ALTDORFER - Gemeinde Altdorf
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
ALTDORFER Amts- und Mitteilungsblatt Nachrichten der Gemeinde Altdorf 63. Jahrgang / Nummer 51 Donnerstag, 23. Dezember 2021 Foto: Pixabay Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein turbulentes Jahr voller Höhen und Tiefen neigt sich dem Ende zu. Dieses Jahr hat uns mehr beeinflusst und mehr Energie gekostet als wir uns hätten vorstellen können. Viele Veranstaltungen wurden abgesagt oder konnten nur unter strengen Hygienevorschriften stattfinden. Am meisten schmerzte, dass die wichtigen Kon- takte zwischen uns Menschen eingeschränkt werden mussten: im Verein, im Freundeskreis oder bei der Arbeit. Nun steht Weihnachten vor der Tür und auch hierauf nimmt das Coronavirus keine Rücksicht. Die hohen Infektionszahlen, die Höchstbelegungen der Intensivstationen und die neue Virusvariante bereiten uns Sorge. Gerade in dieser Situation kann uns die Weihnachtsbotschaft wieder neu Hoffnung und Kraft schenken. So wünsche ich Ihnen, auch im Namen des Gemeinderats sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde, ein gesegnetes Weihnachtsfest und für das kommende Jahr 2022 alles Gute, vor allem Gesundheit und Zuversicht. Ihr Bürgermeister Erwin Heller Bitte beachten Sie unseren Jahresrückblick im Innenteil
Seite 2 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 23. Dezember 2021 NOTDIENSTE Allgemeinärztlicher Montag, 27. Dezember 2021 Samstag, 8. Januar 2022 Bereitschaftsdienst Apotheke Dr. Beranek Paracelsus-Apotheke Bahnhofstraße 12, 71101 Schönaich Berliner Straße 28, 71034 Böblingen Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen, Art- Telefon (0 70 31) 65 73 73 Telefon (0 70 31) 22 73 33 hur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen Apotheke im Spitzholz Sonntag, 9. Januar 2022 Öffnungszeiten: Feldbergstraße 61, 71067 Sindelfingen Brunnen-Apotheke Mo. – Do.: 18 – 22 Uhr, Fr. 16 – 22 Uhr Telefon (0 70 31) 80 55 77 Stuttgarter Straße 14, 71144 Steinenbronn Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr Dienstag, 28. Dezember 2021 Telefon (0 71 57) 2 26 74 Notfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg, Apotheke im Dorf Pinguin-Apotheke Maichingen Marienstraße 25, 71083 Herrenberg Hildrizhauser Straße 2, 71155 Altdorf Berliner Straße 24, 71069 Sindelfingen Telefon (0 70 31) 60 10 10 Telefon (0 70 31) 76 52 22 Öffnungszeiten: Löwen-Apotheke am Domo Fr.: 16 – 22 Uhr, Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr Hirsauer Straße 8, 71063 Sindelfingen Montag, 10. Januar 2022 Patienten können ohne telef. Voranmel- Telefon (0 70 31) 70 07 91 Apotheke Neues Zentrum dung in die Notfallpraxis kommen. Mittwoch, 29. Dezember 2021 Liebenaustraße 36, 71111 Waldenbuch Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wo- Apotheke im Mercarden Telefon (0 71 57) 44 55 chenenden und Feiertagen und außerhalb Wolfgang-Brumme-Allee 27, Bürgerhaus-Apotheke Maichingen der Sprechstundenzeiten: 71034 Böblingen Sindelfinger Straße 31, 71069 Sindelfingen Kostenfreie Rufnummer 116117 Telefon (0 70 31) 4 35 21 00 Telefon (0 70 31) 38 11 13 Donnerstag, 30. Dezember 2021 Dienstag, 11. Januar 2022 Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: doc- direkt – Kostenfreie Onlinesprechstunde Apotheke St. Martin Flugfeld Apotheke von niedergelassenen Haus- und Kinder- Ziegelstraße 30, 71064 Sindelfingen Konrad-Zuse-Straße 14, 71034 Böblingen ärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter Telefon (0 70 31) 81 15 23 Telefon (0 70 31) 20 59 00 (0711) 96 58 97 00 oder docdirekt.de Schönbuch-Apotheke Mittwoch, 12. Januar 2022 Böblinger Straße 9, 71088 Holzgerlingen Alamannen-Apotheke Telefon (0 70 31) 74 25 00 Tübinger Straße 11, 71088 Holzgerlingen Tierärzte Freitag, 31. Dezember 2021 Telefon (0 70 31) 68 99 30 Freitag / Samstag, 24. / 25. Dezember 2021 Hibiscus-Apotheke Apotheke im Forum TA Tania Ramirez Altdorfer Straße 9, 71157 Hildrizhausen Nikolaus-Lenau-Platz 21, 71067 Sindelfingen Keilbergstraße 29, 71032 Böblingen Telefon (0 70 34) 86 45 Telefon (0 70 31) 38 30 55 Telefon (0 70 31) 28 90 00 Staufer-Apotheke Sindelfingen Donnerstag, 13. Januar 2022 Gartenstraße 25, 71063 Sindelfingen Sonntag, 26. Dezember / Freitag, 31. Telefon (0 70 31) 87 44 87 Apotheke Hulb Dezember 2021 Otto-Lilienthal-Straße 24 (im real), Samstag, 1. Januar 2022 71034 Böblingen Tierklinik Stuttgart Plieningen Bahnhof-Apotheke Telefon (0 70 31) 46 93 17 Hermann-Fein-Straße 15, Bahnhofstraße 19, 71034 Böblingen 70599 Stuttgart-Plieningen Uhland-Apotheke Telefon (0 70 31) 2 52 23 Telefon (07 11) 63 73 80 Gartenstraße 1, 71111 Waldenbuch Sonntag, 2. Januar 2022 Telefon (0 71 57) 38 37 Samstag / Sonntag, 1. / 2. Januar 2022 Linden-Apotheke Hauptstraße 53, 71093 Weil im Schönbuch Freitag, 14. Januar 2022 Dr. Dauner Apotheke am Markplatz Hinterweiler Straße 58, 71063 Sindelfingen Telefon (0 71 57) 6 16 09 Sophien-Apotheke Darmsheim Markplatz 4, 71063 Sindelfingen Telefon (0 70 31) 80 70 90 Telefon (0 70 31) 81 45 37 Dagersheimer Straße 17, 71069 Sindelfingen Donnerstag, 6. Januar 2022 Telefon (0 70 31) 67 13 30 Fortuna-Apotheke Dr. med. vet. Andrea Reibel Montag, 3. Januar 2022 Störrenstraße 35, 72135 Dettenhausen Berliner Str. 7, 71101 Schönaich Waldburg-Apotheke Telefon (0 71 57) 6 10 15 Telefon (0 70 31) 65 39 65 Postplatz 14, 71032 Böblingen Samstag / Sonntag, 8./9. Januar 2022 Telefon (0 70 31) 2 50 43 Zahnärztlicher Notdienst TÄ Wack Dienstag, 4. Januar 2022 Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu er- Tübinger Straße 38, 71111 Waldenbuch Apotheke am Eichle fragen unter (07 11) 7 87 77 22. Telefon (0 71 57) 2 04 73 Holzgerliner Straße 3, 71101 Schönaich Telefon (0 70 31) 4 14 97 77 Die Notdienstbereitschaft der Tierärzte Rotbühl-Apotheke Kinderärztlicher Notdienst beginnt am angegebenen Tag um 0.00 Leonberger Straße 29, 71063 Sindelfingen Jetzt täglich ab 19.30 Uhr und am Wochen- Uhr und endet 24 Stunden später am fol- Telefon (0 70 31) 7 08 20 ende von Samstag, 9.00 Uhr, bis Montag, genden Tag. Mittwoch, 5. Januar 2022 6.00 Uhr, in der Kinderklinik des Kreiskran- Apotheke 42 kenhauses Böblingen, Bunsenstraße 120, Poststraße 42, 71032 Böblingen ohne telefonische Voranmeldung. Apotheken Telefon (0 70 31) 20 43 60 Samstag, 25. Dezember 2021 Donnerstag, 6. Januar 2022 Wasserversorgung Apotheke Diezenhalde Flora-Apotheke Freiburger Allee 57, 71034 Böblingen Gemeinde Altdorf und Zweckverband Hauptstraße 102, 71093 Weil im Schönbuch Ammertal-Schönbuchgruppe Telefon (0 70 31) 27 38 89 Telefon (0 71 57) 6 33 30 Laurentius-Apotheke Maichingen Entstörungsdienst, Stern-Apotheke Telefon (08 00) 8 15 18 00 Laurentiusstraße 24, 71069 Sindelfingen Mercedes-Straße 12, 71063 Sindelfingen Telefon (0 70 31) 38 23 65 24-Stunden-Service (gebührenfrei deut- Telefon (0 70 31) 87 85 00 sches Inland) Sonntag, 26. Dezember 2021 Freitag, 7. Januar 2022 Apotheke im Breuningerland Apotheke an der Schwabstraße Tilsiter Straße 15, 71065 Sindelfingen Schwabstraße 21, 71032 Böblingen Tierrettung Unterland e.V. Telefon (0 70 31) 9 57 90 Telefon (0 70 31) 22 40 85 Notrufnummer (0 71 32) 8 59 97 19
