Altersvorsorge 2020 - Luzern 60 Plus
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VORSORGE 2017 Magazin für die Versicherten der Personalvorsorgestiftung der Ringier Gruppe Geschäftsbericht 2016 Altersvorsorge 2020
Inhalt 4–5 29 Stiftungsrat und Mitarbeiter Bericht der Revisionsstelle 6–8 30 «Wenn wir jetzt «nein» sagen, Die «Altersvorsorge 2020» betrifft alle fahren wir die Sozialwerke wahrscheinlich an die Wand» 32–33 Erstmals führen wir eine umfassende 9 Sanierung in unbewohntem Zustand durch. Jahresbericht 34 11 Rücktritte Bilanz 2016 35 12–13 Wörterbuch Betriebsrechnung 2016 36 14 –27 Impressum Anhang zur Jahresrechnung Editorial Liebe Versicherte Die Schweiz braucht eine Rentenreform, das ist unbestritten. Wie diese aber aussehen soll, darüber wurde schon heftig debattiert. Ob jung, ob alt, jeder wird einen Teil dazu beitragen müssen. Zu einfach wäre es, das Rentenalter herabzusetzen, die Leistungen zu erhöhen und die Beiträge zu senken. Das Gegenteil wird der Fall sein. Das nun vorliegende Rentenreformpaket bringt unzufriedene Interessengruppen hervor. Titelbild: Im Interview mit André Michel nimmt Konrad Graber, Ständerat (CVP Kanton Luzern), Marylin Roubaty (62), Stellung zur Bedeutung der Altersvorsorge 2020. André Michel hat zudem einen Begleit HR Spezialistin, artikel verfasst, um aufzuzeigen, worum es im Konkreten geht. Was aktive und bereits Ringier Romandie pensionierte Mitarbeiter zur Rentenreform sagen, lesen Sie aus den Portraits. Ich schliesse Wir haben einen mehrheits mich der Meinung von Konrad Graber an, dass wir diese Reform unbedingt brauchen, fähigen Entwurf, der allen um unser 3-Säulen-System zu erhalten. zugutekommt. Für die Frauen Auf meine im Vorjahr gestellte Frage, ob Bargeld abgeschafft wird, haben wir eine Teil ist die Anhebung des Renten- antwort erhalten. Mit der Ausgabe der neuen 20-Franken-Note merken wir, dass es noch alters auf 65 Jahre ganz klar nicht soweit ist. Viel bedeutungsvoller ist, dass der Notenumlauf der 1‘000er Note stark ein negativer Punkt. Diese zugenommen hat. Das könnte der Schweizerischen Nationalbank ein Dorn im Auge sein. Verschlechterung wird aus- In Indien wurden grosse Banknoten kurzerhand für ungültig erklärt und der Umtausch in balanciert mit Rentenaufbes neue Scheine auf wenige Tage beschränkt. Der indischen Regierung ging es darum, serungen, von denen haupt- den Notenumlauf einzuschränken. sächlich Teilzeit arbeitende Frauen profitieren werden. Viel Spass bei der Lektüre des Geschäftsberichtes. (Foto: Lea Kloos) Martin Aggeler 2 Geschäftsbericht 2016 Vorsorgemagazin
Martin Zimmermann (64) ex Liegenschaftenverwalter PK «Ich kann mich nicht erinnern, dass je eine Vorlage vom eid genössischen Parlament so knapp angenommen wurde, wie diese Rentenreform. Dies zeigt klar, dass die Erwartungen von der AHV und dem BVG sehr unterschiedlich sind. Als Frührentner sind die Parameter für meine Rente festgelegt und ich kann damit rechnen, dass sie bis zu meinem Ableben praktisch unverändert bleiben. Ich finde es aber absolut not- wendig, dass Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft auch in unsere Vorsorgeeinrichtungen einfliessen müssen. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch die nächsten Generationen einen unbeschwerten Lebensabend haben.» (Foto: Armin Marfurt)
Stiftungsrat Der Stiftungsrat erlässt die Reglemente für die Organisation der Stiftung. Ihm obliegt die Kontrolle der ordnungsgemässen Geschäftsführung der P ensionskasse. Amtsdauer: Rechnungsjahre 2014 bis 2016. 1 2 3 4 5 6 7 1 Dr. Hermann Walser (74) 5 Ernst Meyer (54) Präsident des Stiftungsrates Vertreter PKO Swissprinters AG Tel. 044 211 44 71 Tel. 058 787 33 01 hermannwalser@bluewin.ch ernst.meyer@swissprinters.ch 2 Martin Werfeli (61) 6 Guido Schätti (48) Vizepräsident des Stiftungsrates Vertreter PKO Ringier AG Arbeitgebervertreter Tel. 044 259 69 72 Tel. 062 746 33 12 guido.schaetti@ringier.ch martin.werfeli@ringier.ch seit September 2016 3 Annabella Bassler (40) Franca Siegfried (63) Arbeitgebervertreterin Vertreterin PKO Ringier AG Tel. 044 259 64 02 bis September 2016 annabella.bassler@ringier.ch 7 René Vogel (49) 4 einz Liebi (64) H Vertreter PKO Ringier Print Adligenswil AG Arbeitgebervertreter Tel. 041 375 18 08 Tel. 062 751 09 85 rene.vogel@ringier.ch heinzliebi@swissonline.ch Mitglieder der Fachkommission Liegenschaften Martin Zimmermann Kommissionspräsident Martin Aggeler Geschäftsführer PK Ferdinando Cozzolino Liegenschaftenverwalter Ernst Meyer Stiftungsrat Arbeitnehmervertreter Experten, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde Peter Baumann externer Baufachmann Experte für die berufliche Vorsorge DIPEKA AG, Basel; Dominique Koch Ernst & Young AG, Zürich; Mitglieder der Fachkommission Wertschriften Revisionsstelle Patrik Schaller (leitender Revisor) Martin Werfeli Kommissionspräsident Aufsichtsbehörde BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) Martin Aggeler Geschäftsführer PK andere Berater Patrick Bucher Annabella Bassler Stiftungsrat Arbeitgebervertreterin Erich Ramsauer, Bank J. Safra Sarasin AG André Michel Michel Communication & Consulting GmbH André Michel, Michel Communication & Consulting GmbH Patrick Bucher Peter Baumann Erich Ramsauer Bank J. Safra Sarasin AG 4 Geschäftsbericht 2016 Vorsorgemagazin
Mitarbeiter Insgesamt sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (580 Stellenprozente) besorgen in Zofingen die gesamte Verwaltung der Personalvorsorgestiftung der Ringier Gruppe. 1 2 3 4 5 6 7 1 Martin Aggeler (57) 5 Heinz Schacher (57) Geschäftsführer Sachbearbeiter Liegenschaftenverwaltung Tel. 062 746 32 65 Tel. 062 746 32 23 martin.aggeler@ringier.ch heinz.schacher@ringier.ch 2 Christine Passalacqua (55) 6 Esther Schenker (62) Prokuristin, stv. Geschäftsführerin Sachbearbeiterin Rechnungswesen, Rentenadministration Freizügigkeitsfälle und Ehescheidungen Tel. 062 746 34 93 Tel. 062 746 37 70 c.passalacqua@ringier.ch esther.schenker@ringier.ch 3 Renate Hofer (59) 7 Erika Schmid (56) Prokuristin, Aktiv-Versicherte, Sachbearbeiterin Rentenadministration Vorbezüge für Wohneigentum, Eintritte Tel. 062 746 34 93 Tel. 062 746 37 71 erika.schmid@ringier.ch renate.hofer@ringier.ch 4 Ferdinando Cozzolino (46) Prokurist, Liegenschaftenverwalter Tel. 062 746 32 22 ferdinando.cozzolino@ringier.ch Kennzahlen 2016 2015 2016 2015 Mitglieder Anzahl Anzahl Aufteilung der Aktiven in % in % Aktiv-Mitglieder 1 843 1 728 Flüssige Mittel 3.9 % 8.9 % Rentner 1 775 1 777 Obligationen 23.7 % 25.0 % Aktien 32.7 % 32.1 % Zahlen der Bilanz Mio. CHF Mio. CHF Immobilien 24.6 % 23.6 % Aktiven 1 008.4 988.7 Übriges 15.1 % 10.4 % Deckungskapital Aktiv-Versicherte 297.0 283.6 Deckungskapital Rentner 620.4 635.0 übrige Informationen technische Reserven 32.9 32.4 Gesamtperformance 3.94 % 0.67 % Wertschwankungsreserven 54.4 33.4 Deckungsgrad 105.7 % 103.5 % freie Mittel 0.0 0.0 technische Grundlagen VZ 2.5 % GT VZ 2.5 % GT Vorsorgemagazin Geschäftsbericht 2016 5
