Albert Aktuell. Unkonventionell. Rödental - Amtsblatt der Stadt Rödental I Ausgabe 3 I 11. Februar 2023

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Albert Aktuell. Unkonventionell. Rödental - Amtsblatt der Stadt Rödental I Ausgabe 3 I 11. Februar 2023
Albert
    Aktuell. Unkonventionell. Rödental.
A mts bl att de r St ad t Rö dent a l I Ausgabe 3 I 11. Februar 2023
Albert Aktuell. Unkonventionell. Rödental - Amtsblatt der Stadt Rödental I Ausgabe 3 I 11. Februar 2023
Albert       11. Februar 2023

  NEWSFLASH/KURZMELDUNGEN			                                                          •

 Am Ehrungsabend des FC/TSV Rödental wurden zahlreiche Mit-   Ehrung bei der Jahreshauptversammlung des Obst- und
 glieder für ihre jahrelange Mitgliedschaft geehrt.           Gartenbauvereins Steinrod/Thierach
                                                              An der Versammlung wurde Heidrun Eckhardt für 25 Jahre
 Bild oben: 60, 70 und 75 Jahre Mitgliedschaft.               Mitgliedschaft geehrt.
                                                              Im Bild v.l.: 1. Bürgermeister Marco Steiner, 2. Vorsitzender, Kreis-
                                                              verband Coburg Reiner Brückner, Heidrun Eckhardt, 1. Vorsitzen-
                                                              de Roselinde Reuter, 2. Vorsitzender Helmut Rosenbauer

 25 Jahre Mitgliedschaft

                                                              Juhu es ist Winter... und sofort starten die Kinder des BRK
                                                              Rut-Stocke Kindergartens ihre Winterolympiade. Unter dem
                                                              Motto: „Es hat geschneit da draußen, wir werden alle sau-
                                                              sen, übern Schnee geschwind, der Beste der gewinnt“ gab
                                                              es einen Rodelwettbewerb, Zielwerfen, Schneekugelrollen
                                                              und Schneewettschaufeln. Als Überraschung freute sich jedes
                                                              Kind über eine Schneeflockenmedaille.

  40 und 50 Jahre Mitgliedschaft

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Albert Aktuell. Unkonventionell. Rödental - Amtsblatt der Stadt Rödental I Ausgabe 3 I 11. Februar 2023
Amtliches		                        •                                                                           Albert Amtliches

             Amtstag des Notariats
              Neustadt bei Coburg                           Wertstoffhof Rödental
                                                            Mönchrödener Straße 4 (ehemals OBI)
 Das Notariat Neustadt (Tel. 09568-85025) hält regelmäßig
 alle 14 Tage im Rathaus in Rödental einen Sprechtag ab.    Öffnungszeiten des Wertstoffhofs:
 Die nächsten Amtstage finden am 16.02. und 02.03.2023,     Montag:		       14.00 bis 18.00 Uhr
 von 14.00 bis 17.00 Uhr, im Untergeschoss des Rathauses,   Mittwoch:       14.00 bis 18.00 Uhr
 Eingang neben der Stadtbücherei (Mehrzweckräume),          Freitag:		      14.00 bis 18.00 Uhr
 statt. Termine sind nur nach vorheriger Anmeldung
 möglich.                                                   Entgeltfrei angenommen wird Altmetall, mineralischer Bau-
                                                            schutt, Flachglas, Rigips, Biomüll, unbehandeltes Holz, Elektro-
                                                            schrott, Altfett, Verpackungsstyropor, Batterien und PU-Dosen.
                                                            Angenommen werden haushaltsübliche Mengen aus dem Pri-
Aufgrund einer Programmumstellung sind vom 20. März         vatbereich. Altreifen können gegen Bezahlung abgegeben wer-
2023 bis zum 29. März 2023 keine Gewerbean-, ab- und        den. Außerhalb dieser Zeiten erfolgt keine Annahme. Um Beach-
ummeldungen sowie gaststättenrechtliche Erlaubnisse         tung wird gebeten.
(Veranstaltungsanzeigen) möglich. Zudem weisen wir
darauf hin, dass wegen der dann erforderlichen internen     Auskunft erteilt: W. Sommer,
Schulungsmaßnahme der Fachbereich Gewerberecht/             		Telefon: 09561/514-1323
Gaststättenwesen des Ordnungsamtes am 27. und 28.                             E-Mail: wsommer@landkreis-coburg.de
März 2023, auch telefonisch, nicht erreichbar ist.
                                                            Hinweis! Für die Entleerung der Glascontainer ist die Firma
 Stadt Rödental, Ordnungsamt                                Remondis, Tel. 09261-609011, zuständig.

                                                            Öffnungszeiten der Deponie
Ab dem 24.1.2023 bleiben die Bereiche                       des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft im StT Blumenrod

• Melde- und Passamt                                        Mo. – Fr.         8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
• Friedhofsamt                                              Mi.               12:30 Uhr bis 16:00 Uhr
• Wohnungsamt                                               		                (bis vorerst Mai 2023, nur für Privatanlieferer)
• Standesamt
• Sozialamt                                                 Für Anlieferungen von Asbestabfällen (z.B. Eternitplatten) am
                                                            Mittwochnachmittag ist eine telefonische Voranmeldung unter
aus personellen Gründen bis auf Weiteres dienstags          09563 / 307400 erforderlich.
geschlossen.
                                                            Gewerbliche Anlieferungen nur vormittags
Vielen Dank für Ihr Verständnis!                            Mo. – Fr.     8:00 bis 12:00 Uhr

                                                            Annahmeschluss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der
                                                            Öffnungszeit.
Entsorgung

& Abfall			                        •                        Öffnungszeiten des
                                                            Kompostierungsplatzes im StT Blumenrod
                                                            Mo. – Fr. 		    7.00 Uhr - 20.00 Uhr
                                                            Sa. 		          7.00 Uhr - 18.00 Uhr

 ABFALLWIRTSCHAFT                                           Sonn- und Feiertage keine Anlieferung
 www.abfall.kreis-co.de
                                                            Die aktuellen Standorte der Glascontainer können unter dem
                                                            Punkt „Adressen und Öffnungszeiten“ auf der Seite des Landrat-
 Beratung       09561 514-1323
                 wsommer@landkreis-coburg.de                samtes Coburg (Abfallwirtschaft) eingesehen werden:
 geBühren       09561 514-1325
                 abfallgebuehren@landkreis-coburg.de        https://www.roedental.de/leben-in-roedental/abfall-
                                                            wertstoff-und-entsorgungseinrichtungen
 Sperrmüll      09563 7447-27

                 sperrgutabholung@landkreis-coburg.de
 aBfuhrfirmen  09261 6090-0   - Graue Tonne -
                09261 6090-30 - Grüne Tonne -
                0800 5333888 - Gelbe Tonne -

                                                                                                                             3
Albert Aktuell. Unkonventionell. Rödental - Amtsblatt der Stadt Rödental I Ausgabe 3 I 11. Februar 2023
Albert           11. Februar 2023

                                       Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028

         Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der
         Stadt Rödental insgesamt 17 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Coburg als Vertreter des Volkes an der
         Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat Rödental muss dem Amtsgericht eine Vorschlagsliste vorlegen.
         Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und
         Ersatzschöffen.

         Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Rödental wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und
         höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend
         beherrschen.

         Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen
         einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl
         ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte,
         Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

         Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen
         können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise
         würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder
         nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe
         mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht
         der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in
         Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

         Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils,
         aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische
         Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über
         Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken
         gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
         weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das
         Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen
         gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst
         unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den
         Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht
         erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch
         – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
         In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne
         besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in
         der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere
         Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und
         Dialogfähigkeit abverlangt.

         Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)
         bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Rödental, Ordnungsamt, Bürgerplatz 1, 96472 Rödental oder per E-Mail:
         christine.weiss@roedental.de.

         Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Weiß unter 09563 9630.

         Ein Formular kann auch von der Homepage unter www.roedental.de heruntergeladen werden.

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Albert Aktuell. Unkonventionell. Rödental - Amtsblatt der Stadt Rödental I Ausgabe 3 I 11. Februar 2023
Albert   Amtliches

Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Schöffen)

An die
Stadtverwaltung Rödental
Ordnungsamt
Bürgerplatz 1
96472 Rödental

Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Angabe der notwendigen Daten, Einverständniserklärung und Versicherung nach § 44a DRiG
Ich beantrage die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Rödental

Angaben zur Person*
Nachstehende Daten werden auf Grundlage der §§ 28 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
bzw. § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und § 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG)
erhoben. Sie werden ausschließlich für die Schöffenwahl 2023 sowie die Amtsperiode 2024 - 2028
elektronisch gespeichert und verarbeitet. Veröffentlicht werden nur die gesetzlich notwendigen Daten
gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 GVG gegebenenfalls i.V.m. § 35 Abs. 3 JGG (Familienname, Vorname, ggfs.
abweichender Geburtsname, Geburtsjahr, Wohnort, Postleitzahl, Beruf sowie bei häufig
vorkommenden Namen auch der Stadt- oder Ortsteil des Wohnortes).

