreise vermit- tert. So sollen auch Fälle von Mehrfachstimmrechten, telt. Eine ausführliche Darstellung der Neuerungen stimmrechtslosen Anteilen, Stimmrechtsbindungen oder zur Konkretisierung des Fremdvergleichsgrundsat- vergleichbare Vorgänge von Bedeutung sein, um Steuer- zes folgt im zweiten Teil in der nächsten Ausgabe. gestaltungen vorzubeugen. 13
PKF NACHRICHTEN 05 | 20 2. Verrechnungspreisdokumentationen Norm zur Vorabverständigung über die Angemessenheit von Verrechnungspreisen („Advance Pricing Agreement – Grundsätzlich müssen große Unternehmensgruppen „APA“) für genau definierte Geschäftsvorfälle geschaffen neben gesellschaftsbezogenen Dokumentationen (sog. werden. Danach sind neben bilateralen auch multilate- Local Files) auch eine Stammdokumentation der Unter- rale Fälle möglich. Bislang erfolgten Vereinbarungen auf nehmensgruppe (sog. Master File) über die Angemessen- der Basis von jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen heit der Verrechnungspreise erstellen. Bisher fand dies sowie eines BMF-Merkblatts aus dem Jahr 2006. Anwendung für Unternehmensgruppen, die im Vorjahr einen Jahresumsatz von mindestens 100 Mio. € erzielt Das APA ist beim Bundeszentralamt für Steuern zu hatten. Dieser Schwellenwert soll auf 50 Mio. € herab- beantragen. Voraussetzung für einen Antrag ist, dass gesetzt werden. der genau zu bestimmende Sachverhalt im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklicht ist und das Zudem wird eine Verpflichtung zur zeitnahen Dokumen- Risiko einer Doppelbesteuerung vermieden werden kann. tationserstellung eingeführt. Der Master File soll zukünftig Anträge, die sich erkennbar auf eine Steuervermeidungs- auf elektronischem Wege direkt an das örtlich zuständige strategie beziehen, sollen abgelehnt werden. Finanzamt übermittelt werden. Die Übermittlung hat jähr- lich bis zum Ablauf des entsprechenden Wirtschaftsjahres Eine Verständigungsvereinbarung soll regelmäßig einen zu erfolgen. Bei einer Anwendung für Wirtschaftsjahre, die Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren nicht überschreiten nach dem 31.12.2020 beginnen, würde dies z.B. für das und mit dem Verzicht des Antragstellers verknüpft wer- Wirtschaftsjahr 2021 bedeuten, dass der Master File bis den, Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide einzulegen, spätestens 31.12.2021 an das Finanzamt zu übermitteln soweit sie das Vereinbarte betreffen. ist. Damit liegt eine Abkehr von der bisherigen Praxis vor, wonach Verrechnungspreisdokumentationen regelmäßig Die Gebühr für den Antrag auf Vorabverständigung erst im Rahmen von Betriebsprüfungsanfragen vorgelegt beträgt 30.000 €; sie halbiert sich bei Verlängerung eines werden mussten. bereits beschiedenen Antrags. Hinweis: Infolge der deutlichen Absenkung des Schwel- lenwerts (50 Mio. € Umsatz im Vorjahr) sollte geprüft wer- den, ob ab dem Jahr 2021 ein Master File zu erstellen und jährlich an das Finanzamt zu übermitteln ist. Ausblick In Teil II wird die Konkretisierung des Fremdver- 3. Vorabverständigungsverfahren für Verrechnungs- gleichsgrundsatzes in den Blick genommen. preise Dabei geht es u.a. um die Methodenwahl sowie um die gesetzliche Definition des „immateriellen Mit der Einführung einer neuen Regelung in der Abgaben- Werts“. ordnung (§ 89a AO-E) soll eine eigenständige nationale WP/StB Dr. Matthias Heinrich / StBin Julia Hellwig Wichtige Aspekte des Forschungszulagengesetzes – Teil I: Begünstigte FuE-Vorhaben Zum 1.1.2020 trat das Forschungszulagengesetz 1. Förderungswege (FZulG) in Kraft. Dieses zielt darauf ab, Unternehmen in ihren Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten Bei der staatlichen Unterstützung im Bereich FuE ist zwi- (FuE) zu unterstützen, um die Attraktivität des Unter- schen der direkten (Projektförderung) und der indirekten nehmensstandorts Deutschland zu erhöhen und Förderung (steuerliche Förderung) zu differenzieren. Die Innovationen sowie Investitionen anzuregen. Wäh- indirekte Förderung in Form des FZulG bezieht sich entge- rend hier Teil I die Abgrenzung begünstigter FuE-Vor- gen der bisherigen Förderpolitik nicht auf ein einzelnes Pro- haben behandelt, wird Teil II dann auf einzelne För- jekt, sondern soll unabhängig vom Unternehmenszweck, derkonditionen und –bedingungen eingehen. von der Gewinnsituation und von der Größe des Unterneh- 14
mens gestattet werden. Der nachfolgende Abschnitt fokus- (4) Übertragbar/reproduzierbar: Ein FuE-Projekt sollte siert sich auf die vom FZulG begünstigten FuE-Vorhaben. in die Möglichkeit münden, das neue Wissen zu über- tragen, indem es dessen Einsatz garantiert und es 2. Begünstigte FuE-Vorhaben anderen gestattet, die Ergebnisse im Rahmen ihrer 2.1 Abgrenzungsmerkmale eigenen FuE-Tätigkeiten zu reproduzieren. In einem Unternehmensumfeld sind die Ergebnisse zwar Begrifflich orientiert sich der Gesetzgeber hinsichtlich der durch das Geschäftsgeheimnis oder andere For- Definition begünstigter FuE-Vorhaben an der FuE-Defini- men des Schutzes der Rechte an geistigem Eigen- tion des „Frascati-Handbuchs 2015“ der OECD. Begüns- tum geschützt, gleichzeitig sollen die einzelnen Ver- tigte FuE-Tätigkeiten sollen sich demnach grundsätzlich fahrensschritte und die Ergebnisse für die Nutzung durch nachfolgende fünf (kumulative) Kriterien bestimmen durch andere Forscher im Unternehmen aber doku- lassen: Sie müssen neuartig, schöpferisch, systematisch mentiert werden. sowie übertragbar bzw. reproduzierbar sein, während (5) Ungewiss: Generell besteht bei FuE Ungewissheit deren Ergebnis in Bezug auf den Ressourcenaufwand im bezüglich Kosten- und Zeitaufwand sowie darüber, Wesentlichen mit Ungewissheit behaftet sein muss. ob das Ziel überhaupt erreicht werden kann. Unge- wissheit spielt beispielsweise bei der Differenzierung Im Einzelnen: zwischen der FuE-Prototypenentwicklung (Modelle, (1) Neuartig: Die FuE-Tätigkeit muss zu Erkenntnissen die verwendet werden, um technische Konzepte und führen, die für das Unternehmen neu sind und im Techniken zu testen, bei denen das Risiko des Schei- betreffenden Wirtschaftszweig noch nicht genutzt terns im Hinblick auf die Anwendbarkeit groß ist) und werden. Ausgeschlossen sind somit Formen des derjenigen Erstellung von Prototypen, die nicht für Wissenserwerbs durch Kopie, Nachahmung und FuE bestimmt sind (Pilotanlagen, die dem Erwerb Reverse Engineering. technischer oder rechtlicher Zertifizierungen dienen), (2) Schöpferisch: Ein FuE-Projekt muss neue Konzepte eine große Rolle. oder Ideen zum Ziel haben, die den existierenden Wis- sensstand erhöhen. Routineveränderungen an Produk- 2.2 Forschungsarten ten und Verfahren zählen somit nicht zu FuE, wohl aber die Entwicklung neuer Methoden, die zur Erledigung Aus dem FZulG ergeben sich drei potentiell begünstigte von Routinearbeiten entwickelt wurden. Beispielsweise Tätigkeitsbereiche: ist die Datenverarbeitung