Allgemeine Mietbedingungen (Rev.04/2020) - Allgemeines
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Allgemeine Mietbedingungen (Rev.04/2020) I. Allgemeines 2 Der Mieter darf den Mietgegenstand erst nach ordnungsgemäßer Übernahme und Einweisung durch uns oder durch von uns beauftragte 1 Für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen uns und Personen in Betrieb nehmen. Eine detaillierte Beratung über die Verwen- dem Mieter, die die Vermietung von Baumaschinen und -geräten (Miet- dung und die Bedienung des Mietgegenstands schulden wir gegenüber gegenstand) und, in sinngemäßer Anwendung, deren leihweise Überlas- Unternehmern nicht. sung, z.B. im Falle der Überbrückung beim Ausfall eigener Geräte des Mieters oder zu Vorführzwecken, zum Gegenstand haben, gelten aus- schließlich die nachfolgenden Bedingungen. Wir behalten uns vor, diese IV. Rückgabe des Mietgegenstandes Bedingungen jederzeit zu ändern. 1 Bei Ablauf der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand samt Zu- 2 Abweichende Bedingungen des Mieters sind für unsere Vertragsbe- behör und Anbauteilen an uns in unbeschädigtem, gereinigtem, betriebs- ziehungen unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wider- fähigem, vollgetanktem und komplettem Zustand einschließlich aller sprechen. Unsere Allgemeinen Mietbedingungen sind auch dann gültig, übergebenen Schlüssel, Papiere und Ladekabel etc. zurückzugeben. Die wenn wir mögliche Verträge mit dem Mieter vorbehaltslos und in Kennt- Rücknahme des Mietgegenstandes durch uns erfolgt unter dem Vorbe- nis der entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Mie- halt einer Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes. ters ausführen. 2 Falls der Mieter den Mietgegenstand nicht im gereinigten Zustand 3 Die Vermietung erfolgt ausdrücklich nur für den Einsatz im Baustel- zurückgibt, wird bei der Rückgabe eine Reinigungspauschal von 75 EUR lenbetrieb. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr darf nur mit fällig. unserer vorherigen Zustimmung und erst nach einer gesonderten Prü- fung, Beratung und Einweisung durch unser Fachpersonal erfolgen. Im 3 Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat während unserer üblichen Falle des Befahrens von Bundesstraßen können für bestimmte Miet- Geschäftszeiten in Absprache mit der jeweiligen Betriebsstätte zu erfol- gegenstände (z. B. Dumper ab 7,5 t) Mautgebühren zur Zahlung fällig gen. Über die Rückgabe ist ein Rückgabeprotokoll zu fertigen und vom werden, wofür der Mieter verantwortlich ist. Mieter zu unterzeichnen. Ist trotz Absprache bei der Rückgabe niemand für den Mieter anwesend, so ist unser Mitarbeiter oder Vertreter vor Ort 4 Mietgegenstände dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland ge- zur Vornahme verbindlicher Feststellungen berechtigt. nutzt und nicht untervermietet werden. Ein Einsatz im Ausland bzw. eine Untervermietung bedarf unserer vorherigen Zustimmung, die zumindest 4 Ist vereinbart, dass der Mietgegenstand von uns abgeholt wird, hat in Textform erfolgen muss. der Mieter den Mietgegenstand in transportfähigem Zustand bereitzu- stellen, andernfalls werden entsprechend erforderliche Wartezeiten und Zusatztätigkeiten gesondert berechnet. II. Dauer des Mietverhältnisses 5 Die Unterhalts-, Verwahrungs- und Obhutspflichten des Mieters ge- 1 Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, an dem wir den mäß Abschnitt VII. enden erst mit Rückgabe des Mietgegenstandes an Mietgegenstand zur Abholung für den Mieter bereitstellen oder der Miet- uns. gegenstand für den Versand an den