 Anrede          Name, ggf. Geburtsname (bei Abweichung) *                Akad. Grad

 Vorname/n *                                                              Familienstand

 Geburtsort                                 Geburtsdatum *                Staatsangehörigkeit
                                                                          deutsch

 Straße Hausnummer *                        Postleitzahl                  Wohnort, Stadtteil *

                                            96472                         Rödental,
 Telefon (freiwillige Angabe)               E-Mail (freiwillige Angabe)

 Beruf (bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit) *

 Tätigkeit als Schöffe/Schöffin in der Vorperiode (2019 – 2023):

 �       Ich war bereits in den beiden vorangegangenen Schöffenperioden (2014 – 18 und 2019 – 23)
 Schöffe/Schöffin und möchte auch in der kommenden Schöffenperiode Schöffe/Schöffin sein.
* Hinweis: Mit Stern gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
                                                                                                 Bitte wenden

                                                                                                                       5
Albert Aktuell. Unkonventionell. Rödental - Amtsblatt der Stadt Rödental I Ausgabe 3 I 11. Februar 2023
Albert        11. Februar 2023

         Ich erkläre wahrheitsgemäß:

                  Ich wurde nicht aufgrund einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe
                  (auch auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten verurteilt.

                  Mir wurde nicht durch gerichtliche Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
                  Ämter aberkannt.

                  Gegen mich wird kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat geführt, die den Verlust der
                  Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

                  Ich beherrsche die deutsche Sprache.

                  Ich fühle mich gesundheitlich für das Schöffenamt geeignet.

                  Ich bin derzeitig in der Gemeinde wohnhaft, für deren Vorschlagsliste ich mich bewerbe.

                  Ich bin nicht in Vermögensverfall geraten. Insbesondere habe ich weder einen Eintrag im
                  Schuldnerverzeichnis noch wurde gegen mich ein Insolvenzverfahren eröffnet.

                  Ich bin oder war kein Mitglied einer oder mehrerer extremistischer oder extremistisch
                  beeinflusster Organisationen.

                  Ich unterstütze keine extremistische(n) oder extremistisch beeinflusste(n) Organisation(en)
                  oder andere verfassungsfeindliche Bestrebungen und habe solche auch in der Vergangenheit
                  nicht unterstützt.

                  Ich war nie für das frühere Ministerium für Staatssicherheit, für das Amt für Nationale
                  Sicherheit der ehemaligen DDR oder für eine der Untergliederungen dieser Ämter, für
                  ausländische Nachrichtendienste oder vergleichbare Institutionen tätig.

         Zusätzliche Angaben, z.B. Begründung oder Motivation für die Bewerbung

         _________________________________________________________________________________

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         _________________________________________________________________________________

         Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten im Rahmen der Schöffenwahl weitergegeben werden.
         Die Übermittlung darf nur zum Zweck der Schöffenwahl 2023 sowie der Amtsperiode 2024-2028
         erfolgen.

         Rödental, _________________________________________________________
         (Ort/Datum, Unterschrift)

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Albert Aktuell. Unkonventionell. Rödental - Amtsblatt der Stadt Rödental I Ausgabe 3 I 11. Februar 2023
Albert     Amtliches

Die Benefizvorstellungen finden im Rathaussaal Rödental
     zu Gunsten der „Stiftung unser Rödental“ statt
                                                                                                                                Kartenvorverkauf startet
                                                                                                                                                         .
                                                                                                                                 ab dem 13. Februar 2023
Gespielt wird am:                                                                                                                 Weitere Infos folgen.

   Samstag, 18.03.2023                   Beginn: um 18:00   Uhr
   Sonntag, 19.03.2023                   Beginn: um 14:00   Uhr

 Einlass & Bewirtung (1. FC Oberwohlsbach) jeweils eine Stunde vor Beginn!

 Kartenvorverkauf ab sofort über die Stadt Rödental
                       Eintrittspreis:   9,00 Euro

                             Rödenbad – Hallenbad und Sauna
                                         Herzlich willkommen…

                                           Öffnungszeiten Rödenbad:                            Öffnungszeiten Sauna:
                                           Montag              13:00     –       20:45   Uhr   Montag       10:00   –   20:00   Uhr           Gemischt
                                           Dienstag            13:00     –       20:00   Uhr   Dienstag     10:00   –   20:00   Uhr           Damen
                                           Mittwoch            10:00     –       17:00   Uhr   Mittwoch     10:00   –   20:00   Uhr           Herren
                                           Donnerstag          13:00     –       20:00   Uhr   Donnerstag   10:00   –   20:00   Uhr           Gemischt
                                           Freitag             06:30     –       08:00   Uhr   Freitag      10:00   –   20:00   Uhr           Damen
                                                               13:00     –       20:00   Uhr
                                           Samstag             09:00     –       19:00   Uhr   Samstag      10:00 – 19:00 Uhr                 Gemischt
                                           Sonntag             09:00     –       19:00   Uhr   Sonntag      10:00 – 19:00 Uhr                 Gemischt

                                           Ferien-Öffnungszeiten Rödenbad:                     Rödenbad Rödental
                                           Montag               09:00        –   20:45   Uhr   Hallenbad mit Sauna
                                           Dienstag             09:00        –   20:00   Uhr   Bürgerm.-F.-Fischer-Str. 6
                                           Mittwoch             10:00        –   20:00   Uhr   96472 Rödental
                                           Donnerstag           09:00        –   20:00   Uhr   Telefon 09563 3099930
                                           Freitag              06:30        –   20:00   Uhr   roedenbad@stadtwerke-roedental.de
                                           Samstag              09:00        –   19:00   Uhr   www.stadtwerke-roedental.de/roedenbad

                                                                                                                                                             7
Albert Aktuell. Unkonventionell. Rödental - Amtsblatt der Stadt Rödental I Ausgabe 3 I 11. Februar 2023
Albert            11. Februar 2023
                                                                                   Kleiderkammer Domäne
                                                                                   Die Rödentaler Kleiderkammer ist
                                                                                   von 16.00 - 18.00 Uhr geöffnet.
  Soziales		                         •
                                                                                   Kleiderannahme:		 Kleiderausgabe:
                                                                                   22.02.23			08.03.23
                                                                                   22.03.23			05.04.23

                                                                                   Ihre Rödentaler Marienvereine

                                                                                        Bereitschaftsleiterin             Yvonne Schüppler
  Erste Hilfe Kurse (und weitere Kursangebote): Termine und On-                                                              09563 309193
  line-Anmeldung finden Sie unter www.brk-coburg.de (siehe „An-                                                              0176 38171497
  gebote“ > „Erste Hilfe Kurse“)                                                                                             hubobbel75@web.de

  Die Bereitschaft ist telefonisch unter der Nummer 0171/5363247
  erreichbar. Ausführliche Informationen über die Bereitschaft so-
  wie über Blutspenden, Sanitätsdienste und unsere Jugendgrup-
  pe finden Sie im Internet unter www.brk-roedental.de.

                         hŶƐĞƌŚƌĞŶĂŵƚĨƺƌ/ŚƌĞ^ŝĐŚĞƌŚĞŝƚ
                                                                                                                  
         Neues Jahr – und schon einige Einsätze!!
         ŝĞ&ĞƵĞƌǁĞŚƌŬŽŵŵƚŶŝĐŚƚŶƵƌďĞŝ&ĞƵĞƌ͕ƐŽŵƵƐƐƚĞŶĚŝĞ
         ŝŶƐĂƚnjŬƌćĨƚĞŝŵ:ĂŶƵĂƌďĞƌĞŝƚƐďĞŝϵŝŶƐćƚnjĞŶƵŶƚĞƌĂŶĚĞƌĞŵ
         ĞŝŶĞPůƐƉĞƌƌĞĞƌƌŝĐŚƚĞŶŽĚĞƌďĞŝĞŝŶĞŵĚĞĨĞŬƚĞŶ>ŬǁĚĞŶ
Albert Aktuell. Unkonventionell. Rödental - Amtsblatt der Stadt Rödental I Ausgabe 3 I 11. Februar 2023
Albert  Amtliches

                                            Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren

Die Stadt Rödental erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) folgende

                                                                             Satzung
                                                                           I. Allgemeines

                                                                                 §1

                                                                  Organisation, Rechtsgrundlagen

(1) Die Freiwillige Feuerwehr Rödental, Freiwillige Feuerwehr Steinrod und Freiwillige Feuerwehr Froschgrund sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde. Zur
Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrdienstleistenden bedient sie sich der Unterstützung der Vereine:

        1. Freiwillige Feuerwehr Rödental e. V.
        2. Freiwillige Feuerwehr Steinrod e. V.
        3. Freiwillige Feuerwehr Froschgrund e. V.