CVP-Ständerat Konrad Graber – Wirtschaftsprüfer und einer der Architekten der Altersreform 2020 «Wenn wir jetzt «nein» sagen, fahren wir die Sozialwerke wahrscheinlich an die Wand» «Wenn die Altersreform 2020 scheitert, sehe ich grosse Risiken für unser Sozialsystem», meint Ständerat Konrad Graber. Die Reform sei nicht für die Ewigkeit gedacht, bilde aber die zentrale Grundlage für die Weiterentwicklung von AHV und Pensionskassen. Vor allem tiefe und mittlere Einkommen werden besser abgesichert. Interview André Michel Herr Graber, Sie sind einer der Architekten der Renten reform 2020. Sind Sie mit dem Resultat zufrieden? Ich fühle mich eher als Handlanger denn als Architekt. Es ging darum, eine Vorlage auszuarbeiten, die in einer Volksabstimmung eine Chance hat. Es wäre noch vieles wünschbar gewesen. Aber was wir jetzt im Parlament beschlossen haben, ist das Maximum des politisch Machbaren. Dabei ging es um eine Risikominimierung – darum, möglichst wenig Angriffsflächen bieten. Vor drei Jahren hätte ich wohl beim jetzt vorliegenden Ergebnis leer geschluckt. Aber nachdem ich im Lauf der Beratungen die Vor- und Nachteile zahlreicher Modelle studiert und gesehen habe, was möglich ist und was nicht, bin ich zufrieden mit dieser Lösung. Welches sind Ihre wichtigsten Argumente? Die AHV wird wieder auf sichere Beine gestellt. Dasselbe gilt auch für die Pensionskassen – zumindest für den obligatorischen Bereich. Dank der Reduktion des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6.0 Prozent wird die Finanzierung auf eine gesundere Basis gestellt, die systemwidrige Quersubventionierung der Rentner durch die Aktiven wird reduziert. Allerdings hat das Volk vor fünf Jahren die Reduktion von 6.8 auf 6.4 mit 70 Prozent abgelehnt. Jetzt soll sie doppelt so hoch ausfallen – das wird nicht einfach. Wichtig ist deshalb die Kompensation, das ist eine zentrale Erkenntnis aus der damaligen Ab stimmung. Ohne Kompensation hätten wir keine Chance, eine Rentenkürzung um 12 Prozent durchzu bringen. Deshalb soll die AHV-Rente um 70 Franken pro Monat erhöht und der Plafond für Ehepaare angehoben werden (vgl. Seite 30). Es trifft zwar zu, dass sich mit der Revision die Situa tion der AHV verbessern würde. Dennoch würde sie ab 2029 Verluste schreiben und wäre bloss etwas später – 2040 statt 2031 – bankrott. Dieser Zeitgewinn ist entscheidend. Früher hatten wir alle fünf Jahre eine AHV Revision. Aber seit 20 Jahren Konrad Graber (59) 6 Geschäftsbericht 2016 Vorsorgemagazin
haben wir das nie mehr geschafft. Wir werden in Wir haben bewusst ein solches Modell gewählt. Das ist Zukunft wieder regelmässig Anpassungen vornehmen auch eine Kompensation für die Erhöhung des AHV-Alters müssen – vor allem wegen der gesellschaftlichen Ent der Frauen auf 65. Viele Frauen arbeiten heute Teilzeit und wicklungen. Wir hatten nicht die Ambition, das Problem haben tiefe Einkommen, weshalb sie zum Teil nicht einmal für die Ewigkeit zu lösen. Dann hätten wir die Mehr eine Pensionskasse haben. Dies soll korrigiert werden, wertsteuer stärker erhöhen oder das AHV-Referenzalter indem der Koordinationsabzug gesenkt wird, womit der für alle anheben müssen. Die jetzt vorgeschlagene Revi- versicherte Lohn bei tiefen Einkommen steigt. sion bietet die Chance, dass wir auf einer verbesserten Basis Anfang der 20er Jahre eine weitere Revision Etwa 70 Prozent der Arbeitnehmer sind einer Kasse vorlegen können, die ab 2030 Wirkung entfalten müsste angeschlossen, die höhere Löhne versichert, als dies – also lange, bevor der AHV-Fonds in Schieflage gerät. im BVG-Obligatorium vorgesehen ist (maximal 84 600 So hätten wir genügend Zeit, auch Themen wieder ein- Franken pro Jahr). In solchen umhüllenden Kassen zubeziehen, die wir jetzt fallen gelassen haben; dies ohne wurde der Rentenumwandlungssatz längst gesenkt bei einem allfälligen Scheitern gleich das ganze System (vgl. Seite 30). Die Mehrheit der Versicherten ist von zu gefährden: Etwa die Hinterlassenen- und Kinderrente – der vorgeschlagenen Reduktion des Umwandlungs wo der AHV-Fonds um eine Milliarde entlastet werden satzes also gar nicht betroffen. könnte – oder das AHV-Referenzalter. Letzteres sehe Doch, für viele von ihnen wird das relevant sein. Es gibt ich auch im Zusammenhang mit der Digitalisierung: Wenn auch in solchen Vorsorgeeinrichtungen Versicherte, deren immer mehr Arbeitskräfte durch Roboter ersetzt werden, Lohn das BVG-Obligatorium nicht übersteigt oder nahe könnte dies dazu führen, dass weniger Leute beschäftigt daran liegt. Dies betrifft rund die Hälfte aller Versicherten. werden oder dass die Arbeitszeit sinkt. Damit stellt sich Für diese wird eine Schattenrechnung gemacht: Wie hoch die Frage, ob die lohnbezogenen AHV-Beiträge der wäre die Rente gemäss BVG-Obligatorium im Vergleich Aktiven noch ausreichen werden. zu dem, was ihre Kasse vorsieht? Wenn das Ergebnis dieser Schattenrechnung besser ausfällt, muss dieser Aber die Zeche wird jetzt den Jungen aufgebürdet. höhere Betrag als Rente ausbezahlt werden. Dies kann «Die heute gesprochenen Renten sind unantastbar». auch für Versicherte relevant sein, deren Lohn leicht über Dieser Satz ist ein Kernelement der Reform. Das muss den erwähnten 84 600 Franken liegt. Zudem profitieren aber in irgend einer Form bezahlt werden; entweder durch auch jene, deren Umwandlungssatz – meist ohne Kom die heute Aktiven oder durch die kommende Generation pensation – bereits gesenkt worden ist, von der AHV- – sei dies via Mehrwertsteuer, über Lohnprozente oder ein Rentenerhöhung um 70 Franken. höheres Pensionsalter. Anders geht es nicht, sofern das Leistungsniveau nicht reduziert werden soll, was wir nicht Allerdings reichen die 70 Franken nicht aus, um wollten. Heute werden die Rentner massiv durch die die Reduktion des Umwandlungssatzes auszu- Jungen subventioniert… gleichen – nicht einmal bei Durchschnittslöhnen. Deshalb wird der Koordinationsabzug gesenkt und für …Sie sprechen jetzt von der Pensionskasse... die mittleren Altersgruppen steigen die Beiträge. Damit …ja, heute haben wir eine Verschiebung von 1,3 Milliarden verbessert sich der Rentenanspruch wieder. Für die Franken im Jahr: Wir nehmen dieses Geld den Arbeits Übergangsgeneration ab 45 Jahren gibt es zudem eine tätigen weg und geben es den