Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie - Gemeinde ...

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NR. 21 · Mittwoch, 20. Mai 2020                                  Amtsblatt

Aktuelle Informationen
zur Corona-Pandemie
Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger,
in zahlreichen Bereichen wurde von Seiten der Landesregierungen Lockerungen
festgelegt, die einerseits ein Stückweit Normalität in unser Leben zurückbringen
werden – andererseits sind diese Lockerungen mit konkreten Regeln verbunden,
die beachtet werden müssen.
In diesem Amtsblatt sind enthalten:
• Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
• Aktuelle Auslegungshilfe
Wir bitten Sie weiterhin die festgelegten Regeln einzuhalten und zu befolgen.
Diese dienen zum Schutz und zur Gesundheitswahrung für uns alle. Wir appel-
lieren an Ihre Eigenverantwortung, sei es beispielsweise beim täglichen Einkau-
fen, sei es auf den gemeindlichen Spielplätzen oder bei einem Besuch in einer
öffentlichen Einrichtung und in vielen anderen Bereichen.
Diese Regeln werden uns noch eine Zeit lang begleiten und dienen dazu, die
erneute Steigerung der Infektionszahlen bezüglich der Corona-Pandemie zu ver-
hindern.
Bleiben Sie gesund und mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung
Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020                                        Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN

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    Schnelle Hilfe im Notfall Notruf (Rettungsdienst und Feuerwehr): 112
                              Krankentransport:              07141 19222

Apotheken                                                                Ärzte
Mittwoch, 20.05.2020                                                     Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst
Apotheke Hochberg, Remseck am Neckar (Hochberg),                         Dieser erfolgt durch die Notfallpraxis am Krankenhaus Leon-
Waldallee 35, Tel. 07146 41888
                                                                         berg, Rutesheimer Straße 50, 71229 Leonberg.
Park-Apotheke, Ludwigsburg (Eglosheim), Geisinger Str. 15,
Tel. 07141 380223
                                                                         Bereitschaftsdienst:
                                                                         Montag, Dienstag, Donnerstag von 18 bis 22 Uhr, Mitwoch von
Rathaus-Apotheke, Löchgau, Hauptstr. 44/2, Tel. 07143 870307             14 bis 24 Uhr und Freitag von 16 bis 24 Uhr sowie Samstag,
Donnerstag, 21.05.2020                                                   Sonntag und Feiertag von 7 bis 22 Uhr.
Apotheke am Wettemarkt, Ludwigsburg (Oßweil), Westfalenstr. 29,          Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die Not-
Tel. 07141 290803                                                        fallpraxis kommen. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am Mittwoch
Apotheke im Buch, Bietigheim-Bissingen (Bietigheim), Buchstr. 8,         und Freitag erfolgt die Versorgung von Notfallpatienten durch die
Tel. 07142 52658                                                         Notfallambulanz des Krankenhauses.
Ostertor-Apotheke, Markgröningen, Ostergasse 33, Tel. 07145 4597         Hausbesuche werden weiterhin von der Notfallpraxis durch-
Freitag, 22.05.2020                                                      geführt. Kostenfreie Rufnummer 116117 außerhalb der Öff-
Bahnhof-Apotheke, Sachsenheim (Großsachsenheim),                         nungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch notwendige
Von-Koenig-Str. 12, Tel. 07147 6660                                      Hausbesuche. Für lebensbedrohliche Notfälle ist wie bisher der
Schlößlesfeld-Apotheke, Ludwigsburg (Schlößlesfeld),
                                                                         Rettungsdienst zuständig (Telefon 112). Bitte bringen Sie Ihre
Corneliusstr. 18, Tel. 07141 890231                                      Krankenkassenversichertenkarte (KVK) mit!
Sonnen-Apotheke, Schwieberdingen, Stuttgarter Str. 35,                   Informationen zu Öffnungszeiten und Anschrift der jeweiligen
Tel. 07150 32933                                                         Notfallpraxis finden Sie unter:
                                                                         https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/
Samstag, 23.05.2020
Apotheke im Neckar-Zentrum, Remseck am Neckar (Hochberg),                Sonntagsdienst der Zahnärzte, Tel. 0711 7877733
Neckaraue 2, Tel. 07146 284730
Mylius Apotheke, Ludwigsburg (Mitte), Kirchstr. 9, Tel. 07141 991510
                                                                         Hebammenpraxis Frida
Schiller Apotheke im Sand, Bietigheim-Bissingen                          Tel. 07150 917677 oder mobil 0173 3210548, www.ernakeller.de
(Bietigheim), Großingersheimer Str. 17, Tel. 07142 51540
                                                                         Tierärztlicher Sonntagsdienst
Sonntag, 24.05.2020
Hölderlin-Apotheke, Mundelsheim, Lange Str. 9, Tel. 07143 50255          Bitte über Telefon Haustierarzt / Haustierärztin erfragen.
Landern-Apotheke, Markgröningen, Auf Landern 24, Tel. 07145 5179         Tierheim „Franz von Assisi“, Tel.           07141 250410
Zeppelin-Apotheke, Ludwigsburg (Mitte), Myliusstr. 2, Tel. 07141 96310
Montag, 25.05.2020                                                       Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche
Apotheke Neckarwestheim, Hauptstr. 12, Tel. 07133 9579210
                                                                         Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis
Apotheke Pflugelden, Ludwigsburg (Pflugfelden), Möglinger Str. 12,       für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipo-
Tel. 07141 2993567                                                       straße 4, 71640 Ludwigsburg (Tel. 01805 011230).
Flora-Apotheke, Tamm (Hohenstange), Ulmer Str. 12/2,                     Öffnungszeiten:
Tel. 07141 604222                                                        Montag bis Freitag 18 bis 22 Uhr sowie Samstag, Sonntag und
Stern-Apotheke, Kornwestheim, Bahnhofstr. 4, Tel. 07154 29252            Feiertag 8 bis 22 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht
Dienstag, 26.05.2020                                                     erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit.
easyApotheke, Kornwestheim, Bahnhofsplatz 16, Tel. 07154 180184
Metter-Apotheke, Sachsenheim (Kleinsachsenheim),                         Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst
Großsachsenheimer Str. 12, Tel. 07147 5520                               Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Böblingen,
Mylius Apotheke Oststadt, Ludwigsburg (Ost), Friedrichstr. 124 - 126,    Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen.
Tel. 07141 281234                                                        Öffnungszeiten:
Park-Apotheke, Hemmingen, Münchinger Str. 2, Tel. 07150 959595           Montag bis Freitag 19.30 bis 23.30 Uhr sowie Samstag und
Mittwoch, 27.05.2020                                                     Feiertag 9 bis 22.30 Uhr, Sonntag 9 bis 22 Uhr.
Markt-Apotheke, Ludwigsburg (Mitte), Marktplatz 7, Tel. 07141 921127     Die zentrale Rufnummer lautet 01806 070310.
Rathaus-Apotheke, Möglingen, Rathausplatz 15, Tel. 07141 484224
Schiller Apotheke am Bahnhof, Bietigheim-Bissingen (Bietigheim),
Bahnhofsplatz 2, Tel. 07142 51776
Donnerstag, 28.05.2020                                                                           Impressum
Bahnhof Apotheke, Besigheim, Bahnhofstr. 11, Tel. 07143 35849
Gesundhaus-Apotheke Wilhelm-Galerie, Ludwigsburg (Mitte),                Nachrichten der Gemeinde Schwieberdingen
Wilhelmstr. 26, Tel. 07141 488910                                        Herausgeber: Gemeinde Schwieberdingen, Tel. 07150 305-0, Fax- Nr.
Park-Apotheke, Kornwestheim, Ludwig-Herr-Str. 60, Tel. 07154 816160      07150 305-105. Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt
                                                                         GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033
                                                                         525-0, Fax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für
                                                                         den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Technischer Notdienst                                                    Bürgermeister Nico Lauxmann oder sein Vertreter im Amt, Schloßhof 1,
                                                                         71701 Schwieberdingen. Verantwortlich für „Was sonst noch inter-
                                                                         essiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20,
Bei Störungen in der Gas-, Strom- oder Wasserversorgung sind             71263 Weil der Stadt.
die nachfolgend aufgeführten Notdienste erreichbar:                      Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de
Gas / Strom: Netze BW GmbH Bereitschaftsdienst,                          Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden
Tel. 0800 / 3629 – 447 (Gas), Tel. 0800 / 3629 – 477 (Strom)             Abonnementgebühr.
Wasser: Gemeinde Schwieberdingen, während der Dienstzeiten               Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
unter Tel. 07150 305-141 oder -600                                       Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,
Außerhalb der Dienstzeit Handy 0172 7094244.                             E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN                                        Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020