Mieter unsere Betriebsstätte ver- lässt. Falls die Abholung oder der Abruf des unsererseits bereitgestellten 6 Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach Beendigung der Mietzeit Mietgegenstandes durch den Mieter nicht zum vereinbarten Tag erfolgt, nicht zurück, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen sind wir berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und den Miet- und zu diesem Zweck den Verwahrungs- bzw. Einsatzort des Mietgegen- gegenstand anderweitig zu vermieten. standes zu betreten. Der Mieter verzichtet auf etwaige Ansprüche, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen könnten. Dies gilt auch dann, 2 Die Mietzeit endet mit der ordnungsgemäßen Rücklieferung des Miet- wenn der Mieter dem Herausgabeverlangen nicht nachkommt oder Ver- gegenstandes an unsere jeweilige Betriebsstätte, frühestens jedoch mit lust/Verschlechterung des Mietgegenstandes droht. Ablauf der vereinbarten Mietzeit. V. Berechnung des Mietzinses III. Übergabe des Mietgegenstandes 1 Der Mietzins wird werktäglich als Tagesmietzins auf der Basis unse- 1 Der Mietgegenstand wird von uns in unbeschädigtem, gereinigtem, rer Mietpreisliste berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. betriebsfähigem und vollgetanktem Zustand zur Abholung bereitge- halten bzw. zum Versand gebracht. Der Mieter prüft bei der Übernah- 2 Für die Berechnung des Mietzinses ist als Betriebszeit die normale me des Mietgegenstandes ebenfalls dessen Verkehrssicherheit und Schichtzeit von täglich acht Stunden, bei durchschnittlich fünf Arbeits- Betriebsfähigkeit. tagen in der Woche und 20 Arbeitstagen im Monat zugrunde gelegt. Bei Überschreitung dieser Betriebszeit wird jeweils für eine Überstunde 1
1/8 des Tagesmietzinses in Rechnung gestellt. Ein kalendertäglicher VII. Pflichten des Mieters Tagesmietzins ist für Geräte zu zahlen, die auch an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden. Der Mietzins ist auch dann zu 1 Der Mieter ist verpflichtet: zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird oder fünf (a) den Mietgegenstand ausschließlich mit dem zulässigen Kraftstoff zu Arbeitstage in der Woche oder 20 Arbeitstage im Monat nicht erreicht betanken (Diesel/Benzin, keine anderen Kraftstoffe, wie z. B. Heizöl etc.), werden. stets bestimmungs- und fachgerecht zu benutzen und vor Überbeanspru- chung und Witterungseinflüssen in jeder Weise zu schützen; 3 Während der Durchführung von notwendigen Inspektions- sowie von bis zu drei Tagen dauernden Reparatur- und Wartungsarbeiten ist vom (b) für die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes ge- Mieter nur ¼ des Mietzinses zu bezahlen, sofern die Reparatur auf Um- mäß Bedienungs- und Wartungsanleitung insbesondere durch die vor- stände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Dauern derarti- geschriebenen Öl- und Wasserstandskontrollen und die Versorgung mit ge Reparaturarbeiten länger als drei Tage, hat der Mieter ab dem vierten Motoröl, Schmierstoffen etc. zu sorgen; Tag ¾ des Mietzinses bis zum Abschluss der Reparatur an uns zu bezah- len. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein (c) uns anfallende Inspektionen bzw. notwendige Instandsetzungsarbei- geringerer Mietausfallschaden entstanden ist. ten 14 Tage vor Fälligkeit anzuzeigen und den Mietgegenstand zur Durch- führung der Arbeiten durch uns nach Absprache in unserer Betriebsstätte 4 Für den Fall, dass der Mietgegenstand erst nach dem im Mietvertrag bereitzustellen oder vor Ort bei sich vornehmen zu lassen; vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wird, gelten für den Zeitraum zwi- schen dem Ende des Mietvertrages und dem Tag, an dem der Mietgegen- (d) den Mietgegenstand einschließlich allen Zubehörs jeweils nach Ge- stand wieder an unserer jeweiligen Betriebsstätte oder einem vereinbar- brauch an einem sicheren umschlossenen Ort zu verwahren, soweit dies ten anderen Bestimmungsort eintrifft, die Mietzinse gemäß dann gültiger nach der Art des Mietgegenstandes möglich und üblich ist, und somit Mietpreisliste als Nutzungsentgelt vereinbart. Wir sind berechtigt, bei vor dem Zugriff unbefugter Dritter – insbesondere durch Diebstahl, Be- Verschulden des Mieters über das Nutzungsentgelt hinaus den Ersatz schädigung und unbefugte Inbetriebnahme – bestmöglich zu schützen des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen. und zu sichern; 5 Der Mietzins ist ausschließlich die Gegenleistung des Mieters für die (e) von uns gemietete KFZ und KFZ-Anhänger während der Mietzeit vor Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstandes. Alle weiteren Kosten für jeder Benutzung auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Hin- und Rücktransport, Verpackung, Befestigung, Verschleißmaterialien, Treib- und Betriebsstoffe, Reinigung und Versicherung (vgl. unten Ab- 2 Auftretende Störungen, Unfälle, Schäden, Mängel, Verlust und/oder schnitt IX.) werden gesondert in Rechnung gestellt. der Untergang des Mietgegenstandes sowie die Aberkennung der geräte- bezogenen Allgemeinen Betriebserlaubnis sind uns unverzüglich, spätes- tens jedoch 48 Stunden nach Kenntnisnahme des Ereignisses zu melden. VI. Zahlung des Mietzinses/Kaution, elektronische Rechnung Auf unser Verlangen hat der Mieter eine Stellungnahme (in Textform) da- rüber abzugeben. Bei sicherheitstechnischen Bedenken hat der Mieter 1 Der Mietzins wird regelmäßig jeweils nach einem Monat ab Anmie- den Mietgegenstand sofort stillzulegen und uns zu benachrichtigen. Ver- tung bzw. Rückgabe des Mietgegenstandes und für uns optional jeweils letzt der Mieter schuldhaft diese Obliegenheiten, kann nach Maßgabe der zum Ende eines Kalendermonats abgerechnet und ist mit Erhalt der Versicherungsbedingungen ein möglicher Anspruch auf Versicherungs- Rechnung zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sofort schutz (vgl. Abschnitt IX.) verloren gehen. und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nicht möglich sind Zahlungen mit Wechsel und/oder Schecks. 3 Bei Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte hat der Mieter un- verzüglich (spätestens aber zwei Kalendertage nach der Entdeckung) 2 Der Mieter übernimmt die Selbstbeteiligung von 500 EUR. Die Selbst- Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Im Übrigen sind die Obliegenheiten beteiligung wird in voller Höhe von 500 EUR als Kaution beim Vermieter nach den versicherungsrechtlichen Bestimmungen sorgfältig zu beach- hinterlegt und bei Feststellung von Unversehrtheit des Mietgegenstan- ten, um einen möglichen Anspruch auf Versicherungsschutz (vgl. Ab- des dem Mieter wieder ausbezahlt. Die Kaution wird bei der Rückgabe schnitt IX.) nicht zu gefährden. des Mietgegenstandes zur Rückzahlung fällig, wobei wir berechtigt sind, mit noch offenen Forderungen unsererseits aus dem Mietverhältnis bis 4 Es dürfen keine Änderungen, insbesondere keine zusätzlichen Ein- zu deren Höhe aufzurechnen. bauten/Umbauten/Veränderungen an dem Mietgegenstand vorgenom- men werden. 