Die schöne Seite des Winters - Gemeinde Königsbach-Stein

 
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Die schöne Seite des Winters - Gemeinde Königsbach-Stein
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 Foto: VadimSherezdanov/Stock/GettyImagesPlus

     des Winters
Die schöne Seite
                                                                                      Ausgabe 5 · 03. Februar 2022
Die schöne Seite des Winters - Gemeinde Königsbach-Stein
2        Nummer 5
          Donnerstag, 03. Februar 2022

                         Besuch des Bundestagsabgeordneten Rainer Semet

                                                                      Im Rahmen eines Besuchs in unserer Gemeinde hat der
                                                                   Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Pforzheim/Enzkreis
                                                                   Herrn Rainer Semet (FDP) mit Herrn Bürgermeister Genthner
                                                                   die kommunalen Anliegen an die Bundespolitik erörtert.
                                                                   Aus den vielfältigen Themengebieten wurden insbesondere sei-
                                                                   ne Schwerpunkte Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
                                                                   diskutiert. Weitere Themen waren die Wirtschaftsförderung und
                                                                   die pandemiebedingten Auswirkungen auf Betriebe. Auch bei
                                                                   den weiteren Themen die besprochen wurden, wurde die Be-
                                                                   deutung eines direkten Austauschs zwischen der Bundes- und
                                                                   der kommunalen Ebene erkennbar.
                                                                   Das Gespräch endete mit einem herzlichen Dank an Herrn Rai-
                                                                   ner Semet, dass er sich die Zeit für einen Besuch vor Ort ge-
                                                                   nommen hat, um die kommunalen Anliegen persönlich mit ihm
                                                                   erörtern zu können.

                                     Evangelische Kirchengemeinde Stein
  Eine Woche im Zeichen des Glaubens
Vorträge, Gottesdienste und ein Konzert waren bei ökumenischer Gemeindewoche geboten
Es geht um Glück, um Kö-                                           Kirche St. Bernhard alle Abstands- und Hygieneregeln problemlos
nigskinder, um gegenseitiges                                       eingehalten werden können. „Ich glaube, dass es wichtig ist, Prä-
Annehmen und darum, dass                                           senz zu zeigen“, sagt Diekmeyer, die es rückblickend für gut hält,
alles seine Zeit und mit Gott                                      dass die Gemeindewoche dieses Jahr zum ersten Mal ausschließ-
zu tun hat: Die Themen in Ka-                                      lich in den Kirchen stattgefunden hat: nicht nur aus praktischen
tharina Neudecks Liedern sind                                      Gründen, sondern auch, weil der sakrale Raum nochmal einen
vielfältig und bunt, aber sie ha-                                  würdigeren Rahmen biete und die Menschen mehr zum Innehal-
ben alle eines gemeinsam: den                                      ten einlade. Mit der ökumenischen Gemeindewoche wolle man
christlichen Glauben und eine Voller Freude und Zuversicht:        nicht nur theologische und ethische Fragen behandeln, sondern
frohe Botschaft. Am Freitag Die Musik von Katharina Neu-           auch „der Seele Luft verschaffen“, erklärt die evangelische Pfar-
trat die in Königsbach leben- deck (vorne) gefällt auch der        rerin. Musik sei dafür ein guter Weg, denn sie vermittle Freude
de Sängerin, Komponistin und evangelischen Pfarrerin Ger-          und Zuversicht. „Wir dürsten nach beschwingter Leichtigkeit,
Musikerin in der Steiner Ste- trud Diekmeyer (rechts) und          nach emotionalem Aufleben, nach Sorglosigkeit und Freiheit von
phanuskirche auf. Ihr Konzert Marianne Kuhn von der katho-         Ängsten und Druck.“ Deswegen freut sich Diekmeyer, dass man
dort war einer von insgesamt lischen Kirche. (rol)                 dieses Jahr neben hochkarätigen Theologen und engagierten Hel-
vier Programmpunkten der                                           fern aus den eigenen Kirchengemeinden auch Katharina Neudeck
ökumenischen Gemeindewoche in Stein, die auch dieses Jahr          hat gewinnen können.
wieder eine große Vielfalt verschiedener Veranstaltungen zu        Die Königsbacherin ist Musikerin, Sängerin und Komponistin.
bieten hatte: Einen Vortrag von Professor Hubert Windisch aus      Bibelverse, Predigten und Gespräche dienen ihr als Inspiration
Regensburg über die Ökumene an der Bruchlinie des Glaubens         für ihre Musik. Regelmäßig tritt sie bei Konzerten, Konferenzen
gab es ebenso wie einen Abend mit Clemens Hägele und Friede-       und Gottesdiensten auf. In der Steiner Stephanuskirche gab sie
mann Fritsch vom Tübinger Albrecht-Bengel-Haus, an dem sich        bei der ökumenischen Gemeindewoche gut eine Stunde lang ei-
alles um Lebensschutz am Anfang und am Ende drehte. Zum            nen kleinen, äußerst kurzweiligen Einblick in ihr Schaffen, gar-
Abschluss stand ein ökumenischer Familiengottesdienst unter        niert mit eigenen Andachten, kurzen Geschichten und einem
Beteiligung der Stephanuskantorei und des Gemeindeteams auf        modernen Gedicht, einem sogenannten Poetry Slam. Eine ih-
dem Programm.                                                      rer zentralen Botschaften: Auch in den schwersten Zeiten kann
„Wir wollen die Menschen rausholen aus dem Alltag“, erklärt        man auf die Bibel und Gottes Wort vertrauen. Während hinter
Gertrud Diekmeyer. Sie ist Pfarrerin der evangelischen Kirchen-    ihr auf dem Altar die Kerzen flackerten, setzte Neudeck sich ans
gemeinde in Stein, die die Gemeindewoche zusammen mit der          Keyboard, fing an zu spielen und zu singen: Mit ihrer weichen
katholischen Kirche auf die Beine gestellt hatte. Eigentlich war   und warmen Stimme transportierte sie Gefühle und Botschaften
das diesjährige Programm schon für das Vorjahr geplant gewesen.    bis in den letzten Winkel des Kirchenraums. Die Mischung aus
Doch damals hatte man sich wegen der angespannten Corona-Lage      eingängigen Melodien und gehaltvollen Texten kam beim Publi-
schweren Herzens zu einer Absage entschlossen. Ein zweites Mal     kum bestens an: Die Zuhörer spendeten nicht nur immer wieder
wollte man die Gemeindewoche allerdings nicht ausfallen lassen,    Applaus, sondern klatschten und sangen nach entsprechender
zumal sowohl in der Stephanuskirche als auch in der katholischen   Aufforderung auch kräftig mit. – Nico Roller
Die schöne Seite des Winters - Gemeinde Königsbach-Stein
Nummer 5
                                                                                                                Donnerstag, 03. Februar 2022             3
                                   Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Königsbach
   Lebensrettende Blutspendeaktion und neues Zelt in Königs-
bach
Der DRK Ortsverein Königsbach ruft zweimal jährlich zur Blut-
spende auf. Gleich zu Jahresbeginn konnte hierfür das, mit fi-
nanzieller Unterstützung der VR Bank Enz plus, neu angeschaff-
te Zelt im Eingangsbereich der Festhalle Königsbach aufgebaut
werden.
Unfälle und Krankheiten können jeden treffen und das jederzeit,
das ist nicht erst seit der Pandemie offensichtlich. Ein lebensret-
tender Versorgungsbaustein ist dabei das Vorhandensein entspre-
chender Blutkonserven. Deshalb werden regelmäßig Blutspen-
der gesucht. Auch der DRK Ortsverein Königsbach macht sich
seit Jahren dafür stark und organisiert regelmäßige Aktionen.
Für die Verwendung bei verschiedenen Einsätzen, wie auch bei
den Blutspendeaktionen, hat sich der Ortsvorsitzende Oliver
Demel dazu entschlossen ein Alu-Faltzelt anzuschaffen. „Gera-
de die aktuelle Lage machte die Anschaffung eines flexibel ein-
setzbaren Zeltes notwendig“, erläutert Demel, „so kann dieses                     Teilmarktleiter Torsten Uhrig (links) von der VR Bank Enz plus
beispielsweise auch bei Corona-Testaktionen wertvolle Dienste                     überreicht 750 Euro an den Ortsvereinsvorsitzenden des Deut-
leisten.“ Die VR Bank Enz plus war gerne bereit dieses Vorha-                     schen Roten Kreuzes Königsbach, Oliver Demel (rechts), zur
ben mit einer Spende von insgesamt 750 Euro zu unterstützen.                      Unterstützung der Anschaffung eines geeigneten Faltzeltes
Diese Förderung ermöglichte die Anschaffung eines Faltzeltes,                     und zum Druck des Jahresprogrammes.
das gleich zu Jahresbeginn für die erste Blutspendeaktion in Kö-
nigsbach eingesetzt wurde. (O. Demel)

