Die schöne Seite des Winters - Gemeinde Königsbach-Stein
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Diese Ausgabe erscheint auch online Foto: VadimSherezdanov/Stock/GettyImagesPlus des Winters Die schöne Seite Ausgabe 5 · 03. Februar 2022
2 Nummer 5 Donnerstag, 03. Februar 2022 Besuch des Bundestagsabgeordneten Rainer Semet Im Rahmen eines Besuchs in unserer Gemeinde hat der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Pforzheim/Enzkreis Herrn Rainer Semet (FDP) mit Herrn Bürgermeister Genthner die kommunalen Anliegen an die Bundespolitik erörtert. Aus den vielfältigen Themengebieten wurden insbesondere sei- ne Schwerpunkte Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen diskutiert. Weitere Themen waren die Wirtschaftsförderung und die pandemiebedingten Auswirkungen auf Betriebe. Auch bei den weiteren Themen die besprochen wurden, wurde die Be- deutung eines direkten Austauschs zwischen der Bundes- und der kommunalen Ebene erkennbar. Das Gespräch endete mit einem herzlichen Dank an Herrn Rai- ner Semet, dass er sich die Zeit für einen Besuch vor Ort ge- nommen hat, um die kommunalen Anliegen persönlich mit ihm erörtern zu können. Evangelische Kirchengemeinde Stein Eine Woche im Zeichen des Glaubens Vorträge, Gottesdienste und ein Konzert waren bei ökumenischer Gemeindewoche geboten Es geht um Glück, um Kö- Kirche St. Bernhard alle Abstands- und Hygieneregeln problemlos nigskinder, um gegenseitiges eingehalten werden können. „Ich glaube, dass es wichtig ist, Prä- Annehmen und darum, dass senz zu zeigen“, sagt Diekmeyer, die es rückblickend für gut hält, alles seine Zeit und mit Gott dass die Gemeindewoche dieses Jahr zum ersten Mal ausschließ- zu tun hat: Die Themen in Ka- lich in den Kirchen stattgefunden hat: nicht nur aus praktischen tharina Neudecks Liedern sind Gründen, sondern auch, weil der sakrale Raum nochmal einen vielfältig und bunt, aber sie ha- würdigeren Rahmen biete und die Menschen mehr zum Innehal- ben alle eines gemeinsam: den ten einlade. Mit der ökumenischen Gemeindewoche wolle man christlichen Glauben und eine Voller Freude und Zuversicht: nicht nur theologische und ethische Fragen behandeln, sondern frohe Botschaft. Am Freitag Die Musik von Katharina Neu- auch „der Seele Luft verschaffen“, erklärt die evangelische Pfar- trat die in Königsbach leben- deck (vorne) gefällt auch der rerin. Musik sei dafür ein guter Weg, denn sie vermittle Freude de Sängerin, Komponistin und evangelischen Pfarrerin Ger- und Zuversicht. „Wir dürsten nach beschwingter Leichtigkeit, Musikerin in der Steiner Ste- trud Diekmeyer (rechts) und nach emotionalem Aufleben, nach Sorglosigkeit und Freiheit von phanuskirche auf. Ihr Konzert Marianne Kuhn von der katho- Ängsten und Druck.“ Deswegen freut sich Diekmeyer, dass man dort war einer von insgesamt lischen Kirche. (rol) dieses Jahr neben hochkarätigen Theologen und engagierten Hel- vier Programmpunkten der fern aus den eigenen Kirchengemeinden auch Katharina Neudeck ökumenischen Gemeindewoche in Stein, die auch dieses Jahr hat gewinnen können. wieder eine große Vielfalt verschiedener Veranstaltungen zu Die Königsbacherin ist Musikerin, Sängerin und Komponistin. bieten hatte: Einen Vortrag von Professor Hubert Windisch aus Bibelverse, Predigten und Gespräche dienen ihr als Inspiration Regensburg über die Ökumene an der Bruchlinie des Glaubens für ihre Musik. Regelmäßig tritt sie bei Konzerten, Konferenzen gab es ebenso wie einen Abend mit Clemens Hägele und Friede- und Gottesdiensten auf. In der Steiner Stephanuskirche gab sie mann Fritsch vom Tübinger Albrecht-Bengel-Haus, an dem sich bei der ökumenischen Gemeindewoche gut eine Stunde lang ei- alles um Lebensschutz am Anfang und am Ende drehte. Zum nen kleinen, äußerst kurzweiligen Einblick in ihr Schaffen, gar- Abschluss stand ein ökumenischer Familiengottesdienst unter niert mit eigenen Andachten, kurzen Geschichten und einem Beteiligung der Stephanuskantorei und des Gemeindeteams auf modernen Gedicht, einem sogenannten Poetry Slam. Eine ih- dem Programm. rer zentralen Botschaften: Auch in den schwersten Zeiten kann „Wir wollen die Menschen rausholen aus dem Alltag“, erklärt man auf die Bibel und Gottes Wort vertrauen. Während hinter Gertrud Diekmeyer. Sie ist Pfarrerin der evangelischen Kirchen- ihr auf dem Altar die Kerzen flackerten, setzte Neudeck sich ans gemeinde in Stein, die die Gemeindewoche zusammen mit der Keyboard, fing an zu spielen und zu singen: Mit ihrer weichen katholischen Kirche auf die Beine gestellt hatte. Eigentlich war und warmen Stimme transportierte sie Gefühle und Botschaften das diesjährige Programm schon für das Vorjahr geplant gewesen. bis in den letzten Winkel des Kirchenraums. Die Mischung aus Doch damals hatte man sich wegen der angespannten Corona-Lage eingängigen Melodien und gehaltvollen Texten kam beim Publi- schweren Herzens zu einer Absage entschlossen. Ein zweites Mal kum bestens an: Die Zuhörer spendeten nicht nur immer wieder wollte man die Gemeindewoche allerdings nicht ausfallen lassen, Applaus, sondern klatschten und sangen nach entsprechender zumal sowohl in der Stephanuskirche als auch in der katholischen Aufforderung auch kräftig mit. – Nico Roller
Nummer 5 Donnerstag, 03. Februar 2022 3 Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Königsbach Lebensrettende Blutspendeaktion und neues Zelt in Königs- bach Der DRK Ortsverein Königsbach ruft zweimal jährlich zur Blut- spende auf. Gleich zu Jahresbeginn konnte hierfür das, mit fi- nanzieller Unterstützung der VR Bank Enz plus, neu angeschaff- te Zelt im Eingangsbereich der Festhalle Königsbach aufgebaut werden. Unfälle und Krankheiten können jeden treffen und das jederzeit, das ist nicht erst seit der Pandemie offensichtlich. Ein lebensret- tender Versorgungsbaustein ist dabei das Vorhandensein entspre- chender Blutkonserven. Deshalb werden regelmäßig Blutspen- der gesucht. Auch der DRK Ortsverein Königsbach macht sich seit Jahren dafür stark und organisiert regelmäßige Aktionen. Für die Verwendung bei verschiedenen Einsätzen, wie auch bei den Blutspendeaktionen, hat sich der Ortsvorsitzende Oliver Demel dazu entschlossen ein Alu-Faltzelt anzuschaffen. „Gera- de die aktuelle Lage machte die Anschaffung eines flexibel ein- setzbaren Zeltes notwendig“, erläutert Demel, „so kann dieses Teilmarktleiter Torsten Uhrig (links) von der VR Bank Enz plus beispielsweise auch bei Corona-Testaktionen wertvolle Dienste überreicht 750 Euro an den Ortsvereinsvorsitzenden des Deut- leisten.“ Die VR Bank Enz plus war gerne bereit dieses Vorha- schen Roten Kreuzes Königsbach, Oliver Demel (rechts), zur ben mit einer Spende von insgesamt 750 Euro zu unterstützen. Unterstützung der Anschaffung eines geeigneten Faltzeltes Diese Förderung ermöglichte die Anschaffung eines Faltzeltes, und zum Druck des Jahresprogrammes. das gleich zu Jahresbeginn für die erste Blutspendeaktion in Kö- nigsbach eingesetzt wurde. (O. Demel) AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Stand: 27. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 1 Corona-Regeln ab 28. Januar 2022 In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert: » Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. » Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). » Alarmstufe I: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 und ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe I wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet und die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizi- nischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien. In Innenbereichen mit Maskenpflicht sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu Wasser, Land und Luft (Warn- und Alarmstufen) und auf Stadt- und Volksfesten im Freien (alle Stufen) müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten, siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes. Tipps zum Umgang und Wiederverwenden von FFP2-Masken im privaten Gebrauch Inhaltsverzeichnis der Übersicht: 2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+ 3: Private Treffen 4: Stadt- und Volksfeste | Öffentlicher Verkehr | Einzelhandel 5: Öffentliche Veranstaltungen 6: Sportveranstaltungen 7: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 8: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 9: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 10: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 11: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung 12: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten
4 Nummer 5 Donnerstag, 03. Februar 2022 Stand: 27. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Maskenpflicht 3G und 2G 2G+ Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen geschlossen Räumen sowie im öffentlichen genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Nah- und Fernverkehr. 2G: Zutritt nur für geimpfte oder Impfung oder Infektion länger als 3 Monate Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz- genesene Personen zurückliegt. Verordnung des Bundes regelt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz. 2G 2G+ Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Genesene/geimpfte Personen, die ihre » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.° Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben. Gründen keine Maske tragen können » Grundschüler*innen, Schüler*innen » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene (ärztlicher Nachweis notwendig). eines sonderpädagogischen Bildungs-/ mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder- » In geschlossenen Räumen bei privaten Beratungszentrums, einer auf der Grund liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, schule aufbauenden Schule oder 3 Monate zurück). Kantinen, Mensen und Cafeterien während einer beruflichen Schule° – gilt nur für » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.° des Essens und Trinkens und beim Sport Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines treiben. und nicht während der Ferien°°. sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungs- » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab- » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die zentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden stand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht mehr zur Schule gehen.°° Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur dauerhaft eingehalten werden kann. » Personen, die sich aus medizinischen für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. Gründen nicht impfen lassen können und nicht während der Ferien°°. » In geschlossenen Räumen sowie in den (ärztlicher Nachweis notwendig).°° » Personen, die sich aus medizinischen Fahr- und Flugzeugen im öffentlichen » Personen, für die es keine allgemeine Gründen nicht impfen lassen können Personennennah- und Fernverkehr sowie in Impfempfehlung der Ständigen (ärztlicher Nachweis notwendig).°° der Fahrgastschifffahrt und Luftfahrt gilt in Impfkommission (STIKO) gibt.°° » Personen, für die es keine Empfehlung für eine der Warn und den Alarmstufen die Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw. FFP2-Maskenpflicht. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schulen ist über die Corona-Verordnung Schwangerschaftsdrittel. Schule geregelt. °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °°Negativer Antigen-Test erforderlich Stand: 27. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Stufenplan 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft getestet oder genesen oder genesen oder genesen und getestet Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II Wenn nicht geimpfte/gene- sene Personen teilnehmen: 1 Haushalt plus 2 weitere Personen aus 1 Haushalt. 1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 2 weitere Personen weitere Personen aus 1 Personen bis einschl. 13 Jahre zählen nicht zur Personenzahl Haushalt Private Zusammen- Geimpfte und Genesene, hinzu. Paare, die nicht Ohne weitere zusammen leben, gelten als ein künfte und private Personen bis einschl. 13 Jahre Geimpfte und Genesene, Regelungen oder Haushalt. Veranstaltungen sowie Personen, die sich aus Personen bis einschl. 13 Jahre Beschränkung der (wie Geburtstage, Hoch- medizinischen Gründen nicht sowie Personen, die sich aus Personenanzahl Auschließlich geimpfte/ zeitsfeiern etc. Gilt auch impfen lassen können, zählen medizinischen Gründen nicht bei Treffen in gastro- nicht dazu. impfen lassen können, zählen genesene Personen°: nomischen Betrieben) nicht dazu. Innen: max. 10 Personen Paare, die nicht zusammen Außen: max. 50 Personen leben, zählen als ein Haushalt. Paare, die nicht zusammen Kinder/Jugendliche bis einschl. 13 leben, zählen als ein Haushalt. Jahre zählen nicht mit. °und Personen bei denen Impfung aus med. Gründen nicht möglich bzw. ohne Impf- empfehlung der STIKO.
Nummer 5 Donnerstag, 03. Februar 2022 5 Stand: 27. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 4 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II 2G Stadt- und Volksfeste 50 % Auslastung aber 3G 3G max. 3.000 Besucher*innen nicht erlaubt FFP2-Maskenpflicht 2G+ auch im Freien Fastnachtsumzüge sind 50 % Auslastung, aber in Alarmstufen nicht erlaubt. max. 6.000 Besucher*innen 3G Öffentliche Verkehrsmittel FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr in der Warn- und den Alarmstufen. 3G 2G Ohne weitere Regelungen Ausgenommen Grund- Ausgenommen Grund- Einzelhandel versorgung sowie Abhol- versorgung sowie Abhol- (auch Flohmärkte) und Lieferangebote und Lieferangebote Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen: Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittel- handel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs- verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons sowie Wochenmärkte. Stand: 27. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 5 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II Im Freien bei >5.000 Personen oder bei Nicht- einhaltung des Mindest- 2G abstands Maximal 50 % Auslastung, Öffentliche 3G 3G aber nicht mehr als Veranstaltungen 1.500 Besucher*innen in geschlossenen Räumen (wie Theater, Oper, Konzert, Stadtfest, Informations- Bis 5.000 Besucher*innen Bis 5.000 Besucher*innen und 3.000 Besucher*innen 100 % Auslastung. Darüber 100 % Auslastung. Darüber im Freien. Bei mehr als 500 2G+ veranstaltungen, Stadt- führungen, Kongresse, hinaus nur 50 % Auslastung hinaus nur 50 % Auslastung Besucher*innen feste Sportveranstaltungen, aber nicht mehr als 25.000 aber nicht mehr als 25.000 Sitz-/Stehplätze, hiervon Im Freien und in Betriebs- und Vereinsfeiern Besucher*innen. Besucher*innen. max. 10 % Stehplätze. geschlossenen Räumen sowie Veranstaltungen der maximal 50 % der Breitenkultur, Hallen- Kapazität, aber nicht Fastnachtsveranstaltungen Im Freien bei >5.000 mehr als 500 ohne Tanz) Personen oder bei Nicht- einhaltung des Mindest- 2G+ Besucher*innen. abstands Maximal 50 % Auslastung, 2G 2G aber nicht mehr als 3.000 Besucher*innen in geschlossenen Räumen Ohne Kapazitäts- Ohne Kapazitäts- und 6.000 Besucher*innen beschränkung und beschränkung und im Freien. Bei mehr als 500 Personenobergrenze Personenobergrenze Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze.
