Nachrichten - 05|20 - bei PKF Deutschland

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Nachrichten

Corona Spezial:
CARES Act, Home-Office, Aspekte
aus Recht und Rechnungslegung
sowie Eurobonds

                                  05 | 20
Nachrichten - 05|20 - bei PKF Deutschland
PKF NACHRICHTEN 05 | 20

    Sehr geehrte
    Leserinnen und Leser!
    Diese Ausgabe steht ganz im Zeichen der Corona-Krise.      mit diesem Instrument verbundenen Vor- und Nachteile
    In den letzten Wochen haben Sie bereits von PKF fort-      dar.
    laufende Informationen über steuerliche Erleichterungen,
    Kurzarbeitergeld und KfW-Finanzierungen erhalten bzw.      In der Rubrik Steuern folgen zwei Beiträge, die wir als
    abrufen können. In der Sonderrubrik „Corona Spezial“       Zweiteiler hier beginnen und in der nächsten Ausgabe
    haben wir nun für Sie Themen aufgearbeitet, die dort       fortführen wollen: Dies betrifft zunächst die Neuerun-
    nicht so stark im Fokus standen.                           gen zu den Verrechnungspreisen. Im Rahmen des
                                                               sog. ATAD-Umsetzungsgesetzes erfolgen umfangreiche
    Zunächst werfen wir einen Blick auf das zwei Billionen     Änderungen zum Transfer Pricing; hier sei insbesondere
    USD schwere US-Hilfspaket CARES. Die unter die-            auf die elektronische Abgabepflicht der Dokumentation
    sem Label geschnürten Programme erscheinen um-             für das Erstjahr 2021 bei abgesenkten Schwellenwerten
    fangreicher als jede andere Form staatlicher Hilfe, dies   verwiesen, die Sie schon jetzt in den Blick nehmen soll-
    insbesondere aufgrund nicht rückzahlungspflichtiger        ten. Der zweite Beitrag behandelt wichtige Aspekte des
    Darlehen. Es folgen zwei Beiträge in Zusammenhang          Forschungszulagengesetzes, um Ihnen die Prüfung
    mit dem Home-Office: Was ist absetzbar im Arbeits-         einfacher zu machen, ob und inwieweit eine Förderung
    zimmer und besteht ein geldwerter Vorteil, obwohl der      für Sie in Frage kommt.
    Dienstwagen nicht zur Fahrt ins Büro verwendet wird?
    Anschließend folgen zwei rechtliche Themen: Welche Er-     Mit den illustrierenden Fotos wollen wir daran erinnern,
    leichterungen gibt es insbesondere bei Gesellschafter-     wie wunderschön unser Land ist und Anregungen für
    beschlüssen und wer kann wann Mietzahlungen ver-           den Fall geben, dass wir dieses Jahr – wenn überhaupt
    weigern? Sodann werden Corona-Auswirkungen auf             – in Deutschland Urlaub machen können. Nach Thürin-
    die Rechnungslegung zum 31.12.2019 thematisiert:           gen, Sachsen und Sachsen-Anhalt in der letzten Ausga-
    Obwohl das Virus sich erst danach ausgebreitet hat, ist    be haben wir nachfolgend Impressionen aus der Region
    bereits eine Berichterstattung im sog. Nachtragsbericht    Bodensee-Schwarzwald ausgewählt.
    und in den Risiko- und Prognoseberichten als Teil des
    Lageberichts erforderlich. Schließlich grenzen wir noch    Geben Sie auf sich Acht!
    die Eurobonds von anderen Finanzierungsmaßnahmen
    für bonitätsschwächere Euro-Länder ab und stellen die      Ihr Team von PKF

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Corona Spezial
   Lindau, Bodensee
                                                                         CARES Act, Home-Office,
                                                                         Aspekte aus Recht und Rech-
                                                                         nungslegung sowie Eurobonds

Inhalt
Corona Spezial                                                       Auswirkungen der Corona-Krise auf Jahresabschluss
                                                                     und Lagebericht ...................................................... 10
CARES-Act: Das US-Rettungspaket ......................... 4
                                                                     Eurobonds als geeignete Unterstützungsmaßnahme
Vorübergehendes Home-Office: Strenge Regeln für                      für finanzschwache Länder in der Eurozone? .......... 12
den steuerlichen Kostenabzug .................................. 6
                                                                     Steuern
Home-Office und Dienstwagenbesteuerung .............. 6
                                                                     Neuerungen im Bereich der Verrechnungspreise –
GmbH-Gesellschafterversammlungen und                                 Teil I: Wichtiges im Überblick ................................... 13
-Beschlüsse: Ausnahmeregelungen in 2020 .............. 8
                                                                     Wichtige Aspekte des Forschungszulagengesetzes –
Mietzahlungspflichten in der Krise ............................. 9   Teil I: Begünstigte FuE-Vorhaben ............................. 14

                                                                                                                                                 3
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PKF NACHRICHTEN 05 | 20

       CORONA SPEZIAL

    WP/StB Daniel Scheffbuch / WP/StB/RA/CPA Ralf Rüdenburg (NYC)

    CARES-Act: Das US-Rettungspaket
    Die USA haben am 27.3.2020 den „Coronavirus Aid,            1.2 Erstattung von Steuerguthaben
    Relief and Economic Security Act“ (CARES-Act) auf
    den Weg gebracht. Das Hilfspaket umfasst ein Volu-          Unternehmen mit Guthaben aus der Mindestbesteuerung
    men von ca. zwei Billionen USD (mittlerweile ergänzt        vor der Steuerreform können sich dieses direkt auf die
    um weitere 500 Mrd. USD) und soll die wirtschaftli-         Steuern für in 2018 und 2019 beginnende Veranlagungs-
    chen Folgen der Corona-Krise abfedern. Nachfol-             zeiträume anrechnen lassen. Übersteigt das Guthaben
    gend erhalten Sie einen Überblick über im CARES-            aus der Mindestbesteuerung die Steuerschuld, wird
    Act verankerte allgemeine Steueränderungen und              der entsprechende Betrag von den Steuerbehörden auf
    spezifische Erleichterungen für Arbeitgeber.                Antrag ausgezahlt.

    1. Allgemeine steuerliche Änderungsvorschriften             1.3 Erhöhung der Zinsschranke
    1.1 Weitreichender Verlustrücktrag
                                                                Die Schranke für den abzugsfähigen Betrag der Zinsauf-
    Die Begrenzung der Verlustverrechnung wird vorüberge-       wendungen wird für die in 2019 und 2020 beginnenden
    hend aufgehoben. Verluste aus Veranlagungszeiträumen,       Veranlagungszeiträume von 30% des EBITDA auf 50%
    die nach dem 31.12.2017 und vor dem 1.1.2020 begin-         erhöht. Außerdem sieht die Regelung ein Wahlrecht vor,
    nen, können fünf Jahre zurückgetragen werden. Damit         das im Jahr 2019 zugrunde gelegte EBITDA auch für Ver-
    können Steuerzahlungen aus der Zeit vor der Steuerre-       anlagungszeiträume zur Berechnung der Zinsschranke
    form erstattet werden, denen ein deutlich höherer Steuer-   anzuwenden, die in 2020 beginnen.
    satz zugrunde gelegen hat.

