Albert Aktuell. Unkonventionell. Rödental - Amtsblatt der Stadt Rödental I Ausgabe 3 I 11. Februar 2023
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Albert Aktuell. Unkonventionell. Rödental. A mts bl att de r St ad t Rö dent a l I Ausgabe 3 I 11. Februar 2023
Albert 11. Februar 2023 NEWSFLASH/KURZMELDUNGEN • Am Ehrungsabend des FC/TSV Rödental wurden zahlreiche Mit- Ehrung bei der Jahreshauptversammlung des Obst- und glieder für ihre jahrelange Mitgliedschaft geehrt. Gartenbauvereins Steinrod/Thierach An der Versammlung wurde Heidrun Eckhardt für 25 Jahre Bild oben: 60, 70 und 75 Jahre Mitgliedschaft. Mitgliedschaft geehrt. Im Bild v.l.: 1. Bürgermeister Marco Steiner, 2. Vorsitzender, Kreis- verband Coburg Reiner Brückner, Heidrun Eckhardt, 1. Vorsitzen- de Roselinde Reuter, 2. Vorsitzender Helmut Rosenbauer 25 Jahre Mitgliedschaft Juhu es ist Winter... und sofort starten die Kinder des BRK Rut-Stocke Kindergartens ihre Winterolympiade. Unter dem Motto: „Es hat geschneit da draußen, wir werden alle sau- sen, übern Schnee geschwind, der Beste der gewinnt“ gab es einen Rodelwettbewerb, Zielwerfen, Schneekugelrollen und Schneewettschaufeln. Als Überraschung freute sich jedes Kind über eine Schneeflockenmedaille. 40 und 50 Jahre Mitgliedschaft 2
Amtliches • Albert Amtliches Amtstag des Notariats Neustadt bei Coburg Wertstoffhof Rödental Mönchrödener Straße 4 (ehemals OBI) Das Notariat Neustadt (Tel. 09568-85025) hält regelmäßig alle 14 Tage im Rathaus in Rödental einen Sprechtag ab. Öffnungszeiten des Wertstoffhofs: Die nächsten Amtstage finden am 16.02. und 02.03.2023, Montag: 14.00 bis 18.00 Uhr von 14.00 bis 17.00 Uhr, im Untergeschoss des Rathauses, Mittwoch: 14.00 bis 18.00 Uhr Eingang neben der Stadtbücherei (Mehrzweckräume), Freitag: 14.00 bis 18.00 Uhr statt. Termine sind nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Entgeltfrei angenommen wird Altmetall, mineralischer Bau- schutt, Flachglas, Rigips, Biomüll, unbehandeltes Holz, Elektro- schrott, Altfett, Verpackungsstyropor, Batterien und PU-Dosen. Angenommen werden haushaltsübliche Mengen aus dem Pri- Aufgrund einer Programmumstellung sind vom 20. März vatbereich. Altreifen können gegen Bezahlung abgegeben wer- 2023 bis zum 29. März 2023 keine Gewerbean-, ab- und den. Außerhalb dieser Zeiten erfolgt keine Annahme. Um Beach- ummeldungen sowie gaststättenrechtliche Erlaubnisse tung wird gebeten. (Veranstaltungsanzeigen) möglich. Zudem weisen wir darauf hin, dass wegen der dann erforderlichen internen Auskunft erteilt: W. Sommer, Schulungsmaßnahme der Fachbereich Gewerberecht/ Telefon: 09561/514-1323 Gaststättenwesen des Ordnungsamtes am 27. und 28. E-Mail: wsommer@landkreis-coburg.de März 2023, auch telefonisch, nicht erreichbar ist. Hinweis! Für die Entleerung der Glascontainer ist die Firma Stadt Rödental, Ordnungsamt Remondis, Tel. 09261-609011, zuständig. Öffnungszeiten der Deponie Ab dem 24.1.2023 bleiben die Bereiche des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft im StT Blumenrod • Melde- und Passamt Mo. – Fr. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr • Friedhofsamt Mi. 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr • Wohnungsamt (bis vorerst Mai 2023, nur für Privatanlieferer) • Standesamt • Sozialamt Für Anlieferungen von Asbestabfällen (z.B. Eternitplatten) am Mittwochnachmittag ist eine telefonische Voranmeldung unter aus personellen Gründen bis auf Weiteres dienstags 09563 / 307400 erforderlich. geschlossen. Gewerbliche Anlieferungen nur vormittags Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mo. – Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr Annahmeschluss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Entsorgung & Abfall • Öffnungszeiten des Kompostierungsplatzes im StT Blumenrod Mo. – Fr. 7.00 Uhr - 20.00 Uhr Sa. 7.00 Uhr - 18.00 Uhr ABFALLWIRTSCHAFT Sonn- und Feiertage keine Anlieferung www.abfall.kreis-co.de Die aktuellen Standorte der Glascontainer können unter dem Punkt „Adressen und Öffnungszeiten“ auf der Seite des Landrat- Beratung 09561 514-1323 wsommer@landkreis-coburg.de samtes Coburg (Abfallwirtschaft) eingesehen werden: geBühren 09561 514-1325 abfallgebuehren@landkreis-coburg.de https://www.roedental.de/leben-in-roedental/abfall- wertstoff-und-entsorgungseinrichtungen Sperrmüll 09563 7447-27 sperrgutabholung@landkreis-coburg.de aBfuhrfirmen 09261 6090-0 - Graue Tonne - 09261 6090-30 - Grüne Tonne - 0800 5333888 - Gelbe Tonne - 3
Albert 11. Februar 2023 Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028 Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Rödental insgesamt 17 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Coburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat Rödental muss dem Amtsgericht eine Vorschlagsliste vorlegen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Rödental wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Rödental, Ordnungsamt, Bürgerplatz 1, 96472 Rödental oder per E-Mail: christine.weiss@roedental.de. Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Weiß unter 09563 9630. Ein Formular kann auch von der Homepage unter www.roedental.de heruntergeladen werden. 4
Albert Amtliches Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Schöffen) An die Stadtverwaltung Rödental Ordnungsamt Bürgerplatz 1 96472 Rödental Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 Angabe der notwendigen Daten, Einverständniserklärung und Versicherung nach § 44a DRiG Ich beantrage die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Rödental Angaben zur Person* Nachstehende Daten werden auf Grundlage der §§ 28 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bzw. § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und § 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) erhoben. Sie werden ausschließlich für die Schöffenwahl 2023 sowie die Amtsperiode 2024 - 2028 elektronisch gespeichert und verarbeitet. Veröffentlicht werden nur die gesetzlich notwendigen Daten gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 GVG gegebenenfalls i.V.m. § 35 Abs. 3 JGG (Familienname, Vorname, ggfs. abweichender Geburtsname, Geburtsjahr, Wohnort, Postleitzahl, Beruf sowie bei häufig vorkommenden Namen auch der Stadt- oder Ortsteil des Wohnortes). Anrede Name, ggf. Geburtsname (bei Abweichung) * Akad. Grad Vorname/n * Familienstand Geburtsort Geburtsdatum * Staatsangehörigkeit deutsch Straße Hausnummer * Postleitzahl Wohnort, Stadtteil * 96472 Rödental, Telefon (freiwillige Angabe) E-Mail (freiwillige Angabe) Beruf (bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit) * Tätigkeit als Schöffe/Schöffin in der Vorperiode (2019 – 2023): � Ich war bereits in den beiden vorangegangenen Schöffenperioden (2014 – 18 und 2019 – 23) Schöffe/Schöffin und möchte auch in der kommenden Schöffenperiode Schöffe/Schöffin sein. * Hinweis: Mit Stern gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder. Bitte wenden 5