3 Wir sind berechtigt, unsere Leistungen auf elektronischem Wege abzurechnen. Der Mieter stimmt der Zusendung von Rechnungen, Gut- 5 Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht zweckentfremdet nutzen schriften und ggf. Mahnungen per E-Mail im pdf-Format zu und verpflich- oder anders als auf Baustellen üblich einsetzen, da dies neben hohen tet sich in diesem Zusammenhang, uns seine E-Mail Adresse mitzuteilen, Schäden zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Miet- um den Empfang dieser elektronisch versendeten Dokumente sicherzu- gegenstandes führen kann. Das Arbeiten und Transportieren mit selbst- stellen. fahrenden Arbeitsmaschinen (bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h) sind im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Durch 2
den Wechsel der Aufnahmeausrüstung, z.B. Gabelaufnahmeausrüstung, (c) bis zum vertraglich vorgesehenen Mietende für ¾ des kann das Gerät rechtlich von einer „selbstfahrenden Arbeitsmaschine“ ausstehenden Mietzinses; zu einem „Kraftfahrzeug“ werden. Derartige Nutzungsänderungen sind daher verboten. (d) für weitere Schadenspositionen, insbesondere Folgekosten z.B. Ab- schleppkosten, Entsorgungskosten, Sachverständigenkosten, Mietaus- 6 Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte weitergeben noch fall für die Dauer der Reparatur durch verzögerte Gutachtenerstellung, Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Dritten Rechte irgendeiner Art gleich aus welchem Grund, Kosten einer Neubeantragung einer gerätebe- an dem Mietgegenstand einräumen. Ausnahmen bedürfen unserer vor- zogenen Allgemeinen Betriebserlaubnis sowie anteilige Verwaltungskos- herigen Zustimmung, die zumindest in Textform erfolgen muss. ten etc. Dem Mieter bleibt der Nachweis geringerer Verwaltungskosten vorbehalten. 7 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter ver- 4 Der Mieter haftet für die vom Mietgegenstand ausgehende Betriebs- pflichtet, unverzüglich den Dritten von unserem Eigentum und dem be- gefahr, sofern diese nicht auf einen Mangel des Mietgegenstandes zu- stehenden Mietvertrag in Kenntnis zu setzen und uns unverzüglich zu rückzuführen ist. Der Mieter hat uns von durch ihn verschuldete Scha- benachrichtigen. densersatzansprüche oder Forderungen Dritter freizustellen, die diese gegen uns geltend machen. Dies gilt insbesondere, soweit wir wegen 8 Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und einer vom Mieter verantworteten Verletzung von öffentlich-rechtlichen zu untersuchen. Der Mieter ist verpflichtet, uns die Untersuchung des Vorschriften – insbesondere der Straßenverkehrsordnung – auf Erstat- Mietgegenstandes in jeder Weise zu gestatten. Der Mieter hat uns eine tung der Kosten einer Ersatzvornahme, die Zahlung von Bußgeld oder Veränderung des Stand- und/oder Einsatzortes des Mietgegenstandes sonstigen vom Mieter verursachten Gebühren und Abgaben aus dem Be- anzuzeigen. trieb des Mietgegenstands in Anspruch genommen werden. 9 Handelt es sich bei dem Mietgegenstand um eine selbstfahrende 5 (a) Eine etwaige Schadenersatzhaftung des Mieters ist auf die nach- Arbeitsmaschine oder um ein KFZ, so hat der Mieter bei einer berech- folgend aufgeführten Eigenanteile begrenzt, soweit ein etwaiger Schaden tigten Untervermietung bzw. Weitergabe an Dritte sicherzustellen, dass dem Grunde nach und unabhängig von einem etwa vereinbarten Selbstbe- der Nutzer des Mietgegenstandes die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt halt im Rahmen der Maschinen-Versicherung gemäß Ziff. IX.1 gedeckt ist: und auch über die Bedienungs- und Sicherheitshinweise in ausreichender Form informiert ist. • Eigenanteil des Mieters: 2.000 € Bei schuldhaft verursachten Schäden an Mietgegenständen, die bei VIII. Haftung des Mieters