Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma WM Elektronik GmbH
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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma WM Elektronik GmbH I. Bestellung l. Wir liefern nur aufgrund der nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen. Liegen der Bestellung des Käufers abweichende AGB zugrunde, so gelten diese nur im Falle der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. 2. Sollten Bestellungen per E-mail erfolgen gelten nachfolgende Regelungen. Wir sind lediglich verpflichtet eingehende E-mails einmal werktäglich abzurufen. E-mails die uns in der Zeit von 9.00Uhr bis 17.00Uhr zugegangen sind, gelten als um 17.00Uhr zugegangen, es sei denn es wird ein früherer Zugang bei uns nachgewiesen. E-mails, die außerhalb dieser Zeiten zugehen gelten als am nächsten Werktag um 17.00Uhr zugegangen, es sei denn es wird der frühere Zugang nachgewiesen. Die Pflichten des § 312 e Abs. 1 Ziffer 1-3 BGB werden abgedungen. II. Preise 1. Unsere Preise sind Nettopreise (ohne MwSt., Fracht-, Verpackungs-, Versicherungskosten). Am Tag der Auslieferung werden die jeweils gültigen Preise lt. WM Elektronik-Verkaufspreisliste in Rechnung gestellt. 2. WM Elektronik behält sich vor, bei Kleinaufträgen einen Mindermengenzuschlag zu erheben. III. Angebote l. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend bis zur Annahme durch den Kunden. Alle Vertragsabschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Annahme des Verkäufers. Auf diese Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. IV. Technische Unterlagen l. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Beschreibungen usw. in Angeboten, Preislisten und sonstigen allgemeinen Drucksachen sind bestmöglich erstellt bzw. ermittelt, jedoch nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschläge, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. V. Versand, Gefahrenübergang 1. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen. 2. Der Verkäufer hat seine Verpflichtung am Ort seiner Hauptniederlassung zu erfüllen. Sofern der Besteller die Auslieferung der Ware an einen anderen als diesen Ort wünscht, erfolgt die Versendung oder der Transport der Ware stets auf eigene Gefahr. Die Gefahr geht mit Absendung ab Werk auf den Käufer über. Versicherung gegen Transportschaden erfolgt nur auf Anordnung und Kosten des Käufers. 3. Wird der Versand der Ware durch den Verkäufer oder dessen Beauftragte verzögert, geht die Gefahr für Untergang oder Verschlechterung der Ware mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über. VI. Zahlungsbedingungen 1. Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen
ab Rechnungsdatum vorzunehmen. Sie haben so zu erfolgen, daß der Rechnungsbetrag dem Verkäufer am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Hiervon abweichende Vereinbarungen gelten als Sonderbedingungen und müssen stets schriftlich vereinbart werden. 2. Die Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Besteht ein Zurückbehaltungsrecht, dürfen Zahlungen des Käufers jedoch nur in dem Umfang bis zur Erledigung der Gegenansprüche zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den Gegenansprüchen steht. 3. Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Zugang der Lieferung. Mit Eintritt des Verzuges werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Als exakte Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten. Werden Zahlungsbedingungen (Verzug) nicht eingehalten oder Umstände bekannt oder erkennbar die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischem Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluß vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, oder nach Verrtragsschluß erkennbar waren, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, in diesen Fällen berechtigt die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen oder die Belieferung einzustellen und alle noch offenen Forderungen einschließlich derjenigen , für die Wechsel gegeben wurden., sofort fällig zu stellen. Weiter sind wir berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen, unter Fortfall des Zahlungsziels, angemessene Vorauszahlung oder die Gestellung uns genehmer angemessener Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen eine angemessene Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte, vom Vertrag zurückzutreten. Die weiter Erfüllung unsererseits erfolgt in diesem Falle nur bei erfolgter Vorauszahlung oder Sicherheitsstellung. Der Kunde ist Verpflichtet, uns alle durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen. VII. Lieferungen, Lieferfristen 1. Alle von uns bestätigten oder bekanntgegebenen Lieferfristen basieren auf Informationen des Herstellers. Eine mögliche Lieferverzögerung des Herstellers bewirkt deshalb automatisch eine Lieferwochenverschiebung. Ebenso Verzögerungen bei uns oder beim Hersteller infolge von höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. behördlichen Eingriffen, Energie-, Rohstoffmangel oder Fertigungseinstellung. 2. Werden dadurch Lieferungen nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß der Kunde daraus irgendwelche Schadensersatzansprüche an uns herleiten kann. 3. Sind wir aus einem der vorgenannten Gründe in Lieferverzug geraten, so hat der Kunde das Recht, nach Stellung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. VIII. Verpackung l. Leichte Verpackung (Kartons oder ähnliches) wird nicht zurückgenommen. IX. Mängelrüge und Gewährleistung l. Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen
nach Lieferung, versteckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen dem Transportunternehmen gegenüber gerügt und die Aufnahmen der Mängel von diesem veranlasst werden. Mängelrügen müssen einem nach Kräften zu detaillierenden Beschreibungen des Mangels enthalten. Eine nicht fristgerechte Mängelrüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden auf Gewährleistung aus. Soweit die Stückzahl und die Gewichtsmenge nach den vorstehenden Untersuchungspflichten bereits bei Anlieferung erkennbar war, hat der Kunde diese Mängel bei Empfang der Ware gegenüber dem Transportunternehmen zu beanstanden und die Beanstandung bescheinigen zu lassen. Sonstige Pflichtverletzungen sind von der Geltendmachung weiterer Rechte vom Kunden unter Setzung einer angemessenen Abhilfefrist schriftlich abzumahnen. 2. Beanstandete Waren dürfen nur von dem Käufer oder einem von Ihm benannten Dritten versandt werden. Für die Versandkosten ist der Käufer vorleistungspflichtig. 