(2) Rechtsgrundlage für die Freiwilligen Feuerwehren, vor allem für die Rechte und Pflichten ihrer Feuerwehrdienstleistenden, sind das Bayerische
Feuerwehrgesetz (BayFwG), die zu seiner Ausführung erlassenen Rechtsvorschriften und diese Satzung.

                                                                                 §2

                                                                       Freiwillige Leistungen

(1) Die Freiwilligen Feuerwehren können auf Grund dieser Satzung in den Grenzen von Art. 7 des Mittelstandsförderungsgesetzes und Art. 87 GO insbesondere
folgende freiwillige Leistungen erbringen:

   a) Freiwillige Feuerwehr Rödental

        1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehren gehören (z. B. jeweils auf Antrag des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten
           - das Stellen von Wachen nach dem Ende der Brandgefahr oder das Abräumen von Schadenstellen soweit es nicht zur Abwehr weiterer Gefahren
           notwendig ist).

        2. Überlassung von Geräten und Material zum Gebrauch oder Verbrauch.

       3.   Leistungen der Atemschutzgerätewerkstatt/Schlauchwerkstatt.

   b) Freiwillige Feuerwehr Steinrod und Froschgrund
        1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehren gehören (z. B. jeweils auf Antrag des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten
           - das Stellen von Wachen nach dem Ende der Brandgefahr oder das Abräumen von Schadenstellen soweit es nicht zur Abwehr weiterer Gefahren
           notwendig ist).

        2. Überlassung von Geräten und Material zum Gebrauch oder Verbrauch

(2) Voraussetzung freiwilliger Leistungen ist, dass die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dadurch nicht
beeinträchtigt wird. Auf die Gewährung freiwilliger Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

(3) Über die Gewährung von Leistungen im Sinne von Abs. 1 Buchstabe a Nrn. 1 und 2, Buchstabe b Nr. 1 entscheidet der Kommandant, soweit Leistungen in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Einsatz der Feuerwehr erbracht werden. Im Übrigen entscheidet der Kommandant über Leistungen im Sinn dieser
Vorschriften sowie über einzelne, nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne von Abs. 1 Buchstabe a Nr. 3 nur, wenn ihm der Erste Bürgermeister diese
Befugnis übertragen hat; sonst entscheidet der Erste Bürgermeister oder der Stadtrat.

                                                                                 II.

                                                                              Personal

                                                                                 §3

                                                                     Wahl des Kommandanten

(1) Die Wahl findet bei einer Dienstversammlung der feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte
und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, statt. Die Stadt Rödental lädt hierzu mindestens zwei Wochen vor dem Wahltag ein.

(2) Der Bürgermeister oder ein Stellvertreter oder Beauftragter (Art. 39 GO) leitet die Wahl (Wahlleitung). Der Wahlleitung stehen zwei von der Versammlung
durch Zuruf bestimmte Beisitzer zur Seite. Werden mehr als zwei Personen durch Zuruf vorgeschlagen, findet eine Wahl zwischen den vorgeschlagenen Personen
statt. Wahlleitung und Beisitzer bilden den Wahlausschuss. Wer selbst zur Wahl steht, kann nicht Mitglied des Wahlausschusses sein. Der Wahlausschuss wird
daher erst nach Abgabe der Wahlvorschläge gebildet.

(3) Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.

(4) Die Wahlleitung erläutert die Grundsätze des Wahlverfahrens und legt die Aufgaben des Kommandanten dar.

   1. Wahlvorschläge, Schriftlichkeit der Wahl

        Die Wahlberechtigten schlagen wählbare Teilnehmer schriftlich oder durch Zuruf der Wahlversammlung zur Wahl vor. Die Wahlleitung nennt die
        Vorgeschlagenen und befragt sie, sofern sie anwesend sind, ob sie sich der Wahl stellen wollen. Die Vorschläge können mündlich begründet werden; über
        sie kann auch eine Aussprache stattfinden. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich der Versammlung in angemessener Zeit
        vorzustellen. Die Aussprache wird geschlossen, wenn keine Wortmeldungen mehr vorliegen oder wenn die Versammlung mit Mehrheit der
        Wahlberechtigten den Schluss der Aussprache beschließt.

                                                                                                                                                                    9
Albert Aktuell. Unkonventionell. Rödental - Amtsblatt der Stadt Rödental I Ausgabe 3 I 11. Februar 2023
Albert             11. Februar 2023

             Die Wahl wird schriftlich mit Stimmzettel durchgeführt; diese dürfen kein äußerliches Kennzeichen tragen, das sie von den im gleichen Wahlgang
             verwendeten Stimmzetteln unterscheidet. Die Wahlleitung lässt auf die Stimmzettel die Namen der wählbaren und – sofern sie befragt wurden - zur
             Kandidatur bereiten Bewerberinnen und Bewerber setzen. Wird nur eine oder keine Person zur Wahl vorgeschlagen, so wird die Wahl ohne Bindung an
             Bewerber durchgeführt.

         2. Wahlgang, Stimmabgabe

             Die Wahl ist geheim; die Möglichkeit geheimer Stimmabgabe ist von der Wahlleitung sicherzustellen.

             Für eine gültige Stimmabgabe ist immer eine positive Willensbekundung erforderlich. Gewählt wird, indem einer der Wahlvorschläge in eindeutig
             bezeichnender Weise gekennzeichnet wird. Streichungen sind nicht als Stimme für nicht gestrichene Bewerber zu werten.

             Steht nur eine Person zur Wahl, so kann dadurch gewählt werden, dass der Wahlvorschlag in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise gekennzeichnet
             oder eine nicht zur Wahl vorgeschlagene wählbare Person in eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich auf dem Stimmzettel eingetragen wird.

             Liegt kein Wahlvorschlag vor, so wird durch eindeutig bezeichnende handschriftliche Eintragung einer wählbaren Person auf dem Stimmzettel gewählt.

             Die Wahlberechtigten haben den ausgefüllten Stimmzettel zusammenzufalten und der Wahlleitung oder dem bestimmten Beisitzer zu übergeben. Der
             Wahlausschuss prüft die Stimmberechtigung der Abstimmenden. Bei Bedarf hat die Gemeinde hierzu vor der Wahl eine Wählerliste anzulegen. Wird die
             Stimmberechtigung anerkannt, so ist der Stimmzettel in einen Behälter zu legen. Der Wahlausschuss prüft vor Beginn des Wahlganges, ob der Behälter
             leer ist. Wird der Stimmberechtigung einer anwesenden Person widersprochen, entscheidet der Wahlausschuss.

         3. Feststellung des Wahlergebnisses, Losentscheid

             Nach Abschluss der Wahl prüft der Wahlausschuss den Inhalt der Stimmzettel, zählt sie aus und stellt das Wahlergebnis fest. Gewählt ist, wer mehr als die
             Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und Stimmzettel, die überhaupt nicht gekennzeichnet wurden oder auf denen nur
             Streichungen vorgenommen wurden, sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die
             Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keine Bewerberin und kein Bewerber die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet
             eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt. Wenn mehr als zwei Personen die höchste
             Stimmenzahl erhalten haben, ist die Wahl zu wiederholen. Wenn mehr als eine Person die zweithöchste Stimmenzahl erhalten haben, entscheidet das Los,
             wer in die Stichwahl kommt.

             Bei der Stichwahl ist die Person gewählt, die von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl
             entscheidet das Los, das die Wahlleitung sofort nach Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl in der Wahlversammlung ziehen lässt.

         4. Wahlannahme

             Nach der Wahl befragt die Wahlleitung die gewählte Person, ob sie die Wahl annimmt. Lehnt sie ab, ist die Wahl zu wiederholen. Abwesende
             Bewerberinnen und Bewerber können die Annahme der Wahl auch im Vorfeld schriftlich erklären.