Abbrucharbeiten eingesetzt werden, oder bei Schäden infolge sonstiger Überbeanspruchung von Mietgegenständen, beläuft sich der Eigenanteil 1 Der Mieter haftet grundsätzlich ab Bereitstellung zum Versand wäh- auf das Doppelte der vorbezeichneten Beträge. Bei Diebstahl von Miet- rend der gesamten Mietzeit bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe (Über- gegenständen, während diese – mit unserer Erlaubnis – in östlichen gabe in der jeweiligen Betriebsstätte oder am vereinbarten Ort) für Be- Anliegerstaaten eingesetzt werden, beläuft sich der Eigenanteil auf 25 schädigungen, den Verlust oder den Untergang des Mietgegenstandes % des Verkehrswertes des Mietgegenstandes, mindestens jedoch den oder die Aberkennung der gerätebezogenen Allgemeinen Betriebserlaub- Eigenanteil gemäß der vorstehenden Staffelung. nis. An- und Rücktransport des Mietgegenstandes erfolgen auf Gefahr des Mieters. Dies gilt auch dann, wenn der Transport zwar auf Kosten (b) Wir sind berechtigt, dem Mieter als Gegenleistung für die vorste- des Mieters, aber durch einen von uns beauftragten Transporteur erfolgt. hende Haftungsbegrenzung für jeden Kalendertag der Mietzeit einen Außerdem wird unsere KFZVersicherung im Falle einer ungenehmigten Pauschalbetrag gemäß der gültigen Mietpreisvereinbarung in Rechnung Untervermietung durch den Mieter diesen in Anspruch nehmen bzw. bei zu stellen, durch den die Kosten der Maschinen-Versicherung gemäß diesem regressieren. Ziff. IX.1 mit ausgeglichen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Mieter den Mietgegenstand tatsächlich nutzt. 2 Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf den Mietgegenstand und auf alle übergebenen Zubehörteile. (c) Entscheidet sich der Mieter gegen die in a vorgesehene Haftungs- begrenzung sowie die diesbezügliche Kostenbeteiligung gemäß lit. b, so 3 Der Mieter haftet bei Verschulden insbesondere: ist er verpflichtet, auf eigene Kosten für den Mietgegenstand eine Ma- (a) Im Falle des Verlustes oder des Untergangs des Mietgegenstan- schinen-Versicherung zum Neuwert abzuschließen, die dem unsererseits des auf Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises eines abgeschlossenen Versicherungsschutz entspricht, und diesen für die gleichwertigen Gerätes (gemäß Lectura-Preisliste, sofern einschlägig); Dauer der Mietzeit aufrechtzuerhalten. Das Bestehen des Versiche- diese Ersatzpflicht besteht auch dann, wenn der Umfang der Beschädi- rungsschutzes ist uns unaufgefordert durch Vorlage des Versicherungs- gung einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommt; scheins nachzuweisen (Eigenversicherung). Der Mieter tritt seine Rechte gegen den Versicherer zur Sicherung unserer Forderung an uns ab und (b) im Falle von Beschädigungen für die Reparaturkosten zuzüglich zeigt die Abtretung dem Versicherer an. Wir nehmen die Abtretung an. In eines eventuellen Wertminderungsbetrages; diesem Fall haftet der Mieter im Falle einer Beschädigung sowie im Falle 3
eines Verlusts oder Untergangs (auch eines wirtschaftlichen Totalscha- Mietgegenstand im öffentlichen Straßenverkehr einen Personen und/ dens) des Mietgegenstands in vollem Umfang und gemäß Ziff. 1. – 3. oder Sachschaden, beträgt der Eigenanteil des Mieters an diesem Dritt- schaden je Schadensfall max. 5.000,00 € bis zu einer Deckungssumme (d) Bei Eintritt eines Schadenfalles trägt der Mieter den vorbezeichne- von max. 100 Mio. €. ten Eigenanteil unabhängig von seinem eigenen Verschulden. Bei einem Neugerät-Listenpreis des Mietgegenstandes von unter 1.000,00 € oder bei einem Schaden unterhalb des jeweils