Rentnern. Wenn wir den Besitzstandgarantie: Sie bekommt mindestens die Umwandlungssatz von 6.8 auf 6.0 reduzieren, so sinkt Rente, die sie mit dem heutigen Umwandlungssatz von dieser Betrag auf 500 Millionen. Bei einer Ablehnungwürde 6.8 Prozent erhalten würde. Bezahlt wird das aus dem die aktive Generation weiterhin 1.3 Milliarden zuviel be Sicherheitsfonds. zahlen. Die Folge wäre eine tiefere Rendite in der eigenen Pensionskasse, was die künftige Rente der Aktiven drückt. Gilt diese Regelung für alle aus der Das ist meine Antwort an die Jungen. Wenn wir jetzt Übergangsgeneration? «nein» sagen, fahren wir die Sozialwerke wahrscheinlich Nein, nur für Löhne bis 84 600 Franken. Für höhere an die Wand. Dann werden die Jungen von ihrem Geld, Einkommen gibt es nichts aus dem Fonds, aber immer- das sie jetzt einzahlen, nie mehr etwas sehen. hin die monatlich 70 Franken aus der AHV. Das gilt auch Zugegeben: Die Jüngeren können zwar mit der Revision für jene, die jünger als 45 sind. eine unveränderte Rente erwarten, aber wegen der Sen kung des Koordinationsabzuges (vgl. Glossar S. 35) bezahlen Die Betrogenen sind damit ältere Mitarbeiter, sie auch mehr Beträge. Ein Junger muss bis zur Pensio die einen Lohn haben, der über dem BVG-Obliga nierung zusammen mit dem Arbeitgeber 20 000 oder 30 000 torium liegt. Sie haben nicht mehr genügend Zeit, Franken mehr Beiträge bezahlen, um am Schluss bloss um die Reduktion des Umwandlungssatzes durch eine unveränderte Rente aus der Pensionskasse zu erhalten. höhere Beiträge zu kompensieren. Ihre Rente wird fallen. Von der Revision würden tiefere Um die Sache nicht noch mehr zu komplizieren, haben Einkommen mehr profitieren als höhere. wir eine Pauschallösung gewählt. Damit gibt es natürlich Vorsorgemagazin Geschäftsbericht 2016 7
Konrad Graber (59), Ständerat Kanton Luzern, CVP Leute, die etwas mehr profitieren und andere, die eher die AHV einfach untergehen zu lassen. Wahrscheinlich verlieren. Aber im obligatorischen Bereich wird es kaum würde die Mehrwertsteuer angehoben. In einigen Jahren grosse Verlierer geben. Bei hohen Einkommen kann wäre allerdings eine wesentlich stärkere Erhöhung not das anders sein. wendig als heute, weil sich bis dahin die Ausgangslage verschlechtert. Werden die erste und zweite Säule bei einem «ja» für einen Durchschnittsverdiener noch Vor allem Junge zweifeln an der Zukunft der zum Leben reichen? Sozialversicherungen, selbst bei einem «ja». Heute sind die Rentnerinnen und Rentner in der Regel Ich argumentiere umgekehrt. Wenn die Reform nicht gut versorgt. Ich befürchte aber, dass die Zukunft für jene, durchkommt, sehe ich grosse Risiken, dass das Sozial die jetzt in Pension gehen werden, nicht mehr goldig sein system in der Schweiz erodiert. Ich glaube zwar nicht, wird. Das ist auch das Ergebnis der gescheiterten Abstim dass alles Zusammenbrechen würde, aber der gesell mungen früherer Jahre. Den Umwandlungssatz hätte schaftspolitische Zusammenhalt wäre arg angekratzt. man längst senken müssen. Das zeigt die Dringlichkeit. Es würde nicht gelingen, in zwei, drei Jahren im Volk eine Wir müssen Ungerechtigkeiten verhindern, sonst kann neue Vorlage durchzubringen. Bei einem «nein» würde das sozialpolitische Ziel – Aufrechterhaltung des Lebens es zu einer Individualisierung kommen. Schon heute gibt standards mit den beiden Säulen – nicht aufrecht es Leute, die sagen, «ich kann selbst für mich sorgen». erhalten werden. Ich befürchte, dass man den Solidaritätsgedanken, der hinter der AHV steckt, aufgeben oder zumindest Bei einem «nein» wäre die AHV schon 2031 bankrott. relativieren würde. Wenn wir nichts unternehmen, wäre die AHV tatsächlich 2031 pleite. Aber die AHV geniesst eine hohe Wert schätzung. Es gibt eine breite Zustimmung zum Drei- Säulen-System. Keine Partei könnte es sich leisten, 8 Geschäftsbericht 2016 Vorsorgemagazin
Jahresbericht Im Berichtsjahr wurden Obligationenanlagen, aufgrund des abermals tieferen Renditeniveaus, gegenüber dem Jahresanfang zu höheren Preisen an der Börse gehandelt. Was uns kurzfristig noch Freude macht, wird uns längerfristig grössere Sorge bereiten. Mit einer Performance von plus 3,95 % haben wir vergleichsweise ein gutes Resultat erzielt. Der Deckungsgrad stieg von 103,5 % auf 105,7 % leicht an. Text Martin Aggeler Umwandlungssatzes diskutiert. Die weitere Vertiefung zu diesem Thema fand am darauffolgenden Workshop vom Die Aktienmärkte haben erst im November und Dezember 23. September 2016 statt. Franca Siegfried trat infolge 2016 die Jahresperformance aufgebessert, quasi kurz vor Stellenwechsel aus dem Stiftungsrat aus und wurde durch der Ziellinie. Damit waren die Nachwehen des Brexit und Guido Schätti, Wirtschaftsredaktor der Blick-Gruppe, der US-Wahlen kompensiert. Als Pensionskasse bewerten ersetzt. Der Vorschlag der Wertschriftenkommission, die wir alle Kapitalanlagen zu aktuellen Marktpreisen, selbst Anlagestrategie und deren Bandbreiten anzupassen, wurde dann, wenn wir den Eindruck haben, die Bewertung sei zu im Rahmen diese Workshops behandelt und bewilligt. Die hoch, was vor allem für die Obligationenanlagen zutrifft. Erhöhung der strategischen Quote für alternative Anlagen Nicht nur bei den Immobilien kann es zu einer Blase führen, auf 10 % (obere Bandbreite 15 %) wurde mit einer Reduktion dies kann bei allen zinssensitiven Anlagen der Fall sein. der Obligationenanlagen CHF und Fremdwährung sowie Zur Bewertung der Rentenverpflichtungen spielt das der Aktien kompensiert. Die Auswirkungen einer Absenkung Zinsniveau eine ganz zentrale Rolle. Je tiefer das Zinsni des technischen Zinssatzes auf 2,0 % werden aus den veau desto höher sind die Verpflichtungen. Um besser Unterlagen von Dominique Koch ersichtlich. Der Handlungs auf die nächste Senkung vorbereitet zu sein, haben wir bedarf ist ausgewiesen, Zeitpunkt und Umfang jedoch im Berichtsjahr CHF 10 Mio. den Reserven zugewiesen. noch offen. Da auf Herbst 2016 die neuen technischen Grundlagen erwartet werden, wird noch kein Beschluss Geschäfte des Stiftungsrates über die zukünftige Höhe des Umwandlungssatzes gefällt. Der Stiftungsrat traf sich im Berichtsjahr zu zwei ordentlichen Ein weiteres Thema bildete die Altersvorsorge 2020 Sitzungen und zwei Workshops. Am 12. April 2016 wurde und die BVG-Revision. Rückschau auf das definitive Ergebnis 2015 gehalten. Ein wichtiger Teil der Kapitalanlagen sind auch die direkt gehal- Am 22. November 2016 fand die zweite ordentliche tenen Liegenschaften. Der Stiftungsrat wurde informiert, Stiftungsratssitzung statt. Aus Sicht der Versicherten ist dass beim Kanton Zug eine Klage wegen der Mietzinsan die Anpassung der