             Die Wiederholung der Wahl kann unmittelbar im Anschluss an den ersten Wahldurchgang in derselben Dienstversammlung erfolgen.
        5. Die Wahlleitung lässt über die Wahl, die Feststellung des Wahlergebnisses und die Wahlannahme eine Niederschrift fertigen, die der Wahlausschuss
           unterzeichnet.

        6. Die Absätze 1 bis 5 gelten für die Wahl der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten entsprechend.

                                                                                   §4

                                                                              Verpflichtung

 Der Kommandant verpflichtet neu aufgenommene ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende durch Handschlag zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den für die
 Feuerwehren geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Neu aufgenommenen Mitgliedern soll eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr überreicht
 werden.

                                                                                   §5

                                                                   Übertragung besonderer Aufgaben

 Zur Erfüllung besonderer Aufgaben sind geeignete Feuerwehrdienstleistende zu bestellen (z. B. Jugendwarte, Gerätewarte). Für die Bestellung ehrenamtlicher
 Feuerwehrdienstleistender ist der Kommandant zuständig.

                                                                                    §6

                                                                         Persönliche Ausstattung

 Die Feuerwehrdienstleistenden haben die empfangene persönliche Ausstattung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausscheiden aus die Feuerwehrdienst
 zurückzugeben. Für verloren gegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädigte oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausstattung kann die Stadt
 Rödental Ersatz verlangen.

                                                                                    §7

                                                                       Anzeigepflicht bei Schäden

 Feuerwehrdienstleistende haben dem Kommandanten unverzüglich zu melden

         -   im Dienst erlittene (eigene) Körper- und Sachschäden
         -   Verluste oder Schäden an der persönlichen Ausstattung und der sonstigen Ausrüstung der Feuerwehr.

 Sowie Ansprüche für oder gegen die Stadt Rödental infrage kommen, hat der Kommandant die Meldung an die Gemeinde weiterzuleiten. Hat die Stadt Rödental
 nach § 193 SGB VII und § 22 der Satzung der Kommunalen Unfallversicherung Bayern eine Unfallanzeige zu erstatten, so ist sie unverzüglich (bei Unfällen mit
 Todesfolge oder mit mehr als drei Verletzten sofort) zu unterrichten.

   10
§8
                                                                                                                                                              Albert
                                                                                                                                                                Amtliches

                                                                        Dienstverhinderung

Von der gesetzlichen Verpflichtung zur Leistung des Feuerwehrdienstes (Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayFwG) sind Feuerwehrdienstleistende nur befreit, soweit sie
vorrangigen rechtlichen Pflichten nachkommen müssen oder dringende wirtschaftliche oder persönliche Gründe dies rechtfertigen. Für das Fernbleiben von
Ausbildungsveranstaltungen in diesen Fällen haben sich Feuerwehrdienstleistende vor der Veranstaltung bei dem Kommandanten zu entschuldigen; im Übrigen
haben Feuerwehrdienstleistende Mitteilung zu machen, wenn sie länger als fünf Wochen vom Wohnort abwesend oder durch andere Umstände an der Ausübung
des Feuerwehrdienstes gehindert sein werden. Der Wegzug aus der Stadt Rödental ist in jedem Fall zu melden.

                                                                                 §9

                                                                         Pflichtverletzungen

Der Kommandant kann Verletzungen von Dienstpflichten durch folgende Maßnahmen ahnden:

    -   mündlicher oder schriftlicher Verweis,
    -   Androhung des Ausschlusses,
    -   Ausschluss (Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayFwG, § 10 Abs. 2 dieser Satzung)

                                                                                § 10

                                                                       Austritt und Ausschluss

(1) Der Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr ist schriftlich gegenüber dem Kommandanten zu erklären.

(2) Der Kommandant hat Feuerwehrdienstleistenden, die sie bzw. er gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayFwG wegen gröblicher Verletzung der Dienstpflichten vom
Feuerwehrdienst ausschließen will, Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.

Eine gröbliche Verletzung von Dienstpflichten ist insbesondere gegeben bei

    -   unehrenhaftem Verhalten im Dienst,
    -   grobem Vergehen gegen Kameraden im Dienst,
    -   fortgesetzter Nachlässigkeit oder Nichtbefolgen dienstlicher Anordnungen,
    -   Trunkenheit im Dienst,
    -   Aufhetzen zum Nichtbeachten von Anordnungen,
    -   dienstwidrige Benutzung oder mutwilliger Beschädigung von Dienstkleidung, Geräten und sonstigen Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehr.

Der Kommandant hat dem Ausgeschlossenen den Ausschluss schriftlich zu erklären.

                                                                                 III.

                                                             Besondere Pflichten des Kommandanten

                                                                                § 11
                                                                     Dienst und Ausbildungsplan

Der Kommandant stellt jährlich (wenn nötig auch für kürzere Zeiträume) einen Dienst- und Ausbildungsplan auf. In dem Plan ist für jeden Monat mindestens eine
Übung oder ein Unterricht vorzusehen. Zu den Übungen können auch geeignete Sportveranstaltungen der Feuerwehr gehören.

Der Dienst- und Ausbildungsplan ist der Stadt Rödental vorzulegen.

                                                                                § 12

                                                                            Dienstreisen

Der Kommandant hat dafür zu sorgen, dass vor Dienstreisen von Feuerwehrdienstleistenden die Genehmigung der Stadt Rödental eingeholt wird (vgl. auch Art. 8
Abs. 1 Satz 3 BayFwG). er hat auch für seine Dienstreisen die Genehmigung der Stadt Rödental einzuholen.

                                                                                § 13

                                                                           Jahresbericht

(1) Der Kommandant unterrichtet die Stadt Rödental zum Ende des Kalenderjahres über den Personalstand der Freiwilligen Feuerwehr. Neu eingetretene oder aus
dem Feuerwehrdienst ausgeschiedene Mitglieder sind namentlich mitzuteilen. In dem Bericht ist die Anzahl der Mannschafts- und Führungsdienstgrade und der
Feuerwehrdienstleistenden anzugeben, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (vgl. Art. 11 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Soweit die Gemeinde nicht
über einzelne Einsätze unterrichtet wird, ist im Jahresbericht auch eine Übersicht über die Einsätze des abgelaufenen Jahres zu geben.

(2) Die Unterrichtspflichten gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayFwG, § 7 Satz 2 und § 11 Abs. 2 dieser Satzung bleiben unberührt.

                                                                                IV.

                                                                        Anwendungsbeginn

                                                                                § 14

                                                                           Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren vom 01. Dezember 1984 außer
Kraft.

Rödental, 09.01.2023

Marco Steiner
Erster Bürgermeister

Die vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 09.01.2023 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekanntgemacht.

Während der allgemeinen Geschäftsstunden liegt sie in der Verwaltung der Stadt Rödental zur Einsichtnahme auf.

Rödental, 27.01.2023

Marco Steiner
Erster Bürgermeister
                                                                                                                                                                       11
Albert             11. Februar 2023

                                                                                    Satzung
                                                         über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere
                                                         Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödental.

                                      Die Stadt Rödental erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

                                                                                    Satzung

                                                                                       §1

                                                                         Aufwendungs- und Kostenersatz

         (1) Die Stadt Rödental erhebt im Rahmen von Art.28 Abs.1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen ihrer
             Feuerwehren, insbesondere für

                 1.    Einsätze,

                 2.    Sicherheitswachen (Art.4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),

                 3.    Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen

             Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung
             von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.

         (2) Die Stadt Rödental erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art.28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):

                  1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,

                  2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch,

                  3. Leistungen der Atemschutzgerätewerkstatt/Schlauchwerkstatt

             Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.

         (3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von
            Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze
            erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.

         (4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach
             Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattenden Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.

                                                                                         §2

                                                                                     Schuldner

         (1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.

         (2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat.

         (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

                                                                                      §3

                                                                                   Fälligkeit

         Aufwendungs- und Kostenersatz werden mit Eintritt der Bestandskraft des Bescheides zur Zahlung fällig.

                                                                                      §4

                                                                                 Inkrafttreten

         Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere
         Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödental vom 04. Januar 2000 außer Kraft.

         Rödental, 09.01.2023

         Marco Steiner
         Erster Bürgermeister

         Die vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 09.01.2023 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekanntgemacht.

         Während der allgemeinen Geschäftsstunden liegt sie in der Verwaltung der Stadt Rödental zur Einsichtnahme auf.

         Rödental, 27.01.2023

         Marco Steiner
         Erster Bürgermeister

   12
Albert   Amtliches

       Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödental

                                                                Verzeichnis der Pauschalsätze

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummer 1 bis 3) und den Personalkosten (Nummer 4) zusammen.