23. Dezember 2021 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 3 Informationen zum Corona-Virus Aktuelle Altdorfer Zahlen (Stand: 22. Dezember 2021): Fälle insgesamt: 949 Infizierte Personen insgesamt: 386 Davon aktuell infiziert: 28 Kontaktpersonen insgesamt: 563 Davon aktuell in Quarantäne: 18 7-Tage-Inzidenz für Altdorf: 214,59 Aktuell geltende Stufe: Alarmstufe II Foto: Pixabay Termine der Woche Dienstag, 28. Dezember 2021 Leerung Biomülltonne Dienstag, 04. Januar 2022 Leerung Restmülltonne Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Corona-Regeln ab 20. Dezember 2021 In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufgen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert: » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpficht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizini- schen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen im Freien. Auf bestimmten öfentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot sowie an Silvester ein Ansammlungverbot. Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpfichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden. Der Abgleich mit einem Ausweis ist nicht notwendig, wenn die Person anderweitig bekannt ist. Inhaltsverzeichnis der Übersicht: 2: Maskenpficht, 3G, 2G und 2G+ 3: Weihnachtsmärkte | Private Trefen 4: Öfentliche Veranstaltungen | Öfentlicher Verkehr 5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel 10: Außerschuliche Bildung | Berufiche Fortbildung 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten
Seite 4 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 23. Dezember 2021 Medizinische Maskenpficht 3G, PCR-Testpficht und 2G 2G+ Gilt grundsätzlich in öfentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die in Betriebsstätten, wenn der Abstand PCR-getestete, geimpfte oder genesene Impfung oder Infektion länger als 6 Monate nicht eingehalten werden kann, im Personen zurückliegt. Nah- und Fernverkehr und auf 2G: Zutritt nur für geimpfte oder Weihnachtsmärkten. genesene Personen 2G 2G+ Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Genesene/geimpfte Personen, die ihre » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch Aufrischimpfung („Booster“) erhalten haben. Gründen keine Maske tragen können nicht eingeschult sind.° » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene (ärztlicher Nachweis notwendig). » Grundschüler*innen, Schüler*innen mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder- » In geschlossenen Räumen bei privaten eines sonderpädagogischen Bildungs- / liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. Trefen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Beratungszentrums, einer auf der Grund 6 Monate zurück). Kantinen, Mensen und Cafeterien während schule aufbauenden Schule oder » Genesene auf der Grundlage eines PCR-Nach- des Essens und Trinkens und beim Sport einer berufichen Schule° – gilt nur für weises (nicht jünger als 28 oder älter als 6 Monate). treiben. Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab und nicht während der Ferien°°. eingeschult sind.° stand von 1,5 Metern zu anderen Personen » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonder dauerhaft eingehalten werden kann (gilt nicht mehr zur Schule gehen.°° pädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums nicht auf Weihnachtsmärkten). » Personen, die sich aus medizinischen einer auf der Grundschule aufbauenden Schule » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. Gründen nicht impfen lassen können oder einer berufichen Schule° – gilt nur für (ärztlicher Nachweis notwendig).°° Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und Bitte beachten Sie: Die Maskenpficht an » Personen, für die es keine allgemeine nicht während der Ferien°°. Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu- Impfempfehlung der Ständigen » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr le geregelt. Impfkommission (STIKO) gibt.°° zur Schule gehen.°° » Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nach- weis notwendig).°° » Personen, für die es keine allgemeine Stand: 17. Dezember 2021 Impfempfehlung der STIKO gibt.°° Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken Stufenplan °°Negativer Antigen-Test erforderlich 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpficht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft getestet oder genesen oder genesen oder genesen und getestet Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II Weihnachtsmärkte, Volks- 3G 3G 2G nicht erlaubt und Stadtfeste max. 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt. Wenn nicht geimpfte/gene- sene Personen teilnehmen: 1 Haushalt plus 1 weitere Person. 1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 1 weitere Personen weitere Person Personen bis einschl. 17 Jahre zählen nicht zur Personenzahl Private Zusammen- Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, hinzu. Paare, die nicht Ohne weitere zusammen leben, gelten als ein künfte und private Personen bis einschl. 17 Jahre Personen bis einschl. 17 Jahre Regelungen oder Haushalt. Veranstaltungen sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus Beschränkung der (wie Geburtstage, Hoch- medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht Personenanzahl Auschließlich geimpfte/ zeitsfeiern etc.) impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen nicht dazu. nicht dazu. genesene Personen°: Innen: max. 50 Personen Paare, die nicht zusammen Paare, die nicht zusammen Außen: max. 200 Personen leben, zählen als ein Haushalt. leben, zählen als ein Haushalt. Kinder/Jugendliche bis einschl. 17 Jahre zählen nicht mit. °und Personen bei denen Impfung aus med. Gründen nicht möglich bzw. ohne Impf- empfehlung der STIKO.