vorbezeichneten Eigenanteils X. Unsere Haftung auf Schadensersatz trägt der Mieter den Schaden unabhängig von seinem eigenen Verschul- den in voller Höhe. 1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, können vom Mieter nur geltend 6 Zur Vermeidung einer übereilten gerichtlichen Inanspruchnahme gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last des Mieters erfolgt im Falle des Verlustes oder der Beschädigung des fällt sowie bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und Leben und/oder Mietgegenstandes eine sorgfältige Prüfung des Sachverhaltes durch bei der Verletzung von Kardinalspflichten. uns. Aus diesem Grund verlängert sich die Verjährung für Ansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung des Mietgegenstandes auf die 2 Wir haften unbeschränkt für Ansprüche nach dem Produkthaftungs- Regelverjährungsfrist von drei Jahren. gesetz. 3 Im Übrigen ist die Haftung, z.B. für Mangelfolgeschäden und IX. Versicherungsschutz mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktions- ausfall, Nutzungsausfall und Gutachterkosten ausgeschlossen. 1 Maschinen-Versicherung als Versicherung des Mietgegenstandes selbst: 4 Für Ansprüche des Mieters auf Grund von uns verschuldeter (a) Mietgegenstände mit einem Neugeräte-Listenpreis ab 1.000 € sind, fehlerhafter oder unterbliebener Aufklärung, Beratung oder Sicherheitsin- sofern nichts anderes vereinbart ist, mit Unterzeichnung des Mietver- formation im Hinblick auf Transport, Beschaffenheit, Verwendungsmög- trags/Lieferscheins über uns maschinenversichert. Der Maschinen-Ver- lichkeit, Bedienung, Wartung, Instandhaltung sowie aus der Verletzung sicherung liegen die jeweils von uns mit dem Sachversicherer vereinbar- anderer vertraglicher Verpflichtungen gelten die Haftungsregelungen der ten Versicherungsbedingungen zugrunde. vorstehenden Ziffern 1. bis 3. entsprechend. (b) Eine Kurzinformation zum Inhalt der jeweils aktuellen Maschinen- Versicherung ist in jeder Betriebsstätte erhältlich. Im Rahmen dieser XI. Kündigung reinen Sachversicherung ist der Mietgegenstand insbesondere gegen folgende Gefahren abgesichert: Brand, Blitzschlag, Explosion, Wir sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn Vandalismus,Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruch-Diebstahl und Raub. 1 der Mieter mit der Bezahlung einer Mietrechnung oder mit Zahlungs- verpflichtungen aus einem anderen mit uns getätigten Rechtsgeschäft (c) Zubehör, insbesondere Anbaugeräte und Ersatzgeräte sind gegen ganz oder teilweise länger als sieben Tage in Verzug ist und auch nach Entwendung nur versichert, wenn sie unter Verschluss verwahrt oder mit einer Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht zahlt; dem versicherten Mietgegenstand fest verbunden (d. h. angebaut bzw. verschraubt) sind. Für nicht mit dem Mietgegenstand fest verbundenes 2 sich aus den Umständen ergibt (z.B. Vollstreckungsmaßnahmen, Zubehör bzw. Ersatzteile wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert Lastschriftproteste etc.), dass der Mieter den fälligen Verpflichtungen in Rechnung gestellt. nicht nachkommen wird und wenn auch nach Mahnung mit angemesse- ner Fristsetzung keine Zahlung erfolgt oder 2 Haftpflichtversicherung als Versicherung von Personen- und Sach- schäden außerhalb des Mietgegenstandes: Für selbstfahrende Arbeits- 3 der Mieter seine wesentlichen Vertragspflichten verletzt, insbe- maschinen (mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu sondere den Mietgegenstand vertragswidrig gebraucht. 