Umwandlungssätze ab dem Kalender passung aufgrund von Renovationsarbeiten eingereicht jahr 2018 am relevantesten. Für das Kalenderjahr 2017 wurde. Die Abnahme der Jahresrechnung, samt Revisions wurden keine Anpassungen vorgenommen, um den bericht und Expertengutachten, gehört ebenso zu den Versicherten eine mittelfristige Planbarkeit zu ermöglichen. Standardtraktanden, wie die periodische Berichterstattung Die Umwandlungssätze wurden in einem Nachtrag zum über die Kapitalanlagen. Der Bericht des Pensionsversi Vorsorgereglement verabschiedet, worin auch die Anpas cherungsexperten wurde eingehend analysiert. Die Pensio sungen aus dem Scheidungsrecht festgehalten wurden. nierungsverluste wegen zu hoher Umwandlungssätze Turnusgemäss wurde im Herbst auch die Verzinsung der waren ebenso ein Thema wie die Beurteilung der Risiko Altersguthaben fürs laufende Jahr und der Teuerungs fähigkeit und die Auswirkung von einzelnen Massnahmen. ausgleich auf den laufenden Alters-, Hinterlassenen- und Der Experte empfiehlt, den technischen Zinssatz und die Invalidenrenten behandelt. Der Stiftungsrat beschloss, Höhe der Umwandlungssätze weiter im Auge zu behalten. die Altersguthaben mit 1,25 % zu verzinsen. Eine zusätzli Konkrete Beschlüsse wurden noch keine gefasst. Zur che Zinsgutschrift von 0,50 % wurde gewährt, um die Vertiefung der Problematik wurde ein weiterer Workshop Absenkung der Umwandlungssätze etwas zu mildern und einberufen. dem respektablen Anlageergebnis 2016 Rechnung zu Tragen. Die laufenden Altersrenten wurden, aufgrund der Am 8. Juni 2016 wurden, im Rahmen des Workshops, die finanziellen Lage, nicht der Teuerung angepasst. Folgen der negativen Zinsen am Kapitalmarkt, die Rendite erwartungen, Simulationen der Deckungsgrade auf mittlere Sicht, aber auch die Konsequenzen aus unterschiedlicher Sicht diskutiert (Pensionskasse, Arbeitgeber, Mitarbeiter und Anbieter der zweiten Säule). Die Wertschriftenkommission erhielt den Auftrag, einen konkreten Vorschlag auszuarbei ten, welcher die Bandbreite der alternativen Anlagen sowie der Immobilien besser ausschöpft. Einmal mehr wurde über die Notwendigkeit und den Absenkungsrhythmus des Vorsorgemagazin Geschäftsbericht 2016 9
Christa Leuenberger (31), Leiterin Human Resources Swissprinters AG und Ringier Print Adligenswil AG Das Paket Altersvorsorge 2020 stellt eine wichtige Stossrichtung dar. Ich selbst bin fest der Meinung, dass es damit nicht getan ist. Das Thema wird noch mehr an Bedeutung gewinnen, so dass ich rate, dass jede Person im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für sich selbst – nebst den ordentlichen Lohnbeiträgen – Vorsorgebeiträge leisten soll. (Foto: Armin Marfurt)
Finanzteil Personalvorsorgestiftung Ringier Gruppe Bilanz Aktiven in CHF Index Anhang 31.12. 2016 31.12. 2015 Vermögensanlagen 6.4 1 006 454 960 99.81 % 987 146 312 99.84 % Flüssige Mittel 38 753 641 3.84 % 88 166 670 8.92 % Anlagen beim Arbeitgeber 6.10 1 312 911 0.13 % 723 811 0.07 % Obligationen CHF inkl. Marchzinsen 199 955 957 19.83 % 209 537 261 21.19 % Obligationen FW inkl. Marchzinsen 39'120'060 3.88 % 37 342 855 3.78 % Aktien Schweiz 152 857 396 15.16 % 161 979 054 16.38 % Aktien Ausland 177 823 900 17.63 % 154 937 405 15.67 % Alternative Anlagen 6.4 130 755 327 12.97 % 85 813 556 8.68 % Hypotheken 17 391 291 1.72 % 15 544 030 1.57 % Immobilien Direktanlagen 127 088 000 12.60 % 126 200 000 12.76 % Immobilien indirekte Anlagen 121 396 477 12.04 % 106 901 669 10.81 % Aktive Rechnungsabgrenzung 7.1 1 935 647 0.19 % 1'532 484 0.16 % Aktiven aus Versicherungsverträgen 0 0.00 % 0 0.00 % Total Aktiven 1 008 390 607 100 % 988 678 795 100 % Passiven in CHF Verbindlichkeiten 2 746 699 0.27 % 3 454 436 0.35 % Freizügigkeitsleistungen und Renten 7.2 2 785 825 3 460 619 Andere Verbindlichkeiten – 39 126 – 6 183 Passive Rechnungsabgrenzung 863 426 0.09 % 892 353 0.09 % Nichttechnische Rückstellungen 0 0.00 % 0 0.00 % Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen 950 342 921 94.24 % 950 910 635 96.18 % Vorsorgekapital Versicherte 5.2 297 033 928 29.46 % 283 560 224 28.68 % Vorsorgekapital Rentenbezüger 5.4 620 425 993 61.53 % 634 954 411 64.22 % Passiven aus Versicherungsverträgen 0 0 Technische Rückstellungen 5.6 32 883 000 3.26 % 32 396 000 3.28 % Wertschwankungsreserve 6.3 54 437 561 5.40 % 33 421 372 3.38 % Freie Mittel (+) Unterdeckung (–) 0 0.00 % 0 0.00 % Stand zu Beginn der Periode 0 0 Zunahme/Abnahme aus Teilliquidation 0 0 Einlage von übernommenen Versichertenbeständen 0 0 Ertrags- (+)/Aufwandüberschuss (–) 0 0 Total Passiven 1 008 390 607 100 % 988 678 795 100 % Zahlen sind für die Rechnungslegung auf CHF gerundet, aber die Additionen erfolgten mit genauen Beträgen Vorsorgemagazin Geschäftsbericht 2016 11
Finanzteil Personalvorsorgestiftung Ringier Gruppe Betriebsrechnung Betriebsrechnung in CHF Anhang 2016 Index 2015 Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen 34 942 690 A 32 954 684 Sparbeiträge Arbeitnehmer 9 272 806 8 951 782 Risikobeiträge Arbeitnehmer 2 418 177 2 347 821 Sparbeiträge Arbeitgeber 16 405 560 15 914 223 Risikobeiträge Arbeitgeber 3 215 285 3 133 112 Einlagen Arbeitgeber für vorzeitige Pensionierung 1 346 791 978 687 Zusatzaltersgutschriften Arbeitnehmer 180 489 212 919 Einmaleinlagen und Einkaufssummen 2 103 582 1 416 140 Eintrittsleistungen 14 038 328 B 32 770 369 Freizügigkeitseinlagen 13 836 328 31 524 970 Einlagen bei Übernahme von Versichertenbeständen in 5.8 technische Rückstellungen 0 416 347 Wertschwankungsreserve 0 564 052 Einzahlungen WEF-Vorbezüge/Scheidung 202 000 265 000 Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen 48 981 017 A+B 65 725 052 Reglementarische Leistungen – 46 833 327 C – 47 637 176 Altersrenten – 32 621 663 – 32 869 361 Hinterlassenenrenten – 5 347 127 – 5 231 708 Invalidenrenten – 3 575 372 – 3 477 785 Übrige reglementarische Leistungen – 2 933 302 – 2 753 774 Kapitalleistungen bei Pensionierung – 2 310 835 – 3 208 968 Kapitalleistungen bei Tod und Invalidität – 45 028 – 95 580 Ausserreglementarische Leistungen – 321 D – 321 Austrittsleistungen – 18 559 358 E – 20 233 620 Freizügigkeitsleistungen bei Austritt – 17 594 998 – 20 007 466 Freizügigkeitsleistungen Rückzahlung von IV-Fällen 42 567 252 197 Vorbezüge WEF/Scheidung – 1 006 927 – 478 350 Abfluss für Leistungen und Vorbezüge – 65 393 006 C+D+E – 67 871 116 Auflösung (+) / Bildung (–) Vorsorgekapitalien, technische Rückstellungen und Beitragsreserven 567 714 F – 38 312 299 Auflösung (+) / Bildung (–) Vorsorgekapital Versicherte – 8 690 391 – 19 491 572 Auflösung (+) / Bildung (–) Vorsorgekapital Rentenbezüger 5.4 30 402 278 – 1 526 296 Auflösung (+) / Bildung (–) technische Rückstellungen 5.6 – 487 000 5 833 000 Verzinsung des Sparkapitals 5.2 – 3 477 765 – 4 678 068 Verzinsung des Sparkapitals als Kompensation für tieferen UWS 5.2 – 1 305 549 0 Verzinsung des Rentendeckungskapitals 5.4 – 15 873 860 – 18 449 363 12 Geschäftsbericht 2016 Vorsorgemagazin