23. Dezember 2021 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 5 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Öfentliche Veranstaltungen mit PCR-Test (wie Theater, Oper, Konzert, Stadtfest, Informations- 2G 2G+ veranstaltungen, Stadt- führungen, Kongresse, Im Freien bei >5.000 Sportveranstaltungen, Personen oder bei Nicht- Maximal 50 % Auslastung Im Freien und in Betriebs- und Vereinsfeiern einhaltung des Mindest- Im Freien aber nicht mehr als geschlossenen Räumen sowie Veranstaltungen der abstands 25.000 Besucher*innen. maximal 50 % der Breitenkultur) Kapazität, aber nicht mehr als 750 3G 3G Besucher*innen. Öfentliche Verkehrsmittel 3G Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Kultureinrichtungen 3G 3G (wie Galerien, Museen, mit PCR-Test Bibliotheken°, Archive°, Gedenkstätten) 2G 2G+ °Abholung bestellter Im Freien Im Freien Medien unbeschränkt Ausnahme: Archive und Ausnahme: Archive und ohne weitere Landesbibliotheken 3G mit Landesbibliotheken 3G mit möglich Regelungen 3G PCR-Test PCR-Test Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Religiöse Veranstaltungen Die religiösen Gemeinschaften können darüber hinaus weitere Maßnahmen für religöse Veranstaltungen ergreifen. 3G 3G 2G 2G Beherbergung Erneuter Test Erneuter Test Ausnahmen für Ausnahmen für alle 3 Tage alle 3 Tage geschäftliche und geschäftliche und dienstliche Reisen und dienstliche Reisen und Härtefälle. Härtefälle.
Seite 6 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 23. Dezember 2021 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Messen und nur PCR-Test 2G nicht erlaubt Ausstellungen Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G (Hotel-)Gastronomie, Vergnügungsstätten nur PCR-Test sowie Mensen und Cafeterien 2G+ (Regelung gilt nur für Im Freien Im Freien Im Freien externe Personen) ohne weitere Regelungen 3G 3G nur PCR-Test Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Freizeiteinrichtungen nur PCR-Test (wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, 2G 2G+ Solarien, Zoos, Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios, Saunen etc.) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Körpernahe Dienstleistungen (für medizinische Behandlungen wie Physio-/ 3G 3G 2G 2G+ Ergotherapie, Geburts- hilfe, Logopädie, Podologie, medizinische Fußpfege gilt Ausnahmen für Friseur- Ausnahmen für Friseur- generell 3G) betriebe und Barber- betriebe und Barber- shops. Hier gilt 3G mit shops. Hier gilt 3G mit PCR-Test PCR-Test
23. Dezember 2021 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 7 Stand: 17. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 3G 3G Touristische Verkehre nur PCR-Test (wie Schiffahrten, Skilifte, nur PCR-Test Touristische Verkehre Seilbahnen, Busreisen etc.) 2G 2G+ (wie Schiffahrten, Skilifte, Seilbahnen, Busreisen etc.) Im Freien Im Freien 2G 2G+ ohne weitere Im Freien Im Freien Regelungen ohne weitere 3G Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen 3G 3G 2G 2G+ Sport in Sportstätten und nur PCR-Test Sportanlagen nur PCR-Test Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien keine Maskenpficht wäh- ohne weitere Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien rend der Sportausübung keine Maskenpficht wäh- Regelungen ohne weitere 3G 3G 2G keine Datenverarbeitung rend der Sportausübung auf frei zugänglichen Regelungen 3G 3G 2G keine Datenverarbeitung nur PCR-Test° Anlagen auf frei zugänglichen nur PCR-Test° Anlagen °Geregelt durch die Corona-Verordnung Sport (§5 Absatz 2 Satz 2) °Geregelt durch die Corona-Verordnung Sport (§5 Absatz 2 Satz 2) Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen generell und im Freien bei >5.000 Personen oder bei Nicht- 3G einhaltung des Mindest- Sportveranstaltungen abstands mit PCR-Test 2G 2G+ im Prof- und Amateursport wie Ligaspiele, Tuniere, Im Freien Maximal 50 % Auslastung Im Freien und in Wettkämpfe etc. 3G aber nicht mehr als geschlossenen Räumen 25.000 Besucher*innen. maximal 50 % der 3G Kapazität, aber nicht mehr als 750 Zuschauer*innen. 3G 2G Einzelhandel Ohne weitere Regelungen (auch Flohmärkte) Ausgenommen Grundver- Ausgenommen Grundver- sorgung sowie Abhol- und sorgung sowie Abhol- und Lieferangebote Lieferangebote Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen: Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofäden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofäden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform- häuser, Raifeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öfentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs- verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte.