Bei freiwilligen Leistungen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

1. Streckenkosten

                              Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen          bei einer Eigenbeteiligung der
                              Kilometer Wegstrecke für                                    Gemeinde von 10 %
                                                                                                                  Kostensatz in
                                                                                                                  €:
                              Mannschaftstransportwagen MTW                                                             3,94
                              Mehrzweckfahrzeug MZF                                                                     4,75
                              Einsatzleitwagen ELW 1                                                                    6,18
                              Kommandowagen KdoW                                                                        2,74
                              Tragkraftspritzenfahrzeug TSF                                                             2,72
                              Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W                                                           4,14
                              Löschgruppenfahrzeug LF 8, LF10                                                           7,16
                              Löschgruppenfahrzeuge LF 20                                                               7,36
                              Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20                                                 7,91
                              Tanklöschfahrzeug TLF 4000                                                                6,53
                              Rüstwagen RW-2                                                                            7,75
                              Drehleiter DLA (K) 23/12                                                                 10,30
                              Gerätewagen Logistik GW-L1                                                                4,40
                              Gerätewagen Logistik GW-L2                                                                7,37

2. Ausrückestundenkosten 2. Ausrückestundenkosten
2. Ausrückestundenkosten
   Mit den Ausrückestundenkosten    ist der
                               Mit den      Einsatz von Geräten und
                                         Ausrückestundenkosten        Ausrüstung
                                                                 ist der          abzugelten,
                                                                         Einsatz von Geräten die
                                                                                              undzwar  zu Fahrzeugen
                                                                                                   Ausrüstung          gehören,
                                                                                                               abzugelten,      deren
                                                                                                                           die zwar zu Kosten aber gehören,
                                                                                                                                       Fahrzeugen   nicht durch
                                                                                                                                                             deren Kosten
   Mit den Ausrückestundenkosten    ist der Einsatz von Geräten und   Ausrüstung  abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen   gehören, deren  Kosten aber nicht durch
   die zurückgelegte Wegstreckedie
                                beeinflusst  werden.
                                   zurückgelegte      Für angefangene
                                                  Wegstrecke           Stunden
                                                              beeinflusst werden.werden bis zu 30
                                                                                   Für angefangeneMinuten
                                                                                                    Stundendie halben, im Übrigen die ganzen  Ausrückestunden
   die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst  werden.  Für angefangene  Stunden   werden bis zu 30 Minuten  diewerden
                                                                                                               halben,bis
                                                                                                                       imzu 30 Minuten
                                                                                                                          Übrigen       die halben,
                                                                                                                                  die ganzen        im Übrigen die ganzen A
                                                                                                                                              Ausrückestunden
   erhoben.                    erhoben.
   erhoben.
 Die Ausrückestundenkosten betragen     – berechnet
                              Die Ausrückestundenkosten    bei einer Eigenbeteiligung
                                                            betragen   – berechnet     derbei
                                                                                           Gemeinde
                                                                                              einer Eigenbeteiligung der Gemeinde
 Die Ausrückestundenkosten betragen     – berechnet        bei einer Eigenbeteiligung  der Gemeinde
 vom Zeitpunkt des Ausrückens   ausZeitpunkt
                              vom    dem       des         vonaus
                                                   Ausrückens   10 dem
                                                                    %                     von  10 %
 vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem                      von 10 %
 Feuerwehrgerätehaus / der Feuerwache      bis zum / der Feuerwache bis zum
                              Feuerwehrgerätehaus
 Feuerwehrgerätehaus / der Feuerwache      bis zum
 Zeitpunkt des Wiedereinrückens   – je eine
                              Zeitpunkt  desStunde  für
                                              Wiedereinrückens   – je eine Stunde für
 Zeitpunkt des Wiedereinrückens   – je eine Stunde  für
                                                                                      Kostensatz in                 Kostensatz in
                                                                                      Kostensatz in
                                                                                      €:                            €:
                                                                                      €:
 Mannschaftstransportwagen Mannschaftstransportwagen
                              MTW                            MTW                           40,82                         40,82
 Mannschaftstransportwagen MTW                                                             40,82
 Mehrzweckfahrzeug MZF        Mehrzweckfahrzeug     MZF                                    49,01                         49,01
 Mehrzweckfahrzeug MZF                                                                     49,01
 Einsatzleitwagen ELW 1       Einsatzleitwagen ELW 1                                       118,41                       118,41
 Einsatzleitwagen ELW 1                                                                    118,41
 Kommandowagen KdoW           Kommandowagen KdoW                                           23,78                         23,78
 Kommandowagen KdoW                                                                        23,78
 Tragkraftspritzenfahrzeug TSFTragkraftspritzenfahrzeug TSF                                69,10                         69,10
 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF                                                             69,10
 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W
                              Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W                              84,45                         84,45
 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W                                                           84,45
 Löschgruppenfahrzeug LF 8, LF10
                              Löschgruppenfahrzeug LF 8, LF10                              139,36                       139,36
 Löschgruppenfahrzeug LF 8, LF10                                                           139,36
 Löschgruppenfahrzeuge LF 20Löschgruppenfahrzeuge LF 20                                    146,36                       146,36
 Löschgruppenfahrzeuge LF 20                                                               146,36
 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug   HLF  20
                              Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug     HLF 20                184,02                       184,02
 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug   HLF 20                                               184,02
 Tanklöschfahrzeug TLF 4000 Tanklöschfahrzeug TLF 4000                                     111,05                       111,05
 Tanklöschfahrzeug TLF 4000                                                                111,05
 Rüstwagen RW-2               Rüstwagen    RW-2                                            151,65                       151,65
 Rüstwagen RW-2                                                                            151,65
 Drehleiter DLA (K) 23/12     Drehleiter DLA (K) 23/12                                     232,80                       232,80
 Drehleiter DLA (K) 23/12                                                                  232,80
 Gerätewagen Logistik GW-L1 Gerätewagen Logistik GW-L1                                     48,29                         48,29
 Gerätewagen Logistik GW-L1                                                                48,29
 Gerätewagen Logistik GW-L2 Gerätewagen Logistik GW-L2                                     102,57                       102,57
 Gerätewagen Logistik GW-L2                                                                102,57

3. Arbeitsstundenkosten      3. Arbeitsstundenkosten
3. Arbeitsstundenkosten
   Wird ein Gerät eingesetzt, Wird
                               das nicht zur feuerwehrtechnischen
                                   ein Gerät  eingesetzt, das nicht Beladung   des eingesetzten Beladung
                                                                      zur feuerwehrtechnischen   Fahrzeugs gehört (und können   demnach  dafür keine
   Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht  zur feuerwehrtechnischen    Beladung  des eingesetzten Fahrzeugsdes  eingesetzten
                                                                                                           gehört          Fahrzeugs
                                                                                                                  (und können        gehört
                                                                                                                                demnach     (und
                                                                                                                                         dafür    können demn
                                                                                                                                               keine
   Ausrückestundenkosten geltend gemacht  werden),
                              Ausrückestundenkostenwerden
                                                    geltendArbeitsstundenkosten  berechnet.
                                                             gemacht werden), werden   Arbeitsstundenkosten berechnet.
   Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden   Arbeitsstundenkosten  berechnet.
   In die Arbeitsstundenkosten nicht
                               In dieeingerechnet wird der Zeitraum,
                                      Arbeitsstundenkosten            währenddessen
                                                            nicht eingerechnet       einZeitraum,
                                                                               wird der  Gerät am Einsatzort vorübergehend  nicht in Betrieb ist.
   In die Arbeitsstundenkosten nicht eingerechnet wird der Zeitraum,  währenddessen  ein Gerät amwährenddessen   ein Gerät am
                                                                                                  Einsatzort vorübergehend     Einsatzort
                                                                                                                            nicht         vorübergehend
                                                                                                                                  in Betrieb ist.       nicht in Betrieb

