Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie - Gemeinde ...
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NR. 21 · Mittwoch, 20. Mai 2020 Amtsblatt Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger, in zahlreichen Bereichen wurde von Seiten der Landesregierungen Lockerungen festgelegt, die einerseits ein Stückweit Normalität in unser Leben zurückbringen werden – andererseits sind diese Lockerungen mit konkreten Regeln verbunden, die beachtet werden müssen. In diesem Amtsblatt sind enthalten: • Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg • Aktuelle Auslegungshilfe Wir bitten Sie weiterhin die festgelegten Regeln einzuhalten und zu befolgen. Diese dienen zum Schutz und zur Gesundheitswahrung für uns alle. Wir appel- lieren an Ihre Eigenverantwortung, sei es beispielsweise beim täglichen Einkau- fen, sei es auf den gemeindlichen Spielplätzen oder bei einem Besuch in einer öffentlichen Einrichtung und in vielen anderen Bereichen. Diese Regeln werden uns noch eine Zeit lang begleiten und dienen dazu, die erneute Steigerung der Infektionszahlen bezüglich der Corona-Pandemie zu ver- hindern. Bleiben Sie gesund und mit freundlichen Grüßen Ihre Gemeindeverwaltung
Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020 Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN 2 Schnelle Hilfe im Notfall Notruf (Rettungsdienst und Feuerwehr): 112 Krankentransport: 07141 19222 Apotheken Ärzte Mittwoch, 20.05.2020 Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Apotheke Hochberg, Remseck am Neckar (Hochberg), Dieser erfolgt durch die Notfallpraxis am Krankenhaus Leon- Waldallee 35, Tel. 07146 41888 berg, Rutesheimer Straße 50, 71229 Leonberg. Park-Apotheke, Ludwigsburg (Eglosheim), Geisinger Str. 15, Tel. 07141 380223 Bereitschaftsdienst: Montag, Dienstag, Donnerstag von 18 bis 22 Uhr, Mitwoch von Rathaus-Apotheke, Löchgau, Hauptstr. 44/2, Tel. 07143 870307 14 bis 24 Uhr und Freitag von 16 bis 24 Uhr sowie Samstag, Donnerstag, 21.05.2020 Sonntag und Feiertag von 7 bis 22 Uhr. Apotheke am Wettemarkt, Ludwigsburg (Oßweil), Westfalenstr. 29, Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die Not- Tel. 07141 290803 fallpraxis kommen. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am Mittwoch Apotheke im Buch, Bietigheim-Bissingen (Bietigheim), Buchstr. 8, und Freitag erfolgt die Versorgung von Notfallpatienten durch die Tel. 07142 52658 Notfallambulanz des Krankenhauses. Ostertor-Apotheke, Markgröningen, Ostergasse 33, Tel. 07145 4597 Hausbesuche werden weiterhin von der Notfallpraxis durch- Freitag, 22.05.2020 geführt. Kostenfreie Rufnummer 116117 außerhalb der Öff- Bahnhof-Apotheke, Sachsenheim (Großsachsenheim), nungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch notwendige Von-Koenig-Str. 12, Tel. 07147 6660 Hausbesuche. Für lebensbedrohliche Notfälle ist wie bisher der Schlößlesfeld-Apotheke, Ludwigsburg (Schlößlesfeld), Rettungsdienst zuständig (Telefon 112). Bitte bringen Sie Ihre Corneliusstr. 18, Tel. 07141 890231 Krankenkassenversichertenkarte (KVK) mit! Sonnen-Apotheke, Schwieberdingen, Stuttgarter Str. 35, Informationen zu Öffnungszeiten und Anschrift der jeweiligen Tel. 07150 32933 Notfallpraxis finden Sie unter: https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/ Samstag, 23.05.2020 Apotheke im Neckar-Zentrum, Remseck am Neckar (Hochberg), Sonntagsdienst der Zahnärzte, Tel. 0711 7877733 Neckaraue 2, Tel. 07146 284730 Mylius Apotheke, Ludwigsburg (Mitte), Kirchstr. 9, Tel. 07141 991510 Hebammenpraxis Frida Schiller Apotheke im Sand, Bietigheim-Bissingen Tel. 07150 917677 oder mobil 0173 3210548, www.ernakeller.de (Bietigheim), Großingersheimer Str. 17, Tel. 07142 51540 Tierärztlicher Sonntagsdienst Sonntag, 24.05.2020 Hölderlin-Apotheke, Mundelsheim, Lange Str. 9, Tel. 07143 50255 Bitte über Telefon Haustierarzt / Haustierärztin erfragen. Landern-Apotheke, Markgröningen, Auf Landern 24, Tel. 07145 5179 Tierheim „Franz von Assisi“, Tel. 07141 250410 Zeppelin-Apotheke, Ludwigsburg (Mitte), Myliusstr. 2, Tel. 07141 96310 Montag, 25.05.2020 Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche Apotheke Neckarwestheim, Hauptstr. 12, Tel. 07133 9579210 Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis Apotheke Pflugelden, Ludwigsburg (Pflugfelden), Möglinger Str. 12, für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipo- Tel. 07141 2993567 straße 4, 71640 Ludwigsburg (Tel. 01805 011230). Flora-Apotheke, Tamm (Hohenstange), Ulmer Str. 12/2, Öffnungszeiten: Tel. 07141 604222 Montag bis Freitag 18 bis 22 Uhr sowie Samstag, Sonntag und Stern-Apotheke, Kornwestheim, Bahnhofstr. 4, Tel. 07154 29252 Feiertag 8 bis 22 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht Dienstag, 26.05.2020 erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. easyApotheke, Kornwestheim, Bahnhofsplatz 16, Tel. 07154 180184 Metter-Apotheke, Sachsenheim (Kleinsachsenheim), Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Großsachsenheimer Str. 12, Tel. 07147 5520 Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Böblingen, Mylius Apotheke Oststadt, Ludwigsburg (Ost), Friedrichstr. 124 - 126, Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen. Tel. 07141 281234 Öffnungszeiten: Park-Apotheke, Hemmingen, Münchinger Str. 2, Tel. 07150 959595 Montag bis Freitag 19.30 bis 23.30 Uhr sowie Samstag und Mittwoch, 27.05.2020 Feiertag 9 bis 22.30 Uhr, Sonntag 9 bis 22 Uhr. Markt-Apotheke, Ludwigsburg (Mitte), Marktplatz 7, Tel. 07141 921127 Die zentrale Rufnummer lautet 01806 070310. Rathaus-Apotheke, Möglingen, Rathausplatz 15, Tel. 07141 484224 Schiller Apotheke am Bahnhof, Bietigheim-Bissingen (Bietigheim), Bahnhofsplatz 2, Tel. 07142 51776 Donnerstag, 28.05.2020 Impressum Bahnhof Apotheke, Besigheim, Bahnhofstr. 