                                                                                                                             3
                                            Stand 18.05.2020, 09.30 Uhr
                             Aktuelle Corona-Verordnung der Landesregierung:
Maskenpflicht                                                    die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren
                                                                 Wohnungen wird wieder zugelassen. Das gilt jeweils nur
Seit 27.04.2020 müssen nach der Corona-Verordnung Perso-         soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Die Nutzung von
nen im ÖPNV, an Bahn- und Bussteigen und beim Einkaufen          Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt. Zudem wird es
eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Durch Verordnung des           voraussichtlich eine Lockerung der Besuchsverbote in Kran-
Bürgermeisters (7,3 KiB) gilt dies in Schwieberdingen auch       kenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen geben. Die kon-
für alle Besucher in den Räumlichkeiten der gemeindlichen        kreten Regelungen werden noch durch das Sozialministerium
Bibliothek und des Rathauses. Von der Verpflichtung aus-         bekannt gegeben.
genommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Le-            Wir appellieren an die Bürgerschaft, alle getroffenen Anord-
bensjahr und Personen, die aus medizinischen Gründen oder        nungen unbedingt zu befolgen.
behinderungsbedingt keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
können.                                                          Alle weiterführenden Verordnungen finden Sie auf der Start-
                                                                 seite unserer Homepage: www.schwieberdingen.de
Aktuelle Verordnungen                                            Zahl der bestätigten Corona-Fälle in Schwieberdingen:
Die Landesregierung passt die Corona-Verordnung zum              Seit Ausbreitung des Corona-Virus liegen bzw. lagen in
Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung laufend          Schwieberdingen 21 bestätigte Corona-Fälle vor. (Stand:
an die aktuellen Gegebenheiten an. Die wesentlichen Ände-        18.05.2020)
rungen der 8. ÄnderungsVO im Überblick:
1. Im öffentlichen Raum dürfen Sie auch mit den Personen         Allgemeinverfügung zur Quarantäne von
    eines weiteren Hausstands unterwegs sein. So können          Infizierten und Kontaktpersonen
    Sie sich mit einer weiteren Familie oder den Bewoh-
    nerinnen und Bewohnern eines weiteren Haushalts im           Die Gemeinde Schwieberdingen hat am 31. März 2020 die-
    öffentlichen Raum treffen.                                   se Allgemeinverfügung (189 KiB) über die häusliche Abson-
                                                                 derung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus
2. In privaten Räumen sind nun nicht mehr nur direkte            SARS-CoV-2 infiziert sind und deren Kontaktpersonen Kate-
    Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel), sondern zu-   gorie I zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung
    sätzlich auch Geschwister (Seitenlinie) und deren Nach-      der Atemwegserkrankung COVID-19 erlassen.
    kommen (also Kinder und Enkel) von der Fünf-Personen-
    Grenze bei Ansammlungen im nichtöffentlichen Raum            Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem auf die Bekanntma-
    ausgenommen.                                                 chung folgenden Tag. Gemäß §1 Abs. 5 der Verordnung des
                                                                 Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung
3. Musikschulen und Jugendkunstschulen können einen              (DVO GemO) erfolgt die Bekanntmachung als Notbekannt-
    eingeschränkten Betrieb aufnehmen. Näheres regelt die        machung hier auf der Homepage der Gemeinde Schwie-
    Corona-Verordnung Musik- und Jugendkunstschulen.             berdingen. Die Veröffentlichung wurde am 02.04.2020 im
4. Fahrschulen können wieder den Betrieb aufnehmen.              Amtsblatt der Gemeinde Schwieberdingen wiederholt.
5. Sonnenstudios dürfen wieder öffnen (Hygienevorschriften
    werden zeitnah veröffentlicht).                              Rathaus
6. Weitere körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren        Die Gemeindeverwaltung bittet die Bürgerschaft im Hinblick
    Hygienestandards wie Friseure dürfen öffnen (Hygienevor-     auf das Coronavirus, das Rathaus nur in dringenden Fällen
    schriften werden zeitnah noch veröffentlicht). Dazu zählen   aufzusuchen und uns nach Möglichkeit nur telefonisch oder
    Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-       per E-Mail zu kontaktieren. Für das Rathaus gilt für Besu-
    Studios, Piercingstudios.
                                                                 cher eine Maskenpflicht.
7. Vergnügungsstätten wie Spielbanken, Spielhallen sowie         Terminvereinbarung bei unaufschiebbaren Fällen:
    Wettvermittlungsstellen dürfen unter Hygieneauflagen wie-
                                                                 - Amt 1 / Kämmerei und Personalamt
    der öffnen. Sie dürfen aber keine gastronomischen Ange-
                                                                 Kasse, Stundungen, Miete, Steuern, Abgaben und Personal
    bote anbieten.
                                                                 sowie Stellenausschreibungen
8. Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkon-    Terminvereinbarung unter Telefon 07150 305-121
    takt dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Diesbezüglich
                                                                 - Amt 2 / Haupt- und Ordnungsamt
    wird auf die Rechtsverordnung verwiesen, die für Frei-
                                                                 Bürgerservice:
    luftsportanlagen Bedingungen und Anforderungen für die
                                                                 Wohnungsanmeldungen, Wohnungsummeldungen, Personal-
    Wiederaufnahme des Betriebs, Höchstgruppengrößen, zu-
                                                                 ausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe (nur falls derzeit
    lässige Trainingsformate sowie Hygienevorgaben vorgibt.
                                                                 kein gültiges Dokument vorliegt), Gewerbeanmeldungen, Ge-
9. Freiluftsport mit Tieren kann unter Auflagen wieder statt-    werbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
    finden, etwa Reitanlagen und Hundeschulen.                   Terminvereinbarung unter Telefon 07150 305-133, -134, -136
10. Sportboothäfen dürfen unter Einhaltung der Abstands-         Im Übrigen:
    und Hygieneregeln wieder den Betrieb aufnehmen.              Schulen, KiTas und Hort (Anfragen bitte über die Einrich-
11. Luftsport ist wieder möglich. Dazu zählt auch der Modell-    tungsleitungen) Senioren, Kultur, Vereine, Sicherheit, Ordnung
    flug.                                                        und Verkehr, Gemeindevollzugsangelegenheiten, Feuer- und
12. Die Alltagsmasken sind nicht nur in Läden und im Nah-        Bevölkerungsschutz, Bestattungswesen und Standesamt,
    verkehr, sondern auch im Personenfernverkehr (Züge der       Rente und Sozialwesen, geflüchtete Personen, Obdachlo-
    DB AG) zu tragen sowie in Flughafengebäuden.                 sigkeit
                                                                 Terminvereinbarung unter Telefon 07150 305-134
Zudem sind ab dem 18. Mai folgende weiteren Lockerungen
geplant:                                                         - Amt 3 / Bauamt
Speisegaststätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen; bis       Gebäudemanagement, Wasser, Abwasser, Bauhof, Vergaben,
dahin ist weiterhin nur der Außer-Haus-Verkauf möglich. Frei-    Baurecht
zeiteinrichtungen im Freiluftbereich, etwa Ausflugsziele, für    Terminvereinbarung unter Telefon 07150 305-141
die Eintrittsgeld zu entrichten ist, dürfen unter Auflagen       Eingeschränkter Regelbetrieb ab 25.05.2020
öffnen; das gilt jedoch nicht für Freizeitparks. Camping-        Information zur Umsetzung des eingeschränkten Regelbe-
plätze dürfen wieder öffnen für Übernachtungen in Wohn-          triebs in den gemeindlichen Betreuungseinrichtungen ab
wagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften. Auch            dem 25.05.2020
Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020                              Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN

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Gemeindliche Kindertagesstätten                                Schulen
Die Anmeldung für die Kindertagestätten erfolgt, indem das     - Die Notbetreuung der Schulen findet durch die Lehrerin-
Anmeldeformular (59,5 KiB) an das Rathaus gesendet wird.          nen und Lehrer statt. Auf die gesonderte Kommunikation
Das zugehörige Anschreiben (148,2 KiB) vom 15.05.2020             der Schulen wird verwiesen.
finden Sie hier.
- KiTa Sonnenschein (inklusive Stuttgarter Straße)             -   Die Schulsozialarbeit ist aktuell von 9 - 17 Uhr (Montag
    Frau Wunsch oder Stellvertretung, Telefon 07150 352942,        bis Freitag) erreichbar.
    Mail kitaleitung.sonnenschein@schwieberdingen.de               Melanie Seltmann, Telefon 0174 1551700, Mail seltmann.
- KiTa Wirbelwind                                                  schulsozialarbeit@schwieberdingen.de
                                                                   Sarah Pepe, Telefon 0174 1535396, Mail pepe.schulsozi-
    Frau Rüppel oder Stellvertretung, Telefon 07150 31358,
                                                                   alarbeit@schwieberdingen.de
    Mail kitaleitung.wirbelwind@schwieberdingen.de
- KiTa Herrenwiesen                                            Elternbeiträge
    Frau Terla oder Stellvertretung, Telefon 07150 378870,     Die Gemeinde Schwieberdingen hat für die Zeit, in der
    Mail kitaleitung.herrenwiesen@schwieberdingen.de           aufgrund der Corona-Pandemie eine Betreuung in den ge-
- KiTa Pusteblume                                              meindlichen Einrichtungen nicht möglich war, keine Eltern-
    Frau Brkic oder Stellvertretung, Telefon 07150 352601,     beiträge erhoben. Auch für die bisher sehr reduzierte Not-
    Mail kitaleitung.pusteblume@schwieberdingen.de             betreuung wurden keine Elternbeiträge erhoben. Deshalb
Grundschulkinderbetreuung                                      wurden im April keine Elternbeiträge abgebucht; bereits
- Hort- und Kernzeit, Bergschule, Schulberg 21                 im Monat März 2020 abgebuchte Elternbeiträge werden
    Die Betreuung wird zu den bisher gebuchten Zeiten ange-    auf künftige Forderungen angerechnet. Ab Mai werden für
    boten. Die Anmeldung für die Notbetreuung erfolgt, indem   die an der erweiterten Notbetreuung teilnehmenden Kinder
    das Anmeldeformular (59 KiB) an die Einrichtungsleitung    wieder Elternbeiträge (256,6 KiB) in Abhängigkeit der Be-
    Frau Jung oder Stellvertretung gesendet wird, Telefon      treuungszeit erhoben.
    07150 305-411, Mail HortLeitung@Schwieberdingen.de.

                           Aktuelle Verhaltensregeln
                             auf dem Wochenmarkt
                    Bitte 2 m Abstand halten und nicht
                       in Gruppen zusammenstehen!

             Damit die erforderlichen Abstände auf dem Wochenmarkt auch bei langen Schlan-
             gen eingehalten werden, wurden die Stände mit mehr Zwischenraum aufgestellt.

             Es wird aufgrund der aktuellen Lage auch bei Schlangenbildung darum gebeten,
             dass ein ausreichender Abstand eingehalten wird. Bilden Sie daher keine Gruppen
             und halten Sie nach Möglichkeit zwei Meter Abstand zu Ihren Mitmenschen.

             Ihre Gemeindeverwaltung

    Vorverlegter Redaktionsschluss                                 Sicherstellung der
    Aufgrund von Fronleichnam wird der                             Informationsversorgung
         Redaktionsschluss (KW 24)                                 Lesen Sie das ePaper Ihres Amtsblattes/Ihrer Lokalzeitung
    für das Mitteilungsblatt vorverlegt auf                        bis zum 15.06. kostenfrei.
                                                                   Die digitale Ausgabe finden Sie vollständig auf:
        Montag, 8 Juni 2020, 10 Uhr.                               www.lokalmatador.de/epaper
      Das Mitteilungsblatt erscheint am
           Mittwoch, 10.06.2020.
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                     MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU

   Auslegungshinweise zur Corona­Verordnung (Stand 16.05.2020)
   +++ Bitte beachten Sie, dass diese Auslegungshinweise kontinuierlich aktualisiert werden +++

   Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona­Pandemie sah sich die Landesregierung zum Schutz
   von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in der Pflicht, die Verordnung über infektionsschützende Maß­
   nahmen gegen die Ausbreitung des Corona­Virus zu erlassen (Corona­Verordnung).
   Nachfolgende Auflistungen dienen als ergänzende Auslegungshinweise für Zweifelsfälle der aktuell
   gültigen Corona­Verordnung. https://wm.baden­wuerttemberg.de/de/service/aktuelle­infos­zu­corona/aktu­
   elle­corona­verordnung­der­landesregierung/

   Grundsätzlich gelten die Auslegungshinweise mit folgender Maßgabe:

   Erforderliche Hygienestandards: Betriebe und Einrichtungen mit Kundenverkehr in geschlossenen Räu­
   men haben darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und
   Warteschlangen vermieden werden. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass ein Abstand von möglichst
   2 Metern, mindestens 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvor­
   richtungen vorhanden sind (§ 4 Abs. 5 CoronaVO).

   Für die Hygienevoraussetzungen in Einrichtungen des Einzelhandels gilt eine gemeinsame Verordnung des Wirt­
   schaftsministeriums und des Sozialministeriums.
   Corona­Verordnung zur Öffnung des Einzelhandels
   Für die Hygienevoraussetzungen in Friseurbetrieben, Kosmetikstudios, Fußpflege und anderen körpernahen
   Dienstleistungen gilt eine gemeinsame Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums.
   https://wm.baden­wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m­wm/intern/Dateien_Downloads/200510_CoronaVO_Kosme­
   tik­med­Fusspflege.pdf
   Für die Hygienevoraussetzungen in Gaststätten gilt eine gemeinsame Verordnung des Wirtschaftsministeriums und
   des Sozialministeriums. https://wm.baden­wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m­wm/intern/Dateien_Down­
   loads/200516_CoronaVO_Gaststaetten.pdf
   Für die Hygienevoraussetzungen in Vergnügungsstätten gilt eine gemeinsame Verordnung des Wirtschaftsministeri­
   ums und des Sozialministeriums. https://wm.baden­wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m­wm/intern/Dateien_Down­
   loads/200510_CoronaVO_Vergnuegungsstaetten.pdf

   Insbesondere auf die Regelung zu Ordnungswidrigkeiten in § 9 der CoronaVO wird ausdrücklich hingewie­
   sen (Zur Höhe des angedrohten Bußgelds, siehe Bußgeldkatalog: https://www.baden­wuerttem­
   berg.de/fileadmin/redaktion/m­sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/CoronaVO_Bussgeld­
   katalog.pdf).