      Insel Mainau, Bodensee

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Hinweis: Dieses Wahlrecht wird der voraussichtlich           dite fortzahlen zu können. Die genaue Höhe des Darlehens
hohen Anzahl von Unternehmen zugutekommen, die in            hängt insbesondere von der Summe der Lohnkosten ab.
2020 ein niedrigeres EBITDA haben werden als in 2019.
                                                             Das Besondere an den Darlehen besteht darin, dass sie
1.4 Erhöhter Spendenabzug                                    unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden kön-
                                                             nen, u.a. wenn Angestellte bis mindestens Ende Juni ohne
Für Kapitalgesellschaften wird die Begrenzung des Spen-      größere Gehaltskürzungen weiterbeschäftigt bzw. bezahlt
denabzugs von 10% des Einkommens auf 25% erhöht,             werden. Darlehen, die nicht erlassen werden können, sind
bei Privatpersonen von 50% auf 100% des in einer             über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren bei reduzierten
Nebenrechnung zu ermittelnden angepassten Einkom-            Zinsen zurückzuzahlen. Erlassene Darlehensbeträge sind
mens (Adjusted Gross Income).                                bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
                                                             nicht in die Berechnung einzubeziehen. Die korrespon-
1.5 Vorzeitige Auszahlungen aus bestehenden                  dierenden Aufwendungen dürften nach den geltenden
Renten- und Pensionsvorsorgesparplänen                       Regeln steuerlich dann aber auch nicht abzugsfähig sein.

Für Entnahmen von bis zu 100.000 USD entfällt die            Hinweis: Zu der Frage, inwieweit von der Anwendung der
sonst übliche zehnprozentige Strafe. Außerdem kann die       Regeln zum Abzug der korrespondierenden Aufwendun-
auf solche Auszahlungen entfallende Einkommensteuer          gen aufgrund der augenblicklichen Situation Ausnahmen
wahlweise über einen Dreijahreszeitraum versteuert wer-      gemacht werden, liegt gegenwärtig noch keine Stellung-
den. Soweit die entnommenen Beträge in den nächsten          nahme der Steuerbehörden vor.
drei Jahren wieder eingezahlt werden, erfolgt keine Ver-
steuerung der vorgenommenen Auszahlungen.                    2.2 Lohnsteuergutschriften (Employment Retention
                                                             Credit, ERP)
Hinweis: Gelockerte Regelungen gelten auch für Darle-
hen aus bestimmten Rentensparplänen.                         Arbeitgeber, deren Betrieb im Zuge der Corona-Krise
                                                             vollständig oder teilweise aufgrund einer behördlichen
1.6 Maßnahmen für Einzelpersonen                             Anordnung eingestellt wurde und die auf die Entlassung
                                                             von Mitarbeitern verzichtet haben, erhalten eine rück-
Neben der Anhebung der abzugsfähigen Spendenbe-              erstattungsfähige Lohnsteuergutschrift i.H. von 50%
träge sowie analogen Erleichterungen der Verlustverrech-     der Löhne und Gehälter, die während der Corona-Krise
nungsbeschränkungen sind einmalige Direktzahlungen           an diese Mitarbeiter gezahlt wurden. Die Gutschrift wird
vorgesehen. US-Bürger, die eine Sozialversicherungs-         max. für Lohnzahlungen i.H. von 10.000 USD pro Mit-
nummer besitzen, erhalten eine Einmalzahlung von             arbeiter gewährt.
1.200 USD bei Einzel- bzw. 2.400 USD bei Zusammen-
veranlagung. Außerdem besteht ein Anspruch auf eine          Hinweis: Dieses Programm steht nicht zur Verfügung, wenn
zusätzliche Zahlung i.H. von 500 USD pro Kind.               das Unternehmen von einem PPP-Darlehen (s.u. Abschn.
                                                             2.1) Gebrauch macht und das Darlehen erlassen wird.
Hinweis: Die Einmalzahlung reduziert sich bzw. entfällt,
wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten wer-          2.3 Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
den.                                                         (Payroll Tax Deferral, PTD)

2. Spezifische Erleichterungen für Arbeitgeber               Die PTD-Regelungen erlauben es Arbeitgebern, die zwi-
2.1 Paycheck Protection Program                              schen dem 27.3.2020 und dem 31.12.2020 fällig werdenden
                                                             Sozialversicherungsbeiträge später abzuführen. 50% der
Die für viele Unternehmen und auch Selbständige interes-     Beiträge für diesen Zeitraum sind am 31.12.2021 fällig. Der
santeste staatliche Hilfe dürfte das sog. Paycheck Protec-   Restbetrag muss bis zum 31.12.2022 bezahlt werden. Ein
tion Program (PPP) sein. Damit sollen Lohnfortzahlungen      Nachweis, dass das Unternehmen direkt von der Corona-
sichergestellt sowie letztlich Massenentlassungen und        Pandemie betroffen ist, muss nicht erbracht werden.
Insolvenzen vermieden werden. Im Rahmen dieser Maß-
nahme können Unternehmen unter bestimmten Voraus-            Hinweis: Auch dieses Programm steht nicht zur Verfü-
setzungen Darlehen von bis zu 10 Mio. USD beantragen,        gung, wenn das Unternehmen von einem PPP-Darlehen
um ihre Gehälter, Krankenversicherungen, Immobilienfinan-    (s.u. Abschn. 2.1) Gebrauch macht und das Darlehen
zierungen, Mieten, Nebenkosten und Zinsen anderer Kre-       erlassen wird.

                                                                                                                           5
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PKF NACHRICHTEN 05 | 20

    StBin Anna-Marie Ruesch

    Vorübergehendes Home-Office: Strenge Regeln
    für den steuerlichen Kostenabzug
    Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiten viele neuer-           Weiterhin trifft den Steuerpflichtigen die Beweislast, dass
    dings derzeit von zu Hause aus (Home-Office). Es stellt      das Arbeitszimmer ausschließlich oder nahezu aus-
    sich die Frage, inwieweit sie die Kosten für den dafür       schließlich zu betrieblichen bzw. beruflichen Zwecken
    in Anspruch genommenen Raum (sog. häusliches                 genutzt wurde. Ein Zimmer, welches zwar büromäßig
    Arbeitszimmer) in Form von anteiliger Miete, Energie         eingerichtet ist, das aber in nennenswertem Umfang
    etc. einkommensteuerlich geltend machen können.              auch anderen Zwecken (z.B. als Bügelzimmer) dient,
                                                                 ist nach Auffassung der Rechtsprechung kein Arbeits-
    1. Grundsätze                                                zimmer. Eine private Mitbenutzung von unter 10% bleibt
                                                                 aber unschädlich.
    Sofern für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit kein
    anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können die         Um entsprechenden Streitigkeiten mit dem Finanz-
    Aufwendungen für ein Arbeitszimmer bis zur Höhe von          amt aus dem Weg zu gehen, ist es daher ggf. ratsam,
    1.250 € als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben             den Raum gänzlich um- bzw. auszuräumen und dies
    steuerlich geltend gemacht werden. Bildet das Arbeits-       entsprechend mit Fotos zu Beginn und zum Ende der
    zimmer den beruflichen Mittelpunkt, so entfällt sogar die    Nutzung als Home-Office zu dokumentieren und eine
    Beschränkung auf diesen Betrag.                              anderweitige Nutzung des Raums auszuschließen.