Seite 8 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 23. Dezember 2021 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Außerschulische Bildung nur PCR-Test (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunst- 2G 2G+ schulen) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Bildung (wie berufiche ohne weitere 3G Ausbildung, Fahr-, Flug- und Regelungen Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse) bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen 3G Diskotheken, Clubs und nur PCR-Test clubähnliche Lokale nicht erlaubt (Ausnahmen für nicht 2G 2G impfähige Personen und Im Freien Schüler*innen gelten nicht) wie öfentliche Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G+ Prostitutionsstätten nur PCR-Test Grundsätzlich gilt: Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten Maske tragen benutzen lüften
23. Dezember 2021 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 9 Ab dem 01.01.2022 gilt für Rathausbesuche die 3G-Regelung Zum 01.01.2022 tritt eine neue Bestimmung für den Zutritt in den Alarmstufen zu Rathäusern und anderen Gebäuden bzw. Räumen mit kommunalen Verwaltungen in Kraft. Nach § 17c CoronaVO („Zutritt zu kommunalen Verwaltungen“) ist für nicht-immu- nisierte Besucherinnen und Besucher der Zutritt zu den Verwal- tungsgebäuden kommunlaer Verwaltungen in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. NACHRUF Als Besuchende im Sinne der Regelung gelten alle Personen, die nicht in der jeweiligen kommunalen Verwaltung beschäftigt sind. Die Gemeinde Altdorf trauert um ihren ehemaligen stell- Wir bitten Sie daher, für Rathausbesuche Ihren 3G-Nachweis vertretenden Bürgermeister, langjährigen Gemeinderat (Impfzertifikat, Genesenenbescheinigung und/oder aktuellen und Feuerwehrkameraden Testnachweis) sowie Ihren Personalausweis/Reisepass mitzu- bringen und diese vor Eintritt vorzuzeigen. Bitte beachten Sie zudem, dass Rathausbesuche wie bisher nur Fritz Mammel mit Terminvereinbarung möglich sind. der am 18. Dezember 2021 im Alter von 91 Jahren ver- Vielen Dank für Ihr Verständnis. storben ist. – Ihre Gemeindeveraltung – Tief betroffen nehmen wir Abschied von einem Mitbür- ger, dem die Gemeinde Altdorf viel zu verdanken hat. Fritz Mammel gehörte knapp 20 Jahre lang, von 1971 bis Amtliche Bekanntmachungen 1989 dem Gemeinderat an. In den Jahren 1984 bis 1989 war er zudem stellvertretender Bürgermeister. Darüber Das Rathaus ist am Freitag, hinaus war er Mitglied im Gutachterausschuss sowie im landwirtschaftlichen Ausschuss. Dabei hat er mit gro- den 07.01.2022 geschlossen ßem Sachverstand und Einfühlungsvermögen aktiv an Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, bedeutenden kommunalen Entscheidungen mitgewirkt und sich für das Wohl der Gemeinde Altdorf eingesetzt. wir möchten Sie darauf hinweisen, dass am Freitag, den 07.01.2022 Aufgrund seines aufgeschlossenen Wesens und seiner unser Rathaus geschlossen ist! Ab Montag, den 10.01.2022 sind ausgeprägten Ortskenntnis war er sehr geschätzt und unsere Verwaltungsmitarbeiter*innen zu den gewohnten Bürozeiten hat zahlreiche Ideen sowie Lösungsansätze in die Gre- für Sie erreichbar. mien eingebracht. Liebe Bürgerinnen, Es gilt weiterhin: Liebe Bürger, Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Gemeinderat Zum Schutzwirunserer Besucher*innen, möchten Sie darauf aber den hinweisen, dass am Freitag, auch zum unser 07.01.2022 Schutz hat er die Entwicklung Altdorfs weiterhin sehr interessiert unserer Mitarbeiter*innen Rathaus geschlossen sindist! persönliche Besuche im Rathaus begleitet. deshalb vorerst nur nach Ab Montag, vorheriger den 10.01.2022 sind unsereTerminvereinbarung mög- Verwaltungsmitarbeiter*innen zu den lich. Zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns zu diesen Zeiten: gewohnten Bürozeiten für Sie erreichbar. In den Wintermonaten 1971 bis 1996 war Fritz Mammel Es gilt weiterhin: zudem als saisonaler Waldarbeiter für die Gemeinde tä- Bürgerbüro Zum – Tel. 07031/7474-44 Schutz unserer Besucher*innen, aber auch zum Schutz unserer tig. Seine Aufgaben hat er dabei stets sehr gewissen- Montag – Freitag von 07.30 h – 12.00 h Terminvereinbarung erreichen Sie Mitarbeiter*innen sind persönliche Besuche im Rathaus deshalb vorerst nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur haft, zuverlässig und mit großem Fleiß erfüllt. Montag und uns Donnerstag zu diesen Zeiten: von 15.00 h – 18.00 h Bereits im Alter von 20 Jahren ist Fritz Mammel in die Bürgerbüro - Tel. 07031/7474-44 Allgemeine Verwaltung – direkte Vereinba- Freiwillige Feuerwehr Altdorf eingetreten. Er hat dort Montag – Freitag von 07.30 h – 12.00 h rung mit dem/der Montag undzuständigen Donnerstag von 15.00Bearbeiter*in h – 18.00 h verschiedene Lehrgänge besucht und war bei Übungen Montag – Freitag von allgemeine 09.00– direkte Verwaltung h – 12.00 h mit Vereinbarung und Einsätzen stets präsent. Er wurde mit den Feuer- Montag – Mittwoch von 14.00 h – 16.00 h dem/der zuständigen Bearbeiter*in wehrehrenzeichen in Silber und Gold ausgezeichnet. Als Donnerstagnachmittag von 16.00 h – 18.00 h Montag – Freitag von 09.00 h – 12.00 h Montag – Mittwoch von 14.00 h – 16.00 h Mitglied der Alterswehr half er bis zuletzt bei Veranstal- Donnerstagnachmittag von 16.00 h – 18.00 h tungen und den Hauptübungen der Freiwilligen Feuer- Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch: Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch: wehr mit. • Kommen Sie• möglichst alleine zu Ihrem Termin. • Klingeln Sie• bitte Kommen Sie möglichst alleine zu Ihrem Termin. Klingelnan deran der Sie bitte Eingangstüre und desinfizieren Eingangstüre und desinfizieren Sie bitte Ihre Hände Sie Auch an der Heimat- und Ortsgeschichte war er sehr bitte Ihre Hände interessiert. So war er oftmals Ansprechpartner für die • Bei am Eingang des Rathauses am Desinfektions- am Eingang des Rathauses am Desinfektionsmittelspender. Terminen in der allgemeinen Verwaltung warten Sie bitte im mittelspender.Erdgeschoss an unserem Besuchertisch auf Ihren Gesprächspartner/Ihre Gemeindeverwaltung wenn es um heimatgeschichtliche • Bei Terminen• in Gesprächspartnerin. derSieallgemeinen Nehmen bitte pünktlichwarten Verwaltung den vereinbarten Termin wahr, damit Sieanderebitte Fragestellungen oder um Dialektfragen ging. Darüber hi- im Erdgeschoss Besucherinnen und Besucher nicht warten müssen. • VerzichtenanSieunserem Besuchertisch auf das „Händeschütteln“ und halten Sie die auf Ihren Husten- und Ge- naus hat er auch für den Arbeitskreis Altdorfer Heimat- sprächspartner/Ihre Gesprächspartnerin. Niesetikette ein. Achten Sie auf den Mindestabstand von 1,5 Meter. geschichte ortsgeschichtliche Rundgänge durchgeführt • Tragen Sie eine Mund-Nasen-Abdeckung. Bei Abholung eines Reisepasses • Nehmen Sie den vereinbarten oder Personalausweises mussTermin bitte die Bedeckung zur pünktlich wahr, da- Identifikation kurz abgelegt und bei dessen Veranstaltungen mitgewirkt. werden. mit andere Besucherinnen • Ein Aufenthalt im Rathausund Besucher ohne nicht warten müssen. Termin ist nicht gestattet. Mit Fritz Mammel verliert unsere Dorfgemeinschaft ei- • VerzichtenSelbstverständlich Sie auf das nutzen„Händeschütteln“ und halten wir freie Zeitfenster, um Spontanbesuche Sie die zu ermöglichen. nen überaus beliebten und hilfsbereiten Mitbürger. Er hat Husten- und Niesetikette ein. Achten Sie auf den Mindest- Bitte fragen Sie nach, ob wir ein Zeitfenster für Sie frei haben! sich um die Gemeinde Altdorf in hohem Maße verdient abstand von 1,5umMeter. Wir bitten Verständnis für diese Einschränkungen. gemacht. Die Spuren seines Handelns bleiben in unserer • Tragen Sie eine Mund-Nasen-Abdeckung. Bei Abholung Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinde unübersehbar. eines Reisepasses oder Personalausweises muss die Bede- Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Wir danken ihm für seinen persönlichen Einsatz und wer- ckung zur Internetseite Identifikation kurz abgelegt werden. www.altdorf-bb.de. den ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. • Ein Aufenthalt im Rathaus ohne Termin ist nicht gestattet. Unser tief empfundenes Mitgefühl und unsere herzliche Selbstverständlich nutzen wir freie Zeitfenster, um Spontanbesu- Anteilnahme gelten seinen beiden Töchtern mit ihren Fa- che zu ermöglichen. Bitte fragen Sie nach, ob wir ein Zeitfenster milien. für Sie frei haben! Für die Gemeinde Altdorf Wir bitten um Verständnis für diese Einschränkungen. Ihre Gemeindeverwaltung Erwin Heller Bürgermeister Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.