                                          AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

                                                                                                                            Stand: 27. Januar 2022
                                                                                 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                     1

Corona-Regeln ab 28. Januar 2022
In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
     » Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
     » Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
     » Alarmstufe I: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
     » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 und ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere
Personen (siehe Ausnahmen).
Die Alarmstufe I wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
1 Haushalt + 2 weitere Personen (siehe Ausnahmen).
Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
überschreitet und die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II
gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen
gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizi-
nischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten
Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien.
In Innenbereichen mit Maskenpflicht sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu Wasser, Land und Luft (Warn- und Alarmstufen) und auf Stadt-
und Volksfesten im Freien (alle Stufen) müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt nicht in Arbeits- und
Betriebsstätten, siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes.
Tipps zum Umgang und Wiederverwenden von FFP2-Masken im privaten Gebrauch
Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+
3: Private Treffen
4: Stadt- und Volksfeste | Öffentlicher Verkehr | Einzelhandel
5: Öffentliche Veranstaltungen
6: Sportveranstaltungen
7: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
8: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
9: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
10: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
11: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
12: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten
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           Donnerstag, 03. Februar 2022

                                                                                                                               Stand: 27. Januar 2022
                                                                                    Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                        2
Maskenpflicht                                      3G und 2G                                             2G+
Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen      3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder          Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
geschlossen Räumen sowie im öffentlichen           genesene Personen                                     nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die
Nah- und Fernverkehr.                              2G: Zutritt nur für geimpfte oder                     Impfung oder Infektion länger als 3 Monate
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-                      genesene Personen                                     zurückliegt.
Verordnung des Bundes regelt die
Maskenpflicht am Arbeitsplatz.                                                               2G                                                             2G+
Ausnahmen:                                         Ausnahmen:                                           Ausnahmen:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.               » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°                » Genesene/geimpfte Personen, die ihre
» Personen, die aus gesundheitlichen               » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.°            Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
  Gründen keine Maske tragen können                » Grundschüler*innen, Schüler*innen                  » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene
  (ärztlicher Nachweis notwendig).                   eines sonderpädagogischen Bildungs-/                 mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder-
» In geschlossenen Räumen bei privaten               Beratungszentrums, einer auf der Grund               liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max.
   Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie,     schule aufbauenden Schule oder                       3 Monate zurück).
   Kantinen, Mensen und Cafeterien während           einer beruflichen Schule° – gilt nur für           » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.°
   des Essens und Trinkens und beim Sport            Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre          » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines
   treiben.                                          und nicht während der Ferien°°.                      sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungs-
» Im Freien nur dann, wenn der Mindestab-          » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die            zentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden
  stand von 1,5 Metern zu anderen Personen           nicht mehr zur Schule gehen.°°                       Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur
  dauerhaft eingehalten werden kann.               » Personen, die sich aus medizinischen                 für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre
» Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.           Gründen nicht impfen lassen können                   und nicht während der Ferien°°.

» In geschlossenen Räumen sowie in den               (ärztlicher Nachweis notwendig).°°                 » Personen, die sich aus medizinischen
  Fahr- und Flugzeugen im öffentlichen             » Personen, für die es keine allgemeine                Gründen nicht impfen lassen können
  Personennennah- und Fernverkehr sowie in           Impfempfehlung der Ständigen                         (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
  der Fahrgastschifffahrt und Luftfahrt gilt in      Impfkommission (STIKO) gibt.°°                     » Personen, für die es keine Empfehlung für eine
  der Warn und den Alarmstufen die                                                                        Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw.
  FFP2-Maskenpflicht.                                                                                     vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis
Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an                                                                  einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten
Schulen ist über die Corona-Verordnung                                                                    Schwangerschaftsdrittel.
Schule geregelt.                                                                                        °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                                                                        °°Negativer Antigen-Test erforderlich

                                                                                                                               Stand: 27. Januar 2022
                                                                                    Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                        3
Stufenplan

                                                                                   3G                             2G                                 2G+
 Hygienekonzept           Datenverarbeitung           Maskenpflicht        Nachweislich geimpft,          Nachweislich geimpft               Nachweislich geimpft
                                                                           getestet oder genesen             oder genesen                  oder genesen und getestet

      Lebensbereich                      Basisstufe                     Warnstufe                         Alarmstufe I                      Alarmstufe II

                                                                                                                                     Wenn nicht geimpfte/gene-
                                                                                                                                     sene Personen teilnehmen:
                                                                                                                                      1 Haushalt plus 2 weitere
                                                                                                                                      Personen aus 1 Haushalt.
                                                                      1 Haushalt plus 5                1 Haushalt plus 2
                                                                      weitere Personen               weitere Personen aus 1            Personen bis einschl. 13 Jahre
                                                                                                                                       zählen nicht zur Personenzahl
                                                                                                            Haushalt
    Private Zusammen-                                              Geimpfte und Genesene,
                                                                                                                                           hinzu. Paare, die nicht
                                         Ohne weitere                                                                                 zusammen leben, gelten als ein
    künfte und private                                          Personen bis einschl. 13 Jahre        Geimpfte und Genesene,
                                       Regelungen oder                                                                                            Haushalt.
      Veranstaltungen                                            sowie Personen, die sich aus      Personen bis einschl. 13 Jahre
                                       Beschränkung der
  (wie Geburtstage, Hoch-                                        medizinischen Gründen nicht        sowie Personen, die sich aus
                                        Personenanzahl                                                                                 Auschließlich geimpfte/
  zeitsfeiern etc. Gilt auch                                    impfen lassen können, zählen        medizinischen Gründen nicht
    bei Treffen in gastro-                                                nicht dazu.              impfen lassen können, zählen
                                                                                                                                        genesene Personen°:
   nomischen Betrieben)                                                                                      nicht dazu.              Innen: max. 10 Personen
                                                                  Paare, die nicht zusammen                                           Außen: max. 50 Personen
                                                                leben, zählen als ein Haushalt.      Paare, die nicht zusammen       Kinder/Jugendliche bis einschl. 13
                                                                                                   leben, zählen als ein Haushalt.        Jahre zählen nicht mit.

                                                                                                                                        °und Personen bei denen
                                                                                                                                     Impfung aus med. Gründen nicht
                                                                                                                                        möglich bzw. ohne Impf-
                                                                                                                                         empfehlung der STIKO.
Nummer 5
                                                                                                                           Donnerstag, 03. Februar 2022                      5
                                                                                                                                   Stand: 27. Januar 2022
                                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                         4

     Lebensbereich                       Basisstufe                         Warnstufe                         Alarmstufe I                       Alarmstufe II

                                                                                                                   2G
  Stadt- und Volksfeste                                                                                 50 % Auslastung aber
                                            3G                                  3G                    max. 3.000 Besucher*innen
                                                                                                                                                  nicht erlaubt

    FFP2-Maskenpflicht                                                                                            2G+
      auch im Freien
   Fastnachtsumzüge sind                                                                                50 % Auslastung, aber
in Alarmstufen nicht erlaubt.                                                                         max. 6.000 Besucher*innen

                                                                                                  3G
Öffentliche Verkehrsmittel
                                     FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr
                                                                         in der Warn- und den Alarmstufen.

                                                                                                                    3G                                 2G
                                                  Ohne weitere Regelungen
                                                                                                         Ausgenommen Grund-                 Ausgenommen Grund-
       Einzelhandel                                                                                     versorgung sowie Abhol-            versorgung sowie Abhol-
     (auch Flohmärkte)                                                                                    und Lieferangebote                 und Lieferangebote
                                Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:
                                Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte,
                                Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittel-
                                handel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte
                                und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und
                                Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs-
                                verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons sowie Wochenmärkte.