11, Tel. 07143 35849 Gesundhaus-Apotheke Wilhelm-Galerie, Ludwigsburg (Mitte), Nachrichten der Gemeinde Schwieberdingen Wilhelmstr. 26, Tel. 07141 488910 Herausgeber: Gemeinde Schwieberdingen, Tel. 07150 305-0, Fax- Nr. Park-Apotheke, Kornwestheim, Ludwig-Herr-Str. 60, Tel. 07154 816160 07150 305-105. Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Fax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Technischer Notdienst Bürgermeister Nico Lauxmann oder sein Vertreter im Amt, Schloßhof 1, 71701 Schwieberdingen. Verantwortlich für „Was sonst noch inter- essiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Bei Störungen in der Gas-, Strom- oder Wasserversorgung sind 71263 Weil der Stadt. die nachfolgend aufgeführten Notdienste erreichbar: Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de Gas / Strom: Netze BW GmbH Bereitschaftsdienst, Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Tel. 0800 / 3629 – 447 (Gas), Tel. 0800 / 3629 – 477 (Strom) Abonnementgebühr. Wasser: Gemeinde Schwieberdingen, während der Dienstzeiten Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, unter Tel. 07150 305-141 oder -600 Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, Außerhalb der Dienstzeit Handy 0172 7094244. E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020 3 Stand 18.05.2020, 09.30 Uhr Aktuelle Corona-Verordnung der Landesregierung: Maskenpflicht die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen wird wieder zugelassen. Das gilt jeweils nur Seit 27.04.2020 müssen nach der Corona-Verordnung Perso- soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Die Nutzung von nen im ÖPNV, an Bahn- und Bussteigen und beim Einkaufen Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt. Zudem wird es eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Durch Verordnung des voraussichtlich eine Lockerung der Besuchsverbote in Kran- Bürgermeisters (7,3 KiB) gilt dies in Schwieberdingen auch kenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen geben. Die kon- für alle Besucher in den Räumlichkeiten der gemeindlichen kreten Regelungen werden noch durch das Sozialministerium Bibliothek und des Rathauses. Von der Verpflichtung aus- bekannt gegeben. genommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Le- Wir appellieren an die Bürgerschaft, alle getroffenen Anord- bensjahr und Personen, die aus medizinischen Gründen oder nungen unbedingt zu befolgen. behinderungsbedingt keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Alle weiterführenden Verordnungen finden Sie auf der Start- seite unserer Homepage: www.schwieberdingen.de Aktuelle Verordnungen Zahl der bestätigten Corona-Fälle in Schwieberdingen: Die Landesregierung passt die Corona-Verordnung zum Seit Ausbreitung des Corona-Virus liegen bzw. lagen in Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung laufend Schwieberdingen 21 bestätigte Corona-Fälle vor. (Stand: an die aktuellen Gegebenheiten an. Die wesentlichen Ände- 18.05.2020) rungen der 8. ÄnderungsVO im Überblick: 1. Im öffentlichen Raum dürfen Sie auch mit den Personen Allgemeinverfügung zur Quarantäne von eines weiteren Hausstands unterwegs sein. So können Infizierten und Kontaktpersonen Sie sich mit einer weiteren Familie oder den Bewoh- nerinnen und Bewohnern eines weiteren Haushalts im Die Gemeinde Schwieberdingen hat am 31. März 2020 die- öffentlichen Raum treffen. se Allgemeinverfügung (189 KiB) über die häusliche Abson- derung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus 2. In privaten Räumen sind nun nicht mehr nur direkte SARS-CoV-2 infiziert sind und deren Kontaktpersonen Kate- Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel), sondern zu- gorie I zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung sätzlich auch Geschwister (Seitenlinie) und deren Nach- der Atemwegserkrankung COVID-19 erlassen. kommen (also Kinder und Enkel) von der Fünf-Personen- Grenze bei Ansammlungen im nichtöffentlichen Raum Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem auf die Bekanntma- ausgenommen. chung folgenden Tag. Gemäß §1 Abs. 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung 3. Musikschulen und Jugendkunstschulen können einen (DVO GemO) erfolgt die Bekanntmachung als Notbekannt- eingeschränkten Betrieb aufnehmen. Näheres regelt die machung hier auf der Homepage der Gemeinde Schwie- Corona-Verordnung Musik- und Jugendkunstschulen. berdingen. Die Veröffentlichung wurde am 02.04.2020 im 4. Fahrschulen können wieder den Betrieb aufnehmen. Amtsblatt der Gemeinde Schwieberdingen wiederholt. 5. Sonnenstudios dürfen wieder öffnen (Hygienevorschriften werden zeitnah veröffentlicht). Rathaus 6. Weitere körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Die Gemeindeverwaltung bittet die Bürgerschaft im Hinblick Hygienestandards wie Friseure dürfen öffnen (Hygienevor- auf das Coronavirus, das Rathaus nur in dringenden Fällen schriften werden zeitnah noch veröffentlicht). Dazu zählen aufzusuchen und uns nach Möglichkeit nur telefonisch oder Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo- per E-Mail zu kontaktieren. Für das Rathaus gilt für Besu- Studios, Piercingstudios. cher eine Maskenpflicht. 7. Vergnügungsstätten wie Spielbanken, Spielhallen sowie Terminvereinbarung bei unaufschiebbaren Fällen: Wettvermittlungsstellen dürfen unter Hygieneauflagen wie- - Amt 1 / Kämmerei und Personalamt der öffnen. Sie dürfen aber keine gastronomischen Ange- Kasse, Stundungen, Miete, Steuern, Abgaben und Personal bote anbieten. sowie Stellenausschreibungen 8. Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkon- Terminvereinbarung unter Telefon 07150 305-121 takt dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Diesbezüglich - Amt 2 / Haupt- und Ordnungsamt wird auf die Rechtsverordnung verwiesen, die für Frei- Bürgerservice: luftsportanlagen Bedingungen und Anforderungen für die Wohnungsanmeldungen, Wohnungsummeldungen, Personal- Wiederaufnahme des Betriebs, Höchstgruppengrößen, zu- ausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe (nur falls derzeit lässige Trainingsformate sowie Hygienevorgaben vorgibt. kein gültiges Dokument vorliegt), Gewerbeanmeldungen, Ge- 9. Freiluftsport mit Tieren kann unter Auflagen wieder statt- werbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen finden, etwa Reitanlagen und Hundeschulen. Terminvereinbarung unter Telefon 07150 305-133, -134, -136 10. Sportboothäfen dürfen unter Einhaltung der Abstands- Im Übrigen: und Hygieneregeln wieder den Betrieb aufnehmen. Schulen, KiTas und Hort (Anfragen bitte über die Einrich- 11. Luftsport ist wieder möglich. Dazu zählt auch der Modell- tungsleitungen) Senioren, Kultur, Vereine, Sicherheit, Ordnung flug. und Verkehr, Gemeindevollzugsangelegenheiten, Feuer- und 12. Die Alltagsmasken sind nicht nur in Läden und im Nah- Bevölkerungsschutz, Bestattungswesen und Standesamt, verkehr, sondern auch im Personenfernverkehr (Züge der Rente und Sozialwesen, geflüchtete Personen, Obdachlo- DB AG) zu tragen sowie in Flughafengebäuden. sigkeit Terminvereinbarung unter Telefon 07150 305-134 Zudem sind ab dem 18. Mai folgende weiteren Lockerungen geplant: - Amt 3 / Bauamt Speisegaststätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen; bis Gebäudemanagement, Wasser, Abwasser, Bauhof, Vergaben, dahin ist weiterhin nur der Außer-Haus-Verkauf möglich. Frei- Baurecht zeiteinrichtungen im Freiluftbereich, etwa Ausflugsziele, für Terminvereinbarung unter Telefon 07150 305-141 die Eintrittsgeld zu entrichten ist, dürfen unter Auflagen Eingeschränkter Regelbetrieb ab 25.05.2020 öffnen; das gilt jedoch nicht für Freizeitparks. Camping- Information zur Umsetzung des eingeschränkten Regelbe- plätze dürfen wieder öffnen für Übernachtungen in Wohn- triebs in den gemeindlichen Betreuungseinrichtungen ab wagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften. Auch dem 25.05.2020
Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020 Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN 4 Gemeindliche Kindertagesstätten Schulen Die Anmeldung für die Kindertagestätten erfolgt, indem das - Die Notbetreuung der Schulen findet durch die Lehrerin- Anmeldeformular (59,5 KiB) an das Rathaus gesendet wird. nen und Lehrer statt. Auf die gesonderte Kommunikation Das zugehörige Anschreiben (148,2 KiB) vom 15.05.2020 der Schulen wird verwiesen. finden Sie hier. - KiTa Sonnenschein (inklusive Stuttgarter Straße) - Die Schulsozialarbeit ist aktuell von 9 - 17 Uhr (Montag Frau Wunsch oder Stellvertretung, Telefon 07150 352942, bis Freitag) erreichbar. Mail kitaleitung.sonnenschein@schwieberdingen.de Melanie Seltmann, Telefon 0174 1551700, Mail seltmann. - KiTa Wirbelwind schulsozialarbeit@schwieberdingen.de Sarah Pepe, Telefon 0174 1535396, Mail pepe.schulsozi- Frau Rüppel oder Stellvertretung, Telefon 07150 31358, alarbeit@schwieberdingen.de Mail kitaleitung.wirbelwind@schwieberdingen.de - KiTa Herrenwiesen Elternbeiträge Frau Terla oder Stellvertretung, Telefon 07150 378870, Die Gemeinde Schwieberdingen hat für die Zeit, in der Mail kitaleitung.herrenwiesen@schwieberdingen.de aufgrund der Corona-Pandemie eine Betreuung in den ge- - KiTa Pusteblume meindlichen Einrichtungen nicht möglich war, keine Eltern- Frau Brkic oder Stellvertretung, Telefon 07150 352601, beiträge erhoben. Auch für die bisher sehr reduzierte Not- Mail kitaleitung.pusteblume@schwieberdingen.de betreuung wurden keine Elternbeiträge erhoben. Deshalb Grundschulkinderbetreuung wurden im April keine Elternbeiträge abgebucht; bereits - Hort- und Kernzeit, Bergschule, Schulberg 21 im Monat März 2020 abgebuchte Elternbeiträge werden Die Betreuung wird zu den bisher gebuchten Zeiten ange- auf künftige Forderungen angerechnet. Ab Mai werden für boten. Die Anmeldung für die Notbetreuung erfolgt, indem die an der erweiterten Notbetreuung teilnehmenden Kinder das Anmeldeformular (59 KiB) an die Einrichtungsleitung wieder Elternbeiträge (256,6 KiB) in Abhängigkeit der Be- Frau Jung oder Stellvertretung gesendet wird, Telefon treuungszeit erhoben. 07150 305-411, Mail HortLeitung@Schwieberdingen.de. Aktuelle Verhaltensregeln auf dem Wochenmarkt Bitte 2 m Abstand halten und nicht in Gruppen zusammenstehen! Damit die erforderlichen Abstände auf dem Wochenmarkt auch bei langen Schlan- gen eingehalten werden, wurden die Stände mit mehr Zwischenraum aufgestellt. Es wird aufgrund der aktuellen Lage auch bei Schlangenbildung darum gebeten, dass ein ausreichender Abstand eingehalten wird. Bilden Sie daher keine Gruppen und halten Sie nach Möglichkeit zwei Meter Abstand zu Ihren Mitmenschen. Ihre Gemeindeverwaltung Vorverlegter Redaktionsschluss Sicherstellung der Aufgrund von Fronleichnam wird der Informationsversorgung Redaktionsschluss (KW 24) Lesen Sie das ePaper Ihres Amtsblattes/Ihrer Lokalzeitung für das Mitteilungsblatt vorverlegt auf bis zum 15.06. kostenfrei. Die digitale Ausgabe finden Sie vollständig auf: Montag, 8 Juni 2020, 10 Uhr. www.lokalmatador.de/epaper Das Mitteilungsblatt erscheint am Mittwoch, 10.06.2020.