Seite 10 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 23. Dezember 2021 In Kooperation mit der Gemeinde Altdorf Essen auf Rädern Wir bieten allen Altdorferinnen und Altdorfern ein Essen auf Rädern an und liefern montags bis freitags jeweils eine leckere Mahlzeit frisch auf Ihren Tisch. Bitte bestellen Sie bei den Fahrern oder bis spätestens Sonntagabend, 24.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung unter: Telefon und Anrufbeantworter: 74 74 0 oder Fax: 74 74 10 Bitte geben Sie an, an welchem Tag Sie welches Menü haben wollen. Das Essen wird Ihnen dann täglich frisch in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 13.00 Uhr geliefert. Dauerbesteller können auch mit einem Be- stellschein, der Ihnen jeweils mit den Essen ausgeliefert wird, bestellen. Monatlich erhalten Sie dann eine Rechnung für Ihre bezogenen Essen. Die Preise betragen für 1 Menü 5,05 Euro zuzüglich einer Liefergebühr pro Anlieferung von 1,20 Euro für Mitglieder und 1,50 Euro für Nichtmitglieder des Senioren- und Krankenpflegevereins. Essen auf Rädern macht vom 27.12.2021 bis 07.01.2022 Winterpause. Ab 10.01.2022 sind wir wie- der für Sie da. Speiseplan 10.1. bis 14.1.2022 Menü 1 Menü 2 Menü 3 – Supersalat Menü 4 – Schonkost/Leichte Kost salzarm, fettarm, ohne Zucker Montag Spaghetti "Bolognese" Chin. Gemüsepfanne Salat „Nizza“ Drei Gemüse-Maultaschen mit Hackfleischsoße, „Suzy Wong“ mit Hähnchen- mit Thunfisch, mit Tomaten und Käse geriebener Käse extra und filet und Basmati-Reis f.i. Oliven und Weißbrot a.c. überbacken, Salatbeilage Salatbeilage 1.a.g.i. (veg.) 1.a.g.i. Dienstag Hausgemachtes Allgäuer Kässpätzle mit Tessiner Wurstsalat mit Leichte Kost Szegediner Fleischküchle mit Emmentaler- Bergkäse, Farmerbrötchen 7.a.g. Gulasch vom Rind, Rahmgemüse und Butter- geschmelzt mit versch. mit Sauerkraut und kartoffeln a.c.g.i. Salaten (veg.) 1.a.c.g. Schupfnudeln a.c.g. Mittwoch Sauerbraten in Schlemmerfilet "Bordelaise" Salatplatte mit Leichte Kost Vegetarische Preiselbeersoße mit Rotkohl mit frischer Kräutersoße, Schinken- Käseröllchen Lasagne in Tomatensoße und Kartoffelklößen a. Salzkartoffeln und Salatbei- und Brötchen 1.7.a.g. mit Pestonudeln (veg.) a.c.i. lage a.g. Donnerstag Paniertes Schnitzel mit Drei Eierpfannkuchen mit Bunte Salatplatte Leichte Kost Vegetarische Pfefferrahmsoße, Teigwaren Quark- Rosinenfüllung und mit mariniertem Feta und Hackbällchen in Schmor und Kartoffelsalat a.c.g. Sauerkirschen (veg.) a.c.g. Baguettebrötchen a.g. gemüse- Soße mit Würfel- kartoffeln (veg.) a.c. Freitag Hähnchenspieß in Allgäuer Steak mit Zwiebeln Salat "Florida" Blumenkohl-Käse- Paprikasoße mit Bratkartof- und Käse überbacken, dazu mit Früchten und Vollkorn- Medaillon mit Rahm feln und Salatbeilage a. Bröselspätzle und feine baguette a. kartoffeln und Erbsen 1.a.c.g. Karottenmix (veg.) a.c.g. AUSWEICHMENÜ TÄGLICH: a) ½ Hähnchen vom Grill mit Brötchen a. b) Pizzaschnitte vegetarisch a.g. Zusatzstoffe: 1 Farbstoff, 2 Konservierungsstoffen, 3 Antioxidationsmittel, 4 Geschmacksverstärker, 5 geschwefelt, 6 geschwärzt, 7 gepökelt, 8 Phosphat, 9 Süßungsmittel. Allergene Stoffe: a Gluten, b Krebstiere, c Eier, d Fisch, e Erdnüsse, f Soja, g Milch-Lactose, h Schalenfrüchte, i Sellerie, j Senf, k Sesam, Schwefeldioxyd, m Lupinen, n Weichtiere Änderungen vorbehalten!