    Um steuerlich berücksichtigt werden zu können, muss das
    Arbeitszimmer von den Räumlichkeiten des übrigen Wohn-
    bereichs abgetrennt sein. Der Ansatz etwa der anteiligen
    Miete für eine „Arbeitsecke“ ist damit ausgeschlossen.            Empfehlung
    2. Einfluss der Corona-Krise                                    Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer kön-
                                                                    nen unter den erwähnten Voraussetzungen in
    In der Corona-Pandemie haben viele Unternehmer ihre             der Steuererklärung geltend gemacht werden.
    Arbeitnehmer ins Home-Office geschickt; auch Selbstän-          Sofern das Finanzamt die Kosten aufgrund eines
    dige und Kleinunternehmer verlagern ihre berufliche Tätig-      fehlenden Nachweises der betrieblichen bzw.
    keit zunehmend in die eigene Wohnung. Steht Arbeit-             beruflichen Nutzung nicht berücksichtigt, sollten
    nehmern daher (zumindest vorübergehend) kein anderer            Sie erwägen, unter Verweis auf die außergewöhn-
    Arbeitsplatz zur Verfügung, ist der o.g. Kostenabzug mög-       lichen Umstände während der Corona-Pandemie
    lich. Allerdings muss das Fehlen eines anderen Arbeits-         Rechtsbehelf einzulegen und ggf. eine Billigkeits-
    platzes konkret gegenüber dem Finanzamt dargelegt wer-          maßnahme zu beantragen.
    den, z.B. anhand einer Bescheinigung des Arbeitgebers.

    RAin Maha Steinfeld

    Home-Office und Dienstwagenbesteuerung
    Während der Home-Office-Tätigkeit werden in der              1. Anwendung der 0,03%-Regelung
    derzeitigen Situation i.d.R. keine regelmäßigen Fahr-
    ten zum Sitz des Betriebs des Arbeitgebers durchge-          Grundsätzlich wird die Ermittlung des zu versteuernden
    führt. Die Anwendung der pauschalen 0,03%-Rege-              Werts der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätig-
    lung für Fahrten zwischen Wohnung und erster                 keitsstätte kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenprei-
    Tätigkeitsstätte kann in diesem Fall für den Arbeit-         ses für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung
    nehmer ungünstig sein. Daher stellt sich die Frage:          und erster Tätigkeitsstätte vorgenommen (§ 8 Abs. 2 Satz
    Gibt es „bessere“ Alternativen?                              3 EStG); nach dieser Alternative werden pauschal 15 Tage

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Wasserburg am Bodensee

pro Kalendermonat zugrunde gelegt. Das gilt auch dann,         3. Einzelbewertung (0,002%-Regelung)
wenn dem Arbeitnehmer das Kfz tatsächlich nur gelegent-
lich überlassen wird. Dies kann im Falle der Home-Office-      Sofern eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, die aber nicht
Tätigkeit dazu führen, dass der Zuschlag für 15 Tage/          arbeitstäglich angefahren wird, kann anhand von Auf-
Monat zu versteuern ist, obwohl wenige oder gar keine          zeichnungen eine Einzelbewertung nur für die tatsächli-
Fahrten zum Sitz des Arbeitgebers erfolgen.                    chen Arbeitstage am Sitz des Arbeitgebers angewendet
                                                               werden.
2. Lösungsmöglichkeit: Keine erste Tätigkeitsstätte
                                                               Eine Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung
Bei der ersten Tätigkeitsstätte handelt es sich um die         und erster Tätigkeitsstätte mit 0,002 % des Listenprei-
ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines     ses je Entfernungskilometer für höchstens 180 Tage pro
verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitge-              Kalenderjahr ist möglich, sofern insbesondere folgende
ber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft         Voraussetzungen erfüllt sind:
zugeordnet ist (vgl. § 9 Abs. 4 EStG). Sofern                  » Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber
» weder eine dienst- oder arbeitsrechtliche Zuordnung             kalendermonatlich fahrzeugbezogen schriftlich zu
    einer ersten Tätigkeitsstätte vorliegt und                    erklären, an welchen Tagen (mit Datumsangabe) er
» zudem keine der vom Arbeitnehmer aufgesuchten                   das betriebliche Kfz tatsächlich für Fahrten zwischen
    ortsfesten betrieblichen Einrichtungen die gesetzli-          Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt hat.
    chen Kriterien der ersten Tätigkeitsstätte erfüllt,        » Diese Erklärungen des Arbeitnehmers hat der Arbeit-
hat der Arbeitnehmer keine solche erste Tätigkeitsstätte. In      geber als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren.
diesem Fall entfällt die Anwendung der 0,03-%-Regelung
und der Arbeitnehmer hat den Zuschlag nicht zu versteuern.

Die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte wird durch die
dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die             Hinweise
diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt.
                                                                  Die Methode darf während des Kalenderjahres
Hinweise: Etwa vorhandene arbeitsvertragliche Festlegun-          nicht gewechselt werden. Im Rahmen seiner Ein-
gen, die für die Zeit einer Home-Office-Tätigkeit nicht gel-      kommensteuerveranlagung ist der Arbeitnehmer
ten sollen, sollten entsprechend geändert und angepasst           aber nicht an die im Lohnsteuerabzugsverfahren
werden. Nach den gesetzlichen Kriterien handelt es sich           angewandte 0,03%-Regelung gebunden und kann
jedoch auch ohne vertragliche Zuordnung um eine erste             für das gesamte Kalenderjahr zur Einzelbewertung
Tätigkeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer während des               wechseln (zur Rechtslage bei der lohnsteuerlichen
Home-Office-Einsatzes je Arbeitswoche (mindestens) zwei           Behandlung der Überlassung eines betrieblichen
volle Arbeitstage oder mindestens zu einem Drittel seiner         Kfz an Arbeitnehmer vgl. das BMF-Schreiben vom
vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit an einer betriebli-         4.4.2018, Az.: IV C 5 – S 2334/18/10001).
chen Einrichtung des Arbeitgebers tätig werden soll.