                                                                                                                                                             13
Albert           11. Februar 2023

         Für angefangene
         Für angefangene Stunden
                         Stunden werden
                                 werden bis
                                        bis zu
                                            zu 30
                                               30 Minuten
                                                  Minuten die
                                                          die halben,
                                                              halben, im
                                                                      im Übrigen
                                                                         Übrigen die
                                                                                 die ganzen
                                                                                     ganzen Stunden
                                                                                            Stunden erhoben.
                                                                                                    erhoben.
                                  Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stunden erhoben.
     als Arbeitsstundenkosten
     als Arbeitsstundenkosten werden
                                 werden berechnet
                                          berechnet für
                                                     für        bei einer
                                                                bei einer Eigenbeteiligung
                                                                          Eigenbeteiligung der
                                                                                           der Gemeinde
                                                                                               Gemeinde
                                   als Arbeitsstundenkosten werden   10berechnet
                                                                von 10  %        für        bei einer Eigenbeteiligung der Gemeinde
                                                                von     %
                                                                                            von 10 % in €:
                                                                                           Kostensatz
                                                                                           Kostensatz  in €:
     Brennschneidgerät                                                                          72,30                  Kostensatz in €:
     Brennschneidgerät                                                                          72,30
                                   Brennschneidgerät                                                                        72,30
     Tragkraftspritze PFPN
     Tragkraftspritze PFPN 10-1000
                             10-1000 oder
                                       oder Lenz-Pumpe
                                            Lenz-Pumpe TSTS                                     53,00
                                                                                                53,00
     8/8                           Tragkraftspritze PFPN 10-1000 oder Lenz-Pumpe TS                                         53,00
     8/8
     umluftunabhängiges            8/8
                            Atemschutzgerät,                                                    27,30
     umluftunabhängiges Atemschutzgerät,                                                        27,30
     Pressluftatmer inkl.          umluftunabhängiges Atemschutzgerät,
                     inkl. Atemmaske
                           Atemmaske                                                                                        27,30
     Pressluftatmer
     Generator  5 KVA              Pressluftatmer inkl. Atemmaske                               26,75
     Generator 5 KVA                                                                            26,75
                                   Generator 5 KVA                                                                          26,75
     Tauchpumpe    TP
     Tauchpumpe TP 4/1 4/1                                                                      14,60
                                                                                                14,60
                                   Tauchpumpe TP 4/1                                                                        14,60
     Mehrzwecksauger
     Mehrzwecksauger                                                                            18,30
                                                                                                18,30
                                   Mehrzwecksauger                                                                          18,30
     Lüftungsgerät
     Lüftungsgerät                                                                              22,90
                                                                                                22,90
                                   Lüftungsgerät                                                                            22,90
     Motorsäge
     Motorsäge                                                                                  16,00
                                                                                                16,00
                                   Motorsäge                                                                                16,00
     Sonstige Lösch-
     Sonstige Lösch- und
                      und Hilfeleistungsgeräte
                           Hilfeleistungsgeräte                                                 11,00
                                                                                                11,00
                                   Sonstige Lösch- und Hilfeleistungsgeräte                                                 11,00

   4. Personalkosten
   4. Personalkosten
                                 4. Personalkosten
       Personalkosten werden
       Personalkosten   werden nach
                                 nach Ausrückestunden
                                       Ausrückestunden berechnet.
                                                         berechnet. Dabei
                                                                     Dabei ist
                                                                            ist der
                                                                                der Zeitraum
                                                                                    Zeitraum vom
                                                                                              vom Ausrücken
                                                                                                    Ausrücken ausaus dem
                                                                                                                     dem Feuerwehrgerätehaus
                                                                                                                           Feuerwehrgerätehaus bis
                                                                                                                                                 bis zum
                                                                                                                                                     zum Wiedereinrücken
                                                                                                                                                          Wiedereinrücken
       anzusetzen. Für
                    Für angefangene
                        angefangene  Personalkosten
                                       Stunden werdenwerden
                                                werden      zunach
                                                        bis zu     Ausrückestunden
                                                               30 Minuten
                                                                  Minuten       halben,berechnet.
                                                                           die halben,  im Übrigem
                                                                                            ÜbrigemDabei   ist der Stundenkosten
                                                                                                      die ganzen
                                                                                                          ganzen   Zeitraum vom Ausrücken
                                                                                                                                   erhoben. aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum
       anzusetzen.                     Stunden          bis    30          die          im            die          Stundenkosten erhoben.
                                     anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigem die ganzen Stundenkosten erhoben.
   4.1 Ehrenamtliche    Feuerwehrdienstleistende
   4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
                                 4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
       Für den Einsatz  ehrenamtlicher   Feuerwehrdienstleistender wird
       Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender      wird folgender
                                                                          folgender Stundensatz
                                                                                      Stundensatz berechnet
                                                                                                    berechnet (Ergebnis
                                                                                                                (Ergebnis einer
                                                                                                                           einer Auswertung
                                                                                                                                 Auswertung verschiedener
                                                                                                                                             verschiedener Satzungen
                                                                                                                                                           Satzungen
                    Gemeinden): Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschieden
       bayerischer Gemeinden):
       bayerischer
                                     bayerischer Gemeinden):                                     28,00 €€
                                                                                                 28,00
                                                                                                                                28,00 €
       Aufwendungsersatz    für  den Einsatz ehrenamtlicher   Feuerwehrdienstleistender    wird für die Personalkosten    verlangt,
       Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird für die Personalkosten verlangt, die         die der
                                                                                                                                        der Gemeinde
                                                                                                                                            Gemeinde durch
                                                                                                                                                      durch Erstattung
                                                                                                                                                            Erstattung des
                                                                                                                                                                       des
       Verdienstausfalles (Art.
                           (Art. 10  Aufwendungsersatz
                                 10 BayFwG)
                                    BayFwG)   oder durch für den Einsatz ehrenamtlicher
                                                   durch Entschädigungen
                                                         Entschädigungen   nach Art.
                                                                                  Art. 11  Feuerwehrdienstleistender
                                                                                       11 BayFwG
                                                                                          BayFwG   entstehen.            wird für die Personalkosten verlangt, die der Gemeinde dur
       Verdienstausfalles                     oder                         nach                    entstehen.
                                     Verdienstausfalles (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG entstehen.
       Wegen   Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann
       Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG     kann bei
                                                   bei der
                                                       der Berechnung
                                                            Berechnung des
                                                                        des Aufwendungsersatzes
                                                                             Aufwendungsersatzes für für Pflichtaufgaben
                                                                                                         Pflichtaufgaben nicht
                                                                                                                           nicht der
                                                                                                                                 der gesamte
                                                                                                                                     gesamte Personalaufwand
                                                                                                                                              Personalaufwand angesetzt
                                                                                                                                                                angesetzt
       werden.                       Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalau
       werden.
                                     werden.
   4.2 Sicherheitswachen

         Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für

         a) einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden

              (s. § 11 Abs. 5 AV BayFwG)                                                       16,90 €

         Abweichend von Nummer 4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.

   5. Sonstige Aufwandsersatz- und Kostenpauschalen

         Für nachstehende Einsätze und Arbeitsleistung werden folgende Aufwendungsersatz- und Kostenpauschalen erhoben:

   5.1 Fehlalarm durch eine private Brandmeldeanlage 350,00 €

                 Gewinnerbild des Fotowettbewerbs in der Ausgabe Nummer 3:
                 „Schneemann auf dem Schlittenberg in Waldsachen.“ von
                 Familie Schmid-Dusch und Familie Füger.

                 Vielen Dank für Ihre Teilnahme! Einsendungen werden jederzeit gerne
                 unter folgender E-Mailadresse entgegengenommen:
                 fotowettbewerb@roedental.de

   14
Kinder
                                                                                                                                                              Albert Amtliches

& Jugend		                                      •

                                                                                         GEMEINSCHAFT             ERFAHREN     ERLEBEN
                                                                                         G E M E I N S C H A ERFAHREN
                                                                                       GEMEINSCHAFT          F T ERFAHREN ERLEBEN
                                                                                                                        ERLEBEN                        SPAß
                                                                                                                                                      SPAß
                                                                                                                                                       SPAß
                                                                                         RETTEN     BILDEN    ZUSAMMEN          ERSTE HILFE                AM
                                                                                          RETTEN BILDEN
                                                                                         RETTEN  BILDEN Z U S A M M E N ERSTE
                                                                                                        ZUSAMMEN        ERSTE HILFE
                                                                                                                               HILFE                        AM
                                                                                                                                                           AM
                                                                                         BETREUUNG       VERSORGUNG     STÄRKE                                   HELFEN!
                                                                                          BETREUUNG VERSORGUNG
                                                                                         BETREUUNG   VERSORGUNGS T Ä STÄRKE
                                                                                                                     RKE                                         HELFEN!
                                                                                                                                                                 HELFEN!
Sprechzeiten                                                                                                 ……aus
                                                                                                                ausLiebe
                                                                                                                    Liebezum
                                                                                                                          zumMenschen
                                                                                                                             Menschen
Bitte erfragen unter der Telefonnummer 09563 / 96669.