Albert 11. Februar 2023 Ich erkläre wahrheitsgemäß: Ich wurde nicht aufgrund einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe (auch auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten verurteilt. Mir wurde nicht durch gerichtliche Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt. Gegen mich wird kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat geführt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Ich beherrsche die deutsche Sprache. Ich fühle mich gesundheitlich für das Schöffenamt geeignet. Ich bin derzeitig in der Gemeinde wohnhaft, für deren Vorschlagsliste ich mich bewerbe. Ich bin nicht in Vermögensverfall geraten. Insbesondere habe ich weder einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis noch wurde gegen mich ein Insolvenzverfahren eröffnet. Ich bin oder war kein Mitglied einer oder mehrerer extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen. Ich unterstütze keine extremistische(n) oder extremistisch beeinflusste(n) Organisation(en) oder andere verfassungsfeindliche Bestrebungen und habe solche auch in der Vergangenheit nicht unterstützt. Ich war nie für das frühere Ministerium für Staatssicherheit, für das Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR oder für eine der Untergliederungen dieser Ämter, für ausländische Nachrichtendienste oder vergleichbare Institutionen tätig. Zusätzliche Angaben, z.B. Begründung oder Motivation für die Bewerbung _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten im Rahmen der Schöffenwahl weitergegeben werden. Die Übermittlung darf nur zum Zweck der Schöffenwahl 2023 sowie der Amtsperiode 2024-2028 erfolgen. Rödental, _________________________________________________________ (Ort/Datum, Unterschrift) 6
Albert Amtliches Die Benefizvorstellungen finden im Rathaussaal Rödental zu Gunsten der „Stiftung unser Rödental“ statt Kartenvorverkauf startet . ab dem 13. Februar 2023 Gespielt wird am: Weitere Infos folgen. Samstag, 18.03.2023 Beginn: um 18:00 Uhr Sonntag, 19.03.2023 Beginn: um 14:00 Uhr Einlass & Bewirtung (1. FC Oberwohlsbach) jeweils eine Stunde vor Beginn! Kartenvorverkauf ab sofort über die Stadt Rödental Eintrittspreis: 9,00 Euro Rödenbad – Hallenbad und Sauna Herzlich willkommen… Öffnungszeiten Rödenbad: Öffnungszeiten Sauna: Montag 13:00 – 20:45 Uhr Montag 10:00 – 20:00 Uhr Gemischt Dienstag 13:00 – 20:00 Uhr Dienstag 10:00 – 20:00 Uhr Damen Mittwoch 10:00 – 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 – 20:00 Uhr Herren Donnerstag 13:00 – 20:00 Uhr Donnerstag 10:00 – 20:00 Uhr Gemischt Freitag 06:30 – 08:00 Uhr Freitag 10:00 – 20:00 Uhr Damen 13:00 – 20:00 Uhr Samstag 09:00 – 19:00 Uhr Samstag 10:00 – 19:00 Uhr Gemischt Sonntag 09:00 – 19:00 Uhr Sonntag 10:00 – 19:00 Uhr Gemischt Ferien-Öffnungszeiten Rödenbad: Rödenbad Rödental Montag 09:00 – 20:45 Uhr Hallenbad mit Sauna Dienstag 09:00 – 20:00 Uhr Bürgerm.-F.-Fischer-Str. 6 Mittwoch 10:00 – 20:00 Uhr 96472 Rödental Donnerstag 09:00 – 20:00 Uhr Telefon 09563 3099930 Freitag 06:30 – 20:00 Uhr roedenbad@stadtwerke-roedental.de Samstag 09:00 – 19:00 Uhr www.stadtwerke-roedental.de/roedenbad 7
Albert 11. Februar 2023 Kleiderkammer Domäne Die Rödentaler Kleiderkammer ist von 16.00 - 18.00 Uhr geöffnet. Soziales • Kleiderannahme: Kleiderausgabe: 22.02.23 08.03.23 22.03.23 05.04.23 Ihre Rödentaler Marienvereine Bereitschaftsleiterin Yvonne Schüppler Erste Hilfe Kurse (und weitere Kursangebote): Termine und On- 09563 309193 line-Anmeldung finden Sie unter www.brk-coburg.de (siehe „An- 0176 38171497 gebote“ > „Erste Hilfe Kurse“) hubobbel75@web.de Die Bereitschaft ist telefonisch unter der Nummer 0171/5363247 erreichbar. Ausführliche Informationen über die Bereitschaft so- wie über Blutspenden, Sanitätsdienste und unsere Jugendgrup- pe finden Sie im Internet unter www.brk-roedental.de. hŶƐĞƌŚƌĞŶĂŵƚĨƺƌ/ŚƌĞ^ŝĐŚĞƌŚĞŝƚ Neues Jahr – und schon einige Einsätze!! ŝĞ&ĞƵĞƌǁĞŚƌŬŽŵŵƚŶŝĐŚƚŶƵƌďĞŝ&ĞƵĞƌ͕ƐŽŵƵƐƐƚĞŶĚŝĞ ŝŶƐĂƚnjŬƌćĨƚĞŝŵ:ĂŶƵĂƌďĞƌĞŝƚƐďĞŝϵŝŶƐćƚnjĞŶƵŶƚĞƌĂŶĚĞƌĞŵ ĞŝŶĞPůƐƉĞƌƌĞĞƌƌŝĐŚƚĞŶŽĚĞƌďĞŝĞŝŶĞŵĚĞĨĞŬƚĞŶ>ŬǁĚĞŶ
Albert Amtliches Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Die Stadt Rödental erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) folgende Satzung I. Allgemeines §1 Organisation, Rechtsgrundlagen (1) Die Freiwillige Feuerwehr Rödental, Freiwillige Feuerwehr Steinrod und Freiwillige Feuerwehr Froschgrund sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde. Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrdienstleistenden bedient sie sich der Unterstützung der Vereine: 1. Freiwillige Feuerwehr Rödental e. V. 2. Freiwillige Feuerwehr Steinrod e. V. 3. Freiwillige Feuerwehr Froschgrund e. V. (2) Rechtsgrundlage für die Freiwilligen Feuerwehren, vor allem für die Rechte und Pflichten ihrer Feuerwehrdienstleistenden, sind das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG), die zu seiner Ausführung erlassenen Rechtsvorschriften und diese Satzung. §2 Freiwillige Leistungen (1) Die Freiwilligen Feuerwehren können auf Grund dieser Satzung in den Grenzen von Art. 7 des Mittelstandsförderungsgesetzes und Art. 87 GO insbesondere folgende freiwillige Leistungen erbringen: a) Freiwillige Feuerwehr Rödental 1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehren gehören (z. B. jeweils auf Antrag des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten - das Stellen von Wachen nach dem Ende der Brandgefahr oder das Abräumen von Schadenstellen soweit es nicht zur Abwehr weiterer Gefahren notwendig ist). 