keine FuE-Tätigkeit, es sei » Grundlagenforschung, denn, sie ist Teil eines Projekts zur Entwicklung neuer » angewandte Forschung sowie Methoden der Datenverarbeitung. Jede neue Strate- » experimentelle Entwicklung. gie der Problemlösung, die im Rahmen eines Projekts entwickelt wurde, kann FuE sein, sofern das Ergebnis Neben eigenbetrieblicher wird auch in Auftrag gegebene schöpferisch ist und die übrigen Kriterien erfüllt sind. Forschung gefördert (sog. Auftragsforschung). Es ist (3) Systematisch: Der FuE-Prozess muss nach einem dabei unerheblich, ob der Auftragnehmer in Deutschland festen Plan ablaufen, die Verfahrensschritte sowie oder der EU/EWR ansässig ist. Kooperationen sind mit Ergebnisse müssen dokumentiert werden. Zweck Forschungs- und Wissensvertretungen, aber auch mit und Finanzierungsquellen sollten benannt sein. anderen Unternehmen möglich. Ausblick Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich in der Pra- xis Schwierigkeiten bei der Abgrenzung (nicht) begünstigter FuE-Vorhaben ergeben werden. Zwar bietet das o.g. Frascati-Handbuch – nicht rechtsverbindliche – Hilfestellungen für Steuer- pflichtige, es bleiben aber Unwägbarkeiten. Teil II wird daher zunächst Beispiele für förderfähige Projekte aufzeigen und ferner auf Einzelheiten der Förderbedingungen eingehen. 15
BONMOT ZUM SCHLUSS „Ich gründe Firmen nicht, um Firmen zu gründen, sondern BONMOT ZUM um Dinge SCHLUSS zu erledigen.” „We don‘t want an America that is closed to the world. Elon Musk, geb. 28.6.1971, kanadisch-US-amerikanischer Unternehmer, What we want is a world that is open to America.“ Gründer insbes. von PayPal, Tesla und SpaceX. George H. W. Bush, 41. Präsident der USA (1989 – 1993), 12.6.1924 - 30.11.2018. Bildnachweis: Titel: © 4FR, S. 3: © fotoluk1983, S. 4: © rusm, S. 7: © Jürgen Sack, S. 8: © Britus, S. 11: © photohomepage, PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Jungfernstieg 7 | 20354 Hamburg | Tel. +49 40 35552 - 0 | Fax +49 (0) 40 355 52-222 | www.pkf.de Anfragen und Anregungen an die Redaktion bitte an: pkf-nachrichten@pkf.de Die Inhalte der PKF* Nachrichten können weder eine umfassende Darstellung der jeweiligen Problemstellungen sein noch den auf die Besonderheiten von Einzel- fällen abgestimmten steuerlichen oder sonstigen fachlichen Rat ersetzen. Wir sind außerdem bestrebt sicherzustellen, dass die Inhalte der PKF Nachrichten dem aktuellen Rechtsstand entsprechen, weisen aber darauf hin, dass Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungsauffassung immer wieder auch kurzfristig eintreten können. Deshalb sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen, bevor Sie konkrete Maßnahmen treffen oder unterlassen. So- weit innerhalb der PKF Fachnachrichten rechtliche Themen dargestellt sind, liegt die Verantwortlichkeit bei den Rechtsanwälten, die im PKF-Netzwerk tätig sind. S. 12: © Simon Dux, S. 15: © Britus; alle iStock.com * PKF Deutschland GmbH ist ein Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited Netzwerks und in Deutschland Mitglied eines Netzwerks von Wirtschafts- prüfern gemäß § 319 b HGB. Das Netzwerk besteht aus rechtlich unabhängigen Mitgliedsunternehmen. PKF Deutschland GmbH übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen anderer Mitgliedsunternehmen. Die Angaben nach der Dienstleistungsinformationspflichten-Verordnung sind unter www.pkf.de einsehbar.
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