6 Nummer 5 Donnerstag, 03. Februar 2022 Stand: 27. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 6 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 2G Maximal 50 % Auslastung, 3G 3G aber nicht mehr als 1.500 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 3.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 2G+ Besucher*innen feste Sportveranstaltungen Sitz-/Stehplätze, hiervon Im Freien und in max. 10 % Stehplätze. geschlossenen Räumen im Profi- und Amateursport maximal 50 % der wie Ligaspiele, Tuniere, Kapazität, aber nicht Wettkämpfe etc. Im Freien bei >5.000 Im Freien mehr als 500 Personen oder bei Nicht- Besucher*innen. einhaltung des Mindest- 2G+ abstands Maximal 50 % Auslastung, 3G 3G aber nicht mehr als 3.000 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 6.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze. Stand: 27. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 7 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Kultureinrichtungen 3G 3G (wie Galerien, Museen, Bibliotheken°, Archive°, Gedenkstätten) 2G 2G+ °Abholung bestellter Im Freien Im Freien Medien unbeschränkt Ausnahme: Archive und Ausnahme: Archive und ohne weitere Landesbibliotheken 3G. Landesbibliotheken 3G möglich Regelungen 3G Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, muss eingehalten werden. Ab dem 14. Februar 2022: Religiöse Veranstaltungen 3G 3G 3G 2G 2G Beherbergung Erneuter Test Erneuter Test Ausnahmen für Ausnahmen für alle 3 Tage alle 3 Tage geschäftliche und geschäftliche und dienstliche Reisen und dienstliche Reisen und Härtefälle. Härtefälle.
Nummer 5 Donnerstag, 03. Februar 2022 7 Stand: 27. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 8 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Messen und nicht erlaubt nicht erlaubt Ausstellungen Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 2G 2G (Hotel-)Gastronomie, Vergnügungsstätten sowie Mensen und Cafeterien 2G+ (Regelung gilt nur für Im Freien Im Freien Im Freien externe Personen) ohne weitere Sperrstunde von Regelungen 3G 2G 22:30 Uhr bis 6 Uhr für die Gastronomie. Stand: 27. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 9 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, 2G 2G+ Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitness- studios, Saunen etc.) Im Freien Im Freien Der Betrieb von Dampf- Der Betrieb von Dampf- ohne weitere bädern, Warmlufträumen bädern, Warmlufträumen und ähnlichem Regelungen 3G und ähnlichem ist untersagt. ist untersagt. Körpernahe kosmetische 3G 3G 2G 2G+ Dienstleistungen Ausnahmen für Friseur- Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barber- betriebe und Barber- shops: hier gilt 3G. shops: hier gilt 3G.
8 Nummer 5 Donnerstag, 03. Februar 2022 Stand: 27. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 10 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Touristische Verkehre (wie Schifffahrten, Skilifte, 2G 2G+ Seilbahnen, Busreisen etc.) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen keine Maskenpflicht wäh- Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien rend der Sportausübung ohne weitere keine Datenverarbeitung auf frei zugänglichen Regelungen 3G 2G 2G Anlagen Stand: 27. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 11 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Außerschulische Bildung (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunst- 2G 2G+ schulen) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Bildung (wie berufliche ohne weitere 3G Ausbildung, Fahr-, Flug- und Regelungen Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse) bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage. In der Alarmstufe II sind berufliche Fort- und Weiterbildungen nur erlaubt, wenn diese zwingend notwendig und unaufschiebar sind.
Nummer 5 Donnerstag, 03. Februar 2022 9 Stand: 27. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 12 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen 3G Diskotheken, Clubs sowie clubähnliche Lokale und nicht erlaubt nicht erlaubt Veranstaltungen 2G (Ausnahmen für nicht Im Freien impffähige Personen und wie öffentliche Schüler*innen gelten nicht) Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G+ Prostitutionsstätten Grundsätzlich gilt: Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten oder FFP2-Maske benutzen lüften tragen Das Bauamt informiert: Das Bauamt informiert – Vorbereitende „Neues Bürgerformular“: Maßnahmen an der Heynlinschule Störungen und Schäden an der Straßenbeleuchtung in Im Sommer wird die Baumaßnahme „Neubau Heynlinturn- Königsbach-Stein halle“ starten. Im Zuge der Vorbereitungen der Baumaßnahme Ab sofort können Sie Ausfälle müssen Bäume neben der bestehenden Turnhalle und um das und Schäden an der Straßenbe- Kleinspielfeld der Heynlinschule gefällt werden. leuchtung im Gemeindegebiet Die Baumfällarbeiten werden zu Beginn der Faschingsferien Königsbach-Stein einfach über durch den Bauhof umgesetzt. das neue Bürgerformular direkt Wir bitten um Verständnis, dass während der Fällarbeiten der auf der Internetseite der Netze Bereich des Schulhofes und des Durchgangweges für den Perso- BW melden. nenverkehr gesperrt werden muss. Fällt Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung auf, können Sie Es wird beabsichtigt, die gefällten Bäume nach Fertigstellung einfach unter des Neubaus an geeigneter Stelle durch neue Nachpflanzungen https://netze-bw.de/dienstleistungskunden/beleuchtung/ zu ersetzen. stoerung-strassenbeleuchtung eine entsprechende Meldung erstellen. Die defekte Straßenbeleuchtung kann per Kartenausschnitt oder über die Suche über das Adressfeld ausgewählt und der IMPRESSUM Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen vorgefundene Schaden in einem Online-Formular angegeben Herausgeber: und Mitteilungen: werden. Bereits gemeldete Leuchten sind gekennzeichnet Gemeinde Königsbach-Stein Bürgermeister Heiko Genthner, und können somit nicht erneut gemeldet werden. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Marktstraße 15, 75203 Königsbach- Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Stein, oder sein/e Vertreter/in im Amt. Bei Unfällen oder wenn Gefahr in Verzug besteht, rufen Sie 71263 Weil der Stadt, bitte folgende Nummer an: 0800/ 3629 477 Verantwortlich für „Was sonst noch Merklinger Str. 20, interessiert“ und den Anzeigenteil: Telefon 07033 525-0, Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, www.nussbaum-medien.de 68789 St. Leon-Rot INFORMATIONEN Tel.: 07033 6924-0, REDAKTIONSSCHLUSS BEACHTEN Vertrieb (Abonnement und E-Mail: info@gsvertrieb.de Internet: www.gsvertrieb.de Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, Anzeigenverkauf: Ihrer Textbeiträge. 71263 Weil der Stadt, ettlingen@nussbaum-medien.de