   Informationen zur Maskenpflicht erhalten Sie hier: https://www.baden­wuerttemberg.de/de/service/aktuelle­
   infos­zu­corona/faq­versammlungen/

   Die Auslegungshinweise gelten vorbehaltlich strengerer Regelungen der zuständigen Ortspolizeibehörden
   gem. § 8 CoronaVO.

   Zur Nutzung von Freiluftsportanlagen gilt folgende Verordnung:
   https://km­bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verord­
   nung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten

   Vorgaben für Sportkurse im Freien:
   https://www.baden­wuerttemberg.de/de/service/aktuelle­infos­zu­corona/faq­lockerungen­11­mai/

   Die nachfolgende Liste wird von der Landesregierung kontinuierlich aktualisiert und ergänzt.

               Schlossplatz 4 (Neues Schloss) • 70173 Stuttgart • Telefon 0711 123-0 • Telefax 0711 123-2121
                       poststelle@wm.bwl.de • www.wm.baden-wuerttemberg.de • www.service-bw.de
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     Diese Einrichtungen dürfen geöffnet bleiben/diese Dienstleistungen dürfen weiter erbracht werden.
     Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es gilt die Corona-VO:

     Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten anderer Ministerien: Bitte richten Sie Ihre Anfragen

           •     Heil- und Gesundheitsberufen an das Sozialministerium Baden-Württemberg
           •     zu Nachhilfeunterricht und Musikschulen/Musikunterricht an das Kultusministerium Baden-Würt-
                 temberg https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-
                 Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/2020%2005%2005%20Verord-
                 nung%20Inbetriebnahme%20der%20Musik-%20und%20Jugendkunstschulen.pdf
           •     zu Fahrschulen, Häfen, Schifffahrt an das Verkehrsministerium Baden-Württemberg

     Änderungen sind gelb
          Änderungen  sind markiert.
                           markiert.

     Abhol- und Lieferdienste einschl. solche     Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten   denen für das Kerngeschäft ein Öff-
     des Onlinehandels, auch für Gaststätten      ohne Körperkontakt (Golf, Tennis, Bo-        nungsverbot besteht)
     und ähnliche Einrichtungen                   genschießen, usw. mit max. 5 Personen
                                                  pro 1000 qm)                                 Raiffeisenmärkte
     Änderungsschneiderei
                                                  Friseure                                     Reifenservice
     Annahmestellen für Toto-Lotto Scheine
                                                  Fußpflege (medizinisch und kosmetisch,       Reisebüros
     Apotheken                                    auch mobil)
                                                                                               Sanitätshäuser
     Augenoptiker                                 Gärtnereien
                                                                                               Schuh- und Schlüsselreparatur
     Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten,          Gartenbaubedarf
     Cafés und Eisdielen                                                                       Servicestellen von Telekommunikations-
                                                  Getränkemärkte                               unternehmen
     Autovermietung, Car-Sharing
                                                  Großhandel                                   Spezialisierte Baustoffhändler für Far-
     Bäckereien/Konditoreien                                                                   ben, Bodenflächen usw.
                                                  Hofläden
     Banken und Sparkassen                                                                     Sportkurse im Freien
                                                  Hörgeräteakustiker
     Baumärkte                                                                                 Stördienste aller Art, insbes. Schlüssel-
                                                  Kaminkehrer                                  dienste
     Baustoffstandorte
                                                  Kfz-Werkstätten                              Tankstellen
     Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnun-
     gen, Campingplätze und Wohnmobil-            Kioske                                       Textilreinigung
     stellplätze (ausschließlich zu geschäftli-
     chen, dienstlichen oder in besonderen        Landhandel mit Dünger, Pflanzenschutz,       Tierbedarf
     Härtefällen auch zu privaten Zwecken)        Saatgut landwirtschaftliche Maschinen,
                                                  Ersatzteilen usw.                            Tiergesundheitsdienstleistungen (z. B.
     Betriebskantinen (ohne Bewirtung exter-                                                   Physiotherapie und Veterinär)
     ner Gäste)                                   Landmaschinenreparatur, Landmaschi-
                                                  nenersatzteile                               Tiersalons (z. B. Hundesalons, Tiertrai-
     Bestatter                                                                                 ning in Freiluftsportanlagen mit max. 5
                                                  Lebensmitteleinzelhandel                     Personen pro 1000 qm Fläche
     Brennstoffhandel
                                                  Lebensmittelspezialgeschäfte im weite-       Verkauf von Jägereibedarf
     Campingplätze für Personen mit dorti-        ren Sinne (z. B. Tee-, Kaffee und Süß-
     gem Erstwohnsitz                             warenhandel, Nahrungsergänzungsmit-          Verkehrsdienstleistungen aller Art ein-
                                                  tel), ohne Ausschank und Verkostung          schl. Taxen
     Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereini-        von Getränken
     ger                                                                                       Verkaufsautomaten
                                                  Lohnsteuerhilfevereine
     Drogerien mit Verkauf von Lebensmitteln                                                   Verkaufsstände außerhalb geschlosse-
     oder Getränken                               Makler                                       ner Räumlichkeiten mit Vertrauenskas-
                                                                                               sen
     Einzelhändler für Gase, insbesondere für     Metzgereien
     medizinische Gase                                                                         Versicherungsbüros
                                                  Mobile Verkaufsstände für Lebensmittel
     Ersatzteilverkauf in Werkstätten, Auto-      ohne Tische und Sitzgelegenheiten (Eis,      Warenlieferung und Montage
     teile- und Zubehörverkauf                    Pommes, Würstchen, Kaffee, usw.)
                                                                                               Waschsalons
     Fahrradwerkstätten                           Musiklehrer nach Vorgaben des Kultus-
                                                                                               Waschstraßen und Selbstwaschanlagen
                                                  ministeriums
     Fotografendienstleistungen (insbes.
                                                                                               Wein- und Spirituosenhandlungen
     Pass-, Werbe- und Produktfotografie)         Orthopädieschuhmacher

     Freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte,          Outlet-Center
                                                                                               Wochenmärkte, Verkaufsstände für land-
     Steuerberater, Architekten, etc.)                                                         wirtschaftliche Erzeugnisse
                                                  Pfandleihhäuser, nur Pfandannahme

                                                  Poststellen, Postagenturen und Pa-           Zeitungen und
                                                  ketstationen (auch in Partnerfilialen, bei   Zeitschriften
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN                                   Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020

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  Diese Geschäfte Einrichtungen müssen schließen/diese Dienstleistungen dürfen nicht erbracht
  werden. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es gilt die Corona-VO:

  Anbieter von Freizeitaktivitäten     Bootsverleih zu touristischen          Koch- und Grillschulen
  (Öffnung ab 18. Mai für Freiluft-    Zwecken (Öffnung ab 18. Mai)
                                                                              Minigolfanlagen (Öffnung ab
  bereich)
                                       Bungee-Sprunganlagen (Öff-             18. Mai für Freiluftbereich)
  Beherbergungsbetriebe, Feri-         nung ab 18. Mai)
                                                                              Mountainbike-Parcours (Öff-
  enwohnungen, Campingplätze
                                       Fahrrad-/Segway-/Quadverleih           nung ab 18. Mai für Freiluftbe-
  und Wohnmobilstellplätze zu
                                       zu touristischen Zwecken (Öff-         reich)
  touristischen Zwecken
                                       nung ab 18. Mai für Freiluftbe-
  (ab 18. Mai: Öffnung Camping-                                               Paintball-Anlagen (Öffnung ab
                                       reich)
  plätze im Fall von Übernachtun-                                             18. Mai für Freiluftbereich)
  gen in Wohnwagen, Wohnmo-            Fallschirmspringen, Gleit-
                                                                              Prostitutionsstätten, Bordelle
  bilen oder festen Mietunterkünf-     schirmfliegen (Öffnung ab 18.
                                                                              und ähnliche Einrichtungen
  ten, Wohnmobilstellplätze so-        Mai)
  wie die Beherbergung in Feri-                                               Reine Schankwirtschaften,
                                       Fitnessstudios, Tanzschulen
  enwohnungen und vergleichba-                                                Bars, Kneipen, Clubs, Disko-
                                       und ähnliche Einrichtungen
  ren Wohnungen, jeweils soweit                                               theken und Shisha-Bars
                                       (Öffnung ab Pfingsten geplant*,
  eine Selbstversorgung ohne die
                                       derzeit nur Kurse im Freien            Reisebusse im touristischen
  Benutzung von Gemeinschafts-
                                       möglich)                               Verkehr
  einrichtungen erfolgt)
                                       Freizeitparks (Öffnung ab 29.          Sommerrodelbahnen (Öffnung
  Besen- und Straußenwirtschaf-
                                       Mai geplant*)                          ab 18. Mai)
  ten, sofern sie zubereitete Spei-
  sen anbieten (Öffnung ab 18.         Geführte Touren zu touristi-           Speisewirtschaften im Sinne
  Mai)                                 schen Zwecken, auch mit Fahr-          von § 1 Abs. 1 Nr. 2 Gaststät-
                                       rad, Boot, Segway, Quad, Tie-          tengesetz. Dazu gehören z. B.
  Bewirtung in Bäckereien und
                                       ren, etc. (Öffnung ab 18. Mai)         auch Cafés und Eisdielen. Aus-
  Metzgereien zum Verzehr an
                                                                              reichend sind die Erlaubnis
  Ort und Stelle (Öffnung ab 18.       Hotels zu touristischen Zwe-
                                                                              zum Betrieb einer Speisewirt-
  Mai)                                 cken (Öffnung ab 29. Mai (An-
                                                                              schaft oder eine entsprechende
                                       reisetag) geplant*)
  Bogen-Parcours (Öffnung ab                                                  Gewerbeanzeige, sofern der
  18. Mai für Freiluftbereich)         Kletterparks/Kletteranla-              Betrieb nicht erlaubnispflichtig
                                       gen/Hochseilgärten/Baumwip-            ist. (Öffnung ab 18. Mai)
                                       felpfade (Öffnung ab 18. Mai für
                                       Freiluftbereich)

  *vorbehaltlich entsprechender rechtlicher Regelung aufgrund der aktuellen Infektionslage

                                                            Nicht genutzte Schülertickets aufgrund
                                                            der Corona-Maßnahmen
                                                            Land erlässt Eltern zwei Raten für Schüler-Monatskarten
                                                            Das Landeskabinett hat entschieden, dass Familien von
                                                            zwei Monatsbeiträgen, die für das Schüler-Abo anfallen,
                                                            wegen der Coronaphase befreit werden. Es ist vorgese-
Schon vergessen? –                                          hen, dass zwei Monatsraten der Abos nicht abgebucht
                                                            werden, sofern die Abos nicht gekündigt wurden. In wel-
            Wir helfen weiter!                              chem Monat die Abbuchung ausgesetzt wird, kann aus
                                                            organisatorischen Gründen je nach Verbund variieren.
                                                            Weitere Informationen dazu unter www.schwieberdingen.
Beratungstelefon: 0711 24 84 96 - 63                        de, Informationen zu Corona, Informationen zum Öffent-
InfoPortal Demenz: www.alzheimer-bw.de                      lichen Personennahverkehr und der AVL.
Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020   Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN

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Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN                          Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020

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„Schwieberdinger Einkaufshilfe“

Freiwilliger Hilfsdienst für Schwieberdingen

Liebe Nachbarn und Ortsansässige,

wir stehen vor schwierigen Wochen, mit der Viruserkrankung COVID­19
(Coronavirus).

Durch die Corona­Pandemie sind wir alle aufgerufen, unsere sozialen
Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und nach Möglichkeit zu Hause
zu bleiben!
Darüber hinaus sind ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen einem weitaus höheren
Risiko ausgesetzt. Diese sollten auf jeden Fall in der Häuslichkeit verbleiben.

Um diesen Menschen trotzdem eine Versorgung mit Lebensmitteln, Dingen des täglichen Bedarfs
und ggf. Medikamenten zu gewährleisten, haben wir die Gruppe „Schwieberdinger Einkaufshilfe“
hier in Schwieberdingen gegründet.

Freiwillige sind bereit, Einkäufe und Besorgungen zu übernehmen.

Sie (Person/Familie) benötigen Hilfe?

Melden Sie sich bitte per Telefon oder E­Mail bei Annett Steinhilber:

             Telefon      07150 3 64 59 80 / 0174 2 09 67 07
             E­Mail:      schwieberdingereinkaufshilfe@web.de
             Facebook:    https://www.facebook.com/groups/893965911057667/about/

Geben Sie folgende Daten zur Kontaktaufnahme mit dem Helfer an:

Zuname, Vorname:          _______________________________________________

Adresse:                  _______________________________________________

Telefon:                  _______________________________________________

E­Mail:                   _______________________________________________

Bitte beachten Sie folgende Punkte beim Kontakt mit dem Helfer:

   1. Besprechen Sie eine genaue Einkaufsliste
   2. Klären Sie vorab, wie der Einkauf bezahlt wird:
      o Briefkuvert mit Bargeld > Kassenzettel und Rückgeld
      o nachträgliche Überweisung / Onlinebanking

Gutes Gelingen, Gesundheit und gute Besserung wünscht!

 „Schwieberdinger Einkaufshilfe“

Diese Aktion wird von der Gemeinde unterstützt.
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     Aktion: „Wir helfen weiter“
     Wir helfen weiter:
     Wir als Ev. Kirchengemeinde helfen weiter – den Alltag in diesen Tagen zu bewältigen:
     Durch Erledigung von Botengängen, Einkäufen oder bei kleinen Dingen im Haushalt
     (Einzelheiten sind abzusprechen).

     Wenn wir Sie unterstützen können, melden Sie sich bitte per Mail unter
     weiterhelfen­schwieberdingen@web.de oder rufen Sie einfach an:
     Im Pfarramt Nord, Tel. 35710 oder im Pfarramt Süd, Tel. 32635.
     Wir sorgen dann dafür, dass Ihnen schnell weitergeholfen wird.

     Wir kooperieren: Mit der Kath. Kirchengemeinde, die das Projekt
     „Dich schickt der Himmel“ anbietet. Tel. 0163­4297747 – Lukas Gliniorz.

     Wir verweisen: Auf die Leistungsangebote der Nachbarschaftshilfe, wenn Sie eine
     regelmäßige oder längerfristige Unterstützung im Alltag benötigen. Tel: 37360
     – Frau Steinbach.

     Diese Aktion wird unterstützt von der Gemeinde Schwieberdingen.