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020 5 MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU Auslegungshinweise zur CoronaVerordnung (Stand 16.05.2020) +++ Bitte beachten Sie, dass diese Auslegungshinweise kontinuierlich aktualisiert werden +++ Angesichts der dynamischen Entwicklung der CoronaPandemie sah sich die Landesregierung zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in der Pflicht, die Verordnung über infektionsschützende Maß nahmen gegen die Ausbreitung des CoronaVirus zu erlassen (CoronaVerordnung). Nachfolgende Auflistungen dienen als ergänzende Auslegungshinweise für Zweifelsfälle der aktuell gültigen CoronaVerordnung. https://wm.badenwuerttemberg.de/de/service/aktuelleinfoszucorona/aktu ellecoronaverordnungderlandesregierung/ Grundsätzlich gelten die Auslegungshinweise mit folgender Maßgabe: Erforderliche Hygienestandards: Betriebe und Einrichtungen mit Kundenverkehr in geschlossenen Räu men haben darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass ein Abstand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvor richtungen vorhanden sind (§ 4 Abs. 5 CoronaVO). Für die Hygienevoraussetzungen in Einrichtungen des Einzelhandels gilt eine gemeinsame Verordnung des Wirt schaftsministeriums und des Sozialministeriums. CoronaVerordnung zur Öffnung des Einzelhandels Für die Hygienevoraussetzungen in Friseurbetrieben, Kosmetikstudios, Fußpflege und anderen körpernahen Dienstleistungen gilt eine gemeinsame Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums. https://wm.badenwuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/mwm/intern/Dateien_Downloads/200510_CoronaVO_Kosme tikmedFusspflege.pdf Für die Hygienevoraussetzungen in Gaststätten gilt eine gemeinsame Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums. https://wm.badenwuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/mwm/intern/Dateien_Down loads/200516_CoronaVO_Gaststaetten.pdf Für die Hygienevoraussetzungen in Vergnügungsstätten gilt eine gemeinsame Verordnung des Wirtschaftsministeri ums und des Sozialministeriums. https://wm.badenwuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/mwm/intern/Dateien_Down loads/200510_CoronaVO_Vergnuegungsstaetten.pdf Insbesondere auf die Regelung zu Ordnungswidrigkeiten in § 9 der CoronaVO wird ausdrücklich hingewie sen (Zur Höhe des angedrohten Bußgelds, siehe Bußgeldkatalog: https://www.badenwuerttem berg.de/fileadmin/redaktion/msm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/CoronaVO_Bussgeld katalog.pdf). Informationen zur Maskenpflicht erhalten Sie hier: https://www.badenwuerttemberg.de/de/service/aktuelle infoszucorona/faqversammlungen/ Die Auslegungshinweise gelten vorbehaltlich strengerer Regelungen der zuständigen Ortspolizeibehörden gem. § 8 CoronaVO. Zur Nutzung von Freiluftsportanlagen gilt folgende Verordnung: https://kmbw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verord nung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten Vorgaben für Sportkurse im Freien: https://www.badenwuerttemberg.de/de/service/aktuelleinfoszucorona/faqlockerungen11mai/ Die nachfolgende Liste wird von der Landesregierung kontinuierlich aktualisiert und ergänzt. Schlossplatz 4 (Neues Schloss) • 70173 Stuttgart • Telefon 0711 123-0 • Telefax 0711 123-2121 poststelle@wm.bwl.de • www.wm.baden-wuerttemberg.de • www.service-bw.de
Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020 Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN 6 Diese Einrichtungen dürfen geöffnet bleiben/diese Dienstleistungen dürfen weiter erbracht werden. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es gilt die Corona-VO: Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten anderer Ministerien: Bitte richten Sie Ihre Anfragen • Heil- und Gesundheitsberufen an das Sozialministerium Baden-Württemberg • zu Nachhilfeunterricht und Musikschulen/Musikunterricht an das Kultusministerium Baden-Würt- temberg https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM- Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/2020%2005%2005%20Verord- nung%20Inbetriebnahme%20der%20Musik-%20und%20Jugendkunstschulen.pdf • zu Fahrschulen, Häfen, Schifffahrt an das Verkehrsministerium Baden-Württemberg Änderungen sind gelb Änderungen sind markiert. markiert. Abhol- und Lieferdienste einschl. solche Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten denen für das Kerngeschäft ein Öff- des Onlinehandels, auch für Gaststätten ohne Körperkontakt (Golf, Tennis, Bo- nungsverbot besteht) und ähnliche Einrichtungen genschießen, usw. mit max. 5 Personen pro 1000 qm) Raiffeisenmärkte Änderungsschneiderei Friseure Reifenservice Annahmestellen für Toto-Lotto Scheine Fußpflege (medizinisch und kosmetisch, Reisebüros Apotheken auch mobil) Sanitätshäuser Augenoptiker Gärtnereien Schuh- und Schlüsselreparatur Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Gartenbaubedarf Cafés und Eisdielen Servicestellen von Telekommunikations- Getränkemärkte unternehmen Autovermietung, Car-Sharing Großhandel Spezialisierte Baustoffhändler für Far- Bäckereien/Konditoreien ben, Bodenflächen usw. Hofläden Banken und Sparkassen Sportkurse im Freien Hörgeräteakustiker Baumärkte Stördienste aller Art, insbes. Schlüssel- Kaminkehrer dienste Baustoffstandorte Kfz-Werkstätten Tankstellen Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnun- gen, Campingplätze und Wohnmobil- Kioske Textilreinigung stellplätze (ausschließlich zu geschäftli- chen, dienstlichen oder in besonderen Landhandel mit Dünger, Pflanzenschutz, Tierbedarf Härtefällen auch zu privaten Zwecken) Saatgut landwirtschaftliche Maschinen, Ersatzteilen usw. Tiergesundheitsdienstleistungen (z. B. Betriebskantinen (ohne Bewirtung exter- Physiotherapie und Veterinär) ner Gäste) Landmaschinenreparatur, Landmaschi- nenersatzteile Tiersalons (z. B. Hundesalons, Tiertrai- Bestatter ning in Freiluftsportanlagen mit max. 5 Lebensmitteleinzelhandel Personen pro 1000 qm Fläche Brennstoffhandel Lebensmittelspezialgeschäfte im weite- Verkauf von Jägereibedarf Campingplätze für Personen mit dorti- ren Sinne (z. B. Tee-, Kaffee und Süß- gem Erstwohnsitz warenhandel, Nahrungsergänzungsmit- Verkehrsdienstleistungen aller Art ein- tel), ohne Ausschank und Verkostung