10 Nummer 5 Donnerstag, 03. Februar 2022 Standesamtliche Mitteilungen Möglichkeiten“, Vorgänge effizienter zu gestalten. Genthner be- tonte, für erforderliche Investitionen habe man den notwendigen Spielraum. Er warnte davor, doppische und kamerale Haushalte Sterbefälle miteinander zu vergleichen. Dass Konsolidierungsmaßnahmen Ursula Stegelmann geb. Huck zuletzt wohnhaft: immer wieder von Kostensteigerungen aufgefressen werden, in Königsbach-Stein sei leider nicht zu ändern. Gerhard Klotz (FWV) wies darauf ist am 22.01.2022 in Pforzheim verstorben hin, dass mit zunehmenden Investitionen durch die dann an- fallenden Abschreibungen der Ergebnishaushalt zwangsläufig Personenstandsfälle werden nur mit ausdrücklicher Zustim- ansteige. Schwender plädierte dafür, nur solche Investitionen in mung veröffentlicht. den Haushaltsplan aufzunehmen, die auch realistisch umgesetzt werden können. Sonst entstehe beim Bürger ein falsches Bild. Aus der Arbeit des Gemeinderats – Nico Roller und der Verwaltung - GRS 22.01.2022 Zentrales Feuerwehrhaus im Gespräch Gemeinderat berät über den Haushaltsplanentwurf Kontrovers, aber auch sachlich und geordnet hat der Gemein- derat den Haushaltsplanentwurf beraten – und dabei einige Beschlüsse gefasst. Auf Thomas Kauchers (FWV) Antrag hin Nicht mehr zeitgemäß? Sollen die bestehenden Feuerwehr- entschied er, eine Planungsrate von 60.000 Euro für ein zent- häuser in Stein und Königsbach weitergenutzt werden? Oder rales, zwischen den Ortsteilen gelegenes Feuerwehrgerätehaus soll ein zentrales Gebäude errichtet werden? Fragen, die eine aufzunehmen. Nicht nur Kaucher war überzeugt: Mit einem ge- Machbarkeitsstudie und eine Bestandsanalyse klären sollen. meinsamen Haus lassen sich Synergien nutzen. Auch für Sascha- (rol) Felipe Hottinger (CDU) wäre das „der Idealfall“. Allerdings sei- en geeignete Plätze „recht limitiert“. Eine Machbarkeitsstudie - GRS 25.01.2022 soll nun klären, was möglich wäre. Und eine Bestandsanalyse soll zeigen, in welchem Zustand sich die beiden vorhandenen TOP 2: Bekanntgaben Feuerwehrhäuser befinden. Sascha Leonhard (FDP) bat darum, Daniela Stadie vom Bauamt gab bekannt, dass die Baumaßnah- das Rote Kreuz von Anfang an in die Überlegungen einzubezie- men zum Neubau der Sporthalle neben der Steiner Heynlin- hen. Diskutiert wurde bei den Haushaltsberatungen auch über schule schon im Sommer beginnen sollen. Bevor das gesche- Car-Sharing. Schon im November hatte die Verwaltung nach ei- hen kann, müssen allerdings noch ein paar Büsche und Bäume nem Antrag der Freien Wähler angekündigt, Kontakt zu entspre- gerodet werden. Das soll Ende Februar geschehen und ist laut chenden Betreibern aufzunehmen. Nun beschloss das Gremium Stadie mit der benachbarten Schule und der Kindertagesstätte mehrheitlich, für dieses Vorhaben 50.000 Euro in den Haushalt abgesprochen. Nach Abschluss der Baumaßnahme sollen vor aufzunehmen. Ort entsprechende Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Beschäftigt hat es sich auch mit den Anregungen aus dem Bür- TOP 4: CDU-Antrag zur Stellplatzsatzung gerbeteiligungshaushalt. Die Einführung von Anwohnerpark- Wer regelmäßig mit dem Auto ausweisen lehnte es dabei ebenso ab wie die Vervollständigung unterwegs ist, der stellt früher des Gehwegs in der Rhönstraße im Kurvenbereich – und die oder später fest: Parkplätze im Verlängerung der Lärmschutzwand an der Durlacher Straße. öffentlichen Verkehrsraum sind Rund 200.000 Euro würde diese über gesetzliche Vorgaben hi- ein rares Gut in Königsbach- nausgehende „Freiwilligkeitsleistung“ laut Ordnungsamtsleiter Stein, zumindest in manchen Dominik Laudamus kosten. Nicht nur Kaucher befürchtete, dass Bereichen. Doch das könnte man „ein Fass aufmacht“, wenn man dort anfängt. Denn auch sich in Zukunft ändern, denn andernorts gibt es Anwohner, die sich am Lärm stören. Etwa im der Gemeinderat hat in seiner Ein vertrauter Anblick: Ein Wohngebiet beim Plötzer, in dem allerdings laut Rolf Engelmann jüngsten öffentlichen Sitzung öffentlicher Parkplatz in der (Grüne) mit Eigeninitiative der Bewohner zu rechnen wäre. bei einer Gegenstimme be- Steiner Ortsmitte in der Nähe Weiteres Thema in den Beratungen: eine mögliche Umgestal- schlossen, eine Stellplatzsat- des historischen Rathauses ist tung des Königsbacher Marktplatzes. Bei der Bürgerbeteiligung zung auszuarbeiten. Einen ent- belegt. (rol) wurde für ihn eine Verkehrsberuhigung an Sonn- und Feiertagen sprechenden Antrag hatte die mit Hilfe versenkbarer Poller vorgeschlagen. Allerdings würden CDU-Fraktion gestellt. Im Gemeinderat war man sich bei dem die rund 300.000 Euro kosten, eine Umgestaltung noch deut- Thema weitgehend einig. „Es wäre eigentlich zu wünschen, lich mehr. Aktuell zu viel Geld für den Rat, der aber langfristig man käme zu anderen Lösungen“, sagte Thomas Kaucher ein Gesamtkonzept für den Platz entwickeln und sich 2024 er- (FWV), der das allerdings nicht für realistisch hielt. Trotzdem neut mit ihm befassen will. plädierte er dafür, zusätzlich über Alternativen zum eigenen Weite Teile der Haushaltsberatungen bestanden aus Nachfragen. Auto nachdenken. Deswegen hatten die Freien Wähler im ver- Tobias Schwender (FWV) erkundigte sich nach der Entwicklung gangenen Jahr einen Antrag gestellt, sich mit dem Thema Car- der Rücklagen und erfuhr, dass die Gemeinde inzwischen mehr