2. Überlassung von Geräten und Material zum Gebrauch oder Verbrauch. 3. Leistungen der Atemschutzgerätewerkstatt/Schlauchwerkstatt. b) Freiwillige Feuerwehr Steinrod und Froschgrund 1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehren gehören (z. B. jeweils auf Antrag des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten - das Stellen von Wachen nach dem Ende der Brandgefahr oder das Abräumen von Schadenstellen soweit es nicht zur Abwehr weiterer Gefahren notwendig ist). 2. Überlassung von Geräten und Material zum Gebrauch oder Verbrauch (2) Voraussetzung freiwilliger Leistungen ist, dass die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dadurch nicht beeinträchtigt wird. Auf die Gewährung freiwilliger Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. (3) Über die Gewährung von Leistungen im Sinne von Abs. 1 Buchstabe a Nrn. 1 und 2, Buchstabe b Nr. 1 entscheidet der Kommandant, soweit Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Einsatz der Feuerwehr erbracht werden. Im Übrigen entscheidet der Kommandant über Leistungen im Sinn dieser Vorschriften sowie über einzelne, nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne von Abs. 1 Buchstabe a Nr. 3 nur, wenn ihm der Erste Bürgermeister diese Befugnis übertragen hat; sonst entscheidet der Erste Bürgermeister oder der Stadtrat. II. Personal §3 Wahl des Kommandanten (1) Die Wahl findet bei einer Dienstversammlung der feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, statt. Die Stadt Rödental lädt hierzu mindestens zwei Wochen vor dem Wahltag ein. (2) Der Bürgermeister oder ein Stellvertreter oder Beauftragter (Art. 39 GO) leitet die Wahl (Wahlleitung). Der Wahlleitung stehen zwei von der Versammlung durch Zuruf bestimmte Beisitzer zur Seite. Werden mehr als zwei Personen durch Zuruf vorgeschlagen, findet eine Wahl zwischen den vorgeschlagenen Personen statt. Wahlleitung und Beisitzer bilden den Wahlausschuss. Wer selbst zur Wahl steht, kann nicht Mitglied des Wahlausschusses sein. Der Wahlausschuss wird daher erst nach Abgabe der Wahlvorschläge gebildet. (3) Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig. (4) Die Wahlleitung erläutert die Grundsätze des Wahlverfahrens und legt die Aufgaben des Kommandanten dar. 1. Wahlvorschläge, Schriftlichkeit der Wahl Die Wahlberechtigten schlagen wählbare Teilnehmer schriftlich oder durch Zuruf der Wahlversammlung zur Wahl vor. Die Wahlleitung nennt die Vorgeschlagenen und befragt sie, sofern sie anwesend sind, ob sie sich der Wahl stellen wollen. Die Vorschläge können mündlich begründet werden; über sie kann auch eine Aussprache stattfinden. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Aussprache wird geschlossen, wenn keine Wortmeldungen mehr vorliegen oder wenn die Versammlung mit Mehrheit der Wahlberechtigten den Schluss der Aussprache beschließt. 9
Albert 11. Februar 2023 Die Wahl wird schriftlich mit Stimmzettel durchgeführt; diese dürfen kein äußerliches Kennzeichen tragen, das sie von den im gleichen Wahlgang verwendeten Stimmzetteln unterscheidet. Die Wahlleitung lässt auf die Stimmzettel die Namen der wählbaren und – sofern sie befragt wurden - zur Kandidatur bereiten Bewerberinnen und Bewerber setzen. Wird nur eine oder keine Person zur Wahl vorgeschlagen, so wird die Wahl ohne Bindung an Bewerber durchgeführt. 2. Wahlgang, Stimmabgabe Die Wahl ist geheim; die Möglichkeit geheimer Stimmabgabe ist von der Wahlleitung sicherzustellen. Für eine gültige Stimmabgabe ist immer eine positive Willensbekundung erforderlich. Gewählt wird, indem einer der Wahlvorschläge in eindeutig bezeichnender Weise gekennzeichnet wird. Streichungen sind nicht als Stimme für nicht gestrichene Bewerber zu werten. Steht nur eine Person zur Wahl, so kann dadurch gewählt werden, dass der Wahlvorschlag in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise gekennzeichnet oder eine nicht zur Wahl vorgeschlagene wählbare Person in eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich auf dem Stimmzettel eingetragen wird. Liegt kein Wahlvorschlag vor, so wird durch eindeutig bezeichnende handschriftliche Eintragung einer wählbaren Person auf dem Stimmzettel gewählt. Die Wahlberechtigten haben den ausgefüllten Stimmzettel zusammenzufalten und der Wahlleitung oder dem bestimmten Beisitzer zu übergeben. Der Wahlausschuss prüft die Stimmberechtigung der Abstimmenden. Bei Bedarf hat die Gemeinde hierzu vor der Wahl eine Wählerliste anzulegen. Wird die Stimmberechtigung anerkannt, so ist der Stimmzettel in einen Behälter zu legen. Der Wahlausschuss prüft vor Beginn des Wahlganges, ob der Behälter leer ist. Wird der Stimmberechtigung einer anwesenden Person widersprochen, entscheidet der Wahlausschuss. 3. Feststellung des Wahlergebnisses, Losentscheid Nach Abschluss der Wahl prüft der Wahlausschuss den Inhalt der Stimmzettel, zählt sie aus und stellt das Wahlergebnis fest. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und Stimmzettel, die überhaupt nicht gekennzeichnet wurden oder auf denen nur Streichungen vorgenommen wurden, sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keine Bewerberin und kein Bewerber die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt. Wenn mehr als zwei Personen die höchste Stimmenzahl erhalten haben, ist die Wahl zu wiederholen. Wenn mehr als eine Person die zweithöchste Stimmenzahl erhalten haben, entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Bei der Stichwahl ist die Person gewählt, die von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los, das die Wahlleitung sofort nach Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl in der Wahlversammlung ziehen lässt. 4. Wahlannahme Nach der Wahl befragt die Wahlleitung die gewählte Person, ob sie die Wahl annimmt. Lehnt sie ab, ist die Wahl zu wiederholen. Abwesende Bewerberinnen und Bewerber können die Annahme der Wahl auch im Vorfeld schriftlich erklären. Die Wiederholung der Wahl kann unmittelbar im Anschluss an den ersten Wahldurchgang in derselben Dienstversammlung erfolgen. 