Finanzteil Personalvorsorgestiftung Ringier Gruppe Betriebsrechnung in CHF Anhang 2016 Index 2015 Ertrag aus Versicherungsleistungen 0 G 0 Versicherungsaufwand 2 082 H 12 578 Versicherungsprämien 0 0 Beiträge / Zuschüsse an Sicherheitsfonds 2 082 12 578 Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil – 15 842 193 A bis H – 40 445 784 Netto-Ergebnis aus Vermögensanlage 6.9 37 562 892 I 6 050 939 Ertrag aus flüssigen Mitteln – 260 543 – 363 181 Ertrag aus Anlagen beim Arbeitgeber 6.10 22 311 24 334 Ertrag aus Obligationen CHF 4 258 520 3 870 770 Ertrag aus Obligationen FW 3 037 587 – 5 045 374 Ertrag aus Aktien Schweiz – 1 923 909 3 293 660 Ertrag aus Aktien Ausland 13 238 396 – 3 755 718 Ertrag aus alternativen Anlagen 9 188 603 – 962 634 Ertrag aus Hypotheken 183 007 222 337 Ertrag aus Immobilien Direktanlagen 6.9.4 4 067 630 4 059 871 Ertrag aus Immobilien indirekte Anlagen 9 121 612 7 967 111 Kommissionen und Gebühren 6.9.3 – 292 522 – 313 638 Vermögensverwaltungskosten 6.9.3 – 3 077 800 – 2 946 600 Auflösung / Bildung nichttechnische Rückstellungen 0 J 0 Sonstiger Ertrag 0 K 0 Sonstiger Aufwand 0 L 0 Verwaltungsaufwand 704 509 M 708 169 Allgemeine Verwaltung 622 997 611 108 Revisionsstelle und Experte für berufliche Vorsorge 75 600 85 514 Aufsichtsbehörden 5 913 11 547 Ertrags- (+) /Aufwandüberschuss (–) vor Auflösung Wertschwankungsreserve 21 016 189 A bis M – 35 103 015 Auflösung (+) /Bildung (–) Wertschwankungsreserve 6.3 – 21 016 189 35 103 015 Aufwandüberschuss 0 0 Vorsorgemagazin Geschäftsbericht 2016 13
Finanzteil Personalvorsorgestiftung Ringier Gruppe Anhang 1 GRUNDLAGEN UND ORGANISATION 1.1 Rechtsform und Zweck Die Personalvorsorgestiftung der Ringier Gruppe hat die Rechtsform einer Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB. Die autonome Stiftung bezweckt, die Arbeitnehmer der angeschlossenen Unternehmungen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, der Invalidität und des Todes zu versichern. 1.2 Registrierung BVG und Sicherheitsfonds Die Stiftung erfüllt das BVG-Obligatorium und ist im Register für die berufliche Vorsorge mit der Nr. AG-064 eingetragen. Sie entrichtet Beiträge an den Sicherheitsfonds BVG. Bei der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau BVSA ist die Stiftung unter der Dossiernummer 685 erfasst. 1.3 Angabe der Urkunde und Reglemente Errichtung der Stiftung Datum der öffentlichen Urkunde 17. Juni 1936 Stiftungsurkunde Datum der letzten Änderung 22. Oktober 2002 Vorsorgereglement Datum der letzten Änderung 1. Januar 2013 Nachtrag Stiftungsratsbeschluss 22. November 2016 Anlage- und Organisationsreglement Datum der letzten Änderung 13. September 2016 Vergütungsreglement Datum der letzten Änderung 20. November 2012 Rückstellungsreglement Datum der letzten Änderung 10. November 2015 Teilliquidationsreglement Datum der Genehmigung 17. Januar 2011 1.4 Oberstes Organ, Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung Stiftungsrat: siehe Tabelle auf Seite 4 Geschäftsführung: siehe Tabelle auf Seite 5 Die Mitglieder des Stiftungsrates, der Geschäftsführer sowie die Prokuristen zeichnen kollektiv zu Zweien. Martin Aggeler ist im Anlagekomitee der CSA Credit Suisse Anlagestiftung. Martin Werfeli ist Verwaltungsratsmitglied der NAB Neue Aargauer Bank AG. 1.5 Experten, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde Siehe Tabelle auf Seite 4 14 Geschäftsbericht 2016 Vorsorgemagazin
Anhang zur Jahresrechnung 1.6 Angeschlossene Arbeitgeber 31.12. 2016 31.12. 2015 Anzahl Anzahl Vorsorgeplan Versicherte Versicherte Ringier AG Standard 605 * 1 000 Ringier Axel Springer Schweiz AG Standard 301 * 0 Ringier Axel Springer Schweiz AG Montfort 81 0 Swissprinters AG Standard 254 260 Ringier Print Adligenswil AG Standard 179 185 Betty Bossi Verlag AG Standard 116 114 Admeira AG Standard (Planwechsel 1. 1. 2017) 108 * 0 Energy Schweiz AG Standard 70 50 Geschenkidee.ch Standard 34 33 Ringier Axel Springer Media AG Standard 18 19 Energy Zürich AG Standard 18 16 Energy Media AG Standard 16 15 Energy Bern AG Standard 12 11 JRP Ringier Kunstverlag AG Standard 9 5 Energy Basel AG Standard 8 7 Personalvorsorgestiftung der Ringier Gruppe Standard 7 7 Ringier Afrika AG Standard 3 0 Froben Standard 2 3 externe Mitglieder Standard 1 2 Imlog AG Standard 1 1 Anzahl Versicherte 1 843 1 728 *Neuzuordnung 2 VERSICHERTE UND RENTENBEZÜGER 2.1 Versicherte 31.12. 2016 31.12. 2015 Männer 1018 949 Frauen 825 779 Total (Anzahl) 1 843 1 728 Bestandesveränderung Versicherte 31.12. 2016 31.12. 2015 Eintritte 428 418 Austritte – 273 – 294 Voll-Invalidität –6 –2 Pensionierungen – 33 – 36 Todesfälle –1 –3 Total Veränderung 115 83 Vorsorgemagazin Geschäftsbericht 2016 15
Anhang zur Jahresrechnung Altersstruktur der Versicherten 31.12. 2016 31.12. 2015 bis 24 91 79 25–31 321 258 32–36 249 227 37–41 220 214 42–46 222 208 47–51 200 225 52–56 244 237 57–61 212 208 62 und älter 84 72 1 843 1 728 2.2 Rentenbezüger 31.12. 2016 31.12. 2015 Altersrentner 1 220 1 226 Alters-Kinderrenten 11 13 Invalidenrentner 178 176 Invaliden-Kinderrenten 20 24 Ehegattenrenten 337 330 Waisenrenten 9 8 Total (Anzahl) 1 775 1 777 AHV-Überbrückungsrenten 96 93 Sonder- und Invalidenüberbrückungsrenten 2 2 AHV-Ersatzrente für Frauen 1939–1947 125 126 AHV-Überbrückungsrenten, zugesprochene 48 79 Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden AHV-, IV-Überbrückungs-, Sonderrenten und die AHV-Ersatzrente nicht im Total der Rentenbezüger zusammengefasst. Bestandesveränderung Rentenbezüger 2016 2015 Zugänge Altersrentner 34 33 Abgänge Altersrentner – 40 – 40 Zugänge Invalidenrentner 6 2 Abgänge Invalidenrentner –4 – 10 Zugänge Ehegattenrenten 19 29 Abgänge Ehegattenrenten – 12 – 22 Zugänge Kinderrenten 12 19 Abgänge Kinderrenten – 17 – 28 Total Veränderung –2 – 17 3 ART DER UMSETZUNG DES ZWECKS 3.1 Erläuterung der Vorsorgepläne Die Vorsorgepläne sind mit abgestuften Beiträgen nach dem Beitragsprimat aufgebaut. Die Pensionierung ist zwischen Alter 59 und Alter 65 möglich. Der Versicherte kann eine gleichbleibende Alters- / Ehegatten- rente wählen. 16 Geschäftsbericht 2016 Vorsorgemagazin