sharing zu befassen. Erst am Samstag hatte der Rat bei den öf- als zehn Millionen Euro an liquiden Eigenmitteln angehäuft hat. fentlichen Haushaltsberatungen beschlossen, dafür einen Betrag Eine deutliche Verbesserung, die hauptsächlich auf das Ausset- von 50.000 Euro aufzunehmen. Auch Wolfgang Ruthardt (SPD) zen von Maßnahmen zurückzuführen ist und so nicht absehbar sah eine Stellplatzsatzung „sehr positiv“ und drängte darauf, war, als Bürgermeister Heiko Genthner (parteilos) den Haushalt diese schnell auszuarbeiten, möglichst bis Anfang 2023. Stefan im Dezember einbrachte. Damals hatte er noch von 8,9 Millio- Reinmüller (Grüne) hoffte, dass die Stellplatzsatzung schon bald nen gesprochen. Mit Blick auf die vergangenen Jahre beklagte durch eine Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs Wolfgang Ruthardt (SPD), das Investitionsvolumen würde im- und eine Erhöhung des Fahrradverkehrs künftig nicht mehr not- mer weiter sinken und die Strukturkosten steigen. Bekomme wendig sein wird. Er appellierte, bestehende Parkplätze und Ga- man letztere nicht in den Griff, bleibe immer weniger Spielraum ragen auch als solche zu nutzen und nicht zu zweckentfremden. für Investitionen. Die Digitalisierung biete „wahnsinnig viele Fortsetzung Seite 13
Nummer 5 Donnerstag, 03. Februar 2022 11 NOTDIENSTE & SOZIALE DIENSTE UND EINRICHTUNGEN NOTDIENSTE: Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Tel. 07231 - 308 70 BEREITSCHAFTSDIENST BEI STÖRUNGEN KISTE – Hilfen für Kinder und Jugendliche von psychisch- und suchtkranken Eltern und mit Gewalterfahrung Wasserversorgung: Stadtwerke Bretten, Tel. 07252 - 913 133 bwlv-Zentrum Pforzheim Tel. 07231 - 1 39 4080 Notdienstnummer, Stadtwerke Bretten Tel. 07252 - 913 230 Fachstelle für psychisch kranke Menschen Strom: Tel. 0800 3 62 94 77 Erdgas: Tel. 0180 2 05 62 29 Caritasverband e.V. Pforzheim Familienhebammen/ Familienkinderkrankenpflegerinnen/ WICHTIGE RUFNUMMERN Heilpädagogische und Psychosoziale Begleitung Rettungsdienst und Feuerwehr Tel. 112 Tel. 07231-128 844 Polizei Notruf Tel. 110 DRK Krankentransport Tel. 19 222 Deutsches Rotes Kreuz Allgemeiner medizinischer Notfalldienst Tel. 116 117 Essen auf Rädern: Menü-Service für zu Hause Tel. 07231 - 373 - 240 Hausnotrufsystem: DRK Tel. 07231 - 373 285 ÄRZTLICHE NOTDIENSTE Zahnärztlicher Notdienst Tel. 07231 - 37 37 DemenzZentrum westlicher Enzkreis Tel. 07231 - 308 5033 Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte wird am Wochenende in Beratung rund um das Thema Demenz, Gesprächskreis für Angehörige der Zeit zwischen 10 und 12 Uhr über die Rufnummer vermittelt. Diakonie Pforzheim Tel. 07231 42865 - 0 Zentrale Notfallpraxen Pforzheim Tel. 0180 / 51 92 92 18 Beratung über Hilfen in der Schwangerschaft/ Siloah, St. Trudpert Klinikum Tel. 07231 - 498-0 Schwangerschaftskonfliktberatung Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim Montag, Dienstag, Donnerstag: 19 – 24 Uhr Frauenhaus Pforzheim Tel. 07231- 45763-0 Mittwoch: von 14 – 24 Uhr Ambulanter Hospizdienst Freitag 16 – 24 Uhr westlicher Enzkreis e.V. Tel. 07236 - 279 9897 Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 – 24 Uhr Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung. Psychosoziale Be- Kinder- und Jugendärztlicher gleitung, palliative Beratung Notdienst Tel. 07231 - 9 69 29 69 Homepage: http://hospizdienst-westlicher-enzkreis.de Öffnungszeiten der Kinder-Notfallpraxis (NOKI) sind: Mittwoch 15 – 20 Uhr, Freitag 16 – 20 Uhr, Jugend-, Sucht- und Lebenshilfen, Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 – 20 Uhr Plan B gGmbH Tel. 07231 - 92277 0 Jugend- und Suchtberatung, Beratung und Behandlung für Jugend- Tierärztlicher Notdienst liche, Suchtgefährdete, Abhängige und deren Angehörige Notdienstnummer für den Raum Pforzheim Tel. 07231 - 133 29 66 Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen BEREITSCHAFT DER APOTHEKEN Pforzheim/Enzkreis e.V. Tel. 07231 - 3804 - 38 Nacht- und Notdienst jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr Behinderten-Fahrdienst Die nächstgelegene Notdienstapotheke erfahren Sie unter Tel. 0800 0022833 Lilith- Beratungsstelle für Mädchen und Jungen Oder vom Handy: 22833 zum Schutz vor sexueller Gewalt Tel. 07231 - 353434 SOZIALE DIENSTE UND EINRICHTUNGEN: Pflegestützpunkt westlicher Enzkreis Beratung rund um das Thema Pflege für alle Altersgruppen Diakoniestation e.V. – mobiDik für Königsbach, Tel. 07231 - 308 5030 Stein und Eisingen Kranken- und Altenpflege, Hauswirtschaftliche Dienste, Nachbar- Pro familia Pforzheim e.V. Tel. 07231 - 6075860 schaftshilfe, Demenzgruppe Beratung rund um Schwanger- und Elternschaft, Sexualität, Part- Goethestr. 4, Tel. 3 13 38 0 nerschaft, Familienplanung und Verhütung, Sexualpädagogik Beratung und Pflegedienstleitung: Manuela Schmidt Einsatzleitung hauswirtschaftliche Dienste: Odette Kraus Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Einsatzleitung Nachbarschaftshilfe: Sandra Eisele Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH Tel. 07231 - 778705-0 Alkohol-. Medikamenten-, Nikotin-, Glücksspielprobleme Tagespflege Königsbach Tel. 31338-20 Träger: Ev. Krankenhilfsverein Königsbach e.V. Sterneninsel – ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Pforzheim und Enzkreis Tel 07231 - 8001008 Goethestr. 4, Tamara Vaupel http://www.sterneninsel.com Anlaufstelle – Hilfe in Lebenskrisen Tagesmütter Enztal e.V. Tel. 07041 8184711 und bei Suizid-Gefahr Tel. 0171 8025110 www.Tagesmuetter-enztal.de AIDS-Hilfe Pforzheim e.V. Tel. 07231 - 441110 Telefon-Seelsorge Nordschwarzwald Tel. 07231 - 10 28 22 Beratung zu HIV + AIDS, anderen sexuell übertragbaren Wohnberatungsstelle - Kreisseniorenrat Krankenheiten, HIV-Test Tel. 07231 - 308 9580 Fachberatungsstelle Enzkreis Tel. 07231 – 3577 14 Beratungsstelle für Hilfe im Alter Tel. 07232 - 313380 Wohnungsnotfallhilfe undExistenzsicherung Büro Tagestätte Wilferdingen, Tel. 07232 - 3133717 Tel. 07231 - 566 196 0