23. Dezember 2021 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 11 Erinnerung Abrechnung für die Benutzung der Jahresablesung Peter-Creuzberger Halle, 2. Halbjahr 2021 Jahresablesung Wasserzähler 2021 Wasserzähler 2021 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Liebe Benutzerinnen und Benutzer der Peter-Creuzberger Halle, hiermit möchte ich Sie daran erinnern, dass die Übersicht der Sehr geehrte Bürgerinnen erfolgtund Bürger, die Ablesung der Wasserzähler einmal Hauseigentümer*innen bzw. die Hausverwaltung. jährlich zum Jahresende durch den/die Benutzungen bis zum 31. Januar 2021 bei mir vorliegen muss. die Ablesung der Wasserzähler erfolgt einmal jährlich zum Jah- Wenn dies nicht der Fall ist, bin ich gezwungen die Anzahl der resende Zur Meldungdurch den/diewird der Zählerstände Hauseigentümer*innen bzw. die Hausver- allen Eigentümern*innen bzw. Hausverwaltungen Wochen für die Abrechnung zu verwenden. waltung. eine Ablesekarte zugestellt. Zur Meldung der Zählerstände wird allen Eigentümern*innen bzw. Wir möchten Sie bitten, die Ablesung bis zum 31.12.2021 vorzunehmen. Bitte an folgende E-Mail: Hausverwaltungen kolb@altdorf-bb.de Hierfür stehen Ihnen eine Ablesekarte zwei kostenlose zugestellt. Möglichkeiten zur Verfügung: Wir1. möchten Sie Ablesung per bitten, die Ablesung bis zum 31.12.2021 vor- Online-Zählerstanderfassung Vielen Dank schon mal im Voraus! zunehmen. Ihre Zugangsdaten zur Online-Erfassung erhalten Sie mit der Ablesekarte. Lena Kolb ➜ H ierfür Über den stehen Ihnen zwei unten aufgeführten kostenlose Link oder Möglichkeiten den abgedruckten Sie Ihre Ablesung bequem im Internet vornehmen. zur QR-Code können Verfügung: https://www.altdorf- boeblingen.de/de/index.php Buchungszeichen: 001234/005678 1. Ablesung Zählernummer:per Online-Zählerstanderfassung 12345678 Information zur Hundesteuer 2022 Ihre Bitte Zugangsdaten zur Online-Erfassung prüfen Sie alle persönlichen Angaben n und diee Ü erhalten Sieder Übereinstimmung mit der Die Gemeinde Altdorf wird zu Beginn des Jahres 2022 neue Hun- Ablesekarte. Über denaufunten angegebenen Zählernummer aufgeführten e te mit Ihrem ekart Ihrer Ablesekarte Link oder den ab- Wasserzähler. desteuermarken ausgeben. Gültig sind die neuen Steuermarken gedruckten QR-Code können SienIhre Anschließend können Sie Ihren Zählerstand und erfassen und direkt an die Gemeinde absenden. Ablesung bequem im das Datum Ihrer Ablesung für die Jahre 2022 und 2023. Mit der Ausgabe der neuen Marken Internet vornehmen. Hierbei entfällt die Rücksendung der Ablesekarte. verlieren die derzeitigen Marken (Zeitraum: 2020/2021) ihre Gül- 2. https://www.altdorf- Ablesung per Ablesekarte boeblingen.de/de/index.php tigkeit. Buchungszeichen: Vergleichen Sie zunächst 001234/005678 bitte die Zählernummer--auf QR Code Ihrer einfügen Ablesekarte mit --- Wie bereits zum letzten Hundemarkentausch, werden die neuen Ihrem Wasserzähler. Danach tragen Sie den abgelesenen Zählerstand und Hundesteuermarken auch diesmal per Post mit dem Hundesteu- Zählernummer: 12345678 das Datum Ihrer Ablesung in die hierfür vorgesehenen Felder Ihrer erbescheid versendet. Der Versand der Hundesteuerbescheide Ablesekarte ein. Wenn Sie die Ablesekarte mit den Angaben ergänzt haben, Bitte müssenprüfen Sie diese Sie alle lediglich persönlichen noch Angaben in den Rathausbriefkasten und die Über- einwerfen. erfolgt voraussichtlich im Januar 2022. Mit Empfang der neuen einstimmung der angegebenen Zählernummer auf Ihrer Ab- Steuermarke hat der Hundehalter diese zu verwenden. Die alten lesekarte mit Ihrem Wasserzähler. Anschließend können Sie Hundesteuermarken müssen nicht zurückgegeben werden. Ihren Zählerstand und das Datum Ihrer Ablesung erfassen Wir weisen darauf hin, dass der Hundehalter die von ihm ge- und direkt an die Gemeinde absenden. haltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des Hierbei entfällt die Rücksendung der Ablesekarte. umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu 2. Ablesung per Ablesekarte versehen hat (§ 11 Abs. 4 Hundesteuersatzung). Vergleichen Sie zunächst bitte die Zählernummer auf Ihrer Ihre Gemeindeverwaltung Ihr gemeldeter Zählerstand ist die Voraussetzung für die Ablesekarte Abrechnung mit Ihrem Wasserzähler. Ihrer Wasser-/Abwassergebühren Danach tragen Sie den und dient abgelesenen Zählerstand und das Datum Ihrer Ablesung in die hierfür vorgesehenen Felder Ihrer Ablesekarte ein. Wenn Sie die Ablesekarte mit den Angaben ergänzt haben, müs- sen Sie diese lediglich noch in den Rathausbriefkasten ein- Information zur Grund- und werfen. Gewerbesteuer 2022 Die Gemeinde Altdorf wird zu Beginn des Jahres 2022 allen Woh- nungs-/ bzw. Hauseigentümer*innen neue Grundsteuerbeschei- de versenden. Grund hierfür ist die ab dem Jahr 2025 anstehen- de Grundsteuerreform. Zu Ihrem Grundsteuerbescheid erhalten Sie eine Beilage, welche Hinweise zur Grundsteuerreform enthält, insbesondere zu den im Jahr 2022 notwendigen Schritten. Eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B Ihr gemeldeter Zählerstand ist die Voraussetzung für die AbreIhr ist nicht erfolgt. Die Grundsteuerbescheide behalten solange ihre Gültigkeit, bis sich an den Eigentumsverhältnissen, den Steuer- messbeträgen oder den Hebesätzen der Gemeinde Altdorf etwas ändert. Ferner werden zu Beginn des Jahres 2022 allen Gewerbetrei- benden die Vorauszahlungsbescheide für die Gewerbesteuer für das Jahr 2022 zugestellt. In der Gemeinderatssitzung am 7. De- zember 2021 wurde der Hebesatz für die Gewerbesteuer zum 01.01.2022 auf 370 v.H. festgesetzt. Ihr gemeldeter Zählerstand ist die Voraussetzung für die Abrech- Ihre Gemeindeverwaltung nung Ihrer Wasser-/Abwassergebühren und dient als Grundlage für die Vorauszahlungen im darauffolgenden Jahr. Sollten wir bis zum 31.12.2021 keine Mitteilung von Ihnen er- halten, müssen wir Ihren Verbrauch anhand Ihrer Vorjahreswerte Leise ins neue Jahr – Hinweise schätzen, was folglich zu Ungenauigkeiten bei der Abrechnung und bei den Vorauszahlungen führt. zum Jahreswechsel ohne Feuerwerk Falls Sie noch Fragen haben, steht Ihnen Frau Kolb unter der Die Corona-Pandemie hält die Welt auch zum Jahresende weiter Rufnummer 07031/ 7474-18 gerne für Auskünfte zur Verfügung. auf Trab. Angesichts der hohen Infektionszahlen und der enor- men Belastung des Gesundheitssystems haben sich Bund und Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Länder im Rahmen der gemeinsamen Konferenz Anfang Dezem- Ihre Gemeindeverwaltung Altdorf ber auf strenge Regel für den Jahreswechsel verständigt:
Seite 12 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 23. Dezember 2021 • Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten Das Amtsblatt Altdorf • An Silvester und am Neujahrstag gilt ein bundesweites An- geht in die Winterpause! und Versammlungsverbot. Liebe Bürgerinnen, Liebe Bürger, • Auf belebten Straßen und Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot. Die Einzelheiten regeln die Städte und Gemeinden jeweils selbst. Gerade an Silvester und Neujahr füllen sich die Notaufnahmen, da es durch den unsachgemäßen und leichtsinnigen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen vermehrt zu Unfällen und Brän- den kommt. Vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und um diesen medizinischen Notfällen, die die Kapazitäten in den Krankenhäu- sern weiter verknappen können, so gut wie möglich vorzubeu- gen, appeliert Bürgermeister Erwin Heller an die Altdorfer Bürge- Foto: Pixabay rinnen und Bürger, dieses Jahr den Jahreswechsel zurückhaltend anzugehen und auf Feuerwerk und Böller zu verzichten. Das Amtsblatt Altdorf geht in den aufgeführten Kalenderwo- chen in die Winterpause: Angesichts der aktuellen Lage, die wohl auch über die Feiertage • KW52 (Samstag, den 01. Januar 2022) noch Anlass zur großer Vorsicht geben wird, sei es angezeigt, das eigene Verhalten zu überdenken und anzupassen. • KW01 (Samstag, den 08. Januar 2022) Für alle diejenigen, die nicht auf Feuerwerk und Böller verzichten Wir bitten dies entsprechend zu berücksichtigen. können bzw. wollen, verweist das Ordnungsamt der Gemeinde Das nächste Amtsblatt erscheint wieder zur gewohnten Zeit Altdorf auf die einschlägigen Bestimmungen des Sprengstoffge- am Samstag, den 15. Januar 2022. setzes und der 1. Sprengstoffverordnung. Alle wichtigen Informationen Wegen der erhöhten Brandgefahr ist es bundesweit verboten, entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Inter- in unmittelbarer Nähe von Reet – und Fachwerkhäusern Feuer- netseite www.altdorf-bb.de. werkskörper anzuzünden. In der Sprengstoffverordnung heißt es wörtlich: „Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ist verboten“. In der Nähe von Oberleitungen, Tank- Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund! stellen, leicht entzündlichen Gegenständen und Dachvorsprün- Ihre Gemeindeverwaltung gen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern daher ebenfalls nicht erlaubt. In Altdorf gilt dies nicht nur für den gesamten Ortskern rund um das Rathaus, auch überall sonst, wo Fachwerkhäuser stehen Ende des amtlichen Teils (z.B. in der Oberen Straße, in der Bachstraße, im Gässle, in der Für den Inhalt der in den nachfolgenden Rubriken abgedruckten Schaichhofstraße, in der Pfarrgartenstraße und der Hildrizhauser Beiträge sind die jeweils einsendenden Institutionen, Vereine, Straße) muss das Verbot beachtet werden. Ein Verstoß gegen Parteien und Organisationen zuständig. Die Berichte müssen nicht diese Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit die Meinung der Verwaltung widerspiegeln. einem Bußgeld in vierstelliger Höhe geahndet werden. Der Glasfaserausbau im Landkreis Böblingen läuft Landrat Roland Bernhard: „Seitens des Landkreises begrü- ßen wir alles, was einer flächendeckenden Versorgung zu Gute kommt.“ Der Glasfaserausbau im Landkreis läuft – die Zeichen stehen gut, dass es an vielen Stellen zeitnah etwas wird damit. Die Telekom als einer der Wettbewerber gibt bekannt, dass bereits knapp 18% Vormerkung zum Krämermarkt 2022 der Haushalte im Landkreis Böblingen einen Glasfaser-Anschluss beim Unternehmen nutzen können. Mit der Deutsche Glasfaser in Altdorf ist noch ein Unternehmen im Landkreis aktiv; aktuell sind diese in Anlässlich der derzeitigen Corona-Situation und der Win- neun Kommunen und acht Gewerbegebieten unterwegs. „Glas- terpause des Amts- und Mitteilungsblattes der Gemeinde fasernetze sind das wichtigste digitale Kommunikationsmedium Altdorf, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Krämer- der Zukunft und in der digitalen Wirklichkeit ein Garant für Le- markt voraussichtlich am Donnerstag, den 13. Januar 2022 bensqualität und Wohlstand“, so der Böblinger Landrat Roland stattfinden wird. Bernhard. „Daher begrüßen wir im Landkreis Böblingen alle Ak- tivitäten, die zu einem schnellen und flächigen Ausbau sowie zu Bitte merken Sie sich den Termin, unter Vorbehalt, vor. attraktiven Angeboten für Wirtschaft und Bevölkerung führen.“ Ihre Gemeindeverwaltung Der Wettbewerb im Telekommunikationsbereich ist für die Kom- Bitte beachten Sie: munen und ihre Bürgerschaft eine Chance, zu günstigen Kondi- Der Krämermarkt kann nur dann stattfinden, wenn alle tionen zu einem Ausbau zu kommen. „Es lohnt sich, diese Lage rechtlichen Vorgaben/Maßnahmen der derzeit geltenden am Markt zu nutzen, und das Angebot eines FTTH-Glasfaseran- CoronaVO eingehalten werden können und es die aktu- schlusses anzunehmen, wenn es sich bietet“, so Alex Dehm vom elle 7-Tage-Inzidenz zulässt! Zweckverband Breitband im Landkreis Böblingen. (Fiber to the home = FTTH, d.h. Glasfaser bis nach Hause). Kreis und Region