Anhang zur Jahresrechnung 3.2 Finanzierung, Finanzierungsmethode Vorsorgeplan Standard Versichertenbeiträge Arbeitgeberbeiträge Altersstufen Sparbeitrag Risikobeitrag Sparbeitrag Risikobeitrag 18–24 0.0 1.1 0.0 1.4 25–31 3.8 1.1 6.2 1.4 32–36 4.6 1.3 7.4 1.7 37– 41 5.5 1.5 8.5 2.0 42– 46 5.5 1.7 10.5 2.3 47–51 6.2 1.7 11.3 2.3 52–56 7.2 1.7 13.3 2.3 57–61 8.4 1.7 15.6 2.3 62 und älter 6.0 1.1 12.0 1.4 Der Koordinationsabzug wird mit dem Reglement 2013 weggelassen. Basis des versicherten Lohnes bildet der Jahresbruttolohn. Die AHV-Überbrückungsrente zwischen Alter 63 und Alter 65 wird aus den Risikobeiträgen finanziert. Der maximale Kapitalbezug beträgt 50 % des Altersguthabens. Vorsorgeplan Montfort Versichertenbeiträge Arbeitgeberbeiträge Altersstufen Sparbeitrag Risikobeitrag Sparbeitrag Risikobeitrag 18–24 0.0 0.75 0.0 0.75 25–34 4.0 1.00 5.0 1.00 35–44 5.5 1.20 6.5 1.20 45–54 7.5 1.40 8.5 1.40 55–64 9.5 1.40 10.5 1.40 65 und älter 0.0 0.00 0.0 0.00 Der Vorsorgeplan Montfort wird seit 1. 1. 2016 verwendet. Derzeit wird dieser Vorsorgeplan nur für die neueintretenden Mitarbeiter der Ringier Axel Springer Schweiz AG benützt. Dieser Vorsorgeplan enthält keine AHV-Überbrückungsrente. Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist bis zum AHV-Alter beschränkt. Danach erfolgt für die Altersrente eine Neuberechnung aufgrund des theoretischen Altersguthabens, welche wesentlich tiefere Renten ergeben kann als die laufende temporäre Erwerbsunfähigkeitsrente. Der maximale Kapitalbezug beträgt 100 % des Altersguthabens. Vom Jahresbruttolohn wird ein Koordinationsabzug von 1 / 3 des Jahresbruttolohnes, maximal 7 / 8 der einfachen maximalen AHV-Altersrente, in Abzug gebracht. Die Risikoleistungen basieren auf dem versicherten Lohn. Per 1. 1. 2017 wird ein weiterer Vorsorgeplan eingesetzt, welcher für alle Mitarbeiter der Admeira AG Gültigkeit hat. Vorsorgemagazin Geschäftsbericht 2016 17
Anhang zur Jahresrechnung 3.3 Umwandlungssätze Kalenderjahr Jahrgang 2017 UWS bisher 2018 UWS 2019 UWS 2020 UWS 1951 1952 65 5.80 % 1953 64 5.60 % 65 5.50 % 1954 63 5.45 % 64 5.30 % 65 5.20 % 1955 62 5.30 % 63 5.15 % 64 5.00 % 65 4.90 % 1956 61 5.15 % 62 5.00 % 63 4.85 % 64 4.70 % 1957 60 5.00 % 61 4.85 % 62 4.70 % 63 4.55 % 1958 59 4.85 % 60 4.70 % 61 4.55 % 62 4.40 % 1959 58 59 4.55 % 60 4.40 % 61 4.25 % 1960 57 58 59 4.25 % 60 4.10 % 4 BEWERTUNGS- UND RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE, STETIGKEIT 4.1 Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 Die Jahresrechnung entspricht den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26 (Version 2014). 4.2 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertungsgrundsätze sind im Anlagereglement festgehalten und richten sich nach den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26. Die kuranten Wertpapiere sind zu Kurswerten bewertet. Die Immobilien-Direkt- anlagen und Miteigentumsanteile werden zum Ertragswert bilanziert. Der durchschnittliche Kapitali- sierungssatz beträgt 6,48 % der Sollmieten. Das Baujahr der Liegenschaft wird damit angemessen berücksichtigt. Verändert sich der kapitalisierte Totalwert der Liegenschaften um weniger als 5 % gegen- über dem Vorjahresbilanzwert, so wird keine Anpassung der Liegenschaftenwerte vorgenommen. 4.3 Änderung von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung Keine. 5 VERSICHERUNGSTECHNISCHE RISIKEN / RISIKODECKUNG / DECKUNGSGRAD 5.1 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen Sowohl die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität als auch die Langleberisiken werden von der Personal- vorsorgestiftung der Ringier Gruppe selber getragen. Es bestehen keine Versicherungsverträge. 18 Geschäftsbericht 2016 Vorsorgemagazin
Anhang zur Jahresrechnung 5.2 Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben im Beitragsprimat 2016 2015 Stand der Sparguthaben am 1.1. 283 560 224 259 390 584 Sparbeiträge Arbeitnehmer 9 272 806 8 951 782 Sparbeiträge Arbeitgeber 16 405 560 15 914 223 Zusatzaltersgutschriften Arbeitnehmer 180 489 212 919 Einmaleinlagen und Einkaufssummen 2 103 582 1 416 140 Freizügigkeitseinlagen 13 836 328 31 524 970 Rückzahlung WEF-Vorbezüge / Scheidung 202 000 265 000 Freizügigkeitsleistungen bei Austritt – 17 594 998 – 20 007 466 Auszahlung WEF-Vorbezüge / Scheidung – 1 006 927 – 478 350 Auflösung infolge Pensionierung, Tod und Invalidität – 14 708 449 – 18 307 645 Verzinsung des Sparkapitals 1,25 % (Vorjahr 1,75 %) 3 477 765 4 678 068 Verzinsung des Sparkapitals Kompensation UWS 0,50 % (Vorjahr 0,0 %) 1 305 549 0 Total Vorsorgekapital Versicherte 297 033 928 283 560 224 Anzahl Sparkonten Versicherte 1 717 1 619 Für Austritte und Pensionierungen während des Jahres 2016 hat der Stiftungsrat am 10. 11. 2015 einen Mutationszins von 1.25 % festgelegt. Für das Jahr 2017 beträgt der Mutationszins 1.00 %. 5.3 Summe der Altersguthaben nach BVG 31.12. 2016 31.12. 2015 Altersguthaben nach BVG (Schattenrechnung) 139 106 373 136 720 104 BVG-Minimalzins, vom Bundesrat festgelegt 1.25 % 1.75 % 5.4 Entwicklung des Deckungskapitals für Rentenbezüger 2016 2015 Stand des Deckungskapitals am 1. 1. 634 954 411 614 978 752 Wertveränderung aus Anpassung von Berechnungsgrundlagen 0 32 625 500 Anpassung an Neuberechnung per 31. 12. – 14 528 418 – 12 649 841 Total Vorsorgekapital Rentenbezüger 620 425 993 634 954 411 Anzahl Rentenbezüger (Details siehe 2.2) 1 775 1 777 Aufgrund der fehlenden finanziellen Möglichkeiten hat der Stiftungsrat am 22. 11. 2016 entschieden, die laufenden Risikorenten und Altersrenten nicht der Teuerung anzupassen. Für die Einhaltung der Mindest- vorschriften nach BVG werden die laufenden reglementarischen Risikorenten periodisch überprüft. Unter Anwendung des Anrechnungsprinzips wurde festgestellt, dass die reglementarischen Risikorenten über den Minimalanforderungen der BVG-Hinterlassenen- und BVG-Invalidenrenten liegen. 5.5 Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens Der Ertragsüberschuss 2016 beträgt CHF 21.016 Mio. Der Experte für berufliche Vorsorge kann aufgrund der finanziellen Lage per Stichtag bestätigen, dass die reglementarischen Verpflichtungen erfüllt werden können. Die reglementarischen und versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung entsprechen den derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften. Vorsorgemagazin Geschäftsbericht 2016 19