                                                                                                                             7
Nachrichten - 05|20 - bei PKF Deutschland
PKF NACHRICHTEN 05 | 20

    RA Sven Hoischen

    GmbH-Gesellschafterversammlungen und
    -Beschlüsse: Ausnahmeregelungen in 2020
    Das im Rahmen der Corona-Krise am 27.3.2020 neu              2. Erleichterungen gem. Covid-19-Abmilderungsgesetz
    eingeführte Covid-19-Abmilderungsgesetz enthält
    Erleichterungen zur Durchführung von Gesellschaf-            (1) Beschlussfassungen: Auf der Basis der gesetzlichen
    terversammlungen und zu Beschlussfassungen, die              Neuregelung können Beschlüsse der Gesellschafter in
    für eine GmbH im Jahr 2020 erfolgen.                         Textform oder durch schriftliche Abgabe der Stimmen auch
                                                                 ohne Einverständnis sämtlicher Gesellschafter gefasst wer-
    1. Ausgangslage: Bisherige Rechtsgrundsätze                  den. Demzufolge entfällt das gesetzliche Zustimmungs-
                                                                 erfordernis sämtlicher Gesellschafter zu einer schriftlichen
    Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH werden in           Beschlussfassung. Dies gilt sowohl für die schriftliche
    Versammlungen gefasst. Die körperliche Anwesenheit ist       Stimmabgabe als auch für einen Beschluss in Textform.
    grundsätzlich erforderlich. Nach dem GmbHG müssen
    körperliche Versammlungen nicht stattfinden, sofern sich     Zwischenergebnis: Beschlussfassungen sind nun auch
    sämtliche Gesellschafter in Textform mit der zu treffenden   ohne Zustimmung aller Gesellschafter und ohne entspre-
    Bestimmung oder mit der schriftlichen Abgabe der Stim-       chende Satzungsregelung im Umlaufverfahren oder per
    men einverstanden erklären. Der Gesellschaftsvertrag         E-Mail möglich, sofern eine einfache oder sonst nach der
    einer GmbH kann von der gesetzlichen Regelung abwei-         Satzung vorgesehene Mehrheit zustimmt.
    chen und Voraussetzungen für das Tagen und Beschlie-
    ßen in Gesellschafterversammlungen außerhalb einer Sit-      (2) Beurkundungspflichtige Beschlussfassungen
    zung mit körperlich anwesenden Personen treffen.             ausgenommen: Für beurkundungspflichtige Beschlüsse

      Kaiserstuhl im Breisgau

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Nachrichten - 05|20 - bei PKF Deutschland
gilt die vorbeschriebene Erleichterung nicht. Solche
Beschlüsse sind in einer Präsenzversammlung vor dem
Notar oder mittels separat notariell beurkundeter Stimm-
                                                                 Hinweise
abgaben zu fassen.
                                                                Unabhängig von der Regelung des Covid-19-Ab-
                                                                milderungsgesetzes gelten die weiteren Erforder-
(3) Sonderregelung für Anmeldungen von Umwand-
                                                                nisse zur Beschlussmehrheit – wie etwa in der
lungen: Für Verschmelzungen und Umwandlungen im
                                                                Satzung vorgesehene Bestimmungen über die
Jahr 2020 gilt, dass die Erstellung der Schlussbilanz des
                                                                Einladungsfrist und die Beschlussfähigkeit – fort.
übertragenden Rechtsträgers auf einen zwölf Monate vor
                                                                Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur Durch-
der Anmeldung zum Registergericht liegenden Stichtag
                                                                führung von Gesellschafterversammlungen und
ausreichend ist. (Re-)Strukturierungen können infolge der
                                                                Beschlussfassungen.
Verlängerung der in § 17 Abs. 2 UmwG vorgesehenen Frist
von acht auf zwölf Monate später im Jahr 2020 erfolgen.

RA Philipp Ortmann

Mietzahlungspflichten in der Krise
Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat der               2. Kündigungsschutz für Mieter
Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen zur Unter-
stützung von mit Liquiditätsengpässen belasteten             Auch wenn die Rechtslage bisher noch nicht gerichtlich
Unternehmen getroffen. Eine davon ist der vorüber-           geklärt ist und im Einzelfall wegen bestimmter Vereinba-
gehende Kündigungsausschluss in Bezug auf Miet-              rungen im Mietvertrag ggf. Besonderheiten zu beachten
verträge für den Fall, dass der Mieter die Miete nicht       sind, scheint der Gesetzgeber auch im Rahmen der Neu-
zahlen kann. Neben Wohnungsmietern entlastet der             regelung davon auszugehen, dass die Mietzahlungspflicht
Gesetzgeber auch gewerbliche Mieter. Dem Liquidi-            fortbesteht. Um Mieter – einschließlich gewerblicher Mie-
tätszuwachs beim Mieter steht allerdings der Liqui-          ter – davor zu schützen, wegen der COVID-19-Pandemie
ditätsausfall beim Vermieter gegenüber. Das Zurück-          ihre Mieträume zu verlieren, hat der Gesetzgeber einen
halten der Miete ist aber auch für den Mieter nicht          einstweiligen Kündigungsausschluss für Vermieter gere-
ohne Risiko.                                                 gelt.

1. Grundsätzlich fortbestehende Mietzahlungs-                Nach der gesetzlichen Regelung kann der Vermieter
pflicht                                                      das Mietverhältnis nicht allein aus dem Grund kündigen,
                                                             dass der Mieter in den Monaten April bis Juni 2020 keine
Für viele Unternehmen stellen monatliche Mietzahlungen       Mietzahlungen leistet. Voraussetzung ist aber, dass der
einen bedeutenden Anteil an den Fixkosten dar. Zugleich      Mieter Zahlungsschwierigkeiten hat und diese gerade
sind Vermieter u.U. auf die monatlichen Zahlungsein-         auf der COVID-19-Pandemie beruhen. Diese Umstände
gänge angewiesen, um ihrerseits laufende Kosten zu           muss der Mieter dem Vermieter ggf. glaubhaft machen
decken oder ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Es stellt   können.
sich die Frage, ob Mieter in der Corona-Krise überhaupt
noch zur Zahlung der Miete verpflichtet sind.                Empfehlungen: Mieter sollten daher die Auswirkungen
                                                             der Pandemie auf ihren Betrieb gut dokumentieren. Ver-
Grundsätzlich gilt, dass der Mieter das Risiko trägt, die    mieter sollten im Zweifel Nachweise über die Zahlungs-
Mieträume gewinnbringend verwenden zu können. Der            schwierigkeiten des Mieters und über die Auswirkungen
Vermieter trägt hingegen das Risiko, dass die Mieträume      der COVID-19-Pandemie auf den Betrieb des Mieters
gebrauchstauglich sind. Nach dieser gesetzlichen Grund-      anfordern.
entscheidung wird es vielfach so sein, dass der Mieter
trotz Corona-Krise die Miete weiterzahlen muss. Teilweise    3. Mietzahlungspflicht löst Verzugszinsen aus
wird die Auffassung vertreten, dass Mieter aufgrund der
besonderen Situation dennoch berechtigt sind, die Miete      Den Mietparteien sollte darüber hinaus klar sein, dass die
zu mindern oder gar komplett einzubehalten.                  Mietzahlungspflicht nach dem neuen Gesetz nicht weg-