Ansprechpartner:                                                                                          SSEEIISSTTÄÄRRKKEERR, ,
Robert Pechauf, Dipl.-Sozialpäd.(FH)
							                                                                                                      aalslsddeeinineessttäärrkksstteeAAuussrreeddee. .
DerJugendtreff „Dezibel“ in Weißenbrunn                                                                  WAS WIR DIR BIETEN WOLLEN?
                                                                                                          WAS WIR DIR BIETEN WOLLEN?
und „Orbis“ in Unterwohlsbach                                                                     WAS WIR DER BIETEN WOLLEN?
Der Jugendtreff „Dezibel“ im Nebengebäude der alten Schule                                        - SPAß mit DEINER
                                                                                                               … SPAß miJUGENDGRUPPE
                                                                                                                          t DEINER JUGENDGRUPPE.
                                                                                                                … SPAß mit DEINER JUGENDGRUPPE.
ist momentan nur auf Anfrage geöffnet.                                                            - INTERESSE…an INTunserer
                                                                                                                     ERESSE an uArbeit
                                                                                                                                  nserer Arbeit.
                                                                                                                … INTERESSE an unserer Arbeit.
                                                                                                               … AUS- und FORTBILD
                                                                                                  - AUS- und FORTBILDUNG              UNG im BRK.
Der Jugendtreff „Orbis“ in der Lautertalstr. ist momentan unre-                                                 … AUS- und FORTBILim  DUNBRK
                                                                                                                                           G im BRK.
                                                                                                  - eine GRUPPE… einmit
                                                                                                                    e GRUPPE mit eZIEL
                                                                                                                                    inem ZIEL.
                                                                                                                … eine GReinem
                                                                                                                          UPPE mit einem ZIEL.
gelmäßig geöffnet und hat jeden ersten Montag im Monat um                                                      … und vieles mehr!
                                                                                                  - und vieles mehr!
                                                                                                                … und vieles mehr!
19.00 Uhr seine Teamsitzung.
Ansprechpartner für beide Treffs ist der Jugendpfleger.                                                   WER WIR SIND?
                                                                                                           WER WIR SIND?
							                                                                                                                Bereitschaft Froschgrund
                                                                                                                        Bereitschaft Froschgrund
                                                                                                                             in Fischbach bei Rödental
							                                                                                                                        in Fischbach bei Rödental

                                                                                                        AUFGABE FÜR DICH?    EINFACH AUSPROBIEREN!
                                                                                                         AUFGABE FÜR DICH?    EINFACH AUSPROBIEREN!

                                                                                            Kontakt:             Romina Triebner                  Mareike Lang
                                                                                             Kontakt:             Romina
                                                                                                                   RominaTriebner
                                                                                                                            Triebner              Mareike
                                                                                                                                                   LarissaLang
                                                                                                                                                            Schüppler
                                                                                                                 0170 800 1957                    0176 329 389 46
                                                                                                                   Telefon
                                                                                                                  0170      0170 800 1957
                                                                                                                       800 1957                     Telefon
                                                                                                                                                   0176      0176
                                                                                                                                                        329 389 46 326 817 90

                     Schwimmkurse
         Jeden Mittwoch in der Schulzeit im Hallenbad Rödental
        17:00 – 17:45 Uhr          Gruppenstunde & Schwimmkurse
        18:00 – 18:45 Uhr          Gruppenstunde & Schwimmkurse
        19:00 – 19:45 Uhr          Aktive & Schwimmkurse
  Bitte beachten Sie die geltenden Hygienevorschriften, Abstandsregeln und haben Sie
  Verständnis für die begrenzte Zahl an Plätzen für unsere Schwimmschüler*innen!

   Ihre Wasserwacht Ortsgruppe Rödental
   Infos unter: www.wasserwacht-roedental.de oder Tel. 0176 23608261

                                                                                                                                                                                15
16
                                                                                                                                                                                                                             Albert

                                                          Unser     aktuelles  Ferienprogramm      erscheint     Montag,                                   20.02.23      Mittwoch                           22.02.2023
     Ferienprogramm der                                   zusätzlich auch in den jeweiligen Ausgaben des
                                                          „Albert“. Wie gewohnt informieren wir natürlich                                                                           AIRTIME Trampolinpark
            Stadt Rödental                                                                                          Faschingsparty im EGZ in Ebersdorf
                                                          weiterhin über unsere Angebote auf unserer
                                                                                                                                                                                    90 Minuten Sprungzeit!!!
                                                          Homepage:
                                                                                                                 Zeit: 08:45 bis 15:00 Uhr
         Fasching 2023                                                 www.jugend-roedental.de
                                                                                                                 Ort: EGZ in Ebersdorf
                                                          Dort    kann    man   Interessantes    über    die
                                                                                                                 Treffpunkt: Jugendhaus Domäne
                                                          Jugendpflege finden, z.B. auch Bilder von unseren
                                                                                                                 Alter: ab 6 Jahren
                                                                                                                                                                                                                              11. Februar 2023

                                                          Veranstaltungen.
                                                                                                                 Kosten: 5,- €
                                                          Zum Abschluss möchten wir noch eine schöne
                                                          Faschingszeit wünschen. Außerdem hoffen wir, dass      Heute besuchen wir mit                                  Zeit: 09:15 – 16:00 Uhr
                                                          unser Programm auch diesmal wieder vielen gefällt.     dem Jugendbus unsere                                    Treffpunkt: Jugendhaus Domäne
                                                                                                                 Freunde    von     der                                  Ort: Nürnberg
                                                           Basisöffnungszeiten in der Domäne                     Jugendpflege    Ebersdorf   im     Evangelischen        Kosten: 22 €
                                                                                                                 Gemeindezentrum um gemeinsam mit ihnen zu feiern.       Alter: ab 8 Jahren
                                                                         Offener Treff        Internetcafé
                 Robert Pechauf                              Montag      15.00 - 20.00 Uhr   15.00 – 20.00 Uhr   HELAU! Wir ziehen los, mit ganz großen Schritten
                                                                                                                 und spielen gemeinsam Faschingsspiele, wie die Reise
                  Bürgerplatz 1                                                                                  nach Jerusalem und machen eine Polonaise.
                                                             Dienstag    15:00 - 20.00 Uhr   15.00 - 20.00 Uhr
                 96472 Rödental                                                                                  Wer isst am schnellsten einen Schokokuss oder
                                                            Mittwoch     15.00 - 21.00 Uhr   15.00 - 21.00 Uhr   behauptet sich beim Limbotanz?
                                                                                                                 Natürlich habt ihr auch genug Zeit zum Tanzen,
               Tel.: 09563 96669                           Donnerstag    15.00 - 20.00 Uhr   15.00 – 20.00 Uhr   Spielen, Basteln oder Schminken.
                                                                                                                 Verkleidungen sind ausdrücklich erlaubt!
               Fax: l09563 9649
                                                             Freitag     15.00 - 18.00 Uhr   15.00 - 18.00Uhr    Bitte eigene Getränke und eine Mahlzeit mitbringen!