                                                                                                                                   Stand: 27. Januar 2022
                                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                         5

     Lebensbereich                      Basisstufe                          Warnstufe                         Alarmstufe I                      Alarmstufe II

                                   Im Freien bei >5.000
                                 Personen oder bei Nicht-
                                 einhaltung des Mindest-
                                                                                                                   2G
                                         abstands

                                                                                    Maximal 50 % Auslastung,
      Öffentliche                           3G                                 3G       aber nicht mehr als
    Veranstaltungen                                                                  1.500 Besucher*innen in
                                                                                     geschlossenen Räumen
(wie Theater, Oper, Konzert,
  Stadtfest, Informations-
                              Bis 5.000 Besucher*innen   Bis 5.000 Besucher*innen und 3.000 Besucher*innen
                             100 % Auslastung. Darüber 100 % Auslastung. Darüber im Freien. Bei mehr als 500
                                                                                                                                                     2G+
   veranstaltungen, Stadt-
   führungen, Kongresse,     hinaus nur 50 % Auslastung hinaus nur 50 % Auslastung     Besucher*innen feste
   Sportveranstaltungen,      aber nicht mehr als 25.000 aber nicht mehr als 25.000  Sitz-/Stehplätze, hiervon                                 Im Freien und in
 Betriebs- und Vereinsfeiern       Besucher*innen.            Besucher*innen.         max. 10 % Stehplätze.                                geschlossenen Räumen
 sowie Veranstaltungen der                                                                                                                    maximal 50 % der
    Breitenkultur, Hallen-                                                                                                                   Kapazität, aber nicht
 Fastnachtsveranstaltungen       Im Freien bei >5.000                                                                                           mehr als 500
         ohne Tanz)            Personen oder bei Nicht-
                               einhaltung des Mindest-
                                                                                                                  2G+                         Besucher*innen.

                                       abstands

                                                                                                       Maximal 50 % Auslastung,
                                            2G                                 2G                          aber nicht mehr als
                                                                                                       3.000 Besucher*innen in
                                                                                                        geschlossenen Räumen
                                     Ohne Kapazitäts-                   Ohne Kapazitäts-              und 6.000 Besucher*innen
                                    beschränkung und                   beschränkung und               im Freien. Bei mehr als 500
                                   Personenobergrenze                 Personenobergrenze                 Besucher*innen feste
                                                                                                        Sitz-/Stehplätze, hiervon
                                                                                                         max. 10 % Stehplätze.
6        Nummer 5
         Donnerstag, 03. Februar 2022

                                                                                                                Stand: 27. Januar 2022
                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                            6

    Lebensbereich                   Basisstufe             Warnstufe                    Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                             In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                                                                            2G

                                                                                  Maximal 50 % Auslastung,
                                       3G                     3G                      aber nicht mehr als
                                                                                   1.500 Besucher*innen in
                                                                                   geschlossenen Räumen
                                                                                 und 3.000 Besucher*innen
                                                                                 im Freien. Bei mehr als 500
                                                                                                                          2G+
                                                                                     Besucher*innen feste
 Sportveranstaltungen                                                              Sitz-/Stehplätze, hiervon          Im Freien und in
                                                                                    max. 10 % Stehplätze.         geschlossenen Räumen
im Profi- und Amateursport
                                                                                                                     maximal 50 % der
  wie Ligaspiele, Tuniere,
                                                                                                                    Kapazität, aber nicht
     Wettkämpfe etc.
                                Im Freien bei >5.000        Im Freien                                                  mehr als 500
                              Personen oder bei Nicht-                                                               Besucher*innen.
                              einhaltung des Mindest-                                      2G+
                                      abstands

                                                                                  Maximal 50 % Auslastung,
                                       3G                     3G                      aber nicht mehr als
                                                                                  3.000 Besucher*innen in
                                                                                   geschlossenen Räumen
                                                                                 und 6.000 Besucher*innen
                                                                                 im Freien. Bei mehr als 500
                                                                                    Besucher*innen feste
                                                                                   Sitz-/Stehplätze, hiervon
                                                                                    max. 10 % Stehplätze.

                                                                                                                Stand: 27. Januar 2022
                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                            7

     Lebensbereich                  Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                             In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

   Kultureinrichtungen
                                       3G                     3G
  (wie Galerien, Museen,
       Bibliotheken°,
 Archive°, Gedenkstätten)
                                                                                             2G                           2G+
  °Abholung bestellter               Im Freien              Im Freien
  Medien unbeschränkt                                                              Ausnahme: Archive und          Ausnahme: Archive und
                                   ohne weitere
                                                                                   Landesbibliotheken 3G.         Landesbibliotheken 3G
       möglich                     Regelungen                 3G

                                                                                       Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen,
                                                                                      die nicht zum eigenen Haushalt gehören, muss
                                                                                                   eingehalten werden.
                                                                                                 Ab dem 14. Februar 2022:
Religiöse Veranstaltungen

                                                                                                             3G

                                       3G                     3G                             2G                            2G
     Beherbergung                  Erneuter Test           Erneuter Test                Ausnahmen für                 Ausnahmen für
                                    alle 3 Tage             alle 3 Tage                geschäftliche und             geschäftliche und
                                                                                    dienstliche Reisen und        dienstliche Reisen und
                                                                                          Härtefälle.                   Härtefälle.
Nummer 5
                                                                                                       Donnerstag, 03. Februar 2022             7
                                                                                                                 Stand: 27. Januar 2022
                                                                      Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                            8

     Lebensbereich                   Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                               In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                        3G                      3G
      Messen und                                                                        nicht erlaubt                  nicht erlaubt
     Ausstellungen
                                      Im Freien               Im Freien
                                    ohne weitere
                                    Regelungen                  3G

                               In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                        3G                      2G                           2G
  (Hotel-)Gastronomie,
  Vergnügungsstätten
          sowie
Mensen und Cafeterien
                                                                                                                           2G+
 (Regelung gilt nur für               Im Freien               Im Freien                    Im Freien
   externe Personen)                ohne weitere
                                                                                                                      Sperrstunde von
                                    Regelungen                  3G                           2G                      22:30 Uhr bis 6 Uhr
                                                                                                                    für die Gastronomie.

                                                                                                                 Stand: 27. Januar 2022
                                                                      Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                            9

     Lebensbereich                   Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                               In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                        3G                      3G
  Freizeiteinrichtungen
     (wie Freizeitparks,
  (Spaß-)Bäder, Thermen,
                                                                                             2G                            2G+
       Solarien, Zoos,
Indoor-Spielplätze, Fitness-
   studios, Saunen etc.)              Im Freien               Im Freien            Der Betrieb von Dampf-         Der Betrieb von Dampf-
                                    ohne weitere                                   bädern, Warmlufträumen         bädern, Warmlufträumen
                                                                                                                      und ähnlichem
                                    Regelungen
                                                                3G                     und ähnlichem
                                                                                        ist untersagt.                 ist untersagt.

       Körpernahe
      kosmetische
                                        3G                      3G                           2G                            2G+
    Dienstleistungen
                                                                                    Ausnahmen für Friseur-         Ausnahmen für Friseur-
                                                                                     betriebe und Barber-           betriebe und Barber-
                                                                                      shops: hier gilt 3G.           shops: hier gilt 3G.
8         Nummer 5
          Donnerstag, 03. Februar 2022

                                                                                                                    Stand: 27. Januar 2022
                                                                         Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                             10

     Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                     Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                                In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                         3G                       3G
  Touristische Verkehre
(wie Schifffahrten, Skilifte,                                                                    2G                           2G+
Seilbahnen, Busreisen etc.)
                                       Im Freien               Im Freien
                                     ohne weitere
                                     Regelungen                   3G

                                In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                         3G                       3G                            2G                            2G+
Sport in Sportstätten und
      Sportanlagen

keine Maskenpflicht wäh-
                                       Im Freien               Im Freien                      Im Freien                      Im Freien
 rend der Sportausübung
                                     ohne weitere
 keine Datenverarbeitung
   auf frei zugänglichen
                                     Regelungen                   3G                             2G                            2G
          Anlagen

                                                                                                                    Stand: 27. Januar 2022
                                                                         Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                             11

     Lebensbereich                    Basisstufe               Warnstufe                    Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                                In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                         3G                       3G
Außerschulische Bildung
 (wie VHS-Kurse, Musik-,
 Kunst- und Jugendkunst-                                                                         2G                           2G+
         schulen)                      Im Freien                Im Freien
                                      ohne weitere
                                      Regelungen
                                                                  3G