5. Die Wahlleitung lässt über die Wahl, die Feststellung des Wahlergebnisses und die Wahlannahme eine Niederschrift fertigen, die der Wahlausschuss unterzeichnet. 6. Die Absätze 1 bis 5 gelten für die Wahl der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten entsprechend. §4 Verpflichtung Der Kommandant verpflichtet neu aufgenommene ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende durch Handschlag zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den für die Feuerwehren geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Neu aufgenommenen Mitgliedern soll eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr überreicht werden. §5 Übertragung besonderer Aufgaben Zur Erfüllung besonderer Aufgaben sind geeignete Feuerwehrdienstleistende zu bestellen (z. B. Jugendwarte, Gerätewarte). Für die Bestellung ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender ist der Kommandant zuständig. §6 Persönliche Ausstattung Die Feuerwehrdienstleistenden haben die empfangene persönliche Ausstattung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausscheiden aus die Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für verloren gegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädigte oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausstattung kann die Stadt Rödental Ersatz verlangen. §7 Anzeigepflicht bei Schäden Feuerwehrdienstleistende haben dem Kommandanten unverzüglich zu melden - im Dienst erlittene (eigene) Körper- und Sachschäden - Verluste oder Schäden an der persönlichen Ausstattung und der sonstigen Ausrüstung der Feuerwehr. Sowie Ansprüche für oder gegen die Stadt Rödental infrage kommen, hat der Kommandant die Meldung an die Gemeinde weiterzuleiten. Hat die Stadt Rödental nach § 193 SGB VII und § 22 der Satzung der Kommunalen Unfallversicherung Bayern eine Unfallanzeige zu erstatten, so ist sie unverzüglich (bei Unfällen mit Todesfolge oder mit mehr als drei Verletzten sofort) zu unterrichten. 10
§8 Albert Amtliches Dienstverhinderung Von der gesetzlichen Verpflichtung zur Leistung des Feuerwehrdienstes (Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayFwG) sind Feuerwehrdienstleistende nur befreit, soweit sie vorrangigen rechtlichen Pflichten nachkommen müssen oder dringende wirtschaftliche oder persönliche Gründe dies rechtfertigen. Für das Fernbleiben von Ausbildungsveranstaltungen in diesen Fällen haben sich Feuerwehrdienstleistende vor der Veranstaltung bei dem Kommandanten zu entschuldigen; im Übrigen haben Feuerwehrdienstleistende Mitteilung zu machen, wenn sie länger als fünf Wochen vom Wohnort abwesend oder durch andere Umstände an der Ausübung des Feuerwehrdienstes gehindert sein werden. Der Wegzug aus der Stadt Rödental ist in jedem Fall zu melden. §9 Pflichtverletzungen Der Kommandant kann Verletzungen von Dienstpflichten durch folgende Maßnahmen ahnden: - mündlicher oder schriftlicher Verweis, - Androhung des Ausschlusses, - Ausschluss (Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayFwG, § 10 Abs. 2 dieser Satzung) § 10 Austritt und Ausschluss (1) Der Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr ist schriftlich gegenüber dem Kommandanten zu erklären. (2) Der Kommandant hat Feuerwehrdienstleistenden, die sie bzw. er gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayFwG wegen gröblicher Verletzung der Dienstpflichten vom Feuerwehrdienst ausschließen will, Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Eine gröbliche Verletzung von Dienstpflichten ist insbesondere gegeben bei - unehrenhaftem Verhalten im Dienst, - grobem Vergehen gegen Kameraden im Dienst, - fortgesetzter Nachlässigkeit oder Nichtbefolgen dienstlicher Anordnungen, - Trunkenheit im Dienst, - Aufhetzen zum Nichtbeachten von Anordnungen, - dienstwidrige Benutzung oder mutwilliger Beschädigung von Dienstkleidung, Geräten und sonstigen Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehr. Der Kommandant hat dem Ausgeschlossenen den Ausschluss schriftlich zu erklären. III. Besondere Pflichten des Kommandanten § 11 Dienst und Ausbildungsplan Der Kommandant stellt jährlich (wenn nötig auch für kürzere Zeiträume) einen Dienst- und Ausbildungsplan auf. In dem Plan ist für jeden Monat mindestens eine Übung oder ein Unterricht vorzusehen. Zu den Übungen können auch geeignete Sportveranstaltungen der Feuerwehr gehören. Der Dienst- und Ausbildungsplan ist der Stadt Rödental vorzulegen. § 12 Dienstreisen Der Kommandant hat dafür zu sorgen, dass vor Dienstreisen von Feuerwehrdienstleistenden die Genehmigung der Stadt Rödental eingeholt wird (vgl. auch Art. 8 Abs. 1 Satz 3 BayFwG). er hat auch für seine Dienstreisen die Genehmigung der Stadt Rödental einzuholen. § 13 Jahresbericht (1) Der Kommandant unterrichtet die Stadt Rödental zum Ende des Kalenderjahres über den Personalstand der Freiwilligen Feuerwehr. Neu eingetretene oder aus dem Feuerwehrdienst ausgeschiedene Mitglieder sind namentlich mitzuteilen. In dem Bericht ist die Anzahl der Mannschafts- und Führungsdienstgrade und der Feuerwehrdienstleistenden anzugeben, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (vgl. Art. 11 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Soweit die Gemeinde nicht über einzelne Einsätze unterrichtet wird, ist im Jahresbericht auch eine Übersicht über die Einsätze des abgelaufenen Jahres zu geben. (2) Die Unterrichtspflichten gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayFwG, § 7 Satz 2 und § 11 Abs. 2 dieser Satzung bleiben unberührt. IV. Anwendungsbeginn § 14 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren vom 01. Dezember 1984 außer Kraft. Rödental, 09.01.2023 Marco Steiner Erster Bürgermeister Die vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 09.01.2023 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekanntgemacht. Während der allgemeinen Geschäftsstunden liegt sie in der Verwaltung der Stadt Rödental zur Einsichtnahme auf. Rödental, 27.01.2023 Marco Steiner Erster Bürgermeister 11