                                                                                                                 Dienstag,                                 21.02.23
      Internet: www.jugend-roedental.de
                                                              Ferienprogramm in CORONA-Zeiten
         @-mail: domaene-rt@gmx.de                                                                                         Höhlenabenteuer Muggendorf
     Sprechzeiten vorm.: Mittwoch + Freitag von
                                                          Seit nunmehr über zwei Jahren haben wir mehr           Zeit: 09:00 Uhr bis 17:15 Uhr
                10-12 Uhr (oder AB)
                                                          oder weniger mit Einschränkungen in unserem            Ort: Muggendorf / Fränkische Schweiz
                                                          Alltag aufgrund von Corona zu tun.                     Treffpunkt: Jugendhaus Domäne
     Willkommen zum Faschingsferienprogramm der           Natürlich gilt auch für die Angebote im                Alter: ab 8 Jahren                                      Heute machen wir einen Ausflug nach Nürnberg!
     Jugendpflege Rödental. Wir möchten alle Kinder und   Ferienprogramm hierbei keine Ausnahme.                 Kosten: 12 €                                            Der Trampolinpark AIRTIME ist unser Ziel. Hier
     Jugendlichen hiermit recht herzlich zur Teilnahme    Das bedeutet: Unsere Angebote sind –Stand                                                                      könnt ihr 90 Minuten nach Herzenslust springen
     an unserem Programm einladen.                        Drucklegung- nach den aktuellen Inzidenzzahlen                                                                 toben und Spaß haben. Falls ihr danach noch Kraft
     Aus der Vergangenheit wissen wir, dass einige        möglich und als ein unverbindliches Angebot zu                                                                 habt, schauen wir uns noch die Kaiserburg in
     Veranstaltungen mehr Interessenten als Plätze        verstehen.                                                                                                     Nürnberg an und lassen so den Tag ausklingen.
     haben. Deshalb gilt für die meisten Fahrten: „Wer    Wenn sich die Rahmenbedingungen (Inzidenzzahlen,
     zuerst kommt, mahlt zuerst.“                         Verordnungen, Allgemeinverfügungen, etc.) ändern,      Heute bewegen wir uns über und unter der Erde. Die      Sollte Ihr Kind bei Ihnen im Auto
     Um Überbuchungen zu vermeiden ist bei                kann es, auch sehr kurzfristig, zu einer Absage des    Höhlen im Wald bei Muggendorf sind unser Ziel.
                                                          geplanten Programms kommen.                                                                                    eine Sitzerhöhung benötigen, so
     der Anmeldung Folgendes zu beachten:                                                                        Wir machen uns auf den Weg durch die Höhlen. Es
                                                          Ich bitte Sie, dies bei der Anmeldung mit zu           geht durch enge Schlufe, über Spalten und durch         müssen    Sie   bei  Fahrten    im
     1. Freien Platz telefonisch erfragen, und            bedenken, und die Angebote nicht als feste             bizarre, tropfsteinbehangene Räume.                     Jugendbus bitte daran denken,
                                                          Notbetreuung anzusehen.                                !!!!Bitte alte Kleidung, festes Schuhwerk und eine
     diesen dann vormerken lassen.                                                                                                                                       auch eine passende für Ihr Kind
                                                          Eine Teilnahme am Programm ist nur bei                 Taschenlampe mit vollen Batterien nicht vergessen!!!!
     2. Erst nach einer Zusage die schriftliche           Symptomfreiheit möglich!                                             Und denkt dran, in einer Höhle ist es     mitzubringen.
                                                          Bleiben Sie gesund!                                                  das ganze Jahr ca. 9 bis 10 Grad warm.
     Anmeldung an uns schicken.                                                                                                                                          Wir     haben    KEINE     eigenen
                                                                                                                               Egal wie heiß/kalt es außen ist. Warme
                                                                                                                               Wechselkleidung nicht vergessen.          Kindersitze!!!
Donnerstag                              23.02.23      Freitag,                                24.02.23                          Allgemeine                          Anmeldung für das Ferienprogramm:
                                                                                                                               Geschäftsbedingungen
                   Eishalle Sonneberg                                      Meeresaquarium                                        der Jugendpflege                        Name:
                                                                            Zella-Mehlis                                                                                  ________________________________
     Zeit: 10:00 – 13:00 Uhr                                                                                       1.   Der Versicherungsschutz der Teilnehmer           Vorname:
     Treffpunkt: Jugendhaus Domäne                                                                                      beginnt mit Übernahme durch das pädagogische      ________________________________
                                                           Zeit: 09:15 – 14:00 Uhr
     Kosten:6€                                                                                                          Personal und endet an der Tür des                Anschrift:
                                                           Ort: Zella-Mehlis
     Alter: ab 10 Jahren                                                                                                Jugendhauses Domäne. Bei außerhäuslichen          ________________________________
                                                           Treffpunkt: Jugendhaus Domäne
                                                                                                                        Veranstaltungen        entsprechend      dem     Geb.-Datum:
                                                           Kosten:12€
     Die Eishalle Sonneberg                                                                                             ausgemachten Treffpunkt.                          ________________________________
                                                           Alter: ab 6 Jahren
     bietet euch viel Platz, um                                                                                    2.   Etwaige gesundheitliche Einschränkungen, die     Telefonnr.:
     auf Schlittschuhen über                                                                                            von Belang für das jeweilige Programm seien      _________________________________
     die Eisbahn zu flitzen                                                                                             könnten, sind im Vorfeld gegenüber der
     und das ohne die                                                                                                   Jugendpflege unbedingt offen zu legen.           Ja, wir möchten den Newsletter der Jugendpflege
     Gefahr      ins     Eis                                                                                       3.   Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist die volle   An folgende E-Mail-Adresse erhalten:
     einzubrechen. Also packt eure                                                                                      Teilnehmergebühr zu entrichten.
     Schlittschuhe ein und bringt Freude          mit,                                                             4.   Bei Abbruch der Veranstaltung vor dem            ______________________________________
     denn gerade in der kalten Jahreszeit findet ihr auf                                                                geplanten Ende durch höhere Gewalt und/oder
     schnellen Kurven viel Spaß und Bewegung.                                                                           andere Unwägbarkeiten besteht kein Anspruch               Ich melde mein Kind für folgende
     Auch wer keine Schlittschuhe hat, muss nicht zu                                                                    auf eine Rückzahlung der Teilnehmerbeiträge,
                                                                                                                                                                                         Veranstaltungen an:
     Hause bleiben. Schlittschuhe oder Pinguine können                                                                  falls der Jugendpflege im Vorfeld (z.B. durch
     für je 3€, in der Eishalle entliehen werden.                                                                       Reservierungen o. ä.) schon Kosten entstanden
                                                           Taucht im Meeresaquarium Zella-Mehlis ein in die                                                              Veranstaltung:_________________________
     (ACHTUNG: Nicht im Preis enthalten!)                                                                               sind.
                                                           farbenprächtige Unterwasserwelt der tropischen                                                                am:__________
                                                           Ozeane und lasst euch von der einmaligen Schönheit      5.   Im Rahmen der Programme können Aufnahmen
     Donnerstag                              23.02.23                                                                   von den Kindern entstehen und u. a. auf der      Veranstaltung:_________________________
                                                           bizarrer       Korallen      und      Seeanemonen,
                                                           einzigartiger Fische, Reptilien und lebender Steine          Internetseite der Jugendpflege veröffentlicht    am:__________
                                                           verzaubern.                                                  werden.
            Kinonachmittag in der Domäne                                                                                                                                 Veranstaltung:_________________________
                          -                                Besucht ein in Thüringen einzigartiges Eine-Million-
                                                                                                                  Rödental, den 25.11.2015                               am:__________
                                                           Liter-Haibecken,         in         dem         sich
              Rückkehr auf vier Pfoten/                                                                                                                                  Veranstaltung:_________________________
                                                           Zitronenhaie, Ammenhaie, Sandtigerhaie und
              Beste Freunde fürs Leben                     Leopardenhaie tummeln.                                                                                        am:__________
                                                                                                                  ___________________________
                                                                                                                  (Robert Pechauf, Dipl.-Soz.-Päd.(FH))                  Veranstaltung:_________________________
     Zeit:   14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
     Ort:    Jugendhaus Domäne                                                                                       -Stadtjugendpfleger-                                am:__________
     Alter: ab 6 Jahren                                                                                                                                                  Veranstaltung:_________________________
     Kosten: 1,- €
                                                                                                                                                                         am:__________

     Die kleine Calista
     wächst auf einem                                                                                                                                                    Ich stimme der Verarbeitung der personenbezo-
     Bauernhof      mit                                                                                                                                                  genen Daten laut DSVGO Artikel 6 Absatz 1
     ihren Großeltern
                                                                                                                                                                         Buchstabe a ausdrücklich zu!!!
     und          einer
     Beschützerin auf                                                                                                                                                    Erläuterungen zu unserer Datenschutzerklärung
     vier Pfoten auf.                                                                                                                                                    finden Sie unter:
     Jedoch muss sie                                       Mit einem als Koi-Park gestalteten Außenbereich                                                               http://www.roedental.de/images/stories/buerger
     eines Tages den Bauernhof verlassen. Eine neue        mit    den     drei    Koi-Teichen    sowie    den
     Reise und ein Versprechen sind der Beginn einer                                                                                                                     /DSGVO.pdf
                                                           Haifischbecken und den 60 Aquarien sowie dem
     tierischen Freundschaft fürs Leben.                   separaten Krokodilhaus bietet die Einrichtung auf
     Genießt Kinoatmosphäre bei Popcorn und einem          einer Besichtigungsfläche von 7.150 qm ein                                                                    Datum: __________
     Film auf unserer großen Leinwand!                                                                                     Robert Pechauf, Dipl.-Sozialpäd.(FH)
                                                           unvergessliches, und für den mitteldeutschen Raum,
                                                                                                                                  -Stadtjugendpfleger-                   Unterschrift: ________________________
                                                           einmaliges Erlebnis.

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                                                                                                                                                                                                                           Amtliches
                                                                                                                                                                                                                     Albert
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