                                                                                                    Unterstützen
     „Offene Kirche plus“                                                                           Sie den
                                                                                                    Strohgäu-Laden!
     Herzliche Einladung zu
                                                                Sie haben reichlich eingekauft und möchten teilen?
          „Musik in der Georgskirche“                           Gefragt sind: Nudeln, Reis, Mehl, Haferflocken, Zu-
                                                                cker, Salz, Kaffee, Tee, Kakao, Öl, Wurstkonserven,
                               mit Veeh-Harfen                  Käse & Wurst (haltbar ohne Kühlung!), Drogerie-
                                                                artikel (Windeln, Duschgel, Waschpulver). Süßwaren
                               am Mi., 27. Mai                  werden allerdings im Moment nicht angenommen!
                               um 17.30 Uhr                     Wenn Sie teilen und so anderen weiterhelfen möchten,
                                                                geben Sie haltbare Lebensmittel für den Strohgäu-
                               Die Georgskirche ist von
                                                                Laden bitte während der Öffnungszeiten bei Blumen
                               16.00 - 18.00 Uhr geöffnet.
                                                                Appich, Bahnhofstr. 7, Schwieberdingen ab. Danke!
                               Es gelten die aktuellen Maß-
                                                                     Für Menschen mit niedrigem Einkommen -
                               nahmen zur Corona-Situation.
                                                                      Helfen Sie nach Ihren Möglichkeiten!
     Weitere Infos unter den kirchlichen Nachrichten.           www.ev-kirche-ditzingen.de/weitere-einrichtungen-
     Evangelische Kirchengemeinde Schwieberdingen               oekumene/strohgaeu-laden oder
     www.ev-kirche-schwieberdingen.de                           www.ev-kirche-schwieberdingen.de
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN                                    Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020

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                                                             Bürgermeister Lauxmann und dem Besuchsdienst fällt es
           Termine und                                       sehr schwer, dass die Besuche aufgrund der vorhandenen
                                                             Situation leider nicht durchgeführt werden können.
           Veranstaltungen                                   Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis.

Aktuelle Termine der laufenden Woche:                                    Amtliche
                                                                         Bekanntmachungen
Donnerstag, 21. Mai 2020, 10:30 Uhr
live aus Ihrer Kirche
VA: Kath. Kirchengemeinde St. Petrus und Paulus
Mittwoch, 27. Mai 2020, 17:30 Uhr                            Freiwillige Feuerwehr
Musik in der Georgskirche                                    Schwieberdingen
Georgskirche
VA: Ev. Kirchengemeinde                                      Einsätze im Monat April 2020:
                                                             Einsatz Nr. 28, 23.04.2020 - Schwieberdingen, B10 >> Stuttgart
                                                             Gefahrguteinsatz: Austritt Diesel/Öl Kfz
                                                             Am Donnerstagvormittag kam es auf der B10 in Fahrtrichtung
           Jubilare                                          Stuttgart zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrzeugen.
                                                             An einem der PKW liefen Betriebsmittel aus, welche durch
                                                             die Feuerwehr mit Bindemittel aufgenommen wurden. Die
                                                             Einsatzstelle wurde anschließend an die Polizei übergeben.

Geburtstags- und Jubilarbesuche entfallen                    Einsatz Nr. 29, 23.04.2020 - Schwieberdingen, Markgröninger
                                                             Straße
Aus Schutz vor der Infektion mit dem Corona-Virus wird die   Brandeinsatz: Feuer/Rauch Müllbehälter
Gemeindeverwaltung bis auf Widerruf bei den Bürgerinnen      Zum zweiten Einsatz an diesem Tag wurde die Feuerwehr
und Bürgern keine Besuche durchführen, um ihnen zu ihrem     zu einem Müllbehälterbrand im Hof eines Geschäftshauses
Geburtstag und Ehejubiläum zu gratulieren.                   alarmiert.
Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020                              Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN

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In einer Mulde hatten Kartonagen Feuer gefangen, welche        Aus der Arbeit der Jugendfeuerwehr - ein Bericht über unsere
bereits vor Eintreffen der Feuerwehr vom Eigentümer ge-        Jugendfeuerwehrübung vom 14.05.202020.
löscht wurden.                                                 In der Übungsfreien Zeit stand am 14. Mai wieder ein neues
Nach den Nachlöscharbeiten mit dem Schnellangriff wurde die    Thema auf dem Übungsplan für unser Homeoffice. Es galt,
Einsatzstelle der Polizei sowie dem Eigentümer übergeben.      sich mit diversen Ausrüstungsgegenständen in einer ganz
                                                               besonderen Art und Weise zu beschäftigen.
Einsatz Nr. 30, 26.04.2020 - Schwieberdingen, Im Seelach       Die Aufgabenstellung war recht einfach, man sieht einen
Brandeinsatz: Feuer/Rauch EFH                                  Begriff auf dem Bildschirm und muss diesen dann online
Zu einer unklaren Rauchentwicklung im Seelach wurde die        zeichnen. Die anderen Teilnehmer der Rategruppe mussten
Feuerwehr am Sonntagvormittag alarmiert. Ein Anwohner          nun so schnell wie möglich versuchen, den Gegenstand zu
hatte in einem Nachbargrundstück eine Verrauchung am           erraten. Schnelle Rater und gute Zeichner bekamen dann
Dach eines Einfamilienhauses bemerkt.                          ihre Punkte. Das Besondere am Spiel war, dass es sich
Nach genauer Erkundung konnte jedoch kein Feuer oder           ausschließlich um Gegenstände aus dem Bereich Feuerwehr
Rauch gefunden werden. Der Einsatz wurde daraufhin ab-         handelte. Ab und an war es nicht ganz einfach, einen Ret-
gebrochen.                                                     tungszylinder, ein Notstromaggregat oder eine Schachtabde-
Ebenfalls vor Ort war der Rettungsdienst, die Polizei sowie    ckung zu zeichnen. Auch wurde schnell klar, dass man als
die Feuerwehr Markgröningen mit der Drehleiter.                Zeichner die Gerätschaften gut kennen musste.
                                                               Nach fast zwei Stunden lustigen lustigem Raten und Zeich-
                                                               nen war unsere Homeofficeübung jedoch schon wieder vor-
                                                               bei, die nächste ist jedoch schon in Ausarbeitung.
                                                               Bleibt Gesund
                                                               Jens Große
                                                                Mehr Informationen und Bilder der Jugendarbeit gibt es
                                                                                auch im Internet unter
                                                                     www.jugendfeuerwehr-schwieberdingen.de !
                                                                Gern begrüßen wir euch zu einer unserer Übungen oder
                                                                                      Aktionen.