Anhang zur Jahresrechnung 5.6 Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen Technische Grundlagen: Generationentafel VZ-2015 zu 2.50 % (Vorjahr VZ-2010 zu 2.50 %) Methode: statisch, Freizügigkeitsleistungen nach FZG (Aktive) bzw. versicherungstechnisches Deckungskapital (Rentner) Zusammensetzung technische Rückstellungen 31.12. 2016 31.12. 2015 Rückstellung AHV-Überbrückungsrente ab Alter 63 1 097 000 1 570 000 Rückstellung Schadenfälle (Altersguthaben) 2 250 000 2 563 000 Rückstellung Umwandlungssatz 10 520 000 15 695 000 Rückstellung Zulagen ex Wohlfahrtsstiftung 195 000 270 000 Risikoschwankungsreserve 8 405 000 11 882 000 Rückstellung Reduktion technischer Zinssatz auf 2.0 % per 31. 12. 2018 10 000 000 0 Rückstellung Übergangsregelungen CP Le Temps 416 000 416 000 Total technische Rückstellungen 32 883 000 32 396 000 Auflösung (+) / Bildung (–) technische Rückstellungen – 487 000 5 833 000 Gemäss Rückstellungsreglement vom 10. 11. 2015 wird in den Kalenderjahren 2016 und 2017, zur Finanzie- rung der Absenkung des technischen Zinssatzes von 2.50 % auf 2.00 %, eine jährliche Rückstellung von CHF 10 Mio. gebildet. Im Berichtsjahr 2018 werden diese Rückstellungen aufgelöst und durch den effektiven Mehraufwand abgelöst. Im Falle einer Teilliquidation wird diese Rückstellung den Fortbestandesinteressen zugeordnet. 5.7 Änderung von technischen Grundlagen und Annahmen 2016 2015 Stand Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen am 1.1. 950 910 635 912 598 336 Anpassung an Neuberechnung per 31.12. – 567 714 38 312 299 Total Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen 950 342 921 950 910 635 Reduktion technischer Zinssatz von 3,0 % auf 2,5 % 0 -32 625 500 Verwendung Rückstellung technischer Zinssatz auf 3,0 % 0 18 000 000 Totalkosten Änderung von technischen Grundlagen 0 – 14 625 500 5.8 Einkauf in die kollektiven Reserven bei Neuanschlüssen 31.12. 2016 31.12. 2015 Total Einkauf in die kollektiven Reserven 0 980 399 davon CP Le Temps: Besitzstand bei Invalidität und Tod 0 416 347 Wertschwankungsreserve 0 564 052 5.9 Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 31.12. 2016 31.12. 2015 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen 950 342 921 950 910 635 Wertschwankungsreserve 54 437 561 33 421 372 verfügbare Mittel zur Deckung der reglementarischen Verpflichtungen 1 004 780 482 984 332 006 Deckungsgrad 105.7 % 103.5 % 20 Geschäftsbericht 2016 Vorsorgemagazin
Anhang zur Jahresrechnung 6 ERLÄUTERUNG DER VERMÖGENSANLAGE UND DES NETTO-ERGEBNISSES AUS VERMÖGENSANLAGE 6.1 Organisation der Anlagetätigkeit, Anlagereglement Das Anlage- und Organisationsreglement, gültig ab 13. September 2016, wurde am 7. November 2016 der BVSA BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau eingereicht. Wertschriftenkommissionsmitglieder: siehe Tabelle auf Seite 4 Die Personalvorsorgestiftung der Ringier Gruppe hat keine Vermögensverwaltungsmandate erteilt. Die taktische Asset Allocation wird durch die Wertschriftenkommission festgelegt. Die Umsetzung auf Titelbasis (Direktinvestition in Einzeltitel) und der Einsatz von kollektiven Anlageinstrumenten (Anlagestiftungen, institutionelle Anlagefonds, übrige Anlagefonds etc.) erfolgt durch den Geschäftsführer. Die Depotbanken haben keine Befugnis zur Titelauswahl, sondern stehen der PK lediglich beratend zur Seite. Für die Performancemessung wird dem Geschäftsführer eine Benchmark vorgegeben. Die Benchmarkberechnung erfolgt durch die Credit Suisse AG. Die Kommission tagt quartalsweise. Liegenschaftenkommissionsmitglieder: siehe Tabelle auf Seite 4 6.2 Inanspruchnahme Erweiterung inklusive schlüssige Darlegung nach Art. 50 Abs. 4 BVV 2 Der Stiftungsrat beansprucht die Erweiterung der Anlagebestimmungen nach Art. 50 Abs. 4 BVV 2. Direkt- anlagen in Gold (Rohstoffe) bringen gegenüber der kollektiven Anlage in Gold ETF den wirtschaftlichen Vorteil, dass die Managementgebühren entfallen. Um dem Aspekt der Sicherheit und Risikoverteilung nach Art. 50 BVV 2 gerecht zu werden, ist das Gold in physischen Standardbarren bei einer Bank verwahrt. Die Standardbarren sind mit Prägungsnummer und exakten Spezifikationen bezüglich Gewicht und Goldgehalt ausgewiesen. Aufgrund der geringen Korrelation zwischen physischem Gold und den übrigen Kapitalanlagen ist die Sicherheit und Erfüllung des Vorsorgezwecks nach Art. 50 Abs. 1 bis 3 BVV 2 eingehalten. Aufgrund der Zinssituation am Kapitalmarkt sind die Opportunitätskosten äusserst gering. 6.3 Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserve 2016 2015 Stand der Wertschwankungsreserve am 1.1. 33 421 372 68 524 387 Auflösung (–) / Bildung (+) Wertschwankungsreserve 21 016 189 –35 103 015 Wertschwankungsreserve gemäss Bilanz 54 437 561 33 421 372 Zielgrösse der Wertschwankungsreserve (Betrag) 155 000 000 146 000 000 Reservedefizit bei der Wertschwankungsreserve –100 562 439 –112 578 628 Zielgrösse in Relation zum Anlagevermögen 15.4 % 14.8 % Zielgrösse in Relation zu den Vorsorgekapitalien und Rückstellungen 16.3 % 15.4 % Zur Berechnung der Zielgrösse der Wertschwankungsreserve hat der Stiftungsrat im Anlagereglement pro Anlagekategorie einen entsprechenden %-Satz festgelegt. Korrelationen unter den Anlagegruppen werden nicht berücksichtigt. Die Risikofähigkeit der Personalvorsorgestiftung der Ringier Gruppe hat sich gegen- über dem Vorjahr leicht verbessert. Vorsorgemagazin Geschäftsbericht 2016 21
Anhang zur Jahresrechnung 6.4 Darstellung der Vermögensanlage nach Anlagekategorien minimal maximal Strategie Effektiv Anlagen beim Arbeitgeber 1) 0.0 % 0.1 % Flüssige Mittel 2% 16 % 5.0 % 3.8 % Obligationen CHF 16 % 35 % 26.0 % 19.8 % Obligationen FW 2% 9% 5.0 % 3.9 % Aktien Schweiz 9% 18 % 15.0 % 15.2 % Aktien Ausland 9% 18 % 15.0 % 17.6 % Alternative Anlagen 0% 15 % 10.0 % 13.0 % Hypotheken 0% 5% 2.0 % 1.7 % Immobilien Direktanlagen 12.6 % Immobilien indirekte Anlagen (Inland) 18 % 26 % 22.0 % 8.4 % Immobilien indirekte Anlagen (Ausland) 2) 3.6 % aktive Rechnungsabgrenzung 0.0 % 0.2 % 100.0 % 100.0 % 1 ) maximal zwei Monatsprämien 2 ) Immobilien Ausland (maximal 1/3 der Immobilienquote) Anteil Direktanlagen 50.1 % Anteil kollektive Anlagen 49.9 % 100.0 % Währungsallokation minimal maximal Strategie Effektiv CHF 70 % 78.6 % 78.9 % EUR 5.1 % 3.3 % USD 8.1 % 7.6 % GBP 2.1 % 1.8 % 30 % JPY 4.0 % 1.0 % Gold 0.0 % 3.2 % Diverse 2.1 % 4.2 % 100.0 % 100.0 % Aufteilung der alternativen Anlagen Art. 53 Abs.2 BVV 2 Hedge Funds kollektiv 11 940 0.00 % Rohstoffe kollektiv 0 0.00 % physisches Gold direkt 32 417 111 3.21 % Infrastrukturanlagen kollektiv 2 719 776 0.27 % Private Equity kollektiv 16 966 860 1.68 % Trade Finance kollektiv 5 093 082 0.51 % Insurance Linked Securities kollektiv 28 462 733 2.82 % Senior Secured Loans kollektiv 22 724 205 2.25 % Mikrofinance kollektiv 10 368 738 1.03 % andere Forderungspapiere kollektiv 11 990 883 1.19 % Total alternative Anlagen 130 755 328 12.97 % Die letzte Überprüfung der Anlagestrategie erfolgte am 13. 9. 2016. Die Anlagevorschriften nach BVV 2 sowie die Einschränkungen gemäss Anlagereglement werden sowohl auf Ebene Schuldnerbegrenzung als auch in Bezug auf die einzelnen Anlagekategorien eingehalten. 22 Geschäftsbericht 2016 Vorsorgemagazin