Albert 11. Februar 2023 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödental. Die Stadt Rödental erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung §1 Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Die Stadt Rödental erhebt im Rahmen von Art.28 Abs.1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren, insbesondere für 1. Einsätze, 2. Sicherheitswachen (Art.4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG), 3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben. (2) Die Stadt Rödental erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art.28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG): 1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören, 2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch, 3. Leistungen der Atemschutzgerätewerkstatt/Schlauchwerkstatt Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet. (4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattenden Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht. §2 Schuldner (1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG. (2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat. (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. §3 Fälligkeit Aufwendungs- und Kostenersatz werden mit Eintritt der Bestandskraft des Bescheides zur Zahlung fällig. §4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödental vom 04. Januar 2000 außer Kraft. Rödental, 09.01.2023 Marco Steiner Erster Bürgermeister Die vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 09.01.2023 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekanntgemacht. Während der allgemeinen Geschäftsstunden liegt sie in der Verwaltung der Stadt Rödental zur Einsichtnahme auf. Rödental, 27.01.2023 Marco Steiner Erster Bürgermeister 12
Albert Amtliches Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödental Verzeichnis der Pauschalsätze Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummer 1 bis 3) und den Personalkosten (Nummer 4) zusammen. Bei freiwilligen Leistungen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 1. Streckenkosten Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen bei einer Eigenbeteiligung der Kilometer Wegstrecke für Gemeinde von 10 % Kostensatz in €: Mannschaftstransportwagen MTW 3,94 Mehrzweckfahrzeug MZF 4,75 Einsatzleitwagen ELW 1 6,18 Kommandowagen KdoW 2,74 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 2,72 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 4,14 Löschgruppenfahrzeug LF 8, LF10 7,16 Löschgruppenfahrzeuge LF 20 7,36 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 7,91 Tanklöschfahrzeug TLF 4000 6,53 Rüstwagen RW-2 7,75 Drehleiter DLA (K) 23/12 10,30 Gerätewagen Logistik GW-L1 4,40 Gerätewagen Logistik GW-L2 7,37 2. Ausrückestundenkosten 2. Ausrückestundenkosten 2. Ausrückestundenkosten Mit den Ausrückestundenkosten ist der Mit den Einsatz von Geräten und Ausrückestundenkosten Ausrüstung ist der abzugelten, Einsatz von Geräten die undzwar zu Fahrzeugen Ausrüstung gehören, abzugelten, deren die zwar zu Kosten aber gehören, Fahrzeugen nicht durch deren Kosten Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstreckedie beeinflusst werden. zurückgelegte Für angefangene Wegstrecke Stunden beeinflusst werden.werden bis zu 30 Für angefangeneMinuten Stundendie halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestunden die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten diewerden halben,bis imzu 30 Minuten Übrigen die halben, die ganzen im Übrigen die ganzen A Ausrückestunden erhoben. erhoben. erhoben. Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet Die Ausrückestundenkosten bei einer Eigenbeteiligung betragen – berechnet derbei Gemeinde einer Eigenbeteiligung der Gemeinde Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet bei einer Eigenbeteiligung der Gemeinde vom Zeitpunkt des Ausrückens ausZeitpunkt vom dem des vonaus Ausrückens 10 dem % von 10 % vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem von 10 % Feuerwehrgerätehaus / der Feuerwache bis zum / der Feuerwache bis zum Feuerwehrgerätehaus Feuerwehrgerätehaus / der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Zeitpunkt desStunde für Wiedereinrückens – je eine Stunde für Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für Kostensatz in Kostensatz in Kostensatz in €: €: €: Mannschaftstransportwagen Mannschaftstransportwagen MTW MTW 40,82 40,82 Mannschaftstransportwagen MTW 40,82 Mehrzweckfahrzeug MZF Mehrzweckfahrzeug MZF 49,01 49,01 Mehrzweckfahrzeug MZF 49,01 Einsatzleitwagen ELW 1 Einsatzleitwagen ELW 1 118,41 118,41 Einsatzleitwagen ELW 1 118,41 Kommandowagen KdoW Kommandowagen KdoW 23,78 23,78 Kommandowagen KdoW 23,78 Tragkraftspritzenfahrzeug TSFTragkraftspritzenfahrzeug TSF 69,10 69,10 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 69,10 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 84,45 84,45 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 84,45 Löschgruppenfahrzeug LF 8, LF10 Löschgruppenfahrzeug LF 8, LF10 139,36 139,36 Löschgruppenfahrzeug LF 8, LF10 139,36 Löschgruppenfahrzeuge LF 20Löschgruppenfahrzeuge LF 20 146,36 146,36 Löschgruppenfahrzeuge LF 20 146,36 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 184,02 184,02 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 184,02 Tanklöschfahrzeug TLF 4000 Tanklöschfahrzeug TLF 4000 111,05 111,05 Tanklöschfahrzeug TLF 4000 111,05 Rüstwagen RW-2 Rüstwagen RW-2 151,65 151,65 Rüstwagen RW-2 151,65 Drehleiter DLA (K) 23/12 Drehleiter DLA (K) 23/12 232,80 232,80 Drehleiter DLA (K) 23/12 232,80 Gerätewagen Logistik GW-L1 Gerätewagen Logistik GW-L1 48,29 48,29 Gerätewagen Logistik GW-L1 48,29 Gerätewagen Logistik GW-L2 Gerätewagen Logistik GW-L2 102,57 102,57 Gerätewagen Logistik GW-L2 102,57 3. Arbeitsstundenkosten 3. Arbeitsstundenkosten 3. Arbeitsstundenkosten Wird ein Gerät eingesetzt, Wird das nicht zur feuerwehrtechnischen ein Gerät eingesetzt, das nicht Beladung des eingesetzten Beladung zur feuerwehrtechnischen Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugsdes eingesetzten gehört Fahrzeugs (und können gehört demnach (und dafür können demn keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), Ausrückestundenkostenwerden geltendArbeitsstundenkosten berechnet. gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet. Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet. In die Arbeitsstundenkosten nicht In dieeingerechnet wird der Zeitraum, Arbeitsstundenkosten währenddessen nicht eingerechnet einZeitraum, wird der Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist. In die Arbeitsstundenkosten nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät amwährenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend Einsatzort nicht vorübergehend in Betrieb ist. nicht in Betrieb 13