12 Nummer 5 Donnerstag, 03. Februar 2022 RUFNUMMERN DER GEMEINDEVERWALTUNG ÖFFNUNGSZEITEN DER RATHÄUSER Wasserversorgung, öff. Anlagen, Sven-Michael Thiel 3008-141 Hochbau für Gemeinde: Arie de Jongh 3008-144 Bürgerbüro Königsbach und Stein: Hochbau Schulverband N.N. Mo. – Fr.: 7.30 – 13 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr Gebäudemanagement, Übrige Ämter: Energiemanagement Martin Frey 3008-142 Mo. – Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 16 – 18 Uhr Mieten/Pachten, RUFNUMMERN Hallenbelegung Silke Prager 3008-145 Gebäudereinigung, Bitte machen Sie von den Durchwahlen Gebrauch Friedhofswesen Katja Großmann 3008-143 Rathaus Königsbach, Marktstraße 15 Leiter Bauhof Stefan Giek 3008-147 Zentrale 07232/3008-0 Hausmeister: Rathaus Martin Theil 3008-148 FAX – Zentrale Verwaltung 07232/3008-199 Johannes-Schoch-Schule Ralf Zentner 31 15 72 E-Mail: info@koenigsbach-stein.de Heynlinschule Michael Schroth 31 18 91 Internet: www.koenigsbach-stein.de Bürgermeister: Heiko Genthner 3008-100 RUFNUMMERN DES GEMEINDEVERWALTUNGS- Sekretariat: VERBANDS KÄMPFELBACHTAL Mitteilungsblatt, Vereinsförderung, Rathaus Stein, Marktplatz 6 Vereinskontakte, Jubiläen Ariane Schäfer 3008-100 Telefonzentrale 07232/3009-1 Netzwerk 60 Plus Michaela Bruder 3008-158 Schulverband Bildungszentrum Westlicher Enzkreis: Fax 07232/3009-99 Geschäftsführerin Yvonne Hassmann 3008-126 Verbandsvorsitzender: Geschäftsstelle Dominika Dahn 3008-124 Bürgermeister Thomas Karst 3811-14 Geschäftsführer Kevin Jost 3009-61 Hauptamt: Amtsleiterin Cordula Allgaier-Burghardt 3008-120 Kämmerei Saskia Rückriem 3009-57 Julia Rambach 3009-50 Abteilung Zentrale Verwaltung und Personal: Petra Karst 3009-52 Personal, Ausbildung Christine Reimer 3008-121 Tina Katz-Baricevic 3009-51 Geschäftsstelle des Janine Barocke-Kassay 3009-62 Gemeinderats, Wahlen Frank Schreck 3008-122 Cornelia Wiesner 3009-63 N.N. 3008-128 Steueramt Elke Faaß 3009-55 Betriebliche Gesundheitsfürsorge, Sommerferienprogramm Tobias Schindler 3008-123 Sandra Hausmann 3009-54 Koordinationsstelle für frühkindliche Jennifer Kellerman 3009-81 Bildung und Erziehung: Ute Dreier 3008-129 Kasse Karin Addai 3009-58 Janine Schütze 3009-56 Abteilung Bürgerservice und Ordnung: Siegbert Lamprecht Abteilungsleiter, Dominik Laudamus 3008-150 Manuela Philipp 3009-53 Bevölkerungsschutz, Jagdpacht, Christine Burkhardt 3009-64 Ortspolizeibehörde, Umweltschutz Standesamt Vanessa Frank 3008-157 Lohnbüro Wolfgang Karst 3009-59 Bürgerbüro Königsbach: Sprechzeiten: Mo. bis Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr Einwohner- und Meldewesen, WEITERE WICHTIGE TELEFONNUMMERN Fundbüro Ines Calin 3008-151 Gewerbe, Soziales Kerstin Demel 3008-152 Polizeiposten Königsbach-Stein, OT Stein 31 17 00 Bürgerbüro Stein (Rathaus Stein, Marktplatz 6): Revierförster: Einwohner- und Meldewesen, Thilo Klotz 01 72 / 7 11 21 52 oder 0 70 43 / 9 50 79 43 Gewerbe, Soziales Katharina Maurer 3008-153 Bezirksschornsteinfeger Sailer 0 72 52 / 8 60 27 Rentenversicherung Sandra Haas 3008-154 Gemeindebücherei 31 20 71 Vollzugsdienst Ernst Krämer Öffnungszeiten: Di.: 15 – 18 Uhr, Mi.: 10 – 12 Uhr, Flüchtlings- u. Do.: 16 – 19 Uhr, Fr.: 15 – 18 Uhr Integrationsbeauftragter N.N. 3008-159 Kindertagesstätte Krebsbachwiesen, Königsbach 7 34 79 65 Integrationsmanager Mohammad Diab 3008-156 Kindertagesstätte Regenbogen, Königsbach 15 11 Feuerwehrverwaltung Sabine Roser-Rost 3008-155 Kindertagesstätte Regenbogen „Kleines Haus“ 30 15 36 Bauamt: Amtsleiter Thomas Brandl Kindertagesstätte Arche Noah, Königsbach 27 75 Abteilung Bauverwaltung: Heynlin-Kindertagesstätte, Stein 3 64 98 42 Stadtplanung, Sanierung, Kindergarten Storchennest, Stein 98 44 Grundstücksangelegenheiten Thomas Brandl 3008-130 Johannes-Schoch-Schule Königsbach 25 63 Gemeindeeigene Schulen, Heynlinschule Stein 25 64 Vergabe VOL Manuela Rebholz 3008-133 Bildungszentrum: Rechnungsstellen für Willy-Brandt-Realschule 30 65 - 210 Bauleistungen, Vergabe VOB, Lise-Meitner-Gymnasium 30 65 - 100 Vorkaufsrecht Andrea Wilde 3008-132 Comenius-Förderschule 91 93 Bauanträge, Wohnbauförderung, Pfarramt Königsbach 23 40 oder 01 76 / 81 03 39 44 Baulasten Benjamin Bodemer 3008-131 Pfarramt Stein 3 64 01 26 EDV Robin Sailer 3008-134 Kath. Kirchengemeinde Kämpfelbachtal 0 72 31/ 1 39 49-0 Schulsozialarbeit Rita Boob 0160/90932586 Kläranlage Königsbach 65 44 oder 01 72 / 1 05 07 80 Abteilung Technik: Recyclinghof Königsbach 7 83 43 Abteilungsleiterin, Verträge,Techn. Baurecht, eigene Straßenbeleuchtung: https://netze-bw.de/dienstleistungskun- Bauprojekte, Förderprogramme Daniela Stadie 3008-140 den/beleuchtung/stoerung-strassenbeleuchtung oder Straßen-/Kanalbau, Hochwasserschutz, Tel. 3008-131 oder 08 00 3 62 94 77
Nummer 5 Donnerstag, 03. Februar 2022 13 Fortsetzung von Seite 10 - GRS 25.01.2022 TOP 6.5: Umspannwerk Im Gewann „Eisenberg“ soll das Umspannwerk an der Eisinger Dieser Appell kam auch von Bürgermeister Heiko Genthner, Landstraße komplett umgebaut werden. Geplant ist, das beste- der eine Stellplatzsatzung als eine von mehreren Maßnahmen hende Betriebsgebäude abzureißen und es um 90 Grad gedreht sieht, um einen gefahrlosen fließenden Verkehr zu ermöglichen, auch für Radfahrer und Fußgänger. Das Thema Parken werde im westlichen Teil des Grundstücks neu zu errichten. Außer- in den Bürgerfragestunden und bei der Beschäftigung mit Bau- dem soll die Freiluftanlage um eine Erdschlusslöschspule und gesuchen immer wieder angesprochen. In ihrer Sitzungsvorla- eine zweite Trafowanne erweitert werden. ge vertritt die Verwaltung die Ansicht, dass der eine, von der TOP 8: Verschiedenes Landesbauordnung vorgeschriebene Stellplatz pro Wohneinheit Rolf Engelmann (Grüne) hatte ein Informationsbedürfnis. Kon- schon lange nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entspricht. kret wollte er von der Verwaltung wissen, wie der aktuelle Stand Dort wird allerdings auch deutlich: Von heute auf morgen ist beim Parkhaus in der Steiner Talaue ist. Am Ende der jüngsten die Stellplatzsatzung nicht zu haben. Ihre Erstellung wird auch Ratssitzung stellte seine Fraktion einen Informationsantrag, der deshalb