         Bildung
      (wie berufliche                 ohne weitere                                               3G
Ausbildung, Fahr-, Flug- und          Regelungen
Bootsschulen, Sprach- und
    Integrationskurse)                                                            bei mehrtägigen Veranstaltungen
                                                                                      erneuter Test alle 3 Tage.
                                                              In der Alarmstufe II sind berufliche Fort- und Weiterbildungen nur erlaubt,
                                                                      wenn diese zwingend notwendig und unaufschiebar sind.
Nummer 5
                                                                                                     Donnerstag, 03. Februar 2022              9
                                                                                                               Stand: 27. Januar 2022
                                                                    Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
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      Lebensbereich                  Basisstufe            Warnstufe                   Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                               In geschlossenen Räumen

                                        3G
 Diskotheken, Clubs sowie
 clubähnliche Lokale und                                                                nicht erlaubt                 nicht erlaubt
     Veranstaltungen                                          2G
    (Ausnahmen für nicht              Im Freien
  impffähige Personen und           wie öffentliche
 Schüler*innen gelten nicht)       Veranstaltungen

                                        3G                    3G                            2G                           2G+
   Prostitutionsstätten

Grundsätzlich gilt:

              Abstand halten           Hygieneregeln       Medizinische          Corona-Warn-App              Regelmäßig
                                         beachten        oder FFP2-Maske             benutzen                   lüften
                                                              tragen

Das Bauamt informiert:                                              Das Bauamt informiert – Vorbereitende
„Neues Bürgerformular“:                                             Maßnahmen an der Heynlinschule
Störungen und Schäden an der Straßenbeleuchtung in                  Im Sommer wird die Baumaßnahme „Neubau Heynlinturn-
Königsbach-Stein                                                    halle“ starten. Im Zuge der Vorbereitungen der Baumaßnahme
Ab sofort können Sie Ausfälle                                       müssen Bäume neben der bestehenden Turnhalle und um das
und Schäden an der Straßenbe-                                       Kleinspielfeld der Heynlinschule gefällt werden.
leuchtung im Gemeindegebiet                                         Die Baumfällarbeiten werden zu Beginn der Faschingsferien
Königsbach-Stein einfach über                                       durch den Bauhof umgesetzt.
das neue Bürgerformular direkt                                      Wir bitten um Verständnis, dass während der Fällarbeiten der
auf der Internetseite der Netze                                     Bereich des Schulhofes und des Durchgangweges für den Perso-
BW melden.                                                          nenverkehr gesperrt werden muss.
Fällt Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung auf, können Sie         Es wird beabsichtigt, die gefällten Bäume nach Fertigstellung
einfach unter                                                       des Neubaus an geeigneter Stelle durch neue Nachpflanzungen
https://netze-bw.de/dienstleistungskunden/beleuchtung/              zu ersetzen.
stoerung-strassenbeleuchtung
eine entsprechende Meldung erstellen.
Die defekte Straßenbeleuchtung kann per Kartenausschnitt
oder über die Suche über das Adressfeld ausgewählt und der             IMPRESSUM                              Verantwortlich für den amtlichen
                                                                                                              Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
vorgefundene Schaden in einem Online-Formular angegeben                Herausgeber:                           und Mitteilungen:
werden. Bereits gemeldete Leuchten sind gekennzeichnet                 Gemeinde Königsbach-Stein              Bürgermeister Heiko Genthner,
und können somit nicht erneut gemeldet werden.                         Druck und Verlag: Nussbaum Medien      Marktstraße 15, 75203 Königsbach-
                                                                       Weil der Stadt GmbH & Co. KG,          Stein, oder sein/e Vertreter/in im Amt.
Bei Unfällen oder wenn Gefahr in Verzug besteht, rufen Sie             71263 Weil der Stadt,
bitte folgende Nummer an: 0800/ 3629 477                                                                      Verantwortlich für „Was sonst noch
                                                                       Merklinger Str. 20,                    interessiert“ und den Anzeigenteil:
                                                                       Telefon 07033 525-0,                   Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
                                                                       www.nussbaum-medien.de                 68789 St. Leon-Rot

                                                                       INFORMATIONEN                          Tel.: 07033 6924-0,
       REDAKTIONSSCHLUSS BEACHTEN                                      Vertrieb (Abonnement und
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       Ihrer Textbeiträge.                                             71263 Weil der Stadt,                  ettlingen@nussbaum-medien.de
10        Nummer 5
           Donnerstag, 03. Februar 2022

Standesamtliche Mitteilungen                                        Möglichkeiten“, Vorgänge effizienter zu gestalten. Genthner be-
                                                                    tonte, für erforderliche Investitionen habe man den notwendigen
                                                                    Spielraum. Er warnte davor, doppische und kamerale Haushalte
Sterbefälle                                                         miteinander zu vergleichen. Dass Konsolidierungsmaßnahmen
Ursula Stegelmann geb. Huck zuletzt wohnhaft:                       immer wieder von Kostensteigerungen aufgefressen werden,
in Königsbach-Stein                                                 sei leider nicht zu ändern. Gerhard Klotz (FWV) wies darauf
ist am 22.01.2022 in Pforzheim verstorben                           hin, dass mit zunehmenden Investitionen durch die dann an-
                                                                    fallenden Abschreibungen der Ergebnishaushalt zwangsläufig
Personenstandsfälle werden nur mit ausdrücklicher Zustim-           ansteige. Schwender plädierte dafür, nur solche Investitionen in
mung veröffentlicht.                                                den Haushaltsplan aufzunehmen, die auch realistisch umgesetzt
                                                                    werden können. Sonst entstehe beim Bürger ein falsches Bild.
Aus der Arbeit des Gemeinderats                                     – Nico Roller
und der Verwaltung