Brandeinsatz, Im Seelach          Foto: FF Schwieberdingen
                                                                             Freiwillige Feuerwehr
                                                                            Hardt- und Schönbühlhof
Weitere Informationen                                          Kommende Termine
Mehr Informationen zur Arbeit der Feuerwehr sowie aktu-        25.05.2020 - 20:00 Uhr
elle Einsatzberichte gibt es auch im Internet unter: www.      Atemschutz Notfalltraining abgesagt
feuerwehr-schwieberdingen.de
Besuchen Sie auch unsere Facebook-Seite, dort gibt es
ebenfalls Berichte und Neuigkeiten der Feuerwehr.
                                                               Ludwigsburger
                                                               Energieagentur LEA
Jugendfeuerwehr                                                Mut zur Zukunft: Die Energiewende meistern -
Schwieberdingen                                                ein Web-Seminar der Energieagentur.
                                                               Während die langfristigen Ziele der Energiewende in Deutsch-
Unsere nächsten Jugendfeuerwehrtermine im Homeoffice           land weitgehend unumstritten sind, werden die konkreten
28.05.2020 - 18:30 Uhr - Online Meeting                        Maßnahmen auf dem Weg dorthin weiterhin kontrovers de-
Bis auf weiteres wurde der praktische Übungsbetrieb der        battiert. Aber auch wenn die weltweite Klimakrise momen-
Jugendfeuerwehr eingestellt. Wir treffen uns daher zur ange-   tan von der weltweiten Pandemie-Krise in der öffentlichen
gebenen Zeit im Online Meeting unter www.jugendfeuerwehr-      Wahrnehmung verdrängt wird, werden die Rufe aus Politik
schwieberdingen.de                                             und Wirtschaft immer lauter, die Milliarden-Hilfsprogramme
Wir hoffen, Euch bald Gesund und Munter wieder zu sehen.       zur wirtschaftlichen Unterstützung als Folge der Pandemie
Eure Jugendleitung                                             an Klimaschutz-Ziele zu koppeln. Gleichzeitig steigt die Hoff-
                                                               nung, dass nach der Corona-Krise mehr Menschen zu Kli-
Jugendfeuerwehr im Homeoffice - Gertätkunde                    ma- und Umweltschutz bereit sein werden.
                                                               Genau hier setzt das nächste Webinar der Reihe „Klimawan-
                                                               del und Gesellschaft“ der Energieagentur Kreis Ludwigsburg
                                                               (LEA) an. Die Energiewende in Deutschland bedeutet eine
                                                               nachhaltige Umgestaltung unserer gesamten Energieversor-
                                                               gung in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Sie ist
                                                               eine Generationenaufgabe, bei der wir heute die Weichen
                                                               so stellen müssen, dass es in Zukunft gelingt, den Ressour-
                                                               cenverbrauch für die Energieversorgung auf ein nachhaltiges
                                                               Maß zu begrenzen und dabei die Wirtschaftlichkeit und
                                                               Sozialverträglichkeit sicherzustellen. Wie werden wir alle zu
                                                               Energie-Prosumenten, also Erzeuger und Verbraucher gleich-
                                                               zeitig? Die Referenten der LEA, Anselm Laube und Maren
                                                               Gollub, zeigen Wege auf, wie die Energiewende ein Erfolgs-
                                                               modell bleiben kann. Für uns, unsere Enkel und unseren
                                                               Planeten.
                                                               Die Energieagentur lädt Sie herzlich zur kostenlosen Teilnah-
                                                               me am Donnerstag, den 28. Mai um 18:30 bis 20:00 Uhr
                                                               ein. Anmeldung ist bis einschließlich 27. Mai möglich per
Unsere Jugendlichen beim Malen und Rätseln.                    E-Mail an bildung@lea-lb.de oder telefonisch unter 07141
                                 Foto: JF Schwieberdingen      68893-0.
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN                                   Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020

                                                                                                                       13
Für alle Fragen rund um Energie und Klimaschutz bietet die    in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
LEA regelmäßige Beratungstermine. Diese (aktuell telefoni-    Großen Kreisstadt Ditzingen am 05.05.2020 folgende Sat-
sche) Erstberatung ist für alle Bürger und Bürgerinnen der    zung beschlossen
Gemeinde Schwieberdingen kostenlos. Sie sind herzlich ein-
geladen, das Angebot der Energieagentur zu nutzen. Termine                                 §1
für die regelmäßigen Beratungen am 2. Montag des Monats                               Erstreckung
können mit der LEA unter 07141 / 688 93-0 vereinbart wer-     Die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
den. Die nächsten buchbaren Beratungen finden am Montag,      Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss
den 08. Juni 2020, statt.                                     (Gutachterausschussgebührensatzung)“ der Großen Kreis-
Weiterführende Informationen gibt es auf www.lea-lb.de. Die   stadt Ditzingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt
Energieberatungen in Kooperation mit der Verbraucherzent-     sich auf das Gemeinde-/ Stadtgebiet der Stadt/Gemein-
rale Baden-Württemberg werden vom Bundesministerium für       de Hemmingen, Korntal -Münchingen, Markgröningen und
Wirtschaft und Energie gefördert.                             Schwieberdingen.
                                                              Für Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses bei
                                                              der Großen Kreisstadt Ditzingen erstreckt sich die „Satzung
                                                              über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen
Freundeskreis Asyl                                            (Verwaltungsgebührensatzung)“ der Großen Kreisstadt Ditzin-
                                                              gen in ihrer jeweils gültigen Fassung auf das Gemeinde-/
Schwieberdingen                                               Stadtgebiet der Stadt/Gemeinde Hemmingen, Korntal -Mün-
                                                              chingen, Markgröningen und Schwieberdingen, soweit sie
Haben Sie Fragen oder wollen mehr über die Arbeit des         die Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses be-
Freundeskreises erfahren? Wollen Sie uns unterstützen?        treffen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:                                                            §2
Telefon:   0159 06043876                                                     Inkrafttreten und Gültigkeit
E-Mail:    fk-asyl@gmx.de                                     Diese Satzung tritt am 01.07.2020 in Kraft.
Sie erreichen uns dienstags von 12 bis 12.30 Uhr im evan-     Ditzingen, den 11.05.2020
gelischen Gemeindehaus (UG), Gartenstraße 8 (außer in den
Schulferien). Kommen Sie einfach vorbei.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
www.asyl-schwieberdingen.com
                                                              Michael Makurath Oberbürgermeister

Diverse amtliche Mitteilungen                                 Mit dem Inkrafttreten der Erstreckungssatzung der Stadt Dit-
                                                              zingen zum 01.07.2020 ergeben sich für die nachfolgenden,
                                                              durch die Gemeinde Schwieberdingen erlassenen Satzungen,
Neuordnung des Gutachterausschusswesens                       entsprechende Anpassungen.
Die Städte und Gemeinden Ditzingen, Markgröningen, Korn-      Aufhebung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren
tal-Münchingen, Hemmingen und Schwieberdingen haben           für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachteraus-
zum 01.07.2020 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur    schuss“ (Gutachterausschuss-Gebührensatzung)
Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit der        Die aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-
Bezeichnung ‚gemeinsamer Gutachterausschuss Strohgäu‘         Württemberg i.V.m. §§ 3 und 8 a des Kommunalabgaben-
unter Federführung der Stadt Ditzingen gebildet. Dort wird    gesetzes vom Gemeinderat der Gemeinde Schwieberdingen
auch künftig die gemeinsame Geschäftsstelle eingerichtet      am 19.02.1992 beschlossene, und zuletzt durch die 1. Euro-
sein. Die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des gemeinsa-     Anpassungs-Satzung vom 17.10.2001 geänderte Satzung,
men Gutachterausschusses entstehenden Gebühren werden         wird zum 01.07.2020 aufgehoben.
ab diesem Zeitpunkt dann von der Stadt Ditzingen im Rah-      Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
men ihrer Gebiets- und Rechtssetzungshoheit festgesetzt.      öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
Demnach werden künftig Gebühren für die Erstellung von        Die aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-
Wertgutachten auf der Grundlage der „Satzung über die         Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalab-
Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten        gabengesetzes (KAG) durch den Gemeinderat der Gemeinde
durch den Gutachterausschuss“ der Stadt Ditzingen vom         Schwieberdingen am 21. März 2007 beschlossene Satzung
13.01. 197, zuletzt geändert am 21.03.2006, erhoben. Für      wird wie folgt geändert:
Informationen zu Bodenrichtwerten oder Informationen aus      Die Ziffer 18 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur
der Kaufpreissammlung werden künftig Gebühren auf der         Verwaltungsgebührensatzung wird mit ihren Unterabschnitten
Grundlage des „Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungs-        18.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung und 18.2 Aus-
gebührensatzung“ der Stadt Ditzingen vom 14.11.2006 in        kunft über Bodenrichtwerte aufgehoben.
der durch die Änderung vom 01.01.2020 gültigen Fassung,
erhoben. Die beiden Satzungen der Stadt Ditzingen werden
sich ab dem 01.07.2020 auf die Städte und Gemeinden           Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
der Kooperationspartner erstrecken. Ein entsprechender Be-    „Herrenwiesen – Gemeinbedarfsflächen
schluss wurde durch den Gemeinderat der Stadt Ditzingen       (2. Änderung)“
am 05.05.2020 gefasst.
                                                              Der Gemeinderat der Gemeinde Schwieberdingen hat am
                                                              29. April 2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
               Erstreckungssatzung                            „Herrenwiesen – Gemeinbedarfsflächen (2. Änderung)“ auf-
                                                              grund von § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung
  auf das Gemeinde- / Stadtgebiet der Stadt / Gemeinde        beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekannt-
  Hemmingen, Korntal Münchingen, Markgröningen und            machung in Kraft.
                     Schwieberdingen                          Das Gebiet des Bebauungsplans „Herrenwiesen – Gemein-
Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden -Württem-          bedarfsflächen (2. Änderung)“ wird durch die Planänderung
berg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen         nicht erweitert. Innerhalb des Plangebiets wird lediglich
Fassung, in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kom-        eine weitere Fläche westlich angrenzend an die bestehende
munale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in         Gemeinschaftsschule, die heute bereits als Freifläche für
der jeweils gültigen Fassung sowie in Verbindung mit § 2      sportliche Zwecke genutzt wird, als zusätzliches Baufenster
des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005           ausgewiesen.
Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020                              Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN

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Ziel und Zweck der Planung ist damit die Schaffung eines       über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädi-
zusätzlichen Baufensters zur Erweiterung der bestehenden       gungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nut-
Gemeinschaftsschule.                                           zung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Textteil des Pla-          von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
nungsbüros Rauschmaier, Bietigheim-Bissingen, in der Fas-      Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif-
sung vom 28.11.2019, zuletzt geändert am 29.04.2020 und        ten der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeord-
die Begründung des Bürgermeisteramts in der Fassung vom        nung erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekom-
29.04.2020. Dem Textteil des Bebauungsplans liegt als An-      men des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
lage 2.1 der Text der Wasserschutzzone bei. Der Bebau-         ist nach § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
ungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung im       unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeich-
vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, die     nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB         innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend
und die Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB        gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn
waren nicht erforderlich.                                      a. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung            Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden
beim Bürgermeisteramt Schwieberdingen, Schloßhof 1, 2.             sind,
OG Zimmer 201, während der üblichen Dienststunden ein-         b. wenn der Bürgermeister nach § 43 der Gemeindeord-
gesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan ein-              nung wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, oder
sehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.                   wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbe-
Aufgrund der aktuellen Situation im Hinblick auf die Corona-       hörde den Beschluss beanstandet hat, oder wenn ein
Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen bit-            Dritter die Verfahrensverletzung rechtzeitig gerügt hat.
ten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.     Die Verletzungen sind schriftlich beim Bürgermeisteramt der
1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif-      Gemeinde Schwieberdingen, Schlosshof 1, 71701 Schwie-
ten, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB        berdingen, geltend zu machen
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften und       Schwieberdingen, den 20.05.2020
des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2          Bürgermeisteramt
BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sowie
nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtliche Fehler sind gemäß
§ 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und § 215 Abs. 1 Satz 2 BauGB
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde       gez. Lauxmann
geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist        Bürgermeister
der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be-
gründen soll, darzulegen.                                      Ausgefertigt zur Veröffentlichung (aufgrund Satzungsbeschluss
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB        vom 25.09.2019)
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN                                         Woche 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020

                                                                                                                               15
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan                               hörde den Beschluss beanstandet hat, oder wenn ein
                                                                      Dritter die Verfahrensverletzung rechtzeitig gerügt hat.
„Gewerbegebiet nördlich der B 10 /                                 Die Verletzungen sind schriftlich beim Bürgermeisteramt der
Markgröninger Straße II (2. Änderung)“                             Gemeinde Schwieberdingen, Schlosshof 1, 71701 Schwie-
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwieberdingen hat am                berdingen, geltend zu machen
29. April 2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan           Schwieberdingen, den 20.05.2020
„Gewerbegebiet nördlich der B 10 / Markgröninger Straße            Bürgermeisteramt
II (2. Änderung)“ aufgrund von § 10 des Baugesetzbuchs
(BauGB) als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt
mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Das Gebiet des Bebauungsplans „Gewerbegebiet nördlich              gez. Lauxmann
der B 10 / Markgröninger Straße II (2. Änderung)“ wird             Bürgermeister
begrenzt durch die in der nachfolgenden Plandarstellung in         Ausgefertigt zur Veröffentlichung
roter Farbe gekennzeichneten Bereiche. Bei diesen handelt          (aufgrund Satzungsbeschluss vom 25.09.2019)
es sich um die im Gebiet als Gewerbegebiet (GE 1, 3, 6-7
und 9-11) festgesetzten Grundstücksflächen.
Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist die Änderung
des Textteils durch Streichung der Ziffer A.1.2.2, wonach
Vergnügungsstätten im GE bisher allgemein zulässig waren.
Zweck und Zielsetzung der Änderung ist es, die Regelung
im Bebauungsplan auf die nach der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) maßgebliche Regelung entsprechend der Begriffs-
definition für Gewerbegebiete zurückzunehmen. Damit sind
Vergnügungsstätten in den betroffenen Bereichen künftig nur
noch ausnahmsweise zulässig.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Textteil (einschließ-
lich umweltrechtlicher Festsetzungen) des Planungsbüros
Rauschmaier, Bietigheim-Bissingen, in der Fassung vom
20.11.2019, zuletzt geändert am 29.04.2020 und die Begrün-
dung des Bürgermeisteramts in der Fassung vom 29.04.2020.
Der Bebauungsplan wurde im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB aufgestellt, die Durchführung einer Umwelt-
prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines
Umweltberichts nach § 2 a BauGB waren nicht erforderlich.
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung
beim Bürgermeisteramt Schwieberdingen, Schloßhof 1, 2.
OG Zimmer 201, während der üblichen Dienststunden ein-
gesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan ein-
sehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Aufgrund der aktuellen Situation im Hinblick auf die Corona-
Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen bit-
ten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be-
achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften und des
Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sowie nach §
214 Abs. 2 a BauGB beachtliche Fehler sind gemäß § 215
Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und § 215 Abs. 1 Satz 2 BauGB unbeacht-
lich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt-   Datenerfassung für den Glasfaserausbau der
machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht         Deutschen Telekom
worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der
die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.         In den nächsten Tagen wird einigen Bürgern ein Auto auffallen,
                                                                   das mit speziellem Messequipment den öffentlichen Straßen-
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB
                                                                   raum vermisst. Das Fahrzeug heißt «I.R.I.S.», was für Integra-
über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädi-
gungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nut-         ted Road Information System steht. Die Befahrung mit I.R.I.S.
zung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen             wird durch die IMP Bautest AG ausgeführt. Die Messungen
von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.                     erfolgen im Auftrag der Deutschen Telekom, die diese Daten
                                                                   für die Planung des Glasfaserausbaus nutzen. Das Fahrzeug ist
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif-         mit Kameras und einem augensicheren Laserscanner für eine
ten der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeord-             360°-Erfassung der Umgebung ausgestattet. Die Umgebungs-
nung erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekom-           daten werden verwendet, um die Netzplanung zu unterstützen
men des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften           und die optimale Tiefbaumethode auszuwählen. Hierdurch wird
ist nach § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg             die Beeinträchtigung während der Bauphase für Anwohner und
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeich-
                                                                   Straßenverkehr reduziert. In den aufgenommenen Bildern wer-
nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
                                                                   den alle Personen und Fahrzeuge nach dem aktuellen Stand
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend
gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn                          der Technik unkenntlich gemacht und die Verwendung ist be-
a. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-   schränkt auf interne Planungszwecke. Eine Weitergabe an Dritte
    nehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind,        oder Veröffentlichung im Internet ist nicht vorgesehen.
b. wenn der Bürgermeister nach § 43 der Gemeindeord-               Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage oder unter
    nung wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, oder          folgenden Links: http://www.gigabit-region-stuttgart.de/
    wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbe-         Youtube Video: Künstliche Intelligenz plant Glasfaser
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