einige Zeit in Anspruch nehmen, weil eine Analyse der auch die Vorlage der von Bürgermeister Heiko Genthner erst bestehenden Bebauungspläne und eine Untersuchung der Park- kürzlich im Rahmen der Presseberichterstattung erwähnten platzsituation vorgesehen sind. Die Verwaltung geht davon aus, Machbarkeitsstudie einschließt. Der Bürgermeister versprach, dass ein Stadtplanungsbüro hinzugezogen werden muss. Eine die Informationen zur Verfügung zu stellen. Aber er sagte auch, erste Anfrage hat laut Sitzungsvorlage ergeben, dass dafür mit wesentlich mehr als bereits in der Presse zu lesen war, könne er durchschnittlichen Kosten zwischen 10.000 und 12.000 Euro nicht mitteilen. Auch Wolfgang Ruthardt (SPD) verlangte Infor- zu rechnen wäre. In ihrem Antrag fordert die CDU-Fraktion, in mationen von der Verwaltung – und zwar zu den Homeoffice- der Satzung „die Belange der einzelnen Quartiere“ und „die ört- Möglichkeiten für Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und lichen Gegebenheiten wie Straßenbreite und Art des Bereichs“ dazu, wie die Gemeinde in Sachen Online-Dienstleistungen zu berücksichtigen. aktuell aufgestellt ist. Zudem will er wissen, wo man bei der TOP 5: Vorkaufsrecht für Grundstück Nachhaltigkeit steht. Schließlich sei die Gemeinde dem Nach- Die Gemeinde übt ihr sanierungsrechtliches Vorkaufsrecht für haltigkeitspakt beigetreten. ein Grundstück in der Durlacher Straße im Ortsteil Königsbach Text und Foto: Nico Roller aus. Es liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern Königsbach II“ und soll 105.000 Euro kosten. Die Gemeinde will es nutzen, um Parkplätze herzustellen. Dass es an ihnen im Ortsbereich Öffentliche Bekanntmachungen mangelt, wurde als städtebaulicher Missstand identifiziert. Ein zentrales Sanierungsziel ist ferner die umfassende Erneuerung Breitbandausbau in der Festhalle, die ganz in der Nähe des Grundstücks liegt. Königsbach-Stein Nach dessen Kauf will die Gemeinde das dort noch stehende Beginn der Gebäude abreißen. Was der Abriss kosten wird, konnte Bau- Vorvermarktung zum amtsleiter Thomas Brandl in der Sitzung auf Rolf Engelmanns Glasfaserausbau (Grüne) Nachfrage allerdings nicht sagen. Man müsse den Kauf des Grundstücks im Zusammenhang mit der im Rahmen der Eine Information von Bürgermeister Heiko Genthner Ortskernsanierung geplanten Neugestaltung des Festhallen-Vor- Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, platzes sehen. leistungsfähige Breitbandanschlüsse gehören heute zu den be- TOP 6.2: Antrag auf Nutzungsänderung deutendsten Standortfaktoren. Datenleitungen sind im digitalen Vorerst vertagt hat der Gemeinderat die Entscheidung über ei- Zeitalter genauso wichtig wie z. B. Straßen oder Trinkwasserlei- nen Antrag zur Nutzungsänderung einer Teilfläche eines land- tungen – dies haben nicht zuletzt die bisherigen Erfahrungen wirtschaftlich genutzten Grundstückes in einen Lagerplatz für während der Corona-Pandemie eindrücklich gezeigt. Um die Baustoffe und Baumaterialien im Königsbacher Gewerbegebiet derzeit vorhandene Unterversorgung zu verbessern, ist in Kö- „Allmendwiesen“. Die Verwaltung vertrat in der Sitzung die nigsbach-Stein in den kommenden Jahren sukzessive ein durch Ansicht, dass die im Bebauungsplan für das Grundstück festge- Bund und Land geförderter Breitbandausbau der sog. „weißen setzte Nutzungsart „Fläche für die Landwirtschaft“ die Nutzung Flecken“ mit Glasfaserleitungen bis ins jeweilige Gebäude im einer Teilfläche für einen Baustoff-Lagerplatz nicht erlaubt. Die Auftrag des Zweckverbands Breitbandversorgung im Enzkreis beantragte neue Nutzung laufe dem gemeindlichen Baupla- vorgesehen. Den Betrieb des durch den Zweckverband erstell- nungsrecht zuwider. Thomas Kaucher (FWV) wollte darüber ten Netzes übernimmt Vodafone Deutschland. nicht in der Sitzung entscheiden müssen und stellte den Verta- Voraussichtlich Mitte April soll die Vorvermarktungsphase der gungsantrag. Er plädierte dafür, das Gespräch mit den Betroffe- Vodafone Deutschland zum Glasfaserausbau in Königsbach- nen zu suchen und sich erst danach erneut mit dem Thema zu Stein starten. Deshalb werden demnächst vorab diejenigen befassen. Grundstückseigentümer durch die Gemeinde angeschrieben, TOP 6.3 und 6.4: Baugesuche Mozartstraße deren Adresse im geförderten Ausbaugebiet liegt. Für Diskussionen sorgten zwei Baugesuche in der Mozartstraße. Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen, möchte ich Sie be- Konkret ging es um den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Ga- glückwünschen und Ihnen gleichzeitig folgende Informationen rage und einer Doppelhaushälfte als Drei-Familien-Wohnhaus. übermitteln: Sascha Leonhard (FDP) fand das Projekt „viel zu groß“, für Während der Dauer der Vorvermarktung haben Sie die Mög- Stefan Reinmüller (Grüne) war „das Maß überschritten“ und lichkeit, Ihr Grundstück kostenlos an das Glasfasernetz des auch Dominique Schünhof (FWV) sah „viele Fragezeichen“. Zweckverbandes anschließen zu lassen, unabhängig von der Ihre Befürchtung: „So ein großes Bauvorhaben überfordert das Entfernung Ihres Gebäudes bis zur Grundstücksgrenze zur öf- Gebiet.“ Bauamtsleiter Thomas Brandl dagegen verwies auf die fentlichen Verkehrsfläche hin. Ausnahmen gelten lediglich für schwierige Topographie, die eine Überschreitung der Baugrenze Abweichungen der Verlegung auf Ihren eigenen Wunsch hin. nun einmal nötig mache, wenn zwei Stellplätze pro Wohnein- Sie sparen auf diese Weise Baukosten i. H. v. bis zu 2.500 €. Um heit realisiert werden sollen. Zudem gebe es für das Grundstück den Hausanschluss gratis zu erhalten ist es lediglich erforderlich, Baurecht. Sascha-Felipe Hottinger (CDU) plädierte dafür, den einen entsprechenden Grundstücksnutzungsvertrag mit dem Kontrolldruck zu erhöhen, um „wildes Parken“ in diesem Be- Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis abzuschließen. reich zu unterbinden. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich Dieser Vertrag wird dem demnächst versandten Schreiben der gegen die Baugesuche. Gemeinde beigefügt sein.