- GRS 22.01.2022
Zentrales Feuerwehrhaus im Gespräch
Gemeinderat berät über den Haushaltsplanentwurf
Kontrovers, aber auch sachlich und geordnet hat der Gemein-
derat den Haushaltsplanentwurf beraten – und dabei einige
Beschlüsse gefasst. Auf Thomas Kauchers (FWV) Antrag hin            Nicht mehr zeitgemäß? Sollen die bestehenden Feuerwehr-
entschied er, eine Planungsrate von 60.000 Euro für ein zent-       häuser in Stein und Königsbach weitergenutzt werden? Oder
rales, zwischen den Ortsteilen gelegenes Feuerwehrgerätehaus        soll ein zentrales Gebäude errichtet werden? Fragen, die eine
aufzunehmen. Nicht nur Kaucher war überzeugt: Mit einem ge-         Machbarkeitsstudie und eine Bestandsanalyse klären sollen.
meinsamen Haus lassen sich Synergien nutzen. Auch für Sascha-       (rol)
Felipe Hottinger (CDU) wäre das „der Idealfall“. Allerdings sei-
en geeignete Plätze „recht limitiert“. Eine Machbarkeitsstudie      - GRS 25.01.2022
soll nun klären, was möglich wäre. Und eine Bestandsanalyse
soll zeigen, in welchem Zustand sich die beiden vorhandenen         TOP 2: Bekanntgaben
Feuerwehrhäuser befinden. Sascha Leonhard (FDP) bat darum,          Daniela Stadie vom Bauamt gab bekannt, dass die Baumaßnah-
das Rote Kreuz von Anfang an in die Überlegungen einzubezie-        men zum Neubau der Sporthalle neben der Steiner Heynlin-
hen. Diskutiert wurde bei den Haushaltsberatungen auch über         schule schon im Sommer beginnen sollen. Bevor das gesche-
Car-Sharing. Schon im November hatte die Verwaltung nach ei-        hen kann, müssen allerdings noch ein paar Büsche und Bäume
nem Antrag der Freien Wähler angekündigt, Kontakt zu entspre-       gerodet werden. Das soll Ende Februar geschehen und ist laut
chenden Betreibern aufzunehmen. Nun beschloss das Gremium           Stadie mit der benachbarten Schule und der Kindertagesstätte
mehrheitlich, für dieses Vorhaben 50.000 Euro in den Haushalt       abgesprochen. Nach Abschluss der Baumaßnahme sollen vor
aufzunehmen.                                                        Ort entsprechende Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.
Beschäftigt hat es sich auch mit den Anregungen aus dem Bür-        TOP 4: CDU-Antrag zur Stellplatzsatzung
gerbeteiligungshaushalt. Die Einführung von Anwohnerpark-           Wer regelmäßig mit dem Auto
ausweisen lehnte es dabei ebenso ab wie die Vervollständigung       unterwegs ist, der stellt früher
des Gehwegs in der Rhönstraße im Kurvenbereich – und die            oder später fest: Parkplätze im
Verlängerung der Lärmschutzwand an der Durlacher Straße.            öffentlichen Verkehrsraum sind
Rund 200.000 Euro würde diese über gesetzliche Vorgaben hi-         ein rares Gut in Königsbach-
nausgehende „Freiwilligkeitsleistung“ laut Ordnungsamtsleiter       Stein, zumindest in manchen
Dominik Laudamus kosten. Nicht nur Kaucher befürchtete, dass        Bereichen. Doch das könnte
man „ein Fass aufmacht“, wenn man dort anfängt. Denn auch           sich in Zukunft ändern, denn
andernorts gibt es Anwohner, die sich am Lärm stören. Etwa im       der Gemeinderat hat in seiner Ein vertrauter Anblick: Ein
Wohngebiet beim Plötzer, in dem allerdings laut Rolf Engelmann      jüngsten öffentlichen Sitzung öffentlicher Parkplatz in der
(Grüne) mit Eigeninitiative der Bewohner zu rechnen wäre.           bei einer Gegenstimme be- Steiner Ortsmitte in der Nähe
Weiteres Thema in den Beratungen: eine mögliche Umgestal-           schlossen, eine Stellplatzsat- des historischen Rathauses ist
tung des Königsbacher Marktplatzes. Bei der Bürgerbeteiligung       zung auszuarbeiten. Einen ent- belegt. (rol)
wurde für ihn eine Verkehrsberuhigung an Sonn- und Feiertagen       sprechenden Antrag hatte die
mit Hilfe versenkbarer Poller vorgeschlagen. Allerdings würden      CDU-Fraktion gestellt. Im Gemeinderat war man sich bei dem
die rund 300.000 Euro kosten, eine Umgestaltung noch deut-          Thema weitgehend einig. „Es wäre eigentlich zu wünschen,
lich mehr. Aktuell zu viel Geld für den Rat, der aber langfristig   man käme zu anderen Lösungen“, sagte Thomas Kaucher
ein Gesamtkonzept für den Platz entwickeln und sich 2024 er-        (FWV), der das allerdings nicht für realistisch hielt. Trotzdem
neut mit ihm befassen will.                                         plädierte er dafür, zusätzlich über Alternativen zum eigenen
Weite Teile der Haushaltsberatungen bestanden aus Nachfragen.       Auto nachdenken. Deswegen hatten die Freien Wähler im ver-
Tobias Schwender (FWV) erkundigte sich nach der Entwicklung         gangenen Jahr einen Antrag gestellt, sich mit dem Thema Car-
der Rücklagen und erfuhr, dass die Gemeinde inzwischen mehr         sharing zu befassen. Erst am Samstag hatte der Rat bei den öf-
als zehn Millionen Euro an liquiden Eigenmitteln angehäuft hat.     fentlichen Haushaltsberatungen beschlossen, dafür einen Betrag
Eine deutliche Verbesserung, die hauptsächlich auf das Ausset-      von 50.000 Euro aufzunehmen. Auch Wolfgang Ruthardt (SPD)
zen von Maßnahmen zurückzuführen ist und so nicht absehbar          sah eine Stellplatzsatzung „sehr positiv“ und drängte darauf,
war, als Bürgermeister Heiko Genthner (parteilos) den Haushalt      diese schnell auszuarbeiten, möglichst bis Anfang 2023. Stefan
im Dezember einbrachte. Damals hatte er noch von 8,9 Millio-        Reinmüller (Grüne) hoffte, dass die Stellplatzsatzung schon bald
nen gesprochen. Mit Blick auf die vergangenen Jahre beklagte        durch eine Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs
Wolfgang Ruthardt (SPD), das Investitionsvolumen würde im-          und eine Erhöhung des Fahrradverkehrs künftig nicht mehr not-
mer weiter sinken und die Strukturkosten steigen. Bekomme           wendig sein wird. Er appellierte, bestehende Parkplätze und Ga-
man letztere nicht in den Griff, bleibe immer weniger Spielraum     ragen auch als solche zu nutzen und nicht zu zweckentfremden.
für Investitionen. Die Digitalisierung biete „wahnsinnig viele                                                  Fortsetzung Seite 13
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NOTDIENSTE &
SOZIALE DIENSTE UND EINRICHTUNGEN
NOTDIENSTE:                                                         Beratungsstelle für Eltern,
                                                                    Kinder und Jugendliche                    Tel. 07231 - 308 70
BEREITSCHAFTSDIENST BEI STÖRUNGEN                                   KISTE – Hilfen für Kinder und Jugendliche von psychisch- und
                                                                    suchtkranken Eltern und mit Gewalterfahrung
Wasserversorgung:
Stadtwerke Bretten,                        Tel. 07252 - 913 133     bwlv-Zentrum Pforzheim                  Tel. 07231 - 1 39 4080
Notdienstnummer, Stadtwerke Bretten        Tel. 07252 - 913 230     Fachstelle für psychisch kranke Menschen
Strom:                                     Tel. 0800 3 62 94 77
Erdgas:                                    Tel. 0180 2 05 62 29     Caritasverband e.V. Pforzheim
                                                                    Familienhebammen/ Familienkinderkrankenpflegerinnen/
WICHTIGE RUFNUMMERN                                                 Heilpädagogische und Psychosoziale Begleitung
Rettungsdienst und Feuerwehr                             Tel. 112                                              Tel. 07231-128 844
Polizei Notruf                                           Tel. 110
DRK Krankentransport                                 Tel. 19 222    Deutsches Rotes Kreuz
Allgemeiner medizinischer Notfalldienst             Tel. 116 117    Essen auf Rädern: Menü-Service für zu Hause Tel. 07231 - 373 - 240
                                                                    Hausnotrufsystem: DRK                       Tel. 07231 - 373 285
ÄRZTLICHE NOTDIENSTE
Zahnärztlicher Notdienst                       Tel. 07231 - 37 37   DemenzZentrum westlicher Enzkreis Tel. 07231 - 308 5033
Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte wird am Wochenende in         Beratung rund um das Thema Demenz, Gesprächskreis für Angehörige
der Zeit zwischen 10 und 12 Uhr über die Rufnummer vermittelt.
                                                                    Diakonie Pforzheim                       Tel. 07231 42865 - 0
Zentrale Notfallpraxen Pforzheim         Tel. 0180 / 51 92 92 18
                                                                    Beratung über Hilfen in der Schwangerschaft/
Siloah, St. Trudpert Klinikum                  Tel. 07231 - 498-0   Schwangerschaftskonfliktberatung
Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim
Montag, Dienstag, Donnerstag: 19 – 24 Uhr                           Frauenhaus Pforzheim                         Tel. 07231- 45763-0
Mittwoch: von 14 – 24 Uhr                                           Ambulanter Hospizdienst
Freitag 16 – 24 Uhr                                                 westlicher Enzkreis e.V.                  Tel. 07236 - 279 9897
Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 – 24 Uhr                       Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung. Psychosoziale Be-
Kinder- und Jugendärztlicher                                        gleitung, palliative Beratung
Notdienst                                Tel. 07231 - 9 69 29 69    Homepage: http://hospizdienst-westlicher-enzkreis.de
Öffnungszeiten der Kinder-Notfallpraxis (NOKI) sind:
Mittwoch 15 – 20 Uhr, Freitag 16 – 20 Uhr,                          Jugend-, Sucht- und Lebenshilfen,
Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 – 20 Uhr                       Plan B gGmbH                               Tel. 07231 - 92277 0
                                                                    Jugend- und Suchtberatung, Beratung und Behandlung für Jugend-
Tierärztlicher Notdienst                                            liche, Suchtgefährdete, Abhängige und deren Angehörige
Notdienstnummer für den Raum Pforzheim Tel. 07231 - 133 29 66
                                                                    Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen
BEREITSCHAFT DER APOTHEKEN                                          Pforzheim/Enzkreis e.V.            Tel. 07231 - 3804 - 38
Nacht- und Notdienst jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr                  Behinderten-Fahrdienst
Die nächstgelegene Notdienstapotheke erfahren Sie unter
                                             Tel. 0800 0022833      Lilith- Beratungsstelle für Mädchen und Jungen
Oder vom Handy: 22833                                               zum Schutz vor sexueller Gewalt         Tel. 07231 - 353434
SOZIALE DIENSTE UND EINRICHTUNGEN:                                  Pflegestützpunkt westlicher Enzkreis
                                                                    Beratung rund um das Thema Pflege für alle Altersgruppen
Diakoniestation e.V. – mobiDik für Königsbach,                                                              Tel. 07231 - 308 5030
Stein und Eisingen
Kranken- und Altenpflege, Hauswirtschaftliche Dienste, Nachbar-     Pro familia Pforzheim e.V.               Tel. 07231 - 6075860
schaftshilfe, Demenzgruppe                                          Beratung rund um Schwanger- und Elternschaft, Sexualität, Part-
Goethestr. 4,                                      Tel. 3 13 38 0   nerschaft, Familienplanung und Verhütung, Sexualpädagogik
Beratung und Pflegedienstleitung: Manuela Schmidt
Einsatzleitung hauswirtschaftliche Dienste: Odette Kraus            Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
Einsatzleitung Nachbarschaftshilfe: Sandra Eisele                   Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH Tel. 07231 - 778705-0
                                                                    Alkohol-. Medikamenten-, Nikotin-, Glücksspielprobleme
Tagespflege Königsbach                            Tel. 31338-20
Träger: Ev. Krankenhilfsverein Königsbach e.V.                      Sterneninsel – ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst
                                                                    Pforzheim und Enzkreis                Tel 07231 - 8001008
Goethestr. 4, Tamara Vaupel
                                                                    http://www.sterneninsel.com
Anlaufstelle – Hilfe in Lebenskrisen                                Tagesmütter Enztal e.V.                     Tel. 07041 8184711
und bei Suizid-Gefahr                        Tel. 0171 8025110      www.Tagesmuetter-enztal.de
AIDS-Hilfe Pforzheim e.V.                   Tel. 07231 - 441110     Telefon-Seelsorge Nordschwarzwald           Tel. 07231 - 10 28 22
Beratung zu HIV + AIDS, anderen sexuell übertragbaren               Wohnberatungsstelle - Kreisseniorenrat
Krankenheiten, HIV-Test           Tel. 07231 - 308 9580             Fachberatungsstelle Enzkreis         Tel. 07231 – 3577 14