20 km/h) sowie für AnhängerArbeitsmaschinen (z. B. Häcksler, Kompres- soren, etc.) besteht keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer XII. Datenschutz KFZHaftpflichtversicherung. Wir haben hierfür auch keine Versicherung abgeschlossen. Deshalb ist der Mieter verpflichtet, in eigener Verant- 1 Soweit zur Geschäftsabwicklung erforderlich, werden im Zuge der wortung auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, Geschäftsbeziehung auftragsbezogene Kundendaten erhoben und die auch Versicherungsschutz für die sich aus dem Gebrauch und der verarbeitet. Diese Kundendaten werden intern an unsere Verkaufs- und Nutzung des Mietgegenstandes (z.B. Radlader, Teleskoplader, Service-Mitarbeiter sowie ggf. zweckgebunden an externe Geschäfts- Mobilbagger etc.) ergebenden Schadensrisiken für Personen oder partner übermittelt. Sachgegenstände (insbesondere im öffentlichen Straßenverkehr) bietet. 2 Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine Daten daneben auch Verursacht der Mieter mit einem durch uns KFZ-haftpflichtversicherten für Zwecke der Versendung von Informationen über unsere Produkte und 4
unsere Dienstleistungen an ihn genutzt werden. Der Mieter kann hierfür XIII. Sonstige Bestimmungen jederzeit sein Einverständnis widerrufen. 1 Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen der vorstehenden 3 Ein Teil unserer Mietgegenstände ist mit Ortungsmodulen aus- Bedingungen bedürfen zumindest der Textform. gestattet (Telematic). Der Mieter erklärt sich mit der Erhebung und Verarbeitung von Lokationsdaten (GPS) und damit verknüpften Maschi- 2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nicht zu. Eine Aufrech- nendaten (Maschinennutzung, Motorkenndaten und Bewegung) mit nung durch den Mieter ist nur zulässig, wenn seine Gegenforderungen Unterzeichnung des Mietvertrages/Lieferscheins einverstanden. Der von uns für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind. Mieter wiederum verpflichtet sich, alle einschlägigen datenschutzrecht- lichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich seiner Mitarbei- 3 Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitig- ter und anderer Nutzer der Maschinen einzuhalten, auf die technischen keiten gilt im Geschäftsverkehr mit Unternehmern München oder nach Möglichkeiten des Moduls bzw. die Datenerhebung, -erfassung und unserer Wahl der Geschäftssitz des Mieters als Gerichtsstand vereinbart. -speicherung hinzuweisen und das Einverständnis hierzu einzuholen. Er stellt uns diesbezüglich im Falle einer Inanspruchnahme Dritter von jeder 4 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist München Haftung frei. Erfüllungsort. 4 Der Mieter ist damit einverstanden, dass unsere Leistungen bis auf 5 Es gilt deutsches Recht. Widerruf auf elektronischem Wege abgerechnet werden. Dies umfasst explizit den Versand elektronisch verfasster Rechnungen, Gutschriften und ggf. auch Mahnungen bei gleichzeitigem Verzicht auf Papierversand. Ruf Baggervermietung Inh. Frank Ruf 5 Die vertrauliche und sichere Behandlung der Daten im Sinne des Bun- desdatenschutzgesetzes und weiterer Datenschutzbestimmungen wie der EU-DS-GVO wird gewährleistet. Dies gilt bei der zweckgebundenen Übermittlung an Dritte bspw. durch den Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung unter Einbezug geeigneter Garantien bei sorgfälti- ger Auswahl unserer Partner und Dienstleister. 6 Unsere übrigen Bestimmungen zum Datenschutz bleiben hiervon unberührt. Wir empfehlen eine regelmäßige Konsultation unserer Daten- schutzhinweise unter www.bagger-ruf.de/datenschutz.html. 5
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