23. Dezember 2021 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 13 hätten dabei eine koordinierende Rolle, betont der Breitband- Zu Hause gut versorgt – Hilfe und Pflege für beauftragte der Region und Geschäftsführer der Gigabit Region Stuttgart GmbH (GRS) Hans-Jürgen Bahde: „Die Herausforde- ältere Menschen rung für die GRS und die Breitband-Zweckverbände der Land- Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige neu kreise besteht darin, durch kluge Beratung einen koordinierten aufgelegt und ergänzenden Ausbau der verschiedenen Anbieter zu organi- sieren. Wir müssen vermeiden, dass sich die Anbieter auf einige wenige Kommunen konzentrieren, während andere leer ausge- Älter werden beschreibt eine hen“, sagt Bahde. Lebensphase mit vielen Fa- Dabei lohnt sich der Wettbewerberstreit für die kommunale Sei- cetten. Die Bandbreite reicht te, denn den Städten und Gemeinden bleiben unter Umständen von einer aktiven Lebensge- gewaltige finanzielle Aufwendungen erspart – vorausgesetzt die staltung im Alter mit Sport, Bürgerschaft zieht mit. Denn für private Netzbetreiber lohnt sich Begegnung und bürgerschaft- ein Ausbau nur, wenn sich eine entsprechende Anzahl Menschen lichem Engagement bis hin bei geplanten Ausbauaktionen für einen Internetanschluss ent- zu veränderten Lebenssitua- scheiden. Deshalb ist es wichtig, die Gelegenheit zu ergreifen, tionen wie Hilfe- und Pflege- wenn sie sich bietet. Wenn ein Ausbau in einer Kommune ange- bedürftigkeit oder Erkrankun- strebt wird, dann aber mangels Nachfrage nicht zustande kommt, gen, wie z.B. Demenz oder dann wirft das die Kommune in der Entwicklung um Jahre zurück. Schlaganfall, die das Leben Denn wo eine aufwändige Planungs- und Vermarktungsaktion von einem Tag zum anderen missglückt, werden Netzbetreiber so schnell keinen neuen Ver- verändern können. So unter- such mehr unternehmen. schiedlich und vielfältig die Facetten des Alters sind, so einheitlich ist der Wunsch in den Eine ausreichende Glasfaser-Infrastruktur ist immens wichtig. Es eigenen vier Wänden alt zu werden. gibt Berechnungen, dass sich die Bandbreitennachfrage in den nächsten fünf Jahren um das fünf- bis sechsfache weiter erhöhen Der von der Altenhilfefachberatung des Landratsamtes Böblin- wird –und das, wo das Datenvolumen in den letzten zehn Jahren gen seit Jahren bewährte Wegweiser für ältere Menschen und ohnehin schon jährlich je Nutzer um 26% angestiegen ist. „Es deren Angehörige wurde aktualisiert, mit neuen Angeboten er- muss unser aller Anliegen sein, den Glasfaserausbau voranzutrei- gänzt und neu aufgelegt. Der Wegweiser gibt einen Überblick und ben“, so Landrat Bernhard. Man sei schließlich ein bedeutender hilft bei der Suche nach Unterstützungs- und Beratungsangebo- Innovations- und Wirtschaftsstandort und wolle auch weiter in ten im Landkreis Böblingen wie zum Beispiel zu den Standorten der obersten Liga mitspielen. „Mein Dank gilt den Unternehmen, des Pflegestützpunktes, iav-Stellen (Informations-, Anlauf- und dass sie hier in den Glasfaser- Ausbau investieren, und ich ver- Vermittlungsstellen), Nachbarschaftshilfen, Sozialstationen etc., binde diesen Dank mit der dringenden Aufforderung, auch künf- so dass Betroffene, Zu- und Angehörige die Unterstützung finden tig mutig in einen raschen Ausbau der Breitbandinfrastruktur zu können, die sie benötigen. investieren.“ Neben dem Wegweiser mit seinen hilfreichen Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten hat der Kreissenioren- rat die Broschüre Entlassmanagement – Entlassung aus dem Krankenhaus, danach gut versorgt zu Hause erstellt. Auch Landespreis für Heimatforschung wenn das Krankenhaus sich sehr um eine lückenlose Versorgung Baden-Württemberg Ausschreibung 2022 nach der Entlassung kümmert, müssen Betroffene sowie Ange- hörige noch viel organisieren, um eine umfassende medizinische Mit dem Landespreis sollen beispielhafte Leistungen von Bür- und pflegerische Versorgung zu Hause sicherzustellen. Die Bro- ger*innen in Baden-Württemberg öffentlich gewürdigt werden; schüre informiert über wichtige Details zur Entlassung, über not- Leistungen, die nicht selten unter großem Aufwand an Freizeit wendige Verordnungen und über die Möglichkeiten einer kontinu- und Geld gebracht werden. Daher lobt die Landesregierung in ierlichen und bedarfsgerechten Versorgung beim Übergang vom Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege den Krankenhaus in die Häuslichkeit. Landespreis für Heimatforschung aus, der bereits seit 1982 jähr- lich verliehen wird. Ab sofort ist der Wegweiser für ältere Menschen und deren An- gehörige sowie die Informationsbroschüre Entlassmanagement Preisverleihung – Entlassung aus dem Krankenhaus, danach gut versorgt zu Die Preisverleihung wird voraussichtlich am Donnerstag, den 17. Hause bei allen Gemeindeverwaltungen des Landkreises, sowie November 2022, in Offenburg stattfinden. bei den iav- und Beratungsstellen (Informations- Anlauf- und Ver- mittlungsstellen) und dem Pflegestützpunkt Landkreis Böblingen Einsendung kostenfrei erhältlich. Im Internet kann der Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige auf der Seite Zum Wettbewerb sind einzureichen: • Bewerbungsbogen http://www.lrabb.de/Altenhilfefachberatung (Download unter www.landespreis-fuer-heimatforschung.de) eingesehen werden. Für Fragen oder falls weitere Exemplare des • ein Exemplar des Werkes (Näheres siehe Merkblatt zum Be- Wegweisers benötigt werden, stehen die Altenhilfefachberatung werbungsbogen). des Landratsamtes Böblingen, Birgit Gehring oder Karin Brait- maier, Telefon 07031/663-1729 oder per E-Mail altenhilfefachbe- Einsendeschluss ist der 30. April 2022 ratung@lrabb.de zur Verfügung. (Schülerpreis: 31. Mai 2022) Die Informationsbroschüre Entlassmanagement – Entlassung Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Werke, die aus dem Krankenhaus, danach gut versorgt zu Hause ist über nicht ausgezeichnet wurden, zurückgesandt. Ausgewählte Wer- die Geschäftsstelle des Kreisseniorenrats Böblingen e.V., Telefon ke werden dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg zur 07031/663-1234 oder per E-Mail: kreisseniorenrat@lrabb.de er- Archivierung übergeben. hältlich. Weitere Informationen zum Kreisseniorenrat gibt es auf folgender Homepage www.kreisseniorenrat-boeblingen.de Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage: www.landespreis-fuer-heimatforschung.de Foto: Landratsamt Böblingen
Sie können auch lesen