schl. Taxen Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereini- von Getränken ger Verkaufsautomaten Lohnsteuerhilfevereine Drogerien mit Verkauf von Lebensmitteln Verkaufsstände außerhalb geschlosse- oder Getränken Makler ner Räumlichkeiten mit Vertrauenskas- sen Einzelhändler für Gase, insbesondere für Metzgereien medizinische Gase Versicherungsbüros Mobile Verkaufsstände für Lebensmittel Ersatzteilverkauf in Werkstätten, Auto- ohne Tische und Sitzgelegenheiten (Eis, Warenlieferung und Montage teile- und Zubehörverkauf Pommes, Würstchen, Kaffee, usw.) Waschsalons Fahrradwerkstätten Musiklehrer nach Vorgaben des Kultus- Waschstraßen und Selbstwaschanlagen ministeriums Fotografendienstleistungen (insbes. Wein- und Spirituosenhandlungen Pass-, Werbe- und Produktfotografie) Orthopädieschuhmacher Freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Outlet-Center Wochenmärkte, Verkaufsstände für land- Steuerberater, Architekten, etc.) wirtschaftliche Erzeugnisse Pfandleihhäuser, nur Pfandannahme Poststellen, Postagenturen und Pa- Zeitungen und ketstationen (auch in Partnerfilialen, bei Zeitschriften
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020 7 Diese Geschäfte Einrichtungen müssen schließen/diese Dienstleistungen dürfen nicht erbracht werden. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es gilt die Corona-VO: Anbieter von Freizeitaktivitäten Bootsverleih zu touristischen Koch- und Grillschulen (Öffnung ab 18. Mai für Freiluft- Zwecken (Öffnung ab 18. Mai) Minigolfanlagen (Öffnung ab bereich) Bungee-Sprunganlagen (Öff- 18. Mai für Freiluftbereich) Beherbergungsbetriebe, Feri- nung ab 18. Mai) Mountainbike-Parcours (Öff- enwohnungen, Campingplätze Fahrrad-/Segway-/Quadverleih nung ab 18. Mai für Freiluftbe- und Wohnmobilstellplätze zu zu touristischen Zwecken (Öff- reich) touristischen Zwecken nung ab 18. Mai für Freiluftbe- (ab 18. Mai: Öffnung Camping- Paintball-Anlagen (Öffnung ab reich) plätze im Fall von Übernachtun- 18. Mai für Freiluftbereich) gen in Wohnwagen, Wohnmo- Fallschirmspringen, Gleit- Prostitutionsstätten, Bordelle bilen oder festen Mietunterkünf- schirmfliegen (Öffnung ab 18. und ähnliche Einrichtungen ten, Wohnmobilstellplätze so- Mai) wie die Beherbergung in Feri- Reine Schankwirtschaften, Fitnessstudios, Tanzschulen enwohnungen und vergleichba- Bars, Kneipen, Clubs, Disko- und ähnliche Einrichtungen ren Wohnungen, jeweils soweit theken und Shisha-Bars (Öffnung ab Pfingsten geplant*, eine Selbstversorgung ohne die derzeit nur Kurse im Freien Reisebusse im touristischen Benutzung von Gemeinschafts- möglich) Verkehr einrichtungen erfolgt) Freizeitparks (Öffnung ab 29. Sommerrodelbahnen (Öffnung Besen- und Straußenwirtschaf- Mai geplant*) ab 18. Mai) ten, sofern sie zubereitete Spei- sen anbieten (Öffnung ab 18. Geführte Touren zu touristi- Speisewirtschaften im Sinne Mai) schen Zwecken, auch mit Fahr- von § 1 Abs. 1 Nr. 2 Gaststät- rad, Boot, Segway, Quad, Tie- tengesetz. Dazu gehören z. B. Bewirtung in Bäckereien und ren, etc. (Öffnung ab 18. Mai) auch Cafés und Eisdielen. Aus- Metzgereien zum Verzehr an reichend sind die Erlaubnis Ort und Stelle (Öffnung ab 18. Hotels zu touristischen Zwe- zum Betrieb einer Speisewirt- Mai) cken (Öffnung ab 29. Mai (An- schaft oder eine entsprechende reisetag) geplant*) Bogen-Parcours (Öffnung ab Gewerbeanzeige, sofern der 18. Mai für Freiluftbereich) Kletterparks/Kletteranla- Betrieb nicht erlaubnispflichtig gen/Hochseilgärten/Baumwip- ist. (Öffnung ab 18. Mai) felpfade (Öffnung ab 18. Mai für Freiluftbereich) *vorbehaltlich entsprechender rechtlicher Regelung aufgrund der aktuellen Infektionslage Nicht genutzte Schülertickets aufgrund der Corona-Maßnahmen Land erlässt Eltern zwei Raten für Schüler-Monatskarten Das Landeskabinett hat entschieden, dass Familien von zwei Monatsbeiträgen, die für das Schüler-Abo anfallen, wegen der Coronaphase befreit werden. Es ist vorgese- Schon vergessen? – hen, dass zwei Monatsraten der Abos nicht abgebucht werden, sofern die Abos nicht gekündigt wurden. In wel- Wir helfen weiter! chem Monat die Abbuchung ausgesetzt wird, kann aus organisatorischen Gründen je nach Verbund variieren. Weitere Informationen dazu unter www.schwieberdingen. Beratungstelefon: 0711 24 84 96 - 63 de, Informationen zu Corona, Informationen zum Öffent- InfoPortal Demenz: www.alzheimer-bw.de lichen Personennahverkehr und der AVL.
Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020 Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN 8
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020 9 „Schwieberdinger Einkaufshilfe“ Freiwilliger Hilfsdienst für Schwieberdingen Liebe Nachbarn und Ortsansässige, wir stehen vor schwierigen Wochen, mit der Viruserkrankung COVID19 (Coronavirus). Durch die CoronaPandemie sind wir alle aufgerufen, unsere sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben! Darüber hinaus sind ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen einem weitaus höheren Risiko ausgesetzt. Diese sollten auf jeden Fall in der Häuslichkeit verbleiben. Um diesen Menschen trotzdem eine Versorgung mit Lebensmitteln, Dingen des täglichen Bedarfs und ggf. Medikamenten zu gewährleisten, haben wir die Gruppe „Schwieberdinger Einkaufshilfe“ hier in Schwieberdingen gegründet. Freiwillige sind bereit, Einkäufe und Besorgungen zu übernehmen. Sie (Person/Familie) benötigen Hilfe? Melden Sie sich bitte per Telefon oder EMail bei Annett Steinhilber: Telefon 07150 3 64 59 80 / 0174 2 09 67 07 EMail: schwieberdingereinkaufshilfe@web.de Facebook: https://www.facebook.com/groups/893965911057667/about/ Geben Sie folgende Daten zur Kontaktaufnahme mit dem Helfer an: Zuname, Vorname: _______________________________________________ Adresse: _______________________________________________ Telefon: _______________________________________________ EMail: _______________________________________________ Bitte beachten Sie folgende Punkte beim Kontakt mit dem Helfer: 1. Besprechen Sie eine genaue Einkaufsliste 2. Klären Sie vorab, wie der Einkauf bezahlt wird: o Briefkuvert mit Bargeld > Kassenzettel und Rückgeld o nachträgliche Überweisung / Onlinebanking Gutes Gelingen, Gesundheit und gute Besserung wünscht! „Schwieberdinger Einkaufshilfe“ Diese Aktion wird von der Gemeinde unterstützt.
Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020 Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN 10 Aktion: „Wir helfen weiter“ Wir helfen weiter: Wir als Ev. Kirchengemeinde helfen weiter – den Alltag in diesen Tagen zu bewältigen: Durch Erledigung von Botengängen, Einkäufen oder bei kleinen Dingen im Haushalt (Einzelheiten sind abzusprechen). Wenn wir Sie unterstützen können, melden Sie sich bitte per Mail unter weiterhelfenschwieberdingen@web.de oder rufen Sie einfach an: Im Pfarramt Nord, Tel. 35710 oder im Pfarramt Süd, Tel. 32635. Wir sorgen dann dafür, dass Ihnen schnell weitergeholfen wird. Wir kooperieren: Mit der Kath. Kirchengemeinde, die das Projekt „Dich schickt der Himmel“ anbietet. Tel. 01634297747 – Lukas Gliniorz. Wir verweisen: Auf die Leistungsangebote der Nachbarschaftshilfe, wenn Sie eine regelmäßige oder längerfristige Unterstützung im Alltag benötigen. Tel: 37360 – Frau Steinbach. Diese Aktion wird unterstützt von der Gemeinde Schwieberdingen. Unterstützen „Offene Kirche plus“ Sie den Strohgäu-Laden! Herzliche Einladung zu Sie haben reichlich eingekauft und möchten teilen? „Musik in der Georgskirche“ Gefragt sind: Nudeln, Reis, Mehl, Haferflocken, Zu- cker, Salz, Kaffee, Tee, Kakao, Öl, Wurstkonserven, mit Veeh-Harfen Käse & Wurst (haltbar ohne Kühlung!), Drogerie- artikel (Windeln, Duschgel, Waschpulver). Süßwaren am Mi., 27. Mai werden allerdings im Moment nicht angenommen! um 17.30 Uhr Wenn Sie teilen und so anderen weiterhelfen möchten, geben Sie haltbare Lebensmittel für den Strohgäu- Die Georgskirche ist von Laden bitte während der Öffnungszeiten bei Blumen 16.00 - 18.00 Uhr geöffnet. Appich, Bahnhofstr. 7, Schwieberdingen ab. Danke! Es gelten die aktuellen Maß- Für Menschen mit niedrigem Einkommen - nahmen zur Corona-Situation. Helfen Sie nach Ihren Möglichkeiten! Weitere Infos unter den kirchlichen Nachrichten. www.ev-kirche-ditzingen.de/weitere-einrichtungen- Evangelische Kirchengemeinde Schwieberdingen oekumene/strohgaeu-laden oder www.ev-kirche-schwieberdingen.de www.ev-kirche-schwieberdingen.de
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020 11 Bürgermeister Lauxmann und dem Besuchsdienst fällt es Termine und sehr schwer, dass die Besuche aufgrund der vorhandenen Situation leider nicht durchgeführt werden können. Veranstaltungen Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis. Aktuelle Termine der laufenden Woche: Amtliche Bekanntmachungen Donnerstag, 21. Mai 2020, 10:30 Uhr live aus Ihrer Kirche VA: Kath. Kirchengemeinde St. Petrus und Paulus Mittwoch, 27. Mai 2020, 17:30 Uhr Freiwillige Feuerwehr Musik in der Georgskirche Schwieberdingen Georgskirche VA: Ev. Kirchengemeinde Einsätze im Monat April 2020: Einsatz Nr. 28, 23.04.2020 - Schwieberdingen, B10 >> Stuttgart Gefahrguteinsatz: Austritt Diesel/Öl Kfz Am Donnerstagvormittag kam es auf der B10 in Fahrtrichtung Jubilare Stuttgart zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrzeugen. An einem der PKW liefen Betriebsmittel aus, welche durch die Feuerwehr mit Bindemittel aufgenommen wurden. Die Einsatzstelle wurde anschließend an die Polizei übergeben. Geburtstags- und Jubilarbesuche entfallen Einsatz Nr. 29, 23.04.2020 - Schwieberdingen, Markgröninger Straße Aus Schutz vor der Infektion mit dem Corona-Virus wird die Brandeinsatz: Feuer/Rauch Müllbehälter Gemeindeverwaltung bis auf Widerruf bei den Bürgerinnen Zum zweiten Einsatz an diesem Tag wurde die Feuerwehr und Bürgern keine Besuche durchführen, um ihnen zu ihrem zu einem Müllbehälterbrand im Hof eines Geschäftshauses Geburtstag und Ehejubiläum zu gratulieren. alarmiert.
Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020 Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN 12 In einer Mulde hatten Kartonagen Feuer gefangen, welche Aus der Arbeit der Jugendfeuerwehr - ein Bericht über unsere bereits vor Eintreffen der Feuerwehr vom Eigentümer ge- Jugendfeuerwehrübung vom 14.05.202020. löscht wurden. In der Übungsfreien Zeit stand am 14. Mai wieder ein neues Nach den Nachlöscharbeiten mit dem Schnellangriff wurde die Thema auf dem Übungsplan für unser Homeoffice. Es galt, Einsatzstelle der Polizei sowie dem Eigentümer übergeben. sich mit diversen Ausrüstungsgegenständen in einer ganz besonderen Art und Weise zu beschäftigen. Einsatz Nr. 30, 26.04.2020 - Schwieberdingen, Im Seelach Die Aufgabenstellung war recht einfach, man sieht einen Brandeinsatz: Feuer/Rauch EFH Begriff auf dem Bildschirm und muss diesen dann online Zu einer unklaren Rauchentwicklung im Seelach wurde die zeichnen. Die anderen Teilnehmer der Rategruppe mussten Feuerwehr am Sonntagvormittag alarmiert. Ein Anwohner nun so schnell wie möglich versuchen, den Gegenstand zu hatte in einem Nachbargrundstück eine Verrauchung am erraten. Schnelle Rater und gute Zeichner bekamen dann Dach eines Einfamilienhauses bemerkt. ihre Punkte. Das Besondere am Spiel war, dass es sich Nach genauer Erkundung konnte jedoch kein Feuer oder ausschließlich um Gegenstände aus dem Bereich Feuerwehr Rauch gefunden werden. Der Einsatz wurde daraufhin ab- handelte. Ab und an war es nicht ganz einfach, einen Ret- gebrochen. tungszylinder, ein Notstromaggregat oder eine Schachtabde- Ebenfalls vor Ort war der Rettungsdienst, die Polizei sowie ckung zu zeichnen. Auch wurde schnell klar, dass man als die Feuerwehr Markgröningen mit der Drehleiter. Zeichner die Gerätschaften gut kennen musste. Nach fast zwei Stunden lustigen lustigem Raten und Zeich- nen war unsere Homeofficeübung jedoch schon wieder vor- bei, die nächste ist jedoch schon in Ausarbeitung. Bleibt Gesund Jens Große Mehr Informationen und Bilder der Jugendarbeit gibt es auch im Internet unter www.jugendfeuerwehr-schwieberdingen.de ! Gern begrüßen wir euch zu einer unserer Übungen oder Aktionen. Brandeinsatz, Im Seelach Foto: FF Schwieberdingen Freiwillige Feuerwehr Hardt- und Schönbühlhof Weitere Informationen Kommende Termine Mehr Informationen zur Arbeit der Feuerwehr sowie aktu- 25.05.2020 - 20:00 Uhr elle Einsatzberichte gibt es auch im Internet unter: www. Atemschutz Notfalltraining abgesagt feuerwehr-schwieberdingen.de Besuchen Sie auch unsere Facebook-Seite, dort gibt es ebenfalls Berichte und Neuigkeiten der Feuerwehr. Ludwigsburger Energieagentur LEA Jugendfeuerwehr Mut zur Zukunft: Die Energiewende meistern - Schwieberdingen ein Web-Seminar der Energieagentur. Während die langfristigen Ziele der Energiewende in Deutsch- Unsere nächsten Jugendfeuerwehrtermine im Homeoffice land weitgehend unumstritten sind, werden die konkreten 28.05.2020 - 18:30 Uhr - Online Meeting Maßnahmen auf dem Weg dorthin weiterhin kontrovers de- Bis auf weiteres wurde der praktische Übungsbetrieb der battiert. Aber auch wenn die weltweite Klimakrise momen- Jugendfeuerwehr eingestellt. Wir treffen uns daher zur ange- tan von der weltweiten Pandemie-Krise in der öffentlichen gebenen Zeit im Online Meeting unter www.jugendfeuerwehr- Wahrnehmung verdrängt wird, werden die Rufe aus Politik schwieberdingen.de und Wirtschaft immer lauter, die Milliarden-Hilfsprogramme Wir hoffen, Euch bald Gesund und Munter wieder zu sehen. zur wirtschaftlichen Unterstützung als Folge der Pandemie Eure Jugendleitung an Klimaschutz-Ziele zu koppeln. Gleichzeitig steigt die Hoff- nung, dass nach der Corona-Krise mehr Menschen zu Kli- Jugendfeuerwehr im Homeoffice - Gertätkunde ma- und Umweltschutz bereit sein werden. Genau hier setzt das nächste Webinar der Reihe „Klimawan- del und Gesellschaft“ der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) an. Die Energiewende in Deutschland bedeutet eine nachhaltige Umgestaltung unserer gesamten Energieversor- gung in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Sie ist eine Generationenaufgabe, bei der wir heute die Weichen so stellen müssen, dass es in Zukunft gelingt, den Ressour- cenverbrauch für die Energieversorgung auf ein nachhaltiges Maß zu begrenzen und dabei die Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit sicherzustellen. Wie werden wir alle zu Energie-Prosumenten, also Erzeuger und Verbraucher gleich- zeitig? Die Referenten der LEA, Anselm Laube und Maren Gollub, zeigen Wege auf, wie die Energiewende ein Erfolgs- modell bleiben kann. Für uns, unsere Enkel und unseren Planeten. Die Energieagentur lädt Sie herzlich zur kostenlosen Teilnah- me am Donnerstag, den 28. Mai um 18:30 bis 20:00 Uhr ein. Anmeldung ist bis einschließlich 27. Mai möglich per Unsere Jugendlichen beim Malen und Rätseln. E-Mail an bildung@lea-lb.de oder telefonisch unter 07141 Foto: JF Schwieberdingen 68893-0.