Albert 11. Februar 2023 Für angefangene Für angefangene Stunden Stunden werden werden bis bis zu zu 30 30 Minuten Minuten die die halben, halben, im im Übrigen Übrigen die die ganzen ganzen Stunden Stunden erhoben. erhoben. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stunden erhoben. als Arbeitsstundenkosten als Arbeitsstundenkosten werden werden berechnet berechnet für für bei einer bei einer Eigenbeteiligung Eigenbeteiligung der der Gemeinde Gemeinde als Arbeitsstundenkosten werden 10berechnet von 10 % für bei einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von % von 10 % in €: Kostensatz Kostensatz in €: Brennschneidgerät 72,30 Kostensatz in €: Brennschneidgerät 72,30 Brennschneidgerät 72,30 Tragkraftspritze PFPN Tragkraftspritze PFPN 10-1000 10-1000 oder oder Lenz-Pumpe Lenz-Pumpe TSTS 53,00 53,00 8/8 Tragkraftspritze PFPN 10-1000 oder Lenz-Pumpe TS 53,00 8/8 umluftunabhängiges 8/8 Atemschutzgerät, 27,30 umluftunabhängiges Atemschutzgerät, 27,30 Pressluftatmer inkl. umluftunabhängiges Atemschutzgerät, inkl. Atemmaske Atemmaske 27,30 Pressluftatmer Generator 5 KVA Pressluftatmer inkl. Atemmaske 26,75 Generator 5 KVA 26,75 Generator 5 KVA 26,75 Tauchpumpe TP Tauchpumpe TP 4/1 4/1 14,60 14,60 Tauchpumpe TP 4/1 14,60 Mehrzwecksauger Mehrzwecksauger 18,30 18,30 Mehrzwecksauger 18,30 Lüftungsgerät Lüftungsgerät 22,90 22,90 Lüftungsgerät 22,90 Motorsäge Motorsäge 16,00 16,00 Motorsäge 16,00 Sonstige Lösch- Sonstige Lösch- und und Hilfeleistungsgeräte Hilfeleistungsgeräte 11,00 11,00 Sonstige Lösch- und Hilfeleistungsgeräte 11,00 4. Personalkosten 4. Personalkosten 4. Personalkosten Personalkosten werden Personalkosten werden nach nach Ausrückestunden Ausrückestunden berechnet. berechnet. Dabei Dabei ist ist der der Zeitraum Zeitraum vom vom Ausrücken Ausrücken ausaus dem dem Feuerwehrgerätehaus Feuerwehrgerätehaus bis bis zum zum Wiedereinrücken Wiedereinrücken anzusetzen. Für Für angefangene angefangene Personalkosten Stunden werdenwerden werden zunach bis zu Ausrückestunden 30 Minuten Minuten halben,berechnet. die halben, im Übrigem ÜbrigemDabei ist der Stundenkosten die ganzen ganzen Zeitraum vom Ausrücken erhoben. aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum anzusetzen. Stunden bis 30 die im die Stundenkosten erhoben. anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigem die ganzen Stundenkosten erhoben. 4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende 4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende 4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender folgender Stundensatz Stundensatz berechnet berechnet (Ergebnis (Ergebnis einer einer Auswertung Auswertung verschiedener verschiedener Satzungen Satzungen Gemeinden): Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschieden bayerischer Gemeinden): bayerischer bayerischer Gemeinden): 28,00 €€ 28,00 28,00 € Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird für die Personalkosten verlangt, Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird für die Personalkosten verlangt, die die der der Gemeinde Gemeinde durch durch Erstattung Erstattung des des Verdienstausfalles (Art. (Art. 10 Aufwendungsersatz 10 BayFwG) BayFwG) oder durch für den Einsatz ehrenamtlicher durch Entschädigungen Entschädigungen nach Art. Art. 11 Feuerwehrdienstleistender 11 BayFwG BayFwG entstehen. wird für die Personalkosten verlangt, die der Gemeinde dur Verdienstausfalles oder nach entstehen. Verdienstausfalles (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG entstehen. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei bei der der Berechnung Berechnung des des Aufwendungsersatzes Aufwendungsersatzes für für Pflichtaufgaben Pflichtaufgaben nicht nicht der der gesamte gesamte Personalaufwand Personalaufwand angesetzt angesetzt werden. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalau werden. werden. 4.2 Sicherheitswachen Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für a) einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (s. § 11 Abs. 5 AV BayFwG) 16,90 € Abweichend von Nummer 4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet. 5. Sonstige Aufwandsersatz- und Kostenpauschalen Für nachstehende Einsätze und Arbeitsleistung werden folgende Aufwendungsersatz- und Kostenpauschalen erhoben: 5.1 Fehlalarm durch eine private Brandmeldeanlage 350,00 € Gewinnerbild des Fotowettbewerbs in der Ausgabe Nummer 3: „Schneemann auf dem Schlittenberg in Waldsachen.“ von Familie Schmid-Dusch und Familie Füger. Vielen Dank für Ihre Teilnahme! Einsendungen werden jederzeit gerne unter folgender E-Mailadresse entgegengenommen: fotowettbewerb@roedental.de 14