3. Haben wir einen Mangel zu vertreten, so wird dieser nach unserer Wahl durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben, wobei uns grundsätzlich zwei Nachbesserugsversuche zuzugestehen sind. Dies gilt nicht im Falle eines Regresses nach § 478 BGB. Mängel die der Kunde selbst zu vertreten hat und unberechtigte Reklamationen werden im Auftrag und auf Kosten des Kunden beseitigt. 4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur in dem Umfang zurückgehalten werden, den im angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängel stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge erhoben wurde, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen kann. Erfolgt die Mängelrüge zu unrecht, sind wir berechtigt vom Kunden Ersatz der uns hierdurch entstandenen Aufwendungen zu verlangen. 5. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung / Unzumutbarkeit der Nacherfüllung / Verweigerung der Nacherfüllung / Nichtbewirkung der Leistung innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist bei der der Kunde vertraglich den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat, oder wenn besondere Umstände vorliegen, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung der nachfolgend aufgeführten Rechte rechtfertigen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz verlangen. 6. Der Rücktritt ist mit Ausnahme der Mangelhaftung ebenfalls ausgeschlossen, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. 7. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängel oder Mangelfolgeschäden gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmung in Ziffer 10 (Haftungsbeschränkung). Soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche aus einer Garantie handelt, welche die Kunden gegen das Risiko eines etwaigen Mangelfolgeschaden absichern soll. Auch in diesem Fall haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. 8. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere von Transportwege, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen soll der Liefergegenstand nachträglich einen anderen Ort als den Lieferort oder die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist. Dies gilt nicht in Fällen des Lieferregresses nach § 478, 479 BGB und im Falle , dass die Verbringung dem bestimmungsgemäßen Gebrau entspricht. 9. Etwaige Rückgriffsansprüche des Kunden im Falle der Weiterveräußerung der Ware gegen uns bestehen ur insoweit , als der Kunde mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Gewährleistungsrecht über
unerhebliche Mängel sind ausgeschlossen, soweit nicht ein Regressfall des § 478 BGB vorliegt. Die Anerkennung von Sachmängeln bedarf stets de Schriftform. X. Allgemeine Haftung 1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungshilfen - insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Handlung - sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen oder ein Haftungsausschluß aus sonstigen Gründen rechtlich nicht zulässig ist. 2. In allen Fällen in denen in Handelsgeschäften bei grober Fahrlässigkeit oder bei diesen und Nicht-Handelsgeschäften auch ohne grobe Fahrlässigkeit die Haftung nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden kann, ist die Haftung stets beschränkt auf den nachgewiesenen, bei Vertragsabschluß voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch auf unseren Verkaufspreis des von uns gelieferten Produkts, auf das sich die Schadensersatzansprüche beziehen oder aus dem sie resultieren. 3. Die Produkthaftung von WM Elektronik vertriebener Waren wird ausgeschlossen. Dies gilt auch für Produkte die miteinander verbunden werden. 4. Die Haftung für mittelbare und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit wir nicht eine wesentlichere Vertragspflicht verletzt haben oder uns oder unsere leitenden angestellten und Erfüllungsgehilfen der Vorwurf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung trifft. 5. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse beziehungsweise Beschränkungen gemäß vorstehenden Absätzen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen sowie unserer Subunternehmer. 6. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. 7. Den Nachweis einer anderen Schadenshöhe beziehungsweise des Nichtanallens eines Schadens bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten. XI. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollen Zahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung und bis zur Einlösung von Wechseln oder Schecks vor. Der Käufer darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern oder verarbeiten. Dieses Recht erlischt bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme der Ware oder sonstiger Maßnahmen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich per Einschreibebrief unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen Mitteilung zu machen. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Käufer. 2. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Dies gilt ohne dass damit von unserem Recht vom Vertrag zurückzutreten automatisch Gebrauch gemacht wird. Vorstehende Regelung gilt auch für den Fall des Zahlungsverzuges. 3. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren erfolgt. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns
nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Der Käufer ist nur solange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. 4. Die von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen. Die Ware muß sich im Original-Zustand befinden und uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten erreichen. XII. Export 1. Der Käufer wird darauf hingewiesen, daß sämtliche Produkte welche den Embargobestimmungen unterliegen unter keinen Umständen exportiert werden dürfen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist strafbar. 2. Die gelieferten Waren unterliegen deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Die Wiederausfuhr aus der BRD ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn und des Office of Export Control in Washington möglich. XIII. Gerichtsstand, Erfüllungsort 1. Es gilt ausschließlich des Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Einheitlichen Kaufgesetzes ist ausgeschlossen. 2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Göppingen. 3. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen läßt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand Juli 1996 IX. Schlussbestimmung 1. Von den vorstehenden Vereinbarungen abweichende Regelungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
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