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020 13 Für alle Fragen rund um Energie und Klimaschutz bietet die in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der LEA regelmäßige Beratungstermine. Diese (aktuell telefoni- Großen Kreisstadt Ditzingen am 05.05.2020 folgende Sat- sche) Erstberatung ist für alle Bürger und Bürgerinnen der zung beschlossen Gemeinde Schwieberdingen kostenlos. Sie sind herzlich ein- geladen, das Angebot der Energieagentur zu nutzen. Termine §1 für die regelmäßigen Beratungen am 2. Montag des Monats Erstreckung können mit der LEA unter 07141 / 688 93-0 vereinbart wer- Die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die den. Die nächsten buchbaren Beratungen finden am Montag, Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss den 08. Juni 2020, statt. (Gutachterausschussgebührensatzung)“ der Großen Kreis- Weiterführende Informationen gibt es auf www.lea-lb.de. Die stadt Ditzingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt Energieberatungen in Kooperation mit der Verbraucherzent- sich auf das Gemeinde-/ Stadtgebiet der Stadt/Gemein- rale Baden-Württemberg werden vom Bundesministerium für de Hemmingen, Korntal -Münchingen, Markgröningen und Wirtschaft und Energie gefördert. Schwieberdingen. Für Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Ditzingen erstreckt sich die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen Freundeskreis Asyl (Verwaltungsgebührensatzung)“ der Großen Kreisstadt Ditzin- gen in ihrer jeweils gültigen Fassung auf das Gemeinde-/ Schwieberdingen Stadtgebiet der Stadt/Gemeinde Hemmingen, Korntal -Mün- chingen, Markgröningen und Schwieberdingen, soweit sie Haben Sie Fragen oder wollen mehr über die Arbeit des die Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses be- Freundeskreises erfahren? Wollen Sie uns unterstützen? treffen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: §2 Telefon: 0159 06043876 Inkrafttreten und Gültigkeit E-Mail: fk-asyl@gmx.de Diese Satzung tritt am 01.07.2020 in Kraft. Sie erreichen uns dienstags von 12 bis 12.30 Uhr im evan- Ditzingen, den 11.05.2020 gelischen Gemeindehaus (UG), Gartenstraße 8 (außer in den Schulferien). Kommen Sie einfach vorbei. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.asyl-schwieberdingen.com Michael Makurath Oberbürgermeister Diverse amtliche Mitteilungen Mit dem Inkrafttreten der Erstreckungssatzung der Stadt Dit- zingen zum 01.07.2020 ergeben sich für die nachfolgenden, durch die Gemeinde Schwieberdingen erlassenen Satzungen, Neuordnung des Gutachterausschusswesens entsprechende Anpassungen. Die Städte und Gemeinden Ditzingen, Markgröningen, Korn- Aufhebung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren tal-Münchingen, Hemmingen und Schwieberdingen haben für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachteraus- zum 01.07.2020 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur schuss“ (Gutachterausschuss-Gebührensatzung) Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit der Die aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Bezeichnung ‚gemeinsamer Gutachterausschuss Strohgäu‘ Württemberg i.V.m. §§ 3 und 8 a des Kommunalabgaben- unter Federführung der Stadt Ditzingen gebildet. Dort wird gesetzes vom Gemeinderat der Gemeinde Schwieberdingen auch künftig die gemeinsame Geschäftsstelle eingerichtet am 19.02.1992 beschlossene, und zuletzt durch die 1. Euro- sein. Die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des gemeinsa- Anpassungs-Satzung vom 17.10.2001 geänderte Satzung, men Gutachterausschusses entstehenden Gebühren werden wird zum 01.07.2020 aufgehoben. ab diesem Zeitpunkt dann von der Stadt Ditzingen im Rah- Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für men ihrer Gebiets- und Rechtssetzungshoheit festgesetzt. öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Demnach werden künftig Gebühren für die Erstellung von Die aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Wertgutachten auf der Grundlage der „Satzung über die Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalab- Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten gabengesetzes (KAG) durch den Gemeinderat der Gemeinde durch den Gutachterausschuss“ der Stadt Ditzingen vom Schwieberdingen am 21. März 2007 beschlossene Satzung 13.01. 197, zuletzt geändert am 21.03.2006, erhoben. Für wird wie folgt geändert: Informationen zu Bodenrichtwerten oder Informationen aus Die Ziffer 18 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur der Kaufpreissammlung werden künftig Gebühren auf der Verwaltungsgebührensatzung wird mit ihren Unterabschnitten Grundlage des „Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungs- 18.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung und 18.2 Aus- gebührensatzung“ der Stadt Ditzingen vom 14.11.2006 in kunft über Bodenrichtwerte aufgehoben. der durch die Änderung vom 01.01.2020 gültigen Fassung, erhoben. Die beiden Satzungen der Stadt Ditzingen werden sich ab dem 01.07.2020 auf die Städte und Gemeinden Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Kooperationspartner erstrecken. Ein entsprechender Be- „Herrenwiesen – Gemeinbedarfsflächen schluss wurde durch den Gemeinderat der Stadt Ditzingen (2. Änderung)“ am 05.05.2020 gefasst. Der Gemeinderat der Gemeinde Schwieberdingen hat am 29. April 2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Erstreckungssatzung „Herrenwiesen – Gemeinbedarfsflächen (2. Änderung)“ auf- grund von § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung auf das Gemeinde- / Stadtgebiet der Stadt / Gemeinde beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekannt- Hemmingen, Korntal Münchingen, Markgröningen und machung in Kraft. Schwieberdingen Das Gebiet des Bebauungsplans „Herrenwiesen – Gemein- Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden -Württem- bedarfsflächen (2. Änderung)“ wird durch die Planänderung berg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen nicht erweitert. Innerhalb des Plangebiets wird lediglich Fassung, in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kom- eine weitere Fläche westlich angrenzend an die bestehende munale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in Gemeinschaftsschule, die heute bereits als Freifläche für der jeweils gültigen Fassung sowie in Verbindung mit § 2 sportliche Zwecke genutzt wird, als zusätzliches Baufenster des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 ausgewiesen.
Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020 Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN 14 Ziel und Zweck der Planung ist damit die Schaffung eines über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädi- zusätzlichen Baufensters zur Erweiterung der bestehenden gungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nut- Gemeinschaftsschule. zung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Textteil des Pla- von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. nungsbüros Rauschmaier, Bietigheim-Bissingen, in der Fas- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- sung vom 28.11.2019, zuletzt geändert am 29.04.2020 und ten der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeord- die Begründung des Bürgermeisteramts in der Fassung vom nung erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekom- 29.04.2020. Dem Textteil des Bebauungsplans liegt als An- men des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften lage 2.1 der Text der Wasserschutzzone bei. Der Bebau- ist nach § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung im unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeich- vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, die nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend und die Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn waren nicht erforderlich. a. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden beim Bürgermeisteramt Schwieberdingen, Schloßhof 1, 2. sind, OG Zimmer 201, während der üblichen Dienststunden ein- b. wenn der Bürgermeister nach § 43 der Gemeindeord- gesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan ein- nung wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, oder sehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbe- Aufgrund der aktuellen Situation im Hinblick auf die Corona- hörde den Beschluss beanstandet hat, oder wenn ein Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen bit- Dritter die Verfahrensverletzung rechtzeitig gerügt hat. ten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. Die Verletzungen sind schriftlich beim Bürgermeisteramt der 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif- Gemeinde Schwieberdingen, Schlosshof 1, 71701 Schwie- ten, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB berdingen, geltend zu machen beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften und Schwieberdingen, den 20.05.2020 des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Bürgermeisteramt BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sowie nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtliche Fehler sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und § 215 Abs. 1 Satz 2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde gez. Lauxmann geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist Bürgermeister der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be- gründen soll, darzulegen. Ausgefertigt zur Veröffentlichung (aufgrund Satzungsbeschluss Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 25.09.2019)
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020 15 Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan hörde den Beschluss beanstandet hat, oder wenn ein Dritter die Verfahrensverletzung rechtzeitig gerügt hat. „Gewerbegebiet nördlich der B 10 / Die Verletzungen sind schriftlich beim Bürgermeisteramt der Markgröninger Straße II (2. Änderung)“ Gemeinde Schwieberdingen, Schlosshof 1, 71701 Schwie- Der Gemeinderat der Gemeinde Schwieberdingen hat am berdingen, geltend zu machen 29. April 2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Schwieberdingen, den 20.05.2020 „Gewerbegebiet nördlich der B 10 / Markgröninger Straße Bürgermeisteramt II (2. Änderung)“ aufgrund von § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Das Gebiet des Bebauungsplans „Gewerbegebiet nördlich gez. Lauxmann der B 10 / Markgröninger Straße II (2. Änderung)“ wird Bürgermeister begrenzt durch die in der nachfolgenden Plandarstellung in Ausgefertigt zur Veröffentlichung roter Farbe gekennzeichneten Bereiche. Bei diesen handelt (aufgrund Satzungsbeschluss vom 25.09.2019) es sich um die im Gebiet als Gewerbegebiet (GE 1, 3, 6-7 und 9-11) festgesetzten Grundstücksflächen. Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist die Änderung des Textteils durch Streichung der Ziffer A.1.2.2, wonach Vergnügungsstätten im GE bisher allgemein zulässig waren. Zweck und Zielsetzung der Änderung ist es, die Regelung im Bebauungsplan auf die nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) maßgebliche Regelung entsprechend der Begriffs- definition für Gewerbegebiete zurückzunehmen. Damit sind Vergnügungsstätten in den betroffenen Bereichen künftig nur noch ausnahmsweise zulässig. Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Textteil (einschließ- lich umweltrechtlicher Festsetzungen) des Planungsbüros Rauschmaier, Bietigheim-Bissingen, in der Fassung vom 20.11.2019, zuletzt geändert am 29.04.2020 und die Begrün- dung des Bürgermeisteramts in der Fassung vom 29.04.2020. Der Bebauungsplan wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, die Durchführung einer Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a BauGB waren nicht erforderlich. Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung beim Bürgermeisteramt Schwieberdingen, Schloßhof 1, 2. OG Zimmer 201, während der üblichen Dienststunden ein- gesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan ein- sehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Aufgrund der aktuellen Situation im Hinblick auf die Corona- Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen bit- ten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sowie nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtliche Fehler sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und § 215 Abs. 1 Satz 2 BauGB unbeacht- lich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt- Datenerfassung für den Glasfaserausbau der machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht Deutschen Telekom worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. In den nächsten Tagen wird einigen Bürgern ein Auto auffallen, das mit speziellem Messequipment den öffentlichen Straßen- Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB raum vermisst. Das Fahrzeug heißt «I.R.I.S.», was für Integra- über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädi- gungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nut- ted Road Information System steht. Die Befahrung mit I.R.I.S. zung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen wird durch die IMP Bautest AG ausgeführt. Die Messungen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. erfolgen im Auftrag der Deutschen Telekom, die diese Daten für die Planung des Glasfaserausbaus nutzen. Das Fahrzeug ist Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- mit Kameras und einem augensicheren Laserscanner für eine ten der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeord- 360°-Erfassung der Umgebung ausgestattet. Die Umgebungs- nung erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekom- daten werden verwendet, um die Netzplanung zu unterstützen men des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften und die optimale Tiefbaumethode auszuwählen. Hierdurch wird ist nach § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Beeinträchtigung während der Bauphase für Anwohner und unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeich- Straßenverkehr reduziert. In den aufgenommenen Bildern wer- nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, den alle Personen und Fahrzeuge nach dem aktuellen Stand innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn der Technik unkenntlich gemacht und die Verwendung ist be- a. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- schränkt auf interne Planungszwecke. Eine Weitergabe an Dritte nehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, oder Veröffentlichung im Internet ist nicht vorgesehen. b. wenn der Bürgermeister nach § 43 der Gemeindeord- Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage oder unter nung wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, oder folgenden Links: http://www.gigabit-region-stuttgart.de/ wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbe- Youtube Video: Künstliche Intelligenz plant Glasfaser
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