                                                                                                                          9
Nachrichten - 05|20 - bei PKF Deutschland
PKF NACHRICHTEN 05 | 20

     fällt. Mieter müssen die Miete zu einem späteren Zeit-
     punkt an den Vermieter zahlen. Erfolgt eine Nachzahlung
     nicht bis zum 30.6.2022, kann der Vermieter dem Mieter             Empfehlung
     u.U. kündigen.
                                                                       Vor dem Hintergrund der unklaren Rechtslage
     Eine weitere Folge der weiter bestehenden Zahlungs-               und im Interesse eines weiterhin unbelasteten
     pflicht ist, dass der Mieter trotz des Kündigungsaus-             Mieter/Vermieter-Verhältnisses ist den Vertrags-
     schlusses mit seinen Mietzahlungen in Verzug gerät.               parteien anzuraten, eine einvernehmliche Lösung
     Insofern dürfte der Vermieter einen Anspruch auf Zah-             zu suchen, die die Interessen beider Parteien
     lung von Verzugszinsen in Höhe von 8,12 % pro Jahr                berücksichtigt.
     haben.

     WP/StB Daniel Scheffbuch

     Auswirkungen der Corona-Krise auf Jahres-
     abschluss und Lagebericht
     Neben den noch nicht abschätzbaren Auswirkun-                 Teil 1 vom 4.3.2020). Aufgrund der rein stichtagsbezoge-
     gen auf die Wirtschaft stellt sich die Frage, welche          nen Betrachtung in der Bilanz sind die sich ergebenden
     Bedeutung die Corona-Krise für die Rechnungs-                 bilanziellen Auswirkungen (z.B. Wertberichtigungen von
     legung hat: Welche Konsequenzen ergeben sich                  Beteiligungen oder Forderungen) erst in Abschlüssen mit
     schon jetzt bei der Aufstellung von Jahresabschluss           Stichtag nach dem 31.12.2019 darzustellen.
     und Lagebericht? Die nachfolgenden Ausführungen
     gelten für den Konzernjahresabschluss und für den             … auf den Anhang
     Konzernlagebericht analog.
                                                                   Der Anhang übernimmt als Teil des Jahresabschlusses eine
     1. Auswirkungen auf Bilanz und GuV sowie …                    Vielzahl von Funktionen. Er dient der Entlastung, der Inter-
                                                                   pretation, der Ergänzung und der Korrektur von Bilanz und
     Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Auswirkungen      GuV. Der Korrekturfunktion erfolgt durch die sog. Nach-
     der Corona-Krise bilanziell bereits in den zum 31.12.2019     tragsberichterstattung gem. § 285 Nr. 33 HGB: „Vorgänge
     aufzustellenden handelsrechtlichen Jahres- bzw. Kon-          von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des
     zernabschlüssen darzustellen sind. Dies hängt davon ab,       Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und
     ob die Ursachen der Ausbreitung des Virus bereits vor         Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind,
     dem Stichtag oder erst danach vorlagen. Lag die Ursa-         unter Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen.“
     che vor dem Stichtag, wären sämtliche wirtschaftliche
     Folgen im Sinne einer Wertaufhellung in der Bilanz zum        Im Rahmen der Nachtragsberichterstattung sind grund-
     31.12.2019 zu berücksichtigen. Wenn die Ursache im            sätzlich die Art und die finanziellen Auswirkungen des
     Jahr 2020 liegt, liegt die Wertbegründung erst im Jahr        Ereignisses zu erläutern. Dabei sind die Corona-Krise
     2020 und in den Bilanzen für 2019 sind keinerlei Konse-       und deren Bedeutung für das Unternehmen darzustellen.
     quenzen zu treffen.                                           Sofern die Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen
                                                                   noch nicht möglich ist, reichen eine verbale Darstellung
     China hat kurz vor dem Jahreswechsel die WHO über erste       und die Anmerkung, dass eine Einschätzung der finan-
     Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus informiert.        ziellen Auswirkungen noch nicht möglich ist.
     Allerdings war zu diesem Zeitpunkt in Europa noch nicht
     von einem Ausbruch der Pandemie im heute sichtbaren           2. Schnittstelle Anhang / Lagebericht
     Umfang auszugehen. Erst die Ausbreitung im Jahr 2020
     hat zu den aktuellen wirtschaftlichen Auswirkungen geführt.   Grundsätzlich kann sich aufgrund ähnlich gelagerter
     Aus diesem Grund ist der Ausbruch der Corona-Krise erst       Inhalte eine Berichterstattungspflicht sowohl im Anhang
     in 2020 als wertbegründend anzusehen (so auch das IDW         als auch im Lagebericht ergeben. Um Wiederholungen zu
     in seinem Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der          vermeiden und die Transparenz zukunftsbezogener Infor-
     Ausbreitung des Corona-Virus auf die Rechnungslegung,         mationen zu erhöhen, können die Auswirkungen zentral

10
Weinberg im Breisgau

dargestellt werden. Das IDW stellt in seinem Fachlichen         und Finanzplanung erfolgen, die sich mindestens bis zum
Hinweis (Teil 3 vom 8.4.2020) klar, dass es zulässig ist,       Ende des neuen Geschäftsjahrs erstreckt. In diese Pla-
im Nachtragsbericht auf die Darstellungen im Lagebericht        nung sind die steuerlichen Liquiditätshilfen und mögliche
zu verweisen. Voraussetzung ist, dass identische Angaben        KfW-Kredite einzubeziehen.
an beiden Stellen aufzunehmen wären und im Nachtrags-
bericht ein eindeutiger Verweis auf den Lagebericht erfolgt.    3.2 Prognosebericht

Die Ausführungen im Nachtrags- bzw. Lagebericht haben           Im Prognosebericht hat die Geschäftsführung mindes-
die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage hinreichend       tens für das erste Jahr nach dem Bilanzstichtag Aussa-
darzustellen. Der Zeitraum, für welchen die Auswirkun-          gen über die voraussichtliche (d.h. die geplante) Umsatz-
gen darzustellen sind, reicht bis zum Datum der Aufstel-        und Ergebnisentwicklung zu machen. In der Corona-Krise
lung des Jahresabschlusses, das bei prüfungspflichtigen         dürfte die Prognosefähigkeit von den betroffenen Unter-
Gesellschaften regelmäßig das Testatsdatum ist.                 nehmen erheblich beeinträchtigt sein. Vor diesem Hinter-
                                                                grund reichen qualifiziert-komparative Prognosen aus wie
3. Besondere Auswirkungen auf den Lagebericht                   z.B.: „... im Geschäftsjahr 2020 erwarten wir aufgrund
                                                                der Corona-Krise einen deutlich niedrigeren Umsatz …
Der Lagebericht ergänzt bei mittelgroßen und großen             ein stark negatives EBIT…“.
Unternehmen die vergangenheitsbezogenen Aussagen des
Jahresabschlusses. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB „ist