Beratungsstelle für Hilfe im Alter         Tel. 07232 - 313380      Wohnungsnotfallhilfe undExistenzsicherung
Büro Tagestätte Wilferdingen,              Tel. 07232 - 3133717                                         Tel. 07231 - 566 196 0
12      Nummer 5
        Donnerstag, 03. Februar 2022

RUFNUMMERN DER GEMEINDEVERWALTUNG
ÖFFNUNGSZEITEN DER RATHÄUSER                                      Wasserversorgung, öff. Anlagen, Sven-Michael Thiel   3008-141
                                                                  Hochbau für Gemeinde:           Arie de Jongh        3008-144
Bürgerbüro Königsbach und Stein:                                  Hochbau Schulverband            N.N.
Mo. – Fr.: 7.30 – 13 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr                        Gebäudemanagement,
Übrige Ämter:                                                     Energiemanagement               Martin Frey          3008-142
Mo. – Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 16 – 18 Uhr                           Mieten/Pachten,
RUFNUMMERN                                                        Hallenbelegung                  Silke Prager         3008-145
                                                                  Gebäudereinigung,
Bitte machen Sie von den Durchwahlen Gebrauch
                                                                  Friedhofswesen                  Katja Großmann       3008-143
Rathaus Königsbach, Marktstraße 15                                Leiter Bauhof                   Stefan Giek          3008-147
Zentrale                                       07232/3008-0       Hausmeister: Rathaus            Martin Theil         3008-148
FAX – Zentrale Verwaltung                      07232/3008-199     Johannes-Schoch-Schule          Ralf Zentner         31 15 72
E-Mail: info@koenigsbach-stein.de
                                                                  Heynlinschule                   Michael Schroth      31 18 91
Internet: www.koenigsbach-stein.de
Bürgermeister:                  Heiko Genthner         3008-100   RUFNUMMERN DES GEMEINDEVERWALTUNGS-
Sekretariat:                                                      VERBANDS KÄMPFELBACHTAL
Mitteilungsblatt, Vereinsförderung,
                                                                  Rathaus Stein, Marktplatz 6
Vereinskontakte, Jubiläen       Ariane Schäfer         3008-100
                                                                  Telefonzentrale                                 07232/3009-1
Netzwerk 60 Plus                Michaela Bruder        3008-158
Schulverband Bildungszentrum Westlicher Enzkreis:                 Fax                                             07232/3009-99
Geschäftsführerin               Yvonne Hassmann        3008-126   Verbandsvorsitzender:
Geschäftsstelle                 Dominika Dahn          3008-124   Bürgermeister                 Thomas Karst             3811-14
                                                                  Geschäftsführer               Kevin Jost               3009-61
Hauptamt: Amtsleiterin          Cordula Allgaier-Burghardt
                                                       3008-120   Kämmerei                      Saskia Rückriem          3009-57
                                                                  Julia Rambach                                          3009-50
Abteilung Zentrale Verwaltung und Personal:                       Petra Karst                                            3009-52
Personal, Ausbildung            Christine Reimer       3008-121   Tina Katz-Baricevic                                    3009-51
Geschäftsstelle des                                               Janine Barocke-Kassay                                  3009-62
Gemeinderats, Wahlen            Frank Schreck          3008-122
                                                                  Cornelia Wiesner                                       3009-63
N.N.                                                   3008-128
                                                                  Steueramt                     Elke Faaß                3009-55
Betriebliche Gesundheitsfürsorge,
Sommerferienprogramm            Tobias Schindler       3008-123   Sandra Hausmann                                        3009-54
Koordinationsstelle für frühkindliche                             Jennifer Kellerman                                     3009-81
Bildung und Erziehung:          Ute Dreier             3008-129   Kasse                         Karin Addai              3009-58
                                                                  Janine Schütze                                         3009-56
Abteilung Bürgerservice und Ordnung:                              Siegbert Lamprecht
Abteilungsleiter,               Dominik Laudamus 3008-150
                                                                  Manuela Philipp                                        3009-53
Bevölkerungsschutz, Jagdpacht,
                                                                  Christine Burkhardt                                    3009-64
Ortspolizeibehörde, Umweltschutz
Standesamt                      Vanessa Frank         3008-157    Lohnbüro                      Wolfgang Karst           3009-59
Bürgerbüro Königsbach:                                            Sprechzeiten: Mo. bis Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr
Einwohner- und Meldewesen,                                        WEITERE WICHTIGE TELEFONNUMMERN
Fundbüro                        Ines Calin            3008-151
Gewerbe, Soziales               Kerstin Demel         3008-152    Polizeiposten Königsbach-Stein, OT Stein              31 17 00
Bürgerbüro Stein (Rathaus Stein, Marktplatz 6):                   Revierförster:
Einwohner- und Meldewesen,                                        Thilo Klotz    01 72 / 7 11 21 52 oder 0 70 43 / 9 50 79 43
Gewerbe, Soziales               Katharina Maurer      3008-153    Bezirksschornsteinfeger Sailer               0 72 52 / 8 60 27
Rentenversicherung              Sandra Haas           3008-154    Gemeindebücherei                                      31 20 71
Vollzugsdienst                  Ernst Krämer                      Öffnungszeiten: Di.: 15 – 18 Uhr, Mi.: 10 – 12 Uhr,
Flüchtlings- u.                                                                    Do.: 16 – 19 Uhr, Fr.: 15 – 18 Uhr
Integrationsbeauftragter        N.N.                   3008-159   Kindertagesstätte Krebsbachwiesen, Königsbach       7 34 79 65
Integrationsmanager             Mohammad Diab          3008-156   Kindertagesstätte Regenbogen, Königsbach                 15 11
Feuerwehrverwaltung             Sabine Roser-Rost      3008-155   Kindertagesstätte Regenbogen „Kleines Haus“           30 15 36
Bauamt: Amtsleiter              Thomas Brandl                     Kindertagesstätte Arche Noah, Königsbach                 27 75
Abteilung Bauverwaltung:                                          Heynlin-Kindertagesstätte, Stein                    3 64 98 42
Stadtplanung, Sanierung,                                          Kindergarten Storchennest, Stein                         98 44
Grundstücksangelegenheiten Thomas Brandl               3008-130   Johannes-Schoch-Schule Königsbach                        25 63
Gemeindeeigene Schulen,                                           Heynlinschule Stein                                      25 64
Vergabe VOL                     Manuela Rebholz        3008-133   Bildungszentrum:
Rechnungsstellen für                                              Willy-Brandt-Realschule                            30 65 - 210
Bauleistungen, Vergabe VOB,                                       Lise-Meitner-Gymnasium                             30 65 - 100
Vorkaufsrecht                   Andrea Wilde           3008-132   Comenius-Förderschule                                    91 93
Bauanträge, Wohnbauförderung,                                     Pfarramt Königsbach            23 40 oder 01 76 / 81 03 39 44
Baulasten                       Benjamin Bodemer       3008-131   Pfarramt Stein                                      3 64 01 26
EDV                             Robin Sailer           3008-134   Kath. Kirchengemeinde Kämpfelbachtal 0 72 31/ 1 39 49-0
Schulsozialarbeit               Rita Boob        0160/90932586    Kläranlage Königsbach           65 44 oder 01 72 / 1 05 07 80
Abteilung Technik:                                                Recyclinghof Königsbach                                7 83 43
Abteilungsleiterin, Verträge,Techn. Baurecht, eigene              Straßenbeleuchtung: https://netze-bw.de/dienstleistungskun-
Bauprojekte, Förderprogramme Daniela Stadie            3008-140   den/beleuchtung/stoerung-strassenbeleuchtung oder