Kinder Albert Amtliches & Jugend • GEMEINSCHAFT ERFAHREN ERLEBEN G E M E I N S C H A ERFAHREN GEMEINSCHAFT F T ERFAHREN ERLEBEN ERLEBEN SPAß SPAß SPAß RETTEN BILDEN ZUSAMMEN ERSTE HILFE AM RETTEN BILDEN RETTEN BILDEN Z U S A M M E N ERSTE ZUSAMMEN ERSTE HILFE HILFE AM AM BETREUUNG VERSORGUNG STÄRKE HELFEN! BETREUUNG VERSORGUNG BETREUUNG VERSORGUNGS T Ä STÄRKE RKE HELFEN! HELFEN! Sprechzeiten ……aus ausLiebe Liebezum zumMenschen Menschen Bitte erfragen unter der Telefonnummer 09563 / 96669. Ansprechpartner: SSEEIISSTTÄÄRRKKEERR, , Robert Pechauf, Dipl.-Sozialpäd.(FH) aalslsddeeinineessttäärrkksstteeAAuussrreeddee. . DerJugendtreff „Dezibel“ in Weißenbrunn WAS WIR DIR BIETEN WOLLEN? WAS WIR DIR BIETEN WOLLEN? und „Orbis“ in Unterwohlsbach WAS WIR DER BIETEN WOLLEN? Der Jugendtreff „Dezibel“ im Nebengebäude der alten Schule - SPAß mit DEINER … SPAß miJUGENDGRUPPE t DEINER JUGENDGRUPPE. … SPAß mit DEINER JUGENDGRUPPE. ist momentan nur auf Anfrage geöffnet. - INTERESSE…an INTunserer ERESSE an uArbeit nserer Arbeit. … INTERESSE an unserer Arbeit. … AUS- und FORTBILD - AUS- und FORTBILDUNG UNG im BRK. Der Jugendtreff „Orbis“ in der Lautertalstr. ist momentan unre- … AUS- und FORTBILim DUNBRK G im BRK. - eine GRUPPE… einmit e GRUPPE mit eZIEL inem ZIEL. … eine GReinem UPPE mit einem ZIEL. gelmäßig geöffnet und hat jeden ersten Montag im Monat um … und vieles mehr! - und vieles mehr! … und vieles mehr! 19.00 Uhr seine Teamsitzung. Ansprechpartner für beide Treffs ist der Jugendpfleger. WER WIR SIND? WER WIR SIND? Bereitschaft Froschgrund Bereitschaft Froschgrund in Fischbach bei Rödental in Fischbach bei Rödental AUFGABE FÜR DICH? EINFACH AUSPROBIEREN! AUFGABE FÜR DICH? EINFACH AUSPROBIEREN! Kontakt: Romina Triebner Mareike Lang Kontakt: Romina RominaTriebner Triebner Mareike LarissaLang Schüppler 0170 800 1957 0176 329 389 46 Telefon 0170 0170 800 1957 800 1957 Telefon 0176 0176 329 389 46 326 817 90 Schwimmkurse Jeden Mittwoch in der Schulzeit im Hallenbad Rödental 17:00 – 17:45 Uhr Gruppenstunde & Schwimmkurse 18:00 – 18:45 Uhr Gruppenstunde & Schwimmkurse 19:00 – 19:45 Uhr Aktive & Schwimmkurse Bitte beachten Sie die geltenden Hygienevorschriften, Abstandsregeln und haben Sie Verständnis für die begrenzte Zahl an Plätzen für unsere Schwimmschüler*innen! Ihre Wasserwacht Ortsgruppe Rödental Infos unter: www.wasserwacht-roedental.de oder Tel. 0176 23608261 15
16 Albert Unser aktuelles Ferienprogramm erscheint Montag, 20.02.23 Mittwoch 22.02.2023 Ferienprogramm der zusätzlich auch in den jeweiligen Ausgaben des „Albert“. Wie gewohnt informieren wir natürlich AIRTIME Trampolinpark Stadt Rödental Faschingsparty im EGZ in Ebersdorf weiterhin über unsere Angebote auf unserer 90 Minuten Sprungzeit!!! Homepage: Zeit: 08:45 bis 15:00 Uhr Fasching 2023 www.jugend-roedental.de Ort: EGZ in Ebersdorf Dort kann man Interessantes über die Treffpunkt: Jugendhaus Domäne Jugendpflege finden, z.B. auch Bilder von unseren Alter: ab 6 Jahren 11. Februar 2023 Veranstaltungen. Kosten: 5,- € Zum Abschluss möchten wir noch eine schöne Faschingszeit wünschen. Außerdem hoffen wir, dass Heute besuchen wir mit Zeit: 09:15 – 16:00 Uhr unser Programm auch diesmal wieder vielen gefällt. dem Jugendbus unsere Treffpunkt: Jugendhaus Domäne Freunde von der Ort: Nürnberg Basisöffnungszeiten in der Domäne Jugendpflege Ebersdorf im Evangelischen Kosten: 22 € Gemeindezentrum um gemeinsam mit ihnen zu feiern. Alter: ab 8 Jahren Offener Treff Internetcafé Robert Pechauf Montag 15.00 - 20.00 Uhr 15.00 – 20.00 Uhr HELAU! Wir ziehen los, mit ganz großen Schritten und spielen gemeinsam Faschingsspiele, wie die Reise Bürgerplatz 1 nach Jerusalem und machen eine Polonaise. Dienstag 15:00 - 20.00 Uhr 15.00 - 20.00 Uhr 96472 Rödental Wer isst am schnellsten einen Schokokuss oder Mittwoch 15.00 - 21.00 Uhr 15.00 - 21.00 Uhr behauptet sich beim Limbotanz? Natürlich habt ihr auch genug Zeit zum Tanzen, Tel.: 09563 96669 Donnerstag 15.00 - 20.00 Uhr 15.00 – 20.00 Uhr Spielen, Basteln oder Schminken. Verkleidungen sind ausdrücklich erlaubt! Fax: l09563 9649 Freitag 15.00 - 18.00 Uhr 15.00 - 18.00Uhr Bitte eigene Getränke und eine Mahlzeit mitbringen! Dienstag, 21.02.23 Internet: www.jugend-roedental.de Ferienprogramm in CORONA-Zeiten @-mail: domaene-rt@gmx.de Höhlenabenteuer Muggendorf Sprechzeiten vorm.: Mittwoch + Freitag von Seit nunmehr über zwei Jahren haben wir mehr Zeit: 09:00 Uhr bis 17:15 Uhr 10-12 Uhr (oder AB) oder weniger mit Einschränkungen in unserem Ort: Muggendorf / Fränkische Schweiz Alltag aufgrund von Corona zu tun. Treffpunkt: Jugendhaus Domäne Willkommen zum Faschingsferienprogramm der Natürlich gilt auch für die Angebote im Alter: ab 8 Jahren Heute machen wir einen Ausflug nach Nürnberg! Jugendpflege Rödental. Wir möchten alle Kinder und Ferienprogramm hierbei keine Ausnahme. Kosten: 12 € Der Trampolinpark AIRTIME ist unser Ziel. Hier Jugendlichen hiermit recht herzlich zur Teilnahme Das bedeutet: Unsere Angebote sind –Stand könnt ihr 90 Minuten nach Herzenslust springen an unserem Programm einladen. Drucklegung- nach den aktuellen Inzidenzzahlen toben und Spaß haben. Falls ihr danach noch Kraft Aus der Vergangenheit wissen wir, dass einige möglich und als ein unverbindliches Angebot zu habt, schauen wir uns noch die Kaiserburg in Veranstaltungen mehr Interessenten als Plätze verstehen. Nürnberg an und lassen so den Tag ausklingen. haben. Deshalb gilt für die meisten Fahrten: „Wer Wenn sich die Rahmenbedingungen (Inzidenzzahlen, zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Verordnungen, Allgemeinverfügungen, etc.) ändern, Heute bewegen wir uns über und unter der Erde. Die Sollte Ihr Kind bei Ihnen im Auto Um Überbuchungen zu vermeiden ist bei kann es, auch sehr kurzfristig, zu einer Absage des Höhlen im Wald bei Muggendorf sind unser Ziel. geplanten Programms kommen. eine Sitzerhöhung benötigen, so der Anmeldung Folgendes zu beachten: Wir machen uns auf den Weg durch die Höhlen. Es Ich bitte Sie, dies bei der Anmeldung mit zu geht durch enge Schlufe, über Spalten und durch müssen Sie bei Fahrten im 1. Freien Platz telefonisch erfragen, und bedenken, und die Angebote nicht als feste bizarre, tropfsteinbehangene Räume. Jugendbus bitte daran denken, Notbetreuung anzusehen. !!!!Bitte alte Kleidung, festes Schuhwerk und eine diesen dann vormerken lassen. auch eine passende für Ihr Kind Eine Teilnahme am Programm ist nur bei Taschenlampe mit vollen Batterien nicht vergessen!!!! 2. Erst nach einer Zusage die schriftliche Symptomfreiheit möglich! Und denkt dran, in einer Höhle ist es mitzubringen. Bleiben Sie gesund! das ganze Jahr ca. 9 bis 10 Grad warm. Anmeldung an uns schicken. Wir haben KEINE eigenen Egal wie heiß/kalt es außen ist. Warme Wechselkleidung nicht vergessen. Kindersitze!!!