                                                                    Fazit
im Lagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren
wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu
erläutern“. Zu unterscheiden sind hier Berichtspflichten im
Risikobericht einerseits und im Prognosebericht andererseits.       In der Bilanz und GuV zum 31.12.2019 ist eine
                                                                    Berücksichtigung der Corona-Krise weder gebo-
3.1 Risikobericht                                                   ten noch möglich. Allerdings ist im Anhang im sog.
                                                                    Nachtragsbericht sowie im Lagebericht über die
Im Risikobericht sind insbesondere die folgenden Risiko-            Auswirkungen der Corona-Krise zu berichten. Die
kategorien berichtspflichtig:                                       größere Herausforderung dürfte die Erstellung des
» bestandsgefährdende Risiken, wie z.B. drohende Zah-               Risikoberichts sein, in dem Aussagen dazu zu tref-
    lungsunfähigkeit oder drohende Überschuldung, sowie             fen sind, ob unter Aggregation sämtlicher Risiken
» Risiken mit einem wesentlichen Einfluss auf die Ver-              die Risikotragfähigkeit gegeben ist und inwieweit
    mögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.              eine bestandsgefährdende Entwicklung besteht.
Im Zuge der Corona-Krise sind besonders das Liquidi-                Dies kann z.B. die Darstellung einer jahresbezoge-
tätsrisiko bzw. das Risiko der Zahlungsunfähigkeit zu               nen Liquiditäts- und Finanzplanung erfordern.
dokumentieren. Dies kann z.B. durch eine Liquiditäts-

                                                                                                                            11
PKF NACHRICHTEN 05 | 20

       Hornberg im Schwarzwald

     WPin Julia Rösger

     Eurobonds als Unterstützungsmaßnahme für
     finanzschwache Länder in der Eurozone geeignet?
     Aktuell wird die Einführung sog. Eurobonds stark dis-         das bestehende Ungleichgewicht zwischen verschiede-
     kutiert (teilweise unter dem Begriff „Coronabonds“).          nen EU-Mitgliedstaaten ausgeglichen werden. Anstelle
     Eurobonds wurden bislang nicht aufgelegt, sondern             der Ausgabe einer Staatsanleihe durch ein einzelnes Land
     bestehen derzeit nur als Lösungsvorschlag. Außer-             gibt die EU gemeinschaftlich eine Anleihe aus. In die Boni-
     dem ist die Ausgestaltung aufgrund zahlreicher poli-          tätsbeurteilung würden dann sowohl die stark als auch
     tischer, volkswirtschaftlicher und auch rechtlicher           die weniger stark verschuldeten Länder einfließen. Daraus
     Streitfragen weiterhin offen.                                 ergäbe sich ein mittlerer Zinssatz, der die stark verschul-
                                                                   deten Länder entlastet. Es kommt zur Vergemeinschaf-
     1. Finanzierung von Staatsausgaben durch Staats-              tung von Schulden, weil die Gläubiger auf die gute Bonität
     anleihen                                                      der geringer verschuldeten Länder vertrauen.

     Zur Finanzierung ihrer Staatshaushalte geben Länder           Hinweis: Der Begriff Eurobonds wird auch für Euromarkt-
     regelmäßig Staatsanleihen aus. Sie verschaffen sich           Anleihen verwendet, bei denen ein Unternehmen Anlei-
     damit langfristig Liquidität und vergüten den Käufer dieser   hen in mehreren Ländern anbietet. Diese Art von Euro-
     Anleihen mit einem festgelegten Zins. Der Zins ist dabei      bonds soll hier nicht betrachtet werden.
     vor allem von der Bonität des jeweiligen Landes abhän-
     gig. Länder mit einer hohen Staatsverschuldung müssen         3. Der Europäische Stabilitätsmechanismus als
     einen höheren Zins zahlen als Länder mit einer geringe-       Alternative
     ren Staatsverschuldung. Länder mit einer hohen Staats-
     verschuldung und einem hohen Ausfallrisiko stehen vor         Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), der zur
     der Herausforderung, dass sie sich nur gegen Zahlung          Bewältigung der Euro-Schuldenkrise 2008/2009 einge-
     hoher Zinsen neues Kapital am Markt beschaffen können.        führt wurde, hat die Europäische Finanzstabilisierungs-
     Die hohe Zinsverpflichtung belastet den Haushalt dann         fazilität (EFSF) abgelöst. Um die Zahlungsfähigkeit über-
     zusätzlich. Während sich Deutschland derzeit quasi zins-      schuldeter Staaten der Eurozone zu sichern, gibt der ESM
     frei Kapital beschaffen kann, müssen Länder wie Italien       Kredite oder Bürgschaften aus. Diese Maßnahmen sind
     deutlich höhere Zinsen garantieren.                           jeweils an wirtschaftspolitische Reformbedingungen der
                                                                   Empfängerstaaten geknüpft und werden durch den ESM
     2. Das Konzept der Eurobonds                                  überwacht. Der ESM verfügt über ein Stammkapital von
                                                                   mehr als 700 Mrd. €, wovon nach den Hilfsmaßnahmen
     Mit Eurobonds soll dieser Herausforderung begegnet und        für Länder wie Griechenland, Portugal und Irland seit der

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Gründung noch etwa 410 Mrd. € zur Verfügung stehen.          (2) Finanzstarke Länder – u.a. auch Deutschland – sehen
Deutschland finanziert etwa 27% des ESM-Volumens.            Eurobonds auch deshalb kritisch, weil die Funktionsweise
                                                             auf ihrer guten Bonität aufbaut und die Gläubiger auf ihre
4. Abwägung der Vorteile …                                   Stärke im Haftungsverbund beim Ausfall eines oder meh-
                                                             rerer Staaten vertrauen.
Für Eurobonds spricht vor allem die Möglichkeit der
Schuldenfinanzierung zu darstellbaren Zinsverpflichtun-      (3) Rechtlich spricht vor allem die im Vertrag von Lissabon
gen dank der Bonitätsteilung finanzstarker Mitgliedstaa-     (Art. 125 AEUV) festgeschriebene „No-Bailout-Klausel“
ten. Eurobonds könnten grundsätzlich ein Mittel sein, um     dagegen. Danach ist eine Haftung der EU für die Verbind-
Eurostaaten mit geringer Bonität zu einer finanzierbaren     lichkeiten einzelner Mitgliedstaaten ausgeschlossen.
Liquidität zu verhelfen und so den Staatsbankrott einzel-
ner Mitgliedstaaten zu vermeiden. Die Auswirkungen des
Staatsbankrotts einer großen europäischen Wirtschafts-
nation und die Folgen für die anderen Mitgliedstaaten sind
nicht absehbar und sollten deshalb vermieden werden.
                                                                  Fazit
Als Ergänzung zu dem teilweise verbrauchten Volumen              Aufgrund der Tatsache, dass die rechtliche und
des ESM könnten Eurobonds mit bis zu einem Emissions-            organisatorische Ausgestaltung noch nicht einmal
volumen von einer Billion € einen großen finanziellen Bei-       grundlegend verhandelt bzw. konzipiert ist, dürfte
trag leisten.                                                    eine kurzfristige Ausgabe von Eurobonds unwahr-
                                                                 scheinlich sein. Letztlich wird die Beschlussfas-
… mit den Nachteilen der Eurobonds                               sung über die Einführung von Eurobonds eine poli-
                                                                 tische Entscheidung sein und stark vom Ausmaß
(1) Während der ESM seine Hilfsmaßnahmen an wirt-                der Staatsverschuldung einzelner Länder und der
schaftspolitische Reformbedingungen knüpft, müssen               Geschwindigkeit der wirtschaftlichen Rehabilitation
finanzschwache Länder bei Eurobonds keine Verpflich-             abhängen.
tung zur Verbesserung der Haushaltssituation eingehen.