14 Nummer 5 Donnerstag, 03. Februar 2022 Um Ihren Glasfaseranschluss auch aktiv nutzen und mit High- Damit Sie jederzeit einen Überblick über die Mülltermine ha- speed surfen zu können, benötigen Sie letztlich natürlich zusätz- ben, bieten wir als zusätzlichen Service den Erinnerungsservice lich einen Glasfaserendkundenvertrag. Diesen können Sie z. B. per E-Mail: Gut einen Tag vor dem Abfuhrtermin erhalten Sie zu Vorzugskonditionen bei unserem Partner Vodafone oder aber eine kurze E-Mail, vorausgesetzt, Sie haben sich auf unserer In- auch mit einem anderen Anbieter abschließen, der seine Leis- ternetseite für diesen Service registrieren lassen. Surfen Sie doch tungen künftig über das Glasfasernetz des Zweckverbands offe- mal rein unter: http://www.koenigsbach-stein.de/abfall. rieren möchte. Die Zusage zur kostenlosen Bereitstellung des Hausanschlusses während des Zeitraums der Vorver- verpackungen Februar Recyclinghof Recyclinghof marktung gilt unabhängig vom gleichzeitigen Abschluss Königsbach Bauschlott Sonstiges Bioabfall Restmüll eines Glasfaserendkundenvertrags. Sie können sich also Leicht- Uhrzeit Uhrzeit Papier auch dafür entscheiden, nur den Hausanschluss legen zu Glas lassen und müssen keinen Glasfaser-Vertrag mit der Vo- dafone abschließen. 1 Di K So weit bzw. sobald coronabedingt möglich, soll für die per- 2 Mi K 09:00-12:30 sönliche Beratung vor Ort ein Bürgerbüro durch Vodafone in 3 Do S 09:00-12:30 Zusammenarbeit mit dem Zweckverband eingerichtet werden. 4 Fr S 09:00-12:30 Sie können sich unter www.vodafone.de/enzkreis darüber in- 5 Sa 08:30-11:30 08:30-11:30 formieren, ob Ihre Immobilie zum Ausbaugebiet zählt, vorregis- 6 So trieren und für einen Beratungstermin vormerken lassen. Dort 7 Mo finden Sie auch weitere wichtige Informationen. 8 Di 14:00-17:30 Ganz persönlich kann ich Ihnen nur dazu raten, sich jetzt einen 9 Mi 14:00-17:30 kostenlosen Hausanschluss zu sichern. Streamen von Filmen, Musik und Serien ohne Verzögerungen und Pausen, ultraschnel- 10 Do 14:00-17:30 le Übertragungsraten und stabile Internetverbindungen im 11 Fr 8 14:00-17:30 14:00-17:30 Home-Office, parallele Nutzung von mehreren Geräten in Ihrem 12 Sa 13:00-16:00 13:00-16:00 Haushalt – all das gewährleistet das Glasfasernetz und bringt 13 So damit die digitale Zukunft auch in Ihr Haus. Und auch wenn Sie 14 Mo für sich selbst derzeit vielleicht keinen Bedarf an schnellerem 15 Di Internet sehen: durch den Anschluss ans Glasfasernetz steigern 16 Mi 09:00-12:30 Sie den Wert Ihrer Immobilie und machen Ihr Gebäude in die- 17 Do 09:00-12:30 ser Hinsicht „fit“ für die Zukunft. Ein künftiger Erwerber bzw. 18 Fr 09:00-12:30 09:00-12:30 Nutzer wird es Ihnen jedenfalls danken. Der Glasfaserausbau bietet Ihnen als Bürgerinnen und Bürger 19 Sa 08:30-11:30 08:30-11:30 viele Vorzüge und der Gemeinde ein wichtiges Stück Lebens- 20 So qualität. Unterstützen Sie das Vorhaben, mit modernster Glas- 21 Mo E fasertechnik schnelles Internet nach Königsbach-Stein zu holen. 22 Di 14:00-17:30 Mit Ihrer Unterschrift sichern Sie den Erfolg des Projektes und 23 Mi 14:00-17:30 machen es so auch zu Ihrem Projekt. Daher bitte ich Sie: Schlie- 24 Do K/S 14:00-17:30 14:00-17:30 ßen Sie sich an! 25 Fr 8 14:00-17:30 All denen, die vom geförderten Breitbandausbau in dieser sog. 26 Sa 13:00-16:00 13:00-16:00 ersten Ausbauwelle (noch) nicht profitieren können, sei eins 27 So versichert: Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enz- kreis, die Gemeinde Königsbach-Stein und ich persönlich blei- 28 Mo ben auch diesbezüglich „am Ball“! Weitere Informationen finden sich auf www.breitband-enzkreis.de. Ihr Heiko Genthner Bürgermeister Denkt an UMWELTECKE die Umwelt Alte Zeitungen und Zeitschriften gehören Müllabfuhrtermine nicht in den Müll, sondern zum Altpapier Abholung der Kühlgeräte Abholung der Kühlgeräte, Herde, Fernseher und des Sperrmülls: Die Kühlgeräte, Herde, Fernseher und der Sperrmüll werden nur auf Abruf entsorgt. Hierfür bitte mindestens 10 Tage vorher beim Rathaus OT Stein, Tel. 30 08-154, oder OT Königsbach, Tel. 30 08-152 die Entsorgungsschecks beantragen. Nächster Termin zur Abholung von Elektro-Großgeräten: Montag, 21. Februar 2022. Weitere Infos erhalten Sie bei der Abfallberatung des Enzkreises, Tel. 07231- 35 48 38, oder unter www.entsorgung-regional.de. Foto: seb_ra/iStock/Thinkstock Zusätzlicher Service
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