Straßen-/Kanalbau, Hochwasserschutz,                              Tel. 3008-131 oder 08 00 3 62 94 77
Nummer 5
                                                                                               Donnerstag, 03. Februar 2022   13
Fortsetzung von Seite 10 - GRS 25.01.2022                           TOP 6.5: Umspannwerk
                                                                    Im Gewann „Eisenberg“ soll das Umspannwerk an der Eisinger
Dieser Appell kam auch von Bürgermeister Heiko Genthner,
                                                                    Landstraße komplett umgebaut werden. Geplant ist, das beste-
der eine Stellplatzsatzung als eine von mehreren Maßnahmen
                                                                    hende Betriebsgebäude abzureißen und es um 90 Grad gedreht
sieht, um einen gefahrlosen fließenden Verkehr zu ermöglichen,
auch für Radfahrer und Fußgänger. Das Thema Parken werde            im westlichen Teil des Grundstücks neu zu errichten. Außer-
in den Bürgerfragestunden und bei der Beschäftigung mit Bau-        dem soll die Freiluftanlage um eine Erdschlusslöschspule und
gesuchen immer wieder angesprochen. In ihrer Sitzungsvorla-         eine zweite Trafowanne erweitert werden.
ge vertritt die Verwaltung die Ansicht, dass der eine, von der      TOP 8: Verschiedenes
Landesbauordnung vorgeschriebene Stellplatz pro Wohneinheit         Rolf Engelmann (Grüne) hatte ein Informationsbedürfnis. Kon-
schon lange nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entspricht.         kret wollte er von der Verwaltung wissen, wie der aktuelle Stand
Dort wird allerdings auch deutlich: Von heute auf morgen ist        beim Parkhaus in der Steiner Talaue ist. Am Ende der jüngsten
die Stellplatzsatzung nicht zu haben. Ihre Erstellung wird auch     Ratssitzung stellte seine Fraktion einen Informationsantrag, der
deshalb einige Zeit in Anspruch nehmen, weil eine Analyse der       auch die Vorlage der von Bürgermeister Heiko Genthner erst
bestehenden Bebauungspläne und eine Untersuchung der Park-          kürzlich im Rahmen der Presseberichterstattung erwähnten
platzsituation vorgesehen sind. Die Verwaltung geht davon aus,      Machbarkeitsstudie einschließt. Der Bürgermeister versprach,
dass ein Stadtplanungsbüro hinzugezogen werden muss. Eine           die Informationen zur Verfügung zu stellen. Aber er sagte auch,
erste Anfrage hat laut Sitzungsvorlage ergeben, dass dafür mit      wesentlich mehr als bereits in der Presse zu lesen war, könne er
durchschnittlichen Kosten zwischen 10.000 und 12.000 Euro           nicht mitteilen. Auch Wolfgang Ruthardt (SPD) verlangte Infor-
zu rechnen wäre. In ihrem Antrag fordert die CDU-Fraktion, in       mationen von der Verwaltung – und zwar zu den Homeoffice-
der Satzung „die Belange der einzelnen Quartiere“ und „die ört-     Möglichkeiten für Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und
lichen Gegebenheiten wie Straßenbreite und Art des Bereichs“        dazu, wie die Gemeinde in Sachen Online-Dienstleistungen
zu berücksichtigen.                                                 aktuell aufgestellt ist. Zudem will er wissen, wo man bei der
TOP 5: Vorkaufsrecht für Grundstück                                 Nachhaltigkeit steht. Schließlich sei die Gemeinde dem Nach-
Die Gemeinde übt ihr sanierungsrechtliches Vorkaufsrecht für        haltigkeitspakt beigetreten.
ein Grundstück in der Durlacher Straße im Ortsteil Königsbach       Text und Foto: Nico Roller
aus. Es liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern Königsbach II“
und soll 105.000 Euro kosten. Die Gemeinde will es nutzen,
um Parkplätze herzustellen. Dass es an ihnen im Ortsbereich         Öffentliche Bekanntmachungen
mangelt, wurde als städtebaulicher Missstand identifiziert. Ein
zentrales Sanierungsziel ist ferner die umfassende Erneuerung       Breitbandausbau in
der Festhalle, die ganz in der Nähe des Grundstücks liegt.          Königsbach-Stein
Nach dessen Kauf will die Gemeinde das dort noch stehende           Beginn der
Gebäude abreißen. Was der Abriss kosten wird, konnte Bau-           Vorvermarktung zum
amtsleiter Thomas Brandl in der Sitzung auf Rolf Engelmanns
                                                                    Glasfaserausbau
(Grüne) Nachfrage allerdings nicht sagen. Man müsse den Kauf
des Grundstücks im Zusammenhang mit der im Rahmen der               Eine Information von Bürgermeister Heiko Genthner
Ortskernsanierung geplanten Neugestaltung des Festhallen-Vor-       Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
platzes sehen.                                                      leistungsfähige Breitbandanschlüsse gehören heute zu den be-
TOP 6.2: Antrag auf Nutzungsänderung                                deutendsten Standortfaktoren. Datenleitungen sind im digitalen
Vorerst vertagt hat der Gemeinderat die Entscheidung über ei-       Zeitalter genauso wichtig wie z. B. Straßen oder Trinkwasserlei-
nen Antrag zur Nutzungsänderung einer Teilfläche eines land-        tungen – dies haben nicht zuletzt die bisherigen Erfahrungen
wirtschaftlich genutzten Grundstückes in einen Lagerplatz für       während der Corona-Pandemie eindrücklich gezeigt. Um die
Baustoffe und Baumaterialien im Königsbacher Gewerbegebiet          derzeit vorhandene Unterversorgung zu verbessern, ist in Kö-
„Allmendwiesen“. Die Verwaltung vertrat in der Sitzung die          nigsbach-Stein in den kommenden Jahren sukzessive ein durch
Ansicht, dass die im Bebauungsplan für das Grundstück festge-       Bund und Land geförderter Breitbandausbau der sog. „weißen
setzte Nutzungsart „Fläche für die Landwirtschaft“ die Nutzung      Flecken“ mit Glasfaserleitungen bis ins jeweilige Gebäude im
einer Teilfläche für einen Baustoff-Lagerplatz nicht erlaubt. Die   Auftrag des Zweckverbands Breitbandversorgung im Enzkreis
beantragte neue Nutzung laufe dem gemeindlichen Baupla-             vorgesehen. Den Betrieb des durch den Zweckverband erstell-
nungsrecht zuwider. Thomas Kaucher (FWV) wollte darüber             ten Netzes übernimmt Vodafone Deutschland.
nicht in der Sitzung entscheiden müssen und stellte den Verta-      Voraussichtlich Mitte April soll die Vorvermarktungsphase der
gungsantrag. Er plädierte dafür, das Gespräch mit den Betroffe-     Vodafone Deutschland zum Glasfaserausbau in Königsbach-
nen zu suchen und sich erst danach erneut mit dem Thema zu          Stein starten. Deshalb werden demnächst vorab diejenigen
befassen.                                                           Grundstückseigentümer durch die Gemeinde angeschrieben,
TOP 6.3 und 6.4: Baugesuche Mozartstraße                            deren Adresse im geförderten Ausbaugebiet liegt.
Für Diskussionen sorgten zwei Baugesuche in der Mozartstraße.       Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen, möchte ich Sie be-
Konkret ging es um den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Ga-        glückwünschen und Ihnen gleichzeitig folgende Informationen
rage und einer Doppelhaushälfte als Drei-Familien-Wohnhaus.         übermitteln:
Sascha Leonhard (FDP) fand das Projekt „viel zu groß“, für          Während der Dauer der Vorvermarktung haben Sie die Mög-
Stefan Reinmüller (Grüne) war „das Maß überschritten“ und           lichkeit, Ihr Grundstück kostenlos an das Glasfasernetz des
auch Dominique Schünhof (FWV) sah „viele Fragezeichen“.             Zweckverbandes anschließen zu lassen, unabhängig von der
Ihre Befürchtung: „So ein großes Bauvorhaben überfordert das        Entfernung Ihres Gebäudes bis zur Grundstücksgrenze zur öf-
Gebiet.“ Bauamtsleiter Thomas Brandl dagegen verwies auf die        fentlichen Verkehrsfläche hin. Ausnahmen gelten lediglich für
schwierige Topographie, die eine Überschreitung der Baugrenze       Abweichungen der Verlegung auf Ihren eigenen Wunsch hin.
nun einmal nötig mache, wenn zwei Stellplätze pro Wohnein-          Sie sparen auf diese Weise Baukosten i. H. v. bis zu 2.500 €. Um
heit realisiert werden sollen. Zudem gebe es für das Grundstück     den Hausanschluss gratis zu erhalten ist es lediglich erforderlich,
Baurecht. Sascha-Felipe Hottinger (CDU) plädierte dafür, den        einen entsprechenden Grundstücksnutzungsvertrag mit dem
Kontrolldruck zu erhöhen, um „wildes Parken“ in diesem Be-          Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis abzuschließen.
reich zu unterbinden. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich          Dieser Vertrag wird dem demnächst versandten Schreiben der
gegen die Baugesuche.                                               Gemeinde beigefügt sein.
14        Nummer 5
           Donnerstag, 03. Februar 2022