  STEUERN

StB Ulrich Creydt

Neuerungen im Bereich der Verrechnungspreise –
Teil I: Wichtiges im Überblick
Zusammen mit einem Referentenentwurf zur Umset-              1. Überarbeitung des § 1 AStG
zung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD)
hat das Bundesfinanzministerium (BMF) wesent-                § 1 AStG, der grundsätzliche Vorgaben zur Verrech-
liche Neuerungen im Bereich der Verrechnungs-                nungspreisermittlung enthält, wird neu gefasst und an
preise vorgelegt. Nach einer Überarbeitung vom               internationale Standards angepasst. Insbesondere sollen
24.3.2020, welche sich ausschließlich auf die ATAD-          die Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD umgesetzt
Umsetzung bezieht, soll der Referentenentwurf                werden. Künftig sollen nur noch die tatsächlichen Verhält-
gemäß Beschluss des Koalitionsausschusses vom                nisse einer Geschäftsbeziehung betrachtet werden; die
8.4.2020 zügig umgesetzt werden. Die neuen Rege-             vertraglichen Beziehungen bilden allenfalls noch den Aus-
lungen finden voraussichtlich Anwendung für Wirt-            gangspunkt einer Verrechnungspreisermittlung. Auch die
schaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen.              Definition der „nahestehenden Person“ als Kriterium für
Im Folgenden wird ein Überblick über die geplanten           die Verbundenheit zwischen Steuerpflichtigen wird erwei-
Neuerungen im Bereich Verrechnungspreise vermit-             tert. So sollen auch Fälle von Mehrfachstimmrechten,
telt. Eine ausführliche Darstellung der Neuerungen           stimmrechtslosen Anteilen, Stimmrechtsbindungen oder
zur Konkretisierung des Fremdvergleichsgrundsat-             vergleichbare Vorgänge von Bedeutung sein, um Steuer-
zes folgt im zweiten Teil in der nächsten Ausgabe.           gestaltungen vorzubeugen.

                                                                                                                           13
PKF NACHRICHTEN 05 | 20

     2. Verrechnungspreisdokumentationen                            Norm zur Vorabverständigung über die Angemessenheit
                                                                    von Verrechnungspreisen („Advance Pricing Agreement –
     Grundsätzlich müssen große Unternehmensgruppen                 „APA“) für genau definierte Geschäftsvorfälle geschaffen
     neben gesellschaftsbezogenen Dokumentationen (sog.             werden. Danach sind neben bilateralen auch multilate-
     Local Files) auch eine Stammdokumentation der Unter-           rale Fälle möglich. Bislang erfolgten Vereinbarungen auf
     nehmensgruppe (sog. Master File) über die Angemessen-          der Basis von jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen
     heit der Verrechnungspreise erstellen. Bisher fand dies        sowie eines BMF-Merkblatts aus dem Jahr 2006.
     Anwendung für Unternehmensgruppen, die im Vorjahr
     einen Jahresumsatz von mindestens 100 Mio. € erzielt           Das APA ist beim Bundeszentralamt für Steuern zu
     hatten. Dieser Schwellenwert soll auf 50 Mio. € herab-         beantragen. Voraussetzung für einen Antrag ist, dass
     gesetzt werden.                                                der genau zu bestimmende Sachverhalt im Zeitpunkt
                                                                    der Antragstellung noch nicht verwirklicht ist und das
     Zudem wird eine Verpflichtung zur zeitnahen Dokumen-           Risiko einer Doppelbesteuerung vermieden werden kann.
     tationserstellung eingeführt. Der Master File soll zukünftig   Anträge, die sich erkennbar auf eine Steuervermeidungs-
     auf elektronischem Wege direkt an das örtlich zuständige       strategie beziehen, sollen abgelehnt werden.
     Finanzamt übermittelt werden. Die Übermittlung hat jähr-
     lich bis zum Ablauf des entsprechenden Wirtschaftsjahres       Eine Verständigungsvereinbarung soll regelmäßig einen
     zu erfolgen. Bei einer Anwendung für Wirtschaftsjahre, die     Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren nicht überschreiten
     nach dem 31.12.2020 beginnen, würde dies z.B. für das          und mit dem Verzicht des Antragstellers verknüpft wer-
     Wirtschaftsjahr 2021 bedeuten, dass der Master File bis        den, Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide einzulegen,
     spätestens 31.12.2021 an das Finanzamt zu übermitteln          soweit sie das Vereinbarte betreffen.
     ist. Damit liegt eine Abkehr von der bisherigen Praxis vor,
     wonach Verrechnungspreisdokumentationen regelmäßig             Die Gebühr für den Antrag auf Vorabverständigung
     erst im Rahmen von Betriebsprüfungsanfragen vorgelegt          beträgt 30.000 €; sie halbiert sich bei Verlängerung eines
     werden mussten.                                                bereits beschiedenen Antrags.