Donnerstag 23.02.23 Freitag, 24.02.23 Allgemeine Anmeldung für das Ferienprogramm: Geschäftsbedingungen Eishalle Sonneberg Meeresaquarium der Jugendpflege Name: Zella-Mehlis ________________________________ Zeit: 10:00 – 13:00 Uhr 1. Der Versicherungsschutz der Teilnehmer Vorname: Treffpunkt: Jugendhaus Domäne beginnt mit Übernahme durch das pädagogische ________________________________ Zeit: 09:15 – 14:00 Uhr Kosten:6€ Personal und endet an der Tür des Anschrift: Ort: Zella-Mehlis Alter: ab 10 Jahren Jugendhauses Domäne. Bei außerhäuslichen ________________________________ Treffpunkt: Jugendhaus Domäne Veranstaltungen entsprechend dem Geb.-Datum: Kosten:12€ Die Eishalle Sonneberg ausgemachten Treffpunkt. ________________________________ Alter: ab 6 Jahren bietet euch viel Platz, um 2. Etwaige gesundheitliche Einschränkungen, die Telefonnr.: auf Schlittschuhen über von Belang für das jeweilige Programm seien _________________________________ die Eisbahn zu flitzen könnten, sind im Vorfeld gegenüber der und das ohne die Jugendpflege unbedingt offen zu legen. Ja, wir möchten den Newsletter der Jugendpflege Gefahr ins Eis 3. Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist die volle An folgende E-Mail-Adresse erhalten: einzubrechen. Also packt eure Teilnehmergebühr zu entrichten. Schlittschuhe ein und bringt Freude mit, 4. Bei Abbruch der Veranstaltung vor dem ______________________________________ denn gerade in der kalten Jahreszeit findet ihr auf geplanten Ende durch höhere Gewalt und/oder schnellen Kurven viel Spaß und Bewegung. andere Unwägbarkeiten besteht kein Anspruch Ich melde mein Kind für folgende Auch wer keine Schlittschuhe hat, muss nicht zu auf eine Rückzahlung der Teilnehmerbeiträge, Veranstaltungen an: Hause bleiben. Schlittschuhe oder Pinguine können falls der Jugendpflege im Vorfeld (z.B. durch für je 3€, in der Eishalle entliehen werden. Reservierungen o. ä.) schon Kosten entstanden Taucht im Meeresaquarium Zella-Mehlis ein in die Veranstaltung:_________________________ (ACHTUNG: Nicht im Preis enthalten!) sind. farbenprächtige Unterwasserwelt der tropischen am:__________ Ozeane und lasst euch von der einmaligen Schönheit 5. Im Rahmen der Programme können Aufnahmen Donnerstag 23.02.23 von den Kindern entstehen und u. a. auf der Veranstaltung:_________________________ bizarrer Korallen und Seeanemonen, einzigartiger Fische, Reptilien und lebender Steine Internetseite der Jugendpflege veröffentlicht am:__________ verzaubern. werden. Kinonachmittag in der Domäne Veranstaltung:_________________________ - Besucht ein in Thüringen einzigartiges Eine-Million- Rödental, den 25.11.2015 am:__________ Liter-Haibecken, in dem sich Rückkehr auf vier Pfoten/ Veranstaltung:_________________________ Zitronenhaie, Ammenhaie, Sandtigerhaie und Beste Freunde fürs Leben Leopardenhaie tummeln. am:__________ ___________________________ (Robert Pechauf, Dipl.-Soz.-Päd.(FH)) Veranstaltung:_________________________ Zeit: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Ort: Jugendhaus Domäne -Stadtjugendpfleger- am:__________ Alter: ab 6 Jahren Veranstaltung:_________________________ Kosten: 1,- € am:__________ Die kleine Calista wächst auf einem Ich stimme der Verarbeitung der personenbezo- Bauernhof mit genen Daten laut DSVGO Artikel 6 Absatz 1 ihren Großeltern Buchstabe a ausdrücklich zu!!! und einer Beschützerin auf Erläuterungen zu unserer Datenschutzerklärung vier Pfoten auf. finden Sie unter: Jedoch muss sie Mit einem als Koi-Park gestalteten Außenbereich http://www.roedental.de/images/stories/buerger eines Tages den Bauernhof verlassen. Eine neue mit den drei Koi-Teichen sowie den Reise und ein Versprechen sind der Beginn einer /DSGVO.pdf Haifischbecken und den 60 Aquarien sowie dem tierischen Freundschaft fürs Leben. separaten Krokodilhaus bietet die Einrichtung auf Genießt Kinoatmosphäre bei Popcorn und einem einer Besichtigungsfläche von 7.150 qm ein Datum: __________ Film auf unserer großen Leinwand! Robert Pechauf, Dipl.-Sozialpäd.(FH) unvergessliches, und für den mitteldeutschen Raum, -Stadtjugendpfleger- Unterschrift: ________________________ einmaliges Erlebnis. 17 Amtliches Albert
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