Anhang zur Jahresrechnung 6.5 Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente Per 31.12.2016 bestehen keine offenen Options- und Futuresgeschäfte. 6.6 Offene Kapitalzusagen Infrastrukturanlagen UBS Clean Energy Schweiz CHF 348 000 0.03 % Private Equity Adveq Secondaries II Private Equity USD 390 000 0.04 % 6.7 Marktwert und Vertragspartner der Wertpapiere unter Securities Lending Das Securities Lending wurde im Laufe des Jahres 2008 ausgesetzt und seitdem nicht mehr eingesetzt. 6.8 Offenlegungspflicht nach Art. 23 VegüV Um der Stimmpflicht nach Art. 22 VegüV nachzukommen hat der Stiftungsrat im Organisations- und Anlage- reglement festgelegt, dass das Stimmrecht von der Ethos Services, Genf wahrgenommen wird, sofern der Stiftungsrat im Einzelfall nicht etwas anderes anordnet. Im Geschäftsjahr 2016 folgte der Stiftungsrat den Empfehlungen der Ethos Services und hat kein abweichendes Abstimmungsverhalten angeordnet. Das Stimmverhalten der Ethos Services ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.ethosfund.ch/d/produkte-dienstleistungen/stimmrechtsausuebung.asp 6.9 Erläuterung des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage 6.9.1 Performance (Ertrag inkl. Kapitalgewinne/-verluste) 2016 2015 Benchmark Performance Performance Flüssige Mittel Citigroup 3-Monatsgelder – 0.43 % – 0.37 % Obligationen CHF Swiss Bond Inland AAA-AA 1.99 % 1.89 % Obligationen FW JPM Global Active in CHF 7.82 % – 12.42 % Aktien Schweiz SPI (TR) – 1.37 % 1.84 % Aktien Ausland MSCI World ex CH (NR) 7.67 % – 2.62 % alternative Anlagen Swiss Bond Inland AAA-AA 8.79 % – 1.75 % Hypotheken CSA Hypotheken Schweiz 0.79 % 1.18 % Immobilien Direktanlagen KGAST Immobilien 3.24 % 3.21 % Immobilien indirekte Anlagen KGAST Immobilien 7.89 % 7.80 % aktive Rechnungsabgrenzung 0.00 % 0.00 % Brutto-Performance vor Kosten (ohne TER-Aufrechnung) 3.94 % 0.67 % Benchmark (Messlatte für den Vermögensverwalter) 3.62 % 2.65 % Über- (+)/Unterperformance (–) in Basispunkten 32 – 198 Die Überperformance von 32 Basispunkten gegenüber Benchmark ist auf die gute Performance der alternativen Anlagen zurückzuführen. Die Titelauswahl bei den indirekten Immobilienanlagen hat ebenfalls zu einem bedeutenden Beitrag für die Überperformance beigetragen. Vorsorgemagazin Geschäftsbericht 2016 23
Anhang zur Jahresrechnung 6.9.2 Retrozessionen In der Berichtsperiode wurden Bestandhaltungs- und Vertriebskommissionen im Betrag von CHF 340 269 (Vorjahr CHF 389 802) vereinnahmt. Diese wurden direkt den betroffenen Anlagekategorien als zusätzlicher Ertrag zugewiesen. Alle mit der Umsetzung der Vermögensanlage betrauten Personen haben bestätigt, dass sie alle nicht vertraglich vereinbarten Vermögensvorteile abgeliefert haben. Seitens der Mitglieder der Wertschriftenkommission, des Stiftungsrates und der Liegenschaftenkommission liegen die dementspre- chenden Loyalitätsvereinbarungen in schriftlicher Form vor. 6.9.3 Vermögensverwaltungskosten TER-Kosten TTC-Kosten SC-Kosten TER Annähe- erhaltene Retro, Courtagen, Stempel- Depotgebühren, interne Total Kosten in % pro Vermögen pro rungsmethode Rabatte Ausgabe- und abgaben Administrations- Vermögens- Anlagekategorie Anlagekategorie Anhang 6.9.2 Rücknahme- gebühren verwaltung inkl. kommissionen WE-Buchhal- tung, Controlling flüssige Mittel – – – – – – – 0.00 % 38 753 641 Anlagen beim Arbeitgeber – – – – – – – 0.00 % 1 312 911 Obligationen CHF 204 000 – 72 033 4 939 11 573 – – 148 479 0.07 % 199 955 957 Obligationen FW 169 000 – – 1 620 – – 170 620 0.44 % 39 120 060 Aktien Schweiz 216 000 – 38 156 21 366 15 565 – – 214 775 0.14 % 152 857 396 Aktien Ausland 779 000 – 190 855 23 563 6 438 – – 618 146 0.35 % 177 823 900 alternative Anlagen 590 000 – 39 225 22 247 38 564 – – 611 586 0.47 % 130 755 328 Hypotheken 45 000 – – – – – 45 000 0.26 % 17 391 291 Immobilien Direktanlagen – – – – – 288 800 288 800 0.23 % 127 088 000 Immobilien indirekte Anlagen 546 000 – 11 645 7 807 – – 565 452 0.47 % 121 396 476 ohne Zuordnung – – – – 127 195 240 000 367 195 – 1 935 647 2 549 000 – 340 269 83 760 81 567 127 195 528 800 3 030 053 – 1008 390 607 in % der Vermögensanlagen 0.25 % – 0.03 % 0.01 % 0.01 % 0.01 % 0.05 % 0.30 % Total Vermögenswerte 1008 390 607 davon transparente Anlagen 1008 390 607 intransparente Anlagen nach Artikel 48a Abs. 3 BVV 2 – Kostentransparenzquote 100.0 % Summe aller Kostenkennzahlen in CHF für Kollektivanlagen (TER-Kosten brutto) 2 549 000 direkt verbuchte Vermögensverwaltungskosten (TTC- und SC-Kosten) 292 522 interne Zuordnung von Vermögensverwaltungskosten 528 800 Vermögensverwaltungskosten gemäss Betriebsrechnung 3 370 322 abzüglich erhaltene Retro und Rabatte auf Managementfees (über Vermögensertrag verbucht) – 340 269 Vermögensverwaltungskosten netto 3 030 053 in % der kostentransparenten Vermögensanlagen 0.30 % 24 Geschäftsbericht 2016 Vorsorgemagazin
Anhang zur Jahresrechnung 6.9.4 Ergebnis der Liegenschaften (Direktanlagen) 2016 2015 Mietzinseinnahmen netto 6 775 036 6 726 056 6.0 % 6.1 % Nettoertrag aus Miteigentumsanteilen 885 265 928 052 Nebenkostenpauschale 0.5 % 618 541 0.5 % 624 523 Unterhalt, Reparaturen, Heizungsanlagen, Gebäudehüllen – 3.4 % – 4 259 935 – 2.0 % – 2 557 417 mietzinsrelevante Investitionen 1.3 % 1 648 000 0.0 % – Steuern 0.0 % – 11 607 0.0 % – 10 456 Versicherungen – 0.1 % – 106 963 – 0.1 % – 103 991 Nebenkosten wie Wasser, Strom, Hauswart – 0.6 % – 720 707 – 0.6 % – 726 896 Alterungseffekt, Erhöhung Kapitalisierungssatz 0,05 % p.a. – 0.6 % – 760 000 – 0.6 % – 820 000 3.2 % 4 067 630 3.2 % 4 059 871 Bilanzwert per 31.12. 127'088'000 126 200'000 Die im Anlagereglement festgehaltenen Grundlagen zur Berechnung des Ertragswertes (Sollmietzinsen) erge- ben per 31.12.2016 einen Wert der Immobilien von CHF 127 600 000. Die Mieten basieren auf einem Hypothe- karzinssatz von 1.75 %. Für die Bewertung der Immobilien wurden die langfristige Zinskomponente (3,25 % Mindestwert gemäss Anlagereglement) sowie objektbezogene Lage- und Alterszuschläge berücksichtigt. Aufgrund des Mietrechts kann nur ein Teil der Renovationskosten auf die Mieter überwälzt werden. Die nicht mietzinswirksamen Renovationskosten betrugen CHF 1,407 Mio. 6.10 Erläuterung der Anlagen beim Arbeitgeber 2016 2015 Kontokorrente (Forderungen) bei Arbeitgeberfirmen 1 312 911 723 811 Zinsertrag (netto) auf den Kontokorrenten 22 311 24 334 Vorsorgemagazin Geschäftsbericht 2016 25
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