     Hinweis: Infolge der deutlichen Absenkung des Schwel-
     lenwerts (50 Mio. € Umsatz im Vorjahr) sollte geprüft wer-
     den, ob ab dem Jahr 2021 ein Master File zu erstellen
     und jährlich an das Finanzamt zu übermitteln ist.
                                                                         Ausblick
                                                                        In Teil II wird die Konkretisierung des Fremdver-
     3. Vorabverständigungsverfahren für Verrechnungs-                  gleichsgrundsatzes in den Blick genommen.
     preise                                                             Dabei geht es u.a. um die Methodenwahl sowie
                                                                        um die gesetzliche Definition des „immateriellen
     Mit der Einführung einer neuen Regelung in der Abgaben-            Werts“.
     ordnung (§ 89a AO-E) soll eine eigenständige nationale

     WP/StB Dr. Matthias Heinrich / StBin Julia Hellwig

     Wichtige Aspekte des Forschungszulagengesetzes
     – Teil I: Begünstigte FuE-Vorhaben
     Zum 1.1.2020 trat das Forschungszulagengesetz                  1. Förderungswege
     (FZulG) in Kraft. Dieses zielt darauf ab, Unternehmen
     in ihren Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten              Bei der staatlichen Unterstützung im Bereich FuE ist zwi-
     (FuE) zu unterstützen, um die Attraktivität des Unter-         schen der direkten (Projektförderung) und der indirekten
     nehmensstandorts Deutschland zu erhöhen und                    Förderung (steuerliche Förderung) zu differenzieren. Die
     Innovationen sowie Investitionen anzuregen. Wäh-               indirekte Förderung in Form des FZulG bezieht sich entge-
     rend hier Teil I die Abgrenzung begünstigter FuE-Vor-          gen der bisherigen Förderpolitik nicht auf ein einzelnes Pro-
     haben behandelt, wird Teil II dann auf einzelne För-           jekt, sondern soll unabhängig vom Unternehmenszweck,
     derkonditionen und –bedingungen eingehen.                      von der Gewinnsituation und von der Größe des Unterneh-

14
mens gestattet werden. Der nachfolgende Abschnitt fokus-       (4) Übertragbar/reproduzierbar: Ein FuE-Projekt sollte
siert sich auf die vom FZulG begünstigten FuE-Vorhaben.            in die Möglichkeit münden, das neue Wissen zu über-
                                                                   tragen, indem es dessen Einsatz garantiert und es
2. Begünstigte FuE-Vorhaben                                        anderen gestattet, die Ergebnisse im Rahmen ihrer
2.1 Abgrenzungsmerkmale                                            eigenen FuE-Tätigkeiten zu reproduzieren. In einem
                                                                   Unternehmensumfeld sind die Ergebnisse zwar
Begrifflich orientiert sich der Gesetzgeber hinsichtlich der       durch das Geschäftsgeheimnis oder andere For-
Definition begünstigter FuE-Vorhaben an der FuE-Defini-            men des Schutzes der Rechte an geistigem Eigen-
tion des „Frascati-Handbuchs 2015“ der OECD. Begüns-               tum geschützt, gleichzeitig sollen die einzelnen Ver-
tigte FuE-Tätigkeiten sollen sich demnach grundsätzlich            fahrensschritte und die Ergebnisse für die Nutzung
durch nachfolgende fünf (kumulative) Kriterien bestimmen           durch andere Forscher im Unternehmen aber doku-
lassen: Sie müssen neuartig, schöpferisch, systematisch            mentiert werden.
sowie übertragbar bzw. reproduzierbar sein, während            (5) Ungewiss: Generell besteht bei FuE Ungewissheit
deren Ergebnis in Bezug auf den Ressourcenaufwand im               bezüglich Kosten- und Zeitaufwand sowie darüber,
Wesentlichen mit Ungewissheit behaftet sein muss.                  ob das Ziel überhaupt erreicht werden kann. Unge-
                                                                   wissheit spielt beispielsweise bei der Differenzierung
Im Einzelnen:                                                      zwischen der FuE-Prototypenentwicklung (Modelle,
(1) Neuartig: Die FuE-Tätigkeit muss zu Erkenntnissen              die verwendet werden, um technische Konzepte und
    führen, die für das Unternehmen neu sind und im                Techniken zu testen, bei denen das Risiko des Schei-
    betreffenden Wirtschaftszweig noch nicht genutzt               terns im Hinblick auf die Anwendbarkeit groß ist) und
    werden. Ausgeschlossen sind somit Formen des                   derjenigen Erstellung von Prototypen, die nicht für
    Wissenserwerbs durch Kopie, Nachahmung und                     FuE bestimmt sind (Pilotanlagen, die dem Erwerb
    Reverse Engineering.                                           technischer oder rechtlicher Zertifizierungen dienen),
(2) Schöpferisch: Ein FuE-Projekt muss neue Konzepte               eine große Rolle.
    oder Ideen zum Ziel haben, die den existierenden Wis-
    sensstand erhöhen. Routineveränderungen an Produk-         2.2 Forschungsarten
    ten und Verfahren zählen somit nicht zu FuE, wohl aber
    die Entwicklung neuer Methoden, die zur Erledigung         Aus dem FZulG ergeben sich drei potentiell begünstigte
    von Routinearbeiten entwickelt wurden. Beispielsweise      Tätigkeitsbereiche:
    ist die Datenverarbeitung keine FuE-Tätigkeit, es sei      » Grundlagenforschung,
    denn, sie ist Teil eines Projekts zur Entwicklung neuer    » angewandte Forschung sowie
    Methoden der Datenverarbeitung. Jede neue Strate-          » experimentelle Entwicklung.
    gie der Problemlösung, die im Rahmen eines Projekts
    entwickelt wurde, kann FuE sein, sofern das Ergebnis       Neben eigenbetrieblicher wird auch in Auftrag gegebene
    schöpferisch ist und die übrigen Kriterien erfüllt sind.   Forschung gefördert (sog. Auftragsforschung). Es ist
(3) Systematisch: Der FuE-Prozess muss nach einem              dabei unerheblich, ob der Auftragnehmer in Deutschland
    festen Plan ablaufen, die Verfahrensschritte sowie         oder der EU/EWR ansässig ist. Kooperationen sind mit
    Ergebnisse müssen dokumentiert werden. Zweck               Forschungs- und Wissensvertretungen, aber auch mit
    und Finanzierungsquellen sollten benannt sein.             anderen Unternehmen möglich.

                                                                   Ausblick
                                                                   Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich in der Pra-
                                                                   xis Schwierigkeiten bei der Abgrenzung (nicht)
                                                                   begünstigter FuE-Vorhaben ergeben werden.
                                                                   Zwar bietet das o.g. Frascati-Handbuch – nicht
                                                                   rechtsverbindliche – Hilfestellungen für Steuer-
                                                                   pflichtige, es bleiben aber Unwägbarkeiten. Teil II
                                                                   wird daher zunächst Beispiele für förderfähige
                                                                   Projekte aufzeigen und ferner auf Einzelheiten der
                                                                   Förderbedingungen eingehen.

                                                                                                                            15
BONMOT ZUM SCHLUSS

„Ich gründe Firmen nicht, um Firmen zu gründen,
sondern
BONMOT ZUM       um Dinge
                        SCHLUSS      zu erledigen.”
„We don‘t want an America that is closed to the world.
Elon Musk, geb. 28.6.1971, kanadisch-US-amerikanischer Unternehmer,

What we want is a world that is open to America.“
Gründer insbes. von PayPal, Tesla und SpaceX.

George H. W. Bush, 41. Präsident der USA (1989 – 1993), 12.6.1924 - 30.11.2018.

                                                                                                                                                                      Bildnachweis: Titel: © 4FR, S. 3: © fotoluk1983, S. 4: © rusm, S. 7: © Jürgen Sack, S. 8: © Britus, S. 11: © photohomepage,
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