Um Ihren Glasfaseranschluss auch aktiv nutzen und mit High-         Damit Sie jederzeit einen Überblick über die Mülltermine ha-
speed surfen zu können, benötigen Sie letztlich natürlich zusätz-   ben, bieten wir als zusätzlichen Service den Erinnerungsservice
lich einen Glasfaserendkundenvertrag. Diesen können Sie z. B.       per E-Mail: Gut einen Tag vor dem Abfuhrtermin erhalten Sie
zu Vorzugskonditionen bei unserem Partner Vodafone oder aber        eine kurze E-Mail, vorausgesetzt, Sie haben sich auf unserer In-
auch mit einem anderen Anbieter abschließen, der seine Leis-        ternetseite für diesen Service registrieren lassen. Surfen Sie doch
tungen künftig über das Glasfasernetz des Zweckverbands offe-       mal rein unter: http://www.koenigsbach-stein.de/abfall.
rieren möchte. Die Zusage zur kostenlosen Bereitstellung
des Hausanschlusses während des Zeitraums der Vorver-

                                                                                                             verpackungen
                                                                     Februar

                                                                                                                             Recyclinghof

                                                                                                                                               Recyclinghof
marktung gilt unabhängig vom gleichzeitigen Abschluss

                                                                                                                             Königsbach

                                                                                                                                               Bauschlott

                                                                                                                                                                 Sonstiges
                                                                               Bioabfall
                                                                               Restmüll
eines Glasfaserendkundenvertrags. Sie können sich also

                                                                                                             Leicht-

                                                                                                                             Uhrzeit

                                                                                                                                               Uhrzeit
                                                                                           Papier
auch dafür entscheiden, nur den Hausanschluss legen zu

                                                                                                    Glas
lassen und müssen keinen Glasfaser-Vertrag mit der Vo-
dafone abschließen.                                                 1    Di                  K
So weit bzw. sobald coronabedingt möglich, soll für die per-        2    Mi                                       K         09:00-12:30
sönliche Beratung vor Ort ein Bürgerbüro durch Vodafone in          3    Do                  S                              09:00-12:30
Zusammenarbeit mit dem Zweckverband eingerichtet werden.            4    Fr                                       S         09:00-12:30
Sie können sich unter www.vodafone.de/enzkreis darüber in-          5    Sa                                                 08:30-11:30 08:30-11:30
formieren, ob Ihre Immobilie zum Ausbaugebiet zählt, vorregis-      6    So
trieren und für einen Beratungstermin vormerken lassen. Dort        7    Mo
finden Sie auch weitere wichtige Informationen.                     8    Di                                                 14:00-17:30
Ganz persönlich kann ich Ihnen nur dazu raten, sich jetzt einen
                                                                    9    Mi                                                 14:00-17:30
kostenlosen Hausanschluss zu sichern. Streamen von Filmen,
Musik und Serien ohne Verzögerungen und Pausen, ultraschnel-        10   Do                                                 14:00-17:30
le Übertragungsraten und stabile Internetverbindungen im            11   Fr       8                                         14:00-17:30 14:00-17:30
Home-Office, parallele Nutzung von mehreren Geräten in Ihrem        12   Sa                                                 13:00-16:00 13:00-16:00
Haushalt – all das gewährleistet das Glasfasernetz und bringt       13   So
damit die digitale Zukunft auch in Ihr Haus. Und auch wenn Sie      14   Mo
für sich selbst derzeit vielleicht keinen Bedarf an schnellerem     15   Di
Internet sehen: durch den Anschluss ans Glasfasernetz steigern      16   Mi                                                 09:00-12:30
Sie den Wert Ihrer Immobilie und machen Ihr Gebäude in die-         17   Do                                                 09:00-12:30
ser Hinsicht „fit“ für die Zukunft. Ein künftiger Erwerber bzw.
                                                                    18   Fr                                                 09:00-12:30 09:00-12:30
Nutzer wird es Ihnen jedenfalls danken.
Der Glasfaserausbau bietet Ihnen als Bürgerinnen und Bürger         19   Sa                                                 08:30-11:30 08:30-11:30
viele Vorzüge und der Gemeinde ein wichtiges Stück Lebens-          20   So
qualität. Unterstützen Sie das Vorhaben, mit modernster Glas-       21   Mo                                                                                          E
fasertechnik schnelles Internet nach Königsbach-Stein zu holen.     22   Di                                                 14:00-17:30
Mit Ihrer Unterschrift sichern Sie den Erfolg des Projektes und     23   Mi                                                 14:00-17:30
machen es so auch zu Ihrem Projekt. Daher bitte ich Sie: Schlie-    24   Do                         K/S                     14:00-17:30 14:00-17:30
ßen Sie sich an!                                                    25   Fr       8                                         14:00-17:30
All denen, die vom geförderten Breitbandausbau in dieser sog.       26   Sa                                                 13:00-16:00 13:00-16:00
ersten Ausbauwelle (noch) nicht profitieren können, sei eins
                                                                    27   So
versichert: Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enz-
kreis, die Gemeinde Königsbach-Stein und ich persönlich blei-       28   Mo
ben auch diesbezüglich „am Ball“!
Weitere Informationen finden sich auf www.breitband-enzkreis.de.
Ihr
Heiko Genthner
Bürgermeister
                                                                         Denkt an
                   UMWELTECKE                                            die Umwelt
                                                                                                               Alte Zeitungen und
                                                                                                             Zeitschriften gehören
Müllabfuhrtermine                                                                                                 nicht in den Müll,
                                                                                                           sondern zum Altpapier
Abholung der Kühlgeräte
Abholung der Kühlgeräte, Herde, Fernseher und des Sperrmülls:
Die Kühlgeräte, Herde, Fernseher und der Sperrmüll werden
nur auf Abruf entsorgt.
Hierfür bitte mindestens 10 Tage vorher beim Rathaus OT
Stein, Tel. 30 08-154, oder OT Königsbach, Tel. 30 08-152 die
Entsorgungsschecks beantragen.
Nächster Termin zur Abholung von Elektro-Großgeräten:
Montag, 21. Februar 2022.
Weitere Infos erhalten Sie bei der Abfallberatung des Enzkreises,
Tel. 07231- 35 48 38, oder unter www.entsorgung-regional.de.                                                                        Foto: seb_ra/iStock/Thinkstock

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